Rechtsgrundlagen unserer Arbeit

Foto von hohem Gebäude mit drei Fahnen (Europa, BRD; NRW) im Vordergrund;  Foto: Dorothea Näder, LfM

Als öffentlich-rechtliche Anstalt ist die Landesanstalt für Medien NRW unabhängig von Staat oder privaten Interessen. Gesetzliche Grundlagen der Arbeit der Landesanstalt für Medien NRW sind das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) und u. a. der Medienstaatsvertrag (MStV). In Bezug auf jugendmedienschutzrechtliche Fragestellungen ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) maßgeblich.

Auf den nachfolgenden Seiten haben wir die aktuellen Staatsverträge, Satzungen und Richtlinien, die für unsere Arbeit relevant sind, in Lesefassungen zusammengestellt.

Rundfunk- und Internet-Angebote lassen sich aber nicht auf die Grenzen der Bundesländer beschränken. Obwohl Rundfunk – grundsätzlich – im Sinne des Grundgesetzes Ländersache ist, haben die Landesmedienanstalten einige ihrer Aufgaben gemeinschaftlich organisiert. Sie arbeiten insbesondere bei Fragen überregionaler Bedeutung in verschiedenen Beschlussgremien zusammen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass übergreifende beziehungsweise überregional bedeutsame Entscheidungen abgestimmt gefällt und behandelt werden. Darüber hinaus spielen auch auf europäischer Ebene weitere Richtlinien, Übereinkommen und Konventionen eine Rolle.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites der einzelnen Gremien: