
Wir vergeben den Campusradio-Preis 2025
Mit dem Campusradio-Preis wollen wir unsere Wertschätzung für herausragende Programmleistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Hochschulradios zum Ausdruck bringen.
Im Fokus stehen dabei nach wie vor die von der Landesanstalt für Medien NRW lizensierten Campusradios.
Das Ziel des Preises ist es, den Nachwuchs in der Medienlandschaft von NRW gezielt zu unterstützen und ihn für eine aktive Mitgestaltung des vielfältigen und zukunftsfähigen Medienstandorts Nordrhein-Westfalen zu begeistern.
Die Förderung von Medienberufen und -karrieren betrachtet die LFM NRW als strategische Investition in die Vielfalt des Medienmarktes und seine Bedeutung für die Demokratie.
Die Verleihung des Campusradio-Preises sowie der Campusradio-Tag mit Workshops, Austausch und Netzwerktreffen finden am 5. Dezember 2025 statt. Wir laden in diesem Jahr für den Tag und die feierliche Preisverleihung „nach Hause“, in unsere Räumlichkeiten in Düsseldorf ein.
Was ist der Campusradio-Preis und warum vergeben wir ihn?
Mit dem Campusradio-Preis ehren wir herausragende Programmleistungen der durch die Medienanstalt NRW lizensierten Hochschulradios in Nordrhein-Westfalen und unterstützen die hohe Qualität der Campusradios sowie die Kompetenzen der jungen Radiomacherinnen und -macher.
Das Ziel des Campusradio-Preises ist es, die Nachwuchstalente in der NRW-Medienlandschaft zu fördern und zur Mitarbeit am attraktiven und vielfältigen Medienstandort NRW zu motivieren.
Der Campusradio-Preis ist mit einem Geldpreis in Höhe von 1.250 Euro prämiert. Außerdem kann die Jury einen Sonderpreis sowie einen Anerkennungspreis vergeben, die mit einer Urkunde und einem Geldpreis in Höhe von 1.250 Euro beziehungsweise 800 Euro dotiert sind. Der Vollpreis wird zusätzlich mit einer Skulptur ausgezeichnet.
Welche Kategorien zeichnen wir aus?
Ausgezeichnet wird jeweils die beste Einsendung in den Kategorien „Hochschule“, „Wissenschaft“, „Moderation“, „Musik“, „innovative Hörer*inneninteraktion“, „Wirtschaft und Politik“ sowie „Bester Beitrag unter 4 Minuten“.
Beschreibung der Kategorien
Zu jeder Einreichung können die begleitenden/unterstützenden und/oder verlängerten crossmedialen Inhalte (z.B. Social Media / auf der Homepage etc.) mit eingereicht werden.
- Beiträge sind mit An- und Ab-Moderation (ggf. schriftlich) der genannten Kategorien einzureichen. Sie dürfen eine Länge von max. 5 Minuten nicht überschreiten, sofern in den genannten Kategorien nicht andere zeitlichen Vorgaben genannt sind.
- In den genannten Kategorien können alle journalistischen Darstellungsformen eingereicht werden. Bei der Einreichung eines Interviews oder eines Kollegengesprächs/Kolleginnengesprächs sollte das Musikende vor dem Interview/des KG, die Anmoderation, mögliche O-Töne und die Abmoderation sowie der Anfang des folgenden Titels zu hören sein.
- In den Kategorien „Hochschule“ und „Wissenschaft“ sind Beiträge zugelassen, die einen inhaltlichen Bezug zu relevanten Themen aus dem Umfeld der Hochschule aufweisen oder einen wissenschaftlichen Fokus haben – medizinische Fragestellungen können ebenso adressiert werden wie beispielsweise Fragen zum Klimawandel oder technische Entwicklungen. Solange der wissenschaftliche Bezug klar erkennbar ist, ist das konkrete Themenfeld zweitrangig.
- In der Kategorie „Moderation“ erwarten wir einen Zusammenschnitt mehrerer Moderationen, damit wir einen umfassenden Eindruck von der Moderationsleistung bekommen. Bei jeder Moderation sollte die Musik bzw. der Beitrag einige Sekunden vor und nach der Moderation zu hören sein. In dieser Kategorie können Einzel-Moderationen und/oder Doppel- Moderationen eingereicht werden.
- In der Kategorie „Musik“ müssen die Einreichungen einen inhaltlichen Bezug zum Thema „Musik“ vorweisen. Eingereicht werden können Musiksendungen (Einzel-Sendung und/oder ein Zusammenschnitt Best-of mit einer Länge von bis zu 15 Minuten. Einzureichen ist ferner die Konzeption zur Musikauswahl der Sendung. Zusätzlich ist eine Konzeption/ein Manuskript des jeweiligen Musikformates/der Musiksendung einzureichen) sowie alle journalistischen Beitragsformen zum Thema Musik mit einer Länge von bis zu 5 Minuten.
