Sexting. Porno. Missbrauch.
Hier dreht es sich um alles rund um Pornografie, Sexting, Cybergrooming und Sextortion. Warum wir diese Themen zusammenfassen? Weil all das online stattfindet und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen kann. Angefangen bei etwas grundsätzlich Erlaubtem bis hin zu etwas absolut Verbotenem.
Warum gerade wir uns darum kümmern? Unser Auftrag ist es, den Jugendschutz zu sichern. Das machen wir, indem wir dafür sorgen, dass Recht eingehalten wird und durchsetzen, was unsere Gesetze zum Schutz der Jugend einfordern. Wir klären über Themen wie Sexting auf, schaffen Aufmerksamkeit und bieten Betroffenen vor allem Hilfe an. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor ungewollten sexuellen Kontakten zu schützen.
Was liegt im Rahmen des Erlaubten und was ist verboten? Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht nur zu Opfern sondern auch zu Straftäterinnen und Straftätern, weil sie etwa nicht wissen, was sie beispielsweise mit Dickpicks machen sollen, die ihnen ungewollt geschickt werden. Um gerade das zu verhindern, ist es wichtig, dass wir darüber sprechen.

Erfahrung von Minderjährigen mit Pornografie und Sexting
Weiterlesen
Warum die Aufklärung gerade so wichtig ist
Jede dritte Person im Alter von 11 bis 17 Jahren (35%) hat bereits einen Porno gesehen, jede fünfte Person in dieser Altersgruppe hat selbst schon gesextet (21%). Besorgniserregend ist, dass die Konfrontation Minderjähriger mit pornografischen Inhalten häufig unfreiwillig geschieht und die eigene Sexualität und das eigene Sexting-Verhalten potenziell beeinflusst. Häufig werden vermeintlich klare Regeln, wie die der Einvernehmlichkeit, nicht eingehalten.
Das zeigen Ergebnissen unserer aktuellen Befragung.
Gut zu wissen: So geht Safer Sexting.
Sexting, eine Zusammensetzung aus „Sex“ und „Texting“, bezeichnet den Austausch erotischer Nachrichten, Fotos und Videos. Wir klären auf, weil Jugendliche häufig nicht nur zu Opfern, sondern auch zu Straftäterinnen und Straftätern werden – und das ist ein Problem.
Hast du schon mal unsere bunten und lauten Safer-Sexting-Plakate gesehen? Mit "Dein Ding", "Mein Ding", "Was'n Ding", "Unser Ding" schaffen wir Aufmerksamkeit für das Thema Sexting und wollen vor allem Jugendliche, aber auch ihre Eltern sowie Lehrkräfte sensibilisieren. Im Mittelpunkt der Kampagne steht die Aufklärung über mögliche Strafbarkeit beim Sexting und die Sensibilisierung für potenzielle Risiken. Ziel ist es, durch eine farbenfrohe, positive Gestaltung und die Nutzung der bekannten Emojis schnell den direkten Bezug zum wichtigen und gleichzeitig oft verschwiegenen Thema Sexting zu schaffen. Für viele junge Menschen spielt diese Form der digitalen Kommunikation eine wichtige Rolle, was auch völlig okay ist, allerdings gilt: sind die Beteiligten minderjährig, müssen sie sich an einige Spielregeln halten, um sich selbst und andere vor möglichen Konsequenzen zu schützen.
Die Spielregeln für safes Sexting und viele weitere Informationen, kannst du auch auf der Safer-Sexting-Website nachlesen.
Pornografie im Internet - Wir setzen Recht durch.
Hier befinden wir uns in einer Grauzone, denn grundsätzlich verboten ist Pornografie nicht. Allerdings gibt es wichtige Grenzen des Erlaubten. Grund ist der Jugendmedienschutz, denn Pornografie, Gewaltdarstellungen oder stark ängstigende Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer freien Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. In schwerwiegenden Fällen sind solche Inhalte sogar jugendgefährdend. Ein effektiver Jugendmedienschutz muss deshalb sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich frei und vor allem sicher in digitalen Medien bewegen können ohne auf potenziell entwicklungsbeeinträchtigende beziehungsweise jugendgefährdende Inhalte zu stoßen. Ziel ist es den Zugang für Kinder und Jugendliche zu diesen Inhalten zu erschweren und sie so zu schützen.
Was wir tun?
Wir gehen aktiv gegen Verstöße im Internet vor und setzen den Rahmen dafür, dass sich alle Menschen angstfrei im digitalen Raum bewegen können. Die Anbieter von pornografischen Darstellungen müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur das im Internet sehen können, was auch für sie verkraftbar ist. Gegen die Anbieter, die dies nicht tun und somit den Jugendschutz missachten, gehen wir rechtlich vor.
