20.11.2025

Entscheidung des VG Düsseldorf zu Eilanträgen pornografischer Internetangebote

Statement von Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW

Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sagt Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW:

„Wir nehmen die Beschlüsse des VG Düsseldorf, die wir gerne vom OVG NRW überprüft wissen wollen, zur Kenntnis. Neben der nicht einfachen Frage des komplementären Charakters von nationalen und europäischen Rechtsvorschriften in diesem konkreten Fall geht es ja vor allem darum, wie wir einen effizienten Schutz von Kindern im Netz gewährleisten können. Deutlich wird zudem, dass die Europäische Kommission, die für die Durchsetzung des europäischen Rechts ebenfalls zuständig ist, parallel erneut intensiv aufzufordern ist, dieses Recht auch durchzusetzen. Die Kommission hat von den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament den Auftrag bekommen, der fortgesetzten Gefährdung von Kindern im Netz wirksam zu begegnen. Wir sind dazu mit den Kolleginnen und Kollegen der Europäischen Kommission im engen Austausch. Den betroffenen Kindern ist es vermutlich ziemlich egal, wer sie schützt, nur passieren müsste es.“

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am 19.11.2025 entschieden, dass die Landesanstalt für Medien NRW zwei Internetzugangsanbieter (sog. Access-Provider) vorerst nicht verpflichten darf, die Webseiten eines in Zypern ansässigen Anbieters pornografischer Inhalte zu sperren. 

Die Pressemitteilung des VG Düsseldorf lesen Sie hier