05.05.2026

Platz frei für die Meinungsfreiheit

Aufruf zur Bewerbung für einen Sitz in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW

Als staatsferne Aufsichtsbehörde hat die Landesanstalt für Medien NRW den gesetzlichen Auftrag, ein demokratisches Mediensystem zu sichern. Ihre zentralen Aufgaben sind der Schutz der Menschenwürde, der Jugend, der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Sicherung medialer Vielfalt.

Unterstützt und kontrolliert wird sie dabei von ihrer Medienkommission. Als unabhängiges Aufsichtsgremium legt diese die Grundlagen der Arbeit der Medienanstalt NRW fest.

Für die kommende Amtszeit der Medienkommission ist ein Sitz zu vergeben. Gesucht werden Persönlichkeiten, die ihre Expertise und Perspektive in die Arbeit des Gremiums einbringen möchten. Bewerbungen sind bis zum 29. Mai 2026, 17.00 Uhr, möglich.

Bewerben können sich natürliche Personen, die über Erfahrung in medienrelevanten Bereichen verfügen und bereit sind, Verantwortung in einem unabhängigen Gremium zu übernehmen. Dazu zählen fachliche Kenntnisse ebenso wie praktische Erfahrungen – etwa aus Medienpraxis, Wissenschaft, Recht, Kultur, Bildung oder Zivilgesellschaft. Die Tätigkeit in der Medienkommission erfolgt ehrenamtlich.

„Die Medienkommission entscheidet über Fragestellungen mit unmittelbarer Relevanz für Medienangebote in Nordrhein‑Westfalen“, sagt Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission NRW. „Die vielfaltssichernde Wirkung dieser Entscheidungen hängt wesentlich davon ab, dass unterschiedliche fachliche Hintergründe und gesellschaftliche Erfahrungen in die Beratungen einfließen.“

Die neue Amtszeit der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder ist auf fünf Jahre begrenzt. Sie beginnt mit dem ersten Zusammentritt der Medienkommission. Die konstituierende Sitzung der Medienkommission für die VIII. Amtsperiode findet am 30. November 2026 statt. Eine Mitgliedschaft ist auf insgesamt höchstens drei Amtsperioden begrenzt. Die Auswahl der Mitglieder erfolgt nach den Vorgaben des Landesmediengesetzes Nordrhein‑Westfalen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Arbeit der Medienkommission finden sich in der vollständigen Ausschreibung: Ordentliches und stellvertretendes Mitglied (m/w/d) der Medienkommission nach § 93 Abs. 5 LMG NRW bei Landesanstalt für Medien NRW