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Sexting. Porno. Missbrauch.

Hier dreht es sich um alles rund um Pornografie, Sexting, Cybergrooming und Sextortion. Warum wir diese Themen zusammenfassen? Weil all das online stattfindet und die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen kann. Angefangen bei etwas grundsätzlich Erlaubtem bis hin zu etwas absolut Verbotenem.

Warum gerade wir uns darum kümmern? Unser Auftrag ist es, den Jugendschutz zu sichern. Das machen wir, indem wir dafür sorgen, dass Recht eingehalten wird und durchsetzen, was unsere Gesetze zum Schutz der Jugend einfordern. Wir klären über Themen wie Sexting auf, schaffen Aufmerksamkeit und bieten Betroffenen vor allem Hilfe an. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor ungewollten sexuellen Kontakten zu schützen.

Was liegt im Rahmen des Erlaubten und was ist verboten? Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht nur zu Opfern sondern auch zu Straftäterinnen und Straftätern, weil sie etwa nicht wissen, was sie beispielsweise mit Dickpics machen sollen, die ihnen ungewollt geschickt werden. Um gerade das zu verhindern, ist es wichtig, dass wir darüber sprechen.

 

Hilfreiche Links

Beschwerde einreichen

Weiterführende Institutionen

Pornografie im Internet - Wir setzen Recht durch

Hier befinden wir uns in einer Grauzone, denn grundsätzlich verboten ist Pornografie nicht. Allerdings gibt es wichtige Grenzen des Erlaubten. Grund ist der Jugendmedienschutz, denn Pornografie, Gewaltdarstellungen oder stark ängstigende Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer freien Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. In schwerwiegenden Fällen sind solche Inhalte sogar jugendgefährdend. Ein effektiver Jugendmedienschutz muss deshalb sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich frei und vor allem sicher in digitalen Medien bewegen können ohne auf potenziell entwicklungsbeeinträchtigende beziehungsweise jugendgefährdende Inhalte zu stoßen. Ziel ist es den Zugang für Kinder und Jugendliche zu diesen Inhalten zu erschweren und sie so zu schützen.

Was wir tun?

Wir gehen aktiv gegen Verstöße im Internet vor und setzen den Rahmen dafür, dass sich alle Menschen angstfrei im digitalen Raum bewegen können. Die Anbieter von pornografischen Darstellungen müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche nur das im Internet sehen können, was auch für sie verkraftbar ist. Gegen die Anbieter, die dies nicht tun und somit den Jugendschutz missachten, gehen wir rechtlich vor.

Warum die Aufklärung so wichtig ist

Kinder und Jugendliche kommen online schon früh mit pornografischen Inhalten in Berührung. Und auch Sexting ist bei vielen jungen Menschen bereits Alltag. Fast jede zweite Person im Alter von 11 bis 17 Jahren (47 %) hat bereits einen Porno gesehen, fast ein Drittel der Personen in dieser Altersgruppe haben bereits Sexting-Nachrichten erhalten (31%). Besorgniserregend dabei ist, dass die Konfrontation Minderjähriger mit pornografischen Inhalten häufig unfreiwillig geschieht und die eigene Sexualität sowie das eigene Sexting-Verhalten potenziell beeinflussen. Häufig werden vermeintlich klare Regeln, wie die der Einvernehmlichkeit, nicht eingehalten.

Das zeigen Ergebnissen unserer aktuellen Befragung.

Was sind für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte?

Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte

Pornografie

Absolut unzulässige Inhalte



Was können Anbieter von jugendgefährdenden Inhalten tun?

So genannte jugendgefährdende Inhalte, zu denen zum Beispiel explizite Pornografie zählt, dürfen ausschließlich volljährigen Personen in geschlossenen Nutzergruppen zugänglich gemacht werden. Anbieter müssen mittels eines geeigneten Altersverifikationssystems (AVS) sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff zu diesen Inhalten bekommen.

Die Altersverifikation sieht zwingend eine valide Altersüberprüfung der nutzenden Personen vor. Solche Systeme nutzen zum Beispiel Videoident-Verfahren oder den Abgleich biometrischer Daten von Ausweisdokumenten. Weiterführende Informationen zu Möglichkeiten der Altersverifikation und eine Liste mit von ihr positiv bewerteten Altersverifikationssystemen stellt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf ihrer Website bereit.






Missbrauch: Wir helfen, wenn Dinge schief laufen

Du fühlst dich in deiner Online-Umgebung nicht mehr wohl? Deine Chatpartnerin oder dein Chatpartner schreibt dir Dinge, die dich einschüchtern oder gar bedrohen oder bedrängt dich mit Bildern und Textnachrichten? Dann kann das eine Form der sexualisierten Gewalt sein. Und damit kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wie solche Gewalt online genau aussehen kann, erklären wir dir in Kurzform hier.

Über unser Frage-Antwort-Angebot beantworten wir dir außerdem all deine Fragen. Mit unserem Beschwerde-Tool kannst du eine Beschwerde oder auch einen Verdacht auf Cybergrooming einreichen, die wir für dich verfolgen. Und vor allem, kannst du dich uns anvertrauen.

 

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Sextortion

Dickpics

Deepnudes