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Änderungsbekanntmachung für das DAB+ Förderprogramm

Briefkastens der Landesanstalt für Medien NRW (per Klick auf files.lfm- nrw.de/submit/poststelle), über den handschriftlich unterschriebene Anträge und Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz [...] medienanstalt-nrw.de Stadtsparkasse Düsseldorf DE 33 3005 0110 1006 4802 53 files.lfm-nrw.de/submit/poststelle files.lfm-nrw.de/submit/poststelle foerderung@medienanstalt-nrw.de info@medienanstalt-nrw.de 5/5 7. KONTAKT FÜR RÜCKFRAGEN

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DAB+ Ausschreibung Region Münsterland

sowie die Zuweisungssatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) - Zuweisungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung. III. Verfahren der Antragstellung Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 LMG NRW wird die Antragsfrist hiermit wie folgt [...] des elektronischen Briefkastens der Landesanstalt für Medien NRW files.lfm-nrw.de/submit/poststelle, über den die Anträge und Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz übermittelt werden können, zu [...] und Auslagen nach der Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Gebührensatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Wird ein Antrag zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen

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Die Medienkommission

Satzung über das Finanzwesen der Lan- desanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (Finanzordnung - FinO LfM) – 1. Änderungssatzung – vom 28. April 2017, wird neu gefasst. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zur Wahrung der [...] sämtliche Berichte, die das Jahr 2026 betreffen, noch nach den Vorschriften der FinO LfM vom 23. Januar 2015 erstellt. 2. FINANZSOFTWARE FÜR DIE LANDESANSTALT FÜR MEDIEN NRW Ausschreibung und Vergabe Die Medienkommission beschließt, den Direktor mit der

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öffentlicher Weiterbildung. Gesellschafter sind neben der Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW), der Deutsche Volkshochschulverband e.V. (DVV), die Film- und Medienstiftung NRW GmbH, das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Marl, der Westdeutsche Rundfunk ( [...] ) Gesellschafter Kapital Anteil DVV Film- und Medienstiftung NRW Land NRW LFM NRW Stadt Marl WDR ZDF 80.000,- € 20.000,- € 20.000,- € 20.000,- € 20.000,- € 20.000,- € 20.000,- € 40 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 10 % 200.000,-€ 100 % Vertreter der [...] 2023 der Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH lag der LFM NRW zum Zeitpunkt der Berichterstellung vor. Dieser wurde von „Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“ geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen

