Medienaufsicht in NRW
Ob Radio, Fernsehen, Streaming oder Social Media: Medien prägen unseren Alltag und die öffentliche Meinungsbildung. Und es braucht eine unabhängige Aufsicht, die hinschaut und eingreift, wenn Regeln verletzt werden.
Wir überwachen laufend Medienangebote in Nordrhein-Westfalen und setzen geltende Vorgaben konsequent durch. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Schutz der Menschenwürde, der Jugend- und Nutzerschutz, journalistische Sorgfalt sowie die klare Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.
Als Aufsichtsbehörde prüfen wir Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, analysieren Entwicklungen in der Medienlandschaft und arbeiten eng mit Partnerinstitutionen zusammen. So sorgen wir dafür, dass Medienangebote fair, transparent und sicher bleiben – und leisten einen aktiven Beitrag zu einer freien, demokratischen Öffentlichkeit.

DU VERMUTEST EINEN RECHTSVERSTOSS?
Wir gehen jedem Hinweis auf Rechtsverstöße im Internet oder im Rundfunk nach.
Themen der Medienaufsicht
Wie wir mit künstlicher Intelligenz gegen Hassrede vorgehen
Wie kann der Kampf gegen Rechtsverstöße im Netz effektiver und zielgerichteter werden? Indem wir sorgfältig arbeiten – und neue Methoden etablieren. Deswegen haben wir ein KI-Tool entwickelt, das Hasskriminalität so zuverlässig wie nie zuvor aufdeckt.
Die Menschenwürde zu schützen, das ist unser Anspruch. Doch wie kann man dem in einem unübersichtlichen und zugegebenermaßen riesigen Onlineumfeld gerecht werden? Unsere Antwort auf diese Frage ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Seit 2020 setzen wir ein KI-Tool in unserer Aufsichtsarbeit ein, das Rechtsverstöße im Netz effizienter findet, als wir es mit menschlicher Kraft alleine hinbekämen. Und das die Zusammenarbeit der Medienanstalten, den Schutz unserer Mitarbeitenden und unsere Reaktionsgeschwindigkeit auf aktuelle Ereignisse enorm gesteigert hat.

Zulassung durch die Landesanstalt für Medien NRW
Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Hörfunkprogramm im Internet verbreiten möchte? Solche und ähnliche Fragen zu beantworten, gehört Tätigkeitsfeld der Medienregulierung.
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