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Forschung

Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa : Die Studie steht im Kontext der Revision der EG-Fernsehrichtlinie. Sie stellt den Reform- bedarf in Folge des Wandels im IT- und Mediensektor dar. Der existierende europäische Rechtsrahmen sowie der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2005 werden ebenso analysiert wie die jüngsten Reformen der Medienordnungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich. Das geltende EG-Medienrecht und die aktuelle Rechtslage in den untersuchten Ländern werden verglichen; aus nationaler Perspektive wird betrachtet, welche Anforderungen an die Richtlinie gestellt werden könnten. Hierbei ziehen die Autoren anhand der aktuellen medienpolitischen Positio- nen Rückschlüsse auf den zu erwartenden Diskussionsverlauf auf EG-Ebene. Prof. Dr. Alexander Roßnagel Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel Thomas Kleist Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel Alexander Scheuer Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,- (D) Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa 53 Ro ßn ag el /K le is t/ Sc he ue r Di e Re fo rm d er R eg ul ie ru ng el ek tr on is ch er M ed ie n in E ur op a Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa Dargestellt am Beispiel der EG, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 53 Alexander Roßnagel/Thomas Kleist/Alexander Scheuer Alexander Roßnagel, Thomas Kleist, Alexander Scheuer Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Band 53 Alexander Roßnagel, Thomas Kleist, Alexander Scheuer Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa Dargestellt am Beispiel der EG, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs unter Mitarbeit von Thorsten Ader und Max Schoenthal Gutachten des Instituts für Europäisches Medienrecht e. V. (EMR) im Auftrag der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar. Herausgeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 770 07 – 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E-Mail: info@lfm-nrw.de Internet: www.lfm-nrw.de Copyright © 2007 by Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 10781 Berlin Tel.: 030 / 32 70 74 46 Fax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Alle Rechte vorbehalten ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-445-3 Umschlaggestaltung: disegno visuelle kommunikation, Wuppertal Satz: TYPOLINE – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch-Druck, Landshut Vorwort des Herausgebers In der derzeit geltenden EG-Fernsehrichtlinie steht vor allem noch die analoge Verbreitung von Fernsehen im Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund, dass die generelle Umstellung auf digitale Technologie für die Fernsehübertragung in der EU bereits bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein soll, ist eine Anpassung der Rechtsordnungen erforderlich. Geht es doch nicht zuletzt um den Erhalt kultureller Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit auf diesem Sektor. Diesem Erfordernis will die von der Europäischen Kommission vorgeschla- gene umfassende Änderung der Fernsehrichtlinie Rechnung tragen. Der Ent- wurf sieht die Schaffung eines Rechtsrahmens mit technologieneutralem Ansatz für alle audiovisuellen Mediendienste vor. Künftig soll demnach eine inhalts- bezogene Betrachtung und Regulierung der Angebote anstatt einer Orientierung an der Art der Verbreitung audiovisueller Inhalte erfolgen. Als Problem erweisen sich jedoch in diesem Zusammenhang die unter- schiedlichen, sich teilweise widersprechenden nationalen Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Fragen nach dem Harmoniesierungsbedarf hat die LfM eine rechtsvergleichende Betrachtung der gegenwärtigen Entwicklung der Medienordnung und -politik in ausgewählten EU-Mitgliedsstaaten in Auftrag gegeben. Die Studie soll dazu beitragen, die unterschiedlichen Ausgangslagen zu systematisieren und den Blickwinkel auf die derzeitigen Reformvorschläge für die EG-Fernsehrichtlinie zu erweitern. Prof. Dr. Norbert Schneider Frauke Gerlach Direktor der LfM Vorsitzende der Medienkommission der LfM Inhalt A Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 B Hintergrund der medienrechtlichen Reformen . . . . . . . . . . . . . . . . 25 I. Digitalisierung der Inhalte, Übertragungswege und Endgeräte . . 25 II. Konvergenz in ihren verschiedenen Ausprägungen . . . . . . . . . . . 26 1. Von der technischen Konvergenz zum „Triple Play“ . . . . . . . . 27 2. Konvergenz der Dienstleistungs-Angebote oder Konvergenz der Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3. Konvergenz des Nutzungsverhaltens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4. Konvergenz der Märkte und Industrien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 III. Reformbedarf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 C Europäische Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 I. Beschreibung des existierenden Rechtsrahmens und dessen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 1. Kompetenzen und Handlungsansätze der Europäischen Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 a) Kompetenztitel der Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 aa) Binnenmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 (1) Dienstleistungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 (2) Niederlassungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 (3) Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit . . . . . . . . . . . . 35 bb) Wettbewerb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 cc) Kultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 b) Schutzpflichten der Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 aa) Medienfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 bb) Informationsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 cc) Persönlichkeitsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 7 dd) Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 ee) Eigentumsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 c) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2. Einzelne Rechtsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 a) Fernsehrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . 41 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 ee) Fazit (Bewertung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 b) eCommerce-Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . 44 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 c) Richtlinienpaket zur elektronischen Kommunikation . . . . . 48 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . 49 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 (1) Betreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 (2) Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 (3) Weitere Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 d) Rechtsinstrumente zum Schutz des Urheberrechts . . . . . . . 54 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 (1) Richtlinie zum Urheberrechtsschutz in der Informationsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 55 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . 55 (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft . . . . 55 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 56 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 8 (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft . . . . 56 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 56 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft . . . . 57 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . 58 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 e) Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . . . . 60 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 f) Dienste und Anbieter im europäischen Medienrecht . . . . . 62 3. Zwischenergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 II. Beispiele für Anwendungsprobleme des Medienrechtsrahmens . . 63 1. Probleme innerhalb bestimmter Rechtsinstrumente . . . . . . . . . 63 a) Begriff des Fernsehveranstalters und Rechtshoheit . . . . . . 63 aa) Faktischer Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 bb) Merkmal der „redaktionellen Verantwortung“ . . . . . . . 65 cc) Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 (1) Tatsächliche Zusammensetzung der Programme . 66 (2) Kompetenz zur Letztentscheidung . . . . . . . . . . . . 66 (3) Verantwortung des Eigentümers . . . . . . . . . . . . . . 67 (4) Verortung der Verantwortung in anderen Rechtsinstrumenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 dd) Vermittelnde Lösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 b) Anwendung des Systems kollektiver Rechtewahrnehmung auf Satellitenbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 2. Abgrenzung des Anwendungsbereichs verschiedener Rechtsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 a) Abgrenzungsprobleme zwischen Fernseh- und eCommerce-Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 b) Abgrenzungsprobleme zwischen Fernsehrichtlinie und neuem Rahmen zur elektronischen Kommunikation . . . . . 72 c) Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsrahmen zur elektronischen Kommunikation . . . . . . . 72 aa) Plattformbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 bb) Navigatoren und EPGs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 9 III. Ausblick: Lösungsansätze in Bezug auf audiovisuelle Inhaltedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 1. Stand der Vorbereitungsarbeiten der Kommission . . . . . . . . . . 73 a) Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 b) Adressatenkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 aa)Anbieter und Veranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 bb) Weitere Akteure und Beispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 (1) Eingrenzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 (2) Erweiterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 cc) Einschluss des Multiplex-Betreibers . . . . . . . . . . . . . . 81 2. Alternativen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 IV. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 D Länderberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 I. Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 1. Digitalisierung und Konvergenz in Deutschland . . . . . . . . . . . 85 a) Digitalisierung der Übertragungswege . . . . . . . . . . . . . . . . 85 aa) Kabel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 bb) Satellit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 cc) Terrestrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 dd) Breitbandige Internetzugänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 ee) Internettelefonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 ff) UMTS-Start . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 gg) DMB, DVB-H . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 b) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 2. Übergreifendes Konzept der Regulierung . . . . . . . . . . . . . . . . 91 a) Sicherung der Meinungsvielfalt als Leitgedanke des deutschen Rundfunkrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 b) Entstehung des geltenden Systems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Medienrecht . . . . . . . 96 a) Kompetenzverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 b) Bundesverfassungsgerichtlicher Begriff der „dienenden Rundfunkfreiheit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 c) „Positive Ordnung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 d) Presse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 e) Wirtschaftsgrundrechte (Art. 12 und 14 GG) . . . . . . . . . . . 100 f) Schutzpflichten des Staates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 4. Staatsvertragliche und einfachgesetzliche Regelungen . . . . . . 102 a) Rundfunkstaatsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 10 bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . 102 cc) Rechtsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 dd) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 (1) Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 (2) Mediendienste, die dem Rundfunk zuzuordnen sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 (3) Dem Rundfunk vergleichbares Telemedium . . . . . 108 (4) Navigatoren und Zugangsberechtigungssysteme . 109 ee) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten . . . . . . . . . 111 (1) Veranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 (2) „Anbieter von Mediendiensten, welche dem Rundfunk zuzuordnen sind“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 (3) Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 (4) Betreiber von Kabelnetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 (5) Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen 113 ff) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 b) Mediendienstestaatsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . 116 (1) Für alle Mediendienste geltende Vorschriften . . . 117 (2) Sondervorschriften für die sog. „elektronische Presse“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 cc) Rechtsaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 dd) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 ee) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten . . . . . . . . . 121 ff) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 c) Teledienstegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht 123 cc) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 dd) Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 d) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht 127 cc) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten . . . . . . . . . 128 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 e) Telekommunikationsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht 129 cc) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 11 dd) Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 f) Presserecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 aa) Ziele der Rechtssetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen . . . . . . . . . . . . 130 cc) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten . . . . . . . . . 133 (1) Herausgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 (2) Verleger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 (3) Verantwortlicher Redakteur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 (4) Verantwortlicher für den Anzeigenteil . . . . . . . . . 134 (5) Drucker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 (6) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 ee) Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 g) Zwischenergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 aa) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 bb) Normadressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 5. Übersichtstabelle – Dienstekategorien/Wesentliche Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 6. Reaktionen auf Einordnungsprobleme bei bestimmten (neuen) Erscheinungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 7. Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 a) Fernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 b) Dienste der Informationsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 c) Elektronische Kommunikationsdienste . . . . . . . . . . . . . . . . 141 8. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 a) Weitere Änderungsvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie . . . . . . . . . . . 144 9. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 II. Belgien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 1. Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 a) Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in Belgien 148 b) Übergreifendes Konzept der Regulierung . . . . . . . . . . . . . . 154 c) Überblick über die Verteilung der Kompetenzen für Rundfunk und Telekommunikation in Belgien sowie die einschlägige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts . . . . 155 aa) Ratio dieses Unterkapitels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 bb) Grundlegendes zur föderalen Struktur Belgiens . . . . . 155 cc) Divergente Zuständigkeiten für konvergierende Medien und Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 12 dd) Rechtsprechung des Verfassungsgerichts . . . . . . . . . . . 158 (1) 1990–1991: Die Übertragung der Programme ist ein integraler Teil der Rundfunkkompetenzen der Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 (2) 2000–2002: Interaktive Radio- und Fernseh- programme sind Rundfunkdienste . . . . . . . . . . . . . 160 (3) 2004–2005: Pflicht zur Kooperation bei der Regulierung der Infrastruktur für die elektronische Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . 163 2. Die frühere Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 aa) Zwei weit gefasste Kategorien: Rundfunk gegenüber Telekommunikationsdiensten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 bb) Kategorien von Rundfunkdiensten . . . . . . . . . . . . . . . . 166 (1) Flämische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 (2) Französische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 cc) Kategorien von Telekommunikationsdiensten . . . . . . . 173 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 aa) Flämische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 (1) Allgemeine Bemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 (2) Verschiedene Kategorien von Fernsehveranstaltern 175 bb) Französische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 (1) Im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 (2) Verschiedene Kategorien von Fernsehveranstaltern 177 d) Horizontale Regelungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 f) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 3. Die geltende Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 aa) Die wichtigsten Unterschiede zur alten Rechtslage . . 181 (1) Definition des Rundfunkbegriffs . . . . . . . . . . . . . . 181 (2) Dienste der Informationsgesellschaft . . . . . . . . . . 182 (3) Abstufung der verantwortlichen Akteure . . . . . . . 182 bb) Die derzeit geltenden Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . 184 cc) Detaillierter Überblick über die verschiedenen Kategorien von Diensten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 (1) Flämische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 13 (2) Französische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 (3) Auf bundesstaatlicher Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . 193 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 aa) Neue Adressaten: Reform des Rundfunkrechts in der französischen Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 bb) Verhältnis zum Begriff des „Fernsehveranstalters“ im Sinne der Fernsehrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 cc) Neue Adressaten: Rechtliche Einordnung von EPG-Anbietern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 d) Horizontale Regelungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 f) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 aa) Flämische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 bb) Französische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 4. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 a) Künftige Reformvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 b) Die belgische Position zur Revision der Fernsehrichtlinie . 211 5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 a) Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 b) Geltende Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 aa) Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 (1) Flämische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 (2) Französische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 (3) Bundesstaat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 bb) Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 c) Vereinbarkeit mit europäischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . 217 d) Künftige Reformvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 e) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 III. Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 1. Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung der Medien in Frankreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 aa) Digitalfernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 (1) Satellit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 (2) Kabelübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 (3) Digitales terrestrisches Fernsehen . . . . . . . . . . . . . 220 (4) Fernsehen über ADSL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 bb) Breitbandiger Internetzugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 14 cc) Mobiltelefonie der dritten Generation . . . . . . . . . . . . . 221 dd) Computer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 b) Übergreifendes Konzept der Regulierung . . . . . . . . . . . . . . 222 2. Frühere Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 aa) Allgemeine Darstellung der Rechtslage vor den Gesetzen vom 21. Juni 2004 und 9. Juli 2004 . . . . . . 224 (1) Entwicklung der Medienregulierung . . . . . . . . . . . 224 (2) Allgemeiner Rechtsrahmen für Hörfunk- und Fernsehveranstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 (3) Rechtsrahmen für den Betrieb von Kabelnetzen . 227 (4) Andere audiovisuelle Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . 227 (5) Conditional-Access-Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 (6) Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 bb) Definitionen und Betreiber unter der alten Gesetzes- lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 (1) Definitionen für Medieninhalte . . . . . . . . . . . . . . . 230 (2) Definitionen zur Telekommunikation . . . . . . . . . . 232 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 aa) Rundfunkveranstalter (Herausgeber von Fernseh- und Hörfunkdiensten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 bb) Diensteanbieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 cc) Multiplexbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 dd) EPGs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 d) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 3. Geltende Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 aa) Darstellung des geltenden Rechtsrahmens . . . . . . . . . . 236 (1) Gesetz vom 21. Juni 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 (2) Gesetz vom 9. Juli 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 (3) Telekommunikationsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 (4) Audiovisueller Bereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 bb) Definitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 (1) „Elektronische Kommunikation“, „Kommunika- tion gegenüber der Allgemeinheit mit elektroni- schen Mitteln“, „Elektronische Kommunikations- netze“, „Elektronische Kommunikationsdienste“ . 239 15 (2) „Audiovisuelle Kommunikation“, „audiovisuelle Dienste“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 (3) Öffentliche Online-Kommunikation . . . . . . . . . . . 242 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 aa) Erbringer von Fernseh- und Hörfunkdiensten . . . . . . . 243 bb) Plattformbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 cc) Multiplexbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 dd) EPGs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 d) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 4. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 a) Weitere Änderungen des geltenden Rechtsrahmens . . . . . . 244 b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie . . . . . . . . . . . 245 5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 a) Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 b) Inhaltedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 c) Signalübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 d) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 IV. Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 1. Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung der Medien in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 b) Übergreifendes Konzept der Regulierung . . . . . . . . . . . . . . 253 2. Frühere Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 aa) Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 (1) Hörfunk und Fernsehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257 (2) Pay-TV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 (3) Kabelübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258 (4) Satellitenübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 bb) Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 (1) Mobiltelefonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 (2) Festnetztelefonie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 b) Vereinbarkeit mit europäischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . 260 aa) Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 bb) Telekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 d) Horizontale Regulierungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261 16 e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262 f) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 3. Geltende Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268 d) Horizontale Regulierungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269 f) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 4. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 a) Weitere Änderungen des gegenwärtigen Rechtsrahmens . . 271 b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie . . . . . . . . . . . 271 5. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 a) Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 b) Inhaltedienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 c) Signalübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274 d) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 V. Vereinigtes Königreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 1. Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung im Vereinigten Königreich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 b) Übergreifendes Konzept der Regulierung . . . . . . . . . . . . . . 277 2. Der frühere Rechtsrahmen im Vergleich zur geltenden Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienste- kategorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 c) Definition der Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289 d) Horizontale Regulierungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 291 aa) Regelung des Wettbewerbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 bb) Werbebestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 e) Tabellarischer Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 3. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 4. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 a) Geltende Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 b) Vereinbarkeit mit europäischem Recht . . . . . . . . . . . . . . . . 305 17 c) Künftige Reformvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 d) Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306 VI. Vergleichende Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 2. Vergleichende Betrachtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 a) Rundfunkbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307 b) Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 aa) Einordnung von Video-on-Demand und Near-Video-on-Demand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 bb) Simulcast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313 cc) Begleitdienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314 c) Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316 d) Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 E Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321 I. Status quo im Vergleich des EG-Rechts mit den mitglied- staatlichen Rechtsordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321 II. Spiegelung der nationalen Medienordnungen an den Konzepten für die Revision . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326 III. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333 Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 338 18 A Einführung Die Europäische Kommission hat eine umfassende Änderung der Fernseh- richtlinie, die erstmals 1989 verabschiedet und 1997 revidiert wurde, vor- geschlagen. Damit steht ein wesentliches Element der Medienordnung auf europäischer Ebene auf dem Prüfstand, das für die Medienordnungen in den EU-Mitgliedstaaten von großer Relevanz ist. Die Bedeutung der EG-Fernseh- richtlinie reicht in mehrfacher Hinsicht auch über den Kreis der EU-25 hinaus: erstens, in Anbetracht der bevorstehenden Erweiterung um mindestens zwei südosteuropäische Länder sowie mit Blick auf die weiteren Mitglieder des EWR, zweitens wegen der bisherigen und wohl auch zukünftigen Parallelität der Fortentwicklung des EG-Rechtsrahmens für die audiovisuellen Medien und des entsprechenden Instrumentariums des Europarates, der Europäischen Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen in der Fassung des Ände- rungsprotokolls aus dem Jahre 1998. Die EG-Fernsehrichtlinie ist ein Element des europäischen Medienrechts, daneben treten vor allem der neue Rechtsrahmen über die elektronische Kom- munikation aus dem Jahre 2002, die Bestimmungen zum Urheberrecht sowie zu den Diensten der Informationsgesellschaft, für die ebenfalls bereits Revisio- nen angekündigt wurden bzw. derzeit stattfinden. Durch das Richtlinienpaket zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten hat die Europäische Gemeinschaft, basierend auf dem Grünbuch zur Konvergenz von 1997, erste Konsequenzen aus der Digitalisierung der IT-, TK- und Medienbranche sowie der „Verschmelzung“ von Technik, Wirtschaft, Inhalten und Nutzerverhalten in diesem Sektor gezogen. Hierbei stand ein dezidiert technikneutraler Ansatz im Vordergrund; die bisher faktisch und regulatorisch vorherrschende Verbindung eines bestimmten Netzes mit einem bestimmten Dienst wurde aufgegeben, so dass ein einheitlicher, horizontaler Rechtsrahmen geschaffen wurde. Aktuell gilt es, die Frage zu beantworten, ob auch hinsichtlich der Bestim- mungen zu den audiovisuellen Inhalten eine eingeschränkte Abkehr von der geltenden, sektorspezifischen Gesetzgebung das geeignete Mittel ist, um den wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen des Mediensektors Rechnung zu tragen. Seit Anfang 2000 wird in diesem Zusammenhang stets auf das 19 Schlagwort „Content-Richtlinie“ verwiesen. Damit kommt zum Ausdruck, dass in Zukunft keine Orientierung mehr an der Art der Verbreitung von audio- visuellen Inhalten sowie der Zusammenfassung verschiedener Angebote in einem Programm erfolgt, um den Regelungsrahmen der bisherigen Fernseh- richtlinie zur Anwendung zu bringen; vielmehr soll eine inhaltsbezogene Be- trachtung und Regulierung der Angebote stattfinden. Diese kann sich grund- sätzlich nicht deshalb anders darstellen, weil in dem einen Fall das Angebot über eine klassische Fernsehplattform, wie Terrestrik, Kabel oder Satellit, im Wege des Punkt-zu-Mehrpunkt-Verfahrens ausgestrahlt wird, in dem anderen Fall ein Internet- oder Mobilfunkdienst zur Übertragung genutzt wird und hier, basierend auf dem IP-Protokoll, eine Einzelverbindung (Punkt-zu-Punkt) zwi- schen Zuschauer und Anbieter etabliert wird, die sich auf ein bestimmtes Einzelangebot bezieht. Von unterschiedlicher Seite wurde die Erweiterung des Anwendungsbereichs einer zukünftigen Richtlinie mit der Forderung verbunden, eine abgestufte Regelungsdichte vorzusehen. Darunter versteht man eine Binnendifferenzie- rung des neuen Rechtsinstruments danach, welche Bedeutung, vor allem vor dem Hintergrund der demokratiepolitischen Funktion der Medien, der Sonder- stellung des Rundfunks als „Leitmedium“ sowie seiner Rolle für die Ausübung der kommunikativen Freiheiten, einem bestimmten Medium auch im Meinungs- bildungs-, -äußerungs- und Informationsbeschaffungsprozess zukommt. Vorbild hierfür war sicherlich auch die Orientierung vieler nationaler Medienordnun- gen an dem Gedanken, der Meinungsbildungsrelevanz eines Mediums beson- deres Gewicht dafür beizumessen, welche Regelungen auf dieses Anwendung finden und wie spezifisch die Rechte und Pflichten der Betroffenen ausgestaltet werden. In Deutschland ist diese Sichtweise vertraut; ausgehend von einem weit verstandenen verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff findet eine einfach- gesetzliche Abstufung in Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) und Medien- dienste statt. Daneben bestehen Regelungen zu den Telediensten, der Telekom- munikation sowie der Presse. Mag der Topos „Meinungsbildungsrelevanz“ für die gemeinschaftliche Ebene auch relativ neu sein, Überlegungen dahin gehend, welche Dienste einem bestimmten Rechtsrahmen unterfallen sollen und welche nicht, sind keineswegs erst seit der Einführung von Fernsehen über das Internet oder von mobilem Fernsehen angestellt worden. Vielmehr wurde bereits bei der letzten Revision der Fernsehrichtlinie, in den Jahren zwischen 1995 und 1997, in Ansehung auf die bevorstehende Einführung neuer Dienste eine lebhafte Diskussion darüber geführt, ob bspw. Video-on-Demand-Angebote auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst werden sollten. Das Ergebnis der Auseinandersetzungen in dieser Frage, hauptsächlich zwischen Europäischem Parlament und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft geführt, ist weitgehend bekannt: Near-Video-on-Demand wurde der Anwendung der neuen 20 Richtlinie unterworfen, der echte Videoabruf hingegen nicht. Ähnlich „willkür- lich“ wirkte im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der digitalen Technik auch die für mittels Internet als Plattform verbreiteten audiovisuellen Dienste getroffene Abgrenzung: Während auf Simulcast und Webstreaming der Rege- lungsgehalt der Fernsehrichtlinie anwendbar sein sollte, wurde dies in Bezug auf abgerufene Videoinhalte ausgeschlossen. Diese Festlegungen haben sich als wenig praktikabel erwiesen. Das aktuell festzustellende Vorhaben der Kom- mission speist sich aber nicht nur aus dieser Erkenntnis. Auf weitere Aspekte ist im Folgenden hinzuweisen. Die eCommerce-Richtlinie aus dem Jahre 2000 führte erstmalig einen Rechtsrahmen für die sog. Dienste der Informationsgesellschaft ein. Die dort festgelegten Regelungen zu Inhalt und Aufmachung von Abrufdiensten weichen sichtlich von den detaillierten Vorschriften für Fernsehsendungen ab. So finden sich nur rudimentäre Bestimmungen in Bezug auf die kommerzielle Kommu- nikation, in Form des Erkennbarkeitsgebots, hingegen fehlen Maßgaben für die Förderung der europäischen Produktion, den Zugang zu Ereignissen von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung und das Gegendarstellungsrecht, alle- samt Gegenstände der Fernsehrichtlinie. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass eine Debatte über die Einordnung bestimmter elektroni- scher Angebote entbrannte, die bis heute nicht abschließend geklärt ist. Zu- mindest lässt sich aber festhalten, dass durch die Existenz der beiden Richt- linien bereits eine gewisse Abstufung des Regelungsrahmens stattgefunden hat, wenngleich unter dem Blickwinkel gemeinsamer Grundsätze für die ver- schiedenen Dienstetypen Defizite verblieben. Es bleibt zu erwähnen, dass mit der Verabschiedung der Ratsempfehlung aus dem Jahre 1998 zum Jugendschutz und dem Schutz der Menschenwürde in audiovisuellen und Diensten der Infor- mationsgesellschaft eine gewisse Lückenschließung und Annäherung der ein- schlägigen Grundsatzbestimmungen bezweckt wurde. Allerdings zeigt bereits die Wahl des Rechtsakttypus für diese Maßnahme, dass damit kein vergleich- bar verbindliches Regelungssystem mit erkennbarer Harmonisierungsfunktion wie bei der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ intendiert war. Die EU-Mitgliedstaaten haben parallel zur Diskussion auf europäischer Ebene frühzeitig damit begonnen, Ansätze für eine geeignete Regulierung der neuen, konvergenten Medien zu entwickeln. Der bereits erwähnte Medien- dienstestaatsvertrag, einhergehend mit dem Erlass des Informations- und Kom- munikationsdienstegesetzes des Bundes, aus dem Jahre 1997, ist nur ein Beispiel für diese Entwicklung. Gleichwohl verdient dieses besondere Hervorhebung, da bei den Beratungen auf europäischer Ebene wiederholt der Modellcharakter der Regelungen, beispielsweise in Bezug auf die Richtlinie zum elektronischen Handel oder die Richtlinie zu den elektronischen Signaturen, hervorgehoben wurde. Im Vereinigten Königreich stellte die Verabschiedung des Broadcasting Act 1996 die schrittweise Abkehr von der klassischen Regulierung der elek- 21 tronischen Medien dar. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der den Einzug der Digitalisierung im Rundfunk anleiten soll. Zugleich wurde der veränderten technischen und wirtschaftlichen Struktur in den Medienmärkten die Aufmerk- samkeit des Gesetzgebers zuteil, gerade auch in Anbetracht der darauf folgen- den neuen Regulierungsthemen, wie Multiplexing, Conditional Access und dem Fernsehen zugehörige digitale Zusatzdienste. Weitere Beispiele legislativer Reaktionen auf die Entwicklungen im Rundfunksektor lassen sich zwanglos anfügen: in Frankreich, Griechenland und Schweden entstanden neue Rechts- rahmen spezifisch für die Einführung des digitalen (terrestrischen) Rundfunks; die allgemeinen Mediengesetze in Dänemark und Litauen wurden so modifi- ziert, dass sie auch auf über das Internet bereit gestellte Angebote Anwendung fanden, und es entstanden sog. „konvergente“ Aufsichtsbehörden, die das Zu- sammenwachsen von Telekommunikation und Medien sowohl dokumentierten als auch regulatorisch begleiteten. Verglichen mit der Ebene der Gemeinschaft, taten sich die einzelnen Mit- gliedstaaten mit den notwendigen Anpassungen an die Veränderungen im Mediensektor eher leicht. Auch die Fristen, innerhalb derer die neuen Gesetze erlassen wurden, erscheinen häufig doch sehr überschaubar. Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass bei den Aktivitäten der europäischen Länder ein Aspekt weitgehend ausgeklammert bleiben kann, der für gesetzgeberische Aktivitäten der Gemeinschaft geradezu prägend, wenn nicht Voraussetzung für diese ist. Angesprochen ist damit die Perspektive auf die Unterschiede in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, die zu Hemmnissen bei der Erbringung von Dienstleistungen oder bei der Niederlassung im Binnenmarkt führen kön- nen. Die Europäische Kommission hat ein besonderes Augenmerk auf diese Problematik zu richten, und es wird in den jüngsten politischen Äußerungen auch immer stärker betont, dass sich ein Flickenteppich an unterschiedlichen nationalen Regelungen entwickelt habe, der ein harmonisierendes Eingreifen der Gemeinschaft erforderlich mache. Ein Befund, der angesichts der in den Transparenzrichtlinien aus dem Jahre 1998 vorgesehenen Notifizierungsverfah- ren für Gesetzgebungsvorhaben der Mitgliedstaaten in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft allerdings erstaunt. Damit wird deutlich, wie dringlich die rechtsvergleichende Betrachtung der aktuellen Änderungen der Medienordnung in verschiedenen Mitgliedstaaten erscheint. Wie bereits bei erstmaligem Erlass der Fernsehrichtlinie, aber auch im vorskizzierten Kontext der eCommerce-Richtlinie, wird sich der Blick der Kommission unter anderem auf die vorzufindenden neuen Ansätze in den nationalen Rechtsordnungen und die dabei verfolgte Medienpolitik richten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesanstalt für Medien Nordrhein-West- falen (LfM) das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) im Juli 2005 damit beauftragt, ein Gutachten zu „Anwendungsbereich und Adressaten der neueren Mediengesetzgebung in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten“ zu erstellen. 22 Das Gutachten gliedert sich in drei Hauptteile. Eingangs wird der technologische Hintergrund der Digitalisierung für die aktuellen Entwicklungen im IT- und Mediensektor dargestellt und erläutert, welcher Reformbedarf durch Änderun- gen in Folge von Konvergenz erzeugten Wandels entstanden ist. Sodann erfolgt eine ausführliche Beschreibung und Analyse des existierenden Rechtsrahmens auf europäischer Ebene sowie des aktuellen Vorschlags zur Revision der Fern- sehrichtlinie. Daran schließt sich eine konzentrierte Darstellung der Rechtslage in Deutschland an sowie die Herausarbeitung der wesentlichen Charakteristika der Reformen der Medienordnungen in Belgien, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich, um so zu einem aktuellen Befund im Hinblick auf die nationalen Ausgangslagen im Revisionsprozess zu gelangen. Hierbei wurde das EMR maßgeblich durch die renommierten Korrespondenten aus dem EMR Media Network unterstützt, die als nationale Experten agieren und sicherstellen, dass neben der reinen Betrachtung der Gesetzgebung auch die Entscheidungs- praxis, die Sicht der Wissenschaft und der (politische) Kontext des geltenden Status quo abgebildet wird. Abschließend erfolgt ein zweifacher Abgleich zwischen der supranationalen Ebene der EG und den Mitgliedstaaten: Zuerst wird der europäische Blickwinkel eingenommen und ein Vergleich zwischen dem bestehenden Rechtsrahmen und der aktuellen Rechtslage in den unter- suchten Ländern angestellt. Außerdem wird aus der nationalen Perspektive heraus betrachtet, welche Anforderungen an die zukünftigen Vorschriften der Gemeinschaft gestellt werden könnten, wobei insbesondere der Versuch unter- nommen wird, auf der Grundlage sowohl des nationalen Rechts als auch der jeweiligen medienpolitischen Positionen, wie sie im Revisionsprozess bislang eingenommen wurden, Rückschlüsse auf den zu erwartenden Diskussions- verlauf auf europäischer Ebene zu ziehen. Daraus leiten sich Schlussfolgerun- gen für weitere Schritte bei der Behandlung des Mitte Dezember 2005 ver- öffentlichten Richtlinienvorschlags der Kommission ab. 23 B Hintergrund der medienrechtlichen Reformen Einleitend soll in der gebotenen Kürze auf die allgemein als bedeutsam für die Überarbeitung der Medienordnungen herangezogenen Faktoren eingegangen werden, namentlich die Digitalisierung und die wesentlich durch diese ein- geleitete Konvergenz. I. Digitalisierung der Inhalte, Übertragungswege und Endgeräte Die allgemeine technische Entwicklung der Digitalisierung hat auch Auswir- kungen auf die Technik, die im IT-, TK- und Mediensektor zunehmend zum Einsatz kommt und der Ablösung der analogen Aufbereitung von (Fernseh-) Inhalten durch die Digitalisierung. Beim analogen Signal handelt es sich um eine Wechselspannung, die verschiedene Werte zwischen Null und bestimmten Ober- oder Untergrenzen annehmen kann. Es wird durch die Variablen Frequenz (Ausschläge pro Zeiteinheit), Amplitude (Stärke des Signals) und Phase (Rich- tung) gekennzeichnet. Im Gegensatz hierzu kann ein digitales Signal nur zwei Werte annehmen, nämlich 1 oder 0. Digitale Informationen werden also in Binärziffern wiedergegeben. Dementsprechend spricht man von „bits“ (binary digits). Acht Bits formen ein so genanntes „byte“. Die Umwandlung analoger in digitale Signale erfolgt durch das Verfahren der Pulse-Code-Modulation (PCM). Dabei wird das analoge Signal in festen Zeitabständen (zeitdiskret) ab- getastet, und es werden den Abtastwerten binäre Codeworte zugeordnet.1 Da das analoge Signal bei farbigen Bildern aus mehreren Komponenten besteht, welche die Helligkeit (Luminanz) und die Farbigkeit (Chrominanz) angeben, müssen die beim Codieren entstehenden Komponenten noch zu einem einheit- lichen seriellen Signal verwandelt werden. Dies erfolgt durch das Hinzufügen einer digitalen Information zur Synchronisierung. Dem Datenstrom werden schließlich noch die Toninformationen hinzugefügt, so dass schließlich ein 25 1 Scheuer/Knopp, Glossar des digitalen Fernsehens, Straßburg 2004, S. 5. einheitlicher, später wieder trennbarer Datenstrom, der so genannte Studio- multiplex vorliegt. Digitale Datenströme haben den unschätzbaren Vorteil, dass sie aufgrund dieser einfachen und einheitlichen Struktur über jeden beliebigen Übertragungs- weg verbreitet oder übertragen werden können. So können digitale Inhalte über terrestrische Sendernetze (DVB-T oder DVB-H), Kabel, Satellit, oder mithilfe des Internetprotokolls über die internetüblichen Wege wie DSL, ISDN, WIMAX etc. zu den Rezipienten gelangen.2 Ebenso können digitale Daten im Grundsatz mit allen Arten von Endgeräten empfangen werden. Ob Fernseh- geräte, Computer, Festnetztelefone oder Mobilfunkgeräte – digitale Daten- ströme können, mit einigen Anpassungen unter Berücksichtigung etwa der Speicher- oder Akkukapazität des betreffenden Gerätetypus, nahezu in jeder Lebenslage empfangen werden. Von entscheidender Bedeutung sind dabei zudem die MPEG-Standards3 für die Zusammenstellung und Komprimierung der durch die digitale Codierung bewegter Bilder entstandenen Datenströme, die die Übermittlung von Inhalten über beliebige Übertragungswege zusätzlich erleichtern. II. Konvergenz in ihren verschiedenen Ausprägungen Unter dem Begriff der Konvergenz werden gemeinhin zweierlei Sachverhalte verstanden: Zum einen ist Konvergenz die Möglichkeit, über verschiedene Netzplattformen im Wesentlichen ähnliche Inhalte zu übertragen, zum anderen versteht man darunter die Zusammenführung zwischen Endgeräten wie dem (Mobil-)Telefon, dem Fernseher und dem PC.4 Der erstgenannte Aspekt ist ein seit längerem anhaltender Prozess. Seine Ursache liegt vor allem in der Digitalisierung der Übertragungswege und der Inhalte, die dafür sorgt, dass zu übertragende Inhalte binär dargestellt werden und damit gleichsam in einem Format zur Verfügung stehen, das für alle digi- talen Übertragungswege gilt. In jüngster Zeit hat auch der Gesichtspunkt der Zusammenführung der Endgeräte zunehmend an Bedeutung gewonnen. Praktisches Beispiel hierfür ist die Internettelefonie (sog. Voice over IP/VoIP), die den heimischen Computer auch als Telefon verwenden lässt. Umgekehrt sind bereits Telefongeräte erhält- lich, die ohne den „Umweg“ über einen PC direkt Sprachtelefonie über das 26 2 Vgl. zu Einzelheiten unten unter II.1. 3 MPEG bedeutet Motion Picture Expert Group. Der am weitesten verbreitete Standard ist MPEG-2, allerdings kommt teilweise bereits der Standard MPEG-4 zum Einsatz, vgl. insoweit auch Schoenthal, Frankreich: DVB-T gestartet, MMR 6/2005, S. XVIII. 4 Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen, KOM(97)632 endg., S. 1 (im Folgenden: Konvergenz-Grünbuch). weltweite Netz ermöglichen. Auch bieten Mobiltelefone inzwischen so viele verschiedene Funktionen, dass die Bezeichnung „Telefon“ eher anachronistisch erscheint.5 Im 1997 veröffentlichten Grünbuch der Europäischen Kommission zur Konvergenz6, auf welches der Begriff der Konvergenz als Bezeichnung für die Gesamtheit der in der letzten Zeit entstandenen oder sich abzeichnenden Herausforderungen im Medienbereich zurückgeht, ist eine genaue Definition des Terminus nicht zu finden. Gleichwohl wurde aber im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Grünbuches darauf hingewiesen, dass eine Untertei- lung des Phänomens in verschiedene Ebenen sachgerecht erscheine. Hoffmann- Riem/Schulz /Held haben eine solche Kategorisierung in der Folge vorge- nommen.7 Es werden folgende Kategorien festgelegt: Erstens die technische Konvergenz, zweitens die Konvergenz der Dienstleistungsangebote oder der Inhalte8 und drittens die Konvergenz im Nutzungsverhalten. Dörr9 sieht die Konvergenz der Märkte und Industrien als zusätzliche Kategorie an. Bei den genannten Kategorien handelt es sich um eine Einteilung nach Problemstellun- gen. Ziel einer rechtlichen Auseinandersetzung mit diesen Erscheinungsformen der Konvergenz wird gegebenenfalls eine Konvergenz des Rechts bzw. eine Konvergenz der Regulierung sein.10 Allerdings kann den Konvergenzphänome- nen nicht einfach durch eine Zusammenführung von Rechtsakten Rechnung getragen werden. Vielmehr ist stets einzeln zu prüfen, welche tatsächlichen Phänomene sich im Ergebnis so darstellen, dass eine rechtliche Gleichbehand- lung geboten ist. 1. Von der technischen Konvergenz zum „Triple Play“ Während die Kommission wie bereits dargelegt im Rahmen des Konvergenz- Grünbuches im Hinblick auf eine Definition des Grundbegriffes noch Zurück- haltung geübt hatte, findet sich im Kommunikationsbericht aus dem Jahr 1999 eine Beschreibung des Phänomens der Konvergenz. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der auf der Basis des Grünbuchs von 1997 durchgeführten Konsulta- 27 5 Vgl. dazu auch Berger/Schoenthal, Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste, IRIS Spezial, Straßburg 2005, S. 1. 6 Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen, KOM(97)623, vom 3. Dezember 1997. 7 Hoffmann-Riem/Schulz /Held, Konvergenz und Regulierung, Baden-Baden 2000, S. 19 ff. 8 Der Begriff der Konvergenz der Inhalte findet sich bei Dörr, Der Zugang zu den digitalen Kabelnetzen und die Regelungen des europäischen Rechts, Berlin 2002, S. 64. 9 Dörr, a. a. O., S. 66. 10 Vgl. dazu umfassend: Roßnagel (Hrsg.), Neuordnung des Medienrechts – Neuer rechtlicher Rahmen für eine konvergente Technik, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 30, Baden-Baden 2005, sowie EMR (Hrsg.), Digitale Breitband-Dienste in Europa – Geschäftsmodelle und ihr europäischer und nationaler Rechtsrahmen, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 27, Baden- Baden 2003. tionen zusammen und skizziert die geplante Vorgehensweise der Kommission, er ist insbesondere Grundlage für das Telekommunikations-Richtlinienpaket von 2002. Konvergenz wird dort beschrieben als die technische Möglichkeit der Erbringung ein und desselben Dienstes über beliebige Übertragungsnetze, seien es Fest- oder Mobilfunk-, Telekommunikations- oder Kabelfernseh-, Satelliten- oder terrestrische Netze.11 Es wird deutlich, dass hier vor allem auf die technische Konvergenz Bezug genommen wird. Maßgeblich ist hierbei die Loslösung bestimmter Arten von Inhalten von bestimmten Übertragungswegen. Durch den Binärcode und die oben angeführ- ten Standards lässt sich jegliche Form von Inhalten auf allen vorhandenen Wegen zum Rezipienten transportieren. Ein Spielfilm etwa kann nicht nur terrestrisch oder über Kabel oder Satellit an die Empfänger transportiert wer- den, sondern dies kann auch per Internet-Protokoll über DSL erfolgen. Inhalte können über Funknetze wie WLAN oder WIMAX (Worldwide Interoperability for Microwave Access) übertragen werden, über Mobilfunknetze der zweiten, dritten (UMTS) und bald der vierten Generation, auch wird die Nutzung der Stromnetze für die Übermittlung von audiovisuellen Inhalten in Angriff genom- men.12 Entscheidende technische Neuerung im Vergleich zu vergangenen Jahr- zehnten ist dabei die Möglichkeit der Nutzung von so genannten Rückkanälen, die im Gegensatz zur unidirektionalen Verteilung der Inhalte auch Interaktio- nen der Rezipienten ermöglichen. Solche Rückkanäle können dem Übertra- gungsmedium immanent sein, wie dies etwa bei DSL der Fall ist, sie können aber auch durch Kombinationen verschiedener Übertragungsmodi geschaffen werden. So ist etwa bei terrestrischer Übertragung (DVB-T oder DVB-H) grund- sätzlich keine Rückkanalfähigkeit gegeben, allerdings kann durch Kopplung etwa mit telefonischen bzw. Mobilfunkverbindungen oder mit einer Internet- verbindung die Möglichkeit der Kommunikation des Rezipienten mit dem Diensteanbieter geschaffen werden. Mobilfunkendgeräte können also beispiels- weise Verteildienste kostengünstig und mit geringem technischen Aufwand über DVB-H empfangen und nur bei Bedarf, d. h. wenn der Nutzer seinerseits mit dem Anbieter kommunizieren will, eine dafür geeignete Verbindung auf- bauen, etwa über das UMTS-Netz. Das mögliche Komplettangebot eines Medien- und Kommunikationsdienst- leisters im Zeitalter der technischen Konvergenz wird neuerdings auch mit dem gegenüber dem sperrigen Terminus „Konvergenz“ deutlich marketing-taug- licheren Schlagwort „Triple Play“ belegt. „Triple Play“ bedeutet, dass durch eine Kombination von Telefonie, Breitband und Unterhaltungsangeboten wie 28 11 Kommunikationsbericht 1999, KOM(99)539, S. vii. Der Bericht ist in deutscher Sprache abrufbar unter: www.europa.eu.int / ISPO/infosoc/ telecompolicy/review99/review99de.pdf. 12 Vgl. dazu Schoenthal, Empfehlungen der Kommission zu Kommunikationsdiensten über Stromleitungen, MMR 6/2005, S. XVI. Fernsehen oder Video-on-Demand eine Vollversorgung des Kunden mit media- len Angeboten ermöglicht werden soll,13 aus Sicht der Anbieter natürlich aus einer Hand. Die konvergierende Entwicklung innerhalb dieser drei Medien- sparten lässt sich in zwei Hauptströme unterteilen: Zum einen die Annäherung zwischen herkömmlichem Fernsehen und dem Internet, im Zuge derer klassi- sche Fernsehinhalte immer stärker über das Netz verfügbar gemacht werden und das Fernsehprogramm mit Hilfe des Internets in das Zeitalter der Inter- aktivität eintritt. So hat etwa der britische Pay-TV-Veranstalter BSkyB jüngst durch ein Übernahmeangebot für eine Telekommunikations-Gesellschaft die Weichen dafür gestellt, künftig seine Programme über das Internet verbreiten zu können.14 Umgekehrt kündigte die spanische Telefonica an, durch die Über- nahme des Mobilfunkanbieters O2 insbesondere Zugang zum britischen und deutschen Markt erlangen zu wollen, um auf diesem Wege auch ihre reich- haltigen audiovisuellen Angebote mittels eines anderen Übertragungswegs ver- breiten zu können. Die zweite Entwicklung, die in jüngster Zeit an Fahrt gewonnen hat, ist die Annäherung von Internet und Telefondiensten. Wurde in der Vergangenheit stets nach Wegen gesucht, das Telefonkabel als Übertra- gungsmedium für andere Medien nutzbar zu machen, so wird jetzt das Internet zur Übertragung von Sprachtelefonie genutzt. Die Ursachen für diesen Trend sind vielfältig. Zum einen wittern Anbieter, denen bisher die geeignete Infra- struktur nicht zur Verfügung stand, ihre Chance. Dies gilt sowohl für Medien- unternehmen, die an den Verbindungsentgelten verdienen wollen, als auch für kleinere Anbieter, die werbefinanziert kostenlose Sprachtelefonie ermöglichen. Motor für diese Entwicklung ist aber das rasante Anwachsen der Zahl der breitbandigen Internetanschlüsse. Dies hat zwei wesentliche Folgen. Zum einen steht erstmals einem signifikanten Teil der Bevölkerung ein Internetanschluss zur Verfügung, der ausreichend hohe Übertragungsraten für Sprachtelefonie bietet. Zum anderen steigen mit einem Breitbandanschluss die Fixkosten für Online-Kommunikation des Endnutzers erheblich, wobei die meisten Geschäfts- modelle „Flatrates“ oder zumindest bestimmte Datenmengen gewissermaßen als pauschal zu bezahlendes Paket vorsehen. Damit entsteht erstens der Wunsch, die höheren Kosten an anderer Stelle – also beispielsweise bei den Telefon- kosten – wieder (teilweise) einzusparen, und zum Zweiten führen insbesondere die „Flatrates“ dazu, dass die Online-Zeit als solche keinen Kostenfaktor mehr darstellt. Die wachsende Bedeutung der Internettelefonie zeigte sich deutlich an einem tragischen Fall, der zuletzt in den USA Anlass für Diskussionen bot. Dort ver- suchte eine Mutter, einen Notarzt für ihre lebensbedrohlich erkrankte Tochter 29 13 Werden in das „Bündel“ aus Telefonie, Breitband- und Unterhaltungsangeboten noch Elemente aus dem Mobilfunkbereich integriert, so spricht man von „Quadruple Play“. 14 Vgl. dazu Süddeutsche Zeitung vom 22./23. 10. 2005, S. 26. zu alarmieren, konnte dies aber nicht rechtzeitig bewerkstelligen, weil es sich bei ihrem Telefonanschluss nur um einen Voice-over-IP-Anschluss handelte, der die amerikanische Notrufnummer 911 nicht unterstützte.15 Seither bemühen sich Regulierungsbehörden wie die US-amerikanische FCC, aber auch die deutsche Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (vormals RegTP), darum, die Unterstützung der Notrufnummern durch VoIP-Dienste sicherzustellen. Ein vollständiger Abschluss der technischen Konvergenzentwicklung wäre eingetreten, wenn ein Haushalt oder Arbeitsplatz nur noch mit einem Daten- anschluss versehen wäre, über den sämtliche Daten für Individual- und Massen- kommunikation, für Nachrichten, Unterhaltung, Information und Organisation des Alltagslebens mittels eines Übertragungsstandards, etwa des Internetproto- kolls, übertragen werden könnten. Technisch stehen einer solchen Entwicklung keine Hindernisse entgegen. Auf absehbare Zeit wird noch eine Unterteilung zwischen mobiler und ortsgebundener Mediennutzung erfolgen. Die derzeit schon technisch möglichen Datenübertragungsraten in der mobilen Kommuni- kation machen allerdings bereits jetzt deutlich, dass in Zukunft eine universelle mediale Versorgung ohne Weiteres auch „kabellos“ möglich sein wird. 2. Konvergenz der Dienstleistungs-Angebote oder Konvergenz der Inhalte Die mögliche Konvergenz der Inhalte ist direkte Folge der technischen Konver- genz. Die Digitalisierung lässt den Empfang unterschiedlicher Dienste über alle Übertragungswege zu.16 Von echter Konvergenz der inhaltlichen Angebote kann aber erst die Rede sein, wenn über die parallele Empfangssituation hinaus durch eine wechselseitige Verknüpfung verschiedener Dienste, wie z. B. Inter- net und Fernsehen, ein neuartiger Dienstetyp entsteht.17 Durch technische Kon- vergenz werden die Voraussetzungen für ein Zusammenwachsen von Dienst- leistungsangeboten über die klassische Unterteilung nach Übertragungswegen hinaus geschaffen. Dies muss aber nicht zwangsläufig dazu führen, dass sämt- liche Grenzen zwischen den existierenden Mediengattungen verschwimmen. In welchen Bereichen die neuen Möglichkeiten tatsächlich zu neuen Dienst- leistungen führen werden, bleibt vielmehr abzuwarten.18 30 15 Vergleiche dazu die diesbezügliche Meldung von SPIEGEL ONLINE vom 24. 5. 2005, abrufbar unter http:// www.spiegel.de. 16 Gelegentlich wird mit „Konvergenz der Inhalte“ auch die Behauptung bezeichnet, dass eine qualitative Annäherung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk stattfinde; ohne diese rundfunkpolitische Diskussion bewerten zu wollen, kann festgehalten werden, dass dieser Aspekt vorliegend keine Rolle spielt. 17 Dörr, a. a. O., S. 64 18 Vgl. dazu Hoffmann-Riem/Schulz /Held, a. a. O., S. 21. Ein Beispiel für neue Angebotsformen aufgrund technischer Entwicklungen ist die Möglichkeit der Einbindung von Rückkanälen in Dienste, die bisher lediglich als reine Verteildienste angeboten werden konnten. So kann, ent- weder durch eine dem Übertragungsweg immanente Rückkanalfähigkeit oder durch die Verknüpfung verschiedener Übertragungstechniken, etwa im DVB-T- oder DVB-H-Standard für die Übertragung der Inhalte zum Nutzer und im UMTS-Standard für Interaktionen des Nutzers, aus einem vormaligen Verteil- medium ein interaktives Medium werden.19 3. Konvergenz des Nutzungsverhaltens Die durch die beschriebenen Entwicklungen bedingten Veränderungen im Verhalten von Mediennutzern werden als Konvergenz der Nutzung oder des Nutzungsverhaltens beschrieben. In diesem Zusammenhang wird untersucht, inwieweit ein Wechsel der Rezipienten zu anderen Medien stattfindet.20 Mit fortschreitender Konvergenz der Übertragungstechnik und der Angebote wird allerdings der Wert der Erkenntnis, welches Übertragungsweges sich der Rezi- pient bedient, geringer. Entscheidend ist vielmehr, welche inhaltlichen Dienste die Nutzer in Anspruch nehmen, wie sich etwa die Nachfrage nach On-Demand- Angeboten gegenüber in festen Tagesprogrammen angebotenen Diensten ent- wickelt etc. Die Konvergenz im Nutzerverhalten zeitigt dabei auch Folgen für Medien und Dienstleister, die, beispielsweise weil es sich nicht um elektronische Medien handelt, von der technischen Konvergenz nicht unmittelbar betroffen sind. So wie sich die Verbreitung von E-Mail-Diensten auf die Anbieter von Postdienstleistungen ausgewirkt hat (eine Entwicklung, welche umgekehrt durch den Boom des Internet-Versandhandels aus Sicht von Logistikunternehmen durchaus kompensiert worden ist), und Reisebüros Kunden an Online-Anbieter verlieren, könnten im Zuge der technischen und inhaltlichen Konvergenz der audiovisuellen Medien Anbieter verkörperter Medien wie etwa Verkäufer und Vermieter von Spielfilm- und Video-(spiele-)DVDs Marktanteile an On- Demand-Anbieter abgeben oder langfristig ihre Absatzmärkte ganz verlieren.m 4. Konvergenz der Märkte und Industrien Die Konvergenz der Medien führt nicht notwendigerweise dazu, dass im Medienbereich tätige Unternehmen ihre Aktivitäten nunmehr im Gleichschritt mit den oben beschriebenen Entwicklungen auf alle Arten der Dienstangebote 31 19 Vgl. dazu auch Berger/Schoenthal, Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste; IRIS Spezial, Straßburg 2005, S. 14. 20 Vgl. dazu Held/Schulz, Europarechtliche Beurteilung von Online-Angeboten öffentlich-rechtlicher Rundfunk- anstalten, Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2004, S. 15 ff. ausdehnen. Es lassen sich vielmehr zwei gegenläufige Tendenzen erkennen. Zum einen wird das Bestreben zahlreicher Akteure deutlich, an möglichst vielen Gliedern der Wertschöpfungskette zu partizipieren. Zum anderen lässt sich eine erhebliche Ausweitung und Ausdifferenzierung der Dienstleistungs- angebote ausmachen,21 welche wiederum auch kleineren (Nischen-)Anbietern Chancen am Markt einräumt. Auch sollten nicht vorschnell Zusammenhänge zwischen technischer und inhaltlicher Konvergenz und den Beteiligungsverhält- nissen in der Medienbranche hergestellt werden. Diese unterliegen Schwan- kungen, die aber nicht zwingend und/oder primär durch neue Entwicklungs- stadien der Konvergenz, sondern oft durch die jeweilige gesamtwirtschaftliche oder unternehmensspezifische Situation bedingt sind.22 III. Reformbedarf Die aufgezeigten Einflussfaktoren auf die Medienordnungen auf europäischer und nationaler Ebene haben nach überwiegender Auffassung zur Folge, dass die bestehenden Rechtsrahmen einer Überprüfung zugeführt werden müssen. Dabei geht es einerseits um eine Anpassung der geltenden Rechtsordnung an die technischen, wirtschaftlichen, inhaltlichen und nutzerseitigen Veränderun- gen, andererseits aber auch um die Schaffung neuer Regelungen, die sich mit bisher nicht oder wenig bekannten, durch die Digitalisierung und Konvergenz bedingten Fragestellungen befassen müssen. 32 21 Dörr, a. a. O., S. 67, Hoffmann-Riem/Schulz /Held, a. a. O., S. 22 f. 22 Vgl. eingehend zur Marktentwicklung im Mediensektor und deren wettbewerbsrechtliche Behandlung EMR, Media Market Definitions, Comparative Legal Analysis, 2003; dass., Media Market Definitions – Comparative Legal Analysis, 2005, sowie zu den Beteiligungsverhältnissen im Mediensektor in Europa: Kevin/Ader/ Fueg/Pertzinidou/Schoenthal, Die Information des Bürgers in der EU: Pflichten der Medien und der Institu- tionen im Hinblick auf das Recht des Bürgers auf umfassende und objektive Information, Studie des Euro- päischen Medieninstituts im Auftrag des Europäischen Parlaments. C Europäische Ebene I. Beschreibung des existierenden Rechtsrahmens und dessen Entwicklung 1. Kompetenzen und Handlungsansätze der Europäischen Gemeinschaft Derzeit besteht für die Medienordnung im engeren Sinne noch ein, zumindest auch, technologieorientierter Ansatz: Neben der Frage, ob es sich um eine Fernsehsendung, d. h. die zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmte (Erst-)Sendung von Fernsehprogrammen, oder einen (schlichten) individuellen Abrufdienst der Informationsgesellschaft, mithin ein sonstiges elektronisches Medium, handelt, wird die Abgrenzung innerhalb des bestehenden Rechts- rahmens aus der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwal- tungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit23 (Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“/„Fernsehrichtlinie“) und der Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“/„eCommerce-Richtlinie“)24 (auch) anhand der Art der Übertragung, also danach, ob eine Point-to-Multipoint- oder eine Point-to-Point-Kommunikation zugrunde liegt, getroffen. Im Bereich der Signalübertragung wird nunmehr ein horizontaler Ansatz verfolgt – verwiesen sei hier auf das Telekom-Paket aus dem Jahre 2002, insbesondere die Rahmenrichtlinie 2002/21/EG –, während bei der Regulie- rung von Inhalten die besagte Zweiteilung zwischen Fernsehen und anderen 33 23 Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Ver- waltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, ABl. L 298 vom 17. 10. 1989, S. 23, in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997, ABl. L 202 30. 7. 1997, S. 60 („Fernsehrichtlinie“). 24 Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte recht- liche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1 (eCommerce-Richtlinie). Diensten stattfindet. Damit wird die Einstufung der Dienste im Rahmen der Inhalteregulierung anhand der Übertragungstechnik vorgenommen, es kommt also das so genannte technische Kriterium zum Einsatz. Bei der letzten Revision der Fernsehrichtlinie wurde bewusst dafür optiert, Near-Video-on-Demand- Dienste unter die Definition der Fernsehsendung zu fassen, reine Video-on- Demand-Dienste dagegen auszuschließen. Hieraus lässt sich aber kein übergeordnetes Regelungskonzept ableiten. Vielmehr ist es erforderlich, den skizzierten Befund in den Zusammenhang der Entwicklung einer europäischen Medienordnung zu stellen. a) Kompetenztitel der Gemeinschaft Die „Konzeption“ des Rechtsrahmens ist vor allem durch die der Gemeinschaft zustehenden Kompetenzen geprägt. Für deren Begründung ist das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu beachten, für das zudem das Subsidiaritäts- prinzip in Bezug auf die Ausgestaltung der Kompetenzordnung zwischen EU und Mitgliedstaaten eine wichtige (einschränkende) Maßgabe bereithält. aa) Binnenmarkt Die Europäische Gemeinschaft wurde als Wirtschaftsgemeinschaft konzipiert. Ziel ist insbesondere die Schaffung bzw. der Erhalt eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes. Im Gegensatz zu den Rechtsinstrumenten des Europarates, welche vor- wiegend menschenrechtliche und kulturelle Zielsetzungen verfolgen, beruhen medienrechtliche Instrumente der Gemeinschaft vor allem auf Kompetenz- grundlagen, die sich aus den Bestimmungen zu den wirtschaftsorientierten Grundfreiheiten des EG-Vertrages ableiten. So wird die Fernsehrichtlinie in Er- wägungsgrund 1 explizit auf die Vorschriften des EG-Vertrages und insbeson- dere die Dienstleistungsfreiheit gestützt. Dementsprechend wird die Veranstal- tung von Fernsehprogrammen auf europäischer Ebene, zumindest in einem Schwerpunkt, unter ökonomischen Aspekten betrachtet. (1) Dienstleistungsfreiheit Die in den Art. 49–55 EGV geregelte Dienstleistungsfreiheit soll Unternehmen und freien Berufen auf einfache Weise Zugang zu einem erweiterten europäi- schen Dienstleistungsmarkt ermöglichen, ohne dass es dafür Gesellschafts- neugründungen, Agentureinrichtungen oder ähnlicher Niederlassungen bedarf.n Die Dienstleistungsfreiheit ist also das Recht, unbehindert von einem Mit- gliedstaat aus einzelne Dienstleistungstätigkeiten in einem anderen Land zu er- bringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten.25 Dienstleistun- 34 25 Roßnagel/Strothmann, Die duale Rundfunkordnung in Europa, 2004, S. 63. gen sind nach Art. 50 Abs. 1 EGV Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr unterliegen. Der Europäische Gerichtshof fasst in ständiger Rechtsprechung grenzüber- schreitende Rundfunk- und Fernsehsendungen einschließlich der Übertragung von Programmen in Kabelnetzen als Dienstleistungen im Sinne des Art. 49 EGV auf.26 (2) Niederlassungsfreiheit Die Niederlassungsfreiheit aus Art. 43 ff. EGV schützt die Freizügigkeit der Selbstständigen, wobei gemäß den Art. 43 Abs. 2, 48 EGV auch Unternehmen und Gesellschaften vom Schutzbereich erfasst sind. Gemeinsam mit der Arbeit- nehmerfreizügigkeit konstituiert sie die für die europäische Wirtschaftsunion elementare Freiheit des Personenverkehrs. In der Vergangenheit kam der Niederlassungsfreiheit im Hinblick auf den Rundfunk eine etwas geringere Bedeutung zu als der Dienstleistungsfreiheit, da bei knappen terrestrischen Übertragungskapazitäten eine Satellitenausstrah- lung oder eine Kabelweiterverbreitung für Rundfunkunternehmen eher die Möglichkeit versprach, im Zielland (zusätzliche) Hörer oder Zuschauer zu gewinnen.27 Mit der bedingt durch die oben dargelegten technischen Verände- rungen einher gehenden Steigerung der Übertragungskapazitäten könnte sich dies aber ändern. Die Niederlassungsfreiheit gewinnt an Relevanz im Hinblick auf Fälle, in denen sich ausländische Rundfunkveranstalter um eine nationale (digitale) Lizenz bewerben, und damit Planungen verbunden werden können, eine Zweigniederlassung in dem betreffenden Mitgliedstaat zu gründen. (3) Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit Die Freiheit des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs nach Art. 28 EGV ist im Medienbereich dann einschlägig, wenn es um den Handel mit Materialien und Geräten geht, die für die Ausstrahlung von Rundfunksendungen benutzt werden, außerdem beim Inhalt von Presseerzeugnissen oder bei Fragen des Umfangs oder des Inhalts von Produktwerbung.28 Die Bedeutung der Kapitalverkehrsfreiheit aus Art. 56 ff. EGV für den Me- dienbereich ist gering. Berührungen ergeben sich allenfalls etwa bei Verboten 35 26 EuGH, C-23/93, TV 10 SA/Commissariaat voor de Media, Slg. 1994, I-4; EuGH, C-288/89, Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda u. a./Commissariaat voor de Media, Slg 1991, I-4007; EuGH Rs. 352/85, Bond van Adverteerders u. a./Niederlande, Slg 1988, 2085; EuGH, Rs. 52/79, Debauve, Slg 1974, 409; EuGH, Rs. 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409 Rn. 6. 27 Dörr, AfP 2003, 202 (206). 28 Roßnagel/Strothmann, Die duale Rundfunkordnung in Europa, 2004, S. 72. grenzüberschreitender Kapitalbeteiligungen,29 wobei allerdings in der Regel auch die Niederlassungsfreiheit betroffen sein wird.30 bb) Wettbewerb Das europäische Wettbewerbsrecht ist neben den Grundfreiheiten der zweite Bereich, der erhebliche Auswirkungen auf die Medientätigkeit in den Mitglied- staaten zeitigt. Nach Art. 3 lit. g) EGV soll die Europäische Gemeinschaft den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützen. Dieses Ziel wird in den Art. 81 bis 89 EGV konkretisiert. Art. 81 EGV enthält ein Verbot wett- bewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Art. 82 EGV ein Verbot des Miss- brauchs marktbeherrschender Stellungen, in Art. 86 EGV finden sich Sonder- regelungen für öffentliche und monopolartige Unternehmen und Art. 87 EGV enthält Vorschriften für staatliche Beihilfen. Ein wichtiges Regelungsinstrument ist daneben die auf Art. 82 und 308 EGV gestützte Fusionskontrollverordnung 139/2004, die den ausschließlichen Maßstab für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen durch die Europäische Kommission darstellt. Besondere Beachtung verdient hierbei die in Art. 21 Abs. 4 Fusionskontroll- verordnung enthaltene, medienbezogene Sonderregelung. Danach können die Mitgliedstaaten trotz der ausschließlichen Anwendbarkeit der Fusionskontroll- verordnung geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer berechtigter Interessen als derjenigen treffen, die in der Verordnung berücksichtigt werden. Hierunter fallen beispielsweise Maßnahmen zum Schutz der Medienvielfalt. Dies er- scheint auch sachgerecht, da, selbst wenn einige Regelungen etwa in der Fern- sehrichtlinie auch der Vielfaltssicherung dienen, kein besonderes europäisches Medienkonzentrationsrecht existiert, welches die Eigentums- und Beteiligungs- verhältnisse31 nicht nur allgemein unter dem Gesichtspunkt funktionierender Märkte, sondern speziell und sektorspezifisch im Hinblick auf die Gewährleis- tung von Meinungsvielfalt und Medienpluralismus reguliert. 36 29 Roßnagel/Strothmann, Die duale Rundfunkordnung in Europa, 2004, S. 63. 30 Vgl. Roßnagel/Strothmann, a. a. O. Siehe allerdings Scheuer, Kommission erweitert Prüfung des griechischen Medienrechts, MMR 9/2005, S. XXV; und ders., Verfahren gegen Griechenland wegen Gesetz zu öffent- lichen Aufträgen, MMR 5/2005, S. XIV. 31 Vgl. umfassend zur Medienkonzentration in Europa und zu möglichen Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene: Kevin/Ader/Fueg/Pertzinidou/Schoenthal, Die Information der Bürger in der EU: Pflichten der Medien und der Institutionen im Hinblick auf das Recht des Bürgers auf umfassende und objektive Information, Studie im Auftrag des Europäischen Parlaments, 2004. cc) Kultur Die Tätigkeit der Gemeinschaft umfasst nach Art. 3 Abs. 1 lit. q) EGV auch einen Beitrag zur Entfaltung des Kulturlebens32 in den Mitgliedstaaten.33 In seinen Einzelheiten wird dieser Beitrag insbesondere34 durch Art. 151 EGV ausgeführt.35 Der Gemeinschaft wird durch diese Vorschrift ein Auftrag zur Kulturförderung auf europäischer Ebene unter Wahrung des Kompetenzbereichs der Mitgliedstaaten gegeben.36 Damit verfügt die Gemeinschaft über eine aus- drückliche, eigene Kulturkompetenz, die jedoch mit starken Einschränkungen versehen ist.37 Aus Art. 151 Abs. 2, 4. Gedankenstrich EGV ergibt sich dabei, dass auch künstlerisches Schaffen im audiovisuellen Bereich als zur Kultur gehörig ver- standen wird. Der audiovisuelle Bereich ist dabei weiter zu verstehen als allein der Bereich des Rundfunks. Er umfasst grundsätzlich die mediale Verbreitung geistiger Werke, so neben Hörfunk und Fernsehen auch den Video- und Film- bereich.38 Aus einem Umkehrschluss zu Art. 149 Abs. 1 EGV ergibt sich, dass die Gemeinschaft bei ihrem ergänzenden Handeln im Rahmen des Art. 151 Abs. 2 EGV auch eigene kulturpolitische Ziele verfolgen darf.39 Dabei eröffnet die Kompetenz zu ergänzendem Handeln weder die Möglichkeit zu einer um- fassenden und eigenständigen Kulturpolitik der EG, noch darf die kulturelle 37 32 Der grundlegende Begriff der „Kultur“ wird in Art. 151 EGV nicht legal definiert. Die vielfältige Verwen- dung des Begriffs allein im Rahmen des Art. 151 EGV legt es nahe, den Begriff nicht als einen Gemeinschafts- rechtsbegriff anzusehen. Der Begriff stellt daher auf die verschiedenen Kulturbegriffe und -ausprägungen der Mitgliedstaaten ab, die als Ausdruck der nationalen Identität im Sinn des Art. 6 Abs. 3 EUV von der Gemein- schaft geachtet und geschützt werden. Demnach ist anzunehmen, dass es sich im Sinn der gemeinschaftlichen Regelungen um einen autonomen Begriff handelt, dessen Bedeutungsfacetten vom Gerichtshof heraus- gearbeitet werden können. 33 Vgl. umfassend zu den Maßgaben aus dem Kulturauftrag: Roßnagel/Strothmann, Die duale Rundfunkord- nung in Europa, 2004, S. 150 ff.; Weber/Roßnagel/Osterwalder/Scheuer/ Wüst, Kulturquoten im Rundfunk, 2006, S. 103 ff. 34 Weitere Vorschriften, die kulturelle Anknüpfungspunkte aufweisen, sind die Art. 30 und 94 Abs. 4 EGV („nationales Kulturgut als Reservat für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten“, s. Lenz/Borchardt-Fischer, Art. 151 Rn. 2), Art. 149 EGV, der den Erhalt der Vielfalt der Kulturen der Mitgliedstaaten im Bereich der allgemeinen Bildung statuiert, und Art. 87 Abs. 3 lit. d), wonach staatliche Beihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbes als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können. 35 Art. 151 verdrängt andere Handlungsermächtigungen der EG nicht, stellt insofern keine Spezialvorschrift dar. Der Umstand, dass gemeinschaftliche Regelungen kulturelle Ziele (mit-)verfolgen, im Schwerpunkt jedoch andere Politikbereiche betreffen, schließt es angesichts der Gestaltung des Art. 151 EGV als Querschnitts- kompetenz nicht aus, diese unabhängig von Art. 151 EGV auf entsprechende Bestimmungen des EGV zu stützen. Zur Wahl der richtigen Rechtsgrundlage kommt es auf das mit der Regelung verfolgte Hauptziel an. 36 Calliess/Ruffert-Blanke, Art. 151, Rn. 1. 37 Schwarze, ZUM 2000, 779, 794. 38 Eberle, AfP 1993, 422, 425; Dörr, K&R 1999, 97, 98; Lenz/Borchardt-Fischer, Art. 151 Rn. 5; Schwarze, ZUM 2000, 779, 795. 39 Callies/Ruffert-Blanke, Art. 151 Rn. 5; Grabitz /Hilf-Ress/Ukrow, Art. 151 Rn. 43. Vielfalt in den Mitgliedstaaten berührt werden. Hierin läge ein unzulässiger Eingriff in die den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Kompetenzen.40 Nach der so genannten Querschnittsklausel des Art. 151 Abs. 4 EGV trägt die EG bei ihrer Tätigkeit nach anderen vertraglichen Vorschriften den kulturel- len Aspekten41 Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Viel- falt ihrer Kulturen. Die Klausel begründet aber auch keine neuen Kompetenzen der Gemeinschaft und stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dar.42 Viel- mehr statuiert sie das rechtlich bindende, zwingend zu erfüllende Gebot zur Rücksichtnahme auf kulturelle Aspekte bei anderen Tätigkeiten der EG.43 Allerdings formuliert die Klausel auf der anderen Seite keinen die Zuständig- keiten der Gemeinschaft einschränkenden „Kulturvorbehalt“ der Mitglied- staaten. Eine besondere Bedeutung gewinnt die Querschnittswirkung auf der Ebene des Primärrechts für die Auslegung insbesondere des Art. 87 Abs. 3 lit. d) EGV. Nach der Norm können Beihilfen zur Förderung der Kultur unter bestimmten Bedingungen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden. b) Schutzpflichten der Gemeinschaft aa) Medienfreiheit Art. 11 Abs. 2 der EU-Charta der Grundrechte44 fordert, „die Freiheit der Medien und ihre Pluralität“ zu achten. Die Medienfreiheit hat damit als Teil der Meinungsäußerungsfreiheit des Art. 11 Abs. 1 der Charta explizit Berück- sichtigung gefunden und ist bei der Ausgestaltung der europäischen Medien- ordnung maßgeblich zu berücksichtigen. bb) Informationsfreiheit Die Informationsfreiheit wird in Art. 11 Abs. 1 der EU-Charta der Grundrechte geschützt, der lautet: 38 40 Callies/Ruffert-Blanke, Art. 151 Rn. 5; Lenz/Borchardt-Fischer, Art. 151 Rn. 9. 41 Unter kulturellen Aspekten sind dabei die Kulturen der Mitgliedstaaten und das gemeinsame kulturelle Erbe im Sinn von Abs. 1, wie auch darüber hinausgehende kulturelle Belange zu verstehen. 42 Calliess/Ruffert-Blanke, Art. 151, Rn. 14; Dörr, AfP 2003, 202; Fischl, Wettbewerbsaufsicht, S. 42; Nettes- heim, JZ 2002, 157, 162. 43 Lenz/Borchardt-Fischer, Art. 151 Rn. 13; Grabitz /Hilf-Ress/Ukrow, Art. 151 Rn. 70. 44 Die Grundrechtecharta der Europäischen Union hat zwar nach wie vor keine unmittelbare Bindungswirkung, ist aber als Bestandteil der gemeinsamen Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten anerkannt (vgl. Geiger, Art. 6 EGV, Rn. 9; Stock, K&R 2001, 289) und wird in Gerichtsverfahren angewendet (vgl. etwa die Schluss- anträge des Generalanwalts Tizzano vom 18. 2. 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Rz. 26: „Noch bedeutsamer scheint mir jedoch die Tatsache, dass dieser Anspruch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union feierlich bestätigt worden ist, die am 7. 12. 2000 vom Europäischen Parlament, vom Rat und der Kommission proklamiert wurde.“ 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Ein- griffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Im medienrechtlich relevanten Sekundärrecht der Gemeinschaft findet sich bspw. in Art. 3a der Fernsehrichtlinie eine Vorschrift, welche die Mitglied- staaten in die Lage versetzt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Infor- mationen zu schützen. Art. 3a der Fernsehrichtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Liste der gesellschaftlich bedeutenden Ereignisse zu er- stellen, die in frei empfangbaren Programmen zu empfangen sein müssen, um der Öffentlichkeit auf diese Weise einen breiten Zugang zur Fernsehbericht- erstattung über nationale oder nicht-nationale Ereignisse von erheblicher Be- deutung zu verschaffen.45 In diesem Kontext sind auch die Überlegungen zur Aufnahme eines Rechts auf Kurzberichterstattung in die Fernsehrichtlinie zu erwähnen.46 cc) Persönlichkeitsrechte Auch der Schutz der Persönlichkeitsrechte auf EU-Ebene, der über Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag in Verbindung mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechts- konvention gewährleistet wird,47 ist Antriebsfeder für legislative Maßnahmen mit Bezug zum Mediensektor. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der Vorschlag zu einer zweiten Empfehlung zum Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde48 anzuführen, welcher den Persönlichkeitsrechtsschutz durch ein medienübergreifendes Recht auf Gegendarstellung stärken will. dd) Verbraucherschutz Die Förderung der Interessen der Verbraucher und die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus sind die erklärten Regelungsziele des Art. 153 EGV. Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes sind vor allem zwei Interessen zu vereinbaren: Den auf dem Binnenmarkt agierenden Unternehmen ist an einer effektiven Vermarktung ihrer Produkte gelegen, während der Verbraucher vor solchen Praktiken zu schützen ist, die ihn zu übervorteilen suchen oder auf unfaire Mittel zurückgreifen. Im Medienbereich spielen in dieser Hinsicht vor allem die Vorschriften zur Regulierung der Werbung und zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken eine Rolle.49 39 45 Erwägungsgrund 18 der Fernsehrichtlinie. 46 Vgl. hierzu bspw. den Vierten Bericht zur Anwendung der Fernsehrichtlinie der Europäischen Kommission KOM(2002)778 endg. vom 6. 1. 2003, S. 40. 47 In Deutschland werden die Persönlichkeitsrechte aus der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet. Die Menschenwürde ist in der Grundrechtecharta der EU ausdrücklich in Art. 1 als Eingangsbestimmung des Grundrechtekatalogs verankert. 48 Vorschlag der Kommission KOM(2004)341 endg. [2004/0117{COD]. 49 Vgl. auch Roßnagel/Scheuer, Das europäische Medienrecht, MMR 2005, 271 (275). ee) Eigentumsrecht Die Urheber- und Verwertungsrechte sind durch das Recht auf Eigentum ge- schützt. Art. 17 Abs. 2 der EU-Charta der Grundrechte legt dies ausdrücklich fest – dort heißt es: „Geistiges Eigentum wird geschützt.“ Die rechtlich geschützte Möglichkeit des Urhebers, andere von der Nutzung seiner Schöpfung auszuschließen, ist die Grundlage eines Handels mit immate- riellen Gütern. Gerade die Exklusivität von Rechten macht deren wirtschaft- lichen Wert für den Urheber aus. Die Ausschließlichkeit von Nutzungsrechten hat daher große Bedeutung für die Investitionssicherung der Kulturindustrie.50 c) Zusammenfassung Wie im Vorstehenden aufgezeigt wurde, lässt sich für die Mediengesetzgebung auf Gemeinschaftsebene ein übergreifendes Konzept nur dann feststellen, wenn man ein weit gefasstes Verständnis zugrunde legt. Trotz der zahlreichen Hand- lungsfelder, die dem „europäischen Medienrecht“ zugeordnet werden können, werden einige gewichtige Aspekte nicht behandelt. Hierzu zählt z. B. die Rundfunkorganisation im engeren Sinne oder auch das Medienkonzentrations- recht. Grund für diesen Befund und ebenso für die Schwierigkeit, eine einheit- liche Konzeption der Regulierung auszumachen, ist zum einen die Tatsache, dass die EG wegen der grundlegenden Prinzipien, die deren Rechtsetzungs- befugnisse determinieren, namentlich das Prinzip der begrenzten Einzelermäch- tigung und das Subsidiaritätsprinzip, im hier zu untersuchenden Bereich in der Hauptsache auf die Binnenmarktkompetenzen verwiesen ist. Daraus folgt, dass der Blickwinkel auf die Erfordernisse, die bei der Mediengesetzgebung bestehen, grundsätzlich aus den Grundfreiheiten resultiert, sowie wirtschaftlich geprägt und durch die unmittelbaren Handlungsbefugnisse im Wettbewerbs- recht ergänzt ist. Dies gilt es bei der folgenden Betrachtung von Definitionen des Anwendungsbereichs der Rechtsakte und der ihnen unterworfenen Norm- adressaten zu bedenken. Gleichwohl soll daraus nicht ein Indiz dafür hergeleitet werden, dass die Gemeinschaft nicht in hohem Maße um die Herstellung konsistenter und miteinander korrespondierender Regelungen bemüht ist. 2. Einzelne Rechtsinstrumente Mangels eines detaillierten übergreifenden Konzeptes für das europäische Recht sollen daher die einzelnen, teilweise ineinander greifenden Rechtsinstrumente mit Medienbezug dargestellt werden und dabei auch die diesen jeweils zu- 40 50 Ebd., S. 274. grunde liegenden Einzelkonzepte einer Betrachtung unterzogen werden. Sodann werden inhaltliche Vorgaben, sachlicher und personaler Anwendungsbereich, also die Umsetzung der Regelungsziele und die ins Visier genommenen Adres- saten der Regelungen, untersucht und schließlich einer Bewertung unterzogen. a) Fernsehrichtlinie aa) Ziele der Rechtssetzung Die Fernsehrichtlinie dient der Sicherung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EGV) im Binnenmarkt, da Fernsehsendungen als Dienstleistungen51 ohne dieses Rechtsinstrument auf Probleme bei der grenzüberschreitenden Vermarktung stoßen würden. Zur Erreichung dieses Ziels hat die Fernsehrichtlinie gewisse Mindeststandards (z. B. in Bezug auf Werbung, Jugendschutz etc.) etabliert, die von allen Fernsehveranstaltern innerhalb der Gemeinschaft einzuhalten sind. Gleichzeitig bleibt es den Mitgliedstaaten gemäß Art. 3 der Richtlinie un- benommen, für die Veranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterfallen, strengere Vorschriften zu erlassen. bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen Die Fernsehrichtlinie legt zur Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs eine Reihe von Mindeststandards fest, denen die Fernsehsendungen zu genügen haben. Diese Harmonisierungsmaßnahmen betreffen folgende Bereiche: – die Quotenregelungen (Art. 4–6 der Fernsehrichtlinie) sollen der Förderung europäischer Werke und unabhängiger Produktionen dienen; – die Werbebestimmungen sehen neben inhaltlichen Vorgaben (Trennungs- grundsatz, Sponsoring, Eigenwerbung) auch quantitative Beschränkungen für die Ausstrahlung von Werbung im Fernsehen vor, Art. 10–20 der Fern- sehrichtlinie; – die Übertragung von Ereignissen von gesellschaftlicher Bedeutung wird gemäß Art. 3a der Fernsehrichtlinie geschützt. Diese Vorschrift eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine Liste der gesellschaftlich bedeutenden Ereignisse zu erstellen, die in frei empfangbaren Programmen zu empfangen sein müssen; – der Jugend- und Menschenwürdeschutz wird verpflichtend vorgeschrieben: Nach Art. 22 der Fernsehrichtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass in Fernsehsendungen keine Programme enthalten sind, die „die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen ernst- haft beeinträchtigen können, insbesondere solche, die Pornografie oder 41 51 EuGH, Rs. 155/73 (Sacchi), Slg. 1974, 409, Rz. 6. grundlose Gewalttätigkeiten zeigen.“ Sendungen dürfen nicht zum Rassen- hass aufstacheln, Art. 22a der Fernsehrichtlinie; – das Recht auf Gegendarstellung ist einzuräumen (Art. 23 der Fernsehricht- linie). cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) Genau genommen spricht die Fernsehrichtlinie von der „Fernsehsendung“, welche in Art. 1 lit. a) definiert wird als: „die drahtlose oder drahtgebundene, erdgebundene oder durch Satelliten vermittelte, unverschlüsselte oder verschlüsselte Erstsendung von Fernsehprogrammen, die zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist. Der Begriff schließt die Übermittlung an andere Veranstalter zur Weiterverbreitung an die Allgemeinheit ein. Nicht einge- schlossen sind Kommunikationsdienste, die auf individuellen Abruf Informationen oder andere Inhalte übermitteln, wie Fernkopierdienste, elektronische Datenbanken und andere ähnliche Dienste“. Der Begriff der Fernsehsendung im Sinne der Fernsehrichtlinie ist zunächst insofern erklärungsbedürftig, als er offensichtlich etwas beschreibt, was im deutschen Sprachgebrauch eher als „Fernsehprogramm“ oder „Fernsehsender“ (z. B. ARD, ZDF, RTL etc.) bezeichnet würde.52 Die Richtlinie trifft keine Unterscheidung dahingehend, ob es sich um öffent- lich-rechtliche oder kommerzielle Fernsehsender handelt, d. h. alle Fernseh- veranstalter fallen in ihren Anwendungsbereich. Auf die Art der Übertragungs- plattform kommt es für die Einordnung als Fernsehsendung nicht an, wie sich aus der Aufzählung im ersten Satz der Definition ergibt. Auch verschlüsselte Dienste, wie sie in der Regel bei Pay-TV-Sendern angeboten werden, unter- fallen dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Ebenso unterliegt die Übermitt- lung an andere Veranstalter zur Weiterverbreitung an die Allgemeinheit dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Demgegenüber erstreckt sich die Richtlinie ausdrücklich nicht auf Kommunikationsdienste, die Informationen oder andere Inhalte auf individuellen Abruf übermitteln, wie Fernkopierdienste, elektroni- sche Datenbanken und andere ähnliche Dienste. An dieser Stelle findet sich das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu den sog. Diensten der Informa- tionsgesellschaft – während Fernsehsendungen an die Allgemeinheit gerichtet sind, werden Letztere auf individuellen Abruf des Nutzers erbracht.53 42 52 Vgl. ausführlicher hierzu: unten unter C II a) aa). 53 Näheres zur Abgrenzung unten unter b) cc). dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) Wer ist als „Fernsehveranstalter“ im Sinne der Fernsehrichtlinie anzusehen? Die Richtlinie bestimmt in Art. 2 Abs. 1, dass die Mitgliedstaaten die Ein- haltung der rundfunkrechtlichen Vorschriften durch Fernsehveranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterworfen sind, zu überwachen haben. Dies führt bei der korrekten Anwendung des Sendestaatsprinzips zu einer zweistufigen Prüfung: Zunächst ist danach zu fragen, wer überhaupt als Veranstalter eines Fernseh- programms in Betracht kommt, um dann im zweiten Schritt zu klären, welcher Staat die Rechtshoheit über eben diesen Veranstalter innehat. Nun mag die Frage nach dem Veranstalter auf den ersten Blick leicht zu beantworten sein, zumal die Richtlinie in Art. 1 lit. b) mit einer Legaldefinition des Fernsehveranstalters aufwartet. Demnach ist ein Fernsehveranstalter: „die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Zusammensetzung von Fernsehprogrammen im Sinne von Buchstabe a trägt und die diese Fernsehprogramme sendet oder von Dritten senden lässt“. Bei genauerem Hinsehen wirft diese Legaldefinition allerdings ihrerseits schwie- rige Fragen auf, die sich aus den einzelnen Tatbestandsmerkmalen ergeben. Hierauf wird im Folgenden näher einzugehen sein.54 ee) Fazit (Bewertung) Die Fernsehrichtlinie schafft durch einheitliche Mindeststandards die Voraus- setzungen für den freien Dienstleistungsverkehr in den Fernsehmärkten. Die Tatsache, dass dort nicht, wie in vielen anderen Dienstleistungs- oder Waren- märkten, im Zeitalter der Globalisierung wirklich ein europaweiter Binnen- markt entsteht, hat weniger rechtliche als vielmehr tatsächliche Gründe. Medien- angebote weisen einen hohen Bezug zu der Gesellschaft auf, aus der sie hervorgehen, und haben daher auch im 21. Jahrhundert in der Regel lokalen, regionalen oder nationalen, nicht aber europäischen Charakter. So gibt es für den Rundfunk auch im digitalen Zeitalter (mit Ausnahme etwa der Sender Euronews und Eurosport sowie Arte) kaum Angebote, die europaweit oder in größeren Teilen Europas empfangbar wären und die – wenn auch in den einzel- nen Ländern den jeweiligen Bedürfnissen angepasst – auf einem einheitlichen europäischen Markt miteinander konkurrierten.55 Dieser nationale Bezug lässt sich nicht allein auf Sprachbarrieren zurückführen. Das Fehlen eines einheit- lichen Sprachraumes stellt für „europäische“ Angebote zweifelsohne ein Hinder- nis dar. Dennoch lässt sich nicht einmal dort, wo ein solcher gemeinsamer 43 54 Siehe unten C II 1 a). 55 Berger/Schoenthal, Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste; IRIS Spezial, Straßburg 2005, S. 29. Sprachraum existiert, eine spürbar zunehmende Tendenz zu einer länderüber- greifenden Zusammenarbeit ausmachen.56 Die Angleichung der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen wurde durch die Fernsehrichtlinie erfolgreich vollzogen, wobei die Regelungen zu einzelnen Sachgebieten, wie etwa die Grenzen für Werbezeit, naturgemäß von den Akteuren im Medienbereich unterschiedlich bewertet werden. Aus dem sachlichen wie personalen Anwendungsbereich ergibt sich eine ausschließliche Konzentration auf das Fernsehen. Diesem wird eine besondere Bedeutung unter den Medien zugesprochen und dementsprechend ein heraus- gehobenes Niveau an Inhalteregulierung zugewiesen. Mit zunehmender Ver- breitung und Bedeutung anderer Dienste muss diese Sonderstellung stets daraufhin überprüft werden, ob sie die Medienwirklichkeit noch zutreffend abbildet.57 Regelungsziele wie der Jugendschutz, der Schutz der Menschenwürde und die Förderung europäischer und unabhängiger Werke werden für den der- zeitigen Anwendungsbereich der Richtlinie also verwirklicht. Die Frage, die sich stellt, ist daher weniger die nach der Wirksamkeit der Maßnahmen be- zogen auf den Fernsehbereich. Zu fragen ist vielmehr, ob die Beschränkung auf den Fernsehbereich als solche nicht der Verwirklichung der Ziele abträg- lich ist. b) eCommerce-Richtlinie aa) Ziele der Rechtssetzung Ziel der eCommerce-Richtlinie58 ist es, die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Informationsgesellschaft zu fördern und bestehende Hemmnisse im europäischen Binnenmarkt abzubauen.59 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr will Dienste des elek- tronischen Geschäftsverkehrs vor allem dadurch fördern, dass sie für diese eine umfassende Zulassungsfreiheit festlegt. Darüber hinaus harmonisiert sie die Vorgaben zu einzelnen Aspekten dieser Wirtschaftstätigkeit, nämlich die kommerzielle Kommunikation, Informationspflichten der Anbieter, die Zu- lässigkeit elektronischer Verträge und die Verantwortlichkeit bei elektronischen 44 56 Ibid. 57 Vgl. zu den konkreten Anwendungsproblemen den diesbezüglichen Abschnitt unten unter C I. 58 Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte recht- liche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ oder „eCommerce-Richtlinie“) ABl. L 178 vom 17. 7. 2000, S. 1. 59 Vgl. die Erwägungsgründe 2–6 der Richtlinie. Angeboten. Ansonsten erklärt sie die Regelungen für anwendbar, die in dem Mitgliedstaat gelten, in dem der Diensteanbieter seinen Sitz hat.60 cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) Vorschriften betreffend die sog. „Dienste der Informationsgesellschaft“ finden sich v. a. in der eCommerce-Richtlinie. Diese enthält jedoch keine eigene Definition dieser Dienste, sondern verweist insofern auf die technische Trans- parenzrichtlinie61 in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG62. Art. 1 Ziff. 2 der durch die Richtlinie 98/48/EG in die Richtlinie 98/34/EG eingefügt wurde, lautet: „‚Dienst‘: eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft, d. h. jede in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers er- brachte Dienstleistung. Im Sinne dieser Definition bezeichnet der Ausdruck – ‚im Fernabsatz erbrachte Dienstleistung‘ eine Dienstleistung, die ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien erbracht wird; – ‚elektronisch erbrachte Dienstleistung‘ eine Dienstleistung, die mittels Geräten für die elektronische Verarbeitung (einschließlich digitaler Kompression) und Speiche- rung von Daten am Ausgangspunkt gesendet und am Endpunkt empfangen wird und die vollständig über Draht, über Funk, auf optischem oder anderem elektromagneti- schem Wege gesendet, weitergeleitet und empfangen wird; – ‚auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung‘ eine Dienst- leistung, die durch die Übertragung von Daten auf individuelle Anforderung erbracht wird.“ Die im ebenfalls durch die Änderungsrichtlinie 98/48/EG eingefügten An- hang V, auf den in Art. 1 Ziff. 2 verwiesen wird, enthaltene Beispielliste führt unter Ziffer 3 nochmals diejenigen Dienste auf, die deshalb nicht unter die hier maßgebliche Dienstedefinition fallen, weil sie das Tatbestandsmerkmal „auf individuellen Abruf“ nicht erfüllen. Die Vorschrift lautet: „3. Nicht ‚auf individuellen Abruf erbrachte‘ Dienste Dienste, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuellen Abruf gleich- zeitig für eine unbegrenzte Anzahl von einzelnen Empfängern erbracht werden (Punkt- zu-Mehrpunkt-Übertragung): a) Fernsehdienste (einschließlich zeitversetzter Video-Abruf) nach Art. 1 Buchstabe a) der Richtlinie 89/552/EWG b) Hörfunkdienste c) Teletext (über Fernsehsignal)“ 45 60 Roßnagel/Scheuer, Das europäische Medienrecht, MMR 2005, 271 (273). 61 Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informations- verfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften, ABl. L 204 vom 21. 7. 1998, S. 37. 62 Richtlinie 98/48/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/ EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vor- schriften, ABl. L 217 vom 5. 8. 1998, S. 18. Daraus folgt: Unter Diensten der Informationsgesellschaft werden ausschließ- lich Abrufdienste verstanden. Zur problematischen Abgrenzung der Fernseh- dienste von Diensten der Informationsgesellschaft hat der EuGH erst kürzlich in seiner Entscheidung in der Rechtssache Mediakabel63 Stellung bezogen. Dies wird nachfolgend im Einzelnen darzustellen sein.64 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) Art. 2 lit. b) der eCommerce-Richtlinie benennt den Adressaten, an den die Regelungen anknüpfen, und definiert diesen wie folgt: „(…) ‚Diensteanbieter‘ jede natürliche oder juristische Person, die einen Dienst der Informationsgesellschaft anbietet“; Damit bestimmen sich die Normadressaten unter Rückgriff auf den Begriff des Dienstes der Informationsgesellschaft, der sich wiederum gemäß Art. 2 lit. a) aus einem Verweis auf Dienste im Sinne von Art. 1 Nummer 2 der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG ergibt. Eine Dienstleistung der Informationsgesellschaft ist danach jede in der Regel gegen Entgelt elek- tronisch im Fernabsatz und auf individuellen Abruf eines Empfängers erbrachte Dienstleistung. Im Übrigen sei auf die oben65 gemachten Ausführungen zum Begriff des Dienstes der Informationsgesellschaft verwiesen. Die Richtlinie verwendet mithin einen sehr weit gefassten Adressatenbegriff, der eine Vielzahl unterschiedlichster Akteure erfasst. Diesem weiten Adressaten- kreis setzt die Richtlinie jedoch eine Binnendifferenzierung bezüglich der Verantwortlichkeit des Diensteanbieters entgegen, die sich an der Tätigkeit des jeweiligen Anbieters orientiert. So regelt der vierte Abschnitt der Richtlinie unter der Überschrift „Verant- wortlichkeit der Vermittler“, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine ge- minderte Verantwortlichkeit der Diensteanbieter bzgl. vermittelter Informatio- nen besteht. Der Anbieter soll grundsätzlich keine Verantwortung tragen für Informationen, die er selbst nicht beeinflusst, sondern deren bloße Übermittlung oder Weiterübertragung er bewerkstelligt. Hinter dieser spezifischen Haftungs- ausgestaltung durch den Gesetzgeber steht der Gedanke, dass bestimmten Diensteanbietern in Bezug auf die Inhalte zwar eine Handlungsmacht beizu- messen ist, d. h. die Vermittler sind in der Regel in der Lage, den Zugang zu bestimmten Inhalten zu sperren. Jedoch gebietet andererseits das Prinzip der Zumutbarkeit, dass angesichts der Tätigkeiten bestimmter Diensteanbieter diesen 46 63 EuGH, Urteil in der Rechtssache C-89/04 (Mediakabel BV/Commissariaat voor de Media) vom 2. 6. 2005, abgedruckt in ZUM 2005, 549; abrufbar unter: www.curia.eu.int. 64 Siehe unten C II. 2 a). 65 Siehe oben unter cc). keine generelle Überwachungspflicht auferlegt wird, aber dass Sperrungen bspw. dann vorgenommen werden müssen, wenn der Vermittler auf unzu- lässige Inhalte (von gerichtlicher oder behördlicher Seite) hingewiesen wird.m Dies gilt gemäß Art. 12 der Richtlinie für die reine Durchleitung von Infor- mationen, die darin besteht, von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommuni- kationsnetz zu vermitteln. Der Diensteanbieter soll dann nicht verantwortlich für die vermittelten Informationen sein, sofern er die Übermittlung nicht ver- anlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert. Ebenso begünstigt wird gemäß Art. 13 der Richtlinie derjenige, der ein bloßes Caching der vermittelten Informationen vornimmt, d.h eine automati- sche, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung, die dem alleinigen Zweck dient, die Übermittlung der Information an andere Nutzer auf deren Anfrage effizien- ter zu gestalten. Der Anbieter darf hierbei in keiner Weise mit der übermittelten Information in Verbindung stehen. Dies bedeutet unter anderem, dass er die von ihm übermittelte Information nicht verändert. Unter diese Anforderung fallen nicht Eingriffe technischer Art im Verlauf der Übermittlung, da sie die Integrität der übermittelten Informationen nicht verändern.66 In Art. 14 der Richtlinie wird schließlich das sog. Hosting, d. h. die bloße Speicherung von durch einen Nutzer eingegebenen Informationen, privilegiert. Der Anbieter darf in solchen Fällen keine Kenntnis von den rechtswidrigen Informationen haben und muss solche Informationen bei Kenntnis unverzüg- lich entfernen bzw. den Zugang hierzu sperren. Gemeinsam ist diesen drei Privilegierungsfällen, dass die jeweilige Tätig- keit rein technischer, automatischer und passiver Art ist, was bedeutet, dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt67 und auch nicht von sich aus zur Überwachung der Inhalte und deren Sperrung ver- pflichtet ist. Eine Verpflichtung zur Sperrung kann jedoch dann enstehen, wenn die entsprechenden Informationen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden an den Anbieter herangetragen werden. ee) Fazit Es wird deutlich, dass sich die eCommerce-Richtlinie hinsichtlich ihrer Rege- lungsziele signifikant von der Fernsehrichtlinie unterscheidet. Die Regelungs- dichte ist erheblich geringer und es finden sich weniger inhaltliche Vorgaben für die Dienste. Der regulatorische Akzent liegt stärker auf der Förderung der Entwicklung der erfassten Dienste und auf dem Abbau von Markthemmnissen. 47 66 Vgl. Erwägungsgrund 43 der eCommerce-Richtlinie. 67 Vgl. Erwägungsgrund 42 der eCommerce-Richtlinie. Entsprechend wird nur ein Minimalprogramm an Einschränkungen vorgegeben, zentrale Regelungen, wie das Erfordernis der Zulassungsfreiheit, dienen gerade dem Schutz der Dienste vor staatlichen Eingriffen und nicht etwa der Er- möglichung oder Förderung solcher Eingriffe. Daraus ergibt sich, dass die Einstufung eines Dienstes für den Anbieter von entscheidender Bedeutung ist. Unterfällt dieser der eCommerce-Richtlinie und nicht der Fernsehrichtlinie, so findet ein wesentlich liberaleres Regime Anwendung. Mit dem weit gefassten Anbieterbegriff adressiert die Richtlinie eine Vielzahl von Akteuren, die somit von dem eher zurückhaltenden Regulierungsansatz gegenüber Diensten der Informationsgesellschaft profitieren können. Die interne Differenzierung von Diensteanbietern anhand der ausgeübten Tätigkeiten erlaubt in angemessener Weise, solche Anbieter von bestimmten Verpflichtungen auszunehmen, die keinen Einfluss auf die vermittelten Informationen nehmen. Es lässt sich an- gesichts der Wachstumsraten in diesem Bereich feststellen, dass das Regulie- rungsziel, durch liberale Vorgaben für einen weiten Adressatenkreis ein frucht- bares Umfeld für die Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der Informationsgesellschaft zu schaffen, in der Verwirklichung begriffen ist. Ins- besondere die Durchsetzung der Zulassungsfreiheit für alle Dienste der Infor- mationsgesellschaft und damit für einen Großteil der „Neuen Dienste“ kann als erfolgreiche Eliminierung eines zentralen Binnenmarkthemmnisses be- zeichnet werden.68 c) Richtlinienpaket zur elektronischen Kommunikation aa) Ziele der Rechtssetzung Das Richtlinienpaket für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, welches aus der Rahmenrichtlinie,69 der Zugangsrichtlinie,70 der Geneh- migungsrichtlinie,71 der Universaldienstrichtlinie,72 der Wettbewerbsricht- 48 68 Vgl. auch Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozial- ausschuss und den Ausschuss der Regionen, Erster Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) vom 21. 11. 2003, KOM(2003)702 endg. 69 Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemein- samen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste („Rahmenrichtlinie“), ABl. L 108 vom 24. 4. 2002, S. 33. 70 Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung, ABl. L 108 vom 24. 4. 2002, S. 7 („Zugangsrichtlinie“). 71 Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmi- gung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste („Genehmigungsrichtlinie“), ABl. L 108 vom 24. 4. 2002, S. 21. 72 Richtlinie 2002/22/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Uni- versaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten („Universaldienst- richtlinie“), ABl. L 108 vom 24. 4. 2002, S. 51. linie73 und der Kommunikations-Datenschutzrichtlinie74 besteht, will die Grund- lage für eine wirtschaftliche Entwicklung aller Kommunikationsinfrastrukturen legen und für das Angebot von Kommunikationsdiensten einen fairen gemein- schaftsweiten Wettbewerb ermöglichen sowie den Zugang zu diesen Infra- strukturen und ihre Nutzung regeln. Der Erlass des Richtlinienpaketes diente zum einen der weiteren Harmonisierung der nationalen Regelungen, aber auch der weiteren Angleichung des TK-Sektors an andere Wirtschaftsbereiche. Vor- nehmliches Regelungsziel war es, einen einfachen, technologisch neutralen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits bürokratische Hemmnisse abbaut und sich andererseits als hinreichend flexibel gegenüber den sich rasch verändern- den Märkten der elektronischen Kommunikation erweist.75 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen Das Richtlinienpaket stellt ein umfassendes Regulierungsregime für die Signal- übertragung bereit. Die Rahmenrichtlinie legt die Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden sowie eine Reihe von Verfahren fest, die die gemein- schaftsweit harmonisierte Anwendung des Rechtsrahmens gewährleisten. Die Zugangsrichtlinie ist der Harmonisierung des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammen- schaltung gewidmet. Sie enthält Diskriminierungsverbote und Vorgaben hin- sichtlich der Interoperabilität von Schnittstellen und Navigatoren. Die Geneh- migungsrichtlinie harmonisiert und vereinfacht die Genehmigungsvorschriften für elektronische Kommunikationsnetze. Die Universaldienstrichtlinie begrün- det Rechte von Endnutzern und die entsprechenden Pflichten von Unter- nehmen, die öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bereitstellen. Sie legt das Mindestangebot an Diensten mit definierter Qualität fest, zu denen alle Endnutzer unter Berücksichtigung der spezifischen nationalen Gegebenheiten zu einem erschwinglichen Preis und unter Vermei- dung von Wettbewerbsverzerrungen Zugang haben, und enthält Verpflichtun- gen bezüglich bestimmter Pflichtdienste wie der Bereitstellung von Mietleitun- gen für Endnutzer. Die Wettbewerbsrichtlinie regelt wettbewerbsrechtliche Fragen der Telekommunikationsinfrastruktur, so ist etwa vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten keine ausschließlichen oder besonderen Rechte für die Errich- tung bzw. die Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze oder die Erbringung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste ge- 49 73 Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste („Wettbewerbsrichtlinie“), ABl. L 249 vom 17. 9. 2002, S. 21. 74 Richtlinie 2002/58/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation („Daten- schutzrichtlinie für elektronische Kommunikation“) ABl. L 201 vom 31. 7. 2002, S. 37. 75 Roßnagel/Scheuer, Das europäische Medienrecht, MMR 2005, 271 (277). währen, für die Aufhebung derartiger Rechte sorgen und sicherstellen, dass jedes Unternehmen das Recht zur Erbringung elektronischer Kommunikations- dienste bzw. zur Errichtung, zum Ausbau und zur Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze erhält. Die Kommunikations-Datenschutzrichtlinie dient der Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten, die erforderlich sind, um einen gleichwertigen Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten, ins- besondere des Rechts auf Privatsphäre, in Bezug auf die Verarbeitung personen- bezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie den freien Verkehr dieser Daten und von elektronischen Kommunikationsgeräten und -diensten in der Gemeinschaft zu gewährleisten. cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) Die Rahmenrichtlinie legt den Geltungsbereich des gesamten Telekommunika- tionsrichtlinienpaketes fest und definiert grundlegende Begriffe. Sie enthält Anforderungen an die nationalen Regulierungsbehörden sowie Regeln zur Zu- sammenarbeit untereinander und mit der Kommission und ferner Vorschriften zur Bestimmung „beträchtlicher Marktmacht“.76 In der Rahmenrichtlinie sind in Art. 2 lit. c) elektronische Kommunikations- dienste definiert als: „gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Über- tragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungsdienste in Rundfunknetzen, jedoch ausgenom- men Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben; nicht dazu gehören die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Art. 1 der Richtlinie 98/34/EG, die nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikations- netze bestehen“. Elektronische Kommunikationsnetze wiederum sind gemäß Art. 2 lit. a) der Rahmenrichtlinie: „Übertragungssysteme und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satelliten- netze, feste (leitungs- und paketvermittelte, einschließlich Internet) und mobile terrestri- sche Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen;“ Die Zugangsrichtlinie behandelt die Beziehungen zwischen Netzbetreiber und Diensteanbieter und legt fest, unter welchen Voraussetzungen diese durch die nationalen Behörden reguliert werden können; zudem umfasst die Richtlinie 50 76 Vgl. Roßnagel/Sosalla /Kleist, Der Zugang zur digitalen Satellitenverbreitung, Berlin 2004, S. 90. Befugnisse der Regulierungsbehörden gegenüber Unternehmen mit beträcht- licher Marktmacht.77 In Art. 5 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Teil II der Zugangsrichtlinie sind Regelungen enthalten, welche für Anwendungsprogrammierschnittstellen (Application Programming Interfaces – APIs) und elektronische Programm- führer (Electronic Programme Guides – EPGs) von Bedeutung sind. Danach haben die nationalen Regulierungsbehörden einen angemessenen Zugang und eine geeignete Zusammenschaltung sowie die Interoperabilität von APIs zu fördern und gegebenenfalls zu garantieren. Im Hinblick auf APIs bleibt der Kommission dabei das Recht vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen selbst Standards zu setzen, wohingegen die Regulierung des Zugangs zu EPGs gänzlich den Mitgliedstaaten überlassen bleibt. Nach Art. 18 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten dafür einzusetzen, dass die Anbieter digitaler interaktiver Fernsehdienste und die Geräteanbieter eine offene API verwenden. Darüber hinaus tragen sie nach Art. 18 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie dafür Sorge, dass die API-Eigentümer alle Informationen, die es den Anbietern von digitalen interaktiven Fernsehdiensten ermöglichen, ihre API-unterstützten Dienste voll funktionsfähig anzubieten, auf faire, angemessene und nicht diskriminierende Weise und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung stellen. Conditional-Access-Systeme (CA) unterliegen einer Ex-Ante-Zugangsver- pflichtung aus Art. 6 Abs. 1 der Zugangsrichtlinie. Danach müssen die Anbieter solcher Systeme ihren Dienst diskriminierungsfrei anbieten. Die Mitglied- staaten müssen sicherstellen, dass in Bezug auf die Zugangsberechtigung für digitale Fernseh- und Hörfunkdienste, die an Zuschauer und Hörer in der Gemeinschaft ausgestrahlt werden, unabhängig von der Art der Übertragung die in Anhang I Teil 1 festgelegten Konditionen gelten. Dort ist die Verpflich- tung enthalten, technische Dienste zu fairen, angemessenen und nicht diskrimi- nierenden Bedingungen anzubieten. Eine ausdrücklich vorgesehene Möglich- keit zur Erreichung dieses Ziels stellt die Integration einer gemeinsamen Schnittstelle zur Zusammenschaltung mit anderen Zugangsberechtigungs- systemen. dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) Das Richtlinienpaket zur elektronischen Kommunikation aus dem Jahre 2002 führt eine ganze Reihe von Bestimmungen ein bzw. übernimmt oder modifiziert die im alten Rechtsrahmen enthaltenen Vorschriften, die für die verschiedenen handelnden Akteure Legaldefinitionen enthalten. 51 77 Vgl. Roßnagel/Sosalla /Kleist, Der Zugang zur digitalen Satellitenverbreitung, Berlin 2004, S. 90. (1) Betreiber Die Zugangsrichtlinie enthält in Art. 2 lit. c) folgende Definition: „Betreiber“: ein Unternehmen, das ein öffentliches Kommunikationsnetz oder eine zu- gehörige Einrichtung bereitstellt, oder zur Bereitstellung hiervon befugt ist. (2) Unternehmen Den Unternehmen als Adressaten der Zugangsrichtlinie werden als solchen sowohl Rechte zugestanden, als auch Pflichten auferlegt, vgl. beispielsweise Art. 4. Mitgliedstaaten müssen von Unternehmen bestimmte Sorgfaltspflichten im Umgang mit Informationen verlangen, die diese von anderen Unternehmen erhalten haben. Besondere Vorschriften existieren für „vertikal integrierte Unter- nehmen“, vgl. Art. 11 Abs. 1. So können nationale Regulierungsbehörden von diesen verlangen, ihre Großkundenpreise und internen Kostentransfers trans- parent zu gestalten, unter anderem um sicherzustellen, dass eine etwaige Gleich- behandlungsverpflichtung befolgt wird, oder um gegebenenfalls eine unlautere Quersubventionierung zu verhindern. Auch die Genehmigungsrichtlinie richtet sich an Unternehmen als Träger von Rechten und Pflichten. (3) Weitere Adressaten (a) Eigentümer von Anwendungsprogrammierschnittstellen Nach Art. 18 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie tragen die Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass API-Eigentümer alle Informationen, die es den Anbietern von digi- talen interaktiven Fernsehdiensten ermöglichen, ihre API-unterstützten Dienste voll funktionsfähig anzubieten, auf faire, angemessene und nicht diskriminie- rende Weise und gegen angemessene Vergütung zur Verfügung stellen. Art. 2 lit. p) der Rahmenrichtlinie definiert dabei „API (Schnittstelle für Anwendungsprogramme)“ als die Software-Schnittstelle zwischen Anwendun- gen, die von Sendeanstalten oder Diensteanbietern zur Verfügung gestellt wird, und den Anschlüssen in den erweiterten digitalen Fernsehgeräten für digitale Fernseh- und Rundfunkdienste. (b) Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen Anhang I Teil I der Zugangsrichtlinie, auf den in Art. 5 Abs. 1 verwiesen wird, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für die Zugangsberechti- gung für digitale Fernseh- und Rundfunkdienste bestimmte Bedingungen gelten. Als Adressaten finden sich dort die Anbieter in der Gemeinschaft betriebener Zugangsberechtigungssysteme. So müssen in der Gemeinschaft betriebene Zugangsberechtigungssysteme technisch so ausgelegt sein, dass sie die kostengünstige Kontrollübergabe ge- statten und damit Netzbetreibern auf lokaler oder regionaler Ebene die voll- ständige Kontrolle der Dienste ermöglichen, die solche Zugangsberechtigungs- systeme nutzen. 52 Überdies sind alle Anbieter von Zugangsberechtigungsdiensten, die Zugangs- dienste für das digitale Fernsehen und den digitalen Rundfunk bereitstellen und auf deren Zugangsdienste die Sendeanstalten angewiesen sind, um jegliche Gruppe möglicher Zuschauer oder Hörer zu erreichen, unabhängig von der Art der Übertragung verpflichtet: – allen Sendeanstalten zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen und unter Einhaltung des gemeinschaftlichen Wettbewerbs- rechts technische Dienste anzubieten, die es ermöglichen, dass die digital übertragenen Dienste der Sendeanstalt von Zuschauern oder Hörern empfan- gen werden können, die über vom Diensteanbieter bereitgestellte Decoder verfügen und damit empfangsberechtigt sind; – über ihre Tätigkeit als Anbieter von Zugangsberechtigungsdiensten getrennt Buch zu führen. Ferner stellen die Inhaber gewerblicher Schutzrechte an Zugangsberechtigungs- produkten und -systemen bei der Lizenzvergabe an Hersteller von Verbraucher- geräten sicher, dass die Vergabe zu fairen, angemessenen und nicht diskrimi- nierenden Bedingungen erfolgt. Die Inhaber gewerblicher Schutzrechte machen unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren die Lizenz- vergabe nicht von Bedingungen abhängig, die die Integration – einer gemeinsamen Schnittstelle zur Zusammenschaltung mit diversen ande- ren Zugangssystemen in ein bestimmtes Produkt unterbinden, behindern oder erschweren, oder – spezifischer Mittel eines anderen Zugangssystems in ein bestimmtes Produkt unterbinden, behindern oder erschweren, sofern der Lizenznehmer die ent- sprechenden angemessenen Bedingungen einhält, die – soweit er selbst betroffen ist – die Sicherheit von Transaktionen der Betreiber von Zugangs- berechtigungssystemen gewährleisten. Zugang ist dabei gemäß Art. 2 lit. a) der Zugangsrichtlinie definiert als „die ausschließliche oder nicht ausschließliche Bereitstellung von Einrichtungen und/ oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen, zur Erbrin- gung elektronischer Kommunikationsdienste. Darunter fallen unter anderem: Zugang zu Netzkomponenten und zugehörigen Einrichtungen, wozu auch der feste oder nicht feste Anschluss von Einrichtungen gehören kann (dies beinhaltet insbesondere den Zugang zum Teilnehmeranschluss sowie zu Einrichtungen und Diensten, die erforderlich sind, um Dienste über den Teilnehmeranschluss zu erbringen); Zugang zu physischen Infra- strukturen wie Gebäuden, Leitungen und Masten; Zugang zu einschlägigen Software- systemen, einschließlich Systemen für die Betriebsunterstützung; Zugang zur Nummern- umsetzung oder zu Systemen, die eine gleichwertige Funktion bieten; Zugang zu Fest- und Mobilfunknetzen, insbesondere um Roaming zu ermöglichen; Zugang zu Zugangs- 53 berechtigungssystemen für Digitalfernsehdienste und Zugang zu Diensten für virtuelle Netze.“ ee) Fazit Mit der Verabschiedung des Telekommunikations-Richtlinienpaketes aus dem Jahr 2002 wurde ein einheitlicher und technologieneutraler Rechtsrahmen für die Telekommunikation geschaffen. In den vormals von staatlichen Monopo- listen kontrollierten Telekommunikationsmärkten kehrt zunehmend wettbewerb- liche Normalität ein, die Marktzutrittshindernisse für Unternehmen, die nicht aus staatlichen Behörden hervorgegangen sind, sind deutlich verringert wor- den.78 Die angestrebte zunehmende Angleichung des Telekommunikations- sektors an andere Wirtschaftsbereiche wird daher sukzessive erreicht. Das Medienrecht ist auf Gemeinschaftsebene klar zweigeteilt in die Regulierung der Infrastruktur einerseits und die Regulierung der Inhalte andererseits. Wäh- rend aber für die Inhalte, wie bereits dargelegt, kein einheitlicher Rahmen aus vollständig aufeinander abgestimmten Regelungen existiert, besteht das Regel- werk für die Signalübertragung „aus einem Guss“, d. h. aus sechs aufeinander abgestimmten und ineinander greifenden Richtlinien, die gleichzeitig erarbeitet wurden und als Gesamtpaket in Kraft traten. Der Anwendungsbereich wird maßgeblich durch den Begriff der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste bestimmt. Dieser ist so weit gefasst, dass alle Netze erfasst werden, die zum Transport elektronischer Kommunikation genutzt werden können, und sämtliche relevanten Dienste. Infrastrukturseitig ist somit echte Technologie- neutralität zu konstatieren. Hinsichtlich der Signalübertragung ist die Konver- genz der Regulierung Realität. d) Rechtsinstrumente zum Schutz des Urheberrechts Ein Grund dafür, den Blick an dieser Stelle auf das europäische Urheberrecht zu richten, liegt darin, dass diese Rechtsmaterie – jedenfalls in Bezug auf die Verbreitung mittels Satellit oder Kabel – ursprünglich in der Fernsehrichtlinie geregelt werden sollte. Das Urheberrecht ist für die Ziele der Studie einerseits hinsichtlich der Zuordnung der (spezifisch urheberrechtlichen) Verantwortlich- keit interessant, andererseits auch aufgrund der teilweise privilegierenden Vor- schriften zugunsten bestimmter Adressaten – hier sind insbesondere die Internet- Service-Provider zu nennen. Von Relevanz für die Ziele dieser Untersuchung ist hierbei einerseits die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte 54 78 Zum Beleg hierfür lässt sich etwa die Tatsache anführen, dass die Deutsche Telekom inzwischen ihre markt- beherrschende Stellung auf den Auslandsgesprächsmärkten verloren hat, vgl. die diesbezügliche Meldung der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/enid/24a67148b6e11e0d250ead8d77d6a006,0/ Presse/Pressemitteilungen_d2.html#2005-11-22. des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesell- schaft79 und andererseits die sog. Kabel- und Satellitenrichtlinie.80 aa) Ziele der Rechtssetzung (1) Richtlinie zum Urheberrechtsschutz in der Informationsgesellschaft In Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG wird der Geltungsbereich der Richt- linie festgelegt und zugleich eine Aussage zu ihrer Zielsetzung getroffen: „Gegenstand dieser Richtlinie ist der rechtliche Schutz des Urheberrechts und der ver- wandten Schutzrechte im Rahmen des Binnenmarkts, insbesondere in Bezug auf die Informationsgesellschaft.“ Durch eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte will die Richtlinie Wett- bewerbsverzerrungen und Hemmnisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen und Produkte mit urheberrechtlichem Ge- halt abbauen.81 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie Rundfunksatelliten und die Kabelweiterverbreitung erlauben die grenzüber- schreitende Übertragung von Rundfunksendungen innerhalb der Gemeinschaft und dienen damit der Verwirklichung des Binnenmarkts. Jedoch bestanden in den Mitgliedstaaten noch eine Reihe unterschiedlicher nationaler Urheberrechts- vorschriften sowie gewisse Rechtsunsicherheiten, die Hemmnisse für den freien Verkehr der Programme innerhalb der Gemeinschaft darstellten. Zudem seien die Rechtsinhaber aufgrund dieser Situation der Gefahr ausgesetzt, „dass ihre Werke ohne entsprechende Vergütung verwertet werden oder dass einzelne In- haber ausschließlicher Rechte in verschiedenen Mitgliedstaaten die Verwertung ihrer Werke blockieren.“ Dieser Situation soll die Richtlinie entgegenwirken.82 bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Die Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ sieht in Art. 2 ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht für Urheber in Bezug auf ihre Werke, für ausübende Künstler in Bezug auf die Aufzeichnungen ihrer Darbietungen, 55 79 Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. L 167 vom 22. 6. 2001, S. 10; Berichtigung der deutschen Fassung, ABl. L 6 vom 10. 1. 2002, S. 71.m 80 Richtlinie 93/83/ EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. L 248 vom 6. 10. 1993, S. 15. 81 Vgl. die Erwägungsgründe 1–7 der Richtlinie 2001/29/EG. 82 Vgl. Erwägungsgrund 5 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993. für Tonträgerhersteller in Bezug auf ihre Tonträger, für Hersteller der erst- maligen Aufzeichnungen von Filmen in Bezug auf das Original und die Ver- vielfältigungsstücke ihrer Filme und für Sendeunternehmen in Bezug auf die Aufzeichnungen ihrer Sendungen vor. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten Urhebern, ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern, Filmherstellern und Sendeunternehmen die Rechte der öffentliche Wiedergabe von Werken und der öffentlichen Zugänglichmachung sonstiger Schutzgegenstände einräumen (Art. 3). Überdies müssen sie gemäß Art. 4 vorsehen, dass Urhebern in Bezug auf das Original ihrer Werke oder auf Vervielfältigungsstücke davon das aus- schließliche Recht zusteht, die Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form durch Verkauf oder auf sonstige Weise zu erlauben oder zu verbieten.m (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie Die Kabel- und Satellitenrichtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, Urhebern das ausschließliche Recht zur Gestattung der öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken über Satellit einzuräumen (Art. 2). Dabei kann auch vorgesehen werden, dass unter bestimmten Voraussetzun- gen ein kollektiver Vertrag, den eine Verwertungsgesellschaft mit einem Sende- unternehmen für eine bestimmte Gruppe von Werken geschlossen hat, auf Rechtsinhaber derselben Gruppe, die nicht durch die Verwertungsgesellschaft vertreten sind, ausgedehnt wird. Bei der Kabelweiterverbreitung von Rundfunksendungen aus anderen Mit- gliedstaaten müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass diese unter Beachtung der anwendbaren Urheberrechte und verwandten Schutzrechte und auf der Grundlage individueller und kollektiver Verträge zwischen den Urheber- rechtsinhabern, den Leistungsschutzberechtigten und den Kabelunternehmen erfolgt. cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft Gegenstand der Richtlinie ist der rechtliche Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im Rahmen des Binnenmarkts, insbesondere in Bezug auf die Informationsgesellschaft. Das Urheberrecht wird dabei in ein Verbrei- tungsrecht und ein Vervielfältigungsrecht aufgeschlüsselt. (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie Die Kabel- und Satellitenrichtlinie dient dem rechtlichen Schutz der Urheber bei der Verbreitung von Sendungen über Kabel und Satellit. Gegenstand der Vorschriften ist also zum einen die öffentliche Wiedergabe über Satellit, die in Art. 1 Abs. 2 lit. d) definiert wird als: 56 „die Handlung, mit der unter der Kontrolle des Sendeunternehmens und auf dessen Verantwortung die programmtragenden Signale, die für den öffentlichen Empfang be- stimmt sind, in eine ununterbrochene Kommunikationskette, die zum Satelliten und zurück zur Erde führt, eingegeben werden“. Dabei bedeutet „Satellit“ nach Art. 1 Abs. 1: „einen Satelliten, der auf Frequenzbändern arbeitet, die fernmelderechtlich dem Aus- senden von Signalen zum öffentlichen Empfang oder der nicht öffentlichen Individual- kommunikation vorbehalten sind. Im letzteren Fall muss jedoch der Individualempfang der Signale unter Bedingungen erfolgen, die den Bedingungen im ersteren Fall ver- gleichbar sind“. Kabelweiterverbreitung ist gemäß Art. 1 Abs. 3: „die zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterverbreitung einer drahtlosen oder drahtgebundenen, erdgebundenen oder durch Satellit übermittelten Erstsendung von Fernseh- oder Hörfunkprogrammen, die zum öffentlichen Empfang bestimmt sind, aus einem anderen Mitgliedstaat durch Kabel- oder Mikrowellensysteme.“ dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) (1) Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (a) „Vermittler“ Der Begriff des „Vermittlers“ wird in der Richtlinie 2001/29/EG nicht explizit definiert. Seine Tätigkeit wird in der genannten Vorschrift privilegiert, indem bestimmte Vervielfältigungshandlungen vom ausschließlichen Vervielfältigungs- recht ausgenommen werden. Es muss sich dabei um vorübergehende Verviel- fältigungen handeln, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren allei- niger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler zu ermöglichen. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, erfasst diese Privilegierung nach dem 33. Erwägungsgrund auch Handlungen, die das „Browsing“ sowie Handlungen des „Caching“ ermöglichen. Dies schließt Handlungen ein, die das effiziente Funktionieren der Übertragungs- systeme ermöglichen. Wichtig ist die Aussage im 33. Erwägungsgrund, dass die Ausnahme in Art. 5 Abs. 1 nur greift, sofern der Vermittler die Informa- tion nicht verändert. (b) Kabelnetzbetreiber Wie sich aus dem 23. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt, stellt die Kabel- weiterverbreitung eine „öffentliche Wiedergabe“ dar und begründet damit eine urheberrechtliche Verantwortung der Kabelnetzbetreiber. Demgegenüber wird im 27. Erwägungsgrund ausgeführt, dass „die bloße Bereitstellung der Einrich- 57 tungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, selbst keine Wieder- gabe im Sinne dieser Richtlinie“ darstellt. Zwar ist diese Formulierung wohl recht eindeutig auf Internet-Service-Provider gemünzt, jedoch hat sie die Frage provoziert, ob nicht der Vorgang der Kabelweiterverbreitung genau der in diesem Erwägungsgrund beschriebenen Tätigkeit entspreche, insbesondere, wenn die Betreiber Must-Carry-Verpflichtungen unterliegen.83 In diese Rich- tung argumentieren auch die Kabelnetzbetreiber selbst, wenn sie sich in der Funktion als sog. „Common Carrier“ darstellen, die letztlich nur gebündelte Inhalte weitertransportieren.84 (2) Kabel- und Satellitenrichtlinie (a) Verantwortlicher der Satellitenübertragung Art. 1 Abs. 2 lit. b) der Richtlinie 93/83/ EWG besagt, dass die öffentliche Wiedergabe über Satellit nur in dem Mitgliedstaat stattfindet, in dem die programmtragenden Signale unter der Kontrolle des Sendeunternehmens und auf dessen Verantwortung in eine ununterbrochene Kommunikationskette ein- gegeben werden, die zum Satelliten und zurück zur Erde führt. Die Richtlinie verankert damit die urheberrechtliche Verantwortung bei demjenigen, der mit der Einspeisung am Anfang einer ununterbrochenen Sendekette zum Satelliten und zurück zur Erde steht. Alle weiteren Glieder der Sendekette sind ihrer urheberrechtlichen Verantwortlichkeit enthoben, solange sie keine Veränderung bzw. Unterbrechung der Kommunikationskette im Sinne des Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie vornehmen, die eine eigene Verantwor- tung begründen würde. Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit. d) (i) kann der Urheber seine Rechte in bestimmten Situationen gegenüber der „Person, die die aussendende Erdfunkstation be- treibt“ geltend machen. Die Richtlinie greift unter bestimmten Voraussetzungen also auf ein technisches Kriterium zur Bestimmung des Verpflichteten zurück.n In Art. 10 der Richtlinie findet sich wiederum eine Vorschrift, welche die Sendeunternehmen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Urheberrechte privile- giert. Nach dieser Bestimmung sind Sendeunternehmen nicht – wie sonstige Rechteinhaber – dazu verpflichtet, ihr Recht der Erlaubnis zur Kabelweiter- verbreitung durch Verwertungsgesellschaften wahrzunehmen, sondern können dieses Recht in eigener Verantwortung geltend machen. Dabei ist es unerheb- lich, ob die betreffenden Rechte eigene Rechte des Unternehmens sind oder ihm durch andere Urheberrechtsinhaber und/oder Inhaber verwandter Schutz- 58 83 Hugenholtz, Copyright without Frontiers – Is there a future for the Satellite and Cable Directive?, in: Die Zukunft der Fernsehrichtlinie, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 29, Baden- Baden 2005, S. 65 (72). 84 Vgl. bspw. die Stellungnahme der European Cable Communications Association (ECCA) im Rahmen der Konsultation zur Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation, abrufbar unter: europa.eu.int / ISPO/infosoc/ telecompolicy/review99/comments/ecca24b.htm. rechte übertragen worden sind. Diese Sonderregelung zugunsten der Sende- unternehmen erfährt ihre Rechtfertigung durch den Umstand, dass die Sende- unternehmen als Rechteinhaber leicht zu identifizieren sind und damit kein Anlass zu einer „Kanalisierung“ ihrer Urheberrechtsansprüche über Verwer- tungsgesellschaften besteht.85 (b) Verantwortlicher der Kabelweiterverbreitung Die Kabelbetreiber trifft nach den Vorgaben der Richtlinie 93/83/EWG die vollständige (direkte) urheberrechtliche Verantwortlichkeit. Die Kabelweiter- verbreitung von Programmen aus anderen Mitgliedstaaten stellt nach dem 27. Erwägungsgrund der Richtlinie eine Handlung dar, die in den Bereich des Urheberrechts und gegebenenfalls der Leistungsschutzrechte fällt. Daher be- nötigt ein Kabelnetzbetreiber für jeden weiterverbreiteten Programmteil die Genehmigung sämtlicher Rechtsinhaber. ee) Fazit Die Richtlinie Urheberrecht in der Informationsgesellschaft schützt Urheber- rechte technologieneutral, um diese auch im Hinblick auf neue Dienste zu gewährleisten. Im Gegensatz dazu stellt die Kabel- und Satellitenrichtlinie ein spezifisches Instrument für zwei konkrete Verbreitungswege dar. Bei der Kabel- und der Satellitenübertragung handelte es sich im Zeitpunkt der Entstehung dieses Rechtsaktes im Wesentlichen um die einzigen existierenden Arten der grenzüberschreitenden Verbreitung audiovisueller Werke. e) Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie Auch in einem Instrument der Gemeinschaft zu den indirekten Steuern, der sog. Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie86, finden sich Vorschriften und Begriffs- bestimmungen zu (medienrelevanten) Diensten. aa) Ziele der Rechtssetzung Der vierte Erwägungsgrund der Richtlinie nennt als deren Zweck: „die Besteuerung der Einfuhr und die steuerliche Entlastung der Ausfuhr im Handels- verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und zugleich die Neutralität des 59 85 Hugenholtz, Copyright without Frontiers – Is there a future for the Satellite and Cable Directive?, in: Die Zukunft der Fernsehrichtlinie, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 29, Baden- Baden 2005, S. 65 (68). 86 Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitglied- staaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungs- grundlage, 77/388/ EWG, ABl. L 145 vom 13. 6. 1977, S. 1; mehrfach geändert – konsolidierte Fassung abrufbar unter: europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1977/de_1977L0388_do_001.pdf („Sechste Mehr- wertsteuerrichtlinie“). gemeinsamen Umsatzsteuersystems in Bezug auf den Ursprung der Gegenstände und Dienstleistungen zu wahren, damit schließlich ein gemeinsamer Markt verwirklicht wird, auf dem ein gesunder Wettbewerb herrscht und der mit einem echten Binnenmarkt vergleichbare Merkmale aufweist.“ bb) Inhaltliche Vorgaben/Rechtsfolgen Die Mehrwertsteuerrichtlinie enthält Vorschriften zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern, sie schafft ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem mit gemeinschaftsweit einheitlicher steuerpflichtiger Bemessungsgrundlage. Dazu enthält sie u. a. detaillierte Vor- schriften zum Steueranwendungsbereich, zur Territorialität und zur Bestim- mung der Steuerpflichtigen. cc) Sachlicher Anwendungsbereich (Umsetzung der Regelungsziele) Für Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuer-Richtlinie gilt die Nieder- lassung oder der übliche Aufenthaltsort des Kunden als Leistungsort, was auch als „Empfängerortprinzip“ bezeichnet wird. Art. 9 Abs. 2 lit. e) definiert Telekommunikationsdienstleistungen: „Als Telekommunikationsdienstleistungen gelten solche Dienstleistungen, mit denen die Übertragung, die Ausstrahlung oder der Empfang von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder sonstige elektro- magnetische Medien ermöglicht werden, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur Über- tragung, Ausstrahlung oder zum Empfang. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne dieser Vorschrift gehört auch die Bereitstellung des Zugangs zu globalen Informationsnetzen.“ Ebenfalls nimmt Art. 9 Abs. 2 lit. e) der Mehrwertsteuer-Richtlinie auf Rund- funk- und Fernsehdienstleistungen Bezug, ohne dass sich jedoch eine Defini- tion dieser beiden Begriffe findet. Auffällig ist allerdings, dass die Richtlinie Fernsehdienstleistungen alternativ neben den Rundfunkdienstleistungen auf- führt. Jedenfalls nach deutschem Medienrecht wird der Begriff „Rundfunk“ (auf einfachgesetzlicher Ebene) als Oberbegriff für Fernsehen und Hörfunk verwendet (vgl. Länderbericht Deutschland). Man kann aber festhalten, dass auch eine Reihe von anderen Gemeinschaftsinstrumenten von dieser Terminolo- gie geprägt ist, so dass unproblematisch unterstellt werden kann, dass mit „Rundfunkdienstleistungen“ der Hörfunk angesprochen ist. Ferner führt die Mehrwertsteuerrichtlinie in derselben Vorschrift „auf elek- tronischem Wege erbrachte Dienstleistungen wie unter anderem die in Anhang L aufgeführten Dienstleistungen“ an. Der entsprechende Anhang L wurde durch die Richtlinie 2002/38/EG eingeführt und nennt folgende Beispiele: 60 „1. Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Aus- rüstungen. „2. Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung. „3. Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen sowie Bereitstellung von Datenbanken. „4. Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und Lotterien sowie von Sendungen und Veranstaltungen aus den Bereichen Politik, Kultur, Kunst, Sport, Wissenschaft und Unterhaltung. „5. Erbringung von Fernunterrichtsleistungen.“ Die Leistung selbst muss hierbei elektronisch erbracht werden. Die Kommuni- kation per E-Mail reicht nicht zur Einstufung als „auf elektronischem Wege erbrachte Leistung“ aus. Auch in der Mehrwertsteuerrichtlinie spiegelt sich folglich die grundlegende Einteilung der Mediendienste in Signalübertragung (Telekommunikation) auf der einen und Rundfunk sowie andere elektronische Inhaltsdienste auf der anderen Seite wider. dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (Umsetzung der Regelungsziele) Als Adressaten der Vorschriften der Richtlinie definiert diese in Art. 4 den „Steuerpflichtigen“: (1) Als Steuerpflichtiger gilt, wer eine der in Absatz 2 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten selbstständig und unabhängig von ihrem Ort ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. (2) Die in Absatz 1 genannten wirtschaftlichen Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Ur- produzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als wirtschaftliche Tätigkeit gilt auch eine Leistung, die die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen umfasst. Da die es sich bei den im vorigen Abschnitt erwähnten Angeboten allesamt um Dienstleistungen handelt, sind ihre jeweiligen Anbieter unter den von der Richtlinie ebenfalls verwendeten Begriff des Dienstleistenden zu subsumie- ren. ee) Fazit Bei der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie handelt es sich um ein Instrument zur Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts der Mitgliedstaaten. Soweit Medien- dienste Erwähnung finden, dient dies im Wesentlichen der Festlegung des Dienstleistungsbegriffes und des Besteuerungsortes. Es handelt sich also um steuerrechtliche, nicht um medienrechtliche Bestimmungen. Auch in dieser Richtlinie kommt die aus dem Kommunikationsrecht bekannte Unterteilung in 61 Telekommunikation (Signalübertragung) und Inhaltedienste (Rundfunk bzw. elektronisch erbrachte Dienstleistungen) zum Tragen. f) Dienste und Anbieter im europäischen Medienrecht Das europäische Medienrecht kennt damit im Wesentlichen drei maßgebliche Kategorien von Diensten, die Fernsehsendungen, die Dienste der Informations- gesellschaft und die elektronischen Kommunikationsdienste. Als praktische Beispiele für die jeweilige Kategorie können hier für die erstgenannte die Programme klassischer privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstal- ter angeführt werden. Dienste der Informationsgesellschaft sind beispielsweise elektronische Videotheken (Video-on-Demand) oder Angebote des elektroni- schen Geschäftsverkehrs (eCommerce), typische Beispiele für einen elektroni- schen Kommunikationsdienst sind die Vermittlung von Sprachtelefonie oder die reine Dienstleistung der Übertragung von Daten (etwa Fernsehprogrammen) im Kabel. Es findet eine Zweiteilung statt zwischen der Regulierung von Inhalten (Fernsehsendungen und Dienste der Informationsgesellschaft) und der Regulierung der Datenübertragung bzw. der Telekommunikationsinfrastruktur (elektronische Kommunikationsdienste bzw. -netze). Die Adressaten der jeweiligen Normen bestimmen sich nach gänzlich unter- schiedlichen Kriterien. Bei der Fernsehrichtlinie und der Kabel- und Satelliten- richtlinie wird an die Verantwortlichkeit angeknüpft, in einem Fall an die redaktionelle Verantwortlichkeit und im anderen an die Verantwortlichkeit für die Weiterverbreitung der Inhalte. Häufig ist die Anbietereigenschaft maß- gebend, d. h. die Norm richtet sich an denjenigen, der die betreffenden Dienste kommerziell vermarktet. Dies ist der Fall bei den Anbietern von Zugangs- berechtigungssystemen nach der Zugangsrichtlinie und den Diensteanbietern aus der eCommerce-Richtlinie. In der Richtlinie Urheberrecht in der Informa- tionsgesellschaft wird unter anderem an die Netzbetreibertätigkeit angeknüpft. Die Rahmenrichtlinie wendet sich auch an die Eigentümer von Anwendungs- programmierschnittstellen, in der Zugangsrichtlinie finden sich „Unternehmen“ als Adressaten. 3. Zwischenergebnis Der europäische Rechtsrahmen sieht mit dem Telekommunikations-Richtlinien- paket ein einheitliches Regelungsgefüge für die wesentlichen Aspekte der Signalübertragung vor. Dieses ist insofern technologieneutral, als es die Über- tragung über alle elektronischen Kommunikationsnetze erfasst. Deutlich weniger homogen stellt sich die Lage im Hinblick auf die Regulie- rung von Inhalten dar. Hier existiert kein abgestimmtes Richtlinienpaket, viel- mehr rücken einzelne Richtlinien bestimmte Mediengattungen (Fernsehricht- 62 linie) oder bestimmte rechtliche Aspekte wie das Urheberrecht (Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“, Satelliten- und Kabelrichtlinie) in den Mittelpunkt. II. Beispiele für Anwendungsprobleme des Medienrechtsrahmens 1. Probleme innerhalb bestimmter Rechtsinstrumente a) Begriff des Fernsehveranstalters und Rechtshoheit aa) Faktischer Hintergrund Wie bereits angedeutet, kann die Bestimmung des Fernsehveranstalters, auf den sich die Rechtshoheit eines Mitgliedstaats erstreckt – trotz der Definition des Fernsehveranstalters in Art. 1 lit. b) der Fernsehrichtlinie – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Derartige Schwierigkeiten haben bspw. zu Streitigkeiten zwischen den Niederlanden und Luxemburg über die rechtliche Zuständigkeit für die Fernsehkanäle RTL4 und RTL5 geführt. Das luxemburgi- sche Medienunternehmen CLT-UFA strahlte diese, auf ein holländisches Publi- kum ausgerichteten Sender unter luxemburgischer Zulassung aus. Die CLT- UFA gründete später mit niederländischen Unternehmen das Joint Venture HMG SA (Holland Media Group), welches in Luxemburg niedergelassen war und die Sender RTL4 und RTL5 weiterhin unter luxemburgischer Zulassung ausstrahlte. Die niederländische Regulierungsbehörde Commissariaat voor de Media beanspruchte die rechtliche Zuständigkeit für diese Sender für sich. Die Behörde begründete dies damit, dass die Funktionen des Chefredakteurs, des Redakteurs, des Programmdirektors und des Generalprogrammdirektors alle- samt in der Niederlassung der HMG in den Niederlanden (Hilversum) ausgeübt würden. Ferner würden die redaktionellen Entscheidungen über die Zusammen- setzung der Programme in den Niederlanden getroffen, wo auch der wesent- liche Teil des Sendepersonals beschäftigt sei. Die Streitigkeit wurde mit einer Entscheidung des höchsten niederländischen Verwaltungsgerichtes, die der niederländischen Behörde die Ausübung regulatorischer Tätigkeiten gegenüber den Sendern untersagte, da die Fernsehrichtlinie die Ausübung einer Doppel- zuständigkeit verbiete, beendet.87 Zum besseren Verständnis sei an dieser Stelle nochmals die Definition aus Art. 1 lit. b) der Richtlinie angeführt. Ein Fernsehveranstalter ist demnach: 63 87 Vgl. Scheuer, „Niederlande: Streit um Rechtshoheit über RTL4 und RTL5 erreicht vorläufigen Schlusspunkt“, MMR 2003, Heft 10, S. VII. „die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Zusammensetzung von Fernsehprogrammen im Sinne von Buchstabe a trägt und die diese Fernsehprogramme sendet oder von Dritten senden lässt“. Noch relativ eindeutig ergibt die Wortlautauslegung, dass der technische Sende- vorgang nicht zu den konstituierenden Eigenschaften eines Fernsehveranstalters zu zählen ist. Dieser kann Fernsehprogramme selbst senden oder diese Dienst- leistung durch – ansonsten unbeteiligte – Dritte durchführen lassen. Für die Einstufung als Fernsehveranstalter ist dies allerdings ohne Belang. Gegenstand der von Fernsehveranstaltern erbrachten Dienstleistung sind gem. Art. 1 lit. b) „Fernsehprogramme“. Eine Legaldefinition dieses Begriffs enthält die Richtlinie nicht, wohl aber eine Definition des Begriffs der Fernseh- sendung in Art. 1 lit. a). Diese ist: „die drahtlose oder drahtgebundene, erdgebundene oder durch Satelliten vermittelte, unverschlüsselte oder verschlüsselte Erstsendung von Fernsehprogrammen, die zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist. (…)“ Während im allgemeinen (deutschen) Sprachgebrauch unter einem „Fernseh- programm“ in der Regel die einzelnen Fernsehsender oder „Kanäle“ (ARD, RTL usw.) bzw. die örtlich verfügbare Gesamtheit der Fernsehsender88 ver- standen werden, geht die Fernsehrichtlinie offensichtlich von einem anderen Verständnis dieses Begriffs aus. Hier stellt sich das Fernsehprogramm als Untereinheit des Begriffs der „Fernsehsendung“ dar. Unter Letzterer werden hingegen nach deutschem allgemeinen Sprachgebrauch die einzelnen themati- schen Abschnitte innerhalb eines Programms gefasst, so folgt beispielsweise innerhalb eines Vollprogramms „eine Kindersendung“ auf „eine Sportsendung“, und so kann ein „Nachrichtenprogramm“ (wie z. B. „CNN“ oder „n-tv“) von einer „Nachrichtensendung“ („die tagesschau“) in einem Vollprogramm unter- schieden werden. Dieser Sprachgebrauch hat sich in Deutschland auch im Gesetz niedergeschlagen. So spricht der Rundfunkstaatsvertrag bspw. von „Sen- dungen zum politischen Zeitgeschehen“, die nicht gesponsert werden dürfen (§ 8 Abs. 6 RStV), oder der Zulässigkeit virtueller Werbung, „wenn am Anfang und am Ende der betreffenden Sendung darauf hingewiesen wird“ (§ 7 Abs. 6 Nr. 1 RStV). Die Definitionen der Begriffe „Vollprogramm“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV) und „Spartenprogramm“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 RStV) im Rundfunkstaats- vertrag ergeben eindeutig, dass der Gesetzgeber mit dem Begriff „Programm“ auf die einzelnen Fernsehsender abzielt, während er mit dem Begriff der „Sen- dung“ einzelne Bestandteile des (Gesamt-)Programms erfassen will. Jedoch bereitet nicht allein die offenbar gegenläufige Verwendung der Begriffe Schwie- rigkeiten, sondern darüber hinaus der Umstand, dass der zentrale Begriff des 64 88 de.wikipedia.org/wiki/Fernsehprogramm. Fernsehprogramms in der Richtlinie zwar mehrfach verwendet, aber nicht definiert wird. bb) Merkmal der „redaktionellen Verantwortung“ Auch der zur Bestimmung des Fernsehveranstalters verwendete Begriff der redaktionellen Verantwortung wirft erhebliche Fragen auf (vgl. RTL-4- und -5-Fall). Eindeutig bestimmen lässt sich der Verantwortliche für die Zusammen- setzung von Fernsehprogrammen anhand dieses Kriteriums nur dann, wenn die Verantwortung klar konzentriert ist. Die tatsächlichen Verhältnisse im Rund- funksektor sind jedoch bei weitem nicht stets von einer solchen Eindeutigkeit. Die Verantwortung wird vielfach vertikal auf verschiedene Ebenen verteilt, d. h. auf Mutter- und Tochtergesellschaften, sowie horizontal nach Teilen der Fernsehsendungen, so dass verschiedene natürliche und juristische Personen Verantwortung übernehmen. Ferner werden von den Sendeunternehmen immer häufiger fremdgestaltete Inhalte eingekauft, was mit einem Teil-Verlust redak- tioneller Kontrolle einhergeht. Auch das (mögliche) Auseinanderfallen fakti- scher und rechtlicher Verantwortung ist in diesem Zusammenhang zu proble- matisieren. Das Kriterium der redaktionellen Verantwortung wird auch zur Beurteilung des Niederlassungsortes verwendet und in diesem Zusammenhang in Erwä- gungsgrund 12 der Richtlinie erwähnt, ohne eine wesentliche Konkretisierung zu erfahren. Dort wird die redaktionelle Verantwortung umschrieben mit dem „Ort, an dem gewöhnlich die Entscheidungen über die Programmgestaltung getroffen werden“. Der Ort der Endregie (d. h. der Ort, an dem die zu sendenden Programme abschließend zusammengestellt werden) findet ebenfalls als Nieder- lassungskriterium Verwendung, allerdings lässt sich wohl auch die Endregie als Kriterium für die Verortung von redaktioneller Verantwortung heranziehen. Das könnte darauf hindeuten, dass bezüglich der ortsabhängigen Bestimmung der Aufsichtsverantwortlichkeit also eher auf den faktischen Entscheidungsort abgestellt wird, nicht auf die abstrakte Verantwortung. Mit dem Begriff ab- strakter Verantwortung soll hier die Verantwortung eines bspw. Vetoberechtig- ten gekennzeichnet werden, der in der Regel keine Entscheidungen trifft, jedoch theoretisch jederzeit eingreifen könnte. Es stellt sich ferner die Frage, was genau der Gegenstand sein soll, auf den sich die redaktionelle Verantwortung bezieht. Sind hier eher Entscheidungen des Tagesgeschäfts angesprochen („Soll dieser oder jener Beitrag in die aktuelle Sendung aufgenommen werden?“) oder vielmehr die strategische Ausrichtung eines Senders („der Bereich Kultur muss deutlich mehr Sendeanteil haben als Sportbeiträge“). In diesem Zusammenhang ist die oft komplizierte Organisa- tionsstruktur von Rundfunkunternehmen zu beachten, die möglicherweise vom Gesetzgeber nicht (hinreichend) bedacht wurde. 65 cc) Lösungsansätze (1) Tatsächliche Zusammensetzung der Programme Als Erstes käme eine sehr an der tatsächlich gestaltenden Tätigkeit orientierte Auslegung in Betracht. Die Veranstaltereigenschaft wäre dann daran geknüpft, wer über den Vorgang des Zusammensetzens der Programme – möglicher- weise bis auf die Ebene des jeweiligen Tagesprogrammes herab – entscheidet, die Reihenfolge festlegt und Schnittentscheidungen für die einzelnen Beiträge kontrolliert. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass diese Tätigkeit angesichts heutiger Technik und der Möglichkeit, im weiten Umfang fremde Beiträge und eingekauftes Material zu verwenden, von begrenztem Umfang sein kann. In letzter Konsequenz könnte bei einem Spielfilmkanal ein Filmehändler oder -produzent, bei einem Musiksender eine Produzentenfirma zum Veranstalter werden, wenn sich die Sendung auf das lückenlose Aneinanderreihen dieser Inhalte in der gelieferten Reihenfolge beschränken würde. Ein solches Ergebnis würde jedoch dem Zweck der Veranstalterbestimmung nicht gerecht, denn spätestens bei den Letztgenannten würde es sich nicht um die Personen handeln, die bezüglich der bei der Veranstaltung von Fernsehen einzuhaltenden Regeln wie Jugendschutz, Werbezeitbeschränkungen usw. sinnvoll heranzuziehen wären. Zudem wird die Gestaltung eines Vollprogramms meist das Delegieren von Aufgaben erfordern, es kann also „nur“ um die Verortung des gemeinsamen Verantwortungsträgers für alle redaktionell-inhaltlichen Vorgänge gehen. Doch auch dies lässt noch weite Spielräume. Zu denken wäre zum einen an die Chefredaktion. Für die Details des Tagesprogramms hätte eine Veror- tung hier sicher ihre Berechtigung. Zu bedenken wäre hierbei dann noch, dass in der Regel nicht der Chefredakteur in eigener Person Veranstalter sein kann und soll, sondern diejenige juristische Person, für die er steht. Im Ergebnis er- scheint daher eine Anlehnung an den Vorgang der Endregie, ja selbst an den Chefredakteur für sich allein genommen, als zu kurz gegriffen, um die redak- tionelle Verantwortung und damit den Veranstalter zu bestimmen. (2) Kompetenz zur Letztentscheidung Bereits der Gedanke an die Chefredaktion knüpft an die abstraktere Idee der Letztentscheidung an, denn kein Chefredakteur könnte sich alle Programme einzeln ansehen. Die Hierarchie der Entscheidungskompetenz wird sich häufig nach der Chefredaktion noch weiter, hin zu über dem Chefredakteur stehenden Entscheidungsträgern, verfolgen lassen. Bei Gemeinschaftsprogrammen etwa wäre an eine übergeordnete Programmkonferenz zu denken, die lediglich den Rahmen bestimmt. Allerdings wird hier zu beachten sein, dass nur eine juristi- sche oder natürliche Person Veranstalter sein kann. Einer Programmkonferenz, die sich aus gleichberechtigten Partnern eines Gemeinschaftsprogramms zusam- mensetzt, muss keine Rechtspersönlichkeit zukommen. Zumindest in diesem 66 Fall könnte die Veranstaltereigenschaft nur eine Ebene tiefer angesiedelt wer- den. Das Kriterium der Letztentscheidung hat jedoch noch einen weiteren Aspekt, den es zu beachten gilt. Gerade bei dem Zusammenwirken mehrerer Partner werden die Mitspracherechte letztlich vertraglich geregelt. Fragt man also nach der Letztentscheidungskompetenz, so wird sich diese für gewöhnlich aus den vertraglichen Regelungen ergeben. Damit lässt sich auch eine rechtliche Fiktion der Verantwortung – nach Wahl – begründen. Den Gegensatz dazu bildet eine mehr an den tatsächlichen Entscheidungsvorgängen orientierte Auslegung, die fingierende (vertragliche) Konstruktionen in Zweifelsfällen relativieren könnte oder gänzlich unberücksichtigt ließe. (3) Verantwortung des Eigentümers Man könnte daran denken, bei der Frage nach der redaktionellen Verantwor- tung auch das Eigentum an einem Rundfunkunternehmen und die damit einher- gehende Kontrolle über dieses in die Betrachtungen einzubeziehen. Gegen diesen Ansatz spricht jedoch, dass sich herausstellen könnte, dass eine Vielzahl der so ermittelten „Veranstalter“ der – häufig international aufgestellten – Rundfunkunternehmen nicht in Europa ansässig sind.89 Zudem könnte durch das Abstellen auf die Eigentümerstellung quasi „durch die Hintertür“ eine Art europäisches Medienkonzentrationsrecht geschaffen werden. Es bestehen jedoch gewichtige Bedenken dahingehend, ob die Europäische Gemeinschaft über- haupt über eine Ermächtigungsgrundlage zum Tätigwerden in diesem Bereich verfügt.90 (4) Verortung der Verantwortung in anderen Rechtsinstrumenten Die Frage nach der Bestimmung des Veranstalters hat bislang – soweit ersicht- lich – nicht im Zentrum der Bemühungen um eine Revision der Fernsehricht- linie und der damit verbundenen wissenschaftlichen Diskussion gestanden. Angesichts der absehbaren Integration sog. „nicht-linearer Dienste“91 in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie wird sich diese Frage vermutlich noch in verschärfter Form stellen. Die nationalen Aufsichtsbehörden werden sich angesichts der großen Vielfalt verschiedenster Angebote auch einer Viel- zahl von Operatoren gegenüber sehen, die bei der Herstellung, Distribution und Vermarktung der neuen Angebote jeweils eine bestimmte Rolle einnehmen. Insofern bedarf die Exekutive hier klarer rechtlicher Vorgaben, wer Adressat der inhaltlichen Verpflichtungen der Richtlinie und damit möglicher behörd- 67 89 McGonagle/van Loon, IRIS Spezial 2002, S. 13. 90 Roßnagel/Scheuer, Das europäische Medienrecht, MMR 2005, 271 (277). 91 Nicht-lineare Dienste sind Dienste, bei denen nicht der Anbieter einen festgelegten Programmablauf vorgibt, sondern der Nutzer den gewünschten Inhalt zu jedem beliebigen Zeitpunkt individuell abrufen kann. Beispiele sind Video-on-Demand oder Internetnachrichtendienste. licher Maßnahmen ist. Gerade im Hinblick auf diese neueren Dienste dürfte es sich lohnen, den Blick auf die der Fernsehrichtlinie zeitlich nachfolgenden europäischen Rechtsinstrumente für den Kommunikationssektor zu wenden: Von Interesse sind in diesem Zusammenhang die Ansätze zur Bestimmung der „Verantwortung“ in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. In deren Art. 12 bis 14 wird festgelegt, dass Anbieter des Übertragungsweges nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich seien und auch nicht verantwortlich gemacht werden sollten, selbst wenn der Inhalt zwischengespei- chert oder sogar auf einem Speichermedium für den Nutzer gespeichert und bereitgehalten wird. Auch hier soll also die Verantwortung nicht durch das Ausführen des Verbreitungsvorgangs begründet werden, sondern durch das Ver- anlassen der Verbreitung gerade des Inhalts, der dann auch verbreitet wird. Derselbe Ansatz wird auch im Richtlinienpaket zur elektronischen Kommu- nikation verfolgt. Die zentrale Definition der Kommunikationsdienste in Art. 2 lit. c) der Rahmenrichtlinie erfasst nur solche Dienste der Informationsgesell- schaft, die allein im Signaltransport bestehen. Entscheidend für die Qualifizie- rung als Kommunikationsdienst ist der Transportcharakter der Dienstleistung. Nicht erfasst sind die transportierten Inhalte. Das Richtlinienpaket lässt alle Maßnahmen unberührt, die auf Gemeinschaftsebene in Bezug auf diese inhalt- lichen Dienste getroffen werden, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt und den Medienpluralismus zu fördern. Um eine Kohärenz der Rechtsinstrumente der europäischen Medienordnung zu gewährleisten, sollte sich dieser Ansatz auch in der revidierten Fernseh- richtlinie wiederfinden. dd) Vermittelnde Lösung Eine praktikable Lösung muss sich zwischen den aufgezeigten Extremen be- wegen. Dabei wird sowohl der Aspekt der Letztentscheidung zu berücksichti- gen sein – gegebenenfalls unter Rückgriff auf vertragliche Bestimmungen –, doch ist dabei zu beachten, ob diese Entscheidungsstrukturen in der praktischen Ausführung auch ihre Entsprechung finden. b) Anwendung des Systems kollektiver Rechtewahrnehmung auf Satellitenbetreiber In ihrem Anwendungsbericht zur Richtlinie 93/83/EWG vom 26. Juli 200292 setzt sich die Kommission mit dem Vorschlag auseinander, das System der obligatorischen kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten auf die Weiter- 68 92 Bericht der Europäischen Kommission zur Anwendung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. Sep- tember 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, KOM(2002)430 endg. vom 26. 7. 2002. verbreitung über Satellit auszudehnen. Hintergrund dieses Vorschlags ist, dass in den letzten Jahren in ganz Europa eine zunehmende Anzahl von Satelliten- betreibern (satellite services), sog. „Bouquets“ neugebündelter Programme (repackaged programs) anbiete. Einige Marktteilnehmer befürworten daher eine Ausdehnung des Systems kollektiver Rechtewahrnehmung, um Kabel- und Satellitenbetreibern die gleichen Ausgangsbedingungen zu bieten. Die Kommission steht diesem Vorschlag allerdings eher skeptisch gegenüber, da sie hierin u. a. eine zu deutliche Schwächung der Position der Rechteinhaber sieht. 2. Abgrenzung des Anwendungsbereichs verschiedener Rechtsinstrumente a) Abgrenzungsprobleme zwischen Fernseh- und eCommerce-Richtlinie Ein niederländisches Gericht (Raad van State) hatte dem Gerichtshof im Rah- men eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vorgelegt, ob der zeit- versetzte Videoabruf (sog. Near-Video-on-Demand/NVoD) als Fernsehdienst i. S. d. Fernsehrichtlinie oder als Dienst der Informationsgesellschaft insbeson- dere i. S. d. Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr einzustufen sei. Beim zeitversetzten Videoabruf werden vom Anbieter einzelne Filme mehr- mals zu nahe beieinander liegenden Zeiten übertragen, welche der Zuschauer über seine Fernbedienung oder Telefon getrennt anfordern kann. Der Zuschauer erhält sodann einen individuellen Schlüssel, der es ihm erlaubt, ein Angebot zu den auf dem Fernsehbildschirm oder im Programmführer angegebenen Zeiten freizuschalten und zu betrachten. Der EuGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass derartige Dienste unter den Begriff der Fernsehsendung gemäß Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie zu subsumieren sind. Zu diesem Ergebnis gelange man, so der Gerichtshof, allein durch die Auslegung der o. a. Vorschrift der Fernsehrichtlinie, in welcher der Begriff Fernsehsendung autonom definiert werde. Mit diesem Ansatz weicht der Gerichtshof von den Ausführungen des Generalanwalts Tizzano ab, der NVoD zwar auch als Fernsehsendung einstuft, die Interpretation dieses Begriffs jedoch maßgeblich auf Vorschriften der sog. Transparenzrichtlinie stützt. Dagegen führt der Gerichtshof auf, dass mit dem Erlass dieser Richtlinie der Gemeinschaftsrechtsgeber nicht die Vorgaben der Fernsehrichtlinie ändern wollte, die weniger als ein Jahr zuvor revidiert worden sei. Entscheidend für die Einordnung eines Dienstes als Fernsehsendung sei, dass das Angebot zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sei, d. h. durch eine unbestimmte Zahl möglicher Fernsehzuschauer, an die dieselben Bilder gleichzeitig übertragen werden. Auch mit dieser Aussage weicht der Gerichtshof ein Stück weit vom Votum des Generalanwalts ab. Dieser hatte 69 – ausgehend von der Transparenzrichtlinie – die Art der Übertragung als ent- scheidendes Abgrenzungskriterium in den Mittelpunkt seiner Ausführungen gestellt. Erfolge diese über eine separate Verbindung zwischen Anbieter und Nutzer – also eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung (Point-to-Point) –, so sei das Angebot als Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen. Werde der Dienst hingegen durch den Anbieter an eine unbestimmte Vielzahl möglicher Nutzer verteilt (Punkt-zu-Mehrpunkt oder Point-to-Multipoint), so handele es sich nicht um einen Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG. Der Gerichtshof hingegen sieht in der Technik der Bildübertragung nicht das maßgebliche Abgrenzungskriterium. Diese spiele lediglich bei der Abgren- zung zu Diensten auf individuellen Abruf eine Rolle.93 Ein individueller Abruf liege jedoch nicht deshalb vor, weil die NVoD-Angebote nur einem beschränk- ten Abonnentenkreis zugänglich seien und durch einen persönlichen Schlüssel freigeschaltet werden müssten. Denn den Nutzern dieses Angebots stünden nur vom Verbreiter ausgewählte Programme zur Verfügung, die zu von diesem festgelegten Zeiten gesendet würden. Alle Abonnenten empfangen die ent- sprechenden Filme damit zum selben Zeitpunkt. Zur Einordnung der – ebenfalls unter der Bezeichnung Near-Video-on-Demand angebotenen – Dienste, bei denen Filme nachts via Satellit auf Digitalreceiver von Abonnenten übertragen werden94 und der Rezipient dann von dort nur diejenigen nach Bezahlung ab- ruft, die er auch tatsächlich ansehen möchte, hat der Gerichtshof nicht Stellung bezogen.95 Aus Sicht des Rezipienten lassen sich die unterschiedlichen Regelungen teilweise kaum mehr nachvollziehen. Scheinbar sind es Marginalien, die über die Frage entscheiden, ob ein Dienst der Definition der Fernsehsendung unter- fällt oder nicht. Die Konsequenz einer unterschiedlichen Einstufung ist aber die Zuordnung zu gänzlich anderen Regelungsregimen. So wird Near-Video- on-Demand als Fernsehen behandelt, Video-on-Demand dagegen nicht. Gleich- wohl dienen beide demselben Zweck, nämlich dem Betrachten einzelner Filme zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies macht eines deutlich: Die derzeitige Abgrenzung zwischen Fernsehen auf der einen Seite und den übrigen Multi- mediadiensten auf der anderen erscheint angesichts der fortschreitenden Tech- nik zunehmend fragwürdig. Ähnliche Schwierigkeiten bei der Einordnung in das geltende Gemein- schaftsrecht ergeben sich auch hinsichtlich der Verbreitung von „Internet-Rund- funk“. Die Kommission verfolgte hier zunächst den Ansatz, dass bei einer 70 93 Der Generalanwalt Tizzano hatte hingegen das technische Kriterium in seinen Ausführungen in den Vorder- grund gestellt, vgl. Scheuer, epd medien 2005, Heft 29, S. 4 (7). 94 Ein solcher Dienst wird beispielsweise von Premiere angeboten. 95 Vgl. dazu auch Schreier, MMR 2005, S. 519 (520). zeitgleichen Übertragung einer im TV ausgestrahlten Sendung im Internet (sog. „Simulcast-Ausstrahlung“ oder Live-Video-Streaming) kein Dienst der Informationsgesellschaft vorliege, sondern die Vorschriften der Fernsehricht- linie anzuwenden seien.96 In den Bestimmungen der Fernsehrichtlinie hat sich dieser Ansatz jedoch nicht niedergeschlagen, sondern es wird allein darauf abgestellt, ob es sich um einen Abruf- oder einen Verteildienst handelt. Mit der Ausbreitung des digitalen Fernsehens ergibt sich die Möglichkeit, IP-basierte Internetdienste in Programmangebote zu integrieren. Steht hierbei ein Rückkanal zur Verfügung, kann zudem eine interaktive Einbindung des Zuschauers erfolgen („interaktives Fernsehen“). Im Hinblick auf das Phänomen „interaktive Werbung“ sah sich die Kommission veranlasst, in einer interpretie- renden Mitteilung97 für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Die Fernsehrichtlinie selbst enthält für diese neuen Angebotsformen offensichtlich keine eindeutigen Vorgaben. Es ist mithin bereits heute zu konstatieren, dass die geltenden Rechts- vorschriften für einige der neuen Erscheinungsformen im audiovisuellen Sektor keine klaren Antworten bereit halten. Diese Schwierigkeiten dürften sich auf- grund der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung, künftig noch verschärfen. Im Ergebnis führt diese zu einer größeren Unabhängigkeit der Inhalte von bestimmten Infrastrukturen oder Netzen. Die Grenzen zwischen den traditionell unterschie- denen Formen der elektronischen Medien verschwimmen also zusehends.98 Die bisherige Unterscheidung entlang der Trennlinie zwischen Abruf- und Verteildiensten lässt sich jedenfalls dann nicht mehr aufrechterhalten, wenn die Sicht des Betrachters der elektronischen Angebote bzw. des Nutzers zugrunde gelegt wird. So ergibt sich beispielsweise für den am Computer-Bildschirm agierenden Nutzer kein anderer Eindruck von einem inhaltlichen Angebot, wenn er sich einerseits über das Internet in einen Fernsehprogramm-Stream einwählt oder aber andererseits die TV-Karte zum Abruf des entsprechenden Programms nutzt.99 Wenn dem so ist, dann ist es auch kaum mehr nachvollzieh- bar, warum das eine Angebot einschneidenden inhaltlichen Bestimmungen – man denke hier insbesondere an die strikten Werberegelungen und Pro- grammquoten – unterworfen ist, während das andere ohne nähere inhaltliche Regulierung auskommen kann. Hier zeigt sich das nicht unbekannte Phänomen, dass die technische Entwicklung Fakten setzt, auf die das gesetzte Recht nach- 71 96 Vgl. noch die Begründung der Kommission zum Entwurf der eCommerce-Richtlinie, KOM(1998)596 endg. 97 Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen in Bezug auf bestimmte Aspekte der Bestimmungen der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ über die Fernsehwerbung. KOM(2004)1450 vom 23. 4. 2004, S. 16 ff.m 98 Roßnagel, Der künftige Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie – Welche Medien können erfasst werden?, in: EMR-Schriftenreihe, Band 29, S. 35 ff., 38. 99 Scheuer, Content oder Commerce? Plädoyer: maßvolle Revision der Fernsehrichtlinie, in: epd medien 38/2002, S. 3 ff., 4. vollziehbare Antworten geben muss, will es weiterhin vom rechtsunterworfenen Anwender ernst genommen werden. Außerdem zeigt dieses Beispiel, dass das technische Abgrenzungskriterium nicht mit einer effektiven Verwirklichung der Regelungsziele der verschiedenen Rechtsinstrumente des europäischen Medienrechts in Einklang zu bringen ist. b) Abgrenzungsprobleme zwischen Fernsehrichtlinie und neuem Rahmen zur elektronischen Kommunikation Das Multiplexing, d. h. der Vorgang des Zusammenführens von Programmen verschiedener Veranstalter sowie von Zusatzdiensten in einer digitalen Aufwärts- strecke zum Satelliten, scheint zunächst eindeutig dem Bereich der elektroni- schen Kommunikation zuzuordnen zu sein. Dieser Vorgang kann aber durch die neue Zusammenstellung von Inhalten auch Fragen aufwerfen, die die Inhalte- regulierung berühren. Es ist angedacht, diesen Prozess bei der Revision der Fernsehrichtlinie zumindest insoweit näher zu betrachten, als er für die Be- stimmung der Rechtshoheit von Bedeutung ist.100 c) Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit dem neuen Rechtsrahmen zur elektronischen Kommunikation aa) Plattformbetreiber Nicht in den Anwendungsbereich des Telekommunikationsrichtlinienpaketes fallen Plattformbetreiber bzw. Bündler von Diensten. Dies wird in Erwägungs- grund Nr. 45 der Universaldienstrichtlinie klargestellt. Dieser lautet: „Dienste, die die Bereitstellung von Inhalten wie das Angebot des Verkaufs eines Bündels von Hörfunk- oder Fernsehinhalten umfassen, fallen nicht unter den gemeinsamen Rechts- rahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Die Anbieter dieser Dienste sollten in Bezug auf diese Tätigkeiten keiner Universaldienstverpflichtung unterliegen. Mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbarende einzelstaatliche Maßnahmen in Bezug auf diese Dienste bleiben von dieser Richtlinie unberührt.“ bb) Navigatoren und EPGs Problematisch ist zudem die Einordnung der im digitalisierten Medienumfeld zunehmend an Bedeutung gewinnenden Navigatoren und EPGs. Für Schwie- rigkeiten sorgt insbesondere deren Doppelnatur als technische Dienste und Inhaltedienste. Dadurch berühren sie verschiedene Felder der Regulierung.101 72 100 Vgl dazu die Ausführungen unten unter III 1. b) cc). 101 Vgl. Schulz, in: Die Regulierung des Zugangs zum digitalen Fernsehen, IRIS Spezial, Straßburg 2004, S. 51 ff. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) in Verbindung mit Anhang I Teil II lit. b) der Zugangs- richtlinie können die nationalen Regulierungsbehörden zur Gewährleistung des Zugangs von Endnutzern zu digitalen Rundfunk- und Fernsehdiensten die Betreiber dazu verpflichten, den Zugang zu EPGs zu fairen, ausgewogenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu ermöglichen. Da das Telekommu- nikations-Richtlinienpaket, wie aus Art. 1 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie folgt, nur die Signalübertragung, also die technischen Dienste regelt, stellt sich die Frage, wie die inhaltlichen Aspekte dieser Dienste zu behandeln sind. Art. 6 der Zugangsrichtlinie stellt klar, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Ver- pflichtungen in Bezug auf die Darstellungsaspekte elektronischer Programm- führer und ähnlicher Anzeige- und Orientierungshilfen festzulegen, unbenom- men bleibt. Damit ist allerdings noch keine Aussage über die Natur solcher Dienste getroffen. In Betracht kommt dafür die Einstufung als Fernsehsendung oder Dienst der Informationsgesellschaft. An dieser Stelle wäre de lege ferenda eine Klarstellung wünschenswert. III. Ausblick: Lösungsansätze in Bezug auf audiovisuelle Inhaltedienste 1. Stand der Vorbereitungsarbeiten der Kommission Im Rahmen des gesamten Konsultationsverfahrens zur Revision der Fernseh- richtlinie ergab sich eine große Übereinstimmung hinsichtlich der Notwendig- keit eines abgestuften, technologieneutralen Regulierungsrahmens für die Be- reitstellung audiovisueller Inhalte an die breite Öffentlichkeit. Dieser Konsultationsprozess mündete schließlich in der Annahme des Vor- schlags für die Abänderung der Richtlinie durch die Kommission am 13. De- zember 2005.102 Demnach sind in einem abgestuften Regelungssystem zum einen generelle Vorschriften vorgesehen, welche sich auf alle Formen der Verbreitung audiovisueller Dienste beziehen. Diese regeln den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten, die klare Erkennbarkeit kommerzieller Kommunikation sowie weitergehende qualitative Vorgaben be- züglich der Werbung für Alkohol und Tabak sowie für Werbung, die sich an Minderjährige richtet. Ferner soll eine Pflicht der Diensteanbieter begründet werden, Angaben über ihre Identität zu machen, die leicht, unmittelbar und dauerhaft zugänglich sind. Neben diesen generellen Vorschriften, die für alle 73 102 Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungs- vorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, abrufbar unter: www.europa. eu.int /comm/avpolicy/regul/newtwf_de.pdf. audiovisuellen Dienste gelten, sollen spezifische Regelungen geschaffen wer- den, die nur auf die traditionellen „linearen“ Fernsehprogramme Anwendung finden. Dies betrifft beispielsweise quantitative Regelungen zur Werbung, die allerdings im Vergleich zur geltenden Fernsehrichtlinie weniger restriktiv aus- gestaltet sein sollen. Die Unterscheidung der verschiedenen Dienste findet demnach nur anhand des Kriteriums „linear“ oder „nicht-linear“ statt. Linearen Programmen, wie beispielsweise den traditionellen Fernsehprogrammen, bei denen kein Rück- kanal zur Verfügung steht, wird dabei ein höheres Beeinflussungspotenzial zugemessen, als wenn sich der Nutzer in einer interaktiven, d. h. nicht-linearen Umgebung bewegt. Der zuvor verfolgte Ansatz einer zusätzlichen Abstufung, welche sich an der Wirkungsintensität eines Dienstes orientiert („high-impact“ oder „low-impact“), wird von der Kommission offensichtlich nicht mehr weiter verfolgt. In den Fokusgruppen war insofern noch eine Unterscheidung der Dienste hinsichtlich ihrer Wirkung diskutiert worden. Hierbei könne zwischen High-impact- und Low-impact-Angeboten unterschieden werden, was wiederum abhängig sei von der Anzahl der Nutzer und der Meinungsbildungsrelevanz eines Mediums. Diesem Vorschlag lag eindeutig eine Orientierung am deut- schen Regulierungsmodell zugrunde, das eine Abstufung der Regulierungs- dichte ebenfalls anhand der jeweiligen Meinungsbildungsrelevanz vornimmt. Von diesem Ansatz rückte die Kommission aber bereits in ihren im Juli 2005 veröffentlichten sog. Themenpapieren, welche die in den Fokusgruppen und im Konsultationsprozess gewonnenen Erkenntnisse zusammenfassten, ab. Zu diesen Themenpapieren, welche der Vorbereitung einer Konferenz in Liverpool dienen sollten, erbat die Kommission erneut die Stellungnahmen interessierter Kreise. Eine Unterscheidung zwischen High-impact- und Low-impact Ange- boten fand sich in den Thesenpapieren nicht mehr, sondern es wurde unmiss- verständlich das zuvor beschriebene Zwei-Stufen-Modell favorisiert. Die Gründe für diese Neuorientierung der Kommission können zum aktuellen Zeitpunkt nur vermutet werden und könnten mit den praktischen Schwierigkeiten zusam- menhängen, die sich bei der Feststellung der Meinungsbildungsrelevanz eines Dienstes ergeben würden. Die schon zuvor zu verzeichnende Abkehr der Kommission vom deutschen Regelungsansatz hat sich mithin auch in ihrem endgültigen Vorschlag nieder- geschlagen. Eine Ausnahme bildet hier jedoch die Neuregelung des Art. 20 der Fernsehrichtlinie. Nach dieser Vorschrift kann wie bisher von den Werbe- bestimmungen der Richtlinie zugunsten von Fernsehveranstaltern, die lediglich im Hoheitsgebiet des zuständigen Mitgliedstaats zu empfangen sind, abge- wichen werden. Diese Möglichkeit soll allerdings künftig auch zugunsten von Veranstaltern bestehen, die keinen bedeutenden Zuschaueranteil erreichen. Es wird also in diesen Fällen nicht auf den Aspekt der Grenzüberschreitung ab- gestellt, sondern auf die Bedeutung bestimmter Veranstalter – anders formuliert: 74 Bei Low-impact-Angeboten kann von den Werbebestimmungen der Richtlinie abgewichen werden. An dieser einen Stelle im Vorschlag der Kommission hat sich folglich der Ansatz des deutschen Medienrechts doch durchsetzen können, was angesichts der vorausgegangenen Äußerungen der Kommission als über- raschend bezeichnet werden kann. Die im Kommissionsvorschlag vorgenommenen Definitionen, die sich einer- seits auf den Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie (d. h. die ihr unter- fallenden Dienstekategorien) und zum anderen auf den anvisierten Adressaten- kreis beziehen, sollen im Folgenden beleuchtet werden. a) Anwendungsbereich Gegenstand der Regelungen der künftigen Fernsehrichtlinie sollen die sog. „audiovisuellen Mediendienste“ sein. Diese Dienste werden in Art. 1 lit. a) des Vorschlags wie folgt definiert: „audiovisueller Mediendienst“: eine Dienstleistung im Sinne von Artikel 49 und 50 EG-Vertrag, deren Hauptzweck in dem Angebot bewegter Bilder mit oder ohne Ton zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektroni- sche Kommunikationsnetze im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a der Rahmenrichtlinie 2002/21/EG besteht. Die Bezugnahme auf die Vorschriften zur Dienstleistungsfreiheit im EG-Vertrag soll dabei dazu dienen, alle Arten nicht-kommerzieller Kommunikation vom Anwendungsbereich der künftigen Richtlinie auszuschließen.103 Erfasst werden sollen nur Dienstleistungen, wie sie im EG-Vertrag festgelegt sind, und daher alle Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten, auch die öffentlich-rechtlicher Unter- nehmen. Fraglich ist mithin, welche Angebotsformen als nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten künftig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausfallen sollen. Ausdrücklich nennt die Richtlinie hier im 13. Erwägungsgrund „rein private Webseiten.“ Vorstellbar wäre es auch, künftig unter den Begriff der nicht-kommerziellen Kommunikation die sog. „Bürgerkanäle“ zu subsumieren, die bislang allerdings vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst werden.n Ferner sind audiovisuelle Mediendienste nach ihrer Definition an die allge- meine Öffentlichkeit gerichtet, womit der Bereich der Individualkommunika- tion nicht der künftigen Richtlinie unterfällt. Der 14. Erwägungsgrund ver- wendet in diesem Zusammenhang das Gegensatzpaar „Massenmedien“ und „private Korrespondenz“. Nur die audiovisuellen Massenmedien sollen vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst werden, während alle Formen der privaten Korrespondenz ausgeschlossen sein sollen. Mit privater Korrespondenz 75 103 Themenpapier „Regeln für audiovisuelle Inhaltsdienste“, S. 2; Erwägungsgrund 13 des Kommissionsvor- schlags. ist bspw. E-Mail gemeint, allerdings nur, solange sich deren Aussendung an eine begrenzte Anzahl von Empfängern richtet.104 Das Merkmal „privat“ dient daher weniger der Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten, sondern meint vielmehr einen gewissen Grad an Vertraulichkeit, welcher der Kommunikation zugrunde liegen muss. Die Verbreitung der audiovisuellen Dienste erfolgt nach der Definition über elektronische Kommunikationsnetze, wie sie in Art. 2 lit. a) der Rahmenricht- linie 2002/21/EG beschrieben werden. Die Presse ist von den Regelungen der geplanten Richtlinie folglich nicht betroffen – was allerdings auch zu keiner Zeit zu den (ernsthaften) Überlegungen des Revisionsverfahrens gezählt hat.105 Angesichts der oben zitierten Begriffsbestimmung soll der Hörfunk – wie auch unter der derzeit geltenden Fernsehrichtlinie – nicht zum Gegen- stand gemeinschaftsrechtlicher Regelungen gemacht werden. Denn als konsti- tutives Element der audiovisuellen Mediendienste erfordert die Definition die Übertragung bewegter Bilder – ob diese zusätzlich vertont sind oder nicht, wird als zweitrangig angesehen.106 Allerdings korrespondiert die Definition insoweit nicht unbedingt mit den erläuternden Ausführungen der Kommission im Themenpapier. Dort wird vielmehr dargestellt, dass zu der Frage, ob der Hörfunk in den Anwendungsbereich einbezogen werden soll, unterschiedliche Positionen vertreten wurden.107 Ihre eigene Haltung zu dieser Frage äußert die Kommission hingegen nicht explizit, der vorgeschlagene Definitionsansatz lässt jedoch klar den Schluss zu, dass sie den Hörfunk nicht dem neuen Rechts- rahmen unterwerfen will. Das Erfordernis der Übertragung bewegter Bilder dürfte zudem solche Dienste ausschließen, die – wenn auch in geringem zeit- lichen Abstand – statische Bilder übertragen, wie dies beispielsweise bei den sog. Webcams häufig der Fall ist.108 Allerdings bringt es u. a. die technische Entwicklung, insbesondere die zunehmende Verfügbarkeit von Breitbandzugängen mit sich, dass auf Internet- seiten immer häufiger bewegte Bilder bzw. Animationen (z. B. animierte Werbe- banner) verwendet werden. In welchem Umfang müssen solche Features auf 76 104 Vgl. Erwägungsgrund 14 des Kommissionsvorschlags. 105 In der Ergebnisniederschrift der Besprechung der AG Europa der Rundfunkreferenten der Länder am 13. 6. 2005 in Berlin heißt es, dass nach „derzeitiger Auffassung“ (auch) Online-Zeitschriften nicht dem Anwendungs- bereich der geplanten Richtlinie unterfielen. Gründe für diese Einschätzung werden nicht angegeben. Nach dem jetzt vorliegenden Definitionsentwurf ist diese Ansicht nicht ohne weitere Differenzierung zu begründen, sie findet aber eine explizite Stütze in Erwägungsgrund 15 des Vorschlags. 106 Diese Betonung visueller Aspekte geht nicht zwingend aus dem Begriff „audiovisuell“ hervor. Als audio- visuelle Medien (AV-Medien) bezeichnet man synchrone technische Kommunikationsmittel, die die visuellen (Bild) und/oder auditiven Sinne (Ton) des Menschen bedienen, vgl. z. B.: de.wikipedia.org/wiki/ Audiovisuelle_Medien. 107 Themenpapier „Regeln für audiovisuelle Inhaltsdienste“, S. 3. Vgl. allerdings Erwägungsgrund 16 des Kom- missionsvorschlags, der klarstellt, dass Radioübertragungen und Hörfunk nicht erfasst werden. 108 Vgl. z. B. die auf den Burgplatz in Düsseldorf gerichtete Webcam, abrufbar unter: www.duesseldorf. de/cam/index2.shtml. Das angezeigte (statische) Bild wird alle 15 Sekunden automatisch aktualisiert. einer Website vorhanden sein, damit diese als ein audiovisueller Dienst im Sinne der geplanten Richtlinie anzusehen ist? Oder ist es richtiger danach zu fragen, ob allein die einer Animation unterliegenden Elemente einer Webpage dem neuen Rechtsrahmen, andere Teile jedoch z. B. der eCommerce-Richtlinie unterfallen sollen? Nach den Erwägungsgründen des Vorschlags der Kommis- sion für die Änderungsrichtlinie sollen Dienste, deren Zweck nicht in der Verteilung audiovisueller Inhalte besteht, nicht unter den Anwendungsbereich fallen, selbst wenn sie einigen audiovisuellen Inhalt beinhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass dieser Inhalt von untergeordneter Bedeutung ist. Spezifisch zu Websites, die nur begleitend audiovisuellen Inhalt beinhalten, wird dies dahingehend definiert, dass animierte grafische Elemente, kleine Werbespots oder Informationen, die sich auf eine Ware oder einen nicht-audiovisuellen Dienst beziehen, unter solche begleitenden Bestandteile fallen und daher nicht als audiovisueller Mediendienst im Sinne der künftigen Richtlinie anzusehen sind.109 Der Richtlinienbestimmung selbst kann diese Einschränkung nicht ent- nommen werden. Einen normierten Unterfall der audiovisuellen Dienste stellen die sog. „linearen Dienste“ dar, die im Zwei-Stufen-Modell der Regelungsstufe zu- gewiesen werden, für die detailliertere und strengere Vorschriften gelten. Diese Dienste definiert die Kommission in Art. 1 lit. b) desVorschlags wie folgt: „Fernsehsendung“: „ein linearer audiovisueller Mediendienst, bei dem ein Medien- diensteanbieter über den Zeitpunkt, zu dem eine bestimmte Sendung ausgestrahlt wird, entscheidet und die Programmabfolgen festlegt.“ Im Vergleich zur Definition der Fernsehsendung steht also weniger die Technik der Übertragung als Abgrenzungsmerkmal im Vordergrund als vielmehr die Verortung der Entscheidungsbefugnis über Zeitpunkt und Ablauf eines Pro- grammes. Liegt diese beim Anbieter und nicht beim Nutzer des Dienstes, so handelt es sich um einen linearen Dienst. Der Kommissionsvorschlag benennt erstmals ausdrücklich den nicht-linea- ren Dienst als weitere Kategorie des audiovisuellen Mediendienstes. Dieser wird in Art. 1 lit. e) des Vorschlags definiert als „ein audiovisueller Mediendienst, bei dem der Nutzer aufgrund eines vom Medien- diensteanbieter ausgewählten Inhaltsangebots den Zeitpunkt festlegt, zu dem ein be- stimmtes Programm übertragen wird.“ Nachdem die Kommission zuvor offensichtlich davon ausgegangen war, dass die alleinige Definition des linearen Dienstes (Fernsehen) ausreiche, wird man der Aufnahme dieser weiteren Begriffsbestimmung vor allem klarstellende Funktion beimessen können. 77 109 Vgl. Erwägungsgrund 14 des Kommissionsvorschlags. b) Adressatenkreis Nach der Untersuchung des sachlichen Anwendungsbereichs ist im Folgenden auf die Normadressaten einzugehen. Hierbei soll der Blick insbesondere darauf gerichtet werden, ob und inwiefern die sich entwickelnden Vorschläge der Kommission eine Kongruenz zur Ausdehnung des sachlichen Anwendungs- bereichs der neuen Richtlinie erkennen lassen. aa) Anbieter und Veranstalter Im Vorschlag der Kommission stehen zwei Definitionsansätze im Vordergrund, die sich zum einen auf den Grundbestand an Vorschriften für die audiovisuellen Mediendienste (insgesamt) beziehen, zum anderen eine spezielle Regelung für lineare Dienste vorsehen. Die Definitionsvorschläge für beide Kategorien lauten wie folgt: „Mediendienstanbieter“ ist die natürliche oder juristische Person, welche die redaktio- nelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte eines audiovisuellen Mediendienstes trägt und bestimmt, wie diese organisiert werden (Art. 1 lit. b) des Vorschlags). „Fernsehveranstalter“ bezeichnet den Anbieter linearer audiovisueller Mediendienste (Art. 1 lit. d) des Vorschlags). Der Veranstalter ist nach dieser Definition kein aliud zum Mediendienstanbie- ter, sondern ein in besonderer Weise qualifizierter Anbieter. Das zusätzliche Merkmal, das den Unterschied zum „gewöhnlichen“ Mediendienstanbieter kenntlich macht, liegt darin, dass der Veranstalter lineare audiovisuelle Dienste anbietet. Die Veranstalterdefinition umfasst folglich alle Tatbestandsmerkmale der Definition des Mediendienstanbieters, d. h. es muss sich um eine natürliche oder juristische Person handeln, welche die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes trägt. Das Tat- bestandsmerkmal der redaktionellen Verantwortung erfährt in Bezug auf Ver- anstalter keine Präzisierung. Im Gegensatz zum aktuellen Vorschlag der Kom- mission war bisher folgender Zusatz vorgesehen: Die redaktionelle Verantwortung schließt die Verantwortung für die Zusammensetzung der Sendepläne ein. Diese Präzisierung des Begriffs der redaktionellen Verantwortung im Wege einer Verweisung auf die Definition des Mediendienstanbieters erscheint letzt- lich verzichtbar, da es zwar bei Letzterem nicht auf die Erstellung einer Programmstruktur ankommt, aber bereits der Begriff des linearen Dienstes verlangt, dass der Mediendienstanbieter über den Zeitpunkt und die Zusammen- setzung bzw. Ordnung der Sendungen entscheidet. Jedoch setzen sich die derzeit bestehenden Probleme bei der Bestimmung des Fernsehveranstalters auch unter Geltung der nunmehr vorgeschlagenen 78 Definition des Veranstalters fort. So stellt sich nach wie vor die Frage, ob mit der redaktionellen Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes das gesamte Angebot oder vielmehr der einzelne Inhalt in Bezug genommen wird. Auch dem Umstand, dass sich Medienunternehmen zunehmend dezentral organisieren und redaktionelle Ver- antwortung oftmals vertikal und horizontal auf verschiedene Ebenen verteilt ist, trägt der Richtlinienvorschlag nicht in größerem Umfang Rechnung als die geltende Fassung der Fernsehrichtlinie. Die Verwendung der Begriffe „Sendung“ und „Programm“ entgegen des üblichen deutschen Sprachgebrauchs ist auch im neuen Richtlinienvorschlag zu konstatieren, wobei die Begriffe weiterhin (z. B. in Art. 11 des Vorschlags) z. T. synonym gebraucht werden, was nicht zur Rechtsklarheit beiträgt. Ferner lässt der Vorschlag weiterhin eine Legaldefini- tion des Begriffs „Programm“ vermissen. bb) Weitere Akteure und Beispiele Die Einbeziehung weiterer Personen, über die des „Veranstalters“ im Sinne der derzeit geltenden Fassung der Fernsehrichtlinie hinaus, scheint noch nicht ab- schließend festzustehen. So ergeben sich aus den im Definitionsansatz zum „Anbieter“ enthaltenen Alternativen verschiedene Steuerungsmöglichkeiten, den Adressatenkreis zu erweitern oder einzugrenzen. (1) Eingrenzung Wird allein auf die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt eines audio- visuellen Mediendienstes abgestellt, so ist zu überlegen, dass in einem stark arbeitsteilig und vertikal organisierten Mediensektor auch ein Programmzulie- ferer in den Regelungsrahmen einbezogen werden könnte. Dies jedenfalls dann, wenn sich die Funktion anderer Beteiligter eher auf die Verbreitung und Vermarktung, gegebenenfalls die Kundenbeziehung und Abrechnung, be- schränkt. Beispielsweise ist nicht recht ersichtlich, wie ein Mobilfunkbetreiber als Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (und u. U. von Netzen) bei der reinen Durchleitung von audiovisuellen Inhalten, für deren Übertra- gung ein anderer die Rechte erworben hat und die dieser abrufbar hält oder „streamt“ (Konstellation eines Premium-Service-Dienstes durch Dritte), eine redaktionelle Kontrolle ausüben könnte. Dies würde man beim Kabelfernseh- netzbetreiber hinsichtlich der bloßen von ihm angebotenen Transportleistung auch nicht annehmen können. Durch die angedachte Hinzufügung der Worte „Auswahl der“ (Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes) wird stärker der Bezug zu den klassischen Funktionen des Veranstalters eines Fernsehprogramms hergestellt. Daraus ergibt sich eine gewisse Eingrenzung. 79 (2) Erweiterung Folgt man der soeben (unter (1)) angebotenen Erläuterung, worin allgemein die redaktionelle Verantwortung eines Anbieters gesehen werden kann, nicht, so stellt sich natürlich die Frage, ob eine Reihe von Akteuren vom Anwen- dungsbereich der Richtlinie erfasst würde, an deren Funktion traditionell keine weitere inhaltliche Verantwortung anknüpfte. Auch außerhalb der „Fernseh“-Tätigkeit im engeren Sinne, die eine deut- liche Verbindung zu der inhaltlichen Gestaltung von Angeboten aufweist, gera- ten Akteure in das Blickfeld, die gemischt technisch-inhaltliche Aufgaben wahrnehmen (Anbieter von Navigatoren, EPGs, Bündelung von Programmen/ Paketierung) oder denen technisch-wirtschaftliche bzw. administrative Funk- tionen zukommen (Bündelung oder Weiterverkauf von Inhalten/Multiplexing, Bereitstellung von Abrechnungssystemen, Anbieter von Zugangskontrolldiens- ten) – wobei hier jeweils keine trennscharfe Zuordnung getroffen werden soll, da z. B. ebenso argumentiert werden kann, dass der Weiterverkauf von Pro- grammen eine eher technisch-inhaltliche Tätigkeit darstellt. Da beispielsweise sowohl bei Near-Video-on-Demand als auch bei Video- on-Demand ein Angebot von bewegten Bildern mit oder ohne Ton an die Allgemeinheit mittels elektronischer Kommunikationsnetzwerke, mithin ein audiovisueller Mediendienst, vorliegt, muss die Zuordnung innerhalb der neuen Richtlinie nach anderen Kriterien erfolgen. Zunächst ist aber festzuhalten, dass die Anbieter von Video-on-Demand vom Anwendungsbereich erfasst würden, so dass eine Erweiterung des Adressatenkreises stattfindet. Hinsichtlich Video- on-Demand erscheint „nur“ fraglich, ob dies ein linearer Dienst sein kann, da hierbei nicht die Entscheidung des Anbieters im Vordergrund steht, zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Sendung angeboten wird und in welcher Abfolge die Sendungen bereitgestellt werden. In Bezug auf Near-Video-on-Demand scheint der Rückgriff auf die Definition des linearen Dienstes, also die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs, allein nicht ausreichend, um eine Zuord- nung zu den allgemeinen Regeln oder zu den spezifischen Vorschriften vor- nehmen zu können. Schließlich wird man begründen können, dass eine gewisse Struktur der Abfolge von Sendungen gegeben ist, denn der Nutzer kann nicht auf jeden beliebigen Inhalt zugreifen. Auch ist er auf die Zeitpunkte ver- wiesen, zu denen der Anbieter den Zugriff auf die Sendungen einrichtet. Hier kommt es also offenbar darauf an, dass zugleich auch die beiden Definitionen zu Anbieter und Veranstalter betrachtet werden, mithin der persönliche Anwen- dungsbereich. Versteht man unter „Verantwortung für die Zusammensetzung der Sendepläne“ in Verbindung mit den Merkmalen „Zeitpunkt“ und „Fest- legung des Programmplans“ eine Tätigkeit, die sich wie im klassischen Fern- sehen auf die genaue Abbildung der Linearität des Programmes bezieht, so wäre NVoD nicht (mehr) dem spezifischen Rechtsrahmen zuzuordnen, mithin 80 der Anbieter eines solchen Dienstes nicht Veranstalter. Verlangt man dies nicht, so wäre nunmehr jedenfalls (explizit) festgehalten, dass der NVoD-Anbieter ein Veranstalter ist; das ist dann der Zustand, der nach dem Mediakabel-Urteil des EuGH auch für die aktuelle Fernsehrichtlinie gilt. Offensichtlich führt die Hinzufügung allgemeiner Regeln für audiovisuelle Mediendienste von „normalen“ Anbietern zur Hereinnahme von Akteuren aus „dem Internetsektor“, damit zu einer Erweiterung über VoD, das auch über „das Internet“ als Übertragungsweg angeboten werden kann, hinaus. Anbieter von Websites, also diejenigen, die „das Internet“ als Inhalteplattform nutzen, wären von der neuen Richtlinie erfasst, sofern sie audiovisuelle Mediendienste anbieten, die nicht lediglich untergeordneten Charakter haben. Das Gleiche gilt hinsichtlich der Verbreitung von bewegten Bildern an die Allgemeinheit über Mobilfunknetze, in jedem Fall deshalb, weil der technische Charakter der Übertragung (Point-to-Point oder Point-to-Multipoint) nach dem neuen Recht noch weniger maßgeblich sein würde. cc) Einschluss des Multiplex-Betreibers Im Hinblick auf den von der künftigen Richtlinie angesprochenen Adressaten- kreis machte Kommissarin Reding eine interessante Aussage im Zusammen- hang mit der Feststellung der rechtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten:m „Außerdem sollte die Richtlinie nach Ansicht der Sachverständigen an die neuen tech- nischen Entwicklungen angepasst werden und damit die Rolle des ‚Multiplex-Betreibers‘ berücksichtigen, der die Programme verschiedener Sender in einer digitalen Aufwärts- strecke zum Satelliten zusammenführt.“110 Bei der Suche nach geeigneten Kriterien zur Bestimmung des Mitgliedstaats, dem nach dem Sendestaatsprinzip die Rechtshoheit über einen bestimmten Fernsehsender obliegen soll, ist nunmehr der Vorgang des sog. „Multiplexing“ als möglicher Anknüpfungspunkt in das Blickfeld der Kommission geraten. Multiplexing bedeutet, dass über einen Kanal, also den Frequenzbereich, über den im analogen Zeitalter nur ein Programm verbreitet wurde, jetzt mehrere Programme in einem Datenstrom übertragen werden können.111 Die Zusammen- fassung dieser Programme zu einem Datenstrom wird als Multiplex bezeich- net.112 Im Falle des Übertragungsweges Satellit versteht man unter Multiplexing die Zusammenführung von Signalen aus unterschiedlichen Quellen zur Satelli- tenübertragung. Dies kann auf verschiedenen Produktionsstufen durch unter- schiedliche Unternehmen in unterschiedlichen Ländern erfolgen. Der Multiplex- 81 110 Die Rede der Kommissarin anlässlich eines Seminars zur Fernsehrichtlinie in Luxemburg am 30. 5. 2005 ist abrufbar unter: europa.eu.int /comm/avpolicy/ legis/speeches/speech_tvsf_lux_de.pdf. 111 Berger/Schoenthal, Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste; IRIS Spezial, Straßburg 2005, S. 14. Vgl. dazu auch umfassend Scheuer/Knopp, Glossar des digitalen Fernsehens, Straßburg 2004, S. 5 ff. 112 Ebd. betrieb dient der Steigerung der Effizienz und einer besseren Ausnutzung der Kanal- bzw. Transponderkapazität. Multiplexing kann sogar nach der Sendung von der Erdstation noch im Satelliten erfolgen, wo die Signale zusammen- geführt und als ein einheitlicher Dienst an den Empfänger auf der Erde aus- gestrahlt werden.113 Die Eignung des Multiplexvorgangs als Anknüpfungskriterium zur Bestim- mung der rechtlichen Zuständigkeit wird von einigen Branchenvertretern, ins- besondere Satellitenbetreibern, in Frage gestellt. Zum einen gebe es bei der Multiplextechnik keinen einzigen oder eindeutigen Standort und zum anderen könne ein Multiplex-Betreiber direkte vertragliche Verbindungen mit dem Inhaltsanbieter haben, müsse dies aber nicht. Mit diesem Sonderaspekt, der eine bestimmte Person bzw. die von dieser wahrgenommene Funktion zwar nur in einem spezifischen Kontext, nämlich der Bestimmung desjenigen Mitglied- staats, der die Rechtshoheit über den Veranstalter ausübt, thematisiert und dem daher nur eine eingeschränkte Aussagekraft für die grundlegende Konstruktion zukommt, ist jedenfalls ein (weiterer) Beleg dafür vorhanden, dass bei der Revision der Richtlinie auf die Veränderungen durch die Digitalisierung ein- gegangen wird. 2. Alternativen Aus den vorgenannten Beispielen lässt sich ersehen, dass insbesondere die Hereinnahme der „neuen Medien“ in den Anwendungsbereich einer Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, und damit einhergehend die Begründung von Pflichten für andere als die bisherigen Normunterworfenen der Fernseh- richtlinie, ein neuralgischer Punkt ist. Dies bestätigen auch die Reaktionen der (Fach-)Öffentlichkeit. In den Medien, vor allem den britischen (und dort ins- besondere der Boulevardpresse), ist ohne Differenzierung die Rede davon, die Kommission wolle „das Internet“ regulieren. Dabei wird unbeirrt so getan, als sei das Internet bislang ein rechtsfreier Raum und außerdem schlechthin nicht zu regulieren. Beide Vorstellungen entsprechen bekanntlich nicht den recht- lichen Gegebenheiten. Außerdem wird die Reichweite der vorgeschlagenen Änderungen ignoriert. Wie sich im Rahmen der Diskussionen auf der Liver- pooler Konferenz Ende September des Jahres 2005 gezeigt hat, ist auch von Seiten der Interessenvertreter Widerstand angekündigt und sind eine Reihe von Vorbehalten und Gegenargumenten vorgebracht worden. Hier stehen die Tele- kommunikationsanbieter, vor allem Internet(zugangs-)anbieter und Mobilfunk- betreiber, hauptsächlich in ihrer Eigenschaft als technische Dienstleister, in einer gemeinsamen Front mit den Anbietern von Video-on-Demand oder den 82 113 Issue Paper, p. 7. Presseunternehmen, die auch eine ausgedehnte Internetpräsenz und -tätigkeit entfalten. Es entsteht dabei der Eindruck, dass sich der hier skizzierte Personenkreis im Rechtsrahmen der eCommerce-Richtlinie gut aufgehoben sieht. Es wird also nicht allein darum gerungen, wie die Binnendifferenzierung in einer neuen Richtlinie ausgestaltet werden sollte, sondern auch darum, wie die Abgrenzung des neuen Rechtsaktes nach außen bewerkstelligt wird. Hinsichtlich einer Reihe von Politikzielen, die die Fernsehrichtlinie verfolgt, z. B. Jugendmedienschutz, Regelung der kommerziellen Kommunikation, teil- weise auch in Bezug auf das Gegendarstellungsrecht, wird argumentiert, dass die bestehenden sektorspezifischen Regelungen vollends ausreichten bzw. die allgemeinen Bestimmungen, vor allem des Straf- und Zivilrechts, einen an- gemessenen Schutz der betroffenen Rechtsgüter ermöglichten. Der deutliche Hinweis darauf, dass die mit der Festlegung von Mindest- standards und der Regelungsdichte der Fernsehrichtlinie einhergehende, größere Rechtssicherheit – im Vergleich zur eCommerce-Richtlinie oder allgemeinen Regelungen – eine klare Verbesserung für die Binnenmarktfähigkeit der Dienst- leistungen der Anbieter mit sich bringe, überzeugt offenbar nicht wirklich. So wird denn auch vor allem die Besorgnis geäußert, die Anwendung der Quoten- bestimmungen auf „normale“ audiovisuelle Inhaltsdienste werde die Entwick- lung des entstehenden Marktes erheblich beeinträchtigen.114 Von dieser Position aus sprechen sich die Betreffenden, zum Teil unterstützt durch die nationalen Regierungen, gegen eine derartige Überarbeitung des Rechtsrahmens aus. IV. Zusammenfassung Der europäische Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien bedarf einer Anpas- sung an die durch technischen Fortschritt und Konvergenz veränderten Reali- täten. Selbst wenn man die dargestellten Anwendungsprobleme noch nicht als gravierend ansähe, so wird zumindest deutlich, dass von einem ausreichend zukunftsoffenen und zukunftstauglichen Regelungsregime nicht mehr die Rede sein kann. Allerdings wurden diese Entwicklungen früh erkannt. Die Europäi- sche Kommission beschäftigt sich bereits seit geraumer Zeit mit der Konvergenz und ihren Auswirkungen.115 Die Bemühungen um eine Anpassung der Richt- linie halten mit den tatsächlichen Entwicklungen weitgehend Schritt. Die genaue Ausgestaltung dieser Anpassung ist nunmehr abzusehen, sie knüpft an die 83 114 Vgl. dazu etwa Indepen, Ovum and fathom, „Extension of the Television Without Frontiers Directive – An Impact Assessment“, Final report for Ofcom, September 2005, abrufbar unter: ofcom.org.uk/research/ tv/ twf/ twfreport / twf.pdf. 115 Vgl. dazu etwa das Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informations- technologie und ihre ordnungspolitischen Auswirkungen, KOM(97)632 endg. Linearität oder Nicht-Linearität der Dienste an und sieht einen erweiterten Anwendungsbereich und eine in zwei Stufen unterteilte Regulierungsdichte vor. Insbesondere in Anbetracht dieses Verfahrensstands lohnt ein Blick auf ent- sprechende Erfahrungen in den Mitgliedstaaten. Hieraus lassen sich möglicher- weise Erkenntnisse gewinnen, die für die europäische Ebene und für die ande- ren Mitgliedstaaten von Nutzen sein können. 84 D Länderberichte I. Deutschland 1. Digitalisierung und Konvergenz in Deutschland a) Digitalisierung der Übertragungswege 6,6 Millionen (17,5 %) von 37,6 Millionen deutschen Fernsehhaushalten (bzw. 7,1 Millionen von 38 Millionen Haushalten,116 d. h. ca 19 %) verfügen über digitalen Empfang117. aa) Kabel Von den insgesamt 33,72 Millionen Fernsehhaushalten in Deutschland empfan- gen gemäß der Media Perspektiven Basisdaten 19,31 Millionen Haushalte Fernsehen über Kabel.118 Dem SES Astra German Satellite Monitor zufolge, der von TNS Infratest durchgeführt wird und der von 38 Millionen TV-Haus- halten ausgeht, belief sich die Zahl der Kabelhaushalte zum Jahresende 2004 auf 19,35 Millionen (ca. 51 % der TV-Haushalte).119 Kabelhaushalte sind dabei definiert als Haushalte, die via Kabel versorgt werden, aber über keinen zusätz- lichen Satellitenanschluss verfügen. Über digitalen Kabelempfang verfügen 1,98 Millionen (also ca. 28 %) der Haushalte von insgesamt 7,10 Millionen digital empfangenden Haushalten.120 Das Jahrbuch der Europäischen Audio- visuellen Informationsstelle weist (für Ende 2004) folgende Zahlen aus: Aus- gehend von 37,6 Mio. Fernsehhaushalten sind 22,2 Mio. Haushalte (ca. 59 %) 85 116 Zahlen nach dem SES Astra German Satellite Monitor, abrufbar unter www.ses-astra.com/press-info/ news/press-releases/05/20050224_d.shtml. 117 Zahlen nach: Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Band 2, Straßburg 2005, S. 35.m 118 Quelle: AGF/GfK Fernsehforschung, Media Perspektiven Basisdaten, abrufbar unter: www.ard.de intern/basisdaten/empfangssituation/ technische_20reichweiten/-/ id=54848/1hwge2l/ index.html. 119 Zahlen nach dem SES Astra German Satellite Monitor, abrufbar unter www.ses-astra.com/press-info/ news/press-releases/05/20050224_d.shtml. 120 Zahlen nach dem SES Astra German Satellite Monitor, abrufbar unter www.ses-astra.com/press-info/ news/press-releases/05/20050224_d.shtml. ans Kabel angeschlossen, davon 2,05 Mio. (ca. 9 % der Kabelhaushalte) ans digitale.121 bb) Satellit Über Satellitenempfang verfügen 12,39 Millionen Haushalte (ca. 37 % der TV- Haushalte) (Media Perspektiven Basisdaten).122 Zahlen des SES Astra German Satellite Monitor gehen von 15,47 Millionen Satellitenhaushalten aus, davon sind 4,51 Millionen (ca. 29 %) digital.123 Dem Jahrbuch der EAI zufolge lag die Zahl der Haushalte mit Satellitendirekt-(DTH) oder -gemeinschaftsempfang im Jahr 2004 bei 14,3 Mio., davon waren 1,6 Mio. (über 10 %) digitale Rezi- pienten.124 Der Satellitenempfang wird heute von einem erheblichen Anteil der deut- schen Fernsehhaushalte genutzt. Dies ist insofern nicht selbstverständlich, als der private Rundfunk in Deutschland vor allem als Kabelrundfunk eingeführt wurde. So erfolgte der Start des Privatfernsehens am 1. Januar 1984 mit dem Kabel-Pilotprojekt Ludwigshafen. Erst 1985 gab die Deutsche Bundespost den privaten Individualempfang der Signale von Fernmeldesatelliten mit einigen Einschränkungen frei. In den ersten Jahren wurde diese Möglichkeit von den Bundesbürgern allerdings kaum wahrgenommen. Hauptgrund hierfür war, dass für den Direktempfang nur die verhältnismäßig schwachen Abstrahlungen der ersten Generation der Eutelsat-Satelliten sowie der Intelsat-Satelliten in Frage kamen. Für den Empfang wurden daher aufwändige Parabolantennen mit sehr großem Durchmesser benötigt, so dass der Satellitenempfang für Privathaus- halte wenig reizvoll blieb. Bis zum Jahr 1988 waren daher lediglich 30.000 An- tennenanlagen verkauft, die Zahl der privaten Fernsehhaushalte mit Satelliten- empfang lag dementsprechend noch deutlich darunter. Entscheidende Bedeutung für den Erfolg des Satellitendirektempfangs hatte die Inbetriebnahme der Satelliten DFS Kopernikus 1 und TV-Sat 2 im Jahr 1989, in deren Zuge sich Deutschland zum zweitgrößten europäischen Markt für Satellitendirektempfang nach Großbritannien entwickelte.125 86 121 Zahlen nach: Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Band 2, Straßburg 2005, S. 26 und 35. 122 Quelle: AGF/GfK Fernsehforschung, Media Perspektiven Basisdaten, abrufbar unter: www.ard.de intern/basisdaten/empfangssituation/ technische_20reichweiten/-/ id=54848/1hwge2l/ index.html. 123 Zahlen nach dem SES Astra German Satellite Monitor, abrufbar unter www.ses-astra.com/press-info/ news/press-releases/05/20050224_d.shtml. 124 Zahlen nach: Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Band 2, Straßburg 2005, S. 34 und 35. 125 Vgl. eingehend zur Satellitenverbreitung in Europa: Roßnagel/Sosalla /Kleist, Der Zugang zur digitalen Satellitenverbreitung, Berlin 2004, S. 29 ff. cc) Terrestrik Die Anzahl der Fernsehhaushalte, die terrestrisch empfangen, beläuft sich in Deutschland auf 2,02 Millionen oder ca. 6 % (Media Perspektiven Basis- daten).126 SES Astra geht demgegenüber von 1,37 Millionen Haushalten aus, davon 0,62 Millionen digital.127 Nach dem Jahrbuch der Europäischen Audio- visuellen Informationsstelle gab es im September 2005 in Deutschland 3 Millio- nen Haushalte mit digital terrestrischem Empfang.128 Das digitale terrestrische Fernsehen wird in Deutschland über so genannte Versorgungsinseln eingeführt, das heißt, es erfolgt keine flächendeckende Ver- sorgung, sondern es wird zunächst nur in einzelnen Ballungsräumen mit der digitalen Übertragung begonnen (und der analoge Sendebetrieb beendet). Eine flächendeckende Versorgung wird in Deutschland in absehbarer Zeit nicht er- reicht werden. Allerdings zeichnet sich ab, dass entgegen anfänglicher pessi- mistischer Einschätzungen, die nur bei einer kleinen Minderheit von möglichen Empfängern und vor allem bei sozialen Randgruppen Potenzial für den digitalen terrestrischen Empfang sahen,129 das digitale terrestrische Fernsehen durchaus von den Empfängern angenommen wird. Trotz der im Vergleich zu anderen Ländern ungünstigen Startbedingungen, d. h. des äußerst hohen Grades an Kabel- und Satellitenversorgung – in anderen Ländern wie etwa Frankreich (dort empfangen ca. Zwei Drittel der Haushalte Fernsehen über Antenne) oder Finnland waren zu Beginn des Umstiegs auf digitales terrestrisches Fernsehen noch große Teile der Bevölkerung auf terrestrischen Empfang angewiesen – werden zahlreiche Set-Top-Boxen verkauft. Dies liegt darin begründet, dass das digital-terrestrisch zu empfangende Programmangebot in etwa demjenigen des analogen Kabels entspricht oder jedenfalls durch die Möglichkeit der Über- tragung von 24–30 Programmen in den Augen vieler Rezipienten die wich- tigsten Fernsehsender übertragen werden können. Darüber hinaus entstehen bei diesem Empfangsweg über die Anschaffungskosten der Set-Top-Box und die ohnehin zu entrichtenden Rundfunkgebühren hinaus keine weiteren Kosten. Ferner eignet sich DVB-T insbesondere zum Empfang auf Zweit- und Dritt- geräten für Rezipienten, welche grundsätzlich über Kabel oder Satellit emp- fangen, etwa zum Fernsehempfang in Räumen ohne Kabelbuchse oder zur portablen Nutzung. 87 126 Quelle: AGF/GfK Fernsehforschung, Media Perspektiven Basisdaten, abrufbar unter: www.ard.de intern/basisdaten/empfangssituation/ technische_20reichweiten/-/ id=54848/1hwge2l/ index.html. 127 Zahlen nach dem SES Astra German Satellite Monitor, abrufbar unter www.ses-astra.com/press-info/ news/press-releases/05/20050224_d.shtml. 128 Zahlen nach: Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Band 2, Straßburg 2005, S. 35.m 129 Vgl. dazu Berger/Schoenthal: Die zukünftige Verbreitung audiovisueller Dienste; IRIS Spezial, Straßburg 2005, S. 23. dd) Breitbandige Internetzugänge Die Zahl der Breitbandanschlüsse wächst stetig; sie soll sich von 4,2 Millionen im Jahr 2003 auf ca. 17 Millionen im Jahr 2010 erhöhen, im gleichen Zeitraum soll das gesamte Breitband-Marktvolumen von 2 Milliarden Euro auf 10 Milliar- den Euro steigen und sich die durchschnittliche tägliche Internet-Nutzungs- dauer der Breitband-Nutzer von 40 Minuten im Jahr 2004 auf 118 Minuten im Jahr 2010 beinahe verdreifachen.130 Auch noch höhere Wachstumsraten sind denkbar. So existieren Berechnungen, die das Erreichen der Marke von 10 Millionen Anschlüssen bereits für das Ende des Jahres 2005 voraussagen.131 Derzeit werden Anschlüsse mit Übertragungsraten von 6 Megabit pro Sekunde (Mbit /s) bundesweit angeboten und die ersten ADSL 2+ Anschlüsse mit Über- tragungsraten von bis zu 16 Megabit eingeführt, ebenso die VDSL-Technologie mit Raten von bis zu 25 Mbit /s. Eine Änderung für bisher unversorgte Gebiete könnte sich aus der Erprobung der WiMAX-Technologie ergeben. WiMAX (Worldwide Interoperability for Microwave Access) ist eine Funktechnologie, mit deren Hilfe Breitbandkommunikation dann flächendeckend mit Über- tragungsraten von derzeit 1 Mbit /s möglich sein soll. Im Dezember 2005 führt die zuständige Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Vergabeverfahren der für WiMAX erforderlichen Funkfrequenzen durch.132 ee) Internettelefonie Nach einer aktuellen Studie133 wird Internettelefonie (Voice over IP/ VoIP) bereits von rund 500.000 Kunden in Deutschland, die über geeignete Hard- und Software verfügen, regelmäßig genutzt. Über 12 Prozent aller internationa- len Gespräche aus Deutschland liefen bereits im vergangenen Jahr über VoIP. Überdies nutzen etwa 14 Prozent der deutschen Unternehmen VoIP. Prognosen zufolge soll das Marktvolumen für VoIP-Lösungen in Deutschland bis zum Jahr 2007 auf 528 Mio. Euro ansteigen und im gleichen Zug den Betreibern des klassischen Telefondienstes Umsatzausfälle in Milliardenhöhe bescheren. ff) UMTS-Start Nach einer Marktanalyse der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ent- wickelt sich die Nachfrage im Bereich der UMTS-Übertragung in Deutschland eher schleppend. An die Einführung der neuen Übertragungstechnologie, die 88 130 Zahlen nach der Studie „Deutschland online 2“, abrufbar unter www.studie-deutschland-online.de/.m 131 Zahlen des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V (BITKOM), abrufbar unter: www.bitkom.org/Default_34501.aspx. 132 Die diesbezügliche Pressemitteilung ist abrufbar unter: www.bundesnetzagen-tur.de/enid/e0aefe909 d66efad2ca5450f969d21bc,0/Archiv_Pressemitteilungen/PM_2__4_-_Juli-Dez_ts.html#4780. 133 Studie der Unternehmensberatung Deloitte, abrufbar unter: www.deloitte.com/dtt /press_re-lease/ 0,1014,sid%253D6272%2526cid%253D89959,00.html. durch wesentlich höhere Datenübertragungsraten unter anderem Videotelefonie, umfassende Internetnutzung über das Mobilfunkgerät, Online-Banking und eCommerce und die Nutzung des Endgerätes als Navigationsgerät ermög- lichen soll, waren in Deutschland hohe Erwartungen geknüpft worden, die sich auch in astronomischen Erlösen der Frequenzversteigerungen widergespie- gelt hatten.134 Die UMTS-Anbieter T-Mobile, E-Plus und 02 haben danach bis April 2005 nur 151.000 UMTS-fähige Mobilfunkgeräte verkauft, Vodafone 300.000. Bezogen auf 27 Millionen deutsche Mobilfunkkunden und auch verg- lichen mit der UMTS-Nutzung etwa in Großbritannien und Italien135 ist damit die UMTS-Nutzung marginal. UMTS-Datenkarten für tragbare Computer wer- den hingegen in steigender Zahl verkauft, bis dato wurden etwa 350.000 Stück durch T-Mobile und Vodafone abgesetzt. gg) DMB, DVB-H Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (European Telecom- munications Standards Institut /ETSI) hat mittlerweile auch DMB als europäi- schen Standard anerkannt. DMB (Digital Multimedia Broadcasting) ist ein digitales Daten- und TV-Übertragungssystem für mobil genutzte Endgeräte. Die Übertragung kann dabei terrestrisch (T– DMB) oder via Satellit (S– DMB) erfolgen. DMB setzt auf dem DAB-Standard (Digital Audio Broadcasting) auf, der zur Übertragung digitalen Hörfunks dient, und erweitert diesen dahin- gehend, dass auch Videodaten übermittelt werden können. Technisch wird dies durch eine Kodierung im MPEG-4-Standard und durch höhere Datenüber- tragungsraten erreicht. DMB steht in Konkurrenz zu dem – ebenfalls anerkannten – Standard DVB-H der Digital-Video-Broadcasting-Gruppe für die Übertragung von Fern- sehsignalen auf mobile Empfangsgeräte. Ein Vorteil von DMB liegt darin, dass die in Europa bereits weit verbreitete DAB-Infrastruktur zur Übertragung ge- nutzt werden kann und das größere Frequenzressourcen bereit stehen. DVB-H (Digital Video Broadcasting: Handhelds) wird wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T über Antenne verbreitet und baut auf dessen Technik auf.m Das heißt, dass die Übertragung über dieselben Frequenzen erfolgt, die durch die Umwandlung von analogen in digitale Fernsehkanäle verfügbar wer- den. Der DVB-H-Standard ist allerdings den besonderen Bedürfnissen, die sich aus dem Empfang auf mobilen Endgeräten ergeben, angepasst. Dies wird unter anderem durch das so genannte Time-Slicing-Verfahren (Zeitmultiplex- verfahren) erreicht, welches die Versendung der zu einem Programm gehörigen Pakete zu vorhersehbaren Zeitpunkten erlaubt. Dadurch muss das Empfänger- modul im Endgerät (in der Regel ein Mobiltelefon) jeweils nur für Sekunden- 89 134 Die Gesamterlöse der deutschen Bundesregierung betrugen über 49 Milliarden Euro. 135 Siehe dazu die Länderberichte Italien und Vereinigtes Königreich unter D. IV. 1. a) und D. V. 1. a). bruchteile aktiv sein und kann ansonsten abgeschaltet bleiben. Nur so ist es möglich, den Stromverbrauch beim Empfang von DVB-H auf einem Niveau zu halten, das die Energieversorgung über die derzeit erhältlichen Mobiltelefon- akkus gestattet. Aufgrund modernerer Kompressionsverfahren und der gerin- geren Displaygröße der Empfangsgeräte wird für die Datenübertragung im DVB-H-Standard nur ein Bruchteil der Kapazität eines DVB-T-Multiplexes benötigt, so dass über einen solchen Multiplex bis zu 80 Video-Streams gleich- zeitig übertragen werden können. In Deutschland wird DVB-H, wie zuvor auch DVB-T, in so genannten Start- inseln eingeführt, das heißt, in einzelnen Ballungsgebieten senden „Pioniere“ in dem neuen Standard und andere Regionen ziehen später nach, wobei dann bereits auf die gemachten Erfahrungen zurückgegriffen werden kann. DVB-H- Aussendungen können auch in bestehenden DVB-T-Multiplexen erfolgen. Wie auch bei DVB-T fungiert die Region Berlin-Brandenburg bei DVB-H als Vorreiter. So sind im Februar 2005 auf den Berliner Fernsehtürmen Alexan- derplatz und Schäferberg zwei leistungsstarke Sender für DVB-H in Betrieb genommen worden. Sie senden auf dem Fernsehkanal 39, auf dem vor der Einstellung der analogen terrestrischen Fernsehübertragung das Fernsehen des SFB übertragen wurde, nachdem das bmco-Konsortium der Unternehmen Nokia, Vodafone, Philips und Universal bereits 2004 ein Pilotprojekt auf dem leistungsschwächeren Kanal 59 durchgeführt hatte. Vergleichbare Versuche wurden in Europa auch in Finnland und jüngst in der Schweiz136 gestartet. b) Fazit Der Prozess der Konvergenz ist in Deutschland im Gange. Die Umstellung auf das digitale Fernsehen hat durch die erfolgreiche Einführung von DVB-T in mehreren Ballungsräumen einen Schub erhalten. Die Erfahrungen zeigen, dass nicht nur die wenigen ehemaligen Nutzer des analog-terrestrischen Fernsehens auf DVB-T umsteigen, sondern dass dieses auch als Alternative zu anderen Übertragungswegen gesehen wird. Eine Verschmelzung der Angebote im Sinne eines „Triple Play“ ist noch nicht in dem Maße zu beobachten wie etwa in den USA.137 Vielversprechende Pilotprojekte im Bereich des mobilen Fernsehens (insbesondere DVB-H) lassen auch insoweit mittelfristig die Marktreife neuer Angebote erwarten. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass UMTS sich so wenig durchsetzt, dass es durch die technische Entwicklung gleichsam „über- sprungen“ wird, dass also der überwiegende Teil der Mobilfunkkunden so lange Mobiltelefone der zweiten Generation nutzt, bis ein Umstieg auf die übernächste Generation möglich wird. 90 136 Vgl. die diesbezügliche Meldung von Heise online unter www.heise.de/newsticker/meldung/65632.m 137 Vgl. dazu Clark: US-Kabelbetreiber auf dem Weg zum „Triple Play“, abrufbar unter www.lfm-nrw.de. 2. Übergreifendes Konzept der Regulierung Die Regulierung der Medien in Deutschland lässt sich im Wesentlichen in drei große Teilbereiche untergliedern: Rundfunk, Telemedien (Mediendienste, Tele- dienste) und Telekommunikationsdienste. Die Ratio der Regulierung ist für jeden Sektor eine andere. Dem Rundfunk wird ein erheblicher Einfluss auf die Meinungsbildung attestiert, dementsprechend verfolgt das Medienrecht vorwiegend das Ziel, Mei- nungsvielfalt zu sichern.138 Infolgedessen gibt es weitgehende Vorschriften im Hinblick auf Rundfunkinhalte. Die Differenzierung der verschiedenen Dienste erfolgt demnach in Deutschland nicht anhand der Distributionsmodi (Verteil- oder Abrufdienst) oder der Nutzungsweise, sondern nach Art des vermuteten Einflusses einzelner Angebote auf die öffentliche Meinungsbildung (sog. funk- tionaler Rundfunkbegriff139). Auch auf die Bezeichnung eines Dienstes, etwa als „Mediendienst“, kommt es für dessen Einstufung nicht maßgeblich an. Das deutsche Medienrecht ist durch eine abgestufte Regelungsdichte gekennzeich- net, mit den detailliertesten Regelungen für den Bereich des traditionellen Rundfunks (Fernsehen und mit gewissen Abstrichen auch der Hörfunk), dem eine gewichtige Rolle für die öffentliche Meinungsbildung zuerkannt wird. Die zweite Kategorie bilden die neuerdings auch unter dem Begriff der Telemedien zusammengefassten140 Mediendienste und Teledienste. Diese unter- liegen weder Maßnahmen zur Vielfaltssicherung noch besonderen wettbewerbs- rechtlichen Vorschriften. Regulierungsziel ist hier, einer sich entwickelnden Technologie und einem sich entwickelnden Segment einen Rechtsrahmen zur Verfügung zu stellen, welcher einen möglichst großen Freiraum gewährt. Die Gewährleistung größtmöglicher Marktfreiheit als Ziel der Regulierung solcher Dienste verwirklicht der Gesetzgeber u. a. durch den Verzicht auf ein Zu- lassungserfordernis. Daneben zielen die entsprechenden Gesetze allerdings auch auf die Herstellung eines gewissen Maßes an Transparenz für die Nutzer der Dienste ab, wozu den Anbietern bestimmte Kennzeichnungspflichten auf- erlegt werden. Das Kriterium der Meinungsbildungsrelevanz spielt bei diesen Angeboten im Rahmen der derzeit noch erforderlichen Abgrenzung zwischen Mediendiensten (Massenkommunikation mit keinem bzw. geringerem Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung),141 und Telediensten (Individualkommu- nikation ohne Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung) eine Rolle. 91 138 BVerfGE 57, 295, 319 f. 139 Der funktionale Rundfunkbegriff wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt, insbesondere in der Entscheidung vom 24. 3. 1987 (1 BvR 147, 478/86). 140 Vgl dazu eingehend unter 4. a) dd) (3), 4. d) cc) und 8. a). 141 Vgl. Roßnagel, Der künftige Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie, in: Die Zukunft der Fernsehrichtlinie, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 29, Baden-Baden 2005, S. 35 (43 ff.); Kleist, Die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen, in: Roßnagel/Metze-Mangold/Schulz (Hrsg.), Jahrbuch Medien, Ordnung und Innovation, 2005. Neben den vorgenannten drei Dienstetypen (Rundfunk, Mediendienste und Teledienste) sind allerdings u. a. noch einige Zwischenstufen zu verzeichnen, wie beispielsweise die sog. „Mediendienste, die dem Rundfunk zuzuordnen sind“. Auf die entsprechenden Besonderheiten wird später noch detaillierter eingegangen. Dem Telekommunikationsrecht liegt ein gänzlich anderer Ansatz zugrunde. Hier geht es um die Etablierung eines funktionierenden wirtschaftlichen Wett- bewerbs in einem zuvor von staatlichen Monopolbetrieben abgedeckten Seg- ment. Telekommunikationsrecht ist sektorspezifisches Wettbewerbsrecht. Es soll idealerweise den Übergang zu einem Markt bewerkstelligen helfen, der ohne Sonderregeln, also mit dem allgemeinen Wettbewerbsrecht, auskommt. Vom Begriff der Telekommunikation erfasst ist dabei nur der technische Vor- gang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommunikationsanlagen (§ 3 Ziffer 22 TKG). a) Sicherung der Meinungsvielfalt als Leitgedanke des deutschen Rundfunkrechts Zum Verständnis des deutschen Regulierungsansatzes ist zunächst auf die Unterscheidung des in Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankerten, ver- fassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes von der Definition des Rundfunks im einfachen Recht einzugehen. Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff reicht dabei nach h. M. weiter, als die Rundfunkdefinition im einfachen Recht d. h. im RStV und in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. Staatsverträgen zum öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Unter den Rundfunkbegriff des Grundgesetzes fallen mithin auch die sog. Mediendienste, welche der Gesetz- geber im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) einer geringeren Regulierungs- dichte unterworfen hat, als den einfachgesetzlich definierten Rundfunk, was mit den Vorgaben des Grundgesetzes durchaus zu vereinbaren ist.142 Denn die Verfassung gebietet es nicht, dass alle dem Rundfunk nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zuzuordnenden Dienste in gleicher Weise restriktiv zu reglementieren sind.143 Wohl aber ist aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ein besonders detaillierter Ausgestaltungsvorbehalt bzw. eine Freiheitsgewährungspflicht für die beson- ders meinungsrelevante Form des einfachgesetzlich geregelten traditionellen Rundfunks abzuleiten. Diese verlangt u. a. Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Konzentrationskontrolle im Rundfunkbereich, aber auch die Absicherung der Staatsfreiheit der Rundfunkveranstalter.144 Diese ver- fassungsrechtlichen Vorgaben werden aus der dienenden Funktion des Rund- 92 142 Jarass, Rundfunkbegriffe im Zeitalter des Internet, AfP 1998, 133 (140). 143 Ory, EMR-Schriftenreihe, Bd. 30, 144 Schulz in FES-Gutachten, S. 34. funks145 abgeleitet, die diesem in einem demokratischen Gemeinwesen im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung zugesprochen wird.146 Neben dem allgemeinen Wettbewerbsrecht, welches auch für Medienunter- nehmen gilt, existiert in Deutschland ein spezielles Medienkonzentrationsrecht. Dieses ist für den Rundfunkbereich in den §§ 26 bis 34 RStV geregelt, die ver- fahrensrechtlichen Aspekte sind in den §§ 35–37 und 20–25 sowie 29 RStV enthalten. Adressaten des Medienkonzentrationsrechts sind nach § 26 RStV Unternehmen. Im Hinblick auf die Differenzierung zwischen verschiedenen Diensten sind hier allerdings weniger die Normadressaten von Interesse als vielmehr die Definitionen derjenigen Sektoren, in denen die Beteiligungen dieser Unternehmen erfolgen. Gemäß § 26 Rundfunkstaatsvertrag darf jedes Unternehmen bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Program- men veranstalten, sofern es dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Damit sucht das Medienkonzentrationsrecht also nicht das Funktionie- ren des Marktes als solches zu gewährleisten, dies bleibt Aufgabe des Wett- bewerbsrechts. Ziel der medienkonzentrationsrechtlichen Vorgaben ist die Garantie eines vielfältigen Meinungsspektrums. Allerdings dienen dennoch Marktanteile zur Bestimmung des Grades an Meinungsmacht, die einem Unter- nehmen zukommt. Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 RStV wird das Vorliegen von vorherrschender Meinungsmacht vermutet, wenn die einem Unternehmen zu- rechenbaren Programme im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 30 % erreichen oder, wenn ein Zuschaueranteil von 25 % erreicht ist und das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine markt- beherrschende Stellung inne hat oder eine Gesamtbeurteilung seiner Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten den Schluss zulässt, dass der dadurch erreichte Meinungseinfluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschaueranteil von 30 % im Fernsehen entspricht. Anhand welcher Kriterien diese Schlussfolgerung zu ziehen ist, ist nicht näher geregelt und deshalb umstritten. Ebenso umstritten ist, ob der Anteil von 25 % eine verbind- liche Grenze darstellt, ab der ein medienkonzentrationsrechtliches Einschreiten (erst) erfolgen kann, oder ob dies auch bei einem geringeren Anteil möglich wäre, wenn eine Gesamtbetrachtung mit den Aktivitäten auf den medien- relevanten verwandten Märkten dies nahe legt. So sind die medienrelevanten verwandten Märkte nach ständiger Spruchpraxis der Kommission zur Ermitt- lung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bei der Prüfung des Grund- tatbestands des § 26 Abs. 1 RStV zu berücksichtigen. Auffällig ist die weit gefasste Formulierung des seinerseits nicht weiter definierten Begriffes „medienrelevante verwandte Märkte“. Da nicht etwa von 93 145 Grundlegend zur dienenden Funktion des Rundfunks: BVerfGE 57, 295, 319 f. 146 Nähere Informationen bei Weber/Roßnagel/Osterwalder/Scheuer/ Wüst, Kulturquoten im Rundfunkrecht, Gutachten für das BAKOM, S. 240 ff. „fernsehrelevanten“ Märkten die Rede ist, sollen explizit auch andere Medien- gattungen einbezogen werden. Auch wenn der Gesetzgeber dabei u. a. den Printbereich und vor- wie nachgelagerte Märkte im Auge gehabt haben mag – die amtliche Begründung zu § 26 RStV führt exemplarisch Werbung, Hör- funk, Presse, Rechte und Produktion auf – legt die Wendung doch gerade auch die Einbeziehung neuer Medien nahe. Die KEK sieht mit Blick auf die Ver- anstaltung von bundesweitem Fernsehen jedenfalls folgende Medienmärkte als relevant an:147 Ballungsraumfernsehen, Fernsehwerbung, Fictionrechte, Hör- funk, Markt für Übertragungswege in Deutschland, Mediendienste, Nachrichten- material, Online-Medien, Programmzeitschriften, Publikumszeitschriften, Sport- rechte, Tageszeitungen und technische und administrative Dienstleistungen für digitales und Pay-TV, für die Bestimmung von Meinungsmacht. Festhalten lässt sich also, dass im audiovisuellen Bereich sämtliche neuen Medien für die Bestimmung von Meinungsmacht Berücksichtigung finden. Der Blickwinkel, unter dem die Frage der Konzentration beurteilt wird, bleibt allerdings bis auf weiteres ein rundfunkbezogener. b) Entstehung des geltenden Systems Im Folgenden soll ein kurzer Blick auf die technischen und rechtlichen Ent- wicklungen in der Vergangenheit geworfen werden, um ein besseres Verständ- nis des zuvor erläuterten übergreifenden Konzepts zu erleichtern. Maßgeblich für die bestehende Rundfunkordnung in Deutschland war die Einführung des Privatrundfunks Anfang der 80er Jahre des zwanzigsten Jahr- hunderts. Zuvor waren nur die öffentlich-rechtlichen Anstalten als Rundfunk- veranstalter gesetzlich zugelassen. Die Zulässigkeit der Veranstaltung privaten Rundfunks war zunächst umstritten, bis eine Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts aus dem Jahre 1981 (das sog. FRAG-Urteil)148 für Klarheit sorgte, indem sie die Voraussetzungen aufzeigte, welche der Gesetzgeber bei der Veranstaltung privaten Rundfunks zu berücksichtigen habe. Dementsprechend hat der Gesetzgeber vor allem wirksame gesetzliche Vorkehrungen dafür zu schaffen, dass alle gesellschaftlich relevanten Gruppen zu Wort kommen kön- nen. Ferner muss er Leitgrundsätze verbindlich machen, die ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung ge- währleisten. Er müsse eine begrenzte Staatsaufsicht vorsehen, den Zugang zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen regeln und, solange dieser nicht jedem Bewerber eröffnet werden kann, Auswahlregelungen treffen. In der Folge hatte das Bundesverfassungsgericht im Widerstreit der Interessen zwi- schen der öffentlich-rechtlichen und der privaten Seite sowie zwischen dem 94 147 Internetseite der KEK: www.kek-online.de Inhalte/medienrelevante_verwandte_maerkte.htm 148 BVerfGE 57, 295. Bund und den Ländern noch mehrfach Entscheidungen zu treffen, durch die ein Rundfunksystem zumindest in den Grundzügen festgelegt wurde. Durch diese Rechtsprechung und die ihr folgende Gesetzgebung wurde die duale Rundfunkordnung geschaffen, in der private Anbieter unter genau festgelegten gesetzgeberischen Anforderungen zugelassen sind. Auf dieser Grundlage wurde 1987 der Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens zwischen den Bundesländern abgeschlossen.149 Mit dem Aufkommen der ersten Multimedia-Dienste in den 1990er-Jahren entstand ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit bietenden Rahmenregelungen. Multimediadienste ermöglichen es dem Einzelnen, im Zwischenbereich zwi- schen Rundfunk und individueller Telekommunikation, jederzeit Informatio- nen für jedermann zur individuellen Auswahl anzubieten oder aufzusuchen und dabei mehrere technische oder inhaltliche Mittel überindividueller wie individueller Kommunikation zu verknüpfen oder im Wechsel zu nutzen.150 Zur Beantwortung der Frage, wer unter welchen Voraussetzungen Multimedia- dienste anbieten durfte, bot sich bis dahin nur das Rundfunkrecht (bzw. das Presserecht) an, welches sich jedoch zunehmend als hierzu ungeeignet heraus- stellte, da die Multimediadienste, die Elemente verschiedener Informations- arten verbinden, etwas qualitativ Neues darstellten, auf das alte Regeln nicht einfach übertragen werden konnten. Unter Multimediadiensten wurden die- jenigen neuen Dienste verstanden, die sich mangels eindeutiger Zuordnungs- möglichkeit in einer rechtlichen Grauzone zwischen Rundfunk und Individual- kommunikation bewegten. In den entsprechenden Gesetzesvorhaben, mit denen dieser Situation be- gegnet werden sollte, stand zunächst die Frage der Gesetzgebungskompetenz im Mittelpunkt der Diskussionen zwischen Bund und Ländern. Am 1. Juli 1996 konnte in diesem Punkt folgender Kompromiss erzielt werden: Beide Seiten sollten in ihrem Kompetenzbereich eigenständige Regelungen erlassen. Die an die Allgemeinheit gerichteten Dienste sollten die Länder, die Dienste für Individualkommunikation der Bund regeln. Inhaltlich sollten die Regelungen wortgleich oder zumindest aufeinander abgestimmt sein. Aufgrund der end- gültigen Einigung zwischen Bund und Ländern am 18. Dezember 1996 konnten am 1. August 1997 der Mediendienste-Staatsvertrag151 der Länder und das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz des Bundes zeitgleich in Kraft treten.152 Es ist an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass die Regelung in zwei verschiedenen Gesetzeswerken nicht etwa sachlich (etwa 95 149 Herrmann/Lausen, Rundfunkrecht, § 4, Rn. 109. 150 Bullinger/Mestmäcker, Multimediadienste, Baden-Baden 1997, S. 31. 151 Dessen Vorläufer, der sog. Btx-Staatsvertrag, war technisch und wirtschaftlich überholt, Roßnagel, in ders., Recht der Multimedia-Dienste, Einführung, Rz. 19. 152 Ausführlich zur Entstehungsgeschichte dieser Rechtsinstrumente, Roßnagel, in ders., Recht der Multimedia- Dienste, Einführung, Rz. 13–39. durch technische Gegebenheiten) begründet, sondern allein der Kompetenz- verteilung im Bundesstaat – also politischen Bedingungen – geschuldet war.m 3. Verfassungsrechtliche Vorgaben für das Medienrecht Das Rundfunkrecht, aber auch das sonstige Medienrecht, ist konkretisiertes Verfassungsrecht.153 Für das Verständnis der deutschen Medienrechtsordnung ist daher eine Betrachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben unerlässlich. Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung und insbesondere die materiellen Vorgaben der Grundrechte – vor allem, aber nicht ausschließlich des Art. 5 GG – prägen die medienrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.n a) Kompetenzverteilung Mit der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren 16 Bun- desländern geht eine Teilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern einher. Gem. Art. 70 GG steht den Ländern hierbei grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz zu, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund eine entsprechende Kompetenz zuweist. Der Rundfunk wird in den Art. 70 ff. GG nicht erwähnt, womit die Zuständigkeit für diesen Bereich den Ländern zu- kommt. Zuständigkeiten des Bundes bestehen bezüglich der Telekommunika- tion, des Wettbewerbsrechts und anderer Bereiche, die im Rahmen der Medien- regulierung von Relevanz sein können. Wie noch im Einzelnen aufzuzeigen sein wird, hat diese Aufteilung der Kompetenzen – insbesondere angesichts des technologischen Fortschritts im Mediensektor – wiederholt zu Konflikten zwischen Bund und Ländern geführt. b) Bundesverfassungsgerichtlicher Begriff der „dienenden Rundfunkfreiheit“ Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG lautet: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht- erstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Mit diesem Satz beschreibt das Grundgesetz die Rundfunkfreiheit. Wegen der knappen Worte, die einer Konkretisierung und Ausfüllung bedürfen, ist das deutsche Rundfunk- recht von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Die Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichtes – als „Hüter der Verfassung“154 – binden alle übrigen Staatsorgane und haben in bestimmten Fällen Gesetzes- kraft155. 96 153 Vgl. Herrmann/Lausen, Rundfunkrecht, München 2004, S. 149. 154 Schneider Hans-Peter, Die Vollstreckungskompetenz nach § 35 BVerfGG – ein Notverordnungsrecht des Bundesverfassungsgerichts?, NJW 1994, 2590, 2594. 155 § 31 BVerfGG. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren „Grundsatzentscheidungen“ den Begriff der Rundfunkfreiheit definiert und – entsprechend der technischen und tatsächlichen Entwicklungen nach der Einführung des dualen Systems – fortgeschrieben156. Dabei ist maßgebend und folgenreich die vom Bundes- verfassungsgericht festgestellte Rolle des Rundfunks als „Medium und Faktor“ des verfassungsrechtlich geschützten Prozesses der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und der damit einhergehenden objektiv-recht- lichen Ausprägung des Grundrechts. Demnach bildet die Rundfunkfreiheit unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine notwendige Ergänzung der in Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG normierten Meinungsfreiheit und für die demokratische Grundordnung „schlechthin konstituierend“157. Sie ist also im Sinne einer condicio sine qua non für einen freien Willens- und Meinungs- bildungsprozess zu verstehen158. Die Rundfunkfreiheit dient damit (primär159) der Aufgabe, die freie und umfassende Meinungsbildung durch den Rundfunk zu gewährleisten160, und ist, im Unterschied zu anderen Freiheitsrechten, kein Grundrecht, das seinem Träger zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung oder Interessenverfolgung eingeräumt ist161. Der grundrechtliche Schutz der Vermittlungsfunktion des Rundfunks bildet daher eine unerlässliche Voraussetzung der Erreichung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 GG162. Diese dem Rundfunk zukommende – staats- fremde – „öffentlich-rechtliche Aufgabe“163 bestimmt danach auch die Eigenart und die Bedeutung der Rundfunkfreiheit: Neben dem Abwehrcharakter eines klassischen Freiheitsrechts, der die Freiheit des Rundfunks von staatlicher Einflussnahme verlangt, muss der Gesetzgeber dem dienenden Charakter in- soweit Rechnung tragen, dass er eine positive Ordnung schafft. Diese muss sicherstellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk „in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet und dass auf diese Weise umfassende Information geboten wird“164. 97 156 BVerfG 12, 205 ff.; 31, 314 ff.; 35, 202 ff.; 57, 295 ff.; 73, 118. 157 St. Rspr., vgl. BVerfGE 35, 202, 221; 57, 295, 321; 73, 118, 152 f.; 74, 297, 325 f. Das Bundesverfassungs- gericht beschreibt die Meinungsfreiheit in seiner Lüth-Entscheidung als „eines der vornehmsten Menschen- rechte überhaupt“ (un des droits les plus precieux de l’homme, nach Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituie- rend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo); BVerfGE 7, 198, 208. 158 So Libertus (1991), S. 25. 159 BVerfGE 74, 297, 323. 160 BVerfGE 57, 295, 319. 161 BVerfGE 87, 181, 197; kritisch hierzu: Klein (1981), S. 190; Engel (1994), S. 185 ff.; Degenhart (1991), S. 511; Kull (1981), S. 378. 162 BVerfGE 83, 238, 296. 163 BVerfGE 31, 314, 337. 164 BVerfGE 57, 295, 320; 83, 238, 296. Mit der Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland und der somit seit den 80er Jahren bestehenden dualen Rundfunkordnung „teilt“ sich der dienende Charakter der Freiheit: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegt die „unerlässliche Grundversorgung“. Diese umfasst die „essenziellen Funk- tionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik“. Solange und soweit die Wahrneh- mung dieser Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam gesichert sei, könnten von Seiten des Gesetzgebers an die Breite des Pro- grammangebots und die Vielfaltssicherung im Privatrundfunk weniger hohe Anforderungen gestellt werden. Trotzdem müssten die getroffenen Maßnahmen geeignet sein, ein möglichst hohes Maß gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk zu erreichen und zu sichern165. Dies gilt, nach den Vorgaben des Gerichts, jedenfalls solange und soweit wirksam sichergestellt ist, dass die unerlässliche Grundversorgung der Bevölkerung im öffentlich-rechtlichen Rund- funk ohne Einbuße erfüllt wird166. Diese „Teilung“ der Rundfunkfreiheit gilt nach der Vorgabe des Gerichts auch nach dem Ende der Knappheit an den ver- schiedenen Übertragungswegen167. c) „Positive Ordnung“ Freie und individuelle öffentliche Meinungsbildung durch den Rundfunk ver- langt nach der Auffassung des Gerichts zunächst die Freiheit von staatlicher Beherrschung: Insoweit ist dem abwehrenden Charakter der Rundfunkfreiheit als klassisches Freiheitsrecht Rechnung zu tragen. Eine rein negatorische Ge- staltung des Grundrechts gewährleiste jedoch nicht die zur Aufgabe „Meinungs- bildung“ notwendige Vielfaltssicherung. Dazu bedürfe es einer positiven Ord- nung, welche sicherstelle, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck finde. Unter einer positiven Ordnung versteht das Gericht materielle, organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen, die sich an der Aufgabe der Rundfunkfrei- heit orientieren, diese „in geeigneter Weise ausgestalten und sichern“168 und unter (Landes-)Parlamentsvorbehalt stehen169. Da die Rundfunkfreiheit nicht nur vor unmittelbaren Einflussnahmen auf das Programm schütze, sondern auch mittelbaren Programmeinflüssen entgegenstehe (vor allem im Wege der Festsetzung von Art und Höhe der Finanzierungsmittel)170, dürfe der Gesetz- geber dabei dem Staat aber keinen Einfluss auf Auswahl, Inhalt und Gestal- 98 165 BVerfGE 73, 118, 118 (Leitsätze). 166 BVerfGE 83, 238, 297. 167 BVerfGE 57, 295, 322. 168 BVerfGE 83, 238, 322 f. 169 BVerfGE 57, 295, 320. 170 BVerfGE 83, 238, 323. tung der Programme geben. Ziel des zu schaffenden rechtlichen Rahmens muss nach Ansicht des Gerichtes sein, sicherzustellen, dass der Rundfunk weder einer einzelnen gesellschaftlichen Gruppe noch einer vorherrschenden Meinungsmacht ausgeliefert wird171 und dass – angesichts des technischen Fortschrittes – das grundgesetzlich geforderte Mindestmaß an Ausgewogenheit des Gesamtprogrammes erhalten bleibt. Dieses Erfordernis einer positiven Ordnung ergibt sich jedoch nicht in gleichem Maße für die sog. „rundfunkähnlichen Kommunikationsdienste“. Von solchen „rundfunkähnlichen Kommunikationsdiensten“ spricht das Bundes- verfassungsgericht in dem sog. 6. Rundfunkurteil172 (Baden-Württemberg- Entscheidung). Damit die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierte Rundfunkfrei- heit ihre Funktion auch in Zeiten, die vom technologischen Wandel geprägt sind, bewahren könne, dürfe sich ihre Anwendbarkeit nicht auf eine ältere Technik (den „klassischen Rundfunk“) beschränken. Anderenfalls würden weite Bereiche, in denen die Rundfunkfreiheit ihre Funktion auch angesichts der neuen technischen Möglichkeiten durchaus erfüllen könnte, ihrem Anwen- dungsbereich entzogen. Daher sollen sich die Schutzwirkungen des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG auch auf die sog. „rundfunkähnlichen Kommunikationsdienste“ erstrecken. Während diese Dienste also dem Schutz von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unter- liegen sollen, wird für sie eine positive Ordnung, wie sie das Bundesverfas- sungsgericht für den „klassischen Rundfunk“ verlangt, nicht in der gleichen Weise für notwendig erachtet. Das Erfordernis besonderer gesetzlicher Sicherungsmechanismen für den Rundfunk begründet das Verfassungsgericht mit Argumenten wie „Suggestiv- kraft“, „Vermachtungstendenzen“ und der bestehenden Frequenzknappheit. Diese Prämissen treffen jedoch nur auf den klassischen Rundfunk zu, weshalb die rundfunkähnlichen Kommunikationsdienste keiner so umfassenden positi- ven Ordnung zur Vielfaltssicherung bedürfen. Die Schlussfolgerung des Gesetz- gebers hieraus besteht darin, die Regelungsdichte bei Rundfunk und rundfunk- ähnlichen Diensten unterschiedlich auszugestalten.173 d) Presse Für die Presse streitet zunächst das klassische Recht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, das allerdings, anders als für den Rundfunk, nicht die Schaffung einer positiven Ordnung verlangt. Gleichwohl ist anerkannt, dass auch die Presse 99 171 BVerfGE 73, 118, 153 u. 175 ff. 172 BVerfGE 74, 297, 350. 173 Castendyk, in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 237, Rdnr. 8 ff. eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Dies wird, wenngleich auch in einfach- rechtlichem Kontext, deutlich einerseits durch die Sonderbestimmungen des GWB zur Fusionskontrolle und kommt ferner darin zum Ausdruck, dass der Bund die Selbstkontrolle des Pressesektors finanziell fördert. Andererseits wird durch Regelung im Landesrecht eine besondere (inhaltliche) Sorgfalt bei der Pressetätigkeit verlangt und zudem beispielsweise durch das Recht auf Gegendarstellung hervorgehoben, dass mit der massenkommunikativen Aus- drucksform der Presse bestimmte Verpflichtungen einhergehen. Ferner sind für die Presse, wie auch für die weiteren wirtschaftlich tätigen Personen im Mediensektor die Wirtschaftsgrundrechte zu beachten. e) Wirtschaftsgrundrechte (Art. 12 und 14 GG) Seit der endgültigen Abschaffung des Fernmeldemonopols im Jahre 1998 ist der Telekommunikationssektor ebenso wie andere Wirtschaftszweige von den Grundrechten der Art. 12 und 14 GG geprägt. Damit besteht auch in diesem Bereich eine an der Berufsfreiheit und dem Recht auf Eigentum bzw. dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb orientierte Wirtschafts- ordnung. Dies gilt allerdings nicht nur für die Signalübertragung. Auch die Entwicklung der Märkte für Telemedien fand auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage statt. Die Grundrechte sind selbstverständlich auch in Bezug auf die Presse und die Rundfunkunternehmen zu beachten. f) Schutzpflichten des Staates Die Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat verpflichten diesen zu- nächst hauptsächlich zum Unterlassen rechtswidriger Eingriffe in den jeweili- gen Schutzbereich. Allerdings gebieten sie überdies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch die vorbeugende Verhinderung drohender Grundrechtsverletzungen durch Dritte oder durch den Staat.174 Aus dem objek- tiv-rechtlichen Gehalt des Grundrechts wird eine Pflicht der staatlichen Organe abgeleitet, sich schützend und fördernd vor die betreffenden Rechtsgüter zu stellen und sie insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren. Der Grad der Schutzverpflichtung richtet sich dabei nach dem Rang des Grundrechtes innerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes175 In diesem Kontext ist die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen spielt sie eine wichtige Rolle bei der allgemeinen Herleitung staatlicher Schutzpflichten im Bereich der Grundrechte. In Art. 1 Abs. 1 Satz 1 wird nämlich der öffentlichen Gewalt auf- 100 174 BVerfGE 53, 30, 57. 175 BVerfGE 39, 1, 42. gegeben, die Menschenwürde nicht nur zu achten, sondern auch zu schützen. Zum anderen ist das Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht zum Schutze der Menschenwürde und den Freiheiten der Medienschaffenden wie etwa der Programmfreiheit der Rundfunkanstalten zu berücksichtigen.176 Da das Grund- gesetz einen staatsfreien Rundfunk vorschreibt, sind hier staatliche Eingriffe – auch zum Schutze der Menschenwürde – als besonders problematisch anzu- sehen. Deshalb ist die Annahme einer Beeinträchtigung der Menschenwürde unter Berücksichtigung der Gesamtumstände genau zu prüfen.177 Dennoch ist das Schutzgebot des Art. 1 Abs. 1 Satz 2 umfassend und ausnahmslos gültig und die Menschenwürde nicht abwägungsfähig, so dass die Medien keinen Raum darstellen können, der von der Schutzpflicht der Menschenwürde frei- gestellt ist.178 Auch im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches sich auf Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG stützt, treffen den Staat Schutzpflichten mit Medienrelevanz, die etwa durch die Garantie eines Rechtes auf Gegendarstellung wahrgenommen werden. Besondere Schutzpflichten bestehen im Bereich des Jugendschutzes. Dies ergibt sich zum einen aus der Schutzpflicht im Hinblick auf die Menschen- würde der Minderjährigen, zum anderen aus dem allgemeinen Persönlichkeits- recht und aus Art. 6 Abs. 1 und 2 GG. Aus unterschiedlichen staatlichen Schutzpflichten speist sich die Rechts- materie des Verbraucherschutzes. Ein Schutzbedürfnis der Verbraucher resul- tiert aus ihrer strukturellen Unterlegenheit gegenüber Herstellern von Waren sowie Dienstleistungsanbietern aufgrund geringer Sachkenntnis und Erfahrung im Geschäftsverkehr. Zu nennen ist hier die körperliche Unversehrtheit des Art. 2. Abs. 2 für den Gesundheitsbereich, aber es spielen auch Rechtsweg- garantien und die Wirtschaftsgrundrechte eine Rolle. Verfassungsrechtliche Grundlage des Datenschutzrechtes ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches das Bundesverfassungsgericht im sog. Volkszählungsurteil179 als besondere Ausprägung des allgemeinen Per- sönlichkeitsrechtes aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet und erstmals anerkannt hat. Dieses Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Ein- zelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persön- lichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur im über- wiegenden Allgemein- oder Individualinteresse zulässig. Damit ist der einzelne Bürger gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner persön- lichen Daten geschützt. 101 176 Vgl. Dörr, Das Menschenbild des Grundgesetzes und seine Bedeutung für die Medien, 2001, S. 7, abrufbar unter www.mainzer-medieninstitut.de/menschenbild.pdf. 177 Ibid. 178 Dörr, a. a. O. 179 BVverfGE 65, 1. Art. 87 f. Abs. 1 GG statuiert überdies eine Pflicht des Bundes, im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewähren. Zu Zeiten des Post- und Fern- meldemonopols kam der Staat dieser Verpflichtung nach, indem er solche Dienstleitungen durch staatliche Behörden erbrachte. Seit der Abschaffung des Monopols werden diese gemäß des Art. 87 f. Abs. 2 privatwirtschaftlich er- bracht; an die Stelle der Pflicht zur Erbringung der Dienste ist die Infrastruktur- vorsorgeverpflichtung getreten. Die Vorgaben des Art. 87 f. Abs. 1 GG werden somit erfüllt, indem der Bund nicht mehr selbst Telekommunikationsleistun- gen anbietet, sondern für das Vorhandensein der erforderlichen Netze sorgt, innerhalb derer private Unternehmen ihre Leistungen anbieten. 4. Staatsvertragliche und einfachgesetzliche Regelungen a) Rundfunkstaatsvertrag aa) Ziele der Rechtssetzung Die politischen Zielsetzungen des Rundfunkstaatsvertrages werden (z. T.) in dessen Präambel umrissen. Diese schreibt zunächst das sog. „duale Rundfunk- system“ im Rundfunkstaatsvertrag fest, d. h. die Koexistenz von öffentlich- rechtlichem und privatem Rundfunk. Dieses System soll für den öffentlich- rechtlichen Rundfunk Bestand und Entwicklung gewährleisten und den privaten Veranstaltern Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher Hinsicht, ermöglichen. Beide Rundfunksysteme sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungs- bildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet und müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. Der Staatsvertrag soll der europäischen Entwicklung des Rund- funks Rechnung tragen, u. a. durch die nachhaltige Unterstützung der Herstel- lung neuer europäischer Fernsehproduktionen. Hiermit sind lediglich die Grundlinien des Rundfunkstaatsvertrages skizziert, auf die sich jedoch eine Vielzahl seiner Detailregelungen zurückführen lassen.n bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen Ist ein bestimmtes Angebot dem Rundfunk zuzuordnen, so unterliegt es den weitreichendsten rechtlichen Anforderungen, die in der deutschen Medienord- nung an audiovisuelle Dienste gestellt werden. Hierbei differenziert der Rund- funkstaatsvertrag zwischen Regelungen, die auf sämtliche Veranstalter anzuwen- den sind, und solchen, die entweder nur gegenüber den öffentlich-rechtlichen oder den privaten Veranstaltern Geltung beanspruchen. Zu den für alle Veranstalter geltenden Verpflichtungen zählen die allgemei- nen Programmgrundsätze (Schutz der Menschenwürde, Achtung der sittlichen 102 und religiösen Überzeugungen etc.), die Vorschriften zur Übertragung von Großereignissen und zur Förderung von Eigenproduktionen und europäischen Werken. Daneben gibt es allgemein geltende Regelungen zu Werbung und Sponsoring, wie z. B. das Trennungsgebot und das Schleichwerbeverbot. Auch der Bereich des Jugendschutzes war für den Rundfunk originär im Rundfunk- staatsvertrag geregelt. Mit Erlass des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wurde jedoch in § 4 RStV ein Verweis auf dessen Regelungen eingefügt. Im Bereich des Jugendschutzes sind demnach die Vorgaben des Jugendmedien- schutz-Staatsvertrages zu beachten, die sich auch an Rundfunkangebote richten und diesen solche Privilegierungen, wie dort für Telemedien vorgesehen, nicht einräumen.180 Im Abschnitt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk enthält der Rund- funkstaatsvertrag wichtige Vorschriften über den Auftrag und die Finanzie- rung der öffentlich-rechtlichen Veranstalter. Die Werberegelungen sind teil- weise strenger ausgestaltet als gegenüber kommerziellen Veranstaltern – so gilt bspw. ein Ausstrahlungsverbot nach 20.00 Uhr. Der dritte Abschnitt des Rundfunkstaatsvertrages enthält spezielle Vor- schriften für private Veranstalter. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt als dem wichtigsten Schutzgut der deutschen Medienrechtsordnung sind hier an erster Stelle die Vorschriften zur Verhinderung einer ungewollt starken Medienkon- zentration zu nennen, welche den Unternehmen (bundesweit verbreitetes Privat- fernsehen) hinsichtlich ihres Wachstums gewisse Grenzen setzen.181 Daneben enthält der Abschnitt die für die privaten Veranstalter geltenden Werbevor- schriften, nach denen bspw. auch die Veranstaltung von Teleshopping zulässig ist, was dem öffentlich-rechtlichen Veranstaltern verwehrt bleibt. Im vierten Abschnitt mit der Überschrift „Übertragungskapazitäten“ nimmt der Rundfunkstaatsvertrag schließlich andere als die vorgenannten Adressaten in den Blick. Die Vorschrift des § 53 RStV richtet bestimmte Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hinsichtlich der von ihnen eingesetzten Technik, um auf diese Weise ein vielfältiges Angebot zu ermöglichen bzw. die Meinungsvielfalt abzusichern. Betroffen von dieser Vor- schrift sind jedoch nur solche Telekommunikationsanbieter, die Rundfunk oder vergleichbare Telemedien verbreiten. In § 52 RStV, welcher die Weiterverbrei- tungspflichten von Kabelanlagenbetreibern betrifft, werden in Absatz 2 be- stimmte Rechtsfolgen begründet, soweit in einer Kabelanlage „Fernsehpro- gramme oder vergleichbare Telemedien“ zusätzlich oder ausschließlich digital verbreitet werden. 103 180 Vgl. hierzu unten unter dd) (2). 181 Vgl. zum Medienkonzentrationsrecht, Abschnitt 2 a). cc) Rechtsaufsicht Die Aufsicht über Rundfunkangebote ist für den öffentlich-rechtlichen Rund- funk und die privaten Rundfunkveranstalter unterschiedlich ausgestaltet. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern überwachen anstaltsinterne Gremien, die „Rundfunkräte“ und „Verwaltungsräte“,182 die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften. Daneben tritt eine „eingeschränkte“ Rechtsaufsicht durch die jeweilige(n) Landesregierung(en). Gegenüber den privaten Veranstaltern wird die Rechtsaufsicht durch die zuständige Landesmedienanstalt wahrgenommen; darüber hinaus besteht gegenüber den Landesmedienanstalten die Rundfunk- aufsicht der jeweiligen Landesregierung (vgl. etwa §§ 88, 117 Landesmedien- gesetz NRW, §§ 55, 62 Saarländisches Mediengesetz). Zuständig für Fragestellungen der Sicherung der Meinungsfreiheit, ins- besondere im Zusammenhang mit Entscheidungen über eine Zulassung oder Änderung einer Zulassung privater Veranstalter oder bei Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an privaten Rundfunkunternehmen, ist gemäß § 36 Abs. 1 RStV die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medien- bereich (KEK). Die Entscheidungen der KEK können allerdings gemäß § 37 Abs. 2 und 3 RStV durch eine Mehrheit von drei Vierteln durch die Konferenz der Direktoren der Landemedienanstalten (KDLM) aufgehoben werden. Zuständig für die Überprüfung der für die Anbieter geltenden Bestimmun- gen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist gem. § 14 Abs. 2 JMStV die Kommission für Jugendmedienschutz, die in dieser Funktion der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Erfüllungsorgan dient. Über einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 53 RStV entscheidet gemäß dessen Absatz 4 die zuständige Landesmedienanstalt im Benehmen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). Gemäß § 53 Abs. 6 steht den Landesmedien- anstalten die Kompetenz zu, durch übereinstimmende Satzungen Einzelheiten zur inhaltlichen und verfahrensmäßigen Konkretisierung der in § 53 RStV ent- haltenen Vorschriften zu regeln. Auf dieser Grundlage wurde insbesondere die Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten der Landesmedien- anstalten vom 1. November 2000 erlassen, mit der auch die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten (GSDZ) eingerichtet wurde. Diese bearbeitet und koordiniert bundesweit Fragen des digitalen Zugangs. Eine Neufassung der Satzung befindet sich zur Zeit in der Abstimmung. 104 182 Bzw. „Fernsehrat“ beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF). dd) Sachlicher Anwendungsbereich (1) Rundfunk Gemäß § 2 Abs. 1 RStV ist Rundfunk die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen beson- deres Entgelt empfangbar sind. An die Allgemeinheit gerichtet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Angebot dann, wenn der Adressatenkreis bei Ausstrahlung nicht feststeht.183 Richten sich die Angebote an einen Personenkreis, welcher durch persönliche oder geschäftliche Beziehungen verbunden ist („closed user group“ – so etwa Mit- arbeiter einer Firma, die für diese ein eigenes Fernsehprogramm veranstaltet, sog. Business-TV), unterfallen sie nicht dem einfachgesetzlichen Rundfunk- begriff.184 Anders verhält es sich hingegen beim sog. „Kunden-TV“, welches über einen festgelegten Personenkreis hinaus an sämtliche tatsächlichen oder potenziellen Kunden des jeweiligen Unternehmens gerichtet ist. Anders als Business-TV-Veranstaltungen im originären Sinn richten sich solche Sendun- gen somit nicht an geschlossene Personengruppen. Von daher weisen Kunden- TV-Veranstaltungen nach Ansicht der Landesmedienanstalten185 den im RStV geforderten Allgemeinheitsbezug auf Vom Anwendungsbereich des RStV grundsätzlich ausgenommen sind Abrufdienste, welche gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 4 MDStV als Mediendienste einzustufen sind186 (sofern nicht der individuelle Leistungsaustausch oder die reine Übermittlung von Daten im Vordergrund steht – bei solchen Abrufdiensten handelt es sich um Tele- dienste).187 Ein zentrales Element der Rundfunkdefinition ist der Begriff der „Darbie- tung“. Das Angebot muss demnach redaktionell gestaltete Inhalte enthalten, die zur öffentlichen Meinungsbildung geeignet sind. Es handelt sich bei dem Begriff der Darbietung um das einzige Merkmal, anhand dessen der Rundfunk von den weniger detailliert geregelten Mediendiensten abzugrenzen ist.188 Entscheidend für die Einstufung eines Angebots als Rundfunk oder als 105 183 Vgl. zu den Adressatenkreisen bestimmter Dienste wie „Business-TV“ und „Kunden-TV“ den „Leitfaden: Medienrechtliche Aspekte von Business-TV“ der Landesanstalt für Medien NRW, abrufbar unter: http:// www.lfm-nrw.de/downloads/btv-leitfaden.doc. 184 Castendyk, in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 237, Rdnr. 4. 185 Vgl. hierzu die gemeinsame Vorlage zur 129. Sitzung der DLM am 14./15. 11. 2000, abrufbar unter: http:// www.alm.de/fileadmin/user_upload/kundtv.doc. 186 Jarras, Rundfunkbegriffe im Zeitalter des Internets, AfP 1998, 133 (140). 187 Siehe unten, in Abschnitt 4 b) und d). 188 Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 20, Rz. 25. Mediendienst ist dabei der Grad an Meinungsbildungsrelevanz, welches dieses erreicht.189 Ein von den Landesmedienanstalten hierzu erstelltes Abgrenzungs- papier190 geht davon aus, dass es für den Rundfunk keine (starre) Definition geben könne, sondern dass hier im Wege einer Typologie vorzugehen sei.191 Hierbei orientieren sich die Landesmedienanstalten an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts192, wonach sich die Wirkungsintensität der jeweili- gen Angebote an den Kriterien „Breitenwirkung“, „Aktualität“ und „Suggestiv- kraft“ messen lasse. Das Strukturpapier wendet diese Kriterien in der folgenden Weise an: Eine Breitenwirkung entfalte der Rundfunk herkömmlicherweise durch die zeitgleiche Vermittlung von Tatsachen und Meinungen an eine unüberschau- bare Vielzahl von Empfängern, wodurch in kurzer Zeit auf einen großen Rezi- pientenkreis Einfluss genommen werde. Diese Wirkung beschränke sich jedoch keineswegs auf die klassischen Verteildienste, sondern sei vielmehr grundsätz- lich jedem (Online-)Dienst zuzuschreiben, sofern er aufgrund der technischen Gegebenheiten in vergleichbarer Weise wie klassische Verteildienste einen hinreichend großen Personenkreis erreichen kann. Die technischen Entwick- lungen der letzten Jahre haben insoweit zu einem Abrücken von einem rein technischen Blickwinkel geführt. Die besondere Aktualität der vermittelten Inhalte werde durch die Produk- tions- und Verbreitungstechnik des Rundfunks und von rundfunkähnlichen Diensten ermöglicht. Sie erzeuge beim Empfänger den Eindruck der Teilhabe am Geschehen und motiviere ihn, sich meinungsbildend damit auseinander zu setzen. Die Suggestivkraft, d. h. die besondere Wirkmacht einer Rundfunkdarbie- tung, beruhe auf dem Eindruck der Authentizität einer audiovisuellen Darstel- lung, die unter anderem durch die Kombination von Ton und Bewegtbild ent- stehe und bei der Live-Berichterstattung besonders intensiv sei. Der Rezipient neigt im Allgemeinen dazu, Gesehenes und Gehörtes zunächst einmal für bare Münze zu nehmen. Das Bewegtbild biete in dieser Hinsicht mehr dramaturgi- sche Möglichkeiten als das geschriebene Wort. Selbst das Bundesverfassungsgericht räume allerdings ein, so die Auffas- sung der Landesmedienanstalten in o. g. Strukturpapier, dass eine trennscharfe Definition anhand dieser drei Merkmale nicht vorgenommen werden kann. Das Strukturpapier der DLM führt daher zusätzliche Kriterien auf, die bei der 106 189 Castendyk, in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 237, Rdnr. 5. 190 Drittes Strukturpapier der DLM zur Abgrenzung von Rundfunk- und Mediendiensten vom 6. 11. 2003, abruf- bar unter: www.alm.de/bibliothek/download/3.Strukturpapier.pdf. 191 Dieser Ansatz steht in gewisser Weise im Einklang mit der amtlichen Begründung zum RStV 1991, wonach der Rundfunkbegriff dynamisch und für technische Entwicklungen offen zu interpretieren ist. 192 BVerfGE 90, 60 (87). Typisierung der Dienste herangezogen werden können. Hierzu zählen u. a. der Umfang der redaktionellen Gestaltung des Inhalts, die Realitätsnähe der Prä- sentation der Inhalte, die tatsächliche Reichweite und die gleichzeitige Rezep- tionsmöglichkeit und Nutzung eines Dienstes. Ein Dienst könne als desto rund- funktypischer angesehen werden, je stärker diese Elemente vorhanden seien. Ein hohes Maß an Interaktivität des Nutzers beim Empfangsvorgang sei hin- gegen eher als ein Indiz gegen eine Typisierung als Rundfunk heranzuziehen.n Das Merkmal der Darbietung wird von anderen allerdings als wenig ge- eignet für eine scharfe Abgrenzung zwischen Mediendiensten und Rundfunk erachtet.193 Der als bruchhaft empfundene Übergang zwischen Regelungs- regimen des Rundfunks und der Mediendienste werde den Anforderungen an eine von Konvergenz der Technik und Diversifizierung der Dienste geprägten Realität immer weniger gerecht.194 Insbesondere das Fehlen materieller Krite- rien, anhand derer entschieden werden kann, wann ein Mediendienst eine „Dar- bietung“ im Sinne des RStV ist und somit in Rundfunk „umschlägt“, ist auf Kritik gestoßen. Dass diese Entscheidung den Landesmedienanstalten (durch die Möglichkeit von Unbedenklichkeitsentscheidungen) überlassen werde, sei im Hinblick auf das rechtsstaatliche Gebot der Bestimmtheit nicht unproble- matisch.195 (2) Mediendienste, die dem Rundfunk zuzuordnen sind In § 20 Abs. 2 RStV findet sich eine besondere Vorschrift für Dienste, die im Grenzbereich zwischen Rundfunk und Mediendiensten anzusiedeln sind. Diese sog. „Mediendienste, die dem Rundfunk zuzuordnen sind,“ bedürfen gem. § 20 Abs. 2 RStV einer Zulassung durch die zuständige Landesmedienanstalt. Diese Vorschrift ist Ausdruck des funktionalen Rundfunkbegriffs des Bundesverfas- sungsgerichts, wonach es für die Einstufung eines Dienstes als Rundfunk weder auf dessen Verbreitungsart noch auf seine Bezeichnung, etwa als „Medien- dienst“, ankommt. Die Einstufung eines Mediendienstes kann gem. § 20 Abs. 2 RStV zum einen von Amts wegen durch die zuständige Landesmedienanstalt erfolgen. Der Anbieter eines Dienstes kann jedoch auch bei der zuständigen Landesmedienanstalt gem. § 20 Abs. 2 S. 3 einen Antrag auf rundfunkrecht- liche Unbedenklichkeit stellen, um Rechtssicherheit (und damit Planungs- sicherheit) über die rechtliche Einstufung seines Angebots zu erlangen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird in der Folge einvernehmlich zwischen allen Landesmedienanstalten getroffen, um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. 107 193 Ory, Band 30; Vesting, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, Einf., Rz. 23; Kröger/Moss, ZUM 1997, 462, (470 f.). 194 Bumke/Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 20, Rz. 8, 139–141. 195 Kröger/Moos, Regelungsansätze für Multimediadienste, ZUM 1997, 462 (465). Diese Einstufung bestimmter Angebote als Mediendienst hat beispielsweise schon dann eine Rolle gespielt, wenn es um die Zulässigkeit pornografischer Inhalte ging. Handelt es sich bei solchen Angeboten um Fernsehen, so sind pornografische Inhalte – auch wegen der entsprechenden Vorschrift in der Fernsehrichtlinie (Art. 22) – unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn sie ledig- lich geschlossenen Benutzergruppen zugänglich sind. Für Telemedien sieht demgegenüber der JMStV in § 4 Abs. 2 die Zulässigkeit solcher Inhalte vor, wenn sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Die DLM hat insofern zugunsten zweier Veranstalter deren Angebote als Mediendienste eingestuft, wobei es sich um pornografischen Pay-per-View- Content handelte, der auf digitalen Plattformen angeboten werden sollte.196 (3) Dem Rundfunk vergleichbares Telemedium Die Verwendung des Begriffs der Telemedien in den §§ 52 und 53 RStV ver- mag ein wenig zu überraschen, denn der Rundfunkstaatsvertrag enthält weder eine eigene Definition des Begriffs „Telemedien“, noch verweist er auf die entsprechende Definition im JMStV. Ebensowenig findet sich eine Aussage dazu, wann ein Telemedium als dem Rundfunk oder einem Fernsehprogramm vergleichbar anzusehen ist. Offensichtlich sollen von den vorgenannten Vor- schriften jedoch nicht sämtliche Telemedien erfasst werden, sondern nur jene, die eine gewisse Verwandtschaft zum Rundfunk bzw. zu Fernsehprogrammen aufweisen. Man kann sich die Frage stellen, inwiefern eine Beziehung dieser Vorschriften zu § 20 Abs. 2 RStV besteht, welcher die Behandlung von Medien- diensten, welche dem Rundfunk zuzuordnen sind, regelt. Ein Verweis auf § 20 Abs. 2 RStV findet sich in den §§ 52 und 53 RStV jedenfalls nicht. Erst aus der Begründung zum 8. RÄndStV ergibt sich, dass der Begriff „vergleichbare Telemedien“ in Übereinstimmung mit dem gleichlautenden Begriff in § 2 des Telekommunikationsgesetzes verwendet werde, welcher auf Forderung der Länder im Bundesratsverfahren in das Telekommunikationsgesetz eingefügt worden sei. Dabei handele es sich „um solche Telemedien, die dem Schutz- bereich von Art. 5 des Grundgesetzes unterfallen.“ Auch dieser Hinweis in der Gesetzesbegründung erscheint allerdings neben der wenig präzisen Formulie- rung im Gesetzestext selbst kaum dazu geeignet, der Praxis ein brauchbares Unterscheidungskriterium dafür zu liefern, welche Telemedien dem Rundfunk vergleichbar sind und für welche dies nicht zutrifft.197 108 196 Die Pressemeldung 16/2003 der DLM ist abrufbar unter: www.alm.de. 197 Auch nach Ansicht von König/Kösling, Die digitale Zugangsfreiheit im 8. RÄStV – Nur Anpassung an das TKG oder materielle Änderungen beabsichtigt?, ZUM 2005, 289 (294), ist der Begriff „vergleichbare Tele- medien“ nur schwer einzugrenzen. Die Trennlinie dürfte hier ähnlich verlaufen wie bei der Abgrenzung zwi- schen Rundfunk und Mediendiensten.198 Insofern bietet es sich im Sinne einer für die Praxis vorhersehbaren Rechtsanwendung an, die Unterscheidungs- kriterien heranzuziehen, welche die DLM in ihrem Dritten Strukturpapier zur Unterscheidung zwischen Rundfunk und Mediendiensten herausgearbeitet hat. Zur Feststellung einer Vergleichbarkeit mit dem Rundfunk wären die ent- sprechenden Angebote diesem Auslegungsansatz zufolge an den Kategorien „Breitenwirkung“, „Aktualität“ und „Suggestivkraft“ und den hierzu entwickel- ten Hilfskriterien zu messen. (4) Navigatoren und Zugangsberechtigungssysteme Jedes digitale Empfangsgerät besitzt einen Navigator, der dem Zuschauer eine Übersicht über die verfügbaren Dienste und das Leistungsspektrum des Gerätes ermöglicht. Als Navigatoren bezeichnet das Gesetz „Systeme (…), die auch die Auswahl von Fernsehprogrammen steuern und die als übergeordnete Benutzeroberfläche für alle über das System angebotenen Dienste verwendet werden“ (§ 53 Abs. 2 S. 1 RStV). Erfasst sind alle „Dienste, die (…) als Naviga- tionssystem den Zuschauern angeboten werden (…)“ (Amtl. Begründung zum 3. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) „und die (…) zunächst vom Zuschauer anwählbaren Benutzeroberflächen (…)“.199 Zentral ist die Funktion als Pro- grammauswahlhilfe im TV-Bereich. Zweck der Vorschrift ist die Sicherung des chancengleichen Zugangs der Programmanbieter auf der einen und die Gewährleistung der weitgehend selbstbestimmten Programmauswahl der Zu- schauer auf der anderen Seite.200 Navigatoren gestatten die Anwahl eines oder mehrerer Dienste. Ein Electronic Program Guide (EPG) ermöglicht dem Zu- schauer, ein Programm oder eine Sendung anzuwählen. Wenn diese Sendung zum Zeitpunkt der Anwahl läuft, so beendet sich der EPG und schaltet auf die Sendung bzw. initialisiert den Dienst. Läuft die Sendung zum Zeitpunkt der Auswahl nicht, so kann der EPG weitere Funktionsschritte anbieten, wie z. B. weiterführende Informationen anzeigen oder eine Erinnerungs-Funktion ein- stellen Die Daten für einen EPG und deren Format werden vom Anbieter eines EPGs definiert. EPGs können daher auch als elektronische Programmzeit- schriften bezeichnet werden. Der EPG ist neben der Programmliste, der Anzeige von Datum und Uhrzeit, dem Programmstatus einem Timer, einer Anwendungsleiste für mögliche Zusatzfunktionen, Teletext, und ggf. Radio 109 198 Vgl. dazu oben, Abschnitt 4 a) aa). 199 Amtliche Begründung zum 4. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. 200 Anforderungen an Navigatoren, Diskussionspapier der Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang der Landes- medienanstalten; Version 1.0; Stand: 4. Mai 2004, abrufbar unter: www.alm.de/fileadmin/Dateien/ Anforderungen_an_Navigatoren_V1.pdf. eine der Grundfunktionen des Navigators.201 Mit dem Begriff EPGs werden also im weitesten Sinne alle elektronischen Auswahlhilfen für Rundfunkpro- gramme bezeichnet.202 EPGs werden als hybride Dienste, welche sowohl zur Ansteuerung von Rundfunkprogrammen dienen, als auch selbst Inhalte präsentieren, nicht voll- ständig durch eine Regelungsmaterie erfasst, sondern tangieren unterschied- liche Rechtsbereiche.203 Zugangsberechtigungssystem, Zugangskontrolle oder Conditional Access ist jede technische Maßnahme und/oder Vorrichtung, die den Zugang zu einem geschützten Dienst in verständlicher Form von einer vorherigen individuellen Erlaubnis abhängig macht.204 Solche Systeme dienen vor allem der Auswahl berechtigter Rezipienten sowie der Erfassung und Abrechnung der Gebühren für Pay-TV-Programme. Aber auch im Free-TV-Bereich gibt es Gründe, grund- sätzlich alle Inhalte zu verschlüsseln (so genannte Grundverschlüsselung), wie etwa die Sicherung gegen unautorisierten Zugang zum jeweiligen Übertragungs- medium, die Möglichkeit der Identifizierung von Kunden oder die Reichweiten- kontrolle zur Sicherung regionaler Senderechte.205 Grundlage der zugangs- kontrollierten Dienste ist die Verschlüsselung, also die Veränderung der zu übertragenden Daten mittels eines kryptografischen Schlüssels. Auf einfachgesetzlicher Ebene ist im Hinblick auf Navigatoren bzw. EPGs und Zugangsberechtigungssysteme vor allem § 53 Rundfunkstaatsvertrag ein- schlägig. Danach haben Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, die Rundfunk oder vergleichbare Telemedien verbreiten,206 zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Anbieter von Rundfunk oder Telemedien dürfen nicht durch Zugangsberechtigungssysteme, Schnittstellen für Anwendungsprogramme, übergeordnete Benutzeroberflächen oder aufgrund der Ausgestaltung von Entgelten behindert oder diskriminiert werden. Aufsichtsbehörde ist die örtlich zuständige Landesmedienanstalt, § 53 Absätze 3–5. Das Multiplexing hingegen ist von § 53 RStV nicht erfasst.207 110 201 Deutsche TV-Plattform, Unterarbeitsgruppe Systemmanagement der Arbeitsgruppe Markteinführung Multi- media Home Platform (AG ME-MHP): Navigatoren für digitale Fernseh- und MHP-Empfänger Grundlagen- papier aller Marktbeteiligten, September 2004, S. 14. Das Papier ist abrufbar unter: www.tv-plattform. de/. 202 Hans-Bredow-Institut, DocuWatch Digitales Fernsehen 2/2005, S. 5. Vgl. auch Berger/Schoenthal, Die zukünftige Regulierung audiovisueller Dienste, IRIS Spezial, Straßburg 2005, S 29 ff.; Scheuer/Knopp, Glossar des digitalen Fernsehens, S. 22 ff. 203 Hans-Bredow-Institut, DocuWatch Digitales Fernsehen 2/2005, S. 23. 204 Siehe Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und Zugangs- kontrolldiensten; sowie: www.dvb.org index.php?id=50§sid=4. 205 Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag, § 53 Rn. 8. 206 Vgl. zu den Adressaten dieser Norm die Ausführungen unten unter ee) (5). 207 Hartstein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, RStV, § 53, Rn. 23; Holznagel, MMR 2000, 480, 484. ee) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (1) Veranstalter Der RStV ist einerseits an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten adres- siert (s. bspw. § 3 RStV), andererseits richtet er sich jedoch auch an die „priva- ten Veranstalter“ (s. bspw. § 20 Abs. 1 S. 1 RStV). Soweit sich die Vorschriften des ersten Abschnitts des Staatsvertrages zugleich an beide o. a. Adressaten richten (wie z. B. die Quotenregelung zugunsten europäischer Produktionen in § 6 RStV208), ist auch vom „Fernsehveranstalter“ die Rede. Der Rundfunk- veranstalterbegriff wird im RStV nicht definiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts209 ist Veranstalter eines Rundfunkprogramms, „wer seine Struktur festlegt, seine Abfolge plant, die Sendungen zusammen- stellt und unter einer einheitlichen Bezeichnung dem Publikum anbietet“. Hier- bei setzte der Begriff des „Anbietens“ nicht voraus, dass der Veranstalter das Programm selbst ausstrahlt oder die einzelnen Sendungen selbst produziert.210 Dem Merkmal des „Anbietens unter einheitlicher Bezeichnung“ wird hierbei jedoch eher eine deskriptive als eine konstitutive Funktion beigemessen.211 Zu beachten ist, dass dem Begriff des Veranstalters nicht in jeder Vorschrift des RStV die gleiche Bedeutung zukommen muss. So ist z. B. der zulassungs- rechtliche Veranstalterbegriff nicht unbedingt deckungsgleich mit dem werbe- rechtlichen Veranstalterbegriff des § 45 Abs. 3 RStV.212 In Bezug auf die Eigen- werbung wird hinsichtlich der letztgenannten Vorschrift vertreten, dass als Rundfunkveranstalter in deren Sinne nicht lediglich das einzelne Sendeunter- nehmen anzusehen sei, sondern eine gesamte Senderfamilie (privater Fernseh- sender).213 Dies hätte zur Folge, dass die in unterschiedlichen Sendern gezeig- ten Hinweise auf Programme der zur eigenen Senderfamilie gehörenden anderen Kanäle nicht auf das Werbezeitenkontingent angerechnet werden dürften. Nach der Gegenauffassung kann die Privilegierung aus § 45 Abs. 3 RSStV nur für solche privaten TV-Programme gelten, deren Zulassungen auf dieselben natür- lichen oder juristischen Personen lauten.214 Angesichts der Tatsache, dass sich die Einheit von Programmproduktion, -distribution und -vermarktung zunehmend auflöst, und angesichts der wirt- schaftlichen Integration der (privaten) Rundfunkveranstalter in immer komple- xere, an Multimedia-Bedingungen angepasste Wertschöpfungsketten gerät der 111 208 Kröber, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 6, Rz. 30. 209 BVerfGE 97 (298), 310. 210 ebd. 211 Bornemann, Cross-Promotion in Fernsehprogrammen von Senderfamilien, K&R, 2001, 302 (307), m. w. N.m 212 Bumke, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 20, Rz. 33. 213 Bornemann, Cross-Promotion in Fernsehprogrammen von Senderfamilien, K&R, 2001, 302 (308). 214 Platho, Cross-Promotion in TV-Senderfamilien, MMR 2002, 21 (25). veranstalterbezogene Ausgangspunkt des RStV vor allem unter medienkonzen- trationsrechtlichen Gesichtspunkten immer mehr unter Druck.215 (2) „Anbieter von Mediendiensten, welche dem Rundfunk zuzuordnen sind“ Als ein Anbieter im Sinne dieser Vorschrift kann nur angesehen werden, wer inhaltlich Einfluss auf den Mediendienst hat, was im Einzelfall zu Abweichun- gen vom Anbieterbegriff des § 3 Nr. 1 MDStV führen kann.216 (3) Unternehmen Zum Adressatenkreis der medienkonzentrationsrechtlichen Regelungen des RStV (§§ 25 ff.) zählen „Unternehmen“. Gemäß § 26 Abs. 1 RStV darf ein „Unternehmen (natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung) (…) in der Bundesrepublik Deutschland selbst oder durch ihm zurechenbare Unternehmen bundesweit im Fernsehen eine unbegrenzte Anzahl von Program- men veranstalten, es sei denn, es erlangt dadurch vorherrschende Meinungs- macht (…)“. (4) Betreiber von Kabelnetzen Den „Betreibern (zumindest teilweise) digitalisierter Kabelanlagen“ werden in § 52 RStV besondere Übertragungspflichten auferlegt (Must-Carry). § 52 Abs. 2 bis 5 RStV sehen vor, dass der Betreiber einer Kabelanlage sicherzustellen hat, dass die erforderlichen Übertragungskapazitäten für öffent- lich-rechtliche Rundfunkprogramme einschließlich der Programmbouquets zur Verfügung stehen. Außerdem müssen bestimmte Kapazitäten für regionale und lokale Fernsehprogramme und offene Kanäle bereitgestellt werden, ferner gelten Offenlegungspflichten, und vor allem muss der Betreiber die verbleibende Kapazität nach näher spezifizierten Kriterien vergeben, also etwa ein vielfälti- ges Programmangebot garantieren und Mediendienste angemessen berücksich- tigen. Adressaten der Norm sind also die Betreiber von Kabelanlagen. Damit wird die telekommunikationsrechtliche Terminologie aufgegriffen. Das „Betreiben von Übertragungswegen“ ist in § 3 Nr. 1 TKG legaldefiniert als das: „Ausüben der rechtlichen und tatsächlichen Kontrolle (Funktionsherrschaft) über die Gesamtheit der Funktionen, die zur Realisierung der Informationsübertragung unabding- bar erbracht werden müssen.“ Durch den Begriff der Kabelanlage ist der Adressatenkreis der Norm weit gefasst. Diese offene Formulierung, die die Art der erfassten Netze nicht näher spezifiziert, ermöglicht die Einbeziehung aller Netze, die für die Übertragung 112 215 Vesting, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Einführung, Rz. 34. 216 Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 20, Rz. 90. von Rundfunk und Mediendiensten geeignet sind217. Es wird also ausdrücklich nicht nach der physikalischen Beschaffenheit der Netze, nach der verwendeten Übertragungstechnik oder den verwendeten Übertragungsprotokollen differen- ziert.218 Damit ist der Anwendungsbereich im Grundsatz zukunftsoffen gestal- tet; sofern sich die Übertragung von Inhaltediensten im Zuge der Konvergenz auf IP-basierte Netze verlagert, dürfte die Norm auch auf diese Anwendung finden. Grundsätzlich verlieren nämlich die Argumente, die für Transportverpflich- tungen sprechen, in der digitalen und konvergenten Medienwelt nicht ihre Geltung. Allerdings ist § 52 Abs. 2 bis 5 RStV nicht im Hinblick auf seinen Adressatenkreis, sondern unter dem Gesichtspunkt der Ausgestaltung der Rege- lung noch stark an den Gegebenheiten des klassischen Kabelfernsehens orien- tiert, indem noch weitgehend von einer bestimmten, in Kanäle unterteilten Gesamtübertragungskapazität ausgegangen wird. In einer IP-basierten Um- gebung, in der Daten in Pakete zerlegt übersandt werden und damit die vor- handene Bandbreite optimal genutzt und letztlich all das übertragen werden kann, was nutzerseitig Abnehmer findet, können Must-Carry-Regeln sinn- vollerweise nur Pflichten zur Übertragung bestimmter Programme enthalten, nicht aber ein nahezu vollständiges Regime der Vergabe vorhandener Über- tragungskapazitäten. Auch sind die Betreiber von Kabelanlagen zwar denk- bare Adressaten von Transportverpflichtungen, bei fortschreitender Konvergenz stellt sich aber zunehmend die Frage, ob nicht andere Kriterien wie etwa der Betrieb einer Plattform geeignetere Anknüpfungspunkte darstellen, da die Ver- fügbarkeit von Übertragungskapazitäten gegenüber der Frage der Verfügbarkeit und Auffindbarkeit bestimmter Inhalte über Portale an Bedeutung verlieren wird.m (5) Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen § 53 RStV richtet sich an die „Anbieter von Telekommunikationsdienstleistun- gen, die Rundfunk oder vergleichbare Telemedien verbreiten“. Diese haben allen Anbieter von Rundfunk oder Telemedien zu nicht-diskriminierenden Bedingungen den Zugang zu ihren Systemen zu ermöglichen. Im Zuge des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom Oktober 2004 wurde hinsichtlich der Formulierung des Adressatenkreises von § 53 RStV eine Änderung vorgenommen. Nach der alten Fassung wurden drei Adressatengruppen unterschieden. Die in § 53 RStV enthaltenen Pflichten trafen Anbieter von Diensten mit Zugangs- berechtigung, die Zugangsdienste herstellen oder vermarkten, Anbieter von Navigatoren sowie Anbieter, die bei der Bündelung und Vermarktung von 113 217 Wille/Schulz /Fach-Petersen, in: Beck’scher Kommentar § 52 Rn 69. 218 Ibid. Programmen eine marktbeherrschende Stellung inne haben. In der jetzt gültigen Fassung findet sich hingegen der Begriff „Anbieter von Telekommunikations- dienstleistungen, die Rundfunk oder vergleichbare Telemedien verbreiten“. In der Wendung „Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen“ wird man, trotz einer nicht vollständigen Übereinstimmung mit den dortigen Begrif- fen, einen Verweis auf das Telekommunikationsgesetz zu sehen haben. Dort ist in Art. 1 Ziff. 6 „Diensteanbieter“ definiert als „jeder, der ganz oder teil- weise geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbrin- gung solcher Dienste mitwirkt“; und in Art. 1 Ziff. 24 „Telekommunikations- dienste“ als „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen“. Gemäß § 3 Ziffer 10 des Telekommunikationsgesetzes ist „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Selbst das Betreiben von Über- tragungswegen, die von Dritten genutzt werden, stellt eine Telekommunika- tionsdienstleistung für die Öffentlichkeit dar. Ausweislich der amtlichen Begründung zum Achten Rundfunkänderungs- staatsvertrag unterliegen der Kontrolle alle Unternehmen, die Rundfunk oder vergleichbare Telemedien über ein eigenes Netz oder über angemietete Kapa- zitäten an den Kunden weitergeben oder von einem Infrastrukturunternehmen zur Vermarktung einsetzen. Diese Unternehmen haben entsprechende Ver- pflichtungen auch bei ihrer Vertragsgestaltung mit Dritten zu beachten. Der Adressatenkreis ist damit erheblich weiter gefasst als in der bisherigen Fassung, die nur Teilaspekte (Zugangsberechtigung, Navigatoren) betraf bzw. auf be- sondere Anforderungen („marktbeherrschende Stellung“) abstellte. Die weite Formulierung der Norm führt allerdings zu Auslegungsproblemen.219 Problematisch ist insbesondere, ob § 53 Abs. 1 Satz 2 RStV auf Satz 1 dergestalt bezogen ist, dass die in Satz 2 aufgeführten Adressaten zugleich die in Satz 1 enthaltenen Kriterien erfüllen müssen. Dann müssten die Anbieter der in Satz 2 genannten Systeme gleichzeitig Anbieter von Telekommunika- tionsdienstleistungen sein. Das wäre aber beispielsweise im Hinblick auf die von Ziffer 3 betroffenen Anbieter von Benutzeroberflächen für Fernseh- programme in der Regel nicht der Fall.220 Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Formulierung des § 53 Abs. 1 RStV nahe legt, dass in Satz 1 die Adressaten des gesamten Absatzes benannt werden, zumal in Satz 2 nur Vor- gänge angesprochen sind, bei denen Anbieter von Rundfunk oder Telemedien nicht diskriminiert werden dürfen; die durch die Norm Verpflichteten werden 114 219 Vgl. eingehend König/Kösling, ZUM 2005, 289 (298). 220 Schulz, DocuWatch Digitales Fernsehen, 4/2003, S. 25. hingegen nicht erwähnt. Eine Trennung hätte durch einen neuen Absatz pro- blemlos deutlich gemacht werden können. Auch die amtliche Begründung stellt klar, dass Satz 2 eine Präzisierung des in Satz 1 niedergelegten Grund- satzes darstellt. ff) Fazit Die besondere Bedeutung, welche das Grundgesetz und die hieraus abgeleitete Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Rundfunk als Faktor für den Meinungsbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen beimisst, spiegelt sich in den sehr detailliert ausgestalteten rechtlichen Vorgaben für den Rundfunk im Rundfunkstaatsvertrag wider. Aufgrund der Meinungsbildungs- relevanz des Rundfunks ist der Gesetzgeber hier zur Schaffung einer positiven Ordnung und damit in wesentlich größerem Umfang zur Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgerufen, als dies bei anderen Medien- angeboten der Fall ist. Dies zeigt sich zuallererst am Zulassungserfordernis für Rundfunkangebote. Eine Vielzahl der Vorschriften ist auf die Pflicht des Gesetzgebers zur Siche- rung der Medienvielfalt zurückzuführen. Hierzu zählen u. a. die medienkon- zentrationsrechtlichen Vorschriften sowie die Vorschriften über den diskrimi- nierungsfreien Zugang. Das in der Präambel des Vertrages festgelegte duale System manifestiert sich bereits in der Struktur des Staatsvertrages, welcher unterschiedliche Abschnitte mit differenzierenden Verpflichtungen für öffent- lich-rechtliche Anstalten und private Anbieter vorsieht. Der Absicherung der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen unter anderem die an Kabel- netzbetreiber gerichteten Must-Carry-Vorschriften, welche zur Weiterverbrei- tung öffentlich-rechtlicher Sender verpflichten. Die bspw. im Vergleich zu den Mediendiensten sehr ausdifferenzierten Werbebestimmungen dienen dem Schutz des Verbrauchers in einem Umfeld, in dem er auf Zeitpunkt und Ab- folge der ausgestrahlten Inhalte (nahezu) keinen Einfluss hat. In großem Um- fang setzt der Staatsvertrag auch Vorgaben der europäischen Fernsehrichtlinie um, wie die Quoten zugunsten europäischer und unabhängiger Produzenten, die Vorschriften zu Ereignissen von gesellschaftlicher Bedeutung etc. Die „Darbietung“ stellt das zentrale Merkmal des Rundfunkbegriffs dar, an dem die für die Meinungsbildungsrelevanz dieses Mediums maßgeblichen Kriterien festgemacht werden. Was allerdings konkret unter dem Merkmal der „Darbietung“ zu verstehen sein soll, ist dem Rundfunkstaatsvertrag nicht zu entnehmen. Die Zurückhaltung des Gesetzgebers hat hier einerseits zu einer recht detaillierten Rechtsprechung des Verfassungsgerichts geführt und anderer- seits den Regulierungsbehörden einen – z. T. als unangemessen angesehenen – weiten Ermessensspielraum eingeräumt. Letztere Kritik hat sicherlich einige Berechtigung, jedoch ist eine ins Detail gehende gesetzliche Bestimmung eines an der Meinungsbildungsrelevanz orientierten Rundfunkbegriffs letztlich nur 115 schwer umzusetzen, wenn die entsprechende Regelung zugleich einigermaßen zukunftsoffen sein soll. Die Vielzahl der Regelungsziele des Staatsvertrages schlägt sich auch in einer Reihe unterschiedlicher Adressaten nieder. Zentraler Begriff ist hierbei sicherlich der Veranstalter, der allerdings gesetzlich nicht definiert wird und auch – je nach Regelungszusammenhang – innerhalb des Staatsvertrages eine unterschiedliche Bedeutung annehmen kann. Festzuhalten ist jedoch auch, dass der Veranstalterbegriff angesichts der wirtschaftlichen Integration von Medienunternehmen in immer komplexere Wertschöpfungsketten zunehmend unter Druck gerät. Neben dem Veranstalter zielen die Vorschriften des Rund- funkstaatsvertrag noch auf eine Reihe anderer Adressaten ab, die auf den ersten Blick keinen unmittelbaren Bezug zum Rundfunk aufweisen: „Unternehmen“, „Betreiber von Kabelnetzen“, „Anbieter von Telekommunikationsdienstleistun- gen“. Hiermit werden in zutreffender Weise Akteure in den Blick genommen, die für einen ganz bestimmten Regelungsbereich die entsprechende Handlungs- macht aufweisen, um die jeweiligen Regelungsziele in der Praxis umzusetzen. So behandelt das Medienkonzentrationsrecht die Stellung eines Unternehmens auf dem Zuschauermarkt, die sich durch Übernahme von anderen Medien- unternehmen oder durch internes Wachstum verändern kann. Der Begriff des Unternehmens ist nicht in jedem Falle mit demjenigen des Veranstalters gleich- zusetzen. Die Betreiber von Kabelnetzen sind zwar nicht notwendig selbst Veranstalter von Rundfunk, verfügen jedoch im Bereich der Verbreitung über eine Machtstellung, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Absicherung der Meinungsvielfalt erfordert. b) Mediendienstestaatsvertrag aa) Ziele der Rechtssetzung Zweck des Staatsvertrages ist es gemäß § 1 MDStV, „in allen Ländern einheit- liche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der im Folgenden geregelten elektronischen Informations- und Kommunikations- dienste zu schaffen.“ Bei diesen Diensten handelt es sich um die in § 2 MDStV definierten „Mediendienste“.221 bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen Der Mediendienste-Staatsvertrag enthält einerseits Regelungen, die für alle Mediendienste gelten. Diese sind zu großen Teilen vergleichbar mit den für Teledienste geltenden Vorschriften nach dem Teledienstegesetz. Daneben nor- miert der Mediendienste-Staatsvertrag ein Sonderrecht für die sog. „elektro- 116 221 Siehe unten, dd). nische Presse“ (journalistisch-redaktionell bearbeitete Dienste, § 10 Abs. 3 MDStV). (1) Für alle Mediendienste geltende Vorschriften Im Gegensatz zu Rundfunkangeboten bedürfen Mediendienste gem. § 4 MDStV grundsätzlich keiner Zulassung oder Anmeldung. Zu den allgemeinen Anforderungen zählt gemäß § 10 MDStV die Pflicht der Anbieter zur Angabe bestimmter Daten, welche ihre Identifizierung ermög- lichen. Gemäß § 12 MDStV finden die für Mediendienste geltenden Bestimmun- gen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Anwendung. Zu den auf kommerzielle Kommunikation anwendbaren Verpflichtungen treten gemäß § 10 Abs. 4 MDStV weitergehende Mitteilungspflichten. So müs- sen u. a. kommerzielle Kommunikationen klar als solche zu erkennen sein; die natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar und An- gebote zur Verkaufsförderung, Preisausschreiben oder Gewinnspiele müssen klar als solche erkennbar sein. Die Werbung in Mediendiensten unterliegt gem. § 13 Abs. 1 MDStV dem Trennungsgebot, der Einsatz unterschwelliger Techniken ist untersagt. Einer speziellen Regelung unterliegt gem. § 12 i. V. m. § 6 JMStV Werbung, welche sich an Kinder und Jugendliche richtet. Diese darf Kindern und Jugendlichen weder körperliche noch seelische Schäden zufügen noch deren Interessen schaden oder ihre Unerfahrenheit ausnutzen. Für Verteildienste findet sich in § 13 Abs. 2 ein Verweis auf bestimmte Vorschriften des RStV. Viele der für den Rundfunk geltenden Werberegelungen – insbesondere die zeitlichen Vor- gaben betreffend – finden auf Mediendienste keine Anwendung, womit diese insgesamt wesentlich weniger restriktiven Werbevorschriften ausgesetzt sind.m (2) Sondervorschriften für die sog. „elektronische Presse“ Besondere Vorschriften enthält der Mediendienste-Staatsvertrag zur Regelung der sog. „elektronischen Presse“. In § 14 MDStV ist die Pflicht der Anbieter von Mediendiensten zur Gegendarstellung normiert, soweit die Dienste jour- nalistisch-redaktionell bearbeitet sind. Journalistisch-redaktionell gestaltet sind zum einen alle Angebote in Mediendiensten, in denen vollständig oder teil- weise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden. Erfasst werden zum Zweiten alle Angebote in Mediendiensten, in denen in periodischer Weise Texte verbreitet werden, die redaktionell gestaltet sind oder die als Beitrag zur Meinungsbildung oder Berichterstattung an- gesehen werden können.222 Bestimmte Verteildienste sowie journalistisch- 117 222 Ukrow, in: Roßnagel (Hrsg.), Recht der Multimedia-Dienste, MDStV, § 10 Rz. 128. redaktionell gestaltete Angebote haben gem. § 11 Abs. 2 MDStV, soweit sie der Berichterstattung dienen und Informationsangebote enthalten, den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Hierzu zählen beispielsweise die deutliche Trennung zwischen Kommentar und Berichterstattung und die sorg- fältige Überprüfung der Informationsquellen. Kritisiert wird an den besonderen Ordnungsvorschriften für journalistisch-redaktionell gestaltete Mediendienste, dass die Anknüpfung an die Verbreitung oder Wiedergabe von Texten erstaun- lich eindimensional sei, da es sich schließlich um die Regelung eines „Multi- mediums“ handele. Auch die Verwendung moderner journalistischer Gestal- tungsformen wie Ton oder Bild – sei es statisch (im JPG-Format) oder bewegt (im MPG-Format) – hätte nach dieser Ansicht in die entsprechenden Vor- schriften einbezogen werden sollen.223 cc) Rechtsaufsicht Gemäß § 22 MDStV unterliegen Mediendienste der Aufsicht staatlicher Behör- den. Diese Aufsichtsfunktion wird nicht insgesamt von einer einheitlichen Behörde wahrgenommen, sondern unterteilt sich nach Sachgebieten. So über- wachen gem. § 14 die Landesmedienanstalten gemeinsam mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Jugendschutzbestimmun- gen. Die datenschutzrechtliche Aufsicht übernehmen die Behörden, die nach den allgemeinen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder zuständig sind. Die übrigen Bestimmungen des MDStV sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 durch eine nach Landesrecht zu bestimmende Aufsichtsbehörde zu überwachen. Ein besonderes Konzentrationsrecht für Mediendienste existiert nicht. dd) Sachlicher Anwendungsbereich Bei Mediendiensten handelt es sich gem. § 2 Abs. 1 MDStV um an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Kommunikationsdienste in Text, Ton oder Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne Verbindungs- leitung oder längs oder mittels eines Leiters verbreitet werden. Auf die physikalische Form der Verbreitung kommt es nach dieser Definition wie beim klassischen Rundfunk nicht an. Es werden damit sowohl breitbandige Abrufdienste wie „Video-on-Demand“, als auch schmalbandige, d. h. über das Telefonnetz verbreitete „Online-Dienste“ wie elektronische Presse und andere an die Allgemeinheit gerichtete Informations- und Unterhaltungsangebote er- fasst. Das Tatbestandsmerkmal der „Allgemeinheit“ dient generell der Abgren- zung der Mediendienste zu den Telediensten, welche für eine individuelle Nutzung bestimmt sind (siehe unten). Die Erforderlichkeit dieser Abgrenzung 118 223 Ory, Neue Ordnung für elektronische Medien, in: EMR-Schriftenreihe, Band 30, S. 53 ff., 69. wird mit dem geplanten Erlass eines Telemediengesetzes, das die Regeln für Mediendienste und Teledienste zusammenfasst, entfallen.224 Diese Definition der Mediendienste unterscheidet sich mithin von der ein- fachgesetzlichen Definition des Rundfunks lediglich dadurch, dass bei Letzterer das zusätzliche Merkmal der „Darbietung“ verlangt wird, durch das die beson- dere Rolle des Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungs- bildung gekennzeichnet wird (siehe oben). In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin225 (bestätigt durch das Ober- verwaltungsgericht Berlin226) erwähnenswert, in der das Gericht eine recht- liche Einordnung des Programms des Fernsehsenders n-tv vorzunehmen hatte. Die Besonderheit lag hierbei darin, dass zeitgleich unterhalb der eigentlichen Nachrichtensendung ein Laufband mit Börsenkursen und Werbebotschaften eingeblendet wurde (sog. „Split-Screen“). Das Gericht entschied, dass das Nachrichtenprogramm den Vorschriften des RStV unterliege, die Laufband- werbung hingegen als „vergleichbarer Textdienst“ im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 MDStV ausschließlich den Regelungen des Mediendienstestaatsvertrages (und damit nicht den strengeren Vorgaben des RStV) zu entsprechen habe. Die rechtliche Bewertung derartiger Angebote anhand verschiedener Gesetze wurde in der Folge aufgrund des technischen Fortschritts vom Gesetzgeber als nicht mehr angemessen angesehen. Dies führte zu einer Neuregelung in § 7 Abs. 4 RStV bezüglich der Teilbelegung des Fernsehbildes mit Werbung, welche seitdem allein rundfunkrechtlich geregelt ist und nicht mehr als eigenständiger Mediendienst angesehen werden kann.227 Es gibt im MDStV eine – nicht abschließende – Aufzählung von Diensten, die gemäß § 2 Abs. 2 MDStV als Mediendienste anzusehen sind: „1. Verteildienste in Form von direkten Angeboten an die Öffentlichkeit für den Absatz von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, gegen Entgelt (Teleshopping), „2. Verteildienste, in denen Messergebnisse und Datenermittlungen in Text oder Bild mit oder ohne Begleitton verbreitet werden, „3. Verteildienste in Form von Fernsehtext, Radiotext und vergleichbaren Textdiensten,n „4. Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden, mit Ausnahme von sol- chen Diensten, bei denen der individuelle Leistungsaustausch oder die reine Über- mittlung von Daten im Vordergrund steht, ferner von Telespielen.“ Wie sich aus dieser Aufzählung ergibt, werden vom Begriff der Mediendienste sowohl Verteildienste (Nummern 1–3) als auch Abrufdienste (Nummer 4) er- 119 224 Vgl. unten unter 8 a). 225 VG Berlin, MMR 1999, 165. 226 OVG Berlin, ZUM 1999, 500. 227 Ladeur, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 7, Rz. 39. fasst. Bei den hier exemplarisch aufgelisteten Diensten würde das Merkmal der Darbietung zu verneinen sein, entweder weil sie nur in geringem Maße der öffentlichen Meinungsbildung dienen (Nummern 1 und 2) oder weil ihnen die Suggestivkraft der bewegten Bilder fehlt (Nummer 3). Einen recht innovativen Ansatz zur rechtlichen Einordnung und Regulie- rung „rundfunkähnlicher Kommunikationsdienste“ wählte zu einem vergleichs- weise frühem Zeitpunkt der Gesetzgeber in Baden-Württemberg. In der noch bis Juli 1999 geltenden Fassung des baden-württembergischen Mediengesetzes fand sich in § 1 Abs. 2 Nr. 2 folgende Definition rundfunkähn- licher Kommunikationsdienste: Eine Veranstaltung und Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektro-magnetischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters ist (…) 2. rundfunkähnliche Kommunikation, wenn sie weder Rundfunk noch Individualkom- munikation darstellt. Beachtlich ist hierbei, das die Vorschriften zur rundfunkähnlichen Kommunika- tion aus den 80er Jahren stammen. Sie waren bereits im ersten Landesmedien- gesetz vom 16. 12. 1985228 enthalten und sind erst mit Inkrafttreten des bis heute gültigen Landesmediengesetzes vom 19. 7. 1999 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. 3. 2005, in Kraft getreten am 1. 4. 2005229) entfallen, da das In-Kraft-Treten des Mediendienstestaatsvertrags im Jahre 1997 die Regelun- gen weitgehend obsolet werden ließ. Hierzu zählte die Typisierung in Abs. 3 sowohl Abruf- als auch Zugriffs- dienste, die wie folgt definiert wurden: (3) Zur rundfunkähnlichen Kommunikation gehört insbesondere die Veranstaltung und Verbreitung von Sendungen mit Texten, stehenden Bildern, Bewegtbildern, Musik- und Sprechdarbietungen, die 1. von einem elektronischen Speicher selbsttätig an jeden Beliebigen übermittelt werden, der sie mit nachrichtentechnischen Mitteln angewählt hat, unabhängig davon, ob die Übermittlung alsbald oder zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt vorgenommen wird (Sendungen auf Abruf), oder 2. in raschem Wechsel so verbreitet werden, dass jedermann jederzeit oder zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens jede einzelne Informa- tion auswählen und sofort oder mit einer Wartezeit sichtbar oder hörbar machen kann (Sendungen auf Zugriff). § 42 LMG stellte (einen Teil der) Dienste der rundfunkähnlichen Kommunika- tion in einen publizistischen Kontext: 120 228 GBl. des Landes Baden Württemberg 1985, S. 539. 229 GBl. des Landes Baden-Württemberg 2005, S. 189. § 42 Öffentliche Aufgabe Der Veranstalter eines rundfunkähnlichen Kommunikationsdienstes erfüllt eine öffent- liche Aufgabe, wenn er in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Während gemäß § 40 LMG des Gesetzes grundsätzlich eine Zulassungsfreiheit für derartige Dienste galt, bedurfte der „Veranstalter eines Ton- und Bewegt- bilddienstes auf Zugriff“ der Zulassung, § 52 Abs. 1 LMG. Nach § 2 Nr. 2 lit. b) LMG lag ein solcher vor, wenn Ton- oder Bewegtbildsendungen angeboten werden, wobei unter diesen verstanden wurde „die einzelne, in sich geschlos- sene Ton- und Bewegtbilddarbietung, die zum gesonderten (…) Zugriff an- geboten wird“, § 2 Nr. 3 lit. c) LMG. Einen Veranstalter kennzeichnete gemäß Ziff. 6 der Vorschrift, dass [er] „ein Rundfunkprogramm, einen rundfunkähn- lichen Kommunikationsdienst oder einzelne Sendungen unter eigener inhalt- licher Verantwortung verbreitet“. Auf die Veranstalter eines Ton- und Bewegt- bilddienstes auf Zugriff fand eine Vielzahl von Bestimmungen über den privaten Rundfunk Anwendung. Das LMG stellte in allgemeiner Form grundsätzliche Anforderungen an „Sendungen“ auf, so dass auch Zugriffsdienste von solchen Bestimmungen erfasst wurden, es sei denn, deren Anwendung auf diese wurde in der spezifischen Regelung ausgeschlossen. Man wird in diesen Regelungen einen Vorläufer der Bestimmungen zu Mediendiensten in der Form von Verteildiensten erblicken können. Zugleich zeigt sich, dass auf einfachgesetzlicher Ebene eine starke Annäherung an die Bestimmungen, die für den Rundfunk gelten, stattgefunden hatte. Darin ist das Bemühen erkennbar, rundfunkähnliche Kommunikationsdienste gemäß den verfassungsgerichtlichen Vorgaben in die Ausgestaltung des Schutzbereiches von Art. 5 GG, wie er für den Rundfunk zuvor schon konkretisiert wurde, einzubeziehen und gleichzeitig den Besonderheiten dieser Dienste Rechnung zu tragen. Vergleichbar der gesteigerten Regelungsdichte für solche Dienste auf Zugriff steht heute die Zuordnung von Mediendiensten zum Rundfunk gemäß § 20 Abs. 2 RfStV zur Verfügung.230 Damit einher geht jedoch der vollständige Verlust von Differenzierungsmöglichkeiten, d. h. einer abgestuften Regulierungsdichte, da die einmal dem Rundfunk zugeordneten Mediendienste den gesamten Kanon des für Letzteren geltenden Rechts zu beachten haben.m ee) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten Adressat der Vorschriften des MDStV sind die „Diensteanbieter“ worunter gem. § 3 Abs. 1 MDStV „jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Mediendienste zur Nutzung bereit hält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt“ zu verstehen ist. Der Anbieterbegriff des MDStV ist in 121 230 Vgl. oben unter 4 a) dd) (2). drei Grundfunktionen aufzuspalten: Erfasst von § 3 Abs. 1 MDStV werden zunächst sog. Content-Provider, welche eigene Mediendienste bereithalten, die also selbst deren Urheber i. S. d. §§ 7 ff. UrhG oder Ersteller sind, oder wenn sie von Dritten erstellte Inhalte bewusst auswählen und in ihr Angebot integrieren. Hiervon sind die sog. Service-Provider zu unterscheiden, welche fremde Mediendienste bereithalten. Zuletzt sind die sog. Access-Provider231 zu nennen, die den Zugang zu Mediendiensten vermitteln; diese sind ebenfalls als Zugangsvermittler unter den Anbieterbegriff des § 3 Abs. 1 MDStV zu subsu- mieren. Auch gegen Access-Provider können damit staatliche Maßnahmen wie beispielsweise Sperrungsverfügungen gerichtet werden, wenn sich Maßnahmen gegen Content- oder Service-Provider als nicht durchführbar erweisen.232 Es werden allerdings unter bestimmten Voraussetzungen geringere Anforderungen an die Diensteanbieter gestellt, wenn diese fremde Informationen lediglich durchleiten (§ 7 MDStV), zwischenspeichern (§ 8 MDStV) oder speichern (§ 9 MDStV). Hinsichtlich der Informationspflicht, welche die Diensteanbieter gem. § 10 MDStV trifft, hat der Gesetzgeber ebenfalls weiter differenziert. So treffen die Diensteanbieter weiterreichende Informationspflichten, soweit sie geschäfts- mäßig233 Mediendienste anbieten. Eine Sondervorschrift für Anbieter jour- nalistisch-redaktionell gestalteter Mediendienste findet sich in § 10 Abs. 3 MDStV, wonach die Angabe eines Verantwortlichen erforderlich ist. Nur für journalistisch-redaktionell bearbeitete Angebote gilt auch die Pflicht zur Gegen- darstellung. Die Wahrung anerkannter journalistischer Grundsätze obliegt da- neben gem. § 11 Abs. 2 MDStV auch bestimmten Verteildiensten. ff) Fazit Der Mediendienste-Staatsvertrag will in allen Ländern einheitliche Rahmen- bedingungen für Mediendienste schaffen und dient damit vor allem auch der Errichtung eines Umfelds mit günstigen Marktbedingungen für derartige Dienste. In diesem Sinne bietet die Zulassungsfreiheit für Mediendienste den Anbietern sicherlich einen großen Vorteil. Auch im Übrigen zeichnet sich der Mediendienste-Staatsvertrag durch einen wesentlich liberaleren Regelungs- ansatz gegenüber der Regulierung des Rundfunks aus. So treffen die Anbieter lediglich bestimmte Informationspflichten, die nach der Art der bereitgestellten 122 231 Von den Access-Providern, welche zusätzlich zum Netzzugang auch die zur Nutzung des Netzes erforder- lichen Protokollfunktionen (IP-Adresse, Name-Service, Routing) anbieten, sind die sog. Network-Provider zu unterscheiden, die lediglich die Nutzung von Übertragungskapazitäten anbieten, vgl. z. B. Hoeren, Recht der Access-Provider, 2004 Rz. 635. 232 Entscheidung des VG Düsseldorf vom 10. 5. 2005, Az. 27 K 5968/02. 233 „Geschäftsmäßig“ umfasst hierbei nicht nur entgeltliche, sondern auch solche Mediendienste, die aufgrund einer nachhaltigen, regelmäßigen Tätigkeit auch ohne Einnahme- oder Gewinnerzielungsabsicht angeboten werden, vgl. Ukrow in Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, MDStV, § 10 Rz. 81. Information noch differenziert wird. Auch die Frage der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Informationen erlaubt eine Differenzierung nach der Art der jeweils ausgeübten Tätigkeit des Diensteanbieters. Die Werbebestimmungen für Mediendienste sind im Vergleich zum Rundfunk wesentlich weniger streng. Als schwieriges Abgrenzungsproblem erweist sich allerdings die Trennung von Mediendiensten von Rundfunkangeboten anhand des Merkmals der Dar- bietung. Der personale Anwendungsbereich erfasst mit Content-, Service- und Access-Providern alle Akteure, die zur Erreichung der Regelungsziele des Mediendienste-Staatsvertrages beizutragen imstande sind. Dabei haben sich Behörden bspw. bei Sperrungsverfügungen an der Tätigkeit des jeweiligen Anbieters zu orientieren, wie am Beispiel des (subsidiären) Vorgehens gegen einen Access-Providers im Falle der Nichterreichbarkeit des Content-Providers gezeigt wurde. Der Mediendienste-Staatsvertrag enthält mit den besonderen Sorgfaltspflichten, der Verpflichtung zur Gegendarstellung und dem Auskunfts- recht gegenüber Behörden Sondervorschriften für die elektronische Presse. Hierbei ist der Kritik zuzustimmen, dass die fehlende Anwendbarkeit auf multi- mediale Angebotsformen (Flash-Animation oder ein in die Website integriertes Video) nicht zeitgemäß erscheint. c) Teledienstegesetz aa) Ziele der Rechtssetzung Zweck des Gesetzes ist es gemäß § 1 TDG, „einheitliche wirtschaftliche Rah- menbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektroni- schen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen.“ Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift ist das Teledienstegesetz nicht auf alle Informations- und Kommunikationsdienste, sondern nur auf Teledienste anwendbar.234 Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 1 TDG, welcher den Geltungsbereich des Gesetzes festlegt. Regelungsziel ist folglich die Schaffung einheitlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Teledienste. bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht Gemäß § 5 TDG sind Teledienste im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Eine staatliche Aufsicht über die Teledienste findet – anders als bei den Mediendiensten – nicht statt. Die Teledienste unterliegen keinen spezial- gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Werbung, Gegendarstellungsrecht oder der Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten. Ihre Kontrolle erfolgt – ähnlich 123 234 Waldenberger, in: Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, TDG, § 1 Rz. 3. Zum sachlichen Anwendungs- bereich und zur Definition der Teledienste siehe unten, cc). wie im Bereich der Presse – nur durch die Öffentlichkeit, die publizistische Konkurrenz, das Wettbewerbsrecht und das allgemeine Zivil- und Strafrecht.235 cc) Sachlicher Anwendungsbereich Unter Telediensten versteht man gem. § 2 Abs. 1 TDG elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nut- zung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt. Teledienste sind nicht wie Mediendienste an die Allgemeinheit (im Sinne einer beliebigen Öffentlichkeit) gerichtet, sondern „zur individuellen Nutzung“ be- stimmt, d. h. bei ihnen steht die Individualkommunikation im Vordergrund. Als Regelbeispiele für Teledienste werden in § 2 TDG aufgeführt: „(2) Teledienste im Sinne von Absatz 1 sind insbesondere: 1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Daten- austausch), 2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Ge- staltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Daten- dienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote), 3. Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze, 4. Angebote zur Nutzung von Telespielen, 5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.“ Schwer fällt die Abgrenzung der Teledienste von den Mediendiensten ins- besondere im Bereich der Abrufdienste, da sich die Anwendungsbereiche des Mediendienstestaatsvertrages und des Teldienstegesetzes im Hinblick auf diese Angebote überschneiden. Nicht als Teledienst einzustufen sind gemäß der Regelbeispiele in § 2 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3 TDG Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vorder- grund steht. Unter redaktioneller Gestaltung ist das Sammeln und Aufbereiten von verschiedenen Informationen oder Meinungen mit Blick auf den poten- ziellen Empfänger zu verstehen. Die inhaltliche, sprachliche, grafische oder akustische Bearbeitung eines Angebotes muss zur Einwirkung auf die öffent- liche Meinungsbildung bestimmt sein, und diese Bestimmung zur Meinungs- bildung darf nicht bloßes Beiwerk sein, sondern muss die Seite prägen.236 In der Praxis der Rechtsanwendung, so eine Auffassung, verlaufe also die Ab- grenzung zwischen Telediensten und Mediendiensten (im Hinblick auf Abruf- 124 235 Castendyk, in: v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 238, Rdnr. 8. 236 VG Köln, Urteil vom 3. 3. 2005., Az. 6 K 7151/02 m. w. N.; vgl. zur Abgrenzung auch Castendyk, in: v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 238, Rdnr. 9. dienste „irgendwo innerhalb des Anwendungsbereichs“ des Mediendienste- staatsvertrages, indem nur die „journalistisch-redaktionell gestalteten“ Angebote hierunter subsumiert werden, die sonstigen von der Allgemeinheit im Web auffindbaren Inhalte hingegen nicht.237 Diese Vorschriften sind allerdings ein- schränkend so auszulegen, dass es für die Einstufung eines Dienstes als Medien- dienst nicht darauf ankommt, dass dieser redaktionell gestaltet ist. Dem Bund fehlt die Zuständigkeit für sämtliche an die Allgemeinheit gerichteten und elektromagnetisch übertragenen Dienste, zumindest soweit ihnen nicht jegliche Bedeutung für die Meinungsbildung fehle – daher kann eine Zuordnung zum Mediendienstestaatsvertrag nicht konstitutiv von einer redaktionellen Bearbei- tung der Angebote abhängen.238 Die Unterscheidung zwischen Mediendiensten und Telediensten wird nicht etwa anhand eines technischen Kriteriums vollzogen, sondern orientiert sich vielmehr an der Zwecksetzung der jeweiligen Dienste. Nicht ganz unproble- matisch ist hierbei, dass der Mediendienste-Staatsvertrag und das Teledienste- gesetz verschiedene Blickwinkel einnehmen – während Mediendienste aus dem Blickwinkel des Anbieters beschrieben werden („an die Allgemeinheit gerichtet“), nimmt die Definition der Teledienste die Perspektive der Nutzer ein („für eine individuelle Nutzung (…) bestimmt“). Aufgrund dieses unter- schiedlichen Blickwinkels sind Informations- und Kommunikationsdienste denk- bar, die sowohl an eine beliebige Öffentlichkeit gerichtet sind, als auch vom jeweiligen Nutzer individuell genutzt werden. Die unterschiedliche Blickrich- tung kann zu einer gewissen Rechtsunsicherheit beitragen.239 dd) Adressaten Als Adressat der Vorschriften des Teledienstegesetzes nennt § 3 Nr. 1 die „Diensteanbieter“ d. h. „natürliche oder juristische Personen, die eigene oder fremde Teledienste zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln“. Die drei in der Norm aufgeführten Tätigkeiten können auch zugleich durch ein und dieselbe Person ausgeführt werden. Eigene Teledienste hält ein An- bieter dann bereit, wenn er die Dienstleistung selbst erbringt und über die dafür erforderliche Technik verfügen kann.240 Bietet bspw. eine Bank dem Nutzer die Möglichkeit, Online-Überweisungen vorzunehmen, hält sie einen eigenen Teledienst bereit.241 Fremde Teledienste hält ein Anbieter dann bereit, 125 237 Ory, Neue Ordnung für elektronische Medien, in: EMR-Schriftenreihe, Band 30, S. 53 ff., 68 ff. versteht unter redaktioneller Gestaltung einen professionell journalistischen Ansatz. 238 Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 20, Rz. 63, der zusätzlich damit argumentiert, dass es sich anders nicht erklären lasse, dass der Mediendienstestaatsvertrag Sondervorschriften für jour- nalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enthalte. 239 Roßnagel, in ders., Recht der Multimedia-Dienste, Einführung, Rz. 44. 240 Waldenberger, in: Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, TDG, § 3 Rz. 22. 241 Kröger/Moos, ZUM 1997, 462, (468). wenn er Teledienste, die von Dritten angeboten und erbracht werden, speichert und damit zur Nutzung vorhält. Damit sind zum einen die Anbieter von Hosting- Diensten angesprochen, also Service-Provider, die dauerhaft fremde Angebote vorhalten. Zum anderen sind auch Diensteanbieter erfasst, die Caching-Dienste, z. B. auf sog. Proxy-Servern, anbieten.242 Die in § 3 Nr. 1 TDG angesprochene Zugangsvermittlung erfasst einerseits die sog. Access-Provider. Diese ermög- lichen dem Nutzer den technischen Zugang zum Internet (durch Bereitstellung von Einwahlknoten) und seinen Diensten. Jedoch stellt andererseits auch das Betreiben einer Suchmaschine eine Zugangsvermittlung im Sinne dieser Vor- schrift dar. Denn der Suchmaschinenanbieter hält einen eigenen Teledienst (die Suchmaschine selbst) bereit. Bei der Auflistung von Links nach Eingabe eines Suchworts beschränkt sich die Leistung des Diensteanbieters hingegen auf die Ermöglichung des Zugangs zu fremden Telediensten.243 Von dieser Regelung erfasst werden somit auch Anbieter wie AOL oder T-Online, welche sowohl als Netzbetreiber als auch als Dienstevermittler fun- gieren. Auch sie werden in ihrer Funktion als Vermittler und somit in der Schlüsselposition als Zugangsverschaffer im Internet ausdrücklich durch § 3 Nr. 1 TDG erfasst. Die Zuordnung der Providertätigkeit erfolgt im Zusammen- hang mit dem vermittelten Dienst. Besteht der Dienst beispielsweise im Tele- banking, das ausschließlich dem TDG unterfällt, so ist in diesem Zusammen- hang dann auch das TDG auf den Provider als Anbieter anzuwenden.244 Es werden gemäß den §§ 9–11 TDG allerdings unter bestimmten Vorausset- zungen geringere Anforderungen an die Diensteanbieter gestellt, wenn diese fremde Informationen lediglich durchleiten (§ 9 TDG), zwischenspeichern (§ 10 TDG) oder speichern (§ 11 TDG). Das TDG unterscheidet zwischen einer allgemeinen Informationspflicht (§ 6 TDG), soweit Diensteanbieter geschäftsmäßig Dienste245 anbieten, und besonderen Informationspflichten (§ 7 TDG) bei kommerziellen Kommunika- tionen, die Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen darstellen. § 3 Nr. 5 TDG definiert „kommerzielle Kommunikation“ als „jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf aus- übt;“. Während die Anbieter „bloß“ geschäftsmäßiger Dienste gemäß § 6 TDG lediglich ihren Namen und ihre Anschrift (ggf. Namen und Anschrift des 126 242 Waldenberger, in: Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, TDG, § 3 Rz. 24. 243 Waldenberger, in: Roßnagel, Recht der Multimedia-Dienste, TDG, § 3 Rz. 25. 244 Kröger/Moos, ZUM 1997, 462, (486). 245 Geschäftsmäßig ist ein Angebot nach der Gesetzesbegründung dann, wenn es auf einer „nachhaltigen Tätig- keit“ beruht. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird ausdrücklich nicht vorausgesetzt, vgl. Brönneke, in: Roß- nagel, Recht der Multimedia-Dienste, TDG, § 6 Rz. 35 ff. Vertretungsberechtigten) anzugeben haben, sind die Kennzeichnungspflichten für kommerzielle Kommunikation gemäß § 7 TDG strenger. Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen und die Person, in deren Auftrag sie erfolgt, klar zu identifizieren sein. Angebote zur Verkaufsförde- rung sowie Preisausschreiben und Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar sein. Diese strengeren Vorgaben dienen augenschein- lich dem Schutz der Verbraucher bei der Nutzung kommerzieller Teledienste.n ee) Fazit Das Teledienstegesetz schafft mit der Zulassungsfreiheit für Teledienste und seinem zurückhaltenden Regulierungsansatz einen Rechtsrahmen, welcher dem Regelungsziel einheitlicher, wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für Tele- dienste in angemessener Weise gerecht wird. Das Gesetz erfasst hierbei mit den Access-Providern und Service-Providern auch die richtigen Adressaten, wobei jedoch auf die dargestellten Abgrenzungsschwierigkeiten zu den Medien- diensten hinzuweisen ist. Die Unterscheidung bezüglich der Informations- pflichten der Anbieter anhand der Art der übermittelten Information und be- züglich der Verantwortlichkeit anhand der jeweils ausgeübten Tätigkeit des Diensteanbieters erlauben dem Grunde nach eine flexible und sachgerechte Anwendung der jeweiligen Vorschriften. d) Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aa) Ziele der Rechtssetzung Zweck des Staatsvertrages ist gemäß dessen Art. 1 der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchti- gen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen. bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthält detaillierte Vorschriften zum Schutze Minderjähriger, etwa Verbote von Angeboten, die Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder die zum Rassenhass aufstacheln, den Krieg verherr- lichen oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden, und ein Verbot der Verbreitung von Pornografie. Überdies sind Sendezeit- beschränkungen für Programme vorgesehen, die Kinder und Jugendliche be- stimmter Altersgruppen beeinträchtigen können. Die Einhaltung der Bestimmungen des JMStV durch die Anbieter wird gem. § 14 Abs. 1 JMStV durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt überwacht. Die Kommission für Jugendmedienschutz dient der jeweils zu- 127 ständigen Landesmedienanstalt dabei gemäß § 14 Abs. 2 als Organ zur Erfül- lung dieser Aufgabe. Neben den öffentlich-rechtlichen Sendern können die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) oder von dieser hierfür anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle gem. § 8 Abs. 1 JMStV jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall für Filme (und gem. Abs. 2 für sonstige Sendeformate), auf die das Jugendschutzgesetz keine Anwendung findet, zeit- liche Beschränkungen vorsehen. cc) Sachlicher Anwendungsbereich Mit Erlass des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im September 2002 wurde der Begriff der Telemedien geschaffen, welcher Teledienste und Mediendienste zusammenführt. Dabei werden die Telemedien in § 2 Abs. 1, der den Anwen- dungsbereich des JMStV definiert, dem Oberbegriff der elektronischen Infor- mations- und Kommunikationsmedien untergeordnet, welcher wiederum den Rundfunk und die Telemedien einschließt. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 JMStV sind Telemedien demnach Teledienste im Sinne des Teledienstegesetzes und Medien- dienste im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages, soweit sie nicht Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages sind. Zudem findet sich eine Unterschei- dung zwischen besagten Telemedien und Trägermedien, wie z. B. Büchern, Musik, CDs, Videokassetten, CD-Roms, DVDs. Diese im JMStV bereits vollzogene Abwendung von der Trennung zwischen Mediendiensten und Telediensten soll als Vorbild für eine Neuausrichtung des deutschen Medienrechts dienen. Insofern sind die Pläne zu einer Zusammen- führung von Telediensten und Mediendiensten in einem künftigen Telemedien- gesetz sowie der Überführung von Regelungen aus dem MDStV in den RStV bereits weit fortgeschritten.246 dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten Adressat der Vorschriften des JMStV ist gem. § 3 Abs. 2 Ziff. 3: der „Anbieter“, womit Rundfunkveranstalter oder Anbieter von Telemedien gemeint sind. ee) Fazit Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verfolgt einen am Regulierungsziel orientierten Ansatz. Er stellt ein einheitliches Regelungssystem für den Jugend- schutz dar und verwirklicht insofern ein diensteübergreifendes Konzept, ohne dabei aber die Besonderheiten einzelner erfasster Dienste außer Acht zu lassen. Insofern kann man ihn als eine Art Prototyp zukünftiger Rechtsinstrumente der Inhalteregulierung mit abgestufter Regulierungsdichte bezeichnen. 128 246 Vgl. unten unter 8 a). e) Telekommunikationsgesetz aa) Ziele der Rechtssetzung Zweck des Telekommunikationsgesetzes ist es gemäß § 1 TKG, durch techno- logieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächen- deckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten. Im Gegensatz etwa zum Rundfunkrecht steht also nicht die Regulierung von Inhalten im Vordergrund; Regelungsmaterie ist vielmehr ausschließlich die Signalübertragung über dazu bestimmte Einrichtungen. bb) Inhaltliche Vorgaben, Rechtsfolgen und Rechtsaufsicht Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetzeszweck. Im Hinblick auf die Zielsetzung, in einem zunächst durch den (aus der vormaligen Fernmeldeverwaltung hervorgegangenen) Monopolisten (Incumbent) beherrsch- ten Markt einen funktionierenden Wettbewerb herzustellen, enthält das Gesetz spezielle Vorschriften für marktbeherrschende Unternehmen. So bedürfen etwa deren Entgelte in der Regel der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Ansonsten ist das Erbringen von Telekommunikationsleistungen frei und lediglich an- meldepflichtig. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich (§ 4). Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist die zuständige obere Bun- desbehörde. Ihre Aufgaben bestehen in der Aufrechterhaltung und der Förde- rung des Wettbewerbs in so genannten Netzmärkten, also neben der Tele- kommunikation auch in den Sektoren Strom, Gas, Post und Eisenbahnen. cc) Sachlicher Anwendungsbereich Telekommunikation ist gemäß § 3 Ziffer 22 TKG der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Signalen mittels Telekommu- nikationsanlagen. „Telekommunikationsdienste“ sind dabei definiert als in der Regel gegen Geld erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Über- tragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen (§ 3 Ziffer 24). dd) Adressaten Nach § 3 Ziffer 6 TKG ist „Diensteanbieter“ jeder, der ganz oder teilweise geschäftsmäßig – Telekommunikationsdienste erbringt oder – an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt. Gemäß § 3 Ziffer 10 des Telekommunikationsgesetzes ist „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ das nachhaltige Angebot von 129 Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. ee) Fazit Im deutschen Telekommunikationsrecht ist entsprechend den Vorgaben des europäischen Telekommunikations-Richtlinienpaketes das Konzept der techno- logieneutralen Regulierung verwirklicht. Die durch die technische Konvergenz erforderlich gewordenen Anpassungen sind dabei im Gegensatz zum Medien- recht entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik vollständig vollzogen.m f) Presserecht Im Mittelpunkt dieser Studie stehen, angesichts der bevorstehenden Revision der Fernsehrichtlinie, die audiovisuellen Medien. Nichtsdestotrotz lohnt eine Beschäftigung mit den gesetzlichen Vorgaben für die (körperliche) Presse, denn zum einen wurde die moderne Mediengesetzgebung teilweise aus den für die Presse geltenden Vorschriften heraus entwickelt und zum anderen lassen sich aus diesen Vorschriften durchaus weiterhin Erkenntnisse für den Um- gang mit moderneren Medienformen gewinnen. Dass Presse und audiovisuelle Medien nicht etwa „Welten trennen“, sondern im Gegenteil sehr enge Bezüge zueinander aufweisen, zeigt auch der Umstand, dass Landesgesetzgeber, z. B. im Saarland oder in Rheinland-Pfalz, diese Bereiche in letzter Zeit in einheit- lichen Gesetzen zusammengeführt haben. aa) Ziele der Rechtssetzung Das Presserecht ist ein Sonderrecht gemischter Natur, das reine Ordnungs- bestimmungen sowie öffentlich-rechtliche, privatrechtliche und sozialrechtliche Elemente enthält.247 Dementsprechend sind die Ziele der Presserechtssetzung nicht einheitlich, sondern weisen in Abhängigkeit vom konkreten Regelungs- bereich erhebliche Unterschiede auf. So dienen Vorschriften über die Ver- antwortlichkeit und den Impressumszwang der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wohingegen andere Bestimmungen, wie diejenigen über die grund- gesetzliche oder gewerberechtliche Pressefreiheit oder den Ausschluss von Sonderbesteuerungen, die Presse vor staatlichen Eingriffen schützen sollen.248 bb) Inhaltliche Vorgaben und Rechtsfolgen Gemäß Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 des Grundgesetzes steht dem Bund hin- sichtlich der „allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse“ eine Zuständigkeit zur Rahmengesetzgebung zu, von welcher dieser jedoch bisher keinen Gebrauch 130 247 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage 2000, S. 3. 248 Vgl. Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage 2000, S. 3. gemacht hat. Die Länder haben daher in ihren Landespressegesetzen sog. Voll- regelungen vorgenommen, durch die nicht nur das Ordnungsrecht der Presse (z. B. die Impressumsvorschrift), sondern auch so wichtige presserechtliche Kernfragen wie das Recht auf Gegendarstellung, die Pressebeschlagnahme, die Verjährung presserechtlicher Delikte, ferner die Anerkennung der öffent- lichen Aufgabe der Presse und ihres Informationsanspruchs gegenüber den Behörden gesetzlich geregelt wurden.249 An die Unterscheidung zwischen „Druckwerken“ und „periodischen Druck- werke“ knüpft das Gesetz bestimmte Rechtsfolgen. So ist gemäß § 8 Abs. 2 Landespressegesetz (LPG) NRW im Impressum periodischer Druckwerke zu- sätzlich zu den in Druckwerken anzugebenden Daten auch der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs und für den Anzeigenteil ein Ver- antwortlicher anzugeben. Zeitungen und Anschlusszeitungen, die regelmäßig ganze Seiten des redaktionellen Teils fertig übernehmen, haben gemäß § 8 Abs. 3 LPG NRW im Impressum den für den übernommenen Teil verantwort- lichen Redakteur und den Verleger zu benennen. In periodischen Druckwerken hat der Verleger entgeltliche Veröffentlichungen gemäß § 10 LPG NRW mit dem Wort „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Gegendarstellungsanspruch gemäß § 11 LPG NRW betrifft ebenso ausschließlich periodische Druckwerke. Die strafrechtliche Verantwortung für die Publikation trägt bei periodischen Druck- werken gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 LPG NRW der verantwortliche Redakteur, bei sonstigen Druckwerken der Verleger (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 LPG NRW). Aus der in Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG garantierten Pressefreiheit wird die sog. Zulassungsfreiheit abgeleitet, welche die freie Gründung von Presseunter- nehmen und den freien Zugang zu den Presseberufen garantiert. Die ungehin- derte Tätigkeit der Presse wird ferner abgesichert durch das Verbot des Eingreifens der Verwaltung in die freie Betätigung der Presse und durch die Gewährleistung der Zensurfreiheit.250 Als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle wacht der Deutsche Presserat über die Einhaltung der im Pressekodex251 ver- ankerten publizistischen Grundsätze. Hierzu zählen u. a. die Wahrung der Aus- gewogenheit und Wahrhaftigkeit der Berichterstattung, Kenntlichmachung der genutzten Quellen sowie eine angemessene Wahrung der Anonymität jeglicher Informationsquellen; Achtung des Redaktionsgeheimnisses; Richtigstellung verbreiteter Informationen, die sich nachträglich als falsch erweisen; klare Trennung zwischen journalistischen Inhalten und Werbung; Achtung des Privat- lebens und der Intimsphäre des Menschen; Berücksichtigung des Jugendschutzes innerhalb der Berichterstattung usw. Im Fall eines Verstoßes gegen die publi- 131 249 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 9. 250 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 46. 251 Der Pressekodex in der Fassung vom 2. 3. 2005 ist abrufbar unter: www.presserat.de/uploads/media / Kodex_03.pdf. zistischen Grundsätze hat der Presserat die Möglichkeit zur Veröffentlichung eines Widerrufs, zur Aussprache einer Missbilligung sowie zum Erlass einer nichtöffentlichen oder öffentlichen Rüge. Letztere verpflichtet den Herausgeber zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung. Es ist mithin festzustellen, dass die Presse – im Vergleich zu anderen Medien mit hoher Meinungsbildungsrelevanz – in großem Umfang einem Selbstregu- lierungssystem unterworfen ist, während insbesondere inhaltliche Aspekte kaum gesetzgeberischen Vorgaben unterliegen. cc) Sachlicher Anwendungsbereich Der wichtige Begriff „Presse“ ist weder in der Verfassung noch in den Presse- gesetzen definiert.252 Es handelt sich hierbei um einen Sammelbegriff, welcher das Pressewesen in seiner Gesamtheit umfasst. Ihm unterfallen sowohl die in der Presse tätigen Personen wie auch der technische, wirtschaftliche und organisatorische Apparat der einzelnen Presse-Unternehmen, vor allem aber das Presseerzeugnis (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher usw.) selbst.253 Beispielhaft sollen hier die entsprechenden Vorschriften des nordrhein- westfälischen Landespressegesetzes herangezogen werden, um die verschiede- nen „Angebotsformen“ darzustellen, welche das Presserecht unterscheidet. „Druckwerke“ § 7 Begriffsbestimmungen (1) Druckwerke im Sinne dieses Gesetzes sind alle mittels der Buchdruckerpresse oder eines sonstigen zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahrens hergestell- ten und zur Verbreitung bestimmten Schriften, besprochenen Tonträger, bildlichen Dar- stellungen mit und ohne Schrift, Bildträger und Musikalien mit Text oder Erläuterun- gen. (2) Zu den Druckwerken gehören auch die vervielfältigten Mitteilungen, mit denen Nachrichtenagenturen, Pressekorrespondenzen, Materndienste und ähnliche Unterneh- mungen die Presse mit Beiträgen in Wort, Bild oder ähnlicher Weise versorgen. Als Druckwerke gelten ferner die von einem presseredaktionellen Hilfsunternehmen ge- lieferten Mitteilungen ohne Rücksicht auf die technische Form in der sie geliefert werden. (3) Den Bestimmungen dieses Gesetzes über Druckwerke unterliegen nicht 1. amtliche Druckwerke, soweit sie ausschließlich amtliche Mitteilungen enthalten, 2. die nur Zwecken des Gewerbes und Verkehrs, des häuslichen und geselligen Lebens dienenden Druckwerke, wie Formulare, Preislisten, Werbedrucksachen, Familien- anzeigen, Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte und dergleichen, sowie Stimm- zettel für Wahlen. 132 252 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 2. 253 Ebd. „Periodische Druckwerke“ § 7 (4) Periodische Druckwerke sind Zeitungen, Zeitschriften und andere in ständiger, wenn auch unregelmäßiger Folge und im Abstand von nicht mehr als sechs Monaten er- scheinende Druckwerke. dd) Personaler Anwendungsbereich/Adressaten (1) Herausgeber Der Herausgeber wird nach einer üblichen Charakteristik als „Inhaber der geistigen Oberleitung“ und „Träger der publizistischen Richtlinienkompetenz“ bezeichnet. Diese bestimmende Einflussmöglichkeit auf den redaktionellen Inhalt der Publikation begründet die darauf bezogene Verantwortlichkeit und presserechtliche Haftung des Herausgebers. Als Inhaber der geistigen Oberlei- tung kann der Herausgeber (anders als der Drucker oder Verleger) eines Presse- erzeugnisses grundsätzlich nur eine natürliche Person sein.254 (2) Verleger Verleger ist jeder Unternehmer, der das Erscheinen und Verbreiten von Druck- werken bewirkt. Ihn trifft sowohl die zivilrechtliche als auch die strafrechtliche Haftung für die veröffentlichten Texte. Auf dem Gebiet des Strafrechts besteht für den Verleger nicht periodischer Druckwerke eine berufsbedingte Sonder- haftung, wenn er seine Aufsichtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt und die rechtswidrige Tat darauf beruht. Die Adresse des Verlegers ist im Im- pressum stets anzugeben. Dem Verleger obliegt die Impressumspflicht und er ist neben dem verantwortlichen Redakteur Verpflichteter möglicher Gegen- darstellungsansprüche.255 (3) Verantwortlicher Redakteur Der sog. verantwortliche Redakteur steht im Zentrum des presserechtlichen Haftungssystems. Den Verleger eines periodischen Druckwerks trifft die Pflicht, einen verantwortlichen Redakteur zu bestellen und ihn in jeder Ausgabe im Impressum mit voller Adresse zu benennen. Die Hauptaufgabe des verantwort- lichen Redakteurs liegt in der Überprüfung des zu publizierenden Stoffes hin- sichtlich seiner Strafbarkeit und ggf. darin, strafbare Texte vor dem Erscheinen des Druckwerks auszuscheiden. Eine zivilrechtliche Haftung des verantwort- lichen Redakteurs kommt darüber hinaus nur in Betracht, wenn er sich über seine presserechtliche Funktion hinaus verpflichtet hat, in weitergehendem Umfang über Inhalt und Gestaltung der Zeitung zu entscheiden. Dem ver- 133 254 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 100. 255 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 99. antwortlichen Redakteur obliegt die Impressumspflicht und er ist neben dem Verleger Verpflichteter möglicher Gegendarstellungsansprüche.256 (4) Verantwortlicher für den Anzeigenteil Da erfahrungsgemäß auch vom Anzeigenteil eines Druckerzeugnisses Gefahren ausgehen können, erstrecken sich die der Presse obliegenden Pflichten auch auf diesen. Die Landespressegesetze sehen daher die Bestimmung eines Ver- antwortlichen für den Anzeigenteil vor, für welchen die Vorschriften für den verantwortlichen Redakteur entsprechend gelten. Der Verantwortliche haftet für den Anzeigenteil in straf- und presserechtlicher Hinsicht. Die zivilrecht- liche Haftung hingegen bestimmt sich nur nach den für jede Person geltenden allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts.257 (5) Drucker Neben dem Verleger und Verfasser ist der Drucker die maßgebliche Person für die Herstellung eines Druckwerkes, wobei dieser in der Regel nur für die technische Seite der Herstellung des Werkes verantwortlich ist. Den Drucker kann auch eine zivil- oder strafrechtliche Haftung für die von ihm hergestellten Texte treffen, allerdings darf diese Haftung wegen seines vorwiegend techni- schen Beitrags zur Herstellung nicht überspannt werden. So kommt beispiels- weise eine Strafbarkeit des Druckers als Gehilfe nur bei offensichtlich straf- baren Texten in Betracht.258 (6) Sonstige (a) Grossist Unter den Schutz der Pressefreiheit fällt auch die Tätigkeit des Presse- Grossisten. Der Grossist ist selbstständiger Gewerbetreibender; er kauft die zur Versorgung der von ihm belieferten Einzelhänder benötigten Druckschriften bei dem Verleger ein und verkauft diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an die Abnehmer in seinem Bezirk.259 Der Grossist hat ein Gebiets- monopol bei der Belieferung der betreffenden Vertriebsstellen seines Gebietes inne. Das Presse-Grosso bietet den Vorteil, durch und zusammen mit den auflagenstarken Blättern, Zeitschriften mit kleinerem Kundenkreis verbreiten zu können, deren Auslieferung sich andernfalls nicht lohnen würde („Quer- subventionierung“).260 Die Tätigkeit des Presse-Grossisten, die im Zusammen- hang mit dem Pressevertrieb steht, wurde vom Bundesverfassungsgericht nur 134 256 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 102. 257 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 106. 258 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 98. 259 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 404 f. 260 Fechner, Medienrecht, 1. Auflage, 2000, S. 151. ausnahmsweise der Pressefreiheit unterstellt. Sie ist jener nur dann zuzu- rechnen, wenn sie in enger organisatorischer Bindung an die Presse erfolgt, für das Funktionieren einer freien Presse notwendig ist und wenn sich die staat- liche Regulierung dieser Tätigkeit zugleich einschränkend auf die Meinungs- verbreitung auswirkt.261 Eine (zivilrechtliche) Gehilfenhaftung kommt auch für die Grossisten in Betracht, sofern sie überhaupt mitverantwortlich gemacht werden können. Eine Prüfungspflicht wird man ihnen nur dort auferlegen können, wo von vornherein Anlass zu Bedenken bestand. Anders ist die Rechtslage, wenn sie nicht auf Schadensersatz, wohl aber auf Unterlassung der Verbreitung einer Druckschrift in Anspruch genommen werden. Hier kommt es nicht auf ein Verschulden, sondern nur auf die Mitwirkung bei einer objektiv widerrecht- lichen Veröffentlichung an.262 (b) Redakteur Eine Definition des Begriffs „Redakteur“ kennt das Presserecht nicht. Die das Berufsbild des Redakteurs prägende Tätigkeit ist das „Redigieren“, d. h. das Sammeln, Sichten und Ordnen des zur Veröffentlichung in der Presse be- stimmten Stoffes. Dem Redakteur muss in seinem Ressort eine, wenn auch begrenzte, Entscheidungsbefugnis zustehen. Das Verfassen eigener Artikel ist kein wesentliches Charakteristikum des Redakteursberufs. Die Haftung des Redakteurs ergibt sich aus den allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Vor- schriften – eine Sonderhaftung trifft ihn nicht. Allerdings hat der Redakteur die der Presse auferlegte Sorgfaltspflicht zu beachten. Im Impressum muss der Redakteur nicht aufgeführt werden.263 ee) Fazit Das Pressewesen ist nicht in dem Maße von den jüngsten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der technischen Konvergenz betroffen. Die Internetseiten der Printmedien, jedenfalls soweit diese gebührenfrei angeboten werden und nicht als ePaper einen zur Printausgabe identischen Inhalt präsen- tieren, sind klar vom Hauptmedium abgrenzbar. Ein Verschwimmen verschie- dener Mediendienste ist daher im Pressebereich nicht zu erkennen. Eine Zeitung hat im Wesentlichen mindestens seit Jahrzehnten die gleiche Gestalt, wenn auch – mit Blick auf die jüngste Einführung der Tabloid-Ausgaben – nicht notwendig die gleiche Größe. Die oben genannten Gründe spiegeln sich auch im Presserecht wider. Im Hinblick auf den Gegenstand dieser Untersuchung gibt es im Presserecht keine vergleichbaren Umwälzungen wie in anderen 135 261 BVerfGE 77, 346, 353 ff. 262 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 326 f. 263 Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Auflage, 2000, S. 101. Gebieten, die gegebenenfalls eine Neuausrichtung dieser Regelungsmaterie nahe legen würden. g) Zwischenergebnisse aa) Sachlicher Anwendungsbereich Prägendes Charakteristikum des deutschen Medienrechts ist neben der beson- deren Kompetenzverteilung innerhalb des Bundesstaates das Abstellen auf die Meinungsbildungsrelevanz der verschiedenen Angebote und die hieran an- knüpfende Zuordnung zu verschiedenen Regelwerken mit jeweils unterschied- licher Regelungsdichte. So sinnvoll das Kriterium der Meinungsbildungsrelevanz zur Sicherung der Meinungsvielfalt auch ist, so bringt es für den Rechts- anwender, wie an einer Reihe von Beispielen dargestellt wurde, aufgrund seiner relativen Unbestimmtheit doch eine Reihe von Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich. Diese zeigt sich insbesondere an der schwierig zu ziehenden Grenz- linie zwischen Rundfunk und Mediendiensten, denn hier steht kein (zusätz- liches) technisches Abgrenzungskriterium zur Verfügung, da der einzige Unter- schied dieser beiden Angebotsformen am Darbietungscharakter (d. h. der besonderen Meinungsbildungsrelevanz) des Rundfunks festzumachen ist. Ande- rerseits bietet der deutsche Ansatz somit die Möglichkeit, in größerer Unab- hängigkeit von technischen Vorgaben, die durch den stetigen technischen Wan- del durchaus schnell an Aussagekraft verlieren, auf das Wirkungspotenzial des eingesetzten Mediums abstellen zu können und diesem mit dem entsprechenden Regulierungsniveau zu begegnen. Der sachliche Anwendungsbereich des Presse- rechts als Sonderrecht für den gesamten Pressebereich erfasst Druckwerke und periodische Druckwerke. Weder hinsichtlich seines Umfangs noch seiner inhalt- lichen Ausdifferenzierung ist der Anwendungsbereich des Presserechts durch den technologischen Wandel einem Anpassungsdruck unterworfen, wie dies im Bereich der elektronischen Medien der Fall ist. Für das Telekommunika- tionsrecht gilt die strikte Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die mit der Übertragung von (Rundfunk-)Signalen (überwiegend) zusammenhängenden technischen Vorgänge. Das mit der Umsetzung des europäischen Telekommu- nikations-Richtlinienpaketes im deutschen Telekommunikationsrecht verwirk- lichte Konzept der technologieneutralen Regulierung hat die durch die tech- nische Konvergenz erforderlich gewordenen Anpassungen entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik annähernd vollständig nachvollzogen. bb) Normadressaten Der dargestellte gesetzliche Rahmen für die einzelnen Mediensektoren unter- scheidet sich mithin auch in der Auswahl der jeweiligen Normadressaten. Hierbei lassen sich zwei unterschiedliche Herangehensweisen des Gesetzgebers erkennen: Das Presserecht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure, die 136 bei der Produktion und Verbreitung eines Presseerzeugnisses eine ganz be- stimmte Funktion einnehmen. Die Verantwortlichkeit dieser Akteure richtet sich hier nach der redaktionellen Gestaltungsfreiheit und der Möglichkeit zur Einflussnahme auf diese. Sie ist gestaffelt, wenngleich nicht kaskadenhaft aus- gestaltet wie z. B. in Frankreich, d. h. es gilt keine Subsidiarität der Haftung. Demgegenüber kommen der Mediendienstestaatsvertrag, des Teledienstegesetz, der Jugendmedienschutz-Staatsvertag und das Telekommunikationsgesetz zwar mit einem einzigen Normadressaten, dem „Diensteanbieter“ bzw. „Anbieter“ aus. Hier findet gleichwohl eine Ausdifferenzierung der gesetzlichen Ver- pflichtungen anhand der vom Normadressaten vollzogenen Tätigkeiten statt. Den Diensteanbieter nach dem Mediendienstestaatsvertrag, der eigene Inhalte vorhält, treffen bspw. strengere Regeln als den, der fremde Informationen lediglich durchleitet. Ein und dieselbe Adressatendefinition umfasst somit Tätigkeiten im Rahmen der Produktion und/oder Verbreitung audiovisueller oder elektronischer Inhalte, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Oft- mals werden diese Tätigkeiten und Dienstleistungen auch von unterschied- lichen Akteuren erbracht – wie gezeigt wurde, qualifiziert sich jedoch auch häufig ein einzelnes Unternehmen zugleich in mehrfacher Hinsicht als Dienste- anbieter im Sinne der jeweiligen Vorschriften. Der Rundfunkstaatsvertrag kennt, insofern dem Presserecht vergleichbar, neben der zentralen Figur des „Ver- anstalters“ weitere Normadressaten, die für ganz bestimmte Regelungsziele des Rundfunkrechts besonderen Bestimmungen unterworfen werden – wie die „Unternehmen“ im Bereich des Medienkonzentrationsrechts und die Anbieter (bestimmter) Telekommunikationsdienstleistungen, soweit es um den diskrimi- nierungsfreien Zugang geht. Dennoch konzentriert sich der Rechtsrahmen für den Rundfunk auf den Veranstalter und erscheint daher monolithischer als die Pressegesetze. Im Unterschied zum Presserecht wird die gesamte Verantwor- tung, z. B. im Falle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, in der Person des Intendanten gebündelt. Da sich dies allerdings dem Innenbereich der Rundfunk- veranstaltung zuordnen lässt, ist es nicht ausgeschlossen, wie die aufgezeigten Beispiele etwa in Bezug auf den Anbieter von Navigatoren belegen, im Außen- bereich der Zuführung der Rundfunkinhalte zum Rezipienten weitere Akteure in das Blickfeld zu nehmen. Damit bildet dieser gesetzgeberische Ansatz in gewisser Weise die Lebenswirklichkeit in der Medienwelt ab. 137 5. Übersichtstabelle – Dienstekategorien/ Wesentliche Anforderungen 6. Reaktionen auf Einordnungsprobleme bei bestimmten (neuen) Erscheinungsformen Die Abgrenzung zwischen Mediendiensten und Rundfunkangeboten anhand des einzigen Unterscheidungsmerkmals der Darbietung führt häufig zu Schwie- rigkeiten. Sicherlich nicht zuletzt wegen der höheren Regulierungsdichte bei Rundfunkangeboten und den damit verbundenen Belastungen für deren An- bieter ist die Einordnung einzelner Angebote als Mediendienst oder Rundfunk in der Regel stark umstritten. Veranschaulichen lässt sich dies anhand des „klassischen“ Abgrenzungsfalls – NVoD: NVoD-Angebote wurden von den Landesmedienanstalten zunächst aus- schließlich dem Rundfunk zugeordnet (so noch in den ersten beiden Struktur- papieren der DLM aus den Jahren 1997 und 1998). Diesen Standpunkt änderten die Landesmedienanstalten jedoch in der Folge: Im Dritten Strukturpapier aus dem Jahre 2003 wird der Festlegung auf eine Dienstekategorie eine Einzelfall- prüfung vorgezogen, anhand derer festgestellt werden soll, ob das NVoD-An- gebot als Fernsehen oder Mediendienst einzuordnen sei. Nach den Kategorien des deutschen Medienrechts erscheint eine Einord- nung derartiger Angebote als Mediendienst plausibel, da von ihnen allenfalls eine sehr geringe Gefahr für die Meinungsvielfalt ausgeht. Insbesondere wenn die Sicht der Nutzer in den Blick gerückt wird, stellt man fest, dass sich die Dienst Zulassung/ Anmeldung Staatl. Aufsicht Wer- bung Jugend- schutz Gegen- darstel- lungs- recht Quoten Spezielles Konzen- trations- recht Anbieter- angaben Rundfunk Fernsehen Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Hörfunk Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Mediendienste Nein, aber § 20 Abs. 2 RStV Ja Ja Ja Ja/ggf. Nein Nein Ja Teledienste Nein Nein Nein Ja Nein Nein Nein Ja Telekommunika- tionsdienste Anmeldung Ja Nein Nein Nein Nein Nein Presse Nein Nein (Selbstre- gulierung) Ja Ja Ja Nein Nein Ja 138 Nutzung von NVoD vom Ausleihen in der Videothek nur geringfügig unter- scheidet.264 Die ersten Erfahrungen mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind überwiegend positiv.265 So werden eine erhöhte Akzeptanz und damit eine Stärkung der Selbstkontrolleinrichtungen ebenso als positive Faktoren genannt wie eine erfolgreiche Anpassung des Jugendmedienschutzes an die technischen Realitäten. 7. Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben a) Fernsehen Auf die sprachlichen Divergenzen bei der Verwendung des Begriffs „Fernseh- programm“ im deutschen Rundfunkrecht einerseits und in der Fernsehrichtlinie andererseits wurde im Abschnitt zur Europäischen Union ausführlich ein- gegangen (s. o.). Das deutsche Rundfunkrecht begreift das Wort „Programm“ als eine übergeordnete Einheit, die sich aus verschiedenen „Sendungen“ zu- sammensetzt (synonym könnte der Begriff „Fernsehkanal“ verwendet werden), während das europäische Medienrecht die Begriffe „Programm“ und „Sen- dung“ in umgekehrter Weise verwendet. Angesichts der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur rechtlichen Einordnung von NVoD-Angeboten, erscheint es fraglich, ob sich die in Deutschland vertretene Einordnung von NVoD als Mediendienst oder Teledienst noch halten lässt.266 In seiner Mediakabel-Entscheidung267 hat der Gerichtshof derartige Dienste ausdrücklich als Fernsehsendungen im Sinne von Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie qualifiziert. Damit haben solche Angebote den geltenden Bestimmungen der Fernsehrichtlinie zu genügen, also u. a. dem Quotenregime der Art. 4 und 5. Als Mitgliedstaat der EU trifft Deutschland eine Umsetzungspflicht hinsichtlich der Vorgaben der Fernsehrichtlinie. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Dienste, die von der Fernsehrichtlinie als Fernsehsendungen eingeordnet werden, auch dem RStV unterfallen, also auch im Sinne des deutschen Rechts Rundfunk darstellen.268 139 264 Castendyk, in v. Hartlieb/Schwarz, Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts, 4. Aufl., 2004, Kap. 238, Rdnr. 10; Schreier, MMR 2005, 517 (519) m. w. N. Zur Frage der Vereinbarkeit dieser Sichtweise mit den Vorgaben des europäischen Medienrechts s. nachfolgend unter 7. a) aa). 265 Vgl. eingehend Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e. V., Jahresbericht 2004. Deutlich kritischer formuliert ist die Haltung der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia, vgl. Frank, in: tv diskurs 3/2005, S. 29 ff. 266 Kritisch hierzu auch Schreier, MMR 2005, 517 (519 f.). 267 EuGH, Urteil in der Rechtssache C-89/04 (Mediakabel BV/Commissariaat voor de Media) vom 2. Juni 2005, abgedruckt in ZUM 2005, 549; abrufbar unter: www.curia.eu.int; vgl. auch die Ausführungen oben in Teil C. 268 Schreier, MMR 2005, 517 (519 f.). Angesichts dieser neuesten Entwicklungen in der Judikatur zum europäischen Medienrecht erscheint die in Deutschland vertretene Position zur Behandlung von NVoD – jedenfalls in Anbetracht der derzeit geltenden Fassung der Fern- sehrichtlinie – als bedenklich. b) Dienste der Informationsgesellschaft Der im europäischen Medienrecht verwendete Begriff der „Dienste der Infor- mationsgesellschaft“ wird in Deutschland nicht verwendet. Hier finden sich neben dem einfachgesetzlich normierten Rundfunk noch die Dienstekategorien „Mediendienste“ und „Teledienste“, deren jeweils eigenständige Regelung auf die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern zurückzuführen ist. Es schließt sich nunmehr die Frage an, ob die geplante Zusammenführung von Medien- und Telediensten zum Begriff der Telemedien einen Begriff erzeugt, der den „Diensten der Informationsgesellschaft“ entspricht. Die Begriffe „Medien- dienst“ und „Teledienst“ sind jedoch, wie oben dargelegt, so stark ausdifferen- ziert, dass man nicht durch eine einfache „Addition“ der beiden zu „Diensten der Informationsgesellschaft“ gelangt. Da der Begriff der Mediendienste – anders als die Dienste der Informationsgesellschaft, welche nur auf indivi- duellen Abruf erbracht werden – auch Verteildienste umfasst, wie bspw. be- stimmte Fernsehdienste, die keinen relevanten Beitrag zur Meinungsbildung leisten, kann von einer Kongruenz der Begriffe „Telemedien“ und „Dienste der Informationsgesellschaft“ mithin nicht die Rede sein. Diskutiert wurde in Deutschland die Frage, ob die Möglichkeit der Zuord- nung von Online-Angeboten (wobei es sich regelmäßig um Mediendienste handelt) zum einfachgesetzlichen Rundfunk gemäß § 20 Abs. 2 RStV mit dem in der eCommerce-Richtlinie verankerten Grundsatz der Zulassungsfreiheit zu vereinbaren sei.269 Unproblematisch ist die Zuordnung von Angeboten zum Rundfunk, soweit es sich bei diesen um Fernsehdienste im Sinne von Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie handelt, da solche Dienste vom Anwendungs- bereich der eCommerce-Richtlinie ausgenommen sind. Abrufdienste hingegen werden von der Fernsehrichtlinie nicht umfasst und sind damit grundsätzlich als Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 4 Abs. 1 der eCommerce- Richtlinie nicht zulassungspflichtig. Allerdings ist bei der Auslegung dieser Vorschrift zu beachten, dass die eCommerce-Richtlinie gemäß Art. 1 Abs. 6 Maßnahmen der Mitgliedstaaten, welche der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und dem Schutz des Pluralismus dienen, unberührt lässt. Dient die Zuordnung eines Online-Angebots zum Rundfunk diesen kommuni- kativen Zielen, so ist Art. 4 Abs. 1 der eCommerce-Richtlinie so auszulegen, 140 269 Bumke/Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 20, Rz. 28–31. dass er dem Zulassungserfordernis nicht im Wege steht. Anderenfalls läge ein unzulässiger Eingriff der EU in die Kulturkompetenz der Mitgliedstaaten vor.270 c) Elektronische Kommunikationsdienste Das TKG ist unter dem Gesichtspunkt der Umsetzung europäischen Gemein- schaftsrechts auch Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland.271 Die Umsetzung des Richtlinienpakets für die elektronischen Kommunikationsmärkte durch das TKG 2004 ist in den Augen der Europäischen Kommission nur in unzureichendem Maße erfolgt. Nach deren Meinung genügen wichtige TKG-Vorschriften über die Entgeltregulierung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (Significant Market Power, SMP) nicht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. So beschränke die Vorschrift des § 30 TKG den Ermessensspielraum der Bundesnetzagentur in unzulässiger Weise. Ansonsten bestehen hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Tele- kommunikations-Richtlinienpaketes in deutsches Recht keine Bedenken. 8. Ausblick a) Weitere Änderungsvorhaben Geplant ist eine Zusammenführung von Mediendiensten und Telediensten unter dem neuen Begriff der „Telemedien“, wie bereits im Jugendmedienschutz- Staatsvertrag geschehen, der am 1. April 2003 in Kraft getreten ist. Die Gesetz- gebungszuständigkeiten sollen im Rahmen einer Reform der Medienordnung zwischen Bund und Ländern neu verteilt werden. Künftig soll die Gesetz- gebungskompetenz damit unabhängig vom Verbreitungsweg nach den inhalt- lichen Zielen der Regelungen verteilt werden (Jugendschutz, Datenschutz, eCommerce, Telekommunikation). Dieser Neuordnung der Kompetenzverteilung liegt eine Art „Deal“272 zwi- schen Bund und Ländern zugrunde. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde die Kompetenz zur Regelung jugendschutzrelevanter Fragen in Rund- funk und Telemedien insgesamt auf die Länderebene verlagert. Im Gegenzug soll u. a. der (medienbezogene) Datenschutz für Telemedien und den Rundfunk einheitlich im Telemedien- und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt werden. Hierzu soll durch den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in § 47 Abs. 1 eine dynamische Verweisung auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften des 141 270 Dörr, K&R 1999, 97 (97 ff.). 271 Die diesbezügliche Pressemitteilung der Kommission ist abrufbar unter: europa.eu.int / rapid/press ReleasesAction.do?reference=IP/05/430&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en. 272 Roßnagel, Neuordnung des Medienrechts – Anregungen und Möglichkeiten, in: EMR-Schriftenreihe, Band 30, S. 15 ff., 25; Ader, Telemedienrecht soll Neuordnung erfahren, MMR 2/2005, S. X. Telemediengesetzes in den künftigen Staatsvertrag für Rundfunk und Tele- medien aufgenommen werden. Das TMG sieht ferner einheitliche Regelungen zur Zugangsfreiheit, zum Herkunftslandsprinzip, zur Verantwortlichkeit und zu Kennzeichnungspflichten der Anbieter vor. Inhaltliche Anforderungen an Rund- funk und Telemedien werden hingegen der Länderebene zugeordnet und im künftigen Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien geregelt. Die mit diesem Rechtsvorhaben angestrebte Zusammenführung bestimmter Regelungsmaterien – insbesondere des Datenschutzes – in einem einheitlichen Gesetz ist bislang auf breite Zustimmung gestoßen. Ob hiermit jedoch auch eine Entschärfung der zur Zeit bestehenden Abgrenzungsfragen einhergeht, ist fraglich. Entfallen wird durch die neue Kategorie „Telemedien“ jedenfalls die, von vielen als überflüssig empfundene, Trennung zwischen Mediendiensten und Telediensten. Das Erfordernis einer Abgrenzung bleibt allerdings bestehen an den Schnittstellen zum Rundfunk einerseits und zur Telekommunikation auf der anderen Seite des Dienstespektrums. Hier wurde im Rahmen einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gemeinsam mit der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 13. Mai 2005 durchgeführten Anhörung interessierter Kreise bereits in mehrfacher Hinsicht Klärungs- und Nachbesserungsbedarf angemeldet. Die Kritik richtete sich zum einen gegen die Definition der Telemedien in § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG-E, welche keine positive Begriffsbestimmung vornimmt, sondern die Telemedien lediglich in einer Abgrenzung zur Telekommunikation und zum Rundfunk bestimmt: § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht ausschließlich Telekommunikation nach § 3 Nr. 22 des Telekommunika- tionsgesetzes oder Rundfunk im Sinne von § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Tele- medien). Bemerkenswert an dieser Definition ist zunächst die Verwendung des Ober- begriffs elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Dieser Begriff wird zwar nicht ausdrücklich definiert, aber ein Umkehrschluss ergibt, dass er (wenigstens) Telekommunikation, Telemedien und auch Rundfunk umfasst. Derselbe Begriff wird auch in § 1 des TDG verwendet, auch dort jedoch ohne näher definiert zu werden. Aus der Bestimmung des Geltungsbereichs des TDG ergibt sich wiederum, dass der Liste der unter die Informations- und Kommunikationsdienste fallenden Angebote auch die Teledienste hinzuzufügen sind. Fraglich wirkt in diesem Zusammenhang, inwiefern die Verwendung des Begriffs Informations- und Kommunikationsdienste sinnvoll ist, wenn sein Anwendungsbereich nicht explizit definiert wird und allenfalls durch die Zu- sammenschau verschiedener Regelwerke erahnt werden kann. Etwas verwirrend erscheint die Belegung des Begriffs elektronische Informations- und Kommuni- kationsdienste zudem im Hinblick auf § 2 des Jugendmedienschutz-Staatsver- 142 trages, der unter die elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien Telemedien und den Rundfunk fasst (§ 2 Abs. 1) und die Telekommunikations- dienstleistungen und das geschäftsmäßige Erbringen von Telekommunikations- diensten ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staats- vertrages ausnimmt (§ 2 Abs. 2). Da jedenfalls im TMG keine nähere Bestimmung dieses Begriffs vorge- nommen wird, lassen sich aus dessen Verwendung nur schwer Anhaltspunkte dafür gewinnen, was unter Telemedien zu verstehen ist. Die Forderung nach einer genaueren Bestimmung des Begriffs Telemedien sowie die Aufnahme von Regelbeispielen wurden als Möglichkeit angesehen, diesen Schwierigkei- ten zu begegnen. An der Schnittstelle zum Rundfunkrecht stellen sich möglicherweise auf- grund des Fehlens einer positiven Bestimmung des Begriffs „Telemedien“ nach wie vor die bekannten Abgrenzungsfragen. Mancher befürchtet hier eine Verwässerung und möglicherweise eine Ausdehnung der (restriktiven) Rund- funkregulierung, insbesondere wenn in der Begründung zum TMG-E bei den Ausführungen zum Rundfunkbegriff sehr vage von „vergleichbaren Angebo- ten“ die Rede ist. Auf Bedenken stieß auch eine andere Formulierung der Begründung, wonach offenbar auch Dienste wie die Übertragung von E-Mail und Internettelefonie (VoIP) dem Anwendungsbereich des TMG unterfallen sollen. Insbesondere beim VoIP wurde dies als verfrühte Regulierung einer sich noch im Entwicklungsstadium befindlichen Technologie angesehen. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Umstand, dass bestimmte Dienste nach den der- zeitigen Planungen sowohl den (datenschutzrechtlichen) Regelungen des TMG als auch des TKG unterfallen sollen. Dies trifft nach den §§ 14 Abs. 2 und 15 Abs. 1 TMG-E solche Anbieter, deren Tätigkeit überwiegend in der Über- tragung von Signalen besteht, und damit insbesondere Access-Provider. Hier wurde aus Gründen der Rechtssicherheit und Vereinfachung gefordert, solche Anbieter ausschließlich den Regelungen des TKG zu unterwerfen. Im November 2005 legte das BMWA dann einen geänderten Entwurf für das Telemediengesetz vor, der gemäß den Vorgaben der Transparenz-Richtlinie 98/34/EG i. d. F. der Richtlinie 98/48/EG bei der Europäischen Kommission notifiziert wurde. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wird in § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG-E nunmehr wie folgt festgelegt: Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, so- weit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgeset- zes, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsge- setzes oder Rundfunk im Sinne von § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien).n Nach wie vor findet die Bestimmung des Begriffs „Telemedien“ also nicht über eine positive Definition, sondern über eine negative Abgrenzung zur 143 Telekommunikation und zum Rundfunk statt. Regelbeispiele für Telemedien wurden auch in den neuen Entwurf nicht aufgenommen. Das Ministerium begründet diesen Ansatz mit dem nicht von der Hand zu weisenden Argument, dass die Telekommunikationsdienste aus dem Telekommunikationsgesetz und der Rundfunk aus dem Länderrecht her definiert sind. Es sei daher zwingend, dass Telemedien nur über die negative Abgrenzung zu diesen Diensten bestimmt werden könnten. Wie sich aus der eingeschränkten Verweisung auf § 3 Nr. 24 TKG ergibt, sollen Telekommunikationsdienste, die lediglich überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, weiterhin vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Bezüglich sog. „telekommunikationsgestützter Dienste“ (§ 3 Nr. 25 TKG) stellt § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG-E klar, dass diese vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, was das Ministerium damit begründet, dass es sich hierbei weder um Abruf- noch um Verteildienste handelt. Während Dienste zur Übertragung von E-Mail nach der Begründung weiter- hin unter das Gesetz fallen sollen, gilt dieses – entgegen der Ausführungen im Vorentwurf – nicht mehr für die bloße Internet-Telefonie. Das bloße Telefo- nieren über das Internet weise keinen äußerlich erkennbaren Unterschied zur herkömmlichen leitungsgebundenen Telefonie auf. Insoweit handele es sich um einen einheitlichen Lebensvorgang, der keiner anderen rechtlichen Bewer- tung als die herkömmliche Sprachtelefonie unterliege und damit als eine reine TK-Dienstleistung anzusehen sei, die ganz in der Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze bestehe und daher ausschließlich nach dem TKG zu bewerten sei. Für Telekommunikationsdienste, die überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, bleibt es bei der (kritisierten) gleichzeitigen Anwendbar- keit der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowohl des Telemediengesetzes als auch des Telekommunikationsgesetzes. Allerdings werden in § 10 Abs. 3 TMG-E nunmehr explizit jene datenschutzrechtlichen Vorschriften des Tele- mediengesetzes aufgezählt, die auf derartige Dienste Anwendung finden sollen. Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass die geplante Neuordnung des deutschen Medienrechts zwar die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Mediendiensten und Telediensten einebnen wird, dass die derzeitigen Probleme bei der Grenzziehung zum Rundfunk und zur Telekommunikation aber (mindestens) in gleichem Maße fortzubestehen drohen. b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie In Deutschland haben sich die betroffenen Interessengruppen umfassend zu den unterschiedlichen Aspekten der Revision der Fernsehrichtlinie geäußert.273 Interessanterweise wird in der deutschen Medienöffentlichkeit diese Revision 144 273 Eine Dokumentation findet sich etwa in epd medien 74/2005, S. 3 ff. nahezu ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der möglicherweise ins Haus stehenden Legalisierung von Product Placement diskutiert, und auch in Fach- kreisen scheint dies im Vordergrund zu stehen. Verständlich wird dies vor dem Hintergrund des Skandals um massiven Einsatz von Schleichwerbung im deut- schen Fernsehen, insbesondere in Daily Soaps, in jüngster Zeit. Dennoch ge- raten dadurch einige der wichtigsten Themen aus dem Blickwinkel. Die Bundesregierung hat sich dahingehend geäußert, dass sie die Einfüh- rung einer abgestuften Regelungsdichte gutheißt und mit den Begriffsdefini- tionen im Bereich der Dienste im Wesentlichen einverstanden ist. Sie geht davon aus, dass mit der Definition der Inhaltsdiensteanbieter an die Meinungs- bildungsrelevanz des Dienstes angeknüpft werden soll und hält das Kriterium der redaktionellen Verantwortung insoweit für eine Eingrenzung geeignet. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Umgehungsrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Sendestaatsprinzip zu kodifizieren. Auch wird bei Groß- ereignissen ein Recht auf Zugang von Programmausschnitten, die als Nach- richten genutzt werden, als erforderlich erachtet und es werden Vorschläge unterbreitet, wie der betreffende Artikel formuliert werden sollte. Die Bundes- regierung spricht sich gegen eine weitere Harmonisierung der nationalen Vor- schriften zur Medienvielfalt aus, begrüßt aber die seitens der Kommission vor- geschlagenen Maßnahmen, die auf mehr Datentransparenz hinsichtlich der Besitzverhältnisse und Marktanteile abzielen. Zudem finden sich in der Stellung- nahme Änderungsvorschläge bezüglich des Jugendschutzes und der Aufstache- lung zum Hass. Die Bundesregierung tritt dafür ein, bei den Vorschriften über Werbung die Definitionen der Fernsehrichtlinie beizubehalten. Zudem soll ihrer Auffassung nach das Gebot der Trennung von Werbung und Inhalten aufrechterhalten bleiben, allerdings sollen neue Werbeformen wie Split-Screen und virtuelle Werbung in der Richtlinie selbst ausdrücklich zugelassen werden, und es soll im Bereich der linearen Dienste eine Deregulierung der quantita- tiven Werberegelungen erfolgen. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) befürwortet zwar einen umfassenden Rahmen mit abgestufter Regulierungsdichte für alle Formen der elektronischen Bereitstellung audiovisueller Inhalte, spricht sich aber dafür aus, die Regulierungsdichte nach inhaltlichen Kriterien wie dem der Meinungsbildungsrelevanz auszurichten und mahnt eine präzise und zukunfts- fähige Definition der linearen und nicht-linearen Dienste an, sofern die Kom- mission an dieser Unterscheidung festhält. Außerdem hält die Direktoren- konferenz die Kennzeichnung kommerzieller Inhalte in allen audiovisuellen Inhaltsdiensten für zwingend erforderlich. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF befürworten die Pläne, den Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie hin zu einer Rahmen- oder Inhalterichtlinie zu erweitern. Dabei soll besonderer Wert auf die Klärung des Verhältnisses zu benachbarten Regelungswerken, insbesondere der Richt- 145 linie zum elektronischen Geschäftsverkehr, gelegt werden. Als zusätzliches Ab- grenzungskriterium zwischen den zu erfassenden und den nicht zu erfassenden Diensten wird die gesellschaftliche Bedeutung der Dienste (der sog. „impact“) ins Spiel gebracht. ARD und ZDF sprechen sich für die Beibehaltung des Grundsatzes der Trennung von redaktionellen und kommerziellen Inhalten und des Verbots der Schleichwerbung aus; außerdem lehnen sie die förmliche Zu- lassung von Product Placement rundweg ab. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) fordert eine „Beschränkung auf das absolut notwendige Minimum an Vorgaben“ als Maxime für die zukünftige Regulierung audiovisueller Dienste und als Grund- voraussetzung für eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches der Richtlinie. Im Einzelnen sollen Werbevorgaben, Quoten und Listenregelungen gestrichen werden und im Falle einer Ausweitung des Anwendungsbereiches nur noch Grundregeln zur Anwendung kommen; Detailregelungen des Jugendschutzes oder der Werbung sollen mitgliedstaatlichen Regelungen überlassen bleiben.m 9. Zusammenfassung Das Medienrecht ist in Deutschland in hohem Maße verfassungsrechtlich deter- miniert. Jede Forderung nach einer „modernen, zukunftsgerichteten Medien- gesetzgebung“, jeder wohlgemeinte innovative Vorschlag zur rechtlichen Be- wältigung des Phänomens der Konvergenz muss sich letztlich an der eingangs geschilderten verfassungsrechtlichen Ausgangssituation messen lassen, deren innere Rechtfertigung im Rahmen dieses Gutachtens nicht in Frage gestellt wird. Der (Medien-)Gesetzgeber sieht sich insofern zuallererst mit der Kom- petenzverteilung zwischen Bund und Ländern konfrontiert, die jedoch kein unüberwindbares Hindernis für ein zukunftsoffenes Medienrecht darstellen muss, soweit sich beide Seiten hinreichend kompromissbereit zeigen. Dies haben Bund und Länder zuletzt mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag unter Beweis gestellt. Daneben sind die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetz- gebers durch die oben dargestellten Grundrechte der Akteure und der Nutzer im Medienbereich sowie durch die Schutzpflichten für verschiedenste Rechts- güter verfassungsrechtlich vorgeprägt. In der Verfassung begründet liegt u. a. auch die grundsätzliche Orientierung des deutschen Medienrechts an der Meinungsbildungsrelevanz: Diese führt zwar einerseits zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der einzelnen Dienste- kategorien und es bestehen in gewissen Umfang „Grauzonen“, bei denen sich gute Argumente sowohl für die Zuordnung zur einer oder auch einer anderen Kategorie anführen lassen. Nichtsdestotrotz erlaubt es das deutsche System in erheblichem Umfang – wie am Beispiel NVoD aufgezeigt – auf die Perspektive des Nutzers abzustellen, auf dessen Wohl oder Schutz letztendlich eine Vielzahl der Vorschriften im Mediensektor abzielen. Will man von dieser Flexibilität und 146 den damit verbundenen Vorteilen profitieren, so sind gewisse Abgrenzungs- schwierigkeiten, die ein rechtlich so schwer zu fassender Begriff wie die „Mei- nungsbildungsrelevanz“ mit sich bringt, letztlich wohl in Kauf zu nehmen. Zu begrüßen ist ferner das Vorhaben von Bund und Ländern, die Vorschrif- ten des Mediendienstestaatsvertrages und des Teledienstegesetzes im Tele- mediengesetz zusammenzuführen. Eine schwierige Abgrenzungsfrage (Medien- dienst oder Teledienst) würde damit entfallen. Allerdings bleibt es bei der komplizierten Abgrenzung zwischen Telemedien und Rundfunk – sowie bislang zwischen Mediendiensten und Rundfunk. Bei der Verwendung und Schaffung neuer Rechtsbegriffe sollte der Gesetzgeber allerdings auf ein Höchstmaß an Klarheit bedacht sein, um den Rechtsanwender in diesem komplizierten Rechtsgebiet nicht unnötig zu verwirren. Fehlen zugunsten einer vermeint- lichen Zukunftsoffenheit eines Gesetzes in diesem klare Definitionen bzw. tauchen dort Begriffe auf, deren Bedeutung und Nutzen sich kaum erschließen lässt, so wird damit eine schwierige Rechtsmaterie zusätzlich verkompliziert. Dieser Einwand hat auch gegenüber der Neuregelung des § 53 RStV durch den 8. RÄStV Gültigkeit. Die Offenheit und die Verwendung neuer, mehrdeutiger Begrifflichkeiten geht zu Lasten der Klarheit von Regulierungssachverhalten und -adressaten.274 147 274 König/Kösling, Die digitale Zugangsfreiheit im 8. RÄStV – Nur Anpassung an das TKG oder materielle Änderungen beabsichtigt?, ZUM 2005, 289 (298). II. Belgien Der Beitrag basiert auf einem von PROF. DR. PEGGY VALCKE (Katholische Uni- versität Löwen) unter Mitarbeit von EVA LIEVENS und DAVID STEVENS (Wissen- schaftliche Mitarbeiter, Interdisziplinäres Zentrum für Recht und IT (ICRI) der KU Leuven/ Interdisziplinäres Forschungszentrum für Breitbandtechnologie (IBBT)) im Auftrag der Autoren verfassten Länderbericht. 1. Hintergrund Dieser Bericht behandelt die Fragen des materiellen Anwendungsbereichs von Rundfunkgesetzen in Belgien (insbesondere im Lichte neu entstehender audio- visueller Dienste), die Definitionen der Adressaten der rundfunkrechtlichen Vorschriften und die Vereinbarkeit der entsprechenden Regelungen mit der Fernsehrichtlinie. Da der Rundfunk den „kulturellen Belangen“ zugeordnet wird, welche in den Zuständigkeitsbereich der Sprachgemeinschaften (Flämische Gemeinschaft, Französische Gemeinschaft und deutschsprachige Gemeinschaft) fallen, existie- ren mehrere Rundfunkgesetze, die von den verschiedenen Sprachgemeinschaf- ten erlassen wurden. Zudem werden bi-linguale Rundfunkaktivitäten in der Re- gion Brüssel-Hauptstadt von einem vierten Gesetz (auf bundesstaatlicher Ebene) abgedeckt. Die Kompetenzverteilung zwischen Rundfunk und Telekommunika- tion im föderalen Staat Belgien wird im Abschnitt 1 c) ausführlich dargestellt.n a) Die technische und wirtschaftliche Entwicklung in Belgien Die belgische Medienlandschaft hat sich in den vergangenen 15 Jahren deut- lich verändert, jedoch sind die Entwicklungen hierbei eher als evolutionär denn als revolutionär zu charakterisieren. Zu Beginn dieses Zeitraumes wurde das kommerzielle Fernsehen in den flämisch- und französischsprachigen Regionen eingeführt, und seitdem wuchs die Zahl der Fernsehveranstalter kontinuierlich an.275 Diese bieten Voll- und Spartenprogramme, Pay-TV und seit kurzem auch Abrufdienste (on demand) an. 148 275 Als kleines Land mit drei Amtssprachen hat sich Belgien stets seinen Nachbarn zugewendet. Dies gilt insbesondere für die kleine deutschsprachige Gemeinschaft (weniger als 70.000 Personen), die ihren Blick nach Deutschland richtet, jedoch auch für die französische Gemeinschaft (etwa 4.500.000 Einwohner), die eng mit Frankreich verbunden ist. Vor der Einführung des Privatfernsehens waren die niederländischen Sender in Flandern sehr populär. Aber da sich die niederländische und flämische Sprache nicht völlig gleichen (Verwendung unterschiedlicher Worte und Akzentuierungen), wendete sich die flämische Öffentlich- keit massiv ihren eigenen Privatsendern zu, sobald diese eingeführt worden waren (VTM und regionale Fernsehsender im Jahr 1989, Kanaal2 und VT4 1995). Zudem schrieb das ursprünglich geltende Recht eine obligatorische Beteiligung der lokalen Presse an kommerziellen Fernsehsendern vor. Dies mag erklären, warum es in Flandern einige recht erfolgreiche lokale Sender gibt, während die französische Gemeinschaft eher durch eine starke Präsenz des Hörfunks und v. a. von Fernsehunternehmen aus Frankreich gekennzeichnet ist, siehe unten. Zudem machen die Veranstalter zunehmend von neuen Vertriebswegen wie dem Internet oder den Mobilfunknetzen Gebrauch. Einige Beispiele: Im April 2003 (kurz vor den Wahlen im Mai des Jahres) startete der flämische öffent- lich-rechtliche Veranstalter VRT seinen Multimedia-Nachrichtenkanal, der Text- nachrichten, Bilder, Töne und bewegte Bilder der präsentierten Inhalte kombi- niert, im Internet (www.vrtnieuws.net) und auf seiner DVB-T-Testplattform. Etwa zur selben Zeit begann der private Sender VTM sein neues Angebot „breaking news“ über SMS – und kurz darauf per MMS – zu verbreiten. In den letzten 10 Jahren sind neue Typen von Hörfunkstationen entstanden, da mehr Frequenzen für private Veranstalter zur Verfügung gestellt wurden. In Flandern gibt es beispielsweise bereits seit den sechziger Jahren Lokalradio- sender, jedoch führte der Gesetzgeber erst im Jahr 2001 einen rechtlichen Rahmen für die Veranstaltung privaten Hörfunks, der sich an die gesamte flämische Gemeinschaft richtet, ein,276 der dann in einen Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Veranstalter, VRT277, treten konnte. Zwei private Radio- sender erhielten eine Zulassung zur landesweiten Veranstaltung von Rundfunk: Q-music (VMMa) und 4FM (Talpa Radio International). Im Jahr 2002 er- setzten regionale Hörfunkstationen, welche jeweils mehr oder weniger das Gebiet einer Provinz abdecken, die sog. Stadtradios, die in den Ballungsräumen Brüssel, Gent oder Antwerpen verbreitet wurden. Neben diesen terrestrisch verbreiteten Sendern haben in den letzten Jahren auch Kabelradiosender (über das Kabelnetzwerk verbreitet) und Internet-Radiosender (rechtlich einzuordnen als „Radio-Dienste“, siehe unten) Einzug auf dem Hörfunkmarkt gehalten. Nicht nur die audiovisuellen Medien, sondern auch die Printmedien haben in den letzten fünf Jahren Multimedia-Produkte gestartet. Heute haben alle Zeitungen ihr elektronisches Gegenstück, über welches zusätzliche Inhalte und Dienstleistungen angeboten werden, wie etwa Eilmeldungen, Umfragen, Web- logs, Preisausschreiben, interaktive Diskussionsforen etc.278 Unter den verschiedenen Verbreitungsarten nimmt das Kabel immer noch die Spitzenstellung bei der Übertragung von Rundfunksignalen ein.279 Die bel- 149 276 Der Begriff ‚privat‘ wird in diesem Text als Gegenbegriff zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Belgien verwendet, d. h. VRT in Flandern (Vlaamse Radio en Televisie; www.vrt.be); RTBF in der französischen Gemeinschaft (Radio-Télévision belge de la Communauté française, www.rtbf.be) und BRF in der deutschsprachigen Gemeinschaft (Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum; www.brf.be).j 277 VRT betreibt fünf analoge Radiosender: Radio1 (Schwerpunkt Nachrichten und Informationen), Radio2 (Vollprogramm/Familiensender), Klara (klassische Musik, Jazz), Donna (Hits), Studio Brussel (alternative, Jugendsender). Diese Kanäle werden auch digital verbreitet (DAB), gemeinsam mit den non-stop Musik- sendern Donna Hitbits und Klara continuo, einem non-stop Nachrichtensender nieuws+ und dem Sportkanal Sporza. Schließlich sendet VRT einen internationalen Sender via Satellit, genannt RVi (Radio Vlaanderen Internationaal). Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.vrt.be. 278 Siehe bspw.: www.standaard.be; www.demorgen.be oder www.lesoir.be. 279 Alle privaten Fernsehveranstalter, die von der flämischen oder französischen Gemeinschaft zugelassen sind, werden direkt über die Kabelnetzwerke übertragen. Nur die öffentlich-rechtlichen Veranstalter VRT und RTBF senden Fernseh- und Radioprogramme terrestrisch. Terrestrische Frequenzen wurden auch privaten Radiostationen zugewiesen. gische Medienlandschaft ist nach wie vor durch eine sehr hohe Kabelver- breitungsrate gekennzeichnet, die bei etwa 94 % liegt. Demgegenüber erreichen die Übertragung über Satellit und die (analoge) terrestrische Verbreitung ledig- lich Anteile von 4 % bzw. 2 %. Erst vor kurzer Zeit haben sich Interessenten für die Entwicklung eines DVB-T-Netzwerks gefunden. Die Regierungen auf beiden Seiten der Sprachgrenzen sind jedoch noch immer mit der Konzeption der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe der Frequenzen und Zulassungen befasst. Während die Kabelindustrie im nördlichen Teil Belgiens als konsolidiert bezeichnet werden kann, ist sie in den Regionen Brüssel und Wallonien immer noch stark fragmentiert. In Flandern hat das Unternehmen Telenet in erheb- lichem Umfang in die Modernisierung und Zusammenschaltung existierender Kabelnetzwerke investiert. Telenet bietet seit 1997 den Zugang zum Internet via Kabel und seit der vollständigen Liberalisierung des Marktes für Tele- kommunikation am 1. Januar 1998 auch Sprachtelefonie über das Kabel an. Anfangs erhielt Telenet ein ausschließliches Nutzungsrecht an den Kabelnetz- werken, während die Eigentumsrechte bei den sog. „intercommunales“ (Kom- munalverbände) verblieben – es handelt sich hierbei um Kommunalverbände, die „gemischte Kommunalverbände“ („mixed intercommunales“) genannt wer- den, soweit ein privater Partner dem Verband angehört – in casu Electrabel – und „reine Kommunalverbände“ („pure intercommunales“), wenn dem Verband ausschließlich Kommunen angehören. Im Jahr 2001 entschlossen sich die ge- mischten Kommunalverbände, ihre Kabelnetzwerke, welche zwei Drittel der gesamten Kabelnetzwerke in Flandern darstellten, und Fernsehverbreitungs- Aktivitäten an das Unternehmen Telenet zu veräußern. Dieses kann seitdem als „Triple-Play“-Anbieter bezeichnet werden.280 Die vier „reinen Kommunal- verbände“ (PBE, WVEM, Integan und Interelectra) sind nach wie vor Eigen- tümer und Betreiber ihrer Kabelnetzwerke. Im vergangenen Jahr riefen diese Betreiber eine digitale (nicht-interaktive) Fernsehplattform ins Leben („IN.DI“, siehe unten). Die Kabelunternehmen in Wallonien haben kürzlich angekündigt, ihre Kräfte bündeln zu wollen, um künftig Telefonie und Breitbanddienste anbieten zu können; bislang kooperierten diese Unternehmen nur bei bestimmten, zeitlich begrenzten Projekten, wie bspw. beim digitalen Pay-TV. Der Unternehmens- berater McKinsey untersucht derzeit die strategischen Optionen und die Ent- wicklungsfähigkeit eines mit Telenet vergleichbaren Kabelunternehmens in Wallonien.281 150 280 Die gemischten Kommunalverbände blieben jedoch die stärksten Anteilsinhaber an Telenet bis zur Einfüh- rung des Unternehmens an der Börse Euronext (am 11. Oktober 2005) und halten seit diesem Zeitpunkt noch immer einen erheblichen Anteil. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.telenet.be/nl/ overtelenet /wiezijnwe/aandeelhouders/ index.page. 281 „Waals Telenet moet begin 2006 uit startblokken“, De Tijd, 4 März 2005. Die hohe Qualität des bestehenden Angebots im analogen Kabel droht die Entwicklung digitaler Dienste zu verlangsamen. Für monatlich etwa 12,50 Euro empfangen die Abonnenten der analogen Kabelangebote in guter Qualität durchschnittlich 30 Fernsehsender und 20 Radiosender, darunter alle landes- weit zu empfangenden, welche die meisten Zuschauer anziehen282. Dies erklärt, warum sich die Kabelbetreiber – anders als im Vereinigten Königreich oder anderen Ländern mit hauptsächlich terrestrischem Empfang – bei der Einfüh- rung des digitalen Fernsehens zögerlich verhielten – wir bezeichnen dies als die „Dialektik des Fortschritts“.283 Sie befürchten, dass sich die Haushalte nicht als sehr bereitwillig zum digitalen Umstieg erweisen werden: Worin sollten hierfür Anreize liegen? Im Zugang zu 100 Kanälen anstatt zu „ledig- lich“ 40, von denen sie allerdings nur fünf tatsächlich sehen wollen? In der Steigerung der bereits jetzt sehr zufrieden stellenden Bild- und Tonqualität? Aus denselben Gründen hat auch das Pay-TV in Belgien bislang keine größeren Erfolge erzielen können.284 Im Dezember 2004 starteten vier „reine Kommunalverbände“, die ein Drittel des flämischen Kabelmarktes oder 790.000 Abonnenten repräsentieren und sich unter dem Namen „Interkabel“ zusammengeschlossen haben, ihr eigenes digitales TV-Angebot „IN.DI“ – womit sie Telenet zuvorkamen. Die Abonnen- ten des analogen Kabelangebots, welche einen Decoder zum Preis von etwa 179 Euro und eine Smart Card für ungefähr 20 Euro erwerben, empfangen durchschnittlich 40 digitale Kanäle. Dabei handelt es sich um die gleichen wie im analogen Fernsehen und drei zusätzliche Sender285 sowie einen elektro- nischen Programmführer (EPG)286. Telenet hat sich hingegen entschieden, die Phase des digitalen Fernsehens zu überspringen und am 3. September 2005 das „interaktive digitale Fernsehen“ (iDTV) einzuführen. Zwischenzeitlich hat der Telekommunikationsanbieter Belgacom – dem es interessanterweise gelang, 151 282 Im Norden Belgiens haben die fünf flämischen Sender TV1 (VRT), Ketnet /Canvas (VRT), VTM (VMMa), Kanaal2 (VMMa) und VT4 (SBS) einen Zuschaueranteil von über 70 %; im französischsprachigen Teil Belgiens sind die „landesweiten“ Sender La1 (RTBF), La2 (RTBF), RTL-TVI und Club-RTL populär (mit einem gemeinsamen Zuschaueranteil von 40 %), stehen jedoch im Wettbewerb mit den französischen Sendern TF1, FR2 und FR3 (die gemeinsam einen Zuschaueranteil von ±30 % erreichen). Entsprechende Zuschauer- zahlen und weitere Daten können abgerufen werden unter: www.audimetrie.be. 283 Vgl. VALCKE, „The Analogue Switch Off: Chances and Challenges of Digitising the CATV Infrastructure – Case Study of Flanders (Belgium): The Dialectics of Progress? (Das Gesetz des bremsenden Vorsprungs?)“, ITS Workshop, Berlin, 3.–4. Februar 2005; userpage.fu-berlin.de/~jmueller/ its/wrkshp/cat/cat-Dateien/ presentations/valcke.pdf. 284 In Flandern hatte Canal+ (derzeit Prime) Ende 2004 lediglich 140.000 Abonnenten (von denen 90.000 das digitale Abonnement und etwa 50.000 das analoge Abonnement bezogen) von einer Gesamtzahl von 2.240.000 potenziellen Abonnenten (d. h. der Gesamtzahl der Kabelhaushalte). 285 Dieses Angebot soll in der nahen Zukunft erweitert werden. 286 Weiter Informationen (in niederländischer Sprache) sind abrufbar unter: www.interelectra.be inter- electra / ie-website-v2.nsf/ lview_pages/9A66705FFE0A36F3C1256F5F0035405F!opendocument. die Rechte an der belgischen Fußballliga bis 2008 zu erwerben287 – schon im Juni 2005 das Angebot IPTV via ADSL auf den Markt gebracht und damit Telenet überholt. Es wird gleichwohl davon ausgegangen, dass aufgrund techni- scher Schwierigkeiten lediglich 50 % der Haushalte als Abonnenten dieses Angebots in Betracht kommen; die Markteinführung von VDSL, mit der diese Schwierigkeiten behoben würden, wird nicht vor Ende 2006 abgeschlossen sein. Während sich Belgacom hauptsächlich auf die Vermarktung seines digitalen Fernsehangebots „Belgacom TV“ stützt, versucht sich Telenet an einem neu- artigen Geschäftsmodell, das nicht auf herkömmliche Ideen wie zusätzliche Sender oder Premium-Inhalte setzt.288 Stattdessen stellt Telenet die zusätz- lichen Dienste und nützlichen Funktionalitäten in den Vordergrund, wie etwa E-Mail, value-added-services (eBanking, eCommerce, eGovernment289) und Abrufdienste (On-Demand-Programme – „watch what you want, whenever you want“), die zur Angebotspalette von iDTV zählen. Nachdem der Start der iDTV-Plattform von der Presse zunächst äußerst kritisch begeleitet worden war („Telenet nimmt acht Kanäle aus dem analogen Angebot“, „Telenet bittet seine Kunden zur Kasse“ etc.), sehen die ersten Geschäftszahlen doch recht vielversprechend aus. So konnte Telenet allein in Flandern 15.000 Abonnenten gewinnen, während Belgacom derzeit 4.000 Abonnenten verzeichnet, wozu auch die Gruppe der 800 Testkandidaten der Startphase zählt. Mitte Oktober 2005 zählte Telenet bereits 40.000 Abonnenten im digitalen Kabel und er- wartet einen weiteren Anstieg aufgrund eines Abkommens mit VRT, welches den Start neuer Abrufdienste vorsieht („Sehen Sie die VRT-Nachrichten und andere Sendungen, die Sie ‚gerade verpasst‘ haben, bis zu sieben Tage nach der ersten Ausstrahlung, bestellen Sie Serienfolgen aus dem VRT-Archiv ‚à la 152 287 Die (behauptete) Partnerschaft zwischen Belgacom und dem flämischen öffentlich-rechtlichem Veranstalter VRT beim Ausschreibungsverfahren und bei der Produktion von Fußballprogrammen hat für Aufruhr in politischen Kreisen und der Medienszene geführt. Die belgische Wettbewerbsbehörde hat eine Untersuchung zum gemeinsamen Verkauf von Fußballrechten durch die belgische Profiliga Liga Beroepsvoetbal durch- geführt, konnte jedoch keine Anhaltspunkte für ein wettbewerbverzerrendes Verhalten finden (RAAD VOOR DE MEDEDINGING, Decision no. 2005-I /O-40 vom 29. Juli 2005, B. S./Moniteur 20. Oktober 2005; die Berufung, welche Telenet gegen diese Entscheidung eingelegt hat, ist noch vor dem Brüsseler Berufungsgericht (Brussels Court of Appeal) anhängig. 288 In der Entstehungsphase dieser Plattformen werden dennoch neue Voll- und Spartenprogramme durch die bestehenden und neue Teilnehmer auf dem Rundfunkmarkt entwickelt. (bspw. der Fußballsender „11 TV“ von Belgacom Skynet, der HDTV-Kanal „Euro 1080“, der politische Nachrichtensender „Actua TV“, das Spartenprogramm zu Netzwerken und ICT „Netwerk Televisie“ etc.; ein Überblick über in der flämischen Gemeinschaft zugelassene Veranstalter ist abrufbar unter: www2.vlaanderen.be/ned/sites/media / overzicht%20televisie-omroepen.htm). 289 Die geringe Verbreitung von PCs in Belgien wird als eine Ursache für die Verhinderung eines weiteren Wachstums des Internets angesehen (Januar 2004: 51 % – der Durchschnitt in den 15 alten Mitgliedstaaten der EU lag zu dieser Zeit bei 53 %). Das digitale Fernsehen wird daher von den Behörden als Maßnahme zur Förderung von eGovernment angesehen, da es den Bürgern den Zugang zu öffentlichen Informations- und Kommunikationsdiensten über ihr Fernsehgerät ermöglichen würde. carte‘, spielen Sie bei interaktiven Programmen mit“, etc.).290 Beide Betreiber wollen ihre Werbekampagnen gegen Ende des Jahres intensivieren. Belgien zählt zu den drei Ländern in Europa mit der stärksten Verbreitung von Breitbandanschlüssen. Nur Dänemark und die Niederlande übertreffen Belgien in dieser Hinsicht (Breitbandanschlüsse pro 100 Haushalte). Der Zu- gang zum Internet über Breitbandverbindung ist damit mittlerweile zum Stan- dard geworden. Ende 2004 waren bereits 79,6 % aller Zugänge zum Internet Breitbandverbindungen (ADSL und Kabel).291 In absoluten Zahlen sind dies 1.617.185 Breitbandverbindungen, davon 62 % ADSL-Verbindungen und 38 % Kabelinternetanschlüsse.292 Der starke Anstieg der Breitbandverbindungen ist einerseits auf den heftigen Wettbewerb zwischen ADSL (Belgacom) und Kabel (Telenet) im Norden Belgiens zurückzuführen sowie andererseits auf die Ein- führung neuer ADSL-Angebote im Jahr 2004 (sowie das günstigere „ADSL light“-Abonnement, Flatrate-Angebote, die Breitbandzugang und Festnetz- und/oder Mobiltelefonie kombinieren etc.). Die Hauptakteure auf dem belgischen Breitbandmarkt sind Belgacom (45 %) und Telenet (31 %). Belgacom erreicht mit seinen ADSL-Zugängen zum Inter- net 98 % des belgischen Staatsgebiets, während Telenet lediglich in Flandern und Brüssel aktiv ist. In diesen Regionen stehen 98 % und in Wallonien 75 % der Bevölkerung Breitbandzugänge über das Kabel zur Verfügung.293 Alle anderen Internet Service Provider (ISPs), die Breitbandzugänge entweder über DSL oder Kabel anbieten, halten lediglich kleinere Marktanteile. Unter diesen kleineren Anbietern ist es Scarlet gelungen, seinen Marktanteil nach der Über- nahme von Tiscali Belgien deutlich auszubauen (bis auf 8 %). Auf dem Mobilfunkmarkt ist der Telekommunikationsbetreiber Belgacom mit einem Marktanteil von 65 % der Hauptakteur. Mobistar (Orange group) und KPN sind die beiden anderen wichtigen Wettbewerber auf diesem Markt.n Das Übertragungsprotokoll WAP (Wireless Application Protocol) hat auf- grund seiner geringen Übertragungsgeschwindigkeit in Belgien keinen großen Erfolg gehabt. In den Jahren 2001–2002 wurde es durch das System GPRS 153 290 „Telenet en VRT tekenen uitgebreide digitale overeenkomst“, De Standaard, 15 Oktober 2005, 35; „Open- bare omroep introduceert aanbod video-op-aanvraag“, De Tijd, 15 Oktober 2005, 10; „VRT in zee met Telenet voor digital tv tot 2009“, Gazet van Antwerpen, 15 Oktober 2005. Es wird erwartet, dass die flämi- schen kommerziellen Fernsehsender der Einführung interaktiver audiovisueller Dienste über digitale Fernseh- plattformen folgen werden. 291 Bei Ortsnetzen liegt diese Zahl bei 71 %. Siehe: www.ispa.be („English“; „Internet Market Study“); ISPA ist der belgische Verband der Internet Service Providers. Seit November 1998 veröffentlicht ISPA alle vier Monate Statistiken zur Nutzung des Internet in Belgien. Diese Statistiken finden in den Medien weite Verbreitung und werden von der Regierung in die eigenen Datenbestände aufgenommen. 292 Raadgevend Comité voor de Telecommunicatie/Comité Consultatif pour les Télécommunications, Elfde Jaarverslag (2004), 110; www.bipt.be IBPT/Comitesconsultatifs/ rapport_2004_nl.pdf (für die franzö- sische Fassung am Ende der Adresse ‚rapport_2004_fr.pdf‘ eingeben). 293 ING, Broadband Belgium, S. 6, Oktober 2004. (General Packet Radio Services), auch 2,5G genannt, ersetzt, welches die Ver- wendung von MMS-Diensten erlaubte (Multimedia Messaging). Gegen Ende 2004 verzeichneten die drei Mobilfunkbetreiber gemeinsam 165.235 GPRS- Nutzer. Im Oktober 2003 startete Base den Dienst I-Mode. Ende 2004 hatte dieser Dienst 28.000 Kunden und damit eine bedeutend geringere Zahl als die 660.000 I-Mode Kunden von KPN in den Niederlanden und den 1,1 Millionen Kunden von E-plus in Deutschland.294 Seit Juni 2004 steht Base mit seinem Dienst I-Mode im Wettbewerb mit Proximus, dem Multimedia-Dienst „Vodafone Life!“ und Mobistar mit „Orange World“. Belgacom Mobile (Proximus), Mobistar und Base erhielten im Jahr 2001 eine Zulassung für UMTS (Universal Mobile Telecommunication System). Jedoch erst am 8. April 2004 kündigte Proximus sein erstes kommerzielles Angebot für den 3G-Betrieb an, welches im Mai 2004 für Geschäftskunden gestartet wurde (Vodafone Mobile Connect 3G/GPRS datacard). Base hat seinen Einstieg in die UMTS-gestützte Kommunikation für das Jahr 2006 vor- gesehen. Zusammenfassend können die wichtigsten Parameter des belgischen Marktes wie folgt dargestellt werden: – Eine sehr hohe Kabelverbreitung, welche die Chancen anderer Verbreitungs- mechanismen einschränkt; – eine hoch entwickelte Industrie für die Produktion von Inhalten in der Region Flandern – der kommerzielle Veranstalter VMMa ist ein dort an- sässiges Unternehmen – und eine in dieser Hinsicht wesentlich weniger entwickelte Region Wallonien – der kommerzielle Veranstalter RTL ist Teil eines pan-europäischen Unternehmens; – ein sehr großes Angebot frei-empfangbarer Sender, womit das Potenzial für Pay-TV-Angebote und Premium-Inhaltedienste eingeschränkt wird. b) Übergreifendes Konzept der Regulierung Soweit die Regulierung audiovisueller Inhalte, die über elektronische Kommu- nikationsnetzwerke verbreitet werden, betroffen ist, kann man in weiten Teilen durchaus von einem übergreifenden Konzept sprechen, welches dieser Regulie- rung zugrunde liegt. Dies hängt mit der Rechtsprechung des belgischen Ver- fassungsgerichts zusammen, das eine recht weit greifende Definition des Be- griffs Rundfunk vorgenommen hat, welche auch nicht-lineare Fernsehdienste und über das Internet verbreitete audiovisuelle Dienste umfasst. 154 294 „BASE biedt pas volgend jaar eerste UMTS-diensten aan – Aantal gebruikers i-mode in België moet omhoog“, De Tijd 11. März 2005, S. 10. Bei der Integration dieses übergreifenden Konzepts ist die französische Gemeinschaft am Weitesten gegangen. Im Jahr 2003 wurde dort ein sog. „hori- zontaler Ansatz“ in das Rundfunkgesetz eingeführt. Die Vorschriften dieses Gesetzes orientieren sich nunmehr an den drei verschiedenen Teilnehmern in der Wertschöpfungskette: „Verleger/Herausgeber von Rundfunkprogrammen“, „Verbreiter von Rundfunkdiensten“ und „Netzwerbetreiber“, anstatt wie bisher an lediglich zwei Kategorien – „Rundfunkveranstalter“ und „Kabelbetreiber“ (siehe unten). c) Überblick über die Verteilung der Kompetenzen für Rundfunk und Telekommunikation in Belgien sowie die einschlägige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts aa) Ratio dieses Unterkapitels Vor der Beschäftigung mit den Leitfragen dieses Berichts hinsichtlich des früheren und derzeitigen rechtlichen Rahmens für den audiovisuellen Sektor ist es erforderlich, die verfassungsrechtliche Situation in Belgien zu beleuchten. Aufgrund der föderalen Struktur des belgischen Staates und der damit verbun- denen internen Kompetenzverteilung sind die Zuständigkeiten für die Regulie- rung der verschiedenen Medien und der hiermit zusammenhängenden Sektoren, wie die Telekommunikation, zwischen dem Bundesstaat und den Gemeinschaf- ten unterschiedlich verteilt. Folglich ist ein Überblick über die wichtigsten verfassungsrechtlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des Verfassungs- gerichts (Arbitragehof/Court d’Arbitrage)295 zum Rundfunkbegriff unerläss- lich für das Verständnis der Folgenden Kapitel dieses Berichts. bb) Grundlegendes zur föderalen Struktur Belgiens Belgien zeichnet sich durch eine relativ komplizierte föderale Struktur aus.296 Der Staat besteht aus drei Gemeinschaften (der flämischen, der französischen und der deutschsprachigen Gemeinschaft) sowie aus drei Regionen (Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt). Die Sprachgemeinschaften haben hauptsächlich Kompetenzen in den Bereichen Kultur (Theater, Biblio- theken, audiovisuelle Medien etc.), Bildung, Gesundheitswesen, Sozialfürsorge und Jugendschutz; die Regionen sind zuständig für ökonomische Belange (Landwirtschaft, Energie, Beschäftigung, Städteplanung und Nahverkehr) und 155 295 Website: www.arbitrage.be. 296 Hintergrundinformationen zu den verschiedenen aufeinander folgenden Reformen bieten: VALCKE/HINS/ ELLGER, Fernsehen im Breitbandkabel: Ein Rechtsvergleich – Die Regulierung in Belgien, Großbritannien, den Niederlanden und den USA (Vier Rechtsgutachten im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich), in Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Nr. 27, Berlin, VISTAS, 2003, 24 ff. ferner für Umweltbelange und Tourismus. Das Verfassungsrecht behält einige wichtige Zuständigkeiten dem Bundesstaat vor (bspw. die Außenpolitik, das Justizwesen, die soziale Sicherheit, die Finanzplanung, die Wettbewerbspolitik etc.) und auch die übrigen Kompetenzen verbleiben beim Bundesstaat.297 Der Bundesstaat, die Gemeinschaften und Regionen üben ihre jeweiligen Kompetenzen, die entweder ausschließlicher, konkurrierender oder hierarchi- scher Natur sein können, in sich teilweise überlappenden Gebieten aus. Dies sei an einigen Beispielen veranschaulicht: Die Gebiete der Region Wallonien und der französischsprachigen Gemeinschaft überschneiden sich fast vollständig, mit dem jedoch entscheidenden Unterschied, dass die Region Wallonien die deutschsprachigen Kommunen in Ostbelgien (Eupen, Sankt-Vith, Bütgen- bach)298 umfasst, während die französische Sprachgemeinschaft über keine Zuständigkeiten in dem deutschsprachigen Gebiet verfügt. Die deutschsprachige Gemeinschaft übt dort ihre Zuständigkeit für kulturelle Belange aus. Eine weitere Unterscheidung ist bezüglich des bilingualen Gebiets Brüssel-Haupt- stadt zu treffen. Die französische Gemeinschaft kann ihre (kulturellen) Zustän- digkeiten über die französischsprachigen Institutionen und Organisationen in Brüssel-Hauptstadt ausüben, während die wallonische Region über gar keine (ökonomischen) Zuständigkeiten in Brüssel verfügt; diese stehen der Region Brüssel-Hauptstadt zu. In ähnlicher Weise ist die flämische Gemeinschaft nur zur Regulierung der flämischsprachigen Institutionen und Organisationen in dem bilingualen Gebiet Brüssel-Hauptstadt berufen. Dies hat zur Folge, dass die bilingualen Institutionen und Organisationen – oder um die Terminologie der belgischen Verfassung zu verwenden: die Einrichtungen, die auf der Grund- lage ihrer Sprache weder ausschließlich der französischen oder der flämischen Gemeinschaft zugeordnet werden können – bspw. auf den Gebieten Rundfunk, Kabelnetzwerke oder türkische Radiostationen der (auffangenden) Reserve- zuständigkeit des Bundesstaates unterfallen. cc) Divergente Zuständigkeiten für konvergierende Medien und Telekommunikation Seit der ersten Staatsreform (1970–1971) wird der Bereich „Hörfunk und Fernsehen“ als dem Kulturbereich zugehörig klassifiziert und unterliegt damit der Zuständigkeit der Gemeinschaften.299 Im Jahr 1988 erhielten die Gemein- schaften darüber hinaus die Zuständigkeit für Fördermittel im Pressebereich. Andere Aspekte der Presseregulierung (bspw. das Gegendarstellungsrecht und 156 297 Art. 1–7; Art. 127–140 der belgischen Verfassung. Weitere Informationen: www.belgium.be (unter „about Belgium“, „the State“. 