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für Medien NRW Zollhof 2 · D-40221 Düsseldorf T +49 211 77007-0 F +49 211 727170 info@medienanstalt-nrw.de medienanstalt-nrw.de 1/4 VORWORT UND HINTERGRUND Regionalfensterprogramme stellen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt dar. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an die Veranstaltung und Programmgestaltung der Regional- fenster. § 59 Abs. 4 Satz 1 des Medienstaatsvertrages (MStV) regelt, dass in die beiden bundesweit ver- breiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechtes Fens- terprogramme aufzunehmen sind. Diese sollen aktuell und authentisch die Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land darstellen. Der Regionalfenster- veranstalter soll rechtlich unabhängig organisiert sein und ihm soll eine eigene, vom Hauptprogrammver- anstalter gesonderte Zulassung erteilt werden. In § 59 MStV und in der hierauf bezogenen Normkonkretisierung durch die sogenannte Fernsehfenster- richtlinie (FFR) der Landesmedienanstalten ist ausgeführt, dass die regionalen Fenster montags bis frei- tags im Umfang von brutto 30 Minuten ausgestrahlt werden, wovon 20 Minuten einen Regionalbezug auf- weisen müssen. Auf dieser Grundlage werden in NRW in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr das Regi- onalfenster SAT.1 NRW und in der Zeit von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr das Fenster RTL West ausgestrahlt. Die Aufnahme von Regionalfensterprogrammen kann Bonuspunkte nach § 60 Abs. 2 MStV bei Vorliegen von vorherrschender Meinungsmacht gewähren. Vom Zuschaueranteil kommen zwei Prozentpunkte in Abzug, wenn in das dem Unternehmen zurechenbaren Vollprogramm Fensterprogramme aufgenommen werden. Der MStV verknüpft zudem die wöchentliche Sendezeitpflicht für Drittsendezeitveranstalter (§ 65 Abs. 2 MStV) mit den Regelungen für Regionalfenster. Die Veranstalter von Drittsendezeiten erhalten ebenfalls eigene medienrechtliche Erlaubnisse für ihre Programme, die einen Beitrag zur Anbietervielfalt insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Information leisten sollen. Nationale Veranstalter, die über eine vorherrschende Meinungsmacht verfügen, sind derzeit aufgrund ihrer vorherrschenden Mei- nungsmacht verpflichtet, wöchentlich mindestens 260 Minuten an sogenannten Drittsendezeiten anzubie- ten. Diese 260 Minuten können um 80 Minuten reduziert werden, wenn die Regionalfenster die Anforde- rungen nach § 59 Abs. 4 Satz 1 MStV erfüllen. Die ZAK prüft gem. § 105 Abs. 1 Nr. 7 MStV die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 59 MStV. Neben der redaktionellen Unabhängigkeit und dem Erfüllen der Programmanforderungen müssen die Re- gionalfensterprogramme zudem bundesweit mindestens 50 Prozent der Fernsehhaushalte erreichen, um TECHNISCHE REICHWEITE UND EMPFANG REGIONALER FENSTERPROGRAMME Bericht 2023 - 2025 info@medienanstalt-nrw.de Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 · D-40221 Düsseldorf T +49 211 77007-0 F +49 211 727170 info@medienanstalt-nrw.de medienanstalt-nrw.de 2/4 auf die Drittsendezeit angerechnet werden zu können. Die Feststellung, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verpflichtung des Hauptprogrammveranstalters zur Einräumung von Drittsendezeiten besteht, obliegt der KEK. Derzeit erfüllen die Regionalfensterprogramme in Nordrhein-Westfalen sowohl die Kriterien der redaktionellen Unabhängigkeit, der Programmanforderungen als auch der technischen Verbreitung. Die Landesanstalt für Medien NRW überprüft dabei die Einhaltung der gesetzlichen Programmanforderungen durch RTL West und SAT.1 NRW hausintern. Das Ergebnis ihrer Prüfung übermittelt sie der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten. Der Gesetzgeber fordert die Landesanstalt für Medien in § 88 Abs. 11 Landesmediengesetz NRW (LMG NRW) auf, regelmäßig über die technische Reichweite und den Empfang der regionalen Fensterpro- gramme zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt sie mit diesem Bericht nach. Grundlage hierfür sind die Maßgaben des MStV. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber differenziert zwischen technischer Reichweite und Empfang der Fensterprogramme, ohne beide Begriffe exakt zu definieren. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass er unter technischer Reichweite und Empfang unterschiedliche Konzepte versteht. Die Landesanstalt für Medien NRW orientiert sich beim Begriff „Technische Reichweite“ auf Basis der Gemeinschaftsebene an der Überprüfung der Frage, ob ein Regionalfensterprogramm bundesweit mindestens 50 Prozent der Fernsehhaushalte erreicht. Nach Ziff. 3.5.3 der dafür einschlägigen Richtlinie (Drittsendezeitrichtlinie – DSZR) werden seit Inkrafttreten des MStV Haushalte zugrunde gelegt, die öffentlich-rechtliche oder pri- vate Fernsehprogramme über terrestrische Sender, Medienplattformen oder Satellitendirektempfang er- halten. Die technischen Reichweiten von SAT.1 NRW und RTL West werden im ersten Teil des Berichtes untersucht. Der Begriff des Empfangs zielt dagegen auf die tatsächliche Disposition eines Haushalts ab, ein Programm „empfangen“ zu können. Diese ist dann nicht