EU-Kommission geht gegen Pornoplattformen vor
Pornoplattformen verstoßen gegen Jugendmedienschutz

Die Europäische Kommission hat heute „vorläufig festgestellt“, dass mehrere große Pornoplattformen, darunter Pornhub, aufgrund von fehlendem effektivem Jugendschutz gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. Die Plattformen verbreiten pornografische Inhalte, ohne ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, die Kinder und Jugendliche vor diesen Inhalten schützen.
„Die vorläufige Feststellung der Europäischen Kommission ist ein längst überfälliges Signal: Wer Kindern und Jugendlichen ungehinderten Zugang zu pornografischen Inhalten ermöglicht, kann sich nicht länger hinter einem einfachen Klick verstecken. Die Medienanstalten führen seit Jahren entsprechende Verfahren und haben gemeinsam mit europäischen Partnern den Druck aufgebaut, der diese Entscheidung massgeblich befördert hat – dass die Kommission diesen Weg nun konsequent mitgeht, begrüßen wir ausdrücklich", so Dr. Thorsten Schmiege, Vorsitzender der DLM und Präsident der BLM.
Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter sowie Beauftragter für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Medienanstalten: „Natürlich begrüßen wir diesen klaren Schritt der EU-Kommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das beharrliche Ignorieren der europäischen gesetzlichen Standards durch diese Unternehmen wird sich nicht mehr durchhalten lassen. Es ist gut, dass die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und nationalen Aufsichtsbehörden in diesen Fällen zu greifen beginnt. Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für die europäische Medienordnung im Netz“
Die Medienanstalten gehen bereits seit dem Jahr 2019 gegen internationale Pornoplattformen im Internet vor. Bereits im Juli 2025 hatte die EU-Kommission auf Grundlage des DSA (Digital Services Act) entsprechende Verfahren gegen diese Plattformen eingeleitet. Die Medienanstalten arbeiten unter der Federführung der Landesanstalt für Medien NRW eng mit der Kommission der Europäischen Union bei der Durchsetzung des Jugendmedienschutzes zusammen. In den konkreten Fällen haben die Medienanstalten der EU-Kommission umfassende Erkenntnisse zu den Verstößen der Plattformen zugeliefert. Die heutige Entscheidung der EU-Kommission verdeutlicht das gute Ineinandergreifen von nationaler und europäischer Aufsicht über digitale Medien.
Link zur Pressemitteilung der EU-Kommission
Die Medienanstalten sind neben der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) gemäß dem DDG zuständige Behörden für die Jugendschutzbestimmungen des DSA in Deutschland. Der deutsche „Digital Services Coordinator“ (DSC) ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der DSC überwacht Deutschland die Einhaltung des DSA durch Online-Dienste. Für die Datenschutzbestimmungen des DSA ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die zuständige Behörde.
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