298 Malmédy gehört zur französischen Gemeinschaft. 299 Derzeit: Art. 127 und 130 der belgischen Verfassung und Art. 4 Nr. 6 Special Act on Institutional Reform vom 8. August 1980 (B. S./Moniteur 15. August 1980, mehrfach geändert). die Verantwortlichkeit von Journalisten) sowie solche in Bezug auf Film300 und Telekommunikation verblieben hingegen in der Zuständigkeit des Bundes- staates. Der Bundesstaat hat außerdem wichtige „horizontale Befugnisse“, d. h. sektorübergreifende Kompetenzen, welche auch für den Mediensektor relevant sind. Die wichtigsten Beispiele sind hier das Wettbewerbsrecht, das Handels- recht, das Verbraucherschutzrecht sowie das Recht zum Schutze der Urheber und des geistigen Eigentums. Diese Bereiche sind dem Bundesstaat ausschließ- lich vorbehalten,301 jedoch stehen auch hier den Gemeinschaften (marginale) Handlungsbefugnisse auf der Grundlage der „implied powers“-Doktrin zu.302 Auf den ersten Blick mögen die Kompetenzen des Bundesstaates in den Berei- chen Medien und Telekommunikation eindrucksvoller erscheinen als die der Gemeinschaften (vgl. Abbildung 5). Hierbei sollte jedoch nicht der Umfang des Begriffs „Hörfunk und Fernsehen“ unterschätzt werden, der über die Jahre 157 300 Mehrere Jahre haben der Bundesstaat und die Gemeinschaften bezüglich der Kennzeichnung von Filmen kooperiert (was zur Einrichtung einer „Inter-Community Film Commission“ geführt hat), wobei sich die Gemeinschaften auf ihre Kompetenz im Bereich des Jugendschutzes stützen. Im November 2004 hat das oberste belgische Verwaltungsgericht (Raad van State/Conseil d’Etat/Staatsrat) jedoch eine Entscheidung der Inter-Community Film Commission für nichtig erklärt, da die Kennzeichnung von Filmen nicht dem Bereich des Jugendschutzes zuzuordnen sei. Die Inter-Community Film Commission sowie die von ihr getroffenen Entscheidungen seien somit verfassungswidrig; www.raadvst-consetat.be. 301 Art. 6, § 1, VI, Abs. 5, Nr. 4, 5 und 7 Special Act on Institutional Reform vom 8. August 1980. 302 Art. 10 Special Act on Institutional Reform vom 8. August 1980. Bundesstaat Gemeinschaften Telekommunikation Hörfunk und Fernsehen Presse (außer Beihilfen) Beihilfen für die Presse „bilinguale“ (oder fremdsprachige) Rundfunkaktivitäten in Brüssel-Hauptstadt Film Dienste der Informationsgesellschaft „Horizontale Zuständigkeiten“: Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz ABER: Der Kompetenztitel „Hörfunk und Fernsehen“ ist weit auszulegen: – Er umfasst übertragungsbezogene und technische Aspekte der Rundfunkveranstaltung (anders als in Deutschland). – Er umfasst bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft (entgegen der europäischen Definition von „Fernsehveranstaltung“). – Er umfasst „akzessorische“ Aspekte, wie die wirtschaftliche Regulierung oder Rechte am geistigen Eigentum, wenn diese für eine effiziente Ausübung der Rundfunk- kompetenz erforderlich ist (bspw. Kontrolle des Marktes, Regulierung von Conditional- Access-Systemen)=„implied powers“-Lehre. Schematischer Überblick über die Verteilung der Kompetenzen für den Bereich „Medien- politik“ im weiteren Sinne kontinuierlich ausgeweitet wurde. Das belgische Verfassungsgericht hat bei dieser Entwicklung eine tragende Rolle gespielt, wie in den folgenden Ab- schnitten zu zeigen sein wird. dd) Rechtsprechung des Verfassungsgerichts Da in Belgien jeweils die flämische, französische und deutsche Sprachgemein- schaft für den Rundfunk zuständig ist, während der bundesstaatliche Gesetz- geber den Bereich der Telekommunikation reguliert, ist die exakte Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Begriffs Rundfunk von enormer Bedeutung für die Frage, welcher Körperschaft jeweils die Kompetenz für die einzelnen Aspekte im Bereich der Information und Kommunikation zukommt. Daher mag es wenig überraschen, dass die Rundfunkdefinition in den letzten 15 Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und fortgesetzter Rechtsstreitigkeiten ge- wesen ist – zumal die verfassungsrechtlichen Vorschriften selbst keinerlei nähere Beschreibung der Begriffe beinhalten. Insbesondere angesichts der Konvergenz der Bereiche Telekommunikation, Rundfunk und Informations- technologie wird es zunehmend schwieriger, klare Trennlinien zwischen den Zuständigkeiten der Gemeinschaften und denen des Bundesstaates zu ziehen – da diese auf eine möglichst weitgreifende Auslegung ihrer jeweiligen Kompe- tenzen bedacht sind. In mehreren Fällen war das Verfassungsgericht dazu berufen,303 die Frage des Anwendungsbereichs des Begriffs „Hörfunk und Fernsehen“ näher zu beleuchten. Die Leitentscheidungen des Verfassungsgerichts können in drei Zeitab- schnitte und drei (eng zusammenhängende, aber doch unterscheidbare) Themen- felder eingeordnet werden: – 1990–1991: Das Verfassungsgericht anerkennt die Zuständigkeit der Ge- meinschaften, nicht lediglich die inhaltlichen Fragen, sondern auch die mit der Übertragung von Rundfunkprogrammen zusammenhängenden (techni- schen) Aspekte zu regeln; – 2000–2002: Das Gericht erweitert den Anwendungsbereich des Rundfunks auf neue, interaktive Mediendienste; – 2004–2005: Das Gericht verpflichtet den Bundesstaat und die Gemein- schaften zur Zusammenarbeit bei der Regulierung der elektronischen Kom- munikationsinfrastruktur und stellt dabei darauf ab, dass die entsprechenden Zuständigkeiten für diese Bereiche aufgrund der Konvergenz von Rundfunk und Telekommunikation ineinander greifen. 158 303 Das Verfassungsgericht ist zuständig für Verfahren, in denen die (teilweise) Nichtigerklärung von Gesetzen begehrt wird, und trifft Vorabentscheidungen. In den Folgenden Abschnitten wird kurz auf die drei Leitentscheidungen ein- gegangen, wobei der Schwerpunkt auf der zweiten Kategorie liegen soll (welche im Zusammenhang dieses Berichts als die Wichtigste erscheint). (1) 1990–1991: Die Übertragung der Programme ist ein integraler Teil der Rundfunkkompetenzen der Gemeinschaften Ursprünglich wurde von allen Beteiligten anerkannt, dass sich der Begriff „Hörfunk und Fernsehen“ hauptsächlich auf die Möglichkeit der Gemeinschaf- ten bezog, ihre eigene öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu organisieren und zu regulieren sowie die Inhalte von Radio- und Fernsehprogrammen zu beaufsichtigen. Man ging davon aus, dass das Management und die Zulassungs- verfahren bezüglich der Frequenzen im Kompetenzbereich des Bundesstaats verblieben waren. In der Praxis hatte diese Kompetenzaufteilung zur Folge, dass sich neue Radiostationen einerseits bei den Gemeinschaften um eine (kulturelle) Zulas- sung und bei den Bundesbehörden um eine (technische) Genehmigung zur Nutzung der Frequenz bemühen mussten. Mit seinen Entscheidungen vom 25. Januar 1990 (Vorabentscheidung) und vom 7. Februar 1991 (teilweise Nichtigerklärung des bundesstaatlichen Radio Messaging Act 1979) beendete das Verfassungsgericht diese Praxis einer „dualen Zulassung des Rundfunks“. Dem Gericht zufolge haben die Gemein- schaften die umfassende Kompetenz, den Bereich des Rundfunks zu regeln, was auch die technischen Aspekte einbeziehe. Sowohl die inhaltsbezogene als auch die übertragungsbezogene Regulierung sei integraler Bestandteil der Ge- meinschaftskompetenz für „Hörfunk und Fernsehen“. Demzufolge liege die Zuständigkeit für die Zuweisung von Frequenzen bei den Gemeinschaften und nicht beim Bundesstaat. Das Gericht machte hierbei nur eine Ausnahme im Hinblick auf die nationale Koordinierung des Frequenzmanagements. Um nach- teiligen Überschneidungen vorzubeugen, sollte die Entscheidung über gemein- same Standards und die Koordinierung der Frequenzpläne der Gemeinschaften im Aufgabenbereich der Bundesbehörden verbleiben. Diese Auslegung des Gerichts stieß auf große Überraschung und Beobachter bezeichneten sie als „Erdrutsch“ im Gefüge der Kompetenzverteilung. Die „revolutionären“ Schlussfolgerungen des Verfassungsgerichts sind vermutlich auf sein Bestreben zurückzuführen, Situationen zu vermeiden, die es dem Bundesstaat erlauben könnten, in die Rundfunkpolitik der Gemeinschaften einzugreifen – da nach der ursprünglichen Auslegung die Bundesbehörden die Zulassung einer Radiostation durch eine Gemeinschaft stets blockieren konn- ten, indem sie kein Recht zur Frequenznutzung erteilten. Kurz nach diesen Entscheidungen erließen die Gemeinschaften ihre eigenen Vorschriften für die Zuweisung von Frequenzen an Rundfunkveranstalter und 159 – was sie im Wege der Analogie begründeten – für den Betrieb von Kabelnetz- werken. (2) 2000–2002: Interaktive Radio- und Fernsehprogramme sind Rundfunkdienste In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre erließen die Gemeinschaften Vor- schriften für sog. „andere Dienste via Kabelnetzwerke“ (französische Gemein- schaft) oder „Fernsehdienste“ (flämische Gemeinschaft). Ihre Intention war die Regulierung innovativer, interaktiver audiovisueller Dienste, deren Entwicklung für die nähere Zukunft erwartet wurde, wie etwa Pay-per-View, NVoD, Web- TV, Spartenkanäle für geschlossene Benutzergruppen (z. B. für Ärzte oder Landwirte) etc. Diese neuen Regelungen rechtfertigten die Gemeinschaften mit einer weiten Auslegung ihrer Rundfunkkompetenzen. Die französische Gemeinschaft führte Video-on-Demand ausdrücklich als einen „anderen Dienst via Kabelnetz“ auf. Für den Bundesstaat ging dies einen Schritt zu weit und er begehrte sowohl vor dem obersten Verwaltungsgericht als auch vor dem Verfassungsgericht eine Nichtigerklärung dieser Vorschriften der französischen Gemeinschaft. In einer ersten Entscheidung vom 31. Oktober 2000 ging das Verfassungs- gericht einen umsichtigen Schritt in Richtung einer rechtlichen Einordnung interaktiver Dienste unter die Überschrift „Rundfunk“. Zur Abgrenzung von Rundfunk und (anderen Formen) der Telekommunikation im Zeitalter der Konvergenz zwischen diesen beiden Bereichen gab das Gericht die folgende Definition des Begriffs „Hörfunk und Fernsehen“: „Der Rundfunk, der das Fernsehen umfasst, unterscheidet sich von den anderen Arten der Telekommunikation insbesondere durch folgende Merkmale: – Rundfunk bezieht sich naturgemäß auf die Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernseh- programmen. – Ein Rundfunkprogramm ist für die gesamte Öffentlichkeit im Allgemeinen oder einen Teil davon bestimmt, selbst wenn auf individuellen Abruf hin ausgestrahlt wird. Weder die Kommunikation von einem Sender zu einem individualisierten Empfänger („Point to Point“), ungeachtet dessen, ob sie durch eine Sendestation oder durch einen Fernsehzuschauer oder einen Zuhörer zustande gebracht wird, noch ein Dienst, der eine individualisierte Information auf Abruf liefert, fällt unter den Begriff des Rundfunks. Die Ausstrahlung über Funk ist nicht vertraulich. Um zum Bereich der Normsetzungsbefugnis der Gemeinschaften zu gehören, muss die durch einen Rundfunk angebotene Dienstleistung sich in jedem Fall in die Tätigkeit der Ausstrahlung einordnen lassen können. Es geht bei dieser Tätigkeit in erster Linie um die Erstsendung von Programmen durch codierte oder nicht codierte Signale, die dazu bestimmt sind, von der Öffentlichkeit direkt empfangen zu werden. Die Tätigkeiten der Ausstrahlung verlieren jedoch nicht dadurch ihre Beschaffenheit, dass dem Fernseh- zuschauer oder dem Zuhörer infolge der Entwicklung der Techniken umfassendere Wahlmöglichkeiten geboten würden.“ 160 Diese Begriffsbestimmung war jedoch – zumindest – mehrdeutig und bot nicht die erwünschte Klarheit.304 Einerseits erkannte das Gericht, dass ein Dienst als Rundfunk klassifiziert werden konnte, selbst wenn die Übertragung auf indivi- duellen Abruf erfolgte („a broadcasting programme is intended for reception by the public at large or part thereof, even when it is transmitted at individual request“). Insoweit schien das Gericht einen recht fortschrittlichen Standpunkt einzunehmen. Andererseits aber schloss es Kommunikation, die über Punkt- zu-Punkt-Verbindungen erfolgt, vom Anwendungsbereich des Rundfunks aus („neither messages from a sender to an individualised receiver (point-to-point) (…) fall within the scope of the notion of broadcasting“). Diese Klarstellung engte den Anwendungsbereich des Rundfunkbegriffs wiederum erheblich ein. Ein Dienst, der audiovisuelle Inhalte auf Abruf über eine Punkt-zu-Mehrpunkt- Verbindung zur Verfügung stellt, ist nur schwerlich vorstellbar. Nach unserer Auffassung ist NVoD nicht als ein solcher Dienst anzusehen, da die Übertra- gung auch ohne einen Abruf erfolgt; selbst wenn also niemand die erforder- lichen Codes zur Entschlüsselung der Signale anforderte, würden die Pro- gramme dennoch vom Anbieter in regelmäßigen Intervallen übertragen werden. Dies unterscheidet es vom „echten“ Video-on-Demand, bei dem die Programme auf dem Server des Anbieters abgelegt sind und nur nach einer Anfrage des Endnutzers auf das Home-Terminal bzw. den heimischen PC übertragen werden. Die Rechtswissenschaft kritisierte an der Entscheidung des Gerichts, dass dieses immer noch auf ein technisches Kriterium (Punkt-zu-Punkt gegenüber Punkt-zu-Mehrpunkt) zurückgriff, um zwischen Telekommunikation und Rund- funk abzugrenzen. Dieser Kritik ist insofern zuzustimmen, als der Rückgriff auf ein technologisches Kriterium in Zeiten technologischer Konvergenz weder als besonders effizient noch als zukunftssicher erscheint. Zwei Jahre später jedoch hatte das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden (Entscheidung Nr. 156/2002 vom 6. November 2002). Dies nahm das Gericht zum Anlass, seine Entscheidung aus dem Jahre 2000 zu revidieren, indem es ausdrücklich feststellte, dass die technischen Mittel der Übertragung keinen entscheidenden Faktor bei der Einordnung eines Dienstes als Rundfunk darstellen. Seine Definition des Begriffs Rundfunk änderte das Gericht wie folgt: „Der Rundfunk, der das Fernsehen umfasst, kann von den anderen Arten der Tele- kommunikation insbesondere anhand folgender Merkmale unterschieden werden: – Rundfunk bezieht sich auf das Ausstrahlen von Hörfunk- und Fernsehprogrammen mittels verschlüsselter oder nicht verschlüsselter Signale; – ein Rundfunkprogramm ist, vom Standpunkt des betreffenden Senders, für das Publi- kum im Allgemeinen oder für einen Teil davon bestimmt und hat keinen vertrau- 161 304 UYTTENDAELE/VAN NIEUWENHOVE/VALCKE, De aanzet van het Arbitragehof tot een klaardere definitie van omroep: een vingerwijzing voor verdere audiovisuele ontwikkelingen? (noot onder Arbitragehof nr. 109/ 2000, 31 Oktober 2000), Auteurs & Media 2001, Nr. 1, 130–139. lichen Charakter, selbst wenn es auf individuellen Wunsch hin ausgestrahlt wird und ungeachtet der für seine Ausstrahlung angewandten Technik, einschließlich der sog. Point-to-Point-Technik, die früher für den Rundfunk nicht angewandt wurde. Eine Dienstleistung, die individualisierte und durch eine Form der Vertraulichkeit gekenn- zeichnete Information liefert, gehört hingegen nicht zum Rundfunk.“ Nach dieser Definition können Dienste wie interaktive Fernsehprogramme, VoD, nicht-lineare audiovisuelle Dienste, im Internet angebotene Radio- oder Fernsehprogramme etc. als Rundfunk qualifiziert werden und unterliegen damit der Zuständigkeit der Gemeinschaften. Nicht die verwendete Technologie, sondern sowohl die Intention des Sen- ders als auch der Grad der Vertraulichkeit der angebotenen Information sind die ausschlaggebenden Faktoren: – sobald der Inhalteanbieter die Information der Öffentlichkeit zugänglich machen will (oder Teilen derselben, z. B. nur solchen Personen, die eine Gebühr entrichten) – und wenn der Inhalt nicht vertraulichen Charakters ist, – ist sein Dienst als Rundfunkdienst anzusehen, sogar wenn er auf einen individuellen Abruf des Zuschauers erfolgt oder (wie bei Punkt-zu-Punkt- Verbindungen) auf eine Weise übermittelt wird, die früher nicht für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen genutzt wurde. Diese Definition ist sicherlich schlüssiger und zukunftsoffener als die in der Entscheidung vom Oktober 2000 vom Verfassungsgericht vorgenommene.305 Dennoch bleiben einige Fragen ungelöst.306 Was versteht das Gericht bspw. unter einem „Rundfunkprogramm“? Die Rundfunkgesetze der Gemeinschaften beinhalten in der Regel eine recht weit gefasste Definition des Begriffs „Pro- gramm“ als „the aggregate of sounds, images or other signals, in whatever form, that is offered by a broadcaster under a separate title“, ein Rundfunk- programm wird dann definiert als „the aggregate of programmes offered by a broadcaster on the same channel“.307 162 305 Und greift eindeutig weiter als die europäische Bestimmung des Begriffs „Fernsehveranstaltung“ wie sie kürzlich vom Gerichtshof im Fall Mediakabel vorgenommen wurde (EuGH, C-89/04 (Mediakabel), 2. Juni 2005, ABl. C 182, vom 23. Juli 2005, S. 16); vgl. VALCKE, Television broadcasting or information society service: can the ECJ learn something from a small but complex country as Belgium?, OfcomWatch 3. April 2005, www.ofcomwatch.co.uk/2005/04/ television-broadcasting-or-information. 306 VALCKE/UYTTENDAELE, De kwalificatie van interactieve informatiediensten als omroep: loopt het Belgische Arbitragehof voor op Europa?, (noot onder Arbitragehof Nr. 156/2002, 6 November 2002), Mediaforum 2003, Nr. 3, 112–116. 307 Vgl. Art. 2, Nr. 7 und 10 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005. Mit dem Begriff „Rundfunkprogramm“ ist der Sender gemeint, den eine Rundfunkorganisation anbietet (wie bspw. „VTM“, „Kanaal2“, „JimTV“, die alle Sender des kommerziellen flämischen Rundfunkunternehmens VMMa sind). „Programmes“ (Sendun- gen) sind die konstitutiven Elemente eines Rundfunkprogramms, namentlich die verschiedenen Sport-, Informations-, Unterhaltungs- und Kindersendungen etc. Man kann berechtigterweise behaupten, dass Websites eine Zusammenstel- lung von Tönen, Bildern und anderen Signalen darstellen, die Informationen wiedergeben, welche für den Empfang durch die Öffentlichkeit bestimmt sind. Fallen damit alle Internetseiten in den Anwendungsbereich der Rundfunk- gesetze der Gemeinschaften? Oder sind vielmehr nur diejenigen erfasst, die von Rundfunkveranstaltern bereitgestellt werden (da ein Programm – seiner Definition gemäß – von Rundfunkveranstaltern angeboten wird)? Und was zeichnet wiederum einen Rundfunkveranstalter aus? Ein Blick in die Rund- funkgesetze308 zeigt, dass ein Rundfunkveranstalter eine natürliche oder juristi- sche Person ist, welche die redaktionelle Verantwortung für die Zusammen- stellung von – in der Tat – Programmen trägt! Es muss hier nicht betont werden, dass dieser Zirkelschluss künftig Raum für interessante Diskussionen bieten wird. (3) 2004–2005: Pflicht zur Kooperation bei der Regulierung der Infrastruktur für die elektronische Kommunikation Mitte 2004 schockte das Verfassungsgericht die Kommunikationsszene ein weiteres Mal. In seiner Entscheidung vom 14. Juli 2004 erklärte das Gericht Art. 14 des bundesstaatlichen BIPT-Act für nichtig. Dieser Artikel enthielt die zentralen Vorschriften des Gesetzes, welche die verschiedenen Aufgaben der bundesstaatlichen Regulierungsbehörde für Telekommunikation, der BIPT (Belgian Institute for Postal services and Telecommunications), auflistete. Obwohl die Verfassung keine (Form der) Zusammenarbeit der bundesstaat- lichen Behörden mit denen der Gemeinschaften in den Bereichen Rundfunk und Telekommunikation vorsieht, vertrat das Gericht den Standpunkt, die tech- nologische Konvergenz habe die verschiedenen Zuständigkeiten mit Bezug zur elektronischen Kommunikationsinfrastruktur derart miteinander verbunden, dass sie nur bei gegenseitiger Konsultation ausgeübt werden könnten. Somit habe der Bundesgesetzgeber verfassungswidrig gehandelt, als er die Bestim- mungen zur BIPT einseitig festlegte. Um den beteiligten Parteien ausreichend Zeit zur Diskussion und Erarbei- tung einer geeigneten Lösung einzuräumen, entschied das Gericht, die annulier- ten Vorschriften bis zum In-Kraft-Treten einer gemeinsamen Regelung, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2005, aufrecht zu erhalten. Ein Jahr später bekräftigte das Gericht seinen Standpunkt in einem Ver- fahren, in welchem die BIPT gegen das flämische Dekret vom 7. Mai 2004 163 308 Siehe unten, Abschnitte 2 und 3 des Berichts. vorging, welches die Richtlinien zur elektronischen Kommunikation309 in das flämische Rundfunkgesetz implementierte. Das Gericht erklärte die auf die ex-ante Regulierung der Märkte (Verfahren bei beträchtlicher Marktmacht) bezogenen Vorschriften sowie die Regelungen für Rundfunk-Netzwerke für nichtig.310 Das Gericht begründete seine Entscheidung wiederum damit, dass diese Vorschriften einseitig durch den flämischen Gesetzgeber in Kraft gesetzt wurden, obwohl auch der Bundesstaat für die Regelung der Infrastruktur zur elektronischen Kommunikation zuständig sei. Kürzlich hat der sog. „Gemeinsame Ausschuss“ (Concert Committee) sich auf den Text eines Kooperationsabkommens zwischen dem Bundesstaat und den Gemeinschaften verständigt. Dieses sieht Verfahren für die gegenseitige Konsultation und Konsensbildung einerseits zwischen den Regulierungsbehör- den, wenn sie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Marktanalyse treffen, und andererseits zwischen den Gesetzgebungsorganen, wenn sie die Regeln für die elektronische Kommunikationsinfrastruktur festlegen, vor. Der Text muss nun von den zuständigen Ministern unterzeichnet311 und danach von den Parlamenten des Bundes und der Gemeinschaften bestätigt werden, bevor das Abkommen in Kraft treten kann. 2. Die frühere Rechtslage Unter dem früheren Rechtsrahmen verstehen wir die Rechtslage, wie sie vor der vorgenannten Entscheidung Nr. 156/2002 des Verfassungsgerichts und den Kommunikationsrichtlinien aus dem Jahre 2002 bestand. Sowohl die Gerichts- entscheidung als auch die Richtlinien führten zu einer erheblichen Umgestaltung der verschiedenen Rundfunkgesetze in Belgien: Die französische Gemeinschaft führte mit dem Rundfunkgesetz vom Februar 2003 einen neuen Rechtsrahmen ein; die flämische Gemeinschaft setzte die Richtlinien durch das Gesetz vom 164 309 Das Richtlinienpaket umfasst die folgenden (Rechts-)Instrumente: 1. die Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), 2. die Genehmigungs- richtlinie, 3. die Zugangs- und Zusammenschaltungsrichtlinie, 4. die Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, 5. die Entscheidung über einen Rechts- rahmen für die Frequenzpolitik, 6. die (Kommissions-)Richtlinie über den Wettbewerb bei elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen, 7. die Empfehlung der Kommission über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, 8. Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht, 9. die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. 310 Einschließlich Vorschriften zu CAS, API und EPG. Es bleibt unklar, ob es in der Absicht des Gerichts lag, seine Rechtsprechung von 2000 zu revidieren, indem es die „implied powers“-Doktrin zur Bestätigung der Zuständigkeit der Gemeinschaften für die Regelung von CAS heranzog, obwohl dies bundesstaatliche Ange- legenheiten berührte wie das Recht zum geistigen Eigentum und das Wettbewerbsrecht (Urteil vom 31. Okto- ber 2000, siehe oben). 311 Die Verzögerung ist auf einen anhaltenden Konflikt der flämischen Gemeinschaft mit der französischen Gemeinschaft und dem Bundesstaat im Bereich des Frequenzmanagements zurückzuführen, der zu erheb- lichen Problemen für Lokalradios in Flandern geführt hat; vgl. unten in Abschnitt 2 e). 7. Mai 2004 um.312 In dieser Zeit wurde ferner die eCommerce-Richtlinie im bundesstaatlichen eCommerce-Gesetz umgesetzt, womit der Begriff „Dienste der Informationsgesellschaft“ in das belgische Recht aufgenommen wurde. Folglich wird mit dem „früheren Rechtsrahmen“ der bis 2002 geltende und mit „derzeitiger Rechtsrahmen“ der seit 2003 (in der französischen Gemeinschaft) und 2004 (in der flämischen Gemeinschaft) geltende bezeichnet. a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien aa) Zwei weit gefasste Kategorien: Rundfunk gegenüber Telekommunikationsdiensten Vereinfacht gesagt gab es bei der elektronischen Bereitstellung audiovisueller Inhalte zunächst nur zwei weit gefasste Kategorien: Rundfunkdienste auf der einen Seite und Telekommunikationsdienste auf der anderen. Dies hing mit den verfassungsrechtlichen Vorschriften zusammen, die im Abschnitt I.3 beschrieben wurden. Die Rundfunkdienste wurden im Sinne von Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie definiert und in den Rundfunkgesetzen der Gemeinschaften geregelt. Hierbei handelte es sich um die folgenden Gesetze: – Flämische Gemeinschaft: verschiedene „Dekrete“, die 1995 koordiniert wurden. Dieser koordinierte Text wird hiernach bezeichnet als: Flämisches Rundfunkgesetz 1995; „Decreten betreffende de radio-omroep en de tele- visie, gecoördineerd bij Besluit van de Vlaamse Regering van 25 januari 1995“,313 – Französische Gemeinschaft: Das Gesetz der französischen Gemeinschaft betreffend Audiovisuelles 1987 („Décret du 17 juillet 1987 sur l’audio- visuel“314) und das CSA- und Radio-Gesetz von 1997 („Décret du 24 juillet 1997 relatif au Conseil supérieur de l’audiovisuel et aux services privés de radiodiffusion sonore de la Communauté française“),315 – Deutschsprachige Gemeinschaft: Gesetz vom 6. Februar 1987 über Radio- und Fernsehnetzwerke und Werbung in Radio und Fernsehen, ersetzt durch das Mediengesetz 1999 („Mediendekret vom 26. April 1999“);316 165 312 Offiziell werden Legislativakte der Parlamente der Gemeinschaften als „Dekrete“ bezeichnet. Ungeachtet dieser terminologischen Bezeichnung haben sie jedoch dieselbe rechtliche Bindungswirkung wie die „Gesetze“ des bundesstaatlichen Parlaments. Daher werden sie in diesem Text auch als „Gesetze“ bezeichnet. 313 B. S./Moniteur 30. Mai 1995 (ratifiziert durch „Decreet van de Vlaamse Raad van 8 maart 1995“, B. S./ Moniteur 31. Mai 1995, err. B. S./Moniteur 31. Oktober 1995. 314 B. S./Moniteur 22. August 1987. 315 B. S./Moniteur 29. August 1997. 316 B. S./Moniteur 17. Juli 1999. Eine Ausnahme gilt für die bilinguale Region Brüssel-Hauptstadt, wo Rund- funkaktivitäten (einschließlich der Kabelverbreitung), die weder ausschließ- lich flämisch noch ausschließlich französisch sind, durch ein bundesstaatliches Gesetz geregelt werden: – Das bundesstaatliche Gesetz vom 30. März 1995 („Wet 30 maart 1995 betreffende de netten voor distributie voor omroepuitzendingen en de uitoe- fening van televisieomroepactiviteiten in het tweetalig gebied Brussel- Hoofdstad“317). Die Telekommunikationsdienste unterfielen dem bundesstaatlichen Gesetz vom 21. März 1991 über die Reform bestimmter öffentlicher Unternehmen („Wet 21 maart 1991 betreffende de hervorming van sommige economische overheids- bedrijven“318). Hierzu zählen alle Dienste, die ganz oder teilweise in der Über- tragung von Signalen über Telekommunikationsnetzwerke bestehen, mit Aus- nahme von Hörfunk- und Fernsehdiensten (Art. 68, 19° federal Act of 21 March 1991).319 bb) Kategorien von Rundfunkdiensten In den folgenden Unterabschnitten soll der Blick ausschließlich auf die Rund- funkgesetze der zwei größten Sprachgemeinschaften (der flämischen und der französischen) gerichtet werden. Dieses soll unnötige Überschneidungen und Wiederholungen vermeiden sowie dem begrenzten Umfang dieses Berichts Rechnung tragen. Gelegentliche Verweise auf das Rundfunkrecht der deutsch- sprachigen Gemeinschaft oder die bilingualen Aktivitäten in Brüssel sind hier- durch jedoch nicht ausgeschlossen, soweit sich erhebliche Abweichungen von den flämischen und wallonischen Regelungen ergeben. (1) Flämische Gemeinschaft Das flämische Rundfunkgesetz von 1995 enthielt die folgende Definition des Begriffs Rundfunk: „the initial transmission by wire or over the air, via terrestrial transmitters or via satellite, in unencoded or encoded form, of programmes intended for reception by the public. These programmes can consist of radio, television or other forms of programmes. It includes the communication of programmes between undertakings with a view to their being relayed to the public. It does not include communication services providing items 166 317 B. S./Moniteur 22. Februar 1996, err. B. S./Moniteur 30. März 1996. 318 B. S./Moniteur 27. März 1991, err. B. S./Moniteur 20. Juli 1991. 319 Hierbei ist zu beachten, dass alle diese Gesetze wiederholt geändert worden sind; die nachfolgenden Textfas- sungen der Gesetze sind abrufbar unter: www.juridat.be/cgi_loi/wetgeving.pl (oder www. moniteur.be unter „Rechtsbronnen: Geconsolideerde wetgeving“, „Sources du droit: Législation consolidée“ oder „Rechtsquellen: Konsolidierte Rechtsakte“, i. e. „Legal sources: Consolidated legislation“). of information or other messages on individual demand such as telecopying, electronic data banks and other similar services“ (Art. 2, 1°).320 Zur Zeit der Verfassungsgerichtentscheidung aus dem Jahre 2002 kannte das flämische Rundfunkgesetz von 1995 vier Kategorien privater Hörfunkorganisa- tionen und sechs verschiedene Kategorien privater Fernsehveranstalter321: Kategorien privater Hörfunkdienste 167 320 Übersetzung des offiziellen niederländischen Textes durch den Verfasser: „1° omroepen: het oorspronkelijk uitzenden via de kabel of draadloos, via zendapparatuur op aarde of aan boord van een satelliet, al dan niet in gecodeerde vorm, van voor ontvangst door het publiek bestemde programma’s. Die programma’s kunnen bestaan uit radio-, televisie- of andere soorten van programma’s. Hieronder is ook begrepen het overdragen van programma’s tussen ondernemingen met het oog op het doorgeven daarvan aan het publiek. Hieronder zijn niet begrepen communicatiediensten die informatieve gegevens of andere prestaties op individueel ver- zoek verstrekken zoals telekopiediensten, elektronische databanken en andere soortgelijke diensten“. 321 Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurden in die folgenden schematischen Darstellungen nicht aufgenommen. Typ 1. Lokalradios 2. Regionale Radiosender 3. „Landesweite“ Radiosender 4. Kabelradio- sender Definition/Beschreibung Terrestrische Hörfunkdienste, deren geografische Reichweite auf eine Stadt, einen Stadtteil, eine Gemeinde oder eine beschränkte Anzahl benachbarter Gemeinden beschränkt ist. Terrestrische Hörfunkdienste, deren geografische Reichweite auf das Gebiet höchstens einer Provinz (z. B. Antwerpen oder West-Flan- dern) beschränkt ist. Terrestrische Hörfunkdienste, welche die gesamte flämische Ge- meinschaft abdecken. Hörfunkdienste, die innerhalb der flämischen Gemeinschaft (aus- schließlich) über Kabelnetzwerke verbreitet werden. Gesetzesvorschriften Definiert in Art. 28, § 2, 3°; reguliert in Art. 28–36 und Art. 380cties-38decies des flämischen Rund- funkgesetzes von 1995 Definiert in Art. 28, § 2, 2°; reguliert in Art. 28–36 und Art. 38quater-38septies des flämischen Rund- funkgesetzes von 1995 Definiert in Art. 28, § 2, 1°; reguliert in Art. 28–36 und Art. 37–38ter des flämischen Rundfunk- gesetzes von 1995 Definiert in Art. 28, § 2, 4°; reguliert in Art. 28–36 und Art. 38undecies-38ter- decies des flämischen Rundfunkgesetzes von 1995 Kategorien privater Fernsehdienste 168 322 Die zweite Spalte enthält die Hauptmerkmale für jede Kategorie und die grundlegenden Bedingungen, welche diese erfüllen sollten. Die anwendbaren Vorschriften werden in Abschnitt 3, welche sich auf die geltende Rechtslage bezieht, näher beschrieben. Da der Inhalt der Regelungen (Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsfreiheit, Werbebestimmungen etc.) über die Jahre größtenteils unverändert blieb, gelten die Erläuterungen in Abschnitt 3 mutatis mutandis für die entsprechenden Kategorien unter der alten Rechtslage. Typ 1. Voll- programme 2. Regionale Fernseh- stationen 3. Sparten- programme Gesetzesvorschriften322 Definiert in Art. 41, 1°; reguliert in Art. 39–43; Art. 44– 49; Art. 71 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 1995 Definiert in Art. 41, 2°; reguliert in Art. 39–43; Art. 51– 60; Art. 71 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 1995 Definiert in Art. 41, 3°; reguliert in Art. 39–43; Art. 61– 64; Art. 71 ff. des Definition/Beschreibung Fernsehdienste, die ein breites Spektrum von Sendungen aus den Bereichen Nachrichten, Informa- tion, Unterhaltung, Kultur, Sport, Meinung etc. für ein breites Ziel- publikum (Erwachsene und Kinder, männliche und weibliche Zu- schauer, Familien und Einzelperso- nen) in der gesamten flämischen Gemeinschaft anbieten. Fernsehdienste, die lokale Nach- richten, Informationen und Unter- haltung bei einer beschränkten – regionalen – Reichweite anbieten (es gibt ungefähr zwei solcher Sender je Provinz, die in ihrem jeweiligen Gebiet eine Monopol- stellung haben). Angesichts ihres im öffentlichen Interesse stehenden Auftrags, der Förderung der lokalen Kultur und der Stärkung des sozia- len Zusammenhalts, haben sie sich als gemeinnützige Einrichtung zu organisieren. Jedoch erhalten sie keine öffentlichen Zuwendungen (abgesehen von der Vergütung für behördliche Verlautbarungen), sondern finanzieren sich über Werbung und Sponsorship. Fernsehdienste, die Programme in der ganzen flämischen Gemein- schaft für eine bestimmte Ziel- gruppe (z. B. Kinder) anbieten oder (2) Französische Gemeinschaft Obwohl die französische Gemeinschaft der Rundfunkdefinition auf europäi- scher Ebene nicht buchstabengetreu folgte, wurden Rundfunkdienste auch definiert als Dienste, die für den Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sind: 169 323 „Besluit van de Vlaamse regering van 24 juli 1996 betreffende de erkenning van de televisiediensten“, B. S./ Moniteur 28. September 1996; dieser Beschluss wurde durch das Dekret des flämischen Parlaments vom 20. Dezember 1996 bestätigt, B. S./Moniteur 4. Februar 1997. 4. Pay-TV- Kanäle 5. Teleshopping- Sender 6. Fernsehdienste flämischen Rund- funkgesetzes von 1995 Definiert in Art. 41, 4°; reguliert in Art. 39–43; Art. 64– 69; Art. 71 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 1995 Definiert in Art. 41, 6°; reguliert in Art. 39–43; Art. 70–70 quinquies; Art. 71 ff. des flämischen Rund- funkgesetzes von 1995 Definiert in Art. 41, 5°; reguliert in Art. 39–43; Art. 70; Art. 78 ff. des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 1995; detaillierte Zulassungs- voraussetzungen und besondere Verpflich- tungen wurden durch Beschluss der flämi- schen Regierung vom 24. Juli 1996 fest- gelegt.323 sich auf ein spezifisches Thema konzentrieren (z. B. Musik). Fernsehdienste, die Premium- Inhalte (Sport, Filme, Dokumenta- tionen, Cartoons, Erwachsenenpro- gramme, etc.) für eine zusätzliche Abonnementgebühr anbieten. Fernsehdienste die ausschließlich Teleshopping-Sendungen aus- strahlen. Fernsehdienste, die der Allgemein- heit (oder einem Teil derselben) in verschlüsselter oder unverschlüssel- ter Form eine „andere Art“ von Diensten anbieten (d. h. anders als die traditionellen, linearen Rund- funkdienste der anderen Katego- rien). „Broadcasting service: radio communication service, the emissions of which are intended for direct reception by the public at large. This service can include radio, television or other emissions. For broadcasting services via satellite, the expression „intended for direct reception by the public at large“ refers both to the reception through cable net- works and to the reception via a collective or individual antenna“(Art. 1, 6° French Audiovisual Act 1987).324 Es war eindeutig, dass interaktive Dienste nicht in den Anwendungsbereich dieser Definition fielen. 1991 änderte die französische Gemeinschaft diese Definition leicht, indem der Satzteil „zum direkten Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt“ („in- tended for direct reception by the public at large“) durch die Passage „oder einen Teil dieser“ („or part thereof“) ergänzt wurde.325 Hiermit demonstrierte die französische Gemeinschaft die Absicht, die Definition dahingehend auszu- weiten, dass sie auch neue audiovisuelle Dienste erfasste, welche sich in der Zukunft entwickeln könnten (die bspw. Programme auf Abruf oder für be- stimmte Zielgruppen wie Lehrer oder Ärzte bieten). Gleichzeitig wurde ein neuer Art. 19 in das Gesetz betreffend Audiovisuelles von 1987 eingeführt, der sich auf „andere Dienste via Kabel“ bezog und Ausgangspunkt der heftigen Diskussion zwischen der Gemeinschaft und dem Bundesstaat über den An- wendungsbereich von Rundfunkdiensten im Sinne des Verfassungsrechts wurde und zu den Verfassungsgerichtsentscheidungen von 2000 und 2002 führte, die in Abschnitt 1 c) ausführlich beschrieben worden sind. 2002 unterschied das Gesetz betreffend Audiovisuelles von 1987 vier Kate- gorien privater Fernsehorganisationen, während die verschiedenen Formen privater Hörfunkstationen (insgesamt drei) vom CSA und Radiogesetz von 1997 reguliert wurden. 170 324 Übersetzung des offiziellen französischen Textes durch den Verfasser: „Service de radiodiffusion: service de radiocommunication dont les émissions sont destinées à être reçues directement par le public en général. Ce service peut comprendre des émissions sonores, des émissions de télévision ou d’autres genres d’émissions. Pour le service de radiodiffusion par satellite, l’expression ‚destinées à être reçues directement par le public en général‘ s’applique aussi bien à la réception par l’intermédiaire d’un réseau de radiodistribution ou de télédistribution qu’à la réception au moyen d’une antenne collective ou d’une antenne individuelle.“ 325 „Service de radiodiffusion: service de radiocommunication dont les émissions sont destinées à être reçues directement par le public en général ou par une partie de celui-ci. Ce service peut comprendre des émissions sonores, des émissions de télévision ou d’autres genres d’émissions. Pour le service de radiodiffusion par satellite, l’expression ‚destinées à être reçues directement par le public en général ou par une partie de celui- ci‘ s’applique aussi bien à la réception par l’intermédiaire d’un réseau de radiodistribution ou de télé- distribution qu’à la réception au moyen d’une antenne collective ou d’une antenne individuelle“; Art. 1, Nr. 6 des Gesetzes betreffend Audiovisuelles 1987, in der Fassung des Dekrets vom 19. Juli 1991, B. S./ Moniteur 2. Oktober 1991. Kategorien privater Hörfunkdienste 171 326 Art. 28 Nr. 6 des CSA und Radiogesetzes 1997: „le réseau: le service privé de radiodiffusion sonore émettant le même programme, comportant éventuellement des décrochages locaux ou régionaux, sur un réseau de fréquences couvrant tout ou partie de la région de langue française ou de la Région bilingue de Bruxelles- Capitale ou des deux.“ 327 Art. 28 Nr. 7 des CSA und Radiogesetzes 1997: „la radio indépendante: le service privé de radiodiffusion sonore d’audience localisée couvrant le territoire de tout ou partie d’une ou plusieurs communes situées en région de langue française ou en Région bilingue de Bruxelles-Capitale.“ 328 Art. 28, Nr. 10 des CSA und Radiogesetzes 1997: „la radio d’école: la radio organisée par un établissement d’enseignement primaire ou secondaire organisé ou subventionné par la Communauté française.“ Typ 1. Radio- Netzwerke 2. Unabhängige Radiosender 3. Schul-Radios Gesetzesvorschriften CSA- und Radioge- setz von 1997: Art. 28, 6° und 32, 1°; Art. 29 ff. (analog); Art. 43 ff. (digital) CSA- und Radioge- setz von 1997: Art. 28, 7° und 32, 2°; Art. 29 ff. (analog); Art. 43 ff. (digital) CSA- und Radio- gesetz von 1997: Art. 28, 10° und 42 Definition/Beschreibung Hörfunkdienste, welche mehrere terrestrische Radiostationen zusam- menfassen, die dasselbe Programm (ausgenommen zeitlich beschränkte, spezifisch lokale oder regionale Sendungen) in der gesamten fran- zösischen Gemeinschaft und/oder der bilingualen Region Brüssel- Hauptstadt anbieten326 (analog oder digital). Hörfunkdienste (terrestrisch), die das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden in der französischen Gemeinschaft und/oder der bilin- gualen Region Brüssel-Hauptstadt abdecken327 (analog oder digital). Hörfunkdienste, die von Grund- schulen oder weiterführenden Schulen organisiert werden oder von der französischen Gemein- schaft subventioniert werden328 (analog). Kategorien privater Fernsehdienste 172 Typ 1. Vollprogramm 2. Lokale und regionale Fernsehsender 3. Pay-TV- Sender 4. Andere Dienste Gesetzesvorschriften Art. 15 ff. des Gesetzes betreffend Audio- visuelles von 1987 Art. 2 ff. des Gesetzes betreffend Audio- visuelles von 1987 Art. 19–19ter des Gesetzes betreffend Audiovisuelles von 1987 Art. 1, 23° und Art. 19quater-19quin- quies des Gesetzes betreffend Audio- visuelles von 1987; detaillierte Regelungen wurden durch den Regierungsbeschluss vom 25 November 1996330 in Kraft gesetzt Definition/Beschreibung Die sog. „privaten Fernsehsender der französischen Gemeinschaft“: Fernsehdienste, deren Programm an die gesamte französische Gemein- schaft gerichtet ist (hinsichtlich der Zuschauerzusammensetzung und der geografischen Abdeckung). Fernsehdienste, die in einer be- stimmten Region agieren und lokale Nachrichten-, Kultur- und Unterhaltungsprogramme senden. Nur ein regionaler und lokaler Fernsehsender kann in einem bestimmten Bezirk zugelassen werden. Wie in Flandern sind diese Sender mit der öffentlichen Aufgabe betraut, lokale Kultur und sozialen Zusammenhalt in der Region zu fördern, und sie müssen die Rechtsform der gemeinnützigen Einrichtung annehmen. Anders als in Flandern erhalten sie öffentliche Zuwendungen. Fernsehdienste, die Premium- Inhalte (Sport, Filme, Cartoons, Erwachsenenprogramme, etc.) für eine zusätzliche Abonnementgebühr anbieten. Dienste, die sich von den traditio- nellen, linearen Radio- und Fern- sehprogrammen unterscheiden und für die Allgemeinheit oder einen Teil derselben bestimmt sind und vom RTBF oder einer Rundfunk- organisation an die Allgemeinheit, einen Teil derselben oder spezifi- sche Kategorien der Öffentlichkeit übertragen werden, um Texte, Bil- der, Ton, Signale oder Botschaften cc) Kategorien von Telekommunikationsdiensten Wie bereits erwähnt, bilden die Telekommunikationsdienste (im Sinne der Vor- schriften der Verfassung) die verbleibende Kategorie und wurden im Bundes- gesetz vom 21. März 1991 weitgefasst definiert als „all services consisting wholly or partially of the transmission of signals over telecommunications networks (with the exception of radio and television broadcasting services)“. Hieraus folgt, dass zu den Telekommunikationsdiensten alle Dienste zählten, die aus der Übertragung audiovisueller Inhalte über elektronische Kommuni- kationsdienste bestehen, soweit diese nicht als Hörfunk- und Fernsehdienste im Sinne der Definition des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 anzusehen waren, welche die Bereitstellung interaktiver Dienste vom Rundfunk ausnahm, d. h. die Punkt-zu-Punkt-Übertragung. Dies hatte zur Folge, dass nicht-lineare audiovisuelle Dienste, wie die im Folgenden aufgeführten, als Telekommunikationsdienste anzusehen waren,331 die der Zuständigkeit des Bundesstaates unterfielen, jedenfalls insoweit, als der Inhalteanbieter auch (einen Teil der) Übertragung bewerkstelligte: – Video-on-Demand – Nachrichtendienste oder andere audiovisuelle Dienste über Mobilfunknetz- werke (WAP, GPRS, 3G) – Webstreaming, die Bereitstellung von Radio- und Fernsehprogrammen über das Internet im Allgemeinen („PCTV“ oder „IPTV“ genannt) 173 329 Art. 1 Nr. 23 des Gesetzes betreffend Audiovisuelles 1987: „Autres services: les services, autres que les programmes sonores et de télévision à destination du public en général ou d’une partie de celui-ci, émis par la RTBF ou un organisme de radiodiffusion, visant à la mise à la disposition, concomitante ou non à de tels programmes, de signes, de signaux, de textes, d’images, de sons ou de messages de toute nature, destinés indifféremment au public en général, à une partie de celui-ci ou à des catégories de public, lorsque le contenu du message ne constitue pas une correspondance privée.“ 330 Arrêté du 25 novembre 1996 du Gouvernement de la Communauté française relatif à la mise en oeuvre d’autres services sur le câble, B. S./Moniteur 14. Februar 1997; zurückgenommen durch Regierungsbeschluss vom 9. Juni 2004 (B. S./Moniteur 6. September 2004). 331 Genauer: „andere Telekommunikationsdienste“ im Sinne von Art. 90 des Bundesgesetzes vom 21. März 1991, für die potenzielle Betreiber nur eine Notifizierung beim BIPT einreichen mussten und für die der König spezifische Bedingungen vorsehen konnte. Ein königliches Dekret vom 20. April 1999 führte die Kategorien „andere Telekommunikationsdienste“ auf, für welche der Minister für Telekommunikation zum Erlass detaillierter Bedingungen ermächtigt wurde. Theoretisch konnte der Begriff „Datendienst“ in dem könig- lichen Dekret – definiert als „a service consisting of the transmission, routing or processing of data intended to be distributed over a telecommunications network“ – so ausgelegt werden, dass er die elektronische Verbreitung audiovisueller Dienste über Punkt-zu-Punkt-Verbindungen erfasste. Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften blieb jedoch hauptsächlich auf Internetzugangs- und Hostingdienste beschränkt. jedweder Art anzubieten (begleitend zu traditionellen Programmen oder nicht), solange der Inhalt nicht pri- vate Kommunikation darstellt.329 – Andere Dienste der Informationsgesellschaft, welche in der Bereitstellung audiovisueller Inhalte über elektronische Kommunikationsdienste bestehen, wobei eine Point-to-Point-Technologie verwendet wird. Obwohl der Bundesstaat in mehreren Verfahren vor dem Verfassungsgericht vehement für die Zuständigkeit zur Regelung dieser Dienste gestritten hat (siehe oben), hat er für diese niemals spezifische Vorschriften erlassen. Somit waren nur allgemeine Regeln anwendbar, wie die Verbote rassistischer Äuße- rungen oder von Verstößen gegen die öffentlichen Sittenvorstellungen (public decency). b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 2. November 2002 (siehe oben) stimmte die Rundfunkdefinition in Belgien mit der europäischen Begriffs- bestimmung überein. Es gibt eine verblüffende Ähnlichkeit der verfassungs- gerichtlichen Auslegung des Begriffs „Hörfunk und Fernsehen“ mit der Aus- legung des Begriffs „Fernsehveranstaltung“, welche der EuGH in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2005 im Fall Mediakabel vorgenommen hat.332 Ein Vergleich der Entscheidungen zeigt, dass beide Gerichte eine technologie- neutrale Auslegung befürworten, d. h. dass die zugrunde liegende Technologie nicht als entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung zwischen Rundfunk- diensten und anderen Diensten dienen soll.333 Letztlich folgen beide Entschei- dungen jedoch eher der traditionellen Linie, da sie jeweils nicht-lineare Dienste vom Anwendungsbereich des Begriffs Rundfunk ausschließen.334 Erst im November 2002 distanzierte sich das belgische Verfassungsgericht von dieser Auslegung des Rundfunkbegriffs, indem es seinen Anwendungs- bereich auf nicht-lineare, interaktive audiovisuelle Dienste erweiterte (Point- to-Point; siehe oben).335 174 332 Siehe oben, Fn. 305. 333 Im belgischen Fall hatte das Gericht Rundfunkdienste und Telekommunikationsdienste voneinander abzu- grenzen; im europäischen Fall Mediakabel ging es um die Abgrenzung von Fernsehdiensten und Diensten der Informationsgesellschaft. 334 Das belgische Verfassungsgericht, indem es Punkt-zu-Punkt-Dienste vom Rundfunkbegriff ausschloss, der EuGH, indem er die Tätigkeit der „Fernsehveranstaltung“ auf die Verbreitung von Fernsehprogrammen, die gleichzeitig an die Öffentlichkeit übertragen werden (mit anderen Worten: auf einer Punkt-zu-Mehrpunkt- Basis), beschränkte (Hervorhebung durch den Verfasser). 335 VALCKE, Television broadcasting or information society service: can the ECJ learn something from a small but complex country as Belgium?, OfcomWatch 3 April 2005, www.ofcomwatch.co.uk/2005/04/ television-broadcasting-or-information. c) Definition der Adressaten aa) Flämische Gemeinschaft (1) Allgemeine Bemerkungen Art. 2, 2 des flämischen Rundfunkgesetzes von 1995 definiert den „Rundfunk- veranstalter“ („omroep“336) als: „the natural or legal person who has editorial responsibility for the provision of pro- grammes within the meaning of 1° [i. e. definition of broadcasting; cf. supra]. The provision of programmes is understood to mean the production of programmes – either by the broadcaster itself or by third parties – or the acquisition of programmes, the composition of schedules of programmes and the transmission of these programmes via own infrastructures or via third parties“.337 Diese Definition wurde inspiriert durch die Definition des Begriffs „Fernseh- veranstalter“ in Art. in Art. 1 lit. b) der Fernsehrichtlinie, war jedoch insoweit weiter gefasst als diese, als sie sowohl Hörfunk- als auch Fernsehveranstalter einschloss. Da die ältere Auslegung des Rundfunkbegriffs durch das belgische Verfassungsgericht der des EuGH im Mediakabel-Fall entsprach (vgl. oben),338 stimmte die flämische Auslegung im Gesetz von 1995 mit der europäischen überein. Das Gleiche lässt sich zu den Beschreibungen der verschiedenen Kategorien von Radio- und Fernsehveranstaltern sagen (siehe unten), da diese im Lichte der Definitionen in Art. 2, 1° und 2° des flämischen Rundfunk- gesetzes von 1995 auszulegen waren. (2) Verschiedene Kategorien von Fernsehveranstaltern 175 336 Hierbei ist zu beachten, dass die amtliche niederländische Übersetzung der Fernsehrichtlinie den Begriff „omroeporganisatie“ („Rundfunkorganisation“) verwendet. Das Wort „omroep“, welches im flämischen Rundfunkgesetz von 1995 gebraucht wird, stimmt mit dem englischen Begriff „broadcaster“ überein. 337 Nicht-amtliche Übersetzung des niederländischen Textes: „2° omroep: de natuurlijke persoon of rechtspersoon die de redactionele verantwoordelijkheid draagt voor het verzorgen van programma’s in de zin van 1°. Onder verzorgen van programma’s wordt verstaan het produceren, laten produceren of verwerven van programma’s, het samenstellen van het programma-aanbod en het omroepen of laten omroepen ervan“. 338 Selbstverständlich unterscheiden sich die Definitionen insofern, als der europäische Begriff „Fernseh- veranstaltung“ in der Fernsehrichtlinie – anders als die entsprechende flämische Definition – keine Hörfunk- veranstaltung erfasst. Typ 1. Voll- programme Veranstalter im Sinne von Art. 1 lit. b) Fernsehrichtlinie Ja Adressaten „privater Rundfunkveranstalter, der sich an die gesamte flämische Gemeinschaft richtet“ bb) Französische Gemeinschaft (1) Im Allgemeinen Das Gesetz betreffend Audiovisuelles von 1987 enthielt eine Bestimmung des Begriffs „organisme de radiodiffusion“ (Rundfunkveranstalter oder Rundfunk- organisation), die wörtlich mit der Definition auf europäischer Ebene über- einstimmte; allerdings mit dem Unterschied, dass sie auch den Hörfunk ein- schloss. Art. 1, 7 des Gesetzes beschrieb den Rundfunkveranstalter als: „the natural or legal person who has editorial responsibility for the composition of schedules of radio or television programmes and who transmits them or has them transmitted by third parties“.339 176 339 Nicht-amtliche Übersetzung des französischen Textes: „organisme de radiodiffusion: la personne physique ou morale qui a la responsabilité éditoriale de la composition des grilles des programmes sonores ou de télévision et qui les transmet ou les fait transmettre par une tierce personne“; cf. Art. 1, lit. b TVWF Directive (French version): „organisme de radiodiffusion télévisuelle: la personne physique ou morale qui a la responsabilité éditoriale de la composition des grilles de programmes télévisés au sens du point a) et qui les transmet ou les fait transmettre par une tierce partie“. 2. Regionale Fernsehsender 3. Sparten- programme 4. Pay-TV- Sender 5. Teleshopping- Sender 6. Fernsehdienste Ja Ja Ja Ja Ja (da die frühere Aus- legung des Begriffs „Rundfunk“ durch das Verfassungsgericht nur Point-to-Multipoint- Dienste erfasste (z. B. NVoD) „privater Rundfunkveranstalter, der sich an die Öffentlichkeit in einem regionalen Rundfunkgebiet richtet“ „private Rundfunkveranstalter, die sich mit Programmen für ein spe- zifisches Publikum oder zu einem spezifischen Thema an die gesamte flämische Gemeinschaft richten“ „private Pay-TV-Veranstalter“ „private Rundfunkveranstalter, die nur Teleshopping-Sendungen über- tragen“ „private Rundfunkveranstalter, welche sich mit anderen Arten von Diensten an die Allgemeinheit oder einen Teil derselben richten.“ Hinsichtlich der Adressaten des Gesetzes (im Hinblick auf die Vorgaben der Fernsehrichtlinie) verhält es sich wie bei der flämischen Gemeinschaft (vgl. oben). (2) Verschiedene Kategorien von Fernsehveranstaltern d) Horizontale Regelungsansätze Außer bestimmten strafrechtlichen Vorschriften (bspw. das Verbot von Kinder- pornografie, Verleumdung und übler Nachrede, Hasspropaganda und rassisti- scher Äußerungen) gab es keine Vorschriften, die alle Medien abdeckten (ein- schließlich Presse, Rundfunk, Film, Online-Dienste etc.). Natürlich enthielten die Rundfunkgesetze einige „allgemeine Vorschriften“, die auf alle Radio- und Fernsehveranstalter anwendbar waren, wie z. B. die Normen zum Jugendschutz (siehe z. B. Art. 78 des flämischen Rundfunkgesetzes von 1995). Aufgrund der Besonderheiten der föderalen Struktur des belgischen Staates, in dem die Zuständigkeiten für die Medien zwischen dem Bundesstaat und den Gemein- schaften aufgeteilt sind, können weder der Bundesstaat (zuständig für Presse, Film und Dienste der Informationsgesellschaft) noch die Gemeinschaften (zu- ständig für Hörfunk und Fernsehen) ein umfassendes Gesetz zur Medien- 177 Typ 1. Voll- programme 2. Lokale und regionale Fernsehsender 3. Pay-TV- Sender 4. Andere Dienste Fernsehveranstalter im Sinne von Art. 1, lit. b der Fernsehrichtlinie Ja Ja Ja Ja (da die frühere Aus- legung des Begriffs „Rundfunk“ durch das Verfassungsgericht nur Point-to-Multipoint- Dienste erfasste (z. B. NVoD) Adressaten „private Fernsehsender der französischen Gemeinschaft“ „lokale und regionale Fernseh- sender“ „Pay-TV-Organisationen“ konzentration erlassen. Ein Wille zur Zusammenarbeit, um solche Vorschriften zur Regulierung cross-medialer Beteiligungsverhältnisse zu schaffen, zeichnet sich bislang nicht ab. Größtenteils ist dies auf die geringe Größe der flämischen und wallonischen Medienmärkte zurückzuführen – angesichts der Sprach- barrieren besteht kein einheitlicher belgischer Medienmarkt –, welche die Gesetzgebungsorgane von der Einführung stringenter Konzentrationsvorschrif- ten abhält.340 e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens Die im Zusammenhang mit der alten Rechtslage entstandenen Schwierigkei- ten hängen hauptsächlich mit der Kompetenzverteilung zwischen Bundesstaat und Gemeinschaften zusammen, was sich zunehmend zu einer unendlichen Ge- schichte von Streitigkeiten und gerichtlichen Verfahren zu entwickeln scheint. Die Ausgangssituation schien noch recht überschaubar zu sein: Unter Tele- kommunikation verstand man die bidirektionale, private (one-to-one) Kommu- nikation, welche über das Telefonnetzwerk von Belgacom übermittelt wurde. Rundfunk war die (one-way/lineare) Ausstrahlung von Radio- und Fernseh- programmen an die Allgemeinheit (one-to-many) auf terrestrischem Wege oder über Kabelnetze (CATV). Die technologische Konvergenz hat ein Verschwimmen der Grenzen zwi- schen Rundfunk und Telekommunikation zur Folge. Heutzutage werden die Kabelnetze für Telefondienste oder den Internetzugang genutzt, das Telefon- netz wird aufgerüstet, um den Haushalten digitales Fernsehen via DSL zu liefern, die Menschen können neue Dienste über ihr Mobiltelefon abrufen etc. Hybride Multimediadienste mit Merkmalen sowohl der Telekommunikation als auch des Rundfunks (die bspw. audiovisuelle Dienste zum Empfang durch die Allgemeinheit, jedoch nur auf individuelle Anfrage oder unter Benutzung einer Punkt-zu-Punkt-Verbindung anbieten) sind Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Sowohl der Bundesstaat als auch die Gemeinschaften haben, wie eingangs beschrieben, die Zuständigkeit für diese „Grauzone“ interaktiver audiovisueller Dienste jeweils für sich reklamiert und kontinuierlich die Gesetzgebung der anderen Seite attackiert. Abgesehen von diesen diversen Rechtsstreitigkeiten waren erhebliche Probleme aufgrund von Inkonsistenzen in den Gesetzen auf Bundes- oder Gemeinschaftsebene nicht zu verzeichnen. – Audiovisuelle/Inhaltedienste: Obwohl der Bundesstaat die Nichtigerklärung der Vorschriften auf Gemeinschaftsebene zu „anderen Diensten“ oder „Fern- 178 340 Nur innerhalb einer bestimmten Kategorie von Rundfunkdiensten finden Vorschriften zur Konzentrations- beschränkung Anwendung (bspw. das Verbot, mehr als eine landesweite Hörfunkstation oder mehr als einen regionalen Fernsehsender zu kontrollieren). sehdiensten“ begehrte, erließ er keine eigenen Regeln für diese Dienste – jedenfalls nicht bis zur Umsetzung der eCommerce-Richtlinie. Diese er- folgte durch das eCommerce-Gesetz von 2003, d. h. nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. November 2002. Die flämische Gemein- schaft berief sich auf diese Entscheidung und rief das Verfassungsgericht an, da der Bundesstaat seine Befugnisse überschritten habe, indem er alle Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne der eCommerce-Richtlinie regelte.341 Das Gericht hielt an seiner weiten Auslegung des Rundfunk- begriffs fest und stellte klar, dass der Begriff „Dienste der Informations- gesellschaft“ im Sinne des eCommerce-Gesetzes so auszulegen sei, dass er Rundfunkdienste, welche der Zuständigkeit der Gemeinschaften unterliegen, nicht erfasse (wie bspw. VoD). – Übertragungsnetzwerke/Übertragungsdienste: Es bestanden einige (nicht sehr gravierende) Unstimmigkeiten zwischen den bundesstaatlichen Vor- schriften zur Telekommunikation und den Regelungen der Gemeinschaften zu Rundfunknetzwerken, beispielsweise im Hinblick auf Wegerechte.342 Aber obwohl Netzwerkbetreiber, die zugleich Telekommunikation und Rundfunksignale über ihre Netzwerke übertrugen, damit zwei – sich teil- weise widersprechenden – Regelwerken unterworfen waren, führte dies in der Praxis zu keinen erheblichen Problemen. Seit der Umsetzung der Kom- munikationsrichtlinien durch den Bundesstaat und die Gemeinschaften (siehe unten, „derzeitiger Rechtsrahmen“) sind die jeweiligen Vorschriften zur Übertragung von Signalen nahezu identisch. Ein größerer Konflikt zwischen der flämischen Gemeinschaft und dem Bundes- staat und der französischen Gemeinschaft ist auf das Fehlen eines effizienten, durchsetzbaren Koordinierungs- und Kontrollmechanismus für das Frequenz- management im Bereich des Hörfunks zurückzuführen (der Gerichtshof hatte dies zu einer föderalen Verpflichtung erklärt, siehe oben, Entscheidungen 1990–1991). Aufgrund der abweichenden Rundfunknormen in Flandern und Wallonien stören Radiostationen im Süden Belgiens flämische Radiosender. 179 341 Die Definition der Dienste der Informationsgesellschaft im belgischen eCommerce-Gesetz ist identisch mit der europäischen Definition in Art. 2 lit. a) der eCommerce-Richtlinie (die sich auf Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 98/34/EG, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, bezieht). 342 Bspw. schrieb das Bundesgesetz vom 21. Mai 1991 (Art. 98 § 2) ausdrücklich vor, dass die Behörden Wege- rechte nicht von Steuern, Entgelten oder Vergütungen abhängig machen durften (anders ausgedrückt: Wege- rechte hatten unentgeltlich zu sein), während eine ähnliche Vorschrift nicht in den Regelungen der Ge- meinschaften zum Wegerecht im Rundfunksektor aufgenommen wurde (z. B. Art. 110 des flämischen Rundfunkgesetzes von 1995). Ein anderer Unterschied betraf die Fristen, welche im Verfahren bei der Ausübung des Wegerechts durch die Betreiber zu beachten waren. Das entscheidende Element fand sich jedoch sowohl im Telekommunikationssektor als auch im Rundfunksektor: ein gesetzlich verankertes Wege- recht, welches zur Folge hatte, dass die Betreiber nicht vom Wohlwollen der lokalen und regionalen Behörden abhängig waren, um Einrichtungen auf, über oder unter öffentlichem Eigentum zu errichten; sie konnten ein Wegerecht direkt aus dem bundesstaatlichen Telekommunikationsgesetz bzw. aus den Rundfunkgesetzen der Gemeinschaften ableiten. Über viele Jahre fehlte der politische Wille, dieses Problem zu lösen, jedoch könnte die Erfordernis eines Kooperationsabkommens für die elektronische Kommunikation (vgl. oben, in Abschnitt 1 c dd) in den kommenden Monaten hier zu einem Durchbruch führen. f) Tabellarischer Überblick Um Überschneidungen zu vermeiden, sind die genauen rechtlichen Anforde- rungen im Detail im entsprechenden Unterabschnitt in Abschnitt 3 beschrieben. 180 Dienst /Anforderungen Zulassung erforderlich Jugendschutz Werberegulierung Verbot von Hass- propaganda Redaktionelle Unabhän- gigkeit, journalistische Deontologie Eigentumsbeschränkungen Unabhängigkeit von poli- tischen Parteien, Berufs- verbänden und anderen Medienunternehmen Quotenregelungen (im Fernsehen) Telekommunikation Nein Nur die allgemeinen strafrechtlichen Vor- schriften (z. B. das Verbot von Kinder- pornografie) Ja (allgemeine bundes- staatliche Vorschriften) Nur die allgemeinen strafrechtlichen Vor- schriften (Anti-Rassis- mus-, Anti-Negationis- mus- und Anti-Diskri- minierungsgesetze) Nein Nein Nein Nein Rundfunk Ja Ja Ja (allgemeine Vorschriften + spezielle Vorschriften in den Rundfunkgesetzen) Ja Ja Ja, in begrenztem Umfang Ja, regionale Fernsehsender (in beiden Gemeinschaften) und Fernsehdienste (flämi- sche Gemeinschaft) Ja, ausgenommen: -regio- nale Fernsehsender (in beiden Gemeinschaften)- 3. Die geltende Rechtslage a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien aa) Die wichtigsten Unterschiede zur alten Rechtslage Der derzeit geltende Rechtsrahmen ist im Vergleich zur alten Rechtslage durch die drei folgenden Besonderheiten charakterisiert: – Eine extensive Auslegung des Begriffs „Rundfunkdienste“ (welche inter- aktive audiovisuelle Dienste einschließt); – die Einführung des Begriffs „Dienste der Informationsgesellschaft“; – die Reform des Rundfunkgesetzes der französischen Gemeinschaft im Jahr 2003, welche dem sog. „horizontalen oder geschichteten Modell“ der Kom- munikationsregulierung folgt und zwischen „Verlegern /Herausgebern“ (editors), „Verbreitern“ (distributors) und „Netzwerkbetreibern“ (operators) unterscheidet. (1) Definition des Rundfunkbegriffs Auf den ersten Aspekt wurde bereits in Abschnitt 1 c) dieses Berichtes aus- führlich eingegangen. Kurz nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. November 2002 änderte die flämische Gemeinschaft ihre Rundfunk- definition wie folgt: 181 Förderung der lokalen Sprache und Kultur: Verpflichtung, in der lokalen Sprache zu senden Förderung der lokalen Sprache und Kultur: In- vestitionsquote für lokale Produktion (eigene Pro- duktionen und Koproduk- tionen in der lokalen Sprache) Spezifische Vorschrift zum Urheberschutz (vgl. Art. 7 der Fernsehrichtlinie) Nein Nein Nein Teleshopping-Sender (flämische Gemeinschaft) Ja, regionale Fernsehsender und Fernsehdienste (flämi- sche Gemeinschaft) Ja (französische Gemein- schaft) Ja „Broadcasting: the initial transmission via electronic communications networks, in encoded or unencoded form, of radio and television programmes or other forms of programmes, intended for reception by the public at large or part thereof. It includes programmes that are transmitted at individual request, irrespective of the technology used for the transmission, including the so-called point-to-point technique, as well as the communication of programmes between undertakings with a view to their being relayed to the public. It excludes services providing individualised information characte- rised by a certain level of confidentiality.“ (Hervorhebungen durch den Verfasser) Das neue Rundfunkgesetz der französischen Gemeinschaft von 2003 enthält überhaupt keine Rundfunkdefinition. Dies ist natürlich die flexibelste Lösung, wenn ein vorausschauender Ansatz verfolgt wird. (2) Dienste der Informationsgesellschaft Seit der Einführung des eCommerce-Gesetzes im Jahr 2003343 ist den elektro- nischen Informations- und Kommunikationsdiensten – neben den Rundfunk- diensten und Telekommunikationsdiensten (nunmehr „elektronische Kommu- nikationsdienste“ genannt)344 – eine weitere Kategorie hinzuzufügen: die „Dienste der Informationsgesellschaft“. Wie bereits erwähnt, gab es eine Dis- kussion um den Anwendungsbereich dieser Dienste. Das Verfassungsgericht stellte klar, dass der Begriff „Dienste der Informationsgesellschaft“ im Sinne des eCommerce-Gesetzes so auszulegen sei, dass er Rundfunkdienste im Sinne der verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht umschließt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Dienste nach belgischem Recht als Rundfunkdienste einzustufen, jedoch nach der europäischen Rechtslage als Dienste der Informationsgesellschaft zu qualifizieren sind, siehe unten in Unterabschnitt 3. b). (3) Abstufung der verantwortlichen Akteure In den Jahren 2002 und 2003 wurde das Rundfunkgesetz der französischen Gemeinschaft einer gründlichen Überprüfung unterzogen. Neue Rechtsbegriffe wurden eingeführt, die sich auf die verschiedenen Kategorien von Teilnehmern am Wertschöpfungsprozess im Rundfunk bezogen, um den Rechtsrahmen zu- kunftsoffener zu gestalten und an die konvergente Wirklichkeit anzupassen. Das neue Rundfunkgesetz von 2003 ist „horizontal“345 in verschiedene Rege- 182 343 Bundesgesetz(e) vom 11. März 2003 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informations- gesellschaft, B. S./Moniteur 17. März 2003. 344 Die Letztgenannten werden derzeit vom Bundesgesetz über elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005 geregelt, B. S./Moniteur 20. Juni 2005 (vgl. unten). 345 Zu diesem „horizontalen Modell“ vgl.: VALCKE/STEVENS/LIEVENS, The Future of Must Carry – From Must Carry to a Concept of Universal Service in the Info-Communications Sector, IRIS Spezial, Oktober 2005 (im Erscheinen). lungsabschnitte unterteilt, die auf eine der folgenden Kategorien von Teil- nehmern angewendet werden: – die Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten (oder Inhalteanbieter); – die Verbreiter von Rundfunkdiensten (oder Diensteanbieter); – die Netzwerkbetreiber (oder Netzwerkanbieter).346 Hiermit wird dem europäischen Umstieg von einer vertikalen Unterteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen, d. h. entlang der Trennlinien zwischen den verschiedenen Sektoren: Rundfunkregulierung gegenüber Regulierung der Tele- kommunikation, zu einem horizontalen Ansatz, d. h. einer Abgrenzung zwischen Regulierung der Inhalte und der Übertragung, gefolgt.347 Der wichtigste Unter- schied zwischen der Entwicklung in Europa und der in Belgien liegt darin, dass die horizontale Unterteilung in Belgien nicht als Ersatz, sondern als Er- gänzung des vertikalen Ansatzes fungieren soll. Solange das Verfassungsrecht bei der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundesstaat und Gemein- schaften an den Sektorengrenzen zwischen Rundfunk und Telekommunikation anknüpft, werden sich die Teilnehmer auf dem belgischen Markt für elektroni- sche Kommunikation auch einer vertikalen Aufteilung der rechtlichen Rahmen- bedingungen ausgesetzt sehen. Ungeachtet der neuen Terminologie, welche im französischen Rundfunk- gesetz von 2003 für die Adressaten der Vorschriften verwendet wird, ent- sprechen die Dienstekategorien mehr oder weniger denen des alten Gesetzes von 1987. Unter der Überschrift „private Hörfunkdienste“ trifft das Rundfunk- gesetz 2003 bspw. noch immer die Unterscheidung zwischen Netzwerkradios, unabhängigen Radios und Schulradios (diese Kategorien beziehen sich jetzt ausschließlich auf den analogen Hörfunk und werden durch die neue Kategorie „andere Hörfunkdienste“ ersetzt, welche über digitale Netzwerke verbreitete Hörfunkdienste einschließt). Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Dienstekategorien ist unter 1.2.b. zu finden. 183 346 Genauere Informationen finden sich in Abschnitt 3 c). 347 Dies zeigt sich einerseits an den Richtlinien zu elektronischen Kommunikationsnetzwerken und -diensten und andererseits an der Richtung, welche der Revisionsprozess der Fernsehrichtlinie einzuschlagen scheint. Die Kommunikationsrichtlinien sind auf alle Arten von Netzwerken anwendbar – Festnetze sowie Mobilfunknetze, terrestrische oder kabel- oder satellitengestützte Rundfunknetzwerke, IP-Netzwerke, sogar Elektrizitätsnetz- werke – die für die Übertragung elektronischer Kommunikationssignale genutzt werden, unabhängig von ihrer technischen Struktur oder vorherrschenden Nutzung. Damit kann der Anwendungsbereich dieser Richt- linien gut mit dem Begriff „Übertragungsebene“ („transmission layer“) umschrieben werden. Die Kommission beabsichtigt, den Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie auszudehnen, um alle audiovisuellen Dienste zu erfassen. Mit anderen Worten soll die neue Richtlinie die gesamte „inhaltliche Ebene“ („content layer“) ab- decken und damit zum Gegenstück der Übertragungsregelungen in den Kommunikationsrichtlinien avancieren. (vgl.: Issues Paper for the Liverpool Audiovisual Conference: Rules applicable to Audiovisual Content Services, Juli 2005, www.europa.eu.int /comm/avpolicy/revision-tvwf2005/ispa_scope_en.pdf). bb) Die derzeit geltenden Rechtsquellen Die französische und deutschsprachige Gemeinschaft haben ihre früheren Rundfunkgesetze in den Jahren 2003 und 2005 jeweils durch vollständig neue Gesetze ersetzt. Auch die flämische Gemeinschaft hat ihre „koordinierten Gesetze von 1995“ in den letzten Jahren in erheblichem Umfang geändert (bspw. durch das Gesetz vom 7. Mai 2004 zur Implementierung der Richtlinien zur elektronischen Kommunikation in Flandern) und hat daher eine Aktualisie- rung der Koordinierung im Jahr 2005 durchgeführt. Überblick über die geltenden Rechtsquellen für den Rundfunk in Belgien: – Flämische Gemeinschaft: Die 1995 durchgeführte Koordination der ver- schiedenen rundfunkbezogenen Regelungen wurde durch den Beschluss der flämischen Regierung vom 4. März 2005 aktualisiert, was zum Erlass des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005 führte („Decreten betreffende de radio-omroep en de televisie, gecoördineerd op 4 maart 2005“)348; – Französische Gemeinschaft: Das Rundfunkgesetz 2003 („Décret du 27 février 2003 sur la radiodiffusion“)349 hat das Gesetz betreffend Audio- visuelles von 1987 und das CSA- und Radiogesetz von 1997 aufgehoben.m – Deutschsprachige Gemeinschaft: Das Rundfunkgesetz vom 27. Juni 2005 („Dekret 27. Juni 2005 über den Rundfunk und die Kinovorstellungen“) hat das „Mediendekret“ von 1999 ersetzt.350 – Bilinguale Region Brüssel-Hauptstadt: Ein neues bundesstaatliches Gesetz zur Regelung der Rundfunkaktivitäten in der bilingualen Region Brüssel- Hauptstadt, welches das bundesstaatliche Gesetz vom 30. März 1995 er- setzen wird, befindet sich in Vorbereitung. Die Vorschriften zur Telekommunikation finden sich derzeit im Bundesgesetz zur elektronischen Kommunikation vom 13. Juni 2005,351 welches die vor- herigen Regelungen zur Telekommunikation im Gesetz vom 21. März 1991 sowie das Gesetz über funkgestützte Kommunikation von 1979 aufgehoben hat. 184 348 B. S./Moniteur 8. April 2005; abrufbar unter: www2.vlaanderen.be/ned/sites/media /media /decreten4 maart05.pdf. 349 B. S./Moniteur 17. April 2003; Rechtsquellen für den Rundfunkbereich in der französischen Gemeinschaft sind auf der Website des CSA abrufbar: www.csa.be/documentations/ textes_decrets.asp. 350 B. S./Moniteur 6. September 2005. 351 B. S./Moniteur 20. Juni 2005. Aus Verfahrensgründen wurden die Vorschriften zur Streitbeilegung im elek- tronischen Kommunikationssektor in einem separaten (kurzen) Gesetz erlassen: Gesetz vom 6. Juli 2005 betreffend bestimmte Vorschriften bezüglich der elektronischen Kommunikation, B. S./Moniteur 11. August 2005. cc) Detaillierter Überblick über die verschiedenen Kategorien von Diensten (1) Flämische Gemeinschaft Kategorien privater Hörfunkdienste 185 Typ 1. Lokalradios 2. Regionale Radiosender 3. „Landesweite“ Radiosender 4. Kabelradios 5. Radiodienste Gesetzesvorschriften Definiert in Art. 31, § 2, 3°; reguliert in Art. 31–39 and Art. 48–50 des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 31, § 2, 2°; reguliert in Art. 31–39 und Art. 44–47 des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 31, § 2, 1°; reguliert in Art. 31–39 und Art. 40–43 des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 31, § 2, 4°; reguliert in Art. 31–39 und Art. 51–53 des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 31, § 4; reguliert in Art. 34–38 und Art. 54–55 des flämi- schen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definition/Beschreibung Terrestrische Hörfunkdienste, deren geografische Reichweite auf eine Stadt, einen Stadtteil, eine Gemeinde oder eine beschränkte Anzahl benachbarter Gemeinden beschränkt ist. Terrestrische Hörfunkdienste, deren geografische Reichweite auf das Gebiet höchstens einer Provinz (z. B. Antwerpen oder West- Flandern) beschränkt ist. Terrestrische Hörfunkdienste, welche sich an die gesamte flämische Gemeinschaft richten. Hörfunkdienste, die innerhalb der flämischen Gemeinschaft (aus- schließlich) über Kabelnetzwerke verbreitet werden. „Andere“ Radiodienste, die für den Empfang durch die Allgemeinheit oder eines Teils derselben bestimmt sind,* oder Internet-Radiosender. (*) z. B. Radio-on-Demand (derzeit noch nicht kommerziell angeboten) Kategorien privater Fernsehdienste Inhalteanbieter, welche auf dem flämischen Markt für Fernsehveranstalter tätig werden wollen, sollten die Form einer der folgenden Kategorien wählen: 1. Vollprogramme 2. Regionale Fernsehsender 3. Zielgruppenorientierte/Spartenprogramme 4. Pay-TV-Sender 5. Teleshopping-Kanäle 6. Fernsehdienste (interaktive audiovisuelle Dienste, wie Video-on-Demand, und EPG-Dienste) In der folgenden Tabelle sind die anwendbaren Vorschriften des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005 ohne weitere Ausführungen aufgelistet. Weitere Erläuterungen zum Inhalt dieser Vorschriften finden sich in Abschnitt 3. f). 186 Typ 1. Vollpro- gramme Gesetzes- vorschriften Definiert in Art. 58, 1°; reguliert in Art. 56–64; Art. 65–70; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definition/Beschreibung Fernsehdienste, die ein breites Spektrum von Sendungen aus den Bereichen Nachrichten, In- formation, Unterhaltung, Kultur, Sport, Meinung etc. für ein breites Zielpublikum (Erwachsene und Kinder, männliche und weibliche Zu- schauer, Familien und Einzelpersonen) in der gesamten flämischen Gemeinschaft anbieten. Beispiele: – VTM, Kanaal 2 und JIM (Sender der VMMa (Vlaamse Media Maatschappij)). – VT4 und VijfTV (Sender der SBS-group – seit dem 1. März 2002 ist der zuvor britische Privatsender VT4 Inhaber einer flämischen Rundfunklizenz; im Oktober 2005 startete SBS einen zweiten flämischen Sender, VijfTV) – Liberty TV.com (Event TV Vlaanderen NV – konzentriert auf Reisen und touristische Informationen) – Kanaal Z (Belgian Business Television NV – konzentriert auf Wirtschaftsnachrichten und Business-Informationen) – TMF (MTV Networks Belgium BVBA – Musiksender) – Vitaya (Media ad Infinitum NV – Lifestyle- Sendungen)352 187 352 Auf den ersten Blick mag es sonderbar erscheinen, dass diese Liste von „Vollprogrammen“ Sender enthält, die sich an bestimmte Zuschauergruppen wenden oder die sich auf bestimmte Themen konzentrieren. Diese Situation ist auf die frühere Rechtslage zurückzuführen, nach der allen Vollprogrammen automatisch ein Must-Carry-Status zuerkannt wurde (womit Kabelbetreiber diesen Sendern Zugang zu ihren Netzwerken gewähren mussten). Dies erklärt, warum potenzielle Rundfunkveranstalter geneigt waren, eher eine Voll- programm-Zulassung als eine Zulassung für Spartenprogramme zu beantragen (denen das flämische Rund- funkgesetz keinen Must-Carry-Status verlieh). Da die Voraussetzungen zur Erlangung einer Vollprogramm- Zulassung nicht besonders streng waren (und sind), waren die Chancen recht hoch, dass die flämische Regulierungsbehörde, Vlaams Commissariaat voor de Media, eine solche Zulassung erteilt. 353 See supra, footnote 352. 2. Regionale Fernseh- stationen 3. Sparten- programme 4. Pay-TV- Sender Definiert in Art. 58, 2°; reguliert in Art. 56–64; Art. 71–80; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 58, 3°; reguliert in Art. 56–64; Art. 81–84; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 58, 4°; reguliert in Art. 56–64; Fernsehdienste, die lokale Nachrichten, Infor- mationen und Unterhaltung bei einer beschränk- ten – regionalen – Reichweite anbieten (es gibt ungefähr zwei solcher Sender je Provinz, die in ihrem jeweiligen Gebiet eine Monopolstellung haben). Angesichts ihres im öffentlichen Inte- resse stehenden Auftrags, der Förderung der lokalen Kultur und der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, haben sie sich als gemein- nützige Einrichtung zu organisieren. Jedoch erhalten sie keine öffentlichen Zuwendungen (abgesehen von der Vergütung für behördliche Verlautbarungen), sondern finanzieren sich über Werbung und Sponsorship. Beispiele: – ATV (Antwerpen) – TVL (Limburg) – TV Brussel (Brüssel) Fernsehdienste, die Programme in der ganzen flämischen Gemeinschaft für eine bestimmte Zielgruppe (z. B. Kinder) anbieten oder sich auf ein spezifisches Thema konzentrieren (z. B. Musik). Beispiele: – Euro 1080 (noch nicht in Betrieb) – Es ist darauf hinzuweisen, dass viele Sparten- programme derzeit unter einer Zulassung für Vollprogramme betrieben werden (z. B. Liberty.TV.com, Kanaal Z, Vitaya und TMF)353 Fernsehdienste, die Premium-Inhalte (Sport, Filme, Dokumentationen, Cartoons, Erwach- senenprogramme, etc.) für eine zusätzliche Abonnementgebühr anbieten. (2) Französische Gemeinschaft354 Seit der Reform von 2003 orientiert sich das Rundfunkrecht in der französi- schen Gemeinschaft an den drei Hauptkategorien der Marktteilnehmer: Ver- leger/Herausgeber von Rundfunkdiensten, Verbreiter von Rundfunkdiensten und Netzwerkbetreiber. Eine ausführliche Beschreibung dieser Kategorien er- folgt in Abschnitt 3 c). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Unter- kategorien, die im Rundfunkgesetz der französischen Gemeinschaft von 2003 unterhalb der Oberbegriffe Verleger/Herausgeber, Verbreiter und Netzwerk- betreiber unterschieden werden können. Die Übersicht enthält zudem Kurz- beschreibungen dieser Unterkategorien sowie Verweise auf die jeweils anwend- 188 354 Die Struktur des folgenden Überblicks basiert auf dem Schema, welches der CSA auf seiner Website anbietet. Weitere Einzelheiten unter: www.csa.be/autorisations/autorisations.asp. 5. Tele- shopping- Sender 6. Fernseh- dienste Art. 85–89; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 58, 5°; reguliert in Art. 56–64; Art. 92–95; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Definiert in Art. 60; reguliert in Art. 56–64; Art. 90–91; Art. 96 ff. des flämischen Rundfunk- gesetzes von 2005 Beispiele: – Prime One, Prime Action, Prime Movies, Prime Sport, Carrousel (Telenet – Prime war vorher unter dem Namen „Canal+“ bekannt) – 11 TV und 11 TV PPV (Belgacom Skynet – Fußballsender) Fernsehdienste, die nur aus Teleshopping- Sendungen bestehen. Beispiele: – H. O. T. Thuis Winkelen (Home Shopping Europe Belgium) hatte eine Zulassung, die jedoch wegen Insolvenz des Senders zurück- genommen wurde Fernsehdienste, die der Allgemeinheit (oder einem Teil derselben) in verschlüsselter oder unverschlüsselter Form eine „andere Art“ von Diensten anbieten (d. h. anders als die traditio- nellen, linearen Rundfunkdienste der anderen Kategorien – bspw. (Near-)Video-on-Demand, Pay-per-View, EPGs, Fernunterrichtsprogramme, Webcasting). Beispiele: – Belgacom Skynet baren Vorschriften. Genauere Ausführungen zu den Inhalten dieser Vorschriften und Erläuterungen der wichtigsten Verpflichtungen der verschiedenen Markt- teilnehmer finden sich in Abschnitt 3 f). A. Redaktionelle Gestaltung von Rundfunkdiensten („l’édition de services de radiodiffusion“) A.1. Hörfunkdienste 189 355 Art. 1 Nr. 32 des französischen Rundfunkgesetzes von 2003: „radio en réseau: le service privé de radio- diffusion sonore qui dispose d’un réseau de radiofréquences“. 356 Art. 1 Nr. 33 des französischen Rundfunkgesetzes von 2003: „radio indépendante: le service privé de radiodiffusion sonore qui dispose d’une seule radiofréquence“. 357 Art. 28 Nr. 10 des CSA- und Radiogesetzes von 1997: „la radio d’école: la radio organisée par un établisse- ment d’enseignement primaire ou secondaire organisé ou subventionné par la Communauté française“. Typ 1. Radio- Netzwerke 2. Unabhängiger Radiosender 3. Schulradios Gesetzesvorschriften Art. 1, 32°; 53, 1°; 54 ff. des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 3–36 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 Art. 1, 33°; 53, 2°; 54 ff. des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 3–36 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 Art. 62 des Rundfunkgesetzes der französischen Gemein- schaft von 2003; siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 3–36 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 Definition/Beschreibung Privater Hörfunkdienst, der ein Netzwerk von Frequen- zen nutzt (analog).355 Privater Hörfunkdienst, der lediglich eine einzelne Frequenz nutzt (analog).356 Hörfunkdienste, die von Grundschulen oder weiter- führenden Schulen organi- siert werden oder von der französischen Gemeinschaft subventioniert werden (analog).357 A.2. Fernsehdienste 190 358 „En dérogation aux articles 104 et 105, le Collège d’autorisation et de contrôle peut assigner des radio- fréquences à titre provisoire à des personnes physiques ou morales pour une durée de maximum trois mois, après examen des possibilités techniques par les services du Gouvernement. Seules les radiofréquences proposées par les services du Gouvernement peuvent être assignées.“ 4. Andere Hörfunk- dienste 5. [Temporäre Radiosender] Art. 58–61 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 3–36 des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003 Hörfunkdienste, die nicht über analoge terrestrische Netzwerke übertragen werden (z. B. über DAB) (analog oder digital). Art. 107 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 gibt dem CSA die Möglich- keit, einer natürlichen oder juristischen Person eine Frequenz für maximal 3 Monate zuzuweisen, um Versuche durchzuführen (analog).358 Typ 1. Fernsehdienste 2. Lokale Fernsehdienste Gesetzesvorschriften Art. 37 ff. des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 3–36 des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003 Art. 63–74 ff. des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die allgemeinen Definition/Beschreibung Keine exakte Definition/ Beschreibung; es handelt sich um die allgemeine, übergreifende Kategorie, der alle Dienste zuzurechnen sind, die nicht einen speziel- len Typ eines Fernsehdiens- tes darstellen (Kategorien 2 und 3). EPG-Dienste fallen bspw. in diese Kategorie. Fernsehdienste, die zur Übertragung in einer be- stimmten Region bestimmt sind und die öffentlich- B. Verbreitung von Rundfunkdiensten („l’offre de services“) 191 359 Art. 1 Nr. 38: „service de télé-achat: un service de radiodiffusion télévisuelle constitué uniquement de programmes de télé-achat“. 3. Teleshopping- Dienste Vorschriften in Art. 3–31; 36; 43; 44 und 46 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 Art. 1, 38° and Art. 52 des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 3–51 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 rechtliche Aufgabe der Förderung der lokalen Kultur und Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Region wahrnehmen (gemeinnützige Organisa- tionen). Fernsehdienste, die nur aus Teleshopping-Sendungen bestehen.359 Typ 1. Verbreitung von Diensten via Kabel 2. Verbreitung von Diensten via Satellit Gesetzesvorschriften Art. 1, 12° and Art. 81–83 des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 75–80 und 89 des Rund- funkgesetzes der französi- schen Gemeinschaft von 2003 Art. 1, 12° und Art. 88 des Rundfunkgesetzes der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003; siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 75–80 und 89 des Rund- funkgesetzes der französi- schen Gemeinschaft von 2003 Definition/Beschreibung Dienste, die in der Zufüh- rung von Rundfunkpro- grammen an die Öffentlich- keit via Kabel bestehen (analog oder digital). Dienste, die in der Zufüh- rung von Rundfunkpro- grammen an die Öffentlich- keit via Satellit bestehen (analog oder digital). C. Netzwerke und zugehörige Einrichtungen („des réseaux de radiodiffusion et services associés“) 192 360 „Réseau de télédistribution: réseau de radiodiffusion mis en œuvre par un même opérateur de réseau dans le but de transmettre au public par câble coaxial des signaux porteurs de services de radiodiffusion“. Typ 1. Kabelnetz- werke 2. Satellitennetz- werke 3. Terrestrische Netzwerke Gesetzesvorschriften Art. 1, 36360 und Art. 97–98 des Rundfunkgesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 (siehe auch die all- gemeinen Vorschriften in Art. 90–96) Art. 120–122 des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 (siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 90–96) Art. 99–102 (allgemeine Vorschriften); Art. 103–108 (terrestrische Netzwerke für analoge Radioprogramme); Art. 109–112 (terrestrische Netzwerke für digitale Radio- programme); Art. 113–116 (terrestrische Netzwerke für Definition/Beschreibung Elektronische Kommunikationsnetzwerke, die Rundfunkdienste über Koaxialkabel übertragen. Elektronische Kommunika- tionsnetzwerke, die Rund- funkdienste über Satellit übertragen. Elektronische Kommunika- tionsnetzwerke, die Rund- funkdienste über terrestri- sche Frequenzen übertragen. 3. Verbreitung von Diensten über terrestri- sche Netz- werke Art. 1, 12° and Art. 84–87 des Rundfunkgesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 (nur anwendbar auf die Verbreitung über digitale terrestrische Netzwerke); siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 75–80 und 89 des Rundfunkgesetzes der französischen Gemein- schaft von 2003 (anwendbar auf die Verbreitung über analoge und digitale terrestri- sche Netzwerke) Dienste, die in der Zufüh- rung von Rundfunkpro- grammen an die Öffentlich- keit über terrestrische Netzwerke bestehen (analog oder digital). (3) Auf bundesstaatlicher Ebene 193 361 Hierzu sind die Ausführungen in Abschnitt 3 c) cc) zu beachten. 362 Übersetzung des Verfassers des Begriffs „Dienste der Informationsgesellschaft“ in Art. 2 Nr. 1 des bundes- staatlichen eCommerce-Gesetzes vom 11. März 2003 (siehe oben). 4. Zugehörige Einrichtungen analoge Fernsehprogramme); Art. 117–119 (terrestrische Netzwerke für digitale Fern- sehprogramme) des Rund- funkgesetzes der französi- schen Gemeinschaft von 2003 (siehe auch die allgemeinen Vorschriften in Art. 90–96) Art. 1, 41° und Art. 123–126 (CAS); Art. 127–129 (EPG und andere zugehörige Ein- richtungen) des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 – Conditional-Access- Systeme und Dienste – EPGs361 und andere zu- gehörige Einrichtungen Typ 1. Dienste der Informations- gesellschaft 2. Elektronische Kommunika- tionsdienste Gesetzes- vorschriften eCommerce- Gesetz vom 11. März 2003 Gesetz zur elektronischen Kommunika- tion vom 13. Juni 2005 Definition/Beschreibung „any service normally provided for remune- ration, at a distance, by electronic means and at the individual request of a recipient of services“362 „any service normally provided for remune- ration which consists wholly or mainly in the conveyance (including switching and routing) of signals on electronic communica- tions networks, excluding (a) services provi- ding, or exercising editorial control over, content transmitted using electronic commu- nications networks and services, (b) informa- tion society services as defined by Art. 2 of the Act of 11 March 2003 on certain legal aspects of information society services, which do not consist wholly or mainly in the conveyance of signals on electronic commu- b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Seit dem Urteil des belgischen Verfassungsgerichts von 2002 stimmt der Be- griff der Veranstaltung von Fernsehen im nationalen Kontext nicht mehr mit dem auf europäischer Ebene überein. Er umfasst bestimmte Dienste, die aus europäischer Sicht als Dienste der Informationsgesellschaft einzuordnen wären. Als Beispiele sind hier Video-on-Demand oder die Verbreitung von Fernseh- programmen über das Internet anzuführen: Da die audiovisuellen Inhalte über eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung übertragen werden (d. h. nicht zum simultanen Empfang durch die Allgemeinheit), fallen diese Dienste in den Anwendungs- bereich der eCommerce-Richtlinie, obwohl sie in Belgien als Rundfunkdienste eingestuft werden (genauer formuliert als „Fernsehdienste“ in der flämischen Gemeinschaft und als „Fernsehrundfunkdienste“ bzw. Fernsehen in der fran- zösischen Gemeinschaft; siehe oben). Somit erfassen die Begriffe „Fernsehdienste“ in der flämischen Gemein- schaft und „Fernsehrundfunkdienste“ in der französischen Gemeinschaft je- weils Dienste, die Rundfunkdienste im Sinne der Fernsehrichtlinie (hiernach als „TV-Dienste-RF“ bezeichnet, z. B. Near-Video-on-Demand) und Dienste, welche Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne der eCommerce-Richt- linie sind (hiernach als „TV-Dienste-IG“ bezeichnet, z. B. Video-on-Demand).n Die flämische Gemeinschaft verzichtete im Gesetz vom 7. Mai 2004 auf das Erfordernis einer Zulassung für Fernsehdienste. Dieser Schritt sollte aus- drücklich die Entwicklung und Kommerzialisierung innovativer Dienste be- günstigen, argumentierte der Gesetzgeber und berief sich hierbei ausdrücklich auch auf die eCommerce-Richtlinie.364 Die Werbebestimmungen des flämi- schen Rundfunkgesetzes von 2005 (welche die Vorgaben der Fernsehrichtlinie umsetzen) sind derzeit nicht auf Fernsehdienste anwendbar.365 Da es sich bei Fernsehdiensten um eine gemischte Kategorie handelt (die sowohl „TV-Dienste- 194 363 Übersetzung des Verfassers des Begriffs „elektronischer Kommunikationsdienst“ in Art. 2 Nr. 5 des bundes- staatlichen Gesetzes zur Elektronischen Kommunikation vom 13. Juni 2005 (siehe oben). 364 Siehe Art. 4 Abs. 1 der eCommerce-Richtlinie, welcher Zulassungsverfahren für Dienste der Informations- gesellschaft verbietet: „Member States shall ensure that the taking up and pursuit of the activity of an information society service provider may not be made subject to prior authorisation or any other requirement having equivalent effect.“ 365 Art. 90, § 3 des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005 weist der flämischen Regierung die Aufgabe zu, detaillierte Regelungen für die Anbieter von Fernsehdiensten festzulegen. Bislang hat die Regierung in dieser Hinsicht noch keine Initiative ergriffen. nications networks and (c) radio broadcast- ing and television“363 RF“ als auch „TV-Dienste-IG“ umfasst), könnte man argumentieren, dass die Nichtanwendbarkeit der Werbebestimmungen gegen die Fernsehrichtlinie ver- stößt, soweit „TV-Dienste-RF“ betroffen sind. Diese Unstimmigkeit muss je- doch im größeren Zusammenhang betrachtet werden: Einerseits stimmen die allgemeinen Werbevorschriften auf bundesstaatlicher Ebene366 größtenteils mit den Vorgaben der Fernsehrichtlinie überein oder sind sogar strenger (bspw. das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medizin, Zigaretten und Tabak, im Bereich des Jugendschutzes etc.). Daher scheinen sich in der Praxis hier keine Probleme zu ergeben. In der französischen Gemeinschaft bedürfen alle Fernsehrundfunkdienste, einschließlich der „TV-Dienste-IG“, einer vorherigen Genehmigung. Art. 33 des Rundfunkgesetzes besagt, dass jeder Verleger/Herausgeber eines Fernseh- rundfunkdienstes für jeden seiner Dienste eine Zulassung zu beantragen hat, die vom CSA vergeben wird (genauer: vom „Collège d’autorisation et de contrôle“).367 Diese Verpflichtung scheint Art. 4 der eCommerce-Richtlinie zu widersprechen. Jedoch halten wir die Regelung mit Art. 4 Absatz 2 für verein- bar, weil sie Bestandteil eines Zulassungsverfahrens ist, das nicht speziell und ausschließlich Dienste der Informationsgesellschaft betrifft.368 Anders als in der flämischen Gemeinschaft sind alle Fernsehdienste (ein- schließlich der „TV-Dienste-IG“) den Werbebestimmungen des Rundfunk- gesetzes der französischen Gemeinschaft von 2003 unterworfen. Jedoch scheint sich auch hier kein wirklicher Konflikt mit den europäischen Vorgaben abzu- zeichnen, da nur nationale Fernsehdienste (also nicht solche Dienste von An- bietern, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind) den Regelungen der französischen Gemeinschaft unterliegen.369 195 366 Z. B. das Bundesgesetz zu Arzneien vom 25. März 1964 (B. S./Moniteur 17. April 1964, mehrfach geändert), das Bundesgesetz vom 14. Juli 1991 über unlauteren Handel und Verbraucherschutz (B. S./Moniteur 29. August 1991, mehrfach geändert), das Bundesgesetz vom 10. Dezember 1997 über das Werbeverbot für Tabakprodukte (B. S./Moniteur 11. Februar 1998, in der Fassung des Gesetzes vom 26. August 2003, B. S./ Moniteur 26. September 2003) und das Bundesgesetz vom 23. Januar 2002 zur Werbung für Motorfahrzeuge (B. S./Moniteur 24. Februar 2002). 367 Art. 33 des Rundfunkgesetzes der französischen Gemeinschaft: „L’éditeur de services doit faire l’objet d’une autorisation délivrée par le Collège d’autorisation et de contrôle pour chacun des services édités.“ 368 Art. 4 Abs. 2 der eCommerce-Richtlinie besagt: „Absatz 1 gilt unbeschadet der Zulassungsverfahren, die nicht speziell und ausschließlich Dienste der Informationsgesellschaft betreffen oder die in den Anwendungs- bereich der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste fallen.“ 369 Selbst wenn sie auf alle Fernsehdienste anwendbar wären, einschließlich derer, die von in anderen Mitglied- staaten niedergelassenen Anbietern stammen, ist ein Eingreifen der „rule of reason“-Doktrin (Rechtfertigung nicht-diskriminierender und verhältnismäßiger Eingriffe in die Dienstleistungsfreiheit zur Verfolgung legitimer und nicht-wirtschaftlicher Allgemeininteressen) für einen Großteil dieser Regelungen wahrscheinlich; siehe auch Art. 1 Abs 3 der eCommerce-Richtlinie: „Diese Richtlinie ergänzt das auf die Dienste der Informations- gesellschaft anwendbare Gemeinschaftsrecht und läßt dabei das Schutzniveau insbesondere für die öffent- liche Gesundheit und den Verbraucherschutz, wie es sich aus Gemeinschaftsrechtsakten und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung ergibt, unberührt, soweit die Freiheit, Dienste der Informations- gesellschaft anzubieten, dadurch nicht eingeschränkt wird.“ c) Definition der Adressaten aa) Neue Adressaten: Reform des Rundfunkrechts in der französischen Gemeinschaft Mit der Reform des Rundfunkrechts von 2003 wurden neue Kategorien der verschiedenen Teilnehmer an der Wertschöpfungskette im Rundfunk eingeführt. Die rechtlichen Vorgaben richten sich horizontal an den folgenden drei Rechts- begriffen aus: – Die „Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten“ (oder „Inhalteanbieter“) sind diejenigen, welche Radio- oder Fernsehkanäle oder andere Informa- tionsdienste produzieren, d. h. die redaktionelle Verantwortung über diese tragen.370 Diese Kategorie von Marktteilnehmern bedarf einer Zulassung durch den CSA und ist den Werbebestimmungen, der inhaltlichen Regulie- rung (Jugendschutz, Verbot von Hasspropaganda und Rassismus) usw. unter- worfen. – Die „Verbreiter von Rundfunkdiensten“ (oder „Diensteanbieter“) sind die- jenigen, welche Kanäle und Dienste in verschiedenen Bouquets bündeln, zusammenführen oder paketieren – entweder ihre eigenen Produktionen oder von Dritten erworbene – und diese den Endnutzern anbieten.371 Diese Anbieter haben lediglich eine vorherige Notifizierung beim CSA einzu- reichen. – Die „Netzwerkbetreiber“ (oder „Netzwerkanbieter“) sind diejenigen, welche den technischen Gebrauch der Rundfunknetzwerke kontrollieren und Über- tragungskapazitäten für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen und anderen Informationsdiensten anbieten. Dieser Kategorie sind auch die Anbieter von Mehrwert-Netzwerkdiensten wie Verschlüsselung, Decoder- Systemen, etc. zuzurechnen.372 Die Betreiber von Kabelnetzwerken haben eine vorherige Notifizierung einzureichen (bloße Erklärung), die Betreiber terrestrischer Netzwerke müssen ein persönliches Nutzungsrecht für eine spezifische Frequenz beantragen (Genehmigung). 196 370 „Editeur de services: la personne morale qui assume la responsabilité éditoriale d’un ou de plusieurs services de radiodiffusion en vue de les diffuser ou de les faire diffuser“; Art. 1 Nr. 13 des Rundfunkgesetzes von 2003 der französischen Gemeinschaft. 371 „Distributeur de services: toute personne morale qui met à disposition du public un ou des services de radiodiffusion de quelle que manière que ce soit et notamment par voie hertzienne terrestre, par satellite ou par le biais d’un réseau de télédistribution. L’offre de services peut comprendre des services édités par la personne elle-même et des services édités par des tiers avec lesquels elle établit des relations contractuelles. Est également considérée comme distributeur de services, toute personne morale qui constitue une offre de services en établissant des relations contractuelles avec d’autres distributeurs“; Art. 1 Nr. 12 des Rundfunk- gesetzes von 2003 der französischen Gemeinschaft. 372 „Opérateur de réseau: toute personne morale qui assure les opérations techniques d’un réseau de radio- diffusion nécessaires à la transmission et la diffusion auprès du public de services de radiodiffusion“; Art. 1 Nr. 22 des Rundfunkgesetzes von 2003 der französischen Gemeinschaft. In der Praxis üben Marktteilnehmer häufig mehrere der zuvor beschriebenen Funktionen gleichzeitig aus, so dass sie mehr als einer der drei Kategorien unterfallen. Eine Radiostation, die auf terrestrischem Wege sendet, fungiert bspw. gleichzeitig als Inhalteanbieter, der sein eigenes Hörfunkprogramm her- stellt, Diensteanbieter, der seine Programme den Hörern anbietet, und Netz- werkanbieter, der seine eigene Sendeausstattung betreibt. Der flämische Privat- fernsehsender VMMa ist zugleich Verleger/Herausgeber und Anbieter von Rundfunkdiensten (Verbreiter), aber kein Netzwerkbetreiber, da er keine eige- nen Übertragungseinrichtungen besitzt; seine Kanäle werden nur über die Kabelnetzwerke von Telenet und der Kommunalverbände verbreitet. Im Falle des britischen Kabelnetzbetreibers NTL stellen sich Verbreiter und Netzwerkbetreiber als eine Einheit dar: NTL betreibt das Netzwerk und bündelt die Kanäle Dritter (d. h. Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten) in ver- schiedene Bouquets, um sie seinen Kabelabonnenten zu verkaufen (bspw. „Base Pack“, „Family Pack“, Abrufsender, zusätzliche Dienste etc.).373 Nichtsdestotrotz sind der Netzwerkbetrieb und das Angebot von Programm- paketen an die Endkunden unterschiedliche Tätigkeiten, die auch von unter- schiedlichen (juristischen) Personen durchgeführt werden können. Am Beispiel der Kabelverbreitung kann dies am Sender Canal+ in Belgien illustriert werden – derzeit unter den Namen Prime in Flandern und BeTV in Wallonien be- kannt374 –, der seine Premiumpakete an die Abonnenten belgischer Kabelnetz- betreiber veräußert375, ohne diese Kabelnetzwerke selbst zu betreiben.376 bb) Verhältnis zum Begriff des „Fernsehveranstalters“ im Sinne der Fernsehrichtlinie Genau genommen kann nur die der ersten der vorgenannten Kategorien zuzu- rechnende Person – d. h. „der Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten“ – als „Fernsehveranstalter“ im Sinne von Art. 1 lit. b) der Fernsehrichtlinie an- gesehen werden. Das entscheidende Merkmal zur Qualifizierung als Fernseh- veranstalter im Sinne der Richtlinie ist die redaktionelle Verantwortung für den Inhalt, welcher der Öffentlichkeit angeboten wird – und nicht der eigentliche Übertragungsvorgang, der gemäß der Definition des Fernsehveranstalters in Art. 1 lit. b) auch Dritten überlassen werden kann. Nur die Kategorie der Inhalteanbieter (Verleger/Herausgeber) stellt – in ihrer Definition – auf diese redaktionelle Kontrolle ab. 197 373 Siehe: www.ntl.com. 374 Vgl. www.canalplus.be; hier werden Links zu www.prime.be oder www.betv.be angeboten. 375 Jedoch sollte erwähnt werden, dass Canal+ in gewissem Umfang die Rolle eines Netzwerkbetreibers ausübt, da Canal+ ein eigenes Conditional-Access-System betreibt (und den Kabelabonnenten seine eigenen Decoder anbietet). 376 Diese Unterscheidung wurde in Flandern mit der Übernahme (der flämischen Niederlassung) von Canal+ durch Telenet im Jahr 2003 verwischt. cc) Neue Adressaten: Rechtliche Einordnung von EPG-Anbietern Die Anbieter von elektronischen Programmführern (EPGs) und anderen Navi- gationstools sind hinsichtlich ihrer rechtlichen Einordnung aus zwei verschie- denen Blickwinkeln zu betrachten: Einerseits sind sie Anbieter zugehöriger Einrichtungen im Sinne der Richtlinien zur elektronischen Kommunikation,378 aber zugleich sind sie Verleger/Herausgeber eines Inhaltedienstes. In der Tat steuert ein elektronischer Programmführer nicht lediglich den Zugang zu den verfügbaren Programmen und Diensten, sondern listet diese auch in einer bestimmten Ordnung auf und enthält ferner redaktionelle Inhalte wie Informa- tionen über die Programme und Dienste. 198 377 Jedoch wird weiterhin über die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Zuerkennung eines gewissen Grads redaktioneller Verantwortung der Verbreiter diskutiert. 378 Art. 2 lit. e) der Rahmenrichtlinie definiert „zugehörige Einrichtungen“ als „diejenigen mit einem elektroni- schen Kommunikationsnetz und/oder einem elektronischen Kommunikationsdienst verbundenen Einrichtun- gen, welche die Bereitstellung von Diensten über dieses Netz und/oder diesen Dienst ermöglichen und/oder unterstützen. Dieser Begriff schließt auch Zugangsberechtigungssysteme und elektronische Programmführer ein“. Typ 1. Verleger/ Herausgeber von Rundfunk- diensten 2. Verbreiter von Rundfunk- diensten 3. Netzwerk- betreiber Fernsehveranstalter im Sinne von Art. 1, lit. b) der Fernseh- richtlinie? Ja Nein Nein Adressaten Trägt die redaktionelle Verantwortung für die Zusammensetzung von Fernsehprogrammen und sendet diese (d. h. ist auch Verbreiter) oder lässt von Dritten senden lässt (d. h. der Verbreiter ist vom Inhalteanbieter zu unter- scheiden). Trägt keine redaktionelle Verantwortung für die Inhalte, die er zusammen- stellt, um sie der Öffent- lichkeit anzubieten.377 Ist nur im Bereich der Übertragung aktiv. Diese Dualität hat sich auch in den Rundfunkgesetzen der flämischen und französischen Gemeinschaft niedergeschlagen. Beide enthalten Vorschriften, die sich einerseits auf die übertragungsrelevanten und andererseits auf die inhaltlichen Aspekte von EPGs beziehen. Schon in der Definition des Begriffs „EPG“ wird auf diese beiden Funk- tionen Bezug genommen: – Art. 145 des flämischen Rundfunkdekrets 2005 definiert einen EPG als „a service consisting of the presentation of the programmes of broadcasters, belonging to the same or a different entity as the provider of the EPG, and of the provision of access to the listed programmes or services“.379 – Das französische Rundfunkgesetz enthält keine Definition des Begriffs EPG, aber der Conseil supérieur de l’audiovisuel hat diesen Dienst in seiner Entscheidung vom 8. September 2004 in der gleichen Weise beschrieben: „the EPG is a service that consists of the presentation of the programmes offered by editors of broadcasting services and of providing access to these broadcasting services“.380 In der Flämischen Gemeinschaft haben die Anbieter von EPG-Diensten diese als „Fernsehdienste“ zu notifizieren.381 Demzufolge sind alle inhaltsbezogenen Vorschriften zu Jugend- und Menschenwürdeschutz, Nichtdiskriminierung und Werbung382, die auf Fernsehdienste Anwendung finden, auch auf EPG-Dienste anwendbar. Art. 124 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005 behandelt die Zugangs- verpflichtungen im Zusammenhang mit EPGs und APIs. Die Vorschrift besagt, dass: „providers of electronic communications networks can be obliged by the Commissariaat, to the extent that is necessary to ensure accessibility for end-users to specified digital radio and television broadcasting services, to provide access to the application programme 199 379 Übersetzung des niederländischen Textes durch den Verfasser: „4° elektronische programmagids: dienst die bestaat uit het weergeven van het programma-aanbod van omroepen die al dan niet onderscheiden zijn van de aanbieder van de elektronische programmagids, en uit het verschaffen van gehele of gedeeltelijke toegang tot de opgelijste programma’s of diensten“. 380 CSA (Collège d’autorisation et de contrôle du Conseil de l’audiovisuel), Entscheidung vom 8. September 2004, Brutélé – Verbot der Ausstrahlung von Werbung auf dem Sender für technische Informationen, www. csa.be/pdf/Décision%202004-13%20(Brutélé%20pub).pdf: „Le guide électronique de programmes est un service qui consiste à reproduire l’offre des éditeurs de services et à fournir un accès total ou partiel aux services de radiodiffusion.“ 381 Vgl. oben, in Abschnitt 3 a) cc) (1), Kategorie 6 privaten Fernsehens (television broadcasting services). 382 D. h. nur die grundlegenden Werbebestimmungen auf bundesstaatlicher Ebene und nicht die spezifischen Werbebestimmungen in den Rundfunkgesetzen der Gemeinschaften; siehe oben (im Text), sowie unten in Fn. 391. interfaces and the electronic programme guides, mentioned in Art. 145, on fair, reasonable and non-discriminatory terms“.383 Schließlich bestimmt Art. 155 im Gesetzestitel über technische Standards (Titel VII des flämischen Rundfunkgesetzes 2005), dass die flämische Regierung Bedingungen bezüglich der Installation, des Zugangs zu und der Darstellung von EPGs, die bei digitalen Rundfunkprogrammen verwendet werden, erlassen kann, soweit dies für den Zugang der Endnutzer zu bestimmten, in der flämi- schen Gemeinschaft verfügbaren, digitalen Rundfunkdiensten notwendig ist. Die Gesetzesmaterialien verdeutlichen, dass es bei diesen Bedingungen bspw. um die Verfügbarkeit einer EPG-Basisversion auf allen digitalen Receivern, den Schutz eines freien und fairen Wettbewerbs, die Reservierung angemessener Programmplätze für Programme mit Must-Carry-Status, die Achtung des Plu- ralismus oder die nicht-diskriminierende Vorgehensweise bei der Darstellung der im EPG verfügbaren Programme geht.384 In der Französischen Gemeinschaft bestehen für die Anbieter von EPGs zwei Optionen: – Entweder betätigt sich der Anbieter als Verbreiter eines Rundfunkdienstes (und hat diese Tätigkeit beim CSA notifiziert) und stellt den EPG als mit den Verbreitungstätigkeiten zusammenhängenden Dienst zur Verfügung. In diesem Fall hat der Anbieter kein besonderes Verfahren einzuhalten oder eine Zulassung beim CSA für seinen EPG-Dienst zu beantragen. Er kann sich vielmehr auf Art. 83, § 5 des Rundfunkgesetzes 2003 (Kabel) oder auf Art. 85, § 4 (DVB-T) berufen, die eine Ausnahme von dem Grundsatz dar- stellen, der besagt, dass die Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten eine individuelle Zulassung vom CSA erhalten müssen (Art. 33). Die vor- genannten Vorschriften besagen, dass „distributors of broadcasting services [via cable/ DVB-T] are allowed to distribute on two channels non-stop music, a technical information service and an EPG“.385 Jedoch besteht der 200 383 Diese Vorschrift setzt Art. 5, Abs. 1, § 2, lit. b) der Zugangsrichtlinie um. Der amtliche niederländische Text von Art. 124 lautet: „Aanbieders van elektronische communicatienetwerken kunnen door het Commissariaat verplicht worden, als dat noodzakelijk is om de toegang van eindgebruikers tot gespecificeerde digitale radio- en televisieomroepdiensten te waarborgen, toegang tot de in artikel 145 bedoelde applicatieprogramma- interfaces en elektronische programmagidsen aan te bieden tegen billijke, redelijke en niet-discriminerende voorwaarden.“ 384 Parl. St. Vl. Parl. 2003–2004, no. 2156/1, 20. Art. 124 setzt Art. 5, Abs. 1, § 2, lit. b) der Zugangsrichtlinie um („Bedingungen für den Zugang“), in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4, welcher den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, „Verpflichtungen in Bezug auf die Darstellungsaspekte elektronischer Programmführer und ähnlicher Anzeige- und Orientierungshilfen festzulegen“. 385 Der offizielle französische Text der Artikel 83, § 5 und 85, § 4 lautet: „Les distributeurs de services visés à l’article [81, § 1er, 2e alinéa]/[84], peuvent distribuer sur deux canaux de la musique en continu, un service d’informations techniques, et un guide électronique de programmes.“ Nachteil dieser Option in dem Verbot, kommerzielle Kommunikation (Wer- bung, Sponsoring, Teleshopping, Eigenwerbung) in diese Musik- oder tech- nischen Informationskanäle bzw. EPGs einzufügen. Der CSA hat dies aus- drücklich bezüglich des technischen Informationskanals Brutélé bestätigt (Kabelbetreiber in Wallonien und Brüssel).386 – Oder der Anbieter hat die Möglichkeit, eine individuelle Zulassung nach dem System für Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten zu beantragen (Art. 33). In diesem Fall wird er allen für Verleger/Herausgeber geltenden Regeln unterworfen, wie bspw. den Vorschriften zu Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde, Beitrag zur audiovisuellen Produktion usw. Jedoch wird es ihm – anders als im erstgenannten Szenario – automatisch gestattet, kommerzielle Kommunikation einzufügen, soweit diese im Einklang mit den Werbebestimmungen des französischen Rundfunkgesetzes von 2003 steht (Art. 10 ff.). Die Möglichkeit der Regierung der französischen Gemeinschaft (beraten vom CSA), Bedingungen für EPGs zu erlassen, besteht unabhängig von der recht- lichen Einordnung des Anbieters (als Verbreiter oder Inhalteanbieter). Diese Bedingungen beziehen sich auf die Installation, den Zugang zu und die Dar- stellung von EPGs, die bei digitalen Rundfunkprogrammen verwendet werden, die die Regierung erlassen kann, soweit dies für den Zugang der Endnutzer zum gesamten Angebot digitaler Rundfunkdienste in der französischen Gemein- schaft notwendig ist.387 Art. 127 des Rundfunkgesetzes konkretisiert weiter, worauf sich diese Bedingungen beziehen können: 1. Die Installation einer EPG-Basisversion auf allen digitalen Receivern, welche das Gesamtangebot der Rundfunkdienste nicht-diskriminierend durchsuchen kann, 2. der Schutz des freien und fairen Wettbewerbs im Hinblick auf den Zugang zu EPG’s für Inhalteanbieter 201 386 CSA (Collège d’autorisation et de contrôle du Conseil de l’audiovisuel), Entscheidung vom 8. September 2004, Brutélé – Verbot der Ausstrahlung von Werbung auf dem Sender für technische Informationen, www. csa.be/pdf/Décision%202004-13%20(Brutélé%20pub).pdf und Entscheidung vom 26. Januar 2005, Brutélé – Verbot der Einfügung von Eigenwerbung auf einem Sender für technische Informationen, www.csa. be/pdf/CAC_DECISION_2005_01_BRUTELE_AUTOPROMOTION.pdf. Der CSA beruft sich auf die Gesetzesmaterialien zum Rundfunkgesetz der französischen Gemeinschaft von 2003, um seine Entscheidung zu begründen (Trav. Prép. Parl. Comm. Fr. 2002–2003, no. 357–1, 36). Brutélé erhielt in zwei Fällen eine Verwarnung wegen der Ausstrahlung von Werbung und Eigenwerbung auf seinem Sender für technische Informationen. 387 Es ist zu beachten, dass dieser Bezug zum „Gesamtangebot verfügbarer digitaler Rundfunkdienste“ nicht im Einklang zu stehen scheint mit der Maßgabe in Art. 5, Abs. 1, § 2, lit. b) der Zugangsrichtlinie, wonach die Programme zu spezifizieren sind, für die der Zugang sicherzustellen ist. 3. und die Achtung des Pluralismus und der Diskriminierungsfreiheit bei der Darstellung der verfügbaren Programme in EPGs.388 d) Horizontale Regelungsansätze In diesem Zusammenhang sind ähnliche Anmerkungen zu machen, wie bereits zur früheren Rechtslage, siehe oben. Allerdings gibt es eine Neuerung, auf die aufmerksam gemacht werden sollte. In ihrem neuen Rundfunkgesetz von 2003 hat die französische Gemein- schaft ein Überwachungssystem zum Schutz des Pluralismus eingeführt. Da der Anwendungsbereich dieses Mechanismus allerdings auf den audiovisuellen Sektor beschränkt ist, kann von einer wirklich cross-medialen Regulierung der Beteiligungsverhältnisse jedoch nicht die Rede sein. Das Überwachungssystem wird durch Art. 7 des Rundfunkgesetzes eingeführt. Diese Vorschrift verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eines Inhalteanbieters oder Verbreiters im audiovisuellen Sektor, „if this would harm people’s right to have access to a pluralist offer of broadcasting services“. Ein vielfältiges Angebot „pluralist offer“ wird dabei beschrieben als eine breite Spanne von Medienprodukten, die von einer Vielzahl unabhängiger und selbstständiger Marktteilnehmer angeboten werden, welche die größtmögliche Vielfalt an Mei- nungen und Ideen repräsentieren. Eine marktbeherrschende Stellung eines Inhalteanbieters oder Verbreiters wird unter den folgenden Bedingungen vermutet:389 1. dieselbe Person hält mehr als 24 % zweier (oder mehrerer) Hörfunk-Inhalte- anbieter; 202 388 Art. 127 gehört zum Titel VI „Kommunikationsnetzwerke und zugehörige Einrichtungen“, Kapitel IV „Zu- gehörige Einrichtungen und Dienste“ des Rundfunkgesetzes von 2003 der französichen Gemeinschaft: „Après avis du CSA et dans la mesure de ce qui est nécessaire en vue d’assurer l’accessibilité des utilisateurs finaux à l’ensemble des services de radiodiffusion numérique disponibles en Communauté française, le Gouvernement peut fixer des conditions relatives à l’installation, l’accès et la présentation des guides de programmes électroniques utilisés dans le cadre de la radiodiffusion numérique. Ces conditions peuvent porter sur les exigences suivantes: 1° l’installation sur les récepteurs de radiodiffusion numérique d’un guide électronique de programmes de base capable de rechercher un service sur l’ensemble des services disponibles sans exercer de discrimination; 2° la sauvegarde d’une concurrence loyale et effective en ce qui concerne l’accès des éditeurs de services aux guides électroniques de programmes; 3° le respect du pluralisme et du principe de non-discrimination en ce qui concerne la présentation des services disponibles par les guides électroniques de programmes.“ 389 Diese Bedingungen sind in Art. 7 des Rundfunkgesetzes von 2003 explizit aufgeführt. Die Parlamentaria besagen jedoch, dass der CSA eigene Kriterien zur Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung ent- wickeln kann, wie etwa den Umsatzanteil des Anbieters. Damit könnte der CSA wahrscheinlich – sollte dies für seine Einschätzung Bedeutung haben – die Verbindungen eines Inhalteanbieters/Verbreiters zu anderen Medien oder den Grad vertikaler Integration berücksichtigen. 2. dieselbe Person hält mehr als 24 % zweier (oder mehrerer) Fernseh-Inhalte- anbieter; 3. der akkumulierte Zuschaueranteil zweier oder mehrerer Hörfunk-Inhalte- anbieter erreicht 20 % oder mehr des gesamten Hörfunkproduktionsmarkts und liegt in der Hand einer Person; 4. der akkumulierte Zuschaueranteil zweier oder mehrerer Fernseh-Inhalte- anbieter erreicht 20 % oder mehr des gesamten Fernsehproduktionsmarkts und liegt in der Hand einer Person. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird der CSA ein Verfahren starten, um mög- liche Gegenmaßnahmen zur Wiederherstellung der Vielfalt zu verhandeln. Sollten der Inhalteanbieter und der CSA nicht innerhalb von sechs Monaten einen Kompromiss erzielen, kann die Regulierungsbehörde Sanktionen ver- hängen, wie etwa Geldbußen oder den Entzug der Zulassung. e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens Obwohl es im Nachklang zu der Verfassungsgerichtsentscheidung im Jahr 2002 einige Verwirrung hinsichtlich des exakten Anwendungsbereichs des Begriffs der Fernsehdienste in der neuen Gesetzgebung der Gemeinschaften gegeben haben mag, so gewöhnten sich die Anbieter interaktiver Inhaltedienste doch schrittweise an das Verfahren einer vorherigen Notifizierung in der flämischen Gemeinschaft (Telenet hat bspw. eine Notifizierung seiner PCTV- Plattform eingereicht) und das Verfahren einer vorherigen Zulassung in der französischen Gemeinschaft; obwohl es bislang keine Beispiele für wirklich interaktive Inhaltedienste gibt, so ist in diesem Zusammenhang bspw. „Be à la séance“, ein Near-Video-on-Demand-Dienst, zu erwähnen. Zwar werden in der flämischen Gemeinschaft nur sehr geringe Anforderungen an eine vor- herige Notifizierung als Hörfunkdienst gestellt, doch hat bislang kein Internet- Radiosender seine Aktivitäten beim Vlaams Commissariaat voor de Media notifiziert. Als Kritikpunkt gegenüber dem flämischen Rundfunkgesetz 2005 lässt sich anbringen, dass es keine spezifischen Kriterien zur Bestimmung seines geografischen Anwendungsbereichs enthält, soweit Hörfunkdienste be- troffen sind. Sowohl für Hörfunk- als auch für Fernsehdienste bestimmt das Gesetz, dass die einschlägigen Vorschriften anzuwenden sind gegenüber „Orga- nisationen, die der Zuständigkeit der flämischen Gemeinschaft unterliegen.“ Es ist eindeutig, dass sich die Kriterien in Art. 2 der Fernsehrichtlinie auf Fernsehveranstalter beziehen. Demgegenüber existieren für Hörfunkdienste keine vergleichbaren, klaren Vorschriften im Recht der Europäischen Gemein- schaft. Demzufolge ist das Risiko der Entstehung von Streitigkeiten über die Frage, unter welchen Umständen ein Internet-Radiosender der flämischen Rechtshoheit unterliegt, keineswegs bloß hypothetisch. 203 In der französischen Gemeinschaft gibt es eine Vorschrift, die gegenüber bestimmten Marktteilnehmern als abschreckend hinsichtlich der Entfaltung von Aktivitäten auf dem Markt für (Kabel-)Rundfunkübertragung gilt. Art. 77 des Rundfunkgesetzes von 2003 der französischen Gemeinschaft begründet eine Verpflichtung zur separaten Buchführung, wenn ein Verbreiter von Rund- funkdiensten zugleich Netzwerkbetreiber ist, was der Fall ist, wenn im digitalen Zeitalter ein Kabelbetreiber seine eigenen Programmbündel (besser: Bouquets) paketiert. Die als Verbreiter erzielten Einkünfte und Kosten sind getrennt auf- zuführen von den Einkünften und Kosten, die durch den Netzwerkbetrieb und die Übertragungsdienste zu verzeichnen waren. Einige Kabelbetreiber sehen hierin eine ungerechtfertigte Belastung, da ihre derzeitigen Abrechnungssysteme einerseits nicht für eine solche getrennte Buchführung zwischen Dienstever- breitung und Übertragungsleistungen ausgelegt sowie zwischen Groß- und Einzelhandel andererseits getrennt seien. f) Tabellarischer Überblick Telekommunikationsdienste sind in der Tabelle nicht mehr aufgeführt, da es sich bei ihnen nach der geltenden Rechtslage um bloße Übertragungsdienste handelt; Inhaltedienste sind jetzt entweder als Rundfunkdienste oder Dienste der Informationsgesellschaft zu qualifizieren. 204 Dienst /An- forderungen Zulassung erforderlich Jugendschutz Traditionelle Rundfunk- dienste Ja Ja Radio-/Fernsehdienste (einschließlich einiger Dienste, die auf europäi- scher Ebene als Dienste der Informationsgesell- schaft angesehen werden) – Nein (flämische Ge- meinschaft) – Ja (französische Ge- meinschaft) Ja Dienste der Informations- gesellschaft Nein (d. h. nicht nach dem Rundfunkrecht; in einigen Sektoren, z. B. beim Banking, sind u. U. spezielle Vorschriften anwend- bar) Nur die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften (z. B. Verbot von Kinder- pornografie) 205 390 Jedoch ist hier auf die Bemerkungen unten in Fn. 392 zu verweisen. Verbot von Hass- propaganda Redaktionelle Unabhängig- keit, jour- nalistische Deontologie Werbe- regulierung Eigentums- beschrän- kungen Unabhängig- keit von politischen Parteien und Berufs- verbänden Quotenrege- lungen (im Fernsehen) Ja Ja Ja (all- gemeine + spezielle Vorschriften) Nur in begrenztem Umfang Ja, regionale Fernseh- sender Ja Ja Ja – Flämische Gemein- schaft: Nur allgemeine Vorschriften in bundes- staatlichen Gesetzen – Französische Gemein- schaft: Ja (allgemeine + spezielle Vorschrif- ten) Nur in begrenztem Umfang Ja – Flämische Gemein- schaft: Nein390 – Französische Gemein- schaft: Ja (alle Inhalte- anbieter unterliegen den europäischen Quotenvorgaben und Investitionsquoten für Produktionen; Art. 41–42) Nur die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften (Anti- Rassismus-, Anti- Negationismus- und Anti-Diskriminie- rungsgesetze) Nein Ja (allgemeine Vor- schriften in den Bundesgesetzen) Nein Nein Nein aa) Flämische Gemeinschaft Alle Kategorien unterfallen grundlegenden Regeln, u. a.: – das Verbot der Ausstrahlung von Programmen, die öffentliche Moralvorstel- lungen (decency standards), die öffentliche Ordnung oder Sicherheit ver- letzen oder den Glauben anderer oder andere Staaten beleidigen (Art. 62 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005); – die Verpflichtung, Nachrichten- und Informationsprogramme in unabhän- giger Weise anzubieten, die journalistischen Grundsätze einzuhalten und redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten (Art. 64 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005); – das Verbot aller Formen der Diskriminierung (Art. 64 des flämischen Rund- funkgesetzes 2005); – das Verbot von Hasspropaganda (Art. 96, § 2 des flämischen Rundfunk- gesetzes 2005, welcher Art. 22a der Fernsehrichtlinie umsetzt); – der Jugendschutz (Art. 96, § 2 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005, welcher Art. 22 der Fernsehrichtlinie umsetzt); – Werbebestimmungen (die größtenteils mit den Vorschriften der Fernseh- richtlinie übereinstimmen), ausgenommen hiervon ist die Kategorie der Fernsehdienste;391 206 391 Zu beachten ist, dass Art. 90, § 3 des flämischen Rundfunkgesetzes die Aufgabe zum Erlass detaillierter Regeln für Fernsehdienste der flämischen Regierung zuweist – was zumindestens die ethischen und deonto- logischen Regeln umfasst, die traditionell für Nachrichtendienste gelten, wie sich den Gesetzesmaterialien entnehmen lässt. Solange ein solcher Beschluss fehlt, sind lediglich die grundlegenden (bundesstaatlichen) Vorschriften bezüglich der Werbung auf Fernsehdienste anwendbar. Förderung der lokalen Sprache und Kultur – Flämische Gemein- schaft: regionale Fernseh- sender (Verpflich- tung auf niederlän- disch zu senden) – Französi- sche Ge- meinschaft: Ja (Sprach- quote) – Flämische Gemein- schaft: Ja (Verpflich- tung auf niederländisch zu senden) – Französische Gemeinschaft: Ja (Sprachquote) Nein – Kulturquoten (vgl. Art. 4–6 der Fernsehrichtlinie), ausgenommen hiervon sind regionale Fernsehdienste und Teleshopping-Kanäle/Fernsehdienste392 (Art. 115–116 des flämischen Rundfunkgesetzes 2005); – die Verpflichtung zur Einhaltung von Vorschriften zum Urheberschutz (ge- nauer – das Verbot der Ausstrahlung von Kinofilmen außerhalb der mit den Rechteinhabern vereinbarten Zeiträume – Art. 113 des flämischen Rund- funkgesetzes 2005; vgl. Art. 7 der Fernsehrichtlinie). Besondere Vorschriften finden auf die Kategorie der Fernsehdienste Anwen- dung: – Vollprogramme sind zum Angebot einer Vielfalt verschiedener Sendungen verpflichtet, insbesondere in den Bereichen Information und Unterhaltung (Art. 69) und sollten täglich mindestens zwei Nachrichtensendungen aus- strahlen, die von internen Redaktionsmitarbeitern produziert wurden, d. h. es soll sich nicht um eine bloße Sammlung von Agenturmeldungen handeln, sondern um eine Nachrichtensendung, die von den eigenen Journalisten editiert und erstellt wurde (Art. 70). – Regionalen Fernsehsendern kommt die im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe zu, regionalbezogene Informationen bereitzustellen, um die Inter- aktion und Kommunikation der Einwohner der Region anzuregen und die soziale und kulturelle Entwicklung der Region zu befördern (Art. 71). Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Zulassung vom „Vlaams Commissariaat voor de Media“ zu erlangen, zu deren wichtigsten zählen (Art. 73): – Regionale Fernsehsender sollen die Rechtsform einer nicht-gewinnorien- tierten Vereinigung wählen („vereniging zonder winstoogmerk“); – sie müssen unabhängig von politischen Parteien, Berufsverbänden oder kommerziellen Unternehmen sein; – sie müssen in niederländischer Sprache senden (die flämische Regierung kann hiervon eine Ausnahmen zulassen); – sie müssen „eigene“ Produktionen senden, d. h. intern produzierte Bei- träge oder solche, gegenüber denen die Mitarbeiter des Regionalsenders die redaktionelle Verantwortung ausüben; – keine nicht-gewinnorientierte Vereinigung darf gleichzeitig mehr als einen regionalen Fernsehsender besitzen oder leiten; 207 392 Früher bezogen sich die Vorschriften, welche bestimmte Rundfunkdienste von den Quotenverpflichtungen ausnahmen, indem sie nicht als in dieser Hinsicht verpflichtete Dienste aufgeführt wurden, auf regionale Fernsehsender und die Fernsehdienste. Nichts in den Gesetzesmaterialien zum flämischen Dekret vom 7. Mai 2004 gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber die Absicht hatte, an dieser Rechtslage etwas zu ändern, d. h. lediglich regionale Fernsehsender und Teleshopping-Sender – nicht aber Fernseh- dienste – von der Quotenverpflichtung auszunehmen. Somit können wir annehmen, dass der Wechsel der Kategorien auf ein Redaktionsversehen und nicht auf eine explizite Entscheidung des Gesetzgebers zurück- zuführen ist (und wahrscheinlich bei nächster Gelegenheit korrigiert wird). – die verschiedenen politischen, sozialen, kulturellen, ideologischen und regionalen Gruppierungen müssen sowohl in der Mitgliederversamm- lung (Art. 76), als auch im Vorstand repräsentiert sein. Maximal ein Fünftel der Vorstandsmitglieder kann seine Funktion mit einer der fol- genden Positionen verbinden (Art. 77): * einer politischen Funktion, * einer leitenden Funktion in einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerver- tretung, * einer leitenden Position in einem Presse- oder Werbeunternehmen, einer flämischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder einem kommerziellen Vollprogramm, einer leitenden Funktionen bei einem Kabelbetreiber. Nicht vereinbar ist die Vorstandstätigkeit mit der Zugehörigkeit zur Bun- desregierung, zur Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt oder einer der Gemeinschaften (i. e. level of a commune or city or of a province);m – alle regionalen Fernsehsender haben einen beratenden Ausschuss einzu- setzen, welcher die verschiedenen politischen, sozialen, kulturellen, ideologischen, ethnischen und geografischen Gruppierungen abbildet und der den Schutz des pluralistischen und unabhängigen Charakters des Senders durch seine beratende Tätigkeit hinsichtlich der Programm- inhalte und -pläne gewährleisten soll. (Art. 79). – Pay-TV-Sender haben ihre Programme grundsätzlich in verschlüsselter Form zu senden; unverschlüsselte Ausstrahlungen sollen täglich nicht mehr als drei Stunden Sendezeit einnehmen, nicht zwischen 19.00 und 22.00 Uhr fallen und beim „Vlaams Commissariaat voor de Media“ notifiziert werden. Pay-TV-Sendern ist die Ausstrahlung von Ereignissen von überragender gesellschaftlicher Bedeutung („important events“) in unverschlüsselter Form untersagt, d. h. sie sollen dieses Feld den frei empfangbaren Sendern über- lassen (Art. 87). – Fernsehdienste haben ebenfalls bestimmten Voraussetzungen im Rahmen ihrer allgemeinen Zulassung zu genügen, deren Wichtigste die Folgenden sind (Art. 90): – Maximal ein Fünftel der Vorstandsmitglieder kann seine Funktion mit einer der folgenden Positionen verbinden: * einer politischen Funktion, * einer leitenden Funktion in einer Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerver- tretung, * kein Vorstandsmitglied darf zugleich der flämischen Regierung, der Bundesregierung oder der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt an- gehören (diese Bedingung ähnelt der für regionale Fernsehsender, ist jedoch weniger streng ausgestaltet); 208 – sie müssen von politischen Parteien unabhängig sein (vgl. regionale Sender); – die Sendungen müssen unter der redaktionellen Verantwortung der Be- schäftigten des Fernsehdienstes erfolgen (vgl. regionale Sender); – sie müssen in niederländischer Sprache senden (außer die flämische Regierung erteilt eine ausdrückliche Ausnahme, vgl. Regionalsender); – der Fernsehdienst muss sich von den traditionellen (linearen) Rundfunk- programmen der öffentlich-rechtlichen oder privaten Veranstalter in Flan- dern unterscheiden. bb) Französische Gemeinschaft Auch in der französischen Gemeinschaft kann zwischen grundsätzlichen Vor- schriften, die für alle Inhalteanbieter gelten, und spezifischen Regelungen, die nur auf bestimmte Unterkategorien anwendbar sind, unterschieden werden. Alle Inhalteanbieter (für Radio und Fernsehen) unterliegen den folgenden (grundlegenden) Vorschriften: – Transparenz- und Informationspflichten zur Sicherung des Medienpluralis- mus (Art. 6 des Rundfunkgesetzes 2003);393 – Achtung der Menschenwürde, Verbot von Diskriminierung und Hasspropa- ganda (Art. 9, 1° des Rundfunkgesetzes 2003, welcher Art. 22a der Fernseh- richtlinie umsetzt und zusätzliche grundlegende Anforderungen festlegt);m – Jugendschutz (Art. 9, 2° des Rundfunkgesetzes 2003, welcher Art. 22 der Fernsehrichtlinie umsetzt); – Das Verbot der Verbreitung von Programmen, welche Meinungen oder Überzeugungen bevorzugen, die eine Bedrohung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Menschenrechte und Freiheiten dar- stellen oder die die Leichtgläubigkeit der Menschen ausnutzen (Art. 9, 3° des Rundfunkgesetzes 2003); – Werbebestimmungen (die größtenteils mit den Vorgaben der Fernsehricht- linie übereinstimmen); – soweit einschlägig, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Nachrichten und Informationsprogrammen, die von intern beschäftigten, professionellen Journalisten erstellt wurden (Art. 35, 4° des Rundfunkgesetzes 2003); – der Entwurf und die Achtung eines internen Kodex zur Objektivität bei der Informationsverarbeitung (Art. 35, 5° des Rundfunkgesetzes 2003); – die Garantie der Unabhängigkeit von jeglicher Regierung, politischer Partei, Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretung (Art. 35, 7° des Rundfunkgesetzes 2003). 209 393 Vgl oben, in Abschnitt 3 d). Alle Fernseh-Inhalteanbieter sind verpflichtet: – Zur Schaffung audiovisueller Produktionen beizutragen, entweder über Ko- produktionen oder den Voraberwerb von Senderechten oder durch Zuwen- dungen zum „Zentrum für den Film und den audiovisuellen Sektor“ („Centre du cinéma et de l’audiovisuel“); die finanziellen Zuwendungen werden hierbei als Prozentsatz des jährlichen Umsatzes berechnet (Art. 41 des Rund- funkgesetzes 2003); – Einhaltung der Kultur-/Sprachquoten, die weitgefasster sind als die der Fernsehrichtlinie. Sie umfassen bspw. auch die Verpflichtung, mindestens 4,5 % der Musikprogramme „lokalen“ Werken zu reservieren, d. h. Krea- tionen, die von natürlichen oder juristischen Personen komponiert, produ- ziert oder dargeboten werden, welche ihren Wohnsitz oder ihre Haupt- niederlassung in der französischen Gemeinschaft haben (Art. 42–43 des Rundfunkgesetzes 2003);394 – die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften zum Urheberschutz (ge- nauer: das Verbot der Ausstrahlung von Kinofilmen außerhalb der mit den Rechteinhabern abgestimmten Zeiträume – Art. 44 des Rundfunkgesetzes 2003; vgl. Art. 7 der Fernsehrichtlinie); – Die Möglichkeit, ein Recht auf obligatorische Verbreitung zu erlangen, d. h. das Recht, – mit allen Programmen oder nur spezifischen Inhalten – in den Must-Carry-Katalog eines Kabelverbreiters aufgenommen zu werden (Art. 48 ff. des Rundfunkgesetzes 2003).395 Einige spezifische Verpflichtungen finden auf bestimmte Unterkategorien von Inhalteanbietern Anwendung, z. B.: – Verleger/Herausgeber von Pay-TV-Sendern dürfen nicht mehr als drei Stun- den täglich in unverschlüsselter Form senden (Art. 47 des Rundfunkgesetzes 2003); – lokale Fernsehsender sind einer Reihe von besonderen Regelungen unter- worfen, die sich auf ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag, ihre Rechtsform, die Zusammensetzung des Vorstands, ihre Unabhängigkeit und eigene Pro- duktionen beziehen (Art. 63 ff. des Rundfunkgesetzes 2003). Diese Vor- schriften sind nahezu identisch mit den Regelungen für lokale Fernsehsender in der flämischen Gemeinschaft (siehe oben). 210 394 Es ist zu beachten, dass die Kulturquoten, welche auf die Fernsehrichtlinie zurückzuführen sind, nicht auf lokale Fernsehdienste anwendbar sind (was im Einklang mit Art. 9 der Fernsehrichtlinie steht). 395 Vgl. für eine detaillierte Analyse dieses neuen Must-Carry-Systems in der französischen Gemeinschaft: VALCKE/STEVENS/LIEVENS, The Future of Must Carry – From Must Carry to a Concept of Universal Service in the Info-Communications Sector, Iris Spezial, Oktober 2005 (im Erscheinen). 4. Ausblick a) Künftige Reformvorhaben Die flämische Gemeinschaft plant eine tiefgreifende Überarbeitung ihres Rund- funkrechts. Angedacht ist der Entwurf eines umfassendes Regelungskonzepts für „jede Form der elektronischen Verbreitung audiovisueller Inhalte“ – in diesem Sinne beschreibt die Gemeinschaft auch oft ihre Zuständigkeit im Rundfunkbereich –,396 welches zwischen linearen und nicht-linearen Diensten unterscheidet – wobei die Erstgenannten strengeren Regeln unterliegen sollen. Dem horizontalen Ansatz gemäß, wie er auch im Rundfunkgesetz der französi- schen Gemeinschaft von 2003 umgesetzt wurde, dürften sich die Vorschriften wahrscheinlich an den verschiedenen Funktionen in der Wertschöpfungskette orientieren: Inhalteanbieter, Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber. Jedoch wird auf politischer Ebene dafür plädiert, mit dieser Modernisierung zu warten, bis die ersten Vorschläge zur Revision der Fernsehrichtlinie eine gewisse Kon- kretisierung und Stabilisierung erfahren haben. b) Die belgische Position zur Revision der Fernsehrichtlinie Sowohl die flämische als auch die französische Gemeinschaft (sowie der Con- seil Supérieur de l’audiovisuel ) haben anlässlich der Konferenz zur Revision der Fernsehrichtlinie „Between Culture and Commerce“ in Liverpool (20.–22. September 2005) Stellungnahmen zum Revisionsprozess eingereicht.397 Diese Standpunkte zusammenfassend, lassen sich folgende gemeinsamen Anliegen erkennen: – Beide Gemeinschaften unterstützen die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, um gemäß des Grundsatzes der „technologischen Neutralität“ neue interaktive audiovisuelle Dienste zu erfassen, und befürworten die Unterscheidung zwischen linearen (strengeren Regeln unterworfenen) und nicht-linearen Diensten (gegenüber denen ein „light-touch-Ansatz“ verfolgt würde); 211 396 Siehe bspw. im Policy Letter 2003 des früheren flämischen Ministers für Medien, Dirk Van Mechelen, „Beleidsbrief Media 2003“: „The Flemish Community takes the position that its media powers have to be interpreted extensively. According to such broad interpretation, the Flemish Community is competent to regulate any kind of electronic information service to the public, or in other words, for the whole of the public information provision via electronic means.“ (Übersetzung des niederländischen Textes durch den Verfasser: „De Vlaamse Gemeenschap is van mening dat haar mediabevoegdheid ruim moet worden opgevat. In de meest verregaande interpretatie betekent dit dat de Vlaamse Gemeenschap bevoegd moet zijn voor het geheel van de elektronische informatievoorziening aan het publiek, of voor het geheel van de openbare elektronische informatievoorziening.“). 397 Abrufbar unter: www.europa.eu.int /comm/avpolicy/revision-tvwf2005/2005-contribution.htm (frühere Stellungnahmen sind abrufbar unter: www.europa.eu.int /comm/avpolicy/ regul/ review-twf2003/ contribution.htm). – bezüglich der territorialen Zuständigkeit weisen die Gemeinschaften auf das Problem der Umgehung hin (problem of delocalisation)398 und befür- worten die Einführung einer Möglichkeit für Mitgliedstaaten, unter be- stimmten Umständen Kontrolle über Veranstalter, die in anderen Mitglied- staaten niedergelassen sind, ausüben zu können. Diese Möglichkeiten sollen über die in der Umgehungsrechtsprechung des EuGH vorgesehenen Aus- nahmefälle hinausgehen – bspw. wenn ein Dienst gezielt auf die Öffentlich- keit im Empfangsstaat ausgerichtet ist oder falls die eingefügte Werbung oder Sponsoringhinweise ausschließlich im Empfangsstaat gezeigt werden oder insbesondere an die dortige Öffentlichkeit gerichtet sind; – weder die französische noch die flämische Gemeinschaft halten eine Ab- schaffung des Kontrollmechanismus für die Kulturquoten für angezeigt; – die Gemeinschaften wenden sich auch gegen eine grundlegende Änderung der Werbebestimmungen (der Grundsatz der Erkennbarkeit und das Tren- nungsgebot sollten im größtmöglichen Umfang erhalten bleiben). Beide Gemeinschaften verhalten sich skeptisch – wenn auch nicht bedingungslos ablehnend – gegenüber einer Legalisierung des Product Placement; – die bestehenden Vorschriften zum Jugendschutz sollten erhalten bleiben. Darüber hinaus hat die flämische Gemeinschaft die Kommission auf folgende Punkte hingewiesen: – Die von der Kommission in ihrem Themenpapier zum Anwendungsbereich der revidierten Fernsehrichtlinie399 vorgeschlagene Definition „audiovisu- eller Inhaltedienste“ sollte dahingehend abgeändert werden, dass sie Tele- text-Dienste, die derzeit auch als Rundfunkdienste angesehen werden, um- fasst;400 – im Bereich des Jugendschutzes äußerte die flämische Gemeinschaft gewisse Zweifel bezüglich der Effizienz von Selbst- und Co-Regulierungsmechanis- 212 398 Dieses Problem ist besonders evident in der flämischen Gemeinschaft, wo die sog. „Fünf-Minuten-Regel“ (ein Werbeverbot fünf Minuten vor oder nach einer Kindersendung) von Sendern umgangen wird, die in den Niederlanden oder anderen benachbarten Mitgliedstaaten niedergelassen sind, was zu massiven Verlusten bei den Werbeeinnahmen der flämischen Sender führt, denen daher finanzielle Mittel zur Investition in gute Qualität und lokal produzierte Kindersendungen fehlen. 399 Themenpapier für die Audiovisuelle Konferenz in Liverpool: „Regeln für audiovisuelle Inhaltsdienste“, Juli 2005, 2, www.europa.eu.int /comm/avpolicy/revision-tvwf2005/ispa_scope_en.pdf: „The elements for the definition of ‚audiovisual content services‘ could include: • Services as defined by the treaty (Art 49 and 50), • for the delivery of moving pictures with or without sound, • to the general public, • by electronic networks“. 400 Da es sich bei Teletext um einen Dienst handelt, der Informationsseiten auf dem Fernsehbildschirm anbietet, die lediglich Text enthalten und keine „bewegten Bilder mit oder ohne Ton“, besteht das Risiko, dass sie vom Begriff der „audiovisuellen Inhaltsdienste“, so wie diese derzeit im Themenpapier der Kommission definiert werden (oben, Fn. 399), ausgeschlossen werden. men, welche die Kommission für nicht-lineare Dienste vorgeschlagen hat.401 Flandern weist insofern auf die fehlende Kohärenz unter den Mitgliedstaaten bezüglich der Definition von Selbst- und Co-Regulierung und das Erforder- nis von Rechtssicherheit und weitergehender Harmonisierung hin.402 Die französische Gemeinschaft hat ebenfalls einige spezifische Aspekte hervor- gehoben: – Bezüglich des Anwendungsbereichs der Richtlinie hat die französische Ge- meinschaft die Ausdehnung auf Hörfunkdienste und die Einführung des Begriffs der „Verbreiter“ (vergleichbar zu ihrer eigenen Rechtslage) vor- geschlagen; – die französische Gemeinschaft sieht kein Problem in der Anwendung der kulturellen Verpflichtungen, ähnlich der geltenden Quoten, auf nicht-lineare Dienste, soweit die einzuhaltenden Quoten auf der Grundlage des gesamten audiovisuellen Angebots basieren und nicht auf den audiovisuellen Ange- boten, die tatsächlich genutzt werden. (‚catalogue obligations‘);403 – die französische Gemeinschaft befürwortet die Einführung einer Vorschrift, welche die Mitgliedstaaten anregt, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Medienpluralismus zu ergreifen und die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen über deren Auswirkungen zu informieren. Gleich- zeitig wird betont, dass sich diese Maßnahmen von Land zu Land unter- scheiden können (sollen), und vor den Risiken eines einheitlichen Ansatzes zur Behandlung der Medienkonzentration in der Europäischen Union ge- warnt. Die Einführung quantitativer Eigentumsbeschränkungen, wie sie in großen Medienmärkten wie Deutschland oder Frankreich existieren, würden sich nachteilig auf den audiovisuellen Sektor kleinerer Länder oder Regio- nen, wie der französischen Gemeinschaft, auswirken, die besser mit flexiblen Überwachungssystemen oder einer Kombination diverser Maßnahmen zu Förderung des Medienpluralismus agieren könnten. 213 401 Themenpapier für die Audiovisuelle Konferenz in Liverpool: „Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde, Recht auf Gegendarstellung“, Juli 2005, 2, www.europa.eu.int /comm/avpolicy/ revision-tvwf2005/ ispa_minors_en.pdf. 402 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission die Durchführung einer umfassenden Studie zu Ko- regulierungsmaßnahmen im Medienbereich veranlasst hat, die derzeit vom Hans-Bredow-Institut und dem EMR durchgeführt wird. Mehr Informationen zum Inhalt und Bearbeitungsstand des Projekts sind abrufbar unter: europa.eu.int /comm/avpolicy/stat /studi_en.htm#2. 403 Dieser Standpunkt wird von der französischen Gemeinschaft unterstützt – auch wenn dieses nicht explizit im Positionspapier für die Konferenz in Liverpool zum Ausdruck kommt –, vorausgesetzt, dass die Quoten (wie derzeit) als Zielvorgaben und nicht als erzwingbare Verpflichtungen formuliert sind. 5. Zusammenfassung a) Einleitung Die föderale Struktur Belgiens und die damit verbundene Kompetenzverteilung zwischen dem Bundesstaat und den Gemeinschaften ist – wie in Deutschland – von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der dortigen Mediengesetz- gebung. Die Sprachgemeinschaften (französische, flämische und deutschspra- chige Gemeinschaft) haben u. a. Kompetenzen in den Bereichen Kultur (Theater, Bibliotheken, audiovisuelle Medien etc.), Bildung und Jugendschutz. Seit der ersten Staatsreform (1970–1971) wird der Bereich „Hörfunk und Fernsehen“ als dem Kulturbereich zugehörig klassifiziert und unterliegt damit der Zu- ständigkeit der Gemeinschaften. Dies betrifft nach der neueren Verfassungs- rechtsprechung nicht lediglich die inhaltlichen Fragen, sondern auch die mit der Übertragung von Rundfunkprogrammen zusammenhängenden (techni- schen) Aspekte. Die Regelungsmaterien Film und Telekommunikation ver- blieben hingegen in der Zuständigkeit des Bundesstaates. Der Bundesstaat hat wichtige „horizontale Befugnisse“, d. h. sektorübergreifende Kompetenzen, welche auch für den Mediensektor relevant sind. Die wichtigsten Beispiele sind hier das Wettbewerbsrecht, das Handelsrecht, das Verbraucherschutzrecht sowie das Recht zum Schutze der Urheber und des geistigen Eigentums. Diese Bereiche sind dem Bundesstaat ausschließlich vorbehalten, jedoch stehen auch hier den Gemeinschaften (marginale) Handlungsbefugnisse auf der Grundlage der „implied powers“-Doktrin zu. Einen maßgeblichen Beitrag zur Fortentwicklung des belgischen Medien- rechts leistete die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts (auch dies ist mit der deutschen Situation vergleichbar), welche dem Gesetzgeber mehrfach zum Anlass tiefgreifender Reformen der gesetzlichen Rahmenbedingungen gedient hat. Von großer Bedeutung ist hierbei die recht weit greifende Definition des Begriffs Rundfunk durch das Gericht, welche auch nicht-lineare Fernsehdienste und über das Internet verbreitete audiovisuelle Dienste umfasst. Im Folgenden soll – ausgehend von der Struktur des Länderberichts – die geltende Rechtslage dargestellt werden, wobei die unterschiedlichen Dienste und Adressaten der Mediengesetzgebung im Mittelpunkt der Ausführungen stehen. Im Anschluss werden die zentralen Aussagen im Hinblick auf das Ver- hältnis der belgischen Regelungen zum europäischen Rechtsrahmen zusammen- gefasst. Hierauf folgt ein Abschnitt, welcher die künftigen Rechtsvorhaben des belgischen Gesetzgebers kurz skizziert. b) Geltende Rechtslage Die französische und deutschsprachige Gemeinschaft haben ihre früheren Rundfunkgesetze in den Jahren 2003 und 2005 jeweils durch vollständig neue 214 Gesetze ersetzt. Auch die flämische Gemeinschaft hat ihre „koordinierten Gesetze von 1995“ in den letzten Jahren in erheblichem Umfang geändert (bspw. durch das Gesetz vom 7. Mai 2004 zur Implementierung der Richtlinien zur elektronischen Kommunikation in Flandern) und daher eine Aktualisierung der Koordinierung im Jahr 2005 durchgeführt. Der derzeit geltende Rechtsrahmen ist im Vergleich zur alten Rechtslage durch die drei folgenden Besonderheiten charakterisiert: – Eine extensive Auslegung des Begriffs „Rundfunkdienste“ (welche inter- aktive audiovisuelle Dienste einschließt); – die Einführung des Begriffs „Dienste der Informationsgesellschaft“; – die Reform des Rundfunkgesetzes der französischen Gemeinschaft im Jahr 2003, welche dem sog. „horizontalen oder geschichteten Modell“ der Kommunikationsregulierung folgt und zwischen „Verlegern/Herausgebern“ (editors), „Verbreitern“ (distributors) und „Netzwerkbetreibern“ (operators) unterscheidet. aa) Dienste Im Jahr 2002 trifft das Verfassungsgericht eine Entscheidung, nach der die Zuordnung audiovisueller Dienste fortan nicht mehr an ein technisches Krite- rium geknüpft ist. Die Definition des Gerichts lautet: „Der Rundfunk, der das Fernsehen umfasst, kann von den anderen Arten der Telekom- munikation insbesondere anhand folgender Merkmale unterschieden werden: – Rundfunk bezieht sich auf das Ausstrahlen von Hörfunk- und Fernsehprogrammen mittels verschlüsselter oder nicht verschlüsselter Signale; – ein Rundfunkprogramm ist, vom Standpunkt des betreffenden Senders, für das Publi- kum im Allgemeinen oder für einen Teil davon bestimmt und hat keinen vertrau- lichen Charakter, selbst wenn es auf individuellen Wunsch hin ausgestrahlt wird und ungeachtet der für seine Ausstrahlung angewandten Technik, einschließlich der sog. Point-to-Point-Technik, die früher für den Rundfunk nicht angewandt wurde. Eine Dienstleistung, die individualisierte und durch eine Form der Vertraulichkeit gekenn- zeichnete Information liefert, gehört hingegen nicht zum Rundfunk.“ Nach dieser Definition können Dienste wie interaktive Fernsehprogramme, VoD, nicht-lineare audiovisuelle Dienste, im Internet angebotene Radio- oder Fernsehprogramme etc. als Rundfunk qualifiziert werden und unterliegen damit der Zuständigkeit der Gemeinschaften. Nicht die verwendete Technologie, sondern sowohl die Intention des Senders als auch der Grad der Vertraulichkeit der angebotenen Information sind die ausschlaggebenden Faktoren. Dennoch bleiben einige Fragen ungelöst. So ist die Bedeutung des Begriffs „Rundfunk- programm“ nicht eindeutig geklärt, weil die Verweisung auf den Begriff des Rundfunkveranstalters in den jeweiligen Rundfunkgesetzen hier zu einem Zirkelschluss führt. 215 (1) Flämische Gemeinschaft Nach der neueren Rechtsprechung des Verfassungsgerichts umfasst der bereits im flämischen Rundfunkgesetz von 1995 enthaltene Begriff der „Fernseh- dienste“ nunmehr u. a. auch Dienste, die bislang dem Kompetenzbereich des Bundesstaats zugeordnet waren. Beispiele für Fernsehdienste im Sinne von Art. 60 des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005 sind (Near-)Video-on- Demand, Pay-per-View, EPGs, Fernunterrichtsprogramme und Webcasting. (2) Französische Gemeinschaft Ungeachtet der neuen Terminologie, welche im französischen Rundfunkgesetz von 2003 für die Adressaten der Vorschriften verwendet wird, entsprechen die Dienstekategorien mehr oder weniger denen des alten Gesetzes von 1987. Hinzuweisen ist allerdings auf den (Ober-) Begriff der „Fernsehdienste“, für welchen das Rundfunkgesetz von 2003 jedoch keine exakte Definition oder Beschreibung enthält. Es handelt sich um die allgemeine, übergreifende Kate- gorie, der alle Dienste zuzurechnen sind, die nicht einen speziellen Typ eines Fernsehdienstes darstellen. EPG-Dienste fallen bspw. in diese Kategorie. (3) Bundesstaat (a) Dienste der Informationsgesellschaft Durch das bundesstaatliche eCommerce-Gesetz von 2003, d. h. nach der Ent- scheidung des Verfassungsgerichts vom 6. November 2002, wurde der Begriff der „Dienste der Informationsgesellschaft“ in das belgische Recht eingeführt. In einer Entscheidung zu diesem Gesetz hielt das Verfassungsgericht an seiner weiten Auslegung des Rundfunkbegriffs fest und stellte klar, dass der Begriff „Dienste der Informationsgesellschaft“ im Sinne des eCommerce-Gesetzes so auszulegen sei, dass er Rundfunkdienste, welche der Zuständigkeit der Gemein- schaften unterliegen, nicht erfasse (wie bspw. VoD). (b) Elektronische Kommunikationsdienste Das bundesstaatliche Gesetz zur elektronischen Kommunikation vom 13. Juni 2005 zur Umsetzung des EU-Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunika- tion führte den Begriff der elektronischen Kommunikationsdienste ein. bb) Adressaten Wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Adressaten der Mediengesetz- gebung haben sich in der französischen Gemeinschaft ergeben. Neue Rechts- begriffe wurden dort in das Rundfunkgesetz von 2003 eingeführt, die sich auf die verschiedenen Kategorien von Teilnehmern am Wertschöpfungsprozess im Rundfunk bezogen, um den Rechtsrahmen zukunftsoffener zu gestalten und an die konvergente Wirklichkeit anzupassen. Das Gesetz ist „horizontal“ in ver- 216 schiedene Regelungsabschnitte unterteilt, die auf eine der folgenden Kategorien von Teilnehmern angewendet werden: – die Verleger/Herausgeber von Rundfunkdiensten (oder Inhalteanbieter); – die Verbreiter von Rundfunkdiensten (oder Diensteanbieter); – die Netzwerkbetreiber (oder Netzwerkanbieter). In der Praxis üben Marktteilnehmer häufig mehrere der zuvor beschriebenen Funktionen gleichzeitig aus, so dass sie mehr als einer der drei Kategorien unterfallen. Der flämische Privatfernsehsender VMMa ist bspw. zugleich Ver- leger/Herausgeber und Anbieter von Rundfunkdiensten (Verbreiter), aber kein Netzwerkbetreiber, da er keine eigenen Übertragungseinrichtungen besitzt. Diese horizontale Unterteilung in Belgien soll jedoch nicht als Ersatz, son- dern als Ergänzung des (bisherigen) vertikalen Ansatzes fungieren. Solange das Verfassungsrecht bei der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bundes- staat und Gemeinschaften an den Sektorengrenzen zwischen Rundfunk und Telekommunikation anknüpft, werden sich die Teilnehmer auf dem belgischen Markt für elektronische Kommunikation auch einer vertikalen Aufteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt sehen. c) Vereinbarkeit mit europäischem Recht Seit dem Urteil des belgischen Verfassungsgerichts von 2002 stimmt der Begriff der Veranstaltung von Fernsehen im nationalen Kontext nicht mehr mit dem auf europäischer Ebene überein. Er umfasst bestimmte Dienste, die aus euro- päischer Sicht als Dienste der Informationsgesellschaft einzuordnen wären. Als Beispiele sind hier Video-on-Demand oder die Verbreitung von Fernseh- programmen über das Internet anzuführen: Da die audiovisuellen Inhalte über eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung übertragen werden (d. h. nicht zum simultanen Empfang durch die Allgemeinheit), fallen diese Dienste in den Anwendungs- bereich der eCommerce-Richtlinie, obwohl sie in Belgien als Rundfunkdienste eingestuft werden. d) Künftige Reformvorhaben In der flämischen Gemeinschaft ist der Entwurf eines umfassendes Regelungs- konzepts für „jede Form der elektronischen Verbreitung audiovisueller Inhalte“ angedacht, das zwischen linearen und nicht-linearen Diensten unterscheidet – wobei die Erstgenannten strengeren Regeln unterliegen sollen. Dem horizontalen Ansatz gemäß, wie er auch im Rundfunkgesetz der französischen Gemeinschaft von 2003 umgesetzt wurde, werden sich die Vorschriften voraussichtlich an den verschiedenen Funktionen in der Wertschöpfungskette orientieren: Inhalte- anbieter, Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber. Jedoch wird auf politischer 217 Ebene dafür plädiert, mit dieser Modernisierung zu warten, bis die ersten Vorschläge zur Revision der Fernsehrichtlinie eine gewisse Konkretisierung und Stabilisierung erfahren haben. e) Ergebnis Das belgische Verfassungsgericht hat durch sein Verständnis des Rundfunk- begriffes, welches die Gesetzgeber anschließend ihren neugefassten Gesetzes- texten zugrunde legten, die – häufig geforderte – technikneutrale Inhalteregulie- rung Realität werden lassen. Als Reaktion auf die zunehmende Konvergenz wurde die Differenzierung nach verschiedenen Angebotsformen innerhalb der Massenkommunikation praktisch aufgehoben. Damit ist das belgische Medien- recht ein Stück weit „radikaler“ als die auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts vorgesehenen Änderungen, die eine abgestufte Regelungsdichte für lineare und nicht-lineare Dienste vorsehen. 218 III. Frankreich Der Beitrag basiert auf einem von Rechtsanwalt DR. PASCAL KAMINA (außer- ordentlicher Professor an der Universität von Poitiers) im Auftrag der Autoren verfassten Länderbericht. 1. Hintergrund a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung der Medien in Frankreich Im Folgenden soll zwischen Digitalfernsehen (aa), breitbandigem Internet- zugang (bb), Mobilfunktechnologie der dritten Generation (cc) und PCs (dd) differenziert werden. aa) Digitalfernsehen Nach heutigem Stand nutzen 40 % der französischen Bevölkerung ein meist digitales Mehrfachkanal-Angebot über Satellit (1), Kabel (2), digitales terrestri- sches Fernsehen (3) oder ADSL (4). (1) Satellit In Frankreich teilen zwei konkurrierende digitale Direct-to-Home-Satelliten- plattformen den Satellitenübertragungsmarkt unter sich auf: CanalSatellite (in- zwischen CanalSat) und TPS. Der Marktführer CanalSat, der das SES/Astra- Satellitensystem verwendet, hat 1992 eine analoge Direktempfangsplattform gestartet. Diese war und ist eine Tochterfirma der Canal+-Gruppe, der führen- den Bezahlfernsehbetreiberin in Frankreich. 1996 wurde daraus die erste digitale DTH-Plattform Europas. TPS (Télévision Par Satellite) wird über Eutelsat übertragen und entstand 1997 als Gemeinschaftsunternehmen anderer wichtiger Akteure aus dem audiovisuellen Sektor, nämlich TF1, M6, Suez, France Télé- vision und France Télécom. TPS wurde von Anfang an ausschließlich digital betrieben. CanalSatellite überschritt im Januar 2005 die Marke von drei Millionen Abonnenten (gegenüber zwei Millionen im Jahr 2002). Im Juni 2005 meldete TPS 1,351 Millionen Abonnenten (gegenüber 1,1 Millionen im Jahr 2002). Es ist ein heftiger Konkurrenzkampf zwischen den beiden Plattformen entstanden. Aufgrund der Investitionen von Canal+ in Themenkanäle war TPS zu dem gleichen Vorgehen gezwungen, um ein vollständiges Angebot bereitstellen zu können. Der Zuschauerkreis beider Plattformen ist in gewisser Hinsicht durch Exklusivangebote der jeweils anderen Plattform oder durch das Vorhandensein bestimmter Kanäle auf beiden Plattformen eingeschränkt. 219 (2) Kabelübertragung Das Scheitern des französischen „Plan Câble“, mit dem in den frühen achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts die Entwicklung von Kabelnetzen in Frankreich vorangetrieben werden sollte, ist die Ursache für die begrenzte Verbreitung von Kabelanschlüssen in Frankreich. Der französische Markt für Kabelfernsehen wird hauptsächlich von vier großen Betreibern beherrscht: Noos (vormals Lyonnaise Câble, ein Suez-Unter- nehmen welches die einzige Kabellizenz in Paris inne hat, France Télécom Câble (eine France-Télécom-Tochter), NC Numéricâble (eine Canal+-Tochter) und UPC France. Ungefähr 8,9 Millionen Haushalte sind 2005 angeschlossen – gegenüber 11,9 potenziell angeschlossenen Haushalten in den Gebieten, für die Konzessionen vergeben sind. Es gibt 3,78 Millionen Abonnenten für ein „Rundum-Angebot“ (Fernsehen und/oder Internetzugang und/oder Telefon). Die Kabelbetreiber haben die notwendigen Investitionen gemacht, um Digital- fernsehen in den meisten ihrer Netze anbieten zu können. Bis dato haben 989.490 Haushalte Digitalfernsehen abonniert. Digitales Fernsehen ist in über 92 % der Kabelnetze erhältlich (8,17 Millionen angeschlossene Haushalte). (3) Digitales terrestrisches Fernsehen Mit dem Gesetz vom 1. August 2000 zur Änderung des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986 über die Kommunikationsfreiheit (dem französischen Rundfunk- gesetz) wurde ein Lizenzvergabesystem für digitales terrestrisches Fernsehen eingeführt. Mit dieser Vergabe wurde Ende 2001 begonnen. Das digitale ter- restrische Fernsehen selbst startete dann am 31. März 2005 mit 14 frei zu emp- fangenden Programmen. Einige Pay-TV-Programme sollen demnächst folgen. Außerdem werden bald vier weitere frei empfangbare Programme auf Sendung gehen. Die französische Öffentlichkeit scheint das digitale terrestrische Fern- sehen positiv aufgenommen zu haben. Ende Juli 2005 waren 600.000 Decoder verkauft. Unter Berücksichtigung der mit DTT versorgten Gebiete (36 % der französischen Haushalte, das heißt 8,3 Millionen mit Fernsehgeräten ausgestat- tete Haushalte) liegt der Verbreitungsgrad etwas über 6 %404. Ziel der Regie- rung ist es, bis Ende 2006 85 % der Bevölkerung den Zugang zu digitalem terrestrischen Fernsehen zu ermöglichen. (4) Fernsehen über ADSL Anfang 2005 kamen drei Anbieter mit Angeboten für Fernsehen über ADSL auf den Markt: Free TV, CanalSat und TPS. Inzwischen sind weitere Ange- bote von Telekommunikationsunternehmen (France Télécom) dazugekommen. Genaue Abonnentenzahlen dieser Betreiber sind derzeit noch nicht bekannt. 220 404 Quelle: Ministerium für Kultur. Allerdings hat eine Umfrage der ART ergeben, dass 2 % der Franzosen an- geben, über Zugang zu Fernsehen über ADSL zu verfügen. Dies ist ein erheb- licher Anteil in Anbetracht der Tatsache, dass diese Zugangsform sehr neu ist.n bb) Breitbandiger Internetzugang 1998 hatten nur 4 % der Franzosen Internetzugang von zu Hause aus. Sechs Jahre später ist einer von zwei Franzosen mit dem Medium Internet vertraut und mehr als einer von Dreien hat zu Hause Internetzugang. Der Anteil der damit Ausgestatteten an der erwachsenen Bevölkerung erhöhte sich von 30 % auf 35 % innerhalb nur eines Jahres (2003 bis 2004). Das Wachstum des Breit- band-Internet-Marktes ist enorm. Die Anzahl der Breitband-Kunden wuchs 2002 und 2003 um 100 % und lag am 31. Dezember 2003 bei 3,5 Millionen. Mehr als jede zweite Internetverbindung ist eine ADSL- oder Breitbandkabel- Verbindung (55 %). Nach Angaben der ART verdoppelt sich die Anzahl der Verträge über breitbandigen Internetzugang jedes Jahr405. 92 % der Breitband- verbindungen sind ADSL-Verbindungen 7 % sind Kabelverbindungen. Die Verwendungszwecke von breitbandigem Internetzugang sind mannig- faltig und haben sich mit der starken Verbreitung unbegrenzten Breitband- zugangs fortentwickelt. Eine 2003 von der ART406 durchgeführte Studie hat neue Nutzungsformen nachgewiesen, insbesondere unter jüngeren Nutzern, darunter vor allem das Herunterladen von Musiktiteln, Videoclips und Online- Spielen. Seit 2003 machen die französischen Anbieter „Triple Play“-Angebote, die breitbandigen Internetzugang, Internettelefonie und Zugang zu audiovisuel- len Inhalten (Fernsehen und Video-on-Demand) umfassen. cc) Mobiltelefonie der dritten Generation Das Jahr 2004 brachte neuen Schub für die Verbreitung von Mobiltelefonen. Im Juni 2004 hatten 68 % der über 18-Jährigen ein Mobiltelefon, im Jahr zuvor hatte dieser Anteil bei 64 % gelegen.407 2004 gaben 8 % der Nutzer an, ihr Mobiltelefon auch zum Surfen im Internet zu nutzen (gegenüber 5 % im Jahr 2003). Der Anteil derjenigen, die E-Mails auf ihrem Mobiltelefon emp- fangen, stieg von 4 % auf 6 %. Die Mobilfunktechnologie der dritten Genera- tion (3G) wurde in Frankreich gerade auf den Markt gebracht. Da die ersten kommerziellen Angebote erst seit 2004 existieren, sind derzeit noch keine offiziellen Statistiken über diese Dienste erhältlich. 221 405 www.art-telecom.fr/observatoire/ internet / index_internet.htm. 406 Studie über die Verbreitung der Informationstechnologien in Frankreich (2004), durchgeführt vom CREDOC (Centre de Recherche pour l’Etude et l’Observation des Conditions de Vie), und in Auftrag gegeben durch den Conseil Général des Technologies de l’Information (Ministère de l’Economie, des Finances et de l’Industrie) und die ART. 407 Ibid. dd) Computer Die Verbreitung von PCs steigt kontinuierlich. Im Juni 2004 war ein Anteil von 50 % unter der erwachsenen Bevölkerung erreicht (gegenüber 46 % im Jahr 2004 und 39 % im Jahr 2003). Wie sich aus den Kaufabsichten der Fran- zosen schließen lässt, wird sich diese Tendenz 2005 noch verstärken. b) Übergreifendes Konzept der Regulierung Bis vor kurzem entsprachen die beiden separaten Termini der audiovisuellen Kommunikation (communication audiovisuelle) und der Telekommunikation zwei verschiedenen Regulierungsblöcken, die jeweils auf unterschiedlichen Instrumenten basierten – für die audiovisuelle Kommunikation vor allem das Gesetz vom 30. September 1986 und für die Telekommunikation das Gesetz- buch über Post und Telekommunikation –, und von unterschiedlichen Regulie- rungsbehörden angewandt wurden: dem Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA, die Rundfunkaufsichtsbehörde) für die audiovisuelle Kommunikation und der Autorité de régulation des télécommunications (ART, mittlerweile ARCEP) für Telekommunikation. Trotz aller Konvergenz der Netze und Inhalte blieb die Regulierung getrennt. Diese Trennung lässt sich mit den verschiede- nen Regulierungszielen der jeweiligen Instrumente und Behörden erklären. Die Rolle des CSA besteht insbesondere darin, die Rundfunkfreiheit in Frank- reich zu garantieren und zu fördern. Das Gesetz vom 30. September 1986 ver- leiht dem CSA in dieser Hinsicht weitgehende Zuständigkeiten, darunter die Achtung der Medienvielfalt, die Sicherstellung der Wahrhaftigkeit von Informa- tionen, die Vergabe von Sendezeiten in Wahlkämpfen, die Frequenzvergabe, die Überwachung der an Hörfunk- und Fernsehsender vergebenen Frequenzen, die Achtung der Menschenwürde, die Einhaltung der Unschuldsvermutung und der Jugendschutz in den Medien. Im Gegensatz dazu war und ist die Aufgabe der ART beschränkt auf Infrastruktur- und Wettbewerbsfragen und erstreckt sich nicht auf die Regulierung von Inhalten. Der rechtliche Rahmen für die audiovisuelle Kommunikation wurde kürz- lich in Reaktion auf die Konvergenz und den neuen EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation modifiziert. Im Einzelnen wurden das Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 „über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft“ (Loi pour la confiance dans l’économie numérique, LCEN) und das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 „über elektronische Kommunikation und audio- visuelle Kommunikationsdienste“ verabschiedet, durch die eine neue und ver- hältnismäßig komplexe Terminologie geschaffen wurde. Im Hinblick auf Inhalte bleibt es bei der früheren Unterscheidung zwischen „audiovisuellen Kommunikationsdiensten“ und „Telekommunikationsdiensten“ (jetzt elektronische Kommunikationsdienste), allerdings mit den entsprechenden 222 Anpassungen bei den Kompetenzen der betroffenen Behörden. Allerdings gibt der Gesetzgeber jetzt einen harmonisierten Rechtsrahmen für alle elektroni- schen Kommunikationsnetze, gleich ob audiovisuell oder nicht, vor. Nach französischem Recht ist eine der grundlegenden Quellen für das Kom- munikationsrecht und somit auch für das Recht der audiovisuellen Kommunika- tion in der Deklaration der Menschenrechte und Bürgerrechte vom 26. August 1789 zu erblicken, deren Art. 11 vorsieht, dass „der freie Austausch von Ge- danken und Meinungen eines der unschätzbarsten Rechte der Menschheit“ darstellt und dass „jeder Bürger frei sprechen, schreiben und drucken kann, außer in den gesetzlich bestimmten Fällen des Missbrauchs dieser Freiheit“. Nach einer Entscheidung des französischen Verfassungsgerichtes (Conseil Con- stitutionnel) vom 16. Juli 1971 hat diese Freiheit, wie die anderen Rechte aus der Deklaration, Verfassungsrang. Allerdings wird diese Freiheit nicht schrankenlos gewährt. In seiner Ent- scheidung vom 27. Juli 1982408 führt das Verfassungsgericht aus: „Es ist Sache des Gesetzgebers, entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik und ihrer Kontrollmöglichkeiten, die Ausübung der Kommunikationsfreiheit einerseits mit den technischen Zwängen, die den audiovisuellen Kommunikationsmitteln inne wohnen, und andererseits mit den Zielen von Verfassungsrang wie der Wahrung von Recht und Ordnung, die Achtung der Freiheiten anderer und die Bewahrung der Vielfalt der soziokulturellen Strömungen des Ausdrucks, zu denen diese Arten der Kommunika- tion aufgrund ihres erheblichen Einflusses Anlass bieten können, abzuwägen.“ Diese Grundsätze werden ebenso durch das Gesetz Nr. 86-1067 vom 30. Sep- tember 1986 hochgehalten, das sogar schon im Titel die Bedeutung der Kom- munikationsfreiheit betont. Bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 bestätigte das Gesetz vom 30. September 1986 in Art. 1: „Die audiovisuelle Kommunikation ist frei“. Mittlerweile lautet die Formulierung: „Die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit mit elektronischen Mitteln ist frei.“ Die neue Formel ist zweifels- ohne weniger elegant und kann zu Verwirrung führen, da sie nicht mit den neuen Definitionen übereinstimmt, die das Gesetz vom 21. Juni 2004 vorgibt. Dennoch umfasst es die audiovisuelle Kommunikation gemäß ihrer neuen Definition aus diesem Gesetz. Wie zuvor ist vorgesehen, dass „die Ausübung dieser Freiheit nur im er- forderlichen Ausmaß eingeschränkt werden kann, zum einen aufgrund der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit und des Eigentums anderer, der Vielfältigkeit des Ausdrucks der Strömungen von Gedanken sowie Meinungen und zum anderen aufgrund des Schutzes des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen,409 aufgrund der Wahrung der öffentlichen Ordnung, aufgrund 223 408 B082–141: ABl. 29. Juli 1982, S. 2423. 409 Satz eingefügt durch Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004. von Erfordernissen der nationalen Sicherheit, des öffentlichen Dienstes, der technischen Zwänge, die den Kommunikationsmitteln eigen sind, und dem Bedürfnis, für audiovisuelle Dienste410 eine nationale Industrie für die audio- visuelle Produktion zu entwickeln“. 2. Frühere Rechtslage Wie erwähnt entsprechen die beiden getrennten Konzepte der audiovisuellen Kommunikation (communication audiovisuelle) und der Telekommunikation zwei Regulierungsblöcken, die jeweils auf eigene Rechtsinstrumente gründen und von unterschiedlichen unabhängigen Regulierungsbehörden angewandt werden, dem CSA für audiovisuelle Kommunikation und der ART (inzwischen ARCEP) für Telekommunikation. a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien aa) Allgemeine Darstellung der Rechtslage vor den Gesetzen vom 21. Juni 2004 und 9. Juli 2004 (1) Entwicklung der Medienregulierung Die Regulierung audiovisueller Kommunikation unterlag in den letzten 30 Jah- ren erheblichen Veränderungen. Diese Veränderungen waren nur schwierig umzusetzen und wurden meist durch die technologische Entwicklung und durch Entwicklungen im Bereich des internationalen Rechts, insbesondere des EU-Rechts, ausgelöst. Das staatliche Rundfunkmonopol hatte in Frankreich lange Zeit Bestand. Das ehemalige Office de radiotélévision française (eine mit Rundfunk betraute öffentlich-rechtliche Körperschaft) wurde 1974 zerschlagen, so dass schließ- lich drei staatliche Fernsehprogramme aus ihm hervorgingen: TF1, Antenne 2 und FR3. Endgültig aufgehoben wurde das Monopol fast zehn Jahre später durch das Gesetz Nr. 82-652 vom 29. Juli 1982 über audiovisuelle Kommunika- tion. Da sich die Kontrolle von Fernsehveranstaltern durch den Staat als in technischer Hinsicht schwierig und in politischer Hinsicht unerwünscht erwies, schuf das Gesetz vom 29. Juli 1982 eine hohe Behörde für den audiovisuellen Bereich, eine unabhängige Verwaltungsbehörde, die Sendelizenzen vergab, die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Kanäle ernannte und die Einhaltung des Medienrechts überwachte. Die ersten privaten Fernsehsender entstanden unter diesem Regime. Canal+, der erste landesweit verbreitete analoge Kanal, wurde 1984 aus der Taufe gehoben. Kurz darauf folgten die ersten Privatsender im Kabel. Erst 1984 wurde Werbung für private Lokalradios erlaubt. Zwei weitere 224 410 Begriffe eingeführt durch das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004. private landesweit verbreitete Sender, La Cinq und TV6, entstanden im Jahr 1986. Das Gesetz von 1982 wurde teilweise durch das Gesetz Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 „über die Kommunikationsfreiheit“ aufgehoben. Das neue Gesetz ersetzte das alte, nach dem Konzessionsprinzip funktionierende System durch ein Ausschreibungssystem. Daneben wurden spezielle Fusionskontroll- vorschriften eingeführt. Ferner wurde die Haute Autorité durch eine andere unabhängige Verwaltungsbehörde ersetzt, die Commission nationale de la communication et des libertés (CNCL). Die Privatisierung von TF1 und die Gründung von M6 fanden dann im Jahre 1987 statt. Die Vorschriften des Gesetzes vom 30. September 1986 wurden später in der Folge der Präsidentschaftswahlen 1988 durch die Gesetze Nr. 89-25 vom 17. Januar 1989, Nr. 89-532 vom 2. August 1989, Nr. 89-935 vom 29. Dezem- ber 1989, Nr. 90-55 vom 15. Januar 1990 und Nr. 91-645 vom 10. Juli 1991 modifiziert. Das Gesetz vom 17. Januar 1989 führte den CSA ein, der die CNCL ersetzte. Das Gesetz Nr. 96-299 vom 10. April 1996 über Experimente im Bereich der Informationstechnologien und -dienste ermöglichte die Einfüh- rung von Feldversuchen, die den Weg für das zukünftige digitale terrestrische Fernsehen ebneten. Eine weitere tiefgreifende Reform des Sektors wurde durch das Gesetz Nr. 2000-719 vom 1. August 2000 in die Wege geleitet, welches insbesondere den rechtlichen Rahmen für das digitale terrestrische Fernsehen festlegte. Das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 über elektronische Kommunika- tion und audiovisuelle Kommunikationsdienste enthielt Ergänzungen zu diesem Rahmen, dessen vollständige Ausgestaltung noch immer im Gange ist. (2) Allgemeiner Rechtsrahmen für Hörfunk- und Fernsehveranstalter Der alte rechtliche Rahmen war auf Hörfunk- und Fernsehveranstalter auf klassischen Übertragungsplattformen anwendbar, also analog-terrestrisch, Satel- lit und Kabel. Er kann wie folgt zusammengefasst werden: Der CSA war (und ist) zuständig für die Vergabe von Sendelizenzen an private Fernsehunternehmen und UKW- und Mittelwellenradios. Die Vergabe dieser Lizenzen erfolgt in Abhängigkeit vom Abschluss eines Übereinkommens zwischen dem CSA und dem Veranstalter (conventionnement), welches die Pflichten, die auf diesen speziellen Dienst anwendbar sind, festlegt. Diese Regeln gelten insbesondere im Bereich von Werbung, Sponsorship, Produktion und Sendung von Film- und Fernsehproduktionen und des Jugendschutzes. Auch für privaten Satellitenrundfunk muss ein derartiges Übereinkommen ab- geschlossen werden, wenn die Veranstalter nicht bereits über ein solches für ihre Aktivitäten im Bereich des terrestrischen oder des Kabelfernsehens ver- fügen. Seit 1997 müssen Veranstalter aus EU-Ländern, die in französischen Kabelnetzen verbreitet werden möchten, lediglich eine entsprechende vor- 225 herige Erklärung beim CSA einreichen. Die Verpflichtungen von öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten sind in einem Pflichtenheft (cahier des charges et des missions) festgelegt, welches per Dekret erlassen wird und ihre Pflichten ebenso wie ihren öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag festschreibt. Das Lizenzierungsverfahren für private nationale, regionale oder lokale Fernsehstationen, die über analog-terrestrische Kanäle verbreitet werden, und für UKW- und Mittelwellenradios ist weitestgehend ähnlich und beginnt mit der Veröffentlichung einer Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundun- gen. Es wird eine Liste von zugelassenen Anwärtern erstellt und dann eine engere Auswahl veröffentlicht. Gleichzeitig erstellt der CSA eine Liste der Frequenzen, die zugewiesen werden können (diese Frequenzen werden mit der Ausschreibung veröffentlicht), die Lizenzen werden für eine Höchstdauer von zehn Jahren bei Fernsehdiensten (sie können zweimal durch den CSA verlängert werden, unabhängig von der Interessenbekundung) und für maximal fünf Jahre an private Radiosender (ebenfalls zweimal um fünf Jahre verlänger- bar ohne eine weitere Bewerbung) vergeben. Der CSA überwacht die Aktivitäten im Rundfunksektor, um die Einhaltung der den Veranstaltern auferlegten Verpflichtungen und der Prinzipien des Ge- setzes über die Kommunikationsfreiheit (Vielfalt und Wahrhaftigkeit von Infor- mationen, Sendequoten, Produktionsverpflichtungen, Jugendschutz, Werbung, Sponsoring, Teleshopping und Förderung der französischen Sprache) zu sichern. Der CSA kann Bußgelder verhängen, wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass private oder öffentlich-rechtliche Veranstalter ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Der CSA gibt außerdem Stellungnahmen und Empfeh- lungen heraus und führt Studien durch. Er kann auch vom Conseil de la con- currence (der Wettbewerbsbehörde) zu wettbewerbswidrigem Verhalten oder zu Unternehmenszusammenschlüssen konsultiert werden. Nach alter Gesetzeslage fielen Internetfernsehen und Internetradios nicht in den Zuständigkeitsbereich des CSA und waren auch keinem Lizenzierungs- oder Zulassungsverfahren unterworfen. Des Weiteren waren die inhaltlichen Vorgaben des Medienrechts entsprechend den traditionellen Übertragungs- wegen für Rundfunk festgelegt (analog-terrestrisch, Satellit und Kabel) und schlossen daher Internetfernsehen und Internetradios nicht ein. Zu beachten ist, dass audiovisuelle Kommunikationsdienste, welche weder Fernsehen noch Hörfunk darstellten, bis 2000 grundsätzlich einem doppelten Anmeldeerfordernis unterlagen, nämlich gegenüber der allgemeinen Verwal- tung (prefecture) und gegenüber dem CSA (Art. 43 des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986). Der CSA erklärte dieses Erfordernis, welches ursprünglich für Teletext und Bildschirmtext vorgesehen war, für auch auf Internetseiten und -foren anwendbar. In der Praxis wurden diese Anmeldungen aber nicht durch- geführt, und die Vorschrift wurde auch nicht behördlich durchgesetzt. Gänzlich abgeschafft wurde sie dann durch das Gesetz Nr. 2000-719 vom 1. August 2000. 226 Das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 hob das Lizenzerfordernis für Fernseh- und Hörfunkveranstalter nicht auf. Bis auf kleine Änderungen be- stehen Lizenzierungserfordernisse für diejenigen Dienste fort, die auch früher von Lizenzen abhängig waren. Die wichtigste Änderung, die das neue Gesetz mit sich brachte, war allerdings die Ausdehnung des Lizenzerfordernisses und der Kompetenz zur Überwachung der Inhalte auf Dienste, die über neue Über- tragungswege verbreitet werden, wie Internet oder Mobilfunk. (3) Rechtsrahmen für den Betrieb von Kabelnetzen Der CSA war zudem für die Vergabe von Lizenzen an Kabelnetzbetreiber zuständig. In einer ersten Phase wurden diese Netze von Städten betrieben oder autorisiert, entweder von einzelnen Städten oder von Verbünden. Diese Lizenzen hatten Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und durften nur an Unter- nehmen, öffentliche Zusammenschlüsse oder an Wohnungsbaugesellschaften auf Antrag der Städte hin vergeben werden. Die Pflichten der Kabelnetz- betreiber als Erbringer von Dienstleistungen wurden in die durch den CSA vergebene Lizenz mit aufgenommen. Nach neuer Gesetzeslage sind Kabelnetze jetzt von den Regeln über die elektronischen Kommunikationsnetze mit erfasst und ihre Einrichtung und Nutzung fällt unter die Zuständigkeit der Behörde für elektronische Kommuni- kation, der ARCEP. Das Verbreiten der Dienste allerdings unterfällt den neuen, teilweise harmonisierten Regeln, welche auf Diensteanbieter Anwendung finden. (4) Andere audiovisuelle Dienste Unter dem alten Rechtsrahmen gab es zunächst keine allgemeinen Vorschriften für Anbieter von Hörfunk- oder Fernsehdiensten, die unabhängig von der Ver- breitungsplattform galten. Das Gesetz Nr. 2000-719 vom 1. August 2000 er- streckte das Regime, das auf „Diensteerbringer“ (von audiovisueller Kom- munikation) anwendbar war, auf digitales terrestrisches Fernehen und auf Satellitenübertragung nach vorheriger Anmeldung beim CSA. (5) Conditional-Access-Systeme Das Regime für Conditional-Access-Systeme wurde durch das Gesetz vom 1. August 2000 mit dem neu eingefügten Art. 95 des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986 errichtet. Ziel dieser Norm ist die Verhinderung der Entstehung beherrschender Positionen in den Beziehungen zwischen Anbietern von Zu- gangskontrollsystemen für Pay-TV und Digitalfernsehen durch die Sicherstel- lung eines offenen Zugangs zu den Zugangskontrollsystemen. Die Varianten eines einzigen gesetzlich vorgeschriebenen Decoders mit allen Zugangskontroll- systemen oder eine Verpflichtung für Betreiber von Satellitenplattformen, mit dem übertragenen Signal sämtliche unterschiedlichen Zugangskontrolldaten und -software zu übertragen, wurden verworfen. Die Definition des Zugangs- 227 kontrolldienstes in Art. 95 des Gesetzes umfasst sowohl Decoder für Kabel- als auch für Satellitenempfang. Art. 95 des Gesetzes vom 30. September 1986 sieht vor, dass Anbieter von Zugangsberechtigungssystemen „den Anfragen von Anbietern oder Chefredakteuren von digitalen Fernseh- oder Radio- programmen unter gleichen, angemessenen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen nachkommen, soweit diese sich auf für den Empfang ihres Angebotes durch die berechtigte Öffentlichkeit notwendigen technischen Informationen beziehen.“n Darüber hinaus wird der Zugang der Herausgeber digitaler Dienste zu der existierenden Palette von Decodern garantiert.411 Art. 95 des Gesetzes stellt auch sicher, dass Kabelbetreiber über die Mittel verfügen, ein eigenes kommer- zielles Angebot zu entwickeln, indem sie Zugangskontrollsysteme verwenden, welche sich von denen der Satellitenanbieter unterscheiden. Er sieht ferner vor, dass die Eigentümer von CA-Systemen ein technisches Verfahren ver- wenden müssen, welches es Kabelbetreibern unter angemessenen wirtschaft- lichen Bedingungen erlaubt, in dem von ihnen verwendeten Netz ihre Rund- funkdienste mit dem CA-System ihrer Wahl zu verbreiten. Ferner ist vorgeschrieben, dass die Vergabe einer Lizenz zur Entwicklung eines Conditional-Access-Systems an einen Anbieter digitaler Dienste unter gleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu erfolgen hat. Ebenso dürfen Inhaber von Urheberrechten an technischen Systemen, welche den Empfang von digitalem Hörfunk oder Fernsehen ermöglichen, keine Lizenzen an Hersteller von Endgeräten vergeben, die zur Folge haben, dass die Anordnung oder Verbindung mehrerer Systeme dieser Art in einem Endgerät verhindert wird, wenn der Hersteller die Bedingungen für einen sicheren Betrieb aller Systeme garantieren will. Die Rechtevergabe muss unter gleichen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen durchgeführt werden. Gegenwärtig sind keine Streitfälle zu diesen Regelungen zwischen ver- schiedenen Akteuren in den Märkten bekannt. Auch scheint der Markt für Empfangsgeräte davon nicht beeinträchtigt zu werden. (6) Telekommunikation Im Zuge der Umsetzung der europäischen Richtlinien in diesem Bereich öffnete das französische Gesetz vom 26. Juli 1996 zum 1. Januar 1998 den Tele- kommunikationssektor für den Wettbewerb. Von diesem Zeitpunkt an konnten Aktivitäten im Bereich der Telekommunikation frei ausgeübt werden. Die Durchführung aller erforderlichen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen 228 411 „Der Zugang zu jeglicher Palette digitaler Decoder wird zu gleichen, angemessenen und vernünftigen, nicht diskriminierenden Bedingungen jedem Betreiber oder Herausgeber von Hörfunk- oder Fernsehdiensten ermöglicht, der diesen nutzen möchte, um sein Angebot der berechtigten Öffentlichkeit zu übermitteln.“ Prozesse wurde durch den für die Telekommunikation verantwortlichen Minister einer unabhängigen Behörde überantwortet, der Autorité de Régulation des Télécommunications (ART), die am 5. Januar 1997 eingerichtet wurde. Die ART verfügt über bestimmte ausschließliche Zuständigkeiten und teilt sich einige Kompetenzen mit dem Telekommunikationsminister. Die Zuständig- keiten im Einzelnen: – die ART wird zu Gesetzentwürfen oder Entwürfen für Verwaltungsvor- schriften für den Telekommunikationssektor vorab konsultiert; – sie legt bestimmte Regeln technischer Art für den Betrieb von Netzen und Diensten fest, denen der Telekommunikationsminister zustimmen muss; – sie befasste sich im Auftrag des Ministers mit Anträgen auf Lizenzerteilun- gen für das Errichten und den Betrieb von Netzen, die für die Öffentlich- keit zugänglich sind, und ebenso mit Anträgen auf Lizenzen zum Betrieb öffentlicher Telefondienste. Um den neuen EU-Rechtsrahmen vor der Ver- abschiedung förmlicher Gesetze bereits umzusetzen, verzichtete die ART ab Juli 2003 auf das Lizenzerfordernis für Anbieter von Telekommunika- tionsdienstleistungen. Von diesem Zeitpunkt an führte sie ein Anmelde- verfahren ein. Der regulatorische Auftrag der ART war und ist auf Infrastruktur- und Wett- bewerbsfragen beschränkt, Befugnisse bei allein die Inhalte betreffenden An- gelegenheiten existieren nicht. Die ART gibt also keine Standards für die Inhalte der Telekommunikationsdienste vor, wie etwa der CSA beim Rundfunk. (a) Lizenz für öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze Die wichtigste Dienstekategorie war die Lizenz für „öffentlich zugängliche Netze“ gemäß Art. L.33-1 des Gesetzbuches über Post und Telekommunikation, auch „L.33-1-Lizenz“ genannt. Davon waren alle Telekommunikationsnetze erfasst, welche für ein Angebot an öffentlichen Telekommunikationsdiensten errichtet oder benutzt wurden. Die L.33-1-Lizenz wurde durch Ministerial- erlass nach Prüfung des Antrags durch die ART erlassen. Der Vorgang wurde dann der Kommission der ART vorgelegt und die Lizenz wurde entweder ver- weigert oder dem Ministerium zur Unterschrift vorgelegt. In der Praxis wurden alle vorgelegten Lizenzen vom Ministerium akzeptiert. Das Post- und Tele- kommunikationsgesetz sah eine Frist von drei Monaten vor, innerhalb derer die ART den Vorgang zu prüfen und dem Ministerium zuzuleiten hatte. Dieses musste dann innerhalb eines weiteren Monats entscheiden. Lizenzen konnten nur aus folgenden Gründen verweigert werden: – Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder der nationalen Sicherheit oder – aufgrund von Frequenzknappheit oder 229 – wenn der Antragsteller in technischer und finanzieller Hinsicht nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen, die sich aus den Umständen seiner Aktivitäten ergeben, nachhaltig zu erfüllen, oder – wenn er schon strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Die Lizenzen wurden für einen Zeitraum von 15 Jahren vergeben. Netze durf- ten vor der Lizenzerteilung nicht ihren Betrieb aufnehmen. Die zugelassenen Betreiber mussten eine Gebühr für die Bearbeitung des Antrags entrichten, welche bei Lizenzerteilung fällig wurde, und eine jährliche Gebühr für die Verwaltung und Überwachung der Lizenz. Die Höhe der Gebühr richtete sich nach dem von dem Netz abgedeckten Gebiet. (b) Dienste der Informationsgesellschaft Die französische Regierung rief 1997 einen Aktionsplan für die Informations- gesellschaft ins Leben. Der Plan bestand (a) aus einem Programm für die Regulierung neuer Medien, welches insbesondere die Vorschriften des Gesetzes Nr. 2000-719 vom 1. August 2000 zur Änderung des Gesetzes Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über audiovisuelle Kommunikation, das spezielle Informationspflichten für Betreiber von Online-Kommunikationsdiensten und ein spezielles Haftungsregime für Betreiber von Hosting-Diensten vorsah, be- inhaltete, und (b) einem Programm für die Liberalisierung, insbesondere für Verschlüsselungssysteme. Ein umfassenderes Gesetz über die Informationsgesellschaft sollte dieses Konzept vervollständigen, indem es einen allgemeinen rechtlichen Rahmen für alle Internetaktivitäten vorgab. Nach langer Vorbereitungszeit wurde am 14. Juni 2001 ein Gesetzentwurf in das französische Parlament (die National- versammlung) eingebracht. Dieser enthielt bereits Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 über den elektronischen Ge- schäftsverkehr. Nach langwierigen Diskussionen wurde der Entwurf geändert und mündete schließlich in ein Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 „über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft“ („Loi pour la confiance dans l’écono- mie numérique“), auch „LCEN“ genannt. bb) Definitionen und Betreiber unter der alten Gesetzeslage (1) Definitionen für Medieninhalte Wie erwähnt war ein Großteil des französischen Rundfunkrechts an den ver- schiedenen Übertragungswegen – analog-terrestrisch, digital-terrestrisch, Satellit und Kabel – ausgerichtet, obwohl die vormalige Definition des Begriffes der audiovisuellen Kommunikation, die lediglich auf Fernsehen und Hörfunk ver- wies, im Grundsatz unabhängig von dem Übertragungsweg war. Folglich ließen sich die speziell für diese Übertragungswege konzipierten Regeln gar nicht 230 oder nur unter Schwierigkeiten auf bestimmte Formen der audiovisuellen Kommunikation anwenden; dies galt insbesondere für audiovisuelle Online- Kommunikation (über das Internet). (a) Audiovisuelle Kommunikation Der Begriff der „audiovisuellen Kommunikation“ wurde durch Art. 2 des Ge- setzes vom 30. September 1986 definiert als „jedwedes durch einen Prozess der Telekommunikation ermöglichte Angebot von Zei- chen, Signalen, geschriebenen Dokumenten, Bildern, Geräuschen oder Botschaften sonstiger Art, die nicht als private Korrespondenz einzustufen sind, an die Öffentlich- keit oder Teile der Öffentlichkeit“. Diese Definition war sehr weit gefasst, und es wurden auch Dienste wie Inter- netseiten unter ihren Anwendungsbereich subsumiert. Deshalb waren solche Dienste im Grundsatz auch dem bereits beschriebenen Anmeldungsverfahren für Dienste, welche nicht dem Rundfunk zuzuordnen waren, unterworfen, die durch das Gesetz Nr. 2000-719 vom 1. August 2000 abgeschafft wurde. Den- noch war das Regelwerk, wie erwähnt, vor allem an (a) Hör- und Fernsehfunk (wie unten definiert) und (b) an solche Dienste, die per analoger Terrestrik, Satellit oder Kabel übertragen wurden, gerichtet. In der Praxis waren die Regeln nach alter Gesetzeslage über Lizenzierung und Inhalte daher nicht auf das anzuwenden, was man als „audiovisuelle Online-Kommunikation“ bezeich- nen könnte. Mit anderen Worten, es gab kein Lizenzerfordernis, und die Rege- lungen über Rundfunkwerbung waren für solche Dienste nicht anwendbar. Jedenfalls hatte der CSA nicht die erforderliche Kompetenz zur Kontrolle der Inhalte solcher Dienste. (b) Fernsehen, Hörfunk Die Begriffe „television“ oder „radiodiffusion sonore“ wurden im Gesetz vom 30. September 1986 zur Bezeichnung von Fernsehen und Hörfunk verwendet, aber nicht näher definiert. In mehreren Mitteilungen zu den Entwürfen der neuen Vorschriften schlug der CSA eine Definition ähnlich derjenigen vor, die schließlich auch angenommen wurde und die Dienste wie Near-Video-on- Demand einschloss, echtes Video-on-Demand aber ausschloss. Eine Einstufung als Fernsehen oder Hörfunk zieht die Anwendung der zahlreichen Verpflichtungen im Bereich der Lizenzierung, der Werbung, des Sponsoring, der Investitionen in audiovisuelle Produktion, des Sendens von Film- und Fernsehproduktionen etc., die für diese Dienste im französischen Recht gelten, nach sich. Und selbstverständlich hat der CSA die erforderlichen Kompetenzen, um den Inhalt dieser Dienste in Übereinstimmung mit den Grundsätzen aus dem Gesetz vom 30. September 1986 zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. 231 (2) Definitionen zur Telekommunikation Nach alter Rechtslage richtete sich die Terminologie nach den Begrifflichkei- ten der „Telekommunikation“. Gemäß dem damals so bezeichneten Post- und Telekommunikationsgesetzbuch bedeutete der Begriff „Telekommunikation“m „jede Form von Übertragung oder Empfang von Zeichen, Signalen, Text, Bildern, Ton oder sonstigen Informationen über Draht, Glasfaser, Funk oder sonstige elektromagneti- sche Vorrichtungen“ (Art. 32). Diese Definition entsprach derjenigen in den Radiokommunikationsverord- nungen der ITU.412 „Telekommunikationsnetzinfrastruktur“ bedeutete „jede Form der Einrich- tung oder Gruppe von Einrichtungen, die entweder die Übertragung oder die Übertragung und den Leitungsweg von Telekommunikationssignalen und den damit verbundenen Austausch von Kontroll- und Betriebsinformationen zwischen Übergabeknoten sicherstellt“. „Telekommunikationsdienst“ ist ein „Dienst, welcher die Übertragung oder die Navigation von Signalen oder eine Kombination dieser Funktionen unter Verwendung von Telekommunikationsprozessen umfasst“. Das Gesetz legte fest, dass audiovisuelle Kommunikationsdienste nicht unter diese Definition fielen, soweit sie von dem Gesetz Nr. 86-1067 vom 30. September 1986 über die Kommunikationsfreiheit erfasst waren. Wie bereits erwähnt, erforderte der Betrieb von öffentlichen (Telekommuni- kations-)Netzen eine Lizenz nach dem oben beschriebenen Vergabeverfahren. Audiovisuelle Netze im Zuständigkeitsbereich des CSA waren von diesem Erfordernis ausgeschlossen, sofern sie nicht auch für öffentliche Kommunika- tionsdienste genutzt wurden; in diesem Fall galten dann wieder die Regeln über den Betrieb von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen, soweit sie für Telekommunikationsdienste genutzt wurden. Auch für „öffentliche Telefondienste“, welche als Dienste, die in der „Über- tragung von direkter Echtzeit-Sprachtelefonie zwischen öffentlichen zusammen- geschalteten Telefonnetzen zur mobilen und ortsgebundenen Nutzung“ bestehen, definiert waren, war eine Lizenz erforderlich. Das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 ersetzte den Ausdruck „Tele- kommunikation“ durch „elektronische Kommunikation“ in dem Gesetz vom 30. September 1986 und in allen Texten mit Bezug zur Telekommunikation. Das frühere Post- und Telekommunikationsgesetzbuch wurde also zum „Gesetz über die Post und über elektronische Kommunikation“. Außerdem wurde das Genehmigungsverfahren durch ein Anmeldeverfahren ersetzt. Audiovisuelle 232 412 Fassung von 1990, überarbeitet 1994 (Nummer S1.3). Ebenso in der Verfassung der Internationalen Fern- meldeunion (Genf, 1992) (CS 1012). Netze wurden ebenfalls in den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommu- nikationsnetze aufgenommen. b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Die Legaldefinitionen für den audiovisuellen Bereich in Frankreich waren mit europäischem Recht und insbesondere mit den Vorschriften der Fernsehricht- linie vereinbar (zumal sie in vielerlei Hinsicht weiter gefasst waren). Im Telekommunikationsrecht mussten sowohl die Terminologie als auch das Genehmigungsverfahren geändert werden, um die Vereinbarkeit mit dem neuen EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation zu erreichen. c) Definition der Adressaten aa) Rundfunkveranstalter (Herausgeber von Fernseh- und Hörfunkdiensten) Das Gesetz vom 30. September 1986 enthält keine direkte Definition des Begriffes „Rundfunkveranstalter“. Allerdings ergibt sich aus dem Text des Gesetzes, dass die lizenz- und inhaltsbezogenen Verpflichtungen anwendbar sind auf „Herausgeber von Fernseh- und Hörfunkdiensten“, das heißt auf Ver- antwortliche für den redaktionellen Inhalt der Dienste. bb) Diensteanbieter Wie erwähnt gibt das Gesetz Nr. 2000-719 vom 1. August 2000 den Rechts- rahmen vor, welcher auf „Diensteanbieter“ Anwendung findet. „Dienste- anbieter“ werden in Art. 2-1 des Gesetzes vom 30. September 1986 definiert als: „jede Person, die mit Herausgebern von Diensten vertragliche Beziehungen eingeht mit dem Ziel, der Öffentlichkeit ein Angebot von analog-terrestrisch oder per Satellit oder Kabel übertragenen audiovisuellen Kommunikationsdiensten zu machen“. Ebenfalls unter den Begriff des Diensteanbieters fielen „alle Personen, die ein solches Angebot erstellen, indem sie in vertragliche Beziehungen mit anderen Anbietern eintreten“. Das auf die Anbieter anwendbare Recht wurde in Abhängigkeit von der jeweiligen Übertragungsplattform festgelegt: – Als Diensteanbieter unterlagen die Kabelnetzbetreiber bestimmten Ver- pflichtungen (Übertragungsverpflichtungen, sonstige Verpflichtungen im öffentlichen Interesse, Begrenzungen der Kontrolle über die verbreiteten Programme) im Zusammenhang mit ihrer Lizenz. – Für Anbieter von Satellitenplattformen – definiert als Anbieter, die „der Öffentlichkeit ein Angebot von audiovisuellen Kommunikationsdiensten, 233 inklusive Radio und Fernsehen, zur Verfügung stellen“ – galt kein Lizenzie- rungserfordernis, aber sie mussten eine Anmeldung beim CSA einreichen, welche unter anderem eine Beschreibung der Struktur ihres Angebotes ent- hielt, insbesondere bezogen auf bestimmte Must-Carry-Regeln und Vor- schriften über die Kontrolle der angebotenen Kanäle (Gesetz vom 30. Sep- tember 1986, Art. 34-2). – Anbieter von digitalem terrestrischen Fernsehen mussten ebenfalls ein An- meldungsverfahren durchlaufen. Der CSA war berechtigt, Streitigkeiten zwischen Kanälen und Anbietern hinsichtlich dieser Plattform zu schlichten (allerdings hatte die Wettbewerbsbehörde ein Zugriffsrecht bei wettbewerbs- rechtlichen Angelegenheiten). cc) Multiplexbetreiber Die Betreiber von Multiplexen für digitales terrestrisches Fernsehen waren einem Genehmigungsverfahren unterworfen, wobei den Anbietern der in dem Multiplex zu verbreitenden Programme ein Vorschlagsrecht hinsichtlich des Betreibers zukam. Der CSA war berechtigt, Streitigkeiten zwischen Veranstal- tern in einem Multiplex auf Veranlassung des Multiplexbetreibers zu schlichten. dd) EPGs Für EPGs, d. h. „Fernseh“-dienste, deren Programmierung vollständig aus einem Programmführer für andere Fernsehdienste besteht413, waren keine spezifischen Regeln in dem Gesetz über die Kommunikationsfreiheit von 1986 vorgesehen.n Die Rolle der EPGs geriet in den Blickpunkt der Aufsichtsbehörden, als sich die Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen zu entwickeln begann. In seiner Ausschreibung vom Juli 2001 stufte der CSA EPGs als Fernsehdienst ein, der von ihm gemäß Art. 30-1 des Kommunikationsfreiheitsgesetzes (über die Lizenzierung von digitalen terrestrischen Fernsehdiensten) zu genehmigen ist. Er erkannte allerdings an, dass die Besonderheit dieses Dienstes ein beson- deres Antragsverfahren rechtfertigte. Dem CSA zufolge musste ein EPG ins- besondere folgenden Anforderungen genügen: – er musste ein universeller, frei empfangbarer Dienst sein; – er musste alle im Digitalfernsehen vorhandenen Programme abdecken; – redaktionelle Neutralität musste ebenso gewährleistet sein, wie eine gleich- berechtigte Darstellung der Fernsehdienste; – der EPG muss darauf abzielen, eine größtmögliche Anzahl an Zuschauern zu erreichen. 234 413 Nicht zu verwechseln mit dem Programmführer, den ein Veranstalter gemeinsam mit seinem Fernseh- programm anbietet. Für andere Plattformen, darunter auch Satellitenplattformen, zugelassene EPGs mussten die gleichen Vorgaben beachten, wie sich aus den allgemeinen Grund- sätzen des Gesetzes vom 30. September 1986 schließen lässt. d) Tabellarischer Überblick 3. Geltende Rechtslage Der gegenwärtige Rechtsrahmen ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 „über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft“ und aus dem Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 „über elektronische Kommunikation und audiovisuelle Kommunikationsdienste“. Verwendet wird eine komplexe und manchmal schwierige Terminologie, die hauptsächlich von dem europäi- schen Gemeinschaftsrecht herrührt. 235 Dienst/ Anforderungen Fernsehen und Hörfunk über An- tenne (ana- log), Kabel oder Satellit (allgemeine Regeln) Fernsehen über sonstige elektroni- sche Netze Hörfunk über sonstige elektroni- sche Netze Audiovisuelle Dienste, die nicht als Fernsehen oder Hörfunk anzusehen sind (VoD, Abrufdienste) Nicht-audio- visuelle Dienste über elektronische Netze (Inter- netseiten, kommerzielle Dienste) Betreiber elektroni- scher Kommu- nikations- netze (Kabel- netze) Betreiber „nicht- audio- visueller“ Kommu- nikations- netze Lizenz erforderlich Ja Nein Nein Nein Nein Ja (vom CSA) Ja (von Minis- terium/ ART) Anmeldung erforderlich Nein Nein Nein Ja (bis August 2000) Spezielle ge- setzliche Wer- bevorschriften Ja Nein Nein Nein Nein Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Spezielle Werbevorschrif- ten (Selbst- regulierung) Ja Ja Nein Nein Ja Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Produktions-/ Sendequoten Ja Ja Nein Nein Nein Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Spezielle Beteiligungs- beschränkun- gen (Fusions- kontrolle) Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Sonstige spe- zifische Ver- pflichtungen im Bereich der In- halte (Jugend- schutz etc.) Ja Nein Nein Nein Nein (spezielle Haftungs- vorschriften aus 2000) Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien aa) Darstellung des geltenden Rechtsrahmens Um das Verständnis des neuen Rechtsrahmens zu erleichtern, soll hier zunächst der Inhalt der Gesetze vom 21. Juni 2004 und 9. Juli 2004 dargestellt werden.n (1) Gesetz vom 21. Juni 2004 Ziel des so genannten LCEN-Gesetzes ist die Stärkung des Vertrauens in den Austausch über elektronische Kommunikationsnetze (das Internet), indem die Haftung aller Akteure in diesem Sektor geklärt wird. Das Gesetz setzt haupt- sächlich die Vorschriften der Richtlinie über den elektronischen Geschäfts- verkehr um. Es enthält Vorschriften über: – die Haftung von Online-Vermittlern (Anbietern technischer Dienste, An- bietern von Hosting-Diensten und Betreibern von Online-Kommunikations- diensten); – die Organisation und die Verwaltung von Internet-Domainnamen; – die Definition und den Rechtsrahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs (Onlinewerbung, Spam, elektronische Vertragsabschlüsse, Verbraucherschutz, Verschlüsselung); – den Rahmen für die Zuweisung von Satellitenfrequenzen – und einige Randaspekte der Telekommunikation. (2) Gesetz vom 9. Juli 2004 Ziel des Gesetzes vom 9. Juli 2004 war die Anpassung des französischen Rechts an den neuen EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation und an die Auswirkungen der Konvergenz im audiovisuellen Bereich. Es ändert vor allem das französische Gesetzbuch über die Post und die Telekommuni- kation (inzwischen Gesetz über die Post und die elektronische Kommunika- tion) und das Gesetz vom 30. September 1986 über die Kommunikations- freiheit.m (3) Telekommunikationsbereich Im Telekommunikationsbereich setzte das Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 hauptsächlich den neuen EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommu- nikation um. Es führt die neue Terminologie ein und ersetzt den Ausdruck „Telekommunikation“ durch „elektronische Kommunikation“ im Gesetz vom 30. September 1986 und in allen anderen Texten mit Telekommunikations- bezug. Das Gesetz über die Post und die Telekommunikation wurde das Gesetz über die Post und die elektronische Kommunikation. Außerdem ersetzt es das Genehmigungsystem durch ein Anmeldungssystem. Die Wettbewerbsvorschrif- 236 ten wurden überarbeitet, um den verschiedenen Marktbedingungen gerecht zu werden. Die Konvergenz wurde berücksichtigt, indem ein harmonisierter Rahmen für alle Netze unabhängig von ihrem Inhalt geschaffen wurde. Audio- visuelle Netze werden jetzt auch von den Regeln über elektronische Kommu- nikationsnetze erfasst. Um die Änderungen in der Terminologie noch deut- licher zu machen, wurde der Name der ART kürzlich in „Autorité de Régulation des Communications Electroniques et des Postes“ (ARCEP) geändert. Der regulatorische Auftrag der ARCEP ist, so wie zuvor der der ART, auf Infrastruktur- und Wettbewerbsfragen beschränkt, Befugnisse bei allein Inhalte betreffende Angelegenheiten existieren nicht. Die ARCEP gibt also keine Stan- dards für die Inhalte der Telekommunikationsdienste vor, wie etwa der CSA beim Rundfunk. (4) Audiovisueller Bereich Im audiovisuellen Bereich hat das Gesetz vom 9. Juli 2004 die Vorschriften des Rundfunkgesetzes vom 30. September 1986 über Infrastrukturen für die Rundfunkübertragung modernisiert und vereinfacht, ohne dessen grundlegende Prinzipien anzutasten, die weiterhin gelten. Bemerkenswert ist, dass die meisten dieser Änderungen nicht auf den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommu- nikation, der sich nur am Rande mit dem audiovisuellen Sektor beschäftigt, zurückgehen. Die Umsetzung wurde vielmehr als Gelegenheit zur Modernisie- rung des Rechtsrahmens genutzt, insbesondere, um bestimmte Defizite des Gesetzes vom 30. September 1986 im Hinblick auf die sich verändernden Märkte und Technologien zu beheben. Um die rechtliche Behandlung von audiovisueller und Telekommunikations- infrastruktur zu harmonisieren, werden Kabelnetze von nun an nach den Vor- gaben des Art. L.33-1 des Gesetzes über die Post und die elektronische Kom- munikation errichtet. Das Regime der vorherigen Genehmigung eines solchen Vorhabens durch die Städte entfällt. Die Netze für die Navigation und die analog-terrestrische sowie die Satellitenverbreitung von Rundfunk verbleiben aber weiterhin unter einem spezifischen Regime, wobei der CSA für die Fre- quenzvergabe zuständig bleibt. Zudem ist der CSA jetzt zuständig für alle Rundfunkdienste unabhängig von der Art und Weise der Übertragung oder Verbreitung. Die Inhalteregulie- rung erstreckt sich also auf alle elektronischen Kommunikationsnetze – auch diejenigen, die Teil des Internets sind –, die für die Verbreitung von Radio- oder Fernsehprogrammen verwendet werden. Das Gesetz erweitert ferner die Befugnisse des CSA im Hinblick auf die ökonomische Regulierung des audiovisuellen Sektors. Insbesondere betraut es die Behörde mit der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Herausgebern von Diensten und Plattformanbietern im Falle einer Verletzung der grund- legenden Prinzipien des Gesetzes vom 30. September 1986 (etwa des Medien- 237 pluralismus), sofern dabei nicht die Kompetenzen der Wettbewerbsbehörde oder der ARCEP verletzt werden.414 Das Vergabeverfahren für Rundfunkfrequenzen wurde modernisiert. So darf insbesondere die Entscheidungsfrist bei einer Ausschreibung acht Monate nicht überschreiten.415 Außerdem legt das Gesetz ein harmonisiertes Regime für die Verbreitung der Dienste fest, welches auf alle Kommunikationsmittel Anwendung findet – verbunden mit einigen Spezialregeln für digitales terrestrisches Fernsehen. Um dem CSA die Möglichkeit zu geben sicherzustellen, dass alle Diensteangebote mit den allgemeinen Grundsätzen für die audiovisuelle Kommunikation über- einstimmen, unterwirft das Gesetz jedwedes Angebot von audiovisuellen Kom- munikationsdiensten inklusive Rundfunk an die Öffentlichkeit in einem Netz, dessen Frequenzen nicht vom CSA vergeben werden (darunter fällt z. B. das Internet), einem Anmeldeerfordernis beim CSA.416 Die Pflicht zur Anmeldung entfällt, wenn weniger als 100 Haushalte erreicht werden. Das Gesetz sieht Must-Carry-Regelungen für Kabelnetzbetreiber vor und erstreckt diese auch auf Satellitenanbieter.417 Außerdem sieht es die Möglich- keit der Festlegung eines Mindestanteils unabhängiger Kanäle vor, die jeder Plattformbetreiber seinen Abonnenten zugänglich machen muss.418 Die spezifi- schen Fusionskontrollvorschriften der Art. 39 bis 41-2-1 des Gesetzes vom 30. September 1986 werden entschärft.419 Gleiches gilt für Vorschriften betreffend einzelne Gruppen von Diensten (insbesondere Dienste, die außerhalb Europas verbreitet werden, bestimmte ertragsschwache Rundfunkdienste und interne Kommunikationsdienste). Über- dies enthält das Gesetz eine Reihe von Vorschriften, die die Entwicklung lokaler Dienste unterstützen sollen. Darüber hinaus modifiziert es die Regeln für digitales terrestrisches Fern- sehen und erhöht die maximale Anzahl der nationalen digitalen Lizenzen, die eine Person oder Körperschaft halten darf, von fünf auf sieben.420 Schließlich hebt das Gesetz das Monopol der Télédiffusion de France im Bereich der analog-terrestrischen Verbreitung der Programme der französischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf. Das Regime für Conditional-Access-Systeme aus Art. 95 des Gesetzes vom 30. September 1986 wurde nicht verändert. 238 414 Art. 35; L 30. Sept. 1986, neuer Art. 17-1. 415 Art. 45; L 30. Sept. 1986, Art. 28-1. 416 Art. 65; L 30. Sept. 1986, neuer Art. 34. 417 Art. 67 und 68; L 30. Sept. 1986, neuer Art. 34-1 and 34-1-1. 418 Art. 69; L 30. Sept. 1986, neuer Art. 34-3. 419 Art. 72 ff. 420 Art. 73. bb) Definitionen Wie bereits angesprochen wurde die medienrechtliche Terminologie kürzlich unter dem Einfluss der Konvergenz und des neuen Rechtsrahmens für elektro- nische Kommunikation modifiziert. Zu beachten ist, dass die neuen Legal- definitionen des Gesetzes vom 21. Juni 2004 und 9. Juli 2004 nur das öffent- liche Medienrecht betreffen und sich an den Definitionen, welche traditionell für den Rundfunkbereich in Fragen der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte gelten, nichts ändert. (1) „Elektronische Kommunikation“, „Kommunikation gegenüber der Allgemeinheit mit elektronischen Mitteln“, „Elektronische Kommunikationsnetze“, „Elektronische Kommunikationsdienste“ Art. 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2004 ersetzt den Begriff der Telekommunika- tion durch den Begriff der „elektronischen Kommunikation“ und das Gesetz- buch über Post und Telekommunikation wird zu dem Gesetz über die Post und die elektronische Kommunikation. Elektronische Kommunikation ist jetzt in Art. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986 und in Art. L.32 des Gesetzes über die Post und die elektronische Kommunikation definiert als: „Erstsendung, Übertragung oder Empfang von Zeichen, Signalen, geschriebenen Doku- menten, Bildern oder Ton auf elektromagnetischem Wege.“ (a) Kommunikation gegenüber der Allgemeinheit mit elektromagnetischen Mitteln Die Kommunikation gegenüber der Allgemeinheit mit elektromagnetischen Mitteln (communication au public par voie électronique) wird definiert als: „Jede Versorgung der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit im Wege eines Prozesses der elektronischen Kommunikation mit Zeichen, Signalen, geschriebenen Dokumenten, Bildern, Ton oder sonstigen Botschaften, die nicht die Eigenschaften privater Korrespondenz aufweisen“. Gemäß Art. L.32-2 des Postgesetzes werden elektronische Kommunikations- netze (réseaux de communications électroniques) definiert als: „Jede Einrichtung oder Gruppe von Einrichtungen für den Transport oder die Verbrei- tung und gegebenenfalls andere Mittel der Navigation für elektronische Kommunika- tion, insbesondere Vorrichtungen zur Zusammenschaltung und zur Navigation“. Ausdrücklich von dieser weiten Definition erfasst sind: „Satellitennetze, terrestrische Sendernetze, Systeme, die das Stromnetz zur Navigation elektronischer Kommunikation nutzen, und Netze, die audiovisuelle Kommunikations- dienste verbreiten oder zu deren Verbreitung genutzt werden.“ 239 (b) Elektronische Kommunikationsdienste Elektronische Kommunikationsdienste (services de communications électro- niques) werden definiert als: „Dienste, die vollständig oder zum Teil in der Bereitstellung elektronischer Kommunika- tion bestehen. Dienste, die in der Herausgabe oder der Verbreitung von Kommunika- tionsdiensten an die Öffentlichkeit bestehen, sind nicht erfasst.“ Obwohl diese Definition weniger klar ist als ihr Gegenstück im europäischen Gemeinschaftsrecht, schließt sie dennoch Fernsehkanäle und andere Heraus- geber audiovisueller Programme aus – im Hinblick auf ihre traditionellen Aktivitäten und soweit sie nicht technische Dienste für die Verbreitung anbieten. (2) „Audiovisuelle Kommunikation“, „audiovisuelle Dienste“ (a) Audiovisuelle Kommunikation „Audiovisuelle Kommunikation“ stellt nunmehr einen Unterbegriff der „com- munication au public par voie électronique“ und der „communications électro- niques“ dar. Sie wird jetzt definiert in Art. 2 des Gesetzes vom 30. September 1986 als: „jegliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit durch Hörfunk- oder Fernseh- dienste, unabhängig von den Mitteln der Verbreitung an die Öffentlichkeit, und jegliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit durch elektronische Mittel, bei der es sich nicht um Hörfunk- oder Fernsehdienste handelt und die nicht öffentlicher Online- Kommunikation (communication au public en ligne) im Sinne des Art. 1 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 entspricht“. Demzufolge besteht audiovisuelle Kommunikation gemäß der neuen Definition in Art. 2 des Gesetzes vom 30. September 1986 aus drei Kategorien „audio- visueller Kommunikationsdienste“, wobei der letztere Begriff seinerseits nicht ausdrücklich definiert wird. – Erstens: „Fernsehdienste“, die in demselben Artikel definiert werden als:m „jeder mit elektronischen Mitteln erbrachte Kommunikationsdienst gegenüber der Öffentlichkeit, der dazu bestimmt ist, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden, und dessen Hauptpro- gramm in einer geordneten Abfolge aus Einzelprogrammen besteht, die Bilder und Ton umfassen.“ Bemerkenswert ist, dass diese Definition, soweit sie sich auf die Dienste be- zieht, die „dazu bestimmt sind, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden“, weder Video-on- demand noch Download-Dienste erfasst. Allerdings scheint sie Near-Video- on-Demand zu umfassen (soweit man nicht bestreitet, dass solche Dienste eine „geordnete Abfolge von Programmen“ darstellen). Sowohl die Literatur als auch der CSA scheinen diese Auffassung zu teilen, die auch der Recht- 240 sprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2005, Mediakabel BV/Commissariaat voor de Media (C-89/04) entspricht. – Zweitens: „Hörfunkdienste“, die auf ähnliche Weise definiert sind als: „jeder mit elektronischen Mitteln erbrachte Kommunikationsdienst gegenüber der Öffentlichkeit, der dazu bestimmt ist, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden, und dessen Hauptpro- gramm in einer geordneten Abfolge von Sendungen besteht, die sich aus Tönen zusammensetzen“. – Drittens: Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit jegliche „Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit mit elektronischen Mitteln durch Dienste, bei denen es sich nicht um Hörfunk oder Fernsehen handelt und die keine öffentliche Online-Kommunikation (communication au public en ligne) dar- stellen,“ wobei „Online-Kommunikation“ durch Art. 1 des LCEN-Gesetzes definiert wird (s. u.). Diese dritte Kategorie ist eng formuliert. Internetseiten und Diskussionsforen sind mittlerweile eindeutig „öffentliche Online-Kommuni- kation“ und deshalb nicht umfasst. Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Kategorie der „Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit durch elektronische Mittel durch Dienste, bei denen es sich nicht um Hörfunk oder Fernsehen handelt,“ beispielsweise Teletext und Programmführer ein- schließen. Auch Video-on-Demand und ähnliche Dienste scheinen nicht hierunter zu subsumieren zu sein, soweit sie der Definition der „öffent- lichen Online-Kommunikation“ unterfallen. Es würde sich dann nicht um audiovisuelle Kommunikation handeln, sie würden aber dennoch von der neuen Kategorie der audiovisuellen Dienste erfasst. (b) Audiovisuelle Dienste Der Ausdruck „audiovisuelle Dienste“ aus Art. 1 des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986 deckt eine Kategorie von Diensten ab, die weiter gefasst ist, als die Dienste der audiovisuellen Kommunikation, da sie sich auch auf die fol- genden Dienste erstreckt: „alle Dienste, die audiovisuelle, kinematografische oder aus Tönen bestehende Werke an die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit verbreiten, unabhängig von der Art und Weise der Übertragung“. Eine Einstufung als „audiovisueller Kommunikationsdienst“ hat die Lizenzie- rungs- und inhaltsbezogenen Pflichten aus dem Gesetz vom 30. September 1986 zur Folge. Dabei sind bestimmte Vorschriften des Gesetzes auf Hörfunk und Fernsehen beschränkt (bestimmte inhaltsbezogene Pflichten, Fusionskon- trolle etc.). 241 Eine Einstufung als „audiovisueller Dienst“ (und nicht als „audiovisueller Kommunikationsdienst“) – zum Beispiel VoD – zieht noch keine besonderen Verpflichtungen aus dem Gesetz vom 30. September 1986 nach sich. Art. 1 des Gesetzes von 1986 sieht aber vor, dass das Ziel der Entwicklung der audiovisuellen Produktion sich auf solche Dienste bezieht; dieses ist allerdings nicht näher beschrieben. (3) Öffentliche Online-Kommunikation Der Ausdruck „öffentliche Online-Kommunikation“ (communication au public en ligne) wird in Art. 1 des LCEN-Gesetzes definiert als: „Jede auf individuelle Anfrage erfolgende Übertragung von digitalen Daten, die nicht die Eigenschaften privater Korrespondenz haben, durch einen Prozess der elektronischen Kommunikation, welcher einen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Sender und Empfänger erlaubt“ In Anwendung eines auslegenden Ministererlasses vom 17. Februar 1988, ist „private Korrespondenz“ gegeben, wenn die Nachricht ausschließlich für einen oder mehrere festgelegte und individualisierte Personen bestimmt ist. Dem- entsprechend erfasst „öffentliche Online-Kommuniktion“ vor allem „World- Wide-Web“-Dienste und ähnliche Dienste, die nicht als Hörfunk oder Fern- sehen eingestuft werden können. Die Definition scheint auch auf „audiovisuelle Dienste“ wie Video-on- Demand Anwendung zu finden, jedenfalls dann, wenn diese einen gewissen Grad an Interaktivität aufweisen.421 Kurioserweise würde allerdings der Verweis auf „digitale Übertragung“ Video-on-Demand ausschließen, das auf analogem Wege übertragen wird!422 Zu beachten ist auch, dass „öffentliche Online-Kommunikation“ nicht auf Kabelübertragung beschränkt ist. Der Ausdruck ist insoweit missverständlich.n b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Der Anwendungsbereich der neuen Definitionen und die daraus folgende An- passung des französischen Medienrechts ist vollkommen vereinbar mit den Vorschriften des Europäischen Fernsehübereinkommens vom 5. Mai 1989 und mit denen der Fernsehrichtlinie423. 242 421 Unklar ist, ob etwa Video-on-Demand über Kabelnetz nach telefonischer Bezahlung von dieser Definition erfasst ist. 422 Was sie letztlich zu „audiovisuellen Kommunikationsdiensten“ macht! 423 Vor allem mit den Begriffen „Rundfunkveranstalter“ in Art. 2 c des Übereinkommens (in der Fassung des Protokolls von 1998) und „Übertragung“ in Art. 2a (der auch Kabelübertragung umfasst) und mit der Defini- tion der Fernsehsendung in Art. 1 der Fernsehrichtlinie. c) Definition der Adressaten aa) Erbringer von Fernseh- und Hörfunkdiensten Gemäß dem Gesetz vom 30. September 1986 sind die Lizenzpflicht und die Verpflichtungen hinsichtlich der Inhalte anwendbar auf die „Herausgeber von Hörfunk und Fernsehdiensten“, d. h. die Personen, die die Verantwortung für den redaktionellen Inhalt der Dienste tragen; dies gilt unabhängig von der ver- wendeten Plattform. bb) Plattformbetreiber Die Definition der Plattformbetreiber wurde durch das Gesetz vom 9. Juli 2004 leicht geändert. Plattformbetreiber (distributeurs de services) werden in Art. 2-1 des Gesetzes vom 30. September 1986 definiert als: „jede Person, die mit Herausgebern von Diensten in vertragliche Beziehungen tritt mit dem Ziel, ein Angebot an audiovisuellen Kommunikationsdiensten über ein elektroni- sches Kommunikationsnetz an die Öffentlichkeit zu richten“ und „jede Person, die ein solches Angebot erstellt, indem sie vertragliche Beziehungen mit anderen Plattform- betreibern eingeht“. Das Regime für Plattformbetreiber ist jetzt teilweise vereinheitlicht. Spezielle Regeln gibt es weiterhin für Betreiber von digital-terrestrischen Sendeplatt- formen. Allerdings sind Plattformbetreiber, die „ein elektronisches Kommuni- kationsnetz, welches keiner Frequenzzuweisung durch den CSA bedarf“ (d. h. Kabel, Satellit, ADSL-Netze, Internet, Telefon etc.), betreiben, einem Anmelde- system – hinichtlich der Errichtung bei der Telekommunikationsaufsichts- behörde (ARCEP) und hinsichtlich der Nutzung beim CSA – unterworfen. Die Anmeldung beim CSA ist für Netze, die weniger als 100 Haushalte erreichen, nicht erforderlich. Die einzelnen Bestandteile der Anmeldung werden durch Erlass festgelegt. Der CSA ist jetzt befugt, Streitigkeiten zwischen Plattform- betreibern und Rundfunkveranstaltern auf allen Plattformen zu schlichten. cc) Multiplexbetreiber Die Betreiber von Multiplexen für digitales terrestrisches Fernsehen unter- liegen einem Genehmigungsverfahren nach Vorschlag durch die Kanäle, die in dem Multiplex verbreitet werden. Der CSA ist befugt, Streitigkeiten zwischen Rundfunkveranstaltern innerhalb eines Multiplexes über die Wahl des Multi- plexbetreibers zu schlichten. dd) EPGs Wie erwähnt fallen EPGs jetzt unter die Definition der audiovisuellen Dienste. 243 d) Tabellarischer Überblick 4. Ausblick Es ist wahrscheinlich noch zu früh, um ein Urteil über den neuen Rechts- rahmen für die elektronischen Medien in Frankreich zu fällen. Jedenfalls sind derzeit keine Fälle bekannt, die zu Anwendungsproblemen geführt hätten. a) Weitere Änderungen des geltenden Rechtsrahmens Änderungspläne für die nahe Zukunft existieren nicht. Allerdings fehlen noch einige untergesetzliche Regelungen in Form von Umsetzungserlassen, ins- besondere in Bezug auf die Erbringung audiovisueller Dienste über das Internet 244 Dienst/ Anforderungen Fernsehen und Hörfunk über An- tenne, Kabel oder Satellit Fernsehen über sonstige elektroni- sche Netze Hörfunk über sonstige elektroni- sche Netze Audiovisuelle Dienste über elektronische Netze, die nicht als Fernsehen oder Hörfunk einzustufen sind (VoD, Downloading) Nicht-audio- visuelle Dienste über elektroni- sche Netze (Internet- seiten, kommerzielle Dienste) Betreiber elektroni- scher Kommuni- kations- netze (Kabel- netze) Betreiber „nicht- audio- visueller“ Kommuni- kations- netze Lizenz erforderlich Ja Ja Ja Nein Nein Anmeldung erforderlich Nein Ja (durch das Minis- terium/ ARCEP) Ja (durch das Minis- terium/ ARCEP) Spezielle gesetzliche Werbe- vorschriften Ja Noch nicht (Erlass) Noch nicht (Erlass) Nein Ja Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Spezielle Werbevorschrif- ten (Selbst- regulierung) Ja Ja Nein Nein Ja Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Produktions-/ Sendequoten Ja Ja Nein Nein Nicht anwendbar Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar Spezielle Beteiligungs- beschränkun- gen (Fusions- kontrolle) Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Sonstige spe- zielle inhaltsbe- zogene Pflich- ten (Jugend- schutz etc.) Ja Ja (wer- den noch festgelegt) Ja (wer- den noch festgelegt) Nein Ja Nicht anwend- bar Nicht anwend- bar und auf Betreiber von Plattformen für audiovisuelle Dienste. Zudem gibt es Diskussionen über Dienste wie Video-on-Demand (insbesondere über die Chro- nologie der Medien), und ein regulatorisches Eingreifen in diesem Bereich ist nicht auszuschließen. Schließlich sind die Akteure des französischen audiovisuellen Sektors aktiv am Prozess der Revision der Fernsehrichtlinie beteiligt, der zu einer weiteren Anpassung des Gesetzes vom 30. September 1986 führen könnte. b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie Nach einer breit angelegten Konsultation übersandte die französische Regierung ihre Beobachtungen am 5. September 2005 der Europäischen Kommission. Die französischen Behörden brachten ihre Unterstützung für den Vorschlag der Kommission zum Ausdruck, der die Ausdehnung des Anwendungsbereiches einer zukünftigen Richtlinie auf jede Form der elektronischen Erbringung audiovisueller Inhaltsdienste, d. h. auf alle Dienste, die bewegte Bilder und Töne mittels elektronischer Kommunikation an die Öffentlichkeit verbreiten, beinhaltet (die Definition schließt also de facto alle Arten der Individual- kommunikation aus). Die französischen Behörden befürworten auch die Unter- scheidung zwischen linearen audiovisuellen Diensten und nicht-linearen audio- visuellen Diensten, wenn dies durch eine genaue Definition bewerkstelligt wird. Insbesondere sprechen sie sich dafür aus, dass lineare audiovisuelle Dienste unabhängig von der Übertragungsplattform eindeutig alle Fernsehdienste einschließen sollen (digital-terrestrisch, Kabel, Satellit, ADSL, Internet). Nicht- lineare audiovisuelle Dienste wären dann Dienste auf Abruf des Nutzers, Pro- gramme, die in jedem beliebigen Moment verfügbar wären. Die Unterschei- dung zwischen diesen beiden Dienstekategorien wäre dann gestützt auf das Kriterium der Gleichzeitigkeit entsprechend der Auslegung durch den EuGH in der Mediakabel-Entscheidung vom 2. Juni 2005. Frankreich unterstützt den Vorschlag, auf alle audiovisuellen Dienste eine Reihe von gemeinsamen Grundregeln anzuwenden, die auf die fünf funda- mentalen Ziele gerichtet sind, die die Kommission aufzählt, nämlich: – der Schutz Minderjähriger; – die Kenntlichmachung kommerzieller Kommunikation; – qualitative Mindestverpflichtungen im Bereich der kommerziellen Kommu- nikation; – das Recht auf Gegendarstellung; – grundlegende Identifikationserfordernisse. Allerdings weisen die französischen Behörden darauf hin, dass der überwie- gende Teil dieser Gebiete bereits von existierenden bzw. kürzlich verabschie- 245 deten Regelungsinstrumenten abgedeckt wird (Empfehlung 98/560/EG über den Schutz Minderjähriger und die Wahrung der Menschenwürde, Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, Richtlinie 2003/33/EG über Tabakwerbung). Der einzig wirkliche Mehrwert, den eine solche Regelung er- zeugen könnte, würde demnach in Maßnahmen zur Unterstützung der europäi- schen oder der unabhängigen audiovisuellen Produktion bestehen. Zusätzlich ist Frankreich der Auffassung, dass ein sechstes grundlegendes Regulierungsziel aufgenommen werden sollte: Die Förderung der kulturellen Vielfalt. Im Besonderen wünschen die französischen Behörden, dass die Vor- schriften über die Förderung der kulturellen Vielfalt für lineare audiovisuelle Dienste aufrechterhalten werden. Darüber hinaus befürworten sie die Anwen- dung ähnlicher Maßnahmen auf nicht-lineare Dienste. Diese Unterstützung sollte in einer Reihe von Maßnahmen bestehen, zum Beispiel: Verpflichtun- gen zu Investitionen in europäische/unabhängige Produktionen abhängig vom Umsatz, Mindestanteile für europäische/unabhängige Produktionen in Video- on-Demand-Katalogen und eine Verpflichtung, europäische und unabhängige Produktionen in elektronischen Programmführern zu bevorzugen. Schließlich hat Frankreich seinen Wunsch nach einem Festhalten an Art. 3 der Fernsehrichtlinie deutlich gemacht, der den Mitgliedstaaten die Möglich- keit belässt, in den von der Richtlinie erfassten Bereichen für Veranstalter, die ihrer Rechtshoheit unterliegen, detailliertere oder strengere Regeln vorzusehen.e 5. Zusammenfassung a) Einleitung Der gegenwärtige Rechtsrahmen ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 „über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft“ und aus dem Gesetz Nr. 2004-669 vom 9. Juli 2004 „über elektronische Kommunikation und audiovisuelle Kommunikationsdienste“.Vor In-Kraft-Treten dieser Gesetze war das französische Rundfunkrecht größtenteils an den verschiedenen Über- tragungswegen – analog-terrestrisch, digital-terrestrisch, Satellit und Kabel – ausgerichtet. b) Inhaltedienste Inhaltedienste sind zunächst unterteilt in audiovisuelle Dienste gemäß der Definition aus Art. 1 der konsolidierten Fassung des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986, die wie folgt lautet: „alle Dienste, die audiovisuelle, kinematografische oder aus Tönen bestehende Werke an die Öffentlichkeit oder einen Teil der Öffentlichkeit verbreiten, unabhängig von der Art und Weise der Übertragung“. 246 Demgegenüber ist „öffentliche Online-Kommunikation“ (communication au public en ligne) in Art. 1 des LCEN-Gesetzes definiert als: „jede auf individuelle Anfrage erfolgende Übertragung von digitalen Daten, die nicht die Eigenschaften privater Korrespondenz haben, durch einen Prozess der elektronischen Kommunikation, welcher einen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Sender und Empfänger erlaubt“ „Öffentliche Online-Kommunikation“ erfasst vor allem „World-Wide-Web“- Dienste und ähnliche Dienste. Abgrenzungsschwierigkeiten können sich mit steigendem Grad der Interaktivität audiovisueller Dienste ergeben, da diese dann streng genommen auch das Tatbestandsmerkmal des gegenseitigen Infor- mationsaustausches erfüllen. Dienstleistungen der „öffentlichen Online-Kom- munikation“ können auch die Merkmale der Definition der audiovisuellen Dienste erfüllen. Auf einer zweiten Ebene findet sich noch eine Unterkategorie der „audio- visuellen Dienste“, die so bezeichneten „audiovisuellen Kommunikations- dienste“. Welche audiovisuellen Diensten auch audiovisuelle Kommunika- tionsdienste darstellen, ergibt sich aus der Definition der audiovisuellen Kommunikation in Art. 2 des konsolidierten Gesetzes vom 30. September 1986: „jegliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit durch Hörfunk- oder Fernseh- dienste, unabhängig von den Mitteln der Verbreitung an die Öffentlichkeit, und jegliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit durch elektronische Mittel, bei der es sich nicht um Hörfunk- oder Fernsehdienste handelt und die nicht öffentlicher Online- Kommunikation (communication au public en ligne) im Sinne des Artikels 1 des Ge- setzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 entspricht“. Hier wird also zur öffentlichen Online-Kommunikation trennscharf abgegrenzt. Durch diese Definition wird der Begriff der audiovisuellen Kommunikations- dienste zum einen nach außen definiert, zum anderen wird aber auch eine dritte Unterscheidungsebene vorgegeben. Auf dieser dritten Ebene wird also unterschieden zwischen: – Erstens: „Fernsehdiensten“, die in demselben Artikel definiert werden als:m „jeder mit elektronischen Mitteln erbrachte Kommunikationsdienst gegenüber der Öffentlichkeit, der dazu bestimmt ist, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden, und dessen Hauptpro- gramm in einer geordneten Abfolge aus Einzelprogrammen besteht, die Bilder und Ton umfassen.“ Nach herrschender Meinung umfasst diese Definition Near-Video-on- Demand, nicht aber Video-on-Demand. 247 – Zweitens: „Hörfunkdienste“, die definiert sind als: „jeder mit elektronischen Mitteln erbrachte Kommunikationsdienst gegenüber der Öffentlichkeit, der dazu bestimmt ist, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden, und dessen Hauptpro- gramm in einer geordneten Abfolge von Sendungen besteht, die sich aus Tönen zusammensetzen“. – Drittens: Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit ist jegliche „Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit mit elektronischen Mitteln durch Dienste, bei denen es sich nicht um Hörfunk oder Fernsehen handelt und die keine öffentliche Online-Kommunikation (communication au public en ligne) dar- stellen.“ Da Internetangebote und Video-on-Demand unter die oben beschriebene Kate- gorie der „öffentlichen Online-Kommunikation“ fallen, bleiben für diese Kate- gorie im Wesentlichen Teletext und Programmführer übrig. EPGs sind damit audiovisuelle Kommunikationsdienste. Der CSA hatte EPGs unter der alten Rechtslage als Fernsehdienste eingestuft, die gemäß Art. 30-1 des Kommuni- kationsfreiheitsgesetzes (über die Lizenzierung von digitalen terrestrischen Fernsehdiensten) zu genehmigen seien, wobei er die Besonderheiten der EPGs ausdrücklich anerkannte. Vorgaben für EPGs waren die universelle und freie Empfangbarkeit, die gleichberechtigte Abdeckung aller im Digitalfernsehen vorhandenen Programme, redaktionelle Neutralität sowie ein Abzielen auf eine größtmögliche Anzahl an Zuschauern. Dienste, die weder unter den Begriff der audiovisuellen Kommunikations- dienste noch unter „öffentliche Online-Kommunikation“ fallen, sind damit als „audiovisuelle Dienste“ im oben beschriebenen Sinn nur wenigen rechtlichen Pflichten unterworfen. c) Signalübertragung Auch bei der Signalübermittlung finden sich neue Begriffe. Der Begriff der Telekommunikation wurde ersetzt durch den Begriff der „elektronischen Kom- munikation“ und das Gesetzbuch über Post und Telekommunikation wird zu dem Gesetz über die Post und die elektronische Kommunikation. Elektronische Kommunikation ist jetzt in Art. 2 des Gesetzes vom 30. Sep- tember 1986 und in Art. L.32 des Gesetzes über die Post und die elektronische Kommunikation definiert als: „Erstsendung, Übertragung oder Empfang von Zeichen, Signalen, geschriebenen Doku- menten, Bildern oder Ton auf elektromagnetischem Wege.“ Eine zweite Kategorie, die insbesondere die Übermittlung von Rundfunk um- fasst, ist die „Kommunikation gegenüber der Allgemeinheit mit elektromagneti- 248 schen Mitteln“ (communication au public par voie électronique). Sie wird definiert als: „jede Versorgung der Öffentlichkeit oder von Teilen der Öffentlichkeit im Wege eines Prozesses der elektronischen Kommunikation mit Zeichen, Signalen, geschriebenen Dokumenten, Bildern, Ton oder sonstigen Botschaften, die nicht die Eigenschaften privater Korrespondenz aufweisen“. Gemäß Art. L.32-2 des Postgesetzes werden elektronische Kommunikations- netze (réseaux de communications électroniques) definiert als: „jede Einrichtung oder Gruppe von Einrichtungen für den Transport oder die Verbrei- tung und gegebenenfalls andere Mittel der Navigation für elektronische Kommunika- tion, insbesondere Vorrichtungen zur Zusammenschaltung und zur Navigation“. Diese weite Definition umfasst ausdrücklich „Satellitennetze, terrestrische Sendernetze, Systeme, die das Stromnetz zur Navigation elektronischer Kom- munikation nutzen, und Netze, die audiovisuelle Kommunikationsdienste ver- breiten oder zu deren Verbreitung genutzt werden.“ Elektronische Kommunikationsdienste (services de communications électro- niques) werden definiert als: „Dienste, die vollständig oder zum Teil in der Bereitstellung elektronischer Kommunika- tion bestehen. Dienste, die in der Herausgabe oder der Verbreitung von Kommunika- tionsdiensten an die Öffentlichkeit bestehen, sind nicht erfasst.“ Obwohl diese Definition weniger klar ist als ihr Gegenstück im europäischen Gemeinschaftsrecht, schließt sie dennoch Fernsehkanäle und andere Heraus- geber audiovisueller Programme aus – im Hinblick auf ihre traditionellen Ak- tivitäten und soweit sie nicht technische Dienste für die Verbreitung anbieten.n Die Definition der Plattformbetreiber wurde durch das Gesetz vom 9. Juli 2004 leicht geändert. Plattformbetreiber (distributeurs de services) werden in Art. 2-1 des Gesetzes vom 30. September 1986 definiert als: „jede Person, die mit Herausgebern von Diensten in vertragliche Beziehungen tritt mit dem Ziel, ein Angebot an audiovisuellen Kommunikationsdiensten über ein elektroni- sches Kommunikationsnetz an die Öffentlichkeit zu richten“ und: „jede Person, die ein solches Angebot erstellt, indem sie vertragliche Beziehungen mit anderen Plattform- betreibern eingeht“. Das Regime für Plattformbetreiber wurde teilweise vereinheitlicht. Spezielle Regeln gibt es weiterhin für Betreiber von digital-terrestrischen Sendeplatt- formen. Allerdings sind Plattformbetreiber, die „ein elektronisches Kommuni- kationsnetz, welches keiner Frequenzzuweisung durch den CSA bedarf“ (d. h. Kabel, Satellit, ADSL-Netze, Internet, Telefon etc.), betreiben, einem Anmelde- system – hinsichtlich der Errichtung bei der Telekommunikationsaufsichts- behörde (ARCEP) und hinsichtlich der Nutzung beim CSA – unterworfen. 249 d) Ergebnis Dem französischen Kommunikationsrecht wurde im Jahr 2004 eine gänzlich neue Gestalt gegeben. Im Bereich des Telekommunikationsrechts wurden dabei die Vorgaben des neuen europäischen Rechtsrahmens umgesetzt, was nicht zuletzt zu einer Änderung einiger maßgeblicher Begrifflichkeiten führte: So ist jetzt nicht mehr von Telekommunikation die Rede, sondern von „elektronischer Kommunikation“. Die Vorgaben für die Inhalteregulierung stellen sich als abgestuftes Rege- lungssystem dar. Die große übergeordnete Kategorie der audiovisuellen Dienste ist äußerst weit gefasst. Die Unterkategorie der audiovisuellen Kommunika- tionsdienste trägt durch ihre Dreiteilung der technischen Entwicklung Rech- nung. Erfasst werden Hörfunkdienste, Fernsehdienste und Dienste, die auf- grund der Formulierung der betreffenden Definition als Auffangtatbestand im Wesentlichen als „Rundfunkbegleitdienste“ beschrieben werden können. Besonderes Merkmal sowohl der Hörfunk-, als auch der Fernsehdienste ist, dass sie dazu bestimmt sein müssen, gleichzeitig von der gesamten Öffentlich- keit oder einem Teil der Öffentlichkeit empfangen zu werden. Damit handelt es sich um Verteildienste. Insoweit lässt sich auch hier eine gewisse Vergleich- barkeit mit der Definition der Fernsehsendung aus der Fernsehrichtlinie kon- statieren, in der ebenfalls auf die Allgemeinheit Bezug genommen wird. Das zweite wichtige Merkmal der Fernseh- bzw. Hörfunkdienste, das Bestehen des Hauptprogramms aus einer geordneten Abfolge von Sendungen, erinnert bereits an das Konzept der Linearität, wie es in der überarbeiteten Version der Fernseh- richtlinie zum Tragen kommen soll. Für Abrufdienste findet sich der Begriff der „öffentlichen Online-Kommu- nikation“, der durch vier wesentliche Merkmale bestimmt ist. Es muss zum einen eine Übertragung „auf individuelle Anfrage“ erfolgen, zum Zweiten muss es sich bei den übertragenen Daten um digitale Daten handeln, zum Dritten muss ein gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Sender und Empfänger möglich sein und schließlich darf der Dienst sich nicht als private Korrespondenz darstellen. Das französische System beruht also auf einer Zweiteilung in lineare Verteil- dienste (inklusive Begleitdiensten) auf der einen und interaktive Abrufdienste auf der anderen Seite. Dabei ist es weitestgehend technologieneutral aus- gestaltet; die Art der Übertragung spielt für die Einstufung der Dienste keine Rolle. Dennoch ist auch diese auf den ersten Blick trennscharfe Unterteilung nicht frei von Abgrenzungsschwierigkeiten. So können Angebote aus dem Bereich der „öffentlichen Online-Kommunikation“ auch unter die Definition der audio- visuellen Dienste fallen. Insoweit muss allerdings angemerkt werden, dass dies keine gravierenden Folgen für die regulatorische Praxis zeitigt. Eine Einstu- 250 fung als „audiovisueller Dienst“ (und nicht als „audiovisueller Kommunika- tionsdienst“) zieht noch keine besonderen Verpflichtungen aus dem Gesetz vom 30. September 1986 nach sich. Es ist lediglich vorgesehen, dass das Ziel der Entwicklung der audiovisuellen Produktion sich auf solche Dienste bezieht; dieses ist allerdings nicht näher beschrieben, da es im Hinblick auf rechtliche Vorgaben vor allem auf die Frage ankommt, ob ein Dienst in die Kategorie der audiovisuellen Kommunikationsdienste fällt, die wiederum schon ausweislich ihrer Formulierung eindeutig von der der „öffentlichen Online-Kommunika- tion“ abgegrenzt werden kann. 251 IV. Italien Der Beitrag basiert auf einem von Rechtsanwalt PROF. DR. ROBERTO MASTROIANNI (Universität von Neapel) im Auftrag der Autoren verfassten Länderbericht. 1. Hintergrund a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung der Medien in Italien Gemäß dem Jahresbericht 2005 der italienischen Aufsichtsbehörde AGCom hat sich das Volumen des italienischen Telekommunikationsmarktes trotz der negativen Entwicklung der Gesamtkonjunktur im Jahr 2004 um 6,3 % erhöht. Dieses erhebliche Wachstum hat mehrere Gründe, einer davon ist die beacht- liche technologische Entwicklung der italienischen Netze. Was die Mobiltelefonie angeht, ist zu beachten, dass mobile Dienste (+9,2 % im Jahr 2004) den Festnetzsektor (nur +3,3 %) erfolgreich überholt haben und mittlerweile 18,2 Milliarden Euro Umsatz generieren. Der erwähnenswerte Zuwachs im Mobilfunksektor ist hauptsächlich auf die erfolgreiche Einführung von UMTS zurückzuführen. Das nur moderate Wachstum im Festnetzsektor liegt an einem Rückgang der Anzahl der Telefondienste, der allerdings durch Zuwächse bei der Datenübertragung und dem Internet kompensiert wurde. Über- dies hat der Rückgang der reinen Festnetztelefonnutzung (–2,5 %) ein leichtes Sinken der Erträge in der Festnetztelefoniesparte mit sich gebracht (–2,9 %). Allerdings ist zu beachten, dass die dortigen Preisrückgänge auch von dem Wettbewerbsdruck durch den Mobilfunksektor und der Entwicklung und Ver- breitung der internetbasierten VoIP-Technologie befördert wurden. In dieser Hinsicht ist das Internet der auffälligste Sektor des italienischen Medienmarktes, und zwar insbesondere die breitbandigen Internetverbindun- gen. Die Gesamtzahl der Breitbandverbindungen betrug Ende 2004 4,7 Millio- nen und lag damit doppelt so hoch wie 2003. Genauer gesagt war Italien in den Jahren 2003 und 2004 das europäische Land mit den höchsten Zuwachs- raten im Breitbandbereich. Darüber hinaus machen die italienischen Breitband- anschlüsse mittlerweile 14,6 % der gesamten europäischen Breitbandzugänge aus, während dieser Anteil 2003 noch bei 9,2 % lag. Was die technologische Entwicklung des Telekommunikationssektors an- geht, darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Prozess der Konvergenz zwischen Netzen und Diensten sich inzwischen in einem fortgeschrittenen Stadium be- findet. Tatsache ist, dass mittlerweile die meisten mobilen Endgeräte (d. h. Mobiltelefone, PDAs etc.) den Nutzern die Inanspruchnahme einer großen Aus- wahl von Mehrwertdiensten (Video-Downloads und -streaming, Videospiele, Logos und Klingeltöne zum Herunterladen, WAP, Infonews, mobiles Fern- sehen, MMS, E-Mail, vertikale und horizontale Anwendungen) ermöglichen.m 252 Schließlich verdient auch ein „hybrider“ Sektor (d. h. eine Mischung aus Festnetz- und mobilen Diensten) Beachtung: Die so genannten WiFi-Dienste und -Netze. Aus den Zahlen des Jahres 2004 lässt sich schließen, dass derzeit in Italien mehr als 1.200 Hot-Spots in Betrieb sind, dennoch stellen diese noch keine spürbare wettbewerbliche „Bedrohung“ für den Mobilfunksektor dar. Im Fernsehmarkt ist frei empfangbares analoges Fernsehen immer noch der wichtigste Untersektor, der sich aus elf landesweit verbreiteten analogen Pro- grammen und über 500 Lokalsendern zusammensetzt. Die Gesamtzuschauer- zahl zur Hauptsendezeit lag im Jahr 2004 bei 25 Millionen, dabei teilen die beiden größten nationalen Veranstalter, RAI und Mediaset, deren Werbetöchter den Großteil der Werbeeinnahmen im Fernsehbereich erzielen, 90 % der Zu- schauer unter sich auf. Satellitenfernsehen macht weniger als 4 % des täglichen Fernsehkonsums aus, auch die Anteile der Kabelweiterverbreitung nehmen sich immer noch bescheiden aus, obwohl diese Dienste bei den Nutzern des Glasfaserkabels von Fastweb recht beliebt sind. Jüngst hat die Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den analo- gen Switch-off und die Verbreitung des digitalen terrestrischen Fernsehens zu fördern. Einer Umfrage der AGCom aus dem Mai 2004 zufolge haben derzeit mehr als 50 % der italienischen Bevölkerung Zugang zu mindestens einem digi- talen Multiplex, und die Gesamtzahl der Digitaldecoder im Eigentum italieni- scher Familien lag im Mai 2005 bei etwa 1,5 Millionen. Darüber hinaus hat eine weitere Studie der AGCom belegt, dass der derzeitige Preis der Decoder von über 90 % der italienischen Familien als angemessen erachtet wird. b) Übergreifendes Konzept der Regulierung Im Großen und Ganzen ist die Herangehensweise des italienischen Gesetz- gebers traditionell bestimmt von einer klaren Unterscheidung zwischen Infor- mations- und Kommunikationsdiensten. Eine ausdrückliche Anerkennung dieser Unterteilung ist schon in der gelten- den italienischen Verfassung von 1948 enthalten. Anders als die frühere italieni- sche Verfassungs-Charta, das Statuto Albertino von 1848, in dem nur die Pressefreiheit (d. h. ein Teilaspekt der Informationsfreiheit) angesprochen war, enthält die demokratische italienische Verfassung zwei grundlegende Vorschrif- ten für den Mediensektor: Art. 15 (Kommunikationsfreiheit) und Art. 21 (Infor- mationsfreiheit). Art. 21 schützt das grundlegende Prinzip des freien Ausdrucks von Ge- danken, wie in der folgenden Wendung deutlich wird: Artikel 21 (1) Jeder hat das Recht, seinen Gedanken frei durch Rede, Schrift oder andere Formen der Kommunikation Ausdruck zu verleihen. […] 253 (6) Veröffentlichungen, Aufführungen und andere Zur-Schau-Stellungen, die anerkannten moralischen Grundsätzen zuwiderlaufen, sind verboten. Maßnahmen zur Vorbeugung und Bestrafung von Verstößen sind durch Gesetz vorzuschreiben. Nichtsdestotrotz wurde durch unumstrittene Auslegung sowohl seitens der Rechtsprechung als auch der Literatur klargestellt, dass sich aus der Zusammen- schau dieser Vorschrift mit Art. 15 (siehe unten) ergibt, dass Art. 21 offensicht- lich speziell die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit (gewöhnlich als „Information“ bezeichnet) regelt. Umgekehrt wird persönliche Kommunikation zwischen bestimmten Einzelpersonen von Art. 15 (der die so genannte „Kom- munikations“-freiheit behandelt) erfasst. In Anbetracht des oben Dargestellten ist zu beachten, dass der sachliche Anwendungsbereich des Art. 21 also deutlich enger gefasst ist als derjenige, der von der Definition der „Telekommunikation“ der Internationalen Tele- kommunikationskonvention (Atlantic City, 1947) vorgegeben wird, der sich allgemein auf Signal-, Ton- und sonstige Datenübertragung bezieht und somit sowohl auf Massenkommunikation als auch auf Dienste für private Kommu- nikation Anwendung findet. Dagegen haben italienische Gerichte und Rechtswissenschaftler traditionell die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Öffentlichkeitserfordernisses aus Art. 21 nur Mediendienste, die für Massenkommunikation technisch geeignet und üblicherweise bestimmt sind – wie Presse, Rundfunk, Kino und öffent- liche Aufführungen –, dem Anwendungsbereich dieser Norm unterfallen. Der Umstand, dass sich solche Dienste an die Öffentlichkeit, d. h. an eine unbestimmte Anzahl nicht festgelegter Empfänger richten, berührt auch den rechtlichen Status der Informationsdienste. Tatsache ist, dass nur Massen- kommunikationsdienste nach Art. 21 Abs. 6 der italienischen Verfassung mit den „anerkannten moralischen Grundsätzen“ übereinstimmen müssen (siehe oben). Des Weiteren findet das grundlegende Prinzip des Pluralismus, welches im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit steht, nur auf Informationsdienste Anwendung, die nahe liegende Weise in rechtlicher Hinsicht nicht Gegenstand solcher Fragen des Schutzes der Privatsphäre sind, die normalerweise mit der Telekommunikation einher gehen. Im Hinblick auf die Adressaten des Art. 21 ergibt sich aus der Wendung „jeder“ in Absatz 1 eindeutig, dass der persönliche Anwendungsbereich der Norm sehr weit gefasst ist. Nach herrschender Meinung ist die Meinungsfrei- heit unleugbar eines der „unantastbaren Menschenrechte“, auf die in Art. 2 der italienischen Verfassung Bezug genommen wird. Folglich ist die Vorschrift in Art. 21 auf italienische Bürger und auch auf Ausländer unterschiedslos anwend- bar. Allerdings sieht die italienische Verfassung für zwei Kategorien von Per- sonen Abweichungen vor: Für Mitglieder des Parlaments und Regionalräte. Da diese Personen Teil der Legislative sind, schreiben Art. 68 bzw. Art. 122 vor, 254 dass solche Mandatsträger „nicht für Meinungen, die sie bei Ausübung ihres Mandats zum Ausdruck gebracht haben, oder für ihr Abstimmungsverhalten bei der Ausübung ihrer Funktionen haftbar gemacht werden dürfen“; damit wird für diese Personengruppen der Geltungsbereich der Meinungsfreiheit, die gemäß Art. 21 für „jedermann“ gilt, noch ausgeweitet. Des Weiteren hat das italienische Verfassungsgericht (Entscheidung Nr. 126/ 1985) klargestellt, dass sich aus der Zusammenschau dieser Vorschrift mit Art. 2 der italienischen Verfassung („Die Republik anerkennt und garantiert die unantastbaren Menschenrechte, sowohl für Individuen als auch für gesellschaft- liche Gruppen, die ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen“) augenschein- lich ergibt, dass auch juristischen Personen, Verbänden, politischen Parteien, Gewerkschaften und anderen „gesellschaftlichen Gruppen“ das Recht auf freie Meinungsäußerung aus Artikel 21 zusteht. Zu Art. 15 der italienischen Verfassung lässt sich zunächst anmerken, dass hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches dieser Vorschrift dieselben Erwägungen gelten wie zu Art. 21. Was den sachlichen Anwendungsbereich angeht, ist eine im Wortlaut der Norm, welcher sich ausdrücklich auf „Korrespondenz“ bezieht, enthaltene exemplarische Aufzählung von Diensten, die von diesem erfasst sind, als be- sonders bemerkenswert hervorzuheben. Artikel 15 (1) Freiheit und Vertraulichkeit der Korrespondenz und anderer Arten der Kommunika- tion sind unantastbar. Um also den Anwendungsbereich dieser Vorschrift vollständig zu erfassen, muss die genaue Bedeutung der Wendung „andere Arten der Kommunikation“ ergründet werden. Dem von Art. 12 Abs. 1 der einleitenden Vorschriften zum Zivilgesetzbuch vorgegebenen Auslegungskanon zufolge werden Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit dem maßgeblichen Kontext ausgelegt, vorliegend also mit dem Begriff der „Korrespondenz“. Eine verlässliche Definition dieses Terminus findet sich in der Umsetzungs- verordnung zum Postgesetz (Art. 24 des D. P. R. Nr. 655/1982), wonach Korres- pondenz definiert ist als: „jegliche verschlossene und jegliche nicht verschlossene Sendung, die aktuelle und persönliche Kommunikation enthält“. Da nach italienischer und völkerrechtlicher Rechtsprechung (insbesondere dem Fall Klass gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschen- rechte) der Begriff der Korrespondenz weit ausgelegt werden soll, um alle For- men der privaten Kommunikation zu erfassen, sind die beiden Hauptbestand- teile dieses Begriffes, d. h. die Aktualität und der persönliche Charakter, auch auf die „anderen Arten der Kommunikation“ nach Art. 15 anzuwenden und 255 tragen so zur Feststellung des sachlichen Anwendungsbereiches der Norm bei. Zunächst bestimmt die Aktualität den zeitlichen Aspekt der Einstufung der übermittelten Informationen als Kommunikation: Nach einer im Schrifttum, insbesondere von Pace, vertretenen Auffassung kann ein zugestellter und vom Empfänger gelesener Brief nicht mehr als Mittel der Kommunikation betrachtet werden. Nichtsdestotrotz spielt das zweite dieser Erfordernisse eine bei weitem größere Rolle. Es ist nämlich das Merkmal des persönlichen Charakters, welches traditionell der Unterscheidung zwischen Kommunikation zwischen den Betei- ligten und Information der Beteiligten dient. So sind Kommunikationsprozesse gekennzeichnet durch einen Strom von Informationen zwischen einer Quelle und einem oder mehreren bestimmten oder identifizierbaren Empfängern. Die Bedeutung dieser Merkmale liegt in ihrer Funktion als Richtschnur für die Auslegung der Wendung „andere Arten der Kommunikation“ in den letzten 50 Jahren. Die italienische Verfassung von 1948 enthielt zu keinem Zeitpunkt je irgendwelche Bezüge zu modernen Kommunikationsmitteln, wie Hörfunk, Telefon, Internet o. Ä. Nach Auffassung einiger Autoren, insbesondere Giocoli Naccis, handelte es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung des italieni- schen Gesetzgebers: Anstatt Verweisen auf Kommunikationsmittel, die durch technologischen Fortschritt ohnehin bald überholt wären, verwandten die Verfas- ser bewusst den Begriff der „Kommunikation“, d. h. eine flexible, zukunftsoffene Vorschrift, die sich selbst den Errungenschaften der Wissenschaft anpasst. Tatsächlich waren vom Begriff der „Kommunikation“ – und damit vom sachlichen Anwendungsbereich des Art. 15 – zunächst nur Telefon, Telegrafie und Funkübermittlung erfasst, Gleiches gilt für den Anwendungsbereich des Postgesetzes von 1936. Folglich gab es eine erhebliche gesetzliche Schutz- lücke, da es keinerlei Vorschriften über die Vertraulichkeit der Kommunika- tion, welche nicht in den Anwendungsbereich des Postgesetzes fiel, gab. Aus diesem Grund wurde mit dem Gesetz Nr. 98/1974 eine neue Bestimmung ein- geführt, die den Anwendungsbereich der Vorschriften zum Schutz der Vertrau- lichkeit der Telegrafie, der Telefonie und des Funkverkehrs ausdehnte auf „jede andere Übertragung von Ton, Bildern oder sonstigen Daten über Kabel oder geleitete Wellen“, wobei „geleitete Wellen“ ein veralteter Begriff für Glasfaserübertragungssysteme ist. Jüngst wurde der Anwendungsbereich des Vertraulichkeitsschutzes durch das Gesetz Nr. 547/1993 dergestalt erweitert, dass er jetzt auch Computer-Kommunikation einschließt. Trotzdem ist zu beachten, dass heutzutage die ehemals eindeutige Unter- scheidung zwischen Kommunikation und Information durch die technologische Konvergenz unschärfer wird. Denn die oben dargestellte traditionelle Unter- scheidung beruhte auf einer umfassenden Übereinstimmung zwischen Kom- munikationsmitteln (Netzen) und -aktivitäten (Diensten). Zum Beispiel wurden für Telefongespräche nur Telefonnetze verwendet, die ihrerseits auch aus- schließlich für Telefongespräche genutzt werden konnten. 256 Das frühere italienische Medienrecht wurde spürbar von dieser Trennung beeinflusst, so nahm insbesondere das Postgesetz von 1936 eine klare Unter- scheidung zwischen Telefonie und Telegrafie einerseits und Hörfunk anderer- seits vor. Erstere wurden über ein verkörpertes Medium, das heißt über Telefon- bzw. Telegrafenkabel, übertragen und richteten sich an bestimmte Empfänger, wohingegen der Rundfunk über den Äther an eine unbestimmte Hörerschaft verbreitet wurde. Die Bedeutung der technischen Mittel und der Quantität und der Qualität der Empfänger wurde zudem vom italienischen Verfassungsgericht betont, welches entschied, dass Kommunikation dem Anwendungsbereich des Art. 15 der italienischen Verfassung unterfällt und nicht unter Art. 21 subsumiert wer- den kann, da „[Kommunikation] mit Mitteln durchgeführt wird, die herkömmlich für die Kommuni- kation zwischen Personen bestimmt sind, um Mitteilungen an die Allgemeinheit zu senden“. Überdies haben sich fortan sowohl Rechtsprechung als auch Literatur auf diese Kategorien bezogen, wenn sie sich mit noch nicht regulierten Mediendiensten wie etwa Tele-Meetings oder Video-on-Demand befasst haben. Dagegen ist diese Unterscheidung inzwischen durch die neuesten Informa- tionstechnologien überflüssig gemacht worden. Ein und dieselben Mittel (etwa das Internet) können mittlerweile sowohl für Informations- (Internetseiten, Online-Publikationen etc.) als auch für Kommunikationsdienste (E-Mails, VoIP etc.) genutzt werden. Darüber hinaus führt diese technische Konvergenz auch zu einer wirtschaftlichen Konvergenz zwischen Unternehmen aus dem Infor- mations- und dem Kommunikationsbereich und lässt damit derzeit ein Bedürf- nis nach einer Konvergenz der Regulierung entstehen, die von dem Prinzip der Technologieneutralität inspiriert ist. Deshalb wurde mit dem neuen italienischen Rechtsrahmen auch die überholte Unterscheidung zwischen Kommunikations- und Informationsdiensten durch einen konvergenten Ansatz ersetzt, der in Abschnitt III. dargestellt wird. 2. Frühere Rechtslage a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien aa) Rundfunk (1) Hörfunk und Fernsehen Für den Rundfunkbereich stellt das Gesetz Nr. 223/1990 (auch „Mammì- Gesetz“ genannt) den ersten Versuch dar, diesen Sektor umfassend zu regeln, gefolgt von dem so genannten „Maccanico-Gesetz“ (Gesetz 249/1997), durch welches die italienische Medienaufsichtsbehörde AGCom errichtet wurde. 257 Im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand dieser Studie ist zu beachten, dass das Mammì-Gesetz eine umfassende und offene Rundfunkdefinition ent- hält: Abschnitt I – Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Art. 1 (allgemeine Grundsätze) 1. Die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen ist, unabhängig von den ver- wendeten technischen Mitteln, von herausragendem allgemeinen Interesse. Obschon diese Vorschrift in keiner Weise die Rundfunkdefinition neu gestal- tete, stellte ihr extrem weiter sachlicher Anwendungsbereich doch eines der Argumente für die Rechtmäßigkeit von Pay-TV dar. Kritiker hingegen führten an, dass Art. 32.1 des Mammì-Gesetzes Pay-TV verbiete. Abschnitt V – Übergangsvorschriften Art. 32 (Genehmigung zur Fortführung des Betriebs) Die Modifikation der technischen und operativen Funktionsweise (privater) Netze [für Rundfunk] ist verboten. Die Verbreitung verschlüsselter Programme erfordert den Einsatz von Ver- schlüsselungstechniken, die eine „Modifikation der technischen und operativen Funktionsweise privater Netze“ in diesem Sinne darstellt. Dennoch wurde diese Auslegung durch das oberste italienische Verwaltungsgericht (Consiglio di Stato) nicht bestätigt, welches urteilte, dass erstens die Verschlüsselung von Signalen die technische und operative Funktionsweise privater Netze nicht modifiziert; zweitens Art. 1.1 des Mammì-Gesetzes Fernsehsendungen unab- hängig von den verwendeten technischen Mitteln zulässt und drittens die Richt- linie 89/552/EWG die Übertragung von Fernsehprogrammen in verschlüsselter Form als Fernsehsendung einstuft. (2) Pay-TV Später wurde Pay-TV dann von D. P. R. 255/1992 geregelt, das alle für un- verschlüsseltes Fernsehen geltenden Pflichten und Verbote auf die verschlüsselte Übertragung ausdehnte. Des Weiteren fand sich eine wichtige Vorschrift für Pay-TV in Art. 3.11 des Gesetzes 249/1997: „Niemand darf mehr als eine Lizenz für die Verbreitung von verschlüsselten Fernseh- programmen über landesweit vergebene terrestrische Frequenzen erhalten.“ (3) Kabelübertragung Kabelfernsehen war jahrzehntelang ein vollständig unregulierter Sektor. Die erste Definition des Begriffes „Kabelfernsehen“ kann allenfalls im Gegen- schluss aus der Anwendung des Postgesetzes von 1936 abgeleitet werden, das 258 Kabelfernsehen nicht erfasste, so dass sich das staatliche Fernsehmonopol nicht auf dieses bezog und Kabelfernsehen damit als rechtlich zulässig erachtet werden konnte. Dagegen wurde Kabelfernsehen in der nächsten Fassung des Postgesetzes, die im Jahr 1973 verabschiedet wurde, ausdrücklich in das staat- liche Monopol eingeschlossen. Das italienische Verfassungsgericht allerdings erklärte die betreffende Vor- schrift für verfassungswidrig. Deshalb verabschiedete das Parlament in der Folge das Gesetz 103/1975, dessen Art. 24 „Einfachkanal-Kabelfernsehen“ er- fasste: Abschnitt II – Hörfunk- und Fernsehkabelnetze Art. 24 Installation und Betrieb von Netzen und Ausrüstung für die Hörfunk- und/oder Fernseh- Einfachkanal-Kabelübertragung und die Verbreitung von Programmen mit diesen Mitteln ist zulässig. (…) Allerdings war Einfachkanal-Kabelfernsehen schon zum Zeitpunkt des In- Kraft-Tretens dieses Gesetzes technisch überholt und wirtschaftlich unrentabel. Aus diesem Grund enthielt Gesetz 223/1990 eine Ermächtigung der Regie- rung, die sich mit der Frage wiederum im Erlass Nr. 73/1991 befasste. Hervor- zuheben ist, dass Art. 2 dieses Gesetzes sowohl Einfachkanal- als auch Mehr- fachkanal-Kabelfernsehen erfasst. Art. 2 Installation von Kabelfernsehnetzen und -ausrüstung Die Installation von Netzen und Ausrüstung für Kabelverbreitung von Hörfunk und Fernsehen, gleich ob Einfach- oder Mehrfachkanal, bleibt dem Staat vorbehalten, der diese sowohl auf direktem Wege als auch durch Vergabe von Konzessionen an Betreiber von Telekommunikationsnetzen und -diensten durchführt. (4) Satellitenübertragung Satellitenfernsehen war zunächst ebenso wenig im italienischen Medienrecht geregelt. Dieser Sektor wurde bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts durch vertragliche Instrumente reguliert, insbesondere durch das Übereinkommen zwischen dem Staat und der RAI. Der wichtigste Rechtsakt für den Bereich des Satellitenfernsehens ist der Legislativerlass Nr. 55/1997, durch welchen die Richtlinie 94/46/EG über die Satellitenkommunikation umgesetzt wird.m bb) Telekommunikation (1) Mobiltelefonie Mobiltelefonie wird durch D. P. R. 318/1997 geregelt, wodurch die Richtlinie 96/2/EG umgesetzt wird. Mobilfunkdienste sind dort folgendermaßen defi- niert: 259 Artikel 1 – Definitionen 1. Für die Zwecke dieser Verordnung (…) p) [ist] mobiler und persönlicher Kommunikationsdienst ein Dienst, der kein Satelliten- dienst ist und dessen Erbringung ganz oder zum Teil in der Etablierung von Funk- kommunikationsverbindungen für mobile Nutzer besteht und der ganz oder teilweise ein mobiles und persönliches Kommunikationssystem nutzt. (2) Festnetztelefonie Wie unter Punkt 5 dieses Abschnitts noch näher ausgeführt werden wird, er- gaben sich aus der Definition der Festnetztelefondienste in Art. 1.1 der D. P. R. 318/1997 verschiedene Probleme: (…) m) öffentliches Telefon-Festnetz [ist] ein öffentliches zusammengeschaltetes Telekom- munikationsnetz, welches unter anderem für die Erbringung von Sprachtelefondiensten zwischen Netzabschlusspunkten an festen Orten genutzt wird; (…) s) „Sprach-Telefondienst“ ist die Bereitstellung für die Öffentlichkeit des direkten Trans- ports und der Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschluss- punkten des öffentlichen, vermittelten Netzes, wobei jeder Benutzer das an solch einem Netzabschlusspunkt angeschlossene Endgerät zur Kommunikation mit einem anderen Netzabschlusspunkt verwenden kann; (…) b) Vereinbarkeit mit europäischem Recht aa) Rundfunk Für den Rundfunkbereich muss noch angemerkt werden, dass der Wortlaut des Art. 1.1 des Mammì-Gesetzes (siehe oben) weniger eindeutig ist als die detaillierte und genaue Definition der „Fernsehsendung“ aus Art. 1(a) der Richtlinie 89/552/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/36/EG: a) „Fernsehsendung“ [ist] die drahtlose oder drahtgebundene, erdgebundene oder durch Satelliten vermittelte, unverschlüsselte oder verschlüsselte Erstsendung von Fernseh- programmen, die zum Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt ist. Der Begriff schließt die Übermittlung an andere Veranstalter zur Weiterverbreitung an die Allgemein- heit ein. Nicht eingeschlossen sind Kommunikationsdienste, die auf individuellen Abruf Informationen oder andere Inhalte übermitteln, wie Fernkopierdienste, elektronische Datenbanken und andere ähnliche Dienste. Für das Kabelfernsehen setzt der Legislativerlass Nr. 55/1997 beinahe wört- lich die Richtlinie 94/46/EG um; maßgebliche Abweichungen gibt es nicht.m 260 bb) Telekommunikation Im Telekommunikationsbereich stimmen die Definitionen für Mobiltelefon- dienst und Festnetztelefondienst in D. P. R. 318/1997 nahezu vollständig mit den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinien 90/388/EWG und 96/2/EG überein. Eine kleiner Unterschied besteht allerdings bei der Definition des Begriffes „Sprachtelefonie“, der in Richtlinie 96/2/EG wie folgt beschrieben wird: – „Sprach-Telefondienst“ ist die kommerzielle Bereitstellung für die Öffentlichkeit des direkten Transports und der Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netz- abschlusspunkten des öffentlichen, vermittelten Netzes, wobei jeder Benutzer das an solch einem Netzabschlusspunkt angeschlossene Endgerät zur Kommunikation mit einem anderen Netzabschlusspunkt verwenden kann; (Hervorhebung hinzugefügt) Dieses zusätzliche Tatbestandsmerkmal ist allerdings von nicht unerheblicher Bedeutung, zumal es eines der Argumente war, die die Europäische Kommis- sion anführte, um internetbasierte Sprachtelefonie vom Anwendungsbereich der Richtlinie 96/2/EG auszunehmen. c) Definition der Adressaten Der Legislativerlass Nr. 73/1991 sieht für das Kabelfernsehen eine klare Unter- scheidung zwischen der Installation und dem Betrieb von Netzen und zu- gehöriger Ausrüstung einerseits und dem Angebot von Programmen, das durch alle dazu autorisierten Personen erbracht werden darf, andererseits vor. Art. 13 des Legislativerlasses Nr. 55/1997, durch den die Richtlinie 94/46/ EG umgesetzt wurde, legte eine Reihe von Pflichten für „Diensteanbieter“ im Bereich des Satellitenfernsehens fest; so sollen diese etwa die Vertraulichkeit persönlicher Daten wahren, Störungen vermeiden, Vorschriften zum Schutz der nationalen Sicherheit einhalten etc. d) Horizontale Regulierungsansätze Das italienische Medienrecht enthält eine Reihe von horizontalen Regelungen, d. h. Regelungen, die auf verschiedene Dienste und Mediensektoren Anwen- dung finden. Eine dieser Vorschriften ist Legislativerlass Nr. 74/1992, der irreführende Werbung unabhängig von dem Übertragungsmedium verbietet. 1. Für die Zwecke dieses Erlasses: a) ist Werbung jede Art von Mitteilung, die – gleich mit welchen Mitteln – verbreitet wird im Zusammenhang mit einem kommerziellen, industriellen oder beruflichen Vor- haben mit dem Ziel der Förderung des Verkaufs von Grundstücken oder persönlichem Eigentum, (…) 261 Aus den Formulierungen „jede Art von Mitteilung“ und „gleich mit welchen Mitteln“ geht recht eindeutig hervor, dass diese Vorschrift unabhängig von dem betroffenen Mediensektor auf jede Form von Werbung anwendbar ist. Ein weiterer horizontaler Regelungsansatz findet sich im Medienkonzentra- tionsrecht. Um eine beherrschende Stellung im Sektor der Massenkommunika- tion zu verhindern, enthält das Gesetz 223/1990 eine Reihe von Vorschriften, die sich auf mehrere, verschiedene Medienbereiche beziehen, wie etwa Rund- funk und Presse. In Art. 2.1 des Maccanico-Gesetzes wird Folgendes angeordnet: In den Sektoren der Hörfunk- und Fernsehkommunikation, auch in weiter entwickelten Formen, mit welchen Mitteln diese auch immer durchgeführt wird, und unter Einschluss elektronischer Mittel und der Finanzierungsquellen, ist jedwede Handlung oder Ver- haltensweise, die die Schaffung oder Aufrechterhaltung einer beherrschenden Stellung durch ein einzelnes Rechtssubjekt unter Berücksichtigung weiterer von diesem kontrol- lierter oder mit diesem verbundener Rechtssubjekte zum Ziel oder zum Ergebnis hat, verboten. Schließlich finden auch die Vorschriften über politische Werbung auf mehrere Mediensektoren Anwendung. So sieht das Gesetz Nr. 515/1993 eine Reihe von Vorschriften zur Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu allen Massenmedien durch die politischen Parteien vor, die sowohl für Rundfunk- veranstalter als auch für Zeitungen und Zeitschriften gelten. e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens Im Telekommunikationsbereich tauchten verschiedene Probleme mit der oben erwähnten Definition der Festnetztelefondienste auf. Im Folgenden sollen zwei dieser Problemfelder dargestellt werden. Das Erste betraf die so genannten geschlossenen Benutzergruppen, d. h. private Netze, die durch spezielle Computerverbindungen und Vorkehrungen zum Ausschluss Dritter die Kommunikation innerhalb eines begrenzten und bestimmten Kreises von Nutzern ermöglichten. Nach Macaluso und Bertoni können solche Dienste nicht als Festnetztelefonie im Sinne des D. P. R. 318/ 1997 (siehe oben unter 1) eingestuft werden, da sie erstens per definitionem nicht an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtet sind, zweitens nur spezielle Direktverbindungen nutzen, die keinen Zusammenschaltungsvorgang erfordern, sowie drittens nicht zwischen zwei Netzabschlusspunkten eines öffentlichen, zusammengeschalteten Netzes erbracht werden. Ein weiterer Streitpunkt im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes der Festnetztelefonie betraf die Sprachkommunikation über das Internet. Zu diesem Thema gab die Europäische Kommission die Mitteilung 98/C 6/04 heraus, wonach der in Rede stehende Dienst nicht unter den Begriff der Fest- 262 netztelefonie falle, weil die Sprachkommunikation über das Internet kein kom- merziell angebotener Dienst sei (die Richtlinie bezieht sich auf die kommer- zielle Bereitstellung für die Öffentlichkeit des direkten Transports und der Vermittlung von Sprache in Echtzeit von und zu den Netzabschlusspunkten des öffentlichen, vermittelten Netzes), nicht an die Allgemeinheit gerichtet sei und nicht zwischen den Netzabschlusspunkten des öffentlichen, vermittelten Netzes erfolge. f) Tabellarischer Überblick 3. Geltende Rechtslage a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien Zunächst ist zu beachten, dass das neuere italienische Medienrecht entgegen der traditionellen Unterteilung zwischen Kommunikation und Information zu- nehmend einen innovativen und konvergenten Ansatz verfolgt. In dem Gesetz 249/1997 („Maccanico-Gesetz“) wurde zum ersten Mal auf das Phänomen der Konvergenz im Mediensektor eingegangen. Bemerkenswert ist dabei, dass dieses Gesetz im Jahr 1997 verabschiedet wurde, d. h. fünf Jahre früher als der neue europäische Rechtsrahmen von 2002. Auch hierbei spielten rechtliche Definitionen eine Rolle. So wurde durch das Gesetz beispielsweise das italienische „Ministerium für Telekommunika- tion und Post“ umbenannt in „Ministerium für Kommunikation“. Dabei mag es sich zwar um eine lediglich nominelle Änderung handeln, allerdings ist es dennoch ein Hinweis auf eine neue Herangehensweise. Mit dem Maccanico-Gesetz wurde auch die AGCom, die italienische Medienaufsichtsbehörde geschaffen. Die AGCom ist unzweifelhaft eine „kon- vergente“ Regulierungsbehörde, da sie über Kompetenzen sowohl im Rund- funkbereich als auch in der Telekommunikation verfügt. Der Trend zur Konvergenz wurde später auch in dem so genannten „Gasparri-Gesetz“ (Nr. 112/2004) ausdrücklich anerkannt: 263 Rundfunk Kabel- fernsehen Satelliten- fernsehen Presse Mobil- telefonie Festnetz- telefonie Definition und allgemeine Vorschriften Gesetz Nr. 223/ 1990 d.lgs. 73/1991 d.lgs. 55/1997 Gesetz Nr. 416/81 Art. 1.1 D. P. R. 318/1997 Verbot irreführender Werbung d.lgs. 74/1992 Beteiligungs- beschränkungen Gesetz Nr. 223/1990 und Gesetz Nr. 416/81 Regeln über politische Werbung Gesetz Nr. 515/1993 Artikel 1 (Anwendungsbereich und Ziele) 1. Dieses Gesetz legt die allgemeinen Grundsätze für das nationale, regionale und lokale Rundfunksystem fest und stellt dieses auf den Siegeszug der Digitaltechnologie und den Prozess der Konvergenz zwischen dem Rundfunksektor und anderen Sektoren der Individual- und Massenkommunikation, wie den der Telekommunikation, der (elektroni- schen) Presse und des Internet mit allen seinen Anwendungen, ein. 2. Die Verbreitung von Fernsehprogrammen, Hörfunkprogrammen und Datenprogram- men, auch in verschlüsselter Form, wird vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ebenso erfasst wie die Erbringung begleitender interaktiver Dienste und von Conditional- Access-Diensten über terrestrische Frequenzen, über Kabel oder über Satellit. Art. 2 des Gasparri-Gesetzes ist von enormer Bedeutung für diese Untersuchung, da er verschiedene Definitionen enthält: Artikel 2 (Begriffsbestimmungen) Für die Zwecke dieses Gesetzes sind: a) „Fernsehprogramme“ und „Hörfunkprogramme“ die Gesamtheit der Inhalte, die von einem Anbieter bereitgestellt werden, unter ein und demselben Markenzeichen geführt werden und für den Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sind, welche im Wege der Rundfunkübertragung – gleich mit welcher Methode – verbreitet werden. Der Ausdruck „Programme“ ohne weitere Zusätze bezeichnet sowohl Fernseh- als auch Hörfunkprogramme. b) „Datenprogramme“ Informationsdienste, die aus redaktionell gestalteten Produkten in elektronischer Form bestehen, bei denen es sich nicht um Hörfunk- oder Fernseh- programme handelt, die aber über Rundfunknetze übertragen werden und die nicht auf individuellen Abruf erbracht werden; hiervon erfasst sind Teletext und Daten- seiten. Die kartellrechtlichen Vorschriften in Abschnitt II des Gasparri-Gesetzes sind wohl die meistdiskutierten Normen dieses Gesetzes. Dabei geht es insbesondere um die Art. 15. Abs. 1 und 2. Art. 15.Abs. 1 sieht einen Grenzwert für Inhalteanbieter (siehe zu diesem Begriff unten unter 3.) vor. Diese dürfen nicht mehr als 20 % aller Hörfunk- oder Fernsehprogramme verbreiten: Artikel 15 1. Zum Zeitpunkt der vollständigen Anwendung des nationalen Planes für digital ge- nutzte Rundfunkfrequenzen darf ein einzelner Inhalteanbieter – hiervon sind auch Unter- nehmen erfasst, die als Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen nach Artikel 2 Absätze 17 und 18 des Gesetzes Nr. 249 vom 31. Juli 1997 einzustufen sind – nicht Lizenzen innehaben, die es ihm erlauben, mehr als 20 % der gesamten Fernsehprogramme oder mehr als 20 % der gesamten Hörfunkprogramme, die über terrestrische Frequenzen landesweit über die in dem Frequenzplan bezeichneten Netze verbreitet werden können, zu verbreiten. Wie in Abschnitt 2 noch näher darzulegen sein wird, war hochumstritten, ob Pay-per-View in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift fällt. 264 Art. 15 Abs. 2 sieht eine Grenze bei den Einkünften vor. Genauer gesagt dürfen Betreiber bis zu 20 % der Gesamterträge aus dem Bereich des SIC auf sich vereinen. Diese Abkürzung steht für Integriertes Kommunikationssystem. Das SIC setzt sich aus den in Art. 15 aufgelisteten Elementen zusammen: 2. Unbeschadet des Verbots der Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung in den Einzelmärkten, die zusammen das Integrierte Kommunikationssystem bilden, dürfen Parteien, die gemäß Artikel 1 Abs. 6 lit. a) Ziff. 5 des Gesetzes Nr. 249 vom 31. Juli 1997 zur Eintragung in das Register der Kommunikationsbetreiber verpflichtet sind, weder direkt noch über Tochterunternehmen oder verbundene Parteien mehr als 20 % der Gesamterträge des Integrierten Kommunikationssektors erzielen. 3. Die in Abs. 2 bezeichneten Erträge sind die Erträge aus der Finanzierung des öffent- lich-rechtlichen Rundfunks abzüglich der zu leistenden Abgaben, die Erträge aus landes- weiter und lokaler Werbung einschließlich der direkten Werbeformen, aus Teleshopping, Sponsoring, aus Produktwerbesendungen am Verkaufsort unter Ausschluss von Rabatt- aktionen, aus dauerhaften Übereinkünften mit öffentlichen Stellen und aus öffentlichen Geldern, die unmittelbar den Parteien zufließen, die die in Artikel 2 Abs. 1 lit g) be- zeichneten Aktivitäten ausführen, aus Pay-TV, aus Abonnements und Verkäufen von Zeitungen und Magazinen einschließlich der Buchprodukte und phonografischen Pro- dukte, die mit diesen vermarktet werden, die Erträge landesweit tätiger Presseagenturen, aus der Gestaltung elektronischer Medien und Speicher, auch über Internet, und aus der Vorführung kinematografischer Werke in verschiedenen Formen für die Öffentlich- keit.n Diese Vorschriften sind jetzt Teil des Konsolidierten Textes über Hörfunk und Fernsehen (d.lgs. no. 177/2005). Dieser kürzlich verabschiedete Legislativ- erlass fasst die meisten der zahlreichen Gesetze, Vorschriften, Erlasse und Verordnungen zusammen, die den Rundfunksektor regeln, und kann weitest- gehend als reine Neudarstellung (Kodifizierung/Bekanntmachung) der bereits existierenden Gesetzgebung bezeichnet werden. Der Telekommunikationssektor wird derzeit durch das jüngst verabschiedete Gesetz über die elektronische Kommunikation (d.lgs. no. 259/2003), welches den neuen EU-Rechtsrahmen von 2002 umsetzt, reguliert. Genau genommen ist das Gesetz meistenteils eine exakte Umsetzung der EU-Richtlinien, das italienische Gesetz gibt nahezu haargenau das Gemeinschaftsrecht wieder. So lautet beispielsweise die Definition für „elektronische Kommunikationsdienste“ in der Richtlinie 2002/21/EG: Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen: (…) c) „elektronische Kommunikationsdienste“: gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kom- munikationsnetze bestehen, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungs- dienste in Rundfunknetzen, jedoch ausgenommen Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie 265 ausüben; nicht dazu gehören die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 98/34/EG, die nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen; (…) Und die entsprechende Definition des italienischen Gesetzes über elektronische Kommunikation: Artikel 1 lit. gg) „elektronische Kommunikationsdienste“: gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kom- munikationsnetze bestehen, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungs- dienste in Rundfunknetzen, jedoch ausgenommen Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben; nicht dazu gehören die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Art. 1 der Richtlinie 98/34/EG, die nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen; (…) b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Wie bereits im vorigen Abschnitt angedeutet, war die rechtliche Einordnung von Pay-per-View ein Streitpunkt. So wird Pay-per-View trotz der klaren Unter- scheidung durch den Gerichtshof zwischen Diensten der Informationsgesell- schaft und Fernsehsendungen, derzufolge Pay-per-View (in der Form des NVoD) meist als Fernsehen einzustufen sein wird, weder durch das Gasparri-Gesetz noch seine Neudarstellung im Konsolidierten Text zu Hörfunk und Fernsehen unter die Kategorie der Fernsehprogramme gefasst. So lautet Art. 2 Abs. 1 lit. e) des Gasparri-Gesetzes: e) „Anbieter von interaktiven Begleitdiensten oder Conditional-Access-Diensten“ [ist] die Partei, die, über einen Netzbetreiber, der Öffentlichkeit Dienste anbietet, die mit Conditional Access in der Form der Übermittlung digitaler Codes an die Nutzer zum Ansehen der Programme versehen sind, die das Abrechnen der Dienste und notwendi- genfalls die Bereitstellung von Geräten vornimmt oder die Dienste der Informations- gesellschaft gemäß Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 anbietet oder die einen elektroni- schen Programmführer anbietet. Und Art. 2 Abs. 1 lit. h) des Konsolidierten Textes über Hörfunk und Fernsehen lautet: h) „Anbieter von interaktiven Begleitdiensten oder Conditional-Access-Diensten“ [ist] die Partei, die, über einen Netzbetreiber, der Öffentlichkeit Dienste anbietet, die mit Conditional Access in der Form der Übermittlung digitaler Codes an die Nutzer zum Ansehen der Programme versehen sind, einschließlich Pay-per-View, die das Abrechnen 266 der Dienste und notwendigenfalls die Bereitstellung von Geräten vornimmt oder die Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 2 des Legislativerlasses Nr. 70 vom 9. April 2003 anbietet oder die einen elektronischen Programmführer anbietet; (die Hervorhebung markiert den Unterschied zwischen den beiden Vorschriften). Aus dem Vergleich der beiden Vorschriften ergibt sich recht deutlich, dass der Begriff des „Fernsehprogramms“ im italienischen Recht sich etwas von der ent- sprechenden Kategorie im Gemeinschaftsrecht in der Auslegung des Gerichts- hofes unterscheidet. Diese Angelegenheit wurde in der 8. Ständigen Kommis- sion des Senats, also derjenigen Untergliederung des Parlaments, welche den Konsolidierten Text entworfen und verabschiedet hat, diskutiert. Um genau zu sein, wurde die Neuformulierung von zwei Mitgliedern der Kommission, den Senatoren Donati und Falomi, heftig kritisiert. Sie argumentierten, dass diese Einstufung den Ausschluss des Pay-per-View von der kartellrechtlichen 20-Pro- zent-Grenze bedeute, was sich zugunsten von Mediaset, einem der wichtigsten Medienunternehmen Italiens (und im Eigentum von Silvio Berlusconi stehend), auswirke. Nichtsdestotrotz wurde Art. 2 Abs. 1 lit. e) des Gasparri-Gesetzes schließlich zu Art. 2 Abs. 1 lit. h) des Konsolidierten Textes ohne jegliche Änderung, mit Ausnahme der expliziten Erwähnung des Begriffes „Pay-per- View“, der wahrscheinlich nur zur „Vermeidung von Zweifeln“ eingefügt wurde. Im Bereich der elektronischen Kommunikation ist die Übereinstimmung zwischen EU- und italienischem Recht meistenteils geradezu vollkommen, bis dato sind keine ins Gewicht fallenden Abweichungen festgestellt worden. In einigen anderen Bereichen gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen Ge- meinschaftsrecht und italienischem Recht. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass, anders als bei dem kon- vergenten Ansatz des Maccanico-Gesetzes und des EU-Rechts, das Gesetz über elektronische Kommunikation nicht den Rundfunksektor regelt, der nur vom Gasparri-Gesetz und inzwischen durch den Konsolidierten Text über Hör- funk und Fernsehen geregelt wird. Daneben gibt es auch Bedenken hinsicht- lich der Umsetzung des im EU-Rechtsrahmen vorgesehenen Durchsetzungs- mechanismus. Nach den EG-Richtlinien von 2002 soll die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und des nationalen Rechts von einem transnationalen Netz bestehend aus der Kommission und den unabhängigen nationalen Regu- lierungsbehörden (NRA) der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des europäischen Rechtsrahmens in dieser Frage sieht das Gesetz über die elektronische Kommunikation eine Reihe von Schlüssel- kompetenzen, wie etwa die Zuständigkeit für die Lizenzerteilung und -über- wachung, für den Zugang zu Kommunikationsmitteln, die Verwaltung der digitalen Frequenzen etc. für das Ministerium für Kommunikation vor, welches Teil der Regierung ist und damit gerade nicht unabhängig. 267 c) Definition der Adressaten Die Frage der Adressaten der neuesten Mediengesetzgebung ist von großem Interesse, da sich darin die Einnahme einer neuen, konvergenten Perspektive durch den italienischen Gesetzgeber widerspiegelt. In dieser Hinsicht muss daran erinnert werden, dass es auf europäischer Ebene Bestrebungen gibt, für eine klare Unterscheidung zwischen Betreibern von Infrastruktur und Diensteanbietern einzutreten. Diese Perspektive hat der europäische Gesetzgeber in einer Reihe von Fällen, nicht nur im Mediensektor, eingenommen. Beispielsweise war die Liberalisierung und Privatisierung des öffentlichen Personenverkehrs von dieser Unterscheidung bestimmt, so wurde etwa zwischen dem Betreiber der Gleise und den Anbietern der eigentlichen Transportdienstleistungen unterschieden. Obwohl der italienische Gesetzgeber, wie bereits dargelegt, keinen wirklich konvergenten Rechtsrahmen, d. h. eine einzige rechtliche Einordnung für Rund- funk und Telekommunikation, verwirklicht hat, wird der konvergente Ansatz doch insoweit sichtbar, als sowohl das Gasparri-Gesetz als auch das Gesetz über die elektronische Kommunikation auf Adressaten Anwendung finden, deren Definitionen die genannte Unterscheidung von Seiten der EU wider- spiegeln. Das Gasparri-Gesetz definiert nämlich, anders als das Maccanico-Gesetz und das Mammì-Gesetz, eindeutig zwei verschiedene Kategorien von Adressa- ten, nämlich Netzbetreiber und Inhalteanbieter, die wie folgt definiert sind: c) „Netzbetreiber“ [bezeichnet] die Partei, der das Recht zusteht, ein elektronisches Kommunikationsnetz über digitale terrestrische Frequenzen mit digitaler Technologie, über Kabel oder Satellit oder Installationen für die Funkübermittlung, für Multiplexing, für Verbreitung und Übertragung innerhalb der Frequenzressourcen, die die Übertra- gung von Programmen an Nutzer ermöglichen, zu installieren, zu betreiben und zur Nutzung anzubieten; d) „Inhalteanbieter“ [ist] die Partei, die die redaktionelle Verantwortung für die Erstel- lung von Fernseh- oder Radioprogrammen und den entsprechenden für die Übertragung bestimmten Datenprogrammen einschließlich der mit Conditional-Access-Systemen versehenen über terrestrische Frequenzen mit digitaler Technologie, über Kabel oder über Satellit oder unter Verwendung irgendeiner anderen Methode der elektronischen Kommunikation trägt und die gesetzlich berechtigt ist, die kommerziellen und redak- tionellen Aktivitäten, die mit der Übertragung von Ton, Bildern und ähnlichen Daten einhergehen, durchzuführen; Die Definition des Inhalteanbieters aus dem Gasparri-Gesetz weist eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Begriff des „Fernsehveranstalters“ aus der Fernsehricht- linie auf: 268 b) „Fernsehveranstalter“ (…) die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Zusammensetzung von Fernsehprogrammen im Sinne von Buch- stabe a) trägt und die diese Fernsehprogramme sendet oder von Dritten senden lässt.m Für elektronische Kommunikation definiert das Gesetz den Begriff des „Be- treibers“ recht eindeutig: u) Betreiber [ist] ein Unternehmen, welches die Befugnis erhalten hat, ein öffentliches Kommunikationsnetz oder eine ähnliche Ressource bereitzustellen. Trotzdem finden die meisten Vorschriften des Gesetzes auf „Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten,“ Anwendung. Deshalb ist klar, dass die vom europäischen Gesetzgeber angestrebte Unter- scheidung das gegenwärtige Rundfunk- ebenso wie das gegenwärtige Tele- kommunikationsrecht bestimmt. d) Horizontale Regulierungsansätze Es gibt eine Reihe von horizontalen Vorschriften. In gewisser Weise lässt sich das SIC selbst als eine solche bezeichnen, da es Erträge aus verschiedenen Mediensektoren umfasst (wie etwa, Kino, Rundfunk etc.) Andere wichtige horizontale Vorschriften sind diejenigen über den Jugend- schutz, die durch das Gasparri-Gesetz eingeführt wurden und mittlerweile Teil des Konsolidierten Textes sind. e) Beispiele für Anwendungsprobleme des nationalen Rechtsrahmens Wie oben beschrieben war das Gasparri-Gesetz ein äußerst umstrittenes Gesetz, welches sogar der Präsident der Italienischen Republik als verfassungswidrig an das italienische Parlament zurückverwies. Es gibt in der Tat eine Reihe von Vorschriften, deren Anwendung Probleme verursacht hat. Eine von ihnen ist das SIC, welches die Basis für die Feststel- lung einer marktbeherrschenden Position im Medienmarkt darstellt. Die Markt- definition, die das Gesetz dabei zugrunde legt, ist aber umstritten, da die Elemente, aus denen das SIC besteht, heterogen und sehr unterschiedlich sind. Ein solches Kaleidoskop der Ertragsquellen würde wohl kaum einen einzelnen relevanten Produktmarkt im Sinne des Wettbewerbsrechts der EU darstellen. Zwar wurde insofern argumentiert, dass ein solchermaßen weiter sachlicher Anwendungsbereich gerade dem Prozess der Konvergenz der verschiedenen Mediensektoren Rechnung trägt. Herrschende Meinung ist aber dennoch, dass trotz aller Konvergenz die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Nutzung kinematografischer Werke weiterhin keinen gemeinsamen Produktmarkt darstellen. 269 Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit des Gasparri-Gesetzes mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen aus verschiedenen Gründen in Zweifel ge- zogen. Einer davon sind die Kriterien für die Frequenzvergabe. Nach der Richt- linie 2002/21/EG sollen Frequenzen nach objektiven, nicht diskriminierenden und verhältnismäßigen Kriterien vergeben werden. Art. 23 Abs. 5 des Gasparri- Gesetzes sieht dagegen Folgendes vor: 5. Von dem Datum des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes an wird die Lizenz zum Betrieb von Fernsehnetzen auf Anfrage an diejenigen vergeben, die – entweder aufgrund einer Konzession oder aufgrund öffentlicher Duldung wie in Abs. 1 beschrieben – legitimer- weise die Übertragung von Fernsehsendungen durchführen, wenn sie belegen können, dass sie eine Abdeckung von nicht unter 50 % der Bevölkerung oder des örtlichen Empfangsgebiet erreicht haben. Im Wesentlichen legitimiert ein solcher Verweis auf die „öffentliche Duldung“ de facto eine Besetzung von Rundfunkfrequenzen durch Betreiber, die die ent- sprechende Lizenz nicht haben. Diese Vorschrift geht daher zu Lasten der- jenigen Betreiber, die dadurch – wie Europa7 – trotz einer ordnungsgemäß er- haltenen Lizenz nicht in der Lage sind, den Betrieb aufzunehmen, da die betreffenden Frequenzen von anderen Unternehmen genutzt werden.424 Daneben wurde die Vorschrift, die besagt, dass Veranstalter nur bis zu 20 % der gesamten Programme veranstalten dürfen, kritisiert, da sie nur auf Inhalte- anbieter Anwendung findet. Netzbetreiber können so ihre dominante Position in den vorgelagerten Märkten durch den Erwerb neuer Netze weiter ausbauen und diese Dominanz noch durch Einflussnahme auf den nachgelagerten Dienstemarkt verstärken. Vertikale Integration und die Herausbildung großer Konglomerate sind daher sehr wahrscheinlich. Erwähnenswert ist überdies, dass die AGCom am 6. Juli 2005 eine Entschei- dung über die Bedingungen getroffen hat, zu denen RAI und RTI unabhängige Inhalteanbieter, die bis zur vollständigen Umsetzung des nationalen digitalen Frequenzbelegungsplans eine Quote von 40 % ihrer terrestrischen Digitalkapa- zitäten nutzen werden, auszuwählen haben; Hintergrund war eine nach dem Gasparri-Gesetz vorgesehene Marktanalyse, derzufolge die Rundfunk- und Werbemärkte in Italien eine duopolistische Struktur aufweisen.425 270 424 Vgl. Scheuer, MMR 12/2004, S. XXVII. 425 Vgl. Cappello, 40 % der DTT-Kapazitäten auf den Multiplexen von RAI und RTi für unabhängige Anbieter. IRIS 2005-9, S. 15. f) Tabellarischer Überblick 4. Ausblick a) Weitere Änderungen des gegenwärtigen Rechtsrahmens Der Konsolidierte Text über Hörfunk und Fernsehen wurde am 28. Juli 2005 verabschiedet und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sein äußerst weiter sachlicher Anwendungsbereich und die große Bandbreite der darin behandelten rechtlichen Aspekte lässt es als wahrscheinlich erscheinen, dass vorerst kein weiteres Tätigwerden des italienischen Gesetzgebers auf diesem Gebiet zu er- warten ist. Die einzige Perspektive für Veränderungen in dieser Hinsicht ist die Umset- zung einer möglicherweise modernisierten Fernsehrichtlinie. b) Positionen zur Revision der Fernsehrichtlinie Die Revision der Fernsehrichtlinie ist eine der viel diskutierten Fragen in Italien. Zwei der Beiträge zu der Konsultation im Rahmen der Überarbeitung dieser Richtlinie, die auf den Internetseiten der Europäischen Kommission abrufbar sind, sollen hier Erwähnung finden. Auf der einen Seite befürwortet die AGCom, die italienische Medienaufsichtsbehörde, im Wesentlichen das System der zwei Säulen, wonach bestimmte Grundregeln sowohl auf lineare als auch auf nicht-lineare Dienste Anwendung finden, während andere Regeln nur für lineare Dienste gelten sollen. Auf der anderen Seite drängen Rundfunk- veranstalter wie Mediaset und SkyItalia auf einen gemeinsamen Rechtsrahmen für lineare und nicht-lineare Kommunikation. SkyItalia führt hierfür nur allge- meine Gründe an (wie etwa den Prozess der Konvergenz), die Einlassung von Mediaset hingegen geht stärker ins Detail. Im Großen und Ganzen fordert Mediaset eine am Wettbewerbsrecht orientierte Fernsehrichtlinie, deren Anwen- dungsbereich sich nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt. Insbesondere hält Mediaset die Unterscheidung zwischen linearen und nicht-linearen Diensten für überholt und für künstlich, da eine Prüfung der Austauschbarkeit auf der 271 Rundfunk Kabel- fernsehen Satelliten- fernsehen Presse Mobil- telefonie Festnetz- telefonie Definition und allgemeine Vorschriften Konsolidierter Text über Hörfunk und Fernsehen Gesetz über die elektronische Kommunikation SIC Konsolidierter Text über Hörfunk und Fernsehen Beteiligungs- beschränkungen Konsolidierter Text über Hörfunk und Fernsehen Jugendschutz Konsolidierter Text über Hörfunk und Fernsehen Co-Regu- lierung Nachfrageseite zeige, dass heutzutage Kunden diese Produkte als austausch- bar ansehen. Diese Unterscheidung solle daher aufgegeben werden, da sie auf- grund neuer Technologien überflüssig geworden sei. Genauer gesagt, ist das digitale Zeitalter nach Ansicht von Mediaset völlig immun gegen das Risiko des Marktversagens, welches zu analogen Zeiten bestanden hat. In der Folge sollte regulatorisches Eingreifen auf ein Minimum beschränkt und auf den Schutz fundamentaler Interessen (z. B. den Schutz Minderjähriger) reduziert werden und nicht etwa Ziele wie die Wahrung der kulturellen Vielfalt ver- folgen, die die Marktkräfte der digitalen Ära ohnehin von selbst erreichen. Der öffentlich-rechtliche Veranstalter RAI und die italienische Regierung haben sich zu dem Revisionsprozess bislang nicht geäußert. 5. Zusammenfassung a) Einleitung Die italienische Mediengesetzgebung war über Jahrzehnte von einer klaren Unterscheidung zwischen Informations- und (privaten) Kommunikationsdiensten bestimmt. Diese Zweiteilung lässt sich bereits der geltenden italienischen Ver- fassung von 1948 entnehmen. Diese ehemals eindeutige Unterscheidung wird allerdings durch die technologische Konvergenz unschärfer. Denn sie beruhte auf einer umfassenden Übereinstimmung zwischen Kommunikationsmitteln (Netzen) und -aktivitäten (Diensten). So wurden für Telefongespräche nur Telefonnetze verwendet, die ihrerseits auch ausschließlich für Telefongespräche, also für private Kommunikation genutzt werden konnten. b) Inhaltedienste Die rundfunkrechtlichen Bestimmungen sind jüngst zu einem Gesetzestext zusammengefasst worden. Der Konsolidierte Text über Hörfunk und Fernsehen (d.lgs. no. 177/2005) fasst die meisten der zahlreichen Gesetze, Vorschriften, Erlasse und Verordnungen zusammen, die den Rundfunksektor regeln, und kann weitestgehend als reine Neudarstellung (Kodifizierung/Bekanntmachung) der bereits existierenden Gesetzgebung bezeichnet werden. Die neuere italienische Medienrechtsordnung verfolgt explizit einen konver- genten Regulierungsansatz. So wurde schon 1997 in dem Gesetz 249/1997 („Maccanico-Gesetz“) ausdrücklich auf das Phänomen der Konvergenz im Mediensektor Bezug genommen und es wurde eine konvergente, d. h. für alle Bereiche der Kommunikation zuständige, Regulierungsbehörde geschaffen. Das „Gasparri-Gesetz“ (Nr. 112/2004) schließlich stellt den Rechtsrahmen für ein konvergentes und digitalisiertes Medienumfeld dar, wie in Art. 1 zum Ausdruck kommt: 272 1. Dieses Gesetz legt die allgemeinen Grundsätze für das nationale, regionale und lokale Rundfunksystem fest und stellt dieses auf den Siegeszug der Digitaltechnologie und den Prozess der Konvergenz zwischen dem Rundfunksektor und anderen Sektoren der Indi- vidual- und Massenkommunikation, wie den der Telekommunikation, der (elektroni- schen) Presse und des Internet mit allen seinen Anwendungen, ein. 2. Die Verbreitung von Fernsehprogrammen, Hörfunkprogrammen und Datenprogram- men, auch in verschlüsselter Form, wird vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ebenso erfasst wie die Erbringung begleitender interaktiver Dienste und von Conditional- Access-Diensten über terrestrische Frequenzen, über Kabel oder über Satellit. Hier klingt bereits eine Unterteilung in klassischen Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und begleitende Programme an, die in Art. 2 des Gesetzes präzisiert wird: Für die Zwecke dieses Gesetzes sind: a) „Fernsehprogramme“ und „Hörfunkprogramme“ die Gesamtheit der Inhalte, die von einem Anbieter bereitgestellt werden, unter ein und demselben Markenzeichen geführt werden und für den Empfang durch die Allgemeinheit bestimmt sind, welche im Wege der Rundfunkübertragung – gleich mit welcher Methode – verbreitet werden. Der Aus- druck „Programme“ ohne weitere Zusätze bezeichnet sowohl Fernseh- als auch Hörfunk- programme. b) „Datenprogramme“ Informationsdienste, die aus redaktionell gestalteten Produkten in elektronischer Form bestehen, bei denen es sich nicht um Hörfunk- oder Fernseh- programme handelt, die aber über Rundfunknetze übertragen werden und die nicht auf individuellen Abruf erbracht werden; hiervon erfasst sind Teletext und Datenseiten. Das erste umfassende Rundfunkgesetz (Gesetz Nr. 223/1990/„Mammì-Gesetz“) hatte den Rundfunkbegriff noch sehr weit gefasst und keine präzise Legal- definition im Sinne einer Abgrenzung zu anderen Bereichen der Kommunika- tion enthalten. Das Gasparri-Gesetz sieht zudem, anders als frühere Gesetze, zwei ver- schiedene Kategorien von Adressaten vor, nämlich Netzbetreiber und Inhalte- anbieter. Es wird also zwischen der Verbreitung der Dienste und der Verant- wortlichkeit für den Inhalt unterschieden: c) „Netzbetreiber“ [ist] die Partei, der das Recht zusteht, ein elektronisches Kommuni- kationsnetz über digitale terrestrische Frequenzen mit digitaler Technologie, über Kabel oder Satellit oder Installationen für die Funkübermittlung, für Multiplexing, für Verbrei- tung und Übertragung innerhalb der Frequenzressourcen, die die Übertragung von Pro- grammen an Nutzer ermöglichen, zu installieren, zu betreiben und zur Nutzung anzu- bieten; d) „Inhalteanbieter“ [ist] die Partei, die die redaktionelle Verantwortung für die Erstel- lung von Fernseh- oder Radioprogrammen und den entsprechenden für die Übertragung bestimmten Datenprogrammen, einschließlich der mit Conditional-Access-Systemen versehenen, über terrestrische Frequenzen mit digitaler Technologie, über Kabel oder über Satellit oder unter Verwendung irgendeiner anderen Methode der elektronischen Kommunikation trägt und die gesetzlich berechtigt ist, die kommerziellen und redaktio- 273 nellen Aktivitäten, die mit der Übertragung von Ton, Bildern und ähnlichen Daten einhergehen, durchzuführen. Aus den Definitionen der Begriffe „Fernsehprogramme“, „Hörfunkprogramme“ und „Datenprogramme“ ist ersichtlich, dass diese maßgeblich dadurch charak- terisiert werden, dass sie an die Allgemeinheit verbreitet und nicht auf individu- ellen Abruf erbracht werden. Letzteres wird im Hinblick auf „Datenprogramme“ explizit festgestellt, ergibt sich aber schon aus dem Begriff der Allgemeinheit.e Abgegrenzt werden die erwähnten Rundfunkdienste und Begleitdienste da- durch von Diensten der Informationsgesellschaft im Sinne der Richtlinie 2000/ 31/EG (eCommerce-Richtlinie), welche durch den Legislativerlass Nr. 70 vom 9. April 2003 in italienisches Recht umgesetzt wurde. Die Definition des Begriffes der Dienste der Informationsgesellschaft, die sich auch im Gemein- schaftsrecht nicht in der eCommerce-Richtlinie selbst findet, sondern in der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, kann dem Gesetz Nr. 317 vom 21. Juni 1986 in der Fassung des Legislativerlasses Nr. 427 vom 23. November 2000 entnommen werden, also denjenigen Rechtsakten, mit denen die letztgenannten Richtlinien umgesetzt wurden. Da die Definition der Dienste der Informationsgesellschaft unverändert aus dem Gemeinschaftstrecht übernommen wurde, erfolgt die Abgrenzung zwischen Fernsehen und Diensten der Informationsgesellschaft ähnlich wie im Gemeinschaftsrecht. Der Gegenbegriff zum Inhalteanbieter ist der Begriff des „Anbieters von interaktiven Begleitdiensten oder Conditional-Access-Diensten aus Art. 2 Abs. 1 lit. h) des Konsolidierten Textes über Hörfunk und Fernsehen: h) „Anbieter von interaktiven Begleitdiensten oder Conditional-Access-Diensten“ [ist] die Partei, die, über einen Netzbetreiber, der Öffentlichkeit Dienste anbietet, die mit Conditional Access in der Form der Übermittlung digitaler Codes an die Nutzer zum Ansehen der Programme versehen sind, einschließlich Pay-per-View, die das Abrechnen der Dienste und notwendigenfalls die Bereitstellung von Geräten vornimmt oder die Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 2 des Legislativerlasses Nr. 70 vom 9. April 2003 anbietet oder die einen elektronischen Programmführer anbietet.“ c) Signalübertragung Für den Telekommunikationssektor überführt das Gesetz über die elektronische Kommunikation (d.lgs. no. 259/2003) den neuen EU-Rechtsrahmen von 2002 exakt. Dabei wird auch die Terminologie des Gemeinschaftsrechts verwendet. Die Definition der „elektronischen Kommunikationsdienste“ in Art. 1 lit. gg) des Gesetzes wurde beispielsweise aus der Richtlinie 2002/21/EG wörtlich übernommen: „elektronische Kommunikationsdienste“: gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kom- 274 munikationsnetze bestehen, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungs- dienste in Rundfunknetzen, jedoch ausgenommen Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben; nicht dazu gehören die Dienste der Informationsgesellschaft im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 98/34/EG, die nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen; (…) d) Ergebnis Das italienische Rundfunkrecht wurde innerhalb der letzten zehn Jahre massiv verändert und den technischen Entwicklungen angepasst. Dabei wird in den maßgeblichen Gesetzestexten stärker als in den übrigen untersuchten Ländern ausdrücklich auf Konvergenz und Digitalisierung Bezug genommen. Dennoch sieht das italienische Medienrecht im Hinblick auf die Inhaltregulierung keinen einheitlichen Rechtsrahmen für die Medien vor, sondern unterschiedliche Rege- lungsinstrumente. So unterliegen Rundfunkdienste und deren Begleitdienste einem gänzlich anderen Regime als Dienste der Informationsgesellschaft, wenn sich auch im Konsolidierten Text über Hörfunk und Fernsehen inzwischen Verweise auf die Regelungen über Dienste der Informationsgesellschaft finden. Eine weiter gehende Konvergenz der Regulierung ist in diesem Zusammen- hang erst mit der Umsetzung einer neuen Fassung der Fernsehrichtlinie zu er- warten. Horizontale Vorschriften existieren schon seit geraumer Zeit in den Bereichen des Werberechts und des Medienkonzentrationsrechts. Besonders umstritten sind die kartellrechtlichen Vorschriften des Gasparri-Gesetzes, die allerdings für den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung von geringer Bedeutung sind. 275 V. Vereinigtes Königreich Der Beitrag basiert auf einem von Rechtsanwalt DAVID GOLDBERG (deeJgee Research/Consultancy, ehem. Professor an der Universität Glasgow) und DANILO LEONARDI (Programme in Comparative Media Law and Policy (PCMLP) am Zentrum für soziale und rechtliche Studien, Universität von Oxford) im Auftrag der Autoren verfassten Länderbericht. 1. Hintergrund a) Technische und wirtschaftliche Entwicklung im Vereinigten Königreich. Die vergangenen 15 Jahre in Großbritannien sind durch einen starken Anstieg der Haushalte mit Zugang zum sog. Mehrkanal-Fernsehen (via Satellit, Kabel und in den letzten Jahren auch digital-terrestrisch verbreitet) sowie die Ausbrei- tung von Internet und Mobiltelefonie charakterisiert. Das Fernsehen hat sich im Vereingten Königreich aus einem öffentlich-rechtlichen Modell heraus ent- wickelt – der öffentlich-rechtliche Ansatz steht im Zentrum des geltenden Rechtsrahmens für audiovisuelle Dienste. Die Verbreitung des digitalen Fernsehens wird in der folgenden Tabelle veranschaulicht. Stephen Carter, Vorsitzender des Ofcom,426 illustrierte den raschen Fortschritt der Digitalisierung in Großbritannien anhand eines Vergleichs zwischen der Verbreitung digitaler Technologien im Sommer 2003 und in diesem Sommer (2005): Sommer 2003 Sommer 2005 Breitband – Anzahl der Anschlüsse – % der Haushalte 2.2 Mio. 9 % 6.2 Mio. 30 % Haushalte mit Breitbandzugang via DSL (%) 80 % 97 % 3G-Kunden < 250.000 > 2.5 Mio. DVD-Spieler (% aller Haushalte) 49 % 68 % PVR (Sky+) < 100.000 ~ 700.000 Haushalte mit digitalem Fernsehen (% aller Haushalte) 50 % 62 % DAB-Radiogeräte – kumulierte Verkaufszahlen 0.25 Mio. 1.4 Mio. Mobiltelefone mit Kamera (% aller Geräte in Europa) 9 % ~ 70 % Musik-Downloads (auf das Jahr umgerechnet) 3–4 Mio. 18 Mio. 276 426 Stephen Carter, Certainty or Security? The Path to Digital, Rede anlässlich des Radio Festivals, abrufbar unter: www.ofcom.org.uk/media /speeches/2005/07/radiofestival. Eine von MORI im Juni 2005 durchgeführte Erhebung427 unter ca. 4.000 britischen Personen über 15 Jahren hat folgende Ergebnisse hervor gebracht: 59 % nutzen das digitale Fernsehen, 59 % das Internet (an verschiedenen Orten; 54 % nutzen das Internet von zu Hause aus) und 24 % interaktive Dienste im digitalen Fernsehen; 83 % der Befragten nutzen ein Mobiltelefon. Der Grad der Digitalisierung hat im Vereinigten Königreich rapide Fort- schritte gemacht: Über die Hälfte (55 %) aller britischen Hauhalte (13,1 Millio- nen) konnten im Mai 2005 von zu Hause aus das Internet nutzen.428 Die letzte monatliche Aktualisierung der Erhebung über Internet Service Provider (ISPs) des nationalen Statistikamtes (UK Office of National Statistics) hat ergeben, dass es sich im Juli 2005 bei 53,9 % aller Internetanschlüsse um Breitband- anschlüsse handelte;429 81 % der Briten verfügen über ein Mobiltelefon (dies entspricht 37,6 Millionen Personen über 15 Jahre430); am 30. Juni 2004 betrug die Anzahl der im Vereinigten Königreich verwendeten Geräte, die mit GPRS431 (2.5 G) ausgestattet sind, 24 Millionen, was einem Anteil von 46 % des briti- schen Mobilfunkmarktes entspricht432; 2,5 Millionen Menschen nutzen mittler- weile UMTS433-taugliche Geräte. b) Übergreifendes Konzept der Regulierung Das britische Modell zur Regulierung audiovisueller Inhalte ist auf eine Ver- lagerung zur Selbst- und Co-Regulierung angelegt, welche im Gesamtkontext eines regulatorisch komplexen Umfelds stattfindet, das der Erreichung be- stimmter, im allgemeinen Interesse liegender Ziele dient. Zu diesen Zielen zählen im Kommunikationssektor: Sicherung des Zugangs, Bereitstellung von Universaldiensten, Wahlmöglichkeiten für den Verbraucher, Wettbewerbsfähig- keit und ein gesunder Wettbewerb. Soweit die inhaltliche Regulierung betroffen ist, sind die Ziele: Meinungsvielfalt, Unabhängigkeit der Nachrichtendienste, Vielfalt und hohe Qualität der Inhalte, Jugendschutz und die Kontrolle über anstößige Inhalte. Der Erreichung dieser Ziele dienen das Gesetz, zulassungs- bezogene Bedingungen und die Verhaltenskodizes des Ofcom:434 Ofcom Rund- funkkodex, Bestimmungen über den Umfang und die Verbreitung von Werbung, Kodex über Sportveranstaltungen und andere aufgelistete Ereignisse, Kodex zu elektronischen Programmführern, Kodex über Fernsehzugangsdienste. Das so 277 427 Quelle: MORI Technology Tracker, Juni 2005, abrufbar unter: www.mori.com. 428 National Statistics Online, abrufbar unter: www.statistics.gov.uk/cci/nugget.asp. 429 National Statistics Online, abrufbar unter: www.statistics.gov.uk/pdfdir/ intc0905.pdf. 430 Quelle: MORI Technology Tracker, November 2004. 431 GPRS: General Packet Radio Service. 432 Quelle: The Mobile Data Association. 433 UMTS: Universal Mobile Telecommunications System. 434 www.ofcom.org.uk tv/ ifi/codes/. geschaffene Regulierungssystem erlaubt die Übernahme der mit der Überwa- chung der Inhalte zusammenhängenden Aufgaben durch zunehmend autonome Mechanismen. Es zeichnet sich hier ein Trend zur fortgesetzten Delegierung dieser Aufgaben ab. Den (Aufsichts-)Behörden verbleibt eine Überwachungs- funktion auf höherer Ebene (Erlass von Richtlinien, judizielle Kontrolle etc.).m Im Jahr 2003 wurden weitreichende Änderungen an der bis dahin bestehen- den Gesetzeslage und am Regulierungssystem vorgenommen, um die Struktur der Medienregulierung zu rationalisieren und die neuen Regeln für den Kom- munikationssektor, wie sie auf EU-Ebene vereinbart wurden,435 in das nationale Recht umzusetzen. Der Communications Act 2003 hat in dieser Hinsicht signi- fikante Änderungen an der Regulierungslandschaft mit sich gebracht. Das Gesetz verstärkte den Trend zu einer „light touch“-Regulierung,436 der bereits in den zuvor geltenden Vorschriften (Broadcasting Acts 1990 und 1996) zu verzeichnen war. Im Gegensatz zur neuen Rechtslage zeichnete sich der zuvor geltende Rechtsrahmen durch folgende Merkmale aus: – Es existierte keine absolut übergeordnete Regulierungsbehörde („super- regulator“): für die verschiedenen Verbreitungsplattformen und Medien- sektoren waren unterschiedliche Regulierungsbehörden zuständig – die ITC: Independent Television Commission; die Radio Authority und die BSC: Broadcasting Standards Commission; ferner die Institution, welche sich nach der alten Rechtslage mit dem (nicht-militärischen) Frequenzmanage- ment befasste; die Radio Communications Agency und schließlich die Insti- tution, welche für die Regulierung der Telekommunikation zuständig war, Oftel: Office of Telecommunications; – Anknüpfungspunkt für den Gesetzgeber waren die verschiedenen Netz- werke und (Verbreitungs-)Plattformen (z. B. Broadcasting Acts 1990 und 1996, der Wireless Telgraphy Act 1949, der Telecommunications Act 1984 und der Cable and Broadcasting Act 1982). Auf der Seite des Gesetzgebers war selbst nach dem Aufkommen der technischen Konvergenz eine deut- liche zeitliche Verzögerung zu verzeichnen, bis sich das Parlament dieses Phänomens letztlich annahm; 278 435 Das Richtlinienpaket umfasst die folgenden (Rechts-)Instrumente: 1. die Richtlinie über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie), 2. die Genehmigungs- richtlinie, 3. die Zugangs- und Zusammenschaltungsrichtlinie, 4. die Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, 5. die Entscheidung über einen Rechts- rahmen für die Frequenzpolitik, 6. die (Kommissions-)Richtlinie über den Wettbewerb bei elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen, 7. die Empfehlung der Kommission über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, 8. Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht, 9. die Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. 436 Tony Prosser, ITC Moves Towards Partial Self-Regulation and Lighter Regulation of Content, IRIS 2001- 3:12/16. – Die Regulierung des Rundfunks stand nicht vollständig in Übereinstimmung mit der Rechtslage auf europäischer Ebene (z. B. der Standpunkt Groß- britanniens zur Frage der rechtlichen Zuständigkeit für Fernsehveranstal- ter437); – Mit den Broadcasting Acts aus den Jahren 1990 und 1996 begann die Einführung des Ansatzes einer „light touch“-Regulierung im Rundfunk- sektor, bei dem es sich um einen sehr stark regulierten Bereich handelt; – Der Broadcasting Act 1996 anerkannte jedoch auch bereits die aufkom- mende Bedeutung der Digitalisierung und ebnete dieser den Weg, da er Vorschriften betreffend die Zulassung digitaler Multiplexe enthielt.438 Multi- plexsysteme erlauben die Unterteilung eines digitalen Kanals in mehrere „Unterkanäle“ (sub-channels), über die jeweils Video-, Audio- oder andere Daten transportiert werden können. In einer Umgebung, in welcher der Kontakt zwischen den Inhalteanbietern und den Konsumenten über Multi- plexe hergestellt wird, reagierte der Gesetzgeber insofern, als er separate Zulassungen für Multiplexe und Rundfunkveranstalter einführte. Die Rund- funkveranstalter müssen aufgrund dieses Systems in vertragliche Beziehun- gen mit den Multiplexbetreibern eintreten, die dafür sorgen, dass die Inhalte der Anbieter ihr Publikum erreichen. Der Communications Act 2003 führte zu einer neuen Form der Regulierung, indem Kompetenzen an das Ofcom übertragen wurden. Das Ofcom – Office of Communications – ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche bereits vor dem Communications Act 2003 durch den Office of Communica- tions Act 2002 geschaffen wurde. Neben diesen Gesetzen wird der Bereich auch durch nachrangige Vorschriften („subordinate legislation“) in Form von Satzungen (statutory instruments) geregelt, die auf der Grundlage der Broad- casting Acts und des European Community Acts zur Umsetzung des Gemein- schaftsrechts von 1972 erlassen wurden. Die Schaffung des Ofcom führte zu einer konvergenten Regulierungspraxis gegenüber den britischen Medien, welche die sektorspezifischen Regulierungs- behörden mit ihrer Zuständigkeit für jeweils verschiedene Medien ablöste. Der Konvergenz der Technologien folgten somit sehr wichtige Maßnahmen zur Herstellung der Konvergenz der Regulierungsbehörden. Die Zuständigkeit für die Regulierung der Inhalte sowie des Managements und der Vergabe von Frequenzen liegt nun konzentriert in der Hand einer Behörde – des Ofcom. 279 437 EuGH, C-222/94, Commission v United Kingdom [1996] ECR I-4025; die Entscheidung führte zu gesetz- lichen Veränderungen bezüglich der Regulierung bestimmter satellitenübertragener Fernsehdienste. Vgl. auch: David Goldberg, Tony Prosser and Stefaan Verhulst, EC Media Law and Policy (1998), London and New York: Longman, S. 70. 438 Einen Überblick über die Regelungen des Broadcasting Act 1996 geben: Lorna Woods and Jeremy Scholes, Legislative Comment: The Broadcasting Act 1996, in Ent. L. R. 1996, 7 (7) 298–307. Das Hauptentscheidungsorgan des Ofcom ist der Vorstand, zu dem sowohl hauptamtliche Mitglieder als auch nebenamtlich tätige Personen zählen. Das Ofcom beschäftigt Vollzeit-Personal; daneben gibt es Beratungsausschüsse. Gemäß Section 12 (1) des Communications Act 2003 hat das Ofcom einen Ausschuss für Inhalte (Content Board) eingerichtet, welcher mit der Regulie- rung von über den Rundfunk verbreiteten Inhalten befasst ist. Diese Regulie- rung vollzieht sich wie folgt: – Die „Stufe Eins“ betrifft bestimmte Aspekte der inhaltlichen Regulierung („negative content regulation“, negative Programmgrundsätze bzw. -ver- pflichtungen) und arbeitet mit Verhaltenskodizes zu jugendschädigenden Inhalten („harm“), Anstößigkeit („offence“), journalistischer Sorgfalt („accu- racy“), Unabhängigkeit, Fairness und Datenschutz. Diese Stufe ist auf alle Fernsehveranstalter und Anbieter von „licensable content services“ (ein- schließlich Teletext-Diensten) anwendbar, unabhängig von der verwendeten Plattform (Kabel oder Satellit). – Die „Stufe Zwei“ betrifft die Programmquoten zugunsten britischer Inhalte, europäischer und unabhängiger Produzenten. Die Quotenvorgaben dienen der Umsetzung der Fernsehrichtlinie. Diese zweite Stufe richtet sich an die „Free-to-air-5“, die BBC sowie an Channel 3, 4 und 5. – Die „Stufe Drei“ betrifft die im öffentlichen Interesse bestehenden Ver- pflichtungen der kommerziellen Fernsehsender (ITV, Channel 4 und Five).439 Hierbei handelt es sich um einen Bereich, der sich durch ein hohes Maß an Selbstregulierung auszeichnet. Die Veranstalter geben gegenüber dem Ofcom jährlich eine Eigenbewertung ihrer Programmpolitik ab, in welcher darzulegen ist, ob das Programm den Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags (public service remit) gerecht wurde. Die Veranstalter sind insofern zur Abgabe einer Selbsteinschätzung verpflichtet. Die BBC ist von dieser Stufe nicht betroffen, da sie bereits über ein internes Selbstregulierungs- regime verfügt. Allerdings findet derzeit eine Diskussion darüber statt, inwie- fern dem Ofcom bei der Regulierung der BBC Aufgaben zufließen sollen.440 Der Trend zu einer andauernden Delegierung regulatorischer Aufgaben findet sich auch darin bestätigt, dass die Ofcom gewillt ist, die am wenigsten eingrei- fenden Regulierungsmaßnahmen zur Erreichung der von ihr zu überwachenden Regelungsziele einzusetzen. Ferner soll dort, wo Regulierung notwendig ist, 280 439 Kurt Wimmer, Sweeping Changes in U. K. Media Law Will Affect U. S. and U. K. Publishers, in: (2003) 21 Communications Lawyer 7, S. 8; Lorna Woods, Media System of the United Kingdom, für die „Study on Co-Regulation Measures in the Media Sector“, Hans-Bredow-Institute for media research and EMR – Institute of European Media Law, Hamburg: 2005, S. 8–10. 440 Damian Tambini, UK Communications Bill 2002 – Competition of communications networks, in: EMR- Schriftenreihe, „Digitale Breitbanddienste in Europa“, 2003, Band 27, S. 87 (92); Ader, UK: Abschließender Bericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, MMR 4/2005, S. XIV. der Einsatz effektiver Co- und Selbstregulierung gefördert und damit mehr Vertrauen in die Fähigkeit der Zulassungsempfänger und regulierten Industrien gesetzt werden, ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können. Im Einzelnen lauten die leitenden Prinzipien441 des Ofcom: – Die Regulierung durch das Ofcom erfolgt auf der Grundlage eines öffent- lich zu überprüfenden Jahresplans, in welchem die Ziele der Regulierung festgelegt werden; – das Ofcom wird aufgrund satzungsmäßig spezifisch festgelegter Verpflich- tungen dann eingreifend tätig, wenn das Marktgeschehen allein die Er- reichung bestimmter Regulierungsziele nicht gewährleistet; – das Ofcom verfolgt grundsätzlich einen nicht-interventionistischen Ansatz, dies jedoch in der Bereitschaft, bei Bedarf strikt, zügig und effektiv von seinen Eingriffsbefugnissen Gebrauch zu machen; – eingreifende Maßnahmen sollen nur auf der Grundlage tatsachengestützter Erkenntnisse erfolgen, verhältnismäßig, konsistent, verantwortbar (accounta- ble) und transparent sein. Diese Maßgaben betreffen sowohl die Entschei- dung, überhaupt Maßnahmen zu treffen, als auch das Ergebnis einer solchen Entscheidung; – das Ofcom wird stets auf die am wenigsten belastenden Regulierungsmaß- nahmen zurückgreifen, um die jeweiligen Regulierungsziele zu erreichen;m – das Ofcom wird kontinuierlich die Marktgeschehnisse erforschen und strebt an, stets ein Höchstmaß an technologischem Sachverstand zu erhalten; – vor der Regulierung eines Marktes wird das Ofcom stets umfassend die betroffenen Kreise konsultieren und die Auswirkungen entsprechender Maß- nahmen im Vorhinein abschätzen. Inhaltsbezogene Standards werden als ein Element bei der Sicherung bestimm- ter Ziele, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, betrachtet. Diese Standards beziehen sich auf jugendschädigende Inhalte (harm), Anstößigkeit (offence), Fairness, Datenschutz etc. Das derzeit bestehende „übergreifende Konzept“ der britischen Medienregulierung wird dabei durch den zuvor dargestellten dreistufigen Ansatz komplettiert. Auch wenn der Trend in Richtung Delegie- rung der regulatorischen Aufgaben zeigt, gibt es doch – wenig überraschend – gesetzlich vorgesehene Sicherungsmechanismen („backstop powers“) für den Fall, dass kommerzielle Fernsehveranstalter mit öffentlichem Auftrag nicht in der Lage sind, einen angemessenen Standard ihrer Programme zu gewähr- leisten. Zusätzlich zu den drei beschriebenen (Haupt-)Stufen für den Rundfunk wird es eine zusätzliche Stufe (genannt „Stufe Null“) geben, welche die Regulierung von Rundfunkinhalten betrifft, die im Internet oder per Telefonie übertragen werden. Diese Stufe sieht vor, dass Veranstalter mit öffentlich-recht- 281 441 www.ofcom.org.uk/about /sdrp/#content. lichen Verpflichtungen in diesem Bereich dieselben Standards zu wahren haben wie bei ihren traditionellen Rundfunkaktivitäten.442 Die Regulierungsbehörde steht derzeit den folgenden Herausforderungen gegenüber: – Die Einstellung der Verbraucher zu Darstellungen von Sex, Gewalt und der Verwendung anstößiger Sprache im Fernsehen ist einem raschen Wandel unterworfen und teilweise stark fragmentiert – ein öffentlicher Konsens be- steht hier teilweise nicht mehr – und – das Aufkommen neuer Übertragungswege, mittels derer existierende Regu- lierungsvorschriften umgangen werden (viele Anbieter nutzen zugleich das Internet für Abrufdienste als auch den traditionellen Rundfunk). Die zwangsläufige Konsequenz dessen ist, dass „keineswegs einfach eine buch- stabengetreue Übertragung der für das Fernsehen geltenden Vorschriften zur Regulierung von Inhalten im Internet erfolgen kann. Vielmehr muss der gesamte Rechtsrahmen neu überdacht werden.“ Wahrscheinlich sind in dieser Hinsicht folgende Entwicklungen: – mehr Vertrauen in die Verantwortung des Einzelnen (dies setzt die Filterung bestimmter Inhalte und eine gründliche Information der Verbraucher voraus) und – Selbstregulierung durch die Industrie (oder sogar „opt-in“-Regulierung, gegen Vergabe eines Gütesiegels). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in Bezug auf die Inhalteregulie- rung die Möglichkeit besteht, regulatorische Eingriffe sowohl in ihrer Intensität als auch in ihrer Häufigkeit stark zurückzufahren. Dies steht jedoch unter dem entscheidenden Vorbehalt, dass die Verbraucher angemessen informiert werden, technische Hilfeleistung angeboten wird und eine (effektive) Selbstregulierung stattfindet.443 2. Der frühere Rechtsrahmen im Vergleich zur geltenden Rechtslage a) Definition und Abgrenzung verschiedener Dienstekategorien Der Broadcasting Act 1990 definierte den Begriff Rundfunk in Section 2 (5) wie folgt: „In this Part ‚television broadcasting service‘ means (subject to subsection (6)) a service consisting in the broadcasting of television programmes for general reception in, or in 282 442 Siehe www.mwe.com/index.cfm/fuseaction/publications.nldetail/object_id/dc26e694-8496-465a-b91f- acdff7e29ae8.cfm. 443 www.ofcom.org.uk/media /speeches/2005/06/comp_public_interest#content. any area in, the United Kingdom, including a domestic satellite service (as defined by section 43 (1)).“444 Im Abschnitt des Gesetzes, welcher allgemeine Auslegungsregeln enthielt, hieß es in Section 202 (1): „‚broadcast‘ means broadcast by wireless telegraphy;“. Der Wireless Telegraphy Act 1949 definiert Telegrafie wie folgt: „19. (1) In this Act, except where the context otherwise requires, the expression „wire- less telegraphy“ means the emitting or receiving, over paths which are not provided by any material substance constructed or arranged for that purpose, of electromagnetic energy of a frequency not exceeding three million megacycles a second, being energy which either – (a) serves for the conveying of messages, sound or visual images (whether the messages, sound or images are actually received by any person or not), or for the actuation or control of machinery or apparatus; or (b) is used in connection with the determination of position, bearing or distance, or for the gaining of information as to the presence, absence, position or motion of any object or of any objects of any class, and references to stations for wireless telegraphy and apparatus for wireless telegraphy or wireless telegraphy apparatus shall be construed as references to stations and apparatus for the emitting or receiving as aforesaid of such electro-magnetic energy as aforesaid:m Provided that where – (i) a station or apparatus for wireless telegraphy cannot lawfully be used without a wireless telegraphy licence or could not lawfully be used without such a licence but for regulations under section one of this Act; and (ii) any such electro-magnetic energy as aforesaid which is received by that station or apparatus serves for the conveying of messages, sound or visual images; and (iii) any apparatus is electrically coupled with that station or apparatus for the purpose of enabling any person to receive any of the said messages, sound or visual images, the apparatus so coupled shall itself be deemed for the purposes of this Act to be apparatus for wireless telegraphy.“445 Keine der dargestellten Definitionen folgte den Begriffsbestimmungen in der Fernsehrichtlinie.446 Der Communications Act 2003 passte die Definitionen an die Kommunikationsrichtlinien an. In Section 376 (2) des Communications Act findet sich folgende Definition des Begriffs „Rundfunk“: ‚broadcasting‘ means the provision of services the provision of which- (a) is required to be licensed under Part 1 or 3 of the Broadcasting Act 1990 or Part 1 or 2 of the Broadcasting Act 1996; or (b) would be required to be so licensed if provided by a person subject to licensing under the Part in question. 283 444 S. 2 (5) The Broadcasting Act 1990 www.opsi.gov.uk/acts/acts1990/Ukpga_19900042_en_1.htm. 445 www.ofcom.org.uk/static/archive/ra / topics/ legislation/wtact1949.pdf. 446 Vgl. Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie. Zwar stellt der Communications Act 2003 das zentrale Gesetz zur Regulierung des Rundfunks im Vereinigten Königreich dar, jedoch wird in manchen Teilen des Gesetzes auf bestimmte Vorschriften der Broadcasting Acts von 1990 und 1996 verwiesen, die zwar durch den Communications Act 2003 in erheb- lichem Umfang geändert, jedoch nicht gänzlich abgeschafft wurden.447 Der Communications Act 2003 verfolgt bei der Kategorisierung der Dienste einen Ansatz, der von der vorherigen Gesetzeslage abweicht, indem er den Begriff „Communications Providers“ verwendet, der sowohl die Anbieter elek- tronischer Kommunikationsnetze448 als auch die Anbieter elektronischer Kom- munikationsdienste449 umfasst. Dieser Ansatz soll der Umsetzung des EU- Regulierungsrahmens zur elektronischen Kommunikation dienen. Das Gesetz aus dem Jahr 2003 nahm Änderungen am bis dahin bestehenden Recht zur Regulierung des Betriebs von Telekommunikationssystemen und deren spezifi- scher Lizenzierung vor. Dieses Recht wurde durch das System einer Allgemein- zulassung, welche mit möglichen Bedingungen versehen werden kann, ersetzt. Das Ofcom kann hierbei die Bedingungen festlegen, die für die Anbieter elek- tronischer Kommunikationsnetze und die Anbieter elektronischer Kommunika- tionsdienste gelten.450 Zwar verwendet der Communications Act 2003 den Begriff „Konvergenz“ nicht explizit, doch ist das Gesetz zweifelsohne von den mit der Konvergenz verbundenen Notwendigkeiten geprägt. So erstreckt sich der Anwendungs- bereich des Gesetzes auf 1. „Elektronische Kommunikationsdienste“, 2. „Elek- tronische Kommunikationsnetze“, 3. „Zugehörige Einrichtungen“ und 4. „Inhaltedienste“. Das neue Recht erleichtert neuen Anbietern den Zutritt zum Markt. Diese dürfen am Markt teilnehmen, ohne sich um eine Zulassung bemühen zu müssen, außer in Fällen in denen Einzelgenehmigungen oder Nutzungsrechte als er- forderlich angesehen werden, um die bestmögliche Nutzung beschränkter Ressourcen wie Frequenzen oder Telefonnummern zu erzielen. 284 447 Tom Gibbons, The UK’s Communications Act 2003: a brief guide, unveröffentlicht. 448 Art. 2 (a) der Rahmenrichtlinie definiert „elektronische Kommunikationsnetzwerke“ als: „Übertragungs- systeme und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelte, einschließlich Internet) und mobile terrestrische Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen“.m 449 Art. 2 (c) der Rahmenrichtlinie definiert „elektronische Kommunikationsdienste“ als: „gewöhnlich gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen, einschließlich Telekommunikations- und Übertragungsdienste in Rundfunk- netzen, jedoch ausgenommen Dienste, die Inhalte über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste anbieten oder eine redaktionelle Kontrolle über sie ausüben; nicht dazu gehören die Dienste der Informations- gesellschaft im Sinne von Art. 1 der Richtlinie 98/34/EG, die nicht ganz oder überwiegend in der Über- tragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen.“ 450 Sections 51 bis 93 des Communications Act 2003. Eine andere Innovation, die mit dem Communications Act 2003 einherging, ist die Abkehr von der zuvor geltenden Frequenzregulierung, nach der die Frequenzzuteilungen (spectrum licences) personengebunden und nicht über- tragbar waren. Nach dem neuen System erhielt das Ofcom auch die Kompetenz, ein System zum Handel mit Frequenzzuteilungen oder -lizenzen auszuarbeiten und einzuführen. Dahinter steckt der Gedanke, einen Sekundärmarkt für Fre- quenzen zu etablieren und damit die Nutzungseffizienz zu erhöhen. Obwohl audiovisuelle Inhalte über die verschiedensten Übertragungswege verbreitet werden können, hat die Berücksichtigung der Konvergenz im Com- munications Act 2003 nicht etwa zur Beendigung der inhaltsbezogenen Regu- lierung geführt. Insoweit findet immer noch eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Diensten statt. Wie auch vor Geltung des neuen Gesetzes und trotz des kaum mehr bestehenden Mangels an Frequenzen, müssen für den Bereich des Fernsehens die Zuschauer und ihre Erwartungen in den Blick genommen werden: Das Fernsehen verfügt (nach wie vor) über ein starkes Beeinflussungspotenzial.451 b) Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den europäischen Vorgaben Der Rechtsrahmen vor Erlass des Communications Act im Jahr 2003 enthielt nur in wesentlich geringerem Umfang dienstbezogene Vorschriften, da der regulatorische Ansatz hauptsächlich auf die Konzepte „Netzwerk“ und „Platt- form“ zurückgriff (z. B. digitaler Rundfunk, mobile Kommunikation etc.). Der technologische Fortschritt und die in Großbritannien (und in der gesamten Europäischen Union) mehr und mehr in der Realität vorzufindende Konvergenz haben eine Anpassung der gesetzlichen und regulatorischen Begrifflichkeiten an eine konvergente Regulierungslandschaft erforderlich gemacht. Gewiss hat das Vereinigte Königreich auch schon vor der Einführung des Communications Act 2003 Maßnahmen ergriffen, um die Vorgaben der Fern- sehrichtlinie in das britische Recht zu integrieren: – Die Vorschriften zur Feststellung der rechtlichen Zuständigkeit für Fernseh- veranstalter (hier findet das Sendestaatsprinzip Anwendung, nach welchem ein Veranstalter, der in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, seine Sendungen auch in andere Mitgliedstaaten übertragen darf) basieren auf den Grundfrei- 285 451 Für eine Einschätzung vor Erlass des Communications Act vgl. Julian McGougan, The challenge of conver- gence to audiovisual regulation: Is the current regulatory framework approaching its sell-by date?, in: Chris Marsden und Stefaan Verhulst (Hrsg.), Convergence in European Digital TV Regulation, London: Blackstone Press, 1999, S. 184. Vgl. ferner: Stuart Weinstein, Ofcom, Information-Convergence and the Never Ending Drizzle of Electric Rain, International Journal of Communications Law and Policy, 8, winter 2003/2004. www.ijclp.org/8_2004/pdf/weinstein-paper-ijclp2.pdf. heiten, wie sie im EG-Vertrag verankert und vom Europäischen Gerichtshof bestätigt sind. Diese Regelungen im britischen Recht erscheinen aus gemein- schaftsrechtlicher Perspektive keine Probleme (mehr) zu verursachen.452 – Das Vereinigte Königreich (und verschiedene andere Mitgliedstaaten) haben von der in Art. 3a der Fernsehrichtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Liste von Ereignissen von herausragender gesellschaftlicher Bedeutung (insbesondere Sportveranstaltungen) aufzustellen. Diese Ereig- nisse müssen dann einem bedeutenden Teil der Öffentlichkeit in unver- schlüsselter Form zugänglich sein.453 Die sog. „Dienste der Informationsgesellschaft“ unterliegen nicht dem Anwen- dungsbereich des Communications Act 2003. Mit dem Communications Act 2003 wurde jedoch der auf EU-Ebene ge- schaffene rechtliche Rahmen zur Kommunikation in das britische Recht imple- mentiert, um auf diese Weise den gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand (acquis communautaire) auf diesem Gebiet zu übernehmen. Dieses soll anhand der folgenden Beispiele veranschaulicht werden: 1. Die Verwendung von Allgemeingenehmigungen, die mit Bedingungen ver- knüpft werden können, haben das zuvor geltende System von Einzelgeneh- migungen abgelöst. a) Auf Einzelgenehmigungen oder Nutzungsrechte wird nur noch zurück- gegriffen, wenn diese als erforderlich angesehen werden, um die best- mögliche Nutzung beschränkter Resourcen wie Frequenzen oder Telefon- nummern zu erzielen. b) Neuen Anbietern wird der Zutritt zum Markt gewährt, ohne dass sie sich um eine Zulassung bemühen müssen. 2. Die Auswahl möglicher regulatorischer Verpflichtungen, mit denen Ver- anstalter belegt werden können, wurde eingeschränkt. a) Zulässige allgemeine Verpflichtungen: aa) Verbraucherschutz, bb) Standards und sonstige Anforderungen zur Sicherung der Interope- rabilität, cc) umwelt- und planungsrechtliche Bestimmungen, dd) Koordinierung mit Notdiensten etc. b) Gegenüber bestimmten Diensteanbietern zulässige Verpflichtungen: aa) Sicherstellung von Zugang und Zusammenschaltung bb) Bereitstellung von Universaldiensten. 3. Die Aufnahme einer neuen Definition des Begriffs „Unternehmen mit be- trächtlicher Marktmacht“, der mit dem Begriff der Marktbeherrschung im 286 452 europa.eu.int /comm/avpolicy/regul/ twf/applica /comm2002_778final_en.pdf. 453 www.ofcom.org.uk tv/ ifi/codes/code_sprt_lstd_evts/?a=87101. Wettbewerbsrecht korrespondiert und zur Rechtfertigung von Eingriffen (z. B. Preiskontrolle) herangezogen werden kann.454 4. Die Übernahme des Grundsatzes der technologischen Neutralität. Der Com- munications Act 2003 verwendet die Begriffe „elektronisches Kommuni- kationsnetz“ und „elektronischer Kommunikationsdienst“, um eine weitest- gehend einheitliche Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben auf alle Netze und Dienste zu ermöglichen, ohne hierbei auf die Art der Ver- breitung abzustellen. In Section 316 des Communications Act 2003 findet sich unter der Überschrift „Bedingungen in Verbindung mit Wettbewerbsangelegenheiten“ eine besondere Ermächtigungsgrundlage zugunsten des Ofcom. Hiernach wird das Ofcom – neben entsprechenden Befugnissen aus dem Wettbewerbsrecht – ermächtigt, zulassungsbezogene Bedingungen zu erlassen, um einen fairen und effektiven Wettbewerb auf dem Markt für zugelassene Dienste und zugehörige/verbun- dene (connected) Dienste zu gewährleisten. Diese Ermächtigung kann auch den Erlass von Kodizes, Leitlinien (guidance) oder Anweisungen umfassen.m – „Zugelassene Dienste“ sind solche mit einer Zulassung nach dem Broad- casting Act. – Der Begriff „zugehörige/verbundene Dienste“ in Verbindung mit zugelas- senen Diensten meint entweder die Bereitstellung von Programmen zur Ein- fügung in zugelassene Dienste oder aber jeden anderen Dienst, der Zwecken dient, die mit zugelassenen Diensten oder deren Bereitstellung in Zusam- menhang stehen. Mehrwerttelefondienste sind Gegenstand des sog. ICSTIS-Verhaltenskodex.455 Dieser regelt den Inhalt, die Werbung für solche Dienste sowie die sonstigen mit ihrem Betrieb zusammenhängenden Fragen. Derzeit werden in Großbritan- nien ca. 45.000 solcher Dienste angeboten, die über eine Milliarde britische Pfund generieren. Diese Dienste sind gemäß der Abschnitte 120 und 121 des Communications Act vom Ofcom anzuerkennen. In Ausübung seiner Funktion im Rahmen der Co-Regulierung hat das Ofcom Empfehlungen zur Neufassung des Verhaltenskodex abgegeben.456 Erst kürzlich wurde von Mobilfunkbetreibern ein Ableger der ICSTIS ins Leben gerufen – das IMCB (Independent Mobile Classification Board). Zuvor war im Januar 2004 ein Verhaltenskodex zur 287 454 Beim Begriff der „beträchtlichen Marktmacht“ handelt es sich um eine der Innovationen der Rahmen- richtlinie. Vgl. Antonio F. Bavasso, Electronic Communications: A New Paradigm for European Regulation, CML Rev. 41: 87–118, 2004, S. 96. Siehe auch: Nico van Eijk, New European Rules for the Communications Sector, IRIS plus, Legal Observations of the European Audiovisual Observatory, Issue 2003–2, S. 2–7, (6); Philippe Gerard, A Single Regulatory Framework for all Electronic Communications Networks and Services – Impact for Broadcasting in EMR-Schriftenreihe, Digitale Breitbanddienste in Europa, 2003, Band 27, S. 15 ff.n 455 ICSTIS – Independent Committee for the Supervision of Standards of Telephone Information Services. 456 Vgl. www.icstis.org.uk icstis2002/pdf/AppD_Ofcom_Rev_Sum.pdf. Selbstregulierung neuer Inhalteformen auf Mobilfunkgeräten verabschiedet worden. Dieser Kodex sieht u. a. die Berufung eines unabhängigen Klassifi- zierungsorgans durch die Mobilfunkbetreiber vor, um auf diese Weise einen Rahmen für die Klassifizieriung kommerzieller Inhalte, welche für Kunden unter 18 Jahren nicht geeignet sind, zu schaffen: Die wichtigste Aufgabe des IMCB ist die Schaffung der Rahmenbedingungen für die Klassifizierung kommerzieller, bildgestützter Inhalte, die inzwischen auf einer Vielzahl mobiler Endgeräte verfügbar sind. Es liegt in der Verantwortung der Inhalteanbieter, von diesem Klassifizierungssystem Gebrauch zu machen und ihre Inhalte ggf. mit einer „18“ zu kennzeichnen. Wo dies der Fall ist, wird der Zugang zu solchen Inhalten von den Mobilfunkbetreibern solange beschränkt, bis der Kunde sein Alter gegenüber dem Betreiber nachgewiesen hat.457 Eine noch zu veröffentlichende Publikation458 nennt als wichtigste Aspekte des Verhaltenskodex: – Alle kommerziellen Inhalte, die ungeeignet für Personen unter 18 Jahren sind, werden als solche klassifiziert und nur bei entsprechendem Altersnachweis des Kunden diesem zugänglich gemacht; – das Klassifizierungssystem wird vergleichbar mit solchen für andere Medien sein und von einem Gremium geschaffen, welches von den Mobilfunkbetreibern unab- hängig ist; – Chatrooms, die unter 18-Jährigen zugänglich sind, werden moderiert; – Eltern und Sorgeberechtigte können den Zugangsdiensten von Netzwerkbetreibern Filter vorschalten, um die über ein bestimmtes Telefon abrufbaren Inhalte zu be- schränken; – die Mobilfunkbetreiber setzen sich für die Bekämpfung von unerwünschten und belästigenden Werbemitteilungen ein; – zusätzlich sieht der Verhaltenskodex für illegale Inhalte die Einführung von „notice and take-down“-Verfahren vor, wie sie auch für über das Festnetz agierende Internet Service Provider gelten. In diesem Sinne bestimmt Section 3 des Kodex: „Mobilfunkbetreiber kooperieren mit den Strafverfolgungsbehörden, soweit es um die Behandlung von Beschwerden über Inhalte geht, die möglicherweise gegen Strafgesetze verstoßen. Hält ein Mobilfunkbetreiber Inhalte – einschließlich webgestützter Inhalte oder Messaging-Inhalte – vor (hosting), so sind entsprechende „notice and take-down“- Verfahren vorzusehen“.459 Der Verhaltenskodex sieht keinen einheitlichen Mechanismus zur Streitbeile- gung vor, da die Durchsetzung der dargestellten Grundsätze durch die einzelnen Betreiber erfolgen soll. 288 457 www.imcb.org.uk/aboutus/. 458 Damian Tambini, Danilo Leonardi and Christopher Marsden, Codifying Cyberspace: Self-Regulation of Converging Media in Europe (im Erscheinen, 2006) London: Cavendish/UCL Press. 459 Siehe zum Ganzen, Lorna Woods, Media System of the United Kingdom für die „Study on Co-Regulation Measures in the Media Sector“, Hans-Bredow-Institute for media research and EMR – Institute of European Media Law, Hamburg: 2005. c) Definition der Adressaten Im Hinblick auf Dienste, die sich als Mix aus linear verbreitetem Programm und interaktiven Elementen darstellen, wählt der Communications Act 2003 einen neuen Ansatz.460 Für solche Dienste sieht das Gesetz keine eigene Kate- gorie vor, sondern fragt nach der vorwiegenden Ausprägung eines Inhalte- dienstes und bezieht dann die zu diesem Dienst gehörenden, aber ihm unter- geordneten Dienste mit ein. Ein neuer Lizenztypus (Section 232) für „television licensable content service“ ersetzt die früher getrennt erteilten Lizenzen für das Satelliten- und Kabelfernsehen. Das Ziel der Regierung war es hierbei, „fernsehähnliche“ Dienste zu erfassen, die in linearen Kanälen verpackt und simultan oder nahezu simultan an die Zuschauer verbreitet werden. Die neue Lizenz erfasst Fernsehprogramme und elektronische Programmführer (EPGs) oder auch die Kombination von beiden. Die Lizenz deckt dann allerdings nicht lediglich den „Hauptdienst“ („main service“) sondern zugleich zusätzlich ver- breitete „Begleitdienste“ („ancillary services“) ab, wie z. B. interaktive Anwen- dungen, Zugang zu Hintergrundmaterialien, Links zu Webseiten, die jedoch allesamt einen Bezug zum Hauptdienst aufweisen müssen. In jedem Falle müssen diese Dienste gem. Section 361 Mitgliedern der Öffentlichkeit zugäng- lich sein. Diese Voraussetzung soll Dienste ausschließen, die das Material und den Zeitpunkt seiner Darbietung der Auswahl des Nutzers überlassen, der dann als ausschließlicher Empfänger der Inhalte fungiert. Das Gesetz listet in Section 233 eine Reihe von Diensten auf, die nicht als „licensable content service“ zu qualifizieren sind. Zu diesen Ausnahmen zählen beispielsweise Multiplex-Dienste, die Nutzung von Netzwerken in zusammen- hängenden Gebäudekomplexen und – von besonderer Bedeutung – der Zugang zu Material über Dienste, die im Wesentlichen nicht darauf ausgerichtet sind, ausschließlich oder hauptsächlich Fernseh- und oder Radiodienste für den Empfang durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. In ihrem Zusammenspiel sind diese Vorschriften auf eine Definition aus- gelegt, die Internet-Inhalte (einschließlich des sog. „Web-Castings“) ausschließt. Ebenfalls nicht erfasst sein sollen Video-on-Demand-Dienste, allerdings hat die Regierung signalisiert, dass sie eine Änderung dieser Ausnahme erwäge, sofern die Industrie nicht in der Lage sei, effektive Vorrichtungen zum Schutze Minderjähriger, wie z. B. Verschlüsselungssysteme, bereitzustellen. Im Sinne einer zukunftsfähigen Regulierung vermeidet das Gesetz die expli- zite Aufzählung bestimmter Dienste, die mittelfristig aufgrund des technologi- schen Fortschritts irrelevant werden könnten. Der zuständige Minister ist jedoch zu Änderungen und zum Rückgriff auf spezifische Beschreibungen bestimmter 289 460 Vgl. hierzu: Thomas Gibbons, Jurisdiction over (Television) Broadcasters, in: Die Zukunft der Fernsehricht- linie, Schriftenreihe des Instituts für Europäisches Medienrecht, Band 29, Baden-Baden 2005, S. 53 (55). Dienste befugt, sollte sich die allgemeine Definition als ungeeignet erweisen, alle möglichen Entwicklungen abzudecken. Den Veranstaltern frei empfangbaren, kommerziellen Fernsehens („Channel 3 and 5 providers“) soll vom Ofcom ein Angebot unterbreitet werden, wonach die bisherigen Lizenzen für das analoge Fernsehen durch digitale Lizenzen ersetzt werden. Als Anreiz soll hierbei die Aussicht auf eine weniger restriktive Regulierung, die mehr auf Selbstregulierung setzt, dienen. Die sog. „Must-Carry-Verpflichtungen“ richten sich an Paketierer/Bündler im digitalen Satellitenbereich („digital satellite packager“). Diese sind zur Verbreitung (und zum Angebot angemessener EPG-Slots) öffentlich-recht- licher Veranstalter zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedin- gungen verpflichtet. Der Communications Act 2003 begründet im ersten Kapitel seines zweiten Teils ein Regelwerk, welches auf alle elektronischen Kommunikationsnetze, elektronischen Kommunikationsdienste und zugehörige Einrichtungen Anwen- dung findet. Netzwerke und Dienste bilden hierbei die Kommunikationsinfra- struktur, über welche dem Verbraucher Ton/Sprache, Inhalte und andere Daten übermittel werden. Die Regulierung von Inhalten in Fernsehen und Hörfunk ist separat im dritten Teil des Gesetzes geregelt. Hiermit wird ein bedeutender Anteil des harmonisierten europäischen Kommunikationsrechts in das britische Recht implementiert.461 Der Communications Act 2003 definiert in Section 32 die Begriffe „elek- tronisches Kommunikationsnetz“, „elektronischer Kommunikationsdienst“ und „zugehörige Einrichtungen“ Die Regierungsbegründung/Gesetzeserläuterun- gen (explanatory report) zum Communications Act besagen hierzu: 87. This section implements Article 2(a), (c), (e) and (m) of the Framework Directive. * electronic communications network is defined in subsection (1) as a transmission system for the conveyance, by the use of electrical, magnetic or electro-magnetic energy of signals of any description, and associated apparatus, software and stored data. Examples of such networks include satellite networks, fixed networks (whether circuit- or packet-switched, and including the Internet) and mobile terrestrial networks and networks used for radio and television broadcasting, including cable TV networks. * electronic communications service is defined in subsection (2) as a service consisting, or having as its principal feature, the conveyance, by means of an electronic communi- cations network, of signals except in so far as it is a content service. Examples of such services include telecommunications services and transmission services in networks used for broadcasting. * associated facility is defined in subsection (3) as a facility which is available for use in association with an electronic communications network or service in order to make the provision of that network or service (or other services) possible, or to support the 290 461 www.opsi.gov.uk/acts/en2003/03en21-a.htm – Erläuterungen zum Communications Act 2003. provision of other services. Examples of such facilities include conditional access systems and electronic programme guides. * content service is defined in subsection (7) as so much of a service as consists in (i) the provision of material with a view to it being comprised in signals conveyed over an electronic communications network, or (ii) the exercise of editorial control over the contents of signals conveyed by means of such a network. * a signal is defined in subsection (10) as including anything consisting of speech, music, sounds, visual images and communications or data of any description, and signals serving for the impartation of anything or for actuating or controlling any apparatus.462 d) Horizontale Regulierungsansätze Sowohl die zentralen Gesetzesvorschriften im Bereich Medien und Kommuni- kation als auch einige Vorschriften zur Regelung spezifischer, medienbezogener Aspekte richten sich zugleich an verschiedene Kategorien von Diensten. Der Anwendungsbereich des wichtigsten Gesetzes, der des Communications Act 2003, erstreckt sich auf verschiedene Dienste oder Medien. So bezieht sich die allgemeine Auslegungsvorschrift in Section 405 beispielsweise auf: – Rundfunk – genauer: Rundfunk über drahtlose Telegrafie; – elektronische Kommunikationsnetzwerke – ein System zur Übertragung von Signalen jeglicher Art unter Verwendung elektrischer, magnetischer oder elektro-magnetischer Energie; – elektronischer Kommunikationsdienst – ein Dienst, der ganz oder über- wiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunika- tionsnetze besteht, soweit es sich bei dem Dienst nicht um einen Inhalte- dienst handelt. – Programm – beinhaltet Werbung und, bezogen auf Dienste, Sämtliches, was diese Dienste enthalten.463 – Programmdienst („programme service“) bedeutet: Fernsehprogramm-Dienste (television programme service); den öffentlichen Teletext-Dienst (public teletext service); zusätzliche Fernsehdienste (additional television services); digitale zusätzliche Fernsehdienste (digital additional television services); Radioprogramm-Dienste (radio programme service) oder Audio-Angebote der BBC (sound services provided by the BBC). – Fernseh- und Radiodienste sind solche Programmdienste, die entweder nicht von der BBC angeboten werden oder die zwar von der BBC angeboten werden, auf die sich jedoch die Zuständigkeit des Ofcom erstreckt. 291 462 www.opsi.gov.uk/acts/en2003/03en21-b.htm – Erläuterungen zum Communications Act 2003. 463 Vgl. hierzu Lorna Woods/Alexander Scheuer, Advertising Frequency and the Television Without Fronters Directive, ELRev 2004, 365 (372 f.). – Unter „Fernsehprogramm“ wird jedes Programm (mit oder ohne Ton) ver- standen, das (a) ganz oder teilweise zur Ausstrahlung im Fernsehen produ- ziert wurde und (b) aus bewegten oder unbewegten Bildern oder lesbarem Text oder einer Kombination dieser Elemente besteht. – „Drahtlose Telegrafie“ (hat die gleiche Bedeutung wie im Wireless Tele- graphy Act 1949). – Hinsichtlich der Regulierung von jugendschädigenden Inhalten (harm), An- stößigkeit (offence) Fairness und Datenschutz wurde dem Ofcom seitens des Parlaments aufgetragen, Standards für die Rundfunkindustrie – Radio und Fernsehen – zu entwickeln. Das Ofcom konnte hierbei (zunächst) auf eine Reihe von Kodizes seiner Vorgängerinstitutionen zurückgreifen: die ITC-Standards für die Veranstaltung von Fernsehen, die Standards der Radio Authority für den Hörfunk sowie die Standards der BSC zu Fragen des guten Geschmacks, anstößigen Inhalten, Fairness und Datenschutz. Über das Internet verbreitete Inhalte werden nicht vom Ofcom reguliert. Ende Juli 2005 verabschiedete das Ofcom den Rundfunk-Kodex. Dieser findet Anwendung auf über den Hörfunk und das Fernsehen verbreitete Inhalte (mit bestimmten Ausnahmen zugunsten der British Broadcasting Corporation (BBC) – siehe unten), soweit sie in Diensten enthalten sind, die vom Ofcom zugelassen wurden, von der Rundfunkgebühr der BBC finanziert werden, und auf Sianel Pedwar Cymru („S4C“). Die Zulassung der Veranstalter durch das Ofcom begründet eine Verpflichtung, den Standards Code und den Fairness Code einzuhalten, die so zu verstehen sind, als bezögen sie sich auf den Ofcom- Rundfunk-Kodex. Die Verpflichtung zur Beachtung dieses Kodex ist für die BBC im BBC-Agreement vorgesehen sowie im Falle von S4C in einer Satzung. Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, meint der Begriff „Fernsehveranstal- ter“ die Anbieter von Fernsehprogramm-Diensten (wozu auch alle lokalen Dienste und zugangsbeschränkte Fernsehdienste zählen), ferner die BBC und S4C. Mit „Radioveranstaltern“ zielt der Kodex auf die BBC und die Anbieter von Radioprogramm-Diensten ab (wozu auch lokale und kommunale Radio- dienste zählen sowie digitale Audiodienste auf kommunaler Ebene), Sections Five, Six, Nine und Ten des Kodex sind nicht anwendbar auf Angebote der BBC, die durch Gebühren oder andere Zuwendungen finanziert werden. Die sog. Obscene Publications Acts erfassen alle Arten von Medien – auch über das Internet verbreitete Inhalte, die daneben auch von einigen Gesetzen zum Jugendschutz und zu Sexualdelikten erfasst werden. Die britische Regie- rung hat vor kurzem ein Konsultationsverfahren eingeleitet, in dem es um die Kriminalisierung des Besitzes (und der Nutzung) extremer Formen der Porno- 292 grafie geht.464 Dieses Verfahren kann möglicherweise zum Erlass neuer dienste- bezogener Vorschriften führen. Im Folgenden soll kurz auf zwei bestimmte Regelungsgebiete eingegangen werden: (a) wettbewerbsrechtliche Vorschriften und (b) Werbebestimmungen.m aa) Regelung des Wettbewerbs Was die Regelung des Wettbewerbs und von Fusionen465 betrifft, so wurde die britische Rechtslage durch den Communications Act 2003 wie folgt gefasst:m – Abschaffung der Vorschriften, die Einzelpersonen und Organisationen aus Staaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, die Mög- lichkeit versagten, eine Rundfunkzulassung zu beantragen; – religiöse Vereinigungen können zur Rundfunkveranstaltung zugelassen wer- den, soweit es sich nicht um eine Zulassung für landesweiten Rundfunk, Channel 3, Channel 5 oder den Betrieb eines Multiplexes handelt; – politische Organisationen bleiben hingegen nach wie vor von der Veranstal- tung von Rundfunk ausgeschlossen; – gemäß der Vorschriften, die zwischen Werbung und Verkauf unterscheiden, und gemäß der allgemeinen Vorgaben des Wettbewerbsrechts können Werbe- treibende Inhaber einer Rundfunkzulassung sein. Als erstes Beispiel dieser Art ist hier der „Audi Channel“ zu nennen (welcher dem Fahrzeughersteller gehört). Der Kanal soll in naher Zukunft über die Sky-Digital-Satelliten- plattform und in der Folge über das digitale terrestrische Fernsehen und Kabelplattformen verbreitet werden; – Abschaffung der Vorschriften zum gleichzeitigen Eigentum an Channel 3 und Channel 5; – Abschaffung des Verbots der (zeitgleichen) Inhaberschaft an den beiden Zulassungen für Channel 3 in London; – Änderungen betreffend den vom Minister benannten Nachrichtendienst für Channel 3: Die Eigentumsobergrenze wird von 20 % auf 40 % angehoben und die Veranstalter von Channel 3 sind zu einer adäquaten Finanzierung dieses Nachrichtendienstes verpflichtet, um eine hohe Qualität dieses Dienstes sicherzustellen; – sollte der Zuschaueranteil des frei-empfangbaren Programms von Channel 5 in etwa das Niveau des Zuschaueranteils von Channel 3 erreichen, so ist der Minister berechtigt, einen Nachrichtendienst für Channel 5 zu benennen; 293 464 www.homeoffice.gov.uk/documents/cons-extreme-porn-300805. 465 Vgl. zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben bezüglich cross-medialer Beteiligungen etc.: Mark Wheeler, Supranational Regulation: Television and the European Union, 2004 European Journal of Communication 19 (3), 349–369, S. 357 ff.; EMR, Marktdefinitionen im Medienbereich: Vergleichende rechtliche Analyse, im Auftrag der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission, 2003 und 2005; Tom Gibbons, Die Regulierung des Zugangs zum digitalen Fernsehen, IRIS Spezial 2004, S. 65 ff. – die Beschränkungen hinsichtlich eines gleichzeitigen Eigentums von Zeitun- gen und Channel 3 bleiben auf nationaler Ebene bestehen, werden jedoch abgeschafft, soweit sie Channel 5 betreffen; – jemand, der einen Marktanteil von über 20 % im Bereich der landesweiten Zeitungen hält, kann keine Channel-3-Zulassung beantragen; – die Inhaber einer regionalen Zulassung für Channel 3 dürfen nicht mehr als 20 % der Anteile am regionalen Zeitungsmarkt halten; – der Minister stellt sicher, dass in Gebieten mit einer angemessenen Auswahl an Radiosendern mindestens zwei verschiedene Anbieter lokaler Radiopro- gramme neben der BBC existieren; – lokale Zeitungsunternehmen mit einem Marktanteil von unter 50 % dürfen zugleich Inhaber einer Zulassung für den Hörfunk sein; – Abschaffung des Punktesystems zur Beschränkung des Eigentums an landes- weit zu empfangenden Radiostationen; – das Ofcom überprüft die Vorschriften zur Medienkonzentration mindestens alle drei Jahre; – cross-mediale Fusionen unterliegen nunmehr einer Überprüfung „im öffent- lichen Interesse“, welche die Auswirkungen auf die Auswahl und Qualität der Programme untersucht. Diese Überprüfung wird von den Regulierungs- behörden OFT und Ofcom durchgeführt und bildet einen Teil der fusions- bezogenen Vorschriften des Enterprise Act 2002. Das Ofcom übt, wie ausgeführt, gem. Teil 5 des Communications Act auch Funktionen aus, die im Wettbewerbsrecht vorgesehen sind. Solche Funktionen bestehen in Bezug auf „Angelegenheiten der Kommunikation“. Diese um- fassen: – den Betrieb elektronischer Kommunikationsnetzwerke; – den Betrieb elektronischer Kommunikationsdienste; – die Bereitstellung von Diensten oder Einrichtungen, die bereitgestellt werden (i) im Wege oder gemeinsam mit der Bereitstellung (durch dieselbe Person oder eine andere) elektronischer Kommunikationsnetzwerke oder -dienste (ii) zum Zwecke der Vereinfachung der Nutzung eines solchen Netzwerks oder Dienstes (unabhängig davon, ob diese von derselben oder einer anderen Person bereitgestellt werden); – Vorrichtungen, die zur Bereitstellung aller in den vorgenannten Punkten genannten Dienste genannt werden; – Rundfunk und mit diesem zusammenhängende Angelegenheiten. 294 Der Communications Act befasst sich im in Kapitel 2 des 5. Teils mit Fusionen von Medienunternehmen und der Rolle des „Office of Fair Trading“.466 Das Kapitel enthält Vorschriften (einschließlich Änderungsvorschriften zum Enter- prise Act 2002) zu folgenden Aspekten: – das spezielle Recht zu Fusionen im Zeitungssektor – wobei u. U. besondere Erwägungen im öffentlichen Interesse eine Rolle spielen können; – Fusionen von Rundfunkunternehmen, bei denen diese Erwägungen ebenfalls angestellt werden können. Die Bedeutung der Überprüfung im öffentlichen Interesse („PI test“) liegt darin, dass jede Fusion oder Übernahme zwischen Medienunternehmen, die dazu führt, dass möglicherweise Konflikte mit Allgemeininteressen bezüglich der von diesem Gesetz erfassten Medien und im Zeitungssektor entstehen, einer gemeinsamen Untersuchung der neuen Regulierungsbehörde für die Medien und dem Office of Fair Trading unterliegt. Deren Stellungnahmen werden dem Minister übermittelt, der sich wiederum ggf. an die Wettbewerbskommission wenden kann.467 In Section 376 (3) des Communications Act werden die – in diesem Zu- sammenhang verwendeten – Begriffe „Rundfunk“ und „Zeitung“ definiert: ‚broadcasting‘ means the provision of services the provision of which – (a) is required to be licensed under Part 1 or 3 of the Broadcasting Act 1990 or Part 1 or 2 of the Broadcasting Act 1996; or (b) would be required to be so licensed if provided by a person subject to licensing under the Part in question; ‚newspaper‘ means a daily, Sunday or local (other than daily or Sunday) newspaper circulating wholly or mainly in the United Kingdom or in a part of the United Kingdom. bb) Werbebestimmungen Das Ofcom hat kürzlich neue Vorschriften erlassen, die sich auf den Umfang und die Art der Verbreitung von Werbung beziehen. Diese Vorschriften sollen den entsprechenden Vorgaben der Fernsehrichtlinie und des Fernsehüberein- kommens des Europarats Geltung verschaffen. Die Normen erfassen verschie- dene Dienste und zwar in folgender Weise: 295 466 Für einen Überblick über die Regulierungsansätze im Vereinigten Königreich zu Fragen der Medienkonzen- tration vgl. die Tabelle in „Media Concentration and Pluralism: Regulation, Realities and the Council of Europe’s Standards in the Television Sector“: The general rule in the markets that are not highly fragmented along linguistic lines is that the public service broadcaster plus two other major broadcasters dominate the market. The least degree of concentration in the television sector is in the UK where three main players – the BBC, ITV and Channel 4 – have a combined market share of 69.9 per cent of the audience making it the most plural market with a further 30.1 per cent of audience share commanded by other broadcasters, though this is mainly enjoyed by the fifth terrestrial channel, Channel 5, and the channels offered by BSkyB that somewhat increases the overall level of concentration.m Abrufbar unter: www.venice.coe.int /docs/2005/CDL-UDT(2005)004-e.pdf. 467 www.cmpd.eu.com/reports/media_concentration.pdf. (i) die für alle Dienste geltenden Vorschriften werden als einfacher Text dargestellt;m (ii) die nur für Channel 3 (ITV und GMTV), Channel 4, Channel Five und die „quali- fizierten“ (d. h.: ‚simulcast‘) digitalen Dienste dieser Kanäle geltenden Vorschriften werden durch ein „(A)“ hinter der Nummerierung der jeweiligen Vorschrift ge- kennzeichnet. (Hierbei ist zu beachten, dass die Regeln für Channel 4 auch auf S4C Anwendung finden); (iii) die Vorschriften, welche nur die übrigen Dienste erfassen (also nicht die Channels 3, 4 und Five und ihre qualifizierten digitalen Dienste) werden durch ein „(B)“ nach der Nummerierung der jeweiligen Vorschrift gekennzeichnet.468 Im Bereich der Werbung wurde jüngst ein entscheidender Schritt in Richtung eines konvergenten Regulierungsumfelds vollzogen. Bis Ende 2004 wurden Beschwerden in diesem Bereich getrennt voneinander behandelt – je nach Art des Dienstes, in dem die entsprechende Werbung geschaltet wurde: Auf der einen Seite standen hier der Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und auf der anderen Seite nicht dem Rundfunk zugehörige Medien wie Zeitungen, Maga- zine, Plakate, Kino, Anzeigen im Internet, Werbepost, Textnachrichten (text messaging). Die erstgenannte Kategorie lag im Zuständigkeitsbereich der Vor- gängerinstitutionen des Ofcom (ITC) und im Anwendungsbereich der jeweili- gen Werbekodizes (nunmehr in der Zuständigkeit des Ofcom). In der zweiten Kategorie bestand ein Selbstregulierungssystem unter der Federführung der Advertising Standards Authority (ASA). Seit Ende 2004 wurde die Werbe- regulierung auf vertraglichem Wege einem System unter dem Dach der ASA zugeführt, dem sog. „one-stop-shop system“. Auch nach dieser vertraglichen Auslagerung der Werbeaufsicht trägt das Ofcom gemäß des Deregulation and Contracting Out Act 1994 die Letztverantwortung für die von der ASA(B) oder dem BCAP (Broadcast Committee of Advertising Practice) im Rahmen der übertragenen Funktionen ausgeführten Handlungen oder Unterlassungen.469 Nichtsdestotrotz verbleibt dem Ofcom die Zuständigkeit für bestimmte andere Aspekte der Werberegulierung, wie – die Regeln zur Verhinderung politischer Werbung; – der (zeitliche) Umfang der im Fernsehen gezeigten Werbung und – die Regulierung des Sponsoring. Drei neue Gremien mit Zuständigkeiten im Bereich der Werberegulierung wurden unter dem Dach der ASA eingerichtet470: 296 468 www.ofcom.org.uk tv/ ifi/codes/advertising/rules/. 469 www.ofcom.org.uk/consult /condocs/reg_broad_ad/future_reg_broad/section5/#content. 470 Eine Beschreibung dieses neuen Co-Regulierungssystems findet sich in der folgenden Veröffentlichung des Ofcom: www.ofcom.org.uk/consultations/past / reg_broad_ad/future_reg_broad/section5/; vgl auch Lorna Woods, Media System of the United Kingdom für die „Study on Co-Regulation Measures in the Media Sector“, Hans-Bredow-Institute for media research and EMR – Institute of European Media Law, Hamburg: 2005, S. 10 f. – die „Advertising Standard Authority (Broadcast) – ASA(B)“ ist zuständig für das Beschwerdemanagement im Bereich der Rundfunkwerbung; – das „Broadcast Committee of Advertising Practice (BCAP)“ ist zuständig für die Konzeption und regelmäßige Überprüfung von Standard-Kodizes für die Rundfunkwerbung. Zusätzlich wird ein Advertising Advisory Committee innerhalb des BCAP eingerichtet, um unabhängigen Rat bezüglich Werbe- politik und deren Kodifizierung zu erteilen. Dieser Ausschuss wird einen unabhängigen Vorsitzenden haben und sich aus Experten sowie Vertretern der Verbraucher zusammensetzen; – das Broadcast Advertising Standards Board of Finance (BASBOF) ist das Gremium, welches für Fragen der Finanzierung des neuen Systems zuständig ist. Diese Institutionen sind mit der Regulierung jeglicher Fernseh- und Hörfunk- werbung auf Sendern und Stationen, die von der Ofcom zugelassen wurden, befasst. Hinzu kommt die Werberegulierung bei interaktiven Fernsehdiensten, TV-Shopping-Kanälen und Teletext-Diensten. Im Bereich der nicht über den Rundfunk verbreiteten Werbung wurde ein Selbstregulierungs-System zur inhaltlichen Überwachung der Werbung instal- liert. Dieses umfasst den Printsektor, neue Medien und das Kino (sowie alle Verkaufsfördermaßnahmen, die Verwendung persönlicher Daten für den Direkt- vertrieb, den Postversand und Warenbestellungen). Nicht erfasst werden hin- gegen Werbemitteilungen auf Unternehmenswebsites, das illegale Anbringen von Werbemitteln (Plakate, Poster etc.) an privaten und öffentlichen Flächen („flyposting“) und die Inhalte von Mehrwerttelefondiensten. e) Tabellarischer Überblick Die folgende Tabelle orientiert sich an der sektoralen Aufteilung der Medien- industrie im Vereinigten Königreich. Sie bietet einen Überblick, ob in den ver- schiedenen Mediensektoren gesetzliche Regelungen bestehen (Ja /Nein) und stellt die elektronischen Medien der Presse gegenüber. Jedoch haben wir ver- sucht, den Schwerpunkt auf konvergente Bereiche zu legen.471 297 471 Vgl. auch die Forschungsergebnisse zu Ansätzen der Selbst- und Co-Regulierung der Medienindustrie im Vereinigten Königreich und anderen EU-Mitgliedstaaten, abrufbar unter: www.selfregulation.info. Einige der Informationen in der Tabelle stammen aus Codifying Cyberspace: Self-Regulation of Converging Media in Europe (im Erscheinen, 2006), siehe Fußnote 458. 298 D ie ns t/ A nf or d er un ge n Ö ffe nt lic h- re ch tli ch er R un d fu nk B B C A na lo ge u . d ig ita le f re i em p fa ng b ar e R un d fu nk d ie ns te vo n p riv at en Ve ra ns ta lte rn D ig ita le s P ay -T V (K ab el , S at el lit un d t er re st ris ch ) In te rn et Te le ko m m un ik a- tio ns d ie ns te Fi lm u nd V id eo (K la ss ifi - zi er un g) C om p ut er - sp ie le (K la ss ifi - zi er un g) P re ss e Z ul as su ng er fo rd er lic h D ie B B C m us s ih re Z u- la ss un g ni ch t b ea nt ra - ge n, so nd er n d ie se w ird ih r ge se tz lic h zu er ka nn t Ja – Z ul as su ng d ur ch O fc om Ja – Z ul as su ng d ur ch O fc om N ei n Ja N ei n N ei n N ei n K on tr ol le d er Ü b er tr ag un g un d d er Ü b er ga b e Ja Ja – O fc om Ja – O fc om Ja – R eg ul ie - ru ng d es Z u- ga ng s (T el e- ko m m un ik a- tio ns an b ie te r) C om m on ca rr ia ge Z ah lre ic he Ve rb re ite r Z ah lre ic he Ve rb re ite r Z ah lre ic he Ve rb re ite r W er b e- re gu lie ru ng D as P ro gr am m d er B B C en th äl t ke in e W er b un g (je d oc h W er b un g fü r ei ge ne P ro gr am m e un d D ie ns te ) Ja Ja N ei n – S el b st - re gu lie ru ng N ei n N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ei n – S el b st - re gu lie ru ng R eg ul ie ru ng d er I nh al te D as B oa rd o f G ov er no rs tr äg t d ie V er an tw or tu ng un d r eg ul ie rt d ie E nt - sc he id un ge n d er O rg an i- sa tio n zu m M ul tip le xi ng . A uf gr un d d ie se r S el b st - re gu lie ru ng sv er ei nb ar un g ve rf üg t d as O fc om i n d ie se m B er ei ch ü b er ke in e Z us tä nd ig ke it Ja – D as M ul ti- p le xi ng b ed ar f d er Z ul as su ng d ur ch d as O fc om Ja B ün d el un g zu P or ta le n N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar Q uo te n- b es tim m un ge n Ja – o b w oh l si ch d ie B B C g rö ßt en te ils s el b st re gu lie rt , fin d en d ie K od iz es d er O fc om z u ne ga tiv en P ro gr am m - gr un d sä tz en b zw . -v er - p fli ch tu ng en , R eg el un - ge n zu W er b un g un d Ja – d er O fc om - Vo rs ta nd f ür In ha lte g ib t Q uo te n vo r im H in b lic k au f P ro d uz en te n au s d em V er ei ni gt en K ön ig re ic h un d Ja – R ec ht e fü r P re m iu m S p or t- Ve ra ns ta ltu ng en , Fi lm e, A d ul t- P ro gr am m e N ei n N ei n – P re m iu m - In ha lte u nd so lc he f ür E rw ac hs en e w er d en s el b st - re gu lie rt ( IC S TI S un d I M C B ) N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar 299 S p on so rin g, N ac hr ic ht en un d d er F ör d er un g eu ro - p äi sc he r W er ke A nw en - d un g au f d ie B B C . D ie Ve ra nt w or tu ng f ür d ie U na b hä ng ig ke it d er B B C tr äg t w ei te rh in d as B oa rd of G ov er no rs . E in e ne ue Ve re in b ar un g m it d em M in is te riu m f ür K ul tu r, M ed ie n un d S p or t st eh t im Z us am m en ha ng m it d er E rn eu er un g d er Z u- la ss un g un d d er C ha rt er an . E ur op a so w ie un ab hä ng ig e P ro d uz en te n (C o- R eg ul ie ru ng in F or m v on Ve rh al te ns ko d iz es , d ie d ur ch d as O fc om a ne rk an nt w er d en ) K on tr ol le ü b er d ie I nh al te d ur ch d en N ut ze r N ei n – b es ch rä nk t au f d ie N ut zu ng d er F er n- b ed ie nu ng ( sp ric h: „ U m - od er A us sc ha lte n“ ) un d ei ng es ch rä nk te E P G - D ie ns te b ei „ fr ee vi ew “ (fr ei -e m p fa ng b ar es , D V B -T ) N ei n – b e- sc hr än kt a uf d ie N ut zu ng d er Fe rn b ed ie nu ng (s p ric h: „ U m - od er A us sc ha l- te n“ ) un d e in - ge sc hr än kt e E P G -D ie ns te b ei „f re ev ie w “ (fr ei - em p fa ng b ar es , D V B -T ) Ja – K on tr ol le üb er E P G ; au f m an ch en P la tt - fo rm en s in d V id eo -o n- D em an d (P ay -p er -V ie w -) A ng eb ot e er hä lt- lic h. Ja – S uc h- m as ch in en , Fi lte rp ro - gr am m e ge ge n b es tim m te In ha lte , V ire n un d „ C oo ki es “. N ic ht a n- w en d b ar B B FC – D as B rit is h B oa rd o f Fi lm C la s- si fic at io n kl as si fiz ie rt d ie I nh al te . D ie In d us tr ie re gu lie rt d ie I nh al te se lb st u nd kl as si fiz ie rt d ie se . S el b st re gu lie ru ng b ez üg lic h d er In ha lte ( un te r Ve r- w en d un g ei ne s P re ss ek od ex ). A ls S el b st - re gu lie ru ng s- ei nr ic ht un g fu ng ie rt d ie U K P C C ( P re ss C om - p la in ts C om m is - si on ). D ie V er - ha lte ns ko d iz es w er d en a uc h au f d ie O nl in e- A us - ga b en u nd W eb - si te s d er Z ei tu n- ge n an ge w en d et . 300 D ie ns t/ A nf or d er un ge n Ö ffe nt lic h- re ch tli ch er R un d fu nk B B C A na lo ge u . d ig ita le f re i em p fa ng b ar e R un d fu nk d ie ns te vo n p riv at en Ve ra ns ta lte rn D ig ita le s P ay -T V (K ab el , S at el lit un d t er re st ris ch ) In te rn et Te le ko m m un ik a- tio ns d ie ns te Fi lm u nd V id eo (K la ss ifi - zi er un g) C om p ut er - sp ie le (K la ss ifi - zi er un g) P re ss e K on tr ol le ü b er d ie I nh al te d ur ch d en A nb ie te r N ei n – ei ne G eb üh r w ird vo n al le n H au sh al te n im Ve re in ig te n K ön ig re ic h er ho b en ( „t el ev is io n lic en se “) N ei n Ja – C on d iti on al - A cc es s- S ys te m e: Z ug an gs ka rt e un d /o d er P IN - N um m er n fü r P re m iu m -I nh al te un d A d ul t- P ro gr am m e Ja , d ie s is t b sp w . üb er d ie Ve rw en d un g vo n P IN - N um m er n fü r P re m iu m - un d A d ul t- A ng eb ot e m ög lic h, Fi lte ru ng e tc . N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar N ei n E ig en tu m s- b es ch rä n- ku ng en N ic ht a n- w en d b ar Ja – D as O fc om üb t hi er s ei ne Z us tä nd ig ke it ge m . d es W et t- b ew er b sg es et ze s 19 98 u nd d es E nt er p ris e A ct 20 02 g em ei ns am m it d em O FT – O ffi ce o f Fa ir Tr ad in g au s. D as M in is te riu m f ür H an d el u nd In d us tr ie i st z u- st än d ig f ür d en W et tb ew er b . Ja – D as O fc om üb t hi er s ei ne Z us tä nd ig ke it ge m . d es W et t- b ew er b sg es et ze s 19 98 u nd d es E nt er p ris e A ct 20 02 g em ei ns am m it d em O FT – O ffi ce o f Fa ir Tr ad in g au s. D as M in is te riu m f ür H an d el u nd In d us tr ie i st z u- st än d ig f ür d en W et tb ew er b . N ei n Ja – D as O fc om üb t hi er s ei ne Z us tä nd ig ke it ge m . d es W et t- b ew er b sg es et ze s 19 98 u nd d es E nt er p ris e A ct 20 02 g em ei ns am m it d em O FT – O ffi ce o f Fa ir Tr ad in g au s. D as M in is te riu m f ür H an d el u nd In d us tr ie i st z u- st än d ig f ür d en W et tb ew er b . N ic ht a n- w en d b ar N ic ht a n- w en d b ar Ja – D as O fc om üb t hi er s ei ne Z us tä nd ig ke it ge m . d es W et t- b ew er b sg es et ze s 19 98 u nd d es E nt er p ris e A ct 20 02 g em ei ns am m it d em O FT – O ffi ce o f Fa ir Tr ad in g au s. D as M in is te riu m f ür H an d el u nd In d us tr ie i st z u- st än d ig f ür d en W et tb ew er b . 3. Ausblick Die im Vereinigten Königreich gemachten Erfahrungen lassen es im Hinblick auf die Revision der Fernsehrichtlinie als sinnvoll erscheinen, über die Einrich- tung einer Regulierungsbehörde auf europäischer Ebene nachzudenken, die entweder für einzelne Sektoren oder aber den gesamten Kommunikations- bereich zuständig ist. Bezüglich des künftigen Anwendungsbereichs der Fernsehrichtlinie wird in Großbritannien überwiegend dafür plädiert, das neue Rechtsinstrument nicht auf nicht-lineare Rundfunkdienste auszudehnen.472 Was die Regulierungspraxis im Vereinigten Königreich betrifft, so erscheint der jetzige Zeitpunkt für eine Bewertung der Arbeit des Ofcom noch als ver- früht, zumal diese derzeit einer Überprüfung unterliegt. Dennoch können bereits einige Hindernisse auf dem Weg zu einem konsequent konvergenten Regulie- rungsansatz identifiziert werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verteilung der politischen Verantwortlichkeit auf zwei verschiedene Ministe- rien anzuführen. Das Ministerium für Handel und Industrie (Department of Trade and Industry – DTI) und das Ministerium für Kultur, Medien und Sport (Department of Culture Media, and Sports – DCMS) entwickeln jeweils Strate- gien entlang der traditionellen Trennlinien zwischen den einzelnen Sektoren. So wurde beispielsweise die Strategie für Breitband und Telekommunikation unabhängig von der Strategie für den digitalen Switch-over im Rundfunk konzi- piert.473 Die tradierten Regulierungsvorschriften, welche dem neu geschaffenen Ofcom durch seine Vorgängerinstitutionen mit ihren jeweils eigenen Aufgaben- stellungen und Regulierungskulturen474 quasi „in die Wiege gelegt“ wurden, stellen eine Ursache dafür dar, dass ein konsequent konvergenter Regulierungs- 301 472 David Currie, Vorsitzender des Ofcom, Einführende Worte anlässlich der „Liverpool Conference on the review of the EU Television Without Frontiers („TWF“) Directive“, 21. September 2005, in welchen er den Standpunkt der Regulierungsbehörde verdeutlicht: „We in Ofcom start from the position that it is doubtful whether the best way to promote such new content and new business models in Europe is through more regulation. So, a first request on our part has been for the Commission to assess carefully the costs and benefits of regulating content delivered over non-broadcast platforms – looking at the full range of services potentially affected, and at both the indirect and direct compliance costs of new regulation. I was interested to hear Senor Balsemao make a similar point in his thoughtful speech last night. And in addressing the costs and benefits, we would urge the Commission to consider the extent to which harmonisation of regulation is a real as opposed to theoretical benefit, particularly given that this is a minimum harmonisation measure which leaves Member States free to impose additional rules on service providers located in their territory. This issue needs careful empirical examination.“ Abrufbar unter: www.ofcom.org.uk/media /speeches/2005/09/ liverpool_conf. 473 Report „Capitalising on Convergence“ by Intellect (the trade association for the UK hi-tech industry), S. 20. www.fusepr.com/pressoffice/fusenews/19july2005.html. 474 Vgl. Open Society Institute Monitoring and Advocacy Program, Television across Europe: regulation, policy and independence, Kapitel zum Vereinigten Königreich, S. 1601 ff., Budapest: OSI, S. 1653 www. soros.org/ initiatives/media /articles_publications/publications/eurotv_20051011/volthree_20051011.pdf. ansatz bislang noch nicht verfolgt werden konnte. Eine technologische Kon- vergenz ist zum heutigen Tage in der Praxis noch nicht vollständig erreicht, obwohl große Schritte in diese Richtung bereits gemacht wurden. Die strategi- schen Überprüfungen (in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk und Frequenzspektrum), welche das Ofcom im ersten Jahr seiner Amtszeit durch- geführt hat, analysierten den Markt entlang traditioneller Sektorengrenzen, d. h. in einer netzwerk- und plattformbezogenen Weise. Die Herausforderung für die Regulierungsbehörde ist nunmehr, die hierbei gewonnenen Erkenntnisse aus einem konvergenten Blickwinkel zu betrachten, um dann Strategien für einen konvergenten Markt entwickeln zu können. Andererseits stellt die enorme Größe der Behörde Ofcom, welche diverse andere Regulierungsbehörden ersetzt, für sich betrachet einen Anlass zur Be- sorgnis dar. Mit ca. 1.200 Mitarbeitern verfügte das Ofcom zunächst über etwa so viel Personal wie ihre fünf Vorgängerinstitutionen gemeinsam. Nun soll der Personalstand auf etwa 800 Mitarbeiter verringert worden sein. Mit dem Communications Act 2003 steht ein sehr umfangreiches Gesetzes- werk zur Verfügung. Viele seiner Regelungen bedürfen jedoch noch der Kon- kretisierung durch nachrangige Vorschriften (Regularien (rules), Kodizes und Leitlinien). Eine der bedeutendsten laufenden technischen Entwicklungen – der digitale Switch-over – wird mit großer Wahrscheinlichkeit keine neue Mediengesetz- gebung erfordern.475 Die Regierung führt derzeit eine Konsultation zur Rechtsgrundlage der BBC (der sog. „Royal Charter“) durch, welche Ende 2006 abgeschlossen sein soll.476 Infolgedessen wird es zu diesem Zeitpunkt ein neues Mediengesetz in Form einer neuen Royal Charter, eine neue Zulassung sowie ein Abkommen mit dem Department of Culture, Media and Sport geben.477 Das Ofcom hat die Einführung eines neuen sog. „Public Service Publisher“ (PSP) vorgeschlagen, was höchstwahrscheinlich Änderungen am britischen Medienrecht erfordern wird Der PSP soll als Anbieter hochwertiger Dienste öffentlich-rechtlichen Charakters fungieren, die kostenlos zu sehen oder herunterzuladen sind. Die neuen Medien sollen auch für die Bereitstellung von Diensten auf lokaler und kommunaler Ebene genutzt werden. Diese Leistun- gen könnten von einem oder mehreren PSPs erbracht werden, wobei diese ihren Status durch eine periodische Vergabe von Verträgen erhalten sollen.478 Hingewiesen wurde ferner bereits auf möglicherweise zu erwartende Gesetz- gebungsvorhaben zu bestimmten Inhalten im Internet. 302 475 Vgl. allgemein hierzu: www.digitaltelevision.gov.uk index.html. 476 Vgl. www.bbccharterreview.org.uk. 477 Vgl. Ader, UK: Abschließender Bericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, MMR 4/2005, S. XIV. 478 Ebd. Das derzeit in Bezug auf die Medien herrschende, allgemeine Klima (ab- gesehen von Gesetzesänderungen die BBC betreffend) zeigt sich vielleicht am deutlichsten an einer in der Mitte des Jahres 2004 abgegebenen Regierungs- erklärung zum Bericht des parlamentarischen Sonderausschusses zu Kultur, Medien und Sport mit dem Titel „Broadcasting in Transition“: Mit den Vorschriften des Communications Act liegen klare rechtliche Vorgaben für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Diese Vorschriften zielen auf ein höheres Maß an Selbstregulierung ab, was in Ergänzung steht zur grundsätzlichen Ver- antwortung des Ofcom, für die Erreichung der Ziele des öffentlich-rechtlichen Fernsehens im Vereinigten Königreich Sorge zu tragen.479 4. Zusammenfassung a) Geltende Rechtslage Im Jahr 2003 wurden weit reichende Änderungen an der bis dahin bestehenden Gesetzeslage und am Regulierungssystem vorgenommen, die sich hauptsäch- lich an den Konzepten „Netzwerk“ und „Plattform“ orientierte. Der Erlass des Communications Act 2003 diente dabei dem Ziel, die Struktur der Medien- regulierung zu rationalisieren und die neuen Regeln für den Kommunikations- sektor, wie sie auf EU-Ebene vereinbart wurden, in das nationale Recht umzu- setzen. Der Communications Act 2003 hat in dieser Hinsicht signifikante Änderungen an der Regulierungslandschaft mit sich gebracht. Das Gesetz ver- stärkte den Trend zu einer „light touch“-Regulierung, der bereits in den zuvor geltenden Vorschriften (Broadcasting Acts 1990 und 1996) zu verzeichnen war. Der Communications Act 2003 führte zu einer neuen Form der Regulie- rung, indem Kompetenzen der früheren – sektoral getrennt agierenden – Regu- lierungsbehörden an das Ofcom übertragen wurden. Das Ofcom (Office of Communications) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche bereits vor dem Communications Act 2003 durch den Office of Communications Act 2002 geschaffen wurde. Die Schaffung des Ofcom führte zu einer konvergenten Regulierungspraxis gegenüber den britischen Medien, welche die sektorspezi- fischen Regulierungsbehörden mit ihrer Zuständigkeit für jeweils verschiedene Medien ablöste. Dieser Schritt ging einher mit einem Trend zu einer andauernden Delegie- rung regulatorischer Aufgaben. Dort, wo Regulierung notwendig ist, soll der Einsatz effektiver Co- und Selbstregulierung gefördert und damit mehr Vertrauen in die Fähigkeit der Zulassungsempfänger und regulierten Industrien gesetzt werden, ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln zu können. Außer durch den Communications Act wird der Bereich auch durch nachrangige Vorschriften 303 479 www.publications.parliament.uk/pa /cm200304/cmselect /cmcumeds/585/58504.htm. („subordinate legislation“) in Form von Satzungen (statutory instruments) ge- regelt, die auf der Grundlage der Broadcasting Acts und des European Commu- nity Acts zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts von 1972 erlassen werden.n Der Communications Act führt ein abgestuftes System zur Regulierung von Fernsehdiensten und sog. „licensable content services“ ein. Dabei betreffen bestimmte Mindeststandards („Stufe Eins“) sämtliche Anbieter, während sich andere rechtliche Vorgaben nur an bestimmte Adressaten wenden. Nicht vom Anwendungsbereich des Communication Act 2003 erfasst werden die sog. „Dienste der Informationsgesellschaft“ im Sinne der eCommerce-Richtlinie.m – Die „Stufe Eins“ betrifft bestimmte Aspekte der inhaltlichen Regulierung („negative content regulation“, negative Programmgrundsätze bzw. -ver- pflichtungen) und arbeitet mit Verhaltenskodizes zu jugendschädigenden Inhalten („harm“), Anstößigkeit („offence“), journalistischer Sorgfalt („accuracy“), Unabhängigkeit, Fairness und Datenschutz. Diese Stufe ist auf alle Fernsehveranstalter und Anbieter von „licensable content services“ (einschließlich Teletext-Diensten) anwendbar, unabhängig von der verwen- deten Plattform (Kabel oder Satellit). – Die „Stufe Zwei“ betrifft die Programmquoten zugunsten britischer Inhalte sowie europäischer und unabhängiger Produzenten. Die Quotenvorgaben dienen der Umsetzung der Fernsehrichtlinie. Diese zweite Stufe richtet sich an die „Free-to-air-5“, die BBC sowie an Channel 3 (ITV), 4 und 5 (Five).m – Die „Stufe Drei“ betrifft die im öffentlichen Interesse bestehenden Ver- pflichtungen der kommerziellen Fernsehsender (ITV, Channel 4 und Five). Hierbei handelt es sich um einen Bereich, der sich durch ein hohes Maß an Selbstregulierung auszeichnet. Die Veranstalter geben gegenüber dem Ofcom jährlich eine Eigenbewertung ihrer Programmpolitik ab, in welcher darzulegen ist, ob das Programm den Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Auftrags (public service remit) gerecht wurde. Die Veranstalter sind insofern zur Abgabe einer Selbsteinschätzung verpflichtet. Die BBC ist von dieser Stufe nicht betroffen, da sie bereits über ein internes Selbstregulierungs- regime verfügt. Allerdings findet derzeit eine Diskussion darüber statt, inwie- fern dem Ofcom bei der Regulierung der BBC Aufgaben zufließen sollen.n Zusätzlich zu den drei beschriebenen (Haupt-)Stufen für den Rundfunk wird es eine Stufe (genannt „Stufe Null“) geben, welche die Regulierung von Rund- funkinhalten betrifft, die im Internet oder per Telefonie übertragen werden. Diese Stufe sieht vor, dass Veranstalter mit öffentlich-rechtlichen Verpflichtun- gen in diesem Bereich dieselben Standards zu wahren haben wie bei ihren traditionellen Rundfunkaktivitäten. Im Hinblick auf Dienste, die sich als Mix aus linear verbreitetem Programm und interaktiven Elementen darstellen, wählt der Communications Act 2003 einen neuen Ansatz. Für solche Dienste sieht das Gesetz keine eigene Kategorie 304 vor, sondern fragt nach der vorwiegenden Ausprägung eines Inhaltedienstes und bezieht dann die zu diesem Dienst gehörenden, aber ihm untergeordneten Dienste mit ein. Ein neuer Lizenztypus (Section 232) für „television licensable content service“ ersetzt die früher getrennt erteilten Lizenzen für das Satelliten- und Kabelfernsehen. Das Ziel der Regierung war es hierbei, „fernsehähnliche“ Dienste zu erfassen, die in linearen Kanälen verpackt und simultan oder nahezu simultan an die Zuschauer verbreitet werden. Die neue Lizenz erfasst Fernseh- programme und elektronische Programmführer (EPGs) oder auch die Kombina- tion von beiden. Die Lizenz deckt dann allerdings nicht lediglich den „Haupt- dienst“ („main service“), sondern zugleich zusätzlich verbreitete „Begleitdienste“ („ancillary services“) ab, wie z. B. interaktive Anwendungen, Zugang zu Hintergrundmaterialien, Links zu Webseiten, die jedoch allesamt einen Bezug zum Hauptdienst aufweisen müssen. In jedem Falle müssen diese Dienste gemäß Section 361 Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich sein. Diese Voraussetzung soll Dienste ausschließen, die das Material und den Zeitpunkt seiner Darbietung der Auswahl des Nutzers überlassen, der dann als aus- schließlicher Empfänger der Inhalte fungiert. In ihrem Zusammenspiel sind diese Vorschriften auf eine Definition ausgelegt, die Internet-Inhalte (ein- schließlich des sog. „Web-Castings“) ausschließt. Ebenfalls nicht erfasst sein sollen Video-on-Demand-Dienste, allerdings hat die Regierung signalisiert, dass sie eine Änderung dieser Ausnahme erwäge, sofern die Industrie nicht in der Lage sei, effektive Vorrichtungen zum Schutze Minderjähriger, wie z. B. Verschlüsselungssysteme, bereitzustellen. Das Ofcom hat kürzlich neue Vorschriften erlassen, die sich auf den Umfang und die Art der Verbreitung von Werbung beziehen. Ausdrückliche Werbezeit- bestimmungen sind hierin auch für Simulcast-Angebote bestimmter Sender vorgesehen, die in den entsprechenden Vorschriften als „qualifying services“ bezeichnet werden. b) Vereinbarkeit mit europäischem Recht Die frühere Regulierung des Rundfunk – insbesondere der Standpunkt Groß- britanniens zur Frage der rechtlichen Zuständigkeit für Fernsehveranstalter – stand nicht vollständig in Übereinstimmung mit der Rechtslage auf europäi- scher Ebene. Diese Regelungen im britischen Recht scheinen aus gemeinschafts- rechtlicher Perspektive keine Probleme mehr zu verursachen. c) Künftige Reformvorhaben Das Ofcom hat die Einführung eines neuen sog. „Public Service Publisher“ (PSP) vorgeschlagen, was höchstwahrscheinlich Änderungen am britischen Medienrecht erfordern wird. Der PSP soll als Anbieter hochwertiger Dienste 305 öffentlich-rechtlichen Charakters fungieren, die kostenlos zu sehen oder herun- terzuladen sind. Die neuen Medien sollen auch für die Bereitstellung von Diensten auf lokaler und kommunaler Ebene genutzt werden. Diese Leistun- gen könnten von einem oder mehreren PSPs erbracht werden, wobei diese ihren Status durch eine periodische Vergabe von Verträgen erhalten sollen. Die britische Regierung hat ferner vor kurzem ein Konsultationsverfahren ein- geleitet, in dem es um die Kriminalisierung des Besitzes (und der Nutzung) extremer Formen der Pornografie geht. Dieses Verfahren kann möglicherweise zum Erlass neuer dienstebezogener Vorschriften führen. d) Ergebnis Das britische Modell zur Regulierung audiovisueller Inhalte ist auf eine Ver- lagerung zur Selbst- und Co-Regulierung angelegt – es zeichnet sich hier ein Trend zur fortgesetzten Delegierung von Regulierungsaufgaben ab. Als prag- matischer Ansatz ist die rechtliche Behandlung sog. „Begleitdienste“ zu Fern- sehprogrammen anzuführen, die über die rechtliche Konstruktion des „tele- vision licensable content service“ gemeinsam mit dem „Hauptdienst“ (d. h. das Fernsehprogramm und/oder EPG) zugelassen werden. Die rechtliche Zu- ordnung bestimmter Angebotsteile zum „Schwerpunkt“ eines (Gesamt-)Ange- bots könnte sich als gangbarer Weg erweisen, die Notwendigkeit komplizierter Abgrenzungen zu vermeiden. 306 VI. Vergleichende Betrachtung 1. Einleitung Es zeigt sich, dass Schwierigkeiten der Legislative und Exekutive im Umgang mit dem Phänomen der Konvergenz häufig mit einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten für die von dieser (technischen) Entwicklung betroffenen Be- reiche zusammenhängt. Diese Aufspaltung kann – wie in Deutschland oder Belgien – in der Kompetenzverteilung innerhalb eines föderalen Staates be- gründet liegen. In Deutschland ist in den letzten Jahren angesichts dieses Problems durchaus eine erhöhte Kompromissbereitschaft von Bund und Län- dern zu verzeichnen, die bspw. beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch schon Erfolge gezeitigt hat. In Belgien hat sich in neuerer Zeit eher das Ver- fassungsgericht als Motor der Fortentwicklung des Medienrechts erwiesen. Dieses hat zugleich die handelnden Ebenen zur Zusammenarbeit und Etablie- rung gemeinsamer Lösungen verpflichtet. Probleme bei der medienrechtlichen Bewältigung des technologischen Fortschritts können sich allerdings auch – wie im Vereinigten Königreich – aus dem Zuschnitt der Ministerien innerhalb einer Regierung ergeben. Gerade bezüglich des letztgenannten Beispiels lohnt vielleicht einmal mehr der Blick nach Brüssel, denn die Umstrukturierung der Kommission, welche eine einheitliche Generaldirektion für Medien und die In- formationsgesellschaft hervorgebracht hat, hat dort offensichtlich neue Energien freigesetzt.480 Keineswegs soll hingegen an dieser Stelle die grundsätzliche Verteilung der Zuständigkeiten für medienrelevante Gebiete in der Bundes- republik in Frage gestellt werden. Jedoch zeigt die Entwicklung in den ver- gangenen zehn Jahren, dass die technischen Neuerungen Bund und Ländern ein hohes Maß an Flexibilität und Kompromissbereitschaft abverlangen, um der medialen Lebenswirklichkeit mit zeitgemäßen und zukunftsoffenen Gesetzen zu entsprechen. 2. Vergleichende Betrachtung a) Rundfunkbegriff Wie die Untersuchung der Rechtslage in den fünf Ländern gezeigt hat, ist der Rundfunkbegriff in sämtlichen Staaten in den letzten Jahren einem erheblichen Wandel unterworfen, der in der Regel mit der Notwendigkeit einer Anpassung an den technologischen Fortschritt (Digitalisierung, Konvergenz) begründet wurde. In allen im Rahmen dieses Gutachten untersuchten Ländern werden 307 480 Kleist, Die Richtlinie ‚Fernsehen ohne Grenzen‘, in: Klumpp/Kubicek/Roßnagel/Schulz (Hrsg.); Medien, Ordnung und Innovation; Berlin, Heidelberg, New York 2006, S. 143 (155). von den Regelungen des Rundfunkrechts sowohl das Fernsehen als auch der Hörfunk abgedeckt. Daneben haben jedoch die Gesetzgeber bereits Schritte unternommen, den Anwendungsbereich des klassischen Rundfunkrechts wegen des Auftretens neuerer – als regulierungsbedürftig empfundener – Angebots- formen auszudehnen.481 Eine Gemeinsamkeit lässt sich in allen fünf untersuchten Medienrechts- ordnungen hinsichtlich des, vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Kreises der Rezipienten von Rundfunkangeboten feststellen. Rundfunk wird stets darüber definiert, dass er sich an die „Allgemeinheit“ oder die „Öffentlichkeit“ oder Teile derselben richtet. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen in den Mitglied- staaten allerdings offensichtlich bezüglich des konkreten Bedeutungsgehalts dieses Kriteriums. In Großbritannien sollen hierüber Dienste ausgeschlossen werden, die den Nutzer über das Material und den Zeitpunkt der Darbietung durch Auswahl bestimmen lassen, der dann ausschließlicher Empfänger der Inhalte ist. Es sollen also offensichtlich Abrufdienste ausgeschlossen werden, die dort den „Diensten der Informationsgesellschaft“ unterfallen. In Deutsch- land sind Abrufdienste zwar auch vom Rundfunkbegriff ausgeschlossen482, das Kriterium der Ausrichtung an die Allgemeinheit bedeutet hier jedoch, dass der Adressatenkreis bei Ausstrahlung des Angebots nicht feststeht. Das belgische Verfassungsgericht rechnet hingegen auch Dienste, bei denen die Übertragung auf individuellen Abruf des Zuschauers erfolgt, dem Rundfunk zu. Hier dient das Kriterium der Ausrichtung an die Allgemeinheit eher dazu, Kommuni- kationsformen auszuschließen, die von einem gewissen Grad an Vertraulichkeit gekennzeichnet sind. Im Rahmen der Unterscheidung der verschiedenen Dienste lässt sich in einigen Staaten eine deutliche Abkehr von der Orientierung an technischen Kriterien (der Verbreitung) feststellen. Dies gilt bspw. für das Medienrecht in Deutschland, wo die Einordnung der verschiedenen Angebote entscheidend von ihrer jeweiligen Relevanz für die Meinungsbildung der Bevölkerung ab- hängt. In Belgien wird der Übertragungsweise im Grunde überhaupt keine Bedeutung mehr beigemessen, sondern dort wird der Rundfunk maßgeblich durch fehlende Vertraulichkeit und fehlende Individualisierung der übermittel- ten Informationen von anderen Diensten abgegrenzt und damit charakterisiert. Von größerer Bedeutung ist das technische Abgrenzungskriterium hingegen noch in solchen Mitgliedstaaten, welche die Unterscheidung zwischen Rund- funk und „Diensten der Informationsgesellschaft“, wie sie auf der europäischen Ebene derzeit gilt, durch eine deckungsgleiche Übernahme des letztgenannten Begriffs und der hierzu geltenden Regeln in das nationale Recht nachvollzogen haben. Dort fließt in die Abgrenzung dann, wie dies bereits für die europäische 308 481 Vgl. zur jeweiligen Zuordnung konkreter Angebotsformen nachfolgend unter b). 482 Vgl. hierzu im Länderbericht Deutschland unter 4. A) dd) (1). Ebene dargestellt wurde,483 ein technisches Kriterium ein. Dies trifft zu für das Vereinigte Königreich und Italien. Allerdings besteht im Vereinigten Königreich über das Instrument der sog. „licensable content services“ die Möglichkeit, bestimmte Dienste, die für sich allein betrachtet möglicherweise als „Dienst der Informationsgesellschaft“ einzuordnen wären, einem Hauptdienst (Fernseh- programm und/oder EPG) zuzuordnen und somit von dessen (rundfunkrecht- licher) Lizenz abdecken zu lassen. Hierdurch verliert die Trennung anhand des technischen Kriteriums an Schärfe. Eine Ausnahme bildet insoweit Italien. Dort wird Rundfunk noch explizit in Abhängigkeit von der verwendeten Über- tragungstechnik definiert. Auch in Frankreich lässt sich die Tendenz zur Abkehr von technischen Kriterien feststellen. So umfasst der dortige Rundfunkbegriff die mit elektroni- schen Mitteln erbrachten Kommunikationsdienste, welche dazu bestimmt sind, gleichzeitig von der gesamten Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlich- keit empfangen zu werden, und deren Hauptprogramm in einer geordneten Abfolge aus Einzelprogrammen besteht, die aus Tönen und – im Falle des Fernsehens – auch aus Bildern bestehen. Damit wird zwar nicht explizit auf die Übertragungstechnik abgestellt. Dennoch wird durch das Merkmal der Gleichzeitigkeit der Übertragung an die Allgemeinheit letztlich ein Kriterium verwendet, das im Ergebnis der Unterscheidung nach dem technischen Krite- rium gleichkommt Ist somit allgemein ein Trend zur Erweiterung und Ausdifferenzierung des Anwendungsbereichs der Mediengesetzgebung zu verzeichnen, so geht dieser Prozess in weiten Teilen mit der Erkenntnis einher, dass nicht auf alle der (neu identifizierten) Angebotsformen dieselben – dem „klassischen Rundfunkrecht“ entstammenden – Regeln angewendet werden können, da dieses zu einer Über- regulierung neuer Dienstearten führen würde. Diesem Umstand haben die Gesetzgeber in der Mehrzahl der untersuchten Mitgliedstaaten durch ein System abgestufter Regulierungsdichte gegenüber den unterschiedlichen Angebotsfor- men Rechnung getragen. So sind neuartige Dienste bspw. in einigen Mitglied- staaten vom Zulassungserfordernis freigestellt, wie in Deutschland die Medien- und Teledienste, oder profitieren wie in Großbritannien durch eine Einbeziehung als „Begleitdienste“ von der bereits für einen „Hauptdienst“ erteilten Lizenz. Auch im Hinblick auf die französische Rechtslage kann seit den dargestellten Änderungen von einem abgestuften Regulierungssystem gesprochen werden. Zunächst einmal wird durch die Einteilung der Mediendienste deutlich ge- macht, dass Rundfunk nur ein Dienst unter vielen ist, der zwar einiger spezifi- scher Regeln bedarf, aber nicht schon formal eine herausgehobene Stellung innehat, wie dies im europäischen Gemeinschaftsrecht der Fall ist; dort be- schränkt sich die Inhalteregulierung auf das Fernsehen. Im französischen Recht 309 483 Vgl. hierzu unter C. II. 2. a). findet sich dieses Phänomen, welches man als eine strikte Trennung zwischen Rundfunkrecht (bzw. Fernsehrecht) und dem übrigen Medienrecht bezeichnen könnte, nicht. In Frankreich sind Hörfunk und Fernsehen zwei Arten audio- visueller Dienste, die jedoch, zum einen durch ihre Einordnung als audiovisuelle Kommunikationsdienste und zum anderen durch spezielle Vorschriften, einem höheren Regulierungsniveau unterworfen sind. Allerdings stehen sich nunmehr kurz gesagt Online-Dienste und audiovisuelle Kommunikationsdienste gegen- über. Die Vornahme einer Unterscheidung zwischen Onlinediensten und anderen Kommunikationsdiensten, welche jeweils durch unterschiedliche Rechtsinstru- mente geregelt werden, stellt allerdings noch kein völlig einheitliches, abge- stuftes Gesamtkonzept dar, wie es auf europäischer Ebene mit der Regulierung von Abrufdiensten und Verteildiensten in einer Richtlinie angestrebt wird. In Bezug auf die italienische Rechtslage kann nur bedingt von einem ab- gestuften Regulierungssystem gesprochen werden. Zwar existieren unterschied- liche Dienstekategorien und damit letztlich auch unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. Dennoch unterliegen Rundfunkdienste und deren Begleitdienste einem gänzlich anderen Regime als Dienste der Informationsgesellschaft. Das belgische Verständnis des Rundfunkbegriffes geht weiter als alle anderen An- sätze. Hier wird nicht mit einem abgestuften System auf die wachsende Be- deutung anderer Dienste reagiert, sondern die Differenzierung innerhalb der Massenkommunikation aufgehoben. Unterschiede ergeben sich innerhalb der aufgezeigten Systeme abgestufter Regulierungsdichte durchaus auch dahingehend, welche Kriterien für die Zu- ordnung zu den unterschiedlich stark reglementierten Stufen in der jeweiligen Medienrechtsordnung herangezogen werden. In Deutschland ist hierbei wie- derum die Meinungsbildungsrelevanz der Angebote von entscheidender Bedeu- tung. Der am stärksten regulierten Ebene des Rundfunks sollen dort nur solche Dienste zugeordnet werden, die über ein gewisses Maß an „Breitenwirkung“, „Aktualität“ und „Suggestivkraft“ verfügen. Das britische Recht differenziert hinsichtlich der zu erfüllenden Pflichten konkret danach, um welchen Ver- anstalter es sich im Einzelfall handelt. Auf einer Grundstufe werden demnach Verpflichtungen festgelegt, die für alle Veranstalter von Fernsehprogrammen oder licensable content services gelten. Weitergehende Verpflichtungen, wie bspw. bezüglich der Einhaltung von Quotenvorgaben (2. Regulierungsstufe), treffen hingegen nur ganz bestimmte Veranstalter (die „Free-to-air-5“, d. h. die BBC sowie Channel 3 (ITV), 4 und 5 (Five)). Es kann insofern von einer Be- sonderheit dieses Ansatzes in der britischen Medienrechtsordnung gesprochen werden, als die Verpflichteten in diesen Fällen konkret genannt werden, anstatt eine Abstufung anhand abstrakter Kriterien („Meinungsbildungsrelevanz“ oder „Linearität“) vorzunehmen. In Frankreich zeichnet sich Rundfunk insbesondere durch das Merkmal der gleichzeitigen Übertragung an die Allgemeinheit aus. In Italien liegt Rundfunk dann vor, wenn ein Rundfunkübertragungsweg ge- 310 nutzt wird. Auch die Einflussmöglichkeiten des Rezipienten bezüglich der Auswahl der gezeigten Inhalte, des Zeitpunkts ihrer Übertragung oder Aus- strahlung sowie das Außmaß an Interaktivität wurden als geeigneter Maßstab zur Differenzierung der Angebote und zur Rechtfertigung für eine abweichende Regelungsdichte identifiziert. Ein Zuschauer, der selbst bestimmt, was er sieht und zu welchem Zeitpunkt, und der darüber hinaus interaktiv Einfluss auf das Angebot nehmen kann, erscheint weniger schutzbedürftig, als derjenige, der einem festgelegtem Programmablauf „ausgeliefert“ ist. In Deutschland spielt der Aspekt der Interaktivität als Hilfskriterium durchaus eine Rolle bei der Einstufung eines Angebots als Rundfunk. Ein hohes Maß an Interaktivität des Nutzers beim Empfangsvorgang spricht demnach eher gegen eine Einstufung als Rundfunk. Abrufdienste sind nach der deutschen Rechtslage vom Rund- funkbegriff ausgeschlossen, so wie dies auch in Großbritannien und Italien der Fall ist, wo diese als „Dienste der Informationsgesellschaft“ einzustufen sind. Auch in Frankreich fallen Abrufdienste mangels Gleichzeitigkeit der Über- tragung nicht unter den Rundfunkbegriff. In diesen vier Ländern liegen der Ab- grenzung damit, ob explizit oder nicht, Kriterien zugrunde, die mit der Lineari- tät oder den Auswahlmöglichkeiten der Nutzer im Zusammenhang stehen. Anders stellt sich dies hingegen nach der jüngeren Verfassungsrechtsprechung in Belgien dar, wonach auch Abrufdienste dem Rundfunk zuzuordnen sind. Es lässt sich festhalten, dass – mit Ausnahme Belgiens – in den untersuchten Rechtsordnungen eine gewisse Abstufung in der Regulierungsdichte auszu- machen ist. b) Anwendungsbereich In anschaulicher Weise lassen sich die unterschiedlichen Kategorisierungen und Herangehensweisen des jeweiligen Medienrechts in den untersuchten Mitglied- staaten anhand der rechtlichen Einordnung und Behandlung einzelner neuerer Dienste, wie Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, Simulcast und be- stimmter Begleitdienste, illustrieren. aa) Einordnung von Video-on-Demand und Near-Video-on-Demand Im Hinblick auf die Einordnung bzw. Abgrenzung von Video-on-Demand und Near-Video-on-Demand zeigt sich in den Mitgliedstaaten ein heterogenes Bild. Jedenfalls aber handelt es sich um eine Problematik, die sich in allen unter- suchten Rechtsordnungen stellt und die auch in allen Rechtsordnungen von maßgeblichen Akteuren wie dem Gesetzgeber, Gerichten oder Aufsichts- behörden erkannt wurde. Unter dem Aspekt der Übereinstimmung der mitglied- staatlichen Interpretation des jeweiligen Rundfunkbegriffes mit der Auslegung des Begriffes der „Fernsehsendung“ in der EG-Fernsehrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof lassen sich die Länder dabei in zwei Kategorien 311 unterteilen. Die Erste, der Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und – sofern man die Rechtsauffassung der Landemedienanstalten zugrunde legt – Deutschland umfasst, beinhaltet dabei diejenigen Länder, in denen im Ergebnis weitestgehend dieselbe Einstufung vorgenommen wird wie auf Gemeinschafts- ebene. Near-Video-on-Demand unterfällt dabei der Rundfunkdefinition, Video- on-Demand nicht. Demgegenüber steht eine zweite Kategorie, der aus dem Kreis der untersuchten Länder lediglich Belgien zugeordnet werden kann. Die oben bereits dargestellte Weite des Rundfunkbegriffes führt dazu, dass auch reine Abrufdienste darunter fallen. Im Einzelnen stellt sich die Gesetzeslage in den untersuchten Staaten wie folgt dar: In Deutschland ist die Einstufung von Video-on-Demand umstritten. Near-Video-on-Demand wird von den Landesmedienanstalten als Rundfunk eingestuft.484 Diese Auslegung stimmt mit der Auslegung der Fernsehrichtlinie durch die Europäische Kommission und den Gerichtshof überein. Dennoch spricht u. U. auch einiges für eine Subsumtion unter den Begriff des Medien- dienstes aus § 2 Abs. 2 Nr. 4 MStV.485 Die von derlei Angeboten ausgehenden Gefahren für die Meinungsvielfalt werden als deutlich geringer als beim klassi- schen Rundfunk angesehen.486 Auch erscheine eine gänzlich andere Einstu- fung als bei Video-on-Demand-Angeboten insofern nicht angemessen, als beide Angebotsformen im Hinblick auf die Art und Weise der Nutzung eine hohe Ähnlichkeit aufweisen.487 In Frankreich wird Near-Video-on-Demand nach Auffassung des CSA und der rechtswissenschaftlichen Literatur in die Kategorie der „Fernsehdienste“, einer Unterkategorie der audiovisuellen Kommunikationsdienste, eingestuft. Video-on-Demand unterfällt hingegen im Grundsatz nicht der Kategorie der audiovisuellen Kommunikationsdienste, sondern der der „öffentlichen Online- Kommunikation“. Probleme ergeben sich lediglich insofern, als aufgrund un- klarer Formulierungen im Gesetz analog erbrachtes Video-on-Demand aus dieser Definition herausfällt. Für das Medienrecht in Italien findet sich im Bereich der Inhaltsdienste eine Unterteilung zwischen der Rundfunkregulierung und Diensten der Infor- mationsgesellschaft. Rundfunk und Begleitdienste sind durch Verbreitung an die Allgemeinheit gekennzeichnet, hinsichtlich der Dienste der Informations- gesellschaft wird die gemeinschaftsrechtliche Definition übernommen, so dass hierunter Abrufdienste fallen. Pay-per-View wird in Italien explizit nicht als Fernsehdienst eingestuft. Pay-per-View kann allerdings sowohl als reiner Ab- rufdienst ausgestaltet sein, der Punkt-zu-Punkt übertragen wird und daher im 312 484 Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten: Drittes Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten, S. 16. 