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107 Treffer für „unterrichtens“

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(3) 1Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betreffen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. 2Er ist bei wesentlichen Änderungen der Programmstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei programmbezogenen

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Hinweisen auf Verstöße gegen Datenschutz- LMG NRW vorschriften nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung; die Unterrichtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde. § 50 Überwachung des Datenschutzes [...] Kabelanlagen weiter- verbreiten, müssen die LfM spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterverbreitung hierüber schriftlich unterrichten. An Stelle des Ver- anstalters kann auch der Betreiber der Kabelanlage die Weiterver- breitung anzeigen, wenn dies mit [...] vorzulegende neue Vereinbarung keine Anwendung. (7) Der Kündigende hat die LfM unverzüglich schriftlich über die Kündi- gung zu unterrichten. (8) Legt die Veranstaltergemeinschaft die nach den vorstehenden Absätzen vorzulegende Vereinbarung nicht innerhalb an

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ersetzt wird. Der Bericht wird bei Bedarf um erläuternde Hinweise ergänzt. Unabhängig davon erfolgt eine Unterrichtung über die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert 25.000 Euro übersteigt, unverzüglich im Turnus der gemäß § 98 LMG NRW [...] werden kann. Über die getroffene Maßnahme sind die Direktorin oder der Direktor und die Medienkommission unverzüglich zu unterrichten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Maßnahmen, durch die für die LFM NRW Verpflichtungen entstehen können, für die

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wechselseitig Hinweisen auf Ver- stöße gegen Datenschutzvorschriften nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung; die Unterrichtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde. § 50 Überwachung des Datenschutzes [...] Kabelanlagen weiterverbreiten, müssen die LfM spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterverbreitung hierüber schriftlich unterrichten. Anstelle des Veranstalters kann auch der Betreiber der Ka- belanlage die Weiterverbreitung anzeigen, wenn dies mit dem [...] (1) Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betref- fen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. Er ist bei wesentlichen Änderungen der Programmstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei pro- gram

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Antragsgegner ungeeignet ist, insbesondere der Streitgegenstand eine schnelle Einigung nicht erwarten lässt. § 11 Unterrichtung der Beteiligten Die Schlichtungsstelle unterrichtet die Beteiligten unverzüglich nach Eingang des Antrags auf Durchführung

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(1) Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betreffen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. Er ist bei wesentlichen Änderungen der Pro- grammstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei programmbezo- [...] Sie gehen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wechselseitig Hinweisen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschrif- ten nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung. Die Unter- richtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde [...] hierüber. (2) Die Veranstaltergemeinschaft hat die LfM über Änderungen der Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft zu unterrichten. § 70 Anwendbare Vorschriften Für lokale Programme gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2, des Abschnitts 3 Unterab-

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(1) Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betreffen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. Er ist bei wesentlichen Änderungen der Pro- grammstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei programmbezo- [...] Sie gehen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wechselseitig Hinweisen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschrif- ten nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung. Die Unter- richtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde [...] hierüber. (2) Die Veranstaltergemeinschaft hat die LfM über Änderungen der Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft zu unterrichten. § 70 Anwendbare Vorschriften Für lokale Programme gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2, des Abschnitts 3 Unterab-

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(1) Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betreffen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. Er ist bei wesentlichen Änderungen der Pro- grammstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei programmbezo- [...] Sie gehen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wechselseitig Hinweisen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschrif- ten nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung. Die Unter- richtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde [...] hierüber. (2) Die Veranstaltergemeinschaft hat die LfM über Änderungen der Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft zu unterrichten. § 70 Anwendbare Vorschriften Für lokale Programme gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2, des Abschnitts 3 Unterab-

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(1) Der Programmbeirat ist über alle Fragen, die das veranstaltete Programm betreffen, durch die Geschäftsführung zu unterrichten. Er ist bei wesentlichen Änderungen der Pro- grammstruktur, der Programminhalte, des Programmschemas sowie bei programmbezo- [...] Sie gehen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wechselseitig Hinweisen auf Verstöße gegen Datenschutzvorschrif- ten nach und unterrichten sich wechselseitig über das Ergebnis ihrer Prüfung. Die Unter- richtung erfolgt über die zuständige oberste Landesbehörde [...] hierüber. (2) Die Veranstaltergemeinschaft hat die LfM über Änderungen der Vereinbarung mit der Betriebsgesellschaft zu unterrichten. § 70 Anwendbare Vorschriften Für lokale Programme gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2, des Abschnitts 3 Unterab-