Qualifizierung im Rundfunkmarkt in NRW

Um Angebots- und Anbietervielfalt sowie Programmqualität im privaten Rundfunkmarkt in NRW sicherzustellen, unterstützt die LFM NRW die Aus- und Weiterbildung im lokalen, regionalen und landesweiten Rundfunk anteilig finanziell. 

Dazu gehört auch die anteilige Förderung der Ausbildung von Volontärinnen und Volontären.

Der Strukturprozess des Lokalfunks NRW hat deutlich gemacht, dass die aktuell größte Herausforderung die strategische, digitale Ausrichtung und die Diversifikation von Geschäftsmodellen ist, um zukünftig die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten und damit Vielfalt zu sichern. Insbesondere darauf soll die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen einzahlen. Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen einen Beitrag leisten, die Mitarbeitenden der lokal, regional und landesweit ausgerichteten Rundfunkprogramme in NRW für diese Herausforderung zu befähigen bzw. weiterzuentwickeln.   

 

Bis zu 10.000 Euro

Pro Antrag können bis zu 10.000 Euro Fördergeld beantragt werden. Wir behalten uns vor, Maßnahmen abzulehnen oder nur in Teilen zu fördern. 

Fristen

Für das Jahr 2025 konnten Anträge zu folgenden Fristen eingereicht werden:
▶ 13. Januar 2025 
▶ 16. Juni 2025

Darf ich einen Antrag stellen?

Formal antragsberechtigt sind die Servicegesellschaften und in den Fällen ohne Zugehörigkeit die Veranstaltergemeinschaften.  




Antragstellende und Zielgruppen

Umsetzung

Antragsverfahren



Bewertungskriterien


Die Anträge müssen eine klare strategische Zielrichtung erkennen lassen und nachvollziehbar darlegen, inwiefern die beantragten Maßnahmen zu einem geeigneten Kompetenzaufbau innerhalb des jeweiligen Senderverbunds beitragen.


Bewertungskriterien zur Förderung

  • Kooperationsqualität: Wie ist die Organisations- und Entscheidungsstruktur für die Konzeptionierung und Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im jeweiligen Senderverbund aufgebaut? Inwieweit tragen diese Strukturen dauerhaft und verlässlich dazu bei, den Austausch zwischen programmlicher und betriebswirtschaftlicher Seite zu stärken und Synergien in den Regionen zu nutzen?
  • begründete Weiterbildungsstrategie: Welche drängenden aktuellen Herausforderungen werden adressiert und warum besteht Unterstützungsbedarf? Inwiefern unterstützen die Maßnahmen den digitalen Transformationsprozess mit Blick auf Content, Technologie und Vermarktung? Warum sind die Maßnahmen geeignet, Personal nachhaltig zu binden?
  • realistische Zielvorgaben und Erfolgsmessung: Welche existierenden Probleme lösen die vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen? In welchen Feldern erhoffen Sie sich Kompetenzaufbau? Mit welchen Kenngrößen wird der Erfolg der Maßnahmen gemessen?
  • nachhaltiger Kompetenzaufbau: Wie wird eine möglichst große Zahl an Teilnehmenden sichergestellt? Wie wird das Wissen in den beteiligten Sendern nach Abschluss der Maßnahme weitergegeben und langfristig verankert? Welche nachhaltige Wirkung hat die Umsetzung auf redaktionelle Strukturen? Wie kann diese nachgewiesen werden?
  • wirtschaftliche Kostenplanung inklusive eines Eigenanteils von mindestens 20 Prozent: Ist die Gesamtfinanzierung und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert? Ist der Antragstellende in der Lage, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen?
  • Qualifikation der am Projekt beteiligten Dienstleister: Wie wird über den Auswahlprozess der Dienstleister sichergestellt, dass die Beteiligten über entsprechende Erfahrung und Kompetenz zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen? Wird wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln verfahren? 


Trenner



Eure Ansprechpartnerin

Meldet Euch mit Rückfragen und Beratungsbedarf zur Förderung jederzeit und gerne frühzeitig bei:

LOUISA SCHÜCKENS 
T  + 49 211 77007-219 
louisa.schueckens@medienanstalt-nrw.de