485 Vgl. etwa v. Hartlieb/Schwarz-Castendyk, S. 606. 486 Castendyk, a. a. O. 487 Vgl. dazu bereits die Ausführungen zum europäischen Recht. Gemeinschaftsrecht unter den Begriff der Dienste der Informationsgesellschaft fällt, als auch als Near-Video-on-Demand, d. h. als Verteildienst, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes eine Fernsehsendung darstellt. Reine Abrufdienste lassen sich unproblematisch unter den Begriff der inter- aktiven Begleitdienste oder Conditional-Access-Dienste fassen. Dennoch ist die Formulierung „Pay-per-View“ unklar und missverständlich. Da sie erst 2005 mit Verabschiedung des Konsolidierten Textes über Hörfunk und Fernsehen in das Gesetz eingefügt wurde, kann derzeit noch nicht vorausgesehen werden, wie dieser Rechtsbegriff ausgelegt werden wird. Denkbar ist eine gemein- schaftsrechtskonforme Interpretation, nach der unter Pay-per-View lediglich reine Abrufdienste zu verstehen sind, so dass kostenpflichtige Einzelübertra- gungen von Inhalten, die Punkt-zu-Mehrpunkt verbreitet werden, auch im italienischen Recht als Fernsehen eingestuft werden. In Großbritannien fällt Near-Video-on Demand unter die Kategorie der „television licensable content services“. Video-on-Demand dagegen ist kein solcher „television licensable content service“, sondern rechtlich als „Dienst der Informationsgesellschaft“ zu behandeln. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die Einstufung als „television licensable content service“ gemäß des Ab- schnitts 232 in Verbindung mit Abschnitt 361 des Communications Act ver- langt, dass die entsprechenden Dienste Mitgliedern der Öffentlichkeit zugäng- lich sein müssen. Hierdurch sollen Dienste ausgeschlossen werden, die das Material und den Zeitpunkt seiner Darbietung der Auswahl des Nutzers über- lassen, der dann ausschließlicher Empfänger der Inhalte ist. Zum anderen sind in Abschnitt 233 des Broadcasting Act eine Reihe von Diensten aufgezählt, die nicht als „licensable content service“ zu qualifizieren sind. Zu diesen Ausnahmen zählt insbesondere der Zugang zu Material über Dienste, die im Wesentlichen nicht darauf ausgerichtet sind, ausschließlich oder hauptsächlich Fernseh- und/oder Radiodienste für den Empfang durch die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die Regierung hat allerdings signalisiert, dass sie eine Änderung der Ausnahme von VoD-Angeboten von den sog. „licensable content services“ erwäge, sofern die Industrie nicht in der Lage sei, effektive Vorrich- tungen zum Schutze Minderjähriger, wie z. B. Verschlüsselungssysteme, bereit- zustellen. Eine entsprechende Initiative haben die Anbieter allerdings jüngst mit der Gründung der Selbstregulierungs-Organisation Association of Tele- vision on Demand (ATVOD) ergriffen. bb) Simulcast Die Subsumtion des so genannten Simulcast – also der Übertragung von Radio- oder Fernsehprogrammen über das Internet – unter die jeweiligen Rundfunk- begriffe führt nicht zu einer Identifikation eindeutig abgegrenzter Gruppen von Ländern. Vielmehr bewegen sich die untersuchten Rechtsordnungen zwischen zwei Extremen, die zum einen wiederum durch Belgien, in dieser Hinsicht 313 aber auch durch Deutschland, und auf der anderen Seite durch Italien markiert werden. Die weite Rundfunkdefinition in Belgien führt dazu, dass sämtliche im Internet angebotenen Radio- oder Fernsehprogramme – unabhängig davon, ob diese simultan zu einem herkömmlich ausgestrahlten Fernsehprogramm gezeigt werden oder nicht – unter den Rundfunk zu subsumieren sind. Auch im deut- schen Recht werden sog. „Simulcast“-Übertragungen im Internet vom Rund- funkbegriff erfasst. In Italien hingegen knüpft der Rundfunkbegriff weiterhin an die typischen Rundfunkübertragungswege an. Simulcast fällt daher nicht darunter. Zwischen diesen beiden Polen sind die britische und die französische Rechts- ordnung anzusiedeln. In Großbritannien nämlich scheint die Situation in Bezug auf Simulcasting keineswegs so eindeutig zu sein. Dort hat das Ofcom kürz- lich neue Vorschriften erlassen, die sich auf den Umfang und die Art der Verbreitung von Werbung beziehen. Ausdrückliche Werbezeitbestimmungen sind hierin auch für Simulcast-Angebote bestimmter Sender vorgesehen, die in den entsprechenden Vorschriften als „qualifying services“ bezeichnet werden. In Frankreich wurden die Bedingungen für Fernsehdienste, welche über andere als die ehemals einzigen Übertragungswege Satellit, Kabel und Antenne ver- breitet werden, dem klassischen Rundfunk weitgehend angenähert; so existieren auch insoweit Lizenzpflichten, Werbevorschriften etc. cc) Begleitdienste Eine unterschiedliche Herangehensweise lässt sich auch in Bezug auf Begleit- dienste zum Fernsehen konstatieren. Hier kann eine Unterscheidung zwischen Ländern, die eine eigene Kategorie für Begleitdienste vorsehen, beziehungs- weise solchen Ländern getroffen werden, in denen Begleitdienste den übrigen vorhandenen Dienstearten zugeordnet werden müssen, d. h. in denen im Grunde genommen Begleitangebote nur darauf überprüft werden können, ob sie von der Rundfunklizenz mitumfasst sind oder ob sie die Schwelle zu einem eigen- ständigen Dienst überschreiten. Das deutsche Medienrecht sieht für derartige Dienste, mit Ausnahme der Vorschriften, die sich auf die Zugangssicherung bei Navigatoren beziehen, keine eigenständige gesetzliche Regelung vor, sondern die entsprechenden Angebote sind an den Kategorien „Rundfunk“, „Mediendienste“ oder „Tele- dienste“ zu messen und dementsprechend rechtlich zu behandeln. In der fran- zösischsprachigen Gemeinschaft in Belgien enthält das Rundfunkgesetz eine Vorschrift, welche eine Ausnahme vom allgemeinen Zulassungserfordernis für Rundfunkdienste begründet. Hiernach dürfen die Verbreiter von Rundfunk- diensten daneben zulassungsfrei einen Musik- oder Informationskanal oder einen elektronischen Programmführer als einen, „mit der Verbreitungstätigkeit zusammenhängenden Dienst“ verbreiten. Demgegenüber hat der Communica- 314 tions Act 2003 im Vereinigten Königreich die Kategorie der sog. „television licensable content services“ eingeführt, nach der die Zulassung für den „Haupt- dienst“ (Fernsehprogramm und/oder EPG) zugleich die Begleitdienste, wie z. B. interaktive Anwendungen, Zugang zu Hintergrundmaterialien, Links zu Webseiten, abdeckt. Dies gilt allerdings nur, falls sie einen (klaren) Bezug zum Hauptdienst aufweisen. Diese pragmatische Herangehensweise, die darauf abstellt, welcher Dienst bei einem „Mix“ verschiedener Angebotsformen den Schwerpunkt bildet, lässt sich in gewissem Umfang mit dem Ansatz des deut- schen Gesetzgebers zur Regulierung von Textlaufbändern in Fernsehprogram- men vergleichen. Auch hier hat sich der Gesetzgeber gegen eine getrennte rechtliche Behandlung des Laufbands vom restlichen Fernsehbild entschieden und das Fernsehprogramm als Schwerpunkt des Gesamtangebots als maß- geblich für dessen rechtliche Bewertung angesehen. Auch ist bei der Entschei- dung, ob ein Internet-Angebot dem Teledienstegesetz oder dem Mediendienste- Staatsvertrag zuzuordnen ist, nicht zwischen den einzelnen Bestandteilen der unter einer Internetadresse abrufbaren Seite zu differenzieren, sondern eine Gesamtschau der inhaltlichen Angebote vorzunehmen,488 so dass die Tatsache, dass ein Angebot Elemente enthält, welche als solche als Teledienst einzu- stufen wären, der Einordnung als Mediendienst nicht entgegensteht. In Frank- reich ist bezüglich der Begleitdienste die Dienstekategorie der „Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit“ einschlägig, welche im Wesentlichen Teletext und Programmführer umfasst. Im italienischen Recht findet sich hierzu die Kategorie der „Datenprogramme“, wobei es sich um Informationsdienste han- delt, die aus redaktionell gestalteten Produkten in elektronischer Form bestehen, bei denen es sich nicht um Hörfunk- oder Fernsehprogramme handelt, die aber über Rundfunknetze übertragen und nicht auf individuellen Abruf erbracht werden. Hiervon erfasst sind Teletext und Datenseiten. Eine besondere Erscheinungsform der Begleitdienste stellen die elektroni- schen Programmführer (EPG) dar, die in den untersuchten Mitgliedstaaten durchaus unterschiedlich eingeordnet und reguliert werden. Diese Dienste ver- fügen über einen Doppelcharakter als Systeme zur Ansteuerung von Rundfunk- programmen und als Dienste, die selbst Inhalte präsentieren. In Deutschland sind die maßgeblichen Bestimmungen über EPGs in der Rundfunkgesetz- gebung enthalten. In Belgien unterfallen elektronische Programmführer dem Rundfunkbegriff und damit der Regelungsbefugnis der Gemeinschaften. Diese haben von ihrer Zuständigkeit in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht und dabei dem Umstand Rechnung getragen, dass EPGs auf der einen Seite der Zugangsvermittlung zu Fernsehprogrammen dienen, auf der anderen Seite jedoch ihrerseits redaktionelle Inhalte wie Inhaltsangaben zu den einzelnen 315 488 OVG Münster MMR 2003, S. 348 (349), und jüngst VG Düsseldorf, Urteil vom 10. 5. 2005, Az. 27 K 5968/02, MMR 11/2005, S. 794, sowie VG Köln, Urteil vom 3. 3. 2005, Az. 6 K 7151/02. Sendungen enthalten. In der flämischen Gemeinschaft sind EPGs als „Fernseh- dienste“ zu notifizieren, womit alle inhaltsbezogenen Vorschriften zu Jugend- und Menschenwürdeschutz, Nichtdiskriminierung und Werbung, die auf Fern- sehdienste Anwendung finden, auch auf EPG-Dienste anwendbar sind. In der französischen Gemeinschaft können Verbreiter eines Rundfunkdienstes zu- gleich einen EPG als mit den Verbreitungstätigkeiten zusammenhängenden Dienst zur Verfügung stellen. In diesem Fall hat der Anbieter weder ein beson- deres Verfahren einzuhalten, noch eine Zulassung beim CSA für seinen EPG- Dienst zu beantragen. Jedoch besteht der Nachteil dieser Option in dem Verbot, kommerzielle Kommunikation (Werbung, Sponsoring, Teleshopping, Eigen- werbung) in den EPG einzufügen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, eine individuelle Zulassung nach dem System für Verleger/Herausgeber von Rund- funkdiensten zu beantragen. In diesem Fall wird der Anbieter allen für Ver- leger/Herausgeber geltenden Regeln unterworfen, wie bspw. den Vorschriften zu Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde, zu einem Beitrag zur audio- visuellen Produktion usw. Jedoch wird es ihm – anders als im erstgenannten Szenario – automatisch gestattet, kommerzielle Kommunikation einzufügen. In Großbritannien können EPGs gemeinsam mit Fernsehprogrammen, jedoch auch allein als „licensable content service“ zugelassen werden. In Frankreich fallen elektronische Programmführer in die Kategorie der „audiovisuellen Kommunikationsdienste“ mit der Folge, dass sie zwar der Inhalteregulierung unterliegen, dass aber einige spezifisch auf Rundfunk zugeschnittene Vor- schriften nicht auf sie anwendbar sind. Nach italienischem Recht sind elektro- nische Programmführer ein Anwendungsfall der interaktiven Begleitdienste, so dass sie zwar im Rundfunkrecht behandelt werden, die auf sie bezogenen Regelungen aber eher denen für Dienste der Informationsgesellschaft ent- sprechen. c) Adressaten Die bezüglich des materiellen Anwendungsbereichs dargestellte Ausweitung und Ausdifferenzierung der regulierten Angebotsformen blieb nicht ohne Fol- gen für die Auswahl der Adressaten, an welche die unterschiedlichen Anforde- rungen und Verpflichtungen der jeweiligen Medienrechtsordnung gerichtet werden. Hierbei wird in den untersuchten Ländern in verschiedener Weise dem Umstand Rechnung getragen, dass heutzutage an dem Prozess, welcher schließlich mit der Rezeption eines Medienangebots durch den Nutzer endet, in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure mitwirken, deren Funk- tionen und Einflussmöglichkeiten insbesondere auf die inhaltliche Gestaltung des Endprodukts stark divergieren. In allen untersuchten Ländern schlägt sich dieses am deutlichsten nieder in der rechtlichen Differenzierung zwischen Unternehmen, die einen (wie auch immer gearteten) Einfluss auf die inhalt- 316 liche Gestaltung des Dienstes innehaben, und solchen, die lediglich für die Zugangsvermittlung oder die Signalübertragung verantwortlich sind. Hierbei sind Letztere grundsätzlich wesentlich weniger strengen rechtlichen Anforde- rungen ausgesetzt. In allen untersuchten Mitgliedstaaten schlägt sich diese Trennung der inhaltlichen Aspekte von den Fragen, welche mit der Infra- struktur zusammenhängen, auch in der Existenz einer eigenen Adressaten- kategorie für die Anbieter von Übertragungsdienstleistungen nieder. In Deutschland sind dies die Anbieter von Telekommunikationsdienstleis- tungen, deren Tätigkeit (überwiegend) in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze besteht. In der französischen Gemeinschaft in Belgien adressieren bestimmte Vorschriften seit der Reform des Rundfunkrechts von 2003 die sog. „Netzwerkbetreiber“. Auch in Italien wird auf Ebene der Adres- saten im Wesentlichen zwischen zwei Kategorien unterschieden. Es handelt sich dabei einerseits um die Netzbetreiber, die die Verbreitung der Signale ermöglichen, und zum anderen um die Inhalteanbieter, welche die redaktionelle Verantwortung für die Erstellung der Programme tragen. Programme im dort maßgeblichen Sinne sind Rundfunkprogramme und als „Datenprogramme“ bezeichnete Begleitdienste. Der dahinter stehende Ansatz ist allerdings nicht so konvergent, wie es der neutrale Begriff des Inhalteanbieters suggerieren mag. Es handelt sich weiterhin im Wesentlichen um Rundfunkveranstalter. Gegenbegriff zum Inhalteanbieter ist dort der Anbieter von so genannten inter- aktiven Begleitdiensten oder Conditional-Access-Diensten. Vergleichbar ist die Situation in Frankreich, hier stehen die „Herausgeber von Hörfunk und Fern- sehdiensten“, d. h. die Personen, die die Verantwortung für den redaktionellen Inhalt der Dienste tragen, den Plattformbetreibern gegenüber. Letztere ver- breiten audiovisuelle Kommunikationsdienste über ein elektronisches Kommu- nikationsnetz an die Öffentlichkeit. Ebenfalls unter den Begriff fallen Dritte, die aufgrund vertraglicher Beziehungen zu anderen Plattformbetreibern solche Dienste anbieten. Die Untersuchung der Rechtslage in den verschiedenen Mitgliedstaaten hat ferner ergeben, dass ein wichtiger Aspekt bei der Auswahl der Normadressaten ihre jeweilige Handlungsmacht im Hinblick auf das zu erreichende Regelungs- ziel ist, aus welcher dann eine Unterscheidung hinsichtlich der jeweiligen Verantwortlichkeit abgeleitet wird. Das deutsche Medienrecht verfolgt insofern zur Differenzierung auf der Adressatenseite zwei alternative Ansätze. Entweder enthält das entsprechende Gesetz – wie bspw. im Presserecht, aber auch ansatzweise im Rundfunkstaats- vertrag verwirklicht – eine gewisse Anzahl unterschiedlicher Adressaten, an die, je nach Verantwortungsbeitrag und Handlungsmacht, unterschiedliche gesetz- liche Anforderungen gestellt werden. Demgegenüber verwenden der Medien- dienstestaatsvertrag, das Teledienstegesetz, der Jugendmedienschutz-Staats- vertrag und das Telekommunikationsgesetz lediglich den (einen) Begriff des 317 „Anbieters“ bzw. „Diensteanbieters“, erlauben jedoch eine Differenzierung anhand der von diesen Akteuren jeweils konkret wahrgenommenen Tätigkei- ten. Auch in Deutschland agieren natürlich einige Unternehmen zugleich auf mehreren dieser Betätigungsfelder, so dass sie auch mehreren der dargestellten rechtlichen Kategorien zuzuordnen sind. Einen neuen Ansatz bei der Auswahl von Normadressaten verfolgt die französische Gemeinschaft in Belgien seit der Reform des Rundfunkrechts von 2003. Um eine sachgerechte Regulierung anhand des Verantwortungsbeitrags und der jeweils ausgeübten Funktion in der Wertschöpfungskette zu ermöglichen, unterscheidet das neue Recht auf der Adressatenseite zwischen Herausgebern/Verlegen von Rundfunkdiensten, den Verbreitern von Rundfunkdiensten und den Netzwerkbetreibern. Nur die Kategorie der Verleger/Herausgeber trägt hierbei redaktionelle Verantwortung für die Inhalte und bedarf daher im Gegensatz zu Verbreitern oder Netzwerk- betreibern beispielsweise einer Zulassung durch die Regulierungsbehörde. In der Praxis unterfallen Unternehmen allerdings häufig mehreren der vorgenann- ten Kategorien, da sich ihr Betätigungsfeld über die Bereiche der Herstellung, Bündelung und des Transports von Rundfunkinhalten hinweg erstreckt. Ein besonderer Ansatz liegt dem britischen Recht zugrunde, welches die recht- lichen Verpflichtungen teilweise nicht anhand abstrakter Kriterien zuweist, sondern schlicht diejenigen Veranstalter benennt, die bestimmte Verpflichtun- gen, wie bspw. die Einhaltung von Quotenvorgaben, zu erfüllen haben. Die hybride Natur von Navigatoren und EPGs findet auch hinsichtlich der Norm- adressaten in den Gesetzen der untersuchten Staaten ihre Entsprechung. Hier ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. Während etwa in der flämischen Ge- meinschaft Belgiens die Möglichkeit einer Zulassung als Fernsehdienst besteht und in der französischen Gemeinschaft EPGs entweder der Verbreitungstätig- keit zugeordnet oder als Inhaltdienste behandelt werden, sind in Deutschland vor allem spezifische Aspekte der EPGs geregelt, so dass der Gesetzgeber letztlich eine Festlegung im Hinblick auf die Einstufung des Dienstes in die vorhandenen Kategorien vermeidet. d) Zusammenfassung Unterscheiden sich die Medienrechtsordnungen der untersuchten Mitglied- staaten in den Einzelheiten doch recht klar, und kann man durchaus auch hinsichtlich bestimmter „Weichenstellungen“ eine mangelnde Kongruenz fest- halten, was einerseits auf die nationalen Besonderheiten in Rechtsprechung und Normanwendung, andererseits aber auch auf das Festhalten an tradierten Grundsätzen der jeweiligen Medienrechtsordnung vor der (erneuten) Harmoni- sierung durch den europäischen Gesetzgeber zurückzuführen ist, so lassen sich dennoch einige klare Trends der neueren Mediengesetzgebung auf der Ebene der Mitgliedstaaten identifizieren. Diese sind in den einzelnen Staaten mehr 318 oder weniger stark (bei bestimmten Aspekten z. T. auch (noch) gar nicht) aus- geprägt. Auf der nationalen Ebene finden die eigentlichen Anwendungsprozesse des Medienrechts statt. Hier treten Unzulänglichkeiten oder Mängel des geltenden Rechts zuerst und am deutlichsten zutage, bspw. dann, wenn sich Regulierungs- behörden – bedingt durch den technischen Fortschritt – neuen Angebotsformen gegenüber sehen, welche das geltende Recht nicht (angemessen) erfasst. Der Druck auf den nationalen Gesetzgeber zur Anpassung des Rechts an die tech- nischen Realitäten ist insofern in der Regel höher, als dies auf der Ebene der Gemeinschaften der Fall sein dürfte. Dieser Umstand erklärt, dass in allen Mitgliedstaaten bereits gesetzliche Schritte unternommen wurden, um den Anwendungsbereich des klassischen Rundfunkrechts auf neue Erscheinungs- formen von Mediendiensten zu erweitern. Eine bloße Anordnung, die für den klassischen Rundfunk geschaffenen Vorschriften gleichförmig auch auf neue Dienste anzuwenden, hat hierbei in der Regel jedoch nicht stattgefunden, sondern die Intention des Gesetzgebers ging oftmals dahin, den neuen Diensten mit einer Regulierung zu begegnen, die auf deren Spezifika zugeschnitten ist. Dieser Ansatz führte in den meisten der untersuchten Mitgliedstaaten zu einer abgestuften Regulierungsdichte inner- halb der Medienrechtsordnung, wobei sich jedoch Unterschiede insbesondere dahingehend aufzeigen lassen, anhand welcher Kriterien die Zuordnung zu den einzelnen Stufen jeweils erfolgt. Auf der Adressatenseite sind diese neuen Entwicklungslinien ebenfalls mit Veränderungen verbunden. Als relativ einheitlicher Trend lässt sich hierbei der Versuch der nationalen Gesetzgeber identifizieren, dem tatsächlich zurechen- baren Verantwortungsbeitrag des jeweils handelnden Akteurs angemessen Rechnung zu tragen. Deutlich zeigt sich dies auf der Adressatenseite dadurch, dass die Betreiber von Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten als eigene Adressatengruppe rechtlich gesondert behandelt werden. 319 320 D ie ns t E U B E ( fl. G em .) B E ( fr. G em .) B E ( B un d ) D E ( Lä nd er ) D E ( B un d ) FR IT U K „K la ss is ch es “ Fe rn se he n Fe rn se h- se nd un g Fe rn se h- d ie ns t Fe rn se hd ie ns t (– ) R un d fu nk – Fe rn se he n (– ) Fe rn se hd ie ns t Fe rn se hd ie ns t Te le vi si on lic en sa b le co nt en t se rv ic e Te le sh op p in g M ed ie nd ie ns t N Vo D R un d fu nk – Fe rn se he n od er M ed ie nd ie ns t Fe rn se hd ie ns t/ „P ay -p er - V ie w “? S im ul ca st R un d fu nk – Fe rn se he n Fe rn se hd ie ns t z. T. e ig en - st än d ig re gu lie rt Te le te xt M ed ie nd ie ns t K om m un ik a- tio n ge ge n- üb er d er Ö ffe nt lic hk ei t D at en - p ro gr am m Te le vi si on lic en sa b le co nt en t se rv ic e E P G ? 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Status quo im Vergleich des EG-Rechts mit den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs der Fernsehrichtlinie, d. h. der Definition des Begriffs der „Fernsehsendung“, hat die Änderungsrichtlinie aus dem Jahr 1997 zu keinen Neuerungen geführt. Auch wurde der Anwen- dungsbereich nicht durch eine Einbeziehung neuerer Dienste ausgedehnt, ob- wohl die Erforderlichkeit der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für neuartige Dienste bereits im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens und seiner Vorbereitung durchaus erkannt und auch angesprochen wurde.489 Die Fernsehrichtlinie findet demnach auch in ihrer geänderten Fassung Anwendung auf Fernsehsendungen, d. h. auf die Verbreitung von Fernseh- programmen an die Allgemeinheit. Auf die Art der Übertragungsplattform kommt es für die Einordnung als Fernsehsendung nicht an, wie sich aus der Aufzählung im ersten Satz der Definition in Art. 1 lit. a) der Fernsehrichtlinie ergibt. Auch verschlüsselte Dienste, wie sie in der Regel bei Pay-TV-Sendern angeboten werden, unterfallen dem Anwendungsbereich der Richtlinie. In seiner neuesten Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof NVoD-Angebote ausdrücklich als Fernsehsendungen im Sinne von Art. 1 lit. a) qualifiziert (Mediakabel-Entscheidung490). Damit haben solche Angebote den geltenden Bestimmungen der Fernsehrichtlinie zu genügen, also u. a. dem Quotenregime der Art. 4 und 5. Im Jahr 2000 erließ die Gemeinschaft mit der eCommerce-Richtlinie dann ein Rechtsinstrument zur Förderung der Entwicklung des elektronischen Ge- schäftsverkehrs in der Informationsgesellschaft und zum Abbau bestehender Hemmnisse im europäischen Binnenmarkt. Deren Regelungsgegenstand, die 321 489 Vgl. bspw. die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses, ABl. Nr. 301 vom. 13. 11. 1995, S. 35 f.; Stellungnahme des Europäischen Parlaments, ABl. Nr. 65 vom 4. 3. 1996, S. 96. 490 EuGH, Urteil in der Rechtssache C-89/04 (Mediakabel BV/Commissariaat voor de Media) vom 2. Juni 2005, abgedruckt in ZUM 2005, 549; abrufbar unter: www.curia.eu.int; vgl. auch die Ausführungen oben in Teil C. sog. „Dienste der Informationsgesellschaft“, unterliegen entsprechend den dar- gestellten Zielen der Richtlinie wesentlich weniger strengen Regeln als die Fernsehdienste (insbesondere besteht für solche Dienste Zulassungsfreiheit), weshalb eine trennscharfe Abgrenzung von erheblicher Bedeutung ist. Die Fernsehrichtlinie erstreckt sich ausdrücklich nicht auf Kommunikations- dienste, die Informationen oder andere Inhalte auf individuellen Abruf über- mitteln An dieser Stelle findet sich das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu den sog. Diensten der Informationsgesellschaft – während Fernsehsendun- gen an die Allgemeinheit gerichtet sind, werden Letztere auf individuellen Abruf des Nutzers erbracht. Abgegrenzt wird nach Maßgabe des technischen Kriteriums. Die Abgrenzung dieser beiden Rechtsinstrumente der Gemeinschaft wird in den Medienrechtsordnungen der Mitgliedstaaten teilweise jedoch nicht in der soeben dargestellten Weise nachvollzogen. In einigen Ländern (Vereinigtes Königreich, Italien) hat der Gesetzgeber den Begriff der „Dienste der Informa- tionsgesellschaft“, wie er in der eCommerce-Richtlinie definiert wird, „eins zu eins“ in das nationale Medienrecht übernommen und hierfür eigenständige gesetzliche Regelungen geschaffen, welche mit den europäischen Vorgaben korrespondieren. In Belgien, Deutschland und Frankreich hingegen wurde dieser Weg einer „Spiegelung“ der Vorschriften der europäischen eCommerce- Richtlinie und insbesondere der Kategorie der „Dienste der Informationsgesell- schaft“ im nationalen Recht nicht beschritten. Der Rundfunkbegriff in den letztgenannten Mitgliedstaaten erfasst teilweise Dienste, die über den Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie hinausreichen. Dies trifft seit dem Urteil des belgischen Verfassungsgerichts von 2002 für den Begriff der Veranstaltung von Fernsehen im nationalen Kontext zu. Das dortige Konzept umfasst bestimmte Dienste, die aus europäischer Sicht als Dienste der Informationsgesellschaft einzuordnen wären. Als Beispiele sind hier Video-on- Demand oder der Abruf von Fernsehprogrammen aus dem Internet anzuführen: Da die audiovisuellen Inhalte über eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung übertragen, d. h. nicht zum simultanen Empfang an die Allgemeinheit verbreitet werden, fallen diese Dienste nach dem Gemeinschaftsrecht in den Anwendungsbereich der eCommerce-Richtlinie. Dies kann insofern ein Problem darstellen, als die eCommerce-Richtlinie ein wesentlich weniger strenges Regulierungsinstrument bildet als die Fernsehrichtlinie, und sich somit die Frage nach der Rechtferti- gung der Anwendung strengerer Vorschriften auf Dienste der Informations- gesellschaft stellt. Dies gilt zunächst im Hinblick darauf, dass die eCommerce- Richtlinie in Art. 4 die Genehmigungsfreiheit für die ihr unterliegenden Dienste vorschreibt. In der französischen Gemeinschaft Belgiens bedürfen jedoch alle Fernsehrundfunkdienste, einschließlich derer, die nach europäischem Recht als Dienste der Informationsgesellschaft einzustufen wären, einer vorherigen Ge- nehmigung. Art. 33 des Rundfunkgesetzes besagt, dass jeder Verleger/Heraus- 322 geber eines Fernsehrundfunkdienstes für jeden seiner Dienste eine Zulassung zu beantragen hat, die vom CSA vergeben wird (genauer: vom „Collège d’auto- risation et de contrôle“). Diese Verpflichtung scheint Art. 4 der eCommerce- Richtlinie zu widersprechen. Jedoch dürfte diese Regelung mit Art. 4 Absatz 2 vereinbar sein, weil sie Bestandteil eines Zulassungsverfahrens ist, das nicht speziell und ausschließlich Dienste der Informationsgesellschaft betrifft.491 Auch in Deutschland wurde die Frage diskutiert, ob die Möglichkeit der Zuord- nung von Online-Angeboten (wobei es sich regelmäßig um Mediendienste handelt) zum einfachgesetzlichen Rundfunk gemäß § 20 Abs. 2 RStV, und damit letztlich zu den die Fernsehrichtlinie umsetzenden Vorschriften, mit dem in der eCommerce-Richtlinie verankerten Grundsatz der Zulassungsfreiheit zu vereinbaren sei.492 Das sich aus Sicht des Gemeinschaftsrechts stellende Problem eines „Über- griffs“ nationaler Rundfunkregulierung auf Dienste der Informationsgesellschaft beschränkt sich allerdings nicht auf die Frage des Zulassungserfordernisses. So sind in der französischen Gemeinschaft Belgiens – anders als in der flämischen Gemeinschaft – alle Fernsehdienste, einschließlich derer, die der eCommerce- Richtline unterliegen, den Werbebestimmungen des Rundfunkgesetzes von 2003 unterworfen. Jedoch scheint sich auch hier kein wirklicher Konflikt mit den europäischen Vorgaben abzuzeichnen, da nur nationale Fernsehdienste, also nicht solche Dienste von Anbietern, die in anderen Mitgliedstaaten nieder- gelassen sind, den Regelungen der französischen Gemeinschaft unterliegen.m Im Hinblick auf die deutsche Rechtslage erscheint es ferner fraglich, ob sich die in Deutschland teilweise vertretene Einordnung von NVoD als Medien- dienst noch halten lässt. Als Mitgliedstaat der EU trifft Deutschland eine Um- setzungspflicht hinsichtlich der Vorgaben der Fernsehrichtlinie. Der deutsche Gesetzgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Dienste, für die die Fern- sehrichtlinie gilt, weil sie Fernsehsendungen in ihrem Sinne sind, auch nach deutschem Recht den in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften genügen493. Konsequenzen für die „Reichweite“ der Fernsehrichtlinie in das deutsche Medienrecht ergeben sich dabei keineswegs nur im Hinblick auf die Quoten- vorgaben, sondern fraglich ist bspw. auch, ob eine effektive Umsetzung des Regelungsziels „Jugendschutz“, insbesondere die Beachtung des Pornografie- verbots in Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie, erreicht werden kann. Durch die Ein- stufung solcher Angebote als Mediendienst werden diese dem „Zugriff“ der Vorgaben der Fernsehrichtlinie und damit dem durch diese statuierten, ab- 323 491 Art. 4 Abs. 2 der eCommerce-Richtlinie besagt: „Absatz 1 gilt unbeschadet der Zulassungsverfahren, die nicht speziell und ausschließlich Dienste der Informationsgesellschaft betreffen oder die in den Anwendungs- bereich der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste fallen“. 492 Bumke/Schulz, in: Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 20, Rz. 28–31. 493 Schreier, MMR 2005, 517 (519 f.). soluten Pornografieverbot (dieses gilt nach ihr auch für geschlossene Nutzer- gruppen) entzogen, da nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag ein solches Verbot in der genannten, besonderen Angebotsform nicht gilt. Allerdings ist den Informationen in den Veröffentlichungen der DLM zu den entsprechenden Einstufungsverfahren wohl zu entnehmen, dass es sich bei den jeweiligen Angeboten um Abrufdienste gehandelt haben muss, die ohnehin nicht dem Anwendungsbereich der Fernsehrichtlinie unterfallen. Hierfür spricht auch, dass die Anbieter – z. T. nach entsprechenden Vorgaben der DLM – einige Änderungen technischer Natur bezüglich der Art und Weise der Erbringung der jeweiligen Angebote vorgenommen haben. Eine Einstufung bestimmter Angebote als Mediendienst aufgrund fehlender Meinungsbildungsrelevanz kann ebenfalls problematisch werden, wenn, die anderen Voraussetzungen der Defi- nition von „Fernsehsendung“ nach der EG-Richtlinie als gegeben vorausgesetzt, dadurch bestimmte ihrer Regelungsziele nicht erreicht werden. Diese verlangt schließlich nicht, dass das Angebot eine gewisse Meinungsbildungsrelevanz aufweist, sondern orientiert sich am Vorliegen von Fernsehprogrammen. Der Umstand, dass in Belgien ein sehr weit gefasster Rundfunkbegriff Anwendung findet, darf allerdings auch nicht dahingehend missverstanden werden, dass damit gleichsam automatisch allen Zielen der Fernsehrichtlinie in idealer Weise gedient wäre. Die flämische Gemeinschaft verzichtete im Gesetz vom 7. Mai 2004 auf das Erfordernis einer Zulassung für Fernseh- dienste. Dieser Schritt sollte ausdrücklich die Entwicklung und Kommerziali- sierung innovativer Dienste begünstigen, argumentierte der Gesetzgeber und berief sich hierbei ausdrücklich auch auf die eCommerce-Richtlinie. Die Werbe- bestimmungen des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005, welche die Vor- gaben der Fernsehrichtlinie umsetzen, sind derzeit nicht auf Fernsehdienste anwendbar.494 Da es sich bei Fernsehdiensten um eine gemischte Kategorie handelt, die sowohl Rundfunk als auch Dienste der Informationsgesellschaft umfasst, könnte man argumentieren, dass die Nichtanwendung der Werbe- bestimmungen gegen die Fernsehrichtlinie verstößt, soweit Rundfunkdienste betroffen sind. Diese vermeintliche Unstimmigkeit muss jedoch im größeren Zusammenhang betrachtet werden: Einerseits stimmen die allgemeinen Werbe- vorschriften auf bundesstaatlicher Ebene größtenteils mit den Vorgaben der Fernsehrichtlinie überein oder sind sogar strenger, bspw. das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medizin, Zigaretten und Tabak, im Bereich des Jugend- schutzes etc. Daher scheinen sich in der Praxis hier keine Probleme zu er- geben. 324 494 Art. 90, § 3 des flämischen Rundfunkgesetzes von 2005 weist der flämischen Regierung die Aufgabe zu, detaillierte Regelungen für die Anbieter von Fernsehdiensten festzulegen. Bislang hat die Regierung in dieser Hinsicht noch keine Initiative ergriffen. Mit dem Erlass des Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation im Jahr 2002 hat die Gemeinschaft einen einheitlichen, technologisch neutralen Rechtsrahmen geschaffen. Damit reagierte der Gesetzgeber auch auf die durch die Digitalisierung erlangte Unabhängigkeit der Verbreitung von Inhalten von bestimmten Übertragungstechniken, also auf das Phänomen, das als Konver- genz bezeichnet wird. Dieser Abkehr von der Verwendung technischer Krite- rien wurde im Rahmen des erneuten Revisionsprozesses der Fernsehrichtlinie mehrfach ein vorbildhafter Charakter für die Entwicklung zukunftsfähiger Rechtsinstrumente zugesprochen. Das Richtlinienpaket dient zum einen der weiteren Harmonisierung der nationalen Regelungen, aber auch der weiteren Angleichung des TK-Sektors an andere Wirtschaftsbereiche. Vornehmliches Regelungsziel des Richtlinienpakets ist einerseits der Abbau bürokratischer Hemmnisse, die Ermöglichung eines fairen gemeinschaftsweiten Wettbewerbs aller Kommunikationsinfrastrukturen sowie die Sicherstellung des Zugangs zu diesen Infrastrukturen und ihrer Nutzung. Die Interdependenz von inhalts- bezogener Regulierung und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommu- nikationsinfrastruktur kommt darin zum Ausdruck, dass die Überwachung sowohl der Einhaltung der Fernsehrichtlinie als auch der Vorgaben des Telekom- Pakets durch die Neustrukturierung der Europäischen Kommission nunmehr einheitlich in die Obhut der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien übertragen wurde. Aufgrund der mangelhaften Umsetzung bzw. Anwendung des Telekom- Pakets hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Vielzahl von Mitgliedstaaten eingeleitet.495 Davon waren oder sind z. T. auch die im Rahmen dieser Studie untersuchten Mitgliedstaaten betroffen. Die Umsetzung des Richtlinienpakets für die elektronischen Kommunikationsmärkte durch das TKG 2004 ist in den Augen der Europäischen Kommission nur in unzu- reichendem Maße erfolgt.496 Danach genügen wichtige TKG-Vorschriften über die Entgeltregulierung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht (Sig- nificant Market Power, SMP) nicht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. So beschränke die Vorschrift des § 30 TKG den Ermessensspielraum der BNetzA in unzulässiger Weise. Ansonsten bestehen hinsichtlich der korrekten Umsetzung des Telekommunikations-Richtlinienpaketes in deutsches Recht keine Bedenken. Das Problem der fehlenden Unabhängigkeit der Regulierungs- behörde stellt sich in Italien. Entgegen dem eindeutigen Wortlaut des europäi- schen Rechtsrahmens in dieser Frage sieht das Gesetz über die elektronische Kommunikation eine Reihe von Schlüsselkompetenzen wie etwa die Zuständig- 325 495 Eine Übersicht über den Status quo der jeweiligen Vertragsverletzungsverfahenren ist abrufbar unter: http:// europa.eu.int/ information_society/policy/ecomm/implementation_enforcement/index_en.htm; vgl. auch Ader, EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen 10 Mitgliedstaaten eingeleitet, MMR 6/2005, S. XV. 496 Die diesbezügliche Pressemitteilung der Kommission ist abrufbar unter: europa.eu.int / rapid/press ReleasesAction.do?reference=IP/05/430&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en. keit für die Lizenzerteilung und -überwachung, für den Zugang zu Kommuni- kationsmitteln, die Verwaltung der digitalen Frequenzen etc. für das Ministerium für Kommunikation vor, welches Teil der Regierung ist und damit gerade nicht unabhängig. Gegenüber Belgien moniert die Kommission, dass ihr die Ergebnisse der Marktuntersuchungen noch nicht übermittelt wurden, die der EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation vorschreibt.497 In Frankreich wurden im Telekommunikationsrecht Änderungen sowohl in Bezug auf die Terminologie als auch auf das Genehmigungsverfahren vorgenommen, um Defizite bei der Vereinbarkeit mit dem neuen EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunika- tion abzustellen.498 II. Spiegelung der nationalen Medienordnungen an den Konzepten für die Revision Im Laufe des Revisionsprozesses zur Fernsehrichtlinie ist auf europäischer Ebene die Erkenntnis gereift, dass die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf bisher nicht erfasste Dienstearten erforderlich erscheint, um den Regelungs- zielen der Fernsehrichtlinie in einem technologisch fortentwickelten Umfeld weiterhin gerecht werden zu können. Mit der Neueinführung des Begriffs der „audiovisuellen Mediendienste“ im Richtlinienentwurf geht der Kommissions- vorschlag deutlich über den bislang auf Fernsehsendungen beschränkten An- wendungsbereich der Richtlinie hinaus und erfasst künftig eine Vielzahl neuarti- ger Dienste.499 Audiovisuelle Inhalteangebote, die nicht unter den eigentlichen Fernsehsendungsbegriff fallen, sollen rechtlich näher an das Fernsehen heran- gerückt werden. Dennoch wird eine klare Unterteilung zwischen Fernsehen und anderen audiovisuellen Diensten angestrebt, wenn auch innerhalb eines Rechtsinstruments. Damit vollzieht der Gemeinschaftsgesetzgeber nunmehr einen Schritt zur Anpassung der Rechtslage an die veränderten technischen Rahmenbedingungen, welchen die untersuchten Mitgliedstaaten allesamt auf unterschiedliche Weise – teilweise schon vor Jahren – bereits vollzogen haben, nach. Diese Fortentwicklung wird in der Gemeinschaft, wie dies auch in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten der Fall ist500, von der Überzeugung geleitet, 326 497 Vgl. die PM (IP/05/1269) der Kommission vom 13. 10. 2005, abrufbar unter: www.europa.eu.int / rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/ 1269&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en. 498 Vgl. die PM (IP/05/875) der Kommission vom 7. 7. 2005, abrufbar unter europa.eu.int / rapid/press ReleasesAction.do?reference=IP/05/875&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en. 499 Vgl. oben unter C. III 1. a). 500 Vgl. oben unter D. VI. 2. a). dass eine bloße Übertragung der für das Fernsehen entwickelten Vorschriften auf andere audiovisuelle Dienste aufgrund deren Beschaffenheit und/oder der Art und Weise ihrer Erbringung als unangemessen bzw. als „Überregulierung“ anzusehen wäre. Der Vorschlag der Kommission sieht daher ein abgestuftes Regulierungskonzept vor, d. h. bestimmte Vorschriften gelten für alle audio- visuellen Dienste, während darüber hinausreichende Verpflichtungen nur lineare audiovisuelle Dienste, d. h. die klassischen Fernsehprogramme, erfassen. Ver- gleiche lassen sich dabei am ehesten zu den Rechtsordnungen Frankreichs und Deutschlands ziehen, in denen im Ergebnis ein ähnliches Bild vorherrscht. Rundfunk befindet sich dort auf der höchsten Stufe der Regulierung, auf der nächsten folgen in Deutschland die Mediendienste und in Frankreich die übri- gen audiovisuellen Kommunikationsdienste. Die Kommission zieht die Trennlinie also zwischen linearen und nicht- linearen Diensten. Hierbei handelt es sich um ein Kriterium, welches auch in den meisten Mitgliedstaaten bei der Zuordnung von Inhaltsangeboten zum Rundfunk und bei der Rechtfertigung einer höheren Regulierungsdichte heran- gezogen wird.501 Nur die linearen Dienste unterliegen nach dem Richtlinien- vorschlag einer Reihe von strengeren Vorschriften. Nicht auf der europäischen Ebene durchgesetzt hat sich somit das in Deutschland angewendete Unterschei- dungskriterium der Meinungsbildungsrelevanz, obwohl in der Phase der Vor- bereitung des Kommissionsvorschlags noch eine Differenzierung anhand des Wirkungspotenzials des jeweiligen Angebots berücksichtigt wurde. Es war insofern eine Abstufung der Regulierungsdichte vorgesehen, die sich danach richtete, ob es sich bei dem jeweiligen Dienst um ein Angebot mit „broad impact“ oder mit „low impact“ handelt. Dieses Unterscheidungskriterium taucht im endgültigen Vorschlag der Kommission jedoch nicht mehr auf. Der deutsche Gesetzgeber hält aber auch im Rahmen neuerer Gesetzesvorhaben (Telemediengesetz) an der übergreifenden Idee des deutschen Medienrechts – der Orientierung an der Meinungsbildungsrelevanz der jeweiligen Angebote vor dem Hintergrund der Vielfaltssicherung – nach wie vor fest. Die Probleme, die sich aufgrund dieses, von der europäischen Medienregulierung abweichen- den Ansatzes bereits heute ergeben502, können sich infolgedessen auch nach Erlass einer neuen Richtlinie für audiovisuelle Dienste fortsetzen. In Italien wurden jüngst die Gesetze, Vorschriften, Erlasse und Verordnun- gen, die den Rundfunksektor regeln, zu einem Gesetzesdekret, dem Konsoli- dierten Text über Hörfunk und Fernsehen, zusammengefasst. Dadurch entstand ein ähnliches Bild wie auf der gemeinschaftsrechtlichen Ebene. Das Rundfunk- recht steht den Bestimmungen über den elektronischen Geschäftsverkehr gegen- über. Insgesamt gibt das italienische Kommunikationsrecht weitestgehend die 327 501 Ebd. 502 Vgl. dazu die Ausführungen im Länderbericht oben unter 7. Struktur des europäischen Kommunikationsrechts in seiner derzeitigen Fassung wieder. Somit lässt sich aus dem derzeitigen italienischen Regelungsgefüge als solchem kein Konzept für die Neugestaltung der Fernsehrichtlinie gewinnen, es besteht unter dem Gesichtspunkt der Anpassung der Adressatenkreise und Anwendungsbereiche der Normen an die Gegebenheiten des neuen Medien- umfeldes insofern kein Vorsprung des italienischen Rechts vor dem Gemein- schaftsrecht. Zu beachten ist allerdings neben der frühen Berücksichtigung des Konvergenzprozesses in den Gesetzestexten auch die frühzeitige Festlegung des Gesetzgebers auf eine einzige, unabhängige und konvergente Aufsichts- behörde. Dies wurde zwar auch durch die besonderen Eigentumsverhältnisse im italienischen Rundfunkmarkt befördert, die das Bedürfnis nach einer mächtigen Regulierungsbehörde als Gegengewicht zu Unternehmen mit nahezu erdrücken- der Position in den Märkten als besonders stark erscheinen ließen. Dennoch war darin auch eine Reaktion auf die Umwälzungen in der gesamten Medien- und Informationstechnologie und die Konvergenz im Besonderen zu erblicken, die später auch in anderen Ländern wie dem Vereinigten Königreich nachvoll- zogen wurde; auch die bereits angesprochene Neuverteilung der Zuständigkei- ten bei den Generaldirektionen der Europäischen Kommission, insbesondere die Zusammenfassung der Kompetenzen für Medien und die Informations- gesellschaft, ist ein vergleichbarer Schritt hin zu einer Konvergenz der Verwal- tung im Medien(aufsichts)bereich. Seit dem Urteil des belgischen Verfassungsgerichts von 2002 geht der Begriff der Veranstaltung von Fernsehen im nationalen Kontext über denjenigen der Fernsehrichtlinie hinaus. Er umfasst bestimmte Dienste, die aus europäischer Sicht als Dienste der Informationsgesellschaft einzuordnen wären, etwa Video- on-Demand oder die Verbreitung von Fernsehprogrammen über das Internet. Da die audiovisuellen Inhalte über eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung übertragen werden (d. h. nicht zum simultanen Empfang durch die Allgemeinheit), fallen diese Dienste in den Anwendungsbereich der eCommerce-Richtlinie, obwohl sie in Belgien als Rundfunkdienste eingestuft werden. Insofern geht das belgi- sche Recht weiter als die Europäische Kommission in ihren Plänen für die Revision der Fernsehrichtlinie. Nahezu alle Medieninhaltedienste unterfallen dem Rundfunkbegriff, so dass dieser im belgischen Recht in seiner Auslegung durch das Verfassungsgericht eine extrem technologieneutrale Ausprägung erhält. In der flämischen Gemeinschaft ist der Entwurf eines umfassenden Re- gelungskonzepts für „jede Form der elektronischen Verbreitung audiovisueller Inhalte“ angedacht, welches zwischen linearen und nicht-linearen Diensten unterscheidet – wobei die Erstgenannten strengeren Regeln unterliegen sollen. Dem horizontalen Ansatz gemäß, wie er auch im Rundfunkgesetz der fran- zösischen Gemeinschaft von 2003 umgesetzt wurde, dürften sich die Vorschrif- ten voraussichtlich an den verschiedenen Funktionen in der Wertschöpfungs- kette orientieren: Inhalteanbieter, Diensteanbieter und Netzwerkbetreiber. Jedoch 328 wird auf politischer Ebene dafür plädiert, mit dieser Modernisierung zu warten, bis die ersten Vorschläge zur Revision der Fernsehrichtlinie eine gewisse Kon- kretisierung und Stabilisierung erfahren haben. Der Richtlinienentwurf der Kommission will für die Gemeinschaftsebene einen Schritt vollziehen, der teilweise in den Mitgliedstaaten schon stattgefun- den hat. Eine radikale Erweiterung des Rundfunkbegriffes jedoch, wie sie in Belgien aus der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes resultiert, wird es auf europäischer Ebene auf absehbare Zeit nicht geben. Der Entwurf für eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste erweitert den Adressatenkreis der Richtlinie erheblich, indem er auch die Anbieter nicht linearer Dienste der Regulierung unterwirft. Damit vollzieht sich eine Entwicklung auf Gemein- schaftsebene, die in den Mitgliedstaaten teilweise schon stattgefunden hat. So sind etwa in Belgien und Deutschland wie gezeigt auch die Anbieter neuerer Dienste Adressaten der medienrechtlichen Vorgaben. Gemäß Erwägungs- grund 17 des Entwurfes ist der Begriff der redaktionellen Verantwortung grund- legend für die Bestimmung der Rolle des Mediendiensteanbieters und damit des Begriffs der audiovisuellen Mediendienste. Hier spiegelt der Entwurf Er- fahrungen und Entwicklungen in den Mitgliedstaaten insofern wider, als auch dort die Notwendigkeit erkannt wurde, im Hinblick auf die wachsende Bedeu- tung neuer Dienste die Verantwortlichkeit eindeutig zu regeln. Zu beachten ist allerdings, dass auf Gemeinschaftsebene weiterhin die eCommerce-Richtlinie in Kraft bleibt und insbesondere die dort vorgesehenen Haftungsausschlüsse das gemeinschaftsrechtliche Regime der Verantwortlich- keit der Anbieter mitbestimmen. III. Ergebnis Seit etwa zehn Jahren befasst sich die EU mit dem Phänomen der Konvergenz und seinen Implikationen für die Regulierung audiovisueller Medien. Nachdem die Kommission noch vor zwei Jahren die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit weitreichender Änderungen an der Fernsehrichtlinie in Frage gestellt hatte503, ist spätestens mit der Umstrukturierung der Kommission, welche eine einheit- liche Generaldirektion für Informationsgesellschaft und Medien hervorgebracht hat, Schwung in den Revisionsprozess gekommen. Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine neue Richtlinie für audiovisuelle Dienste noch vor Ende des Jahres 2005 vorgelegt. In den Mitgliedstaaten, in denen die Regulierungspraxis bereits heute mit Problemstellungen konfrontiert wird, die sich aus der zu- nehmenden Digitalisierung und damit einhergehenden Konvergenz ergeben, 329 503 Laitenberger, Die Konsultation zur Überprüfung der Fernsehrichtlinie: Eine Bilanz, in: Die Revision der Fernsehrichtlinie, EMR-Schriftenreihe Band 29, Baden-Baden 2004, S. 24 f., 27 f. hat man die Entwicklungen auf der europäischen Ebene nicht tatenlos ab- gewartet. Es wurden vielmehr eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen ent- wickelt und implementiert, um dem technologischen Fortschritt in angemessener Weise zu begegnen. Dabei hat die Untersuchung durchaus pragmatische und innovative Handlungsansätze ergeben, welche im Revisionsprozess auf der europäischen Ebene berücksichtigt und reflektiert werden sollten. Das deutsche Modell der Orientierung an der Meinungsbildungsrelevanz hat zwar zeitweise in diesem Prozess eine Rolle gespielt (bspw. bei der Unterscheidung zwischen audivisuellen Diensten mit „low impact“ oder „high impact“), taucht aber im Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie nicht mehr auf. Dies dürfte aus deutscher Sicht jedenfalls insofern bedauerlich sein, als die Integration dieses Konzepts auf europäischer Ebene mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Anpassungen des nationalen Medienrechts an die künftige europäische Rechts- lage erforderlich gemacht hätte. Die Fortentwicklung des nationalen Medienrechts führt allerdings auch dazu, dass in zunehmendem Maße Inkongruenzen mit der europäischen Rechts- lage zu verzeichnen sind. Diese werden, wie sich im Mediakabel-Fall gezeigt hat, wohl auch nicht mehr allein und stets durch zukunftsoffene, teleologische Interpretationen der überkommenen Bestimmungen der Fernsehrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof zu vermeiden sein. Dieses Signal geht von der Entscheidung des Gerichtshofs eindeutig aus: Der Auslegung der Vorschriften der Richtlinie sind durch ihren Wortlaut eindeutige Grenzen gesetzt. Die Fern- sehrichtlinie in ihrer seit 1997 unveränderten Fassung lässt sich nicht durch eine extensive Interpretation in ein zukunftsoffenes Rechtsinstrument umwan- deln – hierzu ist vielmehr der Gesetzgeber berufen. Festzuhalten bleibt, dass die jüngeren Entwicklungen der nationalen Medien- ordnungen vor allem zwei Strömungen aufweisen: Zum einen findet innerhalb des bislang für den Rundfunk geltenden Regulierungsrahmens eine stärkere Ausdifferenzierung der Dienste statt, wobei festgestellt werden kann, dass dem Fernsehen vergleichbare Angebote – regelmäßig unter Einschluss von Near- Video-on-Demand und einigen Internet-basierten Arten der Übertragung audio- visueller Inhalte, aber häufig unter Ausschluss von Video-on-Demand – in den klassischen Regelungsrahmen integriert werden. Zum Zweiten ist ver- mehrt ein Ansatz festzustellen, der die Verantwortung von Inhalteanbietern stärker von ihrer Rolle, Aufgabe bzw. Funktion abhängig macht, so dass auch insofern eine Abstufung stattfindet. Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass die Abgrenzung zur Rechtslage in Bezug auf die Telekommunikation bzw. elektronische Kommunikation dem Grunde nach erhalten bleibt und z. T. sogar stärker als in der Vergangenheit betont wird. Unabhängig davon waren Vorgehensweisen im Hinblick darauf zu definieren, wie mit Diensten zu ver- fahren ist, die an der Schnittstelle zwischen Signalübertragung und Inhalts- angebot liegen, wie etwa EPGs. Dabei ergibt sich zwar kein einheitliches Bild, 330 in der Mehrzahl der untersuchten Länder wird aber jedenfalls auf die eine oder andere Weise dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Dienste auch Inhalte bereit stellen; sofern hierfür spezifische Anforderungen gelten, ist das einschlägige Recht allerdings auch darauf bedacht, die Akzessorietät zum Fernsehen anzuerkennen. Dies kann sich dadurch vollziehen, dass die Haupt- zulassung solche Dienste einschließt, oder aber mit Mitteln, die eine Erleichte- rung für die Anbieter insofern bereit halten, als die Zulassungshürden deutlich niedriger angesetzt sind als für traditionelle Fernsehangebote. Betrachtet man die Reaktionen in den untersuchten Mitgliedstaaten auf die von der Europäischen Kommission gemachten Vorschläge, so lässt sich in der Regel, jedenfalls soweit die offizielle politische Linie der Regierungen oder Parlamente bzw. der Regulierungsbehörden betroffen ist, erkennen, dass eine Fortentwicklung meist in dem Maße und in der Richtung befürwortet wird, wie es der aktuellen nationalen Rechtslage entspricht. Das heißt erstens für die Bestimmung des Anwendungsbereichs eines zukünftigen Gemeinschaftsinstru- ments im Rahmen des Mediensektors (Richtlinie über audiovisuelle Medien- dienste), dass breite Zustimmung zur Hereinnahme interaktiver Angebote herrscht (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, das dem klar ablehnend gegenüber steht) und die Einteilung in lineare und nicht-lineare Dienste grund- sätzlich befürwortet wird – eine klare Definition zur Abgrenzung voraus- gesetzt. Die damit verbundene geringere Regulierungsdichte für die letzt- genannten Angebote findet ebenfalls häufig Zustimmung. Verschiedentlich findet sich die Anregung, auch für nicht-lineare audiovisuelle Medieninhalte- dienste Verpflichtungen zur Förderung der europäischen Inhalte aufzunehmen (Belgien und Frankreich), ein Ansinnen, das insbesondere von der britischen Regierung zurückgewiesen und von deutscher Seite ebenfalls nicht geteilt wird, da hier ohnehin kein Einverständnis mit dem bestehenden Quotenregime herrscht. Bemerkenswert scheint, dass in zwei Mitgliedstaaten dezidiert die Einführung einer Regelung zur Vielfaltssicherung eingefordert wurde. An diesen Beispielen zeigt sich einerseits, dass die Kenntnis der Hintergründe für und der Ergebnisse von Neujustierungen im Medienrecht der (untersuchten) Mitglied- staaten wichtig ist, um deren Grundmotivation im Revisionsprozess einschätzen zu können. Zum anderen verdeutlicht dies, von welchem Befund die europäi- schen Institutionen auszugehen haben, wenn der Vorschlag der Kommission von der Gesetzgebung in Parlament und Rat behandelt wird. Entsprechend den von den Landesmedienanstalten bislang eingenommenen Positionen stehen damit eine Reihe von Akteuren fest, die ihrerseits Interesse an einer Vertre- tung ihres jeweiligen Regelungsansatzes haben und sich, soweit die Positionen zueinander weitgehend kongruent sind, an der Formulierung gemeinsamer Vorschläge zur Fortentwicklung des europäischen Rechtsrahmens beteiligen können. Der bereits begonnene Dialog mit Vertretern aus dem Vereinigten Königreich, Frankreichs und Belgiens sollte daher fortgesetzt werden, um 331 beiderseits Gelegenheit zu bieten, Grundanliegen an die Medienordnung in Europa zu benennen und gemeinsame Interessen im Sinne einer Steigerung ihrer Durchsetzungsfähigkeit in den Revisionsprozess einzubringen. Der europäische Gesetzgeber sollte sich im Rahmen der Revision der Fern- sehrichtlinie von der Maxime leiten lassen, dass den künftigen Rechtsunter- worfenen und -anwendern ein Höchstmaß an Rechtsklarheit und -sicherheit gewährt wird. Es sollte zwingend vermieden werden, dass in der Absicht, einen modernen, zukunftsoffenen Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien- dienste zu schaffen, der Anwendungs- und Auslegungsprobleme der alten Richtlinie beseitigt, zugleich neue Unklarheiten geschaffen oder für die weitere Entwicklung geradezu heraufbeschworen werden. In gleichem Maße scheint es erforderlich, gerade in Anbetracht der technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung, zu überdenken, ob die Regulierungsziele und -maßgaben, die sich aus Gründen des Allgemeininteresses (allein) an die linearen audiovisuellen Medienangebote (nach zukünftigem Sprachgebrauch) richten sollen, Gefahr laufen könnten, dann nicht mehr für die Mehrzahl der audiovisuellen Angebote Anwendung zu finden, wenn sich diese ganz überwiegend als nicht-linear gestaltete Erscheinungsformen präsentierten. 332 Literatur Ader, T., Telemedienrecht soll Neuordnung erfahren, MMR 2/2005, S. X. ders., UK: Abschließender Bericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, MMR 4/2005, S. XIV. Bavasso, A. F., Electronic Communications: A New Paradigm for European Regulation, Common Market Law Review 41, S. 87–118. Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2003 [zitiert: Beck’scher Kom- mentar-Bearbeiter]. 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Herausgeber des wissenschaftlichen Kommentars zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz und Mediendienste-Staatsvertrag „Recht der Multimedia-Dienste“ (Beck Verlag 1999 ff.) und Herausgeber des „Handbuch Datenschutzrecht“ (Beck Verlag 2003), Mitherausgeber der Zeitschrift „Multi- media und Recht“ und des „Jahrbuchs Telekommunikation und Gesellschaft“.n Thomas Kleist, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., ist Direktor und Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/ Brüssel. Er ist selbständiger Unternehmensberater mit Schwerpunkt Medien und Health Care. Daneben hat er folgende Funktionen inne: Vorsitzender des Verwaltungsrates des Saarländischen Rundfunks; Stellvertretender Aufsichts- ratsvorsitzender der Werbefunk Saar GmbH; Stellvertretender Aufsichtsrats- vorsitzender der Telefilm Saar GmbH und Mitglied im Aufsichtsrat der Radio Salü Euro-Radio Saar GmbH. Alexander Scheuer, Rechtsanwalt, ist Geschäftsführer und Mitglied des Direk- toriums des EMR; seit 1999 Autor des Kommentars Lenz/Borchardt (Hrsg.), EU- und EG-Vertrag (4. Aufl. 2006), und Mit-Herausgeber und Autor des Kommentars „European Media Law“ (Kluwer Law International, Den Haag/ London/ New York, in Vorbereitung: 2007). Er ist Mitglied im Beratenden Ausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Straßburg; Mitglied im Redaktionsausschuss der „IRIS – Rechtliche Rundschau“; Mitglied des Kuratoriums der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e. V. (FSF), Berlin.j 338 Thorsten Ader, Ass. iur., ist Jurist in der Marketingabteilung der Cosmos Lebensversicherungs-AG, Saarbrücken. Davor war er als Wiss. Mitarbeiter am Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) tätig sowie im Sekretariat der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) in Düsseldorf beschäf- tigt. Er ist Autor des Kommentars Castendyk/ Dommering/Scheuer (Hrsg.) „European Media Law“ und promoviert zum Thema „Die Bestimmung der Rechtshoheit über Fernsehveranstalter in der Europäischen Union“ an der Universität Düsseldorf. Max Schoenthal, Ref. iur., ist Referendar im Gerichtsbezirk des Kammer- gerichts, Berlin. Zuletzt war er als Wiss. Mitarbeiter am Institut für Europäi- sches Medienrecht (EMR) tätig, im Anschluss an eine Beschäftigung im Sekre- tariat der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) in Düsseldorf. Er ist Autor des Kommentars Castendyk/Dommering/Scheuer (Hrsg.) „Euro- pean Media Law“ und promoviert über den Anwendungsbereich der Fernseh- richtlinie an der Universität des Saarlandes. Die Autoren der Länderstudien werden eingangs des entsprechenden Berichts vorgestellt. 339 S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 D-10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 53 52 51 50 49 48 Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa von Alexander Roßnagel, Thomas Kleist und Alexander Scheuer 344 Seiten, 8 Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,– (D) Videoclips und Musikfernsehen Eine problemorientierte Kommentierung der aktuellen Forschungsliteratur von Klaus Neumann-Braun und Lothar Mikos 164 Seiten, 22 Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-426-2 Euro 10,– (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-420-0 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-410-1 Euro 15,– (D) Suchmaschinen als Gatekeeper in der öffentlichen Kommunikation Rechtliche Anforderungen an Zugangsoffentheit und Transparenz bei Suchmaschinen im www von Wolfgang Schulz, Thorsten Held und Arne Laudien 132 Seiten, 5 Abb., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-408-8 Euro 9,– (D)0 Zur Kritik der Medienkritik Wie Zeitungen das Fernsehen beobachten herausgegeben von Ralph Weiß 592 Seiten, 25 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-397-5 Euro 25,– (D) : Die Studie steht im Kontext der Revision der EG-Fernsehrichtlinie. Sie stellt den Reform- bedarf in Folge des Wandels im IT- und Mediensektor dar. Der existierende europäische Rechtsrahmen sowie der Kommissionsvorschlag vom Dezember 2005 werden ebenso analysiert wie die jüngsten Reformen der Medienordnungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich. Das geltende EG-Medienrecht und die aktuelle Rechtslage in den untersuchten Ländern werden verglichen; aus nationaler Perspektive wird betrachtet, welche Anforderungen an die Richtlinie gestellt werden könnten. Hierbei ziehen die Autoren anhand der aktuellen medienpolitischen Positio- nen Rückschlüsse auf den zu erwartenden Diskussionsverlauf auf EG-Ebene. Prof. Dr. Alexander Roßnagel Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel Thomas Kleist Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel Alexander Scheuer Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,- (D) Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa 53 Ro ßn ag el /K le is t/ Sc he ue r Di e Re fo rm d er R eg ul ie ru ng el ek tr on is ch er M ed ie n in E ur op a Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa Dargestellt am Beispiel der EG, Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens und des Vereinigten Königreichs Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 53 Alexander Roßnagel/Thomas Kleist/Alexander Scheuer

Materialien und Publikationen

Forschung

Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. Eine Organisations- und Programmanalyse : Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen ermöglicht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes, im Hörfunk selbst produzierte Beiträge zu senden. Die Organi- sationsstrukturen des Bürgerfunks in NRW sind bundesweit einmalig: An allen Stand- orten des Lokalfunks in NRW sind Bürgerfunksendezeiten in das Programm integriert. Zudem existiert über die Radiowerkstätten ein flächendeckendes Netz von Produk- tionshilfeeinrichtungen. Die Studie untersucht sowohl die Organisations- und Hand- lungsstrukturen als auch die Programminhalte des Bürgerfunks. Der Status quo und die Entwicklungsmöglichkeiten des Bürgerfunks in NRW werden detailliert dargestellt. Prof. Dr. Helmut Volpers Institut für Informationswissenschaft, Fachhochschule Köln Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Detlef Schnier Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Christian Salwiczek Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Umschlagfotografie: röhr:wenzel, journalistenbüro,Berlin ISBN 3-89158-420-2 Euro 15,- (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. Eine Organisations- und Programmanalyse 51 Vo lp er s / Sc hn ie r / Sa lw ic ze k Bü rg er fu nk in N or dr he in -W es tf al en Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 51 Helmut Volpers, Detlef Schnier, Christian Salwiczek RZ. LfM-Bd_51 24.11.2005 18:04 Uhr Seite 1 Helmut Volpers, Detlef Schnier, Christian Salwiczek Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Band 51 Helmut Volpers, Detlef Schnier, Christian Salwiczek Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Herausgeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 D – 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 770 07 – 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E-Mail: info@lfm-nrw.de Internet: www.lfm-nrw.de Copyright © by Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 D – 10781 Berlin Tel.: 030 / 32 70 74 46 Fax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Alle Rechte vorbehalten ISBN 3-89158-420-2 Umschlaggestaltung: disegno visuelle kommunikation, Wuppertal Satz: TYPOLINE – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch-Druck, Landshut Vorwort des Herausgebers In Nordrhein-Westfalen gibt es ein bisher einmaliges System des Offenen Kanals im Radio: den Bürgerfunk. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben hier das Recht, sich in einem der 46 privaten Lokalradios in Nordrhein- Westfalen unmittelbar zu Wort zu melden, denn jeder dieser Sender muss 15 Prozent der täglichen Sendezeit für Bürgerfunk-Beiträge reservieren. Dieses integrierte Konzept der Bürgerbeteiligung entstand unmittelbar im Zusammen- hang mit der Einrichtung des privaten lokalen Hörfunks in Nordrhein-West- falen Ende der achtziger Jahre, mit dem Ziel, die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern am lokalen Hörfunk zu ermöglichen und einen Vielfaltsbeitrag zum Programm zu leisten. Seitdem ist ein sehr breites Spektrum von Bürger- funkerinnen und Bürgerfunkern unterschiedlicher Alters-, Bildungs- und Inte- ressensgruppen aktiv geworden. Zur Produktion der Beiträge stehen ihnen etwa 150 Radiowerkstätten zur Verfügung. Die Finanzierung des Bürgerfunks erfolgt auf der Basis des § 82 LMG NRW durch die Landesanstalt für Medien NRW, die darüber hinaus versucht hat, seine Entwicklung insbesondere unter dem Aspekt der Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer zu unterstützen.m Nachdem der Bürgerfunk seit über 15 Jahren on air ist, war es Ziel der nun vorliegenden Studie „Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen · Eine Organisations- und Programmanalyse“, die konkreten Leistungen des Bürgerfunks zu erfassen und zu evaluieren, um auf dieser Basis die vorhandenen Strukturen falls mög- lich weiterentwickeln zu können. Die Evaluation setzt neben einer umfang- reichen Programmuntersuchung auf der Analyse der drei Akteursgruppen an, die in ihrer Interaktion das System Bürgerfunk bestimmen: (1) der einzelne Bürgerfunker bzw. die Bürgerfunkgruppen, (2) die Radiowerkstätten und ihre Träger sowie (3) die Lokalradios. Die Studie zeigt sowohl Stärken als auch wunde Punkte des Bürgerfunks in NRW auf, ohne dabei die heterogene Struk- tur der Bürgerfunklandschaft aus dem Blick zu verlieren. Nachdem bereits auf der diesjährigen Bürgermedientagung in Hattingen ein erster Austausch mit den Betroffenen über Entwicklungspotentiale statt- gefunden hat, sollen die Ergebnisse der Evaluation dazu dienen, neue Impulse für die Diskussion mit allen Beteiligten – Bürgern, Politik und LfM – im Sinne einer Weiterentwicklung des Bürgerfunks zu geben. Prof. Dr. Norbert Schneider Wolfgang Hahn-Cremer Direktor der LfM Vorsitzender der Medienkommission der LfM Inhalt 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2 Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen – Rahmenbedingungen . . . . 13 2.1 Strukturelle und regionalspezifische Besonderheiten der Bürgerfunklandschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.2 Entstehung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 2.3 Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Aufgaben der LfM . . 22 3 Konzeption und Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.1 Grundlegende Konzeption der Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.2 Inhaltsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.3 Erhebungen bei den Akteursgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.4 Ergebnisdarstellung und Definition zentraler Begriffe . . . . . . . . . 31 4 Das Programmangebot des Bürgerfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.1 Die Rahmenbedingungen der Programmproduktion und des Sendungsablaufs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.2 Grundstruktur des „Gesamtangebotes“ des Bürgerfunks in NRW . 41 4.3 Das Bürgerfunkprogramm aus Hörerperspektive (standortbezogen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 4.3.1 Stellenwert der standortbezogenen Analyse . . . . . . . . . . . . 51 4.3.2 Sendevolumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 4.3.3 Wort-Musik-Verhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.3.4 Informationsanteile und Themenselektion . . . . . . . . . . . . . . 58 4.3.5 Sendungsformate und Vermittlungsformen . . . . . . . . . . . . . 66 4.3.6 Sendegebietsbezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 4.3.7 Inhaltliche und formale Sendungsqualität . . . . . . . . . . . . . . 78 7 5 Die Akteure des Bürgerfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5.2 Kommunikatoren – die Mitglieder der Bürgerfunkgruppen . . . . . 82 5.2.1 Soziodemographische Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 5.2.2 Intrinsische Motivation – Typen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 5.2.3 Verhalten in der Bürgerfunkgruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 5.3 Die Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 5.3.1 Strukturen und Produktionspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 5.3.2 Außenbeziehungen der Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . 99 5.3.3 Thematische Schwerpunkte und publizistische Zielsetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 5.3.4 Typen von Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 5.4 Die Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 5.4.1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 5.4.2 Infrastruktur und Produktionspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 5.4.3 Thematisch-inhaltliche Ausrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 5.4.4 Organisatorische Einbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 5.4.5 Außenbeziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 5.4.6 Typen von Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 6 Fazit: Anspruch und Wirklichkeit des Bürgerfunks in NRW . . . . 137 6.1 Das Modell des Bürgerfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 6.2 Praxis des Bürgerfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 6.2.1 Das Programm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 6.2.2 Die Akteure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 6.3 Thesen zum Status quo und Entwicklungsmöglichkeiten des Bürgerfunks in NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 7 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 8 Verzeichnis der Übersichten, Abbildungen und Tabellen . . . . . . . . 153 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Standortspezifische Kernergebnisse der Programmanalyse . . . . . . . . . 161 Methodendokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 8 1 Einleitung Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat im Jahr 2003 beim Institut für Medienforschung Göttingen&Köln (IM•GÖ) eine Evaluation des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Hierzu wurden in einem umfangreichen Forschungsprojekt die Akteure, die Organisations- und Handlungsstrukturen sowie die Produktionen des Bürgerfunks untersucht. Der vorliegende Bericht dokumentiert die zentralen Ergebnisse dieses Forschungs- projektes, das von Juni 2003 bis Februar 2005 durchgeführt wurde. Die Organisation des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen stellt innerhalb der deutschen Bürgerfunklandschaft eine singuläre Form dar, die nur vor dem Hintergrund des ebenfalls einzigartigen Zwei-Säulen-Modells des nordrhein- westfälischen Lokalfunks zu verstehen ist. In NRW existieren 46 Lokalfunk- Verbreitungsgebiete, in denen jeweils nur ein Lokalradio verbreitet wird.1 Die Programmverantwortung hat hierbei jeweils eine Veranstaltergemeinschaft (VG), während für den wirtschaftlichen Bereich eine Betriebsgesellschaft (BG) zu- ständig ist. Die Lokalradios produzieren in der Regel pro Tag entweder ein fünf- oder ein achtstündiges eigenständiges Programm, verteilt auf das Morgen- programm von 6–9 Uhr und die Nachmittagsstunden. Das sonstige Sende- volumen wird durch radio NRW als Mantelprogramm erstellt. Von ihrer täglichen Sendezeit muss jede Veranstaltergemeinschaft 15 Prozent für Bürgerfunkproduktionen zur Verfügung stellen. Somit existiert im unmittel- baren Umfeld eines unter kommerziellen Bedingungen produzierten lokalen Hörfunkangebots eine „nichtkommerzielle Insel“, die man als „Offenen Kanal- Hörfunk“ auffassen kann. Anders als in vielen anderen Bundesländern üblich gibt es jedoch in NRW keinen institutionalisierten Offenen Kanal für den Hörfunk. Bürger im Verbreitungsgebiet eines Lokalradios, die als Produzenten eines „15 Prozent-Beitrages“ in Erscheinung treten wollen, müssen sich als „Bürgerfunkgruppe“ (mindestens zwei Personen) organisieren. Die technische Infrastruktur und Mithilfe bei der Produktion werden wiederum von so genann- 9 1 Eine Ausnahme bildet das Verbreitungsgebiet Aachen mit zwei Lokalsendern (Stadt und Kreis). ten Radiowerkstätten bereitgestellt. Die Bürgerfunkgruppen erhalten von der LfM einen Produktionskostenzuschuss, der nach Sendevolumen abgerechnet wird (sog. Minutenförderung). Bereits diese knappe Skizze der Rahmenbedin- gungen verdeutlicht, dass es sich beim Bürgerfunk in NRW um eine hoch komplexe Organisationsstruktur handelt. Als unmittelbare Akteure des Bürgerfunks sind zunächst drei Gruppen in den Blick zu nehmen: • die eigentlichen Kommunikatoren, also die Bürgerfunker2 als Individuen, • die Bürgerfunkgruppen als organisatorische Voraussetzung für die Um- setzung individueller Kommunikationsanliegen und • die Radiowerkstätten (und ihre Betreiber) als technisch-funktionale Basis für die Bürgerfunkproduktionen. Neben diesen unmittelbaren Akteuren sind als mittelbare Akteure die Lokal- funkstationen und hier insbesondere ihre Chefredakteure3 sowie die LfM zu berücksichtigen. Als weitere mittelbare Einflussfaktoren auf die Bürgerfunk- produktion kommen die teilweise „hinter den Radiowerkstätten stehenden“ Trägerorganisationen (Kirche, Gewerkschaften, VHS) ins Spiel. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Einflüsse des soziokulturellen Um- felds. Die Bürgerfunker und die Mitarbeiter der Radiowerkstätten stehen in vielfältigen Beziehungsgeflechten innerhalb ihres lokalen Aktionsradius, die in den Bürgerfunk „hineinragen“. Zusammengenommen bilden die Interaktionen dieser Akteursgruppen das System des Bürgerfunks als Ganzes. Innerhalb dieses Gesamtsystems haben sich etliche Subsysteme herausgebildet, die ein mehr oder weniger stark ausgeprägtes „Eigenleben“ führen. Die vorliegende Studie unternimmt den Versuch, diese Strukturen nachzuzeichnen sowie Stärken und Schwächen des Bürgerfunks in NRW unter organisationssoziologischer Perspektive zu beschreiben. Die primäre Funktion des Bürgerfunks ist es, die Meinungsäußerungsfrei- heit der Bürger gemäß Art. 5 GG auch im Medium Hörfunk zu gewährleisten. Im Ergebnis führt dies zur Produktion von Hörfunkbeiträgen, die – durch eine Struktur fester Sendeplätze – zu einem Bürgerfunkprogramm geformt werden. Der Bürgerfunk tritt in der Öffentlichkeit durch eben dieses Programm in Erscheinung. Hieran wird er gemessen, und hierdurch wird sein Image geprägt. Vor diesem Hintergrund kommt dem programmlichen Output ein zentraler Stellenwert in der vorliegenden Studie zu. 10 2 Der Genus von „Bürgerfunker“ wird als grammatikalisch angesehen, auf die feminine Dopplung Bürgerfunker/ Bürgerfunkerin wird verzichtet. Dies geschieht aus Gründen der besseren Lesbarkeit auch in ähnlichen Fällen, z. B. Bürger. Grundsätzlich sind hiermit immer beide Geschlechter gleichermaßen gemeint. 3 Vgl. Lendzian, Bettina: Der Chefredakteur im Lokalfunk. Position und Funktionen im nordrhein-westfälischen Zwei-Säulen-Modell. Wiesbaden 1999. Im folgenden Kapitel werden die Rahmenbedingungen für den Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen knapp skizziert. Im Kapitel 3 werden Konzeption und Methode der empirischen Untersuchung erläutert. Das vierte Kapitel stellt die Ergebnisse der Programmanalyse auf der Ebene des Gesamtprogramms und der Einzelstandorte dar. Im fünften Kapitel werden die drei wesentlichen Akteursgruppen in den Blick gefasst und die Ergebnisse der Erhebungen bei den Bürgerfunkern, den Bürgerfunkgruppen und den Radiowerkstätten erläutert. Kapitel 6 fasst die zentralen Ergebnisse der Studie zusammen und thematisiert die Situation des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hierbei wird anhand einer thesenartigen Pointierung der Status quo beschrieben und Perspektiven zur weiteren Entwicklung des Bürgerfunks aufgezeigt. 11 2 Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen – Rahmenbedingungen 2.1 Strukturelle und regionalspezifische Besonderheiten der Bürgerfunklandschaft Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen ermöglicht es grundsätzlich allen Bür- gern des Landes, im Medium Hörfunk eigenproduzierte Beiträge zu verbreiten. Er entspricht insofern dem Typus des für jedermann zugangsoffenen Bürger- mediums, wie er auch in anderen Bundesländern existiert. In seiner konkreten Ausformung beruht er allerdings auf einer innerhalb der deutschen Bürger- medienlandschaft einmaligen Konstruktion: Die Programme des Bürgerfunks sind an den 46 Standorten des Lokalfunks in NRW in dessen Programm ein- gebettet. Nach 18 oder 20 Uhr können Radiohörer über die Frequenz ihres Lokalradios durchschnittlich ein bis zwei Stunden pro Tag den Bürgerfunk empfangen. Die eigentlichen Produzenten, die Bürgerfunker, sind in Bürger- funkgruppen oder Redaktionsteams organisiert, die sich zur Produktionshilfe an eine Radiowerkstatt wenden. Da es vor Ort keinen Offenen Kanal (Hörfunk) als Einrichtung gibt, kommt den Radiowerkstätten als Produktionsort eine besondere Bedeutung zu. Ihre wesentliche Aufgabe besteht in der technischen, organisatorischen und redak- tionellen Produktionshilfe für die Bürgerfunkgruppen. Ohne das Equipment, die Räume und das Personal der Radiowerkstätten wäre die Produktion von Hörfunkbeiträgen für radiojournalistische Laien, wie es die Bürgerfunker sind, nicht möglich. Die Radiowerkstätten fungieren häufig auch als Bindeglied zwischen den Bürgerfunkgruppen und der LfM. Das nachfolgende Schaubild stellt das System des Bürgerfunks in Nordrhein- Westfalen schematisch dar. Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen des Bürgerfunks sind im Landesmediengesetz festgelegt. Dieses Gesetz trifft aller- dings – wie unten näher ausgeführt wird – nur sehr allgemeine Regelungen. Die konkrete Ausformung des Bürgerfunks wird im Wesentlichen durch Satzungen der LfM und durch die Bedingungen und den Umfang der Produktionszuschüsse geprägt. Auf der Ebene der Produktionspraxis interagieren zunächst die Bürger- 13 funker als Personen, die Bürgerfunkgruppen (als Interessen- und Produktions- gemeinschaften) und die Radiowerkstätten als Produktionshelfer miteinander. Als weiterer Interaktionspartner ist der Lokalfunk anzusehen. Im „Modell des 14 RWM = Radiowerkstätten Mitarbeiter BFK = Bürgerfunker Programmzulieferung soziokulturelles Umfeld Täglicher Senderahmen Bürgerfunk Ebene I: Rahmenbedingungen Ebene III: Lokales Umfeld Ebene II: Produktionspraxis Produktion Lokalradio radio NRW Lokalfunk Bürgerfunkgruppen Radiowerkstätten RWM RWM BFK BFK BFK BFK BFK Produktion RWM RWM RWM Produktion radio NRW Lokalfunk radio NRW Rezipienten Radiowerkstätten Bürgerfunker Rundfunkrecht Finanzierung - Zuschüsse LfM Steuerungsfunktion BFK BFK RWM Übersicht 2-1: System des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen Bürgerfunks“ ist er zwar nur mittelbar an diesem beteiligt, in der Praxis ist er jedoch ein nicht unerheblicher Einflussfaktor. Er prägt einerseits durch seinen programmlichen Rahmen das radiophone Umfeld, in dem der Bürgerfunk an- gesiedelt ist. Andererseits nimmt er durch Sendezeitrestriktionen – Verschie- bung, Ausfall etc. – und durch Absprachen mit den Radiowerkstätten Einfluss auf das Bürgerfunkprogramm. Ursprünglich war im „Bürgerfunkmodell“ die Veranstaltergemeinschaft als Produktionshilfeeinrichtung für die Bürgerfunkgruppen vorgesehen. In der Praxis konnte sich dieses aber nicht durchsetzen. Da dies per Gesetz nach wie vor originäre Aufgabe der VG ist, schließt diese häufig vor Ort einen Produk- tionshilfevertrag mit den Radiowerkstätten ab und lässt die Produktionshilfe gegen Entgelt von den Radiowerkstätten durchführen. Die Implementierung des Offenen Kanals-Hörfunk in das Programm der Lokalfunkstationen erfolgt in unmittelbarem Anschluss an das eigenproduzierte Lokalradioangebot. Je nach Verbreitungsgebiet senden die Lokalfunkstationen fünf oder acht Stunden eigenproduziertes Programm, der Rest des Tagespro- gramms kommt – mit Ausnahme des Bürgerfunks – von radio NRW – als Mantelprogramm für alle Lokalradios in NRW. Im Regelfall ist das Sende- umfeld des Bürgerfunks also vorher durch das Lokalradio- und nachher durch das radio NRW-Programm markiert. Das Umfeld eines kommerziellen Radio- programms ist für den Bürgerfunk nicht unproblematisch und innerhalb der deutschen Bürgermedienlandschaft ungewöhnlich. Faktisch bedeutet es fast immer, dass der Rezipient des Lokalfunks durch den Bürgerfunk einen Bruch seiner Hörerwartungen und Hörgewohnheiten erfährt oder dass der Bürgerfunk sich im Format seinem Umfeld anpassen muss. Beide Varianten sind für ein Bürgermedium keine optimale „Lösung“. Im ersten Fall riskiert der Bürgerfunk einen Wegschaltimpuls der Hörer, im zweiten Fall muss er sich affirmativ dem Lokalfunk anpassen und verliert dadurch ggf. sein eigenständiges Profil. Wie der Bürgerfunk mit dieser Ausgangslage umgeht, ist Gegenstand der Unter- suchung und wird in Kapitel 4 erörtert. Das programmliche Umfeld des Bürger- funks ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet4: • Im Lokalradio dominiert die Musik als vorherrschendes Programmelement.n • Die Wortstrecken werden hier überwiegend kurz gehalten und der Pro- grammablauf ist durch den häufigen Einsatz von Jingles/ Trailern sowie Regie- und Unterhaltungsmoderation stark fragmentiert. 15 4 Vgl. Volpers, Helmut /Salwiczek, Christian/Schnier, Detlef: Inhaltsanalyse – Kommunikationsangebote in lokalen Medienlandschaften. In: Pätzold, Ulrich/Röper, Horst/Volpers, Helmut (Hg.): Strukturen und Angebote lokaler Medien in Nordrhein-Westfalen. Opladen 2003 (Schriftenreihe Medienforschung der LfM NRW; Bd. 47), S. 164. • Das vorherrschende Sendeformat sind Magazinsendungen mit überwiegend unterhaltender Anmutung. • Ressortmagazine und monothematische Sendungen bilden im Programm des Lokalradios eine Ausnahme. Die dritte Ebene im System des Bürgerfunks bildet sein lokales Umfeld. Hier sind es einerseits die Hörer des Lokalfunks, die ein bestimmtes Image vom Bürgerfunk haben, das die Rezeption fördert oder verhindert. Andererseits gibt es Exklusivhörer des Bürgerfunks, die dieses Programm gezielt einschalten und eine spezifische Erwartungshaltung an die Bürgerfunkproduktion heran- tragen. Weitere Einflussfaktoren sind das soziokulturelle Umfeld, in dem die Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten agieren. In diesem soziokulturellen Umfeld entstehen die Bürgerfunkgruppen und ihre spezifischen Produktions- interessen. 16 Hamm Unna Soest Dortmund Hagen Wuppertal Herne Bochum Essen Duisburg Krefeld Düsseldorf Mönchengladbach Münster Bielefeld Köln Leverkusen Bonn DürenAachen Borken Rheine Warendorf Dülmen Rheinberg Recklinghausen Gelsenkirchen Paderborn Detmold Minden Gütersloh Meschede Siegen Iserlohn Kürten Solingen Mettmann Hürth Würselen Mülheim Neuss Kleve Herford Euskirchen Hagen, Stadt Aachen 2 Symbol gibt die Anzahl der Radiowerkstätten anSymbol gibt die Anzahl der Radiowerkstätten an Übersicht 2-2: Lokalradio-Standorte und Radiowerkstätten in NRW Daten: Anzahl der Radiowerkstätten pro Verbreitungsgebiet nach eigener Recherche (Stand: 2003) Ortsnennungen = Studiostandorte des Lokalradios 17 Verbreitungsgebiet 2004 2003 2002 2001 2000 Kreis Aachen (107.8 Antenne AC) 120 119 117 117 114 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) 88 117 118 117 116 Bielefeld (Radio Bielefeld) 90 84 72 70 69 Bochum (Radio 98,5) 90 93 80 82 75 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) 99 101 79 75 76 Kreis Borken (Westmünsterlandwelle) 8 8 5 5 6 Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck (Radio Emscher-Lippe) 84 83 90 84 86 Kreis Coesfeld (Radio Kiepenkerl) 14 8 9 8 7 Dortmund (Radio 91,2) 89 86 83 67 70 Düren (Radio Rur) 75 75 71 73 97 Düsseldorf (Antenne Düsseldorf) 129 129 123 116 108 Duisburg (Radio Duisburg) 104 104 103 106 105 Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) 22 15 17 17 22 Erftkreis (Radio Erft) 45 33 48 48 39 Essen (Radio Essen) 159 101 98 84 92 Euskirchen (Radio Euskirchen) 64 48 43 38 20 Gütersloh (Radio Gütersloh) 65 45 37 45 43 Hagen (Radio Hagen) 43 34 33 35 21 Hamm (Lippewelle Hamm) 66 66 66 64 63 Kreis Heinsberg (Welle West) 64 69 69 58 56 Herford (Radio Herford) 57 63 66 62 71 Herne (Radio Herne 90acht) 32 35 28 30 33 Hochsauerlandkreis (Radio Sauerland) 21 23 29 14 – Kreis Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) 54 50 46 45 44 Kreis Kleve (Antenne Niederrhein) 80 79 57 58 58 Köln (Radio Köln) 107 106 111 110 103 Kreis Krefeld/Viersen (Welle Niederrhein) 81 81 81 79 83 Leverkusen (Radio Leverkusen) 15 10 18 24 11 Kreis Lippe (Radio Lippe) 72 66 44 47 38 Märkischer Kreis (Radio MK) 103 103 101 103 103 Kreis Mettmann (Radio Neandertal) 43 42 38 24 27 Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) 50 47 37 36 43 Mönchengladbach (Radio 90,1) 63 61 61 60 60 Mülheim/Oberhausen (Antenne Ruhr) 128 126 116 108 111 Münster (Antenne Münster) 102 103 101 97 97 Kreis Neuss (NE-WS 89,4) 24 25 14 20 11 Oberberg./Rh.-Berg.Kreis (Radio Berg) 71 70 73 71 70 Kreis Recklinghausen (Radio FiV) 71 67 71 59 61 Remscheid/Solingen (Radio RSG) 62 61 50 51 50 Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) 47 48 46 34 27 Kreis Soest (Hellweg Radio) 66 65 67 64 67 Kreis Steinfurt (Radio RST) 20 19 17 15 8 Unna (Antenne Unna) 72 69 64 68 69 Kreis Warendorf (Radio WAF) 46 43 40 42 49 Kreis Wesel (Radio K. W.) 75 75 76 66 89 Wuppertal (Radio Wuppertal) 89 88 74 75 74 Mittelwert 69 66 63 60 60 Quelle: Tagesdurchschnittswerte für das jeweils 3. Quartal eines Jahres aus der Bürgerfunk-Statistik der LfM Tabelle 2-1: Entwicklung des Bürgerfunk-Programmvolumens von 1995 bis 2004 in Minuten (Fortsetzung nächste Seite) 18 Verbreitungsgebiet 1999 1998 1997 1996 1995 Kreis Aachen (107.8 Antenne AC) 113 127 89 59 58 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) 114 46 45 50 50 Bielefeld (Radio Bielefeld) 71 68 72 61 63 Bochum (Radio 98,5) 79 60 60 72 63 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) 77 76 70 80 73 Kreis Borken (Westmünsterlandwelle) 1 3 3 4 5 Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck (Radio Emscher-Lippe) 77 82 81 80 77 Kreis Coesfeld (Radio Kiepenkerl) 8 7 8 7 7 Dortmund (Radio 91,2) 82 77 67 49 37 Düren (Radio Rur) 96 103 97 101 105 Düsseldorf (Antenne Düsseldorf) 104 80 82 59 48 Duisburg (Radio Duisburg) 103 104 103 127 118 Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) 13 9 9 6 5 Erftkreis (Radio Erft) 18 56 51 42 47 Essen (Radio Essen) 104 103 111 112 107 Euskirchen (Radio Euskirchen) 11 37 13 – – Gütersloh (Radio Gütersloh) 36 43 25 37 20 Hagen (Radio Hagen) 13 16 14 7 11 Hamm (Lippewelle Hamm) 60 38 29 24 36 Kreis Heinsberg (Welle West) 54 113 109 85 81 Herford (Radio Herford) 65 50 47 44 46 Herne (Radio Herne 90acht) 37 40 37 33 58 Hochsauerlandkreis (Radio Sauerland) 4 4 0 1 0 Kreis Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) 46 41 42 48 53 Kreis Kleve (Antenne Niederrhein) 61 43 51 46 45 Köln (Radio Köln) 104 87 84 89 75 Kreis Krefeld/Viersen (Welle Niederrhein) 82 83 76 78 62 Leverkusen (Radio Leverkusen) 26 23 22 10 10 Kreis Lippe (Radio Lippe) 54 45 29 29 43 Märkischer Kreis (Radio MK) 110 101 103 103 99 Kreis Mettmann (Radio Neandertal) 22 13 17 18 21 Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) 48 43 46 50 51 Mönchengladbach (Radio 90,1) 61 59 51 55 51 Mülheim/Oberhausen (Antenne Ruhr) 111 111 110 81 68 Münster (Antenne Münster) 97 95 98 102 103 Kreis Neuss (NE-WS 89,4) 20 19 22 29 35 Oberberg./Rh.-Berg.Kreis (Radio Berg) 69 46 42 47 – Kreis Recklinghausen (Radio FiV) 61 69 58 56 55 Remscheid/Solingen (Radio RSG) 54 51 48 45 39 Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) 31 26 33 15 19 Kreis Soest (Hellweg Radio) 67 66 54 54 55 Kreis Steinfurt (Radio RST) 3 9 9 13 9 Unna (Antenne Unna) 69 64 77 67 55 Kreis Warendorf (Radio WAF) 58 54 9 10 13 Kreis Wesel (Radio K. W.) 86 81 102 98 101 Wuppertal (Radio Wuppertal) 76 77 78 76 76 Mittelwert 60 58 54 51 49 Quelle: Tagesdurchschnittswerte für das jeweils 3. Quartal eines Jahres aus der Bürgerfunk-Statistik der LfM Tabelle 2-1: Entwicklung des Bürgerfunk-Programmvolumens von 1995 bis 2004 in Minuten (Fortsetzung) Ein besonderes Merkmal des Bürgerfunks im Land Nordrhein-Westfalen ist seine breite Streuung bzw. flächendeckende Verbreitung. Die Karte zeigt die Verbreitungsgebiete des Lokalfunks, die ja gleichermaßen Bürgerfunkverbrei- tungsgebiete sind, und die pro Standort jeweils vorhandenen Radiowerkstätten. Aus der flächendeckenden Verbreitung des Bürgerfunks resultiert auch eine hohe Heterogenität. So schwankt die Anzahl der Bürgerfunkgruppen und Radio- werkstätten von Ort zu Ort ganz erheblich. Dasselbe gilt für die Dauer des Bürgerfunkprogramms pro Sendetag, die – im arithmetischen Mittelwert – eine Spannbreite von acht Minuten bis zu zwei Stunden umfasst. Die Tabelle 2-1 zeigt die Sendeminuten des Bürgerfunks pro Standort in Tagesdurchschnitts- werten von 1995 bis 2004. Dargestellt ist jeweils der Durchschnittswert des 3. Quartals. Hieraus wird deutlich, dass an einigen Standorten das Programm- angebot des Bürgerfunks dauerhaft niedrig (z. B. Borken) oder aber hoch (z. B. Duisburg) ist. 8 In der überwiegenden Zahl der Verbreitungsgebiete des Lokalfunks lässt sich aber seit 1995 eine Steigerung des Volumens der Bürgerfunkproduk- tionen feststellen. Dies spricht für die Kontinuität des Bürgerfunks und seine Attraktivität bei den Produzenten in NRW. Beachtlich sind die absoluten Zahlen der Akteure und des Programmvolumens des Bürgerfunks in NRW. In der folgenden Tabelle sind die Werte für das Jahr 2003 aufgelistet. Die Werte für die Anzahl der Bürgerfunkgruppen stellen eine Hochrechnung aufgrund der Daten der empirischen Erhebung dar. Die Zahlen für das Programmvolumen und die Radiowerkstätten basieren auf Angaben der LfM. Im Jahr 2003 gab es in NRW 150 anerkannte Radiowerkstätten, die insgesamt 2.680 Bürgerfunkgruppen betreut haben. Davon waren 1.090 regel- mäßig produzierende und 1.590 sporadisch produzierende Bürgerfunkgruppen. Hieraus resultiert hochgerechnet eine Anzahl von über 18.000 Personen bei einem arithmetischen Mittel von 6,5 Personen pro Bürgerfunkgruppe, die als Bürgerfunker aktiv waren. Das Sendevolumen aller Ausstrahlungen betrug im Jahr 2003 insgesamt rund 18.170 Stunden. Anzahl Anzahl der Lokalradio-Sendegebiete 46 Anzahl der anerkannten Radiowerkstätten 150 Anzahl der Bürgerfunkgruppen insgesamt* 2.680 regelmäßig produzierende Bürgerfunkgruppen 1.090 sporadisch produzierende Bürgerfunkgruppen 1.590 Anzahl der aktiven Bürgerfunker* 18.000 Gesamtsendevolumen des Bürgerfunks (in Std.) 18.170 19 Tabelle 2-2: Kerndaten des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen 2003 * Hochrechnung aus den Befragungsergebnissen Erhebliche Unterschiede existieren zwischen den Verbreitungsgebieten in der inhaltlichen Ausrichtung der Bürgerfunkprogramme. Dies ist u. a. auf die höchst unterschiedlichen Strukturvoraussetzungen in den Verbreitungsgebieten zurückzuführen. So ist es nahe liegend, dass in einer Universitätsstadt wie Münster, noch dazu mit einem Medienstudiengang, sich eine andere Nutzer- schaft als Bürgerfunkgruppe formiert als etwa in ländlichen Verbreitungs- gebieten wie Coesfeld oder Höxter/Paderborn. Die Interessen der Nutzerschaft schlagen sich im Bürgerfunk – das ist ja sein Grundprinzip – unmittelbar im Programm nieder. Als Einflussfaktor auf das Programm ist auch die „Tendenz“ der Radiowerkstatt zu sehen. Zum einen ist die Radiowerkstatt eine „neutrale“ Produktionshilfe, zum anderen sind aber viele Radiowerkstätten eingebunden in eine Trägerorganisation mit spezifischer Ausrichtung (z. B. Kirche) oder nehmen von sich aus inhaltlich-thematische Schwerpunktsetzungen vor. 2.2 Entstehung und Entwicklung Gründungsphase Der Aufbau des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen erfolgte zu Beginn der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Von Anfang an war im nordrhein-west- fälischen Modell des Bürgerfunks die Selbstorganisation der Nutzer (Bürger als Produzenten) das wesentliche Strukturelement. Der Bürgerfunk sollte sich vor Ort – und dies ist im vorliegenden Fall das Verbreitungsgebiet des Lokal- funks – weitgehend selbst organisieren. Den Humusboden für die Entwicklung des Bürgerfunks bildeten die Anfang der 90er Jahre bereits existierenden Radio- vereine sowie eine Vielzahl von Gruppierungen und an der Radioarbeit interes- sierte Organisationen.5 Als zentraler Faktor bei der Herausbildung eines funk- tionierenden Systems des Bürgerfunks sind die Produktionshilfeeinrichtungen anzusehen. Das Landesrundfunkgesetz (LRG NW) sah in der damaligen Fas- sung in § 24, Abs. 4 vor, dass die Veranstaltergemeinschaften den Bürgerfunk- gruppen Produktionshilfe zur Verfügung stellen müssen. Der Gesetzgeber hatte allerdings versäumt, Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung dieser Rege- lung zu schaffen. Im Ergebnis führte dies dazu, dass die Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR)6 letztlich eine andere Form der Produk- tionshilfe beförderte. Im Jahr 1993 wurde das System der „anerkannten Radio- werkstätten“ eingeführt. Hierdurch wurde sichergestellt, dass in jedem Verbrei- tungsgebiet ausreichende Kapazitäten zur Produktionshilfe für die Bürgerfunker 20 5 Vgl. zu diesem Abschnitt: Schmid, Wilfried: Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. In: Kamp, Ulrich (Hg.): Handbuch Medien. Offene Kanäle. Bonn 1997, S. 98–101. 6 Vormalige Bezeichnung der heutigen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). zur Verfügung stehen. Die Gründungsphase des Bürgerfunks in NRW kann in etwa Mitte des Jahres 1993 als abgeschlossen angesehen werden. Zu diesem Zeitpunkt waren 165 Radiowerkstätten anerkannt und die Produktion des Bür- gerfunks sowie das System der Sendeplatzvergabe hatte sich „eingespielt“.7m Konsolidierung In den folgenden Jahren begann sich der Bürgerfunk zu konsolidieren. Deut- licher Ausdruck dieser Konsolidierung ist das steigende Volumen der Bürger- funkproduktionen (s. o.). Zu dieser Phase gehörten auch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Akteursgruppen. Von Anfang an bestand ein (im System weitgehend vorprogrammiertes) Span- nungsverhältnis zwischen dem Lokalfunk – und hier insbesondere deren Chef- redakteuren – und dem Bürgerfunk. Es war eine wesentliche Aufgabe der LfR, in diesen Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln bzw. teilweise per Ver- waltungsakt Entscheidungen zu treffen, die dann die Gerichte beschäftigten. Im Kern ging es häufig um Entscheidungen des Lokalfunks, bestimmte Beiträge in Wahrnehmung ihrer Programmverantwortung nicht auszustrahlen. Nach § 24, Abs. 5 LRG NW lag die rechtliche Verantwortung für die Bürgerfunk- beiträge bei der Veranstaltergemeinschaft, die aufgrund dessen Beiträge nicht zur Ausstrahlung bringen konnte. Bei Meinungsverschiedenheiten mussten die entsprechenden Fälle der LfR laut § 24, Abs. 7 LRG NW zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Laufe der Jahre ist eine deutliche Reduktion entsprechen- der Meinungsverschiedenheiten festzustellen.8 Paradigmenwechsel Während Ende der 80er Jahre die Begriffe Partizipation und Gegenöffentlich- keit innerhalb demokratietheoretischer Diskussionen noch einen hohen Stellen- wert hatten, ließ im Laufe der 90er Jahre das gesellschaftliche Interesse an diesem Thema nach. Die Akzeptanz von Bürgermedien nahm sowohl innerhalb der Politik als auch innerhalb der Landesmedienanstalten und in weiten Teilen der Gesellschaft spürbar ab. Bürgermedien werden nun nicht mehr als un- verzichtbarer Bestandteil des dualen Rundfunksystems angesehen. Diese Ent- wicklung zeigte auch Spuren innerhalb der Bürgerfunkszene in NRW. So lässt sich hier ein Wandel im Selbstverständnis beobachten, der personell durch einen „Generationswechsel“ begleitet wurde. Die erste Generation hatte viel- fach eine grundsätzliche „Anti-Haltung“ und betrieb Radio bzw. Bürgerfunk aus einer kritischen Radiotheorie (s. o.) heraus in der Tradition der Freien 21 7 Vgl. O. V.: Lokalfunk 2000 in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf 1996 (LfR-Materialien Bd. 12), S. 33–36. 8 Vgl. ebenda, S. 35. Radios. Entsprechende „Urgesteine“ der Bürgerfunkszene leiten auch heute immer noch Radiowerkstätten (z. B. Tiere im Kulturdschungel in Bielefeld, LORA in Bonn, Medienforum in Duisburg, Bielefelder Jugendring). Aufs Ganze gesehen hat jedoch ein Wechsel der Akteure stattgefunden. Es ist eine neue Generation herangewachsen, die sich in der Radiopraxis stärker als vor- mals am Format des Lokalradios orientiert, um möglichst kompatibel zu sein. Diese „jungen“ Bürgerfunker werden von anderen intrinsischen Motiven bei ihrem Bürgerfunkengagement geleitet als die erste Generation.9 Der Direktor der LfM Norbert Schneider hat diese Tendenz im Jahr 2002 in einem Vortrag auf den Punkt gebracht: „Die Bürgermedien waren einmal gedacht als eine Art von Vielfaltsreserve für den Privatfunk. Heute wird niemand im Ernst be- haupten wollen, dass diese Idee noch irgendeine Bedeutung hat.“10 In der Bürgermedienszene hat dies – auch in NRW – zu einem Paradigmen- wechsel geführt. Neben der eher demokratietheoretisch legitimierten Funktion der Bürgermedien zur Schaffung von Partizipation und Gegenöffentlichkeit (Vielfaltsreserve) tritt nun die pragmatische Aufgabenstellung der Medien- kompetenzvermittlung. Durch die Novellierung des Landesrundfunkgesetzes zum Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) im Jahr 2002 wird dieser Paradigmenwechsel indirekt gefördert: „In den Regelungen zu den Möglichkeiten der künftigen Förderung der Bürgermedien wird deutlich, dass neben der (Beibehaltung der) unmittelbaren Beteiligung von Bürgern (Partizipa- tion) an den elektronischen Medien und unter Einbeziehung der digitalen Zukunft die Bürgermedien auch einen Beitrag zur Vermittlung von Medien- kompetenz leisten können und sollen“.11 2.3 Rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Aufgaben der LfM Im vorhergehenden Kapitel wurden bereits die gesetzliche Grundlage des Bürgerfunks und deren Auswirkungen auf die Praxis angesprochen. Seit der Existenz des Bürgerfunks ist das Medienrecht in NRW mehrfach novelliert worden. Hierbei sind die Bestimmungen über den Bürgerfunk im Wesentlichen unverändert geblieben. Nach wie vor legt das Landesmediengesetz nur einen groben rechtlichen Rahmen fest und überlässt die konkrete Ausgestaltung vieler Bestimmungen den entsprechenden Satzungen der LfM. Im Folgenden 22 9 Siehe hierzu ausführlich Kap. 5. 10 Schneider, Norbert: Das neue Landesmediengesetz – einige Anmerkungen zu seinen Absichten und Tendenzen. Vortrag im Seminar für Rundfunkrecht am 15. Oktober 2002 in Köln. Unveröffentlichtes Manuskript. 11 O. V.: Eckpunktepapier zur künftigen Förderung der Bürgermedien. Integration von Partizipation und Medien- kompetenz. LfM, Februar 2003. werden nunmehr das derzeit gültige, im Jahr 2002 novellierte Landesmedien- gesetz und die daraus resultierenden Satzungen knapp skizziert. Die bedeutendste Änderung bezüglich des Bürgerfunks, welche die Novel- lierung ergab, ist in der zusammenfassenden Behandlung aller Bürgermedien in Abschnitt VIII des LMG NRW zu sehen. Im Grundsatz hat die Novellierung des Landesmediengesetzes den Bürgerfunk in seinem Bestand nicht angetastet, sondern hat vielmehr bezüglich der Finanzierung einen Bestandsschutz in § 82 Abs. 2 festgeschrieben. Noch weitergehend als es in den vorhergehenden gesetz- lichen Regelungen der Fall war, wird der LfM durch ihre Satzungsgebung eine Lenkungsfunktion für den Bürgerfunk übertragen. Der Bürgerfunk wird im Wesentlichen „gesteuert“ durch die beiden folgen- den Satzungen: • „Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Nutzung von Sendezeiten für den Bürgerfunk im lokalen Hörfunk (Nut- zungssatzung Hörfunk)“ und die • „Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Förderung der Bürgermedien gem. 82 Abs. 5 Satz 1 LMG NRW (Förder- satzung Bürgermedien)“. Im Kern regeln die dort formulierten Bestimmungen, wer unter welchen Be- dingungen Bürgerfunk produzieren darf und wie die Bürgerfunkproduktionen bezuschusst werden. Die Teilnahme am Bürgerfunk steht im Grundsatz jedem offen, der nicht Mitglied einer Veranstaltergemeinschaft ist bzw. dort beschäftigt ist. Aus- genommen von dieser Beschränkung sind die Vertreter der anerkannten Radio- werkstatt mit Sitz im Verein der Veranstaltergemeinschaft. Für die Praxis ist vor allem das Prinzip des Wohnsitzes von Bedeutung. In § 2 der Nutzersatzung ist die Zugangsberechtigung auf Personen beschränkt, die ihren Hauptwohnsitz im Verbreitungsgebiet haben. Dies bezieht sich allerdings auf die Ausstrahlung der Beiträge. Die Produktion kann hingegen in einer Radiowerkstatt außerhalb des Verbreitungsgebietes des Wohnortes erfolgt sein. So produzieren z. B. Studenten der Uni Bielefeld häufig in Herford, die Beiträge werden hingegen in Bielefeld gesendet. Für die Realisierung der Hörfunkbeiträge ist die Finanzierung der Kosten ein wesentlicher Faktor. In § 2 der Fördersatzung ist die allgemeine Förderung von Bürgerfunkbeiträgen geregelt. Hiernach werden ausgestrahlte Beiträge mit einem Zuschuss pro Sendeminute gefördert. Die Fördersätze werden durch die LfM nach Maßgabe ihres Haushalts jährlich festgelegt. Unterschieden wird hierbei nach Produktionen, die in einer anerkannten Radiowerkstatt erfolgen und anderen Freien12. Im ersten Fall ist der Zuschuss deutlich höher (2 Euro 23 12 So genannte „Küchentisch-Bürgerfunker“, die ihre Produktionen im häuslichen Umfeld erstellen. pro Minute für die ersten 30 Minuten pro Verbreitungsgebiet), danach sinkt die Minutenförderung. Im zweiten Fall werden pro Sendeminute 0,25 Euro bezu- schusst. Die Aufgabe der LfM in Bezug auf den Bürgerfunk beschränkt sich aller- dings nicht auf eine rein administrative Verwaltungstätigkeit. Vielmehr ist die LfM ganz wesentlich an der inhaltlichen und qualitätssichernden Entwicklung des Bürgerfunks beteiligt. Dies geschieht u. a. durch die Förderung von Modell- und Pilotprojekten (in den letzten Jahren z. B. „Lokale Medienkompetenznetz- werke – Mekomnet Münster“ oder Netzwerkprojekt „Westliches Münsterland“) und von Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus initiiert die LfM regel- mäßig Tagungen und Workshops zu Bürgermedienthemen. Den Mitarbeitern der Radiowerkstätten werden pro Jahr zwei Weiterbildungsveranstaltungen an- geboten, wobei eine davon der verpflichtenden Teilnahme unterliegt. 24 3 Konzeption und Methode 3.1 Grundlegende Konzeption der Studie Die grundlegende Konzeption der Studie orientiert sich an einem aus der Systemtheorie abgeleiteten Modell des Bürgerfunks. Demnach lässt sich der Bürgerfunk in NRW als ein Interaktionssystem zwischen den Bürgerfunkern, den Bürgerfunkgruppen, den Radiowerkstätten, den Lokalradios und nicht zuletzt dem lokalen Mikrokosmos verstehen. Das Beziehungsgeflecht zwischen den Akteuren ist in den einzelnen Verbreitungsgebieten jeweils anders gefloch- ten. Eine Hypothese der Untersuchung besteht darin, dass die lokal unterschied- lichen Interessen der Akteure und ihre Interaktionsmuster Auswirkungen auf die Quantität und Qualität der Bürgerfunkproduktionen haben. Diese Zusam- menhänge aufzudecken ist eine der Aufgaben der Studie. Das methodische Vorgehen bei den Erhebungen folgte dem Grundgedanken der Handlungsforschung. Es wurde angestrebt, die beforschten Personen mög- lichst kooperativ in den Forschungsprozess einzubeziehen, um Vorbehalte gegen- über einer Evaluation der eigenen Tätigkeiten und Leistungen abzubauen. Eine forschungsleitende Prämisse der Studie ist es, dass der Bürgerfunk als Ganzes primär an seinem Output (also seinem Programm) gemessen und beurteilt werden muss. Einen wichtigen Teil der Studie bildet daher eine umfangreiche Inhaltsanalyse des Bürgerfunkprogramms. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Analyse wird dann gefragt, welche Faktoren für die Entstehung dieses Programms ausschlaggebend sind. Ein grundlegendes forschungspraktisches Problem der Studie besteht in der Größe des Untersuchungsgegenstandes „Bürgerfunk in NRW“. Eine Vollerhe- bung war deshalb lediglich bei den 150 Radiowerkstätten möglich. Die Vielzahl der existierenden Bürgerfunkgruppen und Bürgerfunker als Personen sowie das große Programmvolumen ließ hingegen aus forschungsökonomischen Gründen eine Vollerhebung in diesen Forschungsfeldern nicht zu. Die deshalb not- wendige Stichprobenbildung bei der Programmanalyse, den Bürgerfunkern und Bürgerfunkgruppen konnte aus Gründen der heterogenen Grundgesamtheit nicht als einfache Zufallsstichprobe gezogen werden. Vielmehr wurde eine 25 noch zu erläuternde mehrstufige Stichprobenkonzeption notwendig. Die Studie besteht aus verschiedenen aufeinander bezogenen Forschungsmodulen, die in der folgenden Übersicht schematisch dargestellt sind. Den empirischen Erhebungen in den unterschiedlichen Forschungsfeldern wurde eine ausführliche Explorationsphase vorgeschaltet. In dieser Exploration wurden zunächst eine Dokumentenanalyse des umfangreichen statistischen Materials der LfM zum Bürgerfunk vorgenommen sowie eine Sekundäranalyse vorliegender Erhebungen zum Bürgerfunk durchgeführt. Zusätzlich wurden Leitfadengespräche mit Bürgerfunkgruppen und Mitarbeitern von Radiowerk- stätten geführt. Auf dieser Grundlage wurden die Erhebungsinstrumente für die Akteursbefragung entwickelt. Im nächsten Schritt erfolgten die repräsen- tativen Befragungen in den Akteursgruppen. Die Auswertung der Ergebnisse aus der Exploration und den Befragungen bildete die Grundlage für die Aus- wahl der Untersuchungsgebiete der qualitativen Erhebungen. Die folgende Aufstellung zeigt die Forschungsfelder und das den Erhebungen jeweils zu- grunde liegende erkenntnisleitende Interesse. Forschungsfeld Erkenntnisinteresse Programm • Art und Umfang des Bürgerfunkprogramms • Qualität des Bürgerfunkprogramms Bürgerfunker (als Personen) • Soziodemographische Struktur • Intrinsische Motive • Inhaltliche Präferenzen • Interaktionen • Typen Bürgerfunkgruppen • Gruppenzusammensetzung • Gruppendynamik • Produktionsprozess • Inhaltliche Präferenzen • Interaktionen • Typen Radiowerkstätten • Ausstattung • Produktionsprozess • Organisatorische Einbindung • Interaktionen • Typen Chefredakteure des Lokalfunks • Verhältnis zum Bürgerfunk • Image des Bürgerfunks 26 27 Ergebnisse der Evaluation Datenauswertung und Quotenbildung Festlegung der Untersuchungsgebiete für qualitative Erhebungen Radiowerk- stätten Bürgerfunk- gruppen Programm Bürgerfunker als Einzelperson Sekundäranalyse Leitfadengespräche Optimierung der Erhebungsinstrumente Entwicklung der Erhebungsinstrumente Pretests InhaltsanalyseSchriftliche Befragung Ausgewählte Untersuchungsgebiete Radiowerk- stätten Bürgerfunk- gruppen Chefredakteure Leitfadengespräche Gruppendiskussionen Teilnehmende Beobachtungen Leitfadengespräche Übersicht 3-1: Grundkonzeption der Untersuchung Bezogen auf die oben genannten Forschungsfelder wurden folgende Stich- proben für die Erhebung gebildet: Für die Programmanalyse wurde eine Stich- probe von zwei zusammenhängenden natürlichen Wochen (vom 17.–30. 09. 2003) von allen 46 Lokalfunkstationen angefordert. Hiervon haben 43 Lokal- funkstationen die Sendemitschnitte angeliefert. Aus diesem Sendematerial wurde eine Teilstichprobe von 30 Verbreitungsgebieten nach Quotenmerkmalen (regionale Verteilung, Größe der Verbreitungsgebiete, Programmvolumen) ge- bildet. Das Untersuchungsmaterial umfasst ein Sendevolumen von 411 Stunden, das entspricht 62 Prozent des im Stichprobenzeitraum gesendeten Bürgerfunk- programms in NRW. Die nachfolgende Karte zeigt die Untersuchungsregionen mit ihren jeweils analysierten Programmvolumina. 28 Hamm Unna Soest Dortmund Hagen Wuppertal Herne Bochum Essen Duisburg Krefeld Düsseldorf Mönchengladbach Münster Bielefeld Köln Leverkusen Bonn Düren Aachen Borken Rheine Warendorf Dülmen Rheinberg Recklinghausen Gelsenkirchen Paderborn Detmold Minden Gütersloh Meschede Siegen Iserlohn Kürten Solingen Mettmann Hürth Würselen Mülheim Neuss Kleve Herford Euskirchen Hagen, Stadt Aachen 2 keine Programmanalyse durchgeführt bis 10 Std. Programmvolumen 10 bis 20 Std. Programmvolumen über 20 Std. Programmvolumen Übersicht 3-2: Untersuchungsregionen der Programmanalyse Alle im Untersuchungszeitraum existierenden Radiowerkstätten wurden schriftlich befragt. Für die Befragung der Bürgerfunkgruppen und der Bürger- funker wurde eine geschichtete Zufallsstichprobe gezogen. Hierzu wurde in den Radiowerkstätten ein Adressen-Sample von Bürgerfunkgruppen (bzw. deren Ansprechpartner) erhoben. Aus diesem Pool von Adressen wurde dann eine Zufallsstichprobe für die schriftliche Befragung gezogen. Im Zuge dieser Be- fragung wurden auch die Fragebogen für die Personenbefragung (Bürgerfunker) versandt, die durch die „Gruppenleiter“ an die Einzelpersonen verteilt wurden.n Aus den Befragungen der Radiowerkstätten resultiert ein Rücklauf von 119 Fragebögen, das entspricht einer Rücklaufquote von 79 Prozent. An die Bürgerfunkgruppen wurden 495 „Gruppenfragebögen“ versandt und ein Rück- lauf von 143 erzielt, dies bedeutet eine Rücklaufquote von 29 Prozent. Der Rücklauf der Einzelbefragung beträgt 443 Personenfragebogen, aufgrund des Schichtenmodells entspricht der Rücklauf hier ebenfalls rund 29 Prozent. 29 Übersicht 3-3: Stichprobenkonzeption Sprecher Adressen der jeweiligen Bürger- funkgruppen Befragung der Radiowerkstätten Aktive in Bürgerfunkgruppen Radio- werkstatt 2 Radio- werkstatt 1 Radio- werkstatt 3 Radio- werkstatt n ... Verantwortliche der Radiowerkstätten ......... Befragung der Bürgerfunkgruppen ... Bürgerfunk- gruppe n Bürgerfunk- gruppe 3 Bürgerfunk- gruppe 2 Bürgerfunk- gruppe 1 Befragung von Aktiven der Bürgerfunkgruppen ...Aktiver 1 Aktiver n Aktiver 3 Aktiver 2 3.2 Inhaltsanalyse Das Untersuchungsmaterial wurde von den Lokalfunkstationen auf unterschied- lichen Datenträgern (Videobänder – analog –, CD, MC, DAT) angeliefert. Analog vorliegende Sendemitschnitte wurden digitalisiert und das komplette Material technisch aufbereitet. Die Analyse wurde mit der vom IM•GÖ ent- wickelten Computerunterstützten Medienanalyse Software (CuMAS) durch- geführt. Das Sendematerial wurde komplett abgehört und anhand eines detail- lierten Codeplans in Untersuchungseinheiten – definiert als thematisch zusammenhängende Sendestrecken derselben Darstellungsform – segmentiert und sekundengenau vermessen. Die der Inhaltsanalyse zugrunde liegenden Kategorien entsprechen im Wesentlichen den Standardkategorien einer Hör- funkprogrammanalyse. Zunächst wurde das Programm in die grundlegenden Segmente Musik, Wort und Verpackung aufgeteilt. Die Wortbestandteile wur- den dann vertiefend analysiert. Als Besonderheiten wurden bürgerfunktypische Programmkategorien in den Codeplan aufgenommen, wie z. B. narrative Dar- stellungsformen, fremdsprachliche Programmangebote für Migranten, Typ der Produzentengruppe usw. Die Details sind dem im Anhang dokumentierten Codeplan zu entnehmen. Eine besondere Herausforderung der Inhaltsanalyse stellte die Zuordnung der Programmsegmente zu einzelnen Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen dar. Da die einzelnen Sendungen häufig nicht eindeutig gekennzeichnet sind, musste teilweise mit Hilfskonstruktionen – Hinweise in der Sendung – eine Er- mittlung der Herkunft vorgenommen werden. Bei den Sendungen des Bürger- funks ist – wie oben bereits erläutert – eine Brutto- und Nettosendezeit zu unterscheiden, da eine Sendestunde im Durchschnitt acht Minuten Sende- bestandteile des Lokalfunks (Nachrichten und Werbeblock) enthält. Das unter- suchte Programmvolumen von rund 411 Stunden bezieht sich auf die Netto- sendezeit. 3.3 Erhebungen bei den Akteursgruppen Die Akteursgruppen wurden mit unterschiedlichen Erhebungsinstrumenten untersucht: Den Kern der Erhebung bilden die schriftlichen Befragungen der Bürgerfunker, Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten. Die eingesetzten Fragebögen sind im Anhang dokumentiert. Zusätzlich wurden mittels ver- schiedener qualitativer Methoden vertiefende Erhebungen an ausgewählten Standorten durchgeführt. Hierbei wurden teilstrukturierte Leitfadengespräche, Gruppendiskussionen und teilnehmende Beobachtungen als Erhebungsinstru- mente eingesetzt. 30 Die qualitativen Untersuchungen wurden an folgenden Standorten durch- geführt: Aachen (Stadt), Höxter/ Paderborn, Bielefeld, Bonn/Rhein-Sieg, Duisburg, Euskirchen und Köln. Hier sind insgesamt Erhebungen in zehn Radiowerkstätten13 und bei 62 Bürgerfunkgruppen (Gruppendiskussionen) durchgeführt worden. Ferner fanden fünf teilnehmende Beobachtungen bei Produktionsabläufen statt. Die Auswahl der Untersuchungsregionen erfolgte nach einem Quotenplan, der sich an folgenden Merkmalen orientierte: Radiowerkstätten • Sendevolumen (groß, mittel, klein) • Inhaltlich-thematische Schwerpunktsetzug (ja vs. nein) • Größe des Verbreitungsgebietes • Anzahl der Radiowerkstätten pro Standort • Anzahl der Bürgerfunkgruppen pro Standort Bürgerfunkgruppen • Schwerpunkt in der Produktion (ja vs. nein) • Produktion von Zielgruppensendungen (ja vs. nein) • Frequenz der Produktion • Umfang der Produktion Mit den Chefredakteuren (bzw. zwei Bürgerfunkkoordinatoren) von Lokal- funkstationen in zwölf Verbreitungsgebieten wurden telefonische Leitfaden- gespräche geführt; die Auswahl erfolgte als Zufallsstichprobe. 3.4 Ergebnisdarstellung und Definition zentraler Begriffe Datenbasis Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse der Inhaltsanalyse dargestellt. Hierbei werden zunächst das komplette Untersuchungsmaterial als ein Daten- satz behandelt und die Ergebnisse für den Bürgerfunk als Ganzes dargestellt. In den Abbildungen und Tabellen sind die für die einzelnen Programmkatego- rien ermittelten Daten überwiegend zeitlich gewichtet und in relativen Werten (Prozentangaben) dargestellt. Die Prozentuierungsbasis ist hierbei zunächst das gesamte (deutschsprachige) Programm der analysierten Stichprobe, im nächs- ten Selektionsschritt wird sie durch das Informationsprogramm gebildet usw. Die wechselnde Prozentuierungsbasis wird jeweils am Fuß der Graphik oder 31 13 Förderverein Aachener Radio (FARa), Bürgerradio Beverungen (Höxter/Paderborn), Tiere im Kulturdschungel und BI Bürgerwache (Bielefeld), Förderverein Lokalradio Bonn und Rhein-Sieg (LORA), Sender RIO und Medienforum Duisburg, Bürgerfunk für Euskirchen, VHS Köln im Komed und Katholisches Bildungswerk Köln. Tabelle ausgewiesen. Anschließend wird eine standortbezogene Betrachtung der Daten vorgenommen. Hierzu werden die zentralen Programmkategorien für jeden Standort dargestellt. Auch diese Angaben werden lediglich in relativen Werten abgebildet und zwar als positive (+) oder negative (–) Abweichung vom NRW-Mittelwert. Diese Darstellungsform hat den Vorteil, dass standort- spezifische Besonderheiten leicht erkennbar werden. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die relativen Werte sich jeweils auf eine unterschiedliche Datenbasis beziehen. Die absoluten Werte für die einzelnen Standorte sind daher im Anhang detailliert dargestellt. Im Kapitel 5 werden die Ergebnisse aus unterschiedlichen Akteursanalysen dargestellt. Hierbei erfolgt in der Gliederung keine Trennung zwischen den quantitativen und den qualitativen Erhebungen. Grundsätzlich gilt, dass die Zahlenangaben in relativen Werten auf den Ergebnissen der schriftlichen Be- fragungen beruhen, wobei die Datenbasis am Fuß jeder Graphik oder Tabelle angegeben ist. Die Ergebnisse der qualitativen Erhebungen werden hingegen bei der Interpretation zur externen Validierung (Plausibilitätsprüfung) der Er- gebnisse herangezogen oder sind als Fallbeispiele gekennzeichnet. Zentrale Kategorien der Programmanalyse Untersuchungseinheiten (Fälle) = Der erste Schritt der inhaltsanalytischen Kategorisierung des Hörfunkprogramms besteht in der Bildung sog. Unter- suchungseinheiten. Diese sind definiert als thematisch/ inhaltlich zusammen- gehörige Sendestrecken derselben Darstellungsform. Für Musikstrecken bedeu- tet dies, dass mehrere, ohne Wort- oder Jingle-Unterbrechung hintereinander gespielte Titel eine Untersuchungseinheit bilden. Für besonders kleinteilige Untersuchungseinheiten (insbesondere Jingles) gilt als Erfassungsgrenze eine Länge von 3 Sekunden. Darunter liegende Elemente werden der vorhergehen- den Untersuchungseinheit zugerechnet. Das Informationsprogramm wird auf Beitragsebene erfasst, d. h. jeder thematische Wechsel begründet eine Unter- suchungseinheit, jeder Wechsel der Darstellungsform ebenfalls. Musik = Alle Formen der Musik innerhalb des redaktionellen Programms, sofern es sich nicht um „Musikunterlegung“ von Wortstrecken handelt. Verpackung = Unter Verpackung werden die zumeist individuell für das je- weilige Programm produzierten Jingles (aus Musik, Sprache und Klängen be- stehende Elemente) mit der Funktion der Programmidentifikation oder Trailer (Programmhinweise oder Hinweise auf Aktionen des Senders) subsumiert. Regie- und Unterhaltungsmoderation = Regie- und Unterhaltungsmoderatio- nen sind sämtliche Moderationen, die keine wesentlich über die Programm- begleitung hinausgehenden Informationen enthalten. Hierzu gehören beispiel- 32 haft: Stations- und Senderkennung, Verweise auf spätere Sendungen, Nennung von Musiktitel, Interpret und Musikgenre, Hinweise auf Spiele und Verlosun- gen, allgemeines primär unterhaltendes Geplauder (auch mit Hörern) über Befindlichkeiten, Wetter, Personen und Ähnliches mehr. Wortunterhaltung = Fiktionale oder nichtfiktionale Unterhaltungsformen, Comedy etc. Information = Unter dieser Kategorie wird der informierende Kern des Pro- grammangebotes in Form von Nachrichten, Informationsmoderation, Service und radiojournalistischen Darstellungsformen erfasst. Politische Sachthemen = Themen von allgemeinem öffentlichem Interesse aus den Bereichen: Politik, Verwaltung, wirtschaftliche und gesellschaftliche Sach- themen, soweit sie im allgemeinen Diskurs politisiert sind bzw. kontrovers diskutiert werden. Gesellschaftliche Sachthemen = Unpolitische, weitgehend nicht kontroverse Themen, ohne weitreichende gesamtgesellschaftliche Bedeutung aus Wirt- schaft, Wissenschaft, gesellschaftlichem Leben, Kultur, Alltagskultur usw. Human-Touch (Soft-News) = Themen zu menschlichen Befindlichkeiten von Prominenz, Normalbürgern sowie Kriminalität, Katastrophen, Kuriositäten, Alltagsbanalitäten usw. Private Lebenswelt = Beratungsthemen zur Lebensbewältigung aus den Be- reichen Reisen, Ernährung, Gesundheit, Psychologie, Beziehungen, Wohnen, Haushalt, Hobby usw. Sport = Wettkampfsport, Ergebnisse, Begegnungen. Sonstige Themen = Alle nicht unter die obigen Kategorien zu subsumierenden Themen; zumeist handelt es sich hierbei um Verkündigung, Gottesdienstüber- tragungen, Meditation. Die sonstigen Kategorien der Programmanalyse sind in Kapitel 4 erläutert. 33 4 Das Programmangebot des Bürgerfunks 4.1 Die Rahmenbedingungen der Programmproduktion und des Sendungsablaufs Der Programmumfang des Bürgerfunks ist im LMG NRW § 72, Abs. 3 auf eine Zeitspanne von mindestens 50 und maximal 120 Minuten pro Tag fest- gelegt. In der Programmpraxis bilden für jede Sendestunde des Bürgerfunks die Nachrichten und der Werbeblock des Lokalradios den Rahmen. Die „Sende- stunde“ des Bürgerfunks beträgt somit „netto“ lediglich 52 Minuten. In der Regel beginnt der Bürgerfunk um 18 Uhr mit seiner Ausstrahlung. Im Laufe der letzten Jahre wurden jedoch auf Drängen von radio NRW – nahezu flächendeckend – Vereinbarungen zwischen den Lokalradios und den Radiowerkstätten getroffen14, den Bürgerfunk auf spätere Sendezeiten zu verschieben15. Der Sendebeginn liegt nunmehr häufig bei 19 oder 20 Uhr. Die Verschiebung auf diesen späteren Sendetermin haben die Lokalradios mit der sog. lokalen Option begründet, die laut Gesetz möglich ist.16 Aus ökonomi- schen Gründen sehen sich die Lokalradios veranlasst, die Zeit zwischen 18 und 20 Uhr – ohne Rücksprache mit der Radiowerkstatt – zu „verkaufen“17. In der Sendepraxis führt dies dazu, dass der Bürgerfunk auf unattraktivere Sendeplätze verdrängt wird. Entsprechend kritisch wird dieses Vorgehen der Lokalsender von den Bürgerfunkern gesehen, wodurch das teilweise ohnehin angespannte Verhältnis zusätzlich belastet wird. Die Bürgerfunker sind aller- dings nicht durchgehend mit der Verschiebung unzufrieden, da die sog. Drive- Time18 sich u. a. aufgrund veränderter Ladenöffnungszeiten ohnehin nach hinten 35 14 Die entsprechenden Vereinbarungen sind mit Zustimmung der LfM getroffen worden. 15 Dies wird in Verbindung mit Zugeständnissen auf anderen Ebenen gemacht, beispielsweise mittels Einräu- mung zusätzlicher Sendezeit über das gesetzliche Maß hinaus oder des „Teasings“ von Bürgerfunkbeiträgen im Lokalradioprogramm. 16 Zusätzlich zu ihren regulären Sendevolumina können die Lokalradios die so genannte „lokale Option“ für weitere Sendezeit in Anspruch nehmen. 17 In diesem ökonomisch attraktiven Zeitkorridor (hohe Einschaltquote in der Drive-Time) überlässt das Lokal- radio Sendezeit an Werbetreibende bzw. Sponsoren. 18 Als „Drive-Time“ wird in der Hörfunkbranche der Anstieg der Hörerschaft durch die Rezeption im Autoradio bei der Heimfahrt von der Arbeit oder vom Einkauf bezeichnet. verschoben hat. Dies korreliert mit dem Befund, dass zahlreiche Bürgerfunk- Hörer den Bürgerfunk während der Autofahrt rezipieren.19 Eine Ausnahme von der abendlichen Sendezeit bildet das Verbreitungsgebiet Essen, wo – als Relikt aus früheren Zeiten – noch vormittags von 9–10 Uhr ein Sendeplatz zur Verfügung steht. Die Sendeplätze des Bürgerfunks in den einzelnen Verbrei- tungsgebieten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 36 19 Der Befund resultiert aus dem Hörer-Feedback an die Radiowerkstätten. Verbreitungsgebiet Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Kreis Aachen (107.8 Antenne AC) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 – – Stadt Aachen (Aachen 100,eins) 20–22 20–22 20–22 18–22 – 18–20 18–20 Bielefeld (Radio Bielefeld) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 18–20 Bochum (Radio 98,5) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 18–20 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein- Sieg) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 Kreis Borken (Westmünsterlandwelle) 19–20 19–20 19–21 19–21 19–20 19–20 19–20 Bottrop, Gelsenkirchen (Radio Emscher-Lippe) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 Kreis Coesfeld (Radio Kiepenkerl) 19–20 19–21 19–21 19–20 19–20 19–20 19–20 Dortmund (Radio 91,2) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 18–20 Düren (Radio Rur) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–19 18–19 Düsseldorf (Antenne Düsseldorf) 20–23 20–23 20–23 20–23 20–23 19–21 23–24 Duisburg (Radio Duisburg) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 18–20 Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) 19–20 19–20 19–20 19–20 19–20 18–19 18–19 Erftkreis (Radio Erft) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 Essen (Radio Essen) 09–10 20–22 09–10 20–22 09–10 20–22 09–10 20–22 09–10 20–22 18–19:30 18–19:30 Euskirchen (Radio Euskirchen) 19–20 19–20 19–20 19–20 19–20 18–20 18–20 Gütersloh (Radio Gütersloh) 19–21 19–20 19–20 19–20 19–21 18–19 18–19 Hagen (Radio Hagen) 18–19:16 18–19:16 18–19:16 18–19:16 18–19:16 18–19:16 18–19:16 Hamm (Lippewelle Hamm) 19–20 19–20 19–20 19–20 19–20 18–20 18–20 Kreis Heinsberg (Welle West) 19–20 19–20 19–20 19–20 19–20 18–20 18–20 Tabelle 4-1: Sendezeiten des Bürgerfunks (Fortsetzung nächste Seite) Quelle: Bürgerfunk-Statistik der LfM 37 Tabelle 4-1: Sendezeiten des Bürgerfunks (Fortsetzung) Quelle: Bürgerfunk-Statistik der LfM Verbreitungsgebiet Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Herford (Radio Herford) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–19 18–19 Herne (Radio Herne 90acht) 18–20 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 Hochsauerlandkreis (Radio Sauerland) 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 20–22 Kreis Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) 19–20 19–20 19–20 19–20 19–20 18–20 18–20 Kreis Kleve (Antenne Niederrhein) 19–20 19–20 19–21 19–20 19–20 18–19 18–19 Köln (Radio Köln) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–20 18–20 Kreis Krefeld/Viersen (Welle Niederrhein) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–19 18–19 Leverkusen (Radio Leverkusen) 19–21 19–21 19–21 19–20 19–21 19–20 19–20 Kreis Lippe (Radio Lippe) 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20 19–20 Märkischer Kreis (Radio MK) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–22 18–20 18–21 Kreis Mettmann (Radio Neandertal) 18–20 18–20 18–20 18–20 18–20 18–19:16 18–19:16 Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) 18–19 18–20 18–19 23–24 20–21 17–19 18–20 Mönchengladbach (Radio 90,1) 19–20 19–20 19–21 19–21 19–20 19–20 19–20 Mülheim/Oberhausen (Antenne Ruhr) 18–21 18–20 18–21 18–20 18–21 18–20 18–20 Münster (Antenne Münster) 20–22 20–22 20–22 20–22 20–24 18–22 18–22 Kreis Neuss (NE-WS 89,4) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–19:30 18–19:30 Oberberg./Rh.-Berg. Kreis (Radio Berg) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–19 18–19 Kreis Recklinghausen (Radio FiV) 18–20 18–20 18–20 18–20 18–20 18–20 18–20 Remscheid/Solingen (Radio RSG) 19–20:16 19–20:16 19–20:16 19–20:16 19–20:16 18–20 18–20 Kreis Siegen-Wittgen- stein (Radio Siegen) 18–19 18–19 18–19 18–19 18–19 18–20 18–20 Kreis Soest (Hellweg Radio) 18–20 18–19 18–20 18–19 18–19 18–19 12–13 Kreis Steinfurt (Radio RST) 20–21:30 20–21:30 20–21:30 20–21:30 20–21:30 20–21:30 20–21:30 Unna (Antenne Unna) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 Kreis Warendorf (Radio WAF) 20–21 19–21 19–21 19–20 19–21 18–19 18–19 Kreis Wesel (Radio K. W.) 19–21 19–21 19–21 19–21 19–21 18–20 18–20 Wuppertal (Radio Wuppertal) 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–20:30 19–21 Bei einem Großteil der Radiowerkstätten gibt es feste Sendeplätze, so dass einerseits eine gewisse Verbindlichkeit und Struktur für die Bürgerfunkgruppen gegeben ist, andererseits aber auch eine Erwartbarkeit für die Hörerschaft, d. h. das Auditorium kann gezielt einschalten, da eine verlässliche Programmstruktur zugrunde liegt. Das „Prinzip der Schlange“20 findet im Bürgerfunk offensicht- lich kaum noch Anwendung. Darüber hinaus wird in allen Radiowerkstätten ein gewisses Kontingent an freien Sendeplätzen zur Verfügung gestellt (meistens sog. „Überhänge“ aus der jeweils 5. Woche eines Monats), um auch den spora- disch oder einmalig produzierenden Gruppen21 ein Forum zu bieten. Je nach Anzahl der Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen im Verbrei- tungsgebiet könnten teilweise noch zusätzliche Produktionen – über die vor- gesehene Bürgerfunk-Sendeleiste hinausgehend – im Programm platziert wer- den. So müssen sich Verbreitungsgebiete mit vielen Radiowerkstätten und Bürgerfunkgruppen manchmal beschränken und weichen von einstündigen Produktionen auf halbstündige Sendeformate aus, um der Nachfrage nach Sendeplätzen gerecht zu werden. Umgekehrt kommt es durchaus vor, dass Verbreitungsgebiete mit nur einer Radiowerkstatt oder wenigen Bürgerfunk- gruppen ihr Sendekontingent nicht ausschöpfen können. Begrenzte Sendezeit wird darüber hinaus dadurch ausgeglichen, dass die Sendeintervalle vergrößert werden: Manche Gruppen strahlen ihre Produktionen im zwei-, vier- oder sechswöchigen Rhythmus aus. Hierbei spielen allerdings vielfach auch die personell und zeitlich knappen Kapazitäten der jeweiligen Bürgerfunkgruppen eine große Rolle, für die eine wöchentliche Produktion nicht möglich ist. Der Übergang zwischen dem Lokalfunkprogramm und dem Bürgerfunkpro- gramm wird mit einem Jingle abgetrennt. Dazu gibt es inhaltlich verschiedene Versionen. Die formalistische Variante lautet sinngemäß: „Es folgt eine Sen- dung des Bürgerfunks; das Lokalradio ist laut Landesmediengesetz § 24 Abs. 4 zur Ausstrahlung dieser Sendung verpflichtet; verantwortlich für Inhalt, Ge- staltung und Musikauswahl sind ausschließlich die Bürgerfunkgruppen; laut Landesrundfunkgesetz darf das Lokalradio keinen Einfluss auf den Bürgerfunk nehmen; das reguläre Radioprogramm hören Sie wieder in einer Stunde“.22 Diese Form des Jingles hat im Verständnis der Bürgerfunker eine leicht dis- kriminierende (distanzierende) Funktion. Sie spiegelt eine deutliche Abgren- zung des Lokalradios vom Bürgerfunk wider. Mancherorts ist das Verhältnis zwischen Lokalradio und Bürgerfunk allerdings von wechselseitiger Akzeptanz und Kooperation geprägt. Im Übergangsjingle kommt dies zum Ausdruck, der beispielsweise in Bielefeld lautet: „Und jetzt folgt der Bürgerfunk: Radio von 38 20 Dieses Prinzip wurde zu Beginn der Offenen Kanäle in Deutschland häufig angewandt. Dabei wurden Beiträge nach Reihenfolge der Ablieferung im OK ausgestrahlt. 21 So genannte „Einmalproduzenten“ oder „Ein-Punkt-Bewegungen“. 22 Kompiliert aus verschiedenen Jingles. Bielefeldern für Bielefelder.“ Andere Beispiele lauten: „Der Bürgerfunk – Radio von Hörern selbst gemacht. Radio Euskirchen meldet sich wieder ab 20 Uhr“ (Euskirchen), „Bürgerfunk – Hörer machen Programm“ (Kreis Wesel), „Radio Erft – Bürgerfunk“ oder in Köln mit eigenem Jingle der Bürgerfunker zu Beginn der regelmäßigen Magazinschiene „Rheintime“. Der Übergang von Lokalradioprogramm zu Bürgerfunkprogramm scheint ein grundsätzliches Problem – in erster Linie für den Lokalsender – zu sein, zumal das Bürgerfunkprogramm von Senderseite nahezu durchgängig als „Fremd- körper“ gesehen wird. Auch wenn es keine direkten, offiziellen oder schrift- lichen Vorgaben gibt (und laut Gesetz auch nicht geben darf), so existieren vielerorts Empfehlungen bzw. freiwillige Absprachen, dass der Bürgerfunk sich am Musik- und Wortformat des Lokalsenders orientieren möge, um Brüche im Programm zu vermeiden (audience flow). Manche Bürgerfunker haben bereits von sich aus ein Interesse daran, dass der Bruch möglichst gering ist, um einen Abschaltimpuls zu vermeiden. Das führt häufig dazu, dass eine „Formatanlehnung“ stattfindet, d. h. die Bürgerfunker übernehmen freiwillig das Format des Lokalradios (beim Wortformat gibt es die Vorgabe 1:30 oder 2:30 Minuten Beitragslänge; beim Musikformat wird Mainstream gespielt). In Köln gibt es bspw. ein sog. „Vorformat“, d. h. die erste Bürgerfunkstunde („Rheintime“) geht „formatgetreu“ über den Äther bzw. ist „als Übergangs- puffer zwischengeschaltet“ und die zweite Stunde ist dem Belieben der freien Gruppen überlassen. Es gibt aber auch Gruppen bzw. Radiowerkstätten, die eine solche Vorgabe schlichtweg ablehnen, da sie sich bewusst von dem Pro- gramm des Lokalsenders abheben wollen. Diese Bürgerfunker verstehen sich als Einschaltradio, d. h. sie sprechen ein Auditorium an, das den Bürgerfunk gezielt einschaltet. Man hat keinerlei Interesse, die Hörerschaft des Lokal- radios in die eigene Sendung „rüberzuziehen“. 39 60,5% 42,9% 24,4% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Musikformat des Lokalradios Wortbeitragslänge des Lokalradios Sonstige Formatanlehnung Abbildung 4-1: Form der Formatanlehnung des Bürgerfunks Basis: 119 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung, Mehrfachnennung möglich Die obige Abbildung aus der Befragung der Radiowerkstätten zeigt, dass sich nach eigenen Angaben über 60 Prozent der Radiowerkstätten dem Musik- format ihres Lokalradios anpassen. 43 Prozent lehnen sich in ihrer Wortbeitrags- länge (besser gesagt: -kürze) an die Standards der Lokalradios an. Fast ein Viertel der Radiowerkstätten praktiziert eine darüber hinausgehende Anlehnung in Form von Orientierung an „Stundenuhr“, Anmutung und Präsentationsstil.m Für den zeitlichen Umfang der Sendungen gibt es zwei Vorgaben: Es besteht die Möglichkeit einer halbstündigen Sendung (also 26 Minuten) und einer einstündigen Sendung (also 52 Minuten). Nachrichten und Werbeblock des Lokalradios sind der verbleibenden Zeit vorbehalten. Für den Übergang zwi- schen dem Ende der Bürgerfunksendung und dem Werbeblock besagt die Vor- gabe, dass ab Minute 48 nur noch Instrumentalmusik gespielt werden sollte. Damit besteht die Möglichkeit für den Lokalsender, jederzeit aus dem Bürger- funkprogramm „auszusteigen“, um auf das eigene Programm überzuleiten. Die Gestaltung des Übergangs wird jedoch von den Lokalradios teilweise „un- sensibel“ umgesetzt: So finden manchmal harte Schnitte statt bzw. es kommt zu abrupten Übergängen. Bei den Beiträgen und Sendungen, die von den Bürgerfunkern erstellt wer- den, handelt es sich durchweg um Vorproduktionen. Live-Sendungen gibt es – aufgrund des Sonderstatus – lediglich im Aachener Verbreitungsgebiet oder aber projektgebunden mit Sondergenehmigung durch die LfM. Je nach Dauer der Teilnahme an Bürgerfunkproduktionen und der dabei gewonnenen prakti- schen Erfahrungen unterscheidet sich der jeweilige Produktionsaufwand der Bürgerfunker. Der Zeitaufwand für Anfänger ist erheblich höher als der von Fortgeschrittenen. Letztere produzieren – allerdings abhängig von der jour- nalistischen Darstellungsform – im Verhältnis 1 : 1 bzw. „quasi live“, d. h. die Sendung wird direkt im Stück aufgenommen, ohne dass sie aufwändig am Schnittpult „zusammengebaut“ (sog. „Bastelradio“) werden muss. Diese Vor- gehensweise orientiert sich an Realbedingungen und spart Zeit. Für die Abgabe der sendefertigen Bürgerfunkproduktion gilt allgemein die Vereinbarung, dass der entsprechende Ton-/Datenträger drei Tage vor Ausstrah- lung beim Sender vorliegen muss. Zwischenzeitlich wurde diese Vereinbarung vielerorts abweichend geregelt, so dass mitunter zwei Tage oder sogar ein Tag ausreichen. Teilweise wird dieser Zeitrahmen noch unterschritten, um im Bedarfsfall auch ein gewisses Maß an Aktualität gewährleisten zu können. Diese Abgabepraxis23 ist meist Ausdruck eines pragmatischen und kollegialen Verhältnisses vor Ort. Gleichzeitig spiegelt es aber auch das gewachsene Ver- trauensverhältnis zwischen den Akteuren wider. Eine Prüfung der Sendung 40 23 Die Abgabe der sendefertigen Produktion beim Sender erfolgt auf zwei unterschiedliche Weisen: Mal gibt es den direkten Kontakt über die persönliche „Überreichung“, mal wird der Datenträger – sehr unpersönlich – in ein dafür vorgesehenes Fach gelegt. vor der Ausstrahlung durch Mitarbeiter des Lokalsenders (Bürgerfunkkoordi- nator) erfolgt aus zeitlichen Gründen nicht immer im Lokalfunk. Diese Kon- trolle wird oftmals bereits von den Radiowerkstätten (Leiter, Kommunikations- helfer, Gruppenbetreuer) übernommen, da sie Interesse an einer konfliktfreien Zusammenarbeit haben, und um sich Freiräume zu verschaffen. Die Mitarbeiter der Radiowerkstätten wiederum wissen genau, welche Bürgerfunkgruppen ein entsprechendes Vertrauen genießen, ohne dass ihre sendefertigen Produktionen regelmäßig überprüft werden müssen. Man kann jedoch schließlich davon aus- gehen, dass die Produzenten sich selber für ihre Produktionen verantwortlich fühlen, da sie bei Zuwiderhandeln negative Sanktionen zu befürchten hätten, das hieße u. U. Sendeverbot. Die Zahl der Beanstandungen bzw. Zurückweisun- gen von Bürgerfunkproduktionen ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig und hat sich auf nur noch wenige Einzelfälle reduziert. Dies ist wiederum ein Indikator für das eingespielte und an etlichen Standorten befriedete Verhältnis zwischen Lokalsendern und Radiowerkstätten. Recherchen, Vorarbeiten, Arbeitsbesprechungen etc. werden in erster Linie in privaten Räumlichkeiten der Bürgerfunker vorgenommen. Die eigentliche Programmproduktion (Aufnahme, Schnitt etc.) von Bürgerfunkbeiträgen und -sendungen findet letztlich in der Radiowerkstatt, unter Benutzung der dortigen technischen Ressourcen, statt. Die Zeiten der Inanspruchnahme werden über Studiobeleglisten organisatorisch geregelt und funktionieren nach unseren Er- hebungen relativ unkompliziert. Die Kommunikation zwischen der Radiowerk- statt und den Bürgerfunkgruppen wird teilweise über das Internet (wie z. B. der ‚Webwecker‘ in Bielefeld) abgewickelt, worüber die Gruppen problemlos miteinander kommunizieren, Termine tauschen etc. Die Bürgerfunkgruppen sind darüber hinaus oftmals intern und untereinander sehr gut selbstorganisiert („kurzer Dienstweg“, Telefon, persönliche Kontakte), was einen reibungslosen Ablauf nur befördert. 4.2 Grundstruktur des „Gesamtangebotes“ des Bürgerfunks in NRW Im nachfolgenden Überblick über das Programmangebot des Bürgerfunks in NRW sind die Daten aus der Analyse der standortspezifischen Sendungen zusammengefasst. Das hierdurch entstehende „Gesamtprogramm“ ist allerdings als ein analytisches Konstrukt aufzufassen, welches für den Hörer keine un- mittelbare Relevanz hat.24 Da das Programm des Bürgerfunks in NRW von 41 24 Die „normale“ Hörerperspektive richtet sich im Regelfall auf einen Standort. Eine Ausnahme bildet das Ruhrgebiet, wo es aufgrund der Enge der Verbreitungsgebiete zu sog. „Overspills“ kommen kann. Hörer haben somit die Möglichkeit, zwei oder mehr Bürgerfunkprogramme zu rezipieren. Das Duisburger Bürger- funkprogramm kann beispielsweise in Düsseldorf, Bochum, Essen und Bottrop empfangen werden. Standort zu Standort höchst unterschiedlich ist, wird die individuelle Wahrneh- mung des Bürgerfunks jedoch stark von den jeweiligen lokalen Gegebenhei- ten geprägt. Gerade vor dem Hintergrund einer Vielzahl disparater Rezeptionserfahrun- gen mit Bürgerfunkprogrammen erscheint eine Betrachtung des „Gesamtpro- gramms“ sinnvoll. Aus der Nivellierung der standortspezifischen Einzelergeb- nisse eröffnet sich nämlich der Blick auf das Bürgerfunkangebot in NRW aus zwei Perspektiven: • Zum einen wird die Gesamtleistung des Bürgerfunkangebotes sichtbar und hierdurch ein Vergleich mit dem Angebot des privaten und öffentlich-recht- lichen Hörfunks ermöglicht. • Zum anderen beschreiben die dargestellten Mittelwerte die durchschnitt- liche Programmpraxis des Bürgerfunks in NRW und bieten somit eine Basis, auf der die standortspezifischen Programmangebote „gemessen“ werden können. Grundstruktur Die Grundstruktur des Gesamtprogramms aller untersuchten Bürgerfunkpro- gramme zeigt eine auffallende Nähe zum Format des Lokalradios in NRW. Nimmt man als Bezugspunkt dasjenige Programm, das von den jeweiligen Lokalfunkstationen selbständig produziert wird (also ohne das radio NRW- Mantelprogramm), so ist die Grundstruktur ähnlich. In einer Erhebung aus dem Jahr 200125 ergaben sich für vier exemplarisch untersuchte Lokalradios im Mittelwert bei der Musik 62,8 Prozent. Der Musikanteil des Bürgerfunks liegt also mit 68,9 Prozent noch etwas über demjenigen der lokalen Hörfunk- angebote. Dennoch hat der Informationsanteil im Bürgerfunk mit 23,2 Prozent einen etwas höheren Wert als im Lokalradioangebot mit 21,2 Prozent. 42 25 Volpers, Helmut/Salwiczek, Christian/Schnier, Detlef: Inhaltsanalyse – Kommunikationsangebote in lokalen Medienlandschaften. A. a. O. Die Kategorie „Verpackung“ (Jingles und Trailer) ist mit 1 Prozent erheb- lich geringer als im sonstigen Lokalradio (2,5 Prozent). Der Anteil der Regie- und Unterhaltungsmoderation liegt allerdings mit 5,8 Prozent deutlich höher als der Durchschnitt in den untersuchten Lokalradios mit 4,2 Prozent. Mit anderen Worten: Im Bürgerfunk wird relativ viel Sendezeit mit substantiell nicht informativer Moderation „gefüllt“. In der hier vorgenommenen (hochgradig verdichteten und somit abstrakten) Betrachtungsweise unterscheidet sich das Angebot des Bürgerfunks also nur unwesentlich von demjenigen des Lokalfunks. Hierfür sind sicherlich mehrere Faktoren ausschlaggebend: Zum einen bemühen sich etliche Akteure des Bürgerfunks vielerorts um ein Programmangebot, das sich nicht allzu extrem von demjenigen des Lokalradios unterscheidet (Formatangleichung, s. o.). Zum anderen hat auch bei einer großen Zahl von Bürgerfunkern das Musikpro- gramm einen hohen Stellenwert. Das Programmangebot des Bürgerfunks wird zudem häufig im Format von reinen Musikmagazinen (rd. 31 Prozent) oder Magazinsendungen mit hohen Musikanteilen (rd. 21 Prozent) präsentiert. Das Mischungsverhältnis zwischen Musik und Wort entspricht allerdings bei den Bürgerfunkern in NRW demjenigen vergleichbarer Angebote des OK-Hörfunks in anderen Bundesländern. So zeigt eine Erhebung aus dem Jahr 2001 für den 43 Musik 68,9% Information 23,2% Regie- und Unterhaltungs- moderation 5,8% Wortunterhaltung 1,1% Verpackung 1,0% Abbildung 4-2: Grundstruktur des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent Basis: Deutschsprachiges Gesamtprogramm des Bürgerfunks (t = 399:57:09) OK-Hörfunk in Niedersachsen Musikanteile zwischen 60–70 Prozent je Stand- ort.26 Es spricht allerdings einiges dafür, dass im Selbstverständnis der Bürger- funker und in der Programmpraxis das Musikprogramm in letzter Zeit an Bedeutung gewonnen hat. In einer Programmanalyse des Bürgerfunks in NRW aus dem Jahr 1997 (von allerdings nur sechs Standorten) stellten die Autoren einen Musikanteil von lediglich 59,1 Prozent fest.27 8 Auf der Ebene der Grundstruktur des Programmangebotes zeigt sich bereits eine gewisse Affinität des Bürgerfunks zur etablierten Radiopraxis: Viel Musik, viel „Füllmoderation“ und ein vergleichsweise geringer Informa- tionsanteil. Formate Für die allgemeine Anmutung eines Hörfunkprogramms ist vor allem auch die Verschränkung zwischen Musik und Wort, die Länge der Wortstrecken und die Themenstruktur innerhalb einzelner Sendungen von Bedeutung. Bei dieser Betrachtungsweise zeigt sich eine gewisse Spezifik des Bürgerfunks im Ver- gleich zum sonstigen Hörfunkangebot des Lokalfunks: Zum einen gibt es einen Anteil von knapp 26 Prozent monothematischer Sendungen. Hierbei handelt es sich um Sendungen, die sich komplett auf ein Thema richten, zumeist ver- gleichbar lange Wortstrecken haben und eine gewisse Recherchetiefe auf- weisen. Diese Art der Radiopraxis findet sich im lokalen Hörfunk nur aus- nahmsweise. Bei der standortspezifischen Betrachtung (s. u.) wird noch näher auf die Inhalte dieser Sendungen eingegangen. Zum anderen sind Ressort- Magazine als bürgerfunktypisch anzusehen, die einen Anteil von knapp 20 Pro- zent ausmachen. Hierbei handelt es sich um Sendungen, bei denen alle Wort- beiträge innerhalb eines Themenkomplexes (Soziales, Geschichte, Folklore, Vereinsleben etc.) angesiedelt sind. Häufig sind dies Sendungen, die von Vereinsaktivisten rund um ihr Interessengebiet angesiedelt sind. Während die Ressort-Magazine und die monothematischen Sendungen eine gewisse – von der herkömmlichen Radiopraxis abweichende – Bürgerfunk- spezifik aufweisen, gilt dies für die Mischmagazine und Musikmagazine nicht. Als Mischmagazin wurden mit einem Anteil von knapp 21 Prozent Sendun- gen klassifiziert, die innerhalb eines Musikbettes sehr unterschiedliche Unter- haltungs- und Informationsanteile einstreuen. Für den Hörer ist bei diesem 44 26 Vgl. Volpers, Helmut/Salwiczek, Christian/Schnier, Detlef: Hörfunklandschaft Niedersachsen 2001. Eine ver- gleichende Analyse des privaten Hörfunks. Berlin 2003, S. 185–218. 27 Vgl. Rutenfranz, Uwe/Gansen, Petra: Programmanalyse Bürgerfunk NRW 1997. Inhaltsanalyse von Bürger- funksendungen ausgewählter Verbreitungsgebiete. Münster 1997. Sendungstyp keine Erwartbarkeit von spezifischen Themen verbunden. Grund- sätzlich sind Mischmagazine ein Indikator für eine Formatangleichung des Bürgerfunkprogramms an das Lokalradio und für Bürgerfunkgruppen, die inhaltlich-thematisch nicht in der Lage (oder willens) sind, Themen umfang- reicher hörfunkjournalistisch aufzuarbeiten. Letzteres bedeutet, dass verschie- dene Beiträge unterschiedlicher Produzentengruppen bzw. Vereine in einem Magazin untergebracht sein können. Den höchsten Anteil an Sendungsformen nehmen mit fast 31 Prozent die Musikmagazine ein. Dies sind Sendungen, bei denen nicht nur die Musik als solche einen großen Raum einnimmt, sondern häufig auch die Moderation bzw. u. U. die journalistischen Beiträge, die auf das Thema Musik gerichtet sind. Vermittlungsformen Bei den Vermittlungsformen der Hörfunkbeiträge zeigt sich, dass die Bürger- funkprogramme über weite Strecken wenig experimentierfreudig und in starker Anlehnung an Formatradiokonzepte produziert werden. Informative Wortbei- träge werden zu über 57 Prozent über die Moderation vermittelt. Journalistische Darstellungsformen (Bericht, Reportage, Feature, Interviews) nehmen mit rund 24 Prozent den zweiten Platz ein. Hierbei dominieren allerdings mit über 45 Mischmagazin 20,8% Musikmagazin 30,7% Monothematische Sendung 25,7% Sonstige Form 3,3% Ressort-Magazin 19,5% Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks (t = 411:05:14) Abbildung 4-3: Sendungsformate des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent 61 Prozent Interview und Gespräch. Diese Form erscheint vergleichsweise einfach in der Produktion. So werden häufig Gesprächspartner ins Studio ein- geladen. Eine spezifische Vermittlungsform, die sich im Lokalfunk ansonsten kaum findet, stellt mit über 10 Prozent die „Narrative Darstellungsform“ dar. Es handelt sich um (häufig autobiographische) erzählende Schilderungen vor dem Mikrophon. Persönliche Erfahrungen, Lebensschicksale und oral history mit lokalem Bezug geben diesen Sendungen eine Anmutung, die sich als bürger- funkspezifisch bezeichnen lässt. 8 Aufs Ganze gesehen muss man aber konstatieren, dass die Möglichkeiten des Mediums Hörfunk (Reportage, Hörspiel etc.) durch die Bürgerfunker kaum ausgeschöpft werden und auf der Ebene der Vermittlungsformen eine gewisse „Phantasielosigkeit“ dominiert. Die mangelnde Formvarianz rührt sicherlich auch von dem ungleich höheren Produktions- und Zeitaufwand her – und das auf dem Hintergrund von nahezu ausschließlich ehrenamtlicher Tätigkeit im Bürgerfunk. 46 Moderation mit Infocharakter 57,2% Journalistische Darstellungsformen 23,7% Narrative Darstellungsformen 10,2% Sonstige informie- rende Formen 1,6% Service 6,2% Nachrichten 1,1% Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks (t = 92:51:54) Abbildung 4-4: Vermittlungsformen des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent Der geringe Anteil der Vermittlungsform „Nachrichten“ mit lediglich einem Prozent hat sicherlich mehrere Ursachen: Zum einen erscheint bei der struktu- rell fehlenden Tagesaktualität der Bürgerfunkproduktionen wegen der Abgabe- frist von durchschnittlich drei Tagen eine – etwa auf das lokale Geschehen bezogene – Nachrichtensendung kaum sinnvoll. Ein Nachrichtenformat macht überdies nur bei einer programmstrukturellen Verankerung und regelmäßigen Sendeterminen Sinn; hierauf sind die Produktionsrhythmen der Bürgerfunk- gruppen jedoch nicht ausgerichtet. Überdies ist das Interesse an lokalpolitischen Themen bei den Bürgerfunkern generell (s. u.) schwach ausgeprägt. Insgesamt ist das Fehlen von Nachrichten und der damit verbundenen Berichterstattungs- leistung ein Indikator dafür, dass sich der Bürgerfunk in NRW in seiner Aus- richtung vom Bürgerhörfunk in anderen Bundesländern deutlich unterscheidet: Insbesondere das Konstruktionsprinzip des nichtkommerziellen Lokalfunks z. B. in Niedersachsen und Hessen führt zu einem Programmprofil des Bürger- funks, das stärker als in NRW am tagesaktuellen und tagespolitischen lokalen Geschehen orientiert ist.28 Hinter der Programmkategorie „Service“ stehen zumeist beratende Hinweise innerhalb von Ressort-Magazinen für spezifische Zielgruppen (Senioren) und Special-Interest-Themen (Hobby). Themen Das Informationsprogramm des Bürgerfunks richtet sich mit 65,3 Prozent auf den Themenbereich „Gesellschaft“. Hierunter werden nicht-politisierte Themen aus den Feldern Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Gesellschaftliches Leben, Natur erfasst. In diesen Themenfeldern spiegelt sich die breite Palette der spe- zifischen Interessen der Bürgerfunkgruppen wider. Innerhalb dieses Themen- segments ragt mit fast 50 Prozent (Themenbereich „Gesellschaft“ = 100 Prozent gesetzt) der Bereich Kultur besonders heraus. Ansonsten reicht das Themen- spektrum von Beiträgen für bestimmte Zielgruppen (Jugend, Senioren) über ein weites Feld von Special-Interest-Themen (Feuerwehr, Jagd, Philatelie, lokale Historie, Landschaftspflege etc.). 47 28 Vgl. Volpers, Helmut/Schnier, Detlef/Salwiczek, Christian: Programme der nichtkommerziellen Lokalradios in Niedersachsen. Eine Programm- und Akzeptanzanalyse. Berlin 2000 und Brosius, Hans-Bernd/ Weiler, Stefan: Programmanalyse nichtkommerzieller Lokalradios in Hessen. Eine Inhaltsanalyse. München 2000 Kontroverse Themen aus sämtlichen Politikfeldern machen hingegen ledig- lich 13,5 Prozent des Informationsprogramms aus. Dieser Befund weist bereits auf die Interessenlage der Bürgerfunker (s. u.) hin: Einem Großteil der Akteure des Bürgerfunks geht es bei ihrem Engagement nicht um die Schaffung einer (lokalpolitischen) Gegenöffentlichkeit. Die Thematisierung des politischen Geschehens ist im Programmangebot des Bürgerfunks geringer als im Lokal- funk allgemein. Dies ist allerdings auch ein Reflex auf die Strukturbedingun- gen des Bürgerfunks in NRW, der keine tagesaktuelle Reaktion auf das politi- sche Geschen zulässt. Insofern ist die wichtigste Darstellungsform für politische Information im Hörfunk, die tagesaktuellen Nachrichten, im Bürgerfunk kaum vorhanden (s. o.).29 48 29 Um die aus der Programmanalyse gewonnenen Themen zu verifizieren, wurden die Abrechnungsbögen der Radiowerkstätten vom 2. Quartal 2003 ausgewertet. Diese Datenprüfung erhärtet die Befunde aus der Pro- grammanalyse. Gesellschaft 63,6% Human Touch 8,9% Private Lebenswelt 8,9% Sport 4,6% Sonstiges 0,4% Politische Sachthemen 13,5% Kulturthemen i.w.S. 49,5% Sonstige Gesellschafts- themen 50,5% Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks ohne Veranstaltungstipps und Wetter (t = 87:57:51) Abbildung 4-5: Themenfelder der Berichterstattung des Bürgerfunks – Anteil an der Sende- zeit in Prozent Raumbezug Betrachtet man das Informationsprogramm unter der Perspektive, welche räum- liche Zuordnung sich bei den Themen, Ereignissen oder Akteuren, über die berichtet wird, vornehmen lässt, ergibt sich folgendes Bild: Mit 57 Prozent richtet sich etwas über die Hälfte des Informationspro- gramms auf Geschehnisse und Themen aus dem Verbreitungsgebiet. Der mit 43 Prozent nicht unerhebliche Anteil des Bürgerfunksprogramms ohne Bezug zum Verbreitungsgebiet ist sicherlich auch ein Resultat der o. g. schwachen lokalpolitischen Themenfokussierung. Andererseits macht er deutlich, dass die Interessen der Bürgerfunker breit gestreut sind und Bürgerfunk nicht aus- schließlich als „Sprachrohr“ lokaler Bürgerinteressen verstanden wird. Wer kommt zu Wort Ein wichtiger Indikator für die thematische Ausrichtung von Hörfunkpro- grammen ist die Analyse der „Zu-Wort-Kommenden“. In dieser Kategorie werden O-Töne von in den Sendungen zu Wort kommenden Personen (neben dem Moderator bzw. Bürgerfunker) gezählt. Die Ergebnisse dieser Messung bestätigen die bereits bei der Themenfokussierung festgestellten Tendenzen: Vertreter des politisch-administrativen Systems kommen im Bürgerfunk, als Reflex auf den geringen Anteil an politischen Themen, kaum zu Wort (7,3 Pro- 49 Ohne Raumbezug 15,2% International/National 23,0% NRW 5,1% Sendegebiet 56,7% Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks (t = 92:51:54) Abbildung 4-6: Raumbezug der Berichterstattung des Bürgerfunks – Anteil der Sendezeit in Prozent zent). Es dominieren mit 47 Prozent die „Normalbürger“, als Bürger des Ver- breitungsgebietes (ohne offizielle Funktion), die sich vor dem Mikrophon mit ihrer Meinung bzw. ihrem Anliegen äußern können. Häufig handelt es sich hierbei um Vereinsmitglieder oder Aktivisten verschiedener Special-Interest- Bereiche. An zweiter Stelle rangieren mit 12 Prozent Interessenvertreter von Verbänden, NGOs und ähnlichem. Die Zu-Wort-Kommenden spiegeln sehr deutlich die besondere Forumsfunktion wider, die den Programmen der Bürger- funker zukommen. Hier können sich Bürger im Medium Hörfunk artikulieren (ohne selbst Bürgerfunkaktivist) zu sein, die im Lokalfunk bzw. anderen loka- len Medien kaum zu Wort kommen dürften. Fremdsprache Innerhalb des Bürgerfunks in NRW spielen fremd- und gemischtsprachige Programmangebote kaum eine Rolle. Nur 2,2 Prozent des analysierten Gesamt- programms sind fremdsprachig (Sprachen: Türkisch, Russisch, Portugiesisch, Spanisch und Arabisch) und 0,5 Prozent gemischtsprachig. Lediglich in sechs Verbreitungsgebieten wurden im Untersuchungszeitraum entsprechende Sen- dungen ausgestrahlt, wobei acht Sendungen speziell für Migranten produziert waren. Dies ist ein Hinweis darauf, dass Programmangebote von und für ethni- sche Minderheiten bzw. Migranten insgesamt nur einen geringen Stellenwert im Bürgerfunk haben.30 Fälle absolut Fälle in Prozent Führungselite 178 7,3 Honoratioren 48 2,0 Funktions- und Entscheidungsträger „nachgeordneter Bedeutung“ 158 6,5 Interessenvertreter 291 12,0 Wirtschaftlicher Gegenbereich 3 0,1 Vertreter aus dem Kulturbereich 200 8,2 Experten 231 9,5 Normalbürger 1.154 47,4 Soft-News-Akteure 11 0,5 Sonstige 159 6,5 Gesamt 2.433 100,0 50 30 An dieser Stelle muss jedoch eingeräumt werden, dass es zu bestimmten Zeiten in NRW schwierig war, muttersprachliche Sendungen zu übertragen; sie mussten mühselig per Gesetz und Richterspruch erstritten bzw. erkämpft werden, da die Vorgaben der VG-Satzungen relativ hoch angesetzt sind. Das Problem liegt dabei in der Notwendigkeit einer deutschen Übersetzung, um gegebenenfalls Straftatbeständen vorzubeugen. – Außerhalb unserer Stichprobe sind zwei Radiowerkstätten erwähnenswert, die einen ihrer Schwerpunkte auf Migranten gelegt haben, und zwar Radio Kaktüs (Bottrop) und Funkhaus Marl (Recklinghausen). Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks (t = 92:51:54) Hier wurden alle innerhalb des Informationsprogramms externen „Zu-Wort-Kommenden“ (= Nicht-Bürgerfunker) gezählt. Tabelle 4-2: „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 4.3 Das Bürgerfunkprogramm aus Hörerperspektive (standortbezogen) 4.3.1 Stellenwert der standortbezogenen Analyse Während im vorhergehenden Kapitel das Programmangebot des Bürgerfunks in NRW in seiner Gesamtheit betrachtet wurde, steht nunmehr das standort- spezifische Bürgerfunkangebot im Zentrum der Betrachtung. Hierzu wurde eine Darstellungsform gewählt (vgl. Abb. 4-8 ff.), die vor allem auf die standort- spezifischen „Abweichungen“ vom NRW-Mittelwert fokussiert. Die zentrale Achse der Graphik stellt den jeweiligen NRW-Mittelwert einer Programm- kategorie dar. Um diese Mittelwertachse sind die Säulen anhand der positiven oder negativen Abweichungen gruppiert. Die Addition oder Subtraktion der Zahlenangabe pro Säule ergibt den realen Ergebniswert pro Standort. Diese Darstellungsform ermöglicht für die einzelnen Analysekategorien eine Erfassung der Standortspezifik „auf einen Blick“. Allerdings ergeben die einzelnen Kategorien noch nicht das Profil bzw. die Anmutung eines Bürger- funkprogramms vor Ort. Hierzu müssen die einzelnen Programmkategorien in Beziehung gesetzt und Korrelationen zwischen ihnen beschrieben werden. Um dies zu ermöglichen, werden bestimmte Programmkategorien in Relation 51 deutschsprachig 97,3% gemischt sprachig 0,5% fremdsprachig 2,2% Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks (t = 411:05:14) Abbildung 4-7: Sprache des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent zueinander betrachtet und interpretiert. Die entsprechenden Säulendiagramme der interpretierten Werte stehen am Ende jedes Kapitels. Eine standortspezifische Betrachtung des Bürgerfunks erscheint – trotz der dadurch präsentierten Datenfülle – unerlässlich. Es wurde bereits mehrfach betont, dass es „das Bürgerfunkprogramm“ in NRW nicht gibt. Insofern hat eine Betrachtung des Gesamtangebotes lediglich eine heuristische Funktion für die letztlich notwendige Standortanalyse. Bei einer solchen Analyse ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Prozentwerte sich jeweils auf eine sehr unterschiedliche Basis beziehen. Je größer das analysierte Programmangebot ist, um so wahrscheinlicher ist es, dass die hier dargestellte Programmpraxis auch außerhalb unseres Stichprobenzeitraumes ein ähnliches Profil aufweist. Bei Verbreitungsgebieten mit kleinen Stichprobenumfängen (fünf Stunden und weniger) können allerdings einzelne Sendungen auf das Gesamtergebnis stark durchschlagen. Bei der Interpretation der Daten wurde daher zusätzlich eine externe Validierung der Ergebnisse angestrebt. D. h. es wurden Befunde aus den Erhebungen bei den Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten mitein- bezogen, um die Repräsentativität der Daten zu stützen. Ein Ergebnis der standortspezifischen Betrachtung kann bereits an dieser Stelle vorweggenommen werden: 8 Das Programmangebot des Bürgerfunks in NRW ist insgesamt äußerst viel- fältig. Diese Vielfalt ist allerdings nicht an jedem Standort hörbar, vielmehr gibt es in einigen Verbreitungsgebieten auch sehr eindimensionale Bürger- funkprogramme, in denen bestimmte Sendungstypen, Musikstile oder Inhalte dominieren. Hieraus ergibt sich landesweit eine Facette von unterschied- lichen Programmangeboten. Allerdings ist diese Facette nicht so breit gefächert, dass jedes Bürgerfunk- programm nur als Einzelphänomen zu beschreiben ist. Vielmehr lassen sich bei tiefer gehender Analyse Übereinstimmungen zwischen bestimmten Programm- profilen erkennen. In den nachfolgenden Kapiteln werden diese typenbildenden Programmprofile herausgearbeitet und die Faktoren – soweit das Datenmaterial das zulässt – für ihre Entstehung beschrieben. 4.3.2 Sendevolumen Wie bereits oben geschildert, gibt es für den Bürgerfunk kein für alle Ver- breitungsgebiete einheitlich festgelegtes Sendevolumen. Im LMG NRW ist in § 72, Abs. 3 Folgendes geregelt: „Die Veranstaltergemeinschaften (§ 58) müssen in ihr Programm nach Maßgabe des Programmschemas Programmbeiträge von Gruppen im Sinne des Absatzes 1 und 2 von 15 vom Hundert der Programm- dauer, täglich jedoch mindestens 50 und höchstens 120 Minuten, einbeziehen. Dies gilt nicht, wenn sich die Beteiligten anderweitig einigen.“ 52 In Anlehnung an diese Regelung wurden die Bürgerfunkgruppen in der Frühphase auch als „15 %-Gruppen“ bezeichnet. Die genannten 15 Prozent beziehen sich auf die Sendedauer des von den Veranstaltergemeinschaften jeweils eigenproduzierten lokalen Radioprogramms. Von wenigen Ausnahmen abgesehen sind dies fünf- oder achtstündige Angebote. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies für den Bürgerfunk, dass in einem Verbreitungsgebiet mit fünf- stündigem Volumen des Lokalradios der Bürgerfunk eine tägliche Sendezeit von einer Stunde und bei einem achtstündigen Lokalradioangebot eine tägliche Sendezeit von zwei Stunden in Anspruch nehmen kann.31 Hiervon gibt es aber, Rang Standort Dauer absolut Sendevolumen pro Tag (in Min.) 1 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) 26:46:25 114 2 Köln (Radio Köln 107,1) 24:23:21 104 3 Märkischer Kreis (Radio MK) 22:30:50 96 4 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) 22:12:14 95 5 Stadt Münster (Antenne Münster) 21:54:19 93 6 Bochum (Radio 98,5) 21:18:10 91 7 Duisburg (Radio Duisburg) 21:14:45 91 8 Bielefeld (Radio Bielefeld) 18:01:24 77 9 Kreis Lippe (Radio Lippe) 16:52:12 72 10 Düren (Radio Rur) 16:10:30 69 11 Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) 16:00:07 68 12 Kreis Soest (Hellwegradio) 15:54:36 68 13 Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) 15:12:10 65 14 Hamm (Radio Lippewelle Hamm) 15:10:36 65 15 Kreis Unna (Antenne Unna) 14:28:40 62 16 Euskirchen (Radio Euskirchen) 14:18:35 61 17 Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) 13:24:31 57 18 Remscheid/Solingen (Radio RSG) 12:41:38 54 19 Herford (Radio Herford) 11:52:46 50 20 Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) 9:12:01 39 21 Kreis Warendorf (Radio WAF) 8:25:06 36 22 Hagen (Radio Hagen) 7:56:19 34 23 Mettmann (Radio Neandertal 97,6) 7:50:57 33 24 Erftkreis (Radio Erft) 7:36:34 32 25 Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) 7:14:45 31 26 Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) 5:26:22 23 27 Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) 5:00:08 21 28 Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) 4:56:07 21 29 Neuss (NE-WS 89,4) 4:28:25 19 30 Kreis Steinfurt (Radio RST) 2:30:41 10 Gesamt 411:05:14 ∅ 58m 53 31 Jeweils Bruttosendezeit, d. h. inklusive Nachrichten und Werbung des Lokalsenders. Basis: Analysiertes Gesamtprogramm des Bürgerfunks (t = 411:05:14) Tabelle 4-3: Stichprobenumfang in der Rangfolge des Sendevolumens wie § 72 Abs. 3, Satz 2 ermöglicht, abweichende Regelungen. Bezogen auf die vom Bürgerfunk tatsächlich in Anspruch genommene Sendedauer haben sich in der Praxis drei Gruppen herausgebildet: 1. Verbreitungsgebiete, in denen der Bürgerfunk die maximale Sendedauer von täglich zwei Stunden Bruttosendezeit weitgehend in Anspruch nimmt. 2. Verbreitungsgebiete, in denen der Bürgerfunk eine durchschnittliche Sende- zeit von einer Stunde in Anspruch nimmt. Dies sind zumeist diejenigen Standorte, in denen fünfstündige Lokalradios angesiedelt sind. 3. Verbreitungsgebiete, wo weniger (teilweise deutlich weniger) als sieben Stunden pro Woche Bürgerfunkprogramm produziert wird. Zumeist sind dies ländliche Regionen, in denen die Nachfrage nach Bürgerfunksendezeit gering ist. Bezogen auf die 14-tägige Stichprobe, die der vorliegenden Untersuchung zugrunde liegt, ergibt sich für unsere Erhebungseinheiten die in der vorstehen- den Tabelle dargestellte Rangfolge. Eine Auswertung der von der LfM erfassten Sendevolumina des Bürger- funks in den letzten Jahren lässt folgende Schlussfolgerung zu: 8 Das vom Gesetzgeber vorgegebene Sendevolumen für die Produktion von Bürgerfunk ist in der Mehrzahl der Verbreitungsgebiete völlig ausreichend. Von wenigen Ausnahmefällen in Ballungsgebieten (z. B. Köln) abgesehen ist die Nachfrage nach Sendezeiten nicht höher als die pro Standort mög- lichen Kontingente. In einigen Fällen ist die Nachfrage sogar geringer als die dem Bürgerfunk eingeräumte Sendezeit. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklungen des Bürgerfunk-Programm- volumens 1995 bis zum Jahr 2004 in den Verbreitungsgebieten, die in der Pro- grammanalyse untersucht wurden. Hierzu ist eine Indexbildung vorgenommen worden, bei der das Sendevolumen des Jahres 1995 als 100 Prozent gesetzt wurde. Die Indexbildung verdeutlicht, dass lediglich in zwei Verbreitungs- gebieten (Düren und Neuss) eine nennenswerte Verringerung in Bezug auf das Referenzjahr feststellbar ist. An etlichen Standorten ist hingegen eine Steige- rung gegenüber dem Ausgangsjahr von mehreren 100 Prozent zu konstatieren. 54 4.3.3 Wort-Musik-Verhältnis Das Wort-Musik-Verhältnis ist einer der wichtigsten Faktoren für die Anmu- tung eines Hörfunkprogrammes. In den letzten Jahren setzten insbesondere die privaten Hörfunkanbieter und die sich ihnen teilweise angleichenden öffent- 55 Verbreitungsgebiet 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) 176 234 236 234 232 228 92 90 100 100 Bielefeld (Radio Bielefeld) 143 133 114 111 110 113 108 114 97 100 Bochum (Radio 98,5) 143 148 127 130 119 125 95 95 114 100 Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) 136 138 108 103 104 105 104 96 110 100 Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) 160 160 100 100 120 20 60 60 80 100 Düren (Radio Rur) 71 71 68 70 92 91 98 92 96 100 Duisburg (Radio Duisburg) 88 88 87 90 89 87 88 87 108 100 Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) 440 300 340 340 440 260 180 180 120 100 Erftkreis (Radio Erft) 96 70 102 102 83 38 119 109 89 100 Euskirchen (Radio Euskirchen) 492 369 331 292 154 85 285 100 – – Hagen (Radio Hagen) 391 309 300 318 191 118 145 127 64 100 Hamm (Radio Lippewelle Hamm) 183 183 183 178 175 167 106 81 67 100 Herford (Radio Herford) 124 137 143 135 154 141 109 102 96 100 Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) 102 94 87 85 83 87 77 79 91 100 Köln (Radio Köln 107,1) 143 141 148 147 137 139 116 112 119 100 Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) 131 131 131 127 134 132 134 123 126 100 Kreis Lippe (Radio Lippe) 167 153 102 109 88 126 105 67 67 100 Märkischer Kreis (Radio MK) 104 104 102 104 104 111 102 104 104 100 Mettmann (Radio Neandertal 97,6) 205 200 181 114 129 105 62 81 86 100 Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) 98 92 73 71 84 94 84 90 98 100 Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) 124 120 120 118 118 120 116 100 108 100 Stadt Münster (Antenne Münster) 99 100 98 94 94 94 92 95 99 100 Neuss (NE-WS 89,4) 69 71 40 57 31 57 54 63 83 100 Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) 151 149 155 151 149 147 98 89 100 – Remscheid/Solingen (Radio RSG) 159 156 128 131 128 138 131 123 115 100 Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) 247 253 242 179 142 163 137 174 79 100 Kreis Soest (Hellwegradio) 120 118 122 116 122 122 120 98 98 100 Kreis Steinfurt (Radio RST) 222 211 189 167 89 33 100 100 144 100 Kreis Unna (Antenne Unna) 131 125 116 124 125 125 116 140 122 100 Kreis Warendorf (Radio WAF) 354 331 308 323 377 446 415 69 77 100 Durchschnitt 176 163 153 147 140 127 122 101 98 100 Tabelle 4-4: Entwicklung des Bürgerfunk-Programmvolumens von 1995 bis 2004 für aus- gewählte Standorte nach Index Daten: Bürgerfunk-Statistik der LfM, jeweils 3. Quartal eines Jahres Erläuterung: Das Programmvolumen des Jahres 1995 (Ausnahmen: Radio Berg [1996] und Radio Euskirchen [1997]) besitzt den Index-Wert 100. lich-rechtlichen Servicewellen zunehmend auf Musik als entscheidendem Pro- grammmerkmal. Wort – vor allem informatives Wort – wird in der Philosophie der Programmmacher vielfach als Abschaltimpuls interpretiert und entsprechend vermieden. Die verbleibenden – unabdingbar erscheinenden – Informations- anteile werden häufig musikunterlegt. Hierdurch sollen die beim Hörer unter- stellten Irritationen gegenüber den Informationsanteilen vermieden werden. Der Hörer soll auch bei der Information den „Sound“ seines Senders nicht ver- missen.32 Innerhalb des Musikprogramms wird nur noch ein eng begrenztes Repertoire von Mainstream-Titeln mit hoher täglicher Rotation gespielt. Experi- mentierfreude bei der Musikauswahl wird den Redakteuren – ebenfalls aus Furcht vor Abschaltimpulsen – nicht mehr zugebilligt.33 Für den Bürgerfunk stellt sich vor diesem Hintergrund die grundsätzliche Frage nach seiner Pro- grammkonzeption: • Will er diesem Trend folgen und den Bürgerfunk affirmativ zum „Dudel- funk“34 konzipieren oder • versteht er sich als „Alternative“, die sich in hohem und ggf. thematisch andersartigem Informationsangebot und unkonventioneller Musikfarbe Ge- hör verschafft. Bezogen auf den Bürgerfunk in NRW lässt die Programmpraxis für den Bür- gerfunk insgesamt keine eindeutige Position erkennen. Zu unterschiedlich sind die jeweils standortspezifischen Gegebenheiten. Der insgesamt relativ hohe Musikanteil von nahezu 70 Prozent wird an einigen Standorten deutlich über- schritten. In unserer Stichprobe fallen hier die nach oben abweichenden Mittel- werte (siehe nachfolgende Graphik) in den Verbreitungsgebieten Hagen, Eus- kirchen, Hamm, Kreis Soest und Kreis Lippe ins Auge. An diesen Standorten wird dem Musikprogramm ein Stellenwert eingeräumt, der für Informations- anteile nur noch sehr begrenzt Raum lässt. Andererseits gibt es aber auch Verbreitungsgebiete, die deutlich geringere Musikanteile aufweisen. An erster Stelle ist hier Duisburg zu nennen, das den Mittelwert des Musikanteils um fast 16 Prozent unterschreitet, gefolgt von Remscheid/Solingen und Mettmann.e Auch für die Musikfarbe des Bürgerfunks lässt sich keine verallgemeine- rungsfähige Aussage treffen. Hier lassen sich, je nach Interessen der Bürger- funker, alle Musikstile finden. Es gibt allerdings – aus Gründen der Ver- meidung von Formatbrüchen – eine Tendenz, in der ersten Stunde der Bürgerfunksendezeit – orientiert am jeweiligen Lokalsender – eher dem Main- 56 32 Entsprechende Befunde zeigen alle Hörfunkstudien der letzten Jahre. Vgl. exemplarisch Volpers, Helmut/ Salwiczek, Christian/Schnier, Detlef: Hörfunklandschaft Niedersachsen 2001. a. a. O., S. 45–48. 33 Vgl. Schulz, Thomas: Nur noch nebenbei. Spiegel Nr. 47, 2004, S. 222–224. 34 Der Begriff „Dudelfunk“ hat sich inzwischen als pejorative Bezeichnung für Programme mit hoher Rotation identischer Titel und starker Fragmentierung durch Jingles durchgesetzt. Vgl. Ulrich Stock: „Rettet das Radio! Da hilft nur noch weghören. Eine Kampfansage an den Dudelfunk.“ DIE ZEIT, Nr. 9, 2005, S. 1. 57 -4,0 0,4 -4,2 -2,0 2,2 -2,4 -15,8 3,3 0,1 10,3 17,3 6,5 3,9 5,2 -3,3 -0,8 6,0 1,1 -6,7 1,7 1,0 0,0 4,5 0,4 -6,8 2,6 6,4 -0,2 0,3 5,8 -25 -20 -15 -10 -5 Mittelwert 68,9 5 10 15 20 25 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Basis: Deutschsprachiges Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-8: Standortbezogene Profile: Musikanteil – Abweichungen vom Mittelwert stream zu folgen und experimentelle Musikstile in der zweiten Sendestunde zu spielen. Das Spektrum der gespielten Musikstile im Bürgerfunkprogramm ist ins- gesamt sehr breit gestreut. In den sog. Musikspecials werden Musikrichtungen zu Gehör gebracht wie Country, Folk, Rock/Pop, Funk/Soul, Independent / Alternative, Weltmusik (Ethnopop), Clubmusik, Chartmusik, aber auch Deut- scher Schlager, Klassik und Jazz. Vielerorts wird der lokalen bzw. regionalen Musikszene ein Forum gegeben. Hier zeigt sich eine gewisse Spezifik des Bürgerfunks, denn ein solches Forum existiert im Lokalfunk nur in seltenen Fällen. Daneben gibt es aber auch zahlreiche Bürgerfunker bzw. Radiowerk- stätten, die sich – insbesondere in der ersten Bürgerfunkstunde und in Wort- magazinen – an der Musikfarbe des jeweiligen Lokalradios orientieren, die sich in erster Linie dem Mainstream verpflichtet fühlt. Diese Orientierung wird zum einen damit begründet, dass Formatbrüche zwischen Lokalradio- und Bürgerfunkprogramm vermieden werden sollen (teilweise durch explizite Vereinbarungen zwischen den Akteuren vor Ort), andererseits ist es persön- licher Geschmack oder unterstellter Publikumsgeschmack, der bedient werden soll. Das hier charakterisierte Musikspektrum des Bürgerfunks wird auch durch eine Auswertung der in den Abrechnungsbögen der LfM angegebenen Musik- titel für das 2. Quartal 2003 validiert. 4.3.4 Informationsanteile und Themenselektion Die entscheidende medientheoretische Begründung und gesellschaftliche Be- deutung des Bürgerfunks, nämlich auch im Hörfunk die unmittelbare Mei- nungsäußerungsfreiheit von Bürgern zu ermöglichen35, hat ihren „Ort“ im Informationsangebot des Bürgerfunkprogramms. Im Mittelwert aller unter- suchten Programme beträgt das informierende Wortangebot rund 23 Prozent. Bezogen auf die „Nettosendezeit“ eines zweistündigen Bürgerfunkangebots sind dies rund 24 Minuten täglich. Dieser Mittelwert wird standorttypisch sowohl erheblich über- als auch unterschritten. Deutlich über dem Durchschnitt liegen die Verbreitungsgebiete Duisburg, Stadt Aachen, Remscheid/Solingen, Mettmann und Düren. In diesen Verbreitungsgebieten ist vice versa der Musik- anteil unterdurchschnittlich. 8 Mit anderen Worten: Eine Verringerung des Musikanteils kommt offenbar dem informativen Wort zu Gute. Dieser Befund ist keinesfalls banal oder zwangsläufig, denkbar wäre ja auch eine Erhöhung der Wortunterhaltung oder der nicht-informativen Moderation. 58 35 Nur beim informativen Wort werden publizistische Inhalte transportiert. Musik und Wortunterhaltungsformen sind keine „Meinungsäußerungen“ im Sinne von Art. 5 GG. Es gibt viele Indikatoren dafür, dass die grundsätzliche Unterscheidung im Profil des Bürgerfunks in den jeweiligen Verbreitungsgebieten über die Dicho- tomie musikbetont oder informationsbetont hergestellt wird. An Standorten, wo die Bürgerfunkgruppen von Musikenthusiasten und Hedonisten (s. u.) dominiert werden, kommt das informative Wort im Programmangebot zu kurz. Nachfolgend werden jeweils die standortspezifischen Bedingungen, die einen hohen Informationsanteil offenbar bewirken bzw. begünstigen, knapp dargestellt: • Der hohe Informationsanteil im Verbreitungsgebiet Duisburg ist in erster Linie auf das breite Gruppenspektrum der Radiowerkstatt Medienforum Duisburg zurückzuführen. Über 37 Prozent des analysierten Sendevolumens im Verbreitungsgebiet Duisburg stammt aus dieser Radiowerkstatt. Laut Vereinbarung zwischen den drei örtlichen Radiowerkstätten steuert das Medienforum offiziell 55 Prozent zum Bürgerfunkprogramm bei. Als Beispiele für dort aktive Bürgerfunkgruppen sind zu nennen: „Anonyme Alkoholiker“, „MfG – Mit freundlichen Grüßen – unbehindert Radio machen“ (Selbsthilfegruppe), „Nord-Süd-Blick“ (Dritte-Welt-Gruppen), „Pink Channel“ (Schwule36), „Radio Zebra“ (Fan-Magazin). • Der informationshaltige Schwerpunkt für das Verbreitungsgebiet der Stadt Aachen37 erklärt sich dadurch, dass alle drei Radiowerkstätten dort ent- sprechende Sendeplätze aufweisen, wobei über 55 Prozent des Sende- volumens aus der Radiowerkstatt Förderverein Aachener Radio (FARa) stammen. Programmstrukturell verankerte Sendungen wie „VHS-Magazin“, „Campus-Magazin“, „Freistunde“ (Schülerradio), „Wissenschaftsmagazin“, „Talk am Donnerstag“ (mit wechselnden Themen), „Kaleidoskop“ (Film- magazin) sowie „Tierheim Aachen“ sind im Wesentlichen „der Ort“ für das Informationsangebot. • Von den 5 Radiowerkstätten in Remscheid/Solingen tragen vor allem vier zu einem gesellschaftlich engagierten Programm im Verbreitungsgebiet bei. Drei davon haben eine Trägerorganisation (Katholisches Bildungswerk, VHS, Gewerkschaft (RW GfL)). Eine Radiowerkstatt (Kraftstation) wird stark von Jugendlichen präferiert (Träger: Jugendzentrum). Im Ergebnis führt das zu Sendungen wie: „Kreuzblende“ (u. a. zu Migration und Integra- tion sowie „Stimme der Senioren“, „Würmlinge auf Sendung“), „Bücher, Leser, Klappentexte“ und „Medientipp“ (Buchtipps und -rezensionen, Lesungen), „Radio Kraftstation“ (Feature zur Jugend 2003), „Die grüne 59 36 Diese Gruppe hat sich zwischenzeitlich – nach über 10-jährigem Bestehen – aufgelöst. 37 Im Verbreitungsgebiet Aachen gibt es die Sondersituation (neben der Möglichkeit live zu senden), dass sich die Radiowerkstätten auf zwei Lokalsender (Stadt und Kreis) verteilen. So kooperieren beispielsweise der Förderverein Aachener Radio (FARa; Stadt) und das Bürgerradio Kreis Aachen (Kreis) und sind beim Stadt- sender angesiedelt. Welle“ (Kreisjägerschaft, Umweltmagazin), „Urlaubsreif“ (Reisemagazin), „Film ab“ (Kinomagazin) sowie die Vorstellung der aktuellen Ausgabe eines Straßenmagazins. • Im Verbreitungsgebiet Mettmann sind zwei Radiowerkstätten in Träger- schaft der VHS und eine in derjenigen des Katholischen Bildungswerkes. Hier werden überdurchschnittlich viele Ressortmagazine produziert. Sen- dungen wie „Bürgerhauswelle“, „Radio Niederberg International“, „BUND Nessel“ (Umweltmagazin), „Das Premierenforum“, „Studio Kirchgasse“, „Modern Times“ sind die Plattform für das Informationsprogramm. Als erster Befund drängt sich hier bereits ein gewisser Zusammenhang zwi- schen der Trägerschaft der jeweiligen Radiowerkstatt und der Fokussierung auf Informationsanteile auf: 8 Institutionelle Trägerschaften der Radiowerkstätten scheinen die Produktion von Informationsprogrammen zu fördern. Auffallend ist zudem, dass insbesondere in Verbreitungsgebieten mit lediglich einer oder zwei Radiowerkstätten (Euskirchen, Hagen, Hamm, Kreis Soest; Kreis Warendorf, Mönchengladbach) der Informationsanteil vergleichsweise unterdurchschnittlich ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass – um das Sende- kontingent auszufüllen – der mangelnde redaktionelle Output mit Musiksen- dungen bestückt wird. Der insgesamt niedrige Informationsanteil am Standort Euskirchen könnte u. U. auf eine „Kannibalisierung“ zurückzuführen sein. Die einzige Radio- werkstatt in Euskirchen ist neben ihrer klassischen Bürgerfunkproduktion noch anderweitig eingebunden. Parallel zu den Bürgerfunk-Aktivitäten der Radio- werkstatt Bürgerfunk für Euskirchen haben die Mitarbeiter ein weiteres Projekt ins Leben gerufen. Aus Anlass des 700-jährigen Bestehens der Stadt Eus- kirchen gründeten sie das Radio 700 (Untertitel: Ihr Radio für das deutsch- sprachige Europa), zunächst als befristetes Projekt, doch nun bereits seit ge- raumer Zeit fest etabliert. Als Formatradio sendet es ein 24-Stunden-Programm. Zur vollen und halben Stunde werden Nachrichten vom Deutschlandfunk ein- gespielt, es gibt eine Morningshow, das Musikformat besteht aus Deutschen Schlagern und Oldies, die Hauptsendezeit mit redaktionellem Programm liegt zwischen 20 und 24 Uhr, wo 3–4 Stunden live gesendet oder Vorproduziertes ausgestrahlt wird, Beiträge werden ohne Rahmenmoderation eingespielt. Re- daktionelle Beiträge werden geliefert z. B. von ehemaligen Mitarbeitern, die jetzt in Regensburg oder der Schweiz ansässig sind. Hin und wieder kommt es auch zum Austausch von Beiträgen zwischen dem Bürgerfunk und dem Radio 700. Es findet keine Werbung statt, aber man wird „mit freundlicher Unterstützung“ von Sponsoren protegiert. Ziel der Mitarbeiter ist es, die Pro- fessionalisierung der Mitarbeiter zu befördern: man hat den Anspruch, dass die 60 Mitarbeiter eine möglichst umfassende Qualifikation erhalten im Hinblick auf eine ernst zu nehmende berufliche Karriere, d. h. Radiomachen unter Real- bedingungen und nicht als Spielwiese innerhalb einer Produktionsgruppe. Seit es dieses zweite Projekt der Radiowerkstatt in Euskirchen gibt, ist das Ver- hältnis zum Lokalradio zerrüttet (Konkurrenzverhalten etc.). Der niedrige Informationsanteil im Verbreitungsgebiet Bielefeld ist ein Reflex auf die dort feststellbare starke Ausrichtung auf Musikmagazine. Sen- dungen wie z. B. „Sweet Beat Radio Show“ (BI Bürgerwache), „Housebeats on Air“ und „Schlagerparade“ bestimmen den Höreindruck. Drei der fünf Radiowerkstätten vor Ort haben eine Ausrichtung auf eher jugendliche Produ- zenten und damit auch Hörerschaft (Tiere im Kulturdschungel, BI Bürger- wache, Bielefelder Jugendring). Interessanterweise ist in Bielefeld der Musik- anteil am Gesamtprogramm nahezu durchschnittlich. In den Musikmagazinen ist ein hoher Anteil an Unterhaltungsmoderation enthalten, der zu Lasten des informativen Wortes geht. Der hohe Anteil an Unterhaltungsmoderation geht weitgehend auf Musikmagazine zurück wie z. B. „Housebeats on Air“, „Sweet Beat Radio Show“, „Club Talk“ und „Schlagerparade“. Ausgeprägte Regie- und Unterhaltungsmoderation ist darüber hinaus auch in anderen Sendungen zu finden wie „Schwarzer Kanal“ („Bakelit Radio“ und „Wahnsinns Kaas Show“), „Siegfriedplatz“ und „EDM“. 8 Ein hoher oder niedriger Informationsanteil ist allerdings noch kein Indika- tor für eine bestimmte Themenselektion. Die thematischen Präferenzen der Bürgerfunkgruppen sind sehr stark von der individuellen Interessenlage bzw. der Ausrichtung der Bürgerfunkgruppen vor Ort geprägt. Im Extrem- fall können einzelne Bürgerfunkgruppen mit ihrem spezifischen Themen- schwerpunkt das Bürgerfunkprogramm eines Verbreitungsgebietes stark prägen. So zeigt sich z. B. in Bochum im Themenfeld Politik eine Abweichung vom Mittelwert mit fast 60 Prozent, bei gleichzeitig sehr geringem Sendegebiets- bezug (Unterschreitung um 21 Prozent vom Mittelwert). Dies bedeutet, dass (über die Radiowerkstätten URBO, Ruhr Radio XXL und Audio-Worx) dem Themenfeld nationale und internationale Politik an diesem Standort große Programmflächen des Informationsanteils gewidmet werden (z. B. „APO – Alternative Politik“, „Medienmix“). Extreme Unterschiede in der Themen- selektion zeigen sich auch im Bereich „Human Touch“. Hier findet sich eine große Berücksichtigung entsprechend „bunter“ Themen an den Standorten Herford, Neuss, Hagen und Märkischer Kreis. In all diesen Verbreitungs- gebieten ist zugleich der Informationsanteil unterdurchschnittlich. Hinter dieser Kategorie stehen allerdings (anders als im Boulevardjournalismus) nicht Sex and Crime, sondern weitgehend die Schilderung persönlicher Lebensschicksale in narrativer Form. 61 62 Mittelwert 8,1 -12,8 0,4 3,5 2,5 6,1 16,7 1,4 5,0 -13,7 -12,6 -8,4 -4,7 -3,4 2,0 0,0 -2,9 -1,5 6,5 -6,1 -2,9 -0,7 -8,1 0,5 7,9 1,1 -5,2 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) -2,2 -2,3 -6,9 -25 -20 -15 -10 -5 23,3 5 10 15 20 25 Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Basis: Deutschsprachiges Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-9: Standortbezogene Profile: Informationsanteil – Abweichungen vom Mittel- wert 63 6,2 -4,5 59,0 -5,6 18,2 1,1 -8,1 -4,8 -11,6 -0,3 -10,2 4,1 -11,7 -7,7 -0,9 -11,0 -11,0 6,7 -5,6 17,2 -30 -20 -10 13,5 10 20 30 40 50 60 70 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks ohne Service und Wetter Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-10: Standortbezogene Profile: Themenfeld Politik – Abweichungen vom Mittel- wert 64 -0,6 22,3 -38,0 0,0 36,4 2,1 -18,5 19,9 -10,0 10,4 -22,4 21,0 -33,4 7,3 -5,1 0,1 31,2 -8,5 15,5 1,6 26,1 17,9 -42,6 -6,9 10,6 -9,2 27,4 36,4 -12,5 27,2 -60 -40 -20 63,6 20 40 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks ohne Service und Wetter Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-11: Standortbezogene Profile: Themenfeld Gesellschaft – Abweichungen vom Mittelwert 65 -3,9 -7,1 8,8 3,3 -5,5 6,5 26,9 -6,4 35,6 7,5 13,0 -6,1 -6,5 21,1 -8,1 -8,6 29,2 0,5 -7,3 16,6 0,3 -20 -10 8,9 10 20 30 40 50 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks ohne Service und Wetter Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-12: Standortbezogene Profile: Themenfeld Human-Touch – Abweichungen vom Mittelwert 4.3.5 Sendungsformate und Vermittlungsformen Die Anteile der Sendungsformate in den Programmangeboten zeigen im Ver- gleich der Verbreitungsgebiete untereinander große Unterschiede.38 Hinter dieser Verwendung unterschiedlicher Magazinformate stehen grundsätzlich divergierende Programmrealisationen des Bürgerfunks. Vor allem, wenn hohe Anteile an Musikmagazinen mit hohen Anteilen an Mischmagazinen kombi- niert werden, ergibt sich ein Höreindruck des Bürgerfunks, der ein völlig anderer ist als z. B. bei der Kombination hoher Anteile von Ressortmagazinen und monothematischen Sendungen: • Im Verbreitungsgebiet Euskirchen bekommt der Hörer des Bürgerfunks insgesamt über 76 Prozent der Sendezeit Musik- oder Mischmagazine zu Gehör, in Neuss sogar zu über 85 Prozent. In beiden Verbreitungsgebieten ist zudem der Anteil des Informationsprogramms unterdurchschnittlich und die Informationsgebung wird überdurchschnittlich hoch durch Moderation als Vermittlungsform erbracht. • Eine völlig gegensätzliche Anmutung hat der Bürgerfunk in den Verbrei- tungsgebieten Mettmann und Erftkreis, wo jeweils die monothematischen Sendungen und die Ressortmagazine überdurchschnittlich häufig vorkom- men. Dies korreliert an beiden Standorten mit einem großen Informations- anteil. Spitzenreiter bei den Musikmagazinen ist das Verbreitungsgebiet Hagen mit insgesamt 81 Prozent der Sendezeit. Hiermit liegt Hagen um 50 Prozent über dem NRW-Mittelwert. Die einzige Radiowerkstatt in Hagen (in Trägerschaft des DGB) hat mit knapp acht Stunden im 14-tägigen Stichprobenzeitraum ins- gesamt ein geringes Produktionsvolumen. In diesem Zeitraum wurden 10 Sen- dungen ausgestrahlt, von denen acht Musikmagazine sind. Die Informations- anteile des Bürgerfunks werden hier hauptsächlich über Moderationen zum Thema Musik erbracht. An zweiter Stelle mit 21 Prozent über dem Durchschnitt bei den Musik- magazinen folgt – wie bereits oben beschrieben – Bielefeld. Ebenfalls hohe Anteile von Musikmagazinen (knapp 20 Prozent über dem Durchschnitt) weisen die Verbreitungsgebiete Bochum, Münster und Warendorf auf. Der hohe Anteil an Musikmagazinen im Verbreitungsgebiet Bochum erklärt sich darüber, dass zwei der fünf Radiowerkstätten eine eher jugendlich geprägte Klientel mit hohen Musikpräferenzen aufweisen (Ruhr Radio XXL, Audio- Worx). Bochum hat allerdings ebenfalls einen um 15 Prozent überdurchschnitt- lichen Wert bei den Ressortmagazinen, so dass hier nicht von einem eindimen- 66 38 Aufgrund der extrem geringen Stichprobensendezeit des Verbreitungsgebietes Steinfurt (2,5 Std.) bleibt dieses Bürgerfunkprogramm in der Interpretation unberücksichtigt. sionalen Profil bei den Sendungsformaten gesprochen werden kann. Allerdings kann in Bochum eine gewisse Dichotomie bei der Programmgestaltung fest- gestellt werden: Musik und (nationale/ internationale) Politik. Als Stadt mit hohem Stundentenanteil bringt Münster per se ein großes Potential an Bürgerfunkern mit sich. In zwei der vier Radiowerkstätten in Münster (Medienforum und VHS, beide beteiligt am Bürgerfunkprojekt „Mekomnet“) werden dementsprechend umfangreiche Aktivitäten von jungen Bürgerfunkgruppen entwickelt, was sich auch in dem musikalischen Spektrum widerspiegelt. Das sind beispielsweise Sendungen wie „Talk Heavy“ (Metal), „Jazz- und Blues-Corner“, „Jazz für alle“, „Mission to rock“, „BiB – Blues im Bürgerfunk“, „Easy Listening – Musik am Feierabend“, „Sidetracks – Sounds neben dem Mainstream“ sowie „Jazz, Pop, Krach“. Allein die Sen- dungsnamen deuten bereits auf eine variationsreiche Musikfarbe hin. Im Verbreitungsgebiet Warendorf gibt es lediglich zwei Radiowerkstätten, beide in Trägerschaft der VHS. Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt neun Sendungen ausgestrahlt, hiervon fünf Musikmagazine. In Warendorf wird offenbar die Country-Musik besonders gepflegt, allein drei Musikmagazine richten sich auf diesen Musikstil. In mehrfacher Hinsicht ein herausragendes Bürgerfunkprogramm findet sich im Verbreitungsgebiet Stadt Aachen. Dieses Verbreitungsgebiet (mit dem höchsten Programmvolumen in unserer Stichprobe) erbringt, wie schon er- wähnt, einen überdurchschnittlich hohen Informationsanteil, der sehr häufig in monothematischen Sendungen (mit 22 Prozent über dem Durchschnitt) dar- geboten wird. Hierbei werden auch relativ häufig journalistische Darstellungs- formen (10 Prozent überdurchschnittlich) verwandt. Beachtenswert sind noch die hohen Anteile an narrativen Darstellungs- formen. Spitzenreiter ist hier das Verbreitungsgebiet Herford mit 47,5 Prozent über dem Durchschnitt. Bei dem insgesamt geringen Informationsanteil im Herforder Programm schlägt hier vor allem eine Folge von Beiträgen zu „Horst Wiese erzählt aus Ecuador“ sowie christliche Schilderungen stark zu Buche. Insgesamt haben in Herford christliche Themen (drei von fünf Radiowerk- stätten mit christlichem Hintergrund) einen großen Stellenwert. 67 68 -8,3 21,1 17,3 -19,2 -15,0 -2,8 -19,7 4,5 50,1 13,7 12,2 -19,0 -6,4 0,8 -1,3 10,2 18,1 1,9 17,5 -11,9 -9,5 -17,6 -21,4 8,0 4,2 -2,0 19,6 -40 -30 -20 -10 30,7 10 20 30 40 50 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-13: Standortbezogene Profile: Musikmagazine – Abweichungen vom Mittelwert 69 -5,9 -16,1 -12,8 34,8 -6,2 -12,7 20,4 -16,6 7,0 -13,7 38,1 20,6 -7,4 -10,5 -4,7 0,8 30,4 1,7 -13,0 45,2 12,1 -7,3 -2,4 1,8 18,9 -30 -20 -10 20,8 10 20 30 40 50 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-14: Standortbezogene Profile: Mischmagazine – Abweichungen vom Mittelwert 70 -4,6 -9,9 16,4 -11,8 80,5 5,6 -7,5 13,8 35,6 -4,5 -8,4 -12,3 -8,2 -5,8 14,6 5,6 -12,3 25,6 -13,9 1,3 7,5 20,4 -11,1 2,7 45,6 -5,1 10,8 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) -40 -20 19,5 20 40 60 80 100 Mittelwert Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-15: Standortbezogene Profile: Ressortmagazine – Abweichungen vom Mittelwert 71 22,1 -21,0 -17,5 -0,5 18,9 26,3 41,0 8,1 -2,1 -8,9 2,6 -7,7 -5,1 -4,7 -10,6 6,1 7,6 2,3 -4,4 -10,5 -6,8 7,7 38,2 -9,3 -8,5 -6,3 -40 -30 -20 -10 25,7 10 20 30 40 50 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-16: Standortbezogene Profile: Monothematische Magazine – Abweichungen vom Mittelwert 72 -3,3 13,2 0,5 -2,1 -3,3 -3,0 -0,4 -4,0 -4,2 2,2 -4,0 2,0 1,8 -1,1 -0,2 0,5 -2,2 -0,4 -2,1 2,6 1,7 1,5 -0,7 -1,4 0,0 -2,7 0,4 -2,1 2,0 2,0 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert -10 -5 5,8 5 10 15 20 Basis: Deutschsprachige Gesamtprogramm des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-17: Standortbezogene Profile: Regie- und Unterhaltungsmoderation – Abwei- chungen vom Mittelwert 73 -8,6 26,2 -21,6 -9,9 38,4 7,9 13,9 35,1 5,9 14,8 28,1 16,0 -43,9 -17,0 5,4 -3,5 -2,8 -6,5 5,3 -22,6 -31,9 16,6 6,3 13,7 -3,5 -5,2 7,6 -45,4 -11,6 6,6 -60 -40 -20 57,2 20 40 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-18: Standortbezogene Profile: Informierende Moderation – Abweichungen vom Mittelwert 74 10,4 -15,3 34,8 18,8 -23,4 -0,1 -17,9 -16,5 -19,5 -5,0 -3,7 -19,4 3,6 1,2 3,9 6,4 4,4 16,5 12,1 -5,8 10,6 -14,6 7,6 -18,2 -13,9 45,5 4,9 -40 -30 -20 -10 23,7 10 20 30 40 50 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-19: Standortbezogene Profile: Journalistische Darstellungsformen – Abweichun- gen vom Mittelwert 75 2,7 -7,6 -4,9 -0,1 -4,7 18,9 47,5 9,9 -6,7 1,5 -8,3 1,1 -8,6 17,7 8,2 -2,8 31,8 -8,6 2,4 22,4 -20 -10 10,2 10 20 30 40 50 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, dass die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-20: Standortbezogene Profile: Narrative Darstellungsformen – Abweichungen vom Mittelwert 4.3.6 Sendegebietsbezug Nahezu spiegelbildlich zeigen sich bei einigen Verbreitungsgebieten Reflexe auf das bisher geschilderte Profil im Sendegebietsbezug. Der Sendegebiets- bezug ist ein Indikator dafür, wie stark oder schwach der Bürgerfunk sich dem lokalen Geschehen in seiner Programmpraxis berichtend zuwendet. Hier hat Hagen mit 46 Prozent den höchsten unterdurchschnittlichen Wert aller Radio- werkstätten, dicht gefolgt von Warendorf. In beiden Fällen dürfte dies darin begründet liegen, dass in den Musikmagazinen auch die Wortanteile keinen Bezug zum Sendegebiet aufweisen, sondern die Moderation sich auf die Musik- titel oder -stile richtet. In Herford ist der hohe Anteil an christlicher Thematik (s. o.) die Ursache für den unterdurchschnittlichen Sendegebietsbezug (mit minus 34 Prozent). Ebenfalls niedrig ist der Sendegebietsbezug in Bochum (minus 21 Prozent). Hier sind zwei Gründe ausschlaggebend: der hohe Anteil an Musikmagazinen und die Fokussierung auf allgemeine (nicht lokale) politische Themen im Informationsprogramm. Demgegenüber stehen etliche Verbreitungsgebiete, in denen der Bürgerfunk sein Informationsprogramm auf Themen und Ereignisse richtet, die im Ver- breitungsgebiet des Lokalradios angesiedelt sind. Mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt liegt der Bürgerfunk in den Verbreitungsgebieten: Krefeld/ Viersen, Kreis Soest, Neuss, Mönchengladbach und Ennepe-Ruhr-Kreis. Diese Werte müssen allerdings vorsichtig interpretiert werden, da die Basis des Infor- mationsprogramms höchst unterschiedlich ist. So hat z. B. der Bürgerfunk in Neuss im Tagesdurchschnitt 4 Minuten und im Ennepe-Ruhr-Kreis 6 Minuten Information! 76 77 5,8 22,0 -21,4 2,1 12,3 7,3 2,6 19,9 4,3 -9,6 -46,2 3,6 -34,1 11,0 -13,6 26,7 -12,6 -12,5 -5,6 -4,4 22,8 8,2 24,4 6,1 -6,0 3,3 24,7 38,5 -17,5 -45,3 -60 -40 -20 56,7 20 40 60 Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Bielefeld (Radio Bielefeld) Bochum (Radio 98,5) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Düren (Radio Rur) Duisburg (Radio Duisburg) Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) Erftkreis (Radio Erft) Euskirchen (Radio Euskirchen) Hagen (Radio Hagen) Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Herford (Radio Herford) Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) Köln (Radio Köln 107,1) Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) Kreis Lippe (Radio Lippe) Märkischer Kreis (Radio MK) Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Stadt Münster (Antenne Münster) Neuss (NE-WS 89,4) Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Remscheid/Solingen (Radio RSG) Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Kreis Soest (Hellwegradio) Kreis Steinfurt (Radio RST) Kreis Unna (Antenne Unna) Kreis Warendorf (Radio WAF) Mittelwert Basis: Informierendes Programm (deutschsprachig) des Bürgerfunks Erläuterung: Dargestellt werden jeweils die Unterschiede gegenüber dem Mittelwert für alle analysierten Standorte. Keine Zahlenangabe bedeutet, das die Programmkategorie an dem jeweiligen Standort nicht vorkommt. Abbildung 4-21: Standortbezogene Profile: Sendegebietsbezug – Abweichungen vom Mittel- wert 4.3.7 Inhaltliche und formale Sendungsqualität Die inhaltliche und formale Sendungsqualität der Bürgerfunk-Produktionen ist – wider erwarten – deutlich höher als zunächst von einem „Laienradio“ an- genommen werden kann. Die feststellbaren Mängel halten sich dabei in einem Rahmen, der ein tolerierbares Maß nicht überschreitet. Bei der technischen Sendungsqualität gibt es in erster Linie Aussteuerungs- probleme der Lautstärke: Mal ist die Musik zu leise, mal übertönt sie die Moderation; es gibt immer wieder Schwankungen in der Lautstärke und in der Tonqualität. Die Übergänge zwischen einzelnen Musiktiteln sowie zwischen Wort und Musik gelingen nicht immer; außerdem kommt es hin und wieder zu abrupten Wechseln oder Sendelöchern. Der Wechsel sowie das bloße Ab- spielen (Hängen oder Springen) von CDs ist schließlich auch mit Schwierig- keiten verbunden. Eigentlich verwundert das Auftreten derartiger technischer Mängel, wenn man bedenkt, dass Bürgerfunkbeiträge und -sendungen vorproduziert werden. Man könnte annehmen, dass die Produktionen von technischen Fehlern frei sein sollten. Vermutlich schleichen sich aber derartige Schwächen unter dem Zeitdruck von Produktionen ein, vielleicht ist es Nachlässigkeit beim Bespielen des Tonträgers, oder aber der Verzicht auf eine Kontrolle des fertigen Produktes sowohl auf Seite der Radiowerkstatt als auch auf Seite des Lokalsenders führt – wie oben bereits ausgeführt – zu diesen Mängeln. Grundsätzlich stellt die technische Sendungsqualität im Bürgerfunk aber offensichtlich kein wirkliches Problem dar. Diese Einschätzung wird auch von den befragten Chefredakteuren der Lokalsender geteilt. Deren Kritik richtet sich vielmehr auf die formale Sendungsqualität. Die formale Sendungsqualität macht sich – aus der Sicht der Chefredak- teure – daran fest, dass die Bürgerfunker ihr journalistisches Handwerk nur unzureichend beherrschen. Es wird unterstellt, dass Bürgerfunker unter dem Aspekt der Selbstverwirklichung zu sehr auf sich selbst und weniger auf die Hörer achten. Formatierung, journalistische Standards, Hörgewohnheiten etc. würden zu wenig berücksichtigt oder sogar ignoriert und hätten abschreckenden Charakter. Diese Einschätzung kann durch unsere Untersuchung jedoch nicht unter- mauert bzw. gestützt werden. Es fällt auf, dass vergleichsweise wenige formale Mängel zu beobachten sind. Was allerdings vorkommt, sind beispielsweise stockende Moderation oder Sprechweise aufgrund mangelnder Vorbereitung und allgemeines, nichts sagendes Geplauder („Null-Kommunikation“), was in der Tat gelegentlich zum Abschaltimpuls führen könnte. Dagegen sind ungewohnte Stimmen, Intonation, Satzmelodie, Sprachverwendung, Sprecher- tempo, Satzbau nicht per se zu kritisieren, auch wenn sie vielleicht bei sog. Profis eine gewisse Befremdlichkeit auslösen. Deren „glatte“ Standards sollten 78 aber nicht zum alleinigen Maßstab des Hörfunks genommen werden. Aus einer anderen Perspektive bzw. Hörgewohnheit gewinnt der Bürgerfunk gerade im Kontrast zum durchformatierten Lokalradio durchaus den Charme des Un- vollkommenen. 79 5 Die Akteure des Bürgerfunks 5.1 Einleitung Nachdem im vorhergehenden Kapitel die Ergebnisse der Programmanalyse des Bürgerfunks dargestellt wurden, werden nunmehr die Produzenten dieses Programms in den Blick genommen. Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen lässt sich, wie bereits erläutert, in die drei Akteursgruppen Bürgerfunker, Bür- gerfunkgruppen und Radiowerkstätten aufteilen. Bei dieser Aufteilung handelt es sich um eine analytische Trennung, da Bürgerfunkgruppen sich selbstver- ständlich aus der Summe von Bürgerfunkern bilden und auch die Mitarbeiter der Radiowerkstätten in vielfältiger Weise als Bürgerfunker in Erscheinung treten. Die durchgeführten Erhebungen zeigen aber, dass die intrinsischen Motive des Einzelnen und die Ziele der zugehörigen Bürgerfunkgruppe nicht in jedem Fall deckungsgleich sein müssen. Die unterschiedlichen Befragungen von Einzelpersonen und Bürgerfunkgruppen sind daher aufschlussreich, da sie eine Beschreibung der Bürgerfunkakteure aus ihrem jeweiligen Rollenver- ständnis heraus ermöglichen. Die Akteursanalyse basiert primär auf Befragungen der handelnden Perso- nen. Sozialwissenschaftliche Befragungen erfassen immer nur verbalisiertes Sozialverhalten und nicht tatsächliches Verhalten selbst. Hierdurch ist die Ge- fahr der Fehlinterpretation gegeben, da die befragten Personen u. U. wünschens- wertes und nicht unbedingt tatsächliches Verhalten verbalisieren. Um die mög- licherweise hieraus resultierenden Verzerrungen zu nivellieren, wurde für die Untersuchung der Akteure ein Mehrmethodenansatz gewählt: Das Antwort- verhalten der schriftlich Befragten wurde durch Gruppendiskussionen und Beobachtungen vor Ort ergänzt. Zudem sind – als externe Validierung – die Ergebnisse der Befragungen in Relation zur Programmanalyse gebracht worden und ferner sekundäranalytische Daten der LfM herangezogen worden. Die Zusammenschau der Daten aus diesen unterschiedlichen Quellen führt zu einer verlässlichen Aussage über alle drei Akteursgruppen. Die hier dargestellten Ergebnisse zu den Bürgerfunkern als Individuen resultieren aus der ersten Erhebung dieser Art innerhalb der Forschung über 81 den Bürgerfunk in NRW. Den Hintergrund für diese Alleinstellung bildet der methodisch schwierige „Zugriff“ auf diesen Personenkreis. Als festen und „greifbaren“ Bezugspunkt in der Bürgerfunklandschaft gibt es für die LfM lediglich die Radiowerkstätten. Diese benötigen für ihre Tätigkeit die Zulas- sung als anerkannte Radiowerkstatt durch die LfM. Die Bürgerfunkgruppen sind einerseits nur mittelbar über die Radiowerkstätten erfassbar; andererseits treten sie teilweise im Programm des Bürgerfunks namentlich in Erscheinung. Der in diesen Gruppen tätige Bürgerfunker war bisher eine terra incognita. Über die in Kap. 3 beschriebene mehrstufige Auswahl bei der Stichproben- bildung wurde es in dieser Studie erstmals möglich, auch die handelnden Individuen der Bürgerfunkgruppen repräsentativ zu befragen. Hierbei ist aller- dings eine Einschränkung zu betonen, die sowohl für die Befragung der Bürger- funker als auch der Bürgerfunkgruppen gilt: Befragt wurden im Wesentlichen Akteure der so genannten regelmäßigen Bürgerfunkgruppen. Sporadisch pro- duzierende Gruppen lassen sich – mit forschungsökonomisch vertretbarem Aufwand – nicht erfassen. Über die Aktivitäten dieser Gruppen gibt es aber Befunde aus der Befragung der Radiowerkstätten (s. u.). 5.2 Kommunikatoren – die Mitglieder der Bürgerfunkgruppen 5.2.1 Soziodemographische Struktur Im Folgenden wird zunächst die Zusammensetzung der Bürgerfunkgruppen anhand der soziodemographischen Merkmale beschrieben. Als zentrales Er- gebnis der Befragung kann festgehalten werden: 8 Der Bürgerfunk wird von einem breiten Spektrum der Bürger Nordrhein- Westfalens als Kommunikationsmittel genutzt. In der Zusammensetzung sind allerdings einige Abweichungen von der allgemeinen Bevölkerungs- struktur in NRW feststellbar. Geschlechtsspezifisch zeigt sich mit 60 Prozent ein deutliches Übergewicht männlicher Bürgerfunker im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt in NRW, wo der männliche Anteil bei 48,3 Prozent liegt.39 82 39 Daten zum NRW-Landesdurchschnitt. Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen. www.lds.nrw.de/statistik/datenangebot /date/struktur [Stand: 03. 03. 05]. Bei der Altersstruktur lässt sich konstatieren: Der Bürgerfunk spricht alle Altersgruppen an! Eine spezifische Dominanz bestimmter Altersgruppen lässt sich nicht feststellen. Die Struktur der Bürgerfunker entspricht – mit einigen Abweichungen – weitgehend der Bevölkerungsstruktur in NRW. Deutlich über- repräsentiert ist lediglich die Gruppe der Jugendlichen bzw. jungen Erwachse- nen bis 19 Jahren. Hier liegt der Bevölkerungsanteil in NRW bei 6,3 Prozent, innerhalb der Bürgerfunker hingegen bei 20 Prozent. Dies ist ein Reflex auf die Jugendarbeit zahlreicher Radiowerkstätten und der Tatsache, dass der Bürger- funk von vielen Jugendlichen als Einstieg in einen Medienberuf gesehen oder aber als Musikabspielstätte genutzt wird, wie noch zu zeigen sein wird. Die dargestellte Altersstruktur ist allerdings der Mittelwert für alle befragten Bürgerfunker in NRW. Standortbezogen lässt sich feststellen, dass bestimmte Radiowerkstätten (auch im Zusammenhang mit der Trägerschaft) jeweils spezifische Alterskohorten besonders anziehen. So gibt es Standorte, wo der Bürgerfunk eher von Jugendlichen dominiert wird und andere, wo z. B. Senioren besonders stark vertreten sind. In Großstädten mit vielen Radiowerkstätten nivelliert sich die Dominanz bestimmter Alterskohorten pro Radiowerkstatt durch die unterschiedliche Schwerpunktsetzung einzelner Radiowerkstätten. An Standorten mit wenigen Radiowerkstätten kann aber eine spezifische Alters- dominanz das Programm des Bürgerfunks extrem einseitig machen. In Kapi- tel 4 wurde anhand der standortspezifischen Programmanalyse bereits auf 83 weiblich 40,0% männlich 60,0% Basis: 440 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-1: Anteile der Bürgerfunker nach Geschlecht dieses Phänomen hingewiesen. Nun wird deutlich, dass hinter dieser Programm- realisation bestimmte Zusammensetzungen von Bürgerfunkgruppen stehen, die sich z. B. anhand soziodemographischer Merkmale festmachen lassen. Eine signifikante Abweichung zeigt sich auch beim formalen Schulab- schluss: Bei den Bürgerfunkern verfügen fast 46 Prozent über eine Fachhoch- schulreife oder Abitur, im Landesdurchschnitt sind es hingegen nur 25 Prozent. Hierin schlägt sich das o. g. Motiv des Berufseinstiegs und die Aktivitäten von Radiowerkstätten an Hochschulstandorten mit Medienstudiengängen (Münster, Siegen, Dortmund, Köln u. a.) besonders nieder. Nach dem Studium lässt das Interesse am Bürgerfunk dann wieder etwas nach, dennoch sind Personen mit Hochschulabschluss im Bürgerfunk insgesamt überrepräsentiert. Die Gruppe der nicht berufstätigen Bürgerfunker rekrutiert sich vor allem aus Schülern und Studierenden sowie Senioren und Arbeitslosen. 84 bis 19 Jahre 20,0% 20-29 Jahre 14,8% 30-39 Jahre 22,8% 40-49 Jahre 16,2% 50-59 Jahre 11,6% 60 Jahre und älter 14,6% Basis: 439 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-2: Altersstruktur der Bürgerfunker 85 Berufs- ausbildung 51,1% Fachhochschul-/ Hochschul- abschluss 38,2% Sonstiger Abschluss 10,7% Basis: 364 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Hauptschule oder Mittlere Reife 38,0% Abitur/ Hochschulreife 45,9% Sonstiger Abschluss 16,1% Basis: 442 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-3: Schulabschluss der Bürgerfunker Abbildung 5-4: Berufsausbildung der Bürgerfunker 86 24,9% 28,0% 40,3% 45,9% 55,5% 59,9% 64,1% 75,6% 78,1% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Zeitschriften lesen Fachbücher lesen Bücher lesen Lokalradio hören Internet nutzen CDs hören Tageszeitung lesen Fernsehen Radio hören Basis: 438 Befragte der Bürgerfunker-Befragung nicht berufstätig 38,5% berufstätig 61,5% Basis: 371 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-5: Berufstätigkeit der Bürgerfunker Abbildung 5-6: Mediennutzung pro Tag – Anzahl der Bürgerfunker in Prozent Die Bürgerfunker zeichnen sich durch eine vielfältige Mediennutzung aus. Über 74 Prozent nutzen täglich vier und mehr Medien. Während die allgemeine tägliche Radionutzung mit 78 Prozent dem bundesdeutschen Durchschnitt (79 Prozent) weitgehend entspricht, wird das Fernsehen mit 76 Prozent (im Vergleich zu 84 Prozent) etwas unterdurchschnittlich eingeschaltet.40 Das Lokal- radio wird mit fast 46 Prozent (im Vergleich zum NRW-Modalwert mit 23 Pro- zent am Einzelstandort41) häufig gehört. Auffallend hoch ist die Nutzung des Internets, das von 55 Prozent der Bürgerfunker täglich genutzt wird. Im Er- hebungsjahr lag der Anteil derjenigen Personen, die mehrmals im Monat das Internet nutzen, bei 52 Prozent.42 Die tägliche Internetnutzung liegt mit 55 Pro- zent deutlich über dem Durchschnitt. Dies ist sicherlich auf den überproportio- nal hohen Anteil junger Bürgerfunker zurückzuführen. Über dem Durchschnitt liegt das tägliche Bücherlesen mit über 40 Prozent. Im Bundesdurchschnitt 87 40 Vgl. Klingler, Walter/Müller, Dieter K.: MA 2002 Radio II: Hörfunk behauptet seine Stärke. Media Perspek- tiven 9/2004, S. 410–425. 41 Vgl. E. M. A. NRW 2001/2002 I. Lokale Reichweitenuntersuchung NRW. Zusammenfassung der Ergebnisse. Düsseldorf 2001, S. 12. 42 Vgl. Eimeren, Birgit von/Gerhard, Heinz/Frees, Beate: Internetverbreitung in Deutschland: Potential vorerst ausgeschöpft? Media Perspektiven 8/2004, S. 350–370. Tägliche Nutzung wurde hier nicht erfasst. 0,7 1,8 7,0 16,3 22,0 24,3 16,1 11,8 0 5 10 15 20 25 30 kein Medium genutzt 1 Medium 2 Medien 3 Medien 4 Medien 5 Medien 6 Medien 7 und mehr Medien Basis: 443 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-7: Anzahl der täglich von Bürgerfunkern genutzten Medien liegt die Buchnutzung (mehrmals in der Woche) bei 37 Prozent.43 Grundsätz- lich passt die Mediennutzung in das soziodemographische Bild des Bürger- funkers mit seinem überdurchschnittlichen Bildungsgrad und ist plausibel mit seinem Interesse an eigener Hörfunkproduktion verknüpft. Bei den regelmäßigen Bürgerfunkgruppen lässt sich ein hohes Maß an Durchhaltevermögen der Gruppenmitglieder feststellen: rund 37 Prozent der Gruppenmitglieder gehören „ihrer“ Bürgerfunkgruppe länger als fünf Jahre an. Auch die Gruppenbefragung (s. u.) belegt eine lange „Lebensdauer“ der Bürgerfunkgruppen. Selbstverständlich kommt es hierbei im Laufe der Zeit immer wieder zu gruppeninternen Veränderungen aufgrund von natürlicher Fluktuation. Hieraus resultiert für die Bürgerfunkgruppen und für die Radio- werkstätten eine kontinuierliche Nachwuchsarbeit. Die Personenbefragung zeigt aber, dass es offenbar in den meisten Gruppen einen „harten Kern“ von Grup- penmitgliedern gibt, der für Kontinuität und Stabilität der Bürgerfunkgruppen sorgt. 88 unter einem Jahr 17,0% 1 bis 2 Jahre 24,1% 3 bis 5 Jahre 21,6% länger als 5 Jahre 37,4% Basis: 436 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Abbildung 5-8: Verweildauer der Bürgerfunker in der Bürgerfunkgruppe 43 Vgl. Daten zur Mediennutzung in Deutschland 2003. Media Perspektiven Basisdaten. Frankfurt /Main 2003, S. 69. 5.2.2 Intrinsische Motivation – Typen Unabhängig von den in Kapitel 1 unter medientheoretischen und partizipatori- schen Aspekten thematisierten Gründen, die zur Etablierung von Bürgermedien in Deutschland führten, existieren bei den aktiven Bürgerfunkern spezifische persönliche Motive, sich im Bürgerfunk zu engagieren bzw. einen Teil ihrer Freizeit mit der Produktion von Hörfunkbeiträgen zu verbringen. Diese indivi- duellen Motive bleiben selbstverständlich nicht ohne Auswirkungen auf die Programmgestaltung und die organisatorischen Abläufe bei der Programm- produktion. Zur Erfassung der Motive wurden die Bürgerfunker einerseits schriftlich befragt. Andererseits waren die Beweggründe für das Bürgerfunk- Engagement auch Gegenstand der vor Ort geführten Gruppendiskussionen und explorativen Einzelinterviews. Aus der schriftlichen Befragung lassen sich für den Bürgerfunk in NRW fünf zentrale Motive herausfiltern, die durch die qualitativen Interviews erhärtet werden. Die Beweggründe, als Bürgerfunker aktiv zu sein, sind sicherlich vielschichtiger, als es sich in dieser Motivbünde- lung deutlich machen lässt. Ferner lässt sich nicht für jeden Befragten ein Motiv bestimmen. Es gibt aber in allen Befragungen immer wieder erkennbare „Kernmotive“, die eine entsprechende Typenbildung nahe legen. Methodisch wurden diese Motivtypen aus einer quantitativen Clusteranalyse der schrift- lichen Befragung generiert. Hierzu wurde das Antwortverhalten auf mehrere entsprechende Fragen zusammengefasst ausgewertet (s. u.). Die Befragten wurden aufgrund dieser Antworten zu Gruppen mit identischen Kernmotiven zusammengefasst. In ihren Merkmalsausprägungen unterscheiden sich die Gruppen deutlich voneinander. Bei den hier beschriebenen Typen handelt es sich um solche, die in der Soziologie als „Idealtypen“ bezeichnet werden. Sie haben primär eine erklärende Funktion für die in der Wirklichkeit anzutreffen- den – aber nur mittelbar erfassbaren – Phänomene. Was hier beschrieben wird, zielt auf „intrinsische“ – also aus dem eigenen individuellen Antrieb erfol- gende – Motive, die sich in der sozialen Wirklichkeit nicht unmittelbar er- kennen lassen. Auf dieser Grundlage lassen sich die fünf Motivtypen44 – in metaphorischer Benennung – folgendermaßen beschreiben und ihr Anteil an der Grundgesamt- heit aller Bürgerfunkgruppen abschätzen45: 89 44 Vgl. zu diesem Verfahren der Motivbündelung Rager, Günther/Rinsdorf, Lars: Kommunikatoren im nicht- kommerziellen lokalen Hörfunk in Niedersachsen. Eine Organisationsanalyse. Berlin 2000. Die Motivtypen „Partizipationsorientierte“ und „Berufseinsteiger“ finden sich auch hier. Die Benennungen wurden dieser Studie entnommen. Die Studie zeigt insgesamt in Bezug auf die Motivlage viele Parallelen zu den Ergebnissen für die Bürgerfunker in NRW. Dies spricht für einen bundesweiten Trend bei den Beweggründen, sich in Bürgermedien zu engagieren. 45 Bei den Zahlen handelt es sich nicht um das Ergebnis einer Messung von Anteilen an einer Gesamtmenge, sondern um Annäherungswerte; die Summe ergibt daher nicht 100 Prozent. Die Musikenthusiasten sind die größte Gruppe innerhalb der Bürgerfunker. Sie nennen als starken Beweggrund Bürgerfunk zu produzieren: „Ich möchte vor allem meine eigene Musik in den Sendungen spielen“ und auf die Frage nach den Hauptinteressen hinsichtlich einer konkreten Sendungsproduktion als starkes Motiv: „Die Musikzusammenstellung gestalten zu können“. Andere mögliche Beweggründe treten demgegenüber in den Hintergrund. Dass diese Gruppe in der Programmrealisation des Bürgerfunks auch „hörbar“ wird, hat die Programmanalyse eindrucksvoll belegt. Als Berufseinsteiger werden diejenigen Bürgerfunker bezeichnet, die ihre Mitarbeit in einer Bürgerfunkgruppe vor allem als Chance zur eigenen Qualifi- kation für einen Medienberuf sehen. Dieser Typus hat nicht nur in NRW, sondern für alle Bürgermedien in Deutschland in den letzten Jahren an Bedeu- tung gewonnen. In NRW haben sich insbesondere an Universitätsstandorten mit Medienstudiengängen etliche Kooperationen zwischen dem Bürgerfunk und den entsprechenden Instituten entwickelt. Häufig werden vorgeschriebene Pflichtpraktika im Journalismus im Bürgerfunk absolviert.46 Der Typus des Partizipationsorientierten entspricht am ehesten den ur- sprünglichen Vorstellungen eines Bürgerfunk-Aktivisten.47 Auf die drei folgen- den Fragen antworteten die Partizipationsorientierten jeweils mit „trifft stark zu“: 1. „Für mich steht im Vordergrund das soziale Engagement (über Personen und Themen berichten, die in der Gesellschaft zu kurz kommen).“ 2. „Für mich geht es beim Bürgerfunk um das Herstellen von ‚Gegenöffent- lichkeit‘ (Beiträge bringen, die in anderen Medien fehlen).“ 3. „Ich möchte mit Hilfe unserer Radioproduktion im politisch-gesellschaft- lichen lokalen Geschehen etwas bewirken.“ Typ Anteil der Bürgerfunker (ca.) Musikenthusiasten 22 % Berufseinsteiger 20 % Partizipationsorientierte 20 % Vereinsaktivisten 17 % Hedonisten (Freizeitaktivisten, Kontaktsucher) 10 % 90 46 Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beispiele aus den Gruppendiskussionen, die belegen, wie Bürgerfunker aus dem Bürgerfunk direkt weggelobt werden in das private oder öffentlich-rechtliche Lager (siehe unten). 47 So spielte in den frühen 90er Jahren der Partizipationsgedanke bei der Etablierung des Bürgerfunks eine große Rolle, vgl. Kap. 2.2. Tabelle 5-1: Die intrinsische Motivation der Bürgerfunker – dargestellt anhand von Ideal- typen Basis: 443 Befragte der Bürgerfunker-Befragung Bei den Hauptinteressen hinsichtlich der Sendungs- und Beitragsproduktion dominiert bei den Partizipationsorientierten „die Recherchetätigkeit bzw. das inhaltliche Arbeiten“. Die Partizipationsorientierten haben ein hohes politisches oder soziales Engagement und wollen ihre Anliegen in der Öffentlichkeit be- kannt machen. Im Gegensatz zu den vorstehend genannten Typen haben die Partizipationsorientierten eine klare publizistische Zielsetzung. Sie sehen im Bürgerfunk ein Medium, durch das sich demokratische Ansprüche der Bürger verwirklichen lassen. Im Programm schlägt sich das Motiv in vielfältiger Weise – innerhalb des Informationsangebotes vor allem in der Themengruppe Gesell- schaft – nieder. Der als Vereinsaktivist bezeichnete Typus hat ein klar umrissenes Haupt- motiv für seine Bürgerfunktätigkeit: Ihm geht es vor allem darum, seinen „Verein (Interessengruppe, Selbsthilfegruppe etc.) über den Hörfunk bekannt zu machen“. Dies umfasst in etlichen Fällen auch ein soziales oder politisches Engagement, vorrangig richtet es sich aber auf verschiedene Special-Interest- Bereiche. Die Spannbreite der Vereine, die sich mittels einer Bürgerfunk- gruppe an die lokale Öffentlichkeit wenden, ist groß. Sie reicht von Sport- vereinen über Karnevalsvereine, die Feuerwehr, die Jägerschaft bis hin zu Greenpeace, amnesty international oder den Anonymen Alkoholikern. Die Vereinsaktivisten haben eine gewisse Ähnlichkeit mit den Partizipationsorien- tierten. Beide wollen spezifische Anliegen über das Medium Hörfunk in die Gesellschaft transportieren. Während die Partizipationsorientierten jedoch hier- bei thematisch eher universell sind, sind die Vereinsaktivisten monothematisch interessiert. Sie sind primär den Zielen oder Interessen ihres Vereins verbun- den, und der Bürgerfunk dient ihnen als Mittel zum Zweck. Die Vereins- aktivisten sind zu großen Teilen an der Produktion von Ressort-Magazinen oder monothematischen Sendungen beteiligt, in denen sich ihre spezifische Interessenlage niederschlägt. Eine eher diffuse Motivlage zeigt sich bei den Hedonisten. Im Vordergrund steht für sie der Bürgerfunk als eine „sinnvolle, vernünftige Freizeitgestaltung“ bzw. der soziale Kontakt oder der „Spaßfaktor“. Der Begriff „Spaß“ ist hier jedoch nicht im (abwertenden) Sinne der „Spaßgesellschaft“ zu verstehen, als Ich-Bezogenheit, Oberflächlichkeit, Spontaneität etc., sondern als (Lebens-) Freude, mit Menschen zusammen an einer Sache zu arbeiten. Zusammentreffen der Bürgerfunker untereinander und der kreative Prozess der Produktion als solcher haben für sie einen hohen Stellenwert. Dies ist durchaus häufig ge- koppelt mit einem inhaltlichen Motiv, dass aber nicht so stark ausgeprägt ist wie bei den Vereinsaktivisten. Einerseits sind in dieser Gruppe viele Rentner, die über den Bürgerfunk soziale Kontakte aufrechterhalten, andererseits auch Jugendliche, die im Bürgerfunk „Spaß haben“ wollen. 91 5.2.3 Verhalten in der Bürgerfunkgruppe Zuverlässigkeit /Unzuverlässigkeit Die Auswertungen von Fragebögen und Gruppendiskussionen belegen, dass eine Gruppengröße von drei bis vier Personen für den Arbeitszusammenhang einer Bürgerfunkproduktion relativ optimal sind. Je größer aber die Gruppen sind, um so eher sind Unzuverlässigkeit und Unverbindlichkeit beobachtbar. Selbst bei großen Gruppen schält sich relativ schnell ein harter Kern von Aktiven heraus (bis zu sechs Personen), der die eigentliche Produktion in die Hand nimmt bzw. vorantreibt. Anders formuliert: Je kleiner die Gruppe, um so mehr werden Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit erwartet bzw. eingefordert („Es kommt auf jeden an!“). Modellhaft wird der Aufbau von Gruppen von einem Insider wie eine Zwiebel beschrieben: „Harter Kern, weicher Kern und Außenhülle“ (Jürgen Mickley, Duisburg). Damit korrespondiert das Maß an Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. Der harte Kern macht die eigentliche Arbeit, der weiche Kern arbeitet zu, der Rest ist lediglich assoziiert. Personen, die sich als unzuverlässig in der Gruppenarbeit erweisen, werden relativ schnell von der Gruppe angesprochen. Auf gruppendynamischem Wege finden dann „Selbst- reinigungsmechanismen“ statt. Als Erfahrungswert ist festzuhalten, dass bei zunehmender Teilnehmerzahl das jeweilige Engagement stark variiert, d. h. auch, dass Verlässlichkeit und Verbindlichkeit weniger ernst genommen werden. Mit der Verteilung der Auf- gaben auf wenige Schultern erhöhen sich diese Werte zwar, das ist aber auch mit einer erhöhten Arbeitsbelastung des Einzelnen verbunden. Verhalten in der Radiowerkstatt Die Zusammenarbeit von Radiowerkstatt und Bürgerfunkgruppen bewegt sich in einem organisatorischen Rahmen, der kaum Konflikte hervorruft. Studio- beleglisten, elektronische Sendeplatzvergabe (z. B. der „Webwecker“ in Biele- feld), persönliche Absprachen etc. sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Produktionsbetriebes. Beobachtbar ist ein durchweg kooperativer Umgang der Akteure miteinander. Bürgerfunk-Einsteiger bzw. -Anfänger werden meist relativ intensiv eingewiesen und betreut. Bürgerfunker mit umfassenden Erfah- rungen bedürfen dagegen keiner Betreuung mehr, werden in die Selbstständig- keit entlassen und erhalten u. a. vertrauensvoll die Schlüssel zu den Räumlich- keiten der Radiowerkstatt. Entscheidend für das Funktionieren der Arbeitsabläufe, die Gruppenkoordi- nation etc. sowie die allgemeine Atmosphäre im Binnenverhältnis von Radio- werkstatt und Bürgerfunkgruppen ist die Person des Radiowerkstattleiters. Bei den Gruppendiskussionen konnte zum einen beispielhaft beobachtet werden, dass alle Gruppenmitglieder gleichberechtigt miteinander im Gespräch waren, 92 eine offene und zugewandte Atmosphäre und rege Gesprächsbereitschaft und -beteiligung herrschte und der Radiowerkstättenleiter offensichtlich ein kolle- giales Verhältnis zu „seinen“ Gruppen hatte (Bsp. BI Bürgerwoche Bielefeld; Medienforum Duisburg). In anderen Fällen wurde das Gespräch von Radio- werkstattleitern dominiert, die Bürgerfunker waren sehr zurückhaltend, es herrschte keine offene, gleichberechtigte Gesprächsatmosphäre und die Teil- nehmer wirkten relativ atomisiert, es entwickelte sich kein kollegialer Gruppen- oder Teameindruck (Bsp. Tiere im Kulturdschungel, Bielefeld; Sender RIO Duisburg). Querulanten und Egoisten Querulanten und Egoisten werden von der Bürgerfunkgruppe meist diszipliniert oder aus der Gruppe ausgeschlossen (s. o. Gruppendynamik, „Selbstreinigungs- kräfte“). Die Gruppen zeichnen sich durch ein gleichberechtigtes Miteinander aus, so dass problemhafte Entwicklungen angesprochen und geklärt werden. Wird jedoch gruppenintern keine Lösung herbeigeführt, tritt die Radiowerkstatt als Schlichter auf den Plan, um ein kollegiales Einvernehmen zu erzielen.48m Dominante/Herrschaft ausübende In den Bürgerfunkgruppen selbst gibt es grundsätzlich flache Hierarchien und keine explizite Gruppenleitung. Leitungspositionen werden nur dann wichtig, wenn die Gruppe nach außen einen verlässlichen Ansprechpartner präsentieren muss. Oder aber, wenn es aufgrund von personeller Fluktuation in der Gruppe darum geht, im Rahmen einer Restrukturierung der Gruppe u. a. die nach- wachsenden Neuzugänge zu integrieren, was nur durch personelle Kontinuität und Erfahrung geleistet werden kann. 5.3 Die Bürgerfunkgruppen 5.3.1 Strukturen und Produktionspraxis Die eigentlichen Träger des Bürgerfunks in NRW sind die Bürgerfunkgruppen. Nur ihnen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Verbreitung von Hörfunk- beiträgen über die jeweiligen Lokalfunkstationen eingeräumt. Weder eine 93 48 In Köln macht die Geschichte von der fundamentalen „Öko-Oma“ die Runde. Dabei handelte es sich um eine ältere Dame, die unbedingt einen Sendeplatz beanspruchte, um ihre Weisheiten in den Äther zu versenden. Sie war jedoch in keiner Gruppe unterzubringen, was auch nicht von ihr gewollt war, und sie war schlichtweg nicht teamtauglich. Einzelperson noch die Radiowerkstätten haben (formaljuristisch betrachtet) dieses Recht. Die Bürgerfunkgruppen treten für den Hörer jedoch als solche nicht immer in Erscheinung. Im Programm firmieren die Sendungen des Bürger- funks teilweise nur unter der Etikette der jeweiligen Radiowerkstatt, teilweise lediglich unter einem Sendungstitel. Letztlich sind aber die Bürgerfunkgruppen die „entscheidende Größe“ für die Funktionsfähigkeit des Bürgerfunks als Ganzes. Nachfolgend werden zunächst die wesentlichen Strukturmerkmale der Bürgerfunkgruppen dargestellt, anschließend werden die publizistischen Ziele der Bürgerfunkgruppen herausgearbeitet und Typen von Bürgerfunkgruppen beschrieben. Die Bürgerfunkgruppen müssen laut Gesetz mindestens zwei Personen um- fassen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass es in einigen Fällen auch Ein- Personen-Bürgerfunkproduzenten49 gibt. Der Modalwert, also in diesem Fall die am häufigsten anzutreffende Gruppengröße, liegt jedoch bei drei bis vier Mitgliedern. 39 Prozent aller Bürgerfunkgruppen haben diese Gruppengröße. An zweiter Stelle stehen mit 22 Prozent Gruppen mit fünf bis sechs Mit- gliedern, an dritter Stelle rangieren mit 15 Prozent Gruppengrößen von sieben bis zehn Mitgliedern. Darüber hinausgehende Gruppengrößen sind vergleichs- weise selten. Innerhalb der Gruppen gibt es häufig eine arbeitsteilige Vor- gehensweise, so dass je nach Wunsch, Begabung und Fähigkeiten die Aufgaben verteilt werden, d. h. Technik/Produktion, Moderation, Recherche etc. In der Regel sind die Gruppen so organisiert, dass es keine offizielle Grup- penleitung gibt. Alle Gruppenteilnehmer bewegen sich auf Augenhöhe, man orientiert sich am basisdemokratischen Modell, es herrscht das Prinzip der flachen Hierarchien. Um der Gruppe jedoch einen verlässlichen Ansprech- partner nach außen zu geben, wird eine Person für diese Funktion benannt. Eine gewisse Leitung kristallisiert sich jedoch dann heraus, wenn ein Genera- tionswechsel in der Gruppe stattfindet: Neue bzw. jüngere Mitglieder wachsen nach, werden von den erfahrenen „alten Hasen“ an die Aufgaben herangeführt bzw. wachsen in verantwortungsvolle Rollen hinein. Der Generationenwechsel bzw. die Fluktuation innerhalb von Gruppen wird zum einen gruppenintern gelöst, zum anderen greift die Radiowerkstatt – bei Bedarf – unterstützend ein. Eine Gruppenleitung ist natürlich erforderlich bei Neulingen, die das Radio- handwerk erst noch – z. B. in Form eines Einführungsseminars – erlernen müssen. Die Bürgerfunkgruppen zeigen eine große Stabilität. Fast 70 Prozent aller befragten Bürgerfunkgruppen existierten zum Befragungszeitpunkt bereits drei Jahre. Im Frühjahr 2004 waren über ein Viertel aller Bürgerfunkgruppen be- reits seit den Gründungsjahren des Bürgerfunks (1990–1993) existent. Diese Konstanz im Zusammenhang mit der auch individuell langen Verweildauer in 94 49 Hierbei handelt es sich in erster Linie um Musikinteressierte. einer Gruppe (s. o.) ist ein Indikator dafür, dass der Bürgerfunk für seine Aktiven ein hohes Maß an persönlicher Gratifikation bedeutet. Der soziale Kontext sowie der Idealismus spielen dabei eine große Rolle. 95 bis 1990 4,3% 1991-1993 21,7% 1994-1996 21,7% 1997-1999 19,6% seit 2000 32,6% Basis: 138 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung 1-2 16% 3-4 39% 5-6 22% 7-10 15% 11-15 3% über 15 5% Basis: 137 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung Abbildung 5-9: Bürgerfunkgruppen nach Anzahl der Mitglieder Abbildung 5-10: Existenz der Bürgerfunkgruppen nach Gründungsjahren Das Verlaufsdiagramm zeigt, dass es in der Entwicklung der Bürgerfunk- gruppen zwei Spitzenjahre gibt: Das Jahr 1992 als Zeitpunkt der Konsolidie- rung des Lokalfunks in NRW und das Jahr 2003, wofür keine Ursache erkenn- bar ist. Deutlich wird auch, dass es keinen Stillstand bei der Gründung von Bürger- funkgruppen gibt, sondern ständig neue Gruppen „nachwachsen“. Es gibt Gruppen, die komplett verschwinden, dafür tauchen auch völlig neue Gruppen mit neuen Themen auf, worüber sich auch teilweise gesellschaftliche Entwick- lungen ablesen lassen. Aufgrund natürlicher Fluktuation sind die Teilnehmer früh gegründeter Bürgerfunkgruppen inzwischen vielfach durch Neuzugänge komplett ausgewechselt worden, die Gruppe firmiert aber weiterhin unter gleichem Namen. Personelle Kontinuitäten durch „alte Hasen“ erweisen sich als sehr wichtig im Hinblick auf Gruppenstabilität, interne Qualifizierung, Qualitätssicherung und Professionalisierung. Rund 82 Prozent der von uns befragten Bürgerfunkgruppen gehören zu den regelmäßigen Produzenten. Dies bedeutet, dass ihre Tätigkeit auf eine gewisse Kontinuität und regelmäßige Produktionszyklen ausgerichtet ist. Fast alle dieser Gruppen haben auch einen festen Sendeplatz. Der Anteil von sporadisch pro- duzierenden Gruppen am Gesamtvolumen der Bürgerfunkgruppen ist aber – wie aus der Befragung der Radiowerkstätten sichtbar wird – erheblich größer 96 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 Basis: 138 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung Abbildung 5-11: Anzahl der Gründungen von Bürgerfunkgruppen pro Jahr als 18 Prozent.50 Die sporadischen Gruppen produzieren zwischen einer und mehreren Sendungen pro Jahr. Beispiele für sporadische Gruppen sind: NGOs und Initiativen wie amnesty international, Greenpeace, attac, Fair-Handel, Eine- Welt-Shop oder Dritte-Welt-Gruppen; Vereine mit singulären Ereignissen wie Jubiläen oder Tag der offenen Tür; Behinderte bzw. Selbsthilfegruppen mit sporadischem Senderhythmus aufgrund der spezifischen Problematik der pro- duzierenden Klientel; schließlich zahlreiche zeitlich befristete Projekte wie z. B. Schul-AGs, VHS-Kurse. Insofern bildet die Verteilung der regelmäßigen und sporadischen Gruppen in unserer Stichprobe aus nahe liegenden, erhe- bungspraktischen Gründen nicht die Verhältnisse in der Realität ab.51 Bei den regelmäßigen Bürgerfunkgruppen lassen sich bezogen auf den Pro- duktionszyklus vier Typen erkennen: • Über die Hälfte (54 Prozent) aller regelmäßig produzierenden Bürgerfunk- gruppen erstellen pro Monat eine Sendung, • Rund 17 Prozent haben einen 14-tägigen Produktionsrhythmus, • 10 Prozent produzieren sogar wöchentlich, • der Rest (19 Prozent) verteilt sich auf verschiedene andere Produktions- zyklen von mehrmals pro Woche bis alle drei Wochen. Das Produktionsvolumen der einzelnen Bürgerfunkgruppen steht hierzu in Relation. Fast 58 Prozent aller Gruppen produzieren ein Volumen von bis zu einer Stunde pro Monat. Mehr als eine Stunde bis maximal zwei Stunden wer- den von 20 Prozent produziert. Darüber hinausgehende Produktionsvolumina sind nur geringfügig vorhanden. Knapp 88 Prozent der Bürgerfunkgruppen sind mit dem ihnen zur Ver- fügung stehenden Sendevolumen zufrieden. Bei den 12 Prozent, die angeben mehr produzieren zu wollen/können, wird als Grund überwiegend genannt, dass sie gerne über weitere Themen berichten würden, wenn das Sendevolumen erhöht würde. Die Produktionsbedingungen für die Bürgerfunkgruppen werden weitgehend positiv beurteilt: Über drei Viertel aller Bürgerfunkgruppen sind mit der Infra- struktur „ihrer“ Radiowerkstatt „sehr zufrieden“, „mehr oder weniger zu- frieden“ sind weitere 20 Prozent. Der mit knapp 5 Prozent kleine Anteil der Unzufriedenen beklagt überwiegend technische Mängel in der Ausstattung. Die eigentliche Produktion der Bürgerfunkgruppen ist im Kontext unserer Fragestellung unter zwei Aspekten von Interesse: • Welche thematisch-inhaltliche Ausrichtung haben die Bürgerfunkgruppen und 97 50 Eine repräsentative Erfassung der sporadischen Gruppen ist forschungspraktisch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, da diese Gruppen sich nur schwer erfassen lassen. 51 Zum tatsächlichen Verhältnis von regelmäßigen zu sporadischen Produktionsgruppen siehe Kap. 2.1. • welche (hörfunkjournalistischen) Vermittlungsformen werden von ihnen eingesetzt. Die erste Fragestellung wird im folgenden Kapitel im Zusammenhang mit der Typenbildung behandelt. Für die Vermittlungsformen ergibt sich ein Bild, das vor dem Hintergrund der Programmanalyse nicht erstaunen kann: Interviews sind offenbar die „beliebteste“ Darstellungsform im Wortangebot des Bürger- funks. Knapp 91 Prozent der Bürgerfunkgruppen setzen diese Form ein. Ge- baute Beiträge werden von 58 Prozent der Bürgerfunkgruppen produziert. Anspruchsvollere Formen wie Reportage, Feature oder Kommentare werden von über der Hälfte aller Bürgerfunkgruppen allerdings niemals produziert. Dieser Befund aus den Angaben der Bürgerfunkgruppen bestätigt die Ergeb- nisse der Programmanalyse. Hierbei sind die Prozentangaben der Befragung notabene nicht zu verwechseln mit den tatsächlichen Anteilen am Programm. Gefragt wurde grundsätzlich nach dem Verwenden entsprechender Formen, nicht hingegen nach dem Sendeumfang, den die jeweilige Form in der Produk- tionspraxis einnimmt. 8 Sowohl die Pogrammanalyse als auch die Befragung zeigen, dass der Bür- gerfunk den Bereich der medialen Möglichkeiten des Hörfunks nicht ge- nügend ausschöpft. 98 bis 1 Std. 57,9% 1 bis 2 Std. 20,0% 3 bis 4 Std. 8,6% 5 bis 6 Std. 7,1% über 6 Std. 6,4% Basis: 140 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung Abbildung 5-12: Sendevolumen der Bürgerfunkgruppen pro Monat 5.3.2 Außenbeziehungen der Bürgerfunkgruppen Neben der eigentlichen Produktion, die soziologisch betrachtet eine Interaktion der Gruppenmitglieder untereinander darstellt (nach innen), stehen die Bürger- funkgruppen auch in Interaktionen nach außen. Hierbei sind mehrere Inter- aktionspartner zu differenzieren: • die Lokalradios, • die Radiowerkstatt, • andere Bürgerfunkgruppen, • die Hörerschaft und • das politische und soziokulturelle Umfeld im Verbreitungsgebiet. Während die eher bürgerfunkimmanenten Partner (Lokalradio, Radiowerkstatt und andere Bürgerfunkgruppen) vorrangig den Produktionsprozess beeinflus- sen, sind die Hörerschaft und das Umfeld im Verbreitungsgebiet wichtig für die Akzeptanz des Bürgerfunks als Programmbestandteil des Lokalfunks in der öffentlichen Meinung. 99 90,9% 58,0% 48,3% 44,8% 37,8% 53,1% 45,5% 26,6% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Inter- views Gebaute Beiträge Feature, Repor- tage Kommen- tare, Analysen Narrative Formen Beratung, Service Musik- sendun- gen Sonstige Basis: 143 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung, Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-13: Verwendung von Darstellungsformen in der Produktion der Bürgerfunk- gruppen Die Kooperation zwischen den Bürgerfunkgruppen und dem Lokalradio wird von 77 Prozent der Befragten als unproblematisch angesehen, wobei die Bürgerfunkgruppen nur in mittelbarem Kontakt zum Lokalradio stehen.52 Direkte Kontakte bestehen jedoch in erster Linie zwischen Radiowerkstatt und Lokalradio. Die 23 Prozent der Bürgerfunkgruppen, die hingegen dieses Ver- hältnis als problematisch beurteilen, nennen an erster Stelle mit fast 30 Pro- zent das „Verschieben“ oder den „Ausfall“ von Sendungen, die sie eingereicht hatten.53 Die anderen genannten Punkte sind eher atmosphärischer Art und betreffen die mangelnde Akzeptanz der Lokalradioredaktionen gegenüber den Bürgerfunkern, Distanzierungen und Kooperationsverweigerungen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerfunkgruppen und den Radiowerk- stätten wird von den Bürgerfunkern überwiegend sehr positiv beurteilt. Am besten wird die technische Produktionshilfe von Seiten der Radiowerkstätten bewertet. Auch die Interessenvertretung der Bürgerfunkgruppen gegenüber dem Lokalradio wird aus Sicht der Bürgerfunker durch die Radiowerkstätten gut 100 52 Ausnahmen bilden bspw. der Bürgerfunkkoordinator von Radio Köln, Stefan Bolten, der zwecks Durchdrin- gung seines Arbeitsfeldes zahlreiche Bürgerfunkgruppen besuchte oder der Chefredakteur von Radio Bonn/ Rhein-Sieg, Jörg Bertram, der das Gespräch mit den deutsch-russischen Bürgerfunkgruppen suchte. 53 Wenn es auf Seiten des Lokalradios zu Pannen oder gar Ausfällen beim Abspielen der Bürgerfunkproduktio- nen kommt, wird mancherorts schon mal Absicht bzw. Vorsätzlichkeit unterstellt („Verschwörungstheorien“). 89,4 61,2 73,9 84,4 -5,0 -18,0 -10,4 -7,4 -40 -20 0 20 40 60 80 100 Produktionshilfe ist gut und intensiv Redaktionelle Betreuung findet statt Qualifizierungsmaßnahmen der Radiowerkstatt sind hilfreich Interessenvertretung gegenüber dem Lokalradio ist gut trifft nicht zu trifft zu Basis: 141 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung Lesart: 84,4 Prozent der Bürgerfunkgruppen antworten auf das Statement „Die technische Produktionshilfe ist gut und intensiv“ mit der Antwort „trifft zu“. Abbildung 5-14: Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerfunkgruppen und Radio- werkstätten – Anteile der Bürgerfunkgruppen je Merkmalsausprägung wahrgenommen. Vergleichsweise weniger gut schneidet die redaktionell-inhalt- liche Betreuung und Beratung der Bürgerfunkgruppen durch die Radiowerk- stätten ab. Hier sind es lediglich 60 Prozent der befragten Bürgerfunkgruppen, die eine intensive redaktionell-inhaltliche Betreuung durch ihre Radiowerkstatt erfahren. Die von den Radiowerkstätten angebotenen Qualifizierungsmaßnah- men werden von nahezu 70 Prozent als sehr hilfreich eingestuft. Die Austauschbeziehungen zwischen den Bürgerfunkgruppen untereinander sind nicht sehr intensiv. Lediglich 33 Prozent der Bürgerfunkgruppen einer Radiowerkstatt tauschen sich häufig mit anderen Bürgerfunkgruppen aus. Bei 53 Prozent gibt es hingegen zumindest einen sporadischen Austausch. Noch spärlicher sind die Kontakte zu auswärtigen Bürgerfunkgruppen: Sie werden von nur 4 Prozent der befragten Gruppen gepflegt. 43 Prozent haben keinerlei entsprechende Kontakte, 43 Prozent tauschen sich sporadisch mit auswärtigen Gruppen aus. Ausbaufähig ist sicherlich der Bereich Öffentlichkeitsarbeit zwischen den Bürgerfunkgruppen und ihrer potentiellen Hörerschaft bzw. möglichen neuen Produzenten. Eine Kontaktmöglichkeit für die Hörer bieten immerhin 89 Pro- zent der Bürgerfunkgruppen an, wobei überwiegend der Kontakt per Telefon, Fax und E-Mail offeriert wird. Offene Gruppentermine mit Kontaktmöglich- keit werden hingegen nur von 19 Prozent der Bürgerfunkgruppen angeboten. Feedback auf Sendungen erhalten 53 Prozent der Bürgerfunkgruppen relativ häufig. Vice versa bekommen 47 Prozent aller Bürgerfunkgruppen kaum Hörer- feedback. Die Gründe hierin werden weitgehend bei den Rezipienten gesehen (Bequemlichkeit) oder in unattraktiven Sendeplätzen, aus denen eine geringe Hörerschaft resultiere. Aufgrund der Vorgabe, dass die Produktionen in der Regel drei Tage vor Ausstrahlungstermin bei der Lokalradiostation sendefertig vorliegen müssen, sind direkte Call-ins der Hörer bei Bürgerfunkproduktionen nahezu unmöglich. Vielfach werden jedoch E-Mail- oder Postadressen am Ende der jeweiligen Sendung angegeben. Aktive Öffentlichkeitsarbeit betreiben nach eigenen Angaben 81 Prozent aller Bürgerfunkgruppen. Hierbei rangiert allerdings mit 60 Prozent die On-air- Promotion an erster Stelle; Pressearbeit betreiben 55 Prozent der Bürgerfunk- gruppen. Andere Möglichkeiten der Off-air-Promotion werden vergleichsweise selten betrieben. • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Bekanntmachen der Sendungen findet eher selten statt. Vielfach ist die Energie nach Erreichung des primären Zieles – die Fertigstellung einer Produktion – meist erschöpft. Einerseits wurde es bisher schlichtweg versäumt, eine Vereinbarung zwischen Sender und Bür- gerfunk zu treffen, dass Bürgerfunkproduktionen bereits im Lokalradio- programm angetrailert werden. Andererseits ist das Verhältnis zum Lokal- 101 radio oftmals nicht zum Besten bestellt (Zitate von Chefredakteuren: „Das Lokalradio hat kein Interesse daran, ein schlechtes Produkt auch noch zu be- werben.“ „Wenn es denn Inhalte gäbe, könnte man sie auch antrailern.“).m • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Rekrutierung neuer Mitarbeiter oder Gruppen findet eher informell und nebenbei statt, d. h. vielfach über Mund- propaganda etc. Teilweise besteht bei manchen (großen) Radiowerkstätten auch gar kein Bedürfnis nach Rekrutierung weiterer Gruppen, da eine aus- reichende Anzahl vorhanden und das Sendeplatzkontingent ohnehin aus- geschöpft ist. • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Kooperation mit der lokalen Presse und entsprechender Platzierung von Vorankündigungen bzw. Abdruck des Sende- schemas wird vielfach verhindert durch eine klare Verweigerung bzw. Ab- lehnung durch die Presse aufgrund von Konkurrenzdenken. Der Bürgerfunk wird auch innerhalb des Lokalradios als Konkurrent erlebt, so dass eine konstruktive Pressearbeit zum Scheitern verurteilt ist, da der dahinter stehende Presseverlag vielfach mit einem bis zu 75-prozentigen Anteil an dem Lokalsender beteiligt ist. • Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Bewusstseinsverankerung bei der Bevöl- kerung ist ein grundsätzliches Problem. Zum einen müssen sich Bürger- funker, wenn sie „ins Feld gehen“, permanent erklären und rechtfertigen. Sie werden vorwiegend dem kommerziellen Lokalradio direkt zugeordnet, manchmal sogar dem öffentlich-rechtlichen WDR. Zum anderen ist in der Bevölkerung äußerst wenig bekannt, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, selber Bürgerfunk zu machen. Vielfach wird keine direkte Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressemitteilun- gen, Flyern, Aufklebern etc. betrieben, es wird vielmehr der Weg der Mund- zu-Mund-Propaganda eingeschlagen. Einzelne Gruppen haben schließlich E-Mail-Verteiler ins Leben gerufen. Auf diesem Wege wird der Freundes- und Bekanntenkreis über Sendetermine informiert. Das Feedback auf die Sendun- gen läuft ebenfalls über diesen Kanal. Die Einbindung bzw. Vernetzung der Bürgerfunkgruppe in das soziale und kulturelle Umfeld des Verbreitungsgebietes bzw. der Kommune wird lediglich von 22 Prozent der Bürgerfunkgruppen als „stark“ bezeichnet. Fast 29 Prozent beurteilen diese Einbindung als „schwach“ und 50 Prozent als „mittel“. Dass das soziokulturelle Umfeld das zentrale Bezugsfeld der Bürgerfunkgruppen ist, ist unstrittig, zumal sich aus diesem Feld die thematischen Schwerpunkte speisen; dies wird im folgenden Kapitel noch mal eindrücklich untermauert. Bei den lokalen Kooperationspartnern rangieren mit 32 Prozent an erster Stelle die Vereine und Verbände, an zweiter Stelle die kommunalen Ämter mit 14 Prozent. Letztere werden von den Bürgerfunkern jedoch weniger als wich- tige Informationsquelle gesehen, da das offizielle Netzwerk der Verlautbarungen 102 eher kritisch beurteilt wird. Der Bürgerfunk habe vielmehr die Funktion, dem in den Medien unterrepräsentierten Bürger ein Forum und Sprachrohr zu bieten. Nennenswert sind noch mit 10 Prozent die Kirchen und mit 7 Prozent Schulen. 5.3.3 Thematische Schwerpunkte und publizistische Zielsetzungen Im vorliegenden Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob die Bürgerfunk- gruppen ein klar konturiertes Profil haben, dass sich über inhaltlich-thematische Schwerpunkte oder publizistische Zielsetzungen festmachen lässt. Von den befragten Bürgerfunkgruppen geben 70 Prozent an, dass ihre Produktion auf einen inhaltlich-thematischen Schwerpunkt fokussiert ist. Die restlichen 30 Pro- zent verneinen hingegen eine solche Schwerpunktsetzung. Bei den Schwer- punkten rangiert an erster Stelle das Themenfeld „Kultur“ (31 Prozent), gefolgt von „Soziales Leben“ mit 27 Prozent. Dies deckt sich mit der Programm- analyse, die für beide Themenfelder im informativen Wort hohe Anteile ergibt. An dritter und vierter Stelle stehen Kirche/Religion (9,5 Prozent) und Sport (6 Prozent). Das bereits in der Programmanalyse festgestellte schwache Inte- resse an Politik zeigt sich auch bei der Gruppenbefragung. Hier sind es unter zwei Prozent, die Politik als ihr Schwerpunktthema benennen. Die große Rest- kategorie „Verschiedenes“ verweist auf die zahlreichen Special-Interest-Grup- pen (Vereine), die hier jeweils ihr Spezialthema nennen. 103 Politik 1,6% Kultur 31,0% Soziales Leben 27,0% Kirche/Religion 9,5% Sport 5,6% Verschiedenes 25,4% Basis: 143 Befragte der Bürgerfungruppen-Befragung, Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-15: Themenschwerpunkte der Bürgerfunkgruppen Der Anteil der Bürgerfunkgruppen mit einer programmlichen Orientierung auf eine bestimmte Zielgruppe beträgt 41 Prozent. Als Zielgruppe dominieren hierbei mit über 30 Prozent der Nennungen Jugendliche bzw. junge Erwach- sene. Hier zeigt sich eine deutliche Korrelation zur festgestellten soziodemo- graphischen Struktur der Bürgerfunker mit ihrem überproportional hohen Anteil an Jugendlichen. In dieser Deutlichkeit lässt sich die Beziehung zwischen einer Merkmalsausprägung in der Individualbefragung und der zielgruppen- spezifischen Ausrichtung der Bürgerfunkgruppen für kein anderes Merkmal feststellen. Mit anderen Worten: etliche Bürgerfunksendungen beinhalten ein von Jugendlichen für Jugendliche produziertes Programm. Dies verweist bereits auf die wichtige Jugendarbeit, die in einigen Radiowerkstätten geleistet wird (s. u.). Weitere explizit genannte Zielgruppen sind Senioren, Frauen, aber auch Randgruppen wie z. B. Migranten. Zusammengefasst richten sich 17 Prozent der zielgruppenorientierten Bürgerfunkgruppen auf diese Zielgruppen. Dezidiert als Zielgruppe genannt wurden mit 14 Prozent auch „Musikinteressierte“. Deutliche Konturen gewinnt eine Bürgerfunkgruppe durch die Kombination von thematisch-inhaltlicher Schwerpunktsetzung und einem Zielgruppenkon- zept: Z. B. behandelt eine Bürgerfunkgruppe inhaltlich Themen rund um die Lebenswirklichkeit älterer Menschen und hat gleichzeitig die Senioren als klare Zielgruppe im Fokus. 8 Diese Kombination einer thematisch-inhaltlichen Schwerpunktsetzung ge- koppelt mit einem Zielgruppenkonzept haben 36 Prozent der Bürgerfunk- gruppen. Eine inhaltlich-thematische Schwerpunktsetzung und/oder eine Zielgruppen- konzeption lenkt die Ausrichtung der Produktion einzelner Bürgerfunkgruppen stark in eine bestimmte Richtung bzw. „bindet“ die Bürgerfunker an ein spe- zifisches Themenfeld. Etwas anderes sind die „publizistischen Ziele bzw. redaktionellen Konzepte (Leitbilder, Zielsetzungen, Beweggründe, Absichten)“ der Bürgerfunkgruppen, die ebenfalls abgefragt wurden. 81 Prozent der Befrag- ten gaben an, solche publizistischen Ziele zu verfolgen. Auf die offene Frage nach diesen Zielen nannten hiervon 47 Prozent „Information/Aufklärung/ Interesse wecken“ als Konzeption. Wenn man die knapp 20 Prozent der Bür- gerfunkgruppen ohne publizistische Zielsetzung rechnerisch berücksichtigt, dann sind es rund 43 Prozent aller Bürgerfunkgruppen, die eine auf allgemeine Informationsvermittlung zielende publizistische Ausrichtung verfolgen. Nicht ausgeschlossen ist hierbei, dass sich diese Informationsvermittlung primär an einzelne Zielgruppen richtet. Demgegenüber richtet sich das publizistische Ziel von 22 Prozent aller Bürgerfunkgruppen eher auf Informationsvermittlung zu verschiedenen Special-Interest-Themen. 104 5.3.4 Typen von Bürgerfunkgruppen Ähnlich wie bei den Bürgerfunkern als Person wird nachfolgend auch für die Bürgerfunkgruppen eine Typenbildung vorgenommen. Methodisch handelt es sich auch hier um eine Clusteranalyse, in der verschiedene Merkmalsausprä- gungen zusammengefasst werden: Dies sind die inhaltlich-thematische Schwer- punktsetzung, die letzten fünf von der Bürgerfunkgruppe produzierten Sen- dungstitel, die Zielgruppenkonzeption und publizistische Zielsetzung. Der erste Befund dieser Clusteranalyse ist darin zu sehen, dass 40 Prozent aller untersuchten Bürgerfunkgruppen sich einer dezidierten Festlegung ent- ziehen. Diese Bürgerfunkgruppen haben wir als Radiomacher bezeichnet. Das Kernziel der Gruppe ist die Produktion von Sendungen und Beiträgen für den Hörfunk, ohne dass sich hiermit eine „extreme“ Fokussierung auf ein Thema, eine Zielgruppe und ein hierauf bezogenes publizistisches Konzept erkennen lässt. Das heißt nicht, dass hierunter subsumierte Gruppen keinen thematisch- inhaltlichen Schwerpunkt angegeben hätten. Aber in der Kombination aller Merkmale, also inklusive der tatsächlich realisierten Sendungen, reichen die Merkmalskombinationen nicht für eine signifikante andere Typenbildung aus. In solchen Gruppen finden sich sicherlich Bürgerfunker mit unterschiedlichen intrinsischen Motiven wieder. Gruppenintern dominiert aber kein bestimmtes Kernmotiv. Den zweitstärksten Typus bilden die Themenorientierten mit einem Anteil von 33 Prozent. Diese Gruppen produzieren ausschließlich Beiträge zu Special- Interest-Themen (Karneval, Tiere, Jagd etc.) oder für eine deutlich ange- sprochene Zielgruppe wie Senioren, Frauen, Schüler. Hierin enthalten sind auch sozial Engagierte und christlich orientierte Bürgerfunkgruppen. Zentrales Merk- mal dieser Gruppen ist ihre klare Ausrichtung auf ein spezifisches Themenfeld oder eine klar umrissene Zielgruppe. In diesen Gruppen finden sich als Bürger- funkertypus primär die „Vereinsaktivisten“, aber auch „Partizipationsorientierte“. Den dritten Typus bilden die Informationsvermittler mit 15 Prozent. Dies sind Bürgerfunkgruppen, die sich in ihrer Produktion eindeutig auf das infor- mierende Wort richten, mit ihrer Produktion aber keine singuläre Zielgruppe ansprechen wollen. Das publizistische Konzept dieser Gruppen lautet schlicht Typ Anteil der Gruppen (ca.) Radiomacher 40 % Themenorientierte 33 % Informationsvermittler 15 % Musikorientierte 10 % 105 Tabelle 5-2: Typisierung der Bürgerfunkgruppen Basis: 144 Befragte der Bürgerfunkgruppen-Befragung „Informationsvermittlung“, ohne dies stark auf ein Themenfeld zu fokussieren. Mitglieder solcher Gruppen sind zum Großteil die „partizipationsorientierten“ Bürgerfunker. Den in der Rangfolge letzten Typus bilden die Musikorientierten mit 10 Pro- zent. Dies sind Bürgerfunkgruppen, die ihre Produktion weitgehend auf Musik- magazine ausrichten und als inhaltlichen Schwerpunkt Musik angeben, ggf. bei Zielgruppenorientierung „Musikinteressierte“ nennen und kein publizisti- sches Konzept verfolgen (ggf. wird hier Unterhaltung genannt). Diese Gruppen sind die „Heimat“ der Bürgerfunker mit der intrinsischen Motivation „Musik- enthusiasmus“, teilweise finden sich hier auch die „Berufseinsteiger“. Nachfolgend werden die hier skizzierten Typen von Bürgerfunkgruppen anhand von Fallbeispielen verdeutlicht. Radiomacher „Zwischen Weser und Diemel“ (Bürgerradio Beverungen, Höxter/Paderborn) ist ein regelmäßiges Mischmagazin, das jeden Freitag ausgestrahlt wird. In der Anmutung ist dieses Magazin sehr stark orientiert an kommerziellem Radio (ein Produzent nennt „Hit-Radio Antenne“ als Vorbild). Dementsprechend klingt das Musikformat, die Regiemoderation besteht überwiegend aus Stations- und Zeit- ansagen, Jingles werden eingespielt und fragmentieren das Programm, Veran- staltungshinweise sind musikunterlegt, das Sprechertempo ist schnell und artifi- ziell. Die eingespielten Beiträge sind eher unpolitisch (z. B. Passantenbefragung zu aktuellen Modetrends) und orientieren sich ebenfalls an dem Wortformat kommerzieller Radiokollegen (Dauer 1:30 Minuten). Die Beiträge der Sendung werden vorproduziert; die Sendung selbst wird 1 : 1, also quasi live gefahren, kleine Versprecher werden nicht nachträglich herausgeschnitten. Man orientiert sich vielmehr an professionellem Radiomachen unter Realbedingungen. Die Sendung „Bakelit Radio“ (Tiere im Kulturdschungel, Bielefeld) wird von zwei langjährigen und leitenden Mitarbeitern (u. a. einem „Urgestein“ des Bielefelder Bürgerfunks) produziert. Die Sendung läuft seit mehreren Jahren, hat teilweise schon Kultcharakter bei denjenigen Hörern, die sich für „schräge“ Formen und Themen interessieren. Die beiden (manchmal drei) Produzenten schwadronieren über Themen, die auf der Straße liegen und/oder Bielefelder Lokalkolorit aufweisen. Themenorientierte Das russisch-deutsche Magazin „Dobry Wetscher“54 (LORA, Bonn) wird jeden zweiten Montag von 21–22 Uhr und jeden vierten Freitag von 20:30–21:30 Uhr 106 54 In der Übersetzung: „Guten Abend“. ausgestrahlt. Die Gruppe hat neun Mitglieder, wobei neben überwiegend russischsprachigen Teilnehmern auch einheimische Deutsche dabei sind. Es gibt eine sehr große russischsprachige Community in Bonn und Umgebung. Ziel der Gruppe ist es, historische und kulturelle Berührungspunkte zwischen Deutschland und Russland zu thematisieren. Dabei geht es um historische Personen, Künstler, Schriftsteller, Musiker, die aus Deutschland stammen und in Russland waren und umgekehrt, d. h. interessante Menschen werden vor- gestellt, die eine Verbindung nach Deutschland und Russland haben, die für jedermann interessant sind. Als journalistische Darstellungsformen kommen Interviews, Feature und Hörspiele (professionelle Regie) zum Einsatz. Es werden meistens Interviews mit russisch sprechenden Personen geführt, die hier in Deutschland bereits Fuß gefasst haben, um Vorbildfunktion für andere Russischstämmige zu sein.55 Man ist bestrebt, in gewisser Weise Integrations- arbeit zu leisten, die Stimmung bei den Menschen zu verbessern, Leute ein- zuladen, sie zur Mitarbeit beim Radio zu gewinnen. Die Sendungen sind zweisprachig angelegt: 3 Minuten russisch, 3 Minuten deutsch. Thematische Schwerpunkte waren bisher: Führung im Kunstmuseum mit älteren Menschen, Tutanchamun-Ausstellung, russischsprachiger Führer; Wassiliy Kandinsky und Gabriele Münter; Heinrich Vogeler (1943 gestorben in Russland, Grab und Denkmal in Kasachstan); Ernst Barlach. Verschiedene Sendungen wurden be- reits für den Unterricht an Schulen in Russland eingesetzt. Von den Sendungen werden Kopien auf CD hergestellt und auf Nachfrage hin auch vertrieben.56m „Nord-Süd-Blick“ (Medienforum Duisburg) ist eine entwicklungspolitische Sendung, die es seit 1998 gibt. Früher gab es einen sporadischen Senderhyth- mus, zwischenzeitlich wurde daraus ein fester Sendeplatz. Die Sendung wird sechs- bis achtmal pro Jahr ausgestrahlt, d. h. jeden zweiten Monat. Produziert wird sie von ein oder zwei Personen. Ihr Ziel ist es, interkulturelle, entwick- lungspolitische, teilweise umweltpolitische Themen in Duisburg zu verankern und publik zu machen. In Duisburg gibt es 40–50 Dritte-Welt-Initiativen, deren Arbeit vorgestellt werden soll (politische Kampagnen mit Lokalbezug, entspre- chende Schulprojekte, spezielle Aktionen in Duisburg). Die Sendung ist ein Sprachrohr für alle Dritte-Welt-Gruppen. An Themen mangelt es nicht, aber ein Problem ist, willige Studiogäste zu finden, die in die Sendung kommen. Hinter- grund ist der Zeitmangel der Aktiven sowie das geringe Zutrauen der Gruppen bzw. Einzelpersonen, vor dem Mikrophon zu sprechen. Wenn die Gruppen nicht bereit sind ins Studio zu kommen, bemüht sich die Bürgerfunkgruppe, deren Themen mit aufzugreifen, vorzustellen und in die Sendung einzubringen. 107 55 Viele russisch sprechende Personen leiden hier in Deutschland an Depressionen, sprechen schlecht deutsch, haben weder Arbeit noch eine andere sinnvolle Beschäftigung. 56 Diese Praxis des CD-Vertriebs von Programmmitschnitten bzw. auch nicht ausgestrahlten Produktionen ist ebenfalls bei anderen Bürgerfunkgruppen bzw. Radiowerkstätten üblich. Die Sendung der Seniorengruppe „Studio A“ (GfB, Bielefeld) wird einmal monatlich um 18 Uhr für eine Stunde ausgestrahlt. Die Gruppe hat vier Mit- glieder (existiert seit 2000), vor der Spaltung waren es einmal acht Personen. (In 2001 war der Kooperationspartner von „Studio A“ der „AWO Radio-Klub Bielefeld“.) Die Gruppensprecherin fand Zugang zum Bürgerfunk über eine Zeitungsannonce, als eine Bürgerfunkgruppe aufgebaut werden sollte. Sie ist von Anfang an dabei. Persönliche Motivation waren Lernen, Kontakt mit Menschen, allgemein im Alter fit bleiben sowie das Ehrenamt. Die Themen- findung speist sich ganz allgemein über den Wissensdurst. Die Mitarbeiterin stellt schriftliche Anfragen zu allen möglichen wissenswerten Themen und setzt diese dann mit den anderen Gruppenmitgliedern redaktionell um. Wichtig für die aktuelle Arbeit ist die gründliche Recherche; die Sendung ist ansonsten „zeitlos aktuell“. Informationsvermittler Das „Bürgerfunk-Magazin“ (Medienforum Duisburg) wird jeden zweiten Sams- tag im Monat abends eine Stunde ausgestrahlt. Die Gruppe hat derzeit drei Mitglieder (eine Bürgerfunkerin ist bereits seit 1990 dabei). Pro Magazinsen- dung werden vier bis sechs Themen vorbereitet, u. a. ein zweimal fünfminütiges Studiogespräch. Hier werden auch Beiträge von Gruppen untergebracht, die keine komplette Sendung bestreiten können (z. B. „Senioren auf Draht“). Die Themenauswahl hat meist Lokalbezug und ist neigungsabhängig, u. a. gibt es auch Buchbesprechungen, Reiseberichte (mit landeskundlichem Hintergrund), Glossen (bei persönlichen Ärgererlebnissen). Themen des Magazins waren z. B.: Hospizbewegung, Ballonfahrt, 50er Jahre, Wohnen im Alter, private Verschuldung, Aberglauben, Zahnarzt-Gesetz, Bahnhofsmission. Musikorientierte „Talentrevue“ ist die Sendung des Vereins „Auftakt e. V.“ (Tiere im Kultur- dschungel, Bielefeld), in der regionale bzw. lokale Musikschaffende vorgestellt werden. Die Sendung wird von einer Mitarbeiterin gestaltet (ein häufiger zu beobachtendes Phänomen, dass Musiksendungen vielfach von einzelnen Bürgerfunkern produziert werden). Zweimal im Monat wird die „Talentrevue“ ausgestrahlt, d. h. alle 14 Tage eine halbe Stunde. „Sweet Beat Radio Show“ (BI Bürgerwache, Bielefeld) ist eine musik- redaktionelle Sendung, die einmal im Monat, freitags um 20 Uhr ausgestrahlt wird. Die Produzentengruppe existiert seit dem Jahr 2000. Anfangs als Reserve gedacht, hat sie sich jetzt als Gruppe mit festem Sendeplatz etabliert und wird momentan von zwei Personen erstellt. Die Sendung versteht sich als Subkultur- Radio, außerhalb des Mainstreams. Ihr Ziel ist, Interessierten Musik nahe zu 108 bringen, Neuvorstellungen von Alben und Bands. Verbunden ist damit auch eine inhaltliche Auseinandersetzung, z. B. ein größerer Beitrag über die Ent- stehungsgeschichte des Soul-Labels Motown oder Verbindungen herzustellen zum politischen Hintergrund der 60er Jahre. 5.4 Die Radiowerkstätten 5.4.1 Einleitung Die Bürgerfunkproduktionsstätten – kurz Radiowerkstätten genannt – bilden das Rückgrat, für eine an professionellen Hörfunkstandards ausgerichtete Pro- grammproduktion. Dieser technisch-organisatorische „Backbone“ ersetzt in NRW diejenigen Einrichtungen, die in anderen Bundesländern als Offene Kanäle-Hörfunk erscheinen. Ihre wesentliche Aufgabe besteht in der techni- schen, organisatorischen und redaktionellen Produktionshilfe für die Bürger- funkgruppen. Ohne das Equipment, die Räume und das Personal der Radio- werkstätten wäre die Produktion von Hörfunkbeiträgen für radiojournalistische Laien, wie es die Bürgerfunker sind, kaum möglich. Um als anerkannte Radiowerkstatt in NRW zu gelten, sind einige Mindest- standards die Voraussetzung. Die LfM prüft anhand ihrer Satzung (siehe Kap. 2.3), ob diese Voraussetzungen gegeben sind und erteilt dann ggf. die Anerkennung. Die technischen Bedingungen sind dabei so beschaffen, dass die Ausstattung der Radiowerkstätten eine professionelle Produktion ermöglicht.m Nachfolgend wird die grundlegende Topologie der Landschaft der Radio- werkstätten in NRW nachgezeichnet und hierbei folgende Bereiche in den Blick genommen: • Infrastruktur und Produktionspraxis • Thematisch-inhaltliche Ausrichtung • Organisatorische Einbindung • Außenbeziehungen • Typenbildung 5.4.2 Infrastruktur und Produktionspraxis Bei der technischen Grundausstattung sorgen die Vorgaben der LfM für eine gewisse einheitliche Mindestausstattung, wobei an etlichen Standorten darüber hinausgehendes Equipment vorhanden ist.57 Ein wichtiger Parameter für die 109 57 Viele Radiowerkstätten betonen, dass sie die technischen Standards bereits umgesetzt hatten, als die LfM die Umsetzung neuer Vorgaben einforderte. Leistungsfähigkeit ist ferner die räumliche und personelle Ausstattung der Radiowerkstätten. 110 bis 25m² 10,1% 26m² bis 50m² 37,6% 51m² bis 75m² 30,3% 76m² bis 100m² 12,8% über 100m² 9,2% Basis: 109 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung 1 Raum 1,7% 2 Räume 30,4% 3 Räume 34,8% 4 Räume 17,4% 5 und mehr Räume 15,7% Basis: 115 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-16: Raumausstattung der Radiowerkstätten Abbildung 5-17: Flächenausstattung der Radiowerkstätten Die Raum- und Flächenausstattung der Radiowerkstätten ist kein Indikator für den Umfang und die Qualität ihrer Leistungen. So gibt es Radiowerkstätten, die ihr Domizil z. B. in umgebauten Garagen, Kellerräumen, Küchen, Laden- lokalen oder Privatwohnungen haben, deren Produktionsleistung anderen Radiowerkstätten mit professionellem Erscheinungsbild jedoch in nichts nach- stehen. Bei der personellen Ausstattung der Radiowerkstätten sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Personen, die haupt- oder nebenberuflich bzw. gegen Honorar tätig sind und Ehrenamtliche. Hier zeigen die Ergebnisse, dass die ehren- amtliche Tätigkeit in den Radiowerkstätten eine große Rolle spielt. Fast 24 Pro- zent aller Radiowerkstätten haben überhaupt kein gegen Entgelt arbeitendes Personal. Andererseits sind in über 45 Prozent der Radiowerkstätten zwei bis fünf entlohnte Mitarbeiter vorhanden. Wie viel Prozent des gesamten Arbeits- aufwandes in den Radiowerkstätten von Ehrenamtlichen ausgeübt wird, ist ebenfalls erfragt worden. Hier zeigt sich, dass in knapp einem Drittel aller Radiowerkstätten über 75 Prozent der anfallenden Arbeiten von Ehrenamtlichen erbracht werden. Bürgerfunkgruppen und die „Produktionshelfer“ der Radio- werkstätten sind häufig beiderseits von einem ehrenamtlichen Engagement bestimmt. Hierin ist ein deutlicher Unterschied zum Konstruktionsprinzip insti- tutionalisierter Offener Kanäle-Hörfunk in anderen Bundesländern zu sehen. 111 1 bis 8 14,2% 9 bis 12 26,5% 13 bis 18 31,0% 19 bis 24 21,2% 25 bis 30 7,1% Basis: 113 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-18: Durchschnittliche Studioauslastung der Radiowerkstätten – Tage pro Monat In der Regel ist es dort so, dass die Produktionshilfe von den hauptamtlichen Mitarbeitern der Offenen Kanäle als „Serviceleistung“ für die Nutzer der Offenen Kanäle erbracht wird. Im System des Bürgerfunks in NRW wird hingegen auch ein erheblicher Teil des technischen und redaktionellen Supports ehrenamtlich erbracht. Hierdurch kommt es nicht selten zu einer Funktionsvermischung bzw. Rollenidentität. Man ist Bürgerfunker und „Betreiber“ der Radiowerkstatt zugleich, was nicht immer ganz unproblematisch ist. Solange die Gruppen- betreuer der Radiowerkstatt die Bürgerfunkgruppen lediglich unterstützen im zur Verfügung stellen der technischen Infrastruktur sowie des Know-how bei der Produktion, erfüllen sie ihre originäre Aufgabe. In manchen Fällen kommt es allerdings zu einer Funktionsverschränkung, nämlich dann, wenn das „Per- sonal“ der Radiowerkstatt gleichzeitig vor dem Mikrophon sitzt und inhaltlich (federführend) an der Produktion mitwirkt. Als Beobachtungen einer ent- sprechenden Produktionspraxis bei verschiedenen Radiowerkstätten sind zum einen zu nennen der Leiter der Radiowerkstatt FARa in Aachen, der regelmäßig Interviews führt in der Live-Sendung „Talk am Donnerstag“; zum anderen produziert der Leiter vom Bürgerradio Beverungen als „Selbstfahrer“58 regel- mäßig Ausgaben des Magazins „Zwischen Weser und Diemel“; und schließlich moderiert der Leiter von Sender RIO in Duisburg gleich mehrere Magazine bzw. Sendungen, so dass sich bei der Hörerschaft der Eindruck aufdrängt, Sender RIO sei personenidentisch mit dem Leiter. Im Rahmen der Beobach- tung möglicher Funktionsverschränkungen konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass Hauptamtliche bzw. Leiter von Radiowerkstätten mit Trägerschaft (Kirche, VHS, Gewerkschaft) sich aktiv als Bürgerfunker betätigt hätten. 112 58 Als „Selbstfahrer“ werden multifunktionale Mitarbeiter des Hörfunks bezeichnet, die eine Sendung moderieren, die Musikauswahl treffen und gleichzeitig die technische Abwicklung vollziehen, d. h. alle Beiträge, Jingles etc. vom Band einspielen, aussteuern, abmischen etc., so dass am Ende die sendefertige Produktion steht. 113 keine 23,9% 1 17,4% 2 23,9% 3 bis 5 22,0% 6 bis 10 11,0% 11 und mehr 1,8% Basis: 109 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-19: Personalausstattung der Radiowerkstätten mit Mitarbeitern gegen Entgelt keine 20,9% 1 11,8% 2 10,0% 3 10,0% 4 bis 6 22,7% 7 bis 10 14,5% 11 bis 20 5,5% 21 und mehr 4,5% Basis: 110 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-20: Anzahl von Ehrenamtlichen in ihrer Verteilung auf Radiowerkstätten Für das Verhältnis zwischen entlohnten und ehrenamtlichen Mitarbeitern ergibt sich als Modalwert, also als häufigste vorkommende Kombination, ein bis zwei entlohnte und drei bis fünf ehrenamtliche Personen. Betrachtet man die Radiowerkstätten unter dem Aspekt der von ihnen be- treuten Bürgerfunkgruppen, zeigt sich ein breites Spektrum. Die Mehrzahl der Radiowerkstätten betreut sowohl regelmäßig als auch sporadisch produzierende Gruppen. Es gibt vereinzelt jedoch Radiowerkstätten, die entweder nur regel- mäßige oder nur sporadische Bürgerfunkgruppen haben. Auch die Anzahl der betreuten Bürgerfunkgruppen streut erheblich. Über die Hälfte der Radio- werkstätten kümmert sich um bis zu fünf, fast 30 Prozent um bis zu zehn regelmäßige Bürgerfunkgruppen. Bei Radiowerkstätten mit sehr vielen Bürger- funkgruppen ist der Anteil der sporadischen Gruppen meist deutlich höher als derjenige der regelmäßig Produzierenden. 114 18,2 34,5 13,6 2,7 30,9 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Keine ehrenamtliche Arbeit Anteil von 1 bis 25 Prozent Anteil von 26 bis 50 Prozent Anteil von 51 bis 75 Prozent Anteil von 76 und mehr Prozent Basis: 110 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-21: Anteile des Arbeitsumfangs der Ehrenamtlichen in Prozent des gesamten Arbeitsaufwandes 115 1 bis 5 40,4% 6 bis 10 26,0% 11 bis 20 16,4% 21 bis 40 12,5%über 40 4,8% Basis: 104 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung 1 bis 5 50,9% 6 bis 10 29,4% 11 bis 20 13,4%21 bis 40 6,3% Basis: 112 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-22: Anzahl der regelmäßig produzierenden Bürgerfunkgruppen pro Radio- werkstatt im Jahr 2003 Abbildung 5-23: Anzahl der sporadisch produzierenden Bürgerfunkgruppen pro Radiowerk- statt im Jahr 2003 In Relation zur Anzahl der Bürgerfunkgruppen steht der Output der einzel- nen Radiowerkstatt in Sendeminuten: Je größer die Zahl der betreuten Gruppen, desto höher ist in der Regel auch das Programmvolumen. Auch hier existiert ein entsprechend breites Spektrum von unter einer Stunde pro Monat bis zu 40 Stunden pro Radiowerkstatt. Die Organisationsform von Radiowerkstätten ist unterschiedlich: Einerseits wird das Konzept „Vielfalt durch Bürgerfunkgruppen“ umgesetzt, d. h. das Spektrum verschiedener gesellschaftlicher Gruppen kommt zum Tragen, ande- rerseits das Konzept des Redaktionsteams. Im letzteren Fall werden zu be- stimmten Themen immer wieder neue Gruppenkonstellationen generiert. Von 150 Radiowerkstätten arbeiten 11 nach dem Konzept der Redaktions- teams.59 Vier dieser Redaktionsteams kommen aus dem Verbreitungsgebiet Köln, wo mit neun die meisten Radiowerkstätten pro Verbreitungsgebiet an- gesiedelt sind und eine bunte Vielfalt an Themen anzutreffen ist. In Köln herrscht auch ein auffällig gutes Verhältnis zwischen dem Lokalradio und dem Bürgerfunk. Ebenfalls zu beobachten ist eine gute Selbstorganisation der Radio- werkstätten, die sich in Köln zur ARGE zusammengeschlossen haben. Ein Beispiel für diese erfolgreiche Kooperation sind die sog. Themenwochen: Alle Radiowerkstätten verständigen sich einmal im Jahr auf eine themenspezifische Woche, die dann in dem formatgetreuen Magazin „Rheintime“ täglich von 19–20 Uhr umgesetzt wird. Jede Radiowerkstatt trägt einen spezifischen thema- tischen Aspekt zu diesem Gemeinschaftsprojekt bei. Inhaltliche Beispiele hier- für sind die Vorstellung einzelner Kölner Stadtteile sowie „Trauer, Hospiz, Sterbebegleitung“. Auf der Ebene der Trägerschaft fällt am Standort Köln auf, dass sich vier dieser Radiowerkstätten dem katholischen Einzugsbereich zuordnen lassen und zwei weitere aus dem kirchlichen Bereich kommen. 116 59 Katholisches Bildungswerk Bonn, AG Vorgebirgsstudio Merten in (Bonn), FFFZ Medienhaus Düsseldorf, Falken-Studio Essen, Bürgerfunkstudio Welle West (Heinsberg), Katholisches Bildungswerk Köln, Studio Eck (Köln), Bild und Ton Colonia (Köln), Föv. Lokaler Rundfunk Köln, Katholische Familienbildungsstätte Leverkusen, Katholisches Bildungswerk Wuppertal. Die Arbeitsaufgaben einer Radiowerkstatt umfassen ein großes Bündel von Leistungen, die unterschiedliche Anteile am Gesamtaufwand der Radiowerk- stätten ausmachen. Die Betreuung der Beitragsproduktion umfasst dabei nur etwas über die Hälfte (55 Prozent) des Gesamtaufwandes, den eine Radiowerk- statt betreiben muss. An zweiter Stelle rangiert mit 17 Prozent die Qualifizie- rung der Produktionsgruppen und bereits an dritter Stelle stehen Verwaltungs- arbeiten (14 Prozent). Der Verwaltungsaufwand wird von den Radiowerkstätten insgesamt als zu hoch eingeschätzt. Für die Rekrutierung neuer Produzenten, die Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit sowie Vernetzungsaktivitäten ver- bleibt insgesamt wenig Zeit. Neben ihrer Kernaufgabe erfüllen etliche Radiowerkstätten einen Zusatz- nutzen. So gibt es verschiedene Projekte mit sozialpädagogischer Ausrichtung, die von den Radiowerkstätten durchgeführt werden. Hier wird gesellschafts- politisch wichtige integrative Arbeit geleistet. Hierfür nur ein Beispiel aus der Radiowerkstatt LORA in Bonn und ihrem Projekt „Schwererziehbare“. Die destruktive nihilistische Lebenshaltung der schwererziehbaren Jugendlichen wurde mittels eines Radioprojekts in eine positive, konstruktive, verantwor- tungsvolle Mit- und Zusammenarbeit transformiert. Dieses sozialpädagogische Engagement der Radiowerkstätten vor Ort als Teil der Vernetzungstätigkeit ist quasi „verdeckte Arbeit“. 117 bis 4 24,4% 5 bis 8 28,5% 9 bis 12 16,0% 13 bis 16 5,9% 17 bis 24 11,8% 25 bis 40 7,6%41 und mehr 5,9% Basis: 119 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-24: Sendevolumen der Radiowerkstätten in Stunden pro Monat Der Anteil an Qualifizierungsmaßnahmen, den die einzelnen Radiowerk- stätten pro Jahr anbieten, ist recht unterschiedlich. Bis zu zwei Qualifizierungs- maßnahmen pro Jahr bieten rund 32 Prozent an, zwischen drei bis fünf Maß- nahmen ebenfalls 32 Prozent.60 Eine Qualifizierung der Bürgerfunker ist nahezu durchweg notwendig, da selten das erforderliche technische und journalistische Vorwissen vorhanden ist. Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Radiowerkstätten meist nicht regelmäßig oder zu festen Terminen angeboten, da nicht immer gewährleistet ist, ob das Angebot auch entsprechend genutzt wird, so dass Kurse mangels Nachfrage gar nicht zustande kommen. Qualifizierungen werden deshalb vor- wiegend situationsgebunden bei der konkreten Radioarbeit oder im jeweiligen Projekt vorgenommen, d. h. wenn eine Person bzw. eine Gruppe sich eines Themas annimmt, findet eine begleitende Qualifizierung statt (Technik, Recher- che, Vermittlung der Beitragsformen, Sprechertraining etc.). Darüber hinaus wird die Schulung in vielen Fällen auf die persönlichen Vorlieben (Wunsch, Begabung und Fähigkeiten) zugeschnitten, d. h. nicht alle Bürgerfunker müssen beispielsweise eine Technikeinführung absolvieren oder eine Sprecherschu- lung vornehmen. Dennoch gibt es einzelne Radiowerkstätten, die Wert darauf legen, dass eine umfassende Qualifizierung stattfindet, sowohl im Hinblick auf eine ganzheitliche Ausbildung im Bürgerfunkbetrieb als auch für eine 118 60 An dieser Stelle ist jedoch keine Aussage darüber getroffen, welchen zeitlichen Umfang diese Maßnahmen jeweils hatten, wie viele Teilnehmer daran teilgenommen haben, welche Inhalte vermittelt wurden etc. 7,1% 9,1% 13,8% 16,9% 54,8% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Lobbyarbeit, Mitarbeit in Verbänden auf lokaler und regionaler Ebene etc. Rekrutierung neuer Produktionsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit Verwaltung, Büro, Statistik, Abrechnung etc. Qualifizierung der Produktionsgruppen Beitragsproduktion, Mitarbeit, Beratung etc. Basis: 117 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-25: Umfang der Arbeitsaufgaben der Radiowerkstätten und ihr Anteil am Gesamtaufwand mögliche berufliche Perspektive.61 Bei einmaligen oder seltenen Produktionen (z. B. von NGOs oder Vereinen) übernehmen die Mitarbeiter der Radiowerkstatt diese Funktionen, da sich eine gesonderte Schulung nicht lohnt.62 Die Lokalsender haben schließlich auch ein Eigeninteresse – zur Qualitäts- sicherung des Programms bzw. zur Verringerung des Bruches zwischen Lokal- radio- und Bürgerfunkprogramm – und beteiligen sich an Weiterbildungs- maßnahmen für die Bürgerfunker mit Redakteuren aus dem eigenen Haus. Eine erwähnenswerte Form kontinuierlicher Qualifizierungsmaßnahmen besteht im sog. Aircheck. In einigen Radiowerkstätten werden die Produk- tionen durch qualifizierte Mitarbeiter der Radiowerkstatt abgehört und über 119 61 Dass die Qualifizierung im Bürgerfunkbereich von öffentlich-rechtlichen und privaten Hörfunk-, aber auch Fernsehsendern geschätzt wird, belegen zahlreiche Abwerbungen bzw. berufliche Biographien, über die die Mitarbeiter der Radiowerkstätten zu berichten wissen. Danach kann im Grunde jede Radiowerkstatt darauf verweisen, dass aus ihren Reihen Mitarbeiter im Lokalradio, bei der Lokalpresse, im WDR oder beim Musik- sender VIVA gelandet sind. Welch teilweise wichtige Funktion der Bürgerfunk damit für die Ausbildung von Journalisten hat, wird an anderer Stelle thematisiert (siehe „Berufseinsteiger“). 62 Aufgrund des ohnehin hohen ehrenamtlichen Engagements haben diese Personen keine Zeit für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, die zudem nicht lohnen, da der Radioauftritt zu selten stattfindet. Das Erlernte muss jedoch im Tagesgeschäft immer wieder geübt bzw. praktiziert werden, um eine effiziente und be- friedigende Bürgerfunkarbeit zu gewährleisten. Diese Gruppen werden deshalb auch vergleichsweise intensiv von Mitarbeitern der Radiowerkstatt – Kommunikations- und Produktionshelfer, Gruppenbetreuer – unter- stützt. 1 bis 2 30,3% 3 bis 4 24,8% 5 bis 7 19,3% 8 bis 12 12,8% 13 bis 24 5,5% 25 und mehr 5,5% keine 1,8% Basis: 109 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung Abbildung 5-26: Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen der Radiowerkstätten pro Jahr Qualität bzw. Qualitätsmängel konstruktive Gespräche mit den beteiligten Bür- gerfunkgruppen geführt. Insgesamt haben die Leiter der Radiowerkstätten weitgehend positive Erfah- rungen mit „ihren“ Bürgerfunkgruppen. Danach gefragt, auf wie viel Prozent der Bürgerfunkgruppen in ihrer Einrichtung die folgenden positiven Merkmale zuträfen, wurden die in Abb. 5-27 dargestellten Antworten gegeben. 5.4.3 Thematisch-inhaltliche Ausrichtung Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Funktion der Radiowerkstätten – als Produktionshelfer – nicht mit einer inhaltlich-thematischen Ausrichtung der Radiowerkstatt gekoppelt sein sollte. Die Radiowerkstatt ist – im „Modell“ des Bürgerfunks – neutraler „Dienstleister“. In der Praxis ist dies auch weit- gehend, aber nicht durchgängig der Fall. Rund 65 Prozent der Radiowerkstätten geben an, dass die Produktion ihrer Bürgerfunkgruppen thematisch streut und nicht auf einen inhaltlich-thematischen Schwerpunkt fokussiert. Bei 35 Prozent der Radiowerkstätten sind hingegen die von ihren Bürgerfunkgruppen produ- zierten Hörfunkbeiträge überwiegend in einem bestimmten Themenfeld an- gesiedelt. Mit anderen Worten: 8 In über einem Drittel aller Radiowerkstätten ist das publizistische Interesse der Mehrzahl der Bürgerfunkgruppen gleichgerichtet. 120 67,3% 71,8% 73,2% 75,3% 82,5% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Kontinuität, Ausdauer und Verbindlichkeit der Gruppen ist groß Technische und journalistische Kontrolle ist kaum notwendig Initiative zur Beitragsproduktion geht primär von den Bürgerfunkgruppen aus Qualität der Produktionen entspricht den Erwartungen Vorgaben zur Beitragsproduktion werden eingehalten Basis: 117 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-27: Beurteilung der Bürgerfunkgruppen durch die Radiowerkstätten – Anteile der Bürgerfunkgruppen pro Radiowerkstatt, auf die folgende Aussagen zu- treffen … Ob diese Ausrichtung auf eine „redaktionelle Steuerung“ der Radiowerkstätten zurückgeht oder eher auf Autoselektionsmechanismen der Bürgerfunkgruppen, ist nicht ganz eindeutig zu klären. Vermutlich gibt es hier wechselseitige Be- ziehungen. Im Ergebnis kommt es jedoch in einigen Fällen zu einer klaren Konturierung bzw. Profilbildung, ohne dass jeweils ein explizites Konzept dahinter deutlich wird oder zugrunde liegt. Die Medienwerkstatt Minden- Lübbecke hat beispielsweise – orientiert an „Kinder-, Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit“ – einen expliziten Zielgruppen-Schwerpunkt auf sozial Benach- teiligte und Randgruppen (Lebenshilfe, Behinderte, Gewalttätige). Bei Radio- werkstätten in Trägerschaft (kirchlich oder gewerkschaftlich) liegt eine ent- sprechende Schwerpunktsetzung nahe; diese bewahren sich aber dennoch eine allgemeine Offenheit für alle anderen Gruppen. Die Bürgerfunkgruppen bzw. das Sendekontingent des Vereins Christliches Bürger-Radio in Herford sind beispielsweise nur zu etwa einem Drittel christlich geprägt. Die Schwerpunktsetzungen richten sich zu knapp 30 Prozent auf den Bereich des politisch-gesellschaftlichen Themenfeldes. Dahinter stehen im Einzelfall verschiedene Bereiche wie z. B. Umweltschutz, Gewerkschaft und Wirtschaft. Politik im engeren Sinne macht hierbei einen Anteil von 7 Prozent aus. Nicht genannt wurde Lokalpolitik als eigenständiges Themenfeld. Der Bereich soziales Leben (knapp 25 Prozent) umfasst den Bereich des Karitativen, Lebenshilfe für spezielle Gruppen (wie z. B. Behinderte, Migranten) etc. Weitere nennenswerte Schwerpunktsetzungen sind Kultur (19 Prozent) und Kirche (16 Prozent). 121 ja 35,3% nein 64,7% Soziales Leben 24,6% Kirche 15,9% Politik/ Gesellschaft 29,0% Kultur 18,8% Sonstige 11,6% Basis: 116 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-28: Radiowerkstätten mit thematisch-inhaltlicher Schwerpunktsetzung 8 Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Radiowerkstätten verstehen sich überwiegend als „Dienstleister“, d. h. die Mitarbeiter stehen interessierten Bürgern und Gruppen, die ein inhaltliches Anliegen haben, das sie gerne über den Hörfunk transportieren wollen, mit der technischen Infrastruktur und ihrem Know-how zur Verfügung. Diese Betreuung, Beratung und Be- gleitung kommt allerdings nicht allen Bürgern und Gruppen zugute. Manche Radiowerkstätten haben eine eigene publizistische Intention. Sie prüfen, inwieweit bestimmte Anliegen oder Themen oder Gruppen/Einzelpersonen in das Konzept bzw. das (thematische, persönliche etc.) Portfolio der Radio- werkstatt passen. So werden Interessenten auch schon mal abgewiesen bzw. an eine andere Radiowerkstatt verwiesen. 5.4.4 Organisatorische Einbindung Lediglich 42 Prozent aller Radiowerkstätten sind eigenständige (unabhängige) Institutionen, die zumeist als Verein organisiert sind. Rund 58 Prozent der Radiowerkstätten sind hingegen Einrichtungen einer Trägerorganisation. Be- trachtet man die Organisationen, die hinter den Radiowerkstätten stehen, so ragen zunächst zwei Gruppen heraus: die Kirche und die Volkshochschule. In kirchlicher Trägerschaft befanden sich zum Befragungszeitpunkt 25 Radio- werkstätten (davon 17 katholisch, 3 evangelisch, 5 freikirchlich), 28 sind in der Hand der VHS.63 Hinter der summarisch als „sonstige Institutionen“ bezeichneten Gruppe stehen verschiedene Träger: Kommunale Einrichtungen, Jugendzentren, Medienzentren. Im Binnenverhältnis zwischen der „Abteilung“ Radiowerkstatt und ihrer Trägerorganisation wurden keine nennenswerten Pro- bleme genannt. Die Radiowerkstätten mit Trägerschaft (Kirche, VHS, Gewerkschaften) haben jeweils einen gemeinsamen organisatorischen Überbau. Für die katho- lische Kirche heißt das beispielsweise, dass die 13 Radiowerkstätten des Erz- bistums Köln zusammengeschlossen sind.64 Die Vertreter der einzelnen Radio- werkstätten nennen sich „Radiobeauftragte“ bzw. „Radiokontakter“, die sich zwei bis drei Mal pro Jahr in dem Gremium „Radiorunde“ treffen und aktuelle Fragen der Radioarbeit besprechen (Aktivitäten der LfM, Förderungen, Inhalte, gemeinsame Themenreihen, Aus- und Fortbildung, Reagieren auf veränderte Anforderungen). Im jeweiligen Regionalgeschäft sind die Radiowerkstätten 122 63 Die Prozentangaben in der Abbildung beziehen sich auf das Ergebnis der Befragung (also auf lediglich 119 von insgesamt 150 zum Zeitpunkt der Befragung existierende Radiowerkstätten). 64 Das Erzbistum Köln gliedert sich in einen Südteil mit Bonn, Euskirchen, Gummersbach, Erftkreis, Köln und Leverkusen sowie einen Nordteil mit Neuss, Düsseldorf, Wuppertal, Solingen und Remscheid. Das heißt, das Bistum reicht im Norden bis Essen-Kettwig, im Süden bis Unkel, im Westen bis Zülpich, Dürscheven, Euskirchen und im Osten bis Bergneustadt, Gummersbach. Der sog. technisch-organisatorische „Overheader“ ist die „Medienwerkstatt Radio“, die zentrale Koordinierungsstelle im katholischen Bildungswerk. jedoch autonom, haben einen eigenen Haushalt. Abstimmung und Abgleich für die effiziente Nutzung der Ressourcen sowie Absprachen für den technischen Pool etc. finden jedoch gemeinsam statt. Die Radiowerkstätten kooperieren zu einem erheblichen Teil untereinander. 58 Prozent gaben an, dass sie in irgendeiner Form mit anderen Radiowerk- stätten zusammenarbeiten. In nahezu allen Verbreitungsgebieten gibt es Arbeits- gemeinschaften, in denen die örtlichen Radiowerkstätten zusammen geschlos- sen sind. Prominentes Beispiel ist die ARGE in Köln. Aber auch in anderen Verbreitungsgebieten gibt es AGs wie z. B. das Duisburger Bürgerfunk-Forum, die AG Bürgerfunk in Bielefeld. An erster Stelle stehen hierbei Absprachen und Abstimmungen zur Sendeplatzbelegung an Standorten mit mehreren Radio- werkstätten. An zweiter Stelle findet eine Zusammenarbeit im Bereich der Technik statt sowie ein inhaltlicher Austausch und gemeinsame Qualifizie- rungsmaßnahmen der Bürgerfunkgruppen. Von der Möglichkeit, dass nicht belegte Sendeplätze (aufgrund dessen, dass Produktionen nicht zum Sende- termin fertig werden oder dass freigehaltene Sendekontingente für sporadische Gruppen nicht genutzt wurden) anderen Radiowerkstätten angeboten werden, wird hin und wieder Gebrauch gemacht. In manchen Verbreitungsgebieten gibt es zwar offizielle Zusammenschlüsse, ohne dass jedoch eine echte Kooperation stattfindet. Wenn die Sendeplätze auf die Radiowerkstätten erst einmal verteilt sind, gibt es keine weiteren Berüh- rungspunkte oder die Kontakte sind eher sporadischer Natur. Hintergrund mangelnder Kooperation zwischen den Radiowerkstätten vor Ort können beispielsweise Animositäten sein, die mit unterschiedlichen Konzepten und Vorstellungen zum Bürgerfunk an sich begründet werden. Da kommt es nicht 123 nein 41,9% VHS 32,4% Sonstige Institution 33,8% Gewerkschaft 8,8% Kirche 25,0% ja 58,1% Basis: 116 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-29: Organisatorische Einbindung der Radiowerkstätten selten zu Neid und Konkurrenzdenken, wenn „die Kollegen“ mehr Sendeplätze zur Verfügung haben, vermeintlich schlechte Arbeit leisten und damit dem Image des Bürgerfunks schaden oder gar Fördermittel bekommen, die nicht gerechtfertigt erscheinen. 5.4.5 Außenbeziehungen Verhältnis Lokalradio und Radiowerkstätten Seit dem Beginn des Bürgerfunks gibt es ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen den Lokalradios und den Radiowerkstätten („Verträglichkeit“). Nach- folgend wird zunächst die Sicht der Radiowerkstätten auf dieses Verhältnis dargestellt und anschließend vice versa die Perspektive der Lokalradios. Die Kooperation der Radiowerkstätten mit den Lokalradios erscheint zu- mindest auf der Ebene des formalen Umgangs miteinander weitgehend reibungs- los. Nahezu 97 Prozent der Radiowerkstätten bescheinigen den Lokalradios, dass sie Vereinbarungen mit ihnen häufig einhalten. Andererseits äußern fast 50 Prozent, dass sich das Lokalradio vom Bürgerfunk oftmals deutlich distan- ziere. Fast 30 Prozent beklagen überdies die Verdrängung auf unattraktive Sendeplätze, knapp 23 Prozent den Sendungsausfall aufgrund von Sportüber- tragungen. 124 Ablehnung von Sendungen Pannen bei der Ausstrahlung Ausfall wegen Sportübertragungen Verdrängung auf unattraktive Sendeplätze Deutliche Abgrenzung Kooperativer Umgang Vereinbarungen mit Lokalradio 3,5% 11,2% 22,6% 29,2% 49,1% 79,3% 97,4% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Basis: 116 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Lesart: 97,4 Prozent der Radiowerkstätten antworten auf das Statement „Das Lokalradio hält sich an Vereinbarun- gen mit uns“ mit der Antwort „häufig“. Abbildung 5-30: Kooperation mit dem Lokalradio aus Sicht der Radiowerkstätten – Prozent- werte der Antworten auf die Merkmalsausprägung „häufig“ Das Verhältnis von Lokalradio und Bürgerfunk wird – aus der Sicht der Chefredakteure – durchgehend kritisch gesehen. Aufgrund der Konstruktion – nicht-kommerzielles Bürgerfunkprogramm implantiert im kommerziellen Lokalradioprogramm – sind (strukturelle) Konflikte von vornherein angelegt (Zitate: „Konstruktionsfehler“ und „Beide Seiten sind nicht miteinander glück- lich.“). Man hat sich dennoch vor Ort weitgehend arrangiert, man versucht mit dieser Konstruktion so gut wie möglich zu leben und pflegt einen pragmati- schen Umgang (Zitat: „Wenn der Bürgerfunk schon da ist, dann sollte man einen produktiven Umgang miteinander pflegen.“). Nach etlichen Querelen in früheren Jahren ist es zwischenzeitlich „ruhig geworden“ und „der Betrieb hat sich normalisiert“. Vielfach gibt es informelle und formelle Vereinbarungen bzw. Absprachen (Empfehlungen) – Angleichung von Musik- und Wortformaten zur Vermei- dung von Programmbrüchen –, die die Kooperation zwischen Lokalradio und Radiowerkstätten eindeutig regeln und verbindlich gestalten. Übergeordnete Arbeitsgemeinschaften (z. B. ARGE in Köln und AGs in anderen Verbreitungs- gebieten) bzw. zwischengeschaltete Koordinatoren (z. B. in Euskirchen, Kreis Wesel, Köln) erleichtern vielfach die Zusammenarbeit und befrieden damit das Verhältnis, sind aber nicht die Regel. Je nach Standort gibt es zudem personelle Konstellationen (Chefredakteur auf der einen Seite und Ansprech- partner der Radiowerkstatt auf der anderen Seite), die entweder gut funktionie- ren oder aber eine Zusammenarbeit schwierig gestalten oder nahezu unmög- lich machen. Grundsätzlich wird dem Bürgerfunk von Seiten des Lokalradios wenig Professionalität sowie mangelnde journalistische (weniger technische) Qualität bescheinigt. Der Bürgerfunk sei ein „Fremdkörper“ im Lokalradioprogramm („Formatbruch“) und schade dem Image des Lokalsenders („Abschaltfaktor“).n Es gibt aber auch zahlreiche Beispiele eines kooperativen und kollegialen Umgangs zwischen den Radiowerkstätten und dem jeweiligen Lokalradio (z. B. Bielefeld, Köln, Duisburg). Das drückt sich u. a. darin aus, dass mancher Lokalsender die Möglichkeit einräumt, dass bei Bedarf die dreitägige Abgabe- frist für die Bürgerfunkproduktionen unterschritten werden kann. Teilweise kann das am Mittag vor der abendlichen Sendung sein, in Extremfällen sogar kurz vor dem Ausstrahlungstermin. Dieses Entgegenkommen zeugt jedoch von einem ausgesprochen vertrauensvollen Verhältnis, da eine Kontrolle der Sendungsinhalte von Senderseite vor der Ausstrahlung dann nicht mehr vor- genommen werden kann. Radio Köln überlässt beispielsweise der Radiowerkstatt Katholisches Bil- dungswerk am ersten Weihnachtstag – jenseits der eigentlichen Bürgerfunk- zeit – zusätzliche Redaktionszeit. Die Bürgerfunker haben dann die Möglich- keit, die Sendestrecke „Hallo Wach“ von 6–8 Uhr nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. 125 Von der Radiowerkstatt FARa in Aachen ist zu berichten, dass deren Mit- arbeiter dem Lokalradio bei technischen Problemen hilfreich zur Seite stehen. Selbst beim Studioumzug haben sie den Kollegen vom Lokalsender geholfen.n Verhältnis zur LfM Das Verhältnis zwischen den Radiowerkstätten und der LfM ist aus der Per- spektive der Radiowerkstätten in einigen Punkten nicht zufrieden stellend. In Abb. 5-31 wird deutlich, worin die Radiowerkstätten die Problempunkte sehen. Beklagt wird von den Radiowerkstätten, dass der Verwaltungsaufwand für sie zu hoch sei: Studiobeleglisten führen, Unterschriftenlisten der Bürgerfunk- gruppen, umfangreicher Schriftverkehr, Jahresbericht erstellen etc.; das sei kompliziert, langwierig und aufwändig. Die eigentliche Arbeit mit den Bürger- funkern wäre ohnehin schon sehr arbeitsintensiv; eines von beiden würde darunter leiden. Häufig wird daher für die Jahresberichte nur das Notwendigste ausgefüllt, so dass die zahlreichen anderen Aktivitäten „unter den Tisch fallen“ und ein verzerrtes Bild der eigentlichen Leistungen der Radiowerkstätten ent- stünde. Die sog. „verdeckte Arbeit“ (Projekte, Kooperationen, externe Seminare, Vernetzung etc.) erscheint dagegen kaum in den Berichten. Die reine Hörfunk- 126 36,2% 60,3% 19,0% 56,9%-12,9% -55,2% -12,9% -20,7% -80% -60% -40% -20% 0% 20% 40% 60% 80% LfM Betreuung intensiv Formale Anforderungen sind sehr hoch Förderung ist hinreichend Gesetzliche Anforderungen sind angemessen trifft nicht zu trifft zu Basis: 116 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Lesart: 56,9 Prozent der Radiowerkstätten stimmen dem Statement „Die gesetzlichen Anforderungen an die Radiowerkstätten sind angemessen“ zu. Abbildung 5-31: Verhältnis zwischen den Radiowerkstätten und der LfM arbeit nimmt daneben manchmal lediglich einen vergleichsweise kleinen Raum ein. Von den ehrenamtlichen Tätigen seien die Vorgaben und Auflagen kaum zu erfüllen. Das sei eine Überforderung und Benachteiligung dieser Gruppen. Hauptamtliche, insbesondere mit einer Trägerschaft im Rücken, seien hingegen in einer privilegierten Situation. Ein weiterer Kritikpunkt lautet: Richtlinien, Kriterien, Vergabepraxis etc. bei der Projektförderung durch die LfM seien nicht transparent und würden nicht begründet. Zudem herrscht der Verdacht vor, dass die LfM bestimmte Regionen bevorzuge, andere hingegen vernach- lässige. Ein weiteres Problem sind aus der Sicht der Radiowerkstätten die kurz- fristigen Ladungsfristen zu Veranstaltungen sowie Auflagen bzw. Fristen für die Umsetzung technischer Aufrüstungen. Diesen Forderungen und Vorgaben nachzukommen sei manchmal nahezu unmöglich. Auch wenn man keinen Ver- dacht hegen möchte, dass womöglich Strategie oder Politik dahinter stünden, so mangele ein derartiges Gebaren an Glaubwürdigkeit. Bei den insgesamt rückläufigen finanziellen Förderungen bzw. Unterstüt- zungen (nur noch Minutenförderung) übersieht die LfM aus der Sicht der Radiowerkstätten den Idealismus und das Engagement der Bürgerfunker, die viel Privatgeld in ihr „Hobby“ schießen. Etwas weniger Vorgaben und etwas mehr freie Hand wären im Gegenzug angemessen. Beklagt werden überdies die häufig wechselnden Zielvorgaben der LfM: erst a) Partizipation, dann b) Medienkompetenzvermittlung, dann c) Vernet- zung, jetzt d) Medienkompetenznetzwerke. Von den Radiowerkstätten wird auch die mangelnde Unterstützung durch die LfM bemängelt, als es um die Sendezeitverschiebung von 18 auf 20 Uhr ging. Die von den Lokalradios beanspruchte „lokale Option“ ging eindeutig zu Lasten der Bürgerfunker, da sie auf unattraktivere Sendeplätze verdrängt wur- den. Bei von den Lokalradios abgewiesenen Sendungen, die ein gerichtliches Nachspiel hatten, stand die LfM hingegen überwiegend auf der Seite der Bür- gerfunker. Die Zurückweisung von Bürgerfunk-Beiträgen bzw. -Sendungen ist erheblich zurückgegangen. Entsprechende Konflikte werden in jüngster Ver- gangenheit vorwiegend vor Ort zwischen den Akteuren gelöst, ohne dass die LfM eingeschaltet werden muss. Hintergrund sind die langen und Kräfte zehrenden Verfahren, die von den Beteiligten – insbesondere den Bürger- funkern – vermieden werden sollen. Vernetzung im soziokulturellen Umfeld Aus der Sicht der Radiowerkstätten sind 33 Prozent stark, 51 Prozent mittel und 17 Prozent schwach in ihr soziokulturelles Umfeld integriert. Diese Selbst- einschätzung kann durch die sonstigen Befunde erhärtet werden: Ein Großteil 127 der Radiowerkstätten ist relativ gut in das soziokulturelle Umfeld integriert. Es gibt jedoch eine eher schwache Verankerung der Radiowerkstätten in institu- tionelle Zusammenhänge der Stadt (Verwaltung/Stadt) bzw. deren Funktions- eliten. Lediglich 16 Prozent nennen die Stadt als Kooperationspartner. Hinter- grund hierfür sind vermutlich Imageprobleme des Bürgerfunks. Von Seiten vieler Radiowerkstätten wird eine Einbindung auch gar nicht angestrebt, da man vom Selbstverständnis her sich ohnehin an Zielgruppen orientiert, die in den etablierten Medien kein Forum oder Sprachrohr haben und nicht zu Wort kommen (Minderheiten, Randgruppen, NGOs). Es gibt allerdings auch eine Zahl von Radiowerkstätten, die sich aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen (Personal, Zeit, Kosten) nicht in der Lage sieht, sich um lokale Integration und Vernetzung kümmern zu können. Diese zusätzliche Aufgabe der örtlichen Vernetzung wird an manchen Standorten als Überforderung bzw. Zumutung erfahren, da die ohnehin ehrenamtliche Tätig- keit schon allein für den normalen Produktionsbetrieb vollständig absorbiert wird. Es kommt aber auch vor, dass die Vernetzungsarbeit umfassend betrieben wird, wodurch der Produktionsoutput aber entsprechend niedriger ausfällt. Zudem haben viele Projekte, die vor Ort betreut werden, nicht unbedingt auch eine Bürgerfunkproduktion zum Ziel, erscheinen somit auch nicht im Jahres- bericht. Die wichtigsten Kooperationspartner sind mit einem Drittel der Nennungen die Vereine und Verbände vor Ort. Hier bestätigt sich der Befund aus der Programmanalyse: Etliche Aktive des Bürgerfunks sind Personen, die bereits in Vereinen engagiert sind. Entsprechend groß ist auch die Kooperation zwi- schen den Radiowerkstätten und ortsansässigen Vereinen. Zentrale Kooperationspartner der Radiowerkstätten sind mit 21 Prozent der Nennungen auch die Schulen. Hierin ist ein weiterer Indikator für die wichtige Jugendarbeit der Radiowerkstätten zu sehen. Mehr oder weniger bedeutsamer Bestandteil der Radiowerkstätten-Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Schulen, in die alle Schulstufen einbezogen sind; damit haben nahezu alle Radiowerk- stätten Erfahrungen. Als zeitlich befristete Projekte werden immer wieder Schul-Arbeitsgemeinschaften ins Leben gerufen, die entweder die Lebens- dauer von wenigen Projekttagen bis hin zu einem Schuljahresprojekt – oder auch längerfristigen Bestand – haben. Manchmal verbleiben aber auch ein bis drei Schüler über die Schul-AG hinaus beim Bürgerfunk, da sie Gefallen ge- funden haben an der Radioarbeit, und produzieren beispielsweise regelmäßige „Teenie-Sendungen“. Schulprojekte sind für die Mitarbeiter der Radiowerkstatt vergleichsweise arbeitsintensiv, da eine angemessene Betreuung – mit dem Ziel einer sendefähigen Radioproduktion – umfangreiche Ressourcen in An- spruch nimmt. Es kommt eher selten vor, dass Lehrer einen Großteil der (Vor-) Arbeiten übernehmen, was mit einer spürbaren Entlastung der Radiowerk- stätten-Mitarbeiter verbunden wäre. 128 Die meisten Radiowerkstätten betreiben in der einen oder anderen Weise Öffentlichkeitsarbeit. Das wichtigste Medium hierfür ist die Presse vor Ort, die von 82 Prozent der Radiowerkstätten zur PR genutzt wird. Allerdings gibt es hier häufig Schwierigkeiten: Fast ein Drittel aller Radiowerkstätten weist auf Probleme in der Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse hin. Als Hauptgrund wird Ignoranz von Seiten der Presse gegenüber dem Bürgerfunk angesehen. Die Presse ist häufig wirtschaftlich mit dem Lokalradio verbunden. Die Zeitungs- verleger und die Chefredakteure des Lokalradios sähen den Bürgerfunk gleicher- maßen als Konkurrenzmedium und würden ihn daher „totschweigen“. Verbände und Vereinigungen Die Zusammenschlüsse der Radiowerkstätten in den einzelnen Verbreitungs- gebieten zu Arbeitsgemeinschaften wurden bereits oben thematisiert. An dieser Stelle geht es um die überregionale Vereinigung der Radiowerkstätten in Ver- bänden. Im Wesentlichen gibt es hier zwei Organisationen: zum einen die Interessengemeinschaft gemeinnütziger Radiovereine (IGR), der ältere Verband, ins Leben gerufen und dominiert von Christoph Schaefler (Flok, Köln) [eine Abspaltung war die AG Ruhrgebiets-Radio-Initiativen, kurz AGRRI]; zum anderen der Landesverband Bürgerfunk (LBF), als Gegenverband eine jüngere Gründung in bewusster Abgrenzung zur IGR, im Vorstand Jürgen Mickley 129 2,6% 3,1% 11,4% 13,1% 15,7% 21,0% 33,2% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Gewerkschaften Hochschulen Kirchen Verschiedene Stadt/Kreis/Kommunen/ Ämter/Gemeinden Schulen Vereine/Verbände/Gruppen/ Institutionen/Initiativen/AKs etc. Basis: 103 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung; Mehrfachnennung möglich Abbildung 5-32: Kooperationspartner der Radiowerkstätten (Medienforum Duisburg, Vorsitzender), Gabi Fortak (Münster, stellvertr. Vors.), Bettina Lendzian (Medienforum Münster), Katja Schütze (Neue Essener Welle) etc. Dem LBF wird nachgesagt, dass er gegenüber der LfM eine zu enge Kooperation betreiben würde. Dieses Gebaren kann aber auch dahingehend gedeutet werden, dass der LBF ein klares Interesse daran hat, den Gestaltungs- rahmen für den Bürgerfunk entscheidend mitprägen zu wollen. 50 der 119 in der Untersuchung erfassten Radiowerkstätten sind in einem der beiden Verbände organisiert, d. h. 69 davon sind nicht organisiert. Hierin könnte ein Indikator dafür gesehen werden, dass sich über die Hälfte der Radiowerkstätten nicht angemessen durch die Verbandspolitik repräsentiert sieht. 5.4.6 Typen von Radiowerkstätten Nach demselben methodischen Verfahren der Clusteranalyse wie bei den Bür- gerfunkern und den Bürgerfunkgruppen wurde auch für die Radiowerkstätten der Versuch einer Typenbildung vorgenommen. Im Gegensatz zu den vorher- gehenden Typenbildungen geht es hierbei jedoch im Kern nicht um Handlungs- motive von Personen, sondern um Merkmale von Institutionen. Diese Merk- male setzen sich einerseits aus objektiven Faktoren der Infrastruktur und andererseits den Intentionen bzw. Verhaltensweisen der leitenden Akteure der Radiowerkstätten zusammen. Als clusterbildende Merkmale sind hierbei eine mögliche Schwerpunktbildung, eine eventuell gegebene Zielgruppenorientie- rung, das monatliche Sendevolumen und die Einbindung in eine Trägerorgani- sation verwandt worden. Was bereits als Einschränkung für die obigen Cluster- analysen betont wurde gilt hier um so mehr: Die Typenbildung hat primär eine heuristische Funktion. Die einzelnen Typen stehen für Ähnlichkeitsbe- ziehungen von Radiowerkstätten untereinander. Ihre Bezeichnungen sind somit lediglich metaphorische Umschreibungen für ihr jeweils wesentliches Merkmal. Als Weltanschauliche lassen sich Radiowerkstätten charakterisieren, die folgende typenbildende Merkmale aufweisen: Sie haben eine klare thematisch- inhaltliche Ausrichtung und zumeist sind sie organisatorisch in einer Träger- organisation eingebunden. Die Bürgerfunkgruppen, die hier aktiv sind, fokus- Typ Anteil der Radiowerkstätten (ca.) Weltanschauliche 30 % Funktionalisten (Pragmatiker) 20 % Radiomanager 25 % Zielgruppenorientierte 20 % 130 Tabelle 5-3: Typisierung der Radiowerkstätten Basis: 119 Befragte der Radiowerkstätten-Befragung sieren ihre Beiträge innerhalb eines Themenfeldes. Insgesamt betreuen diese Radiowerkstätten weniger Bürgerfunkgruppen als der Durchschnitt. Ihre Raum- und Flächeninfrastruktur ist eher unterdurchschnittlich, dasselbe gilt für ihr monatliches Produktionsvolumen. Aufgrund der Trägerorganisation haben Radiowerkstätten dieses Typs häufig hauptamtliche Mitarbeiter. Dieser Typus ist vom Umfang her mit fast 30 Prozent der bedeutendste. Ein erheblicher Teil der Radiowerkstätten entzieht sich einer derart markan- ten Festlegung wie sie für die Weltanschaulichen gegeben ist. Die Funktiona- listen sind vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass sie weder eine thematische Schwerpunktsetzung, noch eine Zielgruppenorientierung aufweisen. Sie sind überwiegend nicht in eine Trägerorganisation eingebunden, ihr Programm- volumen und ihre Infrastruktur sind durchschnittlich. Diese „Durchschnittlich- keit“ (im durchaus positiven Sinne) ist somit ihr markantes Merkmal: Sie erfüllen ihre vom Modell her vorgesehene Funktion als Produktionshilfeeinrich- tung sehr pragmatisch und bieten vielen interessierten Gruppen ein Forum zur Radioproduktion. Zu diesem als Funktionalisten bezeichnetem Typ gehören ca. 20 Prozent der Radiowerkstätten. Der Typus Radiomanager unterscheidet sich vom Funktionalisten nur un- wesentlich. Sein besonderes Merkmal ist allerdings die „Größe“. Radiowerk- stätten dieses Typs haben einen überdurchschnittlichen Output, eine große Studioauslastung und große Produktionsfläche. Inhaltlich sind Radiowerkstätten dieses Typs ebenfalls nicht festgelegt, sondern erfüllen im Wesentlichen – ebenso wie die Funktionalisten – eine Forumsfunktion, d. h. bei ihnen ist meist ein breites Spektrum von Gruppen angesiedelt. Diesem Typus lässt sich rund ein Viertel aller Radiowerkstätten zuordnen. Der vierte Typ lässt sich als Zielgruppenorientierte bezeichnen. Hier handelt es sich eher um kleine Radiowerkstätten. Die Tätigkeiten der Radiowerkstatt werden überproportional von Ehrenamtlichen ausgeübt. Wesentliches Merkmal dieser Radiowerkstätten ist es, dass in ihnen eine bestimmte Zielgruppe von Produzenten besonders angezogen wird oder kumuliert. Die Produktion ist wiederum stark zielgruppenorientiert (junge Menschen, Senioren etc.) aus- gerichtet. Diesem Typus von Radiowerkstatt konnten rund 20 Prozent zu- geordnet werden. Nachfolgend werden die Typen der Radiowerkstätten durch Fallbeispiele konkretisiert. Weltanschauliche In der Radiowerkstatt des Katholischen Bildungswerks Köln gibt es keine festen Bürgerfunkgruppen. Die Radiowerkstatt versteht sich vielmehr als Re- daktionsteam, aus dem heraus unterschiedliche Themen bearbeitet werden. D. h. es gibt vier feste Redaktionen (Erwachsenen-Redaktion „Rheintime“, 131 Jugendredaktion „Kulturschock“, Personality-/Senioren-Redaktion „Heute Leute“ und Musik-Redaktionen „Soundwave“/„Fluxkompensator“), die die vergleichsweise wenigen Sendeplätze gestalten. Dazu zählt das regelmäßige „Rheintime“-Magazin jeden Dienstag von 19–20 Uhr. (An den restlichen Wochentagen wird das formatgetreue Magazin in der Verantwortung einer jeweils anderen Radiowerkstatt produziert). Durch die strukturelle Verbindung von Jugend- und Erwachsenenredaktion wird die Nachwuchsarbeit befördert, d. h. dem Einstieg in die Jugendredaktion folgt später der Wechsel in die Erwachsenenredaktion. Dieses Modell birgt die Chance von personellen Konti- nuitäten, die wichtiger Bestandteil der Bürgerfunkarbeit sein können. Der inhaltliche Akzent der Radioarbeit dieser Radiowerkstatt liegt entsprechend der Trägerschaft auf kirchlichen und sozialen Themen; man versteht sich aller- dings nicht als Kirchenredaktion von Radio Köln. Die Radiowerkstatt legt großen Wert auf Qualifizierungsmaßnahmen, auch wenn diese für den katholi- schen Träger sehr kostenintensiv sind. Die Medienwerkstatt Minden-Lübbecke ist sehr stark in die Sozialstruktur des ländlichen Raumes eingebunden; sie fühlt sich der „Kinder-, Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit“ verpflichtet. Der Zielgruppen-Schwerpunkt liegt ex- plizit auf Benachteiligten und Randgruppen (Lebenshilfe, Behinderte, Gewalt- tätige etc.). Die Medienwerkstatt hat ein starkes Engagement auf verschiedenen Ebenen (Projekte, Kooperationen, Seminare etc.) entwickelt und ist dadurch in das kommunale Geschehen vielfältig integriert bzw. vernetzt. Diese Sozial- arbeit findet jedoch keine explizite Erwähnung im Studiobuch, zählt sozu- sagen zur „verdeckten Arbeit“. Bei dieser ausgeprägten Integration(sarbeit) tritt die reine Hörfunkproduktion deutlich zurück, so dass es nur wenige feste Gruppen gibt und der Output eher gering ist. Bei der Betreuungsarbeit von Gruppen bzw. inhaltlichen Anliegen wird eine klare Abgrenzung vorgenom- men. So wird z. B. kein Support geleistet für Beiträge oder Sendungen, in denen Vereine ihre jeweiligen Jubiläen publik machen wollen (sporadische bzw. einmalige Produktion). Denn aufgrund der zahlreichen Nachfragen und der Notwendigkeit einer intensiven Betreuung kann eine Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen der Radiowerkstatt nicht geleistet werden. Funktionalisten Sender RIO in Duisburg ist nach eigenem Selbstverständnis als Redaktions- team organisiert, aus dem sich – vorwiegend einzelne – Interessenten heraus- lösen, die regelmäßige Sendungen produzieren. Nach außen werden Gruppen- titel und redaktionell verantwortliche Personen benannt, ohne dass jedoch transparent wird, wer sich dahinter verbirgt. In der Anmutung entsteht schließ- lich der Eindruck, als wenn der Radiowerkstättenleiter in erster Linie vor dem Mikrophon säße. 132 Die Technik wird bei allen Gruppen von ein und derselben Person „ge- fahren“. Hier entsteht die Gefahr der Abhängigkeit von Einzelpersonen mit Schlüsselqualifikationen! Die Radiowerkstatt ist insofern nicht zugangsoffen, als neue Produzenten danach beurteilt werden, inwieweit sie menschlich-persönlich in das Team passen. Die dazugehörigen Kriterien sind in erster Linie Verantwortungsgefühl, Disziplin, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit. Darüber hinaus muss ein inhalt- liches Anliegen vorliegen, was von der Radiowerkstatt geteilt wird. (Diese Vorgehensweise bzw. Umgangsform ist nicht außergewöhnlich, sondern wird – mal mehr, mal weniger – auch von anderen Radiowerkstätten gepflegt). Vielfach kommen Einzelpersonen oder Gruppen mit einem singulären Anliegen zum Sender RIO, welches dann von den Radiowerkstatt-Mitarbeitern auf- gegriffen und konkret umgesetzt wird. So wird das Pro und Kontra eines „Problemfalles“ über mehrere Sendungen hinweg thematisiert – teilweise in Form einer Kampagne, bis eine „Lösung“ gefunden wurde. Im Ergebnis konsti- tuiert sich dadurch allerdings keine neue feste Gruppe. Die Radiowerkstatt Förderverein Lokalradio Bonn und Rhein-Sieg (LORA), Bonn ist bereits seit 15 Jahren auf Sendung. Sie hatte vormals drei feste Ein- richtungen mit Studios und Redaktionsräumen (die ursprüngliche Einrichtung Alternatives Kulturzentrum in der alten Brotfabrik Bonn-Beuel; die Senioren- einrichtung in der Münsterstraße in der Begegnungsstätte Offene Tür; das Loretta Frauenradio im Internationalen Frauenzentrum in der Bonner Innen- stadt). Es gab ein sehr breites Gruppen- und Themenspektrum. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen musste sich die Radiowerkstatt „gesund schrumpfen“. Momentan gibt es nur noch eine der drei Einrichtungen, von der Jugendarbeit musste man sich trennen, von den ehemals 12 Stellen sind nur noch zwei übrig geblieben. Über die intensive Seniorenarbeit (Zielgruppe) gibt es auch eine Anbindung an die Publikation „Seniorenecho“ (in Kooperation mit der Stadt Bonn), die vor fast 10 Jahren zum Bürgermedium gemacht wurde und für die Öffentlichkeitsarbeit der Radiowerkstatt positiv genutzt wird. Neben dem Bürgerfunk ist ein so genanntes Senioren-Portal 50 plus im Internet (www.locomnet.de) zum zweiten Herzstück der Radiowerkstatt-Arbeit ge- worden. Hier laufen die Bürgermedien im Netzwerk von Text, Bild und Ton zusammen. Neben der kontinuierlichen Arbeit der verschiedenen Gruppen stehen Projektarbeit und Kooperationen im Vordergrund. Bürgerfunk ist im Selbstverständnis von LORA nicht nur Radiomachen, sondern hat viel mit Inhalten zu tun, d. h. es werden auch viele Impulse in den Kommunikations- raum Bonn und Rhein-Sieg gegeben. Man arbeitet zudem interkulturell und intergenerativ. Die Radiowerkstatt GfB GewerkschafterInnen für Bürgermedien (früher GfL BlaumannKanal Gewerkschaften für Lokalfunk) befindet sich in gewerk- schaftlicher Trägerschaft und ist eine von 15 Studios des DGB als anerkannte 133 Radiowerkstatt in NRW. So findet eine Vernetzung gewerkschaftlicher Radio- werkstätten statt, was beispielsweise zu Synergieeffekten bei Qualifizierungs- maßnahmen führt. Zu den Bürgerfunkgruppen in dieser Radiowerkstatt zählen: das Jugendprogramm „Radio Powerplay“, früher monothematische Sendung, jetzt eher Magazincharakter, meist gewerkschaftliche Jugendthemen bzw. spezifische Fragestellungen; das Seniorenmagazin „Studio A“, früher in Kooperation mit AWO Radio-Klub Bielefeld; das Musikmagazin „Club Talk“, mit Vorstellung regionaler Bands, Kooperation mit DJs und dem Bielefelder Stadtmagazin „update“, ca. vier einstündige Sendungen pro Monat. Interesse an Produktionen kommt insbesondere aus den Stadtteilen, z. B. durch die Kauf- mannschaften. So gibt es im Bielefelder Bürgerfunkprogramm beispielsweise auch ein Magazin aus dem Stadtteil Brackwede. Aber auch dem Wunsch nach Selbstdarstellung der lokalen Vereine wird Rechnung getragen. Erstaunlicher- weise haben auch Sportvereine hier einen eher politischen Anspruch. Radiomanager Das Medienforum Duisburg zählt zu den größeren Radiowerkstätten, „wo viel passiert“ und die bereits seit 14 Jahren existiert. Es gehört zum Selbstverständ- nis dieser Werkstatt, dass mit dem breiten Portfolio der Bürgerfunkgruppen auch das gesellschaftliche Spektrum möglichst umfassend abgebildet wird: So finden sich hier neben den Musikgruppen beispielsweise auch feste Grup- pen zur Kunst- und Kulturszene („Dunkelweiß“), kirchliche Gruppen („Salz- streuer“), entwicklungspolitische bzw. Menschenrechtsgruppen („Nord-Süd- Blick“, „amnesty international“), Selbsthilfegruppen („Anonyme Alkoholiker“, „Mit freundlichen Grüßen – unbehindert Radio machen“), Schwulengruppe („Christopher FM“, früher auch „Pink Channel“) studentische Gruppen („Campus“), Fußball-Fanmagazin („Radio Zebra“) sowie allgemeine Themen („Bürgerfunk-Magazin“; Zuarbeit von Einzelbeiträgen u. a. durch die Gruppe „Senioren auf Draht“). Insgesamt handelt es sich dabei um ca. 30 regelmäßig produzierende Gruppen. Eine natürliche Beschränkung kommt in erster Linie dadurch zustande, weil zum einen das Sendekontingent einfach begrenzt ist und zum anderen die räumlichen und personellen Kapazitäten nicht mehr zu- lassen. Aktive Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Rekrutierung neuer Bürger- funkgruppen ist auf diesem Hintergrund nicht notwendig bzw. eher kontra- produktiv. Für sporadisch bzw. einmal produzierende Gruppen können lediglich die fünften Tage im Monat („Überhang“) freigehalten werden, was auch schon knapp bemessen ist, so dass feste Gruppen im Notfall auf ihren Sendeplatz verzichten müssen. Hier kommt es zu einem strukturellen Konflikt: Bürgerfunk heißt eigentlich Offener Kanal, aber Förder- und Anerkennungsrichtlinien erfordern den Nachweis von regelmäßig produzierenden Gruppen, die den Bürgerfunk jedoch zu einem „closed shop“ machen. 134 Die Radiowerkstatt im Bert-Brecht-Haus in Oberhausen existiert seit 1990 und ist eine von vier Radiowerkstätten in Oberhausen/Mülheim. In dieser Radiowerkstatt produzieren 35 Bürgerfunkgruppen, womit ein breites gesell- schaftliches Spektrum abgedeckt ist: u. a. 2 Kulturgruppen (plus Kinomagazin), 4 Seniorengruppen, mehrere Jugendgruppen (2 monothematisch und 4–5 zu Musik), Soziales (wobei verschiedene Initiativen wie Selbsthilfegruppen, allein- erziehende Mütter und Kreuzbund unter dem Label Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband zusammengefasst sind) und amnesty international. Mit 3 mal 3 Stunden (Mo., Mi., Fr. 18–21 Uhr) und 4 mal 2 Stunden (Di., Do., Sa., So. 18–20 Uhr) hat der Bürgerfunk an diesem Standort ein Sendevolumen von insgesamt 17 Wochenstunden, was deutlich über dem gesetzlichen Anspruch liegt. (Diese Radiowerkstatt ist für die Tage Mo., Do. und So. zuständig, hat also 7 Wochenstunden auszufüllen). Dennoch ist die Nachfrage größer als Sendeplätze vorhanden sind. Als Entgegenkommen gegenüber dem Lokalradio findet in der ersten Bürgerfunkstunde eine Formatanlehnung statt. Zielgruppenorientierte Das Bürgerradio Beverungen, Höxter/ Paderborn wird in erster Linie von jungen Leuten betrieben: Das Alterspektrum der Produzenten liegt zwischen 15 und 30 Jahren; es handelt sich also in erster Linie um Schüler und Studen- ten. Eine entsprechende Klientel wird folglich auch von der Radiowerkstatt angezogen. Als Einstieg in die Bürgerfunktätigkeit gilt die Teilnahme am „Jugendradiotreff“, danach wechselt man in die „Radiogruppe Beverungen“. Auf diese jugendliche Zielgruppe bezogen werden schließlich auch jugend- affine Themen (u. a. Jugendliche im ländlichen Raum) aufbereitet. Sendeplätze für Senioren sucht man demnach im Programmschema vergeblich. So beziehen sich die Programmangebote vorwiegend auf Jugendliche: „Fantastic Radio Show“ (Musik, VTs), „Dark Floor“ (Musik, VTs, Infos) und „Flash“ (Jugend- sendung). Lediglich das Mischmagazin „Zwischen Weser und Diemel“ spricht Hörer zwischen 20 und 60 Jahren an; hier werden massenkompatible (vielfach unpolitische) Themen in Kurzform eingebettet in einen Musikteppich, der von Mainstream-Titeln bestimmt wird. 135 6 Fazit: Anspruch und Wirklichkeit des Bürgerfunks in NRW 6.1 Das Modell des Bürgerfunks Sucht man im LMG NRW im Abschnitt „VIII Bürgermedien“ nach einer Funk- tionszuweisung oder Begründung für die Existenz des Bürgerfunks, wird man nicht fündig. Der Gesetzestext beschränkt sich auf die Festlegung der formal- rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies ist im Kontext der bundesdeutschen Mediengesetzgebung zu Offenen Kanälen zunächst erstaunlich, da in etlichen Ländern den Bürgermedien Funktionszuweisungen gegeben und Anforderun- gen an sie formuliert werden. Offene Kanäle sind weder verfassungsrechtlich noch medienrechtlich zwingend erforderlich. Sie erfüllen vielmehr dort, wo der Gesetzgeber sie ermöglicht, eine spezifische Funktion innerhalb des dualen Rundfunksystems. Indem der Gesetzgeber in NRW die Erlaubnisvorausset- zungen für eine dritte Säule im Rundfunk geschaffen hat und seine finanzielle Förderung aus Mitteln der Rundfunkgebühr festschreibt, ist hiermit explizit eine medienpolitische Grundsatzentscheidung getroffen, deren Begründung sich allerdings nicht aus dem Gesetzestext ableiten lässt. Will man dennoch eine Funktionsbeschreibung des Bürgerfunks vornehmen, kann diese nur in Form einer demokratietheoretischen Herleitung und medienhistorischen Be- trachtung erfolgen. Ausgangspunkt einer verfassungsrechtlichen Betrachtung zur Begründung Offener Kanäle ist Art. 5 GG, der jedem Bürger das Recht der Meinungs- äußerungsfreiheit und Verbreitung seiner Meinung zuspricht. Im Rundfunk- sektor hat es von jeher keine Möglichkeit der indivualrechtlich gesicherten Meinungsäußerungsfreiheit gegeben. Bei der Etablierung des öffentlich-recht- lichen Rundfunks überwog die Meinung, dass man aus technischen und finan- ziellen Zwängen einen individualrechtlich gesicherten Zugang des Bürgers zu diesem Medium ausschließen müsse. Selbst für diejenigen, die Zugang zum 137 65 Vgl. ausführlich Buchholz, Klaus-Jürgen: Profiarbeit und Laienspiel. Status und Perspektiven des Bürgerrund- funks in Deutschland. In: Rinsdorf, Lars u. a. (Hg.): Journalismus mit Bodenhaftung. Annäherung an das Medium. Münster 2003, S. 227–245. Massenmedium Rundfunk haben, die Journalisten, dient dieses Medium nicht zur Verwirklichung ihres persönlichen Rechts auf Meinungsäußerung. Diese mit Art. 5 GG kollidierende Beschränkung der Publikationsfreiheit wurde durch die binnenplurale Organisationsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „quasi geheilt“. Dadurch, dass alle gesellschaftlichen Gruppen Zugang zu den Aufsichtsgremien haben, soll die Ausgewogenheit der Berichterstattung gewährleistet werden. Dennoch war und ist auch mit der Organisationsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bedarf nach einem zugangsfreien Rundfunk nicht hinfällig. Die faktische Möglichkeit, das Recht der öffent- lichen Verbreitung der eigenen Meinung – unabhängig vom persönlichen öko- nomischen Potential – auch im Rundfunk tatsächlich wahrzunehmen, ist erst 1984 durch die Offenen Kanäle verwirklicht worden. Sie entstanden im un- mittelbaren Zusammenhang mit der Einrichtung der Dualen Rundfunkordnung in Deutschland. Im medienpolitischen Kalkül waren die Offenen Kanäle das – scheinbar notwendige – Feigenblatt, mit dem man den Kritikern des Dualen Systems den kommerziellen Rundfunk etwas „schmackhafter“ machen wollte.65 Es hat bereits vor der Gründung Offener Kanäle, die in Deutschland im Jahr 1984 erfolgte, zahlreiche Ansätze und Versuche gegeben, eine unmittel- bare mediale Präsenz von Individuen oder gesellschaftlichen Gruppen in den Medien zu erreichen. Die älteste und medienhistorisch bedeutsamste ist die berühmte Forderung aus dem Jahr 1924 in Brechts Radiotheorie, „der Konsu- ment müsse zum Produzenten“ werden66. Von hier lässt sich eine medien- historische Entwicklungslinie über die Arbeiterradiobewegung in der Weimarer Republik bis hin zu den so genannten Freien Radios und ihre illegale Radio- praxis in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts ziehen. Allen Theorieansätzen und praktischen Versuchen, die den Bürgern einen umittelbaren Zugang zu den Medien gewähren, ist eines gemeinsam: Der Ruf nach zugangsoffenen Medien ist immer auch mit einer Kritik an den etablierten Medien verbunden. Dies spiegelt sich bereits in frühen Positionspapieren und Diskussionen zur Gründung Offener Kanäle in Deutschland wider. Es sollten durch Offene Kanäle Bevölkerungsgruppen, Themen, Meinungen und Gestal- tungsformen begünstigt werden, die in herkömmlichen (etablierten) Medien nicht zu Wort kommen bzw. behandelt werden.“67 Es waren also von Anfang an zwei Eckpfeiler im Aufgabenprofil der Offenen Kanäle enthalten, nämlich individuelle und gesellschaftliche Funktionen: Die auf das Individuum bezogene Funktion der Offenen Kanäle ist die Förderung der Medienkompetenz und zugleich die Möglichkeit einer ungefilterten und von finanziellen Ressourcen unabhängigen Meinungsäußerungsfreiheit. 138 66 Vgl. Brecht, Bertolt: Der Rundfunk als Kommunikationsapparat. Gesammelte Werke Bd. 18, Frankfurt /M. 1968. 67 Vgl. Buchholz, a. a. O. Die gesellschaftliche Funktion steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem publizistischen Angebot in lokalen Kommunikationsräumen. Alle Bürger- medien in Deutschland sind auf kleinräumige Verbreitungsgebiete ausgerichtet. In diesen Verbreitungsgebieten können (sollen) sie eine publizistische Ergän- zung der etablierten Medien erfüllen. Diese Ergänzungsfunktion ist vor allem dann von besonderer Bedeutung, wenn es in Folge von Konzentrationstenden- zen zur Beschränkung von Medienvielfalt kommt. Letztlich ist auch die Entstehung und Entwicklung des Bürgerfunks in NRW vor dem skizzierten Hintergrund zu sehen. Dies bedeutet, auch für den Bürgerfunk ergibt sich seine doppelte Funktion: Schaffung von Partizipations- chancen und Förderung von Medienkompetenz auf der einen Seite und publi- zistische (und somit rezipientenorientierte) Ergänzungsfunktion auf der anderen Seite. Wenngleich das LMG NRW in Bezug auf die Bürgermedien inhaltsleer ist, befördert die Konstruktion des Bürgerfunks primär seine individuelle Funk- tion, da keinerlei programmliche Rahmenvorgaben gemacht werden. 6.2 Praxis des Bürgerfunks 6.2.1 Das Programm Im bundesdeutschen Vergleich unterscheidet sich der Bürgerfunk in NRW durch seine Implementierung in ein professionelles, unter kommerziellen Be- dingungen gestaltetes Radioumfeld. Betrachtet man das Programm des Bürger- funks im Kontext des Hörfunkmarktes und aus einer rezipientenorientierten Perspektive, resultieren aus dieser Implementierung etliche Konsequenzen. Als erstes stellt sich die Frage, ob die Produktionen des Bürgerfunks überhaupt als Programm zu bezeichnen und zu bewerten sind. Mit diesem Begriff wird ja bereits implizit eine Anforderung an den Bürgerfunk herangetragen, den dieser typischerweise nicht zu erfüllen bräuchte. Der Begriff Bürgerfunk verstellt den Blick darauf, dass es sich bei dieser Form des Bürgermediums faktisch um einen Offenen Kanal handelt, der nicht zwingend ein Programm hat. Als Programm eines elektronischen Mediums bezeichnet man im Allgemei- nen das ausgestrahlte Sendematerial als Ganzes. Hierbei wird üblicherweise ein Schema mit festen Sendeplätzen und für den Rezipienten erwartbaren Formen und Themen verwandt. In Hörfunk-Begleitprogrammen sind es vor allem die Nachrichten zur vollen Stunde, die einen solchen festen „Anker- platz“ bilden. In Einschaltprogrammen gibt es hingegen ein ausdifferenziertes Programmschema mit einer Fülle formal und thematisch definierter Sende- plätze. Diese Verankerung bestimmter Sendungen an festen Plätzen ist für Bürgermedien nicht per se üblich. In der Theoriediskussion des Offenen Kanals ist sie sogar bis heute umstritten. Lange Zeit wurde in Offenen Kanälen primär 139 nach dem „Prinzip der Schlange“ verfahren. Dies bedeutet, die Produktionen von Bürgern wurden in der Reihenfolge ihres Anlieferns beim Offenen Kanal ausgestrahlt. Relikte dieser Regelung finden sich auch in NRW. So schreibt die Nutzersatzung der LfM im § 4 Abs. 3 vor: „Die Beiträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs der Sendeanmeldungen […] verbreitet.“ Dies wird allerdings sogleich eingeschränkt mit der Formulierung: „auf den hierfür im Programmschema vorgesehenen Sendeplätzen“. In NRW hat sich – nicht zuletzt aufgrund der Steuerungsfunktion der LfM – im Bürgerfunk weit- gehend – jeweils standortspezfisch – ein strukturierendes Programmschema durchgesetzt. Die Beiträge der Bürgerfunker erhalten hierdurch einen Rahmen, und potentielle Hörer können bestimmte Sendeplätze gezielt einschalten. Aus einer rezipientenorientierten Sicht auf den Bürgerfunk ist dies ein positiv zu bewertender Befund. Allerdings ist ein Programmschema noch kein Garant für einen Erfolg im Hörermarkt, hierzu gehört auch eine Programmkonzeption. Grundsätzlich stößt bei der Entwicklung einer solchen Konzeption der Bürger- funk auf ein strukturelles Dilemma, das aus seiner Implementierung in das Lokalfunkumfeld resultiert. • Streben die Bürgerfunker vor Ort einen audience flow zwischen dem Lokal- funk und ihren Produktionen an, liegt es nahe, sich an das programmliche Umfeld anzupassen. Diese Formatangleichung wird vielerorts von den Bür- gerfunkern betrieben. Im Ergebnis führt dies jedoch zu Produktionen mit geringem Informationsanteil und der Anmutung privater Begleitprogramme. Hieraus kann für den Bürgerfunk ein Legitimitätsverlust erwachsen: Als reine Dublette des Lokalfunks macht er sich selbst überflüssig. • Die zweite Möglichkeit besteht in einem offenkundigen Bruch mit dem Lokalradioumfeld und seinem Format. Hierbei riskieren die Bürgerfunker allerdings einen Abschalt- bzw. Umschaltimpuls bei den typischen Lokal- radiohörern. Sie müssen sich – wollen sie überhaupt Rezipienten erreichen – eine eigene Hörerschaft aufbauen. Dies geht in erster Linie über ein klar konturiertes Wort-Profil, was den Bürgerfunk zum Einschaltradio macht. Im Hörermarkt konkurrieren sie faktisch mit öffentlich-rechtlichen Einschalt- programmen, an deren Qualitäten sie sich orientieren müssen. Für ein von Laien produziertes Radio ist dies eine große Herausforderung, der sich nur wenige Produktionen stellen. • Ein dritter Weg ist in der Erfüllung einer publizistischen Ergänzungsfunk- tion im lokalen Kommunikationsraum zu sehen. In diesem Fall würden Hörer des Verbreitungsgebietes den Bürgerfunk ggf. wegen seiner ergän- zenden Informationsgebung über das lokale Geschehen gezielt einschal- ten. Dieser Weg wird – wie die Programmanalyse zeigt – nur in wenigen Fällen beschritten. Hierfür sind ebenfalls strukturelle Gründe verantwort- lich: Der durch die Vorproduktionspflicht erzwungene Verzicht auf Tages- 140 aktualität und Liveproduktionen erschwert eine entsprechende Programm- konzeption.e Das Modell des Bürgerfunks in NRW sieht eine große Selbstorganisation der am Bürgerfunk interessierten Personen vor. Diese Selbstorganisation funktio- niert vor Ort weitgehend gut. Verbunden ist mit ihr selbstverständlich auch ein Autoselektionsmechanismus, der mit programmlichen Präferenzen einhergeht. Diese Programmpräferenzen liegen offenbar zum Großteil in der Gestaltung von Musikprogrammen. Der Anteil von nahezu 70 Prozent Musik im Gesamt- programm erklärt sich nicht allein aus der Formatangleichung, sondern aus der Interessenlage vieler Bürgerfunker. Hierbei kommt es standortspezifisch in einigen Fällen zu weit überdurchschnittlichen Musikanteilen. Wenn die Musik- präferenzen einiger Personen die Bürgerfunksendeplätze – und somit den Hör- eindruck des Bürgerfunks im kompletten Verbreitungsgebiet – programmlich bestimmen, führt dies zu einem Funktionsverlust des Bürgerfunks. Da die Wahrnehmung des Bürgerfunks immer vor Ort erfolgt, sind die standortspezifischen Hörerfahrungen ausschlaggebend für das Image des Bür- gerfunks. Hier muss mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass es den Bürgerfunk in NRW nicht gibt. Der Bürgerfunk ist vielmehr standortspezi- fisch höchst unterschiedlich. Hierin ist seine Stärke und Schwäche gleicher- maßen zu sehen: • Seine Stärke gewinnt er durch die flächendeckende Präsenz im bevölke- rungsreichsten Bundesland. Durch das Konstruktionsprinzip des nordrhein- westfälischen Bürgerfunks wird die Partizipationsmöglichkeit am Bürger- medium für alle Interessierten verwirklicht. An einigen Standorten gelingt es dem Bürgerfunk zudem, ein abwechslungsreiches und informatives Pro- gramm zu produzieren, das einen Kontrapunkt zur – häufig vorhandenen – „Informationsarmut“ im Lokalradio setzt. • Seine Schwäche resultiert aus standortspezifisch zu beobachtenden Verwer- fungen in der Programmpraxis. An einigen Standorten wird die Hörbarkeit des Bürgerfunks für viele Rezipienten aufgrund einseitiger Themenfokus- sierung stark eingeschränkt. Bei den Bürgerfunkproduktionen lässt sich insgesamt eine geringe Formvarianz feststellen. Die Bürgerfunker in NRW fokussieren bei den journalistischen Darstellungsformen stark auf das – vermeintlich einfach zu führende – Inter- view. Der Bürgerfunk böte hingegen die Chance, experimentierfreudig mit dem Medium Hörfunk umzugehen und dessen radiophone Möglichkeiten aus- zuschöpfen. „Große“ Darstellungsformen wie Reportage, Feature oder gar Hörspiel bilden jedoch im Angebot die absolute Ausnahme. Eine Besonder- heit und ein bürgerfunktypisches Element stellen allerdings die narrativen Darstellungsformen dar. Hier wird Bürgern aus dem Verbreitungsgebiet eine 141 Erzählplattform geboten, die eine Form der oral history darstellt. An einigen Standorten werden zudem in erheblichem Umfang monothematische Sendungen produziert, die teilweise tiefe und breite Informationen zu einzelnen Themen- feldern transportieren. Mit solchen Sendungen bricht der Bürgerfunk deutlich aus der Produktionspraxis des Lokalfunks aus und gewinnt ein eigenes Profil.n Die dauerhaften Bemühungen um eine technisch-formale und redaktionelle Qualifizierung der Bürgerfunker hat offenbar Früchte getragen. Die Sendun- gen sind weitgehend auf einem hörbaren Niveau. Bei der Qualifizierung wird allerdings häufig das Format des Lokalradios als radiophones Vorbild gewählt. Über diese Radiopraxis hinausgehende Formen und Herangehensweisen an das Medium werden hingegen kaum in den Blick genommen. Der Bürgerfunk ermöglicht vielfach eine doppelte Chance auf die Realisie- rung der Meinungsäußerungsfreiheit. Neben den eigentlichen Bürgerfunkern kommen in großem Umfang Bürger aus den Verbreitungsgebieten als betrof- fene, beteiligte, engagierte usw. Personen vor dem Mikrophon zu Wort. Durch diese Bürgernähe wird die Partizipationsfunktion des Bürgerfunks gestärkt. 6.2.2 Die Akteure Aufgrund der Konstruktion des Bürgerfunks in NRW sind drei Akteursgruppen an der Bürgerfunkproduktion unmittelbar beteiligt: Bürgerfunker (als Indivi- duen), Bürgerfunkgruppen (als Interessengemeinschaft) und Radiowerkstätten (als Produktionshilfeeinrichtungen). Als mittelbare Akteure mit einem gewissen Einfluss sind die Lokalfunkstationen und die LfM anzusehen. Nachfolgend werden die Ergebnisse zu den Akteursgruppen und ihren Interaktionsprozessen zusammenfassend skizziert. Bürgerfunker als Individuen Die vorliegende Studie hat erstmals die soziodemographische Struktur und die Motive der Bürgerfunker untersucht. Hierbei zeigt sich, dass der Bürgerfunk alle Altersschichten gleichermaßen anspricht. Allerdings ist die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bürgerfunk deutlich überreprä- sentiert. Ebenfalls überrepräsentiert sind männliche Personen. Beim Schul- abschluss zeigt sich ein überdurchschnittlicher Anteil mit hohem formalen Bildungsgrad. Dies korreliert mit dem großen Anteil von Studierenden an Hochschulstandorten, die sich im Bürgerfunk engagieren. Das Engagement im Bürgerfunk erfordert die Aneignung erheblicher Qualifikationen. Hat man diese einmal erworben, hält das Interesse am Bürgerfunk über einen gewissen Zeitraum an. Dem Interesse am Bürgerfunk liegen bestimmte intrinsische Motive zu- grunde, die sich zu fünf Motivtypen verdichten lassen: 142 • Musikenthusiasten haben als starkes Motiv das Interesse an Musik und der Produktion von Musikmagazinen; • Berufseinsteiger, die den Bürgerfunk als Sprungbrett in einen Medienberuf nutzen wollen; • Partizipationsorientierte, die den Bürgerfunk als Möglichkeit der Meinungs- äußerungsfreiheit sehen und bestimmte gesellschaftliche Anliegen verbreiten wollen; • Vereinsaktivisten, denen es darum geht, die Anliegen ihres Vereins zu publi- zieren und • Hedonisten, für die der Bürgerfunk ein Freizeitspaß ist. Bürgerfunkgruppen Die Bürgerfunkgruppen sind von einer großen Stabilität und bestehen häufig über viele Jahre hinweg. Die Aktivitäten in einer Bürgerfunkgruppe sind für die meisten Mitglieder mit einer hohen persönlichen Gratifikation verbunden. In Bezug auf die Infrastrukturmöglichkeiten ist die Mehrzahl der Gruppen mit den vor Ort in den Radiowerkstätten vorhandenen technischen Bedingungen zufrieden. Dasselbe gilt – mit geringen Ausnahmen – für die zur Verfügung stehenden Sendezeiten. Wenngleich sich die Bürgerfunkgruppen darüber im Klaren sind, dass ihre Sendungen vom Lokalfunk häufig als Fremdkörper an- gesehen werden, ist das Spannungsverhältnis zwischen den Bürgerfunkern und dem Lokalradio nicht mehr so gravierend wie in der Frühphase des Bürger- funks. Vielerorts ist ein vergleichsweise befriedetes Verhältnis zwischen Lokal- radio und Bürgerfunk festzustellen. Die Binnenkommunikation der Bürgerfunkgruppen untereinander vor Ort und auch regionenübergreifend ist vergleichsweise schwach ausgeprägt. Auch wird der lokale Kommunikationsraum außerhalb der reinen Progammproduk- tion durch Mittel der Öffentlichkeitsarbeit kaum durchdrungen. Die Vernetzung zwischen dem Bürgerfunk und den soziokulturellen, aber auch kommunalen Funktionseliten ist in etlichen Verbreitungsgebieten schwach ausgeprägt. Die Interessen der Bürgerfunkgruppen sind inhaltlich breit gestreut. Es fällt aber auf, dass dem Themenfeld Politik allgemein und insbesondere der Lokalpolitik nur wenig Interesse von den Bürgerfunkgruppen entgegen gebracht wird. Die Ziele der Bürgerfunkgruppen lassen es zu, eine Bildung von vier Typen vorzunehmen. • Die als Radiomacher etikettierten Gruppen entziehen sich einer dezidierten inhaltlichen Festlegung; bei ihnen steht die Produktion von Sendungen und Beiträgen als solche im Vordergrund. • Themenorientierte Gruppen produzieren ausschließlich Beiträge zu Special- Interest-Themen oder für Zielgruppen. 143 • Informationsvermittler richten ihre Bürgerfunktätigkeit primär auf das infor- mierende Wortprogramm ohne eine thematische Fokussierung. • Musikorientierte Gruppen produzieren vorrangig Musikmagazine. Radiowerkstätten Die wesentliche Aufgabe der Radiowerkstätten, nämlich die Bereitstellung von technischer und redaktioneller Produktionshilfe, wird von ihnen offenbar weit- gehend sehr gut erfüllt. Die Funktionsfähigkeit der Radiowerkstätten ist in hohem Maße vom Engagement der ehrenamtlich tätigen Personen abhängig. Das Innenverhältnis zwischen den Bürgerfunkgruppen und den Radiowerk- stätten ist überwiegend konfliktarm und wechselseitig kooperativ. In über einem Drittel aller Radiowerkstätten ist das publizistische Interesse der dort produzie- renden Bürgerfunkgruppen gleichgerichtet. Es findet eine Angleichung der publizistischen Zielsetzung bzw. der thematisch-inhaltlichen Ausrichtung zwi- schen den Bürgerfunkgruppen und den Interessen der Radiowerkstätten statt. Im Organisationsprinzip der Radiowerkstätten lassen sich freie (eigenständige, unabhängige) und an Trägerorganisationen gebundene Radiowerkstätten unter- scheiden. Mit 58 Prozent überwiegen trägergebundene Radiowerkstätten, die bei ihrer Arbeit zumeist von den Infrastrukturmöglichkeiten ihrer Trägerorga- nisationen profitieren. Die Kooperation zwischen den Radiowerkstätten und dem Lokalradio ist auf der Ebene des formalen Umgangs weitgehend konfliktfrei. Allerdings wird die Distanzierung des Lokalradios vom Bürgerfunk von einem erheblichen Teil der Radiowerkstätten als kontraproduktiv angesehen. Eine Vernetzung der Radiowerkstätten im soziokulturellen Umfeld ist weitgehend vorhanden. Wichtigster Partner der Radiowerkstätten sind hierbei die Vereine und in nicht unerheblichem Maße auch Schulen. Die Radiowerkstätten leisten vor Ort häufig eine wichtige sozial-integrative Arbeit, die weit über die Medienproduk- tion hinausgeht. Insofern erbringen sie neben ihrer Medienkompetenzvermitt- lung und Infrastrukturleistung einen erheblichen pädagogischen Zusatznutzen. 6.3 Thesen zum Status quo und Entwicklungsmöglichkeiten des Bürgerfunks in NRW Die vorliegende Studie hat dem Prinzip der Handlungsforschung folgend die Akteure des Bürgerfunks aktiv in den Forschungsprozess einbezogen. Die Interdependenz zwischen Forscherteam und Betroffenen endete nicht mit dem Abschlussbericht. Die Aufgabe des Forschungsprojektes ist es vielmehr, einen Input für den internen Diskussionsprozess der Bürgerfunker zu liefern und die Profilbildung des Bürgerfunks zu begleiten. Die Ergebnisse der Studie wurden 144 auf der Bürgermedienveranstaltung „Diskurs Bürgermedien 2005“ vom 28. bis 30. April 2005 vorgestellt. Hierbei wurde ein kritischer Diskussionsimpuls anhand nachfolgender Thesen (im Text gefettet) gegeben, die primär die Schwachstellen im Erscheinungsbild des Bürgerfunks thematisieren. Sie er- setzen insofern nicht die obige Zusammenfassung der Forschungsergebnisse.m Die Funktion des Diskussionsimpulses war es, die Rezeption der Studie auf diejenigen Punkte zu lenken, bei denen aus der Sicht der Kommunikations- forschung Veränderungsbedarf besteht. Die Thesen und der Diskussionsverlauf hierzu werden in diesem Kapitel dokumentiert. Ganz allgemein lässt sich für den Bürgerfunk in der Gesamtheit aller Er- scheinungsformen im Land Nordrhein-Westfalen feststellen: Das Programmangebot des Bürgerfunks ist vielfältig und als Ganzes be- trachtet besser als sein Image. Die Implementierung in ein professionelles Radioumfeld schafft allerdings Zwänge, die eine Profilbildung des Bürger- funks im Hörfunkmarkt erschwert. So erscheint sein Programm an einigen Standorten affirmativ zum Lokalfunk, an anderen wiederum sind Grund- züge einer an öffentlich-rechtlichen Einschaltprogrammen orientierten Hörfunkpraxis erkennbar. Die vom Forscherteam als „Zwänge“ angesehenen Folgen des Konstruktions- prinzips des Bürgerfunks werden von den Bürgerfunkern selber als weitaus weniger problematisch bewertet. Aus ihrer Sicht überwiegt der Vorteil der flächendeckenden Verbreitung des Bürgerhörfunks, die bei der gegenwärtigen Frequenzlage nur in der Einbettung in den Lokalfunk möglich erscheint. Aller- dings werden Überlegungen zu einer „landesweiten“ Bürgerfunkfrequenz mit lokalen Fenstern nicht als völlig aussichtslose Alternative angesehen. Die Kritik am „affirmativen“ Programm wird weitgehend nicht geteilt, da hierdurch die Chance auf eine „Hörererbschaft“ gesehen wird und Publika erreicht würden, die ansonsten kaum als Zielgruppe für den Bürgerfunk infrage kommen. Die Sendungen des Bürgerfunks werden vom Radiohörer immer nur standortbezogen gehört. Diese singuläre Wahrnehmung ist stark von lokalen Gegebenheiten geprägt. Mögliche rezeptionsbehindernde Faktoren oder programmliche Schwächen (einseitige Themenfokussierung, Musik- dominanz etc.) prägen somit häufig das Bild vom Bürgerfunk. Grundsätzlich sehen die Bürgerfunker die standortspezifischen Unterschiede als zwangsläufige Konsequenz der Zugangsoffenheit. Eine zu starke Regulie- rung durch die Formulierung eines Programmauftrages oder einer Lenkung durch die LfM wird als konträr zur Bürgerfunkidee angesehen. 145 Der Bürgerfunk leistet keine Vielfaltsreserve für publizistische Verengun- gen in lokalen Kommunikationsräumen. Er ist stark von individualisti- schen Interessen und Themensetzungen geprägt. Die Programmgestaltung an etlichen Standorten wird durch partikulare Interessen dominiert.n Dieser These wurde entgegengehalten, dass bereits durch die Existenz des Bürgerfunks eine Vielfaltsreserve gegeben sei und er durch seine vertiefende Aufarbeitung spezifischer lokaler Themen und durch die Forumsfunktion für lokale Gruppen Vielfalt erzeuge. Aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht ist diese Argumentation allerdings wenig stichhaltig. Die These resultiert aus der konkreten Programmpraxis, in der sich lokalpublizistische Themenauf- arbeitung nur sehr begrenzt feststellen ließ. Die Sendungen des Bürgerfunks haben nur zu einem geringen Teil die Funktion der Schaffung einer lokalen Gegenöffentlichkeit. Hierfür sind strukturelle Gründe (Aktualitätsverhinderung), aber auch die Motivations- lage der Bürgerfunker ausschlaggebend. An dieser These wurde bemängelt, dass der Terminus „Gegenöffentlichkeit“ im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs keine Rolle mehr spiele und daher auch nicht (mehr) als Aufgabe des Bürgerfunks angesehen werden könne. Grund- sätzlich wurde der folgenden These als Ursache für den Status quo zugestimmt: Der Bürgerfunk hat in den letzten Jahren einen Funktionswandel voll- zogen. Klassische politisch-gesellschaftliche Funktionen des Bürgerfunks wie Emanzipation und Partizipation verlieren zunehmend an Bedeutung. An Stelle dessen gewinnt er seine Bedeutung für eine vorberufliche Quali- fikation (Berufseinsteiger in die Medien). Es wurde von den Bürgerfunkern darauf hingewiesen, dass mit der Bezeich- nung „verlieren zunehmend an Bedeutung“ nicht impliziert werden könne, dass emanzipatorische und partizipatorische Funktionen des Bürgerfunks gene- rell verschwunden seien. Der Bürgerfunk erfülle diese Funktionen nach wie vor, allerdings standortspezifisch sicherlich in unterschiedlichem Maße. Die vorberufliche Qualifikation ist auch aus Sicht der Bürgerfunker eine zuneh- mende Leistung des Bürgerfunks. Der offene Zugang zum System Bürgerfunk und zur Produktion ist ge- geben. Die Gesamtkonstruktion des Bürgerfunks und der Programm- realisierung lassen den Bürgerfunk jedoch primär als produzentenorien- tiert und weniger als rezipientenorientiert erscheinen. Er erfüllt hierdurch seine primäre Funktion als Vermittler von Medienkompetenz und der 146 Gewährleistung von Partizipationschancen im Medium Hörfunk. Seine publizistische Funktion innerhalb der lokalen Kommunikationsräume ist hingegen vergleichsweise gering. Dem ersten Aspekt dieser These wurde kaum widersprochen; die publizisti- sche Funktion des Bürgerfunks wird – wie oben bereits dargelegt – jedoch von den „Betroffenen“ grundsätzlich anders bewertet. Die Ausstattung und Arbeitsweise der Radiowerkstätten kann als hin- reichend und bewährt angesehen werden. Etliche Radiowerkstätten arbei- ten stark integrativ. Medienarbeit als Jugendarbeit, als sozial-integrative Arbeit und Weiterbildung etc. führt zu einer Funktionsverschränkung der Arbeit der Radiowerkstätten. Hier ist ein Konstruktionsproblem zu sehen. Radioproduktion als sozial-integrative Leistung müsste – neben der Minu- tenförderung – gewürdigt und alimentiert werden. Hierzu sind neue Finanzierungsmodelle zu entwickeln. Die Rundfunkgebühr kann ihrer Zweckbestimmung entsprechend hierfür nicht als Quelle dienen. Im Wesentlichen wird diese These von vielen Radiowerkstätten geteilt und ihre „Zusatzfunktion“ betont. Etliche Radiowerkstätten sind bereits derzeit aktiv damit befasst, für bestimmte Ausgaben Sponsoren zu gewinnen. Aller- dings wird vielfach die Ansicht vertreten, dass sich Medienarbeit und sozial- integrative Arbeit nicht trennen lassen. Diese analytische Trennung gehe an der Praxis vorbei, insofern wird die Alimentierung durch die Fördermittel der LfM nicht als problematisch angesehen. Den beiden folgenden Thesen wurde weitgehend zugestimmt: Die Qualifizierungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen der letzten Jahre zeigen in der Produktion durchaus Wirkung. Allerdings müssen sie als Daueraufgabe angesehen werden und noch stärker unter der Zielsetzung einer Rezipientenorientierung erfolgen. Der Gesetzgeber hat der LfM Möglichkeiten zur Steuerung der Entwick- lung des Bürgerfunks zugewiesen, die von dieser ausgeschöpft werden. Eine weitergehende „Lenkung“ erscheint vor dem Hintergrund der gegen- wärtigen Gesetzeslage ausgeschlossen. Substantielle Veränderungen des Bürgerfunks sind innerhalb des derzeitigen Modells nur durch einen bür- gerfunkinternen Diskurs möglich. Insgesamt wurden die Ergebnisse der Studie in der Veranstaltung „Diskurs Bürgermedien 2005“ konstruktiv-kritisch aufgenommen und als Impuls für die 147 Weiterentwicklung des Bürgerfunks in NRW aufgefasst. In der Diskussion über Detailergebnisse der Studie und die thesenartigen Schlussfolgerungen des Forscherteams zeigten sich allerdings erhebliche Divergenzen zwischen der Perspektive der Kommunikationswissenschaft und der Praxis des Bürgerfunks. Die vorliegende Studie kann letztlich nur eine Beschreibung des Status quo liefern und mögliche Alternativen hierzu aufzeigen. Für die Weiterentwicklung des Bürgerfunks erscheint der Dialog zwischen Politik, Bürgern und den Gremien der LfM notwendig; hierfür liefert diese Publikation eine Basis. 148 7 Literatur Brecht, Bertolt: Der Rundfunk als Kommunikationsapparat. Gesammelte Werke Bd. 18, Frankfurt /Main 1968 Brosius, Hans-Bernd/ Weiler, Stefan: Programmanalyse nichtkommmerzieller Lokal- radios in Hessen. Eine Inhaltsanalyse. München 2000 Buchholz, Klaus-Jürgen: Profiarbeit und Laienspiel. Status und Perspektiven des Bürger- rundfunks in Deutschland. In: Rinsdorf, Lars u. a. (Hg): Journalismus mit Boden- haftung. Annäherung an das Medium. Münster 2003, S. 227–245 Dedecek, Malte: Bürgermedien in NRW – Entwicklung, Formen, Perspektiven. Eine exemplarische Studie anhand des Bürgerfunks im Lokalradio. Siegen 2005 (un- veröffentlichte Diplomarbeit) Eimeren, Birgit von/Gerhard, Heinz/Frees Beate: Internetverbreitung in Deutschland. Potential vorerst ausgeschöpft? 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Abbildung 4-4: Vermittlungsformen des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Abbildung 4-5: Themenfelder der Berichterstattung des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abbildung 4-6: Raumbezug der Berichterstattung des Bürgerfunks – Anteil der Sendezeit in Prozent . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Abbildung 4-7: Sprache des Bürgerfunks – Anteil an der Sendezeit in Prozent . 51 Abbildung 4-8: Standortbezogene Profile: Musikanteil – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abbildung 4-9: Standortbezogene Profile: Informationsanteil – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abbildung 4-10: Standortbezogene Profile: Themenfeld Politik – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Abbildung 4-11: Standortbezogene Profile: Themenfeld Gesellschaft – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Abbildung 4-12: Standortbezogene Profile: Themenfeld Human-Touch – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 153 Abbildung 4-13: Standortbezogene Profile: Musikmagazine – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Abbildung 4-14: Standortbezogene Profile: Mischmagazine – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Abbildung 4-15: Standortbezogene Profile: Ressortmagazine – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Abbildung 4-16: Standortbezogene Profile: Monothematische Magazine – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Abbildung 4-17: Standortbezogene Profile: Regie- und Unterhaltungs- moderation – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . 72 Abbildung 4-18: Standortbezogene Profile: Informierende Moderation – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Abbildung 4-19: Standortbezogene Profile: Journalistische Darstellungsformen – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Abbildung 4-20: Standortbezogene Profile: Narrative Darstellungsformen – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Abbildung 4-21: Standortbezogene Profile: Sendegebietsbezug – Abweichungen vom Mittelwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Abbildung 5-1: Anteile der Bürgerfunker nach Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Abbildung 5-2: Altersstruktur der Bürgerfunker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Abbildung 5-3: Schulabschluss der Bürgerfunker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Abbildung 5-4: Berufsausbildung der Bürgerfunker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Abbildung 5-5: Berufstätigkeit der Bürgerfunker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Abbildung 5-6: Mediennutzung pro Tag – Anzahl der Bürgerfunker in Prozent 86 Abbildung 5-7: Anzahl der täglich von Bürgerfunkern genutzten Medien . . . . . 87 Abbildung 5-8: Verweildauer der Bürgerfunker in der Bürgerfunkgruppe . . . . . . 88 Abbildung 5-9: Bürgerfunkgruppen nach Anzahl der Mitglieder . . . . . . . . . . . . . 95 Abbildung 5-10: Existenz der Bürgerfunkgruppen nach Gründungsjahren . . . . . . 95 Abbildung 5-11: Anzahl der Gründungen von Bürgerfunkgruppen pro Jahr . . . . . 96 Abbildung 5-12: Sendevolumen der Bürgerfunkgruppen pro Monat . . . . . . . . . . . 98 Abbildung 5-13: Verwendung von Darstellungsformen in der Produktion der Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Abbildung 5-14: Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen Bürgerfunkgruppen und Radiowerkstätten – Anteile der Bürgerfunkgruppen je Merkmalsausprägung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Abbildung 5-15: Themenschwerpunkte der Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . . . 103 Abbildung 5-16: Raumausstattung der Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Abbildung 5-17: Flächenausstattung der Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Abbildung 5-18: Durchschnittliche Studioauslastung der Radiowerkstätten – Tage pro Monat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Abbildung 5-19: Personalausstattung der Radiowerkstätten mit Mitarbeitern gegen Entgelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Abbildung 5-20: Anzahl von Ehrenamtlichen in ihrer Verteilung auf Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Abbildung 5-21: Anteile des Arbeitsumfangs der Ehrenamtlichen in Prozent des gesamten Arbeitsaufwandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 154 Abbildung 5-22: Anzahl der regelmäßig produzierenden Bürgerfunkgruppen pro Radiowerkstatt im Jahr 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Abbildung 5-23: Anzahl der sporadisch produzierenden Bürgerfunkgruppen pro Radiowerkstatt im Jahr 2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Abbildung 5-24: Sendevolumen der Radiowerkstätten in Stunden pro Monat . . . 117 Abbildung 5-25: Umfang der Arbeitsaufgaben der Radiowerkstätten und ihr Anteil am Gesamtaufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Abbildung 5-26: Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen der Radiowerkstätten pro Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Abbildung 5-27: Beurteilung der Bürgerfunkgruppen durch die Radio- werkstätten – Anteile der Bürgerfunkgruppen pro Radio- werkstatt, auf die folgende Aussagen zutreffen … . . . . . . . . . . . 120 Abbildung 5-28: Radiowerkstätten mit thematisch-inhaltlicher Schwerpunkt- setzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Abbildung 5-29: Organisatorische Einbindung der Radiowerkstätten . . . . . . . . . . 123 Abbildung 5-30: Kooperation mit dem Lokalradio aus Sicht der Radio- werkstätten – Prozentwerte der Antworten auf die Merkmals- ausprägung „häufig“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Abbildung 5-31: Verhältnis zwischen den Radiowerkstätten und der LfM . . . . . . 126 Abbildung 5-32: Kooperationspartner der Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 Tabellen: Tabelle 2-1: Entwicklung des Bürgerfunk-Programmvolumens von 1995 bis 2004 in Minuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Tabelle 2-2: Kerndaten des Bürgerfunks in Nordrhein-Westfalen 2003 . . . . . . . . . 19 Tabelle 4-1: Sendezeiten des Bürgerfunks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Tabelle 4-2: „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm . . . . . . . . . . . . . . . 50 Tabelle 4-3: Stichprobenumfang in der Rangfolge des Sendevolumens . . . . . . . . 53 Tabelle 4-4: Entwicklung des Bürgerfunk-Programmvolumens von 1995 bis 2004 für ausgewählte Standorte nach Index . . . . . . . . . . . . 55 Tabelle 5-1: Die intrinsische Motivation der Bürgerfunker – dargestellt anhand von Idealtypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Tabelle 5-2: Typisierung der Bürgerfunkgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Tabelle 5-3: Typisierung der Radiowerkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Tabellen im Anhang: Tabelle A 1: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Stadt Aachen (Aachen 100,eins) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Tabelle A 2: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bielefeld (Radio Bielefeld) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 Tabelle A 3: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bochum (Radio 98,5) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 155 Tabelle A 4: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bonn/Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) . . . . . 164 Tabelle A 5: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) . . . . . . . . . . . . 165 Tabelle A 6: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Düren (Radio Rur) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Tabelle A 7: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Duisburg (Radio Duisburg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Tabelle A 8: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Ennepe-Ruhr-Kreis (Radio en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Tabelle A 9: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Erftkreis (Radio Erft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Tabelle A 10: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Euskirchen (Radio Euskirchen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Tabelle A 11: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Hagen (Radio Hagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Tabelle A 12: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Hamm (Radio Lippewelle Hamm) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Tabelle A 13: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Herford (Radio Herford) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Tabelle A 14: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Höxter/Paderborn (Radio Hochstift) . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Tabelle A 15: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Köln (Radio Köln 107,1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Tabelle A 16: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Krefeld/Viersen (Welle N Niederrhein) . . . . . . . . . . . . . . . 176 Tabelle A 17: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Lippe (Radio Lippe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Tabelle A 18: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Märkischer Kreis (Radio MK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178 Tabelle A 19: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Mettmann (Radio Neandertal 97,6) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Tabelle A 20: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) . . . . . . . . . . . 180 Tabelle A 21: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Mönchengladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) . . . . . 181 Tabelle A 22: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Stadt Münster (Antenne Münster) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Tabelle A 23: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Neuss (NE-WS 89,4) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Tabelle A 24: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) . . . . . . . . . 184 Tabelle A 25: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Remscheid/Solingen (Radio RSG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Tabelle A 26: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) . . . . . . . . . . . . 186 156 Tabelle A 27: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Soest (Hellwegradio) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Tabelle A 28: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Steinfurt (Radio RST) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Tabelle A 29: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Unna (Antenne Unna) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Tabelle A 30: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Warendorf (Radio WAF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 157 Anhang Standortspezifische Kernergebnisse der Programmanalyse . . . . . . . . . . . 161 Codeplan Evaluation Bürgerfunk NRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Befragung der Bürgerfunkproduktionsstätten (Radiowerkstätten) in Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 Befragung der Bürgerfunkgruppen in Nordrhein-Westfalen – Gruppenfragebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Befragung der Bürgerfunkgruppen in Nordrhein-Westfalen – persönliche Befragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 159 161 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 26:46:25 100,0 575 100,0 Allgemeines Mischmagazin 4:00:00 14,9 108 18,8 Musikmagazin 5:59:27 22,4 112 19,5 Ressort-Magazin 3:58:59 14,9 104 18,1 Monothematische Sendung 12:47:59 47,8 251 43,7 Sonstiges – – – – Sprache 26:46:25 100,0 575 100,0 deutschsprachig 26:46:25 100,0 575 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 26:46:25 100,0 575 100,0 Musik 17:21:57 64,9 249 43,3 Verpackung 0:19:51 1,2 75 13,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:40:48 2,5 72 12,5 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 8:23:49 31,4 179 31,1 Vermittlungsform 8:23:49 31,4 179 31,1 Moderation mit Infocharakter 4:04:54 48,6 104 58,1 Service 0:17:10 3,4 12 6,7 Nachrichten 0:04:49 1,0 2 1,1 Journalistische Darstellungsformen 2:51:56 34,1 42 23,5 Narrative Darstellungsformen 1:05:00 12,9 19 10,6 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 8:07:02 100,0 168 100,0 Politische Sachthemen 1:35:49 19,7 6 3,6 Gesellschaft 5:06:50 63,0 127 75,6 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 1:24:23 17,3 35 20,8 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 8:23:49 100,0 179 100,0 Ohne Raumbezug 2:09:34 25,7 54 30,2 International/National 0:33:50 6,7 21 11,7 NRW 0:25:46 5,1 13 7,3 Sendegebiet 5:14:39 62,5 91 50,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 209 100,0 Führungselite 5 2,4 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 27 12,9 Interessenvertreter 12 5,7 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 39 18,7 Normalbürger 126 60,3 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 1: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Stadt Aachen (Aachen 100,eins) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 162 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 18:01:24 100,0 335 100,0 Allgemeines Mischmagazin 0:50:29 4,7 11 3,3 Musikmagazin 9:20:36 51,8 191 57,0 Ressort-Magazin 1:43:22 9,6 37 11,0 Monothematische Sendung 0:51:01 4,7 24 7,2 Sonstiges 5:15:56 29,2 72 21,5 Sprache 18:01:24 100,0 335 100,0 deutschsprachig 14:26:23 80,1 314 93,7 fremdsprachig 2:43:10 15,1 3 0,9 gemischt-sprachig 0:51:51 4,8 18 5,4 Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 14:26:23 100,0 314 100,0 Musik 10:00:10 69,3 137 43,6 Verpackung 0:06:31 0,8 29 9,2 Regie- und Unterhaltungsmoderation 2:44:12 19,0 106 33,8 Wortunterhaltungsformen 0:04:42 0,5 7 2,2 Information 1:30:48 10,5 35 11,1 Vermittlungsform 1:30:48 100,0 35 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:15:41 83,4 24 68,6 Service 0:07:32 8,3 8 22,9 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:07:35 8,4 3 8,6 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 1:23:16 100,0 27 100,0 Politische Sachthemen 0:07:32 9,0 2 7,4 Gesellschaft 1:11:32 85,9 23 85,2 Human Touch 0:04:12 5,0 2 7,4 Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:30:48 100,0 35 100,0 Ohne Raumbezug 0:07:35 8,4 3 8,6 International/National 0:08:38 9,5 5 14,3 NRW 0:03:10 3,5 2 5,7 Sendegebiet 1:11:25 78,7 25 71,4 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 26 100,0 Führungselite – – Honoratioren 2 7,7 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich 2 7,7 Vertreter aus dem Kulturbereich 1 3,8 Experten – – Normalbürger 19 73,1 Soft-News-Akteure – – Sonstige 2 7,7 Tabelle A 2: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bielefeld (Radio Bielefeld) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 163 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 21:18:10 100,0 493 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:42:14 8,0 51 10,3 Musikmagazin 10:13:04 48,0 260 52,7 Ressort-Magazin 7:38:40 35,9 176 35,7 Monothematische Sendung 1:44:12 8,2 6 1,2 Sonstiges – – – – Sprache 21:18:10 100,0 493 100,0 deutschsprachig 19:37:58 92,2 478 97,0 fremdsprachig 0:48:46 3,8 1 0,2 gemischt-sprachig 0:51:26 4,0 14 2,8 Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 19:37:58 100,0 478 100,0 Musik 12:42:33 64,7 212 44,4 Verpackung 0:06:27 0,5 24 5,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:13:55 6,3 150 31,4 Wortunterhaltungsformen 0:56:09 4,8 3 0,6 Information 4:38:54 23,7 89 18,6 Vermittlungsform 4:38:54 100,0 89 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:39:19 35,6 47 52,8 Service 0:09:09 3,3 11 12,4 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 2:43:05 58,5 25 28,1 Narrative Darstellungsformen 0:07:21 2,6 6 6,7 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 4:22:30 100,0 74 100,0 Politische Sachthemen 3:10:23 72,5 37 50,0 Gesellschaft 1:07:16 25,6 33 44,6 Human Touch 0:04:51 1,8 4 5,4 Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 4:38:54 100,0 89 100,0 Ohne Raumbezug 0:15:09 5,4 11 12,4 International/National 2:06:55 45,5 47 52,8 NRW 0:38:23 13,8 11 12,4 Sendegebiet 1:38:27 35,3 20 22,5 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 47 100,0 Führungselite 1 2,1 Honoratioren 3 6,4 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 5 10,6 Experten 1 2,1 Normalbürger 26 55,3 Soft-News-Akteure – – Sonstige 11 23,4 Tabelle A 3: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bochum (Radio 98,5) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 164 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 22:12:14 100,0 593 100,0 Allgemeines Mischmagazin 12:21:17 55,6 300 50,6 Musikmagazin 2:33:20 11,5 66 11,1 Ressort-Magazin 1:42:11 7,7 56 9,4 Monothematische Sendung 5:35:26 25,2 171 28,8 Sonstiges – – – – Sprache 22:12:14 100,0 593 100,0 deutschsprachig 20:57:45 94,4 590 99,5 fremdsprachig 0:49:23 3,7 2 0,3 gemischt-sprachig 0:25:06 1,9 1 0,2 Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 20:57:45 100,0 590 100,0 Musik 14:00:52 66,9 259 43,9 Verpackung 0:13:55 1,1 78 13,2 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:46:25 3,7 123 20,8 Wortunterhaltungsformen 0:19:42 1,6 16 2,7 Information 5:36:51 26,8 114 19,3 Vermittlungsform 5:36:51 100,0 114 100,0 Moderation mit Infocharakter 2:39:29 47,3 55 48,2 Service 0:13:27 4,0 11 9,6 Nachrichten 0:02:38 0,8 2 1,8 Journalistische Darstellungsformen 2:23:19 42,5 43 37,7 Narrative Darstellungsformen 0:17:58 5,3 3 2,6 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 5:30:37 100,0 108 100,0 Politische Sachthemen 0:26:02 7,9 9 8,3 Gesellschaft 3:30:15 63,6 64 59,3 Human Touch 0:58:41 17,7 19 17,6 Private Lebenswelt 0:21:08 6,4 11 10,2 Sport – – – – Sonstiges 0:14:31 4,4 5 4,6 Raumbezüge der Berichterstattung 5:36:51 100,0 114 100,0 Ohne Raumbezug 1:33:56 27,9 29 25,4 International/National 0:33:57 10,1 19 16,7 NRW 0:10:54 3,2 4 3,5 Sendegebiet 3:18:04 58,8 62 54,4 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 151 100,0 Führungselite 6 4,0 Honoratioren 8 5,3 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 1 0,7 Interessenvertreter 10 6,6 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 13 8,6 Experten 11 7,3 Normalbürger 100 66,2 Soft-News-Akteure – – Sonstige 2 1,3 Tabelle A 4: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Bonn/ Rhein-Sieg-Kreis (Radio Bonn/Rhein-Sieg) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 165 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 5:00:08 100,0 137 100,0 Allgemeines Mischmagazin – – – – Musikmagazin – – – – Ressort-Magazin 5:00:08 100,0 137 100,0 Monothematische Sendung – – – – Sonstiges – – – – Sprache 5:00:08 100,0 137 100,0 deutschsprachig 5:00:08 100,0 137 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 5:00:08 100,0 137 100,0 Musik 3:33:18 71,1 51 37,2 Verpackung 0:01:54 0,6 13 9,5 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:07:30 2,5 38 27,7 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 1:17:26 25,8 35 25,5 Vermittlungsform 1:17:26 100,0 35 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:14:03 95,6 32 91,4 Service 0:03:07 4,0 2 5,7 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:00:16 0,3 1 2,9 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 1:14:19 100,0 33 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 1:14:19 100,0 33 100,0 Human Touch – – – – Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:17:26 100,0 35 100,0 Ohne Raumbezug – – – – International/National – – – – NRW 0:24:00 31,0 10 28,6 Sendegebiet 0:53:26 69,0 25 71,4 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 66 100,0 Führungselite 4 6,1 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 11 16,7 Interessenvertreter 15 22,7 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten – – Normalbürger 36 54,5 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 5: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Borken (Lokalfunk für den Kreis Borken) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 166 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 16:10:30 100,0 383 100,0 Allgemeines Mischmagazin 2:21:21 14,6 59 15,4 Musikmagazin 2:32:20 15,7 66 17,2 Ressort-Magazin 4:03:31 25,1 92 24,0 Monothematische Sendung 7:13:18 44,6 166 43,3 Sonstiges – – – – Sprache 16:10:30 100,0 383 100,0 deutschsprachig 16:10:30 100,0 383 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 16:10:30 100,0 383 100,0 Musik 10:45:22 66,5 168 43,9 Verpackung 0:12:26 1,3 45 11,7 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:27:15 2,8 55 14,4 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 4:45:27 29,4 115 30,0 Vermittlungsform 4:45:27 100,0 115 100,0 Moderation mit Infocharakter 3:05:47 65,1 75 65,2 Service 0:03:39 1,3 3 2,6 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 1:07:16 23,6 26 22,6 Narrative Darstellungsformen 0:28:45 10,1 11 9,6 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 4:41:48 100,0 112 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 3:05:15 65,7 77 68,8 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 1:07:42 24,0 26 23,2 Sport 0:28:51 10,2 9 8,0 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 4:45:27 100,0 115 100,0 Ohne Raumbezug 0:52:23 18,4 22 19,1 International/National 0:50:29 17,7 25 21,7 NRW – – – – Sendegebiet 3:02:35 64,0 68 59,1 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 107 100,0 Führungselite – – Honoratioren 8 7,5 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 9 8,4 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 6 5,6 Experten 14 13,1 Normalbürger 63 58,9 Soft-News-Akteure – – Sonstige 7 6,5 Tabelle A 6: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Düren (Radio Rur) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 167 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 21:14:45 100,0 559 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:43:32 8,1 54 9,7 Musikmagazin 5:55:26 27,9 175 31,3 Ressort-Magazin 2:32:58 12,0 64 11,4 Monothematische Sendung 11:02:49 52,0 266 47,6 Sonstiges – – – – Sprache 21:14:45 100,0 559 100,0 deutschsprachig 21:14:45 100,0 559 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 21:14:45 100,0 559 100,0 Musik 11:17:29 53,1 250 44,7 Verpackung 0:17:59 1,4 53 9,5 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:09:18 5,4 89 15,9 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 8:29:59 40,0 167 29,9 Vermittlungsform 8:29:59 100,0 167 100,0 Moderation mit Infocharakter 6:02:41 71,1 102 61,1 Service 0:13:52 2,7 9 5,4 Nachrichten 0:06:47 1,3 17 10,2 Journalistische Darstellungsformen 0:29:49 5,8 8 4,8 Narrative Darstellungsformen 0:27:55 5,5 4 2,4 Sonstige informierende Formen 1:08:55 13,5 27 16,2 Themenfelder der Berichterstattung** 8:18:42 100,0 160 100,0 Politische Sachthemen 2:38:19 31,7 46 28,8 Gesellschaft 3:44:45 45,1 79 49,4 Human Touch 1:01:00 12,2 14 8,8 Private Lebenswelt – – – – Sport 0:54:38 11,0 21 13,1 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 8:29:59 100,0 167 100,0 Ohne Raumbezug 1:03:22 12,4 14 8,4 International/National 2:23:48 28,2 59 35,3 NRW 0:00:33 0,1 2 1,2 Sendegebiet 5:02:16 59,3 92 55,1 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 321 100,0 Führungselite 133 41,4 Honoratioren 27 8,4 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 21 6,5 Interessenvertreter 37 11,5 Wirtschaftlicher Gegenbereich 1 0,3 Vertreter aus dem Kulturbereich 12 3,7 Experten 20 6,2 Normalbürger 49 15,3 Soft-News-Akteure 2 0,6 Sonstige 19 5,9 Tabelle A 7: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Duisburg (Radio Duisburg) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 168 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 5:26:22 100,0 125 100,0 Allgemeines Mischmagazin – – – – Musikmagazin – – – – Ressort-Magazin 1:48:36 33,3 41 32,8 Monothematische Sendung 3:37:46 66,7 84 67,2 Sonstiges – – – – Sprache 5:26:22 100,0 125 100,0 deutschsprachig 5:26:22 100,0 125 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 5:26:22 100,0 125 100,0 Musik 3:55:31 72,2 57 45,6 Verpackung 0:04:22 1,3 25 20,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:05:50 1,8 14 11,2 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 1:20:39 24,7 29 23,2 Vermittlungsform 1:20:39 100,0 29 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:14:28 92,3 25 86,2 Service 0:06:11 7,7 4 13,8 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen – – – – Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 1:15:31 100,0 26 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 1:03:05 83,5 21 80,8 Human Touch 0:02:33 3,4 1 3,8 Private Lebenswelt 0:01:03 1,4 1 3,8 Sport 0:08:50 11,7 3 11,5 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:20:39 100,0 29 100,0 Ohne Raumbezug 0:07:49 9,7 4 13,8 International/National – – – – NRW 0:11:01 13,7 6 20,7 Sendegebiet 1:01:49 76,6 19 65,5 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 48 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 10 20,8 Interessenvertreter 18 37,5 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 5 10,4 Normalbürger 14 29,2 Soft-News-Akteure 1 2,1 Sonstige – – Tabelle A 8: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Ennepe- Ruhr-Kreis (Radio en) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 169 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 7:36:34 100,0 181 100,0 Allgemeines Mischmagazin – – – – Musikmagazin 0:50:24 11,0 22 12,2 Ressort-Magazin 4:11:45 55,1 103 56,9 Monothematische Sendung 2:34:25 33,8 56 30,9 Sonstiges – – – – Sprache 7:36:34 100,0 181 100,0 deutschsprachig 7:36:34 100,0 181 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 7:36:34 100,0 181 100,0 Musik 5:15:14 69,0 79 43,6 Verpackung 0:04:23 1,0 8 4,4 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:07:31 1,6 27 14,9 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 2:09:26 28,3 67 37,0 Vermittlungsform 2:09:26 100,0 67 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:21:44 63,1 43 64,2 Service 0:00:42 0,5 2 3,0 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:09:20 7,2 2 3,0 Narrative Darstellungsformen 0:37:40 29,1 20 29,9 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:09:16 100,0 66 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 1:09:21 53,6 31 47,0 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 0:33:11 25,7 15 22,7 Sport 0:26:44 20,7 20 30,3 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:09:26 100,0 67 100,0 Ohne Raumbezug 0:05:15 4,1 3 4,5 International/National – – – – NRW 0:45:13 34,9 18 26,9 Sendegebiet 1:18:58 61,0 46 68,7 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 76 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 12 15,8 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 4 5,3 Experten 18 23,7 Normalbürger 41 53,9 Soft-News-Akteure – – Sonstige 1 1,3 Tabelle A 9: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Erftkreis (Radio Erft) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 170 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 14:18:35 100,0 353 100,0 Allgemeines Mischmagazin 5:54:05 41,2 129 36,5 Musikmagazin 5:01:58 35,2 123 34,8 Ressort-Magazin – – – – Monothematische Sendung 3:22:32 23,6 101 28,6 Sonstiges – – – – Sprache 14:18:35 100,0 353 100,0 deutschsprachig 14:18:35 100,0 353 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 14:18:35 100,0 353 100,0 Musik 11:19:58 79,2 147 41,6 Verpackung 0:10:21 1,2 40 11,3 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:08:18 8,0 107 30,3 Wortunterhaltungsformen 0:17:11 2,0 6 1,7 Information 1:22:47 9,6 53 15,0 Vermittlungsform 1:22:47 100,0 53 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:59:38 72,0 34 64,2 Service 0:23:09 28,0 19 35,8 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen – – – – Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 0:58:18 100,0 34 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 0:43:10 74,0 27 79,4 Human Touch 0:09:00 15,4 5 14,7 Private Lebenswelt 0:06:08 10,5 2 5,9 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:22:47 100,0 53 100,0 Ohne Raumbezug – – – – International/National 0:43:47 52,9 27 50,9 NRW – – – – Sendegebiet 0:39:00 47,1 26 49,1 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 24 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 6 25,0 Experten 18 75,0 Normalbürger – – Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 10: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Eus- kirchen (Radio Euskirchen) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 171 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 7:56:19 100,0 89 100,0 Allgemeines Mischmagazin 0:20:00 4,2 13 14,6 Musikmagazin 6:25:01 80,8 45 50,6 Ressort-Magazin 1:11:18 15,0 31 34,8 Monothematische Sendung – – – – Sonstiges – – – – Sprache 7:56:19 100,0 89 100,0 deutschsprachig 7:56:19 100,0 89 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 7:56:19 100,0 89 100,0 Musik 6:50:28 86,2 43 48,3 Verpackung 0:02:09 0,5 6 6,7 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:08:43 1,8 16 18,0 Wortunterhaltungsformen 0:04:14 0,9 3 3,4 Information 0:50:45 10,7 21 23,6 Vermittlungsform 0:50:45 100,0 21 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:43:17 85,3 17 81,0 Service 0:05:21 10,5 2 9,5 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:02:07 4,2 2 9,5 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 0:45:24 100,0 19 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 0:18:42 41,2 8 42,1 Human Touch 0:16:16 35,8 7 36,8 Private Lebenswelt 0:08:19 18,3 2 10,5 Sport – – – – Sonstiges 0:02:07 4,7 2 10,5 Raumbezüge der Berichterstattung 0:50:45 100,0 21 100,0 Ohne Raumbezug 0:26:42 52,6 11 52,4 International/National 0:18:42 36,8 8 38,1 NRW – – – – Sendegebiet 0:05:21 10,5 2 9,5 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 20 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 4 20,0 Experten 1 5,0 Normalbürger 15 75,0 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 11: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Hagen (Radio Hagen) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 172 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 15:10:36 100,0 434 100,0 Allgemeines Mischmagazin 4:12:45 27,8 127 29,3 Musikmagazin 6:43:59 44,4 177 40,8 Ressort-Magazin 1:40:51 11,1 63 14,5 Monothematische Sendung 2:33:01 16,8 67 15,4 Sonstiges – – – – Sprache 15:10:36 100,0 434 100,0 deutschsprachig 15:10:36 100,0 434 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 15:10:36 100,0 434 100,0 Musik 11:26:45 75,4 190 43,8 Verpackung 0:15:36 1,7 47 10,8 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:10:36 7,8 116 26,7 Wortunterhaltungsformen 0:01:34 0,2 1 0,2 Information 2:16:05 14,9 80 18,4 Vermittlungsform 2:16:05 100,0 80 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:39:36 73,2 55 68,8 Service 0:10:59 8,1 6 7,5 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:25:30 18,7 19 23,8 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:05:06 100,0 74 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 1:45:48 84,6 62 83,8 Human Touch 0:03:07 2,5 2 2,7 Private Lebenswelt 0:02:13 1,8 1 1,4 Sport 0:12:17 9,8 8 10,8 Sonstiges 0:01:41 1,3 1 1,4 Raumbezüge der Berichterstattung 2:16:05 100,0 80 100,0 Ohne Raumbezug 0:08:02 5,9 5 6,3 International/National 0:46:03 33,8 36 45,0 NRW – – – – Sendegebiet 1:22:00 60,3 39 48,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 67 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 7 10,4 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 24 35,8 Experten 9 13,4 Normalbürger 24 35,8 Soft-News-Akteure – – Sonstige 3 4,5 Tabelle A 12: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Hamm (Radio Lippewelle Hamm) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 173 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 11:52:46 100,0 269 100,0 Allgemeines Mischmagazin 0:50:37 7,1 19 7,1 Musikmagazin 5:06:07 42,9 130 48,3 Ressort-Magazin 0:51:34 7,2 19 7,1 Monothematische Sendung 3:21:43 28,3 67 24,9 Sonstiges 1:42:45 14,4 34 12,6 Sprache 11:52:46 100,0 269 100,0 deutschsprachig 11:52:46 100,0 269 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 11:52:46 100,0 269 100,0 Musik 8:38:50 72,8 126 46,8 Verpackung 0:02:50 0,4 18 6,7 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:54:06 7,6 73 27,1 Wortunterhaltungsformen 0:04:11 0,6 2 0,7 Information 2:12:49 18,6 50 18,6 Vermittlungsform 2:12:49 100,0 50 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:17:36 13,3 9 18,0 Service 0:11:55 9,0 9 18,0 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:26:37 20,0 11 22,0 Narrative Darstellungsformen 1:16:41 57,7 21 42,0 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:00:54 100,0 41 100,0 Politische Sachthemen 0:17:40 14,6 8 19,5 Gesellschaft 0:36:31 30,2 16 39,0 Human Touch 0:53:46 44,5 10 24,4 Private Lebenswelt 0:12:57 10,7 7 17,1 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:12:49 100,0 50 100,0 Ohne Raumbezug 0:07:12 5,4 5 10,0 International/National 1:32:03 69,3 27 54,0 NRW 0:03:32 2,7 1 2,0 Sendegebiet 0:30:02 22,6 17 34,0 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 59 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 24 40,7 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 6 10,2 Normalbürger 29 49,2 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 13: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Herford (Radio Herford) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 174 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 7:14:45 100,0 223 100,0 Allgemeines Mischmagazin 4:16:17 58,9 119 53,4 Musikmagazin 0:50:52 11,7 24 10,8 Ressort-Magazin 0:49:20 11,3 37 16,6 Monothematische Sendung 1:18:16 18,0 43 19,3 Sonstiges – – – – Sprache 7:14:45 100,0 223 100,0 deutschsprachig 7:14:45 100,0 223 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 7:14:45 100,0 223 100,0 Musik 5:22:04 74,1 79 35,4 Verpackung 0:04:06 0,9 32 14,3 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:20:14 4,7 56 25,1 Wortunterhaltungsformen 0:02:03 0,5 1 0,4 Information 1:26:18 19,9 55 24,7 Vermittlungsform 1:26:18 100,0 55 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:34:42 40,2 16 29,1 Service 0:14:24 16,7 13 23,6 Nachrichten 0:16:07 18,7 17 30,9 Journalistische Darstellungsformen 0:03:44 4,3 1 1,8 Narrative Darstellungsformen 0:17:21 20,1 8 14,5 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 1:11:54 100,0 42 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 0:51:00 70,9 29 69,0 Human Touch 0:11:49 16,4 9 21,4 Private Lebenswelt 0:09:05 12,6 4 9,5 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:26:18 100,0 55 100,0 Ohne Raumbezug 0:03:35 4,2 2 3,6 International/National 0:24:15 28,1 14 25,5 NRW – – – – Sendegebiet 0:58:28 67,7 39 70,9 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 12 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 10 83,3 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten – – Normalbürger 1 8,3 Soft-News-Akteure – – Sonstige 1 8,3 Tabelle A 14: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Höxter/ Paderborn (Radio Hochstift) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 175 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 24:23:21 100,0 666 100,0 Allgemeines Mischmagazin 10:05:28 41,4 281 42,2 Musikmagazin 5:55:46 24,3 156 23,4 Ressort-Magazin 3:19:57 13,7 101 15,2 Monothematische Sendung 5:02:10 20,6 128 19,2 Sonstiges – – – – Sprache 24:23:21 100,0 666 100,0 deutschsprachig 24:23:21 100,0 666 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 24:23:21 100,0 666 100,0 Musik 15:59:21 65,6 272 40,8 Verpackung 0:24:54 1,7 104 15,6 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:21:41 5,6 152 22,8 Wortunterhaltungsformen 0:27:40 1,9 20 3,0 Information 6:09:45 25,3 118 17,7 Vermittlungsform 6:09:45 100,0 118 100,0 Moderation mit Infocharakter 3:51:21 62,6 68 57,6 Service 0:24:21 6,6 15 12,7 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 1:41:04 27,3 31 26,3 Narrative Darstellungsformen 0:12:59 3,5 4 3,4 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 5:53:34 100,0 105 100,0 Politische Sachthemen 0:19:09 5,4 7 6,7 Gesellschaft 3:26:50 58,5 67 63,8 Human Touch 1:17:29 21,9 18 17,1 Private Lebenswelt 0:50:06 14,2 13 12,4 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 6:09:45 100,0 118 100,0 Ohne Raumbezug 2:25:34 39,4 39 33,1 International/National 0:39:54 10,8 19 16,1 NRW 0:24:46 6,7 5 4,2 Sendegebiet 2:39:31 43,1 55 46,6 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 122 100,0 Führungselite 3 2,5 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 3 2,5 Interessenvertreter 4 3,3 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 13 10,7 Experten 12 9,8 Normalbürger 87 71,3 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 15: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Köln (Radio Köln 107,1) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 176 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 16:00:07 100,0 461 100,0 Allgemeines Mischmagazin 2:09:01 13,4 79 17,1 Musikmagazin 5:02:12 31,5 158 34,3 Ressort-Magazin 5:27:14 34,1 136 29,5 Monothematische Sendung 3:21:40 21,0 88 19,1 Sonstiges – – – – Sprache 16:00:07 100,0 461 100,0 deutschsprachig 16:00:07 100,0 461 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 16:00:07 100,0 461 100,0 Musik 10:54:02 68,1 188 40,8 Verpackung 0:14:31 1,5 71 15,4 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:00:26 6,3 100 21,7 Wortunterhaltungsformen 0:07:43 0,8 3 0,7 Information 3:43:25 23,3 99 21,5 Vermittlungsform 3:43:25 100,0 99 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:59:58 53,7 55 55,6 Service 0:20:41 9,3 15 15,2 Nachrichten 0:00:52 0,4 1 1,0 Journalistische Darstellungsformen 0:55:40 24,9 21 21,2 Narrative Darstellungsformen 0:26:14 11,7 7 7,1 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 3:23:56 100,0 86 100,0 Politische Sachthemen 0:17:48 8,7 8 9,3 Gesellschaft 2:09:56 63,7 58 67,4 Human Touch 0:05:46 2,8 6 7,0 Private Lebenswelt 0:13:00 6,4 4 4,7 Sport 0:37:26 18,4 10 11,6 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 3:43:25 100,0 99 100,0 Ohne Raumbezug 0:05:26 2,4 5 5,1 International/National 0:20:20 9,1 15 15,2 NRW 0:11:21 5,1 4 4,0 Sendegebiet 3:06:18 83,4 75 75,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 92 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 13 14,1 Interessenvertreter 2 2,2 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 4 4,3 Experten 2 2,2 Normalbürger 34 37,0 Soft-News-Akteure 1 1,1 Sonstige 36 39,1 Tabelle A 16: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Krefeld/ Viersen (Welle N Niederrhein) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 177 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 16:52:12 100,0 272 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:43:49 10,3 34 12,5 Musikmagazin 4:57:47 29,4 104 38,2 Ressort-Magazin 4:13:44 25,1 88 32,4 Monothematische Sendung 2:32:55 15,1 42 15,4 Sonstiges 3:23:57 20,1 4 1,5 Sprache 16:52:12 100,0 272 100,0 deutschsprachig 13:28:15 79,9 268 98,5 fremdsprachig 3:23:57 20,1 4 1,5 gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 13:28:15 100,0 268 100,0 Musik 10:05:26 74,9 128 47,8 Verpackung 0:02:27 0,3 7 2,6 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:28:46 3,6 60 22,4 Wortunterhaltungsformen 0:03:37 0,4 1 0,4 Information 2:47:59 20,8 72 26,9 Vermittlungsform 2:47:59 100,0 72 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:31:20 54,4 43 59,7 Service 0:14:06 8,4 10 13,9 Nachrichten 0:12:59 7,7 6 8,3 Journalistische Darstellungsformen 0:46:19 27,6 12 16,7 Narrative Darstellungsformen 0:03:15 1,9 1 1,4 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:37:50 100,0 65 100,0 Politische Sachthemen 0:02:56 1,9 1 1,5 Gesellschaft 2:29:37 94,8 61 93,8 Human Touch 0:03:49 2,4 2 3,1 Private Lebenswelt 0:01:28 0,9 1 1,5 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:47:59 100,0 72 100,0 Ohne Raumbezug 0:16:31 9,8 11 15,3 International/National 1:17:22 46,1 36 50,0 NRW – – – – Sendegebiet 1:14:06 44,1 25 34,7 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 81 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 1 1,2 Experten – – Normalbürger 40 49,4 Soft-News-Akteure – – Sonstige 40 49,4 Tabelle A 17: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Lippe (Radio Lippe) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 178 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 22:30:50 100,0 530 100,0 Allgemeines Mischmagazin 3:37:26 16,1 89 16,8 Musikmagazin 9:13:09 40,9 238 44,9 Ressort-Magazin 1:37:41 7,2 36 6,8 Monothematische Sendung 7:09:41 31,8 147 27,7 Sonstiges 0:52:53 3,9 20 3,8 Sprache 22:30:50 100,0 530 100,0 deutschsprachig 22:30:50 100,0 530 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 22:30:50 100,0 530 100,0 Musik 15:45:59 70,0 233 44,0 Verpackung 0:11:46 0,9 37 7,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:12:43 5,4 127 24,0 Wortunterhaltungsformen 0:26:32 2,0 8 1,5 Information 4:53:50 21,8 125 23,6 Vermittlungsform 4:53:50 100,0 125 100,0 Moderation mit Infocharakter 2:28:57 50,7 70 56,0 Service 0:22:09 7,5 18 14,4 Nachrichten 0:01:22 0,5 1 0,8 Journalistische Darstellungsformen 1:28:18 30,1 26 20,8 Narrative Darstellungsformen 0:33:04 11,3 10 8,0 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 4:24:32 100,0 104 100,0 Politische Sachthemen 0:34:56 13,2 6 5,8 Gesellschaft 2:25:39 55,1 65 62,5 Human Touch 1:19:27 30,0 31 29,8 Private Lebenswelt 0:04:30 1,7 2 1,9 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 4:53:50 100,0 125 100,0 Ohne Raumbezug 0:47:51 16,3 24 19,2 International/National 1:44:24 35,5 41 32,8 NRW 0:12:19 4,2 6 4,8 Sendegebiet 2:09:16 44,0 54 43,2 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 153 100,0 Führungselite 9 5,9 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 8 5,2 Interessenvertreter 2 1,3 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 1 0,7 Normalbürger 118 77,1 Soft-News-Akteure – – Sonstige 15 9,8 Tabelle A 18: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Märki- scher Kreis (Radio MK) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 179 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 7:50:57 100,0 192 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:41:42 21,6 44 22,9 Musikmagazin – – – – Ressort-Magazin 3:32:37 45,1 87 45,3 Monothematische Sendung 2:36:38 33,3 61 31,8 Sonstiges – – – – Sprache 7:50:57 100,0 192 100,0 deutschsprachig 7:50:57 100,0 192 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 7:50:57 100,0 192 100,0 Musik 4:53:01 62,2 90 46,9 Verpackung 0:03:05 0,7 14 7,3 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:17:25 3,7 28 14,6 Wortunterhaltungsformen 0:17:06 3,6 8 4,2 Information 2:20:20 29,8 52 27,1 Vermittlungsform 2:20:20 100,0 52 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:27:40 62,5 35 67,3 Service 0:07:56 5,7 3 5,8 Nachrichten 0:02:58 2,1 4 7,7 Journalistische Darstellungsformen 0:39:29 28,1 9 17,3 Narrative Darstellungsformen 0:02:17 1,6 1 1,9 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:20:20 100,0 52 100,0 Politische Sachthemen 0:04:34 3,3 2 3,8 Gesellschaft 1:50:58 79,1 42 80,8 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 0:24:48 17,7 8 15,4 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:20:20 100,0 52 100,0 Ohne Raumbezug 0:22:43 16,2 8 15,4 International/National 0:24:09 17,2 10 19,2 NRW 0:21:44 15,5 4 7,7 Sendegebiet 1:11:44 51,1 30 57,7 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 72 100,0 Führungselite 4 5,6 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 1 1,4 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 14 19,4 Experten 22 30,6 Normalbürger 31 43,1 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 19: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Mettmann (Radio Neandertal 97,6) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 180 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 4:56:07 100,0 107 100,0 Allgemeines Mischmagazin 2:31:41 51,2 62 57,9 Musikmagazin 2:24:26 48,8 45 42,1 Ressort-Magazin – – – – Monothematische Sendung – – – – Sonstiges – – – – Sprache 4:56:07 100,0 107 100,0 deutschsprachig 4:05:39 83,0 106 99,1 fremdsprachig 0:50:28 17,0 1 0,9 gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 4:05:39 100,0 106 100,0 Musik 2:53:31 70,6 44 41,5 Verpackung 0:01:46 0,7 10 9,4 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:20:37 8,4 28 26,4 Wortunterhaltungsformen 0:07:31 3,1 5 4,7 Information 0:42:14 17,2 19 17,9 Vermittlungsform 0:42:14 100,0 19 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:14:36 34,6 9 47,4 Service 0:04:41 11,1 4 21,1 Nachrichten 0:05:59 14,2 3 15,8 Journalistische Darstellungsformen 0:16:58 40,2 3 15,8 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 0:37:33 100,0 15 100,0 Politische Sachthemen 0:06:36 17,6 1 6,7 Gesellschaft 0:24:28 65,2 10 66,7 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 0:06:29 17,3 4 26,7 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 0:42:14 100,0 19 100,0 Ohne Raumbezug 0:06:29 15,4 4 21,1 International/National 0:13:15 31,4 5 26,3 NRW 0:00:25 1,0 1 5,3 Sendegebiet 0:22:05 52,3 9 47,4 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 2 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 1 50,0 Interessenvertreter 1 50,0 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten – – Normalbürger – – Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 20: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Minden-Lübbecke (Radio Westfalica) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 181 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 15:12:10 100,0 384 100,0 Allgemeines Mischmagazin 3:24:51 22,5 93 24,2 Musikmagazin 4:57:03 32,6 132 34,4 Ressort-Magazin 0:50:51 5,6 22 5,7 Monothematische Sendung 4:15:10 28,0 94 24,5 Sonstiges 1:44:15 11,4 43 11,2 Sprache 15:12:10 100,0 384 100,0 deutschsprachig 15:12:10 100,0 384 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 15:12:10 100,0 384 100,0 Musik 10:37:29 69,9 167 43,5 Verpackung 0:09:34 1,0 50 13,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:08:18 7,5 98 25,5 Wortunterhaltungsformen 0:10:29 1,1 3 0,8 Information 3:06:20 20,4 66 17,2 Vermittlungsform 3:06:20 100,0 66 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:47:08 25,3 19 28,8 Service 0:20:39 11,1 16 24,2 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 1:06:38 35,8 17 25,8 Narrative Darstellungsformen 0:51:55 27,9 14 21,2 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:45:59 100,0 51 100,0 Politische Sachthemen 0:03:00 1,8 2 3,9 Gesellschaft 2:28:57 89,7 45 88,2 Human Touch 0:01:17 ,8 1 2,0 Private Lebenswelt – – – – Sport 0:12:45 7,7 3 5,9 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 3:06:20 100,0 66 100,0 Ohne Raumbezug 0:09:59 5,4 4 6,1 International/National 0:27:46 14,9 7 10,6 NRW 0:00:30 0,3 1 1,5 Sendegebiet 2:28:05 79,5 54 81,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 118 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 4 3,4 Interessenvertreter 44 37,3 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 1 0,8 Experten – – Normalbürger 60 50,8 Soft-News-Akteure – – Sonstige 9 7,6 Tabelle A 21: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Mönchen- gladbach (Radio 90,1 Mönchengladbach) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 182 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 21:54:19 100,0 535 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:43:07 7,8 35 6,5 Musikmagazin 10:33:52 48,2 268 50,1 Ressort-Magazin 4:33:58 20,8 127 23,7 Monothematische Sendung 4:39:21 21,3 104 19,4 Sonstiges 0:24:01 1,8 1 0,2 Sprache 21:54:19 100,0 535 100,0 deutschsprachig 21:30:18 98,2 534 99,8 fremdsprachig 0:24:01 1,8 1 0,2 gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 21:30:18 100,0 534 100,0 Musik 14:48:30 68,9 253 47,4 Verpackung 0:07:43 0,6 30 5,6 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:33:56 7,3 130 24,3 Wortunterhaltungsformen 0:08:12 0,6 3 0,6 Information 4:51:57 22,6 118 22,1 Vermittlungsform 4:51:57 100,0 118 100,0 Moderation mit Infocharakter 3:35:22 73,8 83 70,3 Service 0:18:42 6,4 11 9,3 Nachrichten 0:02:12 0,8 6 5,1 Journalistische Darstellungsformen 0:52:13 17,9 16 13,6 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen 0:03:28 1,2 2 1,7 Themenfelder der Berichterstattung** 4:51:57 100,0 118 100,0 Politische Sachthemen 0:17:04 5,8 5 4,2 Gesellschaft 3:57:48 81,5 103 87,3 Human Touch 0:00:45 0,3 1 0,8 Private Lebenswelt 0:10:59 3,8 4 3,4 Sport 0:24:35 8,4 4 3,4 Sonstiges 0:00:46 0,3 1 0,8 Raumbezüge der Berichterstattung 4:51:57 100,0 118 100,0 Ohne Raumbezug 0:21:07 7,2 17 14,4 International/National 1:20:56 27,7 49 41,5 NRW 0:00:30 0,2 1 0,8 Sendegebiet 3:09:24 64,9 51 43,2 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 100 100,0 Führungselite 1 1,0 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 11 11,0 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 20 20,0 Experten 28 28,0 Normalbürger 40 40,0 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 22: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Stadt Münster (Antenne Münster) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 183 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 4:28:25 100,0 103 100,0 Allgemeines Mischmagazin 2:57:07 66,0 68 66,0 Musikmagazin 0:50:34 18,8 18 17,5 Ressort-Magazin – – – – Monothematische Sendung 0:40:44 15,2 17 16,5 Sonstiges – – – – Sprache 4:28:25 100,0 103 100,0 deutschsprachig 4:28:25 100,0 103 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 4:28:25 100,0 103 100,0 Musik 3:16:57 73,4 43 41,7 Verpackung 0:05:23 2,0 17 16,5 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:13:40 5,1 24 23,3 Wortunterhaltungsformen 0:11:39 4,3 3 2,9 Information 0:40:46 15,2 16 15,5 Vermittlungsform 0:40:46 100,0 16 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:25:53 63,5 9 56,3 Service 0:00:55 2,2 1 6,3 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:13:58 34,3 6 37,5 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 0:39:51 100,0 15 100,0 Politische Sachthemen 0:05:02 12,6 1 6,7 Gesellschaft 0:08:23 21,0 4 26,7 Human Touch 0:15:12 38,1 7 46,7 Private Lebenswelt 0:11:14 28,2 3 20,0 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 0:40:46 100,0 16 100,0 Ohne Raumbezug 0:06:14 15,3 2 12,5 International/National 0:03:22 8,3 2 12,5 NRW 0:00:55 2,2 1 6,3 Sendegebiet 0:30:15 74,2 11 68,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 25 100,0 Führungselite 1 4,0 Honoratioren 1 4,0 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 1 4,0 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 7 28,0 Normalbürger 15 60,0 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 23: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Neuss (NE-WS 89,4) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 184 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 13:24:31 100,0 328 100,0 Allgemeines Mischmagazin 4:24:48 32,9 123 37,5 Musikmagazin 2:50:47 21,2 62 18,9 Ressort-Magazin 3:36:55 27,0 85 25,9 Monothematische Sendung 2:32:01 18,9 58 17,7 Sonstiges – – – – Sprache 13:24:31 100,0 328 100,0 deutschsprachig 13:24:31 100,0 328 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 13:24:31 100,0 328 100,0 Musik 9:17:34 69,3 133 40,5 Verpackung 0:10:03 1,2 43 13,1 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:35:04 4,4 65 19,8 Wortunterhaltungsformen 0:10:37 1,3 7 2,1 Information 3:11:13 23,8 80 24,4 Vermittlungsform 3:11:13 100,0 80 100,0 Moderation mit Infocharakter 2:15:38 70,9 49 61,3 Service 0:01:02 0,5 2 2,5 Nachrichten 0:01:59 1,0 2 2,5 Journalistische Darstellungsformen 0:17:24 9,1 9 11,3 Narrative Darstellungsformen 0:35:10 18,4 18 22,5 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 3:07:46 100,0 77 100,0 Politische Sachthemen 0:04:42 2,5 1 1,3 Gesellschaft 1:46:33 56,7 41 53,2 Human Touch 0:17:42 9,4 12 15,6 Private Lebenswelt 0:48:09 25,6 18 23,4 Sport 0:10:40 5,7 5 6,5 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 3:11:13 100,0 80 100,0 Ohne Raumbezug 0:35:18 18,5 16 20,0 International/National 0:25:10 13,2 10 12,5 NRW 0:10:35 5,5 3 3,8 Sendegebiet 2:00:10 62,8 51 63,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 77 100,0 Führungselite 2 2,6 Honoratioren 1 1,3 Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 6 7,8 Interessenvertreter 1 1,3 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 21 27,3 Experten 1 1,3 Normalbürger 45 58,4 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 24: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Ober- berg./Rheinisch-Berg. Kreis (Radio Berg) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 185 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 12:41:38 100,0 289 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:43:09 13,5 44 15,2 Musikmagazin 1:39:58 13,1 36 12,5 Ressort-Magazin 5:03:51 39,9 107 37,0 Monothematische Sendung 4:14:40 33,4 102 35,3 Sonstiges – – – – Sprache 12:41:38 100,0 289 100,0 deutschsprachig 12:41:38 100,0 289 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 12:41:38 100,0 289 100,0 Musik 7:52:55 62,1 129 44,6 Verpackung 0:06:25 0,8 25 8,7 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:44:05 5,8 63 21,8 Wortunterhaltungsformen 0:00:41 0,1 1 0,3 Information 3:57:32 31,2 71 24,6 Vermittlungsform 3:57:32 100,0 71 100,0 Moderation mit Infocharakter 2:07:38 53,7 36 50,7 Service 0:10:10 4,3 6 8,5 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 1:14:16 31,3 18 25,4 Narrative Darstellungsformen 0:17:30 7,4 7 9,9 Sonstige informierende Formen 0:07:58 3,4 4 5,6 Themenfelder der Berichterstattung** 3:56:14 100,0 70 100,0 Politische Sachthemen 0:05:54 2,5 2 2,9 Gesellschaft 2:55:15 74,2 46 65,7 Human Touch 0:03:51 1,6 2 2,9 Private Lebenswelt 0:48:40 20,6 19 27,1 Sport 0:02:34 1,1 1 1,4 Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 3:57:32 100,0 71 100,0 Ohne Raumbezug 0:39:15 16,5 18 25,4 International/National 1:15:11 31,7 20 28,2 NRW 0:02:39 1,1 1 1,4 Sendegebiet 2:00:27 50,7 32 45,1 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 107 100,0 Führungselite 1 0,9 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 5 4,7 Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten 5 4,7 Normalbürger 96 89,7 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 25: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Rem- scheid/Solingen (Radio RSG) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 186 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 9:12:01 100,0 216 100,0 Allgemeines Mischmagazin 1:41:35 18,4 45 20,8 Musikmagazin 0:51:09 9,3 18 8,3 Ressort-Magazin 0:46:28 8,4 21 9,7 Monothematische Sendung 5:52:49 63,9 132 61,1 Sonstiges – – – – Sprache 9:12:01 100,0 216 100,0 deutschsprachig 9:12:01 100,0 216 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 9:12:01 100,0 216 100,0 Musik 6:34:34 71,5 89 41,2 Verpackung 0:05:27 1,0 35 16,2 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:17:19 3,1 34 15,7 Wortunterhaltungsformen – – – – Information 2:14:41 24,4 58 26,9 Vermittlungsform 2:14:41 100,0 58 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:10:04 52,0 34 58,6 Service 0:00:34 0,4 1 1,7 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:07:26 5,5 3 5,2 Narrative Darstellungsformen 0:56:37 42,0 20 34,5 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:14:07 100,0 57 100,0 Politische Sachthemen 0:27:04 20,2 12 21,1 Gesellschaft 1:12:54 54,4 34 59,6 Human Touch 0:34:09 25,5 11 19,3 Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:14:41 100,0 58 100,0 Ohne Raumbezug 0:32:47 24,3 17 28,8 International/National 0:16:29 12,2 9 15,3 NRW 0:04:48 3,5 2 3,4 Sendegebiet 1:20:37 59,9 30 52,5 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 98 100 Führungselite 7 7,1 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ 21 21,4 Interessenvertreter 49 50,0 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten – – Normalbürger 21 21,4 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 26: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Siegen-Wittgenstein (Radio Siegen) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 187 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 15:54:36 100,0 394 100,0 Allgemeines Mischmagazin 3:36:09 22,6 84 21,3 Musikmagazin 6:09:36 38,7 163 41,4 Ressort-Magazin 3:31:50 22,2 89 22,6 Monothematische Sendung 2:37:01 16,4 58 14,7 Sonstiges – – – – Sprache 15:54:36 100,0 394 100,0 deutschsprachig 15:54:36 100,0 394 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 15:54:36 100,0 394 100,0 Musik 11:58:54 75,3 185 47,0 Verpackung 0:03:08 0,3 12 3,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:58:45 6,2 101 25,6 Wortunterhaltungsformen 0:00:48 0,1 2 0,5 Information 2:53:01 18,1 94 23,9 Vermittlungsform 2:53:01 100,0 94 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:52:05 64,8 65 69,1 Service 0:41:14 23,8 20 21,3 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:16:54 9,8 7 7,4 Narrative Darstellungsformen 0:02:48 1,6 2 2,1 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 2:08:49 100,0 72 100,0 Politische Sachthemen 0:10:09 7,9 6 8,3 Gesellschaft 1:57:14 91,0 65 90,3 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 0:01:26 1,1 1 1,4 Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 2:53:01 100,0 94 100,0 Ohne Raumbezug 0:07:58 4,6 6 6,4 International/National 0:22:45 13,1 22 23,4 NRW 0:01:27 0,8 1 1,1 Sendegebiet 2:20:51 81,4 65 69,1 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 64 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 35 54,7 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 14 21,9 Experten 4 6,3 Normalbürger 11 17,2 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 27: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Soest (Hellwegradio) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 188 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 2:30:41 100,0 50 100,0 Allgemeines Mischmagazin – – – – Musikmagazin 0:52:31 34,9 18 36,0 Ressort-Magazin 1:38:10 65,1 32 64,0 Monothematische Sendung – – – – Sonstiges – – – – Sprache 2:30:41 100,0 50 100,0 deutschsprachig 2:30:41 100,0 50 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 2:30:41 100,0 50 100,0 Musik 1:43:35 68,7 23 46,0 Verpackung 0:02:29 1,6 5 10,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:05:37 3,7 10 20,0 Wortunterhaltungsformen 0:07:11 4,8 3 6,0 Information 0:31:49 21,1 9 18,0 Vermittlungsform 0:31:49 100,0 9 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:03:46 11,8 3 33,3 Service 0:06:02 19,0 1 11,1 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:22:01 69,2 5 55,6 Narrative Darstellungsformen – – – – Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 0:25:47 100,0 8 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 0:25:47 100,0 8 100,0 Human Touch – – – – Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 0:31:49 100,0 9 100,0 Ohne Raumbezug – – – – International/National 0:01:31 4,8 2 22,2 NRW – – – – Sendegebiet 0:30:18 95,2 7 77,8 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 6 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 5 83,3 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich – – Experten – – Normalbürger 1 16,7 Soft-News-Akteure – – Sonstige – – Tabelle A 28: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Steinfurt (Radio RST) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 189 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 14:28:40 100,0 340 100,0 Allgemeines Mischmagazin 5:45:04 39,7 134 39,4 Musikmagazin 4:09:15 28,7 89 26,2 Ressort-Magazin 2:05:20 14,4 43 12,6 Monothematische Sendung 2:29:01 17,2 74 21,8 Sonstiges . . Sprache 14:28:40 100,0 340 100,0 deutschsprachig 14:28:40 100,0 340 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 14:28:40 100,0 340 100,0 Musik 10:01:23 69,2 154 45,3 Verpackung 0:06:47 ,8 20 5,9 Regie- und Unterhaltungsmoderation 1:07:36 7,8 80 23,5 Wortunterhaltungsformen 0:10:50 1,2 5 1,5 Information 3:02:04 21,0 81 23,8 Vermittlungsform 3:02:04 100,0 81 100,0 Moderation mit Infocharakter 1:23:06 45,6 34 42,0 Service 0:16:10 8,9 11 13,6 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen 0:52:00 28,6 17 21,0 Narrative Darstellungsformen 0:22:52 12,6 13 16,0 Sonstige informierende Formen 0:07:56 4,4 6 7,4 Themenfelder der Berichterstattung** 3:02:47 100,0 82 100,0 Politische Sachthemen 0:56:07 30,7 22 26,8 Gesellschaft 1:33:20 51,1 47 57,3 Human Touch – – – – Private Lebenswelt 0:04:42 2,6 2 2,4 Sport 0:25:30 14,0 8 9,8 Sonstiges 0:03:08 1,7 3 3,7 Raumbezüge der Berichterstattung 3:02:04 100,0 81 100,0 Ohne Raumbezug 0:10:31 5,8 6 7,3 International/National 1:12:32 39,9 35 43,9 NRW 0:27:23 15,0 10 12,2 Sendegebiet 1:11:38 39,3 30 36,6 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 35 100,0 Führungselite 1 2,9 Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter 10 28,6 Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 7 20,0 Experten 4 11,4 Normalbürger 10 28,6 Soft-News-Akteure – – Sonstige 3 8,6 Tabelle A 29: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Unna (Antenne Unna) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 190 Zeit absolut Zeit in Prozent Fälle absolut* Fälle in Prozent Sendungsformate 8:25:06 100,0 233 100,0 Allgemeines Mischmagazin – – – – Musikmagazin 4:14:19 50,3 129 55,4 Ressort-Magazin 2:32:58 30,3 60 25,8 Monothematische Sendung 1:37:49 19,4 44 18,9 Sonstiges – – – – Sprache 8:25:06 100,0 233 100,0 deutschsprachig 8:25:06 100,0 233 100,0 fremdsprachig – – – – gemischt-sprachig – – – – Grundstruktur des Bürgerfunk-Angebots 8:25:06 100,0 233 100,0 Musik 6:17:12 74,7 95 40,8 Verpackung 0:03:24 0,7 21 9,0 Regie- und Unterhaltungsmoderation 0:39:13 7,8 70 30,0 Wortunterhaltungsformen 0:02:22 0,5 1 0,4 Information 1:22:55 16,4 46 19,7 Vermittlungsform 1:22:55 100,0 46 100,0 Moderation mit Infocharakter 0:52:56 63,8 30 65,2 Service 0:02:56 3,5 2 4,3 Nachrichten – – – – Journalistische Darstellungsformen – – – – Narrative Darstellungsformen 0:27:03 32,6 14 30,4 Sonstige informierende Formen – – – – Themenfelder der Berichterstattung** 1:22:55 100,0 46 100,0 Politische Sachthemen – – – – Gesellschaft 1:15:15 90,8 42 91,3 Human Touch 0:07:40 9,2 4 8,7 Private Lebenswelt – – – – Sport – – – – Sonstiges – – – – Raumbezüge der Berichterstattung 1:22:55 100,0 46 100,0 Ohne Raumbezug 0:17:53 21,6 11 23,9 International/National 0:55:33 67,0 30 65,2 NRW – – – – Sendegebiet 0:09:29 11,4 5 10,9 „Zu-Wort-Kommende“ im Bürgerfunk-Programm 42 100,0 Führungselite – – Honoratioren – – Funktions- und Entscheidungsträger „nach- geordneter Bedeutung“ – – Interessenvertreter – – Wirtschaftlicher Gegenbereich – – Vertreter aus dem Kulturbereich 30 71,4 Experten 3 7,1 Normalbürger 2 4,8 Soft-News-Akteure 7 16,7 Sonstige – – Tabelle A 30: Kernergebnisse der Bürgerfunk-Programmanalyse für den Standort Kreis Warendorf (Radio WAF) Daten: Programmanalyse des Bürgerfunks * Fälle entsprechen der Anzahl der Untersuchungseinheiten (= selbstständige Sendungselemente) ** Ohne Wetter und Veranstaltungstipps 191 Evaluation Bürgerfunk NRW 1 Codeplan Evaluation Bürgerfunk NRW I Sendungsbezogene Variablen ID [wird automatisch erstellt] ID 2 [wird automatisch erstellt] V 1 Senderkennung (Liste 1) V 2 Sendetag Zweistellig [01 - 31] V 3 Sendung Name der Sendung laut Selbstetikettierung V 4 Sendezeit runde Zeiten eintragen, z.B. 18-19 Uhr [Werteliste vorhanden] V 5 Speichermedium-Nr. Lfd.-Nr. V 6 Sendungstyp 1 Allgemeines Mischmagazin 2 Musikmagazin/Musiksendung 3 Ressort-Magazin (z.B. Soziales, Behinderte, 3. Welt usw., aber verschiedene Themen und Formen) 4 Monothematische Sendung (= Sendung ist einem Thema gewidmet) 5 6 9 Sonstiges V 7 Sprache 1 deutschsprachig/Mundart V 9 2 fremdsprachig V 8 3 gemischt-sprachig V 8 V 8 Auftauchende Sprachen Textfeld Ende 192 Evaluation Bürgerfunk NRW 2 V 9.1 Produzentengruppe 1 keine spezielle Produzentengruppe V 9.2 2 Migranten V 9.2 3 Frauen V 9.2 4 Schwule/Lesben V 9.2 5 Senioren V 9.2 6 Kinder/Jugendliche V 9.2 7 Kirche, Religion V 9.2 8 ... V 9.2 9 Interessengruppe V 9.1.1 10 ... V 9.2 11 Sonstige V 9.2 V 9.1.1 Interessengruppe Textfeld V 9.2 Zielgruppe und Special Interest 1 keine Zielgruppensendung V 10 2 Migranten V 10 3 Frauen V 10 4 Schwule/Lesben V 10 5 Senioren V 10 6 Kinder/Jugendliche V 10 7 Kirche, Religion V 10 8 ... V 10 9 Interessengruppe V 9.2.1 10 ... V 10 11 Sonstige V 10 V 9.2.1 Zielgruppe Textfeld II Vercodung auf Beitragsebene - UEs V 10 UE-Beginn Std:Min:Sek V 11 UE-Ende Std:Min:Sek V 12 UE-Dauer Min:Sek [wird automatisch erstellt] 193 Evaluation Bürgerfunk NRW 3 V 20 Typ 1 Musik Ende 2 Verpackung (alle Formen, z.B. Jingles, Trailer) Ende 3 Regie- und Unterhaltungsmoderation Ende 4 Wortunterhaltungsformen Ende 5 Wort (Information, inhaltlich, journalistisch) V 21 Vermittlungsform 1 Moderation mit Informationscharakter. Dieser Formtyp ist bestimmt durch eine deutlich stärkere Informationsleistung des Moderators im Hinblick auf die angesprochenen Themen und Inhalte, ohne dass der Moderator hierbei seine programmorientierende Funktion (Hinweis auf das Programmumfeld) gänzlich aufgibt. V 22 2 Service (hier vor allem wohl VTs) V 23 3 Nachrichten (Meldungen, Hinweise, ) V 24 4 Journalistische Darstellungsformen V 25 5 Narrative Darstellungsformen V 26 9 Sonstige informierende Formen V 30 V 22 Moderation mit Informationscharakter 1 Regie- u./o. Musikbezug zzgl. ausführl. Sachinformationen 2 Moderation u. Meldung/ Bericht/ Analyse/ Kommentar werden vermischt („der Moderator übernimmt partiell die Rolle des Journalisten“) 3 Gespräch mit dem Hörer 4 Interview mit Experten/ Politiker/ Künstler (z.B. Kochen)/ Gesprächsrunde im Studio 5 Moderator im Dialog mit Korrespondent V 23 Service 1 VTs (hier auch Sammel-VTs als eine UE/kein Akteur/ Lokalbezug/Thema C 60) 2 Rezepte 3 Hinweise, Hilfestellung, Beratung 4 Kurze Buchtipps 5 ... 9 Sonstiges V 24 Nachrichten 1 Sprechermeldung (mit u./o. ohne O-Ton), Moderator 2 Bericht 3 Korrespondentenbericht 4 Interview/Statement (O-Ton) 5 Kommentar 6 Sonstige 7 Nachrichtentelegramm (bei Thema immer C 10) 194 Evaluation Bürgerfunk NRW 4 V 25 Journalistische Darstellungsformen 1 Meldung 2 Bericht/ Kommentar/ Analyse/ Buchrezension (incl. Lesung) 3 Korrespondentenbericht (gebauter Beitrag, aber mit O-Ton oder Vor-Ort-Elementen) => V 62 4 Reportage/Feature 5 Interview/ Diskussion/ Statement (ohne Moderator) 9 Sonstiges V 26 Narrative Darstellungsformen (es wird etwas erzählt) 1 Verkündigung/ Meditation/ Selbsterfahrung 2 Erzählende/interpretierende Erläuterungen von Sachverhalten, Biographisches; Individuum 3 Feuilletonistische Ausführungen (zu Gegenständen der Kunst, Literatur etc.); Individuum 4 Gruppenselbstdarstellung, mit Forumsfunktion V 30 Raumbezug 1 Ohne Raumbezug 2 International/National 3 NRW (Bundesland) 4 Sendegebiet (Karte) V 40 Hauptthema des Beitrags [Vercodung nach Liste 2] V 41 Hauptthema des Beitrages Textfeld Stichwort V 50 Wer kommt zu Wort ? (O-Ton !) Anzahl der Zu-Wort-Kommenden pro UE in der jeweiligen Kategorie (Zählung!) V 50.1 Niemand kommt zu Wort => „1“ bedeutet „niemand“ Führungseliten (durch Amt, Funktion oder „strukturelle Macht“) V 50.2 Eindeutig Akteur des politisch-administrativen Systems (PaS), Repräsentanten institutionalisierter Gruppen (Politiker, Amtsinhaber, Funktionär etc.) aus Politik, Verbänden, Kirchen, Uni V 50.3 Honoratioren, große oder mittelständische Wirtschaftsunternehmen (u.a. Kammern). V 50.4 Funktions- u. Entscheidungsträger „nachgeordneter“ Bedeutung V 50.5 Interessenvertreter institutionalisierter Gruppen, die Anliegen von Randgruppen, Partialinteressen, Minderheiten etc. vertreten (z.B. Umweltverband, BUND, Greenpeace, amnesty international, GfbV); NGOs 195 Evaluation Bürgerfunk NRW 5 V 50.6 Wirtschaftlicher Gegenbereich V 50.7 Kultur (Vertreter kultureller Einrichtungen, Künstler) V 50.8 Experte (z.B. Wissenschaftler, Sportler) V 50.9 Normalbürger Betroffene, Interessierte, Aktive, Handelnde. V 50.10 Human-Touch-Akteure („Sex & Crime“) Kriminelle, Prominente der Populärkultur o. der lokalen Schickeria usw. V 50.11 Sonstige (z.B. Künstler) Zusatzvercodung V 61 Musikunterlegung 1 keine Musikunterlegung 2 Beitrag ist musikunterlegt (z.B. Service) V 62 Statements/Interviewelemente 1 keine Statements enthalten 2 enthält Statements/Interviewelemente (Hier sollen in gebauten Beiträgen die eingeschliffenen Äußerungen Externer vercodet werden. Große Interviews mit mehrfachem Wechsel von Frage-Antwort hingegen als eigene Form, s.o.) V 63 Besonderheiten I 1 Technische Auffälligkeiten (der Produktionstechnik, z.B. Fehlschaltungen, Sendelöcher, Pannen jeder Art, z.B. beim Frequenzsplitting, CD-Wechsel, Ton-Qualität) 2 Besonderheiten der Moderation (z.B. markante Moderation, sprachliche Besonderheiten wie Intonation, Satzbau, Satzmelodie, Sprechertempo, Stimme, Sprachverwendung, Versprecher) 3 Sonstige Auffälligkeiten 4 Du-Ansprache V 64 Besonderheiten II Textfeld (Bemerkung) 196 Evaluation Bürgerfunk NRW 6 Liste 1 – Senderkennung [Stand: Sept. 2003] (Verbreitungsgebiet, Kennziffer, Radiowerkstätten, Lokalradio) Code Verbreitungsgebiet [Kennziffer] Lokalradio Stadt Aachen [01] Aachen 100, eins 11 Studio K 12 Arbeitskreis Rundfunk Aachen (ARA) 13 Förderverein Aachener Radio e.V. (FARa) Kreis Aachen [02] 107.8 Antenne AC 21 Medienverein Aachen e.V. Bielefeld [03] Radio Bielefeld 31 Krankenhausfunk Bielefeld e.V. 32 Tiere im Kulturdschungel e.V. 33 Bielefelder Jugendring e.V. 34 GfL-BlaumannKanal (GfB) 35 BI Bürgerwache e.V. Bochum [04] Radio 98.5 41 URBO e.V. 42 VHS Bochum 43 Salzstreuer-Redaktion/Adventgemeinde 44 Ruhr Radio XXL 45 Audio-Worx e.V. 49 Neue Essener Welle (identisch mit Essen) Bonn/Rhein-Sieg-Kreis [05] Radio Bonn/Rhein-Sieg 51 Kath. Bildungswerk Bonn 52 Förderverein Radio Rhein-Sieg e.V. 53 Radiowerkstatt LORA 54 AG Vorgebirgsstudio Merten e.V. 55 Studio Eins e.V. 56 RASPEL Borken [06] Lokalfunk für den Kreis Borken 61 aktuelles forum - VHS - 62 Freizeitanlage Aa-See Bocholt e.V. 63 Bistumsstudio West Bocholt Bottrop/Gelsenkirchen/ Gladbeck [07] Radio Emscher-Lippe 71 Radio Kaktüs e.V. 72 Radio FLR 73 Radio Powerwelle 74 Radio am Ort 75 RW Städt. VHS 197 Evaluation Bürgerfunk NRW 7 Coesfeld [08] Radio Kiepenkerl 81 VHS Dülmen-Haltern-Havixbeck Dortmund [09] Radio 91,2 91 Musik Kreativ e.V. 93 Kathol. Medienwerkstatt 94 ard e.V. – c/o Radio 91,2 Düren [10] Radio Rur 101 Die Eifelstudios 102 Erster Dürener Rundfunkverein (EDR) Düsseldorf [11] Antenne Düsseldorf 111 RW im ASG Bildungsforum 112 Medienzentrum Rheinland 113 FFFZ Medienhaus 114 Medienverein Düsseldorf 115 Radiowerkstatt Bilk e.V. 116 SVJZ Haus Spilles 117 Hochschulradio Düsseldorf e.V. Duisburg [12] Radio Duisburg 121 Sender RIO 122 Medienforum Duisburg e.V. 123 Radio Sturmflut Ennepe-Ruhr-Kreis [13] Radio en 131 Krankenhausfunk im Diakoniewerk Ruhr (Witten) 133 Stadt Gevelsberg - Jugendzentrum - Erftkreis [14] Radio Erft 141 Kath. Bildungswerk im Erftkreis 142 VHS Frechen 143 Radio ELF Essen [15] Radio Essen 151 espo-radio (Stadtsportbund) 152 Neue Essener Welle 153 Stadtfunk Essen e.V. 154 Falken-Studio Essen e.V. 155 Radio Essen e.V. Euskirchen [16] Radio Euskirchen 161 Bürgerfunk für Euskirchen e.V. Gütersloh [18] Radio Gütersloh 171 VHS der Stadt Gütersloh Hagen [19] Radio Hagen 181 DGB Kr. Reg. Hagen/Ennepe 198 Evaluation Bürgerfunk NRW 8 Hamm [20] Radio Lippewelle Hamm 201 VHS Hamm Heinsberg [21] Welle West 202 Radiowerkstatt HS 203 Radio Fanatic 204 Bürgerfunkstudio Welle West Herford [22] Radio Herford 221 Christlicher Medienfunk 222 VHS im Kreis Herford 223 Ost-Westfalen Funk Radioproduktion e.V. 224 Christliches Bürger-Radio 225 CVJM Herford-Stadt e.V. Herne [23] Radio Herne 90acht 231 SJD – Die Falken 232 VHS Herne Hochsauerlandkreis [24] Radio Sauerland 241 Sauerland Welle Höxter/Paderborn [25] Radio Hochstift 251 Medienverein Paderborn-Höxter 252 Bürgerradio Beverungen (BrB) 253 Freie Radiogruppe Paderborn/Höxter Kleve [26] Antenne Niederrhein 261 AV-Studio 262 Studio Mobil 263 Welle Wachtendonk Köln [27] Radio Köln 107,1 271 Kath. Bildungswerk Köln 272 Studio Meilensteine 273 Studio ECK e.V. 274 VHS Köln im Komed 275 JFC Medienzentrum Köln 276 Bild u. Ton – Colonia e.V. 277 Freier Lokalrundfunk Köln e.V. (FLoK) 278 Förderverein Lokaler Rundfunk Köln e.V. 279 DGB Region Köln-Leverkusen-Erft Krefeld/Viersen [28] Welle N Niederrhein 281 Studio K 282 Studio für Bürgerradio 283 East-Side-Studio 284 Studio tv 285 IGL Tönisvorst 286 IG Radiowerkstatt Krefeld 199 Evaluation Bürgerfunk NRW 9 Leverkusen [29] Radio Leverkusen 291 Kath. Familienbildungsstätte Leverkusen 292 AG Bürgerfunk 293 Förderverein Jugendkunstgr. e.V. Kreis Lippe [30] Radio Lippe 301 GfL / Deck 2 (GfB) 302 VHS Lippe-Ost 303 Medienbüro Lippe e.V. (Medienwerkstatt) Märkischer Kreis [31] Radio MK 311 Radioverein Märkischer Kreis 312 Fölok Iserlohn 313 Bürgerradio Süderland 314 Studio MK e.V. Mettmann [32] Radio Neandertal 97,6 321 VHS Ratingen - Radiothek - 322 VHS Velbert-Heiligenhaus 323 Kath. Bildungswerk Kreis Minden-Lübbecke [33] Radio Westfalica 331 VHS Altkreis Lübbecke 332 VHS Bad Oeynhausen 333 VHS Minden 334 Medienwerkstatt Minden-Lübbecke Mönchengladbach [34] Radio 90,1 Mönchengl. 341 Radiowerkstatt EXLEX 342 AG Medien u. Kommunikation (Niersradio) Mülheim/Oberhausen [35] Antenne Ruhr 351 RW im Bert-Brecht-Haus 352 RW Oberhausen e.V. 353 Radio Ruhr e.V. 354 Heinrich-Thöne VHS Stadt Münster [36] Antenne Münster 361 Akademie Franz-Hitze-Haus 362 VHS Münster 363 Medienforum Münster e.V. 364 Offener Bürgerkanal (Studio B Bürgerfunk Bennohaus) Neuss [37] NE-WS 89,4 371 VHS Meerbusch 372 Familienforum Edith Stein (ehem. Willi-Graf-Haus) 373 Jugendkunstschule Grevenbroich 374 Kreismedienzentrum Neuss 200 Evaluation Bürgerfunk NRW 10 Oberberg./Rheinisch-Berg. Kreis [38] Radio Berg 381 Bergische Welle/Berg-Welle 382 Radiotreff GL 383 Kath. Bildungsforum 384 Studio „Wave of Light“ (WOL) 385 Studio Aggerwelle Recklinghausen [42] Radio FiV 421 Radio Mikro Welle 422 Funkhaus Marl Remscheid/Solingen [43] Radio RSG 431 Kath. Bildungswerk Solingen 432 VHS Stadt Solingen 433 Kraftstation 434 Städt. Klinikum Solingen/ Studiowelle 2 435 Radiowerkstatt GfL Kreis Siegen-Wittgenstein [46] Radio Siegen 461 Radioförderverein Siegerland-Wittgenstein e.V. 462 FV Regionalfunk Siegen-Wittgenstein Kreis Soest [47] Hellwegradio 471 Förderverein Radio Lippeland e.V. Kreis Steinfurt [49] Radio RST 491 VHS Steinfurt 492 Evang. Kirchengemeinde Westerkappeln Kreis Unna [50] Antenne Unna 501 Evangelischer Kirchenkreis 502 Radio Spontan 503 GEBIKO e.V. im Kreis Unna Kreis Warendorf [52] Radio WAF 521 VHS Ahlen 522 VHS Warendorf Kreis Wesel [53] Radio KW 531 VHS der Stadt Wesel 532 VHS der Stadt Moers 533 VHS & GHS Büfu-Studio Rheinberg 534 Studio S (Medienwerkstatt e.V.) 535 VHS-Zweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe Stadt Wuppertal [54] Radio Wuppertal 541 Kath. Bildungswerk 542 VHS Bürgerradio 543 Bürgerradio Impuls 201 Evaluation Bürgerfunk NRW 11 Liste 2 - Themen Politische Sachthemen: politische Strukturen und Prozesse; Politiker/ politisch; Verwaltung (Exekutive); gesellschaftlich (materiell oder ideell) relevante kontroverse Themen 10 Politik 11 Polizei 12 Verwaltungsthemen, die nicht im engeren Sinn „politisiert“, d.h. Teil einer Kontroverse sind. 13 Wirtschaftliche Sachthemen, Strukturen und Prozesse; auch Unternehmer/Gewerkschafter etc. - sofern ihre Thematisierung nicht manifest volkswirtschaftliche und/oder wirtschaftspolitische Bezüge hat (=> manifest wirtschaftspolitische Bezüge = Politik!) 14 Gesellschaft („Welt“) - sofern grundlegende moralische Fragen, Kontroversen angesprochen werden, die „vordergründig“ (noch) nicht im politischen System aufgegriffen bzw. „bearbeitet“ wurden 15 Sonstige politische Themen Gesellschaft („Welt“) - unpolitisch, nicht kontrovers (Subsystem-Kontroversen, wie etwa Streit über die Entwicklung des modernen Balletts können in diesem Kontext durchaus auftreten) 20 Wirtschafts-/Arbeitsleben (Einzelunternehmen etc. - keine unmittelbare gesamtgesellschaftliche Bedeutung) 21 Wissenschaft, Gesundheitssystem, Bildung, Forschung, Technologie 22 Gesellschaftliches Leben, Alltagskultur, Heimat, Traditionspflege 23 „Hochkultur“, Kirche, Religion 24 Popkultur, Medien, Werbung 25 Natur, Tier- und Pflanzenwelt, Landschaften, Regionen 26 Musik 27 Sonstiges Human Touch 30 Personality 1: Prominenz (Personen, Leben, Glück, Unglück) 31 Personality 2: Normalbürger in extremen Bezügen (Kurioses, Intimes, Glück, Unglück, Schicksale) 32 Lifestyle 33 Kriminalität/Verbrechen (Gerichtsverhandlungen/-urteile) => personalisiert 34 Unfälle/ Katastrophen/ Not 35 Erotik/Sexualität (unpersönlich) 36 Tierstories („vermenschlicht“) 37 Sonstiges Private Lebenswelt 40 Auto/Verkehr 41 Reisen/Urlaub 42 Ernährung/ Gesundheit/ Medizin 43 Sonstige Verbraucherthemen; auch: Rechtsberatung, Bürgerhilfe, Mode 44 Psychologie/Esoterik 45 Partnerbeziehungen/ Erotik/ Sexualität 46 Wohnen/ Haus(halt)/ Garten/ Hobby/ Haustiere 47 Sonstige Freizeitthemen 202 Evaluation Bürgerfunk NRW 12 50 Sport 60 Sonstiges 70 Wetter 203 Befragung der Bürgerfunkproduktionsstätten (Radiowerkstätten) in Nordrhein-Westfalen durchgeführt vom Institut für Medienforschung •Göttingen &Köln März 2004 1. Gibt es in der Arbeit Ihrer Radiowerkstatt eine inhaltliche/thematische Schwerpunktsetzung bzw. Ausrichtung? Gemeint ist damit, ob die von Ihren Bürgerfunkgruppen produzierten Hörfunkbeiträge überwiegend in einem bestimmten Themenfeld an- gesiedelt sind. nein ja. Unser Schwerpunkt liegt in dem Bereich: _________________________________________ _________________________________________ 2. Richtet sich die Produktion Ihrer Radiowerkstatt vorrangig an bestimmte Zielgruppen? nein ja. Unsere Zielgruppen sind: __________________ __________________________________________ __________________________________________ Ausstattung und Sendevolumen 3. Wie viele Sendeminuten wurden von Ihrer Radio- werkstatt in 2003 (alle 4 Quartale zusammen) pro- duziert bzw. abgerechnet? ____________ Sendeminuten 4. Wie groß ist das durchschnittliche monatliche Sendevolumen der Produktionen Iihrer Radiowerk- statt im Lokalradio? ____________ in Sendestunden 5. Wie verteilen sich Ihre ausgestrahlten Produktio- nen auf die beiden Sendeblocklängen? 26 Min.-Block: Anteil von _______ % und 52 Min.-Block: Anteil von _______ % 6. Wird ein Kontingent mit freien Sendeplätzen für sporadisch produzierende Bürgerfunkgruppen frei- gehalten? nein ja, und zwar durchschnittlich ca. _____ Stunden pro Monat 7. Wie viele Bürgerfunkgruppen haben im Jahr 2003 in Ihrer Radiowerkstatt produziert? _____________ Bürgerfunkgruppen insgesamt davon: _____ regelmäßig _____ sporadisch 8. Wie viele aktive Personen waren an diesen Bürger- funkproduktionen insgesamt beteiligt? _____________ Personen 204 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Radiowerkstätten 2 9. An wie vielen Tagen pro Monat wurde im Jahre 2003 im Durchschnitt Ihr Studio ausschließlich für Hörfunkproduktionen genutzt? _____________ Tage pro Monat 10. Wie viele Räume stehen der Radiowerkstatt insge- samt zur Verfügung? (Büro, Studio, Aufnahme- räume) _____________ Räume 11. Werden diese Räume ausschließlich für die Hör- funkproduktion inkl. deren Vorbereitung (auch Hör- funkseminare, Radiokurse etc.) genutzt? ja nein, es findet eine Mischnutzung mit anderen Akti- vitäten, die nicht als Ziel die Produktion eines Radi- obeitrages haben, statt: Reine Hörfunkproduktion: ______ % Allgemeine Medienarbeit ______ % Andere Nutzung: ______ % 12. Wie groß (in m 2 ) ist in etwa die Gesamtfläche der Radiowerkstatt? ______________ m2 13. Auf welchen Ebenen betreibt Ihre Radiowerkstatt Öffentlichkeitsarbeit? (Mehrfachnennung möglich) Presse Lokalradio Internet Plakate/Flyer Sonstige __________________________________ 14. Gibt es in der Zusammenarbeit mit der Presse Schwierigkeiten? nein ja Wenn ja, welche? ___________________________ ___________________________________________ ___________________________________________ Organisation und Personal 15. Ist Ihre Radiowerkstatt in eine andere (übergeord- nete) Institution (VHS, Kirche, Gewerkschaft, kommunales Medienzentrum) eingebunden bzw. deren Bestandteil? nein ( weiter mit Frage 17) ja, und zwar folgender Trägerinstitution: VHS Gewerkschaft Kirche Sonstige _______________________________ ________________________________________ 16. Wie würden Sie die Zusammenarbeit mit der Trä- gerorganisation einschätzen? weitgehend reibungslos und unproblematisch mehr oder minder problematisch und konfliktträchtig in folgenden Bereichen: ______________________ __________________________________________ __________________________________________ 17. Wie viele Personen insgesamt sind gegen Entgelt (hauptberuflich, nebenberuflich oder gegen Hono- rar) vom Umfang ihrer Tätigkeit her für die Radio- werkstatt tätig? _____________ Personen 18. Wie viele Personen sind ehrenamtlich für die Ra- diowerkstatt tätig? (nicht gemeint ist die Tätigkeit der Bürgerfunkgruppen) _____________ Personen 19. Wie viel Prozent des gesamten Arbeitsaufwandes, der in ihrer Radiowerkstatt anfällt, wird ggf. von Ehrenamtlichen ausgeübt? _____________ Prozent 20. Ist Ihre Radiowerkstatt Mitglied in einem Interes- senverband (z.B. LBF, IGR)? nein ja, und zwar im: ____________________________ _________________________________________ 21. Gibt es Kooperation bzw. Zusammenarbeit (z. B. Technik, Personal) zwischen Ihrer und anderen Radiowerkstätten? nein ja, in Form von: ____________________________ _________________________________________ _________________________________________ 22. Wie viele Qualifizierungsmaßnahmen bieten Sie pro Jahr an? _____________ Praxisarbeit 23. Die Arbeitsaufgaben einer Radiowerkstatt umfas- sen ein großes Bündel von Aufgaben und Funktio- nen. Mit der Beantwortung der nachfolgenden Fra- ge sollen Sie in etwa einschätzen, wie sich der Ge- samtarbeitsaufwand auf einzelne Bereiche verteilt (Achten Sie bitte darauf, dass die Summe 100 Prozent ergibt). a) reine Beitragsproduktion, Mitarbeit, techni- sche u. inhaltliche Betreuung der Produktion, Beratung: _____ % 205 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Radiowerkstätten 3 b) Qualifizierung der Produktionsgruppen (Schulungen, Fortbildung, Workshops): _____ % c) Rekrutierung neuer Produktionsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit: _____ % d) Verwaltung, Büro, Statistik, Abrechnung, technische Abwicklung, Koordination etc.: _____ % e) Lobbyarbeit, Mitarbeit in Verbänden auf loka- ler und regionaler Ebene etc.: _____ % 24. Bieten Sie neben den o.g. Tätigkeiten noch weitere Angebote (z.B. Internetschulungen, Medienprojek- te) an, die nicht als Ziel die Produktion eines Ra- diobeitrages haben? nein ja 25. Wie ist aus Ihrer Sicht die Kooperation mit dem Lokalradio ? häu- fig sel- ten nie Das Lokalradio hält sich an Ver- einbarungen mit uns. Es gibt Pannen bei der Ausstrahlung der Bürgerfunkproduktionen (Band nicht eingelegt, automatisches Abfahren, Sendeloch, Sendungsab- bruch, kompletter Ausfall etc.). Es gibt den Ausfall bzw. die Ver- schiebung der Ausstrahlung wegen aktueller Sport-Übertragungen des Lokalsenders. Es herrscht ein kooperativer, gleich- berechtigter Umgang, entspanntes Verhältnis. Es gibt eine deutliche Abgrenzung, Distanzierung des Lokalradios von den Bürgerfunkproduktionen. Es findet eine Verdrängung auf un- attraktive Sendeplätze statt. Es kommt zur Ablehnung von Sen- dungen. Unsere Wünsche an das Lokalradio sind: _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ 26. Wünschen Sie eine Ausweitung des Sendevolu- mens Ihrer Radiowerkstatt über das bestehende Kontingent hinaus (um Angebot und Nachfrage auszugleichen)? Nein, da das Sendeplatzkontingent ohnehin nicht ausgeschöpft wird. Nein, da das Sendeplatzkontingent ausreichend ist. Ja, und zwar im Umfang von ____ Stunden pro Woche. 27. Wie ist aus Ihrer Sicht das Verhältnis (Zusammen- arbeit, Einflussnahme, Förderung) zwischen den Radiowerkstätten (generell) und der Landesanstalt für Medien (LfM)? (Ordnen Sie bitte ein.) trifft stark zu gar nicht zu Die Betreuung durch die LfM ist gut und intensiv. Die formalen Anforderungen (Verwaltungstätigkeiten, For- mulare ausfüllen, Schriftver- kehr, Listen führen) an die Ra- diowerkstätten sind sehr hoch. Die Förderung bzw. Finanzie- rung der Produktionstätigkeiten ist hinreichend. Die gesetzlichen Anforderun- gen (eine Fortbildung pro Jahr, Studioauslastung, Gruppen- zahl) an die Radiowerkstätten sind angemessen. 28. Beurteilen Sie die Arbeit der Bürgerfunkgruppen in Ihrer Radiowerkstatt! Die Sichtweise soll dabei aus der Perspektive der Radiowerkstatt vorgenommen werden. Für wie viel Prozent Ihrer Bürgerfunkgruppen tref- fen jeweils folgende positiven Merkmale zu? (Die Summe muss nicht 100 Prozent ergeben!) a) Die Initiative zu Beitragsproduktionen geht primär von den Bürgerfunkgruppen aus. _____ % b) Die Kontinuität, Ausdauer und Verbindlichkeit der Gruppen ist groß. _____ % c) Die Qualität der Produktionen entspricht unseren Erwartungen. _____ % d) Unsere Vorgaben bei der Beitragsproduktion werden eingehalten. _____ % e) Die Produktionen sind so, dass eine techni- sche und journalistische Kontrolle kaum not- wendig ist. _____ % 206 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Radiowerkstätten 4 29. Gibt es in Ihrer Sendepraxis ein "Vor-Format" bzw. eine "Formatanlehnung" bezogen auf den Über- gang - und auch darüber hinaus - vom Lokalradio- programm zum Bürgerfunkprogramm? (Wort und Musik) nein ja, und zwar ca. ____ % 30. Welche Formen der Formatanlehnung kommen zum Tragen? (Mehrfachnennung möglich) Orientierung am Musikformat des Lokalradios Orientierung an der Wortbeitragslänge des Lokalra- dios Sonstige Formen: ___________________________ 31. Wie schätzen Sie die Einbindung Ihrer Radiowerk- statt in das soziale und kulturelle Geschehen Ihrer Kommune ein? schwach mittel stark 32. Unsere wichtigsten lokalen Kooperationspartner sind? _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ Statistik 33. Wie viele durch die LfM anerkannten Radiowerk- stätten gibt es insgesamt im Verbreitungsgebiet Ih- res Lokalradios? __________ 34. Welche lokale Organisationsform gibt es unter den Radiowerkstätten vor Ort? keine AG Sonstige: _________________________________ 35. Seit wann existiert Ihre Radiowerkstatt? (nicht gemeint ist das Jahr der Anerkennung) ___________ (Angabe des Jahres) 36. Wie groß ist die Zahl der Einwohner des Verbrei- tungsgebietes, in dem Ihre Radiowerkstatt ange- siedelt ist? ___________ Einwohner 37. Wie groß ist die Stadt/Kommune, in der die Radio- werkstatt ihren Sitz hat? bis unter 2.000 Einwohner 2.000 bis unter 5.000 Einwohner 5.000 bis unter 20.000 Einwohner 20.000 bis unter 100.000 Einwohner 100.000 bis unter 500.000 Einwohner 500.000 Einwohner und mehr Weitere Anmerkungen zur Situation der Radiowerkstät- ten in NRW oder zu Ihren speziellen Problemen: _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ Vielen Dank! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0551 - 63 28 73 oder per E-Mail info@imgoe.deinfo@imgoe.de zur Verfügung. Ihr Institut für Medienforschung • Göttingen & Köln 207 Befragung der Bürgerfunkgruppen in Nordrhein-Westfalen - Gruppenfragebogen - durchgeführt vom Institut für Medienforschung •Göttingen &Köln April 2004 208 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Bürgerfunkgruppen 2 1. Gibt es in der Arbeit Ihrer Bürgerfunkgruppe eine inhaltliche/thematische Schwerpunktsetzung bzw. Ausrichtung? Gemeint ist damit, ob die von Ihrer Bürgerfunkgruppe produzierten Hörfunkbeiträge überwiegend in einem bestimmten Themenfeld an- gesiedelt sind. nein ja. Unser Schwerpunkt liegt in dem Bereich: _______________________________________ _______________________________________ 2. Nennen Sie bitte Ihre letzten 5 Sendungstitel! 1 _______________________________________ 2 _______________________________________ 3 _______________________________________ 4 _______________________________________ 5 _______________________________________ 3. Richtet sich die Produktion Ihrer Bürgerfunkgrup- pe vorrangig an bestimmte Zielgruppen? nein ja. Unsere Zielgruppen sind: _______________________________________ _______________________________________ 4. Benennen Sie die publizistischen Ziele bzw. redak- tionellen Konzepte (Leitbilder, Zielsetzungen, Be- weggründe, Absichten) Ihrer Bürgerfunkgruppe? so etwas haben wir nicht unsere publizistischen Ziele sind: _______________________________________ _______________________________________ _______________________________________ Produktionspraxis 5. Ist Ihre Bürgerfunkgruppe eine regelmäßig oder sporadisch produzierende Gruppe? regelmäßig, und zwar _____ (Häufigkeit im Monat) sporadisch, und zwar _____ (Häufigkeit im Jahr) 6. Ist Ihre Bürgerfunkgruppe mit der Infrastruktur Ihrer Radiowerkstatt zufrieden? (Produktionsbedin- gungen, Räumlichkeiten, Zeiten, Technik) ja, sehr mehr oder weniger nein, Gründe: ______________________________________ ______________________________________ 7. Hat Ihre Bürgerfunkgruppe einen festen Sende- platz? nein ja, und zwar: Wochentag: ____________________ Uhrzeit: von _________ bis ________ 8. Sind Sie mit diesem Sendeplatz zufrieden? ja nein, weil: _________________________________ 9. Wie groß ist das monatliche Sendevolumen Ihrer ausgestrahlten (Bürgerfunk-)Produktionen? bis 1 Stunde 1 bis 2 Stunden 2 bis 4 Stunden 4 bis 6 Stunden über 6 Stunden 10. Ist dieses Sendevolumen für Ihre Bürgerfunkgrup- pe ausreichend? ja nein, weil: _________________________________ 11. Welche Typen von Beiträgen/Sendungen werden von Ihrer Bürgerfunkgruppe produziert? (Mehr- fachnennungen möglich) Interviews, Studiogespräche Gebaute Beiträge, Korrespondentenberichte Feature, Reportage Kommentare, Analysen „Narrative Formen“ („erzähltes Leben“, Erinnerun- gen, Berichte von Bürgern) Beratung, Service Musiksendungen Sonstige, das sind: __________________________ 209 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Bürgerfunkgruppen 3 12. Wie ist aus Ihrer Sicht die Kooperation zwischen Bürgerfunkgruppe und Lokalradio? unproblematisch problematisch, aus folgenden Gründen: ______________________________________ ______________________________________ Außenbeziehungen 13. Gibt es Kontakte bzw. Austauschbeziehungen zwischen den Bürgerfunkgruppen Ihrer Radio- werkstatt untereinander? häufig selten, sporadisch nie 14. Gibt es Kontakte bzw. Austauschbeziehungen zu auswärtigen Bürgerfunkgruppen? häufig selten, sporadisch nie 15. Bietet Ihre Bürgerfunkgruppe Möglichkeiten an, damit die Hörerschaft mit Ihnen in Kontakt treten kann? nein. Warum nicht? ________________________ _______________________________________ ja, und zwar folgende: Angabe der Telefonnummer E-Mail-Adresse Chat Offene Gruppentermine Sonstiges _______________________________ _______________________________________ 16. Gibt es Rückmeldungen (Feedback) aus der Hö- rerschaft auf Ihre Produktionen? ja, relativ häufig. Pro Sendung durchschnittlich ____ nein, kaum oder selten. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe für dieses schwache Feedback? ____________________________________________ 17. Betreiben Sie in Ihrer Bürgerfunkgruppe Öffent- lichkeitsarbeit, um Ihre (Bürgerfunk-)Beiträge be- kannt zu machen? nein, aus folgenden Gründen: _________________ _______________________________________ ja, und zwar folgende (Mehrfachnennungen mög- lich): Pressearbeit On-air-Promotion (Hinweise im Bürgerfunkpro- gramm auf eigene Sendungen) Internet (eigene Website) Flyer, Handzettel, Plakate Sonstiges, und zwar: ______________________ _______________________________________ 18. Wie ist aus der Sicht Ihrer Gruppe die Zusammen- arbeit mit Ihrer Radiowerkstatt? trifft stark zu trifft gar nicht zu Die technische Produktions- hilfe ist gut und intensiv. Es findet eine redaktionell- inhaltliche Betreuung/Beratung unserer Produktionen statt. Die Qualifizierungsmaßnah- men unserer Radiowerkstatt sind hilfreich. Unsere Interessenvertretung gegenüber dem Lokalradio wird durch unsere Radiowerk- statt gut wahrgenommen. 19. Wie schätzen Sie die Einbindung (Vernetzung) Ihrer Bürgerfunkgruppe in das soziale und kultu- relle Geschehen Ihrer Kommune ein? schwach mittel stark 20. Unsere wichtigsten lokalen Kooperationspartner sind? _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ _______________________________________________ 210 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Bürgerfunkgruppen 4 Statistik 21. Seit wann gibt es Ihre Bürgerfunkgruppe? ___________ Angabe des Jahres 22. Wie viele Mitglieder umfasst Ihre Bürgerfunkgrup- pe? ___________ Mitglieder 23. Wie groß ist die Zahl der Einwohner des Verbrei- tungsgebietes, in dem Ihre Bürgerfunkgruppe an- gesiedelt ist? ___________ Einwohner 24. Wie groß ist die Stadt/Kommune, in der Ihre Bür- gerfunkgruppe Ihren Sitz hat? bis unter 2.000 Einwohner 2.000 bis unter 5.000 Einwohner 5.000 bis unter 20.000 Einwohner 20.000 bis unter 100.000 Einwohner 100.000 bis unter 500.000 Einwohner 500.000 Einwohner und mehr Vielen Dank! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0551 - 63 28 73 oder per E-Mail info@imgoe.deinfo@imgoe.de zur Verfügung. Ihr Institut für Medienforschung • Göttingen & Köln 211 Befragung der Bürgerfunkgruppen in Nordrhein-Westfalen - persönliche Befragung - durchgeführt vom Institut für Medienforschung •Göttingen &Köln April 2004 212 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Bürgerfunker 2 1. Welche Beweggründe sind es, aus denen heraus Sie Bürgerfunk produzieren? (Kreuzen Sie bitte an, was auf Sie stark, weniger stark oder überhaupt nicht zutrifft) stark weni- ger stark über- haupt nicht Mir geht es vor allem darum, etwas Neues zu lernen. Die Bürgerfunkproduktion ist für mich eine sinnvolle, vernünftige Freizeitgestaltung. Für mich steht im Vordergrund das soziale Engagement (über Personen und Themen berichten, die in der Gesellschaft „zu kurz kommen“). Für mich geht es beim Bürgerfunk um das Herstellen von „Gegenöf- fentlichkeit“ (Beiträge bringen, die in anderen Medien fehlen). Ich möchte mich durch die Bürger- funktätigkeit auf einen Beruf in den Medien vorbereiten. Ich möchte vor allem meine eigene Musik in den Sendungen spielen. Mir geht es vor allem darum, meinen Verein (Interessengruppe, Selbst- hilfegruppe etc.) über den Hörfunk bekannt zu machen. Ich möchte mit Hilfe unserer Radio- produktion im politisch-gesellschaft- lichen lokalen Geschehen etwas bewirken. Sonstige Gründe: _______________________________ ____________________________________________ 2. Wie zufrieden sind Sie mit den Arbeitsergebnissen bzw. den Produktionen Ihrer Bürgerfunkgruppe? sehr zufrieden teilweise zufrieden unzufrieden Bei „teilweise zufrieden“ und „unzufrieden“: Was ist es, womit Sie nicht zufrieden sind? ____________________________________________ ____________________________________________ 3. Haben Sie persönlich schon an Qualifizierungs- maßnahmen für die Radioproduktion teilgenom- men? bisher noch nicht, weil: ______________________ _______________________________________ ja, bisher schon ______ mal Diese Qualifizierungsmaßnahmen richteten sich auf folgende Bereiche (Mehrfachnennungen möglich): Rundfunkrechtliche Aspekte Technikeinführung Darstellungsformen im Hörfunk Sprech- und Sprachtraining Interviewtechniken Recherchetätigkeit „Schreib-Werkstatt“ (Abfassen von Beiträgen) Sonstiges: ________________________________ _______________________________________ 4. Wo liegen bei Ihnen die Hauptinteressen hinsicht- lich einer konkreten Sendungs- bzw. Beitragspro- duktion? (Kreuzen Sie bitte an, was auf Sie stark, we- niger stark oder überhaupt nicht zutrifft) stark weni- ger stark über- haupt nicht Technische Realisierung einer Hörfunksendung. Die Recherchetätigkeiten bzw. das inhaltliche Arbeiten. Mich selbst mit meiner Stimme in eine Radioproduktion einbringen zu können. Die Musikzusammenstellung ge- stalten zu können. 213 Evaluation des Bürgerfunks in NRW Befragung der Bürgerfunker 3 5. Welche Medien nutzen Sie persönlich? (fast) täg- lich mehr mals pro Mo- nat (fast) nie Tageszeitung lesen Zeitschriften lesen Radio hören, allgemein Unser Lokalradio Fernsehen Internet CDs, Schallplatten, Cassetten Fachbücher, -zeitschriften Bücher lesen Statistik Hier zum Abschluss ein paar persönliche Fra- gen, die statistischen Zwecken dienen (um ein Profil der Mitarbeiter/innen von Bürgerfunkgrup- pen zeichnen zu können). 6. Seit wann sind Sie Mitglied in dieser Bürgerfunk- gruppe? unter einem Jahr 1-2 Jahre 3-5 Jahre länger als 5 Jahre 7. Sind Sie parallel noch in einer anderen Bürger- funkgruppe aktiv? ja nein 8. Sind Sie parallel noch in einem Verein/einer Initia- tive aktiv? nein ja, welche: ____________________________ 9. Ihr Geschlecht: weiblich männlich 10. Ihr Alter: Geburtsjahrgang: ___________ 11. Ihr letzter Schulabschluss? Hauptschule oder Mittlere Reife Abitur/Hochschulreife (Fach-Abi) Sonstiger 12. Ihre Berufsausbildung oder Studium? Berufsausbildung Fachhochschul-/Hochschulabschluss Sonstiges: _________________________________ 13. Sind Sie gegenwärtig berufstätig oder nicht be- rufstätig? nicht (mehr) berufstätig berufstätig als: ______________________________ Vielen Dank! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 0551 - 63 28 73 oder per E-Mail info@imgoe.deinfo@imgoe.de zur Verfügung. Ihr Institut für Medienforschung • Göttingen & Köln S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 D-10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 51 50 49 48 Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 3-89158-420-2 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 3-89158-410-5 Euro 15,– (D) Suchmaschinen als Gatekeeper in der öffentlichen Kommunikation Rechtliche Anforderungen an Zugangsoffentheit und Transparenz bei Suchmaschinen im www von Wolfgang Schulz, Thorsten Held und Arne Laudien 132 Seiten, 5 Abb., DIN A5, 2005 ISBN 3-89158-408-3 Euro 9,– (D)0 Zur Kritik der Medienkritik Wie Zeitungen das Fernsehen beobachten herausgegeben von Ralph Weiß 592 Seiten, 25 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 3-89158-397-4 Euro 25,– (D) : Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen ermöglicht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes, im Hörfunk selbst produzierte Beiträge zu senden. Die Organi- sationsstrukturen des Bürgerfunks in NRW sind bundesweit einmalig: An allen Stand- orten des Lokalfunks in NRW sind Bürgerfunksendezeiten in das Programm integriert. Zudem existiert über die Radiowerkstätten ein flächendeckendes Netz von Produk- tionshilfeeinrichtungen. Die Studie untersucht sowohl die Organisations- und Hand- lungsstrukturen als auch die Programminhalte des Bürgerfunks. Der Status quo und die Entwicklungsmöglichkeiten des Bürgerfunks in NRW werden detailliert dargestellt. Prof. Dr. Helmut Volpers Institut für Informationswissenschaft, Fachhochschule Köln Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Detlef Schnier Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Christian Salwiczek Institut für Medienforschung IMGÖ, Göttingen & Köln Umschlagfotografie: röhr:wenzel, journalistenbüro,Berlin ISBN 3-89158-420-2 Euro 15,- (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen. Eine Organisations- und Programmanalyse 51 Vo lp er s / Sc hn ie r / Sa lw ic ze k Bü rg er fu nk in N or dr he in -W es tf al en Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 51 Helmut Volpers, Detlef Schnier, Christian Salwiczek RZ. LfM-Bd_51 24.11.2005 18:04 Uhr Seite 1

