AUSSCHREIBUNG ZU DAB+REGIO

Ab sofort läuft die Ausschreibung regionalisierter DAB+-Übertragungskapazitäten in NRW. Die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ermöglichen die Verbreitung oder Weiterverbreitung von Hörfunkprogrammen und rundfunkähnlichen Telemedien in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen. Und sie tragen maßgeblich zu einer Erweiterung des NRW-Radiomarktes und einer voranschreitenden Digitalisierung bei. 

Die Ausschreibung richtet sich sowohl an einzelne Radios als auch an Anbieter von Medienplattformen und umfasst fünf der insgesamt sechs möglichen Regionen in NRW: 

  • Region Köln/Bonn/Aachen (1)
  • Region Südwestfalen/Dortmund (2)
  • Region Ostwestfalen/Lippe (3)
  • Region Niederrhein/Duisburg/Essen (5)
  • Region Wuppertal/Düsseldorf/Mönchengladbach (6)

Perspektivisch soll zu den fünf aufgeführten Regionen auch noch die Region Münsterland (4) hinzukommen. Bewerber können sich sowohl auf einzelne als auch auf alle ausgeschriebenen Regionen bewerben, da die Kapazitäten sowohl für eine regionale und als auch zusammen mit der noch zuzuordnenden Übertragungskapazität für die Regionen Münsterland für eine landesweite Verbreitung genutzt werden können. 




Förderbekanntmachung

Begleitet wird die DAB+Regio-Ausschreibung von einer Förderbekanntmachung

Mit dem „DAB+Regio-Förderprogramm“ beteiligt sich die Landesanstalt für Medien NRW über einen Zeitraum von drei Jahren mit bis zu 3,4 Millionen € an den DAB+Regio-Verbreitungskosten. Diese Förderung können alle Radio-Anbieter beantragen, die die Menschen im Bundesland mit landesweiten, lokalen und regionalen Radioangeboten versorgen und parallel an der Ausschreibung der DAB+Regio-Übertragungskapazitäten teilnehmen. Der Förderbescheid wird vorbehaltlich einer entsprechenden DAB+Regio-Zuweisung erteilt. 

Sowohl auf die DAB+Regio-Übertragungskapazitäten als auch für die begleitende Förderung können die Bewerbungen bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden.




Informationsveranstaltung

Alle Personen, die sich für eine Beteiligung an der DAB+-Regio-Ausschreibung oder die begleitende Förderung interessieren, sind herzlich eingeladen, am Informationstermin teilzunehmen, der am Donnerstag, 16. Mai 2024, um 16 Uhr digital stattfindet. 

Hierzu ist eine Anmeldung notwendig und hier möglich:


Gibt es ein Antragsformular?

Wann ist der Antrag rechtzeitig eingereicht?

Wer kann eine Zuweisung von Übertragungskapazitäten erhalten?

Wer kann keine Zuweisung von Übertragungskapazitäten erhalten?

Auf welche Übertragungskapazitäten kann man sich bewerben?

Auf welche Übertragungskapazitäten kann man sich nicht bewerben?

Wann werden für die Regionen Münsterland Übertragungskapazitäten ausgeschrieben?

Kann man Übertragungskapazitäten für mehrere Programmplätze innerhalb einer Region bzw. Übertragungskapazitäten für mehrere Programmplätze in verschiedenen Regionen beantragen?

Kann die Antragstellung von der Erteilung einer Förderung abhängig gemacht werden?

Nach welchen Vielfaltskriterien werden Übertragungskapazitäten vergeben?

Wann findet ein Verständigungsverfahren statt?

Wie läuft ein Verständigungsverfahren ab?

Gibt es ein Antragsformular?

Wann ist der Antrag rechtzeitig eingereicht?

Was wird gefördert?

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Wer erhält keine Förderung?

Wer erhält eine Förderung?

Wann steht die Förderung fest?

Kann man eine Förderung erhalten, ohne eine Frequenzzuweisung zu erhalten oder einen Vertrag mit einem Anbieter einer Medienplattform abzuschließen bzw. umgekehrt?

Wie werden Zuweisungs- und Förderentscheidung miteinander koordiniert?

Wann können die Fördermittel frühestens bereitgestellt werden?

Können die Anträge auf Frequenzzuweisung und auf Förderung jeweils zusammen abgegeben werden? Müssen diese sich aufeinander beziehen?