20.10.2026

Allgemeinverfügungen gegen Access Provider

Medienanstalten veranlassen Sperrung einer NS-Propaganda-Website und einer Website mit Hinrichtungs- und Gewaltvideos

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat Sperrmaßnahmen hinsichtlich zweier rechtswidriger Internetangebote beschlossen. Betroffen sind ein Online-Angebot mit drastischen Gewalt- und Todesdarstellungen sowie ein Angebot, das nationalsozialistische Propaganda und antisemitische Inhalte verbreitet. Beide Angebote verstoßen in schwerwiegender Weise gegen die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV).

Infolge der KJM-Entscheidungen hat die Landesanstalt für Medien NRW gegenüber allen in ihrem Zuständigkeitsbereich ansässigen Access-Providern angeordnet, die Verbreitung der Angebote in ihren Netzen zu unterbinden. Adressiert werden durch die Verfügungen alle Unternehmen, die geschäftsmäßig den Zugang zu einem öffentlichen Datennetz bereitstellen und deren Tätigkeit die technische Vermittlung sowie Datenübertragung zwischen dem Endgerät eines Nutzenden und dem Internet ermöglicht. Die Adressaten haben die Anordnungen bis zum 16. November 2026 technisch umzusetzen. Weitere Landesmedienanstalten haben sich dem Vorgehen angeschlossen. 

Die Sperrverfügungen erfassen auch inhaltsgleiche Ausweich- und Spiegeldomains. Damit soll verhindert werden, dass die Maßnahmen durch einen bloßen Domainwechsel umgangen werden.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, sagt: „Ob NS-Propaganda oder die Darstellung realen Leids: Für menschenverachtende Inhalte darf es keinen Zugang im Internet geben. Wer Kinder und Jugendliche gefährdet, die Menschenwürde verletzt oder unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angreift, muss mit konsequentem Einschreiten der Medienaufsicht rechnen.“ 

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.

Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesanstalt für Medien NRW ist die unabhängige Aufsichtsbehörde für privaten Rundfunk und Telemedien in Nordrhein-Westfalen. Auf Grundlage ihres gesetzlichen Auftrags setzt sie sich für den Schutz eines demokratischen Mediensystems ein, insbesondere für Meinungsfreiheit, Menschenwürde, Jugendmedienschutz, den Schutz von Nutzerinnen und Nutzern sowie die Sicherung medialer Vielfalt.