Was sind für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte?
Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte
Kinder und Jugendliche sollen sich also zu einer "eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen" Persönlichkeit entwickeln können. Bestimmte Medieninhalte können geeignet sein, diese Entwicklung zu beeinträchtigen.
Was genau sind aber entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Internet?
Allgemein kann man hier von Inhalten sprechen, die von Minderjährigen in den jeweiligen Altersstufen emotional nicht verarbeitet werden können, die sie überfordern, verunsichern oder verängstigen können. Darunter fallen beispielsweise erotische Darstellungen unterhalb der Grenze zur Pornografie, gewalthaltige Computerspiele, aber auch Bilder von Kriegsschauplätzen ohne jeglichen Kontext.
Derartige Angebote dürfen grundsätzlich im Internet verbreitet werden, die jeweiligen Anbietern haben aber dafür Sorge zu tragen haben, dass die Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden.
Wie kann dies umgesetzt werden?
Im Fernsehen ist das relativ einfach. Inhalte mit einer eingeschränkten Altersfreigabe werden erst zu bestimmten, späteren Uhrzeiten ausgestrahlt, da allgemein davon ausgegangen wird, dass Kinder ab einer späteren Uhrzeit Inhalte im linearen Fernsehen nicht mehr wahrnehmen.
Im Internet hingegen haben Anbieter von Inhalten verschiedene Möglichkeiten, den Jugendmedienschutz bei entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu gewährleisten. Zum einen kann er analog zu den Sendezeitbeschränkungen im Fernsehen Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten zugänglich machen. Von dieser Möglichkeit machen unter anderem einige Mediatheken Gebrauch. Zum anderen kann das Alter der Nutzerinnen und Nutzer durch die Eingabe der Personalausweisnummer überprüft werden. Darüber hinaus kann der Anbieter seine Internetseite mit einer Alterskennzeichnung versehen, die von als geeignet beurteilten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden kann. Weiterführende Informationen, sowie eine Liste mit als geeignet beurteilten Jugendschutzprogrammen stellt die Kommission für Jugendmedienschutz auf ihrer Website bereit.
Pornografie
Was gilt eigentlich als "einfache" Pornografie? Unter "einfacher" Pornografie ist eine Darstellung zu verstehen, die ohne Beachtung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und die in ihrer Gesamtheit ausschließlich oder überwiegend auf sexuelle Stimulation angelegt ist.
Pornografische Darstellungen dürfen grundsätzlich im Internet verbreitet werden. Frei zugänglich dürfen sie dennoch nicht sein, denn sie werden zu den jugendgefährdenden Inhalten gezählt. Der Anbieter muss also auch hier durch geschlossene Benutzergruppen mit entsprechender Altersverifikation sicherstellen, dass nur Erwachsene einen Zugriff auf diese Inhalte haben.
Absolut unzulässige Inhalte
Prinzipiell verboten ist im Internet eine ganze Reihe von Inhalten, die somit auch nicht dort verbreitet werden dürfen. Dazu gehört zunächst einmal "harte" Pornografie. Anders als im normalen Sprachgebrauch verwendet, wird hier von einer solchen Darstellung gesprochen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen mit Kindern, Jugendlichen oder Tieren beinhaltet.
Politischer Extremismus, Kriegsverherrlichung und Verletzung der Menschenwürde
Weitere Darstellungen und Inhalte, die auch im Internet verboten sind, sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden, kriegsverherrlichende Inhalte sowie Inhalte, die die Menschenwürde verletzen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind.
Was können Anbieter von jugendgefährdenden Inhalten tun?
So genannte jugendgefährdende Inhalte, zu denen zum Beispiel explizite Pornografie zählt, dürfen ausschließlich volljährigen Personen in geschlossenen Nutzergruppen zugänglich gemacht werden. Anbieter müssen mittels eines geeigneten Altersverifikationssystems (AVS) sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff zu diesen Inhalten bekommen.
Die Altersverifikation sieht zwingend eine valide Altersüberprüfung der nutzenden Personen vor. Solche Systeme nutzen zum Beispiel Videoident-Verfahren oder den Abgleich biometrischer Daten von Ausweisdokumenten. Weiterführende Informationen zu Möglichkeiten der Altersverifikation und eine Liste mit von ihr positiv bewerteten Altersverifikationssystemen stellt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf ihrer Website bereit.