gegeben, wenn das Programm, obwohl technisch verbreitet, in der konkreten Empfangssituation aufgrund technischer Spezifikationen (Verschlüsselung) nicht gese- hen werden kann. Hierauf geht der zweite Teil des Berichts ein. Von der technischen Reichweite und dem Empfang zu unterscheiden ist die tatsächliche Auffindbarkeit der regionalen Fensterprogramme. Hier setzen die Regelungen zur Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen des § 84 Abs. 2 MStV an. info@medienanstalt-nrw.de Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 · D-40221 Düsseldorf T +49 211 77007-0 F +49 211 727170 info@medienanstalt-nrw.de medienanstalt-nrw.de 3/4 1 TECHNISCHE REICHWEITE DER REGIONALFENSTERPROGRAMME RTL WEST UND SAT.1 NRW IN NRW Die Fernsehfensterprogramme SAT.1 NRW und RTL West sind gemäß § 81 Abs. 2 MStV in Nordrhein- Westfalen auf infrastrukturgebundenen Medienplattformen zu verbreiten. Sie sind ebenfalls über terrest- rische Sender und Satellitendirektempfang verbreitet. Zudem stehen die Programme auch per Livestream zur Verfügung. Daher kann wie bereits in den vorangegangenen Berichtszeiträumen von einer Vollversor- gung aller Fernsehhaushalte ausgegangen werden. Die technische Reichweite für die TV-Regionalfensterprogramme in Nordrhein-Westfalen beträgt damit 100 Prozent. 2 EMPFANG DER REGIONALFENSTERPROGRAMME RTL WEST UND SAT.1 NRW Die Landesanstalt für Medien NRW hat gemäß § 88 Abs. 11 LMG NRW den Auftrag, regelmäßig nicht nur über die technische Reichweite, sondern auch über den Empfang von TV-Fensterprogrammen zu berich- ten. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der unbestimmte Rechtsbegriff Empfang keine rein techni- sche Größe darstellt, sondern die faktische technische Nutzbarkeit des jeweiligen Fernsehhaushaltes be- deutet. Der in diesem Sinne definierte Empfang eines Programmes meint somit neben der Verfügbarkeit eines Empfangssignals auch die Aktivierung einer ggf. erforderlichen Dechiffriereinrichtung, um so bei- spielsweise auch verschlüsselte Versionen der Regionalfensterprogramme empfangen zu können. Er ist daher keine rein technische Kategorie und unterscheidet sich insofern von der technischen Reichweite. Bei der Nutzung direkt empfangbarer Satelliten und infrastrukturgebundenen Medienplattformen stehen die Regionalfensterprogramme ohne weitere Aktivierungen zur Verfügung und können nach Auswahl des entsprechenden Programmplatzes genutzt werden. Bei diesen Verbreitungsarten stimmen technische Reichweite und Empfang überein. Beim terrestrischen Verbreitungsweg DVB-T2 ist dies jedoch anders. Hier werden die privaten Fernseh- programme – und somit auch die Regionalfensterprogramme RTL West und SAT.1 NRW – nur verschlüs- selt übertragen. In NRW nutzen ca. 0,331 Millionen Haushalte DVB-T2. Ein Empfang ist nur bei solchen DVB-T2-Haushal- ten gegeben, die dazu auch über Entschlüsselungseinrichtung und Zugangsberechtigung verfügen. Nach bisherigen Erkenntnissen nutzt nur gut die Hälfte der DVB-T2-Haushalte private Programme. Umgerech- net auf NRW sind dies etwa 0,165 Millionen Haushalte, die via DVB-T2 HD zur Empfangbarkeit der Regi- onalfensterprogramme beitragen. Reziprok besitzen damit ca. 0,165 Millionen DVB-T2-Haushalte keine Entschlüsselung für die regionalen Fenster (die Nutzung der Fenster über andere Verbreitungswege wird dabei außer Acht gelassen). Damit werden die regionalen Fenster in NRW von schätzungsweise 0,165 Mil- lionen Haushalten – bei insgesamt 7,681 Millionen Haushalten im Land – nicht empfangen. Dies entspricht einem Anteil von 2,1 Prozent. Damit ist in 97,9 Prozent der Haushalte der Empfang gegeben. 1 ASTRA TV-Monitor 2023 info@medienanstalt-nrw.de Landesanstalt für Medien NRW Zollhof 2 · D-40221 Düsseldorf T +49 211 77007-0 F +49 211 727170 info@medienanstalt-nrw.de medienanstalt-nrw.de 4/4 3 FAZIT Die technische Reichweite der regionalen Fensterprogramme in NRW beträgt 100 Prozent. Gemäß der Forderung des MStV müssen die Regionalfenster bundesweit mindestens 50 Prozent der Fernsehhaus- halte erreichen, um auf die Drittsendezeiten angerechnet zu werden. Da die technische Versorgung in NRW vollständig erreicht ist, wird die KEK aufgrund des NRW-Wertes bei einer möglichen anlassbezoge- nen Prüfung zu keiner anderen Einschätzung als bisher kommen. Der Empfang im Sinne der tatsächlichen Disposition eines Haushaltes, die regionalen Fenster auch empfangen zu können, beträgt etwa 97,9 Pro- zent. Aus technischer Sicht ist die vollständige Verbreitung / Abdeckung der beiden regionalen Fensterpro- gramme in NRW mit ihrem Signal festgestellt worden. Ebenso wichtig für die beiden Fensterprogramme ist die Frage, ob der Nutzer in den vielfältigen Angebotsstrukturen der digitalen Medienwelt auf sie auf- merksam wird. Die Auffindbarkeit von Programmen in der digitalen Welt gewinnt zunehmend an Bedeu- tung. Sie ist die zentrale Voraussetzung für den Erfolg eines Programms. Die Auffindbarkeit der Pro- gramme hat einen direkten Einfluss auf die Nutzung der Programme. Daher hat der Staatsvertragsgeber in § 84 Abs. 3 MStV geregelt, dass die regional richtigen Fensterprogramm vorrangig darzustellen sind (Public Value). info@medienanstalt-nrw.de

