Auffindbarkeit lokaler und regionaler Audio-Angebote - Sicherung und Steigerung

Rechtsgutachten im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW

In seinem jüngsten Beschluss zur Rundfunkfinanzierung hat das Bundesverfassungsgericht erneut auf die Auswirkungen der Digitalisierung der Medien verwiesen. Neue Technologien würden eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege und in der Folge ein komplexes Informationsaufkommen mit sich bringen. Im Zusammenhang mit der Netz- und Plattformökonomie und sozialen Netzwerken sieht das Gericht weiterhin gravierende Gefahren: Monopolisierungstendenzen, Desinformation, Filterblasen, Echokammern, Deepfakes und Inhalte ohne journalistische Aufbereitung. In diesem Umfeld steigt auch die Abhängigkeit der Medienanbieter von großen Online-Plattformen, um ihre Inhalte auch an die Nutzerinnen und Nutzer zu bringen. Auf den Plattformen konkurrieren sie nicht nur mit Inhalten ohne journalistische Aufbereitung, sondern teilweise auch mit den plattformeigenen Inhalten. Bei der sehr großen Menge an Informationen und Angeboten gehen einzelne Inhalte zudem schnell unter oder erhalten nur schwer die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer.

Der neue Medienstaatsvertrag (MStV) enthält eine Reihe neuer Vorkehrungen gegen diese Gefährdungslage. Als solche ist auch § 84 MStV zu verstehen, der Auffindbarkeitsregeln für Benutzeroberflächen einführt. Die Auffindbarkeit von Medieninhalten und -angeboten soll damit im komplexen Informationsaufkommen sichergestellt werden. Von diesen Regeln können auch die Angebote der nordrhein-westfälischen Hörfunkanbieter profitieren. Gerade für lokale und regionale Hörfunkanbieter stellt es eine große Herausforderung dar, ihre Inhalte in der digitalen Medienwelt sichtbar und auffindbar zu machen. Die vom Bundesverfassungsgericht beschriebene Gefahrenlage besteht auch im
Lokalen und Regionalen. Deshalb ist es wichtig, dass für eine Demokratie wichtige, nach journalistischen Standards arbeitende Lokalmedien im Digitalen refinanzierbar bleiben und ihre Angebote auffindbar sind.

Das vorliegende Gutachten analysiert die neuen Auffindbarkeitsregeln im Hinblick auf die Auffindbarkeit lokaler und regionaler Hörfunkanbieter in Nordrhein-Westfalen. Stets im Blick behalten wird dabei die in der Praxis bedeutende „Anwendersituation“ im Auto. Es werden Vorschläge zur Anwendung und Weiterentwicklung des neuen Instruments gemacht. Das Gutachten wurde von Jan Christopher Kalbhenn verfasst.