09.02.2022

Gesponsert?

Neue Studie zu Political Influencing in Social Media während des Bundestagswahlkampfs 2021

Werbung wirkt. Ganze Industrien haben sich darauf erfolgreich spezialisiert. Besonders in Social Media fügt sich ein werblicher Content perfekt in den Feed voller Posts von Freunden, News oder Unternehmensupdates ein. Doch während die Wahl des neuen Staubsaugers oder der nächsten Tiefkühl-Pizza vor allem finanzielle Folgen hat, wirkt sich politische Werbung auch auf demokratische Prozesse und unsere Meinungsfreiheit aus.

Um neue Möglichkeiten der politischen Werbung und des Political Influencing in Social Media während der Bundestagswahl im vergangenen Jahr besser zu verstehen und eventuellen regulatorischen Bedarf zu erkennen, hat die Landesanstalt für Medien NRW eine Studie in Auftrag gegeben. Das Team um Prof. Dr. Jörg Matthes von der Universität Wien hat dazu fünf Graubereiche zwischen politischer Werbung und politischer Kommunikation identifiziert und auf regulatorischen Handlungsbedarf hin untersucht.

Fünf Graubereiche zwischen politischer Werbung und politischer Kommunikation

Diese fünf Graubereiche umfassen das Testimonial, den Partei-Hashtag und den Partei-Filter, den direkten Wahlaufruf und den Werbungsrepost. Im Fall des Testimonials wirbt eine Person dafür, eine Partei zu wählen oder gibt an, diese bereits gewählt zu haben. Beim Partei-Hashtag oder Partei-Filter drücken Personen ihre Zustimmung zu einer politischen Partei über den direkten Verweis auf eine Partei durch deren Hashtag oder die entsprechende Gestaltung ihres Profilbildes aus. Auch der direkte Wahlaufruf, bei dem eine Person in Social Media direkt dazu auffordert, eine bestimmte Partei zu wählen, zählt zu den Phänomenen des Politcal Influencing, die in der Studie genauer betrachtet wurden. Bei all diesen Beispielen zeigt sich, dass sie zwar für eine Partei werben, jedoch kein regulatorischer Handlungsbedarf besteht.

Etwas anders stellt sich die Situation beim Werbungsrepost dar. Dabei wird ein Post, der ursprünglich als gesponserter Post mit dem Ziel gesteigerter Reichweite eingestellt wurde, wiederum von einer Privatperson geteilt. Oftmals verliert der Post die Kennzeichnung als gesponserter Inhalt. Im Sinne der Transparenz wäre es jedoch wünschenswert, wenn auch dieser Inhalt, der einmal als werblich gekennzeichnet war, auch weiterhin als solcher gekennzeichnet bleibt „Die allermeisten Formen politisch-werblich anmutender Kommunikation sind Ausdruck der freien Meinungsäußerung“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, die Studienergebnisse. „Dort jedoch, wo Geld dafür geflossen ist, ist im Sinne der Transparenz für Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen, dass dies als Werbung gekennzeichnet ist.“

Vorschlag für mehr Transparenz bei politischer Werbung von der Europäischen Kommission  

Der aktuelle Verordnungsvorschlag über Transparenz und Targeting politischer Werbung der Europäischen Kommission sieht eine sogenannte Transparenznotiz vor. Die Notiz begleitet sämtliche politische Werbung, für die eine Gegenleistung erbracht wurde und weist unter anderem den Urheber der Werbung, den Geldgeber und die Targeting-Kriterien aus. Und diese Notiz soll auch dann erhalten bleiben, wenn der Post auf beliebigem Weg weiterverbreitet wird – nicht nur innerhalb einer Plattform, sondern in allen Medien. „Transparenz schadet bekanntlich nur demjenigen, der etwas zu verbergen hat“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, den Vorschlag der EU-Kommission. „Wir begrüßen diesen Ansatz sehr und fordern mehr Transparenz in der politischen Kommunikation in Social Media. Zentral wird es in der Diskussion zum Rechtsakt der EU-Kommission jedoch sein, wie die praktische Durchsetzung aussehen wird und wie sich die Bestimmungen zu nationalen, bereits bestehenden Regeln verhalten.““

Die Studie Political Influencing über Social Media im Bundestagswahlkampf 2021“ steht ab sofort zum Download zur Verfügung.