30.08.2023

Pressemitteilung | 30.08.2023

STUDIE UNTERSUCHT DEN ZUSAMMENHANG ZWISCHEN ERFAHRUNGEN MIT PORNOGRAFIE UND SEXTING-VERHALTEN UNTER MINDERJÄHRIGEN

Medienanstalt NRW veröffentlicht repräsentative Befragung zur Erfahrung von Minderjährigen mit Sexting und Pornografie

Jede dritte Person im Alter von 11 bis 17 Jahren (35%) hat bereits einen Porno gesehen, jede fünfte Person in dieser Altersgruppe hat selbst schon gesextet (21%). Das zeigt die Befragung „Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Sexting und Pornos“, die von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegeben wurde. Die von KB&B Family Marketing Experts durchgeführte Studie befragte über 3.000 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren. Die Erhebung untersucht den Umgang Minderjähriger mit pornografischen Inhalten. Besorgniserregend ist, dass die Konfrontation Minderjähriger mit pornografischen Inhalten häufig unfreiwillig geschieht und die eigene Sexualität und das eigene Sexting-Verhalten potenziell beeinflusst.  

Rezeption von pornografischen Inhalten steht im Zusammenhang mit eigenem Verhalten

Die Befragung bestätigt: Kinder und Jugendliche kommen bereits im frühen Alter in Kontakt mit Pornos und Sexting. Ihren ersten Porno sahen die meisten Befragten zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr. Mädchen und Jungen unterscheiden sich in dieser Hinsicht kaum. Ein Viertel der befragten Minderjährigen, die schon mal Pornos gesehen haben, gibt an, dass ihnen pornografische Inhalte unfreiwillig gezeigt oder zugeschickt wurden. Eine Bewertung, dass Pornos fiktional sind, fällt vielen schwer. So bewerten nur 33% der Befragten, die solche Inhalte schon einmal gesehen haben, die meisten Pornos als unrealistisch. Unter 11-13-jährigen Jungen sogar nur 19%. Die Ergebnisse legen außerdem nahe, dass das Sexting-Verhalten im Zusammenhang mit der Rezeption von Pornografie steht: Fast die Hälfte der Jungen, die bereits selbst eine Sexting-Nachricht versendet haben, gibt an, dass sie Handlungen oder Begriffe, die sie aus Pornos kennen, auch beim Sexting verwenden (46%). Bei Mädchen ist dieser Zusammenhang deutlich schwächer ausgeprägt (17%).

Sexting sollte einvernehmlich sein – Studie zeigt Verstöße 

Die Befragung verdeutlicht, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Inhalte nicht nur sehen, sondern auch selbstständig verbreiten – häufig ohne den Empfänger oder die Empfängerin gefragt zu haben. 37% der Befragten, die schon einmal gesextet haben, berichten, dass sie selbst Sexting-Nachrichten verschickt haben, ohne vorher nach Zustimmung zu fragen. Hier zeigen sich besonders deutliche Geschlechts- und Altersunterschiede. Fast zwei Drittel der befragten Jungen im Alter zwischen 11 und 13 Jahren (65%) geben an, so gehandelt zu haben. Im Vergleich dazu sind es nur 11% der 14-17-jährigen Mädchen. Auch mit Material, das ihnen zugeschickt wurde, gehen die Befragten nicht gleichermaßen verantwortungsbewusst um: 29% aller Befragten und 39% der 11-13-jährigen Jungen, die bereits gesextet haben, haben schon mal sexuelle Inhalte und/oder Nudes von jemand anderem weitergeleitet. Vermeintlich klare Regeln, wie die der Einvernehmlichkeit, werden also häufig nicht eingehalten. Dabei kann es sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, denn die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist strafbar. 

Sexuelle Interaktion und Kommunikation haben strafrechtlich relevante Dimensionen 

„Wie sollen Kinder und Jugendliche ein Verständnis für die gesetzlichen Grenzen von ‚sexueller Kommunikation‘ im Netz, also Sexting, entwickeln können, wenn sie bereits mit 14 regelmäßig und ungewollt mit stärksten Formen der Pornografie konfrontiert werden? Die Studie macht einmal mehr deutlich, dass das Durchsetzen der gesetzlichen Jugendmedienschutz-Standards vor allem zum Schutz von Kindern gar nicht hoch genug bewertet werden kann“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die aktuellen Zahlen. 

Maßnahmen gegen den ungehinderten Zugang und gegen die illegale Verbreitung pornografischer Inhalte ergreift die Landesanstalt für Medien NRW in zweierlei Formen. Zum einen durch das Durchsetzen von gesetzlich vorgeschriebenen Altersverifikationssystemen. Porno-Plattformbetreiber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Kindern und Jugendlichen der Zugriff auf pornografische Inhalte verwehrt bleibt. Wie sich die Medienanstalt NRW für das Einhalten des deutschen Jugendmedienschutzrechts einsetzt, können Sie hier nachlesen.  

Zum anderen klärt die Medienanstalt NRW weiterhin auf, beispielsweise mit einer Aufmerksamkeitskampagne zum Thema Safer Sexting. Informationen hierzu finden Sie auf der Kampagnen-Website. Hintergrundinfos und das Begleitmaterial gibt es auf der Website der Landesanstalt für Medien NRW.