Medienkommission verabschiedet Resolution zum effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz
Aufsichtsgremium der Landesanstalt für Medien NRW spricht sich für klare Plattformverantwortung und kohärenten Rechtsrahmen aus
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW hat eine Resolution zum Verordnungsvorschlag „EU Keeping the Internet Digital Space Accountable and Trustworthy“, besser bekannt als „EU KIDS ACT“, verabschiedet. Darin begrüßt das Aufsichtsgremium der Landesanstalt für Medien NRW den Vorstoß der Europäischen Kommission als wichtigen Schritt für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum und formuliert zugleich konkrete Erwartungen an die weitere Ausgestaltung der Verordnung.
Die Mitglieder der Medienkommission unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte Teilhabe im Netz zu ermöglichen, digitale Risiken klar zu benennen und Online-Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Dazu zählt insbesondere das geplante Verbot bestimmter suchtfördernder Gestaltungsformen für Minderjährige, etwa des sogenannten Infinite Scroll.
„Wer Kinder und Jugendliche im digitalen Raum wirksam schützen will, muss Verantwortung dort verankern, wo Risiken entstehen. Plattformen und Medienintermediäre prägen die Mediennutzung junger Menschen heute maßgeblich. Deshalb darf die Pflicht zum Schutz vor den Gefahren, die mit den Mechaniken der Plattformen verbunden sind, nicht einseitig auf Familien verlagert werden. Zugleich muss der EU KIDS ACT an bestehende europäische und nationale Regelungen anschlussfähig sein. Die Medienkommission spricht sich daher für einen kohärenten Rechtsrahmen aus, der effektive Aufsicht ermöglicht und die konsequente Durchsetzung des Jugendmedienschutzes sicherstellt“, sagt Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission.
In ihrer Resolution hebt die Medienkommission insbesondere zwei Punkte hervor:
Der aktuelle Verordnungsentwurf stellt nicht ausreichend sicher, dass die Hauptverantwortung für ein sicheres und altersgerechtes Online-Umfeld bei den Plattformanbietern verbleibt. Insbesondere die vorgesehenen Zugangsbeschränkungen für Jugendliche ab 13 Jahren hängen nach dem Vorschlag von der Mitwirkung der Eltern ab. Anbieter könnten sich dadurch unter Verweis auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten ihrer eigenen Verantwortung entziehen. Die Medienkommission spricht sich deshalb für entsprechende Nachbesserungen aus.
Darüber hinaus betont die Medienkommission die Notwendigkeit einer engen Verzahnung des EU KIDS ACT mit bestehenden europäischen Regelwerken wie dem Digital Services Act (DSA) und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) sowie mit den nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten. Nur so könne ein hohes und wirksames Schutzniveau dauerhaft gewährleistet werden. Zudem bedarf es klarer Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden, um den Jugendmedienschutz wirksam durchsetzen zu können.
Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW
Als staatsferne Aufsichtsbehörde für privaten Rundfunk und Telemedien in Nordrhein-Westfalen hat die Landesanstalt für Medien NRW einen gesetzlichen Auftrag. Sie ist dafür da, ein demokratisches Mediensystem zu schützen – mit Meinungsfreiheit und dem Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzerinnen und Nutzer und mit medialer Vielfalt. Darüber hinaus wurde ihr Direktor, Dr. Tobias Schmid, von allen 14 Medienanstalten zum Beauftragen für Europaangelegenheiten und für das Digitale-Dienste-Gesetz benannt.
Die Medienkommission vertritt die Allgemeinheit; ihre Mitglieder werden von einem breiten Spektrum gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen entsandt und stehen repräsentativ für die Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Das plural besetzte Aufsichtsgremium ist das konstituierende Organ der Landesanstalt für Medien NRW. Die Medienkommission wählt die Direktorin oder den Direktor, verabschiedet den Haushalt und geschäftspolitische Grundsätze in den Tätigkeitsfeldern der LFM NRW, erteilt Rundfunklizenzen, weist Übertragungskapazitäten zu und beschließt auf Vorschlag des Direktors über Projekte.
Die Resolution finden Sie zum Nachlesen hier:
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