23.08.2022

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.medienanstalt-nrw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen derzeit teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Kontraste: Aktuell sind in einzelnen Fällen Elemente in Verwendung, bei denen der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund nicht optimal ist.
  • Tastaturfokus: Die grafische Hervorhebung des Tastaturfokus ist nicht in allen Fällen ausreichend vom Hintergrund abgrenzbar.
  • Javascripte: Die Darstellung einiger Inhalte bleibt bei deaktiviertem Javascript nicht erhalten.
  • Farben: Die Darstellung einiger Elemente ist nicht für Farbenblindheit optimiert und kann kontrastschwache Darstellungen zur Folge haben.
  • Animationen: Die Darstellung einiger weniger Animationen (u. a. Startseite) kann bei schnellem Scroll-Verhalten der Website zu Beeinträchtigungen führen oder sogar im Extremfall epileptische Anfälle begünstigen.
  • Alternativtexte für Grafiken: Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen.

Begründung: Die Medienanstalt NRW ist bemüht, das Angebot www.medienanstalt-nrw.de barrierefrei zugänglich zu machen und die beschriebenen sowie weitere aktuell nicht barrierefreie Inhalte nachzubessern. Auf Grund ihrer technischen Struktur ist es mit der derzeit aktuellen Website jedoch nicht möglich, allen Anforderungen der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Um dies zukünftig bestmöglich zu gewährleisten, wird bei zukünftigen Relaunches besonders auf die Anforderungen der Barrierefreiheit geachtet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.01.2021 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Mai 2015 von der BIK Beratungsstelle Hamburg durchgeführten BITV-Test. Die in 2019 durchgeführten Änderungen beim Layout der Website wirken sich nach Einschätzung der betreuenden Agentur darauf in einigen Punkten negativ aus.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website: https://www.medienanstalt-nrw.de/kontakt-anfahrt.html.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.medienanstalt-nrw.de/datenschutzerklaerung.html.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Landesanstalt für Medien NRW
Kommunikation/Christopher Schmidt
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 77 00 71 56
Christopher.Schmidt@medienanstalt-nrw.de

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.