Urteil wegen Volksverhetzung
10 Monate auf Bewährung für Holocaustleugner
Das Amtsgericht Waldbröl hat einen 64-jährigen „Reichsbürger“ in mehreren Fällen wegen Volksverhetzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Landesanstalt für Medien NRW ist auf die rechtsradikalen Äußerungen im Sozialen Netzwerk „vk.com“ aufmerksam geworden und hat diese an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese hat daraufhin das Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht zwar nicht davon ausgehe, „dass der Angeklagte von seinen abstrusen Verschwörungstheorien (…) ablässt. Es ist aber zu erwarten, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung als Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.“
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, betont: „Wir können im Internet keine rechtsfreien Räume zulassen. Potentielle Täter müssen wissen, dass es eben Grenzen des Sagbaren gibt. Wer ganze Bevölkerungsgruppen, Ethnien oder Religionen öffentlich diffamiert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.“
Um die Bekämpfung von Hassrede kümmert sich auch die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“. Die 2018 von der Landesanstalt für Medien ins Leben gerufene Initiative bringt in NRW Medienhäuser und Strafverfolgungsbehörden zusammen, um gemeinsam Strategien gegen Hassrede im Internet zu entwickeln. Bis heute wurden so rund 591 Fälle von Hassrede zur Anzeige gebracht.
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