Materialien und Publikationen

Forschung

in Computerspielen: Herausforderungen für das Medienrecht und die Förderung von Medienkompetenz : Computerspiele gehören heute zu den beliebtesten Unterhaltungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen. Neuerdings gewinnen sie auch als Werbeträger an Bedeutung. In zahl- reichen Spielen finden sich werbliche Inhalte, die in unterschiedlichster Art und Weise in das Spielgeschehen integriert sind. Die „Verschmelzung“ von Werbe- und Spieleinhalten sowie die hohe Präsenz und Vielfalt der In-Game-Werbung stellen Medienrecht und Medienpädagogik vor neue Herausforderungen. Der Band setzt sich mit diesen Herausforderungen auseinander. Das Phänomen In-Game- Werbung wird systematisch beschrieben und der Forschungsstand aufgearbeitet. Eine ausführliche Analyse thematisiert Fragen der gesetzlichen Regulierung und mögliche auf- sichtsrechtliche Konsequenzen. Über verschiedene empirische Zugänge wird untersucht, wie Kinder und Jugendliche mit In-Game-Werbung umgehen und welche Werbewirkungen sich bei ihnen zeigen. Der Band schließt mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Werbung in Computerspielen in der Regulierung und bei der Förderung von Medienkom- petenz. Die Herausgeber: ❯ Prof. Dr. Dieter Dörr Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht; Direktor Mainzer Medieninstitut ❯ Prof. Dr. Christoph Klimmt Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung ❯ Prof. Dr. Gregor Daschmann Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Publizistik Weitere Autoren: ❯ Ass. iur. Nicole Zorn Mainzer Medieninstitut ❯ Alexandra Sowka M.A. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung ❯ Franziska Roth M.A. Universität Mannheim, Seminar für Medien- und Kommunikationswissenschaft ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-556-6 Euro 15,- (D) Werbung in Computerspielen 70 Dö rr , K lim m t, D as ch m an n (H rs g. ) W er bu ng in C om pu te rs pi el en ❯ Herausforderungen für das Medienrecht und die Förderung von Medienkompetenz ❯ ❯ ❯ Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! T I M E 1 Player One 0:23:775 2 | 057 Werbung in Computerspielen Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 70 Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann (Hrsg.) RZ_LfM-Schriftenreihe_Band_70:. 20.07.11 12:31 Seite 1 Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann (Hrsg.) Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Band 70 Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann (Hrsg.) Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik unter Mitarbeit von Franziska Roth, Alexandra Sowka und Nicole Zorn Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar. Herausgeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 770 07 – 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E-Mail: info@lfm-nrw.de Internet: www.lfm-nrw.de Copyright © 2011 by Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 10781 Berlin Tel.: 030 / 32 70 74 46 Fax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Alle Rechte vorbehalten ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-556-6 Bildnachweis/Umschlag: © Fotolia.com Umschlaggestaltung: disegno visuelle kommunikation, Wuppertal Satz: Schriftsetzerei – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch-Druck, Landshut Vorwort des Herausgebers Werbung in und im Umfeld von Bildschirmspielen ist ein Thema für die ver- schiedensten Akteure: Einer seits für die Spiele- und Werbeindustrie, wenn auch mit Blick auf die Erlöse bisher erst in be grenztem Umfang, anderer seits jedoch insbesondere für die Spielerinnen und Spieler – und damit auch für die mit Jugendmedien schutz, Medien kompetenzförde rung und mit Medien recht be fassten Institu tionen und Personen. Gerade Kinder sind ent wick lungs psycho- logisch häufig noch nicht in der Lage, die Ver kaufs absichten von Werbung, insbesondere bei hoch integrierten Formen von In-Game-Werbung, zu ent- ziffern, sodass sich hier für die vor genannten Akteure vielschichtige Heraus- forde rungen ergeben. Vor diesem Hinter grund hat die LfM das Institut für Publizistik der Johannes Guten berg-Universität Mainz gemeinsam mit dem Mainzer Medien institut mit einem interdis ziplinär an gelegten Forschungs projekt zum Thema „In-Game- Werbung – Erschei nungs formen, auf sichts recht licher Regulie rungs bedarf und medien pädagogi sche Hand lungs optionen“ be auftragt. Im Rahmen dieser Studie ist das Phänomen der In-Game-Werbung aus den Perspektiven Medien aufsicht und Medien kompetenzförde rung unter sucht worden. Neben einer Systematisie rung von Erschei nungs formen von In-Game-Wer- bung ist eine rechts wissen schaft liche Analyse vor genommen worden, die auf eine medien recht liche Einord nung, Bewer tung und Handha bung von Werbung in Computerspielen ab stellt. Darüber hinaus ist anhand von kommunika tions- wissen schaft lichen Wirkungs studien unter sucht worden, inwiefern die Ver- arbei tung von Werbeinforma tionen seitens der Spielerinnen und Spieler anders abläuft als bei anderen Werbeformen. In diesem Kontext ist u. a. der Frage nach problemati schen Effekten bei Spielerinnen und Spielern insbesondere im Kindesalter nach gegangen worden. Aus den voran gegangenen Erkennt nissen werden schließ lich konkrete Hand- lungs empfeh lungen ab geleitet, die sowohl die auf sichts recht liche Dimension und mögliche Änderun gen der einschlägigen Vor schriften be treffen als auch die Inhalte und Strategien der Medien kompetenzförde rung. Dr. Jürgen Brautmeier Dr. Frauke Gerlach Direktor der Landes anstalt Vorsitzende der für Medien NRW (LfM) Medienkommission der LfM 7 Inhalt Teil I Werbung in Computerspielen: Eine Einfüh rung I.1 Problem aufriss: Die vielfältigen Relevanzen des Themas „In-Game-Werbung“ . . . . . . . . . . . . 15 I.2 Der Unter suchungs gegen stand: Erschei nungs formen, Strategien und Modelle der Werbung in Computerspielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 I.2.1 Begriff liche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 I.2.2 Zur Systematik der Erschei nungs formen von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 I.2.2.1 Erste Beschrei bungs dimension: Werbeobjekt . . . . . . . . 25 I.2.2.2 Zweite Beschrei bungs dimension: Ver brei tungs weg/ techni scher Zugang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 I.2.2.3 Dritte Beschrei bungs dimension: Messbar keit der Nutzer aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 I.2.2.4 Vierte Beschrei bungs dimension: Grad der Fixie rung . . . 30 I.2.2.5 Fünfte Beschrei bungs dimension: Typ der werb lichen Kommunika tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 I.2.2.6 Sechste Beschrei bungs dimension: Grad der Interak tion . . 33 I.2.2.7 Siebte Beschrei bungs dimension: Wirtschaft liche Transak tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 I.2.2.8 Achte Beschrei bungs dimension: Kenntlichmachung . . . . 35 I.2.3 Resümee und offene Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . 36 I.3 Der Forschungs stand: Rezep tion und Wirkung von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 I.3.1 Forschungs methoden, Forschungs designs und Mess verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 I.3.2 Forschungs ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 I.3.2.1 Bewer tung von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . 48 8 I.3.2.2 Erinne rungs wirkung von In-Game-Werbung . . . . . . . . 49 I.3.2.3 Einfluss auf Marken bewer tung und Kaufabsichten . . . . 51 I.3.3 Resümee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Teil II Medien recht liche Bestands aufnahme und Bewer tung II.1 Einlei tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 II.2 Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 II.2.1 Der Vorrang des Europarechts . . . . . . . . . . . . . . . 65 II.2.2 Das Gebot der richtlinien konformen Ausle gung . . . . . . 66 II.2.3 Die Bedeu tung der AVMD-Richtlinie für die Werbung in elektroni schen Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 II.2.4 Die Unanwend bar keit der AVMD-Richtlinie auf Computerspiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 II.2.5 Die Unanwend bar keit der AVMD-Richtlinie auf Werbung in Online-Spielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 II.3 Zulässig keit von In-Game-Werbung nach dem Rundfunkstaats vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 II.3.1 Einlei tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 II.3.2 Die Online-Spiele und die Werberege lungen für den Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 II.3.2.1 Computerspiele und der Rundfunk begriff . . . . . . . . . 73 II.3.2.2 Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 II.3.3 Die Online-Spiele und die Werberege lungen für die Telemedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 II.3.3.1 Computerspiele und der Telemedien begriff . . . . . . . . 77 II.3.3.1.1 Der allgemeine Telemedien begriff . . . . . . . . . . . . . 77 II.3.3.1.1.1 Der allgemeine Telemedien begriff und Online-Spiele . . . 78 II.3.3.1.1.2 Der allgemeine Telemedien begriff und hybride Spiele . . 78 II.3.3.1.1.3 Konsequenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 II.3.3.1.2 Der Begriff der fernsehähn lichen Telemedien . . . . . . . 80 II.3.3.2 Die Anwend bar keit des § 58 Abs. 1 RStV auf Computerspiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 II.3.3.2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 II.3.3.2.2 Der Werbebegriff des § 58 Abs. 1 RStV und die Produkt platzie rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 II.3.4 Die Bestim mung des § 58 Abs. 1 RStV und die werb lichen Erschei nungs formen in Online-Spielen . . . . 85 9 II.3.4.1 Integra tion von klassi schen Werbeflächen in simulierte Spielwelten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 II.3.4.2 Integra tion von dynami scher Werbung . . . . . . . . . . . 87 II.3.4.3 Die Darstel lung von Produkten, Marken und Logos im Spiel und das Schleichwerbe verbot . . . . . . . . . . . 87 II.3.4.4 Werbung in Computerspielen für Kinder . . . . . . . . . . 89 II.3.5 Die Durch set zung des Tren nungs- und Erkennbar keits- gebots in Telemedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 II.4 Zulässig keit von In-Game-Werbung nach dem Telemedien gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 II.4.1 Die eigenständige Bedeu tung des § 6 TMG . . . . . . . . 93 II.4.2 Der Inhalt der Informa tions pflichten . . . . . . . . . . . . 94 II.4.3 Produkt platzie rungen in Computerspielen und § 6 TMG . 95 II.5 Zulässig keit von In-Game-Werbung und die Vor schriften zum Schutz der Jugend . . . . . . . . 99 II.5.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 II.5.2 Jugendmedien schutz staats vertrag . . . . . . . . . . . . . . 100 II.5.3 Jugendschutz gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 II.5.4 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 II.6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) . . . 103 II.6.1 Die General klausel des § 3 Abs. 1 UWG . . . . . . . . . . 103 II.6.2 Per-se-Verbote des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – Nr. 11 . 110 II.6.3 Unzumut bare Belästi gung nach § 3 UWG i. V. m. § 7 Abs. 1 UWG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 II.6.4 Unzulässige geschäft liche Handlung im Sinne von Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – Kaufaufforde rung an Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 II.6.5 Aus nutzen des Alters oder der geschäft lichen Unerfahren- heit von Kindern und Jugend lichen gem. § 4 Nr. 2 UWG . 115 II.6.6 Rechts bruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG . . . . . . . . 115 II.6.7 Rechts folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 II.7 Daten schutz in Online-Spielen . . . . . . . . . . . . . . 117 II.7.1 Anwend bares Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 II.7.2 Regelun gen zum Daten schutz im deutschen Recht . . . . 119 II.7.2.1 Allgemeine Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 II.7.2.2 Personen bezogene Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 II.7.2.3 Ver antwort liche Stelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 II.7.2.4 Die Vor schriften des TMG . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 10 II.7.2.4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 II.7.2.4.2 Die Aufklä rung der Nutzer . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 II.7.2.4.3 Die Einho lung der Einwilli gung . . . . . . . . . . . . . . 122 II.7.2.4.4 Die Möglich keit der anonymisierten Nutzung . . . . . . . 123 II.7.2.4.5 Daten erhe bung zu Werbezwecken . . . . . . . . . . . . . 123 II.7.2.5 Daten schutz leitlinien oder -erklä rungen der Spiele- Betreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 II.7.3 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 II.8 Zusammen fassung und Bewer tung . . . . . . . . . . . . 127 Teil III Empirische Forschung: Kinder und In-Game-Werbung III.1 Was denken Kinder über In-Game-Werbung? Eine qualitative Interviewstudie . . . . . . . . . . . . . 135 III.1.1 Problemstel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 III.1.2 Methodi sches Vor gehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 III.1.3 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 III.1.3.1 Ver ständnis von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . 139 III.1.3.2 Erinne rung an In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . 144 III.1.3.3 Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung . . . . 145 III.1.4 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 III.2 Rezep tion und Wirkung von In-Game-Werbung: Ein experimenteller Ver gleich von Kindern und Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 III.2.1 Problemstel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 III.2.2 Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 III.2.3 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 III.2.3.1 Un gestützte Erinne rung an die in das Spiel integrierte Werbung (Recall) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 III.2.3.2 Gestützte Erinne rung an die in das Spiel integrierte Werbung (Recogni tion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 III.2.3.3 Experimenteller Ver gleich zum Einfluss der Spielerperspektive auf die Erinne rung an die Marke des Spielerfahrzeugs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 III.2.3.4 Wieder erken nung von Werbung auf Screens hots aus dem Computerspiel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 III.2.3.5 Einstel lungs effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 III.2.3.6 Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung . . . . 167 III.2.4 Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 11 Teil IV Zukunfts perspektiven: Auf gaben für Regulie rung, Medien pädagogik und Forschung IV.1 Hand lungs empfeh lungen an Politik und Medien- pädagogik zum Umgang mit In-Game-Werbung . . . . 177 IV.1.1 Änderun gen der Rechts vorschriften . . . . . . . . . . . . 177 IV.1.2 Kennzeich nung von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . 179 IV.1.2.1 Kennzeich nungs pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 IV.1.2.2 Kennzeich nungs formen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 IV.1.2.3 Strategien zur Erreichung von durch gängigen Kennzeich nungs pflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 IV.1.2.4 Kennzeich nungs selbst verpflich tungen . . . . . . . . . . . 185 IV.1.3 Förde rung der Erken nungs kompetenzen bezüg lich der In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 IV.1.3.1 Medien pädagogi sche Kompetenzförde rung bei den Spielern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 IV.1.3.2 Einbeziehung der Eltern in die Werbekompetenzarbeit . . 189 IV.1.3.3 Einbeziehung der Spieleanbieter in die Werbekompetenzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 IV.1.4 Maßnahmen in Bezug auf den Daten schutz bei personalisierter In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . 192 IV.1.4.1 Transparenz gebote für Spielebetreiber . . . . . . . . . . . 192 IV.1.4.2 Medien pädagogi sche Förde rung der Daten schutz- Kompetenz bei Spielern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 IV.2 Resümee und Aus blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 Anhang Anhang 1: Leitfaden (Kurz version) Interviewstudie . . . . . . . . . . 203 Anhang 2: Fragebogen Experimentalstudie (Kinder) . . . . . . . . . 204 Anhang 3: Fragebögen Experimentalstudie (Erwachsene) . . . . . . . 214 Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Teil I Werbung in Computerspielen: Eine Einfüh rung 15 I.1 Problem aufriss: Die vielfältigen Relevanzen des Themas „In-Game-Werbung“ Christoph Klimmt & Dieter Dörr In der Landschaft der populären Unter hal tungs medien hat sich in den ver- gangenen zehn Jahren eine be merkens werte Ver schie bung ergeben. Dominierten lange das Fernsehen sowie die Filmbranche den Ent ertainment-Sektor, sind spätestens in diesem Zeitraum interaktive Unter hal tungs angebote, die Computer- und Videospiele, als neue Stars am Unter hal tungs himmel auf getaucht. Die aktuelle Medien forschung dokumentiert eindrucks voll, wie viele Menschen mittlerweile regelmäßig Computer- und/oder Videospiele nutzen. Beispiels weise spielten im Jahr 2010 rund 55 Prozent der männ lichen und 14 Prozent der weib lichen Jugend lichen täglich oder mehrmals pro Woche am PC und/oder auf einer Konsole.1 Längst sind „Games“ zur Mainstream-Unterhal tung heran- gewachsen, die in einer Vielzahl von Erschei nungs formen Kinder, Jugend liche und Erwachsene anlockt. Dabei hält die Branche das Tempo insbesondere der techni schen Innova tionen enorm hoch: Mit Hilfe des Internets und be wegungs- basierten Eingabeinstrumenten, durch GPS-Naviga tion und spezielle 3D-Com- puter chips ent stehen immer wieder neue Varianten, die das bisherige Gaming er gänzen oder auch gänz lich in den Schatten stellen. Ohne Frage sind Compu- ter spiele heute eine wichtige Mediengat tung, ein ge wichtiger Wirtschafts sektor und ein be deutsames Kulturgut.2 Eine Begleit erschei nung des weit fort geschrittenen Auf stiegs der Computer- spiele ist die Tatsache, dass Games und konventionelle Massen medien einander 1 Vgl. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (Hrsg.) (2010). JIM-Studie. Jugend, Informa tion, (Multi-)Media. Basis untersuchung zum Medien umgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart, S. 36. 2 Vgl. etwa Vorderer, P. & Bryant, J. (Hrsg.) (2006). Playing video games: Motives, responses, consequences. Mahwah, NJ; vgl. Wolf, M. J. P. & Perron, B. (Hrsg.) (2003). The video game theory reader. New York; vgl. Zimmermann, O. & Geißler, T. (Hrsg.) (2008). Streit fall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunst frei heit und Jugendschutz. Berlin; vgl. Müller-Lietzkow, J., Bouncken, R. B. & Seufert, W. (2006). Gegenwart und Zukunft der Computer- und Videospielindustrie in Deutschland. Dornach. 16 ähnlicher werden und miteinander Verbin dungen ein gehen.3 Verbin dungen be- stehen beispiels weise bei der gemeinsamen Nutzung von Marken, Figuren und literari schen Vor lagen im Rahmen von Cross media-Konzepten („das Spiel zum Film“ – „der Film zum Spiel“) sowie bei integrierten Wertschöp fungs strategien. Ähnlich keiten zwischen Games und konven tioneller Medien unterhal tung be- stehen unter anderem darin, dass Computerspiele neuer dings auch als Werbe- träger fungieren: Mit ihrem hinzu gewonnenen Status als unter haltsames Massen- medium und ihrer Fähig keit, attraktive Zielgruppen zu er reichen, konnten Computerspiele das Interesse der Werbebranche wecken. An gefangen hat die sogenannte „In-Game-Werbung“ wohl damit, dass die Ent wickler von Autorenn- spielen Ende der 1980er einige virtuelle Werbebanden ent lang der Renn strecken einbauten, damit das Spiel authenti scher wirkte. Damals floss frei lich noch kein Geld für diese Form der Marken darstel lung.4 Heute stellt sich das Bild vollkommen anders dar: Eine Vielzahl unter schied licher Arten von „In-Game- Werbung“ be gegnet den Spielerinnen und Spielern. Oftmals sind Werbung und Spielwelt geschickt miteinander ver flochten, und manche Form der „In-Game- Werbung“ gleicht auf ver blüffende Weise herkömm lichen Werbetafeln, -filmen, -banden und -plakaten, die uns von echten Straßen rändern, Sport stätten oder Fernseh übertra gungen bekannt sind. In der Marketingliteratur werden Strategien für erfolg reiches „In-Game-Advertising“ vor geschlagen.5 In der Wissen schaft wird über die Erschei nungs formen, die Rezep tion, Wirkung und die recht liche Bewer tung von Werbung in Computerspielen ge forscht und diskutiert.6 Sowohl für die Wissen schaft als auch für die Wirtschaft ist dabei die Tatsache be- deutsam, dass viel Werbung in Sportspielen auf taucht, zum Beispiel auf den Trikots virtueller Fußballspieler oder am Rand virtueller Rennstrecken. Denn solche Sportspiele sind insbesondere bei Kindern und Jugend lichen sehr be- liebt.7 Der wirtschaft liche Antrieb hinter dem Auf kommen von In-Game-Werbung ist be merkens wert. Zwar tragen Werbe erlöse bisher erst in be grenztem Umfang 3 Vgl. z. B. Müller-Lietzkow, J. & Bouncken, R. B. (2006). Ver tikale Erweite rung der Wertschöp fungs kette: Das zweischneidige Schwert der Zusammen arbeit der Filmwirt schaft mit der Computer- und Videospieleindustrie. Medien wirtschaft, 3(2), S. 6 ff. 4 Vgl. Winckler, L. (2006, 7. Januar). Spieler zappen nicht. Die Welt online. Zu be ziehen über www. welt.de/data/2006/01/07/827995. html?prx= 1 (21. 6. 2011). 5 Vgl. Kabel, P., Hermann, F. & Hengsten berg, M. (Hrsg.) (2006). Spielplatz Deutschland. Typologie der Com- puter- und Videospieler. Demografie, Freizeit, Konsum. Potenziale des In-Game-Advertisings [EA-Studien von Jung von Matt AG, Electronic Arts GmbH & GEE Magazin]. Hamburg; vgl. Thomas, W. & Stammermann, L. (2007). In-Game Advertising – Werbung in Computerspielen. Strategien und Konzepte. Wiesbaden. 6 Vgl. z. B. Nelson, M. R. (2002). Recall and recognition of brand placements in computer/video games. Journal of Advertising Research, 42(3), S. 80 ff.; vgl. Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medien wirtschaft, 5(1), S. 6 ff. 7 Vgl. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest 2010 17 zu den Einnahmen der Spielebranche bei. Schät zungen (z. B. von Parks Associa- tes) gehen von welt weiten Jahres umsätzen mit In-Game-Werbung im niedrigen einstelligen Milliarden-Dollar-Bereich aus. Dem stehen (noch) sehr viel größere Erlöse durch Laden verkäufe und Abonnements gegen über, und neuer dings inte- ressiert sich die Branche speziell für das Geschäfts modell, digitale Güter und Leistun gen im Rahmen von Online-Spielen zu ver kaufen.8 In viele erfolg reiche Titel – Fantasy-Spiele mit Drachen und Zauberern oder auch Kriegs spiele mit histori schem Hinter grund – lässt sich Werbung auch kaum sinn voll einbinden. Doch können anderer seits Spiele entwickler viele Werbeformen schon mit gerin- gem Aufwand realisieren. In solchen Fällen stehen selbst be scheidenen Erlösen praktisch keine Zusatz kosten gegen über. Außerdem haben einzelne Groß- projekte die Sicht bar keit von In-Game-Werbung in der Werbebranche und in Spielerkreisen erheb lich ge steigert: So trat Mercedes-Benz als „Sponsor“ eines ganzen Rennspiels auf („World Racing“, 2003); der Spieleanbieter Electronic Arts bot eine umfang reiche Kollek tion virtueller Möbel für seine Familien- simula tion „Die Sims“ gemeinsam mit IKEA an („Home Accessoires“, 2008). Einige kleinere Spezial agenturen haben sich etabliert, die solche und weniger auf fällige „Deals“ zwischen Werbetreibenden und Spieleanbietern ver mitteln. Ihre Vision ist die Nutzung von Online-Games für individualisierte Werbung9, die ähnlich wie Online-Werbung das Wissen um die Nutzer person ver werten kann, um be sonders erfolg versprechende Marketing-Botschaften ins Spiel ein- zuspeisen. Auch wenn diese High-Tech-Version, die sogenannte dynami sche In-Game-Werbung, bisher noch kaum praktiziert wird (vgl. unten: Kapitel I.2), so haben die Akteure aus der Werbe- und Spielebranche doch bereits viele Schritte auf dem Weg dorthin getan. In-Game-Werbung findet sich heute also in vielen Titeln, vom preis werten Kaufspiel bis zum High-End-Online-Game. Vor dem Hinter grund dieses von werbewirt schaft lichen Interessen voran- getriebenen Auf tretens von „immer mehr“ und immer mehr unter schied licher In-Game-Werbung sehen sich die Wissen schaften und Praxis felder, die sich mit Medien be schäftigen, vor neuen Heraus forde rungen. Aus der Sicht der Werbewirt schaft ist hierbei natür lich vor allem strategisch-ökonomi sches For- schungs- und Praxis wissen von Belang.10 Aus gesellschafts politi scher Sicht sind die Interessen an einem be sseren Ver ständnis von In-Game-Werbung ganz anders ge lagert. 8 Sog. „digital item selling“; vgl. Lehdonvirta, V. (2009). Virtual item sales as a revenue model: identifying attributes that drive purchase decisions. Electronic Commerce Research, 9(1–2), S. 97 ff. 9 Sog. „Targetting“, vgl. Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online- Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunika tion@Gesell schaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: http:// www.soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (21. 6. 2011). 10 Vgl. Thomas & Stammermann 2007. 18 – Hier ist zum einen auf die medien recht liche Einord nung, Bewer tung und Handha bung von Werbung in Computerspielen abzu stellen. Werbekommuni- ka tion unter liegt in Deutschland ganz unter schied lichen Rechts vorschriften, die sich aus medien recht lichen und wettbewerbs recht lichen Aspekten zu einem komplexen Gefüge ver binden. Die Ent wick lung und Anwen dung von Rechts maßstäben hat sich noch in der jüngsten Ver gangen heit bereits mit Werbeformen in den konven tionellen Massen medien immer wieder schwer getan, wie am Beispiel des Product Placements im Fernsehen ge zeigt werden kann. Eine Anpas sung und ent sprechende Übertra gung der Werberege lungen auf die neueren Medien formen der Telemedien ist zwar in Ansätzen bereits erfolgt, jedoch noch nicht wirk lich aus gereift und passend wie die Unter- suchung zeigen wird. Dies ergibt sich bereits daraus, dass die In-Game-Werbung recht lich durch ganz unter schied liche Regulie rungen be einflusst wird. Dazu zählen die Be- stim mungen des Unions rechts, insbesondere die Vor schriften der Richt linie über audiovisuelle Mediendienste11, die den Rahmen für das deutsche Recht ab stecken. In Deutschland sind die Vor schriften des Staats vertrages für Rundfunk und Telemedien in der Fassung des Dreizehnten Rundfunk ände- rungs staats vertrages vom 30. 10. 2009 für die Werbung in Computer spielen be deutsam. Daneben spielen die Bestim mungen des Telemedien gesetzes (TMG)12 eine wichtige Rolle. Zudem be einflussen der Jugendmedien schutz- staats vertrag (JMStV)13 und das Jugendschutz gesetz (JuSchG)14 die Werbung in Computerspielen, soweit Kinder und Jugend liche davon be troffen sind. Schließ lich wirken sich auch noch die Vor schriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)15 und der Daten schutz aus, wie er auf der Grundlage der EG-Daten schutz richtlinie16 und der Daten schutz richtlinie für 11 ABl. EG Nr. L 332 vom 18. 12. 2007, S. 27 ff.; diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2010/13/ EU vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, AVMD-RL) aus „Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit“ aufgehoben und die bestehenden Vorschriften mit zusam- mengefassten Erwägungsgründen in durchgängiger Nummerierung neu kodifiziert, Abl. EU Nr. L 95 vom 15. 4. 2010, 1 ff. 12 Gesetz über die Nutzung von Telemedien vom 26. 2. 2007, BGBl. I 179, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. 5. 2010, BGBl. I 692. 13 Staatsvertrag über Jugendschutz und Telemedien vom 10. bis 27. 9. 2002, zuletzt geändert durch Art. 2 des Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages. 14 Jugendschutzgesetz vom 23. 7. 2002, BGBl I 2730, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 10. 2008, BGBl I 2149. 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung vom 3. 7. 2004, BGBl I 1414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. 7. 2009, BGBl I 2413. 16 Richtlinie 95/46/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. L 281, 31 vom 23. 11. 1995. 19 elektroni sche Kommunika tion17 im Telemedien gesetz und im Bundes daten- schutz gesetz (BDSG)18 ver ankert ist. Schon die medien recht liche Einord nung der In-Game-Werbung erweist sich als äußerst schwierig. Dies ist zunächst dadurch bedingt, dass die in Betracht kommenden Bestim mungen sich nicht nur nicht aus drück lich auf Computer- spiele be ziehen, sondern dieses Phänomen über haupt nicht an sprechen. Eine Aus nahme bildet ledig lich die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die zumindest in ihren Erwä gungs gründen Computerspiele erwähnt. Für die Frage, welche Vor schriften zur Anwen dung kommen, ist daher ent- scheidend, ob die jeweiligen Computerspiele als audiovisuelle Mediendienste im Sinne der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, als Rundfunk oder Telemedien im Sinne des Rundfunkstaats vertrages und des Telemedien- gesetzes oder als Spiele auf einem Träger medium anzu sehen sind. Bei den Telemedien ist zudem zwischen fernsehähn lichen Telemedien, für die gemäß § 58 Abs. 3 RStV be sondere Werberege lungen gelten, und den sonstigen Tele- medien zu differenzieren. Dies macht deut lich, dass es einer sehr genauen Analyse des geltenden Rechts bedarf, um fest stellen zu können, welchen Regelun gen Computerspiele bei der In-Game-Werbung unter liegen. Bei der Bewer tung der einschlägigen Vor schriften ist auch zu be rücksichti- gen, ob und inwieweit sie auf In-Game-Werbung passen. Bei einigen Bestim- mungen ist erkenn bar, dass an das Phänomen der Computerspiele und der darin eventuell ent haltenen Werbung nicht ge dacht wurde. Vielmehr sind sie teil weise sehr stark auf das Fernsehen und fernsehähn liche An gebote aus gerichtet. Dies führt schon im Rahmen des geltenden Rechts zu der Frage, wie man den ent sprechenden Vor gaben bei Computerspielen gerecht werden soll. Aus dieser Bewer tung ergibt sich auch der Bedarf, das be stehende Recht in be stimmten Bereichen den Bedürf nissen der Praxis anzu passen. Bei der Frage, ob und welche Änderun gen des geltenden Rechts notwendig bzw. sachgerecht er scheinen, sind aber auch die Erkenntnisse der Kommunika- tions wissen schaft und der Medien psychologie ge bührend zu be rücksichtigen. Daher er folgen die ent sprechenden Hand lungs empfeh lungen unter Berück- sichti gung der kommunika tions wissen schaft lichen und medien psychologi- schen Erkenntnisse am Ende der Studie. 17 Richtlinie 2002/58/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Daten- schutz richtlinie für elektronische Kommunikation), ABl. L 201, 37 vom 31. 7. 2002. 18 Bundesdatenschutzgesetz in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14. 1. 2003, BGBl I 66, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. 8. 2009, BGBl I 2814. 20 – Die In-Game-Werbung stellt die Kommunika tions wissen schaft und Medien- psychologie vor neue Fragen der Werberezep tion und Werbewir kung. Denn durch das vielfach sehr „intelligente“ Ver schmelzen von Werbebot schaft, Spielwelt und Spielgeschehen (vgl. unten: Kapitel I.2) stellt sich die Frage, inwiefern die Ver arbei tung von Werbeinforma tionen seitens der Rezipien- tinnen und Rezipienten – die ja zudem durch die Interaktivität des Mediums Computerspiel auf be sondere Weise ein gebunden werden – anders abläuft als etwa bei der Fernsehwer bung.19 Damit ver bunden ist die Frage nach normativ gesehen problemati schen Effekten bei Spielerinnen und Spielern insbesondere im Kindesalter. Die Wirkungs forschung ist hier in der Pflicht, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, inwieweit die allgemeinen Leitideen des Jugendmedien schutzes, die ja auch explizit die werb liche Kommunika- tion be treffen, durch In-Game-Werbung unter laufen werden könnten. Aus der Betrach tung möglicher spezifi scher „Anfällig keiten“ von Kindern (und Jugend lichen) für die Wirkung von In-Game-Werbung könnten dann For- schungs- und Anwen dungs aufgaben für die Interven tion und Präven tion er wachsen. Damit ist zugleich nicht impliziert, dass nicht auch Erwachsene für die neue Form der Werbekommunika tion be sondere „Angriffs stellen“ auf weisen würden. Gleichwohl liegt der Fokus der Forschung über Medien- kompetenz und In-Game-Werbung aus normativen und (jugendschutz-) recht lichen Erwägun gen heraus auf der Vulnerabilität von Kindern. – Schließ lich ist das Praxis feld der Medien bildung und Medien kompetenz- arbeit in be sonderer Weise durch In-Game-Werbung ge fordert. Zwar ist die moderne Medien pädagogik längst von der Idee ab gerückt, den Medien- nutzern er klären zu wollen, welche Gefahren im Mediendschungel (angeb- lich) auf sie lauern. Gleichwohl wirft die intensive Nutzung digitaler Spiele, die Werbung beinhalten, die Frage auf, inwiefern gerade (aber nicht nur!) Kinder gut vor bereitet sind auf diese neuartigen Ver suche der Werbebranche, Marken und Produkte bekannt und beliebt zu machen. Im Sinne der Leitidee von kritischer Werbekompetenz als Teil von Medien kompetenz.20 sind gerade die „hoch integrierten“ Formen der In-Game-Werbung, die nur schwer als Werbung zu er kennen sind und sich kaum mit bisher dagewesenen Formen der Werbekommunika tion ver gleichen lassen, als neuer Gegen stand der Medien bildung zu be trachten. Freilich ist bislang weit gehend unklar, was genau die kompetenzbezogenen Heraus forde rungen und (alters-)spezifi schen Probleme bei der nutzer seitigen Bewälti gung von In-Game-Werbung eigent- lich sind und wie ihnen durch effektive Bildungs arbeit besser be gegnet werden könnte. 19 Vgl. Klimmt, Steinhof & Daschmann 2008. 20 Vgl. z. B. Aufenanger, S. (2005). Medienpädagogische Überlegungen zur ökonomischen Sozialisation von Kindern. Medien + Erziehung (merz), 49(1), S. 11 ff. 21 Die vor liegende Studie ist aus dem Anspruch ent standen, diesen vielfältigen Relevanzen der In-Game-Werbung Rechnung zu tragen. Die Landes anstalt für Medien NRW hat die zunehmende Bedeu tung und die vielfältigen Heraus- forde rungen von Computerspielen als Werbeträger zum Anlass ge nommen, ein kommunika tions- und rechts wissen schaft liches Forschungs projekt in Auftrag zu geben, das die hier an gerissenen Fragekomplexe be leuchten und Meilen- steine bei der wissen schaft lichen und praxis bezogenen Aufarbei tung von In-Game-Werbung setzen sollte. Die wesent lichen Erkenntnisse aus der rechts- wissen schaft lichen Analyse und der kommunika tions wissen schaft lichen Rezep- tions- und Wirkungs forschung dieses Projekts werden in den nach folgenden Kapiteln vor gestellt. Die Studie gliedert sich dabei in vier Teile: Zunächst wird der Gegen stand „In-Game-Werbung“ systematisch und anhand von Beispielen be schrieben; an schließend wird der bislang noch sehr be scheidene Forschungs- stand zum Thema, der sich fast aus schließ lich auf Fragen der Rezep tion und Wirkung bezieht, zusammen gefasst (Kapitel I.2 und I.3). Im zweiten Teil wird auf dieser Grundlage eine medien recht liche Bestands aufnahme und Bewer tung der In-Game-Werbung vor genommen. Dabei ist zunächst anhand des geltenden Rechts zu analysieren, welche Bestim mungen bei welchen Spielen die In-Game- Werbung in Computerspielen be einflussen. Dazu werden die Aspekte des Rechts der elektroni schen Medien, des Werberechts, des Ver braucher- und Jugendmedien schutzes sowie des Daten schutz rechts ein gehend be handelt. Außer dem wird auch eine erste Bewer tung vor genommen, ob und inwieweit die geltenden Vor schriften das Phänomen der In-Game-Werbung sachgerecht regeln. Im dritten Teil werden zwei Studien zur Rezep tion und Wirkung be- stimmter Formen der In-Game-Werbung durch Kinder vor gestellt, die auch und gerade den medien pädagogi schen Umgang mit In-Game-Werbung fördern. Aus den recht lichen und sozialwissen schaft lichen Erkennt nissen werden dann im vierten Teil des Bandes konkrete Hand lungs empfeh lungen ab geleitet, die sowohl die auf sichts recht liche Dimension und mögliche Änderun gen der einschlägigen Vor schriften be treffen als auch die Inhalte und Strategien der Medien bil dungs arbeit. 22 Literatur Aufenanger, S. (2005). Medien pädagogi sche Überle gungen zur ökonomi schen Sozialisa- tion von Kindern. Medien + Erziehung (merz), 49(1), S. 11 ff. Kabel, P., Hermann, F. & Hengsten berg, M. (Hrsg.) (2006). Spielplatz Deutschland. Typologie der Computer- und Videospieler. Demografie, Freizeit, Konsum. Potenziale des In-Game-Advertisings [EA-Studien von Jung von Matt AG, Electronic Arts GmbH & GEE Magazin]. Hamburg. Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medienwirtschaft, 5(1), S. 6 ff. Lehdonvirta, V. (2009). Virtual item sales as a revenue model: identifying attributes that drive purchase decisions. Electronic Commerce Research, 9(1–2), S. 97 ff. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (Hrsg.) (2010). JIM-Studie. Jugend, Informa tion, (Multi-)Media. Basis untersuchung zum Medien umgang 12- bis 19-Jäh- ri ger in Deutschland. Stuttgart. Müller-Lietzkow, J. & Bouncken, R. B. (2006). Ver tikale Erweite rung der Wertschöp- fungs kette: Das zweischneidige Schwert der Zusammen arbeit der Filmwirt schaft mit der Computer- und Videospieleindustrie. Medien wirtschaft, 3(2), S. 6 ff. Müller-Lietzkow, J., Bouncken, R. B. & Seufert, W. (2006). Gegenwart und Zukunft der Computer- und Videospielindustrie in Deutschland. Dornach. Nelson, M. R. (2002). Recall and recognition of brand placements in computer/video games. Journal of Advertising Research, 42(3), S. 80 ff. Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online- Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunika tion@Gesell schaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: www.soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (21. 6. 2011). Thomas, W. & Stammermann, L. (2007). In-Game Advertising – Werbung in Compu- terspielen. Strategien und Konzepte. Wiesbaden. Vorderer, P. & Bryant, J. (Hrsg.) (2006). Playing video games: Motives, responses, consequences. Mahwah, NJ. Winckler, L. (2006, 07. 01.). Spieler zappen nicht. Die Welt online. Zu be ziehen über: www.welt.de/data/2006/01/07/827995. html?prx= 1 (21. 6. 2011). Wolf, M. J. P. & Perron, B. (Hrsg.) (2003). The video game theory reader. New York. Zimmermann, O. & Geißler, T. (Hrsg.) (2008). Streit fall Computerspiele: Computer- spiele zwischen kultureller Bildung, Kunst frei heit und Jugendschutz. Berlin. 23 I.2 Der Unter suchungs gegen stand: Erschei nungs formen, Strategien und Modelle der Werbung in Computerspielen Alexandra Sowka, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann & Nicole Zorn Am Beginn der rechts- und kommunika tions wissen schaft lichen Auseinander- setzung mit In-Game-Werbung steht die Beschrei bung und grundlegende Syste- matisie rung des Unter suchungs gegen stands: Was ist In-Game-Werbung, welche Varianten gibt es, und worin unter scheiden sie sich? Dieses Kapitel gibt einen Einblick in das breite Spektrum der Werbeformen in Computerspielen. Aus- gehend von einer begriff lichen Klärung werden die für die wissen schaft liche Auseinander setzung zentralen Eigenschafts dimensionen von In-Game-Werbung erarbeitet, die jeweils in ver schiedene Formen aus differenziert werden (können). Anhand von aus gewählten Beispielen wird die so ent stehende Gegen stands- systematisie rung ver anschau licht. Am Ende stehen Schluss folge rungen für die eingangs formulierten rechts- und sozialwissen schaft lichen Fragen an In-Game- Werbung (vgl. oben: Kapitel I.1). I.2.1 Begriff liche Grundlagen Allgemein definiert be zeichnet der Begriff In-Game-Werbung (kurz: IGA) alle verbalen, visuellen und/oder auditiven Symbol-, Produkt- oder Dienst leis tungs- Platzie rungen, die in die Spielhand lung eines (nicht allein einem werb lichen Zweck ver pflich teten) Computerspiels1 integriert sind und für die ge ldwerte 1 Der Oberbegriff „Computerspiele“ umfasst sowohl Spiele, die im oder über das Internet ge spielt werden (Online-Spiele), als auch solche, die aus schließ lich auf einem Spielgerät (PC oder Spiel konsole) ohne Internet- verbin dung (Offline-Spiele) ge spielt werden. 24 Leistun gen er bracht werden.2 Dabei steht die Spielhand lung im Vordergrund und die werb lichen Platzie rungen treten dahinter zurück, stellen also keine intrinsi schen Eigen schaften dar (wie es beispiels weise bei den sogenannten Ad-games der Fall ist, die in erster Linie zu Werbezwecken ent wickelt werden).3 Die Betrach tung des gesetzten Defini tions rahmens ver deut licht die prinzipielle Vielzahl und Mannig faltig keit von In-Game-Werbemaßnahmen: Nicht nur kön- nen ver schiedene Kommunika tions kanäle (v. a. auditiv, visuell) ver wendet und miteinander kombiniert werden, sondern auch die über diese Kanäle dar gebo- tenen (Werbe-)Objekte können divergente Formen annehmen, von rein sprach- lichen Zeichen bis hin zu komplexen Serviceleis tungen, die in das Spielgesche- hen ein gebunden sind. I.2.2 Zur Systematik der Erschei nungs formen von In-Game-Werbung Aufgrund dieser enormen Bandbreite ist es kaum möglich, eine er schöpfende Erfas sung aller bereits implementierten und prinzipiell möglichen Formen der In-Game-Werbung zu leisten. Stattdessen wurde ein systematisierendes Vor- gehen ge wählt, in dem die ver schiedenen Dimensionen, mit denen Varia tion in den zentralen Eigen schaften von In-Game-Werbung erzeugt werden kann, identifiziert und in ihren jeweiligen Ausprä gungen be schrieben werden (siehe Tabelle 1). Durch die Kombina tion der dimensionalen Eigen heiten kann jede (nach heutigem Technik-/Wissens stand) potenziell realisier bare Erschei nungs- form von In-Game-Werbung skizziert werden. Insgesamt wurden acht Dimen- sionen mit jeweils bis zu drei Aus prä gungs optionen heraus gearbeitet, die zur deskriptiven Erfas sung von In-Game-Werbetypen heran gezogen werden können. Sie werden im Folgenden expliziert und anhand aus gewählter Beschrei bungen ver anschau licht. 2 In Anleh nung an Balasubramanian, S. (1994). Beyond advertising and publicity: Hybrid messages and public policy issues. Journal of Advertising, 23(4), S. 29 ff. 3 Vgl. Nelson, R. M. (2005). Exploring consumer response to „advergaming“. In C. P. Haugtvedt, K. A. Machleit & R. F. Yalch (Hrsg.), Online consumer psychology: Understanding and influencing consumer behavior in the virtual world (S. 167 ff.). Hillsdale; vgl. Mau, G., Silberer, G. & Constien, C. (2008). Communicating brands playfully: Effects of in-game advertising for familiar and unfamiliar brands. International Journal of Advertising, 27(5), S. 827 ff. 25 Tabelle 1: Systematisie rung von In-Game-Werbung I.2.2.1 Erste Beschrei bungs dimension: Werbeobjekt Bei der systemati schen Beschrei bung eines In-Game-Werbetypus ist zunächst danach zu fragen, welche Art von Werbeobjekt vor liegt. Dabei kann das Werbe- objekt, also das be worbene Wirtschafts gut, in drei morphologi schen Realisa- tionen vor liegen. So kann das Werbeobjekt etwa aus einem Symbol be stehen, das heißt aus einem „Bezeichner“ in Gestalt eines oder mehrerer sprach licher Zeichen, Bilder oder Figuren, die auf das eigent liche Ver sor gungs objekt (z. B. ein Unter nehmen) ver weisen und dadurch zum Informa tions- und Bedeu tungs- 26 träger werden. Aus der Fülle der Spiele, in deren Ver laufs geschehen symbol- hafte Werbeobjekte ein gebettet sind, sei hier beispiel haft das Sportspiel Empire of Sports an geführt, in dem etwa die Marken logos des Sportartikel herstellers Adidas sowie der Ver siche rungs gesell schaft Aegon und des Fußball vereins Ajax Amsterdam an mehreren Stellen (u. a. auf Werbeplakaten oder als Banden- werbung) in der Spielwelt platziert sind (vgl. Abbil dung 1). Abbil dung 1: Symbol hafte Werbeobjekte in einem Computerspiel („Empire of Sports“) Andere Möglich keiten der Werbeobjektimplementie rung be stehen darin, die Objekte selbst in Form von virtuellen Produkten (z. B. Mobiltelefone, Autos, Getränkedosen) oder virtuell ausführ baren/be anspruch baren Dienst leis tungen in das Spielgeschehen zu integrieren. In diesen Fällen wird nicht (aus schließ- lich) auf ein Bezugs objekt ver wiesen, sondern das Beworbene steht (in erster Linie) für sich selbst. In das Simula tions spiel Die Sims beispiels weise wurden diverse Produkte in das Spielgeschehen integriert, wie etwa zwei virtuelle Ent sprechungen von real existierenden Wagen modellen des Automobilherstellers Chrysler. Die Autos sind zuvorderst eigenständige Werbeobjekte, wobei sie natür lich indirekt auch auf das ver antwort liche Unter nehmen hinweisen. Äqui- va lentes gilt zum Beispiel für das Dienst leis tungs angebot, welches in dem bereits zitierten Empire of Sports in Anspruch ge nommen werden kann: Hier 27 haben die Spielfiguren die Möglich keit, Tickets für Flüge der Flug gesell schaft Air France käuf lich (in der spieleigenen Währung) zu er werben, damit sie zu den ver schiedenen Spielstätten reisen können. In der Betrach tung virtueller Produkte und Dienst leitun gen darf auch die Ebenen-Problematik nicht außer Acht ge lassen werden, wonach auch die Darstel lung eines Produkts in der Spielwelt in der Regel die virtuelle Abbil dung des Produkts ist und nicht das physikali sche Produkt selbst. Genaugenommen handelt es sich also bei einem dargestellten Produkt auch nur um ein Symbol (um Pixel auf dem Bildschirm). Die Differenzie rung in Symbol versus Produkt und Dienst leis tung ist jedoch deswegen sinn voll, weil aus dieser Perspektive auch der nicht-werb liche Anteil jedes Computerspiels aus Symbolen (Pixeln) besteht; aus der Innensicht der virtuellen Spielwelt dagegen macht es einen Unter schied, ob mit Zeichen auf Wirtschafts güter ver wiesen wird oder direkte Abbil dungen von Wirtschafts- gütern auf treten bzw. direkte wirtschaft liche Aktionen vor genommen werden können (siehe auch Dimension „Typ der werb lichen Kommunika tion“, unten). I.2.2.2 Zweite Beschrei bungs dimension: Ver brei tungs weg/techni scher Zugang In-Game-Werbung kann über ver schiedene Ver brei tungs- bzw. techni sche Zu- gangs wege transportiert werden. Grundsätz lich kann dabei zwischen den beiden Ver brei tungs- bzw. Zugangs modi „offline“ und „online“ differenziert werden. In der Regel läuft ein Spiel exklusiv im Offline- oder im Online-Modus, und die Werbemaßnahmen sind dementsprechend auf die damit einher gehenden Bedin gungen zu geschnitten. Ein Beispiel für ein reines Offline-Spiel ist das Musikspiel Guitar Hero, bei dem die Heraus forde rung in dem möglichst prä- zisen instrumentalen Nachspielen eines Musiksongs besteht. Die in dem Spiel ent haltenen Werbemittel, wie beispiels weise die Plakate des Telekommunika- tions unternehmens Sprint, sind feste Bestand teile der (offline ver brei teten) Spielsoftware und können nach dem Erwerb nicht mehr aktualisiert oder dyna- misch ver ändert werden (vgl. auch Dimension „Grad der Fixie rung“, unten). Demgegenüber können in dem Online-Strategiespiel Anarchy Online die Werbeplatzie rungen (u. a. auf großen Bildschirmen präsentierte Kinotrailer) auf grund der Onlinekonnektivität über die gesamte Nutzungs dauer hinweg modifiziert werden (zum Beispiel durch die Substitu tion eines nach ge wisser Zeit veral teten Kinotrailers durch einen dann aktuelleren, vgl. Abbil dung 2, unten). Neben exklusiv offline oder online nutz barer Spielsoftware, be stehen bei einigen Computerspielen auch hybride Zugangs möglich keiten, das heißt, sie können ab wechselnd offline und online ge nutzt werden, wodurch sich auch für die Werbekommunika tion die Möglich keit einer dualen Ver brei tung eröffnet: So kann Werbung beispiels weise erst in der Onlinephase implementiert werden, um dann auch in nach folgenden Offline-Phasen zu er scheinen, und/oder die 28 werb lichen Inhalte sind bereits in den Offline-Modus des Spiels einprogram- miert und bleiben un verändert oder aber werden in den Online-Phasen modi- fiziert bzw. aktualisiert. Abbil dung 2: Online ver breitete Variante von In-Game-Werbung Ein Trailer für den Film „300“ wird in der virtuellen Spielwelt von Anarchy Online ge zeigt. Er wird über das Internet in die Darstel lung für jeden einzelnen Spieler ein gespeist und kann jederzeit durch aktuellere Trailer oder andere Werbeinhalte via Internet aus getauscht werden. I.2.2.3 Dritte Beschrei bungs dimension: Messbar keit der Nutzer aktivitäten Wie bei vielen anderen Werbeformen in den Neuen Medien besteht auch bei be stimmten Varianten von In-Game-Werbung die Möglich keit, Informa tionen über die einzelnen Rezipientinnen und Rezipienten zu sammeln und diese wiederum für die Erfolgs messung und strategi sche Werbepla nung nutz bar zu machen.4 Wegen der werbestrategi schen Relevanz, vor allem aber wegen der an gebundenen Debatte über den Schutz persön licher Daten vor Aus spähung und wirtschaft licher Verwer tung ist es sinn voll, die Messbar keit der Nutzer- 4 Vgl. beispielsweise Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online-Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunika tion@Gesell schaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: www. soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (21. 6. 2011). 29 aktivitäten als eigene Beschrei bungs dimension auch und gerade für In-Game- Werbung einzu führen. Diese Deskrip tions kategorie ist aus techni schen Gründen eng ver knüpft mit der Dimension der Spiel verbrei tung bzw. des Spielzugangs (s. oben), denn ihre Ausprä gung hängt stark von der Frage ab, ob eine In-Game-Werbung online oder offline aus geliefert wird. So können bei einem Offline-Computerspiel die er reichten Werbekontakte nur nähe rungs weise anhand von Ab verkaufs zahlen oder Umfragen er mittelt werden. Details wie etwa genaue Werbekontakt zahlen (Dauer/Frequenz) können dagegen nicht ge neriert werden. Die limitierte Aus- sagekraft der Nettokontaktermitt lung wird beispiels weise bei der Betrach tung des Offline-Spiels Shaun White Snowboarding deut lich: Das Wintersportspiel ent hält zahl reiche Werbebot schaften auf Plakaten, Fahnen und Auf stellern (zum Beispiel vom Ver siche rungs unternehmen State Farm). Die für den Werbe- kunden relevante Frage der Werbekontakt zahlen kann in diesem Offline-Game nur auf grund der Ab verkaufs zahlen ein geschätzt werden oder müsste mit auf- wendigen Umfragen im Stile der konven tionellen Mediaforschung er mittelt werden. Die tatsäch lich realisierte Kontakt dauer und -frequenz (wie lange also und wie häufig die Spielerinnen und Spieler im Durch schnitt welchem Werbe- mittel be gegneten) ist wegen der fehlenden Onlineanbin dung hingegen nicht zu er mitteln. Für eine solche präzise Messung der einzelnen Nutzer- bzw. Werbekontakte bedarf es eines Adservers (Internet-Technologie zur Bestim mung der Aus liefe- rung/Einblen dung von Werbung pro Nutzer), dessen Einsatz eine Internet- verbin dung ver langt und somit nur bei Spielen im partiellen oder reinen Online- Modus möglich ist. Eine Adserver-Messung gibt dem Werbekunden genaue Rückmel dung über Zahl und Dauer der Werbekontakte und besitzt dem ent- sprechend eine höhere Aus sagekraft in Bezug auf den Werbe erfolg als die Nettoreichweite.5 Für In-Game-Werbung, die von Adserver-Systemen aus geht, be stehen daher spezifi sche Möglich keiten, Informa tionen über die Nutzer (Ver- halten im Spiel) mit werbebezogenen Informa tionen (Einblen dungs dauern für ge zeigte Werbeinhalte) zu ver binden; auch die Bildung personen bezogener Profile, wie sie in der Online-Werbung kritisch diskutiert wird, wäre für solche Formen der In-Game-Werbung denk bar.6 Ein interessantes Anwen dungs beispiel für die Möglich keiten, die die Adserver-Technologie bietet, findet sich in dem Actions piel Rainbow Six Vegas 2, in dem u. a. Plakat werbung für den Kinofilm The Dark Knight be trieben wurde. Wie aus einer themati schen Leis tungs- beschrei bung der zuständigen Werbeagentur Massive Incorporated hervor ging, 5 Vgl. Thomas, W. & Stammermann, L. (2007). In-Game Advertising – Werbung in Computerspielen: Strategien und Konzepte. Wiesbaden. 6 Vgl. Röhle 2007. 30 können detaillierte Messdaten zur Ver fügung ge stellt werden, die dem Werbe- kunden zum einen Aus kunft über die Gesamtdauer des Plakat kontakts des Spielers („Cumulative Impression Seconds“) geben und zum anderen über die Kontakt frequenz („Impres sions total“) informieren, also über die Anzahl der Begeg nungen des Spielers mit der Werbefläche (vgl. die Website der Agentur für strategi sche „Case Studies“ dieser Art: www.massiveincorporated. com). I.2.2.4 Vierte Beschrei bungs dimension: Grad der Fixie rung Eben falls an den einschlägigen Ver brei tungs weg (Dimension „Ver brei tungs weg/ techni scher Zugang“) ge koppelt ist der Grad der Fixie rung der Werbebot schaft innerhalb des Computerspiels. Mit dem Begriff Fixie rungs grad ist ge meint, inwiefern eine Werbemaßnahme in einem Computerspiel nach der er stmaligen Ver brei tung oder Inbetriebnahme der Software noch ver änder lich ist. Es geht also um die Frage, ob die Werbung in un veränder barer Form in das Spiel- geschehen integriert ist [statisches In-Game-Advertising (SIGA)] oder ob es sich um eine dynami sche Werbung handelt, die regelmäßig modifiziert werden kann [dynami sches In-Game-Advertising (DIGA)]. SIGA wird meist nur in Offline-Spielen bzw. in Offline-Bereichen von Spielen ver wendet, könnte theoretisch aber auch in Online-Spielen platziert werden. Ein Beispiel für diese fest in das Computerspiel ein gebundene Werbung ent hält das Autoren nspiel Burnout Paradise, in dem u. a. eine Werbekampagne des Softwareherstellers Microsoft lanciert wird. An diversen Stellen im Spiel verlauf fährt die Spielfigur an großen Reklametafeln vorbei, auf denen Microsoft mit dem Slogan „I’M A PC“ für sich wirbt. Diese Plakate sind, einmal in das Spiel integriert, nicht mehr modifizier bar, können also nicht mit neuen, aktuellen Werbeinhalten von Microsoft be stückt oder an anderer Stelle platziert werden. Hingegen ermög licht DIGA eine weitaus flexiblere Kunden ansprache: Durch Rück griff auf die bereits er wähnte Adserver-Technologie – weshalb DIGA eine Internet verbin dung voraus setzt, also nur in Online-Spielen oder in Online- Bereichen von Spielen möglich ist – können die Werbeobjekte sowohl zeit lich, inhalt lich als auch platzie rungs bezogen an die Wünsche des Auftrag gebers an gepasst werden.7 Die Adjustie rung von Werbemaßnahmen kann dabei ent- weder in einem zyklischen Rhythmus, also immer zu einem be stimmten Zeit- punkt (z. B. beim manuellen oder automati schen Updaten eines Spiels) realisiert werden oder kontinuier lich, d. h. ohne die Orientie rung an ge wissen Initialereig- nissen, sodass jederzeit die Möglich keit besteht, die Werbung zu modifizieren. Zyklisches DIGA findet sich beispiels weise in dem Online-Rennspiel Need for Speed Shift. Hier besteht bei jedem Neustart des Spiels (d. h. bei jedem „Online- 7 Vgl. Thomas & Stammermann 2007. 31 gehen“) die Möglich keit einer Modifika tion der Werbeinhalte. So sieht der Spieler beispiels weise auf einem Plakat zunächst Werbung für den Kinofilm Sherlock Holmes, und dieser Werbeinhalt bleibt während des gesamten Spiel- ablaufs konstant. Beim er neuten Starten des Spiels wenige Tage später wird dann auf demselben Plakat für den Reifen hersteller Falken Tires ge worben (vgl. Abbil dung 3). Es hat demnach ein vom Spielhersteller initiierter und durch Adserver realisierter Werbeinhalts wechsel statt gefunden, der für den Spieler aber nur dann sicht bar wird, wenn er in dem ent sprechenden Zyklus das Spiel online nutzt. Abbil dung 3: Dynamische In-Game-Werbung Aus tausch der Werbeinhalte zwischen zwei Spielsit zungen am Beispiel von Need for Speed Shift: Die gleiche Werbetafel ent lang einer virtuellen Rennstrecke trägt zunächst die Ankündi gung für einen Kinofilm (links) und bei einer späteren Nutzung den Schriftzug eines Reifen anbieters (rechts). I.2.2.5 Fünfte Beschrei bungs dimension: Typ der werb lichen Kommunika tion Ein weiteres zentrales Unter schei dungs merkmal von In-Game-Werbeformen ist der ver wendete Typ der werb lichen Kommunika tion. Hierbei kann es sich ent weder um die Replika tion einer klassi schen Werbemaßnahme oder um die Platzie rung einer virtuellen Produkt- bzw. Dienst leis tungs entsprechung. Der erst genannte Typ kann auch als „virtuelle Werbung“ be zeichnet werden, da er sich auf die computerspielebezogene Adaption von be kannten Werbeformen tradi tioneller Werbeträger (z. B. Fernsehen, Radio) bezieht, deren werb licher Charakter in der Regel (relativ) leicht erkenn bar ist (z. B. Werbespots, -plakate, -jingles, -banner). Eine be stimmte In-Game-Werbung kann also als virtuelle Werbung charakterisiert werden, wenn im Spielgeschehen eine virtuelle Ent- sprechung einer klassi schen Werbemaßnahme ent halten ist, wie etwa ein Radio- spot, den die Spielfigur über Lautsprecher hört und der auf diese Weise auch 32 dem Spieler/der Spielerin zu Gehör ge bracht wird. Andere Beispiele wären Werbejingles, die aus virtuellen Geschäften tönen oder Plakate am virtuellen Straßen rand (vgl. auch Abbil dung 3, oben). In dem Actions piel Spiderman: Web of Shadows ist beispiels weise eine hohe Anzahl farbintensiver Werbe- plakate der Fast foodkette McDonalds zu sehen, die als Fassaden werbung bzw. auf einzelnen Gebäuden in der Spielwelt an gebracht sind. Diese Art der Wer- bung ist in ver gleich barer Form auch an Fassaden und auf Gebäuden in der Realität zu finden. Ist hingegen ein Produkt oder eine Dienst leis tung (auch) zu Werbezwecken in die virtuelle Spielewelt integriert, handelt es sich um ein „virtuelles Product Placement“. Die Differenzie rung zwischen der Nachah mung von be kannten Werbeformen aus der realen Welt und virtuellem Product Placement er scheint deswegen sinn voll, weil man im Sinne der Erkenn bar keit werb licher Ab sichten von ähnlichen Grundsätzen aus gehen kann wie beim Medium Film: Bekannte Werbeformen aus der Realität „zeigen“ dem Publikum ihren werb lichen Charak- ter ver gleichs weise explizit, wohingegen das nicht an gekündigte Auf tauchen von Produkten oder Dienst leis tungen als implizite, „ge tarnte“ Werbeform gilt. Ein an schau liches Beispiel liefert hier das Simula tions spiel Die Sims2, in dem der Möbelhersteller IKEA (in einem Erweite rungs paket zu dem Spiel) in der gesamten Spielwelt an ge eigneten Stellen (über wiegend in den Wohnun gen der Spielfiguren) virtuelle reali täts getreue Produktentsprechungen seiner Möbel und Wohnaccessoires platzieren ließ (Stühle, Tische, Teppiche, Lampen, Spiegel etc., vgl. Abbil dung 4). Diese Product Placements bilden einen Teil der „natür- lichen“ Spielumge bung, sodass ihr werb licher Charakter nicht sofort ersicht lich ist. Das IKEA-Beispiel weist hier natür lich eine „schwache“ Tarnung auf, weil die Zusammen arbeit des Spieleanbieters Electronic Arts mit IKEA sehr offensiv kommuniziert wurde; das hier an gesprochene Ergän zungs paket für Die Sims2 heißt IKEA Home Accessoires. Gleichwohl sind andere Beispiele bekannt, in denen deut lich weniger explizit auf „virtuelles Product Placement“ ver wiesen wird, beispiels weise bei der Verwen dung von authenti schen Feuer waffen (die man in den USA auch kaufen kann) in Shooter-Spielen.8 8 Vgl. Smith, S. L., Lachlan, K. & Tamborini, R. (2003). Popular video games: Quantifying the presentation of violence and its context. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 47, S. 58 ff. 33 Abbil dung 4: Beispiel für Werbetyp „Virtuelles Product Placement“ Die weib liche Spielfigur hat auf einem IKEA-Sessel Platz ge nommen, weitere IKEA-Möbel sind im Raum ver teilt (Die Sims2). I.2.2.6 Sechste Beschrei bungs dimension: Grad der Interak tion Ein weiterer Gestal tungs bereich von In-Game-Werbung eröffnet sich durch den interaktiven Charakter von Computerspielen, der prinzipiell auch für die werb liche Kommunika tion nutz bar ge macht werden kann. Legt man ein Konti- nuum von Interaktivität zugrunde, so können implementierte Werbemaßnahmen ent weder keinerlei Potenzial zur interaktiven Nutzung be sitzen oder graduell unter schied lich intensive Formen der Interak tion er lauben bzw. ver langen. Ist kein Gebrauch des Werbeobjekts durch den Spieler oder die Spielerin vor- gesehen, wie es meistens bei virtueller Werbung der Fall ist, also beispiels weise bei Plakaten oder Bannern, kann dies als passive Werbung be zeichnet werden. Solche Werbemaßnahmen ge hören dann oft zum Hinter grund oder zur Kulisse der Spielwelt, wie es beispiels weise für das bereits er wähnte Simula tions spiel Die Sims2 zutrifft: Hier sind diverse Möbelstücke des Einrich tungs hauses IKEA Bestand teil der virtuellen Wohnun gen der Spielfiguren, wobei viele der Gegen- stände rein dekorativer Natur und nicht-benutz bar sind, wie etwa die virtuelle Produktentsprechung eines IKEA-Tisches. 34 Ver fügt ein werb liches Objekt hingegen über interaktive Ver wen dungs- möglich keiten, was häufig bei virtuellen Product Placements ge geben ist, muss weiter gehend der Grad seiner Nutzbar keit be stimmt werden. So kann die Inter- ak tion mit dem Werbegegen stand für den Spieler zwar möglich, für den Spiel- verlauf jedoch un bedeutend sein. Auch hier kann zur Illustra tion erneut auf die IKEA-Einrich tungs gegenstände in Die Sims2 rekurriert werden, da einige dieser Wohnelemente interaktiv nutz bar sind, wobei die Verwen dung weder nütz lich noch notwendig ist, wie zum Beispiel bei diversen Sitzgelegen heiten der Fall, die ver rück bar sind und auf denen Platz ge nommen werden kann. Weiter hin kann die Benut zung des Objekts aber auch nütz lich sein, dem Spieler also ge wisse Vor teile einbringen. In dem bereits er wähnten Anarchy Online konnte für einen Zeitraum im Jahr 2010 beispiels weise ein Werbeplakat der Automobilmarke Pontiac in nutzbringender Weise interaktiv ver wendet werden, da die Spielfigur durch Anklicken des groß flächigen Plakates (Hinweis auf dem Plakat „Need Energy – Click here“) Energie erhielt, die für ihn während des weiteren Spiel verlaufs nütz lich ist. Und schließ lich kann der Gebrauch werb licher Objekte im Computerspiel zur erfolg reichen Ab solvie rung des Spiels sogar notwendig sein. Hier kann das Rennspiel Need for Speed Shift heran- gezogen werden, in dem der Spieler aus mehreren Automarken (z. B. Porsche, Mercedes, Ferrari, BMW) eine Marke aus wählt, um dann in einem ent spre- chend designten Wagen (sowohl Karosserie als auch Interieur inkl. Marken- emblem auf dem Lenkrad) an den Autoren nen teilnehmen zu können. Die interaktive Nutzung der Product Placements in Form von Rennwagen ist dem- nach notwendig für die Spieltätig keit und das Erreichen der Spielziele – eine Vermei dung der werb lichen Botschaft durch die Spielerinnen und Spieler ist damit praktisch aus geschlossen. I.2.2.7 Siebte Beschrei bungs dimension: Wirtschaft liche Transak tion Mit der wirtschaft lichen Transak tion wird eine Dimension auf gezeigt, deren positive Ausprä gung, nämlich das Vor handensein von wirtschaft lichem Trans- aktions potenzial eines In-Game-Werbeobjekts mit Auswir kungen auf die reale Welt, bislang nur in sehr be grenztem Maße zu finden ist. Es ist jedoch davon auszu gehen, dass sich ihre Relevanz in naher Zukunft erhöhen wird, da es eine lukrative Einnahmequelle ver spricht. Bei konven tioneller Online-Werbung (außerhalb von Spielen) besteht häufig eine enge Ver knüp fung zwischen der Werbemaßnahme (z. B. einem Werbe-Banner auf einer Website) und der Ab- wicke lung einer Transak tion mit dem Nutzer (z. B. Buchung einer Flugreise). Bei Werbung in Computerspielen ist auf grund der Abschot tung der virtuellen Welt von der realen Welt diese Nähe nicht ohne Weiteres zu realisieren. In den meisten Fällen ist es auch nicht möglich, ein In-Game-Werbeobjekt als 35 non-virtuelles Wirtschafts gut zu ver wenden. Es sind jedoch Fälle dokumentiert und denk bar, bei denen die Nutzerinnen und Nutzer durch In-Game-Werbung direkt in eine realwelt liche Transak tion ge lotst werden. Bei dem Autoren nspiel Need for Speed Underground 2 wäre es beispiels weise durch aus naheliegend, dem Spieler die Option zu geben, das Musikstück „Riders on the Storm“ des Rappers Snoop Doog feat. The Doors, das zu Beginn jeder Spiel szene auto- matisch startet und während der Spielhand lung als Hinter grundmusik präsent bleibt, direkt käuf lich er werben zu können. Andere Beispiele sind aus dem „nahen Ver wandten“ von Computerspielen, nämlich der virtuellen Welt „Second Life“, bekannt; hier haben ver schiedene Unter nehmen ihre virtuellen Produkte in der (Spiel-)Welt mit der Möglich keit der tatsäch lichen Produkt bestel lung und Produkt liefe rung nach Hause aus- gestattet. Zwei abseh bare Ent wick lungs linien in der Spielebranche stützen das Argument, dass In-Game-Werbung auch mit Blick auf die Frage, ob sie direkt mit einer Transak tions möglich keit ver bunden ist, klassifiziert werden sollte. Zum einen floriert das Geschäfts modell, innerhalb von Computerspielen spiel bezo- gene digitale Güter zu ver kaufen.9 Transak tionen mit echtem Geld (oder virtua- lisiertem echten Geld in „Spiel-Währung“) sind also zumindest in manchen Online-Spielwelten bereits ge bräuch liche Praxis und könnten ohne Probleme auch auf spielexterne Produkte an gewendet werden. Zum anderen wachsen Computerspiele und Social Media (zum Beispiel „Facebook“) immer enger zusammen.10 Damit werden neuartige Tendenzen der „Ent gren zung“ von Com- puter spielen erkenn bar; die Nutzung von Computerspielen geht naht los in andere Formen der Internetnut zung über, sodass prinzipiell auch die Grenzen zwischen Spielen, Werberezep tion und Internet-Shopping fließender werden dürften. I.2.2.8 Achte Beschrei bungs dimension: Kenntlichmachung Komplettiert wird die Matrix zur Systematisie rung von In-Game-Werbung durch die Dimension „Kenntlichmachung“, die sich auf das Vor handensein oder Nicht vorhandensein von Hinweisen auf die werb lichen Inhalte eines Com- puterspiels bezieht. Ein Hinweis auf einen Werbeinhalt liegt dann vor, wenn die Präsenz werb licher Botschaften beispiels weise im Vor- oder Abspann eines Spiels oder in der Spiel beilage auf geführt oder anderweitig in allgemeiner Form auf die Existenz werb licher Kommunika tion hin gewiesen wird. Ist die Werbung im Spiel hingegen in keiner Weise als solche aus gewiesen, gilt ent- sprechend die Ausprä gung „kein Hinweis auf einen Werbeinhalt“. Diese Dimen- 9 Vgl. Lehdonvirta, V. (2009). Virtual item sales as a revenue model: Identifying attributes that drive purchase decision. Electronic Commerce Research, 9(1), S. 97 ff. 10 Vgl. beispielsweise Wohn, D. Y., Lampe, C., Ellison, N., Wash, R. & Vitak, J. (2011, Januar). The „S“ in social network games: Initiating, maintaining, and enhancing relationships. In Proceedings of the 44th Annual Hawaii International Conference on System Sciences. Kauai, HI. 36 sions ausprä gung wäre etwa bei dem Werbespot des Automobilherstellers Pontiac einschlägig, der dem Spieler im Spiel verlauf von Anarchy Online (in einem be stimmten Zeitfenster im Jahr 2010) auf einem Großbildschirm prä- sentiert wurde: Es wird weder vor, während noch nach dem Spot (den der Spieler notwendiger weise an schauen muss) darauf hin gewiesen, dass es sich dabei um einen Werbeinhalt handelt. Der Ver zicht auf eine Kenntlichmachung von Werbung in Computerspielen ist nach momentanem Stand die Regel; nur in seltenen Fällen erfolgt ein expliziter Hinweis auf werb liche Inhalte. Nicht zuletzt vor dem Hinter grund der in konven tionellen Werbemedien üblichen Praxis, eine Trennung von Werbung und Programm bzw. redak tionel- lem Content zu fordern,11 er scheint diese Dimension bei In-Game-Werbung be deutsam. Freilich sind die Machbar keiten für die meisten Spielwelten wesent- lich geringer als etwa bei der linearen Programmabfolge des Fernsehens, die die Kenntlichmachung von Unter brecherwer bung ermög licht. Schwer lich vor- stell bar wäre beispiels weise das Auf treten eines roten Pfeils mit der Auf schrift „Werbung hier!“, sobald die Nutzerinnen und Nutzer auf einer virtuellen Renn- strecke an einer Werbebande vorbei rasen. Denkbar wäre hingegen die Einblen- dung „Werbemaßnahme“ am Bildschirmrand links oben, sobald eine In-Game- Werbung auf dem Bildschirm zu sehen ist – diese Einblen dung wäre optisch und möglicher weise juristisch ver gleich bar mit dem Hinweis „Dauerwerbesen- dung“ im Fernsehen. Gleichwohl sind bislang fast keine solchen und anderen Techniken der Kenntlichmachung von In-Game-Werbung als gängige Praxis dokumentiert. I.2.3 Resümee und offene Fragen In-Game-Werbung wird genau mit den gleichen techni schen Mitteln erzeugt und platziert wie die sie um gebende Spielwelt mit ihren Räumen, Gegen ständen und Figuren: Beides besteht (nur) aus dynamisch er rechneten Pixeln. Damit werden spezifi sche Eigen schaften von In-Game-Werbung möglich oder zumin- dest vor stell bar; zum einen sind der kreativ-strategi schen Aus gestal tung werb- licher Botschaften in den virtuellen Welten von Computerspielen praktisch keine Grenzen mehr gesetzt. Zum anderen sind immer dann, wenn Internet- verbin dungen ge nutzt werden (können), Chancen und Risiken ge geben, die auf dem möglichen Rück kanal vom Nutzer zum Werbetreibenden beruhen und beispiels weise die auf Nutzer profilen be ruhende personalisierte Zuspie lung aus gewählter Werbeinhalte und -formen er lauben. Wegen der Vielfalt der Er- schei nungs formen und technisch-strategi schen Machbar keiten ist es er forder lich, 11 Vgl. Baerns, B. (Hrsg.) (2004). Leitbilder von gestern? Zur Trennung von Werbung und Programm. Wiesbaden. 37 das Phänomen In-Game-Werbung ent lang von multiplen Dimensionen zu be- schreiben: Prinzipiell wären alle Permuta tionen aus den in Tabelle 1 (s. oben) zusammen gefassten Variablen, die In-Game-Werbung kennzeichnen, vor stell- bar; eine be merkens werte Vielfalt lässt sich schon heute zumindest an aus- gewählten Beispieltiteln zeigen. Aus der Beschäfti gung mit den Erschei nungs formen und techni schen Grund- lagen der In-Game-Werbung wird bereits deut lich, dass die zu Beginn formu- lierten Erkenntnis interessen in Bezug auf Regulie rungs-, Wirkungs- und Medien- kompetenzfragen mehr als be rechtigt sind. Die große Vielfalt der In-Game- Werbung geht teil weise mit be merkens werten „Tarnungs“-Möglich keiten einher; vielfach scheint In-Game-Werbung sehr eng mit dem rest lichen, nicht werben- den Spielgeschehen ver zahnt zu sein. Die meisten denk baren und schon prakti- zierten Formen von In-Game-Werbung stellen ge wissermaßen das Gegen teil von eindeutig markierter, aus dem Um gebungs-Content heraus stechender Unter- brecherwer bung im Rundfunk bereich dar. Zugleich sprechen viele Formen die Ver arbei tungs routinen der Nutzerinnen und Nutzer aus der realen Welt an: Werbeplakate am Straßen rand oder auf Gebäuden haben wir alle schon häufig gesehen und dafür Rezep tions schemata aus gebildet. Diese im Rahmen virtueller Welt-Simula tionen aufzu greifen ist eine jener Techniken der „intelligenten“ Werbeintegra tion in Computerspielen, die sowohl unter recht lich- aufsichts- bezogenen Perspektiven (z. B. Kenntlichmachung, vgl. die achte Beschrei bungs- dimension) als auch aus der Rezep tions- und Wirkungs perspektive (z. B. be- wusste versus automati sche Ver arbei tung der Werbebot schaft) und natür lich der praxisorientierten medien pädagogi schen Perspektive be deutsam sind. Neben den vielfältigen Integra tions formen der erkenn baren In-Game-Werbung, ge- wisser maßen ihrer Oberfläche, sind auch die zugrunde liegenden Technologien mit ihrem Potenzial zur Vermes sung von Werbekontakten und Nutzer verhal- tens weisen sowie der Personalisie rung von Werbe einblen dungen hochinteres- sant. Auch wenn hier weit gehend unklar ist, inwieweit die Leis tungs verspre- chungen etwa von Agenturen wie „Massive Incorporated“ schon um gesetzt werden (können), ver weisen die (potenziellen) Gemeinsam keiten zwischen dyna mi scher In-Game-Werbung und anderen Formen des Internet Advertising bereits auf normative Heraus forde rungen im Bereich des Daten schutzes.12 Auch hier er geben sich ent sprechende Fragen, insbesondere für die Regulie rungs- perspektive. Pessimistisch formuliert sähe also gemäß der hier skizzierten Systematisie- rung eine be sonders problemati sche Konstella tion von In-Game-Werbung in etwa folgender maßen aus: In-Game-Werbung kann in einem Spiel mit USK- Freigabe „12 Jahre“ eine Spirituosen-Plakat werbung darstellen (Werbeobjekt: 12 Vgl. Röhle 2007. 38 Symbol), die in die Spielland schaft ein gefügt wird, sobald der jugend liche Spieler eine Internet verbin dung hergestellt hat (Ver brei tungs weg: online). Mit Hilfe moderner Adserver-Technologie kann der Werbetreibende exakt be ziffern, wie häufig, wie lange und aus welchem Winkel jener Spieler die Werbebotschaft in einem ge gebenen Zeitraum sehen konnte (Messbar keit der Nutzer aktivität: Adserver). Aus dem online er stellten Nutzungs profil des Spielers kann er ferner er mitteln, dass die Spirituosen werbung an einem Streckenteil steht, den der Spieler jedes Mal mit hohem Tempo durch fährt, sodass vermut lich wenig Auf merksam keit für die Werbebot schaft ent steht. Also nutzt der Werbetreibende die Möglich keiten der dynami schen In-Game-Werbung und ver legt seine Werbe- bot schaft an den Rand einer virtuellen Schikane, wo sie auf grund des geringe- ren Fahrtempos deut lich länger und besser sicht bar bleibt (Grad der Fixie rung: dynamisch-kontinuier lich). Da es sich um eine Banden werbung am Rand einer virtuellen Rennstrecke handelt, muss diese Werbeform als Replika tion klassi- scher kommerzieller Kommunika tion gelten (Typ der werb lichen Kommunika- tion: „virtuelle Werbung“). Allerdings besteht ein Unter schied zu einem echten Werbeplakat: Das virtuelle Plakat stellt nämlich eine Straße dar, die auf die eben falls ab gebildete Website der Spirituosen marke hinführt – fahren die Spielerinnen und Spieler zum Spaß „in die Plakat wand hinein“, öffnet sich ein Fenster dieser Homepage (Grad der Interak tion: Interak tion möglich) und bietet Bestell möglich keiten für Merchandising-Produkte rund um die Spirituose und das Thema Autoren nen (Wirtschaft liche Transak tion: möglich). Und schließ lich weist weder ein Schriftzug am Bildschirmrand noch eine Notiz im Handbuch oder im Vor spann des Spiels darauf hin, dass mit solch einer Spirituosen- werbung gerechnet werden müsse (Kenntlichmachung: nicht vor handen). Es ließen sich ver schiedene andere eben falls regulie rungs bezogen und nor- mativ problemati sche Konstella tionen von In-Game-Werbung aus der Systemati- sie rung ab leiten; das fiktive Beispiel soll vor allem illustrieren, wie die verschie- denen Beschrei bungs dimensionen zusammen fließen und aufeinander bezogen werden können. So wird deut lich, dass eine Vielzahl praktizierter oder denk- barer Varianten von In-Game-Werbung neue Heraus forde rungen an die Werbe- aufsicht und Medien regulie rung sowie für die Werbewirkungs- und Werbe- kompetenzforschung stellen. Die Darstel lung des Möglich keits raums – welche Eigen schaften kann In-Game-Werbung auf weisen? – ist indes nicht gleichzusetzen mit einer Abbil- dung der häufigsten und typischsten Formen von In-Game-Werbung. Eine auf systemati schen Inhalts analysen be ruhende Bestim mung der Prävalenzraten von ver schiedenen Arten der In-Game-Werbung in den heutzutage am Markt an- gebotenen Computerspielen steht weiter hin aus. Sie wäre auch im Rahmen des hier dokumentierten Forschungs projekts nicht zu leisten. Allerdings lassen sich aus unseren Erfah rungen bei der Suche nach aktuellen Beispielen für In-Game- Werbung einige Trend vermu tungen ab leiten: 39 – In-Game-Werbung tritt insbesondere in solchen Spielgenres ge häuft auf, die realwelt liche Kontexte ab bilden, in denen Werbekommunika tion sehr präsent ist. Dies gilt insbesondere für Sportspiele (zum Beispiel Fußball- simula tionen, Autoren nen), die wiederum bei Kindern und Jugend lichen aus gesprochen beliebt sind.13 – Aus diesem Grund scheint auch „virtuelle Werbung“, also die Replika tion von Werbemaßnahmen aus realwelt lichen Settings wie etwa Plakate und Banden werbung sowie Sponsoren aufdrucke auf Kleidung oder Fahrzeugen be sonders häufig Verwen dung zu finden. Sofern Sportspiele markierte Sport- geräte ver wenden (zum Beispiel Fahrzeuge, Golfschläger oder Sportsättel) finden sich ent sprechend auch zahl reiche virtuelle Product Placements. – Viele Spielgenres er scheinen inkompatibel mit Werbemaßnahmen, beispiels- weise Fantasy-Rollen spiele mit Magiern und Rittern oder auch Welt krieg-2- Simula tionen. Das Spektrum der Spiele, die als Werbeträger fungieren (können), ist demzu folge gegen über dem Gesamtspektrum erhält licher Genres und Titel deut lich ein geschränkt. Unter den laut Bundes verband Interaktive Unter hal tungs software (BIU) im Jahr 2009 meist verk auften Computerspielen in Deutschland beispiels weise waren aus schließ lich Titel, die nur sehr schlecht als Werbeträger dienen könnten (z. B. das histori sche Strategiespiel „Anno 1404“ oder das Endzeit-Rollen spiel „Fallout 3“). – Neben dem Sportbereich findet sich Werbung am ehesten noch in Action- spielen und „Welt-Simula tionen“ (z. B. „Grand Theft Auto“). Auch in diesen virtuellen Umgebun gen dominieren Replika tionen lokaler Werbemittel wie Plakate oder Logos auf Gebäudefassaden. – Andere Formen wie Unter brecherwer bung (zum Beispiel beim Wechsel von einem Spiel-Level zum nächsten) sind dagegen extrem selten. Der Main- stream der In-Game-Werbung besteht demnach in hoch-integrierten Formen, die nicht den Spielprozess unter brechen. – Kenntlichmachungen von In-Game-Werbun gen sind bei unserer Recherche über haupt nicht auf getaucht – keines der gesich teten Beispiele ent hielt einen expliziten Hinweis oder eine Ankündi gung, wie sie etwa neuer dings für Produkt platzie rungen im Fernsehbereich ge fordert ist. Diese Trendbeobach tungen be dürfen frei lich einer systematischeren Unter- suchung in künftigen Forschungs projekten zur In-Game-Werbung. Zu be denken ist in jedem Fall, dass auf grund der hohen Langzeitmotiva tion, die viele Com- puterspiele er reichen („Wieder spielwert“), ein einzelner Spieler durch aus extrem hohe Kontakt zahlen mit einigen wenigen Maßnahmen der In-Game-Werbung 13 Vgl. z. B. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (Hrsg.) (2009). KIM-Studie 2008. Kinder+Medien, Computer+Internet. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland. Stuttgart, S. 30. 40 realisieren kann. Zudem könnten beispiels weise hochgradig interaktive oder durch be sondere Krea tions leis tungen hervor stechende Formen der In-Game- Werbung unabhängig von der Kontaktanzahl be sonders intensive Werbekon- takte herstellen, sodass eine „tiefe“ Werbewir kung eintreten kann, obwohl eine Spielerperson – beispiels weise im Rahmen der Lösung von Rätsel aufgaben in einem Adventure-Spiel – weder an der Werbung interessiert war (niedriges Produktinvolvement) noch wieder holt mit der Werbung konfrontiert wurde (geringe Kontakt frequenz). Insofern kann und sollte aus der hier erarbei teten Gegen stands systematisie rung noch keine Abschät zung über die tatsäch lichen typischen und exotischeren Varianten von In-Game-Werbung ab geleitet werden, und es sollten auch keine weitreichenden Ver mutungen über die Wirksam keits- potenziale von In-Game-Werbung an gestellt werden. Für beides bedarf es zusätz licher empiri scher Forschung, die im Rahmen des vor liegenden Bandes mit Blick auf Rezep tion und Effekte auch ge leistet wird (vgl. unten: Teil III). In jedem Fall lassen sich jedoch direkt Fragen in Bezug auf die medien recht- liche Beurtei lung von In-Game-Werbung ab leiten; diese be treffen insbesondere die (Pflichten zur) Kenntlichmachung von In-Game-Werbung, die Sammlung und/oder strategi sche Anwen dung von personen bezogenen Daten im Rahmen online-basierter Werbeformen sowie natür lich die Frage nach jugendschutz- relevanten Werbeinhalten. Zugleich ist zu be denken, dass die hier vor gelegte Systematisie rung nur eine Moment aufnahme darstellt; das hohe Innova tions- tempo der Spielebranche insgesamt dürfte auch zur Einfüh rung neuartiger, bisher nicht dokumentier barer und ergo in der Systematisie rung nur unzu rei- chend be rücksichtigter Varianten von In-Game-Werbung führen. Auch die Aus- einander setzung mit dem Forschungs- und Beurtei lungs gegen stand „In-Game- Werbung“ bedarf daher einer regelmäßigen Aktualisie rung. 41 Literatur Baerns, B. (Hrsg.) (2004). Leitbilder von gestern? Zur Trennung von Werbung und Programm. Wiesbaden. Balasubramanian, S. (1994). Beyond advertising and publicity: Hybrid messages and public policy issues. Journal of Advertising, 23(4), S. 29 ff. Lehdonvirta, V. (2009). Virtual item sales as a revenue model: Identifying attributes that drive purchase decision. Electronic Commerce Research, 9(1), S. 97 ff. Mau, G., Silberer, G. & Constien, C. (2008). Communicating brands playfully: Effects of in-game advertising for familiar and unfamiliar brands. International Journal of Advertising, 27(5), S. 827 ff. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (Hrsg.) (2009). KIM-Studie 2008. Kinder+Medien, Computer+Internet. Basis untersuchung zum Medien umgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland. Stuttgart. Nelson, R. M. (2005). Exploring consumer response to „advergaming“. In C. P. Haugtvedt, K. A. Machleit, & R. F. Yalch (Hrsg.), Online consumer psychology: Understanding and influencing consumer behavior in the virtual world (S. 167 ff.). Hillsdale. Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online- Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunikation@Gesellschaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: www.soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (21. 6. 2011). Smith, S. L., Lachlan, K. & Tamborini, R. (2003). Popular video games: Quantifying the presentation of violence and its context. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 47, S. 58 ff. Thomas, W. & Stammermann, L. (2007). In-Game Advertising – Werbung in Computer- spielen: Strategien und Konzepte. Wiesbaden. Wohn, D. Y., Lampe, C., Ellison, N., Wash, R. & Vitak, J. (2011, Januar). The „S“ in social network games: Initiating, maintaining, and enhancing relationships. In Proceedings of the 44th Annual Hawaii International Conference on System Sciences. Kauai, HI. 43 I.3 Der Forschungs stand: Rezep tion und Wirkung von In-Game-Werbung Alexandra Sowka & Franziska Roth Computerspiele ver körpern heute einen be deutenden Werbeträger, der für die Werbebranche eine attraktive Ergän zung oder gar eine Alternative zu Rundfunk-, Banden- oder Plakat werbung darstellt. Die Interaktivität, die enorme inhalt liche und ge stalterisch-techni sche Vielfalt sowie das hohe Beteili gungs potenzial (Involvement) von Computerspielen bieten vielfältige Einbin dungs möglich keiten für werb liche Inhalte (vgl. zu den ver schiedenen In-Game-Werbe formen Kapi- tel I.2). Die steigende (wirtschaft liche) Bedeu tung von In-Game-Werbung und die mit ihr ver bundenen werb lichen Gestal tungs spiel räume machen die neue Werbeform auch zu einem interessanten und relevanten Forschungs feld für die Kommunika tions wissen schaft und die Medien psychologie: Wie wird In-Game- Werbung von den Rezipienten wahrgenommen? Wie wirkt sich In-Game-Wer- bung auf die Marken- bzw. Produkteinstel lungen und das Kauf verhalten der Rezipienten aus? Zeigen sich Differenzen (etwa in dem Grad der Empfänglich- keit für Werbebot schaften) zwischen ver schiedenen Nutzer gruppen, zum Bei- spiel zwischen Kindern und Erwachsenen? Wie schneidet In-Game-Werbung im Ver gleich zu anderen Werbetypen ab, er reicht sie höhere Akzeptanzwerte und besitzt einen höheren Einfluss auf die Rezipienten als beispiels weise Fern seh- oder Kinower bung? Die Werberezep tions- und Werbewirkungs forschung steht in der Beantwor- tung dieser und an grenzender Fragen noch am Anfang, insbesondere, wenn es um die Wirkungs diagnosen für junge Spieler und Spielerinnen geht. Die empiri- schen Studien, die zum Effekt von In-Game-Werbung vor liegen, konzentrieren sich auf die Zielgruppe der (jungen) Erwachsenen.1 Kinder wurden dagegen bislang kaum be achtet, obwohl sie eine der größten Nutzer gruppen von Compu- 1 Vgl. etwa Gross, M. (2010). Advergames and the effects of game-product congruity. Computers in Human Behavior, 26(10), S. 1259 ff.; vgl. Nelson, M. R. (2002). Recall and recognition of brand placements in computer/video games. Journal of Advertising Research, 42(3), S. 80 ff.; vgl. Yang, M., Roskos-Ewoldsen, D., Dinu, L. & Arpan, L. M. (2006). The effectiveness of „In-Game“ Advertising: Comparing college students’ explicit and implicit memory for brand names. Journal of Advertising, 35(4), S. 143 ff. 44 ter spielen2 und zudem eine wichtige Käuferschicht darstellen.3 Dabei stellt sich für Nutzer und Nutzerinnen im Kindesalter die Frage nach der Werbewir kung von In-Game-Werbung in be sonderer Weise, da eine, im Ver gleich zu Erwach- senen, höhere „Anfällig keit“ gegen über den Persua sions versuchen der neuen Werbekommunika tions formen, die den Kindern (noch) weit gehend un bekannt sind, zu ver muten ist. Aus der klassi schen Werbewirkungs forschung (etwa zur Fernseh-, Radio-, Plakat werbung) ist bereits bekannt, dass die Effekte von Werbung auf Kinder im Allgemeinen stärker sind als auf Erwachsene.4 Bei Kindern sind Persua sions versuche werb licher Kommunika tion erfolg reicher, weil ihnen bis zu einem Alter von etwa 10 bis 11 Jahren die Fähig keit zur Unter schei dung zwischen Mediendarstel lung und Realität fehlt und sie noch nicht über die kognitiven Grund vorausset zungen für eine differenzierte Elabora- tion von Werbeinforma tionen ver fügen (etwa um deren Wahr heits gehalt be- urteilen zu können).5 Für die meist sehr subtile In-Game-Werbekommunika- tion ist auf grund der ent wick lungs bezogenen Spezifika eben falls eine stärkere Persua sions empfänglich keit von Kindern gegen über Erwachsenen anzu nehmen. Hierzu liegen bislang allerdings kaum empiri sche Befunde vor (erste Ergebnisse dazu werden in Teil III dieses Bandes vor gestellt), weshalb sich die nach folgen- den Erläute rungen auf die Forschung mit (jungen) Erwachsenen konzen trieren. Zunächst wird dabei ein allgemeiner Einblick in die Forschungs bedin gun gen und -methoden ge geben, an schließend werden die zentralen Forschungs ergeb- nisse vor gestellt. I.3.1 Forschungs methoden, Forschungs designs und Mess verfahren In der In-Game-Werbeforschung werden die Daten typischer weise im Rahmen von quantitativen Befra gungs studien oder in Experimenten erhoben. Dabei konzentriert man sich auf die Erfas sung (einiger weniger) be stimmter Merk- 2 Vgl. etwa Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (Hrsg.) (2009). KIM-Studie 2008. Kinder+Medien, Computer+Internet. Basis untersuchung zum Medien umgang 6- bis 13-Jähriger in Deutschland. Stuttgart; vgl. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (Hrsg.) (2010). JIM-Studie. Jugend, Informa tion, (Multi-) Media. Basis untersuchung zum Medien umgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart. 3 McNeal, J. U. (1992). Kids as customers: A handbook of marketing to children. New York. 4 Vgl. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen; vgl. Kunkel, D. (2001). Children and television advertising. In J. Singer & D. Singer (Hrsg.), Hand- book of Children and the Media (S. 375 ff.). Thousand Oaks. 5 Vgl. Martin, M. C. (1997). Children’s understanding of the intent of advertising: A meta-analysis. Journal of Public Policy & Marketing, 16(2), S. 205 ff.; vgl. Moore, Elizabeth S. & Lutz, Richard J. (2000). Children, advertising, and product experiences: A multimethod inquiry. The Journal of Consumer Research, 27(1), S. 31 ff.; vgl. Oates, C., Blades, M., & Gunter, B. (2002). Children and television advertising: When do they understand persuasive intent? Journal of Consumer Behaviour, 1(3), S. 238 ff. 45 male, weshalb immer nur einzelne Facetten der Werbewir kung be trachtet wer- den können. Eine vollständige Berücksichti gung aller Faktoren, die die Wirkung von werb licher Kommunika tion be einflussen könnten, ist auf grund der Fülle von Einfluss größen nicht realisier bar. So spielen etwa diverse individuelle Persönlich keits eigen schaften sowie soziale und kontext gebundene Faktoren eine Rolle.6 Die am häufigsten ver wendete Methode in der Werbewirkungs forschung ist die Befra gung. Befra gungen werden meist in standardisierter Form durch- geführt und zwar sowohl schrift lich als auch telefonisch. Die Teilnehmenden füllen einen Fragebogen aus, in dem sie anhand von fest gelegten Antwort- kategorien und/oder in offenen Antwort formaten ihre Antwort geben.7 Reine Befra gungs studien er lauben be schreibende Aus sagen über die Vertei lung von Merkmalen in einer be stimmten Gruppe (z. B. Beliebt heit eines Produktes und durch schnitt liche Nutzungs dauer eines werbehaltigen Computerspiels unter Jugend lichen) und über die Zusammen hänge zwischen diesen Merkmalen (z. B. zwischen Produkt präferenz und Nutzungs dauer). Allerdings lassen nicht-experi- mentelle Befra gungs studien keine gesicherten Aus sagen über die Richtung der Zusammen hänge zu, da das Ursache-Wirkungs-Verhältnis zwischen den Merk- malen ledig lich plausibel erklärt, nicht aber über prüft werden kann.8 Um Aus sagen über kausale Zusammen hänge zu er mitteln, sind experimen- telle Forschungs designs notwendig. Experimente sind dadurch ge kennzeichnet, dass die an genommene Ursache für eine Wirkung systematisch manipuliert, also ver ändert wird, wobei alle anderen Bedin gungen durch Kontrolle und Randomisie rung9 gleich ge halten werden. Die Ver suchspersonen („Probanden“) werden dafür per Zufall den ver schiedenen Unter suchungs bedin gungen zu- gewiesen, die sich aus schließ lich in der Varia tion der Ursache unter scheiden. So könnte etwa ein Teil der Probanden (Experimentalgruppe) der vermu teten Ursache (z. B. einem werbehaltigen Computerspiel) aus gesetzt werden, während der andere Teil (Kontroll gruppe) bewusst dieser Ursache nicht aus gesetzt wird (und z. B. ein werbefreies Computerspiel spielt). In allen anderen Hinsichten ist der Ver suchs ablauf aber für beide Gruppen genau gleich, sodass Unter- schiede zwischen ihnen (z. B. Unter schiede in der Produkt präferenz) dann tatsäch lich auf die ver mutete Ursache, deren Wirkung über prüft werden sollte, zurück geführt werden können.10 6 Vgl. Bongard, J. (2002). Werbewirkungs forschung: Grundlagen – Probleme – Ansätze. Münster, S. 84. 7 Vgl. Richter, T. (2008). Forschungs methoden der Medien psychologie. In Batinic, B. & M. Appel (Hrsg.), Medien psychologie (S. 3 ff.). Heidel berg. 8 Zur Methode der Befra gung vgl. etwa Möhring, W. & Schlütz, D. (2010). Die Befra gung in der Medien- und Kommunika tions wissen schaft. Eine praxisorientierte Einfüh rung (2. Aufl.). Wiesbaden. 9 Randomisie rung be zeichnet die zufällige Zuord nung von Ver suchspersonen zu be stimmten Ver suchs bedin- gungen. Dadurch lassen sich Störeinflüsse etwa von Persönlich keits eigen schaften der Probanden eliminieren, vgl. etwa Huber, O. (2000). Das psychologi sche Experiment: Eine Einfüh rung (3. Aufl.). Bern. 10 Vgl. Richter 2008. 46 Besonders relevant, um Aus sagen über die Wirksam keit von Werbung treffen zu können, ist die Erfas sung der Erinne rung an die be worbenen Marken sowie die Messung von Einstel lungen gegen über der Werbung und gegen über den be worbenen Marken. Einstel lungs- und Erinne rungs effekte spielen sowohl in der prakti schen Werbepla nung als auch in der (wissen schaft lichen) Werbe- forschung eine zentrale Rolle.11 Um die Erinne rung an die be worbenen Marken zu messen, bedient man sich sowohl in der herkömm lichen Werbewirkungs- forschung als auch in der In-Game-Werbeforschung ver schiedener Arten von Erinne rungs tests. Ihnen liegt die Annahme zugrunde, dass das Erinnern einer Marke oder eines Produktes die Voraus set zung dafür ist, dass Werbung wirken kann und sich beispiels weise auf die Einstel lungen und das Ver halten der Rezipienten aus wirkt. Es können direkte und indirekte Erinne rungs messun gen unter schieden werden. Zu den direkten Erinne rungs verfahren zählen insbesondere Reproduk tions- tests (Recall-Verfahren) und Wieder erken nungs tests (Recogni tion-Verfahren). Recall-Verfahren ver langen von der Ver suchsperson eine be wusste Erinne rung an den be worbenen Inhalt (z. B. an Markennamen, Produkte oder Werbedetails). Der Proband soll sich frei, also ohne Gedächtnis stütze, erinnern. In Recogni- tion-Tests hingegen geht es darum, ob die Ver suchsperson ein be stimmtes Element aus der Werbung wieder erkennt, wenn es ihm vor gelegt oder ge nannt wird. Um hier die Ratewahrscheinlich keit zu ver ringern bzw. zu kontrollieren, wird meistens eine Vor lagen auswahl präsentiert, die sowohl tatsäch lich ge zeigte als auch „falsche“ Elemente ent hält, die der Proband nicht gesehen haben kann.12 Der Recall-Test gilt als „härteres“ der beiden Prüfungs instrumente: Freie Erinne rungs aufgaben sind in der Regel schwieriger zu er füllen als Wieder- erken nungs aufgaben, sodass Recogni tion-Werte meistens höher aus fallen als Recall-Werte.13 Bei den indirekten Erinne rungs messun gen werden implizite Gedächtnis- inhalte zu er mitteln ver sucht, ohne dabei einen Bezug zum vermu teten Aus löser der Inhalte, also der Werbung, herzu stellen. Die Probanden er halten beispiels- weise Assozia tions aufgaben, in denen es darum geht, spontan Imageattribute einer Marke zu äußern. Stimmen diese Attribute (z. B. eine be stimmte Auto- marke wird als „cool“ und „sport lich“ be schrieben) mit Elementen des zuvor rezipierten Stimulus (z. B. einem in ein Computerspiel integrierten Werbeplakats für die einschlägige Marke) überein, ohne dass sich der Rezipient jedoch an 11 Vgl. Petty, R. E., Cacioppo, J. T. & Schumann, D. (1983). Central and peripheral routes to advertising effective- ness: The moderating role of involvement. Journal of Consumer Research, 10, 135 ff.; vgl. Vakratsas, D. & Ambler, T. (1999). How advertising works: What do we really know? Journal of Marketing, Vol. 63(1), S. 26 ff. 12 Vgl. Singh, S. N. & Cole, C. A. (1985). Forced-choice recognition tests: A critical review. Journal of Advertising, 14(3), S. 52 ff. 13 Vgl. Richter 2008. 47 den Stimulus bewusst erinnern kann, spricht man von einer impliziten Erinne- rung.14 Die bisherige Studien vita hat jedoch ge zeigt, dass Erinne rung keine hinreichende Bedin gung für Werbewir kungen ist (d. h. Erinne rung alleine führt nicht zu einer Werbewir kung), allen falls eine notwendige (d. h. eine Bedin gung neben weiteren Bedin gungen). Aber auch das ist nach wie vor ein umstrittener Punkt, da auch Einstel lungs ände rungen ohne ent sprechende Marken erinne rung fest gestellt wurden.15 Die Messung von Einstel lungen gegen über Werbung in Spielen geschieht, wie bei vielen Studien zum Gefallen herkömm licher Werbung auch, meist durch eine einfache Meinungs abfrage. Die Messung der Bewer tung von Marken ge staltet sich hingegen schwieriger, da es sich hier um eine latente, also eine nicht direkt be obacht bare Variable handelt, die nicht über die Frage nach der Bewer tung ge messen werden kann, sondern bei der ver schiedene Fragen (zum Beispiel zu Kaufabsicht, eigenem Besitz, „Gefallen“ vom Gegen stand usw.) kombiniert werden sollten, um eine reliable Messung zu er halten.16 Insgesamt ist die Forschung zur In-Game-Werbung (noch) sehr stark an die klassi sche Werbewirkungs forschung an gelehnt, für die Zukunft des jungen Forschungs feldes ist aber eine weiter gehende Emanzipa tion zu er warten, etwa im Hinblick auf die Ent wick lung spezifi scher Instrumente zur Messung der persuasiven Wirkung von In-Game-Werbung. Die bisherigen Erkenntnisse zu den Wirkungs aspekten von computerspieleintegrierter Werbung werden im nächsten Ab schnitt skizziert. I.3.2 Forschungs ergebnisse Die Forschung zur Wirkung von In-Game-Werbung stammt hauptsäch lich aus zwei Quellen: aus der akademi schen Forschung an Universitäten und Hoch- schulen sowie aus der kommerziellen Markt forschung. In den nach folgenden Über blick sollen beide Forschungs zugänge einbezogen werden, wobei der aka- de mi schen Forschung mehr Gewicht bei gemessen wird, da für diese Studien die Methodentransparenz in der Regel deut lich größer ist und zugleich weniger Probleme mit möglicher weise interessegelei teten Studien ver mutet werden kön- nen. 14 Vgl. Krishnan, H. S. & Chakravarti, D. (1999). Memory measures for pretesting advertisements: An integrative conceptual framework and a diagnostic template. Journal of Consumer Psychology, 8, S. 1 ff. 15 Vgl. Beattie, A. E. & Mitchell, A. A. (1985). The relationship between advertising recall and persuasion: An experimental investigation. In Alwitt, L. F. & A. A. Mitchell (Hrsg.), Psychological processes and advertising effects: Theory, research and application (S. 129 ff.). Hills dale, NJ. 16 Vgl. Gierl, H. & Satzinger, M. (2000). Gefallen der Werbung und Einstel lung zur Marke. Der Markt, 39 (3), S. 115 ff.; vgl. Brown, S. P. & Stayman, D. M. (1992). Antecedents and consequences of attitude toward the ad: A meta-analysis. Journal of Consumer Research, 19(1), S. 34 ff. 48 I.3.2.1 Bewer tung von In-Game-Werbung Die bisherigen Unter suchungen ver weisen auf eine allgemein positive Einstel- lung von Spielern und Spielerinnen gegen über Werbung in Computerspielen. In einer der ersten akademi schen themati schen Studien von Nelson im Jahr 2002 zeigte sich, dass die Teilnehmenden (N = 20) der In-Game-Werbung durch- schnitt lich ein hohes Maß an Akzeptanz ent gegen bringen. Der über wiegende Teil der Befragten empfand In-Game-Werbung als reali täts steigernd und sah die Werbeplatzie rungen nicht als Beeinträchti gung des Spielerlebnisses oder als Irrefüh rung bzw. Täuschung an.17 In einer Nachfolgestudie (2004), einer Analyse von 509 Nutzer beiträgen in einem (technisch orientierten) Internet- forum, konnten zwei Voraus set zungen für eine positive Haltung zur In-Game- Werbung aus gemacht werden: Werbung in Computerspielen wird dann akzep- tiert und positiv be wertet, wenn sie zu einer realistischeren Spielwelt beiträgt und sich naht los in die virtuelle Umgebung einpasst.18 Die Verbin dung zwischen dem „Fit“ von Werbeplatzie rungen in Computerspielen (d. h. dem Grad ihrer Kompatibilität mit der Spielumge bung und der Spielhand lung) und ihrer Bewer- tung seitens der Spieler und Spielerinnen konnte in einer weiteren Studie aus dem Jahr 2004 (N = 315 Befragte) be stätigt werden: Werbung mit einem hohen Fit wird positiver be urteilt als solche, die sich nicht gut in den Spiel kontext eingliedert.19 Darüber hinaus scheint die Akzeptanz von integrierter Werbung auch von dem jeweiligen Spielgenre abzu hängen. So wird In-Game-Werbung in Sport- und Rennspielen eher akzeptiert als etwa in Fantasy-Spielen, in denen Werbung als unpassend empfunden wird.20 Dass Werbung in Computerspielen aber im Allgemeinen nicht als Nachteil an gesehen wird, legen auch Studienergebnisse aus der Werbewirt schaft nahe. So stimmten beispiels weise in einer Unter suchung des Markt forschungs instituts Nielsen (2008) 82 Prozent der be fragten Nutzer und Nutzerinnen (N = 1.300) der Aussage zu, (Computer-)Spiele mit integrierter Werbung genauso unter- haltsam zu empfinden, wie Spiele ohne Werbung.21 Erkenntnisse über etwaige Unter schiede in der Bewer tung der ver schiedenen In-Game-Werbeformen liefert eine Studie des Markt forschungs instituts TNS Emnid (N = 591) aus dem Jahr 2004: 71 Prozent der Nutzer und Nutzerinnen gaben an, sich nicht durch „echte 17 Vgl. Nelson 2002. 18 Vgl. Nelson, R. M., Keum, H., & Yaros, R. A. (2004). Advertainment or adcreep game players’ attitudes toward advertising and product placements in computer games. Journal of Interactive Advertising, 5(1), S. 3 ff. 19 Vgl. Hernandez M. D. et al. (2004). Hispanic attitudes toward advergames: A proposed model of their antecedents. Journal of Interactive Advertising, 5(1), S. 116 ff. 20 Vgl. Molesworth, M. (2006). Real brands in imaginary worlds: Investigating players’ experiences of brand placement in digital games. Journal of Consumer Behaviour, 5(4), S. 355 ff. 21 Vgl. IGA Worldwide (Hrsg.) (2008). Landmark IGA-Nielsen Study. 82 % of consumers react positively to receiving contextual In-Game Ads during game play. Zu be ziehen über: www.pressreleasepoint.com landmark-iganielsen-study-82-consumers-react-positively-receiving-contextual-ingame-ads-during-game- (20. 5. 2011). 49 Marken auf Banden oder Trikots“ (in einer Fußballsimula tion) ge stört zu fühlen, und rund zwei Drittel meinten, dass es sie nicht stören würde, „im Spiel ein echtes Produkt zu nutzen, das es in der realen Welt gibt.“22 Demnach werden sowohl passiv rezipierte virtuelle Werbemaßnahmen als auch interaktiv nutz- bare Product Placements mit einer positiven Bewer tung ver bunden (zu den ver schiedenen In-Game-Werbeformen vgl. Kapitel I.2). Insgesamt zeigt sich also eine eher positive Beurtei lungs tendenz hinsicht lich In-Game-Werbung, wobei diese an be stimmte Merkmale, wie etwa Fit mit dem Spiel kontext und Genre, ge knüpft zu sein scheint. Ent scheidendes Krite- rium für das gute „Ab schneiden“ von In-Game-Werbung gerade im Ver gleich zur Unter brecherwer bung im Fernsehen, der ein eher negatives Image anhängt, ist die von den Nutzern und Nutzerinnen positiv hervor gehobene „Ver schmel- zung“ von Werbung mit ihrer Umgebung: Beliebte bzw. nicht störende In-Game- Werbung ist solche, die nicht unmittel bar als Werbung erkenn bar ist und den Spielablauf nicht unter bricht. I.3.2.2 Erinne rungs wirkung von In-Game-Werbung Neben dem Bewer tungs aspekt ist für die Werbeforschung auch die Erinne- rungs wirkung von In-Game-Werbung von großem Interesse. Die aktuelle Befund lage zur Erinne rungs wirkung von In-Game-Werbung bei Erwachsenen lässt keine Aus sagen über einen eindeutigen „Trend“ zu, da die Ver gleich bar- keit der Befunde auf grund der multiplen Messansätze, der Betrach tung unter- schied licher In-Game-Werbeformen und der Verwen dung ver schiedener Spiel- genres nur ein geschränkt ge geben ist. In der oben bereits er wähnten explorativen Studie von Nelson (2002) wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (N = 20) direkt nach dem Spielen einer Autoren nsimula tion ge fragt, an welche Produkte oder Marken aus dem Spiel sie sich erinnerten. Von den im Spiel be worbenen Marken wurden in einem un gestützten Erinne rungs test im Durch schnitt etwa 30 Prozent korrekt wieder- gegeben, bei der zweiten Erhebung fünf Monate später erinnerten sich die Probanden (N = 10) ohne Erinne rungs hilfe noch an rund 15 Prozent der Marken. Weiter hin wurde in der einschlägigen Studie (erste Erhebung) die Erinne rungs- leis tung differenziert nach be stimmten Marken merkmalen wie regional vs. über regional, für das Spielgenre typisch vs. untypisch, erfasst. Es stellte sich heraus, dass insbesondere regionale und ge nreuntypi sche Marken, also solche Marken, die man eigent lich nicht in dem einschlägigen Spielgenre er wartet hätte, über durchschnitt lich gut in Erinne rung bleiben – was in einer interessan- 22 Vgl. TNS Emnid (2004). Virtualität stärkt die Marken glaubwürdig keit. TNS Emnid Studie: Mehr Realismus bei E-Games durch echte Marken. Zu be ziehen über: www.tnsemnid.com/presse/pdf/presseinformationen/ 2004_02_05_TNS_Emnid_Virtualitaet_Gamer. pdf (20. 5. 2011). 50 ten Diskrepanz zu den Ergeb nissen zur Akzeptanz von In-Game-Werbung steht, da sich ja ein guter Fit zwischen Werbung und Spiel kontext als akzeptanz- fördernd heraus gestellt hat (s. o.).23 In einer anderen Studie aus dem Jahr 2004 (N = 42), in der nur die kurz- fristige Erinne rungs leis tung unter sucht wurde, erinnerten sich bei einer un- gestützten Abfrage etwa 25 Prozent der Spieler/innen an ein bis zwei (von drei) Werbeplatzie rungen, 50 Prozent konnten keine der drei Marken korrekt wieder geben.24 Eine Unter suchung des Werbe vermarkters AdLINK Media (2009, in Koopera tion mit der Universität Zürich) testete die Erinne rungs- wirkung von In-Game-Banden werbung für die Getränkemarke „Coke Zero“, mit dem Ergebnis, dass rund 32 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen (N = 101) die Marke korrekt nennen konnten, etwa 19 Prozent sie ungefähr richtig und 49 Prozent sie gar nicht wieder geben konnten.25 Eine Unter suchung von Grigorovici et al. (N = 140) ging der Frage nach, ob es einen Unter schied zwischen klassi schen Werbeformen (hier: Werbebanner und -Plakate) und Product Placements (hier: Getränkedose, Fahrzeug und ein Mobiltelefon) in Computerspielen in der Erinne rungs wirkung gibt. Den Ergeb nissen zufolge wurde Plakat- bzw. Bannerwer bung in höherem Maße un gestützt erinnert als die integrierten Produkt platzie rungen.26 Den für das Medium Computerspiele be sonders wichtigen Aspekt der Inter- aktivität unter suchte ein Experiment von Klimmt, Steinhof und Daschmann (2008). Aus gehend von theoreti schen Überle gungen zur Begrenzt heit kognitiver Ressourcen wurde hier ge prüft, inwieweit die Konzentra tion der Spieler auf ihre Auf gaben die Wahrneh mung und Erinne rung von In-Game-Werbung be- einträchtigt. Am Beispiel von Banden werbun gen in einer Fußballsimula tion wurde ge zeigt, dass im Ver gleich zu einer nicht selbst eingreifenden Kontroll- gruppe die Spieler die Banden werbung deut lich schlechter erinnern konnten. „Randständige“, vom momentanen Handeln der Spieler relativ weit ent fernte Formen der In-Game-Werbung scheinen daher nur relativ geringe Erinne rungs- effekte hervor zurufen.27 Gleichwohl zeigen Folgestudien mit ver schiedenen Varianten von In-Game-Werbung (nicht-interaktive Marken- und Produkt place- ments, Sportsponsoring und interaktive Produkt placements), dass im Ver gleich 23 Vgl. Nelson 2002. 24 Vgl. Chaney, I. M., Lin, K.-H. & Chaney, J. (2004). The effect of bill boards within the gaming environment. Journal of Interactive Advertising, 5(1), S. 54 ff. 25 Vgl. AdLINK Media (2009). In-Game Werbewirkungstest. Zu be ziehen über: www.swissmediatool. ch/ _files/researchDB/248. pdf (20. 5. 2011). 26 Vgl. Grigorovici, D. M. & Constantin, C. D (2004). Experien cing interactive advertising beyond rich media. impacts of ad type and presence on brand effectiveness in 3D gaming immersive virtual environments. Journal of Interactive Advertising, 5(1), S. 30 ff. 27 Vgl. Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medien wirtschaft, 5(1), S. 6 ff. 51 zu experimentellen Kontroll gruppen durch aus nennens werte kurzfristige Erinne- rungs effekte auf treten.28 Es lässt sich durch Betrach tung der Studien also durch aus eine positive Wirkung von In-Game-Werbung auf die Marken erinne rung von Spielern und Spielerinnen fest stellen. Um Klarheit über die genauen Einfluss faktoren und Auswir kungen zu er halten, ist jedoch noch weitere Forschung notwendig. Denn bislang liegen weder theoreti sche Modelle zu den wirkungs relevanten Besonder- heiten von Werbung in (interaktiven, multimedialen) Computerspielen vor, noch reicht die Basis vor handener Studien aus, um eine systemati sche Über sicht der Wirkun gen von ver schiedenen Varianten der In-Game-Werbung bei unterschied- lichen Publikums segmenten zu erarbeiten. I.3.2.3 Einfluss auf Marken bewer tung und Kaufabsichten Schließ lich stellt sich auch die Frage nach der Wirkung von In-Game-Werbung hinsicht lich der Bewer tung von Marken bzw. Produkten sowie in Bezug auf die Kaufabsichten. Werden die Qualität und die Attraktivität von be worbenen Marken nach der Spielnut zung höher ein geschätzt? Und sind die Spieler und Spielerinnen nach der Nutzung eher ge neigt, ein be worbenes Produkt zu kaufen? Auch hier weisen die bisherigen Forschungs ergebnisse mit er wachsenen Pro- banden nicht eindeutig in eine Richtung, sondern differieren stark. Einem Online-Experiment (N = 512) von Mau et al. (2008) zufolge kann die Bewer bung von un bekannten Marken deren Bewer tung erheb lich ver bessern. Werden hingegen be kannte Marken be worben, so wirkt sich das negativ auf das Image aus. Im vor liegenden Fall wurde die Bewer tungs wirkung der Wer- bung des Getränkeherstellers „Coca Cola“ mit der Werbung eines un bekannten Cola-Herstellers „Jolt“ verg lichen. Letztere wurde zwar von weniger Spielern und Spielerinnen erinnert, er reichte aber in der Bewer tung bessere Werte. Hingegen hatte eine frühere Unter suchung (N = 62) von Nelson et al. (2006) ergeben, dass In-Game-Werbung sehr wohl einen positiven Einfluss auf das Image be kannter Marken haben kann.29 Dies scheint, folgt man den Ergeb- nissen einer anderen Studie von Mackay et al. (2009; N = 154)30 allerdings nur bei solchen Marken der Fall zu sein, die vor der Spielnut zung negativ oder neutral be wertet wurden, bei von vornherein positiv be setzten Marken zeigte 28 Vgl. Klimmt, C., Roth, F. S., Braune, A. & Mischke, C. (2011). How players respond to advertising in video games: „Yes“ for awareness, „No“ for reactance, and also „No“ for (short-term) attitude change. Full-Paper- Vortrag auf der Konferenz der International Communication Association (ICA), Game Studies Interest Group, 26.–30. Mai 2011, Boston (USA). 29 Vgl. Nelson, M. R., Yaros, R. A. & Keum, H. (2006). Examining the influence of telepresence on spectator and player processing of real and fictitious brands in a computer game. Journal of Advertising, 35(4), S. 87 ff. 30 Vgl. Mackay, T., Ewing, M., Newton, F. & Windisch, L. (2009). The effect of product placement in computer games on brand attitude and recall. International Journal of Advertising, 28(3), S. 423 ff. 52 sich keine Image verbesse rung. Was die Kaufwahrscheinlich keit anbelangt, so kommt eine 2009 im Auftrag des Werbe unternehmens Massive Incorporated durch geführte Studie zu dem Ergebnis, dass diejenigen Onlinespieler, die werbehaltige Spiele ge spielt hatten, die be worbenen Marken eher kaufen und weiter empfehlen würden, als diejenigen Spieler, die Spiele ohne Werbeinhalte ge nutzt hatten.31 Weiter hin deuten Studienergebnisse an, dass die Marken- bewer tung besser aus fällt, wenn sich die Spieler/innen nicht mehr (bewusst) an die im Spiel be worbene Marke erinnern.32 Somit stellt sich hinsicht lich der Einstel lungen ein noch uneinheit licheres Ergebnis dar als bei den Erinne rungs wirkun gen. Zwar zeigen sich in einigen Studien Einstel lungs effekte, die Variablen wurden aber sehr unter schied lich operationalisiert, weshalb die Frage, ob und wie Werbung in Computerspielen auf Einstel lungen einwirkt und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, für Erwachsene nicht eindeutig be antwortet werden kann. Neben den methodi schen Problemen der Ver gleich bar keit besteht aber auch gerade bei den einstel lungs- bezogenen Wirkun gen von In-Game-Werbung großer Bedarf nach theoreti schen Weiter entwick lungen, nämlich zur Frage, welche bereits be kannten Persua- sions modelle und -prozesse in Bezug auf die Werbung in Computerspielen sinn voll an gewendet werden können. Hier steht beispiels weise die Frage nach der Bedeu tung von be wusster versus un bewusster Werbewahrneh mung („mere exposure“) im Raum.33 Erst von solchen theoreti schen Fortschritten aus wird sich der empiri sche Forschungs stand zur Wirkung von In-Game-Werbung ziel- führend systematisieren lassen, sodass die gerade in Frühphasen empiri scher Forschungs aktivitäten un vermeid lichen wider sprüch lichen Befunde sinn voll integriert werden können. I.3.3 Resümee Sowohl in der akademi schen als auch in der an gewandten Werbewirkungs- forschung steht In-Game-Werbung mittlerweile auf der Agenda. Die Methoden (weniger die Theorien und Modelle) der konven tionellen Werbewirkungs for- schung werden zur Anwen dung ge bracht; gleichwohl bleibt die Anzahl ver- öffentlichter Unter suchungen sehr be scheiden. Die geringe Zahl der Studien ist deshalb auch nicht in der Lage, die vielfältigen Erschei nungs formen von In-Game-Werbung systematisch oder gar vollständig zu be rücksichtigen. Ohne- 31 Vgl. Myring, J. (2009). Dynamic in-game advertisings has positive impact on brand equity. New Media Age, S. 9. 32 Vgl. Grigorovici & Constantin 2004. 33 Vgl. Schemer, C., Matthes, J. & Wirth, W. (2007). Werbewir kung ohne Erinne rungs effekte? Eine experimentelle Studie zum Mere-Exposure-Effekt bei Product Placements. Zeitschrift für Medien psychologie, 19(1), S. 2 ff. 53 hin ist die (experimentelle) Forschung mit interaktiven (Werbe-)Medien be- sonders an spruchs voll und be nötigt in be sonderem Maße auf wendige Replika- tions studien.34 Auch die Frage, wie man mit spezifi schen Eigen schaften von In-Game-Werbung, etwa der Interaktivität mancher virtueller Produkt platzie- rungen, methodisch umgehen soll, ist noch nicht be friedigend gelöst. Insofern muss der Forschungs stand zur Wirkung von In-Game-Werbung sowohl in quan- titativer als auch in qualitativer Hinsicht als be scheiden be wertet werden. Gleichwohl zeigen sich in der Gesamtschau der vor liegenden Forschungs- ergebnisse deut liche Hinweise, die für eine mögliche Wirkung von In-Game- Werbung auf die Marken- bzw. Produkteinstel lungen und für eine sehr häufig auf tretende Wirkung auf die Erinne rungs leis tungen der Spieler sprechen. Gleich zeitig kann als gesichert gelten, dass die Einstel lungen gegen über dieser Werbeform in der Regel positiv aus fallen, womit eine weitere im Werbewirkungs- prozess relevante Größe „positiv“ im Sinne von vor handenem Wirkungs poten- zial für die In-Game-Werbung aus fällt.35 Ein spezifi sches Problem des Forschungs stands zur In-Game-Werbung ist der Mangel an Studien mit Kindern. Bisher wurden aus nahms los Erwachsene als Probanden für Unter suchungen über In-Game-Werbung unter sucht. An- gesichts der Werbeaffinität einiger bei Kindern sehr be liebter Titel und Genres (z. B. Fußball-, Autoren nspiele und „Die Sims“) wiegt das Fehlen empiri scher Befunde zu dieser Zielgruppe von In-Game-Werbung be sonders schwer. Die vor gestellten Befunde aus der In-Game-Werbeforschung mit (jungen) Erwach- senen geben indes wichtige Impulse für die dringend anzu gehende Unter- suchung der In-Game-Werberezep tion und -wirkung bei kind lichen Spielern und Spielerinnen. Für die Medien pädagogik stellt sich zum einen die Frage, inwieweit und inwiefern die referierten Befunde zur Akzeptanz, zur Erinne rungs wirkung und zur Einstel lungs- und Ver haltens beeinflus sung von In-Game-Werbung auch auf die Zielgruppe der Kinder zutreffen (Sind Kinder eben falls eher positiv gegen über In-Game-Werbung ein gestellt? Erinnern sich Kinder an die inte- grierte Werbung in Computerspielen? Lassen sich Wirkun gen auf ihre Marken- bewer tungen und ihr Kauf verhalten fest stellen?). Zum anderen ist der Frage nach zugehen, wie die ganz jungen Nutzer/innen prinzipiell mit der Ver schmel zung von werb lichen und nicht-werb lichen Inhalten umgehen, die ja so charakteristisch für In-Game-Werbung ist: Erkennen Kinder In-Game-Werbung über haupt als Werbung? Inwiefern hat das Erkennen oder Nicht-Erkennen Konsequenzen für die Wirkung der Werbemaßnahmen? 34 Vgl. Klimmt, C., Vorderer, P. & Ritterfeld, U. (2007). Interactivity and generalizability: New media, new challenges. Communication Methods and Measures, 1(3), S. 169 ff. 35 Vgl. Brown, S. P. & Stayman, D. M. (1992). Antecedents and consequences of attitude toward the ad: A meta-analysis. Journal of Consumer Research, 19(1), S. 34 ff. 54 Erste Forschungs ergebnisse dazu werden in Teil IV dieses Bandes vor- gestellt. Auch aus medien recht licher Perspektive ist der Aspekt der Nicht- Erkenn bar keit von In-Game-Werbung höchst relevant, denn vor dieser will der Gesetz geber die Rezipienten prinzipiell schützen. Die Ver braucher sollen vor Täuschungen über den werb lichen Charakter be stimmter Medien inhalte und damit vor subtiler Manipula tion bewahrt werden, weshalb eine grundsätz liche Trennung von Werbung und (redak tionellen) Inhalten ge boten ist – eben diese Trennung allerdings wird im Hinblick auf In-Game-Werbung von den (er- wachsenen) Rezipienten negativ be wertet. Besonders virulent ist die Frage der Werbekennzeich nung für die Nutzer gruppe der Kinder, die ja, wie bereits zu Anfang er läutert, im Allgemeinen empfäng licher bzw. anfälliger sind für Werbe einflüsse als Jugend liche und Erwachsene (s. o.; zu den medien recht- lichen Heraus forde rungen vgl. Teil II in diesem Band). 55 Literatur AdLINK Media (2009): In-Game Werbewirkungs test. Zu be ziehen über: www. swissmediatool. ch/_files/researchDB/248. pdf (20. 5. 2011). Beattie, A. E. & Mitchell, A. A. (1985). The relationship between advertising recall and persuasion: An experimental investigation. In Alwitt, L. F. & A. A. Mitchell (Hrsg.), Psychological processes and advertising effects: Theory, research and application (S. 129 ff.). Hills dale, NJ. Bongard, J. (2002). Werbewirkungs forschung: Grundlagen – Probleme – Ansätze. Münster. Brown, S. P. & Stayman, D. M. (1992). Antecedents and consequences of attitude toward the ad: A meta-analysis. 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Mai 2011, Boston (USA). Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medienwirtschaft, 5(1), S. 6 ff. Klimmt, C., Vorderer, P. & Ritterfeld, U. (2007). Interactivity and generalizability: New media, new challenges. Communication Methods and Measures, 1(3), S. 169 ff. 56 Krishnan, H. S. & Chakravarti, D. (1999). Memory measures for pretesting advertise- ments: An integrative conceptual framework and a diagnostic template. Journal of Consumer Psychology, 8, S. 1 ff. Kunkel, D. (2001). Children and television advertising. In J. Singer & D. Singer (Hrsg.), Handbook of Children and the Media (S. 375 ff.). Thousand Oaks. Mackay, T., Ewing, M., Newton, F. & Windisch, L. (2009). The effect of product placement in computer games on brand attitude and recall. International Journal of Advertising, 28(3), S. 423 ff. Martin, M. C. (1997). 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Journal of Marketing, 63(1), 26 ff. Yang, M., Roskos-Ewoldsen, D., Dinu, L. & Arpan, L. M. (2006). The effectiveness of „In-Game“ Advertising: Comparing college students’ explicit and implicit memory for brand names. Journal of Advertising, 35(4), S. 143 ff. Teil II Medien recht liche Bestands aufnahme und Bewer tung Dieter Dörr & Nicole Zorn 61 II.1 Einlei tung Der Werbung, dem Sponsoring, dem Teles hopping und der Produkt platzie rung kommt für die Finanzie rung privater Medien angebote eine zentrale Rolle zu. Neben Presse, Film und Rundfunk hat sich, wie bereits dargestellt wurde, im Rahmen von Computerspielen ein neuer Werbemarkt ent wickelt, der immer mehr an Bedeu tung gewinnt. Die Interessen von Werbenden und Rezipienten stehen allerdings in einem ge wissen Span nungs verhältnis: Während die Werbe- wirt schaft die Konsumenten mit Hilfe von (gut ge machter) Werbung be ein- flussen möchte, soll der Ver braucher vor Täuschungen über den Werbecharakter und damit vor Manipula tion geschützt werden. Dieser Schutz soll insbesondere durch den Grundsatz der Trennung von Werbung und sonstigen Inhalten ge- währ leistet werden, der sich als konstantes Prinzip im gesamten Medien recht findet. Trotz der wachsenden Bedeu tung der In-Game-Werbung gibt es keine spe- ziellen Vor schriften zu dieser Problematik. Weder die Werbung in Computer- spielen noch die Computerspiele als solche sind in einem Gesetz geregelt. Vielmehr wirken Bestim mungen aus ganz unter schied lichen Gesetzen auf die Werbung in Computerspielen ein. Diese Rege lungs werke sprechen allerdings – mit Aus nahme der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richt- linie)1, die in den Erwä gungs gründen Onlinespiele nennt, – Computerspiele weder im Gesetzes text noch in den Begrün dungen an. Vor schriften, die sich auf die Werbung in Computerspielen aus wirken können, sind vor allem im Staats vertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) in der Fassung des Drei- zehnten Rundfunkände rungs staats vertrages vom 30. 10. 2009 und im Telemedien- gesetz (TMG) ent halten.2 Hinzu kommen die Bestim mungen des Jugendmedien- 1 ABl. EG Nr. L 332 vom 18. 12. 2007, S. 27 ff.; Diese Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2010/13/ EU vom 10. 3. 2010 zur Koordinie rung be stimmter Rechts- und Ver wal tungs vorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereit stel lung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, AVMD-RL) aus „Gründen der Klarheit und Über sichtlich keit“ auf gehoben und die be stehenden Vor schriften mit zusammen gefassten Erwä gungs gründen in durch gängiger Nummerie rung neu kodifiziert, Abl. EU Nr. L 95 vom 15. 4. 2010, S. 1 ff. 2 Gesetz über die Nutzung von Telemedien vom 26. 2. 2007, BGBl. I 179, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. 5. 2010, BGBl. I 692. 62 schutz staats vertrages (JMStV)3 und des Jugendschutz gesetzes (JuSchG)4, soweit von der Werbung in Computerspielen Kinder und Jugend liche be troffen sind. Schließ lich wirken sich auch noch die Vor schriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)5 und der Daten schutz aus, wie er auf der Grund- lage der EG-Daten schutz richtlinie6 und der Daten schutz richtlinie für elektroni- sche Kommunika tion7 im Telemedien gesetz und im Bundes daten schutz gesetz (BDSG)8 ver ankert ist. Außerdem steckt der europäi sche Gesetz geber insbeson- dere mit den Vor gaben der AVMD-Richtlinie den Rahmen ab, den der deutsche Gesetz geber be achten muss. Welche Regelun gen jeweils zur Anwen dung kommen, bedarf einer genauen und sorgfältigen Analyse des geltenden Rechts. Recht lich ent scheidend ist, ob die jeweiligen Computerspiele als Rundfunk, als fernsehähn liche Telemedien oder als „einfache“ Telemedien im Sinne des RStV oder als bloße Träger medien anzu sehen sind. Die Zuord nung zu einer dieser Kategorien ist unabding bar, um die Frage be antworten zu können, welchen Einschrän kungen die In-Game- Werbung unter liegt. Dagegen ist die in Ab schnitt I.2 zutreffend vor genommene Systematisie rung für die juristi sche Bewer tung nicht allein maß geblich, hat aber darauf durch- aus Auswir kungen. Die dort vor genommene Eintei lung der In-Game-Werbung nach Symbol, Produkt oder Dienst leis tung ist für die juristi sche Beurtei lung nicht ent scheidend. Hier ist vielmehr – wie noch zu zeigen sein wird – be- deutsam, ob es sich um eine nicht werb lich motivierte und damit zulässige Einbin dung eines Symbols, Produktes oder einer Dienst leis tung handelt, eine ge kennzeichnete Produkt platzie rung oder eine werb lich motivierte, nicht ge- kennzeichnete und damit unzu lässige Schleichwer bung. Dagegen ist der Ver- brei tungs weg, d. h. offline oder online, auch für die juristi sche Einord nung erheb lich, also für die Frage, welche Regelun gen zur Anwen dung kommen. Sie ist be deutsam für die Frage, ob ein Telemedium oder ein Träger medium vor liegt. Auch der Grad der Fixie rung, also die Frage, ob es sich um statische oder dynami sche In-Game-Werbung handelt, ist für die juristi sche Bewer tung 3 Staats vertrag über Jugendschutz und Telemedien vom 10. bis 27. 9. 2002, zuletzt geändert durch Art. 2 des Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrages. 4 Jugendschutz gesetz vom 23. 7. 2002, BGBl I 2730, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 10. 2008, BGBl I 2149. 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung vom 3. 7. 2004, BGBl I 1414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. 7. 2009, BGBl I 2413. 6 Richtlinie 95/46/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natür licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten verkehr, ABl. L 281, 31 vom 23. 11. 1995. 7 Richtlinie 2002/58/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Ver arbei tung personen bezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektroni schen Kommunika tion (Daten- schutz richtlinie für elektroni sche Kommunika tion), ABl. L 201, 37 vom 31. 7. 2002. 8 Bundes daten schutz gesetz in der Neufas sung der Bekanntmachung vom 14. 1. 2003, BGBl I 66, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. 8. 2009, BGBl I 2814. 63 nicht ohne Belang. Sie kann ein Indiz dafür sein, ob die be treffende Darstel- lung werb lich oder ledig lich ge stalterisch motiviert ist. Bei der dynami schen In-Game-Werbung ist von einer werb lichen Motiva tion regelmäßig auszu gehen, bei der statischen ist zumindest – je nach Darstel lung – beides denk bar. Der Typ der werb lichen Kommunika tion ist wie die Unter schei dung nach Werbe- objekt nicht immer eindeutig abgrenz bar, die Über gänge sind hier fließend. Eine juristi sche Bewer tung muss am Einzelfall er folgen. Der Grad der Inter- aktion kann ein Indiz für die Auf fällig keit der Einbin dung sein und kann in extremen Fällen im UWG bei der Frage, ob eine unzu mut bare Belästi gung vor liegt, eine Rolle spielen. Die Möglich keit einer wirtschaft lichen Transak tion ist mit ent scheidend dafür, ob die Trennung von Werbung und Inhalten aus- reichend erfolgt ist. Die Kenntlichmachung ist schließ lich der maß gebliche Aspekt für die juristi sche Bewer tung, ob eine Erkenn bar keit der Werbemaß- nahme ge geben ist oder ob eine ver botene Schleichwer bung vor liegt. Die für die juristi sche Bewer tung der In-Game-Werbung zunächst ent schei- dende Zuord nung der jeweiligen Computerspiele zu den Kategorien Rundfunk, fernsehähn liche Telemedien, einfache Telemedien oder Träger medien wird durch zwei Umstände er schwert. Zum einen gibt es eine Vielzahl von unter- schied lichen Erschei nungs formen von Spielen, sodass schon der Terminus „Computerspiel“ nicht eindeutig ist. Die Bandbreite reicht von den (im Internet oft kosten los an gebotenen) einfachsten Onlinespielen wie „Käsekästchen“, virtuellen Brettspielen wie Back gammon oder Mühle über Sportspiele (z. B. Autoren nen), sog. Simula tions spiele bis hin zu hoch komplexen Spielen, bei denen ganze Spielwelten er schaffen werden und Tausende von Spielern welt- weit teilnehmen. Um be stimmte Spielgruppen zu be schreiben, werden ver- schiedene Oberbegriffe ver wendet. Allerdings hat sich eine Eintei lung der Spiele in be stimmte Kategorien immer als schwierig dargestellt und wird daher auch nicht einheit lich vor genommen.9 Als unter schied liche Spielegat tungen werden z. B. Browser-Games, Massively Multiplayer Online Games (MMOGs), LAN-Spiele, Pervasive Games, Passive Multiplayer Online Games (PMOGs), E-sport und virtuelle Welten an geführt.10 Daneben werden die Spiele in unter- schied liche Genres ein geteilt, die sich teil weise nach den Spielearten (Denkspiel, Shooter, etc.) teil weise nach den Inhalten (Sportspiel) richten. Die Unter hal- tungs software Selbst kontrolle (USK) ordnet die Spiele in insgesamt 14 Genres ein. Das PEGI-System11 kennt 12 Genres, die allerdings nur teil weise mit denen der USK über einstimmen. Die Zeitschrift bzw. Homepage gamestar unter teilt in fünf Kategorien12 und die Initiative Klicksafe in fünf andere. Eine allgemein- 9 Hierzu ausführ lich Klimmt, Ego-Shooter, Prügelspiel, Sport simula tion? Zur Typologisie rung und Klassifizie- rung von Computer- und Videospielen, in: Medien und Kommunika tion 2001, S. 480 ff. 10 Ausführ lich zu den ver schiedenen Gattun gen Schmidt/Dreyer/Lampert, Spielen im Netz, 2008, S. 13 ff. 11 Pan European Game Informa tion (PEGI), erstes europaweites Alters einstu fungs system für Computerspiele. 12 Action, Adventure, Rollen spiel, Sport und Strategie, www.gamestar. de, zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011. 64 gültige Kategorisie rung von Spielen gibt es somit (noch) nicht. Im Rahmen der juristi schen Betrach tung können daher nur Einzelfälle beispiel haft heran- gezogen werden. Erschwerend kommt nun hinzu, dass auch die recht lichen Kategorien, in die man die Spiele einordnen muss, eben falls nicht einheit lich definiert sind. Während das deutsche Recht zwischen Rundfunk und Telemedien unter scheidet und Letztere noch einmal in Unter kategorien wie „fernsehähn liche Telemedien“ oder „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestal teten An geboten“ unter- teilt, ver wendet die AVMD-Richtlinie mit „linearen audiovisuellen Medien- diensten“ (Fernsehprogrammen) und „nicht-linearen audiovisuellen Medien- diensten“ (audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf) andere Begrifflich keiten. Diese Richtlinie ent hält aber die europarecht lichen Vor gaben, die bei der An- wen dung und Ausle gung des deutschen Rechts be achtet werden müssen. Daher sind zunächst die Regelun gen der AVMD-Richtlinie in den Blick zu nehmen. Sie sind ent scheidend für den Spiel raum, der dem deutschen Gesetz geber bei der Aus gestal tung der Werberege lungen für Computerspiele ver bleibt, da dem Unions recht vor dem nationalen Recht grundsätz lich Vorrang zukommt. 65 II.2 Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) II.2.1 Der Vorrang des Europarechts Der EuGH be gründet den Vorrang des Unions rechts und damit auch der AVMD-Richtlinie mit der Eigenständig keit der europäi schen Rechts ordnung.13 Inzwischen hat sich die Ansicht durch gesetzt, dass der Vorrang des Gemein- schafts rechts nur ein Anwen dungs vorrang ist.14 Dies hat der EuGH in seiner Rechtsprechung be stätigt15 und darüber hinaus explizit fest gestellt, dass er nicht befugt ist, im Falle einer Kollision zwischen Gemeinschafts recht und nationa- lem Recht über die Nichtig keit der nationalen Vor schriften zu ent scheiden.16 Dieser Anwen dungs vorrang be deutet, dass das Unions recht das nationale Recht nur hinsicht lich der Anwen dung im jeweiligen Kolli sions fall ver drängt. Auch das Bundes verfassungs gericht hat den Anwen dungs vorrang des Gemein schafts rechts grundsätz lich akzeptiert. Der Anwen dungs vorrang des Sekundär rechts gegen über dem innerstaat lichen Recht und damit auch gegen- über den Grundrechten ergibt sich aber aus seiner Sicht aus dem Rechts anwen- dungs befehl des Zustimmungs gesetzes zum EU-Vertrag.17 Schranke der Integra- tions ermächti gung und des Vor rangs des Europarechts ist demnach Art. 23 Abs. 1 GG, der auf europäi scher Ebene einen dem deutschen Grundgesetz im Wesent lichen ver gleich baren Grundrechts schutz fordert, sowie die Geltung der Ewig keits klausel des Art. 79 Abs. 3 GG bei der Übertra gung von Hoheits rechten anordnet.18 Die daraus abzu leitenden Aus nahmen vom Anwen dungs vorrang19 13 Grundlegend EuGH Slg. 1964, 1251 ff., Costa Enel. 14 Schweitzer, Staats recht III, 9. Auflage, Heidel berg 2008, Rn. 49. 15 EuGH Slg. 1998, I-6307 ff. Rn. 18 ff., Ministerio delle Finanze. 16 EuGH Slg. 1984, 483, 486 Rn. 6, Jongeneel Kaas BV. 17 BVerfGE 73, 374 f. 18 Grundlegende Ent schei dungen sind an dieser Stelle: BVerfGE 71, 271 ff., Solange I; BVerfGE 73, 339, 340, Solange II; BVerfGE 89, 155, 274 f., Maastricht; BVerfG, NJW 2000, 3125, Bananen markt. 19 Vgl. dazu BVerfG, NJW 2000, 3125. 66 spielen im Zusammen hang mit den Regelun gen der AVMD-Richtlinie keine Rolle. II.2.2 Das Gebot der richtlinien konformen Ausle gung Für die AVMD-Richtlinie und ihre Auswir kungen auf das deutsche Recht ist insbesondere der Grundsatz der richtlinien konformen Ausle gung zu be achten, der Eingang in die deutsche Rechts ordnung ge funden hat.20 Der Unter schied zu der im Europarecht eben falls be kannten unmittel baren Anwen dung liegt darin, dass bei der unmittel baren Anwen dung die Rechts folgen direkt aus der Richtlinien vorschrift folgen, während im Falle der richtlinien konformen Aus- legung die Rechts folgen an einen aus legungs fähigen nationalen Rechts rahmen ge knüpft sind. Der Über gang der beiden Rechtsinstitute ist teil weise fließend. Zudem darf die richtlinien konforme Ausle gung ge wisse Grenzen der unmittel- baren Wirkung von Richtlinien nicht umgehen. Es obliegt allen innerstaat lichen Trägern öffent licher Gewalt, die zur Erreichung der in einer Richtlinie fest- gelegten Ziele notwendigen Maßnahmen zu treffen. Das nationale Recht ist, unabhängig von der unmittel baren Anwend bar keit einer Richtlinie, von natio- nalen Gerichten und Behörden soweit wie möglich im Lichte von Wortlaut und Zweck der Richtlinie auszu legen.21 Dies ent spricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH seit 1984.22 Das Gebot der richtlinien konformen Ausle gung richtet sich an alle Träger der öffent lichen Gewalt23, also sowohl an Richter als auch an nationale Behörden sowie die Landes medien anstalten. Der Gerichts hof hat deut lich zum Aus druck ge bracht, dass die Mitgliedstaaten ver pflichtet sind, ihren Beurtei lungs spiel- raum bei der Ausle gung voll auszu schöpfen, um zu einer Orientie rung an Wortlaut und Zweck der Richtlinie zu ge langen.24 Gleichzeitig hat der EuGH den Einwand eines nationalen Gerichts, eine Norm sei der Ausle gung nicht fähig, immer akzeptiert.25 Grenze jeder richtlinien konformen Ausle gung ist damit der eindeutige Wortlaut. 20 Der Grundsatz der richtlinien konformen oder über haupt europarechts konformen Ausle gung wird teil weise auch Anwen dungs vorrang im weiteren Sinne ge nannt, vgl. Jarass/Beljin, Die Bedeu tung von Vorrang und Durch füh rung des EG-Rechts, NVwZ 2004, S. 1, 2. 21 Lecheler, Einfüh rung in das Europarecht, München 2003, S. 132. 22 EuGH Slg. 1984, 1891 Rn. 26, von Colson; Slg. 1990, I-4135 Rn. 8, Marleasing; Slg. 1994, I-3325, Rn. 26, Faccini Dori; Slg. 1998, 5357, Rn. 25, Tögel; Slg. 2000, I-4619 Rn. 40, Brinkmann II; Slg. 2000, I-6007, Rn. 16, Centrosteel. Zu der Ent wick lung dieses Grundsatzes vgl. Herrmann, Richtlinien umset zung durch die Rechtsprechung, Berlin 2003, S. 87 f. 23 EuGH, Slg. 1984, 1891, 1909 Rn. 26, von Colson. 24 EuGH, Slg. 1984, 1891 Rn. 28, von Colson. 25 Franzen, Privatrechts angleichung durch die Europäi sche Gemein schaft, Berlin u. a. 1999, S. 342 m. w. N. 67 II.2.3 Die Bedeu tung der AVMD-Richtlinie für die Werbung in elektroni schen Medien Die AVMD-Richtlinie26 ent hält wichtige Vor gaben für die Aus gestal tung der Werbung im Bereich der elektroni schen Medien, die der deutsche Gesetz geber mit dem Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrag auch in deutsches Recht um gesetzt hat. Bei der Umset zung hat er aber – wie bereits erwähnt – eigene Begrifflich keiten ein geführt. Daher ist unklar, ob die Vor gaben der AVMD- Richtlinie wirk lich in vollem Umfang um gesetzt wurden. Daher müssen zu- nächst die Regelun gen dieser Richtlinie be trachtet und daraufhin über prüft werden, ob sie Vor gaben für die In-Game-Werbung ent halten. Die Richtlinie trifft in den Art. 9 bis 11 Regelun gen zur „kommerziellen Kommunika tion“, d. h. unter anderem zur Werbung im engeren Sinne, dem Sponsoring und der Produkt platzie rung. Allerdings muss ge prüft werden, ob die Richtlinie auch für Werbung in Computerspielen gilt. II.2.4 Die Unanwend bar keit der AVMD-Richtlinie auf Computerspiele Ursprüng lich sollte die Fernsehrichtlinie bei der Über arbei tung und Umgestal- tung in die AVMD-Richtlinie in eine „Content“-Richtlinie um gewandelt werden, d. h. der Anwen dungs bereich sollte auf die Inhalte aller elektroni schen Medien aus gedehnt werden. Letztend lich wurden jedoch nur die fernsehähn lichen audio- visuellen Mediendienste mit ein bezogen. Dies kommt auch in dem neuen Namen „Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste“ zum Aus druck. Nach der Defini tion des Art. 1 Abs. 1 lit. a ist ein audiovisueller Mediendienst „(i) eine Dienst leis tung im Sinne der Artikel 56 und 57 des Ver trags über die Arbeits weise der Europäi schen Union, für die ein Mediendienste anbieter die redaktionelle Ver antwor tung trägt und deren Hauptz weck die Bereit- stel lung von Sendun gen zur Informa tion, Unterhal tung oder Bildung der 26 Die AVMD-Richtlinie stellte zunächst eine Änderung der Richtlinie des Rates zur Koordinie rung be- stimmter Rechts- und Ver wal tungs vorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätig keit dar, die als EG-Fernsehrichtlinie be zeichnet wurde. Diese Richtlinie wurde im Jahr 2007 durch die (erste) Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste weitreichend ver ändert und erhielt einen neuen Namen. Sie ist am 19. Dezember 2007 in Kraft ge treten (ABl. EG Nr. L 332 vom 18. 12. 2007, S. 27 ff.). Sie wurde durch die Richtlinie 2010/13/ EU vom 10. März 2010 zur Koordinie rung be stimmter Rechts- und Ver wal- tungs vorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereit stel lung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, AVMD-RL, Abl. EU Nr. L 95 vom 15. 4. 2010, 1 ff.) aus „Gründen der Klarheit und Über sichtlich keit“ auf gehoben und die be stehenden Vor schriften mit zusammen gefassten Erwä gungs gründen in durch gängiger Nummerie rung neu kodifiziert. Inhalt lich sind mit der Neukodifizie- rung der AVMD-Richtlinie keine Änderun gen ver bunden, insbesondere bleiben die Fristen für die Umset- zung, die bereits am 19. Dezember 2009 ab gelaufen waren, gemäß Art. 34 AVMD-RL un berührt. 68 allgemeinen Öffentlich keit über elektroni sche Kommunika tions netze im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/21/ EG ist. Bei diesen audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich ent weder um Fernseh pro- gramme gemäß der Defini tion unter Buchstabe e des vor liegenden Ab satzes oder um audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gemäß der Defini tion unter Buchstabe g des vor liegenden Ab satzes, (ii) die audiovisuelle kommerzielle Kommunika tion.“ Die Richtlinie differenziert zwischen Fernsehprogrammen (linearen audio- visuellen Mediendiensten) und audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf (nicht- linearen audiovisuellen Mediendiensten). Fernsehprogramme, also lineare audio- visuelle Mediendienste, sind solche, die von einem Anbieter für den zeit gleichen Empfang von Sendun gen auf der Grundlage eines Sendeplans bereit gestellt werden. Dagegen handelt es sich bei einem audiovisuellen Mediendienst auf Abruf (nicht-linearer audiovisueller Mediendienst) um ein An gebot, das von einem Anbieter für den Empfang zu dem vom Nutzer ge wählten Zeitpunkt und auf dessen individuellen Abruf hin aus einem vom Anbieter fest gelegten Programm katalog bereit gestellt wird. Danach zählen Live Streaming, Web- casting und der zeit versetzte Videoabruf („Near-Video-on-demand“), wie Er- wägungs grund 27 ver deut licht, zu den Fernsehprogrammen, während echtes „Video-on-demand“ ein audiovisueller Mediendienst auf Abruf ist. Ob es sich bei Online-Computerspielen um audiovisuelle Mediendienste auf Abruf handelt, ist auf grund der bereits erörterten Vielfalt der Spiele nicht pauschal zu be antworten. Bei einer Vielzahl von Spielen wird man zweifel los bejahen, dass sie sich an die allgemeine Öffentlich keit richten. Viele Spiele sind frei im Internet abruf bar. Auch die Tatsache, dass man sich teil weise erst anmelden muss, steht dem nicht ent gegen. Die Zahl der Abonnements, also der regelmäßigen Nutzer bei einem der be kanntesten Online-Spiele, World of Warcraft, liegt beispiels weise bei über 11 Millionen welt weit.27 Auch wenn nicht alle Spieler gleichzeitig am Spiel teilnehmen, sind die Inhalte doch allen zugäng lich und werden auch von vielen Spielern zur gleichen Zeit ge nutzt. Hauptz weck muss aber die Bereit stel lung von Sendun gen sein. Nur dann liegt ein „audiovisueller Mediendienst“ vor, was Voraus set zung für die Anwend- bar keit der AVMD-Richtlinie ist. Eine Sendung ist nach Art. 1 Abs. 1 lit b „eine Abfolge von be wegten Bildern mit oder ohne Ton, die Einzel bestand teil eines von einem Mediendienste anbieter er stellten Sendeplans oder Katalogs ist und deren Form und Inhalt mit der Form und dem Inhalt von Fernseh- programmen ver gleich bar sind. Beispiele für Sendun gen sind unter anderem Spielfilme, Sportberichte, Fernsehkomödien, Dokumentarfilme, Kindersen- dungen und Originalfernsehspiele.“ 27 Vivendi Annual Report 2009, S. 153. 69 Um unter den Anwen dungs bereich der Richtlinie zu fallen, müssten Online- Spiele folg lich nach Form und Inhalt mit Fernsehprogrammen ver gleich bar sein. Als Regel beispiele für Sendun gen werden jedoch aus schließ lich Formate ge nannt, die man aus dem Fernsehen kennt. Online-Spiele sind in Aufbau und Inhalt sehr unter schied lich ge staltet. Bei einfachen Brows erspielen, bei denen es z. B. nur um das reak tions schnelle Ab schießen von Objekten geht, oder bei Online-Brettspielen wie Mühle oder Back gammon ist eine Ver gleich bar keit weder nach Form noch nach Inhalt fest zustellen. Es fehlt ein redak tioneller Inhalt, ein Hand lungs strang, ein drama- turgi sches Skript oder Ähnliches, was eine Fernsehsen dung aus zeichnet. Sofern bewegte Bilder über haupt vor kommen, stellen sie ledig lich eine Neben erschei- nung dar. Sport- oder Rennspiele wie Need for Speed oder Empire of Sports be stehen teil weise aus einer Abfolge von be wegten Bildern, die – ab gesehen davon, dass es sich um computer animierte Darstel lungen handelt – vom Bildgeschehen her an Sport übertra gungen erinnern. Es ist jedoch mehr der Spieler mit dem von ihm ge steuerten Objekt, der sich durch ein eher statisches Umfeld bewegt, sodass auch hier noch kein mit einer Fernsehsen dung ver gleich barer Eindruck ent steht. Eine dritte Kategorie stellen die sog. MMORPGs dar. Kennzeichnend ist, dass es sich um komplexe Spielwelten handelt, deren Handlung zum einen auf der vom Hersteller vor gegeben Hand lungs umge bung basiert, zum anderen auf den Handlun gen der – zum Teil mehreren Tausend – Spieler. Die Spielewelten sind persistent, d. h. die Handlung läuft fort, auch wenn der Spieler nicht „anwesend“ ist, nicht spielt. Wie bei einer Fernsehsen dung, die sich auch in Abwesen heit des Zuschauers fortsetzt, be findet sich auch bei diesen Spielwelten das Hand lungs geschehen an einem anderen Punkt, wenn der Spieler erneut online geht. Die generelle Fest stel lung, dass Online-Spiele nicht mit Fernsehsen dungen ver gleich bar sind, lässt sich daher so einfach nicht treffen. Gerade bei den an spruchs volleren Spielen finden sich durch aus ver gleich bare Unter hal tungs- situa tionen. Der – derzeit – deut lichste Unter schied besteht darin, dass der Rezipient eine Fernsehsen dung passiv erfährt, bei einem Online-Spiel das Geschehen – im vor gegebenen Rahmen – aktiv mitgestaltet und be stimmt, bzw. die Aktionen des Spielers teil weise oder im Wesent lichen selbst die Hand- lung darstellen (z. B. Fahren und Lenken des Fahrzeugs/Sport geräts, Steuern des Avatars etc.). Online-Spiele sind zwar nicht Bestand teil einer Fernsehprogrammabfolge, allerdings ist dies bei Sendun gen, die über die Mediatheken des öffent lich- recht lichen Rundfunks ab gerufen werden können, eben falls nicht der Fall. Die Beiträge können bei einer Mediathek aus einem Katalog aus gewählt und zu einem individuell fest gelegten Zeitpunkt an gesehen werden (nicht-lineare audio- visuelle Mediendienste). Das Prinzip ist ähnlich bei einem Spieleanbieter, der 70 auf seiner Internet seite in einer Liste (Katalog) ver schiedene Spiele zum Abruf bereit stellt. Allerdings wird in den Erwä gungs gründen 21 und 22 der Richtlinie über die Begriffs defini tion hinaus ausführ lich er läutert, was der Begriff der audio- visuellen Mediendienste umfassen soll. „Für die Zwecke dieser Richtlinie soll der Begriff […] die Massen medien in ihrer informierenden, unter haltenden und die breite Öffentlich keit bildenden Funktion er fassen, einschließ lich der audiovisuellen kommerziellen Kommunika tion […]“ Aus geschlossen werden alle Formen privater Korrespondenz, sowie alle Dienste, deren Hauptz weck nicht die Bereit stel lung von Programmen ist. Die Abgren zung von einem Pro- gramm wird dadurch vor genommen, dass die audiovisuellen Inhalte ledig lich eine Neben erschei nung darstellen und nicht Hauptz weck der Dienste sind. Hierfür werden Beispiele an geführt, so u. a. in Erwä gungs grund 22 Satz 4 auch Online-Spiele. Damit stellt dieser Erwä gungs grund der Richtlinie aus drück lich klar, dass Online-Spiele generell aus ihrem Anwen dungs bereich heraus genommen werden (sollen). Die implizierte Fest stel lung und Begrün dung hierfür, dass audiovisuelle Inhalte bei Online-Spielen ledig lich eine Neben erschei nung sind, ist jedoch nicht unproblematisch. Die Bandbreite der Computerspiele ist, wie bereits aus- geführt, ebenso groß wie bei Fernsehsen dungen. Die Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen zum Beispiel ähnelt einem Dokumentarfilm ebenso wenig wie ein simples Brows erspiel einer komplexen Spielwelt. Bei einigen Spielen, ins- besondere bei persistenten Spielwelten sind durch aus teil weise hohe Ähnlich- keiten mit Filmen, insbesondere mit Zeichen trick- oder computer animierten Filmen fest zustellen. Kommt man daher zu dem Ergebnis, dass bei einigen Spielen die audio- visuellen Inhalte nicht nur eine Neben erschei nung sind, muss man die Frage stellen, was dies für den Erwä gungs grund 22 Satz 4 und seine Wirkung be- deutet. Hat der europäi sche Gesetz geber diese Fälle bei Formulie rung dieses Erwä gungs grundes über sehen und hätte er diese Spiele nicht aus dem Anwen- dungs bereich aus genommen, wenn er sie er- bzw. ge kannt hätte? Oder wollte der Gesetz geber unabhängig davon Online-Spiele generell und in jedem Fall unbeacht lich ihrer audiovisuellen Inhalte aus nehmen? Die Regelung ver mittelt den Eindruck, dass man auf europäi scher Ebene zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Regulie rungs bedarf für Online-Spiele ge- sehen hat. Ob Online-Spiele ohne den Erwä gungs grund unter die Richtlinie fallen (würden), ist letzt lich noch un geklärt, insbesondere, weil einige Spiele viele Elemente der Defini tion eines audiovisuellen Mediendienstes nach Art. 1 lit a AVMD-Richtlinie er füllen.28 Für die derzeitige Rechts lage muss man auf- 28 So auch Göttlich, iris plus S. 7. 71 grund der aus drück lichen Nennung der Online-Spiele dennoch zu dem Schluss kommen, dass der europäi sche Gesetz geber diese – derzeit – aus dem Anwen- dungs bereich der Richtlinie aus nehmen möchte.29 Es ist jedoch zu er warten, dass die Grenzen zwischen Online-Spielen und Fernsehsen dungen weiter ver- schwimmen werden und eine unter schied liche Regulie rung noch Diskus sions- bedarf hervor rufen wird.30 Es bleibt aber insgesamt fest zuhalten, dass Computerspiele von den Regelun- gen der AVMD-Richtlinie nicht erfasst werden. II.2.5 Die Unanwend bar keit der AVMD-Richtlinie auf Werbung in Online-Spielen Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob sich eine andere Beurtei lung für die Anwen dung der AVMD-Richtlinie auf die Werbung in Online-Spielen ergibt. Immerhin wäre es denk bar, dass für die Werbung in Computerspielen die AVMD-Richtlinie Bedeu tung hat. Die Richtlinie ver wendet insoweit den Begriff der audiovisuellen kommerziellen Kommunika tion. Audiovisuelle kommerzielle Kommunika tion umfasst nach Art. 1 Abs. 1 lit h „Bilder mit oder ohne Ton, die der unmittel baren oder mittel baren Förde rung des Ab satzes von Waren und Dienst leis tungen oder des Erschei nungs bilds natür licher oder juristi scher Personen, die einer wirtschaft lichen Tätig keit nach gehen, dienen. Diese Bilder sind einer Sendung gegen Ent gelt oder eine ähnliche Gegen leis tung oder als Eigen werbung bei gefügt oder darin ent halten. Zur audiovisuellen kommerziel- len Kommunika tion zählen unter anderem Fernsehwer bung, Sponsoring, Tele- shopping und Produkt platzie rung.“ Die audiovisuelle kommerzielle Kommunika tion wird also von der AVMD- Richtlinie nur dann erfasst, wenn sie in „Sendun gen“ statt findet. Bei einem Online-Spiel handelt es sich aber – wie bereits dargestellt31 – nach dem er- klärten Willen des Gesetz gebers um keine Sendung. Es bleibt also dabei, dass sich die Vor gaben der AVMD-Richtlinie auf die In-Game-Werbung nicht aus- wirken und es daher für die Zulässig keit von In-Game-Werbung allein auf die nationalen Regelun gen ankommt. 29 Davon geht auch die Studie von peacefulfish und Media Consulting Group aus: Study on the role of SMEs and European audiovisual works in the context of the fast changing and converging home ent ertainment sector (PayTV, Homevideo, Video on Demand, video games, internet, etc.) SMART 2007/0004, Oktober 2008, S. 38. 30 Der Bundes verband der Ent wickler von Computerspielen e. V. geht davon aus, dass Online-Spiele als audiovisuelle Mediendienste in den Anwen dungs bereich der Richtlinien fallen können, Stellung nahme zur Novellie rung der Fernsehrichtlinie, 2006, www. game-bundesverband.de/downloads/Stellungnahme_ FoG. pdf (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 31 Vgl. oben II.2.4. 73 II.3 Zulässig keit von In-Game-Werbung nach dem Rundfunkstaats vertrag II.3.1 Einlei tung Der Rundfunkstaats vertrag (RStV) in der Fassung des Dreizehnten Rundfunk- ände rungs staats vertrages ent hält differenzierte und weitreichende Regelun gen für die Werbung, das Sponsoring und die Produkt platzie rung in elektroni schen Medien. Dabei schließt er neben dem Rundfunk auch die Telemedien in seinen Anwen dungs bereich ein. Damit geht der Anwen dungs bereich des RStV über den der AVMD-Richtlinie hinaus. So umfasst der RStV im Gegen satz zur AVMD-Richtlinie auch den Hörfunk sowie nicht fernsehähn liche Telemedien. Daraus folgt, dass Online-Spiele durch aus dem Rege lungs bereich des RStV unter fallen können, selbst wenn die AVMD-Richtlinie diese aus ihrem Anwen- dungs bereich heraus nimmt. Allerdings sind die Bestim mungen für die Werbung im Rundfunk, in fernsehähn lichen Telemedien und in sonstigen Telemedien unter schied lich aus gestaltet. Daher ist nicht nur zu klären, ob der RStV für Online-Spiele über haupt zur Anwen dung kommt, sondern auch, welche Bestim- mungen ge gebenen falls einschlägig sind. Dies macht eine genaue Zuord nung der jeweiligen Spiele zu den maß geblichen Begriffen notwendig. II.3.2 Die Online-Spiele und die Werberege lungen für den Rundfunk II.3.2.1 Computerspiele und der Rundfunk begriff Die am weitestreichenden Werberege lungen ent hält der RStV für den Rundfunk. Diese Bestim mungen wären für Computerspiele nur anwend bar, wenn es sich bei ihnen um Rundfunk im Sinne des RStV handeln würde. Auf den ersten Blick er scheint die Annahme eher fernliegend, dass alle oder zumindest einige Computerspiele Rundfunk sind. Trotzdem bedarf es einer genauen Analyse, zumal der Rundfunk begriff seit Längerem Gegen stand eines intensiv ge führten 74 wissen schaft lichen Streits32 ist. Zudem wird er heute – jeden falls soweit es um den ver fassungs recht lichen Rundfunk begriff geht – wesent lich weiter ge fasst als früher. Der ver fassungs recht liche Rundfunk begriff ist zentrale Voraus set- zung für die Anwen dung des Rundfunk grundrechts nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Hierbei ist zu be achten, dass die Verfas sung grundsätz lich ihre Begriffe selbst bildet („Selbst stand der Verfas sung“) und Ver fassungs begriffe nicht einfach nach Maß gabe einfachen Gesetzes rechts aus gelegt werden können, wenn auch eine Wechselwir kung mit der unter verfassungs recht lichen Rechts- ordnung nicht zu über sehen ist. In der Bestim mung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG wird der Begriff „Rundfunk“ vom Grundgesetz nicht definiert, sondern voraus- gesetzt, ohne dass er eine unmittel bare ver fassungs recht liche Konkretisie rung erfährt. Nach der Rechtsprechung des Bundes verfassungs gerichts ist sein Inhalt aus einer am normativen Funk tions zweck orientierten Betrach tungs weise zu er schließen.33 Dabei geht das Bundes verfassungs gericht davon aus, dass der Begriff „Rundfunk“ dynamisch zu interpretieren und damit für neue techni- sche Ent wick lungen flexibel und offen ist. Auf die physikali sche Art der Übertra gung kommt es beim Rundfunk begriff nach der Rechtsprechung des Bundes verfassungs gerichts nicht an.34 Ent scheidend ist in ver fassungs recht licher Hinsicht die publizisti sche Wirkung für die öffent liche Meinungs bildung.35 Aktualität, Breiten wirkung und Suggestivkraft sind danach die Charakteristika des Rundfunks. Für den ver fassungs recht lichen Rundfunk begriff sind nach der Rechtsprechung des Bundes verfassungs gerichts die gleichen Kriterien maßgeb- lich, die bis zum Zwölften Rundfunkände rungs staats vertrag auch den einfach- gesetz lichen Rundfunk begriff prägten. Es handelt sich dabei um die Merkmale der Allgemein heit, der Funktechnik (Ver brei tung mittels elektromagneti scher Schwin gungen) und der Darbie tung. Dies be deutet aber nicht, dass alles, was ver fassungs recht lich Rundfunk dar- stellt, auch Rundfunk im Sinne des RStV ist und den diesbezüg lichen strengen Werberege lungen unter fällt. Vielmehr ist zwischen dem ver fassungs recht lichen und dem einfachgesetz lichen Rundfunk begriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV zu unter scheiden.36 Das Bundes verfassungs gericht hat es in der Baden-Würt tem- berg-Entschei dung37 akzeptiert, dass be stimmte, für die öffent liche Meinungs- bildung weniger relevante Erschei nungs formen von ver fassungs recht lichem Rund funk aus dem einfachgesetz lichen Rundfunk begriff aus geklammert und einem liberaleren Rege lungs regime unter worfen werden dürfen. 32 Hierzu ausführ lich Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaats vertrag Literaturhin weise zu § 2, Rn. 17 ff. m. w. N.; Dörr/Schwartmann, Der Rundfunk begriff und die Medien regulie rung, 2011. 33 BVerfGE 73, 118, 154. 34 BVerfGE 73, 118, 154. 35 Dazu Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, 3. Kap. Rn. 9. 36 Siehe Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, Rundfunkstaats vertrag, a. a. O., B 5, § 2 Rn. 4. 37 BVerfGE 74, 297. 75 Von dieser Möglich keit, den einfachgesetz lichen Rundfunk begriff zu ver- ändern und be stimmte Formen von ver fassungs recht lichem Rundfunk aus ihm auszu klammern und einem liberalerem Rege lungs regime zu unter werfen, haben die Länder mit dem Zwölften Rundfunkände rungs staats vertrag Gebrauch ge- macht. Damit wurde der einfachgesetz liche Rundfunk begriff neu definiert und auf diese Weise auch die Abgren zung zwischen Rundfunk und Telemedien neu be stimmt. Anknüpfend an die AVMD-Richtlinie steht nunmehr im Zentrum des einfachgesetz lichen Rundfunk begriffs das Merkmal der Linearität. Nach der Begriffs bestim mung des § 2 Abs. 1 RStV ist Rundfunk ein „linea- rer Informa tions- und Kommunika tions dienst; er ist die für die Allgemein heit und zum zeit gleichen Empfang be stimmte Ver anstal tung und Ver brei tung von An geboten in Bewegtbild oder Ton ent lang eines Sendeplans unter Benut zung elektromagneti scher Schwin gungen.“ Der Begriff der elektromagneti schen Schwin gungen stammt noch aus der Zeit der analogen Ver brei tung und ist sinn gemäß zu interpretieren.38 Er umfasst heute auch die digitale Ver brei tungs form und damit die Ver brei tung über das Internet. Maß geblich ist, dass etwas „gesendet“, d. h. von Sender zu Empfänger über tragen wird. Bei diesem techni schen Kriterium wird grundsätz lich voraus- gesetzt, dass eine ge wisse räum liche Distanz zwischen Sender und Empfänger über wunden werden muss. Hieran fehlt es, wenn sich beide in einer über schau- baren räum lichen Einheit be finden. Damit sind alle reinen Offline-Computer- oder Konsolen spiele, bei denen ledig lich ein Datenträger in ein Ab spielgerät ein gelegt wird, aus dem Anwen dungs bereich aus genommen. An einer Ver brei- tung im Sinne der Vor schrift fehlt es auch bei einer Übertra gung innerhalb eines Raumes oder in einen Neben raum, wie z. B. bei einer Rede oder auch bei sogenannten LAN-Partys, bei denen Spieler an ver schiedenen Computern in einem Raum miteinander konkurrieren. Onlinespiele, die im Internet ge spielt werden, fallen hingegen durch aus unter dieses Merkmal. Das Merkmal der Allgemein heit macht deut lich, dass nur Massen kommu- nika tion als Rundfunk ge wertet werden soll. Es ist unerheb lich, wie viele Rezipienten das An gebot letzt lich wahrnehmen, es muss nur prinzipiell öffent- lich und an die Allgemein heit gerichtet sein und eine ge wisse Breiten wirkung er zielen.39 Ent scheidend ist, ob jedermann Zugang zu dem An gebot hat oder ob der Empfänger kreis von vornherein genau be stimmt ist. Die meisten Spiele, die im Internet an geboten werden, sind frei zugäng lich und können von jedem ge spielt werden. Teilweise ist eine Registrie rung er forder lich, die jedoch jedem offen steht. Viele Spiele sind daher durch aus an die Allgemein heit gerichtet. Ent scheidend für die Einstu fung als einfachgesetz licher Rundfunk war bis zum Zwölften Rundfunkände rungs staats vertrag ein inhalt liches Element, das 38 Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, § 2 Rn. 14. 39 Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner, § 2 Rn. 13. 76 immer mit dem Begriff der „Darbie tung“ be schrieben wurde. Bei Ver ände rung der Defini tion im Rahmen des Zwölfen Rundfunkände rungs staats vertrags hat sich der Gesetz geber aber an den Begriffen der AVMD-Richtlinie orientiert, die zwischen linearen audiovisuellen Mediendiensten (Fernsehprogrammen) und nicht linearen audiovisuellen Mediendiensten (Ab rufdiensten) unter scheidet. Rundfunk i. S. des RStV ist ein linearer Informa tions- und Kommunika tions- dienst und setzt voraus, dass Inhalte (Bewegtbilder und Töne) zum zeit gleichen Empfang (also im Wege der Punkt-zu-Mehrpunkt-Übertra gung) ent lang eines Sendeplans ver breitet werden. Ent scheidend für den einfachgesetz lichen Rund- funk begriff ist demnach das Kriterium der Linearität. Auf grund dieses Krite- riums sind etwa die Mediatheken der Rundfunk veranstalter, bei denen eine Vielzahl von audiovisuellen Beiträgen auf individuellen Abruf bereit gestellt werden, aber auch alle sonstigen Ab rufangebote aus dem einfachgesetz lichen Rundfunk begriff aus genommen. Neben der Linearität ist – wie der Begriff des „Sendeplans“ ver deut licht – eine zeit lich geordnete Folge von Inhalten er forder lich, die in einem Plan fest gelegt ist.40 Schließ lich klammert § 2 Abs. 3 RStV be stimmte lineare An gebote ohne jegliche Meinungs relevanz wieder aus dem einfachgesetz lichen Rundfunk begriff aus, so etwa lineare An gebote, die nicht journalistisch-redaktionell ge staltet sind. Nach gegen wärtiger Rechts lage bleibt Folgendes fest zuhalten: So unter- schied lich das An gebot an Computerspielen auch ist, kann man zumindest bei einem Großteil durch aus bejahen, dass es sich um An gebote handelt, die aus be wegten Bildern und Tönen be stehen.41 Allerdings handelt es sich um Ab- rufangebote, die der Nutzer zu einem individuell ge wählten Zeitpunkt nutzt, die also gerade nicht zum zeit gleichen Empfang be stimmt sind. Damit fehlt es bei diesen An geboten bereits am Merkmal der Linearität. Nachdenken kann man über dieses Merkmal allen falls bei den sog. MMOGs (wie z. B. Word of Warcraft), die von tausenden Spielern gleichzeitig ge spielt werden und bei denen die Handlung ge wissermaßen „weiter läuft“, wenn ein Spieler aufhört (s. II.2.4.). Aber jeder Spieler ent scheidet selbst, wann er mit dem Spiel beginnt und wie er sein Spiel ge staltet. Damit fehlt es selbst bei diesen Spielen an der er forder lichen Linearität; es liegt auch hier ein Ab rufangebot vor. Zudem kann auch nicht von einer zeit lich geordneten Folge von Inhalten ge sprochen werden, da es sich nur um einzelne Spiele handelt und nicht um eine Abfolge von Spielen nach einem be stimmten Sendeplan. Damit mangelt es auch an dem Merkmal des Sendeplans, das für den einfachgesetz lichen Rundfunk begriff zusätz lich er forder lich ist. 40 Vgl. dazu Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner § 2 Rn. 22 mit weiteren Nachweisen. 41 So auch Göttlich, iris, S. 4. 77 II.3.2.2 Ergebnis Auch wenn also viele Online-Spiele unzweifel haft aus be wegten Bildern und teil weise auch Tönen be stehen, unter Benut zung elektromagneti scher Schwin- gungen ver breitet werden und in der Regel auch für die Allgemein heit be stimmt sind, fehlt es sowohl an der Bestim mung zum zeit gleichen Empfang, als auch an der Ver brei tung ent lang eines Sendeplans. Die Nutzung von Spielen erfolgt vielmehr über einen individuellen Abruf zu einem vom Spieler be stimmten Zeitpunkt. Die derzeitigen Online-Spiele sind daher nicht als Rundfunk im Sinne des RStV einzu stufen. Die Werbebestim mungen für den Rundfunk sind daher für Computerspiele nicht anwend bar. II.3.3 Die Online-Spiele und die Werberege lungen für die Telemedien II.3.3.1 Computerspiele und der Telemedien begriff II.3.3.1.1 Der allgemeine Telemedien begriff Der RStV bezieht auch Telemedien in seinen Anwen dungs bereich mit ein und ent hält für diese Bestim mungen, die die Werbung regeln. Dabei differenziert er auch noch zwischen fernsehähn lichen und sonstigen Telemedien. Zunächst setzt aber die Anwend bar keit der Vor schriften voraus, dass es sich bei Compu- ter spielen um Telemedien im Sinne des RStV handelt. Der Begriff der Tele- medien ist weder im RStV noch im Telemedien gesetz positiv definiert; die Defini tion von Telemedien erfolgt über eine Negativabgren zung von Rundfunk und Telekommunika tion: Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV sind Telemedien alle elektroni schen Informa tions- und Kommunika tions dienste, soweit sie nicht Telekommunika tions dienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunika tions- gesetzes sind, die ganz in der Übertra gung von Signalen über Telekommuni- ka tions netze be stehen oder telekommunika tions gestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunika tions gesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind. Eine positive Begriffs bestim mung fehlt. Das Ver hältnis dieser Dienste lässt sich ver einfacht so be schreiben, dass das Telekommunika tions recht die techni schen Belange der Übertra gung regelt (die Dienste der Telekommunika tion), die medien recht lichen Regelun gen des RStV und TMG die inhalt lichen Fragen (die Dienste durch Telekommunika tion).42 42 Vgl. Gersdorf, Beck’scher TKG-Kommentar, 3. Auflage 2006, Einlei tung C, Rn. 11. 78 II.3.3.1.1.1 Der allgemeine Telemedien begriff und Online-Spiele Bei Online-Spielen sind die über mittelten Daten, die zum Spielen er forder lich sind, keine reinen Telekommunika tions dienste.43 Während früher noch diskutiert wurde, ob Spiele (die damals noch als „Telespiele“ be zeichnet wurden) dem Teledienste gesetz unter fallen oder als Mediendienste dem Mediendienste staats- vertrag, werden Online-Spiele heute allgemein als Telemedien ein gestuft.44 Sie unter fallen damit den Regelun gen des RStV, soweit diese für Telemedien gelten. Keine Telemedien sind elektroni sche Spiele, die nur auf Träger medien vor liegen oder solche, die während der gesamten Nutzung keine Verbin dung über elek- troni sche Kommunika tions netze auf bauen.45 Hierzu zählen auch Spiele, die zwar über ein Telemedium er worben und herunter geladen wurden, dann aber aus schließ lich offline, auf dem lokalen Rechner ge spielt werden. Bei solchen Spielen fehlt es am Merkmal des „elektroni schen Informa tions- und Kommu- nika tions dienstes“. II.3.3.1.1.2 Der allgemeine Telemedien begriff und hybride Spiele Neben reinen Online-Spielen und reinen Offline-Spielen gibt es aber auch Misch formen, die auch als hybride Spiele be zeichnet werden. Deren Einord- nung als „elektroni sche Informa tions- und Kommunika tions dienste“ und mithin als Telemedien ist schwierig. Folgende Misch formen sind zu be obachten: Bei sog. MMOGs (s. o.), die aus schließ lich über das Internet spiel bar sind, handelt es sich um clientbasierte Spiele, bei denen die Grafik mit Hilfe der Clientsoftware, d. h. dem Spielprogramm auf dem Endgerät des Nutzers be- rechnet und aus gegeben wird.46 Diese sind als Telemedien anzu sehen, da sie nur online spiel bar sind. Dennoch wird die Software in der Regel als Träger- medium er worben und von der USK gemäß § 12 JuSchG ein gestuft.47 Allerdings wird in Zweifel ge zogen, ob eine solche Einstu fung der Software am Maßstab des JuSchG zulässig ist. So wird die Ansicht ver treten, dass ein Träger medium, auf dem sich zwar Software be findet, die er forder lich ist, um das Spiel online zu spielen (als Beispiel wird das Spiel World of Warcraft ge nannt), letzt lich nicht als Träger medium im Sinne des JuSchG an gesehen werden dürfte, wenn das Spiel allein mit dem Datenträger nicht spiel bar ist, da hier von dem Träger- medium als solchem nicht die Gefahr aus geht, die man mit dem JuSchG regeln möchte. Die Gefahr realisiere sich vielmehr erst im Rahmen der Online-Verbin- 43 Ausführ lich Schmidt/Dreyer/Lampert, S. 73 f. 44 Hahn/Vesting/Held, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 11 Anh. Rn. 62; Weigand/Braml, Jugendmedien schutz bei Onlinespielen – eine recht liche und inhalt liche Bestands aufnahme in Umstritten und Umworben: Computerspiele – eine Heraus forde rung für die Gesell schaft, S. 11, 15; Mallick, Product- Placement in den Massen medien, S. 216, kritisch hierzu Schmidt/Dreyer/Lampert S. 75 ff. 45 Backu/Karger, ITRB 2007, S. 15. 46 Schaar, CR 2006, 619, 620. 47 Vgl. zum Jugendschutz unten II.5. 79 dung. Die Software auf dem Träger medium sei letzt lich ver gleich bar der Hard- ware, die eben falls zwar „Mittel zum Zweck“ ist, von der aber alleine noch keine Gefahr aus gehe, vor der das JuschG schützen möchte. Der Trägermediums- vertrieb einer Client-Software, die für sich kein vollständiges Spiel ent hält, unter fällt daher nach dieser Ansicht nicht dem Rege lungs regime des JuSchG.48 Dieser Ansicht kann nicht ge folgt werden. Das JuSchG sieht eine Kennzeich- nung in § 14 für „Spielprogramme“ vor, nicht nur für Spiele. Zwar ist eine Online-Verbin dung er forder lich, es ist jedoch eben falls Hardware notwendig, d. h. das Träger medium DVD reicht als solches generell nicht aus, um das Spiel spiel bar zu machen. Ein Programm be nötigt immer weitere Elemente, um es nutz bar zu machen. Es er scheint daher sinn voll und sachgerecht, wenn die Ver brei tung eines solchen Programms auch den Vor schriften über die Ver- brei tung von Träger medien unter liegt, die Nutzung des Spiels im Rahmen der Online-Verbin dung jedoch denen, die für Telemedien gelten.49 Hybride Spiele liegen auch dann vor, wenn ein ursprüng lich reines Offline- Spiel, das als Träger medium ge kauft wurde, über eine Internet verbin dung im Multiplayermodus spiel bar wird, d. h. dasselbe Spiel wird nun schlicht mit anderen bzw. gegen andere Spieler ge spielt, mit denen der Nutzer über die Internet verbin dung über den Server des Anbieters ver knüpft wird. Wird für ein Spiel, das auf einem Träger medium ver breitet und in dieser Form offline ge spielt wird, über eine Internet verbin dung ledig lich die Möglich- keit hergestellt, dass mehrere Spieler gegen einander spielen können, wäre zu über legen, dieses Spiel weiter hin nach den Regelun gen über Träger medien zu be handeln, da hier kein Unter schied dazu besteht, dass z. B. im Rahmen einer LAN-Party mehrere Rechner in einem Raum ver bunden werden. Der einzige Unter schied zum Offline-Spiel ist darin zu sehen, dass der Spieler nicht alleine oder gegen den Computer spielt. Da hier jedoch die Möglich keit besteht, dass über die Internet verbin dung auch weitere Inhalte über den Server des Spiele- anbieters einfließen, z. B. In-Game-Werbung, sind diese Spiele dann als Tele- medien einzu stufen. Zudem werden sog. Add-ons an geboten, mit denen zusätz liche Inhalte, Ergän zungen, weitere Level oder Ähnliches in das Spiel ein gebunden werden können. Können diese über die Online-Verbin dung über die Seite des Spiele- anbieters in das Spiel ein gebunden werden, liegt ein Telemedien angebot vor. Darüber hinaus gibt es die Möglich keit, dass über eine Online-Verbin dung über die Seite des Spielebetreibers zusätz liche Dienste zum Spiel in Anspruch ge nommen werden, wie Foren oder Chats. Diese sind Telemedien, allerdings ohne jegliche (journalistisch-)redaktionelle Gestal tung. 48 Baumann/Hofmann, ZUM 2010, S. 863, 865. 49 Im Ergebnis so auch Hans-Bredow-Institut, Analyse des Jugendmedien schutz systems, S. 35. 80 Nicht ganz eindeutig ist, wie es sich mit Spielen ver hält, die zwar im Internet an geboten, aber nicht online ge spielt werden, sondern die der Nutzer vom Server des Anbieters über eine Internet verbin dung auf seinen Computer lädt, dort installiert und dann erst spielt (Downloadgames). Das Spiel wird hier zwar über das Internet, d. h. ein elektroni sches Kommunika tions netz über tragen, kann aber dann offline ge spielt werden. Damit käme es einem Spiel gleich, das auf einem Träger medium er worben und installiert wurde. Solche Spiele werden daher nach richtiger Ansicht50 als Träger medien be urteilt, da sich die Leistung des Anbieters auf die Übertra gung des Maschinen codes in den Arbeits- speicher des Nutzer-Endgeräts be schränke. II.3.3.1.1.3 Konsequenzen Für Telemedien gelten gem. § 1 RStV die Ab schnitte IV bis VI und § 20 Abs. 2. Die ausführ lichen Regelun gen, die der RStV für die Werbung im Rahmen des Rundfunks trifft (§§ 7 ff. RStV) gelten für Online-Spiele danach nicht. Die Vor schriften des VI. Ab schnitts, §§ 54 ff. RStV treffen auch Regelun- gen über die Werbung in Telemedien. Dabei sehen sie aber noch einmal eine ab gestufte Regulie rung vor, je nachdem, ob es sich um fernsehähn liche Tele- medien oder einfache Telemedien handelt. Im Rahmen des Dreizehnten Rund- funkände rungs staats vertrags wurde nämlich die Vor schrift des § 58 Abs. 3 RStV neu ein gefügt. Sie erklärt be stimmte, für den Rundfunk geltende Vor schriften zur Werbung, zur Produkt platzie rung und zum Sponsoring auf fernsehähn liche Telemedien (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf) für ent sprechend anwend- bar und setzt damit Bestim mungen der Artikel 3 e, 3 f und 3 g der AVMD- Richtlinie um. II.3.3.1.2 Der Begriff der fernsehähn lichen Telemedien Die Bestim mung des § 58 Abs. 3 RStV gilt nur dann für Computerspiele, wenn diese fernsehähn liche Telemedien darstellen. Dabei spricht § 58 Abs. 3 Satz 1 RStV von Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähn lich sind. Unter fernsehähn lichen Telemedien sind nach dieser Defini tion nichts anderes als audiovisuelle Mediendienste auf Abruf im Sinn der AVMD-Richt- linie zu ver stehen, die eben falls mit herkömm lichen Fernsehsen dungen ver- gleich bar sein müssen. Nach der AVMD-Richtlinie sind audiovisuelle Medien- dienste auf Abruf insbesondere Spielfilme, Sportberichte, Fernseh komödien, Dokumentarfilme, Kindersen dungen und Originalfernsehspiele.51 Das Merkmal „fernsehähn lich“, das Ab rufdienste mit herkömm lichen Rundfunkangeboten gleichsetzt, be deutet, dass sie auf das gleiche Publikum wie Fernsehsen dungen 50 So Holzgraefe, S. 356, 357; Schaar, CR 2006, 619, 620, Schmidt/Dreyer/Lampert, S. 76 51 AVMD-Richtlinie Art. 1 Abs. 1 lit b. 81 aus gerichtet sind und der Nutzer auf grund der Art und Weise des Zugangs zu diesen Diensten ver nünftiger weise einen ver gleich baren Rege lungs schutz er- warten kann. Die Richtlinie ver langt eine dynami sche Ausle gung des Begriffs „Sendung“ unter Berücksichti gung der Ent wick lungen auf dem Gebiet der Fernsehsen dungen (vgl. Erwä gungs grund 24 der Richtlinie). Die AVMD-Richtlinie macht, wie bereits dargestellt, mit dem Erwä gungs- grund 22 Satz 4 klar, dass Online-Spiele nicht unter den Begriff der audio- visuellen Mediendienste fallen. Daraus folgt, dass Online-Spiele keine audio- visuellen Mediendienste im Sinne der Richtlinie sind.52 Dies hat Konsequenzen für die Anwend bar keit des § 58 Abs. 3 RStV auf Online-Spiele. Der Anwen- dungs bereich des RStV ist zwar grundsätz lich weiter als derjenige der AVMD- Richtlinie; er umfasst im Gegen satz zur Richtlinie auch Hörfunkangebote und andere Telemedien. So bleibt auch die Unter schei dung zwischen Telemedien und Rundfunkangeboten, auf der der RStV und das Telemedien gesetz beruhen, un berührt.53 Daher ist auch der Begriff der Telemedien, den der deutsche Gesetz geber ver wendet, weiter als der Begriff des audiovisuellen Medien- dienstes der AVMD-Richtlinie. Er umfasst gerade nicht nur fernsehähn liche Telemedien. Durch die neu ein gefügte Regelung des § 58 Abs. 3 RStV wollte der deutsche Gesetz geber aber die AVMD-Richtlinie umsetzen. Dies wird durch die aus drück liche Verwen dung der Begrifflich keiten der Richtlinie (audio- visueller Mediendienst auf Abruf) unter strichen.54 Für eine Auswei tung des Anwen dungs bereiches dieser Regelun gen auf andere Dienste bleibt daher kein Raum. Die Werberege lungen des RStV, die für Rundfunk und fernsehähn liche Telemedien gelten, finden daher auf Online-Spiele keine Anwen dung. II.3.3.2 Die Anwend bar keit des § 58 Abs. 1 RStV auf Computerspiele II.3.3.2.1 Allgemeines Die Regelung des § 58 Abs. 1 RStV gilt im Gegen satz zu § 58 Abs. 3 RStV für alle Telemedien. Computerspiele sind, wie ausführ lich dargelegt wurde, regel- mäßig als Telemedien einzu ordnen. Daher müssen sie die für alle Telemedien geltende Vor schrift des § 58 Abs. 1 RStV be achten. Hiernach muss Werbung als solche klar erkenn bar und vom übrigen Inhalt der An gebote eindeutig ge- trennt sein. In der Werbung dürfen keine unter schwelligen Techniken ein gesetzt werden. Das Gebot der Trennung von Werbung und Inhalten ist als allgemeiner 52 Vgl. oben II.2.4 und II.2.5. 53 Vgl. Begrün dung zum Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrag, zu Nr. 21, S. 18. 54 Vgl. Begrün dung zum Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrag, zu Nr. 21, S. 18. 82 Rechts grundsatz dem gesamten Medien recht immanent55 und dient insbesondere dazu, den Nutzer eines An gebots vor einer Täuschung über den werbenden Charakter von Inhalten zu schützen.56 Dieser Schutz funk tion liegt die Über- legung zugrunde, dass die werb lichen Äußerun gen eines Werbetreibenden in der Regel kritisch-distanzierter be trachtet werden als redaktionelle Inhalte. Diesen bringt der Rezipient auf grund der vermu teten größeren Objektivität ein größeres Maß an Ver trauen und Beach tung ent gegen als der Werbung eines Markt teilnehmers, dessen Äußerung zum Zweck der Produkt vermark tung ge- tätigt wird. Eine nicht eindeutige Trennung von redak tionellem und werb lichem Teil würde damit zu einer Irrefüh rung des Rezipienten und damit zu einer Ver fälschung des ver fassungs recht lich geschützten Meinungs bil dungs prozesses führen.57 Der Begriff des redak tionellen Inhalts ist hierbei weit auszu legen und umfasst nicht nur klassisch journalistisch-redaktionelle informierende und bildende Inhalte58, sondern gleichermaßen unter haltende Inhalte. Wie im Rund- funk die Inhalte von Unter hal tungs formaten wie Filmen, Serien und andere nicht mit Werbung ver mischt werden sollen (be kanntestes Beispiel der letzten Jahre war die Thematik der Produkt platzie rungen in der Vor abendserie Marien- hof), muss dies grundsätz lich ebenso für Unter hal tungs formate in Telemedien, wie z. B. Online-Spielen gelten. Über die Regelung des Tren nungs grundsatzes in Satz 1 wird auch Schleich- wer bung bei Telemedien ver boten, weil Satz 1 nicht nur die Trennung von Werbung und übrigen Inhalten, sondern auch die klare Erkenn bar keit ver langt.59 II.3.3.2.2 Der Werbebegriff des § 58 Abs. 1 RStV und die Produkt platzie rung Nicht ganz eindeutig ist, was § 58 RStV mit dem Begriff der Werbung meint, welche Werbeformen im weiteren Sinne also das Tren nungs- und Erkennbar- keits gebot be achten müssen. Der RStV ent hält in § 2 Abs. 2 Nr. 7 eine Legal- defini tion der Werbung. Werbung ist danach „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs, die im Rundfunk von einem öffent lich-recht lichen oder einem privaten Ver anstalter oder einer natür lichen Person ent weder gegen Ent gelt oder eine ähnliche Gegen leis tung 55 Kreile in Dörr/Kreile/Cole, Handbuch Medien recht, S. 9; früher §§ 13 Abs. 1 MDStV, 7 Nr, 1 TDG, heute §§ 7 Abs. 3 und 58 Abs. 1 RStV sowie § 4 Nr. 3 UWG. 56 Smid in Spindler/Schuster § 58 Rn. 6 m. w. N. 57 Smid in Spindler/Schuster § 58 Rn. 6. 58 So werden fälsch licher weise ver einzelt nur journalistisch-redaktionell ge staltete Telemedien als von § 58 Abs. 1 erfasst an gesehen, Holznagel/Ricke in Spindler/Schuster TMG § 1 Rn. 17 ff. Dem ist im Hinblick auf den Wortlaut und die aus drück liche Unter schei dung von journalistisch-redaktionell gestal teten Tele- medien (im engeren Sinne) und Telemedien (allgemein) in §§ 54 und 55 jeweils Abs. 1 und 2 nicht zu folgen; so auch Smid in Spindler/Schuster § 58 Rn. 2. 59 Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner § 58 Rn. 3. 83 oder als Eigen werbung gesendet wird, mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbrin gung von Dienst leis tungen einschließ lich unbeweg licher Sachen, Rechte oder Ver pflich tungen, gegen Ent gelt zu fördern“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV). Diese Defini tion bezieht sich allerdings dem Wortlaut nach nur auf den Rund- funk und nicht auf die Telemedien. Auch die Erschei nungs formen Schleichwer- bung, Sponsoring und Produkt platzie rung werden in § 2 Abs. 2 RStV definiert. Nach § 1 RStV, der den jeweiligen Anwen dungs bereich der Normen des Rund- funkstaats vertrages fest legt, wäre § 2 RStV und damit auch die Werbedefini tion allerdings auf Telemedien nicht anwend bar. Die Zuwei sung der Normen kann jedoch nicht buchstaben getreu um gesetzt werden. So sind z. B. Telemedien in § 2 Abs. 1 RStV definiert und vom Rundfunk ab gegrenzt. Diese Norm muss folg lich auch auf Telemedien anwend bar sein, obwohl sie in § 1 RStV gerade nicht als für die Telemedien anwend bar auf geführt wird. Das Gleiche gilt für die Regelun gen § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV, in der aus drück lich sen dungs- bezogene Telemedien definiert werden, sowie Nr. 20, in der es um presseähn- liche (Tele medien-)An gebote geht. Es ist daher davon auszu gehen, dass die Defini tionen des § 2 RStV, d. h. insbesondere die für Werbung und Schleich- wer bung sowie Produkt platzie rung und Sponsoring, sinn gemäß auch für Tele- medien gelten. Die Bestim mung des § 58 RStV ver wendet den Begriff der Werbung. Andere Gesetze, die Regelun gen zu Telemedien auf stellen, wie das Telemedien gesetz und die AVMD-Richtlinie, sprechen nicht von Werbung, sondern von kommer- zieller Kommunika tion und definieren diese auch (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 TMG, Art. 1 Abs. 1 lit h AVMD-RL; § 3 MDStV, Art. 2 f E-Commerce RL). Der Begriff der kommerziellen Kommunika tion umfasst neben der (Rundfunk-)Werbung unter anderem auch das Sponsoring, das Teles hopping und die Produkt platzie- rung (Art. 1 Abs. 1 lit. h AVMD-Richtlinie). Allerdings kennt auch der Rund- funkstaats vertrag den Unter schied zwischen Werbung, Sponsoring, Produkt- platzie rung und Teles hopping, die er jeweils ge sondert definiert. Zudem trifft er für diese Erschei nungs formen, wenn sie im Rundfunk aus gestrahlt werden, in §§ 7a, 8, 15, 44, 45, 45 a RStV unter schied liche Regelun gen und erklärt diese Regelun gen durch § 58 Abs. 3 RStV für fernsehähn liche Telemedien für ent sprechend anwend bar. An gesichts dieses Aus gangs befundes muss man sich die Frage stellen, ob der Gesetz geber durch die Verwen dung des Begriffs Werbung, die bei der kommerziellen Kommunika tion zusätz lich er fassten Er- schei nungs formen aus dem Werbebegriff des § 58 RStV aus schließen oder in § 58 Abs. 1 RStV – anders als im übrigen Rundfunkstaats vertrag – einen er- weiterten Werbebegriff ver wenden wollte, der neben der in § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV definierten Werbung auch das Sponsoring, das Teles hopping und die Produkt platzie rung erfasst. Dies ist nicht unerheb lich, da insbesondere die Platzie rung von virtuellen Produkten auch bei der In-Game-Werbung eine Rolle spielt. 84 Zwar mag im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff der Werbung im wei- teren Sinne als kommunikativer Beeinflussungs prozess mit Hilfe von (Massen-) Kommunika tions mitteln an gesehen werden, die beim Adressaten marktrelevante Einstel lungen und Ver haltens weisen i. S. d. Unter nehmens ziele ändern.60 Wer- bung im Sinne des RStV ist aber legaldefiniert. Auf diesen Begriff bezieht sich die Bestim mung des § 58 Abs. 1 RStV. Dies hat zur Folge, dass § 58 Abs. 1 RStV nach derzeitiger Formulie rung nur die Werbung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV erfasst, aber nicht das Sponsoring, das Teles hopping und die Pro- dukt platzie rung.61 Damit unter liegt die Produkt platzie rung in Telemedien nicht dem Erkennbar- keits- und Tren nungs gebot des § 58 Abs. 1 RStV. Allerdings sind die prakti schen Folgen davon, dass § 58 Abs. 1 RStV auf Produkt platzie rungen nicht anwend- bar ist, geringer als es den Anschein hat. Dies liegt daran, dass unter Pro- duktplatzie rung im Sinne des RStV nur die ge kennzeichnete Erwäh nung oder Darstel lung von Produkten zu ver stehen ist. Dies folgt aus der Defini tion der Produkt platzie rung in § 2 Abs. 2 Nr. 11 RStV. Sie über nimmt zwar weit gehend die Vor gaben des Art. 1 Buchstabe m, h der AVMD-Richtlinie, geht aber mit dem Merkmal der Kennzeich nung darüber hinaus. Der RStV schafft damit einen eigenen Begriff der Produkt platzie rung. Wesent liches Unter schei dungs- merkmal zwischen der weiter hin auch in Telemedien über Art. 58 Abs. 1 RStV ver botenen Schleichwer bung und der Produkt platzie rung ist nunmehr die Kenn- zeich nung. Sie ist Voraus set zung dafür, dass über haupt eine Produkt platzie rung im Sinne des RStV ge geben ist. Diese Kennzeich nung bewirkt, dass die Werbe- absicht offen gelegt wird. Damit fehlt es an der für die Schleichwer bung er- forder lichen Möglich keit der Irrefüh rung. Damit bleibt Folgendes fest zuhalten: Wenn es an der Kennzeich nung fehlt, liegt schon tatbestand lich keine Produkt platzie rung vor. Dann ist § 58 Abs. 1 RStV anwend bar und es ist zu prüfen, ob wegen der fehlenden Kennzeich nung eine ver botene Schleichwer bung vor liegt. Eine Produkt platzie rung im Sinne des RStV, also die gekennzeichnete Erwäh nung oder Darstel lung von Waren oder Marken gegen Ent gelt, unter fällt dagegen nicht dem § 58 Abs. 1 RStV. Sie stellt vielmehr eine eigenständige Form der kommerziellen Kommunika tion dar. Als kommerzielle Kommunika tion müssen bei ihrem Einsatz allerdings die be sonderen Informa tions pflichten des § 6 TMG be achtet werden.62 60 Schwanbom in Schiwy/Schütz/Dörr, Medien recht S. 736, 737. 61 Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner § 58 Rn. 3. 62 Dazu näher unter II.4. 85 II.3.4 Die Bestim mung des § 58 Abs. 1 RStV und die werb lichen Erschei nungs formen in Online-Spielen Nachdem nunmehr ge klärt ist, dass die Bestim mung des § 58 Abs. 1 RStV auf Computerspiele anwend bar ist, muss ge prüft werden, welche Folgen dies für die in den Spielen ent haltene Werbung hat. Dabei ist zwischen den einzelnen Werbeformen zu unter scheiden. II.3.4.1 Integra tion von klassi schen Werbeflächen in simulierte Spielwelten Häufig werden klassi sche Werbeflächen in simulierte Spielwelten integriert. Beispiele für eine solche Integra tion von klassi schen Werbeflächen bieten zum einen Sportspiele, bei denen Banden werbung in virtuellen Sport stadien zu sehen ist (z. B. „Need für Speed“), zum anderen Spiele, bei denen die Spielfigur durch eine Umgebung bewegt wird, in der sich klassi sche Werbeträger be finden. So ist zum Beispiel in dem Spiel Empire of Sports eine sich drehende Litfaß- säule mit Werbeplakaten zu sehen, in dem Spiel Spiderman ist ein Werbeplakat von McDonalds auf einem Haus auf gestellt, und im Spiel Anarchie Online steht am Straßen rand ein Bildschirm, auf dem Werbefilme laufen. Die recht liche Einord nung und Beurtei lung dieser Abbil dungen richtet sich danach, ob es sich um eine Werbemaßnahme handelt oder schlicht um die Nach bil dung einer realen Umgebung. Ver gleicht man die Banden werbung in einer Spielsitua tion mit einer Sport übertra gung im Fernsehen, ergibt sich folgen- der Unter schied. Das reale Sportereignis kann grundsätz lich nicht oder nicht ohne größeren techni schen Aufwand über tragen werden, ohne dass als Begleit- erschei nung die Werbung auf Banden, Fahrzeugen oder Trikots auch im Bild zu sehen ist. Auch wenn das heute mit in den Preisen einkalkuliert ist, bezahlt das werbende Unter nehmen regelmäßig nicht an den Fernseh veranstalter dafür, dass die Werbung im Fernsehen ge zeigt wird, auch wenn das letzt lich einen Großteil der Werbewir kung aus macht. Vielmehr erfolgt die Zahlung an den Ver anstalter als Gegen leis tung dafür, dass ein Werbebanner/Logo an der Bande im Stadion oder dem Fahrzeug oder Trikot an gebracht wird. Die Tatsache, dass man die Werbung auf der Bande oder dem Fahrzeug im Fernsehen sieht, ist somit ein zwangs läufiger Nebeneffekt bei der Übertra gung und keine ge- zielte Fernsehwer bung. So wird denn auch die Sicht bar keit der Werbung bei der Fernseh übertra gung in der Regel als un vermeid barer Werbe effekt an gesehen.63 Dies gilt allerdings nicht bei Über blen dung der Banden werbung mit virtueller 63 Hahn/Vesting/Ladeur, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht § 7 Rn. 66. 86 Werbung.64 Allerdings kann auch die Art der Kamerafüh rung den Vorwurf der Schleichwer bung be gründen.65 Im Unter schied zu den Übertra gungen realer Sport veranstal tungen kann ein Computerspiel auch so programmiert werden, dass auf den Banden oder den Fahrzeugen keine Werbung zu sehen ist. Alternativ kann bei einem Com- puterspiel auf den Banden oder Fahrzeugen Werbung für fiktive Produkte zu sehen sein. Allerdings muss es sich auch bei der Darstel lung von realen Pro- dukten in einem Computerspiel nicht zwangs läufig um einen be absichtigten Werbe effekt handeln. Maß geblich ist das Interesse, das hinter der Darstel lung realer Produkte steht. Während vor einigen Jahren Spiele entwickler noch Geld dafür be zahlen mussten, dass sie be kannte Marken und Produkte in ihre Spiele einbinden durften, sind Unter nehmen heute durch aus bereit, Millionen beträge zu investieren, um Werbekommunika tionen in auf lagen starke Computerspiele zu integrieren.66 Generell kann davon aus gegangen werden, dass es sich um be absichtigte Werbung handelt, wenn der Spielehersteller Geld dafür erhält. Allerdings wird sich dies nicht immer nach weisen lassen. Als Indiz dafür, ob es sich um be- zahlte Werbung handelt oder nicht, kann die Intensität der Darstel lung heran- gezogen werden. Sind ver schiedene Werbeplakate in eher unauffälliger Form Randerschei nungen der Spielumge bung, bei denen man beispiels weise be kannte Schriftzüge und Marken mehr erahnen als deut lich er kennen kann, spricht dies eher dafür, das hier nur die Umgebung realistisch ge staltet werden sollte. Taucht jedoch die Werbung eines Produktes oder Unter nehmens ge häuft auf und wird auf fällig und deut lich in das Spielgeschehen integriert, spricht dies eher dafür, dass es sich um ge zielte Werbung handelt, die dann nach Maß gabe des § 58 Abs. 1 RStV auch vom übrigen Inhalt eindeutig ge trennt als Werbung klar erkenn bar sein muss. Ob diesem Gebot Rechnung ge tragen wird, also für den Nutzer be absichtigte Werbung in den jeweiligen Spielen derzeit immer klar zu er kennen ist, darf be zweifelt werden. Gerade bei Computerspielen, die mit Sportereig nissen zu tun haben, sind die Banden mit Werbung für reale Produkte ein Detail der Spielumge bung. Das Vor handensein fügt sich so ein, dass es für den Empfänger eher unauffällig und mehr wie die Nachbil dung der realen Umgebung wirken kann als eine ge zielte Werbemaßnahme. Hinzu kommt, dass diese Werbeform in Spielen noch nicht so ver breitet ist. Daher geht nicht jeder Nutzer davon aus, dass sich im Spiel be zahlte Werbung be findet. Um zu gewährleisten, dass der Spieler erkennt, dass er eine Werbemaßnahme vor sich hat, muss daher in ge eigneter Form darauf hin gewiesen werden. 64 Hahn/Vesting/Ladeur, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht § 7 Rn. 73. 65 KG Berlin, AfP 1994, 313, Hahn/Vesting/Ladeur, Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht § 7 Rn. 66. 66 Schaar, Recht liche Grenzen des „In-Game-Advertising“, GRUR 2005, 912; Der Spiegel 37/2003, S. 184. 87 Bei räum lich abgrenz baren Werbeträgern wie Bande, Litfaßsäule, Film- monitor u. Ä. kann Werbung mit einem Schriftzug ge kennzeichnet werden, gleich einer Anzeige in einer Zeitschrift oder auf einer Internet seite. II.3.4.2 Integra tion von dynami scher Werbung Neben der statischen Werbung ist in Online-Spielen auch dynami sche Werbung zu finden. So erlaubt im Spiel Anarchy Online die Online verbin dung die Modi- fika tionen der Werbeplatzie rungen über die gesamte Nutzungs dauer hinweg. So ist es beispiels weise möglich, den in dem Spiel ge zeigten Kinotrailer für einen Film durch eine neue Vor schau für einen aktuelleren Film zu er setzen. Ein weiteres Beispiel für die dynami sche Werbevariante, bei der die inte- grierte Werbung in zyklischer Regelmäßig keit modifiziert werden kann, findet sich in dem Online-Rennspiel Need for Speed Shift. Hier besteht bei jedem Neustart des Spiels (d. h. bei jedem „Onlinegehen“) die Möglich keit einer Modifika tion der Werbeinhalte. So sieht der Spieler beispiels weise auf einem Plakat zunächst Werbung für den Kinofilm Sherlock Holmes. Diese Werbung bleibt während des gesamten Spielablaufs konstant. Beim er neuten Starten des Spiels wenige Tage später wird dann auf demselben Plakat für den Reifen- hersteller Falken Tires ge worben. Es hat demnach ein vom Spielhersteller initiierter und durch Adserver realisierter Werbeinhalts wechsel statt gefunden, der für den Spieler aber nur dann sicht bar wird, wenn er in dem ent sprechenden Zyklus das Spiel online nutzt. Ebenso denk bar ist, dass Banden werbung beim jeweiligen Neustart des Spiels durch andere Werbung ersetzt wird. Bei einer solchen dynami schen Werbung kann man nicht be haupten, dass dies nur einer realistischeren Darstel lung der Umwelt dient. Dynamische In-Game-Werbung belegt vielmehr die Werbeabsicht hinter der Maßnahme. Es ist davon auszu gehen, dass die Aktualisier bar keit auf der Grundlage jeweils neuer Werbe verträge erfolgt. Aus diesem Grund ist eine Kennzeich nung, dass es sich um Werbung handelt, in diesen Fällen unerläss lich. II.3.4.3 Die Darstel lung von Produkten, Marken und Logos im Spiel und das Schleichwerbe verbot Wird eine Marke oder ein Logo auf einem Gegen stand (Auto, Trikot oder Ähnliches) an gebracht, bzw. ein Produkt, also eine Ware, in das Spielgeschehen integriert, ent spricht dies im Prinzip einer Produkt platzie rung. Um eine Pro- dukt platzie rung im Sinne des Rundfunkstaats vertrages handelt es sich aber – wie bereits ausführ lich dargestellt – nur dann, wenn die Erwäh nung oder Darstel lung von Waren oder Marken ge kennzeichnet ist. Nur diese Produkt- platzie rung im Sinne des RStV wird durch § 58 Abs. 1 RStV nach derzeitiger Rechts lage nicht erfasst. Für sie ist neben der bereits tatbestand lich er forder- 88 lichen Kennzeich nung § 6 TMG einschlägig. Die ge kennzeichnete Erwäh nung oder Darstel lung von Waren oder Marken ist allerdings in Computerspielen bisher nicht anzu treffen. Daher bleibt für die nicht ge kennzeichnete Integra tion von Waren oder Marken in das Spielgeschehen § 58 Abs. 1 RStV anwend bar. Es ist demnach zu prüfen, ob es sich bei der jeweiligen Darstel lung um eine ver botene Schleich- wer bung handelt. Dies setzt voraus, dass der Spieleanbieter die Darstel lung absicht lich zu Werbezwecken vor gesehen hat und die Allgemein heit, also die Spieler, hinsicht lich dieses Werbezweckes irregeführt werden kann. Die Absicht des Anbieters, die Integra tion zu Werbezwecken vor genommen zu haben, lässt sich zwar grundsätz lich nur schwer nach weisen. Insoweit hilft aber § 2 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 RStV weiter. Nach dieser Bestim mung wird die Werbeabsicht unter stellt, wenn die Darstel lung gegen Ent gelt oder eine ähnliche Gegen leis- tung erfolgt. Die Möglich keit der Irrefüh rung ist zudem regelmäßig ge geben. Wie die Prüfung, ob es sich um ver botene Schleichwer bung handelt, vor- genommen werden kann, soll an konkreten Beispielen er läutert werden. So wählt der Spieler in dem Spiel Need for Speed ein be stimmtes Automodell aus, z. B. einen Porsche. In der Beschrei bung des Spiels heißt es: „Fotorealisti- sche Wagen und Strecken – Fast 70 lizenzierte Fahrzeuge stehen zur Ver fügung, darunter der BMW M3 GT2, der Audi R8 LMS und der Porsche 911 GT3 RSR. Darüber hinaus gibt es mehr als 15 Originalschauplätze wie die Nürburgring Nordschleife, Silverstone und Spa sowie fiktive Strecken wie London Downtown und Tokio“67. Im Simula tions spiel Landwirtschafts simulator 2011 kann der Spieler im Multiplayer-Modus über das Internet aus einem Fuhrpark original- getreuer Maschinen führender Hersteller aus wählen.68 Diese Aus wahlmöglich keiten aus einer ganzen Reihe der üblichen Modelle kann durch aus darauf hindeuten, dass der Spiele entwickler die Nutzung der originalgetreuen Modelle mit original Schriftzügen zur Nachbil dung der Realität ver wendet hat. Hierfür spricht insbesondere, dass viele diverse Modelle der führenden Hersteller ver treten sind. Dies spricht auch dagegen, dass ein Ent gelt oder eine ver gleich bare Gegen leis tung erfolgt ist Damit fehlt es bereits an der für die Schleichwer bung er forder lichen Werbeabsicht, die bei Ent geltlich keit bzw. einer ent sprechenden Gegen leis tung unter stellt würde. Im Spiel Empire of Sports haben die Spielfiguren die Möglich keit, Tickets für Flüge der Flug gesell schaft Air France an deren Schalter käuf lich zu er- 67 shift.needforspeed.com de/game-info/GameInfo-20091001113015913. 68 In der Beschrei bung des Simula tions spiels heißt es, „Dank der Lizenzie rung von führenden Herstellern wie DEUTZ-FAHR, KRONE, HORSCH, PÖTTINGER und VOGEL & NOOT steuern Sie originalgetreue Maschinen. Erleben Sie Realität pur!“ www.astragon.de/produktdetails/article/ landwirtschafts- simulator-2011. html (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011); www.amazon.de/astragon-Software-GmbH- Landwirtschafts-Simulator-2011/ dp/B0040JGFQ0/ref= sr_1_1?ie= UTF8&qid= 1287737981&sr= 8-1 (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 89 werben (in der spieleigenen Währung), sodass sie zu den ver schiedenen Spiel- stätten reisen können. Es handelt sich um eine Transak tion innerhalb der Spiel- welt und ohne realen kommerziellen Hinter grund. Auch hier ist die Art der Darstel lung, also die Werbeabsicht ent scheidend dafür, ob Schleichwer bung vor liegt. Bei Ent geltlich keit oder einer ent sprechenden Gegen leis tung würde die Werbeabsicht unter stellt. Auch ein unangemessenes Heraus stellen spricht für eine Werbeabsicht. Im Rahmen der Spielsitua tion müsste man es als unan- gemessenes Heraus stellen be werten, wenn sich die Spielfigur in einer Schalter- halle bewegt, in der es aus schließ lich Schalter einer Flug gesell schaft gibt. Sind allerdings Schalter mehrerer Flug gesell schaften ver treten, ent spricht dies einer realisti schen Darstel lung des Umfeldes. Im ersten Fall liegt auch der Ver dacht nahe, dass ein Ent gelt ge flossen ist. II.3.4.4 Werbung in Computerspielen für Kinder Der RStV ent hält für den Bereich des Rundfunks spezielle Regelun gen, die Kinder vor Werbung schützen sollen. So ver bietet § 7a Abs. 1 RStV, Sendun gen für Kinder durch Werbung oder Teles hopping-Spots zu unter brechen. Auch die Produkt platzie rung in Kindersen dungen ist sowohl im öffent lich-recht lichen als auch im privaten Rundfunk generell ver boten, da die Aus nahmerege lungen, nach denen Produkt platzie rungen zulässig sind, hier aus drück lich nicht gelten (§ 7 Abs. 7 i. V. m. §§ 15, 44 RStV). Ver gleich bare Regelung für Telemedien, also auch für Computerspiele, die sich speziell an Kinder richten, fehlen im RStV. Der für die Werbung in Telemedien einschlägige § 58 Abs. 1 RStV enthält auch keinen Rück verweis auf die Bestim mungen, die die Werbung in Kinder- sen dungen unter sagen. Damit bleibt fest zuhalten, dass Werbung in Computer- spielen, die sich speziell an Kinder richten, nach dem RStV keinen be sonderen Beschrän kungen unter liegt. II.3.5 Die Durch set zung des Tren nungs- und Erkennbar keits gebots in Telemedien Zwar ist § 58 Abs. 1 RStV mit dem darin ent haltenen Tren nungs- und Erkennbar- keits gebot und dem Verbot der Schleichwer bung auf Computerspiele anwend- bar, da diese – mit Aus nahme elektroni scher Spiele, die nur auf Träger medien vor liegen oder die während der gesamten Nutzung keine Verbin dung über elektroni sche Kommunika tions netze auf bauen – Telemedien darstellen. Fraglich ist aber, ob und von wem diese Gebote und das Schleichwerbe verbot durch- gesetzt werden können. Dies richtet sich danach, wem die Auf sicht über die Telemedien im Allge- meinen und über die Einhal tung des § 58 Abs. 1 RStV im Besonderen zukommt. 90 Anders als im Bereich des Rundfunks, wo die Auf sicht in einem beacht lichen Ausmaß auf gemeinsame Organe der Landes medien anstalten, nämlich die ZAK, die GVK und die KEK, über tragen wurde, stellt sich die Rechts lage bei den Telemedien dar. Ab gesehen vom Jugendschutz nach Maß gabe des JMStV, bei der die KJM als gemeinsames Organ aller Landes medien anstalten auch eine Zuständig keit für Telemedien anbieter besitzt, ist die Auf sicht zersplittert. Sie richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 RStV nach dem jeweiligen Landes recht. Sonder- rege lungen be stehen zudem für den Bereich des Daten schutzes gemäß § 58 Abs. 1 RStV. In Nordrhein-West falen ist die Bezirks regie rung Düsseldorf nach dem Tele- medien zuständig keits gesetz vom 29. 3. 200769 für die Auf sicht über die Tele- medien, also auch über die Computerspiele zuständig und nicht die erkenn bar sachnähere Landes medien anstalt. Andere Länder, wie etwa Berlin, Branden- burg, Bremen und Hessen haben den Landes medien anstalten die Auf sicht über- tragen. Es be stehen demnach in den Ländern unter schied liche Zuständig keiten für die Auf sicht über die Einhal tung der Bestim mungen für Telemedien ein- schließ lich des § 58 Abs. 1 RStV. Dies über rascht auch deshalb, weil es sich bei den Telemedien, die über Internet ver breitet werden, regelmäßig um bundes- weite An gebote im Sinne des § 39 RStV handelt. Schon aus diesem Grunde hätte es nahe ge legen, die Auf sicht über die Einhal tung der für Telemedien geltenden Vor schriften – mit Aus nahme der Telemedien angebote des öffent- lich-recht lichen Rundfunks – der Kommission für Zulas sung und Auf sicht (ZAK) als gemeinsamen Organ aller Landes medien anstalten zu über tragen. Das Neben einander unter schied licher Auf sichts behörden wird zudem dadurch ver stärkt, dass für den Daten schutz70 nochmals Sonder rege lungen gelten, die auch noch zwischen Telemedien mit journalistisch-redak tionellem Inhalt und sonstigen Telemedien unter scheiden. Bei Ver stößen gegen das Tren nungs- und Erkennbar keits gebot, das bei der Werbung zu be achten ist, kann die zuständige Auf sichts behörde, also in Nord- rhein-West falen die Bezirks regie rung Düsseldorf und nicht etwa die Landes- medien anstalt, gemäß § 59 Abs. 3 RStV die er forder lichen Maßnahmen gegen- über dem Anbieter treffen. Diese umfassen auch die Untersa gung und die Anord nung der Sperrung des An gebots. Bei der Auswahl der Maßnahmen hat aber die Behörde den Grundsatz der Ver hältnis mäßig keit zu be achten, der in § 58 Abs. 3 Satz 3 bis 5 RStV umschrieben wird, aber unabhängig von dieser Umschrei bung als ver fassungs recht licher Grundsatz bei jeder Auf sicht stätig keit stets zu be achten ist. Daher ist von der Auf sichts behörde stets ein nach Schwere und Intensität des Eingriffs ab gestuftes Sank tions system einzu setzen, an dessen Ende als Ultima Ratio die Unter sagungs verfü gung steht. Bei Ver stößen gegen 69 GV NRW S. 137. 70 Vgl. unten. 91 § 58 Abs. 1 RStV durch In-Game-Werbung kommt die Verhän gung eines Buß- geldes als Sanktion nicht in Betracht. Dies liegt daran, dass ein Ver stoß gegen das in § 58 Abs. 1 RStV normierte Tren nungs- und Erkennbar keits gebot keine Ordnungs widrig keit darstellt. Dagegen sind Ver stöße gegen die ver gleich baren, für den Rundfunk und die fernsehähn lichen Telemedien geltenden Werberege- lungen der §§ 7 Abs. 3 und 58 Abs. 3 RStV gemäß §§ 49 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 16 ff. RStV als Ordnungs widrig keiten aus gestaltet. 93 II.4 Zulässig keit von In-Game-Werbung nach dem Telemedien gesetz II.4.1 Die eigenständige Bedeu tung des § 6 TMG Neben dem Rundfunkstaats vertrag stellt das Telemedien gesetz (TMG)71 Rege- lun gen für die elektroni schen Informa tions- und Kommunika tions dienste auf. In § 1 Abs. 4 TMG wird allerdings für die an Inhalte von Telemedien zu rich- tenden be sonderen Anforde rungen auf den Rundfunkstaats vertrag verwiesen. Dennoch trifft § 6 TMG be sondere Regelun gen zu Informa tions pflichten für kommerzielle Kommunika tion. Diese Vor schrift findet neben § 58 Abs. 1 RStV Anwen dung. Der Bund war nicht daran ge hindert, ge stützt auf seine wirt- schafts bezogene Gesetz gebungs kompetenz diese Regelung zu treffen, die im Interesse der Ver braucher be sondere Informa tions pflichten ver ankert. Das Neben einander der Vor schriften zeigt aber, wie schwierig die Abgren zung zwischen den Kompetenzen der Länder und des Bundes im Bereich der Tele- medien ist. Im Ergebnis hat – un beschadet der in den § 58 Abs. 2 bis 4 RStV ent haltenen Sonder rege lungen für be stimmte Telemedien – das Neben einander der beiden Regelun gen zur Folge, dass für die Werbung in Telemedien und damit auch in Computerspielen das Tren nungs-Erkennbar keits gebot des § 58 Abs. 1 RStV und die be sonderen Informa tions pflichten des § 6 TMG zu be- achten sind. Für die übrige kommerzielle Kommunika tion, also Sponsoring, Teles hopping und Produkt platzie rung, gelten – ab gesehen von den in den § 58 Abs. 2 bis 4 RStV ent haltenen Sonder rege lungen für fernsehähn liche Tele- medien, zu denen die Computerspiele nicht ge hören – ledig lich die be sonderen Informa tions pflichten des § 6 TMG.72 Dies ist auf den ersten Blick vor allem für die Produkt platzie rungen in Telemedien be deutsam. Diese stellen, wie bereits ausführ lich dargelegt, keine Werbung im Sinne des § 58 Abs. 1 RStV dar und unter fallen damit nicht dem dort ver ankerten Tren nungs gebot. Sie sind auch keine Schleichwer bung. Von 71 Gesetz über die Nutzung von Telemedien vom 26. 2. 2007, BGBl. I S. 179, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. 5. 2010 (BGBl. I S. 692). 72 Harts tein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner § 58 Rn. 3. 94 dieser unter scheiden sie sich gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 11 RStV dadurch, dass sie ge kennzeichnet ist. Diese Kennzeich nung bewirkt, dass die Werbeabsicht offen- gelegt wird. Damit fehlt es an der für die Schleichwer bung er forder lichen Möglich keit der Irrefüh rung. Die Kennzeich nung ist aber unabding bare Voraus- set zung dafür, dass über haupt eine Produkt platzie rung im Sinne des RStV vor liegt. Solche ge kennzeichneten Darstel lungen von Waren und Marken sind aber in Computerspielen selten. Bei den nicht ge kennzeichneten Darstel lungen ist stets zu prüfen, ob es sich um nach § 58 Abs. 1 RStV ver botene Schleich- werbung handelt. II.4.2 Der Inhalt der Informa tions pflichten Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG haben Dienste anbieter bei kommerziellen Kommu- nika tionen, die Telemedien oder Bestand teile von Telemedien sind, zu be achten, dass kommerzielle Kommunika tionen klar als solche zu er kennen und die natür liche oder juristi sche Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunika- tionen er folgen, klar identifizier bar sein müssen. Damit ver folgt die Vor schrift letzt lich das gleiche Rege lungs ziel wie das Tren nungs- und Erkennbar keits gebot in § 58 Abs. 1 RStV. Der Empfänger soll durch das Gebot klarer Erkenn bar keit der Werbung bzw. der gesamten kommerziellen Kommunika tion vor einer Täuschung über die fehlende Neutralität bzw. Objektivität der Informa tion geschützt werden.73 Kommerzielle Kommunika tion ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 TMG jede Form der Kommunika tion, die der unmittel baren oder mittel baren Förde rung des Ab satzes von Waren, Dienst leis tungen oder des Erschei nungs bilds eines Unter- nehmens, einer sonstigen Organisa tion oder einer natür lichen Person dient, die eine Tätig keit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt. Der Begriff der kommerziellen Kommunika tion erfasst nicht nur Wer- bung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV, sondern auch Sponsoring (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 RStV), Teles hopping (§ 2 Abs. 2 Nr. 10 RStV) und vor allem Produkt- platzie rungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 RStV). Die Bestim mung des § 6 TMG ver langt die eindeutige Erkenn bar keit als kommerzielle Kommunika tion, während § 58 Abs. 1 RStV, allerdings nur für die Werbung in Telemedien, eine Trennung von den übrigen Inhalten fordert. Allerdings ist die Erkenn bar keit dem inhalteorientierten Tren nungs gebot imma- nent, da es gerade Sinn und Zweck dieses Gebotes ist, dass der Nutzer den Werbecharakter einer Darstel lung er kennen kann. Insofern kann auf die Aus- füh rungen zu § 58 Abs. 1 RStV ver wiesen werden. 73 Micklitz/Schirmbacher in Spindler/Schuster, TMG § 6 Rn. 26. 95 Die klare Erkenn bar keit be urteilt sich nach dem Empfänger horizont und ist damit zu bejahen, wenn der durch schnitt liche Nutzer die kommerzielle Kommunika tion als solche ohne weiteres be merken kann. Richtet sich die kommerzielle Kommunika tion jedoch an be sonders schutz würdige Gruppen, wie z. B. Kinder und Jugend liche, so ist auf deren Ver ständnis abzu stellen.74 Die klare Erkenn bar keit stellt aber gegen über dem Tren nungs gebot des § 58 Abs. 1 RStV, das allerdings nur für die Werbung in Telemedien gilt, in ge wisser Hinsicht ein „Minus“ dar. Über die bloße klare Erkenn bar keit hinaus fordert § 58 Abs. 1 RStV eine eindeutige Trennung von den übrigen Inhalten. Für die Werbung in Spielen be deutet dies, dass die Erkenn bar keit von Wer- bung von beiden Rege lungs werken ver langt wird. Die Inten tion des Rundfunk- staats vertrages ist es, die freie Meinungs bildung vor Manipula tion zu schützen. Sobald ein Telemedium, in diesem Fall ein Online-Spiel, einen ge wissen „Inhalt“ auf weist, ist § 58 Abs. 1 RStV einschlägig, der über das Tren nungs- gebot ver langt, dass ein inhalt licher Gehalt eines elektroni schen Mediums, der in irgendeiner Form zur Meinungs bildung beiträgt, und eine werbende Äuße- rung nicht dergestalt ver mischt werden, dass der werbende Gehalt nicht als solcher erkannt wird. Die Kennzeich nungs- und Informa tions pflichten des § 6 TMG kommen sozu sagen als Auffang vorschrift zur Anwen dung, wenn es nicht um Werbung i. S. des RStV, sondern um andere Formen der kommerziellen Kommunika tion geht, also insbesondere Produkt platzie rungen. Tatbestand lich setzt eine Produkt- platzie rung voraus, dass es sich um eine ge kennzeichnete Erwäh nung oder Darstel lung von Waren oder eines Erbringers von Dienst leis tungen gegen Ent- gelt handelt. Die Kennzeich nung ist also bereits Voraus set zung für das Vor- liegen einer Produkt platzie rung und Ab gren zungs merkmal zur Schleichwer- bung. Insoweit bedarf es keines Rück griffs auf das in § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG ent haltene Gebot der klaren Erkenn bar keit kommerzieller Kommunika tion. II.4.3 Produkt platzie rungen in Computerspielen und § 6 TMG Die Abgren zung zwischen Schleichwer bung und Produkt platzie rung richtet sich auch bei Online-Spielen danach, ob eine Kennzeich nung vor liegt. Dies ist aber nach anderen Maßstäben zu be urteilen als bei Rundfunksen dungen. Bei Online-Spielen dienen werb liche Erschei nungs formen – unabhängig davon welche Absicht dahintersteht – auch dazu, eine be stimmte nach gebildete Um- gebung, in der sich üblicher weise Werbebot schaften be finden, realisti scher aus sehen zu lassen. Während man jedoch in der realen Welt oder in einer 74 Dieser Grundsatz ist in der Lauter keits richtlinie fest gelegt, hierzu näher unter II. 96 filmischen Abbil dung der realen Welt (Fernsehen) keinen Hinweis darauf be- nötigt, dass sich auf einer Litfaßsäule oder einer Bande im Stadion be zahlte Werbebot schaften be finden, weil es schlicht jeder weiß, ist dies in einer virtuel- len Abbil dung aus den ge nannten Gründen gerade nicht so. Der Nutzer ist im Unklaren darüber, ob diese ge zielt und gegen Bezah lung ein gefügt wurde, um ihn zu be einflussen. Wenn eine Beeinflussungs inten tion dahinter steht, müsste, um den Informa tions pflichten des § 6 TMG zu ent sprechen, diese kommerzielle Kommunika tion zumindest als solche klar erkenn bar sein. Handelt es sich um eine ge zielte Platzie rung, muss in jedem Fall eine Kenn- zeich nung er folgen, damit der Nutzer die aus Werbegründen gegen Ent gelt oder Gegen leis tung platzierten Produkte oder Marken als solche er kennen kann. Die Anforde rungen an eine solche Kennzeich nung sind jedoch deut lich geringer als die für Produkt platzie rung im Rundfunk, die in der detaillierten Regelung des § 7 Abs. 7 Satz 3 RStV aus differenziert ist. Es bedarf ledig lich wegen § 2 Abs. 2 Nr. 11 über haupt einer Kennzeich nung, damit im Rechtsinne eine Produkt platzie rung tatbestand lich vor liegt, und wegen § 6 TMG einer klaren Erkenn bar keit. An gesichts dieser offeneren Regelun gen könnte ein Hin- weis zu Beginn des Spiels, dass das Spiel be zahlte Platzie rung von Produkten ent hält, als aus reichend an gesehen werden. Die Kennzeich nung ent spräche damit derjenigen, die für Kinofilme ge fordert wird (näher dazu unten). Zu fragen ist, ob dies sachgerecht ist. Dafür spricht, dass Spiele wie Kino- filme nicht in erster Linie der Informa tion, sondern der Unterhal tung dienen. Der Unter schied besteht darin, dass der Rezipient beim Film passiv konsumiert. Beim Spiel hingegen werden die Objekte teil weise ge nutzt und selbst ein gesetzt. Hieraus kann sich eine andere Wirkung ergeben. Hierbei ist auf empiri sche Erkenntnisse in Bezug auf die Wahrneh mung der Spieler abzu stellen. Im Rahmen des In-Game-Advertising ist zu be rücksichtigen, dass die Nutzer eines Spiels aktiv sind und den Inhalten des Spiels daher eine erhöhte Auf merksam- keit ent gegen bringen. Die Frage ist, ob sie infolgedessen nicht so leicht in die Irre zu führen sind75 oder ob gerade ein er höhtes Schutz bedürfnis vor Werbebot- schaften besteht, da die Spieler so „im Spiel ge fangen“ sind, dass die Wirkung viel intensiver ist als bei schlichter Rezep tion. Zudem ist frag lich, ob im Rahmen von Online-Spielen davon auszu gehen ist, dass die Nutzer eine ge- wisse Medien kompetenz be sitzen, sodass sie wissen, dass be stimmte An gebote werbefinanziert sind und daher einen ge wissen Anteil an Produkt platzie rungen ent halten.76 Die Werbung in Computerspielen ist jedoch – trotz wachsender Bedeu tung – noch nicht so ver breitet, dass man voraus setzen kann, der Nutzer rechne in jedem Fall damit, dass sich im Spiel be zahlte, zu Werbezwecken 75 So Mallick, Product-Placement in den Massen medien, S. 216. 76 So Mallick, Product-Placement in den Massen medien, S. 216, Lober, MMR 2006, 643, 645; anders Schaar, GRUR 2005, 912, 915. 97 platzierte Inhalte be finden. Wird ein Produkt in einer Art und Weise in ein Spiel ein gebettet, dass es den Anschein hat, als ob die Darstel lung und die vor handenen Objekte nur einer realisti schen Nachbil dung des Szenarios dienen, so ist hier eine Täuschung des Spielers zumindest möglich. Eine solche Täu- schung kann durch einen auf klärenden Hinweis aus geschlossen werden.77 Eine andere Aus gangs situa tion schaffen sog. Adgames, die insgesamt auf einen be stimmten Zweck aus gerichtet sind und bei denen der Werbezweck bereits aus dem Namen des Spiels oder aus den Umständen hervor geht. So kann nicht von einer Ver brauchertäuschung aus gegangen werden, wenn das ganze Spiel auf eine Produkt linie aus gerichtet ist, wie z. B. beim Erweite rungs- paket zum Spiel Die Sims 2 – IKEA Home-Accessoires oder H&M-Fashion- Accessoires (Add-On), beim dem laut Spielehersteller nicht der lukrative Werbe- markt für die Ikea-Erweite rung Pate ge standen hat, sondern allein der Wunsch der Kunden.78 Ein be kanntes Beispiel hierfür ist auch das Spiel Moorhuhnjagd, das eine Hamburger Werbeagentur im Herbst 1998 als Werbegag für die Whisky marke Johnnie Walker ent wickeln ließ.79 Keine Wirtschafts werbung, aber eine Art „Unter nehmens werbung“ betrieb die US-Armee mit dem eigens für diesen Zweck ent wickelten Spiel America’s Army, das für sieben Millionen US-Dollar als Marketinginstrument konzipiert wurde und mit dem sie Nach- wuchs rekrutieren wollte.80 Die Auf sicht darüber, ob die Vor gaben des § 6 TMG ein gehalten wurden, obliegt gemäß § 59 Abs. 2 RStV der durch Landes recht be stimmten Auf sichts- behörde, also in Nordrhein-West falen der Bezirks regie rung Düsseldorf.81 Der Ver stoß gegen das in § 6 TMG ver ankerte Gebot der Erkenn bar keit und Kenn- zeich nung von kommerzieller Kommunika tion stellt ebenso wie der Ver stoß gegen § 58 Abs. 1 RStV keine Ordnungs widrig keit dar. 77 Mallick, S. 216, Schaar, GRUR 2005, 912, 915, Lober, MMR 2006, 643, 645. 78 „Bei den Sims-Spielern standen Möbel von Ikea ganz weit oben auf der Wunschliste.“ Die SIMs im Ikea Land, Focus Online, vom 25. 6. 2008, www.focus.de/digital/games/computerspiele-die-sims-im-ikea- land_aid_313535. html (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 79 Online Spiel unter www.gamesbasis.com/moorhuhn. html (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011); Hierzu auch Lober, MMR, 2006, S. 643. 80 Study on the role of SMEs and European audiovisual works in the context of the fast changing and converging home entertainment sector (PayTV, Homevideo, Video on Demand, video games, internet, etc), Oktober 2008, S. 137. 81 Vgl. oben II.3.4. 99 II.5 Zulässig keit von In-Game-Werbung und die Vor schriften zum Schutz der Jugend II.5.1 Allgemeines Auch wenn die Spielercommunity in den letzten Jahren immens ge wachsen ist, bilden immer noch Jugend liche und Kinder eine be sonders wichtige Nutzer- gruppe. Daher ist zu klären, welche Vor gaben die Bestim mungen zum Schutze der Jugend für die In-Game-Werbung ent halten. Die gesetz lichen Rahmen- bedin gungen bilden das Jugendschutz gesetz (JuSchG) und der Jugend medien- schutz staats vertrag (JMStV). Seit Inkraft treten des Jugendmedien schutz - staatsvertrags zum 1. 4. 2003 wird zwischen „Online“ und „Offline“ Medien unter schieden. Der Jugendmedien schutz kennt drei An gebots formen im Bereich der Spiele82: – Unveränder bare Spiele auf Träger medien, sowie un veränder bare Spiele, die nur über den Ver triebs weg Internet ver teilt werden (derzeit erfasst vom Jugendschutz gesetz). – Veränder bare Spiele, die durch zusätz liche Programm teile ver ändert und ergänzt, häufig ver schärft werden. Gekauft wird die frei handel bare, harm- lose Ver sion auf Träger medien, auf gerüstet wird via Internet oder andere Quellen. Unklar ist, ob solche Spiele nach dem Jugendschutz gesetz oder dem Jugendmedien schutz staats vertrag zu be urteilen sind. Hier stellen sich die gleichen Fragen, wie bei dem Problem, ob hybride Spiele den Telemedien zuzu ordnen sind.83 – Spiele, die online ge spielt werden (derzeit erfasst vom Jugendmedien schutz- staats vertrag). Problematisch wird diese unter schied liche Zuord nung, wenn gleiche Inhalte, d. h. gleiche Spiele über ver schiedene Distribu tions wege (online/offline) ver- 82 Vgl. Potthast, Regulie rung und Computerspiele, in: Umstritten und Umworben: Computerspiele – eine Heraus forde rung für die Gesell schaft S. 89, 94. 83 Vgl. oben II.3.3.1.1.2. 100 breitet werden, oder aber, wenn ein ursprüng lich auf einem Träger medium ver triebenes Spiel auch in einer Spielvariante über eine Online-Verbin dung ge nutzt werden kann und hierüber evtl. zusätz liche Inhalte „nach geladen“ wer- den. II.5.2 Jugendmedien schutz staats vertrag Der JMStV gilt für elektroni sche Informa tions- und Kommunika tions medien (Rundfunk und Telemedien) und ist damit recht liche Grundlage für den Jugend- schutz in Online-Spielen, soweit sie unter den Begriff der Telemedien fallen. Seine Regelun gen gelten auch für Downloadmöglich keiten und Trailer von Computerspielen.84 Für die Einhal tung der Bestim mungen ist die Kommission für Jugendmedien schutz (KJM) als Organ der Landes medien anstalten ver ant- wort lich. Werbung in Online-Spielen unter liegt zunächst einmal den gleichen inhalt- lichen Anforde rungen des Jugendschutzes wie das Spiel selbst. Dies be deutet, dass die Werbung kein unzu lässiges An gebot im Sinne des § 4 und kein ent- wick lungs beeinträchtigendes An gebot im Sinne des § 5 darstellen darf. Dies dürfte jedoch von geringerer prakti scher Relevanz sein. § 6 JMStV stellt ver schiedene Regeln für den Jugendschutz in Werbung und Teles hopping auf und ent hält Bestim mungen, die den Schutz von Kindern und Jugend lichen vor körper lichen und seelischen Beeinträchti gungen im Zusam- men hang mit den von Werbebot schaften aus gehenden Reizen be zwecken, bzw. die Ausnut zung der Unerfahren heit ver hindern sollen. Werbung für indizierte An gebote ist nur unter den Bedin gungen zulässig, die auch für die Ver brei tung des An gebots selbst gelten. Indizierte An gebote sind solche, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien auf genommen werden. Es handelt sich insofern um unzu lässige An gebote i. S. von § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JMStV, sodass Werbung in Telemedien hierfür nur außerhalb des Zugangs bereichs von Kindern und Jugend lichen er folgen darf. Dies könnte z. B. relevant werden, wenn Werbung für einen Film auf einer virtuellen Werbefläche ge zeigt wird (vgl. Video im Spiel Anarchie Online). Dies dürfe dann nur in Spielen er folgen, die nicht für Kinder und Jugend liche freigegeben sind, bzw. mit einer ent- sprechenden techni schen Zugangs sperre ver sehen sind. Ein aus drück liches Verbot wird auch für die Werbung für alkoholi sche Getränke aus gesprochen, die sich weder an Kinder oder Jugend liche richten darf, noch durch die Art der Darstel lung Kinder und Jugend liche be sonders 84 Weigand/Braml, Jugendmedien schutz – eine recht liche und inhalt liche Bestands aufnahme, in: Umstritten und Umworben: Computerspiele – eine Heraus forde rung für die Gesell schaft S. 11, 15. 101 an sprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen darf. Dies würde be- deuten, dass in Spielen, die sich vor allem an Kinder und Jugend liche richten, die Werbung für oder die Platzie rung von alkoholi schen Produkten zu Werbe- zwecken nicht erlaubt wäre. Als Ordnungs widrig keit waren bisher auch ledig lich Ver stöße gegen die Bestim mungen des Ab satzes 1 (indizierte An gebote und Liste der jugend- gefährdenden Medien) geregelt. Mit dem Vierzehnten Rundfunkände rungs- staats vertrag, der zum 1. 1. 2011 in Kraft treten sollte, sollten auch Ver stöße gegen die Werbe verbote der Absätze 2 bis 6 als Ordnungs widrig keit ein gestuft werden. Nachdem der nordrhein-west fälische Landtag diesen Staats vertrag ab gelehnt hat, ist er endgültig gescheitert. Es bleibt abzu warten, ob sich die Länder nach diesem Scheitern auf eine grundlegende Revision des Jugend- medien schutz staats vertrages ver ständigen können. II.5.3 Jugendschutz gesetz Die Werbung innerhalb von Offline-Spielen durch läuft als Teil des Spiels das gleiche Kennzeich nungs verfahren wie das Spiel selbst und muss sich daher an §§ 12 ff. JuSchG messen lassen. Darüber hinaus trifft das Jugendschutz gesetz keine spezifi schen Regelun gen zur Werbung. II.5.4 Zusammen fassung Die spezifi schen Jugendmedien schutz gesetze ent halten keine Regelun gen, die darauf ab zielen, Kinder- und Jugend liche generell vor Werbung zu schützen. Die Regelun gen des JMStV be ziehen sich ledig lich darauf, Kinder und Jugend- liche vor be stimmten Inhalten in der Werbung zu be wahren. Auch der RStV ent hält – anders als für Rundfunk – keine Vor schriften, die Werbung in Tele- medien für Kinder einschränken oder unter sagen. Spielt ein Kind jedoch ein Online-Spiel, ist durch aus eine ver gleich bare Unter hal tungs situa tion ge geben wie beim Betrachten einer Sendung für Kinder im Fernsehen, beispiels weise eines Zeichen trick films. Wenn das Kind über seine Spielfigur mit be stimmten Produkten agiert, dürfte die be einflussende Wirkung sogar vermut lich ungleich höher sein, als wenn es das Geschehen nur passiv ver folgt. Eine weitere Gefahr von Werbung in Telemedien, die auch oder über wiegend von Kindern ge nutzt werden, bzw. sich an Kinder und Jugend liche richten, ist auch insbesondere darin zu sehen, dass diese über Verlin kungen auf kommerzielle Seiten ge langen und häufig nicht unter scheiden können, ob es sich um kosten lose oder kosten- pflichtige Downloads handelt. Gratis-Spielportale im Internet werden im Fern- sehen und auf zahl reichen Webseiten be worben. Dabei werden auch ge zielt 102 Kinder und Jugend liche an gesprochen. Kosten lose Spiele-Downloads führen häufig zu kost spieligen Zusatz diensten oder stehen in unmittel barer Nachbar- schaft zu „kosten losen Pokerschulen“, die möglicher weise zu illegalem Glücks- spiel ver leiten. Der Bundes verband der Ver braucherzentralen (vzbv) hat im März 2010 die Betreiber von Kinderwebseiten auf gefordert, ihre An gebote grundsätz lich werbefrei zu ge stalten. Kinder seien oftmals noch nicht in der Lage, zwischen Inhalt und ein gebundener Werbung zu unter scheiden.85 Es bleibt aber fest- zuhalten, dass das geltende Recht weder im JMStV noch im RStV diesem Anliegen Rechnung trägt. 85 Vgl. epd medien 24–25/2010, S. 11. 103 II.6 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Ver stöße gegen die medien recht lichen Werberege lungen können gleichzeitig auch einen Ver stoß gegen die wettbewerbs recht lichen Vor schriften des UWG86 be deuten. Darüber hinaus stellen aber die wettbewerbs recht lichen Bestim mun- gen zusätz liche Regeln auf und er fassen auch Medien, auf die der Rund funk- staats vertrag oder das Telemedien gesetz nicht anwend bar sind. Das UWG schützt das Interesse der Allgemein heit an einem un verfälschten Wettbewerb und soll insbesondere Mitbewerber, aber auch die Ver braucher vor unlauteren geschäft lichen Handlun gen be wahren. Es gilt grundsätz lich für Handlun gen im Geschäfts verkehr unabhängig davon, in welchem Rahmen sie ge tätigt werden. Im Hinblick auf In-Game-Werbung ist eine Unter schei dung, ob es sich um Online- oder Offline-Spiele handelt oder um eine Misch form (sog. Hybridmedien) insofern nicht von Bedeu tung. Die Vor schriften des UWG finden daher insbesondere auch für Offline-Spiele Anwen dung, für die mangels Übertra gung über ein elektroni sches Kommunika tions netz weder die Vor schrif- ten des Rundfunkstaats vertrages noch die des Telemedien gesetzes eröffnet sind. II.6.1 Die General klausel des § 3 Abs. 1 UWG Die General klausel des UWG wurde im Zuge der Umset zung der UGP-Richt- linie87 grundlegend um gestaltet. Grundsätz lich sind nach § 3 Abs. 1 UWG unlautere geschäft liche Handlun gen unzu lässig, wenn sie ge eignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Ver brauchern oder sonstigen Markt teilnehmern 86 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung vom 3. 7. 2004 (BGBl I 1414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. 7. 2009 (BGBl I 2413). 87 Richtlinie 2005/29/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 11. 5. 2005 über unlautere Ge- schäfts praktiken im binnen marktinternen Geschäfts verkehr zwischen Unter nehmen und Ver brauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/ EG, 98/27/ EG und 2002/65/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates sowie der Verord nung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäi schen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäfts praktiken) ABl. EU L 149/22 vom 11. 6. 2005. 104 spür bar zu be einträchtigen. Eine unlautere geschäft liche Handlung ist insbeson- dere dann ge geben, wenn eines der Regel beispiele der §§ 4 ff. UWG vor liegt. Die im Anhang zu § 3 auf gelis teten Handlun gen sind un geachtet einer – sonst er forder lichen – spür baren Beeinträchti gung immer unzu lässig. Die Anwen dung des § 3 UWG setzt eine geschäft liche Handlung gegen über einem Ver braucher voraus. Der Begriff der geschäft lichen Handlung ist im Wege der richtlinien konformen Ausle gung weit auszu legen.88 Er umfasst ebenso wie der Begriff der Geschäfts praktiken auch die „kommerzielle Mittei lung“.89 Dieser Begriff ent spricht wiederum dem der „kommerziellen Kommunika- tion“90, die als Oberbegriff u. a. sowohl klassi sche Werbung als auch das Spon- soring und die Produkt platzie rung miteinschließt. Alle kommerziellen Werbe- maßnahmen, einschließ lich des ge zielten Einfügens von Produkten, Marken oder Logos in einen anderen Kontext zu Werbezwecken, der Auf merksam- keits werbung und des Sponsoring dienen der unmittel baren oder mittel baren Förde rung des Ab satzes von Waren oder Dienst leis tungen des eigenen oder eines fremden Unter nehmens und stellen damit geschäft liche Handlun gen da. Diese erfolgt bei In-Game-Werbung auch gegen über einem Ver braucher. Unlauter handelt insbesondere, wer den Werbecharakter von geschäft lichen Handlun gen ver schleiert. Das Regel beispiel des § 4 Nr. 3 UWG ent hält damit ein Verbot ge tarnter Werbung, das aus dem Wahr heits grundsatz im Lauter- keits recht ab geleitet wird.91 Der § 4 Nr. 3 UWG zielt – mit unter schied licher Formulie rung – damit auch auf ver gleich bare Fälle wie die spezielleren Vor schriften der § 58 RStV und § 6 TMG. Die wettbewerbs recht lichen Regelun gen stehen jedoch grundsätz lich selbst ständig neben den medien recht lichen oder anderen spezielleren Normen. Ein Ver stoß gegen ent sprechende medien recht liche Vor schriften ist zwar ein Indiz für einen Ver stoß gegen eine ver gleich bare Regelung im Wettbewerbs- recht, schließt diesen jedoch nicht zwingend ein bzw. im gegen sätz lichen Fall nicht zwingend aus, da sowohl die Ziele als auch die Adressaten der unter- schied lichen Rege lungs werke nicht identisch sind. Auch die Gesetz gebungs- kompetenz liegt nicht in der gleichen Hand. Während das Rundfunkrecht der Gesetz gebungs kompetenz der Länder unter fällt (Art. 70, 30 GG)92, unter liegt das Wettbewerbs recht als Teil des Wirtschafts rechts einer konkurrierenden Gesetz gebungs kompetenz. Die Länder haben nach Art. 72 Abs. 1 GG die Rege- lungs befugnis nur, solange und soweit der Bund von seiner Gesetz gebungs- zuständig keit keinen Gebrauch ge macht hat. Dies hat der Bund mit dem UWG jedoch getan (Art. 72 Abs. 2 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Müssten die 88 Dazu oben. 89 Art. 2 lit. d UGP-Richtlinie. 90 Art. 2 f e-commerce-Richtlinie und Art. 1 Abs. 1 lit. h AVMD-Richtlinie. 91 Köhler/Bornkamm, UWG § 4 Rn. 3.1; Piper/Ohly/Sosnitza UWG, § 4 Rn. 3/2. 92 Zur Rundfunk kompetenz der Länder bereits ausführ lich BVerfGE 12, 205 ff. – Erstes Rundfunkurteil. 105 Normen des Bundes gesetz gebers nun zwingend im Lichte der Normen des Landes gesetz gebers aus gelegt werden, würde die Gesetz gebungs kompetenz des Bundes damit unter wandert. Mit dem Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrag wurden die Werbe- rege lungen über arbeitet, insbesondere die Produkt platzie rung neu definiert und damit auch die Abgren zung zur Schleichwer bung neu be stimmt. Nur die ge- kennzeichnete Produkt platzie rung wird über haupt als Produkt platzie rung im Sinne des Rundfunkstaats vertrages an gesehen. Damit geht der deutsche Gesetz- geber über die Defini tion des europäi schen Gesetz gebers in der AVMD-Richt- linie hinaus, der eine solche Kennzeich nung zwar für eine zulässige Produkt- platzie rung vor schreibt, aber nicht als Tatbestands merkmal voraus setzt. Die unter schied lichen Begrifflich keiten dienen nicht un bedingt dazu, eine einheit liche Rechts anwen dung zu fördern. Während der RStV weiter hin von Werbung spricht und das Sponsoring, das Teles hopping und die Produkt platzie- rung nun sozu sagen als eigenständige Formen daneben stellt, ver wenden die AVMD-Richtlinie, die E-commerce-Richtlinie und das Telemedien gesetz den Begriff der kommerziellen Kommunika tion, der als Oberbegriff für alle diese Erschei nungs formen dient. Das UWG hingegen spricht schlicht von „geschäft- lichen Handlun gen“, im Fall des § 4 Nr. 3 UWG von „geschäft lichen Handlun- gen mit Werbecharakter“, die Richtlinie über unlautere Geschäfts praktiken von „Geschäfts praktiken“.93 In dieser Reihen folge lässt sich auch eine Erweite- rung der Begriffe er kennen. Während der RStV für den Bereich des Rundfunks sehr konkrete Regelun gen in Bezug auf Erschei nungs formen mit kommerziel- lem werb lichen Hinter grund trifft, sind die Vor schriften der anderen Rege- lungs werke, kongruent zu den weiteren Begrifflich keiten, zunehmend offener und weniger detailliert. Aus diesem Grund scheint es aber auch weder gesetz lich er forder lich noch zwingend ge boten, die genauen Begrifflich keiten des RStV auch im Rahmen einer wettbewerbs recht lichen Prüfung zugrunde zu legen. Der Gesetz geber hat im Medien bereich das Modell einer ab gestuften Regulie rung ge wählt. Dies hat zur Folge, dass der Rundfunk stärker reguliert wurde als andere Medien. Auch innerhalb des RStV wird dieses Modell ver wirk licht. So wird der klassi sche Rundfunk, also Rundfunk im einfachgesetz lichen Sinne, strenger reguliert als die Telemedien. Selbst innerhalb des einfachgesetz lichen Rundfunks finden sich Regulie rungs unterschiede, was etwa die Sonder rege lungen für Tele shopping- kanäle in § 1 Abs. 3 RStV und für Internethörfunk in § 20 b RStV ver deut lichen. Bei den Telemedien wird zwischen fernsehähn lichen Telemedien (§ 58 Abs. 3 93 Art. 2 UGP-Richtlinie: Im Sinne dieser Richtlinie be zeichnet der Aus druck d) Geschäfts praktiken im Geschäfts verkehr zwischen Unter nehmen und Ver brauchern (nach stehend auch „Geschäfts praktiken“ ge- nannt) jede Handlung, Unterlas sung, Ver haltens weise oder Erklä rung, kommerzielle Mittei lung einschließ- lich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittel bar mit der Absatz förde rung, dem Ver kauf oder der Liefe rung eines Produkts an Ver braucher zusammen hängt. 106 RStV) und sonstigen Telemedien (§ 58 Abs. 1 RStV) differenziert. Dies ist auf die unter schied liche Bedeu tung der jeweiligen An gebote für die Meinungs- bildung zurück zuführen, die das Bundes verfassungs gericht mit den Merkmalen der Aktualität, Breiten wirkung und Suggestivkraft be schreibt. Nach diesen Merkmalen hat der klassi sche Rundfunk und innerhalb des klassi schen Rund- funks das Fernsehen (Macht der be wegten Bilder) die größte Bedeu tung für die öffent liche Meinungs bildung. Allerdings könnte es unter Umständen zu un befriedigenden Ergeb nissen führen, wenn die gleiche Handlung nach Rundfunkrecht zulässig und nach Wettbewerbs recht als unzu lässig be wertet würde. Es ist daher im Einzelfall zu ent scheiden, bei welchen Sach verhalten auf die Begriffs bestim mungen des RStV ab gestellt werden sollte. Dies ist tendenziell bei rundfunk bezogenen Sach verhalten zu er warten. Bei allen anderen Sach verhalten, insbesondere im Hinblick auf Medien, die nicht den Regelun gen des RStV unter fallen, kann die Beurtei lung im Hinblick auf die wettbewerbs recht liche Ausrich tung der Vor schriften durch aus anders aus fallen. Die Vor schriften des UWG stehen damit selbst ständig neben den Normen des RStV und TMG. Diese spezielleren Vor schriften finden im UWG insofern Berücksichti gung, als ein Ver stoß dagegen zugleich einen Rechts bruch im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt, wonach auch unlauter handelt, wer gegen eine gesetz liche Vor schrift ver stößt, die dazu be stimmt ist, im Interesse der Markt teilnehmer das Markt verhalten zu regeln.94 Hierunter fallen grundsätz lich Ver stöße gegen die diesbezüg lichen spezielleren Normen des RStV, der Pressegesetze und des TMG. Im Wege richtlinien konformer Ausle gung ist der Begriff des Werbecharak- ters am Maßstab des Art. 7 Abs. 2 UPG-Richtlinie („oder wenn er den kommer- ziellen Zweck der Geschäfts praxis nicht kennt lich macht“) weit, nämlich im Sinne des geschäft lichen Charakters der geschäft lichen Handlung zu fassen.95 Bei Computer- oder Videospielen sind im Wesent lichen zwei Erschei nungs- formen zu be obachten. Zum einen finden sich Werbebot schaften auf herkömm- lichen Werbeflächen (z. B. virtuelle Litfaßsäule, Banden werbung), zum anderen werden Produkte, Marken oder Logos in das Spielgeschehen integriert (hierzu bereits oben). Geschieht dies gegen Bezah lung, ent spricht es dem Prinzip einer Produkt platzie rung.96 Beide Maßnahmen dienen unzweifel haft zumindest mittel- 94 Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 3.7. 95 Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 3.10. 96 Die Produkt platzie rung ist sowohl in der AVMD-Richtlinie als auch im Rundfunkstaats vertrag definiert. Nach der Legaldefini tion des 13. RÄStV wird nur die gekennzeichnete Erwäh nung oder Darstel lung von Waren, Dienst leis tungen, Namen, Marken, Tätig keiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienst leis tungen in Sendun gen gegen Ent gelt oder eine ähnliche Gegen leis tung mit dem Ziel der Absatz förde rung umfasst. Das Wettbewerbs recht stellt auf die Erkenn bar keit ab. Ausführ lich zum Begriff der Produkt platzie rung Holzgraefe, Werbeintegra tion in Fernsehsen dungen und Videospielen, 2010; Mallick, Product-Placement in Massen medien, 2009; Puff, Product Placement, 2008. 107 bar der Werbung für das ent sprechende Produkt oder Unter nehmen, wenn Geld dafür bezahlt wurde. Eine Ver schleie rung des Werbecharakters liegt vor, wenn das äußere Er- schei nungs bild der geschäft lichen Handlung so ge staltet wird, dass die Ver- braucher (oder sonstigen Markt teilnehmer) den Werbecharakter/den geschäft- lichen Charakter nicht klar und eindeutig er kennen. Hierbei wird auf die Sicht weise eines in dieser Situa tion durch schnitt lich informierten, auf merksamen und ver ständigen Ver brauchers ab gestellt.97 Das Phänomen der Ver schleie rung des Werbecharakters wird im Medien- recht mit dem Begriff der Schleichwer bung be zeichnet. Der Begriff der Schleich- wer bung ist sowohl im RStV als auch in der AVMD-Richtlinie legal definiert. Mit dem Dreizehnten Rundfunkände rungs staats vertrag wurde die Defini tion allerdings neu ge fasst. Während die alte Defini tion schlicht darauf ab stellte, ob die Erwäh nung oder Darstel lung irreführen kann, lautet die neue Fassung „wenn sie mangels Kennzeich nung irreführen kann“. Die unzu lässige Schleich- wer bung wird damit von einer zulässigen Produkt platzie rung durch deren Kenn- zeich nung als Produkt platzie rung ab gegrenzt. Im § 4 Nr. 3 UWG kommt es dagegen auf die Erkenn bar keit des werb lichen Hinter grundes der Maßnahmen an. Diese kann auch ge geben sein, wenn eine Produkt platzie rung (im weiteren Sinne) nicht ge kennzeichnet wird. Fügt man beispiels weise in ein Szenario ein an dieser Stelle völlig unpassendes Produkt ein (z. B. eine Cola-Dose oder ein McDonalds Restaurant in eine mittelalter- liche Geschichte), ist für jeden durch schnitt lich informierten und ver ständigen Ver braucher erkenn bar, dass dies nicht der Gestal tung eines realisti schen Um- feldes dient und nicht aus dramaturgi schen Gründen ge boten ist. Eine Kenn- zeich nung, dass es sich um eine be zahlte Werbung handelt, ist hier eigent lich ent behr lich, da die Werbeabsicht offensicht lich ist. Das UWG ist wie bereits erörtert auch auf andere Medien anwend bar. Wenn sich ein Spiel z. B. auf einer CD-Rom/DVD be findet, so handelt es sich um ein Druck werk im Sinne der Landespressegesetze. Onlinespiele sind als Tele- medien einzu stufen. Bei den Misch formen wird das ge kaufte Spiel installiert und an schließend online ge spielt. An gesichts dieses weiten Anwen dungs berei- ches er scheint es nicht sachgerecht, die Begrifflich keiten des am strengsten reglementierten Mediums auf alle anderen zu über tragen.98 Es ist daher allein auf die tatsäch liche Erkenn bar keit abzu stellen, da eine Ver schleie rung faktisch nur bei tatsäch lich mangelnder Erkenn bar keit ge geben ist. Spielen bzw. generell Telemedien oder Träger medien werden vom Gesetz- geber nicht die gleiche Bedeu tung für die Meinungs bildung zu gemessen wie 97 Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 3.11. 98 Im Ergebnis so auch Kreile in: Dörr/Kreile/Cole, Handbuch Medien recht, 2. Auflage S. 421. 108 dem Rundfunk. Aus diesem Grunde ist es sachgerecht, wenn auch an die kommerzielle Durch drin gung bzw. Beeinflus sung dieser Medien geringere Anforde rungen ge stellt werden.99 Es besteht kein grundsätz liches Verbot für kommerzielle Kommunika tion in Spielen, weder in Online- noch in Offline- Spielen.100 Im Hinblick auf In-Game-Werbung wäre der Werbecharakter ver schleiert, wenn ein durch schnitt licher Spieler nicht er kennen kann, dass eine be stimmte Gestal tung eines Spiels so vor genommen wurde, weil dafür von einem Unter- nehmen, das sich durch diese Gestal tung einen positiven werbenden Effekt für seine Produkte oder sein Unter nehmen erhofft, Geld bezahlt wurde und nicht, weil der Ent wickler dies aus ge stalteri schen/dramaturgi schen Gründen so ent- worfen hat. Die Sicht weise eines durch schnitt lich informierten, auf merksamen und ver ständigen Ver brauchers richtet sich in diesem Fall auch maß geblich danach, auf welche Zielgruppe das einzelne Spiel zu geschnitten ist, bzw. von welcher Zielgruppe es in der Regel ge nutzt wird. Zur Beurtei lung der Anforde rungen, die an die Erkenn bar keit von kommer- ziellen Kommunika tionen in Spielen zu stellen sind, kann die Rechtsprechung zur Werbung in Kinofilmen heran gezogen werden. In der Ent schei dung „Feuer, Eis & Dynamit I“ hat der BGH zur Werbung in Kinospielfilmen Stellung ge- nommen und fest gestellt, dass Werbung dem Adressaten grundsätz lich als solche kennt lich zu machen ist. Die (auf Täuschung an gelegte) Tarnung einer Werbemaßnahme werde weder dem das Wettbewerbs recht be herrschenden Wahr heits grundsatz noch dem Gebot der Achtung der Persönlich keits sphäre gerecht. Diese werde durch Beeinflus sung des Adressaten in unzu lässiger Weise an getastet, wenn der Umworbene nicht erkennt, dass es sich um eine Werbe- maßnahme handelt, und er seine Ent schei dung nicht bewusst auf der Grundlage dieser Kenntnis treffen kann.101 Diese Beurtei lung beruht auf der Erwägung, dass man im Allgemeinen der Informa tion eines am Wettbewerb selbst nicht unmittel bar be teiligten Dritten regelmäßig größere Bedeu tung und Beach tung beimisst, als ent sprechenden ohne Weiteres als Werbung erkenn baren Angaben des Werbenden selbst. Dieser Gedanke liege zwar auch dem Tren nungs gebot des Presse- und Rundfunkrechts zugrunde, er gelte jedoch auch allgemein für alle Fall gestal tungen bei denen Werbung als Äußerung eines schein bar objektiven Dritten dargestellt und damit ge tarnt wird. Der BGH ver weist insoweit unter anderem auch auf die Inter- nationalen Ver haltens regeln für die Werbepraxis der Internationalen Handels- 99 So auch BGH, Urteil vom 6. 7. 1995, NJW 1995, 3177, 3180. 100 So auch Mallick, S. 216. 101 BGH, Urteil vom 6. 7. 1995, NJW 1995, 3177, 3179. 109 kammer, nach denen Marketingkommunika tion als solche erkenn bar sein muss, unabhängig von ihrer Form oder ge nutztem Medium.102 An die Werbung in Spielfilmen müssten jedoch weniger strenge Maßstäbe an gelegt werden als an ver deckte Werbe aussagen in redak tionellen Beiträgen in Presse und Rundfunk. Den primär auf Informa tion und Meinungs bildung aus gerich teten Medien wie Presse und Rundfunk werde regelmäßig ein höherer Grad an Objektivität bei gemessen als privaten Spielfilmen. Spielfilmen könne keine generelle Werbefrei heit unter stellt werden, da der Zuschauer bei diesen in der Regel keine objektive Informa tion erwarte, sondern reine Unterhal tung. Das Publikum rechne damit, dass ihm in Spielfilmen in nicht be sonders heraus- gestellter Form Requisiten be gegnen, die dem Hersteller von einem Unter- nehmen für die sinn volle Integrie rung in die Spielhand lung gratis zur Ver- fügung ge stellt worden sind. Die Grenze sei jedoch über schritten, wenn darüber hinaus Zahlun gen oder andere Leistun gen von einigem Gewicht er bracht wür- den, damit das Unter nehmen oder seine Erzeugnisse in Erschei nung treten. Dies erwarte das Publikum regelmäßig nicht und könne insofern Aufklä rung ver langen.103 Das VG Berlin hat einen ent sprechenden Hinweis „Der nach- folgende Film ent hält Marken einbin dungen“ für den Film „Feuer Eis und Dynamit“ für aus reichend erachtet. Ab schließend kann fest gehalten werden, dass der Nutzer eines Spiels darauf hin gewiesen werden muss, wenn das Spiel be zahlte kommerzielle Kommunika- tion ent hält, um eine Erkenn bar keit zu gewährleisten. Die Anforde rungen an eine solche Kennzeich nung sind jedoch nicht so hoch anzu setzen wie für die Medien, von denen man eine höhere Objektivität er wartet. Es kann daher als aus reichend erachtet werden, wenn der Nutzer zu Beginn des Spiels darauf hin gewiesen wird, dass das Spiel be zahlte werb liche Inhalte auf Werbeflächen oder nicht im Einzelnen ge kennzeichnete Produkt platzie rungen ent hält. Unzulässig ist die Ver schleie rung des Werbecharakters einer geschäft lichen Handlung nur dann, wenn die Handlung ge eignet ist, die Interessen der Mit- bewerber, Ver braucher oder sonstigen Markt teilnehmer spür bar zu be ein träch- tigen. Dies ist immer der Fall, wenn der Ver braucher zu einem Ver tragsabschluss ver anlasst wird. Es reicht jedoch auch aus, wenn die Nicht kenntlichmachung des kommerziellen Charakters der Geschäfts praxis ge eignet ist, einen Durch- 102 Heute: Praxis der Werbe- und Marketingkommunika tion, Konsolidierter Kodex der ICC, Art. 9: Identifizier- bar keit: Marketingkommunika tion muss als solche klar erkenn bar sein, unabhängig von Form oder ge- nutztem Medium. Erscheint eine Werbemaßnahme in einem Medium, das Nachrichten und Redak tionelles beinhaltet, muss die Werbemaßnahme klar als solche erkenn bar und die Identität des Werbetreibenden ersicht lich sein (siehe auch Artikel 10). Marketingkommunika tion darf ihren eigent lichen Zweck nicht falsch oder ungenau darstellen. Sie darf beispiels weise nicht als Markt forschung oder Ver braucher befra- gung präsentiert werden, wenn die Zielset zung kommerziell ist, d. h. es um den Ver kauf eines Produktes geht. 103 BGH, Urteil vom 6. 7. 1995, NJW 1995, 3177, 3180. 110 schnitts verbraucher zu einer geschäft lichen Ent schei dung zu ver anlassen, die er sonst nicht ge troffen hätte.104 Zu be rücksichtigen ist hierbei, dass die ver schleierte Werbebot schaft bzw. die ver deckte Produkt platzie rung in Spielen im Gegen satz zu solchen in Spiel- filmen in der Regel mehrfach wahrgenommen wird und damit einen stärkeren Eindruck hinter lässt. Hinzu kommt, dass die Ver brei tung vieler Spiele mittler- weile sehr hoch ist. Eine Spürbar keit ist daher in der Regel anzu nehmen, muss jedoch letzt lich im Einzelfall be urteilt werden. II.6.2 Per-se-Verbote des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – Nr. 11 Die Richtlinie über unlautere Geschäfts praktiken (UGP-RL)105 ent hält als An- hang I eine Liste von Geschäfts praktiken, die gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie unter allen Umständen als unlauter anzu sehen sind (sog. Black List). Diese Liste gilt einheit lich in allen Mitgliedstaaten.106 Zur Umset zung dieser Vor- schriften in das deutsche Recht wurde im Rahmen der Novelle des UWG von 2008 dem § 3 ein Anhang mit einer Liste von geschäft lichen Handlun gen hinzu gefügt, die ohne Rücksicht auf die nach der lauter keits recht lichen General- klausel sonst maß gebliche Erheblich keits schwelle stets unzu lässig sind, wenn sie Ver brauchern gegen über vor genommen werden (Ver bote ohne Wertungs- vorbehalte).107 Auf die spür bare Beeinträchti gung von Ver braucherinteressen kommt es dann nicht an. Eine unzu lässige geschäft liche Handlung im Sinne des § 3 Abs. 3, Anhang Nr. 11 ist der vom Unter nehmer finanzierte Einsatz redak tioneller Inhalte zu Zwecken der Ver kaufs förde rung, ohne dass sich dieser Zusammen hang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akusti schen Darstel lung ein- deutig ergibt (als Informa tion ge tarnte Werbung). Diese Regelung setzt Nr. 11 des Anhangs I der UGP-Richtlinie108 in deutsches Recht um. 104 Köhler/Bornkamm, UWG, § 4 Rn. 3.12, vgl. Art. 7 Abs. 2 UGP-Richtlinie. 105 Richtlinie 2005/29/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäfts praktiken vom 11. 5. 2005 über unlautere Geschäfts praktiken im binnen marktinternen Geschäfts verkehr zwischen Unter nehmen und Ver brauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richt- linien 97/7/ EG, 98/27/ EG und 2002/65/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates sowie der Verord- nung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäi schen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäfts- praktiken) ABl. EU L 149/22 vom 11. 6. 2005. 106 Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Kommentar, 5. Auflage 2010, Anhang zu § 3 Abs. 3, Rn. 1. 107 Piper/Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Kommentar, 5. Auflage 2010, § 3 Rn. 86. 108 Der Text von Nr. 11 des Anhangs I der UGP-Richlinie wurde nicht wört lich über nommen und lautet: „Es werden redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Ver kaufs förde rung ein gesetzt und der Gewerbe- treibende hat diese Ver kaufs förde rung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Ver braucher klar erkenn baren Bildern und Tönen eindeutig hervor gehen würde (als Informa tion ge tarnte Werbung). Die Richtlinie 89/552/EWG (1) bleibt davon un berührt.“ 111 Die Regelung ent spricht dem presserecht lichen Gebot der Trennung von Werbung und redak tionellem Teil. Sie gilt nicht nur für Printmedien, sondern auch für alle elektroni schen Medien, insbesondere Hörfunk, Fernsehen und Telemedien und auch für redaktionelle Beiträge im Internet. Erfasst werden soll auch „product placement“, wenn für die Einbeziehung der Ware oder Dienst leis tung in einen redak tionellen Kontext ein Ent gelt ge fordert wird und dem Erkennbar keits gebot nicht genügt wird. Die Regelung ent spricht den Grundsätzen, welche die Rechtsprechung zu ge tarnter Werbung und „product placement“ ent wickelt hat.109 Die Norm wäre grundsätz lich als die speziellere und als Verbot ohne Wer- tungs vorbehalt von dem § 4 Nr. 3 UWG zu prüfen. Fraglich ist jedoch, ob sie auf Spiele Anwen dung findet. Redaktionelle Inhalte setzen ein Medium zur Ver brei tung von Informa tion voraus.110 Zu den Medien ge hören neben den Printmedien auch die elektroni- schen Medien wie Hörfunk, Fernsehen, Film, Telemedien und Internet, soweit sie einen redak tionellen Teil auf weisen, also eine Berichterstat tung und Aus- einander setzung über Themen von allgemeinem Interesse durch eine unab- hängige und neutrale Redak tion als Beitrag zur Unter rich tung und Meinungs- bildung ent halten. Bei Spielen handelt es sich ent weder um Telemedien, wenn sie im Internet ge spielt werden (Online-Spiele) oder um Träger medien (Offline- Spiele). Spiele sind unter diese Norm allerdings nicht zu fassen. Zwar wird der Begriff des redak tionellen Inhalts sehr unter schied lich aus gelegt. Ob ein redak- tioneller Inhalt das Vor handensein einer ent sprechenden Redak tion voraus setzt, die Informa tionen in einer zur Ver öffent lichung ge eigneten Form auf bereitet, um mit dem eigenen Bericht zur Unter rich tung und/oder Meinungs bildung beizu tragen111, sei dahin gestellt. Der Begriff der Informa tion ist aber eher eng zu interpretieren. Es geht um Schleichwer bung, die im Rahmen eines sach- lichen Berichts über Tatsachen und Ereignisse er scheint, dem wegen dieses objektiven Erschei nungs bilds leicht Glauben geschenkt wird. Ab zugrenzen hiervon sind rein unter haltende redaktionelle Inhalte. Beruhen derartige Inhalte auf einer Schleichwer bung, ist dies anhand von § 4 Nr. 3 zu be werten; diese „als Informa tion ge tarnte Werbung“ i. S. v. Nr. 11 einzu stufen, würde zu weit gehen.112 Gerade im Hinblick darauf, dass die Ver schleie rung von werb lichen Inhalten auch noch für alle Medien in § 4 Nr. 3 erfasst wird, ist die Vor schrift der Nr. 11 des Anhangs zu § 3 auch im Hinblick auf die diesbezüg lichen Ein- schrän kungen in der AVMD-Richtlinie und den Rundfunkstaats vertrag eng 109 So die Begrün dung zum RegE UWG 2009, BT-Drucks. 16/10145, S. 32. 110 Köhler/Bornkamm Anh. zu § 3 III Rn. 11.2. 111 So Frank in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 2. Auflage 2009, Anhang 3 zu § 3 Abs. 3 Rn. 19. 112 Frank in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 2. Auflage 2009, Anhang 3 zu § 3 Abs. 3 Rn. 19. 112 auszu legen und auf die klassi schen redak tionellen Inhalte zu reduzieren. Eine Anwen dung auf Spiele ist daher abzu lehnen. II.6.3 Unzumut bare Belästi gung nach § 3 UWG i. V. m. § 7 Abs. 1 UWG Eine geschäft liche Handlung ist darüber hinaus unzu lässig, wenn sie einen Markt teilnehmer in unzu mut barer Weise be lästigt. Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 gilt dies insbesondere für Werbung, wenn der Markteilnehmer diese Werbung erkenn bar nicht wünscht. Diese Alternative bezieht sich allerdings nur auf Individualwer bung, d. h. die ge zielt an eine Person gerichtete Werbung.113 Generell fallen unter § 7 Abs. 1 Satz 1 solche Handlun gen, die bereits wegen der Art und Weise unabhängig von ihrem Inhalt als Belästi gung empfunden werden. Die Belästi gung besteht darin, dass die Wettbewerbs hand lung den Empfängern auf gedrängt wird.114 Das Tatbestands merkmal der Unzumut bar keit trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht jede gering fügige Belästi gung aus reichen kann. Mit Blick auf die vielfältigen Erschei nungs formen von be lästigenden Wettbewerbs hand lungen ist die Schwelle indes nicht zu hoch anzu setzen. Erfasst werden sollen die Fälle, in denen sich die Belästi gung zu einer solchen Intensität ver dichtet hat, dass sie von einem großen Teil der Ver braucher als unerträg lich empfunden wird.115 Daher ist im Rahmen einer Ab wägung auf die Erwar tung des Nutzers und den damit ver bundenen mutmaß lichen Willen abzu stellen. Vom Durch schnitts adressaten werden Werbemaßnahmen, die den realisti- schen Eindruck des Spiels erhöhen, in der Regel nicht als Belästi gung und erst recht nicht als unzu mut bare Belästi gung empfunden. Der Großteil der Spieler schätzt den realisti schen Eindruck, wenn Produkte und Logos real existierender Unter nehmen im Spiel auf tauchen.116 Dies setzt jedoch voraus, dass sich die be treffende Maßnahme so harmonisch einfügt, dass dadurch das Szenario authenti scher wirkt und der realisti sche Eindruck ver stärkt wird. Dies ist ohne Zweifel bei der Banden werbung in Sport stadien oder bei Sponsoren logos auf Kleidung oder Fahrzeugen zu bejahen, nicht jedoch, wenn ein Produkt in eine Umgebung platziert wird, in der es normaler weise nicht vor kommt. 113 So Köhler/Bornkamm, UWG § 7 Rn. 33. 114 BT-Dr 15/1487 S. 20 f. 115 BT-Dr 15/1487 S. 21. 116 So auch Schaar, Rechtliche Grenzen des „In-Game-Advertising“, GRUR 2005, 912, 914: Study on the role of SMEs and European audiovisual works in the context of the fast changing and converging home entertainment sector (PayTV, Homevideo, Video on Demand, video games, internet, etc) S. 38. 113 Außerdem spielt die Intensität der Darstel lung eine Rolle. Fügt sich die Werbemaßnahme naht los in das Spielgeschehen ein oder ist der Spieler ge- zwungen, mit dem Produkt zu agieren, bevor er weiter spielen kann? Muss er einen auf einer Leinwand ab laufenden Werbespot ansehen, bevor es weiter geht? Wie häufig und wie lange wird der Nutzer mit der Werbung konfrontiert? Als be lästigend würde es der Spieler unter Umständen empfinden, wenn während des Spiel verlaufs ein Werbefenster (Pop-up) auf gehen würde, das eine be stimmte Zeit stehen bleibt, und das Spiel erst danach fort gesetzt werden kann. Eine Belästi gung wäre darüber hinaus ge geben, wenn sich durch Einfügen der Werbung die Ladezeiten des Spiels ver längern würden.117 Bei der Ab wägung der Interessen ist auch zu be rücksichtigen, inwieweit der Werbeadressat einer spielintegrierten Werbekommunika tion die Möglich- keit besitzt, ihr zu ent gehen oder sich ihr zu ent ledigen. Sofern es einen Modus gibt, mit dem Werbe einblen dungen ent fernt werden können, schließt dies eine Belästi gung von vornherein aus. Außerdem ist maß geblich, ob der Nutzer eines Spiels Geld dafür bezahlt hat – unabhängig davon, ob er einen Datenträger ge kauft oder ein Spiel im Internet herunter geladen hat – oder es kosten los nutzt. Der Nutzer eines kosten- losen Spiels wird eher mit Werbung rechnen und diese tolerieren, da er das Spiel jederzeit ohne Ver lust beenden kann, wenn es ihm nicht zusagt. Derjenige, der Geld dafür bezahlt hat, wird grundsätz lich er warten, nicht mit unerwünsch- ter Werbung be lästigt zu werden, bzw. darf er warten, dass er vor dem Kauf darüber informiert wird, wenn sich in dem Spiel Werbung be findet, insbeson- dere, wenn es den Spielablauf in irgendeiner Weise ver ändert oder gar be- einträchtigt.118 Die Produk tions kosten liegen bei Spiele-Block bustern mittler- weile regelmäßig im zweistelligen Millionen bereich.119 Es wird die Akzeptanz von Werbung sicher erhöhen, wenn Spiele, in denen Werbung ein gefügt wurde, im Ver hältnis zu werbefreien Spielen günstiger ver kauft werden. Ab wägungs relevante Kriterien sind somit die Penetranz der Werbekom mu- nika tion, der Umfang, in dem sie Hardwareressourcen des Werbeadressaten be ansprucht, die Möglich keit, ihr zu ent gehen120 sowie der finanzielle Einsatz. 117 Dies wurde beispieles weise bei dem Rennspiel „Wipeout HD“ der Firma Sony be mängelt, weil Werbebanner die Ladezeit ver doppelten. Vgl. „Gewalt in Games schadet der Marke“, www.zeit.de/digital/games/2009-09/ ingame-werbung (zuletzt ab gerufen am 20. 6. 2011).Unter www.youtube.com/watch= kX4f9zts6JM (zuletzt ab gerufen am 20. 6. 2011) kann man die unter schied lichen Ladezeiten mit und ohne Werbung ver gleichen. Laut Sony wurden die Werbe einblen dungen wieder ent fernt, um sicher zustellen, dass das In-Game-Advertising nicht den Spielfluss stört. 118 So auch Holzgraefe, S. 386. 119 Gewalt in Games schadet der Marke, Die Zeit online, www.zeit.de/digital/games/2009-09/ingame-werbung (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 120 So bereits Schaar, GRUR 2005, 912, 914. 114 II.6.4 Unzulässige geschäft liche Handlung im Sinne von Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG – Kaufaufforde rung an Kinder Eine unzu lässige geschäft liche Handlung im Sinne des § 3 Abs. 3 i. V. m. Anhang Nr. 28 UWG ist die in eine Werbung einbezogene unmittel bare Auf- forde rung an Kinder, selbst die be worbene Ware zu er werben oder die be- worbene Dienst leis tung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu ver anlassen. Die Regelung dient der Umset zung der Nr. 28 S. 1 des Anhang I UGP-Richtlinie. Im Gegen satz zu ver gleich baren Regelun gen in Art. 9 Abs. 1 lit g AVMD- Richtlinie, § 4 Nr. 2 UWG und § 6 Abs. 2 Nr. 1 JMStV er fordert diese Regelung nicht, dass die Auf forde rung ge eignet ist, die geschäft liche Unerfahren heit oder Leicht gläubig keit von Minderjährigen auszu nutzen.121 Zweck der Regelung ist der Schutz der Kinder vor unmittel baren Kauf- aufforde rungen, aber auch der Schutz der Eltern oder sonstigen Erwachsenen vor einer Manipula tion ihrer Kauf entschei dung durch Einschal tung von Kin- dern. Da es sich um ein Per-se-Verbot handelt, kommt es nicht darauf an, ob die Handlung im Einzelfall ge eignet ist, die Kauf entschei dung der Kinder oder der Erwachsenen zu be einflussen.122 Der Begriff „Kinder“ ist ge meinschafts recht lich und nicht vom deutschen Rechts verständnis her auszu legen. Seine Defini tion bleibt der Rechtsprechung vor behalten, da nicht klar hervor geht, ob alle Minderjährigen oder nur Minder- jährige bis zum vollendeten 14. Lebens jahr ge meint sind.123 In-Game-Werbung darf folg lich nicht so ge staltet sein, dass sich damit eine direkte Kaufaufforde rung an Kinder richtet oder die Auf forde rung ent hält, ihre Eltern dazu zu ver anlassen. Dies dürfte in der Regel über wiegend Online-Spiele be treffen, da über das Internet leichter eine Verbin dung zu einer direkten Kaufmöglich keit geschaffen werden kann. Die Auf forde rung muss zum einen Kinder ge zielt an sprechen, zum anderen unmittel bar er folgen, d. h. eine bloß indirekte oder mittel bare Auf forde rung reicht nicht aus. Die bisher erörterten Erschei nungs formen von In-Game-Werbung in Form von Einbin dung klassi scher Werbeflächen in virtueller Form oder Produkt- platzie rungen stellen allerdings keine derartigen unmittel baren Auf forde rungen dar. 121 Begr RegE UWG 2008, BT-Drucks 16/10145, S. 34. 122 Köhler/Bornkamm, UWG, Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 28.2. 123 Köhler/Bornkamm, UWG, Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 Rn. 28.5; Begr RegE UWG 2008, BT-Drucks 16/10145, S. 34. 115 II.6.5 Aus nutzen des Alters oder der geschäft lichen Unerfahren heit von Kindern und Jugend lichen gem. § 4 Nr. 2 UWG Eine weitere Regelung, die sich auf Minderjährige bezieht, findet sich in § 4 Nr. 2 UWG, der wie § 6 Abs. 2 Nr. 1 JMStV eben falls für unlauter erklärt, wenn geschäft liche Handlun gen vor genommen werden, die ge eignet sind, (u. a.) das Alter oder die geschäft liche Unerfahren heit von Ver brauchern auszu nutzen. Auch hier kann für die bisher erörterten Erschei nungs formen von In-Game- Werbung in Form von Einbin dung klassi scher Werbeflächen in virtueller Form oder Produkt platzie rungen wohl nicht bejaht werden, dass dadurch allein der Tatbestand erfüllt wird. In Betracht kann dies aber unter Umständen bei der Erhebung von Anmelde- daten kommen. Die Erhebung von Daten zur kommerziellen Verwer tung ist zwar grundsätz lich nicht unlauter. Werden jedoch Kinder und Jugend liche zur Überlas sung ihrer Daten auf gefordert, kann eine Ausnut zung ihrer geschäft- lichen Unerfahren heit anzu nehmen sein. Unlauter ist z. B. eine zu Werbezwecken er folgende Daten erhe bung bei Kindern, die ohne Einschal tung der Eltern über das Internet zu einer von einem Unter nehmen an gebotenen Club-Mitglied schaft ver anlasst wurden.124 Ist die Daten erhe bung gesetz lich zulässig (§ 28 BDSG), so ist sie nicht unlauter.125 II.6.6 Rechts bruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG Ver stöße gegen die Vor schriften des § 6 JMStV und andere gesetz liche Werbe- verbote zum Schutz von Kindern und Jugend lichen er füllen zugleich den Rechts bruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG, da es sich insoweit um Markt- verhaltens rege lungen im Interesse der Ver braucher handelt.126 II.6.7 Rechts folgen Die Rechts folgen eines Ver stoßes gegen die erörterten Bestim mungen des UWG ergeben sich aus den §§ 8 ff. UWG. Hieraus können sich Beseiti gungs-, Unter- lassungs- und Schadens ersatz ansprüche ergeben. Diese Ansprüche können allerdings nicht vom Ver braucher geltend ge macht werden, sondern stehen gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 UWG Mitbewerbern der Spielehersteller oder 124 Köhler/Bornkamm, UWG § 4 Rn. 2.41. 125 Köhler/Bornkamm, UWG § 4 Rn. 2.41. 126 Köhler/Bornkamm, UWG § 4 Rn. 2.12, 2.39. 116 Werbetreibenden sowie ent sprechenden Ver bänden, qualifizierten Einrich tungen und den Industrie- und Handels kammern zu. Beseiti gung- und Unter lassungs ansprüche können z. B. durch ein Update bei Online-Spielen um gesetzt werden. Der Zuwider handelnde kann darüber hinaus nach § 9 UWG bei Vorsatz oder Fahrlässig keit auf Schadens ersatz in Anspruch ge nommen werden. Unter den Voraus set zungen des § 10 UWG besteht ein Anspruch des Ver letzten auf Abschöp fung des vom Ver letzer durch den Wettbewerbs verstoß er zielten Gewinns. 117 II.7 Daten schutz in Online-Spielen Ein weiteres recht liches (Problem-)Feld im Zusammen hang mit In-Game- Werbung stellt die Beach tung des Daten schutzes dar. Während sich der Schutz der personen bezogenen Daten zunächst gegen Daten erhe bungen durch den Staat richtete, sind personen bezogene Daten nunmehr in erster Linie durch Daten- erhe bungen privater Unter nehmen ge fährdet. Dies gilt auch bei der Nutzung von Online-Spielen. Zum einen gilt dies für Daten, die für die Ver trags gestal- tung und -abwick lung (insbesondere Bezah lung) er forder lich sind, zum anderen werden aber auch Daten über das Nutzungs verhalten der Spieler erfasst, mit denen Nutzer profile er stellt werden können. Spielehersteller und Agenturen erheben und ver werten Nutzer daten, um ihre Werbung besser auf den Spieler zuschneiden zu können.127 Insbesondere die dynami sche Werbung bietet den Werbetreibenden die Möglich keit, auf grund des analysierten Nutzer verhaltens dementsprechende passende Werbung einbinden zu können. Das Erheben, Sam- meln und Aus werten von solchen Nutzer daten unter liegt den Grenzen des Daten schutzes, die jedoch nicht immer be achtet werden. Die Erhebung dieser Daten ist dem Nutzer unter Umständen nur teil weise bewusst und bekannt. Zwar gibt es zu allen Spielen Daten schutzer klärun gen der Hersteller. Ob diese jedoch immer aus reichend präzise und ver ständ lich sind und auch wahrgenom- men werden, ist frag lich. Probleme des Daten schutzes treten nur im Zusammen- hang mit Online-Spielen auf, da bei reinen Offline-Spielen in der Regel keine Daten erhoben werden. Die Problematik des Daten schutzes in Telemedien und insbesondere Online-Spielen ist jedoch so umfassend, dass hier nur einzelne Aspekte an gerissen werden können.128 127 Gewalt in Games schadet der Marke, Die Zeit online, www.zeit.de/digital/games/2009-09/ingame- werbung (zuletzt ab gerufen am 20. 6. 2011). 128 Das unabhängige Landes zentrum für Daten schutz Schleswig-Holstein (ULD) hat kürz lich eine ausführ liche Studie zum Daten schutz in Online-Spielen ver öffent licht, die durch das Bundes ministerium für Bildung und Forschung ge fördert worden war: Daten schutz in Online-Spielen, www.datenschutzzentrum. de/dos/(zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011) 118 II.7.1 Anwend bares Recht Bei Online-Spielen handelt es sich in mehrfacher Hinsicht um grenz über schrei- tende Sach verhalte. Zum einen werden viele Spiele nicht in den Ländern ent- wickelt, in denen sie später ge nutzt werden, sodass be stimmte daten schutz rele- vante Grundsätze möglicher weise nicht schon bei der Konzep tion be rücksichtigt wurden. Zum anderen haben die Betreiber firmen unter Umständen ihren Firmen sitz in anderen Ländern, und letzt lich setzt sich auch die Spieler gemein- schaft international zusammen. Internationale ver bind liche Regeln für den Daten schutz in Online-Spielen gibt es nicht. Zwischen den USA und der Euro- päi schen Union wurde zur Gewährleis tung einheit licher Daten schutz bestim- mungen das sog. Safe-Harbor-Abkommen geschlossen, dessen Prinzipien viele große US-Unternehmen akzeptiert haben.129 Dass das Ab kommen bei US-Kon- zernen für ein Daten schutz niveau sorgt, das EU-Grundsätzen ent spricht, wird jedoch teil weise von Daten schützern be zweifelt, die die Umset zung des Ver- trags als zu lasch kritisierten.130 Grundsätz lich gilt nach § 3 TMG das Herkunfts landprinzip. Sofern der Dienste anbieter in Deutschland eine Niederlas sung hat, gilt danach das deutsche Recht. Bei Dienste anbietern, deren Niederlas sung sich in einem anderen EU-Land be findet, sind die dortigen Regelun gen heran zuziehen. Gem. § 3 Abs. 3 Nr. 4 TMG bleibt das für den Schutz personen bezogener Daten geltende Recht un berührt vom Herkunfts landprinzip. Im Europarecht ist der Daten schutz insbesondere in der EG-Daten schutz- richtlinie131 und in der Daten schutz richtlinie für elektroni sche Kommunika- tion132 geregelt. Die Richtlinien bilden die Grundlage für die nationale Gesetz- gebung und sind auch in den Mitgliedstaaten in nationales Recht um gesetzt worden, sodass das mitgliedstaat liche Recht im Bereich des Daten schutzes harmonisiert wurde. Im Folgenden wird daher auf das deutsche Recht ab- gestellt.133 129 Unter anderem auch Facebook Inc, Google Inc, Electronic Arts Inc., Unter nehmens liste abruf bar unter safeharbor.export.gov list. aspx 130 Lischka, Durch set zung des Daten schutzes – Regie rung recht fertigt Nicht stun, Spiegel Online, 29. 10. 2010, www.spiegel.de/netzwelt /netzpolitik /0,1518,726083,00. html (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 131 Richtlinie 95/46/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natür licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten verkehr, ABl. L 281, 31 vom 23. 11. 1995. 132 Richtlinie 2002/58/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Ver arbei tung personen bezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektroni schen Kommunika tion (Daten- schutz richtlinie für elektroni sche Kommunika tion), ABl. L 201, 37 vom 31. 7. 2002. 133 Ausführ lich zur Bestim mung der einschlägigen Rechts ordnung, ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 55 ff. 119 II.7.2 Regelun gen zum Daten schutz im deutschen Recht Der Daten schutz wird grundsätz lich durch das Bundes daten schutz gesetz (BDSG), die Landes daten schutz gesetze sowie weitere be reichs spezifi sche Daten schutz bestim mungen des Bundes und der Länder geregelt. Die Daten- schutz gesetze sollen die Persönlich keit des Einzelnen vor Zugriffen des Staates sowie Dritter im Zusammen hang mit der Erhebung, Ver arbei tung und Nutzung personen bezogener Daten schützen. Die einfachgesetz lichen Vor schriften zum Daten schutz konkretisieren das Recht auf informationelle Selbst bestim mung, das im Rahmen der Volks zählung 1985 diskutiert und schließ lich vom Bundes- verfassungs gericht als eine Ausprä gung des allgemeinen Persönlich keits rechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) be stätigt wurde.134 Das Recht auf infor- mationelle Selbst bestim mung garantiert dem Einzelnen die Befugnis, grundsätz- lich selbst zu ent scheiden, welche persön lichen Daten er öffent lich machen möchte und welche nicht. Geschützt sind alle persön lichen Daten wie z. B. Alter, Familien stand, Religion, Gesund heits zustand, persön liche Lebens um- stände, Einkommens- und Ver mögens verhältnisse, unabhängig von ihrer Bedeu- tung.135 Online-Spiele unter liegen als Telemedien in erster Linie den Daten schutz- bestim mungen des Telemedien gesetzes (TMG), das in den §§ 11 ff. TMG Regelun gen zur Erhebung von Bestands daten und Nutzungs daten trifft. Darüber hinaus richtet sich eine weiter gehende Daten verarbei tung auch nach dem Bun- des daten schutz gesetz (BDSG). II.7.2.1 Allgemeine Grundsätze Grundsätz lich ist die Erhebung, Ver arbei tung und Nutzung von personen bezo- genen Daten nur dann zulässig, wenn es eine Rechts vorschrift aus drück lich erlaubt oder wenn der Betroffene ein gewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG, § 12 Abs. 1 TMG – Verbot mit Erlaubnis vorbehalt). Außerdem gilt der Grundsatz der Daten vermei dung und Daten sparsam keit, d. h. die Auswahl und Gestal tung von Daten verarbei tungs systemen müssen darauf gerichtet sein, keine oder so wenig personen bezogene Daten wie möglich zu erheben, zu ver arbeiten oder zu nutzen (§ 3 a Satz 1 BDSG). Insbesondere ist von den Möglich keiten der Anonymisie rung und Pseudonymisie rung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem an gemessenen Ver hältnis zu dem an- gestrebten Schutz zweck steht (§ 3 a Satz 2 BDSG, § 13 Abs. 6 TMG). 134 BVerfGE 65, 1, 41 ff. 135 Zorn in: Dörr/Kreile/Cole, Handbuch Medien recht, 2. Auflage, S. 484, Rn. 54. 120 II.7.2.2 Personen bezogene Daten Personen bezogene Daten sind Einzelangaben über persön liche oder sach liche Ver hältnisse einer be stimmten oder bestimm baren natür lichen Person (§ 3 Abs. 1 BDSG). Hierunter fallen im Allgemeinen z. B. Name, Geburts tag, Alters angabe, Familien stand, Adresse, Einkommens verhältnisse usw. Um eine be stimmte Person handelt es sich, wenn die Daten mit dem Namen des Betroffenen ver bunden sind oder sich aus dem Inhalt bzw. dem Zusammen- hang der Bezug unmittel bar herstellen lässt. Ist dies nicht der Fall, sind die Daten nur dann personen bezogen, wenn der Betroffene bestimm bar ist.136 Bei Erhebung komplett anonymisierter Daten ist das Daten schutz recht nicht be- troffen. Werden also ledig lich statisti sche Daten ohne jeden Personen bezug für die Optimie rung der Werbe einblen dungen ver wendet, stellt dies daten schutz- recht lich kein Problem dar. Nicht unumstritten ist, ob es sich bei IP-Adressen (Internet-Protocol-Adres- sen) um personen bezogene Daten handelt. Eine solche Adresse hat dann einen Personen bezug, wenn der Nutzer durch diese Adresse identifiziert werden kann. Unter schieden werden statische und dynami sche IP-Adressen. Während die statische dauer haft einem be stimmten Endgerät zu geordnet ist, wird die dyna- mi sche bei jeder Netz verbin dung neu zu gewiesen. Zumindest bei statischen IP-Adressen wird die Einstu fung zu den personen bezogenen Daten bejaht. Aber auch bei den dynami schen IP-Adressen ist eine Bestimm bar keit des Nutzers über den Zeitpunkt der Internet verbin dung möglich, sodass die hierüber er mittel bare Person bestimm bar ist.137 Im deutschen Recht werden IP-Adressen daher über wiegend als personen bezogene Daten be handelt. Für die Werbewirt schaft interessant sind insbesondere sog. Bewe gungs daten der Nutzer im Spiel, die für sich allein be trachtet noch keine Rückschlüsse auf eine be stimmte Person zulassen, aber in Verbin dung mit der IP-Adresse zu personen bezogenen Daten werden können. Grundsätz lich werden Daten erhoben, die mit dem Ver trieb der Spiele zu- sammen hängen, bzw. zur Installa tion und Registrie rung erhoben werden (z. B. Name, Anschrift, Alter, bzw. Geburts datum, bei alters beschränkten Spielen zur Alters verifika tion evtl. Personal ausweis nummer sowie die IP-Adresse). Bei kosten pflichtigen Spielen oder kosten pflichtigen Erweite rungen fallen weitere Daten im Rahmen der Ab rechungs modalitäten an (Kontodaten, Kredit karten- daten etc.). Darüber hinaus werden Daten zum Nutzungs- und Spiel verhalten erhoben. Im Ver lauf des Spieles werden – in der Regel unter einem ge wählten Spielernamen – Daten über die ge wählte Spielfigur (Avatar), das Spiel verhalten, 136 Gola/Schomerus, BDSG, 10. Auflage, 2010, § 3 Rn. 10, vgl. auch BGH, NJW 1991, 568. 137 In diesem Sinne schon Schaar, In-Game-Advertising, CR 2006, 619, 623; ausführ lich zur Problematik Schmitz in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht 25. Ergän zungs liefe rung 2010, 16.2 Rn. 79 ff. 121 Art des Spiels, Dauer, Level der Fähig keiten usw. erfasst. Die Daten werden teil- weise in Highscorelisten, Bewer tungs tabellen sowie Darstel lungen der Avatare für alle oder einen ein geschränkten Personen kreis sicht bar fest gehalten. Bei Spielen, die im Mehrspielermodus ge spielt werden, sind teil weise auch Bewer- tungen durch andere Spieler möglich. Für die Werbewirt schaft interessant sind insbesondere die Art der ge spielten Spiele, die Zeiten und die Spieldauer. In § 3 Abs. 9 BDSG werden einige be sondere personen bezogene Daten auf- gelistet, die als für den Betroffen be sonders sensibel ein gestuft werden. Hierzu ge hören unter anderem auch Gesund heits daten, die in den immer populärer werdenden Fitness spielen evtl. von Belang sein könnten. Die Erhebung solcher Daten unter liegt den ge sonderten Vor schriften der §§ 4 a Abs. 3, 28 Abs. 6 BDSG. Die Einwilli gung muss sich aus drück lich auf diese Daten be ziehen, die Aus nahmen des § 28 Abs. 6 bis 8 kommen bei Spielen nicht in Betracht. II.7.2.3 Ver antwort liche Stelle Im Rahmen von Online-Spielen werden personen bezogene Daten in der Regel vom Dienste anbieter erhoben. Dienste anbieter ist gem. § 2 Nr. 1 TMG jede natür liche oder juristi sche Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung be reithält oder den Zugang zur Nutzung ver mittelt. Dieser Dienste- anbieter ist der Betreiber von Online-Spielen, über dessen Platt form in der Regel die Handlun gen der Spieler ver netzt und die Daten ver arbeitet werden. Dienste anbieter kann allerdings auch der Werbemittler sein, wenn der Betreiber der Spiele die Einspie lung von dynami schen Werbebot schaften durch Dritt- unternehmen durch führen lässt und die er hobenen Daten direkt an dieses über- mittelt werden.138 Ver antwort liche Stelle im Sinne des BDSG sind allerdings auch Personen und Stellen, die selbst keine Daten ver arbeiten, sondern hiermit andere be auftragt haben. Der Auftrag geber bleibt dann als „Herr der Daten“ für die Beach tung der daten schutz recht lichen Vor gaben für die von ihm ver- anlassten Ver arbei tungen ver antwort lich.139 II.7.2.4 Die Vor schriften des TMG II.7.2.4.1 Allgemeines Die Vor schriften des 4. Ab schnitts §§ 11 bis 15 a TMG regeln den Schutz personen bezogener Daten bei der Nutzung von Telemedien. In § 12 Abs. 1 TMG wird der Grundsatz des BDSG für Telemedien konkretisiert: Der Dienste- anbieter darf personen bezogene Daten zur Bereit stel lung von Telemedien nur 138 So z. B. durch Massive Incorporated, vgl. www.massiveincorporated. com (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 139 Gola/Schomerus, BDSG, 10. Auflage 2010, § 3 Rn. 50. 122 erheben und ver wenden, soweit das TMG oder eine andere Rechts vorschrift, die sich aus drück lich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer ein- gewilligt hat. Die in diesem Rahmen er hobenen Daten darf der Dienste anbieter für andere Zwecke eben falls nur dann ver wenden, soweit ein Erlaubnis tatbestand greift oder der Nutzer ein gewilligt hat (§ 12 Abs. 2 TMG). Die er hobenen personen- bezogenen Daten unter liegen dadurch einem engen Gebot der Zweck bindung. Hierdurch sollen sowohl die Betroffenen als auch der Gesetz geber einen Über- blick über den Ver arbei tungs prozess er halten. Insbesondere dem Betroffenen soll dadurch ermög licht werden, die Ver arbei tung seiner Daten selbst zu steuern und rekonstruieren zu können.140 Gesetz liche Erlaubnis tatbestände, die eine Daten erhe bung oder -verwen dung auch ohne Einwilli gung zulassen, sind die Tatbestände der §§ 14 und 15 TMG, die Regelun gen für die Ver arbei tung von Bestands-, Nutzungs- und Ab rech- nungs daten treffen. II.7.2.4.2 Die Aufklä rung der Nutzer Der Nutzer muss zu Beginn der Nutzung vom Dienste anbieter über Art, Um- fang und Zweck der Erhebung und Verwen dung personen bezogener Daten sowie über die Ver arbei tung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwen- dungs bereichs der Daten schutz richtlinie141 in allgemein ver ständ licher Form unter richtet werden (§ 13 Abs. 1 TMG). Da viele Spiele für den internationalen Markt konzipiert werden, ist insbesondere darauf zu achten, dass die Daten- schutzer klärun gen auch in der jeweiligen Landes sprache zur Ver fügung ge stellt werden. Zur Aufklä rung über Art und Umfang gehört auch, dass der Nutzer informiert wird, wenn dritte Unter nehmen be teiligt sind.142 II.7.2.4.3 Die Einho lung der Einwilli gung Sofern keiner der gesetz lichen Erlaubnis tatbestände eingreift, muss der Spieler zuvor in die Erhebung und Ver arbei tung der Daten einwilligen. Maß geblich ist auch, dass die Einwilli gung freiwillig er folgen muss, d. h. dies setzt zum einen die Einsichts fähig keit voraus, zu er kennen, worin er einwilligt, zum 140 Spindler/Nink in: Spindler/Schuster, Recht der elektroni schen Medien, TMG, § 12, Rn. 7. 141 Richtlinie 95/46/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 24. 10. 1995 zum Schutz natür licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten verkehr, ABl. Nr. L 281 v. 23. 11. 1995, S. 31. 142 So werden häufig Werbemaßnahmen über professionelle Netz werke von Werbeagenturen in die Spiele ein gefügt. In den Spielebeilagen der Firma Electronic Arts GmbH (EA) findet sich beispiel weise der Hinweis, dass dieses Spiel mit der dynami schen Advertisement-Technologie von Massive Incorporated arbeitet. 123 anderen darf die Einwilli gung keine Aus schluss kraft haben. Ist die Einwilli- gung zwingend er forder lich, um einen Dienst zu nutzen, macht beispiels weise die Ableh nung die Nutzung des Spiels unmög lich, kann nicht von einer frei- willigen Einwilli gung ge sprochen werden. Die Einwilli gung muss auch zu einem Zeitpunkt ein geholt werden, zu dem der Nutzer noch ab lehnen kann, ohne Nachteile hinnehmen zu müssen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn er einen Kaufpreis bezahlt. In diesem Fall ist eine Freiwillig keit nur dann ge geben, wenn der Nutzer bereits vor dem Erwerb darauf hin gewiesen wird, dass eine Nutzung des Spiels von seiner Einwilli gung abhängt. Bei dem Ver kauf von Datenträgern muss dies auf der Verpac kung in gut erkenn barer Form er folgen. Ein kleiner Hinweis in den allgemeinen Systemanforde rungen kann nicht als aus reichend an gesehen werden, da der Nutzer eine solche Regelung an dieser Stelle nicht un bedingt er wartet.143 Die Form der Einwilli gung richtet sich nach § 4 a BDSG und bedarf danach grundsätz lich der Schrift form, die Warn- und Beweis funk tion hat. Allerdings lässt § 13 Abs. 2 TMG die Einwilli gung unter den in § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 TMG ge nannten Voraus set zungen auch in elektroni scher Form zu.144 Hierbei ist insbesondere zu be achten dass sowohl der Inhalt der Unter rich tung als auch der Inhalt der Einwilli gung vom Nutzer jederzeit abruf bar sein müssen. Außerdem muss der Nutzer die Möglich keit haben, die Einwilli gung jeder- zeit für die Zukunft wider rufen zu können (§ 13 Abs. 2 Nr. 4 TMG). Auf diese Möglich keit muss er explizit hin gewiesen werden. II.7.2.4.4 Die Möglich keit der anonymisierten Nutzung Grundsätz lich muss der Dienste anbieter immer auch die anonyme oder pseudo- nyme Nutzung von Telemedien ermög lichen, soweit dies technisch möglich und zumut bar ist. Hierüber muss der Nutzer informiert werden (§ 13 Abs. 6 TMG). II.7.2.4.5 Daten erhe bung zu Werbezwecken Bestands daten darf der Dienste anbieter nur erheben, soweit diese für die Be- grün dung, inhalt liche Aus gestal tung oder Änderung des Ver trags verhältnisses er forder lich sind (§ 14 Abs. 1 TMG). Werden personen bezogene Daten für Werbezwecke erhoben, sind die §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 3 TMG, 28 Abs. 3 BDSG zu be achten. Für die In-Game-Wer- bung ist insbesondere die Regelung des § 15 Abs. 3 TMG von Bedeu tung, in der fest gelegt ist, in welchem Rahmen der Dienste anbieter Daten zu Werbe- 143 So auch Schaar, CR 2006, 619, 625. 144 Spindler/Nink in: Spindler/Schuster, Recht der elektroni schen Medien, TMG, § 12, Rn. 3. 124 zwecken ver werten darf. Für Zwecke der Werbung, der Markt forschung oder zur bedarfs gerechten Gestal tung der Telemedien darf der Dienste anbieter Nutzungs profile er stellen, sofern der Nutzer nicht wider spricht. Der Dienste- anbieter hat den Nutzer auf sein diesbezüg liches Wider spruchs recht bereits im Rahmen der Unter rich tung nach § 13 Abs. 1 hinzu weisen. (§ 15 Abs. 3 Satz 2 TMG). Allerdings dürfen diese Profile nur unter Verwen dung von Pseudonymen er stellt werden, und diese Nutzungs profile dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammen geführt werden (Satz 3). Jede weitere Nutzung von personen bezogenen Daten zu Werbezwecken bedarf der aus drück lichen Einwilli gung des Nutzers. Der Dienste anbieter hat sicher zustellen, dass der Nutzer Telemedien gegen Kenntnis nahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann. Um „Dritte“ handelt es sich, wenn der Dienste anbieter Unter nehmen mit der Durch füh rung der In-Game-Werbung be auftragt. Der Nutzer ist daher hierüber eben falls in jedem Fall zuvor aufzu klären. II.7.2.5 Daten schutz leitlinien oder -erklä rungen der Spiele-Betreiber In vielen Daten schutz leitlinien145 finden sich zu den meisten oder allen vor- genannten Punkten Erklä rungen.146 In einigen sind die er hobenen Daten auch explizit auf gelistet und ist ausführ lich er läutert, welche Daten zu welchen Zwecken auf welche Weise erhoben oder weiter gegeben werden.147 Es finden sich jedoch auch Negativbeispiele. Nicht akzeptabel ist es, wenn eine Daten- schutzer klärung, die auf einer in deutscher Sprache ver fassten Internet seite, von einem Anbieter mit Sitz in Deutschland mit einem Häkchen akzeptiert werden muss, die sich in den nur in englischer Sprache verfüg baren Nutzungs- bedin gungen ver steckt.148 Eben falls problematisch ist die Formulie rung: „Wenn Sie diese Richtlinie akzeptieren, stimmen Sie der Weiter gabe Ihrer Informa- tionen […] an be liebige andere Partner zu.“ Auch eine Auf bewah rung bzw. Speiche rung der personen bezogenen Daten nach Beendi gung „um Daten samm- lungen zu er halten“149 ist nicht zulässig, da die Daten grundsätz lich unmittel- bar nach Beendi gung zu löschen sind, es sei denn, sie müssen zu Ab rech- nungs zwecken auf bewahrt werden (§ 13 Abs. 4, § 15 Abs. 4 TMG). Dies ergibt 145 Diese Leitlinien werden häufig auch als Richtlinien be zeichnet. Dies ist aber irreführend, da sie un verbind- liche Vor gaben der Anbieter ent halten, die im Rahmen der „Selbstregulie rung“ ergehen. Sie dürfen nicht mit den Richtlinien der EU ver wechselt werden. 146 Laut der 2008/2009 von der ULD durch geführten Studie ist der Umgang mit den persön lichen Daten in den meisten Daten schutzer klärun gen mehr oder weniger vorbild lich geregelt, Daten schutz in Online-Spielen, S. 147. 147 Ausführ lich z. B. die Electronic Arts Daten schutz richtlinien (gültig ab November 2009). 148 Z. B. gpsmission.com/wregister. do#p11 (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 149 Funcom Privacy Policy, www.funcom.com/corporate/privacy_policy_german (zuletzt auf gerufen am 25. 6. 2011). 125 sich schon aus dem ver fassungs recht lichen Ver hältnis mäßig keits grundsatz, der eine frühest mögliche Löschung von er hobenen Daten ver langt.150 Eine Studie der ULD hat ergeben, dass es dem größten Teil der Nutzer von Online-Spielen (mehr als 80 Prozent) sehr wichtig ist, dass Spiele-Betreiber ver trau lich mit den persön lichen Daten der Spieler umgehen. Etwa ebenso viele gaben an, dass es für sie Gründe im Bereich Daten schutz gäbe, ein Online- Spiel nicht zu nutzen, etwa die Weiter gabe von Daten (57,4 Prozent) oder Werbung (23,6 Prozent).151 Dennoch hatte etwa die Hälfte keine einzige Daten- schutzer klärung ge lesen, etwa fünf Prozent eine und nur ca. 17 Prozent haben alle Daten schutzer klärun gen ihrer fünf be liebtesten Spiele ge lesen. Dies wird darauf zurück geführt, dass die Daten schutzer klärun gen zumeist sehr lang152, schwer ver ständ lich und unübersicht lich ge staltet sind und die Spieler evtl. auch darauf ver trauen, dass sie durch die deutschen Gesetze geschützt seien.153 Die über wiegende Mehrheit der be fragten Spieler gab auch an, dass sie beim Spielen gerne anonym bleiben würde (79,1 Prozent) und selbst be stimmen möchte, welche Daten gesehen/ge nutzt werden dürfen (89,7 Prozent).154 II.7.3 Zusammen fassung Der Schutz von persön lichen Daten im Rahmen von Online-Spielen scheint zwar prinzipiell durch die Vor schriften des TMG und BDSG geregelt. Da die Daten schutzer klärun gen jedoch häufig nicht bewusst zur Kenntnis ge nommen werden, haben diese eher deklaratori sche Funktion, als dass sie eine wirk liche Warnfunk tion ent falten. Im Hinblick auf die große Bedeu tung, die Nutzer daten für die Werbewirt schaft haben, ist auch frag lich, inwieweit die Daten erhe bungen tatsäch lich auf das ge forderte Minimum be schränkt werden. Dies ist für den Einzelnen letzt lich auch schwer nach vollzieh bar. Bei den Bestre bungen, die persön lichen Daten zu schützen, handelt es sich nicht um eine recht liche Formalie. Die umfassenden Persönlich keits profile, die zum einen generell durch Bewegun gen im Internet, aber insbesondere auch durch die Nutzung von Spielen er stellt werden können, lassen zahl reiche Rück- schlüsse über die be treffende Person zu, die inzwischen weit über das schlichte Konsumenten verhalten hinaus gehen. Viele Spiele ver langen unter anderem Taktik, Logik, Strategie, Schnellig keit und Problemlösungs fähig keiten. Ein umfassendes Spielerprofil kann daher durch aus Rückschlüsse auf persön liche Charakterzüge und Eigen schaften zulassen, wie jemand in be stimmten Situa- 150 Vgl. Schieder mair in: Dörr/Kreile/Cole, Handbuch Medien recht, 2. Auflage, S. 388. 151 ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 146. 152 Die Daten schutz richtlinien von Electronic Arts umfassen beispiels weise 12 Seiten. 153 ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 144. 154 ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 151. 126 tionen denkt, wie schnell er neue Auf gaben be wältigt, wie er taktiert, ob jemand eher Teamplayer oder Einzel kämpfer ist, usw. Die Studie der ULD sieht dies- bezüg lich Parallelen zu den Ergeb nissen von Tests in Assess ment-Centern.155 Dieses Beispiel zeigt, dass solche Daten und umfassende Persönlich keits profile für ver schiedene Interessenten aus unter schied lichen Gründen von Bedeu tung sein können und eine unkontrollierte Ver brei tung durch aus Nachteile für den Betreffenden mit sich bringt. Während die meisten Spieler großen Wert auf den Schutz ihrer Daten legen (s. o.), fiel ein Unter nehmen wie Facebook, das Anbieter von derzeit sehr popu- lären Spielen im Rahmen eines Sozialen Netz werks ist, in der jüngsten Ver- gangen heit durch eher undurchschau baren Umgang mit Nutzer daten auf. Den- noch liegt die Unkenntnis über die tatsäch liche Verwen dung der eigenen Daten nicht zwangs läufig an mangelnder Aufklä rung seitens der Betreiber, sondern häufig auch daran, dass die Daten schutzer klärun gen der Spiele auch selten ge lesen (und in allen Punkten ver standen) werden. Ob eine Daten schutz erklä- rung mit dem geltenden Recht in Einklang steht, kann jedoch auch der Nutzer letzt lich nicht be urteilen. Um dem Interesse der Spieler am Schutz ihrer Daten Rechnung zu tragen, aber auch diesen Umstand zu be rücksichtigen, scheint eine Überprü fung und Zertifizie rung durch eine unabhängige Stelle durch aus sinn voll und ge boten. Diese würde vermut lich auch die Spielebetreiber eher dazu motivieren, ihre Praxis der Daten erhe bungen zu über prüfen. Zertifizie rungs konzepte für Pro- dukte im Bereich Daten schutz existieren bereits in Form des schleswig-holstei- ni schen Daten schutz gütesiegels und des europäi schen Gütesiegels EuroPriSe (European Privacy Seal).156 In den letzten Jahren sind insbesondere Spiele im Rahmen von Sozialen Netz- werken immer populärer ge worden. Bekannteste Beispiele hierfür sind die Spiele Farmville und Mafia Wars auf der Platt form Facebook. Die Spiele dienen inzwischen auch als Platt form für Werbebot schaften und werden dazu benutzt, um die User/Mitglieder länger im Netz werk zu halten. In diesem Rahmen er- gibt sich durch die Ver knüp fung von Kontakt daten, Unter hal tungs elementen und kommerziellen Botschaften eine weit gehend undurchschau bare Sammlung von Daten, bei der nicht einfach zu be urteilen ist, um welchen Dienst es sich im konkreten Fall genau handelt, bzw. für den Nutzer ist nicht mehr klar, ob er sich im Spiel oder im Netz werk be findet. Im Rahmen der Sozialen Netz werke ent wickeln Spiele und darin integrierte Werbung noch einmal eine ganz neue Dynamik, deren nähere Unter suchung den hier ge stellten Rahmen sprengen würde. Es ist jedoch erkenn bar, dass in diesen Fällen eine Art der Kommunika- tion ent standen ist, die mit den derzeitigen Regelun gen schwer zu er fassen ist. 155 ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 157. 156 Hierzu ausführ lich ULD, Daten schutz in Online-Spielen, S. 160 ff. 127 II.8 Zusammen fassung und Bewer tung 1. Einen speziellen recht lichen Rahmen für die Werbung in Computerspielen gibt es nicht. Die Anwend bar keit der ver schiedenen Regelun gen richtet sich danach, ob es sich um Rundfunk, ein Telemedium oder ein Träger- medium handelt. Die Abgren zungen sind bei den hybriden Spielen be- sonders schwierig. Dies kann dazu führen, dass die gleichen Inhalte unter Umständen nach ver schiedenen recht lichen Regelun gen be urteilt werden. Dies ist insbesondere im Bereich des Jugendschutzes nicht sachgerecht. 2. Onlinespiele sind von der AVMR-Richtlinie derzeit nicht erfasst. Dies machen die Erwä gungs gründe dieser Richtlinie deut lich. 3. Onlinespiele er füllen die tatbestand lichen Voraus set zungen des einfach- gesetz lichen Rundfunk begriffs nicht, da dieser in erster Linie auf die Linearität des An gebots ab stellt. Mangels Linearität und Ver brei tung ent- lang eines Sendeplans sind Online-Spiele kein einfachgesetz licher Rund- funk. Die für Rundfunk geltenden Regelun gen des RStV sind auf sie nicht anwend bar. Sie stellen auch keine fernsehähn lichen Telemedien im Sinne des § 58 Abs. 3 RStV dar. 4. Online-Spiele sind ebenso wie auch die meisten hybriden Spiele als Tele- medien einzu stufen. Sie unter fallen damit den Regelun gen des RStV, soweit diese für Telemedien gelten. Keine Telemedien sind elektroni sche Spiele, die nur auf Träger medien vor liegen oder solche, die während der gesamten Nutzung keine Verbin dung über elektroni sche Kommunika tions netze auf- bauen. 5. Daher finden für die In-Game-Werbung in Online-Spielen und in den meisten hybriden Spielen die Regelun gen des § 58 Abs. 1 RStV Anwen dung. Diese Vor schrift löst die Problematik der kommerziellen Kommunika tion in Online-Spielen nur teil weise be friedigend. Sie erfasst nur Werbung im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV. Damit ist sie auf Sponsoring, Teles hopping und vor allem Produkt platzie rungen nicht anwend bar. Allerdings geht der Rundfunkstaats vertrag von einem engen Begriff der Produkt platzie rung aus, indem er darunter nur die gekennzeichnete Erwäh nung oder Darstel- lung von Produkten gegen Ent gelt oder ähnliche Gegen leis tung ver steht. 128 Damit ist die Kennzeich nung bereits tatbestand lich Voraus set zung dafür, dass eine Produkt platzie rung vor liegt. Die Kennzeich nung bildet also ein ent scheidendes Unter schei dungs kriterium zwischen Produkt platzie rung und Schleichwer bung. Wird ein Produkt ohne Kennzeich nung platziert, kann es sich daher um eine nach § 58 Abs. 1 RStV ver botene Schleichwer bung handeln. 6. Für Produkt platzie rungen in diesem eng ver standenen Sinne ist er gänzend auf § 6 TMG zurück zugreifen, der eine klare Erkenn bar keit von kommer- zieller Kommunika tion fordert. 7. In-Game-Werbung muss also für den Nutzer als Werbung erkenn bar sein. Dies wird durch eine ent sprechende Kennzeich nung gewährleistet. Das gilt auch für die Produkt platzie rung. Dieses Gebot ergibt sich, je nach Erschei nungs form ent weder aus § 58 Abs. 1 RSTV oder aus § 6 TMG. 8. Die Auf sicht darüber, dass die für Telemedien geltenden Bestim mungen ein gehalten werden, ist zersplittert. Sie richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 RStV nach dem jeweiligen Landes recht. Sonder rege lungen be stehen zudem für den Bereich des Daten schutzes gemäß § 58 Abs. 1 RStV. In Nordrhein- West falen ist die Bezirks regie rung Düsseldorf nach dem Telemedien- zuständig keits gesetz vom 29. 3. 2007 für die Auf sicht über die Telemedien zuständig. Andere Länder, wie etwa Berlin, Branden burg, Bremen und Hessen, haben den erkenn bar sachnäheren Landes medien anstalten die Auf- sicht über tragen. 9. Durch dieses zersplitterte Auf sichts system ist eine effektive Durch set- zung der für Telemedien geltenden Bestim mungen und damit der bei der In-Game-Werbung zu be achtenden Vor gaben des § 58 Abs. 1 RStV und er gänzend des § 6 TMG nicht gewährleistet. Schon aus diesem Grunde hätte es nahe ge legen, die Auf sicht über die Einhal tung der für Telemedien geltenden Vor schriften – mit Aus nahme der Telemedien angebote des öffent- lich-recht lichen Rundfunks – der Kommission für Zulas sung und Auf sicht (ZAK) als gemeinsamen Organ aller Landes medien anstalten zu über tragen. 10. Das Tren nungs gebot des § 58 Abs. 1 RStV und die be sonderen Informa- tions pflichten des § 6 TMG sind nicht Buß geld bewehrt. Damit können Ver stöße gegen diese Bestim mungen nicht als Ordnungs widrig keit ge ahndet werden. 11. Die spezifi schen Jugendschutz vorschriften ent halten keine Regelun gen, die darauf ab zielen, Kinder- und Jugend liche generell vor Werbung zu schützen. Die Regelun gen des JMStV be ziehen sich ledig lich darauf, Kinder und Jugend liche vor be stimmten Inhalten in der Werbung zu be wahren. Auch der RStV ent hält – anders als für Rundfunk – keine Vor schriften, die Werbung in Telemedien für Kinder einschränken oder unter sagen. 12. Ein Ver stoß gegen das Lauter keits recht des UWG kommt in erster Linie in Betracht, wenn für den Adressaten der In-Game-Werbung nicht erkenn- 129 bar ist, dass es sich um einen be zahlten Inhalt mit werb licher Absicht handelt. 13. An eine Kennzeich nung sind zwar nicht gleichstrenge Anforde rungen zu stellen wie an die im Fernsehen und in fernsehähn lichen Telemedien. Der Nutzer muss aber durch die Kennzeich nung er kennen können, wenn er sich einer werb lichen Aussage gegen über sieht. 14. Eine Kennzeich nung der Spiele, die In-Game-Werbung ent halten, ist daher in einer Form vorzu nehmen, die dies sowohl dem er wachsenen als auch dem minder jährigen Nutzer deut lich machen. Diese muss sowohl vor Erwerb des Spiels, als auch zu Beginn des Spieles er folgen. Eine dauer- hafte Kennzeich nung für be stimmte werb liche Formen, wie in den ver- gleich baren Regelun gen des RStV ge fordert, ist nach dem UWG grund- sätz lich nicht er forder lich. Im Hinblick auf Spiele für Kinder kann eine dauer hafte Kennzeich nung allerdings durch aus ge boten sein. 15. Zur Erhebung und Nutzung von Daten zu Werbezwecken muss der Nutzer grundsätz lich seine Einwilli gung geben. 16. Die Daten schutz leitlinien der Spielebetreiber ent sprechen nicht immer den gesetz lichen Daten schutz bestim mungen und werden sehr häufig vom Nutzer nicht ge lesen. 17. Durch die Ver knüp fung von Sozialen Netz werken, Spielen und Telekommu- nika tions leis tungen ent steht eine Daten vermischung, die mit den derzeitigen Regelun gen schwer zu be grenzen ist. Hier ist der Gesetz geber ge fordert, sich mit den neuen medialen Kommunika tions formen und ihren speziellen Rege lungs bedürf nissen auseinander zusetzen. 130 Literatur Backu, Frieder / Karger, Michael (2007): Online-Games – Ordnungs recht licher Rahmen für Online-Computerspiele, ITRB 2007, 13 ff. 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Auch für die Kommu- nika tions wissen schaft und die Medien pädagogik bringt die varianten reiche und technisch komplizierte neue Werbeform eine Reihe von neuen – teil weise jedoch auch schon be kannten – Heraus forde rungen mit sich. Sie be ziehen sich auf die Ermitt lung des Wirkungs potenzials von In-Game-Werbung sowie auf Fragen der medien pädagogi schen Interven tion und Kompetenzförde rung. Gerade Letzteres ver weist auf die Notwendig keit, gerade den Umgang von Kindern mit In-Game-Werbung genauer in den Blick zu nehmen: Zum einen ge hören zahl reiche bei Kindern sehr be liebte Titel (z. B. Sportspiele oder „Die Sims“) zu den wichtigsten Werbeträgern unter den Computerspielen. Zum anderen hat die bisherige Forschung über Kinder und konventionelle Werbung immer wieder Hinweise auf be sondere „Anfällig keiten“ junger Publika für Werbewir kungen er bracht.1 Zum Gegen stands bereich Kinder und Werbung gibt es mittlerweile einen breiten Fundus akademi scher empiri scher Forschung. Dabei richtet sich der Betrach tungs fokus jedoch über wiegend auf die „klassi schen“ Werbeformen wie etwa Anzeigen-, Plakat- oder (vor allem) Fernsehwer bung.2 Die ge stiegene Präsenz und wirtschaft liche Relevanz von computerspielintegrierter Werbung allgemein und gerade auch im Bereich der Kinder- und Jugendspiele wurde in 1 Vgl. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. 2 Wright, P., Friestad, M., & Boush, D. M. (2005). The development of marketplace persuasion knowledge in children, adolescents, and young adults. Journal of Public Policy & Marketing, 24(2), S. 222 ff. 136 den wissen schaft lichen Forschungs aktivitäten (noch) kaum be rücksichtigt, sodass über das Ver ständnis und die Umgangs kompetenzen von Kindern mit dieser ver gleichs weise neuen Werbeform so gut wie nichts bekannt ist. Die bisherigen Forschungs bemühungen im Bereich In-Game-Werbung konzentrierten sich fast aus schließ lich auf experimentelle Wirkungs studien mit jungen Erwach senen. Auf grund der erheb lichen ent wick lungs psychologi schen Unter schiede zwischen Kindern und (jungen) Erwachsenen, kann das aus diesen Studien ge won- nene Daten material allen falls Anhaltspunkte für die kind liche Rezep tion von In-Game-Werbung und deren Wirkung liefern bzw. kann dafür als Referenz- wert dienen.3 Deshalb wurde im Rahmen des LfM-Projekts zur In-Game- Werbung zunächst umfassendes empiri sches Explora tions wissen an gestrebt. Zu diesem Zweck wurde eine qualitative Interviewstudie mit Kindern im Alter zwischen acht und 14 Jahren durch geführt, die dann auch zur Konzep tion einer nach folgenden Experimentalstudie heran gezogen wurde (vgl. dazu unten: Kapi- tel III.2). Ziel der Interviewstudie war es, erste Erkenntnisse über das In-Game-Werbe- verständnis von Kindern und ihre Performanz in Hinblick auf zentrale Dimen- sionen der Werbewir kung zu er langen. Neben der Ver ständnis komponente soll- ten somit auch die kind liche Erinne rung und die Bewer tung bzw. Akzeptanz von werb lichen Kommunika tions maßnahmen unter sucht werden, da diese wich- tige Aus sagen über deren Werbewir kung auf die Rezipienten er lauben:4 Verständnis von In-Game-Werbung: Die Interviewstudie sollte das Werbe- verständnis der 8- bis 14-jährigen Befragten explorieren und Anhaltspunkte für mögliche alters bezogene Differenzen sowie für Unter schiede zwischen dem allgemeinen Ver ständnis von (Fernseh-)Werbung und Werbung in Computer- spielen sammeln. Zusätz lich wurde nach der Quelle des Werbe verständnisses ge fragt (z. B. Gespräche mit Eltern oder Lernein heiten in der Schule).Werbe- verständnis wurde dabei als mehrstufiges kognitiv-affektives Phänomen auf- gefasst, das sich durch ver schiedene, meist an das Alter ge koppelte Differenzie- rungs prozesse sukzessive heraus bildet. Es setzt sich aus mehreren (jeweils unter schied lich interindividuell aus geprägten) Ver ständnis komponenten zusam- men: Werbung wird als solche erkannt, das Wahrgenommene also unter dem ab strakten Werbekonzept subsumiert (Erken nung). Weiter hin sind die Ziele, die mit Werbemaßnahmen ver folgt werden (Bekannt heit steigern, zum Kauf anregen etc.) und deren mögliche Adressaten bekannt, d. h. es besteht ein Bewusstsein für den persuasiven Charakter von Werbung und für die intentional ein gesetzten persuasiven Taktiken der Werbetreibenden. All diese Facetten 3 Vgl. Wright et al. 2005. 4 Zur Werbewirkungs forschung vgl. etwa Moser, K. (2007). Werbewirkungs modelle. In K. Moser (Hrsg.), Wirtschafts psychologie (S. 11 ff.). Heidel berg. 137 ent wickeln sich graduell, sind häufig zunächst kontext gebunden, also an be- stimmte Rezep tions situa tionen und Darstel lungs formen ge koppelt (z. B. Unter- brecherwer bung im Fernsehen) und er reichen erst mit zunehmender Erfah rung und kognitiver Reife ein höheres Ab strak tions niveau.5 Erinne rung an In-Game-Werbung: Weiter hin sollte mit Hilfe der Interview- studie eruiert werden, wie die Werbewirkungs dimensionen der (be wussten) Erinne rung in Bezug auf game-spezifi sche Werbung bei den Kindern aus- geprägt sind. In welchem Maße können sie sich direkt nach dem Spiel bewusst an die darin ent haltenen Werbeplatzie rungen erinnern? Zudem sollte exploriert werden, inwiefern die Erinne rungs qualität von klassi schen Werbemaßnahmen im Spiel und virtuellen Produkt platzie rungen unter schied lich aus fällt, da Letz- tere auf grund ihres weniger offensicht lichen Werbecharakters möglicher weise schwieriger zu er kennen sind. Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung: Schließ lich war in Bezug auf die Frage nach der Wirkung von computerspielintegrierter Werbung auch deren Bewer tung und Akzeptanz von Relevanz. Empfinden die Kinder In-Game-Werbung als Störquelle oder als Zu gewinn im Sinne eines reali täts- und/oder spaßsteigernden Effekts? Stehen sie ihr mithin eher positiv oder eher ab lehnend gegen über, und woran orientiert sich ihre Bewer tung? Darüber hinaus sollten sich die Befragten allgemein zu Fernsehwer bung äußern, um die Bewer- tungs aussagen zur In-Game-Werbung einordnen zu können. Die Befunde bis- heriger Studien weisen darauf hin, dass jüngere Kinder (Fernseh-)Werbung in der Tendenz positiver be werten, als ältere Kinder.6 Welche Muster sich dies- bezüg lich hinsicht lich computerspielebezogenen Werbemaßnahmen andeuten, sollte die Analyse der vor liegenden Interviews ergeben. III.1.2 Methodi sches Vor gehen Um Auf schlüsse über die drei be schriebenen Erkenntnis bereiche zu er langen, wurden die Zielformulie rungen in Interviewfragen über führt und zu einem Leitfaden zusammen gefasst (s. Kurz-Leitfaden im Anhang), der als Grundlage für die Gespräche mit den 8- bis 14-jährigen Kindern dienen sollte. Der Leit- faden gliedert sich ent sprechend in die drei Themen komplexe Erinne rung, Ver ständnis sowie Bewer tung und ent hält er gänzend Fragen zum individuellen Spiel verhalten (Frequenz, Genre) der Probanden. Als Interviewform wurde ein 5 Vgl. Charlton et al. 2005; vgl. Wright et al. 2005. 6 Vgl. etwa Voll brecht, R. (1996). Wie Kinder mit Werbung umgehen: Ergebnisse eines Forschungs projekts. Media Perspektiven, 6, S. 294 ff.; vgl. Glogauer, W. (1998). Die neuen Medien ver ändern die Kindheit: Nutzung und Auswir kungen des Fernsehens, Videofilme, Computer- und Videospiele, Werbung und Musik- video clips (4. Aufl.). Weinheim. 138 problemzentrierter Zugang aus gewählt, d. h. der Gegen stand des Interviews (Werbung in Computerspielen) wurde nicht aus schließ lich ab strakt be sprochen, sondern die Probanden setzten sich vor und während des Interviewgespräches aktiv damit auseinander, indem sie zunächst für 10 Minuten das Autoren nspiel „GTR Evolu tion“ spielten und ihnen im weiteren Ver lauf des Interviews zudem Screens hots aus dem gleichen Spiel ge zeigt wurden, auf die sie sich in ihren Antworten be ziehen sollten bzw. konnten. Das Genre Autoren nen wurde ge- wählt, weil es a) stark werbeaffin und b) bei beiden Geschlechtern beliebt ist (wobei die erwart bar größere Affinität bei Jungen zwar ge geben ist, jedoch wäre diese bei anderen Genres, beispiels weise Fußballsimula tionen, deut lich stärker ins Gewicht ge fallen). Im Vorfeld der eigent lichen Erhe bungs phase wurde der Leitfaden in einem Pretest auf seine Praktikabilität hin über prüft. Die Interviewerinnen (studenti- sche/wissen schaft liche Mitarbeiterinnen) er hielten eine ausführ liche Schulung zu allgemeinen Techniken und Kriterien der Interviewdurchfüh rung sowie im Speziellen zur Gesprächsfüh rung mit Kindern, da diese einige (natür liche) Besonder heiten (wie etwa einen meist sehr knappen Umfang der Antworten und eine geringe Präzision der Äußerun gen) auf weist. Die jungen Interviewteilnehmer wurden über eine Schule in der Stadt Mainz7 sowie über eine Konfirmanden gruppe in der Stadt Groß-Gerau rekrutiert. Die Eltern der Kinder wurden im Vorfeld über den Zweck und den Ver lauf des (freiwilligen) Interviews informiert und um ihre schrift liche Einwilli gung ge- beten. Die Interviews fanden in für die Befragten ver trauten Umgebun gen statt (Aufenthalts- und Arbeits räume innerhalb des Schulgebäudes bzw. Unter richts- räume im Gemeindehaus), um zu gewährleisten, dass sie sich in der für sie un gewohnten Interviewsitua tion möglichst wohl- und sicher fühlten. In der Regel nahmen die Interviews zwischen 10 und 15 Minuten in Anspruch, exklu- sive der vor geschal teten Autoren nspielnut zung von 10 Minuten. Alle Gespräche wurden auf gezeichnet (nur audio) und an schließend für die Auswer tung trans- kribiert. Im Anschluss an das Interview erhielt jedes teilnehmende Kind als Dankeschön einen Warengutschein eines lokalen Spielzeug geschäfts im Wert von je 5 EUR. Insgesamt wurden 25 Interviews ge führt, acht mit weib lichen und 17 mit männ lichen Probanden, darunter zwei Achtjährige, sieben Neun- und neun Zehnjährige, ein Elfjähriger, ein zwölfjähriger Schüler sowie zwei Schüler im Alter von 13 und drei Probanden im Alter von 14 Jahren (vgl. Tabelle 2). 7 Unser Dank für die Unterstüt zung bei der Rekrutie rung gilt Prof. Dr. Aufenanger, Universität Mainz, und speziell seiner Mitarbeiterin Frau Nina Heinemann. 139 Tabelle 2: Alter und Geschlecht der Interviewten Lfd. Nr. Zita tions- code Alter Geschlecht Lfd. Nr. Zita tions- code Alter Geschlecht 1 1 11 Jahre m 14 15 10 Jahre w 2 2 10 Jahre m 15 16 9 Jahre m 3 3 9 Jahre m 16 19 10 Jahre m 4 4 9 Jahre m 17 20 12 Jahre m 5 5 8 Jahre m 18 21 10 Jahre m 6 6 9 Jahre m 19 22 9 Jahre w 7 7 9 Jahre m 20 23 10 Jahre w 8 8 8 Jahre m 21 40 13 Jahre m 9 9 10 Jahre w 22 41 13 Jahre w 10 10 10 Jahre w 23 42 14 Jahre w 11 11 10 Jahre m 24 50 14 Jahre m 12 13 9 Jahre w 25 51 14 Jahre m 13 14 10 Jahre m N = 25 m = 17, w = 8 III.1.3 Ergebnisse Die Antworten der Befragten wurden den drei Fragestel lungen ent sprechend gruppiert, systematisiert und interpretiert. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse in Form von ver dich teten Antwortmustern vor gestellt. III.1.3.1 Ver ständnis von In-Game-Werbung Die Ausfüh rungen der Kinder, aus denen sich Rückschlüsse auf ihr Werbe- verständnis ziehen lassen, weisen einige fall übergreifende (z. T. alters abhängige) Ähnlich keiten auf, die zu fünf Mustern zusammen gefasst werden. Intuitives Erkennen von TV-Werbung: Aus gehend von den vier Stufen der Werbe erken nung8 lassen die Aus sagen der jüngeren Befragten im Alter von 8 bis 11 Jahren (noch) auf ein eher intuitives Erkennen von (Fernseh-)Werbung schließen: Die Identifika tion von werb licher Kommunika tion stützt sich nicht auf be stimmte benenn bare Merkmale, sondern erfolgt ge wissermaßen „aus dem Gefühl heraus“. So stellt beispiels weise ein Zehnjähriger pragmatisch fest „und da steht so Werbung, da kommt eine Werbung und da isses einfach eine Werbung […] einfach so“ (Interview 19). Ein Alters genosse führt ein wenig weiter aus: „Die sagen dann immer: Kaufen Sie’s jetzt, nur noch für kurze Zeit“ (Interview 14), und ein anderer Befragter meint: „Die zeigen das alles so und […] die zeigen ja so Dinge in der, zum Beispiel wie Wasch pulver oder 8 Vgl. Charlton et al. 1995. 140 so“ (Interview 5, 8 Jahre). Im Gegen satz dazu ist bei den älteren Mädchen und Jungen ein aus geprägteres Werbe verständnis erkenn bar, da sie ver mehrt auf formale Merkmale rekurrieren, wie etwa ein 13-Jähriger, der erklärt: „Die sagen dann meistens so „gleich geht’s weiter“ oder sowas und dann kommt erst ’ne Film vorschau für die nächsten Filme. Und erst dann kommt Werbung und am Ende ist das genau nochmal so. Also da kommt dann wieder, also da kommt dazwischen dann meistens auch nochmal ’ne Werbung von dem Sender selbst“ (Interview 40). Ein Mädchen bezieht sich eben falls auf Werbehin weise, denn „bei so normaler Werbung, da zeigen die das ja an“ (Interview 41, 13 Jahre) und eine 14-Jährige führt aus, dass „’ne Serie ja auch länger dauern [würde], als ’ne Werbung. Und ja man merkt das auch, was die gerade da machen, weil bei ’ner normalen Serie würden die jetzt nicht irgendwie die ganze Zeit irgendwo was putzen oder so“ (Interview 42). Fehlende Werbe erken nung bezüg lich interaktiver Product Placements: Die Ausfüh rungen der jungen Computerspielerinnen und -spieler lassen ver muten, dass sich das Identifika tions vermögen für computerspielebezogene Werbung eben falls (s. o. zum Ver ständnis von TV-Werbung) inkrementell ent lang des (u. a. alters abhängigen) kognitiven Ent wick lungs standes ent wickelt, da die Jüngeren von den werb lichen Spielelementen meist nur die „klassi schen“ Werbeformen (Brand-Presence-Maßnahmen) er kannten, wohingegen die älteren Befragten darüber hinaus auch weniger offensicht liche Werbeplatzie rungen er fassten. In der im Interview er betenen Beschrei bung zweier Screens hots aus dem Stimuluss piel, in denen jeweils sowohl eine Brand-Presence-Maßnahme (eine Banden werbung von Seat bzw. Canon) und ein Game Element (beide Male ein Audi-Fahrzeug) sicht bar waren, be reitete die Identifika tion der Brand- Presence-Objekte als „Werbung“ den Kindern kaum Probleme. So beginnt ein Zehnjähriger zu be schreiben: „Ja, hier zum Beispiel sehe ich Werbung“ [zeigt auf die Seat-Banden werbung] (Interview 11); ein Junge zählt auf, „da sind die Reifen, wo ich schon erzählt hab und hier sind so Schilder, so Werbeschilder“ (Interview 6, 9 Jahre) und ein anderer stellt fest, „hier ist Seat-Werbung und hier ist Canon-Werbung“ (Interview 40, 13 Jahre). Demzufolge scheint das Ver ständnis für Werbung in Computerspielen insofern vor handen zu sein, als die interviewten Kinder zwischen acht und 14 Jahren Brand-Presence-Maß- nahmen zumindest als „Werbung“ identifizieren können. Interessanter weise unter scheidet sich dieses Identifika tions muster für Brand- Presence-Werbung von dem Muster, das sich in Bezug auf das Ver ständnis von Game Elements zeigt: Vor allem viele der jüngeren Spielerinnen und Spieler (8- bis 11-Jährige) fassten das Product Placement von Audi nicht als Werbung auf, sondern nahmen das Audi-getreu modellierte Fahrzeug als einen natür lichen Bestand teil des Spiels ohne dahinterstehende werb liche Inten tion wahr. Ein zehnjähriger Junge antwortet auf die Nachfrage der Interviewerin, 141 ob der Audi [u. a. erkenn bar an den „Audi-Ringen“ auf der Mitte des Lenkrads] auch Werbung sei: „Nein, das ist keine [Werbung], das ist die Hupe. […] Das soll glaube ich Dekora tion sein“ (Interview 14). Ähnlich weist auch ein anderes Kind das Attribut „Werbung“ zurück, mit seiner Antwort: „Nein, das ist eine Automarke“ (Interview 11, 10 Jahre) und ein Weiteres stellt fest, „Nein, das ist keine Werbung, sondern ’ne Automarke“ (Interview 8, 8 Jahre). Der Terminus „Marke“ wird von den Befragten sehr häufig zur Beschrei bung der virtuellen Audi-Produkt platzie rung ver wendet. Das Bewusstsein, dass eine Marke mehr sein kann, als bloßes Objektidentifika tions merkmal, nämlich auch als selbst- referentielles Werbeobjekt fungieren kann, scheint sich erst in einer späteren kognitiven Ent wick lungs stufe heraus zubilden. Die beiden folgenden Zitate illustrie ren die unter schied lichen Ver ständnis ebenen: I: Und wenn du jetzt das hier nimmst, wenn du jetzt sagst, das ist von Audi, ist das auch Werbung? B: Audi? Nein, weil das ist ja die Marke. Von das Auto. I: Also wenn so etwas in ’nem Spiel drin ist, ist das keine Werbung? B: Hm hm, nein. Das ist ’ne Marke. (Interview 5, 8 Jahre, männ lich) I: Siehst du da auch irgendwo Werbung? B: Ja hier ist Seat-Werbung und hier ist Canon-Werbung. I: Und noch irgendwo? B: Ähm, sonst sehe ich glaub ich nix. Ah, doch, doch, klar, Werbung für Audi, hier. Es steht ja, also hier steht ja hinten auch die Automarke drauf, wie das heißt. (Interview 40, 13 Jahre, männ lich) Unsicheres Inten tions wissen bezüg lich In-Game-Werbung: Legt man die vor- nehm lich an der TV-Werbung orientierten Ver ständnis ebenen zur Inten tion von Werbung zugrunde, ist davon auszu gehen, dass Kindern ab etwa sieben Jahren bewusst ist, dass Werbung zum Kauf anregen will und sie ab einem Alter von ca. acht bis neun Jahren be ginnen, den Wahr heits gehalt von Werbung kritisch zu hinter fragen.9 Diese Einschät zung lässt sich anhand des vor liegenden Daten materials weit gehend be stätigen. So meint etwa ein neunjähriger Junge auf die Frage hin, was die Werbung denn er reichen wolle: „Ja, zum Beispiel, dass jemand was kaufen will oder so […], dass die Sachen schneller ver kauft werden“ (Interview 3), und eine Zehnjährige weiß, dass man in der „Werbung, da stellt man neue Produkte und so etwas vor. […] Damit man die Sachen kauft und weiß, dass es die über haupt gibt und so etwas“ (Interview 9). Ein Junge (Interview 14, 10 Jahre) merkt kritisch an: „Die wollen, dass voll viele die kaufen, dass die mehr Geld einkassieren. […] Werbung ist nur dazu da, 9 Vgl. Charlton et al. 1995; vgl. Rosenstock, R. & Fuhs, B. (2006). Kinder – Werte – Werbekompetenz. tv diskurs, 10(4), S. 4 ff. 142 dass du Sachen kaufst von ihnen und das ist eigent lich unlogisch, weil dann hat man es nur ein, zwei Jahre und dann kann man sowieso wieder was Neues kaufen, weil’s kaputt ist“. Doch wie sieht es nun mit der Einschät zung der Inten tionen speziell von Werbung in Computerspielen aus? Hier zeigen sich vor allem die jüngeren Befragten (nachdem sie ent weder eigenständig die integrierten Werbeplatzie- rungen erkannt hatten oder von der Interviewerin darauf hin gewiesen wurden) eher heterogen in ihren Einschät zungen zur Zweck verfol gung der Werbe maß- nahmen. Ein acht Jahre alter Befragter attestiert der im Computerspiel inte- grierten Werbung eine ornamentale Funktion, auf die Frage der Interviewerin, warum es Werbung in Computerspielen gäbe, bemerkt er, „[…] weil die das ja nur schmücken wollen, ja und dass es nicht so leer aus sieht oder ja, hm“ (Interview 5). Dagegen ist sich ein anderer Befragter sicher, dass Werbung auch in Computerspielen darauf abzielt, „dass die Sachen schneller ver kauft werden“ und er scheint dabei von einem, dem Stimulus-Response-Modell ähn- lichen direkten Wirkungs zusammen hang auszu gehen, wenn er für das Audi- Placement prognostiziert, „[…] mein Onkel spielt auch solche Spiele, und der guckt sich das an und will dann auch so einen Audi, also so ein Auto kaufen“ (Interview 3, 9 Jahre). Ein 9-jähriges Mädchen scheint von einem informations- bezogenen Werbezweck auszu gehen, „damit man weiß, was jetzt neu kommt“ (Interview 22). Für die älteren Befragten stellte die Erfas sung des (finalen) Ziels von In-Game-Advertising, also der Anregung zum Kauf/zur Nutzung von Produkten und Dienst leis tungen, über wiegend kein Problem dar: B: Ja, die wollen halt be stimmte Zielgruppen an sprechen und ähm, die wollen halt, ja die wollen ihre Produkte halt auch ver kaufen. Deshalb ver suchen die in allen möglichen Sachen zu werben. Ich meine, es gibt ja Radiower bung, Fernsehwer bung, in der Zeitung gibt’s Werbung, in Computerspielen gibt es eben jetzt auch Werbung. (Interview 40, 13 Jahre, männ lich) I: Und warum sollen die Werbung denen auf fallen? Also wieso machen die das da [in die Computerspiele] rein? B: Dass man zum Beispiel diese Produkte oder die Sachen, die man sieht […] einfach kauft. I: Also dass, dass jetzt die Leute, die das Spiel spielen, dass die die kaufen meinst du? B: Ja genau. (Interview 42, 14 Jahre, weib lich) I: Warum lassen denn die Spielehersteller ihre Werbung jetzt da reinpacken, die Unter- nehmen, beispiels weise jetzt der Autohersteller? B: Ja, damit äh, also das ist jetzt nur ein Beispiel, wenn das Spiel jetzt zum Beispiel bekannt ist und dann sieht man ja, ok, die machen Werbung für das, dann muss das ja auch gut sein. Und dann tut man sich das vielleicht mal angucken. I: Das Produkt meinst du jetzt? B: Ja, genau. 143 I: Angucken oder noch irgendwas anderes? B: Kaufen. (Interview 41, 13 Jahre, weib lich) Adäquates Adressaten verständnis bezüg lich Brand-Presence-Maßnahmen: Zur vollständigen Inten tions erfas sung gehört es auch, dass die eigene Person als Adressat von Werbung erkannt wird. Die Werbewirkungs forschung geht dabei davon aus, dass Kinder im Durch schnitt ab dem Alter von etwa 10 bis 11 Jahren ver stehen, dass Werbung sich auch konkret an sie als Individuum wendet, sie an sprechen und zu etwas anregen will.10 In Bezug auf die Werbung in Compu- ter spielen ergab die Auswer tung der Leitfaden interviews, dass die Kinder ab etwa 10 Jahren über ein solches Adressaten verständnis ver fügen, beispiels weise antwortet eine 10-Jährige auf die Frage, ob die Werbung sich auch an sie richte: „Ja, klar. Die wollen aber auch was von anderen. Von allen.“ (Interview 13), ein 11-Jähriger meint dazu: „Ja, die wollen, dass jeder was käuft“ (Interview 1) und ein anderer Junge ist sich sicher, „Ja klar, weil ich spiel ja das Spiel“ (Interview 41, 13 Jahre). Es wird jedoch deut lich, dass die Annahmen zur Adressie rung bei einigen Befragten mit einer ge wissen Unsicher heit be haftet sind, so antwortet ein 10-jähriges Mädchen auf die Frage, ob sie auch durch die Werbung im Computerspiel an gesprochen werden soll, unschlüssig: „Ja. Weiß ich nicht. Kann sein. Schon“ (Interview 15) und eine 14-jährige Befragte über legt, „Hm …, ich denke schon“ (Interview 42). Insgesamt weisen die Kom- mentare der meisten Kinder aber daraufhin, dass sie ver stehen, dass Werbung sich nicht nur allgemein an ein diffuses Publikum, sondern auch konkret an sie als Individuum wendet, sie an sprechen und zu etwas anregen will. Dies gilt natür lich jedoch nur dann, wenn Werbung auch als solche identifiziert wurde, wie es bei den meisten Kindern in Bezug auf die integrierten Brand- Presence-Maßnahmen ge geben war. Im Falle der integrierten Audi-Produkt- platzie rung kann für die jüngeren Kinder konstatiert werden, dass wegen ihrer an gesprochenen Schwierig keiten, die Produkt platzie rung über haupt als persua- sives Objekt zu be greifen, kein diesbezüg liches Adressaten verständnis vor liegt. Keine an geleitete Aneig nung von Werbewissen: Ihre Kenntnisse und Annahmen über Werbung im Allgemeinen scheinen sich die Befragten fast aus schließ lich selbst ange eignet zu haben; durch Eltern oder im institu tionellen Rahmen (z. B. im Schul unterricht) realisierte an geleitete Werbewissen-Vermitt lung findet den Aus sagen der Kinder zufolge kaum statt. Ein Befragter erinnert sich, im schuli- schen Kontext das Thema Werbung diskutiert zu haben: 10 Vgl. etwa Rosenstock & Fuhs 2006. 144 B: Also in Englisch hatten wir mal ’ne Debatte zum Thema „Werbung in der Schule“ ge macht. Ja, da haben wir halt be sprochen, weil wie ich schon gesagt hab, die ver suchen halt überall ihre Werbung zu ver breiten und da haben wir halt so einen Text ge lesen, dass es in manchen Teilen der USA auch Werbung in der Schule gibt. Nicht un bedingt im Klassen raum, aber meinet wegen in der Mensa oder in so der Pausen halle oder so. Und da haben wir das auch eher ab gelehnt. Äh und äh, dass es ablenkt während der Schulzeit und solche Sachen. Also wir haben schon über Werbung ge sprochen aber jetzt nur so speziell in der Schule oder so was. (Interview 40, 13 Jahre) Auch die Aktivitäten seitens der Eltern scheinen im Bereich der „Werbe erzie- hung“ be grenzt. In den Fällen, wo Werbung in einem Gespräch mit den Eltern thematisiert wurde, ging es zumeist um durch Werbung an gestoßene Wünsche der Befragten, deren Erfül lung von den Eltern ver neint wurde, so stellt ein 10-Jähriger nüchtern fest: „Ich hab ge fragt, ob ich das haben kann, hat sie gesagt nein“ (Interview 14). Ver einzelt erinnerten die Kinder aber auch eine elterngeleitete intensivere Auseinander setzung mit dem Werbethema: I: Und Zuhause? Hast du, haben deine Eltern schon mal mit dir über Werbung ge- sprochen? B: Ja, sie soll ja dazu ver leiten zu kaufen. Und da muss man dann halt über legen, ob’s sinn voll ist oder nicht. (Interview 41, 13 Jahre, weib lich) I: Woher weißt Du was über Werbung? Habt ihr schon mal in der Schule über Werbung ge sprochen oder mit den Eltern? B: Ja, also mit meinen Eltern, also ich hab da im Fernsehen mal was gesehen und dann hab ich mal ge fragt: Können wir das haben? […] und dann sagen sie halt so: Das ist Werbung und so. Ja, also, dass die halt nur Werbung machen, dass das alles nicht so gut ist, wie in der Werbung. (Interview 11, 10 Jahre, männ lich) III.1.3.2 Erinne rung an In-Game-Werbung Die Aus sagen der be fragten Kinder zu ihrer (be wussten) Erinne rung an Wer- bung in dem von ihnen zuvor ge nutzten Stimuluss piel, lassen ein typisches Muster er kennen. Ausblen dung von für den Spiel verlauf peripheren Elementen: Es ist eine auf fällige Fokussie rung der Auf merksam keit erkenn bar, die sich nach Angaben der Spielerinnen und Spieler fast aus schließ lich auf die aus geführte Spielhand- lung richtet (hier: die Steue rung des Autos auf der Rennstrecke). Hingegen werden periphere Elemente, Objekte also, die für den Spiel verlauf nicht be- deutsam sind, weit gehend aus geblendet. Zu dieser Objekt kategorie ge hören auch Werbemaßnahmen, die im Falle des Stimuluss piels aus am Fahrbahnrand 145 arrangierten Banden werbun gen be standen (u. a. für den Fernsehsender Euro- sport, den Automobilhersteller Seat, den Kamerahersteller Canon). Die imple- men tierten Werbemaßnahmen scheinen außerhalb des Beach tungs rahmens der Kinder zu liegen: Ein neunjähriger Junge führt beispiels weise aus, man müsse „sich auf das Spiel konzentrierten, man guckt sich das da [zeigt auf die Banden- werbung] nicht an, guckt nur einfach auf die Straße“ (Interview 7), und ein anderer meint, „dass man bei Computerspielen nicht so drauf achtet, find ich. Also ich konzentriere mich dann mehr auf’s Spielen als auf die Werbung. […] ich achte nicht darauf. Ich konzentriere mich einfach auf’s Fahren“ (Interview 16, 9 Jahre). Die „Nicht-Beach tung“ von nicht unmittel bar hand lungs relevanten Komponenten in der virtuellen Spielwelt wird u. a. mit dem Immer sions erleben in Verbin dung ge bracht. So bemerkt ein 13-Jähriger kritisch, dass man „in ’nem Computerspiel, meistens ist man ja da sowieso so ’n bisschen da rein- versetzt, da be achtet man die eigent lich gar nicht. Da ver steh ich den Sinn der Werbung auch nicht so ganz. […] So am Rand, das hier, da hab ich über haupt nicht drauf ge achtet. Also ich bin da mehr so auf das Spiel konzentriert. Ich halte das nicht so für be sonders sinn voll“ (Interview 40). Freilich ist dieses Muster der Selbsteinschät zung zunächst nur so zu ver stehen, dass die jungen Spielerinnen und Spieler solche Werbemaßnahmen nicht be achten wollen. Sie zeigen damit zwar die Inten tion zur Trennung von Werbung und eigent lichem Spielinhalt; es bleibt aber anderen Forschungs designs (nämlich dem nach- folgenden Experiment vgl. Kapitel III.2) vor behalten, die tatsäch liche Wahr- nehmung auch randständiger In-Game-Werbung bei jungen Spielerinnen und Spielern objektiv und systematisch zu unter suchen. III.1.3.3 Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung Die Auswer tung hinsicht lich des Themen bereiches Bewer tung von In-Game- Werbung legte zwei relevante Muster offen, anhand derer sich die Bewer tungs- punkte und -rich tung der Kinder für In-Game-Werbung nach vollziehen lassen. Größere Reali täts nähe durch In-Game-Werbung: Den Aus sagen der Befrag- ten nach trägt Werbung in Computerspielen zu einer realisti sche(re)n Spiele- umge bung bei. Die integrierten Werbeplatzie rungen werden als reali täts konsti- tuierende bzw. -imitierende Elemente wahrgenommen. „Wie in der wirk lichen Welt sieht’s dann aus“ (Interview 2), meint etwa ein 10-Jähriger. Ein anderer, ge fragt nach dem Werbebeitrag zum Reali täts empfinden, zieht einen konkreten Ver gleich, „ja, schon, im Autoren nen im Fernsehen ist auch so welche [Wer- bung]. Beim Fußball ist auch sowas, da ist auch so ’ne Begren zung, da stehen da so die ganze Zeit so welche Marken von Autos oder sowas“ (Interview 21) und ein Gleichaltriger rekurriert explizit auf den Beitrag von In-Game-Werbung zur „Echtheit“, wenn er be gründet, „eigent lich sieht es mit Werbung echter aus, weil bei manchen echten Autoren nen gibt’s ja auch so voll viel Werbung“ 146 (Interview 14). Das Daten material wurde auch dahin gehend unter sucht, ob sich die werbeinduzierte Reali täts nähe positiv auf den Spielspaß aus wirkt. Die Ergeb nisse der systemati schen Durch sicht ver weisen auf eine positive Attribuie- rung der durch die implementierten Werbemaßnahmen unter stützten „Echtheit“ des Spielgeschehens. In-Game-Werbung kann demnach als spielspaßsteigernd empfunden werden, so hebt etwa ein Befragter hervor, „das macht es irgendwie echter, das sieht einfach cooler aus dann“ (Interview 11, 10 Jahre). Ein anderer Junge be stätigt, dass der Spielspaß ohne Werbung geringer wäre: „Dann wäre es irgendwie langweilig, wenn da alles leer wäre. Ohne die Schilder und so, dann wär’s irgendwie langweilig. […] Es würde weniger Spaß machen ohne Werbung“ (Interview 4, 9 Jahre) und ein 14-Jähriger über legt, „ja, also es macht irgendwie, ist dann spannender, also es ist dann realer halt. Und wenn da jetzt nur Horizont und blauer Himmel wäre, dann würd’s nicht so Spaß machen, ja“ (Interview 50). Positivere Beurtei lung von In-Game-Werbung als von Fernsehwer bung: Neben dem Aspekt des reali täts- und damit spielspaßsteigernden Potenzials von In-Game-Advertising fällt auch deren Gesamtbewer tung positiv aus, ins- besondere, wenn TV-Werbung als Ver gleichs größe heran gezogen wird. Der Fernsehwer bung wird ein geringer Unter hal tungs wert attestiert, sie wird als „langweilig“ empfunden (Interview 2, 10 Jahre, männ lich) und als Störgröße wahrgenommen, die oftmals den Span nungs ablauf unter bricht. So moniert ein 9-jähriger Junge, „ich find das halt doof, denn wenn man gerade ’nen span- nen den Film guckt und gerade wo’s ganz spannend wird, tun die dann immer Werbung reinhauen, ganz viel“ (Interview 4). Ent sprechend ist es der un gestörte Hand lungs fluss, der bei der (ver gleichenden) Bewer tung von Werbung in Com- pu ter spielen positiv hervor gehoben wird, denn „bei der Fernseherwer bung, da kann man halt die Filme nicht richtig zu Ende gucken, aber hier stört’s ja eigent lich nicht […]. Oft siehst du’s ja gar nicht […]“ (Interview 6, 9 Jahre, männ lich). Dass der Rezep tions fluss ein ent scheidendes Kriterium für die Bewer tung von TV- bzw. Computerspielewer bung ist, ver deut licht auch das folgende Zitat einer 13-jährigen Befragten: B: Also im Computer tut ja die Werbung nicht das Spiel unter brechen und im Fernsehen die Werbung ja schon. […] Also mich tut deshalb im Fernsehen die richtige Werbung mehr stören, aber die normale Schleichwer bung, wo jemand was auf den Tisch stellt, das stört mich nicht. (Interview 41, 13 Jahre, weib lich) Der un gehinderte Rezep tions fluss ist demnach ein ent scheidendes Kriterium für die Werbeakzeptanz der Kinder, die bessere „Tarnung“ des Persua sions- versuchs zumindest bei hochintegrierter In-Game-Werbung ist dagegen kein Anlass für ab lehnende Urteile. Dieser Befund konvergiert mit Ergeb nissen einer früheren experimentellen Studie mit jungen Erwachsenen, die auch für 147 erheb liche Intensitäten von In-Game-Werbung keinerlei Reaktanz bei den Spielern er mittelt hat.11 III.1.4 Fazit Die Befunde der Interviewstudie zeichnen ein zweigeteiltes Bild des Umgangs von Kindern mit In-Game-Werbung. Einer seits er weisen sich insbesondere die älteren Befragten (im Alter von 13 und 14 Jahren) als durch aus werbe erfahren. Dass sie umworben werden und dass persuasive Ab sichten in kommerzieller Kommunika tion lauern, ist ihnen vielfach bewusst, und reflektiert man mit ihnen gemeinsam über das Thema Werbung, sind sie durch aus in der Lage, auch „ver borgene“ Werbekommunika tion wie etwa interaktive In-Game-Place- ments zu durch schauen. Eindeutig hinter lässt hier das Medien handeln der jungen Genera tion (die bereits früh mit zahl reichen Varianten elektroni scher Medien vom Fernsehen bis zu Online-Diensten konfrontiert ist) Spuren im Sinne von gereifter Werbekompetenz. Anderer seits zeigen vor allem die jünge- ren be fragten Kinder gerade nicht diese Souveränität, wenn es darum geht, In-Game-Werbung zu er kennen und zu durch schauen. Sowohl die Zuschrei bung persuasiver Ab sichten zu In-Game-Placements als auch die Erken nung von reinen Marken präsenzen als „echte Werbung“ be reitete einigen Befragten große Schwierig keiten. Wegen der großen Begeiste rung für den interaktiven Spiel- prozess und der wahrgenommenen Authentizität werbehaltiger Spieldarstellungen (schließ lich spiegelt Strecken werbung in Autoren nspielen auch die Umstände echter Autoren nen im Fernsehen wieder) bringen die jüngeren Befragten der In-Game-Werbung einen Ver trauens- und Akzeptanz vorschuss ent gegen. Da gut integrierte In-Game-Werbung auch nicht stört, wie das etwa Unter brecher- spots im Fernsehen tun, zieht sie auch nicht den Zorn der Spieler auf sich. Vor diesem Hinter grund lässt sich die Annahme ab leiten, dass jüngere Kinder A) Unterstüt zung be nötigen beim souveränen Umgang mit komplexen und „ge tarnten“ (hochintegrierten) Formen der In-Game-Werbung, wie sie etwa in der Studie manifest sind im interaktiven Placement des Spieler-Fahrzeugs (Audi), dass aber auch B) bei „einfacheren“ und auch für junge Kinder leicht erkenn baren Formen der kommerziellen Kommunika tion (z. B. Strecken wer- bung/Brand-Presence) Unterstüt zung vonnöten ist, weil hier die persuasive Absicht nicht eindeutig erkannt wird und zugleich ein ge wisses Wohlwollen wegen der Steige rung der Reali täts nähe und der „Unaufdringlich keit“ vorzu- herr schen scheint. Mit solcher „Unterstüt zung“ ist hier natür lich kein ideologi- scher Feldzug gegen Werbung per se ge meint, sondern vielmehr der Aufbau 11 Mischke, C. (2007). Die wollen doch nur spielen: Eine Experimentalstudie zur Unter suchung der Akzeptanz von Werbung in Computer- und Videospielen. Un veröffentlichte Masterarbeit, Hannover. 148 von Werbekompetenz im Sinne ver besserter Ver ständnis fähig keiten (nämlich im Sinne der Erken nung der Persua sions absicht von In-Game-Werbung). Letzt- lich muss vor allem die Erkenntnis bei Kindern ge fördert werden, dass virtuelle Werbung in virtuellen Spielwelten ebenso ein „von außen“ hinzu gefügtes Element ist und nicht notwendig mit dem Spielablauf ver bunden ist, wie dies für Unter brecherwer bung im Fernsehen offensicht lich ist. In diesem Zusammen- hang gewinnt auch die in der juristi schen Analyse (vgl. oben: Teil II) betonte Bedeu tung von Kennzeich nungen von In-Game-Werbung be sonderes Gewicht. 149 Literatur Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. Glogauer, W. (1998). Die neuen Medien ver ändern die Kindheit: Nutzung und Auswir- kungen des Fernsehens, Videofilme, Computer- und Videospiele, Werbung und Musik videoclips (4. Aufl.). Weinheim. Mischke, C. (2007). Die wollen doch nur spielen: Eine Experimentalstudie zur Unter- suchung der Akzeptanz von Werbung in Computer- und Videospielen. Un veröffent- lichte Masterarbeit, Hannover. Moser, K. (2007). Werbewirkungs modelle. In K. Moser (Hrsg.), Wirtschafts psychologie (S. 11 ff.). Heidel berg. Rosenstock, R. & Fuhs, B. (2006). Kinder – Werte – Werbekompetenz. tv diskurs, 10(4), S. 4 ff. Voll brecht, R. (1996). Wie Kinder mit Werbung umgehen: Ergebnisse eines Forschungs- projekts. Media Perspektiven, 6, S. 294 ff. Wright, P., Friestad, M., & Boush, D. M. (2005). The development of marketplace persuasion knowledge in children, adolescents, and young adults. Journal of Public Policy & Marketing, 24(2), S. 222 ff. 151 III.2 Rezep tion und Wirkung von In-Game-Werbung: Ein experimenteller Ver gleich von Kindern und Erwachsenen Alexandra Sowka, Franziska Roth, Christoph Klimmt & Gregor Daschmann III.2.1 Problemstel lung Die bisherige Rezep tions- und Wirkungs forschung über In-Game-Werbung hat sich auf (junge) Erwachsene konzentriert (vgl. oben: Kapitel I.3). Im vor lie- genden Kontext wurde dagegen dem Umgang von Kindern mit dieser neuen Werbeform be sonderes Augen merk ge widmet. Über das objektive Wirkungs- potenzial von In-Game-Werbung bei Kindern ist praktisch nichts bekannt. Die Befunde zur Rezep tion von klassi scher TV-Werbung zeigen indes, dass gerade jüngere Kinder, deren Werbe verständnis noch in der Ent wick lung be griffen ist, anfällig sind etwa für Ver wechse lungen von redak tionellem Inhalt und Werbung, aber auch für starke Gedächtnis effekte.1 Insofern er scheint gerade mit Blick auf die praktisch niemals explizit markierten und oftmals „gut inte- grierten“ Erschei nungs formen der In-Game-Werbung eine spezifi sche Unter- suchung der Rezep tion und Wirkung bei Kindern an gezeigt. Damit wurde auch dem im medien recht lichen Teil be tonten Aspekt der be sonderen Schutz würdig- keit von Kindern von sozialwissen schaft lich-empiri scher Seite her Rechnung ge tragen. Die experimentelle Heran gehens weise sollte im Bereich der Werbewir kungen umfassendere Erkenntnisse liefern, da sie sich in Teilen der be wussten und reflektier baren Wahrneh mung ent ziehen und deshalb nicht hinreichend durch qualitative Designs (vgl. oben: Kapitel III.1) abbild bar sind. Die Studie er folgte also als Teil eines kombiniert qualitativ-quantitativen Ansatzes zur Erforschung 1 Vgl. z. B. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwerbung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. 152 von In-Game-Werbung und Kindern. Insbesondere sollten die folgenden Wir- kungs dimensionen unter sucht werden: Werbe erinne rung: Inwiefern sich Rezipientinnen und Rezipienten an die ihnen dargebotene Werbung erinnern können, ist von zweifacher Bedeu tung für die Rezep tions forschung. Zum einen dienen Erinne rungs maße, die in der Regel direkt nach dem Rezep tions vorgang an gewendet werden, dazu, heraus zufinden, ob die Nutzer die Werbebot schaft bewusst bemerkt haben. Zwar er fordern nicht alle Rezep tions modelle eine solche be wusste Wahrneh mung und Ver- arbei tung von Werbung, um einen Persua sions erfolg vorher zusagen. So kommen Einstel lungs effekte nach dem Konzept des „mere exposure“ nur dann zustande, wenn das Publikum die Werbemaßnahme (z. B. Product Placement) nicht be- wusst zur Kenntnis nimmt.2 Doch sind für andere Informa tions verarbei tungs- modelle der Werberezep tion be wusste Wahrneh mungen ent scheidende Voraus- set zungen für ge wünschte kognitive Werbewir kungen.3 Erinne rungs maße helfen hier also dabei, den Rezep tions prozess aufzu klären.4 Zum anderen ist die Erinne rung des Publikums an die Werbemaßnahme und ihre Botschaft selbst ein zentrales kognitives Werbeziel. Sowohl neue, in der Einfüh rung befind liche Marken als auch gut etablierte Marken werden oftmals mit großem Aufwand kommuniziert, um ihre Bekannt heit zu steigern oder zu er halten. Denn be kannte Marken haben – so das Kalkül – wichtige motivationale Effekte, die sich in Kauf entschei dungen nieder schlagen können. Marken oder Produkte, die uns bekannt vor kommen, haben beispiels weise ein relativ großes Potenzial, kaufbezogene Unsicher heiten durch Vertrauens vor- sprünge abzu bauen.5 Insofern ist die Frage, inwiefern sich Konsumenten an be worbene Marken oder Produkte kurz oder längere Zeit nach der Rezep tion erinnern können, für sich ge nommen die empiri sche Abbil dung eines strategi- schen Werbeziels. Um gekehrt würden starke Erinne rungs effekte von In-Game- Werbung wichtige Implika tionen haben etwa für die Preis gestal tung der Werbe- treibenden (hohe Wirksam keit der Werbung recht fertigt hohe Werbepreise), im vor liegenden Kontext aber vor allem für die Ent schei dung über medien- pädagogi sche Interven tionen zum Aufbau von Werbekompetenz im Games- Bereich. 2 Vgl. Schemer, C., Matthes, J. & Wirth, W. (2007). Werbewirkung ohne Erinnerungseffekte? Eine experimentelle Studie zum Mere-Exposure-Effekt bei Product Placements. Zeitschrift für Medienpsychologie, 19(1), S. 2 ff. 3 Z. B. für das Elaborationswahrscheinlichkeits-Modell: Petty, R. E. & Cacioppo, J. T. (1986). The elaboration likelihood model of persuasion. Advances in Experimental Social Psychology, 19, S. 124 ff. 4 Vgl. auch Lang, A. (2000). The information processing of mediated messages: A framework for communication research. Journal of Communication, 50, S. 46 ff. 5 Z. B. Hoyer, W. D. & Brown, S. P. (1990). Effects of brand awareness on choice for a common, repeat-purchase product. The Journal of Consumer Psychology, 17(2), S. 141 ff. 153 Im Kontext der In-Game-Werbung ist die Frage nach der Erinne rungs fähig- keit der Spielerinnen und Spieler unter anderem deshalb von großer Bedeu tung, weil viele Erschei nungs formen möglicher weise auf grund ihrer eleganten Einbin- dung in die Spielwelt „kaum auf fallen“ (die Spieler sind zumeist auf die Lösung der Spiel aufgaben konzentriert.6 Auf der anderen Seite tauchen beispiels weise in runden basierten Sportspielen die gleichen Werbebot schaften in großer Fre- quenz auf, was möglicher weise zu be sonders starken Wahrnehmungs- und Erinne rungs effekten führen könnte. Konzeptionell wichtig sind Erinne rungs- effekte schließ lich auch deshalb, weil sie ohne eine explizite Erken nungs leis tung seitens der Spieler in Bezug auf die Trennung der Werbung vom rest lichen Spielinhalt auf treten können: An eine Automarke können sich (junge) Spieler vielleicht erinnern, auch wenn ihnen gar nicht klar ist, dass es sich bei deren Präsenz um eine be zahlte Maßnahme der In-Game-Werbung handelte (vgl. auch oben: Kapitel III.1). Effekte von In-Game-Werbung auf Marken- und Produkt präferenzen: Neben der reinen Bekannt heit soll ein Großteil der Werbekommunika tion auch die Einstel lungen der Konsumenten gegen über den be worbenen Marken und Pro- dukten im Ver käufersinne günstig be einflussen. Dazu stehen den Werbe treiben- den unter schied lichste Persua sions techniken und -tricks zur Ver fügung.7 Zu- gleich ist die persua sions theoreti sche Erkenntnis lage komplex, weil Einstel lungen und Kaufinten tionen multidimensional rekonstruiert werden müssen – es gibt nicht „die eine“ Einstel lung zu einem Produkt. Vielmehr spielen ver schiedene Komponenten im Einstel lungs prozess zusammen.8 Gleichzeitig finden sich in der Werberezep tions forschung nur selten deut liche kurzfristige Einstel lungs- effekte, insbesondere gegen über Marken, zu denen zuvor bereits stabile Vor- und Einstel lungen vor handen waren.9 Insofern ist für die Werbewirkungs forschung die Frage von zentraler Bedeu- tung, inwiefern der Kontakt mit einer Werbebot schaft (hier: einer Erschei- nungs form von In-Game-Werbung) die Einstel lungen der Nutzer gegen über den be worbenen Produkten oder Marken be einflusst. Diese Dimension der Werberezep tion und -wirkung wurde ent sprechend be rücksichtigt, auch wenn konzeptionell mit be deutsamen kurzfristigen Effekten im Rahmen eines experi- mentellen Werbekontakts nicht zu rechnen war. 6 Vgl. hierzu auch Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medien wirtschaft, 5(1), S. 6 ff. 7 Z. B. Siegert, G. & Brecheis, D. (2005). Werbung in der Medien- und Informationsgesellschaft. Eine kommuni- kationswissenschaftliche Einführung. Wiesbaden. 8 Z. B. Berger I. & Mitchell, A. A. (1989). The effect of advertising on attitude accessibility, attitude confidence, and the attitude-behavior relationship. Journal of Consumer Research, 16(3), S. 269 ff. 9 Z. B. Mela, C. F., Gupta, S. & Lehmann, D. (1997). The long-term effects of promotion and advertising on consumer brand choice. Journal of Marketing Research, 24, S. 248 ff. 154 Bewer tungs effekte und Akzeptanz von In-Game-Werbung: Als dritte Dimension wurde unter sucht, wie – unabhängig von marken- und produkt bezogenen Wir- kun gen – die Nutzerinnen und Nutzer mit der Anwesen heit von In-Game- Werbung umgehen. Aus der Interviewstudie (vgl. Kapitel III.1) sowie voran- gegangenen Studien10 lässt sich ab leiten, dass In-Game-Werbung, die praktisch nie für Unter brechungen des Spielflusses sorgt, auf ein relativ hohes Maß an Akzeptanz bei den Spielern hoffen kann. Mithin dürfte die bereits an gespro- chene Steige rung der Reali täts nähe durch In-Game-Werbung (beispiels weise bei Sportspielen, die echte und werbung tragende Sport stätten nach bilden) zu einer positiven Bewer tung von In-Game-Werbung beitragen. Solche Urteile sind einer seits be deutsam für die inhalt liche Gestal tung von medien pädagogi- schen Interven tions maßnahmen. Denn sofern die Spielerinnen und Spieler der In-Game-Werbung grundsätz lich positiv gegen über stehen, dürfte ein höheres Maß an Skepsis der Lernenden in Bezug auf die Notwendig keit, sich kritisch mit In-Game-Werbung zu be fassen, zu über winden sein. Anderer seits ist die Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung persua sions strategisch von Bedeu tung, weil von positiven Urteilen über die Werbebot schaft selbst Ab- strahl effekte auf die be worbenen Produkte und Marken aus gehen.11 Die Ergebnisse der experimentellen Studie sollten damit zeigen, ob und in welchem Maße Kinder werb liche Botschaften in Computerspielen erinnern, inwieweit und inwiefern sie für werb liche (auch subliminale) Effekte empfäng- lich sind und wie sie In-Game-Werbung allgemein be werten. Da im Sinne einer umfassenden Werbekompetenz auch das Werbe verständnis eine ent schei- dende Rolle spielt, und damit u. a. die Fähig keit, Werbung über haupt zu erken- nen und in ihrem Zweck zu ver stehen, sollte die Experimentalstudie natür lich auch Aus kunft über das vor handene Kompetenzniveau der 11- bis 13-jährigen Kinder geben. Um die Rezep tion und Wirkung von In-Game-Werbung bei Kindern mög- lichst präzise zu unter suchen, wurde ein Ver gleichs design um gesetzt, bei der die gleichen Formen der In-Game-Werbung auch einem Sample von jungen Erwachsenen präsentiert wurden. Der Ver gleich der Alters gruppen sollte es ermög lichen, die Spezifika in der Informa tions verarbei tung (z. B. Erinne rungs- leis tung) von Kindern gegen über In-Game-Werbung genauer zu er fassen und damit sowohl konzeptionell (mit Blick auf die Theorie der Wirkung von 10 Vgl. Klimmt, C., Roth, F. S., Braune, A. & Mischke, C. (2011). How players respond to advertising in video games: „Yes“ for awareness, „No“ for reactance, and also „No“ for (short-term) attitude change. Full-Paper- Vortrag auf der Konferenz der International Communication Association (ICA), Game Studies Interest Group, 26.–30. Mai 2011, Boston (USA).) 11 Z. B. Gierl, H. & Satzinger, M. (2000). Gefallen der Werbung und Einstellung zur Marke. Der Markt, 39(3), S. 115 ff. 155 In-Game-Werbung) als auch mit Blick auf medien pädagogi sche Schluss folge- rungen brauchbarere Erkenntnisse zu gewinnen. III.2.2 Methode Die Studie wurde als Laborexperiment an zwei Standorten durch geführt. Den Kern der Unter suchung bildete die Nutzung eines Autoren nspiels, das ver- schiedene Erschei nungs formen der In-Game-Werbung ent hielt. Daran schloss sich die Beantwor tung eines Fragebogens an, mit dem die relevanten Aspekte der Werberezep tion und -wirkung ge messen wurden. Stimulus und Fragebogen wurden dabei für die beiden betrach teten Alters gruppen bis auf wenige Aus- nahmen identisch ge halten. Um den Ver gleich zwischen Kindern und Erwachsenen umzu setzen, fanden Rekrutie rungs maßnahmen zum einen an ver schiedenen Schulen in der Stadt Mainz sowie an einer Schule in Groß-Gerau statt. Für sie wurden die Labor- sitzungen mit Hilfe von Laptop-Computern vor Ort in ihren Bildungs einrich- tungen realisiert. Die er wachsenen Probanden wurden dagegen auf dem Campus der Universität Mannheim für die Studie an geworben; dort fand auch die Daten- erhe bung in einem stationären Labor statt. Versuchsteilnehmer/innen und Ablauf der Unter suchung: An der Studie nahmen insgesamt N = 142 Probanden teil Die Teilstichprobe der Schülerinnen und Schüler war etwas größer (N = 82) und umfasste Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren (M = 11.7, SD = 0.7, 48 Jungen). Die er wachsene Teilstichprobe setzte sich aus Studentinnen und Studenten im Alter von 18 bis 29 Jahren zusammen (N = 60; Alter M = 20.7, SD = 2.0; 32 Männer). Für die Teilnahme er hielten die Probanden in der Schüler stichprobe eine Auf wandsentschädi gung in Höhe von 5 Euro, die ihnen ent weder (je nach Wunsch der zuständigen Lehrkörper) direkt nach der Sitzung in Form eines Gutscheins für ein lokales Spielwaren geschäft aus gehändigt wurde oder aber als Sammelgutschein oder in bar in die Klassen kasse einging. Den Teilnehmer/innen der studenti schen Stichprobe wurden jeweils 15 Euro aus gezahlt. Die Unter suchung der Teilstichprobe der Kinder fand jeweils direkt in den Räumlich keiten der mitwirkenden Schulen statt. Die Raum- und Materialsitua- tion (v. a. Zahl der vor handenen spielefähigen Laptops) er laubte die parallele Teilnahme von bis zu vier Schülern. Zunächst wurden die Kinder ge beten, für sieben Minuten das werbehaltige Autoren nspiel „DTM Race Driver III“ zu spielen (vgl. unten Abbil dung 5). Anschließend wurden sie von geschulten studenti schen Ver suchs leitern/innen münd lich befragt. Die Ver suchs leiter stell- ten den Kindern die im Fragebogen vor gesehenen Fragen und über trugen die Antworten der Kinder (zumeist sollten sie auf einer ihnen vor gelegten Skala (z. B. „Daumen“- oder „Smiley“-Skala) ihre Antworten anzeigen) auf den er- 156 stellten Fragebogen. Die münd liche Befra gung wurde einer selbst ständig-schrift- lichen Befra gung vor gezogen, um Verzer rungen der Ergebnisse durch etwaige Lese- und Schreibschwierig keiten der Kinder vorzu beugen; zudem konnten so Ver ständnis schwierig keiten schneller bemerkt und ge klärt werden. Die Be- fragung dauerte im Durch schnitt 10 bis 15 Minuten. Die Unter suchung der Teilstichprobe der Studierenden fand in den Räumlich keiten der Universität Mannheim statt. Es konnten bis zu sechs Probanden zeit gleich an der Studie teilnehmen; der Fragebogen wurde dabei selbst ständig von den Teilnehmenden aus gefüllt. Abbil dung 5: Screens hots aus dem Autoren nspiel „DTM Race Driver III“ Das Spiel wurde im Experiment ein gesetzt. Die Screens hots zeigen Beispiele für die Varianten der In-Game-Werbung, die in diesem Titel implementiert sind. Stimulus: Das Rennspiel DTM Race Driver III (Codemasters, 2006) wurde als werbetragendes Stimulus-Spiel aus gewählt. Es eignete sich aus mehreren Gründen gut für das Vor haben: – Als Rennspiel gehört es zu einer Spielegat tung, in der häufig Werbung anzu treffen ist (auf grund des Sportsponsorings in den Renn veranstal tungen, die den Spielen zugrundeliegen, etwa der Formel 1), sodass ein hohes Maß an externer Validität ge geben ist. – Da Rennspiele bei Kindern und Jugend lichen sehr beliebt sind, konnte ein hohes Maß an Akzeptanz für „Race Driver III“ gerade bei Kindern er wartet werden, was für die Teilnahmemotiva tion und ein extern valides Spiel- vergnügen wichtig war. – Es ist leicht zu be dienen und brachte daher wenige interaktivi täts bedingte methodisch-prakti sche Probleme im experimentellen Einsatz mit sich (so war beispiels weise kein großer Trainings-Aufwand für die Probanden er- forder lich). 157 – Das Spiel beinhaltet eine Reihe ver schiedener Werbeformen, die im Sinne der Fragestel lung nutz bar ge macht werden konnten. Werbung findet sich in diesem Spiel sowohl auf den Fahrzeugen (vgl. Abbil- dung 5 links) als auch an der Rennstrecke (vgl. Abbil dung 5 rechts). Zugleich steht bei diesem Titel eine andere Perspektive auf das Renngeschehen zur Ver fügung („Cockpit-Perspektive“), bei der die Werbeaufdrucke auf dem eige- nen Fahrzeug nicht zu er kennen sind. Die Möglich keit, die Perspektive zu wählen, wurde für eine experimentelle Varia tion ge nutzt: Zwar fuhren alle Probanden die gleiche Rennstrecke und steuerten das gleiche Fahrzeug, doch spielte die eine Hälfte der Ver suchspersonen aus der Ver folger kamera, sodass die Werbeaufdrucke des eigenen Fahrzeugs (Sponsoren logos) zu er kennen waren. Die andere Hälfte dagegen steuert aus der Cockpit-Ansicht, sodass diese Spon- soren aufdrucke nicht zu sehen waren. Aus dieser Ver suchs anord nung ergaben sich zwei Analysemöglich keiten. Zum einen konnten die Wirkungs maße für die außerhalb des eigenen Fahrzeugs be worbenen Marken im Gesamtsample er mittelt werden. Hier bot die aus- gewählte Rennstrecke eine Reihe ver schiedener Zielmarken (vgl. unten), die separat unter sucht werden konnten. Zum anderen bestand die Möglich keit des experimentellen Ver gleichs: Die Erinne rung an die nur auf dem eigenen Fahr- zeug befind lichen Marken konnte zwischen den beiden Gruppen („Ver folger- Kamera“ versus „Cockpit-Kamera“) verg lichen werden; die „Cockpit“-Gruppe diente hier als Kontroll gruppe, mit der die Werbewir kung der Sponsoring- Aufdrucke auf dem Spielerfahrzeug er mittelt wurde. Beide Analyseperspektiven konnten zudem im Alters gruppen vergleich um gesetzt werden. Erhe bungs maße: Zur Messung der Marken wahrneh mung und -erinne rung wurde auf klassi sche Recall- und Recogni tion-Abfragen zurück gegriffen, wie sie in der Werbewirkungs forschung häufig zur Anwen dung kommen.12 Die Probanden spielten zunächst das Autoren nspiel und be antwor teten einige sozio- demografi sche Fragen sowie eine Frage zu ihrem Spielspaß (5-stufige Skala mit „Smiley“-Gesichtern). Es folgte eine offene Frage zu ihrem Werbe verständ- nis (nur bei den Schülerinnen und Schülern). Anschließend wurde zunächst offen ge fragt, ob sich die Teilnehmer an Werbung bzw. an „Marken oder Schilder“ in dem zuvor ge nutzten Spiel erinnern könnten. Diese un gestützte Erinne rungs leis tung („Recall“) gilt als schwierigstes Kriterium zur Über prüfung der Marken erinne rung. Im Anschluss wurde die ge stützte Erinne rungs fähig keit ge testet. Dazu wurde den Ver suchspersonen eine Auswahl an Marken vor gelegt, von denen etwa die Hälfte tatsäch lich in der Spielumge bung be worben worden war. Sie sollten an kreuzen, an welche der Marken sie sich nun (mit dieser 12 Vgl. etwa Nelson, M. R. (2002). Recall of brand placements in computer/video games. Journal of Advertising Research, 42(2), S. 80 ff.; vgl. Klimmt, Steinhof & Daschmann 2008. 158 Hilfestel lung) erinnern konnten. Auf grund der geringeren Schwierig keit dieser Test variante war hier zu er warten, dass die Wahrscheinlich keit korrekter Ant- worten höher liegt als in der voran gegangenen Recall-Abfrage. Daneben er fasste der Fragebogen auch die Marken einstel lungen der Pro- banden, und zwar exemplarisch zu den Marken „Audi“, „Red Bull“ und „Vodafone“, die alle in dem Spiel platziert waren und zwar als Product Placement (das Spieler-Fahrzeug war ein Audi), Fahrzeugbeschrif tung (Red Bull) sowie als Plakat- bzw. Banden werbung (Vodafone). Dazu sollten die Probanden einfache Beurtei lungs fragen (z. B. „Ich mag die Marke Audi gerne.“) mit Hilfe einer 5-stufigen „Daumen“-Skala (mit Ausprä gungen von „Daumen nach unten“ bis „Daumen nach oben“) be antworten. Auf grund des nur kurzen Werbekontakts während des einmaligen Spielens war hier mit nur sehr geringen Effekten zu rechnen, da Einstel lungen in der Regel stabile Phänomen sind, die sich kaum durch Einmal kontakte ver ändern.13 Ergänzend zu der zu Anfang ge stellten offenen Werbe verständnis frage wurde bei den Kindern eine weitere ver ständnis bezogene Frage integriert, die auf die Werbe erken nungs fähig keit der Kinder in Bezug auf „klassi sche Werbemaßnah- men“ und, im Ver gleich dazu, in Bezug auf eine Produkt platzie rung rekurrierte. Die Kinder sollten sich vier ver schiedene Screens hots (Bilder aus dem zuvor ge nutzten Stimuluss piel) ansehen und jeweils an geben, ob darauf Werbung zu sehen ist oder nicht. In der voran gegangenen Interviewstudie hatte sich ge zeigt, dass die jüngeren Kinder (8- bis 11-Jährige) Schwierig keiten damit haben, die implementierte Produkt platzie rung (hier: Audi-Fahrzeug) als werb liches Objekt wahrzunehmen (vgl. Kapitel IV.1). Deshalb zeigte einer der Screens hots erneut ein Spieler-Fahrzeug, und zwar aus einer Perspektive, aus der sich das Fahrzeug- modell eindeutig als „Audi“ identifizieren ließ (anhand sicht barer Audi-Ringe) und aus der auch einige Werbeaufdrucke auf dem Fahrzeug zu sehen waren. Damit sollte eruiert werden, ob die Kinder nicht nur die Werbung auf dem Auto, sondern auch das Fahrzeug selbst der Kategorie Werbung zuordnen. Darüber hinaus wurde eine weitere Frage integriert, die sich auf das Werbe- verständnis bzw. genauer auf die Erken nung einer persuasiven Absicht bei In-Game-Werbung bezog. Die Ver suchs leiter zeigten den Kindern erneut zwei der Screens hots, der eine zeigte Vodafone-Banden werbung, der andere die be- sagte Audi-Produkt platzie rung. Die Kinder sollten mit einer 2-stufigen Daumen- skala nach einander einzelne Aus sagen zu etwaigen Ab sichten, die mit den Werbemaß ahmen ver folgt werden könnten, in ihrer Korrekt heit be werten (z. B. „Diese Werbung soll einen dazu bringen, Sachen von der Firma zu kaufen.“). Schließ lich wurde die allgemeine Bewer tung von In-Game-Werbung ab- gefragt, indem die Probanden auf einer Daumen-Skala (5-stufig) anzeigen 13 Z. B. Klimmt et al. 2011. 159 sollten, wie sie zu be stimmten Bewer tungs aussagen stehen (z. B. „Werbung in Computerspielen macht das Spiel realisti scher.“). Diese Fragen wurden auch den er wachsenen Teilnehmern ge stellt. Durchfüh rung: Die Daten erhe bungen fanden vor und nach den Schulsommer- ferien in Rheinland-Pfalz statt (Schüler stichprobe) be ziehungs weise im Sommer 2010 in Mannheim. Den kooperierenden Schulen wurde eine Zusammen fassung der Ergebnisse nach Ab schluss des Projekts in Aus sicht ge stellt. Auf die Anonymität der be teiligten Ver suchspersonen wurde an beiden Standorten mit großer Sorgfalt ge achtet. Nach Ab schluss der beiden Daten erhe bungen wurden die auf den Fragebögen notierten Daten digitalisiert und zu einem integrierten Daten satz zusammen geführt. III.2.3 Ergebnisse III.2.3.1 Un gestützte Erinne rung an die in das Spiel integrierte Werbung (Recall) Den be kannten Ver fahrens weisen der Werbewirkungs forschung ent sprechend wurde die Erinne rung an die im Spiel be worbenen Marken in einem mehr- stufigen Vor gehen ab gebildet. Zunächst stand die freie, un gestützte Erinne rung von Marken (also die offene Frage, an welche Marken aus dem Spiel sich die Ver suchsperson erinnern kann) im Mittelpunkt. Tabelle 3 ver gleicht die un- gestützte Erinne rungs leis tung zwischen Schülern und jungen Erwachsenen. Insgesamt ist die freie Erinne rung an die im Spiel be worbenen Marken relativ gering – mit Aus nahme von „Vodafone“; diese Mobilfunkmarke wurde ver- gleichs weise häufig frei erinnert (immerhin ein Drittel aller Probanden nannte diese Marke ohne Erinne rungs stütze). Die freien Erinne rungs leis tungen unter- scheiden sich zwischen Schülern und jungen Erwachsenen kaum; substanzielle Gruppen unterschiede machen sich wiederum nur bei der Marke „Vodafone“ bemerk bar. Hier lag die Erinne rungs häufig keit bei den Schülern deut lich über dem Ver gleichs wert in der Gruppe der jungen er wachsenen Spieler. Über alle Marken hinweg zeigt sich eine leichte Tendenz be sserer Erinne rungs leis tungen bei den Schülern. Der erheb lich „aus schlagende“ Wert bei „Vodafone“ lässt sich möglicher weise mit der spezifi schen Relevanz von Mobil kommunika tion für Kinder er klären, aus der heraus die freie Erinne rung an die „starke“ Marke be sonders leicht fiel.14 14 Zur Relevanz von Mobil kommunika tion vgl. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (MPFS) (Hrsg.) (2009). JIM-Studie 2009: Jugend, Informa tion, (Multi-)Media. Basis studie zum Medien umgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart. 160 Tabelle 3: Erinne rungs häufig keiten (Recall) für die zehn im Spiel vor kommenden Marken Marken im Spiel Anteil der Probanden, die Werbung frei erinnern konnten (in %) Gruppen unterschiede Schüler 10–13 Jahre (n = 82) Junge Erwachsene 18–29 Jahre (n = 60) Chi2-Test auf Über zufällig keit „Aral Ultimate“ (Banden-/Plakat werbung) 4 % 2 % nicht sig. „Red Bull“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 17 % 13 % nicht sig. „Mercedes-Benz“ (Product Placement: Fahrzeuge der anderen Fahrer) 5 % 3 % nicht sig. „Dunlop“ (Brand Presence auf eigenem Rennwagen sowie Banden werbung) 18 % 13 % nicht sig. „Vodafone“ (Banden-/Plakat werbung) 45 % 18 % p < .01 „Blaupunkt“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 11 % 3 % nicht sig. „Bosch“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen sowie Banden werbung) 6 % 3 % nicht sig. „Hermes“ (Banden-/Plakat werbung) 10 % 3 % nicht sig. „Audi“ (Product Placement: Eigener Rennwagen) 12 % 8 % nicht sig. „Castrol“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 2 % 0 % nicht sig. In Ergän zung des Ver gleichs der Recall-Häufig keiten je Marke wurde ein aggregierter Index ge bildet, der die Anzahl korrekt frei erinnerter Marken (über alle zehn be worbenen Marken hinweg) ent hält. Anschließend wurde eine Varianzanalyse mit der Alters gruppe (Schüler versus junge Erwachsene) als Faktor und dem Recall-Index als ab hängiger Variable durch geführt (vgl. Abbil- dung 6). Die Befunde zeigen, dass über alle Marken hinweg die freie Erinne- rungs leis tung der Schüler merk lich besser ist als die Leistung der jungen Erwachsenen. Zwar bewegt sich – wie bei anderen Werbewirkungs studien auch – das ab solute Niveau der freien Erinne rungs leis tungen in einem niedrigen Bereich (M = 1.04, SD = 1.26). Doch heben sich die unter suchten Schüler mit im Durch schnitt etwa doppelt so vielen erinnerten Marken erkenn bar von den jungen Erwachsenen ab. 161 Abbil dung 6: Ver gleich der aggregierten freien Erken nungs leis tung (Recall) der im Compu- ter spiel be worbenen Marken zwischen Schülern und jungen Erwachsenen Der Mittelwerts unterschied ist hochsignifikant (F(1, 140) = 8.91, p < .01, partielles η2 = .06) III.2.3.2 Gestützte Erinne rung an die in das Spiel integrierte Werbung (Recogni tion) Im Anschluss an die Abfrage der freien Erinne rung an die in das Rennspiel integrierte Werbung wurde den Ver suchspersonen eine Auswahl von Marken ge zeigt. Für jede Marke sollten die Probanden ent scheiden, ob sie diese zuvor während der Spielnut zung gesehen hatten. Insgesamt wurden zehn ins Spiel integrierte Marken ab gefragt sowie eine Reihe von nicht im Spiel vor kom men- den Marken. Letztere dienten dazu, Ratewahrscheinlich keiten zu er mitteln und damit mögliche Verzer rungen in den Befunden zu kontrollieren. Nur sehr selten wollte eine Ver suchsperson eine Marke wieder erkannt haben, die gar nicht ins Spiel integriert war (für jede Marke ergaben sich zumeist deut lich weniger als 10 Prozent „falsches Wieder erkennen“). Tabelle 4 (unten) zeigt daher nur für jede der zehn tatsäch lich vor kommenden Marken die ge stützte Erinne rung, wiederum im Ver gleich der Alters stufen. Es zeigt sich, dass für die meisten Marken die Schülerinnen und Schüler eine höhere Wieder erken nungs wahr- schein lich keit auf weisen als die Ver gleichs gruppe aus jungen Erwachsenen. