Produktionsquoten privater Fernsehprogramme in der Bundesrepublik Deutschland

Durchführung: Dr. Walter Demski, Prof. Dr. Helmut Volpers, Prof. Dr. Hans-Jürgen Weiß, GöfaK Medienforschung GmbH, Potsdam

Das Landesrundfunkgesetz NW verpflichtete die LfR bis zur Gesetzesnovellierung 1992 dazu, sich regelmäßig einen Überblick über die Produktionsquoten der privaten Fernsehprogramme zu verschaffen Hintergrund war es das Ziel dieser Analyse, zu untersuchen, inwieweit die privaten Fernsehsender RTL, SAT 1, PRO 7 und TELE 5 den gesetzlichen Anforderungen des § 12 Abs. 6 LRG NW nachkommen. § 12 Abs. 6 LRG NW schreibt vor, dass der überwiegende Anteil der Fernsehvollprogramme aus Eigen-, Auftrags- oder Gemeinschaftsproduktionen sowie aus Produktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum bestehen soll. Aus Vergleichsgründen wurden parallel hierzu auch die Fernsehprogramme der öffentlich-rechtlichen Anbieter ARD und ZDF ausgewertet.

Publikation:

Produktionsquoten privater Fernsehprogramme. Eine Programmanalyse im Frühjahr 1990. Düsseldorf: LfR, 1991. LfR-Schriftenreihe Medienforschung, Bd. 1