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Sexting. Porno. Missbrauch.

Hier dreht es sich um alles rund um Pornografie, Sexting, Cybergrooming und Sextortion. Warum wir diese Themen zusammenfassen? Weil all das online stattfindet und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen kann. Angefangen bei etwas grundsätzlich Erlaubtem bis hin zu etwas absolut Verbotenem.

Warum gerade wir uns darum kümmern? Unser Auftrag ist es, den Jugendschutz zu sichern. Das machen wir, indem wir dafür sorgen, dass Recht eingehalten wird und durchsetzen, was unsere Gesetze zum Schutz der Jugend einfordern. Wir klären über Themen wie Sexting auf, schaffen Aufmerksamkeit und bieten Betroffenen vor allem Hilfe an. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor ungewollten sexuellen Kontakten zu schützen.

Was liegt im Rahmen des Erlaubten und was ist verboten? Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht nur zu Opfern sondern auch zu Straftäterinnen und Straftätern, weil sie etwa nicht wissen, was sie beispielsweise mit Dickpicks machen sollen, die ihnen ungewollt geschickt werden. Um gerade das zu verhindern, ist es wichtig, dass wir darüber sprechen.

 

Warum die Aufklärung gerade so wichtig ist

Jede dritte Person im Alter von 11 bis 17 Jahren (35%) hat bereits einen Porno gesehen, jede fünfte Person in dieser Altersgruppe hat selbst schon gesextet (21%). Besorgniserregend ist, dass die Konfrontation Minderjähriger mit pornografischen Inhalten häufig unfreiwillig geschieht und die eigene Sexualität und das eigene Sexting-Verhalten potenziell beeinflusst. Häufig werden vermeintlich klare Regeln, wie die der Einvernehmlichkeit, nicht eingehalten.

Das zeigen Ergebnissen unserer aktuellen Befragung.

 

Gut zu wissen: So geht Safer Sexting.

Sexting, eine Zusammensetzung aus „Sex“ und „Texting“, bezeichnet den Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Wir klären auf, weil Jugendliche häufig nicht nur zu Opfern, sondern auch zu Straftäterinnen und Straftätern werden – und das ist ein Problem.

Hast du schon mal unsere bunten und lauten Safer-Sexting-Plakate gesehen? Mit "Dein Ding", "Mein Ding", "Was'n Ding", "Unser Ding" schaffen wir Aufmerksamkeit für das Thema Sexting und wollen vor allem Jugendliche, aber auch ihre Eltern sowie Lehrkräfte sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Kampagne steht die Aufklärung über mögliche Strafbarkeit beim Sexting und die Sensibilisierung für potenzielle Risiken. Ziel ist es, durch eine farbenfrohe, positive Gestaltung und die Nutzung der bekannten Emojis schnell den direkten Bezug zum wichtigen und gleichzeitig oft verschwiegenen Thema Sexting zu schaffen. Für viele junge Menschen spielt diese Form der digitalen Kommunikation eine wichtige Rolle, was auch völlig okay ist, allerdings gilt: sind die Beteiligten minderjährig, müssen sie sich an einige Spielregeln halten, um sich selbst und andere vor möglichen Konsequenzen zu schützen. 

Die Spielregeln für safes Sexting und viele weitere Informationen, kannst du auch auf der  Safer-Sexting-Website nachlesen. 

 

Pornografie im Internet - Wir setzen Recht durch.

Hier befinden wir uns in einer Grauzone, denn grundsätzlich verboten ist Pornografie nicht. Allerdings gibt es wichtige Grenzen des Erlaubten. Grund ist der Jugendmedienschutz, denn Pornografie, Gewaltdarstellungen oder stark ängstigende Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer freien Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. In schwerwiegenden Fällen sind solche Inhalte sogar jugendgefährdend. Ein effektiver Jugendmedienschutz muss deshalb sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich frei und vor allem sicher in digitalen Medien bewegen können ohne auf potenziell entwicklungsbeeinträchtigende beziehungsweise jugendgefährdende Inhalte zu stoßen. Ziel ist es den Zugang für Kinder und Jugendliche zu diesen Inhalten zu erschweren und sie so zu schützen.

