Zertifizierungskurse Bürgerfunk

Wer in NRW Bürgerfunk machen möchte, muss nachweisen, dass er über eine geeignete Qualifizierung verfügt. Das heißt, jeder muss die Verantwortung dafür tragen können, dass der Bürgerfunkbeitrag nicht gegen geltendes Recht verstößt. Darüber hinaus sollte er Hörergewohnheiten und Wünsche der Zuhörerinnen und Zuhörer einschätzen können.

Eine geeignete Qualifizierung kann z. B. durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Landesanstalt für Medien NRW anerkannten Qualifizierungsmaßnahme nachgewiesen werden. Natürlich gilt auch eine journalistische Ausbildung und/oder die journalistische Berufspraxis mit Hörfunkanteilen als geeigneter Nachweis.

In den Zertifizierungskursen können die Produzentinnen und Produzenten von Bürgerfunk ihre eigene Haltung zum Thema Radio (wieder-)entdecken. Alle Facetten und Potenziale des Mediums sollen erfahrbar werden:

  • Was ist Radio?
  • Was kann Radio?
  • Was bedeutet Kommunikation auf einer öffentlichen Plattform?
  • In welchem gesetzlichen Rahmen bewegen sich die Bürgermedien?
  • Welche Aufgabe und Rolle haben Bürgermedien?
  • Mit welcher Haltung stehen Produzentinnen und Produzenten den Themen und den Hörerinnen und Hörern gegenüber und was bedeutet das für das Produkt?
  • Wo sind Möglichkeiten und Grenzen der Bürgermedien?

 
Ansprechpartner: Maik Stutz (Maik.Stutz@medienanstalt-nrw.de)