- In der Kategorie „Innovative Hörer*inneninteraktion“ sollen Hörer*inneninteraktionen unter Einbindung von On- und Off-Air-Aktionen (z.B. Social-Media-Kanäle) sowie neue Formen der Hörer*innen/nutzer*innen Partizipation und Interaktion eingereicht werden.
- In der Kategorie „Wirtschaft und Politik“ sollen alle Informationsformate sowie Beiträge und Recherchen eingereicht werden, die wirtschaftliche Zusammenhänge oder aktuelles Zeitgeschehen gesellschaftlich und politisch aufgreifen, einordnen und zielgruppengerecht vermitteln, gerne mit lokalem oder regionalem Bezug Die Audiomitschnitte dürfen eine Länge von 10 Minuten nicht überschreiten.
- In der Kategorie „Bester Beitrag unter 4 Minuten“ können Audio-Beiträge zu allen relevanten Themen für die Zielgruppe der Campusradios eingereicht werden.
Was sind die Teilnahmebedingungen?
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von der Landesanstalt für Medien NRW lizensierten nordrhein-westfälischen Campusradios.
Jedes Campusradio kann bis zu sechs Einreichungen pro Kategorie vornehmen. Dabei dürfen höchstens drei Einreichungen von derselben Mitarbeiterin/demselben Mitarbeiter stammen, max. zwei Beiträge und eine Moderation. Dabei meint "Beitrag" jede journalistische Darstellungsform außer "Moderation".
Voraussetzung ist, dass die Einreichungen im Zeitraum zwischen dem 14. August 2024 und 15. August 2025 im Programm eines von der Landesanstalt für Medien lizensierten Campusradios in Nordrhein-Westfalen ausgestrahlt worden sind.
Nur an den Einreichungen beteiligte Personen sind teilnahmeberechtigt.
Eine Einreichung darf nur in einer Kategorie vorgenommen werden. Mehrfache Einsendungen derselben Einreichung in verschiedenen Kategorien sind unzulässig.
Die Einsendungen zum Campusradio-Preis 2025 müssen bis zum 15. August 2025 um 12 Uhr unter https://www.medienanstalt-nrw.de/campusradio-preis.html eingereicht werden.
Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger
- Die Gewinnerinnen und Gewinner sowie Nominierten des Campusradio-Preises werden durch eine unabhängige Jury bestimmt.
- Eine aufsichtsrechtliche Prüfung der Einreichungen erfolgt durch Mitarbeitende der Medienanstalt NRW.
Was ist bei der Einsendung zu beachten?
Die Einsendungen zum Campusradio-Preis 2025 müssen im Einreichungstool unter campusradio-preis.alpha-awards.com/auth/login eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen
Zu jeder Einreichung können die begleitenden/unterstützenden und/oder verlängerten crossmedialen Inhalte (z.B. Social Media/auf der Homepage etc.) mit eingereicht werden.
- Beiträge sind mit An- und Ab-Moderation (ggf. schriftlich) der genannten Kategorien einzureichen. Sie dürfen eine Länge von max. 5 Minuten nicht überschreiten, sofern in den genannten Kategorien nicht andere zeitlichen Vorgaben genannt sind.
- In den genannten Kategorien können alle journalistischen Darstellungsformen eingereicht werden. Bei der Einreichung eines Interviews oder eines Kollegengesprächs/Kolleginnengesprächs sollte das Musikende vor dem Interview/des KG, die Anmoderation, mögliche O-Töne und die Abmoderation sowie der Anfang des folgenden Titels zu hören sein.
- In der Kategorie „Musik“ ist im Falle einer Einreichung einer Einzel-Sendung (mehr zu der Kategorie unter Beschreibung der Kategorien) die Konzeption zur Musikauswahl der Sendung sowie zusätzlich die Konzeption/ein Manuskript des jeweiligen Musikformates/der Musiksendung einzureichen.
- Wir bitten alle Einsenderinnen und Einsender, mit der Einreichung ein Foto des/der Beteiligten in einer hohen Auflösung mit hochzuladen.
Weitere Informationen
Die eingereichten Fotos sind u. a. für eine Veröffentlichung der Nominierten bzw. Preisträgerinnen und Preisträger auf der Internetseite der LFM NRW und ggf. über die Social-Media-Auftritte der LFM NRW vorgesehen. Bitte achte darauf, dass alle an der Einreichung beteiligten Kolleginnen und Kollegen namentlich bei der Einsendung aufgeführt sind. Wir weisen darauf hin, dass Deine übrigen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Vergabe des Campusradio-Preises 2025 auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 lit. b verarbeitet werden. Die Datenschutzhinweise findest Du unter „Datenschutzhinweise“ und unter www.medienanstalt-nrw.de/datenschutzerklaerung. Bei Fragen dazu wende Dich bitte an dsgvo@medienanstalt-nrw.de.
