Medienregulierung in NRW
Wer Medienangebote verbreiten möchte, braucht klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Wir schaffen diese Grundlagen – damit Meinungsfreiheit, Vielfalt und Innovation gleichermaßen möglich sind.
Wir gestalten die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen für eine vielfältige Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören unter anderem die Zulassung von Rundfunkangeboten sowie die Einordnung neuer Angebotsformen in einer sich stetig wandelnden Medienwelt.
Darüber hinaus wirken wir an der Weiterentwicklung der medienrechtlichen Grundlagen mit, etwa im Landesmediengesetz NRW (LMG NRW), im Medienstaatsvertrag (MStV) oder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Diese Regelwerke sichern Transparenz, Chancengleichheit und Vielfalt – und bilden das Fundament für eine Medienordnung, in der unterschiedliche Stimmen gehört werden.
Themen der Medienregulierung
Info-Material zur Erteilung von Rundfunkzulassungen
Das Material zum Downloaden
- Checkliste: Wann benötige ich eine Rundfunklizenz? [pdf, 74 KB]
- Merkblatt für die Zulassung bundesweit ausgerichteten Rundfunks (Stand: April 2021) [pdf, 67 KB]
- Erklärung über die Zulassungsvoraussetzungen - bundesweit - [pdf, 82 KB]
- Erklärung über die Einhaltung programmbezogener Anforderungen - bundesweit - [pdf, 71 KB]
- Vollständigkeitserklärung [pdf, 93 KB]
- Merkblatt für landesweit ausgerichtetes Fernsehen [pdf, 158 KB]
- Merkblatt für landesweit ausgerichteten Hörfunk [pdf, 121 KB]
- Erklärung über die Zulassungsvoraussetzungen - landesweit - [pdf, 79 KB]
- Erklärung über die Einhaltung programmbezogener Anforderungen - landesweit - [pdf, 74 KB]

Zulassung durch die Landesanstalt für Medien NRW
Wer darf eine Lizenz beantragen? Was ist ein Vollprogramm? Und was muss ich beachten, wenn ich mein Hörfunkprogramm im Internet verbreiten möchte? Solche und ähnliche Fragen zu beantworten, gehört Tätigkeitsfeld der Medienregulierung.


