Zuweisung einer DAB+Regio-Übertragungskapazität

Die Ausschreibung der DAB+-Regio-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und rundfunkähnlichen Telemedien ist Teil eines Gesamtkonzeptes für den Bereich Audio in Nordrhein-Westfalen. Dieses umfasst darüber hinaus die Fortführung der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich des UKW-Hörfunks, die strukturelle Förderung von Innovationen im Bereich Programm und Produktion durch das Audio-Lab sowie die Bereitstellung einer landesweiten monolithischen DAB+-Bedeckung sowie einer landesweiten UKW-Kette.

Die hiermit bekanntgemachte Ausschreibung einer DAB+-Regio-Übertragungskapazität für die regionale und ebenso für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und rundfunkähnlichen Telemedien richtet sich sowohl an Einzelzuweisungsnehmer als auch an Anbieter von Medienplattformen. Die Ausschreibung bezieht sich auf die sechste der insgesamt sechs Regionen, für die die Landesanstalt für Medien NRW mit inzwischen bestandskräftigen Bescheiden des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Zuordnung von Übertragungskapazitäten erhalten hat.

FAQs zur Ausschreibung




Begleitende Förderung

Begleitet wird die DAB+Regio-Ausschreibung von einer Förderbekanntmachung

Die Landesanstalt für Medien NRW fördert vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittel die jährlich zu erwartenden DAB+Regio-Verbreitungskosten in jeder der insgesamt sechs Regionen in Nordrhein- Westfalen für einen Zeitraum von drei Jahren anteilig und degressiv mit einer Gesamtsumme von insgesamt bis zu 3,4 Mio. EUR. Der Förderzeitraum beginnt ab Sendestart.

FAQs zur Förderbekanntmachung