25.01.2024

Landtag NRW beschließt die Erhöhung der Finanzausstattung der Landesanstalt für Medien NRW

Zusätzliche 1,6 Millionen Euro im Haushalt der LFM NRW kommen dem Schutz einer vielfältigen Medienlandschaft in NRW zugute

In seiner Plenarsitzung am 24. Januar 2024 hat der Landtag NRW Anpassungen im Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) und im Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) beschlossen, mit denen der Vorwegabzug der Medienanstalt NRW gesenkt wird. In der Folge stehen der Landesanstalt für Medien NRW in Zukunft insgesamt rund 1,6 Millionen Euro mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

Als Begründung für diese Anpassung geben die antragstellenden Fraktionen die gestiegenen Anforderungen auf medienrechtlichem Gebiet an. Das Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz, der Umgang mit zunehmender Desinformation und der Schutz journalistischer Vielfalt in NRW sind Beispiele dafür.

„Die gestrige Entscheidung des Landtags NRW begrüßen wir außerordentlich. Die Verteidigung unserer demokratischen Gesellschaft geht mit dem Schutz einer vielfältigen journalistischen Medienlandschaft und dem Recht auf Meinungsfreiheit einher. Dafür stehen wir als Landesanstalt für Medien NRW und darin sind wir stärker gefordert denn je. Wir bedanken uns beim Landtag NRW, dass er uns mit dieser Entscheidung in unserer Arbeit stärkt“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, das Ergebnis der Plenarsitzung.

In einem ersten Schritt wird das zusätzliche Geld vor allem in die Stärkung lokaljournalistischer Radioangebote fließen und ihnen den Einstieg in DAB+ erleichtern. Allein darin wird die Medienanstalt NRW bereits 3 bis 3,4 Millionen Euro investieren.