29.11.2019

Eckpunkte der Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ vorgestellt

-Übernahme der Pressemeldung der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen-

Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid (links) und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Staatssekretär Nathanael Liminski (rechts)
Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Dr. Tobias Schmid (links) und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Staatssekretär Nathanael Liminski (rechts)

Staatssekretär Liminski: Reform macht Radio- und Audiolandschaft in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig

Die Staatskanzlei teilt mit:

Der Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Staatssekretär Nathanael Liminski, hat am Freitag in der Landesanstalt für Medien NRW in Düsseldorf gemeinsam mit deren Direktor Dr. Tobias Schmid die Eckpunkte der im Koalitionsvertrag des Jahres 2017 avisierten Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ vorgestellt.

Staatssekretär Nathanael Liminski: „Wir wollen auch im digitalen Zeitalter eine wirtschaftlich zukunftsfähige Audio-Landschaft mit einem starken Lokalfunk und gleichzeitig ein vielfältiges Radioprogramm für die Hörerinnen und Hörer in Nordrhein-Westfalen. Mit der Erarbeitung der Eckpunkte der Gesamtstrategie haben wir auf dem Weg zu diesem Ziel einen entscheidenden Schritt gemacht.”

Die Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ enthält folgende Module:

  • Die Landesanstalt für Medien NRW erhält, sofern der Landtag dem Haushalt 2020 und dem dazugehörigen Haushaltsbegleitgesetz zustimmt, zusätzliche finanzielle Möglichkeiten zur Förderung von Innovationen im Audio-Bereich. Im Landesmediengesetz wird definiert, welche Fördermöglichkeiten bestehen.
     
  • Für die neu zu vergebende zweite landesweite UKW-Kette werden die Vergabekriterien geschärft. Ziel ist, auch dadurch die Vielfalt und Zukunftsfähigkeit des Lokalfunks zu sichern. Kriterien sind insofern die lokale bzw. regionale Anbindung redaktioneller Strukturen, der Beitrag zum Erhalt des bestehenden Hörfunkangebots sowie die Nutzung digitaler Verbreitungswege, insbesondere DAB+.
     
  • Es erfolgt keine Veränderung im gewachsenen Zwei-Säulen-Modell, welche die dort verankerte redaktionelle Unabhängigkeit der Lokalsender und ihre Verwurzelung vor Ort antasten würde. Die Verlage sollen indes die Möglichkeit erhalten, alle Kapital- und Stimmrechtsanteile an einer Betriebsgesellschaft zu übernehmen, wenn im Einzelfall kein weiterer Gesellschafter gefunden werden kann. Ziel ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Systems auch in wirtschaftlich schwächeren Lokalfunkgebieten. Zudem wird der Beitrag des Bürgerfunks als zusätzliches Element der lokalen Anbindung des Lokalfunks in den gesetzlich bestimmten lokalen Sendeanteil einbezogen. Die Ziele sind hier mehr Flexibilität für die Sender und die Stärkung des Bürgerfunks.
     
  • Nach der wissenschaftlichen Analyse der Werbezeitenreduzierung im WDR-Hörfunk mit Blick auf die Auswirkungen auf den WDR und den privaten lokalen Hörfunk beabsichtigt die Landesregierung, die erste Stufe der Werbereduzierung beizubehalten und auf die zweite Stufe der Reduzierung zu verzichten.
     

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW: „Zentrale Aufgabe der Landesanstalt für Medien NRW ist die Sicherung der Vielfalt. In diesem Fall heißt das: Wir setzen uns für eine Anbietervielfalt und eine Angebotsvielfalt – auch im Bereich des Lokaljournalismus – für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Audio-Sektor ein.“

Staatssekretär Nathanael Liminski: „Wir erhalten Bewährtes und schaffen gleichzeitig mehr Flexibilität im System. In der Summe ergibt sich eine Reform, die unser Hörfunksystem und unsere Audio-Landschaft in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig macht.“

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw

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