Qualifizierung im lokalen Hörfunk

Die Landesanstalt für Medien NRW fördert und unterstützt die journalistische Aus- und Fortbildung zur Sicherung der Programmqualität im lokalen Hörfunk in NRW. Ein Kennzeichen des von der LFM NRW etablierten Fördersystems ist ein transparentes Verfahren sowie der Austausch und die Einbindung der beteiligten Interessenvertreter im Lokalfunk in NRW.

Eine von der Medienanstalt Nordrhein-Westfalen eigens eingerichtete Arbeitsgruppe zu Aus- und Fortbildungsthemen berät in regelmäßigen Treffen über die Verwendung der Fördermittel, Verfahrensabläufe der Antragstellung sowie über die inhaltlichen Schwerpunkte von programmbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen.

Verfahren der Förderung

Die beantragten Fördermittel können vom Antragstellenden nach einem erfolgten Verwaltungsverfahren (von der formlosen Antragsstellung, Prüfung des Antrages und Zustellung des Zuwendungsbescheides bis hin zur Einreichung des Mittelabrufes) bei der LFM NRW abgerufen werden.

Für eine zeitnahe und effiziente Umsetzung des Verfahrens ist zu beachten, dass die formlosen Anträge mit den entsprechenden Informationen zur Durchführung der Maßnahme rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der LFM NRW eingehen.

Für das Abrufen der Mittel muss das mit dem Zuwendungsbescheid zugestellte Mittelformblatt bei der Landesanstalt für Medien NRW eingereicht werden. Je nach Maßnahme können die Mittel bereits vor Beginn der Maßnahme abgerufen werden.