
Qualifizierung im Rundfunkmarkt in NRW
Um Angebots- und Anbietervielfalt sowie Programmqualität im privaten Rundfunkmarkt in NRW sicherzustellen, unterstützt die LFM NRW die Aus- und Weiterbildung im lokalen, regionalen und landesweiten Rundfunk anteilig finanziell.
Dazu gehört auch die anteilige Förderung der Ausbildung von Volontärinnen und Volontären.
Der Strukturprozess des Lokalfunks NRW hat deutlich gemacht, dass die aktuell größte Herausforderung die strategische, digitale Ausrichtung und die Diversifikation von Geschäftsmodellen ist, um zukünftig die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu gewährleisten und damit Vielfalt zu sichern. Insbesondere darauf soll die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen einzahlen. Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen sollen einen Beitrag leisten, die Mitarbeitenden der lokal, regional und landesweit ausgerichteten Rundfunkprogramme in NRW für diese Herausforderung zu befähigen bzw. weiterzuentwickeln.
Fristen
Für das Jahr 2026 können Anträge für Weiterbildungsmaßnahmen zu folgenden Fristen eingereicht werden:
▶ 1. Dezember 2025
▶ 16. Juni 2026
Bis zu 10.000 Euro
Pro Antrag können bis zu 10.000 Euro Fördergeld beantragt werden. Wir behalten uns im Rahmen der Abwägung im Auswahlverfahren vor, eine Förderzusage auch dann nicht zu erteilen, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Darf ich einen Antrag stellen?
Förderung der Qualifizierung für die lokal, regional und landesweit ausgerichteten Rundfunkprogramme in NRW
Formal antragsberechtigt sind die Servicegesellschaften und in den Fällen ohne Zugehörigkeit die Veranstaltergemeinschaften. Außerdem lokale, regionale und landesweite Fernsehsender, die die Voraussetzung zur Durchführung der Maßnahmen und Projekte erfüllen.
Förderung der Ausbildung von Volontärinnen und Volontären im Rundfunkmarkt in NRW:
Antragsberechtigt sind bei den Lokalradios, Regionalsendern und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogrammen die Veranstaltergemeinschaften, bei denen der Volontär/die Volontärin angestellt ist sowie die Servicegesellschaften im Auftrag der Veranstaltergemeinschaften. Außerdem lokale, regionale und landesweite Fernsehsender, die die Voraussetzung zur Durchführung der Maßnahmen und Projekte erfüllen.
Informationen zu den Antragsverfahren
Antragstellende und Zielgruppen
Das Förderprogramm richtet sich an die lokal, regional und landesweit ausgerichteten Hörfunkprogramme sowie die lokalen und regionalen Fernsehprogramme in NRW.
Von den geförderten Maßnahmen sollen sowohl feste als auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lokaler und regionaler Radio- und TV-Sender profitieren. Angesprochen werden ausdrücklich nicht nur redaktionell Tätige, sondern auch Beschäftigte in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft und Vermarktung.
Was wir fördern
Ziel der Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen ist ein nachhaltiger Effekt auf die lokale Vielfalt und die wirtschaftliche Tragfähigkeit im lokalen Rundfunkmarkt in NRW. Dazu können in folgenden vier Kategorien Anträge eingereicht werden:
- Digitalstrategie
- Contentstrategie
- Vermarktungsstrategie
- Grundlagen und Nachwuchsförderung
Beantragt werden können Maßnahmen, die die Sender bei der Umsetzung der jeweils notwendigen Schritte dieser strategischen Prozesse unterstützen. An den Schnittstellen von Content, Distribution und Technologie sind viele Formate auch abseits klassischer Seminare denkbar. Gefördert werden sollen zum Beispiel auch Beratungen oder Analysen, wie Maßnahmen zur digitalen Contententwicklung, strategische Programmberatung, Zielgruppenanalysen, datengetriebene Vermarktung oder Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung. Die Servicegesellschaften bzw. Geschäftsführungen benennen jeweils eine Person (z. B. eine Chefredakteurin/einen Chefredakteur), die die Qualifizierungsmaßnahmen in den Senderverbünden koordiniert. In einer von der LFM NRW moderierten Lenkungsgruppe, die die bisherige AG Aus- und Fortbildung im Lokalfunk ablöst, kommen alle Weiterbildungskoordinatoren und -koordinatorinnen etwa zwei Mal jährlich zusammen, um Impulse für Maßnahmen und Best Practice-Beispiele auszutauschen. Die LFM NRW übernimmt wie bislang eine beratende Funktion und unterstützt in diesem Rahmen bei der Antragsgestaltung.
Antragsverfahren
Förderung der Qualifizierung für die lokal, regional und landesweit ausgerichteten Rundfunkprogramme in NRW:
Die Anträge für die Weiterbildungsmaßnahmen werden zu zwei Zeitpunkten innerhalb des Jahres ausgewertet und bewilligt und nicht mehr kontinuierlich bearbeitet. Gewünscht ist die Beantragung eines Katalogs an Maßnahmen, die untereinander abgestimmt und aufeinander bezogen sind. Pro Antrag können maximal 10.000 EUR Fördergeld beantragt werden. Die LFM NRW behält sich vor, Maßnahmen abzulehnen oder nur in Teilen zu fördern.
