„On Track – Studien zu Audio und Mobilität“

Landesanstalt für Medien NRW und beteiligte Branchen untersuchen die Nutzung von Audio im Auto

Aufstehen, Radio an. Loslaufen, Kopfhörer auf. Anschnallen, Musik aufdrehen.     
Audioinhalte begleiten uns durch den Tag und überall hin. Auch im Auto haben die meisten Menschen ihre liebgewonnenen und lang gepflegten Hörgewohnheiten. Forschungsergebnisse gibt es dazu jedoch wenige. Die Landesanstalt für Medien NRW schließt diese Forschungslücke in den nächsten Monaten mit verschiedenen Studien zu Audio und Mobilität und entwickelt Handlungsempfehlungen für die Audio- und Automobilbranche.

On Track

On Track 2.0

InCar-Audio 2021

Auto ohne Radio und Audio? Das wird auch in Zukunft undenkbar sein – hochwertige InCar-Audioanlagen und Radio-/Audioangebote werden eher noch an Bedeutung gewinnen. Lineares Radio bleibt relevant, gleichzeitig setzt sich der Trend zu Personalisierung, Hybridlösungen und Integration von immer mehr Geräten und Services nachhaltig fort. Damit steigt der Bedarf an branchenübergreifender Zusammenarbeit, gerade auch mit Blick auf die Gewährleistung einer guten Auffindbarkeit der verschiedenen Angebote in den Audiosystemen. Dies sind Ergebnisse der VAUNET-Studie „Fast Forward: Zukunft InCar Audio“ zur Entwicklung des InCar-Infotainments in den kommenden Jahren.

Autos werden im Zuge der Digitalisierung immer mehr zu mobilen Infotainment-Zentralen, InCar-Audiosysteme zum wichtigen Faktor bei der Kaufentscheidung. „Die Zukunft des InCar-Infotainments heißt Radio und Audio – und sie bietet große Potenziale für die Automobilindustrie wie die Radio- und Audiobranche“, so Dr. Nina Gerhardt, stellvertretende Vorsitzende des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET sowie Geschäftsführerin von RTL Radio Deutschland. „Wenn wir den übergreifenden Dialog weiter intensivieren, werden wir diese Chancen für beide Branchen erfolgreich nutzen, um gemeinsam Mehrwerte für die Kund:innen zu schaffen.“
 

Über die Studie



Rechtsgutachten - AUDIOSYSTEME UND SPRACHASSISTENTEN MIT DEM FOKUS AUTO

Rechtliches Gutachten zur Frage, ob Audiosysteme und Sprachassistenten im Auto die Anforderungen für Benutzeroberflächen im Medienstaatsvertrag erfüllen müssen

Handelt es sich bei Audiosystemen und Sprachassistenten im Auto um Benutzeroberflächen im Sinne des Medienstaatsvertrags? Diese Frage ist Gegenstand eines juristischen Gutachtens, das die Medienanstalt NRW in Auftrag gegeben hat. Heute wurde das Gutachten von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz mit dem Titel „Rechtliche Einordnung von Audiosystemen und Sprachassistenten mit dem Fokus Auto“ veröffentlicht, ab sofort kann es auf unserer Website heruntergeladen werden.

Fazit des Gutachtens ist, dass die integrierten Audiosysteme für den linearen Radioempfang im Auto eine Benutzeroberfläche darstellen. Gleiches gilt für die herstellereigenen Sprachassistenten, die für die Navigation des Audiosystems zuständig sind.