16.06.2020

Desinformation – Die Grenzen der Selbstverpflichtungen von Google, Facebook und Twitter

Landesanstalt für Medien NRW veröffentlicht die Ergebnisse eines Monitorings im Auftrag der EU

Plattformen wie Google, Facebook und Twitter ergreifen bereits Maßnahmen, um der Verbreitung von Desinformation in ihren Angeboten zu begegnen, aber das ist noch nicht genug. Diese und weitere Erkenntnisse haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesanstalt für Medien NRW mit Unterstützung der Landesmedienanstalten Bayern (BLM), Berlin-Brandenburg (mabb) und Rheinland-Pfalz (medienanstalt rlp) sowie der beiden Professoren Rebekah Tromble und Trevor Davis (George Washington University, Washington D.C.) zusammengetragen.

Bereits im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan gegen Desinformation veröffentlicht. Zuvor hatten sich die großen Social Media-Plattformen selbst verpflichtet, aktiv gegen die Verbreitung von Desinformation vorzugehen. Der Aktionsplan enthielt unter anderem den Auftrag an die europäischen Medienregulierer, die Effektivität der von den Plattformen ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen. In der vorliegenden Publikation werden die Ergebnisse dieser Überprüfung aus dem letzten Jahr nun aus Sicht der deutschen Medienregulierung zusammengestellt. Und auch auf europäischer Ebene ist der Gesamtbericht mit Zulieferungen aus 13 weiteren EU-Staaten in der Zwischenzeit veröffentlicht worden.

Nicht erst seit der aktuellen Corona-Krise ist die Frage, wie man falschen und bewusst irreführenden Informationen im Netz angemessen begegnet, drängend. Dabei ist immer wieder zu erkennen, dass Plattformen wie Google, Facebook, Twitter und Co. jeweils eigene Maßnahmen dagegen ergreifen. Dennoch gibt es großen Verbesserungsbedarf im Umgang mit Desinformation im Netz. Es braucht einheitliche Regeln für die Plattformen und verlässliche Orientierungshilfen für Nutzerinnen und Nutzer.

So muss es beispielsweise möglich sein, dass Forscherinnen und Forscher einen besseren Zugriff auf Daten der Plattformen bekommen. Nur so kann eine unabhängige und wissenschaftliche Analyse der Plattformen durchgeführt werden. Auch Begrifflichkeiten müssen klarer definiert werden. Ein Beispiel ist der Terminus „politische Werbung“, für den es im Online-Bereich noch keine eindeutige Bestimmung gibt. Ein weiterer offener Punkt ist die Frage nach einer zukünftigen Regulierung. Die Analysen der Medienregulierer in Europa haben gezeigt, dass eine reine Selbstregulierung der Plattformen nicht ausreichend ist. Sie schlagen daher ko-regulatorische Maßnahmen im Umgang mit Desinformation im Netz vor.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, bewertet das Monitoring und richtet den Blick nach vorne: „Die Ergebnisse unseres Monitorings zeigen: Die Selbstverpflichtungen der Plattformen sind gescheitert. Es ist also an uns, gemeinsam den nächsten Schritt gegen Desinformation zu machen. Der Gesetzgeber definiert genauere Regeln – und sichert deren Einhaltung. Wir sind bereit, als unabhängige Medienaufsicht unseren Teil dazu beizutragen.“

Den Gesamtbericht der ERGA nebst Zusammenfassung und Pressemitteilung vom 4. Mai 2020 finden Sie unter https://erga-online.eu/?p=732