25.02.2020

„Ein Mehr an Jugendschutz ohne teure Doppelstrukturen realisieren“

DLM warnt vor Systembruch im Kinder- und Jugendmedienschutz

- Übernahme der DLM-Pressemitteilung 03/2020 -

Für die Medienanstalten bedeutet der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) kein Mehr an Kinder- und Jugendschutz. Durch die im Entwurf vorgesehenen Änderungen der Telemedienregulierung und die Übertragung von Aufgaben auf eine neu zu errichtende Bundesbehörde werden verfassungs- und europarechtliche Vorgaben unterlaufen. Anstatt das funktionierende Jugendschutz-System zu modernisieren, höhlt der vorliegende JuSchG-E den Kompetenzbereich der Länder bei der Sicherung von Meinungsfreiheit und dem Jugendmedienschutz aus.

Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), dazu: „Das neue Jugendschutzgesetz bedeutet einen Systembruch und vergibt die Chance, die notwendigen Anpassungen an der richtigen Stelle vorzunehmen und bestehende Institutionen zu stärken. Mit der geplanten Telemedienaufsicht durch eine Bundesbehörde verabschiedet sich der Bund von der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne der Medienaufsicht und greift damit unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Länder ein.“

Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der DLM und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Services (ERGA) erläutert, dass auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorschreibt, dass die Regulierung der Medien konsequent von staatsfernen Institutionen durchgeführt werden muss. „Das Europarecht lässt keinerlei Spielraum für eine staatlich kontrollierte Medienaufsicht und das muss auch so sein, um staatlicher Zensur keine Chance zu geben. Vielmehr benötigen wir gesetzliche Grundlagen, um ausländische Plattformanbieter zur Gewährleistung von Kinder- und Jugendschutz in die Pflicht nehmen zu können. Solange es keine modernen Instrumentarien, wie beispielsweise umfassende Auskunftsansprüche gibt, wird es keine Weiterentwicklung des Jugendschutzes geben.“

Dr. Marc-Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Ein Mehr an Kinder- und Jugendschutz braucht zeitgemäße Strukturen und kluge Schnittstellenregelungen zwischen Bund und Ländern, um bestehende Expertise bestmöglich zu nutzen und weiter zu stärken.“

In diesem Sinne fordern die Medienanstalten Bund und Länder auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um gemeinsame und abgestimmte Lösungen für ein Mehr an Jugendschutz ohne teure Doppelstrukturen zu finden.  

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de