09.01.2026

Allgemeinverfügung für Access Provider

Medienanstalten sprechen Sperrverfügung gegen „samidoun.net“ aus

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat eine Sperrung des rechtswidrigen Angebots samidoun.net angeordnet. Das Angebot der Vereinigung richtet sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, indem es in erheblichem Maße antisemitische Propaganda verbreitet, zu Gewalt aufruft und in seinen öffentlichen Auftritten das Existenzrecht Israels in Frage stellt. Gegen Samidoun besteht ein Betätigungsverbot des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Infolge der KJM-Entscheidung ordnet die Landesanstalt für Medien NRW gegenüber allen in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Access Providern an, die Verbreitung des Angebots zu unterbinden. Dazu zählen alle Unternehmen, die geschäftsmäßig den Zugang zu einem öffentlichen Datennetz bereitstellen und deren Tätigkeit die technische Vermittlung sowie Datenübertragung zwischen dem Endgerät eines Nutzenden und dem Internet ermöglicht. Die Allgemeinverfügung zur Sperrung des Angebots ist bis zum 05.02.2026 umzusetzen.