Der erste Zeitraum zur Einreichung der schriftlichen Anträge beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung, dem 17.11.2025.
Für das Jahr 2026 können Anträge zu folgenden Fristen eingereicht werden:
- 1. Dezember 2025
- 16. Juni 2025
Damit wird eine Vergleichbarkeit der Vorhaben sowie eine sinnvolle Verteilung der Gelder erleichtert.
Förderung der Ausbildung von Volontärinnen und Volontären im Rundfunkmarkt in NRW:
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Um eine rechtzeitige Prüfung und Bewilligung sicherzustellen, muss der vollständige Antrag
spätestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der LFM NRW eingegangen sein. Maßgeblich für die fristgerechte Antragstellung ist dabei das Datum der elektronischen Übermittlung im Förderportal.
Beispiel:
Für den „Volontariatskurs Radiojournalist*in“ der ProContent gGmbH mit Kursbeginn am
- 2. Februar 2026 muss der Antrag bis spätestens 5. Januar 2026,
- 15. Juni 2026 muss der Antrag bis spätestens 18. Mai 2026 eingereicht werden.
Wichtig: Förderungen können nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben; rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen. Eine Maßnahme gilt als begonnen, sobald ein mit der Maßnahme in Verbindung stehender Vertrag geschlossen wurde. Das gilt nicht, insoweit für den Antragsteller die Möglichkeit besteht, das Vertragsverhältnis zu beenden, ohne dass dadurch Kosten entstehen.
Das Förderportal der LFM NRW bietet den Antragstellenden nach erfolgreicher Registrierung die Möglichkeit, die Anträge von der Einreichung über die Mittelanforderungen bis hin zum Verwendungsnachweis digital zu verwalten.
Das Portal ist unter folgendem Link aufrufbar: www.foerderungen.medienanstalt-nrw.de
Anleitungen zum Fördertool finden Sie hier.
Bewertungskriterien
Die Anträge müssen eine klare strategische Zielrichtung erkennen lassen und auf die Förderschwerpunkte einzahlen. Die Antragstellenden müssen nachvollziehbar darlegen, inwiefern die beantragten Maßnahmen zu einem geeigneten Kompetenzaufbau innerhalb des jeweiligen Senderverbunds oder der betreffenden Redaktion beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Kriterien für die Entscheidung über eine Bewilligung ausschlaggebend:
- Begründete Weiterbildungsstrategie: Welche drängenden aktuellen Herausforderungen werden adressiert und warum besteht Unterstützungsbedarf? Inwiefern unterstützen die Maßnahmen den digitalen Transformationsprozess mit Blick auf Content, Technologie und Vermarktung? Inwiefern zahlen die Maßnahmen mit der Förderung von Grundlagen auf eine kohärente Gesamtstrategie ein?
- Realistische Zielvorgaben und Erfolgsmessung: Welche existierenden Probleme lösen die vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen? In welchen Feldern wird ein Kompetenzaufbau erwartet? Mit welchen (quantitativen oder qualitativen) Kenngrößen wird der Erfolg der Maßnahmen gemessen?
- Qualifikation der am Projekt beteiligten Dienstleister: Wie wird über den Auswahlprozess der Dienstleister sichergestellt, dass die Beteiligten über entsprechende Erfahrung und Kompetenz zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen?
- Wirtschaftliche Kostenplanung inklusive eines Eigenanteils von mindestens 20 Prozent: Ist die Gesamtfinanzierung und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert? Wird wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln verfahren?
Da nicht alle Förderkriterien für jeden Sender gleichermaßen umsetzbar sind, ist die Angabe zu den folgenden zwei Punkten freiwillig. Wenn bei der Antragstellung bereits Informationen zu den beiden folgenden Kriterien vorliegen, werden diese vorteilhaft berücksichtigt und tragen unterstützend zur Gesamtbewertung des Antrags bei.
- Kooperationsqualität: Fördern Ihre vorgesehenen Weiterbildungsmaßnahmen die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bereichen in Ihrer Organisation oder von Sendern in NRW? Entstehen durch die Weiterbildungsmaßnahmen neue Kontakte oder gemeinsame Aktivitäten mit anderen Sendern oder Partnern in der Region?
- Nachhaltiger Kompetenzaufbau und Wissenstransfer: Wie wird das Gelernte in den Sendern weitergegeben und dauerhaft angewendet? Wie wird durch die Maßnahmen dafür gesorgt, dass sich die (redaktionelle) Arbeit langfristig verbessert?

Eure Ansprechpartnerinnen
Meldet Euch mit Rückfragen und Beratungsbedarf zur Förderung jederzeit und gerne frühzeitig bei:
LOUISA SCHÜCKENS
T + 49 211 77007-219
louisa.schueckens@medienanstalt-nrw.de
STEPHANIE JANSEN
T + 49 211 77007-122
stephanie.jansen@medienanstalt-nrw.de




