31.03.2022

Staatsfernegebot für Medien muss europäischer Standard werden

Medienanstalten sehen European Media Freedom Act als Chance für die Stärkung der Medienvielfalt in Europa

Die Vermittlung und Einordnung von aktuellen Informationen erfolgt über klassische Medien gleichermaßen wie über soziale Netzwerke und Plattformen im Internet. Wenn von öffentlicher oder privater Seite versucht wird, Druck auf Medien auszuüben, unterliegt diese wichtige Säule der Demokratie der Gefahr der Destabilisierung. Die Medienanstalten begrüßen daher die Initiative der Europäischen Kommission, in einem Legislativvorhaben die Sicherung der Medienvielfalt und -freiheit in der EU voranzutreiben. Die Medienanstalten haben sich an der öffentlichen Konsultation zum European Media Freedom Act (EMFA) beteiligt und regen unter anderem die Verankerung des Staatsfernegebots für Medien auf europäischer Ebene an.

„Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate zeigen, dass staatsferne Medien und eine staatsferne Aufsicht wichtige Grundpfeiler einer funktionierenden Medienordnung sind. Dank stabiler rechtsstaatlicher Mechanismen konnte in Deutschland daher weit vor den aktuellen Sanktionen gegen ein Angebot wie RT vorgegangen werden,“ betonte Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). „Wir müssen jetzt alle Möglichkeiten nutzen, demokratiegefährdende Umgehungen von nationalen Medienvorschriften auch europaweit zu verhindern“.

Auch eine entsprechende Ausgestaltung der Medienaufsicht ist konstitutiv für eine freiheitliche Demokratie und Medienordnung. Das Staatsfernegebot hat damit direkte Bedeutung für alle Ziele der Medienanstalten. „Der Rechtsstaat in Deutschland hält effektive Antworten vor, um unabhängige, vielfältige und freie Medien zu schützen und einer gezielten Disruption wirksam entgegenzuwirken. Der European Media Freedom Act kann diese Antworten nun auch europaweit liefern – mit einem europäischen Staatsfernegebot und mit einem klaren Bekenntnis zu unabhängigen Medien- und Aufsichtsstrukturen,“ ergänzt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten und Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen.

Positiv hervorzuheben ist auch die europäische Kooperation im Medienbereich. Eine Stärkung der European Regulators Group for Audiovisual Media (ERGA) mit finanziellen und personellen Ressourcen ist geboten. Grundlage dafür sind Kooperationsmechanismen für die nationalen Medienaufsichten, die die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung effektiv und unbürokratisch gestalten. Erster Schritt war die Selbstverpflichtung der ERGA in ihrem Memorandum of Understanding. Nach diesem Vorbild kann im EMFA der zukünftige legislative Rahmen festgelegt werden.

Der EMFA sieht außerdem Regelungen zur Medienkonzentration vor. Die Medienanstalten unterstützen prinzipienbasierte Mechanismen zur Sicherung der Medienvielfalt im Binnenmarkt. Dabei sollte jedoch sichergestellt werden, dass gut funktionierende und erprobte nationale Verfahren uneingeschränkt handlungsfähig bleiben und das Subsidiaritätsprinzip entsprechend geachtet wird.