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Schüler 10–13 Jahre Junge Erwachsene 18–29 Jahre Anzahl korrekt frei erinnerter Marken (max. 10) 1,30 0,68 162 Tabelle 4: Wieder erken nungs häufig keiten (Recogni tion) für die zehn im Spiel vor kommenden Marken Marken im Spiel Anteil der Probanden, die Werbung wieder erkannten (in %) Gruppen unterschiede Schüler 10–13 Jahre (n = 82) Junge Erwachsene 18–29 Jahre (n = 60) Chi2-Test auf Über zufällig keit „Aral Ultimate“ (Banden-/Plakat werbung) 21 % 5 % p < .01 „Red Bull“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 55 % 27 % p < .01 „Mercedes-Benz“ (Product Placement: Fahrzeuge der anderen Fahrer) 37 % 22 % p = .07 „Dunlop“ (Brand-Presence auf eigenem Rennwagen sowie Banden werbung) 48 % 30 % p < .05 „Vodafone“ (Banden-/Plakat werbung) 67 % 30 % p < .01 „Blaupunkt“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 37 % 23 % nicht sig. „Bosch“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen sowie Banden werbung) 23 % 8 % p < .05 „Hermes“ (Banden-/Plakat werbung) 21 % 3 % p < .01 „Audi“ (Product Placement: Eigener Rennwagen) 55 % 33 % p < .05 „Castrol“ (Brand-Presence auf dem eigenen Rennwagen) 22 % 7 % p < .05 Im Anschluss an die Auswer tung je be worbener Marke wurde ein aggre- giertes Maß der Werbewieder erken nung über alle Marken hinweg ge bildet. Der Wieder erken nungs index kann Werte zwischen Null (keine be worbene Marke korrekt wieder erkannt) und Zehn (alle be worbenen Marken korrekt wieder- erkannt) annehmen (M = 3.01, SD = 2.00). Eine Varianzanalyse mit den beiden Alters stufen (Schüler versus junge Erwachsene) als Faktor und dem Wieder- erken nungs index als ab hängiger Variable zeigt, dass die zuvor er mittelten be- sseren Erinne rungs leis tungen bei den Schülern offen kundig nicht von einigen wenigen werbeaufmerksamen Ver suchspersonen herrühren, sondern vielmehr einen breiten Gruppen unterschied darstellen (vgl. Abbil dung 7). Die im Durch- schnitt um etwa zwei Marken bessere Erinne rungs leis tung der Schüler unter- scheidet sich hochsignifikant und mit substanzieller Varianzerklä rung (24 Pro- zent) von der Erinne rungs leis tung der jungen Erwachsenen. Damit tritt der Unter schied in den Behaltens leis tungen der Schüler gegen über den jungen Erwachsenen bei der „leichteren“ Ab fragemethode über ge stützte Erinne rung/ 163 Wieder erken nung noch sehr viel deut licher zu Tage als bei der „schwierigeren“ Messung der freien Erinne rung (s. o.). Abbil dung 7: Ver gleich der aggregierten Wieder erken nungs leis tung der im Computerspiel be worbenen Marken zwischen Schülern und jungen Erwachsenen Der Mittelwerts unterschied ist hochsignifikant (F(1, 140) = 42.94, p < .01, partielles η2 = .24) III.2.3.3 Experimenteller Ver gleich zum Einfluss der Spielerperspektive auf die Erinne rung an die Marke des Spielerfahrzeugs Zusätz lich zum bislang be handelten quasi-experimentellen Ansatz, der Schüler und junge Erwachsene hinsicht lich ihrer Erinne rungs leis tungen ver gleicht, um- fasste das Unter suchungs design auch eine experimentelle Varia tion, die für eine aus gewählte und gemäß der Befunde aus der qualitativen Studie (vgl. oben: Kapitel III.1) be sonders interessante Werbeform zusätz liche Erkenntnis- potenziale er schließen sollte. Die Erkenn bar keit des eigenen Rennwagens als Produkt platzie rung („Audi“) war durch die Varia tion der Spielerperspektive manipuliert worden: Die Hälfte der Probanden steuerte den virtuellen Renn- wagen aus einer „Cock pitperspektive“, bei der der eigene Rennwagen nicht zu sehen und der freie Blick auf die Rennstrecke ge geben ist. Hier war dem- entsprechend das Audi-Marken logo des eigenen Fahrzeugs nicht zu er kennen und es fehlte die permanente Sicht auf die als Sponsoren logos auf dem eigenen Fahrzeug befind lichen Formen der In-Game-Werbung (im vor liegenden Fall 3,84 1,88 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Schüler 10–13 Jahre Junge Erwachsene 18–29 Jahre Anzahl korrekt wiedererkannter Marken (max. 10) 164 „Blaupunkt“, „Castrol“ und „Red Bull“ sowie „Bosch“ und „Dunlop“, wobei für die beiden letzt genannten Marken auch am Strecken rand ge worben wurde). In der Ver gleichs bedin gung steuerten die Ver suchspersonen dagegen aus einer Ver folger perspektive, in der das eigene Fahrzeug einschließ lich der Sponsoren- aufdrucke permanent im Mittelpunkt des Bildes zu sehen war. Für die ge- nannten Marken („Audi“ als Placement sowie die Sponsoren marken als Fahr- zeug aufdrucke) konnte daher nach experimentellen Unter schieden ge sucht werden; die Probanden mit „Cock pitperspektive“ dienten hier ge wissermaßen als Kontroll gruppe. Tabelle 5 zeigt die Erinne rungs leis tungen für die be- troffenen Marken im experimentellen Ver gleich und im Ver gleich der Alters- gruppen (Schüler versus junge Erwachsene). Tabelle 5: Erinne rungs häufig keiten (Recall/Recogni tion) in den experimentellen Gruppen (Cockpit-/ Ver folger-Perspektive) und im Ver gleich der unter suchten Alters grup- pen Marken des Spielerfahrzeugs Schüler 10–13 Jahre (n = 82) Junge Erwachsene 18–29 Jahre (n = 60) Cockpit- Perspektive Ver folger- Perspektive Cockpit- Perspektive Ver folger- Perspektive Recall „Audi“ (Placement) 10 % 14 % 0 % 17 % Recogni tion „Audi“ (Placement) 43 % 67 % 20 % 47 % Recall „Blaupunkt“ (Sponsoren aufdruck) 0 % 21 % 0 % 7 % Recogni tion „Blaupunkt“ (Sponsoren aufdruck) 13 % 60 % 7 % 40 % Recall „Castrol“ (Sponsoren aufdruck) 3 % 3 % 0 % 0 % Recogni tion „Castrol“ (Sponsoren aufdruck) 23 % 21 % 7 % 7 % Recall „Red Bull“ (Sponsoren aufdruck) 13 % 21 % 7 % 20 % Recogni tion „Red Bull“ (Sponsoren aufdruck) 48 % 62 % 13 % 40 % Die Befunde zeigen, dass die Spieler beider Alters gruppen in ähnlicher Weise auf die experimentelle Varia tion reagieren; wie zu er warten war, zeigen die experimentellen Gruppen mit „Ver folger-Kamera“ die be sseren freien und ge stützten Erinne rungs leitun gen. Für die wenig be kannte Marke „Castrol“ ergibt sich weder ein Alters- noch ein Experimentaleffekt bei der freien Erinne rung und auch kein Experimental-Effekt bei der ge stützten Erinne rung; für die besser ein geführte Marke „Red Bull“ und die zentral am Fahrzeug (als Ersatz für das Autokennzeichen) an gebrachte Werbung für „Blaupunkt“ dagegen fin- den sich erheb liche experimentelle Effekte. Dabei bleibt das zuvor be obachtete 165 höhere Gesamtniveau der Erinne rungs leis tungen bei den Schülern (im Ver gleich zu den jungen Erwachsenen) weitest gehend be stehen. Wiederum wurde im Anschluss an die Tabellen analyse je Marke eine aggre- gierte Betrach tung durch geführt. Dazu wurde die Anzahl der korrekt frei erinnerten sowie die Anzahl der korrekt ge stützt erinnerten Marken von jenen vier Marken, die hinsicht lich ihrer Sicht bar keit im Spiel von der Varia tion be troffen waren (siehe Tabelle 5) zu einem Recall- be ziehungs weise einem Recogni tion-Index zusammen gefasst. Zweifaktorielle Varianzanalysen mit den Faktoren Spielerperspektive (Cockpit- versus Ver folger-Perspektive) und Alters- gruppe (Schüler versus junge Erwachsene) als unabhängiger Variablen sowie den Indices für Recall der bis zu vier Marken und Recogni tion der gleichen Marken zeigen, dass in beiden Alters gruppen die experimentelle Varia tion in ver gleich barer Weise wirkt und dass in beiden experimentellen Gruppen (Spieler perspektiven) der Alters unterschied einen Effekt hat, wie er bereits in den voran gegangenen Ab schnitten für alle be worbenen Marken insgesamt er- mittelt wurde. Hingegen trat weder bei der freien noch bei der ge stützten 0,25 0,60 1,25 2,10 0,07 0,43 0,47 1,33 0 1 2 3 4 Anzahl korrekt erinnerter Fahrzeugsponsoren (Recall) – Cockpit-Perspektive Anzahl korrekt erinnerter Fahrzeugsponsoren (Recall) – Verfolger- Perspektive Anzahl korrekt wiedererkannter Fahrzeugsponsoren (Recognition) – Cockpit-Perspektive Anzahl korrekt wiedererkannter Fahrzeugsponsoren (Recognition) – Verfolger- Perspektive Schüler 10–13 Jahre Junge Erwachsene 18–29 Jahre Die Recall- und Recogni tion-Werte be ziehen sich auf die vier Marken, die von der experimentellen Varia tion der Spielerperspektive be troffen waren. Für die un gestützte Erinne rung wurde ein Haupt effekt der experimentellen Bedin gung er mittelt (F(1, 138) = 12.93, p < .01, η2 = .09); der Alters gruppen effekt war nicht signifikant (F < 3.05), und ein Interak tions effekt wurde nicht be obachtet. Für die ge stützte Erinne rung ergaben sich signifikante Haupteffekte der experimentellen Bedin gung (F(1, 138) = 27.1, p < .01, η2 = .16) sowie der Alters gruppe (F(1, 138) = 22.01 p < .01, η2 = .14). Erneut wurde keine Wechselwir kung zwischen Spielerperspektive (Cockpit/Ver- folger) und Alters gruppe be obachtet. Abbil dung 8: Ver gleich der experimentell variierten Spielerperspektive und der Alters grup- pen hinsicht lich ihrer freien und ge stützten Erinne rung (Recall/Recogni tion) 166 Erinne rung ein Interak tions effekt (Wechselwir kung) von Spielerperspektive und Alters gruppe auf, wonach sich die spezifi sche Kombina tion aus einer Alters gruppe und einer Spielerperspektive als ab weichend darstellen würde. Junge Spieler reagierten also beispiels weise nicht extremer auf die Varia tion der Spielerperspektive als ältere Spieler (Abbil dung 8). III.2.3.4 Wieder erken nung von Werbung auf Screens hots aus dem Computerspiel Die Teilstichprobe der Schüler wurde nach den Ab fragen zur freien und zur ge stützten Erinne rung von im Spiel be worbenen Marken sowie nach weiteren Fragen mit insgesamt vier Bildern konfrontiert, die als Screens hots dem zuvor ge nutzten Autoren nspiel ent stammten. An jedes ge zeigte Bild wurde die Frage ge knüpft, ob die Ver suchsperson hierauf Werbung er kennen könne, und falls ja, wo sich diese befinde. Für drei dieser Abbil dungen war die Aufgabe sehr leicht und wurde auch von allen Probanden korrekt gelöst (Erken nung von vor handener Werbung für „Dunlop“ und für „Vodafone“ auf jeweils einem Bild: 100 %; Ent schei dung für „keine Werbung“ auf einem werbefreien Bild: 99 %). Interessanter für die Problemstel lung der Studie war die vierte Abbil- dung, die das Spielerfahrzeug (einen durch das Marken logo ge kennzeichneten „Audi“) mitsamt der Sponsoren logos auf dem Fahrzeug zeigte. Hier wurde ent sprechend ge trennt erfasst, ob die Ver suchspersonen das Product Placement (Auf tauchen eines markierten Produkts, also des „Audi“-Rennwagens) und/ oder die Sponsoren logos auf dem Fahrzeug als Werbung be nannten. Tabelle 6 zeigt das Ergebnis dieser Auswer tung. Ein Großteil der unter suchten Schüle- rinnen und Schüler be nannte korrekter weise sowohl die Sponsoren werbung auf dem Rennwagen als auch den markierten Rennwagen selbst als „Werbung“. Immerhin 28 Probanden (31 %) nannten jedoch nur die Sponsoren logos und identifizierten den Wagen als Produkt platzie rung, nicht als Werbung – ein Befund, der mit den Erkennt nissen der Interviewstudie konvergiert (vgl. Kapi- tel IV.1). Tabelle 6: Erken nung von Werbung auf einem Screen shot aus dem Spiel „DTM Race Driver III“ Auf dem Screen shot war ein markierter Rennwagen („Audi“) mitsamt Sponsoren logos auf dem Fahrzeug zu sehen (nur Teilstichprobe Schüler, n = 82). Anteil der Befragten mit korrekter Identifika tion der Werbeform Keine Werbeform erkannt 0 % Nur Sponsoren logos als Werbung benannt 31 % Nur „Audi“-Placement als Werbung benannt 1 % Sowohl Sponsoren logos als auch „Audi“-Placement benannt 68 % 167 III.2.3.5 Einstel lungs effekte Im Ver lauf des Fragebogens wurden auch einfache Fragen zur Beurtei lung aus gewählter im Spiel be worbener Marken ge stellt. „Liking“-Fragen wurden ge stellt für die Marke des Spielerfahrzeugs „Audi“, dessen Sicht bar keit ja experimentell variiert worden war, sowie für die Marken „Red Bull“ (Sponsoren- aufdruck) und „Vodafone“ (Banden werbung). Die Inspek tion der Befunde ergab hier zwar deut liche Alterseffekte – die Marke „Audi“ ist bei den jungen Er- wachsenen deut lich be liebter als bei den Schülern, um gekehrt erfreut sich „Vodafone“ deut lich be sserer Einstel lungen bei den Schülern als bei den jungen Erwachsenen, wohingegen die Urteile über „Red Bull“ in beiden Alters gruppen relativ ähnlich – nämlich etwas unter halb des Skalen mittelpunkts – aus fallen. Effekte der Spielerperspektive (Cockpit/Ver folger) oder Wechselwir kungen zwischen Perspektive und Alters gruppe traten jedoch nicht auf. Demnach konn- ten keine Einstel lungs wirkun gen der In-Game-Werbung belegt werden. Aller- dings war das Forschungs design dafür nicht ge zielt aus gelegt worden. Andere aktuelle Studien15 kommen zu über einstimmenden Befunden, wonach zwar be- acht liche Auf merksam keits- und Erinne rungs wirkun gen mit In-Game-Werbung ver bunden sind, nicht jedoch substanzielle Einstel lungs effekte. Diese sind in experimentell-kurzfristig an gelegten Studiendesigns auch theoretisch kaum zu er warten; zugleich handelt es sich bei den ab gefragten Marken aus nahms los um „starke“, gut ein geführte Brands, zu denen die meisten Menschen bereits sehr stabile Einstel lungen ge bildet haben dürften. Auch daher sind Einstel- lungs effekte im Rahmen der vor liegenden Studie nicht zu er warten; das be- deutet natür lich nicht, dass von In-Game-Werbung keine persuasive Wirkung aus gehen würde. Sie müsste nur mit auf wendigeren Forschungs designs ge zielt unter sucht werden. III.2.3.6 Bewer tung und Akzeptanz von In-Game-Werbung Wie die Spielerinnen und Spieler In-Game-Werbung allgemein be urteilen, wurde anhand von drei Aus sagen erfasst. Die durch schnitt liche Zustim mung zu diesen wertenden Aus sagen wurde wiederum im Ver gleich zwischen Kindern und Erwachsenen aus gewertet (vgl. unten Tabelle 7). Aus den Befunden geht hervor, dass sowohl jüngere als auch ältere Spieler den bereits zuvor an genommenen positiven Effekt von In-Game-Werbung, nämlich die Steige rung der Reali täts- nähe, be stätigen. Zugleich finden die Befragten unabhängig von ihrem Alter In-Game-Werbung wenig störend. Ein Unter schied zwischen den Alters gruppen trat bei der dritten Aussage auf; „interessant“ ist In-Game-Werbung demnach 15 Vgl. etwa Klimmt et al. 2011. 168 in höherem Maße für junge Erwachsene als für Kinder. Daraus lässt sich ab- leiten, dass Kinder In-Game-Werbung (zumindest in Rennspielen) nicht so relevant finden und ihr weniger intrinsi sche Neugier ent gegen bringen als junge Erwachsene; Letztere wiederum könnten auf grund ihrer umfang reicheren Werbe erfah rung für die neuartigen Möglich keiten der In-Game-Werbung ein höheres Interesse ent wickeln. In jedem Fall deutet der Befund an, dass Kinder mit relativ geringem Involvement an In-Game-Werbung heran treten – sie stört nicht, aber sie ist auch nicht be sonders wichtig. Tabelle 7: Urteile der Teilnehmer über In-Game-Werbung im Alters vergleich Fünfstufige Rating-Skalen, höhere Werte be deuten größere Zustim mung Schüler 10–13 Jahre (n = 82) Junge Erwachsene 18–29 Jahre (n = 60) t-Test auf Über zufällig keit „Werbung in Computerspielen ist interessant“ 2.16 2.65 p < .01 „Werbung in Computerspielen macht das Spiel realisti scher“ 3.99 4.08 nicht sig. „Werbung in Computerspielen stört beim Spielen“ 2.15 1.90 nicht sig. III.2.4 Diskussion Die experimentelle Studie hat erstmals die Wirkung von In-Game-Werbung auf Kinder unter sucht. Eben falls trägt der innovative systemati sche Ver gleich zwischen Kindern und jungen Erwachsenen zum theoreti schen Ver ständnis der kognitiven Wirkun gen von In-Game-Werbung bei. Weitere interessante Er- kenntnisse ergaben sich auch aus der experimentellen Vor gehens weise, die die Sicht bar keit be stimmter In-Game-Werbun gen systematisch manipulierte. Der wichtigste Befund der Studie besagt, dass Kinder eng in das Spiel- geschehen ein gebundene Werbeinhalte sehr intensiv rezipieren. Die teil weise enormen Erinne rungs leis tungen (im Durch schnitt er kannte jeder unter suchte Schüler immerhin fast vier der zehn be worbenen Marken wieder) demonstrieren ein hohes Maß an Empfänglich keit für In-Game-Werbung bei jungen Spiele- rinnen und Spielern. Dies tritt insbesondere im Ver gleich zu er wachsenen Spielern deut lich hervor; sowohl bei der un gestützten Erinne rung (Recall, das härteste Erinne rungs maß) als auch bei der ge stützten Erinne rung (Recogni tion) schneiden die unter suchten Schülerinnen und Schüler erkenn bar besser ab. Eine konzeptionelle Erklä rung für diesen Befund liegt in der höheren Immer- sions fähig keit und -bereit schaft von Kindern. Sie lassen sich auf er zählte Texte, Filme, aber eben auch auf Computerspiele in deut lich intensiverer Weise ein als Erwachsene dies für gewöhn lich – zumal in einer laborexperimentellen 169 Situa tion – tun.16 Diese stärkere Illusionie rung17 dürfte auch dazu führen, dass in die Spielwelt ein gebettete Werbebot schaften mit größerer Auf merksam keit ver arbeitet und daher auch mit größerer Wahrscheinlich keit ge speichert werden, sodass sie im Anschluss an die Spielsit zung auch häufiger erinnert werden. Eine zweite konzeptionelle Erklä rung besteht in der geringeren „Advertising Literacy“ von Schülern; möglicher weise haben junge Erwachsene auf grund ihrer längeren Medien biografie effektivere Werbe ausblen dungs strategien ent wickelt, die sie (zumindest ansatz weise) auf neue Werbeformen wie In-Game-Advertising über tragen können. Die noch weniger stark aus geprägte routinemäßige Trennung zwischen (potenziell unerwünschter, nebensäch licher) Werbung und dem eigent- lich interessierenden Inhalts anteil eines Medien angebots, die bei Schülern ver- mutet werden kann, würde dann die erhöhte Wahrneh mung und Erinne rung für In-Game-Werbung bei Kindern nach sich ziehen.18 Es liegt nahe zu ver- muten, dass die empiri schen Befunde aus einer Kombina tion dieser beiden Ursachen (erhöhte Involviert heit ins Spiel und geringere Werberesistenz) heraus erklärt werden können. Hinsicht lich der experimentellen Varia tion der Spielerperspektive ergaben sich mehrere interessante Ergebnisse. Zum einen erinnerten deut lich mehr Schüler als junge Erwachsene die Marke „Audi“, die als Product Placement (das eigene Spielerfahrzeug) integriert war und in der Ver folger perspektive durch das Logo mit den vier Ringen sowie die Karosserieform sicht bar wurde. Dies steht zunächst im Wider spruch zu der im Rahmen der Interviewstudie beobach teten Unkenntnis von Schülern gegen über hochintegrierten Product Placements. Denn immerhin zwei Drittel der Schüler, die in der Ver folger- perspektive ge spielt hatten, nannten „Audi“ auch bei der Recogni tion-Aufgabe; das gleiche galt nur für die Hälfte der jungen Erwachsenen in der ver gleich- baren experimentellen Bedin gung. Allerdings ist die Marken erinne rung noch nicht gleichbedeutend mit der Erken nung der Persua sions absicht (vgl. dazu die Befunde der Interviewstudie in Kapitel IV.1, sowie weiter unten); zunächst zeigt der Befund also, dass Kinder auch relativ beiläufig kommunizierte Marken (die „Audi“-Ringe waren nur sehr klein am Heck des Spielerfahrzeugs an- 16 Z. B. Green field, P. (1984). Mind and media: The effects of television, video games, and computers. Cambridge, MA. 17 Beispielsweise Identifikationsprozesse: Hoffner, C. (1996). Children’s wishful identification and parasocial interaction with favorite television characters. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 40, S. 389 ff. 18 Vgl. etwa Aufenanger, S. (2005). Medien pädagogi sche Überle gungen zur ökonomi schen Sozialisa tion von Kindern. merz – Medien und Erziehung, 49(1), S. 11 ff.; vgl. Livingstone, S., & Helsper, E. J. (2006). Does advertising literacy mediate the effects of advertising on children? A critical examination of two linked research literatures in relation to obesity and food choice. Journal of Communication, 56(3), S. 560 ff.; vgl. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, B. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen. Experimentelle Methoden zur Erfas sung der Ver stehens leis tung von Kindern. Zeitschrift für Medien psychologie, 18(3), S. 94 ff.; vgl. Terlutter, R., & Spielvogel, J. (2010). Einfluss faktoren auf die Ent wick lung der Werbekompetenz bei Kindern. Der Markt, 49(1), S. 17 ff. 170 gebracht) wahrnehmen und memorieren. Das wird auch an der (be sseren) Erinne rungs leis tung von Schülern auf die eben falls nur sehr klein dargestellte Werbung für „Blaupunkt“ deut lich; dieser Sponsoring-Aufdruck befand sich an der Stelle, die bei Straßen fahrzeugen dem Kennzeichen vor behalten ist und war ent sprechend relativ klein. Ein zweiter wichtiger experimenteller Befund ist die starke Ab hängig keit der Erinne rungs- und Wieder erken nungs leis tung von der bereits vorab be stehenden Jugendaffinität und Beliebt heit einer als In-Game-Werbung er scheinenden Marke. Der Sponsoring-Aufdruck der Motoren öl-Marke „Castrol“ wurde kaum erinnert, was zweifelsohne daran liegt, dass die meisten jungen Probanden (allerdings auch die meisten jungen Erwachsenen) kaum Vor wissen über diese Marke mitbrachten, an das sie den Sponsoring-Aufdruck hätten an knüpfen konnten. Ganz andere Signalwir kungen gingen dagegen von jugendaffinen Brands wie „Red Bull“ aus; hier ergaben sich insgesamt höhere Erinne rungs- raten, aber eben auch ein stärkerer experimenteller Unter schied. Für die (nicht in die Manipula tion der Spielerperspektive ein gebundene, sondern für alle Probanden sicht bare) Marke „Vodafone“ lässt sich eben falls die Bedeu tung der A-priori-Marken stärke zeigen: Das Logo des Mobilfunkanbieters wird mit Abstand am häufigsten in der Schüler stichprobe erinnert, und die späteren Einstel lungs fragen zeigen die beacht lich positive Marken einstel lung in dieser Alters gruppe. Insofern lässt sich die Aussage zur be sonderen Wirksam keit von In-Game-Werbung bei Kindern noch aus differenzieren, als dass bereits gut etablierte und be liebte Marken auch in visuell hochdynami schen Spielumfeldern wie dem hier unter suchten Genre der Autoren nen sehr große kognitive Effekt- potenziale auf weisen, hingegen Marken, die im Relevanzhorizont von Kindern (und Jugend lichen) keine zentrale Rolle einnehmen, nicht im gleichen Maße Signalwir kungen zu er reichen scheinen. Dass die Studie keine Hinweise auf Einstel lungs effekte der In-Game-Wer- bung er bracht hat, sollte aus methodi schen Gründen nicht missinterpretiert werden. Zum einen war das Design nicht ge zielt auf die Erfas sung von Einstel- lungs effekten aus gerichtet; dazu fehlt eine Vorher-Messung der Marken einstel- lungen oder die Implementie rung einer Kontroll gruppe, die beispiels weise das exakt gleiche Rennspiel mit unter schied lichen (oder fehlenden) Werbebot schaf- ten spielt.19 Wichtiger noch ist jedoch die Problematik der Einstel lungs stabilität. Gerade weil nur „echte“ und relativ tradi tions reiche Marken unter sucht werden konnten, ist nicht davon auszu gehen, dass eine auf wenige Augen blicke be- schränkte Konfronta tion mit den Marken logos oder auch ein Imagetransfer vom Spielerleben auf die im Spiel integrierten Marken in mess barer Weise die Marken urteile von Kindern oder auch Erwachsenen ver ändern würde. Dies 19 Wie etwa bei Klimmt, Steinhof & Daschmann 2008, wobei auch dort keine Einstel lungs effekte von In-Game- Werbung be obachtet wurden. 171 gilt auch für subliminale Einstel lungs effekte.20 Vor diesem Hinter grund ist die Tatsache zu be denken, dass die Kontakt frequenz bei Computerspielen extrem hoch werden kann – geht man von beispiels weise fünf Banden werbun gen auf einer virtuellen Rennstrecke aus und nimmt man ferner an, dass ein Spieler diese Strecke im Ver lauf seiner Beschäfti gung mit dem Spiel 300-mal durch- fährt, würden daraus 1.500 Werbekontakte resultieren, die insbesondere für noch nicht gut be kannte oder be liebte Marken durch aus persuasive Wirkun gen ent falten könnten. Daher ist die relativ starke Wahrnehmungs- und Erinne- rungs wirkung von In-Game-Werbung bei Kindern auch mit Blick auf nach- gelagerte Einstel lungs effekte als kritischer Befund zu be trachten. Schließ lich gilt es, den Blick auf die kritische Frage nach der Erken nung der Persua sions absicht von In-Game-Werbung zu richten. Hierzu hatte die Interviewstudie (Kapitel III.1) die Annahme nahegelegt, dass Defizite bei Schüle rinnen und Schülern be stehen könnten. Interessant sind in diesem Zu- sam men hang die Erkenntnisse aus den Antworten der 10- bis 13-jährigen Probanden auf die Frage nach Werbung in einem Screen shot des Spiels, der das Spielerfahrzeug mit seinen Sponsoren aufdrucken zeigte. Für die Mehrheit der Teilnehmer war auch das dezente Product Placement „Audi“ als Werbung erkenn bar; doch immerhin 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler be nannte nur die Sponsoren logos als „Werbung“. Dagegen er kannten (mit einer Aus- nahme) alle jungen Probanden die Sponsoren logos als Werbung. Diese Diskre- panz beim „Durch schauen“ unter schied licher Formen der In-Game-Werbung muss frei lich durch Folgestudien noch systematisch nach geprüft werden. Sie ist jedoch ein Hinweis darauf, dass gerade hochintegrierte In-Game-Werbung, die nicht einfach konventionelle Werbeformen wie Plakate oder Sponsoren logos nach ahmt, hinsicht lich ihrer Identifizier bar keit als persuasive Botschaft jüngere Spielerinnen und Spieler eher vor Probleme stellt. Dabei ist auch zu be denken, dass die Fragen zum Screen shot und der darin ent haltenen Werbung erst nach einer Reihe von Fragen zum Thema Werbung im ge spielten Spiel folgten. Die kognitive Elabora tions leis tung der Befragten im Moment der Abfrage (und damit die Mobilisie rung von Werbe erken nungs-Fähig keiten) dürfte daher deut- lich höher ge legen haben als in einer „natür lichen“ Spielsitua tion, die ohne explizite Hinweise und Denk-Aufgaben bezüg lich hochintegrierten Placements durch lebt wird. Zugleich gelten hochintegrierte Werbeformen in Spielerkreisen oft als will- kommene Maßnahme zur Steige rung der Reali täts nähe (vgl. dazu auch die juristi schen Ausfüh rungen in Kapitel II). Daher ist mit einem kritisch- auf spü- renden Umgang von Kindern in Bezug auf „ver deckte“ Placements in Compu- terspielen nur bedingt zu rechnen. So weisen die Befunde zwar gewiss nicht auf 20 Vgl. Schemer & Wirth 2007. 172 eine be stürzende und weit ver breitete Naivität von Schülerinnen und Schülern gegen über In-Game-Werbung im Allgemeinen oder hochintegrierten Varianten im Speziellen hin. Doch geben sie Anlass zu der Sorge, dass Kinder eine doppelt erhöhte Anfällig keit für kognitive Wirkun gen von In-Game-Werbung auf weisen: Diese besteht zum einen in ihrer intensiven Wahrneh mung von Marken kommunika tion im Spiel und zum anderen aus ihrer nicht so stark aus geprägten Identifika tion von persuasiven Ab sichten. Das Persua sions wissen21 wäre demnach ein Aspekt von Werbekompetenz, der in nach folgenden Studien, aber auch in der prakti schen Medien kompetenz-Arbeit (vgl. dazu unten: Kapi- tel IV) ver stärkte Berücksichti gung finden sollte. Zugleich deuten die Ergeb- nisse des Experiments – gemeinsam mit den Befunden aus der voran gegange- nen Interviewstudie – an, dass In-Game-Werbung durch aus ähnliche (auf sichts-) recht liche Heraus forde rungen mit Blick auf Kinder mit sich bringt wie Fernseh- wer bung: Hier waren zumal für jüngere Kinder Schwierig keiten bei der Diffe- renzie rung von Werbespot und Programm diagnostiziert worden; integrierte Werbekommunika tion wie Product Placement ist im Kinderprogramm sogar unter sagt (vgl. oben: Kapitel II). Die hier präsentierten Ergebnisse geben Anlass zu der Annahme, dass ähnliche Probleme mit dem Erkennen und Durch schauen bei In-Game-Werbung auf treten und unter streichen ent sprechend den juristi- schen Hand lungs bedarf. 21 Vgl. Friestad & Wright 1994. 173 Literatur Aufenanger, S. (2005). Medien pädagogi sche Überle gungen zur ökonomi schen Sozialisa- tion von Kindern. merz – Medien und Erziehung, 49(1), S. 11 ff. Berger I. & Mitchell, A. A. (1989). The effect of advertising on attitude accessibility, attitude confidence, and the attitude-behavior relationship. Journal of Consumer Research, 16(3), S. 269 ff. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen Gierl, H. & Satzinger, M. (2000). Gefallen der Werbung und Einstel lung zur Marke. Der Markt, 39(3), S. 115 ff. Greenfield, P. (1984). Mind and media: The effects of television, video games, and computers. Cambridge, MA. Hoffner, C. (1996). Children’s wishful identification and parasocial interaction with favorite television characters. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 40, S. 389 ff. Hoyer, W. D. & Brown, S. P. (1990). Effects of brand awareness on choice for a common, repeat-purchase product. The Journal of Consumer Psychology, 17 (2), S. 141 ff. Klimmt, C., Roth, F. S., Braune, A. & Mischke, C. (2011). How players respond to advertising in video games: „Yes“ for awareness, „No“ for reactance, and also „No“ for (short-term) attitude change. Full-Paper-Vortrag auf der Konferenz der International Communica tion Associa tion (ICA), Game Studies Interest Group, 26.–30. Mai 2011, Boston (USA). Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medienwirtschaft, 5(1), S. 6 ff. Lang, A. (2000). The information processing of mediated messages: A framework for communication research. Journal of Communication, 50, S. 46 ff. Livingstone, S., & Helsper, E. J. (2006). Does advertising literacy mediate the effects of advertising on children? A critical examination of two linked research literatures in relation to obesity and food choice. Journal of Communica tion, 56(3), S. 560 ff. Medien pädagogi scher Forschungs verbund Südwest (MPFS) (Hrsg.) (2009). JIM-Studie 2009: Jugend, Informa tion, (Multi-)Media. Basis studie zum Medien umgang 12- bis 19-Jähriger in Deutschland. Stuttgart. Mela, C. F., Gupta, S. & Lehmann, D. (1997). The long-term effects of promotion and advertising on consumer brand choice. Journal of Marketing Research, 24, S. 248 ff. Nelson, M. R. (2002). Recall of brand placements in computer/video games. Journal of Advertising Research, 42(2), S. 80 ff. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, B. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen. Experimentelle Methoden zur Erfas sung der Ver stehens leis tung von Kindern. Zeit- schrift für Medien psychologie, 18(3), S. 94 ff. Petty, R. E. & Cacioppo, J. T. (1986). The elaboration likelihood model of persuasion. Advances in Experimental Social Psychology, 19, S. 124 ff. 174 Schemer, C., Matthes, J. & Wirth, W. (2007). Werbewir kung ohne Erinne rungs effekte? Eine experimentelle Studie zum Mere-Exposure-Effekt bei Product Placements. Zeitschrift für Medien psychologie, 19(1), S. 2 ff. Siegert, G. & Brecheis, D. (2005). Werbung in der Medien- und Informa tions gesell- schaft. Eine kommunika tions wissen schaft liche Einfüh rung. Wiesbaden. Terlutter, R., & Spielvogel, J. (2010). Einfluss faktoren auf die Ent wick lung der Werbe- kompetenz bei Kindern. Der Markt, 49(1), S. 17 ff. Teil IV Zukunfts perspektiven: Auf gaben für Regulie rung, Medien pädagogik und Forschung 177 IV.1 Hand lungs empfeh lungen an Politik und Medien pädagogik zum Umgang mit In-Game-Werbung Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Nicole Zorn & Gregor Daschmann Das in diesem Band vor gestellte Projekt hat sich mit drei zentralen Perspektiven auf die junge Werbeform „In-Game-Werbung“ be schäftigt. Sowohl aus der Perspektive des Medien rechts als auch aus der Sicht der Kommunika tions- wissen schaft und der Medien pädagogik wurden wichtige und umfang reiche Grundlagen dafür geschaffen, dass der gesell schaft liche und politi sche Umgang mit In-Game-Werbung in Zukunft zielführender und effektiver ge lingen kann. Aus den Erkennt nissen des Vor habens lassen sich ver schiedene strategi sche und operative Vor schläge ab leiten, die wir ent lang von vier Dimensionen ent wickeln: der Änderung von Rechts vorschriften, der Kennzeich nung von In-Game-Wer- bung, der Förde rung der Erken nungs fähig keit bei (jungen) Nutzerinnen und Nutzern sowie der Steige rung von Transparenz und Nutzer kompetenz in Bezug auf personalisierte In-Game-Werbung und den be troffenen Daten schutz. IV.1.1 Änderun gen der Rechts vorschriften In der recht lichen Bestands aufnahme wurde ge zeigt, dass es bisher keine spe- ziellen Regelun gen gibt, die die Werbung in Computerspielen zum Gegen stand haben. Die Anwend bar keit der ver schiedenen Regelun gen richtet sich danach, ob es sich bei dem jeweiligen Spiel um ein Telemedium oder ein Träger medium handelt. Die meisten Computerspiele sind als Telemedien einzu ordnen und unter fallen damit im Bereich der Werbung der Bestim mung des § 58 Abs. 1 RStV. Allerdings ist die Zuord nung hybrider Spiele zu den Telemedien be- sonders schwierig. Im Interesse einer einheit lichen Regelung ver gleich barer Sach verhalte sollte der Gesetz geber darüber nach denken, ob eine gesetz liche Kategorisie rung von Spielen an gezeigt ist. 178 Der RStV hat in seinen Begriffs bestim mungen Werbung, Schleichwer bung, Sponsoring und Produkt platzie rung in § 2 Abs. 2 RStV neu definiert. Nach diesen Defini tionen stehen die Produkt platzie rung und das Sponsoring als eigenständige Formen neben der Werbung. Allerdings gelten diese Defini tionen dem Wortlaut nach nur für den Rundfunk. Daher besteht eine ge wisse Unsicher- heit darüber, ob der ein geschränkte Werbebegriff auch auf die Telemedien Anwen dung findet. Zudem ver zichtet der RStV im Gegen satz zum TMG und zur AVMD-Richtlinie darauf, als Oberbegriff für die werb lichen Formen den Begriff der kommerziellen Kommunika tion einzu führen. Auch deshalb ist das Ver hältnis von § 58 Abs. 1 RStV zu § 6 TMG unklar. Eine Über arbei tung der Vor schriften im Rundfunkstaats vertrag, die sich um einheit liche Begrifflich keiten bemüht, würde zur Rechts klar heit beitragen. Bei einer solchen Über arbei tung sollte klargestellt werden, dass der enge Werbe- begriff des § 2 Abs. 2 Nr. 7 RStV auch für Telemedien gilt. Zudem sollten der Bundes- und die Landes gesetz geber das ver wirrende Neben einander der Vor- schriften des § 58 Abs. 1 RStV und des § 6 TMG be seitigen. Es ist sachgerecht, dass die Vor gaben für die kommerzielle Kommunika tion allein in § 58 Abs. 1 RStV ver ankert werden, da auch nach § 1 Abs. 4 TMG der RStV die inhalt- lichen Aspekte der Telemedien regeln soll. Bei einer Änderung des § 58 Abs. 1 RStV sollte eine Kennzeich nungs pflicht für alle Formen der kommerziellen Kommunika tion vor gesehen werden. Dabei sollte es den Landes medien anstalten über lassen werden, die Durch füh rung der Kennzeich nungs pflicht in gemeinsamen Satzun gen oder Richtlinien zu regeln.1 Besonders dring lich ist es, die unter schied lichen Zuständig keiten für die Auf sicht über die Einhal tung der Bestim mungen für Telemedien einschließ lich des § 58 Abs. 1 RStV, die sich nach dem jeweiligen Landes recht richtet, durch eine einheit liche Auf sichtsinstanz abzu lösen. Diese zersplitterte Auf sicht ge- fährdet eine effektive Durch set zung der für Telemedien geltenden Bestim- mungen und damit der bei der In-Game-Werbung zu be achtenden Vor gaben des § 58 Abs. 1 RStV und er gänzend des § 6 TMG. Insoweit liegt es nahe, durch eine ent sprechende Änderung des § 59 Abs. 2 RStV die Auf sicht über die Einhal tung der für Telemedien geltenden Vor schriften – mit Aus nahme der Telemedien angebote des öffent lich-recht lichen Rundfunks – der Kommis- sion für Zulas sung und Auf sicht (ZAK) als gemeinsamen Organ aller Landes- medien anstalten zu über tragen. Zudem würde die Effektivität der Auf sicht ge stärkt, wenn Ver stöße gegen § 58 Abs. 1 RStV als Ordnungs widrig keit aus gestaltet würden. Damit stünde ein wirksames Instrument zur Durch set zung der gesetz lichen Ver bote und Gebote zur Ver fügung. 1 Vgl. dazu auch unten IV.1.2.3. 179 Im Bereich des Jugendmedien schutzes ist frag lich, ob die unter schied lichen Regelun gen im JMStV und im JuSchG noch sachgerecht sind. Dies liegt daran, dass viele Offline-Spiele inzwischen Online ergänzt werden können. Dies führt zu Über schnei dungen zwischen Online- und Offline-Spielen, die von den der- zeitigen Rege lungs werken nicht wirk lich erfasst werden. Hier sollte zumindest auf eine Ver einheit lichung der Vor gaben für ver gleich bare Sach verhalte hin- gearbeitet werden. Dazu besteht nunmehr bei der erneut an stehenden Revision des JMStV Gelegen heit. Im Bereich des Daten schutzes ent steht auch im Zusammen hang mit Compu- ter spielen durch die Ver knüp fung von Sozialen Netz werken und Telekommuni- ka tions leis tungen eine Daten vermischung, die mit den derzeitigen Regelun gen schwer zu be grenzen ist. Hier ist der Gesetz geber ge fordert, sich mit den neuen medialen Kommunika tions formen und ihren speziellen Rege lungs bedürf nissen auseinander zusetzen. IV.1.2 Kennzeich nung von In-Game-Werbung IV.1.2.1 Kennzeich nungs pflichten Eine zentrale Hand lungs empfeh lung zum gesell schaft lichen und politi schen Umgang mit In-Game-Werbung besteht darin, die Praktiken zur Kennzeich- nung dieser Werbeform zum recht lich ge forderten Standard zu erheben. Alle denk baren Varianten von In-Game-Werbung, für die Werbetreibende Geld bezahlt oder ver gleich bare Aufwen dungen er bracht haben, sollten in eindeutiger Weise für die Nutzerinnen und Nutzer an gekündigt und/oder markiert werden. Diese Forde rung zielt zunächst auf die Gleichbehand lung von In-Game-Wer- bung mit konven tionellen Werbeformen, für die die Leitlinie der Kenntlich- machung werb licher Botschaften im gesamten Medien recht längst ver ankert ist (vgl. ausführ lich oben: Teil II). Die Forde rung nach einer ver pflichtenden Ankündi gung und/oder ander- weitigen expliziten Kenntlichmachung be trifft zum anderen die medien pädago- gi sche Perspektive der Erken nungs fähig keit gerade junger Spielerinnen und Spieler in Bezug auf In-Game-Werbung. Bereits in der Debatte um Fernsehwer- bung wurden Hilfen für Kinder bei der Erken nung und dem „Durch schauen“ von Werbespots (im Unter schied zum eigent lichen Programm) an gemahnt.2 In Bezug auf In-Game-Werbung tritt die Problematik der Erkenn bar keit und Er- ken nungs fähig keit (nicht nur) bei Kindern in einer neuen Qualität auf, weil im Kontext von Computerspielen spezifi sche hochintegrierte Werbeformen auf- 2 Vgl. Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. 180 getaucht sind (beispiels weise In-Game-Placements). Hochintegrierte Werbefor- men zeichnen sich dadurch aus, dass an gebots seitig be sonders enge Verbindun- gen zwischen werb licher Botschaft und dem sonstigen Spielumfeld geschaffen werden. Beispiels weise er scheinen Marken logos auf virtuellen Rennwagen, oder es stehen in Action-Spielen real existierende (und zumindest in den USA auch ver käuf liche) Feuerwaffen zur Auswahl.3 Diese enge Verbin dung – die bisher zumeist ohne jede explizite Ankündi gung ent haltener Werbebot schaften erfolgt – er schwert die Erken nung von „realwelt lichen“ werb lichen Botschaften, weil sie sich vollkommen naht los in den virtuellen Spiel rahmen der Rezep- tions situa tion einfügen. In be stimmten Fällen, etwa dort, wo Lizenzen realer Sport veranstal tungen in ein Computerspiel um gesetzt werden (z. B. DFL/Fuß- ball oder DTM/Autoren nen), mag sogar das aus juristi scher Sicht so be deutsame Defini tions kriterium, dass ein werbetreibender Akteur für das Auf tauchen seiner Botschaft Geld bezahlt haben muss (vgl. oben: Teil II), nicht eindeutig nach zuvollziehen sein: Vielleicht tauchen Sponsoren logos auf den Rennwagen auch nur deswegen auf, weil die lizenzgegebende Sport veranstal tung eben authentisch nach gestellt werden sollte oder weil der Lizenzgeber auf diesen Logos be standen hat. Diese „gute Tarnung“ von In-Game-Werbung ist insofern noch weiter zu problematisieren, dass im Ver lauf der Beschäfti gung mit einem ge gebenen Computerspiel potenziell extrem hohe Kontakt zahlen realisiert werden können. Ein fußball begeisterter Junge mag im Ver laufe eines Jahres auf eine dreistellige Anzahl von Spielstunden mit Fußballsimula tionen kommen; innerhalb dieser umfang reichen Spielzeit würde er dann Tausende, wenn nicht Zehntausende von Kontakten mit Banden werbung am virtuellen Spielfeldrand, Sponsoren- logos auf den Spielertrikots und anderen hochintegrierten Formen der In-Game- Werbung realisieren.4 Dazu kommt die hohe Innova tions geschwindig keit und „Arten vielfalt“ gerade von stark integrierten Formen der In-Game-Werbung. Betreiber von Online- Spielen wie „Habbo Hotel“ bieten der werbetreibenden Wirtschaft individuali- sierte Lösungen an, die selbst argwöhni sche Spielerinnen und Spieler immer wieder überra schen sollen – und wie die Befunde der beiden vor gestellten empiri schen Studien nahelegen (vgl. oben: Kapitel III.1 und III.2), auch über- raschen können. Zugleich lässt sich anbieterseitig die Tendenz be obachten, die „schönen neuen“ integrierten Werbeformen in ihrer (Über raschungs- und Über- 3 Vgl. dazu Smith, S. L., Lachlan, K., Pieper, K. M., Boyson, A. R., Wilson, B. J., Tamborini, R. & Weber, R. (2004). Brandishing guns in American media: Two studies examining how often and in what context firearms appear in television and in popular video games. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 48(4), S. 584 ff. 4 Vgl. Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medien wirtschaft, 5(1), S. 6 ff. 181 rumpe lungs-)Wirkung nicht zu ge fährden, indem man be sonders offensiv auf sie hinweisen oder über sie diskutieren würde. Vor diesem Hinter grund ist nicht nur aus der Perspektive der recht lichen Gleichbehand lung von In-Game-Werbung mit konven tionellen Werbeformen eine durch gängige Kennzeich nung von Werbung in Computerspielen zu fordern, sondern eben auch aus medien pädagogisch-empiri schen Erwägun gen heraus. Ähnlich wie in der Forschung zu Fernsehwer bung und Kindern5 legen die empiri schen Erkenntnisse aus der Rezep tions forschung und die Betrach tungen der Erschei nungs formen von In-Game-Werbung nahe, dass es gerade bei elegant ein gebundenen (hochintegrierten) Varianten zu einem Konflikt mit den norma- tiven Zielen der Medien pädagogik, etwa dem selbst ständig-bewussten, reflek- tiert-kritischen Umgang mit Werbung kommen kann. Ankündi gungen und/der Kennzeich nungen von In-Game-Werbung könnten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diesen medien pädagogi schen Konflikt zu ent schärfen. Gerade vor dem Hinter grund der be sonders intensiven Spiel- rezep tion von Kindern würden kommunikative Hilfen beim Ent decken und Einordnen werb licher Botschaften im Spiel kontext einen großen Unter schied aus machen: Weil die Wahrneh mung und kritisch-reflektierte Ver arbei tung von In-Game-Werbung kognitive Ressourcen bindet, die gerade (aber nicht nur)6 bei Kindern in be grenztem Umfang zur Ver fügung stehen, würden Kennzeich- nungen von In-Game-Werbung zu einer notwendigen kognitiven Entlas tung der (jungen) Rezipienten führen und damit die normativ für alle Konsumenten geltende, recht lich zumindest für Kinder bindende „Schutz höhe“ gegen über „schleichender“ Werbung realisieren helfen. IV.1.2.2 Kennzeich nungs formen Wie könnte und wie sollte In-Game-Werbung ge kennzeichnet werden? Vor- schläge für die prakti sche Umset zung der Kennzeich nung lassen sich sowohl aus den recht lichen Vor gaben im Rundfunk bereich herleiten als auch mit Blick auf die vor gestellten empiri schen Befunde speziell zu Kinder-In-Game-Werbung ent wickeln. Zum einen wären Ankündi gungen von in Computerspiele inte- grierten Werbemaßnahmen zu Beginn jedes Nutzungs vorgangs auf dem Bild- schirm denk bar und sicher lich sinn voll. So unter schied lich Computerspiele in ihren Inhalten, Formen, Bezugs wegen und inneren Hand lungs abläufen sind, so haben sie doch eine Form von „Vor spann“, „Start seite“ oder ähnlichem Anfangs zeichen gemeinsam, in die Vorwar nungen an die Nutzer, speziell mit 5 Vgl. z. B. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwerbung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. 6 Vgl. Klimmt, Steinhof & Daschmann 2008. 182 Blick auf hoch-integrierte Formen der In-Game-Werbung, ein gefügt werden können. Denkbar wären hier unter anderem gut lesbare Texthin weise, standardi- sierte Piktogramme, die beispiels weise gemeinsam mit dem USK-Alters frei- gabe siegel dargestellt werden könnten, oder sogar bild liche Darstel lungen mit Beispiel-Screens hots, die eine im jeweiligen Spiel tatsäch lich vor kommende Werbemaßnahme illustrieren. Derartige vor dem Beginn der Spielnut zung auf- tretende Ankündi gungen von In-Game-Werbung wären ungefähr ver gleich bar mit dem Markie rungs gebot von Werbung im Rundfunk bereich. Für Spiele, die (noch) auf Datenträgern ver breitet werden, könnten solche Ankündi gungen von In-Game-Werbung auch auf Verpac kungen sowie ge druckten Begleitmaterialien (Handbücher, Lizenzcodes etc.) wieder holt werden. Gerade mit Blick auf Kinder wurde im vor liegenden Projekt ein er höhter Unter stüt zungs bedarf bei der Erken nung und Beurtei lung von Werbung in Computerspielen erkannt. Diese Erkenntnisse legen daher nahe, in Computer- spielen „für Kinder“ zusätz liche Hinweise auf In-Game-Werbung zu ver ankern, die über eine einmalige Ankündi gung zu Beginn der Spielesit zung hinaus gehen. Zum einen dauern Spielesit zungen teil weise sehr lange, sodass Informa tionen, die zu Beginn der Nutzung an geboten wurden, leicht in Ver gessen heit geraten können. Zum anderen hat die experimentelle Studie (vgl. oben: Kapitel III.2) Hinweise darauf er bracht, dass die insgesamt be sonders stark involvierte Rezep- tions haltung von Kindern eine dauer hafte, selbst gesteuerte kritische Betrach tung von In-Game-Werbung deut lich er schwert. Deshalb er scheint es an gebracht, Ankündi gungen von In-Game-Werbung zu Beginn jeder Spielnut zung um wei- tere Hinweise während der Spielnut zung zu er gänzen. Dafür wären ver schie- dene Formen denk bar: – In vielen Computerspielen ergeben sich während der Nutzung immer wieder „natür liche“ Unter brechungen, insbesondere kurze Phasen des Stillstands, in denen neue Inhalte („Level“) ge laden werden. In solchen Spielpausen könnte der Hinweis auf das Vor kommen von In-Game-Werbung regelmäßig wieder holt werden (vgl. z. B. eine Illustra tion dieses Vor schlags in Abbil- dung 9). Damit wären für die Spielebetreiber praktisch keine Kosten ver- bunden, und der Hinweis auf Werbung ginge auch nicht zu Lasten von Spielfluss und Spiel vergnügen. – Analog zu den neusten Maß gaben zur Kennzeich nung von Produkt platzie- rungen im Fernsehen durch den Rundfunkstaats vertrag könnten Hinweise auf In-Game-Werbung auch während der laufenden Spielnut zung ein geblen- det werden. Fernsehzuschauer können regelmäßig am Bildschirmrand (rechts oben) den Hinweis „unter stützt durch Produkt platzie rung“ er kennen; ver- gleich bare Hinweise ließen sich auch am Bildschirmrand von Computerspie- len an bringen, und zwar mit automati scher Einblen dung in solchen Momen- ten, in denen eine In-Game-Werbung tatsäch lich zu sehen ist. Die Vor teile 183 der digitalen Erstel lung von Spiel bildern, die In-Game-Werbung anbieterseitig so flexibel und vielfältig machen, lassen sich demnach auch für die ver- läss liche und auf wandsarme Kennzeich nung von Werbung im Spielprozess nutzen (vgl. Abbil dung 10, unten). Zu be denken ist bei solchen Einblen- dungen frei lich, dass sie auf grund der hohen Konzentra tion der Spielerinnen und Spieler auf die zu be wältigenden Spiel aufgaben eine im Ver gleich zum Fernsehen nochmals geringere Chance haben, über haupt ge lesen zu werden.7 Zudem dürften solche regelmäßigen Erinne rungen an Kontexte außerhalb der Spielwelt den zumeist auf Immersion und „Flow“ be dachten Spielern nicht willkommen sein. Die kognitive Ver arbei tung und Akzeptanz solcher dynami schen, während der interaktiven Spielnut zung auf tretenden Hinweise auf In-Game-Werbung müsste demnach zunächst (empirisch) unter sucht werden. – Eine andere Variante der Kenntlichmachung von In-Game-Werbung könnte gerade mit Blick auf Kinder für solche Varianten an geregt werden, die sich als be sonders „gut ge tarnt“ er wiesen haben, also beispiels weise die Nutzung echter Fahrzeugmarken in Autoren nspielen oder die Trikotsponsoren in Fußballsimula tionen. Hier könnten Erklärvideos und/oder interaktive Lern- 7 Vgl. Klimmt, Steinhof & Daschmann 2008. Abbil dung 9: Illustra tion für den Vor schlag, während natür licher Spielpausen (Ladezeiten) Erinne rungen an vor kommende In-Game-Werbung einzu blenden Das Bild zeigt eine Ladepause im Fußball-Simula tions spiel „FIFA 11“ (Electronic Arts); der Hinweis auf Werbung im Spiel wurde von den Autoren ein gefügt, um die Möglich keit der Kenn- zeich nung von In-Game-Werbung zu illustrieren. 184 sequenzen in die Spiele ein gefügt werden, in denen „ein Blick hinter die digitalen Kulissen“ statt findet und Kinder er kennen können, wo sich die gut integrierte Werbung im Spiel ver bergen kann. Solche Videos ließen sich in die Einfüh rungs kapitel (Tutorials) und/oder die interaktive Hilfefunk tion vieler größerer Computerspiele problem los integrieren. Dieser Vor schlag lässt sich konzeptionell ver gleichen mit dem von Hoffmann-Riem, Engels und Schulz (1995) an geregten „Werbeinforma tions spot“, mit dem Kinder beim Fernsehen regelmäßig über Ab sichten, Formen und Inhalte von Unter- brecherwer bung informiert werden sollten.8 Eben eine solche Aufklä rung ließe sich in multimedialer und möglicher weise auch interaktiver Form in Werbung ent haltende Computerspiele einbringen. Freilich würde diese Form der Kennzeich nung be sonders große Auf wände seitens der Spielehersteller be deuten. Allerdings er scheint vor dem Hinter grund der in dieser Studie problematisierten „guten Tarnung“ mancher Formen der In-Game-Werbung und der Schwierig keiten bei der Einschät zung solcher Werbeformen bei Kindern ein derartiger Aufwand nicht nur pädagogisch, sondern auch aus medien recht licher Sicht gerecht fertigt. 8 Vgl. Hoffmann-Riem, Engels & Schulz 1995. Abbil dung 10: Illustra tion für den Vor schlag, während der Spieltätig keit in solchen Momen- ten mit Sicht- oder Hörbar keit von In-Game-Werbung einen Hinweis am Bildschirmrand einzu blenden Das Bild zeigt eine Szene aus „Shift 2: Unleashed“ (Electronic Arts) (vgl. dazu auch Kapitel I.2); der Hinweis auf Werbung im Spiel wurde von den Autoren ein gefügt, um die Möglich keit der Kennzeich nung von In-Game-Werbung zu illustrieren. 185 Während sich einfache Ankündi gungen zu Beginn von Spielnut zungen oder in Lade unterbrechungen für alle Spiele – auch solche mit er wachsenem Ziel- publikum – eignen und dort auch an gebracht wären (vgl. die nach gewiesene Werbewir kung auch für junge Erwachsene in der bisherigen Forschung, Kapi- tel I.3, sowie in der berich teten eigenen Experimentalstudie, Kapitel III.2), sind „ver stärkte“ Formen der Kenntlichmachung wie die (denk bare, aber möglicher- weise un beliebte) laufende Markie rung während der Spielnut zung und multi- mediale Erklärsequenzen insbesondere bei Computerspielen „für Kinder“ wün- schens wert. Zu denken wäre hier somit an alle Werbung ent haltenden Spiele, die sich ent weder explizit an Kinder richten, die durch USK-Einstu fungen für Kinder zumindest freigegeben sind oder aber auf grund des Bezugs weges (z. B. „Free-to-Play“-Internetspiele) für Kinder leicht zugäng lich sind. IV.1.2.3 Strategien zur Erreichung von durch gängigen Kennzeich nungs pflichten Um eine solche einheit liche Kennzeich nungs pflicht zu er reichen, bietet es sich an, die recht lichen Vor gaben ent sprechend zu ändern.9 Dazu ist er forder lich, in einem neu ge fassten § 58 Abs. 1 RStV vorzu sehen, dass alle Formen der kommerziellen Kommunika tion, also Werbung, Produkt platzie rung sowie das in Computerspielen eher fernliegende Sponsoring und Teles hopping, ge kenn- zeichnet werden müssen. Die Durch füh rung dieser Kennzeich nungs pflicht sollte gemeinsamen Satzun gen oder Richtlinien der Landes medien anstalten über lassen werden. Dazu ist es notwendig, eine dem bisherigen § 46 RStV ent sprechende Satzungs ermächti gung in den RStV einzu fügen. IV.1.2.4 Kennzeich nungs selbst verpflich tungen Ein alternativer Weg zur Aus gestal tung rechts verbind licher Vor gaben zur Kenn- zeich nungs pflicht von In-Game-Werbung ist die Erarbei tung einer Selbst ver- pflich tung der Spieleanbieter zu eben solchen Kennzeich nungs maßnahmen. Bislang herrscht in der Industrie die Sicht weise auf In-Game-Werbung als interessantem Generator von Zusatzerlösen oder als Grundlage für innovative Geschäfts modelle vor. Dass mit In-Game-Werbung nach wie vor große regulie- rungs bezogene offene Fragen ver bunden sind, die teil weise unter Mitwir kung und durch Selbst verpflich tungen der Spieleanbieter gelöst werden könnten, wird dagegen nur selten thematisiert. Aus medien pädagogi scher Sicht besteht hier daher ein Fortbil dungs bedarf bei den Kommunikatoren von In-Game- Werbung: Sie sollten für die (wie Kapitel III.2 zeigt gerade bei Kindern offen- 9 Vgl. oben IV.1.1. 186 bar sehr starken) Wirkun gen „ihrer“ Werbetechniken sensibilisiert und in die medien pädagogi sche Auf klä rungs arbeit aktiv einbezogen werden (vgl. auch unten: IV.1.3.3). Aus gehend von Diskussionen mit den Werbung ver breitenden Spieleanbie- tern über Wirkungs potenziale und die mit der Kommunika tion werb licher Botschaften ver bundenen Ver antwor tung könnten daher die Institu tionen der Medien aufsicht und des Jugendmedien schutzes der Spieleindustrie helfen, eine zielfüh rende Selbst verpflich tung zur umfassenden Kennzeich nung von In-Game- Werbung zu erarbeiten und umzu setzen. Die notwendigen techni schen Kompe- tenzen sind in der Ent wickler branche ganz eindeutig vor handen; die Kosten für die Umset zung dürften sich in den meisten Fällen im sehr niedrigen, ver- nach lässig baren Bereich bewegen. Ent scheidend wäre vielmehr, das Problem- bewusstsein der Anbieter zu schärfen, auch indem das Interesse und der wahr- genommene Hand lungs bedarf seitens gesell schaft licher Institu tionen (z. B. der Landes medien anstalten) der Branche deut lich ge macht werden. Die Bereit schaft, an der Kennzeich nung von In-Game-Werbung aktiv und konstruktiv mitzu- wirken und eine Selbst verpflich tung zu installieren, dürfte in der Branche hoch aus geprägt sein; dies lässt sich beispiels weise an ver stärkten Bemühungen um Corporate Social Responsibility bei einzelnen Unter nehmen, gerade aber auch an den vielfältigen Aktivitäten des Bundes verbands Interaktive Unter hal tungs- software (BIU) etwa im Jugendschutz bereich er kennen. Der Ver band wäre auch der ge eignete institutionelle Ansprechpartner, um über Kennzeich nungs- maßnahmen und eine Selbst verpflich tung der Branche ins Gespräch zu kom- men. Während die Vor teile einer Selbst verpflich tung auf der Hand liegen – im Gegen satz zur Ergän zung und Änderung der Rechts rahmen wäre eine solche Strategie auf wandsarm und ver gleichs weise zügig umsetz bar –, darf nicht über- sehen werden, dass im Ausland agierende Unter nehmen, die über das Internet eben falls Werbung ent haltende Spiele in Deutschland anbieten können, ungleich schwerer zu solchen Selbst verpflich tungen zu bewegen wären. Zwar bemühen sich natür lich auch viele „Global Player“ der Online-Spielebranche um soziale Ver antwor tung; doch dürften viele Akteure nur be grenzt Interesse haben, landes- und sprachspezifi sche Kennzeich nungs verpflich tungen einzu gehen. Vielfach sind die mit (kosten freien) Internetspielen zu er zielenden Erlöse in einzelnen Länden sehr be grenzt, sodass eine techni sche Neuerung wie das Anbringen von Hinweisen auf In-Game-Werbung ökonomi sche Ziel konflikte aus lösen könnte. Zudem dürfte im Ausland vielfach das Ver ständnis für den proaktiven und auf große Schutz höhen zielenden Umgang mit Werbung (ins besondere Kinderwer bung) in Deutschland fehlen.10 Und schließ lich wäre es für die gesell- 10 Z. B. Aufenanger 2005. 187 schaft lichen Institu tionen, die an einer flächen deckenden Imple mentie rung von Kennzeich nungs selbst verpflich tungen mitwirken wollen, extrem auf wendig, auch nur die wichtigsten Online-Spieleanbieter, deren Produkte im Ausland be trieben und in Deutschland ge nutzt werden können, aus findig zu machen und zu kontaktieren. Insofern er scheint der Dialog mit der Spieleindustrie über (nationale) Selbst verpflich tungen zur Kennzeich nung von In-Game-Wer bung eine sinn volle Ergän zung zur Erarbei tung von Rechts vorschriften zu Kenn- zeich nungs pflichten. Doch sollte man die be grenzte Reichweite solcher Selbst- verpflich tungen in der internationalen Dimension stets vor Augen haben und keine über mäßig ambitionierten Erwar tungen an diese Strategie knüpfen. IV.1.3 Förde rung der Erken nungs kompetenzen bezüg lich der In-Game-Werbung IV.1.3.1 Medien pädagogi sche Kompetenzförde rung bei den Spielern Neben der Hand lungs option, an den werbetragenden Spielen anzu setzen, leitet sich aus der vor liegenden Studie auch der Bedarf ab, das Wissen und die Fähig keiten der Spielerinnen und Spieler für den kritisch-reflektierten Umgang mit In-Game-Werbung zu be arbeiten. Besonderes Augen merk ver dienen hier natür lich Kinder und Jugend liche. Dabei ist indes fest zustellen, dass die Alters- abhängig keit des Werbe verständnisses kein Spezifikum von In-Game-Werbung ist, sondern beispiels weise auch mit Blick auf die Werbekompetenz beim Fern- sehen lange bekannt ist.11 Insofern steht die Medien pädagogik in konzep tioneller Hinsicht vor teil weise bereits be kannten Heraus forde rungen, und es ist nicht zielführend, die normative Vorgabe eines „perfekten“ Werbe verständnisses für beispiels weise 6-jährige Computerspieler auszu rufen. Vielmehr kann es nur um pragmati sche Ansätze gehen, die Werbekompetenz von Kindern und Jugend- lichen auch mit Blick auf die neuen Heraus forde rungen der In-Game-Werbung inkrementell zu ver bessern und die Rahmen bedin gungen der (kind lichen und jugend lichen) Werberezep tion so zu be einflussen, dass ein selbst bestimmter Um- gang mit In-Game-Werbung und ihren Wirkun gen wahrschein licher wird. Im Bereich der Förde rung von (kind licher und jugend licher) Werbekompe- tenz wird bereits seit Längerem auf die Zielgröße des Werbe verständnisses ab gezielt. Zu er kennen, dass persuasive und kommerzielle Ab sichten hinter 11 Vgl. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, S. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen: Experimentelle Methoden zur Erfas sung der Ver stehens leis tung von Kindern. Zeitschrift für Medien psychologie, 18(3), S. 94 ff.; vgl. Terlutter, R., & Spielvogel, J. (2010). Einfluss faktoren auf die Ent wick lung der Werbekompetenz bei Kindern. Der Markt, 49(1), S. 17 ff. 188 Werbebot schaften stehen – auch und gerade hinter Botschaften, die interessant, unter haltsam und wenig störend sind –, gehört zu den wichtigsten Inhalten wer bungs bezogener Bildungs arbeit.12 Allerdings ist hier fest zustellen, dass der Fokus lange Zeit auf konven tioneller TV-(Unter brecher-)Werbung lag und die medien pädagogi sche Aufarbei tung neuerer Werbeformen wie Product Placement erst be gonnen hat. Ent sprechend sollten hier die bislang ver folgten Ansätze mit Blick auf neuere Werbeformen ergänzt und „modernisiert“ werden; wobei die starke Verbin dung von In-Game-Werbung mit den sonstigen Spielinhalten sowohl für die Erken- nung von Werbung als auch für die Identifika tion persuasiver Ab sichten größere Heraus forde rungen mit sich bringen dürfte als TV-Spots, die sich ja relativ deut lich vom sie um gebenden Sendeumfeld unter scheiden. Es gilt also, die Er- ken nungs fähig keit und die Fähig keit, kommerziell-persuasive Ab sichten hinter In-Game-Werbung zu fördern, so wie dies für ältere Werbeformen bereits praktiziert wird. Ent sprechend sind die Träger und Förderer der schuli schen und außerschu- li schen Bildungs arbeit darin zu unter stützen, Anschauungs- und vor allem Übungs materialien für den kompetent-verstehenden Umgang mit In-Game- Werbung zu ent wickeln und bereit zustellen. Aus „allgemein-medien pädagogi- scher Sicht“ ist In-Game-Werbung dabei nur eines von mehreren Feldern, bei denen Modernisie rungen er forder lich sind; etwa im Bereich des World Wide Web und der Social Media ergeben sich eben falls regelmäßig Neuerun gen bei Werbetechniken und -strategien, denen genauso Rechnung ge tragen werden muss.13 Speziell für In-Game-Werbung wird es er forder lich sein, Anschauungs- materialien und be gleitende pädagogi sche Handreichungen zusammen zustellen, die der Vielfalt bislang schon be kannter Werbeformen (vgl. oben: I.2) zurei- chende Beach tung schenken und gleichzeitig die Rezipienten perspektive berück- sichtigen, wonach In-Game-Werbung durch aus positive Seiten hat (insbeson dere die Förde rung der Reali täts nähe). Didaktisch wird es vermut lich notwendig sein, interaktive Übungs materialien zu ver wenden, mit denen Kinder und Jugend- liche in „echten“ Spielsitua tionen Erfah rungen mit In-Game-Werbung sammeln und diese zeit gleich und nach gelagert unter Anlei tung reflektieren können. Dazu könnte die im Rahmen des Projekts ent wickelte Beispielsamm lung der Erschei- nungs formen von In-Game-Werbung als nütz licher „Steinbruch“ dienen. Eine solche Aktualisie rung be stehender Werbekompetenz-Konzepte mit Blick auf In-Game-Werbung setzt auch eine „Nachschu lung“ des lehrenden 12 Vgl. z. B. Neuß, N. (2005). Medien pädagogi sche Ansätze zur Stärkung der Ver braucher- und Werbekompetenz. Medien und Erziehung, Heft 1/2005, S. 31 ff. 13 Vgl. z. B. Weinberg, T. (2010). Social Media Marketing. Strategien für Twitter, Facebook & Co. Köln. 189 Personals voraus. Praktisch arbeitende Medien pädagogen bilden sich ohnehin regelmäßig fort; ent sprechende Ver anstal tungen können und sollten für die Präsenta tion und Diskussion ent sprechender Materialien und Ansätze (ein- schließ lich der im Rahmen dieses Projekts zusammen getragenen Erkenntnisse) ge nutzt werden. Dagegen dürfte für die schuli sche Medien kompetenzarbeit, soweit sie nicht von Lehrkräften mit Medien-Schwerpunkt und/oder mit zurei- chender Fach unterstüt zung etwa von Medien kompetenz vereinen und -netz- werken be trieben wird, mehr Aufwand vonnöten sein, um eine Ver anke rung neuster Werbeformen wie eben In-Game-Werbung herbei zuführen.14 Gerade hier sind an schau liche Materialpakete mit eleganten Handreichungen für die Unter richtspla nung und -durchfüh rung vonnöten, damit der relativ be scheidene Raum, der im Schul bereich in Medien kompetenz-Fragen investiert werden kann, auch effizient mit Blick auf neuste Werbeformen ge nutzt wird. Dabei dürfte es sich als nutzbringend er weisen, die Begeiste rung vieler Kinder und Jugend licher für Computerspiele didaktisch auszu nutzen.15 Insgesamt er scheint es nicht notwendig, für die medien pädagogi schen Heraus forde rungen, die In-Game-Werbung mit sich bringt, völlig neue Pro- gramme oder Maßnahmen zu ge stalten. Dies dürfte aus schließ lich mit Blick auf die problemati sche Sachlage bei der Regulie rung und der Anwend bar keit von Rechts rahmen der Fall zu sein. Vielmehr reiht sich in medien pädagogi- scher Hinsicht der Fall In-Game-Werbung in die Reihe der vielen „neuen“ Werbeformen ein, denen Werbekompetenzförde rung heute und in Zukunft stärker gerecht werden sollte. Aktualisie rung der Curricula und Modernisie rung der Instruk tions materialien sind daher die ge botenen Strategien. IV.1.3.2 Einbeziehung der Eltern in die Werbekompetenzarbeit Eltern spielen für den Aufbau vor allem kind licher, teil weise auch jugend licher Medien kompetenzen eine wichtige Rolle. Dies gilt auch und gerade für den kompetenten Umgang von Kindern mit Werbung, wie beispiels weise Buijzen und Valken burg (2005) auch empirisch zeigen konnten.16 Daher ist es medien- pädagogisch von großer Bedeu tung, die Wissens basis über relevante Themen bei Eltern zu ver bessern und gleichzeitig die Bereit schaft zur aktiven Medien- beglei tung von Kindern zu fördern. Ent sprechende Ansätze wurden früher vor 14 Vgl. Gysbers, A. (2008). Lehrer – Medien – Kompetenz : eine empiri sche Unter suchung zur medien pädagogi- schen Kompetenz und Performanz nieder sächsi scher Lehrkräfte. Berlin. 15 Vgl. z. B. Klimmt, C. (2010). Computerspiele als Bildungs werkzeug: Spielspaß, Game-Based-Learning und „das medien feind liche Bewusstsein der Pädagogen“. In P. Bauer, H. Hoffmann & K. Mayrberger (Hrsg.), Medien pädagogik im Fokus – Aktuelle Forschungs- und Hand lungs felder (Fest schrift für Stefan Aufenanger) (S. 248 ff.). München. 16 Vgl. Buijzen, M. & Valkenburg, P. M. (2005). Parental mediation of undesired advertising effects. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 19(2), S. 153 ff. 190 allem im TV-Bereich ver folgt17 existieren aber auch längst für die Online- Kommunika tion18 und auch für den Gebrauch von Computerspielen.19 Speziell für In-Game-Werbung sind indes keine spezifi schen Ansätze und Begleit studien bekannt. Vor dem Hinter grund der enormen Beliebt heit gerade werbeaffiner Spielgenres (Sportspiele im Besonderen) bei Kindern und Jugend lichen und der wachsenden Bedeu tung preis günstiger (oder auch kosten loser, da werbe- finanzierter) Spieltitel wäre es demnach an gezeigt, die Medien-Elternbil dung ebenso wie die medien pädagogi sche Arbeit mit Kinder und Jugend lichen selbst (s. o.) zu modernisieren. Initiativen wie die multiplikatoren orientierte Fort- bildungs reihe „Eltern Medien Trainer“ der Landes stelle Jugendschutz Nieder- sachsen oder das Netz werk „Eltern Medien Jugendschutz“ der Arbeits gemein- schaft Kinder- und Jugendschutz Landes stelle Nordrhein-West falen stellen nutz bare Platt formen für solche Aktualisie rungen der medien kompetenz bezo- genen Elternarbeit dar. Hier ist natür lich eben falls eine realisti sche Zielset zung vonnöten. Die thema- ti schen An gebote werden erfah rungs gemäß nur von einem Bruchteil der Eltern- schaft ge nutzt; vielfach findet kind licher und gerade jugend licher Ge brauch neuer Medien (einschließ lich der Nutzung werbehaltiger Computerspiele) ohne prozessuale und/oder edukative Beglei tung von Eltern statt, die über Fragen der modernen Werbekompetenz im Bilde sind. Dies wird sich auch auf lange Sicht an gesichts der ohnehin immer komplizierter werdenden Umstände und wachsenden Anforde rungen an „ge lingende“ Kindes erziehung kaum ändern. Auch wenn In-Game-Werbung auf grund der Popularität ihres Träger mediums und ihres erheb lichen „Tarnungs“-Potenzials große gesell schaft liche und damit auch medien pädagogi sche Relevanz besitzt, dürfte aktive Werbekompetenzarbeit in der Prioritäten liste der Eltern schaft auch auf Dauer einen nach geordneten Rangplatz einnehmen. Dies ist jedoch nicht problematisch, weil eine Ver ringe- rung der Kompetenzdefizite in Bezug auf In-Game-Werbung gemäß der hier vor gestellten Forschungs befunde nicht un bedingt riesiger Anstren gungen bedarf. Eltern müssen in aller Regel eben nicht „bei Null anfangen“, wenn es um die Sensibilisie rung für neue Werbeformen geht. Vielmehr würden einige (wenige) elter liche Impulse zur Erken nung und Reflexion von (hochintegrierter) In-Game- Werbung vermut lich bereits einen großen Unter schied für den kompetenten Umgang jenes Anteils der Spieler schaft machen, der in den vor liegenden Unter- suchungen noch Ver ständnis defizite auf weist. Ent sprechend würde es sich 17 Z. B. für TV-Werbung: Robertson, T. S. (1979). Parental mediation of television advertising effects. Journal of Communication, 29(1), S. 12 ff. 18 Vgl. Livingstone, S. & Helsper, E. J. (2006). Does advertising literacy mediate the effects of advertising on children? A critical examination of two linked research literatures in relation to obesity and food choice. Journal of Communication, 56(3), S. 560 ff. 19 Vgl. Nikken, P. & Jansz, J. (2006). Parental mediation of children’s videogame playing: A comparison of the reports by parents and children. Learning, Media and Technology, 31(2), S. 181 ff. 191 lohnen, Informa tions angebote (Ver anstal tungen) und -materialien für Eltern zur In-Game-Werbung zu ent werfen und zu ver breiten. IV.1.3.3 Einbeziehung der Spieleanbieter in die Werbekompetenzarbeit Die medien pädagogi schen Bemühungen um die gat tungs spezifi sche Werbe- kompe tenz sollten unter Einbeziehung der werbetreibenden Spieleanbieter realisiert werden. Denn für jene Firmen, die mit In-Game-Werbung Erlöse er zielen, sollte die Mitwir kung an der schuli schen oder außerschuli schen Werbe kompetenzarbeit zum Teil ihrer wahrgenommenen Corporate Social Responsibility ge hören. Im Kontext der (allgemeinen) Werbekompetenzförde- rung sind hier solche unter nehmeri schen Beiträge ge meint, die über die frei- willige oder recht lich ge forderte Kennzeich nung von Werbung in den Spielen selbst hinaus gehen. Gemeinsam mit medien pädagogi scher Forschung und Erfah rung sollten Anbieter von In-Game-Werbung an didaktisch ge eigneten Ver fahren zur Auf- klä rung über In-Game-Werbung be teiligt sein. Gemeinsame Arbeits gruppen von Praktikern der Medien pädagogik, akademi scher Spieleforschung und Ver- tretern der Spielebranche könnten die Modalitäten solcher Maßnahmen – von Packungs beilagen für Kinder und Eltern bis hin zu Demo-Videos, die den be liebten Spielezeitschriften beiliegen – ent wickeln. Solche Aufklä rung über die Formen und Inten tionen von In-Game-Werbung, die von der Spielebranche selbst an die Spieler kommen, wären aus medien pädagogi scher Sicht be sonders wertvoll. Denn die Branche ver fügt über große Glaubwürdig keit und großes Ver trauen bei den Spielern. Damit wären ihre Hilfestel lungen beim kompetenten Umgang mit In-Game-Werbung nicht mit dem Ver dacht der (elter lichen oder pädagogi schen) „Bevor mun dung“ be lastet, der jeder schuli schen und elter lichen Ver mitt lungs maßnahme anhaftet. Zudem ver fügen die Spieleanbieter über das best mögliche Anschauungs material, um Erschei nungs formen und Funk tions- weisen von In-Game-Werbung (auch beispiels weise von komplexen Formen wie dynamisch wechselnder, personalisier barer Werbung in Online-Games) erfahr bar zu machen. Daher sollten die um die Förde rung von Medien kompetenz be mühten Institu- tionen den Dialog mit der Spielebranche suchen, um kooperative Modelle der Aufklä rung über In-Game-Werbung zu beraten. Der Bundes verband Interaktive Unter hal tungs software wäre auch für diese Strategie der ge eignete Gesprächs- partner in Deutschland. 192 IV.1.4 Maßnahmen in Bezug auf den Daten schutz bei personalisierter In-Game-Werbung IV.1.4.1 Transparenz gebote für Spielebetreiber Neben der Ver schleie rung von Werbeabsichten und der „schleichenden“ Darbie- tung werb licher Botschaften bedarf die recht liche Handha bung von In-Game- Werbung auch eines Instrumentariums zum Umgang mit Fragen des Daten- schutzes. Zwar ist un bekannt, in welchem Ausmaß die werbetreibenden Spiele anbieter von den Möglich keiten der Informa tions samm lung über Spiele- rinnen und Spieler zum Zweck der Profiler stel lung und profil basierten Werbe- personalisie rung Gebrauch machen. Doch ist das Spektrum der Möglich keiten in diesem Bereich so groß (vgl. oben: Kapitel I.2), dass eine ver schärfte und sank tions bewehrte Form des Transparenz gebots für Werbung transportierende Spieleanbieter sinn voll er scheint. Hier be stehen direkte Bezüge zu den daten- schutz recht lichen Überle gungen in Bezug auf Online-Werbung20 denn auch hier steht die informationelle Selbst bestim mung der Nutzer im Span nungs feld mit den Möglich keiten und Chancen der personalisierten Werbekommunika- tion. Im Hinblick darauf, dass die Ver mark tung von persön lichen Daten ein lukrativer Markt ist und gerade durch die neuen Misch formen im Internet große Unsicher heit bezüg lich der tatsäch liche Erhebung, Verwen dung und Weiter gabe von persön lichen Daten besteht, wäre es eine empfehlens werte Maßnahme, eine unabhängige Prüfstelle einzu richten, die den Umgang von Unter nehmen bzw. Anbietern von Telemedien mit persön lichen Daten ihrer Nutzer be urteilt. IV.1.4.2 Medien pädagogi sche Förde rung der Daten schutz-Kompetenz bei Spielern Ähnlich wie bei der Thematik der Erken nungs fähig keit von (hochintegrierter) In-Game-Werbung empfiehlt es sich, auch beim Daten schutz das Wissen und die Umgangs fertig keiten der Nutzerinnen und Nutzer zu schulen. Um seine Rechte auf informationelle Selbst bestim mung und Nicht-Verwen dung personen- bezogener Nutzer daten wahrnehmen zu können, sollten gerade Jugend liche und Eltern von computerspielenden Kindern über die techni schen Möglich- keiten (soweit diese bekannt und darstell bar sind) unter richtet werden. Medien- 20 Vgl. z. B. Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online-Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunika tion@Gesell schaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: www. soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (zuletzt ab gerufen am 25. 6. 2011). 193 pädagogi sche Bemühungen existieren in dieser Hinsicht bereits, vor allem mit Blick auf das Privacy-Management in Sozialen Netz werken.21 Aus gehend von diesen schon verfüg baren Grundlagen sollte das medien- pädagogi sche Themen curriculum zu In-Game-Werbung um den Aspekt des kritischen Umgangs mit dem Daten schutz ergänzt werden. Gerade Kinder und Jugend liche sollten zur Reflexion darüber an geleitet werden, dass eine Online- Verbin dung für Computerspiele nicht nur für den Bezug der Software oder den Spiel betrieb auf einem Server notwendig sein kann; die mit der Netzanbin- dung einher gehenden Möglich keiten zur Sammlung und Verwer tung personen- bezogener Daten sollten eben falls ins Bewusstsein gerückt werden. Vielen Intensivspielern sind solche nicht dem eigent lichen Spielzweck dienenden Ver- wen dungen von Online-Verbin dungen bereits bekannt, denn eine Reihe be- sonders auf wendiger Titel ver langt eine permanente Internet verbin dung, um Raubkopien zu unter binden. Hier be stehen also auch gegen stands bezogene Anknüp fungs punkte, auf die eine medien pädagogi sche Förde rung der Daten- schutz kompetenz zugreifen könnte. Weil die Sammlung und Verwen dung von Spielerdaten im Rahmen dynami- scher, personalisierter In-Game-Werbung „im Ver borgenen“ abläuft be ziehungs- weise ab laufen kann, dürften insbesondere Kinder auf Unterstüt zung im Um- gang mit der möglichen Daten abschöp fung an gewiesen sein. Zwar wurde dieser Aspekt in den hier berich teten Studien nicht empirisch unter sucht; doch liegt es nahe, dass die komplexe Materie und die „Unsicht bar keit“ des Vor gangs eine Beglei tung durch die Eltern er forder lich macht. Insofern sollte die oben bereits an gesprochene Einbeziehung der Eltern in den Aufbau game-bezogener Werbe- kompetenz auch den Aspekt des Daten schutzes einschließen. Beispiels weise sollten Eltern dabei unter stützt werden, mit ihren Kindern solche Online-Spiele- platt formen auszu wählen, die sich zu einem transparenten und nicht-offensiven Umgang mit den Daten ihrer Nutzer (auch und gerade für Werbezwecke) ver- pflichtet haben. Da Kinder häufig eine Präferenz für kosten freie Online-Spiele be sitzen, sollten Eltern über das mögliche Problem der „Daten samm lung im Hinter grund“ auf geklärt werden. 21 Vgl. Schmidt, J., Lampert, C. & Schwinge, C. (2010). Nutzungs praktiken im Social Web – Impulse für die medien pädagogi sche Diskussion. In Bardo Herzig, Dorothee M. Meister, Heinz Moser & Horst Niesyto (Hrsg.), Jahrbuch Medien pädagogik 8 (S. 255 ff.). Berlin. 194 Literatur Buijzen, M. & Valken burg, P. M. (2005). Parental mediation of undesired advertising effects. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 19(2), S. 153 ff. Charlton, M., Neumann-Braun, K., Aufenanger, S., Hoffmann-Riem, W. et al. (1995). Fernsehwer bung und Kinder: Das Werbeangebot in der Bundes republik Deutschland und seine Ver arbei tung durch Kinder. Opladen. Gysbers, A. (2008). Lehrer – Medien – Kompetenz: Eine empiri sche Unter suchung zur medien pädagogi schen Kompetenz und Performanz nieder sächsi scher Lehrkräfte. Berlin. Klimmt, C. (2010). Computerspiele als Bildungs werkzeug: Spielspaß, Game-Based-Learn- ing und „das medien feind liche Bewusstsein der Pädagogen“. In P. Bauer, H. Hoff- mann & K. Mayrberger (Hrsg.), Medien pädagogik im Fokus – Aktuelle Forschungs- und Hand lungs felder (Fest schrift für Stefan Aufenanger) (S. 248 ff.). München. Klimmt, C., Steinhof, C. & Daschmann, G. (2008). Werbung in Computerspielen: Die Bedeu tung von Interaktivität für die kognitive Werbewir kung. Medienwirtschaft, 5(1), S. 6 ff. Livingstone, S., & Helsper, E. J. (2006). Does advertising literacy mediate the effects of advertising on children? A critical examination of two linked research literatures in relation to obesity and food choice. Journal of Communica tion, 56(3), S. 560 ff. Neuß, N. (2005). Medien pädagogi sche Ansätze zur Stärkung der Ver braucher- und Werbekompetenz. Medien und Erziehung, 1/2005, S. 31 ff. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, S. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen: Experimentelle Methoden zur Erfas sung der Ver stehens leis tung von Kindern. Zeit- schrift für Medienpsychologie, 18(3), S. 94 ff. Nikken, P. & Jansz, J. (2006). Parental mediation of children’s videogame playing: A comparison of the reports by parents and children. Learning, Media and Technology, 31(2), S. 181 ff. Robertson, T. S. (1979). Parental mediation of television advertising effects. Journal of Communication, 29(1), S. 12 ff. Röhle, T. (2007). „Think of it first as an advertising system“: Personalisierte Online- Suche als Datenlieferant des Marketings. Kommunikation@Gesellschaft, 8, Beitrag 1. Zu be ziehen über: www.soz. uni-frankfurt.de/K.G/B1_2007_Roehle. pdf (03.5.2011). Schmidt, J., Lampert, C. & Schwinge, C. (2010). Nutzungs praktiken im Social Web – Impulse für die medien pädagogi sche Diskussion. In Bardo Herzig, Dorothee M. Meister, Heinz Moser & Horst Niesyto (Hrsg.), Jahrbuch Medien pädagogik 8 (S. 255 ff.). Berlin. Smith, S. L., Lachlan, K., Pieper, K. M., Boyson, A. R., Wilson, B. J., Tamborini, R. & Weber, R. (2004). Brandishing guns in American media: Two studies examining how often and in what context firearms appear in television and in popular video games. Journal of Broadcasting and Electronic Media, 48(4), S. 584 ff. Terlutter, R., & Spielvogel, J. (2010). Einfluss faktoren auf die Ent wick lung der Werbe- kompetenz bei Kindern. Der Markt, 49(1), S. 17 ff. Weinberg, T. (2010). Social Media Marketing. Strategien für Twitter, Facebook & Co. Köln. 195 IV.2 Resümee und Aus blick Christoph Klimmt & Alexandra Sowka In diesem Band wurde das Phänomen In-Game-Werbung aus ver schiedenen Perspektiven intensiv be trachtet. Dabei ist sowohl die Vielschichtig keit ihrer Erschei nungs formen als auch eine große Bandbreite an offenen Fragen und gesell schaft lichen, aber auch wissen schaft lichen Heraus forde rungen zutage ge- treten. Mit Blick auf die systemati sche Beschrei bung von In-Game-Werbung ist zu resümieren, dass es sich um ein undank bares Studien objekt handelt: Die Vielfalt der Gestal tungs möglich keiten zwischen Interaktivität und Multimedia ist be merkens wert, die techni sche und kreative Dynamik enorm. Vor diesem Hinter grund war es nicht an gezeigt, eine Art botani sche Sammlung der exis- tierenden Arten und Unter arten von In-Game-Werbung anzu legen. Vielmehr wird ein systemati scher – wissen schaft licher wie gesell schaft lich-politi scher – Zugriff auf In-Game-Werbung nur möglich, indem ein dimensionaler Beschrei- bungs rahmen zugrunde gelegt wird: Er ent hält ge wissermaßen die ent schei- denden Fragen, die für die Klassifika tion einer ge gebenen Form der Werbung in Computerspielen zu be antworten sind, etwa zur audiovisuellen und inter- aktiven Gestal tung der Werbebot schaft oder zur Frage der Verwen dung von Nutzer daten in der Werbe ausliefe rung (Targetting). Mit diesem Beschrei bungs- rahmen steht ein Werkzeug zur Ver fügung, das sowohl die recht liche als auch gesell schaft lich-prakti sche Auseinander setzung unter Einbezug der Spiele- branche er leichtern kann. Die juristi sche Analyse (Teil II) hat ge zeigt, dass Computerspiele als „Parade- beispiel“ für Medienkon vergenz mit Hilfe der be stehenden Regulie rungs instru- mente, beispiels weise des Rundfunkstaats vertrags, nur schwer zu fassen sind. Bei allen Erschei nungs formen kommerzieller Kommunika tion ist aber stets er forder lich, dass diese als solche erkenn bar sind. Erfolgt also keine aus rei- chende Kennzeich nung, die sicherstellt, dass der Rezipient sich des werb lichen Charakters bewusst wird, liegt ein Ver stoß gegen geltendes Recht vor. Das geltende Recht weist aber in materieller Hinsicht Unklar heiten und hinsicht lich der Durch setz barkeit deut liche Schwächen auf. Die Expertise hat sehr deut lich 196 ergeben, in welchen Bereichen Hand lungs bedarf besteht, um zum einen den Akteuren der In-Game-Werbung ver läss liche Rahmen bedin gungen zu schaffen, zugleich aber die Einhal tung von für konventionelle Medien werbung und „kom- merzielle Kommunika tion“ etablierten Standards, insbesondere den Tren nungs- grundsatz, erfolg reich über wachen und einfordern zu können. Ent sprechend hat die Analyse einen nicht unerheb lichen Bedarf ergeben, be stehende Vor- schriften in einer Weise zu ändern bzw. zu über arbeiten, die sowohl der werbe- treibenden Spielindustrie als auch den Auf sichtsinstitu tionen Orientie rung bieten kann. Damit soll auch sicher gestellt werden, dass ein gerechter Aus gleich zwi- schen den Interessen der werbetreibenden Wirtschaft und dem Ver braucherschutz herbei geführt wird. Die konkreten Ände rungs vorschläge (Ab schnitt IV.1.1) beruhen auf einer fundierten juristi schen Bestands aufnahme der für die In-Game-Werbung gegen wärtig geltenden Bestim mungen. Sie dokumentieren, wie groß die Regulie rungs- und Ordnungs defizite bei dieser Werbeform derzeit noch sind. In ähnlicher Weise haben die kommunika tions wissen schaft lichen Studien im Rahmen des Projekts (Teil III) auf gezeigt, dass gerade Kinder und Jugend- liche, nach wie vor die Bevölke rungs gruppe mit der größten Computer spiele- begeiste rung, zwar vielfach In-Game-Werbung auf Nachfrage er kennen und „durch schauen“. Zugleich er wiesen sie sich aber auch als anfällig für die Wir- kun gen von In-Game-Werbung, ein Teil der Befragten und Ver suchspersonen zeigte zudem Defizite im souveränen Umgang speziell mit hochintegrierten Formen wie beispiels weise interaktiven In-Game-Placements. Die Studien ver- kleinern damit eine normativ be sonders dring liche Lücke in der bisherigen Forschung zu In-Game-Werbung, die sich zuvor aus nahms los auf junge Erwach- sene als spielende Zielgruppe konzentriert hatte. Ent sprechend lassen sich auf die Ergebnisse des kommunika tions wissen schaft lichen Projekt teils eben falls wichtige Hand lungs empfeh lungen gründen, die sowohl bei der medien pädagogi- schen Praxis als auch bei der Spieleindustrie ansetzen. Politik und Medien pädagogik sind gleichermaßen auf gerufen, sich der Heraus forde rung durch In-Game-Werbung zu stellen. In welche Richtung diese Initiativen weisen sollten, wurde im voran gegangenen Kapitel (IV.1) vor gestellt: Die Ver einheit lichung der Rechts vorschriften, die Einfüh rung von Kennzeich- nungs pflichten (und -selbst verpflich tungen), die Förde rung der Werbekompetenz und die Ver besse rung des Daten schutzes und des Daten schutz bewusstseins bei Anbietern und Spielern sind die zentralen Empfeh lungen, die aus dem vor lie- genden Forschungs projekt er wachsen. Politik und Medien pädagogik sind gut beraten, den Dialog mit den Akteuren hinter der In-Game-Werbung zu suchen und diese auch in die Pflicht zu nehmen, wenn es etwa um Kennzeich nungs- maß nahmen oder auch die Ausstat tung modernisierter Werbekompetenz-An- sätze geht. Gerade vor dem Hinter grund, dass immer neue, technisch aus gefeilte und noch besser „ge tarnte“ Formen der In-Game-Werbung das be stehende 197 Repertoire (Kapitel I.2) er gänzen werden, ist es ge boten, die Industrie aktiv mit medien pädagogi schen Erforder nissen, aber auch mit den medien recht lichen Rahmen bedin gungen zu konfrontieren und eine Mitwir kung an der rezipienten- freund lichen Aus gestal tung sowie Rahmung von In-Game-Werbung zu ver- langen. Die Akteure der Medien aufsicht und -beobach tung (einschließ lich der Landes anstalt für Medien NRW) sind auf gerufen, bei der Weiter verfol gung des Themas In-Game-Werbung den Trialog zwischen Industrie, Medien päda- gogik und Medien politik zu stimulieren und auf die wesent lichen Fragen zu lenken. Die in diesem Bericht zusammen getragenen Erkenntnisse können hier- für sowie für die Aus gestal tung regulie rungs bezogener und werbekompetenz- bezogener Maßnahmen wertvolle Anregun gen liefern. Gerade die Landes- medien anstalten mit ihren zentralen Auf gaben im Bereich der Medien aufsicht und der Beobach tung von Medien entwick lungen können und sollten eine Vor- reiter rolle dabei einnehmen, die Politik bei der recht lichen Handha bung von In-Game-Werbung, insbesondere bei der Ver einheit lichung von Rechts vorschrif- ten und bei der Realisa tion von Kennzeich nungs- und Daten schutz verpflich- tungen zu unter stützen. Zugleich kommt der kommunika tions wissen schaft lichen und medien pädago- gi schen Forschung die Aufgabe zu, die hier be gonnenen Ansätze weiter zuver- folgen. Denn aus den hier zusammen getragenen Erkennt nissen lässt sich eine Reihe von Anschluss fragestel lungen ab leiten, die hier nur kurz benannt werden: – Recht liche Handha bung von In-Game-Werbung in anderen Ländern und im europäi schen Kontext: Die im vor liegenden Band an gestellten Betrach- tungen be rücksichtigen bereits europarecht liche Vor gaben. Ver gleiche mit den geltenden Vor schriften in anderen Nationalstaaten sowie eine Zukunfts- perspektive für eine europaweit einheit liche (oder zumindest konvergierende) Regulie rung ver bleiben indes als nach folgende Fragestel lungen. Hier ergeben sich ent sprechend rechts wissen schaft liche Anschluss perspektiven, die mittel- fristig auch wieder den politisch-gesell schaft lichen Umgang mit In-Game- Werbung in Deutschland be treffen könnten. – Prävalenz von ver schiedenen Varianten der In-Game-Werbung: Auf grund der Vielfalt der Erschei nungs formen stellt eine quantitative Unter suchung, welche Varianten der In-Game-Werbung wie häufig ein gesetzt werden, eine enorme empirisch-methodi sche Heraus forde rung dar. Als „be sonders inter- aktives“ Medium sind objektive, reliable und damit valide Inhalts analysen bei Computerspielen be sonders schwierig.1 Zudem wäre die Benen nung der Grundgesamt heit und die Ziehung einer aus sagekräftigen Stichprobe an- 1 Vgl. Klimmt, C., Vorderer, P. & Ritterfeld, U. (2007). Interactivity and generalizability: New media, new challenges. Communication Methods and Measures, 1(3), S. 169 ff. 198 gesichts der Bandbreite der Spielangebote (offline, online, Misch formen, Brows erspiele etc.) und der hohen Dynamik im Markt (neue An gebote er- scheinen täglich, andere ver schwinden wieder) eben falls mit hohen Anforde- rungen ver bunden. Gleichwohl wäre es lohnend, die hier erarbeitete Be- schrei bungs systematik für eine inhalts analyti sche Prävalenz untersuchung zu nutzen. Denn damit würden die Annahmen der weiten Ver brei tung von In-Game-Werbung auf solide empiri sche Grundlagen ge stellt und zugleich eine Orientie rung darüber geschaffen, welche Formen der In-Game-Werbung – nämlich die ge bräuch lichsten Formen oder diejenigen, die be sonders bei kinder affinen Genres auf treten – am ehesten der medien recht lichen und medien pädagogi schen Aufarbei tung be dürfen. – Entwick lungs psychologie der In-Game-Werbekompetenz: Weil Computer- spiele auch in Zukunft einen zentralen – wenn nicht den zentralen – Platz im Unter hal tungs port folio junger Menschen einnehmen werden, sollte auch die hier be gonnene Forschung zu Alters unterschieden im Umgang mit In-Game-Werbung weiter geführt werden. Der Ver gleich von 11- bis 13-jähri- gen Spielern mit jungen Erwachsenen könnte fort gesetzt werden, indem die gesamte Alters spanne vom Vor schulalter bis zum Senioren alter in der Rezep- tions analyse be rücksichtigt wird. Ähnlich wie in der Forschung zu TV-Wer- bung2 und könnte so ein ent wick lungs psychologisch fundiertes Modell des Kompetenzerwerbs bezüg lich In-Game-Werbung ent stehen, das wiederum die Medien regulie rung und die medien pädagogi sche Praxis mit wichtigem Wissen für die alters spezifi schen Handha bungs strategien ver sorgen würde. – Begleit forschung zu medien pädagogi schen Interven tionen: Auch die im vorliegenden Band erarbei teten Vor schläge für Inhalte und Strategien des medien pädagogi schen Umgangs mit In-Game-Werbung be dürften der wissen schaft lichen Beglei tung. Anschluss fragestel lungen be ziehen sich hier auf die Ermitt lung bereits be stehender Aktivitäten etwa von Ver einen und Initiativen zur Förde rung von Medien kompetenz sowie auf die be gleitende Evalua tion von neuen medien pädagogi schen Curricula und Ver mitt lungs- strategien im Bereich der In-Game-Werbung. Zum Ab schluss soll der Blick noch einmal auf die Spieler selbst gerichtet werden. Ver schiedene Institu tionen, die sich mit Werbung be schäftigen, wurden bereits erwähnt und zum Handeln auf gefordert. Doch was ist mit Blick auf die Nutzer und Adressaten von In-Game-Werbung zu sagen, nämlich die Spieler? Zunächst einmal ist ihre auch in den berich teten Studien mehrfach be obachtete positive Grundhal tung zu In-Game-Werbung zu respektieren. Die vor gestellten Hand lungs empfeh lungen sollten daher keines falls als grundsätz liche Ableh nung 2 Z. B. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, S. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen: Experimentelle Methoden zur Erfassung der Verstehensleistung von Kindern. Zeitschrift für Medienpsychologie, 18(3), S. 94 ff. 199 von In-Game-Werbung miss verstanden werden. In-Game-Werbung ist im Grundsatz legitim und stößt auch auf Akzeptanz bei den Spielern. In manchen Fällen trägt In-Game-Werbung auch zum Spielspaß bei, weil sie dem Spiel- geschehen mehr Authentizität ver leiht. Insofern sehen Spieler in der In-Game- Werbung durch aus einen Nutzen. Traditionell sind „Gamer“ auch ein kritisches Publikum, das seine Vor behalte gegen „schlechte“ Neuerun gen durch aus zu artikulieren weiß und dabei auf Anbieter trifft, die solche Kritik in der Regel sehr ernst nehmen. Dieser optimisti schen Sicht auf die Souveränität der Nutzer – auch in ihrem positiven Urteil über In-Game-Werbung – stehen allerdings die auf gezeigten Probleme hoch-integrierter Werbeformen ent gegen. Außerdem ist die Tatsache zu be denken, dass eine zunehmende Bandbreite von Erlös- modellen in der Spielebranche weg geht vom klassi schen Laden verkauf und hinschwenkt zu Online-Erlösen einschließ lich Werbung und In-Game-Place- ments. „Casual Games“, „Browser Games“ und „Free-to-Play“ sind die Schlag- worte dieses Trends, die zahl reichen Spielern – gerade jungen Spielern mit geringen Budgets, die sie für Computerspiele aus geben können – sehr ent- gegen kommen. In dem Maße, in dem sich Computerspiele und die Werbung in ihnen weiter entwickeln und aus breiten, ist daher die Frage nach der Souverä- nität und Kompetenz der Spieler im Umgang mit In-Game-Werbung regelmäßig neu zu stellen – und zwar nicht, um die Spieler zu bevor munden, sondern um ihnen zu helfen, etwaige kommunikative Nachteile gegen über raffinierten und „ver borgenen“ Varianten dieser noch immer im Wandel befind lichen Werbeform auszu gleichen. 200 Literatur Klimmt, C., Vorderer, P. & Ritterfeld, U. (2007). Interactivity and generalizability: New media, new challenges. Communication Methods and Measures, 1(3), S. 169 ff. Nieding, G., Ohler, P., Bodeck, S. & Werchan, A. (2006). Werbung im Fernsehen: Experimentelle Methoden zur Erfas sung der Ver stehens leis tung von Kindern. Zeit- schrift für Medien psychologie, 18(3), S. 94 ff. 201 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungen Abbil dung 1: Symbol hafte Werbeobjekte in einem Computerspiel („Empire of Sports“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abbil dung 2: Online ver breitete Variante von In-Game-Werbung . . . . . . . 28 Abbil dung 3: Dynamische In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abbil dung 4: Beispiel für Werbetyp „Virtuelles Product Placement“ . . . . . 34 Abbil dung 5: Screens hots aus dem Autoren nspiel „DTM Race Driver III“ . . 156 Abbil dung 6: Ver gleich der aggregierten freien Erken nungs leis tung (Recall) der im Compu ter spiel be worbenen Marken zwischen Schülern und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Abbil dung 7: Ver gleich der aggregierten Wieder erken nungs leis tung der im Computerspiel be worbenen Marken zwischen Schülern und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Abbil dung 8: Ver gleich der experimentell variierten Spielerperspektive und der Alters grup pen hinsicht lich ihrer freien und ge stützten Erinne rung (Recall /Recogni tion) . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Abbil dung 9: Illustra tion für den Vor schlag, während natür licher Spielpausen (Ladezeiten) Erinne rungen an vor kommende In-Game-Werbung einzu blenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Abbil dung 10: Illustra tion für den Vor schlag, während der Spieltätig keit in solchen Momen ten mit Sicht- oder Hörbar keit von In-Game- Werbung einen Hinweis am Bildschirmrand einzu blenden . . . 184 Tabellen Tabelle 1: Systematisie rung von In-Game-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . 25 Tabelle 2: Alter und Geschlecht der Interviewten . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Tabelle 3: Erinne rungs häufig keiten (Recall) für die zehn im Spiel vor kommenden Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Tabelle 4: Wieder erken nungs häufig keiten (Recogni tion) für die zehn im Spiel vor kommenden Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 202 Tabelle 5: Erinne rungs häufig keiten (Recall /Recogni tion) in den experimentellen Gruppen (Cockpit-/Ver folger-Perspektive) und im Ver gleich der unter suchten Alters grup pen . . . . . . . . . . . . . 164 Tabelle 6: Erken nung von Werbung auf einem Screen shot aus dem Spiel „DTM Race Driver III“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Tabelle 7: Urteile der Teilnehmer über In-Game-Werbung im Alters vergleich . 168 203 Anhang Anhang 1: Leitfaden (Kurz version) Interviewstudie Dimensionen Inhalt licher Fokus An gespr. Notizen Erinne rung, Wahrneh mung, Identifika tion Beschrei bung des Spiels (das zuvor ge spielt wurde) ( ) 2 Screens hots – Visuelle Werbung + Product Placement identifizieren (Identifika tion) – Werbeinhalt be schreiben ( ) Werbung in anderen Computerspielen (erinnern/be schreiben) ( ) Unter schiede zwischen TV-Werbung und Werbung in Computerspielen ( ) Ver ständnis Wissen über Werbung in Computerspielen (Ziele, Adressaten, Wirkung + Gespräche über Werbung mit Eltern/ in Schule) ( ) Bewer tung Einfluss Werbung auf Reali täts nähe ( ) Einfluss der Werbung auf den Spielspaß ( ) An gebote: Geld zahlen – keine Werbung kosten los – Werbung ( ) Wertender Ver gleich: Werbung im TV und Werbung in Computerspielen ( ) Fragen zum Spiel verhalten Frequenz: jeden Tag/oder wie oft in der Woche? ( ) Art der Computerspiele ( ) 204 Anhang 2: Fragebogen Experimentalstudie (Kinder) 153 Nr: Experimentalbed.(V=Verfolgerkamera/C=Cockpitkamera): Fragenreihenfolge:Autolast Interviewer/in:____________________________ Datum:__________________ Fragebogen AngabenzurPerson Alter:____Jahre Geschlecht:männlich weiblich Klassenstufe:_____Klasse Schule:_______________________________________ AllgemeineHinweise Soweitnichtandersvermerkt,lesenSiedemKinddieAntwortmöglichkeitenbittenichtvor,sondern ordnenSieseinefreigegebenenAntworten–evt.unterstütztdurchNachfragen–entsprechendzu. Soweitnichtandersvermerkt,kannnureineAntwortangekreuztwerden. Zeichenerklärung […]=Anweisung/HinweisefürdenInterviewer =Fragetext [Frage1undFrage2nochVORdemSpielstellen] 205 154 Frage1 o jedenTag o mehrmalsinderWoche o allepaarWochenmal o nie[falls,weitermitAutorennspiel] o weißnicht/k.A.[falls,weitermitAutorennspiel] Frage2 [Bitte notieren Sie stichwortartig dieAntwortendes Kindes.Dabei ist es egal, ob es Spieletitel oder genres nennt.] ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ —Autorennspiel— [BittenSienundasKind,dasAutorennspielindervorgegebenenBedingung(Verfolgerkamera/Cockpit)zuspie len.DasKindsollteca.7Minuten,fahren(ggf.alsomehrereRunden).SetzenSiesichwennmöglichetwasab seitsvondemKindhin,sodassessichnichtbeobachtetfühlt.Wenndie7Minutenvorbeisind,bittenSiedas Kind,mitdemSpielenaufzuhörenundpausierendasSpiel(EscTaste).BittenotierenSieuntendiegefahrene Rundenanzahl.DannfahrenSiebittemitdemFragebogenfort.] Rundenanzahl:____Runden Ichmöchtedichgleichbitten,füreinpaarMinuteneinComputerspielzuspielen undzwaristdaseinAutorennspiel.Wieistdenndasbeidir,spielstduCompu terspiele? [Wenn „Ja“, aber Kind führt nicht selbst weiter aus, bitte nachfragen]: Undwieoftspielstduso? UndwasspielstdusofürSpiele? 206 155 [BittenehmenSiediebeiliegendeSmileySkalazurHand] Frage3 [ErklärenSiedemKindnunkurz,waswelcherSmileyaussagtundbittenSiedasKind,aufdenSmileyzutippen, derambestenausdrückt,wievielSpaßesbeimSpielenhatte,undübertragenSiedieWahlentsprechendindie SkalaimFB.] IchhattebeimSpielen… Frage4 o ja o nein o weißnicht/k.A. Frage5 [BittenotierenSiedieAntwortdesKindesinStichworten.Siekönnenggf.unterstützendnachfragen,z.B.:Und wozuistWerbungnochgut...?/WenndumalandieWerbungimFernsehendenkst…etc.] ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ [FallsKindWerbungnichterklärenkann,sieheExkursaufdernächstenSeite] garkeinen Spaß wenigSpaß mittelmäßig Spaß vielSpaß sehrvielSpaß JetzthabeichersteinmaleineallgemeineFrage,dienichtsmitdemSpielzutun hat.Undzwarstelldirbitteeinmalvor,dichfragteinjüngeresKind,wasdenn eigentlich„Werbung“ist?WiewürdestdudemKinderklären,wasWerbungist undwozuessiegibt? Zunächstwürde ich gerne von dir erfahren,wie du das Spiel so fandest.Und zwarwürdeichdichdazubitten,mirhiermitdiesenSmileyszusagen,wieviel SpaßdirdasSpielgemachthat. DasSpielheißt jaDTMRaceDriver III.Hastdudasvorheuteeigentlichschon einmalgespielt,alsokanntestdudasSpielschon? 207 156 [Exkurs:WasistWerbung] Frage6 o ja o nein[falls,weitermitFrage8] o weißnicht/k.A.[falls,weitermitFrage8] Frage7 [BittenotierenSiedieAntwortenderKinder.GebenSiebittekeinekonkretenTipps.] o Eswurdegeworbenfür: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ o keinekonkreteErinnerung o weißnicht/k.A. Frage8 o ja o nein[falls,weitermitFrage10] o weißnicht/k.A.[falls,weitermitFrage10] UndwennduandasAutorennspieldenkst,dasdugeradegespielthast:Warin demSpielWerbungdrin? Undkannstdudicherinnern,wasdasfürWerbungwar?Wofürwurdedage worben? UndkannstdudichanirgendwelcheMarkenoderSchildervonFirmenerinnern, dieindemSpielvorgekommensind? Werbung,dassindBilderoderGeschichten,mitdeneneinbestimmtesProdukt einerFirmavorgestelltwerdensoll.Damit sollerreichtwerden,dassdasPro dukt bekannt wird und die Leute sich daran erinnern, es gut finden und es kaufen. Werbung kann man an ganz verschiedenen Orten sehen und hören, zumBeispielaufPlakaten,imFernsehen,imRadiooderimInternet. 208 157 Frage9 [BittenotierenSiedieAntwortenderKinder.GebenSiebittekeinekonkretenTipps.] o ErinnerungandieMarken: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ o keineErinnerung o weißnicht/k.A. Undwaswaren das fürMarken?Anwelche von denMarken kannst du dich nocherinnern? 209 158 Frage10 [Bitte legenSiedemKindnundiebeiliegendeMarkenListevorund lassenes selbstständigankreuzen.Bitte gebenSiekeineTipps.ÜbertragenSiebitteparalleldieAuswahldesKindesindieuntenstehendeListe.] WelchedieserMarkenhastduimSpielgesehen? AlsnächsteszeigeichdireineListe,aufderverschiedeneMarkenoderSchilder vonFirmendraufstehen.BitteschauedirdieListeinRuheanundkreuzedann alleMarkenan,vondenendumeinst,dasssie imRennspielvonebengezeigt wurden. Alsomach bitte ein Kreuz bei denMarken, die du im Spiel gesehen hast.AberVorsicht,vielleichtwarvondieserListeauchkeineMarkeimSpiel– mache nur ein Kreuz,wenndu dir sicher bist, dieMarke im Spiel gesehen zu haben! 210 159 [BittenehmenSiedieDaumenSkalazurHand.] Frage11 [ErklärenSiedemKindnunkurz,waswelcherDaumenaussagtundbittenSiedasKind,nachjedemSatzaufden füreszutreffendenDaumenzutippenundübertragenSiedieWahlentsprechendindieSkalaimFB.] trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weiß nicht/ k.A. DieMarkeAudikenneichsehrgut. AudibautsuperAutos. IchmagdieMarkeAudigerne. Wenn ich mir ein Auto kaufen würde, dann würde ich mir einen Audikaufen. trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weiß nicht/ k.A. DieMarkeRedBull kenne ich sehr gut. RedBullisteinsuperGetränk. IchmagdieMarkeRedBullgerne. Wenn ich mir ein EnergieGetränk kaufenwürde,dannwürde ichmir einRedBullkaufen. Michinteressiert,wasduüberbestimmteMarkenweißtundwasdusoübersie denkst. Hier sind einige Marken aufgelistet, die auch in dem Rennspiel drin waren. Ich lesedir jetzteinpaarSätzevor, indenenetwasüberdieseMarke gesagtwird.Du kannstdannhiermitHilfederDaumenzeigen, obder Inhalt desSatzesaufdichzutrifftodernicht. 211 160 [BittenehmenSienundasWerbungBildersetzurHand.] Frage12 keineWerbung Werbung Bild1 Bild2 AudiPlacement Werbungaufd.Audi Bild3 Bild4 [NunnehmenSiebitte1.)die2DaumenSkalaund2.)Bild1(„Vodafone“)zurHand.Jenachdem,obdasKind die dort gezeigte BrandPresenceWerbemaßnahmen zuvor korrekt als Werbung erkannt hatte oder nicht, wählenSiebittedieentsprechendeEinleitung]: trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weiß nicht/ k.A. DieMarkeVodafonekenne ich sehr gut. VodafoneisteinesuperHandyfirma. IchmagdieMarkeVodafonegerne. Wenn ich einen Handyvertrag ab schließenwürde,dannwürde ichzu Vodafonegehen. HiersindnuneinigeBilderausdemRennspiel,dasduvorhingespielthast. Ich zeige dir jetzt nacheinander die Bilder und du schaust sie dir bitte einfach in Ruheanundsagstmirdann jeweils,obauf ihnenWerbungzusehen istoder 212 161 Frage13 [BitteerklärenSiekurzdie2DaumenSkala.LesenSiedannbittejedenSatz(komplett)einzelnvorundüber tragendiejeweiligeDaumenWahldesKindesindenFB.] [LassenSiedie2DaumenSkala liegenundnehmennunbitteBild2 („Audi“)zurHand.AuchhierwählenSie bittedenpassendenEinstieg,jenachdem,obdasKinddasGameElementzuvorkorrektalsWerbungerkannt hatodernicht.] Frage14 [LesenSiebittejedenSatz(komplett)einzelnvorundübertragendiejeweiligeDaumenWahldesKindesinden FB.] DieseWerbung… trifftgar nichtzu trifftvoll undganz zu solleinendazubringen,Sachenvonder Firmazukaufen. isteinfachsoda,ohnebesonderen Grund. solleinenaufdieFirmaaufmerksam machen. solleinfachnurdieUmgebungverschö nern. [erkannt]:Wiedujabereitsrichtigerkannthast,istaufdiesemBildWerbungzusehen. [nichterkannt]:WennwirunsnochmaldiesesBildhieranschauen,da isthierzumBeispielauch Werbungzusehen. Wenndumalüberlegst,wasmeinstdudenn,warumistdieseoderähnlicheWerbungüberhauptin dem Rennspiel drin? Hier habe ich ein paar Gründe aufgelistet, wozu diese Werbung gut sein könnte.IchlesedirdieGründenuneinzelnvorunddusagstmirbittefürjedenGrund,obduihnzu treffendfindestodernicht.DafürkannstduaufeinenderbeidenDaumenhierzeigen. [erkannt]:AuchbeidiesemBildhattestdujarichtigerkannt,dassauf ihmWerbungzusehen ist, nämlichhier,derAudi. [nichterkannt]:Undschaumalhier,aufdiesemBild,daistauchWerbungzusehenundzwarhier, derAudi. 213 162 Frage15 VielenDankfür’sMitmachen! DieseWerbung… trifftgar nichtzu trifftvoll undganz zu solleinendazubringen,Sachenvon derFirmazukaufen. isteinfachsoda,ohnebesonderen Grund. solleinenaufdieFirmaaufmerksam machen. solleinfachnurdieUmgebungver schönern. Werbung inComputerspielen… trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganzzu istlangweilig. istinteressant. machtdasSpielrealistischer. störtbeimSpielen. ZumAbschlusswürdeichgernenochvondirerfahren,wieduganzallgemeinWerbunginCompu terspielenfindest?DazuhatjajedereineandereMeinung.HiersindMeinungenvonanderenKin dernzuWerbunginComputerspielenaufgelistet;dieleseichdirjetztnacheinandervor.Bittesage mirmitHilfe dieserDaumen, ob du dieMeinung, die ich jeweils vorlese, zutreffend findest oder nicht. 214 Anhang 3: Fragebögen Experimentalstudie (Erwachsene) 163 Fragebogen Liebe(r)Teilnehmer/in, danke, dass Sie sich entschieden haben an unserer Studie teilzunehmen.Wirwerden Ihnen vor demSpieleneinigeFragenstellen,dann legenSiezumSpielendenFragebogenkurzbeiseiteund danachfolgennocheinigeweitereFragen. DieStudieerfolgtimRahmeneinesKooperationsprojektsmitderJohannesGutenbergUniversität MainzundderLandesanstaltfürMedienNordrheinWestfalen. BittenehmenSiesichzumBeantwortenderFragensovielZeitwienötig,esgehthiernichtdarum, dassSieLeistungerbringen,sondernumIhreErinnerungundMeinung. DieBefragungerfolgtanonym,unddieerhobenenDatenwerdenstrengvertraulichbehandelt,es erfolgt keineWeitergabe an dritte Parteien. Die Daten dienen ausschließlichwissenschaftlichen Zwecken. VielenDankfürIhreMithilfe! 215 164 AlsErstesmöchtenwirSiebitten,einigeAngabenzuIhrerPersonzumachen. Alter:____Jahre Geschlecht:männlich weiblich Studienfach:________________________________________ VoraussichtlicherAbschluss(BA,MAusw.):________________________________________ NunfolgenzweiFragenzuIhrerComputerspielnutzung. Frage1 o jedenTag o mehrmalsinderWoche o allepaarWochenmal o nie[weitermitFrage3] o weißnicht[weitermitFrage3] Frage2 ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ WiehäufigspielenSieComputerspiele? UndwasspielenSiefürSpiele? 216 165 JetztmöchtenwirSiebitten, sichdemSpiel zuzuwenden.Siehaben7MinutenSpielzeitundbe kommenBescheid,sobalddieZeitabgelaufenist.DanachgehtesweitermitdemFragebogen. NunfolgeneinigeFragendazu,wieIhnendasSpielgefallenhat. Frage3 BittekreuzenSieganzlinksan,wennIhnendasSpielgarkeinenSpaßgemachthatundganzrechts, wennes IhnensehrvielSpaßgemachthat.MitdenKästchendazwischenkönnenSie IhreAussage abstufen. IchhattebeimSpielen… garkeinenSpaßsehrvielSpaß 1 2 3 4 5 Frage4 o ja o nein o weißnicht HatIhnendasSpielSpaßgemacht? DasSpielheißtDTMRaceDriverIII.HabenSiedasSpielvorheuteschon einmalgespielt? 217 166 IndenfolgendenFragenwirdesumdenInhaltdesSpielsundIhreErinnerungdarangehen. Frage5 o ja o nein[weitermitFrage7] o weißnicht[weitermitFrage7] Frage6 o Eswurdegeworbenfür: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ o keinekonkreteErinnerung o weißnicht Frage7 o ja o nein[weitermitFrage9] o weißnicht[weitermitFrage9] WennSieandasComputerspieldenken,dasSiegeradegespielthaben, istIhnendaWerbungaufgefallen? KönnenSiesicherinnern,wofürimSpielgeworbenwurde? Können Sie sich an irgendwelcheMarken oder Schilder von Firmen er innern,dieindemSpielvorgekommensind? 218 167 Frage8 o ErinnerungandieMarken: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ o keinekonkreteErinnerung o weißnicht AnwelcheMarkenkönnenSiesichnocherinnern? 219 168 Frage9 WelchedieserMarkenhabenSieimSpielgesehen? AlsNächstesfindenSiehiereineListe,inderverschiedeneMarkenoder SchildervonFirmenauftauchen.BitteschauenSiesichdieListeinRuhe anundkreuzendannalleMarkenan,vondenenSiemeinen,dasssieim Rennspiel von eben gezeigt wurden. Machen Sie bitte nur ein Kreuz, wennSiesichsichersind,dieMarkeimSpielgesehenzuhaben. 220 169 AlsnächsteskommennuneinigeFragenzubestimmtenMarken,beidenenesumIhrWissenüber dieMarkeundIhreMeinungzuderMarkegeht. Frage10 trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weißnicht Die Marke Audi kenne ich sehr gut. AudibautsuperAutos. IchmagdieMarkeAudigerne. Wenn ich mir ein Auto kaufen würde, dann würde ich mir einenAudikaufen. HiersindeinigeMarkenaufgelistet,dieauchindemRennspielenthalten waren. InderTabellefindenSieAussagenüberdieMarken.Bittekreu zenSiean, inwieweitder Inhaltdes jeweiligenSatzesaufSiegarnicht zutrifftodervollundganzzutrifft.MitdenKästchendazwischenkönnen SieIhreAussageabstufen. 221 170 trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weißnicht DieMarkeRedBull kenne ich sehr gut. RedBullisteinsuperGetränk. IchmagdieMarkeRedBullgerne. Wenn ich mir ein EnergieGetränk kaufenwürde,dannwürde ichmir einRedBullkaufen. trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganz zu ? weißnicht DieMarkeVodafonekenne ich sehr gut. VodafoneisteinesuperHandyfirma. IchmagdieMarkeVodafonegerne. Wenn ich einen Handyvertrag ab schließenwürde,dannwürde ichzu Vodafonegehen. 222 171 InderletztenFragesollesallgemeinumWerbunginComputerspielengehen. Frage11 VielenDankfürIhreHilfe! Werbung inComputerspielen… trifftgar nichtzu triffteher nichtzu teils,teils triffteher zu trifftvoll undganzzu istlangweilig. istinteressant. machtdasSpielrealistischer. störtbeimSpielen. Wie finden Sie Werbung in Computerspielen? Hier sind verschiedene Meinungen zum Themaaufgelistet.BittekreuzenSiean,inwieweitderInhaltdesjeweiligenSatzesaufSie garnichtzutrifftodervollundganzzutrifft.MitdenKästchendazwischenkönnenSieIhre Aussageabstufen. 223 Die Autoren Prof. Dr. Gregor Daschmann Johannes Guten berg-Universität Mainz, Institut für Publizistik Prof. Dr. Dieter Dörr Johannes Guten berg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Öffent liches Recht, Völker- und Europarecht, Medien recht; Direktor Mainzer Medien institut Prof. Dr. Christoph Klimmt Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunika tions forschung Franziska Roth M. A. Universität Mannheim, Seminar für Medien- und Kommunika tions wissen schaft Alexandra Sowka M. A. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunika tions forschung Ass. iur. Nicole Zorn Mainzer Medien institut 69 65 S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) 66 67 70 68 Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik herausgegeben von Dieter Dörr, Christoph Klimmt und Gregor Maschmann Mitarbeit: Franziska Roth, Alexandra Sowka und Nicole Zorn 232 Seiten, 17 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-556-6 Euro 15,– (D) Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge von Nadine Klass 148 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-554-2 Euro 12,– (D) Mit Computerspielern ins Spiel kommen Dokumentation von Fallanalysen von Jürgen Fritz und Wiebke Rohde 136 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-548-1 Euro 10,– (D) Wie Computerspieler ins Spiel kommen Theorien und Modelle zur Nutzung und Wirkung virtueller Spielwelten von Jürgen Fritz 176 Seiten, 12 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-547-4 Euro 12,– (D) Kompetenzen und exzessive Nutzung bei Computerspielern: Gefordert, gefördert, gefährdet von Jürgen Fritz, Claudia Lampert, Jan-Hinrik Schmidt und Tanja Witting Mitarbeit: Marius Drosselmeier, Wiebke Rohde, Christiane Schwinge und Sheela Teredesai 312 Seiten, 61 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-546-7 Euro 21,– (D) Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 66, 67 und 68; ISBN 978-3-89158-549-8 Gesamtpreis Euro 35,– (D) Skandalisierung im Fernsehen Strategien, Erscheinungsformen und Rezeption von Reality TV Formaten von Margreth Lünenborg, Dirk Martens, Tobias Köhler und Claudia Töpper 272 Seiten, 60 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-542-9 Euro 18,– (D) 64 58 59 60 61 63 62 Medienkompetenz in der Schule Integration von Medien in den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen von Andreas Breiter, Stefan Welling und Björn Eric Stolpmann 352 Seiten, 88 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-539-9 Euro 22,– (D) Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendissionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen von Joachim Trebbe, Annett Heft und Hans-Jürgen Weiß. Mitarbeit Regine Hammeran 228 Seiten, 81 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,– (D) Heranwachsen mit dem Social Web Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen herausgegeben von Jan-Hinrik Schmidt, Ingrid Paus-Hasebrink und Uwe Hasebrink 360 Seiten, 84 Abb./Tab., DIN A5, 2. unveränderte Auflage, April 2011 ISBN 978-3-89158-509-2 Euro 22,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Fernsehen Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Fernsehens von Helmut Volpers, Uli Bernhard und Detlef Schnier 276 Seiten, 166 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-485-9 Euro 18,– (D) Journalistische Recherche im Internet Bestandsaufnahme journalistischer Arbeitsweisen in Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Online von Marcel Machill, Markus Beiler und Martin Zenker 412 Seiten, 127 Abb./Tab., DIN A5, 2. Auflage 2010 ISBN 978-3-89158-480-4 Euro 23,– (D) Mehr Vertrauen in Inhalte Das Potenzial von Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien herausgegeben von Wolfgang Schulz und Thorsten Held 224 Seiten, 8 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-479-8 Euro 15,– (D) Geschlechtersensible Medienkompetenzförderung Mediennutzung und Medienkompetenz von Mädchen und Jungen sowie medienpädagogische Handlungsmöglichkeiten von Renate Luca und Stefan Aufenanger 268 Seiten, 33 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-468-2 Euro 18,– (D) 53 VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 51 50 54 55 56 Bürgerfernsehen in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse herausgegeben von Helmut Volpers und Petra Werner 236 Seiten, 94 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-453-8 Euro 15,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Radio Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Hörfunks von Helmut Volpers 264 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-449-1 Euro 18,– (D) Geschichte im Fernsehen Eine Untersuchung zur Entwicklung des Genres und der Gattungsästhetik geschichtlicher Darstellungen im Fernsehen 1995 bis 2003 von Edgar Lersch und Reinhold Viehoff 344 Seiten, 119 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-454-5 Euro 21,– (D) Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa von Alexander Roßnagel, Thomas Kleist und Alexander Scheuer 344 Seiten, 8 Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,– (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-420-0 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-410-1 Euro 15,– (D) Weitere Details zu allen Bänden in der Schriftenreihe der LfM finden Sie gerne im Internet : Computerspiele gehören heute zu den beliebtesten Unterhaltungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen. Neuerdings gewinnen sie auch als Werbeträger an Bedeutung. In zahl- reichen Spielen finden sich werbliche Inhalte, die in unterschiedlichster Art und Weise in das Spielgeschehen integriert sind. Die „Verschmelzung“ von Werbe- und Spieleinhalten sowie die hohe Präsenz und Vielfalt der In-Game-Werbung stellen Medienrecht und Medienpädagogik vor neue Herausforderungen. Der Band setzt sich mit diesen Herausforderungen auseinander. Das Phänomen In-Game- Werbung wird systematisch beschrieben und der Forschungsstand aufgearbeitet. Eine ausführliche Analyse thematisiert Fragen der gesetzlichen Regulierung und mögliche auf- sichtsrechtliche Konsequenzen. Über verschiedene empirische Zugänge wird untersucht, wie Kinder und Jugendliche mit In-Game-Werbung umgehen und welche Werbewirkungen sich bei ihnen zeigen. Der Band schließt mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Werbung in Computerspielen in der Regulierung und bei der Förderung von Medienkom- petenz. Die Herausgeber: ❯ Prof. Dr. Dieter Dörr Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Medienrecht; Direktor Mainzer Medieninstitut ❯ Prof. Dr. Christoph Klimmt Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung ❯ Prof. Dr. Gregor Daschmann Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Institut für Publizistik Weitere Autoren: ❯ Ass. iur. Nicole Zorn Mainzer Medieninstitut ❯ Alexandra Sowka M.A. Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung ❯ Franziska Roth M.A. Universität Mannheim, Seminar für Medien- und Kommunikationswissenschaft ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-556-6 Euro 15,- (D) Werbung in Computerspielen 70 Dö rr , K lim m t, D as ch m an n (H rs g. ) W er bu ng in C om pu te rs pi el en ❯ Herausforderungen für das Medienrecht und die Förderung von Medienkompetenz ❯ ❯ ❯ Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! Hier könnte Ihre Werbung stehen! T I M E 1 Player One 0:23:775 2 | 057 Werbung in Computerspielen Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 70 Dieter Dörr, Christoph Klimmt, Gregor Daschmann (Hrsg.) RZ_LfM-Schriftenreihe_Band_70:. 20.07.11 12:31 Seite 1

Materialien und Publikationen

Forschung

junger Menschen mit Migrationshintergrund. Umfragen und Gruppendiskussionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen : Nationaler Integrationsplan, Integrationsgipfel und Islamkonferenz sind Stichworte, die deutlich machen, dass die soziale Integration von Zuwanderern und ihren Nachkommen – der „Menschen mit Migrationshintergrund“ – in die deutsche Gesellschaft weit oben auf der politischen Agenda steht. Vor diesem Hintergrund wird nicht nur die Bedeutung der Massenmedien für die Förderung oder aber Behinderung von Integrationsprozessen diskutiert. Auch die Frage, welche Medienkompetenz junge Menschen mit Migrations - hintergrund aufweisen und ob gezielte Maßnahmen zur Medienkompetenzvermittlung in diesen Zielgruppen angestrebt werden sollten, ist Gegenstand des gesellschaftspoliti- schen Diskurses. Die LfM-Studie geht diesen Fragen in den zwei größten Teilgruppen junger Migranten in Nordrhein-Westfalen nach. Im Ergebnis der empirischen Erhebungen werden repräsenta- tive Basisdaten zur Mediennutzung und Medienkompetenz junger Migranten ermittelt, im Kontext der Integrationsproblematik analysiert und im Hinblick auf Maßnahmen zur Medienkompetenzförderung diskutiert. Die Untersuchungsergebnisse umfassen sowohl die „klassischen“ Massenmedien Radio, Fernsehen, Presse als auch die „neuen“ Individu- almedien wie PC, Internet, Handy oder Spielkonsolen. ❯ Prof. Dr. Joachim Trebbe Universität Freiburg/Schweiz, Departement für Medien- und Kommunikationswissen- schaft ❯ Annett Heft, M. A. Freie Universität Berlin, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ❯ Prof. Dr. Hans-Jürgen Weiß GöfaK Medienforschung, Potsdam ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,- (D) Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund 63 Tr eb be /H ef t/ W ei ß M ed ie nn ut zu ng ju ng er M en sc he n m it M ig ra ti on sh in te rg ru nd ❯❯❯ ❯ Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendiskussionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 63 Joachim Trebbe, Annett Heft, Hans-Jürgen Weiß Ab b. T ite l © d pa p ic tu re -a lli an ce /Z B, R üc ks ei te : © D iv er se /f ot ol ia .c om BEL_LfM-Bd_63:. 08.01.10 09:22 Seite 1 Joachim Trebbe, Annett Heft, Hans-Jürgen Weiß Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Band 63 Joachim Trebbe, Annett Heft, Hans-Jürgen Weiß Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendiskussionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen unter Mitarbeit von Regine Hammeran Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar. Herausgeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 770 07 – 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E-Mail: info@lfm-nrw.de Internet: www.lfm-nrw.de Copyright © 2010 by Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 10781 Berlin Tel.: 030 / 32 70 74 46 Fax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Alle Rechte vorbehalten ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-518-4 Umschlaggestaltung: disegno visuelle kommunikation, Wuppertal Satz: Schriftsetzerei – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch-Druck, Landshut Vorwort des Herausgebers Die Ver mitt lung von Medien kompetenz gehört zu den wesent lichen Aufgaben der LfM. Die Förderaktivitäten sollen dabei auf die spezifi schen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe aus gerichtet werden. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, inwieweit für junge Menschen mit Migrations hintergrund spe- zielle Maßnahmen der Förde rung von Medien kompetenz zu er greifen sind. Zu diskutieren ist also, ob sich aus der alltäg lichen Medien praxis der Heran- wachsenden besondere Bedarfe ergeben, an denen sich die Medien kompe tenz- förde rung orientieren sollte. Die vor liegende LfM-Studie gibt Aufschluss darüber, wie Personen türki- scher Herkunft und russische Aussiedler im Alter von 12 bis 29 Jahren Medien nutzen. Analysiert werden die Befunde auch im Hinblick auf die Problematik der sozialen Integra tion. Die Studie zeigt auf, welchen Medien sich Jugend- liche mit Migrations hintergrund zuwenden und weshalb sie dies tun. Dabei wird die Nutzung von sowohl klassi schen Massen medien wie Radio und Fern- sehen als auch Individualmedien wie Internet und Handy unter sucht. Die Ergebnisse der repräsentativen Befra gung und der Gruppen diskus sio- nen machen deut lich, dass allein migrations spezifi sche Faktoren zur Erklä rung des Medien handelns der unter suchten Teilgruppen nicht aus reichen. Vielmehr scheinen auch das Milieu, der lebens welt liche Kontext und soziodemografi- sche Faktoren, etwa Bildung und Geschlecht, eine ent scheidende Rolle für die Medien nutzung zu spielen. Im Ver gleich der Medien nutzung von Jugend lichen mit Migrations hinter- grund zu den Nutzungs zahlen der Gesamtbevölke rung zeigen sich interessante Unterschiede. Insgesamt jedoch über wiegen bei den Heranwachsenden die Gemeinsam keiten. Auch dies spricht für Formen der Medien kompetenzförde- rung, die sich zwar auch, aber nicht aus schließ lich an migrations spezifi schen Faktoren orientieren. Die Studie soll auf der Basis repräsentativer Daten Impulse für die weiter- führende Diskussion über den Stellen wert von Medien für die soziale Integra- tion von Heranwachsenden mit Migrations hintergrund bieten. Gleichzeitig soll die Untersuchung auch Anregun gen geben, wo mögliche zu er greifende Maß- nahmen der Medien kompetenz vermitt lung ansetzen können. Prof. Dr. Norbert Schneider Frauke Gerlach Direktor der LfM Vorsitzende der Medienkommission der LfM 7 Inhalt 1 Einfüh rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.1 Fragestel lungen der LfM-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.2 Die Konzep tion der LfM-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.3 Die Methode der LfM-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 1.4 Durchfüh rung der LfM-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.5 Aufbau der Publika tion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2 Medien nutzung und soziale Integra tion von jungen Migranten 19 2.1 Gesellschafts politi scher Forschungs kontext . . . . . . . . . . 20 2.2 Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2.3 Forschungs stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3 Medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Migranten 31 3.1 Gesellschafts politi scher Forschungs kontext . . . . . . . . . . 31 3.2 Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3.3 Forschungs stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 4 Zusammen fassung und Schluss folge rungen für die Konzep tion der LfM-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 4.1 Forschungs kontext und Forschungs probleme . . . . . . . . . . 51 4.2 Probleme der auf Medien nutzung und soziale Integra tion von Migranten bezogenen Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . 52 4.3 Probleme der auf Medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Migranten bezogenen Forschung . . . . . . . . . . . . 55 4.4 Konzeptionelle Schluss folge rungen für die LfM-Studie . . . . 57 5 Methode und Ergebnisse der Telefonumfragen . . . . . . . . . 61 5.1 Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 5.2 Die Stichproben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 5.3 Ethnische Identität und soziale Integra tion . . . . . . . . . . 68 8 5.4 Medien ausstat tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5.5 Massen medien und soziale Integra tion . . . . . . . . . . . . . 86 5.6 Individualmedien nutzung und Medien kompetenz . . . . . . . 98 5.7 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 6 Methode und Ergebnisse der Gruppen diskussionen . . . . . . . 119 6.1 Methode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 6.2 Ethnische Identität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 6.3 Medien ausstat tung und Nutzungs präferenzen . . . . . . . . . 128 6.4 Medien kompetenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 6.5 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 7 Medien nutzung und soziale Integra tion junger Migranten – Kausalzusammen hänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 7.1 Ausgangs lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 7.2 Modell und Operationalisie rung . . . . . . . . . . . . . . . . 167 7.3 Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 7.4 Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 8 Medien nutzung und Medien kompetenz: Jugend liche mit und ohne Migrations hintergrund im Ver gleich . . . . . . . . . . . . 175 8.1 Soziodemografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 8.2 Medien ausstat tung und Medien nutzung . . . . . . . . . . . . 178 8.3 Internet- und Funktionsmedien: Nutzung und Reflektion . . . 181 9 Perspektiven einer zielgruppen spezifi schen Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten . . . . . . . . . . . . . . . 195 9.1 Von Defiziten zu Differenzen: Reformulie rung der Fragestel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197 9.2 Empirische Ausgangs punkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 9.3 Maßnahmen zur Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 10 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . 217 Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 9 1 Einfüh rung Die Landes anstalt für Medien Nordrhein-West falen (LfM) hat im Dezember 2007 eine Studie zur Untersuchung der „Medien nutzung Jugend licher und junger Erwachsener mit Migrations hintergrund in Nordrhein-West falen“ aus- geschrieben. „Unter Berücksichti gung bestehender Studien“ sollte „der Fokus auf die Zielgruppe der 12- bis 29-Jährigen sowie auf Menschen mit Herkunft aus der Türkei oder der Russischen Födera tion sowie – wenn möglich – weite- rer relevanter Migranten gruppen in Nordrhein-West falen gelegt werden“ (LfM 2007a). Die GöfaK Medien forschung GmbH, Potsdam, erhielt im Juni 2008 den Auftrag, diese Studie durch zuführen. Wir werden sie im Folgenden kurz als „LfM-Studie“ bezeichnen. 1.1 Fragestel lungen der LfM-Studie Die Ausschrei bung der Studie knüpft an die neuere sozialwissen schaft liche Forschung zur Medien nutzung von „Menschen mit Migrations hintergrund“1 in Deutschland an. Medien nutzung wird dabei ähnlich wie der Sprachgebrauch als Teil ihrer Alltags kultur an gesehen und in einen Zusammen hang mit der Integra tion dieses Bevölkerungs segments in die deutsche Gesell schaft gebracht. Dieser Zusammen hang wird in den theoreti schen Konzepten der Migrations-, Integrations- und Medien forschung sehr unter schied lich modelliert. Denkbar ist nicht nur ein – zum Teil förder licher, zum Teil hemmender – Einfluss der Nutzung deutsch- und fremdsprachiger Medien angebote auf soziale Integra- 1 Die Bezeich nung eines bestimmten Bevölkerungs segments in Deutschland als „Menschen mit Migrations- hintergrund“ markiert seit dem Mikrozensus 2005 einen Fortschritt der amtlichen Statistik, auch wenn die Begrifflich keit als solche eher schwerfällig ist. Sie fasst Menschen mit und ohne eigene Migrations erfah rung (Migranten/Nicht-Migranten) sowie Menschen mit und ohne deutsche Staats bürger schaft (Ausländer/Deutsche) sach lich sinn voll zusammen (vgl. Kap. 2). Wir werden im Folgenden allerdings aus Gründen der Lesbar keit auch den Begriff der „Migranten“ synonym zur korrekten Lang formel der „Menschen mit Migrations hinter- grund“ ver wenden – und meinen damit sowohl die Frauen als auch die Männer in diesem Bevölkerungs- segment. 10 tions prozesse. Der Zusammen hang könnte auch um gekehrt sein: Der Integra- tions status der Menschen mit Migrations hintergrund könnte sich auf ihre Me- dien auswahl und ihre Medien nutzungs gewohn heiten aus wirken. Beide Modelle sind jeweils für sich genommen plausibel und werden empirisch unter stützt.m Die Fokussie rung der Studie auf jüngere Menschen mit Migrations hinter- grund ist nun allerdings mit einer zusätz lichen, weiter führenden Fragestel lung ver bunden. Neben der Nutzung der klassi schen Massen medien – Presse, Hör- funk, Fernsehen – soll insbesondere auch der „Umgang mit und die Einstel- lung zu neuen Medien wie Internet, Computerspiele und Handy“ differenziert erfasst werden (LfM 2007a: 7). Der Hintergrund für diese Fragestel lung ist das medien pädagogi sche Konzept der Medien kompetenz. Die Fähig keit zu einem sach lich an gemessenen, selbst bewusst-kritischen Umgang mit den Medien wird als eine Bildungs ressource an gesehen, die vor allem in Bezug auf die Potenziale der neuen Informations technologien von zentraler indivi- dueller und sozialer Bedeu tung ist. Geprüft werden soll, ob und wie junge Menschen mit Migrations hintergrund an diesen Potenzialen teilhaben. Je nach Ergebnis ist dann aus medien pädagogi scher Perspektive zu diskutieren, ob – und falls ja: welche – zielgruppen spezifi sche Maßnahmen zur Medien kom pe- tenzförde rung in diesem Bevölkerungs segment anzu streben sind. 1.2 Die Konzep tion der LfM-Studie Ein auf diese beiden Fragestel lungen aus gerichtetes Projekt steht konzeptionell vor dem Problem, dass zwei Forschungs stränge miteinander ver knüpft werden müssen, die bisher weit gehend un verbunden neben einander ver folgt wurden:m (1) Studien zur Medien nutzung von „Ausländern“, heute von „Menschen mit Migrations hintergrund“, haben in Deutschland durch aus eine gewisse Tradi- tion.2 Parallel zur zunehmenden Relevanz der Integrations problematik im öffent lichen und politi schen Diskurs hat gerade in letzter Zeit auch die Zahl der Studien zu genommen, die sich mit dieser Thematik befassen. Während jedoch die Medien nutzung der deutschen Mehrheits gesell schaft durch Studien der Medien wirtschaft auf hohem methodi schem Niveau kontinuier lich reprä- sentativ erfasst wird, gibt es keine ver gleich bare Forschung zur repräsentativen Ermitt lung der Medien nutzung der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations hintergrund. Und das, obwohl sie mittlerweile fast ein Fünftel der deutschen Bevölke rung stellen. Stattdessen wurden und werden von unter- schied lichen Auftrag gebern Einzelstudien durch geführt, die sich zumeist auf 2 Vgl. dazu Kapitel 2. 11 einzelne Migranten gruppen beziehen – am häufigsten auf die beiden größten Gruppen: Personen mit türkischem Migrations hintergrund und Spät aussiedler aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion. Für diese Schwerpunkt bildung gibt es gesellschafts politi sche, aber auch methodi sche Gründe. Wenn man die komplexe nationale bzw. ethnische Struk- tur der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations hintergrund be trach- tet, wird schnell deut lich, dass es sach lich unsinnig und methodisch unmög- lich ist, die Medien nutzung „der“ Menschen mit Migrations hintergrund in Deutschland repräsentativ er fassen zu wollen. Insofern bleibt in diesem Feld die selektiv auf einzelne Teilpopula tionen bezogene Forschung der sach lich und methodisch sinn vollste Weg. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die gar nicht mehr so geringe Zahl repräsentativer Umfragen zur Medien nutzung von Menschen mit Migra- tions hintergrund nicht identisch ist mit der Zahl der Studien, bei denen die Abfrage der Medien nutzung systematisch mit der Erhebung von Indikatoren zur sozialen Integra tion der Befragten ver knüpft wird (Übersicht 1.1). Dieses Defizit betrifft leider auch die aktuellste Repräsentati verhe bung in diesem Forschungs feld, die im Auftrag der ARD/ZDF-Medien kommission durch ge- führte Studie „Migranten und Medien 2007“, der immerhin zu sechs Migran- Übersicht 1.1: Referenzstudien zu den Telefonumfragen der LfM-Studie Kurzbezeichnung Alter der Befragten Grundgesamtheit/Stichprobe (Ungewichtete Fallzahlen) Literatur G. I. F.-Studie 1999 ab 18 Jahren Russische Aussiedler, n = 463 Pfetsch/Weiß 2000; Pfetsch/Trebbe 2003; Ivanova 2009 BPA-Studie 2000 ab 14 Jahren Personen türkischer Herkunft, n = 1.842 Weiß/Trebbe 2001; Trebbe/Weiß 2001; Trebbe 2002 WDR-Studie 2006 14–49 Jahre Personen türkischer Herkunft, n = 503 Trebbe/Weiß 2006, 2007; Trebbe 2007a, b; Trebbe 2009; Simon/Kloppenburg 2007 ARD/ZDF-Studie 2007 ab 14 Jahren Sechs Teilpopula tionen mit Migrations hintergrund, n = 3.010, darunter mit türkischer Herkunft: n = 500; russische Aussiedler: n = 501 ARD/ZDF 2007; Simon 2007; Walter/Schlinker/Fischer 2007 JIM-Studie 2008 (seit 1998) 12–19 Jahre Deutsch sprachige Jugend- liche, n = 1.208 Medien pädagogi scher For- schungs verbund Südwest (mpfs) 2008 KIM-Studie 2008 (seit 1999) 6–13 Jahre Deutsch sprachige Schul - kinder, n = 1.206 Medien pädagogi scher For- schungs verbund Südwest (mpfs) 2009 12 ten gruppen repräsentative Medien nutzungs daten zu ent nehmen sind3 (ARD/ ZDF 2007). An drei der Studien, in denen Zusammen hänge zwischen Medien nutzung und sozialer Integra tion unter sucht werden, haben die Autoren dieses Berichts mitgewirkt. Eine davon bezieht sich auf russische Spät aussiedler, zwei auf Personen mit türkischem Migrations hintergrund: – G. I. F.-Studie (1999): Eine 1999 durch geführte Telefonumfrage, die für in Niedersachsen lebende russ land deutsche Spät aussiedler ab 18 Jahren re- präsentativ ist. Projekt förde rung: German-Israel-Founda tion/G. I. F.; Feld- forschung: ZUMA Mannheim. – BPA-Studie (2000): Eine 2000 durch geführte Face-to-Face-Befra gung, die für die in Deutschland in Privathaushalten lebende türkisch stämmige Wohn bevölke rung ab 14 Jahren repräsentativ ist. Auftrag geber: Presse- und Informations amt der Bundes regie rung/BPA; Feldarbeit: GfK-Fernseh for- schung Nürnberg. – WDR-Studie (2006): Eine 2006 durch geführte Telefonumfrage, die für in Nordrhein-West falen lebende Personen mit türkischem Migrations hinter- grund zwischen 14 und 49 Jahren repräsentativ ist. Auftrag geber: West- deutscher Rundfunk/WDR; Feldarbeit: ENIGMA Wiesbaden. Vor diesem Hintergrund ist es ein zentrales Ziel der LfM-Studie, Daten zur Medien nutzung Jugend licher und junger Erwachsener mit Migrations hinter- grund in Nordrhein-West falen zu erheben, die an diese Studien konzeptionell und methodisch anschluss fähig sind. (2) Die in den letzten Abschnitten beschriebene Forschung ist unter medialen Gesichtspunkten insofern „konservativ“, als die repräsentativen Studien zur Medien nutzung von Menschen mit Migrations hintergrund bisher weit gehend auf die tradi tionellen Massen medien – Presse, Hörfunk, Fernsehen – be- schränkt sind. Erst seit Kurzem wird dort auch die Nutzung des Internets erfasst, jedoch ohne weitere Spezifika tion der mit dem Internet ver bundenen individuellen und massen medialen Nutzungs möglich keiten. Auch hier ist die auf die deutsche Mehrheits gesell schaft bezogene Medien forschung deut lich weiter, speziell der Teil dieser Forschung, der sich auf die Medien nutzung junger Menschen bezieht. Die Nutzung der manchmal auch als „Funktions medien“ oder „Indivi dual- medien“ bezeichneten neuen digitalen Medien durch Kinder und Jugend liche 3 Dabei handelt es sich um Personen mit türkischem Migrations hintergrund, („russische“ bzw. „russ land- deutsche“) Spät aussiedler aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion sowie Menschen, deren Migrations- hintergrund im ehemaligen Jugos lawien, in Polen, Italien oder Griechen land ver ankert ist. 13 erfährt seit Jahren ver stärkte Aufmerksam keit, vor allem in der medien päda- gogi schen Forschung.4 Neben vielen Einzelstudien sind hierbei insbesondere zwei kontinuier liche Repräsentati verhe bungen zu nennen, die der Medien päda- gogi sche Forschungs verbund Südwest (mpfs) seit 1998/1999 durch führt: – KIM-Studie (1999-lfd.): Seit 1999 werden – unter den Stichworten „Kinder und Medien, Computer und Internet“ – jähr lich deutsch sprachige Schul- kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren (unter Einbeziehung der „pri- mären Erziehungs personen/Haupterzieher“) zu ihrer Medien nutzung, ein- schließ lich Computer, Internet und Handy befragt. – JIM-Studie (1998-lfd.): Schon ein Jahr früher wurde – unter den Stich- worten „Jugend, Informa tion, (Multi-)Media“ – die jähr liche Befra gung deutsch sprachiger Jugend licher im Alter zwischen 12 und 19 Jahren in Telefonhaushalten gestartet. Auch hier stehen neben den klassi schen die neuen digitalen Medien im Mittelpunkt. Bisher fehlt es jedoch vollkommen an Umfragen, in denen die Nutzung der neuen digitalen Medien im spezifi schen Milieu von Kindern und Jugend lichen mit Migrations hintergrund – in etwa ver gleich bar zu den KIM- oder JIM- Studien – repräsentativ erfasst wird. Ein zweites Ziel der LfM-Studie ist es daher, repräsentative Daten zur Nutzung der neuen digitalen Medien in jüngeren Bevölkerungs segmenten mit Migra- tions hintergrund so zu er fassen, dass sie konzeptionell und methodisch an diese beiden Studien anschluss fähig sind. 1.3 Die Methode der LfM-Studie Im Rahmen der Konkretisie rung des Forschungs auftrags mussten vor allem zwei Punkte geklärt werden: die genaue Eingren zung des Personen kreises, auf den sich die Untersuchung bezieht, sowie die Fest legung der Erhebungs- verfahren. Im Ergebnis dieses Klärungs prozesses wurde fest gelegt, dass sich die LfM- Studie auf zwei Teilpopula tionen der in Nordrhein-West falen lebenden Men- schen mit Migrations hintergrund beziehen sollte: zum einen auf Personen türkischer Herkunft und zum anderen auf Spät aussiedler aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, jeweils im Alter zwischen 12 und maximal 29 Jah- 4 Vgl. dazu Kapitel 3. 14 ren.5 Die exakte Defini tion der Grundgesamt heiten und die Stichproben ver- fahren unter scheiden sich jedoch je nach Erhebungs verfahren. Telefonumfragen Der Schwerpunkt der Studie liegt eindeutig darauf, über haupt erst einmal re- präsentative Basis daten zur Medien nutzung und Medien kompetenz in zwei quantitativ umfang reichen und damit gesell schaft lich besonders relevanten Teil popula tionen jüngerer Menschen mit Migrations hintergrund zu generieren. Mit dieser Zielset zung wurden zwei repräsentative Telefonumfragen mit ca. 300 Befragten durch geführt. Die Grundgesamt heiten der Telefonumfragen waren (1) Personen mit türki- schem Migrations hintergrund sowie (2) Personen mit dem Migrations hinter- grund der „russ land deutschen“ Spät aussiedler im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in privaten Haushalten mit Telefoneintrag (Fest netz/Mobil) in Nord- rhein-West falen. Beide Haushalts stichproben wurden auf der Basis des Ono- mastik-Verfahrens aus gewählt (Humpert/Schneider heinze 2000). Die Stich- proben ziehung er folgte zweistufig (1. Stufe: regionale Schich tung; 2. Stufe: Auswahl der Zielperson), die Stichproben wurden auf der Basis der Daten des Mikrozensus 2007 für Nordrhein-West falen nach Alter und Geschlecht ge- wichtet. Für beide Teilpopula tionen wurden zweisprachige Befragungs instrumente ent wickelt. Ein großer Teil der Fragen wurde einer seits aus der WDR-Studie und anderer seits aus der JIM-Studie über nommen. Die CATI-Interviews wur- den von zweisprachigen Interviewerinnen durch geführt, jedoch war bei beiden Umfragen die Interviewsprache in mehr als 80 Prozent der Fälle Deutsch. Gruppen diskussionen In Ergän zung zur Erhebung quantitativer und repräsentativer Basis daten zur Medien nutzung war es das Ziel der Studie, auch einen qualitativen Einblick in den Medien gebrauch junger Menschen mit Migrations hintergrund zu er- 5 Die Alters vorgabe „12–29 Jahre“ war Teil des Forschungs auftrags. Faktisch er streckt sich die Grundgesamt- heit der Studie in beiden Migranten stichproben damit über drei Lebens- bzw. Entwicklungs phasen, die – folgt man der einschlägigen Literatur – auf der Basis von „Alters schnitten“ nicht eindeutig gegen einander abzu- grenzen sind: Die späte Kindheit geht im Prinzip bis zum 14. Lebens jahr, als junge Erwachsene könnte man Personen ab dem 21. Lebens jahr bezeichnen und dazwischen (bzw. diese Unter- und Obergrenze über- lappend) liegt die Übergangs phase der Jugend. In der Shell-Jugendstudie werden Personen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren befragt (Hurrelmann/Albert/TNS Infratest Sozialforschung 2006). Die beiden o. g. mpfs- Studien zur Medien nutzung und Medien kompetenz von Kindern und Jugend lichen bezeichnen 6- bis 13-Jäh- rige als „Kinder“ (KIM) und 12- bis 19-Jährige als „Jugend liche“ (JIM). Vor diesem Hintergrund wird in der vor liegenden Studie, insbesondere bei der Betrach tung einzelner Alters gruppen innerhalb der Stichproben, eine aus gesprochen pragmati sche „Ad-hoc-Begrifflich keit“ ver wendet. 15 halten. Die hierzu durch geführten Gruppen diskussionen sind in doppelter Weise selektiv: Erstens wurden sie auf das jüngere Segment der beiden Teilpopula tionen beschränkt. Das Alter der Diskussions teilnehmer liegt – analog zur Alters- struktur der JIM-Studie – zwischen 12 und 19 Jahren. Und zweitens wurde der Diskussions leit faden stark auf die Nutzung der neuen digitalen Medien und hierauf bezogene Fragen der Medien kompetenz fokussiert. In beiden Teilpopula tionen wurden drei Gruppen diskussionen durch geführt: jeweils eine Diskussion mit 12- bis 15-Jährigen und 16- bis 18-Jährigen sowie eine zusätz liche Diskussion mit den Eltern der 12- bis 15-Jährigen. An jeder Diskussion nahmen acht bis neun Personen teil. Die Diskussions teilnehmer/-innen wurden nach einem vor gegebenen Screening-Verfahren bewusst aus gewählt. Dabei wurde auf eine Aussteue rung der Gruppen zusammen setzung nach Geschlecht und Schul bildung geachtet. Das heißt, die Ergebnisse der Gruppen diskussionen sind nicht repräsentativ, sie sind eher als explorative Ergän zung zu den repräsentativen Befunden der Telefonumfragen zu lesen. 1.4 Durchfüh rung der LfM-Studie Auf der Seite der GöfaK Medien forschung GmbH, Potsdam, sind Joachim Trebbe und Hans-Jürgen Weiß sowie Annett Heft für die Konzep tion und Realisa tion der LfM-Studie ver antwort lich. Während Joachim Trebbe und Hans-Jürgen Weiß im Vorfeld der Studie vor allem zum Thema Medien- nutzung und Integra tion geforscht und publiziert haben, über nahm Annett Heft die Aufgabe, sich in die theoreti schen, methodi schen und empiri schen Aspekte der Medien kompetenzforschung einzu arbeiten, die für die medien- pädagogi schen Aspekte der LfM-Studie von Bedeu tung sind. Die Telefonumfragen wurden im Oktober/November 2008 von der ENIGMA GfK Medien- und Marketing forschung GmbH, Wiesbaden, durch geführt. Das Institut wirkte, ver treten durch Bettina Klumpe, nicht nur an der prakti schen, sondern auch an der konzep tionellen Entwick lung des Untersuchungs instru- ments mit. Dabei profitierte die LfM-Studie von der Erfah rung, die ENIGMA GfK in beiden Untersuchungs schwerpunkten hat: ENIGMA GfK führte unter anderem die auf Medien nutzung und Integra tion bezogene WDR-Studie 2006 durch und ist auch für die Feldarbeit der JIM-Studie ver antwort lich. Für die eben falls im Oktober/November 2008 durch geführten Gruppen- diskussionen war das Forschungs institut result gmbh, Köln, ver antwort lich. Ver treten durch Regine Hammeran und Sabine Haas wirkte das Institut an der Entwick lung der Konzep tion der Teilstudie und des Leitfadens für die Gruppen diskussionen mit. Der Ergebnis bericht wurde von Regine Hammeran 16 ver fasst. Auch hier war es für die LfM-Studie von Vorteil, dass das Institut im Rahmen der WDR-Studie 2006 schon Gruppen diskussionen mit türkischen Jugend lichen durch führte. Um die Ergebnisse der empiri schen Erhebun gen der LfM-Studie aus me- dien pädagogi scher Perspektive an gemessen einordnen zu können, ver anstaltete die GöfaK-Forschungs gruppe im Mai 2009 einen Experten-Workshop. Externe Teilnehmer des Works hops waren: Stefan Aufenanger (Universität Mainz), Susanne Berns mann (Stiftung Digitale Chancen), Kai-Uwe Hugger (Universität Bielefeld), Helga Theunert (JFF München) und Claudia Wegener (Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ Potsdam-Babels berg). Auf der Basis einer Zusammen fassung der zentralen Untersuchungs ergebnisse der LfM-Studie wurde diskutiert, (1) ob und wie sich die unter suchten Personen mit Migra- tions hintergrund von gleichaltrigen Personen ohne Migrations hinter grund in ihrer Medien nutzung und Medien kompetenz unter scheiden, (2) ob das ggf. primär auf ihren Migrations status oder andere Faktoren zurück zu führen ist und (3) ob sich daraus prakti sche medien pädagogi sche Konsequenzen ergeben. In den folgenden Kapiteln werden nun die Grundlagen und Ergebnisse der ver schiedenen Teilerhe bungen und Arbeits schritte der LfM-Studie vor gestellt. Zuvor jedoch noch ein kurzer Blick auf den Aufbau der Publika tion. 1.5 Aufbau der Publika tion Zunächst wird der – sowohl gesellschafts politisch als auch wissen schaft lich – doppelte Hintergrund der LfM-Studie skizziert. Die nicht selten unter dem Begriff des Medien ghettos diskutierte Frage nach der Bedeu tung der Nutzung deutscher und heimatsprachiger Massen medien für die soziale Integra tion von Migranten in Deutschland wird in Kapitel 2 auf gegriffen, theoretisch ver ortet und mit dem aktuellen Forschungs stand konfrontiert. Daran schließt sich in Kapitel 3 eine theoreti sche und empiri sche Auseinander setzung mit der Ver- mutung an, die jüngere Genera tion der Migranten in Deutschland wäre in der Verfüg bar keit der neuen digitalen Medien benachteiligt bzw. würde diese „Individual- bzw. Funktions medien“ nicht un bedingt zu ihrem eigenen (Bil- dungs-)Vorteil nutzen. Der Stand und die Defizite dieser Forschung werden im vierten Kapitel zusammen gefasst und im Hinblick auf die konzep tionellen und methodi schen Optionen der LfM-Studie erörtert. Im Übergang zur Darstel lung der Ergeb- nisse der LfM-Studie in den Folgekapiteln wird außerdem eine knappe Zu- sam men fassung der konzep tionellen Prämissen und methodi schen Eckpunkte der LfM-Studie gegeben. Die zentralen Ergebnisse der Telefonumfragen werden in Kapitel 5, die Befunde der Gruppen diskussionen in Kapitel 6 dargestellt. Das ist insofern 17 kein einfaches Unterfangen, weil erstens in beiden Kapiteln jeweils die Ergeb- nisse von zwei Teilerhe bungen zu präsentieren sind: für die Personen türki- scher Herkunft und für die russ land deutschen Spät aussiedler. Und zweitens wird ver sucht, in beiden Kapiteln – soweit es von der Daten lage her an ge- bracht scheint – nach Alters gruppen zu differenzieren: im Fall der Telefon- umfragen zwischen 12- bis 19- bzw. 20- bis 29-Jährigen, bei den Gruppen- diskussionen zwischen 12- bis 15- und 16- bis 19-Jährigen. Der Schlussteil dient der wissen schaft lichen und prakti schen Einord nung der Ergebnisse der LfM-Studie. Er wird mit einem Kapitel eröffnet, in dem im Anschluss an ver gleich bare Auswer tungen anderer Studien kausalen Frage- stel lungen zur Rolle der Medien in Integrations prozessen nach gegangen wird (Kapitel 7). Dabei geht es vor allem um die Frage, ob sich in den sehr jungen Migranten gruppen der LfM-Studie ähnliche oder anders gelagerte Medien- effekte auf integrations relevante Einstel lungen und Ver haltens weisen fest stellen lassen. In Kapitel 8 werden dann die Befunde der Telefonumfragen der LfM-Studie für die 12- bis 19-Jährigen in den beiden Migranten gruppen mit den Daten verg lichen, die im Rahmen der JIM-Studie für gleichaltrige „Deutsche“ (bzw. genauer: „deutsch sprachige“ Personen) er mittelt wurden. Ziel dieses Kapitels ist es, den Stellen wert der Befunde der LfM-Studie für zwei jugend liche Migranten gruppen vor dem Hintergrund des durch schnitt lichen Medien- nutzungs verhaltens in dieser Alters gruppe in Deutschland an gemessen einzu- schätzen. Abgeschlossen wird die Publika tion mit Überle gungen zur prakti schen Bedeu tung der Befunde der empiri schen Erhebun gen der LfM-Studie (Kapi- tel 9). Der Schwerpunkt liegt hier auf der Medien kompetenzproblematik und der Frage, ob sich aus den Daten Hinweise ergeben, die in spezifi schen Pro- grammen zur Medien kompetenzförde rung in jugend lichen Migranten milieus auf gegriffen werden könnten. Grundlage dieses Kapitels sind die Diskussio- nen, die die Autoren des Berichts in dem o. g. Workshop mit medien pädagogi- schen Experten führten. Da die Methoden dokumenta tion zu den durch geführten Telefonumfragen und Gruppen diskussionen insgesamt mehr als 200 Seiten umfasst, wird sie nicht in gedruckter Form ver öffent licht. Stattdessen wird sie als PDF-Doku- ment unter www. lfm-nrw.de/forschung/schriftreihe auf die Homepage der Landes anstalt für Medien Nordrhein-West falen (LfM) gestellt. 19 2 Medien nutzung und soziale Integra tion von jungen Migranten Die Frage nach der Bedeu tung der Massen medien für die Integra tion der „Menschen mit Migrations hintergrund“ in die deutsche Gesell schaft ist in den letzten Jahren stärker in den Fokus der öffent lichen Debatte gerückt. Dies hat zum einen damit zu tun, dass dieses Thema ganz allgemein als politi sches Problem definiert und auf die Tagesord nung der bundes deutschen Regierungs- politik gesetzt wurde (Ausländer bericht 2007, Integrations indikatoren bericht 2009) und in der Folge auch Gegen stand sozialwissen schaft licher Studien (Bertels mann-Stiftung 2009, Berlin-Institut 2009) und journalisti scher Schlag- zeilen (Küpper 2009) wurde. Zum anderen sind – und dies geschah zum Teil schon vor der intensivierten öffent lichen Integrations debatte – in den letzten Jahren mehrere repräsentative Einzelstudien zur Medien nutzung von Migran- ten durch geführt worden (ARD/ZDF 2007), von denen einige auch mit Indi- katoren zur Integra tion aus gestattet waren (Weiß/Trebbe 2001, Trebbe/Weiß 2007). Darüber hinaus sind in der Zwischen zeit eine ganze Reihe akademi- scher Arbeiten er schienen, die sich explizit mit dem Zusammen hang von Medien nutzung und Integra tion bei Menschen mit Migrations hintergrund be- schäftigen (Geißler/Pött ker 2005a, 2006, 2009, Bonfadelli/Moser 2007, Ruhr- mann 2009, Trebbe 2009). Vor dem Hintergrund dieser Entwick lung werden in diesem Kapitel vor allem zwei Diskussions stränge auf gegriffen und über blicks mäßig aktualisiert. Dafür wird zunächst in dem folgenden Abschnitt 2.1 auf den medien- und gesellschafts politi schen Forschungs kontext ein gegangen. Vor allem die Frage, warum es wünschens wert und politisch bedeutsam ist, objektivier bare Daten zur Medien nutzung von Migranten zu erheben, wird dabei im Mittelpunkt stehen. Daran schließen sich zwei sozial- und kommunikations wissen schaft- lich orientierte Abschnitte zur Theorie (Abschnitt 2.2) und zum Forschungs- stand (Abschnitt 2.3) in diesem Untersuchungs feld an. Sowohl im Hinblick auf integrative Nutzungs motive von Migranten als auch in Bezug auf integra- tive Medien wirkun gen werden dort einige zentrale Überle gungen und empiri- sche Befunde der einschlägigen Forschung diskutiert. 20 2.1 Gesellschafts politi scher Forschungs kontext Nationaler Integrations plan (2007), Integrations gipfel und Islamkonferenz sind nur einige Maßnahmen der deutschen Bundes regie rung, die deut lich machen, dass die Integra tion von Zuwanderern – hier als gesell schaft liches Ziel for mu- liert – auf der politi schen Agenda in Deutschland in den letzten Jahren einige Plätze gutgemacht hat. Dazu gehört auch, dass man heutzutage nicht mehr einfach von „Ausländern“ (als Nachfolgebegriff zu „Gastarbeitern“) spricht, sondern dass sich für Ausländer und zu gewanderte Deutsche bzw. ihre Nach- kommen die Bezeich nung „Personen mit Migrations hintergrund“ durch gesetzt hat. Nach der Defini tion des Statisti schen Bundesamts zählen seit dem Mikro- zensus 2005 zu diesem Personen kreis „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewander- ten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deut- sche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutsch- land geborenen Elternteil“. (Statisti sches Bundesamt 2009: 6) Dieser Defini tion ent sprechen nach den aktuell verfüg baren Daten des Mikro- zensus 2007 etwa 15,4 Millionen Personen, was bei einer Gesamtbevölke rung von 82,2 Millionen einen prozentualen Anteil von 18,7 Prozent aus macht. Die Zahl der Ausländer im Sinne von Personen mit einer anderen als der deutschen Staats bürger schaft (wie früher gebräuch lich) ist im Ver gleich dazu mit 5,6 Mil- lionen erheb lich geringer (6,8 Prozent). Die Zahl der Personen mit eigener Migrations erfah rung (Ausländer und Deutsche) liegt mit 10,5 Millionen (12,7 Pro zent der Gesamtbevölke rung) etwa in der Mitte der beiden anderen genannten Werte (alle hier und im Folgenden zitierten Daten: Statisti sches Bundesamt 2009). Das Herkunfts land Türkei spielt in allen genannten Bezugs rahmen eine bedeutende Rolle. Die Wurzeln dieser Migranten gruppe liegen in der Arbeits- migra tion, Grundlage dafür war das 1961 zwischen Deutschland und der Türkei ver einbarte „Abkommen zur Anwer bung türkischer Arbeits kräfte für den deutschen Arbeits markt“. Trotz Anwerbestopp (1973) und Rück kehrförde- rung (1983) nahm die Zahl türkischer Migranten weiter zu, die wesent lichen Ursachen dafür waren Familien zusammen führung und die Erleichte rung der Einbürge rung. „Kamen zu Beginn der türkischen Zuwanderung fast ausschließlich erwerbstätige Männer in die Bundesrepublik, sind inzwischen nur noch ein Viertel der türkisch- stämmigen Menschen als ‚Gastarbeiter‘ nach Deutschland gekommen: 53 Prozent wan- derten im Zuge der Familienzusammenführung ein, und 17 Prozent der erwachsenen Türkinnen und Türken sind bereits hier geboren.“ (Şen 2002) 21 Etwa 2,5 Millionen Menschen mit türkischem Migrations hintergrund leben heute in Deutschland, das sind 3,1 Prozent der Gesamtbevölke rung und 16,3 Pro zent der Personen mit Migrations hintergrund. Unter den 5,5 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern sind sie mit 1,2 Millionen (21,1 Prozent) die größte Gruppe. Nach der neuen Defini tion gibt es zurzeit aber auch 4,9 Millionen Deutsche mit Migrations hintergrund, darunter 2,8 Millionen, die als Spät aussiedler bzw. Aussiedler bezeichnet werden (vgl. zum Folgenden den Migrations bericht 2007, S. 46 ff.).6 In der ersten Hälfte der 1990er Jahre lagen die Zuzugs quoten dieser Migranten gruppe nach Deutschland bei über 200.000 Personen pro Jahr. Vor ihrer Einreise nach Deutschland haben Spät aussiedler sowie deren Ehegatten und Nachkommen die Rechts stel lung eines „Deutschen ohne Staats angehörig- keit“ („Status deutsche“). Werden sie als Spät aussiedler anerkannt, wird ihnen bei der Einreise nach Deutschland automatisch die deutsche Staats bürger schaft ver liehen. Die meisten Spät aussiedler kommen aus Gebieten bzw. Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Nach Schneider sind „bis Ende 2004 […] ins- gesamt rund 2,5 Millionen Menschen als Aussiedler, Spät aussiedler oder deren Angehörige aus der Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten zu gewandert“ (Schneider 2005). Das heißt: Die Menschen, die zusammen genommen dem Bevölkerungs segment der – wie wir sie im Folgenden nennen werden – „rus- sischen Aussiedler“ zuzu ordnen sind, sind neben den Menschen türkischer Her kunft die bedeutendste Gruppe der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrations hintergrund. Angesichts dieser Zahlen sind für die Massen medien in Deutschland Men- schen mit Migrations hintergrund in mehrfacher Hinsicht eine relevante Ziel- gruppe. Nicht nur ökonomisch relevant, auch wenn über 15 Millionen Menschen ein ökonomi sches Potenzial repräsentieren, sondern besonders ge- sell schafts politisch relevant, wenn die aus Art. 5 des Grundgesetzes ab- geleitete Integrations funk tion der Massen medien auch als Leistung für nach Deutschland Zugewanderte und ihre Angehörigen auf gefasst wird. Besonders den klassi schen, konven tionellen Massen medien wie Fernsehen, Radio und Tages zeitung wird in dieser Hinsicht eine große Bedeu tung zu geschrieben, weil sie noch immer über alle gesell schaft lichen Gruppen und Segmente hin- weg die größte Reichweite für die Ver brei tung gesell schaft lich relevanter Inhalte haben – jeden falls soweit sie auch tatsäch lich genutzt werden. Gerade dieser letzte Punkt ist vor einigen Jahren im Zusammen hang mit der Medien- nutzung von Ausländern immer wieder in Zweifel gezogen worden. Im öffent- lichen, aber auch im wissen schaft lichen Diskurs wurde die Befürch tung 6 Möglicher weise unter schätzt der Mikrozensus jedoch die Aussiedler quote in Deutschland, was insbesondere die exakte Ermitt lung der Zahl der in Deutschland lebenden Aussiedler betreffen würde. (Seifert 2008) 22 geäußert, dass sich in Migrations milieus immer mehr Menschen der massen- medialen Kommunika tion mit deutschen Medien ent ziehen, durch die exklusive Nutzung heimatsprach licher Medien in die mediale Parallelgesell schaft ab- gleiten und sich gesell schaft lich isolieren (Heckmann 1992). Massen weise in- stallierte Satelliten schüsseln auf den Balkons typischer Migranten quartiere galten als Synonym für das selbst gewählte Medien ghetto. Der Begriff „Medien ghetto“ ist Anfang des neuen Jahrtausends in aller Munde – allerdings finden sich bei einer (subjektiven und selektiven) Durch- sicht von Tages zeitungs artikeln und Google-Nachweisen aus der damaligen Zeit zum Thema Migranten und Medien kaum Protagonisten, die die These von der Isola tion der Migranten durch einseitig auf die ehemalige Heimat aus gerichtete Medien nutzung noch ernst haft ver treten, denn zu diesem Zeit- punkt wird sie schon plakativ für die Kommunika tion gegen teiliger Befunde genutzt. Eine repräsentative Studie des Bundespresseamts der deutschen Bundes regie rung hatte im Jahre 2000 gezeigt, dass die befragten Türken und Deutschen türkischer Herkunft zwar sehr stark auf türkische und türkisch- sprachige Medien zurück greifen, wenn es darum geht, sich zu unter halten oder über die Türkei zu informieren. Gleichzeitig aber nutzen sie auch die deutsch sprachigen Medien angebote aus Fernsehen, Radio und Presse, um sich über ihre aktuelle Situa tion und ihren Alltag in Deutschland auf dem Lau- fenden zu halten. (Weiß/Trebbe 2001) Die Studie fiel in eine Zeit, in der die öffent liche Diskussion immer stärker auf eine differenzierte Regelung statt einer pauschalen Abwehr von Einwande- rung hinaus lief und damit ver bunden die Frage nach der Integra tion der Eingewanderten und ihrer Nachkommen stärker in den Mittelpunkt rückte. Vor läufiger Höhepunkt dieser öffent lichen und politi schen Debatte war die Ver abschie dung des Zuwanderungs gesetzes im August 2004 nach voraus- gegangenen erheb lichen Auseinander setzun gen im Bundesrat bezüg lich des Abstimmungs verhaltens einzelner Bundes länder vertreter und die Interpreta tion des damaligen Bundes rats vorsitzenden Klaus Wowereit betreffend. Aber zurück zur Medien ghetto-These. Nach einer Bibliografie des Komtech- Instituts (Becker 2000) kann man den Begriff das erste Mal bei Aktan (1981) lesen, der in diesem Zusammen hang noch zeit gemäß von „Gastarbeitern“ spricht und von einer „Ghettositua tion im massen kommunikativen Bereich“ aus geht. Goldberg, Mitarbeiter am Zentrum für Türkeistudien (ZfT), greift den Begriff Ende der 90er Jahre wieder auf, wenn er in einem Aufsatz von „medialer Ghettoisie rung“ im Kontext medialer Vielfalt spricht (Goldberg 1998). Auch Güntürk – eben falls Mitarbeiterin am ZfT – spricht in einem Beitrag Ende der 90er Jahre von „medialer Isola tion“ bezogen auf die Medien- nutzung von Migranten, insbesondere von Migranten türkischer Herkunft (Güntürk 1999). In neueren Studien des ZfT wird diese These immer noch kolportiert (Şen/Sauer/Halm 2001: 70), auch wenn die eigenen Daten zum 23 Teil deut lich gegen einen solchen Trend sprechen (ebd.: 72–74). Und so muss man Becker beipf lichten, wenn er fest stellt, dass das Medien ghetto vor allem im Fall der türkischen Migranten in Deutschland von „jedermann“ fest gestellt wird, während etwa die Rolle der russischen Presse für die russischen Spät- aussiedler in Deutschland weit gehend un beobachtet und von dieser Diskus- sion un berührt bleibt (Becker 2007: 45). Nach der Publika tion der Studie des Bundespresseamts im Jahre 2001 kommt die Diskussion um das türkische Medien ghetto in Deutschland erneut in Gang. Am häufigsten zitiert ist in diesem Zusammen hang wohl Meier- Braun, Integrations beauftragter des Südwestrundfunks, der sich 2002 vehement gegen die These von den „Migranten in Deutschland – Gefangen im Medien- ghetto“ wendet und in einem Beitrag vor allem Studien zitiert, die für eine komplementäre Nutzung türkisch- und deutsch sprachiger Medien sprechen (Meier-Braun 2002). Spätestens ab diesem Zeitpunkt findet man auch in der öffent lichen Debatte nur noch sehr ver einzelt Ver treter einer Isolations- oder Ghettoisierungs these im Kontext der Medien nutzung von Migranten (Schulte 2002). In der Zwischen zeit gilt sie als empirisch hinreichend wider legt, was jedoch nicht als Negie rung spezifi scher Medien nutzungs gewohn heiten von Menschen mit Migrations hintergrund ver standen werden darf (Trebbe 2009: 97) – wir werden im folgenden Abschnitt darauf zurück kommen. 2.2 Theorie Zur Integrations funk tion von Massen medien – insbesondere im Zusammen- hang mit Migra tion -steht inzwischen reich lich Literatur zur Ver fügung (Esser 2000, Schatz/Holtz-Bacha/Nieland 2000, Imhof/Jarren/Blum 2002, Vlasic 2004, Bonfadelli/Moser 2007, Bonfadelli et al. 2008), auch synopti sche Über- blicke über die Rolle der Medien in der letzten Phase des Migrations prozesses (Piga 2007, Müller 2005). Selbst Bibliografien zum Thema sind vor handen und werden ständig aktualisiert (Becker 2000, Geißler/Pött ker 2005b, Ruhr- mann 2009). Dieser Literatur soll hier kein weiterer Überblick hinzu gefügt werden. Für den Fortgang dieser Studie scheint es uns zweck dien licher, die aktuellen theoreti schen Perspektiven kurz zu benennen und unseren theoreti- schen Standpunkt bzw. die konzeptionelle Ver anke rung der empiri schen Teil- studien zu klären. Das Ver halten von Migranten und ihren Nachkommen in ihrer neuen Um- welt ist inzwischen zentraler Gegen stand vieler, zum Teil sehr unter schied- licher Disziplinen und ihrer theoreti schen Ansätze geworden. Dabei zeichnen sich diese nicht un bedingt durch eine gegen seitige Wahrneh mung geschweige denn eine Anerken nung der jeweiligen Ansätze und Forschungs ergebnisse aus. Traditionell ist das soziale Handeln im Migrations kontext eine Domäne der 24 Soziologie. Die sog. Chicagoer Schule um den Soziologen Robert E. Park hat bereits Anfang der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts Ansätze und empiri- sche Studien zur Rolle der „Immigrant Press“ (1922) in den Ver einigten Staaten vor gelegt. Aber auch die Kulturwissenschaften und Cultural Studies beschäftigen sich mit der Identitätsbildung und Veränderung ethnischer Minderheiten, die durch Wanderungsprozesse zwischen unterschiedlichen Gesellschaften entstehen (Cottle 2000). Häufig ist hier auch von virtuellen Gemeinschaften („imagined communities“, Anderson 1983) oder Diaspora (Cohen 1997) die Rede, die vor allem dann entstehen, wenn Migranten aus gleichen Herkunftskontexten in verschiedenen sozialen Umgebungen sich zwar untereinander unbekannt sind, aber doch einander zugehörig fühlen. Insbesondere diese Perspektive wird häufig genutzt, wenn es darum geht, Kommunikationsvorgänge via Massen- und Individualmedien über kulturelle und Ländergrenzen hinweg zu beschrei- ben. Zusätzlich zu den zwei genannten Perspektiven existiert noch eine ganze Reihe weiterer Ansätze, etwa aus der neueren Sozialanthropologie und den humangeografisch orientierten Wissenschaften, die aber in diesem Rahmen nicht weiter beschrieben werden sollen (für einen Überblick vgl. Trebbe 2009). In früheren Studien haben sich die Verfasser (Weiß/Trebbe 2001) vor dem Hintergrund einer sozialwissenschaftlich ausgerichteten Kommunikations- wissen schaft stärker an einem traditionell soziologischen Blick auf die Inte- gration von Migranten in Mehrheitsgesellschaften orientiert. Die soziale Lebens welt zwischen Herkunfts- und Ankunftskontext wird in diesem Zu- sammenhang als entscheidend für den Integrationsstatus von Migranten an- gesehen. Hierauf wird Bezug genommen, wenn in letzter Zeit verstärkt vom Milieu der Migranten die Rede ist. Allgemein werden in der Soziologie „unter ‚sozialen Milieus‘ Gruppen Gleichgesinnter verstanden, die jeweils ähnliche Werthaltungen, Prinzipien der Lebensgestaltung, Beziehungen zu Mitmenschen und Mentalitäten auf- weisen“ (Hradil 2006: 4). Vor diesem theoretischen Hintergrund werden zum Beispiel in den Sinus-Milieustudien nationale Gesellschaften oder auch ein- zelne Bevölkerungssegmente mithilfe multivariater statistischer Verfahren nach Wertorientierung, Lebensstil und sozialer Lage in unterschiedliche Cluster, Typen bzw. eben „Milieus“ aufgeteilt (Hradil 2006: 9; Wippermann/Flaig 2009). In der Migrationsforschung wird der Milieubegriff zur Beschreibung von zwei Sachverhalten gebraucht. Zum einen wird er genutzt, um die soziale Lebenswelt von Migranten (s. o.) zunächst pauschal gegenüber derjenigen der Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft abzugrenzen. Zum anderen dient das Milieu konzept aber auch dazu, den Blick für die „Pluralisierung von Migra- tionskulturen“ (Wippermann/Flaig: 6) zu schärfen. Neben der horizontalen 25 Differenzierung dieses Bevölkerungssegments nach Herkunft (und den damit verbundenen kulturellen Prägungen und subjektiven Werthaltungen unter schied- licher Ethnien etc.) geht es dabei vor allem um vertikale, sozialstrukturelle Differenzierungsmerkmale wie sozioökonomischer Status, Bildung, Ein kom- men, Berufstätigkeit, aber auch um Alter, Migrationserfahrung usw. Im Rah- men der LfM-Studie wird der Milieubegriff in beiden Konnotationen ver- wendet. Nach Esser (2000) ist eine von vier Integrationsdimensionen die Kultura- tion, womit die Aneignung sozialer Fertigkeiten und Kenntnisse gemeint ist, mit denen man sich in seiner sozialen Lebenswelt bewegt und behauptet. Im Falle von Menschen mit Migrationshintergrund spricht man auch von Akkul- turation, um deutlich zu machen, dass es sich um einen erneuten Kultu- rationsprozess, quasi um einen zusätzlichen oder Zweiterwerb der genannten sozialen Fertigkeiten handelt. Das Konzept einer Systematisierung der Akkul- turationsstrategien von dem Sozialpsychologen Berry (1997) knüpft hier an (Übersicht 2.1). Übersicht 2.1: Akkulturationsstrategien (eigene Darstellung nach Berry 1997) Identifika tion/Einstel lung gegen über dem … … Herkunfts kontext der ethnischen Gruppe positiv negativ … Ankunfts kontext/Mehrheits - gesell schaft positiv Integra tion Assimila tion negativ Separa tion Marginalisie rung In einer Vierfeldermatrix unterscheidet er positive und negative Strategien gegenüber dem gesellschaftlichen Herkunftskontext und dem Ankunftskontext. Die Systematisierung hat den Vorteil, dass positive und negative Strategien gegenüber der Mehrheitsgesellschaft unabhängig von der Einstellung zur Her- kunftsgesellschaft beschrieben werden können – und das ist der entscheidende Unterschied zur Medienghetto-These: Eine Affinität zur eigenen ethnischen, nationalen und soziokulturellen Herkunft erlaubt nicht a priori Aussagen über die Einstellung zur Mehrheitsgesellschaft am „neuen“ Lebens- und Auf ent- haltsort. Darüber hinaus hilft die These bei der Unterscheidung zentraler Be- griffe wie Assimilation, Integration, Separation und Marginalisierung (Trebbe 2007a, 2007b, 2009): Danach ist Integration die Akkulturationsstrategie, die verfolgt wird, wenn beide sozialen Kontexte positiv beurteilt werden, sowohl der Ankunfts- als auch der Herkunftskontext. Assimilation bedeutet die Vernachlässigung der Herkunft zugunsten der „neuen“ sozialen Umwelt und von Separation spricht man, wenn Menschen mit Migrationshintergrund ausschließlich dem Her- kunfts kontext gegenüber positiv eingestellt sind. Schließlich wird mit Margi- nalisierung eine Abwendung von beiden gesellschaftlichen Zusammenhängen bezeichnet. 26 Es liegt auf der Hand, dass die Sicht auf die Akkulturationsstrategien von Migranten – wenn auch zunächst nur aus einer deskriptiven Perspektive – auf fast alle Bereiche der sozialen Lebenswelt angewandt werden kann, etwa Sprache, soziale Beziehungen und Interaktion, Informationsbedürfnisse und eben auch Medien und Medieninhalte. Aus kommunikations wissen schaft licher Perspektive schließt sich allerdings hier eine weitere Frage an: die nach der genauen Positions bestim mung der Massen medien in diesen Akkulturations prozessen. Theoretisch kann man dabei von drei ver schiedenen Möglich keiten aus gehen, die nicht un bedingt über- schneidungs frei sein müssen: – Erstens können Medien nutzungs vorgänge von Menschen mit Migrations- hintergrund als Indikator für das Integrations- oder besser: Akkulturations- verhalten auf gefasst werden – so wäre z. B. die deutsch- bzw. türkisch spra- chige Medien nutzung einfach ein Zeichen für die individuelle Ausrich tung auf beide gesell schaft lichen Kontexte zwischen Marginalisie rung und Assi- mi la tion. Wenn man so will, kann man viele der mehr oder weniger aus- schließ lich auf die Erfas sung und Beschrei bung der Medien nutzungs vor- gänge von Migranten aus gerich teten Studien hier einordnen – etwa die ARD/ZDF-Studie aus dem Jahr 2007, in der sechs ver schiedene ethnische Minder heiten nach ihren Medien nutzungs gewohn heiten befragt wurden. – Eine zweite Möglich keit ist es, Medien nutzung als Folge eines bestimmten Integrations stadiums zu sehen und so quasi die Akkulturations strategie einer Person als Ursache, als Grund, als Motiv für die Nutzung von sog. Heimat- oder Mehrheits medien zu sehen (Weiß/Trebbe 2001, Trebbe/Weiß 2006, Trebbe 2007b). In gewisser Weise schließt diese Perspektive die erst- genannte mit ein, denn über die Erhebung von Integrations- und anderer sozialer Lebens welt-Indikatoren hinaus ist eine Beschrei bung des Medien- nutzungs verhaltens ja „inbegriffen“. – Drittens schließ lich kann man Massen medien als Wirkungs ursache oder mindestens als Katalysator für den Integrations status, die Akkultura tion von Menschen mit Migrations hintergrund sehen – eine Annahme, die ja auch in der oben beschriebenen Medien ghetto-These mehr oder weniger implizit mitschwingt. Besonders zur Wirkungs kraft der Medien im Migra- tions- und Integrations prozess gibt es, ganz im Widerspruch zur öffent- lichen Debatte, bisher ver gleichs weise wenig gesicherte empiri sche Er- kenntnisse. Zumindest aber konnten anhand der Daten der WDR-Studie 2006 einige grundlegende Mechanismen zwischen deutsch- und heimat- sprach licher Medien nutzung auf der einen und sozialer Interak tion auf der anderen Seite identifiziert werden (Trebbe 2009). Wir werden die Befunde im nächsten Abschnitt im Zusammen hang mit anderen diskutieren. Solange allerdings nicht im Rahmen von kontinuier lich 27 durch geführten „Single-Source-Studien“ zusammen hängende Langzeitdaten zur Medien nutzung und Integra tion der Bevölke rung mit Migrations hinter- grund in Deutschland erhoben werden, wird die Frage nach dem Wechselspiel zwischen Akkultura tion als Motiv und Akkultura tion als Wirkung der Me- dien nutzung weit gehend offen bleiben. Wie amerikani sche Studien zeigen, bietet sich in diesem Bereich auch die Durchfüh rung von Panelstudien an (Jeffres 2000). Über die drei zuletzt auf gezeigten Forschungs linien hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer theoreti scher Perspektiven und bezogen darauf Studien, die sich mit Medien und Teilpopula tionen mit Migrations hintergrund befassen (vgl. dazu vor allem auch Kapitel 3). So diskutieren etwa Korupp und Szydlik vor dem Hintergrund der These eines „Digital Divide“ die Minder ausstat tung bzw. -nutzung von Computer und Internet auch als Folge einer ethnischen Herkunft (Korupp/Szydlik 2005: 412). Sie führen Sekundäranalysen anhand des sozioökonomi schen Panels (SOEP) durch, in dem zwischen 1997 und 2003 auch zwischen 2 und 3 Prozent türkische Staats bürger ver treten waren. Eben- falls von digitaler Kluft spricht Kissau (2008: 36), die 98 jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion zu ihrer Internetnut zung befragte und im Ergebnis ihrer Studie das Internet als „Integrations monitor“ bezeichnet (ebd.: 184). Aus einer politik wissen schaft lichen Perspektive sieht sie Informa tion und Kommunika tion als der politi schen Partizipa tion vor geschaltete Funk tio- nen des Internets. 2.3 Forschungs stand Insbesondere im Hinblick auf den Forschungs stand zur Integra tion und Me- dien nutzung der Türken in Deutschland kann man einige Basis befunde fest- halten, die als Ausgangs punkt für die hier vor liegende Studie dienen sollen. So ließen sich in den Querschnitt studien des Bundespresseamts im Jahr 2000 und des WDR im Jahr 2006 ver schiedene, klar abgrenz bare typische Inte- grations muster identifizieren (Weiß/Trebbe 2001, Trebbe/Weiß 2006). Diese reichten von einer eindeutigen Abwen dung von der deutschen Mehrheits- gesell schaft in Bezug auf alle er hobenen Indikatoren (politi sches Interesse, Ver trauen in deutsche Institu tionen, soziale Interak tion, Staats bürger schafts- wunsch, Bleibeabsicht, Sprachgebrauch) bis hin zu zwei ver schiedenen, der Mehrheits gesell schaft zu gewandten Integrations typen, von denen der eine eher über formale Variablen und politi sche Partizipa tion und der andere über soziale Interak tion und das Lebens umfeld als integriert beschrieben werden konnte.m Schon in der ersten Typologie aus dem Jahr 2001 wurde dabei auch sicht- bar, dass etwa die weniger stark der Mehrheits gesell schaft zu gewandten Be- fragten einen über durchschnitt lichen Anteil an älteren Personen und Personen 28 mit geringerer Aufenthalts dauer auf wiesen. Auffällig keiten hinsicht lich des Alters zeigten sich also vor allem bei den älteren Segmenten der Stichprobe. Jüngere Befragte (Mindestalter der Befra gung: 14 Jahre) waren in allen Inte- grations typen gleichmäßig ver treten. Darüber hinaus – und das ist weiter oben ja schon angek lungen – gab es weitaus geringere Unterschiede in der Medien- nutzung der Integrations typen, als man das vor dem Hintergrund der öffent- lichen Diskussion damals er warten konnte. So hatten speziell diejenigen auch eine starke türkisch sprachige Medien nutzung, die der deutschen Mehrheits- gesell schaft über durchschnitt lich zu gewandt waren (für eine detaillierte Zu- sam men fassung der Typologien vgl. Trebbe 2009). In zwei weiteren Sekundäranalysen der Daten des Bundespresseamts (Trebbe 2007a) und der WDR-Daten (Trebbe 2007b) zeigten sich für die jüngeren Befragten zwischen 14 und 21 Jahren starke Zusammen hänge zwischen den gewählten Akkulturations strategien und den Medien nutzungs- mustern. Auch bei Jugend lichen, die in Deutschland geboren waren bzw. in Deutschland den weitaus größten Teil ihres Lebens ver bracht hatten, war eine Affinität zu Medien angeboten in türkischer Sprache fest stell bar, korres pon die- rend mit einem grundsätz lichen Interesse an der Türkei und ihrer Herkunfts- kultur bzw. der Heimat ihrer Eltern. Mangelndes Interesse an deutscher Politik und politi schen Informa tionen in deutscher Sprache war eindeutig eher auf ein grundsätz liches politi sches Desinteresse zurück zuführen als auf eine be- wusste Abwen dung vom deutschen Kontext – das Interesse an türkischer Politik befand sich parallel dazu eben falls auf sehr niedrigem Niveau (Trebbe 2007a: 205–206). Die Fähig keit, die deutsche Sprache zu ver stehen, ist bei der Betrach tung des Zusammen hangs von Integra tion und Medien nutzung von ent scheidender Bedeu tung (Trebbe 2007b: 184). Sie ist der ent scheidende intervenierende Erklärungs faktor, wenn man ver sucht, die Akkulturations strategie als Medien- nutzungs motiv zu beschreiben. Kausal analytisch kann man zeigen, dass Hand- lun gen und Vorstel lungen zur Integra tion in die deutsche Mehrheits gesell schaft – zumindest bei Personen türkischer Herkunft – sich auf die Nutzung deutsch- sprachiger Medien aus wirken. Und dies sowohl in negativer als auch in positiver Hinsicht. Mit anderen Worten: Personen, die im täglichen Leben der Mehrheits gesell schaft zu gewandt sind, haben gute Gründe, auch die Medien dieser Mehrheits gesell schaft zu nutzen. Personen, die sich ab wenden, wenden sich auch von den deutschen Medien ab. Genau dieser kausale Zusammen- hang wird dann über Sprache als Erklärungs faktor moderiert: Nur wenn die Sprachkompetenz ein bestimmtes Niveau hat, kommt er zustande. Auf der anderen Seite der Akkulturations matrix von Berry funktionieren diese kausal- analyti schen Modelle übrigens kaum oder gar nicht: So lässt sich die Nutzung türkischer bzw. türkisch sprachiger Medien weitaus schlechter als Folge der Ab- oder Zuwen dung zur deutschen Mehrheits gesell schaft er klären. Das be- 29 stätigt noch einmal die Ergebnisse der genannten Typologien: Die Nutzung türkisch sprachiger Medien ist bei den meisten Befragten unabhängig vom individuellen Integrations status; Integrierte und weniger Integrierte wenden sich gleichermaßen den Massen medien aus dem Herkunfts kontext zu. Wie oben beschrieben, ist die Wirkungs kraft der Mehrheits- und Minder- heits medien auf den Integrations- bzw. Akkulturations prozess ver gleichs weise wenig er forscht. Aber immerhin zeigen inzwischen ver tiefte multivariate Ana ly- sen, dass insbesondere die Nutzung deutsch sprachiger Medien einen posi tiven Effekt auf integrative und assimilative Ver haltens strategien von Migranten haben kann (Trebbe 2009: 261), während – und das ist vor dem Hintergrund des bisher Ausgeführten folgerichtig – kaum negative Effekte einer intensiven türkisch sprachigen Nutzung identifiziert werden konnten. Im Gegenteil: Am stärksten der Mehrheits gesell schaft zu gewandt und durch soziale Interak tion mit ihr ver bunden scheinen diejenigen Menschen mit Migrations hintergrund zu sein, die sich dieses Hintergrunds bewusst sind und ihn (noch) nicht auf- gegeben haben. Diese Befunde beschränken sich übrigens nicht nur auf die türkisch stäm- mige Bevölke rung in Deutschland, sondern wurden auch – wenn auch weit weniger differenziert und aus geprägt – schon 2003 in einer Befra gung von russischen Aussiedlern fest gestellt (Pfetsch/Trebbe 2003). Insgesamt aber be- findet sich die Erforschung von Medien wirkun gen im Integrations prozess von Migranten an gesichts einer sich immer weiter aus differenzierenden Medien- nutzung noch in einem frühen Stadium. Abschließend noch ein gesonderter Blick auf Zusammen hänge zwischen Medien nutzung und Integra tion in Bezug auf die Teilpopula tion der Kinder und Jugend lichen mit Migrations hintergrund. Die Forschungs lage ist hier aus mehreren Gründen dürftig. Zwar gibt es zur Medien nutzung deutsch sprachi- ger Kinder und Jugend licher (bzw. von Kindern und Jugend lichen in deutsch- sprachigen Haushalten) repräsentative Daten. Eine besondere Stellung haben hier zwei jähr lich wieder holte Kinder- und Jugendmedien studien (vgl. zuletzt: KIM 2008, JIM 2008). Ob diese beiden Studien im Prinzip auch für die Ana- lyse der Medien nutzung von Kindern und Jugend lichen mit Migrations hinter- grund (als Teilmenge der insgesamt er fassten Kinder und Jugend lichen) ge- nutzt werden könnten (das heißt: ob der Status „Migrations hintergrund“ er fasst wird), ließ sich im Vorfeld der LfM-Studie nicht klären. Eine ent sprechende Methoden-Dokumenta tion ist nicht publiziert. Fest steht nur, dass 95 Prozent der in der JIM-Studie 2008 Befragten in Deutschland geboren wurden. Ohne- hin werden in beiden Studien keine Integrations indikatoren erhoben, ihr Schwer gewicht liegt auf Fragen der Medien kompetenz. Wir werden das je- doch insofern nutzen, als wir die Daten der JIM-Studie als Ver gleichs hinter- grund für einen Teil der Ergebnisse der LfM-Studie für jüngere türkische Migranten und russische Aussiedler heran ziehen werden (vgl. Kapitel 4 und 8). 30 Neben wenigen qualitativen Studien zum Thema Medien nutzung und Inte- gra tion/ Identität von jugend lichen Migranten (Görling 2007, Hameran/Baspi- nar/Simon 2007, Hugger 2009) und einigen internationalen Studien (Bickham et al. 2003, D’Haenens/Koeman/Saeys 2007) sind daher eigent lich nur zwei quantitative Studien im deutsch sprachigen Raum zu nennen, deren Vorgehen und Befunde im Problemkontext der LfM-Studie nütz lich sein können. So hat im Rahmen der für die türkische Wohnbevölke rung ab 14 Jahren repräsentativen BPA-Studie (Weiß/Trebbe 2001) auch eine zusätz liche – aller- dings nicht repräsentative – Befra gung von 255 Kindern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren statt gefunden (Granato 2001). Zu den wichtigsten Befunden dieser Studie gehörte erstens, dass die befragten Kinder, die größtenteils in Deutschland geboren worden waren, im Hinblick auf ihre Freizeit gestal tung – einschließ lich der Medien nutzung – den türkischen und deutschen Kontext gleichermaßen nutzten und schätzten. Zweitens zeigte die Studie, dass die Unterschiede zu deutschen Kindern in diesen Ver haltens dimensionen ver- gleichs weise gering aus fielen, ledig lich Radiohören wurde von den Kindern türkischer Migranten sehr selten als Beschäfti gung an gegeben. Außerdem ergab sich aus dieser Studie, dass die befragten Kinder ihre eigene Zukunft über wiegend in Deutschland und nicht in einer möglichen Rück kehr in die Türkei sahen (Granato 2002: 49). In der Schweiz haben Bucher und Bonfadelli (2007) 1.500 Schüler im Alter zwischen 12 und 16 Jahren mit und ohne Migrations hintergrund nach ihren Medien nutzungs gewohn heiten befragt (s. a. Bonfadelli et al. 2008). Auch hier zeigten sich sehr viele Gemeinsam keiten zwischen den Jugend lichen ver- schiedener Herkunft. Die Autoren folgern daraus, dass „Migrations jugend liche zunächst einmal primär Jugend liche sind“ (Bucher/Bonfadelli 2007: 142). Für die wenigen, tatsäch lich identifizierten Unterschiede zwischen Jugend lichen mit und ohne Migrations hintergrund machen sie ver stärkt die Faktoren Bil- dung und Geschlecht ver antwort lich. Im Hinblick auf die Medien ausstat tung sehen die Autoren gering fügige Defizite bei Printmedien, wogegen elektroni- sche und Internetmedien tendenziell häufiger in den Zimmern der Migrations- jugend lichen anzu treffen sind. Bei der Nutzung von Medien inhalten sehen die Autoren geringe Unterschiede, ab gesehen von der Sprache (die ja in der Schweiz auch für Kinder ohne Migrations hintergrund eine besondere Rolle spielt) und der Anschluss kommunika tion (ebd.).7 7 Eine im Hinblick auf die Stichprobe von Bucher und Bonfadelli vergleichbare Befragung wurde von Wagner et al. unter Hauptschülern durchgeführt. Auch hier lag der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund unter den Befragten Hauptschülern zwischen 10 und 16 Jahren bei etwa einem Drittel. Da hier aber Bil- dungsprozesse im Zusammenhang mit Medien stärker im Mittelpunkt standen, werden wir diese Studie im nächsten Kapitel besprechen (Wagner 2008). 31 3 Medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Migranten Die Frage, welche „Medien kompetenz“ junge Menschen mit Migrations hinter- grund auf weisen und welche Ansatz punkte für Maßnahmen der Medien- kompetenz vermitt lung für diese Zielgruppe sinn voll sind, ist in jüngerer Zeit ver stärkt Gegen stand des gesellschafts politi schen Diskurses. Im aktuellen Medien- und Kommunikations bericht der Bundes regie rung 2008 wird dazu postuliert, dass den jungen Menschen mit Migrations hintergrund bei der Ver- mitt lung von Medien kompetenz „besondere Aufmerksam keit“ zu widmen sei (Medien- und Kommunikations bericht 2008: 50). Zum einen wird auch hier auf eine wichtige Rolle der Medien für die Integra tion dieser Menschen in die deutsche Gesell schaft hin gewiesen (ebd.). Zum anderen wird „Medien kompe- tenz“ als eine zentrale Schlüsselqualifika tion in der modernen Informations- und Wissens gesell schaft an gesehen (Luca/Aufenanger 2007). 3.1 Gesellschafts politi scher Forschungs kontext Inwiefern einzelne Bevölkerungs gruppen über „Medien kompetenz“ ver fügen, wird im aktuellen öffent lichen Diskurs und auch in der Medien pädagogik besonders in Bezug auf die neuen digitalen Funktions- bzw. Individualmedien, aber durch aus auch hinsicht lich der „klassi schen“ Massen medien diskutiert, wie etwa prakti sche Förderprojekte wie die „Nationale Initiative Printmedien – Zeitun gen und Zeitschriften in der Demokratie“8 und aktuelle wissen schaft- liche Studien zur Medien kompetenzförde rung9 zeigen. In der vor liegenden 8 Vgl. www.bundesregierung.de/Webs/Breg/ DE/Bundesregierung/BeauftragterfuerKulturundMedien/ Medienpolitik/InitiativePrintmedien/nationale-initiative-printmedien. html [25. 06. 2009]. 9 In den letzten Jahren wurden mit den Arbeiten von Burk hardt (2001), Luca/Aufenanger (2007) und Six/ Gimmler (2007) gleich drei wissen schaft liche Studien vor gelegt, welche sich mit der Förde rung von Medien- kompetenz in ver schiedenen sozialen Kontexten sowohl im Hinblick auf klassi sche als auch neue Medien befassen. Gleichwohl ist auch dort eine deut liche Fokussie rung auf Computer und Internet fest zustellen. 32 Analyse wird jedoch der Schwerpunkt auf die Individualmedien Computer/ Internet sowie Handy und Spiel konsole gelegt. Die LfM-Studie schließt damit an die Diskussion der These eines soge- nannten „Digital Divide“ an: einer digitalen Spaltung der Gesell schaft in In- formations reiche und Informations arme. Ihr Ausgangs punkt ist die Beobach- tung, dass ver schiedene Bevölkerungs gruppen Unterschiede im Zugang zu den neuen Kommunikations medien, insbesondere zum Internet, auf weisen (Kubicek/Welling 2000). Diese Debatte bezog sich in den 1990er Jahren zunächst nur auf die Frage des technologi schen Zugangs zu den Medien Computer und Internet (Niesyto 2008). Hier wird ver mutet, dass der Migra- tions hintergrund neben anderen Faktoren Ursache dafür sein könnte, dass die ent sprechenden Bevölkerungs gruppen nur ein geschränkten Zugang zu diesen Medien und deren Bildungs- und Partizipations potenzialen finden (LfM 2007b). Die daraus ab geleitete Befürch tung ist, dass gerade diejenigen mit niedrigeren Chancen auf Bildung, Beruf, politi sche Teilhabe und persön liche Entwick lung in Zukunft noch stärker benachteiligt sein könnten, wenn sie geforderte Kenntnisse im Umgang mit den digitalen Medien angeboten nicht er werben können. Das ursprüng lich dichotome Modell der digitalen Spaltung wurde für seine Undifferenziert heit kritisiert und durch neue Modelle ersetzt, die neben dem technologi schen Zugang auch inhalt liche Ausrich tungen des Medien gebrauchs berücksichtigen (van Dijk 2005, Zillien 2006).10 Mit dem mittlerweile in die Diskussion ein geführten Schlagwort des „Second Digital Divide“ soll darauf auf merksam gemacht werden, dass wesent liche Unter- schiede nicht im Zugang zu den Individualmedien, sondern in der Intensität und vor allem der Qualität ihrer Nutzung ver mutet werden (Niesyto 2008: 11). Ein besonderes Augen merk wird dabei auf den Medien umgang sozial benach- teiligter Kinder und Jugend licher gelegt, weil man davon aus geht, dass diese Kinder und Jugend lichen Medien „häufig extensiv und unkritisch“ (LfM 2007b: 43) nutzen. Man befürchtet, dass durch derartige Medien nutzung „… die durch ihre Lebens situa tion bedingten Beeinträchti gungen kognitiver, sprach licher und kultureller Fähig keiten eher ver stärkt als ver ringert“ (LfM 2007b: 43) würden. Auch die medien pädagogi sche Forschung weist auf den Einfluss des Faktors „Bildungs benachteili gung“ auf den Medien umgang Heran- wachsender hin. So konstatieren zum Beispiel Wagner und Eggert: „Die Ergebnisse der medienpädagogischen Forschung verweisen darauf, dass jene Kinder und Jugendlichen, die als bildungsbenachteiligt gelten und aus sozial unter- privilegierten Milieus stammen, eher den risikobehafteten Angeboten des Medien- marktes zugetan sind und sich die Möglichkeiten und Potenziale, die vor allem die 10 Van Dijk (2005) unter sucht neben dem technologi schen Zugang auch Motiva tionen, die der Nutzung oder Nicht-Nutzung des Internets zugrunde liegen (motivational access), sowie ver schiedene Kompetenzen im Umgang mit Computer und Internet (skills access, usage access). 33 multifunktionalen Medien Computer und Internet zur Kommunikation, Interaktion und Beteiligung bieten, nicht in der Bandbreite erschließen, wie Heranwachsende, die in bildungsbevorzugten Milieus aufwachsen.“ (Wagner/Eggert 2007: 15) Kinder und Jugend liche mit Migrations hintergrund sind von Bildungs benach- teili gung besonders betroffen. Nach den Daten des jüngsten Berichts zur „Bildung in Deutschland 2008“ (Autoren gruppe Bildungs berichterstat tung 2008) sind Schüler mit Migrations hintergrund selbst bei gleichem Sozialstatus seltener auf dem Gymnasium und häufiger in den niedriger qualifizierenden Schularten ver treten als Kinder ohne Migrations hintergrund. Sie ver lassen doppelt so häufig wie Schüler ohne Migrations hintergrund eine allgemein- bildende Schule, ohne zumindest den Haupt schulabschluss zu er reichen, und sie benötigen deut lich länger, um einen Ausbildungs platz der dualen Ausbil- dung zu finden. Diese Zusammen hänge sind – grundsätz lich und methodisch – an gemessen zu berücksichtigen, wenn es in empiri schen Studien um die Frage geht, ob sich junge Menschen mit Migrations hintergrund von jungen Men- schen ohne Migrations hintergrund in der Nutzung der neuen digitalen Medien unter scheiden. 3.2 Theorie Im medien pädagogi schen Diskurs findet seit den 1970er Jahren eine konti- nuier liche Auseinander setzung mit dem Thema Medien kompetenz statt (Baacke 1973, 1999; Theunert 1999, Luca/Aufenanger 2007). Dies führte jedoch nicht zu einer eindeutigen Begriffs bestim mung und Konzeptualisie rung, vielmehr liegen ver schiedene Modelle und Systematisie rungen der inhalt lichen Bereiche von Medien kompetenz vor. Ein breiter Überblick über klassi sche und neuere Modelle der Medien- kompetenz wird an dieser Stelle nicht gegeben. Hierzu kann auf die jüngst von Renate Luca und Stefan Aufenanger vor gelegte Aufarbei tung ver schie- dener Medien kompetenz-Modelle ver wiesen werden (Luca/Aufenanger 2007: 17–33). Im vor liegenden Kontext soll eine kurze Herlei tung der Begrifflich- keiten genügen. Im Anschluss daran wird das Medien kompetenzmodell von Theunert näher er läutert, welches aus einer medien pädagogi schen Blickrich- tung heraus Medien kompetenz als Ziel aktiver Medienarbeit konzeptionalisiert. Dieses Modell wird später für die Konzep tion des qualitativen Teils der LfM- Studie genutzt. Medien kompetenz ist nach Baacke – einem der „Väter“ der deutschen Medien pädagogik – ein Teil bereich der kommunikativen Kompetenz, worunter er „alle Sinnesakte der Wahrneh mung“ ver steht (Baacke 1999: 32). Medien- kompetenz wird darüber hinaus in das Konzept der Handlungs kompetenz inte- griert. Damit sind „… alle Formen der Weltbemächti gung und Welt verände- 34 rung gemeint, die zwar durch kommunikative Akte begleitet werden, aber über diese insofern hinaus gehen, als hier Objekte, Gegenstände und Sach- verhalte ‚ver rückt‘ werden“ (ebd.: 32). Medien kompetenz sei insgesamt als ein Konzept zu sehen, welches sich nicht auf Bildung und Erziehung beschränke oder die Ver mitt lung von Informa tionen und Wissen für beruf liche Karrieren, vielmehr schließe Medien kompetenz auch den Bereich unter haltender Ange- bote sowie „einen Reflexions raum des Wissens, Überlegens und Nachdenkens über den ‚Sinn‘ von Kommunika tion“ mit ein (Baacke 1999: 34). Während also im gesell schaft lichen Diskurs die Funktionalität von Medien- kompetenz für Bildung und Beruf sowie für effektiven Jugend- und Ver- braucher schutz betont wird, geht die wissen schaft liche Vorstel lung von Me- dien kompetenz weit darüber hinaus. Entsprechend warnen Stimmen aus der Medien pädagogik auch vor einer derartigen normativen Ver engung und for- dern, „… die Frage der Medien kompetenz stärker auf Themen und Praxen der alltäg lichen Lebens bewälti gung und der darauf bezogenen medien ver mit- tel ten Formen der Weltaneig nung und Identitäts bildung zu beziehen.“ (Niesyto 2008: 14) Auf diesen Aspekt werden wir bei der Darstel lung bisheriger For- schungs befunde zurück kommen. Helga Theunert schließt mit ihren Überle gungen an Baacke an, indem sie wie dieser Medien kompetenz als integrierten Bestand teil von Kommunikativer Kompetenz und Handlungs kompetenz fasst (Theunert 1999, 2008). Medien- kompetenz lässt sich mit Theunert ver stehen als „… die Fähigkeit, die Medien und Techniken, die gesellschaftliche Kommunikation unterstützen, steuern und tragen, erstens zu begreifen, zweitens sinnvoll damit um- zugehen und drittens sie selbstbestimmt zu nutzen.“ (Theunert 1999: 53) Damit grenzt sich die Autorin von Konzepten ab, welche Medien kompetenz auf instrumentelle Fertig keiten ver kürzen. Vielmehr betont sie, dass sich Medien kompetenz nicht auf den prakti schen Umgang mit Medien beschränkt, sondern zum Beispiel auch die Reflexion über Chancen und Gefahren des Medien gebrauchs mit einschließt. Medien kompetenz ent stehe durch ein Zu- sammen spiel unter schied licher Fähig keiten, die sich in den folgenden vier Dimensionen von Medien kompetenz ver deut lichen lassen (Theunert 1999, 2008): 35 Übersicht 3.1: Medienkompetenzdimensionen (Eigene Darstellung nach Theunert 2008) Wissens dimension: Das Wissen um die Beschaffen heit der Medien systeme, um Funktionen ver schiedener Medien als auch instrumentelle Fähig keiten im Umgang mit Medien und Kommunikations technologien bilden eine Basis, um mediale Symbol systeme zu ent schlüsseln und Medien zu begreifen und zu handhaben. Reflexions dimension: Notwendig ist ferner die Fähig keit, die Medien mit ihren Strukturen und Angeboten als auch das eigene Handeln kritisch zu analysieren und zu reflektieren. Dabei fließen sowohl ästheti sche als auch ethisch-soziale Kriterien in die Reflexion ein. Handlungs dimension: Die Fähig keit, Medien selbst bestimmt und kreativ zu gestalten, sich diese als Mittel der Kommunika tion und aktiven Partizipa- tion am sozialen, kulturellen und politi schen Leben zu er schließen, impliziert wiederum instrumentelle Fertig keiten, Kenntnisse der Medien funk tionen und reflexive Bewer tung. Orientierungs fähig keit: Die gesell schaft liche Teilhabe mittels Medien be- ruht auf einer Einord nung des verfüg baren Medienensembles und einer indi- viduellen Abwägung und Positionie rung ihm gegen über. 36 3.3 Forschungs stand Überblick In den vorigen Kapiteln wurde schon darauf hin gewiesen, dass die Medien- nutzung und Medien kompetenz der Minder heit junger Menschen mit Migra- tions hintergrund in Deutschland nicht in gleicher Weise systematisch, konti- nuier lich und repräsentativ er forscht wird, wie das im Hinblick auf Kinder und Jugend liche der Mehrheits gesell schaft der Fall ist. Zu den jähr lich durch- geführten KIM- und JIM-Studien (siehe dazu die Hinweise in den letzten beiden Kapiteln) oder Einzelstudien wie die von Luca/Aufenanger (2007), Six/Gimmler (2007) und Treumann et al. (2007) gibt es keine ent sprechenden Äquivalen zstudien, in denen die Medien kompetenz von jungen Menschen mit Migrations hintergrund hinsicht lich der Individualmedien Computer/ Internet, Handy und Spiel konsole repräsentativ erfasst wird. Zwar wurden in den letzten Jahren einige repräsentative Studien zur Me- dien nutzung von Menschen mit Migrations hintergrund durch geführt (vgl. dazu die Hinweise auf die BPA-Studie, WDR-Studie und ARD/ZDF-Studie in den letzten Kapiteln). Deren Schwerpunkt liegt jedoch auf den klassi schen Medien Zeitung/Zeitschrift, Radio und Fernsehen. Das Internet wird nur ganz all- gemein im Hinblick auf Nutzungs dauer und Nutzungs häufig keiten berück- sichtigt und eine weiter gehende Erfas sung von Medien kompetenzaspekten er- folgt in diesen Studien nicht. Außerdem befassen sich diese Studien im Prinzip mit der Medien nutzung von Erwachsenen (BPA-Studie, ARD/ZDF-Studie: Personen ab 14 Jahren) bzw. „jüngeren Erwachsenen“ (WDR-Studie: Personen ab 14 bis 49 Jahren).11 Daneben gibt es eine Reihe neuerer, nicht repräsentativer Studien, welche explizit den Medien umgang von jungen Menschen mit Migrations hintergrund aus kompetenzbezogener Perspektive beleuchten (Übersicht 3.2). Annette Trei- bel (2006) unter sucht die Medien kompetenz russ land deutscher und türkisch - stämmiger Haupt schüler. Susanne Eggert (2006) befasst sich mit der Medien- aneig nung 10- bis 16-Jähriger aus der ehemaligen Sowjetunion und mit der Integrations funk tion alter und neuer Medien. Mareike Strotmann (2006, 2008) analysiert, welche Faktoren die Aneig nung neuer Medien durch Jugend liche mit türkischem Migrations hintergrund unter stützen oder er schweren. Die Rolle neuer Medien für Identitäts bildungs prozesse steht im Mittelpunkt der Studie von Hugger (2009). 11 Das schließt Sekundäranalysen dieser Studien zur Medien nutzung jüngerer Personen gruppen allerdings nicht aus. Vgl. dazu etwa die Sekundäranalyse der BPA-Studie für 14- bis 21-Jährige (Trebbe 2007a). 37 Übersicht 3.2: Neuere empirische Studien zur Mediennutzung und Medienkompetenz von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland („Explizite Mi- gran tenstudien“) Autoren Stichprobe/Methode Erhebungs schwerpunkte Hugger 2009 n = 20 Junge Erwachsene mit türkischem Migrations hintergrund im Alter von 20 bis 25 Jahren, die aktive Nutzer aus gewählter Online-Communities sind Episodi sche Interviews Nutzung von Online-Communities für individuelle Identitäts bildungs prozesse Strotmann 2006, 2008 n = 29 Jugend liche mit türkischem Migra- tions hintergrund aus 8. und 10. Klassen Kölner Haupt schulen und Gymnasien Leitfaden interviews Medien nutzung, Medien kompetenz: Computer und Internet, Unterstüt zung bei der Aneig nung neuer Medien Hammeran/ Baspinar/ Simon 2007 n = 57 Fernsehzuschauer türkischer Herkunft im Alter von 14 bis 49 Jahren Gruppen diskussionen Lebens situa tion, Selbst bild, Medien nut- zung und Präferenzen in Bezug auf Com- puter und Internet, Print, Radio und TV Treibel 2006 n = 16 Russ land deutsche und türkisch- stämmige Haupt schüler aus 9. Klassen im Alter von durch schnitt lich 15 Jahren Leitfaden interviews Medien nutzung und Medien kompetenz: Computer, Internet, Handy (Bedien-, Struktur-, Handlungs wissen), Sprach- kompetenz Eggert 2006 n = 24 10- bis 16-Jährige aus der ehe- maligen Sowjetunion mit max. 4-jähriger Aufenthalts dauer in Deutschland Leitfaden interviews Medien nutzung, Medien funk tionen und Medien kompetenz: Radio, TV, Print, Computer, Internet, Spiele In diesen Studien kommen meist qualitative Leitfaden- oder Tiefen inter- views zur Anwen dung, die interessante Einblicke in den Medien umgang der genannten Teilpopula tionen geben, auf grund kleiner Fallzahlen und mangeln- der Repräsentativität aber keine allgemeinen Aussagen über die Medien nutzung und Medien kompetenz junger Menschen mit ihren spezifi schen Migrations- hintergründen in Deutschland er lauben. Im Übrigen ist auf fallend, dass sich auch die meisten Untersuchungen dieses Typs auf die großen Migranten- gruppen in Deutschland – junge Menschen türkischer Herkunft und russische Aussiedler – beziehen. Neben diesen wenigen Medien nutzungs- und Medien kompetenz studien, die sich explizit mit jungen Migranten beschäftigen, könnten sich im Grundsatz aus solchen Studien Hinweise zur Medien nutzung und Medien kompetenz dieser Bevölkerungs gruppe ergeben, zu deren Untersuchungs popula tion junge Migranten de facto, wie zum Beispiel im Fall von Schul- bzw. Schüler studien, zählen. 38 Übersicht 3.3: Neuere empirische Studien zur Mediennutzung und Medienkompetenz von jungen Menschen in Deutschland („Studien mit Migrantenanteilen“) Autoren Stichprobe/Methode Erhebungs schwerpunkte Wagner 2008 n = 903 Haupt schüler im Alter von 10 bis 16 Jahren, darunter zwei Drittel mit Migra- tions hintergrund, aus 20 Haupt- und Ge- samtschulen in sozialen Brenn punkten/ strukturschwachen Gebieten von Groß- städten in 6 Bundes ländern Teilstandardisierte schrift liche Befra gung der Schüler, ergänzt durch leit faden- gestützte Interviews mit n = 39 Klassen- lehrern und Gruppen diskussionen mit n = 111 Heranwachsenden Ausstat tung und Nutzungs häufig keiten in Bezug auf Computer/Internet, Handy und Spiel konsolen; Medientätig keiten, Nutzungs motive und Integra tion der Medien in die Lebens gestal tung, indivi- duelles Medien handeln in Bezug auf Spielen, Kommunizieren in virtuellen Räumen, Produzieren und Ver öffent- lichen Pfeiffer et al. 2008 n = 6.000 Schüler vierter Klassen und n = 17.000 Schüler neunter Klassen aus elf Städten und Landkreisen sechs ver- schiedener Bundes länder, Anteil der Be- fragten mit Migrations hintergrund nicht dokumentiert Schrift liche Befra gung Medien ausstat tung und Medien nutzung, familiäres und schuli sches Umfeld, Schulleis tungen, Freizeit verhalten Otto et al. 2004 n = 50 Jugend liche zwischen 14 und 23 Jahren mit Haupt- und Realschul- abschluss, darunter eine un genannte Anzahl an Jugend lichen mit Migrations- hintergrund Explorative Leitfaden interviews in Jugendeinrich tungen Nutzungs erfah rungen/-strukturen/ -präferenzen in Bezug auf Internetange- bote (MSN, Chat, Foren etc.), Qualitäts- vorstel lungen und Problemfelder Bernart/ Billes-Gerhart 2004 n = 103 Jugend liche aus 6. Klassen an Haupt schulen in Baden-Würt temberg im durch schnitt lichen Alter von 13 Jahren, darunter n = 57 Jugend liche mit Migra- tionshintergrund (davon n = 20 Jugend- liche mit türkischem und n = 19 Jugend- liche mit osteuropäi schem Migrations- hintergrund) Schrift liche Befra gung Sprach verhalten und Freundes kreis; Medien nutzung, Medien funk tionen und Medien kompetenz in Bezug auf Handy, Computer/Internet und Spielen utzung Fromme/ Meder/ Vollmer 2000 n = 1.111 Heranwachsende aus Schulen im Raum Bielefeld im Alter zwischen 8 und 14 Jahren, darunter n = 80 Aus- siedler, n = 88 Schüler türkischer Herkunft sowie Schüler mit anderen Migrations hintergründen Schrift liche Befra gung sowie qualitative Interviews mit n = 21 Heranwachsenden Umgang mit Computerspielen: Spiel- verhalten (Nutzungs häufig keit, Lieblings- spiel und -genre, Angaben zur Hard- ware), Spielumge bung (Zusammen spiel mit anderen, Wissens erwerb zu Spielen, andere Freizeitaktivitäten), Bewer tung ver schiedener Merkmale von Computer- spielen (mediale Präsenta tion, Dramatur- gie, Kompetenzanforde rungen) Die KIM- und JIM-Studien wären hier nochmals zu nennen, ebenso eine aktuelle umfassende Studie zum Medien handeln und der Medien kompetenz Jugend licher im Hinblick auf alte und neue Medien, die von einer For scher- gruppe um Klaus Peter Treumann auf Basis des sog. „Bielefelder Kompe- 39 tenzmodells“ durch geführt wurde (Treumann et al. 2007).12 Ähnliches gilt für eine qualitative Studie zur „Computerpraxis Jugend licher“ (Welling 2008), in der die Relevanz des Computers für Jugend liche und diesbezüg liche Aneig- nungs weisen analysiert, auf den Migrations hintergrund einiger Befragter aber nicht näher ein gegangen wird.13 Dieser Studientyp erfasst junge Menschen mit Migrations hintergrund nur rudimentär, da die jeweils zugrunde liegende Defini tion der Grundgesamt heit diese Fall gruppe weder explizit aus-, noch explizit einschließt. Die ethnische Zugehörig keit der Jugend lichen wird bei den Daten analysen in der Regel nicht explizit berücksichtigt. Auf der anderen Seite stehen Erhebun gen wie die Analyse zum „Medien- handeln in Haupt schulmilieus“ (Wagner 2008), bei der zwei Drittel der be- fragten Schülerinnen und Schüler einen Migrations hintergrund auf weisen.14 Hier lassen sich instruktive Ver mutungen über die Besonder heiten der Medien- nutzung und Medien kompetenz junger Menschen mit Migrations hintergrund ab leiten. Weitere Ansatz punkte geben die zusätz lich in Übersicht 3.3 auf- geführten neueren Studien, die neben deutschen Kindern und Jugend lichen auch Heranwachsende mit Migrations hintergrund berücksichtigen. Allerdings liefert auch dieser Studientyp auf grund der Defini tion der Grundgesamt heiten, Auswahl verfahren und Stichproben zusammen setzun gen keine repräsentativen Aussagen über die jeweiligen Migranten popula tionen. Ergebnisse expliziter Migranten studien Im Folgenden werden die wichtigsten Befunde der zwar nicht repräsentativen, aber immerhin explizit auf junge Menschen mit Migrations hintergrund bezo- genen Studien zusammen gefasst, deren Eckdaten in Übersicht 3.2 aus gewiesen sind. Wie in der Übersicht auch, wird mit den jüngsten Studien befunden be- gonnen. 12 In dieser Studie wird eine differenzierte Erfas sung ver schiedener Medien kompetenzdimensionen geleistet. Ein Kriterium der Defini tion der Grundgesamt heit war, dass die befragten Jugend lichen aus drei Bundes- ländern im Alter von 12 bis 20 Jahren (n = 3.271) Deutsch als Muttersprache beherrschten. Daneben wurde die Nationalität erfasst (deutsch/eine andere, und zwar …) und er mittelt, ob die Befragten schon immer in Deutschland leben oder aus dem Ausland (und falls ja: vor wie viel Jahren) zu gezogen sind. 13 Welling führte zwischen 2002 und 2004 Gruppen diskussionen mit Nutzern ver schiedener Jugendeinrich- tungen durch. In einigen Gruppen diskussionen hatten die Befragten über wiegend einen Migrations hinter- grund, was bei der Ergebnis präsenta tion jedoch nicht diskutiert wird. 14 In der Studie wurden n = 903 Haupt schüler im Alter von 10–16 Jahren aus 20 Haupt- und Gesamtschulen in sozialen Brenn punkten/strukturschwachen Gebieten von Groß städten in 6 Bundes ländern teilstandardisiert schrift lich befragt, darunter 67 Prozent mit Migrations hintergrund (dazu wurde für Vater und Mutter gefragt „kommt aus Deutschland“ vs. „kommt woanders her, und zwar …“). 40 Hugger (2009): Potenziale neuer Medien für Identitäts bildungs prozesse Medien kompetenz drückt sich auch darin aus, wie der Medien umgang zur Orientie rung und Positionie rung des Einzelnen, zur individuellen Lebens- bewäl ti gung beiträgt. In diesem Kontext ist eine explorative Forschungs arbeit von Hugger an gesiedelt, die danach fragt, wie sich türkische Migranten jugend- liche spezielle Online-Communities für ihre Identitäts bildungs prozesse zunutze machen. Auf Basis qualitativer Interviews mit jungen Erwachsenen mit türki- schem Migrations hintergrund15 wird in dieser Studie gezeigt, dass Online- Communities unter bestimmten Vorausset zungen Räume sein können, in denen die jungen Erwachsenen ihre „,prekäre‘ Zugehörig keit und die damit ver bun- denen Anerkennungs probleme verarbeiten können“ (Hugger 2009: 282, Herv. i. O.). In diesen Communities könnten die jungen Türken ihre gemein schaft- lichen türkischen und biografi schen Wurzeln reflektieren und Anerken nung für ihre Person er fahren. Ob daraus eine „erfolg reiche Selbst findung“ (ebd.: 282, Herv. i. O.) sowohl in der Online- als vor allem auch der Offline-Welt resultiert, scheint nach den Hinweisen aus dieser Studie davon abzu hängen, inwiefern in den Communities starke und ver trauens würdige soziale Bindun- gen zu Anderen hergestellt werden können – ein Aspekt, der wiederum selbst auf die Notwendig keit von instrumentellen, wissens bezogenen, gestalteri schen und reflexiven Fähig keiten ver weist. Strotmann (2006, 2008): Unterstüt zung bei der Aneig nung neuer Medien Strotmann (2006, 2008) geht in ihrer Studie der Frage nach, welche Faktoren der Settings Familie, Peers, Schule und außerschuli sche Institu tionen die An- eig nung von neuen Medien durch Jugend liche mit türkischem Migrations- hintergrund er leichtern oder er schweren.16 Bei der Analyse wurde der Schwer- punkt vor allem auf die Betrach tung geschlechts spezifi scher Unterschiede gelegt. So stellt die Autorin fest, dass sich die eher technikorientierten Jungen früher und intensiver dem Computer zuwenden als die befragten Mädchen. Unter den Jugend lichen, die neue Medien kaum oder gar nicht nutzen, fanden sich deut lich mehr Mädchen. Die Schule wurde von den meisten der befragten Jugend lichen als Ort mit hohem „Aufforderungs charakter“ bei der Aneig nung von neuen Medien be- zeichnet. Vor allem aber wurden die Eltern als diejenigen benannt, welche dies deut lich unter stützen. So beschrieben die Befragten in den Interviews, 15 Basis der Studie sind episodi sche Interviews mit n = 20 jungen Erwachsenen mit türkischem Migrations- hintergrund im Alter von 20 bis 25 Jahren, die aktive Mitglieder bestimmter Online-Communities sind. Die Befragten ver fügen über mittlere Reife und höhere Schulabschlüsse. 16 Dazu führte die Autorin im Jahr 2004 29 Intensivinterviews mit Jugend lichen mit türkischem Migrations- hintergrund aus Haupt schulen und Gymnasien in Köln. Die Jugend lichen stammten aus der achten und zehnten Klasse. Als weitere Auswahl kriterien wurden Geschlecht sowie das Vorliegen von Affinität bzw. keine Affinität zu neuen Medien ein gesetzt. 41 dass ihre Eltern in der Nutzung des Computers eine Möglich keit sehen, den Schul- und Berufsweg ihrer Kinder positiv zu beeinflussen und dem PC einen hohen oder sogar einen zentralen Stellen wert in der Gesell schaft einräumen. Jedoch nutzen zwei Drittel der Eltern laut den Angaben der Jugend lichen PC und Internet selbst selten oder nie, was zur Folge hat, dass diese Eltern ihre Kinder nicht direkt bei Problemen mit dem Computer durch Hilfestel lungen und Rat unter stützen können. Die Jugend lichen sind also ver stärkt auf andere Settings an gewiesen. Zum einen spielen hier Familien mitglieder der gleichen Genera tion, also Brüder und Cousins, eine große Rolle. Bei den außerschuli schen Settings zeigen sich nach Strotmann geschlechts spezifi sche Unterschiede dahingehend, dass Mädchen ver stärkt geschlossene Angebote, also z. B. Kurse in Moscheen oder privaten Schulen, nutzten, während Jungen eher offene Angebote zum Beispiel in Internetcafés und Bürger- oder Jugendzentren in Anspruch nahmen. Dabei stehe bei den Jungen aber häufig das Treffen von Freunden im Mittelpunkt, die Medien nutzung erfolge eher nebenbei. Die Autorin betont jedoch, dass sich für die Jungen aus dieser gemeinsamen Medien nutzung vielfältige Un- terstützungs möglich keiten ergeben.17 Die geringe Unterstützungs möglich keit seitens der Eltern sei dagegen insbesondere für Mädchen, die stärker auf die Familie als Aneignungs ort an gewiesen scheinen, als problematisch einzu- schätzen, während den Jungen offensicht lich mehr alternative Möglich keiten zur Ver fügung stehen: „Wenn die Jungen keine (weiteren) Kompetenzträger in der Familie haben, können sie sich diese zum Teil über ihr soziales Netzwerk eröffnen. Die Mädchen scheinen dies jedoch nicht zu können oder zu wollen.“ (Strotmann 2008: 137) Hammeran et al. (2007): Selbst bild und Medien nutzung junger Erwachsener türkischer Herkunft Dass Computer und Internet für die 14- bis 19-Jährigen eine besondere Rolle spielen, beschreibt für türkisch stämmige Jugend liche eine qualitative Studie im Auftrag der WDR-Medien forschung.18 Der Computer ist für die Jugend- lichen nach deren Selbsteinschät zung das wichtigste Medium. Besonders das Webportal MSN werde genutzt, um mit Freunden und der Familie in der Türkei zu kommunizieren. Durch die in der Türkei lebenden Familien ange- hörigen erfahre man alle wichtigen Neuig keiten über dort statt findende Ereig- nisse, auch würde das Internet zur Informations recherche – zum Beispiel über 17 Zum Beispiel schauen sich die Jüngeren Fertig keiten bei den älteren Jugend lichen ab bzw. lassen sich von ihnen die Handha bung neuer Medien er klären. 18 In der Studie wurden im Jahr 2006 leit faden gestützte Gruppen diskussionen mit insgesamt n = 57 türkisch- stämmigen Personen zwischen 14 und 19, 20 und 29 sowie 30 und 49 Jahren (je zwei homogene Gruppen pro Alters gruppe) durch geführt. 42 Google – genutzt. Die jugend lichen Befragten nutzten demnach zur Informa- tion über Ereignisse in der Türkei weniger Presse und Fernsehen, sondern vor allem die Gespräche mit Ver wandten in der Türkei, die über Internet kosten- günstig zu er reichen sind. Bei den 20- bis 29-Jährigen scheint dagegen das Internet neben dem Fernsehen den gleichen Rang einzu nehmen. Von den jun- gen Erwachsenen werde stärker die Informations aufnahme durch das Internet betont, auch zeigten sich nach den Daten dieser Studie die jungen Erwachsenen kompetenter im Umgang mit Recherchemethoden, indem sie zum Beispiel gezielt die Nachrichten portale bekannter Zeitschriften ansteuern. In Bezug auf die Fernsehnachrichten zeigten sich die Befragten der Studie insofern kritisch, als unabhängig vom Alter alle Befragten angaben, Nachrichten, die mit ihnen bzw. der Türkei zu tun haben, zu ver gleichen, da die deutschen Nachrichten quellen als einseitig ein geschätzt werden (Hammeran/Baspinar/ Simon 2007). Treibel (2006): Medien kompetenzen an der Haupt schule Treibel betrachtet Medien kompetenzen aus der Perspektive ethnischer und geschlecht licher Differenz.19 Die Autorin sieht für die weib lichen Aussiedler- jugend lichen die Ver mutung eines er schwerten Zugriffs auf Computer und Internet bestätigt. Sie hebt jedoch auch hervor, dass die Jugend lichen, die zu Hause keinen Internet zugang haben, gewisse Ausweichstrategien ent wickeln und mangelnde Ausstat tung aus gleichen, indem sie bei Freunden, Ver wandten, in der Schule oder in Internetcafés das Internet nutzen.20 Es kann daher ver- mutet werden, dass sich Migranten jugend liche neue Medien in spezifi schen Formen aneignen, indem sie auf familiäre Unterstützungs netz werke und öffent- liche Angebote zurück greifen. Für die Relevanz weiterer Kompetenzen in Bezug auf neue Medien sind die Jugend lichen jedoch anscheinend nicht sensibilisiert. Gefragt nach dem Interesse an Wissens- und Kompetenz zuwachs bezüg lich des Internets, sahen die Jugend lichen keinen Bedarf und hielten ihre Kompetenz für aus reichend – eine Einschät zung, die von der Autorin der Studie nicht geteilt wird: „Medien- kompetenz (Herv. i. O.) im Sinne von Bedien-, Struktur- und Handlungs wissen ist bedingt vor handen.“ (Treibel 2006: 223 f.) Nach Treibel zeigten die befrag- ten Haupt schüler hier eine Haltung zwischen Pragmatismus und der Abwehr von Kompetenzerwar tungen: „Der durch aus rationale Blick auf Kompetenz- erwar tungen in der Lehre und im Beruf wird mehr heit lich nicht getätigt.“ (ebd.: 223) Die Unterstützungs leis tung der Familie für den Kompetenzerwerb 19 In der Studie wurden im Jahr 2004 16 Leitfaden interviews mit russ land deutschen und türkisch stämmigen Haupt schülern aus 9. Klassen an drei Haupt schulen des Karls ruher Stadt gebietes durch geführt. Die Jugend- lichen waren im Schnitt 15 Jahre alt und mehr heit lich in Deutschland geboren. 20 Die unter suchten Migranten familien sind im Ver gleich zu den Daten der JIM-Studien unter proportional mit den Medien Computer, Internet und Handy aus gestattet. Neun der sechzehn Familien sind Offliner. 43 wird ambivalent ein geschätzt, die Mehrheit der Jugend lichen könne nicht auf die Familien als Kompetenzträger zurück greifen. Neue Medien, so macht Treibel am Beispiel des Handys deut lich, können zum einen den Kontroll wünschen der Eltern gegen über ihren Kindern ent- gegen kommen. So sei die Anschaf fung des Handys meist von den Eltern aus- gegangen, die ihre Kinder er reichen können und deren Aufenthaltsorte kon trol- lieren wollen. Zum anderen scheinen die neuen Medien auch neue Freiräume zu eröffnen. So wird von einem Mädchen berichtet, welches im Chat bewusst gerade Jungen kontaktiert, ohne sich elter lichen Kontrollen aus gesetzt zu sehen. Primär für die Aussiedler wird eine Brücken funk tion der neuen Medien hervor- gehoben. E-Mails würden genutzt, um mit der Herkunfts region in Verbin dung zu bleiben. In diesem Zusammen hang ist auch eine offensicht lich hohe sprach- liche Flexibilität der Migranten jugend lichen hervor zuheben. In der Kommu- nika tion werde sowohl Deutsch als auch die Herkunfts sprache je nach Bedarf ein gesetzt, auch die Freundes kreise seien bei der Mehrheit der Befragten multiethnisch zusammen gesetzt. Eggert (2006): Medien aneig nung Heranwachsender aus der ehemaligen Sowjetunion Ein etwas anderes Bild ergibt eine Studie von Eggert, in der die Rolle von Medien für die Integra tion Heranwachsender aus der ehemaligen Sowjetunion unter sucht wird.21 Die Ausstat tung der Befragten mit Computer und Internet war – geschuldet der aktuellen Lebens situa tion – zwar unter durchschnitt lich, die Autorin konstatiert jedoch ein großes Interesse am Internet und weist ähnlich wie Treibel darauf hin, dass die Kinder und Jugend lichen auf öffent- liche Orte, Ver wandte oder Bekannte zurück greifen, um Computer bzw. Inter- net nutzen zu können.22 Auch Eggert weist auf eine Brücken funk tion des Internets hin. Dieses werde zum Recherchieren, zum Beispiel für die Schule, und zum Spielen genutzt, aber auch zur Kontakt aufnahme mit Onkeln und Tanten im Herkunfts land per SMS. Besonders die älteren Befragten nutzten der Studie zufolge das Internet, um sich an russisch sprachigen Chats zu beteiligen oder um sich mit anderen Auswanderern in Deutschland und welt weit auszu tau schen. Hier wurde zum Beispiel die russisch sprachige Internet seite „mail. ru“ genannt. Die Chat bekannt- 21 Dazu wurden 24 Leitfaden interviews mit russ land deutschen Spät aussiedlern/jüdischen Kontingentflüchtlingen im Alter von 10 bis 16 Jahren geführt, die seit längstens 4 Jahren in Deutschland leben. Die Begren zung auf eine maximale Aufenthalts dauer von 4 Jahren wurde gewählt, damit sich die Befragten noch an ihre erste Zeit in Deutschland erinnern konnten. Die Mehrheit der Befragten wohnte zum Befragungs zeitpunkt noch in einem Übergangs wohnheim. Ebenso besuchte ein Teil der Befragten noch Übergangs klassen. 22 Die Interpreta tion dieser Befunde wird dadurch er schwert, dass der Bildungs hintergrund der Befragten nicht klar ist. Zum Teil werden Übergangs klassen besucht mit dem Wunsch, danach in Realschule oder Gymnasium zu wechseln. Ein anderer Teil besucht zum Befragungs zeitpunkt die Haupt schule. 44 schaften beschränken sich, so Eggert, nicht notwendiger weise auf den Chat an sich, sondern sie er fahren eine Fortset zung im „realen“ Leben, indem man telefonisch Kontakt auf nimmt. Auch hier wird die sprach liche Flexibilität der Heranwachsenden hervor gehoben. So berichtet Eggert, dass Computer und Internet auch in Hinblick auf russisch sprachige Medien nutzung eine Rolle spielen, was sich zum Teil in russisch sprachigen Benutzer oberflächen auf den Computern äußert. Problematisiert wird die Nutzung von Computer- und Onlinespielen. Hier lassen die Ergebnisse von Eggert ver muten, dass bei den männ lichen Heran- wachsenden mit Aussiedlerhintergrund actionhaltige und kampfbetonte Ange- bote über durchschnitt lich beliebt sein könnten – eine Problematik, die auch in anderen Studien für Kinder und Jugend liche mit Migrations hintergrund thema- tisiert wird (Eggert 2006: 249, 254; Fromme/Meder/Vollmer 2000, Granato 2001). In diesem Zusammen hang deuten die Ergebnisse dieser Studie auch darauf hin, dass der Medien konsum der Kinder durch die Eltern so gut wie nicht reglementiert wird. Ergebnisse von „Studien mit Migranten anteilen“ Die in Übersicht 3.3 auf geführten neueren Studien zur Medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Menschen in Deutschland berücksichtigen neben Kindern und Jugend lichen ohne Migrations hintergrund auch Heranwachsende mit Migrations hintergrund. Die wichtigsten Befunde, die in diesen Studien für den Medien umgang junger Menschen mit Migrations hintergrund aus ge- wiesen werden, sind im Folgenden dargestellt. Die Darstel lung folgt wieder der Aktualität der Studien, es wird mit den jüngsten Studienergebnissen be- gonnen. Wagner 2008: Medien handeln in Haupt schulmilieus Die Ergebnisse der von Wagner publizierten Untersuchung scheinen die Be- funde der bisher referierten Studien teil weise zu unter mauern. Sie deuten jeden falls auf einige Besonder heiten im Medien umgang von jungen Migranten im Ver gleich zu gleichaltrigen Personen ohne Migrations hintergrund hin. Auch hier werden Einschrän kungen der Mädchen mit Migrations hintergrund in Bezug auf den persön lichen Besitz von Computer und Internet ver zeichnet, was diese ver anlasst, auf andere Nutzungs orte auszu weichen. Insgesamt nutzen Jugend liche mit Migrations hintergrund nach dieser Studie aber Internet und Handy häufiger als solche ohne. Dabei scheint sich zu be- stätigen, dass die Kommunika tion via Internet von besonderer Bedeu tung für Jugend liche mit Migrations hintergrund sein könnte: Chat, E-Mail und SMS via Internet werden von ihnen häufiger genutzt, um kosten günstig mit Freunden und der Ver wandt schaft im Herkunfts land zu kommunizieren, wobei neben 45 Deutsch auch die Sprachen der Herkunfts kulturen ein gesetzt werden. Bezüg- lich des Stellen werts von Computerspielen spielt der Migrations hintergrund offensicht lich kaum eine Rolle, nach den Daten von Wagner werden diesbezüg- lich keine Differenzen heraus gestellt. Unterschiede berichten die Autoren jedoch in Bezug auf die Rezep tion von digitalen Fotos, Videos, Filmen und Musik, die bei den Jugend lichen mit Migrations hintergrund stärker aus geprägt sei, als auch bei der Produk tion von Fotos, Videos und Musik durch multi- funktionale Medien. Bei den Befragten mit Migrations hintergrund zeige sich eine höhere Rate beim Selber machen und Ver öffent lichen im Internet als bei den Befragten ohne Migrations hintergrund – für die Autoren ein Hinweis darauf, dass ein größerer Teil der Jugend lichen mit Migrations hintergrund produktiv in vor allem musik bezogenen jugendkulturellen Szenen ver ankert ist. Dabei könnten Befragte mit Migrations hintergrund jedoch seltener auf Eltern als Wissens- quelle zurück greifen als Befragte ohne Migrations hintergrund, dies gilt nach der vor liegenden Studie sowohl für Produk tion und Rezep tion als auch für die Informations suche im Internet. Vor dem Hintergrund der gesellschafts politi schen Diskussion er scheint es über raschend, dass die Jungen mit Migrations hintergrund im Ver gleich zu den Jungen ohne Migrations hintergrund nach den vor liegenden, nicht repräsen ta- tiven Daten häufiger angaben, das Internet zu Informations zwecken zu nutzen. Insgesamt stützen sich die Befragten mit Migrations hintergrund dabei offen- bar stärker auf konkrete Internetadressen als auf Suchmaschinen, welche von Befragten ohne Migrations hintergrund häufiger als Recherchestrategie genannt wurden. Bei den Recherchethemen werden dagegen keine Differenzen be- richtet. Pfeiffer et al. (2008): Die PISA-Verlierer und ihr Medien konsum Pfeiffer et al. zeichnen ein etwas kritischeres Bild vom Medien umgang junger Menschen mit Migrations hintergrund, wenn sie heraus stellen, dass diese stärker „ent wicklungs beeinträchtigende Medien inhalte“ (ebd.: 283) nutzen würden. Grundlage dieser Einschät zung ist die an gegebene Häufig keit der Nutzung von Filmen und Computerspielen, die nach der USK-Einstu fung erst ab 16 bzw. ab 18 Jahren freigegeben sind. Die Kinder mit Migrations hintergrund nutzten nach den Daten dieser Studie ent sprechende Angebote mehr als doppelt so häufig wie die befragten Kinder ohne Migrations hintergrund.23 Für die befragten Kinder mit Migrations hintergrund werden eine bessere Medien- 23 Die Studie stützt sich auf eine 2005 durch geführte Schüler befra gung von 6.000 Viert kläss lern (10-Jährige) und 17.000 Neunt kläss lern (15-Jährige) aus elf Städten und Landkreisen sechs ver schiedener Bundes länder. Die Ergebnisse werden unter anderem nach Befragten mit und ohne Migrations hintergrund differenziert, es finden sich jedoch keine Angaben zur Anzahl der Befragten mit Migrations hintergrund. 46 ausstat tung im eigenen Zimmer (eigener Fernseher, Konsole und PC) und höhere Werte bei der Medien nutzungs dauer berichtet. Otto et al. (2004): Soziale Ungleich heit im virtuellen Raum Ähnlich wie Hugger weisen Otto et al. auf die Rolle der Onlinekommunika- tion für die Identitäts bildungs prozesse von Jugend lichen mit Migrations hinter- grund hin. Demnach scheint die Selbstrepräsenta tion in Chats und Foren durch schrift lichen Ausdruck und visuelle Selbst beschrei bung, durch die sich die Jugend lichen als Angehörige einer Gruppe darstellen, für die Jugend lichen mit Migrations hintergrund eine besonders hohe Bedeu tung zu haben. Bernart/Billes-Gerhart (2004): Sprach verhalten und Medien nutzung von Migranten jugend lichen Eine frühere Studie zum Medien umgang und Sprachgebrauch von Migranten- jugend lichen aus Haupt schulen im Ver gleich zu ihren deutschen Mitschülern zeigte ein noch etwas anderes Bild (Bernart/Billes-Gerhart 2004). Nach den Daten dieser Studie24 standen bei den Jugend lichen mit Migrations hintergrund das Surfen im Internet und vor allem Computerspiele im Vordergrund, wäh- rend das Chatten, E-Mails und die gezielte Suche eine deut lich nachrangige Rolle spielten. Ähnlich wie Strotmann argumentieren auch Bernart/Billes- Gerhart auf Basis der Orte der Computer- und Internetnut zung, dass bei Jugend lichen mit Migrations hintergrund Schule und Peergroup eine wichtigere Rolle bei der Mediensozialisa tion zu spielen scheinen als bei deutschen Jugend lichen. Die Autoren haben sich ferner für das Sprach verhalten der Jugend lichen mit Migrations hintergrund interessiert und auf gezeigt, dass die Zweisprachig- keit im Umgang mit Familie und Freundes kreis für mehr als ein Drittel der befragten Migranten anscheinend eine Selbst verständlich keit ist. Dies äußert sich offensicht lich auch in der Nutzung muttersprach licher Seiten im Internet, die von der Hälfte der befragten Migranten jugend lichen berichtet wurde. Schon in dieser Studie zeigen sich jedoch Differenzen zwischen den einzelnen Migranten gruppen.25 So deuten die Daten zum Beispiel darauf hin, dass anders sprachige Internet seiten für Jugend liche osteuropäi scher Herkunft eine größere Rolle spielen könnten als für die Jugend lichen türkischer Herkunft. 24 Im Jahr 2003 wurden n = 103 Jugend liche aus sechsten Klassen an Haupt schulen in Baden-Würt temberg befragt, darunter n = 57 Jugend liche mit Migrations hintergrund (davon n = 20 türkischer Migrations hinter- grund, n = 19 osteuropäi scher Hintergrund). Der Alters durchschnitt lag bei 12,8 Jahren. 25 In der Studie erfolgt – allerdings auf der Basis sehr geringer Fallzahlen – eine gesonderte Auswer tung für die Teilpopula tionen der west- und südeuropäi schen, osteuropäi schen, türkisch sprachigen und außereuropäi- schen Jugend lichen. 47 Fromme/Meder/ Vollmer (2000): Computerspiele in der Kinderkultur Die Studie der Autoren zur Nutzung von Video- und Computerspielen durch 8- bis 14-Jährige deutet darauf hin, dass Kinder aus ver schiedenen Kultur- kreisen in ihrem Spiel verhalten und der Spielumge bung unter schied liche Vor- lieben auf weisen.26 Die Kinder aus dem west deutschen Kulturkreis, Aussiedler- kinder und Kinder aus dem moslemi schen Kulturkreis scheinen sich in der Bevorzu gung von Kampfspielen und von Denk- und Geschicklichkeits spielen zu unter scheiden, während andere Genres in etwa gleich beliebt sind. Nach den vor liegenden Daten ist der Anteil von Spielern, die am liebsten Kampf- spiele spielen, unter den Aussiedlerkindern besonders hoch, und auch Kinder des moslemi schen Kulturkreises mögen demnach Kampfspiele über durch- schnitt lich häufig, während die west deutschen Kinder dieses Genre deut lich seltener als ihr Lieblings genre bezeichneten. Dieses Ver hältnis drehe sich nach den Autoren bei den Denk- und Ge- schicklichkeits spielen auf niedrigerem Niveau um. Auch bei den Spielhäufig- keiten und den Kompetenzanforde rungen, an denen die Kinder Interesse haben, scheinen sich die Kinder mit von Kindern ohne Migrations hintergrund zu unter scheiden. Demnach sind die Anforde rungen „logisch denken, über- legen“, „geschickt steuern“ und „Phantasie haben“ bei den west deutschen Kindern am beliebtesten, während die Aussiedlerkinder es am liebsten haben, wenn sie sich schnell zurecht finden müssen, gefolgt von „kämpfen, angreifen“ und „schnell reagieren“. Die Kinder aus dem moslemi schen Kulturkreis gaben in dieser Studie besonders häufig an, dass sie gerne „kämpfen, angreifen“, gefolgt von „Phantasie haben“ und „genau planen“. Zusammen fassung Die Forschungs lage zur Medien kompetenz von jungen Menschen mit Migra- tions hintergrund ist disparat. Betrachtet man die Ausstat tung mit und den Zugang zu den neuen Medien, so berichten die meisten Studien eine generell gute, zum Teil sogar bessere eigene Ausstat tung der jungen Menschen mit Migrations hintergrund mit neuen Medien. Allerdings gibt es mehrere Hin- weise darauf, dass sich der Zugang für Mädchen mit Migrations hintergrund pro blemati scher gestalten könnte. Die vielfach genannten alternativen Nut- zungs orte (bei Freunden, öffent liche Orte) scheinen für Mädchen weniger zugäng lich zu sein, gleichzeitig sind Mädchen anscheinend stärker auf Unter- 26 In der Studie wurden n = 1.111 Heranwachsende aus Schulen im Raum Bielefeld im Alter zwischen 8 und 14 Jahren befragt, darunter n = 80 Aussiedler, n = 88 Schüler türkischer Herkunft sowie Schüler mit anderen Migrations hintergründen. Aus den Nationalitäten und der Herkunft wurde die Kategorie Kulturkreise ge- bildet. Die west deutschen Schüler wurden als ein Kulturkreis behandelt (n = 803). Die Kinder von Aussiedler- familien aus Russ land und Polen wurden zur Kategorie „Aussiedlerkinder“ (n = 121), die Kinder türkischer, kurdischer und bosnischer Herkunft wurden zum „moslemi schen Kulturkreis“ (n = 126) zusammen gefasst.m 48 stützungs leis tungen seitens der Familie an gewiesen. Die Befunde deuten ins- gesamt auf eine wichtige Rolle der Familie und der Peergroup bei der Aneig- nung neuer Medien hin. Sie ver weisen aber auch darauf, dass von den Eltern mit Migrations hintergrund kaum Hilfe und Unterstüt zung geleistet werden kann. Insbesondere bei Fragen, die sich mit einem reflektierten Medien umgang sowie mit Interessen und Motiven des Umgangs mit neuen Medien befassen, sind die Befunde sehr heterogen. So wird zum Beispiel einer seits eine häufi- gere Nutzung von Computerspielen und insbesondere eine Zuwen dung zu problematischeren Spielen und Filminhalten konstatiert (speziell ein höheres Interesse an Kampfspielen), während andere Befunde keine Unterschiede zwischen Kindern mit und ohne Migrations hintergrund beim Umgang mit Computerspielen aus weisen. Auch deutet die Forschung darauf hin, dass ein großes Interesse an Computer und Internet besteht und auch die Eltern diesen Medien einen hohen Stellen wert einräumen. Auf der anderen Seite scheint es so zu sein, dass ein niedriges Kompetenzniveau im Umgang mit den Möglich- keiten der neuen Medien als aus reichend an gesehen wird und die Motiva tion, sich weitere Kompetenzen anzu eignen, nur bedingt aus geprägt ist. Mehrere Befunde deuten durch aus auf eine reflektierte Medien nutzung hin, wenn über die ver gleichende Nutzung deutscher und heimatsprach licher Nachrichten in Fernsehen und Internet und über eine ver gleichende Informations recherche, insbesondere bei konkreten Anlässen, berichtet wird. Reflek tion zeigt sich auch in Hinblick auf die Kosten situa tion, wenn etwa die Vorzüge der günstigen Kommunika tion via Internet betont werden. Darüber hinaus liegen jedoch bisher wenige Erkenntnisse zum Risikobewusstsein im Umgang mit neuen Medien und zur Einschät zung von Gefahren bzw. Erfah rungen mit Missbrauch durch neue Medien vor. Die wenigen Befunde deuten darauf hin, dass der Umgang der jungen Menschen mit den neuen Medien über die Kosten kon- trolle hinaus durch die Eltern kaum reglementiert wird. Betrachtet man das aktive Medien handeln der jungen Menschen mit Mi- gra tions hintergrund, so deuten einige Befunde auf einen aus geprägten kom- mu nikativen Gebrauch neuer Medien hin, was sich insbesondere in der Brücken funk tion der neuen Medien aus drückt. Diese werden demnach zur kosten günstigen Kommunika tion mit Familie und Freunden aus dem Her- kunfts land genutzt. In dem Zusammen hang sticht die sprach liche Flexibilität der Nutzer hervor, die je nach Kontext in der Herkunfts- oder der Mehrheits- sprache kommunizieren. Allerdings gibt es auch hier wider sprüch liche Be- funde durch Studien, die konstatieren, dass vor allem das Surfen und das Spielen im Internet im Vordergrund stehe, während Chatten und E-Mails eine nachrangigere Rolle spielten. Bezogen auf den individuellen Bereich wird auch von partizipativer und gestaltender Nutzung berichtet, wenn zum Beispiel Fotos, Videos und Musik produziert und mit der Community oder Freunden 49 und der Familie geteilt werden. Andere Studien heben den präsentativen und kommunikativen Gebrauch neuer Medien hervor und zeigen auf, wie diese zur Selbst präsenta tion genutzt werden, was Identitäts bildungs prozesse unter- stützen und auch neue Freiräume eröffnen kann. Insgesamt stehen den Ver mutungen über einen benachteiligten Medien- zugang und Medien umgang bei jungen Menschen mit Migrations hintergrund heterogene Forschungs befunde gegen über. Neben der Fest stel lung von Diffe- renzen im Ver gleich zu gleichaltrigen Personen ohne Migrations hintergrund weisen einige Studien auf vielfältige Aneignungs weisen und Potenziale der neuen Medien in der Popula tion der jungen Migranten hin. Unglück licher- weise ist die Generalisier bar keit der Ergebnisse dieser Studien jedoch aus methodi schen Gründen gering. 51 4 Zusammen fassung und Schluss folge rungen für die Konzep tion der LfM-Studie 4.1 Forschungs kontext und Forschungs probleme In der Einfüh rung (Kapitel 1) haben wir darauf hin gewiesen, dass die spezifi- sche Aufgabe der vor liegenden Studie zur Medien nutzung junger Migranten in Nordrhein-West falen darin besteht, an zwei Forschungs tradi tionen anzu- schließen und diese miteinander zu ver binden: – Der erste Forschungs strang ist in den Kontext der sozialwissen schaft lichen Erforschung der Lebens verhältnisse und Ver haltens weisen ethnischer Min- der heiten in modernen Industriegesell schaften ein gebettet. Die Medien- nutzung von Zuwanderern, ihren Familien angehörigen und Nachfahren wird als Teil dieser Lebens verhältnisse und Ver haltens weisen an gesehen. Gefragt und unter sucht wird, ob und wie die Medien nutzung in einem Zusammen hang mit dem Einleben in das neue soziale Umfeld oder aber mit ent sprechenden Abgren zungen steht. – Der zweite Forschungs strang ist der pädagogisch motivierten Jugendmedien- forschung zuzu ordnen. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ver brei- tung der neuen digitalen Medien in allen Lebens- und Gesellschafts berei- chen wird „Medien kompetenz“ als eine zentrale Schlüsselqualifika tion in der modernen Informations- und Wissens gesell schaft an gesehen. Die For- schung in diesem Bereich zielt nicht nur darauf ab, den Status quo des Medien umgangs junger Menschen zu er mitteln, sondern auch die Voraus- set zungen für die Entwick lung an gemessener zielgruppen spezifi scher Maß- nahmen der Medien kompetenzförde rung zu identifizieren. Der Überblick über die theoreti schen Ansätze und empiri schen Befunde dieser Forschung in den letzten beiden Kapiteln kann in doppelter Perspektive ge- lesen werden. Auf den ersten Blick gibt es genügend Anknüpfungs punkte, auf die man sich bei der Konzep tion einer Studie wie der hier vor gelegten be- ziehen kann. Auf den zweiten Blick ist die Forschungs situa tion jedoch eher un befriedigend: 52 – Das gilt vor allem dann, wenn man darauf beharrt, dass es vor dem Hin ter- grund fehlenden Fakten wissens zunächst einmal darum gehen muss, empi- risch belast bare Basisinforma tionen über grundlegende, medien bezogene Ver haltens weisen und Einstel lungen im Milieu junger Migranten zu er- mitteln. Diese sind nur auf der Basis methodisch auf wändiger, kosten inten- siver und daher selten durch geführter Repräsentati verhe bungen zu haben.m – Zu demselben Urteil kommt man, wenn man als Maßstab für wissen schaft- lichen Fortschritt die Prinzipien der Kumula tion, Replika tion und Varia- tion benennt, d. h. die Anknüp fung an einschlägige Studien mit dem Ziel, bestimmte Teile davon zu über nehmen und andere zu ändern. Die Mini- mal vorausset zung dafür ist eine hinreichende Methoden dokumenta tion der einschlägigen Studien, die in diesem Forschungs feld jedoch offensicht lich nicht selbst verständ lich ist. – Eng ver knüpft damit sind Schwierig keiten bei der Umset zung eines kom- paratisti schen Forschungs konzepts. Vorausset zung dafür sind ver gleich bare Untersuchungs kategorien (gleiche oder zumindest äquivalente Fragen und Antwort vorgaben) und klar gegen einander abgrenz bare Untersuchungs- popula tionen. Bezogen auf den zweiten Punkt gibt es nicht nur immanente Stichproben probleme der auf Migranten bezogenen Forschung. Proble ma- tisch ist auch, dass viele der auf die Mehrheits gesell schaft bezogenen Stu- dien de facto Menschen mit Migrations hintergrund einschließen (nämlich dann, wenn sie deutsch sprechen), diese aber nicht gesondert aus weisen. – Schließ lich ist auf die fehlende Zeit- bzw. Entwicklungs perspektive der bisherigen Forschung hinzu weisen. Sowohl „Integra tion“ als auch „Medien- kompetenz“ sind nichts Statisches, sondern etwas Prozess haftes. Wenn man jedoch etwas über diese Prozesse bei Menschen mit Migrations hintergrund er fahren will, wird man an kontinuier licher Forschung im Sinne von Zeit- reihen studien nicht vorbei kommen. Im Folgenden werden wir auf die für die LfM-Studie relevanten Details dieser Forschungs problematik ein gehen. 4.2 Probleme der auf Medien nutzung und soziale Integra tion von Migranten bezogenen Forschung Zum Zusammen hang zwischen der Medien nutzung und der sozialen Integra- tion von Menschen mit Migrations hintergrund gibt es in Deutschland durch- aus einige repräsentative Studien. Dennoch sind sie eher als Ausnahme und Einzelfälle zu bezeichnen. Dieses Manko ist sowohl im Hinblick auf die aka- demi sche als auch auf die an gewandte Forschung augen fällig und schmerz- 53 haft. Bedauer lich ist diese Situa tion vor allem deshalb, weil sie nicht so sehr aus finanziellem Mangel, unzu reichender theoreti scher Fundie rung oder feh- lender wissen schaft licher bzw. an gewandter Forschungs kompetenz resultiert, sondern eher die Folge einer mangelnden Koordina tion von Forschungs akti vi- täten zu sein scheint. Dieses Urteil mag deshalb irritieren, weil man bei einem ersten, oberfläch- lichen Blick in die einschlägige Literatur auf nicht wenige Publika tionen, Forschungs berichte und Präsentations bände stößt, in denen es um die Medien- nutzung von Ausländern bzw. Menschen mit Migrations hintergrund geht. Zum Teil sind diese Studien repräsentativ und deshalb mit erheb lichem finanziellen Aufwand ent standen, jedoch findet man darin neben zeit aufwändigen Medien- nutzungs abfragen keine oder nur marginale Indikatoren zur Integra tion der Befragten. Das aktuell wichtigste Beispiel dafür ist die 2007 durch geführte ARD/ZDF-Studie, bei der – neben einigen Fragen zum Sprachgebrauch – keine Fragen gestellt wurden, die eine differenzierte Betrach tung der ethni- schen Identität und migrations spezifi schen sozialen Situa tion der Befragten möglich machen. Dies ist aus der Sicht der Ver antwort lichen für diese Studie möglicher weise gar kein Defizit, für die kommunikations wissen schaft liche Forschung zur Rolle der Medien nutzung in sozialen Integrations prozessen schon. Ein Defizit ganz anderer Art betrifft viele bevölkerungs repräsentative Stu- dien der an gewandten bzw. kommerziellen Mediaforschung. Zwar sind Men- schen mit Migrations hintergrund in den Zufalls stichproben der Media-Analyse, GfK-Fernsehforschung und ver gleich baren Studien de facto ver treten – jeden- falls sofern sie über aus reichende Deutsch kenntnisse ver fügen, um auf Inter- viewfragen in deutscher Sprache antworten zu können. Denn die meisten Auswahl verfahren beziehen sich bei diesen Studien mittlerweile auf die „deutsch sprachige Wohnbevölke rung in Privathaushalten“ als Grundgesamt- heit. Für Sonder analysen ist dieser Personen kreis jedoch nicht greif bar, weil die Erfas sung eines potenziellen Migrations status in den Untersuchungs instru- menten dieser Studien nicht vor gesehen ist. Dass damit die „Ränder“ dieser Daten sätze gegen über den Daten spezifi scher Migranten studien ver schwim- men, und damit komparatisti sche Forschung zusätz lich er schwert wird, haben wir schon erwähnt. Als Sonderfall ist in diesem Zusammen hang eine Studie der Sinus Socio- vision GmbH zu „Stellen wert und Nutzung der Medien in Migranten milieus“ zu nennen (Klingler/Kutteroff 2009). Nach der Eigendarstel lung des Instituts erlaubt diese Studie „zum ersten Mal Aussagen auf gesicherter repräsentativer Basis über den Migrations hintergrund der in Deutschland lebenden Zuwan- derer“ (Sinus Sociovision 2008: 3). Wie diese Repräsentativität methodisch hergestellt wurde, wird jedoch nicht dokumentiert (auch nicht in dem Beitrag 54 von Wippermann/Flaig 2009). Man erfährt ledig lich, dass sich drei Viertel der Befragten acht Herkunfts ländern zuordnen lassen.27 Schon das allein ist ein Ver stoß gegen die Mindestanforde rungen an die Methoden dokumenta tion empiri scher Studien, die zu den selbst verständ lichen Standards der Umfrageforschung zählen.28 Außerdem wird am Beispiel dieser Studie ein grundsätz liches Problem der auf Migranten bezogenen Sozial for- schung deut lich: die Notwendig keit zur Differenzie rung des Bevölkerungs- segments der in Deutschland lebenden „Menschen mit Migrations hintergrund“ nach Herkunfts kontexten. Der Erkenntnis wert von Studien ist zu bezweifeln, die in ihren Repräsentanzmodellen und Ergebnis darstel lungen diese Disparität nicht an gemessen berücksichtigen. Mit anderen Worten: Durch die Auswahl- verfahren dieser Studien muss sicher gestellt werden, dass zumindest über zentrale Teilpopula tionen repräsentative Aussagen gemacht werden können. Das ist zum Beispiel bei der ARD/ZDF-Studie in Bezug auf sechs Migranten- gruppen29 der Fall (ARD/ZDF 2007: 70). Wie unsinnig die Berichterstat tung über die Durchschnitts werte solcher Studien ist, kann man daran ver deut- lichen, dass z. B. 40 Prozent der Befragten der Sinus-Migranten-Studie zwei und knapp drei Viertel der Befragten acht Herkunfts milieus zuzu ordnen sind (Sinus Sociovision 2008: 3). Diese wenigen Teilpopula tionen prägen natür lich die auf alle Befragten bezogenen Ergebnisse solcher Studien – die rest lichen kommen darin so gut wie nicht vor. Auf der anderen Seite dieses Forschungs feldes, und das ist in diesem Fall die sozialwissen schaft lich-orientierte akademi sche Seite, ist der Vorwurf mangelnder Repräsentativität wört lich gemeint. Hier fehlt es nicht mehr an theoreti schen Ansätzen, die ver schiedene Ver haltens- und Einstellungs dimen- sionen im Migrations- und Integrations kontext ver binden und gleichzeitig die Medien nutzung und den Medien umgang in den Blick nehmen. Der Blick in die Forschungs literatur zeigt jedoch vor allem zwei Dinge. Erstens dominieren qualitative Studien, obwohl der Bedarf an explorativer Forschung nicht aus einer an gemessenen Diskussion des Forschungs standes hergeleitet wird. Zwei- tens sind nicht wenige Studien formal „quantitativ“ konzipiert (Untersuchungs- instrument, Anzahl Befragte, Analysestrategie), von Zufalls stichproben oder der Anwen dung anderer repräsentativer Auswahl verfahren kann jedoch keine Rede sein. Forschungs ökonomie ist hier häufig die vor herrschende Rahmen- 27 Personen mit türkischem, ex-jugos lawischem, polnischem, italieni schem, spanischem, portugiesi schem und griechi schem Migrations hintergrund sowie (Spät-)Aussiedler aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion.m 28 Vgl. dazu zum Beispiel den „Code of Professional Ethics & Practices“ der American Associa tion for Public Opinion Research (AAPOR), das DFG-Memorandum zu „Qualitäts kriterien der Umfrageforschung“ oder, speziell für die medien bezogene Umfrageforschung in Deutschland, das „ZAW-Rahmenschema für Werbe- trägeranalysen“ (AAPOR 2005, DFG 1999, ZAW 1994). 29 Es handelt sich dabei um Personen mit türkischem, ex-jugos lawischem, polnischem, italieni schem und griechi schem Migrations hintergrund sowie (Spät-)Aussiedler aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion.m 55 bedin gung für die Operationalisie rung der Fragestel lung, weniger Validität und Angemessen heit. Viele dieser Studien zeigen innovative Analysen und interessante Ergebnisse, führen aber auf dem Weg zu gesicherten und ver- allgemeiner baren Erkenntnissen zur Rolle von Massen medien im Integrations- prozess nur bedingt weiter. 4.3 Probleme der auf Medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Migranten bezogenen Forschung An erster Stelle ist fest zuhalten, dass es bisher in Deutschland keine exklusiv auf diese Fragestel lung bezogene Forschung gibt, die den Ansprüchen der Repräsentativität genügt. Mit der LfM-Studie wird daher ab solutes Neuland betreten. Das bedeutet nicht, dass über haupt keine repräsentativen Daten über die Medien nutzung junger Migranten in Deutschland verfüg bar sind. Vielmehr können solche Daten als Teilinforma tionen aus Studien ent nommen werden, die – wie die BPA-, die WDR- oder die ARD/ZDF-Studie – die Medien- nutzung für das gesamte Alters spektrum einzelner Migranten gruppen be schrei- ben. Dabei sind jedoch zwei ent scheidende Einschrän kungen zu beachten. Ent- sprechend der Defini tion der jeweiligen Grundgesamt heiten sind die jüngsten Befragten in diesen Studien, wie in den meisten bevölkerungs repräsentativen Umfragen üblich, 14 Jahre alt. Zweitens gilt etwas Ähnliches wie im Forschungs feld Medien nutzung und Integra tion. Die Variablen struktur dieser Studien erlaubt keine Analysen, die an den aktuellen, prakti schen und theoreti schen Diskurs zum Thema Medien- nutzung und Medien kompetenz junger Menschen anschluss fähig sind. Zum einen bezieht sich die Medien nutzungs abfrage vor wiegend auf die klassi schen Massen medien und kaum auf die neuen digitalen Funktions- bzw. Indivi dual- medien. Zum anderen werden keine Aspekte der Medien kompetenz erfasst, die über pauschale Medien nutzungs werte hinaus gehen. Dieser Befund ist deshalb so fatal, weil die in unserer Gesell schaft ver - breiteten Vorstel lungen über „besondere Medien kompetenzprobleme“ junger Migranten durch aus von Studien unter stützt werden, die alles Mögliche leisten können, nur eines nicht: repräsentative Hinweise auf reale Vertei lungen von Ver haltens weisen in diesem Bevölkerungs segment zu geben. Das gilt für beide Forschungs typen, zwischen denen in Kapitel 3 unter schieden wurde. Im ersten Fall, den wenigstens explizit auf Migranten bezogenen Medien kompetenz- studien, könnte man allein über die geringen Fallzahlen argumentieren (vgl. Übersicht 3.2). Aber das ist gerade nicht unser Argument: Es bezieht sich stets auf das Wechselspiel zwischen der Defini tion von Grundgesamt heiten und hierauf bezogenen, Repräsentativität sichernden Auswahl verfahren. Nimmt 56 man beides zusammen, ver bietet sich jede Ver allgemeine rung der durch diese Studien gewonnenen Basis befunde in Bezug auf „die“ Medien kompetenz „der“ jungen Menschen mit Migrations hintergrund. Diese Einschät zung gilt auch für die zweite Fall gruppe, d. h. für Medien- kompetenz studien mit quasi beiläufig hohen Migranten anteilen (vgl. Über- sicht 3.3). Trotz dieser hohen Fallzahlen sollte man mit den Ergebnissen dieser Studien aus gesprochen vor sichtig umgehen – d. h. die methodi sche „Daten- genese“ muss im Auge behalten werden. Zunächst darf man sich grundsätz- lich von den großen Fallzahlen sog. Schulstudien nicht blenden lassen: Stich- proben theoretisch und stichproben praktisch stehen viele Faktoren der Bildung repräsentativer Stichproben ent gegen (problematisch ist vor allem die Zufalls- steue rung bzw. um gekehrt: die Klumpen bildung bei der Auswahl der Schulen, Schul klassen und Schüler). Dazu kommt bei den in unserem Zusammen hang relevanten Studien, dass bei ihnen der Schwerpunkt auf „Problemschulen“ – nämlich Haupt schulen – und zum Teil dann auch noch auf Schulen in Pro- blemregionen liegt. Prototypisch dafür ist die Studie von Wagner und anderen, für die 20 Haupt- und Gesamtschulen in sozialen Brenn punkten und struk- turschwachen Gebieten von Groß städten aus gewählt wurden (Wagner 2008). Mit Sicher heit sagen die Ergebnisse dieser Studie viel über die Medien kom- petenz junger Migranten an Haupt schulen in Problemregionen aus. Aber es wäre trotz der Bildungs probleme von Migranten fatal, diese Teil ergebnisse auf die Gesamt heit junger Migranten in Deutschland zu projizieren. Bezogen auf junge Deutsche ohne Migrations hintergrund käme niemand auf diese Idee. Am Ende dieses Abschnitts bleibt noch die Frage nach dem „Nutz wert“ der repräsentativen Studien zur Medien kompetenz der in Deutschland leben den Kinder und Jugend lichen für die spezifi schen Problemstel lungen der auf junge Migranten bezogenen Medien kompetenzforschung. Im Kern geht es dabei um das 1998/1999 begonnene Langzeitprojekt des Medien pädagogi schen For- schungs verbundes Südwest (mpfs), die jähr lich durch geführten KIM- und JIM- Studien, auf die in den vor stehenden Kapiteln mehrfach hin gewiesen wurde (vgl. Übersicht 1.1). Auf jeden Fall kann man sagen, dass im Rahmen dieser Forschung zentrale Medien kompetenz Indikatoren erhoben werden, die – vielleicht mit gewissen Einschrän kungen, aber doch im Rahmen dessen, was mit quantitativen Be- fragungs verfahren mach bar ist – z. B. mit den theoreti schen Dimensionen des Medien kompetenzmodells von Theunert korrespondieren (vgl. Übersicht 3.1). Das ist die eine Seite: die der Untersuchungs variablen. Auf der anderen Seite, der Ebene der Falldefini tion, steht man vor dem Problem, das wir schon im letzten Abschnitt in Bezug auf die an gewandte bzw. kommerzielle Reich- weiteforschung beschrieben haben. Auch die KIM- und JIM-Studie definieren ihre Grundgesamt heiten über das Kriterium aus reichender Deutsch kenntnisse der Zielpersonen für ein Interview. Damit sind junge Migranten mit Sicher heit 57 eine Teilmenge in der jeweiligen Stichproben popula tion. Nach unserem Kennt- nis stand sind sie jedoch nicht eindeutig als solche identifizier bar. D. h. sie können weder für Sonder analysen ein gegrenzt noch für komparatisti sche Zwecke, d. h. im Ver gleich mit anderen Studien (bei dem die KIM- oder JIM- Daten für „junge Menschen ohne Migrations hintergrund“ stehen) aus gegrenzt werden. Zusammen fassend kann man fest halten, dass eine bessere Koordina tion zwischen den ver schiedenen Initiatoren und Realisatoren dieser Forschung im Bereich der Medien, der Medien politik und der Wissen schaft mehr als wün- schens wert wäre. So ließen sich z. B. die Potenziale der kontinuier lichen bevöl- kerungs repräsentativen Forschung im Bereich der Medien und Medien päda go- gik (d. h. von Studien, die sich in erster Linie gar nicht speziell auf Menschen mit Migrations hintergrund beziehen) mit relativ geringem Aufwand für Analy- sen nutz bar machen, die dann speziell auf die Medien nutzung in diesem Be- völkerungs segment bezogen sind. Das wäre besonders im Hinblick auf die Ermitt lung repräsentativer Basis daten eine substantielle Ergän zung der akade- mi schen Forschung. Diese wird zwar in der Regel von Fragestel lungen geleitet, die über die pure Deskrip tion hinaus gehen. Ihre empiri schen Befunde sind jedoch selten generalisier bar, weil die dazu er forder liche Daten basis metho- disch nicht gegeben ist. 4.4 Konzeptionelle Schluss folge rungen für die LfM-Studie An erster Stelle der Untersuchungs konzep tion, die wir für die LfM ent wickel- ten, steht in Bezug auf beide Forschungs felder – (Massen-)Medien nutzung und Integra tion, (Individual-)Medien nutzung und Medien kompetenz – das Prinzip der Repräsentativität und davon aus gehend das Prinzip der Anschluss- fähig keit (vgl. Kapitel 1). Insbesondere für die Konzep tion der quantitativen Telefonumfragen sind das die zentralen Kriterien (vgl. Kapitel 5, 7 und 8). Als dritter Gesichtspunkt kommt dann noch speziell in Bezug auf die Medien- kompetenzproblematik das Kriterium des Praxis bezugs der LfM-Studie hinzu – als Leitlinie für die Durchfüh rung von Gruppen diskussionen (vgl. Kapitel 6) und einem Experten-Workshop (vgl. Kapitel 9). Repräsentativität Durch die Ausschrei bung der LfM waren die Grundgesamt heiten für Reprä- sen tati verhe bungen bis auf einen Punkt vor gegeben: Fest gelegt waren der re- gio nale Rahmen (Nordrhein-West falen) und das Alter der Zielgruppe (12 bis 29 Jahre). Sieht man von Personen türkischer Herkunft ab, war die weitere Eingren zung des Migrations hintergrundes etwas unscharf. Konkret wählten 58 wir dann den Migrations hintergrund der sog. „Russ land deutschen“ aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion als zweiten, klar umrissenen Unter- suchungs kontext. Damit sind Personen türkischer Herkunft sowie – wie wir sie hier nennen – russische Aussiedler die beiden Migranten gruppen, zu denen in der LfM-Studie repräsentative Daten erhoben werden. Der Haupt grund für diese Entschei dung ist die Zielset zung, durch zwei statistisch voneinander unabhängige Teilerhe bungen für jede dieser beiden Grundgesamt heiten repräsentative Informa tionen zur Medien nutzung, sozialen Integra tion und Medien kompetenz zu er halten, die dann in einem kompara- tiven Analysedesign sowohl miteinander als auch mit Ergebnissen anderer Studien (über gleiche oder andere Popula tionen – z. B. gleichaltrige Personen ohne Migrations hintergrund) ver wendet werden können. Anschluss fähig keit Dieses Prinzip bezieht sich vor allem auf die Operationalisie rung der theoreti- schen Konzepte zu Zusammen hängen zwischen Medien nutzung und sozialer Integra tion bzw. Medien nutzung und Medien kompetenz im Rahmen der ein- schlägigen Repräsentati verhe bungen in diesem Forschungs feld. Denn nur, wenn die ent sprechenden Formulie rungen aus den Untersuchungs instrumenten früherer Studien über nommen werden, ist kumulative, replikative und kom- paratisti sche Forschung möglich: Eine Forschung, die sich systematisch auf den bisherigen Wissens stand bezieht und die Ergebnisse der LfM-Studie mit bisher vor liegenden Untersuchungs befunden ver gleicht. In der Grundlogik der Erfas sung der Nutzung der Massen medien sowie bei der Erhebung von Indikatoren für soziale Integra tion folgt die LfM-Studie drei früheren Migranten studien (G. I. F.-Studie 1999, BPA-Studie 2000 und insbesondere der WDR-Studie 2006). Die sehr viel komplexere Methode der Tages ablauferhe bung, die in der ARD/ZDF-Studie 2007 zur Anwen dung kam, war im Budgetrahmen der LfM-Studie nicht zu realisieren. Insbesondere bei der Erfas sung der Nutzung der neuen Individualmedien (Internet etc.) und bei der Abfrage unter schied licher Dimensionen von Medien- kompetenz folgen wir weit gehend den Vorgaben der JIM-Studie. Ganz einfach war das nicht, weil dazu keine öffent lich zugäng liche Methoden dokumenta- tion existiert, die den professionellen Standards der Sozialforschung genügt (vgl. dazu den Hinweis auf die einschlägigen AAPOR-, DFG- und ZAW- Regeln in Abschnitt 4.2). Auch auf direkte Nachfrage wurde uns das Unter- suchungs instrument von den Ver antwort lichen für diese Studie nicht in vollem Umfang zugäng lich gemacht. Stattdessen wurden einzelne Fragen und Ant- wort vorgaben, die wir zum Teil aus der Berichterstat tung über die Ergebnisse der JIM-Studie, zum Teil durch Nachfragen er mittelten, zur Verwen dung im Rahmen der LfM-Studie freigegeben. Hierfür bedanken wir uns. 59 Praxis bezug Da die Ausschrei bung der LfM-Studie mit dem Auftrag ver bunden war, den Bedarf für zielgruppen spezifi sche Maßnahmen zur Medien kompetenzförde- rung in Migranten milieus zu reflektieren und dazu ggf. prakti sche Empfeh lun- gen zu formulieren, wurde die quantitative Repräsentati verhe bung in diesem Feld durch qualitative Gruppen diskussionen ergänzt. Hierzu wurde das Alters- spektrum der Zielpersonen für diese Diskussionen auf die 12- bis 19-Jährigen ver engt (d. h. auf die Grundgesamt heit, auf die sich auch die JIM-Studie be- zieht, und die noch am ehesten durch medien pädagogi sche Angebote erreich- bar sein dürfte). Die Diskussionen wurden in zwei Alters segmenten, den 12- bis 15-Jährigen und den 16- bis 19-Jährigen, durch geführt. Im jüngeren Alters segment wurde Kinder- und Elternbefra gung (in jeweils getrennten Gruppen) kombiniert. Der Leitfaden für die Gruppen diskussionen ist einer seits an der theoreti- schen Systematisie rung der Medien kompetenzproblematik durch Theunert orien tiert (vgl. Übersicht 3.1). Anderer seits sollten die Gespräche an die Fragen- komplexe der JIM-Studie anschließen und diese ver tiefen. Die Ergebnisse aller Teilstudien der LfM-Studie wurden in einem ab- schließenden Experten-Workshop zusammen geführt und aus medien pädagogi- scher Perspektive erörtert. Dabei stand die Frage im Vordergrund, welche prakti schen Schluss folge rungen aus ihnen gezogen werden können. 61 5 Methode und Ergebnisse der Telefonumfragen 5.1 Methode Zwischen dem 13. Oktober und dem 9. November 2008 wurden die Telefon- interviews zur Medien nutzung Jugend licher und junger Erwachsener in Nord- rhein-West falen durch geführt. Die Feldarbeit er folgte mit einem standardi- sierten Fragebogen in Form telefoni scher computer gestützter Interviews (CATI) durch ENIGMA GfK.30 Das Institut war an der Entwick lung des Fragebogens beteiligt und für die telefongerechte Aufberei tung zuständig. Grundgesamt heiten und Stichproben Insgesamt wurden zwei voneinander unabhängige repräsentative Stichproben aus den beiden Grundgesamt heiten: – „Personen türkischer Herkunft im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in pri- vaten Haushalten mit Telefoneintrag in Nordrhein-West falen“ und – „Russische Aussiedler zwischen 12 und 29 Jahren in privaten Haushalten mit Telefoneintrag in Nordrhein-West falen“ nach dem Onomastik-Verfahren (Humpert/Schneider heinze 2000) gezogen. Die Treffer genauig keit betrug für die „türkisch stämmige Stichprobe“ 91 Pro- zent, d. h. in 9 Prozent der an gerufenen Haushalte lebte keine Person mit türkischem Migrations hintergrund. Für die Spät aussiedler stichprobe waren es 88 Prozent. Die Stichproben ziehung er folgte zweistufig: Die Stichproben wur- den regional nach Gemeindekennziffern geschichtet, die Personen auswahl im Haushalt war zufalls gesteuert (Last-Birthday-Methode). Die Bruttostichprobe betrug für Personen mit türkischem Migrations hinter- grund n = 2.136 Personen, die um qualitäts neutrale Ausfälle bereinigte Netto- 30 Vgl. zum Folgenden den Methoden bericht der ENIGMA GfK Medien- und Marketing forschung (ENIGMA GfK 2008), der als PDF-Dokument unter www. lfm-nrw.de/forschung/schriftreihe auf der Homepage der Landes anstalt für Medien Nordrhein-West falen (LfM) abruf bar ist. 62 stichprobe n = 1.508 Personen. Interviews konnten mit n = 1.078 Personen begonnen werden (Ausschöpfungs quote 71 Prozent) und n = 302 Personen er füllten schließ lich das vor gegebene Alters kriterium von 12 bis 29 Jahren. Für die Spät aussiedler umfasste die Bruttostichprobe 2.225 Personen, die Netto stichprobe 1.664, von denen 1.159 für ein Interview erreich bar waren (Ausschöpfungs quote 70 Prozent). n = 303 Personen er füllten das Alters- kriterium. Die Stichprobendaten wurden nachträg lich hinsicht lich Alter und Geschlecht auf der Basis der Mikrozensus daten von 2007 gewichtet. Damit liegt die durch schnitt liche Schwankungs breite (die Fehler spanne der statisti schen Induk tion von der Stichprobe auf die Grundgesamt heit) zwischen 2,5 und 5,8 Prozentpunkten, je nach geschätztem Anteils wert (5/95 bzw. 50/50 Prozent) und ist damit zwar gerade noch ver tret bar, erlaubt es aber nur bei sehr großen Gruppen unterschieden von der Stichprobe auf die Grund- gesamt heit zu schließen – im Durchschnitt müssen diese Unterschiede > 5 Pro- zentpunkte sein. Fragebogen und Interviews Die Interviews dauerten im Durchschnitt knapp 40 Minuten. Sie wurden in einem Zeitraum von 4 Wochen durch geführt. Die Untersuchungs instrumente lagen in beiden Sprachen vor. Alle (aus schließ lich weib lichen) Interviewerinnen waren zweisprachig, d. h. sie konnten das Interview nicht nur in Deutsch, sondern auch vollständig in Türkisch bzw. Russisch durch führen. Bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund wurden 19 Prozent der Inter- views in türkischer Sprache durch geführt. Bei den russischen Aussiedlern waren es 14 Prozent aller Interviews, die in russischer Sprache geführt wur- den. Das Untersuchungs instrument bestand aus einem Screening-Fragebogen zum Migrations hintergrund, der Haushalts situa tion und zur Zielpersonen aus- wahl (insgesamt 8 Fragen) und dem eigent lichen Fragebogen mit insgesamt 53 Fragen und 15 Fragen zur Soziodemografie. Die Fragen komplexe ent- sprachen den Untersuchungs feldern der Studie und waren in die Bereiche Freizeitaktivitäten, Ausstat tung mit und Nutzung von Massen medien, Internet, Computern, Handys und Spielen sowie Fragen zu Integra tion und ethnischer Identität gegliedert. Den Schluss des Interviews bildeten die Fragen zur Sozio- demografie und die Interviewer einschät zung der Sprachkompetenz der Be- frag ten. 63 Darstel lung der Ergebnisse Wir werden im nächsten Abschnitt einige methodisch relevante Daten, die der Beschrei bung der Stichprobe dienen, noch einmal auf greifen. Vorher jedoch noch ein paar Bemer kungen zur Ergebnis darstel lung. Wann immer möglich, werden wir die beiden Stichproben parallel betrachten. Dies geschieht nicht, um die zwei zum Teil sehr unter schied lichen Teilpopula tionen ständig mit- einander zu ver gleichen oder – was genauso unangebracht wäre – „in einen Topf zu werfen“. Es wäre vielmehr aus gesprochen redundant und einer les baren Darstel lung abträg lich, die Stichproben sukzessive abzu arbeiten. Außerdem lassen sich durch die parallele Betrachtungs weise vielleicht tatsäch lich einige Besonder heiten der zwei ethnischen Gruppen heraus arbeiten. Beide Stichproben werden noch einmal in zwei Alters gruppen (12 bis 19 Jahre bzw. 20 bis 29 Jahre) unter teilt. In der Regel werden Prozent werte berichtet, die sich auf die jeweiligen Tabellen(zellen) beziehen. Bei der Dar- stel lung der Medien nutzung werden wir zumeist – soweit sinn voll – das in- zwischen bewährte Standardmaß des „Stammnutzers“ anwenden: Ein Stamm- nutzer ist eine Person, die das ent sprechende Medium/Medien angebot an mindestens 4 von 7 Tagen einer „normalen“ oder „durch schnitt lichen“ Woche nutzt – das Gleiche gilt für die Darstel lung der Freizeitaktivitäten der Be- fragten. 5.2 Die Stichproben Alter, Geschlecht und Bildung Da beide Stichproben nach den Vertei lungen von Alter und Geschlecht der Mikrozensus daten gewichtet wurden, spiegeln sie in dieser Hinsicht die Ver- tei lung der Grundgesamt heit exakt wider (Tabelle 5.1 und Tabelle 5.2).31 Tabelle 5.1: Alter der Befragten (in Prozent, gew.)* Alter Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 12–13 Jahre 20 – 11 16 – 7 14–19 Jahre 80 – 41 84 – 36 20–29 Jahre – 100 48 – 100 57 Gesamt 100 100 100 100 100 100 * Von 100 Prozent abweichende Werte sind Rundungsfehler. 31 Zur Kritik der Erfas sung der Aussiedler im Rahmen des Mikrozensus vgl. allerdings Seifert (2008). 64 Bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund sind 48 Prozent der Befragten der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen zuzu ordnen. 41 Prozent sind zwischen 14 und 19 Jahre alt, 11 Prozent sind 12 oder 13 Jahre alt. Auch bei den Spät aussiedlern ist die Gruppe der 20- bis 29-Jährigen mit 57 Prozent zahlen mäßig am stärksten, die 12- bis 19-Jährigen haben einen Stichproben- anteil von insgesamt 43 Prozent, darunter die 12- oder 13-Jährigen mit 7 Pro- zent. Tabelle 5.2: Geschlecht der Befragten (in Prozent, gew.) Geschlecht Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Männlich 54 50 52 54 47 50 Weiblich 46 50 48 46 53 50 Gesamt 100 100 100 100 100 100 In der Stichprobe der türkisch stämmigen Befragten gibt es vor allem unter den jüngeren Befragten bis 19 Jahre etwas mehr Männer bzw. Jungen als Frauen bzw. Mädchen (54 : 46 Prozent). In der Gesamtstichprobe fällt das Ver- hältnis deshalb mit 52 : 48 Prozent leicht zu Gunsten des männ lichen Ge- schlechts aus. Unter den Aussiedlern ist das Ver hältnis in der Gesamtstichprobe genau ausgeg lichen, die zwei Alters gruppen ver halten sich spiegel bild lich – leichter Männer über hang bei den bis 19-Jährigen (54 Prozent) und mehr Frauen bei den 20- bis 29-Jährigen (53 Prozent). Die Heterogenität der Stichproben zeigt sich besonders bei der formalen Bildung der Befragten (Tabelle 5.3). In beiden Stichproben besuchen die Befragten, die jünger als 19 Jahre sind, mehr heit lich noch die Schule (88 bzw. 84 Prozent), während bei den 20- bis 29-Jährigen die Schulzeit in der Regel beendet ist (94 bzw. 93 Prozent). Das führt im Stichproben mittel bei den türkisch stämmigen Befragten zu einer Schüler quote von 49 Prozent und bei den Aussiedlern zu einem Anteils wert von 41 Prozent. 65 Tabelle 5.3: Schulbildung der Befragten (in Prozent, gew.) Formale Bildung Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Schüler (aktuelle Schule) 88 6 49 84 8 41 Haupt schule 26 1 14 21 1 10 Realschule/weiterf. 27 2 15 28 1 13 Gymnasium 20 1 11 22 3 11 Sonstiges 15 2 9 13 3 7 Ausbil dung/Beruf etc. 12 94 51 16 93 59 Kein Abschluss 1 6 4 1 3 2 Haupt schule 2 25 13 5 25 16 Realschule/weiterf. 3 17 10 10 33 23 (Fach-)Abitur 6 46 25 1 32 18 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Bei den Daten zur Schul bildung ist zu beachten, dass es sich nur bei den Nicht-Schülern um Angaben zum Schulabschluss handelt. Bei den Schülern sind es dagegen Angaben zu der Schulart oder Schulstufe, die zum Zeitpunkt der Befra gung besucht wird. In beiden Teilstichproben besuchen die 12 bis 19-jährigen Schüler in etwa zu gleichen Teilen (jeweils zwischen 20 und 28 Prozent) die Haupt schule, die Realschule bzw. weiter führende Schularten sowie das Gymnasium. Die mit 13–15 Prozent relativ große Gruppe „Sonstiges“ lässt sich aus den Befragungs- unterlagen nicht weiter konkretisieren. Bei den 20 bis 29-jährigen Nicht- Schülern zeigen sich dann allerdings Unterschiede in den Schulabschlüssen der beiden Migranten gruppen. Zwar ist der Anteil der Haupt schulabschlüsse mit jeweils 25 Prozent gleich. Von den türkisch stämmigen Befragten hat aber ein relativ großer Anteil (46 Prozent) mindestens Fachabitur, bei den russi- schen Aussiedlern sind es mit 32 Prozent deut lich weniger. In Kapitel 2 wurde darauf ver wiesen, dass man die Lebens welt von Migran- ten auf der Basis weiterer Milieufaktoren differenziert betrachten kann (und sollte). Ein denk barer Zugang hierzu sind die hier vor gestellten Daten zu Alter, Geschlecht und Bildung. Die Ver mutung ist naheliegend, dass die Medien- nutzung der beiden jungen Migranten gruppen, die im Mittelpunkt der LfM- Studie stehen, von diesen Faktoren maß geblich beeinflusst wird. In der nach- folgenden Präsenta tion und Diskussion der Untersuchungs ergebnisse wird „stan dardmäßig“ auf den Faktor Bezug genommen, der die stärkste Hete ro- genität innerhalb der beiden Popula tionen erzeugt: das Alter (das wiederum eng ver knüpft ist mit dem Status als Schüler bzw. Nicht-Schüler, der privaten und wirtschaft lichen Selbst ständig keit bzw. Abhängig keit usw.). Soweit sach- lich geboten und im Rahmen der vor liegenden Publika tion möglich, werden die anderen beiden Faktoren – Geschlecht und Bildungs status – eben falls thematisiert. Bevor man jedoch bestimmte Befunde zur Medien nutzung und 66 Medien kompetenz vor schnell durch den einen oder anderen Milieu-Indikator erklärt, sollte man prüfen, ob und wie diese Faktoren unter einander ver knüpft sind. Im vor liegenden Fall haben ent sprechende Tests Folgendes ergeben: – In beiden Teilstichproben gibt es keinen signifikanten Zusammen hang zwi- schen der Alters struktur und dem Geschlecht der Befragten. – In beiden Teilstichproben gibt es denselben signifikanten Zusammen hang zwischen der Alters struktur und der Schul bildung (besuchte Schule/Schul- abschluss) der Befragten. Der Anteil der Haupt schüler ist bei den 12 bis 19-Jährigen und den 20 bis 29-Jährigen gleich. Jedoch sind in der Gruppe der 12 bis 19-Jährigen die Realschüler und in der Gruppe der 20 bis 29-Jäh- rigen die Gymnasiasten stärker ver treten. – In beiden Teilstichproben gibt es auch einen signifikanten Zusammen hang zwischen Geschlecht und Bildung – er weist jedoch inhalt lich in eine je- weils unter schied liche Richtung: In der türkisch stämmigen Stichprobe sind die Mädchen häufiger als die Jungen in der Gruppe der Realschüler ver- treten, die Jungen dagegen häufiger in der Gruppe der Gymnasiasten. In der Stichprobe der jungen russischen Aussiedler ist es in der Tendenz um- gekehrt. Die Mädchen sind häufiger in der Gruppe der Gymnasiasten ver- treten, die Jungen häufiger bei den Haupt schülern. Natür lich ist das letzt genannte Ergebnis ein Hinweis darauf, dass die Rolle von Jungen und Mädchen in den beiden unter suchten Migranten popula tionen jeweils kulturspezifisch geprägt ist (und dass „Geschlecht“ im Bezug auf die Fragestel lung der LfM-Studie nicht als generalisierter Milieu-Indikator ge nutzt werden darf). Im vor liegenden Zusammen hang ist ein zweiter Punkt jedoch wichtiger: Wenn die nachfolgenden Ergebnisse nach Alter, Geschlecht und Schul bildung spezifiziert werden, spiegeln sich darin stets „Drittvariablen- Spuren“, d. h. die hier dargestellten Wechsel beziehungen zwischen Alter, Schul- bildung und Geschlecht. Nur in den in Kapitel 7 dargestellten multivariaten Kausal analysen werden diese Interak tionen neutralisiert. Haushalts größe und Haushalts zusammen setzung Medien umge bungen, d. h. die Ausstat tung mit ent sprechender Hardware, der tägliche Umgang mit Medien und ihre Nutzung sind in vielfacher Hinsicht an den familiären Haushalt gebunden. Dies gilt auch für mobile Kommunikations- mittel, denn Abonnements, Abrech nungen und Anschaf fungen betreffen – be- sonders in den Alters gruppen dieser Umfrage – fast immer das familiäre Gesamtbudget. Daher ist es für die Perspektive dieser Untersuchung wichtig, die Haushalts situa tion der Befragten zu kennen und das familiäre Umfeld im Alltag als Teil der Soziodemografie zu beschreiben. 67 Tabelle 5.4 zeigt zunächst, wie viele Personen in den Haushalten der Be- fragten leben. Es ist erwart bar, dass die wenigsten der 12- bis 19-Jährigen allein leben – Einpersonen haushalte kommen in dieser Alters gruppe so gut wie nicht vor. Auch bei den 20- bis 29-Jährigen ist die Lebens form des Allein- lebens in beiden Teilstichproben noch nicht sehr ver breitet (10 bzw. 7 Prozent). In beiden ethnischen Gruppen lebt ein ver gleich bar großer Anteil der Be- fragten im Durchschnitt der Gesamtstichproben in Vierpersonen haushalten (37 bzw. 38 Prozent). Befragte mit türkischem Migrations hintergrund leben ver gleichs weise häufiger in größeren Haushalts zusammen hängen. Der Anteil der Fünfundmehrpersonen haushalte ist mit 38 Prozent ver gleichs weise hoch – noch höher ist er sogar bei den 12- bis 19-Jährigen. Hier lebt mehr als jeder zweite Befragte in einem Haushalt, der fünf und mehr Personen umfasst. Tabelle 5.4: Haushaltsgröße (in Prozent, gew.) Personen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Eine Person – 10 5 1 7 4 Zwei Personen 1 6 3 4 18 12 Drei Personen 12 25 18 20 32 27 Vier Personen 36 38 37 50 29 38 Fünf und mehr Personen 53 22 38 26 24 19 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Die Haushalts größen der russischen Aussiedler sind im Durchschnitt kleiner. Dreipersonen haushalte sind mit 27 Prozent häufiger ver treten als Haushalte mit fünf und mehr Personen (19 Prozent). Es ist unmittel bar einsichtig, dass eine starke familiäre Bindung der Befragten – zum Teil auf grund ihres Alters, zum Teil als Charakteristik der ethnischen Gruppe – Auswir kungen auf den individuellen Medien umgang der Befragten hat, insbesondere was Medien betrifft, die je Haushalt nur einmal vor handen sind. Wir werden darauf im nächsten Kapitel zurück kommen. Noch deut licher als die Zahl der Haushalts mitglieder zeigt die Vertei lung der im Haushalt lebenden Angehörigen die Familien bindung der befragten Jugend lichen und jungen Erwachsenen (Tabelle 5.5). In beiden Teilstichproben lebt bei mehr als 70 Prozent der Befragten mindestens ein Elternteil mit im Haushalt. Die junge Alters gruppe der 12- bis 19-Jährigen lebt fast ohne Aus- nahme in beiden Migrations gruppen noch bei den Eltern (98 bzw. 99 Prozent). Auf der anderen Seite sind in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen in beiden Popula tionen schon eigene Kinder mit im Haushalt (36 bzw. 31 Prozent) – eine Tatsache, die das Lebens- und Medien umfeld eben falls maß geblich be- ein flusst. 68 Tabelle 5.5: Haushaltsmitglieder (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Familien angehörige Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Lebens-/Ehepartner – 38 18 – 41 23 Kinder 4 36 19 1 31 18 Mutter 98 52 76 99 71 71 Vater 97 50 74 92 66 66 Geschwister 83 34 60 78 47 47 Groß mutter 4 1 3 5 5 5 Groß vater 4 2 3 1 2 2 Zusammen fassung Zusammen fassend kann man für die er weiterte Soziodemografie und den Mi- gra tions hintergrund der Befragten fest halten, dass die Alters spanne zwischen 12 und 29 doch eine jeweils sehr heterogene Teilstichprobe erzeugt, die man so nicht vor Augen hat, wenn von „Jugend lichen und jungen Erwachsenen mit Migrations hintergrund“ die Rede ist. Schon an dieser Stelle der Analysen zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen den zwei tabellierten Alters gruppen einer Teilstichprobe zum Teil erheb lich größer sind als mögliche Unterschiede zwischen den Teilstichproben selbst (auch wenn diese Perspektive nicht im Zentrum der Analyse steht). Schon im nächsten Abschnitt, der Beschrei bung der Medien ausstat tung der Befragten, wird man diese manifesten Unterschiede in den Lebens welten der zwei Alters gruppen berücksichtigen müssen. 5.3 Ethnische Identität und soziale Integra tion Wie ist das Ver hältnis zwischen Herkunfts- und Ankunfts kontext, zwischen Migrations hintergrund und Mehrheits gesell schaft bei den Befragten? Bevor wir uns der Ausstat tung mit und der Nutzung von Medien zuwenden, sollen an dieser Stelle einige zentrale Indikatoren zur ethnischen Identität bzw. zu den in Kapitel 2 genannten Akkulturations strategien betrachtet werden. Dabei geht es im Grundsatz um die Frage, wie stark bzw. positiv sich die Jugend- lichen und jungen Erwachsenen der deutschen Mehrheits gesell schaft zuwenden und wie stark bzw. positiv sie sich parallel dazu noch mit ihrer Herkunft, bzw. der Herkunft ihrer Eltern identifizieren. 69 Migrations erfah rung, Aufenthalts dauer und Staats bürger schaft Eigene Migrations erfah rung haben in der Stichprobe der Türkisch stämmigen nur die wenigsten (Tabelle 5.6). Ledig lich ein Fünftel (19 Prozent) ist selbst nach Deutschland zu gewandert. Bei einem über wältigenden Teil der Befragten dieser Teilstichprobe bezieht sich der Migrations hintergrund auf die vorher- gehende Genera tion, meistens beide Elternteile (66 Prozent), manchmal auch nur Vater oder Mutter (zusammen 11 Prozent). Tabelle 5.6: Zuwanderungsstatus (in Prozent, gew.) Zuwande rung Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Befragte(r) zu gewandert 6 32 19 79 96 88 Beide Eltern zugew. 69 63 66 1 1 1 Vater zu gewandert 10 1 6 2 – 1 Mutter zu gewandert 8 1 5 19 4 10 Nichts davon 6 3 5 – – – Gesamt 100 100 100 100 100 100 Ganz anders die Gruppe der russischen Aussiedler: Hier haben 88 Prozent der Stichprobe selbst er fahren, was es bedeutet, den gesell schaft lichen Kontext zu wechseln, in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen sind es sogar 96 Prozent. Für die hier Geborenen gilt, dass dann fast immer die Mutter zu gewandert ist (10 Prozent), sehr selten beide Elternteile oder nur der Vater. Tabelle 5.7: Aufenthaltsdauer (in Prozent, gew.) Aufenthalts dauer Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 In Deutschland geb. 94 69 82 21 4 11 1 bis 5 Jahre 1 4 3 7 6 6 6 bis 10 Jahre 3 9 6 30 30 30 11 bis 15 Jahre 3 8 5 34 36 35 Mehr als 16 Jahre – 10 5 8 25 17 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Die Daten zur Zuwande rung lassen schon ver muten, was Tabelle 5.7 be- stätigt. Die meisten der türkisch stämmigen Befragten sind in Deutschland ge- boren (82 Prozent), am größten ist der Anteil bei den Jüngsten zwischen 12 und 19 Jahre (94 Prozent). Unter den 20- bis 29-Jährigen gibt es zusätz lich 10 Prozent, die mehr als 16 Jahre ihres Lebens in Deutschland zu gebracht haben. 70 In der Stichprobe der Aussiedler dominieren dagegen die Zuwanderer. Ins- gesamt sind nur 11 Prozent der Befragten in Deutschland geboren. Gut die Hälfte lebt jedoch schon seit mehr als 10 Jahren in Deutschland. Der größte Teil der Befragten ist mit den Eltern ein gewandert, d. h. die große Ein wan- derungs welle der Aussiedler Ende der 1990er Jahre wird in der Tabelle gut sicht bar. Tabelle 5.8: Staatsbürgerschaft (in Prozent, gew.) Staats bürger schaft Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Deutsch 33 40 37 92 92 92 Türkisch 64 60 62 – – – Deutsche Staats bürger schaft gewünscht: Ja, sicher 21 20 20 Ja, vielleicht 19 12 16 Nein 24 27 26 Russisch – – – 5 1 2 Doppelstaats bürger (D+) 3 – 2 3 8 6 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Der unter schied liche Zuwanderungs hintergrund zeigt sich auch in der Staats- bürger schaft der beiden Teilpopula tionen (Tabelle 5.8). Die meisten jungen Aussiedler sind qua Status Deutsche (92 Prozent) und haben nur in einigen Ausnahmefällen (auch) die russische Staats bürger schaft (6 Prozent). Für die türkisch stämmige Popula tion sind die Daten in dieser Hinsicht inte- ressanter, denn sie zeigen unter anderem, welche Bedeu tung die Verwen dung einer weiter gefassten Defini tion von „Migrations hintergrund“ hat. So sind in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen 40 Prozent deutsche Staats bürger mit türkischem Migrations hintergrund. Wenn man allerdings bedenkt, dass 69 Pro- zent in dieser Gruppe in Deutschland geboren sind, er scheint das Ver hältnis von 40 : 60 für die deutsche bzw. türkische Staats bürger schaft in dieser (voll- jährigen!) Alters gruppe kein besonders hoher Wert. (Die Gruppe der 12- bis 19-Jährigen sollte man an dieser Stelle außer Betracht lassen, da hier noch nicht alle Freiheits grade für eine solche Entschei dung gegeben sind.) Etwas besser ver ständ lich werden diese Zahlen, wenn man die Antworten auf die Frage nach dem Wunsch, die deutsche Staats bürger schaft eines Tages anzu nehmen, hinzu zieht. Tatsäch lich streben die meisten der jungen Türkinnen und Türken in dieser Stichprobe die deutsche Staats bürger schaft an. Jeder Fünfte will „sicher“ Deutscher werden (20 Prozent) und etwas weniger ant- wor ten auf diese Frage mit „Ja, vielleicht“ (16 Prozent). Das bedeutet aller- dings von der anderen Seite aus betrachtet, dass etwa ein Viertel der Befragten die deutsche Staats bürger schaft ablehnt und explizit Türkin bzw. Türke bleiben 71 will – mit Blick auf die Alters struktur der Stichprobe ist das kein geringer Anteil. Sprache Ein Merkmal, das zwischen Soziodemografie und ethnischer Identität an ge- siedelt ist und als Indikator für ganz unter schied liche Sach verhalte in ver schie- denen Lebens bereichen dienen kann, ist die Sprache. In den später folgenden Abschnitten zur Identität und Integra tion der Befragten werden wir uns näher mit der Sprache im Alltag und Sprachkompetenzen befassen. Zur Charakte- risie rung der Stichprobe soll jedoch an dieser Stelle schon ein erster Blick auf die Sprachpraxis in den Familien geworfen werden. Tabelle 5.9 zeigt die Ver- tei lung der Sprachen, die in diesem familiären Kontext vor herrschend sind.m Tabelle 5.9: Sprachgebrauch in der Familie (in Prozent, gew.) Sprache Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Nur Herkunfts sprache* 22 36 29 21 31 27 Meistens Herkunfts sprache 19 21 20 13 20 17 Beides gleich häufig 51 36 44 32 29 31 Meistens Deutsch 6 4 5 16 7 11 Nur Deutsch 2 3 2 18 12 15 Gesamt 100 100 100 100 100 100 * Mit Herkunftssprache ist hier die Sprache des Migrationshintergrundes gemeint, also in der Regel Türkisch in der ersten und Russisch in der zweiten Teilstichprobe. Deutsch ist als familiäre Alltags sprache weder bei den türkisch stämmigen Befragten noch bei den Aussiedlern vor herrschend. Aber es wird in beiden Popula tionen – jeden falls laut Selbsteinschät zung – zu großen Teilen mit der Herkunfts sprache gemischt. Dabei werden in den Familien mit türkischem Migrations hintergrund beide Sprachen sehr häufig parallel genutzt (44 Prozent), ohne Türkisch findet jedoch kaum familiäre Kommunika tion statt (7 Prozent). In den russischen Spät aussiedler familien ist die Präsenz des Deutschen stärker. Zusammen genommen wird bei einem Viertel der Befragten zu Hause meistens oder nur Deutsch gesprochen. Aber auch der Anteil der Familien, in denen nur oder meistens Russisch gesprochen wird, ist mit zusammen 44 Pro- zent ver hältnis mäßig hoch. Dazu kommen noch 31 Prozent, die an geben, beide Sprachen etwa gleich häufig in der Familie zu benutzen. Der vollkommene Ver zicht auf die Herkunfts sprache ist in den türkisch- stämmigen Familien der Ausnahmefall (2 Prozent). Im Milieu der russischen Spät aussiedler kommt das häufiger vor, ist im Gesamt zusammen hang gesehen mit 15 Prozent aber doch selten. 72 Man kann diese Analyse auf zwei weitere auf schluss reiche Lebens bereiche aus weiten: den Sprachgebrauch in der Freizeit und im Schul- bzw. Berufs- leben. Aber vorher noch ein kurzer Blick auf die Sprachkompetenz der Be- fragten. Man kann sie – auch vor dem Hintergrund der hohen Zahl der auf Deutsch durch geführten Interviews und der guten Bewer tung durch die Inter- viewerinnen (vgl. Abschnitt 5.1) für beide Teilpopula tionen als gut bis sehr gut bezeichnen (Tabelle 5.10). Die 12- bis 29-Jährigen Befragten mit türkischem Migrations hintergrund schätzen sich dann auch ent sprechend ein. Zusammen genommen behaupten 82 Prozent der Befragten gut oder sehr gut Deutsch zu sprechen, nur 6 Prozent bezeichnen ihre Fähig keiten dies- bezüg lich als gering oder sehr gering. In der Spät aussiedler stichprobe sind die Zahlen ähnlich. 88 Prozent votieren für gut bis sehr gut, wenn sie um eine Selbsteinschät zung gebeten werden, nur 2 Prozent bewerten ihre Sprach kennt- nisse in Deutsch mit gering oder sehr gering. Das sind zwar – wenn man das jugend liche Alter und die hohe Zahl der in Deutschland Geborenen berück- sichtigt – keine über raschenden Zahlen, sie sind aber dennoch relevant, denn sie zeigen, dass die meisten Befragten in beiden Stichproben die Wahl haben, jeden falls was ihre Kompetenzen angeht: Deutsch und Türkisch bzw. Deutsch und Russisch stehen der Mehrheit der jungen Erwachsenen und Jugend lichen für eine Ver ständi gung in beiden Kontexten zur Ver fügung. Tabelle 5.10: Selbsteinschätzung: Sprachkompetenz – Deutsch sprechen (in Prozent, gew.) Deutsch sprechen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Sehr gut 41 49 45 54 34 43 Gut 46 29 37 39 50 45 Zufrieden stellend 16 10 11 7 14 11 Gering 1 10 5 – 1 1 Sehr gering – 3 1 – 1 1 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Ein Blick auf die professionelle Sphäre des täglichen Lebens zeigt dann auch, wie notwendig es für die meisten Befragten ist, sprach lich auf den Mehr- heits kontext umschalten zu können. Nur eine Minder heit ist in der Lage, in Schule, Ausbil dung oder am Arbeits platz auf Deutsch zu ver zichten. Dabei haben am ehesten noch die türkisch stämmigen Befragten die Möglich keit, beide Sprachen benutzen zu dürfen oder zu können (22 Prozent), nur oder meistens Türkisch sprechen sie dagegen kaum (5 Prozent). Bei den Aussiedlern ist das Bild noch viel deut licher. 8 Prozent sprechen auch Russisch im Arbeits- alltag, nur Russisch spielt gar keine Rolle in dieser Popula tion (Tabelle 5.11). Sieht man sich – quasi als Kontrast zur alternativ losen Arbeits- und Aus- bildungs welt auf der einen und der traditionell am stärksten auf den Migra- 73 tions kontext aus gerich teten Familien umwelt auf der anderen Seite – den Sprach- gebrauch in der Freizeit an, so scheint dieser ein guter Indikator für die soziale Integra tion der Befragten zu sein (Tabelle 5.12). Tabelle 5.11: Sprachgebrauch in Schule/Universität/Arbeitsplatz (in Prozent, gew.) Sprache Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Nur die Herkunfts sprache 1 8 5 – – – Meistens Herkunfts sprache 3 3 3 – 1 – Beides gleich häufig 22 22 22 7 8 8 Meistens Deutsch 22 14 19 10 13 12 Nur Deutsch 51 52 51 83 78 80 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Und tatsäch lich zeigt sich hier ein eher aus geglichenes Bild. Die extrem hohen Werte für die mehr oder weniger aus schließ liche Nutzung der Her- kunfts sprache in der Familie werden in der Freizeit deut lich unter schritten. Es wird mehr Deutsch gesprochen, ohne dass jedoch die Werte aus Schule und Beruf er reicht werden. Die Mittelposi tion, der gleichberechtigte Sprachgebrauch ist übrigens in beiden Teilstichproben nahezu konstant (45 Prozent in der türkisch stämmigen Stichprobe und 31 Prozent in der russischen Aussiedler- stichprobe; Familie: 44 und 31 Prozent). Dagegen sind die Werte für den ex- klusiven Gebrauch der Herkunfts sprache im Freizeit kontext extrem niedrig, besonders in den Alters segmenten der 12- bis 19-Jährigen, und dies in beiden befragten Popula tionen (6 bzw. 3 Prozent). Tabelle 5.12: Sprachgebrauch in der Freizeit (in Prozent, gew.) Sprache Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Nur die Herkunfts sprache 6 16 11 3 24 15 Meistens Herkunfts sprache 10 16 13 4 13 9 Beides gleich häufig 44 46 45 28 34 31 Meistens Deutsch 15 11 13 15 8 11 Nur Deutsch 26 11 19 51 20 34 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Diese Betrach tung zeigt sehr deut lich, dass erstens die ver schieden stark reglementierten und sozialem Druck aus gesetzten Lebens welten den Sprach- gebrauch der Jugend lichen mitbestimmen und dass zweitens die soziale Inter- ak tion in der Freizeit stark bis sehr stark auf den deutschen Mehrheits kontext aus gerichtet ist, allerdings auch hier nicht ohne den Herkunfts kontext sprach- 74 lich zu pflegen und so im Sinne der Terminologie von Berry mehr heit lich eine integrative Akkulturations strategie zu ver folgen. Geht man davon aus, dass die bisher beschriebenen Bereiche Familie, Frei- zeit und Schule/Beruf diejenigen Lebens welten sind, die den größten Teil des sozialen Alltags lebens einnehmen, so lohnt sich ab schließend ein zusammen- fassender Überblick über diese Bereiche. Tabelle 5.13 zeigt einen gleich ge- wich teten Summen index aller drei Indikatoren. Hier wird besonders deut lich, dass aus dieser Perspektive der deutsche Sprachgebrauch für fast alle Befrag- ten dominant ist. Insbesondere die extremen Werte für die professionelle Lebens welt schlagen hier voll durch. Tabelle 5.13: Index des Sprachgebrauchs (Familie, Freizeit, Schule/Beruf) (in Prozent, gew.) Sprache Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Nur die Herkunfts sprache 2 6 4 – – – Meistens Herkunfts sprache 9 19 14 6 20 14 Beides gleich häufig 45 48 46 20 41 32 Meistens Deutsch 41 25 33 45 27 35 Nur Deutsch 3 3 3 30 12 20 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Nur noch insgesamt 18 Prozent der Jugend lichen und jungen Erwachsenen mit türkischem Migrations hintergrund sprechen im Alltag mehr Türkisch als Deutsch, bei den 12- bis 19-Jährigen sind es sogar nur noch 11 Prozent. Bei den russisch sprachigen Aussiedlern ist es ähnlich. 14 Prozent sprechen mehr Russisch als Deutsch, niemand spricht aus schließ lich die „alte“ Herkunfts- sprache, und von den 12- bis 19-Jährigen Befragten aus dieser Stichprobe sprechen nur noch 6 Prozent im Alltag über wiegend Russisch. Aus dieser letzten – zugegeben wenig differenzierten Perspektive – deuten die Daten ein- deutig auf eine eher im deutschen Sprachkontext ver ankerte soziale Interak tion als auf irgendeine Art von sprach licher Abschot tung hin. Deutsch wird von fast allen jeden Tag gebraucht, und fast alle Befragten sind auch in der Lage, dieser Anforde rung in den ver schiedenen Alltags bereichen zu genügen. Im Ver gleich der zwei Popula tionen kann man für die türkisch stämmigen Jugend- lichen und jungen Erwachsenen vielleicht einen etwas stärkeren Hang zur Pflege der Herkunfts sprache, zur Sprache der älteren Genera tionen in den Familien identifizieren. Dabei muss man sich für die Aussiedler allerdings vor Augen führen, dass für diese Popula tion die Sprache der älteren Genera- tion oftmals Deutsch ist und war. 75 Soziale Interak tion Kontakte in die Mehrheits gesell schaft bestehen bei den zwei Befragten grup pen in erheb lichem Umfang – neben dem Umgang mit Freunden und Bekannten aus dem gleichen Migrations milieu (Tabelle 5.14). In der Teilstichprobe der Spät aussiedler halten sich im Gesamtdurchschnitt die Treffen mit Freunden und Bekannten mit und ohne Migrations hintergrund die Waage (69 bzw. 67 Prozent). Außerdem zeigt sich, dass bei den jüngeren Befragten die freund schaft lichen Kontakte außerhalb der Familie im Grund- satz wichtiger sind als in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen. In der türkischen Teilstichprobe gibt es ein leichtes Übergewicht für die türkisch stämmigen Freunde und Bekannten. 78 Prozent der Befragten treffen sich täglich bzw. mehrmals pro Woche mit Freunden, die eben falls einen türkischen Migrations- hintergrund haben, 59 Prozent geben an, dies (auch) mit deutschen Bekannten zu tun. Tabelle 5.14: Freunde und Bekannte treffen ((fast) täglich/mehrmals pro Woche, Mehr- fach nen nung, in Prozent, gew.) Freunde und Bekannte Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Türk. bzw. russ. Freunde 80 76 78 76 63 69 Deutsche Freunde 61 57 59 85 55 67 Besonders in den jüngeren Alters gruppen findet darüber hinaus der soziale Alltag auch in den Ver einen statt (Tabelle 5.15). 41 Prozent der 12- bis 19-Jäh- rigen Türkisch stämmigen und 38 Prozent der Aussiedler in dieser Alters- gruppe sind Mitglied in einem Sport verein. In den älteren Segmenten sind es tendenziell weniger, aber immerhin noch zwischen 20 (Aussiedler) und 30 Pro- zent (Türkisch stämmige). In den sehr wenigen Fällen sind dabei die Befragten mit Migrations hintergrund unter sich. So sind in allen Sport vereinen zwar auch Mitglieder mit der gleichen Herkunft zu finden, die Mehrheit stellen sie aber nur in wenigen Fällen – 11 Prozent bei den türkisch stämmigen Befragten und 5 Prozent bei den Aussiedlern. 76 Tabelle 5.15: Mitgliedschaft in Vereinen (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Vereins mitglied schaft Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Sportverein 41 30 36 38 20 28 … auch „Lands leute“ 35 22 29 29 15 21 … mehr als die Hälfte 14 8 11 7 3 5 Kirche/religiöse Gruppe 8 6 7 5 7 6 … auch „Lands leute“ 7 4 5 3 7 5 … mehr als die Hälfte 6 4 5 2 5 3 Politische Gruppe 2 4 3 3 1 2 … auch „Lands leute“ 1 1 1 3 1 2 … mehr als die Hälfte 0 1 1 1 1 1 Andere als Sport vereinsaktivitäten spielen im Übrigen so gut wie keine Rolle. Kirch liche und religiöse Gruppen werden von 7 bzw. 6 Prozent der Be fragten regelmäßig besucht, hier deutet sich an, dass der Migrations hinter- grund dabei eine starke Gemeinsam keit der Mitglieder sein könnte. Da aber die Anteile insgesamt sehr klein sind, er lauben sie an dieser Stelle keine detaillierte Analyse. Politische Gruppen haben mit 3 bzw. 2 Prozent nur eine marginale Bedeu tung im sozialen Alltag der Befragten. Nicht faktisch, sondern projektiv gefragt, also weniger auf die eigene Per- son als mehr auf die ethnische Gemein schaft bezogen, zeigt die Bewer tung des Umgangs mit deutschen Freunden und Bekannten, wie die Einstel lung zur Mehrheits gesell schaft aus fällt (Tabelle 5.16). Wie man sieht – und vor dem Hintergrund der vielfältigen individuellen Kontakte auch er warten konnte –, fällt diese Bewer tung durch weg positiv aus. 75 bzw. 82 Prozent der Befragten in den jeweiligen Teilstichproben „finden es gut“, wenn die eigenen Lands- leute viele deutsche Freunde und Bekannte haben. Tabelle 5.16: Einstellung zur sozialen Interaktion („finde ich gut“ Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Freunde und Bekannte Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Lands leute mit vielen deutschen Freunden oder Bekannten 72 78 75 82 82 82 Lands leute, die eine(n) Deutsche(n) heiraten 31 40 36 57 68 63 Einen Schritt weiter geht dann die projektive Frage nach der Einheirat in die deutsche Mehrheits gesell schaft. Die Antworten fallen in beiden Popula tionen deut lich kritischer aus. Bei den Befragten mit türkischem Migrations- hintergrund sagen ledig lich 36 Prozent, dass sie es gut finden, wenn ihre 77 Lands leute eine(n) Deutsche(n) heiraten, in der Teilstichprobe der Aussiedler sind es mit 63 Prozent deut lich mehr als in der türkischen Stichprobe, aber eben falls deut lich weniger als auf die Frage nach Freund schaft und Bekannt- schaft. Einstel lungen zur deutschen Mehrheits gesell schaft Das Ver trauen in deutsche Institu tionen ist groß (Tabelle 5.17). An der Spitze der Ver trauens rangliste stehen in beiden Popula tionen deutsche Ärzte und Kranken häuser (86 bzw. 82 Prozent), gefolgt von deutschen Schulen (76 bzw. 82 Prozent). Das deutsche Fernsehen als „ver trauens würdige Institu tion“ nimmt eben falls – zumindest bei den türkisch stämmigen Befragten – einen hohen Rang ein (72 Prozent) und liegt in beiden Popula tionen vor den Tages zeitun- gen. Abgeschlagen übrigens sind in diesem Ver gleich die deutschen Parteien mit 39 Prozent bei Befragten mit türkischem Migrations hintergrund bzw. 37 Pro zent bei den Aussiedlern. Die Ranglisten gleichen sich sehr im Ver gleich der zwei Stichproben. Eine erheb liche Abweichung in der Bewer tung der Ver trauens würdig keit zeigt sich eigent lich nur in Bezug auf die deutsche Bundes wehr. Diese kommt bei den Befragten der Aussiedler stichprobe ver gleichs weise besser an als bei den türkisch stämmigen Befragten (72 Prozent bzw. 61 Prozent). Tabelle 5.17: Vertrauen in deutsche Einrichtungen („sehr/etwas“ Mehrfachnen nung, in Pro- zent, gew.) Deutsche Einrich tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 14–19 J. nw = 124* 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 270 14–19 J. nw = 111* 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 282 Ärzte und Kranken häuser 83 88 86 90 77 82 Schulen 76 75 76 86 80 82 Fernsehen 71 72 72 71 62 66 Polizei und Gerichte 68 74 71 81 75 77 Behörden am Wohnort 59 70 65 74 66 69 Zeitun gen 60 63 62 72 63 66 Gewerk schaften 59 62 60 66 61 63 Bundes wehr 57 64 61 80 67 72 Deutsche Parteien 37 40 39 48 30 37 * Die Frage wurde 12- und 13-Jährigen nicht gestellt. Insgesamt stehen die Jugend lichen und jungen Erwachsenen der deutschen Politik und ihren Akteuren eher skeptisch gegen über (Tabelle 5.18). 78 Tabelle 5.18: Einstellungen zur deutschen Politik (Statements) („voll und ganz/weit gehend“ Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 14–19 J. nw = 124* 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 270 14–19 J. nw = 111* 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 282 Die deutschen Politiker kümmern sich darum, was Leute wie ich denken 30 25 27 35 27 30 Ich traue mir zu, in einer poli - tischen Gruppe eine aktive Rolle zu über nehmen 40 38 39 21 13 16 Leute wie ich haben Einfluss darauf, was die deutsche Regie rung tut 45 39 42 33 23 27 * Die Frage wurde 12- und 13-Jährigen nicht gestellt. So gleicht sich das Bild bei der Einschät zung der Interessen vertre tung durch die deutschen Politiker. 30 Prozent der befragten Aussiedler fühlen sich gut ver treten, bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund sind es 27 Prozent. Sehr unter schied lich dagegen werden die Statements zur aktiven Beteili gung an und zum Einfluss auf die deutsche Politik in den zwei Teil- stichproben bewertet. In der türkisch stämmigen Teilstichprobe ist das Ver- trauen in die eigenen politi schen Fähig keiten mit 39 Prozent relativ stark aus- geprägt, ebenso das Ver trauen darauf, Einfluss auf die deutsche Regie rung nehmen zu können (42 Prozent). Unter den Spät aussiedlern herrscht weniger Zuversicht. Ledig lich 16 Prozent der Befragten in dieser Teilstichprobe trauen sich eine aktive Rolle in einer politi schen Gruppe zu, und 27 Prozent schätzen die Einfluss möglich keiten auf die deutsche Regie rung positiv ein. Dabei sind die jungen Befragten bis 19 Jahre, vor allem in der Stichprobe der russischen Aussiedler deut lich optimisti scher als die 20- bis 29-Jährigen. Wie stark das Interesse auf der einen Seite für den Herkunfts kontext und auf der anderen Seite für den deutschen Ankunfts kontext ist, zeigt Tabelle 5.19. Die Befragten beider Stichproben wurden gefragt, inwieweit sie sich für aktuelle Ereignisse und das politi sche Geschehen in ihrem Herkunfts land und in Deutsch land interessieren. Die Strukturen sind eindeutig und im Hinblick auf die zwei Teilstichproben durch aus unter schied lich. 79 Tabelle 5.19: Informationsbedürfnisse („sehr/etwas“ Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Informations bedürfnisse Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Aktuelle Ereignisse im Herkunfts land 81 88 84 60 58 59 Aktuelle Ereignisse in Deutschland 73 79 76 73 86 80 Aktuelle Ereignisse „hier in der Gegend“ 82 83 82 83 78 80 Politisches Geschehen im Herkunfts land 65 82 73 40 53 48 Politisches Geschehen in Deutschland 57 76 66 59 76 68 Politisches Geschehen „hier in der Gegend“ 65 74 70 62 62 62 Die Spät aussiedler richten den Schwerpunkt ihrer Informations bedürfnisse ganz eindeutig auf den deutschen Kontext und dabei gleichermaßen auf das nationale und das lokale Umfeld (jeweils 80 Prozent interessieren sich für aktuelle Ereignisse in Deutschland und in ihrer Gegend). Der Wert für das Interesse an Informa tionen aus dem Herkunfts land fällt dagegen mit 59 Pro- zent deut lich ab. Das gleiche Resultat zeigt sich – wenn auch auf niedrigerem Niveau – für das politi sche Geschehen. Die Werte für Deutschland und die lokale Politik liegen bei 68 bzw. 62 Prozent, während das politi sche Geschehen in der ehemaligen Sowjetunion mit weitaus weniger Interesse ver folgt wird (48 Prozent). Trotzdem muss man aber fest halten, dass dieses Interesse nach wie vor vor handen ist – auf gegeben wird es von den befragten Jugend lichen nicht. Im Übrigen zeigen sich hier wieder starke Unterschiede zwischen den Alters gruppen, die nationale Perspektive interessiert die älteren Befragten ab 20 Jahre sehr viel mehr als die jüngeren. Das Interesse der türkischen Befragten an aktuellen Ereignissen in der Türkei und türkischer Politik ist ungleich größer. 84 Prozent der Jugend lichen und jungen Erwachsenen interessieren sich für aktuelle Ereignisse aus ihrem Herkunfts land, das sind mehr als für aktuelle Ereignisse in Deutschland (76 Pro zent) und etwa genauso viele wie für aktuelle lokale Ereignisse (82 Pro- zent) – und das ohne nennens werte Unterschiede zwischen den Alters gruppen. Und auch das politi sche Geschehen wird mit gleich starkem Interesse in der Türkei und auf lokaler Ebene in Deutschland ver folgt (73 bzw. 70 Prozent). Das Interesse für nationale deutsche Politik fällt dagegen gering fügig ab (66 Pro zent). Und auch hier kann man einen Unterschied zwischen den Alters- gruppen aus machen. Die jüngeren Befragten zeigen ein deut lich geringeres politi sches Interesse (für Deutschland und für die Türkei) als diejenigen Be- fragten, die älter als 20 Jahre sind. 80 Den Übergangs bereich zwischen pauschalen Informations bedürfnissen und konkreter Medien nutzung bildet die Frage nach der Relevanz medialer und interpersonaler Quellen für Informa tionen aus dem Herkunfts land bzw. Deutsch land (Tabelle 5.20). Tabelle 5.20: Informationsquellen („sehr/etwas“ Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Informations quellen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Aktuelle Ereignisse im Herkunfts land Deutsch sprachige Medien 71 76 73 64 64 64 Medien in der Herkunfts - sprache 77 87 82 53 59 56 Freunde, Ver wandte etc. 83 88 85 70 73 72 Aktuelle Ereignisse in Deutschland Deutsch sprachige Medien 77 75 76 77 85 82 Medien in der Herkunfts - sprache 69 69 69 43 41 42 Freunde, Ver wandte etc. 81 77 79 73 84 80 Dabei ist vor allem die „gegen läufige“ Informations suche interessant, also wie stark etwa türkisch- bzw. russisch sprachige Medien genutzt werden, um sich über Deutschland zu informieren und um gekehrt. In der türkischen Teil- stichprobe werden türkisch sprachige Medien als relevante Informations quellen für beide Informations bedürfnisse an gegeben, allerdings werden deutsch spra- chige Medien für Ereignisse in Deutschland (76 Prozent gegen über 69 Prozent) und türkisch sprachige Medien für Ereignisse in der Türkei bevor zugt (82 Pro- zent gegen über 73 Prozent). Bei den Spät aussiedlern ist das Bild weitaus weni- ger symmetrisch. Deutsch sprachige Medien stehen auch dann im Vordergrund, wenn es um Informa tionen aus dem Herkunfts kontext geht (64 Prozent) und werden nicht nur für Informa tionen aus Deutschland genutzt (82 Prozent). Die Werte für russisch sprachige Medien als Informations quellen sind sowohl für Informa tionen aus der ehemaligen Sowjetunion (56 Prozent) als auch für Informa tionen aus Deutschland (42 Prozent) erheb lich geringer. Viel interessanter ist in diesem Zusammen hang aber vielleicht die heraus- ragende Bedeu tung der interpersonalen Kommunika tion. In fast allen Feldern, für Informa tionen aus Deutschland für die türkisch stämmigen Befragten (79 Pro zent), für Informa tionen aus der Türkei (85 Prozent der türkisch stäm- migen Befragten), für Informa tionen aus der ehemaligen Sowjetunion (72 Pro- zent der Aussiedler) sind Gespräche mit Freunden, Bekannten und Ver wandten die bevor zugte Informations quelle, zum Teil genauso häufig, zum Teil häufiger genannt als herkunfts sprach liche und deutsche Medien. 81 5.4 Medien ausstat tung Das Fernsehen ist allgegen wärtig. Es ist nach wie vor das Massen medium, das in fast allen Haushalten vor handen und im Alltag jedes Befragten präsent ist, ganz gleich in welcher Alters gruppe und mit welchem Migrations hinter- grund (Tabelle 5.21). Tabelle 5.21: Medienausstattung im Haushalt: Klassische Massenmedien (Mehrfachnen- nung, in Prozent, gew.) Ausstat tung/Haushalt Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Fernsehgerät 99 97 98 97 94 96 Radiogerät 52 58 55 74 58 65 Zeitungs abonnement 15 14 15 28 12 19 Internet zugang 92 93 93 93 88 90 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Die Prozent werte schwanken knapp unter halb der 100-Prozentmarke zwi- schen 96 und 99 Prozent. Folgt man der Ansicht, dass ein Internet zugang als Medien platt form genutzt werden kann und es sich damit um ein Ausstattungs- merkmal der Medien umge bung handelt, dann muss man konstatieren, dass das Internet nahe daran ist, die Ver breitungs werte des Fernsehens zu er reichen. In beiden Teilstichproben liegen die Prozent werte für einen Internet zugang im Haushalt an oder über der 90-Prozentmarke. Dagegen fallen die anderen, konven tionellen Mediengat tungen stark ab – ein Trend, der schon aus anderen Umfragen unter Migranten bekannt ist. Am schlechtesten schneidet in dieser Hinsicht die Abonnements zeitung ab, wobei sicher berücksichtigt werden muss, dass ein Zeitungs abonnement sich typi- scher weise auf eine deutsche Zeitung bezieht und damit ein wesent licher Teil mög licher Zeitungs zugänge für Menschen mit Migrations hintergrund nicht erfasst wird, denn einzeln am Kiosk gekaufte Exemplare herkunfts sprach- licher Boulevard- oder Sport zeitun gen werden so nicht erhoben, sie sind als (Auslands-)Abonnement oft nicht verfüg bar. Insgesamt geben 15 Prozent der türkisch stämmigen Befragten an, ein Zeitungs abonnement im Haushalt zu haben, bei den Aussiedlern sind es 19 Prozent. Das Radiogerät liegt in diesem Ver gleich zwar noch vor der Zeitung, ist aber im Hinblick auf die vor handenen Fernseh- und Internetinfrastrukturen ab geschlagen. Bei den Befragten, die aus der Türkei stammen, sind es 55 Pro- zent, die ein solches Gerät im Haushalt haben, bei den Aussiedlern sind es mit 65 Prozent gering fügig mehr – vielleicht ein Hinweis auf eine etwas höhere deutsche Sprachkompetenz, wenn man davon aus geht, dass Radiogeräte in der Mehrzahl noch an lokale und regionale oder zumindest nationale Ver brei- 82 tungs gebiete deutscher Radiosender gebunden sind (im Gegensatz zu digital ver brei teten Internetradios ohne Gebiets- und Frequenzbin dung). Der Blick auf die Haushalts ausstat tung der Befragten mit techni schen Ab- spielmöglich keiten zeigt für die unter schied lichen Medientypen auch unter- schied liche Ver breitungs grade moderner oder konven tioneller Wieder gabe- technik (Tabelle 5.22). Tabelle 5.22: Medienausstattung im Haushalt: Massen- und Funktionsmedien (Mehrfach- nen nung, in Pro zent, gew.) Ausstat tung/Haushalt Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Videorekorder 51 40 46 68 51 59 DVD-Rekorder 60 46 53 60 50 54 FP-Rekorder 12 24 18 25 18 21 MP3-Player/iPod 78 52 66 88 65 75 Walkman/Discman 13 15 14 17 15 16 Computer 95 91 93 96 91 93 Spielkonsole 65 38 52 55 37 45 Mobile Spielkonsole 48 23 35 40 19 28 Handy 99 96 98 98 97 98 Bei den türkisch stämmigen Befragten dominiert für die Bewegtbildauf- zeich nung und Wiedergabe der DVD-Rekorder (53 Prozent), gefolgt vom Video rekorder. Fest platten rekorder spielen mit 18 Prozent dagegen eine unter- geordnete Rolle. Bei den Spät aussiedlern steht der Videorekorder mit 59 Pro- zent auf oder über dem Niveau des DVD-Rekorders (54 Prozent), aber auch hier setzt sich der Fest platten rekorder mit 21 Prozent (noch) nicht durch – vielleicht wegen der häufig fehlenden Möglich keit, auch mobile Medien (DVD, CD, Speicherkarte) wieder geben zu können. Für die Audiomedien wieder gabe gilt: MP3-Player und andere fest platten- gestützte Wiedergabegeräte dominieren die konven tionellen CD- und Kassetten- abspielgeräte. 66 Prozent der türkisch stämmigen Befragten ver fügen im Haus- halt über mindestens einen MP3-Player, bei den Jüngeren zwischen 12 und 19 Jahren sind es sogar 78 Prozent – der Walk-/Discman liegt weit ab ge schla- gen mit ca. 14 Prozent dahinter. In der Teilstichprobe der Spät aussiedler ist der Unterschied noch deut licher. Hier leben drei Viertel der Befragten in Haus- halten mit mindestens einem MP3-Player, 16 Prozent ver fügen über einen Walk-/Discman. Computer sind häufig noch eine Vorausset zung für den Internet zugang, und deshalb ist die große Zahl der PCs in den Haushalten vor dem Hintergrund der weit ver brei teten Internetanschlüsse (s. o.) auch erwart bar. Die Quote der Computerhaushalte liegt zwischen 91 und 96 Prozent, die Schwan kungen zwischen den Teilpopula tionen und in den Subgruppen sind gering. Konsolen 83 als Spezialhardware für Spiele sind dagegen vor allem bei der jüngeren Alters- gruppe beliebt. Bei den 12- bis 19-jährigen Befragten mit türkischem Migra- tions hintergrund sind es 65 Prozent der Haushalte, bei den Spät aussiedlern der gleichen Alters gruppe 55 Prozent. In der älteren Alters gruppe der 20- bis 29-Jährigen sind die Zahlen zwar niedriger, aber nicht extrem, so dass im Stichproben mittel 52 bzw. 45 Prozent der Haushalte über eine Spiel konsole ver fügen. Unangefochten auf Platz 1 der Ausstattungs liste liegen die Mobiltelefone. Es gibt in der Stichprobe so gut wie keinen Haushalt, in dem nicht mindestens ein Mobiltelefon verfüg bar ist. Da das Handy, zumindest die Geräte der neuesten Genera tion, sich inzwischen zu multimedialen Platt formen für alle möglichen massen medialen und individuellen Kommunikations vorgänge ent- wickelt haben, sind solche Ver breitungs zahlen nicht mehr über raschend. Den- noch kann man mit Blick auf die Ausstattungs quoten mit Medien empfangs- und Medien nutzungs geräten konstatieren, dass die Haushalte mit Migra- tions hintergrund in dieser Stichprobe weitest gehend nicht von einer „digitalen“ Kluft betroffen sind – die Daten ent sprechen weitest gehend den Ausstattungs- merkmalen deutscher Haushalte ohne Migrations hintergrund. Dieses Bild wird man im Hinblick auf die Befragten noch genauer zeichnen können, wenn man sich die individuelle Medien- und Kommunikations ausstat tung vor Augen führt, was wir – nach einem Blick auf die Fernsehempfangs situa tion der Haus- halte – auch tun werden. Fernsehprogramme kann man heute – auch auf einem konven tionellen Fern- sehgerät – auf sehr vielen unter schied lichen Wegen empfangen. Tabelle 5.23 zeigt jedoch, dass die analoge, terrestri sche Variante, also mit einer Antenne am Gerät oder im Haus, selten geworden ist. Tabelle 5.23: Fernsehempfangssituation (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Fernsehempfang/ HH Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Fernsehgerät im HH 99 97 98 97 94 96 Kabelanschluss 34 35 34 36 36 36 … mit Digital receiver 24 19 21 17 13 15 Satelliten empfang 59 65 62 62 62 62 … mit Digital receiver 49 56 52 53 50 51 Antenne 13 5 9 11 7 9 … mit Digital receiver 6 1 3 2 1 1 Abo-Fernsehen 26 22 24 13 9 11 Empfang herkunfts sprach - licher Programme möglich 87 81 84 74 60 66 In beiden Teilstichproben kommt Fernsehen nur noch in 9 Prozent der Fälle über eine terrestri sche Antenne in die Haushalte, und wenn man es genau 84 nehmen will, muss man davon noch diejenigen Haushalte ab ziehen, die zwar via Antenne, aber mit einer Set-Top-Box digitales terrestri sches Fernsehen empfangen (DVB-T), auch wenn das bei den Befragten noch sehr selten der Fall ist (zwischen 1 und 6 Prozent). Dagegen sind Satelliten empfangs anlagen weit ver breitet – in beiden Stichproben liegt der Anteil bei 62 Prozent, und der weitaus größte Teil ermög licht den Empfang digitaler Programme (und damit eben eine Ver vielfachung des Programmangebotes und die Möglich- keit, auch viele fremdsprachige Programme zu empfangen). Der Kabelanschluss über eine Ver breitungs gesell schaft oder einen Telekommunikations anbieter ist der zweihäufigste Weg, Fernsehprogramme zu empfangen, und auch hier nutzt ein großer Teil der Befragten schon die digitale Variante – 21 Prozentpunkte von 34 Prozent bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund und 15 Prozentpunkte von 36 Prozent bei den Aussiedlern. Alles zusammen genommen ver fügen 76 Prozent der Befragten aus der türkisch stämmigen Stichprobe über eine digitale Empfangs möglich keit und 67 Prozent der russischen Aussiedler. Das schlägt sich dann auch in der Möglich keit nieder, Fernsehprogramme aus dem Herkunfts kontext empfangen zu können. Diese Möglich keit ent spricht für die Aussiedler mit 66 Prozent ziem lich genau der Digitalisierungs quote, in der anderen Teilstichprobe wird diese mit 84 Prozent noch über troffen, was mit der Einspei sung türkisch- sprachiger Programme auch in die analogen Kabelnetze in Nordrhein-West- falen zusammen hängt. Darüber hinaus nutzen 24 Prozent der Haushalte der Befragten in der türkisch stämmigen Teilstichprobe die Möglich keit, über die digitalen Empfangs wege auch bezahltes Abonnements fernsehen zu empfangen, ein relativ hoher Wert im Ver gleich zur Quote in der anderen Teilstichprobe (11 Prozent). Man kann die Betrach tung der individuellen Medien welten der Befragten noch ein bisschen fokussieren, wenn man von der Ausstat tung der Haushalte auf die individuelle Verfüg bar keit bzw. den Besitz der techni schen Infra- struktur zur Medien nutzung über geht. In Tabelle 5.24 sind die wichtigsten Massen medien und Nutzungs platt formen für Individual- und Funktions medien zusammen gefasst. Auf den ersten Blick fällt auf, dass das Fernsehgerät beim Übergang zur individuellen Perspektive an Bedeu tung ver liert. Fernsehen ist unter den Be- fragten beider Teilstichproben weniger an die Person als an den Haushalt ge- knüpft – ganz im Gegensatz zum Mobiltelefon. So ver fügen ledig lich 68 Pro- zent der türkisch stämmigen Befragten über einen eigenen Fernseher (12- bis 19-Jährige: 58 Prozent), ein Wert der etwa auf dem Niveau der Besitzquote für die jugend lichen Aussiedler liegt (63 Prozent, 12- bis 19-Jährige: 58 Pro zent). In eine ähnliche Richtung weist der Besitz von Computern. Die Prozent- werte für den individuellen Besitz sind erheb lich kleiner als die Haushalts- quoten, wenn auch nicht ganz so stark rückläufig wie die Ver gleichs werte für 85 Fernsehgeräte. 74 Prozent der Jugend lichen und jungen Erwachsenen mit türkischem Migrations hintergrund und 67 Prozent der Spät aussiedler geben an, über einen eigenen Computer zu ver fügen. Dabei sind die Werte bei dieser letzt genannten Gruppe in den Alters segmenten sehr konstant (65 bzw. 68 Pro- zent), während es in der anderen Teilstichprobe große Unterschiede zwischen den jüngeren (66 Prozent) und den älteren Befragten (82 Prozent) gibt. Tabelle 5.24: Individuelle Medienausstattung der Befragten (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Ausstat tung/Befragte(r) Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Fernsehgerät 58 79 68 58 67 63 Radio 25 42 33 34 31 32 Zeitungs abonnement* 15 14 15 28 12 19 Computer 66 82 74 65 68 67 Internetzugang 56 77 66 48 57 53 Handy 89 92 90 93 88 90 Spiel konsole 44 31 38 37 30 33 Mobile Spiel konsole 33 17 25 25 14 19 Videorekorder 17 26 21 17 25 22 DVD-Rekorder 23 19 21 19 10 14 MP3-Player/iPod 68 48 59 81 55 66 * Die Daten sind identisch mit denjenigen aus Tabelle 5.21 und werden hier nur der Vollständigkeit halber wieder- holt – Zeitungsabonnements wurden nicht als individuelles Ausstattungsmerkmal erfasst. Für die Ausstat tung der Befragten mit Mobiltelefonen zeigt die Tabelle vor allem zwei Befunde: Erstens ist das Handy auf Rang 1, was die Ver brei tung in den Stichproben angeht, kein Gerät ist häufiger im Besitz der Befragten als das trag bare Telefon (90 Prozent in beiden Stichproben). Und zweitens ist das Handy das Gerät, das am stärksten „individualisiert“ ist, denn die Prozent- werte für die einzelnen Befragten zeigen die geringste Abweichung von den quasi gesättigten Ausstattungs quoten für die Haushalte, und dies gilt konstant über alle Alters segmente in beiden Teilstichproben. Die Frage, inwieweit sich diese zwei Befunde auch auf die Nutzung des Mobiltelefons über das Tele- fonieren hinaus aus wirken, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet wer- den (vgl. dazu den nächsten Abschnitt). Eben falls hoch im Kurs stehen MP3-Player unter den individuellen Aus- stattungs merkmalen, vor allem bei den jüngeren Befragten bis 19 Jahre. Bei den Spät aussiedlern geben in dieser Gruppe 81 Prozent an, ein eigenes Gerät zu besitzen, im Durchschnitt der Teilstichprobe sind es knapp zwei Drittel der Befragten (66 Prozent). Bei der anderen Teilstichprobe sind die Werte ähnlich hoch (68 Prozent für die 12- bis 19-Jährigen und 59 Prozent in der gesamten Teilstichprobe der türkisch stämmigen Befragten). Radiogeräte laufen – ebenso 86 wie auf Haushalts ebene „unter ferner liefen“. Die Besitzquote liegt in beiden Popula tionen bei etwa einem Drittel der Befragten und damit auf dem Niveau der Spiel konsolen, allerdings noch vor DVD- und Videorekordern, die Werte zwischen 14 und 26 Prozent, je nach Alters gruppe er reichen. Zusammen fassend kann man für die Medien ausstat tung der befragten Ju- gend lichen und jungen Erwachsenen konstatieren, dass von den klassi schen, eindeutig auf Massen kommunika tion fest gelegten Geräten der Fernseher noch immer am weitesten ver breitet ist, dass aber andere Geräte, die zum Teil schon die Möglich keit für die Nutzung der gleichen Inhalte bieten, zum Teil noch weiter ver breitet sind. Der Computer, insbesondere mit Internetanschluss, und das Mobiltelefon als multimediale Platt formen für audio-visuelle Inhalte sind eindeutig stärker präsent in den Medien umwelten der Befragten. Das muss sich nicht un bedingt auf den Medien konsum, die konkrete Nutzung der Massen medien aus wirken. Schließ lich ist das Fernsehen am Computer auch Fernsehen, aber es kann eben auch bedeuten, dass etwa Inhalte von Inter net- platt formen stärker in das Medien nutzungs menü drängen als das bei vor heri- gen Genera tionen der Fall war. Das ist übrigens kein migrations spezifi scher Befund. Er gilt auch für Jugend- liche ohne Migrations hintergrund, oder besser: für Jugend liche mit und ohne Migrations hintergrund. Ein Ver gleich mit Daten aus der JIM-Studie (JIM 2008) zeigt bezüg lich der Ausstattungs merkmale keine gravierenden Unterschiede bzw. Besonder heiten zwischen dem jüngsten Bevölkerungs segment aus Zu- wander erfamilien und deutschen Jugend lichen – wir werden auf den Ver gleich mit externen Daten noch zurück kommen (vgl. Kapitel 8). 5.5 Massen medien und soziale Integra tion In diesem Abschnitt steht die Nutzung der konven tionellen Massen medien Fernsehen, Radio und Zeitung lesen im Vordergrund. Wir fassen in diesem Zusammen hang zunächst aus pragmati schen Gründen die Internetnut zung pauschal mit unter diesen Medien nutzungs begriff, auch wenn klar ist, dass es „die Internetnut zung“ nicht gibt und die interpersonale Kommunika tion durch E-Mail und Chat mindestens einen genauso hohen Stellen wert hat, wie die eher massen mediale Nutzung von Web-Seiten zur Informa tion und/oder Unter- hal tung. Im Abschnitt 5.6 werden wir der Funktions nutzung von Computer, Internet, Handy und Spielen diesbezüg lich noch genauer auf den Grund gehen, auch wenn wir – der Vollständig keit halber und des besseren Überblicks wegen – schon hier einige der pauschalen Nutzungs daten mit betrachten. Im zweiten Teil dieses Abschnittes werden wir dann auf kurzem Wege der Frage nach Korrela tionen zwischen Medien nutzung und Integra tion insbesondere sprachgebundenen Medien umgangs und ethnischer Identität nach gehen. 87 Medien nutzung Auf einer pauschalen Ebene, d. h. ohne weitere Berücksichti gung der genutzten Inhalte, zeigt sich bei der Betrach tung der Stammnutzer daten, dass die im vor herigen Abschnitt dargestellten Ausstattungs merkmale gute Prädiktoren für den Umfang der Nutzung der ver schiedenen Medien sind (Tabelle 5.25). Tabelle 5.25: Mediennutzung (Stammnutzer*) (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Fernsehen 92 85 88 86 84 85 Radio 16 35 25 34 51 44 Zeitung 18 39 28 12 27 20 Internet 69 66 67 73 68 70 Computer 60 62 61 71 66 68 Handy 79 84 81 75 75 75 Spiele PC/Konsole 30 8 19 28 9 17 * Personen, die angeben, das Medium an 4, 5, 6 oder 7 Tagen einer normalen Woche zu nutzen. Unter den konven tionellen Massen medien steht das Fernsehen auf dem ersten Platz der Nutzungs rangliste. 88 Prozent der türkisch stämmigen Be- fragten und 85 Prozent der jungen Aussiedler nutzen an mindestens 4 Tagen einer normalen Woche das Fernsehen. Die Schwan kungen in den zwei tabel- lier ten Alters segmenten sind dabei in beiden Teilstichproben nicht besonders groß, dem Fernsehen wenden sich alle Befragten gleichermaßen häufig zu. Die Bedeu tung von Radio und Zeitung bleibt dahinter deut lich zurück. In der Popula tion der Personen mit türkischem Migrations hintergrund kann man die Ränge von Hörfunk und Presse kaum noch unter scheiden. Das Radio wird von 25 Prozent, die Zeitung von 28 Prozent der Befragten regelmäßig jede Woche an mindestens 4 Tagen genutzt, dabei stellen sich insbesondere die Jüngeren bis 19 Jahre als eher ab gewandte Radiohörer (16 Prozent) und Zei- tungs leser (18 Prozent) heraus. Bei den Spät aussiedlern wird dagegen eindeutig das Radio bevor zugt (44 Prozent Stamm hörer), Zeitung lesen fällt dagegen mit 20 Prozent Stamm leser anteil dramatisch zurück. Und auch in dieser Teil stich- probe ver lieren Radio und Tages zeitung in der Gruppe der ganz Jungen von 12 bis 19 Jahre noch einmal deut lich an Boden (Stamm hörer: 34 Prozent, Stamm leser: 12 Prozent). Nimmt man das Internet als multimediale Platt form hinzu, die zwischen den konven tionellen Massen medien und den Funktions medien steht, so zeigt sich – wie sich eben falls schon bei den Ausstattungs indikatoren andeutete –, dass die Internetnut zung in Bezug auf die zeit liche und wieder kehrende Nut- zung dem Fernsehen dicht auf den Fersen ist. 67 Prozent (Türkisch stämmige) bzw. 70 Prozent (Aussiedler) der Befragten sind Stammnutzer des Internets, 88 d. h. sind an mehr als vier Tagen pro Woche online. Und die Werte schwanken kaum in den Alters gruppen, d. h. – ganz anders als bei Radio und Zeitung – hat sich die Internetnut zung in allen Alters segmenten gleichermaßen durch- gesetzt, es handelt sich weder um eine Domäne der ganz Jungen noch um eine Tätig keit, die eher bei den Älteren mit eigenem Haushalt anzu siedeln wäre – die Internetnut zung ist auf dem Wege, ebenso wie das Fernsehen, zum alltäg lichen Medien umgang zu werden. Computer sind das bevor zugte Werkzeug für die Internetnut zung, in der Stichprobe gehen die Werte für die Stammnutzer schaften des Computers allerdings kaum über diejenigen der Internetnut zung hinaus. In Abschnitt 5.6 werden wir den Inhalten und Funktionen bei der Computernut zung noch genauer auf den Grund gehen. Das Mobiltelefon ist trotz seiner zunehmenden multimedialen Fähig keiten wohl noch in erster Linie ein Telefon. Inwieweit hier Massen kommunikations prozesse vor liegen, muss eben falls im nächsten Abschnitt genauer betrachtet werden. Was die reine Nutzungs frequenz betrifft, so kann man fest halten, dass der Stammnutzer anteil in beiden Teilstichproben bei (Aussiedler) bzw. über (Türkisch stämmige) drei Viertel der jeweiligen Gesamtstichprobe liegt – eben falls ohne große Schwan kungen zwischen den Alters gruppen. Spiel konsolen nutzung spielt dagegen vor allem bei den jünge- ren Befragten (in beiden Popula tionen gleichermaßen) eine er wähnens werte Rolle. Dort liegen die Anteile für Stammnutzer bei 30 bzw. 28 Prozent, was zusammen mit der marginalen Nutzung in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen zu Durchschnitts werten von 19 bzw. 17 Prozent für „Stamm spieler“ führt. Wenn man die quantitative Medien nutzung der beiden jungen Migranten- popula tionen unter Bildungs gesichtspunkten differenziert, sieht man in beiden Stichproben über einstimmend eine ver gleichs weise große „Bildungs kluft“ in der Nutzung der Individualmedien Internet, PC und Handy (Tabelle 5.26). Tabelle 5.26: Mediennutzung (Stammnutzer) nach Bildung (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Medien gat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler Haupt- schule nw = 80 Real- schule nw = 101 Abitur nw = 110 Gesamt* nw = 302 Haupt- schule nw = 77 Real- schule nw = 131 Abitur nw = 89 Gesamt** nw = 303 Fernsehen 94 91 83 88 87 84 83 85 Radio 17 22 36 25 44 42 47 44 Zeitung 21 26 39 28 27 18 19 20 Internet 54 67 81 67 58 67 83 70 Computer 41 64 76 61 56 68 80 68 Handy 73 82 91 81 67 72 87 75 Spiele PC/Konsole 29 20 12 19 18 17 17 17 ** Fehlende Werte: n = 11 (kein Abschluss) ** Fehlende Werte: n = 6 (kein Abschluss) 89 Die Stammnutzungs werte nehmen exakt am Bildungs status ent lang zu, sie liegen bei den Gymnasiasten bzw. Abiturienten in der Regel 20 und mehr Prozentpunkte über denen der anderen Bildungs gruppen. Bei den türkisch- stämmigen Gymnasiasten kommen noch eine geringere Fernseh- und Spiele- nutzung sowie eine höhere Radio- und Zeitungs nutzung dazu. Diese Diffe- renzen sind bei den jungen russischen Aussiedlern nicht fest zustellen, Im Gegen teil, bei den Haupt schülern findet man mehr Zeitungs leser als bei den Gymnasiasten (was allerdings durch die Drittvariablen Alter und Geschlecht begründet sein kann). Bei der Differenzie rung der quantitativen Medien nutzung nach Geschlecht zeigt sich, dass dieser „Milieu-Faktor“ in der Stichprobe der türkisch stäm- migen Befragten sehr viel wichtiger ist als bei den russischen Aussiedlern (Tabelle 5.27). In der letzt genannten Gruppe findet man nur zwei geschlechts- spezifi sche Differenzen: sehr viel mehr männ liche als weib liche Computer- spieler (28 zu 7 Prozent) und etwas mehr männ liche Zeitungs leser. In der türkisch stämmigen Stichprobe wenden sich die weib lichen Befragten vor allem stärker als die Jungen bzw. Männer dem Fernsehen zu (95 zu 83 Prozent). Spiele (27 zu 10 Prozent), Computer (68 zu 54 Prozent) sowie Internet und Zeitungs lektüre sind dagegen eher männ liche Medien nutzungs domänen. Tabelle 5.27: Mediennutzung (Stammnutzer) nach Geschlecht (Mehrfachnen nung, in Pro- zent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler männ lich nw = 157 weib lich nw = 145 Gesamt nw = 302 männ lich nw = 152 weib lich nw = 151 Gesamt nw = 303 Fernsehen 83 95 88 86 84 85 Radio 23 28 25 44 44 44 Zeitung 33 24 28 24 16 20 Internet 72 62 67 72 69 70 Computer 68 54 61 69 66 68 Handy 80 83 81 74 76 75 Spiele PC/Konsole 27 10 19 28 7 17 Mit Blick auf die Fragestel lung der Studie ist die sprachgebundene Medien- nutzung, also die differenzierte Beschrei bung der Zuwen dung zu den Massen- medien danach, in welcher Sprache sie erfolgt, besonders relevant (Tabelle 5.28). Anzunehmen ist, dass sich die in Abschnitt 5.3 dargestellten, unter schied- lichen Befunde zum Sprach verhalten und zur Sprachkompetenz der Befragten in den beiden Teilpopula tionen ent sprechend auch in den Befunden zur Medien- nutzung nieder schlagen. Die deutsch sprachigen Medien dominieren die Medien nutzung – und das gilt für jede der Teilstichproben, für jede Mediengat tung und für (fast) jede 90 Alters gruppe. Für die türkisch stämmige Teilstichprobe gilt: Fernsehen wird regelmäßig in deutscher und türkischer Sprache genutzt, mit einem leichten Vorsp rung für das deutsch sprachige Fernsehen (71 Prozent bzw. 65 Prozent). Der Blick auf die Alters gruppen dieser Stichprobe zeigt dann auch die einzige Ausnahme von der pauschalen Präferenz für die deutsch sprachigen Massen- medien: In der Gruppe der 20- bis 29-jährigen Jugend lichen und jungen Er- wachsenen liegt das deutsche Fernsehen mit einem Stamm seher anteil von 58 Pro zent hinter dem türkisch sprachigen Fernsehen mit 64 Prozent. Ins ge- samt zeigt die Tabelle recht deut lich, dass die Nutzung der türkisch sprachigen Medien den Kindern und Jugend lichen in den türkischen Familien nicht „in die Wiege gelegt“ wird, sondern erst später, größtenteils erst im eigenen Haus- halt an Bedeu tung gewinnt. Denn in der Gruppe der 12- bis 19-jährigen Be- fragten sind deut lich mehr deutsch sprachige Medien stammnutzer zu finden als in der Gruppe der 20- bis 29-jährigen Erwachsenen. Die Rang folge der Medien bleibt im Übrigen er halten: Fernsehen und Internet ganz oben auf der Liste, Zeitung und Radio eher ab geschlagen. Tabelle 5.28: Sprachgebundene Mediennutzung (Stammnutzer, Mehrfachnen nung, in Pro- zent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Fernsehen (Deutsch) 82 58 71 83 80 81 Fernsehen (Türk. bzw. Russ.) 65 64 65 20 30 25 Radio (Deutsch) 11 25 18 32 50 42 Radio (Türk. bzw. Russ.) 6 13 10 2 2 2 Tages zeitung (Deutsch) 14 28 21 10 24 18 Tages zeitung (Türk. bzw. Russ.) 9 24 16 2 3 2 Internet (Deutsch) 66 52 59 71 56 63 Internet (Türk. bzw. Russ.) 25 34 29 17 36 27 Bei der Betrach tung der sprachgebundenen Medien nutzung für die Spät- aussiedler zeigt sich ein ganz anderes Bild – allerdings nicht im Hinblick auf die Rang folge der beliebtesten Mediengat tungen, sondern im Hinblick auf die Medien nutzung in der Herkunfts sprache. Diese fällt nämlich hinter der deutsch sprachigen Rezep tion deut lich zurück. Radio- und Zeitungs nutzung in russischer Sprache sind so gut wie kaum noch vor handen in dieser Gruppe, die Werte liegen unabhängig vom Alter der Befragten bei ca. 2 Prozent für Stamm leser der Tages zeitung und Stamm hörer des Radios in russischer Sprache. Bei der Fernseh- und Internetnut zung sind Unterschiede zwischen deutsch- und russisch sprachiger Nutzung weniger dramatisch, aber gleichfalls sehr deut- lich. Das deutsch sprachige Fernsehen er reicht einen Stamm seher anteil von 91 81 Prozent, das russisch sprachige Fernsehen nutzt dagegen ledig lich ein Viertel der Befragten regelmäßig. Die Internetnut zung findet für beide Teilpopula tionen gleichermaßen priori- tär in deutscher Sprache statt (59 bzw. 63 Prozent), die herkunfts sprach liche Nutzung liegt etwa bei der Hälfte dieser Anteils werte (29 bzw. 27 Prozent). Und auch hier fällt auf, dass eher die Älteren in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen gelegent lich den Blick auf russisch sprachige Portale richten, sowohl bei den Türkisch stämmigen als auch bei den Aussiedlern (34 bzw. 36 Prozent), die jüngeren Befragten interessiert das ver gleichs weise weniger (25 bzw. 17 Pro zent). Im Übrigen wird ein nicht geringer Teil der Internetnut zung vermut lich auch in englischer Sprache statt finden, die für diesen Ver gleich nicht erhoben wurde. Die größere Homogenität der sprachgebundenen Medien nutzung in der Stichprobe der jungen russischen Aussiedler wird nicht zuletzt auch dadurch bestätigt, dass sich hier nur eine geringe bildungs- und geschlechts spezifi sche Varianz zeigt (Tabelle 5.29 und Tabelle 5.30). Tabelle 5.29: Sprachgebundene Mediennutzung nach Bildung (Stammnutzer, Mehrfach- nen nung, in Pro zent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler Haupt- schule nw = 80 Real- schule nw = 101 Abitur nw = 110 Gesamt* nw = 302 Haupt- schule nw = 77 Real- schule nw = 131 Abitur nw = 89 Gesamt** nw = 303 Fernsehen (Dt.) 74 77 66 71 82 80 79 81 Fernsehen (Türk. bzw. Russ.) 69 68 56 65 25 24 25 25 Radio (Dt.) 11 12 29 18 44 38 47 42 Radio (Türk. bzw. Russ.) 9 10 8 10 – 5 1 2 Tages zeitung (Dt.) 8 18 35 21 22 17 17 18 Tages zeitung (Türk. bzw. Russ.) 15 13 19 16 5 2 2 3 Internet (Dt.) 43 63 73 59 51 60 79 63 Internet (Türk. bzw. Russ.) 27 29 33 29 26 25 30 27 ** Fehlende Werte: n = 11 (kein Abschluss) ** Fehlende Werte: n = 6 (kein Abschluss) 92 Tabelle 5.30: Sprachgebundene Mediennutzung nach Geschlecht (Stammnutzer, Mehrfach- nen nung, in Prozent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler männ lich nw = 157 weib lich nw = 145 Gesamt nw = 302 männ lich nw = 152 weib lich nw = 151 Gesamt nw = 303 Fernsehen (Deutsch) 74 67 71 82 80 81 Fernsehen (Türk. bzw. Russ.) 54 77 65 22 29 25 Radio (Deutsch) 20 16 18 43 41 42 Radio (Türk. bzw. Russ.) 5 15 10 1 4 2 Tages zeitung (Deutsch) 26 16 21 22 13 18 Tages zeitung (Türk. bzw. Russ.) 19 12 16 2 3 3 Internet (Deutsch) 66 52 59 66 60 63 Internet (Türk. bzw. Russ.) 32 27 29 24 32 27 Vor allem eine Ausnahme ist jedoch er wähnens wert: Während sich die Bildungs gruppen in der Nutzung russisch sprachiger Internetangebote kaum unter scheiden, steigt die Nutzung deutsch sprachiger Internetangebote linear mit dem Bildungs niveau an. Nur die Hälfte der Haupt schüler, aber fast vier Fünftel der Gymnasiasten nutzen deutsch sprachige Internetangebote. In der türkisch stämmigen Stichprobe ist dagegen der enge Zusammen - hang zwischen der Nutzung deutsch sprachiger Medien angebote und dem Bil- dungs grad unüberseh bar. Abgesehen vom Fernsehen steigt die Zuwen dung zu deutsch sprachigen Medien angeboten mit dem Grad der Schul bildung. Um- gekehrt hat die Schul bildung keinen durch gehenden Einfluss auf die stärkere oder schwächere Nutzung türkisch sprachiger Medien angebote. Aufschluss- reich ist auch, dass es vor allem die Mädchen und jungen Frauen in dieser Migranten gruppe sind, die sich stärker dem türkisch sprachigen Fernsehen zuwenden (77 zu 54 Prozent). Weiterführende Analysen zeigen, dass nur 9 Prozent der männ lichen, aber 28 Prozent der weib lichen türkisch stämmigen Befragten ausschließ lich türkische (und keine deutschen) Fernsehprogramme nutzen. Am Beispiel der Fernsehnut zung kann man sehr gut deut lich machen, wie die Kombinations muster im Hinblick auf die sprachgebundene Rezep tion ver- teilt sind (Tabelle 5.31). Tabelle 5.31: Sprachgebundene Fernsehnutzung (Stamm seher, in Prozent, gew.) Fernsehnut zung Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Türk. bzw. Russ. und Deutsch 55 37 46 16 25 21 Nur deutsches Fernsehen 27 21 24 67 55 60 Nur türk. bzw. russ. Fernsehen 10 27 18 3 5 4 Kein Fernsehstammnutzer 8 15 12 14 16 15 Gesamt 100 100 100 100 100 100 93 Für die Aussiedler – um für dieses Mal mit dieser Teilstichprobe zu be- ginnen – kann man eindeutig die mehr heit liche Präferenz für eine aus schließ- lich deutsch sprachige Fernsehnut zung ablesen. Der Wert für solche ent schie den deutsch sprachigen Stamm seher liegt bei 60 Prozent. Fernsehen ausschließ lich in russischer Sprache hat für diese Popula tion so gut wie keine Bedeu tung mehr (4 Prozent). Wenn es zur Gewohn heit der Befragten gehört, dann fast immer parallel und in Ergän zung zur deutsch sprachigen Fernsehnut zung – aber auch dieser Wert ist mit 21 Prozent ver gleichs weise gering. Nicht zu ver nachlässigen ist auch die Gruppe derjenigen, die weder die eine noch die andere Sprache bevor zugen, 15 Prozent der befragten Aussiedler schauen nicht (mehr) regelmäßig fern, genauer gesagt an weniger als 3 Tagen einer normalen Woche. Der Anteil der Nicht seher ist auch in der anderen Teilpopula tion mit 12 Pro- zent nicht als ver nachlässig bar zu bezeichnen, die Kombinations muster für deutsch- bzw. türkisch sprachige Fernsehnut zung sind jedoch ganz anders ge- lagert. Die größte Gruppe, die allerdings mit 46 Prozent noch knapp unter der 50-Prozentmarke liegt, ist die der Kombinierer – sie sind sowohl türkisch- als auch deutsch sprachige Fernsehstamm zuschauer. Nur deutsch sprachiges Fern- sehen nutzen weit aus weniger (24 Prozent), allerdings ist der Anteils wert in der Stichprobe immer noch höher als derjenige für die exklusiv türkisch- sprachige Fernsehnut zung mit 18 Prozent. Insgesamt gesehen spielt also das türkisch sprachige Fernsehen hier eine bedeutendere Rolle als das russisch- sprachige Fernsehen in der anderen Gruppe – vor herrschend ist die heimat- sprach liche Fernsehnut zung aber in keiner der beiden Migrations gruppen, wenn auch in unter schied lich starker Ausprä gung. Um die Analyse zu ver vollständigen, kann man die Darstel lung der sprach- gebundenen Medien nutzung auf alle vier Gattun gen (Fernsehen, Radio, Tages- zeitung und Internet) er weitern (Tabelle 5.32). Tabelle 5.32: Sprachgebundene Medienkombinationen (Fernsehen, Radio, Zeitung, Internet) (Stamm seher in Prozent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Türk. bzw. Russ. und Deutsch 69 56 63 28 47 39 Nur deutsche Medien 23 24 24 68 48 57 Nur türk. bzw. russ. Medien 4 18 11 2 2 2 Kein Stammnutzer 4 2 3 2 3 3 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Statistisch gesprochen, erhöht man damit erstens die Wahrscheinlich keit, Kombina tionen zwischen deutsch- und herkunfts sprach licher Medien nutzung auf Stammnutzer niveau zu identifizieren, und zweitens ver ringert man damit 94 die Wahrscheinlich keit für Nichtnutzer, denn es werden ja vier Medien gleich- zeitig betrachtet. Die Tabelle zeigt, dass dies jedoch an den hohen Anteils- werten für die gemischt sprach liche bzw. exklusiv deutsch sprachige Nutzung wenig ändert. Die Werte für die kombinierte herkunfts sprach liche und deutsch- sprachige Medien nutzung steigen zwar in beiden Teilpopula tionen gering fügig und die Zahl der Nichtnutzer nimmt ab. Insgesamt aber, insbesondere, was die Relevanz der Kombinations muster und die Vertei lungen innerhalb der Teilstichproben angeht, bleiben die Ver hältnisse mehr oder weniger konstant. Dies trifft besonders auf die Stammnutzer daten für eine exklusiv deutsch- sprachige Medien nutzung zu. Sie ist in der türkisch sprachigen Teilstichprobe ver gleichs weise gering, aber keines wegs marginal (24 Prozent), und in der Spät aussiedler stichprobe dominant (57 Prozent). Zusammen hänge Nimmt man in einem ersten Schritt den alltäg lichen Sprachgebrauch als starken Indikator für die soziale Interak tion in der Mehrheits gesell schaft in den Blick, zeigen sich erstens sehr deut liche Zusammen hänge zwischen All- tags sprache und Medien nutzung und zweitens sehr unter schied liche Struktu- ren dieser Zusammen hänge für die zwei Teilstichproben (Tabelle 5.33). Wie man er warten konnte, gibt es bei den türkisch stämmigen Befragten jeweils positive Zusammen hänge zwischen deutschem Sprachgebrauch und der Medien nutzung in deutscher Sprache (.19) bzw. türkischem Sprachgebrauch und türkisch sprachiger Medien nutzung (.28). Interessanter sind in diesem Zusammen hang die negativen Korrela tionen mit der jeweils anderen Sprache. So hängen deutscher Sprachgebrauch und türkische Medien nutzung negativ zusammen (–.21), ebenso wie türkischer Sprachgebrauch und deutsche Medien- nutzung (–.12). Also kann man konstatieren: Je häufiger eine der beiden Sprachen im Alltag gesprochen wird, je häufiger werden auch die Medien in dieser Sprache genutzt und je seltener werden Medien in der jeweils anderen Sprache genutzt. Dieser eindeutige, für beide Sprachen geltende Zusammen- hang ist nicht über raschend. So zeigte eine ver gleich bare Analyse für türkisch- stämmige Befragte im Alter zwischen 14 und 49 Jahren ähnliche Zusammen- hänge, übrigens eben falls mit etwas stärkeren Koeffizienten für die türkische Sprache (Trebbe 2009: 248). 95 Tabelle 5.33: Sprachgebrauch und sprachgebundene Mediennutzung (Korrelationen, r)* Sprachgebrauch, in Prozent (Familie, Freizeit, Schule/Beruf) Medien nutzung (Stammnut zung TV, Radio, Zeitung, Internet) Türkisch stämmige Befragte (nw = 302) Deutsch Türkisch Zweisprachig Deutsch .19 –.21 –.15 Türkisch –.12 .28 Zweisprachig .12 Russische Spät aussiedler (nw = 303) Deutsch Russisch Zweisprachig Deutsch –.53 –.38 Russisch .45 .33 Zweisprachig .16 * Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, alle Koeffizienten p(α) < .05, Wertebereich: +1.0 (starker posi tiver Zusammenhang), 0 (kein messbarer Zusammenhang) und –1.0 (starker negativer Zusammenhang), leere Zellen: statistisch nicht signifikant. Interessant ist in diesem Zusammen hang die Analyse der zweisprachigen Medien nutzung. Die Indikatoren haben hohe Werte für eine stark aus geprägte Medien nutzung in beiden Sprachen bzw. eine hohe Ausgewogen heit des deut- schen und türkischen Sprachgebrauchs im Alltag. Dabei ist Korrela tion zwi- schen diesen beiden Indikatoren eben falls nicht über raschend (.12): Wer beide Sprachen im Alltag häufig und zu etwa gleichen Teilen nutzt, wendet sich auch Massen medien häufig in beiden Sprachen zu. Auffällig ist vielmehr der negative Zusammen hang zwischen zweisprachiger Medien nutzung und dem Gebrauch von Deutsch als Alltags sprache (–.15). Er besagt, dass ein hohes Maß an Deutsch im Alltag auf Kosten der zweisprachigen Medien nutzung in beiden Sprachen geht, oder anders aus gedrückt: Die Befragten, die im Alltag viel Deutsch sprechen (müssen), konzentrieren sich häufig auch bei der Medien- nutzung auf diese Sprache. In der Stichprobe der russischen Spät aussiedler zeigt sich eine andere Struktur. Die Medien nutzung in deutscher Sprache ist bei diesen Befragten unabhängig vom alltäg lichen Sprachgebrauch. Ganz im Gegensatz zur russisch- sprachigen Medien nutzung. Diese zeigt einen stark positiven Zusammen hang mit dem Gebrauch der russischen Sprache im Alltag (.45) und einen fast ebenso großen negativen Zusammen hang mit dem deutschen Sprachgebrauch (–.53). Zusammen mit dem Befund, dass auch Zweisprachig keit im Alltag und die Nutzung der russisch sprachigen Medien positiv ver bunden sind (.16), deutet dies auf eine Ergänzungs funk tion der russisch sprachigen Medien hin – deutsche Medien sind der Alltag, russische kommen bei einigen Befragten dazu, und dies vor allem dann, wenn die russische Sprache im Alltag auch noch eine aktive Rolle spielt. In diese Richtung zeigt auch die stark negative Korrela tion zwischen der zweisprachigen Medien nutzung und dem Gebrauch der deutschen Sprache im Alltag (–.38). Eine aus geprägte Nutzung russisch sprachiger Massen- medien findet also wohl besonders bei denjenigen Befragten statt, bei denen Deutsch als Alltags sprache häufig in den Hintergrund gerückt wird. 96 Zum Zusammen hang von sozialer Interak tion, hier operationalisiert durch die Zahl der Kontakte zu deutsch- bzw. herkunfts sprachigen Freunden und Bekannten, zeigen sich weniger eindeutige Strukturen (Tabelle 5.34). Für den Kontakt mit deutsch sprachigen Freunden und Bekannten zeigen sich zwei mit den Befunden zum Sprachgebrauch ver gleich bare Zusammen hänge. Er korre- liert positiv mit der deutsch sprachigen und negativ mit der türkisch sprachigen Medien nutzung (.18 bzw. –.16). Zusätz lich zeigt sich ein Zusammen hang zwi- schen deutsch sprachiger Medien nutzung und einer stark zu beiden Sprachen orientierten Interak tion mit Freunden und Bekannten. Das kann darauf hin- deuten, dass in der türkisch stämmigen Popula tion deutsch sprachige Medien An schluss kommunika tion ermög lichen, die in den er weiterten Freundes kreisen genutzt werden kann. Tabelle 5.34: Soziale Interaktion und sprachgebundene Mediennutzung (Korrelationen, r)* Treffen mit Freunden und Bekannten Medien nutzung (Stammnut zung TV, Radio, Zeitung, Internet) Türkisch stämmige Befragte (nw = 302) Deutsch Türkisch Zweisprachig Deutsche Freunde/Bekannte .18 –.16 Türkische Freunde/Bekannte Dt. und türk. Freunde/Bekannte .15 Russische Spät aussiedler (nw = 303) Deutsch Russisch Zweisprachig Deutsche Freunde/Bekannte –.20 –.17 Russische Freunde/Bekannte .17 Dt. und russ. Freunde/Bekannte * Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, alle Koeffizienten p(α) < .05. In der Stichprobe der jungen Aussiedler zeigen sich vor allem Zusammen- hänge mit der Nutzung russisch sprachiger Medien – negativ mit der Inter- aktion mit deutschen Freunden (–.20) und positiv mit der Interak tion mit russisch sprachigen Freunden und Bekannten (.17); ent sprechende Korrela tio- nen für die deutsch sprachige Medien nutzung zeigen sich im Übrigen nicht – sie scheint mehr oder weniger unabhängig von der (herkunfts gebundenen) Interak tion mit Freunden und Bekannten zu sein. Eine aus geprägte zwei spra- chige Medien nutzung geht hier übrigens erneut auf Kosten des Zusammen- seins mit deutsch sprachigen Freunden und Bekannten (–.17). Russisch sprachige Medien nutzung, ganz gleich, ob für sich allein betrachtet oder im Kanon mit der deutsch sprachigen Medien nutzung, scheint – stärker als dies bei der türki- schen Popula tion der Fall ist – der sozialen Interak tion mit der Mehrheits- gesell schaft ent gegen zulaufen. Abschließend ein Blick auf das Interesse für den Herkunfts- und den An- kunfts kontext. Es liegt nahe anzu nehmen, dass Zusammen hänge zwischen Informations bedürfnissen und Medien nutzung existieren (Tabelle 5.35). 97 Tabelle 5.35: Informationsbedürfnisse und sprachgebundene Mediennutzung (Korrela tio- nen, r)* Informations bedürfnis: Aktuelle Ereignisse und politi sches Geschehen Medien nutzung (Stammnut zung TV, Radio, Zeitung, Internet) Türkisch stämmige Befragte (nw = 302) Deutsch Türkisch Zweisprachig Deutschland .12 Türkei .23 .14 Türkei/Deutschland .18 Russische Spät aussiedler (nw = 303) Deutsch Russisch Zweisprachig Deutschland Russ land, ehemalige SU .30 .12 Russ land, ehemalige SU/Deutschland .27 .16 * Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, alle Koeffizienten p(α) < .05. Die Daten zeichnen in diesem Fall für die türkischstämmige Stichprobe und die befragten Aussiedler ein ähnliches und erwartetes Bild – mit ein paar geringfügigen Einschränkungen. So zeigt sich bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit türkischem Migrationshintergrund ein Zusammenhang zwi- schen dem Interesse an Politik und Ereignissen aus Deutschland und der deutschsprachigen Mediennutzung (.12). Türkischsprachige Medien werden dagegen eher im Zusammenhang mit der Türkei genutzt (.23). Diejenigen, die sich für einen der zwei gesellschaftlichen Kontexte stärker interessieren, nutzen also auch die entsprechenden Medien überproportional häufig. Negative Koeffi zienten findet man übrigens nicht: So zeigen sich keine negativen Zu- sammenhänge zwischen einem starken Interesse für die Türkei und der deutsch sprachigen Mediennutzung, d. h. ein Interesse für den Kontext des eige- nen Migrationshintergrundes geht nicht zu Lasten der deutschsprachigen Me- dien nutzung. Darüber hinaus sind Informationen über die Türkei in türkischer Sprache eine funktionale Ergänzung für die meisten Befragten. Befragte mit ausgeprägt zweisprachiger Mediennutzung interessieren sich sehr stark für die Ereignisse in der Türkei (.14), genauso wie Befragte, die sich gleichermaßen stark für Deutschland und die Türkei interessieren, eher türkische Medien nutzen (.18). Genau wie bei allen anderen für die Spätaussiedler beschriebenen Integra- tionsindikatoren, zeigen sich auch hier keine signifikanten Zusammenhänge mit der deutschsprachigen Mediennutzung. Das kann bedeuten, dass deutsche Medien so stark und über alle anderen Unterschiede hinweg gleichmäßig von den Befragten genutzt werden, dass sich keine Zusammenhänge zu den inte- grationsrelevanten Dimensionen zeigen. Die Daten für die russischsprachigen Medien sind dagegen eindeutig und im Grundsatz ähnlich gelagert wie in der anderen Teilstichprobe. Russischsprachige Medien werden vor allem von denen genutzt, die sich für Ereignisse im Herkunftskontext interessieren (.30), dabei ist es gleichgültig, ob man dies isoliert oder im Zusammenhang mit einem 98 hohen Informationsbedürfnis auch für Deutschland betrachtet (.27). Und auch die andere Perspektive kann man – analog zur türkischen Stichprobe – ein- nehmen: Eine ausgeprägt zweisprachige Mediennutzung kommt meistens mit einem grundsätzlich stark ausgeprägten Informationsbedürfnis zusammen (.16) oder mit einem, dass sich explizit auf die ehemalige Sowjetunion bzw. Russ- land bezieht (.12). Führt man sich abschließend noch einmal die Besonderheiten und Gemein- samkeiten der zwei Teilstichproben vor Augen, so kann man an dieser Stelle sicher schon drei zentrale Befunde festhalten. Erstens zeigen die Spätaussiedler ein stärker und exklusiver auf die deutschen Medien ausgerichtetes Medien- nutzungsverhalten. Zweitens entspricht dieses Mediennutzungsverhalten ihrer weniger auf den Herkunftskontext ausgerichteten ethnischen Identität – was vor dem Hintergrund ihrer ja häufig deutschstämmigen Tradition und Herkunft nicht verwundert. Und drittens schließlich zeigen sich für beide Teilstich- proben funktionale Differenzierungen in der Mediennutzung und eindeutige Zusammenhänge zwischen sprachgebundener Mediennutzung und sozialer Integration in die deutsche Mehrheitsgesellschaft. Medien werden in beiden Populationen im Kontext sozialer Interaktion in dieser Mehrheitsgesellschaft „eingesetzt“, sind aber gleichzeitig für viele eine Möglichkeit, den Kontakt zur Herkunftsgesellschaft zu halten – und diese zwei Funktionen existieren offenbar in beiden Gruppen ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen. 5.6 Individualmedien nutzung und Medien kompetenz Die Ausfüh rungen in Kapitel 3 haben gezeigt, dass mit den Begriffen „Indivi- dual medien“ bzw. „Funktions medien“ ganz unter schied liche Dinge wie Hard- und Software, techni sche Platt formen bis hin zu Medien inhalten bezeichnet werden können. In der quantitativen Befra gung der Jugend lichen und jungen Erwachsenen mit Migrations hintergrund haben wir uns – auch mit Blick auf die ver tieften Nachfragemöglich keiten in den Gruppen diskussionen – für einen pragmati schen Weg ent schieden und die Erhebung auf die pauschale Nutzung, die präferierten Inhalte und einige Einstellungs fragen zur PC- und Internetnut- zung, zum Mobiltelefon und zu Spielen fokussiert. Wir beschränken uns hier also auf die Handlungs dimension von Medien kompetenz mit einigen zusätz- lichen Aspekten der Reflexions dimension. Vollständig oder gar er schöpfend kann und will dieser Erhebungs teil nicht sein. Dennoch kann man – so zeigen es die Daten – für die zwei Alters gruppen der befragten Teilstichproben inte- ressante Befunde fest halten. Interessant vor allem deshalb, weil sie häufig den öffent lich und zum Teil auch wissen schaft lich geäußerten Thesen zur Benach- teili gung der Kinder und Jugend lichen mit Migrations hintergrund wider spre- chen. 99 Wie im voran gehenden Abschnitt gezeigt, ist die pauschale Internetnut zung in beiden Teilstichproben und in beiden hier analysierten Alters gruppen schon auf dem zweiten Rang der Massen medien nutzung an gekommen, jeden falls wenn man als Ver gleichs währung die Stammnut zung, d. h. die Zuwen dung an mindestens vier Tagen einer durch schnitt lichen Woche ver wendet. In Ta- belle 5.36 ist jetzt die Internetnut zung noch einmal im Zusammen hang mit den anderen Funktions medien und den häufigsten Freizeitaktivitäten der Be- fragten tabelliert. Tabelle 5.36: Mediennutzung und Freizeitaktivitäten (Stammnutzer, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Aktivitäten Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Internet 69 66 67 73 68 70 Computer 60 62 61 71 66 68 Handy 79 84 81 75 75 75 Spiele PC/Konsole 30 8 19 28 9 17 MP3 78 58 68 79 52 64 Freunde treffen 46 21 39 72 37 52 Musik CD/ MC hören 51 44 47 49 57 53 Nichts tun 40 32 36 42 38 40 Sport treiben 32 22 27 37 18 26 Bücher lesen 27 22 25 22 20 21 Digital fotografieren 26 20 23 15 9 11 Es zeigt sich gleich, dass – einmal abgesehen vom Mobiltelefon (vgl. dazu auch Abschnitt 5.5) – vor allem die Musiknutzung via MP3, Musikkassetten und CD der Internetnutzung Konkurrenz macht. Besonders in den jungen Alters gruppen beider Stichproben ist die Nutzung von MP3-formatierten Hör- stücken stark verbreitet (78 bzw. 79 Prozent), aber auch in den Stich proben- mitteln liegt die Nutzung dieser Medien mit 68 bzw. 64 Prozent etwa auf dem Niveau der Internetnutzung (67 bzw. 70 Prozent). Musikkassetten und CD als Tonträger verlieren dagegen an Boden, sind aber im Vergleich zu anderen Medien mit 47 Prozent (Türkischstämmige) bzw. 53 Prozent (Aussiedler) Stammnutzung noch immer sehr beliebt. PC-Spiele und Spielkonsolen sind vor allem bei den jüngeren Befragten bis 19 Jahre beliebt (30 bzw. 28 Prozent), während die Älteren dieser Aktivität deutlich weniger Zeit widmen (8 bzw. 9 Prozent). Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Stammnutzer- anteil für das Lesen von Büchern. 25 Prozent der Befragten mit türkischem Migrationshintergrund geben an, an mindestens 4 von 7 Tagen zu lesen. Das ist mehr als etwa der entsprechende Anteil für die Tageszeitungslektüre (21 Pro- zent, vgl. Tabelle 5.28), und auch in der Aussiedlerstichprobe ist der Anteil mit 21 Prozent vergleichsweise hoch. 100 Der Favorit bei anderen, nicht-medialen Tätigkeiten ist der Umgang mit Freunden – allerdings in den Teilstichproben und den jeweiligen Altersgrup- pen sehr unterschiedlich verteilt. Durchschnittlich 39 Prozent der jungen Erwachsenen und Jugendlichen mit türkischem Migrationshintergrund treffen ihre Freunde häufiger als viermal pro Woche – für die Aussiedlerstichprobe ist dieser Anteil mit 52 Prozent erheblich höher, in der Gruppe der unter 20-Jährigen Aussiedler sind es sogar 72 Prozent (46 Prozent bei den 12- bis 19-Jährigen mit türkischer Abstammung). Dahinter folgen dann die Anteils- werte fürs Nichts tun (36 bzw. 40 Prozent) und Sport treiben (27 bzw. 26 Pro- zent). Internet Das Internet wird über wiegend zu Hause genutzt (Tabelle 5.37). 69 Prozent der Türkisch stämmigen und 78 Prozent der Spät aussiedler geben an, häufig in den eigenen vier Wänden online zu sein. In der Gruppe der 20- bis 29-Jäh- ri gen sieht man einen leichten Trend zur ver stärkten Nutzung im Rahmen von Schule und Ausbil dung – die Werte (22 bzw. 17 Prozent) liegen deut lich über denjenigen der jüngeren Alters gruppe bis 19 Jahre (10 bzw. 13 Prozent). Im Ver gleich zur Nutzung zu Hause sind diese Werte jedoch noch immer ver- gleichs weise niedrig. Bei Freunden und Ver wandten wird das Internet am wenigsten häufig genutzt, und wenn dann eher durch die jüngeren Befragten, die ja, wie gerade beschrieben, auch prinzipiell häufiger ihre Freunde treffen. Tabelle 5.37: Orte der Internetnutzung („häufig“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Nutzungs orte Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Zu Hause 71 67 69 86 73 78 In der Schule 10 22 16 13 17 15 Bei Freunden, Bekannten, Ver wandten 11 6 9 13 4 8 Öffent liche Orte 6 3 5 2 1 1 Schließ lich sind Prozentanteile von 11 Prozent in der Gruppe der unter 20-jährigen türkischen Migranten und 13 Prozent für die Aussiedler dieser Alters gruppe jedoch nicht zu unter schätzen, da diese Form der Nutzung be- deuten kann, dass sie ohne Aufsicht oder zumindest Kenntnis der Eltern statt- findet. Öffent liche Orte wie Internet-Cafés oder Jugendzentren sind dagegen offensicht lich kein Ort, um ins Internet zu gehen – 5 Prozent bzw. 1 Prozent in beiden Teilstichproben zeigen das deut lich. Trotzdem: Je selbst verständ- licher die mobile Kommunika tion im Internet wird, je stärker werden diese Werte in den nächsten Jahren ansteigen. Nach dem Stand der hier er hobenen 101 Daten sind jedoch Eltern und Familie die Hauptansprechpartner, wenn es um Informa tion und Aufklä rung zum Thema Internetnut zung geht. Fragt man die Jugend lichen und jungen Erwachsenen danach, was sie im Internet tun, bzw. welche Dienste und Anwen dungen sie nutzen, zeigt sich schnell die vielfältige und mehrdimensionale Bedeu tung des Internets als Kom munikations platt form, interpersonale Kommunikations technologie und Massen medium (Tabelle 5.38). Tabelle 5.38: Tätigkeiten und genutzte Dienste im Internet (Stammnut zung, Mehrfachnen- nung, in Prozent, gew.) Internetdienste Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Messenger, ICQ etc. 66 49 58 61 27 42 Suchmaschinen 60 55 57 57 52 54 E-Mail 45 47 46 33 34 34 Musik/Sounds hören 48 31 40 45 21 31 Online-Communities 39 21 30 46 24 34 Chat 35 15 26 41 16 27 Surfen 32 33 33 37 32 34 Filme/Videos ansehen 28 15 22 23 11 16 Info für Schule/Beruf 24 24 25 22 18 20 Aktuelle Nachrichten 20 43 31 23 21 22 News group lesen 8 8 8 17 13 15 Online-Spiele allein 9 3 6 10 2 6 Multi-User-Spiele 6 4 5 12 3 7 Die ab soluten „Killer-Applika tionen“ sind Kommunikations dienste wie ICQ oder Instant Messenger und Suchmaschinen. Sie er reichen – wiederum auf der Basis des Stammnutzer kriteriums – die höchsten Werte in beiden Stich- proben. Dabei treten große Unterschiede zwischen den Alters gruppen vor allem für die Nachrichtendienste auf. So nutzen beispiels weise 61 Prozent der jünge- ren Aussiedler in der Stichprobe häufig solche Dienste, während es in der älteren Gruppe der 20- bis 29-Jährigen gerade 27 Prozent sind – bei den Türkisch stämmigen sieht es ähnlich aus. Ganz anders dagegen das Bild bei den Suchmaschinen: Ihre Nutzung gehört zum Standardinventar der Internet- nut zung und zeigt nur geringe Schwan kungen in den Alters gruppen und ver- gleich bare Stammnutzungs anteile in beiden Stichproben (57 bzw. 54 Prozent). Das Schreiben von E-Mails gehört für mehr als die Hälfte der Befragten in der türkisch stämmigen Stichprobe nicht zur alltäg lichen Internetnut zung. Der Anteil der Stammnutzer liegt bei 46 Prozent, in der Teilstichprobe der Aus- siedler sind es sogar nur 34 Prozent. Die Messenger-Dienste bieten hier an- scheinend direktere Kommunikations möglich keiten im Zeitalter von „Flat- rates“ und DSL-Anschlüssen. 102 Musik hören gehört eben falls zu den häufigen Tätig keiten im Internet – jeden falls bei den türkisch stämmigen Befragten (40 Prozent), unter den Aus- siedlern geht vor allem die Alters gruppe der 12- bis 19-Jährigen dieser Tätig- keit regelmäßig nach (45 Prozent), die Gruppe der 20- bis 29-Jährigen nutzt diese Möglich keit kaum und er reicht in dieser Stichprobe nur 21 Prozent. Abschließend noch ein kurzer Blick auf Tätig keiten, die der konven tio- nellen Informations nutzung von Massen medien ähneln. Das eher rezeptions- orientierte „Surfen“, also das Springen von Internet seite zu Internet seite über Suchmaschinenergebnisse, Empfeh lungen und Hyperlinks er reicht Stamm- nutzer werte zwischen 33 Prozent (Türkisch stämmige) und 34 Prozent (Aus- siedler) und ist damit eher im Mittelfeld der ab gefragten Dienste und Tätig- keiten zu finden (in den jungen Alters gruppen gering fügig häufiger). Die zwei Tätig keiten „Informa tionen für Schule oder Beruf suchen“ und „aktuelle Nach- richten“ lesen er reichen in beiden Popula tionen Werte über 20 Prozent und rangieren damit zwar weit hinter den genannten „Killer-Applika tionen“, aber immerhin noch deut lich vor Online-Spielen, die zwischen 5 und 7 Prozent der befragten Jugend lichen regelmäßig im Internet spielen. Die Einschät zung einiger vor gegebener Ansichten und Einstel lungen zum Internet gleichen sich in beiden Teilstichproben sehr (Tabelle 5.39). Sie zeigen, dass das Internet für den über wiegenden Teil der Befragten eine Selbst- verständlich keit ist, mit der sie im Alltag umgehen, die aber zum Teil auch von Unsicher heit bis hin zu (vielleicht alters bedingter und -gerechter) Naivität geprägt ist. Die mit Abstand größte Zustim mung er fahren Statements, die diese Alltäglich keit betonen („gehört heute einfach dazu“ – 93 Prozent in beiden Stichproben), die Nützlich keit für Schule und Beruf hervor heben (90 Pro zent der Türkisch stämmigen bzw. 96 Prozent der Aussiedler) und die Ver brei tung und Nutzung im Freundes kreis thematisieren (85 bzw. 86 Prozent), Letztere besonders bei den jüngeren Befragten im Alter zwischen 12 und 19 Jahren in beiden Stichproben. Die Befragten mit türkischem Migrations hintergrund (und hier wieder be- sonders die jüngere Alters gruppe) zeigen etwas mehr Selbst bewusstsein, wenn es darum geht, das eigene Wissen über er laubte und unerlaubte Angebote im Internet zu bewerten. 77 Prozent der türkisch stämmigen Befragten behaupten von sich, diese Unterschei dung voll und ganz bzw. weit gehend treffen zu kön- nen, unter den Aussiedlern sind es ledig lich 69 Prozent. Noch stärker unter- scheiden sich die zwei Popula tionen jedoch in einer anderen Funktions zuwei- sung an das Internet. Die jugend lichen Aussiedler nutzen das Internet sehr viel häufiger als Kontakt börse, 73 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass man über das Internet „gut neue Leute kennen lernen“ könne. Bei den türkisch stämmigen Befragten sind das mit 57 Prozent in der Gesamtstich- probe erheb lich weniger. Diese Funktions zuwei sung ist hier höchstens bei den 103 jüngeren Befragten stärker ver breitet (67 Prozent), bei der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen stimmen weniger als die Hälfte (46 Prozent) dem Statement zu.m Tabelle 5.39: Ansichten zum Internet („voll und ganz/weit gehend“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Internet gehört heute einfach dazu 91 96 93 94 91 93 Internet ist für die Schule, Ausbil dung, Studium bzw. Beruf nütz lich 89 92 90 95 97 96 Die meisten meiner Freun- dinnen und Freunde beschäf- tigen sich mit dem Internet 92 78 85 90 83 86 Wenn ich das Internet nutze, weiß ich genau, was erlaubt ist und was nicht 83 71 77 79 60 69 Über das Internet wird viel zu viel Aufhebens gemacht 56 63 60 52 55 54 Über das Internet kann man gut neue Leute kennen lernen 67 46 57 76 70 73 Was im Internet steht, hat vorher jemand auf die Richtig keit über prüft 26 17 22 30 25 27 Dass das Selbst bewusstsein im Umgang mit dem Internet nicht immer gerecht fertigt ist, zeigt die Zustim mung zu dem bewusst provokativ gestellten Statement der „geprüften“ Richtig keit aller im Internet verfüg baren Inhalte. In beiden Stichproben stimmte mehr als jeder fünfte Befragte dieser Einschät- zung (zumindest weit gehend) zu. In der Stichprobe der Aussiedler ist es sogar jeder Vierte (27 Prozent). Die Werte zeigen, dass trotz – oder wegen – der Alltäglich keit des Umgangs mit dem Internet durch aus noch Potenzial für zusätz liche Informa tion und Aufklä rung über die Internetinhalte sicht bar wird, zumindest bei den hier befragten jüngeren Erwachsenen bzw. Jugend lichen. Dass dies im Übrigen keine Besonder heit für Befragte mit Migrations hinter- grund ist, zeigt ein Ver gleich mit den Daten der JIM-Studie (JIM 2008). Hier stimmten eben falls 28 Prozent der dort befragten 12- bis 19-jährigen Jugend- lichen (mit und ohne Migrations hintergrund) dem Statement zu – dies nur als kleiner Vorgriff auf Kapitel 8, in dem wir auf die Ver gleichs daten der JIM- Studie detaillierter ein gehen werden. Computer Die Computernut zung ver läuft größtenteils analog zur und im Zusammen- hang mit der Internetnut zung, das zeigten schon die Nutzungs daten zu Beginn dieses Abschnitts, und das zeigen auch die Nutzungs orte für die PC-Benut- 104 zung in Tabelle 5.40. Computer werden in erster Linie zu Hause genutzt (70 bzw. 78 Prozent) und in geringerem Umfang auch in der Schule bzw. der Ausbildungs stätte (20 Prozent). Etwa 10 Prozent der jüngeren Befragten zwi- schen 12 und 19 Jahre beider Stichproben haben darüber hinaus die Möglich- keit, einen Computer bei Freunden oder Ver wandten zu nutzen. Tabelle 5.40: Orte der Computernutzung („häufig“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Nutzungs orte Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Zu Hause 72 67 70 83 74 78 In der Schule 14 27 20 16 22 20 Bei Freunden, Bekannten, Ver wandten 10 7 9 10 4 7 Öffent liche Orte 5 2 4 2 4 3 Bezogen auf alle Befragten fallen andere Tätig keiten und Funktionen im Ver gleich zur oben beschriebenen Internetnut zung doch erheb lich ab (Ta- belle 5.41). Insbesondere die Nutzung an mindestens 4 Tagen, also so gut wie an jedem Arbeits tag von Montag bis Freitag, findet für diese Funktionen weit- aus weniger Ver brei tung. Tabelle 5.41: Tätigkeiten bei der Computernutzung (Stammnut zung, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Tätig keiten Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Schule, Ausbild., Beruf 20 21 20 14 20 18 Text verarbei tung 12 25 18 12 19 16 Musik zusammen stellen 12 5 9 4 4 4 Bilder/Filme bearbeiten 12 5 9 6 5 5 DVD ansehen 10 4 7 6 5 6 Malen, Zeichnen, Grafik 7 6 7 6 3 4 CDs brennen 9 5 7 1 3 2 Präsenta tionen/Ref. 4 8 6 4 3 3 Lernprogramme nutzen 3 7 5 2 4 3 Programmieren 4 4 4 2 1 1 Musik machen 3 4 4 2 2 2 Soundbearbei tung 3 4 4 4 3 3 DVD brennen 2 2 2 2 – 1 An erster Stelle steht dennoch der Einsatz für Schule, Ausbil dung und Beruf, und das in beiden Teilstichproben (20 bzw. 18 Prozent) und auch ver- gleichs weise konstant in den Alters gruppen (Ausnahme: 12- bis 19-jährige Aussiedler mit 14 Prozent). Etwas spezifi scher auf Text verarbei tung bezogen, 105 gehen die Anteils werte für die Stammnut zung gering fügig zurück. Im Durch- schnitt nutzen 18 Prozent der türkisch stämmigen jungen Erwachsenen und Jugend lichen regelmäßig diese Funktion, in der Aussiedler stichprobe sind es 16 Prozent, bei den 20- bis 29-Jährigen jeweils etwas mehr als in der jüngeren Gruppe der 12- bis 19-Jährigen. Danach rücken private Computer anwen dungen in den Vordergrund, die vor allem mit den techni schen Eigen schaften des PC als Multimediaplatt form zu- sammen hängen. Dabei fällt erstens auf, dass Tätig keiten wie Musik zusam- men stellen (9 bzw. 4 Prozent), Bilder bearbeiten (9 bzw. 5 Prozent) oder DVD ansehen (7 bzw. 6 Prozent) in der türkisch sprachigen Stichprobe im Durch- schnitt durch gängig mit höheren Stammnutzer anteilen ver sehen sind als in der Teilstichprobe der Aussiedler. Und zweitens kann man fest halten, dass im Ver gleich zu anderen Freizeit- und Medien nutzungs aktivitäten, wie sie in Tabelle 5.36 beschrieben wurden, die Freizeit gestal tung am PC eindeutig nach- rangig ist, jeden falls was die regelmäßige Nutzung mehrmals in der Woche betrifft. Auch in der Bewer tung der vor formulierten Aussagen zum Computer zeigt sich die prioritär auf professionelle Funktionen aus gerichtete Einschät zung und Nutzung des Computers (Tabelle 5.42). So gut wie jeder der Befragten sieht die Nützlich keit der Technik für Schule, Ausbil dung und Universität (94 bzw. 96 Prozent). Tabelle 5.42: Ansichten zum Computer („voll und ganz/weit gehend“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Computer sind für die Schule, Ausbil dung, Universität oder Beruf nütz lich 94 95 94 95 97 96 Es macht Spaß, mit dem Computer zu lernen oder zu arbeiten 87 74 81 81 73 76 Computer sind eine schöne Freizeitbeschäfti gung 69 63 66 60 62 61 Eigent lich würde ich mich ganz gerne häufiger mit Computern beschäftigen 48 44 46 27 28 27 Fragt man nach dem „Spaß“, den die Arbeit am Computer macht, geht die Zahl der zustimmenden Bewer tungen schon zurück. 81 Prozent der türkisch- stämmigen Stichprobe und 76 Prozent der Aussiedler können dem zustimmen. Eine schöne Freizeitbeschäfti gung sehen immerhin noch 66 bzw. 61 Prozent in der Benut zung eines Computers, damit liegen die Prozent werte aber den- noch deut lich unter denjenigen für die Nützlich keit des PC als Arbeits gerät in 106 Schule und Beruf. Und schließ lich fallen die zustimmenden Antworten unter die 50-Prozentmarke, wenn man nach der Auswei tung der Beschäfti gung mit dem Computer fragt. Besonders niedrig sind die Werte für die jungen Aus- siedler. Hier wollen ledig lich 27 Prozent der Befragten einer solchen Aussage zustimmen, ganz gleich in welcher der zwei Alters gruppen. Bei den türkisch- stämmigen Befragten sind es mit im Durchschnitt 46 Prozent dagegen noch deut lich mehr. Zusammen genommen bekommt man bei der Durchsicht der Daten für die Internet- bzw. PC-Nutzung und -Bewer tung den Eindruck, als sei die Popula- tion der Jugend lichen und jungen Erwachsenen mit türkischem Migrations- hintergrund etwas intensiver mit der Nutzung digitaler Technik beschäftigt. Die Befragten aus der Teilstichprobe der Aussiedler zeigen sowohl bei den in Anspruch genommenen Diensten im Internet als auch beim multimedialen Einsatz des eigenen Computers im Durchschnitt häufig ein paar Prozentpunkte weniger in den Stammnutzer- und Zustimmungs anteilen. Mobiltelefon Das Handy ist als multimediales und individuelles Funktions medium am wei- testesten ver breitet, und es wird auch am häufigsten genutzt. Wie im voran- gehenden Abschnitt gezeigt, liegen Ausstattungs- und Nutzungs daten auch in der Alters gruppe dieser Befra gung etwa auf dem Niveau des Massen mediums Fernsehen, wenn man diesen Ver gleich denn anstellen will. Im Folgenden werden einige Daten dazu beschrieben, wie und wofür das Handy von den Be fragten der zwei Stichproben ein gesetzt wird. Zunächst zu den Kosten (Tabelle 5.43). Tabelle 5.43: Vertragsart und Kosten (in Prozent, gew.) Vertragsart/Kosten Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Prepaid 65 29 48 66 27 44 Vertrag 23 62 42 24 65 47 Weiß nicht 1 0 1 1 – – Kein Handynutzer 10 10 10 10 9 9 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Kosten pro Monat (∅) € 22 € 33 € 27 € 18 € 28 € 24 Davon: Eigenanteil (∅) € 10 (n = 140) € 29 (n = 132) € 19 (n = 273) € 10 (n = 119) € 25 (n = 156) € 19 (n = 274) Vertrags- und Prepaid-Handys halten sich in den Stichproben etwa die Waage. Erwart bar ist die Schwerpunkt bildung in den Alters gruppen. Im Seg- ment der 12- bis 19-Jährigen dominiert die Guthaben telefonie in beiden Stich- 107 proben (65 bzw. 66 Prozent), im älteren Segment zeigen sich etwa die gleichen Anteile für die Ver trags bindung (62 bzw. 65 Prozent) – die jeweils andere Variante liegt dann etwa bei einem Viertel in der Alters gruppe. Die Kosten pro Monat liegen zwischen 18 und 33 Euro, wobei die Befragten mit türki- schem Migrations hintergrund tendenziell mehr Geld für das mobile Telefo nie- ren aus geben – zwischen 4 und 5 Euro mehr, je nach Alters gruppe. Ein erheb- licher Teil der Kosten wird von den Befragten selbst getragen, mit Ausnahme der Befragten bis 19 Jahre, hier schwankt der Eigenanteil um die 50 Prozent der Kosten. Moderne Mobiltelefone lassen sich mit einem Tastendruck auf die ge- wünschte Benutzer sprache umstellen. Wir haben die Teilnehmer an der Um- frage gebeten, uns zu sagen, in welcher Sprache die Menüs auf ihrem Telefon- Display er scheinen. Das Ergebnis ist deut lich, wenn auch vor dem Hintergrund der Analysen zum Sprachgebrauch und zur sprachgebundenen Medien nutzung nicht mehr sehr über raschend (Tabelle 5.44). In der türkisch stämmigen Stich- probe, und hier besonders unter den Befragten zwischen 20 und 29, gibt es ver gleichs weise viele Handynutzer, die eine türkische Menüfüh rung ein ge- stellt haben. 17 Prozent dieser Alters gruppe bedienen ihr Telefon in türkischer Sprache, was im Stichproben mittel zu einem Anteil von 10 Prozent führt. Dagegen spielt in der anderen Teilstichprobe die russische Sprache bei der Handynut zung so gut wie keine Rolle. Nur eine sehr kleine Minder heit von 2 Prozent nutzt diese Option. Tabelle 5.44: Menüsprache des Handys (in Prozent, gew.) Menüsprache Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Deutsch 85 73 79 88 89 88 Türkisch/Russisch 3 17 10 2 2 2 Englisch 3 1 2 1 – – Kein Handynutzer 10 10 10 10 9 9 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Fragt man – analog zu den anderen Funktions medien – nach den konkreten Anwen dungen, die mit dem Telefon aus geführt werden, zeigt sich – vermut lich nicht zuletzt auch ver ursacht durch die Kosten struktur – doch eine ver gleichs- weise starke Fokussie rung auf die Telefonfunk tionen des Handys. Einzige Aus- nahme: Kurznachrichten senden und empfangen (Tabelle 5.45). Anrufe ent gegen nehmen und jemanden anrufen, das sind die Funktionen des Telefons mit den höchsten Stammnutzer anteilen, also die Gruppe, die an mindestens 4 von 7 Tagen diese Funktion nutzt. Ein leichtes Übergewicht liegt dabei auf dem Angerufen werden (73 bzw. 70 Prozent) gegen über dem selbst Wählen (65 bzw. 62 Prozent). Eine Tendenz die durch die, eben falls mit 108 dem Alter zusammen hängende, Budget struktur der Befragten unmittel bar ver- ständ lich ist. Es ist allerdings über raschender weise nicht so, dass vor allem die jüngeren Befragten an gerufen werden (65 bzw. 63 Prozent), sondern in beiden Stichproben sind die Werte in der Gruppe der 20- bis 29-Jährigen höher (82 bzw. 76 Prozent). Die Unterschiede lassen sich im Kontext der anderen Werte er klären – alle Handyfunk tionen werden grundsätz lich weniger in den jüngeren Alters gruppen beider Stichproben genutzt. Da aber die pau- schalen Ausstattungs- und Nutzungs zahlen in diesen Gruppen nur gering fügig niedriger sind, scheint das Mobiltelefon hier einfach noch stärker für „Notfall- situa tionen“ reserviert zu sein und noch nicht ganz so routiniert in der Alltags- kommunika tion ein gesetzt zu werden. Und eine zweite systemati sche Ver- schie bung in der Tabelle fällt auf: Im Grundsatz fallen die Werte für alle ab gefragten Funktionen und Dienste in der Teilstichprobe der türkisch stäm- mi gen Befragten höher aus als bei den Aussiedlern. Und auch diese Unter- schiede lassen sich nicht allein mit einer gering fügig höheren Stammnut zung bei den türkisch stämmigen Befragten er klären – diese scheinen auch bei der Benut zung des Mobiltelefons stärker auf die vielfältigen techni schen Funk tio- nen zurück zugreifen, die über das reine Telefonieren hinaus gehen. Tabelle 5.45: Tätigkeiten bei der Handynutzung (Stammnut zung, Mehrfachnen nung, in Pro zent, gew.) Tätig keiten Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Angerufen werden 65 82 73 63 76 70 Jemanden anrufen 57 73 65 48 73 62 SMS bekommen 61 66 64 54 46 49 SMS schicken 54 61 57 43 42 42 Musik MP3 hören 61 23 43 59 21 37 Fotos/Filme machen 35 24 30 22 10 15 Fotos/Filme senden MMS 3 1 2 2 – 1 Fotos/Filme senden Bluetooth 27 12 20 15 6 10 Im Internet surfen 2 1 2 1 1 1 MP3 senden Bluetooth 27 10 19 14 3 8 MP3 senden MMS 4 2 3 – 1 1 Handyspiele 11 5 8 6 6 6 Handy-Fernsehen 3 0 1 1 – – Handy-Radio 4 4 4 – 2 1 Mails abrufen 7 4 5 2 2 2 Mails senden 7 6 7 3 2 3 So belegen SMS bekommen und ver schicken in beiden Teilstichproben die Plätze drei und vier, wenn es um die genutzten Funktionen des Handys geht. Die einzige nicht telefonspezifi sche Funktion, die es schafft, ver gleich bare Nutzungs zahlen zu er zeugen, ist das Abspielen von MP3-formatierten Musik- 109 stücken. Mit Blick auf die heraus ragende Relevanz des Musik hörens in beiden Stichproben ist das wiederum nicht über raschend. Die meisten Telefone bieten diese Funktion und die Befragten nutzen sie – besonders die Jüngeren unter 20 Jahre (61 bzw. 59 Prozent, über 20-Jährige: 23 bzw. 21 Prozent). Danach allerdings werden die Abstände in der Tabelle größer. Fotos und Filme nehmen 30 Prozent der Befragten mit türkischem Migrations hinter- grund regelmäßig auf, bei den Aussiedlern sind es 15 Prozent. MP3-Dateien via Bluetooth (keine Übertragungs gebühren) zu ver senden ist für 19 bzw. 8 Pro zent in den Teilstichproben eine regelmäßige Tätig keit. Spiele werden auf dem Handy von 8 Prozent der türkisch stämmigen Befragten und von 6 Pro zent der Aussiedler an 4 bis 7 Tagen pro Woche aus geführt. Alle anderen Funktionen, vom Fernsehen oder Radiohören auf dem Handy bis zum Abrufen und Senden von E-Mails spielen mit Werten zwischen 1 und 7 Prozent nur eine unter geordnete Rolle. Alles zusammen genommen kann man wohl kaum von der Nutzung einer multimedialen Platt form durch die Befragten sprechen. Vielleicht ab gesehen von digitaler Fotografie und der Nutzung als „Walkman“ wird das Telefon doch in erster Linie in seiner Primärfunk tion genutzt, bei den meisten schon allein aus Kosten gründen. In einer standardisierten Befra gung nach gewalthaltigen Inhalten oder Porno grafie zu fragen ist schwierig – soziale Erwünscht heit und Tabuisie rung sind nur zwei Effekte, die in diesem Zusammen hang Verzer rungen er zeugen können. In der Telefonumfrage wurden diese Themen deshalb auch nur über das Vehikel des un beteiligten Dritten an gesprochen, dennoch sind die Ant- worten mit Vorsicht zu genießen (Tabelle 5.46). Tabelle 5.46: Gewalt und Pornografie auf dem Handy (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Gewalt/Pornografie Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Davon gehört 59 43 51 82 61 70 Im Bekannten kreis 25 19 22 26 19 22 Eltern nach gefragt nach gespeicherten Inhalten? 35 n/e – 25 n/e – Immerhin geben 51 Prozent der Befragten mit türkischem Migrations- hinter grund und 70 Prozent der Aussiedler an, schon einmal „davon gehört“ zu haben. An diesem Ergebnis ist vor allem der ver gleichs weise niedrige Wert in der türkisch stämmigen Teilstichprobe über raschend – gerade die in allen anderen Handyfunk tionen eher ver sierteren Befragten sind bei diesem Thema weniger gut informiert als ihre Alters genossen in der Aussiedler stichprobe. Nach Auskunft der türkisch stämmigen Befragten unter 20 Jahre (und nur für diese Gruppe wurde die Frage gestellt), fragen hier die Eltern öfter nach als 110 in der Gruppe der gleichaltrigen Aussiedler. Im pauschal thematisierten Be- kannten kreis sind dann die Werte in beiden Stichproben wieder auf etwa dem gleichen Niveau – 22 Prozent geben an, von solchen Inhalten auf den Tele- fonen „im Bekannten kreis“ zu wissen. Wir werden an dieser Stelle nicht spekulieren, sondern ab schließend noch auf drei andere Fallen für junge Nutzer im Zusammen hang mit der Handy- nut zung ein gehen (Tabelle 5.47). Tabelle 5.47: Käufe mit dem Handy (Zustim mung, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Verträge/Käufe Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Ungewollt Ver trag ab ge- schlossen 12 6 9 11 10 11 Versehent lich bestellt 3 1 2 2 3 3 Teure Servicen ummern 12 8 10 8 11 10 So hat – jeden falls laut Selbsteinschät zung – etwa jeder Zehnte der Be- fragten schon einmal un gewollt einen Ver trag ab geschlossen oder eine teure Servicen ummer an gerufen. Die Anteile liegen zwischen 9 Prozent und 11 Pro- zent. Ver sehent liche Bestel lung von Waren oder Software spielen dagegen in beiden Teilstichproben so gut wie keine Rolle, zwischen 1 und 3 Prozent der Befragten geben an, dass ihnen das schon einmal passiert ist. Spiele Zur Erinne rung: Der Anteil der „Stamm spieler“, also derjenigen, die an min- destens vier Tagen einer normalen Woche Spiele am PC oder auf der Konsole nutzen, liegt in den zwei Stichproben bei 19 bzw. 17 Prozent mit einem starken Bias zugunsten der jüngeren Befragten bis 19 Jahre. Wenn im Folgenden jeweils alle Befragten nach dem Umgang mit solchen Spielen gefragt werden, so sind darunter viele, die nur gelegent lich oder selten spielen – Nichtspieler werden in den Tabellen extra aus gewiesen, um weiter hin die Gesamtstich- proben im Blick behalten zu können. Tabelle 5.48 zeigt zunächst, in welchem Kontext die Befragten spielen. Etwa ein Fünftel der Befragten gibt an, eher allein zu spielen (22 der Türkisch- stämmigen bzw. 18 Prozent der Aussiedler). 111 Tabelle 5.48: Spielsituation (in Prozent, gew.) Spielsitua tion Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 20–29 J. nw = 146 Gesamt nw = 302 12–19 J. nw = 132 20–29 J. nw = 171 Gesamt nw = 303 Eher allein 30 12 22 17 19 18 Mit anderen: 38 27 32 50 30 39 Freunde/Bekannte 17 9 13 29 12 20 Familie 5 6 5 4 5 4 Sowohl als auch 16 12 14 17 13 15 Keine Spielen utzung 32 60 46 33 52 43 Gesamt 100 100 100 100 100 100 Das ist bezogen auf die Spielerinnen und Spieler die Minder heit, denn 32 bzw. 39 Prozent der Befragten spielen eher zusammen oder mindestens ab und zu mal mit anderen, also nicht grundsätz lich allein. Bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund gibt es über durchschnitt lich mehr Allein- spieler in der jungen Alters gruppe, während bei den Aussiedlern die Anteils- werte über die Alters gruppen relative konstant sind. Wenn mit anderen gespielt wird, dann eher mit Freunden und Bekannten (13 bzw. 20 Prozent). Familien mitglieder werden ver gleichs weise selten als Mitspieler gesucht, die Anteile liegen zwischen 4 Prozent (Aussiedler) und 5 Prozent (Türkisch stämmige). Allerdings sind Familien mitglieder auch nicht explizit aus geschlossen, zwischen 14 und 15 Prozent geben an, dass sie sowohl in der Familie als auch mit Freunden Computerspiele gemeinsam nutzen. In beiden Teilpopula tionen gibt die Hälfte der jüngeren Befragten an (nur die 12- bis 19-Jährigen wurden hier gefragt), die Nutzung von Computer- spielen würde in den Familien kontrolliert (Tabelle 5.49).32 Diese Aussagen beziehen sich sowohl auf die Dauer der Spiele als auch auf den Inhalt dessen, was da auf dem Bildschirm abläuft. Das heißt im Umkehrschluss, dass sich jeder Zweite in dieser Alters gruppe im Umgang mit Computerspielen weit- gehend selbst über lassen bleibt. 32 Ausgangs punkt für die Konzep tion dieses Fragen komplexes ist ein Untersuchungs instrument von Maria von Salisch, Astrid Kristen und Caroline Oppl (2007). 112 Tabelle 5.49: Aussagen der 12- bis 19-Jährigen zu Computer- und Konsolenspielen („voll und ganz/weit gehend“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrationshintergrund Russische Spät aussiedler 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 Meine Eltern wissen, wie lange ich Bildschirmspiele spiele 54 52 Meine Eltern wissen, welche Bildschirmspiele ich spiele 54 50 Ich habe Streit mit meinen Eltern, weil ich so lange Bildschirmspiele spiele 18 6 Wenn ich mich richtig schlecht fühle, spiele ich Bildschirmspiele, damit es mir wieder besser geht 15 5 Ich werde unruhig und nervös, wenn ich mal einen Tag nicht spielen kann 8 3 Streit mit den Eltern wegen ihres Spiel verhaltens haben die jungen Be frag- ten dagegen relativ selten – zumindest räumen nur wenige solche Konflikte offen ein. Am ehesten ist das bei den türkischen Kindern und Jugend lichen der Fall (18 Prozent), sie äußern sich auch eher über emotionale Motive des Spielens (15 Prozent).33 Zusammen hänge Vor dem Hintergrund der Ausfüh rungen in Kapitel 3 werden im Folgenden zwei konkurrierende Zusammen hangs strukturen betrachtet (Tabelle 5.50 und Tabelle 5.51). Die erste Zusammen hangs struktur betrifft die These, dass ein migrations- bzw. integrations spezifi scher Nachteil, eine Kluft, auf der Seite der Jugend lichen mit Migrations hintergrund existiert. Danach müssten sich vor allem diejenigen weniger mit den neuen digitalen Medien beschäftigen, die weniger stark in die deutsche Mehrheits gesell schaft integriert sind. Da- gegen kann man die These ver treten, dass Unterschiede in der Individual- medien nutzung stärker über den sozialen Status, also über Daten wie Alter, Bildung und Geschlecht zustande kommen (vgl. dazu auch die Ausfüh rungen theoreti schen Teil). Zunächst also zum Zusammen hang von sozialer Integra tion und Individual- medien nutzung. Folgt man der Ansicht, dass der Sprachgebrauch ein starker Indikator für die soziale Interak tion und Integra tion der Befragten in die deutsche Mehrheits gesell schaft ist, so kann man mit einer Korrelations matrix 33 Vgl. dazu auch die ent sprechenden Befunde der Gruppen diskussionen. Aufschluss reich ist, dass nicht nur die quantitative, sondern auch die qualitative Ermitt lung von Daten zu diesem Thema bei Kindern und Jugend- lichen durch die öffent liche Kritik an bzw. am Computerspielen er schwert wird. Anzunehmen ist, dass viele Antworten im Sinne „sozialer Erwünscht heit“ ver zerrt sind. 113 zwischen Sprachgebrauch und Individualmedien nutzung die Hypothese prüfen, inwieweit ein Zusammen hang zwischen diesen beiden Handlungs dimensionen besteht. Tabelle 5.50 zeigt eindrück lich, dass dieser Zusammen hang für Be- fragte mit türkischem Migrations hintergrund nicht besteht. Die Dimensionen Sprachgebrauch und quantitativer Nutzungs umfang von Handy, Computer, Internet und PC-Spielen sind in der Stichprobe der türkisch stämmigen Jugend- lichen und jungen Erwachsenen unabhängig voneinander: Der Sprachgebrauch hat keinen direkten Einfluss auf den quantitativen Umfang der Individual- medien nutzung. Tabelle 5.50: Individualmediennutzung und Sprachgebrauch (Korrelationen, r)* Individualmedien nutzung (Tage/Woche) Sprachgebrauch (Freunde, Familie, Schule/Beruf) Türkisch stämmige Befragte (nw = 302) Deutsch Türkisch Zweisprachig Mobiltelefon Computer/ PC Internet PC- und Konsolen spiele Russische Spät aussiedler (nw = 303) Deutsch Russisch Zweisprachig Mobiltelefon Computer/ PC Internet –.26 .21 PC- und Konsolen spiele .26 –.20 * Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, alle Koeffizienten p(α) < .05. In der Aussiedler stichprobe findet man dagegen zwei Hinweise, die für eine integrations- bzw. akkulturations spezifi sche Internetnut zung sprechen. Befragte, die mehr Deutsch im Alltag sprechen, nutzen seltener das Internet (–.26). Und: Diejenigen, die mehr Russisch sprechen, nutzen es öfter (.21). Dieses Resultat spricht sehr für die These, dass in dieser Popula tion das Inter- net tatsäch lich (noch) genutzt wird, um den Kontakt mit dem Herkunfts- kontext zu pflegen, jeden falls bei denjenigen, die diesem Kontext noch sehr stark zu gewandt und dem deutschen Kontext eher ab gewandt sind. Die quanti- tative Nutzung der PC- und Konsolen spiele dagegen korreliert in der Aus- siedler stichprobe positiv mit dem deutschen Sprachgebrauch (.26). Das könnte ein weiterer Indikator für Anschluss kommunika tion (auf dem Schulhof, in der Klasse) unter denjenigen sein, die sprach lich stark und eindeutig in die deutsche Mehrheits gesell schaft ein gebunden sind. Die konkurrierende These, dass die Soziodemografie der Befragten weitaus stärker mit der Individualmedien nutzung zusammen hängt als der Integrations- status, scheint – jeden falls für die in dieser Studie er hobenen Daten – mehr empiri sche Evidenz zu er langen (Tabelle 5.51). 114 Tabelle 5.51: Individualmediennutzung und Soziodemografie (Korrelationen, r) Individualmedien nutzung (Tage/Woche) Soziodemografie Türkisch stämmige Befragte (nw = 302) Alter* Formale Bildung** Geschlecht*** Mobiltelefon .19 Computer/ PC .29 –.14 Internet .23 –.13 PC- und Konsolen spiele –.34 Russische Spät aussiedler (nw = 303) Alter Formale Bildung Geschlecht Mobiltelefon Computer/ PC .19 Internet .16 PC- und Konsolen spiele –.35 –.34 *** Produkt-Moment-Korrelationen nach Pearson, alle Koeffizienten p(α) < .05. *** Rangkorrelationen nach Spearman p(α) < .05 (Kontrollvariable Alter). *** Dichotom codiert mit 1 = männlich und 2 = weiblich. Das Alter der Befragten wirkt sich dabei allerdings ledig lich auf die Nut- zung der Computer- und Konsolen spiele aus – und zwar gleichermaßen in beiden Popula tionen (–.34 bzw. –.35). Der Zusammen hang ist er wartungs- gemäß um gekehrt proportional, d. h. je jünger die Befragten, desto häufiger nutzen sie solche Spiele. Das war schon im Zuge der deskriptiven Tabellen- analyse als Unterschied zwischen den zwei Alters gruppen deut lich sicht bar. Stärker wirkt in diesem Zusammen hang die Bildung der Befragten auf die quantitative Nutzung der Individualmedien. In beiden Stichproben zeigen sich ver gleichs weise starke und signifikante Zusammen hänge für die Computer- nut zung und die Internetnut zung (.29 und .23 bzw. .19 und .16). Die Koeffi- zienten sind positiv, das heißt in diesem Kontext, je höher der bereits er reichte Bildungs abschluss bzw. die zum Zeitpunkt der Befra gung besuchte Schule, desto größer die Nutzung von PC und Internet.34 In der Stichprobe der türkisch stämmigen Jugend lichen und jungen Er wach- senen gilt dieser positive Zusammen hang zusätz lich auch für das Mobiltelefon (.19), in der Aussiedler stichprobe wird er durch die Drittvariable Alter neu- tralisiert. Darüber hinaus zeigen sich – eben falls exklusiv für die türkisch- stämmigen Befragten – signifikante Zusammen hänge zwischen Geschlecht und PC- bzw. Internetnut zung. Jungen und junge Männer nutzen signifikant häufiger PC und Internet als ihre weib lichen Alters genossen (–.14 und –.13). Das Geschlecht spielt bei der PC- und Internetnut zung in der Aussiedler stich- probe keine Rolle, dagegen zeigt sich hier ein signifikanter Koeffizient für den Zusammen hang von Geschlecht und PC-/Konsolen spielen – männ liche Befragte spielen häufiger als weib liche. 34 Zur Operationalisie rung der Bildungs variable vgl. Abschnitt 5.1. Für die Variable Bildung wurden alle Korre- la tionen gegen die Variable Alter kontrolliert. 115 Insgesamt kann man mit Blick auf die Zusammen hangs analysen fest halten, dass mehr und eindeutigere Zusammen hänge zwischen konven tionellen sozio- demografi schen Variablen und der Individualmedien nutzung der Befragten identifizier bar sind, als solche zwischen deutschen bzw. türkischem Sprach- gebrauch und der Individualmedien nutzung. Damit kann man sicher keine ab- schließende Entschei dung über die oben formulierten konkurrierenden Thesen treffen. Aber vor dem Hintergrund der Ergebnisse anderer Studien, in denen der Sprachgebrauch als stärkster Indikator für die integrations spezifi sche Position von Migranten identifiziert und validiert werden konnte, zeigen sich zumindest eindeutige Hinweise auf eine starke Rolle der individuellen Lebens- situa tion (und hier insbesondere der Bildung der Befragten) für die Individual- medien nutzung und Medien kompetenz von jungen Menschen mit Migrations- hintergrund. 5.7 Zusammen fassung Die Ergebnisse der Telefonbefra gung, in der n = 302 Jugend liche und junge Erwachsene mit türkischem Migrations hintergrund und n = 303 Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. Russ land im Alter zwischen 12 und 29 Jahren befragt wurden, muss man in mehrfacher Hinsicht als heterogen bezeichnen. Schon bei der Beschrei bung der Stichprobe hat sich gezeigt, dass der Alters schnitt der zwei Teilstichproben (mindestens) zwei sehr unter schied- liche Alters segmente ver eint. Auf der einen Seite Jugend liche, zum Teil noch Kinder, ab 12 Jahren, die in großen Teilen noch im Haushalt der Eltern leben, zur Schule gehen und in ihren Lebens gewohn heiten über wiegend durch den familiären Haushalt geprägt sind. Auf der anderen Seite junge Erwachsene, die in der Ausbil dung oder berufstätig sind, einen eigenen Haushalt führen und selbst ständig über ihre Lebens umstände ent scheiden können. Darüber hinaus hat sich schon bei der ersten Durchsicht der Stichproben- daten gezeigt, dass beide Popula tionen sehr unter schied liche Migrations tradi- tionen repräsentieren, die sich zum Beispiel bei der Aufenthalts dauer und der Staats bürger schaft der Befragten, aber auch im deutschen Sprachgebrauch zei- gen. So sind in der türkisch stämmigen Stichprobe die meisten in der zweiten Genera tion in Deutschland, während die Aussiedler größtenteils eigene Migra- tions erfah rung gemacht haben. Die jugend lichen Aussiedler sind in der über- wiegenden Mehrheit schon mit der deutschen Staats bürger schaft aus gestattet, bei den türkisch stämmigen Befragten sind es gerade 40 Prozent der Befragten. Ein Viertel der Aussiedler spricht in der Familie meistens oder über wiegend Deutsch, von den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund ist es nicht einmal jeder Zehnte. 116 Die Daten zur ethnischen Identität im dritten Abschnitt dieses Kapitels bestätigen den Eindruck, dass es sich um zwei Gruppen handelt, die aus der Perspektive der Mehrheits gesell schaft, also „von außen“ betrachtet vor allem den Migrations hintergrund gemeinsam haben, dass aber innerhalb dieser Popu- la tionen ganz unter schied liche Positionen zur Mehrheits gesell schaft und zur eigenen Herkunft bestehen. So ist die deutsche Sprachkompetenz in beiden Teilstichproben hoch, genauso wie der gesell schaft liche Druck auf beide groß ist, zumindest im professionellen Leben mehr heit lich die deutsche Sprache zu benutzen. Und mit Blick auf den Sprachgebrauch in der Freizeit, kann man nicht sagen, dass unter den Aussiedlern mehr Deutsch gesprochen wird als bei den türkisch stämmigen Befragten, es wird nur häufiger auf die Herkunfts- sprache ver zichtet, die Anteile derjenigen, die in ihrem Alltag nur noch Deutsch sprechen, sind höher. Und so zeigt sich, dass über alle betrach teten Indikatoren hinweg, die türkisch stämmigen Befragten ihre ethnische Identität als Türken sehr stark pflegen und den Kontakt zur türkischen Herkunfts gesell schaft halten. Die Aussiedler dagegen konzentrieren sich stärker auf die deutsche Ankunfts- gesell schaft. Dabei kann man nicht behaupten, dass sie weniger Wert auf ihre eigene ethnische Identität legen, da ja in ihrem Fall häufig das „Deutsch sein“ Teil dieser Identität ist. Der Kontext jeden falls, in dem die russischen Aus- siedler bis zu ihrer Migra tion nach Deutschland gelebt haben, ist für weitaus weniger Befragte ein Teil ihrer ethnischen Identität als es der türkische Kontext für die Türken und Deutschtürken in Deutschland ist. In Bezug auf die Medien ausstat tung der Befragten, die häufig an die Aus- stat tung eines familiären Haushalts gebunden ist, schlagen sich die Alters- unterschiede zwischen den Befragten stark nieder. So ist das Massen medium Nr. 1, das Fernsehen in so gut wie jedem Haushalt verfüg bar, über ein eigenes Gerät ver fügen aber nur knapp 60 Prozent der 12- bis 19-jährigen Befragten – übrigens in beiden Stichproben. Auf der individuellen Ebene er reicht dann auch die Computer ausstattungs quote die Werte für das Fernsehen. Ein PC gehört heute mehr zur alltäg lichen Medien umge bung als etwa dezidierte Radio- geräte oder ein Zeitungs abonnement. Vor allem an die Stelle des Radios scheint mehr und mehr der MP3-Player zu treten. Zusammen mit multimediafähigen Mobiltelefonen kann man davon aus gehen, dass die Ver breitungs rate von MP3-taug lichen Abspielgeräten nahezu 100 Prozent beträgt. Das Mobiltelefon übrigens gehört bei 9 von 10 Befragten zum individuellen Besitz, ganz gleich ob 15 oder 28 Jahre alt, ob Aussiedler oder türkischer Migrations hintergrund.n Was die Zuwen dung zu diesen Medien betrifft, folgt die Nutzung der Aus- stat tung. Fernsehen ist das wichtigste Massen medium, und Computer und Internet beanspruchen deut lich mehr Zeit im Alltag der Befragten als Radio- hören oder Zeitung lesen. Telefonieren mit dem Mobiltelefon und Musik hören via MP3 gehören häufig zusammen und sind im Alltag der Befragten präsent. Die russischen Aussiedler wenden sich stärker und häufiger exklusiv den deut- 117 schen Medien zu, während die türkisch stämmigen Befragten stärker kombi- nieren und seltener auf Medien aus ihrem Herkunfts kontext ver zichten. Dabei lassen sich für die sprachgebundene Medien nutzung und die Pflege des Her- kunfts kontextes signifikante Zusammen hänge identifizieren, die soziale Inter- ak tion mit der deutschen Mehrheits gesell schaft ver folgen beide Popula tionen aber zum Teil unabhängig von der Nutzung der Medien aus dem Herkunfts- kontext. Der Umgang mit den sogenannten Funktions medien ist für die meisten der Befragten ein Stück Alltag. Am Computer wird vor allem das Internet genutzt und dabei wiederum vor allem Messen gerdienste, Suchmaschinen und E-Mail- Dienste, und auch hier spielt Musik im Format MP3 eine große Rolle. Die moderne Technik wird selbst bewusst und routiniert ein gesetzt, auch wenn dies – vor allem bei jüngeren Befragten – zu Miss verständnissen und Fehleinschät- zungen der Gefahren neuer Medien führt. Das Mobiltelefon wird – häufig aus Kosten gründen – in erster Linie auf seine Primärfunk tion reduziert, Tele- fonieren und Kurznachrichten senden sind die dominierenden Anwen dungen, Musik und Fotos finden sich auf vielen Mobiltelefonen, werden aber kaum (kosten pflichtig) herunter geladen oder per Multimedianachricht ver sandt. Com puterspiele sind vor allem bei den jüngeren Befragten eine beliebte Frei- zeitbeschäfti gung, die jedoch nach Aussage der Befragten in den Familien stark kontrolliert wird. Im Ver gleich der beiden ethnischen Gruppen zeigen sich durch gängig etwas höhere Werte für die Nutzung digitaler Hardware und der multimedialen Dienste in der türkisch stämmigen Popula tion. Die befragten Aussiedler zeigten sich hier im Durchschnitt etwas zurück haltender im Umgang mit den neuen Kommunikations medien. Insgesamt gesehen, und vor dem Hintergrund der Korrelations analysen, muss man aber konstatieren, dass die Nutzung der Funk- tions medien in beiden Popula tionen offensicht lich stärker mit dem sozio demo- grafi schen Profil der Befragten – und hier insbesondere mit der formalen Bildung – zusammen hängt als mit der sozialen Integra tion der Befragten. Es zeigte sich ver gleichs weise deut lich: Je höher das Bildungs niveau, desto höher die Affinität zu den Funktions medien, je jünger die Befragten, desto eher nutzen sie Computerspiele, und männ liche Befragte aus der Popula tion der Aussiedler sind häufiger am PC oder im Internet beschäftigt als ihre weib- lichen Alters genossen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt genannten Befunde zur Be- deu tung des sozialen Status der Befragten für ihren Medien umgang wird es interessant sein, die Daten für die zwei Stichproben unserer Studie den Daten der JIM-Studie gegen über zustellen, in der Jugend liche mit und ohne Migra- tions hintergrund zu ihrer Medien ausstat tung und -nutzung befragt wurden. 119 6 Methode und Ergebnisse der Gruppen diskussionen35 Um den Umgang mit und die Einstel lung zu neuen Medien wie Computer, Internet, Handy und Konsolen- sowie Computerspielen ver tiefend zu erheben und soziokulturelle und milieuspezifi sche Faktoren der Medien nutzung und Medien kompetenz junger Menschen mit Migrations hintergrund zu identifizie- ren, wurden Gruppen diskussionen in Teilpopula tionen der Grundgesamt heiten geführt, auf die sich die repräsentativen und quantitativen Telefonumfragen beziehen. Zielgruppe der Gruppen diskussionen sind Personen mit türkischem Migrations hintergrund und russische Aussiedler im Alter zwischen 12 und 19 Jahren – d. h. im Kindheits- und Jugendalter. Im Mittelpunkt der Gruppen- diskussionen standen die Erfas sung der Medien kompetenz der Kinder und Jugend lichen und die Ermitt lung der Kontextbedin gungen des Kompetenz- erwerbs. In diesem Zusammen hang ist von Interesse, welche Kenntnisse und Nutzungs weisen die Eltern vor allem der jüngeren Zielpersonen im Umgang mit neuen Medien auf weisen, wie sie den Medien konsum ihrer Kinder be- werten und inwiefern sie die Aneig nung neuer Medien durch ihre Kinder unter- stützend oder regulierend begleiten. Daher wurden auch Gruppen diskussionen mit Eltern durch geführt. 6.1 Methode Zur Erfas sung der medien pädagogisch relevanten Aspekte des Umgangs der 12- bis 19-jährigen Kinder und Jugend lichen mit den Medien Computer, Internet und Handy sowie der Rolle von Computerspielen wurden zwischen dem 30. Oktober und 5. November 2008 in jeder der beiden Teilpopula tionen zwei leit faden gestützte Gruppen diskussionen mit den Zielpersonen und eine Gruppen diskussion mit Eltern durch geführt. Die Beschrän kung der Gruppen- 35 Dieses Kapitel des Forschungs berichts basiert auf dem Projekt bericht der result gmbh, Köln, der von Regine Hammeran er stellt wurde. 