27.03.2018

Neues Gutachten sieht Regulierungsbedarf für Medienintermediäre

Für mehr Transparenz und bessere Nutzerautonomie

Zur Sicherung der Vielfalt im Netz sollten Medienintermediäre, zum Beispiel Soziale Netzwerke und Suchmaschinen, reguliert werden. Das fordert der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Boris P. Paal von der Universität Freiburg in einem heute veröffentlichten Gutachten für die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). Hier gibt Paal eine klare Empfehlung: „Zum Zwecke der Vielfaltssicherung bei Medienintermediären sollte ein eigenständiger Regelungskomplex im Rundfunkstaatsvertrag mit insbesondere einer vielfaltssichernden Generalklausel und Transparenzpflichten geschaffen werden.“ Es seien auch Vorgaben wichtig, so Paal weiter, die gezielt die Diskriminierungsfreiheit absichern.

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid, begrüßt die Ergebnisse: „Das Gutachten lässt an dem Regelungsbedarf für Intermediäre keinen Zweifel und verortet diesen eindeutig in der Kompetenz der Länder. Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung der Länder, die Regulierung von Intermediären im Rundfunkstaatsvertrag zu prüfen, für geboten und angemessen.“

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  • Zur Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und Chancengleichheit sind für Medienintermediäre rechtliche (Mindest-)Vorgaben zu Diskriminierungsfreiheit, Qualität und Transparenz geboten.
  • Das medienrechtliche Normregime sollte um spezifische Bestimmungen zur Vielfaltssicherung bei Medienintermediären ergänzt werden.
  • Empfohlen wird die Schaffung eines neuen Regelungskomplexes im Rundfunkstaatsvertrag, um neben einer vielfaltssichernden Generalklausel auch Verhaltensvorgaben für Medienintermediäre zu etablieren.
  • Zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungen und zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs gilt es, Transparenz zu erhöhen, Nutzerautonomie zu stärken und Informationsasymmetrien abzubauen.
  • Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen betreffend die internationale Anwend¬barkeit der neu zu schaffenden Regelungen für Medienintermediäre – wesentliche Voraussetzung ist allerdings, dass diese Regelungen einzig vielfaltssichernde Zwecksetzungen verfolgen.


Hintergrund:

Medienintermediäre vermitteln den Zugang auch und gerade zu  meinungsbildungsrelevanten Inhalten; sie wählen, ordnen und präsentierten diese Inhalte über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Die zunehmende Nutzung von Intermediären zu Informationszwecken sowie der Einsatz von Such- und Auswahlalgorithmen, die Ergebnisse personalisieren und an Mehrheitspräferenzen ausrichten, erhöhen das Risiko einer verzerrten Informationswahrnehmung und beeinflussen somit die Meinungsbildung.

Die Gewährleistung der kommunikativen Grundversorgung und der Chancengleichheit für vergleichbare Inhalte ist daher essentieller Bestandteil der Vielfaltssicherung. Die Landesanstalt für Medien NRW setzt sich dafür ein, dem Vielfaltsgrundsatz über alle Medien hinweg Geltung zu verschaffen.

Das vollständige Gutachten ist hier abrufbar.