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DAB+ Ausschreibung Region Münsterland

Briefkastens der Landesanstalt für Medien NRW (per Klick auf files.lfm- nrw.de/submit/poststelle), über den handschriftlich unterschriebene Anträge und Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz [...] medienanstalt-nrw.de Stadtsparkasse Düsseldorf DE 33 3005 0110 1006 4802 53 files.lfm-nrw.de/submit/poststelle files.lfm-nrw.de/submit/poststelle foerderungen@medienanstalt-nrw.de info@medienanstalt-nrw.de 5/5 7. KONTAKT FÜR

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der Landesanstalt für Medien NRW Als Landesanstalt für Medien NRW sind wir zur Dokumentation unserer unterschiedlichen Tätigkeitsfelder verpflichtet. Neben dem Geschäftsbericht und dem Medienkompetenzbericht veröffentlichen wir u.a. einen Medienkonzentrationsbericht und einen Bericht über die Beobachtung von Rundfunkprogrammen und Telemedien. Außerdem legt die Datenschutzaufsicht alle zwei Jahre einen Datenschutzbericht vor. Seit 2004 erstellen wir auch einen Jahresbericht. Haushalt und Geschäftsberichte An dieser Stelle stellen wir die aktuellen Haushaltszahlen sowie die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre bereit. Der Haushalt 2025 wurde von der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW in der 30. Sitzung am 08. November 2024 beschlossen. Aufteilung der Haushaltsmittel 2026 Haushalt in T€ Medienkompetenz 770 Bürgermedien 882 Förderung Vielfalt und Partizipation 800 Rundfunktechnik 1.502 Forschung 310 Gemeinschaftsaufgaben 1.050 Veranstaltungen/ÖA 588 Sonstige Förderungen 655 Personal/Verwaltung/Gremien 16.467 Investitionen 276 Gesamt 23.300 Quelle: Haushaltsplan 2026 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2005 bis 2024 Vorläufig festgestellter Jahresabschluss und genehmigter Geschäftsbericht 2025 [pdf, 569 KB] Vorläufig festgestellter Jahresabschluss und genehmigter Geschäftsbericht 2024 [pdf, 621 KB] Vorläufig festgestellter Jahresabschluss und genehmigter Geschäftsbericht 2023 [pdf, 292 KB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2020, 2021, 2022 [pdf, 3 MB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2017, 2018, 2019 [pdf, 1 MB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2014, 2015, 2016 [pdf, 1 MB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2011, 2012, 2013 [pdf, 339 KB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2008, 2009, 2010 [pdf, 107 KB] Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2005, 2006, 2007 [pdf, 116 KB] Bekanntmachungen der Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 2005 bis 2019 im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 2017 bis 2019 – Nr. 13 vom 08.04.2022, S. 230 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 2014 bis 2016 – Nr. 17 vom 11.07.2018, S. 401 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 2011 bis 2013 – Nr. 35 vom 10.12.2015, S. 792 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 2008 bis 2010 – Nr. 22 vom 30.08.2013, S. 421 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 2005 bis 2007 – Nr. 6 vom 26.02.2010, S. 114 Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte 1994 bis 2004 Die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 1999 bis 2004 wurden im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 26 vom 16. Oktober 2006, S. 457, veröffentlicht. Die Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte der Jahre 1994 bis 1998 wurden im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 14 vom 11. April 2003, S. 354, veröffentlicht. Beteiligungen und Mitgliedschaften Die Landesanstalt für Medien NRW kann sich an Unternehmen, Vereinen u. ä. beteiligen, deren Zweck die Förderung der Aufgaben nach § 88 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) ist. Darüber legt die Landesanstalt für Medien NRW jährlich einen Bericht vor. Download Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2024 [pdf, 182 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2023 [pdf, 168 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2022 [pdf, 178 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2021 [pdf, 217 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2020 [pdf, 468 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2019 [pdf, 236 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2018 [pdf, 207 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2017/2018 [pdf, 122 