01.10.2020

Medienanstalten veröffentlichen Gutachten zur Desinformation

Vorgehen gegen Desinformation ist fundamental für die kommunikative Basis unserer Gesellschaft

Übernahme der DLM-Pressemitteilung 14/2020 vom 01.10.2020

Während der Corona-Krise hat sich das Phänomen der Desinformation im Internet spürbar verstärkt. Die Sorge darüber geht von der Irreführung in Gesundheitsthemen bis zur Frage, ob die Legitimität von Wahlen durch Desinformation in Frage gestellt werden könnte. Doch wie lassen sich einzelne Phänomene der Desinformation kategorisieren und wie begegnet man falschen und bewusst irreführenden Informationen im Netz? Die Medienanstalten stellen in ihrem jetzt veröffentlichten Gutachten „Typen von Desinformation und Misinformation“ eine kommunikationswissenschaftliche Systematisierung der Begrifflichkeiten sowie konkrete rechtswissenschaftliche Handlungsempfehlungen vor.

„Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf als Kernelement der Demokratie auch beim Kampf gegen Desinformation nicht eingeschränkt werden. Das Thema verlangt jetzt wie kein zweites einen öffentlichen Diskurs zur Stärkung der kommunikativen Basis unserer demokratischen Gesellschaft,“ resümiert Professor Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Medienanstalten den Beschluss der GVK-Versammlung zum Thema Desinformation.

Das Gutachten entwickelt eine Matrix zur Abbildung der sieben dominierenden Ausprägungen von Desinformation und deren Risiken für Gesellschaft und Demokratie. Damit Plattformen und Intermediäre im Kampf gegen Desinformation die Vielfalt der Meinung berücksichtigen und damit das gesellschaftliche Meinungsspektrum abgebildet wird, empfehlen die Gutachter die Schaffung klarer gesetzlicher Rahmenbindungen und Voraussetzungen zum Einsatz präventiver oder repressiver Instrumente.

Mit dem Medienstaatsvertrag haben die Länder bereits wichtige Regelungen in diesem Feld geschaffen wie etwa zur Transparenz über die Funktionsweise von Algorithmen bei Medienintermediären oder zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten auch bei geschäftsmäßig angebotenen Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Informationsangeboten.

„Geltendes Recht muss konsequent durchgesetzt werden. Gleichzeitig gilt es jetzt, gemeinsam Lösungen zu finden, wie Regulierungslücken geschlossen und damit ein effektives Vorgehen gegen Desinformation im Internet auf nationaler und auf europäischer Ebene sichergestellt  werden können, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken“, ergänzt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten und verweist auf die von der EU-Kommission lancierten Initiativen des European Digital Services Act und des European Democracy Action Plans. Mit der Vorlage des Gutachtens durch die Medienanstalten solle ein Impuls zu einer lösungsorientierten Debatte zum Thema Desinformation geleistet werden.

Das Gutachten wurde erstellt von Dr. Judith Möller, Assistant Professor Faculty of Social and Behavioural Sciences, Universität Amsterdam, Dr. Frederik Ferreau, Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht, Universität Köln, und Dr. Michael Hameleers, Researcher Faculty of Social and Behavioural Sciences, Universität Amsterdam. Im Rahmen der Medientage München wird das Gutachten am 26.10.2020 in einer Panel-Diskussion öffentlich diskutiert.

Hier finden Sie das Gutachten in voller Länge, hier die Executive Summary.
Der Beschluss der GVK zum Thema Desinformation kann hier eingesehen werden.