14.06.2022

Schon gewusst? Das ist übrigens strafbar.

Jugendliche aufklären und Straftaten im Bereich der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornographie verhindern

Vielleicht total verliebt, vielleicht ein dummer Streich, vielleicht eine Übersprungshandlung - es bleibt strafbar. Das Versenden, Besitzen oder Weiterleiten von sexuellen Fotos und Videos, die Kinder jünger als 14 Jahre alt zeigen, ist in Deutschland nach § 184b StGB verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Nicht viel anders sieht es bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren aus - wenn ein Austausch solcher Fotos und Videos nicht einvernehmlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch stattfindet, kann man sich nach § 184c StGB strafbar machen. Auch schon im Jugendalter.

Ab 14 Jahren ist man strafmündig und kann für sein Handeln auch im Internet belangt werden, denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und ob man grundsätzlich zur gleichen Altersgruppe wie die Person in dem pornographischen Material gehört, spielt hier dann keine Rolle. Die Herausforderung liegt jedoch auf der Hand: Viele Jugendliche wissen nicht um die strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns und was mit großer Liebe, verletzten Gefühlen oder einer vermeintlich lustigen Idee anfing, kann folgenschwer enden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Die bundesweite und NRW-weite polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, dass Straftaten nach dem Tatbestand der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie in den letzten Jahren stark zugenommen haben, vor allem seit 2020. Die Zahlen dieser furchtbaren Handlungen sind alarmierend und verlangen ein entschiedenes Vorgehen aller zuständigen Einrichtungen. Was dabei auch alarmierend ist: Auch der Anteil der Kinder- und Jugendlichen an den registrierten Straftaten hat deutlich zugenommen (847 in 2019; 1552 in 2020; 3151 in 2021). “Wir beobachten hier zwei Phänomene. Zum einen werden Selbstaufnahmen verbreitet, die Kinder oder Jugendliche zeigen und aktiv in Umlauf gebracht werden. Zum anderen findet eine Weiterleitung von solchem Material in Chatgruppen und Messengern statt – und neben dem, was ein solcher Missbrauch von intimem Material für die abgebildete Person bedeutet, macht es auch vermeintlich unbeteiligte Empfängerinnen und Empfänger zu potenziellen Straftätern. Wir müssen Kinder und Jugendliche über diesen Umstand aufklären und diese Straftaten verhindern. Wir freuen uns über das große Engagement der Landesanstalt für Medien NRW“, berichtet Ingo Wünsch, Direktor des Landeskriminalamts NRW, im Rahmen der Medienkommissionssitzung am vergangenen Freitag, 10. Juni 2022.

Ein Bewusstsein für die Straftat schaffen

Deswegen hat es sich die Landesanstalt für Medien NRW zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche über die möglicherweise strafrechtliche Relevanz ihres Handelns aufzuklären und für diese Straftat und ihre Konsequenzen zu sensibilisieren. „Das Thema ist komplex, die Zahlen sind bestürzend, unser Auftrag liegt auf der Hand. Wir werden Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung der Taten gegen Kinder und Jugendliche unterstützen, wo immer wir können. Zugleich müssen Kinder und Jugendliche über die Rechtslage und mögliche Konsequenzen ihres Handelns aufklären, ohne rechtmäßiges Verhalten zu kriminalisieren. So verstehen wir einen ganzheitlichen Jugendmedienschutz und Prävention. Die Unterstützung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen und des Justiz- sowie Schulministeriums waren bei dieser Aufgabe bisher eine große Hilfe und wir setzen auch zukünftig auf diese erfolgreiche Zusammenarbeit“, sagt Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesanstalt für Medien NRW bietet unter anderem Material zur Aufklärung über Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat für den Schulunterricht an, das dazu genutzt werden kann, um mit Schülerinnen und Schülern rechtliche und moralische Grenzen in der Online-Kommunikation zu erarbeiten und über Konsequenzen der Verbreitung strafbarer Inhalte aufzuklären. Auch im Kontext des Projekts Medienscouts NRW ist die strafrechtliche Relevanz der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie inzwischen ein Ausbildungsthema geworden, auf das die Medienscouts aufmerksam machen und bei Konflikten in ihrer Peer-Group helfen. Hierüber sprachen die Medienscouts unter anderem im Februar 2022 gemeinsam mit der Schulministerin bei unserem Town Hall Meeting. Auch in Zukunft sind weitere Maßnahmen zur Bewusstmachung der Strafbarkeit von Kinder- und Jugendpornografie geplant.

Des Weiteren geht die Landesanstalt für Medien NRW gegen das Phänomen des Cybergroomings, also die zielgerichtete Ansprache von Kindern mit sexuellen Absichten im Netz – vor allem durch erwachsene Täter - vor. In einer repräsentativen Befragung wurden Kinder und Jugendliche nach ihren Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Internet befragt. Die alarmierenden Zahlen wurden in einer Medienpolitischen Mittagspause unter anderem mit Beteiligung des Landeskriminalamts diskutiert. Bereits im Juni 2021 veröffentlichte die Landesanstalt für Medien NRW dazu ein Aufklärungsvideo, das das Thema aufnimmt. Seit Januar 2022 stellt die Landesanstalt für Medien NRW unter www.fragzebra.de/cybergrooming außerdem die Möglichkeit zur Verfügung, konkrete Verdachtsfälle von Cybergrooming auf direktem Wege zu melden. Eingegangene Hinweise werden durch die Juristinnen und Juristen des Hauses geprüft und bei begründetem Verdacht an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) weitergeleitet. Das Team von ZEBRA berät darüber hinaus sowohl präventiv als auch nach einer Gefahrenlage im Internet.