
Medienregulierung in NRW
Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und welche Regeln gelten, wenn ein Hörfunkprogramm zusätzlich online verbreitet wird? Wer in NRW Radio machen, ein Fernsehprogramm starten oder Inhalte im Netz verbreiten möchte, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wir kümmern uns darum.
Neben der Zulassung von Angeboten begleiten wir auch die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen – etwa im Landesmediengesetz NRW (LMG NRW), im Medienstaatsvertrag (MStV) oder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Diese Gesetze bilden die Basis für eine faire, transparente und sichere Medienlandschaft – und damit auch für unsere tägliche Arbeit.
Themen der Medienregulierung
Info-Material zur Erteilung von Rundfunkzulassungen
Das Material zum Downloaden
- Checkliste: Wann benötige ich eine Rundfunklizenz? [pdf, 74 KB]
- Merkblatt für die Zulassung bundesweit ausgerichteten Rundfunks (Stand: April 2021) [pdf, 67 KB]
- Erklärung über die Zulassungsvoraussetzungen - bundesweit - [pdf, 82 KB]
- Erklärung über die Einhaltung programmbezogener Anforderungen - bundesweit - [pdf, 71 KB]
- Vollständigkeitserklärung [pdf, 93 KB]
- Merkblatt für landesweit ausgerichtetes Fernsehen [pdf, 158 KB]
- Merkblatt für landesweit ausgerichteten Hörfunk [pdf, 121 KB]
- Erklärung über die Zulassungsvoraussetzungen - landesweit - [pdf, 79 KB]
- Erklärung über die Einhaltung programmbezogener Anforderungen - landesweit - [pdf, 74 KB]

Zulassung durch die Landesanstalt für Medien NRW
Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Hörfunkprogramm im Internet verbreiten möchte? Solche und ähnliche Fragen zu beantworten, gehört Tätigkeitsfeld der Medienregulierung.