Berichte der Landesanstalt für Medien NRW

Als Landesanstalt für Medien NRW sind wir zur Dokumentation unserer unterschiedlichen Tätigkeitsfelder verpflichtet. Neben dem Geschäftsbericht und dem Medienkompetenzbericht veröffentlichen wir u.a. einen Medienkonzentrationsbericht und einen Bericht über die Beobachtung von Rundfunkprogrammen und Telemedien.

Außerdem legt die Datenschutzaufsicht alle zwei Jahre einen Datenschutzbericht vor. Seit 2004 erstellen wir auch einen Jahresbericht.

 

 



Haushalt und Geschäftsberichte

An dieser Stelle stellen wir die aktuellen Haushaltszahlen sowie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bereit.

Der Haushalt 2025 wurde von der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW in der 30. Sitzung am 08. November 2024 beschlossen.

Aufteilung der Haushaltsmittel 2025

Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte





Beteiligungen und Mitgliedschaften

Die Landesanstalt für Medien NRW kann sich an Unternehmen, Vereinen u. ä. beteiligen, deren Zweck die Förderung der Aufgaben nach § 88 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) ist. Darüber legt die Landesanstalt für Medien NRW jährlich einen Bericht vor.

 






Medienkompetenzbericht

Digitale Medien sind für die Teilhabe eines jeden Einzelnen in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Unsere Aufgabe als Landesanstalt für Medien NRW ist es, den Menschen in Nordrhein-Westfalen Orientierung in ihrem digitalen Alltag anzubieten. Denn ein freier und sicherer Umgang mit digitalen Medien möglichst vieler Menschen in unserem Land ist eine zentrale Voraussetzung für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft. 

 

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Medienvielfaltsbericht

Die Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen bietet bei Zeitungen, Radio, Fernsehen und nicht zuletzt bei Online-Medien ein breites Feld an lokalen Angeboten. Allerdings bedeutet Angebotsvielfalt nicht immer automatisch auch Anbietervielfalt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens haben sich Verlage konzentriert und sich schon längst zu multimedialen Anbietern gewandelt. Auch bei den anderen Mediengattungen ergeben sich neue Entwicklungen.

Die Landesanstalt für Medien NRW hat den gesetzlichen Auftrag, jährlich einen Bericht über die Angebots- und Anbieterstrukturen der Medien in Nordrhein-Westfalen vorzulegen.

 






Technische Reichweite und Empfang regionaler Fensterprogramme

Regionalfensterprogramme stellen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt dar. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an die Veranstaltung und Programmgestaltung der Regionalfenster. Der Gesetzgeber fordert die Landesanstalt für Medien NRW in § 88 Abs. 11 Landesmediengesetz NRW auf, jährlich über die technische Reichweite und den Empfang der regionalen Fensterprogramme zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt sie mit diesem Bericht nach.