Rechtsverstöße im Internet
Über 700 Rechtsverstöße im Jahr 2021 festgestellt
745 Rechtsverstöße auf Webseiten, in Social-Media-Posts und bei weiteren Online-Angeboten wurden im Jahr 2021 von der Landesanstalt für Medien NRW festgestellt. Der Schutz der Menschenwürde, der Jugend und der Nutzerinnen und Nutzer in den digitalen Medien standen dabei im Fokus der – auch grenzüberschreitenden – Aktivitäten durch die Landesanstalt für Medien NRW.
Hass im Netz
Die Themen Hassrede und politischer Extremismus bleiben auch 2021 von zentraler Bedeutung. Die Landesanstalt für Medien NRW geht seit 2017 verstärkt gegen Hass im Netz vor. Über die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ verfolgen wir gemeinsam mit verschiedenen Medienhäusern und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) das Ziel, volksverhetzende Kommentare und Beiträge im Netz konsequent strafrechtlich zu verfolgen.
Insgesamt hat die Landesanstalt für Medien NRW in diesem Jahr über die Initiative, durch Hinweise aus der Bevölkerung und durch Eigenrecherchen 336 Fälle von Hass im Netz aufgenommen. Da in diesen Bereich strafrechtliche Vergehen wie Volksverhetzung oder Holocaustleugnung fallen, werden diese Fälle in aller Regel auch an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Jugendmedienschutz und Entwicklungsbeeinträchtigung
Der Schutz der Jugend ist eine unserer zentralen Aufgaben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich angstfrei im Internet bewegen zu können. Ob ängstigende Inhalte oder pornografische Angebote, Anbieter und Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigende oder sogar jugendgefährdende Inhalte nicht zu sehen bekommen.
2021 wurden daher insgesamt 20 Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz geführt. Neben Verfahren mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ging es dabei insbesondere auch um unzulässige Inhalte und frei zugängliche Pornografie.
Werbung und Influencer Marketing
Nutzerinnen und Nutzer müssen redaktionelle Inhalte und Werbung klar voneinander unterscheiden können. Insbesondere im sogenannten Influencer Marketing kommt es dabei immer wieder zu größeren und kleineren Verstößen. Bei drei konzentrierten Aktionen rund um Ostern, zu Schulbeginn nach den Sommerferien und anlässlich des Black Friday und Cyber Monday hat die Landesanstalt für Medien NRW dabei zahlreiche Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht aufgedeckt.
Insgesamt wurden im Jahr 2021 387 Profile in Sozialen Medien überprüft und 179 Hinweisschreiben wegen unzureichender Werbekennzeichnung verschickt. In fast allen Fällen wurden die Verstöße nach diesen Hinweisen durch die Urheberinnen und Urheber behoben.
Impressum und Sorgfaltspflicht
190 Hinweisschreiben ergaben sich unter anderem durch Verfahren wegen fehlender oder unzureichender Ausweisung von Impressen sowie 20Hinweisschreiben aufgrund von Verstößen gegen die journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflicht.
Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist eine der zentralen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW. Wir gehen konsequent gegen Hass im Netz und Verstöße gegen den Jugendschutz vor. So setzen wir den Rahmen dafür, dass sich alle Menschen angstfrei im digitalen Raum bewegen können. Damit Nutzerinnen und Nutzer sich fundiert informieren können, muss zudem die strikte Unterscheidung zwischen redaktionellem Content, Information und Werbung überall im Internet klar erkennbar sein. In einem eindeutigen Impressum muss vermerkt sein, wer für den Inhalt einer Seite oder eines Profils verantwortlich ist.
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