Medienregulierung in NRW

Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und welche Regeln gelten, wenn ein Hörfunkprogramm zusätzlich online verbreitet wird? Wer in NRW Radio machen, ein Fernsehprogramm starten oder Inhalte im Netz verbreiten möchte, braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wir kümmern uns darum. 

Neben der Zulassung von Angeboten begleiten wir auch die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen – etwa im Landesmediengesetz NRW (LMG NRW), im Medienstaatsvertrag (MStV) oder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Diese Gesetze bilden die Basis für eine faire, transparente und sichere Medienlandschaft – und damit auch für unsere tägliche Arbeit.



Zulassung durch die Landesanstalt für Medien NRW

Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Hörfunkprogramm im Internet verbreiten möchte? Solche und ähnliche Fragen zu beantworten, gehört Tätigkeitsfeld der Medienregulierung.

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