08.09.2020

Erste Etappe für den Digital Services Act

DLM legt EU-Kommission ihre Stellungnahme im Rahmen der Konsultation zum DSA vor

Übernahme der Pressemitteilung der Medienanstalten 11/2020 vom 8. September 2020

Heute endet die Konsultationsfrist zum Digital Services Act Package der EU-Kommission. Mit diesem Gesetzesvorhaben nimmt die Kommission wichtige Modernisierungen der europäischen Regulierung zum Umgang mit allen digitalen Diensten vor. Anlass sind unter anderem Veränderungen im Medienbereich und die Notwendigkeit, in diesem Feld auf die Digitalisierung auch gesetzgeberisch zu reagieren. Konkret bedeutet dies vor allem eine moderne Regulierung von sozialen Netzwerken und digitalen Medienangeboten.

Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) begrüßt dieses Vorhaben. In ihrer Stellungnahme appelliert sie daran, einen verlässlichen europäischen Regulierungsrahmen zu finden, der die europäische Zusammenarbeit stärkt. Gleichzeitig seien insbesondere im Umgang mit Hass und Desinformation sowie dem Schutz der Meinungsfreiheit die Besonderheiten der Mitgliedstaaten zu würdigen.

Die Intermediärsregulierung wird auch beim Digital Services Act eine große Rolle spielen. „Dies ist vor allem wichtig für die Sicherung einer freien und vielfältigen Medienlandschaft“, betont Dr. Wolfgang Kreißig, DLM-Vorsitzender.

Dazu bedarf es nun vor allem einer eindeutigen Klärung von Verantwortung im Netz. Nur so können der Schutz des Einzelnen und zugleich der Schutz der Meinungsfreiheit gelingen.

„Europa hat mit dem DSA die historische Chance, dem Netz eine eigene Prägung zu geben und das nicht alleine den internationalen Unternehmen zu überlassen“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der DLM.

Die Medienanstalten werden die Diskussionen und Entwicklungen zum Digital Services Act auch in Zukunft eng begleiten.

Die ausführliche Stellungnahme ist in Kürze auf der Webseite der EU-Kommission verfügbar.