120 diskussionen auf das Segment der 12- bis 19-Jährigen wurde gewählt, um zum einen der besonderen Relevanz der Medien kompetenzproblematik in diesem Alters segment Rechnung zu tragen. Zum anderen sollten möglichst homogene Diskussions gruppen gebildet werden. In jeder Teilpopula tion (türkischer Migrations hintergrund/russische Aus- siedler) wurden zwei homogene Gruppen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren sowie 16 und 19 Jahren zusammen gestellt. Wenn im Folgenden zur Unter- schei dung dieser beiden Alters gruppen von „Kindern bzw. Jüngeren“ gespro- chen wird, bezieht sich das auf die Gruppen der 12- bis 15-Jährigen. Die Gruppen der 16- bis 19-Jährigen wird nachfolgend als „Jugend liche bzw. Ältere“ bezeichnet. D. h. in beiden Fällen handelt es sich um Arbeits begriffe, die aus schließ lich auf den Kontext der Studie beschränkt sind, deren Ergeb- nisse hier vor gestellt werden. Um den milieutypi schen Lebens kontexten der Befragten und der Rolle der Familie bei der Aneig nung der neuen Medien Rechnung zu tragen, wurde zusätz lich je eine Diskussions runde mit den Eltern der 12- bis 15-jährigen Pro banden ab gehalten.36 Alle Gruppen diskussionen wurden von dem For- schungs institut result gmbh, Köln, unter Leitung von Sabine Haas und Regine Hammeran durch geführt und aus gewertet. Die Teilnehmer der Gruppen dis- kussionen wurden bewusst aus gewählt – es handelt sich also um keine Zufalls- stichproben. Die Rekrutie rung der Teilnehmer er folgte durch zwei Test institute, Jim Markt forschung, Köln, und Trend Census, Essen. Sie er folgte Face-to-Face, mit der Zielset zung einer Gleich vertei lung der Zielpersonen nach Geschlecht und einer breiten Streuung nach Schul bildung. Insgesamt nahmen 18 Kinder und Jugend liche sowie 9 Eltern in der Ziel- gruppe der russischen Aussiedler und 16 Kinder und Jugend liche sowie 8 Eltern in der türkischen Zielgruppe an den Gruppen diskussionen teil. Die Gruppen der Kinder und Jugend lichen setzten sich zu gleichen Anteilen aus Jungen und Mädchen zusammen. Für die Elterngruppen konnten deut lich mehr Mütter als Väter gewonnen werden. Hinsicht lich der Schul bildung wurde bei der türki- schen Zielgruppe nahezu eine gleichmäßige Vertei lung der Bildungs niveaus er reicht. In den Diskussionen mit den russischen Aussiedlern waren Teil- nehmer mit höherer Bildung über repräsentiert. 36 Diese Gruppen diskussionen fanden getrennt von den Diskussionen mit den 12- bis 15-Jährigen statt. 121 Tabelle 6.1: Die Zusammensetzung der Gruppendiskussionen Geschlecht Türkischer Migrations hintergrund 12- bis 15-Jährige Eltern der 12- bis 15-Jährigen 16- bis 19-Jährige Männlich 4 2 4 Weiblich 4 6 4 Gesamt 8 8 8 Geschlecht Russische Aussiedler 12- bis 15-Jährige Eltern der 12- bis 15-Jährigen 16- bis 19-Jährige Männlich 5 3 4 Weiblich 4 6 5 Gesamt 9 9 9 Schule 12- bis 19-Jährige Türkischer Migrations hintergrund Russische Aussiedler Volks-/Haupt schule 6 4 Weiterf. Schule 5 6 Abitur 5 8 Gesamt 16 18 Um ein ver trauens würdiges und offenes Gesprächsklima zu schaffen, wur- den die Diskussions runden jeweils durch muttersprach liche Moderatoren ge- leitet, welche die Diskussionen wahl weise in deutsch oder russisch bzw. türkisch moderierten. Die Gruppen diskussionen mit den russischen Aussiedlern fanden in Köln statt und wurden von Frau Prof. Dr. Swetlana Franken (FH Köln, Fakultät für Wirtschafts wissen schaften/ FH Bielefeld, Fachbereich Wirtschaft) am 30. und 31. Oktober 2008 durch geführt. Die Diskussions runden mit den türkisch stämmigen Teilnehmern wurden von der Diplom-Psychologin Deniz Baspinar in Essen moderiert und fanden am 31. Oktober und 5. November 2008 statt. Die Gesprächsrunden dauerten jeweils ca. zwei Stunden. Die Teilnehmer schilderten in den Gruppen diskussionen zunächst ihr Selbst verständnis und ihr Zugehörigkeits gefühl innerhalb der deutschen Gesell schaft, um ihre spe- zi fi schen Anforde rungen an mediale Inhalte und ihren Medien umgang vor diesem Hintergrund einordnen zu können. Exploriert wurde hier, welche Rolle die Herkunft der Befragten spielt, in welchen Freundes- und Bekannten kreis sie ein gebunden sind und welche Sprache im Alltag relevant ist. Anschließend wurden die Medien ausstat tung und Vorlieben für bestimmte Medien erhoben. Im Mittelpunkt der Gesprächsrunden mit den Kindern und Jugend lichen stand schließ lich die Erfas sung ver schiedener Aspekte der Medien kompetenz der Befragten in Bezug auf die Medien Handy, PC und Internet sowie Spiele bzw. Spiel konsolen. Als Referenz für die „klassi schen“ Medien wurde zudem der Stellen wert des Fernsehens diskutiert. Die Gesprächsrunden orientierten sich in dieser Phase eng an den in Kapitel 3 vor gestellten Dimensionen von Medien- 122 kompetenz nach Theunert (1999, 2008). Es wurde auf die Bereiche Medien- wissen/Technik kompetenz, den reflexiven Umgang mit neuen Medien und Bewertungs kompetenzen sowie ver schiedene Aspekte eines aktiven und krea- tiven Medien umgangs (Handlungs kompetenz) ein gegangen.37 Im Mittelpunkt der Gesprächsrunden mit den Eltern stand neben den Fragen nach Selbst verständnis und Medien bedeu tung die eigene Medien kompetenz der Eltern. Hier ging es darum, zu er fassen, über welches Wissen die Eltern in Bezug auf neue Medien ver fügen und inwiefern sie den Kindern und Jugend- lichen Hilfestel lung im Umgang mit diesen Medien geben können. Es wurde diskutiert, welche Potenziale und Ängste bzw. Gefahren die Eltern mit den neuen Medien ver binden und welche Maßnahmen die Eltern er greifen, um den Medien gebrauch ihrer Kinder zu unter stützen und zu regulieren. Die Gesprächsrunden wurden sowohl auf Audio- als auch auf Video- kassetten auf gezeichnet und anschließend wört lich trans kribiert. Die Auswer- tung er folgte qualitativ-interpretierend auf Basis von post hoc ent wickelten Kategorien. Zu diesem Zweck wurden die Argumente und Äußerun gen geord- net und nach inhalt lichen Aspekten im Sinne einer vor sichtigen Gewich tung von Mehrheits- bzw. Minderheits meinun gen analysiert. Auf Unterschiede hin- sicht lich Migrations hintergrund, Alter und Geschlecht wird gesondert hin- gewiesen. 6.2 Ethnische Identität Russische Spät aussiedler und deren Eltern Einige der Kinder und Jugend lichen mit russischem Migrations hintergrund (Spät aussiedler aus Russ land) sind in Deutschland geboren (vor allem die 12- bis 15-Jährigen), die Übrigen sind mit ihren Eltern im (Klein-)Kindalter nach Deutschland gekommen. Sie erleben sich (zum Ärger derjenigen Eltern, die sich als Spät aussiedler ver stehen) mehr heit lich als russische Zuwanderer.38 Nur einige der Kinder äußerten sich hier differenzierter: Man sei „zu 70 % deutsch“ bzw. „komplett deutsch, weil hier geboren“. 37 Beispiel hafte Fragestel lungen zu den einzelnen Dimensionen sind dem Interviewleit faden zu ent nehmen, der als PDF-Dokument unter www. lfm-nrw.de/forschung/schriftreihe auf der Homepage der Landes anstalt für Medien Nordrhein-West falen (LfM) abruf bar ist. 38 Die Diskussion um Selbst verständnis und Identität konnte mit den Jüngeren kaum ernst haft geführt werden, da sich noch nicht alle mit der Identitäts frage beschäftigt hatten. Bei den Kindergruppen fiel insgesamt auf, wie unter schied lich der jeweilige Entwicklungs stand in dieser Alters gruppe ist. Es ist daher schwierig, sie als eine homogene Gruppe zu behandeln. 123 „Ich bin praktisch Deutscher. Ich kann vielleicht russisch, aber in der Schule werde ich fast wie ein Deutscher behandelt, es hat überhaupt keine Auswirkungen.“ (Mikhael, 12 Jahre, Russland) „Ich fühle mich zu 70 % deutsch, weil ich hier lebe, aber 30 % sind russisch, weil ich da aufgewachsen bin.“ (Kyrill, 13 Jahre, Russland) Anders als die Eltern und auch große Teile der 16- bis 19-Jährigen sprechen die Kinder akzentfrei deutsch. Ihren Freundes kreis beschreiben sie als „ge- mischt deutsch-russisch“, ent sprechend sei auch die Sprachwahl: Mit russischen Freunden spricht man russisch, mit deutschen deutsch. Im Elternhaus wird dagegen durch gängig fast nur russisch gesprochen. „Es gibt natürlich auch deutsche Freunde, aber die besten Freunde sind meistens russische oder polnische.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) „Zu Hause spreche ich russisch, mit meinen Freunden deutsch.“ (Swetlana, 13 Jahre, Russland) „Mit russischen Freunden spreche ich natürlich russisch, mit den deutschen deutsch.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) Die Zufrieden heit mit ihrem Leben in Deutschland ist bei der Alters gruppe 12 bis 15 Jahre deut lich von der Lebens zufrieden heit der Eltern geprägt: Die- jenigen, deren Eltern und Familien angehörige sich etabliert haben, fühlen sich deut lich stärker zufrieden, als Kinder, deren Eltern sich unwohl in Deutsch- land fühlen. Hier ist der Einfluss der Familie offensicht lich.39 Von Ausgren- zungen in der Mehrheits gesell schaft spricht dagegen in dieser Alters gruppe niemand, man werde von der deutschen Peergroup zwar als Ausländer identi- fiziert, aber nicht diskriminiert. „Das sind nur Witzchen. Ich werde nicht diskriminiert, aber man nennt mich ständig Russe, aber freundschaftlich, das ist jetzt nicht als Beleidigung gedacht.“ (Alexej, 14 Jahre, Russland) Vor allem bei den 16- bis 19-Jährigen finden sich viele, die im Kindesalter (zwischen drei und neun Jahren) mit ihren Eltern aus Russ land nach Deutsch- land gekommen sind. Der Freundes kreis der Jugend lichen ist in Abhängig keit vom Zuwanderer- bzw. Hier-Geboren-Sein-Status gemischt … „Ich habe viele russische Freunde, aber ich treffe mich genauso mit Deutschen.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) 39 Ein Beispiel ist eine Familie, in der die Mutter kein Deutsch spricht und die ältere Schwester in Deutschland so unglück lich war, dass sie zurück in die Ukraine gegangen ist. Das befragte Mädchen fühlt sich in Deutsch- land nicht wohl, obwohl sie es für sich nicht begründen kann. 124 „Die meisten meiner Freunde sind Russen.“ (Angelika, 17 Jahre, Russland) … bzw. nur deutsch: „Ich habe überwiegend mehr deutsche Freunde als russische.“ (Inga, 18 Jahre, Russland) „Hier in Deutschland habe ich gar keine russischen Freunde, alles nur deutsch.“ (Anna, 18 Jahre, Russland) Entsprechend ist auch die Sprachwahl im Freundes kreis deutsch oder ge mischt. Ähnlich wie die Elterngruppe und anders als die 12- bis 15-Jährigen bevor- zugten die jugend lichen Teilnehmer unter einander die russische Sprache. Genau wie die Kinder erleben sich die Jugend lichen durch gehend als russische Zu- wanderer. Zur Elterngruppe beider Zielgruppen sind über wiegend die Mütter er schie- nen. Sie fühlen sich offen bar in Hinsicht auf die Kindererziehung als Haupt- zuständige. Auch wenn die meisten der befragten Frauen durch aus berufstätig sind, sehen sie den größten Part der Ver antwor tung für die Erziehung bei sich. Die Diskussions runden mit den Eltern der Spät aussiedler aus Russ land fanden auf Deutsch statt, wobei die Teilnehmerinnen unter einander bevor zugt russisch sprachen. Bei allen war ein deut lich hörbarer Akzent fest stell bar. Alle sind in Russ land geboren, im Durchschnitt sind sie seit ca. 5 Jahren in Deutsch- land. Der wichtigste Grund, Russ land zu ver lassen, war für die meisten die wirtschaft liche Lage, die wenig Perspektive (auch für die Kinder) bot. „Die wirtschaftliche Situation in Russland ist total schlecht, außerdem hatte ich für meine beiden Söhne große Angst vor der Armee.“ (Vater, Russland) „Ich bin wegen meiner Tochter nach Deutschland gekommen. Sie soll es mal besser haben.“ (Vater, Russland) Die aus Russ land spät ausgesiedelten Mütter und Väter sehen sich selber als „zwischen zwei Stühlen“ sitzend: Sie fühlen sich in Deutschland als Russen, in Russ land als Deutsche behandelt. „Ich bin als deutsche Spätaussiedlerin nach Deutschland gekommen und in Russland habe ich gefühlt, dass ich zu dieser Nationalität gehöre. Und als ich nach Deutschland gekommen bin, habe ich plötzlich gefühlt, dass ich Russin bin. Das ist meine Kultur, meine Mentalität, und da bin ich auch stolz drauf.“ (Mutter, Russland) Daher sieht sich die Mehrheit als russische Zuwanderer, der Bezug zu deut- schen Vorfahren wird nur ver einzelt hergestellt und betont. 125 „Ich bin Spätaussiedler, aber nach acht Jahren in Deutschland würde ich sagen, dass ich zu 60 % russisch und zu 40 % deutsch bin. Weil alle meine Vorfahren deutsch sind, aber seelisch bin ich immer noch in Omsk.“ (Vater, Russland) Alle berichten von er lebten Diskriminie rungen in Deutschland, vor allem auf- grund der Sprache. Man hat das Gefühl, dass der hörbare Akzent bei den Deutschen den (un begründeten) „Ver dacht“ auslöst, dass man beruf lich nicht so viel leisten kann, wie ein Deutscher. Vor diesem Hintergrund zeigen sich drei Eltern deut lich unzu frieden. Sie berichten von jahrelanger Arbeits losig keit bzw. von Problemen, einen der in Russ land genossenen Ausbil dung adäquaten Job zu bekommen. „Wir leisten mehr als Deutsche, wir müssen uns mehr bemühen, um etwas zu er- reichen.“ (Vater, Russland) „Ich fühle mich nicht als Russe. Aber die Deutschen sehen mich so: Ich mache die gleiche Arbeit wie ein Deutscher und bekomme viermal weniger, weil ich keine deutsche Ausbildung habe. Meine Ausbildung in Russland wird nicht anerkannt, obwohl sie sehr gut war.“ (Vater, Russland) Nur drei der befragten Eltern zeigen sich wirk lich zufrieden, und drei finden zwar das Leben in Deutschland „bequem“, ver missen allerdings „mensch liche Wärme“. Dies sei auch Ausdruck ihrer „russischen Mentalität“: Russen seien emotionaler, gehen stärker auf andere zu, „empfangen Fremde warm und zuvor- kommend“. „Ich fühle mich natürlich total von der russischen Kultur angezogen, ich bin Russin. In Deutschland ist es schon sehr bequem zu leben, aber von der Atmosphäre her finde ich es auffällig kalt.“ (Mutter, Russland) Entsprechend habe man in erster Linie aus „Gleichgesinnten“ zusammen ge- setzte Freundes kreise, die eben falls aus Russ land stammen. Dies erachtet man als sehr wichtig, da die Deutschen „grundsätz lich zu kalt und zu distanziert“ seien. „Ich werde hier nicht anerkannt, deshalb ist es sehr gut, einen russischen Kreis zu haben, in dem sich die Leute miteinander verstehen.“ (Vater, Russland) Türkisch stämmige Kinder und Jugend liche und deren Eltern Die türkisch stämmigen Kinder und Jugend lichen unter scheiden sich ledig lich in einem Punkt: Je jünger sie sind, desto weniger stellt sich die Identitäts frage als Problem dar. Zumeist haben sich die 12- bis 15-Jährigen mit dem Thema noch gar nicht auseinander gesetzt und zeigen sich von der Frage über rascht. 126 Die Antwort ist dann allerdings bei allen gleich: „Wir sind Türken, die in Deutschland leben.“ Man spricht selbst verständ lich mit den Freunden deutsch – auch wenn sich der Freundes kreis durch aus „gemischt“ gestaltet – und in der Familie türkisch und fühlt sich in beiden Identitäten „zu Hause“. „Zu Hause spreche ich türkisch, mit meinen Freunden deutsch.“ (Sendar, m, 19 Jahre, Türkei) Den „gemischten“ Freundes kreis führen die Kinder und Jugend lichen darauf zurück, dass in der Schule ein großer Ausländer anteil ist, sodass sich diese multikulturellen Freund schaften „von selber“ ergeben. „Meine Freunde sind mehrheitlich Türken. Kam so durch die Grundschule, da war man mehr mit Türken zusammen und jetzt kennt man die halt besser als die Deut- schen.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) Entsprechend zählen neben deutschen und türkischen Kindern auch Klassen- kameraden aus dem Libanon oder aus Afghanistan zum engeren Freundes- und Bekannten kreis. Über spezielle Diskriminierungs erfah rungen berichten weder die Kinder noch die Jugend lichen. Die türkisch stämmigen Eltern sind über wiegend in Deutschland geboren, einige wenige der er schienenen Frauen sind sogenannte „Heirats migrantinnen“. Die Proband Innen sprechen in den Gruppen türkisch, zeigen sich glück lich, in „ihrer“ Sprache miteinander reden zu können. Wenige Frauen, die Kopftuch tragen, berichten von einschlägigen Vorurteils erfah rungen: „Ich habe als Kopftuchträgerin als Objektleiterin gearbeitet und ich wurde von den Kollegen nicht freundlich empfangen. Nachdem ich den Schleier abgelegt habe, wurde ich akzeptiert.“ (Mutter, Türkei) Andere zeigen sich moderner und können diese Erfah rungen für sich nicht bestätigen. Die Türkei ist die „Heimat“, die man liebt. „Ich bin in Deutschland aufgewachsen, fühle mich daher hier wohler als in der Türkei. Trotzdem liebe ich meine Heimat Türkei.“ (Mutter, Türkei) Trotz allem fühlt man sich jedoch in Deutschland wohler als in der Türkei, bei Türkei aufenthalten ver misst man Deutschland. „Obwohl ich regelmäßig in der Türkei bin, vermisse ich dann Deutschland.“ (Mutter, Türkei) 127 Vergleich der beiden Popula tionen Die Gruppen der Personen mit türkischem Migrations hintergrund unter schei- den sich von denen der Spät aussiedler aus Russ land in erster Linie durch eine längere und damit intensivere Migrations erfah rung. Bereits die befragten Eltern mit türkischem Migrations hintergrund zählen mindestens zur zweiten Genera tion. Je jünger die befragten Kinder bzw. Jugend lichen sind, desto weni- ger haben sie sich bislang mit der Identitäts frage auseinander gesetzt. Über einschlägige Diskriminierungs erfah rungen berichten in dieser Gruppe ledig- lich die Mütter, die sich (durch das Tragen eines Kopftuches) äußer lich sicht bar zu ihrer Religion bekennen. Dennoch fühlen sich alle Probanden mit türki- schem Migrations hintergrund in Deutschland zu Hause und sicher. Während die Mütter durch die Verwen dung der türkischen Sprache unter einander noch einen stärkeren Bezug zur früheren Heimat auf weisen, sprechen die Jugend- lichen und Kinder unter einander wie selbst verständ lich Deutsch, dies ist für sie die Alltags sprache, mit der sie sich innerhalb der Peergroup bewegen. Pro- banden aus Russ land zeigen sich zumindest über die Sprache zumeist stärker „heimat verbunden“: Sowohl die Eltern als auch die 16- bis 19-Jährigen spre- chen unter einander russisch, wird ins Deutsche gewechselt, ist bei Eltern und Jugend lichen ein deut licher Akzent zu ver zeichnen. Fast alle Kinder und Jugend lichen sind im (Klein-)Kindalter mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen, zählen in diesem Sinne also zur ersten Genera tion. Entsprechend fällt es ihnen schwerer, für sich eine klare Identitäts-Defini tion zu ent wickeln: Man ist noch nicht so weit wie viele Personen mit türkischem Migrations- hinter grund, die sich eine eigene „Zwischen-Identität“ als „Türke in Deutsch- land“ geschaffen haben, sondern „rudert“ noch hin und her, indem man sich „prozentual“ leicht stärker der „alten“ Heimat (Russ land) ver bunden fühlt. Dies wird nur durch die ganz jungen Teilnehmer auf gehoben: Für sie ist klar, dass das Geburts land – bei einigen Deutschland, bei den meisten Russ land – die Identität jeweils stärker bestimmt. Stärker als die türkische Ver gleichs- gruppe berichten die er wachsenen Spät aussiedler aus Russ land über Vorurteils- erfah rungen. Insbesondere beruf lich sind ihnen seit ihrer Ankunft viele Steine in den Weg gelegt worden: Russische Schulabschlüsse/Berufs ausbil dungen werden nicht anerkannt, man arbeitet „unter Wert“ und sieht sich nicht zuletzt auch auf grund des hörbaren Akzents vielen beruf lichen Vorurteilen aus gesetzt. Den geringsten Unterschied in ihrer Selbst wahrneh mung weisen die 12- bis 15-jährigen Kinder auf: Weder der türkische noch der russische Migrations- hintergrund spielt für ihr Selbst verständnis – bislang – eine Rolle. Dieses Ergebnis dürfte stark dem Entwicklungs stand der Kinder dieser Alters gruppe geschuldet sein: Die Peergroup beider Gruppen ist v. a. durch Kinder mit Migrations hintergrund geprägt, so dass Diskriminierungs erfah rungen bislang nicht wahrgenommen bzw. spielerisch umgangen werden konnten. 128 6.3 Medien ausstat tung und Nutzungs präferenzen Medien ausstat tung Alle Familien sind mit den „gängigen“ Medien bestens aus gestattet: Über einen Fernseher ver fügen alle Haushalte, die meisten Kinder haben zudem ein eigenes Gerät im Kinderzimmer, das sie, je nach individueller Situa tion, mit den Geschwistern teilen. Ähnlich sieht es mit dem PC aus: Nahezu alle Be- fragten mit russischem Migrations hintergrund ver fügen im Haushalt über einen PC/Laptop, nur 2 Befragte mit türkischem Migrations hintergrund können zu Hause keinen Computer nutzen. Auch hier berichten viele Kinder und Jugend- liche, dass sie ent weder am PC der Eltern arbeiten bzw. darüber ins Internet gehen oder aber sich mit mehreren Geschwistern einen PC teilen. Dass MP3- Player und Digicam eben falls fast flächen deckend vor handen sind, liegt vor allem daran, dass die Handys mittlerweile fast alle mit diesen Features aus- gestattet sind. Ver gleicht man die beiden Migrations gruppen, fallen tendenzielle Unter- schiede ins Auge: Von 27 Diskussions teilnehmern, die einen russischen Migra- tions hintergrund auf weisen, ver fügen mit 26 Personen bzw. Haushalten nahezu alle über einen Internet zugang. Dies fällt in den teilnehmenden Haushalten mit türkischem Migrations hintergrund leicht geringer aus. Umgekehrt waren die Diskussions teilnehmer aus den türkischen Haushalten tendenziell besser mit Spiel konsolen aus gestattet. Wichtig keit und Nutzung Fernseher, Handy, PC (Laptop) und Internet zugang gelten bei den meisten als nahezu un verzicht bar. Dabei über nehmen die ersten drei genannten Medien zumeist unter schied liche Funktionen: Der Fernseher gilt vor allem bei den Kindern/Jugend lichen als „Medium gegen Langeweile“; den Eltern ist er zudem wichtig für die aktuelle Informations aufnahme. Das Handy wird spon- tan vor allem für die Erreich bar keit genutzt; Kinder und Eltern bezeichnen es als wichtig, wenn man in einer „Notlage“ ist. Das Handy ist das Medium, das in den Haushalten so häufig vor handen ist, wie es Familien mitglieder gibt – oft berichten die Kinder/Jugend lichen zudem, dass der Vater oder die Mutter über zwei Handys ver fügen. Die Wichtig keit des PC/Laptops rührt vor allem daher, dass es ohne ihn nicht möglich ist, das Internet zu nutzen. Vor allem Kinder und Jugend liche geben an, den PC fast aus schließ lich dazu zu nutzen, sich ins Internet einzu- wählen. Einige Teilnehmer betonen, der PC mit dem dazu gehörigen Internet- anschluss ersetze mittlerweile einige der anderen Medien: So könne man über das Internet Filme schauen, Musik hören, kaufen und ver kaufen etc. 129 Die Wichtig keit von Internet, Handy, PC/Laptop und Fernseher zeigt sich auch im Ranking der einzelnen Medien. Diese vier Medien gehören unmittel- bar zum Alltag der Befragten, man nutzt sie täglich, sie sind aus dem Alltags- leben nicht mehr wegzu denken. Tendenzielle Unterschiede im Ranking zeigen sich im Geschlecht: Das Handy ist eher für Mädchen wichtig (15 von 17 vs. 12 von 17), Jungen geben tendenziell dem PC/Laptop den Vorzug (16 von 17 vs. 9 von 17). Das im Ver gleich zu den russisch stämmigen Befragten geringere Interesse der türkisch stämmigen Befragten an Internet und PC/Laptop ist in erster Linie auf die Haltung der türkisch stämmigen Mütter zurück zuführen. Sie gehören zumeist zu der Gruppe der gering Gebildeten. Auch im weiteren Gesprächsverlauf wird deut lich, dass auf ihrer Seite die größten Unsicher- heiten im Umgang mit den neuen Medien – insbesondere dem Internet – zu ver zeichnen sind. Mit dem Fernseher sind die Befragten sozialisiert, vor allem ältere Jugend- liche sehen aber seine Ersetz barkeit durch das Internet bzw. die Möglich keit, über den PC Filme (ent weder als Download oder als Leih-DVD) zu nutzen. Vor die Wahl gestellt, würde man ent sprechend eher auf den Fernseher als auf einen internet fähigen PC ver zichten. Einen wichtigen Vorteil vor dem Fern seher hat auch die Portabilität von Handy und Laptop. Die meisten Kinder/ Jugend lichen wünschen sich daher – sofern noch nicht vor handen – einen internet fähigen Laptop, den man dann „auch mal mit zu Freunden nehmen kann“. MP3-Player nutzt man im Gegensatz zu den vier Spitzen reitern nicht täg- lich, sondern eher in Einzelfällen („wenn mir unter wegs langweilig ist“). Entsprechend landet dieses Medium auf einem eher hinteren Rang. Zudem ver fügen mittlerweile auch viele Handys über die Möglich keit, Musik zu speichern und abzu spielen. Tages zeitung und Radio ver danken ihren sechsten bzw. siebten Platz im Ranking den Jugend lichen zwischen 16 und 19 Jahren. Für die Kinder zwischen 12 und 15 Jahren sind diese beiden Medien nicht relevant. Insbesondere die Tages zeitung wollten viele der 12- bis 15-jährigen Kinder beider Migrations- gruppen aus ihrem Ranking komplett streichen. Das Radio ist als integrierter Bestand teil anderer elektroni scher Medien bereits so selbst verständ lich, dass es als eigenes Medium zumindest bei den jüngeren Kindern keinerlei Relevanz mehr besitzt und laut ihren Aussagen auch nicht gezielt ein geschaltet wird. Die regelmäßige Nutzung pendelt sich vor allem bei den Medien Internet, Handy, Computer/Laptop und Fernseher ein und bestätigt damit das zuvor beschriebene Ranking. Es scheint, als seien die übrigen Medien eher Zusatz- medien, die in bestimmten Situa tionen oder Stimmun gen genutzt werden, nicht aber zum täglichen Gebrauch bestimmt sind. 130 Im Nutzungs repertoire der elektroni schen Medien über haupt nicht mehr vor handen ist der Platten spieler. Er gilt als „vorsint flut liches Relikt“, nur einige der Spät aussiedler aus Russ land geben an, in der „alten Heimat“ noch „so ein Gerät“ zu haben. Ein ähnliches Schicksal teilt der Kassetten rekorder, und auch der Walkman gehört zu den Medien, an die man sich kaum mehr erinnert. 6.4 Medien kompetenz Im Folgenden werden das Wissen, die Fähig keiten und die Fertig keiten im Umgang mit den Medien Handy, PC / Laptop, Internet, Spiele/Spiel konsolen sowie Fernsehen näher beleuchtet. Dabei wird auf der einen Seite der Wissens- und Fähigkeits stand der befragten Kinder und Jugend lichen beschrieben, auf der anderen Seite wird dargelegt, wie die Eltern mit den einzelnen Medien umgehen, welche Kompetenz sie sich selber und ihren Kindern zuschreiben und wie sie ver suchen, mit Gefahren einzelner Medien umzu gehen. Die ver- schiedenen Aspekte der Wissens-, Reflexions- und Handlungs dimension wer- den pro unter suchtem Medium zusammen gefasst beleuchtet. Anhand einer imagi nierten Recherche aufgabe wird zusätz lich der Medien umgang der Kinder und Jugend lichen über die Medien hinweg betrachtet. Auf Unterschiede hin- sicht lich Migrations gruppe, Alter und Geschlecht wird gesondert hin gewiesen. Handy Das Handy gehört bei allen befragten Kindern und Jugend lichen – unabhängig vom Herkunfts land – zur medialen Grund ausstat tung. Auch die Jüngeren ver- fügen zum Teil bereits seit mehreren Jahren über ein eigenes Handy; das „Einstiegsalter“ liegt bei allen Kindern bzw. Jugend lichen zwischen 10 und 12 Jahren. Der Wunsch nach einem Handy ist bei den meisten befragten Kin- dern und Jugend lichen dadurch aus gelöst worden, dass „alle“ in der Peergroup über eines ver fügen und man selber nicht zurück stehen wollte. Zum Teil be- richten die Kinder/Jugend lichen, ihre Eltern erst (z. B. mit guten Schulnoten) zu einem eigenen Handy über redet zu haben. Bei vielen war das erste Handy dann ein Gebrauchtes von den älteren Geschwistern oder den Eltern selber.m „Das, was ich davor hatte, war ein Handy aus dem Mittelalter.“ (Mikhael, 12 Jahre, Russland) „Ich habe das alte von meinem Bruder bekommen.“ (Alina, 13 Jahre, Russland) „Meine Eltern haben erst gesagt, du bist noch zu jung für ein Handy, da musste ich sie erst mal ein bisschen überreden. Ich habe ihnen gesagt, dass alle meine Freunde auch eins haben. Das hat genutzt.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) 131 Bei der Wahl des ersten – gebrauchten – Handys zeigen sich die Eltern prag- matisch: Dies sei zum einen kosten günstiger gewesen, zum anderen habe das Kind erst einmal „lernen können, wie man damit umgeht“, um dann später im Umgang mit einem Handy „nach Wunsch“ souveräner zu sein. „Ich fand es sinnvoller, ihr erst mal ein altes zu geben. Wenn sie damit dann Unsinn macht, ist der Verlust nicht so groß.“ (Mutter, Russland) „Ich wollte erstmal sehen, ob er es nur haben wollte, weil alle eins haben, oder ob er es auch benutzt.“ (Mutter, Türkei) In der Wahl des Wunsch-Handys zeigt sich eben falls eine starke Orientie rung an der Peergroup: „Ich habe das, das alle in meiner Umgebung haben“. Wich- tigste Features sind für die befragten Kinder/Jugend lichen die Möglich keit, mit dem Handy Musik hören, fotografieren und spielen zu können. „Für mich war wichtig, Musik hören zu können, es muss laut sein.“ (Artur, 16 Jahre, Russland) „Fotografieren, MP3 hören und spielen ist mir wichtig.“ (Slava, m, 18 Jahre, Kristina, 13 Jahre, Russ land/Cangül, w, 16 Jahre, Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Ich höre viel Musik damit.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) „Dass es laut ist, dass man es zum Musikhören nutzen kann.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) Im Blick auf Aussehen und Ausstat tung finden sich klare Geschlechts unter- schiede: Für Mädchen muss es vor allem „elegant“ aus sehen: „Viel Speicher, Aussehen … meine ganze Gegend [soziale Umgebung] hat das gleiche Handy.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Mir ist das Design wichtig, es muss elegant aussehen, flach und schick.“ (Anna, 18 Jahre, Russland) „Das Wichtigste ist das Design des Handys, klein, flach und schön.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Die Form muss schmal und nicht so dick sein, dann ist das Akku auch wichtig, da habe ich mich beraten lassen.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) Für Jungen steht die techni sche Ausstat tung an erster Stelle: Speicherkapazität, Fotoqualität und Stärke des Akkus wurden von ihnen immer wieder genannt:n „Mir war wichtig, dass es Musik spielen kann, eine Kamera hat, viel Megapixel, da habe ich drauf geachtet.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Fünf Megapixel muss es mindestens haben.“ (Emre, m, 14 Jahre, Türkei) 132 „Ich habe darauf geachtet, wie gut die Qualität ist, die allgemeine Fotoqualität.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Speicherplatz und Kamera.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „Meine erste Frage ist nach dem Akku.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) Bei der Auswahl, die die Eltern zumeist den Kindern über lassen, lassen sich die Befragten von Freunden, Werbespots und Anzeigen „beraten“. Man fühlt sich auf der „sicheren“ Seite, wenn man „das Allerneueste“ und damit der Peergroup gegen über einen Vorsp rung hat. „Ich habe das Allerneueste, dann haben die anderen mir das nachgekauft.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Ich gucke bei den Freunden rum.“ (Alina, 13 Jahre, Russland) Je älter die Befragten, desto intensiver findet eine Informations recherche statt. Statt sich nur auf Ratschläge von Freunden zu ver lassen, werden Zeitschriften oder Experten in ent sprechenden Läden zu Rate gezogen. Ein Unterschied zwischen den Migranten gruppen lässt sich hier nicht finden. „Erst mal sieht man das Modell im Fernsehen. Dann geht man in den Handyladen und lässt sich da informieren.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Man nimmt sich Beispiele, ich mache das über Fernsehen oder Zeitschriften.“ (Dogan, 19 Jahre, Türkei) Die Einrich tung des Handys haben ent weder der (technikaffine) Vater, ältere Geschwister (oft Brüder) oder Freunde über nommen. „Ich lasse mich da selber beraten, zum Beispiel von meinem Bruder, ich denke, der hat mehr Erfahrung und kennt sich damit aus.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Mein Vater macht mir die Programme drauf.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) „Fort geschrittene“, die bereits über ein zweites oder drittes Handy ver fügen, richten selber ein. So haben mehrere der Jugend lichen auch ihren Müttern bei der Wahl des neuen Handys beratend zur Seite gestanden. „Mein Vater hat mein erstes Handy eingerichtet. Mittlerweile kann ich das selbst.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) „Ich habe das selber eingerichtet. Ist ja jetzt mein drittes Handy, irgendwann kann man das. Vorher habe ich mir das von Freunden zeigen lassen.“ (Sendar, m, 19 Jahre, Türkei) 133 „Meine Mutter wollte sich ein neues Handy kaufen und hat von so was überhaupt keine Ahnung Da bin ich dann mitgegangen, und wir haben uns beraten lassen.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) Internet oder Fernsehfunk tionen hat niemand. Hier zeigen sich sowohl die Kinder als auch die Jugend lichen erstaun lich differenziert: Diese Features seien zu auf wendig und auch zu teuer, als dass man sie nutzen würde. Würde sich allerdings die Kosten frage nicht stellen, wären zumindest die Jungen – unabhängig vom Migrations hintergrund – begeistert von dieser Möglich keit. „Manche Handys haben die Möglichkeit, ins Internet zu gehen, das würde ich nie machen, das ist mir zu teuer.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Wenn das nicht so teuer wäre, würde ich es machen.“ (Salia, w, 16 Jahre, Türkei) „Nein, Fernsehen kann mein Handy nicht, will ich aber auch gar nicht wegen der Kosten.“ (Oleg, m, 15 Jahre, Russland) Zumindest bei den 12- bis 15-Jährigen scheint die eigent liche Aufgabe des Handys – anrufen und an gerufen werden – nicht auf Platz 1 in der Rang folge zu stehen. Hier über nimmt das Handy eher die Funktion eines „Sitten wäch- ters“: Die Eltern bestehen z. B. darauf, von unter wegs an gerufen zu werden, in dem Bestreben, „jederzeit zu wissen, wo sich mein Kind gerade aufhält.“ Diese „Kontroll funk tion“ nutzen sowohl Eltern mit russischem als auch mit türkischem Migrations hintergrund. „Meine Mama anrufen, nach der Schule. Wenn ich nach Hause komme, sage ich ihr Bescheid.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Ich rufe meine Mutter an, wenn ich z. B. länger bei einem Freund bleibe oder so.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Meine Mutter lässt mich nicht raus, wenn ich mein Handy nicht dabei habe, denn sie möchte dann immer, dass ich erreich bar bin.“ (Michelle, 15 Jahre, Russ land) „Ich habe ein Handy, seit ich in der ersten Klasse war. Mein Vater musste mich immer erreichen, weil ich immer zum Training fahren musste.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) „Kurz Bescheid sagen, wann man kommt.“ (Burak, m, 12 Jahre, Türkei) Für die 16- bis 19-Jährigen dagegen ist die wichtigste Funktion des Handys die Kommunika tion, wobei längere Telefonate auch für sie nicht im Mittel- punkt stehen, eher das „schnelle Kontaktieren“, um sich zu ver abreden. SMS und Telefonieren stehen sich dabei in nichts nach. „Das Telefonieren ist das Allerwichtigste.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) 134 „Die Erreichbarkeit, dafür ist das Handy da.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „SMS, wenn man gerade nicht sprechen kann, oder gleich anrufen.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Es ist eigentlich nur dafür gedacht, dass man sich kurz verabredet. Nur wenn man sich länger nicht sieht, dann erzählt man sich auch was.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) Die „Kontroll funk tion“ durch die Eltern erleben auch die jugend lichen Be- fragten zwischen 16 und 19 Jahren – hier sind es allerdings vornehm lich Jugend liche mit türkischem Migrations hintergrund, die davon berichten. Wäh- rend die Kinder die ständige Erreich bar keit für die Eltern kaum in Frage stellen, zeigen sich die Jugend lichen hier tendenziell ver ärgert und ver suchen, die Eltern auszu tricksen. „Die [Eltern] rufen dauernd an, ich sage immer, ich komme gleich nach Hause und nach einer Stunde rufen sie wieder an.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Es ist ja auch okay, wenn die Eltern mal fragen, wo bist du, was machst du, wann kommst du. Das nervt aber auch manchmal.“ (Sendar, m, 19 Jahre, Türkei) „Abschalten geht ja nicht, weil dann mein Vater sagt, dass ich es gar nicht brauche. Aber ich gehe manchmal nicht ran.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) Die türkische Elterngruppe gibt diese Kontroll funk tion auch ohne Zögern zu: „Mit dem Handy kann man die Kinder gut kontrollieren, wenn was passiert, können sie sich jederzeit bei den Eltern melden.“ (Mutter, Türkei) „Meine Kinder haben alle ein Handy. Dient nur der Erreichbarkeit, nicht zur Unter- haltung.“ (Mutter, Türkei) „Da hat man die Kinder auch ein bisschen mit unter Kontrolle. Aber ich weiß, dass meine Kinder schlau sind.“ (Mutter, Türkei) Je älter die Befragten, desto wichtiger wird die SMS-Funktion. Die ver wen- dete Sprache der Jugend lichen mit türkischem Migrations hintergrund für SMS ist deutsch, da es in erster Linie dem Kontakt mit der Peergroup dient, mit der man sich auch im Alltag zumeist auf Deutsch unter hält. Jugend liche Spät- aussiedler aus Russ land kontaktieren per SMS eben falls in erster Linie ihre gleichaltrigen Freunde in Deutschland. Solange es sich um russisch sprachige Freunde handelt, ist die ver wendete SMS-Sprache häufig russisch, allerdings zumeist mit lateini schen Buchstaben. Dies liegt allerdings weniger an den Features des Handys als vielmehr daran, dass man kyrillisch häufig besser handschrift lich als über Tastaturen beherrscht. Dies „dauert“ zu lange, wes- halb man sich mit den lateini schen Buchstaben in der „eigenen“ Sprache be- 135 dient. Von einer Kommunika tion per SMS mit Ver wandten/Freunden in der Türkei bzw. in Russ land war dagegen in den Gruppen diskussionen keine Rede. Das Handy scheint für eine derartige „Brücken funk tion“ zwischen Herkunfts- und Ankunfts gesell schaft keine große Rolle zu spielen. Vielmehr erwies sich für die Kommunika tion mit der Ver wandt schaft im Herkunfts land das Internet als relevant, wie später noch gezeigt wird. Eine spontane Antwort auf die Frage nach den Gefahren des Handys war bei jugend lichen Mädchen – unabhängig vom Herkunfts land – das „Strahlen- Risiko“, vor dem vor allem die Mütter „immer warnen“ würden. Die Mütter scheinen in ihrer auf mangelnde Kompetenz zurück zuführenden Hilflosig keit auf sämt liche Risiken, die sie in Zeitschriften oder Fernsehberichten finden, zurück zugreifen, um den Handygebrauch der jungen Mädchen einzu schränken. Diese Warnun gen treffen bei den befragten Jugend lichen allerdings auf wenig Gehör: Sie glauben nicht daran. „Die Strahlen sollen schädlich sein. Hat zumindest meine Mutter gesagt, aber ich nehme das nicht ernst.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Strahlung, ich habe aber noch nichts davon bemerkt.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Ich glaube nicht an dieses Gerücht mit der Strahlung.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) Andere Gefahren werden in „Kostentricks ereien“, wie z. B. bei Klingelton- Abonnements, die man ver sehent lich ein geht, oder in teuren Rückrufnummern gesehen. Vor allem Jungen haben diese Erfah rungen am eigenen Leib gemacht, andere haben zumindest im Freundes- und Bekannten kreis davon gehört. Eine gewisse Vorsicht lassen mittlerweile alle walten, und sei es, um Ärger mit den Eltern zu ver meiden. „Ich habe aus Versehen so ein Abo gemacht. Spy Game. Das war so ein Internetstand, da bekam man ein Gratisspiel. Da habe ich meine Handynummer eingegeben, die haben mir ein Passwort geschickt, das habe ich im PC eingegeben und dann stand da, ‚Ihr Abo wird gebucht‘. Ich wusste nicht, wie ich das wegmachen kann.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Mir ist das mal passiert, als ich kleiner war, da hatte ich plötzlich so ein Abo und da wurde immer Geld abgezogen, bis ich nichts mehr hatte. Dann habe ich die Karte weggeworfen. Ich habe erst im Nachhinein erfahren, dass ich das hätte kündigen können.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Ich musste meinem Vater versprechen, dass ich vorsichtiger bin, sonst würde er mir das Handy abnehmen. Seitdem mache ich da auch nichts mehr.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Mein Bruder hat mir von solchen Sachen erzählt. Dem ist das passiert und seitdem passe ich auf.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) 136 „Meiner Klassenlehrerin ist das mit diesen teuren Rückrufnummern passiert.“ (Mikhael, 12 Jahre, Russland) Weitere Risiken, wie z. B. die un gefragte Weiterlei tung von Bildern oder das Phänomen des „happy slapping“, scheinen dagegen als Gefahren potenziale der alltäg lichen Handynut zung wenig präsent zu sein. Die Kinder und vor allem die Jugend lichen zwischen 16 und 19 Jahren kennen diese Gefahren zwar aus dem Freundes- und Bekannten kreis, und auch mitgefilmte Prügeleien sind aus der Schule bekannt, man ist aber selber damit – angeb lich – noch nicht konfrontiert worden. Zwar wird als Vorsichts maßnahme an gegeben, dass man Bilder nur im engsten Freundes kreis ver schicke, ansonsten sind diese Phänomene für die Kinder und Jugend lichen in den Gruppen diskussionen kaum Thema. Einzig in der Gruppe der türkisch stämmigen Jugend lichen wird der Sach verhalt etwas lebhafter diskutiert. Hier wird zum Beispiel berichtet, dass an einer Schule seit einem solchen Zwischen fall Handy verbot bestehe.m „Ich schicke keinen Leuten Bilder von mir oder so, nur meinen Freunden.“ (Kristina, w, 13 Jahre, Russland) „Auf meiner alten Schule war ein Mädchen, die hatte ein Video von sich selbst und das hat sie einer Freundin im Vertrauen weitergeschickt über Bluetooth. Und am Ende hatte das die ganze Schule und sie hat sich dafür geschämt.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Mir ist das auch schon passiert, auf einer Klassenfahrt hat mich einer beim Duschen aufgenommen, der hat es nicht verschickt, aber gezeigt.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „An unserer Schule wurde ein Junge verprügelt und alle standen drum herum und haben das aufgenommen. Dann gab es auch Handyverbot an der Schule, das besteht immer noch.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) Auch in den Elterngruppen werden Gefahren wie Mobbing per Handy oder „happy slapping“ kaum wahrgenommen. Zwar gibt es in der Hinsicht ein diffuses Gefahren bewusstsein, was sich darin äußert, dass zum Beispiel SMS der Kinder kontrolliert werden: „Auch ich kontrolliere, meine Tochter weiß das. SMS schaue ich mir an. Das tue ich nur deswegen, um zu sehen, ob meine Kinder negativen Einfluss haben.“ (Mutter, Türkei) Direkt wird von den Eltern auf gewalthaltige Bilder oder Videos nicht ein- gegangen. Stattdessen werden eher die hohen Kosten als Gefahren quelle ge- nannt. Außerdem meinen sie, durch Erklä rung und Anlei tung die Kinder/ Jugend lichen aus reichend schützen zu können: 137 „Gleich von Anfang an erklären. Das habe ich beiden Kindern beigebracht, über Handy nur wichtige Informationen mitzuteilen, wenn du klatschen willst, dann Fest- netz.“ (Mutter, Russland) Zusätz lich wird von den Eltern das Spielen am Handy kritisch ein geschätzt, da man es kaum unter binden könne: „Sie benutzen dieses Handy auch als Spielkonsole. Mein Sohn spielt immer, überall, ich kann es nicht kontrollieren. Bei Computer oder Internet kann ich es machen, aber beim Handy nicht. Deshalb kaufe ich meinem Sohn nur ganz einfache Geräte und billige.“ (Vater, Russland) Die Zahlung der Handykosten ist unter schied lich geregelt und stark vom Alter der Befragten ab hängig: Während die 12- bis 15-Jährigen fast durch gängig eine – von den Eltern als zusätz liches Taschen geld finanzierte – Prepaidcard (im Durchschnitt ca. 15 Euro) haben, ver fügen vor allem Ältere aus der Gruppe der 16- bis 19-Jährigen mittlerweile über ein Ver trags-Handy. Allerdings be- richten auch diese Befragten, anfangs ein Karten-Telefon besessen zu haben. Je älter die Kinder werden, desto mehr trauen die Eltern ihnen einen ver ant- wortungs- und kosten bewussten Umgang mit dem Handy zu, und es werden Ver träge ab geschlossen. Auch diese Kosten werden zum Teil von den Eltern über nommen oder vom Taschen geld selbst bestritten. „Kein Vertrag, nein, eine Karte. Ich bekomme einmal im Monat von meinen Eltern eine Karte für 15 Euro. Wenn die früher leer ist, bekomme ich eine neue.“ (Hatice, w, 14 Jahre, Türkei) „Erst Prepaid, dann Vertrag.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Nee, nicht sofort Vertrag. Die wollten auch erst sehen, wie ich damit klarkomme.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) Im Durchschnitt berichten die Kinder von Handykosten zwischen 10 und 20 Euro im Monat, bei den 16- bis 19-Jährigen liegt der Durchschnitt mit 15 bis 40 Euro monat lich etwas höher. Nur selten berichten Befragte mit türkischem Migrations hintergrund, die mit Ver trag telefonieren, über deut lich zu hohe Kosten, was unmittel bar von den Eltern bestraft wurde, indem man diese Kosten selber tragen musste. Ein Handy verbot vonseiten der Eltern er- folgt hier aber nicht, was den befragten Jugend lichen durch aus bewusst ist: „Die würden sich ja ins eigene Fleisch schneiden, indem sie mich nicht mehr kontrollieren können“. Insbesondere die befragten Jugend lichen mit türkischem Migrations hintergrund scheinen sich der Wichtig keit des Handys als „Kontroll- instrument“ der Eltern sehr sicher zu sein: Man ist in dem Bewusstsein, dass die Eltern das Handy nie komplett ent ziehen würden, leichtsinniger als die 138 Alters genossen mit russischem Migrations hintergrund, über schreitet auch schon mal die von den Eltern gesetzten Grenzen. „Ich hatte mal eine Rechnung über 75 Euro, weil ich von Base aus einen Kollegen mit D2 angerufen habe. Ich wusste nicht, dass das so teuer ist. Da war mein Vater ziemlich sauer. Die musste ich von meinem Taschengeld bezahlen.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Ich hatte erst einen Vertrag, mein Vater hat gesagt, ich darf 40 Euro nicht über- schreiten. Ja, und dann habe ich aber doch über 40 Euro auf der Rechnung gehabt, da hat mein Vater mir dann die Vertragskarte weggenommen, und seitdem benutze ich eine normale Karte und bekomme im Monat 15 Euro Guthaben.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Mein Vater hat mir mein Handy mal abgenommen, weil die Rechnung zu hoch war. Aber meine Mutter hat ihn dann überzeugt, es mir wiederzugeben. Ich glaube, weil sie Angst hatte, dass ich dann nicht mehr erreichbar bin und auch in Notfällen nicht mehr anrufen kann. Wenn ich spät abends z. B. den Bus verpasse.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) In der Nutzung des Handys erleben die befragten Kinder und Jugend lichen kaum Reglements durch die Eltern. Ihnen ist vor allem wichtig, dass nicht „über Gebühr“ telefoniert wird und sie sehen es nicht gerne, wenn das Handy für Spiele genutzt wird. Da sie dies aber nicht erfolg reich unter binden können, ohne das Handy als Kontrollinstanz zu ver lieren, wird das Spielen still schwei- gend geduldet. Die Eltern hoffen hier auf die Ver nunft ihrer Kinder. Letztere (vor allem Jungen) unter laufen die „Mahnun gen“ ihrer Eltern in dem Bewusst- sein, dass sie ihnen in den meisten Fällen im Umgang mit dem Handy ein- deutig über legen sind. „Meine Mutter will nicht, dass ich Spiele auf dem Handy spiele, sie meint, ich soll mich lieber auf die Schularbeiten konzentrieren, ich mach es aber trotzdem manch- mal.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Das kann sie ja nicht kontrollieren, sie kann ja nicht sehen, dass ich gespielt habe.“ (Alexej, 13 Jahre, Russland) PC/Laptop und Internet Nahezu alle Teilnehmer der Gruppen diskussionen berichten, dass in ihren Haus halten mindestens ein PC bzw. Laptop – zumeist mit Internet zugang – vor handen ist. Leichte Einschrän kungen sind ledig lich bei den Befragten mit türkischem Migrations hintergrund zu ver zeichnen: Hier sind es einige Mäd- chen, denen als Konsequenz nach unvorsichtigem Ver halten der Internet zugang bewusst ent zogen worden ist (s. u.). Für die Kinder/Jugend lichen ist der PC vor allem als „Medium für den Internet zugang“ wichtig; die reine Nutzung 139 des PC gehört zum selbst verständ lichen Alltag, ohne ihn ist die „normale Schularbeit“ nicht mehr denk bar. Auch wenn nicht alle über einen eigenen PC ver fügen, teilen sie ihn sich zumindest mit den Eltern oder Geschwistern. „Ich habe keinen eigenen, aber wenn ich was brauche, gehe ich zu meiner Mutter und kann dann ihren Rechner benutzen.“ (Michelle, 15 Jahre, Russland) „Ich teile mir auch mit meinen Eltern einen.“ (Emre, m, 14 Jahre, Türkei) „Ich teile den mit meiner Schwester.“ (Alina, 13 Jahre, Russland) Teilt man „nur“ mit den Eltern, sieht man sich zumeist in der glück lichen Position, selber Haupt nutzer zu sein. Die Eltern ver wenden den PC fast nur als Kontakt mittel zur Ver wandt schaft in der Türkei bzw. Russ land, über lassen ihn ansonsten (vor allem im Glauben, dass die Kinder ihn für die Schule brauchen) den Kindern. Entsprechend war für die meisten Kinder/Jugend- lichen auch die Schule der Vorwand für die Anschaffungs- und Nutzungs- notwendig keit von PC und Internet zugang. Wissend, dass die Eltern den Inter- netmöglich keiten eher unerfahren gegen über stehen, werden schuli sche Belange vor geschoben, obwohl das Interesse – unabhängig von der Migrations gruppe – in erster Linie bei Unterhaltungs- und Kommunikations features liegt. „Ich habe meinen Eltern gesagt, dass ich einen für die Schule brauche, zum lernen.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Ja, ich habe ihnen gesagt, dass ich Mathe lernen muss. Aber eigentlich ist chatten oder Musikhören wichtiger.“ (Emre, m, 14 Jahre, Türkei) „Für die Schule nutze ich das auch, dass ich z. B., wenn wir ein Referat schreiben müssen, nach bestimmten Themen ‚google‘. Aber die anderen Sachen sind mir wich- tiger.“ (Nicole, 16 Jahre, Russland) Ist man ein jüngeres Geschwisterkind, sieht es mit der Nutzung oft nicht so aus, wie man es gerne hätte: Die älteren Geschwister erheben stärkeren An- spruch auf den Rechner, sie begründen dies wiederum mit Schularbeiten. Meist steht der zu teilende Computer ent sprechend auch im Zimmer des älteren Ge- schwisters. „Ich teile mir das mit meinem Bruder.“ (Burak, m, 12 Jahre, Türkei) „Ich nutze das Teil mit drei Geschwistern.“ (Melika, w, 12 Jahre, Türkei) „Ich muss es mir mit meinem Bruder teilen, aber er nimmt es mir immer weg.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) Die wenigen Befragten, die zu Hause nicht die Möglich keit haben, ins Internet zu gehen, weichen auf die Schule, Freunde oder auch Internetcafés aus: 140 „Man kann ja auch in die Schule gehen und es dort machen, da ist ja auch Internet.“ (Nicole, w, 16 Jahre, Russland) „Ich kann in der Schule Internet nutzen.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Wir haben in der Schule eine Computer-AG, also auch mit Internetzugang, da geh ich dann ins Internet.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) Wichtigster Nutzungs grund ist für die Kinder/Jugend lichen der Zugang zum Internet: Es wird Musik gehört und downgeloaded, Filme an gesehen oder (vor allem Jungen zwischen 12 und 15 Jahren, s. u.) gespielt. Vielen – auch den ganz Jungen – ist dabei klar, dass das Internet die klassi schen Medien er- setzen kann. So ist die Zeitung aus den Köpfen der jungen Befragten zwischen 12 und 15 Jahren mehr oder weniger komplett ver schwunden. „Wenn man sich z. B. speziell über einen Verein informieren möchte, das geht ja mit der Zeitung gar nicht, da findet man so was nicht so einfach. Dann geht man einfach ins Netz und findet alles.“ (Michelle, 15 Jahre, Russland) „Weil es das größte Medium überhaupt ist, weil ich telefonieren kann, mir Filme downloaden kann, ich kann alles damit machen, alles angucken, alles lesen, Spiele online spielen.“ (Alexej, 14 Jahre, Russland) Auch die Tatsache, dass nicht alles, was im Internet steht, richtig ist, ist den meisten bewusst, wird aber, weil die Möglich keiten so unend lich sind und die Bedien bar keit so einfach er scheint, billigend in Kauf genommen. „Das Internet ist schneller und umfangreicher: Wo soll man denn sonst die Infor- mationen herbekommen?“ (Emre, m, 14 Jahre, Türkei) „Da finde ich alle Informationen, die ich brauche, vielleicht auch mal fehlerhafte, aber ich kann sie bekommen. Auch Bilder, Filme, Bücher, alles.“ (Alexej, 14 Jahre, Russland) In der Schule wird nach Berichten der befragten Kinder/Jugend lichen heut- zutage der sichere Umgang mit dem Internet voraus gesetzt. Von speziellem Unter richt, der die notwendigen Fähig keiten und Fertig keiten einübt, wird da- gegen kaum gesprochen. Man empfindet sich eher als Autodidakt, der „durch Probieren“ die Hürden meistert. „Leitfiguren“ bei größeren Problemen sind in den seltensten Fällen Lehrer oder Eltern – der Elterngenera tion wird hier ins- gesamt wenig zu getraut – als vielmehr (ältere) Freunde oder Geschwister. „Bei uns wird das auch erwartet. Ohne Internet geht es nicht mehr, wer kein Internet hat, der hat auch keine Chance in der Oberstufe.“ (Michelle, 15 Jahre, Russland) 141 „Nee, an der Schule gibt es keinen, der einem hilft, das gibt es nicht. Aber ich komme schon zurecht. Einfach ausprobieren, dann geht es schon. Ansonsten frage ich halt einen Freund oder so.“ (Angelika, 17 Jahre, Russland) Die Einschät zung der eigenen Nutzungs dauer liegt in Abhängig keit vom Alter der Befragten zwischen zwei und vier Stunden täglich: Jungen zwischen 12 und 15 Jahren rühmen sich gerne, länger als die Freunde und Mitschüler am PC zu ver bringen, Mädchen spielen die eigene Nutzungs dauer gerne herunter, indem sie auf die über mäßige Nutzung von Schul kameraden ver weisen. „Ich kann da auch schon mal einen halben Tag oder länger verbringen.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Drei Stunden sind für mich das Mindeste.“ (Mikhael, 12 Jahre, Russland) „Meine Freunde sitzen den ganzen Tag am PC, die lernen nichts.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) Ältere Jugend liche wirken in ihrer Einschät zung dagegen realisti scher: „Zwischen zwei und vier Stunden, das ist noch vergleichsweise wenig.“ (Yasin, w, 16 Jahre, Türkei) „Ich versuche schon, mir das einigermaßen einzuteilen, damit es nicht überhand nimmt. Also so zwei Stunden oder so, in Ausnahmefällen auch mal drei.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) „Man muss auch schon immer selber ein bisschen gucken, damit man nicht zu lange rumsurft. Dann kommt man ja zu nichts anderem mehr.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „Irgendwas zwischen zwei und vier Stunden, je nachdem, was man sucht. Man kommt auch schon mal von Hölzchen auf Stöckchen und bleibt länger als geplant.“ (Nicole, 16 Jahre, Russland) Entsprechend der Nutzungs motive war den meisten bei der Anschaf fung eines Computers die Ausstat tung wichtig; zwar hatte kaum einer der Befragten aus der Kinder- bzw. Jugendgruppe beim Kauf des Computers eine wirk liche Ent- scheidungs befugnis, dennoch hat man die Eltern gebeten, auf Grafik- und Sound karte und hohe Übertragungs geschwindig keit zu achten. Auch dies haben die Befragten mit schuli schen Nutzungs motiven begründet. Russische bzw. türkische Seiten dienen Eltern und Jugend lichen ab 16 Jahre oft als Ergän zung, wenn es darum geht, sich über Ereignisse rund um das Herkunfts land zu informieren. Die Kinder beider Migrations gruppen stehen Nachrichten generell eher distanziert gegen über. Ohne „äußeren Zwang“ pas- siert hier keine Informations recherche. 142 Ohne Unterschiede zwischen Herkunfts land oder Geschlecht er scheint es den befragten Jugend lichen unerläss lich, Nachrichten über „ihr“ Land ver- gleichend zu nutzen. Diese Vorgehens weise scheint durch die Haltung der Eltern geprägt, die genau dieselben Argumente nennen: Man hat das Gefühl, deutsche Medien seien eher anti-türkisch bzw. anti-russisch, während die Medien im Herkunfts land über trieben pro-türkisch bzw. pro-russisch seien. Durch den Vorteil, beide Sprachen zu ver stehen, „bastelt man sich seine eigene Wahrheit zurecht.“ „Nur weil das eine auf deutsch und das andere auf türkisch ist, heißt das noch lange nicht, dass das eine falsch und das andere richtig ist. Am besten vergleicht man, dann kommt man der Wahrheit im Zweifel am nächsten.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „Wenn irgendwas in Georgien los ist, gucke ich mir die Nachrichten im Internet an, dann reichen mir deutsche Nachrichten nicht mehr, dann will ich vergleichen.“ (Artur, 16 Jahre, Russland) „Wenn man die deutschen Medien anguckt, alles nur Antipropaganda gegen Russland und in Russland ist eigentlich nur Propaganda für Russland, aber man kann ja beides vergleichen und sich ein Bild davon machen.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) Die Brows er einstel lung ist über wiegend in deutscher Sprache. Allerdings ist den meisten Befragten die Möglich keit, auf die Herkunfts sprache umzu stellen, bekannt. Oft wird diese Umstellungs möglich keit von den Eltern vor genom men, den Kindern/Jugend lichen scheint dies eher nicht notwendig. „Man kann das einstellen, ich habe es aber immer auf Deutsch.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) „Wenn meine Mutter ins Internet geht, stellt sie vorher auf russisch um, ich nutze die deutsche Einstellung.“ (Nikita, m, 14 Jahre, Russland) Über aktuelle Informa tionen hinaus werden türkische bzw. russische Seiten vor allem von den Kindern zwischen 12 und 15 Jahren genutzt: Animiert durch Eltern oder Großeltern schaut man gerne alte Filme oder TV-Serien aus dem Herkunfts land – diese zumeist mit den Eltern/Großeltern zusammen. „Wenn ich einen schönen alten türkischen Film sehen will, kann ich das über das Internet.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Ich gucke mir im Internet meine Lieblingsserie an, Bukiny. Wir können im Moment keine russischen Fernsehsender empfangen und da ist das eine gute Alternative.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) „Mein Opa guckt schon mal so alte Filme im Internet, die so ganz kitschig sind, die gucke ich dann mit ihm zusammen.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) 143 Auch die Jugend lichen weisen dem Internet in diesem Aspekt eine hohe Rele- vanz zu, ohne jedoch explizit auf russische/türkische Seiten abzu zielen. Wich- tiger ist für sie, dass das Internetangebot welt weit ist, man sich an allem bedienen kann, was man gerne möchte und nicht auf spezielle Fernsehkanäle o. Ä. an gewiesen ist. Ein Bedürfnis nach „Extra-Seiten“ für Türken in Deutsch- land oder Spät aussiedler aus Russ land besteht bei den Kindern/Jugend lichen allerdings nicht. Weder kennt man solche Angebote noch hat man sich bisher danach auf die Suche gemacht. Den Befragten sind eher die Inhalte, weniger die Sprache wichtig. „Ich wüsste jetzt nicht, wofür ich das brauche.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) „Wozu sollte das gut sein, ich kriege doch alles, was ich will über das Netz, wenn ich türkische Musik hören will, kann ich mir die da holen, wenn ich eine Serie gucken will, auch.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) Auch die Möglich keit, mit Freunden zu chatten, steht bei den Befragten hoch im Kurs. Dabei können bei den türkisch stämmigen Befragten keine Unter- schiede nach Alter oder Geschlecht fest gestellt werden. Für Kinder mit russi- schem Migrations hintergrund dagegen stellt das Chatten bislang nur selten eine Option dar. Hier sind es vor allem die 16- bis 19-Jährigen, die darüber berichten. Beim Chat ist der Kommunikations partner aus schlag gebend für die Sprachwahl: Kommunizieren die Kinder/Jugend liche mit türkischem Migra- tions hintergrund mit (Schul-) freunden, findet dies auf Deutsch statt, unter hält man sich mit Freunden/Ver wandten im bzw. aus dem Herkunfts land, wird deren Sprache gewählt. „Mit Freunden chatten, auf Deutsch.“ (Yasin, w, 16 Jahre, Türkei) „MSN ist eigentlich immer an, ich chatte mit meinen Freunden und meinen Cousins in der Türkei. Da ist dann auch die Kamera an. Mit den Cousins dann auch in Türkisch, die können ja kein Deutsch.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Chat in die Türkei auf türkisch, Chat mit meinen Freunden auf deutsch.“ (Yasin, w, 16 Jahre, Türkei) Ähnlich ver halten sich auch die jugend lichen Spät aussiedler aus Russ land: Auch sie wählen die Sprache in Abhängig keit vom Chatpartner. Nur wenige der Spät aussiedler aus Russ land sehen sich dabei in der Lage, die kyrilli schen Buchstaben zu nutzen. Dies liegt wiederum weniger an der Ausstat tung des Rechners als vielmehr an der Fähig keit, die Buchstaben einzu tippen. Kyrillisch funktioniere zwar mit der Hand, nicht aber auf der Tastatur – zumindest nicht „schnell“ genug (s. Abschnitt zum Handy). 144 „Ich chatte mit meinen Freunden in der Ukraine. Dann immer in russisch, aber mit lateinischen Buchstaben. Ich kann Kyrillisch nur mit der Hand gut schreiben, sonst bin ich zu langsam.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) „Mal in Russisch, mal in Deutsch. Aber Russisch mit lateinischen Buchstaben.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Ich habe die kyrillischen Buchstaben auf meiner Tastatur, kann wechseln.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) Zwei türkische Mädchen (16 bis 19 Jahre) berichten, dass ihnen gerade das Chatten zum Ver hängnis geworden sei: Ihre Mütter seien, nicht zuletzt wegen der Negativpresse in Hinsicht auf die Kommunikations möglich keiten mit Frem- den, misstrauisch geworden und hätten den Internet zugang ver boten. Beide nutzen nun das Internet bei Freunden – vorgeb lich nur für schuli sche Belange. „Meine Mutter wollte das nicht mehr, weil sie meinte, wir chatten zuviel und machen zuwenig für die Schule.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Wir haben auch keinen Internetzugang mehr, meine Mutter hat einen schlechten Eindruck vom Internet allgemein, sie denkt, wir machen da schlimme Sachen, z. B. mit Jungs chatten.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Ich nutze jetzt bei Freunden das Internet. Meine Mutter weiß das, ich mache das nur für die Schule, z. B. wenn ich ein Referat halten soll. Meine Mutter kennt das auch nicht so, sie hat nicht so viel damit zu tun.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) Es wird nicht nur über MSN oder Skype mit den (Schul-)Freunden gechattet, auch auf sogenannten Social Networking Sites kennen sich die Kinder und Jugend lichen aus. Hier werden die bekannten Platt formen genutzt: StudiVZ, SchülerVZ, Netlog oder MySpace sind den meisten Befragten ein Begriff. „Ich bin bei Netlog angemeldet, da kann man Bilder kommentieren und bei Umfragen mitmachen.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Ich bin bei StudiVZ, gucke nach alten Schulkollegen.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „Man bekommt eine Einladung zu SchülerVZ, halt von Schulkameraden, die sind da alle.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Zumindest eine Zeit lang war es fast Pflicht, bei SchülerVZ angemeldet zu sein, weil es alle waren.“ (Nikita, m, 14 Jahre, Russland) „Ich habe nur ein paar Videos von meinem Hund da reingestellt.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) Türkische oder russische Ver gleichs angebote werden kaum genannt. Vielmehr scheint es eine Art Gruppen zwang in der Peergroup zu sein, sich auf den 145 „gängigen“ Seiten zu bewegen, man möchte „dazu gehören“. Ledig lich die rus- sischen Kinder/Jugend lichen nennen die russische Seite „odnoklass niki“. Sie scheinen ihrem Herkunfts land, indem sie zumeist tatsäch lich noch geboren und auf gewachsen sind, stärker ver bunden als türkische Migranten der dritten bzw. vierten Genera tion. „Ich habe Bilder bei odnoklassniki eingestellt, damit meine Freunde in Russland das sehen können.“ (Angelika, 17 Jahre, Russland) „Ich bin bei odnoklassniki. Da habe ich dann Verbindung zu meinen Freunden in Russland.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) Allerdings scheint der große Boom von Social Networking Sites mittlerweile ab genommen zu haben. Viele der Befragten haben ent weder selber negative Erfah rungen gemacht oder davon gehört, und sich daher wieder ab gemeldet.m „Ich war mal bei SchülerVZ, meine Cousine war auch drin. Dann habe ich erfahren, dass es nichts Gutes ist. Da sind ja auch andere Mitschüler drin und man wird ver- arscht.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Ich habe mir mal Knuddels angeguckt, ich habe von Freunden einen Namen be- kommen, damit ich mal reingehe zum testen. War aber doof, da sind auch ältere Leute drin, man wird blöde angequatscht.“ (Burak, m, 12 Jahre, Türkei) „Das sieht ja jeder, das hätte ich nicht so gerne. Man wird da auch beleidigt.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „Es passiert auch ständig, dass man da beleidigt oder angemacht wird. Aber man kann sich ziemlich einfach dagegen wehren, einfach sagen, der soll aufhören. Bei so was gibt es auch Konsequenzen.“ (Alexej, 14 Jahre, Russland) „Es gibt auch so Chatrooms, da verabreden sich Leute, um gemeinsam zu sterben. Das Thema kommt auch im Abitur vor.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) „Ich verstehe nicht, warum man sein Privatleben öffentlich machen muss. Ich glaube, das sind irgendwelche Menschen, die Minderwertigkeitskomplexe haben und Bestäti- gung suchen.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) Zum Teil ver bieten die Mütter mit türkischem Migrations hintergrund die Kom munika tion über die Social Networking Sites, die sie für noch gefähr- licher halten, als den Chat mit Freunden. Aus der Presse sind ihnen genügend Beispiele bekannt, dass fremde Erwachsene die Seiten zur Kontakt aufnahme mit minder jährigen Mädchen nutzen. Vor allem Mütter von Töchtern sind hier sehr misstrauisch. „Meine Mutter hat erfahren, dass da vor allem Jungs drin sind, und dann musste ich mich abmelden.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) 146 „Netlog darf ich nicht drauf, hat meine Mutter mir verboten, weil man da von jedem angesprochen werden kann.“ (Salia, w, 16 Jahre, Türkei) Schließ lich ist bei einigen Jugend lichen auch schlicht der Reiz des Neuen ver- flogen, man war an gemeldet, hat fest gestellt, dass die Pflege des Profils eini- ges an Aufwand und Zeit ver langt und sich irgendwann nicht mehr darum gekümmert bzw. sich ab gemeldet. „Ich war früher bei Netlog, dann habe ich aufgehört, hatte einfach keine Lust mehr.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „Ich sehe auch keinen Sinn darin, warum soll ich meine Sachen vor allen Leuten ins Internet stellen.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Das ist auch das Problem bei StudiVZ, ich habe da kein einziges Foto von mir reingetan, aber du wirst ja ständig verlinkt, dann hast du ständig Verlinkungen und bist überall drauf.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) „Man muss halt die richtigen Freunde haben, um die zu bitten, die Fotos raus zu neh- men, wenn man da nicht gesehen werden will.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) Auch weitere Gefahren über un gewollte Kontakte mit Fremden hinaus sind insbesondere den meisten befragten Jugend lichen bekannt. Geschichten über die Weitergabe von Daten in Verbin dung mit „Kosten fallen“ kennt man z. B. ent weder aus dem Bekannten kreis oder aus dem Fernsehen. Bekannte und etablierte Internet seiten sind allerdings von diesem Misstrauen aus geschlossen, hier zeigen sich sowohl türkisch- als auch russisch stämmige Jugend liche sehr ver trauens voll. „Solange es so eine Seite wie eBay ist, die weltberühmt ist, habe ich keine Angst, meine Daten einzutragen, die ist schon sicher.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) „Aber wenn man seine Daten nicht angibt, also egal bei welcher Seite, ist es sowieso nicht gefährlich.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) „Es gibt bestimmt viele Seiten, die dann doch etwas kosten, wo man in eine Kosten- falle tappen kann. Man muss schon vorsichtig sein.“ (Anna, 18 Jahre, Russland) „Man bekommt schon Informationen über die Risiken. Z. B. von Freunden, denen was passiert ist, oder durchs Fernsehen.“ (Yonca, w, 17 Jahre, Türkei) Das Internet ist für die – meist für die Erziehung haupt verantwort lichen – Mütter die große Unbekannte. Während sie das Chatten mit Freunden und Ver- wandten noch nachvollziehen können (nutzen sie doch selbst diese Möglich- keit, um mit Ver wandten im Herkunfts land in Kontakt zu bleiben), reagieren 147 sie auf die vielen – ihnen eher un bekannten – Möglich keit des Internets mit Misstrauen. Zum einen ist ihnen bewusst, dass ihre Kinder, auch um in der Schule mithalten zu können, „internet fähig“ sein müssen, zum anderen sehen sie dadurch (und durch ihr eigenes Unwissen) kaum Möglich keiten, kontrollie- rend auf ihre Kinder einzu wirken. Die meisten Eltern betonen, mit ihren Kin- dern über die Gefahren zu sprechen und den Dingen ansonsten ihren Lauf zu lassen, in der Hoffnung, ihren Kindern ver trauen zu können. Nur wenige – die klar der Gruppe der höher Gebildeten zuzu ordnen sind und (im Falle türkisch- stämmiger Probanden) eine „moderne“ Sicht weise haben – ver suchen, sich selbst mit dem Internet auseinander zusetzen, um so eher auf das Nutzungs- verhalten ihrer Kinder Einfluss nehmen zu können. Die meisten anderen greifen aus Angst vor Sucht verhalten zu dem Mittel der zeit lichen Begren- zung. „Aussprache und Aufklärung ist wichtig. Ich finde, dass eine geheime Kontrolle nichts bringt. Wir müssen unsere Kinder aufklären und mit ihnen darüber reden. Mein Kind ist 17 und kann mittlerweile das Gute vom Bösen unterscheiden. Zudem erlaube ich ihm auch, gewisse Seiten zu besuchen, da es wichtig ist, dass die Kinder mit be stimm- ten Themen konfrontiert werden.“ (Mutter, Türkei) „Ich rede kontinuierlich auf meine Kinder ein und versuche, sie auf wichtigere Dinge aufmerksam zu machen.“ (Mutter, Türkei) „Spiele online sind verboten, nur am Wochenende und dann auch zeitlich begrenzt. Bildungsseiten sind grenzenlos erlaubt. Internetzeiten sind begrenzt.“ (Mutter, Türkei) Weitere Kontroll mechanismen zeugen oft von Hilflosig keit, zumal sich die Eltern – und durch aus auch die Kinder – darüber bewusst sind, den Fähig- keiten ihrer Kinder unter legen zu sein. So ver sucht man, die Internetnut zung direkt zu kontrollieren, indem die Kinder nur in ihrem Beisein ins Netz gehen bzw. die Kinderzimmertüren während der Nutzung offen bleiben. Wer sich etwas besser aus kennt, hat außerdem bestimmte Seiten sperren lassen. Dieses Wissen ist allerdings offen kundig nicht jedem zugäng lich. Vor allem Mütter mit türkischem Migrations hintergrund äußern hier ganz offen ihre Unkenntnis. „Ich muss zugeben, dass ich mich nicht so gut im Internet auskenne wie mein Sohn, nein, um Gottes willen, wirklich nicht.“ (Mutter, Türkei) „Das Internet bietet schockierende Seiten, wie Porno“ – „Die können Sie sperren lassen“. – „Ich kann das nicht, ich bin keine Fachfrau.“ (Mutter, Türkei) „Meine Jüngste wird vor diesen Seiten bewahrt, sie wird kontrolliert. Ich habe Angst, dass meine Kinder vom Internet negativ beeinflusst werden.“ (Mutter, Türkei) „Ich kontrolliere so weit es geht, er muss die Zimmertür offen lassen, dann weiß er, dass er kontrolliert wird.“ (Mutter, Türkei) 148 Viele der türkisch stämmigen Mütter fühlen sich auf grund der Überlegen heit der Kinder oft aus getrickst. Sie wissen zum Teil sehr genau, dass ihre Kon- troll mechanismen von den Kindern gezielt umgangen werden; drastischste Maß nahme einer Mutter ist es, im Zweifels fall den „Stecker zu ziehen“. Die übrigen ver schließen die Augen und hoffen – erneut – auf die Ver nunft ihrer Kinder: „Ich kenne meinen Sohn, ich kann ihm ver trauen“. „Aber unsere Kinder können uns auch überlisten. Man kann auf einer Seite mehrere Fenster öffnen, wenn ich reingehe, kann ich sehen, dass alle geöffneten Fenster wieder verkleinert werden.“ (Mutter, Türkei) „Ich persönlich kann die besuchten Seiten meiner Kinder nicht kontrollieren, da ich mit PC und Laptop nicht vertraut bin.“ (Mutter, Türkei) „Ich kenne mich mit solchen E-Mails nicht aus, ich kann mich deswegen nicht mit meinen Kindern damit auseinandersetzen.“ (Mutter, Türkei) „Wenn es gar nicht anders geht, entstöpsele ich WLAN.“ (Mutter, Türkei) „Man kann sie gar nicht richtig kontrollieren, Kinder sind clever.“ (Mutter, Türkei) Die Eltern mit russischem Migrations hintergrund würden dagegen das Pro- blem gerne weiter reichen, z. B. an die Schulen oder die Politik. Sie greifen hier möglicher weise auf staat liche Reglementierungs mechanismen zurück, die ihnen aus der „alten“ Heimat bekannt sind. „Die Regierung muss die Medien kontrollieren, das Kultusministerium.“ (Vater, Russland) „Ich sehe das auch ganz klar als Aufgabe der Schulen an.“ (Vater, Russland) Auch den Kindern und Jugend lichen ist ihre Überlegen heit zumeist bewusst. Mehrheit lich halten sie sich im Umgang mit dem Computer für „fitter“ als ihre Eltern. Die Nutzung der Eltern beschränke sich auf Kommunika tion mit der Ver wandt schaft (eben falls MSN, aber auch per E-Mail) und allen falls „mal einen Brief schreiben“. Überlegen sind ledig lich ältere Geschwister, bei denen man sich die ver schiedenen Nutzungs möglich keiten ab schaue. „Mein älterer Bruder ist zwar besser, aber ich bringe meiner Mama auch mal was bei.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Die älteren Geschwister sind besser als wir, aber wir sind besser als unsere Eltern.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Meine Mutter möchte z. B. ins Internet rein und weiß nicht, wie das geht. Dann zeige ich ihr das.“ (Sendar, m, 19 Jahre, Türkei) „Ich habe so einen Kinderschutz, dass ich Pornoseiten nicht besuchen darf.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) 149 „Meine Mutter kennt sich kaum mit dem Internet aus, von daher gibt es keine Ein- schränkungen.“ (Artur, 16 Jahre, Russland) „Nein, meine Eltern können mir nicht helfen, sie bekommen Hilfe von mir.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) Computer- und Onlinespiele sowie Spiel konsolen Der Umgang mit Spiel konsolen war in den Explora tionen das mit Abstand schwierigste Thema. Zum einen ist das Thema Spiele zu umfang reich, als dass man es im Rahmen einer Gruppen diskussion neben anderen Medien ver- tiefend beleuchten kann. Anderer seits ent stand insbesondere in den Gruppen der 12- bis 15-Jährigen, zum Teil aber auch bei den Jugend lichen der Ein- druck, dass die befragten Kinder/Jugend lichen hier auch nicht wirk lich „mit der Sprache raus rücken“. Die Hardware (trag bare oder feste) Spiel konsole spielt in der täglichen Nutzung – angeb lich – nur eine geringe Rolle. Am ehesten sind es die 12- bis 15-jährigen Jungen mit türkischem Migrations- hintergrund, die an geben, regelmäßig zu spielen. Die Nutzungs dauer wird dabei als sehr gering beschrieben. „Nur am Wochenende, weil ich da nichts mehr für die Schule tun muss.“ (Ersin, m, 13 Jahre, Türkei) „Meine Mutter hat mir verboten, in der Woche zu spielen, weil ich mich dann nicht auf die Schule konzentrieren würde. Ich tue es aber trotzdem schon mal.“ (Emre, m, 14 Jahre, Türkei) „Vielleicht zwei- oder dreimal in der Woche und dann auch nur so 20 Minuten lang.“ (Burak, m, 12 Jahre, Türkei) Sehr deut lich wird die Rolle des Alters für das Interesse am Spielen. Sowohl in der Gruppe der russischen als auch in der Gruppe der türkisch stämmigen 16- bis 19-Jährigen wird von den Älteren berichtet, dass sie „früher“ mehr ge- spielt und jetzt die jüngeren Geschwister größeres Ver gnügen daran hätten. Man selbst spiele gar nicht bzw. sehr selten und dann auch nur aus Langeweile. „Ich habe früher mal gespielt, aber jetzt bei den neuesten Spielen ist meine Grafik- karte zu schwach. Deswegen lasse ich das.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „Ich spiele keine Spiele. Habe keine Spielkonsole. Brauche ich nicht.“ (Sendar, m, 19 Jahre, Türkei) „Wenn der PC vielleicht besetzt ist und im Fernsehen nichts läuft und mir mal lang- weilig ist, dann schalte ich vielleicht die Konsole ein.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) 150 „Ja, früher mehr, und jetzt im Prinzip habe ich schon einige Spiele auf dem Computer, aber auf die greife ich vielleicht einmal in der Woche zurück.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) Je nach Situa tion wird allein oder auch mit Freunden gespielt. An dieser Stelle wird in den Diskussions runden deut lich, dass Online-Spiele die Nutzung von Spiel konsolen zumeist ab gelöst haben. Vornehm lich werden Sportspiele ge- spielt; sogenannte „Baller spiele“ oder auch Spiele „von denen man süchtig werden kann“ – hier werden Rollen spiele genannt – kennt man interessanter- weise „nur von anderen“. Hier sind keine Unterschiede bzgl. Alter, Geschlecht oder Herkunfts land zu ver zeichnen. „Ich spiele mit Kollegen FIFA.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) „Ich spiele mit meinen Cousins alles mögliche, Autorennen z. B.“ (Hatice, w, 14 Jahre, Türkei) „Selten, vielleicht mal mit meinem kleinen Nachbarn, wenn mir langweilig ist.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „Sportspiele, wir spielen meist am PC gegeneinander, Fußball, wie FIFA oder UEFA- Spiele, NBA, halt all diese Sportspiele.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) „Kampfspiele, wo man sich so abschießt, die spiele ich nicht, mein Bruder spielt die, ich gucke nur zu.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) Die Nutzung von Spiel konsolen wird am ehesten durch die Eltern zeit lich ein- gegrenzt. Erlaubt ist das Wochen ende, wenn nichts mehr für die Schule an- steht. Ver boten sind „gewalthaltige Baller spiele“. Erneut ein Verbot, das die Kin der zu umgehen wissen, und bei dem sich die Eltern über dessen Nutz- losig keit im Klaren sind: „Kinder finden immer eine Quelle, um an gefähr- liche Dinge zu gelangen.“ – Dies bestätigen die Kinder auch un bewusst, indem sie immer wieder auf die Möglich keit, im Internet zu spielen, ver weisen. „Meine Mutter will nicht, dass mein Bruder diese Kampfspiele spielt, aber sie weiß ja, dass mein Bruder das eh machen wird. Die kann ihm das ja nicht wirklich ver- bieten.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) „Dann geht man z. B. zum Nachbarn oder Freund und spielt es halt da.“ (Kyrill, 13 Jahre, Russland) „Die versuchen schon, das zu verbieten, aber es wird nicht eingehalten.“ (Hakan, m, 15 Jahre, Türkei) „Wir dürfen keine Gewaltspiele spielen. Aber man macht es trotzdem.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) 151 Eine größere Gefahr als in der Gewalthaltig keit der Spiele sehen die Kinder/ Jugend lichen in der Sucht tendenz. Man hat „Berichte im Fernsehen“ gesehen oder von „ent fernten Bekannten“ gehört, die „nicht mehr auf hören können zu spielen“. „Ich habe mal gehört, dass manche zuviel gespielt haben, die sind dann verhungert, nachdem sie die ganze Nacht durchgespielt haben.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) „Also die Suchtgefahr ist auf jeden Fall ein Thema.“ (Inga, 18 Jahre, Russland) „Ich habe vieles gehört, dass man durch Spiele sich schnell von den anderen isoliert und dass es wirklich so eine starke Sucht ist, dass man die Realität, vor allem bei Kindern ist das so, nicht trennen kann.“ (Elena, 18 Jahre, Russland) „Ich kenne Leute, bei mir in der Stufe gibt es ein oder zwei, die spielen so ein Spiel, WOW heißt das, das ist sehr berühmt. Da spielen Menschen aus aller Welt. Und wenn man da einmal drin ist, rutschen die so tief rein, dass sie nicht mehr rauskommen. Die vergessen das reale Leben um sich herum komplett.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) Die Spiel konsolen werden in beiden Elterngruppen am ehesten als das Me- dium genannt, welches „über flüssig“ bzw. am wenigsten wichtig sei. In der russischen Elterngruppe wird vor allem „diese Schießerei“ als gefähr lich ein- geschätzt. Danach gefragt, wie mit derartigen gefähr lichen Inhalten umzu- gehen sei, besteht jedoch keine Einig keit innerhalb der Elterngruppen. Ein Teil der befragten Eltern plädiert für strikte Ver bote, andere Eltern betonen dagegen die Wichtig keit von Erklä rungen und Gesprächen: „Poker-Spiele finde ich gefährlich für Kinder, wegen Spielsucht. Im Internet kann ich diese Seiten codieren lassen.“ (Mutter, Türkei) „Es besser überwachen und wenn es nicht klar kommt, dann einfach verbieten, dann bestimmt man das.“ (Vater, Russland) „Die Tür zum Zimmer lasse ich offen, so weiß mein Kind, dass es kontrolliert wird. Mein Jüngster spielt Onlinespiele.“ (Mutter, Türkei) „Man darf nicht nur verbieten, sondern muss erklären, warum es verboten ist. Ein Befehl ist nicht so gut, man muss Beispiele zeigen und so weiter.“ (Vater, Russland) „Wenn das Kind aggressive Computerspiele spielt, dann wird es nicht davon aggressiv, dass es aggressive Spiele spielt, sondern dass es selbst aggressiv ist und nicht gut erzogen ist. Das ist etwas ganz anderes. Auf diese Weise wird es seine Aggression los. Deshalb ist die Frage, ob es gesund oder schädlich ist, das ist psychologisch gesehen. Natürlich ist Kontrolle wichtig, wir sind die Eltern, wir müssen die Situation kon trol- lieren, aber nicht verbieten. Es ist wichtig, dass man miteinander spricht.“ (Mutter, Russland) 152 Dass ihre Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt sind, ist den Eltern, wie bereits erwähnt, bewusst: „Es gibt noch mehr Möglichkeiten für Kinder, zum Beispiel in ein Internetcafé zu gehen und dann alles zu machen.“ (Vater, Russland) Zusätz lich werden in der russischen Elterngruppe neben den Risiken und Ge- fahren auch positive Aspekte der Computer- und Konsolen spiele thematisiert, was darauf ver weist, dass die Haltung zu Spielen spielspezifisch zu betrachten ist: „Einige Spiele lehren nachzudenken und zu planen.“ (Mutter, Russland) „Ich persönlich bereue, dass zu meiner Zeit, als ich Kind war, dass es solche Spiele nicht gab, die Technik, die Grafik ist so schön, so eine Art Monopoly, wenn Sie es im Internet aufbauen, eine Strategie entwickeln, es kommt darauf an. Meine Tochter spielt nicht, aber mein Sohn, der heute nicht da ist, der ist 18 und er spielt viel zu viel. Das ist die Sache, als Mutter, es ist abgrenzend genug, jetzt geh an die frische Luft oder mach etwas anderes, aber im Großen und Ganzen, diese schöne Grafik, manchmal bewundere ich es. Das ist wirklich eine fantastische Welt, dann müssen sie die Städte aufbauen und diese Zivilisation.“ (Mutter, Russland) Fernsehen Die meisten der befragten Kinder/Jugend lichen beider Migrations gruppen ver- fügen über einen eigenen Fernseher in ihrem Zimmer. Schaut man dort, wer- den über wiegend deutsche Privat sender genutzt. Genannt werden vor allem ProSieben, SAT.1, RTL, Kabel1, RTL 2, VOX, Nick und MTV. Fernsehen ist für alle befragten Kinder und Jugend lichen eine Selbst verständlich keit, die oft parallel – z. B. während der Haus aufgaben – und aus Langeweile läuft. Jün gere schauen gerne Trick filmserien, wie „Die Simpsons“ oder Anime-Sendun gen auf RTL 2. Dies sind auch die Sendun gen, die ihnen die Eltern, neben gemein- sam geschauten Formaten, er lauben. Schaut man mit den Eltern zusammen, wird oft auf Sender aus dem Herkunfts land zurück gegriffen. Dies geschieht vor allem auf Wunsch der Eltern, die sich hier – auch sprach lich – ein „Stückchen Heimat“ holen. „Türkische Filme gucke ich zusammen mit meinen Eltern, die sind immer so span- nend.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Türkisches Fernsehen gucke ich mit meinen Eltern, meine Eltern gucken nicht so gerne deutsch.“ (Melika, w, 12 Jahre, Türkei) „So alte russische Filme gucken wir mit der ganzen Familie.“ (Alina, 13 Jahre, Russland) 153 „Mit meinen Eltern russisch, weil mein Vater kein Deutsch kann.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) Auch die TV-Nachrichten gehören für die Kinder beider Migrations gruppen er wartungs gemäß nicht zu den Formaten, die man freiwillig anschaut. Zwar werden sie hin und wieder von den Eltern dazu an gehalten, die Nachrichten zu schauen, dies geschieht allerdings eher wider willig und ohne große Auf- merk sam keit. „Nachrichten sind nicht so mein Ding.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Ich gucke ganz selten Nachrichten, manchmal N24.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Nachrichten nur für die Schule oder wenn was Besonderes ist. Finde ich eigentlich eher langweilig.“ (Oleg, 15 Jahre, Russland) Jugend liche beider Migrations gruppen nutzen Fernseh-Nachrichten vor allem bei „besonderen“ Ereignissen in der und um die „Heimat“. Ähnlich wie beim Internet nutzt man in diesem Fall sowohl deutsche als auch Nachrichten aus dem Herkunfts land, um sich durch den Ver gleich eine eigene Meinung bilden zu können. Qualitativ geben die 16- bis 19-Jährigen allerdings den deutschen Nachrichten den Vorzug. So, wie es auch die Eltern der 12- bis 15-Jährigen formulieren, er scheinen ihnen deutsche Nachrichten als „seriöser, knapper und auf den Punkt gebracht“. Insbesondere türkische Nachrichten seien mittler- weile reines „Boulevard“. Aber auch Jugend liche mit russischem Migrations- hintergrund halten die „nüchternen Nachrichten“ der deutschen TV-Sender für glaubwürdiger. „Die türkischen Nachrichten machen immer aus einer Mücke einen Elefanten.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) „Lieber deutsche Nachrichten, das geht schneller, da bekommt man in 10 Minuten alles, was man braucht und nicht noch so ein überflüssiges Brimborium.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) „Deutsche Nachrichten sind reeller.“ (Slava, m, 18 Jahre, Russland) Bei der Diskussion über erlebte Diskriminie rung im Fernsehen kommen Ju- gend liche aus Russ land und der Türkei zu der Einschät zung, die Berichterstat- tung sei oft negativ gefärbt und „über trieben“, es würden „nur die schlechten Seiten“ von Türken bzw. Russen dargestellt: „Wenn ein Deutscher ein Verbrechen begeht, wird das nicht so übertrieben. Aber wenn ein türkischer Landsmann dasselbe macht, dann wird das so übertrieben.“ (Cangül, w, 16 Jahre, Türkei) 154 „Türken machen ja auch mal was Gutes und darüber wird komischerweise nie be- richtet. Nur die schlechten Seiten, da fühle ich mich schon sehr provoziert.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) „Als mal zwei Russen einen Deutschen umgebracht haben, habe die direkt voll Palaver gemacht. Aber wenn Deutsche das machen, dann sind die Engel.“ (Angelika, 17 Jahre, Russland) „Man hat schon das Gefühl, dass über uns immer nur Klischees berichtet werden, es hat immer was mit Wodka-Trinken zu tun.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) Fernseh verbote er teilen die Eltern nur den jüngeren Kindern. Die Jugend lichen berichten, hier eigen verantwort lich ent scheiden zu können. Dabei sind die Fern seh verbote für die 12- bis 15-Jährigen zumeist weniger dazu gedacht, sie von bestimmten Formaten abzu halten. Vielmehr werden sie als er zieheri sche Maßnahme im Falle schlechter Schulnoten u. Ä. an gewandt. Es wird ledig- lich darauf geachtet, dass nicht „zuviel“ ferngesehen wird; jugendgefährdende Formate würden sowieso „so spät aus gestrahlt“, dass hier kein Risiko bestehe.n „Mein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt, er darf nur zu bestimmten Uhrzeiten fernsehen, nur Zeichentrickfilme, Tierdokumentationen.“ (Mutter, Türkei) „Mein Sohn ist 19, daher kann ich ihm keine Vorschriften machen. Mein jüngster ist 12, er darf bis 21.00 Uhr fernsehen, wenn wir gemeinsam interessante Sendungen sehen, darf er auch mal länger aufbleiben.“ (Mutter, Türkei) „Meiner Meinung nach gibt es im Fernsehen nichts, was meinen Kindern schaden könnte.“ (Mutter, Russland) „Natürlich sind Sex- und Erotiksendungen gefährlich für Kinder, aber die werden eher zu späten Stunden ausgestrahlt.“ (Mutter, Türkei) „Die jeweiligen Sendungen warnen auch, wenn sie für Kinder nicht geeignet ist. So ist man vorbereitet und kann den Sender wechseln. Ich rede da auch mit meinen Kindern drüber.“ (Mutter, Türkei) Ein zu hoher Fernsehkonsum ist einigen wenigen Kindern mit türkischem Migrations hintergrund zum Ver hängnis geworden: Der Fernseher im Kinder- zimmer ist ent fernt worden, es wird nur noch gemeinsam geschaut. Auch diese Maßnahme hat weniger etwas mit gefährdenden Inhalten zu tun als vielmehr mit der Befürch tung, die Kinder würden der Familie ent gleiten. „Kinder verbringen zuviel Zeit im eigenen Zimmer als mit der Familie. Deshalb habe ich Grenzen gesetzt. Mein Sohn hatte bis zum 13. Lebensjahr einen eigenen Fernseher, jetzt nicht mehr.“ (Mutter, Türkei) 155 „Seit meine Kinder einen eigenen Fernseher hatten, sind gemeinsame Abende weniger geworden, sie haben die Hausaufgaben vernachlässigt. Deshalb haben sie jetzt keinen Fernseher mehr.“ (Mutter, Türkei) Aktiver Medien umgang der Kinder und Jugend lichen über die Medien hinweg betrachtet Ein sinn voller und selbst bestimmter Umgang mit Medien drückt sich in ver- schiedenen Fähig keiten aus (vgl. Kapitel 3). Die berichtete Nutzung der Mög- lich keiten des Internets, um mit Freunden und der Familie aus dem Herkunfts- land kosten günstig in Verbin dung zu treten, ist nur ein Beispiel für eine aktive Aneig nung neuer Medien als Kommunikations- und Partizipations mittel. Um den aktiven und zielgerich teten Medien umgang der Kinder und Jugend lichen medien übergreifend er fassen und evaluieren zu können, wurde in den Grup- pen diskussionen eine Imaginations aufgabe ein gesetzt. Die Kinder und Jugend- lichen sollten sich vor stellen, sie müssten für die Schule ein Referat zu einem gesellschafts politi schen Thema sowie einem Thema aus dem Bereich Pop- musik ausarbeiten. Sie wurden gebeten, der Gruppe zu er läutern, wie sie dabei vor gehen würden, welche Quellen sie nutzen würden und wie sie ihre Ergeb- nisse präsentieren. Damit wurde vor allem auf die Handlungs- und die Re- flexions kompetenz der Diskussions teilnehmer ab gezielt. Generell scheint der Umgang mit den neuen Medien für die befragten Kin- der und Jugend lichen eine Selbst verständlich keit zu sein. Alle berichten im Laufe der Gesprächsrunde, bereits Bilder, Musik oder Filme aus dem Internet geladen zu haben, was man sich anfangs von älteren Geschwistern oder Schul freunden habe zeigen lassen. Es sei aber so einfach, dass man das im „Handumdrehen“ selber könne. „Beim ersten Mal brauchte ich noch Hilfe, aber nachher konnte ich das alleine.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Man guckt dann zu und später probiert man halt so lange rum, bis es klappt. Ist ja eigentlich alles ganz einfach.“ (Inga, 18 Jahre, Russland) Auch der Umgang mit Powerpoint-Präsenta tionen und Beamern oder das Er- stellen von Diagrammen ist mittlerweile bekannt und wird in den Schulen offen bar auch ein gesetzt. Insbesondere die Jugend lichen haben Erfah rungen mit Referaten. „Ich mache das schon gerne, keine Ahnung, das gehört einfach dazu.“ (Inga, 18 Jahre, Russland) „Wir haben das in der Schule erst mal kurz gelernt und dann hatten wir einen be- stimmten Zeitraum Zeit, um das in der Gruppe vorzubereiten.“ (Salih, m, 18 Jahre, Türkei) 156 In Bezug auf die konkrete Aufgabe, ein Referat zu er stellen, zeigen sich die 12- bis 15-Jährigen unabhängig vom Herkunfts land sehr einseitig auf das Inter net fixiert. Sie würden zum ent sprechenden Thema bei Google und/oder Wikipedia suchen; Zeitun gen er scheinen ihnen zu auf wendig, weil man „da ja alles durch suchen“ müsse. Die Übernahme der Informa tionen erfolgt dann erstaun lich unreflektiert: Ledig lich ein Mädchen mit türkischem Migrations- hintergrund gab an, das im Internet Gefundene anschließend anhand eines Lexikons zu ver ifizieren, alle anderen ver trauen auf die Internet-Inhalte. „Ich gebe bei Google das Stichwort ein und schreibe mir dann die Sachen ab.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Ich würde das einfach nur abschreiben, ich gucke nicht noch woanders, ob das auch stimmt.“ (Büsca, w, 14 Jahre, Türkei) „Ich würde das dann noch vergleichen, in Büchern, z. B. im Lexikon nachgucken, ob die Geschichte auch stimmt.“ (Ösgün, w, 12 Jahre, Türkei) „Google, Wikipedia und dann alles ausdrucken, auch was unnötig ist.“ (Kristina, 13 Jahre, Russland) „In einer Zeitung ist es halt schwerer, etwas zu einem Thema zu finden, es sei denn, es ist hochaktuell.“ (Michelle, 15 Jahre, Russland) Die Eltern zu Rate zu ziehen, er scheint den Kindern hier nicht als sinn volle Option. Eher würde man auf „Experten meinun gen“, wie zum Beispiel von Lehrern, zurück greifen. Auch die 16- bis 19-Jährigen nutzen vornehm lich das Internet, um Infor- ma tionen für Referate oder Aufsätze zu bekommen. Sie gehen allerdings etwas differenzierter mit dem Informations angebot um, wissend, dass z. B. Wikipedia nicht immer inhalt lich vollständig richtige Beiträge bereithält. Entsprechend würde man ver gleichen, indem man zusätz lich offline und online auf seriöse Zeitschriften zurück greifen würde. „Bei Google steht dann kurz aufgelistet die Inhaltsangabe und dann guckt man, ob das zum Thema passt.“ (Sezen, w, 17 Jahre, Türkei) „Man muss bei Wikipedia aber auch aufpassen, denn da kann ja jeder etwas rein- schreiben, es steht auch ziemlich viel Scheiße da drin.“ (Nika, 19 Jahre, Russland) „Also wenn es um ein gesellschaftspolitisches Thema geht, würde ich online zu einer Zeitschrift gehen, Spiegel oder so, da ist ja das Wichtigste zusammengefasst und dann kann man zusätzlich noch auf anderen Seiten gucken.“ (Michael, 17 Jahre, Russland) 157 „Ich würde hauptsächlich mit dem Internet anfangen, da kann man ja auch auf Zei- tungen zugreifen, auf Videos, da hat man alles gebündelt.“ (Dogan, m, 19 Jahre, Türkei) Weblogs oder eigene Homepages haben bislang nur ver einzelt Teilnehmer er- stellt. Die Seiten sind vor allem für das soziale Umfeld gedacht: „Eigentlich hauptsächlich für die Freunde, die da draufgehen. Urlaubsbilder hoch- laden, aber jetzt keine wirklichen Reiseberichte.“ (Anna, 18 Jahre, Russland) Unabhängig vom Alter scheint es an Ehrgeiz zu fehlen, an den Möglich keiten des Internets aktiver zu partizipieren. Man ist von der eigenen Kompetenz, sich Zugang zu allen Möglich keiten zu ver schaffen, über zeugt, bleibt aller- dings zumeist in der Konsumenten haltung ver haftet. 6.5 Zusammen fassung Die Ergebnisse der Gruppen diskussionen deuten darauf hin, dass sich Spät- aussiedler aus Russ land und Diskussions teilnehmer mit türkischem Migra- tions hintergrund in der Art der Identitäts zuwei sung durch die unter schied lich lange und intensive Migrations erfah rung unter scheiden. Zwar ver stehen sich beide Gruppen ihres Herkunfts landes ent sprechend als „Zuwanderer“, die in Deutschland ihr neues Zuhause gefunden haben. Während aber die Befragten mit türkischem Migrations hintergrund mindestens zur zweiten Genera tion ge- hören und sich dadurch bereits eine eigene Identität als „Türke in Deutschland“ geschaffen haben, sitzen die russisch stämmigen Eltern und – in Abhängig keit vom Geburts land – auch die Jugend lichen und Kinder emotional zwischen zwei Stühlen: Das Herz hängt an der russischen Mentalität, die sie als „wärmer“ und „herz licher“ beschreiben als die deutsche Art im mensch lichen Umgang. An Deutschland bevor zugt man die stabilere wirtschaft liche Lage und das „bequemere“ Leben. Richtig „an gekommen“ zu sein scheinen zumindest Eltern und Jugend liche mit russischem Migrations hintergrund noch nicht. Dies sieht vor allem bei den in Deutschland geborenen russisch stämmigen Kindern anders aus: Sie haben sich bislang mit der Identitäts frage kaum auseinander- gesetzt, Deutschland als Geburts land ist gleichzeitig auch Heimatland. Ent- sprechend fühlen sich die Spät aussiedler aus Russ land – die sich selber kaum so sehen, ihre Selbst beschrei bung lautet „russische Zuwanderer“ – tendenziell stärker mit ihrem Herkunfts land ver bunden als die Befragten mit türkischem Migrations hintergrund. Auffällig ist in beiden Kinder- und Jugendgruppen, dass die jeweiligen Freundes kreise vor allem aus Personen mit Migrations- hintergrund zusammen gesetzt sind. Deutsche Freunde sind eine Minder heit. 158 Die Sozialisa tion findet somit in einem Umfeld statt, das auf ähnliche Erfah- rungen zurück greift. Alltags sprache bei den Eltern ist zumeist die Sprache des Herkunfts landes, dies betrifft sowohl die russische als auch die türkische Gruppe. Auch innerfamiliär sprechen aus nahms los alle die Herkunfts sprache. Während die 12- bis 15-jährigen Kinder unter einander deutsch sprechen, fällt bei der Gruppe der 16- bis 19-jährigen Spät aussiedler aus Russ land auf, dass auch sie – wie ihre Eltern – unter einander bevor zugt russisch sprechen. Die Medien Fernseher, Handy, PC/Laptop und Internet zugang, mit denen die Diskussions teilnehmer umfassend aus gestattet sind, stehen weit oben in der individuellen Prioritäten liste und werden ent sprechend häufig genutzt. Hier zeigen sich zwischen den befragten Migrations gruppen nur leichte Unter- schiede: Während die russisch stämmigen Befragten fast aus nahms los über einen Internet zugang ver fügen, fällt dies in den befragten Haushalten mit türkischem Migrations hintergrund leicht geringer aus. Umgekehrt waren in den befragten türkischen Haushalten mehr Spiel konsolen vor handen. Im Ranking nach Wichtig keit löst der Internet zugang bei den Kindern und Jugend lichen den Fernseher ab. Während der Fernseher zumeist als Lücken füller bzw. „Pa- rallel medium“ an gesehen wird, erleben sich die jungen Befragten im Umgang mit dem PC – insbesondere im Internet – selbst als aktiver. Das Handy gehört zur medialen Grund ausstat tung aller Befragten. Für die 12- bis 15-Jährigen dient es in erster Linie als Kommunikations mittel mit den Eltern, in zweiter Linie ist es für die Kinder ein Medium, mit dem man spielt, über das man Musik hört und das im besten Fall eine Digital kamera hat. Bei den 16- bis 19-Jährigen über wiegt als wichtigste Funktion die Kommunika tion mit Freunden, das schnelle Kontaktieren, um sich zu ver abreden. Sie nutzen Telefon und SMS-Funktion gleichermaßen, die dabei ver wendete SMS-Sprache ist über wiegend deutsch. Die übrigen Features gehören für sie zwar auch zur Grund ausstat tung eines guten Handys, stehen aber nicht so stark im Fokus wie bei den Jüngeren. Dennoch findet die Auswahl eines neuen Handys über die Ausstat tung mit zahl reichen Features und techni sche Merkmale sowie – vor allem bei den Mädchen – über die Optik statt. Jüngere lassen sich ohne große Reflexion von dem leiten, „was in der Peergroup in ist“, Ältere „hinter- fragen“ ver schiedene Handymodelle mittels gezielterer Informations recherche. Mit Blick auf die instrumentellen Fertig keiten zeigt sich bei den befragten Kindern und Jugend lichen eine hohe Kompetenz, die allerdings auf die per- sön lich relevanten Features des Handys beschränkt ist. Die Kinder und Jugend- lichen treffen eine selektive Auswahl dessen, was sie für sinn voll und er for- der lich erachten. Mit diesen Features setzen sie sich auseinander, alle anderen Funktionalitäten des Handys werden – selbst wenn vor handen – bewusst vom Umgang aus geschlossen und auch nicht auf ihre Funktions weisen hin über- prüft. Diese „Lücke“ in der Kompetenz gehen die Befragten allerdings durch- aus bewusst und ohne das Gefühl, ihnen fehle etwas, ein. 159 Die Eltern der Kinder zwischen 12 und 15 Jahren ver stehen – unabhängig vom Migrations hintergrund – das Handy als Kontrollinstrument über ihre Kin der: Sie stehen in dauerndem Kontakt, fühlen sich in Sicher heit in dem „Wissen“, wo sich ihr Kind aufhält und wann es nach Hause kommt. Anders als Eltern mit russischem Migrations hintergrund üben türkisch stämmige Eltern diese Kontrolle auch auf die 16- bis 19-Jährigen aus, die darauf tendenziell ver ärgert reagieren und ver suchen, die Eltern auszu tricksen. Die befragten Jugend lichen sind sich darüber im Klaren, dass sie sich über die von den Eltern gesetzten Grenzen hinweg setzen können, gerade weil diese unmög lich auf das Kontrollinstrument Handy ver zichten möchten. Auch in Hinblick auf die Kinder er schwert das er zieheri sche Moment des Handys gleichzeitig die Kontrolle der Nutzung durch die Kinder. So haben die Eltern anfangs bei „Missbrauch“ (z. B. zu hohe Kosten, ver boten erweise zuviel gespielt) das Handy tage weise ein gezogen, mussten dabei aber fest stellen, dass sie ihr Kind nicht mehr unter Beobach tung hatten. Handy-Entzug findet daher kaum noch statt – und die Kinder und Jugend lichen – insbesondere türkisch stämmige Jungen – nutzen dies aus. Die Überlegen heit der Kinder und Jugend lichen im Umgang mit dem Handy wird auch daran deut lich, dass diese selbst, aber auch Mütter in den Gesprächsrunden berich teten, dass Kinder den Müttern bei der Ein- rich tung ihrer Handys behilf lich sind, nicht aber um gekehrt. Haben die Kinder Probleme bei der Installa tion, wenden sie sich an ältere Geschwister oder Freunde, in seltenen Fällen an den Vater. Generell gehören die „Leitfiguren“ in Sachen „neue Medien“ kaum der Elterngenera tion an, der man per se erst einmal nicht so viel zutraut wie der Peergroup. Gefahren bewusstsein bzw. kritische Bewer tung ist bei den Kindern und Jugend lichen oft erst dann vor handen, wenn sie negative Erfah rungen ent- weder am eigenen Leib oder im näheren Umfeld gemacht haben. So kennt man die „Kosten fallen“, auch problemati sche Inhalte wie Pornografie- oder Gewalt fotos und -videos sind den Kindern und Jugend lichen aus dem eigenen Umfeld oder aus Fernsehberichten bekannt. Allerdings findet die einzige effek- tive er zieheri sche Maßnahme seitens der Eltern in Hinblick auf die Kosten statt: Das erste Handy, dass die Kinder bekommen, ist zumeist ein gebrauchtes Prepaid-Handy, damit die Kinder den Umgang mit einem kosten günstigen Handy üben und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten können. Traut man den Kindern und Jugend lichen einen eigen verantwort lichen Umgang zu, be- kommen sie ein Handy ihrer Wahl, oft ver bunden mit einem Ver trag. Regle- mentierende und unter stützende Maßnahmen in Bezug auf die Inhalte werden dagegen nicht er griffen. Die Wichtig keit, die die Kinder und Jugend lichen dem PC/Laptop ein- räumen, ist vor allem dem „Mittel zum Zweck“ zu ver danken: Ohne PC kein Internet zugang. Alle sehen es in der heutigen Zeit als unerläss lich an, sich im Internet auszu kennen, sei es aus schuli schen oder beruf lichen Gründen oder 160 aber auch (und vor allem), um mit der Peergroup mithalten zu können. PC/ Laptop und auch Internet zugang sind in fast allen befragten Haushalten vor- handen, nur in wenigen Fällen sind türkisch stämmige Mädchen auf PCs in der Schule oder im Internetcafé an gewiesen. Geschwister teilen sich einen PC/Laptop oder man greift auf das Gerät der Eltern zu. Auch wenn schuli- sche Belange als Auslöser für die Anschaf fung eines PC/Laptop gelten, sind für die befragten Kinder/Jugend lichen – alters-, geschlechts- und herkunfts- landunabhängig – Unterhaltungs- und Kommunikations features eindeutig wich- tiger. Man spielt auf dem PC, man hört Musik und lädt Musik, Videos oder Filme aus dem Internet herunter. Kommunika tion via Internet ist sowohl für Jungen als auch Mädchen, für Personen mit türkischem wie auch russischem Migrations hintergrund wichtig. Man nutzt MSN, um in ständigem Kontakt mit den Freunden zu sein. Allein die russisch stämmigen Kinder zwischen 12 und 15 Jahren er wähnen die Möglich keit des MSN-Chats kaum. Die ver wen- dete Sprache ist bei beiden Migrations gruppen ab hängig vom Interaktions- partner, hier zeigen sich die befragten Kinder und Jugend lichen sehr souverän. Auch Social Networking Sites werden genutzt; hier über wiegt bei allen be- fragten Kindern und Jugend lichen die Nutzung der in der Peergroup „gängi- gen“ Angebote wie SchülerVZ, StudiVZ, Netlog und MySpace. Türkische oder russische Ver gleichs angebote werden kaum genannt. Ledig lich die russischen Kinder und Jugend lichen nutzen zusätz lich zu den anderen Anbietern die russische Seite „odnoklass niki“, vor allem im Austausch mit Freunden im Herkunfts land. Russische bzw. türkische Internet seiten gelten für die Befrag- ten ab 16 Jahren auf wärts als Ergän zung; vor allem, wenn es darum geht, Informa tionen rund um das Herkunfts land zu er halten, die man mit deutschen Informa tionen ver gleicht. Die 16- bis 19-Jährigen zeigen sich auch in der imagi nierten Präsentations vorberei tung im Umgang mit Informa tionen diffe- ren ziert. Sie würden ver schiedene Quellen nutzen und ab gleichen. Die 12- bis 15-Jährigen gaben sich dagegen in der Imaginations aufgabe zur Informations- recherche und -verwen dung aus gesprochen unreflektiert. Sie würden fast aus- schließ lich im Internet suchen und das, was sie an Informa tionen finden, relativ wider spruchs los als wahr über nehmen. Das Wissen um die ver schiedenen Möglich keiten des Internets wird – meist durch trial and error – auf eigene Interessen aus geweitet. Vorbilder bzw. Leitfiguren sind hier (ältere) Freunde; der Elterngenera tion traut man dies- bezüg lich zu wenig zu. Insgesamt weisen die befragten Kinder und Jugend- lichen auch rund um das Internet eine hohe Wissens kompetenz auf, sie wächst mit zunehmendem Alter sowie zunehmender Dauer des Umgangs mit dem Internet. Der kritische Umgang mit dem Medium Internet bezieht sich bei den be- fragten Kindern und Jugend lichen fast aus schließ lich auf die Gefahren hin- sicht lich des Social Networking. Fast alle kennen das Risiko, auf solchen 161 Seiten von Personen mit „gefakten“ Profilen aus gehorcht zu werden. Zwar hat man diese Erfah rungen nicht zwangs läufig selber gemacht, es reicht vielen aber schon, auf solchen Seiten von anderen Jugend lichen beschimpft worden zu sein. Weitere Gefahren, wie Suchtrisiken, Kosten fallen oder die un gewollte Weitergabe von Daten werden von den Kindern und Jugend lichen beider Migra tions gruppen durch aus benannt. Die Frage des Daten schutzes hat bei einigen dazu geführt, dass sie die Networking Sites nur noch passiv nutzen. Im Hinblick auf Kosten fallen fühlt man sich bereits dadurch geschützt, dass man seine Daten nur auf Seiten, die über ein gewisses Renommee ver fügen (z. B. eBay, YouTube, SchülerVZ etc.), angibt. Social Networking löst auch zwischen Eltern und Kindern die größten Konflikte in der Internetnut zung aus. Vor allem türkisch stämmige Mütter von Töchtern haben aus Fernsehen und Presse viele negative Informa tionen bekommen und ver suchen, das Social Networking ihrer Töchter zu unter binden. Für die Eltern – insbesondere die Mütter – ist das Internet eine Blackbox, der man mit Angst und Misstrauen begegnet. Dabei spielen Kosten fallen für diese Ängste kaum eine Rolle, größer ist die Angst – vor allem der türkischen Mütter – vor Erwachsenen, die die Naivität ihrer Kinder – vor allem Töchter – via Social Networking Sites aus- nutzen. Dieser Sorge stehen die Eltern allerdings nahezu hilf los gegen über. So ist zum Beispiel nicht allen Müttern die Möglich keit bekannt, bestimmte Internet seiten sperren zu lassen. An zweiter Stelle rangiert die Befürch tung, die Kinder (vor allem Jungen) könnten Internet-süchtig werden. Diese Befürch- tung teilen russisch- und türkisch stämmige Eltern. Gegen letztere Sorge gibt es aus Sicht der Eltern ein probates Mittel: Man führt zeit liche Begren zungen in der Internet-Nutzung ein. Dies glaubt man zumeist auch kontrollieren zu können, indem man z. B. den Laptop in die Küche stellt oder aber man von Zeit zu Zeit ins Kinderzimmer geht, um die Internetnut zung zu beobachten, und ggf. den „Stecker zu ziehen“. Insgesamt sieht man aber, ähnlich wie beim Handy, wenige Möglich keiten, kontrollierend und unter stützend auf die Kin- der und Jugend lichen einzu wirken. Die Eltern sind sich darüber bewusst, dass der Umgang mit dem PC und dem Internet in der heutigen Zeit unerläss lich ist und die Kinder und Jugend lichen für eine erfolg reiche beruf liche Zukunft bereits früh an die Möglich keiten heran geführt werden müssen. Entsprechend fühlt man sich nicht berechtigt, den Internet zugang komplett zu ver hindern. Eher wird – vor allem von den russisch stämmigen Eltern – die Ver antwor tung für einen kompetenten Umgang mit dem Medium Internet an „höhere“ In- stanzen, wie zum Beispiel die Schulen, ver wiesen. Die Hemmun gen der für die Erziehung haupt verantwort lichen Mütter, sich mit dem Medium Internet auseinander zusetzen, führen dazu, dass sich die Kinder und Jugend lichen in der kritischen Auseinander setzung einer hohen Eigen verantwor tung aus gesetzt sehen. Dieser Ver antwor tung sind sich die meisten (vor allem mit zuneh men- dem Alter) bewusst: Man wägt genau ab, welche durch die unsicheren Eltern 162 gesetzten Grenzen man über schreitet und welche nicht. Ähnlich wie beim Handy sehen sich auch im Hinblick auf PC/Laptop und Internet die Kinder und Jugend lichen ihren Eltern über legen. Spiel konsolen sind vor allem bei 12- bis 15-jährigen Jungen vor handen, mit der Funktions weise von Spiel konsolen und Internetspielen sind die be- fragten Kinder und Jugend lichen gut ver traut. Sie spielen aber offen bar in der täglichen Nutzung eine eher unter geordnete Rolle. Die Befragten behaupten, pro Woche maximal eine Stunde mit der Spiel konsole zu spielen; die Nutzung sei im Laufe der Jahre zurück gegangen. Im Gegensatz zur Internetnut zung, ins besondere z. B. der Teilhabe an Social Networking Sites, scheint die Nutzung von Spielen insgesamt eher unreflektiert zu sein. Gefahren werden relativiert, Erfah rungen haben immer nur „die anderen“ gemacht; es wird in den Gruppen viel gekichert und geschwatzt. Das Wissen über die Risiken von (Online-) Spielen scheint insgesamt eher gering, ent sprechend fallen die Antworten schwammig aus, es werden ledig lich vor urteilsartige Schlagworte (Sucht, Ge- walt) genannt. Dies lässt die Ver mutung zu, dass es sich bei diesem Punkt um ein Tabuthema handelt. Es findet keine kritische Auseinander setzung mit Pädagogen oder Eltern statt, weil man um deren Ableh nung der Angebote weiß und sich deshalb nicht zu fragen traut. Fragen könnten auf decken, dass man sich ver boten erweise doch mit den Spielen beschäftigt. Die Nutzung von Spiel konsolen wird von Eltern insgesamt nicht gerne gesehen. Sie berichten (im Gegensatz zu den Kindern), dass die Kinder zu viel spielen würden, und sie schränken die Nutzung von Konsolen zeit lich stark ein oder gestatten die Nutzung nur am Wochen ende. Die Eltern befürchten neben der Ver nachlässi- gung von Schularbeiten eine suchtähn liche Abhängig keit. Da die Nutzung von Spiel konsolen eindeutig den Schluss zulässt, dass das Kind spielt und nichts anderes macht, scheint hier ein Verbot im Ver gleich zu den übrigen Medien einfacher und wird auch rigoroser an gewendet und von den Kindern offen bar befolgt. Statt mit der Spiel konsole wird nun allerdings auf dem Handy oder online gespielt. Eine ab solute Selbst verständlich keit im täglichen Umgang stellt das Fern- sehen dar. Mit steigendem Alter nimmt auch die kritische Auseinander setzung zu; so werden Nachrichten zunehmend wichtiger und häufiger einer kritischen Analyse unter zogen. Hier profitieren die Befragten von ihrer Zweisprachig- keit, indem sie insbesondere Nachrichten rund um ihr Herkunfts land sowohl im deutschen wie auch im türkischen bzw. russischen Fernsehen konsumieren und einander gegen über stellen. Auch scheint es, dass sich die Eltern in Punkto Fernsehen auf der „sicheren Seite“ fühlen. Das Fernsehen ist ein Medium, mit dem sie sich bestens aus kennen. Man meint zu wissen, dass jugendgefährdende Inhalte erst zu nachtschlafender Zeit oder bei Sparten sendern zu finden sind, deren Konsum sich durch Codie rung ver hindern lässt. Man richtet sich nach Anmer kungen in TV-Zeitschriften oder im Vorspann einer Sendung, um über 163 die Nutzung spontan ent scheiden zu können. Insgesamt würde man sich zwar wünschen, dass die Kinder ver mehrt „sinn volle“, d. h., lehr reiche Sendun gen nutzen, kann allerdings nicht von der Hand weisen, dass man selber das Fern- sehen auch oft genug als reines Unterhaltungs medium nutzt und ver traut hier einfach auf das „reifer und er wachsener Werden“ der Kinder. Zwischen den Fertig keiten der Kinder und Jugend lichen und ihren Eltern in Bezug auf die neuen Medien klafft insgesamt eine Lücke. Sowohl die Eltern wie auch die Kinder und Jugend lichen schreiben der jüngeren Genera tion die eindeutig höheren Kompetenzen zumindest mit Blick auf die neuen Medien zu, was insbesondere bei den für die Erziehung haupt verantwort lichen Müttern zu großer Unsicher heit führt. Nur wenige der befragten Mütter sehen sich in der Lage, dieser Unsicher heit zu begegnen, indem sie sich selbst mit den ihnen eher un bekannten Medien wie Handy oder PC/Laptop oder der Internetnut- zung auseinander setzen. Diejenigen Mütter, die dies tun, sind eindeutig der Gruppe der höher Gebildeten (zumeist Mütter mit russischem Migrations- hintergrund) zuzu ordnen und weisen (zumindest in Hinblick auf die türkisch- stämmigen Mütter) eine modernere Lebens einstel lung auf. Die Mehrheit der türkisch stämmigen Mütter zeigt sich dagegen hilf los. Sie betonen ihr Be- mühen, sich mit den Kindern auseinander zusetzen und sehen sich der „Clever- ness“ ihrer Kinder gleichzeitig aus geliefert. Oft hilft ihnen nur noch, „den Stecker zu ziehen“ – wissend, dass ihr Sohn oder ihre Tochter dann bei Freun- den „Zuflucht“ sucht. Auch die Kinder wissen um ihre Überlegen heit und geben offen zu, diese im Falle von „hilf losen“ mütter lichen Ver boten auszu- nutzen. 165 7 Medien nutzung und soziale Integra tion junger Migranten – Kausalzusammen hänge Schon der kurze Blick auf die Korrela tionen zwischen Indikatoren zur sozia- len Integra tion und zur sprachgebundenen Medien nutzung in Kapitel 5 (Ab- schnitt 5.5) hat gezeigt, dass für die Nutzung der herkunfts sprach lichen Medien vielfache Zusammen hänge in beiden Teilstichproben identifizier bar waren, während für die deutsch sprachige Medien nutzung vor allem in der Stichprobe der türkisch stämmigen Befragten Zusammen hänge mit der Alltags sprache und der sozialen Interak tion erkenn bar wurden. Im Folgenden wollen wir diese Zusammen hänge genauer in den Blick nehmen. Dafür werden wir an ein multiples Kausalmodell anknüpfen, das anhand der Daten der im Jahre 2006 er hobenen WDR-Studie für türkisch stämmige Migranten von 14 bis 49 Jahren in Nordrhein-West falen ent wickelt und erfolg reich getestet wurde.40 Das Ziel dieser Analyse ist es erstens, fest zustellen, ob für die Befragten mit türkischem Migrations hintergrund in der vor liegenden Studie ver gleich- bare Kausalstrukturen zur Erklä rung unter schied licher Akkulturations strate- gien identifiziert werden können. Eine Bestäti gung dieser Kausalstrukturen würde eine Validie rung der für die WDR-Daten nach gewiesenen Medien- nutzungs effekte bedeuten und damit ein weiterer Schritt zur Beschrei bung von Medien wirkun gen im sozialen Integrations prozess sein. Ein weiteres Ziel ist es zweitens, zu prüfen, ob diese für die türkischen Migranten identifizierten Effekte im Grundsatz auch auf die Jugend lichen und jungen Erwachsenen aus der Popula tion der Aussiedler über trag bar sind. Hier würde ein positives Er- geb nis die Generalisier bar keit der bisherigen Forschungs ergebnisse erhöhen und z. B. die Nutzung deutsch sprachiger Medien als wichtigen Integrations fak- tor für eine weitere, relevante Gruppe von Zuwanderern beschreib bar machen. 40 Vgl. zum Folgenden auch Trebbe (2009): 226–233. 166 7.1 Ausgangs lage Die deskriptiven und bivariaten Analysen in Kapitel 5 haben gezeigt, dass die sprachgebundene Medien nutzung ein Indikator für die soziale Interak tion und die soziale Integra tion sein kann. Dabei zeigen sowohl die Medien nutzungs- daten als auch die Integrations indikatoren der vor liegenden Studie in die gleiche Richtung wie die ent sprechenden Indikatoren aus der WDR-Studie des Jahres 2006. Wie stark diese Übereinstim mung ist, kann man an dieser Stelle an drei zentralen Indikatoren für die türkisch stämmigen Befragten aus beiden Studien zeigen (Tabelle 5.1). Die deutsche Sprachkompetenz ist – laut Selbsteinschät zung – in beiden Studien hoch (85 bzw. 82 Prozent). Im Alltag wird in beiden Stichproben in erster Linie Deutsch gesprochen. In der Regel parallel zu Türkisch (53 bzw. 46 Prozent), aber auch mit deut lichem Schwer- punkt auf Deutsch, vor allem in der aktuellen, etwas „jüngeren“ Stichprobe (24 bzw. 36 Prozent). Der Anteil der dominant Türkisch sprechenden Be- fragten liegt relativ konstant bei etwa einem Viertel der Stichprobe. Tabelle 7.1: Studienvergleich: Sprache und sprachgebundene Fernsehnutzung (in Prozent, gew.) Türkischer Migrations hintergrund Studie WDR 2006 Studie LfM 2009 14–29 J. nw = 226 12–29 J. nw = 302 Sprachkompetenz Deutsch (gut/sehr gut) 85 82 Sprachgebrauch im Alltag Deutsch und Türkisch gleich häufig 53 46 Meistens Deutsch 24 36 Meistens Türkisch 23 28 Fernsehnut zung (Stamm seher) Deutsch und Türkisch gleich häufig 45 46 Meistens Deutsch 21 24 Meistens Türkisch 24 18 Die zweisprachige Fernsehnut zung, also etwa gleich häufig türkisch- und deutsch sprachige Programme anzu sehen, dominiert in beiden Stichproben die Vertei lung mit nahezu identi schen Anteils werten (45 bzw. 46 Prozent). Der Anteil der Befragten, die eher deutsch sprachiges Fernsehen nutzen, ist eben- falls ver gleich bar hoch in beiden Stichproben (21 bzw. 24 Prozent), der Anteil der exklusiv türkisch sprachigen Fernsehprogrammnutzer ist in der aktuellen Stichprobe etwas kleiner als in der Stichprobe aus dem Jahre 2006 (18 bzw. 24 Prozent). Wir werden den Ver gleich der deskriptiven Daten für die türkisch stäm- migen Befragten an dieser Stelle nicht auf die Spitze treiben. Die drei Bei- spiele zeigen aber deut lich, dass sich ver gleichs weise stabile Strukturen in den 167 zwei unabhängig voneinander und mit einem Abstand von mehr als 2 Jahren gezogenen Stichproben zeigen. Für die Daten der WDR-Studie hat sich in den multivariaten Analysen gezeigt, dass sich neben soziodemografi schen Effekten auf die Akkulturations strategien der Befragten vor allem die deutsch sprachige Medien nutzung als Wirkungs faktor identifizieren lässt, während die heimat- sprach liche, in dem Fall türkisch sprachige Medien nutzung ver gleichs weise geringe Auswir kungen auf die soziale Integra tion gezeigt hat (Trebbe 2009: 233). Diesen Befund werden wir im Folgenden für die zwei Popula tionen der vor liegenden Studie über prüfen. 7.2 Modell und Operationalisie rung Die kausal analyti sche Modellie rung orientiert sich – soweit wie möglich – an den aktuellsten Analysen der Daten der WDR-Studie (Abbil dung 1). Dort wur den multiple, lineare Regressions analysen durch geführt, um den Einfluss Soziodemografie Alter Geschlecht Bildung Bleibewunsch Deutsche Staatsbürgerschaft (ja) Relative Aufenthaltsdauer Mediennutzung Herkunftssprachliche Mediennutzung Deutschsprachige Mediennutzung Zweisprachige Mediennutzung Akkulturationsstrategien Integration (D+/H+)* Assimilation(D+/H–) Separatismus (D–/H+) Marginalisierung (D–/H–) Abbildung 7.1: Kausalmodell * D± = Positive bzw. negative Ausprägungen im Hinblick auf den deutschen Kontext, H± = Positive bzw. negative Ausprägungen in Bezug auf den Herkunftskontext. 168 sozio demografi scher Indikatoren und der Medien nutzung auf die Akkultu- rations strategien nach Berry ab schätzen zu können (s. a. Kapitel 2). Diese Akkulturations strategien werden als ab hängige Variable auf gefasst und durch Indizes der Indikatoren Sprachgebrauch im Alltag (Deutsch bzw. Herkunfts- sprache), soziale Interak tion mit Freunden/Bekannten, politi sches Interesse für Deutschland bzw. das Herkunfts land und die Relevanz von Informations- quellen aus Deutschland bzw. dem Herkunfts kontext operationalisiert. Dabei werden positive Ausprägungen in Bezug auf beide gesell schaft lichen Kontexte (Herkunft und neuer deutscher Kontext) als integrativ, ausschließlich positive für den deutschen Kontext als assimilativ und ausschließlich positiv auf den Herkunftskontext gerichtete Einstellungen als separatistisch inter pre- tiert. Von Marginalisierung wird gesprochen, wenn beiden gesellschaftlichen Kontexten eher kritisch gegenübergestanden wird. Auf der Seite der unabhängigen, erklärenden Variablen werden zwei Indi- katorenblöcke zur Soziodemografie und zur Mediennutzung synchron betrach- tet.41 Die Soziodemografie umfasst neben den klassischen Variablen Alter, Geschlecht und Bildung drei migrationsspezifische Indikatoren: den Wunsch, für immer in Deutschland zu bleiben, die deutsche Staatsbürgerschaft sowie den relativen Anteil der Lebenszeit jedes Einzelnen, die in Deutschland verbracht wurde. Unter Mediennutzung werden hier die sprachgebundenen Nutzungsvorgänge zu Fernsehen, Radio und Tageszeitung, gemessen durch die Anzahl der Tage einer normalen bzw. durchschnittlichen Woche, auf- summiert. Zusätzlich zu den konventionellen Massemedien wurde auch die sprachgebundene Internetnutzung in die Summenindizes eingerechnet. Ins ge- samt wurden drei Indizes gebildet, die deutschsprachige Nutzung, die türkisch- sprachige Nutzung und die zweisprachige Nutzung. Letzterer hat dann hohe Werte für die Befragten, wenn die Differenz zwischen herkunftssprachlicher und deutschsprachiger Nutzung möglichst gering ist. 41 Bei der multivariaten Analyse der WDR-Daten war es das Ziel, den über die soziodemografi schen Variablen hinaus gehenden Effekt für die Medien nutzungs indikatoren, also den Erklärungs zuwachs, zu identifizieren, deshalb wurde dort schritt weise vor gegangen. Auf der Basis dieses Erkenntnis standes werden für die hier vor liegenden Daten beide Indikatoren gruppen synchron betrachtet. 169 7.3 Ergebnisse Die linearen Regressionsanalysen wurden jeweils für die zwei Teilstichproben getrennt durchgeführt. In Tabelle 7.2 werden die Ergebnisse für die türkisch- stämmigen Befragten und die russischen Aussiedler gegenübergestellt. Zunächst zur Erklärungskraft der Kausalmodelle (R2). Für die türkisch- stämmige Stichprobe bestätigt sich der Befund der WDR-Studie, dass durch eine Kombination von soziodemografischen und Mediennutzungsvariablen die assimilative und die separatistische Akkulturationsstrategie vergleichsweise besser erklärt werden können (jeweils R2 = .12) als Integration und Margina- lisierung (jeweils .08). Relativ gesehen stimmt dieser Befund auch für die Kausalmodelle, die für die Aussiedler berechnet wurden. Assimilation (R2 = .31) und Separation (R2 = .18) lassen sich mit dem gewählten Variablenset auch in dieser Population besser vorhersagen als Integration (R2 = .11) und Marginalisierung (R2 = .05). Darüber hinaus macht die Gegenüberstellung der Koeffizienten deutlich, dass – jedenfalls auf dieser pauschalen Betrach tungs- ebene – die Erklärungskraft der Regressionsmodelle für die Aussiedler bei den Akkulturationsindizes grundsätzlich besser ist als für die Befragten mit türkischem Migrationshintergrund. Betrachtet man die Modelle im Einzelnen, so zeigen sich einige interessante Befunde für die zwei Teilstichproben, auch und besonders im Vergleich zu den Resultaten aus der WDR-Studie. Für die integrative Akkulturationsstrate- gie, also die gleichermaßen positiv und aktiv auf den deutschen Mehrheits- kon text und den Migrationshintergrund ausgerichteten Einstellungen und Inter- aktionen, zeigt sich im Fall der türkischen Befragten ein starker Einfluss der Variablen zum sozialen Status (Alter, Bildung und Aufenthaltsdauer), d. h. je älter die Befragten, je höher ihre Bildung und je länger sie in Deutschland sind, desto eher vorfolgen sie eine solche Strategie. Im Vergleich zur WDR- Studie fällt hier ein Vorzeichenwechsel bei der Wirkung der Variable Alter auf. Während dort (d. h. bei den 14- bis 49-Jährigen) die integrative Strategie mit dem Alter abnahm, ist es hier genau umgekehrt, d. h. unter den 12- bis 29-Jährigen sind es eher die „älteren“ jungen Erwachsenen, die sich beiden Kontexten aktiv zuwenden. Auf diese Strategie wirkt dann auch eine aus- gewogene, auf beide Sprachen bezogene Mediennutzung als positiver Effekt – je stärker die Mediennutzung in beiden Sprachen stattfindet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für eine ebenfalls auf beide Kontexte ausgerichtete Integrationsstrategie. 170 Tabelle 7.2: Multiple, lineare Regressionen zur Erklärung der Akkulturationsstrategien* Beta Akkulturations strategien (Indizes) Integra tion Assimila tion Separa tion Marginali sie rung Stichprobe Tk. Mh. Aussdl. Tk. Mh. Aussdl. Tk. Mh. Aussdl. Tk. Mh. Aussdl. Konstante (Modell) 2.0 1.8 .84 .85 .82 Soziodemografie Alter .16 –.12 Geschlecht (weib lich) –.14 Bildung (Abi/Gymn.) .13 .12 –.24 Bleibewunsch (ja) .12 Rel. Aufenthalts dauer .19 –.25 –.14 .17 Dt. Staats bürger schaft (ja) –.12 Medien nutzung Deutsch sprachig Türkisch bzw. Russisch –.22 –.44 .16 .21 –.25 Ausgewogen zweisprachig .16 –.12 Adj. R2 .08 .11 .12 .31 .12 .18 .08 .05 * Standardisierte Regressionskoeffizienten (BETA), alle angegebenen Koeffizienten p(α) ≤ .05. Für die Befragten aus der Aussiedlerstichprobe zeigen sich im Gegensatz dazu kaum integrative Effekte für die soziodemografischen Variablen. Ledig- lich die Minderheit derjenigen, die (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, verfolgt eine gleichermaßen auf die Herkunft als auch auf Deutschland bezogene Integrationsstrategie. Mediennutzung und vor allem zweisprachige Mediennutzung spielt dabei keine Rolle. Im Hinblick auf die zwei gut erklärbaren Strategien Assimilation und Sepa- ration zeigen sich Effekte für die sprachgebundene Mediennutzung, die in bisherigen Kausalanalysen nicht erkennbar waren. Für die assimilative Stra- tegie finden sich beispielsweise negative Effekte der herkunftssprachlichen Mediennutzung. Besonders gut sichtbar sind diese in der Stichprobe der jungen Aussiedler: Eine stark ausgeprägte russischsprachige Mediennutzung steht einer assimilativen Akkulturation explizit entgegen (BETA: –.44). In der türkischstämmigen Stichprobe zeigt sich der gleiche negative Effekt, wenn auch nicht ganz so ausgeprägt (BETA: –.22). Und darüber hinaus erkennt man – und das ist in diesem Zusammenhang plausibel – für beide Teilstichproben entsprechende positive Effekte der türkisch- bzw. russischsprachigen Medien- nutzung auf eine separatistische, d. h. dem deutschen Mehrheitskontext ab- gewandte Akkulturationsstrategie (BETA: .16 bzw. .21). Weiter zeigt sich ein positiver Bildungseffekt für die assimilative Strategie im Fall der türkischen Befragten (BETA: .12), während sich für die Aussiedler zeigen lässt, dass Assimilation dann am wahrscheinlichsten ist, wenn die Zu- wanderung nach Deutschland in besonders jungen Jahren erfolgt ist (BETA: –.12). Die Kausalanalyse für die einseitige Zuwendung zum Herkunftskontext (Separation) zeigt für die zwei Stichproben starke Parallelitäten. Hier schlägt 171 die Aufenthaltsdauer der Befragten als Erklärungsfaktor durch: Der eher kri- tische Umgang mit dem deutschen Gesellschaftskontext findet vor allem bei denjenigen statt, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, und er ist für männliche Befragte wahrscheinlicher als für weibliche – dies allerdings nur im Fall der jugendlichen Aussiedler. Marginalisierte Akkulturationsstrategien sind im Fall der türkischstämmi- gen Befragten vor allem an Bildungsnachteile gekoppelt, während bei den russischen Aussiedlern eine längere Aufenthaltsdauer unter bestimmten Um- ständen zu einer Abwendung von beiden Kontexten führen kann – auch wenn sie mit dem Wunsch verknüpft ist, in Deutschland zu bleiben. Vor allem aber zeigt sich hier ein negativer Effekt für die Nutzung russischsprachiger Medien (BETA: –.25). Auch wenn dieses schwächste Modell mit Vorsicht interpretiert werden muss, kann man festhalten: Je mehr Herkunftsmedien genutzt werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, in beiden Lebenswelten nicht zu Hause zu sein. 7.4 Diskussion Die Ergebnisse der Kausalanalysen zeigen aus einer mehrdimensionalen Per- spektive noch einmal deutlich auf, wo die Besonderheiten der in dieser Studie untersuchten Populationen mit Migrationshintergrund liegen. So kann man sie etwa mit Blick auf die Altersstruktur sowohl als homogen als auch als heterogen bezeichnen. Homogen ist die Gruppe der 12- bis 29-jährigen Be- fragten auf der einen Seite im Vergleich zu anderen, breiter angelegten Stich- proben, weil das „jüngste“ Drittel der zwei größten Bevölkerungssegmente mit Migrationshintergrund in den Blick genommen wird, und damit be stimmte, in späteren Lebensphasen relevante Integrationsdimensionen ausgeblendet wer- den. So kann man an den Daten der aktuellen Umfragen sehr gut ablesen, dass der deutsche Mehrheitskontext für die jüngeren Migrationsgruppen routi- nierter ist und die soziale Interaktion in der Mehrheitsgesellschaft durch Sprache, gesellschaftliches Leben und Freizeitaktivitäten zum selbstverständ- lichen Bestandteil ihres Alltagslebens geworden ist – selbst bei denjenigen, die noch eigene Zuwanderungserfahrungen gemacht haben. Auf der anderen Seite führt die Fokussierung auf die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu, dass bestimmte Eigenheiten und Differenzierun- gen innerhalb dieses Alterssegments deutlicher zutage treten und nicht durch gegenläufige Ausprägungen in den älteren Gruppen ausgeglichen und damit im Durchschnitt quasi aufgehoben werden. Am deutlichsten wird diese Hete- ro genität am Beispiel der Stichprobe der türkischstämmigen Befragten. Über 80 Prozent der befragten 12- bis 29-Jährigen sind in Deutschland geboren. Dadurch unterscheiden sie sich in einem ganz entscheidenden Merkmal von 172 der Generation ihrer Eltern und Großeltern, die zum größten Teil eigene Migra tionserfahrungen gemacht haben und nicht in einem bikulturellen Um- feld sozialisiert wurden. Dies hat für viele der Jugendlichen zur Folge, dass die Auseinandersetzung mit der türkischen Seite ihrer Identität ausschließlich – oder zumindest in großen Teilen – über die Familie geschieht, während der deutsche Mehrheitskontext in Schule und Freundeskreis dominiert. War es für frühere Generationen türkischer Migranten häufig so, dass der deutsche Ge- sellschaftskontext derjenige war, der zu ihrer türkischen Identität dazu kam, ist es für viele Jugendliche heute umgekehrt. Im deutschen Alltag entwickelt sich ein vorherrschender Teil ihrer Identität, zu dem ihre türkische Herkunft dazu kommt. In diesem Sinne ist die Stichprobe der türkischstämmigen Be- fragten äußerst heterogen, denn die Zuwanderungsquote bei den 12- bis 19-Jährigen, also denjenigen, die noch besonders stark durch den elterlichen Familienhaushalt geprägt werden, beträgt nur 6 Prozent (gegenüber 32 Prozent bei den 20- bis 29-Jährigen), so dass selbst zwischen diesen „jungen“ Gruppen noch große Unterschiede im Verhältnis von türkischem und deutschem Teil ihrer Identität sichtbar werden. Aus dieser Perspektive kann man die türkischsprachige Mediennutzung in dieser Altersgruppe in einem etwas anderen Licht sehen, als es für die älteren Generationen angemessen ist. Für die meisten Jugendlichen und jungen Er- wachsenen ist der Blick in die türkische Kultur und Gesellschaft – auch via Benutzung der Sprache und Zuwendung zu Massenmedien – ein Blick in die Kultur und Gesellschaft ihrer Eltern und damit auch ein Blick zurück. Wäh- rend die Angehörigen früherer Migrantengenerationen ihre türkische Identität nach Deutschland mitgebracht und hier gepflegt haben, wird sie von den jün- geren Generationen parallel zu ihrer deutschen (Teil-) Identität erworben. Das erklärt vielleicht erstens, warum eine auf beide Kontexte gerichtete, integrative Akkulturationsstrategie innerhalb dieses jungen Segments mit steigendem Alter wahrscheinlicher wird und zweitens, warum die Nutzung türkisch spra- chi ger Medien einer durch steigende Bildung verstärkten, assimilativen Akkul- turationsstrategie entgegen wirken kann, bis hin zur expliziten Abwendung vom deutschen Mehrheitskontext. Auf die russischen Aussiedler sind diese Überlegungen natürlich in keiner Weise übertragbar. Die Mehrheit dieser Migrantengruppe hat selbst Migra- tions erfahrungen gemacht, 9 von 10 Befragten sind mit den Eltern nach Deutsch land gekommen und vorher in einem anderen gesellschaftlichen Um- feld aufgewachsen. Allerdings spielt auch für diese Gruppe die ethnische Identität ihrer Eltern bzw. Großeltern eine wichtige Rolle. Ebenfalls 9 von 10 Befragten bringen die deutsche Staatsbürgerschaft qua ihres Status als Spätaussiedler mit, auch wenn sie selbst und ihre Eltern einen großen Teil ihres Lebens in Russland oder einer anderen Region der ehemaligen Sowjet- union verbracht haben. Sie bringen so einen Teil ihrer deutschen Identität aus 173 diesen Ländern nach Deutschland mit, der ihnen – und hier wiederum besteht Ähnlichkeit mit den Deutschtürken – in erster Linie durch das familiäre Um- feld vermittelt wurde. Diese mehrfachen Windungen einer deutsch-russisch- deutschen Herkunftsperspektive lassen sich an den vorliegenden Daten zur sozialen Interaktion und Integration sehr gut ablesen. Die Befragten der Aus- siedlerstichprobe sind sehr viel stärker auf den deutschen Mehrheitskontext ausgerichtet, die russische Herkunft wird leichter zurückgelassen und schneller aufgegeben als bei den türkischstämmigen Befragten – und dies trotz Migra- tionserfahrung am eigenen Leib. Die zeigt sich sowohl bei Sprache, sozialer Interaktion und den auf den Herkunftskontext bezogenen Informations bedürf- nissen: Assimilative Strategien sind häufiger anzutreffen als integrative, die Herkunftskultur stärker einbeziehende Einstellungen und Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund hat auch die sprachgebundene Mediennutzung eine andere Bedeutung und andere Wirkungen. Sie ist einerseits weitaus weniger relevant für die Aussiedler als für die türkischstämmigen Befragten. Der deutschsprachigen Mediennutzung wird häufiger der (exklusive) Vorzug vor russischsprachigen Informations- oder Unterhaltungsangeboten gegeben. Ande- rer seits wirkt es dem assimilativen Mainstream in dieser Population extrem entgegen, wenn russischsprachige Medien genutzt werden. Diejenigen, die sich (noch immer) mit der russischen Herkunft und Kultur befassen, tun dies dann auch durch und mit Medien. Dem deutschen und vor allem deutsch- sprachigen Alltag können jedoch die meisten nicht auf Dauer ausweichen. Das ist vermutlich der Grund, warum sich separatistische Strategien im Zu- sammenhang mit der russischsprachigen Mediennutzung vor allem bei Be- fragten zeigen, die erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland sind.m Für beiden Populationen gleichermaßen kann man abschließend festhalten, dass im Zusammenhang mit den zum Teil sehr unterschiedlichen Migrations- und Integrationsstadien die Nutzung der deutschen Medien vergleichsweise wenig Varianz und Wirkung zeigt. In dieser Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Umgang mit konventionellen und „neuen“ Medien im Alltag selbstverständlich. Deutsche Medien werden nahezu unabhängig vom sozialen Integrationsstatus genutzt. Mehr noch: Die Nutzung deutscher Medien erlaubt in vielen Fällen weder eine Prognose zur Nutzung der her- kunfts sprachlichen Medien noch zum Verhältnis zur deutschen Mehrheits- gesellschaft – sie gehört in dieser Altersgruppe zur gesellschaftlichen Norma- li tät. 175 8 Medien nutzung und Medien kompetenz: Jugend liche mit und ohne Migrations hintergrund im Ver gleich Wie in Kapitel 1 und 4 er läutert, führt der Medien pädagogi sche Forschungs- verbund Südwest (mpfs), eine Einrich tung der Landes anstalt für Kommunika- tion (LFK) und der Landes zentrale für Medien und Kommunika tion Rhein- land-Pfalz (LMK), in regelmäßigen Abständen die Studie „Jugend, Informa tion, (Multi-)Media (JIM)“, eine Studie zur Medien nutzung 12- bis 19-Jähriger in Deutschland, durch. Die zum Zeitpunkt der Erstel lung dieses Berichts aktuellste Erhebung wurde 2008 durch geführt und ent hält Resultate von 1.208 Inter views mit Jugend lichen aus dem gesamten Bundes gebiet. Die Grund gesamt heit ist definiert als „die sieben Millionen Jugend lichen im Alter von 12 bis 19 Jahren in Telefon-Haushalten der Bundes republik Deutschland“ (JIM 2008: 4). Da sich die JIM-Studie auf ein Alters segment bezieht, das auch in den beiden Migranten-Stichproben der LfM-Studie ver treten ist, eignet sie sich im Prinzip gut für einen Ver gleich mit den Daten, die in der LfM-Studie zur Medien nutzung und Medien kompetenz von zwei Migranten gruppen erhoben wurden. Dieser Ver gleich wird im Folgenden vor genommen, jedoch ist er mit einigen Einschrän kungen ver bunden, auf die wir zum Teil schon in Kapitel 4 ein gegangen sind: Da ist zum einen der unter schied liche regionale Bezugs rahmen der beiden Untersuchungen. Die JIM-Studie bezieht sich auf die gesamte Bundes republik, die LfM-Studie ist aus schließ lich auf Nordrhein-West falen fokussiert. Zum anderen wird in der JIM-Studie der Migrations status der Befragten nach unserem Wissens stand nicht erfasst. Daher ist davon auszu gehen, dass sich in der JIM-Stichprobe eine nicht bekannte Anzahl von Personen mit Migrations hintergrund befindet (die einzige diesbezüg liche Informa tion ist das Geburts land der Befragten: 95 Prozent sind in Deutschland geboren). Insofern betrifft der im Folgenden beschriebene Ver gleich der Alters gruppe der 12- bis 19-Jährigen faktisch auf der einen Seite Jugend liche mit türkischem Migrations hintergrund und russische Aussiedler und auf der anderen Seite 176 deutsch sprachige Jugend liche – vor wiegend ohne, zum Teil aber auch mit Mi- grations hintergrund. Außerdem beziehen sich die Angaben der LfM-Studie zur Medien nutzung aus Gründen der Anschluss fähig keit an bevölkerungs repräsentative Studien in der Regel auf die in der Reichweiteforschung ein geführte „Währung“ der Stamm nutzer. Das sind Personen, die ein Medium bzw. ein bestimmtes Medien- angebot nach eigener Aussage an mindestens 4 Tagen einer „normalen Woche“ nutzen. Die Daten der JIM-Studie sind damit nicht direkt ver gleich bar, als Äquivalent haben wir uns für die Zusammen fassung der Selbsteinschät zung von „täglich“ und „mehrmals pro Woche“ (= mindestens mehrmals pro Woche) ent schieden. 8.1 Soziodemografie Zunächst ein Blick auf einige soziodemografi sche Indikatoren. In Bezug auf das Alter (Tabelle 8.1) und das Geschlecht der Befragten (Tabelle 8.2) sind alle drei Teilstichproben ähnlich auf gebaut. Der Anteil der Jugend lichen zwischen 14 und 19 Jahren liegt etwa bei 80 Prozent, die 12- bis 13-jährigen Kinder repräsentieren etwa ein Fünftel der Stichproben. Tabelle 8.1: Alter der Befragten (in Prozent, gew.)* Alter Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 12–13 Jahre 20 16 23 14–19 Jahre 80 84 76 Gesamt 100 100 100 * Von Hundert abweichende Prozente sind Rundungsfehler. Die männ lichen Befragten sind in allen drei Stichproben in der Mehrheit, in den Stichproben mit Migrationshintergrund noch etwas deutlicher (54 Pro- zent) als in der JIM-Studie (51 Prozent). Tabelle 8.2: Geschlecht (in Prozent, gew.) Geschlecht Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Männlich 54 54 51 Weiblich 46 46 49 Gesamt 100 100 100 177 Ganz anders – und mit den aus anderen Studien hinreichend bekannten Verschiebungen – fällt der Vergleich der zum Zeitpunkt der Befragung be- suchten Schulformen aus (Tabelle 8.3). Der Anteil der Hauptschüler ist in den zwei Stichproben mit Migrationshintergrund etwa doppelt so hoch (26 bzw. 21 Prozent) wie in der bundesweit repräsentativen Stichprobe aller Jugend- lichen in dieser Altersgruppe (10 Prozent). Und auch, wenn die Daten ggf. im Hinblick auf die Werte für Real- bzw. weiterführende Schulen nicht ganz vergleichbar sind, zeigt sich doch für das Gymnasium ein deutlicher Unter- schied zwischen dem Wert für die 12- bis 19-Jährigen in der Gesamtbevölke- rung (40 Prozent) und den türkischstämmigen Befragten bzw. den Aussiedlern (20 bzw. 22 Prozent). Dies ist vor dem Hintergrund der in Kapitel 5 be schrie- benen starken Zusammenhänge zwischen Bildungsvariablen und Funktions- mediennutzung besonders bedeutsam. Die Frage, inwieweit ggf. Unterschiede zwischen Befragten mit Migrations- hintergrund und bundes deutscher Gesamtbevölke rung bereits in der Alters- gruppe der 12- bis 19-Jährigen auf eine unter schied liche Bildungs perspektive zurück zuführen sind, wird im weiteren Ver lauf dieses Ver gleichs zu berück- sichtigen sein. Tabelle 8.3: Schulbesuch (in Prozent, gew.) Schul besuch Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Schüler 88 84 88 Haupt schule 26 21 10 Realschule/weiterf. 27 28 23 Gymnasium 20 22 40 Sonstiges 15 13 4 Kein Schüler 12 14 12 Studium (Uni/ FH) 4 2 k. A. Berufstätig/Ausbil dung 6 13 12 Sonstiges 2 1 1 Gesamt 100 100 100 178 8.2 Medien ausstat tung und Medien nutzung Im Hinblick auf die individuelle Medien ausstat tung der Befragten zeigen sich sowohl Unterschiede als auch Gemeinsam keiten (Tabelle 8.4). Tabelle 8.4: Individuelle Medienausstattung: Massenmedien (in Prozent, gew.) Ausstat tung/Befragte Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Fernsehgerät 58 58 61 Radiogerät 25 34 77 Zeitungs abonnement* 15 28 59 Internet zugang 56 48 51 * Zeitungsabonnements werden nur auf der Ebene der Haushalte erhoben. Zu den Gemeinsam keiten gehört das Fernsehgerät im eigenen Zimmer. Jeweils 58 Prozent der türkisch stämmigen Migranten und der Aussiedler ver- fügen über einen eigenen Fernseher. Laut JIM-Studie 2008 trifft das auch auf 61 Prozent der 12- bis 19-Jährigen in der Gesamtbevölke rung zu. Und auch ein eigener Internet zugang ist in etwa im gleichen Umfang in allen drei Stich- proben ver treten (zwischen 48 Prozent bei den Aussiedlern und 56 Prozent bei den türkisch stämmigen Befragten). Große Unterschiede zeigen sich vor allem bei der Ausstat tung mit Radio- geräten und Zeitungs abonnements. 59 Prozent der Befragten der JIM-Studie ver fügen über ein Zeitungs abonnement im Haushalt, bei den Jugend lichen mit Migrations hintergrund sind es mit 15 bzw. 28 Prozent deut lich weniger, und auch der Abstand zwischen türkisch stämmigen Befragten (15 Prozent) und Aussiedlern (28 Prozent) in dieser Alters gruppe ist groß. Noch deut licher sind die Unterschiede beim Besitz von Radiogeräten. Während der Anteil bei den 12- bis 19-Jährigen in der Gesamtbevölke rung bei 77 Prozent liegt und damit noch über dem Anteils wert für Fernsehgeräte, sind es in der vor liegenden Studie nur 25 bzw. 34 Prozent. Dies spricht sehr für die bereits in Kapitel 5 geäußerte Ver mutung, dass gerade Zeitung und Radio erstens ein besonders hohes Sprach verständnis er fordern (hören und ver stehen) und dass zweitens diese Medien und ihre Inhalte traditionell stark an regionale bzw. lokale Ver- breitungs gebiete gebunden sind und deshalb durch ent sprechende Angebote im Internet oder digitalen Fernsehen ver drängt werden. Weitaus weniger gravierend sind die Unterschiede zwischen den Popula- tionen im Hinblick auf die Ausstat tung mit Funktions medien (Tabelle 8.5). 179 Tabelle 8.5: Individuelle Medienausstattung: Funktionsmedien (in Prozent, gew.) Ausstat tung/Befragte Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Computer 66 65 71 Handy 89 93 95 Spiel konsole 44 37 45 Mobile Spiel konsole 33 25 41 Die 12- bis 19-jährigen Befragten aus der Gesamtbevölke rung ver fügen zu mehr als zwei Dritteln über einen eigenen Computer. In den zwei migrations- spezifi schen Stichproben liegen die Werte mit 66 bzw. 65 Prozent knapp darunter und im Rahmen der zufalls bedingten Stichproben streuung. Das Gleiche gilt für die Verfüg bar keit von Mobiltelefonen: 89 Prozent der türkisch- stämmigen Jugend lichen, 93 Prozent der Aussiedler und 95 Prozent der Jugend lichen in der Gesamtbevölke rung haben ein eigenes Handy. Einzig für die Spiel konsolen, die aus Ver gleichs gründen hier getrennt nach fest installier- ten und mobilen Geräten aus gewiesen werden, lassen sich Unterschiede zwi- schen den Jugend lichen aus der Aussiedler stichprobe und den zwei anderen Gruppen fest stellen. Diese Popula tion ist mit 37 Prozent bzw. 25 Prozent weniger häufig im Besitz solcher Geräte als die Ver gleichs gruppen aus der Gesamtbevölke rung (45 bzw. 41 Prozent) und den türkisch stämmigen Befrag- ten (44 bzw. 33 Prozent). Im Grundsatz gilt auch für den Ver gleich mit den Nutzungs daten der JIM- Studie die Fest stel lung, dass die Nutzung der Ausstat tung folgt, bzw. als guter Indikator dienen kann (Tabelle 8.6). Tabelle 8.6: Mediennutzung (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Mediengat tungen Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Fernsehen 92 86 89 Radio 16 34 72 Zeitung 18 12 43 Internet 69 73 84 Computer 60 71 89 Handy 79 75 84 Spiel konsole 21 16 26 ** Personen, die angeben, das Medium an 4, 5, 6 oder 7 Tagen einer normalen Woche zu nutzen. ** Täglich/mehrmals pro Woche. 180 Im Fall der Jugend lichen aus der Gesamtbevölke rung sind die Unterschiede zwischen den meist genutzten Medien allerdings nicht so groß wie im Fall der zwei Migranten-Stichproben. So ist das Fernsehen bei den 12- bis 19-Jährigen aus der Gesamtbevölkerung mit 89 Prozent gleich auf mit der Computernut- zung (jeweils 89 Prozent), während in den anderen zwei Stichproben eher größere Abstände zwischen TV- und PC-Nutzung zu finden sind.42 Ebenfalls eher im Bereich von Fernsehen und Computer bewegen sich die Werte für die häufige und regelmäßige Internet- und Handynutzung (jeweils 84 Prozent). In den Stichproben für die jugendlichen Aussiedler bzw. türkischstämmigen Befragten schwanken die Stammnutzeranteile für PC und Internet eher um 70 Prozent, insbesondere die Computernutzung bei den türkischstämmigen Jugendlichen ist mit 60 Prozent Stammnutzeranteil vergleichsweise gering. Eindeutiger und auffälliger sind aber auch bei den Nutzungsdaten die Unterschiede im Umgang mit Radio und Tageszeitung. Obwohl auch bei den Jugendlichen aus der Gesamtbevölkerung die zwei Massenmedien eher am unteren Ende der Beliebtheitsskala zu finden sind (einmal abgesehen von der Spielkonsole), fallen die Werte mit 72 Prozent für Radionutzung und 43 Pro- zent für die Tageszeitungsnutzung doch deutlich höher als in den Vergleichs- stichproben aus. Und dabei ist das Radio bei den 12- bis 19-jährigen Aus- siedlern mit 34 Prozent Stammhöreranteil noch deutlich beliebter als bei den türkischstämmigen Jugendlichen mit nur 16 Prozent. Die Tageszeitung ist in allen drei Stichproben das Massenmedium mit den schwächsten Nutzungs- zahlen, in den migrationsspezifischen Stichproben liegt die Nutzung mit 18 bzw. 12 Prozent jedoch auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Die Spiel- konsole als Funktionsmedium liegt mit ihren Nutzungszahlen ebenfalls eher am Ende der Rangliste, für alle drei Stichproben auf vergleichbarem Niveau (zwischen 16 und 26 Prozent). Der Blick auf andere Medien- und Freizeitaktivitäten (Tabelle 8.7) stellt noch einmal die in Kapitel 5 berichtete hohe Bedeutung der Musiknutzung für Jugendliche heraus. Der Gebrauch von MP3 ist nicht nur bei den Befrag- ten mit Migrationshintergrund, sondern auch bei den Jugendlichen aus der Gesamtbevölkerung sehr stark verbreitet. Bei diesen nimmt zusätzlich das aktive Musik machen mit 18 Prozent einen höheren Stellenwert ein als bei beiden Stichproben mit Migrationshintergrund (7 bzw. 5 Prozent). 42 Da die Daten der JIM-Studie hier nicht direkt vergleichbar mit den Daten der LfM-Studie sind, werden wir weniger auf die konkreten Prozentwerte für die „Stammnutzung“ eingehen und eher die – jeweils interne – Rangreihe der häufig bzw. regelmäßigen Mediennutzungsvorgänge in den Blick nehmen. 181 Tabelle 8.7: Mediennutzung und Freizeitaktivitäten (Nutzung, Mehrfachnen nung, in Pro- zent, gew.) Aktivitäten Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Freunde treffen 46 72 88 MP3 78 79 82 Sport treiben 32 37 71 Nichts tun 40 42 69 Musik CD/ MC hören 51 49 68 Bücher lesen 27 22 40 Zeitschriften lesen 8 10 29 Musik machen 7 5 18 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Deutliche Unterschiede zwischen den drei Teilstichproben zeigen sich bei den außerhäuslichen Aktivitäten. Während 88 Prozent der Befragten der JIM- Studie sich häufiger als viermal pro Woche mit Freunden treffen, trifft dies nur für 46 Prozent der türkischstämmigen Jugendlichen und für 72 Prozent der Aussiedler zu. Die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtstichprobe sind daneben deutlich häufiger mit sportlichen Aktivitäten beschäftigt. Sie geben allerdings auch häufiger an, in der Freizeit einfach nichts zu tun. Die Nutzungsdaten für Zeitschriften bestätigten das schon bei der Zeitungsnutzung festgestellte niedri gere Niveau in den migrationsspezifischen Stichproben. Dies dürfte wiederum teilweise darauf zurückzuführen sein, dass in den entsprechenden Haushalten weniger Zeitschriftenabonnements vorhanden sind (Haushalte der türkischstämmigen Befragten: 8 Prozent, Aussiedler: 21 Prozent, JIM: 44 Pro- zent). Die Ergebnisse kann man nicht vorschnell als generelle Unlust am Lesen interpretieren. Vielmehr geben immerhin 27 Prozent der türkischstämmigen Jugendlichen und 22 Prozent der Aussiedler an, an mindestens 4 von 7 Tagen Bücher zu lesen. Insbesondere zwischen den türkischstämmigen Befragten und den Jugendlichen der JIM-Studie bestehen hier also keine enormen Diffe- renzen. 8.3 Internet- und Funktionsmedien: Nutzung und Reflektion Vor dem Hintergrund der Debatten um die Medien kompetenz von Menschen mit Migrations hintergrund ist von besonderem Interesse, inwiefern sich Jugend liche mit Migrations hintergrund durch besondere Nutzungs weisen des Internets aus zeichnen. Im Ver gleich der drei Stichproben popula tionen soll daher im Folgenden auf Gemeinsam keiten und Unterschiede in der Aneig- 182 nung des Internets durch die 12- bis 19-Jährigen ein gegangen werden. Damit ist an dieser Stelle aus drück lich keine Bewer tung oder Einschät zung ver bun- den, ob aus dieser Art des Medien umgangs eher förder liche oder eher kritische Potenziale er wachsen. Betrachtet man zunächst die eher kommunikations orientierten Tätig keiten wie E-Mail oder Messenger, ergibt sich ein über wiegend einheit liches Bild (Tabelle 8.8). Tabelle 8.8: Kommunikationsorientierte Tätig keiten und Dienste im Internet (Nutzung, Mehr fachnen nung, in Prozent, gew.) Internetdienste Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Messenger, ICQ etc. 66 61 71 Online-Communities 39 46 55 E-Mail 45 33 47 Chat 35 41 28 Internet-Telefonie 3 5 7 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Die Messenger-Nutzung er reicht in allen Teilstichproben die höchsten Nut- zungs werte, für rund zwei Drittel und mehr der befragten 12- bis 19-Jährigen gehört der Messenger zur alltäg lichen Internetnut zung dazu. Internet-Telefonie ist dagegen bisher in keiner der drei Teilstichproben in nennens wertem Um- fang ver breitet. Deutlichere Nutzungs unterschiede zeigen sich bei den Online- Communities und der Chatnut zung. Während die Communities etwas stärker von den 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung genutzt werden (55 Pro- zent gegen über 39 bzw. 46 Prozent), weisen die Teilstichproben der Jugend- lichen mit Migrations hintergrund jeweils etwas höhere Stammnutzer anteile beim Gebrauch von Chats auf (35 bzw. 41 Prozent gegen über 28 Prozent). Be- sonders die russischen Spät aussiedler nutzen diese Kommunikations mög lich - keit sehr häufig. In den Gruppen diskussionen wurde auf die Brücken funk tion der neuen Kommunikations dienste hin gewiesen, die via Chat und Messenger kosten günstig die Kontakt aufnahme und den Austausch mit Freunden und Familie aus den Herkunfts gebieten ermög lichen. Hierin kann eine Erklä rung für die höheren Stammnutzer werte der türkisch stämmigen Jugend lichen und der Spät aussiedler bei der Chatnut zung liegen. Auffälliger sind die Unterschiede zwischen Jugend lichen mit Migrations- hintergrund und aus der Gesamtbevölke rung bei den stärker informations- orientierten Tätig keiten (Tabelle 8.9). 183 Tabelle 8.9: Informationsorientierte Tätig keiten und Dienste im Internet (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Internetdienste Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Suchmaschinen 60 57 71 Surfen 32 37 42 Informa tionen für Schule/Beruf 24 22 38 Private Informa tionen 22 21 38 Aktuelle Nachrichten 20 23 32 Veranstaltungs informa tionen 8 4 13 News group lesen 8 17 22 Weblogs lesen 1 2 7 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Hier weisen die JIM-Befragten in allen Tätigkeits bereichen höhere Nut- zungs werte auf als die Befragten der zwei Ver gleichs stichproben. Insbesondere die Recherche von Informa tionen für Schule/Beruf bzw. den privaten Bereich gehört für jeweils 38 Prozent der 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung zur alltäg lichen Internetnut zung. In den beiden Ver gleichs stichproben er reichen diese beiden Tätig keiten jeweils nur Werte knapp über 20 Prozent. Auch das Interesse an aktuellen Nachrichten ist bei den 12- bis 19-Jährigen der Gesamt- bevölke rung etwas höher aus geprägt. Vor dem Hintergrund einer zum Teil negativen Konnota tion des „Surfens“ im Internet und der Forschungs literatur ist an dieser Stelle noch interessant, dass die Befragten der migrations spezifi- schen Teilstichproben beim Surfen keines wegs höhere Nutzungs werte auf wei- sen als die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung. Musik hören oder Filme/Videos im Internet ansehen ist in allen drei Teil- stichproben gleichermaßen beliebt (Tabelle 8.10). Für die türkisch stämmigen Befragten spielt zudem das Internet fernsehen eine deut lich größere Rolle. Die regelmäßige Nutzung von Online-Spielen hat für alle Befragten eine deut lich geringere Relevanz als zum Beispiel die Suche nach schuli schen/beruf lichen Informa tionen. Hier weisen die 12- bis 19-Jähri- gen der Gesamtbevölke rung höhere Nutzungs werte auf als die Befragten der zwei Ver gleichs stichproben. Mit kreativen und gestaltenden Tätig keiten beschäftigt sich insgesamt nur eine Minder heit der Jugend lichen (Tabelle 8.11). Am aktivsten sind hier noch die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung, bei denen immerhin jeweils 13 Prozent an geben, eine eigene Homepage zu betreiben oder sich in News- groups einzu bringen. Bei den russischen Spät aussiedlern werden derartige Formen der Selbst präsenta tion jedoch kaum ver folgt. Für die Jugend lichen 184 mit türkischem Migrations hintergrund stößt allein das Einstellen und Teilen von Fotos und Videos auf größere Gegen liebe. Tabelle 8.10: Rezeptionsorientierte und unterhaltende Tätig keiten und Dienste im Internet (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Internetdienste Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Musik/Sounds hören 48 45 46 Filme/Videos ansehen 28 23 26 Multi-User-Spiele 6 12 19 Online-Spiele allein 9 10 15 Internet-Radio 4 6 8 Internet-TV 10 4 2 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Tabelle 8.11: Produktive Tätig keiten und Dienste im Internet (Mehrfachnen nung, in Pro- zent, gew.) Internetdienste Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Weblogs schreiben 1 2 2 News group schreiben 4 7 13 Foto/Video einstellen 14 4 10 Eigene Homepage 1 – 13 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Über die Einschät zungen und Ansichten der Jugend lichen mit Migrations- hintergrund zu ver schiedenen Aspekten des Internets, insbesondere der Reflek- tion über das eigene Wissen, wurde bereits in Kapitel 5 ausführ lich berichtet. Die Gegen überstel lung der migrations spezifi schen Teilpopula tionen zu den Befragten der JIM-Studie in Tabelle 8.12 zeigt hier noch einmal deut lich, dass sich die Jugend lichen weder in der Relevanz, die dem Internet zu ge- schrie ben wird, groß artig unter scheiden noch in ihrer Selbsteinschät zung, über das Internet Bescheid zu wissen. Der Nützlich keit des Internets für Schule und beruf lichen Bildungs weg stimmen 95 Prozent der Aussiedler, 93 Prozent der Befragten der JIM-Studie und 89 Prozent der türkisch stämmigen Jugend- lichen zu. Im Freundes kreis ist die Internetnut zung jeweils gleichermaßen weit ver breitet. Mehr Vorsicht zeigen die Jugend lichen der Gesamtbevölke rung, wenn es darum geht, Erlaubtes von Unerlaubtem zu trennen. 75 Prozent sagen 185 hier, sie wüssten genau, was erlaubt ist. Die Jugend lichen mit türkischem Migrations hintergrund treten in dieser Hinsicht mit einer Zustimmungs quote von 83 Prozent etwas selbst sicherer auf. Sie zeigen sich im Ver gleich zu den Aussiedlern und ähnlich wie die Befragten der JIM-Studie etwas reservierter, wenn es um das Internet als Kontakt börse geht. Hier könnten sich die großen Vorbehalte und Sorgen gegen über im Internet geknüpften Kontakten, die in den Gruppen diskussionen vor allem von den türkisch stämmigen Eltern ge- äußert wurden, wider spiegeln. Dass das Selbst bewusstsein der Jugend lichen in Hinblick auf ihre eigene Internet kompetenz durch aus kritisch zu hinter- fragen ist, zeigen die Zustimmungs werte zur Frage nach der Überprü fung der Inhalte im Internet. Über alle Teilstichproben hinweg wähnt sich hier mehr als jeder Vierte in Sicher heit. Tabelle 8.12: Ansichten zum Internet* („voll und ganz/weit gehend“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2007) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.204 Internet gehört heute einfach dazu 91 94 91 Internet ist für die Schule, Aus- bil dung, Studium bzw. Beruf nütz lich 89 95 93 Die meisten meiner Freundinnen und Freunde beschäftigen sich mit dem Internet 92 90 91 Wenn ich das Internet nutze, weiß ich genau, was erlaubt ist und was nicht 83 79 75 Über das Internet wird viel zu viel Aufhebens gemacht 56 52 54 Über das Internet kann man gut neue Leute kennen lernen 67 76 69 Was im Internet steht, hat vorher jemand auf die Richtig keit über - prüft 26 30 28 * Da diese Abfrage in 2008 nicht erfolgte, wird hier auf die Daten aus der JIM-Studie 2007 zurückgegriffen. Computer Einem kompetenten Umgang mit dem Computer und der Vielzahl an Pro- grammen und Anwendungen wird ein hoher Stellenwert für die Wahrnehmung bildungs- und berufsbezogener Chancen zugesprochen. Wie vielfältig und differenziert die Aneignung und der Umgang mit dem Computer in den drei Vergleichsstichproben ausfällt, zeigt Tabelle 8.13. Die in allen drei Gruppen geringen Stammnutzer anteile für Tätig keiten am Computer, die in keinem Zusammen hang mit dem Internet stehen, bestätigen 186 die Funktion des Computers als Mittel zum Zweck: Der Computer ist vor allem dafür da, den Zugang zum Internet und seinen Inhalten bzw. Diensten sicher zustellen. Für die türkisch stämmigen Jugend lichen und die Aussiedler unter mauern diese Daten die Eindrücke aus den Gruppen diskussionen. In diesen räumten die Kinder und Jugend lichen ein, man habe die Anschaf fung des Computers vor allem durch den Ver weis auf schuli sche Notwendig keiten forciert, aber eigent lich sei das Internet das wichtigste. Der Einsatz für Schule, Ausbil dung oder Beruf führt in allen drei Teil- stich proben die Rangliste der Offlinetätig keiten an. Allerdings zeigen sich hier doch recht deut liche Unterschiede zwischen den jeweiligen Befragten gruppen. Während in der JIM-Studie 37 Prozent der Befragten an geben, den Computer täglich oder mehrmals pro Woche für die Schule etc. zu nutzen, liegen die Stammnutzer anteile bei den türkisch stämmigen Jugend lichen (20 Pro zent) und insbesondere den Aussiedlern (14 Prozent) doch deut lich darunter. Auch mit Text verarbei tung oder dem Erstellen von Präsenta tionen beschäftigen sich die Jugend lichen der migrations spezifi schen Teilstichproben nur halb so häufig wie die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung. Bei den kreativen Tätig keiten wie Musik oder Bilder bzw. Filme zusammen stellen und bearbeiten, heben sich die Unterschiede zumindest zwischen den türkisch stämmigen Jugend- lichen und den JIM-Befragten wiederum auf. Hier fällt allein die Teilstich- probe der Aussiedler mit zum Teil deut lich niedrigeren Nutzungs werten auf.m Tabelle 8.13: Tätigkeiten bei der Computernutzung (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Tätig keiten Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Schule, Ausbil dung, Beruf 20 14 37 Text verarbei tung 12 12 27 Musik zusammen stellen 12 4 18 Bilder/Filme bearbeiten 12 6 13 DVD ansehen 10 6 10 Malen, Zeichnen, Grafik 7 6 9 CDs brennen 9 1 8 Präsenta tionen/Referate 4 4 8 Lernprogramme nutzen 3 2 8 Programmieren 4 2 6 Musik machen 3 2 4 Soundbearbei tung 3 4 6 DVDs brennen 2 2 2 ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. Bei der Bewer tung ver schiedener Statements zum Computer finden sich, ähnlich wie beim Internet, deut liche Gemeinsam keiten zwischen den Jugend- 187 lichen aller drei Teilstichproben (Tabelle 8.14). Dies trifft vor allem auf die Einschät zung der Relevanz von Computern für Schule, Ausbil dung und Beruf zu. 94 Prozent der türkisch stämmigen Jugend lichen, 95 Prozent der Aussiedler und 92 Prozent der JIM-Befragten bezeichnen den Computer in dieser Hin- sicht als nütz lich. Daneben stechen die Befragten der migrations spezifi schen Teilstichproben dadurch hervor, dass sie häufiger über Spaß beim Lernen oder Arbeiten mit dem Computer berichten. Vor dem Hintergrund des bisherigen Forschungs- standes interessant und zum Teil kritisch einzu schätzen sind dagegen die Dif- ferenzen in den Zustimmungs werten zu den drei letzt genannten Statements. Fast die Hälfte der türkisch stämmigen Jugend lichen äußert das Interesse, sich häufiger mit Computern zu beschäftigen. Dieser ver gleichs weise hohe Zustim- mungs wert korrespondiert an der Stelle mit den Stammnutzer werten dieser Teilpopula tion, die deut lich unter denen der Ver gleichs stichproben liegen. Er- staun lich bleibt dann aber der mit 38 Prozent doch noch recht hohe Zu stim- mungs wert der JIM-Befragten, bei denen bereits für 89 Prozent der Computer zur alltäg lichen Medien nutzung dazu gehört. Die Aussiedler stichprobe wiederum liegt, was die Stammnutzer zahlen angeht, zwischen den Ver gleichs stich pro- ben – fällt aber hier durch ein ver gleichs weise geringes Interesse an häufige- rer Computernut zung (27 Prozent) auf. Tabelle 8.14: Ansichten zum Computer („voll und ganz/weit gehend“, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Statements Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2007) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.204 Computer sind für die Schule, Ausbil dung, Universität oder Beruf nütz lich 94 95 92 Computer sind wichtig, um einen Beruf zu finden 76 70 78 Es macht Spaß, mit dem Com- puter zu lernen oder zu arbeiten 87 81 70 Computer sind eine schöne Freizeitbeschäfti gung 69 60 64 Eigent lich würde ich mich ganz gerne häufiger mit Computern beschäftigen 48 27 38 Meine Eltern halten nichts von Computern 46 37 25 Computer sind eher etwas für Jungen als für Mädchen 20 17 13 * Da diese Abfrage in 2008 nicht erfolgte, wird hier auf die Daten aus der JIM-Studie 2007 zurückgegriffen. Für die türkisch stämmigen Jugend lichen gilt, dass diese sich mit ihrem höheren Interesse an Computernut zung einem ver gleichs weise „computerkriti- 188 schen“ Familien umfeld aus gesetzt sehen, so jeden falls die Einschät zung der Jugend lichen in Hinblick auf ihre Eltern. Nahezu die Hälfte der türkisch- stämmigen Jugend lichen geht davon aus, dass die Eltern „nichts von Computern halten“. In der Stichprobe der Aussiedler stimmen diesem Statement immerhin noch 37 Prozent zu, bei den 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung sind es nur ein Viertel der Befragten. In dieser Hinsicht zeichnen die Daten der vor liegenden Repräsentativbefra gung – auf Basis der Einschät zung der Jugend- lichen – ein deut lich anderes Bild als bisher in der Forschungs literatur be- schrieben (Strotmann 2006, 2008). Hierin könnten sich wiederum die Distanz gerade der türkischen Eltern und deren Ängste hinsicht lich Computer und Internet, die in den Gruppen diskussionen auch von den Eltern selbst beschrie- ben wurden, wider spiegeln. Mobiltelefon Mit einem Handy sind die Befragten aller drei Populationen gleichermaßen gut ausgestattet (vgl. Tabelle 8.5), und auch bei den monatlichen Handykosten und der Frage, wie viel Eigenverantwortlichkeit den Jugendlichen von ihren Eltern im Umgang mit dem Handy zugestanden wird, unterscheiden sich die Teilstichproben kaum (Tabelle 8.15). Tabelle 8.15: Vertragsart und Kosten (in Prozent, gew.) Vertragsart Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Prepaid 65 66 67 Vertrag 23 24 28 Weiß nicht 1 1 k. A. Kein Handynutzer 10 10 5 (kein Besitz). Gesamt 100 100 100 Kosten pro Monat (MW) € 22 € 18 € 17 Davon: Eigenanteil (MW) € 10 (n = 140) € 10 (n = 119) € 11 Bei allen 12- bis 19-Jährigen überwiegt die Kostenkontrolle mittels Prepaid- Karten, über Vertragshandys mit mehr Verantwortung verfügen jeweils rund ein Viertel der Befragten. Stellt man analog zu den anderen Funktionsmedien auch die konkreten Tätigkeiten bei der Handynutzung gegenüber, zeigen sich nur bei einigen An- wendungen Differenzen (Tabelle 8.16). Zum einen wurde in Kapitel 5 bereits erwähnt, dass die Werte für alle abgefragten Funktionen in der Teilstichprobe der türkischstämmigen Befrag- ten höher ausfallen als bei den Aussiedlern. Dieses Bild bleibt auch bestehen, 189 wenn man die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölkerung als weitere Ver- gleichsgruppe hinzuzieht. Beim Umgang mit dem Handy finden sich nur ein- zelne Unterschiede zwischen den Befragten der JIM-Studie und den türkisch- stämmigen Jugendlichen. Die Aussiedler sind diejenige Vergleichsgruppe, in der die möglichen Handyfeatures jeweils die geringsten Nutzerwerte auf- weisen. Differenzen zeigen sich zum einen beim Erhalten und Senden von SMS, das bei den 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölkerung etwas stärker ausgeprägt ist als bei den türkischstämmigen Jugendlichen (76 Prozent versus 61 Prozent SMS bekommen, 69 Prozent versus 54 Prozent SMS senden). SMS bekommen nimmt bei den JIM-Befragten den ersten Rangplatz der Handy- funktionen ein, bei den migrationsspezifischen Teilstichproben steht das an- gerufen werden an erster Stelle. Ein weiterer Unterschied zeigt sich bei der Relevanz des Musikhörens. Während das Hören von MP3 für die türkisch- stämmigen Jugendlichen und die Aussiedler wichtiger als die SMS-Funktion und das eigene Anrufen ist, nimmt die Musiknutzung bei den Jugendlichen der Gesamtbevölkerung einen deutlich niedrigeren Stellenwert ein. Nur für 43 Prozent gehört das Musikhören zur regelmäßigen Handynutzung dazu. Bei den Werten für Handyfotografie und vor allem bei den Nutzungswerten für Handyspiele unterscheiden sich die türkischstämmigen Jugendlichen dagegen nicht von den 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölkerung. Tabelle 8.16: Tätigkeiten bei der Handynutzung (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Tätig keiten Türkischer Migrationshintergrund* Russische Spät aussiedler* Gesamtbevölke rung (JIM 2008)** 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 SMS bekommen 61 54 76 Angerufen werden 65 63 71 SMS schicken 54 43 69 Jemanden anrufen 57 48 57 Musik MP3 hören 61 59 43 Fotos/Filme machen 35 22 37 Fotos/Filme senden Bluetooth 27 15 23 MP3 senden Bluetooth 27 14 23 Handy-Radio 4 – 11 Handyspiele 11 6 10 MP3 senden MMS 4 – 5 Fotos/Filme senden MMS 3 2 2 Im Internet surfen 2 1 2 Mails abrufen 7 2 2 Handy-Fernsehen 3 1 1 Mails senden 7 3 k. A. ** 4, 5, 6 oder 7 Tage einer normalen Woche. ** Täglich/mehrmals pro Woche. 190 Auf die Schwierigkeiten, in einer standardisierten Befragung nach gewalt- haltigen Inhalten oder Pornografie zu fragen, wurde bereits in Kapitel 5 hin- gewiesen. In der JIM-Studie wird ebenso versucht, sich dem Themengebiet anzunähern. Danach gefragt, ob sie schon davon gehört haben oder ihnen bekannt ist, dass gewalthaltige Videos oder pornografische Bilder und Filme per Handy verschickt werden, signalisieren jeweils vier Fünftel der Befragten der JIM-Studie und der Teilstichprobe der Aussiedler Zustimmung (Tabelle 8.17). Bei den türkischstämmigen Jugendlichen fällt dieser Wert mit rund drei Fünftel deutlich niedriger aus. Im eigenen Freundes- oder Bekanntenkreis so etwas mitbekommen zu haben, berichtet rund ein Viertel der Befragten in allen drei Teilstichproben. Die Zustimmungswerte fallen also hier bei den migrationsspezifischen Teilstichproben keinesfalls höher aus als bei den Be- fragten der Gesamtbevölkerung. Ein Befund, der aufgrund der erwähnten möglichen sozialen Erwünschtheit beim Antwortverhalten mit Vorsicht zu interpretieren ist. Tabelle 8.17: Gewalt und Pornografie auf dem Handy (Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Gewalt/Pornografie Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Davon gehört 59 82 80 Im Bekannten kreis 25 26 29 Nicht nur das er wähnte Phänomen des „happy slapping“ stellt ein Gefah- ren potenzial im Umgang mit dem Handy dar, weitere potenzielle Gefahren liegen im Bereich finanzieller Ver luste bzw. Ver pflich tungen, wenn die Jugend- lichen zum Beispiel mit dem Handy un gewollt Ver träge ab schließen oder auf teure Servicen ummern hereinfallen (Grimm/Rhein 2007, Behrens/Höhler 2007). Jeweils rund 10 Prozent der Befragten der migrations spezifi schen Teil- stichproben sind von derartigen Kosten fallen durch Ver träge oder teure Service- n ummern bereits betroffen gewesen (Tabelle 8.18). Ein Ver gleich mit den Er- geb nissen der JIM-Studie ist an dieser Stelle schwierig, da der ent sprechende Themen komplex dort mit ab weichenden, uns un bekannten Frageformulie run- gen erfasst wird. 191 Tabelle 8.18: Käufe mit dem Handy (Zustim mung, Mehrfachnen nung, in Prozent, gew.) Verträge/Käufe Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Ungewollt Ver trag ab geschlossen 12 11 3 Versehent lich bestellt 3 2 3 Teure Servicen ummern 12 8 1 Spiele Abschließend noch ein Wort zum Spielen allgemein, egal ob am Computer oder an Spiel konsolen (Tabelle 8.19). Die Gegen überstel lung der drei Teilstichproben zeigt hier, dass sich der Anteil an Stammnutzern zwischen den migrations spezifi schen Teilstichproben und den Befragten der JIM-Studie nicht unter scheidet, die Jugend lichen mit Migrations hintergrund also nicht häufiger als die 12- bis 19-Jährigen der Gesamtbevölke rung Computer- oder Konsolen spiele spielen. Auf die Spiel- kontexte und Ansichten zu Computer- und Konsolen spielen wurde bereits in Kapitel 5 ein gegangen. Aufgrund der Daten lage ist hier ein Ver gleich zu den Jugend lichen der Gesamtbevölke rung nicht möglich. Tabelle 8.19: Spielenutzung Computer und Konsole (in Prozent) Nutzungs frequenz PC/Konsole Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Stammnutzer (4–7 Tage) 30 28 30 Seltener 31 35 35 Nie 40 37 35 Gesamt 100 100 100 In der vorliegenden Studie wurde auch ermittelt, welche Computerspiele die Kinder und Jugendlichen am liebsten spielen (Tabelle 8.20). 192 Tabelle 8.20: Lieblingsspiele Computer und Konsole (1. Nennung, in Prozent) Lieblings spiele Türkischer Migrations hintergrund Russische Spät aussiedler Gesamtbevölke rung (JIM 2008) 12–19 J. nw = 156 12–19 J. nw = 132 12–19 J. nw = 1.208 Die Sims – 4 10 FIFA 9 4 7 Counter Strike 5 8 5 Need for Speed 9 5 4 Pro Evo Soccer 7 – k. A. Gesamt 100 100 100 In der Teilstichprobe der türkischstämmigen 12- bis 19-Jährigen wird die Rangliste der Lieblingsspiele (erstgenanntes Lieblingsspiel) angeführt von Spie- len aus dem Bereich Fußball oder Motorsport, nämlich „FIFA“ und „Need for Speed“ (jeweils 9 Prozent), gefolgt von „Pro Evo Soccer“ (7 Prozent) und dem Shooter- bzw. Action-Spiel „Counter Strike“ (5 Prozent). Bei den 12- bis 19-jährigen Aussiedlern führt „Counter Strike“ als erstes Lieblingsspiel mit 8 Prozent der Nennungen die Rangliste an, gefolgt von „Need for Speed“ (5 Prozent) und „FIFA“ sowie dem Strategiespiel „Die Sims“ (jeweils 4 Pro- zent). Ein Vergleich zu den Befragten der JIM-Studie ist hier schwierig, in der JIM-Dokumentation wird nicht die Rangliste der liebsten Einzelspiele aufge- führt, sondern die Spiele werden bestimmten Spielegruppen zugeordnet. Es kann also hier nicht die Rangliste der liebsten Einzelspiele der 12- bis 19-Jäh- rigen der Gesamtbevölkerung gegenübergestellt werden. Die Verantwortlichen der JIM-Studie haben uns aber zu den von den migrationsspezifischen Teil- stichproben genannten ersten Lieblingsspielen die korrespondierenden Daten für die JIM-Befragten übermittelt. Danach nennen 10 Prozent „Die Sims“ als erstes Lieblingsspiel, 7 Prozent „FIFA“, 5 Prozent benennen „Counter Strike“ und 4 Prozent votieren für „Need for Speed“. Diskussion Im Detail der verglichenen Dimensionen der Mediennutzung und Medien- kompetenz sind durchaus Unterschiede zwischen den Befragten mit und ohne Migrationshintergrund erkennbar. Bei den klassischen Massenmedien betrifft das vor allem die Nutzung von Radio und Zeitung. Die Nutzungszahlen sind hier bei den Jugendlichen aus der Gesamtbevölkerung erheblich höher als bei denjenigen mit Migrationshintergrund. Mit Sicherheit spielen hier die unter- schiedlichen Bildungsniveaus zwischen den verglichenen Populationen eine große Rolle. Die befragten Jugendlichen aus der Gesamtbevölkerung nutzen darüber hinaus häufiger den Computer und das Internet, und sie tun dies auch stärker 193 in Verbindung mit einer funktionalen Nutzung für Schule, Ausbildung und Beruf. Andere Dienste im Internet werden in allen Vergleichsgruppen etwa gleich stark genutzt, etwa die Nachrichten- und Messengerdienste. Die Nutzung von E-Mail ist darüber hinaus ein gutes Beispiel für stärkere Unterschiede innerhalb der migrationsspezifischen Populationen als zwischen diesen und den Jugendlichen aus der Gesamtbevölkerung. Die türkischstämmigen Be- fragten schreiben erheblich öfter E-Mails als die gleichaltrigen Aussiedler. Ähnliches kann man – mit umgekehrten Vorzeichen – für die Nutzung der internetbasierten Chatdienste festhalten. Hier zeigen sich vor allem höhere Werte für die Aussiedler, sowohl im Vergleich zur Gesamtbevölkerung als auch zu den türkischstämmigen Befragten. Das Mobiltelefon wiederum wird häufiger von den Befragten mit Migra- tionshintergrund genutzt. Insbesondere Befragte mit türkischem Migrations- hintergrund zeigen eine starke Affinität zum Handy, und dies sowohl im Ver- gleich zu den Jugendlichen der Aussiedlerstichprobe als auch zu Gleichaltrigen aus der Gesamtbevölkerung. Insgesamt gesehen ist die Übereinstimmung zwischen allen drei Vergleichspopulationen bei der Einschätzung des Internets und der anderen neuen Medien hoch; sie werden in ihrer Alltags- und Berufs- relevanz gleichermaßen geschätzt. In der Zusammenschau der Ergebnisse dieses Kapitels kann man auf keinen Fall pauschal von einer Kluft zwischen der Mediennutzung und Medienkom- pe tenz junger Migranten auf der einen und ihrer Altersgenossen in der Gesamt- bevölkerung auf der anderen Seite sprechen. Dieses Urteil gilt natürlich mit der Einschränkung, dass es sich ausschließlich auf die in diesem Kapitel betrachteten Untersuchungspopulationen und Vergleichsdimensionen stützt. Festzuhalten ist, dass es bei den jungen Migranten ganz offensichtlich einige, für ihren jeweiligen Migrationshintergrund typische Besonderheiten bei der Auswahl der Inhalte und der Intensität der Nutzung von Massen- und Indivi- dualmedien gibt. Die beiden Teilpopulationen der LfM-Studie unterscheiden sich dabei jedoch zum Teil stärker untereinander als gegenüber den Gleich- altrigen der Gesamtbevölkerung. Zur Bedeutung der migrationsspezifischen Milieufaktoren für die Mediennutzung und Medienkompetenz junger Migran- ten kommen dann jedoch weitere – weitgehend migrationsunabhängige – Dif- ferenzierungsfaktoren hinzu wie z. B. Alter, Schüler- vs. Nicht-Schüler-Status und außerdem der Faktor Geschlecht, der allerdings in seiner „sozialen Be- deutung“ durchaus durch die jeweilige Migrantenkultur geprägt ist. Insofern ist die weiterführende Forschung in diesem Bereich gut beraten, wenn sie versucht, den Einfluss migrationsspezifischer Primär- und Sekundärfaktoren sowie migrationsunabhängiger Faktoren auf die Mediennutzung und Medien- kompetenz junger Migranten synchron zu erfassen. 195 9 Perspektiven einer zielgruppen spezifi schen Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten Der Blick der Mehrheits gesell schaft auf Minder heiten, und dazu zählen trotz ihrer großen Zahl in Deutschland die sog. „Menschen mit Migrations hinter- grund“, ist im Grunde stets von der latenten Annahme geleitet, man würde dort auf ab weichendes Ver halten stoßen.43 Ein Ver halten, das ab weicht von dem, was in der Mehrheits gesell schaft als „normal“, „gut“ oder einfach als „durch schnitt lich“ an gesehen wird. Das gilt auch für den öffent lichen und politi schen Diskurs, der in Deutschland über die Medien nutzung und Medien- kompetenz von Migranten geführt wird. Unabhängig davon, wie intensiv sie sich wirk lich den zumeist fremdsprachigen Medien zuwenden, die in ihrem Herkunfts- oder Migrations kontext ver ankert sind, befürchtet wird Schlimmes: Abwen dung von der deutschen Mehrheits gesell schaft, Integrations verweige- rung, Separa tion. Die in Kapitel 2 an gesprochene These vom „Medien ghetto“ bringt diese Perspektive genau auf den Punkt. Sie hat deshalb ein so großes Gewicht, weil sie sich auf einen zentralen Aspekt der Alltags realität bezieht. Addiert man alle Medien zusammen, kommt „der durch schnitt liche Deutsche“ auf eine tägliche Medien nutzung von neun bis zehn Stunden pro Tag (van Eimeren/ Frees 2009: 348), und in dieser Zeit werden natür lich vor allem deutsch- sprachige Medien genutzt. Inwiefern das der Integra tion der deutschen Gesell- schaft dient, ist eine berechtigte und wissen schaft lich wie politisch spannende Frage. Sie wird allerdings aus dem Blick winkel der Medien ghetto-Debatte gar nicht erst gestellt. Auch im Fall der in Kapitel 3 skizzierten Medien kompetenzdebatte geht es um Abweichung. Zwar wendet sich die Kritik weniger gegen das Ver halten junger Migranten, sondern eher gegen die Ver hältnisse, die bei jungen Migran- ten bestimmte Ver haltens weisen und Einstel lungen begünstigen und andere 43 „Berichte über ‚Migranten‘ befassen sich meist mit ‚Problemlagen‘ und stehen damit von vornherein im Horizont einer Defizitperspektive, […], schein bar getrieben von der Sorge um Anomie, Devianz und Parallel- welten, […].“ (Wippermann/Flaig 2009: 4) 196 ver hindern. Tatsäch lich steht im Hintergrund der These vom „Digital Divide“ – auch in ihrer revidierten, auf inhalt liche Nutzungs aspekte bezogenen Form (vgl. dazu Kapitel 3) – ganz generell die Unterschei dung zwischen einem normativ für gut befundenen, gesell schaft lich er wünschten Umgang mit den neuen Medien und davon negativ ab weichenden Ver halten schancen oder tat- säch lichem Ver halten. Exemplarisch hierfür sind die Ausfüh rungen zur „Digi- talen Spaltung“ der Gesell schaft im Medien- und Kommunikations bericht der Bundes regie rung 2008. Ausgehend von der Unterschei dung zwischen einer gut gebildeten Informations elite und weniger gebildeten und politisch interes- sier ten Bevölkerungs kreisen wird fest gestellt, dass Letztere „die mit der Digi- talisie rung der Medien angebote eröffneten Chancen für Bildung, Beruf, politi- sche Teilhabe und persön liche Entwick lung trotz techni schen Zugangs […] nicht an gemessen für sich aus schöpfen“ (Medien- und Kommunikations bericht der Bundes regie rung 2008: 49). Insbesondere junge Menschen hätten „noch kein kritisches Bewusstsein für die Qualität der von ihnen genutzten Online- angebote“ aus gebildet (ebd.: 49). Das ist der Ausgangs punkt, von dem die nachfolgend er läuterten „Grundprinzipien medien pädagogi scher Maßnahmen der Bundes regie rung“ (ebd.: 49–50) ab geleitet werden – darunter auch die- jenigen, die sich auf junge Menschen mit Migrations hintergrund beziehen. Innerhalb der medien pädagogi schen Profession ist dieser Ansatz allerdings umstritten. So war es ein wesent liches Ergebnis des Works hops, den die Ver- fasser zu dieser Aufgaben stel lung mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Medien pädagogik durch führten (vgl. dazu Abschnitt 1.4), diese Defizitperspektive in Frage zu stellen. Wir werden diese Problemstel lung daher im Folgenden im Hinblick auf die beiden Zielgruppen der LfM-Studie auf greifen und reformulieren (Abschnitt 9.1). Im Anschluss daran werden die zentralen empiri schen Ausgangs punkte im Vorfeld potenzieller Maßnahmen zur Medien kompetenzförde rung im Bevölkerungs segment von Migranten zu- sam men gefasst (Abschnitt 9.2), ehe dann der Ver such gemacht wird, einen strukturierten Überblick über das breite Spektrum denk barer Maßnahmen zu geben (Abschnitt 9.3). Wie schon an gedeutet, profitieren unsere Ausfüh rungen in diesem Kapitel maß geblich von den Argumenten der Kolleginnen und Kollegen, die an dem medien pädagogi schen Workshop zur LfM-Studie teilgenommen haben. Es ist allerdings schwer möglich, sie an dieser Stelle einzeln und im Detail zu zitieren.44 Insofern über nehmen wir auch die volle Ver antwor tung für alles, was wir im Rahmen dieses Kapitels nieder geschrieben haben. 44 Noch einmal herz lichen Dank an Stefan Aufenanger, Susanne Berns mann, Kai-Uwe Hugger, Helga Theunert und Claudia Wegener! 197 9.1 Von Defiziten zu Differenzen: Reformulie rung der Fragestel lung Die Suche nach Unterschieden zwischen – wie auch immer definierten – sozialen Gruppen ist eine der Basis strategien der empiri schen Sozialforschung. Ausgehend von den Durchschnitts werten, die für die Gesamtpopula tion ermittelt worden sind, wird ver sucht, gruppen spezifi sche Eigen heiten, d. h. Varianz zwischen Teilpopula tionen zu identifizieren und zu er klären. Das gilt in besonderer Weise für die komparatisti sche Forschung, in der unter schied- liche Popula tionen miteinander verg lichen werden. Diese Strategie liegt auch der Konzep tion und Durchfüh rung der LfM- Studie zugrunde. Die Indikatoren zur Medien kompetenz der beiden Ziel- gruppen mit Migrations hintergrund wurden deshalb mit zum Teil denselben Fragen wie in der JIM-Studie erfasst, weil wir die spezifi schen Daten zur Medien kompetenz junger Migranten nicht nur für sich genommen beschreiben, sondern auch mit den Durchschnitts werten der gesamten deutsch sprachigen Alters gruppe ver gleichen wollten. Das statisti sche Ziel der durch geführten und in Kapitel 8 präsentierten Analysen war die Identifika tion von Differenz vs. Nicht-Differenz – interpretiert haben wir die er mittelten Ergebnisse zunächst vor dem Hintergrund der Digital-Divide-Debatte in dem Bezugs rahmen Defizit vs. Kein Defizit. Dass diese Perspektive der Daten interpreta tion zu kurz greift, um nicht zu sagen: in die Irre leitet, ging relativ rasch und eindeutig aus der Diskussion mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Medien pädagogik hervor. Das ist besonders dann der Fall, wenn man diese Perspektive über ein funktionalisti sches, instrumentelles Ver ständnis von Medien kompetenz hinaus aus weitet und im Sinne eines „Second Digital Divide“ auch auf die Qualität der Medien nutzung bezieht. Tatsäch lich ver weisen empirisch er mittelte Grup- pen differenzen zunächst vollkommen wertneutral auf gruppen- bzw. milieu- spezifi sche Besonder heiten. Wenn man diese nicht als solche „stehen lassen“ will, als etwas, was einfach ein gruppen spezifi sches Merkmal ist, steht man unter Begründungs zwang. Das heißt, die Bewer tung von gruppen spezifi schen Besonder heiten als Schwächen, Stärken, Potenziale etc. kann nur in einem normativen Bezugs rahmen er folgen, der seiner seits wiederum begründungs- bedürftig ist. Solche Begrün dungen sind durch aus denk bar. Das beginnt beim instru- men tellen Nutzen bestimmter Medien kompetenzen für Ausbil dung und Beruf, geht über die Potenziale eines reflektierten Medien gebrauchs für die persön- liche Bildungs biografie, bis hin zu den individuellen Konstitutions bedin gun- gen für eine funktionierende demokrati sche Öffentlich keit. Aus medien päda- gogi scher Perspektive dürfte allerdings ent scheidend sein, dass der jeweilige Status quo des Einzelnen oder einer Gruppe nie für sich genommen disquali- 198 fiziert, sondern stets als Ausgangs punkt für Ver ände rung oder aber Bestär- kung akzeptiert wird. Insofern lohnt sich im Vorfeld der Diskussion denk barer Maßnahmen zur Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten ein offener, nicht primär von einem Defizitparadigma gesteuerter Blick in die Daten. Und auch ein Blick, der nicht aus schließ lich auf die Identifika tion von Differenzen zwischen ihnen und der Mehrheit der Gleichaltrigen fokussiert ist, sondern erstens nach gruppen übergreifenden Gemeinsam keiten und zweitens nach gruppen imma- nenten Besonder heiten forscht. 9.2 Empirische Ausgangs punkte Klassische Massen medien: Radio und Zeitung Das aus der „Differenz perspektive“ mit Abstand wichtigste Ergebnis der LfM-Studie bezieht sich auf die Nutzung klassi scher Massen medien: auf das Radiohören und Zeitungs lesen bei jungen Menschen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren: – Insgesamt gesehen ist das Radiohören in diesem Alters segment eine weit ver breitete Medien nutzungs gewohn heit. Mehr als 70 Prozent der 12- bis 19-Jährigen, die 2008 in der JIM-Studie befragt wurden, geben an, zu- mindest mehrmals pro Woche Radio zu hören. Dabei geht es natür lich primär um Musik, aber selbst „Jugendsender“ bieten mehr als das. Das Wortprogramm ver bindet die jungen Hörer mit (Musik- und Jugend-)Kultur und Gesell schaft, d. h. die Nutzung von MP3-Playern hat nicht genau die- selbe Funktion wie das Radiohören. – Die Zeitung tut sich grundsätz lich schwer, jugend liche Leser zu finden. Folgt man den Daten der JIM-Studie, geben nur 4 von 10 der Befragten an, „mehrmals in der Woche“ in eine Zeitung zu schauen. Das mag mit den typischen Inhalten von Zeitun gen zusammen hängen: ihre Fokussie- rung auf eine in Ressorts wie Politik, Wirtschaft, Kultur etc. auf geteilte „Erwachsenen welt“. Möglicher weise ist es aber auch ein medien spezifi- sches Problem im engeren Sinn, d. h. dahinter könnte sich eine Distanz junger Menschen zu (kompletten, fertigen) Texten, zur „Literalität“ ver- bergen. Bezogen auf beide Medien unter scheiden sich die Heranwachsenden mit tür- kischem Migrations hintergrund und junge russischer Aussiedler deut lich vom Durchschnitt ihrer Alters genossen: – Anders als bei diesen hat das Radio bei ihnen einen geringen Stellen wert. 199 – Und die Zeitung ist für sie noch viel weniger als für andere Kinder und Jugend liche ein Medium, mit dem sie sich gerne beschäftigen. Sieht man einmal von der Sprache als Erklärungs möglich keit ab (was sich sowohl auf eine Ver weigerungs haltung der jungen Migranten gegen über deutsch sprachigen Radio- und Zeitungs angeboten als auch auf das Fehlen ent- sprechender Angebote in türkischer oder russischer Sprache beziehen könnte), ist man vor allem auf die prägende Funktion des Elternhauses ver wiesen. Die Ver mutung liegt nahe, dass die Medien ausstat tung des Elternhauses und das Modell der Medien nutzung der Eltern den stärksten Einfluss haben. Wenn eben kein Radiogerät im Haushalt steht, das regelmäßig „läuft“, und wenn keine abonnierte Tages zeitung herum liegt und regelmäßig gelesen wird, fehlen die Gelegen heiten zum Einstieg in die Radio- und Zeitungs nutzung. Digitale Individualmedien: PC und Internet Bezogen auf die Nutzung der neuen digitalen Medien ist das wichtigste Er- gebnis der LfM-Studie, dass man bei einem Ver gleich der Daten der LfM- Studie mit den Ergebnissen der JIM-Studie die Unterschiede nicht findet, die die öffent liche Diskussion über Probleme der Medien kompetenz junger Migran- ten bestimmen. Die individuelle Medien ausstat tung (Handy, PC, Internet- zugang, Spiel konsole) der beiden Zielgruppen der LfM-Studie ähnelt den Durch schnitts werten der JIM-Studie für alle deutsch sprachigen Kinder und Jugend lichen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren, und die pauschalen Nut- zungs werte sind hoch. So nutzen z. B. nach eigener Aussage 7 von 10 der Be- fragten der LfM-Studie das Internet mindestens an vier Tagen einer durch- schnitt lichen Woche.45 Auch im Hinblick auf die ver schiedenen individuellen Zwecke, die die neuen digitalen Medien für den Einzelnen er füllen können, sind die Gemein- sam keiten der Heranwachsenden mit und ohne Migrations hintergrund offen- sicht lich sehr viel größer als die Unterschiede. Erst wenn man stärker ins Detail geht, kommt man einer eventuell „nach haltigeren“ Differenz auf die Spur. Sie betrifft zum einen die PC-Nutzung als solche (also unabhängig von der Internetnut zung) und zum anderen die Nutzung von PC und Internet zu Informations- und Arbeits zwecken, insbesondere im Zusammen hang mit Schule und Beruf. Hier sind die JIM-Daten für alle deutsch sprachigen 12- bis 19-Jährigen deut lich höher als die Daten der LfM-Studie für die beiden Mi- gran ten gruppen. 45 Die in der Regel etwas höheren Werte für die Befragten der JIM-Studie sind mit Vorsicht zu interpretieren, sie können auch eine Folge des im Ver gleich zum „Stammnutzer“ (= mindestens vier Tage pro Woche) etwas „weicheren“ Ver gleichs wertes (= täglich/mehrmals pro Woche) sein. 200 Auch hier dürfte das soziale Umfeld der jungen Migranten und in diesem Rahmen das Elternhaus eine wichtige Rolle spielen. Darauf weisen vor allem Aussagen von Befragten mit türkischem Hintergrund hin. Die Hälfte von ihnen stimmt den beiden Aussagen zu: „Eigent lich würde ich mich ganz gerne häufiger mit Computern beschäftigen“ und „Meine Eltern halten nichts von Computern“. Bei den Befragten der JIM-Studie findet das letzt genannte State- ment nur 25 Prozent Zustim mung. In diesem Zusammen hang ist auch an die generelle Unsicher heit der Eltern gegen über dem Umgang ihrer Kinder mit neuen digitalen Medien zu erinnern, die in den Gruppen diskussionen der LfM- Studie zutage traten. Lebens welt- und Milieufaktoren: Bildung und Geschlecht Es gehört zu den Selbst verständlich keiten der Medien reichweite- und Medien- nutzungs forschung, dass man von einer Varianz der individuellen Medien- nutzungs gewohn heiten in Abhängig keit von Lebens welt- oder Milieufaktoren aus geht. Man kann diese „traditionell“ durch soziodemografi sche Kennwerte wie Alter, Geschlecht, Schul(aus)bildung, Berufstätig keit, Einkommen, sozio- ökonomer Status etc. indizieren oder mithilfe komplexerer statisti scher Ver- fahren soziale Milieus bzw. diesen Milieus zu gehörige Typen konstruieren (Klingler/Kutteroff 2009). Bezogen auf die Medien nutzung von Migranten stellt sich in diesem Zusammen hang die öffent lich und politisch nur selten diskutierte Frage, ob sie tatsäch lich primär durch migrations spezifi sche Fak- to ren (wie z. B. ethnische Zugehörig keit, Sprachkompetenz etc.) oder ob sie – entweder zusätz lich oder zum Teil sogar unabhängig davon – durch ganz andere Lebens welt- und Milieufaktoren geprägt ist. Aus der Zusammen schau der einzelnen Befunde der LfM-Studie und dem Ver gleich dieser Ergebnisse mit den Daten der JIM-Studie geht ja ganz ein- deutig hervor, dass das Medien nutzungs verhalten der Zielpersonen beider Studien in erster Linie (und in einer schon fast globalen Art und Weise) jugendkulturell geprägt ist. Die größten Differenzen würde man er halten, wenn man diese Daten mit den Medien nutzungs daten älterer Personen – gleich welcher Provenienz – ver gleichen würde! Immanent betrachtet weisen die Daten der LfM-Studie vor allem auf die differenzierende Bedeu tung der Schul bildung und des Geschlechts hin. In beiden Migranten gruppen ist fest zustellen, dass es signifikante Zusammen- hänge zwischen der Schul bildung und der PC- sowie Internetnut zung gibt. Diejenigen, die weiter führende Schulen besuchen, sind auch die stärkeren Nutzer. Das trifft im Übrigen im türkischen Herkunfts milieu stärker zu als im Milieu der russischen Aussiedler. Dort (und nur dort) sieht man auch eine wichtige Auswir kung des Geschlechts: Die jungen Mädchen im türkischen 201 Migranten milieu sind im Ver gleich zu den Jungen die schwächeren PC- und Internetnutzer. Beide Befunde stimmen mit Hinweisen überein, die sich auch aus einigen der in Kapitel 2 und 3 besprochenen Studien ergeben. 9.3 Maßnahmen zur Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten Zielset zungen der Medien kompetenzförde rung Auf den ersten Blick könnte man die in Kapitel 3 dieses Berichts skizzierten Modelle, in denen die unter schied lichen Ebenen und Zielset zungen einer komplex ver standenen Medien kompetenzförde rung systematisiert werden, so interpretieren, dass bestimmte kognitive, evaluative und konative Leistun gen der jeweiligen medien pädagogi schen Zielgruppe (als Subjekten) gegen über Medien (als Objekten) „an gestoßen“, strukturiert, differenziert etc. werden sollen. Zumindest weist die Strukturie rung von Medien kompetenz in unter- schied liche Dimensionen – z. B. in Wissen, Reflexion, Handlung und Orien- tie rung (Theunert 2008; vgl dazu Übersicht 3.1 in diesem Bericht) – in diese Richtung. Der Workshop mit medien pädagogi schen Experten über denk bare Maßnahmen zur Förde rung der Medien kompetenz junger Migranten brach diese starre „Subjekt-Objekt-Relation“ jedoch rasch auf. Viele der dort disku- tierten Anregun gen und Erfahrungs beispiele könnte man vielmehr als reflexive Medien pädagogik bezeichnen, deren Ziel es ist, durch einen spezifi schen Um- gang mit Medien die persön liche Identität und soziale Geltung der Kinder und Jugend lichen mit Migrations hintergrund zu stärken. Dies ent spricht im Grunde der in Abschnitt 3.2 zitierten Forde rung von Niesyto (2008), Medien kompetenz stärker auf die alltäg liche Lebens bewälti- gung sowie medien vermittelte Formen der Weltaneig nung und Identitäts bil- dung zu beziehen. In dieselbe Richtung ver weisen die „Überle gungen zur zu- künftigen Gestal tung geschlechtersensibler Medien kompetenzförde rung“ von Luca und Aufenanger (2007: 188–192). Sie warnen vor einer eindimensionalen Ziel bestim mung medien pädagogi scher Maßnahmen und betonen stattdessen den Interaktions aspekt zwischen einer thematisch-medialen Ziel bestim mung und den subjektiven Motiven, Handlungs bedin gungen etc. der Zielgruppe, auf die sich medien pädagogi sches Handeln bezieht: „… Ansätze der Medienkompetenzförderung werden verkürzt gedacht […], wenn nur die Zieldimension in den Blick genommen wird. Pädagogische Prozesse unterliegen einer komplexen Beziehungsdynamik, in welcher die Zieldefinition einen Faktor neben anderen darstellt. Die Expertinnen und Experten selbst betonen die für den Erfolg der Arbeit wichtigen Faktoren: die Interaktionen in der Gruppe und der Arbeit an 202 einem für die Adressatinnen und Adressaten bedeutsamen Thema.“ (Luca/ Aufenanger 2007: 189; Herv. im Original) Bezogen auf die Fragestel lung dieses Kapitels bedeutet das, dass die beiden themati schen Stränge der LfM-Studie in dieser interaktionisti schen bzw. re- flexiven Perspektive der Medien pädagogik zusammen geführt werden. Medien- kompetenzförde rung im Milieu von Migranten erhält damit einen Doppel- charakter. Neben der Hinfüh rung zu einem selbst bewussten Umgang mit alten und neuen Medien geht es immer auch um Selbst darstel lung und Selbst wahr- neh mung junger Migranten im Spiegel der Medien und des Medien gebrauchs. Zielgruppen der Medien kompetenzförde rung Im Wesent lichen sind es in den beiden Migranten popula tionen der LfM- Studie Schüler, die sich als Zielgruppe für medien pädagogi sche Programme anbieten. Dass diese nicht nur unter Alters gesichtspunkten, sondern auch nach Schultypen zu differenzieren sind, liegt auf der Hand. Dabei sollte ein Miss- verständnis ver mieden werden: – Im Ver gleich zu Gleichaltrigen ohne Migrations hintergrund ist bei ihnen der Anteil von Haupt schülern über repräsentiert. Das zeigt sich nicht nur im Ver gleich der Schuldaten der LfM- und der JIM-Studie, sondern auch in der Zusammen setzung der Teilnehmer an thematisch einschlägigen Haupt- schulstudien: Zum Beispiel haben zwei Drittel der für die Haupt schulstudie von Wagner (2008) aus gewählten Schüler einen Migrations hintergrund. – Betrachtet man die Alters gruppe der 12- bis 19-Jährigen in den beiden Migranten gruppen jedoch jeweils für sich genommen, ist der Anteil der Haupt schüler geringer als der Anteil der rest lichen Schüler, die zumindest eine weiter führende Schule und immerhin zu 20 bis 30 Prozent auch das Gymnasium besuchen (vgl. Tabelle 5.3 in diesem Bericht). Mit anderen Worten: Haupt schüler sind mit Sicher heit eine zentrale Ziel- gruppe medien pädagogi scher Programme, die an junge Migranten adressiert sind. Das darf aber nicht um gekehrt bedeuten, dass sich derartige Programme ausschließ lich an Haupt schüler richten! Anderer seits darf ein zentrales Argument nicht über sehen werden, das dann doch wieder die Haupt schüler – zumindest im Hinblick auf die neuen digitalen Medien – in den Mittelpunkt rückt: Wenn die Intensität und damit voraus- sicht lich auch die Funktionalität des Computer- und Internet gebrauchs mit dem Grad der Schul bildung steigt (vgl. Tabelle 5.47 in dieser Publika tion), heißt das um gekehrt, dass kompensierende und stimulierende Maßnahmen vor allem in den unteren Bildungs einrich tungen er forder lich sind. 203 Bezogen auf dieselben Medien rückt in der Popula tion der türkischen Migranten außerdem der Faktor Geschlecht in den Mittelpunkt. Weil die Distanz der Mädchen zur Nutzung und zum Nutzen von Computer und Internet in diesem sozialen Milieu signifikant größer ist als die der männ- lichen Heranwachsenden im selben Milieu, sollte sich eine spezifisch auf die Lebens verhältnisse türkischer Migrantinnen und Migranten bezogene, „ge- schlech tersensible“ Medien kompetenzförde rung mit diesem Sach verhalt be- fassen. Schließ lich ist ganz generell auf die Bedeu tung der Mediensozialisa tion für das Medien handeln von Kindern und Jugend lichen hinzu weisen (Luca/ Aufenanger 2007: 184 f.) und in diesem Rahmen auf die zentrale Rolle von Elternhaus und Familie. Wir haben schon im Zusammen hang mit dem ver- gleichs weise niedrigen Stellen wert der Zeitung und zum Teil auch des Radios in den beiden Jugendkulturen mit türkischem und russ land deutschem Migra- tions hintergrund auf die zum Teil fehlende Medien ausstat tung zu Hause und zum Teil auch nicht gegebenes „Modell verhalten“ der Eltern hin gewiesen. Die Gruppen diskussionen der LfM-Studie bestätigen das im Hinblick auf die neuen digitalen Medien. Hier kommt – zusätz lich zur fehlenden Kompetenz der Eltern im Umgang mit PC, Internet, Spiel konsolen und einem Teil der Handyfunk tionen – jedoch besonders auch noch ihre Angst hinzu, den Kindern könnte aus dem nicht sachgemäßen bzw. gesell schaft lich nicht er wünschten Gebrauch dieser Medien Schaden er wachsen. Faktisch resultiert daraus ein fatales Gemisch aus Hilf- losig keit und Ver boten. Im Übrigen ist diese Angst in doppelter Weise weib- lich: Sie ist stark bei Müttern ver breitet und bezieht sich besonders auf die Mädchen, die in Migranten milieus auf wachsen. Aus der Perspektive der Medien kompetenzförde rung rücken damit die Eltern junger Migranten in den Blick punkt. Dabei geht es nicht nur vor der- gründig um Medien ausstat tung, Medien verhalten und Medienimages in der Familie, sondern im Hintergrund auch um milieuspezifi sche Besonder heiten in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern, die sich zum einen Teil in Indifferenz, zum anderen Teil aber auch in der Blockie rung bestimmter Medien tätig keiten der Kinder nieder schlagen können. Soziale Kontexte der Medien kompetenzförde rung Wie zuvor schon an gesprochen, beziehen sich die Befunde der LfM-Studie, die für Maßnahmen der Medien kompetenzförde rung relevant sind, im Kern auf die Alters gruppe der 12- bis 19-Jährigen, von denen der weitaus größte Teil noch zur Schule geht. Dementsprechend ist es naheliegend, ent sprechende Maßnahmen vor allem im Kontext von Schulprojekten durch zuführen (was nicht zwingend identisch ist, aber identisch sein könnte mit ent sprechenden 204 Unterrichtsprojekten). Gegen den Einwand, dass es sich dabei ja nicht um zielgruppen spezifi sche Projekte mit jungen Migranten handelt, setzen wir vor allem auf zwei Argumente: – Zum einen hat die LfM-Studie in Bezug auf die beiden er forschten jungen Migranten gruppen die Ver mutung – um es salopp zu formulieren – „flächen- deckender Medien kompetenzdefizite“ nicht bestätigt, die von der Sache her zwingend auf zielgruppen spezifi sche Förderungs projekte hinaus laufen müssten. Vielmehr wurden im Ver gleich zum Durchschnitt der Gleich- altrigen in Deutschland einige Differenzen im Detail fest gestellt, aber auch, dass ihr Medien handeln in aus geprägter Form einem globalisierten Trend der Jugendkultur folgt und nur partiell in spezifi schen ethnischen bzw. migrations spezifi schen Hintergründen ver ankert ist. Das spricht nach unse- rer Auffas sung schon für sich genommen dafür, nicht primär eigenständige Projekte zur Medien kompetenzförde rung junger Migranten zu konzipieren, sondern dieses Förderungs ziel eher in über greifende Schul- bzw. Unter- richtsprojekte zu integrieren. – Dazu kommt ein zweiter Grund. Man muss sich nur einmal vor Augen führen, wie eine „adressaten sensible“ Medien kompetenzförde rung in den- jenigen Schulen eigent lich aus sehen sollte, deren Klassen sich zu einem großen Teil aus Schülern mit Migrations hintergrund zusammen setzen. Es ist ganz eindeutig: Sowohl im Hinblick auf die tradi tionellen Massen- medien – Fernsehen, Radio, Zeitung – als auch im Hinblick auf die neuen Medien – Handy, PC, Internet – müsste sie an den Besonder heiten der Medien kulturen einer seits und der Lebens welt der Schüler anderer seits an- setzen (Holzwarth 2008). Um es am Beispiel der Zeitung zu ver deut lichen: Über die wechselseitige Vor- stel lung und den Ver gleich zum Beispiel deutscher, türkischer und russischer Zeitun gen könnten die Schüler sehr viel über ihre eigene Identität und die der anderen lernen – und auch über die Funktion, die Zeitun gen in unter schied- lichen System- und Lebens welt zusammen hängen haben. Zugleich würden sie durch diesen komparatisti schen Ansatz für die spezifi schen Konstruktions- prinzipien sensibilisiert, die hinter „Medien realitäten“ stehen. Umgekehrt ist fest zuhalten, dass die Beschrän kung eines ent sprechenden Schulprojekts auf deutsche Zeitun gen nicht nur didakti sche Chancen ver schenken, sondern die soziale Wirklich keit eines Großteils der Adressaten dieser Maßnahmen ver- nachlässigen würde. Vor dem Hintergrund der Befunde der LfM-Studie bleiben allerdings einige Probleme offen, die evtl. doch mit außerschuli schen und zielgruppen spezifi- schen Maßnahmen im Milieu von Migranten anzu gehen wären. In allen Fällen geht es dabei um den direkten und indirekten Einfluss der Eltern auf den Umgang ihrer Kinder mit den neuen Medien: 205 – Um fehlende Förde rung bzw. sogar Einschrän kungen, die die Möglich- keiten von Mädchen türkischer Herkunft betreffen, PC und Internet zu nutzen, sowie – um eine gewisse Indifferenz im türkischen Migranten milieu gegen über dem schuli schen und beruf lichen Nutzen eines kompetenten Umgangs mit PC und Internet als Arbeits- und Informations medien. In beiden Fällen dürfte das Haupt problem darin bestehen, wie man in Migran- ten milieus mit ent sprechenden Medien kompetenzprojekten über haupt an Mütter und Väter, Töchter und Brüder etc. heran kommt. D. h. die Grundprobleme einer „elterngestützten“ Medien kompetenzförde rung (Burk hardt 2001) ver- mehren sich hier um ein Vielfaches. Schluss bemer kungen Die in diesem Kapitel zusammen gefassten Überle gungen, Daten und Argu- mente machen nach unserer Auffas sung deut lich, dass eine migranten spezifi- sche Medien kompetenzförde rung nicht vollkommen neu er funden werden muss. Erstens spricht sowohl konzeptionell als auch von den empiri schen Daten her Vieles gegen eine Programmatik, die exklusiv migranten spezifisch aus gerichtet ist. Und zweitens kann man sehr gut an Handlungs empfeh lungen anknüpfen, die es (a) zum Teil in diesem Feld schon gibt, und mehr noch an solchen, die (b) auf die Grundprobleme in diesem Feld anwend bar sind, ohne sich direkt auf das Milieu von Migranten zu beziehen. Zur ersten Gruppe zählen zum Beispiel die am Kompetenz zentrum Technik-Diversity-Chancen- gleich heit e. V. erarbei teten „Handlungs empfeh lungen zur Optimie rung der Onlinekompetenz von Migrantinnen und Migranten“ (Kampmann/Lins 2009), aber z. B. auch die Arbeiten von Holzwarth (2008), Niesyto (2007, 2008) und Hugger (2009). Im Rahmen der zweiten Gruppe sind in den letzten Jahren mehrere aus- führ liche, forschungs fundierte Katalogisie rungen und Erörte rungen von Maß- nahmen publiziert worden, die zu unter schied lichen Feldern und Problem- zusammen hängen der Medien kompetenzförde rung ent standen sind: – bezogen auf das Medien handeln in Haupt schulmilieus die Untersuchung von Wagner (2008), – zur Förde rung von Medien kompetenz im Kindergarten die Studie von Six/ Gimmler (2007), – zur Medien erziehung durch Eltern die Expertise von Burk hardt (2001) – und schließ lich zur Problematik einer geschlechtersensiblen Medien kompe- tenzförde rung die Untersuchung von Luca/Aufenanger (2007). 206 Die Zielset zungen und Probleme der Medien kompetenzförde rung im spezi- fischen Milieu junger Migranten lassen sich zu einem großen Teil diesen Feldern zuordnen und konkretisieren. Der besondere Charakter der Medien- kompetenzförde rung in diesem Milieu ist weniger in Besonder heiten des Medien handelns junger Migranten begründet als vielmehr in der zusätz lichen Chance, sie bei der – um den Titel der Publika tion von Kai-Uwe Hugger zu gebrauchen – „Suche nach sozialer Anerken nung und Ver gewisse rung der Zu- gehörig keit“ zu unter stützen (Hugger 2009). 207 10 Literatur Übersicht 10.1: Für die Fragestellung der LfM-Studie relevante offizielle Materialien Kurzbezeich nung im Text Literatur Integrationsindikatoren- bericht 2009 Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Inte- gration (2009): Integra tion in Deutschland. Erster Integrations indikatoren- bericht: Erpro bung des Indikatoren sets und Bericht zum bundes weiten Integrations monitoring. Berlin. Medien- und Kommuni- kationsbericht 2008 Der Beauftragte der Bundes regie rung für Kultur und Medien (2008): Medien- und Kommunikations bericht der Bundes regie rung 2008. Berlin. 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Neue Technologien und alte Ungleich- heiten in der Informations- und Wissens gesell schaft. Wiesbaden. 217 11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungen Abbildung 7.1: Kausalmodell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Übersichten Übersicht 1.1: Referenzstudien zu den Telefonumfragen der LfM-Studie . . . 11 Übersicht 2.1: Akkulturationsstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Übersicht 3.1: Medienkompetenzdimensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Übersicht 3.2: Neuere empirische Studien zur Mediennutzung und Medien- kompetenz von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland („Explizite Mi gran tenstudien“) . . . . . . . . . 37 Übersicht 3.3: Neuere empirische Studien zur Mediennutzung und Medien- kompetenz von jungen Menschen in Deutschland („Studien mit Migrantenanteilen“) . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Übersicht 10.1: Für die Fragestellung der LfM-Studie relevante offizielle Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 Tabellen Tabelle 5.1: Alter der Befragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Tabelle 5.2: Geschlecht der Befragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Tabelle 5.3: Schulbildung der Befragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Tabelle 5.4: Haushaltsgröße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Tabelle 5.5: Haushaltsmitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Tabelle 5.6: Zuwanderungsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Tabelle 5.7: Aufenthaltsdauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Tabelle 5.8: Staatsbürgerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Tabelle 5.9: Sprachgebrauch in der Familie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Tabelle 5.10: Selbsteinschätzung: Sprachkompetenz – Deutsch sprechen . . . . 72 Tabelle 5.11: Sprachgebrauch in Schule/Universität/Arbeitsplatz . . . . . . . . 73 Tabelle 5.12: Sprachgebrauch in der Freizeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Tabelle 5.13: Index des Sprachgebrauchs (Familie, Freizeit, Schule/Beruf) . . . 74 Tabelle 5.14: Freunde und Bekannte treffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 218 Tabelle 5.15: Mitgliedschaft in Vereinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Tabelle 5.16: Einstellung zur sozialen Interaktion . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Tabelle 5.17: Vertrauen in deutsche Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Tabelle 5.18: Einstellungen zur deutschen Politik (Statements) . . . . . . . . . 78 Tabelle 5.19: Informationsbedürfnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Tabelle 5.20: Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Tabelle 5.21: Medienausstattung im Haushalt: Klassische Massenmedien . . . 81 Tabelle 5.22: Medienausstattung im Haushalt: Massen- und Funktionsmedien . 82 Tabelle 5.23: Fernsehempfangssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Tabelle 5.24: Individuelle Medienausstattung der Befragten . . . . . . . . . . . 85 Tabelle 5.25: Mediennutzung (Stammnutzer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Tabelle 5.26: Mediennutzung (Stammnutzer) nach Bildung . . . . . . . . . . . 88 Tabelle 5.27: Mediennutzung (Stammnutzer) nach Geschlecht . . . . . . . . . 89 Tabelle 5.28: Sprachgebundene Mediennutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Tabelle 5.29: Sprachgebundene Mediennutzung nach Bildung . . . . . . . . . . 91 Tabelle 5.30: Sprachgebundene Mediennutzung nach Geschlecht . . . . . . . . 92 Tabelle 5.31: Sprachgebundene Fernsehnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Tabelle 5.32: Sprachgebundene Medienkombinationen (Fernsehen, Radio, Zeitung, Internet) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Tabelle 5.33: Sprachgebrauch und sprachgebundene Mediennutzung . . . . . . 95 Tabelle 5.34: Soziale Interaktion und sprachgebundene Mediennutzung . . . . 96 Tabelle 5.35: Informationsbedürfnisse und sprachgebundene Mediennutzung . 97 Tabelle 5.36: Mediennutzung und Freizeitaktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . 99 Tabelle 5.37: Orte der Internetnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Tabelle 5.38: Tätigkeiten und genutzte Dienste im Internet . . . . . . . . . . . 101 Tabelle 5.39: Ansichten zum Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Tabelle 5.40: Orte der Computernutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Tabelle 5.41: Tätigkeiten bei der Computernutzung . . . . . . . . . . . . . . . 104 Tabelle 5.42: Ansichten zum Computer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Tabelle 5.43: Vertragsart und Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Tabelle 5.44: Menüsprache des Handys . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Tabelle 5.45: Tätigkeiten bei der Handynutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Tabelle 5.46: Gewalt und Pornografie auf dem Handy . . . . . . . . . . . . . . 109 Tabelle 5.47: Käufe mit dem Handy . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Tabelle 5.48: Spielsituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Tabelle 5.49: Aussagen der 12- bis 19-Jährigen zu Computer- und Konsolen- spielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Tabelle 5.50: Individualmediennutzung und Sprachgebrauch . . . . . . . . . . 113 Tabelle 5.51: Individualmediennutzung und Soziodemografie . . . . . . . . . . 114 Tabelle 6.1: Die Zusammensetzung der Gruppendiskussionen . . . . . . . . . 121 Tabelle 7.1: Studienvergleich: Sprache und sprachgebundene Fernsehnutzung 166 Tabelle 7.2: Multiple, lineare Regressionen zur Erklärung der Akkultura tions- strategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Tabelle 8.1: Alter der Befragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Tabelle 8.2: Geschlecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Tabelle 8.3: Schulbesuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 219 Tabelle 8.4: Individuelle Medienausstattung: Massenmedien . . . . . . . . . . 178 Tabelle 8.5: Individuelle Medienausstattung: Funktionsmedien . . . . . . . . 179 Tabelle 8.6: Mediennutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Tabelle 8.7: Mediennutzung und Freizeitaktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . 181 Tabelle 8.8: Kommunikationsorientierte Tätig keiten und Dienste im Internet . 182 Tabelle 8.9: Informationsorientierte Tätig keiten und Dienste im Internet . . . 183 Tabelle 8.10: Rezeptionsorientierte und unterhaltende Tätig keiten und Dienste im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Tabelle 8.11: Produktive Tätig keiten und Dienste im Internet . . . . . . . . . . 184 Tabelle 8.12: Ansichten zum Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Tabelle 8.13: Tätigkeiten bei der Computernutzung . . . . . . . . . . . . . . . 186 Tabelle 8.14: Ansichten zum Computer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Tabelle 8.15: Vertragsart und Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 Tabelle 8.16: Tätigkeiten bei der Handynutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Tabelle 8.17: Gewalt und Pornografie auf dem Handy . . . . . . . . . . . . . . 190 Tabelle 8.18: Käufe mit dem Handy . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Tabelle 8.19: Spielenutzung Computer und Konsole . . . . . . . . . . . . . . . 191 Tabelle 8.20: Lieblingsspiele Computer und Konsole . . . . . . . . . . . . . . . 192 221 Die Autoren Joachim Trebbe, Dr., ist ordent licher Professor für Medien- und Kom mu- nikations wissen schaft mit dem Schwerpunkt empiri sche Kommunikations for- schung an der Universität Freiburg/Schweiz. Seine Forschungs schwerpunkte sind Medien und Migranten, Fernsehprogramm forschung und Methoden ent- wick lung. Annett Heft, M. A., ist wissen schaft liche Mitarbeiterin am Institut für Publi- zistik- und Kommunikations wissen schaft der Freien Universität Berlin. Ihre Forschungs schwerpunkte sind Medien und Migranten, Politische Kommunika- tion in Deutschland und in Europa sowie Europäi sche Öffentlich keit. Hans-Jürgen Weiß, Dr., ist Professor im Ruhestand und wissen schaft licher Leiter der GöfaK Medien forschung GmbH, Potsdam. Seine Forschungs schwer- punkte sind Medien und Migranten, Fernsehprogramm forschung sowie Mas- sen medien und Wahlen. S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) 61 60 63 62 59 Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendissionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen von Joachim Trebbe, Annett Heft und Hans-Jürgen Weiß. Mitarbeit Regine Hammeran 228 Seiten, 81 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,– (D) Heranwachsen mit dem Social Web Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen herausgegeben von Jan-Hinrik Schmidt, Ingrid Paus-Hasebrink und Uwe Hasebrink 360 Seiten, 84 Abb./Tab., DIN A5, 2009 ISBN 978-3-89158-509-2 Euro 22,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Fernsehen Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Fernsehens von Helmut Volpers, Uli Bernhard und Detlef Schnier 276 Seiten, 166 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-485-9 Euro 18,– (D) Journalistische Recherche im Internet Bestandsaufnahme journalistischer Arbeitsweisen in Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Online von Marcel Machill, Markus Beiler und Martin Zenker 412 Seiten, 127 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-480-4 Euro 23,– (D) Mehr Vertrauen in Inhalte Das Potenzial von Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien herausgegeben von Wolfgang Schulz und Thorsten Held 224 Seiten, 8 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-479-8 Euro 15,– (D) VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) 58 57 56 55 54 Geschlechtersensible Medienkompetenzförderung Mediennutzung und Medienkompetenz von Mädchen und Jungen sowie medienpädagogische Handlungsmöglichkeiten von Renate Luca und Stefan Aufenanger 268 Seiten, 33 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-468-2 Euro 18,– (D) Die Förderung von Medienkompetenz im Kindergarten Eine empirische Studie zu Bedingungen und Handlungsformen der Medienerziehung von Ulrike Six und Roland Gimmler 368 Seiten, 53 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-459-0 Euro 21,– (D) Bürgerfernsehen in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse herausgegeben von Helmut Volpers und Petra Werner 236 Seiten, 94 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-453-8 Euro 15,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Radio Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Hörfunks von Helmut Volpers 264 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-449-1 Euro 18,– (D) Geschichte im Fernsehen Eine Untersuchung zur Entwicklung des Genres und der Gattungsästhetik geschichtlicher Darstellungen im Fernsehen 1995 bis 2003 von Edgar Lersch und Reinhold Viehoff 344 Seiten, 119 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-454-5 Euro 21,– (D) VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 53 VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 51 50 49 48 Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa von Alexander Roßnagel, Thomas Kleist und Alexander Scheuer 344 Seiten, 8 Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,– (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-420-0 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-410-1 Euro 15,– (D) Suchmaschinen als Gatekeeper in der öffentlichen Kommunikation Rechtliche Anforderungen an Zugangsoffentheit und Transparenz bei Suchmaschinen im www von Wolfgang Schulz, Thorsten Held und Arne Laudien 132 Seiten, 5 Abb., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-408-8 Euro 9,– (D)0 Zur Kritik der Medienkritik Wie Zeitungen das Fernsehen beobachten herausgegeben von Ralph Weiß 592 Seiten, 25 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-397-5 Euro 25,– (D) S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) : Nationaler Integrationsplan, Integrationsgipfel und Islamkonferenz sind Stichworte, die deutlich machen, dass die soziale Integration von Zuwanderern und ihren Nachkommen – der „Menschen mit Migrationshintergrund“ – in die deutsche Gesellschaft weit oben auf der politischen Agenda steht. Vor diesem Hintergrund wird nicht nur die Bedeutung der Massenmedien für die Förderung oder aber Behinderung von Integrationsprozessen diskutiert. Auch die Frage, welche Medienkompetenz junge Menschen mit Migrations - hintergrund aufweisen und ob gezielte Maßnahmen zur Medienkompetenzvermittlung in diesen Zielgruppen angestrebt werden sollten, ist Gegenstand des gesellschaftspoliti- schen Diskurses. Die LfM-Studie geht diesen Fragen in den zwei größten Teilgruppen junger Migranten in Nordrhein-Westfalen nach. Im Ergebnis der empirischen Erhebungen werden repräsenta- tive Basisdaten zur Mediennutzung und Medienkompetenz junger Migranten ermittelt, im Kontext der Integrationsproblematik analysiert und im Hinblick auf Maßnahmen zur Medienkompetenzförderung diskutiert. Die Untersuchungsergebnisse umfassen sowohl die „klassischen“ Massenmedien Radio, Fernsehen, Presse als auch die „neuen“ Individu- almedien wie PC, Internet, Handy oder Spielkonsolen. ❯ Prof. Dr. Joachim Trebbe Universität Freiburg/Schweiz, Departement für Medien- und Kommunikationswissen- schaft ❯ Annett Heft, M. A. Freie Universität Berlin, Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ❯ Prof. Dr. Hans-Jürgen Weiß GöfaK Medienforschung, Potsdam ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,- (D) Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund 63 Tr eb be /H ef t/ W ei ß M ed ie nn ut zu ng ju ng er M en sc he n m it M ig ra ti on sh in te rg ru nd ❯❯❯ ❯ Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendiskussionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 63 Joachim Trebbe, Annett Heft, Hans-Jürgen Weiß Ab b. T ite l © d pa p ic tu re -a lli an ce /Z B, R üc ks ei te : © D iv er se /f ot ol ia .c om BEL_LfM-Bd_63:. 08.01.10 09:22 Seite 1

Materialien und Publikationen

Forschung

Privatsphäre: Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen (LfM Band 71) : Soziale Netzwerkplattformen sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene nutzen sie, um Kontakte zu pflegen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Dabei müssen und wollen sie zahlreiche Informationen über sich preisgeben. Dies kann dazu führen, dass sie ihre eigene Privatsphäre gefährden. Die Nutzung der Plattformen erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen wahrgenommenen Chancen und Risiken. Die vorliegende Studie untersucht, wie 12- bis 24-Jährige Soziale Netzwerkplattformen nutzen, welche Informationen sie von sich dort preisgeben, wie sie die Risiken einschätzen und ihre Privatsphäre online schützen. Diese Fragestellungen wurden in einer empirischen Untersuchung mit einer Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden beantwortet. Neben qualitativen Interviews mit jungen Nutzern und Experten, wurde eine standardisierte Befragung inklusive einer Trackingstudie durchgeführt. Außerdem be inhaltet der Band ein ausführliches Rechtsgutachten zum Datenschutz. Anhand der Ergebnisse wurden Gestaltungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Medienpädagogik formuliert. Die Herausgeber: V Prof. Dr. Dr. habil. Michael Schenk Leiter der „Forschungsstelle für Medienwirtschaft und Kommunikationsforschung“ der Universität Hohenheim V Julia Niemann M.A. Wissenschaftliche Mitarbeiterin der „Forschungsstelle für Medienwirtschaft und Kommunikationsforschung“ an der Universität Hohenheim V Prof. Dr. Gabi Reinmann Professorin für Lehren und Lernen mit Medien an der Universität der Bundeswehr München V Prof. Dr. jur. Alexander Roßnagel Leiter der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel Weitere Autoren: V Dr. jur. Silke Jandt Geschäftsführerin der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ im Forschungs- zentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel V Jan-Mathis Schnurr M.A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Lehren und Lernen mit Medien an der Universität der Bundeswehr München ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-577-1 Euro 25,- (D) Digitale Privatsphäre 71 Sc he nk , N ie m an n, R ei nm an n, R oß na ge l ( H rs g. ) Di gi ta le P ri va ts ph är e VV V V Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen Digitale Privatsphäre Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 71 Michael Schenk, Julia Niemann, Gabi Reinmann, Alexander Roßnagel (Hrsg.) Arbeitet bei: Goethe Schule Wohnt in Neustadt, Germany In einer Beziehung Geboren am 28.09.1978 Layout_LfM-Schriftenreihe_Band_71 Korr 5_. 05.09.12 08:12 Seite 1 Michael Schenk, Julia Niemann, Gabi Reinmann, Alexander Roßnagel (Hrsg.) Digitale Privatsphäre: Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen Schriftenreihe Medienforschung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Band 71 Michael Schenk, Julia Niemann, Gabi Reinmann, Alexander Roßnagel (Hrsg.) Digitale Privatsphäre: Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen unter Mitarbeit von Silke Jandt und Jan-Mathis Schnurr Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar. Herausgeber: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Zollhof 2 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 770 07 – 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E-Mail: info@lfm-nrw.de Internet: www.lfm-nrw.de Copyright © 2012 by Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 10781 Berlin Tel.: 030 / 32 70 74 46 Fax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Alle Rechte vorbehalten ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-577-1 Bildnachweis/Umschlag: © Fotolia.com Umschlaggestaltung: disegno visuelle kommunikation, Wuppertal Satz: Schriftsetzerei – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch-Druck, Landshut Vorwort des Herausgebers Insbesondere Jugend liche und junge Erwachsene bewegen sich ganz selbst­ verständ lich in Sozialen Netz werken – ein Profil bei Facebook, Google+, wer­kennt­wen & Co. gehört heutzutage zur Jugendkultur, zum Lebens stil einer ganzen Genera tion. Online werden Kontakte ge knüpft und ge pflegt und es wird sich mit „Freun­ den“ aus getauscht. Hierfür geben die Nutzer zahl reiche Informa tionen über sich preis – teils weil sie es wollen, teils weil sie es müssen, wenn sie die Sozialen Netz werke aktiv nutzen und an ihnen teilhaben wollen. Soziale Netz werke bergen für den Nutzer Spaß und Chancen – aber auch Risiken: Durch einen sorg losen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten Dritter können sowohl die eigene Privatsphäre als auch die Urheber­ und Persönlich keits rechte anderer ge fährdet werden. Vor diesem Hinter grund hat die LfM die Forschungs stelle für Medien­ wirtschaft und Kommunika tions forschung der Universi tät Hohenheim gemein­ sam mit dem Lehrstuhl für Lehren und Lernen an der Universi tät der Bundes­ wehr München und die Projekt gruppe ver fassungs verträg liche Technik gestal tung (provet) der Universi tät Kassel mit einem interdis ziplinär an gelegten Forschungs­ projekt zum Thema „Heran wachsende und Daten schutz in Sozialen Netz werken“ be auftragt. Ziel dieses Forschungs vorhabens ist es ge wesen, detaillierte Kennt nisse über die Motive, die dem jugend lichen Ver halten in Sozialen Netz werken zu Grunde liegen, über das Wissen zu Daten schutz und zur Rechts lage sowie über die Einstel lungen von Jugend lichen und jungen Erwachsenen zu Fragen von Privat­ heit und Intimität zu er langen und wissen schaft lich zu fundie ren. Die interdis ziplinär an gelegte Studie unter sucht mittels einer Kombina tion aus qualitativen und quantitativen Methoden das Nutzungs verhalten von 12­ bis 24­Jährige in sozialen Netz werken. Hierbei wird der Frage nach gegangen, welche Informa tionen preis gegeben werden, wie die Heran wachsen den selbst potenzielle Risiken einschätzen und welche Vor kehrungen sie treffen, ihre Privatsphäre zu schützen. Zudem werden die daten schutz recht lichen Implika­ tionen in einem aus führ lichen Rechts gutachten be leuchtet. Aus den voran­ gegangenen Erkennt nissen werden schließ lich konkrete Hand lungs empfeh lungen ab geleitet, die sowohl Gestal tungs vorschläge für den Gesetz geber als auch für die Medien pädagogik beinhalten. Dr. Jürgen Brautmeier Dr. Frauke Gerlach Direktor der Landes anstalt Vorsitzende der für Medien NRW (LfM) Medienkommission der LfM 7 Inhalt Teil I Privatsphäre und Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen: Eine Einfüh rung 1 Einlei tung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2 Der Unter suchungs gegen stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.1 Soziale Netz werk platt formen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.1.1 Einfüh rung und Ab gren zung . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.1.2 Soziale Netz werk platt formen in Deutschland – Nutzung und Markt überblick . . . . . . . . . . . . . . . 21 2.1.3 Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 2.1.4 Nutzungs motive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 2.2 Identi täts konstruk tion auf Sozialen Netz werk platt formen . . . 32 2.3 Privatsphäre im Social Web . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.3.1 Privatsphäre als psychologi sches Konstrukt . . . . . . . 39 2.3.2 Besondere Bedin gungen der Privatsphäre im Social Web 43 2.3.3 Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen . . 48 2.3.4 Erklä rungs modell der Online­Selbstoffenba rung . . . . 53 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Teil II Empirische Forschung: Privat heit und Öffentlich keit auf Sozialen Netz werk platt formen 1 Das Erhe bungs design . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 1.1 Forschungs leitende Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 1.2 Über blick über das Forschungs design . . . . . . . . . . . . . . 77 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 8 2 Qualitative Befra gung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 2.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens . . . . . . . . . . . . 83 2.1.1 Qualitative Interviews . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 2.1.2 Stichprobe und Erhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 2.1.3 Aus wertung und Darstel lung . . . . . . . . . . . . . . . 86 2.2 Ergeb nisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 2.2.1 Profile der Jugend lichen/jungen Erwachsenen . . . . . 88 2.2.2 Konstanten und individuelle Besonder heiten . . . . . . 112 2.2.3 Folge rungen: Präferenz dimensionen . . . . . . . . . . . 124 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 3 Digital Natives und Digital Immigrants – eine Sekundäranalyse 131 3.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens . . . . . . . . . . . . 133 3.2 Ergeb nisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 3.2.1 Nutzungs aktivi tät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 3.2.2 Selbst wirksam keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 3.2.3 Neigung zur Selbstoffenba rung . . . . . . . . . . . . . . 140 3.2.4 Sorge um die Privatsphäre und techni scher Schutz im Social Web . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 3.3 Selbstoffenba rung im Social Web . . . . . . . . . . . . . . . . 142 3.3.1 Zugang zu den ge teilten Informa tionen . . . . . . . . . 145 3.3.2 Einflüsse auf die Online­Selbstoffenba rung . . . . . . . 150 3.4 Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 4 Quantitative Befra gung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 4.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens . . . . . . . . . . . . 159 4.1.1 Standardisierte Online­Befra gung . . . . . . . . . . . . 159 4.1.2 Tracking mit Befra gung in der Nutzungs situa tion . . . . 164 4.2 Ergeb nisse zur Nutzung des Internet und von Sozialen Netz werk platt formen . . . . . . . . . . . . . . . 172 4.2.1 Der Rahmen: Internetnut zung . . . . . . . . . . . . . . 173 4.2.2 Nutzung Sozialer Netz werk platt formen . . . . . . . . . 179 4.2.3 Nutzungs motive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 4.3 Ergeb nisse zur Selbstoffenba rung . . . . . . . . . . . . . . . . 198 4.3.1 Das Nutzer profil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 4.3.2 Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen . . . 209 4.3.3 Nutzung der Privatsphäre­Optionen . . . . . . . . . . . 219 4.3.4 Kontakte und Freunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 4.3.5 Selbstoffenba rungs typen . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 9 4.4 Ergeb nisse zur Privatsphäre und zum Daten schutz . . . . . . . 235 4.4.1 Sorge um die Privatsphäre und Beurtei lung der Risiken 235 4.4.2 Negative Erfah rungen und Einstel lung zu Persönlich keits­ und Urheber rechten . . . . . . . . . . . 243 4.5 Ergeb nisse zum Privacy­Paradox . . . . . . . . . . . . . . . . 250 4.5.1 Regres sions analyti sche Betrach tung des Privacy­Paradox 250 4.5.2 Der Einfluss von Motiven, Einstel lungen, sozialen Normen und Selbst wirksam keit . . . . . . . . . . . . . 253 4.6 Ergeb nisse im inter nationalen Ver gleich . . . . . . . . . . . . . 263 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 5 Qualitative Befra gung von Experten . . . . . . . . . . . . . . . . 271 5.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens . . . . . . . . . . . . 271 5.1.1 Qualitative Interviews . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 5.1.2 Stichprobe und Erhebung . . . . . . . . . . . . . . . . . 272 5.1.3 Aus wertung und Darstel lung . . . . . . . . . . . . . . . 273 5.2 Ergeb nisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 5.2.1 Profile der Experten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275 5.2.2 Konstanten und Besonder heiten bei den Experten . . . . 288 5.2.3 Folge rungen: Empfeh lungs tendenzen . . . . . . . . . . 297 6 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 303 Teil III Rechts gutachten zum Daten schutz und zu Persönlich keits rechten im Social Web, insbesondere von Social Networking-Sites 1 Fragestel lung des Gutachtens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 2 Social Network-Dienste, Foren & Co. . . . . . . . . . . . . . . . 311 3 Chancen und Risiken sozialer Netz werk dienste . . . . . . . . . . 315 3.1 Chancen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315 3.2 Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318 4 Privatsphäre in der Psychologie und im Recht . . . . . . . . . . 321 10 5 Grundlagen des Daten schutz rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 5.1 Daten schutz im welt weiten Web 2.0 . . . . . . . . . . . . . . 325 5.2 Schutz konzept des Daten schutz rechts . . . . . . . . . . . . . . 328 5.2.1 Zulassungs vorausset zung . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 5.2.2 Daten vermei dung und Daten sparsam keit . . . . . . . . . 330 5.2.3 Zweck bindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 5.2.4 Erforderlich keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 5.2.5 Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 5.2.6 Mitwir kung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 5.2.7 Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 5.3 Daten schutz für Kinder und Jugend liche . . . . . . . . . . . . 333 5.3.1 Grundrechts fähig keit und Grundrechts mündig keit . . . . 334 5.3.2 Einwilli gungs­ und Geschäfts fähig keit . . . . . . . . . . 336 5.3.3 Interessen abwä gung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 6 Daten verarbei tung in Social Network-Diensten . . . . . . . . . . 341 6.1 Anwend bares Daten schutz recht . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 6.2 Personen bezogene Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 6.3 Ver antwort liche Stelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346 6.4 Zulässig keit der Daten verarbei tung . . . . . . . . . . . . . . . 350 6.4.1 Daten verarbei tung durch die Nutzer von sozialen Netz werk diensten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 6.4.2 Daten verarbei tung durch den Anbieter des Social Network­Dienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 6.4.3 Daten verwen dung durch andere Anbieter . . . . . . . . 363 6.4.4 Zulässig keit der Ver brei tung von Bildern . . . . . . . . 365 6.5 Transparenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 6.6 Rechte der Betroffenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 7 Daten schutz recht liche Rege lungs defizite . . . . . . . . . . . . . . 375 8 Geplante Rechts ände rungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 8.1 Novellie rung des Telemedien gesetzes . . . . . . . . . . . . . . 381 8.2 Reform des europäi schen Daten schutz rechts . . . . . . . . . . 387 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 11 Teil IV Fazit & Hand lungs empfeh lungen 1 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412 2 Hand lungs empfeh lungen an die Medien pädagogik . . . . . . . . 413 2.1 Akteure und Adressaten von Hand lungs empfeh lungen . . . . . 413 2.2 Empfeh lungen für das Handeln im Span nungs feld Wissen und Handeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415 2.2.1 Das Span nungs feld Wissen und Handeln . . . . . . . . 415 2.2.2 Inhalte für pädagogi sche Interven tionen . . . . . . . . . 417 2.2.3 Pädagogi sche Hand lungs empfeh lungen zwischen Sensibilisie rung und Aktivie rung . . . . . . . . . . . . . 419 2.3 Empfeh lungen für das Handeln im Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422 2.3.1 Das Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust . . . 422 2.3.2 Pädagogi sche Hand lungs empfeh lungen zwischen Steue rung und Kontroll verlust . . . . . . . . . . . . . . 426 2.4 Zusammen fassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 431 3 Gestal tungs vorschläge für den Gesetz geber . . . . . . . . . . . . 435 3.1 Anmel dung und Profiler stel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . 436 3.2 Nutzungs funk tionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438 3.3 Ab meldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 440 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . 441 Die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445 Teil I Privatsphäre und Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen: Eine Einfüh rung Julia Niemann & Michael Schenk unter Mitarbeit von Kim Wlach, Yvonne Allgeier & Doris Teutsch 15 1 Einlei tung Die sozialen Aspekte des Internet sind heute aus dem Alltags leben nicht mehr wegzu denken. Insbesondere Jugend liche und junge Erwachsene organisie ren und synchronisie ren ihr Leben online. Netz werk platt formen, insbesondere der welt weite Markt führer Facebook, sind die zentralen Knoten punkte der sozialen Ver netzung im World Wide Web. Die Nutzer1 müssen – zumindest in Teilen – ihre Privatsphäre auf geben, wenn sie teilhaben wollen, denn die aktive Nutzung setzt voraus, dass die User freiwillig Informa tionen über sich, ihre Aktivi täten, Meinun gen und Wünsche und auch Daten über Dritte zusammentragen. Im Gegen zug er halten sie aus ihrem Freundes netz werk Informa tionen, die unmittel­ bar relevant für ihren sozialen Alltag sind. Die im Social Web ge nerierten Daten mengen sind immens. Allein die 600 Mio. aktiven Facebook­Nutzer ver bringen zusammen 9,3 Mrd. Stunden pro Monat auf der Site. Jeder Nutzer lädt dabei im Durch schnitt 90 ver schiedene Inhalte hoch, z. B. Posts, Notizen, Fotos oder Links (Manyika et al., 2011). Ein solches Daten volumen weckt natür lich Begehrlich keiten. Einer seits auf Seiten der Anbieter, deren Geschäfts modell zumeist den Ver kauf personalisierter Werbung vor sieht. Anderer seits melden auch Dritte ihr Interesse an, die Daten für sich nutz bar zu machen. Im Frühjahr 2012 sorgte ein Vorstoß der Schufa für Auf sehen, die in einem Forschungs projekt in Koopera tion mit dem Hasso­ Plattner­Institut die Nutzbar keit der öffent lich zugäng lichen Daten auf Facebook für ihre Zwecke evaluie ren wollte. Dies wurde von Daten schützern und der Politik äußerst negativ auf genommen und auf grund der Proteste schnell ein­ gestellt (Lochmaier, 2012; Medick & Reiß mann, 2012). Das „Geschäft mit den Nutzer daten“ (Welt Online, 2007) wurde schon früher in der Presse häufig kritisch reflektiert (z. B. Dworschak, 2011). Ob es den Sozialen Netz werk platt formen wie Facebook und Co. tatsäch lich anzu lasten ist, dass sie ihr Kapital aus den persön lichen Daten der Nutzer ziehen, die dafür ihre Privatsphäre auf geben oder zumindest einschränken, sei zunächst 1 Aus Gründen der Lesbar keit wird die maskuline Form ver wendet, ab gesehen von expliziten Ver gleichen der Geschlechter sind jedoch stets beide Formen ge meint. 16 dahin gestellt. Tatsache ist, dass Soziale Netz werk platt formen intensiv, ins beson­ dere von Jugend lichen und jungen Erwachsenen, ge nutzt werden und diese dabei selbst verständ lich persön liche Daten wie Name, Geburts tag, Hobbys etc. an geben (MPFS, 2011; Palfrey & Gasser, 2008). Seltener werden im Web auch Gefühle oder gar Ängste geäußert (Tad dicken & Schenk, 2011). Dass die User Sozialer Netz werk platt formen viel von sich preis geben, be deutet nicht, dass der Schutz ihrer Privatsphäre für sie irrelevant ist oder sie gar nicht darauf achten. Vielmehr ist es so, dass sich aus dem Nutzen, den Soziale Netz werk­ platt formen bspw. durch erhöhte Erreich bar keit und er weiterte Kommunika­ tions möglich keiten zweifel los stiften, ein Span nungs feld aus Chancen der Teilhabe und potenziellen Gefahren ergibt. Die „Digital Natives“ richten den Blick zunächst auf die Vor teile, die die Partizipa tion mit sich bringt (Boyd, 2010) und ihr Ver ständnis dafür, welche Informa tionen als privat gelten sollten, ist ein anderes, als das ihrer Eltern­ und Großelterngenera tion. Es ist das Ziel der vor liegen den Studie, dieses Ver ständnis zu explorie ren und Unter schiede sowie Einflüsse auf das Selbstoffenba rungs verhalten in Sozialen Netz werk­ platt formen aufzu decken. Auch wenn junge Nutzer auch an anderen Stellen im Social Web Informa­ tionen über sich preis geben, nehmen die Sozialen Netz werk platt formen eine heraus ragende Stellung ein, einer seits was die Quantität der Teilnehmer und der dort ver öffent lichten Daten be trifft, anderer seits auch in Bezug auf die Qualität: In Sozialen Netz werk platt formen weisen die preis gegebenen Informa­ tionen in der Regel einen – mehr oder weniger offensicht lichen – Bezug zur (Offline­)Identität des Nutzers auf. Die Kommunika tion auf Netz werk platt­ formen ist in der Regel nicht durch Anonymi tät ge kennzeichnet, wie beispiels­ weise in vielen Internet­Diskus sions foren üblich. Selbst wenn ein Nutzer seine Identität durch Ver wendung eines Nicknames oder des Vornamens schützt, wird er vor dem Hinter grund seines sozialen Netz werks aus Freunden und Bekannten oft identifizier bar. Aus diesen Gründen er scheinen Soziale Netz­ werk platt formen beim Blick auf die Privatsphäre und die Risiken, die durch Partizipa tion am Social Web ent stehen, be sonders relevant. Die vor liegende Studie fokussiert daher auf diese Anwen dungen. Zur umfassen den Explora tion des Forschungs feldes wurde ein interdis­ ziplinärer Ansatz aus Kommunika tions­, Erziehungs­ und Rechts wissenschaft­ lern ge wählt. Dabei arbei teten Teams von der Universi tät Hohenheim (Prof. Dr. Dr. habil. Michael Schenk und Julia Niemann), der Universi tät der Bundes­ wehr München (Prof. Dr. Gabi Reinmann und Jan­Mathis Schnurr) und der Universi tät Kassel (Prof. Dr. Alexander Roßnagel und Dr. Silke Jandt) zusam­ men. Die Studie gliedert sich in insgesamt vier Teile. Zunächst wird in Teil I ein Über blick über die Forschungs gegenstände Soziale Netz werk platt formen und Privatsphäre ge geben. Den Teil II bildet eine Kombina tion ver schiedener empiri scher Methoden, die den Unter suchungs gegen stand auf qualitativer und 17 quantitativer Basis be leuchten. Die Methoden kombina tion umfasst dabei eine Sekundäranalyse, qualitative Interviews und eine quantitative Befra gung von 12­ bis 24­Jährigen sowie qualitative Interviews mit Experten aus den Domänen Schule, Jugendarbeit und Medien. Im Teil III erfolgt eine Einord nung aus daten schutz recht licher Perspektive. Im letzten Teil folgen, neben einer inter­ nationalen Einord nung der Ergeb nisse, Hand lungs empfeh lungen an die Medien­ pädagogik und den Gesetz geber. 19 2 Der Unter suchungs gegen stand 2.1 Soziale Netz werk platt formen 2.1.1 Einfüh rung und Ab gren zung Soziale Netz werk platt formen, wie Facebook, studiVZ oder XING, ge hören zu den am häufigsten und am intensivsten ge nutzten Webseiten. Die kommunika­ tions wissen schaft liche Ab gren zung dieser An gebote ge staltet sich jedoch schwie­ rig, denn sie sind weder den klassi schen Massen medien zuzu ordnen, noch lassen sie sich als aus schließ liche Medien der Individual kommunika tion ein­ stufen. Sie zählen zu den partizipativen An geboten des Internet (Neuberger, 2011, S. 34), die unter dem Schlagwort Web 2.0 oder auch als Social Web2 öffent liches und wissen schaft liches Interesse ge weckt haben. Beide Begriffe ver deut lichen die Wandlung des Internet von einem Medium, das von den meisten Nutzern vor rangig zur Informa tions beschaf fung und zu Recherche­ zwecken ge nutzt wurde, hin zu einem Medium der Kommunika tion und sozialen Inter aktion. Durch neue Softwareober flächen wurde es möglich, dass zuneh­ mend auch Nutzer ohne techni sches Wissen eigene Inhalte online ver öffent­ lichten und dass sie so von reinen Rezipienten zu „Produsern“ wurden, die die Inhalte des Netzes aktiv mitgestalten. Es herrscht eine ver wirrende Begriffs vielfalt, mit der das Phänomen Soziale Netz werk platt form be schrieben wird. So sind neben dem Begriff Soziale Netz­ werk platt form auch die Bezeich nungen Social Network(ing) Site, soziale Netz­ werkseite, Online­Community, soziale Netz werk dienste o. Ä. üblich. Diese Begriffe werden in der vor liegen den Studie synonym ver wendet. Ab zugrenzen ist jedoch der Begriff „soziale Netz werke“. Dieser be zeichnet in den Sozial­ wissen schaften ein Geflecht aus direkt oder indirekt miteinander ver bundenen Akteuren, welches auch außerhalb des Internet existie ren kann, also z. B. die Gesamt heit aller Freunde, Familien mitglieder und Arbeits kollegen, die eine Person auf weist. Auf Sozialen Netz werk platt formen werden soziale Netz werke 2 Wir ver wenden im vor liegen den Bericht beide Begriffe synonym (vgl. zur Ab gren zung Schmidt, 2011). 20 ab gebildet, jedoch ist die Infrastruktur, die durch die Platt formen bereit gestellt wird, von den eigent lichen sozialen Netz werken abzu grenzen (vgl. Schmidt, 2009, S. 64; Weissens teiner & Leiner, 2011). Eine viel zitierte Defini tion web­basierter Sozialer Netz werk platt formen liefern Boyd und Ellison (2008, S. 211). Sie stellen dabei drei Aspekte der Anwen dungen be sonders heraus: Erstens er möglichen die Platt formen es, ein öffent liches oder semiöffent liches Profil der eigenen Person innerhalb eines vom rest lichen Internet ab gegrenzten Bereichs anzu legen. Zweitens können die Nutzer Kontakte mit ihrem Profil ver knüpfen. Auch die Listen dieser Kontakte sind für andere einseh bar. Drittens können die Kontakt listen zur Naviga tion innerhalb der Sozialen Netz werk platt form ge nutzt werden, so dass Browsen in den sozialen Netz werken der Nutzer möglich wird. Ein User wird in Sozialen Netz werk platt formen nicht nur durch die Selbst darstel lung auf dem eigenen Profil sicht bar, sondern auch vor dem Hinter grund seiner sozialen Kontakte. Soziale Netz werk platt formen bilden die Netz werkstruktur des sozialen Umfelds nicht nur ab, sondern stellen auch eine gemeinsame Infrastruktur zur Kommuni­ ka tion und Inter aktion der Kontakte unter einander bereit (Schmidt, 2009, S. 64). Die Kontakte sind jederzeit er reich bar, wodurch es einfacher wird, nicht nur auf das eigene soziale Netz werk, sondern auch auf ein er weitertes Netz werk zuzu greifen und um gekehrt von diesem er reicht zu werden. Die Defini tion von Boyd und Ellison be schreibt das Phänomen Soziale Netz werk platt formen anhand seiner Funktionen. Dies ist problematisch, denn die Ab gren zung zu anderen Anwen dungen des Social Web ist nicht eindeutig, wie am Beispiel der Weblogs deut lich wird: Auch Weblogs stellen Profile ihrer Nutzer dar, sind in der Blogosphäre miteinander ver linkt und es kann durch sie hindurch navigiert werden. Außerdem bieten sie eben falls die Möglich keit zur Kommunika tion. Wie Weissens teiner und Leiner (2011) anmerken, ist die funktionale Defini­ tion dennoch „mehr als ein theoreti sches Feigen blatt“ (S. 529). Für die Nutzer ist es weit gehend unerheb lich, in welcher Applika tion eine be stimmte Funktio­ nali tät bereit gestellt wird. Sie schlagen vor, die funktionale Defini tion um Nutzenaspekte zu er weitern, um der subjektiven Realität des Nutzers besser gerecht zu werden. Diese Funktionali tät besteht insbesondere in der Bedeu tung sozialer Aspekte, wie etliche Studien zu den Nutzungs motiven der Platt formen zeigen (Gleich, 2011; Joinson, 2008; Quan­Haase & Young, 2010; Schmidt & Gutjahr, 2009; vgl. Ab schnitt 2.1.4). Dieser Umstand trifft jedoch eben falls auf das gesamte Social Web zu (Jers, 2012). Von anderen Applika tionen müssen Soziale Netz werk platt formen daher einzeln ab gegrenzt werden. So zeichnen sie sich gegen über Instant­Messaging­Diensten durch einen höheren Grad an Öffentlich keit aus. Gegen über Weblogs fällt auf, dass es sich bei Sozialen Netz werk platt formen um zentrale, durch Registrie rung ab gegrenzte Bereiche handelt, bei denen die sozialen Beziehungen mehr im Fokus stehen. Bei Multimediaplatt formen, die dem Teilen von Inhalten wie Fotos oder Videos 21 dienen (z. B. Flickr, YouTube), tritt die Präsenta tion der eigenen Person in einem Profil und die Inter aktion der Teilnehmer hinter die Inhalte zurück. Zwar ist auch hier die Ver knüp fung mit anderen Nutzern möglich, jedoch er scheint diese eher nebensäch lich. Bei Diskus sions foren stehen eben falls Inhalte, nämlich der Aus tausch und die schrift liche Speiche rung von Informa tionen, meist mit einem klar ab gegrenzten themati schen Schwerpunkt, im Vordergrund. Soziale Netz werk platt formen integrie ren zunehmend die Funktionali täten dieser und anderer Anwen dungen (Smock, Ellison, Lampe & Wohn, 2011) und können – auch weil sie ver gleichs weise viele Nutzer auf weisen – als prototypi sche Anwen dungen des Social Web be trachtet werden. Die An gebote Sozialer Netz werk platt formen lassen sich ver schiedenen Unter formen zuordnen. So gibt es die klassi schen, privat­persön lichen Kontakt­ netz werke (Schmidt, 2009, S. 64), die inter national oder national, bzw. lokal aus gerichtet sind und mit denen wir uns in dieser Studie be schäfti gen. Daneben be stehen Communitys, die vor rangig be ruflichen Zwecken dienen (z. B. XING, LinkedIn). Außerdem sind Platt formen abzu grenzen, die thematisch auf be­ stimmte Beziehungs aspekte oder Bereiche wie Sport, Essen und Trinken, Tiere etc. be schränkt sind (z. B. Netzathleten, Chefkoch. de, My Social Petwork). Privat­persön liche Kontakt netz werke ge hören zu den Webangeboten, die gerade bei jungen Nutzern sehr beliebt sind (Busemann & Gscheidle, 2009, S. 358; Initiative D21, 2010). In unseren Aus führungen werden wir uns daher auf diese spezielle Kategorie von Netz werk platt formen be schränken. Im Folgen­ den wird zunächst ein Markt überblick ge geben, bevor auf die gängigen Features von Social Networking Sites und auf die Regelun gen zur Privatsphäre ein­ gegangen wird. 2.1.2 Soziale Netz werk platt formen in Deutschland – Nutzung und Markt überblick Weil der Markt sehr stark zergliedert ist und viele Anbieter Nischen produkte anbieten, die keine über regionale Bedeu tung er langen, kann die Zahl der Sozialen Netz werk platt formen nicht mit Bestimm theit fest gelegt werden. Die größten deutschen An gebote werden in der Reichweiten messung der AGOF (Arbeits gemein schaft Online Forschung) erfasst (Tabelle 1). Unter den in der AGOF ver tretenen Netz werken waren zum Zeitpunkt unserer Erhebung die drei VZ­Netz werke am reichweiten stärksten, ge folgt von wer­kennt­wen. 22 Tabelle 1: Soziale Netz werk platt formen in Deutschland An gebot Netto-Reichweite in Mio. Unique User* August 2011 Netto-Reichweite in Mio. Unique User* Juni 2012 VZ-Netz werke 6,96 2,72 wer-kennt-wen. de 5,61 4,00 Myspace. de 3,63 2,47 Lokalisten 1,02 0,60 Schueler.CC 0,62 – * Basis: Weitester Nutzer kreis (User pro Monat) Quelle: AGOF internet facts, eigene Darstel lung Der Markt führer Facebook wird in diesem Ranking nicht erfasst, daher müssen hier andere Ver gleichs zahlen heran gezogen werden. Nielsen (2011) weist im August 2011 25,1 Mio. Facebook­Nutzer in Deutschland aus. Auch wenn dieser Wert auf einem anderen methodi schen Ver fahren beruht, werden die Dimensionen deut lich: Facebook ist die bei weitem be liebteste Platt form. Die Markt führer schaft er langte das US­amerikani sche An gebot im März 2010, als erstmals höhere Nutzer zahlen für Facebook als für die VZ­Netz werke, die bis dahin Markt führer waren, aus gewiesen wurden (Welt Online, 2010). Facebook wurde 2004 zunächst als soziales Netz werk für Harvard­Studenten von Mark Zuckerberg ent wickelt. Als Mitbegründer gelten zudem Dustin Moskovitz, Chris Hughes und Eduardo Saverin. Konnten anfangs nur Studenten mit E­Mail­Adressen aus gewählter US­Hoch schulen Mitglieder werden (Boyd & Ellison, 2008, S. 218), wurde das An gebot zwei Jahre später für alle Personen über 13 Jahren geöffnet. Ab dem Jahr 2006 war Facebook auch für aus ländi­ sche Studenten zugäng lich, seit 2008 ist die Platt form in den Sprachen Deutsch, Spanisch und Französisch ver fügbar. Heute ist Facebook in 74 Sprach versionen und mit 750 Millionen Mitgliedern (Facebook, 2010) über den gesamten Globus ver teilt. Nach Angaben von Facebook loggt sich die Hälfte der Mitglieder täglich auf der Seite ein, und der durch schnitt liche User besitzt 130 Kontakte auf dem Netz werk. Schon 2010 konnte Facebook Google als meist besuchte Website in den USA über holen. Im Mai 2012 er folgte der auf sehen erregende Start der Facebook­Aktie an der New­Yorker Börse Nasdaq. Mit 104 Mrd. Dollar war es der bisher am höchsten be wertete Börsengang in den USA. Eine einzelne Aktie kostete bei der Ausgabe 38 Dollar. Im Ver lauf des ersten Quartals mussten die Anleger jedoch hohe Ver luste hinnehmen, der Kurs fiel zwischen zeit lich auf 24 Dollar (FTD. de, 26. Juli 2012). Zu geschrieben wird der mangelnde Erfolg vor allem dem Fehlen von Monetarisie rungs strategien. Insbesondere bei mobilem Zugriff auf die Platt form ent gehen die Werbe einnahmen. Neben dem Markt führer Facebook konnten sich im deutschen Markt zunächst noch weitere, nationale Anbieter be haupten. Insbesondere die An gebote der 23 VZ­Gruppe, zu der die drei Platt formen studiVZ, schülerVZ und meinVZ ge­ hören, sind hier zu nennen. Die Studenten­Platt form studiVZ wurde 2005 nach dem Vorbild von Facebook ge gründet und war zunächst nur für Studenten ge dacht. Im Januar 2007 über nahm der Holtz brinck­Verlag studiVZ für etwa 80 Millionen Euro (Bernau, 2007). Die Produkt palette wurde schon im selben Jahr um schülerVZ, eine Ver sion speziell für Schüler, ergänzt. Ein Jahr später folgte meinVZ, das sich an ältere und nicht­akademi sche Nutzer richtet. Die An gebote studiVZ und meinVZ sind miteinander ver knüpft, d. h. die Nutzer beider Netz werke können sich kommunikativ aus tauschen. Das Schülernetz werk schülerVZ ist von beiden Platt formen ge trennt. schülerVZ ist ein geschlossenes Netz werk: Neue Nutzer können sich nur auf Einla dung eines Mitglieds an­ melden. Diese Maßnahme soll laut Eigenangaben ver hindern, dass Dritte oder auch Lehrer und Eltern Zugang zu dieser Platt form er halten. Im November 2011 hatten die Platt formen studiVZ. net, schülerVZ. net und meinVZ. net nach eigenen Angaben mehr als 16 Millionen Nutzer (VZ­Netz­ werke, o. J.), davon ver teilen sich 6 Millionen auf studiVZ, 5,5 Millionen Schüler sind im schülerVZ und 4 Millionen Nutzer bei meinVZ an gemeldet. Von diesen über 16 Millionen Nutzern sind aber nur Bruchteile aktiv. Laut AGOF wiesen alle drei Netz werke zusammen im August 2011 6,96 Millionen Nutzer auf. Die Reichweiten und Nutzer zahlen zeigen sich aber stetig sinkend, ein knappes Jahr später ist die Zahl der aktiven Nutzer nur noch bei 2,72 Millionen (vgl. auch Amann, 2011). Der im September 2011 durch geführte Relaunch konnte diesen Rück gang nicht umkehren. Die themati sche Neu ausrich tung, und die Namens ände rung von schülerVZ in Idpool. de sind für das vierte Quartal 2012 ge plant (Süd deutsche. de, 2012). Die Platt form soll dann zu einem „edukativen An gebot“ werden, bei dem die Online­Wissens vermitt lung im Vordergrund steht. Für die Netz werk platt formen studiVZ und meinVZ existie ren bislang keine Ver ände rungs konzepte. Auch wenn über die Nutzer wande rung zwischen den Netz werken keine gesicherten Zahlen vor handen sind, er scheint es wahr­ schein lich, dass die Nutzer zur inter nationalen Platt form Facebook wechseln, die einen höheren Funk tions umfang auf weist und im Hinblick auf die Integra­ tion neuer Funktionali tät immer einen Schritt schneller zu sein scheint. Neben der VZ­Gruppe und Facebook er reichen in Deutschland die An gebote wer­kennt­wen und Lokalisten relevante Nutzer zahlen. Sie zeichnen sich durch ihre lokale Ver brei tung aus. wer­kennt­wen wurde im Oktober 2006 ge gründet und richtet sich an alle Personen ohne Einschrän kungen ab 14 Jahren. Mit einem Firmensitz in Köln wird diese Community durch die Gesell schaft RTL Inter active be trieben. Fünf Jahre nach der Gründung weist die AGOF 5,61 Millionen Nutzer für wer­kennt­wen aus, ein knappes Jahr später noch 4 Millionen. Die Mehrheit der Mitglieder kommt aus Rheinland­Pfalz, Hessen und dem Saarland. Seit 2009 ist die Platt form auch in Öster reich und der Schweiz zugäng lich. Das Netz werk Lokalisten wurde im Mai 2005 ge gründet 24 und zählte im Sommer 2011 1,2 Millionen Nutzer. Auch diese Platt form ver­ zeichnet einen Mitglieder schwund und so viel die Reichweite laut AGOF im Juni 2012 auf 0,6 Millionen Nutzer. Der Großteil der Mitglieder wohnt im süd deutschen Raum. Seit Ende Mai 2008 hält ProSiebenSat.1 Media 90 Prozent an der Lokalisten Media GmbH. Ab gesehen von den bisher auf gezählten Netz werken gibt es weitere kleinere Platt formen, die sich speziell an Schüler richten. Ein Beispiel hierfür stellt das Schüler Community Center, kurz Schueler.CC, dar. Dieses ist im Besitz der Community Center GmbH und existiert seit Januar 2007. Es wird vor allem im Osten Deutschlands stärker ge nutzt. Nennens wert ist zudem Myspace als inter nationale Platt form, deren Fokus auf Musik und der Darstel lung und Ver­ mark tung von Bands und Künstlern liegt. Die Platt form kann aber auch als themen unabhängige Social Networking Site ge nutzt werden. Ähnlich wie hier­ zulande die VZ­Netz werke musste sich Myspace diesbezüg lich aber schon zuvor dem Konkurrenten Facebook unter ordnen. Im Jahr 2006 war MySpace das populärste soziale Netz werk in den USA, nachdem es im Jahr zuvor von Rupert Murdochs News Corpora tion ge kauft worden war. In der Blütezeit hatte Myspace mehr als 220 Millionen Nutzer. Die AGOF wies im Sommer 2011 3,63 Millionen deutsche Nutzer für die Platt form aus, im Juni 2012 nur noch 2,47 Millionen. Im September 2011 trat mit Google+ ein neuer Anbieter in den deutschen Markt ein. Die Platt form der Google Inc. wird ebenso wie Facebook nicht über die AGOF erfasst. Nach einer Comscore­Messung lagen die Besuchs zahlen für Deutschland im November 2011 bei 3,6 Millionen Nutzern (Steuer, 2012). Für Jugend liche ist das An gebot von Google+ ver mutlich wenig relevant: Momentan müssen neue Nutzer für die Registrie rung das Mindestalter von 18 Jahren er­ reicht haben. Lang fristig ist ge plant diese Alters begren zung auf 13 Jahre zu senken. Obwohl Facebook auch der inter nationale Markt führer ist, haben sich in einzelnen Ländern und Regionen teil weise andere Anbieter durch gesetzt. Die größte Soziale Netz werk platt form in China3 heißt Qzone und hat vor allem dort 480 Mio. Nutzer (RiaNovosti, 2011). Hinter Facebook ist diese Platt form die welt weit zweit größte. Auch in Brasilien (Orkut), Russ land (Vkontakte) und Japan (Mixi) sind andere Anbieter jeweils weiter ver breitet als der Platz hirsch Facebook. In den meisten europäi schen Ländern ist das US­amerikani sche Netz werk der jeweils größte Anbieter. Die einzige Aus nahme bildet hier Lettland (Draugiem). Freizeitorientierte Soziale Netz werk platt formen stellen ihre Dienste in der Regel für die Nutzer kosten los zur Ver fügung. Die Betreiber finanzie ren sich 3 Aufgrund der restriktiven Netzpolitik der Chinesi schen Regie rung werden inter nationale Netz werk platt­ formen dort ge filtert und sind nicht für die Öffentlich keit zugäng lich. 25 hauptsäch lich durch den Anzeigen verkauf. Durch die von den Nutzern selbst bereit gestellten persön lichen Informa tionen eröffnen sich breite Möglich keiten für personalisierte Werbung. Sehr spitze Zielgruppen können über sogenanntes Targeting4 er reicht werden. Nachdem in den vorigen Ab sätzen ein Über blick über die Anbieter sozialer Netz werkseiten ge geben wurde, sollen im Folgenden die wichtigsten Funktionen der Platt formen be schrieben werden. Dabei kann nicht jede Funktion einzeln be rücksichtigt werden, da der Funk tions umfang zum Teil sehr hoch ist und auch nicht alle An gebote dieselben Funktionen auf weisen. Eine der zentralen Funktionen, die auch in der Defini tion von Boyd und Ellison auf gegriffen wird, ist das Anlegen des Nutzer profils. Die Teilnehmer von Social­Network­Platt formen bewegen sich in einem sozialen Raum, der es mit sich bringt, dass sie sich auch selbst präsentie ren müssen. Deshalb ver­ wundert es nicht, dass Selbstmarketing ein – wenn auch nicht immer das primäre – Ziel bei der Teilnahme an Social­Community­Platt formen ist (Utz, 2008, S. 243). Beim Beitritt zu einer Social­Networking­Site muss zunächst ein „Profil“ der eigenen Person an gelegt werden. Boyd (2007) spricht beim Anlegen des Profils von einem „Initia tions ritus“ (S. 12). Online sind die Eigen schaften einer Person nicht automatisch ver fügbar: „People must write themselves into being“ (ebd.). Die Selbst darstel lung erfolgt dabei nicht völlig flexibel, der Nutzer füllt ein Online­Formular aus, welches diverse Informa tionen abfragt: Dazu zählen typischer weise neben den Basisinforma tionen Name, Geschlecht und Geburts datum sowie Name der Schule, Hoch schule bzw. des Aus bil dungs­ platzes auch Kontaktinforma tionen, wie E­Mail­Adresse und Telefon nummern. Angaben zu Interessen und Hobbys und Lieblings büchern, ­filmen und ­musik zählen eben falls bei vielen Anbietern zu den Profilinforma tionen. Zum Teil werden auch wesent lich intimere Informa tionen, wie der Beziehungs status, die politi sche Einstel lung oder die sexuelle Orientie rung ab gefragt. Außerdem hat ein User die Möglich keit, ein Profilfoto hochzuladen. Die User werden in der Regel nicht ge zwungen, alle Angaben vollständig auszu füllen, zudem wird die Korrekt heit der Angaben nicht über prüft. Dennoch ist die authenti sche Selbst­ darstel lung auf Sozialen Netz werk platt formen sinn stiftend: Es geht darum, eine mit der Selbst wahrneh mung über einstimmende Identi täts konstruk tion zu schaffen, um im sozialen Netz werk online inter agie ren zu können (vgl. Ab­ schnitt 2.2). Nachdem der Nutzer ein Profil an gelegt hat, wird er zumeist dazu auf­ gefordert, Beziehungen zu anderen Mitgliedern der Sozialen Netz werk platt form anzu geben. Die Bezeich nung dieser Beziehungen unter scheidet sich je Anbieter. 4 Beim Targeting werden die an gezeigten Werbemittel automatisiert an be stimmte, zuvor definierte Zielgruppen aus geliefert. Weil Rezipienten hinsicht lich ihrer sozio­demografi schen oder nach anderen Merkmalen aus­ gewählt werden, können Streu verluste minimiert werden (BVDW, 2009). 26 So lautet die Bezeich nung für die Facebook­Kontakte „Freunde“, ebenso wie auf studiVZ, bei manchen Netz werken wird aber auch die Bezeich nung „Kon­ takte“ ver wendet. Die Beziehungen, die auf Sozialen Netz werk platt formen ab gebildet werden, sind in der Regel reziprok: Beim Hinzufügen des neuen Freundes muss dieser die Bekannt schaft be stäti gen. Im Anschluss ist die Ver­ bindung zwischen beiden Nutzern auf dem Profil in einer Freundes liste, die Fotos und Namen der Kontakte ent hält, sicht bar. Die Freundes liste bildet neben dem Profil einen weiteren zentralen Bestand teil Sozialer Netz werk platt formen. Sie ist – je nach Einstel lung der Privatsphäre­Optionen – mehr oder weniger öffent lich einseh bar und er möglicht es, durch Links zu den Profilen der Kontakte im persön lichen sozialen Netz des Nutzers zu browsen (Boyd & Heer, 2006, S. 4). Die Freundes listen helfen dabei, die Nutzer in ihrem sozialen Umfeld sicht bar zu machen. Freunde können diese Liste aus dem Kontakt netz werk des Nutzers einsehen und durch Anklicken direkt auf die Seite der auf gelis teten Person ge langen (Boyd & Ellison, 2008, S. 213). Die Kontakt liste der meisten Nutzer besteht hauptsäch lich aus Kontakten, die offline ge knüpft wurden (vgl. Livingstone, Haddon, Görzig & Ólafsson, 2010, S. 46): Freunden aus dem Alltag, Bekannt schaften, Familien angehöri gen und Kollegen. Reine Online­ Kontakte, die z. B. über die Social Networking Site ge knüpft wurden, kommen vor, sind aber seltener als Offline­Beziehungen (Uzler & Schenk, 2011). Der Begriff „Freund“ bzw. „Freund schaft“ als Bezeich nung für die Kontakte auf Social Networking Sites stieß in der öffent lichen Diskussion auf Kritik. Die Bezeich nung „Freund“ er schien nicht für alle Kontakte, die auf den Social Networking Sites zu den Freundes listen hinzu gefügt werden, treffend. Viele Platt formen unter scheiden ledig lich nach einem binären Code „Freund/Nicht­ Freund“ und dieser kann die Vielschichtig keit sozialer Beziehungen nur unzu­ reichend ab bilden. Im Durch schnitt haben die be fragten jugend lichen Nutzer der JIM­Studie auf den Netz werken 206 Kontakte (MPFS, 2011). Einzelne Nutzer er reichen aber deut lich mehr Kontakte – es ist schlichtweg nicht möglich, dass sie zu allen eine sehr enge Beziehung unter halten, die im allgemeinen deutschen Sprach gebrauch als Freund schaft be zeichnet wird. Befürchtet wurde die Ent wertung des Begriffs, von der insbesondere Jugend liche be troffen sein könnten (vgl. Wynne­Jones, 2009). Auf diesen Umstand machte bspw. eine Werbekampagne der Tages zeitung Welt Kompakt mit der Aussage „Wir haben so viele Freunde im Internet, dass wir ein neues Wort für die echten brauchen“ (vgl. Koch, 2010) auf merksam. Ob der Begriff Freund schaft in seiner Bedeu­ tung jedoch durch die Ver wendung von den Platt form­Anbietern tatsäch lich ent wertet wird, ist fragwürdig. Die Nutzer der Platt formen ver stehen durch aus, dass es sich bei den Kontakten auf den Platt formen nicht um Freunde im engen Sinn handelt. Sorgte die Begrifflich keit „Freund“ in der Presse und evtl. auch bei älteren Usern für Irrita tionen, differenzie ren die jungen Nutzer den Begriff. Sie unter scheiden beispiels weise zwischen „Social­Network­Freunden“ und 27 „echten“ Freunden und ihnen ist zumeist klar, dass nicht zu allen auf den Platt formen gesammelten Kontakten enge Bindun gen be stehen (Boyd, 2006). Nur wenige Nutzer ver folgen die Strategie, sich über das Sammeln von Kon­ tak ten als sozial beliebt darzu stellen (Niemann, Scherer & Schlütz, 2010). Diese Strategie wird zudem schnell von anderen Nutzern durch schaut und als unangebracht be wertet (Krämer & Haferkamp, 2011). Hat ein Nutzer „zu viele“ Social­Networking­Freunde, nimmt seine Attraktivi tät in den Augen anderer Nutzer ab (Tom Tong, Van Der Heide, Langwell & Walther, 2008). Neben den reziproken Beziehungen sind auf einigen Sozialen Netz werk­ platt formen, z. B. auf Facebook, auch einseitige Beziehungen möglich. Ein Nutzer, der eine solche Beziehung ein geht, wird „Fan“ oder „Follower“ ge nannt, die Seite, von der er Fan wird, ist eine Fanpage. Personen des öffent lichen Lebens, aber auch Unter nehmen und Marken und andere Körperschaften unter­ halten solche Fanpages. Fans bzw. Follower wurden nach dem Vorbild von Microblogging­Platt formen auf Facebook und anderen Platt formen ein gerichtet (Spiegel Online, 2011). Zum einen können solche Beziehungen dazu dienen, über die Neuig keiten, die auf der Fanpage ge postet werden, auf dem Laufenden zu bleiben, zum anderen kann durch das Liken der Fanpage die Identifika tion des Nutzers mit dieser Seite symbolisiert werden. Soziale Netz werk platt formen er möglichen und er leichtern die Kommunika­ tion zwischen ihren Nutzern. Sie kommen damit dem in der modernen Gesell­ schaft ge wachsenen „Bedürfnis nach individueller und aktiv be triebener Bezie­ hungs pflege“ (Neuberger, 2011, S. 38, im Original kursiv) nach und eignen sich auf grund ihrer Struktur in einigen Fällen vielleicht sogar besser als andere Medien dafür. Die Kommunika tion kann innerhalb der Platt formen auf ver­ schiedenen Kanälen er folgen, die unter schied liche Eigen schaften auf weisen. Neuberger (2011) unter scheidet zwischen Zugänglich keit und Relevanz (öffent­ lich, privat), Teilnehmerzahl und Rollen vertei lung (‚one­to­one‘, ‚one­to­many‘, ‚many­to­one‘, ‚many­to­many‘), zeit licher Struktur (synchron, asynchron) sowie ver schiedenen Codes (Text, Bild, Video, etc.) (S. 38). Zu den gängigsten Kommu­ ni ka tions­Tools, die auf den meisten Sozialen Netz werk platt formen vor handen sind, ge hören private Nachrichten, Chat, Status meldun gen und Pinnwand­ einträge. Diese und ihre speziellen Eigen schaften sollen im Folgenden kurz be schrieben werden, da es für die Privatsphäre relevant ist, auf welchem Kanal eine Selbstoffenba rung erfolgt. Bei privaten Nachrichten werden Informa tionen zwischen zwei oder mehr Kommunikatoren aus getauscht. Die ver sendete Nachricht ist nur für die Adressa­ ten der Konversa tion einseh bar. Die Kommunika tion kann, ähnlich wie bei E­Mails, asynchron ver laufen und im Nach hinein von den Kommunika tions­ partnern immer wieder ab gerufen werden. Der Chat ist eine andere Möglich­ keit der privaten Kommunika tion, mit dem Unter schied, dass die Kommunika­ tion hier synchron ver läuft. D. h. alle Kommunika tions partner sind während 28 des Chattens anwesend und sie kommunizie ren wechselseitig. Ab gesehen von den be teiligten Kommunika tions partnern kann kein anderer Nutzer die Kom­ munika tion einsehen. Status meldun gen und Pinnwandeinträge bilden hingegen Formen der (semi­)öffent lichen Kommunika tion und ver laufen in der Regel asynchron. Sie sind für alle Dritten, die Zugang zum Profil des Nutzers haben, sicht bar. Beim Pinnwandeintrag wird ein anderer Nutzer direkt adressiert, während eine Status meldung sich allgemein an das gesamte Netz werk des Nutzers richtet. Wer genau zum potenziellen Publikum gehört, kann der Kommunikator über die Wahl der Privatsphäre­Einstel lungen fest legen. Wir be zeichnen Status meldun gen und Pinnwandeinträge daher als Formen der (semi­)öffent lichen Kommunika tion, weil in der Regel der Empfänger kreis nicht genau definiert ist oder exakt ab gegrenzt wird. Die Kommunika tion erfolgt gegen über einem Publikum, das in der Regel unspezifisch ist. Eine Nachricht, die ein Nutzer einem anderen an die Facebook­Pinnwand postet, kann in der Regel5 von allen Kontakten des Kommunikators sowie von allen Kontakten des Empfängers rezipiert werden. Möglicher weise sind unter den Kontakten des Empfängers auch Personen, die der Sender der Informa tion nicht kennt. Alle vier hier auf geführten Formen der Kommunika tion auf Sozialen Netz­ werk platt formen sind in ihrem Ursprung textbasiert. Sie können aber durch das Anhängen von Bildern oder Videos bzw. Links auch multimedial werden. Der Upload von Fotos und Videos auf das Nutzer profil bzw. in Foto­Alben gehört eben falls zum Standard­Repertoire der Netz werk platt formen. Bei vielen Platt formen ist es möglich, andere User auf dem Bild zu ver linken, so dass erkenn bar ist, wer darauf ab gebildet ist. Gleiches ist auch mit Videos möglich. Der Upload von Fotos wird gerade in letzter Zeit auch auf grund der fortschrei­ ten den techni schen Ent wick lung, die Gesichts erken nung möglich macht, dis­ kutiert. Durch die Gesichts erken nung wird es möglich, Personen in den visuellen Informa tionen zu identifizie ren, obwohl sie nicht ver linkt wurden. Einen non­verbalen Aus druck von Zustim mung bietet der Gefällt­mir­ oder Like­Button. Diesen Button betäti gen Nutzer, wenn sie aus drücken möchten, dass ihnen der Post, das Foto oder ein anderer öffent licher Beitrag eines anderen Nutzers ge fällt. Der ge likte Beitrag er scheint danach nicht nur im Profil des Urhebers, sondern auch in dem Profil der Person, die den Like­Button ge drückt hat. Somit wird der Inhalt für einen weiteren Personen kreis sicht bar und kann eine höhere Auf merksam keit in der Community er halten. Zum Schutz der sozialen Privatsphäre können auf den Sozialen Netz werk­ platt formen Privatsphäre­Optionen ein gestellt werden. Ein Nutzer kann damit fest legen, welche anderen Nutzer(­gruppen) Zugriff auf Profildaten und andere 5 Je nach Einstel lung der Privatsphäre­Optionen. 29 Bereiche seiner Präsenz in den Platt formen haben. Mittlerweile bieten die meisten Anbieter sehr differenzierte Einstell möglich keiten, die es er lauben, die Kontakte hinsicht lich ver schiedener Aspekte in unter schied liche Gruppen zu unter teilen, z. B. in Bekannte und enge Freunde. Außerdem ist es zumindest auf Facebook möglich, für jeden kommunikativen Akt und für einzelne Bereiche des eigenen Profils das Publikum dezidiert fest zulegen. Das Publikum ist – je nach Einstel lungen in den Privatsphäre­Optionen – mehr oder weniger groß, es besteht aus engen Freunden oder auch einer er weiterten persön lichen Öffent­ lich keit. So wird es möglich, bspw. Kontaktinforma tionen nur einem kleinen Kreis zugäng lich zu machen, ein Wohnungs angebot aber innerhalb des ganzen eigenen Netz werks zu posten. Neben den hier geschilderten Funktionen und Bestand teilen gibt es viele weitere Features, die an dieser Stelle nicht im Detail be handelt werden können. So können Nutzer auf einigen Platt formen z. B. Ver anstal tungen planen, themati­ schen (Diskus sions­)Gruppen beitreten und Spiele spielen. Insbesondere Face­ book zeichnet sich durch einen hohen Funk tions umfang aus und dadurch, dass es Drittanbietern erlaubt, Applika tionen in die Platt form einzu binden. 2.1.3 Nutzung Aus der ARD/ZDF­Onlinestudie (2011) geht hervor, dass 42 Prozent der deutschen Onliner ab 14 Jahren mindestens ge legent lich private Netz werke und Communitys nutzen. Dieser Wert ist im Ver gleich zum Vorjahr weiter an­ gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark, wie in den Jahren zuvor. Von allen weib lichen Bundes bürgern über 14 Jahren nutzen 37 Prozent der Frauen die Platt formen. Dieser Anteil ist gering fügig höher als bei den Männern (35 Pro­ zent). Unter gliedert nach Alter zeigen sich deut liche Unter schiede. Bei den 14­ bis 29­jähri gen Internetnutzern be suchen 71 Prozent mindestens einmal wöchent lich ein privates Netz werk. Ältere Personen nutzen die An gebote in geringe rem Maße, holen bei den Nutzer zahlen aber in den letzten Jahren auf. In der Gruppe der 30­ bis 49­Jährigen be suchen nur 28 Prozent, bei den 50­ bis 69­Jährigen 14 Prozent und in der Gruppe der Über­70­Jährigen zumindest noch 10 Prozent wöchent lich Soziale Netz werk platt formen. Die An gebote werden häufig frequentiert, von 23 Prozent der deutsch sprachigen Onlinenutzer sogar täglich. Die Nutzung be ruflicher Platt formen ist im Ver gleich zu den privaten als gering einzu stufen, nur 6 Prozent nutzen solche An gebote zumindest ge legent lich (vgl. Busemann & Gscheidle, 2011). Insbesondere für Jugend liche und junge Erwachsene sind Soziale Netz werk­ platt formen attraktiv. Der Prozent satz der 12­ bis 24­jähri gen Befragten, die angaben eine Platt form mindestens mehrmals wöchent lich zu nutzen, lag 2009 in der Studie „Heran wachsen im Social Web“ bereits bei 70 Prozent (Hase­ brink & Rohde, 2009). Die JIM­Studie des Medien pädagogi schen Forschungs­ 30 verbunds Südwest aus demselben Jahr dokumentiert einen ähnlichen Wert von 72 Prozent. Die aktuelle JIM­Studie 2011 zeigt, dass dieser Anteil weiter ge­ stiegen ist. Sie liegt in der von der JIM­Studie be trach teten Alters gruppe 12 bis 19 Jahre mittlerweile bei 78 Prozent (MPFS, 2011). Nur 12 Prozent der Befragten der JIM­Studie 2011 geben hingegen an, gar keinen Gebrauch von Sozialen Netz werk platt formen zu machen. Sowohl die Studie von Schmidt et al. als auch die JIM­Studien zeigen, dass weib liche Jugend liche die An gebote etwas häufiger nutzen als männ liche. Die Nutzungs frequenz er reicht im Alter von etwa 16 Jahren ein Maximum (Hasebrink & Rohde, 2009). Die Jugend lichen sind bei durch schnitt lich 1,4 Platt formen an gemeldet, am häufigsten wird auch in dieser Alters gruppe der Markt führer Facebook ge nutzt (MPFS, 2011). Ledig lich bei den sehr jungen, den 12­ bis 15­jähri gen Nutzern er reicht auch schülerVZ eine ge wisse Relevanz. Neben der Nutzung des eigenen Profils und dem Stöbern in den Profilen anderer, sind die ver schiedenen Kommunika tions formen für die Jugend lichen und jungen Erwachsenen relevant. Die privaten Kommunika tions formen Chat und das Schreiben privater Nachrichten werden dabei am häufigsten ge nutzt. Über 70 Prozent der Befragten führen diese Tätig keiten mindestens mehrmals pro Woche aus (MPFS, 2011). Öffent liche Formen der Kommunika tion, wie das Schreiben an die Pinnwände anderer (46 Prozent) und das Posten einer Status meldung (32 Prozent) sind eben falls ver breitet, kommen aber insgesamt seltener vor. 2.1.4 Nutzungs motive Wenn man ver stehen will, warum sich gerade die jungen Nutzer in diesem Maße Sozialen Netz werk platt formen zuwenden, muss man sich mit dem Nutzen be schäfti gen, den sie daraus ziehen. Eine in der Kommunika tions wissen schaft weit ver breitete Heran gehens weise an diese Fragestel lungen bietet der Uses­ and­Gratifica tions­Approach (Nutzen­und­Beloh nungs­Ansatz; Blumler & Katz, 1974; vgl. Schenk, 2007, S. 686). Der Ansatz besagt, dass Bedürf nisse, welche soziale und psychologi sche Ursprünge haben, zu Erwar tungen an die (Massen­) Medien und andere Quellen führen, wie diese Bedürf nisse zu be friedi gen sind. Ein Rezipient be wertet die funktionalen Alternativen, z. B. die Nutzung eines Medien angebotes, wie einer be stimmten TV­Sendung, im Hinblick darauf, ob sie zur Bedürfnis befriedi gung beitragen können. Die Bedürf nisse schlagen sich dabei in den Motiven, mit denen sich der Rezipient den Massen medien zuwen­ det, nieder und führen ggf. zur Medien nutzung. Als Resultat der Medien nutzung kann einer seits die Bedürfnis gratifika tion ent stehen, wenn die Nutzung tatsäch­ lich zum vom Rezipienten antizipierten Ziel führt. Anderer seits können andere, vom Rezipient unvorher gesehene oder un beabsichtigte Konsequenzen ent stehen; bspw. können Gratifika tionen nicht eintreten oder andere als die er warteten 31 Gratifika tionen ent stehen. Die Konsequenzen führen zu einer Neubewer tung der ge nutzten Hand lungs alternative. Erhaltene Gratifika tionen schlagen sich daher auch in den Nutzungs motiven, die zur Hinwen dung zu einem be stimmten Medien angebot führen, nieder. Wie Neuberger (2011) fest stellt, weisen Soziale Netz werk platt formen im Ver gleich zu den Print­ und Rundfunkmedien, auf die der Uses­and­Gratifica­ tions­Ansatz ursprüng lich an gewendet wurde, einige Besonder heiten auf. Zum einen konkurrie ren die Platt formen als Unter hal tungs­ oder Informa tions medien nicht nur mit den klassi schen Massen medien. Medien der inter personalen Kommunika tion stellen eben falls funktionale Alternativen dar. Als „Produser“ ziehen die Nutzer eventuell einen Teil ihrer Gratifika tion auch aus ihren eigenen kommunikativen Handlun gen. Gerade diese Gratifika tionen sind zudem ab­ hängig vom Publikum, der persön lichen Öffentlich keit, auf die sich User auf den Platt formen be ziehen. Sie ent stehen eventuell auch erst im Rahmen der Inter aktion mit anderen. Daher dürfen bei einer Betrach tung der Netz werk­ platt formen unter motivationalen Gesichtspunkten nicht nur klassi sche Medien­ nut zungs motive ge messen, sondern müssen soziale Gratifika tionen ver stärkt mit be rücksichtigt werden. Viele Studien haben sich bereits auf Basis des Uses­and­Gratifica tions­ Ansatzes mit den Nutzungs motiven und den Gratifika tionen befasst, die der Hinwen dung zu Sozialen Netz werk platt formen zugrunde liegen. Dabei wurden zum einen die Motive klassi scher Massen medien auf die Online­Angebote über tragen, zum anderen wurden spezielle Nutzungs motive für die Platt formen auf gezeigt (vgl. Weissens teiner & Leiner, 2011). Ebenso divers wie die heraus­ gestellten Nutzungs motive ge staltet sich auch das methodi sche Vor gehen bei ihrer Messung, die teils auf qualitativen, teils auf quantitativen Methoden oder auf Methoden kombina tionen beruht (ebd.). Bei der Messung wird zumeist auf einen Selbst bericht der Teilnehmer zurück gegriffen, indem die ver schiedenen Nutzungs motive (= ge suchte Gratifika tionen) ab gefragt werden. Allgemein lässt sich fest stellen, dass durch Soziale Netz werk platt formen eine multifunktionale Nutzen befriedi gung er reicht wird (Stern & Taylor, 2007; Sheldon, 2008). Es fällt aber auf, dass insbesondere soziale Motive oder Gratifika tionen in den meisten Studien eine heraus ragende Stellung einnehmen (Brand tzæg & Heim, 2009; Cheung, Chiu & Lee, 2011; Flöck, Schäfer & Steinkamp, 2011; Joinson, 2008; Lampe, Ellison & Steinfield, 2008; Park, Kee & Valenzuela, 2009; Prommer et al., 2009; Quan­Haase & Young, 2010; Raacke & Bonds­Raacke, 2008; Schorb, Kießling, Würfel & Keilhauer, 2011; Stern & Taylor, 2007). Das Pflegen von be stehen den Kontakten, zu denen ent weder aktuell ein sehr enger Kontakt besteht (strong ties) oder ent fernte ren Bekannten bzw. alten Freund schaften (weak ties), steht dabei im Vordergrund, deut lich vor dem Knüpfen neuer Bekannt schaften (Schorb et al., 2011; Stern & Taylor, 2007). Für die engen Beziehungen stellen Soziale Netz werk platt formen 32 einen zusätz lichen Kommunika tions kanal dar, der er gänzend zu anderen Kanä­ len ge nutzt wird (Enz, 2010). Für das Wieder auffri schen bereits ab gebrochener Kontakte und das Auf rechterhalten von Beziehungen bei hoher räum licher Distanz, was z. B. beim Wechsel in eine andere Lebens phase oft vor kommt, sind Soziale Netz werk platt formen be sonders gut ge eignet (Ellison, Steinfield & Lampe, 2007). Die Pflege dieser Kontakte er fordert nur einen minimalen Aufwand. Die sozialen Motive umfassen aber nicht nur die Pflege von Kon­ takten, sondern auch ganz allgemein die Integra tion und Bindung an die Gruppe der Gleichaltri gen. Neben den sozialen Aspekten gibt es viele weitere Motive, die zwar eine geringere Bedeu tung haben, aber über ver schiedene Studien hinweg wieder kehren. Dazu ge hören Eskapismus und Zeit vertreib (Barker, 2009; Flöck et al., 2011; Quan­Haase & Young, 2010; Schorb et al., 2011), Unter haltung (Barker, 2009; Krisanic, 2008; Park et al., 2009), Informa tion (Flöck et al., 2011; Krisanic, 2008; Raacke & Bonds­Raacke, 2008) und Selbst­ darstel lung (Joinson, 2008; Krisanic, 2008; Prommer et al., 2009; Raacke & Bonds­Raacke, 2008; Schorb et al., 2011; Urista, Dong & Day, 2009; Utz, 2008). 2.2 Identi täts konstruk tion auf Sozialen Netz werk platt formen Nachdem im vorigen Ab schnitt auf gezeigt wurde, dass Soziale Netz werk platt­ formen insbesondere von Jugend lichen und jungen Erwachsenen ge nutzt werden, zeigen wir an dieser Stelle auf, weshalb sie gerade für diese Zielgruppe so attraktiv sind: Die Anwen dungen des Social Web und insbesondere Sozialer Netz werk platt formen kommen den Ent wick lungs aufgaben zwischen (Vor­) Pubertät und jungem Erwachsenenalter ent gegen. In dieser Lebens phase finden psychi sche und geistig­seelische Ent wick lungs aufgaben statt, die durch Soziale Netz werk platt formen be sonders gut unter stützt werden können. Der Terminus „Ent wick lungs aufgabe“ (Harvinghurst, 1984/1972) weist darauf hin, dass die Ent wick lungen nicht zwangs läufig und automatisch ab­ laufen, sondern von den Jugend lichen aktiv auf genommen und be wältigt wer­ den müssen. Im Vordergrund steht in der Adoles zenz – neben der körper­ lichen Ver ände rung – die Ent wick lung einer eigenen Identität (Stier & Weissen rieder, 2006). Der Begriff Identität wird in der Psychologie als die „einzigartige Persönlich keits struktur, ver bunden mit dem Bild, das andere von dieser Per sönlich keits struktur haben“, definiert (Oerter & Dreher, 2008, S. 303). Zusätz lich sind auch „das eigene Ver ständnis für die Identität, die Selbsterkenntnis und der Sinn für das, was man ist bzw. sein will“ (ebd.) Teil der Identität. Sie definiert über einen längeren Zeitraum und ver schiedene Situa tionen hinweg, wie eine Person sich selbst wahrnimmt (Wiswede, 2004). 33 Dennoch ist die Identität so variabel, dass sie sich im Ver lauf eines Lebens ver ändern kann. Der Begriff Identität ist nicht leicht von den Begriffen Selbst und Selbst­ konzept abzu grenzen. Mummendey (2006) stellt fest, dass die Begriffe Selbst, Selbst konzept und Identität grundsätz lich dasselbe aus drücken: „Ein Mensch besitzt ver schiedene soziale und situative Identi täten und ist doch stets mit sich selbst identisch. Er repräsentiert und präsentiert unter schied liche Arten des ‚Selbst‘ und ver fügt zugleich über ein mehr oder weniger stabiles Konzept von der eigenen Person“ (S. 86). Die heutige Jugendforschung in der Tradi tion Eriksons (1976) be greift die Identi täts bildung als lebens langen Prozess, der nach der Adoles zenz zwar nicht als final ab geschlossen gilt, dort jedoch seinen Schwerpunkt hat (Poser, 2005). Dass gerade in der Adoles zenz die Frage nach der eigenen Identität in den Vordergrund rückt, kann auf den Stand der kognitiven Ent wick lung, äußeren Druck, sich mit der eigenen Zukunft zu be schäfti gen, und auf körper liche, psy­ chi sche und soziale Ver ände rungen zurück geführt werden (Fuhrer & Trautner, 2005). Die Aufgabe der Identi täts entwick lung ist alles andere als einfach. Der Jugend liche steht zwischen dem gesell schaft lichen Werte system und den unter­ schied lichen Lebens konzepten auf der einen Seite und den Individualisie rungs­ prozessen unserer Gesell schaft auf der anderen Seite (Schmidt, Paus­Hasebrink, Hasebrink & Lampert, 2009). Bei der Identi täts konstruk tion findet ein permanentes Aus handeln zwischen Innen­ und Außen perspektive statt (Kraus & Mitz scher lich, 1998). Eine Vielzahl möglicher Selbst entwürfe muss ge prüft und an schließend über nommen oder ver worfen werden (Fuhrer & Trautner, 2005). Der Prozess basiert auf einem Zusammen spiel zwischen Selbstanalyse und der Analyse der Reaktionen, die Bezugs personen auf das Handeln zeigen. Der Jugend liche bildet zunächst ein Selbst konzept und gleicht es damit ab, wie andere darauf reagie ren. Mit steigen­ dem Alter werden die Selbst beschrei bungen von Jugend lichen zunehmend differenzierter und organisierter (Oerter & Dreher, 2008). Jugend liche konstruie­ ren ihr Selbst – im Gegen satz zu Kindern – kontextspezifisch, geben sich bspw. in der Familie anders als in der Schule. Ihnen wird die Diskrepanz zwischen tatsäch lichem und idealisiertem Selbst bild klar, und sie unter scheiden bei sich und anderen zwischen dem authenti schen, „wahren“ Selbst und dem unauthen­ ti schen, „vor getäuschten“ (Pinquart & Silbereisen, 2000). Authentisch ist die „Selbst darstel lung dann, wenn sie im Kern mit dem wahrgenommenen Selbst über einstimmt“ (Scherer & Wirth, 2002, S. 342). Die Peergroup steht als Referenz gruppe für die Identi täts konstruk tion in der Adoles zenz be sonders im Vordergrund. Peers bieten während der zunehmen­ den Distanzie rung vom Elternhaus emotionale Geborgen heit, machen neue Identifika tions möglich keiten sicht bar und helfen bei der Auswahl persön licher Ziele (Grob, 2007). Gleichaltrige können auch deshalb be sonders zur Identi­ 34 täts bildung beitragen, weil sie sich in einer ähnlichen Ent wick lungs phase be­ finden, ver schiedene Lebens stile auf zeigen und Bestäti gung der Selbst darstel­ lung bieten (Oerter & Dreher, 2008). Die Ent wick lungs aufgaben der Pubertät sind heutzutage nicht nur auf die Offline­Welt be schränkt, sondern finden auch im Social Web statt. Schmidt (2011; Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009) unter scheidet in Bezug auf die Ent wick lungs aufgaben, die online statt finden, zwischen dem Informa­ tions­, dem Identi täts­ und dem Beziehungs management. Er ver steht darunter folgende Hand lungs komponenten (Schmidt, 2011, S. 73): – Identi täts management: Zugäng lich machen von Aspekten der eigenen Person – Beziehungs management: Pflege be stehen der und Knüpfen neuer Relationen – Informa tions management: Selektie ren, Filtern, Bewerten und Ver walten von Informa tionen Diese Auf gaben, die bisher vor allem im Privaten ab liefen, ver lagern sich mit der Ent stehung des Social Web zunehmend in einen (semi­)öffent lichen Bereich. Insbesondere Identi täts­ und Beziehungs management, also die Selbst­ und die Sozial auseinander setzung, er scheinen im Kontext der Privatsphäre auf Sozialen Netz werk platt formen bei jungen Nutzern relevant, da es sich hierbei um Auf­ gaben handelt, bei denen etwas über das Selbst preis gegeben werden muss. Wir werden kurz darauf ein gehen. Beide Aspekte sind stark miteinander ver­ knüpft: Die Identität bekommt erst mit Bezug auf das Gegen über eine Bedeu­ tung und das Beziehungs management ent hält immer die Relation zwischen den Repräsenta tionen der be teiligten Individuen. Es ist daher ohne Aus druck des Selbst nicht möglich. In der frühen Internet forschung und bisweilen auch heute noch wurde zwischen der Offline­ und der Online­Identität oder auch der „virtuellen Identität“ unter schieden (z. B. Opaschowski, 1999; Rötzer, 1996; Schelske, 2007). Zwischen den persön lichen Informa tionen, die digital und somit öffent­ lich ver fügbar sind, und denen aus dem Offline­Leben zu trennen, ist praktisch nicht immer sinn voll, denn beide Bereiche existie ren simultan, sind unter Umständen eng miteinander ver knüpft und wirken aufeinander. Gerade auf Sozialen Netz werk platt formen inter agie ren die Nutzer ver stärkt mit den Perso­ nen, die auch offline ihr soziales Umfeld bilden (vgl. Ab schnitt 2.1.2). Daher sind sie in der Regel daran interessiert, dort zu ihrer Offline­Darstel lung kongruente Selbst bilder zu ver mitteln (McKenna, Buffardi & Seidman, 2005) und streben eine im Sinne ihres Selbst konzepts authenti sche Darstel lung an (Schmidt et al., 2009). Dennoch sind die Bedin gungen, unter denen die Online­ Selbst darstel lung statt findet, speziell. Das Nutzer profil und die private und (semi­)öffent liche Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen er möglichen neue Formen des Experi men­ tierens mit der Identität, die aus ver schiedenen Gründen attraktiv sind. Technisch 35 ist es sehr einfach, sich dort zu präsentie ren und die Hemmschwelle ist gering. Trotz möglicher Risiken für die Privatsphäre (vgl. Kap. 2.3) ist es relativ sicher, sich dort auszu probie ren und die sozialpsychologi schen Auf gaben der Adoles­ zenz zu be wälti gen (Livingstone, 2008). Online besteht zunächst eine erhöhte Kontrolle darüber, wie sich eine Person präsentie ren möchte (McKenna et al., 2005; Amichai­Hamburger, 2007). Die Inszenie rung des Selbst kann genau ge plant und jederzeit aktualisiert werden. Spontanes, flexibles Handeln wie in Face­to­Face­Interak tions situa tionen ist nicht er forder lich. Dadurch eignen sich Online­Umgebun gen be sonders zur er weiterten Selbstreflek tion und Selbsterfah­ rung, zum Einholen von Feedback und zur sozialen und kulturellen Ver ortung (Stern, 2008). Insbesondere für schüchterne Personen könnte daher die Online­ Selbstoffenba rung im Ver gleich zur Offline­Selbstoffenba rung Potenzial bieten, da die Inszenie rung der eigenen Person plan barer ist (Orr et al., 2009; Sheeks & Birchmeier, 2007). Angleichungen der Online­Selbst darstel lungen an das idealisierte Selbst sind durch ge zielte Manipula tion und Beschöni gungen theoretisch sehr einfach möglich. Persönlich keits aspekte können durch Texteingaben oder den Upload von Fotos und anderen Dateien heraus gestellt und jederzeit variabel an gepasst werden. Die Frage, inwiefern das online präsentierte Selbst mit dem tatsäch­ lichen Selbst oder einer idealisierten Ver sion davon über einstimmt, wurde bereits mehrfach unter sucht. Die Ergeb nisse zeigen, dass junge Erwachsene strategisch vor gehen, wenn es darum geht, sich selbst online darzu stellen (Krämer & Winter, 2008). Von den Nutzern selbst werden die Identi täten, die sie durch ihre Profile kreieren, als ver besserte, aber dennoch authenti sche Ver sion ihres Selbst gesehen (Stern, 2008). Die eigene Selbst wahrneh mung von Profil besitzern stimmt dabei tatsäch lich mit der Fremdeinschät zung ihrer Profile überein (Back et al., 2010). Die Online­Selbst darstel lungen sind also mit der Identität, die auch außerhalb des Internet präsentiert wird, ver knüpft. Interessanter weise unter stellten die Interviewten in einer Studie von Hafer­ kamp (2011) bei fremden Profilen die ge zielte Manipula tion und nehmen, insbesondere bei der Präsenta tion heraus ragen der Vorzüge, eine nicht wahr­ heits gemäße Darstel lung an. Für sich selbst weisen sie ein solches Ver halten von sich. Der Ver such, das eigene Image in den Augen von anderen zu be­ einflussen, ist kein Aspekt, der erst mit Sozialen Netz werk platt formen auf­ gekommen ist. Diese zielorientierte Kontrollaktivi tät, bei der ver sucht wird, das eigene Bild in den Augen anderer zu be einflussen, wird als Impression­ Management be zeichnet. Der strategi sche Einsatz der Selbst präsenta tion einer Person gegen über ihrer sozialen Umgebung steht dabei im Mittelpunkt, und die Kommunika tion über die eigene Person wird an den sozialen Umständen aus gerichtet. Prinzipiell kann jede Form der Kommunika tion zum Impression­ Management benutzt werden (Mummendey, 2006). Die medial ver mittelten sozialen Räume, die auf Netz werk platt formen ent stehen, eignen sich dafür 36 natür lich auch, sie bilden aber eine be sondere Heraus forde rung. Paradoxer weise wird die Selbst darstel lung in Sozialen Netz werk platt formen durch die Eigen­ schaften von Online­Umgebun gen auf der einen Seite kontrollier barer, auf der anderen Seite birgt sie große Unsicher heiten, wie wir im nächsten Ab schnitt auf zeigen. In Face­to­Face­Situa tionen nehmen die Akteure – wie Schauspieler – be­ stimmte Rollen an, die die Situa tion definie ren (Goffman, 1959). In Inter aktionen richtet eine agierende Person normaler weise das Ver ständnis der Rolle, die sie über nimmt, am Gegen über aus. So wird sie anders auf treten, je nachdem, ob sie mit Freunden ver abredet ist oder ein Vor stel lungs gespräch hat. Auf Sozialen Netz werk platt formen ist dies jedoch nicht so einfach, da die Online­Selbst­ darstel lung nicht so ge zielt an das jeweilige Gegen über an gepasst werden kann. Erstens ist das Publikum der Inter aktion häufig un bekannt oder zumindest nicht klar abzu grenzen. Zweitens ist unter Umständen kein unmittel bares Feedback vor handen, so dass die Selbst darstel lung nicht (umgehend) nach­ korrigiert werden kann. Drittens können online unter schied liche Selbst darstel­ lungen parallel existie ren, bspw. ein be rufliches Profil bei XING und ein freizeitorientiertes auf Facebook. Die Identi täts informa tionen aus ver schiedenen Kontexten liegen zeit gleich und parallel vor. Ein Betrachter kann sie theoretisch neben einanderlegen, ver gleichen und Unstimmig keiten auf decken. Das Heraus­ lösen der Selbst darstel lung, die mit einer be stimmten Inten tion an ein definiertes Publikum gerichtet war, aus ihrem Kontext wird möglicher weise vom sich selbst darstellen den Individuum als unangenehm und unangemessen empfunden. Durch die Eigen schaften des Web (vgl. Kap. 2.3.2) ist die Gefahr der Rekontex­ tua lisie rung von Selbst darstel lungen erhöht. Deshalb er weitert die Ver netzung auf Sozialen Netz werk platt formen die Möglich keit, die Wahrneh mung der Online­Identität durch andere zu be einflussen nicht nur, sondern sie ver ringert sie auf der anderen Seite auch. Obwohl das Experimentie ren mit der Identität im Social Web sehr einfach ge worden ist, ist ein User des Social Web daher stärker an seine Einzelidenti täten ge bunden, als dies offline der Fall ist (Palfrey & Gasser, 2008). In der Online­Selbst darstel lung ist es, wie oben be schrieben, möglich, die Wirkung, die bei anderen erzielt werden soll, zu manipulie ren. Gerade Nutzer­ profile, die über einen längeren Zeitraum hinweg be stehen, werden intentional an gelegt (Haferkamp & Krämer, 2010). Ver mutlich werden jedoch nicht alle Eindrücke, die bei anderen erzeugt werden, bewusst ge steuert, so dass Inkonsis­ tenzen ent stehen können. Z. B. können hoch geladene Bilder der text lichen Selbst darstel lung wider sprechen (Boyle & Johnson, 2010). Eine ständige Kon­ trolle und Ab gleichung jeglicher Kommunika tion mit einem fiktiven Image, das ver mittelt werden soll, ist praktisch kaum zu leisten, und schon um kognitive Dissonanzen zu ver meiden, ist es aus Sicht der Nutzer zielführend, sich auf Sozialen Netz werk platt formen ent sprechend ihres Selbst bildes zu präsentie ren. 37 Außerdem wird die Online­Identität nicht nur vom Nutzer alleine be stimmt. Über die (semi­)öffent liche Kommunika tion der Nutzer unter einander, bspw. den Upload von persön lichen Fotos und Videos sowie das Ver linken von Beiträgen, tragen zu einem großen Teil auch andere User persön liche Informa­ tionen zusammen. Diese Beiträge können zum Problem werden, wenn sie nicht mit der Selbst wahrneh mung des Nutzers über einstimmen. Die Online­Selbst darstel lung kann auch auf die Wahrneh mung des Selbst und die Identität zurück wirken: Bei positivem Feedback auf eine möglicher­ weise optimierte Ver sion des Selbst, ist die Chance groß, dass sich die Online­ Darstel lung auf die Offline­Darstel lung über trägt (Stern, 2008). Dies führt dann zu einem ge steigerten Selbst wert gefühl (Gonzales & Hancock, 2011). Damit so eine Rück wirkung möglich ist, ist eine Selbst darstel lung, die kongruent zur Selbst wahrneh mung ist, wichtig: Würden sich die Jugend liche auf den Sozialen Netz werk platt formen nicht glaubwürdig darstellen, wäre die Reaktion, die sie von ihrer Umwelt und ihrer Peergroup er halten, bedeu tungs los. In ihrer Suche nach Bestäti gung und Kontakt wird schließ lich auf schluss reiches Feed­ back be nötigt. Tatsäch lich nehmen Profil besitzer und Rezipienten die Persönlich keit der Profil besitzer sehr ähnlich wahr. Auf den Profilen findet keine unrealisti­ sche Selbsterhöhung, sondern authenti sche Selbst­Präsenta tion statt (Gosling, Gaddis & Vazire, 2007). In den Online­Selbst darstel lungen stellen die Nutzer zwar ihre positiven Seiten be sonders heraus und idealisie ren sie bis zu einem ge wissen Grad, dennoch be findet sich die präsentierte Identität im Einklang mit dem Selbst. Aus unseren Aus führungen zum Identi täts management wird schnell klar, dass es nur schwer vom Beziehungs management zu trennen ist. Die Beziehung zum Gegen über und sein Feedback spielen stets eine Rolle. Durch Ver ände­ rungen der Selbst präsenta tion sind die Relationen zum Gegen über potenziell be troffen. Bspw. fördert das Kommunizie ren einer optimierten Ver sion des Selbst online das Knüpfen von Freund schaften (Bargh, McKenna & Fitz simons, 2002). Daran kann man ablesen, dass das Aus handeln der eigenen Identität in der Adoles zenz kein Selbst zweck ist. Es dient dazu, eine soziale Rolle zu finden – ohne den sozialen Kontext ist die Selbst darstel lung kaum denk bar. Auf Sozialen Netz werk platt formen handelt es sich dabei vor rangig um Beziehungen zu den Peers (Boyd, 2007; Boyd, 2010). Ähnlich wie das Identi­ täts management er reicht die Bedeu tung der Peergroup im Jugendalter einen Höhepunkt. Einer seits können Peers wie geschildert bei der Ent wick lung der Identität helfen, anderer seits wird durch Inter aktions prozesse unter Gleichaltri­ gen auch die gegen seitige Sozialisa tion ge fördert (Oswald & Uhlendorff, 2008). Peers liefern wichtige Regeln für den Aufbau und die Auf rechterhal tung von sozialen Beziehungen und er möglichen Freiraum, neue Ver haltens weisen aus­ testen zu können (Grob, 2007). Außerdem er leichtert es die Peergroup, die von 38 den Jugend lichen an gestrebte Autonomie zu er reichen, ohne dass auf soziale Beziehungen ver zichtet werden muss (Oerter & Dreher, 2008). Soziale Netz werk platt formen dienen der Organisa tion des persön lichen sozialen Netz werks. Sie stellen durch die Speiche rung von Kontakt daten und durch die vielfälti gen Kommunika tions kanäle, die sie integrie ren, Werkzeuge für das Beziehungs management dar, was sich auch in der Nutzen erwar tung an diese Anwen dungen zeigt (vgl. Ab schnitt 2.1.3). Die Komplexi tät sozialer Beziehungen, man denke nur an die Unter schei dung zwischen Freunden und Bekannten, können sie durch die dichotome Struktur von Ver bindungen, die auf den Platt formen zumeist vor herrscht, nur unzu reichend ab bilden. Viele An gebote unter scheiden nur, ob ein Kontakt besteht oder nicht. Soziale Nähe, Dauer des Kennens oder Art der Beziehung können nicht differenziert werden. Dennoch scheinen Soziale Netz werk platt formen auch in Hinblick auf die Sozial auseinander setzung für die Jugend lichen be sonders attraktiv zu sein. Auch wenn Außen stehende Beziehungs art und ­tiefe nicht evaluie ren können, kann der Nutzer dies selbst verständ lich tun. Über die Wahl ver schiedener Kommunika tions kanäle definiert sich dabei auch die Beziehung zum Gegen­ über und zum Umfeld. So kann eine Nachricht, die auf der Pinnwand eines anderen Nutzers hinter lassen wird, einer seits dem Empfänger eine Botschaft signalisie ren, anderer seits wird die Bedeu tung der Beziehung auch Dritten gegen über demonstriert. Zudem er möglichen Soziale Netz werk platt formen es, soziale und persön liche Anerken nung zu er halten, z. B. durch einen Klick auf den Like­Button oder wenn ein Kommentar unter ein ge poste tes Foto geschrie­ ben wird. Solche Gesten der Anerken nung durch die Peergroup sind wichtig, sie geben Feedback darüber, ob die Nutzer in ihren Wünschen, Gedanken und Erfah rungen der sozialen Norm ent sprechen. Durch die Speiche rung im Internet wird das (positive) Feedback manifest. Es ist jederzeit ab rufbar und wird einem er weiterten Empfänger kreis zugäng lich ge macht. Gerade für Jugend liche können Soziale Netz werk platt formen eine be sonders heraus ragende Bedeu tung er langen, denn sie sind Rückzugs orte, die nicht so stark reglementiert sind, wie ihr rest liches Leben (z. B. in der Schule und im Elternhaus). Sie er möglichen es, sich zusammen zufinden und auszu tauschen, insbesondere auch in Situa tionen, in denen Erwachsene nicht in die Inter aktion einbezogen sind und bieten so Räume, in denen sich Kinder und Jugend liche ver gleichs weise „unkontrollierter“ bewegen können (Boyd, 2007, S. 21). Zudem sind die Peers, die in diesem Alter so wichtig sind, dort rund um die Uhr er­ reich bar. Es nimmt daher nicht wunder, dass Jugend liche „ihre persön lichen Öffentlich keiten auf Netz werk platt formen als eigenen und selbst bestimmt ange­ eigneten Raum wahr[nehmen]“ (Schmidt et al., 2009, S. 11). Über wachungs­ versuche oder gar Kontakt aufnahmen von Eltern, Lehrern oder Fremden werden dementsprechend als störend empfunden (Boyd & Marwick, 2011; Stutzman, 2006). Soziale Netz werk platt formen sind Orte der Peer­Kommunika tion, in 39 denen die Jugend lichen unter sich bleiben wollen. Sie geben den Jugend lichen und jungen Erwachsenen das Gefühl, zu einer Gemein schaft zu ge hören und gleichzeitig bieten sie eine Platt form, um Grenzen auszu testen und die Rolle in der Peergroup zu finden (Stern, 2008). Deshalb nehmen sie eine be sondere Rolle in der Adoles zenz ein. 2.3 Privatsphäre im Social Web Die Partizipa tion an Sozialen Netz werk diensten bringt es mit sich, dass an ver schiedenen Stellen Informa tionen über das Selbst preis gegeben werden müssen. Diese Preis gabe hat natür lich Aus wirkungen auf die Privatsphäre der Nutzer, was vor allem in den Medien kritisch be wertet wird. Von „Selbst ent­ blößung im Netz“ (Süd deutsche. de, 2009) und „Seelen­Striptease bei schülerVZ“ (Müller, 2009) ist die Rede. Die Daten, die auf den Platt formen preis gegeben werden, seien „wesent lich dichter und detaillierter, als die Standard­Erfassungs­ bögen der Staats sicher heit“ bemerkt Hendrik Speck, Professor für Informatik an der Fach hoch schule Kaisers lautern auf Süd deutsche. de (2009). Fälle, bei denen ein unvorsichti ger Umgang mit den eigenen Daten zu negativen Kon­ sequen zen auch außerhalb des Internet ge führt hat, ergeben immer wieder auf sehen erregende Schlagzeilen in den Medien. Bekannt ge worden ist im Sommer 2011 beispiels weise der Fall einer Schülerin, die ver sehent lich öffent­ lich zu ihrem 16. Geburts tag einlud. Mehrere Tausend Gäste meldeten sich zu der Party an, und obwohl diese ab gesagt wurde, folgten trotzdem 1.600 Per­ sonen der Einla dung, ver ursachten Ruhestö rungen und Sach beschädi gungen (Süddeutsche. de, 2011). Warum genau gerade Soziale Netz werk platt formen als be sonders invasiv für die Privatsphäre an gesehen werden können, be sprechen wir am Ende dieses Ab­ schnitts. Zunächst möchten wir den Begriff der Privatsphäre aus psychologi scher Perspektive be leuchten und greifen dabei auf die wissen schaft lich etablier ten Kon­ zepte von Westin (1967), Altman (1975; 1977) und Petronio (2002; vgl. Margulis, 2011) sowie die philosophi schen Über legungen von Rössler (2001) zurück. 2.3.1 Privatsphäre als psychologi sches Konstrukt Westin definiert Privatsphäre als „the claim of an individual to determine what information about himself or herself should be known to others“ (Westin, 2003, S. 431; 1967, S. 7). Diese Defini tion ent hält zwei Aspekte, die wir hervor heben möchten: Erstens geht es bei der Privatsphäre darum, eine Unter schei dung zwischen privaten und nicht­privaten Informa tionen zu treffen. Zweitens kann diese Grenze zwischen Privatem und Nicht­Privatem nicht normativ ge zogen werden, sondern muss vom be troffenen Individuum persön lich definiert werden. 40 Wie Rössler (2001) fest stellt, „ist die Trenn linie zwischen dem, was als öffent­ lich, und dem was als privat zu gelten hat […] konstruiert und liegt nicht fest; die Grenzen selbst stehen in liberalen Gesell schaften zur Debatte“ (S. 25). Der Wert der Privatsphäre liegt nicht alleine darin, sich um jeden Preis gegen andere abzu schotten. Es geht darum, die Kontrolle zu be halten, also selbst be stimmen zu können, wer wann welche Informa tionen über die eigene Person be sitzen und ver wenden darf. Aus dieser Ver teilung von Informa tionen ent­ stehen Hand lungs spiel räume. Aus Privat heit resultiert folg lich persön liche Autonomie (Rössler, 2001). Burgoon et al (1989) stellt vier Teil bereiche der Privatsphäre heraus: (1) Unter physischer Privatsphäre ver stehen sie den Wunsch danach allein zu sein und nicht heim lich be obachtet zu werden. Ein wichti ger Aspekt ist hier der persön­ liche Raum. (2) Die psychologi sche Privatsphäre beinhaltet den Wunsch nach Kontrolle darüber, welche persön lichen Daten ver öffent licht werden und welche nicht. Dabei kommt es sowohl auf die Art der preis gegebenen Informa tionen, als auch auf die Detailtiefe an. Ziel ist es, die eigenen Gedanken und Gefühle vor äußerer Einfluss nahme zu schützen. Die psychologi sche Privatsphäre ist im Kontext des Social Web be sonders relevant und ge fährdet. (3) Die inter­ aktionale Privatsphäre be trifft den Schutz sozialer Aus tausch prozesse. Sie ist der Wunsch nach Kontrolle darüber, wo und mit wem soziale Beziehungen statt finden. (4) Die informatio nelle Privatsphäre ist der Wunsch nach Kontrolle darüber, wer Informa tionen über das Selbst sammelt, ver wendet und ver breitet. Das Moment der Kontrolle ist auch bei Rössler zentral: „als privat gilt etwas dann, wenn man selbst den Zugang zu diesem ‚etwas‘ kontrollie ren kann“ (2001, S. 23), wobei sie „kann“ auch im Sinne von „sollte“ und „darf“ ver­ standen wissen will. Für Westin wirkt Privatsphäre sowohl auf individuellem Level als auch auf der Gruppen­ und Organisa tions ebene. Eingriffe in die ver schiedenen Bereiche der Privatsphäre von Einzelnen werden wahrgenommen, be sonders kritisch sind Eingriffe in die informatio nelle und psychologi sche Privatsphäre (Burgoon et al., 1989; Cho & LaRose, 1999). Ein empfundener Mangel an Privatsphäre kann zu psychi schen Problemen führen, denn Menschen brauchen Privatsphäre, um sich emotional an inter­ perso nelle Alltags situa tionen anzu passen und sich selbst ver wirk lichen zu können. Ebenso kann ein Über fluss an Privatsphäre als be lastend empfunden werden, nämlich dann, wenn eine Person keine Möglich keit hat, sich in privatem Rahmen über persön liche Gedanken und Sorgen auszu tauschen und Feedback einzu holen. Die Privatsphäre erfüllt als psychologi sche Ressource vier zentrale Funktionen (Westin, 1967): Erstens er möglicht sie persön liche Autonomie, d. h. sie erfüllt den Wunsch danach, nicht von anderen manipuliert, dominiert oder bloß gestellt zu werden. Zweitens bietet sie emotionale Erleichte rung, denn durch sie ist es möglich, den (Rollen­)Zwängen des sozialen Lebens eine Zeit lang zu ent gehen. Darüber hinaus besteht drittens durch Privatsphäre die Möglich­ 41 keit der Selbstevalua tion. Ver gangene Erfah rungen und auf genommene Informa­ tionen können ver arbeitet und be wertet werden, zukünftige Schritte und Ver­ haltens weisen können ge plant werden. Außerdem ist viertens in einem privaten Rahmen geschützte Kommunika tion möglich, die das Teilen persön licher (intimer) Informa tionen mit anderen ge stattet. Privatsphäre dient auch dazu, den Intimi täts gehalt von sozialen Kontakten zu regulie ren und eine Preis gabe privater Informa tionen auf ver traute Personen zu be schränken. Sie ist daher ein wichti ger Faktor in Beziehungen zwischen Freunden, in der Familie und in Liebes beziehungen. Der Sozialpsychologe Altman (1975) definiert Privatsphäre als die selektive Kontrolle des Zugangs zum Selbst. Altman be schreibt in seiner Privatsphäre­ theorie Privat heit als einen dialekti schen und dynami schen Regula tions prozess, in dem die Grenze zwischen Privat heit und Publizi tät individuell „aus gehandelt“ und kontinuier lich den jeweili gen Umständen und Situa tionen an gepasst wird. Er be handelt Privatsphäre eben falls auf individuellem Level wie auch auf Gruppen level und ver steht Privatsphäre als Optimie rungs prozess, bei dem es neben dem als optimal empfundenen Level an Privatsphäre auch zu viel oder zu wenig Privatsphäre geben kann. Ein Mensch, der sozial isoliert ist und keine Möglich keit hat, seine Emotionen oder Meinun gen mit anderen zu teilen, empfindet in diesem Sinne zu viel Privatsphäre. Ein anderer, der keinen Rückzugs ort hat, oder dessen Sorgen und Probleme öffent lich diskutiert werden, hat auf der anderen Seite zu wenig Privatsphäre. Die Regulie rung der Privat­ heit ist weder statisch noch regelgeleitet, sondern erfolgt in Ab hängig keit vom jeweili gen sozialen Kontext: Personen optimie ren ihre „Zugänglich keit“ ent lang eines Spektrums, von „Offen heit“ bis „Geschlossen heit“ (Altman, 1977). An­ gestrebt wird eine intrapsychi sche Balance von Privat heit und Selbstoffenba­ rung, die individuell ver schieden ist: Die Privatsphäre wird dann als optimal empfunden, wenn an gestrebtes und tatsäch lich er reichtes Niveau über einstimmen (Altman, 1975) und wenn Kontrolle über die Weiter verbrei tung von Informa­ tionen besteht (Boyd, 2010, Abs. 2). Öffentlich keit und Privat heit sind daher keine Gegen sätze (ebd.: Abs. 3). Es geht vielmehr darum, eine Balance zwischen Öffnung und Ver schließung des Selbst gegen über anderen zu finden. Altman geht von einem System ver schiedener Hand lungs mechanismen, mit denen die Privatsphäre reguliert werden kann, aus. Zentral ist dabei das Maß, in dem Personen sich gegen über anderen öffnen. In der Sozialpsychologie wird dies als Selbstoffenba rung be zeichnet. Die Selbstoffenba rung umfasst dabei „jede Informa tion über das Selbst, die eine Person einer anderen mitteilt“ (Wheeless & Grotz, 1976, S. 338, Über setzung vgl. Tad dicken & Schenk, 2011, S. 320). Mit Selbstoffenba rung ist sowohl die ge wollte, mehr oder weniger be­ wusste Selbst darstel lung im Rahmen des Impression­Management ge meint, als auch die un gewollte Selbstenthül lung (Schulz von Thun, 1981/2011). Sie findet in jedem Kommunika tions prozess statt und erfolgt immer kontextspezifisch 42 und ab gestimmt auf die jeweili gen Kommunika tions partner (Cozby, 1973; Wheeless, 1976). Selbstoffenba rung ist dabei kein Selbst zweck. Dadurch, dass anderen Personen Informa tionen über das Selbst, z. B. Meinun gen oder Gefühle, mitgeteilt werden, wird der Aufbau und die Pflege sozialer Beziehungen über­ haupt erst möglich (Altman & Taylor, 1973; Lauren ceau, Feldman Barret & Pietromaco, 1998). Inwiefern Personen sich selbst anderen offen baren (möchten), ist von ihren individuellen Voraus setzungen ab hängig. Frauen geben generell mehr von sich preis als Männer (Archer, 1979). Persönlich keits eigen schaften (Traits), wie beispiels weise die Extra version, be einflussen die Selbstoffenba rung ebenso wie aktuelle Zustände (States). Gerade der Wunsch, emotional eng mit anderen Menschen ver bunden zu sein („emotional closeness“), führt zu einer Öffnung und zu mehr Selbstenthül lung, Über legungen zur Privatsphäre ver lieren dann an Gewicht. Hinzu kommt, dass – ab gesehen von Freunden – die Personen, mit denen signifikante Beziehungen be stehen, es er warten, dass sich der Einzelne öffnet, sich also durch die Selbstenthül lung ver letz lich macht (Ben­ Ze’ev, 2003). Es besteht ein Reziprozi täts effekt: Selbstoffenba rung von Seiten eines Teilnehmers einer Konversa tion erhöht die Bereit schaft der anderen Teilnehmer, intime Informa tionen mitzu teilen (Cozby, 1973). Im Prozess, sich emotional näher zu kommen, wird die Bandbreite von Privatsphäre definiert. Dabei ist Privatsphäre kontextabhängig: Die Grenzen der Privatsphäre werden vom Typ der Beziehung und der Art der ent hüllten Informa tionen be stimmt (Ben­Ze’ev, 2003; Nissen baum, 2004). In Petronios (2002) „Privacy Management Theorie“ werden in Fortfüh rung der Arbeiten von Altman die Grenzen der Privatsphäre eben falls als dynami­ scher und dialekti scher Prozess charakterisiert. Privatsphäre reicht von völli ger Offen heit bis zu kompletter Geschlossen heit. Wir passen unseren Level von Privatsphäre und Selbstoffenba rung ständig an interne und externe Zustände an. Um unsere Autonomie zu er halten, müssen wir gleichzeitig offen und sozial sein wie privat und reserviert. Den Aus gangs punkt bildet ein regel basiertes Privatsphäre­Management­System, mit dem der Grad der Durch lässig keit von Grenzen (wie viel Informa tion wird preis gegeben) reguliert wird und die Ver­ bindungen (wer soll etwas er fahren, wissen) ge managt werden. Die individuellen Privatsphäreregeln basieren auf kulturellen Werten und Orientie rungen, Motiven und Kosten­Nutzen­Abwägun gen, die in Ab hängig keit vom jeweili gen Kontext ge troffen werden. Wird private Informa tion ge teilt, werden andere Mit­Besitzer der Informa tion, unter liegen jedoch aus Sicht des Besitzers be stimmten Ver pflich tungen und sollen den Regeln des Original­ besitzers nach kommen. Diese Regeln werden zwischen Besitzer und Co­Besitzer aus gehandelt. Es gibt etwa Ver bin dungs regeln (wer darf davon wissen), Regeln zum Umfang an Informa tionen (wie viel dürfen andere wissen) und Regeln zum Besitz (wie viel Kontrolle haben die Co­Besitzer über die Informa tionen). 43 Gerade bei den in dieser Arbeit im Vordergrund stehen den Netz werk platt­ formen sind diese Regeln von Belang, werden doch auf den Platt formen viele Informa tionen preis gegeben und mit anderen ge teilt, in der Erwar tung, dass solche Regeln von anderen ein gehalten werden. So ist das Weiter leiten von Informa tionen seitens der Co­Besitzer nicht unproblematisch und es kann Turbulenzen geben, wenn Regeln nicht ein gehalten werden oder die Koor di­ nation fehlschlägt (Petronio, 2002). Die Grenzen der Privatsphäre müssen daher nicht nur auf individuellem Level, sondern auch auf kollektiver Ebene ge managt werden. Kollektives Grenzmanagement er fordert die Inter aktion mit anderen. Privat heit hat – wie ge zeigt – zahl reiche Funktionen. Der Nutzen der Privat­ heit ist als weitreichend anzu sehen; in psychologi scher Hinsicht ist vor allem auf die Ent wick lung des Selbst, den Schutz der persön lichen Autonomie, Ent­ lastung usw. zu ver weisen. Die Kosten, keine Privat heit zu er langen, liegen in vielerlei Hinsicht im Bereich der psychologi schen und sozialen Kontrolle (Margulis, 2003). Die vor gestellten Privatsphärekontexte sind empirisch schwer zu er fassen, weil sie elastisch sind und philosophi sche, recht liche und ver haltens wissen­ schaft liche Aspekte einschließen. Über die Ansätze hinweg wird eine Perspek­ tive er sicht lich, die auf eine „Limitie rung des Zugangs zum Selbst“ hinaus läuft (Allen, 1988; Margulis, 1977). Allerdings dürften die individuellen Ver haltens­ weisen im Hinblick auf die Wahrung der Privatsphäre recht unter schied lich sein, da ver schiedene weitere Einflüsse, wie z. B. Kontext, persön liche Werte und Orientie rungen, Kosten­ und Nutzen überle gungen zu be rücksichti gen sind. 2.3.2 Besondere Bedin gungen der Privatsphäre im Social Web Das Social Web ist in ver schiedener Hinsicht ein spezieller Privatsphärekontext, dessen Konsequenzen mittlerweile ein viel diskutiertes Thema sind, das deut­ lich in den Fokus der Öffentlich keit gerückt ist. Es stellt sich uns nun die Frage, welche Eigen schaften die Online­Umgebun gen auf weisen, die sie mit Blick auf die Privatsphäre zu be sonde ren Räumen machen. Warum wird gerade im Internet so viel offenbart, und warum sind gerade dort die Konsequenzen be­ sonders weitreichend? Diese Fragen sollen in den ver bleiben den Ab sätzen dieses Kapitels ge klärt werden. Zunächst wurde für die computer vermittelte Kommunika tion ein im Ver­ gleich zu Face­to­Face­Situa tionen ent hemmen der Effekt in Bezug auf die Preis gabe persön licher Informa tionen nach gewiesen: Es zeigt sich eine gene­ rell erhöhte Aus kunfts bereit schaft und eine größere Offen heit (Joinson, 2001; Tad dicken, 2008). Über die Anonymi tät und das Fehlen von Gestik, Mimik und Stimme in der vornehm lich textbasierten Online­Kommunika tion kann erklärt werden, dass die Nutzer die informa tions arme Umgebung durch eine 44 erhöhte Preis gabe aus gleichen. Es wäre aber zu kurz ge griffen, die erhöhte Selbstoffenba rung der jungen Nutzer ledig lich auf die Gegeben heiten des Mediums Internet zurück zuführen. Kinder und Jugend lichen wollen eigene Öffentlich keiten schaffen und das Social Web bietet den mediatisierten Rahmen dafür. Boyd und Marwick (2011) sprechen von Netz werk­Öffentlich keiten („network publics“), die vier Eigen schaften be sitzen und die typischer weise nicht in einem durch Face­to­Face­Kommunika tion ge prägten öffent lichen Leben vor handen sind. Mittels dieser Eigen schaften können unmittel bare Öffentlich keiten von Netz werköffentlich keiten ab gegrenzt werden (Boyd, 2007; 2008): 1. Persistenz: Anders als bei kommunikativen Handlun gen in unmittel baren Öffentlich keiten werden in Netz werköffentlich keiten die kommunikativen Handlun gen für post kommunikative Zwecke und Situa tionen auf gezeichnet und archiviert. Die einzelnen kommunikativen Handlun gen existie ren da­ durch lange Zeit. 2. Durchsuch bar keit: Da die kommunikativen Handlun gen textuell auf gezeich­ net werden, ist es möglich, über eine Suche sehr leicht Ver knüp fungen herzu stellen und so Informa tionen zu einer Person, die an unter schied lichen Stellen im Social Web ge speichert sind, zu aggregie ren. 3. Replizier bar keit: Kommunikative Handlun gen in Netz werköffentlich keiten können von einem Platz zum anderen kopiert werden, so dass das „Original“ nicht von der „Kopie“ unter schieden werden kann. Digitale Inhalte können leicht dupliziert werden. 4. Skalier bar keit: Obwohl auch die Kommunika tion im Social Web stets in einem be stimmten Kontext und an ein intendiertes Publikum gerichtet wird, ist die potenzielle Reichweite der Inhalte gegen über der Kommunika tion in Face­to­Face­Situa tionen sehr hoch. Die Inhalte können leicht an eine breite Öffentlich keit ge langen. 5. Unsicht bares Publikum: Während die meisten Personen bei kommunikativen Handlun gen in unmittel baren Räumen erkannt werden können, sind die Personen in der virtuellen Öffentlich keit, die unsere kommunikativen Hand­ lun gen wahrnehmen, nicht alle erkenn bar. Hinzu kommt, dass unsere kom­ munikativen Handlun gen an ganz anderen Plätzen und zu unter schied lichen Zeiten wahrgenommen werden können als im Original. Die potenzielle Sicht bar keit digitaler Inhalte ist sehr groß. Die vier Eigen schaften be einflussen sowohl die Größe des potenziellen Publi­ kums als auch den Kontext, in welchem die kommunikativen Handlun gen von anderen auf genommen werden. Durch die Beschaffen heit des Social Web ent­ steht die Gefahr der Rekontextualisie rung (vgl. Tad dicken, 2010). Die Selbst­ offenba rung, die immer vor einem kontextspezifi schen Hinter grund und in Bezug zu einem intendierten Publikum besteht, kann im Social Web aus diesem 45 Kontext heraus gelöst werden und dabei unangebracht er scheinen. Die Netz­ werköffentlich keiten be stehen aus diversen sozialen Beziehungen, die in der großen Gruppe der „Freunde“ zusammen gefasst sind, ver schiedene soziale Welten können dabei durch aus kollidie ren (Boyd & Marwick, 2011). Die Kommunika tion in Netz werköffentlich keiten, wie z. B. auf Facebook, bewegt sich auf einem Kontinuum, das als Publizi tät und Privat heit charakteri­ siert werden kann. Die Profile, die die User anlegen, sind prinzipiell öffent lich zugäng lich. Durch die von den Anbietern bereit gestellten Privatsphäre­Einstel­ lungen können die Teilnehmer allerdings restringie ren, wer was sehen oder lesen darf. Durch be wusste Ent schei dungen kann die Privat heit in ge wisser Weise gesichert und die Publizi tät ein geschränkt werden. Öffent liches Zurver­ fügungs tellen persön licher Informa tionen und restringiertes bzw. limitiertes Zugänglichmachen solcher Informa tionen stehen in einem Span nungs verhältnis, so dass die Nutzer stets ent scheiden müssen, wie viel sie von sich preis geben möchten. Es erfolgt ein kontinuier liches Management zwischen den ver schie­ denen Sphären des kommunikativen Handelns und dem Ausmaß der Selbst­ ent hül lung innerhalb dieser Sphären. Die Partizipa tion in der sozialen Welt er fordert die selektive Ent hüllung persön licher Informa tionen – insbesondere auch in der Netz werköffentlich keit. Die Auf rechterhal tung eines ge wünschten Maßes an Privat heit oder „Geschlossen heit“ er fordert häufig eine Ent hüllung persön licher Informa tionen (Palen & Dourish, 2003). Dabei können selbst persön liche Informa tionen, die nur wenigen Freunden preis gegeben werden, eine Ver letzung der Privatsphäre nach sich ziehen. Auch sind die Ver suche, die Privatsphäre zu regulie ren, nicht immer erfolg reich, können doch persön­ liche Informa tionen auf grund der Ignoranz von „Freunden“ unter Missach tung der Privat heit und Sicher heit an andere Personen weiter gegeben werden, für die sie nicht ge dacht waren (Xu, Parks, Chu & Zhang, 2010). Die Co­Besitzer von persön lichen Informa tionen halten sich nicht an die Regeln, die Informa­ tionen geraten in die falschen Hände. Die „Kosten des Ver lustes“ der Privat heit können im Einzelfall be trächt lich sein (Margulis, 2003, S. 247). Solche Komplika tionen bei der Ver brei tung von Informa tionen über Dritte sind wahrschein lich, deshalb gehen die Nutzer auch durch aus unter schied lich mit der Aus hand lung von Privat heit und Öffentlich keit um. Sie ver folgen dabei unter schied liche Konzepte. Wildemuth (2006) weist in Anleh nung an Umfrage­ ergeb nisse aus den USA darauf hin, dass es drei Kategorien von Personen gibt, die sich im Hinblick auf die Privatsphären wahrneh mung unter scheiden: 1. Privat­ sphäre­Fundamentalisten, denen ihre Privatsphären wahrung überaus wichtig ist, 2. Gleichgültige, die sich hinsicht lich ihrer Online­Privatsphäre keine Sorgen machen und 3. Pragmatisten, denen die Wahrung ihrer Privatsphäre sehr wichtig ist, und die deshalb daran arbeiten, ihre Online­Privatsphäre zu schützen. Sie werden auch ver suchen, in der Kommunika tion und Inter aktion mit anderen die Wahrung ihrer Privatsphäre zu regeln. Die Privatsphäre einstel lungen, die 46 die Netz werk betreiber technisch er möglichen, dürften in dem Zusammen hang von großer Bedeu tung sein. Zwischen Privat heit und Publizi tät (allgemeiner Öffentlich keit) ist ein Span­ nungs verhältnis zu konstatie ren, das jedoch nicht nur auf inter perso neller Ebene besteht, sondern zunächst vom Nutzer individuell aus gehandelt werden muss: Um persön liche und soziale Beziehungen zu er halten, ist grundsätz lich ein Kompromiss hinsicht lich der Privat heit er forder lich. Studien, die dieses Span­ nungs verhältnis er forschen und den Zusammen hang zwischen den Einstel lungen von Personen zur Privatsphäre und ihrem Grad an Öffentlich keit im Internet unter suchen, kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass beides nicht im an­ genommenen Maße korrespondiert (Acquisti & Gross, 2006; Christofides, Muise & Desmarais, 2009; Joinson, Reips, Buchanan, Schofield & Paine, 2010; Tad dicken & Schenk, 2011). Das Privacy­Paradox be schreibt, dass Onliner einer seits an geben, sich um ihre Privatsphäre zu sorgen und diese zu schützen, aber anderer seits bereit willig Informa tionen über sich preis geben. Das Privacy­Paradox ist dabei unter Umständen auch darauf zurück zuführen, dass Internetnutzer unter schied liche Arten der Privatsphären differenzie ren, wenn sie von Online­Privatsphäre sprechen, nämlich die Privatsphäre gegen­ über ihrem sozialen Umfeld und gegen über einem weiteren Kreis von un­ bekannten Personen oder Institu tionen. Die Nutzer wollen mit ihrer Netz­ öffentlich keit in Kontakt treten, aber nicht, dass Unter nehmen ihre Daten aus schlachten. Bei der Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen werden die Informa tionen einer seits mit anderen Nutzern ge teilt, anderer seits zwangs läufig mit dem Anbieter des An gebots. Dadurch ent stehen Risiken für die Privatsphäre an zwei Fronten. Wenn die Risiken durch andere Internetnutzer ent stehen, be treffen sie die soziale Privatsphäre; wenn die Risiken durch den Anbieter oder andere daten verarbeitende Institu tionen, wie z. B. Werbetreibende, ent stehen, be treffen sie die institutio nelle Privatsphäre (vgl. Raynes­Goldie, 2010). Auf beide Aspekte werden wir im Folgenden kurz ein gehen. Die soziale Privatsphäre wird einer seits durch die Personen ge fährdet, die der Nutzer adressiert, wenn er online eine Selbstoffenba rungs hand lung durch­ führt. Dieses intendierte Publikum besteht auf Sozialen Netz werk platt formen vielleicht aus seinen engeren Freunden und Bekannten, ver mutlich aus Personen, die der Nutzer mehr oder weniger gut kennt. Darüber hinaus könnten aber unter Umständen auch weitere Personen, die der Nutzer nicht an sprechen wollte, auf die Inhalte zugreifen. Je nachdem, wie die Inhalte durch die Privatsphäre­ Optionen geschützt werden, können das potenzielle und das tatsäch liche Publi­ kum er heblich vom intendierten Publikum ab weichen. Unter Umständen können völlig un bekannte Personen auf die Selbstoffenba rung zugreifen. Diese Personen sind vielleicht nicht nur vom Nutzer nicht adressiert, eventuell rechnet er nicht einmal damit, dass sie auf seine Inhalte zugreifen, oder dieser Zugriff ist unter Umständen sogar unerwünscht. Wer zum tatsäch lichen Empfänger kreis der 47 Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen gehört, wird er heblich davon be stimmt, welche Privatsphäre­Optionen ein Nutzer wählt. Die institutio nelle Privatsphäre ist auf Sozialen Netz werk platt formen ge­ fährdet, weil Informa tionen nicht nur anderen Personen mitgeteilt werden, sondern auch dem Anbieter der Platt form und über diesen eventuell auch weiteren Organisa tionen, z. B. der werbetreiben den Wirtschaft. Darüber hinaus könnten auch daten verarbeitende Unter nehmen auf die Inhalte der Nutzer zugreifen, wenn diese nicht durch Privatsphäre­Optionen geschützt werden. Die Anbieter werden in den meisten Fällen keine intendierten Adressaten der kommunikativen Äußerun gen auf den Platt formen sein. Unabhängig von den ge wählten Privatsphäre­Optionen haben sie dennoch zwangs läufig Zugriff auf die dort ver öffent lichten Informa tionen und be halten sich zumeist in ihren AGBs vor, diese Daten zu sammeln, zu speichern und für ihre Zwecke auszu werten und zu bewirt schaften. Es gibt zudem oft Unklar heiten bei den Löschrege­ lungen von Daten (Reiß mann, 2009). Aus Sicht der Nutzer ist die Bewirtschaf­ tung der von ihnen bereit gestellten persön lichen Daten möglicher weise ein (zwangs läufiges) Tausch geschäft, das sie für die kosten lose Nutzung der Platt­ formen mit den Betreibern ein gehen. Der Nutzen, den die Anwen dungen stiften, über trifft dabei Risiken der Offen legung von Informa tionen (Debatin, Lovejoy, Horn & Hughes, 2009). Ein zusätz lich brisanter Aspekt für die Privatsphäre ist, dass personen­ bezogene Informa tionen in den Daten banken der Anbieter unter Umständen nicht hinreichend gegen Data Mining6 geschützt sind (Fraunhofer­SIT, 2008, S. 66). Auf grund der Komplexi tät der Anwen dungen kann ein Hacker­Angriff nie völlig aus geschlossen werden, und solche Angriffe wurden in der Ver gan­ gen heit auch schon erfolg reich durch geführt (vgl. stern.de/DPA/ AP, 2009). Auch die Stiftung Warentest be tätigte sich 2010 als Hacker, um die Daten­ sicher heit in Onlinenetz werken zu über prüfen. Sechs Netz werk betreiber, darunter die VZ­Netz werke und wer­kennt­wen, ge nehmigten den Test, bei dem Nutzer­ daten aus gespäht werden sollten. Dabei wurden bei allen Netz werken Sicher­ heits mängel auf gedeckt. Als be sonders bedenk lich stellten die Tester fest, dass der Zugang zu den Netz werken von mobilen Endgeräten wie Handys völlig un geschützt ist. Die Betreiber von XING sowie der US­amerikani schen Netz­ werke Facebook, Myspace und LinkedIn ver weigerten hingegen die Koopera­ tion und wurden daher im Bereich Transparenz ab gewertet. Deutliche Mängel in den AGB und schlechte Noten für Jugendschutz, Nutzungs rechte, Umgang mit Nutzer daten und Daten sicher heit ver wiesen die US­Netz werke auf die hinter sten Plätze. schülerVZ und studiVZ schnitten dagegen ver gleichs weise positiv ab, Umgang mit Nutzer daten und die Nutzungs rechte wurden mit gut 6 Data Mining be zeichnet Algorithmen zum Auf spüren von Zusammen hängen in großen Daten beständen. 48 bis sehr gut be wertet. Aber auch hier wurden Mängel bei der Daten sicher heit und beim Jugendschutz fest gestellt (Stiftung Warentest, 2010). Gerade, weil die Aus gestal tung der Privatsphäre­Optionen insbesondere bei den US­amerikani schen Netz werken als komplex und ver wirrend be wertet wird, werden relativ lockere Vor einstel lungen, die einen hohen Einblick in die ver öffent lichten Daten geben, als un genügend kritisiert (vgl. Butler, McCann & Thomas, 2011, S. 41; IWGDPT, 2008). Es liegt natür lich im ökonomi schen Interesse der Anbieter, dass die ge teilten Informa tionen möglichst öffent lich sind: Zum einen ver bessert sich durch eine hohe Menge persön licher Daten für die Anbieter und ihre Werbekunden die Möglich keit, personalisierte Wer­ bung zu schalten. Applika tionen und Fanpages können automatisiert auf die Daten zugreifen und diese aus werten. Zum anderen sind öffent liche Daten auch von externen Suchmaschinen durch such bar, was den Traffic auf der Seite steigert. Auch der potenzielle Nutzen aus Sicht der User könnte sich dadurch steigern, wenn möglichst viele Daten öffent lich zugäng lich sind. Die Suche nach sozialen Informa tionen über ent ferntere Kontakte wird dadurch er leichtert (Westerman, Van Der Heide, Klein & Walther, 2008). Durch die Ver öffent­ lichung des vollen Namens, eines aktuellen Fotos und von Kontaktinforma tio­ nen, steigt die Wahrscheinlich keit, von anderen ge funden zu werden und somit er reich bar zu sein und das eigene Netz werk weiter aus bauen zu können. 2.3.3 Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen Im vorigen Ab schnitt wurden die Besonder heiten von Online­Umgebun gen mit Bezug auf die Privatsphäre auf gezeigt. Für die Teilnahme am Social Web ist die Selbstoffenba rung eine notwendige Voraus setzung, gerade, wenn neben rezeptiven Gratifika tionen auch kommunikative erfüllt werden sollen (Taddicken & Jers, 2011; Trepte & Reinecke, 2009). Die Nutzer schaffen durch die Ver öffent lichung und das Feedback bei den anderen Nutzern Ver trauen, um sich im Gegen zug in ein soziales Netz integrie ren zu können und Informa­ tionen aus dem Netz werk zu er halten (Ellison, Steinfield & Lampe, 2006; Burke, Marlow & Lento, 2009). Besonders diejenigen, die einen starken sozialen Druck zum Erwidern von Informa tionen spüren, geben viele Informa tionen über sich preis (Blumberg, Möhring & Schneider, 2010). In diesem Ab schnitt schildern wir die Ergeb nisse, die die bisherige empiri sche Forschung zur Selbstoffenba rung bereits er bracht hat. Wir gehen dabei auf vier Aspekte ein, die die Selbstoffenba rung in Sozialen Netz werk platt formen kennzeichnen: (1) Die Informa tionen, die die Nutzer in ihrem Nutzer profil ver öffent lichen, (2) die dynami schen Inhalte, die sie z. B. durch (semi­)öffent liche Kommunika­ tion ge nerie ren, (3) die Einstel lungen, die sie in den Privatsphäre­Optionen wählen und (4) die Kontakte, mit denen sie sich in den Anwen dungen ver­ knüpfen. 49 Die kommunika tions wissen schaft liche Forschung hat sich bei der Frage nach der Selbstoffenba rung im Social Web und auf Sozialen Netz werk platt­ formen bisher stark auf die Informa tionen konzentriert, welche die User in den Profilen bereit stellen (z. B. Boyle & Johnson, 2010; Christofides, Muise & Desmarais, 2009). Das ist sehr naheliegend, denn die Selbstoffenba rung ist dort ver gleichs weise umfassend und wird zudem an einer zentralen Stelle aggregiert. Meist ent halten die Profile recht detaillierte Selbst beschrei bungen, in denen bisweilen mehr preis gegeben wird als in der Face­to­Face­Kommunika­ tion (Christofides et al., 2009; Haferkamp, 2010). Die Informa tionen können dabei nach ihrem Intimi täts grad geordnet werden. So er scheint die Angabe des Vornamens oder des Geschlechts weniger intim zu sein als die Angabe von Telefon nummer oder politi scher Orientie rung. Allgemeine Informa tionen wie Geschlecht, Sternzeichen, ethnische Zu gehörig keit und Heimatort werden von mehr Personen preis gegeben als intime (Boyle & Johnson, 2010; Stutzman, 2006). Dementsprechend werden die Kontaktinforma tionen auch von den Nut­ zern be sonders restriktiv be handelt (Dwyer, Hiltz & Passerini, 2007; Taraszow, Aristodemou, Shitta, Laouris & Arsoy, 2010). Dies be gründet sich durch die höhere Vulnerabili tät, die durch die Angabe von Kontakt­ oder anderen intimen Informa tionen aus gelöst werden kann (Tad dicken, 2010). Doch auch, wenn nicht explizit Kontakt daten an gegeben werden, er möglichen die Nutzer durch ihre Angaben die Identifika tion ihrer Person. Die meisten geben ihren wahren Namen inkl. Nachnamen an und laden ein Profil bild hoch, auf dem sie erkenn­ bar sind (Prommer et al., 2009). Anzahl und Intimi täts grad der ge teilten Informa tionen hängen miteinander zusammen: Wer eher allgemeine Daten wie Name und Geschlecht offenbart, offenbart auch eher intime Informa tionen (Nosko, Wood & Molema, 2010). Die Informa tionen, die die Nutzer selbst auf dem Profil in der Eingabemaske eintragen, werden durch weitere Elemente, zum Beispiel die Mitglied schaft in Gruppen oder das Liken einer Fanpage, ergänzt. Gruppen namen und Marken, die auf dem Profil an gezeigt werden, werden als identi täts stiftend empfunden und bilden daher be liebte er gänzende Elemente (Utz, 2008). Ver gleicht man die Geschlechter hinsicht lich der Anzahl der Profilinfor­ ma tionen und Wahr heits gehalt, so geben sich Männer auf Sozialen Netz werk­ platt formen offener als Frauen (Prommer et al., 2009; Boyd, 2006). Sie geben auch eher ihre Kontakt daten an (Fogel & Nehmad, 2009; Taraszow et al., 2010). Möglicher weise ist die Vor sicht der Mädchen und Frauen auf eine unter­ schied liche Erziehung zurück zuführen, oder darauf, dass weib liche Jugend­ liche potenziell häufiger Opfer unerwünschter sexueller Über griffe werden (Herrmann, Schäfer & Schmetz, 2006). Zweifels frei handelt es sich bei der Aus gestal tung des persön lichen Profils auf einer Netz werk platt form um einen wichti gen Aspekt der Online­Selbst­ offenba rung. Es muss jedoch be achtet werden, dass diese Selbst darstel lung 50 unter be sonde ren Gesichtspunkten statt findet: Die Aus gestal tung und Instandhal­ tung des eigenen Profils stellt die Nutzer sehr explizit vor die Ent schei dung, welche Informa tionen (semi­)öffent lich und welche privat sein sollen. Bei der Auswahl und Formulie rung der Profilinforma tionen handelt es sich um eine reflektierte Handlung, die vor allem zu Beginn der Mitglied schaft bei einer Sozialen Netz werk platt form vor kommt, und die als be wusste Selbst darstel lung im Sinne des Impression Management ver standen werden kann (Boyd, 2007; Haferkamp & Krämer, 2010). Die vom Nutzer ein getragenen Profilinforma tionen sind heute längst nicht mehr die einzigen Stellen, an denen die Selbstoffenba rung in Sozialen Netz­ werk platt formen sicht bar wird. Die Anbieter integrie ren zunehmend Features, die die Netz werke dynami scher machen, wie bspw. den News feed bei Facebook oder das Taggen von Personen auf einem hoch geladenen Foto. Durch diese techni schen Erweite rungen wird der Nutzer zusätz lich sicht bar, die Online­ Identität wird darauf aus gedehnt. In der Wahrneh mung von Personen nimmt die Bedeu tung der dynami schen Inhalte zu (Boyd & Marwick, 2011). Im Prinzip können viele Handlun gen, die ein Nutzer auf der Platt form vollzieht, als Selbstoffenba rungs hand lung ver standen werden. Auf Facebook wird dies sehr deut lich: Ruft ein Nutzer die Seite eines anderen Nutzers auf, so werden ihm zunächst dessen Aktionen wie Status meldun gen und Posts an­ gezeigt, die er in der ver gangenen Zeit ge tätigt hat. Das statische Profil ist erst über einen weiteren Klick auf rufbar, und somit wirkt die dort hinter legte Informa tion zweitrangig. Bei dem Feed, der zunächst sicht bar wird, handelt es sich aber nicht nur um vom User selbst ge nerierte Inhalte, also eigene Selbst­ offenba rungs hand lungen: Es können auch die öffent lich publizierten Nachrichten anderer ent halten sein und Informa tionen, die durch den Anbieter ge neriert wurden, bspw. wenn der Nutzer eine Freundschafts anfrage annimmt oder auf einen Gefällt­mir­Button klickt. Die Selbstoffenba rung, die durch das Posten von Beiträgen oder das Aus führen von Aktionen ent steht, ist dabei für den Nutzer weniger offensicht lich als die beim Anlegen des (statischen) Profils. Sie geschieht beiläufiger. Bei der Generie rung solcher eher dynami schen Inhalte steht die Selbst präsenta tion eventuell weniger stark und explizit im Vordergrund. Ver mutlich hat ein Nutzer beim Posten eines Kommentars nicht zwangs läufig ein Gesamt konzept für seine Online­Selbstoffenba rung im Hinter kopf. Ob diese Handlun gen eher spontan und weniger strategisch ge plant ab laufen, wurde bislang nicht ge prüft. In Bezug auf die soziale Privatsphäre auf Sozialen Netz werk platt formen sind nicht allein die Anzahl und der Intimi täts grad der preis gegebenen Informa­ tionen relevant. Darüber hinaus spielt auch die Zugänglich keit der Selbstoffenba­ rung eine Rolle. Selbst darstel lung findet nicht kontext los, sondern immer in Ab hängig keit von einem Publikum statt. Wer zum Publikum der Selbstoffenba­ rung auf Sozialen Netz werk platt formen gehört, wird einer seits durch die Privat­ 51 sphäre­Optionen be stimmt, die der Nutzer fest gelegt hat (vgl. Ab schnitt 2.1.2). Häufig sind die Privatsphäre­Optionen von den Anbietern so vor eingestellt, dass die Inhalte, die ein Nutzer ver öffent licht, nur den Kontakten, die er auf der Platt form be stätigt hat, zugäng lich sind. Insbesondere frühe und US­ameri­ kani sche Erhebun gen belegen, dass nur wenige Nutzer Gebrauch von den Privatsphäre­Optionen machten (Lange & Lampe, 2008; Lewis, Kaufman & Christakis, 2008). Eine Studie an Studenten aus Großbritannien ergab, dass Nutzer sich kaum die Zeit nehmen, ihre Privatsphäre­Einstel lungen zu über­ prüfen und sie bleiben nicht auf dem Laufenden, wenn die Anbieter die Einstel­ lungs möglich keiten abändern. Die antizipierten und die tatsäch lich ge tätigten Einstel lungen stimmen oft nicht überein (Butler et al., 2011). Lewis, Kaufman und Christakis (2008) stellen heraus, dass College­Studenten eher private Profile haben, wenn ihre Freunde eben falls die Privatsphäre­Einstel lungen an gepasst haben, sie sehr aktive Nutzer des Social Web sind und sie weib lich sind. Insbesondere Nutzungs erfah rung ist ein relevantes Kriterium. Im Gegen satz zu landläufig ver tretenen Meinun gen führt eine aktive Nutzung der Anwen­ dungen nicht dazu, dass offener mit den eigenen Daten um gegangen wird. In der Längs schnitt studie von Patchin und Hinduja (2010) war der Anteil der jeni­ gen, die ihr Profil privat hielten, nach einem Jahr deut lich ge stiegen. Ein damit in Ver bindung stehen der Einfluss faktor sind die Erfah rungen, die Personen bereits im Umgang mit den Platt formen ge macht haben. Eigene negative Erleb­ nisse führen dazu, dass die Nutzer sensibler für die Nutzung der Optionen sind (Debatin et al., 2009). Debatin et al. (2009) ver muten, dass die nach lässige Handha bung der Privatsphäre­Optionen auf den hohen Gratifika tionen, die eine weitere Ver brei tung der eigenen Inhalte bietet, auf speziellen Nutzungs­ mustern und einer Art Third­Person­Effekt beruht. Die Nutzer sehen die Gefahren zwar bei anderen, fühlen sich selbst davon aber nicht be troffen. Die Ergeb nisse gerade US­amerikani scher Studien sind aber auf grund unter­ schied licher kultureller Hinter gründe nicht ohne weiteres auf Deutschland über trag bar. Der Schutz der Privatsphäre ist offen bar stark in der deutschen Kultur ver ankert (Stöcker, 2011). Dementsprechend scheint – gerade in neueren Studien – eine höhere Sensibili tät gegen über den Daten schutz einstel lungen zu be stehen. Die meisten deutschen Nutzer (86 Prozent) be schäfti gen sich nach ihrer Anmel dung oder später mit den Einstel lungs möglich keiten und passen diese an (77 Prozent; Bitcom, 2011). Insbesondere bei den unter 30­Jährigen ist die Sensibili tät für die Nutzung der Privatsphäre­Optionen hoch (ebd.). Dieses Bewusstsein für die eigene Privatsphäre in Online­Umgebun gen scheint gerade bei den jungen Nutzern in den letzten Jahren ge stiegen zu sein (Utz & Krämer, 2009). Neuere Erhebun gen aus den USA spiegeln diese positive Ent­ wick lung eben falls (Boyd & Hargittai, 2010; Patchin & Hinduja, 2010). Neben den vom Anbieter vor gesehenen Möglich keiten, haben einige Nutzer weitere Strategien ent wickelt, um ihre Privatsphäre zu schützen. Eine häufig 52 ge wählte Strategie ist die der Anonymisie rung oder Pseudonymisie rung. Manche Nutzer ver wenden einen falschen oder ver fremdeten Namen, einen Nickname und/oder spicken ihr Profil mit Falschangaben, so dass die Identifika tion er­ schwert wird (Raynes­Goldie, 2010; Youn, 2005; Blumberg et al., 2010; Boyd, 2007, Strater & Lipford, 2008). Auch das Anlegen von mehreren Profilen, die an ver schiedene Publika gerichtet sind, kann dazu dienen, die Privatsphäre zu schützen (z. B. ein Profil auf das nur die engsten Freunde Zugriff haben, und ein „offizielles“ Profil, für Eltern und Lehrer mit weniger expliziten Inhalten; Boyd, 2007). Viele Nutzer wahren ihre Konformi tät, indem sie nur un verfäng­ liche Informa tionen über sich preis geben und darauf achten, Informa tionen, die sie als zu privat empfinden, gar nicht erst ins Internet zu stellen (Brand­ tzæg, Lüders & Skjetne, 2010). Andere ver suchen, die digitalen Spuren, die sie hinter lassen, möglichst zu be seiti gen (Raynes­Goldie, 2010). Sie löschen dabei Einträge auf den Pinnwänden und die Tags von Fotos, auf denen sie ab gebildet sind, ent weder sofort oder nach einiger Zeit. Neben der Zugänglich keit spielt die Größe und Zusammen setzung des Publikums eine Rolle. Je nach ge wählten Einstel lungen in den Privatsphäre­ Optionen können aus gewählte Personen, alle Kontakte die ein Nutzer auf dem Netz werk hat, alle Nutzer des Netz werks oder gar alle Internetnutzer zum potenziellen Publikum der Selbstoffenba rung ge hören. Besonders im Fokus stehen hier die Kontakte, die ein Nutzer auf der Platt form selbst hinzu gefügt oder be stätigt hat und die dadurch in seiner Kontakt liste an gezeigt werden. Die Strategie, die eigene Privatsphäre dadurch zu managen, dass nur be kannte Personen auf die eigenen Inhalte zugreifen können, ist sehr beliebt (Stutz­ mann & Kramer­Duffield, 2010). Jeder neue Kontakt auf den Platt formen schränkt die Freiheit, die ein Nutzer in der Selbst darstel lung hat, jedoch potenziell ein, da durch ein heterogenes Publikum Rollenkonflikte auf treten können (Boyd, 2006). Wang (2010) be obachtet, dass die Anzahl der Netz werk­ kontakte zunimmt. Insbesondere stark aktive Nutzer haben viele Kontakte. Neben der reinen Anzahl der Kontakte ist relevant, ob der Nutzer seine Kontakte persön lich kennt und in welchem Ver hältnis der Nutzer zu ihnen steht. Wie bereits be schrieben, sind Soziale Netz werke Orte der Peer­Kommunika tion, auf denen die Nutzer vor rangig unter ihres gleichen bleiben. Allerdings handelt es sich oft auch um eher flüchtige Bekannt schaften oder ent fernte Bekannte im Sinne des Bridging Social Capital (Adkins, 2009; Brand tzæg et al., 2010; Ellison et al., 2007). Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen ist ein vielschichti ges Konzept, das ver schiedene Aspekte umfasst. Neben den Profilinforma tionen, die bereits umfassend unter sucht wurden, sind zunehmend dynami sche Aspekte der (semi­)öffent lichen Kommunika tion relevant, die integrativer Bestand teil der Online­Selbst darstel lung werden, weil die Anbieter sie aggregie ren und mit den Profilmerkmalen ver knüpfen. Die Selbstoffenba­ rung wird durch die Nutzung der Privatsphäre­Optionen ein geschränkt, und 53 so können die Nutzer ihre Privatsphäre zumindest in sozialer Hinsicht schützen. Die soziale Privatsphäre wird eben falls durch Art und Zusammen setzung des Publikums determiniert, welches die persön liche Öffentlich keit des Nutzers bildet. Der Nutzer kann die Zusammen setzung und Größe dieses Publikums durch Nutzung der Privatsphäre­Optionen und seine Strategie beim Hinzufügen und Bestäti gen von Kontakten auf der Platt form selbst be stimmen. 2.3.4 Erklä rungs modell der Online­Selbstoffenba rung So vielfältig die Studien, die die Selbstoffenba rung im Social Web be schreiben, auch sind, so un befriedigend sind die Ergeb nisse der Studien, die ver suchen, die Selbstoffenba rung auf das Wissen über die möglichen Risiken und die Sorge um die Privatsphäre zurück zuführen (vgl. Ab schnitt 2.3.1 zum Privacy­ Paradox). Reine Kosten­Nutzen­Erwägun gen, die zudem nur die Seite der unangenehmen Konsequenzen be leuchten, können das Handeln der Nutzer Sozialer Netz werk platt formen nicht oder nur unzu reichend er klären. In diesem Ab schnitt werden daher noch weitere mögliche Einfluss faktoren einbezogen. In einem Modell werden ver schiedene er klärende Faktoren heran gezogen und auch die gegen sätz lichen Bedürf nisse zwischen Privat heit und Öffentlich keit der Nutzer be rücksichtigt. Folgt man den dem Privacy­Paradox zugrunde liegen den Annahmen, so ist es zunächst naheliegend, dass sich die Sorge um die Privatsphäre hand lungs­ leitend aus wirkt. Die Sorge um die Privatsphäre stellt eine wesent liche Einstel­ lungs komponente dar, die das Ver halten in der Netzöffentlich keit be einflusst. Daneben könnten aber auch weitere Einstel lungs komponenten das Selbst­ offenbarungs verhalten prägen, nämlich solche, die auf den Nutzen und die Vor teile gerichtet sind, die die Nutzer aus den Netz werk platt formen ziehen: Die Nutzungs motive, deren kognitive Zielorientie rung eben falls als Einstel­ lungen ver standen werden können (Kroeber­Riel, 1992), be einflussen mit, was die Nutzer in den Netz werk platt formen über sich preis geben (Blumberg et al., 2010; Krisanic, 2008). Wie Neuberger (2011) fest stellt, sind die Nutzer Sozialer Netz werk platt­ formen keine reinen ‚homines oeconomici‘, sondern richten ihr eigenes Handeln daran aus, wie sich ihr Umfeld ver hält (‚homo sociologicus‘). Sie nehmen z. B. wahr, wer und wie viele ihrer Freunde und Bekannten auf den jeweili gen Platt­ formen sind und was sie von sich preis geben. Darin, wie viel sie von sich selbst preis geben, orientie ren sie sich an anderen (Burke et al., 2009), und auch die Einstel lungen der Privatsphäre­Optionen wählen sie so, dass sie mit denen ihrer Freunde und Bekannten über einstimmen (Lewis et al., 2008; Utz & Krämer, 2009). Neben Vor stel lungen über die Nutzen erwar tung und Vor stel­ lungen über die Risiken, die das Selbstoffenba rungs verhalten auf sozialen Netz werk platt formen birgt, spielen daher die sozialen Normen, die ein Nutzer 54 in seiner Umgebung wahrnimmt, eine Rolle. Hierbei können sich auch be­ stimmte Erwar tungen seitens wichtig empfundener Peers auf die Selbst präsenta­ tionen der Nutzer aus wirken. Die Kombina tion aus Einstel lungen einer seits und sozialen Normen anderer seits be findet sich in Über einstim mung mit der von Fishbein (1967) vor gestellten Theory of Reasoned Action (TRA), die Ver­ halten über die Ver haltens inten tion erklärt. Die Ver haltens inten tion wird ihrer­ seits von den Einstel lungen und subjektiven Normen be stimmt. In Weiter führung der Theorie des ge planten Ver haltens (TRB) haben Ajzen und Fishbein (2010) als dritte Komponente die wahrgenommene Ver haltens kontrolle auf genommen, welche die wahrgenommene Leichtig keit oder Schwierig keit be schreibt, mit der ein be stimmtes Ver halten aus geführt werden kann (Ajzen, 2005). Ver halten ist demnach auch ab hängig von den Fähig keiten einer Person und den durch die Umwelt ge gebenen Grenzen7. In seinem integrierten Ver haltens modell (IBM) führt Fishbein (2000) das Konstrukt der Selbst wirksam keit ein. Auch diese er scheint für die Erklä rung des Selbstoffenba rungs verhaltens in der Netz werköffentlich keit zweckmäßig. Die Selbst wirksam keit wurde bereits in Zusammen hang mit dem Ver halten im Social Web ge bracht (Schenk, Jers & Gölz, 2012; Jers, 2012). Dieses Konstrukt, das auf die sozial kognitive Theorie Banduras (2001) zurück geht, ist dem der wahrgenommenen Ver haltens kontrolle sehr ähnlich, aber nicht völlig deckungs­ gleich (Ross mann, 2011). Je nach der ge wählten Operationalisie rung be schreiben die Konstrukte sogar identi sche Phänomene. Die Selbst wirksam keit be schreibt das generelle Ver trauen in die eigene Fähig keit, ein be stimmtes Ver halten trotz eventueller Schwierig keiten aus führen zu können, nicht die wahrgenommene Schwierig keit des Ver haltens an sich. Bezogen auf die Themen stel lung der vor liegen den Arbeit, kann die Selbst wirksam keit als Ver trauen in die eigene Fähig keit an gesehen werden, in der Netz werköffentlich keit an gemessen zu agieren. Abbil dung 1 zeigt die drei Komponenten im Zu sam men hang auf. Die drei ab gelei teten Komponenten sind relevant für das Ver halten und er­ scheinen allesamt ge eignet, die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt­ formen zu er klären. Die Selbstoffenba rung steht jedoch wie in Ab schnitt 2.3.1 ab geleitet in einem Span nungs feld aus wider sprüch lichen Einflüssen. Wir nehmen dabei an, dass in jedem der Bereiche ein Faktor oder eine Gruppe von Faktoren existiert, die das Selbstoffenba rungs verhalten fördern und einer bzw. solche, die es hemmen. Wir haben es jeweils mit konkurrie ren den Einstel lungen und Vor stel lungen sowie Normen und Selbst wirksam keits erwar tungen zu tun, die sich wider sprechen können. Die jeweils konkurrie ren den Einflüsse sind in Abbil dung 2 dargestellt. 7 Die Anwend bar keit der TPB auf den Gegen stand der Privatsphäre im Social Web wird bei Yao (2011) diskutiert. Allerdings wird dort aus schließ lich auf Schutz verhalten, nicht auf Selbstoffenba rung, ab gestellt. 55 Abbil dung 2: Konkurrierende Einfluss dimensionen auf das Selbst darstel lungs verhalten Sehr deut lich wird das Span nungs feld am Beispiel der Normen: Einer seits dürfte jeder Nutzer einer Sozialen Netz werk platt form subjektiv in seinem Umfeld wahrnehmen, in welchem Rahmen es an gebracht ist, online zu parti­ zipie ren und selbst aktiv Inhalte einzu stellen, um nicht sozial isoliert zu werden und Kontakte pflegen zu können. Anderer seits be stehen auch Normen zur Zurück haltung und zum Schutz der eigenen Privatsphäre. Beispiels weise wäre auch eine Norm dazu denk bar, wie die Privatsphäreop tionen ein gestellt werden sollen und ob auch Personen zu den Kontakten ge hören sollen, die nur flüchtig bekannt sind. So besteht vielleicht für einen jungen Nutzer einer seits ein sozialer Druck, auf Facebook oder einer anderen Platt form präsent zu sein und dort möglichst viel zu kommunizie ren. Anderer seits können der Umfang und der Verhaltensspezifische Vorstellungen und Einstellungen Subjektive Norm Selbstwirksamkeit Selbstoffenbarung auf Sozialen Netzwerkplattformen Verhaltensintention Motive zur Nutzung von SNP Bewusstsein für Risiken Norm zur Nutzung von SNP Norm zum Erhalt der Privatsphäre Social-Web- Selbstwirksamkeit Privatsphäre- Selbstwirksamkeit Selbstoffenbarung auf Sozialen Netzwerkplattformen Vorstellungen Normen Selbstwirksamkeit + – + – – + Abbil dung 1: Einfluss variablen in Anleh nung an das integrierte Ver haltens modell 56 Intimi täts grad der dort ver öffent lichten Inhalte mehr oder weniger an gebracht sein und eine Norm zur Zurück haltung be stehen. Auch die Vor stel lungen in Bezug auf die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen stehen in Konkurrenz zueinander. Erstens können die Nutzungs motive, mit denen die User die Sozialen Netz werk platt formen ver­ wenden, als positive Ergebnis erwar tungen in Bezug auf den Nutzen gesehen werden. Motive sind er lernte Gratifika tions erwar tungen, die Nutzer in Bezug auf ihre Partizipa tion haben. Sie geben an, inwiefern die Nutzung der Platt form zur Befriedi gung von Bedürf nissen beiträgt und bilden somit positive Vor stel­ lungen in Bezug auf den Nutzen. Durch die Zuschrei bung von hohem Nutzen in be stimmten Bereichen könnte daher das Selbstoffenba rungs verhalten ge­ fördert werden. Zweitens schwingen aber im Hinter grund eventuell die Sorgen und Ängste mit, die die Nutzer sich in Bezug auf ihre Online­Privatsphäre und die daraus resultierende Einschrän kung ihrer Autonomie machen. Diese Vor­ stel lungen hemmen die Selbstoffenba rung unter Umständen. Bei der Selbst wirksam keit ist es ähnlich. Einer seits kann sich diese auf die Fähig keit be ziehen, ein Ver halten aus führen zu können – also beispiels weise auf einer Sozialen Netz werk platt form eine Status meldung posten zu können. Anderer seits kann sich die Selbst wirksam keit auf die Fähig keit be ziehen, die eigene Privatsphäre schützen zu können. Es ist zu er warten, dass beide Selbst­ wirksam keits erwar tungen in hohem Maße miteinander zusammen hängen, da anzu nehmen ist, dass Personen, die generell ein hohes Ver trauen in ihre Fähig­ keiten be sitzen, auf beiden spezifi schen Selbst wirksam keits erwar tungen hohe Werte auf weisen. Daher ist zu er warten, dass in dem Modell nur eine der beiden Variablen zur Selbst wirksam keit greifen wird. Weitere Zusammen hänge zwischen allen unabhängi gen Variablen sind zudem anzu nehmen. Wir haben in den vorigen Ab schnitten die Komplexi tät des Themas Privat­ heit und Öffentlich keit auf Sozialen Netz werk platt formen be leuchtet. Dabei haben wir neben einem Einblick in die Welt der Sozialen Netz werk platt formen und ihrer Ver brei tung (Ab schnitt 2.1) auch die be sondere Bedeu tung auf gezeigt, die sie für Jugend liche und junge Erwachsene haben (Ab schnitt 2.2). Im Anschluss wurde das Konstrukt der Privatsphäre detailliert be schrieben und die be sonde ren Umstände, denen sie im Social Web unter liegt, auf gezeigt. Auch die jungen Nutzer be dürfen der Privat heit, um sich zu ent wickeln und zu ent falten. Netz werköffentlich keiten sind Räume, in denen sie sich mit Peers und Gleich gesinnten „unkontrolliert“ aus tauschen können. Aus diesem Grund sind sehr viele Kinder und Jugend liche auf diesen Platt formen zu finden. Trotz vieler Vor teile, die mit der Nutzung solcher Platt formen assoziiert werden, sind Nachteile und Risiken, die vor allem ein Ver lust der Online­Privatsphäre mit sich bringen kann, nicht unerheb lich. In der vor liegen den Studie sollen daher die auf die Privatsphäre be zogenen Einstel lungen und Ver haltens weisen der Jugend lichen und jungen Erwachsenen ein gehend unter sucht werden. 57 Literatur ARD/ZDF­Onlinestudie (2011). Ver fügbar unter: www. ard­zdf­onlinestudie.de/ index. php Acquisti, A. & Gross, R. (2006, June 28–30). Imagined Communities: Awareness, Information Sharing, and Privacy on the Facebook. Privacy Enhancing Technologies Workshop (PET), Cambridge. Adkins, A. M. (2009). Myspace, Facebook, and the Strength of Internet Ties: Online Social Networking and Bridging Social Capital (Dissertation). University of Akron. Ver fügbar unter: etd.ohiolink.edu/etd/send­pdf.cgi/Adkins%20Angela%20 M. pdf?akron1239389919 Ajzen, I. (2005). Attitudes, personality, and behavior (2. Aufl.). Maidenhead, Berkshire, England, New York: Open University Press. Fishbein, M. & Ajzen, I. (2010). Predicting and changing behavior: The reasoned action approach. New York: Psychology Press. 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Im Rahmen unserer Studie soll zunächst aus differenziert werden, welchen Stellen wert Jugend liche und junge Erwachsene der Privatsphäre zuschreiben und inwiefern sie diese als schützens wertes Gut be trachten (kogni­ tiver Aspekt). Des Weiteren gilt es zu unter suchen, wie das psychologi sche Bedürfnis nach Privatsphäre einer seits und Öffentlich keit anderer seits be schaffen ist (emotionaler Aspekt). Auf dieser Grundlage stellt sich dann die zentrale Frage, was Jugend liche und junge Erwachsene unter „privat“ und „öffent lich“ ver stehen und welche persön lichen Informa tionen in der Folge als eher privat oder öffent lich ein gestuft werden. Die erste Forschungs frage lautet daher: FF1: Welche Bedeu tungs konzepte von Öffentlich keit und Privat heit legen Digital Natives zugrunde? Diese Forschungs frage beinhaltet vor dem Hinter grund des Kontextes auch die Beziehung zwischen Bedeu tungs konzepten von Privat heit und Öffentlich keit einer seits und deren Umset zung in Online­ und Offline­Umgebun gen anderer­ seits. Es soll daher auch exploriert werden, wie Jugend liche und junge Erwach­ sene ihr Ver ständnis von Privat heit und Öffentlich keit in der sozialen Inter aktion mit anderen realisie ren (sozialer Aspekt). Die Besonder heiten in der Konstruk tion von Privat heit und Öffentlich keit durch Digital Natives werden be sonders deut lich, wenn sie mit den Vor stel­ lungen älterer Genera tionen verg lichen werden können. Junge Nutzer ver wenden Soziale Netz werk platt formen ganz anders als ältere (Boyd, 2008). Sie ver bringen 72 dort insgesamt mehr Zeit und be schäfti gen sich mit Personen aus ihrem sozialen Umfeld, ver ändern ihre Profile häufiger und ver fassen Kommentare. Erwachsene hingegen be treiben eher wirk liches „Networking“. Sie nutzen Social­Networking­ Sites, um alte Bekannte wieder zufinden, Geschäfts kontakte zu pflegen oder als Informa tions quelle. Die Heraus forde rungen von Online­Identi täten be treffen aber nicht aus­ schließ lich die Digital Natives. Heute sind sehr viele digitale Informa tionen über jeden ver fügbar, der sich im Social Web bewegt. Auch An gehörige älterer Genera tionen er schaffen Online­Identi täten. Auch bei ihnen lassen sich Hand­ lungs weisen be obachten, die nicht von einem vor sichti gen Umgang mit der eigenen Privatsphäre zeugen. So sind be sonders ältere Menschen ge fährdet, Opfer von Online­Betrug zu werden (Görgen, 2009) und beim Online­Dating geben Singles jeden Alters intime Details über sich preis (Gibbs, Ellison & Heino, 2006). Im Unter schied zu den Digital Natives er lernen die Digital Immigrants den Umgang mit den neuen Technologien meist nicht beiläufig, sondern durch selbstorganisiertes oder selbst gesteuertes Lernen (Fromme, 2002, S. 159). Die Art, wie Menschen online mit der Privatsphäre umgehen, hängt zum Teil von ihren Fähig keiten ab (Boyd & Hargittai, 2010), die Unter schiede sind aber (auch) durch frühere Erfah rungen aus der Offline­Welt bedingt. Die Digital Immigrants haben strukturell andere Sozialisa tions prozesse hinter sich, die sie zu anderen Formen der Selbst darstel lung und zu einem anderen Konzept von Privat heit und Öffentlich keit ge führt haben können: „youth focus on all that they have to gain when ent ering into public spaces while adults are talking about all that they have to lose“ (Boyd, 2010, Abs. 5). Ab hängig von ihren persön lichen be ruflichen und privaten Erfah rungen und ihrer Expertise im Umgang mit den digitalen Medien reagie ren Menschen also anders auf die Chancen und Risiken des Social Web. Dadurch, dass die Digital Natives mit den digitalen Medien auf gewachsen sind, besteht bei ihnen wahrschein lich ein größeres Ver trauen in die neuen Technologien. Dieser Umstand könnte sich auch auf den Umgang und die Ver öffent lichung von eigenen und fremden personen bezogenen Daten aus wirken: Es er scheint daher plausibel, dass Digital Natives und Digital Immigrants mit anderen Maßstäben be urteilen, was als privat gelten sollte und auf grund dessen anders handeln. Die zweite Forschungs­ frage be schäftigt sich deshalb damit, ob es einen Unter schied zwischen den Digital Natives und Immigrants gibt: 73 FF2: Wie unter scheiden sich ältere und jüngere Nutzer des Social Web hinsicht lich ihrer Neigung zur Selbstoffenba rung und ihrer Sorge um die Privatsphäre im Social Web? Die zunehmende Integra tion des Internet in den Alltag und die steigende Bedeu tung des Social Web führen dazu, dass immer mehr Personen Inhalte im Netz publizie ren. Vor allem Soziale Netz werk platt formen dienen den Nutzern zur Kontakt aufnahme, ­pflege und zum Meinungs austausch, mit der Bedin­ gung, dass persön liche Informa tionen preis gegeben werden. Die Selbstoffen­ ba rung ist Voraus setzung für die Partizipa tion und soziale Inter aktion auf den Anwen dungen (Buchanan et al., 2007; speziell für das Social Web: Tad dicken, 2010). Wie und in welchem Umfang die Selbstoffenba rung auf den Platt formen statt findet, soll auch in unserer Studie evaluiert werden: FF3: In welchem Maße offen baren sich Jugend liche und junge Erwachsene auf Sozialen Netz werk platt formen? Die Risiken, die online ge speicherte Daten mit sich bringen, haben wir in Teil I bereits er läutert. In der Regel ver bleiben digital gesammelte Daten nicht un­ genutzt in be liebigen Daten banken: Sie werden be wirtschaftet, Firmen tauschen sie unter Umständen aus. Die Daten be finden sich in unter schied lichen Händen und ihre Nutzung unter liegt unter schied lichen Regeln. Die Ver brei tung und Ver vielfälti gung der Informa tionen ent zieht sich von Anfang an einer Kontrolle, denn die Ent schei dungs gewalt darüber, was mit den Daten geschieht, liegt zumeist beim Daten sammler und nicht beim Nutzer, wenn dieser erst einmal den Nutzungs bestim mungen eines Webangebots zu gestimmt hat. Es konnte bereits auf gezeigt werden, dass Nutzer unter schied lich besorgt sind, was den Schutz ihrer Online­Privatsphäre angeht. Erfreu licher weise scheint bei einem großen Teil der jungen User ein Problembewusstsein in Hinblick auf den eigenen Daten schutz vor handen zu sein (Boyd & Hargittai, 2010; Hasebrink & Rohde, 2009). Gerade jüngere Jugend liche zeigen sich jedoch im Umgang mit den Risiken eher un bekümmert (Wagner, Brüggen & Gebel, 2009). Die Konsequenzen der Selbstoffenba rung im Social Web sind eher diffus und ab strakt. Personen, die bisher keine negativen Erfah rungen ge macht haben, fühlen sich im Umgang mit dem Internet sicherer, als solche, die bereits schlechte Erfah rungen ge macht haben (Hasebrink & Rohde, 2009). Für sie ist es schwieri ger, die negativen Folgen ihrer Social Web­Nutzung abzu schätzen. Die Gefahr, dass Daten über sie systematisch zusammen getragen und aus gewertet werden könnten, wird von den Digital Natives allgemein als eher gering ein geschätzt (Palfrey & Gasser, 2008). Zu den Risiken, die durch eine wirtschaft liche Nutzung der Daten ent stehen, kommen noch zusätz lich diejenigen, die sich durch andere Nutzer ergeben. Denn nicht nur die eigenen personen bezogenen Daten werden auf sozialen Netz werk platt formen ge teilt. Wie in Teil III Ab schnitt 2.4 erwähnt, sind neben der Kommunika tion über 74 das Selbst auch Informa tionen über andere Personen Bestand teile der Online­ Identität. Häufig handelt es sich um Personen aus dem Umfeld, die Peers, die viel zur Ver brei tung personen bezogener Daten beitragen. Es gibt Hinweise darauf, dass im Social Web von einer Art „Mainstream­Effekt“ auszu gehen ist: Die einzelnen User fühlen sich in ihrer Hand lungs weise be stätigt, weil die meisten anderen genauso handeln. Das Ver öffent lichen von fremden Daten ohne vor herige Ab sprache ist eine übliche Praxis, bei der unter Umständen kein Unrechts bewusstsein besteht (vgl. Teil III, Rechts gutachten). Diese Über­ legungen führen zu folgen den Forschungs fragen: FF4: In welchem Maße machen sich Jugend liche und junge Erwachsene Sorgen um ihre Privatsphäre auf Sozialen Netz werk platt formen? FF5: Über welche Einstel lung zu den Risiken von digitaler Informa tions- freizügig keit mit Blick auf ihre eigenen Persönlich keits rechte und die Persönlich keits rechte Dritter ver fügen junge Menschen? Neben den problemati schen Aspekten des Social Web und den mit der Nutzung ver bundenen Risiken halten wir es für unumgäng lich, den positiven Nutzen in den Blick zu nehmen, der Jugend lichen und jungen Erwachsenen durch Soziale Netz werk platt formen ent stehen kann. Im Sinne des Uses­and­Gratifica tions­ Ansatzes der Kommunika tions wissen schaft wählen Menschen die Medien­ angebote aus, die ihre Bedürf nisse am besten er füllen (vgl. Schenk, 2007). Nur, wenn man auch diese Nutzen seite be trachtet, ist es möglich, die Handlun­ gen auf Sozialen Netz werk platt formen, die häufig auch Risiken mit sich bringen, nach zuvollziehen. Auch bietet das Social Web – wie in Teil I, Ab schnitt 2.2 dargestellt – positives Potenzial für Jugend liche sowohl im Hinblick auf ihre Identi täts entwick lung als auch beispiels weise für die Organisa tion ihres Alltags oder ihre be ruflichen Chancen. Interessant ist hierbei, welche Vor teile des Social Web und welche positiven Folgen der Nutzung die Jugend lichen und jungen Erwachsenen selbst wahrnehmen und erleben. Es sollen daher im Rahmen der Studie eben falls die positiven Folgen der Social Web­Nutzung aus Sicht der jungen Nutzer in den Blick ge nommen werden: FF6: Welchen Nutzen ziehen Jugend liche und junge Erwachsene aus der (aktiven) Teilhabe an Sozialen Netz werk platt formen? In früheren Studien konnte bereits be obachtet werden, dass eine Diskrepanz zwischen dem Wissen und der Einstel lung zur Privatsphäre auf der einen und der Preis gabe von Informa tionen auf der anderen Seite besteht (Acquisti & Gross, 2006; Blumberg, Möhring & Schneider, 2010). Dieses Phänomen wird als „Privatsphäre­Paradoxon“ be zeichnet. In einer früheren Studie zum Zusam­ men hang von Privatsphäre­Einstel lungen und Selbstoffenba rung im Social Web zeigt sich, dass die Personen, die am aktivsten am Social Web teilhaben, die stärkste Sorge um ihre Privatsphäre zeigen (Schenk, Jers & Gölz, 2012). Selbst 75 jeder zweite Internetnutzer, der angibt, grundsätz lich eine geringe Bereit schaft zur Selbstoffenba rung zu haben, offenbart im Social Web persön liche Informa­ tionen (vgl. Tad dicken & Schenk, 2010). Diese Diskrepanz zwischen Einstel­ lungen zur Privatsphäre einer seits und selbstoffenbaren dem Handeln anderer­ seits ist auf fällig. Es ist daher notwendig, den Zusammen hang zwischen Einstel lungen und Handeln genauer zu unter suchen und insbesondere auch für junge Nutzer zu über prüfen, bei denen dieses Paradox möglicher weise noch stärker aus geprägt ist als bei Internetnutzern im Allgemeinen. In Forschungs­ frage 7 soll daher unter sucht werden, wie das Wissen und der Stellen wert der Privatsphäre die tatsäch lichen Hand lungs schemata von jungen Nutzern be­ einflusst: FF7: Welchen Einfluss hat die Sorge um die Privatsphäre auf das Handeln auf Sozialen Netz werk platt formen? Die Sensibilisie rung für die Risiken und die Zuschrei bung von Relevanz sind erste Voraus setzungen für den ver antwor tungs bewussten Umgang mit eigenen und fremden Daten im Social Web. Sie sind notwendig, jedoch ist der Prozess, der zur Ver öffent lichung personen bezogener Daten führt, komplex. Einige Autoren gehen von einer permanenten Kosten­Nutzen­Abwägung aus. Die Risiken der öffent lichen Personendaten werden gegen den Nutzen, den die Social Web­Nutzung bringt, ab gewogen (Blumberg et al., 2010; Palfrey & Gasser, 2008). Ob der Prozess der Selbstoffenba rung tatsäch lich durch Einzel­ entschei dungen ge steuert wird oder implizit durch Hand lungs schemata geschieht, wurde bisher nicht ge klärt. Ziel unserer Studie ist es heraus zufinden, in welcher Form bei Jugend lichen und jungen Erwachsenen Über legungen zur Privatsphäre bei der Ver öffent lichung von Informa tionen in Sozialen Netz werk platt formen eine Rolle spielen und welche weiteren Variablen, z. B. Persönlich keits merkmale wichtig sind. Gruppen normen sowie Selbst wirksam keits erwar tungen könnten die Nutzungs weisen eben falls be einflussen. FF8: Welche weiteren Variablen be einflussen die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen? Zur Beantwor tung dieser Forschungs frage soll insbesondere das in Teil I, Kap. 2.3.4 auf gestellte Modell ge prüft werden. Digital Natives ver fügen einer seits über beacht liches Wissen und Kreativi­ tät im alltäg lichen und „handwerk lichen“ Umgang mit Informa tions­ und Kommunika tions technologien und sind dabei ihren Eltern und Lehrern oft über legen. Anderer seits ver wenden sie digitale Medien zum großen Teil auch einseitig zu einer spezifi schen Form der Kommunika tion (und nicht etwa zur Artikula tion und inhalt lichen Kollabora tion) und ohne aus geprägte kritische Haltung (vgl. zusammen fassend Schulmeister, 2009). Die neuen – auch hand­ werk lichen – techni schen Fähig keiten sind notwendig, um in der digitalen Welt 76 im Allgemeinen und im Social Web im Besonde ren be stehen zu können. Weil sich Lehrer und Eltern nicht zwangs läufig aktiv mit dem Social Web auseinan­ der setzen, können sie diese Welt oft nicht nach vollziehen und treffen dann womög lich Ent schei dungen (in Form von Ver boten und anderen Restrik tionen), deren Konsequenzen sie nicht ab schätzen können. Hinzu kommt, dass An gehö­ rige der älteren Genera tionen das Social Web vor einem anderen Hinter grund interpretie ren als Jugend liche und junge Erwachsene. „Die Erfah rungen der eigenen Mediensozialisa tion im Kindes­ und Jugendalter fließen in das auf Medien be zogene er zieheri sche Denken und Handeln ein, ohne dass dieser Zu­ sammen hang i. d. R. hinreichend reflektiert würde“ (Fromme, 2002, S. 158). Einige Digital Natives sind im Schutz ihrer Privatsphäre wahrschein lich schon ver sierter als ihre Eltern und Lehrer. Viele aber schätzen die Risiken gering oder zumindest anders ein als ältere Genera tionen. Eltern und Lehrer können den Digital Natives auf grund ihrer Lebens erfah rung Denkanstöße mit auf den Weg geben. Ein erster Schritt für Eltern und Lehrer ist es, kluges Handeln vorzu leben. Bisher wissen Eltern und Lehrer jedoch noch nicht, wie sich die Lebens erfah rung in der digitalen Welt anwenden lässt. Hier bietet sich eine Chance für den ge nera tions übergreifen den Dialog: Die gemeinsamen Normen für an gebrachtes Handeln im Social Web müssen die Digital Natives selbst ent wickeln. Sie können jedoch darin unter stützt werden, sich in der Daten flut zurecht zufinden und ihre persön lichen Informa tionen zu schützen. Damit sie in die Lage ver setzt werden, kluge Ent schei dungen zu treffen und ihre Schüler bzw. Kinder anleiten zu können, ist es wichtig, dass sie die digitalen Online­Welten und die darin herrschen den Normen zu ver stehen lernen. Eltern­ haus und Schule müssten hier gemeinsam agieren. Es er scheint wenig gewinn­ bringend, allein den Eltern diese Aufgabe zu über tragen. Gerade „für die Schule gilt, dass [ihr] große Bedeu tung bei der Stärkung des Bewusstseins für Chancen und Risiken im Umgang mit dem Social Web zukommt. Dies gilt es, in Bezug auf medien pädagogi sche Konzepte und Projekte zu be achten“ (Paus­Hasebrink, Wijnen & Brüssel, 2009, S. 206). Daher wird im Rahmen der vor liegen den Arbeit auch der Blick auf die folgende Frage ge lenkt: FF9: Über welches Wissen müssen Eltern, Pädagogen und weitere gesell- schaft liche Ent scheider ver fügen, um junge Menschen adäquat in ihrer digitalen Nutzung zu be gleiten bzw. auf den Ordnungs rahmen einzu wirken? Wenn mehr Klarheit darüber besteht, über welches Wissen Eltern, Pädagogen und weitere gesell schaft liche Ent scheider ver fügen müssen, um junge Menschen adäquat in ihrer digitalen Nutzung zu be gleiten bzw. auf den Ordnungs rahmen einzu wirken, stellt sich die Frage, wie diese Zielgruppen ein solches Wissen er langen und wie sie es im Umgang mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen umsetzen sollen. Ähnlich wie bei jungen Menschen reichen auch bei Erwachse­ 77 nen bloße Informa tionen für den Erwerb von Wissen oder gar den Aufbau von Kompetenzen in der Regel nicht aus. Insbesondere Eltern und Pädagogen benöti gen Bera tungs­ und Fortbil dungs angebote, die über eine bloße Rezep tion von Informa tion hinaus gehen. Wie derartige Bera tungs­ und Fortbil dungs­ angebote aus sehen könnten, dürfte aber noch einmal deut licher werden, wenn die Frage be antwortet ist, wie man junge Menschen über Daten schutz und Wahrung von Persönlich keits rechten am besten informie ren, auf die damit ver bundenen Heraus forde rungen vor bereiten und ihnen dabei helfen kann, diese Aspekte in ihrem digitalen Handeln auch zu be rücksichti gen. Auch dies er­ fordert nämlich medien pädagogi sche Kompetenzen, die Eltern und Pädagogen oft erst ent wickeln müssen. Es stellt sich daher die Frage: FF10: Wie kann Medien pädagogik junge Menschen zielgruppen gerecht für Fragen des Daten schutzes und der Wahrung von Persönlich keits- rechten sensibilisie ren? 1.2 Über blick über das Forschungs design Dieses Einfüh rungs kapitel gibt eine kurze Zusammen fassung des Forschungs­ designs. Detailliertere Informa tionen zur Umset zung können den einzelnen Methoden kapiteln ent nommen werden. Zur Beantwor tung der Forschungs fragen wurde eine Kombina tion aus qualitativen und quantitativen Methoden an­ gewendet. Die einzelnen Phasen wurden ineinander ver schränkt. Insgesamt gliedert sich das Projekt in vier Studien phasen, von denen je zwei den quali­ tativen und den quantitativen Methoden der empiri schen Sozialforschung zuzu rechnen sind: – Sekundäranalyse der Daten des DFG­Projekts „Die Diffusion der Medien­ innova tion Web 2.0“ – Qualitative Einzelinterviews mit Jugend lichen – Standardisierte Befra gung und Tracking in der Nutzungs situa tion – Qualitative Experten interviews Eine Zuord nung der im vorigen Ab schnitt auf gestellten Forschungs fragen zu den Erhe bungs schritten bietet Tabelle 2. 78 Tabelle 2: Zuord nung der Forschungs fragen zu den Unter suchungs schritten Qualitative Interviews mit Jugend- lichen Sekundär- analyse Standar- disierte Befra gung mit Tracking Qualitative Interviews mit Experten FF1: Welche Bedeu tungs konzepte von Öffen- tlich keit und Privat heit legen Digital Natives zugrunde? × FF2: Wie unter scheiden sich ältere und jüngere Nutzer des Social Web hinsicht lich ihrer Neigung zur Selbstoffenba rung und ihrer Sorge um die Privatsphäre im Social Web? × FF3: In welchem Maße offen baren sich Jugend- liche und junge Erwachsene auf Sozialen Netz werk platt formen? × × FF4: In welchem Maße machen sich Jugend liche und junge Erwachsene Sorgen um ihre Privatsphäre auf Sozialen Netz werk platt- formen? × × FF5: Über welche Einstel lung zu den Risiken von digitaler Informa tions freizügig keit mit Blick auf ihre eigenen Persönlich keits rechte und die Persönlich keits rechte Dritter ver fügen junge Menschen? × × FF6: Welchen Nutzen ziehen Jugend liche und junge Erwachsene aus der (aktiven) Teil- habe an Sozialen Netz werk platt formen? × × FF7: Welchen Einfluss hat die Sorge um die Privatsphäre auf das Handeln auf Sozialen Netz werk platt formen? × FF8: Welche weiteren Variablen be einflussen die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk- platt formen? × FF9: Über welches Wissen müssen Eltern, Pädagogen und weitere gesell schaft liche Ent scheider ver fügen, um junge Menschen adäquat in ihrer digitalen Nutzung zu be- gleiten bzw. auf den Ordnungs rahmen einzu wirken? × FF10: Wie kann Medien pädagogik junge Men- schen zielgruppen gerecht für Fragen des Daten schutzes und der Wahrung von Persönlich keits rechten sensibilisie ren? × Zunächst wurde in der ersten Studien phase mit Hilfe einer Sekundäranalyse das unter schied liche Ver halten von jüngeren und älteren Nutzern gegen über­ gestellt. Die Daten der durch die DFG finanzierten Studie „Die Diffusion der Medien innova tion Web 2.0“ eigneten sich hierzu be sonders gut, da an einer Quoten stichprobe, die die deutsche Online­Bevölke rung ab 14 Jahren ab deckte, Aspekte des Nutzungs verhaltens und der Sorge um die Privatsphäre unter sucht wurden. Die Nutzungs weisen, Nutzungs motive und Sorge um die Privatsphäre der Digital Natives konnten so denen der Digital Immigrants gegen über gestellt werden. 79 Als nächster Unter suchungs schritt er folgten qualitative Einzelinterviews mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen. Zur Beantwor tung der Forschungs frage, die die Bedeu tungs konzepte von Öffentlich keit und Privat heit be trifft, war diese qualitative Vor gehens weise an gebracht, da nicht vom prinzipiell be obacht­ baren Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit (der leichter zu operationalisie­ ren wäre) auf die Auffas sung von Privat heit und Öffentlich keit geschlossen werden kann. Auch hat man beim Ver halten als Indikator das Problem, dass man vor der Unter suchung mangels Alternativen eine traditio nelle Auf fassung von Privat heit und Öffentlich keit als Defini tion ver wenden müsste. Wenn man dann den Umgang mit der so definierten Privat heit und Öffentlich keit unter­ sucht, ist es kaum möglich, daraus auf die Auf fassung junger Menschen zu schließen. Folglich muss man an den mentalen Konzepten direkt ansetzen. Das heißt allerdings nicht, dass man diese auch direkt er fragen kann, denn derartige Konzepte lassen sich nicht leicht artikulie ren. Dies gilt vor allem dann, wenn sie implizit wirken, wovon im ge gebenen Fall auszu gehen ist. Man be nötigt also zumindest auch indirekte Fragen, die sehr sorgfältig konzipiert und den jeweili gen Alters gruppen an gepasst werden müssen. Insgesamt wurden 24 Ein­ zel interviews mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen ge führt. Dabei kamen teilstrukturierte Interviewleit fäden zum Einsatz, in denen aus schließ lich offene Fragen ge stellt wurden. Da bereits theoretisch wie auch empirisch be gründ bare Annahmen be stehen, wurde eine fokussierte Befra gung bevor zugt, die einen Ver gleich der qualitativ er hobenen Daten er möglicht. Die Aus wertung er folgte nach einem reduktiven Ver fahren. Parallel dazu wurde eine standardisierte Online­Umfrage konzipiert, mit der die Fragestel lungen der qualitativen Interviews mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen quantifiziert wurden. Befragt wurden Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen im Alter zwischen 12 und 24 Jahren. Die Befra gungs­ teilnehmer wurden über ein Online­Access­Panel rekrutiert, dabei gab es Quoten vorgaben für Alter, Geschlecht und formale Bildung. Insgesamt besteht die Stichprobe aus 1.301 Nutzern. Im zweiten Teil der standardisierten Erhebung wurde mit Hilfe eines Browser­Plugins an einer Teilstichprobe ein Online­ Tracking durch geführt, das es er möglichte, während die User auf den interessie­ ren den Social Networking Sites surften, zusätz liche Befra gungen einzu blen den. Diese Kontext fragebögen wurden auf gerufen, nachdem eine privatsphäre­ sensitive Handlung durch geführt wurde. Diese Form der Online­Beobach tung wurde bisher vor allem in der Markt­ und Usability­Forschung als Methode zur Erforschung der Medien nutzung ein gesetzt, in der Kommunika tions wissen­ schaft stellt sie eine Innova tion dar. Da Online­Trackings sehr auf wendig und zudem privatsphäreinvasiv sind, wurde das Tracking nur mit einer Teilstich­ probe von 199 Teilnehmern durch geführt. Alle Teilnehmer des Trackings hatten zuvor an der standardisierten Online­Befra gung teilgenommen. Die Kombina­ tion aus Befra gung und Tracking bietet den Vorteil, dass neben Meinun gen 80 und Einstel lungen auch Handlun gen im Social Web optimal erfasst werden konnten. Um zu explorie ren, über welches Wissen Eltern, Pädagogen und weitere gesell schaft liche Ent scheider als Voraus setzung für adäquates Handeln gegen­ über Jugend lichen ver fügen sollten, waren erneut qualitative Ver fahren an­ gezeigt. Es wurden Experten interviews mit Personen, die bereits Erfah rungen etwa in der Informa tion, Beratung und Fortbil dung von Eltern und Pädagogen sowie Erfah rung in der Medienarbeit mit Jugend lichen haben, durch geführt. Insgesamt wurden 13 Einzelinterviews, mit Teilnehmern aus den Domänen Schule (Lehrer), Jugendarbeit (Medien pädagogen) und Medien (Portal betreiber, Content­Ersteller) ge führt. 81 Literatur Acquisti, A. & Gross, R. (2006, June 28–30). Imagined Communities: Awareness, Information Sharing, and Privacy on the Facebook: Pre­proceedings version. 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Konstanz: UVK Ver lags gesell schaft. 83 2 Qualitative Befra gung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen Gabi Reinmann & Jan­Mathis Schnurr unter Mitarbeit von Tamara Ranner, Alexander Florian & Marianne Kamper 2.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens 2.1.1 Qualitative Interviews Bei der Konstruk tion des Interviewleit fadens1, mit dem wir insgesamt 24 Jugend­ liche und junge Erwachsene befragt haben, haben wir uns inhalt lich zum einen an den Forschungs fragen der Gesamt studie orientiert, zum anderen flossen Erkennt nisse einer sekundären Analyse der Interviews der Vor gänger studie (Schmidt, Hasebrink & Paus­Hasebrink, 2009) ein. Bei der Gestal tung des Leitfadens haben wir uns an folgen den Kriterien orientiert: Erstens sollte die Sicht weise der Interviewten durch die Fragen möglichst wenig be einflusst werden. Zweitens sollte die Besonder heit der Perspektive und Situa tions defini­ tion der Interviewten so gut es geht er halten bleiben. Drittens sollte zwar ein breites Spektrum an Antworten zu den Forschungs fragen in der Studie ge­ neriert, die Offen heit für eigene Ideen der Interviewten dabei aber nicht zu stark be einträchtigt werden. Viertens sollten der persön liche Bezugs rahmen der Interviewten und damit die individuellen Lebens umstände und Lebens­ erfah rungen be rücksichtigt werden. Der Interviewleit faden folgt in dieser Ausrich tung dem ent decken den Ver fahren der Heuristi schen Sozialforschung (Kleining, 1982; Krotz, 2005). Dieser Forschungs typus be schreibt ein regel­ geleite tes, im besten Fall auch theoriegen erieren des Ver fahren, bei dem Aus­ sagen von Interviewten erst einzeln be trachtet und an schließend auf Gemeinsam­ keiten hin analysiert werden. 1 Der Interviewleit faden kann im Online­Anhang ein gesehen werden, ebenso wie der Vorab­Fragebogen und das Informa tions schreiben für die Eltern. 84 Das Ziel der Interviews bestand darin, mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen ins Gespräch zu kommen, Informa tionen über ihre Ver haltens­ weisen und Meinun gen einzu holen und darüber hinaus Einblick in das nicht unmittel bar ver fügbare implizite Wissen zu er halten und dieses, soweit es geht, zu explizie ren. Die Heraus forde rung bei der Formulie rung der Interviewfragen bestand ent sprechend darin, diese einer seits präzise zu ge stalten, um unnötige „Daten berge“ zu ver hindern, sie anderer seits auch offen zu lassen, um die Jugend lichen und jungen Erwachsenen zu eigenen Darstel lungs­ und Sicht weisen zu er muntern. Für die Dauer der Einzelinterviews waren 60 Minuten als Obergrenze an­ gesetzt. Der Leitfaden gliedert sich dieser Vorgabe folgend in die drei Bereiche Öffentlich keit und Privat heit in Offline­Umgebun gen (ca. 15 Minuten), Nut­ zungs weise des Internet (ca. 10 Minuten) sowie Öffentlich keit und Privat heit in Online­Umgebun gen (ca. 25 Minuten). Ein vierter Bereich zielt auf Angaben zum biografi schen Kontext und zur Lebens situa tion der Interviewten (ca. 10 Minuten) ab. 2.1.2 Stichprobe und Erhebung Im Rahmen der Studie wurden 24 Jugend liche und junge Erwachsene interviewt. Die Auswahl der Interviewten zielte auf eine Varia tion der Perspektiven ab. Kriterien waren Alter, Geschlecht, Wohnort im städti schen oder länd lichen Gebiet, Bildungs hintergrund, Geräten utzung beim Zugriff auf Internetange bote und ­dienste, Gratifika tionen der Internetnut zung sowie ge nutzte Internet­ angebote und ­dienste. Angaben zu diesen Daten wurden über einen Vorab­ Fragebogen erfasst. Die Zusammen stel lung der Stichprobe begann im Februar 2011. Die primären Ansprechpartner hierfür waren leitende Personen in nicht­staat lichen Schulen sowie in Sport vereinen. Ein sekundärer Weg, um Interviewte zu akquirie ren, ver lief über Soziale Netz werk platt formen. Dazu wurden Kontakte von Kontakten aus den Netz werken der Forschergruppe aktiviert. Die er mittelten Personen er hielten Anfragen zur Teilnahme an einem Interview, sofern sie in das Raster der Stichprobe passten. Für das Raster der Stichproben zusammen stel lung wurde aus der Vor gänger­ studie (Schmidt, Hasebrink & Paus­Hasebrink, 2009) die Eintei lung in vier Alters gruppen über nommen: 12 bis 14 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 20 Jahre sowie 21 bis 24 Jahre. Differenziert wurde in dem Vorab­Fragebogen ferner nach Bildungs niveau, nach der Internetnut zung bzw. ­affini tät sowie danach, ob die Interviewten ihrer Aus bildung oder ihrem Beruf in der Stadt (München) 85 oder im Umland (von München) nach gehen. Die folgende Tabelle liefert eine Über sicht über die Zusammen stel lung der Stichprobe2. Tabelle 3: Zusammen stel lung der Stichprobe für die Interviews mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre Geschlecht 4 männ lich 3 männ lich 2 männ lich 3 männ lich 2 weib lich 3 weib lich 4 weib lich 3 weib lich Schule/Aus - bildung/Beruf 2 Gymnasium 2 Gymnasium 2 Gymnasium 2 Hoch schule 2 Realschule 2 Realschule 2 Hoch schule 2 Aus bildung 2 Haupt schule 2 Haupt schule 2 Aus bildung 2 Beruf Netznut zung/ Netzaffini tät 2 gering 0 gering 1 gering 0 gering 3 mittel 4 mittel 2 mittel 3 mittel 1 hoch 2 hoch 3 hoch 3 hoch Stadt/Umland 3 Umland 3 Umland 3 Umland 3 Umland 3 Stadt 3 Stadt 3 Stadt 3 Stadt Die Erziehungs berechtigten von Minderjähri gen wurden vor der Ver ein­ barung eines Interviews über einen Elternbrief und ge gebenen falls Gespräche über die Ziele der Studie und die konkreten Fragen informiert. Daten schutz­ hinweise er folgten sowohl zu Beginn als auch am Ende jedes Interviews3. Die Interviews fanden in fast allen Fällen in privaten Wohnräumen der Interviewten statt, in manchen Fällen auch in ruhigen Um gebun gen öffent licher Einrich tungen. Die Situie rung der Interviews an Orten, welche die Interviewten bereits kannten, zielte darauf ab, dass diese sich wohl fühlten. Dies sollte die Offen heit der Interviewsitua tionen erhöhen. Kosten für die Anmie tung von Räumlich keiten ent fielen zugunsten von geringen Kosten für Anfahrten zu den Interviews im Raum München. Die Interviewten er hielten eine kleine Auf­ wandsentschädi gung in Form eines Gutscheins für einen Online­Händler. Die Dauer der Interviews betrug zwischen 45 und 70 Minuten. In den meisten Interviews wurde der Zeitrahmen von 60 Minuten aus geschöpft. Der Leitfaden erwies sich als passend für die an gesetzte Zeit. Bei Interviewten, die umfang­ reiche Reflexionen äußerten, konnte über die Fragen auf der ersten Ebene (im 2 Anzumerken ist an dieser Stelle, dass ursprüng lich jeweils drei weib liche und drei männ liche Interviewte in allen vier Alters gruppen sowie jeweils zwei Nutzer mit geringer, mittle rer und intensiver Netznut zung in allen vier Alters gruppen ge plant waren. Die Gender­Vertei lung ließ sich aus organisatori schen Gründen nicht ganz so umsetzen; bei der Netznut zung/Netzaffini tät er kannten wir bei der Aus wertung, dass nicht alle Fragebogen angaben sinn voll waren. München und Umland wurden ge wählt, um trotz knapper Ressourcen Face­to­Face­Gespräche mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen führen zu können. 3 Für jedes Interview wurde bei Minderjähri gen eine Einverständnis erklä rung der Erziehungs berechtigten, von Volljähri gen eine Einwilli gungs erklä rung ein geholt. Erläute rungen zum Daten schutz und deren eventuelle Fragen er folgten in allen Fällen gleich. Über die Ver wertung der Daten im Rahmen von Forschungs zwecken wurden die Interviewten ebenso informiert wie über das späteste Datum der Löschung der digitalen Gesprächs­ aufzeich nungen und die Möglich keit der Einsicht in die Forschungs ergeb nisse. 86 Leitfaden mit schwarzen Kreisen markiert) ein breites Spektrum von Antworten zu den intendierten Forschungs fragen er mittelt werden. Für Interviewte, die eher knapp antwor teten, standen ge zielte Nach­ und Folgefragen in aus reichen­ dem Umfang zur Ver fügung (weiße Kreise). Alle Interviews wurden von demselben wissen schaft lichen Mitarbeiter ge­ führt. Forschungs relevante Elemente in den Interviewsitua tionen, die über die auf genommenen und trans kribierten Gespräche hinaus gehen (Gesprächs atmo­ sphäre, Rapport, Gesprächsverlauf, auf fallende Themen etc.), wurden notiert und in der Aus wertung be rücksichtigt. 2.1.3 Aus wertung und Darstel lung In der Interviewstudie mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen war ein Relevanz system aus Kategorien und Kodes durch die Forschungs fragen vor­ gegeben. Der Interviewleit faden folgte diesem Relevanz system. Die Aus wertung sah daher eine zusammen fassende Inhalts analyse (Mayring, 2000) vor: Theore­ ti sche Vor arbeiten legen be stimmte Kategorien und Kodes nahe, deren Existenz im Material ge prüft wird. Der Aus wer tungs leit faden be gründet Kategorien und Kodes mit Bezug zu den Forschungs fragen und gibt zudem Beispiele und Vor­ gehens weisen für die Kodie rung vor, da die Aus wertung von mehreren wissen­ schaft lichen Mitarbeitern durch geführt wurde. Die Trans kripte der Interviews wurden zunächst mit MAXQDA kodiert. Nach der Kodie rung wurde für jedes Interview eine ca. vier­ bis sechs seitige zusammen fassende Aus wertung an­ gefertigt. Diese wiederum bildete die Grundlage für die ab schließende Suche nach Gemeinsam keiten und Unter schieden zwischen den Interviewten. Wir haben bei der Akquise der Stichprobe von 24 Jugend lichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 24 Jahren darauf ge achtet (siehe oben), dass kein spezieller, vor allem soziodemografi scher Faktor systemati sche Effekte bei unseren Interviews hervor ruft: So haben wir insgesamt be trachtet gleich viele Mädchen und Jungen befragt sowie gleich viele Personen, die eher in städti scher und eher in länd licher Umgebung wohnen. Wir haben alle Schularten (Haupt schule, Realschule, Gymnasium) be rücksichtigt und junge Erwachsene sowohl im Beruf oder in der Berufs ausbil dung als auch im Studium einbezogen. Dies darf aber kein Anlass dafür sein, wie im quantitativen Teil der Studie nach Zusammen hängen zu suchen, denn hierfür ist selbstredend die Stichprobe zu klein. Beim Fest legen des Umfangs der Stichprobe haben wir uns dafür ent schieden, eine Anzahl zu be rücksichti gen, die einen Blick auf ver schiedene Lebens bedin gungen erlaubt. Gleichzeitig be deutet das im Kontext der Ressour­ cen für diese Studie, dass wir keine 24 biografisch orientierten Einzelfall­ auswer tungen und systemati schen Fall vergleiche vornehmen konnten. Was die Ergeb nisse der Interviews also leisten können, ist ein Einblick in die Nutzungs­ weisen, Kennt nisse, Bedürf nisse und Einstel lungen, die man bei Jugend lichen 87 und junge Erwachsenen im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen be­ obachtet. Dabei besteht die Chance, sowohl Konstanten als auch Individuali tät zu er kennen sowie die Ab hängig keit von persön lichen Lebens bedin gungen exemplarisch zu ver deut lichen. Dieses Ziel hat auch die Darstel lung der Ergeb nisse be einflusst: In einem ersten Schritt wird jeder unserer Interviewpartner in einem Profil kurz vor­ gestellt. Diese Profile umfassen die Angaben zur Lebens situa tion sowie einen knappen Über blick über die Interviewergeb nisse und machen nicht ganz zwei Drittel der Ergebnis darstel lung aus. In einem zweiten Schritt werden die Interviewergeb nisse über alle Befragten, gruppiert nach den vier Alters gruppen, in Bezug auf Fragen zu Nutzungs mustern, Gratifika tionen, Risikobewusstsein sowie Umgang mit und Einstel lung zu Privat heit und Öffentlich keit zusammen­ gefasst. Eine Gruppie rung nach Alters gruppen er schien nach den ersten Ana­ lysen des Daten materials sinn voll, da deut liche Ver ände rungen mit zunehmen­ dem Alter auf fast allen Aus wer tungs dimensionen zu er kennen sind. Dabei haben wir auf konkrete Quantifizie rungen zugunsten von qualitativen Angaben ver zichtet: Es geht nicht darum, einzelne Aus sagen zu zählen, sondern sie zu einem Bild zusammen zusetzen. Die bei Schritt 2 und 3 ver wendeten Zitate dienen der exemplari schen Ver anschau lichung und nicht dem direkten Beleg einzelner Interpreta tionen. Letzteres hätte den Rahmen der Darstel lungen in diesem Bericht ge sprengt. In einem dritten Schritt (eine Art Aus blick) stellen wir erste Über legungen dazu an, welche Präferenzen uns nach den Interviews mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen auf gefallen sind, und formulie­ ren auf dieser Basis drei Präferenz dimensionen. Vom Ver such einer Typen­ bildung haben wir nach Aus wertung der Interviews Abstand ge nommen. Zum einen sind die Persönlich keiten der von uns interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen so vielschichtig, dass eine Zuord nung zu einem Typus nicht adäquat er scheint. Zum anderen ist die Alters spanne von 12 Jahren zu weit, um über alle Alters gruppen hinweg über haupt sinn voll Typen bilden zu können. 88 2.2 Ergeb nisse 2.2.1 Profile der Jugend lichen/jungen Erwachsenen Jugend liche zwischen 12 und 14 Jahren Robert (12 Jahre) Robert besucht eine Haupt schule in der Stadt. Seine Mutter ist alleinerziehend und schließt derzeit eine Aus bildung im Erziehungs bereich ab; sein Vater arbeitet im Handwerk. Robert hat einen Bruder, der die erste Klasse besucht. Von sich aus weist Robert darauf hin, dass er sich vor einer Lehrerin fürchtet. In der Schule scheint er sich nicht wohl zu fühlen. Besser fühlt er sich, wenn er sich mit seinen Freunden über gemeinsame Interessen aus tauschen kann. Er kennt eine breite Palette von Internetangeboten wie YouTube, Facebook, Lokalisten, Habbo und Skype und nutzt diese oft, um unter haltsame Inhalte zu suchen. Er spricht offen darüber, dass er sich gerne Filme und andere Medien inhalte über ver schiedene Dienste herunter lädt. In seiner Freizeit ist Robert in einem Sport verein aktiv. Sein Traum ist es, später einmal Pilot zu werden. ■■ Früher nutzte Robert die Soziale Netz werk platt form Lokalisten. Kürzlich wechselte er zu Facebook, wo er mit einer über schau baren Anzahl an Freunden, Mitschülern und Ver wandten Kontakt hat und chattet. Teilweise spielt er auch in Facebook zusammen mit anderen. Robert greift zudem auf Skype zurück, um mit Ver wandten im Ausland zu sprechen. ■■ Robert dient das Internet vor allem der Unter haltung (Musik, Video, Spiele), zum Download von Videospielen und ge legent lich zur Informa tions recherche. Soziale Netz werk platt formen und Messenger-Dienste nutzt er zur Kommunika tion. ■■ Robert zeigt in seinem Profil bei Facebook, welchen Sportarten er nach geht und welche Filme er gesehen hat. Über seine Ängste oder Probleme in der Schule schreibt er in Sozialen Netz werk platt formen dagegen nicht. Er hat seinen Namen an gegeben und will noch ein Profil bild einstellen. Privatsphäre-Einstel lungen hat er an scheinend nicht an gepasst. Er will keine Daten über Dritte preis geben, weil er Sorge hat, dass diese es dann auch mit seinen Daten tun. ■■ Was Risiken auf Sozialen Netz werk platt formen oder im Internet generell sind, kann Robert teil weise sagen; teil weise äußert er sich auch wider sprüch lich und wirkt ver unsichert. Welche Informa tionen privat sind und welche nicht, oder was alles zum Privaten gehört, kann Robert nicht genau sagen. Er spricht pein liche Bilder an, die er schon gesehen und selbst nicht ver öffent licht hätte. Dabei äußert er auch Angst vor Sanktionen anderer, wenn er ohne ihr Einverständnis Fotos ver öffent lichen würde. Robert orientiert sich bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen in hohem Maße an seinem Freundes kreis, der ihm wichtig ist. Er ist in vieler Hinsicht besorgt, aus geschlossen zu werden, und passt sich in seinem Ver halten den Freunden an. „Meine Freunde haben immer nur über Facebook geredet. Viele haben ge fragt: Bist du in Facebook? Ich sagte nein. Sie sagten: Melde dich an … Das hab ich auch jetzt ge macht.