Was wir tun?

Wir gehen aktiv gegen Verstöße im Internet vor und setzen den Rahmen dafür, dass sich alle Menschen angstfrei im digitalen Raum bewegen können. Die Anbieter von pornografischen Darstellungen müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur das im Internet sehen können, was auch für sie verkraftbar ist. Gegen die Anbieter, die dies nicht tun und somit den Jugendschutz missachten, gehen wir rechtlich vor.

 

Was sind für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte?

Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

Pornografie

Absolut unzulässige Inhalte


Was können Anbieter von jugendgefährdenden Inhalten tun?

So genannte jugendgefährdende Inhalte, zu denen zum Beispiel explizite Pornografie zählt, dürfen ausschließlich volljährigen Personen in geschlossenen Nutzergruppen zugänglich gemacht werden. Anbieter müssen mittels eines geeigneten Altersverifikationssystems (AVS) sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff zu diesen Inhalten bekommen.

Die Altersverifikation sieht zwingend eine valide Altersüberprüfung der nutzenden Personen vor. Solche Systeme nutzen zum Beispiel Videoident-Verfahren oder den Abgleich biometrischer Daten von Ausweisdokumenten. Weiterführende Informationen zu Möglichkeiten der Altersverifikation und eine Liste mit von ihr positiv bewerteten Altersverifikationssystemen stellt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf ihrer Website bereit.

 

Wir helfen, wenn Sexting schief läuft

Du fühlst dich in deiner Online-Umgebung nicht mehr wohl? Deine Chatpartnerin oder dein Chatpartner schreibt dir Dinge, die dich einschüchtern oder gar bedrohen oder bedrängt dich mit Bildern und Textnachrichten, dann kannst du dich an uns wenden. Einige Formen des missglückten Austausches zwischen Chatpartnerinnen und Chatpartnern, erklären wir dir in Kurzform hier.

 

Cybergrooming

Revenge Porn

Sextortion

Dickpicks



Wenn deine vermeintlich nette Chatpartnerinnetter oder dein Chatpartner aufdringlich wird, du dich bedroht und in deinem Alltag nicht mehr wohl fühlst, bieten wir dir Hilfe an. Über Zebra beantworten wir dir all deine Fragen, über unser Beschwerde-Tool kannst du deine Beschwerde einreichen, die wir für dich verfolgen und vor allem, kannst du dir uns anvertrauen.


Weiterführende Institutionen

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Sie ist ein Organ der Landesmedienanstalten und kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes im privaten Rundfunk und dem Internet.
https://www.kjm-online.de/ueber-uns/auftrag/

Jugendschutz.net ist ein Unternehmen, das in Form einer gemeinnützigen GmbH organisiert ist. Seit 2003 ist jugendschutz.net an die KJM angebunden und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
http://www.jugendschutz.net/

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und im Bereich des Jugendschutzes tätig. Als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ist die FSM von den Landesmedienanstalten als Organ der Selbstkontrolle anerkannt.
https://www.fsm.de/de

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Spielewirtschaft und wird von der KJM als Kontrollinstitution anerkannt.
https://usk.de/

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist verantwortlich für die Prüfung von Filmen und „anderen Trägermedien“, die in Deutschland veröffentlich werden. Darunter zählt auch die Veröffentlichung über das Internet.
https://www.spio-fsk.de

Beschwerde einreichen

Wenn Nutzern Internetangebote auffallen, die sie als entwicklungsbeeinträchtigend, öffentlich zugänglich pornografisch, extremistisch, kriegsverherrlichend oder absolut unzulässig einstufen, können sie diese über unsere Beschwerdemöglichkeit mitteilen.