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2016/2017 [pdf, 319 KB] Bericht über Beteiligungen und Mitgliedschaften 2015/2016 [pdf, 96 KB] Medienkompetenzbericht Digitale Medien sind für die Teilhabe eines jeden Einzelnen in der Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Unsere Aufgabe als Landesanstalt für Medien NRW ist es, den Menschen in Nordrhein-Westfalen Orientierung in ihrem digitalen Alltag anzubieten. Denn ein freier und sicherer Umgang mit digitalen Medien möglichst vieler Menschen in unserem Land ist eine zentrale Voraussetzung für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft. Weiterlesen Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für unsere demokratische Medienordnung von zentraler Bedeutung. Medienkompetenz ist dabei der Schlüssel, um nicht den Anschluss zu verlieren. Wer die Grundlagen der Medienkompetenz beherrscht, der entwickelt ein Verständnis für die Funktionsweisen der digitalen Welt und kann flexibel auch auf plötzlich eintretende Veränderungen reagieren. Medienkompetenz zu erlangen, bedeutet daher nicht, das Internet abschließend verstanden zu haben. Sie bedeutet, anzunehmen, dass die digitale Welt ein lebenslanges Lernen und eine ständige Anpassung an Entwicklungen von uns verlangt, auf die wir selbst nur bedingt Einfluss nehmen können. In der Medienorientierung für die Menschen in Nordrhein- Westfalen knüpfen wir genau hier an. Unsere Angebote greifen neue Trends und Entwicklungen auf, weisen auf Risiken hin oder vermitteln aktuelles Wissen, um die Möglichkeiten, die das Internet jeder und jedem von uns bietet, bestmöglich auszuschöpfen. Und wenn es nötig wird, sind wir auch persönlich ansprechbar und leisten direkte Unterstützung bei konkreten Fragen oder Problemen. Die wichtigsten Details und Inhalte zu unseren Projekten und Angeboten können Sie in diesem Bericht nachlesen. Download Medienkompetenzbericht 2025 [pdf, 1 MB] Medienvielfaltsbericht Die Medienlandschaft in Nordrhein-Westfalen bietet bei Zeitungen, Radio, Fernsehen und nicht zuletzt bei Online-Medien ein breites Feld an lokalen Angeboten. Allerdings bedeutet Angebotsvielfalt nicht immer automatisch auch Anbietervielfalt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens haben sich Verlage konzentriert und sich schon längst zu multimedialen Anbietern gewandelt. Auch bei den anderen Mediengattungen ergeben sich neue Entwicklungen. Die Landesanstalt für Medien NRW hat den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Angebots- und Anbieterstrukturen der Medien in Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Download Download Medienvielfaltsbericht 2022/2023 [pdf, 1 MB] Vielfaltsbericht NRW 2020. Zeitungsmarkt: Struktur und Entwicklung 2016 - 2020 [pdf, 975 KB] Medienvielfaltsbericht 2018/2019 [pdf, 3 MB] Bericht zur Medienkonzentration 2016/2017 [pdf, 4 MB] Bericht zur Medienkonzentration 2015 [pdf, 3 MB] Medienkonzentrationsbericht 2012 [pdf, 2 MB] Technische Reichweite und Empfang regionaler Fensterprogramme Regionalfensterprogramme stellen einen Beitrag zur Meinungsvielfalt dar. Vor diesem Hintergrund stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an die Veranstaltung und Programmgestaltung der Regionalfenster. Der Gesetzgeber fordert die Landesanstalt für Medien NRW in § 88 Abs. 11 Landesmediengesetz NRW auf, jährlich über die technische Reichweite und den Empfang der regionalen Fensterprogramme zu berichten. Dieser Verpflichtung kommt sie mit diesem Bericht nach. Download Bericht 2023 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 166 KB] Bericht 2021/22 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 176 KB] Bericht 2020 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 309 KB] Bericht 2018/19 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 646 KB] Bericht 2016/17 zur technischen Reichweite und Empfang [pdf, 3 MB]

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Die Medienkommission

Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 wird gemäß § 10a Abs. 1 und 2 FinO LfM dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Prüfung überwiesen. 2. GESAMTKONZEPT AUDIO IN NORDRHEIN-WESTFALEN Erhöhung der Fördermittel DAB+-Regio 1. Die Medienkommission [...] Dr. Frank Wackers 7. BESCHAFFUNG EINES DOKUMENTENMANAGEMENTSYSTEMS (DMS) FÜR DIE LFM NRW Vergabe Die Medienkommission beschließt, den Direktor mit der Beschaffung und Implementierung eines Dokumentenmanagementsystems sowie dessen laufende Wartung /