Gewinnspielsendungen

"Welche Tiernamen verstecken sich hinter diesen Buchstaben? Rätseln Sie mit und gewinnen Sie 50.000 Euro!" Solche Gewinnspielsendungen, bei denen Anrufer Geld oder auch Sachpreise gewinnen können, sind im deutschen Fernsehen weit verbreitet. Doch nicht immer lockt am Ende wirklich der versprochene Preis. Die Landesmedienanstalten erreichen jeden Tag Meldungen über unlautere Methoden und "Zuschauerabzocke".

Deswegen haben sie gemeinsam mit den Sendern freiwillige Regeln zum Schutz der Zuschauer aufgestellt. Anfang 2009 wurde mit der Gewinnspielsatzung dann erstmals eine medienrechtlich belastbare Grundlage geschaffen, um gegen unzulässige Angebote vorzugehen. Ziel der Satzung ist es unter anderem, mögliche Täuschungen bei Gewinnspielsendungen auszuschließen, die Transparenz der Spielabläufe zu erhöhen und damit den Verbraucherschutz zu stärken.

Worauf Sie im Besonderen bei Gewinnspielsendungen achten sollten

Kosten

Werden die Zuschauer permanent über alle anfallenden Kosten informiert? Betragen die Kosten maximal 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz? Grundsätzlich gilt: Ertönt ein Besetztzeichen, dürfen keine Entgelte berechnet werden.

Mindestalter

Wird explizit darauf hingewiesen, dass Minderjährige nicht teilnehmen dürfen und dass eine Gewinnausschüttung an diese nicht erfolgt?

Spielgestaltung

Sind die Rätsel mit durchschnittlicher, technischer Ausstattung zu lösen? Kann zum Beispiel ein Bilderrätsel mit einem normalen Fernseher angezeigt werden oder ist ein gesuchter Begriff in Standard-Nachschlagewerken zu finden? Wird jedes Spiel am Ende der Gewinnspielsendung aufgelöst? Grundsätzlich gilt: Ist das Spiel fair, oder kommt Ihnen etwas abgekartet und merkwürdig vor?

Teilnahmebedingungen

Genaue Regeln und Beschreibungen aller Spiele, insbesondere der Auswahlmechanismen und der anfallenden Kosten müssen in geeigneter Weise veröffentlicht werden, etwa im Videotext oder im Internet.

Moderation

In der Moderation muss umfassend über Kosten, Regeln und Chancen informiert werden – und das mehrmals pro Sendung. Die zeitlichen Abstände zwischen den Hinweisen sind in der Gewinnspielsatzung geregelt. Darüber hinaus gilt generell: Irreführende und falsche Aussagen jeglicher Art, besonders über Lösungslogik, Spielregeln und Einwahlchancen sind ebenso unzulässig wie die Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks.

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