29.06.2023

Die unabhängigen Medienregulierer in Europa zu stärken, ist der richtige Weg

Europäische Medienregulierer begrüßen den Verhandlungsfortschritt beim EMFA und regen weitere Verbesserungen an

- Pressemitteilung der Medienanstalten -

Zweimal im Jahr kommt die ERGA, die European Regulators Group for Audiovisual Media Services zum Austausch, Rück- und Ausblick auf die laufende Arbeit zusammen. Unter dem Vorsitz der italienischen Medienregulierung fand die Plenarsitzung in Neapel statt. Gegenstand der Diskussionen zwischen den nationalen Medienregulierern war unter anderem der European Media Freedom Act (EMFA).

Der EMFA ist eine Verordnung, die die Medienfreiheit in Europa schützen will. Dazu werden grundlegende Prinzipien, die die Medienfreiheit befördern sollen, aufgestellt und die ERGA, die dann Europäisches Gremium für Mediendienste heißt, gestärkt. Zuletzt hatte der Europäische Rat seine Allgemeine Ausrichtung zu dem viel diskutierten Gesetz bekannt gegeben. Darin sind bereits Fortschritte, gerade im Bereich des Schutzes der Kulturhoheit der Mitgliedstaaten und bei der Unabhängigkeit des Europäischen Gremiums für Mediendienste, zu sehen. Diese Fortschritte sind dem entschiedenen Eintreten der Mitgliedsstaaten für eine unabhängige Medienaufsicht zu verdanken, allen voran den deutschen Ländern als Fürsprecher für freie Medien und föderale Strukturen. Das begrüßen die Europäischen Medienregulierer ausdrücklich und erkennen den bereits erzielten Verhandlungsfortschritt an.

Zugleich gibt es noch zentrale Verbesserungspotentiale. Im Rahmen der Plenarsitzung wurde daher ein Statement der ERGA zum aktuellen Stand der politischen Diskussion in Rat und Parlament abgestimmt. In drei Bereichen des Gesetzes sieht die ERGA Handlungsbedarf:

  • Unabhängigkeit (Art. 11-14): Obwohl es in der Allgemeinen Ausrichtung des Rats bereits einige Fortschritte im Bereich der Unabhängigkeit des im EMFA geschaffenen Europäischen Gremiums für Mediendienste gibt, gehen auch diese der ERGA nicht weit genug. Das Europäische Gremium für Mediendienste befindet sich an zentralen Stellen in einem strukturellen und inhaltlichen Abhängigkeitsverhältnis zur EU-Kommission.
  • Medienprivileg (Art. 17): Dürfen Inhalte, die nicht gegen Medienrecht, aber gegen die AGBs von Plattformen verstoßen, gelöscht werden – ja oder nein? Um diese Frage dreht sich das Medienprivileg. Die ERGA begrüßt, dass die Kommission ein Verfahren für den Fall vorgeschlagen hat, dass Plattformen Inhalte, die bereits der Medienaufsicht unterliegen, aufgrund ihrer AGB entfernen oder in ihrer Reichweite einschränken möchten. Sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Ratskompromiss sind aber noch zu schwach und geben den Anbietern von Mediendiensten lediglich die Möglichkeit zur unverbindlichen Stellungnahme, wenn eine Plattform einen Inhalt des betreffenden Mediums entfernen möchte. Am Ende bleibt die Entscheidung über die Verbreitung eines Inhalts bei der Plattform. Dieser Mechanismus reicht nicht, um sicherzustellen, dass legale redaktionelle Inhalte auch Verbreitung finden.
  • Drittstaaten-Mechanismus (Art. 16): Auch hier begrüßt die ERGA die Aufnahme des Themas und die Diskussionen der Gesetzgeber. Der EMFA sieht vor, dass das Gremium für Mediendienste Maßnahmen gegenüber Akteuren außerhalb der EU, die staatliche Propaganda verbreiten, koordinieren kann. Allerdings fehlt es im Ratstext nach wie vor an einem Verfahren, das ein koordiniertes Tätigwerden gegen Propagandasender ermöglicht.

„Ein ERGA-Plenum zeigt mir immer wieder, wie wichtig der koordinierte Austausch mit unseren europäischen Kollegen ist. Mit dem EMFA haben wir die Chance, unsere grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf ein neues, durchsetzungsstärkeres Level zu heben und wir sind auf einem guten Weg dorthin. Allerdings gelingt das nur dann auch in letzter Instanz, wenn die Aufsichtsbehörden unabhängig agieren können. Sie zu stärken, ist der richtige Weg. Den Reflex mit der EU-Kommission einen zentralen „Watchdog“ zu schaffen, halte ich für den falschen. Die Stärke Europas liegt genau im Föderalismus – er ist eine demokratiesichernde Maßnahme und ausgestattet mit dem richtigen Werkzeug außerdem effektiv“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten den aktuellen Diskussionsstand. Daneben standen zwei weitere Arbeitsschwerpunkte der ERGA im Mittelpunkt des Meetings. Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Rechtdurchsetzung und der Kampf gegen Desinformation wurden diskutiert.

Weitere Informationen über die medienanstalten sowie die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de