“ 89 Felix (12 Jahre) Felix lebt mit seiner Familie in einiger Ent fernung zur Stadt in einer länd lichen Gegend. Er besucht eine Realschule. Sein Vater ist Mitarbeiter in einem mittelständi schen Unter nehmen, seine Mutter arbeitet in einem Reisebüro. Die Empfeh lung, er solle sich bei den Lokalisten registrie ren, kam aus seinem Freundes kreis. Seine ältere Schwester hat ihm ge zeigt, wie er sich ein eigenes Profil einrichten und sich mit seinen Freunden aus tauschen kann. Beim Interview ist sein letzter Besuch auf der Seite Lokalisten bereits zwei Wochen her. Er sagt, dass er manchmal ver gisst, die Seite aufzu rufen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Im Interview ist Felix eher schüchtern. Er ist Mitglied in zwei Sport vereinen, spielt Fußball und macht Wintersport. Außerdem lernt er Gitarre. ■■ Felix ist ver hältnis mäßig selten im Internet. Er nutzt die Soziale Netz werk platt form Loka- listen, ist dabei aber recht zurück haltend. In Lokalisten hat er nur zu seinen Freunden Kontakt, und zwar aus schließ lich asynchron über die Nachrichten funk tion. ■■ Felix sieht den Nutzen Sozialer Netz werke wie Lokalisten ver halten: Eines seiner wenigen Ziele bei der Nutzung ist, sich mit Freunden zu ver abreden. Er möchte sich jedoch bald bei Lokalisten ab melden, weil viele seiner Freunde zu Facebook ge wechselt sind. ■■ Mit seinen privaten Daten geht Felix auf der Sozialen Netz werk platt form Lokalisten sehr restriktiv um, ver wendet einen ab geänderten Namen und hat kein Profil bild ein gestellt. Er ver öffent licht nur sein Alter. Bei der Nutzung des Netz werks orientiert er sich vor allem an seiner großen Schwester, die bei Lokalisten wie auch Facebook aktiv ist. ■■ Aus mehreren Äußerun gen lässt sich ent nehmen, dass sich Felix vor möglichen Konse- quenzen seiner Internetnut zung fürchtet, etwa dass Einbrecher kommen, wenn er den Wohnort angibt, dass die Polizei vor der Türe steht, wenn im Internet über Delikte kom- muniziert wird oder dass er Geld be zahlen muss, wenn er auf Links klickt, die ihm un bekannt sind. Seine Kompetenzen im Umgang mit sozialen Netz werken sind ein geschränkt. Trotzdem glaubt er nicht, dass er einen weiteren Bera tungs bedarf im Hinblick auf „sichere Internet- nut zung“ hat. ■■ Für Felix fallen sein Wohnort sowie seine Schulleis tungen in einen privaten Bereich, den er nur mit guten Freunden be spricht. Ärger liche An gelegen heiten, wie z. B. Streit mit den Eltern, klärt er im Kreis der Familie und trägt nichts davon nach außen. Felix hat eine eher gering aus geprägte Netzaffini tät und ist äußerst vor sichtig im Umgang mit dem Internet. Im Interview antwortet er sehr knapp und scheint auch hier eher vor sichtig zu sein. Mit dem Wort Privatsphäre kann Felix trotz Nach hakens seitens des Interviewers nichts anfangen. Er hat aber eine Vor stel lung davon, was für ihn privat ist. „Ich find das nicht so gut, weil dann kommt irgendein Hacker, der weiß das dann, wo man wohnt und dann bricht der dann ins Haus ein, wenn niemand da ist oder so etwas.“ 90 Stefanie (12 Jahre) Stefanie besucht das Gymnasium in einem länd lichen Bereich. Das Wohnhaus ihrer Eltern liegt in direkter Nähe ihrer Großeltern. Im Alltag außerhalb der Schule und ihres Freundes- kreises hat sie sehr viel mit ihren Eltern, ihrer jüngeren Schwester und ihren Großeltern zu tun. Beide Eltern sind be rufstätig: der Vater im Handel, die Mutter im Finanzwesen. In ihrer Freizeit übt Stefanie alleine oder mit Freundinnen auf dem Trampolin. Zusätz lich geht sie zwei- oder dreimal in der Woche in ein Leis tungs training. Im Internet informiert sie sich über Trainingstipps und neue Tricks. Sie spielt darüber hinaus Klavier. Das Internet ist für sie die schnellste Möglich keit, bei Langeweile etwas zu tun zu haben. Vor allem Facebook bietet ihr ständig Neuig keiten aus dem Freundes kreis. Ohne das Internet wäre ihr öfter langweilig. ■■ Stefanie greift auf Internet-Angebote von ver schiedenen PCs aus zu oder auch mobil mit einem iPod. Sie nutzt Internetportale, Facebook, Messenger und E-Mails. In der Facebook- Kontakt liste hat sie nur Bekannte, wobei diese auch aus dem weiteren Umfeld kommen können. Die Kommunika tion mit anderen ist ihr wichtig. ■■ Das Internet dient Stefanie zur Unter haltung (Videos oder Spiele), zur Informa tion (etwa für die eigene Sportart) sowie zur Kommunika tion und Kontakt pflege mit ihren Freunden. Sie möchte sich online nicht anders präsentie ren als offline. ■■ Stefanie macht nur wenige Informa tionen über sich öffent lich und diese auch nur für ihre Kontakte. Insbesondere achtet sie darauf, möglichst wenige Bilder zu ver öffent lichen. Sie nutzt Facebook auch, um Beiträge zu kommentie ren oder zu „liken“; zudem ver öffent licht sie ge legent lich Links zu YouTube-Videos oder witzige Einträge von anderen Seiten. Über Dritte gibt sie nur Informa tionen weiter, die sie als un verfäng lich einschätzt. Sie orientiert sich in ihrer Internetnut zung an ihrem Vater und wendet sich daneben bei Fragen an ihre Mitschüler. ■■ Stefanie wird regelmäßig über sicher heits relevantes Ver halten im Internet informiert, vor allem in der Schule. Sie hat ihre Privatsphäre-Einstel lungen an gepasst und ver sucht, sich risikobewusst zu ver halten. Außerdem hat sie schon über prüft, was von ihr ge funden werden kann. Im Umfeld hat sie schon erlebt, dass sich hinter schein bar be kannten Profilen fremde Personen ver bergen können. ■■ Mit dem Begriff Privatsphäre kann Stefanie nicht viel anfangen, aber ihr ist bewusst, was private Informa tionen sind und achtet darauf, diese nur aus gewählten Personen mitzu teilen. Stefanie ist für ihr Alter gut mit digitalen Medien aus gerüstet und ver wendet diese recht ge zielt. Spaß und prakti sche Vor teile sind ihr wichtig, aber sie ist auch gut über Risiken informiert und ver sucht, diese zu ver meiden. Sie gehört zu einigen der wenigen, die die Schule als Quelle für relevante Informa tionen nennen, und fühlt sich gut informiert. „Oft schau ich einfach nur in Facebook, ob es grad was Neues gibt oder so. Und wenn nichts da ist, seh’ ich halt, ah da ist jemand on, oder mich schreibt jemand an, und wenn ich grad Lust habe, dann schreib ich halt zurück …“ 91 Patrick (13 Jahre) Patrick besucht die Unter stufe eines Gymnasiums in der Stadt. Sein Vater ist Geschäfts- mann; seine Mutter arbeitet als Dolmetscherin. Im Internet ist er noch nicht lange aktiv und be schränkt sich auf E-Mail-Kommunika tion und wenige Internet seiten. Sein Interesse gilt vor allem Videospielen. Mit Flugsimulatoren ver bringt er viel Zeit. Bei seiner Internetnut zung orientiert er sich stark an seinen Eltern, die nicht möchten, dass er in seinem Alter schon Soziale Netz werk platt formen nutzt. Im Internet ver bringt er deswegen nicht allzu viel Zeit. In seiner Freizeit interessiert sich Patrick für mehrere Aktivi täten wie Klavier spiel oder Wintersport. Außerdem ist er gerade dabei, Chinesisch zu lernen. Er weist für sein Alter ein hohes Sprachniveau und Refle xions vermögen auf. ■■ Im Internet interessiert sich Patrick für Wikipedia, Flugsimulatoren und Google-Anwen- dungen. Er hat eine eigene E-Mail-Adresse und greift auf das Internet mit seinem eigenen Computer zu. Soziale Netz werk platt formen nutzt er nicht. ■■ Für Patrick besteht der Nutzen des Internet vor allem darin, Informa tionen (z. B. für die Schule) zu suchen und Unter haltung zu finden. Er würde auch gerne Facebook nutzen, weil ein Teil seiner Freunde schon dort ist und er einen ge wissen Gruppen druck spürt. Seine Eltern er lauben ihm das aber noch nicht. ■■ Patrick möchte selbst die Kontrolle darüber be halten, was er von sich wem ver fügbar macht, z. B. ist sein Profil bild bei Google Mail (ein Hubschrauber) nur für seine Kontakte sicht bar. Bei seiner Internetnut zung orientiert er sich an seinen Eltern, die er fragt, bevor er sich bei einer neuen Anwen dung anmeldet. ■■ Trotz der eher geringen Interneterfah rung kennt Patrick die Risiken gut, die es gibt, wenn man zu viel über sich online offen legt. Ihm ist klar, dass z. B. Partybilder auf Facebook zu einem negativen Eindruck bei einem späteren Arbeit geber führen könnten. Seine eigenen Internet kennt nisse reflektiert er kritisch und weiß, dass er noch dazu lernen kann. ■■ Probleme be spricht Patrick vor allem mit seinen Eltern und manchmal auch mit Freunden. Konflikte mit Freunden regelt er persön lich und würde das nicht online machen. Die Kontrolle über seine Daten im Internet ist ihm wichtig. Aus dem Grund ver wendet er z. B. auf Spiele- Portalen eine anonymisierte E-Mail-Adresse. Patrick ist einer seits als wenig er fahrener Internet-Nutzer einzu schätzen, zeigt sich aber dennoch sehr risikobewusst. Bei seiner Internetnut zung orientiert er sich stark an seinen Eltern und richtet sich nach deren Vor gaben. Deswegen ist er auch auf Sozialen Netz werk- platt formen (noch) nicht unter wegs. Er ist spielebegeistert und greift in diesem Zusammen- hang auch auf das Internet zurück, ver hält sich dabei aber sehr vor sichtig. Insgesamt ver bringt er ver gleichs weise wenig Zeit im Internet. Seine zahl reichen Hobbys und Aktivi- täten haben in seinem Alltag eine höhere Bedeu tung. „Die meinen halt, wenn ich noch so zwei, drei Jahre älter bin, dann würden sie mich da hinlassen, weil ich dann vielleicht noch besser damit umgehen könnte, weil ich jetzt ja noch ein bisschen jung wäre und nicht gut mit meinen Daten vielleicht umgehen könnte.“ 92 Florian (14 Jahre) Florian besucht eine Realschule in der Stadt. Die meisten seiner Freunde hat er in der Schule kennen gelernt. Seine Eltern sind geschieden. Florian wohnt bei der Mutter. An jedem zweiten Wochen ende besucht er seinen Vater. Außerdem kümmern sich seine Großeltern um ihn. Sein Vater arbeitet im Energiebereich, seine Mutter in der Tourismus branche. Florian geht aktiv zwei Sportarten nach. Er kennt sich nach eigener Einschät zung gut mit Computern aus und be geistert sich für Videospiele. Mit Freunden tauscht er sich darüber hinaus gerne über aktuelle Mode und digitale Spiele aus. Er sagt von sich, er sei ein sehr guter Koch und möchte sich – so seine derzeitige Idee – von einem kleinen Hilfs koch zum Chefkoch hocharbeiten. ■■ Im Internet nutzt Florian vor allem Facebook und YouTube. Über Facebook tauscht er sich vor rangig mit seinen Freunden aus. Er nimmt dort auch Anfragen von Personen an, die er bislang nicht kannte. Er ver sucht, sich vorher über die Profilinforma tionen ein Bild von den Anfragen den zu machen. ■■ Der primäre Gewinn von Facebook besteht für Florian darin, mit seinen Freunden in Kontakt zu bleiben, die eben falls alle Facebook nutzen. Dort kann er sich über seine Kontakte genauer informie ren, mit ihnen Ver abre dungen treffen und ihnen von seinen Erleb- nissen be richten. ■■ Florian gibt in Facebook seinen Namen an und be richtet offen von seinen Hobbys und Interessen. Er ver meidet es aber, seine Kontakt daten, pein liche Informa tionen oder Fotos von sich, aber auch von anderen, dort einzu stellen. Sein Profil ist für Personen, die nicht in seiner Kontakt liste sind, nicht einseh bar. ■■ Spezifi sche Sorgen in Bezug auf Daten schutz macht sich Florian tendenziell nicht. Er kann aber sagen, was er im Internet nicht machen würde, weil es anderen schaden könnte, z. B. zu lästern oder pein liche Fotos von anderen zu ver öffent lichen. Außerdem findet er es nicht gut, wenn Lehrer auf sein Profil zugreifen können oder Firmen für Werbung seine Daten abrufen. ■■ Private Dinge wie Sorgen, Probleme oder Gefühle ge hören für Florian nicht ins Internet. Sport oder Partys sind für ihn allerdings nichts, was er geheim halten möchte. Wenn andere auf Facebook falsche Angaben machen, vor allem beim Namen, findet er das nicht gut, weil er wissen möchte, mit wem er es zu tun hat. Florian ist als durch schnitt licher Internetnutzer einzu stufen, der vor allem Facebook gerne nutzt, um mit Freunden, die auch weiter weg wohnen, in Kontakt zu bleiben. Er macht in Facebook einige Daten von sich öffent lich (Name, Hobbys, Fotos), schützt aber sein Profil, indem nur be stätigte Kontakte Zugriff auf seine Daten er halten. Eine be sonders kritische Haltung zum Umgang mit eigenen Daten im Internet legt Florian nicht an den Tag. Seiner Meinung nach gibt es Dinge, die jeder über ihn wissen kann. Anderes dagegen, z. B. pein- liche Fotos, die in Facebook ein gestellt werden, sieht er kritisch. „Ich schau mir die Bilder an, da erfährt man so den ersten Eindruck. Dann schau ich auch noch mal die Info nach, welche Interessen haben die, was machen die so. Darüber erfahr ich sehr viel.“ 93 Anna (14 Jahre) Anna besucht eine Haupt schule im länd lichen Raum. Da beide Eltern be rufstätig sind, ver- sorgt sie sich nach der Schule zu Hause meistens selbst. Ihr Vater arbeitet in einem Hotel, die Mutter ist Ver käuferin. Sie hat einen Bruder, der in einer Fabrik arbeitet. In ihrer Freizeit trifft sich Anna mit Freunden und Bekannten. Früher waren ein paar Sportarten ihr Hobby; das ist derzeit nicht mehr so. Weitere Hobbys nennt sie nicht. Anna glaubt, dass andere über sie denken, sie würde ziem lich viel Zeit in ihrem Zimmer ver bringen. Die Nutzung des Internet zum Aus tausch im Freundes kreis und zur Unter haltung nimmt in ihrem Alltag eine wichtige Rolle ein. Nach dem Schulabschluss möchte sie eine Aus bildung als pharma- zeutisch-techni sche Assistentin machen. ■■ Anna ist in Facebook und in einer lokalen Sozialen Netz werk platt form registriert, nutzt Skype und YouTube. Sie geht mehrmals täglich online und hat in Sozialen Netz werken auch Freunde, die sie nur über einen Nachrichten austausch kennen gelernt hat. ■■ Soziale Netz werk platt formen dienen Anna vor allem dazu, mit all ihren Bekannten jederzeit in Kontakt treten zu können und über Neuig keiten wie Ver anstal tungen oder Erleb nisse ihrer Freundinnen informiert zu werden. Zudem sieht sie den Vorteil, Konflikte besser mit Hilfe dieser Dienste als persön lich lösen zu können. ■■ Anna hat auf den Netz werk platt formen ihren Namen, Hobbys sowie ein Profil bild öffent- lich ge macht – weitere Informa tionen wie Geburts tag, Wohnort und Telefon nummer, Schul- noten und An gelegen heiten ihrer Familie sind für sie privat. Einen öffent lich sicht baren Aus tausch im Netz werk pflegt sie zu Themen wie Musik, Film, Serien, sofern sie sicher ist, mit ihren Vor lieben nicht alleine dazu stehen. ■■ Vor unerwünschten Kontaktanfragen hat Anna keine Angst: Sie kontrolliert die Daten von Personen, die sie kontaktie ren und erkennt auf diesem Wege auch Fake-Accounts, deren Anfragen sie dann ignoriert. Dass Freundinnen pein liche Videos auf Facebook zeigen, findet sie lustig, geht aber selbst vor sichtig damit um: Familie und Ver wandte könnten darauf zugreifen. Sind Informa tionen von ihr ohne ihr Einverständnis öffent lich, so sorgt sie dafür, dass diese ge löscht werden. ■■ Familiäre An gelegen heiten und Beziehungs fragen sind für Anna private Themen. Sie hat ein aus geklügeltes System, mit wem sie über welche Themen spricht: mit Eltern über den Schulabschluss, aber nicht das Wochen ende; mit besten Freundinnen über Wochen end- aktivi täten, aber nicht über Probleme ihrer Familie und so weiter. Für Anna sind das Internet und speziell Soziale Netz werk platt formen ein sehr wichti ges Medium, um sich mit Freunden offen auszu tauschen. Durch die Mitglied schaft im Netz werk fühlt sie sich sozial ein gebunden und präsentiert sich dort ihrer Meinung nach weniger schüchtern als real. Sie geht relativ offen, aber auch „ab gestuft“ mit ihren Daten im Internet um. Auf un gewollte Kontaktanfragen reagiert sie selbst bewusst. „Ja, also im Internet schreibt man halt offener so … – da muss man halt nicht jemandem ins Gesicht sehen, wenn man mit dem reden will oder so und irgendeinen Streit auf klären will.“ 94 Jugend liche zwischen 15 und 17 Jahren Jonas (15 Jahre) Jonas besucht ein Gymnasium in der Stadt. Er lebt zusammen mit seinen Eltern und zwei jüngeren Geschwistern in einem Vorort. Sein Vater arbeitet in einer staat lichen Einrich tung. Seine Mutter ist freiberuf lich tätig. Jonas gibt an, er habe nach einem Umzug Schwierig- keiten damit gehabt, neue Freunde zu finden. Er be schäftigt sich in seiner Freizeit mit einer Vielzahl von Spielen, die er alleine oder in seinem kleinen Freundes kreis spielt: Strategiespiele, Karten spiele, Offline- oder Online-Videospiele. Im Internet nutzt er vor allem An gebote aus dem Bereich des Online-Gaming. Für diese be nötigt er selten mehr Angaben als ein Pseudonym und eine E-Mail-Adresse. Umfang reiche Profile hat er im Internet nicht. Über Soziale Netz werk platt formen tauscht sich Jonas mit seinen Freunden kaum aus. Nach dem Abitur möchte er Chemie oder Informatik studie ren. ■■ Jonas ist nicht täglich im Netz aktiv, unter anderem, weil ihm das die Eltern mit dem Ziel ver bieten, dass er sich besser in der Schule konzentrie ren soll. Er hat einen Laptop und einen Desktop-Rechner und nutzt diese Geräte vor rangig zum Spielen. Skype ver wendet er ab und zu zur Kommunika tion, um mit seinen Freunden Kontakt zu halten. ■■ Soziale Netz werk platt formen ver wendet Jonas kaum und inzwischen so gut wie gar nicht mehr. Der einzige mögliche Nutzen, den er sieht, besteht darin, sich bei Social Games auf Facebook unter einander zu helfen. ■■ Entsprechend hat Jonas auf Facebook wenige persön liche Daten von sich ein gestellt: nämlich nur den Namen und das Geburts datum. Bei Online-Spielen ver wendet er Pseudo- nyme. Fotos möchte er nicht von sich ver öffent lichen. ■■ Ob er in Facebook schon einmal Privatsphäre-Einstel lungen vor genommen hat, kann Jonas nicht sagen. Da er Soziale Netz werk platt formen kaum nutzt und nur wenige Daten ein gegeben hat, sieht er keinen Anlass, sich darüber Gedanken zu machen. Speziell mit Bank daten ist er vor sichtig, weil er durch aus Betrüger im Netz ver mutet. ■■ Privat sind für Jonas vor allem das Familien leben und Sorgen rund um die Schule. Aber auch die eigenen Einkäufe sind etwas, was er nicht mit anderen teilen möchte. Welche Interessen er hat, dürfen andere dagegen von ihm wissen. Jonas Beispiel im Umgang mit dem Internet zeigt, dass es auch Jugend liche gibt, die kein Interesse an Sozialen Netz werken haben. Der Grund hierfür scheint darin zu liegen, dass er nur wenige Freunde hat, mit denen er sich ver netzen kann. Für das Interessens gebiet Spiel sind andere Internetanwen dungen wichti ger; Selbst darstel lung und Kommunika tion spielen dabei keine nennens werte Rolle. Ent sprechend gering ist Jonas Wissen und Risikobewusstsein in punkto Soziale Netz werk platt formen. „Es ist mir relativ egal, was Leute, die ich nicht kenne, von mir denken, weil die mich wahrschein lich auch nicht kennen. Höchstens übers Internet und dann dürfen sie ruhig denken, was sie wollen. Meine Freunde, die sehe ich ja mehr oder weniger auf täglicher Basis dann, die wissen ja sowieso, dass ich anders bin, wie’s vielleicht rüberkommt im Internet.“ 95 Sarah (15 Jahre) Sarah besucht eine Haupt schule in der Stadt. Sie ist Einzel kind und wohnt zusammen mit ihren Eltern in einem ge hobenen Viertel im innerstädti schen Bereich. Ihr Vater arbeitet in einem inter nationalen Groß konzern, ihre Mutter ist Haus frau. Nach mehreren Umzügen innerhalb von Deutschland ist ihr Freundes kreis über das Bundes gebiet ver teilt. Sarah investiert viel Zeit, um frühere Freund schaften mittels Sozialer Netz werk platt formen zu halten. Neue Freund schaften knüpfte sie nach eigenem Empfinden mühe los am jeweils neuen Wohnort ihrer Familie. Soziale Netz werk platt formen empfindet sie dabei als Erleichte- rung. Mit Freunden ver bringt sie viel Zeit in der Stadt und beim Einkaufen. Sie nimmt sich als beliebt wahr. Sie möchte in der nächsten Zeit möglichst am selben Ort wohnen. Wenn es in der Schule gut läuft, möchte sie auf eine weiter führende Schule. ■■ Sarah ist es ge wohnt, mit ihrem Smartphone immer im Internet zu sein. Dass ihr in der Schule die Nutzung des Geräts für die Dauer des Unter richts ver wehrt wird, empfindet sie als autoritären Eingriff in ihren Hand lungs spiel raum. ■■ Facebook gibt Sarah die Möglich keit, Personen, mit denen sie das erste Mal zu tun hatte, leichter kennen zulernen als durch persön liche Gespräche. Nach Umzügen ist Facebook für Sarah eine einfache Möglich keit, neuen Klassen kameraden Einblicke zu geben, wer sie ist und was sie macht. Facebook ist für Sarah außerdem ein Kommunika tions raum, in dem sie von Lehrern und Eltern unabhängig ist. ■■ Sarah hat einmal die Daten schutz einstel lungen in Facebook so geändert, dass nur ihre Freunde auf ihre Beiträge zugreifen können. Telefon nummern, E-Mail-Adressen und alle anderen Daten macht sie ihren Freunden zugäng lich. Sarah schreibt gerne Beiträge über andere oder nimmt an Umfragen über andere teil. Wenn sie Fotos von anderen ver öffent- licht, fragt sie nicht nach, ob die ab gebildeten Personen damit einverstanden sind. Sarah schreibt in ihrer Pinnwand bei Facebook über alles, was sie in ihrem Alltag be schäftigt. ■■ Sarahs Risikobewusstsein ist gering aus geprägt. Wie sich der Anbieter Facebook finanziert, weiß sie nicht. Sie hat noch nicht darüber nach gedacht, wie ihre Daten ver arbeitet werden. Mit den Einstel lungen für den Daten schutz hat sie sich bisher kaum be schäftigt. ■■ Sarah hat ein aus geprägtes Bedürfnis nach Privat heit außerhalb der Kontrolle von Autori- täts figuren. Es gibt Themen, die sie nur mit Freunden be spricht; der Raum dafür ist Facebook. Als privat empfindet sie aber auch das Zuhause, in dem sie wohnt. Dort gibt es Themen, die sie nur mit ihrer Familie be spricht. Facebook ist für Sarah ein sehr wichti ger und eigenständi ger Kommunika tions raum, in dem sie sich von Erwachsenen unabhängig fühlt. Sie ist wenig risikobewusst und macht sich wenig Gedanken über die Sicher heit in Sozialen Netz werk platt formen. „Ich find’s gut, wenn meine Lehrer oder meine Eltern nicht mitlesen können, was ich auf Facebook so schreibe. Ich würde da sonst nicht so viel schreiben und ich will nicht, dass die mich da aus spionie ren.“ 96 Julia (15 Jahre) Julia besucht eine Realschule in der Stadt. Sie wohnt zusammen mit ihren Eltern und ihrem Bruder in einer Reihen haussied lung. Ihre Mutter ist im Pflegebereich tätig. Ihr Vater hat eine kaufmänni sche Aus bildung, ist aber momentan ohne Arbeits stelle. Julia empfindet sich in der Klassen gemein schaft als eher isoliert und ärgert sich über das Ver halten ihrer Klassen- kameraden, die sie häufig als kindisch wahrnimmt. Auf der einen Seite fühlt sich Julia ihnen über legen, auf der anderen Seite be drücken sie die Probleme im Umgang mit anderen offen bar. Ihre Internetnut zung ist analog zum Ver hältnis zu ihren Mitschülern: Sie ver wendet nur wenig Zeit darauf, sich mit Personen aus ihrem Schulalltag über Soziale Netz werk platt- formen zu ver netzen. Die Beiträge ihrer Peers findet sie wenig interessant. Sie hat Berufs- wünsche wie Archäologin oder Rechts anwältin. Wenn ihre Noten gut genug sind, möchte sie das Abitur nach holen und studie ren. ■■ Julia ver sucht, jeden Tag online zu gehen, aber nur kurz, um E-Mails zu ver schicken und in Facebook nach neuen Nachrichten zu sehen. Am Computer zu sitzen, findet sie eher langweilig. Bei Facebook nimmt sie nur Kontaktanfragen von Personen an, die sie schon einmal persön lich ge troffen hat. ■■ Soziale Netz werkseiten sind für Julia vor allem dazu da, um mit Freunden und Mitschülern Kontakt zu halten. Dazu wurde ihr auch geraten. Sie hat in Facebook weniger als 40 Kontakte. ■■ Julia geht mit ihren Daten im Internet sehr vor sichtig um und macht kaum etwas über sich öffent lich – keine Fotos und keinen vollen Namen. Sie diskutiert auch keine Themen mit anderen online, wenn die Beiträge für andere sicht bar sind. Wenn andere falsche Angaben im Internet machen, stört es sie nicht. Dass Fotos von ihr ohne ihr Wissen online sind, möchte sie möglichst ver hindern. ■■ Julia schildert von sich aus zahl reiche Risiken im Umgang mit Sozialen Netz werk platt- formen, die sie insbesondere aus dem Fernsehen kennt, aber auch durch Eltern und Lehrer er fahren hat. ■■ Privat sind für Julia persön liche oder familiäre Probleme, die sie nur mit Personen be- spricht, die ihr sehr nahe stehen. Solche Dinge ge hören für sie nicht ins Internet. Julia will zudem keinen Kontakt mit fremden Personen in Netz werken und lehnt es ab, dass man Informa tionen über sie im Internet findet. Julia ist eher unerfahren im Umgang mit dem Internet, weil sie darauf ver gleichs weise wenig Zeit ver wendet. Sie findet es nicht gut, wenn andere viel Zeit im Internet ver bringen. Sie ist wegen ver schiedener Gefahren im Internet (Daten klau, Mobbing etc.), die sie kennt, be- unruhigt. Sie be zeichnet sich selbst als anders im Ver gleich zu anderen, be urteilt das aber ambivalent. Die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen ist für sie eher ein soziales „Muss“ und weniger ein An gebot, das sie persön lich schätzt. „Ich hab immer allgemein Angst, wenn ich was an klicke, dass irgendwas dann gleich passie ren kann. Ent weder ich frage meinen Bruder oder meinen Vater oder meine Freundin. Also die eigent lich mehr Ahnung haben.“ 97 Martin (16 Jahre) Martin besucht eine Haupt schule im länd lichen Raum. Er be zeichnet sich selbst als lusti gen Menschen, der manchmal ein wenig unzu verlässig sein kann. In seiner Freizeit trifft er sich mit Freunden, spielt Videospiele oder liest im Internet aktuelle Meldun gen. Soziale Netz- werk platt formen sind ein täglicher Begleiter. Er ist sehr an Sport themen interessiert und selbst sport lich aktiv. Zusammen mit seinem Vater be geistert er sich für Rennsport. Martin gibt an, sich früher zu dick ge funden zu haben. Außerdem macht er sich Gedanken darüber, dass er am Gymnasium gescheitert ist, das er früher besucht hat. Er möchte jetzt seinen Schulabschluss ziel strebiger ver folgen und eventuell sogar studie ren, um später Sport- journa list werden zu können. ■■ Martin nutzt täglich Facebook und eine lokale Netz werk platt form. Zudem besucht er Internet seiten, die sein Sport-Interesse be dienen. In seinen Kontakt listen gibt es viele Personen, die er nicht persön lich, sondern nur vom Namen her oder nur über die Platt form kennt. Mit Kontaktanfragen geht er kulant um und nimmt sie meistens an. ■■ Soziale Netz werk platt formen nutzt Martin vor allem, um sich mit anderen zu ver abreden, sich über andere zu informie ren und sich auszu tauschen. Er ver wendet auch Status meldun- gen, um sich über spannende Erleb nisse zu äußern und Meinun gen zu ver treten, mit denen er bei seinen Freunden durch aus aneckt oder in Streit gerät. ■■ Martin unter scheidet bei privaten Daten zwischen Freunden, die sein Profil sehen können, und anderen Netz werknutzern, mit denen er nicht be freundet ist. Freunde informiert er in Facebook über Beziehungs status, Interessen und Alltags erleb nisse, Außen stehende dagegen nicht. Das einzige, was er nicht im Netz angibt, ist sein Wohnort. Sensible Informa tionen anderer, wie z. B. Ärger mit Freundinnen oder Erleb nisse, die mit Drogen zu tun haben, gibt er grundsätz lich nicht weiter. ■■ Vor Recherchen nach seiner Person hat Martin keine Angst, weil er aus seiner Sicht keine problemati schen Beiträge ver öffent licht. Bei seinen Mitschülerinnen sieht er die Gefahr, dass sie Opfer von Kontakt aufforde rungen älterer Männer werden, weiß aber auch um Hilfen bei solchen Problemen (z. B. Meldung an Netz werk betreiber). ■■ Privat sind für Martin familiäre und Beziehungs angelegen heiten, aber auch sein Schul- abstieg vom Gymnasium. Sein Wohnraum zu Hause sowie die sexuelle Beziehung zu seiner Freundin sind für ihn eben falls privat. Martin gibt sehr offen Aus kunft darüber, wie er Soziale Netz werk platt formen nutzt. Auch im Internet äußert er sich offen und begibt sich schon mal in hitzige Diskussionen. Die Konsequenzen seiner Ver öffent lichungen (auch Schimpfwörter; sich über andere lustig machen usw.) sind ihm teils bewusst, teils äußert er sich hierzu aber auch wider sprüch lich. „Ja so wenn ich auf Fotos markiert bin, auf denen dann – also ich lieber nicht drauf [bin], auf denen meine ganzen Freunde dann rauchen und stehen mit der Kippe herum und der Bierfla sche …, – dann mache ich die Markie rung weg.“ 98 Bastian (16 Jahre) Bastian besucht eine Realschule im länd lichen Raum. Nach der Grundschule wechselte er zunächst in die Haupt schule; später be suchte er ein Gymnasium und zuletzt wechselte er auf die Realschule. Seine Eltern leben ge trennt; beide sind im Handwerk tätig. Sein Bruder studiert. Seine Haupt bezugs gruppe in der Freizeit sind Freunde aus seinem Fußball verein und weitere Fußball begeisterte aus anderen Städten. Er interessiert sich für Graffiti-Kunst und möchte nach dem Schulabschluss eine Aus bildung zum Produk tions designer oder zum Medien gestalter be ginnen. Bastian nutzt seit mehreren Jahren eine lokale soziale Netz werk platt form, ver lagert seine Aktivität in letzter Zeit aber zu Facebook. Er informiert sich darin vor allem über Trainingstermine seiner Fußball gruppe. ■■ Bastian ist in Facebook und einer lokalen Netz werk platt form registriert und greift auf diese täglich am Nachmittag und abends zu. Er hat nur Personen in seinen Kontakt listen, die er persön lich kennt und sympathisch findet. ■■ In Sozialen Netz werken hat sich Bastian auf Ratschlag seiner Freunde registriert. In- zwischen schätzt er dort vor allem die Möglich keit, sich per Nachrichten auszu tauschen. Zudem informiert er sich in Facebook z. B. über Sport-Termine. ■■ Bastian ver öffent licht Informa tionen zu seinen Interessen (z. B. Musik) und Hobbys, sowie sein Alter und seine aktuelle Schule. Bei Fotos von Partys ist er dagegen vor sichtig. Informa- tionen über seine Freunde, z. B. zu ihren Aktivi täten oder privaten An gelegen heiten, würde er nicht un gefragt weiter geben. An ihnen orientiert er sich auch, wenn er Fragen zur Nutzung von Facebook hat. ■■ Dass andere Personen nach seinem Profil recherchie ren können, ist Bastian bewusst und er trifft daher auch Vor kehrungen: Zum einen achtet er darauf, dass seine Postings un verfäng lich sind; zum anderen ist er Mitglied in der Gruppe „Achtung, Facebook“, in der Diskussionen zum Daten schutz ge führt werden. ■■ Zur Privatsphäre ge hören für Bastian Informa tionen darüber, wo er wohnt oder sich gerade aufhält, die Beziehung zu seiner Freundin sowie schuli sche und familiäre An gelegen heiten. Diese persön lichen Informa tionen teilt er nur unter besten Freunden. In Facebook nutzt er einen Spitz namen, um vor rangig mit guten Freunden, die ihn und seinen Spitz namen kennen, Kontakt zu pflegen. Bastian zeigt im Interview, dass er sich Gedanken zur Nutzung von Sozialen Netz werk- platt formen macht: Er ver gleicht ver schiedene Dienste und passt auch sein Profil an die unter schied lichen Daten schutz einstel lungen der beiden Netz werke an, die er ver wendet. Seine Mitglied schaft in einer Gruppe zum Daten schutz bei Facebook zeigt, dass er für Fragen der Privatsphäre und Sicher heit von Daten im Internet sensibilisiert ist. „Ja, also, ich finde, dass man nicht sein ganzes Leben auf Facebook posten muss, wo man immer ist oder so. Ja, und wie’s einem geht. Da gibt’s schon so Leute, die machen das.“ 99 Lisa (17 Jahre) Lisa besucht die Oberstufe eines Gymnasiums in einem Stadt vorort. Ihr Vater arbeitet in der Technik branche, ihre Mutter im Medizinbereich. Im Haus der Familie wohnen außerdem zwei Brüder. Sie greift auf das Internet hauptsäch lich mit einem Desktop-Rechner in ihrem eigenen Zimmer zu. Sie besitzt zwar ein Smartphone, ver fügt aber nicht über einen Ver trag, der ihr damit einen Zugang zum Internet er möglicht. Damit sie schnell auf neue Nachrichten aus ihrem weit ver zweigten Bekannten kreis reagie ren kann, ist Lisa zu Hause ständig im Internet, auch wenn sie sich gerade mit anderen Dingen be schäftigt. Zu ihren Aktivi täten gehört ihre Arbeit als Schüler sprecherin. Sie geht in Ver einen mehreren Sportarten nach und spielt Klavier. Sie hat vielseitige Hobbys und einen breiten Bekannten kreis. Sie hat noch keine Ziele für die Zeit nach der Schule. ■■ Lisa ist zu Hause stets online, nicht aber unter wegs. Soziale Netz werk platt formen spielen eine große Rolle für sie, um immer er reich bar zu sein. Sie nutzt vor allem Facebook, den Internet-Messenger ICQ und den Webmailer Web. de. ■■ Sie schätzt an den Sozialen Netz werk platt formen die Integra tion von ver schiedenen Kommunika tions werkzeugen, mit denen sie die Form der Kommunika tion an ihre Anforde- rungen anpassen kann: z. B. längere Texte an einzelne Personen über persön liche Nach- richten, schnelle Fragen und Antworten über den Chat, dauer hafte Darstel lungen von Erfolgen (z. B. sport licher Art) und interessante Themen aus ihrem Bekannten kreis über die Pinnwand. ■■ Für Lisa sind in Facebook vor allem Kommunika tions werkzeuge wichtig. Daher ist sie nicht sonder lich interessiert daran, viel von sich zu zeigen. Sie möchte nicht, dass andere Personen detaillierte Angaben über sie finden. ■■ In ihrer Art der Nutzung sieht Lisa wenig Grund zur Besorgnis in Sachen Daten schutz und Privatsphäre. Sie glaubt, über Risiken gut informiert zu sein, und kann auch konkret be nennen, welche Daten sie wem zeigt. Eine ge wisse Orientie rung scheint ihr hier ihr Vater zu geben. Lehrern traut Lisa nicht zu, Jugend liche für sichere Nutzungs weisen sensibilisie- ren zu können, da zu ihnen ein Ver trauens verhältnis fehle. ■■ Lisa möchte nicht den Eindruck er wecken, jemand zu sein, der viel Zeit in das eigene Profil steckt, so dass man meinen könnte, man habe keine anderen Interessen. Interessen hat Lisa nämlich viele. Allerdings ist sie auch der Ansicht, Angaben wie der echte Name oder ein echtes Bild seien er forder lich, um ge funden zu werden und kommunizie ren zu können. Das solle aber jeder selbst ent scheiden. Lisa ist viel im Internet und möchte sich dort vor allem mit anderen aus tauschen, auch über ihre Interessen und Freizeitaktivi täten, die breit ge streut sind. Der schnelle Aus tausch mit ge zielt einsetz baren Werkzeugen steht bei ihrer Nutzungs weise im Vordergrund. Damit sie schnell auf neue Nachrichten reagie ren kann, ist sie zuhause ständig im Internet, auch wenn sie sich gerade mit anderen Dingen be schäftigt. „Ich mache nicht so viele Angaben. Es ist mir eigent lich schon wichtig, dass ich eben nicht so rüberkomme, als hätte ich kein Leben und müsste alles da an geben im Internet.“ 100 Jugend liche zwischen 18 und 20 Jahren Johanna (18 Jahre) Johanna durch läuft eine Aus bildung als Kauffrau im Einzelhandel. Eine frühere Aus bildung im Friseurhandwerk hat sie nach Konflikten ab gebrochen. An ihrem jetzigen Arbeits platz schätzt sie den Umgang zwischen den Mitarbeiterinnen. Ihr Vater und ihr Mutter gehen kaufmänni schen Berufen nach. Sie kommt sehr gut mit ihren Eltern aus und sucht häufig bei ihnen Rat, wenn sie Unter stüt zung oder Rück halt in schwieri gen Situa tionen be nötigt. Gleichzeitig betont sie, dass es ihr wichtig ist, ein eigenes Leben zu haben und nicht alle Gedanken mit ihren Eltern zu teilen. In ihrer Freizeit geht sie mit ihren Freunden gerne lange aus. Soziale Netz werk platt formen spielen für sie keine Rolle. Derzeit be reitet sie sich auf ihre Ab schlussprü fung vor. ■■ Johanna nutzt bislang aus schließ lich Internetdienste, die nur wenige persön liche Daten er fordern: E-Mail und Internet seiten, keine Sozialen Netz werk platt formen oder Messenger- Dienste. Mit diesem Nutzungs muster ist sie im Kreis ihrer Freundinnen zunehmend isoliert, weil diese ver mehrt diese Dienste nutzen. ■■ Johanna informiert sich im Internet über Themen, die sie interessie ren und die für ihre Aus bildung wichtig sind. Einen Aus tausch mit engen Bezugs personen praktiziert sie über E-Mail. Soziale Netz werk platt formen ver sprechen nach ihrem Wissens stand keinen ver tieften Aus tausch, der über die Möglich keiten der E-Mail hinaus ginge. ■■ Was die Regula tion ihrer Privatsphäre angeht, fühlt sich Johanna sicher, weil sie nur sehr wenige An gebote nutzt und das Erstellen von umfang reichen Profilen im Netz bislang für sich aus schließt. Dabei gerät sie allerdings in den Konflikt mit den Erwar tungen aus ihrem Freundes kreis. ■■ Johanna ver öffent licht so gut wie keine Informa tionen über sich im Internet. Ihre Erfah- rungen mit, aber auch Kennt nisse über Dienste des Social Web sind gering. Sie legt eine skepti sche bis ab lehnende Haltung gegen über Sozialen Netz werk platt formen an den Tag und ver weist dabei auf die Negativberichterstat tung der Medien. ■■ Enge, ver trauens volle Beziehungen haben für Johanna eine hohe Bedeu tung. Gegen über fremden Personen ist sie sehr vor sichtig. Sie kommuniziert daher im Internet nur mit bereits be kannten Personen und, weil es nicht anders geht, mit Personen, mit denen sie sich über Ver anstal tungen im Rahmen ihrer Aus bildung ab stimmen muss. Dienste mit persön lichen Profilen, die fremden Personen dargeboten werden, sind ihr ein Gräuel. Soziale Netz werk- platt formen ver letzen Johannas Bedürfnis, welche ihrer persön lichen Daten privat bleiben sollten. Im Ver gleich zu den anderen Interviews mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen sticht Johanna mit ihrer ab lehnen den Haltung stark heraus, die andere so nicht teilen können. Ein wichti ger Grund scheint bei ihr die Negativberichterstat tung in den Medien zu sein. In der Folge weiß sie auch kaum etwas über Soziale Netz werk platt formen. „Wenn man da mal Probleme hat mit Beziehungen, Freund, was weiß ich, dann schreib ich schon auch mal eine E-Mail … Ich würd das nie bei Lokalisten machen, wo es dann jeder sehen kann.“ 101 Dennis (18 Jahre) Dennis besucht die Oberstufe eines Gymnasiums in einem Vorort der Stadt. Sein Vater leitet eine Agentur, die unter anderem Kampagnen auf Sozialen Netz werk platt formen betreut. Sein älterer Bruder studiert. Dennis gibt an, sowohl mit seinem Vater als auch mit seiner Mutter über alles reden zu können. Seine Bezugs gruppen in der Freizeit sind seine Fußball- mann schaft sowie Freundes kreise an seinem Wohnort. Seine Freunde lernt er nur außerhalb des Internet kennen. In der Schule war Dennis in einer sogenannten Laptopklasse; dort war der eigene Computer für ihn ein alltäg liches Arbeits gerät. Nach dem Abitur möchte er ein Studium be ginnen, um später als Wirtschafts ingenieur, Sportjournalist oder Marketing- berater arbeiten zu können. ■■ Dennis ist bis zu drei Stunden am Tag online; nur einen geringen Teil davon wendet er für die schuli sche Nutzung auf. Er nutzt vor allem Facebook sowie Informa tions- (Fußball), Unter hal tungs- und Spieleseiten, zusätz lich noch Messenger und E-Mails. Die Endgeräte hierfür sind ein Laptop und ein iPhone. In seiner Kontakt liste hat Dennis primär Bekannte aus dem schuli schen Umfeld, wobei ihm manche Kontakte kaum persön lich bekannt sind. ■■ Für Dennis liegt der Nutzen Sozialer Netz werk platt formen darin, dass er damit Zugang zu Informa tionen hat und sich mit anderen aus tauschen, koordinie ren oder ver abreden kann. In seinem Profil will er sich möglichst natür lich präsentie ren. ■■ Informa tionen ver öffent licht Dennis sehr ge zielt an aus gewählte Benutzer gruppen, wobei er sich mit persön lichen Daten über Dritte stark zurück hält und private An gelegen heit lieber persön lich be spricht. Er achtet darauf, dass nur un verfäng liche Partybilder oder Aufenthalts- orts angaben ver fügbar sind. Er ver öffent licht aber Informa tionen über seine Interessen und Aktivi täten. Er orientiert sich vor allem an seinen Freunden. In Aus nahmefällen wendet er sich auch an seinen Vater. ■■ Dennis ist sich der Risiken von Sozialen Netz werken bewusst und kennt sich mit Privat- sphäre-Optionen und anderen Einstel lungen gut aus. Insgesamt gibt er kaum bzw. nur sehr ge zielt an aus gewählte Personen persön liche Daten weiter. ■■ Privat sind für Dennis vor allem Gefühle, z. B. ver liebt zu sein oder Ärger zu haben, was er aus schließ lich mit Freunden be spricht. Intime Gefühle haben seiner Ansicht nach nichts im Internet zu suchen. Dennis hat viel Erfah rung im Umgang mit Computer und Internet. Er nutzt auch Soziale Netz werk platt formen reflektiert und mit klarem Bezug zu den eigenen Zielen. Beratung sowohl in der Familie (professio nelle Beschäfti gung mit digitalen Medien) als auch in der Schule (Besuch einer Laptop-Klasse) scheinen Dennis gut „ge wappnet“ zu haben. Was privat und für Soziale Netz werk platt formen unge eignet ist, benennt er klar und knapp. Online-Netz werke sind in seine realen sozialen Beziehungen ein gebettet. „Meine Freunde such ich mir eigent lich nicht über die sozialen Netz werke; eher pfleg ich den Kontakt, den ich mit denen hab, einfach darüber weiter. Die Freunde, die ich hab, hab ich zum Beispiel über die Schule oder den Sport verein oder die lern ich auf … Partys kennen.“ 102 Erik (19 Jahre) Erik hat zum Zeitpunkt des Gesprächs gerade sein Abitur an einem Gymnasium in der Stadt ab geschlossen. In Bezug auf seinen weiteren Werdegang ist er noch unsicher. Er weiß nicht genau, was er studie ren soll, hat sich aber auch noch wenig informiert. Er spielt seit der vierten Klasse Handball in ver schiedenen Ver einen. Zu den meisten seiner Freunde hat er kein Ver trauens verhältnis. Über persön liche Themen spricht er nur mit der Familie oder wenigen engen Freunden. Weder das Internet generell noch speziell Soziale Netz- werk platt formen wie Facebook nutzt Erik sonder lich oft. Während ihn der Aus tausch mit Freunden und Bekannten nur wenig interessiert, be geistert er sich für die Möglich keiten von Facebook, mit Menschen aus der ganzen Welt in Kontakt zu kommen, die seinen Familiennamen tragen. ■■ Erik nutzt das Internet nur sporadisch und wenig aktiv. Am häufigsten greift er auf Facebook und seine E-Mail-Adresse bei MSN zu. Dafür ver wendet er in der Regel seinen eigenen Computer. Eigene Beiträge auf Facebook ver fasst er nicht. ■■ Dass Erik Facebook nutzt, liegt vor allem daran, dass seine Freunde und Schul kameraden das auch tun und es beinahe schon einen Zwang dazu gibt. So liefen z. B. die Planun gen seines Abiturjahrgangs zur Abi-Fahrt komplett über Facebook. Weil er nicht so oft im Netz ist, hat er manches zu spät mitbekommen. ■■ Erik hat in Facebook seinen Namen ein gegeben; mit Aus nahme einiger alter Fotos sowie Ver linkungen auf Fotos seiner Freunde findet sich kaum etwas über ihn. Für Fremde hat er sein Profil ge sperrt. Daten anderer gibt er online nicht weiter, kommentiert nur ab und zu Fotos. Ver linkungen auf sein Profil, die ihm nicht ge fallen, löscht er. ■■ Mit möglichen Risiken in Bezug auf Daten miss brauch im Internet kennt sich Erik wenig aus und ist unsicher in Bezug auf seine Privatsphäre-Einstel lungen bei Facebook. Daher geht er lieber vor sichtig mit seinen eigenen Daten um. ■■ Eigene Probleme stellen für Erik Themen dar, die er nur mit seiner Familie oder einigen wenigen Freunden be spricht. Im Internet möchte er das nicht. Er lehnt es auch ab, dass Fremde Zugriff auf seine Daten haben; wenn sein Profil dadurch langweilig er scheint, ist ihm das egal. Nachrichten von anderen auf seiner Pinnwand findet er unangenehm, da ihm diese Form der Kommunika tion schon zu öffent lich ist. Erik ist kein intensiver Internetnutzer. Auch in Facebook ist er wenig aktiv und macht kaum etwas über sich öffent lich. Zu seinen Freunden scheint er kein richti ges Ver trauens verhältnis zu haben. Über private Dinge spricht er nur mit der Familie oder einigen wenigen Freunden. Soziale Netz werk platt formen spielen in seinem Alltag kaum eine Rolle. Am ehesten ver folgt er noch ein spezielles Interesse (Familiennamen) im Internet. „Bei diesen Profilen im Internet für Fremde habe ich jetzt eigent lich, hoffe ich, glaube ich, alles ge sperrt. Für Freunde, da habe ich das Profil einmal so ungefähr aktualisiert, ganz am Anfang, als ich mich an gemeldet habe, und seitdem steht da quasi so gut wie nichts drin, aber ein bisschen was halt.“ 103 Franziska (20 Jahre) Franziska studiert und strebt einen Ab schluss in einem Bachelorstudiengang an. In ihrer Freizeit ist sie in einem Handball verein aktiv. Derzeit lebt sie noch im Haus ihrer Familie in einem Vorort ihrer Universi täts stadt. Ihre Mutter ist vor einigen Jahren ver storben. Seitdem nimmt sie sich häufiger in der Rolle einer Ver trauens person in ihrem Freundes kreis wahr. Sie wird an gesprochen, wenn sich ihre Freunde Rat in schwieri gen Situa tionen er hoffen. Franziska ver mutet, dies läge daran, dass sie schon Erfah rungen mit Kummer und der Ver arbei tung schwieri ger Lebens situa tionen habe. Internet und Soziale Netz werk platt formen nutzt sie pragmatisch. Nach ihrem Studium möchte sie in einem Ver siche rungs unternehmen arbeiten oder einer Tätig keit im Umwelt sektor nach gehen. ■■ Franziska nutzt neben der Homepage ihres Studien faches be sonders häufig Facebook. In ihrer Kontakt liste be finden sich Menschen, die sie kennt und regelmäßig trifft. Bekommt sie Freundschafts anfragen von jemandem, den sie nicht leiden kann, ignoriert sie die Anfrage. ■■ Auf Facebook kann Franziska über Informa tionen und Fotos an den Aktivi täten ihres Handball vereins teilhaben. Zudem tauscht sie sich auf Facebook innerhalb von Lerngruppen ihres Studiengangs sowie mit alten Schul kameraden aus. Bei Profil bildern achtet sie darauf, sich dort aus ihrer Sicht gut zu präsentie ren. ■■ Ihre Daten kontrolliert Franziska in Facebook bewusst: Sie ver öffent licht ihre Telefon- nummer, E-Mail-Adresse, Wohnort und den kompletten Namen nicht. Die Daten anderer Personen gibt sie nicht un gefragt weiter. Themen, über die sie in Facebook kommuniziert, sind z. B. Musik oder Videos, die sie unter haltsam findet. ■■ Dass andere nach ihren persön lichen Daten suchen könnten, erfüllt Franziska mit Sorge. Sie be fürchtet, dass Leute ihr – sofern sie viel über ihre Person er fahren – etwas „antun“ könnten. Um sich davor zu schützen, nutzt sie zum einen eine Firewall und selektiert zum anderen sehr über legt die persön lichen Informa tionen, die sie im Internet öffent lich macht. ■■ Für Franziska sind ihr Zimmer, ihre Gefühle, Informa tionen zu ihrer Aus bildung und ihrem Leben sowie ihre Familie Teil eines privaten Raumes, den sie vor Eingriffen von Fremden schützen möchte. Informa tionen aus diesem privaten Raum gibt sie nur Personen weiter, denen sie ver traut. Bei Personen, denen sie ver traut, erhofft sie sich Ver ständnis für ihre Gefühle oder Einschät zungen. Die Nutzung des Internet spielt für einen Aus tausch mit ver trauten Personen kaum eine Rolle. Franziska achtet sowohl im als auch außerhalb des Internet sehr bewusst darauf, welche persön lichen Informa tionen sie mit wem teilt. Für sie sind Ver trauen in Freundschafts- oder Familien beziehungen die Voraus setzung dafür, sich bzw. die eigene Person zu öffnen. Nach außen kontrolliert sie das Bild, das andere von ihr haben sollen, sehr genau. „Ich kann mir vor stellen, dass man da schon ganz schön jemanden damit irgendwie in der Hand hat, wenn man so seinen ganzen Lebens lauf kennt.“ 104 Michaela (20 Jahre) Michaela hat nach dem Abitur eine dreijährige Aus bildung zur Medien gestalterin be gonnen. Sie nimmt ein Aus bil dungs angebot in einer Berufs schule in der Stadt wahr und arbeitet parallel in einem Unter nehmen der Druck- und Medien wirtschaft. Ihr Vater und ihre Mutter arbeiten in einem gemeinsamen Betrieb; der Bruder ist im Elektrohandwerk tätig. Michaelas Kontakt zu ihren Eltern ist vor einiger Zeit nach einem familien internen Streit ab gekühlt. Nach einem Umzug in die Stadt baut sie sich nun ein neues Leben auf. Dabei nutzt sie neben Ver eins angeboten in starkem Umfang das Internet. Michaela möchte später in einer Marketingagentur arbeiten, um sich stärker auf den Bereich der Gestal tung von digitalen Marketingkampagnen zu konzentrie ren. ■■ Michaela besitzt schon seit ihrer Jugend digitale Geräte, auch für ihr Hobby und ihren heuti gen Beruf. Soziale Netz werk platt formen, Foren, Blogs und E-Mails sind für Michaela ein un verzicht barer Bestand teil ihres täglichen Lebens. Sie kommuniziert täglich und sammelt viele Kontakte in Facebook. Facebook hat für sie inzwischen fast alle anderen Anwen dungen zur Kommunika tion ersetzt. ■■ Michaela nutzt das Internet als Werkzeug, um ihre handwerk lichen Leiden schaften und sozialen Kontakte zu intensivie ren. Soziale Netz werk platt formen wie Facebook er möglichen es ihr, ein bewusst ge stalte tes Schaufenster in ihr privates Leben und in ihre be ruflichen Fortschritte aufzu bauen. Im Internet soll man ihre besten Seiten sehen können und Kontakt mit ihr auf nehmen können. Sie ist sehr oft online. ■■ Michaela macht alle persön lichen Daten öffent lich, die sie gut darstellen und es anderen er lauben, sie zu kontaktie ren. Konflikte (z. B. Ärger mit jemandem) oder Krank heiten dagegen ver lagert sie in den Bereich von persön lichen Gesprächen. Risiken dieser öffent lichen Präsenz im Internet sieht sie für sich nicht. ■■ Michaela geht davon aus, dass Jugend liche und junge Erwachsene ähnlich hohe Kom- petenzen in der sicheren Nutzung des Social Web mitbringen wie sie selbst. Sie ver weist dabei vor allem auf ihr persön liches Umfeld; gegen läufigen Medien berichten glaubt sie nicht. Fotosamm lungen, Kontakt daten oder Beiträge über persön liche Erleb nisse sind für Michaela nicht zwingend sensitive Daten. ■■ Michaela möchte sich nicht in einen privaten Raum zurück ziehen, sondern eine öffent liche Person sein. Jeder soll sich über sie informie ren und sie an sprechen können. Sie möchte im Internet nur wenige Informa tionen über sich (Konflikte, Krank heiten, Kontodaten) zurück- halten. Michaela möchte nichts ver passen und nutzt Soziale Netz werk platt formen intensiv. Es besteht eine ge wisse Sammelleiden schaft von Kontakten und im Interview gibt es Momente, in denen Michaela mit der Masse von Beiträgen und Nachrichten, die sie täglich erhält, über fordert wirkt. Ihr Risikobewusstsein ist eher gering; ihr ist es allerdings wichtig, eigen- ständig über ihr Nutzungs verhalten ent scheiden zu können. „Facebook und mein Blog sind für mich wie ein Schaufenster in mein Leben. Ich schreib da nicht über alles, aber das, was ich da schreibe, das stimmt schon. Das können andere gerne mitlesen.“ 105 Nina (20 Jahre) Nina studiert an einer Universi tät außerhalb der Stadt. Ihr Vater und ihre Mutter sind Kaufleute; der Bruder ist be rufstätig. Seit ihrem Umzug aus der Heimat an den Studien ort nutzt sie das Internet intensiv zum ständi gen Aus tausch mit ihrer Familie, mit ihrem Freund und Freundes kreis. Hauptsäch lich greift sie auf die Soziale Netz werk platt form Facebook, manch- mal auch auf Chat-Platt formen zurück. Sie ist sehr daran interessiert, auf dem Laufenden zu bleiben, was sich im Leben von Personen ab spielt, die sie seit ihrem Umzug seltener sieht. Sie geht vor sichtig mit ihren persön lichen Daten um, was auch mit dem ein geschla- genen Berufsweg zu tun hat. Sie wurde in der mit dem Studium ver bundenen Aus bildung zu daten schutz recht lichen Vor gaben ver pflichtet. ■■ Nina ist eine sehr aktive Internet-Nutzerin, die auch von unter wegs über ihr Handy auf das Internet zugreift und ihren Facebook-Status aktualisiert. In ihrer Kontakt liste hat sie aber nur Personen, die sie auch kennt. Personen, mit denen sie wenig bis gar keinen Kontakt hat, ent fernt sie wieder aus ihrer Kontakt liste. ■■ Nina ist von studiVZ auf Facebook um gestiegen und nutzt es, um mit Familie, Freunden und Bekannten im Kontakt zu bleiben, und sich unter einander zu informie ren. Sie möchte im Internet nicht anders er scheinen als in ihrem Offline-Leben, auch wenn sie im Internet nicht so viel von sich zeigt wie im Alltag. Das Internet dient ihr aber auch dazu, an für sie wichtige Informa tionen zu ge langen. ■■ Nina macht einige Informa tionen über sich in ihrem Profil auf Facebook öffent lich, die aber nur für ihre Kontakte sicht bar sind. Diskussionen über private und ernste Themen wie Politik meidet sie in der Kommunika tion über Facebook. Daten anderer gibt sie im Internet nicht weiter und ver öffent licht z. B. Fotos von anderen nur mit deren Zustim mung. Es ist Nina wichtig, selbst darüber zu ent scheiden, welche Daten und Informa tionen über sie öffent lich werden. ■■ Den Sicher heits- und Privatsphäre-Einstel lungen im Internet ver traut Nina nur bedingt, weshalb sie Daten wie die genaue Adresse oder Kontodaten nicht angibt. Sie zeigt sich besorgt, dass kritische Beiträge, die online sind, ver breitet werden, und meidet deshalb be stimmte Themen. Für den Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen fühlt sie sich gerüstet und nutzt alle ihr be kannten Sicher heits vorkeh rungen. ■■ Private Dinge wie Familien- oder Beziehungs probleme ge hören für Nina nicht in die Öffentlich keit und daher auch nicht ins Internet. Sie möchte nicht, dass fremde Personen zu viel über sie er fahren und auch nicht, dass solche Personen sie online kontaktie ren können. Nina nutzt das Internet intensiv und oft, geht aber reflektiert damit um, ver meidet es z. B., private Dinge oder kritische Themen online zu diskutie ren. Ihre privaten Daten ver sucht sie zu schützen, so gut es geht. „Zum Beispiel Facebook. Also da ist mir schon wichtig, dass sich jetzt mein Handy nicht sofort irgendwo einloggt und sagt, jetzt ist die gerade da und jetzt macht sie gerade das. Sondern da möchte ich schon noch Kontrolle drüber haben.“ 106 Jugend liche und junge Erwachsene zwischen 21 und 24 Jahren Christian (21 Jahre) Christian hat vor kurzer Zeit eine Aus bildung zum Ver käufer in der Branche der Unter hal- tungs elektronik ab geschlossen und wurde von seinem Arbeit geber über nommen. Dies sieht er als Wende in seinem Leben, da er in den Jahren zuvor erst sein Abitur ver fehlt und an- schließend zu lange Zeit mit niedrig be zahlten Tätig keiten ver schwendet habe. Sein Vater ist Ver treter, seine Mutter Haus frau. In seiner Jugend war er stark in E-Sportarten involviert und be nötigte für dieses Hobby leis tungs starke Rechner. Mittlerweile hat Christian seine Aktivi täten in diesem Bereich reduziert. Seine Technikaffini tät war bereits an seinem Aus- bil dungs platz von Vorteil. Außerdem unter stützt er einen Lehrer seiner ehemali gen Schule bei der Zusammen stel lung und Wartung der Computer ausstat tung. Er will be ruflich weiter auf steigen, weil er mehr ver dienen möchte und der Über zeugung ist, in seiner be ruflichen Tätig keit mehr leisten zu können. ■■ Christian hat seit langem eine hohe Technikaffini tät. Er nutzt täglich und primär Foren zu Computer- oder Unter hal tungs themen. Soziale Netz werk platt formen sind nicht sein Haupt- interesse, er nutzt aber inzwischen mehrmals die Woche Facebook. ■■ Soziale Netz werk platt formen dienen Christian vor rangig zur Koordina tion mit Personen, mit denen er außerhalb des Internet Kontakt hat. In Foren tauscht er sich mit ihm persön- lich nicht be kannten Personen über Themen aus, die aus seiner Sicht nicht gesell schaft lich akzeptiert sind. Den Aus tausch über Pseudonyme nutzt er, um Seiten seiner Persönlich keit auszu leben, die er vor anderen ver bergen will. ■■ Pseudonyme spielen für Christian eine große Rolle. Er findet es gut, in Foren ver schiedene Identi täten aus probie ren zu können. Er kann dies ohne die Preis gabe persön licher Daten tun, was in Sozialen Netz werken nicht möglich ist. Sein Umgang mit Privat heit bzw. Öffentlich keit ist über Pseudonyme in Foren ent sprechend anders als in Sozialen Netz werk- platt formen. ■■ Christian will im Netz nicht identifiziert werden können – jeden falls nicht in Foren. Er be- fürchtet, dass sowohl Fremde als auch Freunde durch seine Beiträge einen falschen Eindruck von ihm er halten könnten. ■■ Problemati sche Themen sollten Christian zufolge nicht in Diensten wie Facebook thema- tisiert werden. So möchte er auch selbst be stimmte Informa tionen über seine Freunde nicht haben, weil er be fürchtet, dass Dinge zu Tage kommen könnten, die zum Ende der Freund- schaft führen. Für Christian spielen Soziale Netz werk platt formen nur eine geringe Rolle. Wichti ger sind ihm Foren mit Pseudonymen, wo er sich über Themen und Interessen aus tauscht, die er in Sozialen Netz werk platt formen nicht thematisie ren möchte. Andere sollen kein falsches Bild von ihm haben. „So etwas schreibe ich wenn über haupt nur über Pseudonym und am besten noch über einen Proxy-Server, damit ganz be stimmt niemand auf die Idee kommt, herauszufinden, wer ich bin …“ 107 Claudia (23 Jahre) Claudia studiert derzeit ein geistes wissen schaft liches Fach an einer Universi tät. Die Eltern sind Akademiker. Sie hat zwei Brüder; einer studiert eben falls, der zweite ist bereits fertig. Sie selbst will ihr Studium möglichst schnell hinter sich bringen, sich an schließend bei Filmhoch schulen be werben und dann erst anfangen, zu arbeiten. Claudia arbeitet darauf hin, mit eigenen Filmen ihr Geld ver dienen zu können. Erfah rungen dazu hat sie in einem Volontariat gesammelt. Außerdem dreht sie momentan Dokumentarfilme. Daneben ver fügt sie über langjährige Erfah rungen mit digitalen Technologien. Sie arbeitet als Community- Administratorin für ein großes Nachrichten portal. Zur Nutzung von Sozialen Netz werk platt- formen hat sie eine eher kritische Haltung. Sie ver sucht, so wenige Informa tionen wie möglich über sich im Internet zu ver öffent lichen. ■■ Claudia ist ständig online: Sie nutzt das Internet privat, für das Studium und Bank geschäfte sowie im Rahmen ihrer Arbeit als Community-Administratorin. In ihrer Kontakt liste bei Facebook sind zahl reiche Personen, die sie nicht kennt, da sie auf grund ihrer Arbeits stelle mit flüchtig Bekannten be freundet sein „muss“. ■■ Der individuelle Nutzen von Facebook ist für Claudia sehr be grenzt: Registriert hat sie sich auf Anwei sung ihrer Chefin. Zwar liest sie ab und zu Beiträge zu interessanten Links oder ver abredet sich manchmal per Facebook. Die Selbst darstel lung in Netz werken empfindet sie aber als Wichtigtuerei und ignoriert dies weit gehend. ■■ Claudia sorgt dafür, dass kaum Informa tionen über sie öffent lich sind. Sie gibt nur Namen, Wohnort und Studien fach an und nutzt fast nie Status meldun gen oder persön liche Nach- richten. Sie recherchiert in den Profilen ihrer Freunde, um zu sehen, wie schwer oder leicht es ist, im Netz an sensible Daten von Personen zu kommen. ■■ Aufgrund ihrer Vor erfah rungen im Internet (z. B. Schulung für die Arbeit als Community- Managerin) kennt sie sich mit Sicher heits einstel lungen gut aus. Sie ver wendet Nicknames und Fake-E-Mail-Adressen, um bei be stimmten Foren oder Webseiten unerkannt zu bleiben. Sie hat Sorge, dass sich andere über sie lustig machen oder sie ver letzen, wenn sie persön- liche Inhalte, etwa selbst ge drehte Filme, ver öffent licht. ■■ Claudia teilt Beziehungen zu Menschen in ihrem Umfeld in drei Grade ein: sehr eng (Familie, beste Freunde), mittel (Kommilitonen), ent fernt (Arbeits kollegen). Je nach Beziehungs- grad teilt sie private Informa tionen oder nicht. Privat sind für sie familiäre und Beziehungs- angelegen heiten, Ängste und Fragen der Selbst wahrneh mung. Claudia hat schon lange Erfah rungen mit dem Internet und nutzt es ge zielt und ge konnt. Der Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen steht sie dennoch relativ kritisch gegen über und sorgt dafür, dass ihre Person im Internet schlecht zu finden ist. In Bezug auf ihre Privatsphäre hat sie eine klare Vor stel lung und Praxis, wem sie welche Informa tionen weiter- gibt. „Es ist glaube ich dann auch schon so eine Art Selbst aufwer tung, wenn man die Status meldun gen von andern Leuten sieht … Ist vielleicht ein bisschen so wie so ein RTL 2 Frauentausch angucken und dann sich denken, hach Leute, was habt ihr doch für ein komischen Alltag.“ 108 Tanja (23 Jahre) Tanja hat nach dem Abitur eine Schreinerlehre be gonnen. Ihr Stiefvater ist Designer, ihre Mutter schließt gerade eine neue Aus bildung ab. Eine jüngere Schwester besucht noch das Gymnasium. Tanja ist mit sechzehn Jahren bereits aus der Wohnung der Eltern aus- gezogen. Sie lebt in einer Wohngemein schaft in der Stadt. In ihrer Freizeit be schäftigt sie sich mit Literatur, Fotografie und Reisen. Computer und Internet sind selbst verständ licher Bestand teil ihres Alltags. Sie be treibt Mannschafts sport und geht Bergsteigen. Für ihr Alter untypisch empfindet Tanja an sich, dass sie zwar viel unter wegs ist, am Wochen ende aber Ruhe sucht und deshalb nicht lange aus geht oder feiert. In der nahen Zukunft möchte sie ein gutes Gesellenstück ab liefern und Innen architektur studie ren. ■■ Am häufigsten ver wendet Tanja Facebook, daneben Informa tions portale, Fotoforen und Skype. Sie ist täglich mehrmals online und ver wendet neben einem Laptop auch ein iPhone. Sie nimmt nur Kontaktanfragen aus dem eigenen Umfeld an. ■■ Facebook hilft Tanja, auf dem Laufenden zu bleiben, sich auszu tauschen und mit anderen zu koordinie ren. Auf die Selbst darstel lung legt sie wenig Wert. Dennoch findet sie es schmeichel haft, wenn andere Informa tionen von ihr suchen. Eigene Fotoprojekte teilt und diskutiert sie gerne mit be stimmten Personen. ■■ Eigene Beiträge (z. B. Musik- und Lektüre-Vorlieben) und Bilder macht Tanja aus gewählten Personen ver fügbar. Wenn ihr Beiträge nicht ge fallen, löscht sie diese oder bittet andere darum, diese zu löschen. Mit den Daten Dritter geht sie sorgfältig um und fragt nach, bevor sie Informa tionen ver öffent licht. Bei Fragen oder Problemen kontaktiert sie einen Ver wandten, der als Anwalt auf Online-Recht spezialisiert ist. ■■ Tanja ist bewusst, dass sie sich im Internet nicht so frei wie bei persön lichen Gesprächen aus drücken kann, weshalb sie darauf achtet, was sie wo für wen sicht bar ver öffent licht. Sie kontrolliert regelmäßig die von ihr ver fügbaren Bilder, meint aber auch, dass sie bisweilen zu nach lässig ist. Wenn sie auf Funk tions ände rungen in der Platt form hin gewiesen wird, die Anpas sungen in den Privatsphäre-Einstel lungen er fordern, reagiert sie rasch. Sie hat Ver ständnis, dass andere Personen auf Sozialen Netz werk platt formen anonym sein möchten, findet es aber gleichzeitig bei der Kontakt aufnahme unpraktisch, weil diese Personen über die Suche nicht zu finden sind. ■■ Zu den ver trauten Personen im Alltag zählt Tanja eine Freundin, ihren Partner und in ge wisser Weise auch den Chef und eine Kollegin. Als Themen des Privatlebens gelten Beziehungen, Familien probleme und eigene, noch unaus gereifte Gedanken. Einen öffent- lichen Aus tausch über ihr Privatleben im Internet möchte sie nicht. Tanja nutzt das Internet viel, aber ge zielt und ist am prakti schen Nutzen orientiert. Es stört sie nicht, wenn andere Personen nach schauen, welche Informa tionen über sie im Internet zu finden sind, da sie nicht viele Informa tionen von sich ver öffent licht. „… also man kriegt doch immer so Mittei lungen, was jetzt wo irgendwie geändert wurde oder dass die Seite für irgendwelche Werbezwecke ver wendet werden könnte. Bei so was schalt ich sofort immer alles aus. Also des möchte ich natür lich auf keinen Fall.“ 109 Ralf (23 Jahre) Ralf studiert an einer Universi tät außerhalb der Stadt. Sein Vater arbeitet im Baugewerbe, seine Mutter im Telekommunika tions bereich, seine Schwester bei der Polizei. Er nutzt das Internet recht intensiv, geht dabei jedoch vor sichtig mit seinen Daten um. Er ist bei seiner Internetnut zung vor allem an Informa tionen und Unter haltung interessiert, aber auch daran, Kontakt zu Freunden und Bekannten zu halten. Ralf informiert sich im Internet über ver- schiedene Themen, die ihn interessie ren, wie zum Beispiel Sport, Politik, Umwelt oder Videospiele. Er glaubt, dass sein großes Interesse an Videospielen in seinem Freundes kreis nicht anerkannt wird, weshalb er dieses im Aus tausch mit seinen Freunden eher ver birgt. ■■ Ralf nutzt das Internet täglich und beinahe rund um die Uhr. Dabei kommuniziert er mit Freunden und Bekannten via Facebook, in der Regel über Chat; Informa tionen holt er sich auch in einem Forum. Er akzeptiert Kontaktanfragen von Fremden bzw. stellt selbst welche, wenn er zu diesen Personen einen Bezug über Freunde herstellen kann. Unter wegs nutzt auch mal sein Handy, um ins Internet zu kommen. ■■ Für Ralf ist das Internet in erster Linie wichtig, um sich über Themen, die ihn interessie- ren zu informie ren und sich mit seinen Freunden und Bekannten auszu tauschen. Er schreibt nur selten Beiträge, die für alle seine Kontakte sicht bar sind, weil er über wichtige Themen nur etwas sagen möchte, wenn er sich gut damit aus kennt. ■■ Auf Facebook gibt Ralf zwar einige Daten, wie seinen Namen, die Universi tät, an der er studiert, oder seine Lieblings serie, an, ver zichtet aber auf ein Profil bild von sich selbst und auf die automati sche Standortbestim mung. Wenn er sich mit anderen über ihn interessierende Themen aus tauscht, achtet er darauf, dass er nur dann online Beiträge dazu ver fasst, wenn er sich mit dem Thema aus kennt. ■■ Christian ist bewusst, dass es nach teilig sein kann, zu viel von sich im Internet anzu geben, dass z. B. Partybilder oder private Status meldun gen negative Wirkun gen auf die Karriere haben könnten. Er macht sich Gedanken über seine Medien nutzung und informiert sich im Internet über Themen, bei denen er sich unsicher ist. ■■ Private Probleme und einige seiner Interessen macht Christian nicht öffent lich, weil er der Meinung ist, dass nicht jeder alles über ihn wissen muss und er auch nicht falsch ver- standen werden möchte. Wenn seine Facebook-Kontakte alles in ihrem Leben online kommentie ren, setzt er sie auf die Ignorie ren-Liste, weil es ihn nervt. Ralf nutzt das Internet intensiv, geht dabei jedoch vor sichtig mit seinen Daten um. Informa- tionen, Kontakte und Unter haltung sind ihm wichtig, nicht aber, sich zu profilie ren. Was er öffent lich von sich gibt, soll Hand und Fuß haben. Seine Interessen und Hobbys will er nicht alle mit anderen teilen, weil er einige davon gesell schaft lich als nicht akzeptiert einschätzt. „Ich lege eben Wert darauf, dass wenn ich meine Meinung sage, dass es eine gewisse Qualität hat und ich das auch schrift lich einiger maßen sauber hin bringe. Von dem her ist es auch gar nicht möglich, so viel zu schreiben. … Alle zwei Monate vielleicht schreib ich dann selber was.“ 110 Moritz (24 Jahre) Moritz arbeitet als Mechatroniker. Berufs begleitend durch läuft er an einer Schule für Techniker eine Weiter bildung zum staat lich ge prüften Elektrotechniker. Sein Vater ist in der Technik- Branche, seine Mutter im Büro tätig; er hat eine jüngere Schwester. Moritz wohnt zusammen mit zwei anderen jungen Erwachsenen in einer Wohngemein schaft. Er spielt in einer Band, fährt zum Klettern in die Berge und engagiert sich als Techniker in einem Jugendzentrum. Seine Hauptinteressen fasst er mit „Musik, Bier, Berge“ zusammen. Er sieht sich als Teil einer Randgruppe, die neben einem harten Musik geschmack ähnliche Aus gren zungs erfah- rungen in der Jugend teilt. Moritz hat eine ab lehnende Haltung gegen über Neonazis und der Subkultur Hip Hop. Er möchte in nächster Zeit in erster Linie seine Techniker ausbil dung ab schließen. ■■ Das Internet ist für Moritz ein ständi ger Begleiter im Alltag. Er nutzt die Sozialen Netz- werk platt formen Lokalisten (häufiger) und Facebook (seltener). Er ist in mehreren Foren aktiv und ver wendet auch Chat-Platt formen und Portale zur Informa tion. Er besitzt ein Smartphone, nutzt dies allerdings nur selten für den Zugriff auf das Internet und dann nur, um schnell Informa tionen nach zusehen. ■■ Soziale Netz werk platt formen er leichtern Moritz den Kontakt mit Personen aus seinem er weiterten Bekannten kreis. Für die Kommunika tion mit Personen aus seinem engeren Bekannten kreis nutzt er andere Kommunika tions werkzeuge. ■■ Moritz ver öffent licht nur Daten und Informa tionen, die seiner Einschät zung nach keine nach teili gen Aus wirkungen für ihn haben können. Dabei macht er sich mehr Gedanken darüber, wie er auf Vor gesetzte und potenzielle Arbeit geber wirkt, als darüber, wie er auf Freunde oder Bekannte wirkt. ■■ Wenn er die Netz-Beiträge anderer be obachtet, hält sich Moritz für vor sichti ger als andere Personen. Er ist sich bewusst, dass sich persön liche Daten leicht und unkontrolliert im Internet ver breiten können. Seine Strategie für den Umgang mit diesem Risiko, ist, nichts zu ver öffent lichen, was für ihn unangenehm werden könnte. ■■ Die Ver fügbar keit von Informa tionen über Tätig keiten, Interessen oder Zu gehörig keiten von Personen, die gesell schaft lich nicht negativ sanktioniert werden, empfindet Moritz als praktisch, weil sie es ihm er möglicht, sich über das Internet ein Bild von Personen zu machen, die er noch nicht be sonders gut kennt. Dazu ge hören Name, Bilder oder Interessen der Menschen, für die er sich interessiert. Moritz will sich im Internet einer seits offen und un verfälscht darstellen, achtet anderer seits aber streng darauf, dass nichts dabei ist, was negative Folgen nach sich ziehen könnte. Moritz sieht sich als Teil einer gesell schaft lichen „Randgruppe“, ver tritt seine Interessen und Meinun gen aber offensiv. „Wenn ich mich im Internet darstelle … dann so, wie ich wirk lich bin. Ich dichte da nichts dazu und ich lass nichts weg; einfach so, wie ich wirk lich bin.“ 111 Ariane (24 Jahre) Ariane arbeitet in einer Gemeinschafts praxis in der Stadt. Sie durch läuft derzeit außerdem eine Aus bildung als Assistentin. Darüber hinaus gibt sie Schulun gen zum Krank heits bild Diabetes mellitus. Ihr Vater arbeitet in einer öffent lichen Einrich tung; die Mutter ist Haus frau, die Schwester studiert. Beruf lich kommt sie vor allem mit Ärzten, Pflegekräften, Apotheken- mitarbeitern sowie Patienten und deren An gehöri gen in Kontakt. Ein be sonde res Thema im Gespräch mit Ariane ist die Ver schwiegen heits pflicht, zu der sie in ihrer be ruflichen Tätig keit in der medizini schen Praxis ver pflichtet ist. Ihre Eltern er laubten Ariane mit sechzehn Jahren eine unbe aufsichtigte Nutzung des Internet. In ihrem Empfinden war dies ein später Zeitpunkt. ■■ Ariane be zeichnet sich selbst als „dauer-online“; sie nutzt neben dem Computer auch ihr iPhone für den Internet-Zugang. Dabei ruft sie primär Facebook auf, nutzt aber auch diverse Informa tions angebote (für be rufliche Zwecke) sowie E-Mails und Messenger. Im Messenger hat sie nur engste Freunde in der Kontakt liste, bei Facebook auch Bekannte aus dem Freundes kreis. Bei Lokalisten erhält sie regelmäßig Kontaktanfragen von Un- bekannten, die sie aber allesamt löscht. ■■ Online möchte sich Ariane ebenso ver halten, wie sie es offline praktiziert, und sich selbst- bewusst präsentie ren. Allerdings achtet sie darauf, nicht zu viele Informa tionen von sich zu ver öffent lichen. Primär nutzt sie Facebook für den Aus tausch und die Koordina tion mit Freunden und Bekannten. ■■ Ariane hat die Privatsphäre-Einstel lungen in Facebook aktiviert und ver öffent licht nur ge zielt Informa tionen für ihre Freunde. Insbesondere über ihr Privatleben und auch über Daten Dritter schreibt sie keine bzw. kaum Beiträge. ■■ Ariane ist sich der Risiken in Sozialen Netz werken bewusst. Sie hat ihre Privatsphäre- Einstel lungen relativ genau im Blick. Zudem kontrolliert sie regelmäßig, welche Informa tionen über sie online ver fügbar sind und ent fernt Personen aus ihrer Kontakt liste, die sie nicht mehr einordnen kann. Ergänzend fordert sie, dass die Sicher heits einstel lungen standardmäßig hoch sein sollten. Ihr ist nicht bekannt, dass Werbung auf ihre Profil-Daten bzw. -Einträge ab gestimmt ist. ■■ Für Ariane gibt es zwischen online und offline einen klaren Unter schied, was das Private be trifft: Sowohl private als auch be rufliche Informa tionen stellt sie aus ihrer Sicht wenig online. Für private Gespräche bevor zugt sie meist persön liche Treffen. Was alles unter „privat“ fällt, kann sie nicht genau darstellen. Ariane ist eine intensive Internet-Nutzerin – auch unter wegs. Sie ver hält sich risikobewusst und hat auch die be rufliche Ver antwor tung präsent, wenn sie Soziale Netz werk platt formen nutzt. Ihr Profil in Facebook ist nicht leicht zu finden. Sie ist wenig besorgt und ver hält sich sowohl offline als auch online nach eigenen Angaben selbst bewusst. „Meine Chefinnen wissen ja, wenn ich mich ärgere, aber ich find das geht Dritte nichts an, denen ich das nicht auch persön lich erzähle. Am Schluss kriegt das mal ein Patient mit oder es ist was Praxisinternes … ich finde Patienten z. B. würde des jetzt nichts an gehen.“ 112 2.2.2 Konstanten und individuelle Besonder heiten Wie 12­ bis 24­Jährige das Internet und Soziale Netz werk platt formen nutzen Die von uns interviewten Jugend lichen zwischen 12 und 14 Jahren ge hören noch nicht zur Gruppe derjenigen, die immer und überall mit mobilen End­ geräten wie Smartphones online sind. Die meisten von ihnen greifen nicht mobil auf das Internet zu. Facebook nutzen im Interview vier von sechs Jugend­ lichen aus dieser Alters gruppe. Ein Jugend licher aus der Alters gruppe ist Mitglied der Lokalisten. Gleichzeitig ver weisen die Interviewten auch auf andere Internet­Anwen dungen wie lokale Netz werk platt formen, Chat­ und E­Mail­Anwen dungen ver schiedener Anbieter sowie Wikipedia und YouTube. Diese Anwen dungen werden individuell sehr unter schied lich ge nutzt. Es kommt auch vor, dass sich Jugend liche nicht für Soziale Netz werk platt formen interessie­ ren: Zwei unserer Gesprächspartner haben ihre Präferenzen beim Spielen und meiden Soziale Netz werk platt formen eher. Auch das zeit liche Nutzungs muster ist höchst variabel. Die Jugend lichen zwischen 12 und 14 Jahren, mit denen wir ge sprochen haben, akzeptie ren keines wegs wahl los ein gehende Kontakt­ anfragen in Sozialen Netz werken. Sie betonen, dass sie die Anfragen den kennen (oder kennen lernen) wollen, bevor sie sie akzeptie ren. Die Vor stel lung von „Kennen“ ist allerdings durch aus unter schied lich und steckt einen breiten Rahmen ab: Kennen als „schon mal gesehen“, über „Name ist mir bekannt“ bis zu „lerne ich eben über einen Nachrichten austausch erst noch kennen“. Die sechs Jugend lichen zwischen 15 und 17 Jahren, die wir interviewt haben, gehen eben falls noch vor rangig über einen Desktop­Computer ins Internet. Es gibt nur eine Aus nahme, die bereits einen mobilen Internet­Zugang nutzt. Bis auf eine Person sind alle Interviewten in Facebook aktiv, be schrän­ ken sich darauf aber nicht. Auch in dieser Alters­ gruppe werden wie bei den Jüngeren viele weitere Anwen dungen zur Informa tion und Unter haltung ge nannt, häufig ergänzt durch YouTube als be liebtes Videoportal. Die Jugend lichen, mit denen wir ge­ sprochen haben, gehen fast täglich ins Netz und be suchen dabei auch jeden Tag Facebook. Es wird deut lich, dass unsere Gesprächspartner in dieser Alters gruppe die Online­Kommunika tion bereits als festen Bestand teil in ihr tägliches Handeln integriert haben, wobei es aber eine Aus nahme gibt. Während die jüngeren Interview­ partner das Kennen von Personen, die Kontaktanfragen senden, in den Vorder­ grund rücken, betonen die 15­ bis 17­Jährigen öfter und aus führ licher, dass auch die Sympathie eine Rolle spielt, ob man jemanden in seine Kontakt liste auf nimmt oder nicht. Kennen wird nicht mehr als alleinige, ver einzelt auch „Ich hab jeden Tag das Handy dabei und geh damit auch ins Internet. Auch in der Schule. Da ist es eigent lich nicht erlaubt, aber ich tu das immer unten in die Tasche rein und schalte auf stumm.“ (Sarah, 15) 113 nicht als zwingende Bedin gung ge nannt, um mit jemandem online in Kontakt zu treten. Mehrere der von uns interviewten sechs Jugend lichen zwischen 18 und 20 Jahren nutzen netzfähige Handys oder Smartphones, um ins Internet zu ge langen. Praktische Anwen dungen wie Suchdienste und Portale etwa für die (akademi sche) Aus bildung kommen zu den Anwen dungen hinzu, die auch die beiden jüngeren Alters gruppen an geben. Die Individuali tät der Internet­Nutzung wie auch der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen ist in dieser Alters gruppe groß. Es finden sich bei unseren sechs Gesprächspartnern mehrere Varianten an Haltun gen und Nutzungs weisen: Von einer großen Distanz zu allen Web­Anwen dungen über eine prag­ mati sche Nutzung mit täglichem Abruf wichti ger Informa tionen bis zu ständi ger Erreich bar keit im Netz. Alle Interviewten können dafür Gründe an­ geben; einige fühlen sich bei eher ab stinenter Hal­ tung gegen über sozialen Netz werken inzwischen unter Druck gesetzt. Die große Spann breite an Nut­ zungs mustern spiegelt sich auch bei der konkrete Fragen nach dem Umgang mit Kontaktanfragen wider. Hier finden sich Äußerun gen, die bereits bei den jüngsten Interview­Partnern zu finden sind: z. B., dass nur be kannte Personen auf genommen werden oder dass Sympathie eine Voraus setzung zur Auf nahme in die Kontakt liste ist. Es gibt aber auch Aus sagen, die zeigen, dass die Hürden zu Kontakt aufnahme und ­annahme klein ge halten werden. Für die sechs von uns interviewten jungen Erwachsenen zwischen 21 und 24 Jahren werden mobile Geräte und die Möglich keit, auch von unter wegs ins Internet zu kommen, immer wichti ger. Facebook wird von allen Interviewten dieses Alters ver wendet, aber zu durch aus unter schied lichen Zwecken ge nutzt. Dazu kommen etliche andere Anwen dungen, die jeweils eng mit den Interessen und be ruflichen oder aus bil dungs bezogenen Anforde rungen zu tun haben. Mehrere unserer Gesprächspartner in dieser Alters­ gruppe tendie ren dazu, wo immer es geht online zu sein („rund um die Uhr“). Soziale Netz werk platt­ formen wie Facebook spielen dabei eine große, aber nicht die einzige Rolle. Die jungen Erwachsenen, die mit uns ge sprochen haben, suchen darüber hinaus auch ver mehrt Foren auf, in denen die Diskussion von Themen ganz offensicht lich eine größere Rolle spielt als in Sozialen Netz werken. Der Umgang mit Kontaktanfragen ist bei ihnen sehr heterogen: Restriktive Vor gehens weisen, nur mit be kannten Personen „Ich bin eher so der Mensch, der sich dann eher mit den Leuten trifft oder eher telefoniert, weniger der, der sich übers Internet über haupt unter hält oder der sich im Internet trifft oder über haupt im Internet ist.“ (Erik, 19) „Ich habe auf der Arbeit immer Facebook offen und E-Mails. Ich schaue da immer mal wieder rein, ob jemand was Neues ge postet hat und schreib dann zurück, wenn ich es gut finde. Ich schreib auch immer so kurz, dass mich das mittlerweile praktisch nicht mehr ablenkt.“ (Michaela, 20) 114 Kontakt aufzu nehmen, werden genauso ge nannt wie ein eher sorg loses Sammeln vieler Kontakte; ein pragmati scher Umgang mit dem Ziel, Personen leicht zu kontaktie ren, ist ebenso zu finden wie ein sehr ge zielter Umgang, ab gestimmt auf spezielle Freundschafts­ und Bekannt schafts grade (inklusive notwendi ger Geschäfts kontakte). Warum 12­ bis 24­Jährige Soziale Netz werk platt formen nutzen Mit Freunden in Kontakt zu bleiben, sich auszu tauschen, Kontakt zu anderen zu haben und dazu zugehören, ist für die von uns interviewten 12­ bis 14­Jähri­ gen der eindeutig wichtigste Grund, warum sie einer Sozialen Netz werk platt­ form an gehören (falls sie es tun und die Eltern es nicht ver bieten, wie in einem Fall). Dabei äußern mehrere Jugend liche explizit oder implizit, dass es bereits eine Art Gruppen zwang ist, in einer Netz werk platt form dabei zu sein. Einige finden es aber einfach nur praktisch, Soziale Netz­ werk platt formen zu nutzen, um sich über Treffen abzu stimmen. Wenn sie sich über die Dinge infor­ mie ren wollen, die nicht konkret mit Personen (z. B. Informa tion über das Aus sehen oder die Interessen) zu tun haben, greifen die Jugend lichen lieber auf andere Anwen dungen wie Wikipedia oder spezifische Internetangebote wie Nach richten­Portale zurück. Wer eher schüchtern ist, kann von einer Sozialen Netz werk platt form noch anderweitig profitie ren und sich in der Inter aktion mit anderen auf diesem Wege mehr trauen. In punkto Selbst darstel lung zeigen sich unsere Gesprächspartner in dieser Alters gruppe zurück haltend. Es sind die direkten Kommunika tions funk tionen, welche die Nutzung Sozialer Netz werk­ platt formen für sie attraktiv machen. Bei den von uns interviewten 15­ bis 17­Jährigen sind Kontakt­Halten, Kommunika tion und Koordina tion ähnlich wie bei den Jüngeren die wichtigsten Vorzüge, die über die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen erlebt werden. Auch in dieser Alters gruppe klingt an, dass man z. B. in Facebook registriert sein müsse – nicht nur weil es „cool“ sei, sondern auch deswegen, weil man sonst wichtige Termine ver passe und nicht mehr auf dem Laufenden sei. Explizit wird auf die Möglich keit ver wiesen, dass man mithilfe Sozialer Netz werk platt­ formen auch mit Menschen in Kontakt bleiben kann, die weiter weg wohnen – ein Umstand, der etwa nach Umzügen für diese Alters gruppe eine wichtige Rolle spielt. Das Thema Selbst darstel lung wird wenig und allen falls implizit an gesprochen. Spezielle „Gewinne“ bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt­ formen offen baren sich, wenn man mit Jugend lichen dieses Alters tiefer ins Gespräch kommt: Zu solchen Gewinnen ge hören dann beispiels weise die „Ich wollte eigent lich auch mal mit ein paar Freunden chatten und ich fand es halt auch einfach cool, da [bei Facebook] dabei zu sein. Da kann man auch mehr über andere er fahren, was machen die so, wie sind die eigent lich so drauf.“ (Florian, 14) 115 Möglich keit, ver schlüsselte Botschaften via Status leisten zu ver senden, aber auch verbale Aggressionen loszu werden, ohne sich direkt zeigen zu müssen. Ein Interviewter hat vor zwei Jahren das Interesse an Sozialen Netz werk platt­ formen ver loren und be schäftigt sich lieber mit Online­Spielen. Die von uns interviewten 18­ bis 20­Jährigen zeigen sich in ihren Gründen, warum sie Soziale Netz werk platt formen nutzen oder eben nicht nutzen, noch­ mals heterogener als die beiden jüngeren Alters­ gruppen, was auf die komplexer werden den Lebens­ situa tionen zurück zuführen sein dürfte: Auch hier sind soziale Gründe zwar führend – und zwar sowohl prakti sche soziale Gründe wie Informa tionen über Termine, die man aus sozialen Netz werken holt, als auch emotional ge färbte soziale Gründe wie die Auf rechterhal tung von Freundschafts beziehungen mit Personen, die weiter weg wohnen. Häufiger ge­ nannt wird von unseren Gesprächspartnern dieser Alters gruppe als von den Jüngeren, dass Online­ Com mu nities hilf reich sind, um sich ein Bild von anderen Personen zu machen und das im wört lichen Sinne (über Fotos) wie auch im über tragenen Sinne (über Profildaten). Die eigene Selbst darstel lung spielt nur bei wenigen unserer Gesprächspartner eine Rolle; dieser Aspekt scheint als Grund für die Platt­ form­Nutzung eher wenig relevant zu sein. Wenn man sich in sozialen Netz­ werken zeigen möchte, dann authentisch, aber nicht mit zu vielen Informa tionen. Ver einzelt wird auch in dieser Alters gruppe über einen sozialen Zwang ge klagt, Soziale Netz werk platt formen in das eigene Kommunika tions verhalten zu inte­ grie ren, um in den eigenen Bezugs gruppen nicht außen vor zu bleiben. Die von uns interviewten 21­ bis 24­Jährigen nennen und er läutern viele unter schied liche Gründe, warum sie Soziale Netz werk platt formen nutzen. Diese ähneln den Gründen, die auch die jüngeren Nutzer nennen, werden aber auch ergänzt: Häufiger kommen die jungen Erwachsenen z. B. darauf zu sprechen, dass Soziale Netz werk platt formen eine Möglich keit sind, sich über Inhalte zu informie ren. Öfter als von den Jüngeren werden zudem Status­ meldun gen in Facebook ge nannt, die einem Informa­ tionen darüber geben, wo jemand gerade ist oder wo gerade etwas passiert. Während genau das einige sehr gut finden, gibt es dazu auch eine gegen teilige Meinung. Selbst darstel lung im Netz mittels Sozialer Netz werk platt formen scheint bei den Ältesten unserer „Bei mir ist es schon so, dass ich ganz gern mit Leuten übers Internet spreche, … also vor allem auf Facebook, weil auch bei mir die meisten Leute eigent lich auf Facebook sind und ich mit denen eigent lich auch viel über den ihren Alltag und auch über meinen Alltag mit denen kommuniziere.“ (Nina, 20) „Wenn ich jetzt irgendwo ein Mädel kennen lerne und weiß den Namen, dann schau ich auch mal bei Loka- listen [oder] bei Face- book. Es ist im Internet natür lich einfacher, etwas über die raus zufinden, als sie persön lich zu fragen. Ganz klar. Ich finde das schon praktisch.“ (Moritz, 24) 116 Gesprächspartner eher ambivalent ein geschätzt zu werden. Große Ambitionen zu einer be sonde ren Präsenta tion der eigenen Person hat keiner der Interviewten von sich aus geäußert. Der unkomplizierte Aus tausch und die Kontakt pflege bleibt auch in dieser Alters gruppe das offen bar stärkste Motiv zur Nutzung. Eine Art gemeinsamer Nenner in den Aus sagen der Interviewten aller Alters gruppen ist, dass Jugend liche und junge Erwachsene ihre eigenen Status­ und/oder Pinnwandbeiträge und die ihrer Kontakte als „nicht be sonders“ empfinden. Weil sie die Beiträge als nicht be sonders empfinden und daher davon aus gehen, dass niemand sich an ihnen stören könnte, nehmen sie die Ver öffent lichung tendenziell nicht oder kaum als Risiko wahr. Jugend liche und junge Erwachsene schreiben so gesehen nicht wahl los Beiträge über ihren Alltag, sondern nur das, was aus ihrer Sicht „nichts Besonde res“ und damit eher „risikofrei“ ist. Wie 12­ bis 24­Jährige in Sozialen Netz werk platt formen mit Privat heit bzw. Öffentlich keit umgehen Wohnort, Telefon nummern oder das genaue Geburts datum macht kaum einer der von uns Interviewten in der Alters gruppe zwischen 12 und 14 in Sozialen Netz werk platt formen öffent lich. Bank daten oder Krank heits fälle schließen sie aus nahms los von der Ver öffent lichung aus. Unter den sechs Jugend lichen findet sich sowohl eine sehr ängst liche als auch eine ver gleichs weise sorg lose und recht wider sprüch liche Person im Umgang mit persön lichen Daten. Alle dif­ ferenzie ren mindestens zwischen Fremden und Freunden, denen man mehr oder weniger von sich zeigen kann, und nutzen dazu meistens auch ent­ sprechende Einstel lungen in Sozialen Netz werk platt formen. Fast alle von uns Interviewten in diesem Alter haben keine Bedenken, ihre Interessen und Hobbys (Sport, Mode, Spiele etc.) sowie Lieblings filme, Musik präferenzen und ähnliches (inklusive dazu gehöri ger Links und z. B. Videos) in Sozialen Netz werk platt formen öffent lich zu machen. Dies sind auch die bevor zugten Themen, über die in Sozialen Netz werken geschrieben und ge sprochen wird. Die Schule wird als Thema dagegen kaum ge nannt. Der Umgang mit eigenen Fotos ist sehr heterogen: Während manche Interviewten nichts dagegen haben, wenn Fotos von ihnen zu sehen sind, möchten andere dies ver meiden. Gemeinsam ist allen Interviewten, dass niemand von ihnen potenziell pein liche Fotos von sich im Netz sehen möchte. Gegen über den Daten anderer zeigen sich die meisten sehr vor sichtig, wobei man in den Gesprächen zu diesem Thema deut­ lich merkt, dass Jugend liche das gegen seitige Ver trauen unter einander für sehr wichtig halten, sich aber auch nicht immer darauf ver lassen möchten oder können. Zur Orientie rung in punkto Umgang mit Privat heit bzw. Öffentlich keit „Man muss ja nicht jeden kleinsten Gedanken in die ganze Welt rausschreien.“ (Patrick, 13) 117 dienen den Jugend lichen zwischen 12 und 14, mit denen wir ge sprochen haben, vor allem die Eltern und Geschwister, in einem Fall auch ein guter Freund. Die Schule spielt nur bei einem Interviewten aus dieser Alters gruppe eine Rolle. In der Alters gruppe zwischen 15 und 17 haben uns unsere Gesprächspartner tendenziell mehr über ihren Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit be richtet als die Jüngeren. Die sechs Interviews machen deut lich, dass die Ver haltens­ weisen in Sozialen Netz werk platt formen als Teil der gesamten Lebens situa tion gesehen werden müssen. Ver gleicht man die Aus sagen der sechs Jugend lichen, die damit zu tun haben, welche Daten und Informa­ tionen wem öffent lich ge macht werden und welche nicht, lassen sich kaum über greifende Tendenzen aus machen. Eindeutige Tabu­Themen sind allerdings und allein An gelegen heiten der Familie (z. B. die Eltern be treffend), in einem einzelnen Fall auch Wissen um krimi nelle Handlun gen. Bei allen ande­ ren Daten und Themen hat jeder Interviewte eine weit gehend eigene Meinung: Während eine Person am liebsten gar nichts im Internet öffent lich macht und nur angibt, was man für eine Registrie rung in Sozialen Netz werk platt formen zwingend braucht, gibt eine andere Person Einblick in fast alle die eigene Person be treffen den Informa­ tionen. Die meisten differenzie ren klar zwischen engen Freunden und Bekannten und nutzen die Privatsphäre­Einstel lungen sozialer Netz werk platt formen ge zielt, sofern sie sich in Sozialen Netz werken auf halten. Die Einschät zungen darüber, wie es zu be werten ist, wenn Mitglieder Sozialer Netz werk platt formen falsche Angaben machen, gehen auseinander: Einige finden dies in Ordnung, weil ihnen wichtig ist, alle Ent schei dungen im Netz selbst zu treffen. Andere sprechen sich dagegen aus, weil es die prakti schen Vor teile, z. B. schnell jemanden zu finden und in Kontakt zu treten, er heblich stört. Wie bei den Jüngeren, so zeigt sich auch in der Alters­ gruppe zwischen 15 und 17, dass fast alle von uns Interviewten kein Problem darin sehen, im Internet über die eigenen Interessen, Hobbys, musikali sche Vor lieben und Ähnliches zu schreiben – als private Informa tion wird dies in der Regel nicht ge wertet. Persön lich wichtige Ereig nisse machen dagegen nur wenige Interviewte anderen zugäng lich. Wiederum ähnlich wie bei den Jünge­ ren, scheint es auch bei den 15­ bis 17­Jährigen implizite Normen zu geben, was die Weiter gabe von Informa tionen anderer be trifft, insbesondere die Weiter­ gabe von problemati schen Fotos. Allerdings gibt es hier durch aus „Aus reißer“. Wenn es um den Umgang mit Privat heit bzw. Öffentlich keit geht, orientie ren „Ich nehme seit neuestem nur die, die ich kenne oder vom Sehen her kenne aus meiner alten Schule oder so als Kontakte an. Nur wenigstens ungefähr oder vom Hören auch, damit ich ungefähr weiß, wie die Person ist.“ (Julia, 15) „Über so Probleme daheim, wenn es Stress gibt bei den Eltern, wenn die Eltern Stress haben, das erzähle ich nur wirk- lich sehr guten Freunden dann.“ (Martin, 16) 118 sich die Jugend lichen zwischen 15 und 17, mit denen wir ge sprochen haben, ähnlich wie die Jüngeren, noch an Eltern und Geschwistern, zunehmend häufiger aber auch an Freunden, die besser Bescheid wissen. Die Schule wiederum hat auch in dieser Alters gruppe keine Orientie rungs funk tion. In der Alters gruppe zwischen 18 und 20 zeigt sich ein ähnliches Bild wie in der Alters gruppe zwischen 15 und 17: Was Jugend liche bzw. junge Erwach­ sene in diesem Alter öffent lich machen, ist individuell sehr ver schieden und lässt sich in der Regel nur im Zusammen hang mit der jeweili gen Lebens situa­ tion sinn voll deuten. Für manche sind Präferenzen im Freizeitbereich oder politi sche Meinun gen nicht in dem Sinne privat, dass man sie nicht öffent lich machen dürfte, für andere schon. Erklären lässt sich das in der Regel, wenn man die Lebens umstände (z. B. Besonder heiten in Schule, Beruf oder Studium) be rücksichtigt. Von sich aus häufiger thematisie ren die Interviewten in dieser Alters spanne die Bedeu tung von Status meldun gen, mit denen unter schied lich ver fahren wird: Dass andere wissen, was man gerade macht, was man erlebt hat und wo man sich aufhält, finden die einen gut und nicht problematisch, andere empfinden dies als Angriff auf ihre Privatsphäre. Konstant ist an sich nur die durch aus ge zielte Gestal­ tung der Zu gänglich keit ver schiedener Informa tio­ nen, die in Sozialen Netz werk platt formen ein gestellt werden. Was den Umgang mit Daten und Informa­ tionen anderer be trifft, so lassen die Äußerun gen der von uns interviewten sechs Jugend lichen bzw. jungen Erwachsenen ein klares morali sches Bewusst­ sein er kennen, das aber nicht immer mit dem not­ wendi gen Wissen ver knüpft ist, das man bräuchte, um es im Internet auch umzu setzen (z. B. Wissen im Bereich Fotos, persön liche Mittei lungen etc.). Wenn es um die Frage geht, wo sie sich Orientie rung im Umgang mit Privat heit bzw. Öffentlich keit holen, ver weisen die von uns Inter­ viewten manchmal auf Eltern, häufiger aber auf Freunde. Nur in einem Fall diente die Schule als Orientie rung im Umgang mit dem Internet. Auf fällig ist, dass mehrere Inter viewte die Schule als Ort der Orientie rung explizit ab lehnen. Generell ist eine große Skepsis gegen über der Vor stel lung zu ver spüren, in Sachen Sicher heit in irgendeiner Weise „belehrt“ zu werden. Wenn man jeman­ den etwas fragt, weil man sich unsicher ist, dann muss dies bei den meisten eine Person sein, der man ver traut, die aber auch gut Bescheid wissen muss. In der Alters gruppe zwischen 21 und 24 fällt in den Interviews auf, dass die sechs jungen Erwachsenen mögliche Ver haltens weisen und Haltun gen des Umfelds in Aus bildung, Studium und Beruf stärker als die Jüngeren als Ent­ schei dungs grundlage für Fragen der Ver öffent lichung von Daten und Informa­ tionen über die eigene Person mit einbeziehen. Die Bekanntgabe von Name, „Also politisch würd ich mich immer sehr raushalten, weil das einfach viele einfach falsch ver stehen. (…) So auf kritische Themen, was weiß ich so Ab trei- bung oder so was oder Todes strafe, (…) da würd ich mich jetzt ein bisschen zurück halten.“ (Dennis, 18) 119 Wohnort, aktueller Tätig keit und Ähnliches scheint darüber hinaus einen anderen Charakter zu be kommen als dies bei Jüngeren der Fall ist: Die Sorge, dass der Zugang zu diesen Daten ein Problem sein könnte, wird kleiner; eher gelten diese als notwendige Eckdaten. Dagegen werden Themen, die die persön­ lichen Interessen oder Vor lieben be treffen, von mehreren der von uns inter­ viewten jungen Erwachsenen nicht mehr oder nur einem sehr kleinen Freundes­ kreis zugäng lich ge macht. Dasselbe gilt für persön liche Eigen schaften. Deutlich ist in dieser Alters gruppe die Ab hängig keit der Ent schei dungen von der persön­ lichen Lebens situa tion: Es ist eben auch für den Umgang mit persön lichen Daten und Informa tionen ein Unter schied, ob man sich noch in der Berufs­ ausbil dung, schon im Beruf oder im Studium be findet, welcher Organisa tion man sich ver pflichtet fühlt, wie weit weg man von Freunden und Bekannten wohnt etc. In dieser Alters gruppe finden die Interviewten im Bedarfs fall andere Web­Anwen dungen (Themen foren oder Flirt­Portale), in denen sie unerkannt andere Identi täten aus probie ren oder genau die Informa tionen von sich weiter­ geben können, die sie in Sozialen Netz werk platt formen nicht ver breiten. Der Umgang mit Status meldun gen ist ähnlich heterogen wie in der Alters gruppe zwischen 18 und 20. Dies gilt weit gehend auch für den Umgang mit Daten und Informa tionen Dritter: Fast alle machen deut lich, dass sie hier keine morali schen Grenzen durch Ver breiten unangenehmer Fotos oder Informa tionen über private Beziehungen und Ähnliches über schreiten möchten. Die meisten jungen Erwachsenen zwischen 21 und 24, mit denen wir ge sprochen haben, sind in ge wissem Sinne Autodidakten, was ihr Wissen und Können im Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit im Internet be trifft. Dies er staunt wenig, wird doch erst seit einigen Jahren ver mehrt auf das Thema etwa in den Medien hin gewiesen – zu einer Zeit, in der die von uns Interviewten bereits allein ihre ersten Erfah rungen ge macht haben und Eltern und Peers kaum Vor sprung haben konnten. Orientie rungs personen sind am ehesten noch Freunde. In einem Fall wird ein Ver wandter mit profes sio nellen Kennt nissen als Ansprechpartner ge nannt. Ent gegen der Erwar tung findet sich unter den sechs jungen Erwach­ senen, mit denen wir ge sprochen haben, eine Person, die in der Schule zum Thema Sicher heit im Internet unter richtet bzw. beraten worden ist. Wie 12­ bis 24­Jährige die Risiken in Sozialen Netz werk platt formen wahrnehmen Die von uns interviewten Jugend lichen zwischen 12 und 14 Jahren haben im Ver gleich zu den älteren Interviewten tendenziell extreme Gefahren der Nutzung des Internet im Allgemeinen und der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen im Speziellen präsent, wenn man auf dieses Thema zu sprechen kommt oder indirekt Anker dafür bietet: Befürchtet werden (nicht von allen, aber von einigen) Einbrüche, wenn Wohn­ und Aufenthaltsort bekannt ge geben werden, 120 finanzielle Kosten, die man aus Ver sehen ver ursacht, indem man auf etwas klickt, oder Selbst mord nach Cybermobbing. Genannt werden aber auch Nach­ teile in der Schule (z. B. wenn Lehrer auf Facebook sind) oder für das spätere Berufs leben (z. B. wenn potenziellen Arbeit gebern das eigene Profil miss fällt). Gleichzeitig sind Aspekte wie Spaß und Witz bei der Bewer tung dessen wichtig, was man öffent lich machen oder zumindest selbst in sozialen Netz werken an­ schauen kann und darf. Nur wenige haben ein tatsäch lich aus geprägtes Wissen über die heute be kannten Risiken und deren Wahrscheinlich keit und Tragweite. In der jüngsten Alters gruppe lassen die Interviews darauf schließen, dass Warnun gen von Eltern wie auch in den Medien bei vielen (wenn auch nicht allen) jungen Nutzern an gekommen sind und zumindest verbal wieder gege­ ben werden. Teils stimmt dies mit den tatsäch lichen (vor sichti gen) Umgangs­ weisen im Zusammen hang mit privaten Daten und Informa tionen überein, teils gibt es eine Diskrepanz zwischen dem, was die Jugend lichen sagen, und dem, was sie tun. Von sich aus thematisie ren allerdings nur zwei der Jugend­ lichen, mit denen wir ge sprochen haben, einen Bera tungs bedarf zu Risiken im Netz. Die Jugend lichen zwischen 15 und 17 Jahren aus unseren Interviews be­ nennen weniger Ängste vor extremen Gefahren und thematisie ren von sich aus häufiger als die Jüngeren ökonomi sche Risiken im Zusammen hang mit Sozialen Netz werk platt formen: So werden z. B. „Daten klau“ und eine für Firmen zweck dien liche Ver arbei tung privater Daten be fürch­ tet. Die meisten äußern sich darüber ver ärgert und arti kulie ren bei diesem Thema einen deut lichen Be­ darf an mehr Informa tionen: Was macht Facebook mit meinen Daten? Wie kommt individualisierte Werbung zustande? Wer kann meine Daten, eventuell aber auch die ganze Identität, stehlen? Dies sind Fragen, auf welche die Jugend lichen, mit denen wir ge sprochen haben, gerne eine Antwort hätten. Für andere Risiken dagegen scheinen sich die meisten der von uns interviewten Jugend lichen aus dieser Alters gruppe aus reichend ge wappnet zu fühlen und nennen Strategien, wie man sich dagegen wehren kann. Zudem wird von einigen ver mutet, es schon mitzu bekommen, wenn etwas gefähr lich ist oder wird. Es gibt aber auch Jugend liche, die sich explizit als ver unsichert be zeichnen. Die Spann breite im Risikobewusstsein bei den uns interviewten 15­ bis 17­Jährigen ist groß. Die Jugend lichen zwischen 18 und 20 Jahren zeigen sich in unseren Inter­ views eben falls unter schied lich risikobewusst und nennen eine ganze Reihe von Aspekten, die ihnen Angst machen oder Sorgen be reiten. Wie schon bei „Ich finde das, ja, total schlecht, wenn die da gucken, was ich da schreibe, und dann bei meinen Freunden rechts auf der Seite auf taucht: [Dein Kontakt] mag [das Produkt]. Ich finde, Werbung wie das stört und man sollte das auch ab schalten können. Werbung hat auf Facebook nichts zu suchen.“ (Sarah, 15) 121 den 15­ bis 17­Jährigen wird die Ver wendung persön licher Daten zu Werbe­ zwecken kritisiert, wobei eine Person thematisch auf Interessen zu geschnittene Werbung für unproblematisch hält; ge nannt werden in dem Zusammen hang auch andere Formen von „Daten klau“. Im Hinblick auf die Ver ände rungen in der Lebens situa tion dieser Alters gruppe ist es nach vollzieh bar, dass faktische oder potenzielle Arbeit geber eine zunehmend wich ti ger werdende Rolle im Risikobewusstsein der Interviewten spielen: Daten und Informa tionen nur restriktiv in Sozialen Netz­ werk platt formen einzu stellen bzw. zugäng lich zu machen, wird oft damit be gründet, dass hier Fehler große Karrieren achteile nach sich ziehen könnten. In einem Fall werden auch Ängste vor drasti schen Gefahren wie bei der jüngsten Interviewgruppe ge­ nannt; dies ist gleichzeitig mit be sonders geringen Kennt nissen zum Thema Daten sicher heit ver bunden. Schließ lich werden ver einzelt auch „falsche Bilder oder Eindrücke“, die die Dar stel lung der eigenen Person im Netz ver ursachen könnten, als Risiko themati siert. Stärker als die Jüngeren geben die von uns interviewten 18­ bis 20­Jährigen an, dass sowohl Schulen als auch Netz werk betreiber mehr, bessere und vor allem leichter ver ständ liche Informa tionen zum Thema Daten sicher heit in Sozialen Netz werk platt formen bereit stellen könnten. Die jungen Erwachsenen zwischen 21 und 24 Jahren aus unseren Interviews zeigen sich in Sachen Risikobewusstsein ähnlich wie die Alters gruppe zwischen 18 und 20. Es werden ver gleich bare Sorgen und Ängste ge nannt, wobei zusätz­ liche Hinweise etwa zur Problematik mit Spam ge­ macht werden. Selbstredend hat der Beruf für diese Alters gruppe eine wichtige Bedeu tung und wird beim Umgang mit Risiken in hohem Maße be rück­ sichtigt. Die Skepsis der Inter viewten gegen über Ver sprechungen der Anbieter Sozialer Netz werk­ platt formen wird tendenziell größer. Zudem wird von Einzelnen ver mutet, dass sich techni sche Hürden ver gleichs weise einfach über winden lassen. Keiner der jungen Erwachsenen, mit denen wir ge sprochen haben, zeigt gravierende Lücken im Wissen um Sicher heits probleme in Sozialen Netz werk platt for­ men und Strategien, damit umzu gehen, auch wenn es hier durch aus individuelle Unter schiede gibt (ins­ besondere beim Thema Werbung). Dennoch wird von mehreren ein deut licher Bera tungs bedarf signali­ siert, wobei ganz konkrete Themen ge nannt werden, „Die [Sicher heits einstel- lungen bei Facebook] waren halt irgendwann. Da kam keine große Nachricht und irgend- wann hab ich das halt dann so beim Durch- klicken mal gesehen. Und dass sie diese Sicher heits einstel lungen nicht von Anfang an gleich hoch gesetzt haben, sondern immer niedrig ge blieben sind, fand ich auch schade.“ (Ariane, 24) „Das ist was, das schreibst du anonym in so ein Forum, damit jeder darüber lachen kann. Aber ich mache mich doch nicht vor meinen Freunden lächer- lich, damit die das in Facebook alle sehen. Das, glaube ich, ist klar.“ (Christian, 21) 122 wie z. B. Privatsphäre­Einstel lungen bei Facebook oder Fragen zu legalem und illegalem Downloaden von Musik dateien. Was 12­ bis 24­Jährige über Privat heit bzw. Öffentlich keit im Internet denken In der Alters gruppe zwischen 12 und 14 Jahren haben einige der von uns interviewten Jugend lichen eine relativ klare Vor stel lung davon, was Privat heit für sie be deutet: Alles, was zu Hause in den eigenen vier Wänden, im eigenen Zimmer und mit der Familie passiert, ist privat. Als privat gelten vor allem familiäre An gelegen heiten, über die man nicht gerne spricht, weil sie negativ be lastet sind (Arbeits losig keit, Krank heiten etc.). „Richtig privat“ ist das, was man nicht mal mit den besten Freunden be spricht. Ansprechpartner für ernst hafte Probleme sind bei den von uns Inter­ viewten meist die Eltern. Zwei unserer Fälle zeigen jedoch, dass Soziale Netz werk platt formen „ein sprin­ gen“ können bzw. müssen, wenn es kein aus reichend großes Ver trauens verhältnis zu den Eltern gibt. Dies kann ge lingen, aber auch zu neuen Problemen (Angst vor Aus gren zung) führen. Gedanken und Gefühle werden von einigen aus dieser Alters gruppe eben falls zur Privatsphäre ge zählt, die man in Sozialen Netz werk platt formen normaler­ weise nicht öffent lich macht. Soziodemografi sche Angaben wie das Alter, der Wohnort etc. werden im realen Leben meist nicht mit Privat heit assoziiert, aber im Internet als sensible und folg lich private Daten ein gestuft. Ein ge wisses Dilemma wird offen kundig, wenn man in den Ge sprächen mit den Jugend lichen auf soziale Inter aktionen in Ver bindung mit der Frage nach Privat heit kommt: Einer seits haben die sechs Jugend lichen zwischen 12 und 14 aus unseren Interviews ein hohes Sicher heits bedürfnis, wünschen sich aber anderer seits von Kontakten in sozialen Netz werken, dass diese ihren echten Namen, even­ tuell ein Bild und authenti sche Informa tionen über sich ver fügbar machen. Dass es sich dabei um sich wider sprechende Bedürf nisse (Privacy­Paradox) han­ delt, ist den Jugend lichen nicht bewusst. Auch in der Alters gruppe zwischen 15 und 17 Jah­ ren gelten den interviewten Jugend lichen vor allem familiäre An gelegen heiten als privat. Ver mehrt wer­ den nun auch Beziehungen zu Freund oder Freundin zur Privatsphäre gerechnet, über die man allen falls „Bei Privatsphäre denke ich an meine persön lichen Sachen, also was ich jetzt hier daheim mache oder ob ich jetzt die oder die Sendung an schaue, wo die anderen denken könnten, die ist ja total langweilig oder total blöd.“ (Florian, 14) „Daten sind für mich eigent lich meine privaten Sachen, wie z. B. wenn ich irgendein Foto habe oder halt so was, dann sag ich halt, das ist mein Foto, das will ich vielleicht nicht, dass du das an schaust, das [sind] meine Daten und ich will nicht, dass jemand anderes sie an- schaut.“ (Patrick, 13) 123 mit engen Freunden persön lich spricht. Während die Eltern nach wie vor oft als Ver trauens personen für Privates ge nannt werden, wird im Ver gleich zu den Jüngeren der Freundes kreis wichti ger. Ähnlich wie die Jüngeren werden vor allem Konflikte und Probleme mit sich, der Familie und in der Schule als privat definiert, was man in Sozialen Netz werk platt formen in der Regel weder ver breiten noch diskutie ren möchte. In einigen Interviews mit den 15­ bis 17­Jährigen wurde deut lich, dass Merkmale, die als persön licher Makel (wie z. B. Fettleibig keit oder schlechte Noten in der Schule) interpretiert werden, be sonders sensible Aspekte sind, die als Privatsphäre an gesehen werden. In diesen Punkten gibt es wenig Dissens unter den sechs Interviewten. Unter­ schied liche Meinun gen dagegen treten auf, wenn es um Eckdaten wie Namen, Wohnort und Geburts datum geht: Die Jugend lichen zwischen 15 und 17 Jahren, mit denen wir ge sprochen haben, ver weisen teil weise selbst darauf, dass es schwierig ist, einer seits die Identität zu ver stecken und anderer seits bei Kontakten auf authenti sche Informa tionen zu hoffen. Das Ver ständnis für unscharfe Profil­ bilder, Spitz namen oder Pseudonyme aber ist insgesamt groß, weil dies die Privatsphäre schütze. Schließ lich wird in unseren Interviews ver einzelt auch die Position ver treten, dass Soziale Netz werk platt formen wie Facebook neue private Räume schaffen können, von denen sich Lehrer und Eltern systematisch aus schließen lassen. Die von uns interviewten Jugend lichen bzw. jungen Erwachsenen in der Alters gruppe zwischen 18 und 20 Jahren nennen von sich aus weniger häufig als Jüngere den eigenen physischen Raum oder soziodemografi sche Angaben, wenn es um Privatsphäre generell und im Internet geht. Vielmehr thematisie­ ren sie ver stärkt emotionale Zustände und Gefühle, wie Ver liebt sein oder Trauer. Als privat gelten aber auch ihnen auf jeden Fall Familien probleme; dazu kommen nun auch Beziehungs probleme sowie Probleme in Aus bildung oder Studium und Zukunfts ängste. Diese Dinge werden von den meisten als unge­ eignete Themen für Soziale Netz werk platt formen ge nannt, wobei es auch eine Aus nahme gibt, die in der digitalen Diskussion eine mögliche Bewälti gungs­ strategie sieht. Zur Privatsphäre zählen einige persön liche Vor lieben und Eitel­ keiten sowie politi sche Meinun gen. Allzu persön liche oder zu „ernste“ Themen bringen die Interviewten in dieser Alters gruppe nicht gerne öffent lich zur Sprache. Eine Auf fassung aus dem Kreis der von uns interviewten 18­ bis 20­Jährigen fällt aus dem Rahmen: Sie besteht darin, dass Privatsphäre das Recht sei, öffent lich sagen und denken zu können, was man will, und dennoch in Ruhe ge lassen zu werden. Diese Auf fassung – das macht das gesamte Interview deut lich – er wächst aus einem großen Erfah rungs schatz im Umgang mit sozialen Netz werken und anderen Internet­Anwen dungen und zeigt, dass es bei Viel­Nutzern des Internet durch aus Ver schie bungen in der Auf fassung dessen geben kann, was zur Privat heit zählt. Deutlich ist, dass Defini tionen von Privat heit stark mit der Frage ver knüpft werden, wem man etwas anvertraut: 124 Die 18­ bis 20­Jährigen nennen hier seltener die Eltern, öfter enge Freunde, und leider gibt es auch einen Fall, in dem keine Ver trauens personen vor handen sind. Soziale Netz werk platt formen können hier nicht helfen, weil sich in diesen in der Regel die realen sozialen Beziehungen wider spiegeln. Die Äußerun gen zur Auf fassung von Privat heit und Öffentlich keit der jungen Erwachsenen in der Alters gruppe zwischen 21 und 24 Jahren, mit denen wir ge sprochen haben, gleichen in vielen Aspekten denen der 18­ bis 20­Jährigen. Zu den „eigenen vier Wänden“ als physische Privat heit kommt auch der eigene Körper. Gefühle und Erleb nisse in der Beziehung zu Freund oder Freundin werden oft als Privatangelegen heit dargestellt, ebenso die bereits mehrfach ge nannten Probleme in den ver­ schiedenen Systemen, an denen man teilhat. Mehr­ fach und in dieser Alters gruppe neu ge nannt werden eigene finanzielle Schwierig keiten, die man in Sozia­ len Netz werken nicht preis gibt. Die von uns inter­ viewten jungen Erwachsenen ver weisen expliziter als die anderen Alters gruppen auf das „Innen leben“ als Privatangelegen heit, zu dem neben ver schiedenen Gefühlslagen auch die Selbst wahrneh mung sowie politi sche und religiöse Auf fassungen ge hören. Zu Letzterem gibt es allerdings unter schied liche Meinun gen. Einige der 21­ bis 24­Jährigen, möchten ihren Alltag auf keinen Fall öffent lich werden lassen, was zu ihrer Ab lehnung von Status meldun gen führt. Andere dagegen sehen Angaben zum Alltag (einschließ­ lich Aufent haltsort) als potenziell öffent lichen Aspekt an. Fast alle aber betonen, dass es ihnen wichtig ist, selbst fest legen zu können, was privat und was öffent­ lich ist – gerade auch in Sozialen Netz werk platt formen. 2.2.3 Folge rungen: Präferenz dimensionen Typen bildung im Zusammen hang mit der Unter suchung des Nutzungs verhaltens von Menschen im Umgang mit dem Internet oder speziellen Web­Anwen dungen reduzie ren einer seits die unüber sicht liche Komplexi tät und legen anderer seits – auf den ersten Blick zumindest – Hand lungs strategien nahe, speziell wenn es darum geht, be stimmte Ver haltens weisen von Personen zu fördern oder zu ver hindern, ihnen etwas zu ver kaufen oder sie zu beraten. Wie zu Beginn des Kapitels bereits an gedeutet, halten wir eine Typen bildung auf der Basis unserer Interviewdaten mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 24 Jahren nicht für sinn voll. Stattdessen wollen wir drei Dimensionen vor­ stellen, die uns ge eignet er scheinen, um in künfti gen Forschungs­ und/oder Ent wick lungs projekten als theoreti sche Grundlage ver wendet zu werden. Wir nennen diese Dimensionen Präferenz dimensionen, auf denen unsere jungen Gesprächspartner ganz ver schiedene, in Bezug auf ihre konkrete Lebens situa­ „Bei Privatsphäre denke ich sofort ans Internet und vielleicht auch an diesen Konflikt, einer seits Privatsphäre, anderer seits Sicher heit, also wie weit darf man jemanden über wachen.“ (Ralf, 23) 125 tion aber durch aus nach vollzieh bare Ent schei dungen treffen, Einstel lungen aus bilden und dabei ihr subjektives Wohl befinden zu regulie ren scheinen. Es handelt sich um die Dimensionen Nähe versus Distanz, Einzigartig keit versus Zu gehörig keit sowie Freiheit versus Sicher heit. Präferenz Nähe versus Distanz (Zugänglich keit) Soziale Netz werk platt formen ver binden, wie die Bezeich nung nahelegt, konkrete Personen miteinander. Sie er füllen das Bedürfnis, sich über gemeinsame Inte­ ressen zu orientie ren, Kontakte zu knüpfen, auf recht zuerhalten und zu ver tiefen, Personen zu suchen und zu finden und mitunter auch Ver trauen zu einzelnen Personen aufzu bauen. Von daher muss man sich über die Mitglieder Sozialer Netz werk platt formen ein „Bild“ im wört lichen und über tragenen Sinne machen können. Vor diesem Hinter grund ist es nach vollzieh bar, dass Nutzer persön liche Daten auf Sozialen Netz werk platt formen an geben müssen, um diese ihrem Zweck ent sprechend ver wenden zu können. Dazu ge hören zunächst der reale Namen und einige Eckdaten (z. B. Alter und Geschlecht). Das eigene Profilfoto liefert z. B. weitere Hinweise, ob es sich um die ge suchte Person handelt. Profilinforma tionen ver tiefen die Vor stel lung, die Teilnehmer in Sozialen Netz­ werken von sich auf bauen. Soziale Netz werk platt formen er lauben es, sich über standardisierte und kontrollierte Felder einen ersten Eindruck von Personen zu machen, diese als die ge suchten Personen zu identifizie ren oder eben näher „kennen zulernen“ bzw. ihnen näherzukommen. Die meisten Interviewten geben denn auch zunächst an, dass mindestens der reale Name auf den Platt formen an gegeben werden sollte. Auch Bilder und (vor allem bei jüngeren Nutzern) Interessen gelten vielen als wichtige Informa tionen über die Person. Einige der Jugend lichen und jungen Erwachsenen weisen darauf hin, dass man in Foren, bei Online­Spielen oder zur Nutzung von Messenger­Diensten deut lich weniger persön liche Daten preis gegeben müsse und solle, weil bei der Teilnahme die Identität der Personen nicht im Vordergrund steht. Die jungen Nutzer nehmen vor diesem Hinter grund den ge nuinen Zweck Sozialer Netz werk platt formen also intuitiv „richtig“ wahr und ver halten sich ent sprechend. Gleichzeitig aber geben nicht wenige unserer Gesprächspartner an, dass sie „gar nichts“ über sich im Internet preis geben, auch wenn sie im Interview nicht direkt danach ge fragt werden. Bei konkreten (Nach­)Fragen machen sie dann Einschrän kungen zu dieser Aussage und relativie ren sie wieder. Dabei kann es sich um einen Effekt sozialer Erwünscht heit handeln: Die jungen Nutzer er fahren aus den Medien, in der Schule oder von den Eltern von Risiken im Internet und ver­ suchen dann, den Erwar tungen ihrer sozialen Bezugs personen zumindest in Gesprächen zu ent sprechen – selbst dann, wenn es gar nicht ihrer Lebens realität ent spricht. Es kann aber ebenso sein, dass tatsäch lich ein Bedürfnis besteht, nicht nur Nähe aufzu bauen, sondern auch eine ge wisse Distanz zu anderen 126 oder gar zu ihrem „digitalen Lebens umfeld“ zu halten. Die Tatsache, dass einige der Interviewten von sich aus einen sozialen Druck oder gar Zwang zur Teilnahme an Sozialen Netz werken an gesprochen haben, weist darauf hin, dass nicht alle Jugend lichen und jungen Erwachsenen Nähe im Internet suchen und wollen, die auf Sozialen Netz werk platt formen möglich ist oder auch ver langt wird. Was in den Äußerun gen zu diesem Thema seitens der jungen Nutzer nur Wieder holungen vor gegebener Normen sind, die als sozial er wünscht gelten, und was tatsäch lich Aus druck des Wunsches nach Distanz ist, lässt sich schwer einschätzen. Zusammen fassend kann man fest halten: Auf der Präferenz­Dimension Nähe versus Distanz regulie ren Jugend liche und junge Erwachsene ihre Zugänglich­ keit, indem sie diese individuell, situativ oder nach sozialen Normen anpassen. Dazu gibt es auf Sozialen Netz werk platt formen zahl reiche Möglich keiten: Man kann im Chat sicht bar sein oder bewusst die Sicht bar keit im Chat ver bergen; man kann seine E­Mail­Adresse an geben, um kontaktiert werden zu können, oder sie ver stecken; man kann die Kontakt daten auf den physischen Ort er­ weitern oder Wohnort bzw. Adresse nicht an geben; man kann ein Profil bild hochladen, darauf ver zichten oder undeut liche Bilder ver wenden; man kann seinen richti gen Namen nennen, oder auch einen er fundenen oder ver änderten; man kann seinen aktuellen Aufenthaltsort ver öffent lichen oder darauf ver zichten. Diese Möglich keiten nehmen die von uns interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen teils ent sprechend ihrer Bedürf nisse wahr, teils in Anpas sung an vor gegebene Normen und soziale Erwar tungen. In der Folge ver stricken sie sich mitunter in deut liche Wider sprüche und Konflikte (Privacy­Paradox). Präferenz Einzigartig keit versus Zu gehörig keit (Selbst wert) In den Medien und aus der Sicht vieler Experten (siehe hierzu auch Kap. 5.2) dienen Soziale Netz werk platt formen nicht nur der Kommunika tion, sondern auch als Ort der Selbst darstel lung bis hin zur Identi täts entwick lung. Wenn sich Personen vor allem selbst darstellen wollen, dann kommt es ihnen darauf an, einzigartig zu sein, dabei vor allem positive oder aus gefallene Eigen schaften der eigenen Person zu zeigen oder auch be sonders authentisch (und damit un­ verwechsel bar) aufzu treten. Profile auf Sozialen Netz werk platt formen bieten be liebig viele Möglich keiten, die eigene Person darzu stellen. Interessanter weise wird dieses Bedürfnis von den interviewten Jugend lichen und jungen Erwach­ senen ver gleichs weise wenig direkt in unseren Interviews artikuliert. Im Ver­ gleich zur Kommunika tion wird die Selbst darstel lung offen bar nicht als primäre Funktion Sozialer Netz werk platt formen wahrgenommen. Es finden sich aber indirekte Aus sagen, die darauf hindeuten, dass sich junge Internet­Nutzer durch aus abheben und ab grenzen, also nicht (immer) genauso sein und genauso 127 handeln wollen wie die anderen: So weisen sie oft darauf hin, dass andere Nutzer irrelevante Informa tionen preis geben, unvorteil hafte Fotos von sich ver öffent lichen oder sich in Sozialen Netz werken in Beiträgen nicht an ständig ver halten – ge paart mit der Fest stel lung, dass sie dies anders handhaben. Auch bei diesen Äußerun gen ist selbstredend eine soziale Erwünscht heit nicht aus­ geschlossen. Allerdings zeigen die Einzelinterviews, dass Hinweise dieser Art zusammen mit anderen Aus sagen manchmal die Ent wick lung einer eigenen Identität andeuten. Ver einzelt teilen Interviewte aber auch un vermittelt mit, dass sie stolz darauf sind, anders zu sein oder anders zu handeln und dies dann gerade deswegen öffent lich machen (wollen). Der Wunsch, in relevanten Bezugs­ gruppen „nichts zu ver passen“, mitreden zu können und in der Folge vor allem dazu zugehören, scheint allerdings bei den meisten jungen Platt formen­Nutzern aus geprägter zu sein. Etablie rung, Erhal tung und Ver tiefung von Freund schaften ge hören relativ deut lich zu den wichtigsten Gratifika tionen der Teilhabe an Sozialen Netz werken. Dies kann so weit gehen, dass man lieber darauf ver­ zichtet, die eigene Meinung darzu stellen, wenn man diese als ab weichend von der Mehr heits meinung einschätzt oder ver mutet, dass dies bei anderen einen „falschen Eindruck“ von der eigenen Person hinter lasse. Merkmale, die einen von den anderen abheben, werden dann nicht öffent lich ge macht, um keinen Anlass für Aus gren zung zu bieten. Die interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen haben mehrfach an gegeben, eher „nicht be sondere“, risikofreie Dinge zu ver öffent lichen, damit Gespräche in Sozialen Netz werken ent stehen können. Deutlich wird das im um gekehrten Sinne z. B. an Interviewten, die in ihrem Schulalltag nur gering sozial integriert sind: Sie haben kein großes Interesse, sich auf Sozialen Netz werk platt formen mit ihren Mitschülern zu ver netzen und sich dort darzu stellen, weil sie ohnehin nicht be sonders gut mit ihnen aus kommen. Der Wunsch nach Einzigartig keit kann, muss aber nicht, mit dem Bedürfnis nach Distanz zusammen hängen; dasselbe gilt für den Zusammen hang zwischen dem Wunsch nach Zu gehörig keit und dem Bedürfnis nach Nähe. Während Nähe versus Distanz eher eine Dimension ist, die mit Zugänglich keit zu tun hat und sich rasch, auch situativ, ändern kann, stellt Einzigartig keit versus Zu gehörig keit eher eine Dimension dar, die den Selbst­ wert einer Person tangiert. Zusammen fassend kann man fest halten: Auf der Präferenz­Dimension Ein­ zigartig keit versus Zu gehörig keit regulie ren Jugend liche und junge Erwachsene Aspekte ihres Selbst werts. Soziale Netz werk platt formen bieten für beides prinzipiell einen Rahmen: Man sieht dort, wie andere denken und handeln, kann sich an schließen und dann dazu gehören. Genauso aber bieten Soziale Netz werk platt formen einen breiten Raum zur Darstel lung der eigenen Person in ihrer Einzigartig keit. Auch diese beiden Bedürf nisse können in Konflikt geraten. Hinweise darauf finden sich in den Interviews allerdings nur indirekt. 128 Präferenz Freiheit versus Sicher heit (Hand lungs spiel raum) Im Vordergrund stehen bei der Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen affirmative Ziele, also die Einbet tung in die soziale Gruppe, emotionaler Zu­ spruch und der Aus tausch über Gemeinsam keiten. Konflikt themen be sprechen auch die von uns interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen in privaten Nachrichten, nicht aber in Teilöffentlich keiten von Pinnwänden. Hierfür suchen sie eher die Sicher heit einer Eins­zu­eins­Situa tion ent weder im Internet über persön liche Nachrichten, über Foren beiträge unter Nutzung von Pseudonymen oder außerhalb des Internet über Telefonate oder persön liche Gespräche. Damit zeigen die Jugend lichen und jungen Erwachsenen ein Bewusstsein dafür, wer bei einem öffent lich aus gehandelten Konflikt noch alles mitlesen könnte. Soziale Netz werk platt formen werden primär dazu ge nutzt, das außerhalb des Internet be stehende soziale Netz werk abzu bilden. Das Sammeln von Kontakten über den persön lichen Bekannten kreis hinaus spielt bei den Interviewten dagegen kaum eine Rolle. Auf Sozialen Netz werk platt formen suchen junge Nutzer also eben falls primär die Sicher heit persön licher Bekannt schaften und die Sicher heit vor Eingriffen fremder oder unerwünschter Personen, was schon in anderen Studien er mittelt werden konnte (Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009). Gleichzeitig finden sich aber auch Äußerun gen in unseren Interviews, die darauf hinweisen, dass der Aspekte der Freiheit in Sozialen Netz werken eben falls ein Gut ist, das Jugend liche und junge Erwachsene nutzen wollen: z. B. die Freiheit, sich eigene soziale Bezugs gruppen, im Bedarfs fall auch einmal fernab der realen Bezugs gruppe oder ent gegen der Erwar tungen der Elterngenera tion, zu suchen und Kontakte zu knüpfen, die man ohne das Internet nicht knüpfen könnte. Ver einzelt wird auch das Bedürfnis nach Freiheit in dem Sinne geäußert, sich auf Sozialen Netz werk platt formen geben zu können, wie man ist, oder auch eine öffent liche Person sein zu dürfen. Zudem betonen viele junge Nutzer, dass es ihnen wichtig ist, selbst und damit frei ent scheiden zu können, welche Daten und Informa tionen sie freigeben und mit wem sie sich ver netzen oder eben nicht. Dass der Wunsch nach Sicher heit einer seits und nach Freiheit anderer seits auf Sozialen Netz werk platt formen unter schied lich aus gelebt werden kann, lässt sich leicht ver anschau lichen: Man kann z. B. in Facebook ein Profil be stehend aus Minimaldaten mit dem aus schließ lichen Ziel anlegen, Zugriff auf Online­Spiele zu haben (oder andere Dienste zu nutzen) und maximiert damit seine Sicher heit. Man kann Scheinnetz werke mit ge fälschten Profil anga­ ben anlegen, um beispiels weise unerkannt Mitschüler kennen zulernen, in die man ver liebt ist, und bleibt auch dabei eher „auf der sicheren Seite“. Wenn man sich aus schließ lich mit Personen ver netzt, die man außerhalb des Internet kennt, fühlt man sich eben falls tendenziell sicher. Ein stärke rer Wunsch nach Freiheit dagegen kommt zum Aus druck, wenn man (bewusst) ver schiedene Netz werke mischt (z. B. be rufliche und private Kontakte) oder diese so weit 129 öffnet, dass auch Personen integriert werden, die man nur aus dem Internet kennt oder erst noch kennen lernen will. Alle diese ver schiedenen Formen der Aus gestal tung des eigenen Netz werks in Sozialen Netz werk platt formen finden sich in den Aus sagen der interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen wieder. Zusammen fassend kann man fest halten: Auf der Präferenz­Dimension Sicher heit versus Freiheit regulie ren Jugend liche und junge Erwachsene ihren Hand lungs spiel raum, indem sie zum einen selbst die Art und Rolle ihrer Netz­ werke bzw. ihrer Netz werk zugehörig keit definie ren und aus gestalten. Zum anderen tun sie dies durch ihre Ent schei dung, wie frei sie mit ihren eigenen Daten umgehen und als Person öffent lich sein wollen. Letzteres wird in unseren Interviews eher von jungen Erwachsenen explizit an gesprochen. Diese Gruppe lebt gegen über den jüngeren Interviewten in komplexe ren Lebens umständen und kennt mehr Kontakte aus dem persön lichen Umfeld außerhalb des Internet. Ihr Hand lungs spiel raum ist dadurch größer. Dass Soziale Netz werk platt formen sowohl eine Chance als auch ein Risiko sind, ist allen Nutzern, auch den jungen, wohl bewusst. Keiner der Interviewten zeigte sich hier völlig un bedarft. Wie man die ver schiedenen Chancen und Risiken ge wichtet und gegen einander auf wiegt, ist von drei Wissens bereichen ab hängig: dem Sachwissen über die Möglich keiten von Sozialen Netz werk platt formen; dem Hand lungs wissen da­ rüber, wie Funktionen ge nutzt werden können, um er wünschte Ziele zu er reichen und unerwünschte Effekte zu ver meiden; und dem Begrün dungs wissen, wie wichtig einem „Werte“ wie Sicher heit und Freiheit sind. 130 Literatur Kleining, G. (1982). Umriß zu einer Methodologie qualitativer Sozialforschung. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 34(2), 224–253. Krotz, F. (2005). Neue Theorien ent wickeln: Eine Einfüh rung in die Grounded Theory, die Heuristi sche Sozialforschung und Ethnographie anhand von Beispielen aus der Kommunika tions forschung. Köln: von Halem. Mayring, P. (2000). Qualitative Inhalts analyse: Grundlagen und Techniken (7. Aufl.). Weinheim: Deutscher Studien Verlag. Schmidt, J.­H., Paus­Hasebrink, I. & Hasebrink, U. (2009). Heranwachsen mit dem Social Web: Zur Rolle von Web 2.0­Angeboten im Alltag von Jugend lichen und jungen Erwachsenen. Schriften reihe Medien forschung der Landes anstalt für Medien Nordrhein­West falen: Bd. 62. Berlin: VISTAS. 131 3 Digital Natives und Digital Immigrants – eine Sekundäranalyse Julia Niemann & Michael Schenk Die Heraus forde rungen von Online­Identi täten und der Selbstoffenba rung im Social Web be treffen nicht aus schließ lich die jungen Nutzer oder Digital Natives. Heute sind sehr viele digitale Informa tionen über jeden Internetnutzer ver fügbar. Auch An gehörige älterer Genera tionen bewegen sich im Social Web und er­ schaffen Online­Identi täten. Bei ihnen lassen sich ebenso Hand lungs weisen be obachten, die nicht von einem vor sichti gen Umgang mit der eigenen Privat­ sphäre zeugen. So sind be sonders ältere Menschen ge fährdet, Opfer von Online­ Betrug zu werden, da sie krimi nelle Ab sichten bisweilen schlecht durch schauen (Görgen, 2009), und beim Online­Dating geben Singles jeden Alters intime Details über sich preis (Gibbs, Ellison & Heino, 2006). Jugend liche und junge Erwachsene nutzen das Internet jedoch anders als ältere Erwachsene, daher stellt sich die Forschungs frage „Wie unter scheiden sich ältere und jüngere Nutzer des Social Web hinsicht lich ihrer Neigung zur Selbstoffenba rung und ihrer Sorge um die Privatsphäre im Social Web?“. Einer seits sind junge User wesent lich häufiger online und nutzen das Netz intensiver. Die ARD­ZDF­Onlinestudie (2011) zeigt, dass die Ver brei tung der Internetnut zung weiter zunimmt, aber dass sie auch stark vom Alter abhängt. Nahezu alle unter 20­Jährigen gaben in der Umfrage an, das Internet innerhalb der letzten vier Wochen ge nutzt zu haben. Dieser Anteil sinkt bei steigen dem Alter und bei den über 60­Jährigen beträgt der Anteil der Internetnutzer gerade noch 35 Prozent. Auch bei der Nutzung einzelner Anwen dungen des Social Web lassen sich deut liche Alters unterschiede fest stellen (Busemann & Gscheidle, 2011). Schon rein quantitativ ergeben sich also Unter schiede ver schiedener Genera tionen, nicht nur bei der Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen. Insbesondere Jugend liche im Alter zwischen etwa 15 und 17 Jahren nutzen die Platt formen be sonders stark (Hasebrink & Rohde, 2009), in den Alters gruppen der 18­ bis 20­ und 21­ bis 24­Jährigen hingegen nimmt die Nutzung leicht ab. Die Nutzung des Internet und insbesondere des Social Web und von Sozialen Netz werk platt formen durch ver schiedene Alters gruppen unter scheidet sich aber 132 nicht nur quantitativ sondern auch funktional, wie Boyd (2008) be schreibt: Jugend liche be schäfti gen sich auf Sozialen Netz werk platt formen mit Personen aus ihrem sozialen Umfeld, sie ver ändern ihre Profile häufiger und ver fassen Kommentare auf den Profilseiten ihrer Freunde. Das Netz ist stark in die Lebens welt der Digital Natives integriert, sie finden dort einen Ort, an dem sie – weit gehend un beobachtet durch Eltern oder Lehrer – auf ihre Peergroup treffen (Boyd & Marwick, 2011). Erwachsene hingegen be treiben auf Sozialen Netz werk platt formen eher wirk liches „Networking“, sie nutzen sie zur Auf­ rechterhal tung oder zum Ausbau ihres sozialen Kapitals. Ihnen ist es be sonders wichtig, dort alte Bekannte wieder zufinden, Geschäfts kontakte zu pflegen oder die Platt formen als Informa tions quelle zu ver wenden (Boyd, 2008). Die Unter schiede zwischen jüngeren und älteren Nutzern auf das Geburts­ jahr zurück zuführen, wäre jedoch zu kurz ge griffen. „Der Genera tionen zusam­ men hang ent steht […] nicht auf grund der chronologi schen Gleichzeitig keit der Geburt, sondern vielmehr durch die gemeinsame Teilhabe an be stimmten histo­ ri schen Ereig nissen oder umfassen den Ver ände rungen, welche Lebens stil und Weltanschauung mass geblich [sic!] prägen.“ (Seufert, 2007, S. 6). Genera tionen werden durch politi sche Ereig nisse, Mode und Zeit geist sowie durch technologi­ sche Innova tionen, mit denen sie auf wachsen, ge prägt. Die Zusam men gehörig­ keit einer solchen „soziologi schen Genera tion“ ist daher an Geburts jahrgängen fest zumachen, der Geburts jahrgang ist aber nicht die Ursache für die Zu gehörig­ keit. Die Genera tion der Digital Natives ist mit den neuen Informa tions techno­ logien, mit Internet und Mobilfunk auf gewachsen, die der Digital Immigrants nicht. Als groben Richt wert findet man in der Literatur die Geburts jahrgänge ab den 1980ern als Digital Natives (Fromme, 2002; Palfrey & Gasser, 2008). Im Gegen satz zu den Digital Natives sind die älteren Nutzer nicht mit dem Internet auf gewachsen. Anders als die jungen Nutzer er lernen sie den Umgang mit den neuen Technologien meist nicht beiläufig, sondern durch selbst organi­ siertes oder selbst gesteuertes Lernen (Fromme, 2002). Die Digital Immigrants haben strukturell andere Sozialisa tions prozesse hinter sich, die sie zu anderen Formen der Selbst darstel lung und zu einem anderen Konzept von Privat heit und Öffentlich keit ge führt haben. Zum Teil hängen die Unter schiede in Bezug auf die Selbstoffenba rung im Internet auch von den generellen techni schen Fertig keiten ab (Boyd & Hargittai, 2010). Die Unter schiede in der Art, wie Menschen online mit ihrer Privatsphäre umgehen, sind durch frühere Erfah­ rungen, auch aus der Offline­Welt, bedingt. Das Konzept der Älteren ist gegenüber dem der Jüngeren negativ geprägt: „youth focus on all that they have to gain when entering into public spaces while adults are talking about all that they have to lose“ (Boyd, 2010, Abs. 5). Abhängig von ihren persön­ lichen be ruflichen und privaten Erfah rungen und ihrer Expertise im Umgang mit den digitalen Medien reagie ren Menschen anders auf die Chancen und Risiken des Social Web. Dadurch, dass die Digital Natives mit den digitalen 133 Medien auf gewachsen sind, besteht bei ihnen ver mutlich ein größeres Ver trauen in die neuen Technologien. Da sie auf eine jahrelange Erfah rung im Umgang mit den Technologien zurück blicken und diese beiläufig erlernt haben, wähnen sie sich in der Lage, Konsequenzen und Gefahren im Netz ab schätzen zu können. Dieser Umstand könnte sich auch auf den Umgang und die Ver öffent­ lichung von eigenen und fremden personen bezogenen Daten aus wirken: Es er scheint daher plausibel, dass Digital Natives und Digital Immigrants mit anderen Maßstäben be urteilen, was als privat gelten sollte und was nicht. Es liegt nahe, dass es zwischen den Digital Natives und den Digital Immi­ grants einen Unter schied hinsicht lich der Hand lungs weisen im Social Web und der Einstel lung zur Privatsphäre gibt. Die Besonder heiten des Umgangs mit dem Social Web und mit Privat heit und Öffentlich keit im Internet, die bei jungen Nutzern eventuell vor liegen, können zudem be sonders deut lich auf gezeigt werden, wenn sie einer Ver gleichs gruppe älterer Internetnutzer gegen über gestellt werden. Dieser Ver gleich soll im Folgenden unter Rück griff auf eine sekundär­ analyti sche Unter suchung geschehen. 3.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens Zur Kontrastie rung der Unter schiede zwischen Digital Natives und Digital Immigrants hinsicht lich ihrer Nutzung des Social Web, ihrer Sorge um die eigene Privatsphäre und dem Selbstoffenba rungs verhalten, wird auf die Studie „Die Diffusion der Medien innova tion Social Web: Determinanten und Aus­ wirkungen aus der Perspektive des Nutzers“ zurück gegriffen. Dieses Projekt wurde von 2008 bis 2011 an der Universi tät Hohenheim unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. habil. Michael Schenk durch geführt und von der Deutschen Forschungs gemein schaft ge fördert. Die Studie liefert ein umfassen des Bild von der Nutzung und den Nutzungs motiven sowie eventuellen Folgen des Social Web in der deutschen Internet­Nutzer schaft. Dabei wurden nicht nur Fragestel­ lungen auf individueller Ebene auf gestellt, sondern auch Aus wirkungen für Gruppen­ und Gesellschafts prozesse diskutiert. Das Projekt umfasste ein mehrstufiges Forschungs design, das quantitative und qualitative Methoden integrierte. Dabei wurden nicht nur Soziale Netz werk platt formen, sondern auch fünf weitere Anwen dungen des Social Web fokussiert. Es handelt sich um Bilder­ und Videoplatt formen, Blogs, Wikis und Diskus sions foren. Für die Beantwor tung der Forschungs frage 2, wie unter scheiden sich ältere und jüngere Nutzer des Social Web hinsicht lich ihrer Neigung zur Selbstoffen­ ba rung und ihrer Sorge um die Privatsphäre im Social Web?, wurden die quantitativen Daten des DFG Projekts sekundäranalytisch unter sucht. Diese wurden im Rahmen einer Web­Befra gung, bei der die Teilnehmer über ein Online­Access­Panel rekrutiert wurden, gesammelt. Die Struktur des Samples 134 ent spricht hinsicht lich Alter, Geschlecht und Bundes land der Grundgesamt heit der deutschen Online­Bevölke rung laut AGOF zum Erhe bungs zeitpunkt (vgl. Schenk, Jers & Gölz, 2012). Die Teilnehmer der Umfrage sind jedoch deut lich höher ge bildet als der Durch schnitt der Online­Bevölke rung. Insgesamt nahmen 3.030 Personen zwischen 13 und 83 Jahren an der Umfrage teil. Um Digital Natives und Digital Immigrants hinsicht lich der Sorge um die Privatsphäre und dem Online­Selbstoffenba rungs verhalten miteinander ver­ gleichen zu können, wurden drei Alters gruppen ge bildet. Als Gruppe der Digital Natives wurden Personen im Alter zwischen 13 und 24 Jahren definiert (n = 624). Diese sind deut lich später als 1980 ge boren und somit eindeutig nach und während der Ver brei tung des Internet auf gewachsen. Da die Alters grenze zwischen Digital Natives und Digital Immigrants fließend ver läuft und nicht an einem be stimmten Geburts jahr fest zumachen ist, wurde zusätz lich eine Mittelgruppe ge bildet, die die beiden interessie ren den Gruppen Digital Natives und Digital Immigrants voneinander separiert. Diese Mittelgruppe reicht von 24 bis zu 34 Jahren (n = 565). Es handelt sich um Personen, die zwar in ihrer Jugend die Anfänge der Ent wick lung neuer Informa tions technologien miterlebt haben, deren Jugendphase aber nicht zwangs läufig so stark von der zunehmen­ den Mediatisie rung durch Informa tions technologien ge prägt war, wie die der Digital Natives. Personen über 35 Jahren bilden die Gruppe der Digital Immi­ grants (n = 1.841). Diese Gruppe konnte die Informa tions technologien Internet und Mobilfunk nicht in ihrer Kindheit und Adoles zenz er lernen, sondern kam erst in einer späteren Lebens phase damit in Berüh rung. Sie ge hören diesbezüg­ lich einer anderen soziologi schen Genera tion an. Der Schilde rung der Ergeb nisse der Sekundäranalyse geht im Folgenden jeweils eine Beschrei bung der operationalisierten Konstrukte voraus. Die Um­ frage ent hielt neben der Abfrage der Nutzungs häufig keit der ver schiedenen Social Web­Anwen dungen auch eine Skala zum Persönlich keits merkmal Nei­ gung zur Selbstoffenba rung und zur Internet­ und Social Web­Selbst wirksam­ keit. Außerdem wurden die Sorge um die Privatsphäre im Social Web und das Selbstoffenba rungs verhalten ab gefragt. Die hier auf gezählten Konstrukte wurden dahin gehend unter sucht, ob sie sich bei den drei Alters gruppen unter scheiden. 3.2 Ergeb nisse 3.2.1 Nutzungs aktivi tät Zunächst wurde in der Onlinebefra gung nach der Nutzungs häufig keit ver­ schiedener Anwen dungen des Social Web ge fragt (Abbil dung 3). Insgesamt be suchen die Digital Natives deut lich häufiger die ver schiedenen Anwen dungen des Social Web. Soziale Netz werk platt formen stechen heraus, denn sie werden 135 in jeder Alters gruppe am häufigsten frequentiert. Die Digital Immigrants nutzen sie im Durch schnitt zumindest mehrmals wöchent lich und auch die anderen Alters gruppen weisen bei den Sozialen Netz werk platt formen jeweils ihre höchste Nutzungs frequenz auf. Auf fallend ist jedoch das starke Gefälle zwischen den Alters gruppen. Während die jungen Nutzer an geben, diese An gebote im Schnitt mindestens wöchent lich zu nutzen, sinkt der Durch schnitts wert bei den anderen Alters gruppen deut lich, was auch den Erwar tungen ent spricht. Abbil dung 3: Nutzungs häufig keit der Social Web-Anwen dungen Skala: 1 = nie; 2 = seltener; 3 = mehrmals monatlich; 4 = einmal wöchentlich; 5 = mehrmals wöchentlich; 6 = einmal täglich; 7 = mehrmals täglich Der Aktivi täts grad im Social Web bemisst sich nicht nur an der Nutzungs­ frequenz oder ­dauer, die die User mit Social­Web­Aktivi täten ver bringen. Viel relevanter in Bezug auf die Privatsphäre ist es, welche Aktivi täten die User im Social Web aus führen und wie sie dies jeweils tun. Einer seits ist es möglich, die An gebote des Social Web passiv­rezipierend zu nutzen, anderer seits zeichnet sich das Social Web gerade dadurch aus, dass Nutzer sich einbringen und vom Rezipient zum „Produser“ werden, der aktiv eigene Inhalte ge neriert. Um die Social­Web­Nutzung nicht über eine reine Häufig keits abfrage zu er fassen, wurde in der Diffu sions­Studie eine Nutzer typologie ge bildet, die den Aktivi­ täts grad ab bildet. Für die sechs unter suchten Anwen dungs­Typen des Social Web wurden Aus sagen formuliert, die die rezipierende, partizipierende oder produzierende Nutzung des jeweili gen Anwen dungs­Typs aus drücken. So wurde 5,15 4,60 3,61 2,81 4,15 3,41 2,61 3,24 4,21 3,48 3,09 3,71 2,70 2,58 2,47 2,09 2,70 2,60 0 1 2 3 4 5 6 7 Soziale Netzwerk- plattformen Video- plattformen Bilder- plattformen Blogs Wikis Diskussions- foren Digital Natives (n = 624) Mittelgruppe (n = 565) Digital Immigrants (n = 1.841) 136 für Videoplatt formen beispiels weise ab gefragt, ob ein Nutzer dort nur Videos ansieht (rezipierende Nutzung), sie darüber hinaus auch kommentiert (partizi­ pierende Nutzung) oder zudem auch eigene Videos hochlädt (produzierende Nutzung). Die Anwen dungen differenzie ren hinsicht lich der Nutzungs aktivi tät sehr stark (Abbil dung 4). Es fällt auf, dass sich insbesondere Soziale Netz­ werk platt formen durch eine hohe partizipierende und produzierende Nutzungs­ weise aus zeichnen. Sie werden also nicht nur be sonders häufig, sondern auch mit sehr hohem Partizipa tions grad ge nutzt. Abbil dung 4: Aktivi täts grad pro Anwen dung Basierend auf den je drei Items zu den sechs ab gefragten Anwen dungs typen und der Nutzungs aktivi tät wurde eine Nutzer typologie auf gestellt, die den Aktivi täts grad der User im Social Web wider spiegelt. Die fünf Nutzer gruppen werden in Tabelle 4 be schrieben (vgl. Jers et al., 2010). 77% 12% 64% 36% 46% 50% 7% 31% 16% 25% 11% 14% 15% 57% 20% 39% 43% 36% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Wikis (n = 1.965) Soziale Netzwerk- plattformen (n = 1.964) Video- plattformen (n = 1.944) Diskussions- foren (n = 1.912) Bilder- plattformen (n = 1.891) Blogs (n = 1.312) rezipierende Nutzung partizipierende Nutzung produzierende Nutzung 137 Tabelle 4: Nutzer typologie nach Aktivi täts grad Gruppe n Nichtnutzer Diese Gruppe nutzt keine der sechs ab gefragten Social Web- Anwen dungen in irgendeiner Weise. Diese Gruppe ist nicht im Social Web aktiv. 291 Konsumierende Nutzer Rezipierende Nutzer nutzen zwar eine oder mehrere der ab- gefragten Social Web-Anwen dungen, jedoch be richten sie nur von rezipie ren der Nutzung. Diese Nutzer ge nerie ren weder eigene Inhalte, noch partizipie ren sie, indem sie die Inhalte anderer kommentie ren oder be werten. Umgangs sprach lich könnten sie auch als „Lurker“ be zeichnet werden. Ihr Aktivi täts- niveau ist daher gering. 573 Partizipierende Nutzer Mitglieder dieser Gruppe nutzen mindestens eine der ab- gefragten Social Web-Anwen dungen in partizipie ren der Weise. Sie stellen zwar keine eigenen Inhalte bereit, aber sie reagie ren auf die Inhalte anderer, indem sie sie kommentie ren oder be- werten. 534 Produzierende Nutzer Diese Nutzer produzie ren eigene Inhalte und ge nerie ren damit Content in einer oder zwei der ab gefragten Social Web-Anwen- dungen. 1.072 Vielseitig produzierende Nutzer Bei den vielseitig produzie ren den Nutzern handelt es sich um Personen, die in drei oder mehr Anwen dungen eigene Inhalte bereit stellen und das höchste Aktivi täts niveau in der Typologie auf weisen. 560 Basis: N = 3.030 Zunächst soll ge zeigt werden, inwiefern die ge bildeten Alters gruppen hin­ sicht lich der Social­Web­Nutzung variieren. Für diesen Ver gleich wurde eine Häufig keits auszäh lung des Aktivi täts grades, auf gesplittet nach den drei Alters­ gruppen, vor genommen, die in Abbil dung 5 dargestellt ist. Es zeigt sich, dass die Alters gruppen hinsicht lich ihres Aktivi täts grades deut lich differie ren. Wie er wartet, ist die produzierende Nutzung im Jugend­ und jungen Erwachsenen­ alter am aus geprägtesten. Eine deut liche Mehrheit von 83 Prozent der 13­ bis 24­Jährigen produziert und ver öffent licht eigene Inhalte in mindestens einer der sechs unter suchten Social Web­Anwen dungen. In der Ver gleichs gruppe der Digital Immigrants geben nur 40 Prozent der be fragten Internetnutzer an, schon einmal eigene Inhalte ins Netz ge stellt zu haben. Die Gruppe der Nichtnutzer ist im Gegen zug in dieser Gruppe am größten (14 Prozent). In der Gruppe der jungen Nutzer sind hingegen kaum Nicht­Nutzer zu finden (1 Prozent). Die deskriptiven Ergeb nisse be stätigten sich auch in einem χ²­Test (χ² = 399,53; p < ,001) und auch die er klärte Varianz (η = ,34) spricht für einen starken Zusammen hang zwischen Alters gruppe und Aktivi täts grad. Folglich kann fest­ gehalten werden, dass wie er wartet die jungen Nutzer das Social Web intensiver und vor allem mit einem höheren Partizipa tions grad nutzen als die älteren. 138 Abbil dung 5: Alters gruppen nach Aktivi täts grad im Social Web 3.2.2 Selbst wirksam keit Nicht nur die Erfah rung im produzie ren den Umgang mit dem Social Web liefert eine Begrün dung, inwiefern Personen unter schied lich mit den Heraus­ forde rungen von Selbstoffenba rung und Privatsphäre im Social Web umgehen. Auch die Einschät zung der Selbst wirksam keit eigener techni scher Fähig keiten bedingt, inwiefern Personen das Gefühl haben, die Online­Selbstoffenba rung selbst kontrollie ren zu können. Dies kann auch Aus wirkungen auf Art und Umfang der Online­Selbst darstel lung haben. Die Abfrage der Internet­Selbst­ wirksam keit basierte auf drei Items aus einer Skala von Eastin und LaRose (2000), die ins Deutsche über setzt wurden. Um auch die Social Web­spezifi­ sche Selbst wirksam keit ab fragen zu können, wurden innerhalb des Ursp rungs­ projekts fünf weitere Items formuliert, die unter schied liche Social Web­Anwen­ dungen ab decken4. Diese Sub skala wurde innerhalb eines Pretest validiert. Die Abfrage er folgte sowohl bei der Internet­ als auch bei der Social Web­Selbst­ wirksam keit über eine fünfstufige Antwort skala. Beide Subs kalen ver fügten über eine aus reichend hohe Reliabili tät, so dass zur weiteren Aus wertung 4 Die Items aller ver wendeten Skalen be finden sich im Online­Anhang. 29% 24% 13% 54% 41% 27% 9% 17% 21% 7% 12% 25% 1% 6% 14% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Digital Natives 13–24 Jahre (n = 624) Mittelgruppe 25–34 Jahre (n = 565) Digital Immigrants 35+ Jahre (n = 1.841) Vielseitig produzierende Nutzer Produzierende Nutzer Partizipierende Nutzer Konsumierende Nutzer Nichtnutzer 139 Mittelwertindices ge bildet wurden. Das Cronbach’s α betrug für Internet­Selbst­ wirksam keit α = ,76 und für Social Web­Selbst wirksam keit α = ,91. Ob die Einschät zung der eigenen Selbst wirksam keit in Bezug auf das Internet und das Social Web zwischen den Alters gruppen variiert, wurde mit zwei einfaktoriellen Varianzanalysen und an schließen dem Post­Hoc­Test ge prüft (Tabelle 5). Es zeigen sich nur sehr geringe Mittelwert unterschiede und kleine Effekt stärken. Den Ergeb nissen der Analyse zu Folge haben die Digital Natives und Personen unter 35 Jahren eine leicht höhere Internet­Selbst wirksam keit gegen über den Digital Immigrants. Ältere Personen fühlen sich im Umgang mit dem Internet demnach nur ein wenig unsiche rer als jüngere Personen. Insgesamt ist die Internetselbst wirksam keit jedoch hoch aus geprägt; mit einem Durschnitt von M = 3,90 liegen selbst die älteren Nutzer deut lich über dem Mittelwert der Skala. Tabelle 5: Internet- und Social-Web-Selbst wirksam keit nach Alters gruppen Digital Natives 13–24 Jahre Mittelgruppe 25–34 Jahre Digital Immigrants 35+ Jahre F Sign. (n = 623) (n = 565) (n = 1.841) Index Internet- Selbst wirksam keit* M 4,09a 4,09a 3,90b 23,15 p < ,001 SD 0,69 0,70 0,76 Index Social Web- Selbst wirksam keit* M 3,79a 3,70a 3,07b 142,64 p < ,001 SD 0,92 1,02 1,14 Varianzanalysen; Basis N = 3.029 Skala 1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch a, b Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Games­ Howell­Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test auf Homogeni tät der Varianzen signifikant (p < ,05) Bei der Social Web­Selbst wirksam keit fallen die Differenzen zum Mittelwert der Skala nicht so stark aus wie bei der Internet­Selbst wirksam keit. Insbesondere bei den beiden jüngeren Alters gruppen liegen die Mittelwerte aber dennoch deut lich darüber. Dementsprechend fällt bei der Social Web­Selbst wirksam keit auch der Mittelwert unterschied zwischen den jüngeren beiden Alters gruppen und der älteren Gruppe deut licher aus. Die jüngste Alters gruppe unter schei­ det sich signifikant von der ältesten und der Mittelwert unterschied beträgt 0,72 Skalen punkte. Das be deutet, die jüngeren Nutzer ver fügen über eine deut­ lich höhere Selbst wirksam keits erwar tung als die älteren. Dies ver wundert nicht, denn wie bereits in der Analyse des Aktivi täts grades fest gestellt, ver fügen die jüngeren Nutzer über eine deut lich höhere Praxis erfah rung. Diese könnte wechselseitig zu dem ge steigerten Selbst wirksam keits empfinden führen, aus dem wiederum eine aktiv partizipierende oder produzierende Nutzung hervor­ gehen könnte. 140 3.2.3 Neigung zur Selbstoffenba rung Die generelle Neigung zur Selbstoffenba rung ist – unabhängig von der Selbst­ enthül lung im Internet – bei ver schiedenen Personen ganz unter schied lich stark aus geprägt. Schon per Defini tion geben extro vertierte Menschen mehr von sich preis als intro vertierte, und Frauen neigen bspw. eher zur Selbstoffenba rung als Männer (Dindia & Allena, 1992). Es er scheint naheliegend, dass Personen, die generell in Face­to­Face­Situa tionen zu einer er höhten Selbstoffenba rung neigen, dies auch online tun. Für die Einschät zung der generellen Neigung zur Selbstenthül lung wurde eine Sub skala der von Buss (2001) ent wickelten Privacy Scale ver wendet. Diese Self­Disclosure Scale ent hält sechs Items, die das Ausmaß der Selbstenthül lung des Befragten in Offline­Gesprächs situa tionen er mittelt und wurde auf einer fünfstufigen Skala ab gefragt. Wegen geringer interner Konsistenz der Skala wurde ein Item aus der Analyse aus geschlossen, so dass der ge bildete Mittelwertindex auf fünf Items basiert und ein Cronbach’s α = ,75 auf weist. Um zu prüfen, ob die Bereit schaft zur Selbstenthül lung zwischen den Alters­ gruppen differiert, wurde in einer einfaktoriellen Varianzanalyse ge prüft, ob bei dem ge bildeten Index Mittelwert unterschiede in den ver schiedenen Alters­ gruppen vor liegen. Ein Mittelwert unterschied würde auf eine Ver ände rung hinsicht lich der Normen zur Selbstoffenba rung über die unter suchten Genera­ tionen hinweg hindeuten. Eine solche Ver ände rung kann jedoch mit den vor liegen den Daten nicht fest gestellt werden (Tabelle 6). Wie er wartet variiert das Merkmal Neigung zur Selbstoffenba rung nicht zwischen den Gruppen. Jugend liche und junge Erwachsene weisen keine, gegen über den anderen Alters gruppen erhöhte Selbst­ offenba rungs tendenz in Gesprächen auf. Die Neigung zur Selbstoffenba rung face to face ist folg lich über die ver schiedenen soziologi schen Genera tionen hinweg stabil. Insgesamt ist die Neigung zur Selbstoffenba rung in der Stichprobe weder als be sonders niedrig, noch als be sonders hoch zu be zeichnen. Die Mittelwerte aller Alters gruppen liegen sehr nah am Durch schnitts wert der Skala. Tabelle 6: Neigung zur Selbstoffenba rung nach Alters gruppen Digital Natives 13–24 Jahre Mittelgruppe 25–34 Jahre Digital Immigrants 35+ Jahre F Sign. (n = 621) (n = 563) (n = 1.835) Neigung zur Selbstoffenba rung* M 3,29 3,30 3,24 2,09 n. s. SD 0,78 0,72 0,73 Varianzanalysen; Basis N = 3.019 Skala der zu gehöri gen Items von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu * Levene­Test auf Homogeni tät der Varianzen signifikant (p < ,05) 141 Es kann daher davon aus gegangen werden, dass heutige Jugend liche und junge Erwachsene sich hinsicht lich ihrer Selbstoffenba rungs tendenzen im Offline­Leben nicht unter scheiden und dass diesbezüg lich (bisher) keine gravie­ rende, durch das Social Web be günstigte Ver ände rung statt gefunden hat. Digital Immigrants und Digital Natives ver halten sich gleich. Dies kann jedoch in Bezug auf die Online­Selbstoffenba rung und in Hinblick auf die Sorge um die eigene Privatsphäre in Online­Umgebun gen anders aus sehen. Die „visuelle Anonymi tät“, die online weitest gehend noch immer vor herrscht, be günstigt einen höheren Level der Selbstoffenba rung (Joinson, 2001). 3.2.4 Sorge um die Privatsphäre und techni scher Schutz im Social Web Zur Messung der Sorge um die Privatsphäre wurde auf die Skala Adapted PCP (APCP) zurück gegriffen. Es handelt sich um eine Adaption der Skala Privacy Concern and Protec tion for Use on the Internet (PCP) von Buchanan, Paine, Joinson und Reips (2007). Die PCP wurde zu diesem Zweck auf die Gegeben­ heiten des Social Web an gepasst und ins Deutsche über setzt (Tad dicken, 2010, June 22). Die 27 Items lange APCP ent hält drei Subs kalen: Sorge um Privat­ sphäre, Generelle Vor sicht und Technischer Schutz. Die Abfrage er folgte wiederum über eine fünfstufige Antwort skala, und die drei Subs kalen wiesen eine aus reichende Reliabili tät auf, so dass auch hier Mittelwertindices ge bildet wurden (Sorge um die Privatsphäre: Cronbach’s α = ,92; Generelle Vor sicht: Cronbach’s α = ,81; Technischer Schutz: Cronbach’s α = ,72). Ob die Sorge um die eigene Privatsphäre bei der Nutzung des Internet und insbesondere des Social­Web zwischen den Alters gruppen variiert, wurde wiederum mit einfaktoriellen Varianzanalysen und Post­Hoc­Tests analysiert. Bei allen drei Subs kalen zeigen sich nur schwache, aber signifikante Mittelwert­ unterschiede (Tabelle 7). Demnach sind Jüngere online etwas unvorsichti ger und achten etwas weniger auf techni sche Schutz maßnahmen. Insbesondere bei der Sorge um die eigene Privatsphäre unter scheiden sich die Gruppen aber nur auf sehr geringem Niveau. 142 Tabelle 7: Sorge um Privatsphäre und techni scher Schutz im Social Web nach Alters gruppen Digital Natives 13–24 Jahre Mittelgruppe 25–34 Jahre Digital Immigrants 35+ Jahre F Sign. (n = 624) (n = 565) (n = 1.841) Generelle Vor sicht M 3,17a 3,34b 3,61c 62,78 p < ,001 SD 0,91 0,88 0,91 Technischer Schutz M 3,49a 3,74b 3,75b 29,07 p < ,001 SD 0,74 0,70 0,76 Sorge um die Privatsphäre M 3,30a 3,38ab 3,39b 3,00 p < ,05 SD 0,69 0,69 0,76 Varianzanalysen; Basis N = 3.030 Skala der zu gehöri gen Items von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu a, b, c Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Tukey­ Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test auf Homogeni tät der Varianzen signifikant (p < ,05) Die Ergeb nisse weisen darauf hin, dass die Befragten aus unter schied lichen Alters gruppen sich in ähnlichem Umfang um die eigene Privatsphäre sorgen und auf techni schen Schutz bedacht sind. Die leichten Mittelwert unterschiede deuten eine Tendenz dahin gehend an, dass Jugend liche und junge Erwachsene hinsicht lich genereller Vor sicht, techni scher Schutz maßnahmen und ihrer Sorge um die Privatsphäre leicht von den älteren Alters gruppen differie ren, sie sind also etwas weniger vor sichtig. Dies unter streicht die Relevanz der weiteren empiri schen Parts der vor liegen den Studie. 3.3 Selbstoffenba rung im Social Web Um das Ausmaß der Selbstoffenba rung im Social Web zu er fassen, wurde ge fragt, welche Informa tionen die Teilnehmer bereits mindestens einmal im Internet ver öffent lich haben. Es handelt sich dabei um Basisinforma tionen (Vor­ name, Nachname, Geburts tag, Beruf), Kontaktinforma tionen (E­Mail­Adresse, Post­Adresse), visuelle Informa tionen (Fotos) und Informa tionen über be stehende Kontakte (private und be rufliche). Außerdem wurde nach eigenen Erleb nissen und Gedanken, eigenen Gefühlen und den negativen Gefühlen, nämlich Sorgen und Ängsten, ge fragt. Zusätz lich wurde für jede Informa tion erfasst, ob der Zugriff auf diese Informa tion auf be stimmte Gruppen be schränkt wurde (z. B. Ver öffent lichung der Post­Adresse nur für persön liche Kontakte auf einer Sozialen Netz werk platt form). Nahezu durch gängig zeigt sich, dass die jüngeren Nutzer mehr Daten von sich im Internet preis geben als die älteren. Aber auch die Informa tions arten variieren hinsicht lich der Häufig keit, mit der sie ge teilt werden. Die Basisinfor­ 143 ma tionen Vorname, Nachname und Geburts tag ge hören, ebenso wie die E­Mail­ Adresse, zu den Informa tionen, die generell oft im Internet mitgeteilt werden. In allen Alters gruppen geben die Befragten zu über 80 Prozent an, diese Informa tion schon einmal über das Internet offenbart zu haben. Da es sich bei Name, Geburts tag und E­Mail­Adresse um die Angaben handelt, die während der Registrie rung bei einem Social­Web­Dienst häufig be nötigt werden, ver­ wundert die hohe Rate nicht (Tad dicken & Schenk, 2010). Die Digital Natives teilen jedoch generell mehr Informa tionen mit als die älteren Alters gruppen. Einzige Aus nahme bilden offen bar Kontaktinforma­ tionen. Bei E­Mail­Adresse und Post­Adresse geben eher ältere Personen an, diese schon einmal ver öffent licht zu haben. Eine mögliche Erklä rung für dieses in Bezug auf die anderen Ergeb nisse konträre Resultat könnte sein, dass diese Angaben vor allem beim Online­Shopping be nötigt werden. Online­Shopping ist eher untypisch für die jüngeren Alters gruppen (ARD­ZDF­Onlinestudie 2011). Darüber hinaus könnte es sein, dass die Angabe der Post­Adresse vor­ rangig in einem be ruflichen Kontext erfolgt, z. B. im Rahmen der Impressums­ pflicht für Webseiten. Besonders die Angabe der Post­Adresse könnte jedoch als sensitiv ein gestuft werden, da hier nicht nur Aus wirkungen auf die infor­ matio nelle, sondern auch auf die physische Privatsphäre ent stehen könnten. Daher ist dieses Ergebnis be merkens wert: Gerade bei den sehr sensitiven Kontaktinforma tionen weisen sich die älteren Nutzer durch eine hohe Selbst­ offenba rung aus. Eben falls als sensitiv einzu stufen ist das Teilen von Fotos, da diese unter Umständen eben falls die ab gebildete Person mit einem Offline­Kontext sicht­ bar werden lassen. Hier be stehen deut liche Alters unterschiede. Die jungen Nutzer ver öffent lichen viel häufiger Bilder im Social Web. Ähnlich große Unter schiede finden sich auch beim Teilen privater Kontakte. Werden diese Informa tionen im Social Web ver öffent licht, wird die Person innerhalb ihres, auch in der Offline­Welt existie ren den, sozialen Netz werks sicht bar. Das Teilen privater Kontakte findet ver mutlich vor allem auf Sozialen Netz werk platt­ formen statt, die zwar nicht nur, aber vor rangig von jungen Nutzern besucht werden. Beruf liche Kontakte werden im Social Web generell nicht so häufig preis­ gegeben. Dies könnte daran liegen, dass üblicher weise be rufliche Kontakte nur in sehr speziellen Social Web­Formaten ge teilt werden. Karriereorientierte Social­Networking­Sites, wie LinkedIn und XING, oder be ruflich orientierte Blogs sind Beispiele für solche Anwen dungen. Die Durch drin gung dieser An­ gebote ist insgesamt nicht sehr hoch (z. B. 7,5 Prozent Reichweite von XING laut AGOF internet facts 2010­III). Die Mitglied schaft bei karriereorientierten Social­Networking­Sites macht zudem vor allem zu Beginn der be ruflichen Laufbahn Sinn, was daher er klären kann, dass die Nutzer unter 35 Jahren diese Informa tion be sonders häufig teilen. 144 97 % 90 % 97 % 87 % 86 % 52 % 90 % 76 % 33 % 67 % 64 % 53 % 41 % 96 % 89 % 92 % 80 % 87 % 54 % 76 % 64 % 33 % 53 % 53 % 43 % 32 % 90 % 82 % 84 % 71 % 89 % 59 % 53 % 35 % 24 % 43 % 47 % 35 % 30 % 0%10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 10 0% V or - na m e N ac h- na m e G eb ur ts - ta g B er uf E -M ai l Po st - A dr es se Fo to s Pr iv at e K on ta kt e B er uf lic he K on ta kt e E ig en e E rl eb - ni ss e E ig en e G ed an ke n E ig en e G ef üh le E ig en e So rg en un d Ä ng st e D ig ita l N at iv es 13 –2 4 Ja hr e (n = 6 24 ) M itt el gr up pe 25 –3 4 Ja hr e (n = 5 65 ) D ig ita l I m m ig ra nt s 35 + J ah re (n = 1 .8 41 ) A bb il du ng 6 : G et ei lt e In fo rm at io ne n im S oc ia l W eb n ac h A lt er sg ru pp en 145 Eher emotionale Aspekte wie eigene Erleb nisse, Gefühle, Gedanken, Ängste und Sorgen werden weit weniger häufig offenbart als die zur Registrie rung notwendi gen Daten Name und E­Mail­Adresse. Dennoch, der Anteil der User, die an geben, diese doch eher sensitiven Informa tionen bereits über das Internet mit anderen ge teilt zu haben, ist er staun lich hoch. Er liegt in allen Alters­ gruppen und bei allen emotionalen Aspekten immer bei mindestens 30 Prozent. Gerade bei diesen Angaben finden sich tatsäch lich er hebliche Alters unterschiede. Jüngere Nutzer teilen diese Informa tionen häufiger im Social Web mit anderen. Jüngere Nutzer er weisen sich daher insgesamt als freigiebiger bei Fotos, privaten Kontakten, eigenen Erleb nissen, Gedanken und Gefühlen. 3.3.1 Zugang zu den ge teilten Informa tionen Die Tatsache, dass eine be stimmte Informa tion, bspw. die E­Mail­Adresse, über das Internet ge teilt wird, be deutet nicht, dass sie dort öffent lich ver fügbar und für jedermann auf find bar ist. Die meisten Anwen dungen des Social Web bieten Privatsphäre­Einstel lungen, die die Zugänglich keit zu diesen Informa­ tionen regeln. Die Teilnehmer, die angaben, eine be stimmte Informa tion bereits ver öffent licht zu haben, wurden ge beten anzu kreuzen, ob diese Informa tion für die gesamte Internet­Öffentlich keit oder nur für be stimmte Gruppen, z. B. die Freunde auf einer Sozialen Netz werk platt form, sicht bar sind. Mit der Einschrän kung der Zugänglich keit, z. B. durch Privatsphäre­Optionen, er langen die User eine ge wisse Kontrolle über ihre Selbstoffenba rung im Social Web. Der User kann selbst be stimmen, wer die eigenen Daten sehen darf und wer nicht. Deshalb ist eine differenzierte Betrach tung, ob und bei welchen Informa­ tionen diese Möglich keit ge nutzt wird, an gebracht. Sie wird in diesem Ab schnitt vor genommen. Bei der Differenzie rung zeigen sich zum Teil nur sehr geringe, zum Teil aber auch deut liche Unter schiede zwischen den Alters gruppen (Abbil dung 7 bis Abbil dung 9, S. 146–148). Im Folgenden wird insbesondere auf die Ab­ weichungen zwischen Digital Natives und Digital Immigrants ein gegangen. Bei den Basisinforma tionen zeigt sich, dass insbesondere der Vorname, der generell schon eher als öffent liche Informa tion be trachtet wird (vgl. Abbil­ dung 6), von den jungen Nutzern eher einer breiten Öffentlich keit zugäng lich ge macht wird als von älteren. Gleiches trifft auch im selben Umfang auf den Geburts tag und in geringe rem Maße auf den Nachnamen zu. Die Angabe dieser Merkmale im Social Web er leichtert die Auf find bar keit einer Person im Web. Offline­ und Online­Selbst können so von anderen leicht miteinander in Ver­ bindung ge bracht werden. Dass junge User diese Daten eher an geben, könnte ein Hinweis darauf sein, dass sie ihre Online­Identität sehr eng mit ihrer Offline­Identität ver knüpfen. 146 26 % 56 % 41 % 48 % 80 % 94 % 50 % 51 % 67 % 66 % 68 % 69 % 70 % 74 % 44 % 59 % 52 % 20 % 6% 50 % 49 % 33 % 34 % 32 % 31 % 30 % 0%10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 10 0% V or - na m e (n = 6 04 ) N ac h- na m e (n = 5 59 ) G eb ur ts - ta g (n = 6 01 ) B er uf (n = 5 38 ) E -M ai l- A dr es se (n = 5 32 ) Po st - A dr es se (n = 3 19 ) Fo to s (n = 5 56 ) Pr iv at e K on ta kt e (n = 4 72 ) B er uf - lic he K on ta kt e (n = 1 99 ) E ig en e E rl eb - ni ss e (n = 4 12 ) E ig en e G ed an ke n (n = 3 95 ) E ig en e G ef üh le (n = 3 25 ) E ig en e So rg en un d Ä ng st e (n = 2 56 ) nu r fü r be st im m te G ru pp e si ch tb ar al lg em ei n zu gä ng lic h A bb il du ng 7 : Z ug an g zu d en g e t ei lt en I n fo rm a t io ne n (A lt er s g ru pp e 13 –2 4 Ja hr e) 147 38 % 52 % 59 % 58 % 82 % 92 % 58 % 69 % 70 % 69 % 68 % 72 % 72 % 62 % 48 % 41 % 42 % 18 % 8% 42 % 31 % 30 % 31 % 32 % 28 % 28 % 0%10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 10 0% V or - na m e (n = 5 42 ) N ac h- na m e (n = 5 02 ) G eb ur ts - ta g (n = 5 13 ) B er uf (n = 4 53 ) E -M ai l- A dr es se (n = 4 90 ) Po st - A dr es se (n = 2 96 ) Fo to s (n = 4 28 ) Pr iv at e K on ta kt e (n = 3 58 ) B er uf - lic he K on ta kt e (n = 1 84 ) E ig en e E rl eb - ni ss e (n = 2 99 ) E ig en e G ed an ke n (n = 2 93 ) E ig en e G ef üh le (n = 2 37 ) E ig en e So rg en un d Ä ng st e (n = 1 80 ) nu r fü r be st im m te G ru pp e si ch tb ar al lg em ei n zu gä ng lic h A bb il du ng 8 : Z ug an g zu d en g e t ei lt en I n fo rm a t io ne n (A lt er s g ru pp e 25 –3 4 Ja hr e) 148 nu r fü r be st im m te G ru pp e si ch tb ar al lg em ei n zu gä ng lic h 56 % 68 % 74 % 72 % 74 % 88 % 58 % 75 % 79 % 68 % 68 % 70 % 69 % 44 % 32 % 26 % 28 % 26 % 12 % 42 % 25 % 21 % 32 % 32 % 30 % 31 % 0%10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 10 0% V or - na m e (n = 1 65 9) N ac h- na m e (n = 1 48 4) G eb ur ts - ta g (n = 1 54 3) B er uf (n = 1 30 0) E -M ai l- A dr es se (n = 1 63 3) Po st - A dr es se (n = 1 06 3) Fo to s (n = 9 56 ) Pr iv at e K on ta kt e (n = 6 44 ) B er uf - lic he K on ta kt e (n = 4 35 ) E ig en e E rl eb - ni ss e (n = 7 77 ) E ig en e G ed an ke n (n = 8 62 ) E ig en e G ef üh le (n = 6 25 ) E ig en e So rg en un d Ä ng st e (n = 5 42 ) A bb il du ng 9 : Z ug an g zu d en g e t ei lt en I n fo rm a t io ne n (A lt er s g ru pp e 35 + Ja hr e) 149 Auch die Angabe des Berufs ist bei den jungen Nutzern seltener auf be­ stimmte Gruppen be schränkt als bei älteren. Dies könnte zum einen daran liegen, dass ein Großteil der Befragten Digital Natives den Status Schüler oder Student hat und diese Informa tion deshalb so allgemein ist, dass sie nicht als privat ein geordnet wird. Zum anderen trägt die Identifika tion mit dem ge wähl­ ten Beruf eventuell im Jugendalter be deuten der zur Selbstidenti tät bei als im Alter. Bei den Kontaktinforma tionen, die als eher sensible Daten einzu ordnen sind, zeigt sich, dass diese, wenn sie im Internet an gegeben werden, normaler weise nicht der Allgemein heit zugäng lich ge macht werden. Hier be stehen nur kleine Unter schiede zwischen den Alters gruppen. Die älteren User schränken den Zugriff auf diese sensiblen Informa tionen jedoch weniger oft ein als die jungen. Dies ist be merkens wert, da Kontakt daten offen bar die einzigen Informa tions­ arten sind, bei denen ältere eher zur Online­Selbstoffenba rung neigen (s. o.). Auch bei den Fotos ist der Unter schied zwischen den Alters gruppen nicht so groß. Hier sind es aber wieder die Jüngeren, die den Zugriff auf die Bilder seltener auf be stimmte Gruppen einschränken. Junge Nutzer ver öffent lichen also nicht nur eher Bilder im Web, sie schränken den Zugriff darauf auch weniger stark ein. Ein deut licher Unter schied zeigt sich bei den Kontakten zu Freunden und Bekannten. Wesent lich mehr junge Nutzer machen ihre be ruflichen und ins­ besondere privaten Kontakte öffent lich sicht bar als ältere. Eventuell ist das Sichtbarsein im sozialen Kontext, z. B. im Sinne einer Gruppen identi tät während der Adoles zenz und im jungen Erwachsenenalter, wichti ger als in späteren Lebens phasen. Ein über raschen des Ergebnis liefern die emotionalen Aspekte, das Teilen eigener Erleb nisse, Gedanken und Gefühle (inkl. Sorgen und Ängsten). Anders als intuitiv er wartet, gibt es bei ihnen keine oder nur minimale Ab weichungen zwischen den Alters gruppen. Die Gründe dafür, warum die Alters gruppen hier nicht voneinander ab weichen, können dennoch für jede Gruppe unter schied lich sein. Es kann ver mutet werden, dass die eigenen Erlebnis­, Gedanken­ und Gefühlswelten ohnehin generell als sensible Informa tionen be wertet werden. Ältere Personen können ihre, in Face­to­Face­Situa tionen er worbene Einstel­ lung zur Privatsphäre online anwenden; Junge haben eventuell bereits spezielle Medien kompetenz oder auch Online­Privatsphäre­Normen ge bildet, die regeln, ob die Offenba rung dieser Informa tionen an gebracht ist oder nicht. Dennoch ist der Anteil derer, die emotionale Aspekte wie eigene Sorgen im Internet offen baren und diese Informa tionen nicht auf spezielle Gruppen einschränken, über alle Alters gruppen hinweg recht hoch. Insgesamt 30 Prozent der Personen, die solche Aspekte von sich öffent lich machen, offen baren diese emotionalen Aspekte ihres Selbst online in einem nicht durch Privatsphäre­ Optionen geschützten Rahmen. Ob sich jedoch tatsäch lich Bezüge zur Identität 150 der Personen herstellen lassen, bspw. über die Ver knüp fung mit Name oder Foto, kann an dieser Stelle nicht ge klärt werden. 3.3.2 Einflüsse auf die Online­Selbstoffenba rung Um zu testen, ob das Alter – und die damit ver bundene Zu gehörig keit zu einer soziologi schen Genera tion wie bspw. den Digital Natives – eine ent scheidende Einfluss variable für das Online­Selbstoffenba rungs verhalten ist, wurde eine multiple Regres sions analyse be rechnet. Neben dem Alter wurden auch weitere Faktoren einbezogen, denn es soll ge prüft werden, welches die ent scheiden den Einflüsse sind. Es handelt sich um den Social Web­Aktivi täts grad, Selbst­ wirksam keit, die sozio­demografi schen Variablen sowie die generelle Neigung zur Selbstoffenba rung. Diese Variablen wurden aus gewählt, weil ein Einfluss auf das Online­Selbstoffenba rungs verhalten plausibel er scheint, wie im nächsten Absatz einzeln er läutert wird. Es konnte bereits nach gewiesen werden, dass Selbstoffenba rung in Sozialen Netz werk platt formen und die Frequenz der Nutzung wechselseitig ver stärkend aufeinander wirken (Trepte, 2010). Die Nutzungs häufig keit ist jedoch vom Aktivi täts grad abzu grenzen. Personen, die regelmäßig im Social Web partizipie­ ren und eventuell auch eigene Inhalte produzie ren, haben ver mutlich eher den Willen und die Gelegen heit, Informa tionen über die eigene Person preis zugeben, als Personen, die das Social Web nur rezipierend oder gar nicht nutzen. Ebenso konnte bereits ge zeigt werden, dass Personen mit einer hohen Selbst wirksam­ keit zu aus führ licheren und aus gefallen eren Selbst präsenta tionen auf Social­ Networking­Sites neigen (Krämer & Winter, 2008). Bei der Selbst wirksam keit wurde zwischen der Internet­Selbst wirksam keit und der Social Web­Selbst­ wirksam keit unter schieden. Außerdem wurden Geschlecht und formale Bildung als sozio­demografi sche Variablen und die Neigung zur Selbstoffenba rung in Face­to­Face­Situa tionen, die als Persönlich keits eigen schaft interpretiert wird, einbezogen. Als ab hängige Variable wurde für die Analyse ein Summen index ge bildet, der die ver öffent lichten Informa tionen zur Selbstoffenba rung beinhaltet. Je nach Grad der Öffentlich keit der ent sprechen den Informa tion wurde eine unter­ schied liche Gewich tung vor genommen: Eine einzelne Informa tion wurde nicht ge zählt, wenn ein Befragter sie noch nie im Internet ver öffent licht hat, sie wurde einfach ge zählt, wenn er sie bereits ver öffent licht hat, aber den Zugriff auf be stimmte Personen gruppen ein geschränkt hat, und sie wurde doppelt ge­ zählt, wenn er die Informa tion ohne Einschrän kung für jeden Internetuser zugäng lich ins Netz ge stellt hat. Der so ge bildete Index variiert zwischen 0 = keine Informa tion jemals im Internet ver öffent licht und 26 = alle 13 ab­ gefragten Informa tionen wurden bereits im Netz öffent lich ver fügbar ge macht, der Zugriff wurde dabei nicht auf be stimmte Teilnehmer be schränkt. 151 In Tabelle 8 sind die Ergeb nisse der multiplen linearen Regression ab­ getragen. Drei der Prädiktoren weisen ein signifikantes β­Gewicht auf, das über ,10 liegt. Es handelt sich um den Social Web­Aktivi täts grad, das Alter und die Social Web­Selbst wirksam keit. Formale Bildung und die generelle Neigung zur Selbstoffenba rung liefern zwar einen signifikanten, aber ver­ schwindend geringen Erklä rungs beitrag, daher werden sie an dieser Stelle nicht interpretiert. Geschlecht und Internet­Selbst wirksam keit zeigen hingegen keinen signifikanten Einfluss und sind deshalb als Prädiktoren für das Online­Selbst­ offenba rungs verhalten unge eignet. Tabelle 8: Prädiktoren der Online-Selbstoffenba rung B SE B β T Sig. Konfidenzinwtervall Untergr. Obergr. Konstante 10,05 0,85 11,80 p < ,001 8,38 11,72 Social Web-Aktivi täts grad (1 = Nichtnutzer bis 5 = Vielseitig partizipierende Nutzer) 1,29 0,08 0,32 16,21 p < ,001 1,14 1,45 Alter (in Jahren) – 0,06 0,01 – 0,16 – 8,64 p < ,001 – 0,07 – 0,04 Social Web-Selbst wirksam keit (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) 0,59 0,10 0,13 5,77 p < ,001 0,39 0,79 Formale Bildung (1 = kein Ab schluss bis 5 = Abitur) – 0,28 0,08 – 0,06 – 3,55 p < ,001 – 0,44 – 0,13 Neigung zur Selbstenthül lung (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) – 0,42 0,11 – 0,06 – 3,64 p < ,001 – 0,64 – 0,19 Geschlecht (1 = männ lich, 2 = weib lich) 0,14 0,18 0,01 0,81 n. s. – 0,20 0,49 Internet-Selbst wirksam keit (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) 0,02 0,14 0,00 0,14 n. s. – 0,26 0,30 Multiple Regres sions analyse, Einschluss­Verfahren, listen weiser Fall ausschluss. Sign. Effekte mit β ≥ ,1 wurden in der Darstel lung hervor gehoben. R² = ,23; R²Korr. = ,23; F = 120,82; p < ,001 Das Modell weist ein korrigiertes R² = ,229 auf. Dieser Wert ist als mittle­ rer Effekt zu be zeichnen. Es ist nicht ver wunder lich, dass die Online­Selbst­ offenba rung nicht komplett durch die einbezogenen Variablen erklärt werden kann, da sie zumeist in einen komplexen Kontext ein gebunden ist, der über eine nach träg liche Befra gung nur schwer komplett erfasst werden kann. Sie hängt ver mutlich von weiteren, z. B. situativen Faktoren, ab, die nicht Teil der Erhebung waren. Der beste Indikator für die Online­Selbstoffenba rung ist der Social Web­ Aktivi täts grad (β = ,32). Dies ist nicht weiter ver wunder lich, da die aktive 152 Teilnahme am Social Web eine erhöhte Selbstoffenba rung geradezu voraus­ setzt. Die Social Web­Selbst wirksam keit ist eben falls ein ge eigneter Prädik­ tor (β = ,13). Personen, die für sich selbst einen souveränen Umgang mit dem Social Web proklamie ren, neigen demnach eher zur Selbstoffenba rung im Netz. Aber auch der prognostizierte Zusammen hang zwischen Alter und dem Online­Selbstoffenba rungs verhalten zeigt sich in den Daten (β = –,16). Je jünger eine Person ist, desto höher ist auch der Selbstoffenba rungs index, der eine Kombina tion aus Anzahl und Öffentlich keits grad der ge teilten Informa tionen darstellt. Das β­Gewicht des Alters ist das zweithöchste im Modell. Wie an­ genommen ist das Lebens alter – und die darüber operationalisierte Zu gehörig­ keit zur Genera tion der Digital Natives – tatsäch lich ein ent scheiden der Prädiktor für das Online­Selbstoffenba rungs verhalten. Der zuvor deskriptiv be schriebene Unter schied im Offenba rungs verhalten zwischen jungen und älteren Nutzern konnte somit auch in der Regression ge zeigt werden. Wie oben be schrieben, nutzen junge User das Social Web aktiver, und sie geben dabei mehr von sich preis als ältere. Da beide Regressoren in der Analyse einen – wenn auch im Fall des Alters relativ geringen – Effekt auf weisen, stellen sie relevante Ein­ fluss variablen dar, die unabhängig voneinander existie ren. Da bei der Analyse der Nutzung ver schiedener Anwen dungen bereits eine Sonder rolle der Sozialen Netz werk platt formen fest gestellt werden konnte, wurde eine zusätz liche Regression be rechnet, die als Einfluss faktoren statt der gene­ rellen Nutzer typologie die einzelne Nutzungs aktivi tät der sechs analysierten Social Web­Anwen dungen ver wendet. Als Regressand ver bleibt weiter hin der ge bildete Selbstoffenba rungs index in der Analyse. Das Modell zeigt deut lich den Einfluss des Aktivi täts grades innerhalb von Sozialen Netz werk platt formen auf die Online­Selbstoffenba rung. Dieser Regres­ sor hat in der neuen Analyse bei weitem den stärksten Einfluss auf die ab­ hängige Variable. Alter und Social Web­Selbst wirksam keit ver bleiben als weitere Regressoren mit einem ge wissen Einfluss. Es fällt jedoch auf, dass keine der anderen Social Web­Anwen dungen an die Erklä rungs kraft, die Soziale Netz werk platt formen für die Online­Selbstoffenba rung bieten, heran reicht. Einer seits ist dies ver mutlich der Messung der Online­Selbstoffenba rung ge­ schuldet. Diese erinnert sehr stark an die Profilinforma tionen, die auf Sozialen Netz werk platt formen ab gefragt werden. Auch hinsicht lich der Privatsphäre­ Einstel lungen kommen die Sozialen Netz werk platt formen der Abfrage eher ent gegen als andere Anwen dungen, die häufig nicht standardmäßig Privatsphäre­ Optionen bieten. Anderer seits unter streicht dieses Ergebnis die Relevanz, die gerade Soziale Netz werk platt formen für die Online­Selbstoffenba rung haben. Diese Anwen dungen sind nicht nur be sonders beliebt, sie laden auch durch aktive Partizipa tion dazu ein, be sonders viele personen bezogene Informa tionen zu ver öffent lichen. 153 Tabelle 9: Prädiktoren der Online-Selbstoffenba rung inkl. Nutzungs aktivi tät der Social Web-Anwen dungen B SE B β T Sig. Konfidenzintervall Untergr. Obergr. Konstante 9,35 ,87 10,71 p < ,001 7,64 11,06 Soziale Netz werk platt formen* 0,62 ,05 ,27 12,19 p < ,001 ,52 ,72 Videoplatt formen* 0,11 ,07 ,04 1,54 n. s. –,03 ,25 Bilderplatt formen* 0,15 ,07 ,05 1,98 p < ,05 ,00 ,29 Blogs* 0,06 ,07 ,02 ,81 n. s. –,08 ,20 Wikis* – 0,12 ,06 –,05 – 1,94 p < ,05 –,24 ,00 Diskus sions foren* 0,11 ,06 ,04 1,91 n. s. –,00 ,23 Alter (in Jahren) – 0,04 ,01 –,11 – 5,55 p < ,001 –,05 –,03 Internet-Selbst wirksam keit (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) – 0,01 ,14 –,00 –,10 n. s. –,29 ,27 Social Web-Selbst wirksam keit (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) 0,72 ,10 ,16 7,12 p < ,001 ,53 ,92 Geschlecht (1 = männ lich, 2 = weib lich) 0,20 ,18 ,02 1,11 n. s. –,15 ,55 Formale Bildung (1 = kein Ab schluss bis 5 = Abitur) – 0,32 ,08 –,07 – 3,93 p < ,001 –,48 –,16 Neigung zur Selbstenthül lung (1 = sehr niedrig bis 5 = sehr hoch) – 0,47 ,12 –,07 – 4,13 p < ,001 –,70 –,25 Multiple Regres sions analyse, Einschluss­Verfahren. Listen weiser Fall ausschluss. R² = ,23; Korr. R² = ,23; F = 71,27; p < ,001 * Skala: 1 = rezipierende Nutzung; 2 = partizipierende Nutzung; 3 = produzierende Nutzung 3.4 Diskussion Mit der sekundäranalyti schen Aus wertung konnte ein detaillierter Ver gleich von Digital Natives und Digital Immigrants hergestellt werden, der Aus sagen über die Gemeinsam keiten und Unter schiede hinsicht lich der Nutzung des und der Selbstoffenba rung im Social Web er möglicht. Auch die Sorge um die Privatsphäre wurde unter sucht. Der wichtigste Befund der Analyse ist, dass das Alter neben anderen Faktoren tatsäch lich einen Einfluss faktor für die Online­Selbstoffenba rung darstellt. Das Alter wurde im be rechneten Regres­ sions­Modell jedoch nicht als ursäch liche Variable ver standen, sondern als Operationalisie rung der sukzessiven Zu gehörig keit zu einer be stimmten soziolo­ gi schen Genera tion. Als ursäch lich ist nicht alleine der Geburts jahrgang zu ver stehen, sondern die damit ver bundene Prägung durch erlebte histori sche Ereig nisse, kulturelle Erfah rungen und den daraus resultie ren den Lebens stil, die in der Zu gehörig keit zu einer be stimmten soziologi schen Genera tion mündet. 154 Zwischen den ver schiedenen Genera tionen konnten zudem einige Unter schiede hinsicht lich der Nutzung des Social­Web, des Online­Selbstoffenba rungs­ verhaltens und der Sorge um die eigene Online­Privatsphäre fest gestellt werden. Diese Unter schiede be ziehen sich jedoch nur auf Online­Kontexte. Es konnte kein Unter schied zwischen den Genera tionen hinsicht lich des Selbstoffen­ barungs verhaltens in Face­to­Face­Situa tionen fest gestellt werden. Darin lässt sich ablesen, dass eine eventuelle Ver ände rung hinsicht lich der Selbstoffen­ barungs gewohn heiten zwischen unter schied lichen Genera tionen sich (bisher) nicht auf Offline­Kontexte aus gewirkt hat. Es gibt jedoch auch deut liche Unter schiede zwischen den Genera tionen. Die 13­ bis 24­jähri gen Nutzer ver fügen nicht nur über eine leicht höhere Internet­ Selbst wirksam keit als die über 35­Jährigen, sondern auch über eine deut lich höhere Social Web­Selbst wirksam keit. Hinsicht lich der Sorge um die Privat­ sphäre ergaben sich nur kleine Unter schiede zwischen den Gruppen, die darauf hindeuten, dass die jüngeren Nutzer nur leicht weniger besorgt um ihre Privat­ sphäre sind, sich weniger um ihren techni schen Schutz kümmern und auch etwas weniger vor sichtig sind. Die ge fundenen Differenzen sind jedoch so gering, dass eine finale Aussage über die Unter schiede hinsicht lich der Sorge der Digital Natives um die eigene Privatsphäre im Internet unangemessen er­ scheinen würde. Eine weitere Analyse er scheint hier an gebracht. Es lässt sich fest halten, dass sowohl ältere als auch jüngere Nutzer sich um ihre Privatsphäre im Internet sorgen. Die Sensibili tät hinsicht lich dieser Themen ist über alle unter suchten Alters gruppen in etwa gleich hoch, und die Indices der Subs kalen weisen Mittelwerte auf, die leicht im Zustimmungs bereich der Skala liegen. Die Analyse des Selbstoffenba rungs verhaltens zeigte, dass einige Informa­ tionen eher als öffent lich ver standen werden als andere. So zählen der Name, das Geburts datum und die E­Mail­Adresse zu den Informa tionen, die öffent lich im Netz mitgeteilt werden. Post­Adresse, private und be rufliche Kontakte, sowie Erleb nisse, Gedanken und Emotionen zählen weniger dazu. Hier gibt es jedoch zum Teil deut liche Alters unterschiede. Insbesondere Fotos, private Kontakte, sowie eigene Erleb nisse, Gedanken und Emotionen wurden bereits von mehr jüngeren Nutzern ge teilt. Die fest gestellten Unter schiede können darauf hinweisen, dass es in den Genera tionen unter schied liche Normen dahin­ gehend gibt, bei welchen Informa tionen es an gemessen er scheint, sie zu teilen und bei welchen nicht. Jugend liche und junge Erwachsene scheinen hinsicht lich der ge nannten Informa tionen etwas offener zu sein, was den Erwar tungen an die Genera tion der Digital Natives ent spricht (Palfrey & Gasser, 2008). Über­ raschend ist hingegen das Ergebnis, dass Kontaktinforma tionen etwas stärker von älteren Nutzern ge teilt werden. Solche Informa tionen könnten vor dem Hinter grund dessen, dass sie eine Inter aktion mit dem Nutzer er möglichen und dadurch weitreichendere Konsequenzen nicht nur für die informatio nelle, sondern z. B. auch für die physische Privatsphäre haben könnten, als be sonders 155 sensibel ein gestuft werden. Dies er scheint jedoch vor dem Hinter grund einer geschäfts mäßigen Internetnut zung plausibel. Zudem wähnen sich Erwachsene eher als Jugend liche in der Lage, sich gegen unerwünschte Eingriffe in die Privatsphäre wehren zu können und gehen vielleicht auch deswegen offener mit diesen Daten um. Die Nutzung der Möglich keit, ge teilte Informa tionen auf einen be stimmten Nutzer kreis einzu schränken, wird für die Informa tions arten recht unter schied­ lich häufig ge nutzt. Insbesondere bei Kontakt­Informa tionen wird davon Ge­ brauch ge macht, was aber wiederum auf die jüngeren Nutzer gruppen stärker zutrifft als auf die älteste. Name und Geburts datum sowie Fotos und private Kontakte werden hingegen weniger oft von den jüngeren Nutzern in ihrer Zugänglich keit ein geschränkt. Bei den emotionalen Aspekten liegt das Niveau der Zugänglich keit in allen Alters gruppen ungefähr auf gleicher Höhe. Die Unter schiede und Gemeinsam keiten hinsicht lich der Zugänglich keit von im Web ver öffent lichten Informa tionen könnten auf ein jeweils leicht unter schied­ liches Ver ständnis davon, welche Informa tionen als privat und welche als öffent lich gelten sollten, hinweisen. Dass sensitive Informa tionen ge teilt werden, be deutet nicht zwangs läufig, dass immer eine Ver knüp fung mit der Identität des Users statt findet. Es ist möglich, dass die User, die an geben, Erleb nisse, Gedanken und Gefühle zu teilen, dies während einer pseudonymen Nutzungs episode tun. Auch hier kann die sekundäranalyti sche Aus wertung keine tiefen Einblicke geben, weshalb eine detaillierte Analyse, wie sie im Weiteren folgt, weiter hin er forder lich er­ scheint. Ab schließend ist fest zustellen, dass ein zentraler Befund der Sekundäranalyse ist, dass Soziale Netz werk platt formen tatsäch lich eine Sonder rolle unter den Anwen dungen des Social Web darstellen. Über alle Alters gruppen hinweg bilden sie die am stärksten frequentierte Anwen dungs­Art. Insbesondere von den jungen Nutzern werden sie sehr häufig ge nutzt. Soziale Netz werk platt­ formen werden aber nicht nur be sonders häufig auf gerufen, sie werden auch mit einem deut lich höheren Partizipa tions grad ge nutzt als andere Anwen dungen. Zudem hat eine er gänzende Regres sions analyse ge zeigt, dass insbesondere die aktive Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen die Online­Selbstoffen­ barung be günstigt. Darin unter scheidet sich dieser Anwen dungs typ stark von den anderen An geboten des Social Web. Da gerade junge Nutzer diese Anwen­ dungen ver stärkt ver wenden und weil die Nutzungs aktivi tät insbesondere auf diesen Platt formen offen bar mit einer ge steigerten Selbstoffenba rung zusammen­ hängt, er scheint es sinn voll, in den folgen den empiri schen Analysen insbeson­ dere Soziale Netz werk platt formen zu fokussie ren. 156 Literatur ARD/ZDF­Onlinestudie. (2011). 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Wissen schaft liches Symposium zum 25­jähri gen Bestehen des Instituts für Journalistik und Kommunika­ tions forschung (IJK) der Hoch schule für Musik und Theater, Hannover. 159 4 Quantitative Befra gung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen Julia Niemann & Michael Schenk unter Mitarbeit von Doris Teutsch, Kim Wlach & Yvonne Allgeier 4.1 Darstel lung des methodi schen Vor gehens Um ver allgemeiner bare Aus sagen über die Nutzung von Sozialen Netz werk­ platt formen, die Einstel lung zu Privat heit und Öffentlich keit sowie die Einschät­ zung der Risiken im Social Web treffen zu können, haben wir zusätz lich zu den qualitativen Phasen dieser Studie auch quantitative Ver fahren ein gesetzt. Zunächst wurden im Rahmen einer sekundäranalyti schen Aus wertung Unter­ schiede zwischen Digital Natives und Digital Immigrants exploriert (vgl. Kap. 3). Im Anschluss haben wir eine standardisierte Online­Befra gung durch geführt und diese mit einer Tracking­Studie kombiniert. Im Folgenden fokussie ren wir auf das Vor gehen bei der standardisierten Online­Befra gung, die wir durch­ geführt haben und be schreiben die Stichprobe. Im Anschluss gehen wir auf die methodi schen Besonder heiten des Tracking ein. 4.1.1 Standardisierte Online­Befra gung Als Modus der standardisierten Befra gung er schien die Online­Befra gung an­ gebracht, da auf diese Weise kein Medien bruch statt fand – weder zum Gegen­ stand der Umfrage, noch zum nächsten Erhe bungs schritt, dem Tracking (siehe Ab schnitt 4.1.2). Rekrutiert wurde über ein Online­Access­Panel. Als Nachteil der Rekrutie rung durch Online­Access­Panels und von Online­Befra gungen allgemein wird häufig an geführt, dass nur Teilnehmer er reicht werden können, die Internetnutzer sind. Dies fällt jedoch bei der vor liegen den Studie nicht ins Gewicht, da aus schließ lich Onliner, nämlich die Nutzer Sozialer Netz werk­ platt formen er reicht werden sollten. Ein weiterer Aspekt der Ver zerrung durch die Rekrutie rung in Access­Panels sind Aus wahlprozesse. Dass die Panelisten 160 nicht rein zufällig aus gewählt werden, sondern sich selbst zur Teilnahme in Panels anmelden, führt unter Umständen zu einem Bias und damit zu mangeln­ der Repräsentativi tät und Ver allgemeiner bar keit (Göritz, 2003, S. 235). Gegen­ über herkömm lichen, eben falls selbstselektierten Onlinestichproben fällt der Interessen bias in Online­Access­Panels jedoch geringer aus (ebd., S. 232). Die Rekrutie rung über Online­Access­Panels bietet neben der guten Erreich bar keit der Zielpersonen auch weitere methodi sche Vor teile: Im Laufe der Zeit ent­ wickeln die Panelteilnehmer (Panelisten) eine ver trauens volle Bindung zum Panelanbieter. Diese bewirkt, dass die Antworten der Panelisten gerade bei sensiblen Themen – wie dem Thema Privatsphäre – valider sein könnten als bei anderen Er hebungs formen (Göritz, Reinhold & Batinic, 2002). Ohnehin führen Online­Befra gungen bei intimen Unter suchungs gegenständen zu valide­ rem Antwort verhalten als andere Befra gungs modi (Tad dicken, 2008). Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Teilnehmer den Fragebogen in Ruhe und zu einem selbst gewählten Zeitpunkt aus füllen konnten. Damit die Ergeb nisse mit früheren Studien (Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009b) und mit regelmäßig durch geführten Studien (ARD/ZDF­ Onlinestudie, 2011; MPFS, 2011) ver gleich bar sind, haben wir das Erhe bungs­ instrument an diese an gelehnt. Neben den Bereichen des Fragebogens, die direkt der Beantwor tung der Forschungs fragen dienen (z. B. Selbstoffen barungs­ verhalten, Nutzungs motive), fragten wir weitere Konstrukte ab, die auf grund der theoreti schen Vorüber legungen Einfluss variablen bilden. Tabelle 10 gibt einen Über blick über den Fragebogen. Bei der Ent wick lung des Fragebogens haben wir, wenn möglich, auf etablierte Skalen zurück gegriffen. An vielen Stellen war dies jedoch nicht zielführend, da keine ge eigneten Skalen existierten, die im Hinblick auf den Kontext und die sehr junge Zielgruppe treffend er­ schienen. Denn diese Zielgruppe stellt be sondere Anforde rungen an die Auswahl ge eigneter Skalen und Formulie rungen. Da Kinder und Jugend liche ab 12 Jahren befragt wurden, haben wir die Fragen und Antwortmöglich keiten sehr leicht ver ständ lich formuliert und ver sucht, der Lebens wirklich keit der Zielpersonen zu ent sprechen. Anderer seits umfasste das Sample auch junge Erwachsene bis zu 24 Jahren, weshalb wir von speziellen Skalen für Kinder und zu kindgerech­ ten Formulie rungen ab gesehen haben. 161 Tabelle 10: Programm blöcke der standardisierten Online-Befra gung Programm block Fragen Internetnut zung Erfah rung der Internetnut zung Häufig keit der Internetnut zung Ort der Internetnut zung Social Web-Nutzung Häufig keit ge nutzter Applika tionen Nutzung Sozialer Netz werk platt formen Häufig keit ge nutzter Platt formen Haupt netz werk Anzahl der Freunde Nähe und Bekannt heit der Freunde Selbstoffenba rungs verhalten Häufig keit ge nutzter Features Upload von Fotos und Videos Schreiben von Status meldun gen Nutzung von Privatsphäre-Optionen Vor teile der Nutzung Nutzungs motive des Haupt netz werks (an gelehnt an Langzeit studie Massen kommunika tion, Ergän zung um soziale Motive) Soziales Kapital5 Risiken der Nutzung Einstel lung zur Online-Privatsphäre Einstel lung zu Risiken, die aus der Nutzung resultie ren Einschät zung eigener Rechte, Rechte Dritter und Copyright Soziale Normen Injunktive und deskriptive Normen in Bezug auf die Nutzung Injunktive und deskriptive Normen in Bezug auf die Privatsphäre Selbst wirksam keit Mit Bezug auf das Internet Mit Bezug auf das Social Web Mit Bezug auf den Schutz der Privatsphäre im Haupt netz werk Generelle Einstel lung zur Privatsphäre Physische Privatsphäre6 Psychologi sche Privatsphäre7 Inter aktionale Privatsphäre Informatio nelle Privatsphäre Persönlich keits merkmale Big-Five-Persönlich keits dimensionen8 Need to Belong9 Sozio-Demografie Alter Geschlecht Bildung Bundes land Nationali tät Wohnsitua tion Größe des Wohnorts Geld zur freien Ver fügung 5 6 7 8 9 5 Williamson, 2006 (5 Items) 6 Burger, 1995; Buss, 2001 (je 2 Items) 7 Buss, 2001 (1 Item) 8 BFI­10 (John & Sistavara, 1999; SOAP) 9 Leary, Kelly, Cotrell & Schreindorfer, 2005 162 Wir haben den Fragebogen vorab in einem Pretest mit 124 jungen Nutzern Sozialer Netz werk platt formen ge testet. Anschließend haben wir die ver wendeten Skalen auf ihre Konsistenz ge prüft und gering fügige Änderun gen in den Formulie rungen der Items und Kürzun gen vor genommen. Bspw. wurden Items, die der Konsistenz von Skalen ent gegen liefen oder die eine extrem schiefe Ver teilung auf wiesen, ent fernt. Das Fragen programm wurde für den finalen Fragebogen in der Reihen folge ver ändert, da einige sozio­demografi sche Anga­ ben im Screener des Fragebogens be nötigt wurden und um Reihen folge effekte zu ver meiden. Die Rekrutie rung der Befragten für die Haupt befra gung er folgte über das Online­Access­Panel der Panelbiz GmbH (Berlin). Ziel der quantitativen Befra­ gung war es, eine Stichprobe zu er halten, die der Grundgesamt heit der 12­ bis 24­jähri gen deutschen User von Sozialen Netz werk platt formen möglichst gut ent sprach, und die wichtige sozio­demografi sche Merkmale ab bildet. Bei der Rekrutie rung wurde neben einer Kreuzquote von Alter und Geschlecht zusätz­ lich nach formaler Bildung quotiert. Die Quotie rung orientiert sich dabei an Daten der Statisti schen Ämter des Bundes und der Länder (2011, 14. Februar). Zwar werden vom statisti schen Bundesamt keine Zahlen über die Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen aus gewiesen, jedoch kann an genommen werden, dass die meisten Nutzer dieser Alters klasse über einen Zugang zum Internet ver fügen. Zudem sind die meisten Internetnutzer im Jugendalter Mitglied einer Netz werk platt form (MPFS, 2011, S. 31). Wir nehmen dennoch an, dass es sich bei den be fragten Teilnehmern um typische Jugend liche und junge Erwachsene handelt, deren Einschät zung zu Privat heit und Öffentlich keit im Social Web gerade deshalb eine be sondere Relevanz erlangt, weil es sich um eher online­ affine Personen handelt. Die Mehrzahl der Befragten sind Personen, die sich selbst im Access­Panel registriert haben und die daher regelmäßig an Befra gungen teilnehmen. Bei Befragten, die zum Zeitpunkt der Befra gung 14 Jahre und älter waren, wurde die Einsichts fähig keit, die zur Teilnahme an Befra gungen zum Zweck der wissen schaft lichen Forschung notwendig ist, voraus gesetzt. Sie wurden direkt über ihre eigene Panel mitglied schaft rekrutiert. Diese Praxis ent spricht den forschungs ethischen Richtlinien des Arbeits kreises Deutsche Markt forscher e. V. (ADM, 2006). Nur 12­ bis 14­jährige Teilnehmer wurden über die Panel­ mitglied schaft ihrer Eltern ein geladen, denn so konnten wir sicherstellen, dass die Eltern der Befra gung ihrer evtl. noch nicht einsichts fähigen Kinder zu­ stimmten. Die Eltern wurden an schließend ge beten, den Raum zu ver lassen, damit die jugend lichen Teilnehmer den Fragebogen unbe einflusst aus füllen konnten. 163 Die Feldzeit reichte vom 25. August bis 29. September 2011. An geschriebene Teilnehmer wurden, falls nötig, durch den Panel­Anbieter mehrfach an den Fragebogen erinnert, um die Aus schöp fungs quote zu erhöhen. Die lange Zeit­ spanne der Erhebung ergibt sich dadurch, dass während der Laufzeit be schlossen wurde, das Sample zu ver größern. Insgesamt nahmen 1.430 Personen teil. Einige dieser Teilnehmer wurden in der Daten bereini gung wegen einer unrealis­ tisch kurzen Ausfüll dauer, unplausiblem oder monotonem Ankreuz verhalten aus geschlossen, so dass sich eine endgültige Fallzahl von 1.301 ergab. Die Ab weichungen der ge planten Quotie rung von der tatsäch lichen Stichprobe können Tabelle 11 ent nommen werden. Sie sind – mit Aus nahme der Bildungs­ variablen – extrem gering und be tragen zumeist unter einem Prozent. Während der Erhebung erwies es sich als schwierig, formal niedrig ge bildete Teilnehmer zu mobilisie ren. Formal sehr hoch ge bildete Teilnehmer sind hingegen über­ repräsentiert. Daher wurde eine Gewich tungs variable be rechnet, die die Über­ bzw. Unter repräsentie rung aus gleicht. Die Gewich tung wird in allen folgen den Aus wertungen an gewendet, sofern nicht anders an gegeben. Tabelle 11: Quoten erfül lung der standardisierten Online-Umfrage Geplante Quote Bereinigte Stichprobe Ab weichung (N = 1.301) Bildung Haupt schule bzw. Haupt schulabschluss 25,0 19,2 – 5,8 Realschule bzw. Realschulabschluss 35,0 35,9 0,9 Gymnasium bzw. Abitur 40,0 44,9 4,9 Kreuzquote Alter/Geschlecht männ lich, 12–14 Jahre 10,4 9,9 – 0,4 männ lich, 15–17 Jahre 11,1 10,9 – 0,2 männ lich, 18–20 Jahre 12,8 12,2 – 0,6 männ lich, 21–24 Jahre 16,9 16,1 – 0,7 weib lich, 12–14 Jahre 9,8 10,2 0,4 weib lich, 15–17 Jahre 10,6 11,0 0,4 weib lich, 18–20 Jahre 12,2 12,7 0,5 weib lich, 21–24 Jahre 16,3 16,9 0,6 Angaben in Prozent Obwohl nicht nach Bundes ländern quotiert wurde, ergab sich eine Ver teilung, die den Ver gleichs daten des Statisti schen Bundesamtes sehr gut ent spricht (Tabelle 12). Zusätz lich wurde anhand des Fragebogens eine Auf teilung nach Einwohner anzahl des Wohnortes vor genommen. In länd lichen Regionen leben demnach 20 Prozent, zwei von zehn der Befragten leben in einer Kleinstadt und 23 Prozent leben in einer mittelgroßen Stadt mit 20.000 bis 100.000 Ein­ wohnern. Die Mehrheit der Befragten lebt in einer Groß stadt mit 100.000 und mehr Einwohnern (29 Prozent). 164 Tabelle 12: Teilnehmer nach Bundes ländern Soll Ist Differenz Baden-Würt temberg 13 10 – 3 Bayern 15 13 – 2 Berlin 4 6 2 Branden burg 3 2 – 1 Bremen 1 1 0 Hamburg 2 2 0 Hessen 7 6 – 1 Mecklen burg-Vorpommern 2 3 1 Nieder sachsen 10 13 3 Nordrhein-West falen 22 22 0 Rheinland-Pfalz 5 3 – 2 Saarland 1 0 – 1 Sachsen 5 6 1 Sachsen-Anhalt 3 3 0 Schleswig-Holstein 4 6 2 Thüringen 3 2 – 1 Angaben in Prozent Die Abfrage des be ruflichen Status ergab, dass der Großteil der Teilnehmer noch zur Schule geht. Etwa ein Fünftel be findet sich in einer be ruflichen Aus­ bildung, fast ebenso viele sind voll­/teil­berufstätig. Die Minder heit der Befrag­ ten bilden die 17 Prozent der Studenten, ein sehr geringer Anteil ist zur Zeit arbeits los (4 Prozent) bzw. nicht be rufstätig oder leistet seinen Dienst bei der Bun des wehr oder im Zivildienst (5 Prozent). Die Ver teilung des be ruflichen Status er scheint für die Alters gruppe der 12­ bis 24­Jährigen insgesamt plausibel. Da die meisten Befragten Schüler sind, ist es nicht ver wunder lich, dass die Jugend lichen und jungen Erwachsenen der Stichprobe zum Großteil noch bei ihren Eltern leben (62 Prozent). Nur selten wohnen sie schon allein (12 Prozent) oder zusammen mit ihrem Partner (16 Prozent), ein eher geringer Anteil (6 Prozent) wohnt in einer WG und 4 Prozent in sonsti ger Wohnsitua tion. Dabei leben die meisten zu viert (26 Prozent) bzw. zu dritt (26 Prozent) in einem Haushalt, ein Fünftel zu zweit und 16 Prozent mit fünf oder mehr Personen. Der über wiegende Teil der Befragten ist deutscher Nationali tät (97 Prozent), die rest lichen Befragten be sitzen die Staats bürger schaft anderer EU­Länder (3 Prozent), einige wenige kommen aus Nicht­EU­Ländern wie der Türkei, Korea, Vietnam, Eritrea, USA und dem arabischen Raum. 4.1.2 Tracking mit Befra gung in der Nutzungs situa tion Die Befra gung ist die optimale Methode, um Wissen, Einstel lungen und Meinun gen zu erheben (Möhring & Schlütz, 2002, S. 15). Handlun gen kön­ nen in be stimmten Fällen jedoch besser durch eine Beobach tung oder eine 165 Methoden kombina tion erfasst werden. Zusätz lich zu Wissen und Einstel lungen unter suchen wir im quantitativen Teil dieser Studie die Hand lungs weisen der Zielgruppe auf Sozialen Netz werk platt formen, um insbesondere mögliche Diskrepanzen zwischen Wissen und Einstel lungen einer seits und Handeln anderer seits auf decken zu können. Es wurde daher ein Online­Tracking durch­ geführt, das einige methodi sche Besonder heiten auf weist, die in diesem Ab­ schnitt er läutert werden sollen. Als Methode zur Erfas sung von Hand lungs weisen in der Rezep tions forschung eignet sich die Befra gung nur bedingt, da sie sowohl zeit lich als auch situativ unabhängig von der Medien nutzung geschieht (Scherer & Schlütz, 2002, S. 134). Dem Befragten werden große Gedächtnis leis tungen ab verlangt, wenn er sich detailliert an die Nutzungs situa tion zurück erinnern soll. Gerade bei alltäg lichen, routinearti gen Handlun gen ist die Erinne rungs leis tung der Befragten ver zerrt. Darüber hinaus spielen soziale Erwünscht heit und nach träg liches Rationalisie­ ren des eigenen Handelns in Befra gungen gerade bei sensiblen Themen wie dem Daten schutz eine Rolle. Bei den Routinehand lungen im Social Web steht das Thema Privatsphäre nicht un bedingt immer im Vordergrund. Die Motive für oder wider eine Ent schei dung, die zu einer be stimmten Handlung führt, können im Nach hinein nur schwer ab gerufen werden. Die starke Diskrepanz zwischen Einstel lung und Hand lungs weisen kann daher ver mutlich teil weise durch die methodi schen Probleme der nach träg lichen Befra gung erklärt werden. Von der Explora tion privatsphäre­sensitiver Hand lungs weisen im Social Web allein durch herkömm liche, standardisierte Befra gungen ist deshalb abzu sehen. Zusätz lich zu der umfang reichen Befra gung haben wir mit einer Teilstich­ probe ein Online­Tracking durch geführt. Das Tracking­Tool zeichnete dabei anonymisiert alle auf vier aus gewählten Sozialen Netz werk platt formen auf­ gerufenen URLs inklusive ihrer Ver weildauer auf. Im Zuge des Trackings haben wir zudem Handlun gen („Events“) definiert, die auf Sozialen Netz werk­ platt formen vor kommen und die das Thema Daten schutz und Privatsphäre im Social Web in be sonde rer Weise be treffen. Beim Tracking wurde ge speichert, wie oft der Teilnehmer innerhalb der Feldzeit die folgen den Handlun gen auf einer Social­Networking­Site aus führte: – Änderun gen im Profil vornehmen – Upload eines neuen Profil­Fotos – Upload von Fotos in Fotoalben – Änderung an den Daten schutz einstel lungen vornehmen – Neue Freunde hinzu fügen – Freundschafts anfragen be stäti gen – Etwas an eine Pinnwand schreiben – Status meldun gen ab geben – Fan einer Seite werden 166 Die von uns aus gewählten Events stellen eine Auswahl aller möglichen Aktionen auf Social­Networking­Sites dar, die aus inhalt lichen Über legungen ge troffen wurde. Es handelt sich um die Aktionen, die ver gleichs weise häufig auf treten und/oder die Privatsphäre und Selbstenthül lung eines Users be treffen können, weil der Teilnehmer beim Aus führen der Handlung ent weder eine Selbstoffen­ barung aus führt oder weil er das potenzielle Publikum zukünfti ger und ver­ gangener Selbstoffenba rungs hand lungen er weitert. Dadurch, dass ein Event be obachtet wird, kann jedoch noch nicht auf die Inten tion des Handelnden oder auf Risiken für den Daten schutz geschlossen werden. Der Inhalt der Handlung ist unklar, wie dieses Beispiel ver deut licht: Ein User be stätigt einen neuen Freund auf einer Social­Networking­Platt form. Er teilt durch diese Handlung seine Profilinforma tionen mit dem neuen Kontakt. Es ist jedoch nicht sicher, ob es sich bei dem neuen Freund um eine tatsäch lich aus dem Offline­Leben be kannte Person handelt oder um einen mehr oder weniger un bekannten Kontakt rein virtueller Natur: Zwei Möglich keiten, die ganz unter schied lich zu be werten sind hinsicht lich ihrer Wirkung auf die Privatsphäre des Users. Um die auf geführten Handlun gen noch detaillierter unter suchen zu können, er folgte eine kurze Kontextbefra gung direkt in der Nutzungs situa tion. Dieses Vor gehen ent spricht der „Experience Sampling Method“, bei der ver sucht wird, bei den Teilnehmern eine be stimmte Anzahl an Selbst beobach tungen zu initiie ren. Wenn der Teilnehmer eines der neun definierten Events aus führte, wurde ein kurzer Fragebogen an gezeigt. Gegen­ über der reinen Befra gung bietet die kombinierte Beobach tung mit Kontextbefra­ gung einige Vorzüge: Dieses Ver fahren ist nicht auf die Erinne rungs leis tung der Befragten an gewiesen. Mit Hilfe des Tracking können auch wenig be wusste Ver haltens weisen erfasst werden, und da direkt in der Nutzungs situa tion befragt wird, ist nach träg liches Einordnen und Rationalisie ren weniger stark aus geprägt als bei einer Befra gung, die erst später und ohne konkreten Bezug zur Nutzungs­ situa tion durch geführt wird. Anders als herkömm liche Laborbeobach tungen findet das Tracking in natür licher Umgebung statt. Im Gegen satz zu den üblichen Feldbeobach tungen ist trotzdem die Anwesen heit des Beobachters nicht notwendig. Es kann daher davon aus gegangen werden, dass die Teilnehmer weitest gehend ihre üblichen Nutzungs muster zeigen. Scherer und Schlütz (2002) er zielten in einer ähnlich an gelegten Studie zu situativen Gratifika tionen bei der Medien rezep tion bereits auf schluss reiche Ergeb nisse. Waren es 2002 bei Scherer und Schlütz noch Pager, die den Befragten viermal täglich zu unter­ schied lichen Tages zeiten auf forderten einen Paper­Pencil­Fragebogen auszu­ füllen, be nutzten Karnowski und Doedens (2010) zur Unter suchung des mobilen Medien nut zungs verhaltens elektroni sche Einla dungen direkt auf dem mobilen Endgerät. Vorteil dieses Vor gehens ist, dass die Befra gung situativ, direkt in der Nutzungs situa tion und ohne Medien bruch statt findet. Ähnlich sind wir auch in der vor liegen den Studie vor gegangen, nur dass die Einla dung zur 167 Kontextbefra gung nicht zu einem zufälli gen Zeitpunkt geschah, sondern direkt im Anschluss an das Aus führen einer relevanten Handlung. Die Erhebung ist also sehr nah an der Nutzungs situa tion. Ein herkömm liches Tracking­Tool registriert das Aus lösen eines Events, bietet jedoch keinerlei inhalt liche Informa tionen. Daher wurden jeweils im ersten Teil jedes Kontext fragebogens zunächst Details zum aus geführten Event erhoben. Da die Events unter schied licher Natur sind, unter schieden sich die Kontext fragebögen, vor allem im vorderen Teil der jeweili gen Befra gung. Zur Ver anschau lichung: Wurde die Freundschafts anfrage eines anderen Netz­ werknutzers be stätigt, erhob der Fragebogen, woher und wie gut der Befragte diese Person kennt. So kann nach vollzogen werden, ob ein guter Freund Zugang zu den Profildaten des Befragten erhält, oder ob es sich dabei um einen flüch­ ti gen Bekannten oder um einen Fremden handelt. Wurde dagegen eine Profil­ angabe hinzu gefügt oder geändert, sollen die Teilnehmer an geben, um was für eine Informa tion es sich handelt und ob ihre Angabe der Wahrheit ent spricht. So kann ein geschätzt werden, ob die Befragten eher sensible Informa tionen wie ihre Adresse ver öffent lichen oder einen Interpreten zu den Angaben über ihre Lieblings musik hinzu fügen. Wenn der Fragebogen durch das Ver öffent­ lichen einer Status meldung oder eines Posts auf der Pinnwand eines anderen Nutzers aus gelöst wurde, wurden die Bestand teile und der Inhalt des Posts erhoben. Außerdem machten die Befragten Angaben zum imaginierten Publi­ kum. Sie kreuzten an, wer ihrer Meinung nach den Eintrag sehen wird. Der zweite Block der Kontext fragebögen wurde soweit wie möglich konstant ge­ halten, indem nur die Formulie rungen an die Events an gepasst und einzelne Items bei Bedarf ergänzt wurden. Zunächst wurde das Bewusstsein für die Sensibili tät einer Handlung erhoben. Die Befragten gaben auf einer fünfstufigen Skala an, für wie privat sie die eben aus geführte Handlung einschätzen. Die Antwortmöglich keiten reichen von überhaupt nicht privat bis zu sehr privat. Diese Angaben geben Auf schluss darüber, ob die Privat heit der ver schiedenen Events in der Nutzungs situa tion unter schied lich be wertet wird. Vor allem kann nach vollzogen werden, ob die Einschät zung der Nutzer vom Inhalt ihrer Hand­ lung ab hängig ist. Außerdem war es von Interesse zu er fahren, ob be stimmten Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen längeres Abwägen voraus geht oder ob die Ent­ schei dungen eher spontan und un überlegt ge troffen werden. Daher wurde in allen Kontext fragebögen zum einen die subjektive Dauer des Ent schei dungs­ prozesses erhoben, zum anderen sollten die Befragten an geben, ob sie über mögliche Konsequenzen ihrer Handlung nach gedacht haben. Die Dauer wird auf einer fünfstufigen Skala ab gefragt. Hier können die Befragten an kreuzen, ob sie spontan handelten oder ob sie länger nach dachten, bevor sie eine Aktion aus führten. Die zweite Frage zum Ent schei dungs prozess gibt mehrere Aspekte vor, über die ein Nutzer sich Gedanken machen könnte, bevor er innerhalb des 168 Netz werks aktiv wird: Welche Folgen hat die Handlung für die Privatsphäre, welche Nutzer werden sehen, dass man die Aktion aus geführt hat, wie wirkt man dadurch auf andere Nutzer und welches sind die Vor­ und Nachteile? Die Befragten können jeweils auf einer fünfstufigen Skala an geben, ob sie sich über diese Aspekte Gedanken ge macht haben. Die Antwortmöglich keiten reichen von trifft über haupt nicht zu bis trifft voll und ganz zu. Zum Ab schluss wurde in jedem Fragebogen nach den Motiven für die Handlung auf der Sozialen Netz werk platt form ge fragt. Eine Aus nahme bildete dabei die Änderung der Privatsphäre­Einstel lungen: Hier wurden keine Motive ab gefragt, da herkömm liche Medien nut zungs motive für dieses Event unzu­ treffend er scheinen. Um die Hand lungs motive für die ver schiedenen Events ver gleichen zu können, ist der Großteil der Antwort vorgaben konstant. Elf Motive wurden aus der Haupt befra gung in jeden Kontext fragebogen über nom­ men. Diese wurden um ein weiteres Item, das auf die Selbst darstel lung abzielt, sowie um event­spezifi sche Motive ergänzt. So können die Befragten im Frage­ bogen zur Bestäti gung einer Freundschafts anfrage beispiels weise an kreuzen, diese an genommen zu haben, weil sie es unhöf lich finden, eine Freundschafts­ anfrage abzu lehnen. Auch hier sollen die Probanden auf einer fünfstufigen Skala an geben, wie sehr die ge nannten Motive für ihre Handlung relevant waren. Die Durch führung des Tracking er folgte in Zusammen arbeit mit der eyesquare GmbH (Berlin), die die notwendige Programmierarbeit über nahm. Die Teilnehmer des Tracking, die sich be reiterklärten und deren Computer die techni schen Voraus setzungen er füllte, installierten das Tool i²­server auf dem Rechner, den sie am häufigsten nutzen. Das Tracking­Tool leitete den Traffic, der von den Teilnehmern produziert wurde, über einen eigenen Server um und zeichnete Surf verhalten und die Anzahl der auf treten den Events auf. Außerdem sorgte das Tool dafür, dass – ge steuert über eine Zufalls variable – die Kontext­ fragebögen ein geblendet wurden, wenn ein Teilnehmer eines der definierten Events aus löste. Da die Haupt befra gung ergeben hatte, dass Facebook und die VZ­Netz werke die am häufigsten ge nutzten An gebote Sozialer Netz werk platt­ formen waren, wurden diese für das Tracking aus gewählt. Die Feldzeit dauerte vom 13. September bis zum 19. Oktober 2011. Rekru­ tiert wurde innerhalb der Stichprobe der zuvor be fragten Teilnehmer im Online­ Access­Panel von Panelbiz. Dazu er folgte eine kurze Informa tion über den zweiten Teil der Studie und die Incentivie rung am Ende des standardisierten Fragebogens der Haupt befra gung. Die Rekrutie rung innerhalb der Befra gungs­ Stichprobe bot den Vorteil, dass über die be obach teten Teilnehmer bereits Daten aus der standardisierten Befra gung vor lagen und diese in Beziehung zu den Ergeb nissen der Beobach tungs studie gesetzt werden konnten. Knapp 60 Pro­ zent der Teilnehmer der standardisierten Online­Befra gung er klärten sich grundsätz lich bereit dazu, an der Remote­Studie teilzunehmen. Diese wurden 169 zum Tracking ein geladen, es zeigte sich jedoch, dass einige der Teilnehmer nach detaillierter Informa tion über das Vor gehen bei der Studie doch von einer Teilnahme absahen oder dass sie die techni schen Voraus setzungen, die für die Teilnahme notwendig waren, nicht er füllten. Insbesondere durch die techni­ schen Voraus setzungen10 wurde die Anzahl der Teilnahmewilli gen er heblich dezimiert, weshalb bereits während der Erhebung be schlossen wurde, das Sample der Haupt befra gung auszu weiten, um auf eine an gemessene Stich­ proben größe im Tracking nach rekrutie ren zu können. Insgesamt haben 211 Teil­ nehmer das Tracking­Tool installiert. Einige brachen jedoch in der Erhe bungs­ phase ab. Die finale Stichprobe bilden N = 199 Teilnehmer, die das Tool über einen Zeitraum von mindesten fünf, durch schnitt lich aber 30 Tagen installiert hatten. Da während der Erhebung nach rekrutiert wurde, ist die Feldzeit der einzelnen Teilnehmer unein heit lich, was bei der Aus wertung be rücksichtigt wurde. Etwas über die Hälfte der Teilnehmer des Tracking waren weib lich (54 Pro­ zent). Das Durch schnitts alter lag bei 18,7 Jahren. Die meisten Teilnehmer waren 18 bis 20 Jahre alt (33 Prozent). Der Anteil der 21­ bis 24­Jährigen war am zweit größten (29 Prozent). 24 Prozent der Befragten waren zwischen 15 und 17 Jahre alt, während nur 14 Prozent der Alters gruppe der 12­ bis 14­Jährigen zuzu ordnen waren. Über die Hälfte der Teilnehmer waren Gymnasiasten oder hatten Abitur (52 Prozent). Der Anteil der Realschüler bzw. Personen mit Realschulabschluss lag bei 31 Prozent. In nur 18 Prozent der Fälle, die die Stichprobe für das Tracking bildeten, waren die Teilnehmer Haupt schüler oder hatten einen Haupt schulabschluss. Die Stichprobe ver teilt sich sehr ungleichmäßig auf die vier Sozialen Netz­ werk platt formen. Es zeigte sich, dass die große Mehrheit der Teilnehmer Facebook als einziges Netz werk (56 Prozent) nutzte, ein weiterer großer Teil nutzte Facebook und eines oder mehrere der VZ­Netz werke (43 Prozent). Nur zwei Teilnehmer waren aus schließ liche VZ­Nutzer. Im Schnitt be suchten die User einmal am Tag eine Netz werk platt form. Während der Feldzeit wurde insgesamt 5.409 Mal eines der ge trackten Events aus gelöst. Diese Anzahl ist auf 175 Teilnehmer zurück zuführen. Die übrigen 29 Teilnehmer be suchten zwar die ge trackten An gebote von Facebook und den VZ­Netz werken, führten dabei aber keine der be obach teten Events aus. Pro Tag und User sind damit im Durch schnitt 1,1 der definierten Events auf getreten. Das Tracking­Tool speicherte außerdem die URLs aller Seiten, die die Teil­ nehmer im Ver lauf der Feldphase auf den vier aus gewählten Netz werk platt­ formen be suchten. 97.628 URL­Visits wurden erfasst und an schließend codiert. 10 Die Teilnehmer mussten bereit sein, das Tracking­Tool auf dem Rechner, den sie zu Hause nutzten, zu installie ren. Als Betriebs system war eine be liebige Ver sion von Windows vor gegeben und der Computer musste zudem über eine aktuelle Ver sion des Internet Explorers (ab Ver sion 7) oder Firefox ver fügen. 170 Dabei wurde induktiv vor gegangen: Die ver schiedenen URLs wurden auf­ gerufen, um den Inhalt der Seite mit einem Schlagwort be schreiben zu können, das als Kategorie auf genommen wurde. Auf diese Weise kamen 76 Kategorien zustande. Diese wurden schließ lich zusammen gefasst, so dass alle URL­Visits einer von 28 Kategorien zu geordnet sind (Vgl. Kap. 4.2). In die Aus wertung der Trackingdaten gingen nur Studienteilnehmern ein, die das Tracking­Tool mindestens 5 Tage lang auf ihrem Rechner installiert hatten. Bei Personen, die weniger als 5 Tage an der Studie teilgenommen haben, besteht die Gefahr, dass ihre Daten das Ergebnis ver zerren. In diesen Fällen ist der Zeitraum zu kurz, um einen ver läss lichen Eindruck vom Nutzungs­ verhalten der Teilnehmer zu er halten. Die Installa tions dauer innerhalb der Stichprobe schwankt zwischen 5 und 37 Tagen, was dazu führt, dass die Anzahl der er zeugten URL­Visits stark in Ab hängig keit von der Installa tions dauer variiert. Anstatt die ab soluten Seiten aufrufe in den Kategorien zu ver gleichen, werden die Häufig keiten pro Tag und User verg lichen. So kann man er kennen, wie oft Seiten einer be stimmten Kategorie durch schnitt lich am Tag von einem Nutzer auf gerufen werden. Neben der Häufig keit, mit der die ver schiedenen Anwen dungen auf Sozialen Netz werk platt formen ge nutzt werden, interessiert auch die Dauer. Die Tracking­ Daten er teilen Aus kunft darüber, wie oft und wie lange sich die Nutzer auf den Seiten der ver schiedenen Kategorien auf gehalten haben. Für die Aus wertung wurden all die URL­Visits aus geschlossen, bei denen sich ein Studienteilnehmer weniger als eine Sekunde auf einer Seite auf gehalten hat. Es ist anzu nehmen, dass Nutzer den Inhalt einer Seite kaum wahrnehmen können, wenn sie diese kürzer als eine Sekunde be trachten. In diesen Fällen kann daher auch nicht von der Nutzung der Seite ge sprochen werden. Anders als die Häufig keit wurden die Mittelwerte der Dauer nicht pro Tag und User be rechnet, sondern ent sprechen dem Durch schnitts wert aller Studienteilnehmer für den gesamten Unter suchungs zeitraum. Vor dem Start der Kontextbefra gungen wurde eine zweiwöchige Vor phase durch geführt, in der zwar das Surf verhalten ge trackt wurde, aber keine Kontext­ befra gungen an gezeigt wurden. Dieses Vor gehen diente dazu, die Teilnehmer an die Handha bung des Tools zu ge wöhnen, eventuell auf tretende Paneleffekte zu neutralisie ren und eine Zufalls zahl für die Anzeigewahrscheinlich keit der Kontext fragebögen der neun Events zu er mitteln. Die neun Kontext fragebögen waren sehr kurz ge halten, um die Teilnehmer nur minimal in ihrer Nutzungs situa tion zu stören. Mit einem Pretest wurde sicher gestellt, dass die Ausfüll dauer zwei Minuten nicht über schritt. Da anzu­ nehmen war, dass die Events im Unter suchungs zeitraum, ab hängig vom Nut­ zungs verhalten des Teilnehmers, sehr häufig auf treten könnten und um eine Zufalls auswahl zu gewährleisten, wurde das Anzeigen der Kontextbefra gung durch eine Zufalls zahl ge steuert. Außerdem wurde ein Capping ein gerichtet, 171 das sicherstellte, dass ein Befragter maximal drei Fragebögen pro Tag be­ antworten konnte11. Eine völlige Gleich vertei lung der Fragebögen über Events und Teilnehmer hinweg war nicht möglich und wurde auch nicht an gestrebt, da die User in ihrem Aktivi täts grad variieren und auch die Events unter schied­ lich häufig auf treten. Zudem gab es die Möglich keit, den Fragebogen zu schließen und nicht zu be antworten, was die Ausfall quote natür lich erhöhte. Diese Maßnahme er schien uns jedoch notwendig, um Reaktanzen zu ver meiden und die Abbruchquote gering zu halten. Inhalt lich wurden die Kontext frage­ bögen an die ent sprechen den Events an gepasst, wobei ver sucht wurde, die Fragen weit gehend zu parallelisie ren und in allen neun Fragebögen abzu fragen, um einen Ver gleich zu er möglichen (z. B. bei der Frage nach den Nutzungs­ motiven). Insgesamt wurden 1.354 Kontext fragebögen aus gefüllt, von denen 1.016 als vollständig an gesehen wurden. Leider mussten einige Fragebögen wegen Mustern, die sich in den Ergeb nissen zeigten, aus sortiert werden, oder weil nach der Erhebung fest gestellt wurde, dass die Teilnehmer in der standar­ disierten Online­Befra gung keine gülti gen Fragebögen ge liefert hatten. Bei den 116 Teilnehmern der Kontextbefra gung lag der Anteil der Frauen noch etwas höher als in der Stichprobe der Tracking­Befra gung: 59 Prozent der Teilnehmer waren weib lich. Auch war der Anteil der 18­ bis 20­Jährigen am höchsten (42 Prozent) ge folgt von den 15­ bis 17­Jährigen (27 Prozent). Der Anteil der Teilnehmer zwischen 21 und 24 Jahren lag bei 2 Prozent. Die 12­ bis 14­Jährigen bilden mit 8 Prozent wiederum die kleinste Alters gruppe. Das Durch schnitts alter der Befragten beträgt 18,6 Jahre. Die Bildung der Teilnehmer der Kontextbefra gung ist ähnlich ver teilt wie bei der gesamten Tracking­ Stichprobe: Der Großteil besucht das Gymnasium oder hat Abitur (57,8 Prozent), der Anteil der Realschüler liegt bei 29 Prozent und der der Haupt schüler bei 13 Prozent. Nur drei Personen, die Kontext fragebögen aus gefüllt hatten, hatten in der Haupt befra gung eines der VZ­Netz werke als Haupt netz werk an gegeben. Dagegen nannten 110 Teilnehmer (94,8 Prozent) Facebook als Haupt netz werk, und drei weitere Personen hatten eine andere soziale Netz werk platt form als Haupt netz werk an gegeben. Wie zu er warten war, traten einige Events wesent lich häufiger auf als andere und dementsprechend wurden auch die Kontextbefra gungen sehr unter schied­ lich oft aus gefüllt. Die Fallzahlen der Events können Tabelle 13 ent nommen werden. Gegen übergestellt wird in der Tabelle die Anzahl der aus gefüllten Kontext fragebögen zum jeweili gen Event. Da die Events Upload eines neuen Profil­Fotos, Upload Foto in ein Fotoalbum und Änderun gen an den Daten­ schutz einstel lungen insgesamt sehr selten auf traten und eine für statisti sche Zwecke unzu reichende Anzahl an Kontext fragebögen zu diesen Events aus­ 11 Eine Aus nahme hiervon bildeten nur die Events, die sich als sehr selten heraus stellten. Kontext fragebögen zu diesen Events wurden auch an gezeigt, wenn ein Befragter bereits drei andere Fragebögen aus gefüllt hatte. 172 gefüllt wurde, wurde von einer ge sonderten Analyse dieser Fragebögen ab­ gesehen. Eine Über sicht über die Anzahl der Events, der Befragten, die ein Event über haupt aus lösten und die gültige Fallzahl der Kontextbefra gungen gibt Tabelle 13 (siehe ausführlich Kapitel 4.3. Tabelle 13: Auf treten der Events und Fallzahl der Kontext fragebögen im Ver gleich Event Auf treten des Events Anzahl Befragte Gültige Fallzahl Kontext- befra gung Anzahl Befragte Änderun gen im Profil vornehmen 243 76 27 19 Upload neues Profil-Foto 115 46 18 13 Upload Foto in Fotoalbum 84 30 9 6 Änderung an den Daten schutz - einstel lungen vornehmen 65 24 13 11 Neue Freunde hinzu fügen 946 130 215 72 Freundschafts anfragen be stäti gen 746 128 116 54 Etwas an eine Pinnwand schreiben 1.093 138 320 79 Status meldun gen ab geben 1.403 128 191 65 VZ-Gruppe beitreten/ Eine Fanpage liken (Facebook) 714 111 107 50 Summe 5.409 175 1.016 116 4.2 Ergeb nisse zur Nutzung des Internet und von Sozialen Netz werk platt formen In diesem Kapitel zeigen wir auf, wie Jugend liche und junge Erwachsene das Internet und insbesondere Soziale Netz werk platt formen ver wenden, und welchen Nutzen sie daraus ziehen. Dabei be trachten wir zunächst die relevanten Aspekte des Internetnut zungs verhaltens und ihre Ver brei tung in der Gruppe der 12­ bis 24­Jährigen. Im Anschluss werden Soziale Netz werk platt formen fokussiert, wobei hier ein Hauptaugen merk auch auf den Nutzungs motiven liegt, mit denen die jungen Nutzer sich diesen An geboten zuwenden. Bei der Analyse wurde sowohl auf die Daten der standardisierten Online­Umfrage als auch auf die Tracking­Daten zurück gegriffen. Die Ergeb nisse der qualitativen Interviews mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen werden auf gegriffen und dienen zur Illustra tion und dazu, die Interpreta tion zu stützen. Das Kapitel gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil be leuchten wir die Internetnut zung der 12­ bis 24­Jährigen. Dabei gehen wir speziell auf ihre Nutzungs erfah rung mit dem Internet ein und be schreiben wie oft, wie lange und wo sie das Internet nutzen und welche unter schied lichen Aktivi täten sie aus führen. Im zweiten Teil des Kapitels gehen wir auf die Nutzung der Sozialen Netz werk platt formen ein und be leuchten die hauptsäch lich ge nutzten Anbieter der 12­ bis 24­Jährigen sowie ihre genauen Aktivi täten auf diesen Seiten. Der 173 dritte und letzte Teil des Kapitels umfasst die Nutzungs motive der Jugend lichen und jungen Erwachsenen. 4.2.1 Der Rahmen: Internetnut zung Nutzungs erfah rung, Häufig keit, Dauer und Ort der Internetnut zung Die Grundgesamt heit der standardisierten Online­Befra gung bilden 12­ bis 24­jährige Onliner, die zumindest mehrfach pro Monat Soziale Netz werk platt­ formen nutzen. Obwohl die Ver brei tung dieser Web­Angebote in dieser Ziel­ gruppe sehr hoch ist, ist anzu nehmen, dass die hier präsentierte Stichprobe im Ver gleich mit der Grundgesamt heit aller 12­ bis 24­jähri gen Deutschen als internetaffiner zu be zeichnen ist. Die Internetnut zungs erfah rung in der Stichprobe ist dementsprechend hoch (Tabelle 14). Insgesamt über 89 Prozent der Nutzer geben an, dass sie sich bereits seit mindestens drei Jahren im Internet bewegen. Der Anteil der Nutzer, die ledig lich über eine geringe Nutzungs erfah rung von unter einem Jahr ver­ fügen, ist mit 1 Prozent sehr gering. In der jüngsten be trach teten Alters gruppe ist dieser Anteil mit 4 Prozent etwas höher. Die Internetnut zungs erfah rung der älteren Teilnehmer ist plausibler weise auch insgesamt gesehen höher als die der jüngeren. Die Nutzungs erfah rung korreliert mit dem Alter auf dem Niveau von Pearson’s r = ,57 (p < ,001). Dieser Wert ent spricht einem hohen, aber nicht perfekten Zusammen hang, und so finden sich auch in der ältesten Alters gruppe einige wenige Fälle mit geringer Nutzungs erfah rung. Zwischen den Geschlech­ tern zeigen sich hingegen kaum Unter schiede. Mit Blick auf die formale Bildung (Tabelle 15) ver fügen höher Gebildete über eine längere Nutzungs erfah rung (Pearson’s r = ,16; p < ,001). Tabelle 14: Interneterfah rung in Jahren nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) weniger als 1 Jahr 1 1 0 4 0 0 0 1 bis 2 Jahre 11 9 13 38 7 3 3 3 bis 5 Jahre 40 40 40 47 65 39 20 6 bis 10 Jahre 41 43 38 10 27 52 60 mehr als 10 Jahre 8 8 9 1 1 7 18 Gesamt 100 100 100 100 100 100 100 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent 174 Tabelle 15: Interneterfah rung in Jahren nach formaler Bildung Gesamt Haupt schule Realschule Gymnasium (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) weniger als 1 Jahr 1 3 1 0 1 bis 2 Jahre 11 15 12 7 3 bis 5 Jahre 40 44 40 37 6 bis 10 Jahre 41 32 38 49 mehr als 10 Jahre 8 7 9 8 Gesamt 100 100 100 100 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Die Häufig keit der Internetnut zung in einer normalen Woche ist eben falls hoch. Die allermeisten Befragten (82 Prozent) nutzen das Internet täglich, der Durch schnitt beträgt 6,6 Tage pro Woche. Nur die allerjüngste Teilnehmergruppe der 12­ bis 14­Jährigen weist einen gering fügig niedrige ren Durch schnitts wert von 6,2 Tagen auf. Unter schiede zwischen männ lichen und weib lichen Teil­ nehmern be stehen nicht. Beim Ver gleich der formalen Bildung stechen die Gymnasiasten und Abiturienten leicht mit einer über durch schnitt lichen Nut­ zungs häufig keit von 6,8 Tagen pro Woche hervor. Insgesamt lässt sich sagen, dass die quasi tägliche Nutzung unter den jungen Nutzern Sozialer Netz werk­ platt formen Standard ist. Die tägliche Nutzungs dauer des Internet wurde nicht absolut in Stunden und Minuten, sondern in Kategorien ab gefragt, daher kann keine durch schnitt­ liche tägliche Nutzungs dauer an gegeben werden12. Dennoch lassen sich generelle Tendenzen be schreiben (Tabelle 16). Ledig lich eine Minder heit der Befragten nutzt das Internet weniger als eine Stunde pro Tag (15 Prozent). Die Anteile derjenigen, die das Internet ein bis zwei Stunden nutzen und derer, die es zwei bis vier Stunden nutzen, sind in etwa gleich hoch (30 bzw. 32 Prozent). Mehr als vier Stunden wird das Netz von etwas über einem Fünftel der Stichprobe ge nutzt. Die tägliche Nutzungs dauer steigt mit dem Alter an, was neben einer steigen den Nutzung für private Zwecke auch auf die Nutzung für Beruf und Aus bil dungs zwecke zurück zuführen sein kann. Bei der Betrach tung der forma­ len Bildung fällt auf, dass die tägliche Nutzungs dauer bei steigen dem Bildungs­ grad abnimmt (Tabelle 17). Zwischen männ lichen und weib lichen Nutzern ergeben sich hingegen keine nennens werten Unter schiede. 12 Diese Abfrage wurde ge wählt, um den zum Teil noch sehr jungen Aus füllern das Antworten zu er leichtern und unplausible Werte sowie eine hohe Abbruchquote zu ver meiden. 175 Tabelle 16: Dauer der täglichen Internetnut zung nach Geschlecht und Alters gruppe Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Weniger als eine Stunde 15 14 17 30 13 13 10 Eine Stunde bis zwei Stunden 30 30 30 39 32 25 28 Zwei Stunden bis vier Stunden 32 33 31 23 34 34 36 Mehr als vier Stunden 22 22 22 7 21 28 26 Gesamt 100 100 100 100 100 100 100 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Tabelle 17: Dauer der täglichen Internetnut zung nach formaler Bildung Gesamt Haupt schule Realschule Gymnasium (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) Weniger als eine Stunde 15 12 16 17 Eine Stunde bis zwei Stunden 30 32 30 29 Zwei Stunden bis vier Stunden 32 30 31 35 Mehr als vier Stunden 22 26 22 19 Gesamt 100 100 100 100 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Bei der Abfrage möglicher Nutzungs orte waren Mehrfachnen nungen möglich. Der mit Abstand von den meisten an gegebene Ort war der Zugriff auf das Internet von zu Hause aus, und zwar mit dem eigenen Computer (90 Prozent). Im Umkehrschluss be deutet dies, dass nur 10 Prozent der von uns unter suchten Jugend lichen nicht über einen eigenen Computer mit Internetanschluss ver fügen. Der Anteil der Befragten mit eigenem Internetanschluss ist in unserem Sample ver gleichs weise hoch. Den Befunden der JIM­Studie 2011 zufolge be sitzen zwar 79 Prozent der Jugend lichen zwischen 12 und 19 Jahren einen eigenen Rechner, aber nur 45 Prozent ver fügen auch über einen eigenen Internet zugang (MPFS, 2011). Dies könnte dafür sprechen, dass der eigene Internetanschluss für die Jugend lichen und jungen Erwachsenen die Teilnahme an Sozialen Netz­ werk platt formen fördert. Erwar tungs gemäß ist der Anteil der Nutzer mit eigenem Computer bei den männ lichen Teilnehmern, den älteren beiden Alters gruppen und bei den höher Gebildeten über durch schnitt lich. Der Anteil der Befragten, die an geben, das Internet zwar von zu Hause aus, aber über einen Rechner, der ihnen nicht persön lich gehört, zu nutzen, ist mit 21 Prozent ver gleichs weise geringer. Weibliche Teilnehmer, jüngere Nutzer und Personen mit niedri gem 176 oder mittle rem Bildungs grad geben häufiger an, sich zu Hause einen Computer mit anderen Nutzern zu teilen. Mit 45 Prozent liegt die Nutzung an Orten wie dem Aus bil dungs­ oder Arbeits platz bzw. der Schule oder Hoch schule auf dem gleichen Level wie die Nutzung über mobile Endgeräte, wie aus Tabelle 18 zu ent nehmen ist. Die mobile Nutzung ist in den letzten Jahren stark an gestiegen (MPFS, 2011). Tabelle 18: Ort der Internetnut zung nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Zu Hause, eigener Computer 90 93 88 79 89 95 95 Zu Hause, ge teilter Computer 21 16 27 32 26 17 15 Schule/Universi tät/ Arbeits platz 45 48 42 34 43 46 53 Mobile Nutzung 45 49 40 27 50 46 52 Bei Freunden oder Bekannten 35 34 35 25 45 36 32 Internet-Café 5 7 4 5 6 7 4 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Mehrfachnen nungen waren möglich Wiederum sind es die männ lichen Teilnehmer, die höher Gebildeten und die Älteren, die eher zur mobilen Nutzung neigen. Auf fallend ist aber ins­ besondere der Zuwachs zwischen der jüngsten Alters gruppe und der Gruppe der 15­ bis 17­Jährigen. Der Anteil ver doppelt sich zwischen diesen Alters­ gruppen nahezu. Diese Alters gruppe, die sich auch ansonsten durch eine über­ durch schnitt liche Internetnut zung aus zeichnet, markiert den Einstieg in die mobile Nutzung. Der Zugang über Freunde und Bekannte wird von einem guten Drittel der Befragten ver wendet. Dieser Zugang wird eben falls gerade im Alter zwischen 15 und 17 Jahren und von niedri ger ge bildeten Personen be sonders stark ge nutzt (Tabelle 19), was für eine intensivere gemein schaft liche Nutzung des Internet in diesen Gruppen spricht. Internet­Cafés haben eher eine geringe Bedeu tung. 177 Tabelle 19: Ort der Internetnut zung nach formaler Bildung Gesamt Hauptschule Realschule Gymnasium (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) Zu Hause, eigener Computer 90 87 89 94 Zu Hause, ge teilter Computer 21 26 23 17 Schule/Universi tät/Arbeits platz 45 32 41 57 Mobile Nutzung 45 42 44 47 Bei Freunden oder Bekannten 35 39 37 30 Internet-Café 5 8 5 5 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Mehrfachnen nungen waren möglich Aktivi täten beim Umgang mit dem Internet Ver gleicht man die Häufig keit, mit der ver schiedene Aktivi täten des Social Web ge nutzt werden, ist zu be rücksichti gen, dass nur Personen in die Stichprobe ge langt sind, die an gegeben haben, Soziale Netz werk platt formen zumindest mehrfach im Monat zu nutzen (Tabelle 20). Der sehr hohe Wert von 97 Prozent zumindest wöchent licher Nutzung bei den Sozialen Netz werk platt formen erklärt sich daher teil weise über das Screening. Aber auch aus anderen Studien ist bekannt, dass Soziale Netz werk platt formen mittlerweile andere Web­Anwen­ dungen wie E­Mail und Instant­Messaging über holt haben (MPFS, 2011). Aus den Daten lässt sich schließen, dass für die Nutzer von Sozialen Netz werk­ platt formen diese An gebote so be deutsam sind, dass sie sie häufiger frequen­ tie ren als andere Anwen dungen und dass die Nutzung mit einer sehr hohen Nutzungs frequenz erfolgt. Auf geteilt nach sozio­demografi schen Merkmalen lassen sich nur leichte Unter schiede in der wöchent lichen Nutzung Sozialer Netz werk platt formen fest stellen. Der Anteil fällt bei den weib lichen Teilnehmern gering fügig höher aus und auch beim Alter ergeben sich leichte Unter schiede. Die beiden mittle­ ren Alters gruppen weisen einen etwas höheren Prozent satz wöchent licher Nutzer auf als die jüngsten und die ältesten. Auch diese Ergeb nisse – eine leichte Hochphase der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen in der späten Jugend und eine höhere Nutzungs frequenz durch weib liche Teilnehmer – stimmen mit Ergeb nissen anderer Studien überein (MPFS, 2011; Schenk, Jers, & Gölz, 2012; Schmidt & Gutjahr, 2009). Gerade in der späten Jugend haben die Sozialen Netz werk platt formen eventuell eine be sondere Anziehungs kraft. Die Bedeu tung der Peergruppe für die Ent wick lung ist in dieser Lebens phase be sonders hoch (Oswald & Uhlendorff, 2008) und Soziale Netz werk platt formen sind ein Ort, an dem sich die Nutzer außerhalb des Einflusses von Erwachsenen aus tauschen können (Boyd & Marwick, 2011). 178 Des Weiteren wurde die E­Mail­Nutzung der Jugend lichen und jungen Erwachsenen unter sucht. Diese wurde deshalb in die Studie auf genommen, da E­Mails zwar nicht im engeren Sinne zum Social­Web ge hören, sie aber als Tool zur Kommunika tion ver wendet werden, das prinzipiell ähnliche Funktionen ab decken könnte wie Soziale Netz werk platt formen. Zwischen den Geschlechtern gibt es keinen Unter schied bei der E­Mail­Nutzung. Ledig lich beim Alter lässt sich fest stellen, dass die 12­ bis 14­Jährigen etwas weniger diese Form der Kom­ munika tion nutzen, ganz im Gegen satz zu den drei älteren Alters gruppen. Hinsicht lich der wöchent lichen Nutzung von Videoplatt formen und Instant­ Messaging lässt sich er kennen, dass männ liche Jugend liche und junge Erwach­ sene deut lich eher zu dieser Form der Aktivität greifen als weib liche. Bei der Unter teilung nach Alter liegen die 15­ bis 17­Jährigen klar vor allen anderen Alters gruppen. Bei den Wikis, die gut die Hälfte aller Befragten nutzen, sprechen sich ver mehrt die männ lichen Jugend lichen für deren Ver wendung aus. Bei dieser Form der Aktivität liegen die 15­ bis 17­Jährigen und die älteste Alters gruppe vorn. Bei der Ver wendung von Online­Shops ändert sich das Bild etwas. Zwar ist auch hier der Anteil der männ lichen Teilnehmer höher, unter­ teilt in Alters gruppen aber weisen die beiden ältesten Gruppen einen höheren Prozent satz aus. Bei der Nutzung der Online­Games liegt der Anteil der weib­ lichen Teilnehmer leicht unter dem der männ lichen. Beim Alter ergeben sich größere Unter schiede. Die jüngste Gruppe nutzt diese Form der Aktivität am häufigsten, ge folgt von den 21­ bis 24­Jährigen. Am Wenigsten sprechen sich die 15­ bis 17­Jährigen für diese Aktion aus. Tabelle 20: Internetaktivi täten nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Soziale Netz werk- platt formen 97 96 99 96 98 99 96 E-Mail 95 96 95 85 97 98 98 Videoplatt formen 87 91 82 89 94 87 80 Instant-Messaging 67 74 61 61 74 70 64 Wikis 55 61 50 49 61 53 58 Online-Shops 49 54 45 35 43 53 60 Online-Games 42 43 41 49 36 40 43 Internettelefonie 33 40 25 40 35 30 29 Diskus sions foren 22 29 15 18 20 26 24 Weblogs 20 25 15 14 23 18 23 Chats 19 21 16 23 15 20 18 Bilderplatt formen 17 19 14 21 14 14 18 Microblogging 17 19 14 19 19 16 14 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die an geben eine Anwen dung zumindest wöchent lich zu nutzen, in Prozent Mehrfachnen nungen waren möglich 179 Nur jeweils wenige Nutzer be schäfti gen sich hingegen mehrmals pro Woche mit Diskus sions foren, Weblogs, Chats, Bilderplatt formen und Microblogging. Bei diesen Anwen dungen ist ein Unter schied zwischen männ lichen und weib­ lichen Nutzern zu sehen. Der Anteil der männ lichen Teilnehmer fällt deut lich höher aus. Bezüg lich des Alters gibt es keinen Trend. Bei den Diskus sions foren liegen die zwei ältesten Gruppen vorn. Weblogs spielen für die 15­ bis 17­Jähri­ gen sowie für die 21­ bis 24­Jährigen eine größere Rolle und Chats, Bilderplatt­ formen und Microblogging werden eher von der jüngsten Alters gruppe ver­ wendet. Ver glichen mit den Nutzungs zahlen aus der aktuellen JIM­Studie lässt sich fest stellen, dass einige Anwen dungen von der von uns unter suchten Stichprobe deut lich stärker frequentiert werden (z. B. Instant­Messaging, Internettelefonie und Microblogging). Dies kann – neben Unter schieden beim methodi schen Vor gehen – daran liegen, dass es sich bei der von uns unter suchten Popula tion um die Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen handelt, die möglicher weise per se aktivere Nutzer darstellen als die Internetnutzer allgemein. Andere Platt formen werden also nicht durch den Gebrauch von Sozialen Netz werk­ platt formen substituiert, sondern sie er gänzen den Gebrauch. Eine Aus nahme bilden allerdings Chats, die nach unseren Daten im Ver gleich zur aktuellen JIM­Studie weniger stark ge nutzt werden (19 Prozent gegen über 40 Prozent). Es ist möglich, dass die Chat­Funktion, die in vielen Sozialen Netz werk platt­ formen bereits integriert ist, für die be sonders aktiven Nutzer dieser Platt formen eigenständige Chat­Anwen dungen ersetzt. 4.2.2 Nutzung Sozialer Netz werk platt formen Lieblings angebote Wie bereits bemerkt, sind auf dem deutschen Markt viele Anbieter von Sozialen Netz werk platt formen ver treten, die zum Teil spezielle Themen interessen ab­ decken. Da es möglich ist, dass ein Nutzer das An gebot mehrerer Sozialer Netz werk platt formen ver wendet, wurde zunächst ab gefragt, welche An gebote wie häufig auf gerufen werden. Neben einer Auswahl liste von Netz werken, die anhand der AGOF­Statistiken er mittelt wurde, hatten die Nutzer auch die Möglich keit, ein Netz werk frei anzu geben. Im zweiten Schritt wurde er mittelt, welche Platt form von den Teilnehmern am häufigsten besucht wird, somit das hauptsäch lich ge nutzte Netz werk – das Haupt netz werk (HNW) – darstellt. Nachfolgende Fragen im Fragebogen be ziehen sich auf das vom Teilnehmer an gegebene Haupt netz werk. Die Mehrfachnut zung ver schiedener Netz werk platt formen ist in der Stich­ probe recht ver breitet: 68 Prozent der Nutzer gaben an, mehrmals im Monat mindestens zwei ver schiedene Netz werk platt formen zu nutzen. Im Durch schnitt 180 be suchen die Nutzer sogar 2,5 Platt formen im Monat. Die Ver brei tung der Netz werke, die auch die Mehrfachnut zung einschließt, ist in Tabelle 21 an­ gegeben. Tabelle 21: Genutzte Netz werk platt formen nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Facebook 92 94 89 84 98 93 90 schülerVZ 25 27 24 62 31 15 7 meinVZ 16 14 18 13 6 18 23 studiVZ 14 13 15 11 3 14 24 wer-kennt-wen 13 13 13 23 7 11 13 Sonstige 12 10 15 12 13 11 12 Myspace 9 10 8 13 6 10 8 Schüler. cc 8 9 7 17 8 6 3 Lokalisten 6 7 6 10 3 5 7 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die an geben eine Soziale Netz werk platt form zumindest wöchent lich zu nutzen, in Prozent Mit 92 Prozent liegt Facebook mit weitem Abstand vor allen anderen Netz­ werken. Der einstige Markt führer studiVZ macht in unserer Stichprobe nur noch einen geringen Anteil aus. Dieses Netz werk liegt auf gleichem Niveau wie meinVZ. Einzig das Schüler­Netz werk schülerVZ wird noch von jedem vierten Teilnehmer ge nutzt und liegt somit an zweiter Stelle. Hinsicht lich des Geschlechts ergeben sich keine Netz werk präferenzen von weib lichen oder männ lichen Nutzern. Beim Alter sah die Situa tion zum Er­ hebungs zeitpunkt noch etwas anders aus. Zwar ist selbst bei den jungen 12­ bis 14­Jährigen Facebook Markt führer, jedoch hat schülerVZ mit 62 Prozent auch eine hohe Bedeu tung. Der Anteil von wer­kennt­wen ist eben falls auf fallend hoch (23 Prozent). Bei den ältesten Befragten spielen neben Facebook noch meinVZ (23 Prozent) und studiVZ (24 Prozent) eine ge wisse Rolle. Eine interessante Beobach tung ist, dass Facebook bei den Realschülern und Realschulabsolventen eine geringere Ver brei tung auf weist als bei den beiden anderen Bildungs niveaus. meinVZ spielt bei Haupt schülern und Haupt schul­ absolventen eine ver gleichs weise höhere Rolle, während es bei Gymnasiasten und Abiturienten kaum ver breitet ist. studiVZ spricht eher Gymnasiasten und Abiturienten an – was ver mutlich auf den Namen und die ursprüng liche Begren­ zung auf die Zielgruppe der Studenten zurück zuführen ist (Tabelle 22). 181 Tabelle 22: Genutzte Netz werk platt formen nach formaler Bildung Gesamt Haupt schule Realschule Gymnasium (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) Facebook 92 93 88 94 schülerVZ 25 29 25 23 meinVZ 16 25 19 7 studiVZ 14 14 11 17 wer-kennt-wen 13 19 15 8 Sonstige 12 17 12 9 Myspace 9 13 8 7 Schüler. cc 8 13 8 5 Lokalisten 6 9 6 4 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die an geben eine Soziale Netz werk platt form zumindest wöchent lich zu nutzen, in Prozent Im Ganzen zeigt sich, dass der Markt der Sozialen Netz werk platt formen sehr differenziert ist, so dass auch viele Nischen anbieter wie Myspace, Schüler. cc oder Lokalisten von Zielgruppen er reicht werden, die sie regelmäßig frequen­ tie ren. Im Gegen satz zu Facebook sind diese Zielgruppen größen mäßig jedoch sehr klein. Die Markt führer schaft von Facebook be stätigt sich, wenn an statt der Mehrfachnut zung die hauptsäch lich ge nutzte Platt form er mittelt wird (Tabelle 23). Mehr als vier von fünf Befragten geben an, dass es sich bei dem US­amerikani schen Anbieter um ihr hauptsäch lich ge nutztes Netz werk handelt. Bei den 15­ bis 17­jähri gen Nutzern ist die Ver brei tung be sonders hoch, außer­ dem geben mehr männ liche und hoch ge bildete Befragte als weib liche und niedrig ge bildete Personen Facebook als Haupt netz werk an (Tabelle 24). Mit Aus nahme von schülerVZ, das bei den unter 15­Jährigen mit einem Nutzer­ anteil von 22 Prozent eine ge wisse Relevanz er reicht, liegt der Anteil aller anderen Netz werke in jeder be trach teten Gruppe deut lich unter 10 Prozent. Der Markt besteht demnach aus einem großen und sehr vielen kleinen Anbietern. Diese kleine ren Anbieter haben für einzelne Zielgruppen segmente ver mutlich dennoch eine wichtige Bedeu tung, denn es gibt bei den meisten Anbietern einen geringen Anteil an Personen, die sie intensiv nutzen. 182 Tabelle 23: Haupt netz werk nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Facebook 82 85 80 63 93 87 83 schülerVZ 6 7 5 22 4 2 0 Sonstige 3 2 4 4 2 2 5 meinVZ 3 2 3 1 – 3 5 studiVZ 2 1 3 1 – 1 5 wer-kennt-wen 2 2 2 4 1 2 2 Schüler. cc 1 1 1 5 0 – 0 Myspace 1 1 1 0 – 2 0 Lokalisten 0 0 0 1 – 0 0 Gesamt 101 99 101 100 99 100 101 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Tabelle 24: Haupt netz werk nach formaler Bildung Gesamt Haupt schule Realschule Gymnasium (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) Facebook 82 77 80 87 schülerVZ 6 7 6 5 Sonstige 3 7 3 2 meinVZ 3 3 5 1 studiVZ 2 1 2 3 wer-kennt-wen 2 3 3 1 Schüler. cc 1 2 1 1 Myspace 1 2 0 0 Lokalisten 0 – 0 0 Gesamt 100 102 100 100 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Als Fazit der Betrach tung der Internetnut zung und der sozio­demografi schen Merkmale der Nutzer Sozialer Netz werk platt formen lässt sich fest stellen, dass es den prototypi schen Nutzer nicht gibt. Soziale Netz werk platt formen haben sich bei den 12­ bis 24­Jährigen voll etabliert. Die Nutzer in dieser Zielgruppe variieren in ihrer Interneterfah rung, der Dauer der täglichen Nutzung und den Anwen dungen, die sie zusätz lich nutzen. Was alle Nutzer Sozialer Netz werk­ platt formen ver bindet, ist, dass sie sehr häufig, d. h. nahezu täglich, das Internet nutzen. Den typischen Nutzer mag es zwar nicht geben, die typische Netz­ werk platt form gibt es mittlerweile durch aus. Die Ent wick lung hin zur Monopol­ stel lung von Facebook war während der Erhe bungs phase im Herbst 2011 bereits ab sehbar, dennoch über rascht die Deutlich keit der Markt führer schaft Facebooks in unseren Ergeb nissen zu diesem Zeitpunkt, auch wenn sie nicht unplausibel 183 er scheint. Das Ende der VZ­Netz werke wurde intensiv Ende des Jahres 2011 in der Blogosphäre thematisiert (Vogel, 2011) und Mitte 2012 gab Holtz brinck Pläne für eine Umbenen nung und themati sche Neu ausrich tung von schülerVZ bekannt (Sued deutsche. de, 2012). Durch den Netzeffekt, der besagt, dass der Nutzen eines Netz werks für den Einzelnen wächst, wenn die Nutzer zahl ins­ gesamt steigt, ist die Monopolisie rung plausibel erklär bar. Da es für den Nutzer Aufwand ver ursacht, mehrere Social­Networking­Sites parallel zu pflegen, ist eine Ab wande rung der Nutzer kleine rer Netz werk platt formen hin zum Markt­ führer wahrschein lich. Im Hinblick auf den Daten schutz und die Achtung der Persönlich keits rechte ist das Ergebnis be achtens wert, da Experten und Unter­ suchungen zu dem Schluss kommen, dass Facebook im Ver gleich zu den deutschen Anbietern diesbezüg lich Mängel auf weist (Stiftung Warentest, 2010). Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen Ergeb nisse aus der standardisierten Befra gung Wenn User ein Netz werk als ihr Haupt netz werk be zeichnen und es häufig be­ suchen, be deutet das nicht, dass sie dort be sonders aktiv sind oder sich dort be sonders stark exponie ren. Deshalb haben wir in der Befra gung und mit Hilfe der Tracking­Daten unter sucht, welche Aktivi täten die Nutzer wie oft aus führen. Nicht alle Aktionen, die die User auf Sozialen Netz werk platt formen durch­ führen, fallen in die Kategorie der für die Privatsphäre sensitiven Handlun gen, die für die Selbstoffenba rung der Jugend lichen und jungen Erwachsenen inte­ ressant er scheinen und Aus wirkungen auf die soziale Privatsphäre haben. In Abbil dung 10 wurden die Handlun gen ent sprechend ihres Kommunika tions­ modus in fünf Kategorien ein geteilt. Diese sind: rezeptive Nutzung, private und (semi­)öffent liche Kommunika tion, multimediale Kommunika tion und sonstige Handlun gen. Die häufigste Tätig keit der rezeptiven Nutzung ist das Lesen von Neuig keiten. Dies wird von den Befragten mindestens täglich durch­ geführt (MW = 4,15). An zweiter und dritter Stelle folgen das Ansehen von Fotos (MW = 3,48) und das Stöbern in den Profilen der anderen Netz werk­ mitglieder (MW = 3,28). Die Suchfunk tion wird von den Jugend lichen und jungen Erwachsenen häufiger ge nutzt (MW = 2,87) als die Möglich keit in Gruppen zu lesen (MW = 2,80). Beide Handlun gen liegen im unteren Bereich der Skala, jedoch noch nahe am Mittel. Videos anzu sehen und Nachrichten auf Fanseiten zu lesen, nutzen die Befragten mehrmals im Monat und somit am wenigsten aus der Kategorie der rezeptiven Nutzung. Im Bereich der priva­ ten Kommunika tion liegt das Chatten (MW = 3,71) an erster Stelle vor dem Schreiben von privaten Nachrichten (MW = 3,39). Das Kommentie ren von Neuig keiten wird am häufigsten von den Befragten im Bereich der (semi­) öffent lichen Kommunika tion ge tätigt (MW = 3,19). Danach folgt das Posten 184 von Status meldun gen (MW = 2,88) und das Schreiben auf die Pinnwand von anderen Netz werk mitgliedern (MW = 2,80). Auf fallend bei den Kategorien der multimedialen Kommunika tion und der sonsti gen Handlun gen ist, dass alle Werte im Ableh nungs bereich der Skala liegen. Die Jugend lichen und jungen Erwachsenen nutzen diese Hand lungs möglich keiten mehrmals im Monat bis seltener oder nie. Bei der multimedialen Kommunika tion sticht heraus, dass die Befragten über wiegend Fotos kommentie ren (MW = 2,62). An zweiter Stelle Abbildung 10: Durchschnittliche Häufigkeit kommunikativer Handlungen 4,15 3,48 3,28 2,87 2,80 2,36 2,18 3,71 3,39 3,19 2,88 2,80 2,62 2,08 2,04 1,87 1,53 2,34 2,19 1,95 1,48 1,43 0 1 2 3 4 5 Neuigkeiten lesen Fotos ansehen Stöbern in Profilen Suchfunktion In Gruppen lesen Videos ansehen Nachrichten auf Fanseiten lesen Chatten Private Nachrichten schreiben Neuigkeiten kommentieren Statusmeldungen posten Auf Pinnwände schreiben Fotos kommentieren Fotos hochladen Videos kommentieren Personen auf Fotos verlinken Videos hochladen Rezeptive Nutzung Private Kommunikation (Semi-)Öffentliche Kommunikation Multimediale Kommunikation Sonstige Handlungen Profil aktualisieren Games spielen Apps nutzen Veranstaltungen organisieren Gruppen/Fanseiten gründen Basis: N = 1.301, gewichtete Stichprobe Mittelwertindices, Skala: 1 = seltener/nie, 2 = mehrmals im Monat, 3 = mehrmals pro Woche, 4 = täglich, 5 = mehrmals täglich 185 kommt das Hochladen von Fotos (MW = 2,08). Das Kommentie ren und Hoch­ laden von Videos und auch das Ver linken von Personen auf Fotos werden weniger häufig durch geführt. Bei den sonsti gen Handlun gen wird meist das eigene Profil aktualisiert (MW = 2,34). Danach folgen die Möglich keiten Games zu spielen (MW = 2,19) und Apps zu nutzen (MW = 1,95). Die Jugend lichen und jungen Erwachsenen gründen eher selten Gruppen oder Fanseiten oder organisie ren Ver anstal tungen. Die mit 93 Prozent von den meisten Nutzern mindestens wöchent lich aus­ geführte Aktivität ist rein rezeptiv (Tabelle 25). Es handelt sich um das Lesen der Neuig keiten, die seit dem letzten Besuch auf der Platt form passiert sind. Auch die rezeptiven Aktivi täten wie Fotos ansehen (83 Prozent) und Stöbern in den Profilen anderer (72 Prozent) stellen häufige Aktivi täten dar. Sie rezipie­ ren so ver mutlich vor allem die durch ihr soziales Netz werk bereit gestellten Inhalte. Die Inhalte, die potenziell nicht aus dem eigenen sozialen Netz werk stammen, wie News in Gruppen und Nachrichten auf Fanseiten, werden weniger oft ge nutzt. Bei den Handlun gen, bei denen der Nutzer als Kommunikator auf tritt, haben wir drei Kategorien differenziert. Die private Kommunika tion, die sich an einen klar ab gegrenzten, ver mutlich eher kleinen Empfänger kreis richtet (Eins­ zu­eins­Kommunika tion), ist von der (semi­)öffent lichen Kommunika tion, bei der der Inhalt an ein prinzipiell breite res, nicht genau definiertes Publikum gerichtet wird, abzu grenzen. Bei der (semi­)öffent lichen Kommunika tion hat ein Nutzer keine direkte Kontrolle über die Rezep tion durch andere13. Zudem fiel in der faktoren analyti schen Betrach tung der Daten auf, dass die Beschäfti­ gung mit multimedialen Inhalten, der Upload und das Kommentie ren von Fotos und Videos, eine ge sonderte Kategorie darstellt, die separat zu be trachten ist. Im Rahmen der privaten Kommunika tion chatten 84 Prozent der Nutzer mehrmals pro Woche mit ihren Kontakten und 79 Prozent schreiben private Nachrichten. Diese Aktivi täten treten damit häufiger auf als die der (semi­) öffent lichen Kommunika tion. Bei der (semi­)öffent lichen Kommunika tion ist das Kommentie ren von Beiträgen anderer Nutzer die häufigste Aktivität, 74 Prozent kommentie ren zumindest wöchent lich. Es kommt öfter vor, dass Nutzer auf andere reagie ren, als dass sie auf ihrer Seite eigene Status meldun­ gen posten (61 Prozent) oder an die Pinnwände anderer schreiben (59 Prozent). Dennoch lässt sich sagen, dass die Handlun gen der (semi­)öffent lichen Kom­ mu nika tion von vielen Nutzern häufig aus geübt werden. Auch im Bereich der Beschäfti gung mit multimedialer Kommunika tion kommentie ren mehr Befragte Fotos (52 Prozent) und Videos (31 Prozent). Nur jeweils etwa halb so viele (25 bzw. 21 Prozent) laden hingegen eigene Inhalte hoch. 13 Zum Zeitpunkt der Studie war die individuelle Einstel lung von Privatsphäre­Optionen pro Post auf den unter suchten Netz werken nicht möglich. Facebook führte dieses Feature im Herbst 2011 ein. 186 Tabelle 25: Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen nach Geschlecht und Alter Gesamt männ- lich weib- lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Rezeptive Nutzung Neuig keiten lesen 93 91 94 89 96 95 91 Fotos ansehen 83 82 83 78 88 85 81 Stöbern in Profilen 72 70 75 69 77 73 71 Suchfunk tion 60 62 58 56 70 61 56 In Gruppen lesen 57 62 52 63 58 56 54 Videos ansehen 42 48 34 53 39 39 38 Nachrichten auf Fanseiten lesen 35 37 32 44 41 30 29 Private Kommunika tion Chatten 84 83 85 84 90 85 80 Private Nachrichten schreiben 79 79 79 70 85 79 79 (Semi-)Öffent liche Kommunika tion Neuig keiten kommen- tie ren 74 73 74 66 83 77 70 Status meldun gen posten 61 62 59 64 67 60 55 Anderen auf die Pinnwand schreiben 59 56 63 58 67 60 54 Multimediale Kommunika tion Fotos kommentie ren 52 52 52 49 64 52 47 Fotos hochladen 25 25 25 32 24 24 21 Videos kommentie ren 31 37 24 33 32 30 28 Personen auf Fotos ver linken 21 21 20 24 22 21 18 Videos hochladen 14 19 10 21 11 16 12 Sonstige Handlun gen Profil aktualisie ren 35 34 36 39 38 33 32 Games spielen 35 33 38 49 27 32 35 Apps nutzen 28 30 26 35 26 29 25 Ver anstal tungen organisie ren 12 15 9 14 8 15 12 Gruppen/Fanseiten gründen 12 16 8 17 10 12 11 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die an geben, eine Aktivität zumindest wöchent lich auszu führen, in Prozent Mehrfachnen nungen waren möglich Die Zahlen be stäti gen das Ergebnis der qualitativen Befra gung, nachdem die Sozialen Netz werk platt formen vor rangig als Kommunika tions platt form ge nutzt werden, auf der im engeren Bekannten kreis kommuniziert wird. Wir halten fest, dass die Aktivi täten der privaten Kommunika tion von mehr Personen häufig praktiziert werden als die der (semi­)öffent lichen Kommunika tion. Es ist also nicht so, dass Jugend liche und junge Erwachsene – nur weil sie die 187 Möglich keiten einer sozialen Netz werk platt form nutzen – auf hören zu differen­ zie ren, welche Kommunika tion in welchem sozialen Kreis statt finden soll. Die Sozialen Netz werk platt formen ver einen dabei ver schiedene Kommunika tions­ formen, die in ihrem speziellen Gebrauch ver mutlich unter schied lichen Zwecken dienen. Wie bereits aus der qualitativen Befra gung hervor ging, ver fügen die Digital Natives über ein aus geklügeltes System, welche Informa tionen sie in welchem Rahmen öffent lich machen. Auf geschlüsselt nach sozio­demografi schen Merkmalen gibt es gering fügige Unter schiede bei den Befragten, die Neuig keiten lesen, die seit ihrem letzten Besuch der Sozialen Netz werk platt form passiert sind. Die weib lichen Teil­ nehmerinnen weisen einen minimal höheren Prozent satz auf als die männ­ lichen. Auf geteilt nach Alter tätigen die 15­ bis 17­Jährigen diese Aktivität am häufigsten, ge folgt von der zweitältesten Gruppe. Fotos ansehen wird von beiden Geschlechtern im gleichen Maße ge tätigt. Hier sind auch wieder die 15­ bis 17­Jährigen vorn, die jüngste Alters gruppe nutzt diese Möglich keit am wenigsten. Das Stöbern in den Profilen der anderen Netz werk mitglieder wird eher von den weib lichen Jugend lichen und jungen Erwachsenen wahrgenommen. Bei dieser Aktivität liegen auch wieder die beiden mittle ren Alters gruppen vorne. Die Möglich keit in Gruppen zu lesen, Videos anzu sehen und Fanseiten zu be suchen, um dort Nachrichten zu lesen, nehmen eher die männ lichen Teilnehmer in Anspruch. Auf geteilt nach Alter liegt hier, bei allen drei Aktivi­ täten, die jüngste Alters gruppe klar vor den anderen. Die weib lichen Befragten chatten ein wenig mehr als die männ lichen. Am wenigsten wird diese Art der privaten Kommunika tion von den Personen im Alter von 21 bis 24 Jahren ver wendet, am häufigsten von den 15­ bis 17­Jähri­ gen. Beim Schreiben von privaten Nachrichten gibt es keinen Unter schied zwischen den männ lichen und den weib lichen Teilnehmern. Spitzen reiter hier sind wieder die 15­ bis 17­Jährigen, ge folgt von den beiden älteren Alters­ gruppen. Beim Kommentie ren von Neuig keiten, was als (semi­)öffent liche Kommu­ ni ka tion erfasst wird, gibt es keinen nennens werten Unter schied zwischen den Geschlechtern. Die jüngste Alters gruppe nimmt diese Aktivität am wenigsten in Anspruch. Diese wird von der zweitjüngsten Gruppe am häufigsten aus­ geführt. Status meldun gen posten eher die männ lichen Jugend lichen und jungen Erwachsenen. Hier liegen auch wieder die 15­ bis 17­Jährigen vorn. Pinn wand­ einträge schreiben hingegen eher die weib lichen Befragten. Auch hier liegen die 15­ bis 17­Jährigen an erster Stelle, ge folgt von der jüngsten Alters gruppe. Die Aktivität Fotos kommentie ren, welche gut die Hälfte aller Teilnehmer auf wöchent licher Basis aus führt, weist keinen Geschlechter unterschied auf. Hier liegt die zweitjüngste Alters gruppe mit großem Abstand vorn. Auch das Hochladen von Fotos wird von den männ lichen und weib lichen Teilnehmern in gleichem Maße ge nutzt. Vor allem 12­ bis 14­Jährige nehmen diese Form 188 der multimedialen Kommunika tion wahr. Bei der Aktivität des Kommentierens von Videos weisen die männ lichen Teilnehmer einen be deutend höheren Anteil auf. Es ergeben sich jedoch keine nennens werten Unter schiede be züglich des Alters. Sonstige Handlun gen wie Profile aktualisie ren und Games spielen werden eher von den weib lichen Jugend lichen und jungen Erwachsenen durch­ geführt. Hier liegt die jüngste Alters gruppe vor allen anderen. Auf geschlüsselt nach dem Haupt netz werk werden die Tätig keiten der rezep­ tiven Nutzung, in allen Fällen von Befragten mit einem Facebook­Account am häufigsten aus geführt (Tabelle 26). Gymnasiasten lesen etwas häufiger die Neuig keiten aus ihrem Netz werk als die beiden anderen Bildungs niveaus. Realschüler und Realschulabsolventen sehen sich eher Fotos an und stöbern in Profilen. Minimal liegen die Haupt schüler und Haupt schulabsolventen vorn, wenn es darum geht, etwas zu suchen und Nachrichten auf Fanseiten zu lesen. In Gruppen lesen und Videos ansehen wird eher von Gymnasiasten und Abiturienten bejaht. Facebook ist auch das Haupt netz werk der Befragten, wenn es um Aktivi­ täten der privaten und (semi­)öffent lichen Kommunika tion geht. Beim Chatten weisen die Haupt schüler und Haupt schulabsolventen den größten Anteil auf, ge folgt von den Realschülern und Realschulabsolventen. Private Nachrichten schreiben hingegen wird von den Gymnasiasten und Abiturienten am häufigsten aus geführt. Haupt schüler und Haupt schulabsolventen kommentie ren eher Neuig­ keiten und posten Status meldun gen. Die Aktivi täten der multimedialen Kommunika tion, wie Fotos und Videos kommentie ren und hochladen, sowie Personen auf Fotos ver linken, werden am häufigsten und meist mit einem deut lichen Vor sprung von Haupt schülern und Haupt schulabsolventen aus geführt. Hier zeigt sich jedoch ein differenziertes Bild, wenn es um das Haupt netz werk geht. Das Kommentie ren von Fotos und Videos wird in den meisten Fällen von Personen mit einem Facebook­Account aus geführt. Hochladen von Videos und Fotos hingegen wird eher von Personen mit sonsti gen Netz werken durch geführt. Bei den sonsti gen Handlun gen, zu denen die Aktualisie rung des Profils, Games spielen, Apps nutzen und Gruppen/Fanseiten gründen ge hören, liegen auch hier wieder die Haupt schüler und Haupt schulabsolventen vorn. Hier steht bei keiner der Aktivi täten Facebook an erster Stelle der Haupt netz werke. Games spielen und Apps nutzen wird eher von Mitgliedern der VZ­Netz werke in Anspruch ge nommen. Die Befragten, die sonstige Netz werke als ihr Haupt­ netz werk an gegeben haben, aktualisie ren eher ihr Profil und gründen Gruppen/ Fanseiten. 189 Tabelle 26: Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Rezeptive Nutzung Neuig keiten lesen 93 92 92 94 96 76 79 Fotos ansehen 83 82 85 82 86 58 76 Stöbern in Profilen 72 72 73 72 74 63 72 Suchfunk tion 60 62 58 61 63 51 48 In Gruppen lesen 57 56 54 60 60 42 49 Videos ansehen 42 43 42 40 43 30 38 Nachrichten auf Fan- seiten lesen 35 40 35 32 37 26 23 Private Kommunika tion Chatten 84 92 83 80 87 66 76 Private Nachrichten schreiben 79 78 75 82 81 64 74 (Semi-)Öffent liche Kommunika tion Neuig keiten kommen- tie ren 74 77 71 74 80 38 53 Status meldun gen posten 61 75 59 53 64 41 55 Auf die Pinnwand von anderen schreiben 59 58 57 62 62 38 51 Multimediale Kommunika tion Fotos kommentie ren 52 56 53 49 57 25 39 Fotos hochladen 25 32 26 20 25 20 28 Videos kommentie ren 31 38 31 26 33 13 26 Personen auf Fotos ver linken 21 29 22 14 21 15 24 Videos hochladen 14 20 15 11 15 9 17 Sonstige Handlun gen Profil aktualisie ren 35 47 37 26 35 28 42 Games spielen 35 47 36 28 35 48 26 Apps nutzen 28 32 30 24 29 30 20 Ver anstal tungen organisie ren 12 14 14 9 12 12 17 Gruppen/Fanseiten gründen 12 20 11 9 12 14 15 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die an geben eine Aktivität zumindest wöchent lich auszu führen, in Prozent 190 Ergeb nisse aus der Tracking-Studie Mit Hilfe der Tracking­Daten konnten wir das tatsäch liche Nutzungs verhalten eines Teils der Teilnehmer über den Zeitraum von einem Monat auf zeichnen. So lässt sich fest stellen, welche Seiten die Nutzer am häufigsten be suchen und welche Anwen dungen auf Sozialen Netz werk platt formen am intensivsten ge­ nutzt werden. Das Tracking­Tool er fasste jede URL, die die Teilnehmer auf­ riefen und zusätz lich die Dauer eines Besuchs. Diese Angaben er möglichen es, Aus sagen über Häufig keit und Intensi tät der Nutzung einer be stimmten Seite oder Anwen dung auf der Sozialen Netz werk platt form zu machen und zu ver gleichen. Da für das Forschungs interesse nicht einzelne Subseiten oder Applika tionen auf Sozialen Netz werk platt formen von Interesse sind, sondern vielmehr Typen von An geboten, wurden die 97.628 URL­Visits zu 21 inhalt lich relevanten Kategorien ver dichtet14. Um die Strukturie rung, die sich aus der Befra gung ergeben hat, beizu behalten, wurden die Codes sachlogisch denselben fünf Kategorien zu geordnet (rezeptive Nutzung, private Kommunika tion, (semi­) öffent liche Kommunika tion, multimediale Kommunika tion, sonstige URLs). Im Durch schnitt rufen die User etwa einmal am Tag eine Soziale Netz­ werk platt form auf. Dieser Wert schwankt sehr stark zwischen den Nutzern. Der aktivste User im Tracking kam auf über 21 Aufrufe pro Tag, er war auf drei Platt formen aktiv. Allerdings be finden sich in unserem Sample auch viele wenig aktive Nutzer, die sich während der Feldzeit seltener als alle zwei Tage ein geloggt haben (67 Prozent). Da uns dieser Wert sehr gering vorkam, haben wir die Befra gungs daten dieser wenig aktiven Nutzer erneut analysiert. Die Ergeb nisse deuten darauf hin, dass diese weniger aktiven Nutzer ihre Nutzungs­ frequenz über schätzen. Über 90 Prozent gaben in der Befra gung an, zumindest täglich die ge trackten Sozialen Netz werk platt formen zu be suchen und dabei zumeist oder aus schließ lich von zu Hause aus auf das Internet zuzu greifen. Die Diskrepanz zwischen den ge trackten und dem be obachte tem Ver halten kann zum einen die Ursache haben, dass die Nutzer ihr Nutzungs verhalten über schätzen, zum anderen wäre es möglich, dass bei der techni schen Messung des Tracking nicht alle Vor gänge auf gezeichnet wurden, z. B. weil die Teil­ nehmer einen nicht mit dem Tracking­Tool kompatiblen Browser nutzten. 14 Die beiden Kategorien, Fehlermel dungen und Skripte wurden bei der Aus wertung nicht be rücksichtigt, weil davon auszu gehen ist, dass diese URLs nicht bewusst von den Nutzern auf gerufen wurden. Sie sind daher unge eignet, das Nutzungs verhalten auf Sozialen Netz werk platt formen zu be schreiben. Auch die Kategorie Logout wird nicht be trachtet. Zwar machen die Logout­URLs einen großen Anteil aus, dennoch bieten sie keine Einblicke in das Nutzungs verhalten auf der Seite. Da der Login­Vorgang nicht als eigenständige Kategorie erfasst werden konnte, ist auch kein Ver gleich zwischen der Häufig keit des Logins und des Logouts möglich. 191 Tabelle 27: Häufig keit, Anzahl der Nutzer und Dauer der Domain-Visits und URL-Aufrufe je Nutzungs aktivi tät Durch schnitt- liche Auf ruf- häufig keit (pro Tag und Nutzer) Nutzer, die diese Seiten aufrufen Anzahl der URL- Aufrufe Dauer des Seiten aufrufs in Minuten Anzahl in Prozent N M SD Rezeptive Nutzung (Persön liche) Start seite 5,80 195 98 34.657 12,11 30,43 Eigenes Profil ansehen* 1,12 166 83 6.677 13,10 16,28 Fotos ansehen (eigene und andere) 1,05 163 82 6.288 6,21 11,00 Profile (anderer) ansehen 0,80 164 82 4.805 6,52 10,73 Gruppen und Fanpages 0,80 169 85 4.767 7,73 11,58 Suchfunktion 0,10 88 44 588 3,06 7,75 Ver anstal tungen ansehen 0,07 76 38 399 9,56 11,67 Betrach tung reiner Werbe-Seiten 0,01 11 6 59 1,94 6,58 Private Kommunikation Private Nachrichten schreiben 0,23 131 66 1.390 7,25 11,13 Chatten 0,12 31 16 734 5,74 10,51 Gruscheln/poken 0,00 5 3 12 0,14 0,21 (Semi-)Öffent liche Kommunikation Pinnwand 0,07 68 34 429 8,24 11,41 Multimediale Kommunikation Fotos hochladen und be arbeiten 0,01 27 14 84 0,21 0,68 Videos hochladen und be arbeiten 0,00 12 6 22 8,20 11,73 Sonstiges Games** 0,98 98 49 5.878 8,18 11,87 Apps und Umfragen 0,82 121 61 4.897 3,72 7,96 Kontakte be arbeiten 0,17 82 41 1.036 1,93 6,28 Account-Settings 0,08 112 56 459 3,47 7,56 Eigenes Profil be arbeiten 0,08 97 49 446 4,40 8,66 Infos des Betreibers lesen 0,07 61 31 389 5,75 9,85 Geschäft liche Nutzung und Marketplace 0,02 15 8 131 10,90 15,63 Gesamt 199 100 87.364 * nur Facebook, da bei den VZ­Netz werken nicht vom Ansehen fremder Profile differenzierbar ** nur Facebook, da bei den VZ­Netz werken nicht von sonsti gen Applika tionen differenzierbar Die durch schnitt liche Dauer eines Besuchs auf Sozialen Netz werk platt formen liegt bei 128 Minuten. Die Dauer variiert sehr stark (SD = 499,8). Ein großer Teil der Besuche dauert nur bis zu fünf Minuten (39 Prozent), und etwa ebenso viele sind zwischen fünf Minuten und einer Stunde lang (38 Prozent). Sehr aus giebige Besuche von über einer Stunde kommen zwar etwas seltener vor (23 Prozent), ver zerren aber den Mittelwert der Durch schnitts dauer stark nach oben. Der längste ge messen Login in unserem Sample dauerte knapp sieben 192 Tage. Aus sagekräfti ger für die Dauer der Besuche auf Sozialen Netz werk platt­ formen ist daher der Median, der bei 17 Minuten liegt. Pro Tag rufen die Tracking­Teilnehmer im Durch schnitt 14,6 ver schiedene URLs auf Sozialen Netz werk platt formen auf. Diese ver teilen sich wie zu er­ warten war recht ungleichmäßig auf die von uns ge bildeten Kategorien. Ver­ gleicht man die ver schiedenen Kategorien miteinander (Tabelle 27), wird schnell deut lich, dass Soziale Netz werk platt formen tatsäch lich am häufigsten und die meiste Zeit rezeptiv ge nutzt werden. Die mit Abstand am häufigsten ge nutzte Seite ist die persön liche Start seite, ein Nutzer ruft sie pro Tag im Durch­ schnitt 5,8 mal auf und ver weilt dort mit über zwölf Minuten auch relativ lange. Dies ver wundert nicht, denn auf den ge trackten Netz werk platt formen bietet die Start seite Orientie rung, was seit dem letzten Besuch Neues passiert ist. Auf Facebook ist dies die Seite mit dem News feed, auf dem alle Aktualisie rungen der Kontakte und abonnierten Fanpages an gezeigt werden und auch in den VZ­Netz werken wird auf dieser Seite der „Busch funk“ an gezeigt. Das eigene Facebook­Profil15 haben 83 Prozent der Teilnehmer im Er­ hebungs zeitraum auf gerufen, was um gerechnet auf alle Nutzer einen durch­ schnitt lichen Aufruf von 1,1 mal pro Tag ergibt. So ein Besuch auf dem eigenen Profil dauert im Mittel 13 Minuten und damit etwas länger als der Besuch der Start seite. Auf der Profil­Seite können die Nutzer Beiträge ansehen, die andere auf ihrer Pinnwand hinter lassen haben, oder eigene Aktivi täten und Angaben auf dem Profil über prüfen. Eben falls etwa 1,1 mal täglich und für 6,2 Minuten sehen sich die Nutzer Sozialer Netz werk platt formen Fotos an, die dort ein gestellt wurden. Dass dies relativ häufig vor kommt, liegt ver mutlich auch daran, dass die Netz werk platt­ formen einen Hinweis ge nerie ren, wenn ein Nutzer neue Bilder hoch geladen hat. Dieser er scheint prominent auf der persön lichen Start seite aller Freunde. Profile anderer Nutzer werden seltener als einmal täglich auf gerufen (0,8 mal). Ein Aufenthalt auf dem Profil eines anderen Netz werk­Nutzers dauert etwa 6,5 Minuten. Da vor allem Facebook­Nutzer über jede Änderung auf dem Profil ihrer Freunde durch den „News feed“ auf ihrer persön lichen Start seite informiert werden, scheint es plausibel, dass andere Profile eher selten auf­ gesucht werden. Möglicher weise sehen sich die Nutzer eher Profile von Personen an, mit denen sie noch nicht be freundet sind oder die sie eben erst als Freund hinzu gefügt haben. Gruppen und Fanpages werden eben falls durch schnitt lich 0,8 mal besucht. Die Nutzer ver bringen pro Aufruf fast 8 Minuten damit, Informa tionen zu lesen, die auf den Seiten ver öffent licht wurden. 15 Bei Facebook­Nutzern konnte anhand der URL identifiziert werden, dass sie das eigene Profil auf gerufen haben. Die URLs der VZ­Netz werke lassen hingegen nicht er kennen, ob die User ihr eigenes Profil oder das eines anderen Nutzers be trachten. Daher kann das Auf rufen des persön lichen Profils nur für Facebook separat aus gewiesen werden. 193 Ferner fallen die Nutzung der Suchfunk tion, das Ansehen von Ver anstal­ tungen und reinen Werbeseiten unter die rezeptive Nutzung Sozialer Netz werk­ platt formen. Diese Seiten werden im Durch schnitt nur sehr selten pro Tag besucht. Weniger als die Hälfte der Nutzer haben solche Handlun gen im Ver­ lauf der Tracking­Studie aus geführt. Seiten, auf denen Werbeanzeigen präsentiert werden, wurden nur von 6 Prozent der Teilnehmer auf gerufen. Für die alltäg­ liche Nutzung Sozialer Netz werk platt formen scheinen diese Seiten eine ver­ gleichs weise geringe Bedeu tung zu haben. Private Kommunika tion, bei der der Aus tausch von Informa tion auf zwei oder wenige Nutzer be schränkt ist, findet auf Sozialen Netz werk platt formen seltener statt als rezeptive Handlun gen. Im Ver lauf der Tracking­Studie haben 66 Nutzer private Nachrichten geschrieben, durch schnitt lich 0,2 pro Tag, wobei sie etwa sieben Minuten damit ver bracht haben, eine private Nachricht zu schreiben. Nur 16 Prozent der Studienteilnehmer nutzten die Chatfunk tion ihrer Sozialen Netz werk platt form. Im Durch schnitt wurde 0,1 mal am Tag knapp sechs Minuten lang gechattet. Der Anteil derjenigen, die nonverbal via „Gruscheln“ oder „Poken“ kommuniziert haben, liegt bei nur 3 Prozent16. Unter die Kategorie (semi­)öffent liche Kommunika tion fällt in der Tracking­ Studie nur das Ver öffent lichen von Pinnwandeinträgen17. Diese kommunikative Handlung wurde von 34 Prozent der Studienteilnehmer aus geführt. Knapp 0,1 mal pro Tag hinter lassen die Nutzer einen Eintrag auf der Pinnwand eines anderen Mitglieds der Netz werk platt form und benöti gen dafür durch schnitt lich etwas mehr als acht Minuten. Ver gleicht man private und (semi­)öffent liche Kommunika tion, be stätigt sich das Ver hältnis aus der Befra gung: Es wird etwas häufiger privat kommuniziert als (semi­)öffent lich. Allerdings wird den Trackingdaten zufolge deut lich seltener gechattet, als in der Befra gung an­ gegeben wurde. Dort hatten die Befragten an gegeben, täglich die Chat­Funktion ihrer Netz werk platt form zu nutzen, aber nur mehrmals pro Woche private Nachrichten zu schreiben. Diese Selbst auskunft stimmt nicht mit den Tracking­ Daten überein. Dies könnte aber auch der Konvergenz von Chat­ und Nach­ richten­Funktion geschuldet sein. Bei Facebook wird der Ver lauf eines Chats unter den privaten Nachrichten ge speichert. Wird eine Nachricht an einen User ver sendet, der zur gleichen Zeit auf der Sozialen Netz werk platt form ein geloggt ist, öffnet sich bei diesem das Chat­Fenster. Es ist daher möglich, dass sich die Trennung, die Nutzer zwischen Chatten und Nachrichten schreiben ziehen, nicht mit den Daten deckt, die beim Tracking erfasst wurden. 16 „Gruscheln“ und „Poken“ sind nonverbale Hilfs mittel, um mit anderen Mitgliedern des Netz werks Kontakt aufzu nehmen. Das Wort „Gruscheln“ setzt sich aus Grüßen und Kuscheln zusammen. „Poken“ kommt aus dem englischen Sprach gebrauch und lässt sich am ehesten mit „an stupsen“ über setzen. Beim Gruscheln und Poken bekommt der andere Teilnehmer eine Informa tion darüber, wer Kontakt mit ihm auf nimmt. 17 Status meldun gen oder Kommentare zu Beiträgen anderer Nutzer konnten nicht anhand der URL erkannt werden. 194 In die Kategorie Multimediale Kommunika tion wurden die URLs ein­ geordnet, die beim Hochladen und Bearbeiten von Fotos und Videos erzeugt wurden. Der Anteil derjenigen, die multimediale Inhalte auf einer Sozialen Netz werk platt form einbinden oder be arbeiten, ist mit 14 Prozent bei Fotos und 6 Prozent bei Videos in beiden Fällen gering. Auch die durch schnitt liche Häufig keit pro Tag ist sehr gering. Hier spiegeln die Ergeb nisse des Trackings die Einschät zung aus der Befra gung wider, dass Fotos oder Videos höchstens mehrmals pro Monat hoch geladen werden. Bei sonsti gen Anwen dungen Sozialer Netz werk platt formen zeigt sich, dass knapp die Hälfte der Teilnehmer 0,98 mal pro Tag ein Game auf Facebook nutzt und damit im Mittel acht Minuten ver bringt. Apps und Umfragen werden von 61 Prozent der Nutzer im Durch schnitt 0,82 mal pro Tag knapp vier Minuten lang ge nutzt. Damit wurden Games und Apps, die auf Sozialen Netz­ werk platt formen an geboten werden, von den Teilnehmern der Tracking­Studie häufiger ge nutzt als die Ergeb nisse der Befra gung nahelegen: Hier hatten nur 35 Prozent der Nutzer an gegeben, mehrmals wöchent lich Games zu spielen. Weitere Tätig keiten, die eher selten aus geführt werden, sind unter anderem das Bearbeiten der eigenen Kontakt liste, um beispiels weise Freundes­Listen anzu­ legen, Über prüfen oder Ändern der Account­Settings oder des eigenen Profils sowie Lesen der vom Betreiber zur Ver fügung ge stellten Informa tionen. Im Wesent lichen be stäti gen die Ergeb nisse der Tracking­Studie die der Befra gung: Der Großteil der kommunikativen Handlun gen ist rezeptiv. Bei der Kommunika tion über wiegen nicht­öffent liche Formen gegen über der (semi­) öffent lichen Kommunika tion. Multimediale Inhalte werden nur von einem geringen Anteil der Nutzer – und auch von dem nur selten – ver öffent licht. 4.2.3 Nutzungs motive Nachdem wir be trachtet haben, wie die Nutzer Soziale Netz werk platt formen ver wenden, richten wir nun den Blick darauf, welchen Nutzen sie daraus ziehen, bzw. welche Gratifika tions erwar tungen sie an die Platt formen stellen. Die standardisierte Befra gung ent hielt eine umfang reiche Item­Batterie mit ver­ schiedenen Medien nut zungs motiven. Ent sprechend den Ergeb nissen aus der qualitativen Studie sind auch klassi sche Medien nut zungs motive mit ent halten. Wir haben darüber hinaus einen be sonde ren Schwerpunkt auf soziale Motive gelegt. Insgesamt werden sechs Motive zur Nutzung Sozialer Netz werk platt­ formen unter sucht: Informa tion, Unter haltung, Eskapismus, Selbst darstel lung, Pflege sozialer Beziehungen und ein eher allgemeines Zu gehörig keits gefühl, das sich nicht auf konkrete soziale Kontakte bezieht. Alle Motiv­Subs kalen weisen eine aus reichende Skalen reliabili tät auf, so dass wir pro Motivdimension einen Mittelwertindex ge bildet haben (Tabelle 28). 195 Tabelle 28: Mittelwerte und Standardabweichung der Nutzungs motive M SD Cronbach’s α Informa tion 2,83 0,84 ,769 … damit ich mitreden kann. 3,02 1,23 … weil ich mich informie ren möchte. 3,38 1,11 … weil ich dort Dinge erfahre, die für meinen Alltag nütz lich sind. 3,07 1,16 Unter haltung 3,83 0,92 ,766 … weil es mir Spaß macht. 3,88 1,04 … weil es unter haltsam ist. 3,79 1,01 Eskapismus 2,87 0,98 ,712 … weil ich damit den Alltag ver gessen möchte. 2,39 1,26 … weil es aus Gewohn heit dazu gehört. 3,26 1,23 … weil ich mich ab lenken möchte. 2,96 1,21 Selbst darstel lung 2,68 0,97 ,766 … um anderen meine Meinung mitzu teilen. 3,05 1,17 … um Auf merksam keit von anderen zu be kommen. 2,23 1,15 … weil ich etwas über mich mitteilen möchte. 2,75 1,21 Pflege sozialer Beziehungen 3,53 0,72 ,757 … um mich mit anderen auszu tauschen. 3,87 1,00 … um für andere da zu sein. 3,21 1,18 … um in Kontakt mit Freunden zu bleiben, die ich oft sehe. 3,75 1,13 … um Beziehungen mit Personen zu pflegen, die ich nicht sehr oft sehe. 4,04 1,03 … um den Kontakt zu alten Freunden wieder herzu stellen. 3,77 1,08 … um mir die Profile von anderen anzu sehen. 3,37 1,15 Knüpfen neuer Kontakte … weil ich dort neue Leute kennen lerne. 2,72 1,30 – Motiv Zu gehörig keit 2,64 1,03 ,758 … weil ich mich dann nicht allein fühle. 2,37 1,28 … um mich mit anderen ver bunden zu fühlen. 3,00 1,19 … um dazu zugehören. 2,56 1,29 Items und Mittelwertindices auf einer Skala von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Bei einem Ver gleich der unter schied lichen Motive für die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen stechen zwei Dimensionen heraus, deren Mittelwerte im Annahmebereich der Skala liegen (Abbil dung 11). Soziale Netz werk platt formen dienen insbesondere der Unter haltung und der Pflege sozialer Beziehungen, denn diese Motive sind den be fragten Nutzern be sonders wichtig. Auch die Interviewpartner der qualitativen Studie be tonten die Bedeu tung der Platt formen für die Pflege ihrer sozialen Beziehungen und zu Unter hal tungs zwecken. Tatsäch lich scheinen dies die beiden Haupt gründe für die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen zu sein. Die anderen fünf Motive liegen im Ableh nungs­ bereich der Skala, weisen aber dennoch Werte auf, die noch nah am Mittel der Skala sind. Soziale Netz werk platt formen dienen einigen Befragten durch aus auch zum Eskapismus, zu Informa tions zwecken und zum Knüpfen neuer Kontakte sowie zur Selbst darstel lung und zur Erzeu gung eines eher allgemeinen 196 Zu gehörig keits gefühls. Diese fünf Motive werden nicht von allen Befragten kategorisch ab gelehnt, stehen aber weniger im Vordergrund. Interessant ist insbesondere das Ver hältnis von Selbst darstel lung und Beziehungs pflege. Beide Motive korrelie ren auf dem Niveau Pearson’s r = ,57 (p < ,001) miteinander. Wie sich aus den qualitativen Parts dieser Studie ergibt, geht es den jungen Nutzern nicht primär darum, sich selbst zu präsentie ren und in den Mittelpunkt zu rücken, sondern darum, über ihre Selbstoffenba rung Inter aktion mit anderen zu er möglichen. Auch die Daten lage der quantitativen Befra gung spricht dafür, dass Selbst darstel lung nicht das primäre Ziel der Teilnahme an Sozialen Netz­ werk platt formen ist. Vielmehr ist sie Mittel zum Zweck. Ohne eine ge wisse Selbst darstel lung (Selbstoffenba rung) wäre die soziale Inter aktion online nicht möglich. Abbil dung 11: Nutzungs motive Sozialer Netz werk platt formen Basis: N = 1.301, gewichtete Stichprobe Skala: 1 = sehr unwichtig bis 5 = sehr wichtig Interessante Ergeb nisse liefert die Betrach tung der Motive nach Geschlech­ tern und den Alters gruppen (Tabelle 29): Jungen und junge Männer sehen eher als die weib lichen Nutzer den Informa tions nutzen und geben auch höhere Werte beim Motiv Selbst darstel lung und beim Knüpfen neuer Kontakte an. Nutze­ rinnen dagegen stimmen den Motiven Unter haltung, Eskapismus und Bezie­ hungs pflege mehr zu als männ liche Nutzer. Hinsicht lich der ver schiedenen 3,83 3,53 2,87 2,83 2,72 2,68 2,64 0 1 2 3 4 5 Unter- haltung Beziehungs- pflege Eskapis- mus Information Knüpfen neuer Kontakte Selbst- darstellung Zugehörig- keitsgefühl 197 Alters gruppen weisen jüngere Teilnehmer über alle Motiv­Indices eine höhere Zustimmungs tendenz auf. Junge Nutzer ziehen ver mutlich einen höheren Nutzen aus der Ver wendung Sozialer Netz werk platt formen. Dies könnte der Fall sein, weil sie in ihren inter aktiven Möglich keiten außerhalb des Social Web stärker ein geschränkt sind als ältere Jugend liche und junge Erwachsene. Tabelle 29: Nutzungs motive nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Informa tion 2,83 2,91 2,75 3,01 2,86 2,83 2,69 Unter haltung 3,83 3,70 3,98 3,98 3,90 3,78 3,75 Eskapismus 2,87 2,80 2,94 2,96 2,67 2,66 2,55 Selbst darstel lung 2,68 2,75 2,61 2,95 2,55 2,61 2,47 Beziehungs pflege 3,53 3,44 3,64 3,57 3,59 3,51 3,49 Knüpfen neuer Kontakte 2,72 2,80 2,64 3,14 2,71 2,61 2,56 Zu gehörig keits gefühl 2,64 2,68 2,61 3,05 2,89 2,90 2,80 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Mittelwertindices, Skala der zu gehöri gen Items von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Bei der Analyse der Mittelwerte der Motiv­Indices nach formaler Bildung ergibt sich ein ähnliches Bild wie bei der Unter suchung nach alters spezifi schen Unter schieden (Tabelle 30). Haupt schüler stimmen den Nutzungs motiven stärker zu als höher ge bildete Jugend liche. Ergänzend zur Betrach tung sozio­demografi scher Merkmale der Nutzer haben wir auch eine Analyse durch geführt, bei der die Nutzer ver schiedener An gebote miteinander verg lichen wurden (Tabelle 30). Auf Grund geringer Fallzahlen wurden dabei jeweils alle drei VZ­Netz werke und alle Sonsti gen Netz werke zusammen gefasst und dem Markt führer Facebook gegen über gestellt. Hinsicht lich der Nutzungs motive ergaben sich kaum signifikanten Unter­ schiede18. Ledig lich bei den Sonsti gen Netz werken weist das Motiv Knüpfen neuer Kontakte einen höheren Mittelwert auf. Dies ist ver mutlich deshalb der Fall, weil einige Teilnehmer in dieser Gruppe Platt formen an gegeben haben, bei denen Dating mehr im Vordergrund steht. Dennoch stellen wir fest, dass die unter suchten Anbieter aus Nutzer sicht ähnliche Funktionen er füllen und dass sie somit zu Recht unter dem Sammel begriff Soziale Netz werk platt formen zusammen gefasst werden können, obwohl sie im Einzelnen unter schied liche techni sche Features auf weisen mögen. 18 Die vollständige varianzanalyti sche Aus wertung be findet sich im Online­Anhang. 198 Tabelle 30: Nutzungs motive nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Informa tion 2,83 2,91 2,83 2,78 2,85 2,77 2,68 Unter haltung 3,83 3,95 3,83 3,77 3,85 3,69 3,93 Eskapismus 2,87 3,12 2,90 2,69 2,88 2,73 2,93 Selbst darstel lung 2,68 2,93 2,73 2,48 2,68 2,66 2,72 Beziehungs pflege 3,53 3,65 3,56 3,44 3,54 3,50 3,53 Knüpfen neuer Kontakte 2,72 3,10 2,84 2,38 2,65 2,99 3,13 Zu gehörig keits gefühl 2,64 2,76 2,67 2,55 2,62 2,75 2,78 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Mittelwertindices, Skala der zu gehöri gen Items von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Im Ver gleich zu früheren Studien be stätigt sich auch in unserer Studie eine multifunktionale Nutzen befriedi gung. Soziale Motive, und hier insbesondere die Pflege bereits be stehen der Kontakte, sind wichtige Beweggründe der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen (vgl. Teil I Ab schnitt 2.1.4). Daneben stellt die Unter haltung eine be deutende Gratifika tion dar, was nahelegt, dass die soziale Inter aktion auf den Platt formen als unter haltsam empfunden wird. Die Selbst­ darstel lung spielt hingegen eine unter geordnete Rolle. Wie in Ab schnitt 2.2 bereits fest gestellt, dient sie ver mutlich eher dazu, die Partizipa tion zu er­ möglichen und dadurch darüber hinaus gehende Gratifika tionen zugäng lich zu machen. Wie genau die Selbstoffenba rung der jungen Nutzer aus gestaltet ist, wird im nächsten Kapitel er läutert. 4.3 Ergeb nisse zur Selbstoffenba rung Zur Beantwor tung der Forschungs frage „In welchem Maße offen baren Jugend­ liche sich selbst auf Sozialen Netz werk platt formen?“ werden im Folgenden die vier in Teil I Ab schnitt 2.3.3 ab gelei teten Aspekte der Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen – Profilinforma tionen, (semi­)öffent liche Kommunika tion, Privatsphäre­Optionen und Kontakte – be trachtet und auf Basis der Daten der standardisierten Befra gung be schrieben. Zusätz lich zur deskriptiven Aus wertung be findet sich im Online­Anhang eine varianzanalyti­ sche Betrach tung, die die ge fundenen Ergeb nisse nach Alters gruppen, Ge­ schlecht, formaler Bildung und nach der ge nutzten Sozialen Netz werk platt form unter scheidet. Da den kommunikativen Aktivi täten, die die Nutzer auf Sozialen Netz werk platt formen aus führen, eine zunehmend be deutsame Rolle bei der Selbst offenba rung zukommt, wurden diese detailliert auch während der Trackingstudie mit Hilfe der Kontextbefra gungen unter sucht. Im Anschluss werden cluster analytisch ge bildete Selbstoffenba rungs typen vor gestellt. 199 4.3.1 Das Nutzer profil Inhalte des Nutzer profils Die Pflege von Profilseiten ist für viele Jugend liche und junge Erwachsene eine der wichtigsten und zugleich offensicht lichsten Formen des Identi täts­ managements im Social Web (Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009a). Beim Anlegen und der Pflege der Profilseiten setzen sich die Nutzer mehr oder weniger bewusst damit auseinander, wer sie sind und wie sie sich online darstellen möchten. Das Profil auf einer Sozialen Netz werk platt form ist eine eher statische Repräsentanz der Grundeigen schaften des Nutzers auf der Platt­ form. Die meisten Befragten unserer Studie scheinen die Informa tionen auf ihrem Profil dennoch aktuell zu halten: Drei Viertel gaben an, das eigene Profil mehrmals im Monat oder sogar noch öfter anzu passen. Insgesamt 15 Prozent aktualisie ren es sogar täglich. Ein knappes Viertel der Befragten aktualisiert sein Profil selten oder nie (24 Prozent). Um zu er fahren, welche Informa tionen die Nutzer auf ihren Profilen ver­ öffent lichen, wurde eine Frage konzipiert, die sich an den Formular­Feldern orientiert, die eine Soziale Netz werk platt form in der Eingabemaske für das Nutzer profil üblicher weise auf weist. Dabei wurde zurück gegriffen auf die Netz werke Facebook, die VZ­Netz werke, wer­kennt­wen, Lokalisten, Schüler. cc und Myspace. Aus früheren Studien ist bekannt, dass einige Nutzer des Social Web die Strategie der Pseudonymisie rung ver folgen und dabei Falschangaben oder Nicknames nutzen, um anonym zu bleiben. Wenn diese Strategie an­ gewendet wird, ist damit die Selbstoffenba rung ein geschränkt und ein poten­ zielles Risiko für die Privatsphäre wäre geringer. Nicht das bloße Aus füllen der Angaben in den Profilinforma tionen ist daher relevant, sondern vor allem der „Wahr heits gehalt“ der dort präsentierten Selbst auskünfte. Daher wurde in der Frageformulie rung explizit nach den Informa tionen ge fragt, die auch tatsäch lich der Wahrheit ent sprechen. Bei der Betrach tung der Eingabemasken fiel der unter schied liche Intimitäts­ grad der von den Anbietern ab gefragten Informa tionen auf, die hier anhand der vier Kategorien Name, allgemeine Informa tionen, Kontaktinforma tionen und intime Informa tionen unter schieden werden19. Einige Informa tionen wie der Name oder das Geschlecht können als sehr allgemein und offensicht lich gelten, während andere wie die sexuelle Orientie rung und die Anschrift eher intim sind und einen potenziell größeren Eingriff in die Privatsphäre be deuten könnten, wenn sie bekannt sind. Die ver schiedenen Kategorien von Profil­ Informa tionen werden von den Jugend lichen und jungen Erwachsenen in sehr 19 Diese vier Kategorien sind das Ergebnis einer explanativen Faktoren analyse der Profilinforma tionen mit Varimax­Rotation nach Kaiserkriterium (er klärte Gesamtvarianz: 47 Prozent; KMO = ,80). 200 unter schied lichem Maße ver öffent licht. Die in Abbil dung 12 auf geführten Werte zeigen, wie viel Prozent der Befragten die jeweilige Informa tion in ihrem Profil wahr heits gemäß an gegeben haben, geben aber keinen Auf schluss darüber, wie öffent lich die ge teilten Daten jeweils sind. Es ist möglich, dass die Nutzer, die diese Angaben machen, den Zugriff darauf durch restriktive Einstel lungen in den Privatsphäre­Optionen einschränken, so dass nur eine kleine Anzahl von aus gewählten Dritten darauf Zugriff bekommt. Unabhängig von der sozialen Privatsphäre erhält jedoch der Anbieter in jedem Fall Zugriff auf die Daten, und auch die Speiche rung in einer Daten bank kann Risiken in sich bergen. Abbil dung 12: Preis gabe von Profilinforma tion Basis: N = 1.301, gewichtete Stichprobe In der ersten Kategorie, beim Namen, zeichnet sich be sonders der Vorname durch eine hohe Ver öffentlichungs quote aus. Über 90 Prozent der Befragten geben ihren richti gen Vornamen auf der von ihnen am häufigsten ge nutzten Netz werk platt form an. Da es sich üblicher weise um eine Pflichtangabe handelt, steht zu ver muten, dass die übrigen 8 Prozent der Nutzer eine Falschangabe, Lieblingsbücher/-filme/-musik 92% 75% 94% 82% 80% 73% 66% 59% 58% 56% 46% 16% 4% 4% 29% 20% 19% 0 20% 40% 60% 80% 100% Vorname Nachname Geschlecht Geburtsdatum Profil-Foto Interessen, Hobbys Ausbildung/Beruf Wohnort Beziehungsstatus E-Mail-Adresse Instant Messenger Anschrift Telefon-/Handynummer Name Allgemeine Informationen Kontaktinformationen Intime Informationen Sexuelle Orientierung Religion Politische Einstellung 201 einen Nickname oder eine Ab kürzung ihres Vornamens ver wenden, und somit die Privatsphäreschutz strategien Anonymisie rung und Pseudonymisie rung zur Anwen dung kommen, die sich zum Teil auch im qualitativen Teil der Studie wieder finden. Insgesamt machen von diesen Strategien aber nur wenige Nutzer Gebrauch. Auch der Nachname ist eine Informa tion, die drei Viertel der Befragten ehrlich aus füllen. Im Sinne der Auf find bar keit und der Ver knüp fung der Online­Identität mit dem subjektiven Selbst sind die hohen Quoten des Vor­ und Nachnamens plausibel, denn ohne dass zumindest der Vorname an­ gegeben wird, ist eine Person auf der Sozialen Netz werk platt form schwer zu finden und wieder zuerkennen. Die Ver ifika tion wird durch die fehlende Angabe eventuell ver hindert, was das Knüpfen neuer Kontakte, das Über tragen von Face­to­Face­Kontakten in die Platt form und das Wieder herstellen alter Bekannt­ schaften er schwert. Einige Interviewte der qualitativen Studie weisen eben falls auf diesen Aspekt hin. Zu den allgemeinen Informa tionen, die auf dem Profil präsentiert werden, ge hören Geburts datum, Geschlecht sowie die Angabe des Wohnortes und Informa tionen über die Aus bildung, wie Schule und Hoch schule oder bisherige und aktuelle Arbeit geber. In diese Kategorie fallen eben falls Interessen und Hobbys und Angaben zu Lieblings büchern, ­filmen oder ­musik. Auch das Profilfoto ist den allgemeinen Informa tionen zuzu ordnen. Interessanter weise fällt der Beziehungs status/Familien stand eben falls in diese Kategorie, obwohl es sich bei dieser Angabe um eine ver gleichs weise intime Informa tion handelt. Die allgemeinen Informa tionen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr unter­ schied lich häufig an gegeben werden. Dass die jungen Nutzer Sozialer Netz­ werk platt formen stark differenzie ren, welche Informa tionen für sie jeweils als öffent lich gelten und welche als privat und dass dieses Empfinden individuell sehr unter schied lich sein kann, haben wir in der Analyse der qualitativen Erhebung bereits deut lich ge macht. Gerade bei den allgemeinen Profilinforma­ tio nen scheinen sehr unter schied liche Ansichten dazu zu gelten, ob sie zur Online­Identität auf einer Sozialen Netz werk platt form dazu gehören oder nicht. Die Angabe des Geschlechts (94 Prozent) stellt für den Großteil der Befragten eine Selbst verständlich keit dar und auch das Geburts datum wird von einer großen Mehrheit der Befragten preis gegeben. Zwei Drittel stellen in ihrer Netz werk platt form Informa tionen zu Aus bildung und Beruf bereit, wie bspw. ihre Schule bzw. Hoch schule, ihre Aus bildung oder ihren Arbeit geber. Sechs von zehn Teilnehmern geben zudem ihren Wohnort und beinahe ebenso viele ihren Beziehungs status an. Die bisher in der Kategorie der allgemeinen Informa­ tionen auf gezählten Daten könnten ebenso wie der Name das „Gefunden werden“ innerhalb der Platt form er leichtern. Diese Angaben dienen eventuell eben falls der Herstel lung von Ver bindlich keit und Ver trauen. In die Kategorie der all­ gemeinen Profilinforma tionen ge hören aber noch zwei weitere Typen von Informa tionen, nämlich das Profilfoto, das eine visuelle Subkategorie dar­ 202 stellt, die von 80 Prozent der Befragten offenbart wird, und Informa tionen zu Lieblings büchern, ­filmen und ­musik sowie Hobbys, die als Aus druck des Geschmacks oder der eigenen Persönlich keit ver standen werden können. Ins­ besondere für Jugend liche und junge Erwachsene stellen diese Angaben evtl. einen Weg dar, mit dem sie sich von anderen ab grenzen und ihr Selbst aus­ drücken können. Daher ver wundert es nicht, dass 73 Prozent der Teilnehmer Angaben zu ihren Hobbys und immerhin noch 56 Prozent Angaben über Lieblings medien machen. Vier von fünf Befragten geben an, ein Profilfoto auf der Platt form hoch­ geladen zu haben. Der Upload von visuellen Informa tionen ins Internet wird gerade in letzter Zeit und vor dem Hinter grund der Gesichts erken nung pro­ blematisiert. Das plasti sche Beispiel des Partyfotos, das in einer Sozialen Netz werk platt form hoch geladen wurde und während eines Bewer bungs prozesses dem Personal verantwort lichen negativ auf fällt, wird häufig zitiert um die Pro­ blematik zu ver anschau lichen (Palfrey & Gasser, 2008; Tad dicken, 2011). Kontaktinforma tionen werden ver gleichs weise selten ge teilt. Am häufigsten findet sich die Angabe der E­Mail­Adresse auf den Profilen der Befragten wieder (46 Prozent). Dies ver wundert nicht, da es sich bei allen unter suchten Sozialen Netz werk platt formen um eine Pflichtangabe handelt, die während der Registrie rung ge macht werden muss. Viel seltener findet sich die Angabe der Instant­Messenger­Adresse (16 Prozent). Nur 4 Prozent der Befragten geben ihre Telefon­/Handynummer oder gar ihre Anschrift an. Letztere Informa tionen können als sehr sensibel für die eigene Privatsphäre be trachtet werden, denn ein Eingriff in die Privatsphäre unter Nutzung von Telefon und Anschrift könnte weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Eine unerwünschte E­Mail oder Instant­Messenger­Nachricht kann im Gegen satz dazu sehr leicht ignoriert und der Ab sender technisch ge blockt werden, so dass der Eingriff in die Privatsphäre weniger stark ist als bei unerwünschten Anrufen oder gar Besuchen. Sexuelle Orientie rung, Religion und politi sche Einstel lung wurden in der Kategorie „intime Informa tionen“ zusammen gefasst. Diese Angaben werden jeweils nur von einer Minder heit der Nutzer ver öffent licht. Drei von zehn Nutzern teilen ihre sexuelle Orientie rung mit, jeweils ein Fünftel informiert über Religion und politi sche Einstel lung. Ein Teil der Nutzer macht eventuell Angaben zu be stimmten Profilinforma tionen, einfach weil diese ab gefragt werden. Das leere Formular ver führt beim Erstellen des eigenen Profils unter Umständen dazu, detailliertere Angaben zu machen als ohne diese Vor gaben (Utz, 2008). Die relativ niedri gen Ausfüll quoten in dieser Kategorie geben aber einen Hinweis darauf, dass dies nur in geringem Maße der Fall sein kann. Die Mehrheit der Befragten der Stichprobe hat sich gegen das Aus füllen der intimen Informa tionen zu sexueller Orientie rung, Religion und politi scher Einstel lung ent schieden. 203 Ver glichen mit den Werten, die für die Social­Web­Nutzung im DFG­Projekt „Die Diffusion der Medien innova tion Web 2.0“ ge messen wurden (vgl. Kap. 3.3, Abbil dung 6), sind die Angaben, die die jungen Nutzer auf Sozialen Netz werk­ platt formen machen, weniger detailliert. Beispiels weise teilen weniger Personen in unserer Stichprobe ihren vollen Namen mit, und auch bei der Angabe von E­Mail und Post­Adresse sind die Nutzer deut lich zurück halten der. Dies kann zum einen daran liegen, dass die Nutzer in den zwei Jahren, die zwischen der Erhebung liegen, tatsäch lich vor sichti ger im Umgang mit ihren persön lichen Daten ge worden sind. Zum anderen ist es eventuell darauf zurück zuführen, dass die Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen – im Gegen satz zu anderen Web­Anwen dungen, wie bspw. Online­Shopping – diese Angaben nicht zwangs­ läufig er fordert. Um den möglichen Einfluss sozio­demografi scher Variablen und des jeweili­ gen Netz werks zu klären, wurden in Tabelle 31 und Tabelle 32 die Anteile der Teilnehmer, die eine Profilinforma tion an gegeben haben, gegen über gestellt. Zwischen den Geschlechtern zeigen sich ein paar interessante Unter schiede. Tendenziell scheinen junge Frauen eher allgemeine Profilinforma tionen mitzu­ teilen und insbesondere ist ihnen die Darstel lung des Profilfotos wichtig. Junge Männer hingegen geben eher intime Informa tionen, ihren vollen Namen und Kontakt daten preis. Diese Ergeb nisse decken sich mit denen aus früheren US­amerikani schen Studien (Fogel & Nehmad, 2009; Tufekci, 2008). Für das Alter zeigen die Ergeb nisse, dass es einen Anstieg der ge teilten Profilinforma tionen vor allem in der Alters gruppe 15 bis 17 Jahre gibt. Ins­ besondere der richtige Name, die allgemeinen und die intimen Profilinforma­ tionen werden in dieser Alters gruppe von be sonders vielen Personen ge teilt. Die sehr jungen 12­ bis 14­Jährigen und die Befragten in der Alters gruppe 21 bis 24 Jahre teilen tendenziell weniger Informa tionen. Diese Ergeb nisse könnten als Hinweis darauf ge deutet werden, dass in den mittle ren Alters klassen die Nutzung der Sozialen Netz werk platt formen und die damit ver bundene Selbstoffenba rung be sonders be deutsam sind. Die 12­ bis 14­Jährigen sind seltener dazu bereit ihren Nachnamen anzu geben, jedoch gibt es einen relativ hohen Prozent satz derjenigen, die ihre Anschrift ver öffent lichen. Generell lässt sich fest halten, dass das Mitteilen von Informa tionen, sei es der Name, all­ gemeine Profilinforma tionen, Kontakt­ und intime Profilinforma tionen, mit dem Alter zunächst zunimmt. Bei den 18­ bis 20­Jährigen ist die Bereit schaft, Informa tionen über sich selbst preis zugeben am höchsten, noch ältere Befragte gaben jedoch an, weniger Informa tionen auf ihren Profilen bereit zustellen. 204 Tabelle 31: Profilinforma tionen nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Name Vorname 92 93 91 94 94 94 88 Nachname 75 77 72 63 84 79 73 Allgemeine Profilinforma tionen Geschlecht 94 95 94 90 97 95 95 Geburts datum 82 80 84 65 90 86 84 Profil-Foto 80 76 84 62 86 85 83 Interessen, Hobbys 73 74 72 70 79 76 67 Aus bildung/Beruf 66 66 67 62 75 68 62 Wohnort 59 57 61 52 56 61 64 Beziehungs status 58 55 60 42 61 61 63 Lieblings bücher, -filme, -musik 56 53 59 50 66 59 52 Kontaktinforma tionen E-Mail-Adresse 46 50 42 45 56 46 41 Instant-Messenger- Adresse 16 18 14 12 19 20 14 Anschrift 4 5 3 6 3 3 5 Telefon-/Handynummer 4 5 3 3 6 4 3 Intime Profilinforma tionen Sexuelle Orientie rung 29 34 23 19 37 33 24 Religion 20 21 19 10 30 21 17 Politische Einstel lung 19 22 15 12 26 21 16 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Bei der Betrach tung der formalen Bildung zeigen sich kaum Unter schiede, das Ausfüll verhalten ist in den drei be trach teten Gruppen sehr ähnlich. Ledig­ lich bei den intimen Informa tionen be stehen Unter schiede. Mit steigen der Bildung nimmt der Anteil der Befragten ab, die die Kategorien sexuelle Orientie rung, Religion und politi sche Einstel lung auf ihrem Profil ein getragen haben. Bei der Analyse nach Netz werken ist be merkens wert, dass die Nutzer der Platt form Facebook häufiger ihren Namen an geben als die Nutzer der VZ­Netz­ werke und sonsti ger Netz werke. Dies könnte auf die Policy der US­amerikani­ schen Platt form zurück zuführen sein. Facebook hält seine Nutzer explizit zur Angabe ihrer wahren Identität an, anders die deutschen Netz werke, die eine pseudonyme Nutzung explizit er möglichen. Eventuell legen die Nutzer von Facebook aber auch tatsäch lich mehr Wert darauf, im Netz werk auf find bar zu sein. 205 Tabelle 32: Profilinforma tionen nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Name Vorname 92 90 92 93 94 89 75 Nachname 75 73 75 76 81 50 45 Allgemeine Profilinforma tionen Geschlecht 94 95 94 95 95 90 94 Geburts datum 82 85 82 80 83 76 75 Profil-Foto 80 75 78 84 83 63 71 Interessen, Hobbys 73 69 76 72 73 67 82 Aus bildung/Beruf 66 53 65 75 67 74 45 Wohnort 59 60 61 57 61 47 52 Beziehungs status 58 65 61 50 57 54 68 Lieblings bücher, -filme, -musik 56 50 59 59 57 55 50 Kontaktinforma tionen E-Mail-Adresse 46 48 44 47 49 32 38 Instant-Messenger- Adresse 16 17 17 15 15 22 14 Anschrift 4 6 5 2 4 4 4 Telefon-/Handynummer 4 4 4 4 4 1 2 Intime Profilinforma tionen Sexuelle Orientie rung 29 33 33 23 29 –* 39 Religion 20 24 21 17 20 –* 11 Politische Einstel lung 19 23 19 16 18 24 47 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent * Sexuelle Orientie rung und Religion sind kein Teil der Eingabemaske bei den VZ­Netz werken. Änderun gen im Profil vornehmen Mit Hilfe der Tracking­Studie konnten wir heraus finden, welche Profilangaben die Nutzer ändern und aus welchen Gründen sie dies tun. Der Fragebogen zum Event Änderun gen im Profil vornehmen, wurde 27 Mal aus gefüllt. In 63 Prozent der Fälle hatten die Nutzer eine Angabe im Profil aktualisiert, die nicht mehr aktuell war. Die übrigen 37 Prozent hatten eine Informa tion hinzu gefügt, die sie bisher noch nicht ein getragen hatten. In keinem Fall wurde eine Angabe aus dem Profil ge löscht. Am häufigsten wurden Informa tionen zur Aus bildung, Interessen und Hobbys, der Beziehungs status sowie sonstige Informa tionen wie Zitate oder frei formulierte Beschrei bungen der eigenen Person geändert (jeweils n = 5). Die Ent schei dung, diese Profilinforma tionen zu ändern, trafen die 206 Teilnehmer eher spontan (M = 2,37; SD = 1,33)20. Dabei dachten die Befragten vor allem darüber nach, wie sie auf ihrem Profil wirken (M = 3,37; SD = 1,36). Über die Vor teile (M = 2,78; SD = 1,37) und Nachteile (M = 2,48; SD = 1,55) der Änderung und deren Bedeu tung für ihre Privatsphäre (M = 2,85, SD = 1,32) machten sich die Nutzer weniger Gedanken (Abbil dung 13). Auch dachten sie eher nicht darüber nach, wer die geänderten Informa tionen sehen darf und damit zum Publikum ihrer Selbstoffenba rung gehört (M = 2,52; SD = 1,48). Abbil dung 13: Über legungen beim Ändern des Profils (Mittelwerte) Basis: n = 27; Anzahl Befragte = 19 Skala: 1 = trifft überhaupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Mit der Änderung ihres Profils wollen die Befragten vor allem anderen Nutzern etwas mitteilen (M = 3,44; SD = 1,25)21. Betrachtet man die Informa­ tionen, die geändert wurden – Aus bildung, Interessen oder der Beziehungs­ stand – er scheint es plausibel, dass Nutzer anderen Netz werk­Mitgliedern etwas mitteilen, wenn sie diese Angaben be arbeiten. So werden die Kontakte über Ver ände rungen im Leben des Nutzers auf dem Laufenden ge halten. Weitere Motive sind Spaß (M = 2,81; SD = 1,47) und der Aus tausch mit anderen 20 Fünfstufige Skala: 1 = spontan; 2 = eher spontan; 3 = teils/teils; 4 = eher längeres Nachdenken; 5 = längeres Nachdenken 21 Fünfstufige Skala: 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu 2,85 2,52 3,37 2,78 2,48 0 1 2 3 4 5 … was es für meine Privatsphäre bedeutet. … wer diese neuen Informationen sehen darf. … wie ich auf dem Profil wirke. … welche Vorteile es für mich hat, das Profil zu ändern. … welche Nachteile es für mich hat, das Profil zu ändern. Ich habe beim Ändern des Profils darüber nachgedacht, … 207 (M = 2,81; SD = 1,42). Das Profil wird jedoch eher nicht geändert, um „dazu­ zugehören“ (M = 1,70; SD = 0,99) oder aus be ruflichen Gründen (M = 1,70; SD = 1,27). Dass Letzteres kein Motiv für die Selbst darstel lung auf Sozialen Netz werk platt formen darstellt, ist ein Indiz dafür, dass Handlun gen an die Peers gerichtet sind und keine profes sio nellen Ziele damit ver folgt werden. Fan einer Seite werden Auch das Fan werden einer Seite von einem Künstler, einem Unter nehmen oder einer anderen Institu tion hat Aus wirkungen auf das Nutzer profil. Die Mitglied schaft bei der Fanseite wird – ebenso wie die Gruppen, denen ein Nutzer beitritt – auf seinem Profil an gezeigt. Witzige Namen, sowie Seiten, die den Geschmack der Person aus drücken, können der Selbst darstel lung und dem Impression­Management dienen. Der Meinungs austausch, der auf diesen Seiten passiert, ist für die Profil besitzer dabei unter Umständen zweitrangig (Haferkamp, 2011). Daher werden in diesem Ab schnitt die Events des Trackings be trachtet, bei denen Facebook­Nutzer durch Klicken des Gefällt­mir­Buttons Fan einer Seite ge worden sind. Der ent sprechende Fragebogen zum Beitritt zu einer Gruppe in einem der VZ­Netz werke wurde nur drei Mal be antwortet. Diese Fallzahl war zu gering, um Berech nungen anzu stellen und es er schien nicht sinn voll, die Fälle gemeinsam auszu werten. Wann immer ein Nutzer den Gefällt­mir­Button einer Fanpage an klickt, hinter lässt diese Aktion Spuren. Zum einen er scheint ein Hinweis im News­ Feed aller Freunde des Nutzers, der ihnen mitteilt, dass dem Nutzer diese Seite ge fällt. Zum anderen ver bleibt ein Link zur Fanpage auf dem Profil des Nutzers. Je nachdem, ob es sich bei der Fanpage um die Seite eines Autors oder eines Sportlers handelt, wird diese automatisch in die ent sprechende Kategorie „Bücher“ oder „Lieblings sportler“ ein geordnet. Kann eine Fanpage nicht zu­ geordnet werden, er scheint sie unter „Sonsti ges“ bei den Profilinforma tionen des Nutzers. Alle Fanpages, die auf diese Weise auf dem Profil eines Nutzers er scheinen, können als Teil der Selbst darstel lung be trachtet werden. Wie die Ergeb nisse zeigen, ist es für die Nutzer von Bedeu tung, welche Vor teile damit ver knüpft sind, Fan einer Seite zu werden. Ein Link zu einer Fanpage auf dem persön lichen Profil ist dann er wünscht, wenn er für die Selbst darstel lung vorteil haft ist. In 24 Prozent der Fälle ist ein Nutzer Fan einer Seite ge worden, die der Kategorie Unter haltung zu geordnet wird (Abbil dung 14). Am zweithäufigsten handelte es sich um eine Seite aus dem Bereich Musik oder um eine Seite, deren Titel ein Motto oder eine Lebens weis heit ent hielt. In mehr als 70 Prozent der Fälle hatten die Befragten nicht vor, in Form von Einträgen auf der Pinnwand der Seite aktiv zu werden. Nur knapp 3 Prozent planten, an der Kommunika tion auf der Seite aktiv teilzunehmen. Das übrige Viertel konnte 208 sich nicht fest legen. Fanpages werden demnach auch in erster Linie rezeptiv ge nutzt. Abbil dung 14: Thema der Seite Basis: n = 104; Anzahl Befragte = 50 Mehrfachantworten möglich Die Befragten haben sich spontan dazu ent schlossen, den Like­Button einer Seite zu klicken (Abbil dung 15). Dabei haben sie am ehesten darüber nach­ gedacht, welche Vor teile dies für sie hat (M = 2,91; SD = 1,48). Am wenigsten dachten sie dabei über die Nachteile ihrer Handlung nach (M = 1,82; SD = 1,13) und darüber, was es für ihre Privatsphäre be deutet (M = 1,97; SD = 1,23). Da die Werte aller Angaben im Ableh nungs bereich der Skala liegen, können wir davon aus gehen, dass generell nicht viel über die Folgen dieser Handlung nach gedacht wird. 24% 18% 18% 15% 12% 10% 7% 5% 4% 4% 3% 3% 2% 2% 1% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Unterhaltung Musik Motto/Spruch Veranstaltung, Café, Bar Sonstiges Marke Hobbys Website Sport Essen Mode Engagement/Politik Stadt Beziehungen Kultur 209 Abbil dung 15: Über legungen beim Fan einer Seite werden (Mittelwerte) Basis: n = 104; Anzahl Befragte = 48 Skala: 1 = trifft überhaupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Fan einer Seite werden die Nutzer vor allem, weil es ihnen Spaß macht (M = 3,18; SD = 1,36) und weil sie sich über etwas informie ren möchten (M = 3,10; SD = 1,28). Es er scheint plausibel, dass Fanseiten beide Funktionen er füllen. Die Inhalte der Seiten können je nach Aus rich tung Unter haltung oder Informa tion bieten. Darüber hinaus kann das eigene Profil auf gepeppt werden, wenn der Nutzer Fan einer Seite wird, die einen lusti gen Spruch als Titel hat. Dagegen spielt es keine Rolle, ob die Seite einen Befragten gut be schreibt (M = 1,59; SD = 1,09) oder ob er be ruflich etwas davon hat (M = 1,50; SD = 1,42). Impression­Management spielt also beim Fan einer Seite werden durch aus eine Rolle, steht aber nicht im Vordergrund. 4.3.2 Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen ist nicht allein auf die Angaben be schränkt, die Nutzer auf ihren Profilen ver öffent lichen. Alle Hand­ lun gen, die (semi­)öffent licher Kommunika tion ent sprechen oder zu system­ generierten Informa tionen auf der Pinnwand der Nutzer führen, bleiben lange Zeit auf den Netz werk platt formen sicht bar und werden so zu einem Teil der Selbstoffenba rung. Im vorigen Ab schnitt wurde fest gestellt, dass die User Sozialer Netz werk platt formen sich vielfach rezeptiv ver halten und vor allem Ich habe mir zuvor Gedanken gemacht, … 1,97 2,26 2,91 1,82 0 1 2 3 4 5 … was es für meine Privatsphäre bedeutet. … wer sehen wird, dass ich Fan dieser Seite bin. … welche Vorteile es für mich hat, Fan dieser Seite zu sein. … welche Nachteile es für mich hat, Fan dieser Seite zu sein. 210 privat mit anderen kommunizie ren. Kommunika tion, bei der Nutzer sich bei der One­to­many­Kommunika tion einem nicht immer über schau baren Publikum offen baren, spielt aber eben falls eine wichtige Rolle bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen. Die ver schiedenen Formen der kommunikativen Nutzung Sozialer Netz werk platt formen werden im Folgenden näher be trachtet. Dazu werden zum einen Daten zu den kommunikativen Aktivi täten der Haupt befra­ gung, die auch schon in Kapitel 4.2.2 er läutert wurden und die in diesem Ab schnitt hinsicht lich sozio­demografi scher Unter schiede verg lichen werden, heran gezogen. Zum anderen präsentie ren wir einige Detail ergeb nisse zu Status­ meldun gen und multimedialer Kommunika tion aus der standardisierten Befra­ gung und den Ergeb nissen der Kontextbefra gungen aus der Tracking­Studie zu diesem Thema. Die Aktivi täten der privaten, (semi­)öffent lichen und multimedialen Kom­ mu nika tion auf Sozialen Netz werk platt formen wurden zu Indices zusammen­ gefasst, die aus drücken, ob mindestens eine der in diesem Bereich zusammen­ gefassten Aktivi täten wöchent lich aus geführt wird. Sehr deut lich zeigt sich, dass ein Großteil der Befragten auf Sozialen Netz werk platt formen privat (91 Prozent) und (semi­) öffent lich (84 Prozent) kommuniziert, die multimediale Kommunika tion ist mit 59 Prozent weniger häufig, wird aber auch von der Mehrheit der Befragten aus geführt. Betrachtet man das Geschlecht ergeben sich nur wenige Unter schiede. Junge Frauen nutzen etwas weniger oft als junge Männer die Möglich keiten der multimedialen Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen, bei der privaten und (semi­)öffent lichen Kommunika tion ist es um gekehrt. Über die vier Alters gruppen hinweg werden die Kommunika tions möglich keiten auf Sozialen Netz werk platt formen häufig ge nutzt (Tabelle 33). Die Gruppe der 15­ bis 17­Jährigen zeigt sich jedoch be sonders kommunikativ, genauso wie Haupt schüler und Haupt schulabsolventen (Tabelle 34). Bei der Unter schei dung nach Haupt netz werk lässt sich fest stellen, dass die Nutzer von Facebook kom­ munikativ wesent lich aktiver sind und im Ver gleich zu den VZ­Netz werk­Usern alle Kommunika tions arten deut lich häufiger aus führen. Tabelle 33: Kommunika tion nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Private Kommunika tion 91 90 92 90 94 93 89 (Semi-)Öffent liche Kommunika tion 84 82 86 82 90 87 78 Multimediale Kommunika tion 59 61 57 58 68 60 52 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die mindestens eine der jeweili gen Aktivi täten mehrmals pro Woche aus führen, in Prozent 211 Tabelle 34: Kommunika tion nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Private Kommunika tion 91 93 89 92 94 78 82 (Semi-)Öffent liche Kommunika tion 84 86 82 83 87 62 72 Multimediale Kommunika tion 59 63 59 56 63 34 46 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die mindestens eine der jeweili gen Aktivi täten mehrmals pro Woche aus führen, in Prozent Im Kontext der Online­Selbstoffenba rung er scheinen be sonders die Inhalte der Status meldun gen und die multimedialen Informa tionen, die die jungen Nutzer hochladen, interessant. Bei Status meldun gen handeln die Nutzer auf eigene Inten tion und be ziehen sich nicht direkt auf voraus gegangene kommu­ nikative Handlun gen anderer. Fotos und Videos eröffnen durch ihre visuelle/ multimediale Form er weiterte Möglich keiten der Selbst darstel lung. Inhalte der Status meldun gen Ergeb nisse aus der standardisierten Befra gung In der standardisierten Befra gung wurden diejenigen Personen, die an gegeben hatten, zumindest mehrmals im Monat Status meldun gen zu posten, nach den Inhalten ihrer Beiträge ge fragt. Mehrfachnen nungen waren dabei möglich. In einer Faktoren analyse wurden die Inhalte zu vier Faktoren ver dichtet (Tabelle 35). Wir differenzie ren zwischen dem Aus druck der eigenen Meinung, positiven und negativen Emotionen und Links. Positive Emotionen werden ganz klar am häufigsten ver öffent licht (M = 3,52; SD = 0,93). Darauf folgen Meinun­ gen (M = 2,93; SD = 1,02) und negative Emotionen (M = 2,74; SD = 1,14). Viel seltener werden Links (M = 2,22; SD = 0,96) zu eigenen oder anderen Websites publik ge macht (Abbil dung 16). 212 Tabelle 35: Faktoren analyse der Status meldun gen Meinun - gen positive Emotionen Links negative Emotionen Dinge, in denen du anderen nicht zustimmst ,76 Dinge, in denen du anderen zustimmst ,74 Dinge, vor denen du andere warnen möchtest ,60 Dinge, die du anderen empfehlen möchtest ,58 ,42 Etwas, das du gut findest ,80 Etwas, das dich freut ,72 Links zu den Webseiten von Bekannten und Freunden ,86 Links zu eigener Webseite/Blog ,76 Links zu anderen Webseiten ,44 Etwas, das dir Sorgen/Angst macht ,76 Etwas, das dich ärgert ,69 Erklärte Varianz 20,67 15,91 15,63 13,81 Eigen wert 2,27 1,75 1,72 1,52 Cronbach’s α ,86 ,84 ,74 ,84 Mittelwert 2,93 3,52 2,22 2,74 Standardabweichung 1,02 0,93 0,96 1,14 Haupt komponenten analyse, Varimax­Rotation, Extrak tion nach Scree­Kriterium Erklärte Gesamtvarianz: 77,9 Prozent; KMO = ,85 Ladungen < .4 wurden in der Darstel lung aus geblendet Mittelwertindices auf einer Skala von 1 = seltener/nie, 2 = mehrmals im Monat, 3 = mehrmals wöchent lich; 4 = täglich; 5 = mehrmals täglich Abbil dung 16: Typen von Status meldun gen Basis: N = 1.053, gewichtete Stichprobe Mittelwertindices, Skala: 1 = überhaupt nicht/nie; 5 = sehr häufig 3,52 2,93 2,74 2,22 0 1 2 3 4 5 Ausdruck positiver Emotionen Ausdruck von Meinungen Ausdruck negativer Emotionen Links 213 Dass positive Emotionen die am häufigsten ge teilten Inhalte in Status mel­ dun gen sind, ver wundert nicht. Schließ lich hilft das Teilen positiver Erleb nisse und Gefühle dem Kommunikator dabei, seine Glücksmomente auszu kosten, während er gleichzeitig inter personale Beziehungen aus bauen kann (Reis et al., 2010). Das Mitteilen der positiven Erleb nisse erhöht ihren Wert, gerade wenn andere ent husiastisch darauf reagie ren. Möglich keiten zum positiven Feedback sind auf Sozialen Netz werk platt formen durch das Kommentie ren des Posts oder auch non­verbal durch klicken des Like­Buttons ge geben. Da das Feedback auf der Platt form ge speichert wird, ist es eventuell sogar manifester als in einer flüchti gen Face­to­Face­Situa tion, wodurch sich die Sozialen Netz­ werk platt formen möglicher weise be sonders für diese positive Ver stär kung eignen. Negative Emotionen werden insgesamt seltener, von einigen Nutzern dennoch ab und zu ge teilt. Der Nutzer erhält im Gegen zug evtl. Auf merksam keit, Ver­ ständnis, Mitgefühl oder Trost, was er klären könnte, warum Nutzer diese sehr sensiblen Informa tionen dennoch teilen. Anders als in der qualitativen Befra­ gung geben in der quantitativen Befra gung doch einige Personen an, dass sie auch negative Gefühle wie Ärger und Sorge online auf Sozialen Netz werk­ platt formen teilen. Es sind jedoch ver hältnis mäßig wenige. Das Mitteilen von Meinun gen über be stimmte Sach verhalte, also eine subjektive Ansicht oder auf der Grundlage eigener Erfah rung ge bildete Einstel­ lungen zu Personen und Ereig nissen, soll den eigenen Standpunkt ver deut lichen. Jedoch nehmen auch hier soziale Normen Einfluss und werden immer dann sicht bar, wenn sich die Nutzer über be stimmte Themen ab grenzen wollen (Boyd & Marwick, 2011). Meinun gen ge hören damit eben falls zu den Informa­ tionen, die von Digital Natives bewusst ver öffent licht werden, um die eigene Identität zu konstruie ren (Palfrey & Gasser, 2008). Das Teilen von Links für den Neuig keiten­Feed oder an der Pinnwand von Freunden soll andere an dem Gefundenen teilhaben lassen und kann als Inter aktions hand lung ver standen werden. Oftmals wird der ver öffentlichte Link von ver schiedenen Nutzern kommentiert und bietet Anregung für einen kommunikativen Aus tausch. Ergeb nisse aus der Kontextbefra gung Was die Nutzer Sozialer Netz werk platt formen tatsäch lich auf ihrer eigenen oder auf der Pinnwand eines Freundes mitteilen, haben wir im Rahmen der Tracking­Studie unter sucht. Der Fragebogen zum Event „Etwas an eine Pinn­ wand schreiben“ wurde 320 Mal von Teilnehmern der Tracking­Studie be­ antwortet, auf das Ab geben einer Status meldung folgte in 191 Fällen eine Befra gung. Nahezu jeder Eintrag auf der eigenen Pinnwand oder auf der eines anderen Nutzers ent hielt Text (Abbil dung 17). In weniger als einem Prozent der Fälle wurde ein Link oder ein Foto auf der Seite eines anderen Netz werk­ Users ge postet. Status meldun gen ent hielten in vier Prozent der Fälle einen Link 214 und in weniger als drei Prozent der Fälle wurde ein Foto via Status meldung ver öffent licht. Ein Video wurde in keinem Fall ge postet. Auf grund der geringen Zahl der Fälle, in denen ein Link oder ein Foto ver öffent licht wurde, werden spezifi sche Angaben zum Inhalt des Fotos oder des Links in den folgen den Aus wertungen nicht be rücksichtigt. Abbil dung 17: Form von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen Mehrfachantworten möglich Auf der Pinnwand eines anderen Nutzers wurden am häufigsten Glück­ wünsche hinter lassen (Abbil dung 18). Dabei handelt es sich ver mutlich vor allem um Glück wünsche zum Geburts tag. Die unter suchten Netz werk platt­ formen ver fügen über eine Funktion, durch die Nutzer an den Geburts tag einer Person erinnert werden, mit der sie ver netzt sind. Darüber hinaus er scheinen Glück wünsche, die gemeinsame Freunde bereits auf der Pinnwand des Geburts­ tags kinds hinter lassen haben, im News­Feed der Nutzer. Es ent steht ver mutlich ein ge wisser Druck, sich den Gratulanten anzu schließen und eben falls einen Glück wunsch zu hinter lassen. Außerdem brachten die Befragten auf den Pinn­ wänden anderer Nutzer positive Emotionen oder ihre Meinung zum Aus druck. Negative Emotionen werden in diesem Kontext dagegen kaum ver öffent licht. Auch Status meldun gen werden in den meisten Fällen ver fasst, um positive Emotionen oder Meinun gen mit den Kontakten auf der Sozialen Netz werk­ platt form zu teilen. Auch persön liche Erleb nisse des Ver fassers oder etwas, das er lustig findet, zählen zu den Inhalten der Status meldun gen. Deutlich 96% 4% 3% 0% 99% 1% 1% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Text Link Foto Video Statusmeldungen abgeben: n = 191; Anzahl Befragte = 65 Etwas an eine Pinnwand schreiben: n = 320; Anzahl Befragte = 79 215 häufiger als bei den Pinnwandeinträgen werden auf dem eigenen Profil auch negative Emotionen zum Aus druck ge bracht. Glück wünsche kommen ver ständ­ licher weise äußerst selten vor. Was erfreu lich ist: Informa tionen über den aktuellen Aufenthaltsort haben die Befragten nur in wenigen Fällen ge postet. Dies gilt gleichermaßen für Pinnwandeinträge und Status meldun gen. In der Befra gung hatten die Teilnehmer ihr Ver halten hinsicht lich (semi­)öffent licher Kommunika tion recht gut ein geschätzt: Die Ergeb nisse der Tracking­Studie zeigen, dass positive Emotionen und Meinun gen tatsäch lich oft Inhalt von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen sind. Negative Emotionen werden allerdings noch seltener ge teilt, als von den Befragten an gegeben. Es scheint, dass die Nutzer vor allem un verfäng liche Informa tionen posten, die in keinem Kontext und von keinem Publikum negativ aus gelegt werden können (vgl. Ellison, Vitak, Steinfeld, Gray & Lampe, 2011). Abbil dung 18: Inhalte von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen Mehrfachantworten möglich Unabhängig davon, ob ein Pinnwandeintrag ver fasst oder eine Status meldung ver öffent licht wurde, stellen die Befragten sich vor, dass ihr Eintrag vor allem von guten Freunden, ihren besten Freunden sowie Bekannten und Ver wandten ge lesen wird (Abbil dung 19). Lehrer, Dozenten, Arbeit geber sowie die eigenen Eltern ge hören zumeist nicht zum imaginierten Publikum. Dieses Ergebnis betont erneut, dass die Adressaten kommunikativer Handlun gen Alters genossen sind. Allerdings geben die Befragten in über 40 Prozent der Fälle, in denen 34% 24% 14% 12% 11% 3% 1% 14% 13% 6% 8% 2% 1% 55% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Positive Emotionen Meinungen Erlebnisse Etwas Lustiges Negative Emotionen Aufent- haltsort Glück- wünsche Statusmeldungen: n = 191; Anzahl Befragte = 65 Pinnwand: n = 320; Anzahl Befragte = 79 216 ein Pinnwandeintrag ver öffent licht wurde, an, dass Personen, die sie nicht kennen, den Eintrag sehen können. Bei Status meldun gen trifft dies nur in 20 Prozent der Fälle zu. Dies können wir als Hinweis darauf nehmen, dass den Nutzern durch aus bewusst ist, dass Un bekannte Botschaften lesen können, die sie auf der Pinnwand eines Freundes hinter lassen. Die Nutzer differenzie­ ren also den Grad der Öffentlich keit beider Publika tions formen. Abbil dung 19: Imaginiertes Publikum von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen Mehrfachantworten möglich Eine Über sicht über die Bewer tung der Ent schei dungs prozesse bei Pinn­ wand einträgen und Status meldun gen liefert Abbil dung 20. In den Fällen, in denen ein Pinnwandeintrag ver fasst wurde, denken die Befragten am ehesten darüber nach, welche Vor teile diese Handlung für sie hat (M = 2,68; SD = 1,45) und wie sie dadurch auf andere wirken (M = 2,47; SD = 1,34). Allerdings liegen selbst die Mittelwerte für diese Items im Ableh nungs bereich der Skala. Die Bedeu tung der Handlung für die Privatsphäre des Befragten (M = 1,96; SD = 1,26) sowie deren Nachteile werden noch weniger reflektiert (M = 2,04; SD = 1,26). Die Wirkung auf andere (M = 2,56; SD = 1,43) sowie die Vor teile (M = 2,52; SD = 1,51) be schäfti gen die Befragten auch beim Ab geben einer Status meldung mehr als die Bedeu tung für die Privatsphäre (M = 2,07; SD = 1,38) und die Nachteile ihrer Handlung (M = 2,15; SD = 1,37). Zu beiden Handlun gen ent schieden sich die Teilnehmer eher spontan, ohne großes Ab­ wägen. engster Freundes- kreis Freundes- kreis Bekannte/ Verwandte Eltern Lehrer/ Dozenten/ Arbeitgeber Unbekannte Pinnwand: n = 320; Anzahl Befragte = 79 Statusmeldungen: n = 191; Anzahl Befragte = 65 64% 78% 68% 15% 9% 44% 76% 84% 72% 34% 12% 21% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 217 Abbil dung 20: Über legungen beim Posten von Pinnwandeinträgen und Status meldun gen Skala: 1 = trifft überhaupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Während Pinnwandeinträge vor allem der Beziehungs pflege dienen (M = 3,65; SD = 1,29), ver öffent lichen die Befragten Status meldun gen zum Spaß (M = 3,20; SD = 1,46) und um etwas über sich mitzu teilen (M = 3,09; SD = 1,46). Die eigene Meinung mitzu teilen (M = 2,89; SD = 1,48), Auf merksam keit (M = 2,64; SD = 1,38) und Unter stüt zung (M = 2,27; SD = 1,34) von anderen zu be kommen sowie sich mit anderen auszu tauschen (M = 2,94; SD = 1,47) spielt beim Ver­ öffent lichen einer Status meldung eine signifikant größere Rolle als beim Ver­ fassen eines Pinnwandeintrags. Letzteres wird dagegen eher aus Gewohn heit getan (M = 2,66; SD = 1,42). Beide Formen der öffent lichen Kommunika tion dienen nicht dazu, neue Leute kennen zulernen oder be ruflich etwas davon zu haben. Multimediale Inhalte Visuelle Inhalte sind deshalb so interessant, weil sie der Online­Selbstoffen­ barung eine neue Qualität ver leihen. Sie können gegen über rein textbasierter Kommunika tion Nähe und Präsenz schaffen, so dass die Kommunika tions­ qualität online steigt. Zudem dient die Produk tion und Präsenta tion eigener 1,96 2,34 2,47 2,68 2,042,07 2,36 2,56 2,52 2,15 0 1 2 3 4 5 … was es für meine Privatsphäre bedeutet. … wer diesen Eintrag lesen darf. … wie ich dadurch auf andere wirke. … welche Vorteile es für mich hat, diesen Eintrag zu schreiben. … welche Nachteile es für mich hat, diesen Eintrag zu schreiben. Etwas an eine Pinnwand schreiben: n = 320; Anzahl Befragte = 79 Statusmeldungen abgeben: n = 191; Anzahl Befragte = 65 Ich hatte mir zuvor Gedanken gemacht, … 218 kreativer Inhalte dem Aus druck der Persönlich keit und der Ent wick lung des Selbst (Stern, 2008). Aus diesem Grund haben wir uns dazu ent schlossen, die visuellen und multimedialen Inhalte hier ge sondert aufzu greifen. Beim Teilen multimedialer Inhalte dominie ren Fotos deut lich gegen über Videos. Insgesamt 69 Prozent der Nutzer zwischen 12 und 24 Jahren laden mindestens mehrmals im Monat Fotos hoch, bei Videos ist der Anteil deut lich geringer, aber mit 32 Prozent der Nutzer ist der Anteil bei den Video­Uploads dennoch nicht klein. Für die Analyse des visuellen Selbstoffenba rungs verhaltens sollten die Befragten Angaben zur Art der Fotos machen, die sie schon einmal in Alben auf Sozialen Netz werk platt formen hoch geladen haben. Hierbei waren Mehr­ fach nen nungen möglich. Unter den hoch geladenen Bildern über wiegen Fotos, auf denen die Personen selbst zu er kennen sind. Neben sach licher, personen­ zentrierter Selbst darstel lung in Form von Profilfotos werden auch die Kontexte Urlaub und Party häufig visualisiert. Mehr als die Hälfte derjenigen Nutzer, die berich teten, mehrfach im Monat Fotos hochzuladen, haben demnach schon einmal Urlaubs fotos ge teilt, auf denen sie ab gebildet sind (54 Prozent). Bei Bildern von Partys und Feiern ver hält es sich ähnlich. Sehr viele Nutzer (47 Prozent) haben schon einmal Partyfotos online ge stellt, auf denen sie zu er kennen sind. Zwar werden auch Urlaubs­ und Partyfotos, auf denen die Personen selbst nicht zu er kennen sind, ver öffent licht (26 bzw. 22 Prozent), jedoch geschieht dies in be deutend geringe rem Maße. Wenn Bilder auf Sozialen Netz werk platt formen dem Aus druck der eigenen Identität dienen, sind anonyme visuelle Darstel lungen eventuell wider sinnig. Den Nutzern ist es ver mutlich wichtig, dass sie selbst ab gebildet sind, um von den Rezipienten direkt zu­ geordnet zu werden und um ihr Selbst durch die visuellen Informa tionen zu er weitern und Nähe herstellen zu können. Obwohl es ge meinhin als un verzicht bar für die Erweite rung des Selbst gilt, sich nicht als sozial isoliert darzu stellen, scheint die visuelle Darstel lung der eigenen Person auf Sozialen Netz werk platt formen wichti ger zu sein (Abbil­ dung 21). Der Anteil derjenigen, die schon einmal Porträt fotos (48 Prozent), Urlaubs­ (54 Prozent) oder Partyfotos (47 Prozent), auf denen sie zu er kennen sind, hoch geladen haben, ist signifikant höher als der Anteil jener Nutzer, die bereits Fotos von Ver wandten und Freunden hoch geladen haben (38 Prozent). Ver gleicht man die Werte bei den ab gefragten Bildarten, kann man daraus schließen, dass es insbesondere wichtig ist, das Selbst durch die Fotos in einen Kontext zu rücken. Beim Teilen von Videos dominie ren fremde Inhalte aus dem Internet – 56 Prozent der User, die angaben, bisweilen Videos zu teilen, haben schon einmal Videos hoch geladen, die sie zuvor im Netz ge funden hatten (in Bezug auf die Gesamtstichprobe handelt es sich um 18 Prozent der Nutzer). Ein etwas geringe rer Anteil von Personen teilt auf Sozialen Netz werk platt formen selbst 219 ge drehte Clips. Von den 387 Teilnehmern, die an geben mehrmals pro Monat Videos in ihrem Haupt netz werk zu ver öffent lichen, be richten 45 Prozent, dass es sich dabei um selbst ge drehte Videos handelt. Bezogen auf die Gesamt­ stichprobe be deutet das, dass 14 Prozent der Nutzer zwischen 12 und 24 Jahren eigene Videos drehen und auf Sozialen Netz werk platt formen ver öffent lichen. 4.3.3 Nutzung der Privatsphäre­Optionen Aus den vorigen Ergeb nissen alleine kann nicht geschlossen werden, dass sich die Jugend lichen und jungen Erwachsenen stark exponie ren. Es kommt darauf an, welcher Öffentlich keit sie diese Daten zugäng lich machen. Schreibt ein Jugend licher bspw. sehr viele und intime Details über sich selbst in sein Profil, macht dieses aber nur seinem engsten Freundes kreis zugäng lich, dem diese Informa tionen ohnehin schon bekannt sind, be deutet dies eventuell weniger Einschrän kungen für die Privatsphäre als weniger sensitive Details, die einem sehr großen und dispersen Publikum mitgeteilt werden. Gerade das Bewusstsein für die Privatsphäre­Optionen scheint in jüngster Ver gangen heit stark ge stiegen zu sein (MPFS, 2011). Im Folgenden wird ge prüft, ob dies auch für die deutschen Nutzer zwischen 12 und 24 Jahren zutrifft. 48% 54% 26% 47% 22% 38% 34% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Pass- oder Porträt- fotos Urlaubs- fotos, erkennbar Urlaubs- fotos, anonym Party- fotos, erkennbar Party- fotos, anonym Fotos von Verwandten oder Freunden Sonstige Fotos Basis: n = 895, gewichtete Stichprobe; Mehrfachantworten möglich Abbil dung 21: Fotos in Fotoalben 220 Bei der Messung und dem Ver gleich der Privatsphäre­Optionen auf ver­ schiedenen Platt formen ergab sich eine Problematik bei der Operationalisie rung, da auf unter schied lichen Platt formen unter schied liche Optionen zur Ver fügung stehen und diese zum Teil sehr differenziert auch für einzelne Elemente ein­ gestellt werden können. In Facebook kann der Nutzer die Sicht bar keit von Informa tionen auf seinem Profil, Fotos, aber auch Status meldun gen kleinteilig auf ver schiedene Personen kreise be schränken. Diese Einstel lungs möglich keiten reichen von der vollständi gen Zugänglich keit aller Internetnutzer bis hin zur Begren zung auf aus gewählte Freunde. Es ist auch möglich, ver schiedene Kon­ takt listen anzu legen und diesen den Zugang zu nur be stimmten Inhalten zu er lauben. Theoretisch ist es möglich, ein spezielles Album nur seinen engsten Freunden zu zeigen, ein anderes von der Firmen feier dann z. B. wiederum nur den Arbeits kollegen. Bei Schüler. CC geht dies nicht so explizit, Jugend liche können auf dieser Platt form nur die Optionen „nur meine Freunde“ anwählen oder die ver öffent lichten Inhalte allen Nutzern der Platt form zugäng lich machen. Wir haben daher be schlossen, die fünf Bereiche Profilinforma tionen, Status­ meldun gen, Fotos, Kontakt liste und Kontaktinforma tionen allgemein abzu fragen. Als Antwortop tionen wurden jedem Teilnehmer die Optionen an geboten, die auf seiner hauptsäch lich ge nutzten Netz werk platt form zur Ver fügung stehen. Bei den in der Studie unter suchten Netz werken wurden insgesamt sechs ver schiedene Stufen der Einschrän kungen der Öffentlich keit mit unter schied­ licher Restriktivi tät aus gemacht. Die restriktivste Stufe ist, wenn niemand außer dem Nutzer selbst Zugriff auf eine Informa tion hat22. Danach folgt die Möglich­ keit, den Zugriff auf be stimmte Freunde aus der Freundes liste einzu schränken und dann die Option, die ent sprechende Informa tion allen Kontakten aus der Freundes liste bereit zustellen. Eine weitere Einstel lungs möglich keit ist auf vielen Netz werk platt formen ein er weiterter Freundes kreis, in den auch Freunde von Freunden einbezogen werden. Als eher offene Privatsphäre­Einstel lung wurde es an gesehen, wenn die Befragten ihre Informa tionen allen Teilnehmern ihrer Sozialen Netz werk platt form zugäng lich machten. Noch offener ist nur die Möglich keit, die Informa tionen auch außerhalb der Netz werk platt form, theore­ tisch mit der gesamten Internet gemeinde, zu teilen. Von den 1.301 Befragten haben neun Prozent ihre Privatsphäre­Optionen noch nie an gepasst. Diese Befragten haben also die Standardeinstel lungen des jeweili gen Netz werks, die häufig als unzu reichend kritisiert werden, beibehal­ ten23. Die übrige, große Mehrheit der Befragten hat sich bereits mindestens einmal mit der Einstel lung dieser Optionen befasst. Nur wenige Personen geben 22 Dies ist zum Beispiel bei der E­Mail­Adresse auf einigen Netz werken der Fall. Die E­Mail­Adresse muss im Rahmen der Registrie rung zwangs läufig an gegeben werden, kann dann aber vor anderen Nutzern ver­ borgen werden. 23 In der folgen den Aus wertung wurde bei diesen Teilnehmern die Standardeinstel lung ihres jeweili gen Netz­ werks an genommen. 221 in den fünf ab gefragten Bereichen an, nicht genau zu wissen wie die Privat­ sphäre­Optionen dort jeweils ein gestellt sind (je unter ein Prozent). Bei dem Ver gleich der Privatsphäre­Optionen fällt auf, dass alle ab gefragten Informa tions bereiche sehr ähnlich ge handhabt werden (Abbil dung 22). Insge­ samt nur wenige Nutzer machen einzelne Informa tionen der breite ren Öffentlich­ keit ver fügbar. Die Option „sicht bar für die Kontakte“, die in vielen Netz werk­ plattformen die Standardop tion ist, wird von den Nutzern auch am häufigsten ver wendet. Diese Option scheint von der breiten Masse der User als adäquat akzeptiert zu werden. Insgesamt machen wenige User sich die Mühe, innerhalb ihrer Kontakte Listen zu pflegen, mit denen sie die Zugänglich keit zu be­ stimmten Informa tionen präzise steuern können. Die Kontaktinforma tionen stechen in Abbil dung 22 heraus, sie werden etwas restriktiver be handelt als andere Bereiche. Im Ab schnitt zu den Profilinforma­ tionen haben wir bereits heraus gestellt, dass diese Informa tionen ohnehin nur von wenigen Nutzern ge teilt werden. Die Nutzer haben die Sensibili tät dieser Daten offen bar erkannt und schützen sie daher be sonders. Am wenigsten Einschrän kungen machen Nutzer bei der Sicht bar keit ihrer Kontakt liste, dies liegt ver mutlich auch daran, dass auf einigen Netz werk platt formen das ge­ sonderte Einstellen der Sicht bar keit der Kontakt liste nicht möglich ist. Auf Facebook wurde diese Option beispiels weise erst nach träg lich ein geführt. Da eben diese Kontakte auf den Platt formen, das zentrale Publikum oder auch die persön liche Öffentlich keit der jeweili gen Nutzer darstellt, ist es relevant zu evaluie ren, wer zu dem Publikum, also zu den vom Nutzer hinzu gefügten oder be stätigten Kontakten, gehört. Dies erfolgt in Ab schnitt 4.3.4. Abbil dung 22: Restriktivi tät der Privatsphäre-Optionen Basis: N = 1.301, gewichtete Stichprobe; Beschriftungen von Zellen < 5 % wurden in der Darstellung ausgeblendet 5% 23% 12% 13% 11% 11% 65% 56% 63% 61% 63% 5% 12% 17% 13% 12% 18% 5% 13% 12% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Kontaktinformationen Kontaktliste Fotos Statusmeldungen Profilinformationen Nur der Nutzer selbst Ausgewählte Freunde/Kontakte Alle Freunde/Kontakte Freunde/Kontakte und deren Freunde/Kontakte Alle Mitglieder der Netzwerkplattform Öffentlich im Internet 222 Die Einschrän kung der Privatsphäre­Optionen auf das Kontakt netz werk wird von weib lichen Nutzern eher ver wendet als von männ lichen (Tabelle 36). Die gilt für die meisten Bereiche, nur die Kontakt liste, die ohnehin weniger restriktiv be handelt wird, bildet eine Aus nahme. Gründe dafür können in der Erziehung oder in einem höheren Risikobewusstsein liegen. Eventuell sind die Konsequenzen, die bei der Heraus gabe von Kontaktinforma tionen be stehen und die sich bis auf die physische Ebene der Privatsphäre aus wirken können, den Mädchen und jungen Frauen be wusster als den männ lichen Teilnehmern. Bei der Betrach tung sozio­demografi scher Unter schiede ergeben sich hin­ sicht lich der Privatsphäre­Optionen nur wenige Besonder heiten. Es fällt auf, dass es in der Gruppe der Jüngsten, der 12­ bis 14­Jährigen einen höheren Anteil an Nutzern gibt, die ihre Privatsphäre­Optionen noch nie ein gestellt haben (17 Prozent). Insbesondere bei den Status meldun gen schränken weniger junge Nutzer die Zugänglich keit auf ihr Kontakt netz werk ein. Der Anteil der 12­ bis 14­Jährigen, die die Sicht bar keit ihrer Kontakt liste einschränken, ist dagegen höher als bei den anderen Alters gruppen. Dies er scheint plausibel, da sie sich häufiger auf Platt formen mit standardmäßig restriktiven Daten schutz­ einstel lungen, wie schülerVZ, bewegen. Tabelle 36: Privatsphäre-Optionen nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Sicht bar keit der Profilinforma tionen 74 70 79 71 73 76 77 Sicht bar keit der Status - meldun gen 72 70 75 65 70 77 76 Sicht bar keit der Fotos 77 74 81 71 75 80 80 Sicht bar keit der Kontakt - liste 69 68 69 68 59 73 72 Sicht bar keit der Kontakt- informa tionen 93 91 95 90 90 96 94 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die die jeweili gen Privatsphäre­Optionen auf ihre Kontakte oder noch restriktiver ein­ gestellt haben, in Prozent Auch bei der Bildung ergeben sich leichte Unter schiede (Tabelle 37). Haupt­ schüler und Haupt schulabsolventen haben etwas häufiger ihre Privatsphäre­ Optionen noch nie an gepasst (14 Prozent), aber sie be richten dennoch nicht, wesent lich offenere Einstel lungen in den Privatsphäre­Optionen zu ver wenden. Dies könnte darauf zurück zuführen sein, dass Haupt schüler weniger häufig US­amerikani sche Netz werke als Haupt platt form nutzen. Diese stehen in der Kritik, offenere Standard­Einstel lungen bei den Privatsphäre­Optionen zu haben als die Netz werke mit Firmensitz in Deutschland. 223 Tabelle 37: Privatsphäre-Optionen nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Sicht bar keit der Profilinforma tionen 74 71 72 79 75 75 72 Sicht bar keit der Status - meldun gen 72 66 71 78 73 75 61 Sicht bar keit der Fotos 77 73 76 81 77 80 80 Sicht bar keit der Kontakt - liste 69 70 69 67 66 76 84 Sicht bar keit der Kontakt- informa tionen 93 91 93 94 93 89 98 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die die jeweili gen Privatsphäre­Optionen auf ihre Kontakte oder noch restriktiver ein­ gestellt haben, in Prozent Der Ver gleich mit den Netz werk platt formen ist nicht eindeutig. Bei Profil­ informa tionen und Fotos liegen die Werte generell auf gleicher Höhe. Die Status meldun gen werden auf den Sonsti gen Netz werken offener be handelt, während die Kontakt liste bei Facebook sehr öffent lich ist und die Kontaktinfor­ ma tionen am ehesten auf den VZ­Netz werken nicht auf das persön liche Netz­ werk be schränkt werden. 4.3.4 Kontakte und Freunde Anzahl, Bekannt heit und Nähe zu den Kontakten Auch die Anzahl von und die Nähe zu den Kontakten sind ein Aspekt der Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen. Wie bei der Analyse der Privatsphäre­Optionen fest gestellt, geben die meisten der be fragten 12­ bis 24­jähri gen Nutzer ihre Informa tionen für ein Publikum frei, das aus eben diesen Kontakten besteht. Im Durch schnitt haben die Befragten 185 Kontakte. Die hohe Standardabweichung dieses Mittelwerts (SD = 169) zeigt jedoch, dass dieser Wert stark schwankt. So reicht die Spann weite in der Stichprobe von einem Kontakt bis hin zu maximal 2.500 Kontakten. Nutzer, die weniger als 50 bzw. mehr als 500 Kontakte haben, bilden aber eher die Aus nahme (Abbil­ dung 23). 224 Abbil dung 23: Anzahl der Kontakte Bei der zum Teil sehr hohen Anzahl von Freunden wird schnell klar, dass es sich hier nicht um den engsten Freundes kreis handelt, sondern dass von einem er weiterten Bekannten kreis auszu gehen ist. Der persön liche Bekannt­ heits grad und die Nähe zu den Kontakten sind dabei stark unter schied lich aus geprägt. Beim Bekannt heits grad wurde ab gefragt, welche Kontakte der Befragte schon einmal persön lich ge troffen hat. Ein großer Anteil von 44 Pro­ zent der Befragten gibt an, alle Kontakte in der eigenen Kontakt liste persön lich zu kennen (Abbil dung 24). Um gekehrt be deutet dies aber auch, dass über die Hälfte der Befragten, nämlich 56 Prozent, mit Personen ver netzt sind, die sie zum Teil noch nie face­to­face ge troffen haben. Knapp ein Fünftel der Teil­ nehmer gibt sogar an, nur die Hälfte oder noch weniger ihrer Kontakte per­ sön lich zu kennen. Es er scheint plausibel, dass es diejenigen sind, die über be sonders große Netz werke ver fügen. Tatsäch lich haben sie aber mit im Durch­ schnitt 193 Kontakten nur leicht größere Online­Netz werke. Wie er wartet, ist die durch schnitt liche Nähe zu den Kontakten im Online­Netz werk gering. Nur 3 Prozent der Befragten geben an, allen ihren Kontakten so nahe zu stehen, dass sie diese zu ihrer Geburts tags feier einladen würden. Diese Personen haben mit 77 Kontakten be sonders kleine Netz werke. Es ver wundert nicht, dass sich die meisten Befragten bei den Antwortop tionen etwa die Hälfte und weniger als die Hälfte einordnen. Die Frage kann auf grund ihrer Formulie rung nur als Annähe rung an den Nähe­Begriff, wie er durch Generatoren im Rahmen von sozialen Netz werkanalysen erhoben wird, ver standen werden. Es wird deut lich, dass die Kontakte auf Sozialen Netz werk platt formen sich nicht als enge Freund­ 16% 17% 16% 11% 11% 8% 6% 5% 3% 2% 5% 0% 5% 10% 15% 20% 1 bis 49 50 bis 99 100 bis 149 150 bis 199 200 bis 249 250 bis 299 300 bis 349 350 bis 399 400 bis 449 450 bis 499 500 und mehr 225 schaften, aber zum Großteil zumindest als Bekannt schaften charakterisie ren lassen. Abbil dung 24: Bekannt heits grad und Nähe der Kontakte Basis: N = 1.301, gewichtete Stichprobe Allgemeine Normen zum Vor gehen beim Hinzufügen von Freunden scheinen sich noch nicht endgültig ge formt zu haben. Jeder ent scheidet individuell, ob er den Kontakt nach einmali gem Treffen mit einer Person im realen Leben anhand einer Freundschafts anfrage oder auch ­annahme intensivie ren will oder nicht. Auch in den qualitativen Interviews äußerten die Befragten unter schied­ liche Ver haltens weisen beim Herstellen von Kontakten auf den Netz werk platt­ formen. Zwischen dem einen Extrem, eine Ver bindung herzu stellen, sobald ein Bezug fest gestellt werden kann, oder gar aktiv neue Kontakte zu akquirie ren, und dem anderen Extrem, nur Personen zu be stäti gen und hinzu zufügen, die persön lich bekannt und sympathisch sind, ist viel Spiel raum. Bei den Geschlechtern ergaben sich nur geringe Unter schiede (Tabelle 38). Junge Frauen und Männer haben etwa gleich viele Freunde und sie unter scheiden sich auch nicht darin, ob sie ihnen nahe stehen oder ob sie die Personen schon einmal persön lich ge troffen haben. Hinsicht lich der Unter schei dung nach Alters gruppen ergab sich bei der Betrach tung der 12­ bis 14­Jährigen ein plausibles Ergebnis. Jugend liche in diesem Alter haben weniger Kontakte (M = 116) und kennen diese auch besser. Sie empfinden eine im Ver hältnis zu den anderen Alters gruppen geringere Nähe zu diesen Personen. Prozentsatz der Befragten, die angeben, wieviele ihrer Kontakte sie persönlich kennen, bzw. wieviele ihnen so nahestehen, dass sie sie zu ihrer Geburtstagsparty einladen würden. 44% 37% 8% 9% 2%3% 14% 20% 52% 12% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Alle Die meisten Etwa die Hälfte Weniger als die Hälfte Kaum jemand Bekanntheit Nähe 226 Tabelle 38: Kontakte nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Anzahl der Kontakte 185 194 177 116 266 211 155 Persön liche Bekannt heit* 2,46 2,50 2,42 2,63 2,46 2,38 2,42 Nähe zu den Kontakten* 4,12 4,12 4,13 3,63 4,18 4,26 4,28 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe * An gegeben sind Mittelwerte über die Antwort kategorien 1 = kaum jemand 2 = weniger als die Hälfte, 3 = etwa die Hälfte, 4 = die meisten, 5 = alle Die formale Bildung hingegen scheint ein be deutende rer Einfluss faktor zu sein, wie in Tabelle 39 zu sehen ist. Auf fällig ist, dass Haupt schüler und Haupt schulabsolventen weniger Kontakte haben (M = 147). Realschüler und Realschulabsolventen haben im Schnitt etwa 25 Kontakte mehr und Gymna­ siasten bzw. Abiturienten haben wiederum 45 Kontakte mehr als die Realschüler und Realschulabsolventen. Ver mutlich ist dieser lineare Anstieg der Kontakte zum Bildungs grad auf den mit der höheren Bildung einher gehenden Wirkungs­ kreis im Alltag zurück zuführen. Ähnlich der jüngsten Alters gruppe kennen Haupt­ und Realschüler bzw. ­absolventen ihre Kontakte eher persön lich und empfinden tendenziell eine geringere Nähe zu ihren Kontakten als Nutzer höherer Bildungs grade. Tabelle 39: Kontakte nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Anzahl der Kontakte 185 147 174 219 202 103 116 Persön liche Bekannt heit* 2,46 2,67 2,54 2,26 2,44 2,58 2,49 Nähe zu den Kontakten* 4,12 3,80 4,11 4,34 4,20 3,85 3,72 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe * An gegeben sind Mittelwerte über die Antwort kategorien 1 = kaum jemand 2 = weniger als die Hälfte, 3 = etwa die Hälfte, 4 = die meisten, 5 = alle Geht man möglichen Unter schieden je Haupt netz werk nach, so ergibt sich, dass Nutzer auf Facebook im Schnitt 202 Kontakte haben. Das sind be deutend mehr als bei Usern auf den VZ­Netz werken, aber auch auf sonsti gen Netz­ werk platt formen. Dies könnte vor allem an der Inter nationali tät von Facebook liegen, so dass Nutzer die Möglich keit haben, auch Freunde aus dem Ausland hinzu zufügen. Zusätz lich kämpfen die VZ­Netz werke gegen den Ab wande­ rungs strom an. Es bleiben immer weniger Nutzer dort, damit minimiert sich eben falls der Kreis an Kontakten. Der Grad der Bekannt heit der Kontakte ist 227 auf Facebook geringer, während eine höhere Nähe zu den Kontakten empfun­ den wird. Kontakte hinzu fügen und Kontakte be stäti gen Wie gut die Nutzer ihre Kontakte wirk lich kennen und warum eine Person in die Freundes liste auf genommen wird, konnte durch die Kontextbefra gung besser be leuchtet werden. Das Hinzufügen eines neuen Freundes löste 215 situative Befra gungen aus, und der Fragebogen zur Bestäti gung einer Freundschafts­ anfrage wurde in 116 Fällen be antwortet (Abbil dung 25). Es zeigt sich, dass in beiden Fällen der größte Anteil der neuen Freunde auf der Sozialen Netz­ werk platt form Personen waren, die die Befragten eher flüchtig kannten. Mehr als ein Viertel der neuen Freunde zählte zum Freundes kreis der Nutzer. In knapp 22 Prozent der Fälle wurde eine eingehende Freundschafts anfrage eines „Freundes von einem Freund“ be stätigt, wohingegen nur in knapp 11 Prozent der Fälle „Freunde von Freunden“ aktiv hinzu gefügt wurden. Während bei weniger als 2 Prozent der Events eine Freundschafts anfrage von fremden Personen an genommen wurde, wurden in über 10 Prozent der Fälle Personen zur Freundes liste hinzu gefügt, die der Befragte gar nicht kannte. Ein interessan­ tes Ergebnis, das offenbart, dass ein Teil der Nutzer Sozialer Netz werk platt­ formen Freundschafts anfragen an un bekannte Personen sendet. Abbil dung 25: Bekannt heits grad der hinzu gefügten und be stätigten Kontakte (Tracking) 10% 4% 11% 48% 27% 2% 3% 22% 45% 28% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Unbekannte Person Internetkontakt Freund eines Freundes Bekannter Person aus dem Freundeskreis Freunde hinzufügen: n = 215; Anzahl Befragte = 72 Freundschaftsanfragen bestätigen: n = 116; Anzahl Befragte = 54 228 Sowohl beim Hinzufügen eines Freundes als auch beim Annehmen einer Freundschafts anfrage kannten die Befragten in der Mehrheit der Fälle die Person bereits seit einem Jahr oder länger (Abbil dung 26). Die Zahl der Fälle, in denen die Befragten eine Person zu ihrer Freundes liste hinzu fügten, die sie kürzer als eine Woche kannten, lag bei knapp 11 Prozent. In 15 Prozent der Fälle wurde die Freundschafts anfrage einer Person be stätigt, die der Befragte erst seit wenigen Tagen kannte. Demnach besteht nicht die Tendenz, dass die Teilnehmer Personen, denen sie in einer realen Situa tion im Alltag be gegnet sind, sofort auf einer Sozialen Netz werk platt form aus findig machen, um sie zur Liste ihrer Freunde hinzu zufügen. Der hohe Anteil der Personen, mit denen die Nutzer schon mehr als ein Jahr be freundet sind, spricht dafür, dass Jugend­ liche auf Sozialen Netz werk platt formen auch Bekannte wieder finden, die ihnen in der Ver gangen heit nahegestanden haben, zum Beispiel Klassen kameraden aus der Grundschule oder ehemalige Nachbarn. „Totes“ soziales Kapital kann so wieder belebt und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ab gerufen werden (Ellison, Steinfield & Lampe, 2007). Abbil dung 26: Dauer des Kennens Beim Hinzufügen eines neuen Freundes (M = 2,76; SD = 1,47) und beim Bestäti gen einer Freundschafts anfrage (M = 2,42; SD = 1,52) dachten die Pro­ banden am ehesten darüber nach, welche Vor teile es für sie hat, die Person zu ihren Kontakten hinzu zufügen (Abbil dung 27). Bei beiden Events machten sich die Befragten eher keine Gedanken darüber, was andere von ihnen denken. kürzer als eine Woche eine Woche bis zu einem Monat ein Monat bis zu einem Jahr ein Jahr oder länger Freunde hinzufügen: n = 215; Anzahl Befragte = 72 Freundschaftsanfragen bestätigen: n = 116; Anzahl Befragte = 54 11% 12% 16% 51% 15% 8% 14% 62% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 229 Wird eine Freundschafts anfrage an genommen, denken die Befragten tenden­ ziell mehr darüber nach, was diese Handlung für ihre Privatsphäre be deutet (M = 2,13; SD = 1,49), welche Nachteile sich daraus ergeben könnten (M = 2,19; SD = 1,49) und welche Informa tionen der neue Freund von ihnen sehen wird (M = 2,35; SD = 1,55), als beim Hinzufügen eines neuen Freundes. Sowohl das Ver senden als auch das Bestäti gen einer Freundschafts anfrage sind Handlun­ gen, die spontan aus geführt werden, ohne länger über die Konsequenzen nach­ zudenken. Abbil dung 27: Über legungen beim Freunde hinzu fügen und Freundschafts anfragen be- antworten Skala: 1 = trifft überhaupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu Das Hinzufügen eines neuen Freundes dient vor allem dem Aus tausch mit anderen (M = 3,12; SD = 1,45) und der Beziehungs pflege (M = 2,98; SD = 1,39). Außerdem fügen die Befragten Personen zu ihrer Freundes liste hinzu, um sich deren Profil ansehen zu können (M = 3,08; SD = 1,45). Voyeurismus ist demnach ein Motiv, das eine ent scheidende Rolle spielt, wenn ein neuer Freund hinzu­ gefügt wird. Freundschafts anfragen werden vor allem be stätigt, um Beziehungen zu pflegen (M = 3,09; SD = 1,40). Außerdem nannten die Befragten Spaß (M = 2,84; SD = 1,43) und Gewohn heit (M = 2,83; SD = 1,42) als weitere Motive Ich habe mir zuvor Gedanken gemacht, … 1,92 2,24 1,95 2,76 2,032,13 2,35 1,84 2,42 2,19 0 1 2 3 4 5 … was es für meine Privatsphäre bedeutet. … welche Informationen er/sie von mir sehen wird. … was andere von mir denken. … welche Vorteile es für mich hat, diese Person hinzuzufügen. … welche Nachteile es für mich hat, diese Person hinzuzufügen. Freunde hinzufügen: n = 215; Anzahl Befragte = 72 Freundschaftsanfragen bestätigen: n = 116; Anzahl Befragte = 54 230 für das Annehmen von Freundschafts anfragen. Bei beiden Events er halten die Motive „Freundes liste er weitern“, „sich mit anderen ver bunden fühlen“ und „neue Leute kennen lernen“ moderate Zustim mung. In den Fällen, in denen eine Freundschafts anfrage an genommen wurde, hielten die Befragten es für unhöf lich, diese abzu lehnen (M = 2,29; SD = 1,31). Die Befragten wollen durch das Hinzufügen neuer Freunde und Bestäti gen von Freundschafts anfragen weder etwas mitteilen, noch Auf merksam keit von anderen be kommen, dazu­ gehören oder be ruflich etwas davon haben. 4.3.5 Selbstoffenba rungs typen Insgesamt lässt sich fest stellen, dass die in den Ab schnitten 4.3.1 bis 4.3.4 analysierten Unter schiede in den ver schiedenen Selbstoffenba rungs dimensionen hinsicht lich Alter, Geschlecht und formaler Bildung gering sind. Da sozio­ demografi sche Variablen offen bar nur ein geschränkt Einfluss auf das Online­ Selbstoffenba rungs verhalten haben, müssen andere Strukturen be dingen, wie sich die Jugend lichen und jungen Erwachsenen auf Sozialen Netz werk platt­ formen präsentie ren. Um das Selbstoffenba rungs verhalten detaillierter be trachten zu können, wurden die Befra gungs teilnehmer anhand der vier Dimensionen der Online­Selbstoffenba rung in einer Cluster analyse24 zu Selbstoffenba rungs­ Typen ver dichtet. Als clusterbildend wurden dabei die schon zuvor be schriebe­ nen Variablen aus den Bereichen Profilinforma tionen, kommunikative Handlun­ gen, Nutzung der Privatsphäre­Optionen und Kontakte ver wendet. Dabei wurden Mittelwertindices der Variablen ver wendet. Die Anzahl der Kontakte floss in gruppierter Form ein, um extreme Aus reißer nach oben zu ver meiden. Eine varianzanalyti sche Aus wertung der clusterbilden den Variablen nach den drei ge bildeten Selbstoffenba rungs typen findet sich in Tabelle 40. Die Cluster wurden auf grund ihres spezifi schen Selbstoffenba rungs verhaltens auf Sozialen Netz werk platt formen als Vieloffen barer, Wenigoffen barer und Privatsphäre­ Manager benannt. Diese Klassifizie rung erinnert sehr an die bereits durch Taylor (2006) identifizierten Gruppen, der die Einstel lungen zur Online­Privat­ sphäre an einer repräsentativen Stichprobe von US­Bürgern unter suchte. 24 Als clusterbilden des Ver fahren wurde die Two­Step­Cluster analyse mit euklidi schem Distanzmaß und einer Rausch verzer rung von 1 Prozent ver wendet. Die Ent schei dung für drei Cluster er folgte auf grund einer Analyse mit dem Ward­Verfahren und aus Gründen der Interpretier bar keit. 231 Tabelle 40: Selbstoffenba rung nach Selbstoffenba rungs typ Viel- offen barer Wenig- offen barer Privatsphäre- Manager F Sign. (n = 164) (n = 581) (n = 468) M SD M SD M SD Profil-Informa tionen Name 0,89a 0,26 0,80b 0,32 0,90a 0,22 21,66 p < ,001 Allgemeine Informa tionen 0,74a 0,26 0,62b 0,26 0,82c 0,19 85,46 p < ,001 Kontaktinforma tionen 0,21a 0,21 0,14b 0,17 0,22a 0,23 24,97 p < ,001 Intime Profilinforma tionen 0,26a 0,38 0,12b 0,26 0,34c 0,38 62,43 p < ,001 (Skala: 0 = keine Informa tion an gegeben, 1 = alle Informa tionen an gegeben) Kommunikative Handlun gen Private Kommunika tion 3,28a 0,99 3,03b 0,84 4,27c 0,67 323,57 p < ,001 (Semi-)Öffent liche Kommunika tion 2,76a 0,98 2,38b 0,77 3,79c 0,74 424,99 p < ,001 Kommunika tion durch und über multimediale Inhalte 1,98a 0,87 1,63b 0,58 2,57c 0,94 190,53 p < ,001 (Mittelwertindices auf einer Skala von 1 = seltener/nie, 2 = mehrmals im Monat, 3 = mehrmals wöchent lich; 4 = täglich; 5 = mehrmals täglich) Nutzung der Privatsphäre-Optionen Sicht bar keit Profilinforma tionen 4,78a 0,94 3,04b 0,62 3,00b 0,61 270,60 p < ,001 Sicht bar keit Status meldun gen 4,89a 0,77 3,09b 0,66 2,98c 0,59 303,75 p < ,001 Sicht bar keit Fotos 4,64a 0,93 2,97b 0,61 2,94b 0,59 261,48 p < ,001 Sicht bar keit Liste der Kontakte 4,77a 0,86 3,15b 0,77 3,13b 0,80 156,66 p < ,001 Sicht bar keit Kontaktinforma tionen 3,34a 1,25 2,72b 0,71 2,76b 0,59 26,01 p < ,001 (Skala 1 = sehr restriktiv, 6 = sehr offen) Kontakte Anzahl Kontakte 3,71a 2,73 3,28a 2,01 5,80b 2,90 138,79 p < ,001 (gruppiert: 1 = 1–50 Kontakte, 2 = 51–100 Kontakte … 11 = 500 und mehr Kontakte) Nähe zu Kontakten 3,54 1,01 3,48 1,04 3,42 0,89 0,95 n. s. (Skala 1 = kaum jemand, 6 = alle) Bekannt heit der Kontakte 4,76a 1,11 5,31b 0,96 5,10c 0,95 21,07 p < ,001 (Skala 1 = kaum jemand, 6 = alle) Varianzanalysen; Basis N = 1.213, ge wichtete Stichprobe a, b, c Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Games­ Howell­Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test sign. mit p < ,05 Der Cluster der Vieloffen barer ist mit 164 Befragten am kleinsten (14 Pro­ zent). Personen, die zu dieser Gruppe ge hören, fallen vor allem durch ihre ver hältnis mäßig offenen Privatsphäre­Einstel lungen auf. Sie teilen auch häufiger ihren echten Namen und Kontaktinforma tionen mit als die Wenigoffen barer. Bei der Durch führung kommunikativer Handlun gen liegen sie im mittle ren Bereich, zwischen den Wenigoffenbarern und den Privatsphäre­Managern. Sie haben zwar in etwa genauso viele Kontakte wie die Wenigoffen barer, kennen diese aber persön lich seltener als die anderen Gruppen. Daraus könnte man schließen, dass es sich bei den Vieloffenbarern evtl. um Personen handelt, bei denen das Knüpfen neuer Kontakte über die Platt formen be sonders im Vorder­ 232 grund steht. Sie er leichtern durch Angabe ihres echten Namens und der Kontakt­ informa tionen ihre Auf find bar keit und das An geschrieben werden. Die relativ gesehen lockere ren Privatsphäre­Optionen tragen zusätz lich dazu bei, Kontakte knüpfen zu können. Dafür, dass die Vieloffen barer tatsäch lich auf Kontakt suche in den Netz werken sind, könnte auch der relativ gesehen geringe Bekannt heits­ grad ihrer Kontakte sprechen. Die Wenigoffen barer sind mit 581 Befragten in unserem Sample die größte Gruppe (48 Prozent). Sie fallen dadurch auf, dass sie nur wenige Informa tionen auf ihrem Profil teilen und weniger oft kommunikative Handlun gen auf den Platt formen aus führen als die anderen Gruppen. Ihre Privatsphäre­Optionen sind restriktiver und obwohl sie ähnlich viele Kontakte wie die Vieloffen barer auf weisen, kennen sie diese Kontakte am häufigsten persön lich. Die Gruppe der Wenigoffen barer zeichnet sich vor allem durch Zurück haltung in der Selbstoffenba rung aus. Man kann sie jedoch nicht als passiv be zeichnen. Obwohl die Werte bei den kommunikativen Handlun gen relativ zu den anderen Gruppen gering er scheinen, sprechen sie doch für eine regelmäßige Beteili gung an der Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen. Außerdem zeigen die relativ gesehen restriktiv ein gestellten Privatsphäre­Optionen, dass die Wenigoffen­ barer sich mit ihnen be schäftigt und sie aktiv ein gestellt haben. Bei den Wenig­ offenbarern findet sich am ehesten die Privatsphäre­Strategie der Anonymi­ sie rung/Pseudonymisie rung wieder. In dieser Gruppe haben nur 80 Prozent ihren vollen Namen an gegeben. In Hinblick auf ihre Selbstoffen barung auf Sozialen Netz werk platt formen könnte man die Wenigoffen barer auch als „un­ auffällige Mitläufer“ be zeichnen, die zwar die Netz werke nutzen wollen, um mit ihnen be kannten Personen kommunizie ren zu können, aber die nicht mit Fremden inter agie ren möchten. Die dritte und letzte von uns identifizierte Gruppe sind die Privatsphäre­ Manager, es handelt sich um 468 Befragte (39 Prozent). Die Privatsphäre­ Manager gehen – ebenso wie die Wenigoffen barer – restriktiv bei der Einstel­ lung ihrer Privatsphäre­Optionen vor. Im Gegen satz zu ihnen offen baren sie aber viele Informa tionen innerhalb des Kreises ihrer Kontakte, zum einen über die Profilinforma tionen, zum anderen durch Kommunika tion auf den Platt­ formen. Sie sind deut lich kommunikativer als andere Nutzer und haben die mit Abstand größten Kontakt netz werke. Zusammen fassend ist diese Gruppe zwar sehr kommunikativ und offen herzig, aber sie schützt ihre Daten im Rahmen der sozialen Privatsphäre gegen über Außen stehen den durch die Nutzung der Privatsphäre­Optionen. Es lässt sich ver muten, dass diese Nutzer die Netz­ werk platt form­Enthusiasten darstellen. Sie nutzen die kommunikativen Features intensiver als andere und „managen“ den Zugang zu ihren Informa tionen durch die Benut zung der vom Anbieter bereit gestellten Optionen. Im nächsten Analyseschritt be schreiben wir, wie sich die ge bildeten Cluster hinsicht lich sozio­demografi scher Variablen und hinsicht lich der Nutzung 233 Sozialer Netz werk platt formen und der Nutzungs motive, die sie den An geboten zuschreiben, unter scheiden (Tabelle 41). Interessant ist zunächst, dass sich be­ züglich des Geschlechts keine signifikanten Unter schiede zwischen den drei Gruppen ergeben. Männliche und weib liche Befragte ver teilen sich in allen drei Clustern gleichmäßig. Beim Alter und der Bildung hingegen ergeben sich leichte Differenzen. Tabelle 41: Sozio-Demografie, Nutzungs häufig keit und Nutzungs motive nach Selbstoffen- barungs typ Viel- offen barer Wenig- offen barer Privatsphäre- Manager F Sign. (n = 164) (n = 581) (n = 468) M SD M SD M SD Alter* in Jahren 17,81a 3,69 18,94b 3,72 18,28a 3,21 8,46 p < ,001 Geschlecht* 1,41 0,49 1,51 0,50 1,47 0,50 2,62 n. s. (1 = männ lich, 2 = weib lich) Formale Bildung 1,97a 0,80 2,22b 0,78 2,19b 0,79 6,85 p < ,01 (1 = Haupt schule/Haupt schulabschluss; 2 = Realschule/Realschulabschluss; 3 = Gymnasium/Abitur) Facebook als Haupt netz werk* 0,90a 0,31 0,81b 0,39 0,96a 0,20 28,05 p < ,001 VZ-Netz werk als Haupt netz werk* 0,09a 0,29 0,18b 0,38 0,04a 0,20 26,34 p < ,001 Nutzungs häufig keit von SNS* 4,35a 0,90 4,33a 0,88 4,82b 0,46 59,39 p < ,001 (1 = seltener/nie, 2 = mehrmals im Monat, 3 = mehrmals wöchent lich; 4 = täglich; 5 = mehrmals täglich) Motiv Informa tion* 2,81a 0,84 2,59b 0,72 3,16a 0,85 69,33 p < ,001 Motiv Unter haltung 3,84a 0,90 3,57b 0,94 4,14c 0,82 52,92 p < ,001 Motiv Eskapismus 2,98a 0,94 2,59b 0,92 3,17a 0,95 52,39 p < ,001 Motiv Selbst darstel lung 2,92a 0,99 2,34b 0,86 3,02a 0,93 79,52 p < ,001 Motiv Pflege sozialer Beziehungen 3,50a 0,70 3,28b 0,68 3,86c 0,61 99,92 p < ,001 Motiv Knüpfen neuer Kontakte* 3,02a 1,18 2,34b 1,18 3,03a 1,34 46,35 p < ,001 Motiv Zu gehörig keits gefühl* 2,77a 1,05 2,41b 0,95 2,85a 1,05 27,02 p < ,001 (Skala: 1 = sehr unwichtig, 5 = sehr wichtig) Varianzanalysen; Basis N = 1.213, ge wichtete Stichprobe a, b, c Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Games­ Howell­Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test sign. mit p < ,05 Die Vieloffen barer sind am jüngsten (M = 17,81; SD = 3,69) und weniger ge bildet (M = 1,97; SD = 0,80) als die beiden anderen Gruppen. Wie alle Gruppen sind sie am häufigsten bei Facebook aktiv (M = 0,90; SD = 0,31) und sie nutzen die Platt form im Durch schnitt täglich. Da es sich bei dem Selbst­ offenba rungs verhalten der Vieloffen barer im Ver gleich zu den anderen um das relativ gesehen riskanteste handelt, kann man ab leiten, dass es bei dem Umgang mit den Privatsphäre­Optionen auf Sozialen Netz werk platt formen noch ein leichtes Defizit bei Personen mit niedri ger Bildung und jüngeren Personen gibt. Soziale Netz werk platt formen werden, wie bereits fest gestellt, vor allem aus 234 dem Motiv der Unter haltung und der Beziehungs pflege heraus ge nutzt. Die Vieloffen barer liegen hinsicht lich ihrer Zustim mung zu diesen beiden Motiven im mittle ren Bereich zwischen den Wenigoffenbarern und den Privatsphäre­ Managern. Die Wenigoffen barer sind im Gegen satz zu den anderen Gruppen leicht älter (M = 19,94, SD = 3,72). Auf fallend ist, dass sie weniger oft Facebook als Haupt netz werk nutzen als die anderen Gruppen (M = 0,81; SD = 0,39). Dieser Umstand be stätigt den Eindruck von der Trägheit und des „Mitläufertums“ dieser Gruppe. Sie ge hören nicht zu den Early­Adoptern von Facebook. Dem allgemeinen Sog hin zu dem US­amerikani schen Anbieter haben die Wenig­ offen barer bisher offen bar am stärksten wieder standen. Natür lich ist die Markt­ führer schaft von Facebook in dieser Gruppe dennoch unangefochten und deut lich. Kaum über raschend ist, dass die Wenigoffen barer die Sozialen Netz­ werk platt formen seltener nutzen. Ver blüffend hingegen ist, dass sie dennoch im Mittel zumindest täglich auf die An gebote zugreifen (M = 4,33; SD = 0,88). Dieses Ergebnis zeigt sehr deut lich, dass selbst Personen, die auf Sozialen Netz werk platt formen hinsicht lich kommunikativer Aktionen weniger aktiv sind, die An gebote durch aus regelmäßig rezeptiv nutzen. Das Dabeisein und nichts zu ver passen scheint für diese relativ gesehen große Gruppe an Nutzern ein wichti ger Punkt bei der Teilnahme zu sein. Sie nehmen zwar nicht täglich aktiv an der Selbstoffenba rung teil, möchten aber über die Neuig keiten auf der Platt form informiert bleiben. Dieses Ver haltens muster wurde auch schon in den qualitativen Interviews identifiziert. Den Motiven Unter haltung und Be­ ziehungs pflege stimmen auch die Wenigoffen barer über wiegend zu. Insgesamt weisen sie aber bei allen Motiven geringere Werte auf als die anderen Cluster. Ihre zurück haltende, im Ver gleich zu den anderen Clustern als passiv zu be­ zeichnende Nutzung, könnte sowohl als Grund als auch als Folge der ver­ gleichs weise geringen Gratifika tionen gesehen werden. Die Privatsphäre­Manager liegen beim Alter im mittle ren Bereich (M = 18,28; SD = 3,21) und heben sich nicht durch die formale Bildung von den Wenig­ offenbarern ab (M = 2,19; SD = 0,79). Sie nutzen Facebook als hauptsäch liches Netz werk (M = 0,96; SD = 0,20). Wie er wartet, handelt es sich bei ihnen um die aktivsten Nutzer. Sie frequentie ren ihre Soziale Netz werk platt form mit einem Mittelwert von M = 4,82 noch häufiger als die anderen Gruppen. Die Privatsphäre­Manager stimmen allen von uns ab gefragten Motiven ver hältnis­ mäßig stark zu, dem Unter hal tungs motiv und dem Motiv, das die Pflege und Auf rechterhal tung sozialer Beziehung be schreibt, sogar noch stärker als die Vieloffen barer. Und auch bei den Motiven Informa tion und Eskapismus liegen ihre Mittelwerte deut lich im Zustimmungs bereich der Skala. Dieser Umstand ver stärkt den Eindruck, dass es sich bei ihnen um die Netz werk platt form­ Enthusiasten handelt, die dort am aktivsten sind und die höchste Gratifika tion aus den Platt formen ziehen können. 235 4.4 Ergeb nisse zur Privatsphäre und zum Daten schutz Jugend liche und junge Erwachsene nutzen Soziale Netz werk platt formen sehr intensiv und ziehen daraus vielfältige Gratifika tionen. Vielleicht wird ihnen deshalb so schnell unter stellt, dass sie sich weniger um den Schutz ihrer Privatsphäre sorgen als ältere Nutzer. Ein undifferenziertes Pauschalurteil kann jedoch auf Basis der durch geführten Sekundäranalyse und auf grund der Ergeb­ nisse der qualitativen Befra gung so nicht beibehalten werden. Die Analyse der Daten aus der quantitativen Befra gung wird im ersten Ab schnitt dieses Kapitels ein detaillierte res Bild liefern. Ein wichti ger Aspekt im Rahmen der Sorge um die Privatsphäre ist der mögliche Ver lust von Autonomie, der Kontroll verlust, den Selbstoffenba rungs hand lungen im Social Web mit sich bringen. Zudem sollen die möglichen Risiken, die durch die Ver öffent lichung gegen über dem Betreiber und durch Dritte ent stehen können, quantifiziert werden. Im zweiten Teil dieses Kapitels widmen wir uns den negativen Erfah rungen, die junge Nutzer auf Sozialen Netz werk platt formen und im Internet bereits ge macht haben. Im letzten Ab schnitt dieses Kapitels be schäfti gen wir uns mit Urheber­ rechten und den Persönlich keits rechten. 4.4.1 Sorge um die Privatsphäre und Beurtei lung der Risiken Um der Frage nach der Sorge und Privatsphäre auf quantitativer Basis nach­ zukommen, wurde eine neue Kurz skala ent wickelt, da herkömm liche Skalen für den Gegen stand Sozialer Netz werk platt formen und insbesondere für die unter suchte Alters gruppe unge eignet er schienen. Die Skala teilt sich in einer explorativen Faktoren analyse in zwei Subdimensionen, das Autonomiebedürfnis und die Sorge um die eigene Privatsphäre hinsicht lich bereits online ver­ öffentlichter Informa tionen (Tabelle 42). Die Dimension Autonomiebedürfnis mag zunächst über raschen; da die Einschrän kung des autonomen Handelns aber die Haupt konsequenz einer ein geschränkten Privatsphäre ist (Rössler, 2001), stellt das Autonomiebedürfnis um gekehrt einen wichti gen Teil der Sorge um die Privatsphäre dar. Die andere Dimension deckt Sorgen ab, die sich auf bereits ver öffentlichte Inhalte der Nutzer be ziehen. Beide Dimensionen korrelie­ ren schwach negativ miteinander (Pearson’s r = –,13; p < ,001). Demnach hängt ein ver stärktes Autonomiebedürfnis hinsicht lich der Online­Privatsphäre mit weniger starken Sorgen auf grund bereits ver öffentlichter Inhalte zusammen. 236 Tabelle 42: Faktoren analyse zur Sorge um die Privatsphäre Autonomie- bedürfnis Sorge auf grund ver- öffentlichter Inhalte Es ist mir wichtig, selbst be stimmen zu können, wer im Internet etwas über mich erfährt und wer nicht. ,85 Es ist mir wichtig, selbst zu be stimmen, wer im Internet Kontakt mit mir auf nehmen kann. ,81 Ich über lege mir sehr genau, welche Informa tionen ich auf Sozialen Netz werk platt formen über mich preis gebe und welche nicht. ,81 Ich finde es be ängstigend, wie viele Informa tionen online über mich ver fügbar sind. ,80 Einige Inhalte, die über mich im Netz zu finden sind, sind mir pein lich. ,79 Jemand, der un bedingt etwas Persön liches über mich heraus finden möchte, kann das im Internet sehr leicht tun. ,78 Erklärte Varianz 34,51 31,36 Eigen wert 2,07 1,88 Cronbach’s α ,77 ,70 Mittelwert 4,15 2,52 Standardabweichung 0,83 0,96 Haupt komponenten analyse, Varimax­Rotation, Extrak tion nach Kaiserkriterium Erklärte Gesamtvarianz: 65,8 Prozent; KMO = ,7 Ladungen < .4 wurden in der Darstel lung aus geblendet Skala:1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu In Ergän zung zu der im vorigen Absatz geschilderten Skala wurden die Teilnehmer zu ihrer Einschät zung potenzieller Gefahren quellen auf der von ihnen hauptsäch lich ge nutzten Netz werk platt form ge fragt. Dabei wurden neben Risiken, die durch den Anbieter ent stehen können, vor allem Risiken durch die Peergroup, aber auch Risiken durch Eltern und Lehrer, sowie Krimi nelle ab gefragt. Über raschender weise zeigte eine explorative Faktoren analyse, dass sich die Items in die Subdimensionen Risiken durch natür liche Personen und Risiken durch den Anbieter auf teilen (Tabelle 43). Alle natür lichen Personen, sogar solche, die Krimi nelles im Schilde führen, laden auf demselben Faktor. Diese Zweitei lung ent spricht der Annahme von Raynes­Goldie (2010), dass die Nutzer zwischen einer sozialen und einer institu tio nellen Privatsphäre differen­ zie ren. Die soziale Privatsphäre bezieht sich auf die Privatsphäre im sozialen Umfeld, gegen über Personen, die mehr oder weniger bekannt sind. Die institutio­ nelle Privatsphäre bezieht sich auf die Privat heit gegen über daten verarbeiten den Organisa tionen und der werbetreiben den Wirtschaft, von der an genommen werden kann, dass sie zwar personen bezogene Daten ver knüpft, aber anonymi­ siert ver arbeitet. Die beiden Subdimensionen korrelie ren auf dem Niveau Pearson’s r = ,38 (p < ,001). Je misstraui scher ein Nutzer gegen über dem Betreiber ist, desto misstraui scher ist er auch gegen über natür lichen Personen. 237 Tabelle 43: Faktoren analyse zur Risikoeinschät zung Ich halte es für wahrschein lich, dass … Risiken durch natür lich Personen Risiken durch den Anbieter … Bekannte oder Freunde von mir auf [Netz werk platt form] Informa tionen über mich ver öffent lichen, von denen ich nicht möchte, dass sie öffent lich sind. 0,84 … Bekannte von mir Informa tionen auf [Netz werk platt form] dazu be nutzen, um mich zu ärgern und zu ver spotten. 0,84 … Bekannte oder Freunde von mir Fotos auf [Netz werk- platt form] hochladen, von denen ich nicht möchte, dass sie öffent lich sind. 0,82 … ein Krimi neller mein Profil auf [Netz werk platt form] dazu benutzt, um mich heim lich zu be obachten. 0,76 … Bekannte oder Freunde von mir mein Profil auf [Netz werk platt form] dazu be nutzen, um mich heim lich zu be obachten. 0,69 … andere Personen (z. B. Eltern, Lehrer/Dozenten, Arbeit- geber) mein Profil auf [Netz werk platt form] dazu be nutzen, um mich auszu spionie ren. 0,62 … die Betreiber von [Netz werk platt form] meine Daten für Werbung nutzen. 0,91 … die Betreiber von [Netz werk platt form] meine persön- lichen Daten an andere Firmen weiter geben. 0,87 Erklärte Varianz 3,57 1,81 Eigen wert 44,61 22,62 Cronbach’s α ,87 ,80 Mittelwert 2,49 3,34 Standardabweichung 0,95 1,18 Haupt komponenten analyse, Varimax­Rotation, Extrak tion nach Kaiserkriterium Erklärte Gesamtvarianz: 67,2 Prozent; KMO = ,85 Ladungen < .4 wurden in der Darstel lung aus geblendet Skala: Von 1 = stimme über haupt nicht zu bis 5 = stimme voll und ganz zu Die vier Faktoren aus beiden Fragen wiesen jeweils eine aus reichende Reliabili tät von Cronbach’s α ≥ ,7 auf und wurden als Mittelwertindices ge­ bildet. Drei der Indices ver teilen sich annähernd normal, der Index zum Autonomiebedürfnis weist eine deut lich links schiefe Ver teilung und einen Decken effekt auf. Über 28 Prozent der Stichprobe stimmten allen drei Auto­ nomie­Items voll und ganz zu. Den Teilnehmern ist ihre Autonomie im Social Web also durch aus wichtig, wie auch der hohe Mittelwert von M = 4,15 (SD = 0,83) aus drückt. Der Durch schnitt des Indices, der be schreibt, inwiefern sich die Nutzer Sorgen auf grund der von ihnen bereits ver öffent lichten Inhalte machen, ist dagegen mit M = 2,52 (SD = 0,96) geringer und liegt im Ableh­ nungs bereich der Skala. Die Befragten sorgen sich also insgesamt gesehen weniger darum, dass die von ihnen ver öffent lichten Inhalte dazu beitragen könnten, ihre Privatsphäre zu ver letzen. Neben der Erklä rung, dass junge Men­ schen sich keine Sorgen machen, obwohl sie viele Daten über sich ver öffent licht 238 haben, ist es ebenso plausibel anzu nehmen, dass sie ihr eigenes Selbstoffen­ barungs verhalten auf Sozialen Netz werk platt formen als an gemessen empfinden und dass es im Einklang mit ihrem subjektiven Privatsphäre empfinden steht. In Kombina tion mit den Ergeb nissen zum Selbstoffen barungsverhalten aus Ab schnitt 4.3 kann dies als erneute Bestäti gung für das Privacy­Paradox an­ gesehen werden. Obwohl die Teilnehmer Sozialer Netz werk platt formen zum Teil sehr detaillierte Informa tionen über sich offen baren, sorgen sie sich gleich­ wohl um ihre Privatsphäre und geben an, ein hohes Bedürfnis nach Autonomie zu haben. Von welchen Gruppen Bedrohungen für die eigene Privatsphäre aus gehen, wird von den Jugend lichen unter schied lich ein geschätzt. Die Risiken zur sozialen Privatsphäre (M = 2,49; SD = 0,95) werden dabei als geringer ein geschätzt als die zur institu tio nellen (M = 3,34; SD = 1,18). Dieses Ergebnis ver wundert nicht, da eines der Items, auf denen der Index „Risiken durch den Betreiber“ basiert, auf die Nutzung der persön lichen Daten für Werbezwecke abzielt. Diese Praxis ent spricht der Realität und den Geschäfts modellen der Anbieter, was auch der Mehrzahl der Jugend lichen und jungen Erwachsenen bekannt ist. Aber auch das andere Item, das die Einschät zung der Weiter gabe personen bezogener Daten erfasst, weist einen ähnlich hohen Durch schnitts wert auf, so dass von einem Misstrauen gegen über den Geschäfts praktiken der Betreiber Sozialer Netz­ werk platt formen ge sprochen werden kann. Der ver gleichs weise hohe Mittelwert der Einschät zung von Risiken durch den Betreiber zeigt, dass den Jugend lichen und jungen Erwachsenen durch aus bewusst ist, dass hinter der von ihnen ge­ nutzten Sozialen Netz werk platt form ein Anbieter steht, der mit der Bereit stel­ lung der von ihnen ge nutzten Infrastruktur Geld ver dient. Wenn diese Risiken bewusst in Kauf ge nommen werden, gehen die Nutzer damit eine Art Tausch­ handel – kosten lose Nutzung der Platt form gegen Bewirtschaf tung ihrer persön­ lichen Daten – ein (Hann, Hui, Lee & Png, 2002). Die Gefahr, dass natür liche Personen die Angaben in Sozialen Netz werk platt formen missbräuch lich ver­ wenden könnten, wird aber dennoch von den Befragten wahrgenommen, wie der Mittelwert des Indices nahe dem Skalen mittel zeigt. Da in dem Index, der die Risikoeinschät zung durch natür liche Personen be schreibt, sehr unter schied liche Gefahren zusammen gefasst wurden, erfolgt in Tabelle 44 eine Auf listung der Mittelwerte der einzelnen Items. Es fällt auf, dass die Gefahr, der heim lichen Beobach tung durch Peers oder Dritte höher ein geschätzt wird als der Upload unerwünschter Inhalte. Die Gefahr wegen der Inhalte, die auf Sozialen Netz werk platt formen ver fügbar sind, Opfer von Spott und Hänseleien oder gar Cyber­Mobbing zu werden, wird eben falls eher gering ein geschätzt. Die Gefahr, dass ihre Angaben auf Sozialen Netz werk­ platt formen krimi nellen Machen schaften dien lich sein könnten, hat eben falls einen relativ geringen Mittelwert. 239 Tabelle 44: Mittelwerte und Standardabweichung der Risikoeinschät zung Ich halte es für wahrschein lich, dass … Mittelwert Standard- ab weichung Risiken durch den Anbieter … die Betreiber von [Haupt netz werk] meine persön lichen Daten an andere Firmen weiter geben. 3,21 1,24 … die Betreiber von [Haupt netz werk] meine Daten für Werbung nutzen. 3,47 1,34 Risiken durch natür liche Personen … Bekannte oder Freunde von mir auf [Haupt netz werk] Informa- tionen über mich ver öffent lichen, von denen ich nicht möchte, dass sie öffent lich sind. 2,42 1,18 … Bekannte oder Freunde von mir Fotos auf [Haupt netz werk] hochladen, von denen ich nicht möchte, dass sie öffent lich sind. 2,49 1,20 … Bekannte oder Freunde von mir mein Profil auf [Haupt netz- werk] dazu be nutzen, um mich heim lich zu be obachten. 2,71 1,26 … Bekannte von mir Informa tionen auf [Haupt netz werk] dazu be nutzen, um mich zu ärgern und zu ver spotten. 2,23 1,23 … andere Personen (z. B. Eltern, Lehrer/Dozenten, Arbeit geber) mein Profil auf [Haupt netz werk] dazu be nutzen, um mich auszu- spionie ren. 2,71 1,28 … ein Krimi neller mein Profil auf [Haupt netz werk] dazu benutzt, um mich heim lich zu be obachten. 2,37 1,19 N = 1.301, ge wichtete Stichprobe Skala: 1 = stimme über haupt nicht zu bis 5 = stimme voll und ganz zu Ein interessantes Detail ergebnis liefert ein Blick auf die Korrela tionen zwischen den vier Einstel lungs indices, die die Sorge um die Privatsphäre aus­ drücken, wie in Tabelle 45 zu sehen ist. Der stärkste Zusammen hang findet sich zwischen der Sorge, die sich Personen auf grund der von ihnen ver öffent­ lichten Inhalte machen und den Risiken, die sie durch die missbräuch liche Nutzung von Privatpersonen sehen (Pearsons’s r = ,54; p < ,001). Den Befragten ist bewusst, dass sich die Risiken, die für ihre soziale Privatsphäre ent stehen können, erhöhen, wenn sie viel von sich preis geben. Die hier ge messene Risikoeinschät zung ist ver mutlich ab hängig vom Selbstoffenba rungs verhalten der Nutzer. Da die Unter suchung als Querschnitt an gelegt wurde, kann die Frage der Kausali tät an dieser Stelle nicht ab schließend ge klärt werden. 240 Tabelle 45: Korrela tionen zwischen den Indices zur Sorge um die Privatsphäre Autonomie- bedürfnis Sorge auf- grund ver- öffentlichter Inhalte Risiken durch natür lich Personen Risiken durch den Anbieter Autonomiebedürfnis – –,13* –,16* ,02 Sorge auf grund ver öffentlichter Inhalte – ,54* ,20* Risiken durch natür liche Personen – ,38* Risiken durch den Anbieter – N = 1.301, ge wichtete Stichprobe Zweiseitige Korrela tion nach Pearson * signifikant auf dem Level p < ,001 Wie bereits in den Ab schnitten 4.2.2 und 4.3.1, sollen nun die Unter schiede in der Sorge um die Privatsphäre hinsicht lich der sozio­demografi schen Merk­ male Geschlecht, Alter und Bildung sowie der ge nutzten Netz werk platt form fest gestellt werden. Tabelle 46: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach Geschlecht und Alter Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) Autonomiebedürfnis 4,15 4,03 4,26 4,11 4,05 4,11 4,26 Sorge durch bereits ver öffentlichte Inhalte 2,52 2,59 2,44 2,55 2,52 2,59 2,44 Risiken durch Betreiber 3,34 3,51 3,16 3,02 3,31 3,53 3,40 Risiken durch natür liche Personen 2,49 2,57 2,40 2,52 2,52 2,55 2,40 N = 1.301, ge wichtete Stichprobe Mittelwertindices, Skala: 1 = stimme über haupt nicht zu bis 5 = stimme voll und ganz zu Die Mittelwert unterschiede hinsicht lich des Geschlechts sind wenig über­ raschend (Tabelle 46). Während weib liche Nutzer ihr Bedürfnis nach Autonomie betonen, sind männ liche Nutzer ver gleichs weise eher besorgt auf grund der Inhalte, die bereits im Netz über sie öffent lich sind, und sie schätzen die Risiken hinsicht lich der institu tio nellen und sozialen Privatsphäre höher ein. Aus den Daten lässt sich ab leiten, dass gerade für junge Frauen die Autonomie noch wichti ger ist als für junge Männer. Männliche Jugend liche und junge Erwach­ sene hingegen schätzen die Risiken durch den Betreiber oder natür liche Personen höher ein. Beim Ver gleich der Indices nach Alters gruppen fällt zunächst auf, dass weder die Sorge auf grund bereits ver öffentlichter Inhalte, noch die Einschät­ zung von Risiken, die durch das Umfeld oder andere Personen ent stehen könnten, variieren. Beide steigen also nicht im Laufe des Alters an. Dieses 241 Ergebnis ist zunächst ver blüffend, da ver mutet werden könnte, dass mit zuneh­ men dem Alter und damit gleichzeitig zunehmen der Zeit, die online ver bracht wurde, die Zahl an Online­Selbstoffenba rungs akten an steigt. Ein kleiner Unter­ schied zeigt sich aber bei der Einschät zung von Risiken durch den Betreiber. 12­ bis 14­jährige Nutzer schätzen diese als geringer ein als alle anderen Alters gruppen. Dies ist plausibel, da sie ver mutlich noch ein geringe res Ver­ ständnis für die Business modelle und die Geschäfts absicht der Anbieter mit­ bringen. Plausibler weise ist das Autonomiebedürfnis der 21­ bis 24­Jährigen am höchsten. Diese Alters gruppe hat die Lebens phase Jugend bereits hinter sich ge lassen und be findet sich im jungen Erwachsenenalter. Es sind jedoch nicht die Jüngsten, die einen signifikanten Mittelwert unterschied zu den Ältesten auf weisen, sondern die Gruppe der 15­ bis 17­Jährigen, die durch ein vergleichs­ weise geringes Autonomiebedürfnis auf fällt. Diese Alters gruppe zeichnete sich bereits in Kapitel 4.3 durch eine hohe Selbstoffenba rung aus. Die erneute Auf­ fällig keit kann als Hinweis darauf ge deutet werden, dass die Selbstoffen barung auf Sozialen Netz werk platt formen speziell in der späten Jugend eine be sondere Funktion einnimmt und dass Zusammen hänge zwischen der Sorge um die Privat sphäre und dem Alter nicht als linear an genommen werden dürfen. In Bezug auf die Bildung sind den höher Gebildeten zwar die Risiken durch die Betreiber der Sozialen Netz werk platt formen be wusster, jedoch sorgen sich Haupt­ schüler eher als Gymnasiasten um Risiken, die durch natür liche Personen ver­ ursacht werden (Tabelle 47). Bei der Unter schei dung nach den ge nutzten Haupt­ netz werken ergibt sich ein be sonders be merkens werter Unter schied: Demnach sehen die Nutzer von Facebook in dem Betreiber eher einen Risiko verursacher (M = 3,45; SD = 1,16) als die Nutzer der VZ­Netz werke (M = 3,02; SD = 1,10) oder sonsti ger Netz werke (M = 2,52; SD = 1,12). Den Facebook­Nutzern ist eventuell be sonders bewusst, dass sich der Anbieter über die wirtschaft liche Nutzung ihrer personen bezogenen Daten finanziert, da gerade der US­amerika­ ni sche Anbieter diesbezüg lich anhalten der Medien kritik aus gesetzt ist. Tabelle 47: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach formaler Bildung und Haupt- netzwerk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) Autonomiebedürfnis 4,15 4,11 4,17 4,14 4,12 4,21 4,29 Sorge durch bereits ver öffentlichte Inhalte 2,52 2,59 2,54 2,46 2,54 2,43 2,41 Risiken durch Betreiber 3,34 2,98 3,31 3,59 3,45 3,02 2,52 Risiken durch natür liche Personen 2,49 2,57 2,54 2,39 2,49 2,55 2,39 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Mittelwertindices auf einer Skala von 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu 242 In der varianzanalyti schen Betrach tung der Selbstoffenba rungs typen hinsicht­ lich der Sorge um die Privatsphäre fällt zunächst auf, dass sich die Vieloffen­ barer durch ein, im Ver hältnis zu den anderen Typen, geringes Autonomie­ bedürf nis aus zeichnen (Tabelle 48). Ihnen ist es offen bar weniger wichtig, dass sie ihren zukünfti gen Hand lungs spiel raum durch Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen einschränken, oder das Bewusstsein dafür ist bei ihnen geringer aus geprägt. Insgesamt geben aber auch die Vieloffen barer an, ein hohes Bedürfnis nach Autonomie zu haben (M = 3,76). Die Wenigoffen barer machen sich geringere Sorgen auf grund der von ihnen bereits ver öffent lichten Inhalte als die anderen Gruppen. Das ist nicht ver wunder lich, schließ lich ver­ öffent lichen sie kaum etwas. Obwohl die Privatsphäre­Manager den Zugriff auf ihre Daten stark einschränken, unter scheidet sich die von dieser Gruppe aus gedrückte Sorge auf grund der von ihnen ver öffent lichten Inhalte nicht von der der Vieloffen barer. Hinsicht lich der Einschät zung von Risiken durch den Betreiber unter scheiden sich die drei Cluster nicht. Gegen über den Risiken be züglich der sozialen Privatsphäre zeigen sich insbesondere die Privatsphäre­ Manager sensibel, sie schätzen diese signifikant höher ein als beispiels weise die Wenigoffen barer. Die Gruppe der Privatsphäre­Manager zeichnet sich insgesamt durch ein hohes Risikobewusstsein aus, was ihr kontrolliertes Han­ deln, bei dem zwar viel ver öffent licht wird, aber auch ver sucht wird, Kontrolle über das Publikum zu be halten, plausibel er scheinen lässt. Tabelle 48: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach Selbstoffenba rungs typ Viel- offen barer Wenig- offenbarer Privatsphäre- Manager F Sign. (n = 164) (n = 581) (n = 468) M SD M SD M SD Autonomiebedürfnis* 3,76a 0,95 4,23b 0,80 4,14b 0,80 20,83 p < ,001 Sorge durch bereits ver öffentlichte Inhalte* 2,67a 0,93 2,38b 0,89 2,66a 1,01 13,14 p < ,001 Risiken durch den Betreiber 3,38 1,20 3,36 1,12 3,45 1,18 0,84 n. s. Risiken durch natür liche Personen* 2,50 0,96 2,35a 0,85 2,69b 1,02 16,89 p < ,001 Varianzanalysen; Basis N = 1.213, ge wichtete Stichprobe a, b Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Games­ Howell­Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test sign. mit p < ,05 Skala: 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu 243 4.4.2 Negative Erfah rungen und Einstel lung zu Persönlich keits­ und Urheber rechten Dass Jugend liche auf unter schied liche Weise in Sozialen Netz werk platt formen Informa tionen von sich preis geben, haben wir bereits fest gestellt (Kap. 4.3). Dass sie dabei zum Teil sehr freizügig mit den eigenen Informa tionen umgehen, er scheint bedenk lich, wenn diese Freizügig keit un beabsichtigt oder auf grund der Unkenntnis von Privatsphäre­Optionen geschieht. Wenn Personen selbst ihre eigene Privatsphäre durch unvorsichti ges Ver halten ge fährden, ist dies eine Sache – eine andere, neue Qualität bekommt das Thema jedoch, wenn durch das Ver öffent lichen von Textinforma tionen oder Bildern die Rechte Dritter missachtet werden. Darauf werden wir in diesem Ab schnitt ein gehen. Zunächst be trachten wir die negativen Erfah rungen, die die Nutzer bereits auf Sozialen Netz werk platt formen ge macht haben. Im Anschluss fokussie ren wir auf die Ver letzung von Persönlich keits rechten im Internet und die Einstel lung der Nutzer Sozialer Netz werk platt formen diesbezüg lich. Danach gehen wir auf Ver letzungen des Urheber rechts ein. Zum Ab schluss evaluie ren wir, wie sich diese Punkte hinsicht lich der drei von uns ge bildeten Selbstoffenba rungs typen unter scheiden. Von den von uns be fragten Jugend lichen und jungen Erwachsenen geben 14 Prozent an, dass sie ganz allgemein bereits negative Erfah rungen auf Sozia­ len Netz werk platt formen ge macht haben. Männliche Teilnehmer, die 15­ bis 17­Jährigen und Gymnasiasten stimmen dieser Frage eher zu als ihre jeweiligen Ver gleichs gruppen (Tabelle 49). Außerdem weisen auch die Nutzer kleine rer Netz werke (Sonstige) hier einen höheren Wert auf als die Nutzer von Facebook oder der VZ­Netz werke. In der offenen Abfrage, die der Frage nach negativen Erleb nissen folgte, wurden vor allem das un gewollte Ver öffent lichen von Fotos ohne vor herige Erlaubnis ge nannt (29 Nennun gen). Auf Platz zwei und drei folgen Beleidi gungen (19 Nennun gen) und das Einfangen von Viren durch Fake­Links (18 Nennun gen). Aber auch, dass keine Kontrolle über die ver­ öffentlichte Informa tion besteht, thematisie ren die Befragten (14 Nennun gen). Zudem geben einige an, bereits von Cybermobbing be troffen ge wesen zu sein (13 Nennun gen). Technische Probleme (12 Nennun gen) und (sexuelle) Belästi­ gung sind weitere Punkte, die häufiger ge nannt werden (11 Nennun gen). Da das un gefragte Ver öffent lichen von Fotos oder anderen Informa tionen ein Problem auf Sozialen Netz werk platt formen darstellt, das die Privatsphäre in be sonde rer Weise be trifft, wurden nach folgend alle Teilnehmer ge fragt, inwiefern sie bereits davon be troffen waren und ob sie bereits selbst Inhalte ins Netz ge stellt haben, über die sich andere be schwert haben (Tabelle 49). Es zeigt sich, dass insgesamt 38 Prozent der Stichprobe – also viel mehr als auf die allgemeine Frage reagiert haben – bereits mit Inhalten im Netz konfrontiert wurden, mit denen sie nicht einverstanden waren. Um gekehrt geben nur 23 Pro­ 244 zent an, dass bereits Beschwerden von anderen über die von ihnen ver öffent­ lichten Inhalte ein gegangen sind. Männliche Teilnehmer und Jugend liche der mittle ren beiden Alters gruppen stimmen den Items eher zu. Zudem nimmt in unserer Stichprobe die Zustim mung zu beiden Items mit steigen der Bildung ab. Gegen über den Sonsti gen Netz werken geben die Nutzer von Facebook an, häufiger mit den Inhalten, die andere von ihnen ins Netz stellen, nicht ein­ verstanden zu sein (Tabelle 50). Dass Jungen und junge Männer eher von diesen Erfah rungen be troffen sind, deckt sich mit den Ergeb nissen der Studie von Hasebrink und Rohde (2009). Die Autoren stellen jedoch auch einen be deutsamen Anstieg gerade in der Alters klasse der 18­ bis 20­Jährigen fest, der bei unseren Daten schon in der Alters klasse der 15­ bis 17­Jährigen statt findet und geringer aus fällt. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass sich das Alter, in dem die ersten negativen Erfah rungen mit dem Internet geschehen, etwas weiter ab gesenkt hat. Zudem ist fest zustellen, dass die von uns er mittelten Werte ein deut lich höheres Niveau auf weisen, das neben Unter schieden im methodi schen Vor gehen und be züglich der Stichprobe25 auch darauf zurück zuführen sein kann, dass der Umgang mit der Ver öffent lichung von Inhalten, die andere zeigen oder be treffen, sich zwischen 2009 und 2011 weiter liberalisiert hat. Tabelle 49: Negative Erfah rungen nach Geschlecht und Alter Befragte, … Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) … die bereits negative Erfah rungen auf Sozialen Netz werk platt formen ge- macht haben. 14 17 11 15 17 14 13 … von denen jemand Fotos oder Informa tionen ins Netz ge stellt hat, mit denen sie nicht einver- standen waren. 38 41 34 30 42 44 34 … die selbst schon einmal Dinge ins Internet ge stellt haben, über die sich jemand be schwert hat. 23 29 16 23 26 24 20 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die dem jeweili gen Item zumindest teil weise zustimmen, in Prozent 25 Bei der Stichprobe des Hans­Bredow­Instituts handelte es sich um 12­ bis 24­jährige Onliner, die per CATI interviewt wurden. Die Frage wurde zudem dichotom formuliert. 245 Tabelle 50: Negative Erfah rungen nach formaler Bildung und Haupt netz werk Befragte, … Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) … die bereits negative Erfah rungen auf Sozialen Netz werk platt formen ge- macht haben. 14 14 13 16 14 14 20 … von denen jemand Fotos oder Informa tionen ins Netz ge stellt hat, mit denen sie nicht einver- standen waren. 38 41 39 35 39 35 29 … die selbst schon einmal Dinge ins Internet ge stellt haben, über die sich jemand be schwert hat. 23 28 24 19 23 20 22 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten, die dem jeweili gen Item zumindest teil weise zustimmen, in Prozent Insgesamt stellen wir fest, dass ein Großteil der jungen Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen bereits negative Erfah rungen, die sich insbesondere auf das Ver öffent lichen von Inhalten be ziehen, ge macht hat. Es muss sich dabei nicht aus schließ lich um böswillige Ver öffent lichungen handeln, sondern auch das Hochladen von Inhalten, das zwar in guter Absicht geschah, aber dennoch als unangemessen empfunden wird, kann zu Beschwerden führen. Darum ist es relevant, welche Einstel lung die Nutzer gegen über der Wahrung ihrer eigenen und der Persönlich keits rechte anderer haben (Tabelle 51 und Tabelle 52). Wir haben die Teilnehmer ge fragt, inwiefern sie es in Ordnung finden, Inhalte zu ver öffent lichen, die andere Personen be treffen, ohne diese vorher zu fragen. Außerdem haben wir ab gefragt, wie die Befragten es selbst be werten, wenn ohne ihre Erlaubnis Inhalte über sie online ge stellt werden. Mit 39 Prozent hat ein großer Teil der Stichprobe keine Bedenken, Fotos (oder andere Inhalte) online zu stellen, auf denen auch andere Personen ab­ gebildet sind, ohne zuvor die Zustim mung dieser einzu holen. Ihre Einstel lung zur Achtung der Persönlich keits rechte anderer ist also recht locker. Um gekehrt finden es sogar 42 Prozent der Teilnehmer auch okay, wenn sie selbst von dieser Praxis be troffen sind. Die Mehrheit der Nutzer sieht sich aber dadurch in ihren Persönlich keits rechten be einträchtigt. Beide Items korrelie ren auf sehr hohem Niveau von Pearson’s r = ,73 (p < ,001). Das be deutet, dass die Bereit­ schaft, die Persönlich keits rechte anderer zu missachten, mit einer ge steigerten Akzeptanz dieses Ver haltens einher geht, wenn die Nutzer selbst be troffen sind und um gekehrt. Wiederum zeigen männ liche Teilnehmer eine höhere Toleranz gegen über Ver letzungen von Persönlich keits rechten durch Dritte, und auch die beiden 246 mittle ren Alters gruppen weisen einen höheren Anteil an Personen auf, die diesen Items zustimmen (Tabelle 51). Die Unter schiede bei der Bildung sind hingegen nur gering (Tabelle 52). Beim Haupt netz werk sticht Facebook be­ sonders hervor. Die Nutzer dieses Netz werks zeigen sich wesent lich toleranter, sowohl mit Blick auf die Ver letzung der eigenen als auch auf die Persönlich­ keits rechte anderer. Tabelle 51: Einstel lung zu Persönlich keits rechten nach Geschlecht und Alter Befragte, … Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) … die es in Ordnung finden, Inhalte, in denen andere auf tauchen, ins Internet zu stellen, ohne diese vorher zu fragen. 39 42 35 29 42 45 37 … die es in Ordnung finden, wenn andere Informa tionen über sie ins Internet stellen, ohne sie vorher zu fragen. 42 45 38 29 48 46 42 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Tabelle 52: Einstel lung zu Persönlich keits rechten nach formaler Bildung und Haupt netz werk Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) … die es in Ordnung finden, Inhalte, in denen andere auf tauchen, ins In- ternet zu stellen, ohne diese vorher zu fragen. 39 40 37 39 41 27 24 … die es in Ordnung finden, wenn andere Informa tionen über sie ins Internet stellen, ohne sie vorher zu fragen. 42 43 41 42 44 28 34 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Aus den qualitativen Leitfaden interviews wissen wir, dass es zu dem Umgang mit den Persönlich keits rechten recht differenzierte Meinun gen gibt. Einige Interviewte äußerten dort, dass sie unter allen Umständen stets darüber infor­ miert sein wollen, was über sie im Netz zu finden ist. Andere machen sich darüber kaum Gedanken oder gehen davon aus, dass der Upload von Fotos und Videos im Sinne ihrer Freunde und Bekannten in Ordnung ist, und dass die eigenen Kontakte im Sinne der Betroffenen handeln und schon nichts 247 Negatives online stellen werden. Dass die Digital Natives in dieser Frage ge­ spalten sind, zeigen auch die quantitativen Ergeb nisse ganz deut lich. Eine allgemeingültige Norm, wie mit der Wahrung der Persönlich keits rechte anderer umzu gehen ist, existiert bisher nicht. Auch wenn die Mehrheit das un gefragte Teilen persön licher Inhalte Dritter über das Netz ablehnt, findet es ein beacht­ licher Anteil der 12­ bis 24­Jährigen in Ordnung, die Persönlich keits rechte anderer nicht zu wahren, indem zuvor die Zustim mung ein geholt wird. Ein weiterer Punkt, der viel diskutiert wird, ist der Umgang der Digital Natives mit Urheber rechten. Wir haben im Fragebogen danach ge fragt, ob die Nutzer schon einmal Inhalte (Texte, Fotos, Videos) online ge stellt haben, an denen sie kein Urheber recht besaßen, und inwiefern sie dieses Ver halten tolerie­ ren. Insgesamt 47 Prozent der Stichprobe stimmten beiden Items mehr heit lich zu. Der Umgang mit Urheber rechten ist damit noch etwas laxer als bei den Persönlich keits rechten. Die Korrela tion zwischen beiden Items zum Urheber­ recht beträgt Pearson’s r = ,41 (p < ,001), was verg lichen mit den anderen be­ rechneten Koeffizienten in diesem Ab schnitt gering ist. Der Zusammen hang zwischen der Einstel lung zum Urheber recht und tatsäch lichen Ver letzungen desselben ist weniger groß. Eventuell ist den Befragten, die bereits gegen das Urheber recht ver stoßen haben, indem sie Inhalte hoch geladen haben, dieser Rechts verstoß bewusst. Insgesamt lässt sich fest stellen, dass den jungen Nutzern die im Rechts gutachten (Teil III) be handelten Problematiken damit wenig bewusst sind oder sie diese ignorie ren. Hinsicht lich sozio­demografi scher Merkmale und dem Haupt netz werk zeich­ net sich dasselbe Muster wie bei den Persönlich keits rechten ab. Männliche Nutzer haben bereits häufiger gegen das Urheber recht ver stoßen als weib liche und tolerie ren dies auch eher. Die 15­ bis 17­Jährigen geben am häufigsten an, bereits gegen das Urheber recht ver stoßen zu haben (Tabelle 53). Die Akzeptanz von Ver stößen hingegen ist bei der Alters gruppe 18 bis 20 Jahre be sonders hoch. Formale Bildung scheint die Einstel lung und das Ver halten mit Bezug auf das Urheber recht in ge wisser Weise zu be einflussen. Haupt schüler geben be sonders häufig an, bereits gegen das Urheber recht ver stoßen zu haben, wäh­ rend Gymnasiasten Ver stöße gegen das Urheber recht eher tolerie ren (Tabelle 54). Erneut sind es die Facebook­Nutzer, die zu einem be sonders hohen Prozent satz an geben, gegen das Urheber recht ver stoßen zu haben und dieses Ver halten auch in Ordnung finden. 248 Tabelle 53: Umgang mit Urheber rechten nach Geschlecht und Alter Befragte, … Gesamt männ lich weib lich 12–14 Jahre 15–17 Jahre 18–20 Jahre 21–24 Jahre (N = 1.301) (n = 665) (n = 636) (n = 263) (n = 282) (n = 325) (n = 432) … die selbst schon Dinge ins Internet ge stellt haben, an denen sie kein Urheber recht besaßen. 47 49 45 45 52 48 44 … die es in Ordnung finden, etwas ins Internet zu stellen, woran sie kein Urheber recht be sitzen. 47 52 41 39 49 54 44 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Tabelle 54: Umgang mit Urheber rechten nach formaler Bildung und Haupt netz werk Befragte, … Gesamt Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Face- book VZ-Netz- werke Sons- tige (N = 1.301) (n = 325) (n = 455) (n = 520) (n = 1.070) (n = 137) (n = 94) … die selbst schon Dinge ins Internet ge stellt haben, an denen sie kein Urheber recht besaßen. 47 50 47 45 49 34 40 … die es in Ordnung finden, etwas ins Internet zu stellen, woran sie kein Urheber recht be sitzen. 