14.05.2020

Strafrechtliche Verurteilung für Verbreitung von Hass im Netz

Amtsgericht Hagen verhängt 11 Monate auf Bewährung

Das Amtsgericht Hagen hat heute eine Frau für die Verbreitung von Hassrede im Netz zu 11 Monaten auf Bewährung und einer Bewährungsauflage von 1500 Euro verurteilt. Der Fall, der im Rahmen der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ zur Anzeige gebracht wurde, ist ein großer Erfolg für alle, die sich gegen Hassrede im Netz engagieren.

Die Angeklagte, die als Kinderpflegerin unter anderem Kinder mit syrischem Migrationshintergrund betreut, war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Gegenstand der Gerichtsverhandlung waren vier Postings, die sie im vergangenen Jahr in den sozialen Medien verbreitet hatte. In drei Fällen hatte die Täterin dabei verfassungsfeindliche Kennzeichen verwendet und einmal den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Aufgerufen hatte sie unter anderem zur Bewaffnung gegen syrische Einwanderer. Nun ist sie zu 11 Monaten Gefängnis auf Bewährung und zur Zahlung einer Bewährungsauflage in Höhe von 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein in Hagen verurteilt worden.

„Verurteilungen wie diese sind ein wichtiges und gutes Zeichen, wenn wir das Netz als einen demokratischen Kommunikationsraum schützen wollen. Denn Hass im Netz ist am Ende nichts anderes als Gewalt gegen Demokratie. Er führt dazu, dass wenige laute Stimmen viele leisere verstummen lassen und der öffentliche Diskurs verzerrt wird. Vor allem aber unterstreicht das Urteil, dass unsere freie Gesellschaft wehrhaft ist, wenn ihre Freiheiten missbraucht werden“ kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW das heutige Urteil.

Ziele des Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ in NRW sind eine effektive Identifizierung und die Sanktionierung strafrechtlich relevanter Hasspostings im Internet. Damit leisten Medienaufsicht, Medienhäuser und Strafverfolgungsbehörden einen Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit und setzen sich dafür ein, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist. Denn Hasskommentare werden nicht lediglich gelöscht, sondern einer strafrechtlichen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen.

Projektbeteiligt sind neben der Landesanstalt für Medien NRW unter anderem auch die ZAC NRW und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA). Die Medienhäusern Mediengruppe RTL Deutschland, Rheinische Post Online und der WDR sind seit Beginn des Projekts im Februar 2017 dabei. Mittlerweile sind außerdem die Deutsche Welle, der Kölner Stadtanzeiger, der Express, das Deutschlandradio und der eco-Verband der Internetwirtschaft e. V. hinzugekommen.