Die journalistischen Sorgfaltspflichten in Rundfunk und Telemedien

Welche Standards gelten für welche Anbieterinnen und Anbieter?

Wer in Rundfunk oder Internet journalistisch arbeitet, kann nicht einfach publizieren, was und wie er möchte, sondern muss sich unter bestimmten Voraussetzungen an journalistische Standards halten. Denn nur Angebote, die den Eindruck erwecken, dass Tatsachen umfangreich recherchiert und dabei verschiedene Informationsquellen verwendet wurden, haben bei Nutzenden einen besonderen „Glaubwürdigkeitsbonus“. Mit der Verpflichtung zur Einhaltung journalistischer Mindeststandards soll sichergestellt werden, dass solche Angebote nicht nur einen professionellen Anschein machen, sondern diesem auch in gewissem Maße gerecht werden.

Kommt es zu einem Verstoß gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten, sind die Medienanstalten dazu ermächtigt, Maßnahmen gegen das betroffene Angebot zu ergreifen. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie nach einem förmlichen Anhörungsverfahren einzelne Inhalte beanstanden und untersagen können.

Wer muss die journalistischen Sorgfaltspflichten beachten?

Rundfunkanbieter

Telemedienanbieter

Was sind die Anforderungen an die "journalistische Sorgfalt"?

Hierbei sind zwei Dinge zentral: Die Menschenwürde anderer muss gewahrt und die Persönlichkeitsrechte Betroffener geachtet werden. Zudem besteht die Pflicht zur sorgfältigen Recherche sowie zur Bemühung einer wahrheitsgemäßen und verantwortungsvollen Darstellung der gewonnen Erkenntnisse.
 

1. Wahrung der Menschenwürde sowie Achtung von Persönlichkeitsrechten

2. Pflicht zur sorgfältigen Recherche sowie einer um Wahrheit bemühten Wiedergabe der Rechercheergebnisse