Die Landesanstalt für Medien NRW

Was wir machen
Ein kompakter Überblick über die Arbeit der Landesmedienanstalt.
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Die Landesanstalt für Medien NRW ist eine öffentliche Einrichtung, staatsfern und wirtschaftlich unabhängig organisiert. Ihre Aufgaben sind es, Freiheit in den Medien zu schützen, Meinungsfreiheit zu ermöglichen, Vielfalt zu fördern und Recht zu sichern.
Medienregulierung in Deutschland
In Deutschland gibt es das duale Rundfunksystem mit öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkprogrammen. Private Programme finanzieren sich vor allem durch Werbung, während die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF Geld aus dem Rundfunkbeitrag erhalten. Auch die Aufsicht von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk ist unterschiedlich geregelt. Die Medienanstalten sind ausschließlich Ansprechpartner für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Die öffentlich-rechtlichen Sender werden intern durch ihre Rundfunkräte beaufsichtigt.
Dabei ist Rundfunk in Deutschland laut Grundgesetz außerdem Ländersache und das gilt entsprechend auch für die Aufsicht über den Rundfunk. Daher gibt es 14 Landesmedienanstalten, also in fast jedem Bundesland eine. Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein haben jeweils eine gemeinsame Medienanstalt.
Was ist also unsere Aufgabe?
Medienorientierung
Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger dabei, die Chancen digitaler Medien auszuschöpfen und ihre Risiken einzuordnen.
Mit unserem Angebot zur Medienorientierung unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger in NRW dabei, sich die Chancen digitaler Medien zu erschließen und für sich nutzbar zu machen. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, mögliche Risiken zu erkennen und einzuordnen. Dabei nehmen wir jede und jeden mit, unabhängig von Alter, Bildung, Einkommen und Herkunft.
Alle Menschen in NRW sollen Medien fair und selbstbestimmt nutzen können.
Medienregulierung
Wir sind zuständig für die Beaufsichtigung der privaten Rundfunkanbieter, Fernsehanstalten und Telemedien.
Zum einen beinhaltet dieses Tätigkeitsgebiet also die allgemeine Telemedienaufsicht – mit Ausnahme des Datenschutzes – , wenn es um die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags, Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und den Landesmediengesetzen oder Medienstaatsverträgen der Länder bzw. der europäischen AVMD-Richtlinie geht. Zum anderen vergeben wir Sendelizenzen an private Hörfunk- und Fernsehveranstalter sowie Onlinedienste.
Medienpolitik und -ökonomie
Wir vertreten die Interessen einer freien und unabhängigen Medienlandschaft.
Wir beobachten die Medienpolitik und Medientrends in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen, um frühzeitig zu erkennen, welche aktuellen Entwicklungen Konsequenzen für den Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzerinnen und Nutzer und der Vielfalt in den Medien haben. Wir ordnen diese zum Beispiel mit Hilfe von Forschungsprojekten ein und leiten aus unseren Erkenntnissen Handlungsbedarfe für die Medienanstalt ab. Dabei haben wir gleichermaßen die Bevölkerung und die Marktteilnehmer im Blick.
Auf Basis der Ergebnisse unserer Arbeit versuchen wir, auch über die Medienanstalten hinaus, ein Bewusstsein für anstehende Themen zu schaffen.
Journalismusförderung
Wir setzen uns für NRW als einen starken, erfolgreichen und innovativen Medienstandort ein.
Guter Journalismus ist so vielfältig wie sein Publikum. Und so facettenreich wie das Land oder die Region, über die er berichtet. Wir wollen, dass guter Journalismus in NRW möglich ist und haben deshalb das Journalismus Lab ins Leben gerufen.
Mit unserer Arbeit leisten wir einen Beitrag für ein stabiles und unabhängiges Mediensystem in NRW, schaffen Raum für Innovation und ermutigen zu neuen Wegen und Experimenten. Das Journalismus Lab der Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf ist ein Experimentierraum für digitalen Journalismus und setzt sich für Vielfalt und Innovation in Medien in NRW ein. Es unterstützt Medienschaffende dabei, professionellen Journalismus innovativer, nutzerzentriert und konkurrenzfähig zu machen.
Wie finanzieren wir uns?
Die Landesmedienanstalten sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und finanzieren sich durch einen Teil des Rundfunkbeitrages. Damit sind wir staatsfern und wirtschaftlich unabhängig organisiert.
Was ist unsere Rechtsgrundlage?
Die Landesmedienanstalten arbeiten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages und außerdem auf der des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, der Landesmediengesetze und der AVMD-Richtlinie. Sämtliche gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Wer sind „die medienanstalten“?
Unter der Dachmarke die medienanstalten arbeiten die 14 Landesmedienanstalten außerdem bei zentralen Aufgaben und Projekten zusammen. So können sie gewährleisten, dass die bundesweiten privaten Radio- und Fernsehsender einheitlich reguliert werden und die Medienanstalten in der europäischen Medienpolitik mit einer Stimme sprechen. Mehr Informationen zu den Medienanstalten finden Sie auf der gemeinsamen Website.
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