Beschwerde einreichen
Sie vermuten einen Rechtsverstoß?
- Sie haben eine Sendung im Fernsehen oder einen Inhalt im Internet gesehen und vermuten einen Rechtsverstoß? Für Ihre Anfragen und Beschwerden haben wir entsprechende Formulare entwickelt. Wir prüfen das für Sie und werden bei Bedarf aktiv.
- Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau beschreiben, wo Sie den Verstoß vermuten und uns so den Zugriff auf das entsprechende Beispiel ermöglichen.
- Sie können uns selbstverständlich auch per Mail kontaktieren: beschwerde@medienanstalt-nrw.de.
In welchen Fällen sollten Sie Beschwerde einreichen?
Zum Beispiel
- Bei Verstößen gegen die Menschenwürde, bei Hass oder volksverhetzenden Inhalten: Solche Beiträge können von strafrechtlicher Relevanz sein.
- Bei Verstößen gegen den Jugendschutz: Frei zugängliche Pornographie ist unzulässig und Gewaltdarstellungen können entwicklungsbeeinträchtigend sein.
- Bei Verstößen gegen den Nutzerschutz: Sie verdienen Transparenz. Daher sollte Werbung als solche gekennzeichnet sein und eine Internetseite ein vollständiges Impressum haben.
Können Sie auch anonym bleiben?
- Jede Beschwerde wird vertraulich behandelt.
- Persönliche Angaben sind optional und werden nur dazu verwendet, um Sie über den Bearbeitungsstand der Beschwerde informieren zu können.
- Gerne können Sie Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in diesem Fall jedoch nicht über den Bearbeitungsstand informieren können.