Wir helfen, wenn Sexting schief läuft
Du fühlst dich in deiner Online-Umgebung nicht mehr wohl? Deine Chatpartnerin oder dein Chatpartner schreibt dir Dinge, die dich einschüchtern oder gar bedrohen oder bedrängt dich mit Bildern und Textnachrichten, dann kannst du dich an uns wenden. Einige Formen des missglückten Austausches zwischen Chatpartnerinnen und Chatpartnern, erklären wir dir in Kurzform hier.
Cybergrooming
Cyber – what? Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. „Cyber“ steht dabei für die Onlinewelt und „Grooming“ bezeichnet sinnbildhaft Handlungen, die sexuelle Gewalt gegen Minderjährige vorbereiten. Falls ihr es euch nicht schon denken konntet: Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und strafbar, bereits der Versuch gilt unter bestimmten Voraussetzungen schon als strafbar. Täterinnen und Täter bauen ein Vertrauensverhältnis auf, manipulieren, erpressen, bedrängen und kontrollieren ihre Opfer.
Mehr zum Thema Cybergrooming gibt es hier!
Revenge Porn
Der Begriff setzt sich zusammen aus dem englischen Wort Revenge (=Rache) und Porn (=Pornografie). Heißt eine Person verbreitet aus Rache pornografisches Material einer anderen Person und ist strafbar. Oft wurde das Material ursprünglich im Einvernehmen verschickt und wird dann aber nach beispielsweise einem Streit oder einer Trennung aus Rache missbräuchlich verwendet.
Sextortion
Von Sextortion, also sexueller Erpressung, spricht man, wenn ein Mensch einen anderen Menschen damit erpresst, Fotos oder Videos, die die erpresste Person bei einer sexuellen Handlung zeigen, zu veröffentlichen, wenn er oder sie nicht eine bestimmte Gegenleistung erbringt – meistens geht es um Geld. Sextortion kann aus Sexting hervorgehen, muss es aber nicht. Wenn du freiwillig und einvernehmlich Bilder an jemanden verschickt hast und diese Person dich im Nachhinein damit erpresst, ist dies Sextortion und eine Straftat.
Dickpicks
Dickpicks – eine Zusammensetzung aus „dick“ (= Penis) und „pic“ (= Foto) – sind oft solche Fotos, die man absolut nicht erhalten möchte. Das Verschicken solcher Fotos ist eine Form der sexuellen Belästigung oder Nötigung und ist strafbar. Gleiches gilt natürlich für jegliche andere Geschlechtsteile, auch weibliche. Wenn solche Fotos einvernehmlich ausgetauscht werden, sind wir wieder beim Sexting.

Cybergrooming gemeinsam bekämpfen
Unterrichtsmaterial zur Aufklärung, Studien zur Wahnehmung und vereinfachte Meldemöglichkeit von Verdachtsfällen stehen zur Verfügung.
Weiterlesen
Wenn deine vermeintlich nette Chatpartnerinnetter oder dein Chatpartner aufdringlich wird, du dich bedroht und in deinem Alltag nicht mehr wohl fühlst, bieten wir dir Hilfe an. Über Zebra beantworten wir dir all deine Fragen, über unser Beschwerde-Tool kannst du deine Beschwerde einreichen, die wir für dich verfolgen und vor allem, kannst du dir uns anvertrauen.

Weiterführende Institutionen
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Sie ist ein Organ der Landesmedienanstalten und kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes im privaten Rundfunk und dem Internet.
https://www.kjm-online.de/ueber-uns/auftrag/
Jugendschutz.net ist ein Unternehmen, das in Form einer gemeinnützigen GmbH organisiert ist. Seit 2003 ist jugendschutz.net an die KJM angebunden und unterstützt diese bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
http://www.jugendschutz.net/
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein und im Bereich des Jugendschutzes tätig. Als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle ist die FSM von den Landesmedienanstalten als Organ der Selbstkontrolle anerkannt.
https://www.fsm.de/de
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist verantwortliche Stelle für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist eine Selbstkontrolleinrichtung der Spielewirtschaft und wird von der KJM als Kontrollinstitution anerkannt.
https://usk.de/
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ist verantwortlich für die Prüfung von Filmen und „anderen Trägermedien“, die in Deutschland veröffentlich werden. Darunter zählt auch die Veröffentlichung über das Internet.
https://www.spio-fsk.de
Beschwerde einreichen
Wenn Nutzern Internetangebote auffallen, die sie als entwicklungsbeeinträchtigend, öffentlich zugänglich pornografisch, extremistisch, kriegsverherrlichend oder absolut unzulässig einstufen, können sie diese über unsere Beschwerdemöglichkeit mitteilen.