27.04.2021

Neue Verurteilung wegen Hassrede im Netz

Angeklagter wird zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt

Am Amtsgericht Essen-Steele wurde heute, Dienstag, 27. April 2021, ein Angeklagter wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die zugrunde liegende Anzeige resultiert aus der Arbeit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“. Es handelt sich um das erste Verfahren im Rahmen der Projektarbeit, in welchem eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Verurteilungen wie diese sind ein deutliches und notwendiges Zeichen. Denn Hass im Netz ist Gewalt gegen Demokratie – und diese gilt es mit den Mitteln des Rechtsstaats zu verteidigen. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum und Volksverhetzung eine Straftat.  Die Projektbeteiligten von „Verfolgen statt nur Löschen“ und das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele haben das heute einmal mehr gezeigt“, sagt Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, zur Entscheidung des Gerichts.

Verfolgen statt nur Löschen

Ziel des Projekts „Verfolgen statt nur Löschen“ in NRW sind eine effektive Identifizierung und die Sanktionierung strafrechtlich relevanter Hasspostings im Internet. Damit leisten Medienaufsicht, Medienhäuser und Strafverfolgungsbehörden einen Beitrag zur Erhaltung der Meinungsfreiheit. Denn Hasskommentare werden nicht lediglich gelöscht, sondern einer strafrechtlichen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen.

Gegründet wurde die Initiative von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), dem Landeskriminalamt NRW, den Medienhäusern Mediengruppe RTL Deutschland, Rheinische Post und Westdeutschem Rundfunk und der Landesanstalt für Medien NRW. Seit Januar 2019 sind außerdem der Kölner Stadt-Anzeiger, der Express, die Deutsche Welle und der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., seit März 2020 auch Deutschlandradio dabei. Neue Mitglieder sind seit Februar 2021 Aschendorff Medien (Westfälische Nachrichten), Der Patriot, Die Glocke, Emsdettener Volkszeitung, Hellweger Anzeiger, General-Anzeiger Bonn, Medienhaus Aachen, Münsterländische Volkszeitung, Recklinghäuser Zeitung, Remscheider General-Anzeiger, Solinger Tageblatt, Siegener Zeitung, Westdeutsche Zeitung.

Seit der Aufnahme der operativen Arbeit haben die Medienhäuser und die Landesanstalt für Medien NRW in fast 950 Fällen Hasspostings zentral bei der ZAC NRW angezeigt. Bei einer Mehrzahl der Verstöße handelt es sich um Online-Kommentare, die im Verdacht stehen, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen. In über 600 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.