Durch das Einsenden eigener Einreichungen zum Wettbewerb werden der Landesanstalt für Medien NRW die erforderlichen Nutzungsrechte für die Vorführung der eingesendeten Einreichungen vor Jury und Publikum übertragen. Außerdem hat die LFM NRW das Recht, die Einreichungen im nicht-gewerblichen Bereich, insbesondere anlässlich von Messen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu Beratungs- und Forschungszwecken sowie im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen und gegebenenfalls (zum Beispiel durch Kürzungen) zu bearbeiten. Die Landesanstalt für Medien NRW wird die Urheber kenntlich machen. Im Übrigen entstehen der Landesanstalt für Medien NRW hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
Bei Fragen zum Campusradio-Preis 2025 schreibe uns gerne eine Nachricht an: campusradiopreis@medienanstalt-nrw.de.
Datenschutzhinweise
Datenschutzerklärung für den Campusradio-Preis
- Verantwortlicher
Die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW)
Zollhof 2, 40221 Düsseldorf
Tel: 0221 / 77 00 7 – 0
E-Mail-Adresse: info@medienanstalt-nrw.de
- Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Boris Reibach, Scheja & Partners GmbH & Co. KG
Adenauerallee 136, 53113 Bonn
Tel: 0228 / 227 226 – 0
Verschlüsseltes Kontaktformular: https://www.scheja-partners.de/kontakt/kontakt.html
- Verarbeitete Datenkategorien
- Name, Telefon, E-Mail-Adresse der einreichenden Person
- Informationen zur Einreichung: Mediendateien, Titel, kurze Inhaltsbeschreibung, Begründung zur Preiswürdigkeit
- Inhalte der Einreichung und ggf. mitgelieferte Foto/Video-Dateien zur crossmedialen Begleitung der Einreichung
- Name und Foto des/der Autor*in bzw. der Autor*innen der Einreichung und kurze Personenbeschreibung mit Funktion und Werdegang sowie Name des*der Chefredakteur*in
- Veröffentlichungsdatum und -ort der Einreichung
- Name des Radiosenders
- Journalistische Form
- Bewertungsergebnis
- Quelle der Daten
Die eingereichten Daten werden uns von den Teilnehmenden bereitgestellt.
- Zwecke der Datenverarbeitung
- Durchführung der Vergabe des Campusradio-Preises
- Kontaktaufnahme im Falle einer Nominierung
- Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrags oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
- Empfänger
Zuständige Mitarbeitende der LFM NRW und Jurymitglieder sowie Auftragsverarbeiter.
- Speicherdauer
Die Daten werden bis zum Abschluss der Preisverleihung gespeichert. Gewinner-Einreichungen werden anschließend auf den Webseiten der LFM NRW publiziert und zum dauerhaften Abruf vorgehalten.
- Betroffenenrechte
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu erhalten.
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person verlangen. Darüber hinaus können Sie die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
- Löschung (Art. 17 DSGVO): In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie können in bestimmten Fällen verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt haben und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgen, so können Sie verlangen, dass Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.
Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte an dsgvo@medienanstalt-nrw.de oder postalisch an die oben unter Ziffer 1. angegebene Anschrift. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass uns eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie zudem eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen, insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat bzw. Bundesland Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder des Ortes des von Ihnen beanstandeten mutmaßlichen Verstoßes.
Hierzu gehört auch die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die Datenschutzbeauftragte der Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 211 77007-188
E-Mail: datenschutz@medienanstalt-nrw.de
Stand: März 2025
Barcamp beim Campusradio-Tag – Eure Bühne für Austausch & Ideen!
Ihr macht Campusradio in NRW und habt Lust, Euch mit anderen Redaktionen zu vernetzen, neue Impulse zu bekommen und selbst Themen zu setzen? Dann seid Ihr beim Barcamp genau richtig!
Was ist ein Barcamp?
Ein Barcamp ist kein klassisches Konferenzformat – hier gestaltet Ihr das Programm selbst! Nach einer kurzen Begrüßung werden die Sessions vorgestellt und gemeinsam verteilt. Jede Session dauert ca. 45 Minuten und lebt vom Austausch, Mitmachen und voneinander lernen.
Wie läuft ein Barcamp ab?
Es gibt neun Session-Slots:
- Drei Sessions kommen von der Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW)
- Sechs Sessions sind für Euch reserviert! Ob Diskussion, Workshop oder interaktive Runde – Ihr entscheidet, was läuft.
Diese Themen stehen im Fokus – bringt Eure Ideen ein!
- Neutralität im Journalismus
- Berufsperspektiven & Karrierewege
- Crossmediale Arbeit & Social Media
- Stressmanagement im journalistischen Alltag
Ihr wollt eine Session anbieten? Super! Bereitet sie vor und übernehmt die Moderation – bei Fragen steht euch das Orga-Team jederzeit zur Seite.
















