Medienregulierung in Deutschland

In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkprogrammen. Private Programme finanzieren sich vor allem durch Werbung, während die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF Geld aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. Auch die Aufsicht von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist unterschiedlich geregelt. Die Medienanstalten sind ausschließlich Ansprechpartner für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden intern durch ihre Rundfunkräte beaufsichtigt.

Dabei ist Rundfunk in Deutschland laut Grundgesetz außerdem Ländersache und das gilt entsprechend auch für die Aufsicht über den Rundfunk. Daher gibt es 14 Landesmedienanstalten, also in fast jedem Bundesland eine. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben jeweils eine gemeinsame Medienanstalt.
 

Was ist also unsere Aufgabe?

Medienorientierung

Medienregulierung

Medienpolitik und -ökonomie

Journalismusförderung

 

Wie finanzieren wir uns?

Die Landesmedienanstalten sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und finanzieren sich durch einen Teil des Rundfunkbeitrages. Damit sind wir staatsfern und wirtschaftlich unabhängig organisiert.

 

Was ist unsere Rechtsgrundlage?

Die Landesmedienanstalten arbeiten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages und außerdem auf der des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, der Landesmediengesetze und der AVMD-Richtlinie. Sämtliche gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

 

Wer sind „die medienanstalten“?

Unter der Dachmarke die medienanstalten arbeiten die 14 Landesmedienanstalten außerdem bei zentralen Aufgaben und Projekten zusammen. So können sie gewährleisten, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen. Mehr Informationen zu den Medienanstalten finden Sie auf der gemeinsamen Website.