01.03.2018

Zugangseröffnung nach § 3 EGovG NRW

Zugangseröffnung nach § 3 Abs. 1 EGovG NRW i.V.m. § 3a Abs. 1 VwVfG NRW

  • Die Übermittlung von externen Daten in den digitalen Briefkasten der Landesanstalt für Medien NRW (https://files.lfm-nrw.de:443/submit/poststelle) ermöglicht eine verschlüsselte Übertragung von Texten und Dokumenten.
  • Die Übertragung erfolgt ohne umständlichen Registrierungsprozess. Die hier übermittelten Dokumente dürfen bzw. können digital signiert werden und sind – sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes versehen werden – auch schriftformwahrend. Anerkannt werden jedoch nur die von der Bundesnetzagentur akkreditierten Signaturverfahren.
  • Formfreie Angelegenheiten werden (soweit der Landesanstalt für Medien NRW bekannt) per unverschlüsselter E-Mail, ansonsten per Post beantwortet.
  • Die Angabe einer postalischen Anschrift ist erforderlich, da technische oder rechtliche Gründe gegen eine Antwort auf elektronischem Wege sprechen können.
  • Formgebundene Angelegenheiten werden per Post beantwortet.
  • Die hier eingehende digitale Post wird von der Poststelle der Landesanstalt für Medien NRW an die entsprechenden Stellen innerhalb der Landesanstalt für Medien NRW weitergeleitet.
  • Im Übrigen gelten die gleichen Einschränkungen bezüglich Dateianhänge, Größenbeschränkungen und Virenschutz wie bei der Kommunikation über De-Mail (vgl. Punkt 2).

Zugangseröffnung nach § 3 Abs. 2 EGovG NRW

Die Übermittlung von De-Mails an die Landesanstalt für Medien NRW über poststelle@lfm-nrw.de-mail.de ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Schicken Sie eine De-Mail, wird diese über die Poststelle innerhalb der Landesanstalt für Medien NRW an die zuständige Person weitergeleitet. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Die Landesanstalt für Medien NRW eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge
Werden Dateianhänge an die Landesanstalt für Medien NRW versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

  • ASCII-und Rich-Textdateien (*.txt, *.rtf),
  • JPEG-, PNG- GIF-und BMP-Grafikdateien (*.jpg, *.jpeg, *.png, *.gif, *.bmp),
  • Adobe PDF (*.pdf),
  • Microsoft Word-, Excel-, PowerPoint-und Project-Dateien ab Version 2007 sofern sie keine Makros oder eingebettete Objekte (OLE) enthalten (*.docx, *.xlsx, *.pptx,*.mpp),
  • OpenOffice Text-, Spreadsheet-und Presentation-Dokumente sofern sie keine Makros oder eingebettete Objekte (OLE) enthalten (*.odt, *.ods, *odp)

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.

Bitte begrenzen Sie die Größe der E-Mail(anhänge) auf 50 MB.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Landesanstalt für Medien NRW übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.
Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Schließen des D-Mail-Postfachs
Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

Für alle anderen E-Mail-Kontaktformulare, Web-Formulare, Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesanstalt für Medien NRW wird kein rechtsverbindlicher Zugang eröffnet.

Weiterhin können Sie uns schriftliche Anträge und entsprechende Unterlagen per Post an Landesanstalt für Medien NRW, Postfach 103443, 40025 Düsseldorf, zukommen lassen.