Datenschutzaufsicht
Die Datenschutzaufsicht über den privaten Rundfunk, über journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote bei Telemedien und über die Landesanstalt für Medien wird in Nordrhein- Westfalen staatsfern organisiert. Das bedeutet, dass für diese Medien nicht die staatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden zuständig sind. Stattdessen ist die oder der Datenschutzbeauftragte der Landesanstalt für Medien die zuständige Aufsichtsbehörde im Sinne des Art. 51 der Verordnung (EU) 2016/679 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 49 - 51 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW).
Der oder die Datenschutzbeauftragte ist bei der Landesanstalt für Medien NRW zwar angesiedelt, jedoch in Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus Art. 57, 58 Abs. 1-5 DS-GVO.
Für Ihre Beschwerden, Meldungen und Hinweise können Sie die Datenschutzaufsicht telefonisch, per E-Mail oder Fax erreichen oder Ihr Anliegen der Aufsicht auf dem postalischen Weg zukommen lassen.
Kontakt
Datenschutzbeauftragte bei der Landesanstalt für Medien NRW als Aufsichtsbehörde
Zollhof 2 · D-40021 Düsseldorf
T +49 211 77 00 7 - 188
F +49 211 77 00 7 – 381
Elektronische Zugänge
Tätigkeitsbericht
Die Tätigkeitsberichte des/der Datenschutzbeauftragten der Landesanstalt für Medien NRW finden Sie hier.
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