22.02.2024

Effektive Rechtsdurchsetzung im Netz kann durch DDG gefestigt werden

Mutiger Rechtsrahmen und konsequente Durchsetzung als Antwort auf die Eskalation im Netz, Medienanstalten nehmen Verantwortung wahr.

Übernahme der DLM-Pressemitteilung 04/2024 vom 22.02.2024

Anlässlich der Befassung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am Mittwoch, den 21. Februar 2024, betonen die Medienanstalten die demokratierelevante Bedeutung einer europäischen Antwort auf die stark zunehmende Bedrohungslage durch Hass, Hetze, jugendgefährdende Inhalte und Desinformation im Netz. Es ist die zentrale Herausforderung, das Recht auf freie Meinungsäußerung als Kernelement der Demokratie, zu schützen und gleichzeitig den Missbrauch dieses Rechts in die Schranken zu verweisen.

„Der mutige Rechtsrahmen der Europäischen Union mit DSA und EMFA kombiniert mit einer entschlossenen Rechtsdurchsetzung durch die Medienaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten kann die Antwort auf die zunehmende Eskalation im Netz sein. Die deutschen Medienanstalten nehmen diese Verantwortung in Europa federführend wahr. Im Interesse einer demokratischen Medienordnung wäre es vermutlich eine ganz gute Idee, diese erfolgreiche Arbeit durch das DDG zum festen Bestandteil der gesamteuropäischen Konstruktion zu machen,“ sagt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten im Rahmen der Anhörung.

Die deutschen Medienanstalten arbeiten schon jetzt eng mit ihren europäischen Schwesterbehörden und der Europäischen Kommission zusammen und beziehen die Bundesnetzagentur sowie das Bundekriminalamt mit ein. So melden die Medienanstalten seit dem Überfall der Hamas auf Israel schwere Verstöße gegen das Recht im Internet an die Europäische Kommission. Allein aus Deutschland konnten auf diese Weise mehr als 650 Fälle von möglichen Rechtsverstößen gemeldet werden. Aus anderen europäischen Ländern wurden etwas über 100 Fälle gemeldet.

Die Landesmedienanstalten nehmen in Europa eine Vorreiterrolle ein, wenn es um effiziente Regulierungsmethoden geht. Als erste Medienaufsicht Europas setzen die Medienanstalten künstliche Intelligenz ein, um im Internet nach Rechtsverstößen zu suchen. Das KI-Tool KIVI kann täglich bis zu 10.000 Seiten überprüfen. Dieses Programm, entwickelt von der Landesanstalt für Medien NRW, wird seit diesem Jahr auch von der Medienaufsicht CSA in Belgien genutzt.

Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sowie der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Die Medienanstalten fordern in ihrer Stellungnahme zum DDG-E weitere, nur noch kleinere Anpassungen. Elementar ist für uns, dass die Medienanstalten einen zeitgemäßen Auftrag erhalten. Der Verweis auf den Jugendmedienschutzstaatsvertrag deutet auf ein verwirrendes Haltbarkeitsdatum hin. Das sollte gestrichen werden, damit sich auch der zukünftige Wille des Gesetzgebers in der Rechtsdurchsetzung entfalten kann. ”

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter:
www.die-medienanstalten.de