47 44 46 49 49 36 35 Basis: N = 1.301; ge wichtete Stichprobe Anteil der Befragten in Prozent Zum Schluss dieses Ab schnitts werfen wir erneut einen Blick auf die Selbstoffenba rungs typologie, die wir in Ab schnitt 4.3.5 ge bildet haben und ver gleichen sie hinsicht lich der negativen Erfah rungen, die sie bereits ge macht haben, ihren Einstel lungen zu Persönlich keits rechten und zum Urheber recht. Diese Ver gleiche er folgen mittels einfaktorieller Varianzanalysen, deshalb wurden nicht die prozentuierten Werte der Zustim mung zu den Items ver wendet, sondern die Originalitems auf der fünfstufigen Skala (Tabelle 55). Über raschender weise sind es insbesondere die Privatsphäre­Manager, die sich dadurch aus zeichnen, eher negative Erfah rungen auf Sozialen Netz werk­ platt formen ge macht zu haben (M = 0,18; SD = 0,39). Sie unter scheiden sich damit signifikant von den Wenigoffenbarern (M = 0,11; SD = 0,32), aber nicht von den Vieloffenbarern (M = ,12; SD = ,33). Dies ist be merkens wert, denn das Ver öffentlichungs verhalten der Vieloffen barer ist ver gleichs weise riskanter. Das Muster, dass die Privatsphäre­Manager hohe Werte auf weisen, sich aber nicht signifikant von den Vieloffenbarern unter scheiden, zeigt sich in allen unter­ suchten Bereichen. Die Privatsphäre­Manager und Vieloffen barer scheinen eher 249 schlechte Erfah rungen ge macht zu haben. Sie neigen eher zu Ver stößen gegen Persönlich keits­ und Urheber recht und sind gegen über diesen auch toleranter ein gestellt als die Wenigoffen barer. Die Wenigoffen barer zeichnen sich durch niedrige Werte in allen Bereichen aus. Sie haben weniger oft etwas ins Internet ge stellt, über das sich andere be schwert haben und waren auch um gekehrt bisher weniger oft davon be troffen, dass jemand etwas über sie ins Internet ge stellt hat, mit dem sie nicht ein­ verstanden waren. Auch bei Persönlich keits rechten und Urheber recht fallen sie durch geringe Zustimmungs werte auf. Die zurück haltende und vor sichtige Selbstoffenba rungs strategie der Wenigoffen barer auf Sozialen Netz werk platt­ Tabelle 55: Negative Erfah rungen, Umgang mit Persönlich keits rechten und Urheber recht nach Selbstoffenba rungs typ Befragte, … Viel- offen barer Wenig- offenbarer Privatsphäre- Manager F Sign. (n = 164) (n = 581) (n = 468) M SD M SD M SD Negative Erfah rungen … die bereits negative Erfah run- gen auf Sozialen Netz werk platt- formen ge macht haben. (0 = nein, 1 = ja) 0,12 0,33 0,11a 0,32 0,18b 0,39 5,07 p < ,01 … von denen jemand Fotos oder Informa tionen ins Netz ge stellt hat, mit denen sie nicht einverstanden waren.* 1,90a 1,27 1,56b 1,06 1,98a 1,33 17,78 p < ,001 … die selbst schon einmal Dinge ins Internet ge stellt haben, über die sich jemand be schwert hat.* 2,37 1,42 2,11a 1,34 2,52b 1,45 11,58 p < ,001 Umgang mit Persönlich keits rechten … die es in Ordnung finden, Inhalte, in denen andere auf- tauchen, ins Internet zu stellen, ohne diese vorher zu fragen. 2,33a 1,26 2,07b 1,09 2,48a 1,25 16,05 p < ,001 … die es in Ordnung finden, wenn andere Informa tionen über sie ins Internet stellen, ohne sie vorher zu fragen. 2,40a 1,29 2,07b 1,09 2,55a 1,23 22,18 p < ,001 Umgang mit Urheber rechten … die selbst schon Dinge ins Internet ge stellt haben, an denen sie kein Urheber recht besaßen. 2,74a 1,47 2,17b 1,37 2,97a 1,49 42,45 p < ,001 … die es in Ordnung finden, etwas ins Internet zu stellen, woran sie kein Urheber recht be sitzen. 2,49 1,24 2,28a 1,16 2,69b 1,28 14,94 p < ,001 Varianzanalysen; Basis: N = 1.213, ge wichtete Stichprobe a, b Mittelwerte mit unter schied lichen Kennbuchstaben unter scheiden sich signifikant nach dem Games­ Howell­Post­Hoc­Test (p < ,05) * Levene­Test sign. mit p < ,05 Skala: 1 = trifft über haupt nicht zu bis 5 = trifft voll und ganz zu, sofern nicht anders an gegeben 250 formen ist also nicht darauf zurück zuführen, dass sie bereits eigene schlechte Erfah rungen ge macht haben. 4.5 Ergeb nisse zum Privacy­Paradox 4.5.1 Regres sions analyti sche Betrach tung des Privacy­Paradox Unsere nächste empiri sche Forschungs frage bezieht sich auf den Einfluss, den die Sorge um die Privatsphäre auf das tatsäch liche Selbstoffenba rungs verhalten hat. Es er scheint plausibel anzu nehmen, dass Personen, die sich in hohem Maße um die eigene Privatsphäre sorgen, weniger ver öffent lichen und sich auch sonst im Onlinebereich vor sichti ger ver halten. Tatsäch lich zeigen frühere Studien jedoch, dass dies nicht, oder nur in sehr geringem Umfang, der Fall ist (vgl. Ab schnitt 4.3.5). Dieser Umstand wird als Privacy­Paradox be zeichnet. Zur Über prüfung des Privacy­Paradox mit unseren Daten haben wir zunächst vier Regressionen be rechnet. Dabei wurde der Einfluss der unabhängi gen Variablen (Sorge um die Privatsphäre und Risikoeinschät zung) auf die vier Selbstoffenba rungs dimensionen fest gestellt. Wir haben dabei die gleichen Dimensionen der Selbstoffenba rung ver wendet wie in Ab schnitt 4.3.5, allerdings wurden zur Ver einfachung der Darstel lung be stimmte Kennwerte aus gewählt. So wird die Dimension Profilinforma tionen durch einen Summen index aus­ gedrückt, der angibt, wie viele Einzelinforma tionen ein Befragter auf seinem Profil aus gefüllt hat (maximal 17). Bei den Selbstoffenba rungs hand lungen wurden das Schreiben von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen, sowie das Hochladen und Kommentie ren von Fotos als be sonders typische Handlun­ gen der Kommunika tion auf Sozialen Netz werk platt formen zu einem Mittelwert­ index zusammen gefasst. Bei den Privatsphäre­Optionen wurden alle ab gefragten Bereiche, in denen diese ein gestellt werden können, eben falls zu einem Summen­ index zusammen gefasst. Obgleich die so ge bildete Skala ordinales Daten niveau besitzt, wird sie im Folgenden als quasi­metrisch be trachtet. In Bezug auf das Publikum wurde die Anzahl der Freunde heraus gegriffen. Die Ergeb nisse der Regres sions analysen finden sich in Tabelle 56. Insgesamt zeigt sich, dass die Ergeb nisse zwar signifikant sind, aber die Variablen der Selbstoffenba rung meist nur zu einem sehr geringen Anteil durch die unabhän­ gi gen Variablen erklärt werden können. Das korrigierte R² liegt bis auf eine Aus nahme nahe Null. Die Summe der Profilinforma tionen, die Restriktivi tät der Privatsphäre­Optionen und die Anzahl der Kontakte auf Sozialen Netz­ werk platt formen lassen sich nicht durch die Sorge er klären. 251 Tabelle 56: Einfluss der Sorge um die Privatsphäre auf die Online-Selbstoffenba rung Unabhängige Variablen Ab hängige Variablen Anzahl Profilinfor- ma tionen Selbstoffen- ba rungs- Handlun gen Privat- sphäre- Optionen Anzahl Kontakte Modell 1 2 4 5 Beta Beta Beta Beta Sorge auf grund ver öffentlichter Inhalte –,00 ,20*** –,10*** –,09** Autonomiebedürfnis –,08** ,02 ,05 ,04 Risiken durch den Betreiber ,09** –,10*** ,01 ,17*** Risiken durch natür liche Personen –,04 ,20*** –,12** ,00 R² 0,01 ,33 0,02 0,04 Korr. R² 0,01 ,11 0,02 0,04 F 3,54** 40,17*** 5,67*** 13,07*** df 4 4 4 4 Basis: N = 1.301, ge wichtete Stichprobe Multiple Regres sions analyse, Einschluss­Verfahren, listen weiser Fall ausschluss * p < ,05 ** p < ,01 *** p < ,001 Einzig bei den Handlun gen wird eine er klärte Varianz von korr. R² = ,11 er reicht. Der Einfluss der Einschät zung von Risiken durch den Betreiber liefert dabei einen geringen negativen Erklä rungs beitrag β = –,10. Eine höhere Ein­ schät zung der Risiken, die durch den Betreiber drohen, führt demnach zu weniger Aktivi täten der (semi­)öffent lichen Kommunika tion auf den Netz werk­ platt formen. Die Erklä rungs beiträge der Variablen Sorge auf grund bereits ver öffentlichter Inhalte und Risiken durch natür liche Personen sind mit β = ,20 höher. Diese sind jedoch, anders als er wartet, positiv gerichtet. Es scheint demnach so zu sein, dass Personen, die sich diesbezüg lich mehr Sorgen machen, auch mehr Inhalte ver öffent lichen. Plausibel wäre es, anzu nehmen, dass die Sorge um die Privatsphäre aus dem bereits ge tätigten Ver halten resultiert. Mit den Querschnittdaten kann die Kausali tät des Zusammen hangs nicht ab schließend ge klärt werden. Fest zuhalten ist jedoch, dass der Einfluss der Sorge auf das Selbstoffenba rungs verhalten auch in unserer Studie gering ist und sich somit das Privacy­Paradox erneut be stätigt. Wie auch aus den quali­ tativen Parts dieser Studie zu schließen ist, ist das Ver hältnis der jungen Nutzer zu ihrer Privatsphäre konträr. Einer seits sind sie sich der Risiken bewusst, die die Teilnahme an Sozialen Netz werk platt formen mit sich bringt. Anderer seits er fordert die Teilnahme tendenziell eine Aufgabe der eigenen Privatsphäre und eine Restrukturie rung dessen, was als privat und was als öffent lich gelten soll. Dies führt zu einem Wider spruch zwischen Einstel lungen und Handlun gen. Da die Sorge um die Privatsphäre nicht das ent scheidende Element bei der Erklä rung der Selbstoffenba rung zu sein scheint, wurde nach anderen Einfluss­ variablen ge sucht. In einigen früheren Studien wurden bereits Zusammen hänge 252 zwischen Persönlich keits merkmalen und der Nutzung Sozialer Netz werk platt­ formen hergestellt. Der Big­Five­Ansatz hat sich als psychologi sches Konzept zur Erfas sung der Persönlich keit bereits in den 1980er Jahren zur Beschrei bung von individuellen Unter schieden durch gesetzt und etabliert (Asendorpf, 2007; John & Srivastava, 1999). Die Big­Five­Persönlich keits eigen schaften wurden im Fragebogen mittels einer Kurz skala ab gefragt und zu Mittelwertindices zusammen gefasst. Zusätz lich wurde er gänzend das Persönlich keits merkmal „Need to Belong“ auf gegriffen, weil es als sich gerade in jüngeren Studien als be deutsamer Einfluss faktor für die Beteili gung auf Sozialen Netz werk platt­ formen er wiesen hat (Winter, Haferkamp, Stock & Kramer, 2011). Auch hier wurde ein Mittelwertindex ge bildet26. Eine regres sions analyti sche Betrach tung mit den sechs Persönlich keits­ variablen als Regressoren, er brachte eben falls nur geringe Erklä rungs beiträge und un befriedigende Ergeb nisse (Tabelle 57). Wieder ist das Modell, in dem 26 Die Skalen zu Ver träglich keit, Neurotizismus und Offen heit für Erfah rungen wiesen Cronbach’s α < ,7 auf. Die ver gleichs weise geringe interne Konsistenz der Skalen resultiert ver mutlich aus der inhalt lich breiten Erfas sung der Faktoren, die nur auf drei Items pro Skala beruht („Reliabili täts­Validi täts­Dilemma“ vgl. Lang and Lüdtke, 2005, S. 35). Da an genommen werden kann, dass die Big­Five­Dimensionen tatsäch lich ver schiedene Unter dimensionen ab bilden, werden die niedri gen Reliabili täts werte akzeptiert und die Skalen wurden dennoch als Mittelwertindices ge bildet, nachdem die Items, die der Konsistenz der Skalen stark ent gegen standen, ent fernt wurden. Tabelle 57: Einfluss der Persönlich keits eigen schaften auf die Online-Selbstoffenba rung Unabhängige Variablen Ab hängige Variablen Anzahl Profilinfor- ma tionen Selbstoffen- ba rungs- Handlun gen Privat- sphäre- Optionen Anzahl Kontakte Modell 1 2 3 4 Beta Beta Beta Beta Ver träglich keit 0,06 – 0,06* 0,12*** – 0,03 Gewissen haftig keit – 0,02 0,00 – 0,07* – 0,09** Extra version 0,09** 0,22*** – 0,11*** 0,26*** Neurotizismus 0,00 0,11*** – 0,119*** – 0,01 Offen heit für Erfah rungen 0,03 0,09 – 0,03 – 0,03 Need to Belong 0,05 0,13*** 0,06 0,08* R² 0,02 0,11 0,03 0,06 Korr. R² 0,02 ,10 0,03 0,06 F 4,84*** 26,16*** 6,81*** 14,08*** df 6 6 6 6 Basis: N = 1.301, ge wichtete Stichprobe Multiple Regres sions analyse, Einschluss­Verfahren, listen weiser Fall ausschluss * p < ,05 ** p < ,01 *** p < ,001 253 die Selbstoffenba rungs­Aktivi täten die ab hängige Variable bilden, am besten durch die Big­Five­Merkmale erklär bar, doch auch hier ist das korrigierte R² gering. Die Variable, die über alle Modelle hinweg den höchsten Erklä rungs­ beitrag liefert, ist Extra version. Extra vertierte Personen offen baren sich mehr als andere. 4.5.2 Der Einfluss von Motiven, Einstel lungen, sozialen Normen und Selbst wirksam keit Da auch die Betrach tung der Persönlich keits merkmale zu Ergeb nissen führte, die das Selbstoffenba rungs verhalten auf Sozialen Netz werk platt formen nur unzu reichend er klären können, prüfen wir im Anschluss das in Teil I Ab­ schnitt 2.3.4 ab geleitete Modell. Es bezieht Nutzungs motive und Einstel lungen, Normen und Selbst wirksam keits erwar tungen als Prädiktoren der Selbstoffen­ barung ein. Da in unserer Querschnitts erhe bung eine vollständige Prüfung des integrierten Ver haltens modells nicht möglich war – hierzu wären mindestens zwei Erhe bungs zeitpunkte notwendig ge wesen und die zusätz liche Abfrage der Bewer tung von Vor stel lungen – be trachten wir nur die in Abbil dung 2 (Teil I, Kap. 2.3.4) wieder gegebenen Einfluss dimensionen und be rechnen ihren Einfluss auf die von den Befragten an gegebene Selbstoffenba rung. Um das Modell kompakt zu halten, wurden nur aus gewählte Einfluss­ variablen auf genommen. Auf die Auf nahme von Persönlich keits merkmalen und sozio­demografi schen Eigen schaften, die ihrer seits Einfluss auf Motive, Einstel lungen, Normen und Selbst wirksam keit ausüben könnten, haben wir bewusst ver zichtet. Bei den Motiven haben wir uns für die Selbst darstel lung und die Beziehungs pflege ent schieden, da diese beiden Variablen im Gegen satz zu den anderen Dimensionen die Selbstoffenba rung be sonders be einflussen könnten. Unter haltung, Eskapismus und Informa tion sind Gratifika tionen, die schon durch eine rein rezeptive Nutzung Sozialer Netz werk platt formen er reicht werden können; auch das Zu gehörig keits gefühl kann, so wie es in unserer Studie operationalisiert wurde, bereits durch rein rezeptive Handlun gen be­ friedigt werden. Selbst darstel lung und Beziehungs pflege hingegen nicht27. Hinsicht lich der Einstel lungen, die die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz­ werk platt formen hemmen könnten, haben wir uns für die soziale Privatsphäre, also die Wahrneh mung von Risiken, die durch natür liche Personen ver ursacht werden, ent schieden. Außerdem geht die Ansicht der Befragten zur Autonomie ein, weil unsere vorher gehenden Analysen ge zeigt haben, dass hier ein ge wisser 27 Es wird nicht aus geschlossen, dass auch die anderen vier Gratifika tionen sich durch aktive Teilhabe an Sozialen Netz werken erhöhen. Da das Motiv Knüpfen neuer Kontakte nur durch ein einzelnes Item ab gefragt wurde und dieses Motiv bei den Nutzern nicht im Vordergrund stand, wurde es eben falls aus der Analyse aus geschlossen. 254 Zusammen hang mit der Selbstoffenba rung besteht. Bei den subjektiven Normen zur Nutzung Sozialer Netz werk platt formen und zur Privatsphäre haben wir uns auf deskriptive Normen be schränkt, die in zwei Mess modellen ab gebildet wurden; sie be schreiben, welches Ver halten ein Nutzer in seiner sozialen Umgebung bei den anderen wahrnimmt. Die deskriptiven Normen sind im Ver gleich zu den injunktiven Normen im Kontext der Social Networking Sites evtl. kognitiv leichter ab rufbar. Bezüg lich der Selbst wirksam keit unter scheiden wir die Social­Web­Selbst wirksam keit von der Privatsphäre­Selbst wirksam keit. Die Social­Web­Selbst wirksam keit drückt aus, inwiefern die Befragten sich in der Lage sehen, eigene Inhalte im Social Web zu ver öffent lichen, während sich die Privatsphäre­Selbst wirksam keit darauf bezieht, inwiefern sie es für möglich halten, ihre Privatsphäre dort schützen zu können. Wir prüfen im Folgenden unser Modell dahin gehend, welche unabhängi gen Variablen die Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werkseiten be einflussen. Ins­ gesamt analysie ren wir das Modell für jede der vier Dimensionen der Selbst­ offenba rung ge sondert: Erstens für die Anzahl der Profilinforma tionen, zweitens für die kommunikativen Selbstoffenba rungs aktivi täten, drittens für die Restrik­ tivi tät der Privatsphäre­Einstel lungen, und viertens für die Anzahl der Kontakte. Tabelle 58: Korrela tionen zwischen Motiven, Einstel lungen, Normen und Selbst wirksam keit Motiv Selbst- darstel - lung Motiv Bezie- hungs- pflege Risiken der sozialen Privat- sphäre Einstel - lung zur Autono- mie Normen zur Nutzung von SNP Normen zur Privat- sphäre in SNP Social- Web- Selbst- wirksam- keit Motiv Beziehungs- pflege ,74*** – – – – – – Risiken der sozialen Privatsphäre ,39*** ,16*** – – – – – Autonomie –,17*** ,16*** –,22*** – – – – Normen zur Nutzung von SNP ,25*** ,51*** ,11** ,22*** – – – Normen zur Privat- sphäre in SNP ,22*** ,31*** –,04 ,31*** ,15*** – – Social-Web- Selbst wirksam keit ,04 ,20*** –,06 ,19*** ,28*** ,06 – Privatsphäre- Selbstwirksam keit ,01 ,21*** –,17*** ,34*** ,26*** ,24*** ,62*** Basis: N = 1.301 Zweiseitige Korrela tion nach Pearson * p < ,05 ** p < ,01 *** p < ,001 In den nach stehen den Abbil dungen (Abbil dung 28 bis Abbil dung 31) wurden die unabhängi gen Variablen aus Darstel lungs gründen durch Ellipsen symboli­ siert. Hinter jeder unabhängi gen Variable steht ein Mess modell, das einen 255 aus reichen den Modelfit von CFI > ,90 und RMSEA < ,10 auf weist. Detaillierte Angaben zu den Mess modellen können dem Online­Anhang ent nommen wer­ den. In den Strukturgleichungs modellen wurden Korrela tionen zwischen den unabhängi gen Variablen zu gelassen, denn es er scheint plausibel, dass diese unter einander zusammen hängen und/oder von Drittvariablen, wie z. B. den Persönlich keits eigen schaften, be einflusst werden. Die Korrela tionen zwischen den unabhängi gen Variablen können Tabelle 58 ent nommen werden. Diese Korrela tionen werden später in den Darstel lungen der Strukturgleichungs modelle durch graue Pfeile symbolisiert. Die Werte der Korrela tionen werden aus Darstel lungs gründen nicht in diese Abbil dungen über tragen. Als ab hängige Variablen werden im Modell die bereits ge nannten vier Dimensionen der Selbstoffenba rung be trachtet. Das Modell wurde daher ins­ gesamt viermal empirisch ge prüft. Die vier Modelle werden im Folgenden be schrieben und an schließend verg lichen. Die erste ab hängige Variable in Modell 1 bildet die Anzahl der Profilinforma tionen, die ein Nutzer insgesamt auf seinem Profil ver öffent licht hat (Abbil dung 28). Abbil dung 28: Modell 1 – Strukturmodell mit der Anzahl der Profilinforma tionen als ab- hängige Variable χ² = 6262,4; p < ,001 df = 1840 CFI = ,937 RMSEA = ,021 N = 1.301 * p < ,05; ** p < ,01; *** p < ,001 Motiv Selbstdarstellung Motiv Beziehungspflege Risiken der sozia- len Privatsphäre Einstellung zur Autonomie Normen zur Nutzung von SNP Normen zur Privatsphäre in SNP Social-Web- Selbstwirksamkeit Privatsphäre- Selbstwirksamkeit Motive, Einstellungen und Vorstellungen Subjektive Normen Selbst- wirksamkeit Anzahl der Profilinformationen ,16 –,07 ,29** –,20*** –,09* ,10* –,07* ,19*** ,02 256 Das Modell er reicht eine Varianz aufklä rung von R² = 16, die als eher klein zu be werten ist. Dennoch lässt sich fest stellen, dass die von uns integrierten Variablen die Summe der auf dem Profil ver öffent lichten Informa tionen – im Gegen satz zur reinen Betrach tung der Risikowahrneh mung und der Sorge um die Privatsphäre (Tabelle 56) – zu einem ge wissen Grad er klären können. Es tragen jedoch nicht alle Faktoren in gleicher Weise zur Varianz aufklä rung bei: Drei Variablen, das Motiv Selbst darstel lung, die Norm zur Nutzung Sozialer Netz werk platt formen und die Privatsphäre­Selbst wirksam keit, leisten keinen signifikanten Beitrag. Die Anzahl der Profilinforma tionen ist also nicht von diesen Regressoren ab hängig. Insbesondere das Motiv der Beziehungs pflege ist be deutsam (β = ,29). Dies ist plausibel, denn viele aus gefüllte Informa tionen auf dem Profil können die Beziehungs pflege er leichtern, z. B. können durch die Angabe von Hobbys und Interessen Gemeinsam keiten betont werden und durch die Angabe von weite­ ren Kontakt möglich keiten, wie z. B. der Instant­Messenger­Adresse, kann die Kontakt aufnahme er möglicht werden. Ein ge steigertes Nutzungs motiv zur Pflege sozialer Beziehungen führt daher dazu, mehr Informa tionen auf dem Profil zu ver öffent lichen. Ein weiterer Regressor, der einen ge wissen Einfluss ausübt, ist die Social­Web­Selbst wirksam keit (β = ,19). Personen, die sich in der Lage sehen, das Social Web wirksam zu be dienen, neigen eben falls dazu, mehr Profilinforma tionen auszu füllen. Wie er wartet, üben die subjektiven Normen zur Privatsphäre einen negativen Einfluss aus (β = –,07), während die Normen zur Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen einen positiven Beitrag leisten (β = ,10). Insgesamt haben die subjektiven Normen für die Selbstoffen­ barung über Profilinforma tionen eine ver gleichs weise geringe Bedeu tung. Bei den Einstel lungen zu den Risiken ist es so, dass sowohl eine hohe Wahrneh mung der Risiken zur sozialen Privatsphäre zu weniger aus gefüllten Informa tionen auf dem Profil führt (β = –,09), als auch eine höhere Wertschät­ zung der Autonomie (β = –,20). Diese Variablen haben also durch aus einen Einfluss auf die Online­Selbstoffenba rung, jedoch ist dieser im Zusammen spiel mit dem Nutzen, sozialen Normen und der Selbst wirksam keit zu sehen, die die Selbstoffenba rung eben falls be einflussen. Bei den Nutzer profilen handelt es sich um eher statische Formen der Selbstoffenba rung. Sie bleiben über einen längeren Zeitraum be stehen und werden nur selten ver ändert, wie die Tracking­Analyse ge zeigt hat. Dynamische Formen der Selbstoffenba rung – einzelne Kommunika tions akte – gewinnen zunehmend an Bedeu tung und haben gerade auf Facebook – dem von unserer Stichprobe am häufigsten ge nutzten Netz werk – einen identi täts stiften den Stellen wert. Dieser Teil bereich der Selbstoffenba rung er scheint be sonders relevant, da sich hier die Selbstoffenba rung durch Hinzufügen von immer neuen Inhalten aggregiert und be ständig im Umfang zunimmt und sich ver ändert. Daher be trachten wir im zweiten Modell als ab hängige Variable die Häufig keit, 257 mit der solche Handlun gen aus geführt werden (Abbil dung 29). Die Variable Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werk platt formen aggregiert dabei als Mittel­ wertindex die durch schnitt liche Häufig keit, mit der die Aktivi täten Status mel­ dun gen posten, an Pinnwände schreiben, Fotos hochladen und Fotos kommen­ tie ren aus geführt werden. Abbil dung 29: Modell 2 – Strukturmodell mit den Selbstoffenba rungs-Aktivi täten als ab- hängige Variable Das Modell liefert eine gute Varianz aufklä rung von R² = ,43. Das von uns ver mutete Zusammen spiel von Motiven, Einstel lungen und Normen leistet einen wichti gen Beitrag zur Erklä rung von Selbstoffenba rungs hand lungen auf Sozialen Netz werk platt formen. Selbst wirksam keits erwar tungen spielen hingegen keine Rolle, sie sind keine signifikanten Prädiktoren. Den höchsten Einzel betrag liefert das Motiv Selbst darstel lung (β = ,37). Das Posten von Inhalten erfüllt offen bar diese Gratifika tions leis tung. Dem Uses­ and­Gratifica tions­Ansatz folgend ist es plausibel, dass daher Personen, die mit diesem Motiv die Platt formen nutzen, ver stärkt dazu neigen, häufiger Selbstoffenba rungs­Aktivi täten in Form von Posts und Foto­Uploads auszu­ χ² = 6293,6; p < ,001 df = 1840 CFI = ,938 RMSEA = ,022 N = 1.301 * p < ,05; ** p < ,01; *** p < ,001 Motiv Selbstdarstellung Motiv Beziehungspflege Risiken der sozia- len Privatsphäre Einstellung zur Autonomie Normen zur Nutzung von SNP Normen zur Privatsphäre in SNP Social-Web- Selbstwirksamkeit Privatsphäre- Selbstwirksamkeit Motive, Einstellungen und Vorstellungen Subjektive Normen Selbst- wirksamkeit Selbstoffenbarungs- Aktivitäten aus SNP ,43 ,37*** ,07 –,15*** ,07* ,22*** ,17*** ,06 ,02 258 führen und so ihre Online­Identität aktiv zu ge stalten. Interessanter weise spielt die Beziehungs pflege als Prädiktor für die Selbstoffenba rungs aktivi täten keine Rolle. Obwohl es sich um kommunikative Aktivi täten handelt, scheint die Präsenta tion der eigenen Person als Motiv bei der (semi­)öffent lichen Kommu­ ni ka tion deut lich im Vordergrund zu stehen. Während die Einschät zung von Risiken zur sozialen Privatsphäre (β = ,07) kaum einen Einfluss hat, führt eine erhöhte Sensitivi tät in Bezug auf die Autonomie dazu, dass weniger ge postet, hoch geladen und kommentiert wird (β = –,15). Selbstoffenba rungs hand lungen könnten schließ lich die Autonomie zukünftig einschränken. Personen, die sehr viel Wert darauf legen, ver halten sich dementsprechend zurück halten der. Der Einfluss der Normen, sowohl zur Nutzung Sozialer Netz werk platt formen (β = ,22) als auch der zum Umgang mit der Privatsphäre auf den Netz werk­ platt formen, ist positiv (β = ,17). Für die Nutzung der Platt formen er scheint die positive Richtung auf Anhieb schlüssig. Dass auch der Einfluss der Normen zur Privatsphäre positiv ist, mag zunächst über raschen: Ein als gering wahr­ genommener Privatsphäreschutz der Referenz gruppe führt nicht dazu, dass auch weniger auf die eigene Privatsphäre ge achtet wird, indem ver stärkt eigene Inhalte hoch geladen werden. Stattdessen ist es so, dass Personen, die in ihrem Umfeld den sorgsamen Umgang mit der Privatsphäre fest stellen, dazu neigen, öfter Selbstoffenba rungs­Aktivi täten auszu führen. In einem Klima des gegen­ seiti gen Ver trauens ist der Upload von Inhalten an gemessener und wird häufiger durch geführt. Nutzer, die in ihrem Umfeld einen nach lässigen Umgang be­ obachten, ver halten sich hingegen zurück haltend. Wer zum sozialen Umfeld, in dem die Informa tionen ge postet werden, gehört, kann der Nutzer theoretisch einschränken, indem er die Privatsphäre­ Optionen ent sprechend anpasst. Die Zugänglich keit zu den ge teilten Informa­ tionen ist die ab hängige Variable in Modell 3 (Abbil dung 30). Dabei wurde ein Mittelwertindex über alle ab gefragten Bereiche, für die Privatsphäre­Einstel­ lungen vor genommen wurden, ge bildet. Aus der deskriptiven Aus wertung wissen wir, dass die Varianz in der Stichprobe bei den Privatsphäreop tionen gering ist. Die meisten Nutzer wählen die Einstel lung so, dass alle ihre Inhalte nur ihren Freunden auf der Kontakt liste zugäng lich sind. Das dritte Modell weist die geringste Varianz aufklä rung auf (R² = ,07)28. Vor stel lungen, Normen und Selbst wirksam keit er klären die Restriktivi tät der Privatsphäre­Optionen nur unzu reichend. Die ab hängige Variable ist unter Umständen aus zwei Gründen unge eignet für die Betrach tung in einem Struktur­ gleichungs modell. Streng genommen besitzt sie nur ordinales Daten niveau und außerdem weist die Mehrzahl der Befragten denselben Wert auf (M = 3,18; 28 Da die Frage nach der Einstel lung der Privatsphäre­Optionen nicht von allen Befragten be antwortet wurde, weißt Modell 3 eine geringere Fallzahl von N = 1.220 auf. 259 SD = ,66): Die Nutzer be schränken den Zugriff auf ihre Informa tionen auf die Kontakte, mit denen sie auf den Sozialen Netz werk platt formen ver bunden sind. In Kapitel 4.3 haben wir bereits fest gestellt, dass sich dieser Standard offen bar etabliert hat. Nur wenige weichen davon ab und ver wenden restriktivere oder offenere Einstel lungen in den Privatsphäre­Optionen. Dieses Ver halten ist offen bar nur bis zu einem ge wissen Grad ab hängig von Einstel lungen, subjek­ tiven Normen und der Selbst wirksam keit. Ver gleicht man die Einflüsse der Regressoren in dem Modell unter einander, sind diese einleuchtend: Die beiden Nutzungs motive haben keinen Einfluss, ebenso wenig wie die Normen zur Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen und die Social­Web­Selbst wirksam keit. Die Privatsphäre­Selbst wirksam keit liefert den höchsten Erklä rungs beitrag (β = –,18). Die wahrgenommene Fähig­ keit, die eigene Privatsphäre schützen zu können, führt demnach dazu, dass die Privatsphäre­Optionen restriktiver ein gestellt werden. Je höher die Teil­ nehmer die Risiken der sozialen Privatsphäre be werten (β = –,13) und ihre Autonomie wertschätzen (β = –,14), desto restriktiver sind ihre Privatsphäre­ χ² = 4069,3; p < ,001 df = 1840 CFI = ,928 RMSEA = ,022 N = 1.220 * p < ,05; ** p < ,01; *** p < ,001 Motiv Selbstdarstellung Motiv Beziehungspflege Risiken der sozia- len Privatsphäre Einstellung zur Autonomie Normen zur Nutzung von SNP Normen zur Privatsphäre in SNP Social-Web- Selbstwirksamkeit Privatsphäre- Selbstwirksamkeit Motive, Einstellungen und Vorstellungen Subjektive Normen Selbst- wirksamkeit Privatsphäre-Optionen (1 = sehr restriktiv, 6 = sehr offen) ,07 –,02 ,10 –,14*** –,13*** –,05 –,08* ,07 –,18*** Abbil dung 30: Modell 3 – Strukturmodell mit den Privatsphäre-Optionen als ab hängige Variable 260 Optionen ein gestellt. Die Normen zur Privatsphäre weisen nur einen schwachen Einfluss auf (β = –,08). In der Tendenz spielen in Modell 3 vor allem die auf die Privatsphäre gerich teten Bestand teile eine Rolle, während die Motive, soziale Normen und Selbst wirksam keits einschät zung, die sich auf die Partizipa tion be ziehen, keine signifikanten Effekte auf weisen. Dies er scheint plausibel, denn Gratifika tionen in Form von Selbst darstel lung und Beziehungs pflege können unabhängig von den ge wählten Privatsphäre­Optionen realisiert werden. Obwohl die Zusam­ men hänge innerhalb des Modells schlüssig er scheinen, stellen wir fest, dass sich diese Ver haltens dimension nur unzu reichend durch die Kombina tion aus Motiven, Einstel lungen, sozialen Normen und Selbst wirksam keit er klären lässt. Wir richten unseren Blick daher wieder auf die Größe der Netz werke, die zu dem Publikum der Selbstoffenba rungs hand lungen ge hören. In Modell 4 be trachten wir die Anzahl der Kontakte als ab hängige Variable (Abbil dung 31). Abbil dung 31: Modell 4 – Strukturmodell mit der Anzahl der Kontakte als ab hängige Variable χ² = 6256,4; p < ,001 df = 1840 CFI = ,937 RMSEA = ,021 N = 1.301 * p < ,05; ** p < ,01; *** p < ,001 Motiv Selbstdarstellung Motiv Beziehungspflege Risiken der sozia- len Privatsphäre Autonomie Normen zur Nutzung von SNP Normen zur Privatsphäre in SNP Social-Web- Selbstwirksamkeit Privatsphäre- Selbstwirksamkeit Motive, Einstellungen und Vorstellungen Subjektive Normen Selbst- wirksamkeit Anzahl Kontakte ,15 –,30*** ,31** –,25*** ,08* ,15*** –,01 ,15*** ,07 261 Auch dieses Modell hat eine insgesamt kleine Varianz aufklä rung (R² = ,15). Die Motive haben auf die Kontaktanzahl einen ver gleichs weise starken Einfluss, der jedoch bei beiden Motivdimensionen unter schied lich gerichtet ist. Das Motiv Selbst darstel lung (β = –,30) wirkt sich negativ auf die Anzahl der Kontakte aus, während Beziehungs pflege sich positiv darauf aus wirkt (β = ,31). Ver wunder lich daran ist, dass die Personen, denen die Selbst darstel lung auf Sozialen Netz werk platt formen be sonders wichtig ist, offen bar nicht über be­ sonders große Publika ver fügen. Die Einschät zung der Risiken für die soziale Privatsphäre ist ein signifikanter Prädiktor, der jedoch nur eine geringe Effekt stärke auf weist (β = ,08). Die­ jenigen, die diese Risiken als be sonders hoch einschätzen, haben also nicht weniger Kontakte, sondern tendenziell sogar etwas mehr. Personen, die Autono­ mie be sonders hoch be werten, haben hingegen kleinere Kontakt netz werke (β = –,25). Die Wertschät zung der eigenen Autonomie führt folg lich dazu, dass weniger Kontakte auf Sozialen Netz werk platt formen ge knüpft werden. Dieser Zusammen hang ist äußerst plausibel: Ein größeres Publikum hieße, eventuell Personen aus ver schiedenen Kontexten zu integrie ren (z. B. Klassen kameraden, Ver wandte und Vor gesetzte). Dadurch würden Rollenkonflikte wahrschein licher und ein autonomes Ver halten wäre nicht mehr uneingeschränkt möglich. Wenn Personen in ihrem Umfeld eine be sonders starke Norm zur Nutzung Sozialer Netz werk platt formen wahrnehmen, führt dies zu mehr Kontakten auf der Platt form (β = ,15). Wer ver stärkt aus seinem Umfeld wahrnimmt, dass es an gebracht ist, auf den Platt formen präsent zu sein, hat dort mehr Kontakte. Auch die Social­Web­Selbst wirksam keit hängt mit einer größeren Kontaktanzahl zusammen (β = ,15). Das Ver trauen in die eigenen Fähig keiten bei der Nutzung des Social Web führt also auch dazu, dass dort in höherem Umfang Kontakte be stehen. Die höhere Anzahl an Kontakten könnte dadurch erklärt werden, dass es sich eventuell nicht nur um aus dem Offline­Leben be kannte Personen, sondern auch um neue Bekannt schaften handelt, die im Internet ge knüpft wurden. Insbesondere bei Modell 4 ist jedoch eine um gekehrte Wirkrich tung der Einflüsse denk bar. Eventuell ist es so, dass eine hohe Kontaktanzahl dazu führt, dass die soziale Norm zur Nutzung der Platt formen ver stärkt wahr­ genom men wird. Die große Kontaktanzahl kann den sozialen Druck erhöhen, auf den Platt formen präsent zu sein. Außerdem könnte mit zunehmen der Anzahl der Kontakte das Ver trauen in die eigenen Fähig keiten steigen, das Netz nutzen zu können. Die Kontakte bieten eventuell Hilfestel lung bei Problemen, die die Nutzung er leichtern. 262 Zusammen fassung Die vier von uns unter suchten Teil bereiche der Selbstoffenba rung lassen sich unter schied lich gut durch die einzelnen Modelle er klären. Die Selbst darstel lung auf Sozialen Netz werk platt formen findet tatsäch lich in einem Span nungs feld aus positiven und negativen Vor stel lungen statt. Subjektiv wahrgenommene Normen und Selbst wirksam keits erwar tungen haben sich als zweckmäßige Erklä rungs variablen be wiesen. Jedoch spielen nicht alle ver muteten Einfluss­ variablen in allen Teil bereichen der Selbstoffenba rung dieselbe Rolle. Dass die Dimensionen der Selbstoffenba rung sich stark unter schied lich gut er klären lassen und dass die Einflüsse der Normen zum Teil gegen sätz lich sind, spricht dafür, dass wir es bei der Selbstoffenba rung auf Sozialen Netz werkseiten tatsäch lich mit unter schied lichen Teil bereichen zu tun haben. Das Selbstoffen­ barungs verhalten setzt sich aus diesen zusammen. Besonders bei den kommunikativen Aktivi täten (Modell 2) wird deut lich, dass ein Span nungs feld zwischen Motiven der Nutzung und dem Schutz der Privatsphäre existiert. Das Motiv Beziehungs pflege und die sozialen Normen leisten hohe Erklä rungs beiträge, die die der Risikoeinschät zung und der Sorge um die Privatsphäre über steigen. Es ist daher richtig, den Blick nicht auf die negativen Folgen, die neue Kommunika tions medien wie Soziale Netz werk­ plattformen haben können, einzu schränken, sondern auch die positive Seite zu be trachten. Für Jugend liche und junge Erwachsene steht weniger im Mittelpunkt, was sie bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen ver lieren können, sondern das, was sie dadurch gewinnen (vgl. Boyd, 2010): Der Nutzen, der aus der Teilhabe an Sozialen Netz werk platt formen ent steht, scheint die Risiken zu über wiegen. Auch die sozialen Normen sind treibende Kräfte, die das Online­Verhalten der jungen Nutzer zu einem ge wissen Grad be einflussen. Die Nutzer nehmen das Ver halten ihrer Referenz gruppen wahr und stimmen ihr eigenes Handeln darauf ab. Dabei kann man nicht davon sprechen, dass sie das, was sie bei anderen be obachten, unreflektiert kopieren, wie die Ergeb nisse zu den kommu­ nikativen Aktivi täten (Modell 2) zeigen. Anders als an genommen, wird die Anzahl der Selbstoffenba rungs aktivi täten nicht negativ von den Normen zur Privatsphäre be einflusst, sondern positiv. Die Nutzer reagie ren auf die von ihnen im Umfeld wahrgenommenen Normen beim Umgang mit der Privatsphäre, indem sie sich bei einem als defizitär wahrgenommenen Umfeld zurück haltend ver halten und sich in einem ver trauens würdi gen häufiger offen baren. Wie bereits erwähnt, wäre eine Prüfung der Zusammen hänge im Längs­ schnitt wünschens wert. Einer seits, um lang fristige Ver ände rungen fest stellen zu können, anderer seits, um die Kausali tät und mögliche Wechselwir kungen zwischen Motiven, Einstel lungen, Normen, der Selbst wirksam keit und der Selbstoffenba rung klären zu können. Die im Modell an genommene Wirkrich­ 263 tung er scheint uns logisch, aber Rück­ und Wechselwir kungen der Selbstoffen­ barung auf die im Modell als Regressoren be trach teten Variablen schließen wir nicht aus. Zudem ist zu be achten, dass die von uns be trach teten Dimensio­ nen der Selbstoffenba rung ver mutlich nicht unabhängig voneinander existie ren, sondern in einer Wechsel beziehung stehen. Insgesamt sind die von uns ver muteten Zusammen hänge nach weis bar. Motive, Einstel lungen, subjektive Normen und Selbst wirksam keit bieten viel­ versprechende Ansatz punkte bei medien pädagogi schen Vor haben zur Privat­ sphäre und Selbstoffenba rung im Social Web. Besonders das Modell 2, welches die Selbstoffenba rungs aktivi täten als ab hängige Variable be trachtet, zeigt einen guten Erklä rungs beitrag. Bei diesem Modell handelt es sich von allen vier Modellen um das interessanteste, da hier die Häufig keit der Selbstoffen barungs­ aktivi täten als ab hängige Variable unmittel bar im Vordergrund steht. Die anderen drei ab hängi gen Variablen bilden eher länger fristige Zustände ab. Nutzer ent scheiden nicht jeden Tag aufs Neue, auf ihrem Profil mehr oder weniger von sich preis zugeben, und sie stellen auch nicht täglich ihre Privat­ sphäre­Optionen neu ein. Wie die Ergeb nisse des Trackings ge zeigt haben, sind Änderun gen im Profil oder das Anpassen der Privatsphäre­Optionen sehr selten (vgl. Kap. 4.3) und daher sind die beiden Selbstoffenba rungs dimensionen eher als lang fristige Ent schei dungen zu ver stehen. Eben falls lang fristig ist die Ent schei dung, wer zu den Kontakten und Freunden auf Sozialen Netz werk­ platt formen gehört und damit auch die un gefähre Anzahl dieser Kontakte. Auch in den qualitativen Interviews wurde fest gestellt, dass einige Nutzer eine Policy dazu ent wickeln, mit wem und mit wie vielen Personen sie be freundet sein möchten (vgl. Kap. 2.2). In den Selbstoffenba rungs hand lungen, den Foto­ Uploads und der Häufig keit von Textbeiträgen drückt sich hingegen tägliches Ver halten aus. Ob den einzelnen Aktivi täten im Sinne der Theory of Planned Behavior tatsäch lich jedes Mal einen Ab wägungs prozess voraus geht, bei dem rationale Ent schei dungen ge troffen werden oder ob diese Handlun gen routiniert ab laufen, kann mit unserer Studie nicht ab schließend ge klärt werden. Die Ergeb nisse aus der Tracking Studie (z. B. Abbil dung 13) weisen aber darauf hin, dass be stimmte Selbstoffenba rungs akte eher spontan und wenig reflektiert er folgen. 4.6 Ergeb nisse im inter nationalen Ver gleich Im Anschluss an unsere eigene quantitative empiri sche Erhebung möchten wir die Ergeb nisse noch einmal im Rück bezug auf Teil I und inter national ver orten. Obwohl Soziale Netz werk platt formen mittlerweile ein gut unter suchtes For­ schungs feld darstellen und sowohl die Selbst darstel lung, als auch die Ein stellung zur Privatsphäre als eigene Forschungs bereiche innerhalb der kommunika tions­ 264 wissen schaft lichen Forschung zu Sozialen Netz werk platt formen zu identifizie­ ren sind (Weissens teiner & Leiner, 2011), gibt es inter national nur wenige Studien, die die Sach verhalte umfassend und an einer Stichprobe ab 12 Jahren be trachten. Zum Ver gleich be sonders relevant und ge eignet er scheinen die Studie EU­Kids­Online, die das Internet verhalten von 9­ bis 16­Jährigen in 23 Europäi schen Ländern unter sucht und die Forschungs berichte des Pew American Life­Project, die sich auf US­amerikani sche Grundgesamt heiten be ziehen. Im Folgenden werden daher Ergeb nisse aus diesen beiden Quellen unseren Ergeb nissen gegen über gestellt. Sie werden – wenn es sich anbietet – um weitere Forschungs berichte ergänzt. Auch wenn die Grundgesamt heiten ab weichen, können dennoch Hinweise auf Unter schiede und Gemeinsam keiten hinsicht lich der Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen heraus gestellt werden. Zunächst stellten wir einen deut lichen Unter schied in der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen zwischen älteren und jüngeren Nutzern fest (vgl. Teil III, Kap. 3). Dieser Unter schied zeigt sich auch in weiteren Studien, die als Grund­ gesamt heit die deutsche Bevölke rung ab bilden. Die älteren Nutzer holen zwar sowohl bei der Internetnut zung als auch bei der Nutzung Sozialer Netz werke auf, dennoch haben diese Platt formen vor allem in der jungen Zielgruppe der unter 30­Jährigen eine hohe Reichweite (ARD/ZDF­Onlinestudie, 2011; Bitcom, 2011). Auch inter national und in den USA klafft eine Schere zwischen Jung und Alt, was die Adaption der Online­Communities angeht. Madden und Zickuhr (2011) stellen in einem Bericht des Pew Internet & American Life Project fest, dass die älteren Onliner bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt­ formen eben falls auf holen. Den 83 Prozent der unter 30­jähri gen Nutzer stehen mittlerweile 70 Prozent 30­ bis 49­Jährige, 51 Prozent 50­ bis 64­Jährige und immerhin 33 Prozent über 65­Jährige gegen über. Wie Madden (2012) zeigt, posten junge Nutzer zwar häufiger Informa tionen, die sie später bereuen, sie ver halten sich aber auch beim Management ihrer Online­Identität offensiver und löschen unerwünschte Kommentare und Tags auf Fotos. Außerdem ent fernen sie eher als ältere Nutzer Personen aus ihrer Kontakt liste. Generell kann ein Trend zur Einschrän kung der Online­Identität fest gestellt werden. Auch in Bezug auf Sicher heits vorkeh rungen im Internet besagt die EU­Kids­Online­Studie, dass zwei Drittel der europäi schen Jugend­ lichen im Alter von 9 bis 16 Jahren der Meinung sind, sich im Internet und mit dorti gen Sicher heits vorkeh rungen besser auszu kennen als ihre Eltern (Livingstone, Haddon, Görzig & Ólafsson, 2010). Die Beliebt heit und hohe Nutzungs frequenz von Facebook und Co. unter jungen Nutzern lässt sich auch inter national fest stellen. In Europa sind Soziale Netz werk platt formen vor allem in den Niederlanden beliebt, denn dort besaßen 2010 bereits 78 Prozent der 9­ bis 16­Jährigen ein eigenes Profil. Eben falls zu den Spitzen reitern ge hören Slowenien (76 Prozent) und Litauen (75 Prozent). 265 Deutschland (50 Prozent) zählt dagegen neben der Türkei und Rumänien (jeweils 47 Prozent) zu den Schluss lichtern (Livingstone & Haddon, 2009). In den USA ver wendeten zu selben Zeit fast drei Viertel (73 Prozent) der Jugend­ lichen und 72 Prozent der jungen Erwachsenen soziale Netz werkseiten (Lenhart, Purcell, Smith & Zickuhr, 2010). Die Befragten unserer Studie griffen am häufigsten mit dem eigenen Com­ puter von zu Hause aus auf das Internet zu (90 Prozent). Etwa die Hälfte (45 Prozent) der Befragten nutzt das Internet zusätz lich an Orten wie dem Aus bil dungs­ oder Arbeits platz bzw. der Schule oder Hoch schule. Lampert (2010) stellt fest, dass auch in anderen Ländern die Nutzung daheim sehr hoch aus geprägt ist. In manchen Ländern findet dies aber auch in hohem Maße von der Schule aus statt: In Großbritannien sind dies 92 Prozent (zu Hause) bzw. 89 Prozent (Schule) und in Dänemark 99 Prozent (zu Hause) bzw. 80 Prozent (Schule). Deutschland liegt in ihrer Betrach tung im Mittelfeld (92 Prozent nutzen das Internet von zu Hause aus, 55 Prozent in der Schule). Große Diskrepanzen zwischen den Orten ergeben sich in Litauen (95 Prozent vs. 25 Prozent), Rumänien (87 Prozent vs. 28 Prozent) und Bulgarien (85 Prozent vs. 29 Prozent). Auch in den USA ge hören die Sozialen Netz werk platt formen zu den be liebtesten An geboten (Lenhart et al., 2010). Im Kontext zum European Safer Internet­Projekt EU­Kids­Online unter­ suchen Taraszow, Aristodemou, Shitta, Laouris und Arsoy (2010) die Preis gabe von Informa tionen über das Selbst auf Sozialen Netz werk platt formen. Obwohl fast alle der Befragten angaben, sich Sorgen um den Schutz ihrer Daten zu machen, zeigen die Ergeb nisse, dass es trotzdem eine sehr hohe Bereit schaft zur Preis gabe persön licher Informa tionen gibt. Fast alle (96 Prozent) gaben ihren echten Namen an, genauso wie alle ihr Geburts datum und ihr Geschlecht (97 Prozent) ver öffent lichten. Ein ebenso hoher Anteil ver öffent licht ein Profil­ foto von sich. Diese Ergeb nisse können wir in unserer Studie für deutsche Jugend liche nicht in so hohem Maße fest stellen. Zwar weisen auch die meisten Profile der deutschen Nutzer einen echten Namen, die Angabe des Geschlechts und ein Profilfoto auf, jedoch sind die von uns er mittelten Werte etwas geringer. Taraszow et al. (2010) stellen fest, dass drei Viertel der Nutzer ihr Profil nur für Freunde zugäng lich machen. Mit 82 Prozent sind auch die meisten Profile in unserer Stichprobe nach Nutzer angaben nur für ihr eigenes Kontakt netz werk zugäng lich. Die allgemeine Einschät zung der Forscher des EU­Kids­Online­Projekts ordnet die Jugend lichen aus Finnland, Slowenien und den Niederlanden als über durch schnitt lich kompetent be züglich ihrer Kennt nisse über das Internet und dortige Sicher heits vorkeh rungen ein (Livingstone et al., 2010). Diese gaben an, über vier der acht ab gefragten Fähig keiten zu ver fügen. Zu diesen zählt unter anderem, dass die Nutzer sich in der Lage fühlen, Informa tionen über den sicheren Umgang im Internet heraus zufinden. Seine Privatsphäre­Einstel­ 266 lungen für das eigene Profil auf einer Sozialen Netz werk platt form ändern zu können, stellt eine weitere Fähig keit dar. Deutschland liegt dabei knapp unter dem Durch schnitt. Die Schluss lichter bilden Irland, Ungarn, Italien, Rumänien und die Türkei. Diese Einschät zung deckt sich nicht mit der Selbsteinstu fung der von uns be fragten Jugend lichen und jungen Erwachsenen, die sich eine relativ hohe Internet­, Social­Web­ und Privatsphäre­Selbst wirksam keit zuschrei­ ben. Die von uns unter suchte Stichprobe belegt im Gegen satz zu den in EU­Kids­Online unter suchten, dass sich deutsche Jugend liche als kompetent zeigen, was die Einstel lungen ihrer Privatsphäreop tionen angeht. Ledig lich die ganz jungen 12­ bis 14­jähri gen Nutzer und Personen mit niedri gem formalen Bildungs grad weisen Defizite auf und haben ihre Privatsphäre­Einstel lungen weniger oft an gepasst. Den Gender Gap in der Nutzung von Privatsphäre­ Einstel lungen (Madden, 2012) können wir für Deutschland tendenziell be stäti­ gen. Weibliche Nutzer haben die Privatsphäre­Optionen bereits häufiger an­ gepasst und stellen ihre Privatsphäre restriktiver ein. Livingstone (2008) unter sucht das Nutzungs verhalten Jugend licher auf Sozia­ len Netz werk platt formen anhand der qualitativen Befra gung von britischen 13­ bis 16­Jährigen, um die Ver bindungen zwischen Chancen und Risiken des Internet aus findig zu machen. Vielen Jugend lichen ist eine aus giebige Beschäfti­ gung mit den Sicher heits einstel lungen oft zu auf wendig, dennoch ist ihnen der Daten schutz und die Privatsphäre ein Anliegen. Sie achten deshalb darauf, nicht allzu viele persön liche Informa tionen über sich online zu stellen. Teenager gehen nach dem Aus schlussprinzip vor und über legen eher, welche Inhalte sie nicht ver öffent lichen wollen, an statt sich Gedanken darüber zu machen, was sie preis geben möchten (Boyd & Marwick, 2011). Das spiegelt sich auch in unseren Ergeb nissen wider. Die Ergeb nisse unserer standardisierten Befra gung zur Sorge um die Privat­ sphäre weisen darauf hin, dass sich die be fragten Jugend lichen und jungen Erwachsenen über die unter suchten Alters gruppen hinweg in ähnlichem Umfang um die eigene Privatsphäre sorgen und sich anhand techni scher Einstel lungen schützen wollen. Jüngere Nutzer sind ebenso wie junge Erwachsene sensibilisiert für dieses Thema. Ebenso wie die US­amerikani schen Jugend lichen in einer Studie des Pew Internet & American Life Project ver walten die meisten ihre persön lichen Informa tionen aktiv (Lenhart & Madden, 2007). 267 Literatur ADM (2006). ADM Richtlinie Daten schutz. 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Ziel der Interviews war es, das Wissen, die Erfah rungen und die Ansichten von ver schiedenen Experten dazu zu eruieren, welche Heraus forde rungen und Möglich keiten das Internet im Allgemeinen und Soziale Netz werk platt formen im Besonde ren für Jugend liche und junge Erwachsene bieten und wie man sie darin unter stützen kann, mit diesen Heraus forde rungen und Möglich keiten umzu gehen. Auf­ gegriffen wurde damit die der Gesamt studie zugrunde liegende Fragestel lung, über welches Wissen Eltern, Pädagogen und weitere gesell schaft liche Ent­ scheider als Voraus setzung für adäquates Handeln gegen über Jugend lichen ver fügen sollten. Dieses Erkenntnis interesse gliederte den ver wendeten Inter­ view leit faden (siehe Online­Anhang) in drei Bereiche: In einem ersten Bereich (Sachwissen) zielten unsere Fragen darauf ab, welche Nutzungs weisen des Social Web durch Jugend liche und junge Erwachsene den Experten bekannt sind, was sie über die Interessen und Deutungs muster der Jugend lichen und jungen Erwachsenen bei der Nutzung wissen und welche Risikobereiche der Ver öffent lichung persön licher Daten für sie be deutsam sind. In einem zweiten Bereich (Hand lungs wissen) sind wir im Interview der Frage nach gegangen, wie nach Ansicht der Interviewten Jugend liche und junge Erwachsene an die sichere Internetnut zung heran geführt werden könnten (proaktive Maßnahmen) und welche Möglich keiten es gibt, junge Nutzer im Umgang mit z. B. nicht intendierten Konsequenzen der Ver öffent lichung persön licher Daten zu unter­ stützen (reaktive Maßnahmen). In einem dritten Bereich (Begrün dungs wissen) schließ lich ging es darum, welche Werte und Einstel lungen die Experten im 272 Zusammen hang mit dem Social Web verbalisie ren, welche Empfeh lungen sie vor diesem Hinter grund für den Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen haben und welche Effekte sie bei Jugend lichen und jungen Erwachsenen er­ warten. Die methodi schen Leitlinien hinter der Konstruk tion des Interviewleit fadens (siehe Online­Anhang) ent sprechen weit gehend denen, die wir auch bei der Konstruk tion des Interviewleit fadens für Jugend liche und junge Erwachsene zugrunde gelegt haben (siehe Kap. 3.1). Die Regeldauer der Experten interviews war mit 45 Minuten an gesetzt. Die Interviews dauerten zusammen mit dem Gesprächs einstieg und ­ende zwischen 35 Minuten und einer knappen Stunde. 11 der 13 Interviews dauerten 45 Minuten und länger; die beiden anderen Interviews fielen mit 35 und 39 Minuten etwas kürzer aus. 9 der 13 Interviews wurden – je nach techni scher Aus stat tung der Interviewten und mit deren Einverständnis – am Telefon oder über einen Internettelefondienst auf gezeichnet. Drei Interviews fanden in den Arbeits räumen der Interviewten statt. Ein Interview wurde spontan – da alle Konferenz räume belegt und die Arbeits­ räume nicht un gestört waren – in ein öffent liches Café ver lagert. 5.1.2 Stichprobe und Erhebung Die Interviews fanden im Zeitraum von August bis November 2011 statt. Ziel bei der Akquise der Experten aus ganz Deutschland war es, zusätz lich zu den Interviews mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen ein breites Spektrum an Erfah rungen und Einstel lungen auch aus Experten sicht einzu fangen. Kriterien bei der Auswahl der Interviewten waren Alter, Tätig keiten (Schule, Jugendarbeit, Medien), Berufs erfah rung sowie institutio nelle Einbet tung (Führungs kraft, An gestellte, Freiberufler, Ehren amtliche). Das Profil der Interviewten recher­ chier ten wir jeweils vor der Kontakt aufnahme. Die Tabelle 59 liefert eine knappe Über sicht der Interviewten. Wir haben bei der Zusammen stel lung der Stichprobe darauf ge achtet, dass die Experten aus ver schiedenen Kontexten kommen. Experten aus der Domäne Schule sollten Lehrer mit der Fähig keit zur kritischen Reflexion ihrer Berufs­ praxis oder im schuli schen Umfeld aktive Mitarbeiter von Initiativen mit Erfah rungen in der Fortbil dung von Pädagogen sein. Experten aus der Domäne Jugendarbeit sollten selbst in medien pädagogi schen Projekten mit Jugend lichen arbeiten oder Erfah rungen in der Sensibilisie rung von Pädagogen und Eltern auf weisen. Experten aus der Domäne Medien sind Personen, die von Jugend­ lichen und jungen Erwachsenen ge nutzte Medien angebote im Internet selbst ge stalten oder sich kritisch mit diesen auseinander setzen. Über die Ver wertung der Daten im Rahmen von Forschungs zwecken wurden die Interviewten ebenso informiert wie über das späteste Datum der Löschung der digitalen Gesprächs­ aufzeich nungen und die Möglich keit der Einsicht in die Aus wertungen nach 273 deren Publika tion. Alle Interviews wurden von demselben wissen schaft lichen Mitarbeiter ge führt. Forschungs relevante Elemente in den Interviewsitua tionen, die über die auf genommenen Gespräche hinaus gehen, wurden notiert und in der Aus wertung be rücksichtigt. 5.1.3 Aus wertung und Darstel lung In der Interviewstudie mit Experten ist in analoger Form zur Interviewstudie mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen das Relevanz system durch die Forschungs fragen vor gegeben und der Interviewleit faden ent sprechend vor­ geprägt. Die Aus wertung wurde nach demselben Muster in Form einer zusam­ men fassen den Inhalts analyse und anhand eines ähnlichen Aus wer tungs leit fadens mit Kategorien, Kodes, Begrün dungen und Beispielen vor genommen wie bei den Jugend lichen und jungen Erwachsenen (vgl. Ab schnitt 2.1.3). Auch die Tabelle 59: Zusammen stel lung der Stichprobe für die Interviews mit Experten Name, Alter und Tätig keits beschrei bung D o m än e S ch ul e Richard R. (Mitte 40) Fachlehrer an einem Gymnasium. Sein pädagogisch-didakti scher Schwerpunkt liegt in der Nutzung moderner Medien im Unter richt. Tom F. (Ende 50) Oberstudienrat an einem Gymnasium. Engagiert sich für medien pädagogi sche Projekte. Betreut derzeit ein Projekt der Peer-Educa tion. Karl E. (Anfang 40) Mitarbeiter in einer Stiftung. Ver netzt Leh- rende und unter stützt sie in der Nutzung digitaler Technologien im Unter richt. Matthias S. (Anfang 40) Selbst ständi ger Unter nehmer und externer Daten schutz beauftragter. Informiert in Schulen Jugend liche über Daten schutz im Internet. D o m än e Ju g en d ar b ei t Sabine R. (Ende 40) Freiberuf liche Medien pädagogin. Arbeitet mit Jugend lichen und deren Eltern und informiert zur Medien nutzung. Peter P. (Mitte 50) Vor stand einer medien pädagogi schen Fach- einrich tung. Leitet An gebote für Kinder und Jugend liche. Ver öffent licht Projekterfah rungen. Frank O. (Mitte 40) Selbst ständi ger Rechts anwalt mit Spezialisie rung auf Jugend und Sozial- recht. Schult Jugendarbeiter im Jugend- medien schutz recht. Alexander M. (Mitte 30) Referent eines von der Europäi schen Union ge förderten Projekts zur Sensibilisie rung für Internet sicher heit und Medien kompetenz. Kerstin H. (Mitte 30) Medien pädagogi sche Ansprechpartnerin einer Medien fach bera tung. Bietet Projekte mit Jugend lichen an und berät Jugend- arbeiter. D o m än e M ed ie n Karsten S. (Mitte 30) Freiberuf licher Autor. Ver tritt die These, dass die Ver brei tung von persön lichen Daten im Internet nicht reguliert werden kann. Tamara N. (Mitte 20) Media Educa tion Manager einer Sozialen Netz- werk platt form. Unter stützt Lehrer, Schüler und Eltern im Umgang mit persön lichen Daten. Klaus G. (Ende 20) Social Media Manager in einer Online- Marketing-Agentur. Konzipiert und betreut Kampagnen in Sozialen Netz werk platt- formen. Bernd D. (Anfang 30) Jugendmedien schutz referent in einer Selbst- kontrollorganisa tion von Medien verbänden und Unter nehmen der Online-Wirtschaft. 274 Experten interviews wurden trans kribiert, mit MAXQDA kodiert, danach auf ca. vier bis sechs Seiten zusammen gefasst und als Basis für die Suche nach Gemeinsam keiten und Unter schieden zwischen den Interviewten ver wendet. Noch mehr als bei der Interviewstudie mit den 24 Jugend lichen und jungen Erwachsenen gilt, dass sich aus unseren qualitativen Daten keine Zusammen­ hänge zwischen der Domänen zugehörig keit der Experten einer seits und deren Wissen, Einschät zungen und Empfeh lungen anderer seits ab leiten lassen. Wenn dennoch an einigen Stellen die Aus führungen der Experten nach Domänen ge bündelt werden, dann geschieht dies nur an Stellen, wo sich tendenziell Unter schiede er kennen lassen. Ver gleich bar zur Darstel lung der Resultate unserer qualitativen Studie mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen be ginnen wir die Darstel lung der Ergeb­ nisse in einem ersten Schritt mit kurzen Profilen der 13 Experten, mit denen wir ge sprochen haben. Diese Profile umfassen zum einen Angaben zum be­ ruflichen Hinter grund und zur Tätig keit, welche die Interviewten zu Experten in Sachen Nutzung sozialer Netz werke machen, und zum anderen einen kurzen Über blick über die Resultate. In einem zweiten Schritt werden die Interview­ ergeb nisse wiederum über alle Befragten hinweg zusammen gefasst, und zwar in Bezug auf das Fremdbild über die jugend liche Nutzung von Sozialen Netz­ werk platt formen, die eigene Auf fassung von Privat heit und Öffentlich keit, die Einschät zung von Chancen und Risiken Sozialer Netz werk platt formen sowie in Bezug auf Annahmen über er forder liche Kompetenzen im Umgang mit diesen und über mögliche und wünschens werte Maßnahmen zur Kompetenz­ förde rung. In einem dritten Schritt formulie ren wir Empfeh lungen, die man aus den Experten interviews heraus lesen kann, und gruppie ren diese zu insgesamt vier ver schiedenen Tendenzen. 275 5.2 Ergeb nisse 5.2.1 Profile der Experten Experten aus der Domäne Schule Richard R. Richard R. (Mitte 40) unter richtet seit Ende der 1990er Jahre die Fächer Englisch und Deutsch an einem Gymnasium. Nach einem Kompakt studium unter richtet er seit Mitte des Jahres 2000 zusätz lich das Fach Informatik. Sein pädagogisch-didakti scher Schwerpunkt ist die Nutzung moderner Medien im Unter richt. Er ist zudem Mitarbeiter in der Lehrer- ausbil dung an einer Universi tät. Richard R. führt einen Blog, in dem er öffent lich über seinen Alltag in der Schule be richtete. Er thematisiert Daten schutz und Persönlich keits rechte im Social Web in seinem Unter richt. Er ist stark an Werkzeugen der digitalen Öffentlich keit interessiert und pflegt Profile in Diensten wie Facebook, Twitter, Google+, Flickr, YouTube, Delicious, Mister Wong und Skype. ■■ Richard R. ver wendet selbst mehrere Platt formen, um zu kommunizie ren. Er geht davon aus, dass Schüler ab der siebten Klasse Soziale Netz werk platt formen nutzen und vor allem in Facebook aktiv sind, wo sie nur wenig Text selbst produzie ren. In Facebook ist er selbst mit seinen Schülern be freundet. ■■ Als privat be wertet Richard R. Informa tionen über die eigene Familie und Stimmungs lage. In Twitter schreibt er kürzere Bemer kungen und Status meldun gen, jedoch nicht über Kollegen, Schüler oder die Schullei tung. ■■ Ein Risiko der Nutzung von Sozialen Netz werk platt formen sieht Richard R. darin, dass Personen unerlaubt auf Fotos markiert werden oder Cybermobbing be trieben wird. Dennoch könnten Medien, auch Facebook, im Unter richt ver wendet werden. Jugend liche schätzt Richard R. so ein, dass sie eher nach komfortablen Lösungen (wie Facebook) suchen, die sie einfach und ohne Aufwand anwenden können, an statt sich mit ver schiedenen Medien intensiv auseinander zusetzen. ■■ Richard R. fordert, dass Jugend liche Lese verstehen und techni sches Wissen er werben sollten. Sie sollten ein Bewusstsein für Öffentlich keit und Privat heit ent wickeln. Um die Jugend lichen zu unter stützen, müssten sie aktiviert werden, eigene Erfah rungen zu sammeln; das sei effektiv. Lehrer sollten den Schülern als kompetente Ansprechpartner bei Problemen zur Ver fügung stehen. An sich, so Richard R., müsse man die Themen Daten schutz und Persönlich keits rechte mit in den Lehrplan auf nehmen. Ver mitt lung und Wissens austausch durch Peers sieht er kritisch. Richard R. kann auf vielfältige Erfah rungen aus dem Schulalltag zurück greifen. Er ist selbst in sozialen Netz werken aktiv und bringt viele Vor schläge dafür ein, welche Kompetenzen man wie für eine Nutzung Sozialer Netz werk platt formen fördern sollte. „Ich mache es so, dass ich eigent lich von den aktuellen Schülern, die ich in dem Jahr habe, die Freundschafts anfragen akzeptiere und am Ende des Schuljahres dann wieder lösche. So bin ich doch für die Schüler er reich bar, wenn sie etwas wissen wollen.“ 276 Tom F. Tom F. (Ende 50) ist Oberstudienrat an einem Gymnasium. Er unter richtet die Fächer Biologie, Politik und Sozialwissen schaften. Früher war er Mitarbeiter im Bereich digitale Medien an einem Landesinstitut. Seit 2011 betreut er ein Projekt, das dem Ansatz der „Peer-Educa tion“ folgt, bei dem Schüler andere Schüler in der Medien nutzung unter stützen. Schon früher hat er sich im Bereich Medien kompetenz engagiert. Er schrieb für das Portal Lehrer-Online und initiierte Medien-Initiativen an Schulen. Für das Portal Klicksafe ver fasst er Publika tionen und Unter richts material für Lehrende. Darunter sind auch Unter richts materialien zu Sozialen Netz werken, Daten schutz und Cyber-Mobbing. ■■ Tom F. nutzt selbst ver schiedene Medien und ver sucht, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Er denkt, dass die Medien nutzung für Jugend liche eine große Rolle spielt, vor allem für die Kommunika tion. Die digitale Welt generell (nicht nur Soziale Netz werk platt formen) empfindet er als sehr schnell lebig und hochdynamisch. ■■ Es gibt einige Daten, die Tom F. zufolge nicht im Internet ver öffent licht werden sollten; dazu zählt unter anderem die persön liche Stimmungs lage. Ver öffent licht werden sollte nur, was man kontrollie ren kann. Jeder Nutzer sollte sich immer Gedanken darüber machen, was auf welcher Platt form ver öffent licht wird. ■■ Risiken in der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen sieht Tom F. darin, dass nur schwer zu kontrollie ren ist, wer ver öffentlichte Daten sehen kann, und dass diese auch noch nach Jahren im Internet zu finden sind. Jugend liche schätzt Tom F. so ein, dass sie kein Gespür für ihre Daten haben. Mit Sorge be obachtet er den Trend, dass immer mehr ver öffent licht wird und nur noch Weniges privat bleibt. ■■ Einer seits schätzt Tom F. Jugend liche als durch aus kompetent im Umgang mit dem Internet ein. Anderer seits be obachtet er eine große Sorglosig keit. Um Jugend liche zu unter- stützen, ein höheres Bewusstsein für die „Trageweite“ ihrer Ver öffent lichungen im Netz zu er langen, sollten Beispiele aus ihren Lebens welten ver wendet werden. Zudem sollte man Jugend lichen die Möglich keit geben, möglichst viel selbst auszu probie ren. Für Tom F. haben die Peers große Einfluss möglich keiten, was man nutzen sollte, um Jugend liche zu sensibilisie- ren. Er plädiert für eine positive Grundstim mung bei allen Beteiligten, weil nur so Unter stüt- zung in Sachen Daten schutz ge lingen könne. Die Peer-Gruppe hat für Tom F. in Sachen Unter stüt zung von Jugend lichen einen sehr hohen Stellen wert. Er hat viel Erfah rung und weiß, dass Freunde, aber auch Eltern, einen anderen Einfluss als Lehrer oder Vor tragende haben. Seine Über zeugung setzt Tom F. auch in konkreten Projekten um, die er neben seiner Lehrtätig keit betreut. „Was ich hoffent lich er reiche, ist natür lich eine Sensibilisie rung. Ich muss sagen, viele Jugend liche gehen nicht sehr sensibel mit ihren Daten um. Sie haben einfach kein Gespür dafür, was jetzt eigent lich öffent lich sein darf und wo man ein bisschen auf- passen sollte …“ 277 Karl E. Karl E. (Anfang 40) studierte die Fächer Englisch, Deutsch und Biologie auf Lehramt. Er unter richtete an einer Realschule neben Englisch und Biologie auch Informa tions- und Kommunika tions technologien. Aus Passion für das Lernen mit neuen Medien unter stützte er in einem Internetportal den Aufbau eines Bereichs zum Online-Lernen für Schüler und Lehrkräfte. Seit 2004 ist er Mitarbeiter einer Stiftung. In einem Schul- bzw. Lehrer-Projekt, das sich mit Fragen der Heterogeni tät be schäftigt, arbeitet er aktuell daran, dass Lehrende ihre Erfah rungen aus tauschen und sich ver netzen und dabei digitale Technologien nutzen, Anwen dungen des Social Web im Unter richt ver wenden und mit dem Elternhaus zusammen- arbeiten. Soziale Netz werk platt formen sieht Karl E. auch als Chance für die Kommunika tion zwischen Lehrenden. Er ist seit einigen Jahren Mitorganisator von Barcamps und EduCamps. ■■ Bedingt durch sein Projekt nutzt Karl E. unter anderem auch Facebook. Infolge seiner bisheri gen und aktuellen Tätig keiten ist er mit neuen digitalen Anwen dungen sehr ver traut. Aus seiner Sicht nutzen Lehrer das Internet primär zur Informa tions beschaf fung. Jugend- liche dagegen seien eher an den Kommunika tions möglich keiten im Netz, aber auch an Spielen am Computer interessiert. ■■ Private Familien bilder oder Fotos von Feiern sind für Karl E. nicht für die Öffentlich keit ge eignet, sondern allen falls für den privaten Kreis, zu dem man Ver trauen hat. Generell be wertet er personen bezogene Daten im Internet kritisch und ist der Meinung, dass die Wahrung der Persönlich keits rechte zunehmend schwierig wird. Wichtig ist Karl E. jedoch die Möglich keit einer freien Meinungs äuße rung. ■■ Als Risiko be wertet Karl E. die Tatsache, dass alles, was im Internet und damit auch auf Sozialen Netz werk platt formen ver öffent licht wird, für jeden einseh bar ist und daraus Nachteile ent stehen können. Eine große Chance von Sozialen Netz werk platt formen erkennt er in Möglich keiten der hierarchiefreien Kommunika tion. ■■ Karl E. fordert, vor allem kritische Medien kompetenz zu fördern, unter anderem im Umgang mit personen bezogenen Daten. Hier dürfe man auch nicht zu spät be ginnen – bereits in der Grundschule müsse hier an gesetzt werden. Schüler müssen laut Karl E. aktiviert werden und selbst lernen. Aber auch die Eltern sollten sich in die Medien bildung der Schüler einbringen, dafür den Kontakt zur Schule suchen und sich selbst im Umgang mit digitalen Medien fortbilden. Karl E. sieht viele Vor teile und Möglich keiten von sozialen Netz werken – gerade auch für Lehrer. Er ist jedoch auch sehr kritisch, wenn es um personen bezogene Daten geht. Seine Zielgruppe sind weniger die Jugend lichen selbst als vielmehr deren Lehrer. Diese sieht er in Sachen Unter stüt zung ebenso in der Pflicht wie die Eltern. „Aber spätestens in der Grundschule, finde ich, wäre es schon an der Zeit, um auch wirk lich in engere Gespräche einzu tauchen, das kann ein Informa tions abend für Eltern sein, wo auch jemand ein geladen wird, der sich richtig mit dem Thema aus- kennt, das kann jemand aus dem Kollegium sein, das kann aber auch jemand von außerhalb sein.“ 278 Matthias S. Matthias S. (Anfang 40) ist Diplom-Betriebs wirt mit Schwerpunkt Wirtschafts informatik und leitet eine Unter nehmens bera tung. Als externer Daten schutz beauftragter berät er Firmen in Fragen zu Daten schutz und Daten sicher heit. Seit Mitte 2000 ist er Mitglied im Berufs verband der Daten schutz beauftragten Deutschland e. V. (BvD) und engagiert sich als Regionalgruppen- und Arbeits kreis leiter. Über dieses Engagement kam er mit dem Arbeits kreis „Daten schutz geht zur Schule“ in Kontakt. Darin be suchen er und Kollegen aus dem BvD Schulen in ganz Deutschland und ver mitteln Schülern, wie sie in der Nutzung von Mobiltelefonen, Sozialen Netz werk platt formen oder anderen Diensten die Kontrolle über ihre persön lichen Daten zurück gewinnen. Im Rahmen dieser Tätig keit hat Matthias S. bisher mehrere tausend Jugend liche betreut. In Zukunft will der BvD ein bundes weites Netz von Referenten auf- bauen. ■■ Matthias S. ist medienerfahren, äußert sich aber nicht zu seinem konkreten Nutzungs- verhalten. Er geht davon aus, dass Jugend liche die meiste Zeit im Internet ver bringen, um nichts zu ver passen; das gelte insbesondere für Soziale Netz werk platt formen. Er ver mutet, dass sich Jugend liche in ihrer Selbst darstel lung im Internet vor allem an der Werbung orientie ren. ■■ Für Matthias S. ist ein sehr sorgsamer Umgang mit seinen Daten wichtig. So achtet er genau darauf, welche Daten über ihn im Internet zu finden sind und ver nichtet Post mit personen bezogenen Inhalten. Er ist der Ansicht, dass man mit digitalen Medien gut umgehen kann, wenn es einem ge lingt, die Risiken zu minimie ren. ■■ Jugend liche ver stehen Matthias S. zufolge oftmals nicht die Tragweite dessen, was sie im Internet ver öffent lichen. Ein weiteres Risiko sieht er in der Ver brei tung von Trojanern. Er betont aber auch die Vor teile des Internet, die darin be stehen, dass man einfach und schnell miteinander kommunizie ren kann. ■■ Jugend liche müssten ein Bewusstsein dafür ent wickeln, dass einmal ver öffentlichte Inhalte im Internet nicht ver schwinden, sondern auch noch nach Jahren auf find bar sind. Matthias S. plädiert vor diesem Hinter grund für Vor träge über den Daten schutz, um Jugend liche über dieses Risiko in sozialen Netz werken zu informie ren. Schulen, Eltern und Lehrer sollten solche An gebote annehmen. Zudem wäre es wünschens wert, wenn Anbieter von sozialen Netz werken Jugend liche darin unter stützen würden, Daten zu löschen. Für Matthias S. sind, infolge seines Berufes, daten schutz recht liche Aspekte bei der Internet- nut zung zentral. Seine Argumente spiegeln vor allem seine Rolle als Daten schutz beauftragten wider. Obschon er vor allem die Gefahren, die von Sozialen Netz werk platt formen aus gehen, benennt, hält er es durch aus für möglich, mit diesen ver nünftig umzu gehen und junge Menschen durch Informa tion für die Risiken zu sensibilisie ren. „Ich denke einfach, wenn man weiß, was man tut und wenn man die Risiken so weit wie möglich minimiert, dann kann man auch mit den ganzen Neuen Medien umgehen. Das Problem ist bloß: Wer weiß eigent lich noch wirk lich, was er tut?“ 279 Experten aus der Domäne Jugendarbeit Sabine R. Sabine R. (Ende 40) ist Diplom-Pädagogin und arbeitet seit Ende der 1990er Jahre als freiberuf liche Medien pädagogin. Sie ver fügt über Aus bildungen als Familien mediatorin und systemati sche Beraterin. Sie arbeitete als freie Mitarbeiterin für ver schiedene Institute und Landes anstalten sowie als Beraterin im Bereich Senioren und inter kulturelle Bildung. Sie ist durch ihre Arbeit mit vielen Jugend lichen ver netzt, und kommt dadurch immer wieder in Kontakt mit privaten Beiträgen, die in Platt formen wie Facebook oder schülerVZ unabsicht- lich und teil weise bewusst öffent lich sicht bar ge macht werden. Es ist ihr ein Anliegen, Eltern zu ver mitteln, dass es zu ihren wichtigsten Erziehungs aufgaben gehört, mit ihren Kindern gemeinsam positive Medien erleb nisse zu haben. ■■ Soziale Netz werk platt formen wie Facebook werden auch von Sabine R. ge nutzt. Sie denkt allerdings, dass Jugend liche weniger Erfah rungen und Weit sicht im Umgang mit dem Internet haben als Erwachsene und sich weniger Gedanken über den Schutz der Privatsphäre machen. Die Nutzung von Netz werken ist bei den Jugend lichen aus ihrer Sicht stark vom Trend ab hängig. ■■ Persön liche Daten wie Wohnort, Fotos, Freunde, Hobbys ver öffent licht Sabine R. selbst nicht. Öffent lich schreibt sie nur über be rufliche Aspekte. Wichtig ist ihr, dass das Ver linken von Fotos kontrolliert wird und wenn möglich, Bilder im Internet ganz ver mieden werden. ■■ Sabine R. sieht in Fotos, die auf Sozialen Netz werk platt formen kursie ren, ein be sonde res Risiko. Dass man auf diesen Platt formen sehr einfach kommunizie ren kann, findet sie dagegen gut. Die Medien kompetenz von Jugend lichen schätzt Sabine R. als eher gering ein; die nötige Ernst haftig keit und Reflexion über die Konsequenzen des eigenen Tuns sei gerade bei Jüngeren nicht vor handen. ■■ Eltern können ihre Kinder Sabine R. zufolge dadurch unter stützen, dass sie sich selbst über den Daten schutz informie ren und ver suchen, das Handeln der Jugend lichen nach- zuvollziehen. Dazu müssten sie selbst das Internet, vor allem Spiele oder Chaträume, aus- probie ren. Lehrer sollten dem Thema Medien deut lich mehr Raum geben und sich darauf einlassen. Internetdienst leister sieht Sabine R. in der Pflicht, ihre Privatsphäre-Einstel lungen transparenter und intuitiver zu ge stalten. Sabine R. kennt sich mit der prakti schen Handha bung von Sozialen Netz werk platt formen gut aus und hat viel Kontakt zu Jugend lichen. Ihr ist es ein Anliegen, Jugend liche und ihre Eltern zu informie ren wie auch zu sensibilisie ren. Von den Eltern er wartet sie, dass sie die Aktivi täten ihrer Kinder im Internet nicht ver urteilen, sondern das selbst aus probie ren, um sich eine Meinung zu bilden. „Es ist eine Ambivalenz vor handen: Wenn mich einer persön lich nach Daten fragt, bin ich ganz skeptisch und misstrauisch und sage ‚Warum fragen Sie mich das? Sag ich Ihnen nicht‘, aber anderer seits bin ich ganz selbst verständ lich und dränge den Leuten meine Daten auf mit den Möglich keiten, die ich habe.“ 280 Peter P. Peter P. (Mitte 50) ist geschäfts führen der Vor stand eines Mitte der 1990er Jahre ge gründeten Ver eins, der eine bundes weit agierende medien pädagogi sche Facheinrich tung trägt. Diese ist als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Mit seinen fest an gestellten und freien Mitarbeitern bietet der Verein unter anderem regelmäßige Computerclubs, Ver anstal tungen und pädagogi sche Handreichungen im Bereich Computer/Internet und Kinder/Jugend liche an. Ziel des Ver eins ist es, digitale Heraus forde rungen praxisnah und kritisch aufzu greifen und die ge wonnenen Erfah rungen an pädagogisch Ver antwort liche und Interessierte weiter- zugeben. Peter P. ist selbst aktiver Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen und ver öffent- licht darüber hinaus Artikel und Bücher. ■■ Peter P. ist auf mehreren Netz werk platt formen aktiv, ver netzt sich dort aber nicht mit Jugend lichen und Kollegen. Er postet keine privaten Dinge oder Belanglosig keiten und findet dies auch bei der Internetnut zung Jugend licher nicht gut. Im Internet ist aus be- ruflichen Gründen dennoch viel über ihn zu finden. ■■ Privat heit und Öffentlich keit haben für Peter P. auch eine politi sche Komponente. Er ver- weist auf die Volks zählung 1984, bei der er selbst engagiert gegen die Erhebung von persön lichen Daten ge kämpft hat. Auch heute gibt er keine personen bezogenen Daten preis. Was Privat heit ist, be findet sich seiner Meinung nach im Wandel und ist auch davon ab hängig, auf welche (Teil-)Öffentlich keit man sich bezieht. ■■ Neben Mobbing nennt Peter P. als weiteres Risiko für Jugend liche, dass sich diese nicht darüber bewusst sind, was mit ihren Daten passiert (kein Weitblick) und für welche Zwecke ihre Daten (politisch) ge nutzt werden können. Hier sollten die Jugend lichen auch ruhig mal auf den Rat von Erwachsenen hören. ■■ Jugend liche sollten Peter P. zufolge die Tragweite ihrer Ent schei dungen besser einschätzen lernen. Zudem sei es wichtig, dass ver stärkt Werte und Normen gelebt und soziale Kompe- tenzen in und für das Internet aus gebildet werden. Aktive Medienarbeit biete die Chance, mit den Jugend lichen ins Gespräch zu kommen und sie zu aktivie ren. Eltern seien oft zu wenig informiert und oft zu negativ ein gestellt, so dass ihre Beleh rungen ihre Kinder nicht er reichen. Eltern und andere Unter stüt zungs personen müssen laut Peter P. mit dem Internet ver traut, aber auch offen sein, ihre Kinder wertschätzen und ihnen Ver trauen ent gegen- bringen. Peter P. kennt sich mit sozialen Netz werken gut aus und hat vielfach engen Kontakt mit Jugend lichen. Politische Aktivität ist ihm wichtig – auch oder gerade im Zusammen hang mit Sozialen Netz werk platt formen. Er kritisiert, dass sich Jugend liche und junge Erwachsene zu wenig Gedanken um die politi schen und gesell schaft lichen Konsequenzen ihrer Handlun- gen machen. Er fände es gut, wenn sie bei be stimmten Themen auch mal auf den Rat der Älteren hören würden, betont dabei aber die große Rolle des Ver trauens. „Also Facebook ist ja darauf an gelegt, dass man alles von sich preis gibt oder möglichst viel. Es ist ja ein Forum. Also das ist der Wider spruch. Facebook ist gegen den gesamten Daten schutz, weil die Philosophie, die dahinter steht, dem Daten- schutz wider spricht.“ 281 Frank O. Frank O. (Mitte 40) ist seit Mitte der 1990er Jahre selbst ständi ger Rechts anwalt und hat sich in seiner Kanzlei auf die Themen Jugend und Sozial recht spezialisiert. Er engagiert sich seit seiner eigenen Jugend ehren amtlich in der Jugendarbeit. Jedes Jahr ist er in ungefähr 50 Ver anstal tungen als Referent in der deutschlandweiten Aus bildung von Mit- arbeitern der Jugendarbeit tätig. Hierzu hat er auch ein Handbuch ver öffent licht. Er über- nimmt Schulun gen zur Auf sichtspf licht im Rahmen von Ferien fahrten, Lagern oder Internet- projekten, berät zu Rechts fragen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und informiert über den Jugendmedien schutz im Internet. Ein immer stärke rer Themen punkt seiner Referenten- tätig keit sind Möglich keiten, wie Jugendleiter die von ihnen be treuten Jugend lichen und jungen Erwachsenen im Umgang mit digitalen Medien unter stützen können. ■■ Selbst nutzt Frank O. digitale Medien eher in geringem Umfang. Er ist zwar in einigen Sozialen Netz werk platt formen an gemeldet, dies aber vor allem, um sich im Hinblick auf die Internetnut zung seiner eigenen Kinder „weiter zubilden“ und um bei Vor trägen eigene Erfah- rungen einfließen lassen zu können. ■■ Seine Einstel lung zu Privat heit bzw. Öffentlich keit wird nicht ganz klar. Er stellt vor allem Fotos als wichtige private An gelegen heit heraus, die nicht öffent lich ge macht werden sollten. ■■ Frank O. schildert die Risiken wie auch Chancen der Internetnut zung eher aus der „Drittperspektive“ denn aus seiner eigenen Beobach tung heraus. Er weist darauf hin, dass in den Medien eine Darstel lung der Risiken über wiege. Dies ist nach seiner Auf fassung nur eine Seite der Medaille: Das Internet und damit auch Soziale Netz werk platt formen könnten zu Bildungs zwecken, zur Koordina tion in Jugendgruppen und ähnlichem eben falls ein gesetzt werden. Kinder und Jugend liche hält Frank O. für technisch ver sierter als ihre Eltern, sieht aber dennoch Bera tungs bedarf. ■■ Jugendarbeiter haben nach Frank O. oft die be sseren Chancen als Eltern und Lehrer, positiven Einfluss auf das Ver halten von Jugend lichen zu nehmen. Er be gründet dies damit, dass Jugendarbeiter häufig jünger (als Eltern und Lehrer) sind, selbst digitale Medien nutzen und Streitig keiten oder andere kritische Themen einem offenen Dialog nicht im Weg stehen. Wichtig sei, auf Augenhöhe mit den Jugend lichen zu kommunizie ren und keine Vor schriften zu machen, sondern eher zu sensibilisie ren. Frank O. hat beim Thema Privat heit bzw. Öffentlich keit in Sozialen Netz werken und die hierfür er forder lichen Kompetenzen vor allem die Jugendarbeit im Blick. Ihm ist es sehr wichtig, Kinder und Jugend liche für die sichere Nutzung neuer Medien zu sensibilisie ren. Anders als einige andere Experten ver knüpft er das aber nicht mit intensive ren eigenen Netz-Aktivi täten, sondern konzentriert sich auf Informa tion für Multiplikatoren. „Die Eltern wissen durch die Presse, dass diese sozialen Netz werke möglicher weise schäd lich sein können. […] Die Eltern stellen sehr stark gegen über ihren Kindern die möglichen Gefahren heraus und ver suchen dann eher auf der Ver bots schiene dieses Problem zu regeln.“ 282 Alexander M. Alexander M. (Mitte 30) ist aus gebildeter Lehrer und Diplom-Soziologe. Er arbeitet als Referent eines von der Europäi schen Union ge förderten Projekts, das die Bevölke rung für das Thema Internet sicher heit sensibilisie ren und Medien kompetenz fördern soll. Über ein Internet-Portal ver öffent lichen die Projekt verantwort lichen Informa tionen zu aktuellen Ent- wick lungen im Internet. Unter richts materialien für die Lehrer schaft machen mit dem Thema ver traut und liefern methodisch-didakti sche Hinweise dazu, Jugend liche im Unter richt und deren Erziehungs berechtigte auf Elternaben den zu sensibilisie ren. Darüber hinaus werden Multiplikatoren-Schulun gen und regelmäßige Diskussionen mit Jugend lichen durch geführt. ■■ Alexander M. nutzt selbst nur die Soziale Netz werk platt form Xing. Bei Facebook oder anderen vor rangig privat ge nutzten Sozialen Netz werk platt formen ist er nicht „persön lich“ aktiv, sondern nur über ein anonymes Profil im Rahmen des Projekts ver treten. Für Jugend- liche aber seien Facebook, YouTube und Spiele sehr wichtig. ■■ Der Privatsphäre-Begriff von Alexander M. ist ver gleichs weise eng: Er möchte sowohl offline als auch online „Herr seiner Daten“ sein. Offline zeigt sich dies darin, dass er z. B. selten an Gewinn spielen teilnimmt und keine Kunden karten nutzt. Online trennt er strikt zwischen Beruf lichem und Privatem und stellt keine persön lichen Informa tionen über sich ein. Die Defini tion, was privat und was öffent lich ist, be findet sich seiner Ansicht nach – nicht zuletzt durch Online-Communities – im Wandel. ■■ Als Haupt risiko schätzt Alexander M. ein, dass man keine Kontrolle darüber hat, was z. B. Dritte über die eigene Person im Internet ver öffent lichen (insbesondere Fotos). Speziell auf die Gruppe der Jugend lichen bezogen, hält er es für riskant, dass diese sich nicht der Reichweite und Dynamik Sozialer Netz werkseiten bewusst sind. Daneben seien Soziale Netz werkseiten aber auch ein Raum, wo Jugend liche unter sich sein könnten. ■■ Alexander M. be obachtet, dass das Thema Daten sicher heit ganz oben auf der Agenda steht und Jugend liche inzwischen sensibilisiert sind. Er plädiert dafür, Jugend liche als „Experten“ ernst zu nehmen und bei Unter stüt zungs angeboten auch die positiven Seiten der Internetnut zung zu thematisie ren. Eltern und Lehrer müssten sich mit den Möglich keiten von Internetdiensten ver traut machen, bevor sie in den Dialog mit Jugend lichen treten. Bei Anbietern ist Alexander M. für ver einfachte Sicher heits einstel lungen und ein stufen weises Freischalten von Funk tions möglich keiten. Alexander M. kennt zahl reiche Funk tions möglich keiten des Internet, obwohl er selbst die für Jugend liche aus seiner Sicht wichtigste Soziale Netz werk platt form Facebook nicht nutzt. Er zeigt sich eher besorgt in Sachen Daten schutz und -sicher heit und ver weist auf das Dilemma, das sich dadurch ergibt, denn zum Funktionie ren einer Sozialen Netz werk platt- form gehöre es eben dazu, be stimmte Daten mit anderen zu teilen. „Und die sozialen Netz werke sind natür lich auch für viele Jugend liche ganz klar ein Raum, wo sie sich eben auch außerhalb von Erwachsenen welten bewegen möchten und da eben auch frei agieren können in weiten Teilen.“ 283 Kerstin H. Kerstin H. (Mitte 30) arbeitet als medien pädagogi sche Ansprechpartnerin in einer Medien- fach bera tung. Sie organisiert regionale und über regionale medien pädagogi sche Projekte mit Kindern und Jugend lichen in den Bereichen Video, Audio, Foto und Multimedia, unter- stützt Institu tionen und Jugendmedien gruppen, ver mittelt Kontakte zu Fachreferenten, organisiert Seminare, Fortbil dungen, Fachta gungen, Vor träge und Elternabende und berät zu Finanzie rungs möglich keiten von Medien projekten. Sie studierte Diplom-Pädagogik mit dem Wahlpflicht fach Medien pädagogik und arbeitete zunächst in einer städti schen Medienste- lle. Von Mitte bis Ende 2010 war sie ehren amtliche Medien fach beraterin. Seit Ende 2010 arbeitet sie hauptamt lich in dieser Domäne weiter. ■■ Kerstin H. nutzt Facebook be ruflich, um Kontakte zu Personen und Institu tionen zu halten, die ihr wichtig sind. Ein privates Benutzer konto dient nur dem eigenen Experimentie ren. In ihren Augen kommunizie ren Jugend liche fast nur noch über Soziale Netz werk platt formen, weil dies schneller und einfacher gehe als beispiels weise via E-Mail. Dabei schätzt sie die Jugend lichen nur bedingt risikobewusst ein. ■■ Für Kerstin H. be deutet Privatsphäre, selbst ent scheiden zu können, mit wem sie welche Daten teilt. Bei persön lichen Informa tionen trennt sie zwischen privaten und be ruflichen. Private Daten vollständig zu schützen hält sie für nicht möglich. In Zukunft werde man wohl die Privatsphäre nicht mehr so hoch halten. ■■ Dass unerwünscht Fotos auf Sozialen Netz werk platt formen ver öffent licht werden, er scheint Kerstin H. als eines der größten Risiken. Ihr kommen aber noch zahl reiche weitere Gefahren in den Sinn, so z. B. Daten ab fangende Gewinn spiele, gegen seitige Ver letzungen durch be leidigende Beiträge, aber auch drastischere Probleme wie Einbrüche infolge von Informa- tionen über Ab wesen heits zeiten. ■■ Kerstin M. beklagt das gering aus geprägte Bewusstsein Jugend licher im Umgang mit Fotos. Gleichzeitig be obachtet sie, dass Jugend liche in den letzten Jahren vor sichti ger ge worden sind. Wichtig ist aus ihrer Sicht ein stärke rer Aus tausch zwischen Jugend lichen und ihren Eltern, wobei die Eltern nicht nur die Gefahren des Netzes sehen dürften. Des Weiteren kommen der Jugendarbeit, informellen Gesprächen und konstruktiven Rückmel- dungen eine wichtige Funktion zu. Auch die Medien anbieter sieht sie in der Pflicht, leichter ver ständ liche Einstel lungs optionen anzu bieten. Kerstin H. hat viele Erfah rungen mit Jugend lichen und kennt sowohl die Vorzüge als auch die Gefahren auf Sozialen Netz werk platt formen aus der eigenen Erfah rung in der medien- pädagogi schen Arbeit. Auch sie thematisiert das Span nungs verhältnis zwischen hohem Daten schutz und Privatsphäre einer seits und einem offenen Aus tausch in sozialen Netz- werken anderer seits. Eine be sondere Rolle weist sie den Eltern zu, die ihren Kindern Orientie rung geben müssten, auch wenn diese ihnen technisch über legen sein sollten. „Seine Daten komplett zu schützen, ist meiner Meinung nach nicht mehr un bedingt möglich. […] Ich denke, die Einstel lung dazu wird sich ver schieben und mit der nach- kommen den Genera tion wahrschein lich auch lockern.“ 284 Experten aus der Domäne Medien Karsten S. Karsten S. (Mitte 30) lebt in einer Groß stadt und ist im Netz unter einem Pseudonym bekannt. Seit Mitte 2000 ist er mit ver schiedenen Projekten im Internet aktiv. Er gründete eigene Initiativen rund um Twitter, be treibt einen Podcast und mehrere Blogs. Er schreibt Zeitungs artikel und Beiträge in Online-Publika tionen. Karsten S. be schäftigt sich in seinen Texten und Vor trägen primär mit dem Ver lust der Kontrolle über die persön lichen Daten im Internet. Er ver tritt die These, dass Informa tionen im Zeitalter des Internet nicht be herrsch- bar sind und damit das Konzept der informa tio nellen Selbst bestim mung, wie es das Daten- schutz recht vor sieht, nicht mehr greift. Karsten S. studierte Kulturwissen schaften und arbeitet gegen wärtig an seiner Doktorarbeit. ■■ Berufs bedingt nutzt Karsten S. das Internet sehr intensiv. Er ver wendet Kurznachrichten- Dienste, Blogs und Podcasts und ist ent sprechend viel im Netz unter wegs. Ob und wie er auch Soziale Netz werk platt formen ver wendet, wird nicht ganz klar. Dass Facebook bei Jugend lichen primär ist, steht für ihn fest. Aber auch YouTube spiele bei ihnen eine große Rolle, was nach wie vor unter schätzt werde. ■■ Im Internet gibt es Privatsphäre laut Karsten S. höchstens bei Kommunika tion zwischen zwei Personen (E-Mail, Chat). Alles andere sei per se öffent lich – auch dann, wenn es zunächst nur an eine ein geschränkte Öffentlich keit gerichtet ist. Das Konzept von Privatsphäre werde sich in den nächsten 20 Jahren ändern, da sich unsere Gesell schaft mit den Jugend- lichen ver ändert. Für Karsten S. selbst gibt es nichts, bei dem er nicht er tragen könnte, wenn es im Internet auf taucht. ■■ Die wahren Risiken des Internet sieht Karsten S. nicht in Privatsphäre-Fragen oder Pornographie, sondern im Mobbing. Hier gibt es seiner Ansicht nach Bedarf, Jugend lichen unter stützend zur Seite zu stehen. In der Diskussion über den Daten schutz sieht er hingegen eher eine Gefahr, da vor dem Hinter grund der Kontroll verlust these schnell eine falsche Sicher heit ent stehe. ■■ Karsten S. schlägt vor, dass Jugend liche eine Einfüh rung in die Daten banktechnik er halten sollten, da man so am besten die Chancen und Risiken, die bei der Ver knüp fung von Daten ent stehen, er kennen kann. Hier sieht er auch die Schulen in der Pflicht. Eltern sollten bei der Internetnut zung Ansprechpartner für ihre Kinder sein. Jugend lichen zu sagen, wie sie handeln sollten, lehnt Karsten S. allerdings ab. Privatsphäre-Einstel lungen auf Sozialen Netz werk platt formen sollten auf ein binäres Maß ver einfacht werden, da sie sowieso eine falsche Sicher heit vor gaukeln. Karsten S. konzentriert sich auf das aus seiner Sicht nicht mehr greifende Konzept der informa tio nellen Selbst bestim mung. Seine Kernthese ist, dass Daten im Internet per se nicht zu kontrollie ren sind. Aus seiner Perspektive ist die Daten schutz-Diskussion sinn los. Jugend- liche sollten besten falls eine „informierte Ent schei dung“ treffen können. „Also wir sind auf jeden Fall an einem Punkt, wo die Rede von informa tio neller Selbst bestim mung zunehmend absurd wird.“ 285 Tamara N. Tamara N. (Ende 20) arbeitet seit Ende 2000 als „Media Educa tion Manager“ einer großen Sozialen Netz werk platt form. Unter ihrer Leitung sensibilisiert ihr Team junge Nutzer für eine ver antwor tungs bewusste, respekt volle und sichere Nutzung des Internet. Neben der direkten Arbeit in der Platt form be suchen die Mitarbeiter Schulen in ganz Deutschland, um zusammen mit Schülern, Eltern und Lehrern durch das Internet zu surfen und über Chancen und Risiken zu sprechen. Der Fokus dieser Aktivi täten liegt auf dem Umgang mit persön lichen Daten und auf dem Schutz der eigenen Privatsphäre. Tamara N. findet die Chancen der Dienste in der öffent lichen Debatte unter repräsentiert. Sie studierte bis vor kurzem Sprach-, Kommunika tions- und Medien wissen schaft. ■■ Tamara N. nutzt be ruflich wie privat das Internet und ist auch in Sozialen Netz werk platt- formen aktiv. Sie ist eher zurück haltend, was das Ver öffent lichen von Daten angeht und findet die strengen deutschen Daten schutz richtlinien gut. Jugend liche ver bringen ihrer Wahrneh mung nach sehr viel Zeit in Sozialen Netz werk platt formen und würden sich dabei zu wenig für den Daten schutz interessie ren. ■■ Privatsphäre online und offline sind für Tamara N. schwer voneinander zu trennen. Im Zentrum steht jeweils die Kontrolle darüber, welche persön lichen Daten welchen (Teil-) Öffentlich keiten oder gar nicht weiter gegeben werden. Tamara N. denkt, dass sich im Wandel be findet, was man unter privat und öffent lich ver steht. ■■ Für Tamara N. ist es riskant, wenn Jugend liche nur un genügend darüber nach denken, was alles mit ihren Daten passie ren kann. Die Jugend lichen wüssten zu wenig über Unter- schiede zwischen ver schiedenen Platt formen Bescheid (z. B. dass man bei Facebook sein Recht am Bild abtritt). Sie kritisiert außerdem, dass Schüler zu „lasch“ mit ihrer eigenen Daten sicher heit umgingen. Auch wenn die Sensibili tät dafür langsam steige, ver- mutet Tamara N., dass es noch lange Bera tungs bedarf geben wird. ■■ Jugend liche sollten aus Sicht von Tamara N. eine reflektierte Ent schei dung im Umgang mit ihren Daten fällen, wozu auch die Kenntnis der Daten schutz bestim mungen der Anbieter gehört. Weiter hin wichtig seien soziale Kompetenzen. Sie sieht Eltern wie auch Lehrer in der Pflicht, Jugend liche zu unter stützen. Diese hätten aber zu viel Angst und würden erst bei Gefahren hell hörig werden. Internetanbieter müssten die Daten schutz vorgaben alters- gerecht und klar ver ständ lich formulie ren. Tamara N. arbeitet ge wissermaßen an der Schnitt fläche von Jugendarbeit und Medien und ist inhalt lich in Sachen Internetnut zung und Soziale Netz werk sehr ver siert. Es fällt auf, dass sie den eigenen Anbieter, bei dem sie arbeitet, in Sachen Daten schutz besser einschätzt als die Konkurrenten. Tamara N. sieht klar die Anbieter in der Pflicht, was die Unter stüt zung Jugend licher angeht, appelliert aber auch an die Eltern, neben Risiken die Chancen wahrzunehmen und über haupt Interesse zu zeigen. „Es ist leider oft so, dass man [bei Eltern] oftmals mit dem Negativen ansetzen muss. Also immer wenn irgendwie was passiert oder wenn Eltern er fahren, dass ihrem Kind was im Netz passiert ist, dass es ge mobbt wird und so weiter, dann ist das Interesse sehr groß.“ 286 Klaus G. Klaus G. (Ende 20) ist Social Media Manager einer Online-Marketing-Agentur. Er konzipiert und betreut die Aktivi täten von Unter nehmen im Bereich Social Media. Haupt schwerpunkt seiner Arbeit sind Marketing-Kampagnen auf der Sozialen Netz werk platt form Facebook mit bis zu 300.000 aktiven Teilnehmern. Im Berufsalltag be obachtet Klaus G. täglich die Beiträge von Jugend lichen und jungen Erwachsenen und schreitet ge gebenen falls ein, wenn diese persön liche Daten über sich oder über andere Nutzer preis geben. Ende 2000 hat er sein Studium im Medien bereich ab geschlossen. Während der Olympischen Spiele 2008 arbeitete er als Berichterstatter für zwei Zeitun gen. Privat betrieb er zwischen Mitte und Ende 2010 ein eigenes Blog. ■■ Klaus G. ist selbst aktiver Nutzer von Facebook. Auch mit anderen Web-Anwen dungen hat er Erfah rung. In mobilen Anwen dungen sieht er die Zukunft. Von der Regulie rung Sozialer Netz werk platt formen hält er wenig, obschon er bei Jugend lichen wahrnimmt, dass diese zu viel von sich ver öffent lichen. Dabei würden sich allerdings auch viele belang lose Dinge be finden. ■■ Privatsphäre bilden für Klaus G. die Informa tionen, die er nicht mit allen Menschen teilen will. Privat sind für ihn auch Daten wie Adresse und Telefon nummer. Gleichzeitig sieht er sich aber als Person, die öffent lich die eigene Meinung ver tritt. ■■ Klaus G. ver mutet, dass speziell schnell wachsende Dienste dem Wachstum zuliebe den Daten schutz ver nachlässigen. Das sei dann für die jugend lichen Nutzer auf jeden Fall ein Risiko, insbesondere weil diese recht freizügig mit ihren Daten umgehen würden. Auf der anderen Seite meint Klaus G. aber auch, dass sich deutsche Nutzer noch ver gleichs weise vor sichtig auf Sozialen Netz werk platt formen ver halten würden. ■■ Klaus G. stellt klar, dass das Community Management von Unter nehmen keine Erziehungs- funk tionen über nehmen könnte. Er selbst aber und seine Kollegen würden immerhin sensitive Daten, die er im Rahmen seiner be ruflichen Tätig keit ent deckt, ent fernen. Unter stützen könnten laut Klaus G. vor allem die Eltern, be sonders, wenn sie selbst Soziale Netz werk- platt formen nutzen, aber auch Schule, Jugendarbeit sowie die (Massen-)Medien mit ihrer Berichterstat tung. Außerdem sollten die Nutzer selbst lernen, z. B. kritische Beiträge zu melden. Klaus G. ist infolge seiner Tätig keit (werb liche Kampagnen auf Sozialen Netz werk platt formen) ge wissermaßen ge zwungen, eine genuin pädagogi sche Perspektive auf Fragen zu Privat heit und Öffentlich keit der jugend lichen Nutzer eher außer Acht zu lassen. Er hält eine Regulie- rung Sozialer Netz werk platt formen für schwierig, plädiert aber für Unter stüt zung von vielen Seiten, damit Jugend liche informierte Ent schei dungen treffen können. „Es gibt ja immer diesen irrigen Glauben, dass alles, was ich irgendwie auf Facebook poste, jeder sehen kann. Das ist eine immer noch weit ver breitete Ansicht, obwohl es so ja nicht praktiziert wird. Es ist ja tatsäch lich so, dass die Profile noch größtenteils ab geschottet sind.“ 287 Bernd D. Bernd D. (Anfang 30) ist Rechts anwalt und arbeitet derzeit im Jugendmedien schutz recht für die Freiwillige Selbst kontrolle Multimedia-Dienste anbieter e. V. (FSM). Die Selbst kontroll- organisa tion wurde 1997 von Medien verbänden und Unter nehmen der Online-Wirtschaft ge gründet. Sie fungiert als Beschwerdestelle, an die sich auch Jugend liche und junge Erwachsene wenden können, wenn sie mit problemati schen Inhalten oder problemati schen Ver haltens weisen im Internet konfrontiert sind. Vor zwei Jahren hat der Verein einen Ver- haltens kodex für Anbieter von Sozialen Netz werk platt formen initiiert, dem sich die drei deutschen Anbieter VZ-Netz werke, Lokalisten Media und RTL inter active ver pflich teten. Bernd D. referiert in Bildungs einrich tungen über recht liche Fragen der Internetnut zung und berät Unter nehmen in der Gestal tung ihrer An gebote. ■■ Bernd D. ist selbst aktiver Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen und war früher Moderator in einem Computer spieleforum. Nicht alle Aktivi täten von Jugend lichen, aber auch die von Erwachsenen, kann er be fürworten, z. B. das exzessive Teilen von privaten Fotos und Videos sowie das Beschreiben von aktuellen Aktivi täten. ■■ Privatsphäre offline be schreibt Bernd D. als das Recht, allein ge lassen zu werden und darüber be stimmen zu können, was andere (z. B. Staat, Ver mieter, Nachbar) über einen wissen dürfen. Online fasst er den Begriff der Privatsphäre enger: Es gehe primär darum, welche digitalen Informa tionen von einer Person im Netz ver fügbar sind, wer Zugang dazu hat und was derjenige damit machen darf. ■■ Risiken sieht Bernd D. speziell in Cyberbullying, Ehrverlet zungen und darin, dass für die Jugend lichen nicht abzu schätzen sei, was mit ihren Informa tionen tatsäch lich passiert. Er sieht große Unter schiede in der Medien kompetenz der Jugend lichen. Manche seien komplett sorg los, andere würden sehr vor sichtig mit ihren Daten umgehen. Die Mehrheit hätte inzwischen aber eine differenzierte Sicht weise und wüsste, dass man nicht alles, was technisch geht, auch wirk lich machen sollte. ■■ Jugend liche sollten laut Bernd D. die gesetz lichen Vor gaben (Urheber recht, Recht am Bild) kennen, sich aber auch un geschriebener Gesetze bewusst sein (soziale Kompetenz). Jugend liche in der sicheren Internetnut zung zu unter stützen, sei eine gesamt gesell schaft- liche Aufgabe (Eltern, Lehrer, Peers, Jugendarbeiter). Die Internetdienst leister sieht Bernd D. inter national in der Pflicht. Bernd D. hat umfang reiche Kennt nisse und Erfah rungen mit dem Internet und Sozialen Netz werk platt formen. Um Jugend liche in der sicheren Internetnut zung zu unter stützen, plädiert er für einen „globalen Ansatz“. Es ist ihm wichtig, auf die inter nationale Problematik bei Sicher heits bestim mungen hinzu weisen. Hier einheit liche Schutz maßnahmen zu finden, sei noch ein langer Weg. „Es gibt Jugend liche, die völlig sorgen frei sind, … völlig undifferenziert Internetdienste nutzen und alle Informa tionen von sich preis geben … Es gibt das andere Extrem, dass junge Leute sagen ‚Ich möchte über haupt nichts von mir preis geben, ich möchte Internetdienste so passiv und so anonym wie möglich nutzen, wie’s nur geht‘.“ 288 5.2.2 Konstanten und Besonder heiten bei den Experten Wie Experten die Internetnut zung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen einschätzen Alle 13 Experten aus den Domänen Schule, Jugendarbeit und Medien, mit denen wir ge sprochen haben, sind sich darin einig, dass Soziale Netz werk­ platt formen un verzicht barer Bestand teil im Leben Jugend licher ge worden sind, um unter einander in Kontakt zu bleiben, zu kommunizie ren, nichts zu ver­ passen und sich zu koordinie ren. Facebook, so eben falls die fast einhellige Meinung der interviewten Experten, habe unter den Sozialen Netz werk platt­ formen den Siegeszug an getreten und eine heraus ragende Stellung im Alltag junger Internetnutzer erlangt. Die Hälfte der Experten betont darüber hinaus, dass es für Jugend liche wichtig sei, vor allem Fotos und Videos ins Internet zu stellen und anzu sehen. Eine ent sprechend große Bedeu tung habe die Platt­ form YouTube. Einer der Experten weist im Interview darauf hin, dass YouTube nicht nur zum Hochladen und Anschauen von Videos, sondern in ge wisser Weise auch zur Kommunika tion ge nutzt und in dieser Funktion von den Erwachsenen unter schätzt werde. Computer spiele halten vor allem Experten aus der Jugendarbeit und ansatz weise auch die aus der Domäne Schule be­ sonders für männ liche Jugend liche neben Sozialen Netz werk platt formen für eine be deutsame Computer­ und Internet­Anwen dung. Alle interviewten Experten aus der Domäne Schule äußern sich eher skep­ tisch zum Risikobewusstsein von Jugend lichen im Internet und in Sozialen Netz werk platt formen, betonen aber, eine erhöhte Sensibilisie rung für Sicher heits fragen in der letzten Zeit wahrzunehmen. Ver gleichs weise aus führ liche Darstel lungen zum mangelnden Wissen und Können junger Nutzer finden sich in den Interviews mit Experten aus der Domäne Jugendarbeit. Doch auch sie meinen hier einen ge wissen Wandel er kennen zu können. Viele Beiträge von Jugend lichen im Netz – so diese Experten – seien aber eher banal. Das Wissen und Können in Sachen Sicher heit halten auch die vier von uns interviewten Medien experten für nicht allzu hoch aus geprägt, er läutern dies aber weni­ ger aus führ lich und weniger negativ. Insgesamt be trachtet ergibt sich durch aus eine Diskrepanz zwischen dem Selbst bild der von uns interviewten 24 Jugend lichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 24 Jahren einer seits und dem Fremdbild der 13 Experten aus Schule, Jugendarbeit und Medien, mit denen wir ge sprochen haben, anderer­ seits: Jugend liche und junge Erwachsene geben zwar einige Wissens lücken im „Ich muss sagen, viele Jugend liche gehen nicht sehr sensibel mit ihren Daten um. Sie haben einfach kein Gespür dafür, was jetzt eigent- lich öffent lich sein darf und wo man ein bisschen auf passen sollte und wie man damit umgehen muss.“ (Tom F., Domäne Schule) 289 Umgang mit dem Internet und Sozialen Netz werk­ platt formen zu und zeigen sich in einigen Fällen auch offen sorg los. Das Bild, das man nach den Ge sprächen mit ihnen von ihrem Nutzungs verhalten und Risikobewusstsein hat, ist aber weitaus hetero­ gener als das, welches die Experten aus unseren Interviews in dieser Hinsicht von den jungen Nutzern zeichnen. Die be fragten Experten nehmen auch bei der Internetnut zung Jugend licher und junger Erwach­ sener offen bar eine relativ große Homogeni tät an, die wir in den Interviews mit unserer Zielgruppe so nicht fest stellen können. Allerdings geben viele der Experten aus allen drei Domänen an, eine positive Ver ände rung im Sicher heits verhalten und in Kennt­ nissen bei Jugend lichen und jungen Erwachsenen in letzter Zeit zu er kennen. Zudem stimmen die Ein­ schät zungen der Experten im Hinblick auf die hohe Bedeu tung von Fotos und Videos in Sozialen Netz­ werk platt formen mit vielen Aus sagen der Jugend­ lichen und jungen Erwachsenen überein. Erwähnt wird von mehreren Experten zudem, dass Soziale Netz werk platt formen vor allem für die Kommunika­ tion von banalen Inhalten ge nutzt werden würden. Hier stimmen auch einige (aber keines wegs alle) der Jugend lichen und jungen Erwachsenen in den Inter­ views zu: In Sozialen Netz werk platt formen kursiert auch ihrer Ansicht nach viel Belang loses, was in ihren Augen aber vor allem für die Beiträge anderer gilt, und man ver breite Dinge, die „nicht be sonders“ sind, was dann auch auf die eigenen Beiträge bezogen wird. Was Experten über Privat heit bzw. Öffentlich keit im Netz denken Was für die von uns interviewten Experten als privat gilt und ent sprechend nicht im Internet ver öffent licht werden sollte, unter scheidet sich nicht wesent­ lich von dem, was auch viele Jugend liche und junge Erwachsene, mit denen wir ge sprochen haben, über Privat heit und Öffentlich keit denken. Zumindest wird so gut wie alles, was auch Jugend liche und junge Erwachsene ge nannt haben, von mindestens einem der 13 Experten exemplarisch als zur Privatsphäre zu gehörig empfunden, darunter: Daten zu Wohnort und Telefon nummern, Informa tionen über Familie und Partner schaft, über Gemüts lagen und Erkran­ kungen, über Aufenthaltsorte und Ver mögens verhält nisse sowie Bilder von einem selbst. Unter schiede zwischen den Experten aus den ver schiedenen „Ich denke, es ist mittlerweile tatsäch lich so, dass viele jugend- liche Nutzer schon sehr informiert damit umgehen und sich auch sehr bewusst dafür entscheiden, welche Informa tion sie teilen und welche nicht und welchen Risiken sie sich damit möglicher weise aus setzen.“ (Bernd D., Domäne Medien) „Wenn ich immer so lese, ‚War heute Laufen‘ und ‚Mache jetzt gerade das‘, da denke ich: ‚Wen interessiert’s?‘ Da kann man jetzt sagen, okay, das ist die Banalität des Alltags.“ (Peter P., Domäne Jugendarbeit) 290 Domänen sind nur in einigen wenigen Punkten zu er kennen. Fast alle Experten definie ren Privatsphäre im Internet ab strakt als das, worüber man Kontrolle hat und worauf man selbst Einfluss nehmen kann. Experten speziell aus der Domäne Medien neigen dazu, Privat heit mit dem Recht zu ver knüpfen, sich zurück ziehen zu können – auch von Kontakten im Internet. Dies dürfte damit zu tun haben, dass diese Experten eine be sonders hohe und intensive Medien­ nutzung (schon allein aus be ruflichen Gründen) aufzu weisen haben und eine hohe Ver bindung der eigenen Identität mit der Online­Welt naheliegt. Diese Lesart von Privat heit wurde im Übrigen auch bei den Jugend lichen und jungen Erwachsenen deut lich, die starke Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen sind. Mehrere Experten aus den Domänen Jugend­ arbeit und Medien äußern explizit die Ver mutung, dass das, was man als privat und öffent lich definiert, einem steti gen, wenn auch langsamen Wandel unter­ zogen sei und gerade gesell schaft lich neu ver handelt werde (oder werden müsse). Ver einzelt wird von den von uns interviewten Experten auch darauf hin­ gewiesen, dass es schwierig sei, Privatsphäre bzw. Daten schutz in Sozialen Netz werken eng zu definie­ ren, da dies im Wider spruch zu deren Philosophie und Funk tions weise stehe – eine Erkenntnis, die, wenn auch einfacher formuliert, einige der Jugend lichen und jungen Erwachsenen im Gespräch mit uns eben falls an gedeutet haben. Wie Experten die Risiken in sozialen Netz werken einschätzen Was Experten als Risiken im Internet im Allgemei­ nen und in Sozialen Netz werk platt formen im Spe­ ziellen einschätzen, ergibt – ver gleicht man die Ein­ schät zungen der Experten aus den drei Domänen Schule, Jugendarbeit und Medien – ein relativ homo­ genes Bild: Fast alle weisen auf das große Problem hin, dass einmal ver öffentlichte Daten „nicht ver­ gessen“ werden, also potenziell sehr lange zugäng­ lich bleiben, nicht komplett „zurück geholt“ werden und auf ver schiedenste Weise zum Nachteil der Betroffenen ver wendet werden könnten. Dies wird mehrfach auch direkt oder indirekt als Kontroll­ verlust be zeichnet. Eben falls häufig und damit zusammen hängend werden Mobbing­Phänomene (Cyber­Mobbing, Cyberbullying) vor allem, aber nicht „Privatsphäre gibt es für mich im Internet eigent- lich nicht. Ich ver suche meine persön lichen Daten eher aus dem Internet raus zuhalten.“ (Kerstin H., Domäne Jugendarbeit) „Privatsphäre be deutet für mich, dass ich selbst ent scheiden kann, welche Informa tionen ich im Internet … öffent lich ver fügbar mache oder nicht.“ (Karl E., Domäne Schule) „Ein Problem ist natür- lich auch heute noch, dass vor allem gerade die jüngeren Jugend- lichen die Reichweite, Dynamik und Nach haltig- keit von ein gestellten Inhalten noch nicht ab- schätzen können.“ (Alexander M., Domäne Jugendarbeit) 291 nur, von den interviewten Experten aus den Domänen Schule und Jugendarbeit als großes Risiko benannt. Mehrfach wird schließ lich die Gefahr artikuliert, dass es zu Daten miss brauch speziell zu Werbe­ zwecken, zu „Identi täts klau“ und zur Ver brei tung von Troja nern infolge eines zu sorg losen Umgangs mit privaten Daten in Sozialen Netz werk platt formen kommen könne. Eine Person aus unseren Interviews ver weist auch auf die Einbruchs gefahr infolge von Status meldun gen und Voyeurismus. Zwei Experten aus der Domäne Medien er gänzen diese, auch in den Inter views mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen oft auf tauchen den, Risiko beschrei bun­ gen durch zwei weitere, etwas anders ge lagerte Pro­ bleme: Dabei handelt es sich zum einen um die Inter nationali tät des Internet, die effektive Daten­ schutz vorkeh rungen schwierig und für junge Nutzer auch undurchschau bar macht, und zum anderen um die Wachstums gier von Web­Unternehmen, denen steigende Nutzer zahlen wichti ger seien als Daten­ schutz. Einer der Medien experten, mit denen wir ge sprochen haben, gibt zudem an, welche Risiken er für über schätzt hält, nämlich beispiels weise Google Street View oder Like­Buttons bei Facebook. Man kann fest stellen, dass die meisten Experten in unseren Interviews zwar tendenziell mehr und aus führ licher Risiken als Chancen Sozialer Netz werk­ platt formen thematisie ren, aber über alle Domänen hinweg auch Vor teile und positive Nutzungs möglich keiten er kennen. Fast alle Experten betonen, dass Soziale Netz werk platt formen die Kommunika tion einfacher und schneller machen, dabei helfen, soziale Kontakte zu pflegen, manchmal auch herzu stellen, und sich effektiv zu koordinie ren. Dies haben uns auch fast alle interviewten Jugend­ lichen und jungen Erwachsenen, die Soziale Netz­ werk platt formen nutzen, in hohem Maße be stätigt. Nicht so einhellig, aber von der Tendenz her klar, betonen viele Experten die Chance Sozialer Netz­ werk platt formen, sich selbst darzu stellen bzw. sich zu präsentie ren (Stichwort Identi täts bildung). Die Angaben der jungen Nutzer, mit denen wir ge spro­ chen haben, sind hier im Ver gleich zu den Experten­ einschät zungen allerdings weniger einheit lich: Selbst darstel lung wird eher nicht als be sondere Chance Sozialer Netz werk platt formen bzw. nur von wenigen so wahrgenommen. Über die Domänen ver streut nennen die von uns be fragten „Wenn wir ein Gewinn- spiel durch führen, fragen wir auf Facebook die Daten innerhalb einer Applika tion ab, weil die dürfen nicht öffent lich an der Pinnwand ab gefragt werden. Und da sind Jugend liche teil weise doch schon relativ freizügig und posten direkt auf der Pinnwand – was wir natür lich dann sofort wieder löschen.“ (Klaus G., Medien) „Ich ver suche immer zu ermuti gen und zu sagen: ‚Ihr habt ja die Experten hier an der Schule. Das sind nämlich eure Schüler. Lasst … die doch mal kommen, es kann doch nur noch einen guten Fluss geben, und ihr könnt ganz viel lernen von denen‘.“ (Sabine R., Domäne Jugendarbeit) 292 Experten ver einzelt weitere Chancen, die Online­ Communities mit sich bringen können: deren Nut­ zung zum Lernen, zur Ent wick lung sozialer Fertig­ keiten, zur hierarchiefreien Kommunika tion und zur Ab gren zung von der Erwachsenen welt. Auch für Lehrer werden von einem unserer Experten Vor teile Sozialer Netz werk platt formen an gesprochen: Sie könn ten die Koopera tion in der Lehrer schaft er­ leichtern und als Werkzeuge im Schul unterricht ein­ gesetzt werden. Welche Kompetenzen Experten für Jugend liche und junge Erwachsene als notwendig erachten Welche Kompetenzen Jugend liche und junge Erwach­ sene für einen sicheren Umgang mit Sozialen Netz­ werk platt formen benöti gen, darüber besteht bei den von uns interviewten Experten über die Domänen Schule, Jugendarbeit und Medien hinweg eine relativ über einstimmende Meinung – jeden falls im Kern dessen, was man diesbezüg lich als Medien kompe­ tenz definie ren könnte: Alle nennen hier unter Ver­ wendung teils gleicher, teils unter schied licher Be­ zeich nungen eine kritische Medien kompetenz, die insbesondere das Bewusstsein für die Risiken in Sozialen Netz werken (siehe oben) einschließt. Man könnte die Einschät zung der Experten also auch so formulie ren: Wer die Risiken, die mit der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen einher gehen (potenzieller Kontroll verlust über private Daten, Urheber rechts verlet zungen, Mobbing etc.) kennt und diese bei seinem Handeln im Internet be rücksichtigt, sei kom­ pe tent. Daneben nennen Experten aus der Domäne Schule noch konkreter folgende Fähig keiten und Fertig keiten, die sie für notwendig halten: Infor­ mationen recherchie ren und im Hinblick auf ihren Wahr heits gehalt be urteilen können, die Qualität und die Aus wirkungen von Beiträgen einschätzen und be urteilen können sowie Freundschafts beziehungen in sozialen Netz werken richtig einord nen können. Ein Experte sieht auch Lesekompetenz als wichtig für eine ver antwor tungs volle Nutzung des Internet. Aus allen Domänen heraus ver weisen mehrere Ex­ per ten zudem darauf, dass junge Nutzer neben recht­ „Dann ist es natür lich wichtig bei solchen An- geboten im Internet, dass man sich von den Erwachsenen ein bisschen ab grenzt.“ (Tamara N., Domäne Medien) „Und da kann man dann schon ver suchen, den Kindern mal die Rechts lage klar zu machen. Da haben sie einfach Defizite, so dass sie ein illegales Ver halten nicht richtig einschätzen können.“ (Frank O., Domäne Jugendarbeit) „… kritische Medien- nut zungs kompetenz … heißt, dass erst einmal das Bewusstsein dafür geschaffen werden muss, dass alles, was im Internet steht, wirk lich … öffent lich ver fügbar ist, und dass darin auch ein großes Risiko liegen kann.“ (Karl E., Domäne Schule) 293 lichen Vor gaben auch „un geschriebene Gesetze“ kennen müssten, die mit gegen seiti gem Respekt und Einfüh lungs vermögen zu tun haben. Genannt werden auch techni sches Wissen und Ver ständnis (etwa über Daten banken und den Aufbau von Sozialen Netz werk platt formen) sowie ganz konkret Bedien­Kom­ petenzen etwa bei Privat sphäre­Einstel lungen. Einige Experten aus der Domäne Jugendarbeit, mit denen wir ge sprochen haben, fügen noch einen weiteren Aspekt von Kompetenz im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen an: Man sollte wissen, an wen man sich wenden kann, wenn man Hilfe braucht, und nicht glauben, alle Probleme allein lösen zu müssen oder zu können. Wie man diese Kompetenzen bei Jugend lichen und jungen Erwachsenen aus der Sicht der Experten fördern könnte oder sollte Während sich die insgesamt 13 Experten aus den Domänen Schule, Jugend­ arbeit und Medien nur wenig in ihren Einschät zungen voneinander unter­ scheiden, welche Kompetenzen Jugend liche und junge Erwachsene im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen haben oder aus bilden sollten, zeigen sich zwischen ihnen in der Frage nach der Kompetenzförde rung neben einigen Gemeinsam keiten doch deut liche Unter schiede. Die größte Gemeinsam keit besteht darin, dass fast jeder der Experten, mit denen wir ge sprochen haben, die Ver antwor tung für den Aufbau und die Förde rung von Kompetenzen bei Jugend lichen und jungen Er­ wachsenen auf mehrere Schultern ver teilt sehen will: Eltern, Lehrer bzw. die Schule, Pädagogen außerhalb der Schule bzw. Jugendeinrich tungen, aber auch die Anbieter Sozialer Netz werk platt formen und der Gesetz geber seien in der Pflicht. Allerdings sind die Gewich tungen, wie effektiv die ver schiedenen Per­ so nen und Institu tionen agieren können, durch aus unter schied lich. Unter schied licher argumentie ren die Experten dagegen in Sachen Kompetenzförde rung. Erstaun lich sind die Meinungs unterschiede einer seits nicht, bringen doch Personen aus ver schiedenen Domänen infolge ihrer be­ ruflichen Tätig keit, ihres Tätig keits umfelds und ihrer Erfah rungen jeweils andere Perspektiven auf die Thematik mit. Anderer seits haben alle von uns interviewten Experten mehr oder weniger aus geprägten Kontakt zu den jeweils anderen Domänen, so dass die fest zustellen den Unter schiede durch aus be­ achtens wert er scheinen. Die von uns interviewten vier Experten aus der Domäne Schule thematisie­ ren stärker als die anderen Interviewpartner die Möglich keiten der Kompetenz­ förde rung in und durch die Schule, insbesondere auch die Rolle des Unter richts. „Ich hab es oft genug erlebt, dass man zum Beispiel Urheber rechts- regeln thematisiert und be spricht. Und das können die Schüler auch. Aber völlig unab hängig davon … und zwei Wochen später spielt es für die Praxis keine Rolle … denn für den Alltag gelten ganz andere Regeln.“ (Richard R., Domäne Schule) 294 Während ver einzelt auch Experten aus den Domänen Jugendarbeit und Medien auf die Bedeu tung von Schule und Unter richt ver weisen, dabei aber recht vage bleiben, be nennen die Experten aus der Schule eine Reihe konkreter Möglich­ keiten: Man könne im Unter richt über Risiken und Sicher heits fragen informie­ ren. Man könne Projekte im Unter richt an stoßen, in denen vor allem Web­ Anwen dungen wie Blogs, Wikis sowie Soziale Netz werk platt formen zum Einsatz kommen und den Schülern eigene Erfah rungen er möglichen. Man könne Schüler aber auch individuell an sprechen und für Gespräche mit ihnen offen sein. Die von uns be fragten Experten aus der Domäne Schule sprechen sich zudem dafür aus, dass Schulen die Eltern informie ren und diese für Gefahren sensibilisie ren, ohne aber bei den Risiken stehen zubleiben. Allerdings bestehe ein Problem darin, dass die Schule zwar Wissen ver mitteln kann, der Alltag der Jugend lichen und jungen Erwachsenen aber nach anderen Regeln funktioniert, so dass sie Gelerntes ignorierten. Dies sei z. B. dann der Fall, wenn sie be stimmte persön liche Daten wider be sseres Wissen in Sozialen Netz werk platt formen preis gäben, um sich den Erwar tungen ihrer Mitschüler anzu passen. Die von uns interviewten Experten aus der Domäne Schule fordern mehrfach von den Eltern, dass sie Interesse an den Aktivi täten ihrer Kinder im Netz haben sollten. Eltern, aber auch die Lehrer, so ihre Meinung, müssten sich weiter bilden, Informa tions angebote annehmen und selbst kompetent im Umgang mit Medien sein, um als Vorbild wirken zu können. Einer der Experten schlägt Koopera tions verein ba­ rungen zwischen Schule und Eltern vor. Die Peer­ group erwähnt nur eine Person aus der Domäne Schule als wichtig für die Kompetenz förde rung. Neben diesen personalen Voraus setzungen sind nach Ansicht der Experten aus dem Schul bereich auch schuli sche Bedin gungen er forder lich: Um den Um­ gang mit dem Internet und damit auch mit Sozialen Netz werk platt formen in der Schule be handeln zu können, müsse man dafür Platz im Lehrplan schaf­ fen, aus reichend Zeit einräumen, die er forder liche techni sche Infrastruktur bereit stellen und den Leh­ rern Fortbil dungs möglich keiten (die auch von außen stammen könnten) bieten. Von Internetdienst leistern fordern die Experten, die mit uns ge sprochen haben, Privatsphäre­Einstel lungen zu ver einfachen, besser über Rechts fragen zu infor­ mie ren und beim Löschen von Daten aktiv zu helfen. Ver einzelt wird auch für bessere gesetz liche Lösungen an stelle bloßen Ver trauens auf Selbstregula tion plädiert. Die fünf Experten aus der Domäne Jugendarbeit, mit denen wir ge sprochen haben, sehen zwar eben falls unter anderem die Schule in der Pflicht, wenn es „In der Schule ist es doch so: man will dazu- gehören, also muss man sich be stimmten Regeln unter werfen, manchmal in der Clique, manchmal, weil man bei irgendwas dabei sein will. Im Internet ist es natür lich noch viel schlimmer.“ (Matthias S., Domäne Schule) 295 um die Kompetenzförde rung im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen geht. Stärker als die von uns be fragten Experten aus der Schule aber werden explizit Dialog und informeller Aus tausch ohne „er­ hobenen Zeigefinger“ in den Vordergrund gerückt: Genannt werden Dialog­ und Aus tauschmöglich­ keiten auf Messen und anderen Ver anstal tungen, in Projekten der aktiven Medienarbeit und bei unge­ plan ten konkreten Anlässen. Zwar wird auch in dieser Experten gruppe auf Informa tions material (z. B. Broschüren) zur Kompetenzförde rung ver wie­ sen: Hier hat man dabei allerdings vor allem Eltern und Pädagogen im Blick, die wiederum Jugend liche und junge Erwachsene sensibilisie ren sollen. Als schwierig für Fördermaßnahmen wird mitunter ein­ geschätzt, dass Jugend liche um die Risiken von Sozialen Netz werk platt formen wüssten, diese aber in Kauf nehmen, da für sie die Mehrwerte über­ wiegen. Zweimal werden in dieser Experten gruppe die Peers ge nannt, wenn es darum geht, Kompeten­ zen zu ent wickeln: Jugend liche könnten sich zum einen gegen seitig unter stützen und z. B. auch gegen seitig vor Gefahren warnen und sie könnten zum anderen als „Experten“ für weniger er fahrene, aber auch ältere Personen fungie ren und etwas er klären, was sie selbst schon wissen. Im Ver gleich zu den Experten aus der Domäne Schule zeigen sich die von uns interviewten Experten aus der Domäne Jugendarbeit etwas skepti scher, was die Möglich keiten der Eltern für die Kompetenzförde rung ihrer Kinder be trifft: Zwar gehen auch diese Experten davon aus, dass es alle in der Gesell schaft angehe, wie Jugend­ liche und junge Erwachsene mit dem Internet im Allgemeinen und Sozialen Netz werk platt formen im Besonde ren umgehen. Es wird aber von ihnen häufi­ ger thematisiert, dass Ver bote und Ängste sowie zu wenig Wissen und Erfah rung gerade bei den Eltern eine effektive Unter stüt zung oft schwierig machen. Offen heit, gute Kennt nisse und prakti sches Können werden generell als Voraus setzung für diejenigen Personen an gesehen, die Kompetenz entwick lung wirkungs voll initiie ren und be gleiten. Experten aus der Domäne Jugendarbeit weisen in unseren Interviews be sonders oft und intensiv darauf hin, wie wichtig ein Ver trauens verhältnis zwischen Jugend lichen und ihren „Betreuern“ ist: Letztere müssten den Jugend lichen auf Augenhöhe be gegnen, diese ernst nehmen und dürften sie nicht bevor munden. Besonders „Der ein oder andere Jugend liche sagt vielleicht ‚Ich weiß, dass all das, was eben in sozialen Netz werken ein- gestellt wird [vom Anbieter] als Daten aus- gewertet oder für personalisierte Werbung ge nutzt wird …, aber trotz alledem ist einfach dieser Mehrwert dieses sozialen Netz werks für mich höher an gesiedelt.‘“ (Alexander M., Domäne Jugendarbeit) „Diese starke Ver- trauens posi tion [der Jugendarbeiter], die in vielen Fällen deut lich mehr Einfluss er möglicht als die Eltern, die wollen wir aus nutzen, um hier den Kindern einen ver- nünfti gen Umgang zu ver mitteln.“ (Frank O., Domäne Jugendarbeit) 296 problematisch sei es, wenn Eltern (oder Pädagogen) Jugend lichen im Netz hinter herspionie ren, denn dies zerstöre die dringend er forder liche Ver trauens­ basis. Neben den Eltern sehen Experten aus der Jugendarbeit daher Pädagogen außerhalb der Schule als wirkungs volle Unter stüt zungs personen; zu diesen, so einer der Experten, würden auch Trainer im Sportbereich ge hören. Schulen, so ihre Forde rung, sollten Lehrer besser fortbilden, damit diese Sicher heitsthemen im Internet zum Unter richts gegen stand machen können. Einer der Experten weist darauf hin, dass auch Jugendeinrich tungen auf holen müssten, denn deren Strategien der Kontakt aufnahme zu Jugend lichen seien teil weise ver altet. Im Ver gleich zu den Experten aus der Domäne Schule machen die fünf von uns interviewten Experten aus der Domäne Jugendarbeit mehr und noch konkretere Vor schläge, was speziell die Internetdienst leister tun müssten: Die Daten schutz­ optionen in sozialen Netz werken müssten einfacher und ver ständ licher sein; Vor einstel lungen sollten einen hohen Daten schutz umsetzen; jüngeren Nutzern könnte man ver schiedene Funktionali täten erst nach und nach freischalten; Neuerun gen (z. B. personalisierte Werbung) müssten zunächst deaktiviert sein; über Ver ände rungen müsste klarer informiert werden; bei der er stmali gen Anmel dung sollte ein Identi täts check statt finden; bei krimi nellen Delikten müsste man mehr Möglich keiten haben, Personen aufzu spüren, die Netz werke zu krimi nellen Zwecken nutzen; man sollte z. B. nach Pädophilen aktiv suchen; nach zehn Jahren sollten Anbieter alles löschen; und schließ lich sollten Internet­ dienst leister mehr mit Pädagogen und Jugend lichen kooperie ren. Die von uns be fragten vier Experten aus der Domäne Medien neigen dazu, die Möglich keiten der Kompetenzförde rung nicht allzu hoch einzu schätzen – jeden falls lässt sich das indirekt aus einigen der Aus sagen in den Interviews er schließen. Am häufigsten wird in diesen Interviews zunächst die eigene Ver­ antwor tung als Ver treter der Medien reflektiert und in diesem Zusammen hang fest gestellt, dass es hier enge Grenzen gäbe. Bis auf eine Aus nahme werden „er zieheri sche“ Maßnahmen ab gelehnt und teil weise auch als wirkungs los be urteilt. Es wird aber durch­ aus auch die Schule in der Plicht gesehen, wobei kaum einer der Interviewten genauer darlegt, wie dies (neben der Ver teilung von Informa tion) im Detail aus sehen könnte. Einer der Experten aus der Domäne Medien ver weist allerdings auf eigene Online­Aktivi täten seiner Organisa tion, die aktivie­ ren den Charakter haben und Jugend liche dabei unter stützen sollen, Erfah rungen zu sammeln und dabei Kompetenzen aufzu bauen. Informa tionen, Gespräche, „Learning­by­Doing“ sowie die allgemeine Medien berichterstat tung bzw. die Rezep tion von Medien berichten werden als weitere Möglich keiten zur Kom­ petenz entwick lung in Sachen sozialer Netz werke ge nannt. „Als Anbieter von sozialen Netz werken, Messenger-Systemen oder Chatprogrammen hab ich immer die Pflicht, dem Nutzer die Privatsphäre-Einstel- lungen näher zu bringen.“ (Tamara N., Domäne Medien) 297 Einig sind sich die Experten aus der Domäne Medien mit denen aus den Domänen Schule und Jugendarbeit allerdings darin, dass die Unter stüt zung junger Nutzer für einen ver antwor tungs vollen Um­ gang mit dem Internet und Sozialen Netz werk platt­ formen eine gesamt gesell schaft liche Aufgabe ist. Ähnlich wie die Experten aus der Jugendarbeit warnen die von uns interviewten Medien experten davor, diffuse Ängste zu schüren, und plädie ren dafür, dass Unter stüt zungs personen interessiert, offen und gut informiert sein müssten sowie ein Ver­ trauens verhältnis zu den Jugend lichen bräuchten. Die Schule wird zwar als ein wichti ger Lernort ein­ geschätzt, dessen Wirksam keit in Sachen Kompe­ tenz förde rung bei Jugend lichen allerdings tendenziell an gezweifelt oder zumin dest als schwierig be urteilt wird. Auch Experten aus der Domäne Medien, mit denen wir ge sprochen haben, sehen Ver besse rungs­ möglich keiten bei Internet dienst leistern, ohne aller­ dings so umfang reiche Maßnahmen zu nennen wie die Experten aus der Domäne Jugendarbeit: Genannt werden die Gestal tung der An gebote, so dass man sie auf geklärt nutzen kann, die Ent wick lung und Umset zung eines Ver haltens kodex (wobei vor allem inter nationale Soziale Netz werk platt formen ein Pro­ blem seien, da sie sich nicht an schließen würden), Daten schutz bestim mungen in deutscher Sprache und generell neue Standards. In einem Fall wird jedoch auch die Ansicht ver treten, dass Privatsphäre­Einstel lungen auf Sozialen Netz­ werk platt formen nur eine falsche Sicher heit vor gaukeln würden. Selbstregulie­ rungs ansätze werden tendenziell als wichti ger an gesehen als gesetz liche Rege­ lun gen. 5.2.3 Folge rungen: Empfeh lungs tendenzen Selbstredend ist es nicht möglich, aus Interviews mit nur 13 Experten empirisch gesicherte Leitlinien zu extrahie ren, mit denen man pädagogi sche Maßnahmen zur Kompetenz entwick lung im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen ge stalten kann. Ähnlich wie bei den Jugend lichen und jungen Erwachsenen, muss man unserer Ansicht nach auch bei den Experten aus den ver schiedenen Domänen nicht nur deren aktuelle Tätig keit, sondern auch deren Alter, be ruf­ liche Sozialisa tion und eigene Medienerfah rung sowie Einstel lungen be rück­ sichti gen, will man ihre Vor schläge an gemessen einordnen. Aus diesem Grund „Also ich halte grundsätz lich nicht so viel von Privatsphäre- Einstel lungen auf Social Networks, weil sie eine falsche Sicher heit vor- gaukeln.“ (Karsten S., Domäne Medien) „Es ist aber in der Tat richtig, dass es schwierig ist, wenn so ein Ver- haltens kodex nicht alle maß geblichen Player einer Branche umfasst. … Deshalb ist es natür lich ein ganz starker Anspruch, auch die inter nationalen Netz- werke mit an Bord zu holen. … Da ist noch viel Über zeu gungs arbeit zu leisten …“ (Bernd D., Domäne Medien) 298 haben wir uns auch dafür ent schieden, bei den Experten ähnlich wie bei den Jugend lichen und jungen Erwachsenen neben einer zusammen fassen den Aus­ wertung auf den uns interessie ren den Dimensionen kurze Profile zu er stellen. Ab schließend be schränken wir uns daher auf einige Empfeh lungs tendenzen, die in den Interviews mit den Experten über die drei Domänen hinweg deut lich ge worden sind. Dabei geht es nicht darum, die häufigsten Empfeh lungen zu nennen, sondern die artikulierten Vor schläge zu ordnen und in eine Reihung zu bringen. Tendenz „externe Regula tion“ Ein nicht unerheb licher Teil von Experten vorschlägen geht in die Richtung, recht liche und techni sche Mechanismen zu implementie ren, mit denen man einen höheren Schutz der Privatsphäre gewährleisten kann. Gesetz liche Vor­ gaben in Deutschland werden bereits als relativ restriktiv erachtet. Probleme be reiten daher vor allem inter nationale Internetdienst leister und bringen einen ent sprechen den Hand lungs bedarf mit sich. Mehr noch als gesetz liche Vor gaben aber richten sich viele Vor schläge an die Technik und streben eine Regulie rung von außen durch eine spezielle Gestal tung Sozialer Netz werk platt formen an. Der Grund tenor ver schiedener Aus führungen hierzu geht dahin, „konservative“ Vor gaben zur Privat heit als Vor einstel lungen zu ver wenden, so dass Nutzer die Voraus setzungen für eine groß zügigere Freigabe privater Daten und Informa­ tionen aktiv herstellen müssen (statt um gekehrt). Durch diese Vor einstel lungen wird der Rahmen ver ändert, innerhalb dessen Nutzer mit Privat heit und Öffent­ lich keit umgehen, was indirekt zu einer externen Regula tion führt. Einen Schritt weiter in diese Richtung geht der Vor schlag, einzelne Einstel lungen, die mit einer großen Reichweite online publizierter Daten und Informa tionen einher­ gehen, ent sprechend des Alters der Nutzer erst sukzessive freizugeben. Es werden aber auch direkte Formen der externen Regula tion vor geschlagen, so z. B. die Über prüfung der Identität von Nutzern, um falsche Angaben zu ver­ hindern, was im Übrigen auch eine Bedin gung für die Umset zung des voran­ gegangen Vor schlags wäre. Eine solche Regula tions maßnahme würde allerdings mit dem Bemühen mancher Jugend licher und junger Erwachsener kollidie ren, durch leicht geänderte Angaben ihre Privatsphäre gerade zu schützen. Nochmals eingreifen der sind Vor schläge, die Internetdienst leister dazu ver pflichten wollen, aktiv nach Personen im Netz zu suchen, die krimi nelle Handlun gen planen oder aus führen könnten. Externe Regula tion allein führt noch nicht zum Kompetenz aufbau; eher handelt es sich um Schutz­Maßnahmen. 299 Tendenz „Sensibilisie rung“ Viele Vor schläge der von uns interviewten Experten setzen auf die Wirkung von Informa tionen über Aufbau, Funk tions weise und Rahmen bedin gungen Sozialer Netz werk platt formen sowie über Folgen einer un bedachten Nutzung derselben einer seits und einen Dialog über diese Informa tionen anderer seits. An gemessene Ent schei dungen beim Handeln in Sozialen Netz werk platt formen, so die meist ge wählte Argumenta tion, setzen voraus, dass man Kennt nisse über die Technik und die damit möglichen Prozesse hat. Nur dann nämlich kann man von „informierten Ent schei dungen“ sprechen, die von allen Seiten ge fordert werden. Informa tions angebote sind eine ver gleichs weise einfache und hoch skalier bare Möglich keit, den Kenntnis erwerb zu initiie ren und zu unter stützen. Als Argument für Informa tion als Fördermaßnahme scheint zu sprechen, dass der Kenntnis stand bei jungen Nutzern Sozialer Netz werk platt formen in Sachen Sicher heit im Internet in den letzten Jahren ge stiegen ist, was auf eine wachsende Informa tion darüber zurück geführt werden könnte. Wichtig dabei ist, wie die Informa tion ge staltet ist und durch wen sie ver mittelt wird. Konkrete Informa­ tionen mit Beispielen aus der Lebens welt von jungen Menschen sollten ab­ strakten Informa tionen vor gezogen werden. In den Interviews wird deut lich, dass man Eltern mit der Aufgabe, Jugend liche und junge Erwachsene sach lich zu informie ren, in der Regel über fordert. Eher sind sie eine weitere Zielgruppe für Informa tion. Vor diesem Hinter grund rücken die Schule sowie Jugendeinrich­ tungen und ­initiativen, aber auch die Massen medien als Informa tions geber in den Mittelpunkt. Eltern spielen dagegen eine heraus ragende Rolle, wenn es um den Dialog über Nutzungs weisen und um die Ver mitt lung von Werten geht: Selbst wenn Eltern kein aus geprägtes Wissen über Soziale Netz werk platt formen haben, können sie als ver trauens würdige Dialogpartner positiven Einfluss auf einen ver antwor tungs vollen Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit ihrer Kinder nehmen. Dialoge mit Eltern, aber auch mit Lehrern und Pädagogen in der Jugendarbeit helfen Jugend lichen und jungen Erwachsenen vor allem dann, wenn sie sich auf konkret erlebte Anlässe be ziehen und man sich dabei „auf Augenhöhe“ be gegnet. Informie ren und miteinander sprechen sind Maßnahmen, die noch nicht per se das Können im Umgang mit Sozialen Netz werk platt­ formen erhöhen, aber ein Bewusstsein für Risiken und Chancen schaffen können und damit Maßnahmen der Sensibilisie rung sind. Tendenz „Aktivie rung“ Manchen der von uns interviewten Experten sind Maßnahmen zur Sensibilisie­ rung in Form von Informa tion und Dialog zu wenig, um Kompetenzen im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen zu erhöhen. Sie plädie ren für eine Aktivie rung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen in der Weise, dass sie 300 darin an geleitet und unter stützt werden, eigene Erfah rungen im Internet im Allgemeinen und in Sozialen Netz werken im Besonde ren zu sammeln. Maß­ nahmen zur Aktivie rung zielen darauf ab, dass junge Nutzer über Risiken, aber auch über Chancen nicht nur nach denken und sprechen, sondern selbst aktiv werden. Dazu gehört einer seits, dass man z. B. Privatsphäre­Einstel lungen eigenständig aus probiert, mit ver schiedenen Funktionali täten diverser Platt­ formen experimentiert oder andere Bedien fertig keiten direkt einübt. Anderer­ seits ge hören dazu auch Projekte der aktiven Medienarbeit: Indem man eigene multimediale Inhalte produziert, ver breitet und sich mit anderen darüber aus­ tauscht, kann man ge wissermaßen am eigenen Leib spüren, was passiert und wie es sich anfühlt, wenn man in Sozialen Netz werk platt formen erfolg reich oder auch zu sorg los agiert. Da junge Nutzer natür lich infolge der Ver wendung Sozialer Netz werk platt formen ohnehin praktisch tätig sind, man also auch argumentie ren könnte, dass eine Aktivie rung gar nicht nötig sei, muss zu dieser eine pädagogi sche Beglei tung kommen, damit die ge machten Erfah rungen von ver schiedenen Seiten be leuchtet und reflektiert werden können. An dieser Stelle kommt erneut der oben schon be schriebene Dialog ins Spiel, der, so einige Hinweise, Bestand teil aktiver Medienarbeit sein muss. Ähnlich wie bei Informa­ tions angeboten ist es auch bei Erfah rungs angeboten eine wichtige Frage, wie man diese ge staltet, um positive Wirkun gen zu er zielen. Dazu finden sich in den Aus sagen der interviewten Experten leider kaum konkrete Anhaltspunkte. In ver gleich barer Weise wie bei Maßnahmen der Sensibilisie rung ist auch bei Maßnahmen der Aktivie rung zu fragen, wo der am besten ge eignete Ort dafür ist: Hier kommt zunächst die Schule in Frage, die dazu aber deut lich mehr Freiräume geben müsste, als es in der Regel der Fall ist. Vor diesem Hinter­ grund er scheinen aktuell zumindest außerschuli sche Orte für Maßnahmen der Aktivie rung offen bar die bessere Wahl. Eigene Erfah rungen zu machen und darin be gleitet zu werden, hat wohl die größte Chance, Einfluss nicht nur auf Einstel lungen, sondern auf konkrete Ver haltens weisen von Jugend lichen und jungen Erwachsenen zu nehmen. Tendenz „Selbstregula tion“ Ein kleiner Teil der Experten vorschläge wählt ge wissermaßen das Gegen teil der ersten Tendenz, die wir als „externe Regula tion“ be zeichnet haben. Vor­ schläge, die sich in Richtung „Selbstregula tion“ als Gegen pol zur externen Regula tion bewegen, nehmen die Annahme zum Aus gangs punkt, dass wir im Internet im Allgemeinen und auf Sozialen Netz werk platt formen im Besonde­ ren längst die Kontrolle über private Daten und Informa tionen ver loren haben bzw. eine solche Kontrolle gar nicht möglich sei. Diese Annahme geht mit der Forde rung einher, dass wir einen Wandel in der Auf fassung über Privat heit und Öffentlich keit brauchen. Damit ist nicht ge meint, dass man sich mit der 301 unkontrollierten Ver brei tung persön licher privater Daten und Informa tionen ge wissermaßen passiv ab findet und vor dieser neuen Situa tion resigniert. Vielmehr geht es darum, die Idee von informa tio neller Selbst bestim mung zu über denken und zu lernen, dass im Internet publizierte Informa tionen öffent­ liche Informa tionen per se sind. Ändern müssten sich daher nicht die Platt­ formen, sondern die Handlun gen und das Bewusstsein der Nutzer, die selbst Ver antwor tung dafür über nehmen müssen, wie sie mit ihren Daten im Internet umgehen. Im weitesten Sinne zur Selbstregula tion könnte man zudem Vor­ schläge zählen, die darauf hinaus laufen, dass die Nutzer das Netz im Allge­ meinen und Soziale Netz werk platt formen im Besonde ren selbst kontrollie ren und sich auf diesem Wege gegen seitig schützen. Dazu gehört z. B., Auf fällig­ keiten an Internetdienst leister zu melden, aber auch „un geschriebene Gesetze“ zu etablie ren und weiter zugeben, die insbesondere den gegen seiti gen Respekt aus drücken und fördern. Empfeh lungen dieser Art propagie ren einen kulturellen Wandel in der netzbasierten sozialen Inter aktion, der sich nicht extern ver ordnen und auch nicht direkt be einflussen lässt, sondern sich nur allmäh lich ent wickeln kann. 303 6 Zusammen fassung Julia Niemann & Michael Schenk Zum Ab schluss des empiri schen Teils und bevor in Teil III eine juristi sche Betrach tung erfolgt, werden hier die wichtigsten Ergeb nisse der durch geführten Studien noch einmal kurz zusammen gefasst. Ein resümie ren des Fazit erfolgt zu Beginn von Teil IV, der auch Hand lungs empfeh lungen ent hält. Zur Beantwor tung der Forschungs fragen wurde eine Kombina tion aus quantitativen und qualitativen Methoden ver wendet, die Leitfaden interviews mit jungen Nutzern und Experten, eine Sekundäranalyse und eine standardisierte Befra gung mit Tracking beinhaltete. Über die ver schiedenen Einzelstudien hinweg lassen sich Parallelen und allgemeine Trends be obachten. Die Sekundäranalyse der Daten aus dem von der DFG ge förderten Projekt ergab deut liche Unter schiede zwischen Digital Natives und Digital Immigrants. Die jungen Nutzer ver halten sich bei der Social­Web­Nutzung insgesamt aktiver. Soziale Netz werk platt formen werden von den Digital Natives deut lich häufiger ge nutzt. Digital Natives geben häufiger ihren Namen, Geburts tag und ihren Beruf an. Sensible Daten wie Kontaktinforma tionen werden von allen Alters­ gruppen seltener ge teilt. Junge Nutzer ver öffent lichen öfter Bilder als die älteren und schränken den Zugriff auf diese weniger oft ein. Ein ähnlicher Unter schied ist bei der Sicht bar keit von Kontakten fest zustellen. Dennoch gibt es bei der Sorge um die eigene Privatsphäre keine Unter schiede zwischen den Alters­ gruppen. Jüngere Personen sind jedoch etwas unvorsichti ger als ältere, wenn es um techni sche Schutz maßnahmen geht. Mit Hilfe einer Regres sions analyse konnte ge zeigt werden, dass das Alter einen Einfluss auf die Selbstoffenba rung im Social Web ausübt. Dieser fällt jedoch geringer aus, wenn die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen als zusätz licher Einfluss faktor in das Modell ein geführt wird. Da die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen den größten Erklä rungs beitrag für die Online­Selbstoffenba rung liefert, er scheinen die Platt formen in diesem Kontext be sonders relevant zu sein. Die Daten der aktuellen standardisierten Befra gung und auch der qualitativen Interviews be stäti gen, dass Soziale Netz werk platt formen in der Alters gruppe 304 der 12­ bis 24­Jährigen tatsäch lich die am häufigsten ver wendeten Social­Web­ Anwen dungen darstellen. Dabei ist Facebook das am weitesten ver breitete An gebot. Die Dauer und Häufig keit, mit der Netz werk platt formen ge nutzt werden, steigt mit zunehmen dem Alter an. Grundsätz lich können unter schied­ liche Gratifika tionen bei der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen ent stehen, primär dienen sie aber dazu, bereits be stehende, offline ge knüpfte Kontakte zu pflegen. Dass die rezeptive Nutzung gegen über der kommunikativen über­ wiegt, ver wundert nicht. Die ver schiedenen Kommunika tions funk tionen der Platt formen sind dennoch die zentralen Elemente und werden differenziert ge nutzt. Die Möglich keit, sich selbst darzu stellen und über die Platt formen das eigene Identi täts management voran zutreiben, steht aus Sicht der Nutzer gegen­ über der sozialen Inter aktion im Hinter grund. Die eigene Selbst darstel lung wird notwendig, um online inter agie ren zu können. Es ist den jungen Nutzern wichtig, auch online authentisch, einzigartig und positiv zu er scheinen. Zum Selbstoffenba rungs verhalten haben wir insbesondere im quantitativen Part vier Bereiche differenziert: Das Teilen von Informa tionen im Nutzer profil, die Kommunika tion auf den Platt formen, Schutz verhalten über die Nutzung der Privatsphäre­Optionen und die Größe und Zusammen setzung der Kontakt­ listen, die die jungen Nutzer pflegen. Auf dem Nutzer profil teilen die Befragten viele Informa tionen mit, wie Name, Geschlecht, Geburts datum und Hobby, die sie identifizier bar machen. Kontaktinforma tionen und intime Details, die dort mitunter ab gefragt werden, be handeln sie aber ver hältnis mäßig restriktiv. Wenn über die Platt formen kommuniziert wird, erfolgt zumeist eine differenzierte Wahl der Kommunika­ tions mittel. Für private Konversa tionen werden private Kommunika tions kanäle, wie der Chat oder die private Nachricht, ver wendet. (Semi­)öffent liche Kom­ mu ni ka tion erfolgt seltener und die Jugend lichen und jungen Erwachsenen posten dabei vor rangig positive oder wertneutrale Inhalte, die sie selbst als risikofrei ansehen. So können sie sicherstellen, dass ihre Online­Selbst darstel­ lung in keinem sozialen Kontext als unangemessen empfunden wird. Der Großteil der Nutzer hat sich bereits mit den Privatsphäre­Optionen be schäftigt. Der Zugriff auf die Inhalte wird mehr heit lich auf die be stätigten und selbst hinzu gefügten Kontakte be schränkt, weshalb diesem Kontakt netz­ werk eine hohe Bedeu tung zukommt. Die Befragten ver fügen im Durch schnitt über 169 Kontakte. Nur 44 Prozent geben an, dass sie alle dieser Kontakte bereits persön lich ge troffen haben. Im Umkehrschluss be deutet das, dass die Mehrheit der jungen Nutzer Kontakte in ihrer Kontakt liste hat, die sie nicht aus dem Offline­Leben kennen. Aus den Variablen zur Selbstoffenba rung konnten drei grundständige Ver­ haltens typen ge bildet werden, die in ihrer Aus rich tung differie ren. Nur eine Gruppe zeigt als Vieloffen barer ein in Bezug auf die eigene Privatsphäre irrationales Ver halten. Sie ist mit 14 Prozent der Nutzer die kleinste. Die anderen 305 beiden Gruppen zeichnen sich ent weder durch generelle Zurück haltung bei der Online­Selbstoffenba rung aus (Wenigoffen barer) oder regulie ren ihre Privat­ sphäre über die restriktive Einstel lung der Privatsphäre­Optionen und kom­ munizie ren innerhalb ihrer ver hältnis mäßig großen Netz werke (Privatsphäre­ Manager). Dass die Digital Natives un bedacht und sorg los mit ihren Daten umgehen, können wir nicht be stäti gen. Ein Pauschalurteil er scheint ohnehin unangebracht. Diesen Eindruck be stäti gen auch die be fragten Experten. Die jungen Nutzer sehen in den Anwen dungen Gefahren, die sich jedoch eher auf die institutio nelle Privatsphäre, also die Nutzung ihrer Daten durch den Anbieter be ziehen. Soziale Risiken werden geringer ein geschätzt. In Bezug auf die Privatsphäre gibt es be stimmte Tabuthemen, die online nicht thematisiert werden, wie Familien angelegen heiten und persön liche Probleme in der Be zie­ hung, der Aus bildung oder im Beruf und finanzielle Schwierig keiten. Allein durch die Sorge um die Privatsphäre kann das Handeln auf Sozialen Netz­ werk platt formen hingegen kaum erklärt werden. Weitere Einfluss variablen, wie die subjektiv wahrgenommenen sozialen Normen und die Nutzungs motive, spielen eine wichtige Rolle. Teil III Rechts gutachten zum Daten schutz und zu Persönlich keits rechten im Social Web, insbesondere von Social Networking-Sites Silke Jandt & Alexander Roßnagel 309 1 Fragestel lung des Gutachtens Thema der Unter suchung ist die Fragestel lung, wie der Daten schutz und die Gewährleis tung der Persönlich keits rechte auf Social Networking­Sites effektiv um gesetzt werden können. Die neuen Dienste angebote des Web 2.0 be gründen neue Chancen und Risiken für den Daten schutz und die Persönlich keits rechte, indem sie neue Hand lungs möglich keiten eröffnen. Die neuen techni schen Möglich keiten dürfen nicht dazu führen, dass die ver fassungs recht lich garan­ tierten Schutz güter des Daten schutzes und der freien Persönlich keits entfal tung faktisch unter laufen werden. Die Effektivi tät und Wirksam keit der Rechts­ ordnung muss daher immer wieder im Hinblick auf die techni sche Fort entwick­ lung über prüft und ge gebenen falls in Bezug auf die neuen Risiken an gepasst werden. Um den Gefähr dungen des Internet für den Daten schutz und die Persönlich­ keits rechte zu be gegnen, wurden in der Ver gangen heit bereits vom Gesetz geber be reichs spezifi sche Vor schriften er lassen, und in der Literatur finden sich zahl reiche Ver öffent lichungen, die sich mit Einzelfragen be schäfti gen. Diesen Vor schriften und Unter suchungen ist jedoch gemeinsam, dass sie in Bezug auf die Internetdienste von einem klaren Anbieter­Nutzer­Verhältnis aus gehen. Dies hat zur Folge, dass gesetz liche Rechte und Pflichten eindeutig zu geordnet werden konnten. Im Web 2.0 kann potenziell jeder sowohl Anbieter als auch Nutzer von Informa tion sein, so dass auch die Rechte und Pflichten nicht mehr eindeutig adressiert werden können. Im Folgenden wird unter sucht, wo durch die An gebote des Web 2.0 der gesetz liche Daten­ und Persönlich keits schutz an seine Grenzen stößt und welche Schutz defizite ent stehen. Dies erfolgt durch die Ermitt lung der Chancen und Risiken anhand von beispiel haft aus gewählten An geboten sozialer Netz werk­ dienste. Des Weiteren wird eine detaillierte Prüfung der für Soziale Netz werk­ platt formen gelten den daten schutz recht lichen Anforde rungen unter Berücksichti­ gung der spezifi schen Anforde rungen für Kinder und Jugend liche vor genommen. Ab schließend werden die recht lichen Rege lungs defizite zusammen fassend dargestellt. 311 2 Social Network­Dienste, Foren & Co. Das Internet hat sich mit rasender Geschwindig keit in der Bevölke rung ver­ breitet und nimmt mittlerweile einen be deuten den Stellen wert nicht nur im Berufs­, sondern auch im Privatleben ein. Mit dem Web 2.0 hat das World Wide Web (WWW) bereits eine neue Stufe er reicht. Die ursprüng lich be­ stehende Trennung zwischen Anbietern des WWW auf der einen und Nutzern des WWW auf der anderen Seite wird zunehmend auf gehoben. Im so ge nannten Mitmach­Internet hat sich eine neue Konstella tion ergeben. Jeder kann zum Akteur, jeder kann zum Autor von Inhalten im Internet avancie ren. Die Provider über nehmen nicht mehr primär die Funktion, Inhalte und Dienste angebote im Internet zur Ver fügung zu stellen, sondern zielen durch die Bereit stel lung von Mitmachplatt formen auf die Aktivie rung der breiten Masse der Internetnutzer ab. Diese werden in immer stärke rem Maß auf gefordert, das World Wide Web aktiv mitzu gestalten. Zu den zahl reichen An geboten des Social Web zählen Film­ und Bildsamm­ lungen, Weblogs, Foren und Wikis, Podcasts und Networking­Platt formen, Feed Reader und Feed­Aggregatoren, kollektive Ver schlagwor tungs systeme und Social­News­Dienste. Einige der in Deutschland be kanntesten und er­ folgreichsten Beispiele sind studiVZ, Myspace, Xing, Twitter, Facebook oder spickmich, die für Millionen eher junger Menschen zu Platt formen der Selbst­ darstel lung und des Aus tauschs ge worden sind. Im allgemeinen Sprach gebrauch werden soziale Netz werk dienste als Kom­ mu nika tions platt formen im Online­Bereich definiert, die es dem Einzelnen er möglichen, sich Netz werken von gleich gesinnten Nutzern anzu schließen oder solche zu be gründen (Art. 29­Daten schutz gruppe, 2009, S. 163). Im recht lichen Sinne handelt es sich beim An gebot Sozialer Netz werk platt formen um Dienst­ leis tungen der Informa tions gesell schaft gemäß Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie für die Dienste der Informa tions gesell schaft. Faktisch weisen alle sozialen Netz­ werk dienste be stimmte gemeinsame Merkmale auf (Art. 29­Daten schutz gruppe, 2009, S. 163). Erstens werden die Nutzer auf gefordert, personen bezogene Daten zur Erstel lung einer Beschrei bung von sich selbst anzu geben, die ein persön­ liches Profil ergeben. Zweitens bieten die Sozialen Netz werk platt formen Funk­ 312 tionen an, mit denen die Nutzer selbst ge nerierte Inhalte, wie zum Beispiel Bilder, Tagebuch einträge, Musik­ oder Videoclips ver öffent lichen können. Drittens, die Nutzung des sozialen Netz werks erfolgt über vor gegebene Platt­ formfunk tionen wie zum Beispiel Kontakt listen oder Adress bücher, mittels derer die Ver weise auf die anderen Mitglieder der Netzgemein schaft ver waltet und zu Inter aktionen mit diesen ge nutzt werden können. Soziale Netz werk platt formen sind in vielerlei Hinsicht für die Nutzer funk­ tional. Zu den wichtigsten Gratifika tionen gehört, neben sozial­kommunikativen, auch die Selbst darstel lung der Nutzer (vgl. Teil I Ab schnitt 2.1.4). Das Internet ist das moderne Nach schlagewerk schlechthin. Gegen über herkömm lichen Informa tions samm lungen und ­medien wie zum Beispiel Zeit­ schriften und Zeitun gen, TV­ und Radioprogrammen oder Lexika weist die Informa tions vermitt lung über das Web 2.0 zahl reiche Vor teile auf. Die Vielfalt der Informa tionen steigt enorm an, indem grundsätz lich jeder Internetnutzer sein „Experten“­Wissen über dieses Medium ver breiten kann. Eine Filte rung oder Kontrolle der Informa tionen findet nicht statt. Die Kenntnis nahme ist eben falls grundsätz lich durch jeden Internetnutzer möglich. Zudem findet auf den Informa tions platt formen vielfach eine Reflexion der Informa tionen durch die Empfänger statt, indem ihnen Werkzeuge zur Korrektur und Bewer tung zur Ver fügung ge stellt werden. Neben der Vielfalt liegt auch eine stark ver­ besserte Ver fügbar keit der Informa tionen vor. Das Internet ver gisst grundsätz­ lich nicht. Selbst Internet seiten, die deaktiviert oder ge löscht worden sind, können häufig noch in einer ge spiegelten Form im Internet auf gefunden werden. Mittlerweile werden auf grund der Schnell lebig keit des Internet auch Archive von Internet seiten er stellt.1 Durch diese Maßnahmen soll der Zeitraum der Ver fügbar keit von Informa tionen im Internet demjenigen medien gebundener Informa tionen auf Papier oder elektroni schen Daten speichern an genähert wer­ den. Über mobile Endgeräte, die den Zugriff auf das Internet oder spezifi sche Apps er möglichen, ist es technisch möglich, die Informa tionen jederzeit und von jedem Ort aus abzu rufen. Während Informa tions bereit stel lung und ­abruf jeweils als einseitige und voneinander unabhängige Nutzungs formen des Internet charakterisiert werden können, er fordert Kommunika tion und Inter aktion bi­ oder multipolare Bezie­ hungen der Internetnutzer. Im ursprüng lichen Ver ständnis ist Kommunika tion eine soziale Handlung, die der Problemlö sung und der Über windung von Hinder nissen dient. Etwas spezifi scher wird unter Kommunika tion der Aus­ tausch sowohl von Wissen, Erkenntnis und Erfah rungen als auch von Gedanken, Vor stel lungen und Meinun gen zwischen Individuen ver standen. Im Zusammen­ hang mit der Informa tions­ und Kommunika tions technologie fließen auch 1 S. www.archive. org/. 313 techni sche Aspekte wie die Signal übertra gung, wechselseitige Steue rung oder auch einfach die Ver bindung techni scher Geräte in die Begriffs defini tion mit ein. Die Vor teile, die das Web 2.0 im Kontext der Informa tion bietet, gelten auch für den Bereich Kommunika tion und Inter aktion. Die Anzahl der Personen, die von jedermann über das Web 2.0 er reicht werden kann, ist ungleich höher, als die bei den bisheri gen Kommunika tions medien. Rundfunk und Fernsehen können zwar eine ver gleich bare Breiten wirkung er reichen, bieten aber nur sehr be grenzte Möglich keiten für Aus tausch und Inter aktion. Im Web 2.0 können sich dagegen neue Ideen durch Blogs inter aktiv heraus bilden und in kurzer Zeit zu be eindrucken den Projekten weiter entwickeln. Neue Partner für unter­ schied lichste Projekte können über Social Software auf grund ihrer E­Portfolios ge funden und in Projekt netz werke ein gebunden werden (Beyer, Kirchner, Kreuzberger & Schmeling, 2008, S. 598). Multi User Online­Spiele wie Second Life oder World of Warcraft er lauben den Teilnehmern in neue Rollen zu schlüpfen und sich in einer Phantasiewelt auszu leben und zu ent wickeln.2 Der Aufbau und die Pflege sozialer Beziehungen basiert im Wesent lichen auf Kommunika tion und Inter aktion. Dennoch kommt dieser Kategorie eine darüber hinaus gehende Bedeu tung zu. Kommunika tion und Inter aktion findet zwischen Individuen auch einmalig zum Beispiel zu einem isolierten Thema oder einem Projekt statt. Soziale Beziehungen setzen dagegen Inter aktions ketten voraus und be stehen nur dann, wenn das Denken, Handeln und Fühlen von zwei Individuen oder Gruppen gegen seitig aufeinander bezogen ist. Unabhängig von der Frage, ob soziale Beziehungen, die nur im Cyberspace statt finden, reale soziale Beziehungen vollständig er setzen können oder sollten, existie ren beide Beziehungs formen. Insbesondere die Social­Network­Sites Stay Friends, VZ­Netz werke (studi, schüler oder mein) oder wer­kennt­wen sind darauf aus­ gerichtet, dass die Nutzer ihnen be kannte Personen, die sie im realen Leben aus den Augen ver loren haben, wieder finden. Sie leisten damit einen wesent­ lichen Beitrag zur Beziehungs pflege. Auf grund der immer weiter zunehmen den Mobilität der Menschen kann diese nicht mehr nur durch ein unmittel bares Zusammentreffen gewährleistet werden, das zudem immer auf wendi ger wird. Die gleiche Funktion er füllen auch Facebook, Myspace, spickmich oder Xing, die allerdings als weiteren Schwerpunkt die Gründung von Online­Communitys erfolg reich fokussie ren. Schließ lich ist das Web 2.0 ein neues und optimales Forum für die Selbst­ darstel lung. Darunter sind alle be wussten Handlun gen einer Person oder Per­ sonen gruppe zu ver stehen, die ihr Erschei nungs bild in der öffent lichen Wahr­ 2 S. zu Massive Multiplayer Online Roleplay Games (MMORPG) und ihren Rechtsproblemen z. B. Krasemann, MMR 2006, S. 351; Koch, JurPC Web­Dok. 57/2006; Lober/Weber, MMR 2005, S. 653; dies., CR 2006, S. 837; Trump/Wedemeyer, K&R 2006, S. 397; Rippert/Weimer, ZUM 2007, S. 272. 314 neh mung be einflussen. Selbst darstel lung im Web 2.0 erfolgt sowohl, wenn über YouTube eigene Darbie tungen präsentiert werden als auch durch die Teilnahme an Blogs und Meinungs foren. Das für die Selbst darstel lung er forder­ liche Publikum findet sich im Internet ohne Probleme, da die Nutzung der sozialen Netz werk dienste in der Regel kosten los ist. Das Web 2.0 eröffnet gegen über der Selbst darstel lung in der realen Welt wesent liche neue Möglich­ keiten. Die Virtuali tät und grundsätz liche Anonymi tät des Internet erlaubt es, in ganz unter schied lichen Kontexten unter schied liche Identi täten anzu nehmen und damit die Selbst darstel lung viel facetten reicher zu ge stalten, als dies im realen Leben möglich ist. 315 3 Chancen und Risiken sozialer Netz werk dienste Die bisheri gen Aus führungen lassen den Eindruck ent stehen, dass das Web 2.0 zu einem enormen Gewinn an Freiheit führt: Die Freiheit, un gefiltert Informa­ tionen zu ver breiten und zu konsumie ren. Die Freiheit, über räum liche Ent­ fernungen und Ländergrenzen hinweg zu kommunizie ren und zu inter agie ren. Schließ lich die Freiheit, sich selbst der Weltöffentlich keit in Form von Bildern, Filmen, Sprachsequenzen, Geschichten, Gewohn heiten, Meinun gen und Einstel­ lungen darzu stellen und Gemein schaften zuzu ordnen. Die Kehrseite der Frei­ heits ausü bung ist allerdings häufig die mit ihr einher gehende Frei heits begren­ zung anderer. Wird die Freiheit im Web 2.0 nicht ver antwor tungs voll aus geübt, sondern missbraucht, werden die Rechte Dritter ver letzt. Das Web 2.0 bietet auch einen neuen Raum für krimi nelle Aktionen, Kriegs­ und Gewalt verherr­ lichungen sowie Kinder­ und Jugendgefähr dungen. Von be sonde rem Interesse sind jedoch die Missbräuche, die die spezifi schen Stärken des Web 2.0 aus­ nutzen. Im Folgenden werden daher die Chancen und Risiken dargestellt, die das Web 2.0 in Bezug auf die frei heit lich demokrati sche Grundord nung und insbesondere die im Grundgesetz ver bürgten Frei heits rechte hat. 3.1 Chancen Web 2.0 ver spricht die Träume von Freiheit und Demokratie in einer „civil informa tion society“, die ursprüng lich mit dem Internet ver bunden waren (Roßnagel, 1997, S. 26 ff.), zu er füllen. Die dargestellten Funktionen des Web 2.0 fördern unmittel bar die Persönlich keits entfal tung und informatio nelle Selbst­ bestim mung, Meinungs­ und Informa tions frei heit, die soziale Kommunika tion und Bildung sowie die Gemeinschafts bildung. Sie er weitern den Kreis der Freiheit und ver bessern die Ver wirklichungs bedin gungen der ge nannten Grund­ rechte. Neue Chancen für die freie Persönlich keits entfal tung bietet das Web 2.0 nicht nur durch den freien Zugang zu Social­Web­Angeboten, sondern vor allem durch die neuen Hand lungs optionen, die diese offerie ren. Web 2.0 fördert 316 allgemein die freie Ent faltung der Persönlich keit und – so wider sprüch lich es zunächst auch klingen mag – die informatio nelle Selbst bestim mung des Einzel­ nen als be sondere Aus prägung dieses Grundrechts. Das Grundgesetz (GG) schützt durch Art. 2 Abs. 1 die freie Ent faltung der Persönlich keit. Dieses Grund recht ist vom Bundes verfassungs gericht einer seits zur allgemeinen Hand­ lungs frei heit aus geweitet worden, anderer seits wurde es unter Berufung auf Art. 1 Abs. 1 GG zu einzelnen Persönlich keits rechten fort entwickelt. Als Antwort auf die „modernen Bedin gungen der Daten verarbei tung“ hat das Bundes­ verfassungs gericht auch das Recht auf informatio nelle Selbst bestim mung aus den ge nannten Grundrechten ab geleitet. „Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätz lich selbst über die Preis gabe und Ver wendung seiner persön lichen Daten zu be stimmen“ (BVerfGE 65, 1, 43). Es schützt als be sondere Aus prägung des Rechts auf freie Ent faltung der Persönlich keit die selbst bestimmte Ent wick lung und Ent faltung des Einzelnen. Diese kann nur in einer für ihn kontrollier baren Selbst darstel lung in unter schied lichen sozialen Rollen und der Rückspiege lung durch die Kommunika tion mit anderen ge lingen. Dementsprechend muss er in der Lage sein, selbst zu ent scheiden, welche Daten er über sich in welcher Rolle und in welcher Kommunika tion preis gibt. Die informatio nelle Selbst bestim mung richtet sich dagegen, dass Dritte personen­ bezogene Daten über den Betroffenen gegen dessen Willen erheben, ver arbeiten oder nutzen. Sie richtet sich jedoch nicht gegen die selbst bestimmte Ver öffent­ lichung eigener Daten. Durch sie be stimmt der Betroffene vielmehr selbst über die Preis gabe seiner Daten und übt damit gerade seine informatio nelle Selbst­ bestim mung aus. Sie umfasst auch die Freiheit zur Selbstexhibi tion, der im Web 2.0 kaum Grenzen gesetzt werden. Wenn Nutzer un gefiltert durch Mediatoren unmittel bar mit anderen Nutzern kommunizie ren können, er weitert das Web 2.0 ihre aktive Kommunika tions­, Informa tions­ und Meinungs frei heit und dies nicht nur in Bezug auf Themen des Privatlebens, sondern auch auf gesell schaft licher und insbesondere politi­ scher Ebene. Diese Grundrechte beruhen auf Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Die Meinungs äuße rungs frei heit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz GG gewähr­ leistet das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver breiten. Die Informa tions frei heit ist in Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG als das Recht definiert, sich aus allgemein zugäng lichen Quellen un gehindert zu unter richten. Die Kommunika tions frei heit wird aus der Gesamt heit der in Art. 5 GG gewährleis teten Freiheiten als auch der Pressefrei heit sowie der Freiheit der Rundfunk­ und Filmberichterstat tung ab geleitet. Die Meinungs­ frei heit be trifft die Perspektive des Kommunikators, die Informa tions frei heit diejenige des Rezipienten und die Medien frei heit schützt die Mittler der Kom­ munika tion. Neue Chancen für die Kommunika tions frei heit bietet das Web 2.0, indem nicht mehr nur Zeitun gen und Rundfunksen der, sondern vor allem Blogs zu ent scheiden den Medien in der politi schen Willens bildung und zu relevanten 317 Instrumenten von Wahl kämpfen werden. Für den letzten amerikani schen Wahl­ kampf billigten Medien analysen diesen Web 2.0­Anwen dungen sogar eine größere politi sche Relevanz zu als „Mainstream Media“ (Moll, 2008, S. 36 f.; Brauck, Hornig & Hülsen, 2008, S. 95 f.). Web 2.0 be seitigt Hierarchien und er möglicht jedem die direkte Teilnahme an der Bildung von Meinun gen, dem Ent stehen von Moden, an der Fort entwick lung der Kultur und an der demokrati­ schen Willens bildung. Während in Art. 26 der Allgemeinen Erklä rung der Menschen rechte aus­ drück lich ein Recht auf Bildung deklariert wird, formuliert das Grundgesetz kein derarti ges Grundrecht. Es kann aber aus ver schiedenen Grundrechten die Pflicht des Staates ab geleitet werden, Bildungs chancen zu offerie ren. Die Pflicht zur Einrich tung des Bildungs wesens ergibt sich zum einem aus dem Gleich­ heits grundsatz gemäß Art. 3 Abs. 3 GG. Die Chancen gleich heit fordert, dass jeder die gleichen Zugangs möglich keiten zur Bildung er halten muss. Daneben hat Art. 7 GG das Wohl von Kindern und Jugend lichen im Auge und ist eben­ falls ein Aus druck der staat lichen Ver pflich tung zur möglichst gleichen Ver gabe der Bildungs chancen. Schließ lich lässt sich das Recht auf Bildung auch aus dem Sozialstaatsprinzip ab leiten. Soziale Netz werk dienste er lauben einen un­ kontrollierten und un begrenzten Zugang zu unzähli gen Informa tions­ und Bildungs angeboten. Das Web 2.0 er möglicht vielfach den Zugriff auf Tages­ zeitun gen, Lehrbücher, wissen schaft liche Publika tionen, Online­Enzyklopädien, Fernseh­ und Rundfunk programme. Daneben finden sich auch konkrete Lern­ angebote zum Beispiel für Fremdsprachen. Die Gemeinschafts bildung wird im Grundgesetz maß geblich durch die sogenannten Kollektivgrundrechte gewährleistet. Hierzu ge hören die Ver samm­ lungs frei heit gemäß Art. 8 GG und die Ver eini gungs­ und Koali tions frei heit gemäß Art. 9 GG. Zwar umfasst die Ver samm lungs frei heit nur ein tatsäch liches Zusammen kommen der Grundrechts träger an einem physischen Ort (Depen­ heuer, 2011, Art. 8 GG, Rn. 45). Allerdings können diese Ver samm lungen durch das Web 2.0 er heblich leichter organisiert werden, wie die Beispiele zahl reicher Flashmobs zeigen, so dass sie die Chancen der Grundrechts ausü bung er weitern. Die allgemeine Ver eini gungs frei heit schützt die Freiheit natür licher oder juristi­ scher Personen, sich für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck zu einer Ver eini gung zusammen zuschließen und einer gemeinsamen Willens bildung zu unter werfen. Web 2.0 bietet, wie die statt findende aus geprägte Community­ Bildung zeigt, ver besserte Möglich keiten über Landes grenzen hinweg Personen aufzu spüren, die die gleichen Interessen ver binden, und die Kommunika tion und Organisa tion der Web­Communitys zu ver einfachen. 318 3.2 Risiken Web 2.0 wäre ein ideales Medium für die Persönlich keits entfal tung und für die Stärkung der Meinungs­ und Informa tions frei heit, wenn immer nur ver­ antwort lich mit ihm um gegangen würde. Da dies nicht der Fall ist, wird es auch zu einem Instrument massiver Beeinträchti gungen der gleichen Frei heits­ gewährleis tungen, die das Web 2.0 fördert. Die Ausübung der freien Ent faltung der Persönlich keit des Einzelnen kann gleichzeitig Risiken für den Persönlich keits schutz der anderen Grundrechts­ träger ent falten. Soziale Online­Netz werke werden zunehmend ge nutzt, um andere Personen an den Pranger zu stellen oder persön liche „Rachefeldzüge“ durch zuführen. Durch die Anonymi tät des Internet und die fehlende persön­ liche Präsenz ent steht offensicht lich eine Distanz, die solche Hand lungs weisen fördert. Immer mehr Menschen finden sich gegen ihren Willen mit ihrem Foto, ihrem Namen, ihrer Adresse, Lebens weg und Vor lieben auf Websites wieder, weil sie anderen miss liebig auf gefallen sind. Der be kannteste Fall ist der elektroni sche Pranger des „Dog Shit Girl“, einer jungen Koreanerin, deren Schoß hund in der U­Bahn seinen Darm ent leeren musste. Da sie den Haufen nicht be seiti gen wollte, fotografierte ein Zeuge das Geschehen und lud die Bilder in einen populären Blog hoch. Innerhalb von Stunden hatten andere Namen und Lebens geschichte der Hundehalterin zusam­ men getragen und im Internet ver öffent licht. Monatelang wurde über das Ver­ halten, aber auch die Persönlich keit des Mädchens öffent lich im Web diskutiert (Oehmke, Spiegel 31/2008, S. 144). Inzwischen sind in Flickr Menschen zu sehen, denen vor geworfen wird, zu laut in ihr Handy zu sprechen. In Meinprof werden Tausende von Professoren be wertet (Heise Online vom 28. 4. 2008) und in spickmich eine sehr große Zahl von Lehrern be urteilt (OLG Köln, K&R 2008, S. 40; LG Duisburg, ZUM 2008, S. 700; LG Köln, MMR 2007, S. 734). In YouTube gibt es massen haft mit der Handykamera auf genommene Kurzfilme über „aus flippende Lehrer“ oder sich blamierende Mitschüler. Ent täuschte Ehepartner rächen sich an ihren Ehemali gen durch „Internet­Shaming“, indem sie intime Details ver öffent lichen. Auf Dontdatehimgirl warnen Frauen vor schlechten Liebhabern. Auf Plate Wire werden Nummernschilder von an geblich schlechten Autofahrern gesammelt. In Rottenneighbor sind Häuser in Stadt­ plänen markiert, in denen an geblich ver kommene Menschen, streitsüchtige Nachbarn oder gar Kinder schänder leben (Oehmke, Spiegel 31/2008, S. 144; Roggen kamp, 2008, S. 326). Rechts radikale ver öffent lichen die persön lichen Daten linker Aktivisten im Netz (Kleinhubbert, 2008, S. 52). Die von diesen Aktionen be troffenen Personen werden durch Diffamie­ rungen, Beleidi gungen und Rufschädi gung in ihren Persönlich keits rechten ver letzt. Diesen Personen wird die Möglich keit ge nommen, über ihre Selbst­ darstel lung und ihr Auf treten in der Öffentlich keit frei zu be stimmen. Sie 319 können weder die Inhalte noch die Empfänger dieser Inhalte be einflussen, geschweige denn kontrollie ren. Sobald die Bilder, Videos oder Bewer tungen einen konkreten Personen bezug – wenn auch nur für einzelne Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen – auf weisen, wird durch diese Ver öffent lichungen zudem die informatio nelle Selbst bestim mung der be troffenen Personen massiv be einträchtigt. Das Recht darüber zu ent scheiden, wer was wann bei welcher Gelegen heit über mich weiß, wird nahezu auf gehoben. Hinzu kommt das Risiko der Daten auswer tung. Dritte können die im Internet ver fügbaren Daten aus werten, mit anderen Daten zusammen führen, zu Bezie­ hungs­, Interessen­ und Persönlich keits profilen ver arbeiten und diese ver kaufen oder nutzen. Interessiert an den Daten könnten viele sein: Arbeit geber, Ver­ mieter, Aus kunfteien, Ver siche rungen, Ver trags partner, Kollegen, Konkurrenten und auch Behörden. Wer etwa zur Imagepolitur Bilder oder Videos vom Koma­ Trinken oder von Extremsport ins Web stellt oder in seinem Blog über persön­ liche Konflikte oder Schulden be richtet, darf sich nicht wundern, wenn er später Schwierig keiten hat, einen Arbeits platz oder eine Wohnung zu finden. Aber auch wer weniger brisante Informa tionen ver öffent licht, muss damit rechnen, dass Daten aus dem Kontext gerissen werden und in andere Zusammen­ hänge ge stellt ein unzu treffen des Bild über ihn ergeben. Teilweise zerren Medien unternehmen einzelne Personen und ihre Geschichte in die Öffentlich­ keit und er zielen Auf merksam keit damit, dass sie Kuriosi täten dieser Personen darstellen (BVerfGE 101, 361; BVerfG, NJW 2008, 1793; EGMR, NJW 2004, 2674; Gounalakis & Rhode, 2002, S. 99, 186 ff.; Hoffmann­Riem, 2009, S. 20). Diese Risiken bilden die be kannten Probleme des Presse­, Daten­, Arbeitnehmer­ und Ver braucher schutzes. Nicht nur der Umfang der zur Aus wertung im Web 2.0 zur Ver fügung stehen den Daten steigt, sondern auch die techni schen Möglich­ keiten der Daten auswer tung werden immer weiter ver bessert. Aktuell weisen zwar häufig Bilder und Videos von Personen nur für diejenigen Social­Net­ worker einen Personen bezug auf, die die Person im realen Leben kennen. Dies wird sich aber ver mutlich mit den immer größeren Fortschritten von Bilderken­ nungs programmen in kürzester Zeit ändern (Heise Online vom 13. 3. 2009 und vom 4. 5. 2010). Ein be sonde res Risiko ent steht im Mitmach­Internet durch die Unkontrolliert­ heit der Inhalte. Niemand über prüft die Richtig keit oder den Wahr heits gehalt vor der Ver öffent lichung. Diese Publika tionen können ganze Lebens wege zerstören – in einer Zeit, in der immer mehr Menschen – vom potenziellen Arbeit geber über den ehemali gen Schulfreund bis hin zum Flirtpartner – andere Menschen vor einem näheren Kennen lernen erst mal „googeln“. Diese Nach­ richten sind nicht mehr erfolg reich zu löschen. Sie werden irgendwo im Internet immer ge speichert bleiben und über Suchmaschinen für alle er reich bar bleiben. Dies gilt für die proaktive Imagepflege durch E­Portfolios und sonstige Formen der Selbst darstel lung, die die Nutzer selbst ins Netz stellen, ebenso wie für die 320 Abbil dung sozialer Online­Netz werke, die stolz zur Demonstra tion sozialer Bedeu tung präsentiert werden. Auch wenn be stimmte Darstel lungen der eigenen Persönlich keit oder der Kontakt zu be stimmten Personen zu einem späteren Zeitpunkt lieber ge leugnet würden – das Internet ver gisst nichts. Prinzipiell kann alles ge funden werden, was jemals zu der ge suchten Person im Netz er­ schienen ist. Der Nutzer ver liert die Kontrolle über seine Daten (Beyer, Kirchner, Kreuzberger et al., 2008, S. 598). Die Förde rung der Kommunika tions frei heit durch Bildung von Social Com­ munities setzt die Möglich keit des Zugangs zum Internet voraus. Seit Mitte der neunziger Jahre hat sich in diesem Zusammen hang der Begriff „Digital Divide“ etabliert. Der Begriff steht für die Befürch tung und damit das Risiko, dass die Chancen auf den Zugang zum Internet und anderen (digitalen) Informa­ tions­ und Kommunika tions techniken ungleich ver teilt und stark von sozialen Faktoren ab hängig sind. Diese Chancen unterschiede wirken sich als gesell­ schaft liches Risiko aus, dass nicht alle sozialen Gruppen die gleichen Chancen auf Informa tion und Bildung haben. Der Förde rung sozialer Kommunika tion und Gemeinschafts bildung durch soziale Netz werk dienste stehen die Risiken der Ab stempe lung und Aus gren­ zung gegen über. Dies bezieht sich nicht auf die techni sche Möglich keit der Teilnahme, sondern die faktisch statt findende Aus gren zung einzelner Personen, wie sie in jeder sozialen Gruppe aus unter schied lichen Gründen er folgen kann. Jeder hat zwar auch das Recht, auf den sozialen Aus tausch und die Mitglied­ schaft in Communitys freiwillig zu ver zichten. In der Regel gibt es zwar keine Zugangs vorausset zungen zu den sozialen Netz werk diensten und Social­Commu­ nities, allerdings kann das Ignorie ren von Beiträgen faktisch dazu führen, nicht in eine Gruppe integriert zu werden. Zudem werden zum Beispiel durch die Rückmel dung und Bewer tung von ge posteten Beiträgen häufig einzelne Personen ab gestempelt. Zusammen gefasst kann fest gehalten werden: Die neuen Möglich keiten der Frei heits ausü bung bieten auch neue Formen des Frei heits missbrauchs. Das Web 2.0 er weitert nicht nur die Persönlich keits entfal tung, sondern schränkt sie auch ein. 321 4 Privatsphäre in der Psychologie und im Recht In sozialen Netz werk diensten werden Handlun gen durch geführt, die die freie Ent faltung der Person fördern und die Privatsphäre in unter schied licher Weise be treffen. Wie bereits dargestellt, ist es eine essenzielle Aufgabe des Rechts, die Persönlich keits entfal tung und die Privatsphäre zu schützen. Umfang und Grenzen der Schutz bereiche werden allerdings nicht ab strakt durch den Gesetz­ geber fest gelegt, sondern sie folgen aus der individuellen Lebens wirklich keit des Einzelnen sowie der Aus gestal tung und Ent wick lung der Gesell schaft. Diese werden wiederum maß geblich durch techni sche Ent wick lungen be­ einflusst. Das Recht muss dabei die Funktion über nehmen, die Technik zu steuern, indem rechts widrige Technologien ver hindert werden und grundsätz­ lich rechtmäßige Technologien die recht liche Werteord nung nicht unter laufen. Dabei ist jedoch zu be achten, dass auch die gesell schaft lichen Werte einem Wandel unter liegen. Die computer vermittelte Kommunika tion weist zum Beispiel einen ent hemmen den Effekt in Bezug auf die Selbstoffenba rung auf (vgl. Teil I, Ab schnitt 2.3.3). Faktisch kann dies dazu führen, dass der Nutzer die Grenzen seiner Privatsphäre aktiv ver schiebt. Immer mehr Aspekte des Privatlebens werden im Social Web ein gestellt und somit zum Gegen stand des öffent lichen Lebens ge macht. Aus recht licher Sicht muss daher über prüft werden, ob auch der ver fassungs recht lich gewährte Schutz bereich der Privatsphäre den gesell­ schaft lichen Bedürf nissen an gepasst werden sollte. Der Begriff der Privatsphäre wird jedoch nicht nur im juristi schen Kontext, sondern gleichermaßen in der Psychologie ver wendet und als selektive Kontrolle des Zugangs zum Selbst ver standen (vgl. Teil I, Ab schnitt 2.3.1). Das Ausmaß der an gestrebten Privatsphäre ist für jede Person und in Ab hängig keit von der jeweili gen Situa tion ver schieden. Es unter liegt daher ebenso wie das recht liche Ver ständnis von der Privatsphäre einem zeit lichen Wandel. Um in dem For­ schungs projekt die recht lichen und die psychologi schen Unter suchungen zur Privatsphäre miteinander zu ver knüpfen, wird vor der Über prüfung des An­ passungs bedarfs der recht lichen Schutz bereichs gewährleis tung eine fachspezifi­ sche Gegen überstel lung der ver schiedenen Dimensionen und Teilaspekte vor­ genommen. 322 Die Psychologie unter scheidet vier unter schied liche Dimensionen der Privat­ sphäre, die einen zunehmen den Öffentlich keits bezug auf weisen. Den Kernbereich der Privatsphäre bildet die physische Privatsphäre, die in einem persön lichen räum lichen Rückzugs bereich des Individuums besteht. Die psychologi sche Privatsphäre der zweiten Dimension schützt dagegen den Einzelnen vor der äußeren Einfluss nahme auf persön liche Gedanken, Werte und Einstel lungen. Die dritte Dimension der inter aktionalen Privatsphäre er fordert die Kontrolle darüber, wo und mit wem soziale Beziehungen statt finden und schließ lich umfasst die informatio nelle Privatsphäre als vierte Dimension die Kontrolle darüber, wer Informa tionen über das Selbst sammelt und ver breitet. Jeder dieser psychologi schen Dimensionen der Privatsphäre kann ein spezifi­ sches Grundrecht und damit eine recht liche Schutz gewährleis tung gegen über­ gestellt werden. Ein physisch­räum licher Schutz der Privatsphäre wird durch die Un verletzlich keit der Wohnung gemäß Art. 13 Abs. 1 GG gewährleistet. Das Grundrecht soll dem Einzelnen einen elementaren Raum zur freien Ent faltung der Persönlich keit gewährleisten (BVerfGE 42, 212, 219; 51, 97, 110) und ihm das Recht geben, in Ruhe ge lassen zu werden (BVerfGE 27, 1, 6). Der Begriff Wohnung soll aus drück lich die räum liche Privatsphäre er fassen (BVerfGE 65, 1, 40). Der psychologi schen Privatsphäre der zweiten Dimension kann aus dem recht lichen Kontext die durch Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Meinungs­ und Willens bil dungs frei heit gegen über gestellt werden. Diese sind der primäre Zweck, dem die Meinungs äuße rungs­ und Informa tions frei heit dienen. Ohne den Diskurs und die Möglich keit, sich umfassend aus unter schied lichen Quellen zu informie­ ren, ist eine für die Persönlich keits entfal tung ent scheidende freie Meinungs­ und Willens bildung nicht denk bar. Die Inter aktion mit anderen – die dritte Dimen­ sion der Privatsphäre in der Psychologie – wird in der Ver fassung, soweit sie nicht von der Kommunika tions frei heit umfasst ist, durch die Kollektivgrund­ rechte der Ver samm lungs­ und Ver eini gungs frei heit gemäß Art. 8 und Art. 9 GG und das Auffang grundrecht der allgemeinen Hand lungs frei heit des Art. 2 Abs. 1 GG geschützt. Die Kollektivgrundrechte gewährleisten jeweils auch die negative Ausübung der Grundrechte, indem es jedem freisteht, an keiner Ver­ samm lung teilzunehmen und sich keiner Ver eini gung anzu schließen. Die allgemeine Hand lungs frei heit in dem weiten Ver ständnis, dass jeder tun und lassen kann, was er will, schließt auch ein, keine Kontakte zu anderen Personen zu pflegen. Schließ lich ent spricht die vierte Dimension der informa tio nellen Privatsphäre dem Schutz bereich der informa tio nellen Selbst bestim mung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Ver bindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Jeder soll selbst darüber ent scheiden können, wann und innerhalb welcher Grenzen persön liche Lebens­ sach verhalte über ihn offenbart werden (BVerfGE 65, 1, 42). Dies hat das Bundes verfassungs gericht aus drück lich in Bezug auf die be sonde ren Risiken, die mit der elektroni schen Daten verarbei tung einher gehen, fest gestellt (BVerfGE 65, 1, 43). Ergänzend gewährleistet das Grundgesetz in weiteren Einzel bestim­ 323 mungen die Privatsphäre insbesondere durch den be reichs spezifi schen Schutz der Ehe in Art. 6 GG sowie den Ver traulich keits schutz der Kommunika tion durch das Brief­ und Fern meldegeheimnis in Art. 10 GG (Nettes heim, 2010, S. 5). Über greifend zu diesen spezifi schen Grundrechten greift das Auffang­ grundrecht des allgemeinen Persönlich keits rechts. Durch dieses wird zum Beispiel die räum liche Privatsphäre auch über den Schutz bereich des Art. 13 Abs. 1 GG hinaus geschützt, auch wenn deut lich weitere Beschrän kungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG möglich sind. Abbil dung 32: Privatsphäre in der Psychologie und im Recht Psychologie Recht Physische Privatsphäre: Raum Schutz der Wohnung: Art. 13 GG Psychologische Privatsphäre: Meinungs-, Willensbildungs- & Werte und Einstellungen Informationsfreiheit: Art. 5 I GG Interaktionale Privatsphäre: Versammlungs- & Vereinigungs- soziale Beziehungen freiheit: Art. 8 & Art. 9 | GG Handlungsfreiheit: Art. 2 I GG Informationelle Privatsphäre: Informationelle Selbstdarstellung durch Selbstbestimmung: Informationen Art. 2 I i.V.m. 1 I GG A llg . P e r sö n lic h k e itsre c h t: A r t. 2 I i.V .m . 1 I G G 325 5 Grundlagen des Daten schutz rechts Die Risiken, die durch die automatisierte Daten verarbei tung anderer ent stehen, zu minimie ren oder zu ver hindern, ist eigent lich die normative Aufgabe der informa tio nellen Selbst bestim mung. Um sie zu schützen, regeln viele Daten­ schutz gesetze Anforde rungen an die Zulässig keit und die Art und Weise des Umgangs mit personen bezogenen Daten. Diese Regelun gen sind jedoch aus zwei Gründen nicht ge eignet, den Daten schutz im Web 2.0 aus reichend zu gewährleisten. Erstens ist die Anwend bar keit und Durch setz barkeit nationaler Gesetze grundsätz lich auf das jeweilige staat liche Territorium be grenzt, für das der Gesetz geber über die Gesetz gebungs hoheit ver fügt (Ipsen, 2004, S. 244). Das Web 2.0 kennt dem gegen über keine staat lichen Grenzen, so dass den inter nationalen daten schutz recht lichen Gefähr dungen nicht mit einem rein nationalen Schutz konzept wirksam be gegnet werden kann. Zweitens ent halten auch die be sonde ren Vor schriften des Telemedien gesetzes, das den Daten schutz in der Internet kommunika tion regelt, keine risikospezifi schen Vor gaben für die Dienste angebote des Web 2.0. Zum Schutz der personen bezogenen Daten in Blogs, Chatrooms, Video­ und Fotosamm lungen können allen falls die allgemeinen Daten schutz regeln heran gezogen werden. Sofern man den Daten­ schutz über die be stehen den gesetz lichen Vor schriften hinaus als Gestal tungs­ aufgabe sowohl der Technik entwick lung als auch der Rechts fortbil dung be ­ greift, kann zudem auf die allgemeinen daten schutz recht lichen Grundprinzipien zurück gegriffen werden. 5.1 Daten schutz im welt weiten Web 2.0 Das Web 2.0 kennt keine staat lichen Grenzen. Wer im Web 2.0 agiert, wird sehr schnell in die Situa tion geraten, dass bei seinen Handlun gen ein Aus lands­ bezug ent steht, ohne dass er sich dessen bewusst sein muss. Sei es, weil er eine im Ausland ge hostete Social­Network­Site benutzt, wie zum Beispiel facebook. com, mit aus ländi schen Nutzern der Social Community kommuniziert oder die von ihm über die Soziale Netz werk platt form zur Ver fügung ge stellten 326 Informa tionen im Ausland ab gerufen werden. Es stellt sich immer die Frage, ob der Daten­ und Persönlich keits schutz im Web 2.0 und somit in einer Rege­ lungs materie, die sowohl auf der rein techni schen als auch auf der Anwen­ dungs ebene inter national aus gerichtet ist, effektiv durch recht liche Vor gaben gewährleistet wird. Im recht lichen Kontext stellen sich bei Sach verhalten mit Aus lands bezug parallel immer die beiden Fragen, welche Rechts ordnung anwend bar ist sowie in welchem Staat die Rechte geltend zu machen und durch zusetzen sind. Grund vorausset zung für den Schutz der Persönlich keit im Web 2.0 für deutsche Nutzer wäre eine lücken lose Anwend bar keit und Durch setz barkeit nationaler und inter nationaler Daten schutz vorschriften. Zu be achten ist allerdings, dass nicht in allen Ländern ein ent sprechend hohes Daten schutz niveau wie in Deutschland besteht be ziehungs weise in einigen Ländern auch gar keine Daten­ schutz gesetze vor handen sind. In Deutschland existie ren mit dem Telemedien gesetz und den Daten schutz­ gesetzen des Bundes und der Länder gesetz liche Vor schriften, die dem Schutz der informa tio nellen Selbst bestim mung der Web 2.0­Nutzer dienen. Diese Regelun gen ent halten insbesondere detaillierte Bestim mungen, unter welchen Voraus setzungen personen bezogene Daten rechtmäßig erhoben, ver arbeitet und ge nutzt werden dürfen, welche Rechte den Betroffenen der Daten verarbei tung zustehen und wie die Einhal tung der Daten schutz vorschriften kontrolliert und ge ahndet werden kann. Die Durch setzung der Daten schutz vorschriften obliegt dabei zum einen den deutschen Daten schutz behörden als Kontrollorgane und zum anderen können individuelle Rechts verlet zungen von den Betroffenen selbst an deutschen Gerichten geltend ge macht werden. Das deutsche Daten schutz recht wurde maß geblich durch die europäi schen Vor gaben ge prägt. Zahl reiche deutsche Daten schutz vorschriften dienen der Umset zung ent sprechen der europäi scher Richtlinien, wie zum Beispiel die allgemeine Daten schutz richtlinie (DSRL) vom 24. Oktober 1995,3 die Daten­ schutz richtlinie für die elektroni sche Kommunika tion (EK­DSRL) vom 12. Juli 20024 und die Richtlinie über die Vorrats speiche rung von Daten (VDRL) vom 3 Richtlinie 95/46/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natür­ licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten verkehr („Daten schutz­ richtlinie“), ABl. EG 1995, L 281, 21 vom 23. 11. 1995, s. zum Hinter grund und dem Inhalt der Richtlinie Simitis, in: ders., 2011, Einl. Rn. 203 ff.; Burkert, in: Roßnagel, 2003, Kap. 2.3, Rn. 44 ff.; Dammann, in: Simitis, 2011, Einl. BDSG, Rn. 1 ff.; Ehmann/Helfrich, 1999, Einl. DSRL, Rn. 1 ff. 4 Richtlinie 02/58/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Ver arbei tung personen bezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektroni schen Kommunika tion („Daten­ schutz richtlinie für elektroni sche Kommunika tion“), ABl. EG 2002, L 201, 37 vom 31. 7. 2002. Die Richtlinie ersetzt gemäß Art. 19 der Daten schutz richtlinie für elektroni sche Kommunika tion die Telekommunika tions­ Daten schutz richtlinie von 1997, RL 97/66/ EG. 327 15. März 2006.5 Insofern besteht in den Ländern der Europäi schen Union und dem Europäi schen Wirtschafts raum (EWR) ein nahezu einheit lich hohes Daten­ schutz niveau, auch wenn die Richtlinien den Mitgliedstaaten in Detailfragen teil weise einen Umset zungs spiel raum be lassen. Dem Betroffenen ist es allerdings grundsätz lich nicht möglich, sich hinsicht lich seiner daten schutz recht lichen Belange direkt auf die Richtlinien zu berufen. Stattdessen muss er seine daten­ schutz recht lichen Ansprüche immer auf das Umset zungs gesetz des jeweili gen Landes stützen. Ent sprechend erfolgt die Rechts durchset zung auch zunächst durch die jeweili gen nationalen Behörden und vor den Gerichten der jeweili gen Mitgliedstaaten.6 Zu den Staaten außerhalb der Europäi schen Union und des Europäi schen Wirtschafts raums, den so ge nannten Dritt staaten, können keine allgemeingül­ tigen Aus sagen über das Bestehen von Daten schutz vorschriften und deren Durch set zungs möglich keiten ge troffen werden. Erfolgt die Rechts beeinträchti­ gung im außereuropäi schen Ausland, gelten grundsätz lich die Gesetze desjenigen Staates, und die Rechts durchset zung muss auch in diesem Staat er folgen. Das Recht stößt somit bei einer inter nationalen Rege lungs materie zwangs­ läufig an seine Grenzen. Sowohl die Gesetz gebungs hoheit als auch die Gesetzes­ durchset zung ist von der Grundidee national be grenzt. Es existie ren zwar Vor schriften, die Lösungen für recht liche Kolli sions probleme vor sehen, diese führen jedoch keines falls zu einem inter national einheit lichen Rechts niveau. Insbesondere das deutsche Recht zum Schutz der Privatsphäre und personen­ bezogener Daten weist im inter nationalen Ver gleich einen hohen Standard auf. Auch der Jugendschutz hat in Deutschland eine ver gleich bar hohe Bedeu tung, so dass ent sprechend viele Regulie rungs maßnahmen er griffen worden sind, die in anderen Ländern nicht un bedingt vor herr schen. Wenn das Recht in dieser technik geprägten Materie nur bedingt ge eignet ist, Daten schutz und Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten, ist er gänzend ein alternativer Ansatz zu wählen. Das Daten schutz recht muss durch die Technik selbst unter stützt werden (Roßnagel, 2007, S. 173). Daten schutz techniken können unmittel bar inter national wirken und haben somit Aus wirkungen auf die Rege­ lungs materie in ihrer Gesamt heit. Bezogen auf das Web 2.0 be deutet dies insbesondere, dass die Dienstangebote so fort entwickelt werden sollten, dass die recht lichen Grundsätze der Transparenz, Zweck begren zung, Selbst bestim­ 5 Richtlinie 06/24/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 15. 3. 2006 über die Vorrats speiche­ rung von Daten, die bei der Bereit stel lung öffent lich zugäng licher Kommunika tions dienste oder öffent licher Kommunika tions netze erzeugt oder ver arbeitet werden („Richtlinie zur Vorrats daten speiche rung“), und zur Änderung der Richtlinie 02/58/ EG, ABl. EG 2006, L 105, 54 vom 13. 4. 2006. 6 Nur im Aus nahmen fall ist es nach den Europäi schen Ver trägen von der Daten verarbei tung be troffenen EU­Bürgern möglich, direkt gegen Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Richtlinie der Europäi schen Union, zu klagen, wenn sie davon „unmittel bar und direkt“ be troffen sind. 328 mung und des Schutzes der Persönlich keits sphäre implementiert werden.7 Dem Schutz der Persönlich keit dient es zum Beispiel, wenn soziale Netz werk dienste anonyme oder pseudonyme Nutzungs möglich keiten vor sehen oder dem Nutzer Konfigura tions möglich keiten für die Ab rufbar keit online ge stellter Daten anbieten. Es ist allerdings zu be rücksichti gen, dass die Ver brei tung und Effektivi tät der Daten schutz technik um gekehrt wieder auf das Daten schutz recht an gewiesen ist (Roßnagel, 2007, S. 173). Das Recht kann frühzeitig auf Technik entwick­ lungen einwirken, indem sozialschäd liche Technologien oder unerwünschte Technik folgen frühzeitig ver boten und sozialfreund liche ent sprechend ge fördert werden können (Jandt, 2008, S. 38). Außerdem kann auf die Einsatz möglich­ keiten und die Aus gestal tung einer Technologie so Einfluss ge nommen werden, dass eine ursprüng lich als rechts widrig zu be urteilende Technik zumindest für einzelne Einsatz möglich keiten rechtmäßig wird. Das deutsche Recht sollte daher der technologi schen Ent wick lung voran gehen und techni sche Innova­ tionen er möglichen und fördern (Roßnagel, 2001, S. 198), in der Hoffnung, dass sich die Daten schutz technik zu einem inter nationalen Technikstandard ent­ wickelt. 5.2 Schutz konzept des Daten schutz rechts Das Grundrecht auf informatio nelle Selbst bestim mung ist die ver fassungs recht­ liche Antwort auf die be sonde ren Risiken der automatisierten Daten verarbei tung für die Selbst bestim mung des Individuums. Es ent faltet eine Ab wehrfunk tion gegen über staat lichen Eingriffen und eine Schutz funk tion des Staates gegen­ über privaten Eingriffen. Um dem zunächst „ab strakten“ Grundrecht zu einer effektiven Wirksam keit zu ver helfen, hat das Bundes verfassungs gericht in mehreren Ent schei dungen Anforde rungen zum Schutz der informa tio nellen Selbst bestim mung ab geleitet. Die Vor schriften der Daten schutz gesetze dienen in vielen Bereichen der Umset zung dieses normativen Schutz programms und ent sprechen auch den Grundprinzipien des Daten schutzes, wie sie in der Europäi schen Daten schutz richtlinie fest gelegt sind. Führen der Einsatz neuer Technik oder neuer Technikanwen dungen zu neuen daten schutz recht lichen Risiken, muss gewährleistet werden, dass diese durch eine konsequente Um­ set zung des Schutz konzepts des Daten schutz rechts minimiert werden. 7 Dieser Ansatz wird auch als privacy by design be zeichnet. 329 5.2.1 Zulassungs vorausset zung Jeder Umgang mit personen bezogenen Daten stellt nach der Konzep tion der informa tio nellen Selbst bestim mung einen Eingriff in dieses Grundrecht dar (BVerfGE 100, 313, 366; BVerfGE 84, 192, 195).8 Die Daten verwen dung ist daher nur zulässig, wenn der Gesetz geber sie durch eine Erlaubnis vorschrift oder der Betroffene selbst durch seine Einwilli gung ge billigt haben (Roßnagel, Jandt, Müller et al., 2006, S. 36 f.). § 12 Abs. 1 TMG und § 4 Abs. 1 BDSG stellen mit ihrem Zulassungs vorbehalt für Informa tions eingriffe die im jeweili­ gen Anwen dungs bereich zentrale Norm im Gesamt konzept des Daten schutz­ rechts zur Siche rung der Selbst bestim mung dar (Walz, 2011, § 4 BDSG, Rn. 2). Im Anwen dungs bereich des Telemedien gesetzes sind § 14 TMG für Bestand­ daten und § 15 TMG für Nutzungs daten die maß geblichen Erlaubnis tatbestände. Zentraler Zulassungs tatbestand für nicht­öffent liche Stellen im Anwen dungs­ bereich des Bundes daten schutz gesetztes ist § 28 BDSG. Dieser regelt die Daten­ verarbei tung zu eigenen Zwecken. Daneben normiert der Zulassungs tatbestand des § 29 BDSG die Daten verarbei tung nicht­öffent licher Stellen für fremde Zwecke. Allerdings ver weist dieser be züglich ent scheiden der Aspekte auf § 28 BDSG. Durch § 28 BDSG werden die Erhebung, Speiche rung, Ver ände rung und Über mitt lung personen bezogener Daten zur Erfül lung des Geschäfts zwecks legitimiert, wenn es zum einen der Zweck bestim mung eines Ver trags verhältnis­ ses mit dem Betroffenen dient (Hoeren, in: Roßnagel, 2003, Kap. 4.6, Rn. 17 ff.)9 oder zum anderen zur Wahrung be rechtigter Interessen der ver antwort lichen Stelle er forder lich ist, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutz würdige Interesse des Betroffenen an dem Aus schluss der Ver arbei tung oder Nutzung über wiegt (Hoeren, in: Roßnagel, 2003, Kap. 4.6, Rn. 31 ff.).10 Die Grundnorm für die daten schutz recht liche Einwilli gung ist § 4a BDSG. Dieser legt die Anforde rungen an die Einwilli gung des Betroffenen fest. Für ihre Wirksam keit wird von dem gelten den Daten schutz recht, mit Ab weichungen im Einzelnen, eine umfassende und recht zeitige Unter rich tung über die be­ absichtigte Daten erhe bung und Daten verarbei tung sowie eine be wusste, frei­ willige und aus drück liche Erklä rung grundsätz lich in schrift licher Form ver­ langt. Im Anwen dungs bereich des Telemedien gesetzes sieht § 13 Abs. 2 TMG Locke rungen der strengen Einwilli gungs vorausset zungen vor, indem auch die elektroni sche Erklä rung der daten schutz recht lichen Einwilli gung zulässig ist.11 8 Dies gilt auch für die Daten verwen dung durch private Stellen – s. BVerfGE 84, 192, 195. 9 § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG; s. z. B. Hoeren, in: Roßnagel, 2003, Kap. 4.6, Rn. 17 ff. 10 § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG; s. z. B. Hoeren, in: Roßnagel, 2003, Kap. 4.6, Rn. 31 ff. 11 Davon zu unter scheiden ist die grundsätz liche Möglich keit der daten schutz recht lichen Einwilli gung in elektroni scher Form gemäß § 126 Abs. 3 in Ver bindung mit § 126a BGB: 330 5.2.2 Daten vermei dung und Daten sparsam keit Das Prinzip der Daten vermei dung fordert, dass die Gestal tung und Auswahl von Daten verarbei tungs systemen sich an dem Ziel orientiert, keine oder so wenig personen bezogene Daten wie möglich zu erheben, zu ver arbeiten oder zu nutzen, wobei der Begriff Daten vermei dung ent gegen seinem Wortlaut nicht die Ver meidung von Daten schlechthin, sondern nur die Ver meidung des Personen bezuges von Daten beinhaltet (Roßnagel, in: Eifert & Hoffmann­Riem, 2011, S. 46). Die Reduzie rung des Auf kommens personen bezogener Daten ver ringert zugleich das Schaden spotenzial der techni schen Systeme (Scholz, 2003, S. 373). Neben der Erforderlich keit fordert dieses neue Daten schutz­ kriterium, dem eine Gestal tungs funk tion zukommt, den Zweck selbst zum Gegen stand der Erforderlich keits prüfung zu machen. Es soll ein prinzipieller Ver zicht auf personen bezogene Angaben er reicht werden, indem von den daten­ verarbeiten den Stellen eine aktive Gestal tung ihrer technisch­organisatori schen Ver fahren in der Form ver langt wird, dass diese keine oder so wenig perso­ nen bezogene Daten wie möglich ver arbeiten (Roßnagel, Pfitz mann & Garstka, 2001, S. 101). Einer von vornherein Daten ver meiden den Technik muss der Vorrang vor einer Technik, die ein großes Daten volumen be nötigt, ein geräumt werden. Die ge gebenen oder ge planten Konstanten (Zwecke, techni sches System, Daten verarbei tungs prozess) können so ver ändert werden, dass der Personen­ bezug nicht mehr er forder lich ist (Roßnagel, Pfitz mann & Garstka, 2001, S. 101). Aus dieser Gestal tungs anforde rung resultiert für die daten verarbeitende Stelle die Rechtspf licht, die Ver fahren und Systeme „daten sparsam“ zu ge stalten, wenn dies technisch möglich und ver hältnis mäßig ist. Dieses daten schutz recht­ liche Grundprinzip ist somit dreistufig an gelegt (Roßnagel, 2011, S. 46). Zunächst ent hält es die Vorgabe, auf personen bezogene Daten vollständig zu ver zichten, wenn die Funktion auch anderweitig er bracht werden kann. Wenn dieses Ziel mangels alternativer Möglich keiten nicht er reicht werden kann, ist die Ver­ arbei tungs stelle ge halten, den Ver arbei tungs prozess so zu ge stalten, dass die Ver wendung personen bezogener Daten minimal ist. Die zweite Stufe beinhaltet somit den Grundsatz der Daten sparsam keit, der die Ver arbei tung von Daten auf den für das Erreichen eines be stimmten oder ver einbarten Zwecks un bedingt notwendi gen Umfang be grenzt. Die dritte Stufe beinhaltet die zeit liche Be­ schrän kung, die personen bezogenen Daten frühest möglich zu löschen, zu anonymisie ren oder zu pseudonymisie ren (Roßnagel, 2003, Kap. 1, Rn. 40). 5.2.3 Zweck bindung Die gesetz lichen Erlaubnis vorschriften und auch die Einwilli gung be ziehen die daten schutz recht liche Erlaubnis immer auf einen be stimmten Zweck (BVerfGE 65, 1, 46). Die Zulässig keit der Erhebung, Ver arbei tung und Nutzung 331 personen bezogener Daten ist daher immer auf diesen Zweck be grenzt. Sollen die Daten für weitere Zwecke ver wendet werden, bedarf diese Zweckände rung einer eigenständi gen Erlaubnis. Ziel der daten schutz recht lichen Zweck bindung ist es, Betroffene in die Lage zu ver setzen, die Ver wendung der auf ihre Person be zogenen Daten ent sprechend ihrer sozialen Rolle im jeweili gen sozialen Kontext selbst zu steuern (v. Zezschwitz, 2003, S. 221 ff.). Die Zweck bindung macht es er forder lich, eine informatio nelle Gewaltentei lung sicher zustellen und den Zugriff Un berechtigter auf diese Daten zum Beispiel durch den Einsatz von Zugriffs schutz mechanismen zu ver hindern (BVerfGE 65, 1, 49). Zudem ist eine Daten verarbei tung auf Vorrat grundsätz lich unter sagt12 und die Bildung umfassen der personen bezogener Persönlich keits­ und Bewe gungs profile ver­ boten (BVerfGE 65, 1, 46, 52 f.; Roßnagel, Jandt, Müller et al., 2006, S. 41 f.; Jandt, 2008, S. 95 ff.). 5.2.4 Erforderlich keit Die Ver wendung personen bezogener Daten ist immer nur dann zulässig, wenn sie er forder lich ist, um den zulässigen Zweck zu er reichen. Das Erforderlich­ keits prinzip be schreibt somit eine Zweck­Mittel­Relation. Erforder lich ist die Daten verarbei tung, wenn auf sie zum Erreichen des Zwecks nicht ver zichtet werden kann, also wenn die aus dem Zweck sich er gebende Aufgabe der ver­ antwort lichen Stelle ohne die Daten verarbei tung nicht, nicht recht zeitig, nicht vollständig oder nur mit un verhältnis mäßigem Aufwand erfüllt werden könnte (Roßnagel, Pfitz mann & Garstka, 2001, S. 98). Die bloße Eignung oder Zweck­ mäßig keit eines Datums zur Auf gabenerfül lung allein be gründet keines falls die Erforderlich keit. Die Geeignet heit ist zwar notwendige, nicht aber hin­ reichende Bedin gung der Erfül lung des Erforderlich keits begriffs (Globig, 2003, Kap. 4.7, Rn. 58). In zeit licher Hinsicht ist die Daten verarbei tung auf die Phasen zu be schränken, die für das Erreichen des Zwecks notwendig sind. Ist der Zweck er reicht und ent fällt somit die Erforderlich keit der Daten, sind sie zu löschen (BVerfGE 65, 1, 46; Roßnagel, Jandt, Müller et al., 2006, S. 43 ff.). 5.2.5 Transparenz Informatio nelle Selbst bestim mung setzt voraus, dass die Daten verarbei tung gegen über der be troffenen Person transparent ist. Sie muss in der Lage sein zu er fahren, „wer was wann und bei welcher Gelegen heit über sie weiß“ (BVerfGE 65, 1, 43). Nur, wenn der Betroffene über aus reichende Informa tionen be züglich der Erhebung personen bezogener Daten, über die Umstände, Ver­ 12 S. hierzu auch BVerfG, NJW 2010, 833, Rn. 213 ff. zur Vorrats speiche rung von Telekommunika tions verkehrs­ daten. 332 fahren und Struktur ihrer Ver arbei tung und die Zwecke ihrer Ver wendung ver fügt, kann er ihre Rechtmäßig keit über prüfen und ihre Rechte in Bezug auf die Daten verarbei tung geltend machen. Dies gilt für alle Phasen der Daten­ verarbei tung. Ohne Transparenz der Daten verarbei tungs vorgänge geht das Recht auf informatio nelle Selbst bestim mung ins Leere und die be troffene Person wird faktisch recht los ge stellt (Roßnagel, Pfitz mann & Garstka, 2001, 82). Daher sind die personen bezogenen Daten grundsätz lich beim Betroffenen zu erheben. Als weitere ver fahrens recht liche Schutz vorkeh rungen sind dem Betroffenen umfassende Auf klä rungs­ und Aus kunfts rechte zur Seite zu stellen (BVerfGE 65, 1, 46), die ihm individuelle Kontroll möglich keiten er möglichen. Zur Gewährleis tung der Transparenz stehen somit zahl reiche, komplementär wirkende Instrumente zur Ver fügung – wie Unter rich tungen, Hinweise, Kennt­ lichmachungen, Zugriffs möglich keiten, Aus künfte.13 5.2.6 Mitwir kung Informatio nelle Selbst bestim mung er fordert, dass dem Betroffenen Kontroll­ und Mitwirkungs rechte zustehen. Ein Teil dieser Betroffenen rechte – Auf klä­ rungs­ und Aus kunfts ansprüche – wurden bereits als konkrete Voraus setzung für die Gewährleis tung der Transparenz ge nannt. Über den reinen Informa­ tions anspruch hinaus muss der Betroffene aber auch spezifi sche Mitwirkungs­ rechte haben, um die Daten verarbei tung ge zielt be einflussen zu können. Denn der Grundrechts eingriff wird selbst verständ lich nicht bereits dadurch zulässig und aus geglichen, dass der Betroffene darüber Kenntnis er langen kann, sondern er muss ge zielt auf die Daten verarbei tung Einfluss nehmen können. Der Betrof­ fene muss zum Beispiel eine Berichti gung inhalt lich falscher oder eine Löschung unzu lässiger weise er hobener personen bezogener Daten er reichen können. Nor­ miert sind daher zugunsten der Betroffenen Aus kunfts rechte, Korrekturrechte hinsicht lich Berichti gung, Sperrung und Löschung sowie das Recht zum Wider­ spruch (Wedde, 2003, Kap. 4.4, Rn. 12 ff.).14 Außerdem besteht die Möglich keit, Schadens ersatz einzu fordern, wenn durch die unzu lässige oder unrichtige Ver­ arbei tung personen bezogener Daten ein Schaden ein getreten ist (Wedde, 2003, Kap. 4.4, Rn. 35 ff.; Roßnagel, Jandt, Müller et al., 2006, S. 47). 5.2.7 Kontrolle Auch wenn dem Betroffenen grundsätz lich eigene Instrumente zur Siche rung seines Rechts auf informatio nelle Selbst bestim mung zustehen, so erübri gen sich dadurch nicht über greifende und unabhängige Daten schutz kontrolleinrich­ 13 S. z. B. §§ 4 Abs. 2 und 3, 4a Abs. 1, 6b Abs. 2 und 4, 6c Abs. 1, 2 und 3, 19, 19a, 33 und 34 BDSG. 14 Z. B. §§ 19, 19a, 33, 34, 35 BDSG. 333 tungen. Sie haben zum einen die Funktion, dem Betroffenen bei der Durch­ setzung seiner Rechte behilf lich zu sein, zum anderen in präventiver Weise die Einhal tung der Daten schutz bestim mungen zu über wachen (Heil, 2003, Kap. 5.1, Rn. 1 ff.). Daneben obliegt ihnen auch die Aufgabe der Beratung der be treffen den ver antwort lichen Stellen. Daten schutz kontrolle kann in Form der Fremdkontrolle durch unabhängige Kontrollstellen, aber auch in Form einer Selbst kontrolle durch be trieb liche und behörd liche Daten schutz beauftragte durch geführt werden. Ihre Befug nisse und Möglich keiten be stehen grundsätz­ lich aus Aus kunfts­ und Kontroll rechten und ihnen stehen Beanstan dungs­, Bera tungs­ und Berichts kompetenz zu. Eine Befugnis, eine Sperrung, Löschung oder Ver nich tung von Daten anzu ordnen, besteht seit dem 1. September 2009. Bei schwerwiegen den Ver stößen oder Mängeln, insbesondere solchen mit einer be sonde ren Gefähr dung des Persönlich keits rechts, kann die Auf sichts behörde unter einschränken den Bedin gungen sogar den Umgang mit personen bezogenen Daten unter sagen (Roßnagel, 2009, S. 2721). 5.3 Daten schutz für Kinder und Jugend liche Ziel des Projekts Daten schutz und Persönlich keits rechte im Social Web, Foren und Co. ist es, das diesbezüg liche Problembewusstsein junger Nutzer zu analy­ sie ren und darauf auf bauend Konsequenzen für medien pädagogi sches Handeln abzu leiten. Die Zielgruppe besteht aus Jugend lichen und jungen Erwachsenen im Alter von 12 bis 24 Jahren.15 Diese wird in weitere Subgruppen der Alters­ gruppe 12 bis 14 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 18 bis 20 Jahre und 21 bis 24 Jahre unter gliedert.16 Diese für die Empirie ge troffene Eintei lung in Alters gruppen findet allerdings recht lich keine Ent sprechung. Das Recht trifft zwar auch Alters defini tionen, an die unter schied liche Rechte und Pflichten an knüpfen, aber in anderer Weise.17 Die recht lichen Aus sagen, die sich auf be stimmte Alters gruppen be ziehen, ent sprechen somit nicht immer den Alters gruppen, die in den empiri schen Studien unter schieden werden. Das Zivil recht differenziert grundsätz lich zwischen Minderjähri gen und Volljähri gen. Volljährig ist gemäß § 2 BGB jede Person, die das achtzehnte Lebens jahr vollendet hat.18 Ab diesem Lebens alter gilt eine Person als er­ wachsen. Für volljährige Personen existie ren nur noch wenige gesetz liche 15 S. Teil II, Kap. 1. 16 S. Teil II, Kap. 2. 17 Im Folgenden wird nur auf die gesetz lichen Alters grenzen ein gegangen, die gesetz lich eindeutig fest gelegt und im vor liegen den Kontext relevant sind. 18 Ab der Volljährig keit erlangt eine Person z. B. auch das passive Wahl recht gemäß Art. 38 Abs. 2 GG, das heißt die Fähig keit ge wählt werden zu können, so dass die zivil recht liche Defini tion auch Aus wirkungen auf andere Rechts gebiete hat. 334 Alters differenzie rungen. Eine wichtige Aus nahme stellt hier das Strafrecht dar. Im Straf­ und Jugendstrafrecht wird differenziert zwischen Kindern, Jugend­ lichen, Heran wachsen den und Erwachsenen. Kinder, das heißt Personen bis vierzehn Jahren, sind gemäß § 19 StGB schuldunfähig und daher strafun mündig. Sie können für die von ihnen be gangenen Straftaten strafrecht lich nicht ver folgt werden. Jugend liche im Alter von vierzehn bis achtzehn Jahren sind dagegen strafmündig, aber für sie gelten gemäß § 1 Abs. 1 Jugendgerichts gesetz (JGG) be sondere Ver fahrens vorschriften. Auf Heran wachsende im Alter von achtzehn bis einundzwanzig Jahren kann gemäß § 1 Abs. 2 JGG aus nahms weise das Jugendstrafrecht an gewendet werden. Das Jugendschutz gesetz kennt diese Zwischen stufe zum Erwachsenen allerdings nicht, sondern differenziert gemäß § 1 Abs. 1 Jugendschutz gesetz nur zwischen Kindern, Personen, die noch nicht vierzehn sind, und Jugend lichen, Personen, die vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind. Im Daten schutz recht gibt es keine aus drück lichen Vor schriften, die an eine Alters differenzie rung an knüpfen. Tabelle 60: Alters grenzen der empiri schen Studie und im Recht Alter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Empirische Studien 12–14 15–17 18–20 21–24 Zivilrecht Minderjährig: geschäftsunfähig Minderjährig: beschränkt geschäftsfähig Volljährig: geschäftsfähig Strafrecht Kinder: strafunmündig Jugend- liche: straf- mündig, JGG an- wendbar Heran- wach- sende: straf- mündig, JGG aus- nahms- weise anwend- bar Erwach- sene: Straf- mündig, StPO anwend- bar Jugendschutzrecht Kinder Jugendliche Datenschutzrecht Nicht einwilligungs- fähig Einwilligungsfähig 5.3.1 Grundrechts fähig keit und Grundrechts mündig keit Das Recht auf informatio nelle Selbst bestim mung gewährleistet den Schutz des Einzelnen, selbst darüber zu be stimmen, wer was wann bei welcher Gelegen­ heit über ihn weiß. Der Grundrechts schutz der informa tio nellen Selbst bestim­ mung steht jeder natür lichen Person im Anwen dungs bereich des deutschen Grundgesetzes unabhängig von seinem Alter zu (Starck, 2010, Art. 2 GG, Rn. 43 f.). Auch Kinder und Jugend liche haben ein ver fassungs recht lich gewähr­ leiste tes Recht auf ihre informatio nelle Selbst bestim mung und sind somit 335 Grundrechts träger. Die Pflicht des Staates, die grundrecht lichen Gewähr­ leistungen zu schützen, be schränkt sich im Kontext der informa tio nellen Selbst­ bestim mung darauf zu ver hindern, dass zwangs weise personen bezogene Daten erhoben, ver arbeitet und ge nutzt werden. Der Schutz auftrag des Staates, den er durch den Erlass von Daten schutz gesetzen erfüllt, endet daher grundsätz lich, wenn personen bezogene Daten freiwillig preis gegeben werden. Hier schlägt das staat liche Schutz prinzip in das frei heit liche Ver antwortlich keits prinzip des Bürgers um. Für den Bereich der sozialen Netz werk dienste ergibt sich daher, dass die grundsätz lich freie Ent schei dung, in einer Social Community mitzu­ wirken, der Regulie rung des Staates ent zogen ist oder sogar sein sollte (Gurlit, 2006, S. 4). Nach dem Ver antwortlich keits prinzip muss jeder selbst die Konse­ quenzen seines Handelns tragen. Dies gilt zumindest, sofern die Person er­ wachsen ist. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der Staat einen Missbrauch von Ver trags macht mit Regelun gen des Daten­ und Ver braucher schutzes ent­ gegen tritt. Gegen über Minderjähri gen und Jugend lichen be stehen deut lich weiter rei­ chende Schutz pflichten des Staates. Die Pflege und Erziehung von Kindern sind zwar gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG das natür liche Recht der Eltern und die ihnen zuvorderst obliegende Pflicht, allerdings ist dem Staat gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG ein diesbezüg liches Wächteramt zu gewiesen. Dieses beruht primär auf dem be sonde ren Schutz bedürfnis des Kindes und dient somit dem Interesse des Kindes wohls. Diese Schutz funk tion des Staates, die sich in der allgemeinen Aus rich tung der Rechts ordnung nieder schlägt, wirkt sich auch auf die informatio nelle Selbst bestim mung aus. Während die Grundrechts träger schaft von natür lichen Personen unstreitig ab der Geburt ge geben ist, besteht in Bezug auf das Grundrecht der informa­ tio nellen Selbst bestim mung Uneinig keit, ab wann Kinder und Jugend liche die Fähig keit zur Grundrechts ausü bung haben. Für die informatio nelle Selbst­ bestim mung besteht eine aktive Grundrechts ausü bung darin, personen bezogene Daten selbst bestimmt an Dritte weiter zugeben oder offen zulegen. Die daten­ schutz recht liche Einwilli gung ist somit eine Ausübung des Rechts auf infor­ matio nelle Selbst bestim mung, da durch sie der Umgang mit den personen­ bezogenen Daten legitimiert wird (vgl. Bäumler, Breinlinger & Schrader, 2003, „E“ S. 1; Gola & Schomerus, 2010, § 4a BDSG, Rn. 2 f.; Geiger, 1989, S. 37).19 Mangels einer spezialgesetz lichen Regelung wird das Problem, ab welchem Alter ein Minderjähri ger zur Grundrechts ausü bung be rechtigt ist – also ins­ besondere eine daten schutz recht lich wirksame Einwilli gung er teilen kann – 19 A. A. Robbers, JuS 1985, S. 928, der in der Einwilli gung einen (partiellen) Grundrechts verzicht sieht. 336 unter dem Stichwort der Grundrechts mündig keit20 oder im Kontext der Frage nach der Rechts natur der Einwilli gung be handelt.21 Einig keit besteht insofern, als keine allgemeingültige Aussage ge troffen werden kann, ab welchem Alter die Einsichts fähig keit anzu nehmen ist. Unab­ hängig von der Rechts natur der Einwilli gung wird einer nach dem konkreten Ver wen dungs zusammen hang differenzie ren den Betrach tungs weise der Vorzug ge geben. Im Kontext der daten schutz recht lichen Einwilli gung wird deut lich, dass Selbst bestim mung die Einwilli gungs fähig keit voraus setzt, das be deutet die Einsichts fähig keit des Betroffenen in die Tragweite seiner Ent schei dung (Scholz, 2003, S. 279 ff.; Gola & Schomerus, 2010, § 4a BDSG, Rn. 10; Berg­ mann, Möhrle & Herb 2004, § 4 BDSG, Rn. 28a; Tinnefeld & Ehmann, 1998, S. 214). Andernfalls ergeht seine Ent schei dung nicht wie von § 4 Abs. 1 BDSG ge fordert freiwillig. Bei Kindern und Jugend lichen wird davon aus gegangen, dass die Einwilli gungs fähig keit noch nicht im gleichen Maße aus geprägt ist, wie bei Erwachsenen. Das Ver antwortlich keits prinzip ist daher bei Kindern und Jugend lichen insofern ein geschränkt, als ihnen die Einwilli gungs fähig keit nicht oder nur be schränkt zu gestanden wird. Hierdurch wird nicht ihr Grund­ rechts schutz ver kürzt, sondern sie werden ledig lich in der Grundrechts ausü bung ein geschränkt. Dies dient dazu, Kinder und Jugend liche davor zu schützen, dass sie ihren Grundrechts schutz selbst be schränken, ohne die Konsequenzen über blicken zu können. Die Einsichts fähig keit des Minderjähri gen muss somit im Einzelfall positiv fest gestellt werden. Ab gesehen von der Frage, welche Möglich keiten über haupt be stehen, um bei Online­Portalen die Einsichts fähig keit eines minder jähri gen Nutzers prüfen zu können, führt die Individualfest stel lung für die daten­ verarbeiten den Stellen zu einer er heblichen Rechts unsicher heit. 5.3.2 Einwilli gungs­ und Geschäfts fähig keit Wie bereits dargelegt, finden sich im Daten schutz recht keine aus drück lichen Vor schriften, die an das Alter des Betroffenen der Daten verarbei tung an knüpfen. Allerdings ist eine Voraus setzung einer wirksamen daten schutz recht lichen Einwilli gung gemäß § 4a Abs. 1 Satz 1 BDSG, dass sie auf einer freien Ent­ schei dung des Betroffenen beruht. Dabei kommt es mangels rechts geschäft lichen 20 Allgemeine Aus führungen zur Grundrechts mündig keit s. Schwenke, 2006, S. 183 sowie Hohm, NJW 1986, S. 3109 ff., der aber die Grundrechts mündig keit als ver fassungs recht liche Kategorie grundsätz lich im Ergebnis ablehnt. 21 Die daten schutz recht liche Einwilli gung wird ent weder als tatsäch liche Handlung, so z. B. Gola & Schomerus, 2010, § 4a BDSG, Rn. 10; Schaffland & Wiltfang 2005, § 4a BDSG, Rn. 21, als geschäfts ähnliche Handlung, Holznagel & Sonntag, 2003, Kap. 4.8 Rn. 21 ff. oder als rechts geschäft liche Willen serklä rung an gesehen, so z. B. Simitis, in: ders., 2011, § 4a BDSG, Rn. 20. Bei den beiden letzt genannten Ansichten werden die zivil­ recht lichen Vor schriften über die Willen serklä rung analog oder unmittel bar an gewendet. Aus führ lich zum Stand der Diskussion Schwenke, 2006, S. 182 ff. 337 Charakters der Einwilli gung nicht auf die Geschäfts fähig keit des Betroffenen, sondern ledig lich auf seine Fähig keit an, ob er die Konsequenzen seiner Einwilli gung zu über sehen vermag (Schaffland & Wiltfang, 2005, § 4a BDSG, Rn. 21; Auernhammer, 1993, § 4 Rn. 11; Gola & Schomerus, 2010, § 4a BDSG, Rn. 10; aber Weichert, 2003, Kap. 132, Rn. 154; Bergmann, Möhrle & Herb, 2004, § 4 BDSG, Rn. 28, 28a m. w. N.; Podlech & Pfeifer, 1998, S. 152; Kothe, 1985, S. 152 ff.).22 Dem geschäfts unfähigen Minderjähri gen wird in Anleh nung an § 104 Nr. 1 BGB oder die Strafmündig keit gemäß § 19 StGB die Einwilli­ gungs fähig keit grundsätz lich ab gesprochen. Seine Einwilli gungs erklä rung ist recht lich unwirksam (Bizer, 1999, S. 346). Werden personen bezogene Daten eines Minderjähri gen unter sieben Jahren ver wendet, so muss die daten schutz­ recht liche Einwilli gung des gesetz lichen Ver treters, in der Regel der Erziehungs­ berechtigte, ein geholt werden. Minderjährige über sieben Jahre können dagegen grundsätz lich in eine Ver wendung ihrer Daten einwilli gen.23 Von der Frage der Wirksam keit daten schutz recht licher Einwilli gungen von Kindern und Jugend lichen streng zu unter scheiden ist die Frage, ob sie einen wirksamen Dienst leis tungs vertrag über die Nutzung der sozialen Netz werk­ dienste ab schließen können.24 Hierfür ist nicht die Einwilli gungs fähig keit, sondern die Geschäfts fähig keit des Handelnden maß geblich. Gemäß § 104 Nr. 1 BGB sind Kinder unter sieben Jahre nicht geschäfts fähig. Kindern und Jugend­ lichen im Alter von sieben bis achtzehn Jahren wird gemäß § 106 BGB eine be schränkte Geschäfts fähig keit zu gebilligt. Von ihnen ab gegebene Willens­ erklä rungen sind grundsätz lich unwirksam, es sei denn, es liegt die Zustim mung des gesetz lichen Ver treters vor. Erfolgt keine vor herige Zustim mung (Einwilli­ gung), ist das Rechts geschäft bis zur Ertei lung der nach träg lichen Zustim mung (Genehmi gung) schwebend unwirksam (Heinrichs, 2010, § 108 BGB, Rn. 1). Von diesem Grundsatz be stehen im Wesent lichen drei Aus nahmen. Bringt der Ab schluss eines Rechts geschäfts für den Minderjähri gen ledig lich einen recht­ lichen Vorteil, ist die von ihm ab gegebene Willen serklä rung gemäß § 107 BGB wirksam. Ist Folge der Willen serklä rung (auch) ein recht licher Nachteil, ist die Wirksam keit der Willen serklä rung gemäß § 107 und § 108 BGB wiederum von der Zustim mung des gesetz lichen Ver treters ab hängig. Die zweite Aus nahme für eine wirksame Willen serklä rung von be schränkt geschäfts fähigen Kindern 22 Keine Geschäfts fähig keit ver langt auch Simitis, in: ders., 2011, § 4 BDSG, Rn. 28, der in der Einwilli gung aber gleichwohleine rechts geschäft liche Erklä rung sieht. Letzteres hat vor allem für die Frage der Anfech tung Bedeu tung. S. hierzu etwa Larenz & Wolf, 2004, § 22 Rn. 34. 23 Zur Problematik der Einwilli gung durch Minderjährige s. Bizer, 1999, S. 346; Tinnefeld & Ehmann, 1998, S. 214 f. Nach Ansicht des LG Bremen, DuD 2001, S. 620 f. ver stößt die unter schieds los und undifferenziert sowohl von Geschäfts unfähigen, be schränkt Geschäfts fähigen und uneingeschränkt Geschäfts fähigen ab­ verlangte, formularmäßig fest gelegte Einwilli gungs erklä rung – jeden falls bei den ersten beiden Gruppen – gegen §§ 104 ff. BGB und damit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (= § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG a. F.). 24 Ein Dienst leis tungs vertrag, der die gegen seiti gen Rechte und Pflichten zwischen Anbieter und Nutzer der Social­Networks regelt, wird auch dann geschlossen, wenn der Dienst un entgelt lich an geboten wird. 338 und Jugend lichen sieht die sogenannte Taschen geldrege lung gemäß § 110 BGB vor. Kann die be schränkt geschäfts fähige Person den recht lichen Nachteil – insbesondere eine Zahlungs pflicht – mit Mitteln er füllen, die ihr von einem Dritten zur freien Ver fügung über lassen worden sind, ist das Recht geschäft eben falls von Anfang an wirksam. Die dritte Aus nahme ist im Arbeits bereich an gesiedelt. Jeder Minderjährige über sieben Jahre kann gemäß § 113 Abs. 1 BGB bei einer ent sprechen den Ermächti gung des gesetz lichen Ver treters durch eine eigene wirksame Willen serklä rung ein Dienst­ oder Arbeits verhältnis be­ gründen (Heinrichs, 2010, § 113 BGB). Nehmen Personen im Alter von sieben bis achtzehn Jahren an einer Sozialen Netz werk platt form teil, ist zu prüfen, ob ihre Willen serklä rung zur Begrün dung der Mitglied schaft, die auch konkludent durch die Anmel dung bei dem Dienst erklärt werden kann, wirksam ist. Bei einem kosten losen Dienste angebot liegt die Ver mutung nahe, dass dieses Dienste angebot als ledig lich recht lich vor­ teil haft ge wertet werden könnte. Ein recht licher Nachteil ist allerdings nicht allein in einer Geldleis tungs pflicht zu sehen. Ent scheidend ist nicht die wirt­ schaft liche Betrach tung, sondern maß geblich sind alle für den Minderjähri gen ent stehen den recht lichen Folgen (Heinrichs, 2010, § 107 BGB, Rn. 2). Umfasst wird jegliche Ver schlechte rung von Rechtsposi tionen als Folge des Ab schlusses des Rechts geschäfts. Folge des Ab schlusses des Nutzungs vertrags ist häufig, dass die von dem Platt formbetreiber fest gelegten Allgemeinen Geschäfts bedin­ gungen gelten. Diese ent halten regelmäßig von den gesetz lichen Vor gaben zu Lasten des Ver brauchers ab weichende Bestim mungen. Bereits diese Ver schlech­ te rung der Rechtsposi tion ist als recht licher Nachteil zu werten. Des Weiteren stellt die ver trag lich be gründete Mitglied schaft in Social Communities für den Dienste anbieter auf grund des hierdurch be gründeten Anbieter­Nutzer­Verhält­ nisses in Ver bindung mit den §§ 14 und 15 TMG die Legitimie rung der Ver­ arbei tung der personen bezogenen Daten dar.25 Durch die Mitglied schaft in der Social Community wird somit das Recht der informa tio nellen Selbst bestim­ mung der Kinder und Jugend lichen ein geschränkt. Dies stellt einen recht lichen Nachteil dar, so dass für die Wirksam keit der Willen serklä rung die Zustim­ mung des gesetz lichen Ver treters er forder lich ist. Die Voraus setzungen von § 110 BGB sind eben falls nicht ge geben, da die ver trags mäßig geschuldete nach teilige Leistung von dem Minderjähri gen nicht mit Mitteln bewirkt werden kann, die ihm zur Ver fügung ge stellt worden sind. Über lassene Mittel im Sinn des § 110 BGB sind Geld oder andere Ver mögens werte (Schmitt, 2006, § 110 BGB, Rn. 18), aber gerade keine immateriellen Pflichten.26 Die Leis tungs pflicht 25 S. hierzu aus führ lich Kap. 6. Die Daten verarbei tung personen bezogener Daten Minderjähri ger kann auch nicht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG ge stützt werden, wenn auf grund der Minderjährig keit ein unwirksamer Ver trag vor liegt. 26 S. hierzu aus führ lich Hofmann, 1986, S. 6 f., der auch die analoge Anwen dung von § 110 BGB be gründet ablehnt. 339 des Minderjähri gen besteht bei der Ein gehung des Nutzungs verhält nisses aber in einem Ver zicht auf eine immaterielle und nicht materielle Rechtsposi tion, so dass die Leistung nicht mit Ver mögens werten bewirkt werden kann. Die zivil recht lichen Vor schriften zur Geschäfts fähig keit Minderjähri ger wirken sich somit mittel bar auch auf das Daten schutz recht aus. Ist der Dienst­ leis tungs vertrag über die Inanspruchnahme des Social Network­Angebots nicht zustande ge kommen, weil die Willen serklä rung des Kindes oder Jugend lichen unwirksam ist, ist auch der Umgang mit den personen bezogenen Daten unzu­ lässig, sofern keine formwirksame daten schutz recht liche Einwilli gung vor liegt. Grundsätz lich ist der Anbieter gemäß § 14 und § 15 TMG be rechtigt, die Bestands­ und Nutzungs daten zu erheben, zu ver arbeiten und zu nutzen, die für das Ver trags verhältnis und die Erfül lung der Ver trags pflichten er forder lich sind. Der Ver trags schluss hat somit die Folge, dass die Ver arbei tung personen­ bezogener Daten durch den Dienste anbieter für den Ver trags zweck erlaubt ist, wenn die weiteren Voraus setzungen der Vor schriften vor liegen. Ist der Ver trag allerdings unwirksam, kann die Daten verarbei tung nicht auf § 14 und § 15 TMG ge stützt werden. Das Alter des Minderjähri gen ist somit ein wesent liches Kriterium für die daten schutz recht liche Zulässig keit des für den Platt form­ betreiber er forder lichen Umgangs mit personen bezogenen Daten. Um zu gewähr­ leisten, dass die §§ 14 und 15 TMG als Erlaubnis tatbestand greifen, müsste er somit vor dem Ab schluss des Nutzungs vertrags immer das Alter des potenziellen Nutzers mittels eines taug lichen Alters verifika tions systems über prüfen. Nur wenn der Nutzer volljährig ist, liegen die Voraus setzungen der daten schutz­ recht lichen Erlaubnis vorschriften vor. 5.3.3 Interessen abwä gung Die daten schutz recht lichen Erlaubnis tatbestände dienen dazu, Daten verarbei­ tungen in be stimmten Beziehungen zwischen daten verarbeiten den Stellen und Betroffenen sowie in be stimmten Anwen dungs konstella tionen, die regelmäßig und in hoher Anzahl auf treten, zu legitimie ren. In diesen Fällen hat der Gesetz­ geber die Interessen abwä gung zwischen der Notwendig keit der Daten verarbei­ tung und dem Schutz der informa tio nellen Selbst bestim mung allgemeingültig ent schieden. Einen Kompromiss zwischen einer generellen Erlaubnis vorschrift und einer individuellen Einwilli gung zur Legitimie rung von Daten verarbei­ tungs vorgängen stellen diejenigen Erlaubnis normen dar, die Aus nahmen vom Regelfall durch das Erfordernis einer Interessen abwä gung einfangen, wie zum Beispiel § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 BDSG. Die Zulässig keit der Daten­ verarbei tung er fordert bei diesen Erlaubnis tatbeständen mit unter schied lichen Ab stufungen neben der Erfül lung weiterer Tatbestands vorausset zungen, dass das schutz würdige Interesse des Betroffenen gegen über den Interessen des Daten verarbeiters nicht oder nicht offensicht lich über wiegt. Das Interesse auf 340 Seiten des Betroffenen besteht grundsätz lich in dem Schutz seiner informa tio­ nellen Selbst bestim mung. Für die Bewer tung der Beeinträchti gung des Grund­ rechts schutzes durch die Daten verarbei tungs maßnahme sind als Kriterien die Eingriffs intensi tät, die Eingriffs dauer und der Eingriffs zweck zu be rücksichti­ gen. Die Eingriffs intensi tät be stimmt sich vor allem nach Art und Umfang der personen bezogenen Daten sowie der konkreten Beziehung zur daten verarbeiten­ den Stelle. Die Eingriffs dauer kann von wenigen Minuten bis hin zu einer lebens langen Speiche rung variieren. Werden Daten im Internet bereit gestellt, ist bei der Eingriffs dauer auch zu be rücksichti gen, dass die daten verarbeitende Stelle zwar die Daten auf ihrem Server löschen kann, aber die Daten in der Regel irgendwo an anderer Stelle im Internet dauer haft ver fügbar bleiben. Der Zweck der Daten verarbei tung ist in Relation zum Eingriff zu be werten. Es ist insbesondere zu über prüfen, ob neben der daten verarbeiten den Stelle der Betroffene nicht einen eigenen Zweck mit der Daten verarbei tung ver folgt. Sind Kinder oder Jugend liche von der Daten verarbei tung be troffen, muss ihre be sondere Schutz bedürftig keit immer er gänzend bei der Interessen abwä­ gung be rücksichtigt werden. Diese liegt darin be gründet, dass Kinder und Jugend liche in der Regel nicht in der Lage sein werden, die Gefahren und lang fristi gen Konsequenzen der Bereit stel lung personen bezogener Daten im Internet einzu schätzen. Zudem kann nicht voraus gesetzt werden, dass sie über aus reichende Kennt nisse über mögliche Schutz maßnahmen und die ihnen zustehen den Rechte einschließ lich ihrer Durch set zungs möglich keiten ver fügen. Insofern ist dem Daten schutz für Kinder und Jugend liche bei der Interessen­ abwä gung in be sonde rer Weise Rechnung zu tragen. 341 6 Daten verarbei tung in Social Network­Diensten Bei der Inanspruchnahme von Social Network­Diensten werden regelmäßig sehr viele Nutzer daten ver arbeitet. Die Teilnahme an den ver schiedenen Com­ mu nities er fordert häufig eine Anmel dung, bei jedem Vorgang des Einloggens wird mindestens die IP­Adresse des Rechners be nötigt, die Nutzer über mitteln Daten unter schiedlichster Art und rufen gleichzeitig Daten anderer Nutzer ab, die der Betreiber der Platt form be reithält. Alle diese Daten verarbei tungs vorgänge haben nur eine daten schutz recht liche Relevanz, wenn es sich dabei um personen­ bezogene Daten handelt. Denn nur der Umgang mit personen bezogenen Daten stellt nach der Konzep tion der informa tio nellen Selbst bestim mung einen Eingriff in dieses Grundrecht dar (BVerfGE 100, 313, 366).27 Daraus folgt, dass der Umgang mit nicht personen bezogenen Daten keinen daten schutz recht lichen Beschrän kungen unter worfen ist. 6.1 Anwend bares Daten schutz recht Das Bundes daten schutz gesetz gilt gemäß § 1 Abs. 2 BDSG für alle öffent lichen Stellen des Bundes (Nr. 1), für die öffent lichen Stellen der Länder nur, soweit der Daten schutz nicht durch Landes gesetze geregelt ist (Nr. 2), und für nicht­ öffent liche Stellen (Nr. 3). § 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG normiert aber den Grundsatz der Subsidiari tät des Bundes daten schutz gesetzes gegen über anderen spezial­ gesetz lichen Vor schriften. Spezialgesetz liche Daten schutz vorschriften für Inter­ net dienst leis tungen sind in den §§ 11 bis 15a TMG geregelt. Gemäß § 1 Abs. 1 TMG ist der Anwen dungs bereich des Gesetzes dahin gehend fest gelegt, dass es für alle Telemedien gilt, das heißt für alle elektroni schen Informa tions­ und Kommunika tions dienste, soweit sie nicht Telekommunika tions dienste nach § 3 Nr. 24 TKG, telekommunika tions gestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 TKG oder Rundfunk nach § 3 RStV sind. Zu den Telemediendiensten ge hören alle Online­ 27 Dies gilt auch für die Daten verwen dung durch private Stellen – s. BVerfGE 84, 192 (195). 342 Angebote von Waren und Dienst leis tungen, die unmittel bar ge nutzt werden können.28 Social Network­Dienste sind in den vor gestellten Formen als Tele­ medien dienst zu qualifizie ren, so dass die Daten schutz vorschriften des Tele­ medien gesetzes vor rangig und diejenigen des Bundes daten schutz gesetzes sub­ sidiär zu be achten sind. 6.2 Personen bezogene Daten Personen bezogene Daten sind nach der Legaldefini tion des § 3 Abs. 1 BDSG und dem ihm ähnlichen Art. 2 Lit. a Daten schutz richtlinie „Einzelangaben über persön liche oder sach liche Ver hält nisse einer be stimmten oder be stimm baren natür lichen Person (Betroffener)“. Unter diesen Begriff fallen alle Einzelangaben, die Informa tionen über den Betroffenen selbst oder über einen auf ihn bezieh­ baren Sach verhalt ent halten (Roßnagel & Scholz, 2000, S. 722 f.; Gola & Schomerus, 2010, § 3 BDSG, Rn. 5 f.). Die Person ist be stimmt, wenn die Informa tionen selbst ohne zusätz liche komplexe Opera tionen einen unmittel­ baren Rückschluss auf die Identität der Person zulassen. Eben falls aus reichend ist nach dem Wortlaut des Gesetzes die Bestimm bar keit der Person. Dies ist der Fall, wenn sie objektiv, also nach allgemeiner Lebens erfah rung und mittels des Zusatz wissens des Daten verwenders, identifiziert werden kann (Roßnagel & Scholz, 2000, S. 723). Dies hat zur Folge, dass die Personen bezogen heit relativ ist und dieselben Daten für den einen Daten verwen der personen bezogen sein können, für den anderen aber nicht (Gola & Schomerus, 2010, § 3 BDSG, Rn. 9). Der Begriff der Einzelangaben wird weit interpretiert, so dass grundsätz­ lich jede Informa tion, einschließ lich von Werturteilen erfasst ist, die über die Person etwas auszu sagen vermag (Dammann, 2011, § 3 BDSG, Rn. 12). Es kommt nicht darauf an, zu welchem Zweck die Informa tionen erfasst worden sind, woher sie stammen und in welcher Form sie repräsentiert werden (z. B. auch Bild­ und Tondaten) (Dammann, 2011, § 3 BDSG, Rn. 4). Auch die Formulie rung „sach lich“ und „persön lich“ hat der Gesetz geber ge wählt, da er alle Daten, die über die Bezugs person etwas aus sagen, schützen will, unabhängig davon, unter welchem Aspekt sie gesehen werden oder welcher Lebens bereich an gesprochen ist (Dammann, 2011, § 3 BDSG, Rn. 7). Eine präzise Defini tion der Begriffe ist daher nicht er forder lich. Angaben über sach liche und persön­ liche Ver hält nisse sind beispiels weise Name, Anschrift, Telefon nummer, E­Mail­ Adresse, Familien stand, Geburts datum, Staats angehörig keit, Konfession, Beruf und Gesund heits zustand, aber auch Rasse des Haustie res oder das Fabrikat des Fahr rades. Nicht personen bezogene Daten sind dagegen Daten, die keine 28 S. die aus führ lichen Beispiele der Gesetzes begrün dung BT­Drs. 16/3078, 13 f. 343 Personen angaben beinhalten. Diese sind daten schutz recht lich irrelevant (Roß­ nagel & Scholz, 2000, S. 723).29 Eine be sondere Bedeu tung kommt im Daten schutz recht den anonymen und pseudonymen Daten zu. Nach allgemeinem Ver ständnis sind anonyme Daten Einzelangaben über eine Person, ohne dass die Person bekannt ist (Tinnefeld & Ehmann, 1998, S. 187; Scholz, 2003, S. 186). Die anonymen Daten sind zwischen den nicht personen bezogenen und den personen bezieh baren Daten an gesiedelt und daher nach beiden Seiten abzu grenzen. Den allgemeinen Anforde rungen des Daten schutz rechts unter liegen die anonymen Daten aber nur, wenn sie personen bezieh bar sind. Bei anonymen Daten ist die Möglich keit, die Einzel­ angaben über die Person dieser zuzu ordnen nicht grundsätz lich aus geschlossen, sondern es besteht ledig lich die Besonder heit, dass die Kenntnis der Zuord­ nungs möglich keit von Anfang an fehlt oder nach träg lich be seitigt wurde (Roß­ nagel & Scholz, 2000, S. 723). Zusatz wissen, durch das der Personen bezug hergestellt werden kann, ist aber vor handen, so dass das Risiko einer De­Anony­ misie rung nicht vollständig aus geschlossen werden kann. Die Personen bezieh­ bar keit anonymer Daten ist somit eine Frage der Wahrscheinlich keit (Roß­ nagel & Scholz, 2000, S. 723). In Anleh nung an § 3 Abs. 6 BDSG, wonach für das Fehlen eines Personen bezuges aus reichend ist, wenn die Zuord nung „nur mit einem un verhältnis mäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeits­ kraft“ möglich ist, ist Anonymi tät dadurch ge kennzeichnet, dass die Wahrschein­ lich keit der Herstel lung eines Personen bezuges so gering ist, dass sie nach der Lebens erfah rung oder dem Stand der Wissen schaft praktisch aus scheidet. Nach dieser Defini tion sind anonyme Daten keine personen bezogenen Daten. Auch die Pseudonymisie rung hat ebenso wie die Anonymisie rung das Ziel, den Personen bezug auszu schließen. Die Ver wendung eines Pseudonyms er­ möglicht aber anders als die Anonymi tät, dass die Identität des Nutzers im Aus nahmefall auf gedeckt werden kann. „Pseudonymisie ren“ ist in § 3 Abs. 6a BDSG als „das Ersetzen des Namens und anderer Identifika tions merkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestim mung des Betroffenen auszu­ schließen oder wesent lich zu er schwe ren“ definiert. Die Herstel lung des Perso­ nen bezuges erfolgt bei pseudonymen Daten über eine Zuord nungs regel, in der das Zusatz wissen ab gespeichert ist. Im Zusammen hang mit der Frage, ob Pseudonyme personen bezieh bar sind, ist die Relativi tät des Personen bezuges von er heblicher Bedeu tung. Denn für den Kenner der Zuord nungs regel ist die Identifizie rung der sich hinter dem Pseudonym verber genden Person einfach, so dass die Daten für ihn personen bezieh bar sind (Scholz, 2003, S. 189). Fehlt anderen Daten verarbeitern die Zuord nungs regel, besteht hinsicht lich der Ab­ 29 Aggregierte Daten, die keine Einzelangaben über eine Person ent halten, sind keine anonymen Daten, sondern Daten ohne Angaben über eine Person, so z. B. Roßnagel & Scholz, 2000, S. 723. 344 gren zung zu personen bezieh baren Daten kein Unter schied zu anonymen Daten (Scholz, 2003, S. 189). Ebenso wie bei diesen ist darauf abzu stellen, ob es nach Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeits kraft ver hältnis mäßig ist, den Personen­ bezug herzu stellen (s. Scholz, 2003, S. 190 ff.).30 Die Klassifizie rung eines Datums als personen bezogen, nicht personen­ bezogen, anonym oder pseudonym ist weder an einen Zeitpunkt – z. B. die Erhebung – ge bunden, noch für die Zukunft fest geschrieben. Jedes Datum durch läuft in dem Zeitraum, in dem es in Daten verarbei tungs vorgängen ver­ wendet wird, eine variable Ent wick lung. So kann ein nicht personen bezogenes Datum durch die Weiter verarbei tung (zum Beispiel Kombina tion mit anderen Daten) zu einem personen bezogenen Datum werden. Es kann keine allgemeingültige Aussage ge troffen werden, ob Social Net­ work­Dienste personen bezogene Daten ver arbeiten und daher die Berücksichti­ gung der Daten schutz vorschriften er fordern oder nicht. Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob der Dienste anbieter objektiv einen Umgang mit per­ sonen bezogenen Daten vornimmt. Dies ist immer anzu nehmen, wenn ein Social­Network­Angebot so aus gestaltet ist, dass der Nutzer bei der Anmel dung seinen bürger lichen Namen und ge gebenen falls noch weitere personen bezogene Angaben, wie zum Beispiel Geburts datum, Wohnort oder be suchte Schulen an geben muss. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Netzgemein schaft zu dem Zweck ge gründet worden ist, bereits in der realen Welt existierende Gemein schaften zu ver netzen. In diesen Fällen wird der bürger liche Name be nötigt, damit sich die Mitglieder dieser Gemein schaften finden und wieder­ erkennen können. Zu diesen Social Network­Diensten zählen zum Beispiel Stay Friends, das den Zweck ver folgt, Schulfreunde wieder zusammen zuführen, studiVZ, das aus gerichtet auf Studien freund schaften ist, oder Xing, das den Schwerpunkt auf die Ver netzung von Berufs­ und Karrierekontakten legt. Foren sind dagegen im Schwerpunkt themen bezogen und dienen der Ver netzung von Personen, die die gleichen Interessen ver folgen und sich gegen seitig in be­ stimmten Themen gebieten bei Problemen unter stützen, wie zum Beispiel ein Forum für Garten freunde oder Freizeit köche. Blogs dienen meist sehr allgemein der Darstel lung von Aspekten des eigenen Lebens oder der Äußerung von Meinun gen sowie dem Aus tausch von Informa tionen, Gedanken und Erfah­ rungen als auch der Kommunika tion. Die Teilnahme an Foren und Blogs erfolgt daher sehr häufig unter einem Pseudonym, so dass die Daten für den Anbieter der Social Network­Dienste nicht personen bezogen sind. Ein Sonderproblem besteht bei der Einord nung der IP­Adressen der Nutzer von Social Network­Diensten, deren Ver arbei tung technisch bei jeder In­ 30 Es ist eine weiter gehende Differenzie rung anhand unter schied licher Pseudonymarten möglich, die auf grund ihrer be sonde ren Eigen schaften unter schied liche Wahrscheinlich keit für die Personen bezieh bar keit aus weisen. 345 anspruch nahme eines Telemediendienstes er forder lich ist. IP­Adressen sind für den jeweili gen Internet zugangs­Provider (auch Acces sprovider ge nannt) der Nutzer personen bezogene Daten (BGH, MDR 2011, S. 343).31 Dieser ist in seiner Funktion als Telekommunika tions dienst leister gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 TKG ver pflichtet, bei der Anmel dung eines Internetanschlusses neben der Anschluss kennung auch den Namen, die Anschrift und das Geburts datum des Anschlussinhabers zu erheben und für die Dauer des Ver trags zu speichern. Auf grund der Relativi tät des Personen bezugs könnte die IP­Adresse der Nutzer dennoch für den Anbieter der Social Network­Platt form ein nicht personen bezogenes Datum sein. Recht lich ist zu differenzie ren, ob es sich um eine statische oder eine dynami sche IP­Adresse handelt. In Bezug auf statische IP­Adressen besteht in Literatur und Rechtsprechung Einig keit, dass diese für Anbieter von Social Network­Angeboten personen bezieh bare Daten sind (Schmitz, 2011, Teil 16.2, Rn. 81). Der Personen bezug kann relativ einfach hergestellt werden, da statische IP­Adressen einem be stimmten Nutzer oder dessen Rechner dauer haft zu gewiesen werden. Höchst umstritten in Recht­ sprechung und Literatur ist dagegen die Frage, ob dynami sche IP­Adressen für andere Internetdienst leister als Acces sprovider personen bezogene Daten sind.32 Das Amts gericht München lehnt den Personen bezug von dynami schen IP­Adres­ sen für Serviceprovider ab (AG München, K&R 2008, S. 767 f.). Eine Identifizie­ rung des Nutzers sei dem Betreiber der Webseite nur möglich, wenn ihm illegaler weise von dem Zugangs provider mitgeteilt werden würde, welcher Person er die IP­Adresse zu einem be stimmten Zeitpunkt zu geordnet hatte. Diese theoreti sche Möglich keit könne aber nicht die Grundlage dafür bilden, dynami sche IP­Adressen als personen bezogen anzu sehen.33 Für das Amts gericht Berlin ist dagegen gerade die potenzielle Missbrauchs möglich keit das ent­ scheidende Argument, um den Personen bezug dynami scher IP­Adressen für Serviceprovider generell zu bejahen (AG Berlin, 2007, S. 600 f.). Es bleibt zu konstatie ren, dass eine gesicherte Rechts lage zu dieser Proble­ matik nicht besteht. Ein viel wesent licherer Aspekt bei der recht lichen Bewer­ tung des Bestehens eines Personen bezugs sind gegen über der potenziellen Missbrauchs möglich keit die techni schen Möglich keiten, einen Personen bezug durch das Zusammen führen und Aus werten im Internet ver fügbarer Daten herstellen zu können. Selbst wenn die Einschät zung, dass aktuell zu hohe techni sche Spezialkennt nisse er forder lich sind und ein zu hoher Aufwand be­ 31 Der BGH geht davon aus, dass eine Erlaubnis norm für die Speiche rung der IP­Adresse durch den Tele­ kommunika tions dienst leister ge geben sein muss. 32 Ausführ lich zu diesem Problem Kirch berg­Lennartz & Weber, 2010, S. 479 ff. 33 S. auch Schmitz, in: Hoeren/Sieber, 2011, Teil 16.2, Rn. 83, der zudem argumentiert, dass es eben keine vielfälti gen Möglich keiten zur Zusammen führung personen bezogener Daten im Internet gibt, da die IP­Adres­ sen nicht in einer öffent lichen oder zentralen Datei vor gehalten werden. 346 trieben werden müsste, um diesen noch als ver hältnis mäßig hoch zu be werten, zutreffend ist, so kann sich dies mit der techni schen Weiter entwick lung sehr schnell ändern. Unter Berücksichti gung zukünfti ger Risiken ist daher davon auszu gehen, dass die dynami sche IP­Adresse zukünftig auch für Serviceprovider als personen bezogenes Datum zu be werten sein wird. 6.3 Ver antwort liche Stelle Neben dem Betroffenen der Daten verarbei tung knüpft das Daten schutz recht die normierten Rechte und Pflichten an den Begriff der ver antwort lichen Stelle an. Dieser wird in § 3 Abs. 7 BDSG definiert als jede Person oder Stelle, die personen bezogene Daten für sich selbst erhebt, ver arbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt. Als ver antwort liche Stelle kommt somit jeder in Betracht, der Träger von Rechten und Pflichten sein kann und damit rechts fähig ist. Dies sind neben natür lichen Personen die juristi schen Personen des Privatrechts und des öffent lichen Rechts (Dammann, 2011, § 3 BDSG, Rn. 225). Die Defini tion der ver antwort lichen Stelle schließt nach ihrem Wortlaut auch nicht aus, dass der Betroffene selbst ver antwort liche Stelle sein könnte. Allerdings sind die Vor schriften des Bundes daten schutz gesetzes auf den Umgang mit Daten zu seiner eigenen Person nicht anwend bar, weil sich in dieser Konstella tion die Risiken für die informatio nelle Selbst bestim mung gerade nicht ver wirk lichen (Dammann, 2011, § 3 BDSG, Rn. 226). Bei der Nutzung von Social Network­Diensten ist die Beantwor tung der Frage, wer ver antwort liche Stelle ist, durch aus problematisch, auch wenn sie in Literatur und Rechtsprechung bisher kaum diskutiert wird.34 Regelmäßig wird mit Selbst verständlich keit davon aus gegangen, dass der Anbieter der Sozialen Netz werk platt form die daten schutz recht lich ver antwort liche Stelle ist (s. z. B. Erd, 2011, S. 20 f.). Dies mag in Bezug auf einige Daten verarbei tungs­ vorgänge, die bei Social Network­Diensten er folgen, zutreffend sein. Daneben sollte in Erwägung ge zogen werden, dass der Nutzer der Sozialen Netz werk­ platt form auch ver antwort liche Stelle sein kann, wenn er personen bezogene Daten Dritter über das Netz werk ver öffent licht. Fraglich ist daher, was die wesent lichen Elemente zur Unter schei dung des für die Ver arbei tung Ver antwort lichen von anderen Akteuren sind. Die Kom­ mentarliteratur zu § 3 Abs. 7 BDSG ver weist diesbezüg lich im Wesent lichen auf die Vor gaben von Art. 2 lit. d 1 DSRL (Gola & Schomerus, 2010, § 3 BDSG, Rn. 48). Dort wird der Begriff „für die Ver arbei tung Ver antwort licher“ als eine Rolle im europäi schen Daten schutz recht definiert. Ab gesehen von dem personen­ 34 S. die sehr knappen Aus führungen z. B. bei Kamp, 2011, S. 23. 347 bezogenen (natür liche oder juristi sche Person, Behörde, Einrich tung oder jede andere Stelle) und dem pluralisti schen Aspekt („allein oder gemeinsam mit anderen“) wird voraus gesetzt, dass der Ver antwort liche „über die Zwecke und Mittel der Ver arbei tung von personen bezogenen Daten ent scheidet“ (Art. 29­ Daten schutz gruppe, WP 169, S. 1). Die Fähig keit über eine Daten verarbei tung ent scheiden zu können, setzt weder eine formale Benen nung voraus, noch ist sie, falls sie erfolgt ist, maß geblich. Relevant ist vielmehr, wer bei einer Analyse der faktischen Elemente und Umstände auf die Daten verarbei tung einen tatsäch­ lichen Einfluss ge nommen hat, zum Beispiel indem er sie ver anlasst hat, und bei wem daher de facto die Ver antwor tung liegt (Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 169, S. 11). Die Ent schei dungs möglich keit muss sich jedoch nicht nur auf das „Ob“, sondern auch auf das „Wie“ der Daten verarbei tung be ziehen. Die Ent schei dung über das „Mittel“ umfasst techni sche und organisatori sche Fragen, zum Beispiel welche Hard­ und Software ein gesetzt wird, sowie die konkreten Umstände, zum Beispiel die Art der Daten, die Speicherdauer und die Zugriffs­ möglich keiten (Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 169, S. 17). Die Ent schei dung über den „Zweck“ legt das Ergebnis fest, das be absichtigt ist oder die ge planten Aktionen leitet (Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 169, S. 16). Prägnant ge fasst be stimmen die Mittel das „Wie“ und der Zweck das „Warum“ der Daten­ verarbei tung. Die Ent schei dung über den Zweck ist die Schwelle für die Begrün dung daten schutz recht licher Ver antwortlich keit. Wer diese Ent schei dung trifft, ist de facto für die Ver arbei tung Ver antwort licher. Die Ent schei dung über die Mittel kann dagegen delegiert werden, zum Beispiel auf den Auf trags daten­ verarbeiter, ohne dass die daten schutz recht liche Ver antwortlich keit automatisch ent fällt. Bezogen auf Social Network­Dienste lässt sich dennoch keine eindeutige Aussage treffen, wer die ver antwort liche Stelle ist. Die Ent schei dung über den Zweck der Daten verarbei tung wird durch die Aus gestal tung der Platt form – die Fest legung des themati schen Kontexts und die ver schiedenen Funktionen – teil weise von dem Dienste anbieter vor gegeben oder zumindest be einflusst. Diese Einfluss nahme kann sehr unter schied lich aus geprägt sein. Je enger die Vor gaben auf einer Platt form sind und je weniger Gestal tungs optionen sie dem Nutzer be lassen, desto eher ist von einer aus schließ lichen Ver antwortlich keit des Platt formbetreibers auszu gehen. Einige Personen bewer tungs portale, wie zum Beispiel spickmich. de und meinprof. de, geben Rahmen angaben, Bewer­ tungs kriterien und das Bewer tungs system sehr detailliert vor. Die Abgabe der Lehrer­ oder Professoren­Bewer tung gleicht dem Aus füllen eines Formulars, so dass sie dem Nutzer so gut wie keinen inhalt lichen Gestal tungs spiel raum belässt. Neben dem Zweck, der Community eine Platt form zur Ver fügung zu stellen, wird zudem von dem Dienste anbieter der weitere Zweck ver folgt, individualisierte Werbung anbieten zu können. Im Detail ent scheidet aber auch der die Daten ein gebende Nutzer über den Zweck der Daten verarbei tung, indem 348 er die Daten aus wählt, ihren Ver brei tungs grad fest legt und auch Einfluss auf die Dauer der Ver fügbar keit durch Löschung nehmen kann. Die Ent schei dungs­ macht über die techni sche und organisatori sche Aus gestal tung der Daten­ verarbei tung liegt wiederum eindeutig beim Dienste anbieter. Ist faktisch eine eindeutige Zuord nung der Ver antwortlich keit nicht möglich, ist zu prüfen, ob nicht eine kumulative Ver antwortlich keit in Betracht kommt. Die Defini tion der ver antwort lichen Stelle in § 3 Abs. 7 BDSG trifft hierzu keine Aussage. In der Literatur wird aber zum Beispiel im Zusammen hang mit Ver bund dateien, in die mehrere Stellen selbst ständig Daten sätze ein geben können und in der diese Stellen auch zur Ver ände rung der Daten sätze be rechtigt sind, die kumulative Ver antwortlich keit bejaht (Weichert, 2007, § 3 BDSG, Rn. 54). Die Daten schutz richtlinie normiert zudem aus drück lich den pluralisti­ schen Ansatz mit der Formulie rung „allein oder gemeinsam“. Soweit die Daten schutz richtlinie aus drück lich eine kumulative Ver antwor tung vor sieht, ist diese im Zweifel durch das nationale Recht umzu setzen. Es ist daher auch im deutschen Daten schutz recht davon auszu gehen, dass mehrere Stellen gleich­ zeitig für eine Daten verarbei tung ver antwort lich sein können. Die Anbieter sozialer Netz werk dienste sind für die Ver arbei tung ver antwort­ lich, weil sie sowohl über die Zwecke als auch die Mittel der personen bezogenen Daten von Nutzern und Dritten ent scheiden. Die Nutzer der Netz werke sind, wenn sie personen bezogene Daten über das Netz werk ver öffent lichen, eben falls als Ver antwort liche einzu stufen (Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 169, S. 26). Sofern nur ihre eigenen personen bezogenen Daten be troffen sind, sind allerdings die Vor schriften des Daten schutz rechts nicht anwend bar, so dass die daten­ schutz recht liche Ver antwortlich keit nur in Bezug auf die personen bezogenen Daten Dritter besteht. Zu be achten ist allerdings, dass nicht­öffent liche Stellen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG nicht der Reglementie rung des Gesetzes unter liegen, wenn die Erhebung, Ver arbei tung oder Nutzung der Daten aus schließ lich für persön liche oder familiäre Tätig keiten erfolgt. Persön liche Tätig keiten bilden den Gegen­ satz zu be ruflichen oder gewerb lichen Tätig keiten und be ziehen sich auf die Privatperson des Einzelnen. Diese Form der Daten verarbei tung umfasst zum Beispiel Adressen von Freunden oder Korrespondenz, die der Freizeit zuzu­ ordnen ist (Dammann, 2011, § 1 BDSG, Rn. 149 ff.). Familiäre Tätig keiten be ziehen sich auf die Rolle des Einzelnen im Rahmen der Familie, wie zum Beispiel den Kontakt mit Ver wandten (Dammann, 2011, § 1 BDSG, Rn. 151). Diese Tätig keiten werden unter der Annahme, dass sie keine Risiken für die Privatsphäre des Einzelnen mit sich bringen, da die Daten verarbei tung ledig lich im eigenen häus lichen Bereich und nur für den eigenen Gebrauch erfolgt, aus dem Anwen dungs bereich des Daten schutz rechts heraus genommen (Brühann, 2009, Art. 3 DSRL, Rn. 13). Ab gesehen von der Frage, ob diese Risikoeinschät­ zung grundsätz lich zutreffend ist, wenn Daten über das Internet ver breitet 349 werden und durch Suchmaschinen für jedermann auf find bar sind, können ver­ schiedene Kriterien als Indiz für eine nicht rein persön liche und private Tätig­ keit heran gezogen werden. Dies ist zunächst der Zweck der Sozialen Netz werk­ platt form selbst. Besteht dieser zum Beispiel darin, be rufliche Kontakte zu knüpfen, liegen die Voraus setzungen von § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG eindeutig nicht vor. Auch Anwen dungs platt formen zur Förde rung kommerzieller, politi scher oder karitativer Zielset zungen liegen außerhalb rein privater oder familiärer Tätig keiten. Zudem finanzie ren sich alle erfolg reich ver brei teten sozialen Netz­ werk dienste über Werbe einnahmen. Denn die Daten werden nach dem Einstellen auf die Platt form nicht nur von „Freunden“ ab gerufen, sondern sie sind auch für den Platt formbetreiber aus wert bar. Ein weiteres Indiz sind die Zugriffs­ möglich keiten auf Profilinforma tionen. Selbst wenn der Nutzer den Zugriff auf seine Daten auf „Freunde“ be grenzt und die Informa tionen auch nicht über Suchmaschinen allen Internetnutzern zugäng lich sind, sind diese Daten nicht dem Zugriff des Platt formbetreibers ent zogen, so dass auch dann nicht von einer aus schließ lich persön lichen oder familiären Tätig keit aus gegangen werden kann. Dies gilt erst recht, wenn alle Mitglieder einer Community die Daten einsehen. Dann hat der Nutzer nicht einmal Kenntnis davon, wer alles auf seine Daten zugreifen kann, geschweige denn, dass eine persön liche Beziehung zu allen Community­Mitgliedern besteht. Sind die Daten nicht der Indexie rung durch Suchmaschinen ent zogen, ist auch nicht aus geschlossen, dass über die Snippets der Ergebnis liste personen bezogene Daten der breiten Öffentlich keit zugäng lich ge macht werden. In diesem Fall greift die Aus nahme vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG eben falls nicht (Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 163, S. 8).35 Bei der Über prüfung der Einzelfälle ist immer zu be rücksichti gen, dass § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG als Aus nahme vorschrift restriktiv auszu legen ist (Dammann, 2011, § 1 BDSG, Rn. 148). Soweit Zweifel auf tauchen, ob die Daten verarbei tung aus schließ lich familiäre oder persön liche Aktivi täten be trifft, sind diese zu­ gunsten einer Anwend bar keit der Bundes daten schutz gesetzes auszu räumen. Nur so können wesent liche Lücken des Daten schutzes ver mieden werden. Parallel zu der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG gelten die in den §§ 27 bis 32 BDSG geregelten Rechts grundlagen der Daten verarbei tung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 BDSG nicht, wenn der Umgang mit den personen bezogenen Daten aus­ schließ lich für persön liche oder familiäre Zwecke erfolgt. 35 Zu be rücksichti gen ist allerdings, dass Nutzer sozialer Netz werk dienste unter weitere Aus nahmerege lungen fallen können, so beispiels weise unter die Aus nahme der Ver arbei tung personen bezogener Daten, die allein zu journalisti schen, künstleri schen oder literari schen Zwecken erfolgt. In diesen Fällen ist die Freiheit der Meinungs äuße rung gegen das Recht auf Privatsphäre abzu wägen, Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 163, S. 8. 350 6.4 Zulässig keit der Daten verarbei tung Die Konzep tion des Daten schutz rechts er fordert es, grundsätz lich jeden einzel­ nen Umgang mit personen bezogenen Daten einzeln und in Bezug auf die konkrete daten verarbeitende Stelle daten schutz recht lich zu über prüfen. Ent­ sprechend der zeit lichen Abfolge wird zunächst die Zulässig keit der Daten­ verarbei tung durch den Nutzer des Social Network­Dienstes über prüft. Ein Umgang mit den personen bezogenen Daten der Nutzer und Dritter erfolgt eben falls durch den Platt formbetreiber. Hier werden im Folgenden im Schwer­ punkt das zur Ver fügung stellen der personen bezogenen Daten für den Abruf der Mitglieder der Social Community und die Aus wertung der Nutzer daten durch den Platt formbetreiber für Werbedienst leis tungen analysiert. Zusätz liche Risiken ergeben sich bei Social Network­Diensten aber, wie dargelegt (s. Kap. 3.2), durch die Begehrlich keiten anderer Dienste anbieter an diesem Daten­ pool, wie zum Beispiel Headhunter, die auf Social Network­Platt formen auf der Suche nach qualifizierten Arbeits kräften sind. Ist allerdings die Daten­ verarbei tung durch den Nutzer oder den Platt formbetreiber nicht rechtmäßig erfolgt, so ist jegliche weitere Daten verarbei tung eben falls rechts widrig. Schließ­ lich ist neben der daten schutz recht lichen Zulässig keit des Umgangs mit Bild­ nissen, die gleichzeitig personen bezogene Daten sind, die urheber recht liche Zulässig keit zu prüfen. 6.4.1 Daten verarbei tung durch die Nutzer von sozialen Netz werk diensten Adressaten des Telemedien gesetzes sind Dienste anbieter gemäß § 2 Nr. 1 TMG. Nach dieser Vor schrift ist Dienste anbieter jede natür liche oder juristi sche Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung be reithält oder den Zugang zur Nutzung ver mittelt. Grundsätz lich können unter einer Domain meh­ rere Telemediendienste an geboten werden, so dass sowohl der Portal betreiber als auch ein Nutzer, zum Beispiel wenn er auf einer Ver kaufsplatt form ein ge­ werb liches An gebot einstellt und Waren oder Dienst leis tungen anbietet, Dienste­ anbieter sein kann (LG München I, WRP 2005, S. 1042; LG Memmingen, MMR 2004, S. 769; LG Berlin, WRP 2004, S. 1198). Liegt allerdings ein einheit lich ge stalte ter Gesamt auftritt vor, innerhalb dessen die Unter seiten keine hinreichende kommunika tions bezogene Eigenständig keit auf weisen, liegt nur ein Telemediendienst vor und nur der Portal betreiber ist Dienste anbieter im Sinne des § 2 Nr. 1 TMG. Dies ist auch bei den Social Network­Diensten anzu­ nehmen, da sie regelmäßig themati sche und einheit liche ge stalteri sche Vor gaben geben. Daher sind in Bezug auf die Nutzer als ver antwort liche Stelle nicht die Daten schutz vorschriften des Telemedien gesetzes vor rangig anwend bar, sondern aus schließ lich das Bundes daten schutz gesetz. 351 Anschließend stellt sich die Frage, ob der Nutzer als ver antwort liche Stelle gemäß § 3 Abs. 7 BDSG selbst die Daten verarbei tung vornimmt oder ob er sie durch den Platt formbetreiber im Auftrag vornehmen lässt. Letzteres wäre nur rechtmäßig, wenn zwischen Nutzer und Platt formbetreiber eine zulässige und wirksame Daten verarbei tung im Auftrag gemäß § 11 BDSG vor liegen würde. Wäre dies der Fall, bliebe der Nutzer gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BDSG die ver­ antwort liche Stelle. Die Vor schrift ent faltet eine Zurech nungs wirkung, indem sie die daten schutz recht liche Ver antwortlich keit des Auftrag gebers (Nutzer der Sozialen Netz werk platt formen) für die fremden Handlun gen des Auf tragnehmers be gründet (Sutschet, 2004, S. 98). Die Daten verarbei tung im Auftrag setzt gemäß § 11 BDSG voraus, dass die durch den Auf tragnehmer (Platt form­ betreiber) er brachte Daten verwen dung durch Weisun gen oder durch über lassene Werkzeuge (zum Beispiel Programme) sehr genau be stimmt wurde und keine recht liche Ver fügungs befugnis über die zu ver wenden den Daten besteht. Der Auf trags schwerpunkt ist auf die Durch führung der Daten verarbei tung gerichtet und der Auf tragnehmer steht weder in einer eigenen recht lichen Beziehung zum Betroffenen noch hat er ein eigenes inhalt liches Interesse an den Daten (Kilian & Heussen, 2009, Rn. 36 f.; Regie rungs präsidium Darmstadt 2007, S. 2). Als Indizien gegen eine Auf trags daten verarbei tung können die Kriterien heran­ gezogen werden, inwieweit die Daten verwen dung auf eigene Rechnung erfolgt und eigene, über die über tragene Daten verwen dung hinaus gehende Geschäfts­ zwecke ver folgt werden. Weiter hin sprechen die fehlende Einfluss möglich keit des Auftrag gebers auf Teil bereiche der Daten verarbei tung und die Tatsache, dass die zu ver arbeiten den Daten erst auf grund einer eigenständi gen Rechts­ beziehung des Auf tragnehmers mit dem Betroffenen erhoben werden, gegen eine Auf trags daten verarbei tung. Wie bereits aus geführt, haben sowohl der Nutzer als auch der Platt form­ betreiber eigenständige Ent schei dungs befug nisse in Bezug auf Zweck und Mittel der Daten verarbei tung. Ein Über­ und Unter ord nungs verhältnis derart, dass der Nutzer gegen über dem Platt formbetreiber weisungs befugt sei und die Daten­ verarbei tung einseitig steuern kann, besteht aber gerade nicht. Sind die personen­ bezogenen Daten auf dem Server des Platt formbetreibers ge speichert, ver folgt dieser eigene Interessen an den Daten. Der Platt formbetreiber wertet die Nutzer­ daten aus, um individualisierte Werbung auf den Nutzer seiten zu platzie ren. Für diese Dienst leis tung zahlen die werben den Firmen nicht unerheb liche Preise. Bei Social Network­Diensten erfolgt parallel die eigene Daten verarbei­ tung durch den Nutzer, für den Zweck der Teilnahme an Social Communities und unabhängig davon die Daten verarbei tung durch den Platt formbetreiber zu wirtschaft lichen Zwecken. Eine Auf trags daten verarbei tung gemäß § 11 BDSG liegt somit nicht vor. Für die Daten verarbei tung durch die Nutzer ist gemäß § 4 Abs. 1 BDSG eine Rechts grundlage er forder lich, wenn dieser personen bezogene Daten Dritter 352 über die Online­Platt form zur Ver fügung stellt und diese Daten verarbei tung nicht aus schließ lich für persön liche oder familiäre Tätig keiten erfolgt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person in einem Blogeintrag aus führ lich über eine Lehr veranstal tung eines be stimmten Professors be richtet und diese Informa­ tionen allen oder nur den als Freunden deklarierten Nutzern des Social Network­ Dienstes zugäng lich sind. Grundsätz lich kommen die gesetz lichen Erlaubnis tatbestände für die Daten­ verarbei tung nicht­öffent licher Stellen gemäß §§ 28 ff. BDSG in Betracht. Das Hochladen der Daten durch den Nutzer auf den Server des Dienste anbieters stellt gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BDSG eine Über mitt lung von Daten dar. Problematisch ist allerdings, dass alle Erlaubnis tatbestände des Bundes daten­ schutz gesetzes für private Stellen die Ver folgung eines eigenen Geschäfts zwecks oder die geschäfts mäßige Daten verarbei tung voraus setzen. Obwohl die Formulie­ rung ledig lich den akzessori schen Charakter der Ver arbei tung ver deut licht, muss letzt lich die Daten verarbei tung als Hilfs mittel für einen geschäft lichen, be ruflichen oder gewerb lichen Zweck auf einen wirtschaft lichen Erfolg aus­ gerichtet sein (Gola & Schomerus, 2010, § 28 BDSG, Rn. 4; Simitis, 2011, § 28 BDSG, Rn. 23). Dies trifft zwar auf die Anbieter der Social Network­Dienste zu, aber allen falls im Aus nahmefall auf deren Nutzer, die personen bezogene Daten Dritter auf der Community­Platt form einstellen. Eine einschlägige Erlaub­ nis vorschrift für die Daten verarbei tung ist im Bundes daten schutz gesetz somit nicht ge geben. Die Tatsache, dass für nicht­öffent liche Stellen aus schließ lich Erlaubnis­ vorschriften für gewerb liche Daten verarbei tung existie ren, nicht aber für die private Daten verarbei tung, ist vor dem histori schen Hinter grund des Bundes­ daten schutz gesetzes nach vollzieh bar. Ursprüng lich hat der Gesetz geber die Daten schutz vorschriften mit dem Vor stel lungs bild einer Technologie er lassen, die der öffent lichen Ver waltung und privaten Unter nehmen gleichermaßen helfen sollten, Informa tions probleme effektiver be wälti gen zu können (Simitis, 2011, § 27 BDSG, Rn. 45). Die modernen Informa tions­ und Kommunika tions­ technologien stehen mittlerweile aber gleichermaßen Privaten zur Ver fügung und werden auch für private Zwecke im er heblichen Umfang ge nutzt. Ein undifferenziertes Aus klammern aller Ver arbei tungen personen bezogener Daten zu privaten oder familiären Zwecken führt allerdings dazu, die Wirksam keit und auch die Glaubwürdig keit des Daten schutzes er heblich in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Internettechnologie, die immer das Risiko der „öffent lichen“ Daten verarbei tung in sich birgt. Diese ursprüng liche Vor stel lung des Gesetz gebers ent spricht somit spätestens seit der flächen decken den Ver brei tung des Internet auch in Privathaushalten nicht mehr der Realität. Privatpersonen ver arbeiten in enormen Umfang perso­ nen bezogene Daten und nehmen auch die Möglich keit wahr, sie über das Internet einem un begrenzten Personen kreis zugäng lich zu machen. Es ist daher 353 zwar nicht der Grundgedanke des Bundes daten schutz gesetzes, rein private oder familiäre Daten verarbei tungen aus dem Anwen dungs bereich der Daten schutz­ gesetze heraus zunehmen, von der Realität über holt worden. Es sind aber wohl die ge wählten Ab gren zungs kriterien nicht mehr technikadäquat. Die daten­ schutz recht lichen Risiken ver wirk lichen sich nicht durch die Zweck bestim mung be ruflich, geschäft lich oder gewerb lich im Gegen satz zu familiär oder privat. Aus gehend von der Grundinten tion der informa tio nellen Selbst bestim mung als Schutz der freien Ent faltung der Persönlich keit ist vielmehr der öffent liche oder allgemein zugäng liche Umgang mit personen bezogenen Daten als Gegen­ satz zu einer rein privaten oder familiären Tätig keit zu sehen. In Bezug auf den Umgang mit personen bezogenen Daten durch Private zu privaten Zwecken, die nicht aus dem Anwen dungs bereich des Bundes daten­ schutz gesetzes heraus fallen, ist eine analoge Anwen dung der §§ 28 ff. BDSG zu über prüfen.36 Die Analogie kann unter drei Voraus setzungen vor genommen werden (Larenz & Wolf, 2004, § 4 Rn. 80; Larenz, 1991, S. 381 ff.): Erstens darf für einen be stimmten Sach verhalt keine Rechts norm existie ren, so dass eine Rege lungs lücke vor liegt. Diese Rege lungs lücke darf zweitens vom Gesetz­ geber nicht be absichtigt ge wesen, sondern muss planwidrig sein. Drittens muss zwischen dem un geregelten Sach verhalt und dem Tatbestand, dessen Rechts­ folge über nommen werden soll, eine ver gleich bare Interessen lage vor liegen. Eine Rege lungs lücke besteht, da die Daten verarbei tung durch Privatpersonen für private Zwecke, wie sie zum Beispiel bei der Teilnahme an Social Network­ Diensten erfolgt, zwar in den Anwen dungs bereich des Bundes daten schutz­ gesetzes fällt, aber die Erlaubnis tatbestände für nicht­öffent liche Stellen nicht anwend bar sind. Vor dem dargestellten histori schen Hinter grund ist davon auszu gehen, dass diese Rege lungs lücke nicht vom Gesetz geber ge wollt war. Unter der Prämisse, dass die Ver arbei tung personen bezogener Daten zu privaten Zweck nicht in den Anwen dungs bereich fiel, war es schlicht nicht er forder lich, diesbezüg liche gesetz liche Erlaubnis tatbestände in das Bundes daten schutz gesetz aufzu nehmen. Gleichzeitig ist das mit dieser Daten verarbei tung ver bundene Risiko für die informatio nelle Selbst bestim mung der Betroffenen deut lich geringer, als wenn die Daten verarbei tung zu gewerb lichen Zwecken von Unter­ nehmen durch geführt wird. Diese Daten verarbei tung muss daher erst recht unter den gegen über einer daten schutz recht lichen Einwilli gung er leichterten Bedin gungen einer gesetz lichen Erlaubnis möglich sein. Da zwischen dem Nutzer eines Social Network­Dienstes und dem Betroffenen kein irgendwie gearte tes rechts geschäft liches Ver hältnis besteht, ent spricht die Interessen lage am ehesten derjenigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG. Nach dieser Vor schrift ist der Umgang mit personen bezogenen Daten zulässig, soweit er 36 In der Rechts wissen schaft ist eine Analogie die Über tragung der für einen Tatbestand im Gesetz vor gesehenen Rechts folge auf einen anderen, aber rechts ähnlichen Tatbestand. 354 zur Wahrung be rechtigter Interessen der ver antwort lichen Stelle er forder lich ist und keine Anhaltspunkte für ein über wiegen des ent gegen stehen des Interesse des Betroffenen be stehen. Die Interessen abwä gung umschreibt den noch trag­ baren Kompromiss im Wider streit zwischen der informa tio nellen Selbst bestim­ mung des Betroffenen und dem Recht auf freie Meinungs äuße rung und Kom­ munika tions frei heit des Nutzers von Social Network­Diensten (Simitis, 2011, § 28 BDSG, Rn. 133).37 Stellt ein Nutzer personen bezogene Daten Dritter auf der Sozialen Netzwerk­ platt form zur Ver fügung, ist diese Daten verarbei tung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG analog zulässig, wenn seine be rechtigten Interessen dasjenige des Betroffenen am Aus schluss der Ver arbei tung oder Nutzung über wiegen. Berech­ tigtes Interesse des Account­Inhabers ist in erster Linie seine von Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungs frei heit. Nicht von der Meinungs frei heit geschützt sind allerdings alle personen bezogenen Daten, die falsche Tatsachen wieder­ geben, eine Formal beleidi gung38 oder Schmähkritik39 darstellen (BVerfGE 54, 208, 219; Schemmer, 2011, Art. 5 GG, Rn. 6 ff.). In diesen Fällen ist bereits das be rechtigte Interesse des Nutzers abzu lehnen. Das schutz würdige Interesse des Betroffenen liegt vor allem im Schutz seiner informa tio nellen Selbst bestim­ mung. Die Funktion der informa tio nellen Selbst bestim mung er schöpft sich nicht im Abwehr recht gegen den Staat, sondern ent faltet als Grundrecht auch Dritt wirkung gegen über der Daten verarbei tung Privater (BGH, NJW 2009, S. 2891). Die notwendige Ab wägung zwischen beiden Interessen muss immer im Einzelfall er folgen, da prägende Bestand teile der (legitime) Zweck des Nutzers und die Qualität der personen bezogenen Daten sind. Gleichzeitig hat der Einzelne keine ab solute Herrschaft über seine personen bezogenen Daten, die jede Ver wendung durch Dritte aus schließen würde (BGH, NJW 2009, S. 2891). Der einzelne muss als Teil der sozialen Gemein schaft im Gemein­ schafts interesse grundsätz lich Einschrän kungen seiner informa tio nellen Selbst­ bestim mung in Kauf nehmen. Liegt ein über wiegen des Interesse des Betroffenen am Aus schluss der Daten­ verarbei tung vor, ist das Einstellen der personen bezogenen Daten Dritter durch die Nutzer von Social Network­Diensten nur zulässig, wenn eine wirksame Einwilli gung des Dritten gemäß § 4a BDSG vor liegt. Dies wird insbesondere auf grund des Schrift formerforder nisses gemäß § 4a Abs. 1 Satz 2 BDSG nicht der Fall sein. 37 Von dieser Interessen konstella tion geht auch BGH, NJW 2009, S. 2891 aus. 38 Eine Formal beleidi gung ist eine be leidigende Äußerung wahrer Tatsachen. Diese ist nur aus nahms weise gemäß § 192 StGB straf bar. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein be sonders herab würdi gen der Ton oder eine be sonders ge hässige Einklei dung ge wählt wird. 39 Schmähkritik ist eine Äußerung, durch welche eine Person ver ächt lich ge macht werden soll und bei der es nicht mehr um eine Auseinander setzung in der Sache geht. 355 6.4.2 Daten verarbei tung durch den Anbieter des Social Network­Dienstes Die Daten verarbei tung der Anbieter der Sozialen Netz werk platt form ist gemäß § 12 Abs. 1 TMG nur zulässig, wenn eine gesetz liche Ermächti gungs grundlage sie erlaubt oder eine Einwilli gung des Betroffenen vor liegt. Social Network­ Diensten ist gemeinsam, dass von den Nutzern personen bezogene Daten auf die Platt form hoch geladen und von dem Dienste anbieter zum Abruf durch andere Nutzer zur Ver fügung ge stellt werden. Häufig bieten die Social Network­ Dienste zudem die Möglich keit an, Nutzer profile, zum Beispiel mit Angaben über Hobbys, Interessen, Urlaubs ziele, und soziale Beziehungen innerhalb des Systems fest zulegen, etwa Kontakte innerhalb einer Freundes liste oder Personen, über deren Einträge der Nutzer automatisch be nachrichtigt werden möchte. Schließ lich werten die Platt formbetreiber die Nutzer daten aus, um anderen Unter nehmen die Dienst leis tung individuell platzierter Werbung auf der Social Network­Platt form anzu bieten. Werden die Daten von dem Nutzer auf der Platt form ein gestellt, ist dies gleichzeitig für den Platt formbetreiber eine Erhebung von Daten gemäß § 3 Abs. 3 DBSG.40 Das Beschaffen von Daten im Sinne der Norm er fordert nicht die konkrete Abfrage einzelner Informa tionen, sondern es reicht aus, wenn die Platt form gerade den Zweck ver folgt, dass der Nutzer Informa tionen für Dritte bereit stellen kann.41 Die er stmalig vom Nutzer er hobenen personen bezogenen Daten werden in mehrfacher Hinsicht ver arbeitet. Um die Ab rufbar keit der Daten für andere Nutzer zu er möglichen, speichert der Dienste anbieter sie gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 BDSG. Bereits das Bereithalten personen bezogener Daten zur Einsicht oder zum Abruf durch Dritte erfüllt zudem die Voraus­ setzungen einer Daten übermitt lung gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3b BDSG. Schließ lich finanzie ren sich nahezu alle Social Network­Dienste über Werbe einblen dungen. Die Nutzer daten werden daher in der Regel aus gewertet, um individualisierte Werbung vornehmen zu können. Dies stellt gemäß § 3 Abs. 4 BDSG eine Ver­ arbei tung und gemäß § 3 Abs. 5 BDSG eine Nutzung von Daten dar. Die Daten verarbei tung durch den Dienste anbieter weist somit ver schiedene Facetten auf, die differenziert zu unter suchen sind. Zunächst wird der Umgang mit den personen bezogenen Daten der Community­Mitglieder zu den unmittel baren Zwecken des Social Network­Dienstes und zu Werbezwecken unter sucht. Anschließend werden die gleichen Zulässig keits fragen in Bezug auf den Umgang mit personen bezogenen Daten Dritter be antwortet. 40 Aufgrund der kollektiven Ver antwortlich keit von Nutzer und Platt formbetreiber besteht kein Wider spruch darin, einen Daten verarbei tungs vorgang für eine ver antwort liche Stelle als Über mitt lung und für den Empfänger als Erhebung anzu sehen. 41 Ein Erheben liegt nicht vor, wenn die personen bezogenen Daten unaufgefordert zu geschickt werden, Gola & Schomerus, 2010, § 3 BDSG, Rn. 24. S. auch kritisch hierzu Feldmann, AnwBl. 2011, S. 251. 356 6.4.2.1 Ver arbei tung der Daten von Nutzern Es ist zu prüfen, ob diese Daten verarbei tungs vorgänge gemäß § 14 oder § 15 TMG zulässig sind.42 Gemäß § 14 Abs. 1 TMG ist die Erhebung und Ver wendung von personen bezogenen Daten durch den Dienste anbieter ohne die Einwilli gung des Nutzers zulässig, soweit sie für die Begrün dung, inhalt liche Aus gestal tung oder Änderung eines Ver trags verhält nisses mit ihm über die Nutzung von Telemedien er forder lich sind. Diese Daten werden als Bestands daten be zeichnet. Hierzu zählen bei der Inanspruchnahme von Social Network­Diensten insbeson­ dere die Anmeldedaten, sofern der Zugang auf die Platt form von einem An­ melde erfordernis ab hängig ist. § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG erlaubt die Erhebung und Ver wendung personen bezogener Daten, soweit dies er forder lich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu er möglichen und abzu rechnen. Zu diesen Nutzungs daten zählen insbesondere Merkmale zur Identifika tion des Nutzers, wie zum Beispiel die Nutzer kennung einschließ lich der Identifikations­ nummer (PIN), Transak tions nummern (TANs), IP­Adressen, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweili gen Nutzung einschließ­ lich der an gefallenen Gebühren einheiten, wenn es ein kosten pflichti ger Dienst ist (Geis, 2002, S. 668 f.). Als Bestands­ und Nutzungs daten sind Profile und Fest legun gen über die sozialen Kontakte innerhalb des Systems anzu sehen. Diese Informa tionen wirken sich unmittel bar auf die konkrete Aus gestal tung des Dienstes für den einzelnen Nutzer aus. Die Dienst leis tung des Platt form­ betreibers umfasst häufig die Teilleis tungen, das Informa tions angebot auf grund des Nutzer profils nutzer spezifisch anzu passen und personen bezogene Daten nur für be stimmte Mitglieder der Community sicht bar zu machen, für andere dagegen zu sperren. Die Ab gren zung von Bestands­ und Nutzungs daten ist somit nicht immer eindeutig und kann sich auch über schneiden (Jandt & Laue, 2006, S. 320). Auch Nutzer name und Pass wort sind in der Regel Bestands daten und gleichzeitig Nutzungs daten, wenn sich der Nutzer vor jeder einzelnen Inanspruchnahme des Dienstes neu einloggen muss. Die Frage der Zulässig keit der Daten verarbei tung ist daher in Bezug auf jeden einzelnen Daten verarbei­ tungs vorgang ge sondert zu über prüfen. Fraglich ist jedoch die Einord nung derjenigen personen bezogenen Daten in die Dogmatik des Telemediendaten rechts, die sich in den vom Nutzer selbst vor genommenen Einträgen finden und an die anderen Community­Mitglieder adressiert sind. Diese Daten könnten allen falls als Nutzungs daten qualifiziert werden. Dagegen spricht allerdings, dass sie zwar bei einem Nutzungs vorgang von einem Nutzer des Social Network­Dienstes von diesem ein gegeben werden, aber nicht auf grund der techni schen Ab wick lung des Dienstes ent stehen. Durch die Erbrin gung des Telemediendienstes mittels Telekommunika tion ent stehen 42 Zur Anwend bar keit des Telemedien gesetzes s. Kap. 6.1. 357 spezifi sche Risiken der Daten verarbei tung, die durch die daten schutz recht lichen Erlaubnis tatbestände des Telemedien gesetzes ab gefangen werden sollen. Bei den Nutzerinhalten be stehen diese spezifi schen Risiken aber gerade nicht, da sie keine eigenständige Funktion bei der Erbrin gung oder Ab rech nung des Telemediendienstes er füllen (Grimm, Löhndorf & Scholz, 1999, S. 275). Sie sind daher nicht als Bestands­ oder Nutzungs daten zu be werten. In Ab gren zung zu diesen werden sie als Inhalts daten be zeichnet (s. auch Lerch, Krause, Hotho et al., 2010, S. 456 f.; Spindler & Nink, 2010, § 15 TMG, Rn. 5a). Zur Gruppe der Inhalts daten ge hören all diejenigen Informa tionen, die sich aus den für andere Mitglieder der Community ab rufbaren Einträgen der Nutzer ergeben, unabhängig davon, ob sie für alle oder nur einige Nutzer der Community sicht­ bar sind. Die Zulässig keit des Umgangs mit personen bezogenen Inhalts daten richtet sich mangels Spezial rege lungen im Telemedien gesetz nach den Vor­ schriften des Bundes daten schutz gesetzes. Maß gebliche Erlaubnis vorschriften für den Umgang mit personen bezogenen Daten durch private Stellen sind die §§ 28 ff. BDSG. Der Bundes gerichts hof hat in Bezug auf ein Schüler bewer tungs portal aus drück lich klargestellt, dass das Medien privileg des § 41 BDSG in Ver bindung mit § 57 RStV ent gegen der in der Literatur teil weise ver tretenen Ansicht (Greve & Schärdel, 2008, S. 647 f.; Plog, 2007, S. 669; a. A. Walz, 2011, § 41 BDSG, Rn. 7 ff.) nicht zugunsten der Betreiber von sozialen Netz werk diensten greift (BGH, NJW 2009, S. 2890). Mögliche Rechts grundlage für die Daten verarbei tung ist ent weder § 28 oder § 29 BDSG. Es ist im Einzelfall zu über prüfen, ob der Portal betreiber ent­ sprechend der Voraus setzung gemäß § 28 BDSG einen eigenen Geschäfts zweck ver folgt oder dieser allein im Zweck der Über mitt lung besteht. Ein rein altruisti­ sches An gebot, das aus schließ lich der Unter stüt zung der Community­Bildung dient und bei dem die Nutzer daten nicht zu anderen Zwecken aus gewertet werden, wird wohl nur sehr selten ge geben sein. In der Regel werden die Dienste anbieter mehrere Zwecke ver folgen, so dass auf den Schwerpunkt der Zweckset zung abzu stellen ist. Der Bundes gerichts hof ist zum Beispiel bei der Bewer tungs platt form spickmich. de davon aus gegangen, dass § 29 BDSG und nicht, wie von den Vor instanzen an genommen, § 28 BDSG anwend bar sei (BGH, NJW 2009, S. 2891; OLG Köln, MMR 2008, S. 675). Die Portal betreiber würden ent gegen der Voraus setzung von § 28 BDSG keinen eigenen Geschäfts zweck ver folgen. Dieser darf nicht in der Daten verarbei tung selbst be stehen, sondern das geschäft­ liche Interesse muss auf einen darüber hinaus gehen den wirtschaft lichen Erfolg aus gerichtet sein (Gola & Schomerus, 2010, § 28 BDSG, Rn. 4). Die Daten­ verarbei tung darf ledig lich ein Mittel darstellen, um diesen Geschäfts zweck zu er reichen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Onlineshop personen­ bezogene Daten ver arbeitet, um den Kauf vertrag er füllen und die Ware an den Kunden ver senden zu können. § 29 BDSG regelt dagegen die Zulässig keit der 358 geschäfts mäßigen Erhebung, Speiche rung, Ver ände rung oder Nutzung personen­ bezogener Daten zum Zweck der Über mitt lung. Wesent liches Ab gren zungs­ merkmal zwischen diesen beiden Erlaubnis tatbeständen ist das Eigen interesse der ver antwort lichen Stelle an den personen bezogenen Daten, weil sie mit dem Betroffenen in Kontakt steht oder treten will (Gola & Schomerus, 2010, § 28 BDSG, Rn. 4). Der Bundes gerichts hof hat bei spickmich. de an genommen, dass der Anbieter mit der Bereit stel lung einer Community­Platt form den Zweck ver folge, Interessen gemein schaften zu ver netzen sowie den gegen seiti gen Aus­ tausch von Informa tionen und die Kommunika tion der Mitglieder unter einander zu er möglichen (BGH, NJW 2009, S. 2891). Daher würden die Daten für die Über mitt lung an Dritte erhoben und ge speichert. Die Geschäfts mäßig keit ergäbe sich bereits aus der Tatsache, dass die Tätig keit auf Wieder holung gerichtet und auf eine ge wisse Dauer an gelegt sei (BGH, NJW 2009, S. 2891). Eine Gewerbs mäßig keit sei darüber hinaus nicht er forder lich, so dass die Voraus­ setzungen von § 29 BDSG erfüllt seien, unabhängig davon, ob es sich um ein kosten pflichti ges oder kosten freies An gebot handele. Die Finanzie rung des Internetportals über Werbe einnahmen stelle nicht den Hauptz weck des Dienstes dar. Über andere Soziale Netz werk platt formen ist hingegen bekannt, dass die Direkt werbung wesent licher Bestand teil ihres Geschäfts modells ist und ihnen er hebliche Einnahmen garantiert. Dabei werden ganz unter schied liche Werbe­ modelle ver folgt, die auch in unter schied lichem Umfang die Aus wertung der Nutzer daten voraus setzen. Kontextbezogene Werbung ist auf die Inhalte zu­ geschnitten, die der Nutzer innerhalb der Social Community aufruft. Segment­ bezogene Werbung ver sorgt ge wisse Zielgruppen von Nutzern mit Werbeprojek­ tionen. Die Zuord nung der Nutzer zu be stimmten Gruppen erfolgt durch den Nutzer selbst, indem er sich vor gegebenen Gruppen an schließt, oder er wird von dem Platt formbetreiber durch eine Aus wertung der vom Nutzer zur Ver­ fügung ge stellten Informa tionen ein geordnet. Ver haltens bezogene Werbung orientiert sich an der Beobach tung und Analyse der Aktivi täten des Nutzers über einen ge wissen Zeitraum. Die Analyse der Nutzer daten erfolgt bei den meisten Geschäfts modellen durch die Platt formbetreiber selbst: Die indivi dua­ lisierte Werbung wird direkt auf der Social Network­Platt form ein geblendet. Denkbar ist jedoch auch, dass der Platt formbetreiber die aus gewer teten Nutzer­ daten an Firmen für Marketingzwecke ver kauft und diese andere Werbe­ maßnahmen, wie zum Beispiel E­Mail­Werbung, selbst ständig vornehmen. Liegt der Schwerpunkt der Tätig keit des Platt formbetreibers tatsäch lich in der Förde rung der Informa tion und Kommunika tion der Community­Mitglieder, ist § 29 BDSG die maß gebliche Rechts grundlage. Die Erhebung und Speiche­ rung personen bezogener Daten für den Geschäfts zweck der Daten übermitt lung ist gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BDSG insbesondere erlaubt, wenn ent­ weder kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutz würdige Interesse 359 des Betroffenen an dem Aus schluss des Daten umgangs über wiegt oder die Daten aus öffent lich zugäng lichen Quellen stammen. Stellt der Betroffene Daten über die eigene Person auf einer Social Network­Platt form zur Ver fügung, ent spricht dies seinem eigenen Interesse. Es liegen somit keine Anhaltspunkte für die Über prüfung eines ent gegen stehen den Interesses des Betroffenen vor. Der Anbieter des Social Network­Dienstes ist gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG be rechtigt, die personen bezogenen Daten zum Abruf durch andere Community­ Mitglieder bereit zuhalten. Dient die Soziale Netz werk platt form dagegen dem Dienste anbieter primär dazu, an zahl reiche personen bezogene Daten zu ge langen, um diese für Marke­ tingdienst leis tungen nutz bar zu machen, ver folgt er einen eigenen Geschäfts­ zweck. Maß gebliche Rechts grundlage für den Abruf der personen bezogenen Daten für andere Community­Mitglieder ist § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG. Diese Vor schrift erlaubt das Über mitteln der Daten, wenn es für die Durch­ führung des rechts geschäft lichen Schuld verhält nisses mit dem Betroffenen er forder lich ist. Die Teilnahme an einer Social Community erfolgt nicht nur, um Daten über sich zu präsentie ren, sondern sie be friedigt auch die eigene Neugier, mehr über die anderen Community­Mitglieder zu er fahren. Gegen­ stand der Dienst leis tung des Platt formbetreibers ist es also, die personen bezo­ genen Daten aller Community­Mitglieder ab rufbar zu halten. Somit liegt die Erforderlich keit gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG vor. Differenzierte Regelun gen für die darüber hinaus gehende Daten auswer tung für die Marketingdienst leis tung finden sich in § 28 Abs. 3 BDSG. Aus Abs. 3 Satz 1 folgt der Grundsatz, dass der Umgang mit personen bezogenen Daten für Werbezwecke nur zulässig ist, soweit der Betroffene ein gewilligt hat. Eine Aus nahme besteht durch das in Abs. 3 Satz 2 der Vor schrift normierte Listen­ privileg (s. aus führ lich Patzak & Beyerlein, 2009, S. 525; Roßnagel, 2009, S. 2720). Dieses greift allerdings nur im Hinblick auf Werbung für eigene Angebote, die be rufliche Tätig keit des Betroffenen unter seiner be ruflichen Anschrift oder für Spenden werbung. Alle drei Aus nahmefälle werden bei Social Network­Diensten regelmäßig nicht ge geben sein. Für die Werbung für fremde An gebote dürfen die Daten gemäß § 28 Abs. 3 Satz 5 ge nutzt werden, wenn für den Betroffenen bei der Ansprache zum Zwecke der Werbung die ver­ antwort liche Stelle eindeutig erkenn bar ist. Durch diese Aus nahme wird zum Beispiel die Einschal tung eines Letter­Shops privilegiert, der „im Auftrag“ der ver antwort lichen Stelle die von dem Werbenden bereit gestellte Post ver sendet (Gola & Schomerus, 2010, § 28 BDSG, Rn. 58). Will ein Platt formbetreiber die Aus wertung der Nutzer daten zu Werbezwecken auf diese Vor schrift stützen, muss er sich demnach eindeutig als Ab sender der jeweili gen Werbung zu er­ kennen geben. Liegt dagegen keine der ge nannten Aus nahmen vor, ist die Aus wertung der Nutzer daten für die Marketingdienst leis tungen aus schließ lich mit einer wirksamen Einwilli gung der Betroffenen möglich. 360 6.4.2.2 Ver arbei tung der Daten von Dritten Werden personen bezogene Daten von dritten Personen, unabhängig davon, ob sie ein Mitglied der Community sind oder nicht, über diese ver breitet, ist die maß gebliche Recht grundlage § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 28 Abs. 3 oder § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BDSG. Die Über prüfung der Voraus setzung sowohl des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 als auch des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG setzt notwendiger weise eine Interessen­ abwä gung voraus (Gola & Schomerus, 2010, § 29 BDSG, Rn. 10). Von dem be rechtigten Interesse der daten verarbeiten den Stelle geht der Gesetz geber gemäß § 29 Abs. 1 BDSG aus, wenn diese im Rahmen der vor gegebenen Zweck­ bestim mungen erfolgt. Ein ent gegen stehen des Interesse des Betroffenen kann sich insbesondere aus einer un verhältnis mäßigen Beeinträchti gung seiner grund­ recht lich geschützten Rechts güter ergeben. Wie bereits dargelegt, stellt die Ver brei tung personen bezogener Daten eine Ver letzung der informa tio nellen Selbst bestim mung des Betroffenen gemäß Art. 2 Abs. 1 in Ver bindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dar. Je nach Inhalt der Daten kann darüber hinaus eine Ver letzung seines allgemeinen Persönlich keits rechts vor liegen, wenn die Informa tionen falsche Tatsachen wieder geben, eine Formal belei dung43 oder Schmähkritik44 darstellen. Die Qualifizie rung einer Äußerung als Werturteil oder Tatsachen­ behaup tung ist nach ihrem Inhalt zu be stimmen, so wie sie in ihrem Gesamt­ zusammen hang von den an gesprochenen Ver kehrs kreisen ver standen wird (BGH, NJW 1988, S. 1589). Ein Eintrag auf einer Sozialen Netz werk platt form ist insgesamt trotz werten der Elemente als Tatsache zu werten, wenn die Wertung sich als zusammen fassen der Aus druck von Tatsachen behaup tungen darstellt und damit eine Beweis aufnahme über die Wahrheit der behaup teten tatsäch lichen Umstände möglich ist (BVerfG, AfP 2003, S. 43, 45). Ist die Äußerung hingegen durch die Elemente der Stellung nahme, der Beurtei lung und der Wertung ge prägt, liegt eine Meinungs äuße rung vor (BVerfG, NJW 1985, S. 3303; OLG Hamburg, AfP 1992, S. 165; Wenzel & Burk hardt, 2003, Kap. 4, Rn. 48). Das Gleiche gilt, wenn der tatsäch liche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegen über dem Wertungs charakter in den Hinter­ grund tritt (BGH, NJW 1992, S. 1439, 1440; BGH, NJW­RR 2001, S. 411). Die Zulässig keit des Umgangs mit personen bezogenen Daten Dritter kann demnach nicht pauschal fest gestellt werden, sondern bedarf einer inhalt lichen Einzelfall­ prüfung. 43 Eine Formal beleidi gung ist eine be leidigende Äußerung wahrer Tatsachen. Diese ist nur aus nahms weise gemäß § 192 StGB straf bar. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein be sonders herab würdi gen der Ton oder eine be sonders ge hässige Einklei dung ge wählt wird. 44 Schmähkritik ist eine Äußerung, durch welche eine Person ver ächt lich ge macht werden soll und bei der es nicht mehr um eine Auseinander setzung in der Sache geht. 361 Das Daten schutz recht fordert demnach vom Platt formbetreiber, die be­ schriebene Interessen abwä gung in Bezug auf jeden einzelnen Nutzer eintrag, der personen bezogene Daten Dritter beinhaltet, zu über prüfen. Ab gesehen davon, dass dies in Bezug auf Anzahl und Umfang der Nutzer einträge nicht zu leisten ist,45 ist der Platt formbetreiber nicht in der Lage, den jeweili gen Wahr heits gehalt der Äußerun gen zu be urteilen. Die von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ge forderte Interessen abwä gung kann der Platt­ formbetreiber faktisch nicht vornehmen. Da einer seits das Recht nichts Unmög­ liches ver langen darf und anderer seits der Daten schutz umfassend gewährleistet werden muss, ist die be stehende gemeinsame daten schutz recht liche Ver ant­ wort lich keit des Nutzers und des Platt formbetreibers in eine ge stufte kollektive Ver antwortlich keit zu konkretisie ren. Danach kann jede Daten ver arbeitende Stelle nur für die Einhal tung derjenigen Daten schutz vorschriften ver antwort lich sein, die sie tatsäch lich er füllen kann. Dieser Gedanke ent spricht den Ver­ antwortlich keits vorschriften der §§ 7 ff. TMG.46 Gemäß § 7 Abs. 1 TMG ist der Dienste anbieter nur für eigene Informa tionen in vollem Umfang ver antwort lich. Für fremde Informa tionen besteht gemäß §§ 8 bis 10 TMG eine ge stufte Ver­ antwortlich keit, je nach Art seiner Tätig keit und damit einher gehenden inhalt­ lichen und techni schen Einfluss möglich keiten als Network­ und Access­Provider (§ 8 TMG), Cache­Provider (§ 9 TMG) oder Host­Provider (§ 10 TMG). Über­ tragen auf die daten schutz recht liche Ver antwortlich keit ist der Nutzer, der personen bezogene Daten Dritter auf der Community­Platt form zum Abruf bereit stellt, primär für die daten schutz recht liche Zulässig keit dieser Daten­ verarbei tung ver antwort lich, da es seine eigenen Informa tionen sind. Diese Daten dürfen von dem Platt formbetreiber grundsätz lich ohne eine detaillierte Interessen abwä gung ver wendet werden. Erhöhte Anforde rungen an die Interes­ sen abwä gung können sich aber zum Beispiel dadurch ergeben, dass der Dienste­ anbieter durch die Themen vorgabe des Portals die Wahrscheinlich keit unwahrer Tatsachen behaup tungen und Beleidi gungen selbst erhöht. Erhält er allerdings konkrete Anhaltspunkte, dass ent gegen stehende Interessen des Betroffenen vor liegen, ist er spätestens von diesem Zeitpunkt an zur Vornahme einer einzel­ fallspezifi schen Interessen abwä gung ver pflichtet (Gola & Schomerus, 2010, § 29 BDSG, Rn. 14). Gegebenen falls tritt dann auch eine Löschungs pflicht für die Daten ein. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ist der Umgang mit personen bezogenen Daten Dritter dem Dienste anbieter eines Social Network­Dienstes zudem ge­ 45 Das soziale Netz werk „Facebook“ hat mittlerweile allein in Deutschland 20 Millionen Mitglieder, die sich mindestens einmal im Monat im Netz werk anmelden, s. www.datenschutzzentrum.de/suchmaschinen/ 20080206­datenschutz­bei­suchmaschinen. html. 54 S. z. B. www.netzpolitik.org/2011/facebook­aktiviert­automatische­gesichtserkennung/. 366 Abs. 1 GG. Das Recht am eigenen Bild sichert dem Einzelnen Einfluss­ und Ent schei dungs möglich keiten in Bezug auf die Anferti gung und Ver wendung von Fotografien oder Auf zeich nungen seiner Person durch andere Personen (BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 87, 334, 340; 97, 228, 268 f.). Die einfach­ gesetz liche Aus gestal tung des Rechts am eigenen Bild findet sich in § 22 Kunsturheber gesetz (KUG). Gemäß dieser Vor schrift dürfen Bildnisse nur mit Einwilli gung des Ab gebildeten ver breitet oder öffent lich zur Schau ge stellt werden. Die Ver wendung von Bildern auf Social Network­Platt formen muss daher nicht nur daten schutz recht lich, sondern auch urheber recht lich erlaubt sein. In sehr vielen Social Network­Diensten bildet der Aus tausch von persön­ lichen Fotografien einen wesent lichen Bestand teil der in der Community kommunizierten Inhalte. Gemäß § 22 KUG bedarf die Ver brei tung von Bild­ nissen der Einwilli gung des Ab gebildeten. Bildnis im Sinne der Vor schrift ist die Darstel lung einer oder mehrerer Personen, die die äußere Erschei nung des Ab gebildeten in einer für Dritte erkenn baren Weise wieder gibt (Götting, in: Schricker/Löwenheim, 2010, § 22 KUG, Rn. 14). Auf dem Bild muss erkenn bar eine reale Person ab gebildet sein. Die Tatbestand vorausset zung des Ver breitens er fordert den Ver trieb von körper lichen Bildnissen, so dass sie nicht durch eine Ver öffent lichung eines digitalen Fotos im Internet erfüllt werden kann. Die nicht körper liche Ver brei tung wird aber durch die Tatbestandsalternative des öffent lichen Zurschaustellens ab gedeckt. Hierunter ist jegliche Handlung zu ver stehen, durch die einer nicht be grenzten Anzahl von Personen die Möglich­ keit eröffnet wird, das Bildnis wahrzunehmen (Schertz, in: Schricker/Löwen­ heim, 2010, § 18 KUG, Rn. 13). Daraus folgt, dass bereits das Hochladen eines Fotos mit Personen der Einwilli gung der Ab gebildeten bedarf. Fehlt sie, liegt eine rechts widrige Ver letzung des Rechts am eigenen Bild vor. Durch das Bereithalten der Fotos zum Abruf durch den Anbieter des Social Network­ Dienstes begeht er eine eigenständige Ver letzung von § 22 KUG. Die Rechts natur der urheber recht lichen Einwilli gung ist ebenso um stritten, wie diejenige der daten schutz recht lichen Einwilli gung. Insofern ist auch hier die Einwilli gungs fähig keit von Minderjähri gen von deren Einsichts fähig keit ab hängig (s. Kap. 5.3.2). Im Unter schied zur daten schutz recht lichen Einwilli­ gung ist die urheber recht liche Einwilli gung nicht an eine be sondere Form ge bunden. Sie kann daher aus drück lich, konkludent oder sogar stillschwei­ gend er folgen (Götting, in: Schricker & Löwenheim, 2010, § 22 KUG, Rn. 43). Von einer stillschweigen den Einwilli gung ist zum Beispiel auszu gehen, wenn die ab gebildete Person die Herstel lung der Auf nahme in Kenntnis ihres Zwecks billigt (BGH, GRUR 1968, S. 654). Werden die Fotos von vornherein für den Zweck der Ver öffent lichung im Internet an gefertigt, so ist von einer Einwilli gung der ab gebildeten Personen auszu gehen. Die Einwilli gung bezieht sich dann nicht nur auf das er stmalige Hochladen der Fotos, sondern gilt 367 auch für alle im Internet üblichen Nutzungs vorgänge. Hierzu zählt insbesondere auch die Ver wertung der Fotos durch Suchmaschinen. Die Rechtsprechung geht in einer Ent schei dung über einen urheber recht lich be gründeten Unter­ lassungs anspruch davon aus, dass derjenige, der Bilder im Internet ohne Einschrän kungen frei zugäng lich macht, mit den üblichen Nutzungs hand lungen rechnen muss. Das Crawlen der Internet seiten durch Suchmaschinen und die Ver linkung der Seiten in der Trefferliste gehört zu den üblichen Nutzungs hand­ lungen, denen im Internet repräsentierte Informa tionen aus gesetzt sind. Ergreift der Berechtigte keine techni schen Siche rungs maßnahmen, um das Auf finden von Informa tionen durch oder die Zugänglich keiten der Internet seiten für Such maschinen zu ver hindern, so ist von einer (schlichten) Einwilli gung des Berech tigten in diese Nutzungs hand lungen auszu gehen (BGH, MMR 2010, 479). Die urheber recht lichen Anforde rungen für die rechtmäßige Ver wendung von Bildnissen auf Social Network­Platt formen und deren weitere Ver wendung durch andere Internetdienst leister und insbesondere die Betreiber von Such­ maschinen sind demnach deut lich niedri ger im Ver gleich zu den daten schutz­ recht lichen Anforde rungen. Ist ein Bildnis gleichzeitig als personen bezogenes Datum zu qualifizie ren, sind sowohl die Voraus setzungen von § 22 KUG als auch der §§ 28 f. BDSG zu er füllen. 6.5 Transparenz Die Transparenz der Ver wendung personen bezogener Daten wird im Wesent­ lichen durch zwei Gestal tungs ansätze gewährleistet, die an unter schied lichen Phasen der Daten verarbei tung ansetzen. Der Ursprung jeden Umgangs mit personen bezogenen Daten liegt in deren Erhebung. Hat der Betroffene keine Kenntnis davon, welche personen bezogenen Daten über ihn existie ren, ist eine transparente Daten verwen dung per se aus geschlossen. Daher manifestiert § 4 Abs. 2 Satz 1 BDSG den Grundsatz, dass personen bezogene Daten direkt beim Betroffenen zu erheben sind, sofern nicht eine der in § 4 Abs. 2 Satz 2 BDSG normierten Aus nahmen vor liegt. Dieser Grundsatz steht zumindest teil weise in einem Wider spruch zur Funk­ tions weise von Social Network­Diensten. Diese dienen der Begrün dung und Pflege sozialer Kontakte im Internet und dem Aus tausch von Interessen gemein­ schaften. Daher ist es ein ihnen wesent liches Merkmal, dass sich die Informa­ tionen, die von den einzelnen Community­Mitgliedern im Netz werk zur Ver­ fügung ge stellt werden, auch gerade auf ihre soziale Integra tion be ziehen. Die Informa tionen umfassen daher häufig nicht nur eigene personen bezogene Daten, sondern auch diejenigen Dritter. Besonders deut lich wird dieser Zusammen hang bei Personen bewer tungs platt formen, die grundsätz lich jedem be liebigen sozialen 368 Kontext zu geordnet sein können.55 Stellt ein Community­Mitglied personen­ bezogene Daten Dritter in der Social Community zur Ver fügung, wird dies häufig ohne Kenntnis des Betroffenen er folgen.56 Die Daten erhe bung ver stößt somit grundsätz lich gegen das Prinzip der Direkterhe bung beim Betroffenen (so auch ULD, 2009, S. 4). Fraglich ist, ob zugunsten der Erhebung durch den Nutzer einer der Aus­ nahmetatbestände des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Nr. 2a oder 2b BDSG eingreift. Die Tatbestands vorausset zungen von Nr. 1 sind erfüllt, wenn die Rechts vorschrift aus drück lich fest legt, dass Daten zur Erfül lung einer Aufgabe ohne Mitwir kung des Betroffenen erhoben werden dürfen (Gola & Schomerus, 2010, § 4 BDSG, Rn. 23). Nicht aus reichend ist eine allgemeine Ermächti gungs grundlage, die die Daten erhe bung ge stattet. Die Voraus setzungen von § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BDSG sind eben falls nicht erfüllt, da nicht er sicht lich ist, dass der Geschäfts­ zweck der Social Network­Dienste eine Erhebung ohne Mitwir kung des Betrof­ fenen ver langt oder die Pflicht zur Mitwir kung des Betroffenen für den Nutzer einen un verhältnis mäßigen Aufwand im Sinn des § 4 Abs. 2 Nr. 2b BDSG darstellt.57 Für die Erhebung durch den Platt formbetreiber gelten grundsätz lich die gleichen Argumente. Darüber hinaus zeichnen sich Social Network­Dienste gerade durch die freie inhalt liche Aus gestal tung der Nutzer aus. Der Platt­ formbetreiber gibt in der Regel allen falls Rubriken für mögliche Eintra gungen vor, um so eine Systematisie rung der Informa tionen zu er reichen, die maß­ geblich für eine schnelle Auf find bar keit ist. Die Nutzer sind aber gerade nicht ver pflichtet, be stimmte Informa tionen bereit zustellen. Der Geschäfts zweck von Social Network­Platt formen besteht zwar auch darin, dass Nutzer sich gegen­ seitig Informa tionen zur Ver fügung stellen, die Ent schei dung über den Umfang und die Auswahl der Inhalte wird aber bewusst dem Nutzer selbst über lassen. Da die Voraus setzungen der Aus nahmetatbestände des § 4 Abs. 2 BDSG sowohl in Bezug auf den Nutzer als auch den Platt formbetreiber nicht ge geben sind, müsste grundsätz lich eine Direkterhe bung beim Betroffenen er folgen. Selbst wenn davon auszu gehen wäre, dass eine Aus nahme von dem Grund­ satz der Direkterhe bung zulässig ist, würde sich das weitere Problem der 55 Z. B. Bewer tungs foren für Lehrer, Ärzte oder Rechts anwälte. Der Bewertende be richtet über seine persön­ lichen Erfah rungen mit dem Bewer tungs subjekt, das – häufig im Unter schied zum Bewerten den selbst – nament lich ge nannt wird. 56 Fotografiert der Nutzer eine Person, so ist in der Erstel lung des Fotos die originäre Erhebung personen­ bezogener Daten zu sehen. Diese ver stößt allerdings in der Regel nicht gegen den Grundsatz der Direkterhe­ bung, wenn die Person mitbekommt, dass sie fotografiert wird und sich nicht dagegen wehrt. Stellt der Nutzer dieses Foto auf einer Platt form im Internet ein, ist dies gleichzeitig für den Platt formbetreiber eine Erhebung personen bezogener Daten. 57 So im Ergebnis auch ULD, 2009, S. 12 aus schließ lich in Bezug auf Tarife gemäß § 40 Abs. 3 EnWG, ab­ lehnend aber, wenn nur Ab rech nungs daten über einen be stimmten Ab rech nungs zeitraum be nötigt werden ULD, 2009, S. 5 f. 369 Benachrichti gungs pflicht gemäß § 33 BDSG an schließen (Sokol, in: Simitis, 2011, § 4 BDSG, Rn. 38). Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist der Betroffene von der ver antwort lichen Stelle zu be nachrichti gen, wenn erstmals personen bezogene Daten ohne seine Kenntnis ge speichert werden. Die Benachrichti gung muss Informa tionen über die Speiche rung, die Art der Daten, die Zweck bestim mung der Erhebung, Ver­ arbei tung oder Nutzung und die Identität der ver antwort lichen Stelle umfassen. Diese Benachrichti gungs pflicht trifft den Nutzer, der Daten von Dritten auf Social Network­Platt formen einstellt und somit die er stmalige Speiche rung vornimmt. Werden personen bezogene Daten geschäfts mäßig zum Zweck der Über mitt­ lung ohne Kenntnis des Betroffenen ge speichert, ist dieser gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG von der er stmali gen Über mitt lung und der Art der über mittelten Daten zu be nachrichti gen. Diese Benachrichti gungs pflicht ist vom Platt form­ betreiber zu er füllen und sie ent steht spätestens im Zeitpunkt des ersten Daten­ abrufs durch einen anderen Nutzer des Social Network­Dienstes.58 Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BDSG ent fällt die Benachrichti gungs pflicht allerdings, wenn sie auf grund der Vielzahl von Fällen un verhältnis mäßig wäre oder der Ge­ schäfts zweck durch die Benachrichti gungs pflicht ge fährdet wäre und das Interesse an der Benachrichti gung die Gefähr dung nicht über wiegt. Eine er­ hebliche Gefähr dung liegt erst dann vor, wenn die Erreichung der Geschäfts­ zwecke unmög lich zu werden droht (Dix, in: Simitis, 2011, § 33 BDSG, Rn. 104). Rein praktisch kann der Platt formbetreiber die Benachrichti gungs pflicht gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG nur er füllen, wenn die Person, ohne deren Wissen Daten ein gestellt worden sind, eben falls bei dem sozialen Netz werk dienst an­ gemeldet ist. Anderen falls ver fügt der Dienstanbieter über keine Kontakt mög­ lich keit zu dem Betroffenen. In Bezug auf die Community­Mitglieder würde die Erfül lung der Benachrichti gungs pflicht voraus setzen, dass der Dienste­ anbieter alle Daten, die die Nutzer auf der Platt form einstellen, auf ihren Personen bezug über prüft. Der hierfür er forder liche Aufwand würde dazu führen dazu, dass das Geschäfts modell der Social Network­Dienste nicht mehr umzu­ setzen wäre. Die Benachrichti gungs pflicht muss daher ent fallen. Im Anschluss an die Phase der Daten erhe bung wird die Transparenz der weiteren Daten verarbei tung durch die gesetz liche Aus kunfts pflicht ab gesichert. Der Betroffene kann gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BDSG Aus kunft über die zu seiner Person ge speicherten Daten (Nr. 1), Empfänger oder Kategorien von Empfängern bei einer Daten weitergabe (Nr. 2) sowie den Zweck der Speiche­ rung ver langen (Nr. 3). Die Nutzer von Social Network­Diensten können diesen Aus kunfts anspruch gegen über dem Platt formbetreiber gelten machen. Die von 58 Kritisch zur Benachrichti gungs­ und Aus kunfts pflicht allerdings ohne recht liche Prüfung Feldmann, AnwBl. 2011, S. 251. 370 der Daten verarbei tung be troffenen Dritten, über die eben falls personen bezogene Daten auf der Platt form ab rufbar sind, können die Aus kunft zusätz lich vom dem Nutzer ver langen, der die Informa tionen über sie online ge stellt hat. Problematisch in Bezug auf Social Network­Dienste ist die Erfül lung der Aus kunft über die Empfänger bei einer Daten weitergabe. Die Aus kunfts pflicht gemäß Nr. 2 bezieht sich im Unter schied zu derjenigen gemäß Nr. 1 gemäß § 33 Abs. 1 Satz 3 BDSG aus drück lich nicht auf die ohnehin ge speicherten Daten (Dix, in: Simitis, 2011, § 34 BDSG, Rn. 23). Innerhalb eines sozialen Netz­ werk dienstes erfolgt die Daten übermitt lung häufig zum Beispiel durch den Aufruf der Seiten einzelner Mitglieder. Sofern die Anzahl der Abrufe vom Platt formbetreiber ge speichert werden,59 ist der Dienstanbieter demnach ver­ pflichtet, jeden Abruf der einzelnen Seiten durch andere Mitglieder zu proto­ kollie ren (Roßnagel, Jandt, Müller et al., 2006, S. 88). Diese Protokoll pflicht ist vor dem Hinter grund daten schutz konformer Social Network­Dienst eher kontraproduktiv, da durch sie deut lich mehr personen bezogene Daten von dem Dienste anbieter ver arbeitet werden müssten, als die Erforderlich keit ge bietet. Zudem sind die Protokoll daten ge eignet, das jeweilige Nutzungs verhalten detailliert nach zuvollziehen. Die Pflicht zur Benachrichti gung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BDSG ent fällt allerdings gemäß § 34 Abs. 7 BDSG, wenn auch keine Pflicht zur Benachrichti gung des Betroffenen über die er stmalige Daten­ speiche rung besteht. Unabhängig von der Frage des Bestehens von Unter rich tungs­ und Benach­ richti gungs pflichten ergibt sich bei der Betroffen heit von Kindern und Jugend­ lichen die Frage, an wen die Unter rich tung oder Benachrichti gung zu richten ist. Grundsätz lich ist der Betroffene individuell zu informie ren (Dix, in: Simitis, 2011, § 33 BDSG, Rn. 38). Bei Minderjähri gen ist jedoch nicht auszu schließen, dass das Ziel der Transparenz, eine selbst bestimmte Daten verarbei tung zu er­ möglichen, nicht er reicht wird, wenn diese die Informa tionen schlicht nicht ver stehen. Ebenso wie bei der Einsichts fähig keit wird daher davon aus gegangen, dass Unter rich tungen und Benachrichti gungen nur dann an den Minderjähri gen selbst zu richten sind, wenn dieser die er forder liche Ver standes reife auf weist. Anderen falls müssen die Benachrichti gungen an dessen gesetz lichen Ver treter – also in der Regel die Eltern – er folgen (Däubler, in: Däubler, Klebe, Wedde & Weichert, 2007, § 33 BDSG, Rn. 13).60 Gleiches gilt für die Erfül lung der gesetz lichen Aus kunfts pflicht gemäß § 34 BDSG. Ist der Minderjährige selbst zu informie ren, ergeben sich zudem be sondere Anforde rungen an die Aus gestal tung der Unter rich tung. Um die Transparenz 59 Bei einigen Social Networks erhält der Nutzer regelmäßig eine Auf stel lung, wie viele Personen sein Profil in einem be stimmten Zeitraum auf gerufen haben. 60 Die Art. 29­Daten schutz gruppe ver tritt die Auf fassung, dass bei Minderjähri gen die Informa tionen immer dem gesetz lichen Ver treter mitzu teilen sind und nach Erreichen der an gemessenen Kompetenz auch dem Minderjähri gen, s. Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 160, S. 11. 371 zu gewährleisten, muss die Unter rich tung für den Betroffenen unmiss verständ­ lich und nach vollzieh bar sein (Sokol, in: Simitis, 2011, § 4 BDSG, Rn. 55). Dies er fordert auch eine adressaten gerechte Auswahl, Darstel lung und Formulie rung der er forder lichen Informa tionen. Erhöhte Anforde rungen in Bezug auf Ver­ ständlich keit und Nachvollzieh bar keit müssen insbesondere von Social Network­ Diensten be achtet werden, die sich ge zielt an Kinder und Jugend liche richten, wie zum Beispiel schülerVZ (s. auch Art. 29­Daten schutz gruppe, WP 160, S. 11). 6.6 Rechte der Betroffenen Der Persönlich keits schutz insbesondere in der Aus prägung der informa tio nellen Selbst bestim mung er fordert als Voraus setzung und als Bestand teil, dass dem Betroffenen Kontroll­ und Mitwirkungs rechte zustehen. Ein Teil dieser Betrof­ fe nen rechte – Auf klä rungs­ und Aus kunfts ansprüche – wurden bereits als konkrete Voraus setzung für die Gewährleis tung der Transparenz ge nannt. Über den reinen Informa tions anspruch hinaus muss der Betroffene aber auch spezifi­ sche Mitwirkungs rechte haben, um die Daten verarbei tung ge zielt be einflussen zu können. Denn der Grundrechts eingriff wird selbst verständ lich nicht bereits dadurch zulässig und aus geglichen, dass der Betroffene darüber Kenntnis er­ langen kann, sondern er muss zum Beispiel die Berichti gung inhalt lich falscher oder die Löschung unzu lässiger weise er hobener personen bezogener Daten er­ reichen können. Normiert sind daher zugunsten der Betroffenen Korrekturrechte hinsicht lich Berichti gung, Sperrung und Löschung sowie das Recht zum Wider­ spruch.61 Außerdem besteht die Möglich keit, nach den allgemeinen Vor schriften Schadens ersatz einzu fordern, wenn durch die unzu lässige oder unrichtige Ver­ arbei tung personen bezogener Daten ein Schaden ein getreten ist. Bei den Betroffenen rechten ist zu differenzie ren, gegen wen die Ansprüche gerichtet werden können. Im Kontext der Social Network­Platt formen können dem Betroffenen der Daten verarbei tung sowohl gegen über dem Platt form­ betreiber als auch ge gebenen falls gegen über anderen Social Network­Nutzern, wenn diese personen bezogene Daten eines anderen – des Betroffenen – auf der Platt form hinter legen, Berichti gungs­, Sper rungs­ und Löschungs ansprüche zustehen. Gegen über dem Platt formbetreiber besteht gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BDSG ein Anspruch auf Berichti gung unrichti ger personen bezogener Daten. Unrichtig sind die Daten, wenn ihr Tatsachen gehalt nicht mit der Realität über einstimmt, sie unvollständig sind oder sich auf grund eines Kontext verlustes oder einer Kontext verfälschung ein falsches Bild ergibt (Dix, in: Simitis, 2011, § 35 BDSG, 61 Z. B. §§ 19, 19a, 33, 34, 35 BDSG; s. auch Wedde, 2003, Kap. 4.4, Rn. 12 ff. 372 Rn. 9). Un beacht lich ist die Ursache, die zur Unrichtig keit der Daten ge führt hat. Die Berichti gungs pflicht der daten verarbeiten den Stelle ent steht, sobald sie Kenntnis von der Unrichtig keit der Daten erhält, unabhängig von einem Berich­ ti gungs verlangen des Betroffenen (Dix, in: Simitis, 2011, § 35 BDSG, Rn. 9). Der Anspruch wird erfüllt, indem die unrichti gen durch die richti gen Infor­ ma tionen ersetzt werden.62 Lässt sich weder die Richtig keit noch die Unrichtig­ keit der Daten fest stellen, tritt an die Stelle des Berichti gungs anspruchs gemäß § 35 Abs. 4 BDSG ein Anspruch auf Sperrung der Daten. Sperren ist gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 4 BDSG das Kennzeichnen ge speicherter personen bezogener Daten, so dass ihre weitere Ver arbei tung oder Nutzung ein geschränkt ist. Ein Anspruch auf Löschung personen bezogener Daten kann gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG insbesondere be gründet sein, wenn die Speiche rung der Daten unzu lässig war (Nr. 1), die Richtig keit von be sonde ren Arten personen­ bezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG nicht von der ver arbeiten den Stelle be wiesen werden kann (Nr. 2) oder in Bezug auf Daten, die zu Über mitt lungs­ zwecken ge speichert worden sind, nach Weg fall der Erforderlich keit (Nr. 4). Eine Löschung er fordert gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 BDSG das Unkennt­ lich machen der personen bezogenen Daten. Im Kontext der Social Network­Dienste ist § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG von be sonde rer Relevanz. Konkrete Voraus setzung für den Löschungs anspruch ist, dass am Ende des dritten Kalender jahres be ginnend mit dem Kalender jahr, das der er stmali gen Speiche rung folgt, eine Über prüfung erfolgt, ob eine länger währende Speiche rung für den Über mitt lungs zweck er forder lich ist. Muss die Erforderlich keit ver neint werden, sind die Daten zu löschen. Soziale Netz werk­ platt formen weisen zum Beispiel regelmäßig die Funktion auf, dass jedes Mitglied der Netzgemein schaft ein persön liches Profil anlegt. Diese Daten sollen in der Regel für die Dauer der Zu gehörig keit zu der Community er halten bleiben – auch wenn sie lebens läng lich ist. Ob darüber hinaus auch jede Mit­ tei lung, die an die Community weiter gegeben wird, von einem dauer haften Interesse für die Netzgemein schaft ist, kann nicht pauschal be antwortet werden. Während die Idee von Blogs ursprüng lich ein elektroni sches und öffent liches Tagebuch war, das durch aus die Funktion haben kann, eine Ent wick lung zu dokumentie ren und somit auch aus der histori schen Perspektive interessant sein kann, ist die Besonder heit von Twitter­Nachrichten,63 dass sie in Echtzeit über das Internet ver breitet werden. Je nachdem, wie der Zweck der Zurverfü­ gungs tellung der personen bezogenen Daten definiert wird, wäre ein Löschungs­ anspruch ge geben oder nicht. Die Inten tion des Gesetz gebers war auf zeit lich be fristete Über mitt lungs zwecke aus gerichtet. Auf Social Network­Platt formen 62 Wäre bei Wikipedia z. B. als Geburts jahr von Mark Zuckerberg 1964 ge nannt, müsste es in 1984 geändert werden. 63 Twitter wird allerdings auch als Microblog be zeichnet. 373 ist dieser Gedanke nicht ohne Weiteres über trag bar und die Gesetzes formulie­ rung lässt hier zumindest sehr viel Spiel raum für Diskussionen. Ein Löschungs­ anspruch ist aber eindeutig immer dann ge geben, wenn sich eine Person bei einem sozialen Netz werk dienst ab gemeldet hat. Schließ lich kann dem Betroffenen ein Anspruch auf Schadens ersatz zustehen. Gegen über dem Platt formbetreiber kommt für die Nutzer der Platt form ins­ besondere ein ver trag licher Anspruch gemäß § 280 BGB bei einer schuld haften Ver letzung der Daten schutz vorschriften, zum Beispiel einer unzu lässigen oder unrichti gen Daten verwen dung, auf Ersatz eines hierdurch ent standenen Ver­ mögens schadens in Betracht. Immaterielle Schäden sind dagegen nur im Aus­ nahmefall bei einer gravie ren den Persönlich keits verlet zung ersatz fähig, indem sie durch ein Schmerzens geld aus geglichen werden. Gegen über be troffenen Dritten besteht keine ver trag liche Haftung, so dass ein Schadens ersatz anspruch nur als Folge der Delikts haftung gemäß § 7 BDSG be stehen kann. Gegen über dem die Daten einstellen den Nutzer des Social Network­Dienstes kann sich ein Schadens ersatz anspruch des Betroffenen eben falls nur aus der Delikts­ haftung gemäß § 7 BDSG ergeben, insbesondere wenn die ver öffent lichten Informa tionen die Intimsphäre be treffen oder Schmähkritik und Ver unglimp­ fungen darstellen. In diesem Fällen besteht eine Umkehr der Beweis last für die Sorgfalts widrig keit. Die daten verarbeitende Stelle muss nach weisen, dass sie die ge botene Sorgfalt be achtet hat. 375 7 Daten schutz recht liche Rege lungs defizite Das Daten schutz recht ent hält zahl reiche Regelun gen, die grundsätz lich auf das Web 2.0 anwend bar sind. Vielfach bietet es aus reichende Lösungs ansätze für die spezifi schen daten schutz recht lichen Risiken an, obwohl im Telemedien­ und Bundes daten schutz gesetz keine spezifi schen Regelun gen für das Web 2.0 vor­ handen sind. Allerdings sind auch einige Rege lungs defizite fest zustellen. Diese sind darauf zurück zuführen, dass sich seit dem Zeitpunkt des Erlasses der einschlägi gen Vor schriften sowohl die Geschäfts modelle des Internet als auch die Technik in eine Richtung weiter entwickelt haben, die nicht vorher gesehen und ent sprechend be rücksichtigt werden konnte. Das Recht muss stetig hinsicht­ lich seiner Tauglich keit an den ver änderten Wirklich keits bedin gungen über prüft und ge gebenen falls an gepasst werden, sofern eine Antizipa tion recht licher Risiken und des daraus resultie ren den recht lichen Rege lungs bedarfs nicht ge­ lungen ist. Bis auf wenige Aus nahmen greift das gesetz liche Daten schutz konzept erst, wenn ein Umgang mit personen bezogenen Daten vor liegt. Dies ist insbesondere in Bezug auf die Weiter entwick lung der Bilderken nungs programme und Such­ maschinen ein er hebliches Problem. Es ist davon auszu gehen, dass in naher Zukunft Personen auf Bildern anhand biometri scher Merkmale durch Gesichts­ erken nungs programme eindeutig be stimmt werden können, wenn ent sprechen­ des Ver gleichs material zur Ver fügung steht. Findet sich im Internet nur ein Foto von einer Person im Zusammen hang mit der Nennung des bürger lichen Namens, wie dies zum Beispiel bei Stay Friends üblich ist, können zukünftig ver mutlich alle anderen Fotos im Internet, auf denen dieselbe Person ab gebildet ist, auf gefunden und zu geordnet werden. Gleichzeitig können Suchmaschinen die Bilder mit allen im Internet über die Person auf find baren Daten zusammen­ führen. Die Prognose über die Bestimm bar keit des Personen bezugs von Daten wird sich demnach wesent lich ver ändern.64 Um diese Risiken abzu fangen, ist 64 S. zu gesetz geberi schen Maßnahmen zur Gesichts erken nungs diensten www.heise.de/newsticker/ meldung/Aigner­sorgt­sich­um­Gesichtserkennungsdienste­im­Netz­1145134. html. 376 es daher er forder lich, ver stärkt daten schutz recht liche Vor sorgerege lungen zu er­ lassen (Roßnagel, Pfitz mann & Garstka, 2001, S. 61; Roßnagel, 2007, S. 185 ff.). Das Daten schutz recht geht von einer eindeuti gen Rollen vertei lung der ver­ antwort lichen Stelle, des Betroffenen und Dritter aus und weist dementsprechend eindeutige Ver antwortlich keits bereiche zu. Das Web 2.0 stellt insofern eine be sondere daten schutz recht liche Heraus forde rung dar, als diese eindeutige Rollen vertei lung insbesondere auf Social Network­Platt formen faktisch nicht ge geben ist. Die daten schutz recht liche Ver antwortlich keit der daten verarbeiten­ den Stelle setzte ursprüng lich voraus, sowohl inhalt lich als auch technisch Einfluss nehmen zu können.65 Inhalt lich traf die ver antwort liche Stelle die Ent schei dung über Art und Umfang des Umgangs mit personen bezogenen Daten ebenso wie über die Einhal tung der daten schutz recht lichen Grundsätze der Zweck bestim mung und der Erforderlich keit. Technisch musste die ver­ antwort liche Stelle insbesondere auf die Daten sicher heit Einfluss nehmen können. Im Web 2.0 trennen sich die inhalt liche und die techni sche Einfluss­ nahmemöglich keit zunehmend. Die Inhalte werden nicht primär von den Internetdienst leistern zur Ver fügung ge stellt, sondern fast aus schließ lich von den Nutzern. Der Schwerpunkt der Internetdienst leis tung liegt in der techni­ schen Umset zung eines Social Network­Angebots. Aus gehend von dieser rein tatsäch lichen Trennung ergibt sich eine kollektive Ver antwortlich keit, die sich zwar mit der Defini tion der ver antwort lichen Stelle grundsätz lich ver einbaren lässt, allerdings Rechts unsicher heiten bei der Zuord nung der daten schutz recht­ lichen Pflichten auf wirft. Im Bundes daten schutz gesetz fehlen Regelun gen, die auch bei einer kollektiven Ver antwortlich keit eine klare Pflichten zuwei sung er möglichen und realen Umständen aus reichend Rechnung tragen. Für die Zulässig keit der Daten verarbei tung in Social Network­Diensten ist der Begriff der allgemeinen Zugänglich keit personen bezogener Daten von ent­ scheiden der Bedeu tung. Der Gesetz geber wollte durch die Erlaubnis vorschriften, die auf die allgemeine Zugänglich keit personen bezogener Daten als Voraus­ setzung ab stellen, einen ver fassungs verträg lichen Aus gleich zwischen der infor­ ma tio nellen Selbst bestim mung der Betroffenen einer seits und der in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dem Einzelnen garantierten Informa tions frei heit anderer seits herbei führen (Simitis, in: ders., 2011, § 28 BDSG, Rn. 184 m. w. N.). Die Kon­ sequenzen dieser daten schutz recht lichen Erlaubnis vorschriften für das Informa­ tions medium Internet sind jedoch kaum über schau bar. Es führt letzt lich dazu, dass jede im Internet allgemein zugäng liche Informa tion unabhängig von ihrem Kontextbezug, ihrer Richtig keit und der Ver wen dungs absicht durch Dritte ge­ nutzt werden darf. Ob unter diesen Voraus setzungen noch von einem Interessen­ ausgleich ge sprochen werden kann, mag be zweifelt werden. 65 Weichert, 2011, S. 253 setzt an scheinend nur die techni sche Kontroll möglich keit voraus, sieht aber in der Rollendefini tion eben falls ein Gesetzes defizit in Bezug auf soziale Netz werke. 377 Vor schriften zum Kinder­ und Jugendschutz im Internet finden sich im Wesent lichen im Jugendmedien schutz­Staats vertrag (JMStV). Gemäß § 1 JMStV ist es das Ziel des Staats vertrags, Jugend liche vor An geboten in elektroni schen Informa tions­ und Kommunika tions medien zu schützen, die deren Ent wick lung oder Erziehung be einträchti gen oder ge fährden, sowie der Schutz vor solchen An geboten in elektroni schen Informa tions­ und Kommunika tions medien, die die Menschen würde oder sonstige durch das Strafgesetz buch geschützte Rechts­ güter ver letzen. Die Schutz rich tung der Vor schriften ist somit eindeutig an­ gebotsorientiert. Wie die Auf listung unzu lässiger An gebote gemäß § 4 Abs. 1 JMStV ver deut licht, soll ver hindert werden, dass Kinder und Jugend liche durch per se jugendgefährdende An gebote be einträchtigt werden. Nicht vom Schutz­ ziel des Jugendmedien schutz­Staats vertrags umfasst ist allerdings ein spezifi­ scher Daten schutz für Kinder und Jugend liche. Ab gesehen von den Einschrän­ kungen hinsicht lich der Einwilli gungs­ und Geschäfts fähig keit66 gelten die daten schutz recht lichen Erlaubnis vorschriften gleichermaßen für Erwachsene und Minderjährige. Hierbei bleibt nicht nur die Tatsache un berücksichtigt, dass viele Kinder und Jugend liche noch kein Risikobewusstsein in Bezug auf ihre personen bezogenen Daten ent wickelt haben (s. die Experten aussagen in Kap. 6.2.1). Ergänzend sind auch die daten schutz recht lichen Transparenz anforde­ rungen an den Ent wick lungs stand der Kinder und jungen Erwachsenen zum Beispiel bei der Erfül lung von Informa tions pflichten anzu passen (s. Aussage der Expertin Tamara N. Kap. 6.1.2 und der Jugend lichen Kap. 3.1.1). Selbst wenn der Gesetz geber allerdings be sondere Daten schutz vorschriften für Minder­ jährige einführen würde, stellt sich für die Internetdienst leister das Problem der zuverlässigen Alters verifika tion, wie es bereits im Kontext der Schutz­ vorschriften des Jugendmedien schutz­Staats vertrags auf getreten ist (BGH, NJW 2008, S. 1882 ff.). Die Ent wick lung der Personal Computer und mobilen Endgeräte sowie des Internet haben dazu ge führt, dass personen bezogene Daten in großem Umfang nicht mehr vor rangig durch Behörden und Unter nehmen, sondern gleichermaßen durch Privatpersonen erhoben, ver arbeitet und ge nutzt werden. Privatpersonen werden, da dieser Umgang mit personen bezogenen Daten nicht mehr nur für private und familiäre Tätig keiten erfolgt, eben falls zu ver antwort lichen Stellen. Die daten schutz recht lichen Erlaubnis vorschriften setzen aber immer eine Ge­ schäfts mäßig keit voraus, die häufig nicht ge geben sein wird. Dies führt nach dem Wortlaut der Regelun gen in § 28 und § 29 BDSG zu einer un gerecht fertigten Privilegie rung kommerzieller Anbieter. Diese kann nur durch eine analoge Anwen dung dieser Erlaubnis tatbestände auf private, nicht geschäfts mäßige Daten verarbeiter aus geglichen werden (s. Kap. 6.4.1). Für die Rechts sicher heit 66 Die Geschäfts fähig keit ist bei den daten schutz recht lichen Erlaubnis tatbeständen er heblich, die auf einem wirksamen Ver trags schluss basieren, wie z. B. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Alt. BDSG. 378 förder licher wäre jedoch, die Rege lungs lücke durch eine explizite Regelung zu schließen. Zudem stellt die Ab hängig keit der daten schutz recht lichen Erlaubnis tat­ bestände von der Interessen abwä gung die Anbieter von Social Network­Diensten vor er hebliche prakti sche Probleme. Grundsätz lich haben die Anbieter kein Eigen interesse an dem Inhalt der Informa tionen, die durch die Nutzer für andere Nutzer über die Social Network­Platt form zur Ver fügung ge stellt werden. Zur Über prüfung der Rechtmäßig keit der von ihnen vor genommenen Daten­ verarbei tung ist es aber notwendig, die Daten inhalt lich auszu werten. Denn dies ist eine Voraus setzung sowohl für die Über prüfung der Herkunft der Daten – stammen sie vom Betroffenen selbst oder von einem Dritten – als auch für die gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG er forder liche Interessen­ abwä gung. Die daten schutz recht liche Anforde rung der Interessen abwä gung beinhaltet somit selbst eine daten schutz recht liche Beeinträchti gung. Schließ lich ent sprechen auch die Benachrichti gungs pflichten nicht mehr der ver änderten Realität. Der Daten umsatz von einigen Internetdienst leistern hat mittlerweile solche Ausmaße an genommen, dass insbesondere die Pflicht zur Aus kunft über die zu einem Betroffenen ge speicherten Daten gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG häufig die Grenzen der Zumut bar keit für den Dienste anbieter über schreiten wird. Eine ver hältnis mäßige Einschrän kung des Aus kunfts­ anspruchs könnte bei Social Network­Diensten zum Beispiel dadurch er reicht werden, dass der Aus kunfts berechtigte sein Aus kunfts begehren konkretisie ren muss. Beispiels weise könnte er nur Aus kunft be gehren, welche personen­ bezogenen Daten von ihm auf den Seiten einzelner Community­Mitglieder ge speichert worden sind. Dies würde dem Platt formbetreiber eine ge zielte Suche nach diesen Daten er möglichen. Ein an schau liches Beispiel für Maßnahmen des Gesetz gebers mit dem Ziel ein Rege lungs defizit zu be seiti gen, bietet § 32 Abs. 6 Satz 3 des Gesetz entwurfes zur Neurege lung des Beschäftigtendaten schutzes.67 Sollte § 32 BDSG­E in das Bundes daten schutz gesetz ein gefügt werden, würde er die erste Vor schrift darstellen, die aus drück lich den Umgang mit personen bezogenen Daten reguliert, die in Social Network­Diensten ver fügbar sind. Dem Arbeit geber soll es nicht ge stattet sein, Daten von Bewerbern aus Social Network­Diensten zu erheben, es sei denn, die Social Community dient der Darstel lung der be ruflichen Qualifika tion der Mitglieder.68 Ziel der Vor schrift ist es, die grundsätz lich zulässige Erhebung von personen bezogenen Daten aus allgemein zugäng lichen Quellen im Kontext des Arbeits verhält nisses zu be schränken. Der Gesetz geber führt hierzu aus, dass für den Bewerber eine be sondere Interessens beeinträchti­ 67 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendaten schutzes, BT­Drs. 17/4230. 68 Dem Arbeit geber wäre gemäß § 32 Abs. 6 Satz 3 BDSG­E z. B. die Suche nach Bewerbern in Xing erlaubt, bei Facebook aber ver boten. 379 gung ent steht, da die Daten teil weise schon sehr alt sein können, aus dem Kontext heraus gelöst werden und der Betroffene keine Herrschaft über die Daten hatte (BT­Drs. 17/4230, S. 16). Auch kann es sein, dass sie nicht von ihm selbst ein gestellt worden sind oder dass sie nicht oder nicht mehr der Wahrheit ent sprechen. Sollte dieser Gesetz entwurf gelten des Recht werden, würde § 32 Abs. 6 BDSG­E gerade auch in Bezug auf Minderjährige und Jugend liche eine für das zukünftige Arbeits leben wesent liche Schutz vorschrift darstellen. Personen, die jetzt minder jährig sind, wachsen bereits mit Social Network­Diensten auf und eine Vielzahl von ihnen ist in Social Communities aktiv. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie in das Berufs leben eintreten, ent weder in einen Aus bil­ dungs beruf unmittel bar nach dem Schulabschluss oder erst deut lich später nach Ab schluss eines Studiums, werden schon eine Unmenge personen bezogener Daten und Bildnisse von ihnen im Internet auf find bar sein. Diese können sich für den Einstieg in das Berufs leben durch aus negativ aus wirken. Durch die Social Network­Dienste wird sich zwar nicht Art und Umfang der „Jugend­ sünden“ ändern. Sind sie aber einmal auf einer Social Network­Platt form bekannt gemacht worden, sei es als eigene Prahlerei oder als böser Scherz von Dritten, können sie grundsätz lich dauer haft und durch jeden Internetnutzer auf gedeckt werden. Eine derartige Weit sichtig keit, dieses Risiko voraus zusehen, kann von Minderjähri gen und Jugend lichen nicht er wartet werden. 381 8 Geplante Rechts ände rungen Auf nationaler Ebene ist eine Novellie rung der Daten schutz vorschriften des Telemedien gesetzes vor gesehen. Ihre Notwendig keit wird primär mit den daten­ schutz recht lichen Risiken von Telemediendiensten mit nutzer generierten In­ halten, denen insbesondere Social Network­Dienste zu gerechnet werden, be­ gründet. Ent sprechend sieht der Gesetz entwurf vor, Sonder vorschriften für diese Dienste einzu führen. Nahezu zeit lich parallel wurde auf europäi scher Ebene die Herkules­Aufgabe der Reform des europäi schen Daten schutz rechts in Angriff ge nommen. Die Europäi sche Kommission be absichtigt, die bisherige Daten schutz richtlinie69 durch eine „Daten schutz­Grund verord nung“ und den Rahmen beschluss zur Daten verarbei tung im Bereich der Straf verfol gung und Gefahren abwehr70 durch eine ent sprechende Richtlinie zu er setzen (s. Hornung, ZD 2012, S. 99 ff.). In dem Ent wurf einer „Ver ordnung zum Schutz natür licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten­ verkehr“ (KOM, 2012, 11 endg. – im Folgenden DS­GVO­E) ist unter anderem eine detaillierte Regelung zum Daten schutz bei Kindern vor gesehen. 8.1 Novellie rung des Telemedien gesetzes Am 8. Juli 2011 hat der Bundesrat einen Ent wurf zur Änderung des Telemedien­ gesetzes in den Bundestag ein gebracht.71 Mit diesem Gesetz gebungs vorhaben wird das Ziel ver folgt, den Daten schutz in Social Network­Diensten zu ver­ bessern. Kernrege lung ist die Einfüh rung eines neuen § 13a TMG­E, der eine Reihe zusätz licher Pflichten für Anbieter von Telemedien mit nutzer generierten 69 Richtlinie 95/46/ EG des Europäi schen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natür­ licher Personen bei der Ver arbei tung personen bezogener Daten und zum freien Daten verkehr (Daten schutz­ richtlinie). 70 Council Framework Decision 2008/977/JHA of 27 November 2008 on the protection of personal data processed in the framework of police and judicial cooperation in criminal matters. 71 Gesetz entwurf zur Änderung des Telemedien gesetzes vom 8. 7. 2011, BR­Drs. 156/11. 382 Inhalten vor sieht. In dieser Norm ist zudem eine Sonder rege lung zum Minder­ jährigen schutz in Social Network­Diensten vor gesehen. Durch die Änderung von § 13 Abs. 1 TMG soll allgemein die Transparenz der Daten verarbei tung durch die Erweite rung der Informa tions pflichten und zusätz liche Anforde rungen an ihre Darstel lung ver stärkt werden. Eine Spezial­ vorschrift für Social Network­Dienste findet sich in § 13 Abs. 4 TMG­E. Gemäß Nr. 3 der Norm sollen die Dienste anbieter zur Einfüh rung eines neuen Bedien­ elements – eines Lösch knopfs für das Nutzer konto – ver pflichtet werden. Ein Nutzer konto ist gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3 TMG­E das persön liche Daten konto eines Nutzers bei einem Telemediendienst, be stehend aus Bestands daten und ge gebenen falls zusätz lichen personen bezogenen Daten, durch das der Nutzer die zugangs beschränkten Funktionen dieses Telemediendienstes nutzen kann. Der Lösch knopf soll dem Nutzer eine einfache, jederzeit ver fügbare und schnelle Möglich keit bieten, dem Anbieter mitzu teilen, dass er sein Nutzer konto löschen möchte.72 Die Umset zung der Löschung erfolgt allerdings erst durch den Anbieter selbst (BT­Drs. 17/6765, S. 9). Durch § 3 Abs. 4 Nr. 4 TMG­E werden Anbieter von Social Network­Diensten zudem ver pflichtet, eine Löschroutine für Nutzer konten einzu halten. Die Funk tions weise von Social Network­Platt­ formen ist auf ein Dauernut zungs verhältnis aus gelegt. In der wenn auch kurzen Geschichte dieses Dienstangebots ist jedoch zu be obachten, dass häufig nach einer mehr oder weniger intensiven Nutzungs phase, der Dienst bei den Nutzern nach und nach in Ver gessen heit gerät. Der Nutzer trifft in der Regel keine be wusste Ent schei dung darüber, ab welchem Zeitpunkt er den Dienst nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, so dass das Nutzungs verhältnis auch nicht durch einen be wussten Akt beendet wird. Der Anbieter selbst hat kein Interesse, ein Nutzungs konto zu löschen, selbst wenn es über einen langen Zeitraum nicht in Anspruch ge nommen wurde. Die Einfüh rung der Löschroutine soll ver­ hindern, dass beim Anbieter umfang reiche „Daten friedhöfe“ ent stehen, deren Risikopotenzial für die Persönlich keits rechte des Nutzers nicht automatisch durch den Zeitablauf ver ringert wird. Die Löschungs pflicht ent steht mit Ablauf des Jahres, das dem Jahr der letzten Nutzung folgt. Diese etwas umständ liche Frist fest legung dient dem Interesse des Anbieters, nicht täglich und individuell bezogen auf jeden einzelnen Nutzer die Löschroutine praktizie ren zu müssen, denn dies wäre mit einem un verhältnis mäßigen Aufwand ver bunden (BT­Drs. 17/6765, S. 9). Eine Spezial vorschrift nur für Dienste angebote mit nutzer generierten Inhal­ ten, wie sie insbesondere Social Network­Dienste darstellen, ist § 13a TMG­E. Gemäß Abs. 1 der Norm sollen die Anbieter dazu ver pflichtet werden, vor der ersten Nutzung eines Kontos die Sicher heits einstel lungen auf der höchsten 72 Eine aktive Unter stüt zung bei der Löschung von Daten schlagen auch die Medien experten als ge eignete Maßnahme vor und sehen diesbezüg lich den Gesetz geber in der Pflicht s. Kap. 6.2.1 S. 24 und 25. 383 Sicher heits stufe gemäß dem Stand der Technik vor einzustellen73 und die Nutzer über diese Vor einstel lungen zum Schutz der Privatsphäre zu unter richten.74 Es ist zwingend, die Einstel lungs möglich keit anzu bieten, dass das Nutzer konto sowie sonstige nutzer generierte Inhalte nicht von externen Suchmaschinen ge funden oder aus gelesen werden können. Diese Einstel lung muss bei Nutzern unter sechzehn Jahren solange aktiviert bleiben, bis sie das Alter von sechzehn Jahren er reicht und die Sicher heits einstel lung geändert haben.75 Gemäß Abs. 2 der Norm sind die Nutzer über Risiken für Daten schutz und Persönlich keits­ rechte der Nutzer und auch Dritter zu unter richten. Alle nutzer generierten Inhalte des Nutzers sind im Fall der Löschung des Nutzer kontos zu löschen oder zu anonymisie ren. Diese Regelun gen zu den Sicher heits einstel lungen zielen insgesamt auf die Ver besse rung des Selbst daten schutzes und damit der Selbst bestim mung ab. In der Ver gangen heit waren die Sicher heits einstel lungen der Anbieter, sofern sie denn einen ab gestuften Daten schutz er möglichten, auf dem niedrigsten Niveau vor eingestellt. Unmittel bar nach der ersten Anmel dung zum Social Network­ Dienst stehen für den Nutzer die ver schiedenen Funktionen des Dienstes und seine Nutzungs optionen im Vordergrund und nicht die Sicher heits einstel lungen, die zudem in der Regel schwer auf find bar sind. Dem Risiko, dass die Möglich­ keit von Sicher heits einstel lungen über haupt erst wahrgenommen wird, wenn die Daten des Nutzers in nicht von ihm ge wollten Umfang ver arbeitet werden, soll durch die Pflicht der Vor einstel lung der höchsten Sicher heits stufe be gegnet werden. Ein niedrige res Sicher heits niveau muss bewusst vom Nutzer ein gestellt werden. Es ist davon auszu gehen, dass er sich dabei der jeweili gen Konsequen­ zen bewusst ist. Inwieweit durch diese Ver pflich tung der Dienste anbieter tatsäch lich eine Ver besse rung des Nutzer daten schutzes er reicht werden kann, ist allerdings frag lich, da flankierend keine grundsätz liche Pflicht normiert wurde, be stimmte Sicher heits einstel lungen in den Dienst zu implementie ren. Eine Aus nahme hiervon stellt die Regelung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 3 TMG­E dar. Es muss die Einstel lungs möglich keit vor handen sein, die perso­ nen bezogenen Daten vor einem Auf finden durch externe Suchmaschinen zu schützen (BT­Drs 17/6765, S. 10). Diese Regelung soll primär die Zweck bindung der Daten gewährleisten. Grundsätz lich er fordert die Nutzung von Social Network­Diensten eine Nutzer­Anmel dung. Dadurch wird der Eindruck sugge­ riert, dass die personen bezogenen Daten nur von legitimierten Nutzern des Social Network­Dienstes ein gesehen werden können. Die Regelung dient der Lösung des Problems, dass derzeit häufig die auf den Nutzer kreis be grenzte 73 Dieser Ansatz wird als privacy by default be zeichnet. 74 Eine Ver einfachung der Privatsphäre einstel lungen wird auch allgemein von den Medien experten ge fordert s. Kap. 6.2.1 S. 23 f. und 25 und Kap. 6.2.2. 75 Von den Experten wurde allgemein vor geschlagen, dass Internetdienst leister Neuerun gen des Dienstes nicht einführen dürfen, ohne dass sie zuvor von den Nutzern aktiviert werden, s. Kap. 6.2.1 S. 25 und Kap. 6.2.2. 384 Kenntnis nahme der Daten durch deren Auf find bar keit durch externe Such­ maschinen und die Anzeige als Suchergebnis unter laufen wird. Die daten­ schutz recht liche Wirkung dieser Vor schrift sollte allerdings nicht über schätzt werden, da durch das Anmelde erfordernis letzt lich rein faktisch niemand der Zugang zu Social Network­Platt formen ver weigert wird. Daneben erzeugt die Vor schrift aber noch eine weitere, in der Gesetzes begrün dung nicht er wähnte Rechts wirkung. Personen bezogene Daten, die über Suchmaschinen auf find bar sind, gelten gleichzeitig als Daten, die allgemein zugäng lich sind. Auf dieses Kriterium stellen mehrere daten schutz recht liche Erlaubnis tatbestände ab – wie z. B. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG – und be­ gründen damit, dass die Daten zu be liebigen Zwecken ver wendet werden dürfen, sofern nicht ein offensicht lich über wiegen des Interesse des Betroffenen am Aus schluss der Ver arbei tung besteht. § 13a Abs. 1 Satz 3 TMG­E hat somit den Nebeneffekt, dass der Wirkungs bereich dieser gesetz lichen Erlaubnis tatbestände deut lich ein geschränkt wird, wenn der Nutzer die Einstel lung aktiviert hat. Allerdings bietet die Einschrän kung in § 13a Abs. 1 Satz 4 TMG­E, dass Satz 3 nicht für Telemediendienste gelten soll, deren Zweck bei objektiver Betrach tung die Auf find bar keit oder Ausles barkeit von Inhalten mittels externer Suchmaschinen umfasst, viel Raum für eine Umgehung dieser Sicher heits­ einstel lung. Als Beispiel für derartige Dienste werden in der Gesetzes begrün­ dung allgemein zugäng liche Blogs und Diskus sions foren – sofern sie nicht Bestand teil eines Social Network­Dienstes sind – ge nannt. Die gleiche Funktion beinhaltet derzeit die häufig an gebotene Möglich keit, personen bezogene Daten nur zur Kenntnis nahme durch be stimmte Nutzer innerhalb des Social Network­ Dienstes – zum Beispiel „Freunde“ oder „Freunde und deren Freunde“ – freizugeben. Hierdurch wird regelmäßig auch die Auf find bar keit durch Such­ maschinen technisch unter bunden. Durch die vor gesehene gesetz liche Regelung wird somit ein Mindest schutz niveau an gestrebt, das allerdings durch differen­ zierte und effektivere Einstel lungs möglich keiten, die bereits häufig in der Praxis an geboten werden, ver bessert werden kann.76 Im Zusammen hang mit der Einstel lungs möglich keit zur Auf find bar keit der Daten auf Social Network­Platt formen durch Suchmaschinen ist in dem Gesetz­ entwurf auch eine Stärkung des Minderjährigen schutzes vor gesehen. Personen unter sechzehn Jahren dürfen keine Einwilli gung zur Ausles barkeit und Auf­ find bar keit ihrer personen bezogenen Daten in Suchmaschinen geben. Da der Gesetz geber davon aus geht, dass eine zuverlässige Alters verifika tion nicht möglich oder mit einem unzu mutbaren Aufwand für die Dienste anbieter ver­ bunden ist, greift dieser Minderjährigen schutz allerdings nur bei denjenigen Nutzern, die bei der Anmel dung selbst ein Alter unter sechzehn Jahren an­ 76 S. hierzu Ver haltens subkodex für Betreiber von Social Communities der FSM, 12 f., ab rufbar unter http:// www.fsm.de/inhalt.doc/VK_Social_Networks. pdf. 385 geben. Die Anbieter dürfen auf die Alters angabe der Nutzer ver trauen. Diese Regelung ist kaum ge eignet, einen effektiven Daten schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Die be sonde ren Vor schriften werden nur er forder lich, weil gerade nicht davon aus gegangen werden kann, dass Minderjährige die Risiken von Social Network­Diensten für ihren Persönlich keits schutz einschätzen kön­ nen. Warum sollten sie dann aber bei der Nutzung von Social Network­Diensten ihr Alter zutreffend an geben, wenn sie sich dadurch Nutzungs möglich keiten der Social Network­Dienste ab schneiden? § 13a Abs. 2 TMG­E kommt neben der Transparenz funk tion eine weitere daten schutz recht liche und auch eine jugendschutz recht liche Funktion zu. Die Auf klärung der Nutzer von Social Network­Platt formen über die Risiken der Ver öffent lichung von personen bezogenen Daten soll nicht nur be wirken, dass sie in Bezug auf die Bereit stel lung ihrer eigenen personen bezogenen Daten eine größere Sorgfalt walten lassen. Indem die Nutzer darauf auf merksam ge­ macht werden, dass die Einstel lung personen bezogener Daten Dritter nur mit deren vor heri ger, schrift licher Einwilli gung rechtmäßig ist, soll das Ver antwor­ tungs bewusstsein der Nutzer von Social Network­Diensten an gesprochen werden. Nur so kann auch der Daten schutz derjenigen Nutzer oder auch Nicht­Nutzer der Netz werke ge stärkt werden, deren Daten von anderen ver öffent licht werden (BT­Drs. 17/6765, S. 11). Diese eindeutige Rechts lage wird den wenigsten Nutzern von Social Network­Diensten bekannt sein, so dass Auf klä rungs bedarf besteht. Der Jugendschutz wird in dieser Norm adressiert, indem die Warnhin weise nicht nur in allgemein ver ständ licher, sondern in einer für den Nutzer ver ständ­ lichen Form an geboten werden müssen. Der Dienste anbieter hat bei der Formu­ lie rung und beim Umfang der Unter rich tungs pflichten die Auf fassungs fähig keit seiner potenziellen Kunden zu be rücksichtigten. Richtet sich eine Soziale Netz­ werk platt form ge zielt an Kinder und Jugend liche, müssen die Informa tionen für diese ver ständ lich sein (BT­Drs. 17/6765, S. 11). Die in § 13a Abs. 3 TMG­E vor gesehene Ver pflich tung bei einer Löschung des Nutzer kontos auch alle nutzer generierten Inhalte eines Nutzers zu löschen, be gründet nicht erst die Rechtspf licht, sondern dient dazu, Rechts unsicher heiten zu ver meiden (BT­Drs. 17/6765, S. 12).77 Eine wesent liche Eigen schaft von Social Network­Diensten ist es, dass die Beiträge der Nutzer unter einander ver netzt werden, so dass Informa tionen von und über eine Person nicht nur in ihrem „Nutzer konto“ vor handen, sondern im gesamten Netz werk ver teilt sind. Um zweck widrige Ver wendungen der personen bezogenen Daten zu ver meiden, muss der Nutzer die Gewiss heit haben, dass bei einem Aus tritt aus dem Netz­ werk alle Daten über ihn ge löscht werden. Nur aus nahms weise ist gemäß § 13a 77 Die Pflicht zur Löschung der personen bezogenen Nutzer daten ergibt sich bereits aus der allgemeinen Löschungs pflicht gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG, die mit der Beendi gung des Nutzungs verhält nisses besteht. 386 Abs. 3 Satz 2 TMG­E die Anonymisie rung der Daten aus reichend. Diese und die in § 13 Abs. 4 Nr. 3 und Nr. 4 TMG­E normierte Löschungs pflicht sind zwar grundsätz lich daten schutz fördernd, dennoch be stehen gegen sie auch Bedenken. Sie suggerie ren dem Nutzer, er könnte die Daten tatsäch lich aus der Welt schaffen. Das ist jedoch auf grund der welt weit möglichen Speiche rung aller einmal im Internet ver öffent lichten Daten ein gefähr licher Trugschluss. Ab gesehen von den bereits dargelegten Kritik punkten ist es grundsätz lich zu be grüßen, dass der Gesetz geber das Daten schutz recht auf grund der Ent­ wick lung des An gebots der Social Network­Dienste novellie ren möchte. Aller­ dings reichen die vor gesehen Regelun gen nicht aus, um die dargestellten Rege lungs defizite zu be seiti gen (s. Kap. 7). Der Gesetzes entwurf sieht keine Vor sorgerege lungen für den Umgang mit nicht personen bezogenen Daten vor, zu denen sich auf grund der fortschreiten den Technik entwick lung, zum Beispiel bei der Bilderken nungs software, ver mutlich sehr bald ein Personen bezug her­ stellen lassen wird. Das Problem der kollektiven Ver antwortlich keit – insbeson­ dere der immer weiter zunehmen den Daten verarbei tung durch Private zu nicht geschäfts mäßigen Zwecken – wird eben falls keiner Lösung zu geführt (s. aus­ führ lich Jandt & Roßnagel, ZD 2011, S. 160). Schließ lich kommt der Gesetz geber seiner Pflicht zum Schutz der Jugend nicht aus reichend nach, wenn er auf eine gesetz lich ver pflichtende Alters verifika tion ver zichtet. Dabei ist zu be rücksichti­ gen, dass die Alters verifika tion nicht nur im Zusammen hang mit § 13a Abs. 1 Satz 5 TMG­E er forder lich ist, sondern bereits, um die Voraus setzungen der Zulässig keit der Daten verarbei tung über prüfen zu können (Kap. 5.3.2; Jandt & Roßnagel, MMR 2011, S. 673). Mit der Einfüh rung des elektroni schen Personal­ ausweises, zu dessen Besitz jeder Bundes bürger ab sechzehn Jahren ver pflichtet ist, gibt es eine kosten günstige und sichere Möglich keit der Alters verifika tion. Dies sollte sich auch in den daten schutz recht lichen Vor schriften nieder schla­ gen. Die Anpas sung des Daten schutz rechts an die Heraus forde rungen der neuen Technik entwick lung und der neuen Dienste angebote wird aber vor allem nicht dadurch er reicht, dass das be stehende Daten schutz recht um einzelne spezifi sche Vor schriften ergänzt wird. Dabei wird über sehen, dass der grundsätz liche Interessen ausgleich, der durch viele be stehende Regelun gen erzielt werden soll, auf nicht mehr ge gebenen tatsäch lichen Grundannahmen basiert. Dies ist bei den Erlaubnis tatbeständen, die an das Kriterium der allgemeinen Zugänglich­ keit personen bezogener Daten an knüpfen, be sonders deut lich. Als diese Vor­ schriften er lassen worden sind, existierte das Internet noch nicht mit der Möglich keit, dass jeder eine potenziell un begrenzte Anzahl von Informa tionen einer potenziell un begrenzten Anzahl von Personen zugäng lich machen konnte. Allgemein zugäng lich waren vor allem Daten in Zeitschriften, Büchern oder auf Flugblättern – alles Medien, die einen deut lich geringe ren Ver brei tungs grad auf weisen und die zudem nicht jedem für die Ver öffent lichung von Informa­ 387 tionen zur Ver fügung standen. Daher ist es er forder lich, alle be stehen den Vor schriften auf ihre Konsequenzen auf Social Network­Dienste im Einzelnen zu über prüfen. Dies wird dazu führen, dass eine grundsätz liche Neukonzep tion des Daten schutz rechts er forder lich ist. 8.2 Reform des europäi schen Daten schutz rechts Am 25. Januar 2012 hat die EU­Kommission einen lange er warteten Vor schlag für die Reform des europäi schen Daten schutz rechts vor gelegt. Kernbestand teil ist der Ent wurf einer „Daten schutz­Grund verord nung“. Der Wechsel des europa­ recht lichen Instruments zur Regulie rung des Daten schutz rechts von einer Richtlinie hin zu einer Ver ordnung hat weitreichende recht liche Folgen für die Mitgliedstaaten (Hornung, ZD 2012, S. 100). Bezogen auf den Daten schutz auf Social Network­Platt formen sind insbesondere die materiell­recht lichen Konse­ quenzen relevant. Dem nationalen Gesetz geber wäre es – sofern die Daten­ schutz­Grund verord nung gelten des Europarecht werden würde – zukünftig bis auf spezifisch normierte Aus nahmen ver wehrt, konkretisierende nationale Bestim mungen zu er lassen. Die Daten schutz­Grund verord nung würde die Daten schutz vorschriften des Telemedien gesetzes einschließ lich der ge planten Neurege lung und das Bundes daten schutz gesetz nahezu gegen stands los werden lassen. Maß geblich für die daten schutz recht liche Bewer tung von Social Network­ Diensten wäre dann primär das Europarecht. Im Unter schied zur europäi schen Daten schutz richtlinie (DSRL) und zum aktuellen nationalen Daten schutz recht sind in der Daten schutz­Grund verord­ nung Detail rege lungen zum Daten schutz bei Kindern vor gesehen. Gemäß Art. 4 Abs. 8 DS­GVO­E sind Kinder alle Personen unter achtzehn Jahren. Die be­ sondere Schutz bedürftig keit von Kindern wird damit be gründet, dass sich diese den Risiken, Folgen, Vor sichts maßnahmen und ihrer Rechte bei der Ver­ arbeitung personen bezogener Daten weniger bewusst seien (Erwä gungs grund 29 DS­GVO­E). Die wichtigste Regelung in Art. 8 Abs. 1 DS­GVO­E gilt allerdings aus drück lich nur für Kinder bis zum vollendeten dreizehnten Lebens­ jahr. Die Ver arbei tung personen bezogener Daten von Kindern bis zu dieser Alters grenze ist nur rechtmäßig, wenn die Einwilli gung oder Zustim mung der Erziehungs berechtigten vor liegt. Diese stringente Regelung erfährt allerdings durch Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DS­GVO­E eine starke Ab schwächung, da der für die Ver arbei tung Ver antwort liche unter Berücksichti gung vor handener Techno­ logien ledig lich an gemessene Anstren gungen unter nehmen muss, um eine nach prüf bare Einwilli gung zu er halten. Des Weiteren soll dem Daten schutz von Minderjähri gen durch Art. 6 Abs. 1 lit. f DS­GVO­E Rechnung ge tragen werden. Im Daten schutz recht ist die Zulässig keit der Ver arbei tung personen bezogener Daten häufig durch eine 388 Interessen abwä gung zu be urteilen (s. Kap. 5.3.3). Hierbei sind die be rechtigten Interessen der daten verarbeiten den Stelle den Interessen der be troffenen Person am Schutz ihrer personen bezogenen Daten gegen über zustellen. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS­GVO­E geht im Grundsatz davon aus, dass eine für die Interessen der daten verarbeiten den Stelle er forder liche Daten verarbei tung erst dann nicht mehr zulässig ist, wenn die Interessen des Betroffenen über wiegen. Dieses Über wiegen kann ent sprechend der weiteren Formulie rung insbesondere dann vor liegen, wenn es sich bei der be troffenen Person um ein Kind handelt. Durch diesen Zusatz soll allerdings der dargestellte Grundsatz des für die Unzulässig­ keit er forder lichen über wiegen den Interesses des Betroffenen nicht zugunsten des Kindes ver schoben werden, sondern es ist ledig lich eine be sonders sorg­ fältige Interesseabwä gung er forder lich (Erwä gungs grund 38 DS­GVO­E). Dem Zusatz kommt somit eine klarstellende Funktion zu, indem darauf hin gewiesen wird, dass die be sondere Schutz bedürftig keit von Kindern immer bei der Interessen abwä gung zu be rücksichti gen ist. Gegen über der bisheri gen Rechts­ lage nach nationalem Daten schutz recht würde diese Vor schrift keine Änderung be wirken, sondern unter Berücksichti gung der Erwä gungs gründe ledig lich zu einer Klarstel lung führen (s. Kap. 5.3.3). Der Daten schutz von Minderjähri gen soll auch durch die Umset zung von Transparenz anforde rungen ver bessert werden. Gemäß Art. 11 Abs. 2 DS­GV­E sind durch die daten verarbeitende Stelle alle Informa tionen und Mittei lungen in ver ständ licher Form unter Ver wendung einer klaren, einfachen und adressaten­ gerechten Sprache zur Ver fügung zu stellen. Richtet sich die Daten verarbei tung speziell an Kinder, konkretisiert sich diese Anforde rung zu einer kindgerechten Sprache (Erwä gungs grund 46 DS­GVO­E). Diese Regelung korrespondiert mit dem hierfür fest gestellten Rege lungs bedarf (s. Kap. 7) und würde insofern eine Rechts lücke schließen, die aktuell im nationalen Daten schutz recht besteht. Allerdings ist die Wirksam keit der in der Daten schutz­Grund verord nung vor­ gesehenen Regelung ungewiss. Erstens ergibt sich die Konkretisie rung für die Minderjähri gen nicht unmittel bar aus der Vor schrift der Ver ordnung, sondern nur aus den er gänzen den Erwä gungs gründen. Zweitens handelt es sich nicht um eine zwingende Norm, wie der Formulie rung „sollten“ statt „müssen“ zu ent nehmen ist, so dass die Nichteinhal tung ver mutlich keine Rechts folgen aus­ lösen wird. Drittens – und dies wiegt am schwersten – steht diese Transparenz­ anforde rung unter der Einschrän kung, dass sich die Daten verarbei tung speziell an Kinder richtet. Die Social Network­Dienste, die sich bei Kindern und Jugend lichen aktuell der größten Beliebt heit er freuen, sind gerade kein aus­ drück lich an diese gerichte tes An gebot, sondern sie werden auch rein faktisch gleichermaßen von Erwachsenen ge nutzt. Dies hätte ver mutlich zur Folge, dass die Transparenz anforde rung für Kinder und Jugend liche vielfach nicht greifen würde. 389 Die Daten schutz­Grund verord nung trägt auch im Zusammen hang mit dem in Art. 17 Abs. 1 vor gesehenen Recht auf Ver gessen werden dem Minderjährigen­ schutz Rechnung. Mit diesem Recht soll dem Grundsatz, dass das Internet auf grund seiner techni schen Infrastruktur nichts ver gisst, ent gegen getreten werden. Die daten verarbeitende Stelle soll bei einer Ver öffent lichung der Daten ver pflichtet werden, alle ver tret baren Schritte zu unter nehmen, um Dritte, die die Daten ver arbeiten, über die Löschung der Quell daten und die daher er­ forder liche Löschung der Quer verweise auf diese Daten oder von Kopien oder Replika tionen zu informie ren. Es ist sehr zweifel haft, inwieweit dieses Recht auf Ver gessen werden zu einem gegen über dem Löschungs anspruch ver besserten Daten schutz führen kann (Hornung, ZD 2012, 103). Gegen über der in § 13a Abs. 3 TMG­E vor gesehenen spezifi schen Löschungs pflicht nutzer generierter Inhalte bei einer Löschung des Nutzer kontos würde diese Regelung allerdings einen weiter reichen den Daten schutz gewährleisten. Schließ lich wird der Daten schutz von Kindern in Art. 33 Abs. 2 lit. d DS­ GVO­E als spezifi sches Risiko hervor gehoben, so dass der für die Ver arbei tung Ver antwort liche vorab immer zu einer Daten schutz­Folgen abschät zung ver­ pflichtet ist. 390 Literatur Art. 29­Daten schutz gruppe (2009). Stellung nahme 2/2009 zum Schutz der personen­ bezogenen Daten von Kindern (Allgemeine Leitlinien und Anwen dungs fall Schulen). WP 160. Art. 29­Daten schutz gruppe (2009). Stellung nahme 5/2009 zur Nutzung sozialer Online­ Netz werke. WP 163. Art. 29­Daten schutz gruppe (2010). Stellung nahme 1/2010 zu den Begriffen „für die Ver arbei tung Ver antwort licher“ und „Auf trags verarbeiter“. WP 169. Auernhammer, H. (1993). Bundes daten schutz gesetz: Kommentar. Köln: Heymanns Verlag GmbH. Bäumler, H., Breinlinger, A. & Schrader, H.­H. (2003). Daten schutz von A­Z. Neuwied: Haufe­Lexware. Beckedahl, M. (2011, 7. Juni). Facebook aktiviert automati sche Gesichts erken nung. Netzpolitik Online. 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B. in Jugendeinrich tungen) zusammen „die Medien pädagogik“ bzw. Akteure der Medien pädagogik. Die Akteure aus der medien pädagogi schen Praxis sind aber gleichzeitig auch Adressaten von Hand lungs empfeh lungen. Letzteres gilt ebenso für weniger medienaffine und ­erfahrene Lehrer und Pädagogen oder mit pädagogi schen Auf gaben be traute Personen außerhalb der Schule, die mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen inter agie ren und prinzipiell Einfluss auf diese bzw. auf deren Kennt nisse, Fähig keiten und Haltun gen im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen nehmen können. Zu diesen kommen die Eltern, die eben falls nur in Aus nahmefällen (z. B. auf grund be stimmter Berufe oder spezieller Sozialisa tions erfah rungen) be sonders medienaffin und ­erfahren sind und damit meistens einen Bedarf an Hand lungs empfeh lungen haben. Einfluss nehmen schließ lich auch die Medien auf das Bewusstsein und die Ver haltens weisen Jugend licher und junger Erwachsener in Online­Communities, ohne aber Akteure speziell der Medien pädagogik zu sein. Die jungen Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen sind die primäre Zielgruppe aller Maßnah­ men; ihr Denken und Handeln ist somit auch das eigent liche Ziel aller Emp­ feh lungen. 414 Die nach folgende Abbil dung ver deut licht, dass Wissen schaftler sowie medien affine und ­erfahrene Lehrer und Pädagogen außerhalb der Schule (Experten, wie auch wir sie interviewt haben) zusammen die Akteure medien­ pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen bilden: Die Theorien, empiri schen Erkennt nisse, prakti schen Erpro bungen und Erfah rungen sowie im besten Fall die wissen schaft lich initiierten und/oder beglei teten Ent wick lungs­ und For­ schungs projekte dieser Akteure können Hinweise für eine be rechtige Formulie­ rung von Empfeh lungen geben. Diese richten sich an Eltern, weniger medien­ affine und ­erfahrene Lehrer und Pädagogen, die mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen zu tun haben, oder auch direkt an die Jugend lichen und jungen Erwachsenen. Eine Sonder stel lung nehmen die Medien ein, die wissen schaft­ liche Erkennt nisse oder auch Thesen auf nehmen, bisweilen eigen willig filtern und oftmals direkt von den jungen Nutzern Sozialer Netz werk platt formen, aber natür lich auch von Eltern, Pädagogen und anderen Bezugs personen rezipiert werden. Wichtig ist, dass es immer auch Rück wirkun gen der Adressaten solcher Empfeh lungen auf die Akteure gibt. Abbil dung 33: Akteure und Adressaten medien pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen Wenn man sich den Informa tions fluss zwischen Akteuren und Adressaten medien pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen vor Augen hält, wird deut lich, dass diese auf ihrem Weg vielfälti gen Ver ände rungs­ und Anpassungs prozessen aus gesetzt sein können. Das kann vor teil haft sein, weil auf diese Weise eventuell zu praxis fern formulierte Empfeh lungen an be stehende Erforder nisse an gepasst werden. Es kann sich aber auch nach teilig aus wirken, vor allem, wenn die Adressaten in ihrer Rolle als pädagogi sche Akteure eine mangelnde Offen heit Wissenschaftler/innen Medienaffine und -erfahrene Lehrer/innen Medienaffine und -erfahrene Pädagogen Eltern Lehrer/innen Pädagogen Jugendliche und junge Erwachsene Medien MedienMedien 415 mitbringen und/oder die er haltenen Empfeh lungen nur unter einer speziellen, eventuell ein geschränkten Perspektive wahrnehmen, ver stehen und umsetzen können. Diese Hinweise sollen den Empfeh lungs teil nicht ver komplizie ren, sondern nur darauf auf merksam machen, dass das vielschichtige Beziehungs­ und Kommunika tions geflecht zwischen Akteuren und Adressaten bei der Weiter gabe und Umset zung medien pädagogi scher Empfeh lungen be rücksichtigt werden muss. Als Grundlage der folgen den Hand lungs empfeh lungen für Eltern, Lehrer und Pädagogen sowie Personen mit pädagogi schen Auf gaben außerhalb der Schule (z. B. in Jugendeinrich tungen) werden die Ergeb nisse sowohl des quanti­ tativen als auch des qualitativen Teils der vor liegen den Studie heran gezogen und mit Erkennt nissen aus anderen Forschungs projekten sowie der aktuellen Theorielage ver bunden. Für die Struktur der Empfeh lungen leitend sind die Ergeb nisse der Experten interviews, in welchen insgesamt 13 Fachleute aus den Domänen Schule, Jugendarbeit und Medien ihre Empfeh lungen für eine wirk­ same Kompetenzförde rung dargelegt haben (vgl. Teil II Kap. 6). Die folgen den Empfeh lungen werden zu zwei Gruppen ge bündelt, die jeweils ein be sonde res Span nungs feld im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen thematisie ren: zum einen das Span nungs feld zwischen Wissen und Handeln, in welchem wir die beiden zentralen Interven tionen des Sensibilisierens und des Aktivierens einordnen werden, und zum anderen das Span nungs feld zwi­ schen Steue rung und Kontroll verlust, in welchem wir zwei Heraus forde rungen für einen kulturellen Wandel – Beteili gung und Ver ände rung – positionie ren werden. In beiden Empfeh lungs gruppen werden wir jeweils Vor schläge für die Familie, die Schule und Jugendeinrich tungen formulie ren. 2.2 Empfeh lungen für das Handeln im Span nungs feld Wissen und Handeln 2.2.1 Das Span nungs feld Wissen und Handeln Informa tions­ und Dialogangebote sind die am nächsten liegen den pädagogi­ schen Interven tionen, wenn man fest stellt, dass das Wissen und Risikobewusst­ sein von Jugend lichen und jungen Erwachsenen im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen nicht hoch ist oder zumindest nicht aus reicht. Informa tion und Dialog sind adäquate Maßnahmen, um junge Nutzer für die Gefahren, aber auch Chancen Sozialer Netz werk platt formen zu sensibilisie ren und sie wissen der zu machen. Die Ergeb nisse der vor liegen den Studie legen nahe, dass speziell das Risikowissen der Nutzer von Sozialen Netz werk platt formen höher ist als noch vor ein paar Jahren, was auf jeden Fall auch auf einen ge wissen Erfolg zahl reicher Informa tions angebote und Medien berichte zurück geführt 416 werden könnte. Auf die Bedeu tung der Medien zur Ver brei tung einer Art „Grundwissen“ speziell zu Risiken im Internet ver weisen auch viele der Jugend­ lichen und jungen Erwachsenen in unseren Interviews. Wissen führt aber nicht automatisch zum Handeln bzw. Risikowissen ist keine hinreichende Bedin gung für risikoarmes Ver halten. Das gilt selbst verständ lich auch für das Wissen um Chancen von Online­Communitys: Auch diese muss man kennen, um sie nutzen zu können, ohne dass es in der Regel aus reicht, nur Kennt nisse darüber zu haben. Die Ergeb nisse unserer Interviews und der standardisierten Befra gung machen an mehreren Stellen deut lich, dass zwischen Wissen und Handeln zum einen eine Kluft liegen kann (das heißt, man handelt wider be sseren Wissens), zum anderen aber auch Konflikte auf treten können: Einer seits existie ren eigene Bedürf nisse und Emotionen sowie soziale Normen, die den aktiven Gebrauch Sozialer Netz werk platt formen fördern, insbesondere um in Netz werken präsent zu sein und am sozialen Aus tausch teilhaben zu können. Anderer seits stehen diese im Wider streit zum Wissen über Risiken, zu Sorgen und Ängsten sowie zu Ge­ und Ver boten, die sich vor allem auf den Schutz der Privatsphäre be­ ziehen. Erfah rungs­ und Unter stüt zungs angebote etwa in Form von Projekten der aktiven Medienarbeit ver suchen, diese Schwierig keit aufzu greifen und Jugend­ liche und junge Erwachsene nicht nur zu sensibilisie ren, sondern auch zu aktivie ren. Eigene Erfah rungen anzu regen und zu unter stützen (z. B. indem die ge machten Erfah rungen auch unter einander aus getauscht und reflektiert werden), sind Zielset zungen, die man mit ver schiedenen pädagogi schen Interven tionen er reichen kann. Gemeinsam ist diesen in der Regel, dass nicht allein, sondern in der Gruppe etwas aus probiert und/oder produktiv erarbeitet wird, dass dabei eigene Vor stel lungen der Jugend lichen integriert werden und „Fehler“ erlaubt sind. Eigene Erfah rung und deren Unter stüt zung machen die Teilnehmer solcher Maßnahmen im besten Fall hand lungs fähiger. Aus den Ergeb nissen der vor­ liegen den Studie lässt sich schließen, dass sich eine ganze Reihe von jungen Nutzern von Sozialen Netz werk platt formen immer oder unter be stimmten Bedin gungen durch aus kompetent ver hält, Ent schei dungen auf der Basis aus­ reichen der Informa tionen trifft und das eigene Handeln auch im Hinblick auf länger fristige Folgen aus richtet. Bei einigen ist dies aber nicht, nicht zweifels­ frei oder nicht immer der Fall. Vor diesem Hinter grund sind Maßnahmen der Aktivie rung neben Maßnahmen der Sensibilisie rung auf jeden Fall an gezeigt, da sie mehr als bloße Informa tions­ und Dialogangebote nicht nur Einfluss auf das Wissen, sondern auch auf das Handeln nehmen können. Allerdings können Projektarbeit oder das Einüben von Bedien fertig keiten ohne Wissen auch zu unreflektierten Routinen und Ver haltens weisen führen. Außerdem ent wickeln sich aus einmalig aus probierten Handlun gen meist noch keine Haltun gen und Disposi tionen, die ein lang fristi ges sowohl risikobewusstes als auch die Chancen nutzen des Handeln auf Sozialen Netz werk platt formen sicherstellen. 417 Wissen und Handeln sind so gesehen ein Span nungs feld: Hand lungs empfeh­ lungen müssen in der Folge beide Seiten – das Wissen und das Handeln – be­ rücksichti gen und dürfen nicht das eine auf Kosten des anderen über treiben. Anzustreben ist eine Balance zwischen Informa tions­ und Dialogangeboten auf der einen Seite und Erfah rungs­ und Unter stüt zungs angeboten auf der anderen Seite. Bei beiden Maßnahmen gruppen kann es auch ein Zuviel geben: Zu viele, zu umfang reiche und zu einseitig die Risiken thematisierende Informa­ tionen und Dialoge können Ab lehnung aus lösen, aber auch Ver wirrung stiften. Zu viele oder über fordernde Anregun gen für eigene Erfah rungen und ein Zwang zur Reflexion können als Einmischung in die eigene Lebens welt erlebt werden und vor allem bei jüngeren Nutzern auf mehr Skepsis als Zustim mung stoßen. Wissen kann das Handeln be fördern, aber auch be hindern oder mit diesem in Konflikt geraten. Bisherige pädagogi sche Interven tionen be rücksichti gen diesen Span nungs aspekt mitunter zu wenig und unter schätzen die möglicher weise resultie ren den Konflikte für Jugend liche und junge Erwachsene. 2.2.2 Inhalte für pädagogi sche Interven tionen Aus gehend von den empiri schen Ergeb nissen der vor liegen den Studie gibt es trotz der ge wachsenen Kennt nisse auf Seiten junger Nutzer Sozialer Netz werk­ platt formen noch eine ganze Reihe von Wissens lücken, die speziell Gegen stand von Informa tions angeboten sein können. Nennen möchten wir hier be sonders – das Wissen darüber, wie sich persön liche Daten im Internet ver breiten und wie dies mit Eigen schaften von Informa tion im Internet zusammen hängt (Boyd, 2007, S. 9; Boyd, 2008, S. 27; Boase & Wellmann, 2004, S. 2 f.): Persistenz (Inhalte werden automatisch ge speichert und archiviert), Replizier­ bar keit (Inhalte können ohne nennens werte Kosten dupliziert werden), Durch such bar keit (Inhalte können über eine Suche auf gefunden werden), Bearbeit bar keit (Inhalte können ver ändert werden), Skalier bar keit (potenzielle Reichweite der Inhalte ist sehr hoch und das Publikum nicht bekannt) und Kontext übertra gung (Inhalte können mit anderen Inhalte ver knüpft und in Informa tions kontexte über tragen werden); – das Wissen darüber, wie persön liche Daten im Internet von Unter nehmen ge nutzt werden: z. B. Aus wertung von Interessen, Hobbys, Kauf vorlieben und anderen persön lichen Daten für Zwecke der Markt forschung, Adress­ daten samm lung durch Gewinn spiele, Integra tion von Unter nehmens werbe­ bot schaften in persön liche soziale Netz werke (z. B. „Sponsored Stories“ in Facebook) sowie Aus wertung von Profilinforma tionen für personalisierte Werbung etc.; – das Wissen darüber, wie persön liche Daten aus Sozialen Netz werk platt­ formen von Privatpersonen ge nutzt werden: Suche nach Profilen durch 418 Personen, die als er wünschte Kontakte gelten (z. B. Schulfreunde), und solche, die unerwünschte Kontakte sind (z. B. Pädophile), Hochladen oder Ver knüpfen unerwünschter Fotos, Weiter gabe persön licher Informa tionen an fremde Personen oder Bullying/Mobbing etc.; – das Wissen über Rechte (und Pflichten) sowie über juristi sche Folgen etwaiger un bedachter oder auch be absichtigter Handlun gen auf Sozialen Netz werk platt formen, die im Wider streit zu Gesetzen stehen. Dazu ge hören z. B. Ver letzungen der Persönlich keits rechte und des Urheber rechts. Problematisch ist neben fehlen der (oder auch falscher) Informa tion, wenn die Kommunika tion zwischen Jugend lichen und Erwachsenen abreißt, weil beide Seiten dem Medien nut zungs verhalten der jeweils anderen Genera tion ab lehnend gegen über stehen. Negativismus in der Medien berichterstat tung oder Informa­ tions veranstal tungen, die einseitig nur die Risiken be handeln, er schwe ren die Kommunika tion zwischen den Genera tionen. Diese Problembereiche wurden von mehreren der von uns interviewten Experten verbalisiert. Vor diesem Hinter grund sind Dialogangebote von essenzieller Bedeu tung, um fehlen des Wissen wie auch Vor urteile bzw. unangemessene Annahmen abzu bauen. Dazu gehört z. B. – das Wissen darüber, warum Jugend liche und junge Erwachsene Soziale Netz werk platt formen nutzen und was sie daran be geistert (vgl. Teil II, Kap. 5.2.3; vgl. BITKOM, 2011; vgl. Boyd, 2007; vgl. Döring, 2011; vgl. Garitaonandia & Garmenida, 2007; vgl. Gerhards, Klingler & Trump, 2008; vgl. Lampert, 2010; vgl. Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009), – das Wissen darüber, wie Jugend liche und junge Erwachsene mittels Sozialer Netz werk platt formen ihren Alltag organisie ren und welche Kommunika­ tions formen sie dabei wählen (z. B. Freizeitpla nung im Freundes kreis, sozio­ emotionale Unter stüt zung in persön lichen oder teilöffent lichen Nachrichten, virtueller Aus tausch über den Schulalltag, Informa tion über be liebte Themen und Aktivi täten zur Siche rung der sozialen Zu gehörig keit etc.), – das Bewusstsein, dass die Nutzung Sozialer Netz werk platt formen durch Jugend liche und junge Erwachsene dann nicht mehr optional, sondern Voraus setzung für soziale Teilhabe ist, wenn die Kommunika tion in ihrem sozialen Umfeld hauptsäch lich darüber abläuft (Raynes­Goldie, 2010), – das Bewusstsein, dass Soziale Netz werk platt formen für Jugend liche und junge Erwachsene ein virtueller Lebens raum sind, in den man sich als Erwachsener nicht unerlaubt „einschleichen“ sollte (Holzer, 2011, S. 181; Schmidt, Paus­Hasebrink & Hasebrink, 2009, S. 208 ff.; Boyd & Elison 2008, S. 211), – das Bewusstsein, dass die Ver öffent lichung persön licher Daten im Internet durch Jugend liche und junge Erwachsene von Eltern, Lehrern oder Päda­ 419 gogen nicht kontrolliert werden kann wie eine Anzeige in der Zeitung oder der Aushang an einer physischen Pinnwand etc. 2.2.3 Pädagogi sche Hand lungs empfeh lungen zwischen Sensibilisie rung und Aktivie rung Der Kontext Familie Eltern sind eine wichtige Zielgruppe für Informa tionen über das Internet und Soziale Netz werk platt formen und deren Bedeu tung im Leben Jugend licher und junger Erwachsener. Um mit ihren Kindern im Dialog bleiben und als An­ sprechpartner im Bedarfs fall bereit stehen zu können, ist es wichtig, dass sich Eltern vom Informa tions fluss über digitale Medien nicht ab koppeln, sondern im Gegen teil möglichst gut informiert sind. Die Ergeb nisse unserer Studie zeigen, dass speziell für jüngere Nutzer die Eltern nach wie vor wichtige Ver­ trauens personen sind, die sie vor allem auch dann nennen, wenn es um private Daten und Informa tionen sowie um Konflikte ver schiedenster Art geht. Eltern sind ein Teil dessen, was viele Jugend liche als „Privat heit“ definie ren. Umso wichti ger ist, dass sie sich an ihre Eltern wenden können, wenn sie sich in ihrer Privatsphäre etwa durch Ereig nisse auf Sozialen Netz werk platt formen bedroht fühlen (vgl. Boyd & Marwick, 2011), sich Sorgen um ihre persön lichen Informa tionen machen oder ver unsichert sind, weil sie sich wider sprüch lichen Anforde rungen (z. B. Zu gehörig keit zu virtuellen sozialen Gruppen und Schutz der Privat heit) aus gesetzt sehen (vgl. Barnes, 2006). Informa tions angebote für Eltern sind daher aus unserer Sicht von großer Bedeu tung, wobei es wenig sinn voll er scheint, einseitig die Risiken darzu stellen und auf diesem Wege ein Klima der Angst zu produzie ren, das zu Ver boten und im Bedarfs fall zu wenig kompetenter Unter stüt zung der eigenen Kinder führt. Aus gewogene und aktuelle Informa tionen können Eltern unter stützen, ihre Rolle als Dialogpartner wahr­ zunehmen. Ein Dialog vor allem über die Risiken in Sozialen Netz werk platt­ formen – das be stäti gen vor allem die interviewten Experten auf diesem Gebiet – funktioniert nur vor dem Hinter grund einer trag fähigen Ver trauens­ basis. Hierfür bringen Eltern aus den oben schon ge nannten Gründen prinzipiell eine gute Voraus setzung mit, die es ent sprechend zu nutzen gilt. Im Dialog können Eltern ge eignetes Informa tions material an ihre Kinder auch weiter­ geben, wenn dieses aus reichend einfach und kurz ge staltet ist. Informa tionen auf Papier oder online, als Text, Audio oder Video können dann auch als gemeinsamer Anker für Diskussionen dienen. Aus einem linearen Informa­ tions fluss, der auch Probleme be reiten kann (z. B. wenn Eltern falsch ver standene Informa tionen weiter geben) ent steht so ein Dialog über ver fügbare Informa­ tionen. Nicht zu unter schätzen sind schließ lich (ältere) Geschwister in den Familien, von denen Jugend liche und junge Erwachsene Rat einholen und auch 420 be kommen, wenn es um Fragen und Heraus forde rungen rund um Online­ Communities geht. Dies macht deut lich wie wichtig es ist, Informa tionen auch für Jugend liche und junge Erwachsene direkt zur Ver fügung zu stellen und nicht nur über den Filter durch Eltern, Lehrer oder Pädagogen oder andere Personen außerhalb der Schule. Eine direkte Aktivie rung von eigenen Erfah­ rungen und deren Unter stüt zung er scheint im Elternhaus dagegen schwierig. Worauf Eltern allerdings achten sollten ist, dass ihre Kinder Erfah rungen im Internet und auf Sozialen Netz werk platt formen machen können, wenn sie dies wollen. Eltern sollten zudem bereit sein, Jugend liche als „wissen der“ zu akzep­ tie ren, wenn diese sich besser als sie selbst mit der techni schen Bedie nung von Sozialen Netz werk platt formen aus kennen. Wenn dies funktioniert, lassen sich Jugend liche auch ihrer seits eher da von technisch ver sierte ren Peers informie­ ren, wo sie selbst noch Lücken haben. Der Kontext Schule Die Schule wird von den meisten der von uns interviewten Jugend lichen und jungen Erwachsenen kaum ge nannt, wenn es um die Auf klärung über Risiken auf Sozialen Netz werk platt formen und darum geht, wie man diesen be gegnen kann. Eher wird auf ein tendenziell geringes Ver trauens verhältnis zu den Lehrern hin gewiesen. Dennoch ver weisen die von uns interviewten Experten mehrfach auf die Schule als möglichen Ort zum Erwerb von Kompetenzen, wobei fast immer ein hoher Fortbil dungs bedarf bei den Lehrenden artiku­ liert wird (vgl. Breiter, Welling & Stolpmann, 2010; vgl. Homann, Reisser, Schleihagen & Weisel, 2011). Vor diesem Hinter grund sind neben den Eltern die Lehrer eine weitere wichtige Zielgruppe für Informa tion. Informa tions­ angebote für Lehrer können in vielen Aspekten denen für Eltern gleichen. Ergänzt werden sollten diese mit Hinweisen, wie Lehrende in ihrer Vor berei­ tungs­ und Unter richtspraxis selbst Online­Communities nutzen können und worauf sie dabei zu achten haben. Nur durch eigene Medien praxis machen Lehrer unmittel bare Erfah rungen mit Sozialen Netz werk platt formen. Das er­ scheint in der Schule wichti ger als im Elternhaus, denn: Lehrer sind zunächst einmal keine natür lichen Ver trauens personen von Jugend lichen und jungen Erwachsenen. Sie können sich aber als Dialogpartner „qualifizie ren“, indem sie selbst als Vorbild im Umgang mit digitalen Medien fungie ren. Des Weiteren können sie sich zumindest durch aus reichen des Wissen und Ver ständnis für die Lebens welt Jugend licher als Ansprechpartner anbieten. Prinzipiell ist die Schule als Ort für die direkte Informa tion von jungen Nutzern erst einmal prädestiniert, weil auf diesem Wege alle Jugend lichen und jungen Erwachsenen er reicht werden können. In den Interviews mit Experten wurde deut lich, dass die Schulfächer an sich aus reichend Anker für Informa tions angebote zu Privat­ heit und Öffentlich keit im Netz (Dietz, 2011) bieten. Anders als Informa tion 421 benöti gen dagegen Erfah rungs­ und Unter stüt zungs angebote zur Aktivie rung von Schülern ver gleichs weise viel Zeit. Hier setzen starre und/oder volle Lehrpläne pädagogi schen Interven tionen enge Grenzen. Als ebenso ungünstig er weisen sich die vielfach praktizierten Ver bote der Nutzung internet fähiger Handys und Smartphones in der Schule. Projekte der aktiven Medienarbeit sind in Schulen zwar möglich, er fordern aber höchst engagierte Lehrkräfte und Schulleiter, die bereit sind, die notwendi gen Spiel räume dafür zu finden und zu nutzen. Hier besteht aus unserer Sicht noch ein großer Nach holbedarf (vgl. Breiter, Welling & Stolpmann, 2010). Kaum ge nutzt wird in der Regel die Chance, die zahl reichen Vor komm nisse an Schulen, die in einem engen Zusammen hang mit der Ver letzung von Privat­ sphäre oder Rechten anderer stehen, als Anlass für pädagogi sche Interven tionen zu nutzen und alters gerecht aufzu greifen. Hier mangelt es sowohl an der notwendi gen Aus bildung der Lehrer als auch an einem aus reichend flexiblen Umfeld, welches es zulässt, auch und gerade unplan bare Ereig nisse pädagogisch aufzu greifen und sowohl für eine Sensibilisie rung als auch für eine Aktivie rung von Jugend lichen und jungen Erwachsenen heran zuziehen. Genau solche Vor­ gehens weisen aber, die mit der persön lichen Betroffen heit von Jugend lichen und jungen Erwachsenen arbeiten, würden in hohem Maße der in den Interviews oft ge nannten Forde rung nach kommen, an der Lebens welt der Jugend lichen und an konkreten Beispielen anzu setzen. In der Folge würde man keine „Wissens­ konserven“ produzie ren, sondern situativ ver ankerte Erkennt nisse. Der Kontext Jugendeinrich tung Jugendeinrich tungen sind seit jeher der bevor zugte Ort für pädagogi sche Inter­ ven tionen, mit denen Jugend liche und junge Erwachsene im Umgang mit digitalen Medien aktiviert, also zu eigenen Erfah rungen an geregt und dabei unter stützt werden können und sollen. Sie bieten sich deswegen an, weil sie sich anders als die Schule eine hohe Flexibili tät in ihrem Programm er lauben können und damit anderen Rahmen bedin gungen unter liegen. Die Teilnahme an Projekten ist freiwillig, was die soziale Inter aktion mit den Jugend lichen und jungen Erwachsenen tendenziell einfacher macht. Dieser Vorzug ist gleich­ zeitig ein Nachteil pädagogi scher Inven tionen an Jugendeinrich tungen: Es kann immer nur ein kleiner Teil von Jugend lichen und jungen Erwachsenen er reicht werden. Von daher würden sich auch Koopera tionen zwischen Schulen und Jugendeinrich tungen anbieten, die es teil weise bereits gibt, aber in jedem Fall aus baufähig wären. Projekte mit Social Media sind in der Jugendarbeit durch­ aus bereits an gekommen. Es fehlen aber nach wie vor der Erfah rungs schatz und auch die flächen deckende Ver brei tung, die man beispiels weise bei Radio­ oder vor allem Filmprojekten hat. Recht liche Bedenken und Unsicher heiten gerade im Hinblick auf Privatsphäre und Urheber recht sowie techni sche Hürden 422 insbesondere infolge der Schnell lebig keit von Endgeräten und Online­Anwen­ dungen stellen nicht nur für die Schule, sondern auch für Jugendeinrich tungen ein Problem dar: Projekte der aktiven Medienarbeit er fordern authenti sche Bedin gungen, die gleichzeitig nicht risiko los sind und hohe Anforde rungen an die be teiligten Pädagogen stellen. Auch Personen in Jugendeinrich tungen können vor diesem Hinter grund selbst Zielgruppe von Informa tions angeboten sein und benöti gen die Unter stüt zung vor allem von Rechts experten wie auch von Personen mit hoher techni scher Expertise. Gleichzeitig sind Jugendeinrich tungen natür lich auch ihrer seits Informa tions geber sowohl für Eltern und Lehrer (was z. B. ein Anlass für die gerade ge nannte Koopera tion sein kann) als auch für die Jugend lichen und jungen Erwachsenen. In der Folge kann es in aktivie ren­ den Projekten z. B. auch darum gehen, sich das er forder liche Wissen für einen ver antwor tungs vollen Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen gemeinsam zu erarbeiten. Schließ lich haben Jugendeinrich tungen wohl die besten Voraus­ setzungen dafür, die Chance einer „Peer Educa tion“ zu nutzen und das Lernen von Jugend lichen und jungen Erwachsenen unter einander zu unter stützen. Auch wenn die von uns interviewten Experten diesem Ansatz eher skeptisch be­ gegnen, ver weisen die Jugend lichen und jungen Erwachsenen in unseren Inter­ views doch in hohem Maße auf die Bedeu tung von Peers, wenn sie einen Informa tions­ oder Dialogbedarf haben. Dieses Ergebnis zeigt sich auch in der quantitativen Daten erhe bung und ­analyse, insbesondere wenn man das Struktur­ gleichungs modell (Teil II, Kap. 4.5.2) be trachtet. Jugend liche und junge Erwach­ sene richten ihr Ver halten auf den Platt formen an den Normen aus, die sie bei Gleichaltri gen und Freunden be obachten. In einigen Bereichen, wie etwa bei der Handha bung der Privatsphäre­Einstel lungen, haben sich bereits Standards etabliert, von denen nur wenige Nutzer ab weichen. Andere Bereiche werden (noch) individuell ge handhabt. Gerade vor dem Hinter grund eher spontaner Aktivi täten im Social Web können die subjektiv wahrgenommenen Normen der Peer­Gruppe hand lungs leitend wirken. Wir halten es daher für einen viel­ versprechen den Ansatz, die Auseinander setzung darüber, welches Ver halten an gemessen ist und welches nicht, auch zwischen Gleichaltri gen zu fördern. 2.3 Empfeh lungen für das Handeln im Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust 2.3.1 Das Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust Sensibilisie rung und Aktivie rung sind pädagogi sche Maßnahmen, die Jugend­ liche und junge Erwachsene weit gehend als Adressaten an sprechen (wenn auch mit dem Ziel, deren Wissen und Hand lungs fähig keit als „Akteure in Sozialen Netz werk platt formen“ zu erhöhen). Diese Maßnahmen setzen am Individuum 423 an und wollen individuelle Kompetenzen (im Sinne von Wissen, Können und Haltun gen) auf bauen und stärken. Richtet man seine Auf merksam keit aus­ schließ lich auf den Kompetenzaspekt, ist man in vielen Fällen in einer reaktiven Rolle: Soziale Netz werk platt formen ver ändern sich, führen neue Funktionali­ täten ein, ge stalten die techni schen Rahmen bedin gungen neu oder stellen neue Anforde rungen für die Mitglied schaft. Maßnahmen mit dem Ziel, Informa tion, Dialog, Erfah rung und Unter stüt zung anzu bieten, können darauf besten falls rasch reagie ren, junge Nutzer für Neuerun gen „fit zu machen“ und damit immer nur indirekt auf die Ent wick lungen Einfluss nehmen. Wechselt man allerdings die Perspektive von pädagogi schen Interven tionen zu kulturellen Prozessen, wird deut lich, dass Jugend liche und junge Erwachsene nicht nur Adressaten von Internet­Angeboten wie auch von pädagogi schen An geboten sind, sondern auch Akteure des kulturellen Wandels sein können. Mit diesem Perspektiven­ wechsel vom Adressaten zum Akteur bzw. von der Interven tion zur Kultur ist selbstredend auch eine Ver ände rung des Zeithorizonts ver bunden: Während man pädagogi sche Interven tionen punktuell und zeit lich be grenzt implementie­ ren kann, sind kulturelle Prozesse lang fristi ger Natur und nicht „implementier­ bar“ in dem Sinne, dass man diese in irgendeiner Form anbieten oder gar ver ordnen kann. Empfeh lungen dazu, wie man im Span nungs feld von Wissen und Handeln pädagogisch agieren kann, bewegen sich letzt lich auf dem klassi schen Feld der Medien erziehung und können die dort ge machten zahl reichen Erfah rungen nutzen und für Fragen des be sseren Umgangs mit Sozialen Netz werk platt formen bzw. mit Privat heit und Öffentlich keit im Netz anpassen. Empfeh lungen dazu, wie man im Span nungs feld von Steue rung und Kontroll verlust (Backes, 2011, S. 194; Seemann, 2011) hand lungs fähig bleiben kann, können dagegen kaum auf ge wachsene und be währte Erkennt nisse zurück greifen. Während die Medien­ erziehung von Normen aus geht, welche die Gestal tung pädagogi scher Interven­ tionen leiten (im Falle von Netz werk diensten z. B. die Norm, die Privatsphäre, wie wir sie bisher kennen, zu schützen), stehen wir bei kulturellen Prozessen im Zusammen hang mit dem Internet und den dort existenten Sozialen Netz­ werk platt formen vor der Schwierig keit, dass Normen ins Wanken geraten oder zumindest in Frage ge stellt werden, weil sie z. B. mit der Funk tions fähig keit Sozialer Netz werk platt formen kollidie ren (Barnes, 2006). Unsere Studien haben ge zeigt, dass auch junge Nutzer diesen Wider spruch bereits direkt erleben; die interviewten Experten formulie ren diesen mitunter explizit: Einer seits leben Soziale Netz werk platt formen von der Weiter gabe privater Daten, und persön­ liche Informa tionen machen die Funk tions weise derselben aus. Anderer seits stellt der Umgang mit privaten Daten und persön lichen Informa tionen auf Sozialen Netz werk platt formen ein Risiko dar, das den Nutzer auch über fordern kann. In der Folge werden zum einen die Rufe nach mehr Regulie rung (Bundes­ ministerium des Innern, 2011) und recht licher (Bundes ministerium des Innern, 424 2012; Dreyer, 2011; Leutheusser­Schnarren berger; 2011; Krempl, 2011; Ott, 2011; dpa, 2010) sowie techni scher Kontrolle (Kindelan, 2011; Landgraf, 2010) lauter. Zum anderen werden aber auch die Stimmen zahl reicher, die Daten und Informa tionen für öffent lich halten, sobald sie im Internet ver fügbar sind, und Ver suche als ver geblich be zeichnen, deren Ver brei tung zu kontrollie ren oder diese für ver schiedene Nutzer oder Zwecke zu be grenzen bzw. zu filtern (Biermann, 2011; Seemann, 2011). Diesem komplexen Span nungs feld kann man be gegnen, indem man den dahinter stehen den Wandel (z. B. mit recht lichen Mitteln) be kämpft und ver sucht, den früheren Status quo wieder herzu stellen. Die meisten der Experten, mit denen wir ge sprochen haben, halten das aber für ein erfolg loses Unter fangen. Alternativ kann man ver suchen, auch dieses Span nungs feld in medien pädagogi sche Hand lungs empfeh lungen aufzu nehmen und ent sprechend neue Vor schläge zu machen. Es ist damit zu rechnen, dass man mit solchen neuen Vor schlägen erst einmal experimentie ren muss (sowohl in Form von Gedanken experimenten als auch in Form von Realexperimenten) bevor man diese als Empfeh lungen einer breite ren Zielgruppe weiter geben kann. Teilhaben und Ver ändern sind aus unserer Sicht zwei Richtun gen, die man einschlagen kann, wenn es darum geht, dass auch Jugend liche und junge Erwachsene die Rolle von Akteuren nicht nur als Nutzer von Sozialen Netz­ werk platt formen, sondern als Bürger2 in kulturellen Ent wick lungs prozessen über nehmen. Zur Über nahme dieser Rolle kann man sie einer seits ermuti gen, anderer seits kann man sie dabei be gleiten. Wenn Jugend liche und junge Erwach­ sene am kulturellen Wandel teilhaben, be deutet das allerdings genau nicht, dass man sie darin konkret anleiten kann, denn das hieße ja, das man bereits genau weiß, wohin der Wandel geht. Dennoch setzt eine Teilhabe natür lich Wissen und Können voraus, also z. B. Risikowissen und Hand lungs fähig keit im Umgang mit Sozialen Netz werk platt formen, wie man es mit pädagogi schen Interven tionen zur Sensibilisie rung und Aktivie rung er reichen kann. Eine auf­ geklärte Teilhabe an der digitalen Gesell schaft setzt ebenso voraus, die eigene Auf fassung von Privat heit und Öffentlich keit und den faktischen Einfluss digitaler Technologien auf diese Konzepte zu reflektie ren und im Bedarfs fall anzu passen: Wenn Daten und Informa tionen im Internet per se öffent lich sind und ein Aus tausch derselben in Sozialen Netz werk platt formen de facto nicht nur ein Kommunika tions akt, sondern ein Publika tions akt ist, dann ver schiebt dies das Ver hältnis zwischen Privat heit und Öffentlich keit eben nicht nur individuell für den einzelnen Nutzer, sondern auch für die gesamte Gesell schaft. 2 Die Ver wendung des Wortes „Bürger“ impliziert, dass sich, wie in der Vor gänger studie (Schmidt, Paus­ Hasebrink, & Hasebrink, 2009) bereits an gedeutet, der geschützte Raum der Jugend auflöst. Während früher Eltern ihre Kinder bis zu einem be stimmten Alter in den schützen den und disziplinie ren den Institu tionen des Elternhauses und der Schule kontrollie ren konnten, ver lassen die Jugend lichen über das Internet heute er heblich früher selbst diese Kontroll räume. Sie kommen dadurch früher mit Risiken in Kontakt. 425 Ändern müssen sich dann nicht nur individuelle Ver haltens weisen im Internet (z. B. Wahl anderer Werkzeuge für im engeren Sinne private bzw. persön liche Kommunika tion), sondern auch Normen und Regeln ver schiedener gesell schaft­ licher Systeme in der Nutzung des Internet (z. B. Wirtschaft und Arbeit geber und deren Rekrutie rungs strategien unter Nutzung Sozialer Netz werke). Als Jugend licher und junger Erwachsener an solchen Prozessen teilzuhaben, be­ deutet, dass die eigenen Nutzungs weisen und Strategien nicht nur Gegen stand pädagogi scher Interven tionen, sondern auch ein Aspekt gesamt gesell schaft licher Prozesse ebenso wie ein Anlass für die Gestal tung solcher Prozesse sind. Noch einen Schritt weiter als die Teilhabe geht die Verände rung: Man kann Jugend liche und junge Erwachsene auch als Akteure von direkten Ver ände­ rungen im Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit unter Nutzung digitaler Technologien sehen. In unseren Experten interviews wurde ver einzelt das politi­ sche Engagement an gesprochen, das man bei Jugend lichen und jungen Erwach­ senen heute vielerorts ver misst. Genau dieses politi sche Engagement ist es, das die Teilhabe zur expliziten Ver ände rung macht bzw. machen kann. Das Potenzial zur Ver ände rung geht mit der Forde rung einher, dass auch junge Nutzer in ihrer Rolle als Bürger Ver antwor tung nicht nur für sich, sondern auch für ihr soziales Umfeld über nehmen. Es sind stets konkrete Menschen bzw. die Auf­ summie rung vieler Einzel entschei dungen, die das Internet im Allgemeinen und Soziale Netz werk platt formen im Besonde ren ver ändern und weiter entwickeln; dasselbe gilt für recht liche Rahmen bedin gungen und techni sche Möglich keiten. Überall dort finden sich Anker und Anlässe für Ver ände rungen, die auch von Jugend lichen und jungen Erwachsenen kommen können, wo speziell die Peers als Einfluss größen auf den Umgang auch mit Privat heit und Öffentlich keit explizit ins Spiel kommen. Kultureller Wandel im Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust unter Nutzung von Konzepten wie „politi sches Engagement“ mag an dieser Stelle noch vage klingen: Ereig nisse in der arabischen Welt, bei denen das Internet und Soziale Netz werk platt formen gerade unter jungen Menschen auch einen wichtige Rolle ge spielt haben und nach wie vor spielen, sowie die Ent stehung neuer politi scher Gruppie rungen, die das Internet und Forde rungen nach Öffnung und Transparenz im Umgang mit Informa tion zum Leitbild erhoben haben, könnten durch aus als Anzeichen für Ent wick lungen in diese Richtung ge deutet werden. Diese Anzeichen und damit ver bundenen Ziel rich tungen auch im Kontext pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen zum Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit mitzu denken, ist unserer Einschät­ zung nach eine Aufgabe, der man sich in Familie, Schule und in Jugendeinrich­ tungen stellen sollte. 426 2.3.2 Pädagogi sche Hand lungs empfeh lungen zwischen Steue rung und Kontroll verlust Der Kontext Familie Immer dann, wenn es nicht so sehr um zeit lich und thematisch be grenzte pädagogi sche Interven tionen, sondern um länger fristige Prozesse, um Meinun­ gen und Haltun gen sowie um Kultur und kulturelle Prozesse geht, ist die Familie ein wichti ger und wirkungs voller Ort: Zu denken ist etwa an die Vor­ bildfunk tion von Eltern, Geschwistern und anderen Familien mitgliedern, denen man täglich oder zumindest oft be gegnet, oder an die zahl reichen informellen Gespräche, die man an gesichts ebenso vielfälti ger Anlässe in der Familie führt. Geht man davon aus, dass Jugend liche und junge Erwachsene im Umgang mit dem Internet und Sozialen Netz werk platt formen nicht nur Adressaten pädagogi­ scher Interven tionen, sondern auch Akteure eines kulturellen Wandels sind, dann ist die Familie ein Kontext, dem man aus reichend Beach tung schenken muss. „Empfehlen“ kann man Familien vor diesem Hinter grund, dass sie sich vor dem technologi schen Wandel nicht ver schließen, sondern diesen, so gut es geht, in ihr Leben integrie ren und dort nach eigenen Bedürf nissen ge stalten. Das heißt: Wenn Familien digitale Medien zur Informa tion, Kommunika tion, Bildung und Unter haltung sicht bar und integriert in den Alltag nutzen, haben Jugend liche eine Chance, an ver schiedenen digitalen Welten teilzuhaben. Wenn Familien digitale Medien in diesem Zusammen hang auch hinter fragen und an ihre Bedürf nisse anpassen, wenn sie informierte Ent schei dungen treffen und selbst er proben, was diese ihnen nutzen und wo sie ihnen eher schaden, dann er möglichen sie auch den Jugend lichen nicht nur die Über nahme sozialer Routinen (bis hin zu Zwängen), sondern die Teilhabe im hier ver standenen Sinne. Nur wenn Jugend liche und junge Erwachsene am Internet teilhaben, können sie sich bewusst auch an den Stellen von digitalen (Teil­)Öffentlich­ keiten (vgl. Schmidt, 2009, S. 105) ab grenzen, wo dies den persön lichen Wün­ schen und Bedürf nissen oder selbst ge bildeten Meinun gen und Positionen zuwiderläuft. Der Kontext Schule Auch die Schule kann auf ihre Weise Jugend lichen und jungen Erwachsenen eine Teilhabe an der digitalen Gesell schaft er möglichen, indem sie Computer und Internet als selbst verständ lichen Bestand teil heuti ger Informa tion und Kommunika tion in die Schule integriert. Dazu gehört allem voran die Nutzung digitaler Räume und Werkzeuge, aber auch digitaler Sozialer Netz werke im Fach unterricht. Es mangelt nicht an theoretisch und empirisch unter fütterten didakti schen Empfeh lungen dafür, wie man Computer und Internet sinn voll 427 für Lehr­Lernprozesse nutzen kann. Es fehlt aber immer noch an der ent­ sprechen den Aus­ und Fortbil dung der Lehrenden, an der techni schen Infra­ struktur und vor allem am politi schen Willen, auch die Rahmen bedin gungen so zu ge stalten, dass sie den Medien einsatz im Unter richt (und damit das Engagement medienaffiner und ­erfahrener Lehrer) fördern und nicht be hindern (Breiter, Welling & Stolpmann, 2010). Zwar ver fügen 89,5 Prozent der Schulen bereits über Computer, allerdings stehen in nur 7,5 Prozent der Fälle tatsäch­ lich jedem Schüler im Klassenzimmer ein PC, Notebook oder Netbook zur Ver fügung. Die Ver mitt lung von digitaler Kompetenz wird dem privaten Umfeld über lassen (Peterhans & Sagl, 2011). Empfeh lungen für die Schule, die weniger das Span nungs feld Wissen und Handeln, sondern eher das Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust im Blick haben, sind daher nicht so sehr medien­ erzieheri scher, sondern zunächst einmal mediendidakti scher Art: Erst wenn die digitalen Medien zum Alltags geschäft der Schule ge hören, können Lehrer und Schüler deren Chancen und Risiken für Informa tion, Kommunika tion und Lernen gemeinsam erleben. Das wiederum ist die Voraus setzung dafür, auf der Grundlage von Wissen und Erfah rungen die Vor­ und Nachteile der Medien­ nutzung zu ge wichten und die Nutzungs formen ent sprechend auszu bal ancieren. Auf diesem Wege schafft man Normen und neue Standards im Umgang mit digitalen Technologien und kann die Schüler daran direkt be teili gen. Punktuell wird das heute bereits deut lich, wenn einzelne medienaffine Lehrer selbst Mitglied bei Online­Communities sind. So haben sich noch keine sozialen Regeln dafür etablie ren können, wie ein solcher Lehrer z. B. mit Kontakt­ anfragen seiner Schüler umgehen sollte. Soziale Regeln aber können sich nur aus bilden, wenn sie aus gehandelt werden und sich be währen. Während man in der Schule – mehr Offen heit im skizzierten Sinne voraus gesetzt – aus unserer Sicht prinzipiell gute Möglich keit hat, die Teilhabe zu fördern, dürfte es an­ gesichts der vielfälti gen Auf gaben der heuti gen Schulen in den meisten Fällen eher eine Über forde rung darstellen, auch die Ver ände rung im Sinne eines politi schen Engagements im schuli schen Umfeld auf die Agenda zu nehmen. Der Kontext Jugendeinrich tungen Jugend liche und junge Erwachsene in ihrer Rolle als Akteure der Verände rung zu sehen und sie darin zu ermuti gen wie auch zu be gleiten, könnte be sonders gut in Jugendeinrich tungen ge lingen. Wenn wir an dieser Stelle von Jugend­ einrich tungen sprechen, haben wir allerdings nicht nur die klassi schen Jugend­ verbände und ­vereine im Blick, die sich dem Feld der sozialen Arbeit zuordnen lassen. Jugendarbeit im weitesten Sinne be treiben auch Sport­, Musik­ und Freizeiteinrich tungen sowie Einrich tungen, in denen sich speziell junge Erwach­ sene ehren amtlich oder im Rahmen eines sozialen Jahres oder im Zuge des Bundes freiwilligendienstes einbringen. Diese Erweite rung ist für das Handeln 428 im Span nungs feld Steue rung und Kontroll verlust deswegen von großer Bedeu­ tung, weil nur in einer Vielzahl von Hand lungs kontexten so etwas wie kultureller Wandel an gestoßen und ge staltet werden kann. Exemplarisch möchten wir an dieser Stelle zunächst auf den Sport bzw. auf Sport verbände und ­vereine ver­ weisen, die auch in einem der Experten interviews zur Sprache ge kommen sind und in der Lebens welt vieler Jugend licher und junger Erwachsener laut eigenen Darstel lungen in unseren Interviews eine nicht unerheb liche Rolle spielen3: Im Sport treffen Jugend liche und junge Erwachsene mit ver schiedenen sozialen und bil dungs bezogenen Hinter gründen zusammen, so dass bereits aus diesem Grund eine Vielfalt an gesell schaft lichen Themen präsent ist, z. B. Freund schaft und zwischen mensch liche Konflikte oder soziale Einbin dung und Aus gren zung. Im Sport konzentrie ren sich junge Menschen auf den ersten Blick nur auf einen Aspekt, nämlich die gemeinsame Bewegung, das Spiel und/oder den Wett­ bewerb. Genau dabei aber werden eben falls viele darüber hinaus gehende Themen tangiert: z. B. Fairness und Regel konformi tät, Konkurrenz und sozialer Ver gleich etc. Die Koordina tion im Mannschafts­ wie im Freizeitsport wird von vielen Jugend lichen und jungen Erwachsenen über Soziale Netz werk platt­ formen ab gewickelt; Erleb nisse und Fotos aus dem Sport werden in Online­ Communities ver breitet, körper liche Mängel und Misserfolge sind potenzielle Anlässe z. B. für Cyber­Mobbing bzw. ­Bullying (Brandzaeg, Staksrud, Hagen & Wold, 2009; Grimm, Rhein & Clausen­Muradian, 2008; Smith, Mahdavi, Carvalho & Tippett, 2006). Der Sport ist für viele junge Menschen eine Lebens­ welt, die sich auch auf Sozialen Netz werk platt formen wider spiegelt und in der es viele Anlässe gibt, nicht nur über Privat heit und Öffentlich keit nach zudenken, sondern damit auch zu experimentie ren und einen ausbal ancierten Umgang mit den damit ver bundenen Freiheiten und neuen Begren zungen zu finden. Bislang allerdings sind Trainer und Übungs leiter im Sport für diese Heraus­ forde rungen, Jugend liche bei der Teilhabe an digitalen (Teil­)Öffentlich keiten indirekt zu be gleiten, in der Regel noch weniger vor bereitet als Lehrer oder Pädagogen an Jugendeinrich tungen im engeren Sinne. Auch hinken Sporteinrich­ tungen bei der Nutzung digitaler Medien für ihren Gegen stand häufig der techni schen Ent wick lung hinter her. Hier kann man mit Informa tions angeboten und Koopera tionen ent sprechend ansetzen. Ein Feld für politi sches Engagement schließ lich, das in unseren Interviews mit jungen Erwachsenen nur einmal direkt ge nannt wurde, sind keines wegs nur Parteien, sondern auch Ver eine und Ver bände, die soziale oder ökologi sche Ziele ver folgen. All diese Felder können und sollen unserer Einschät zung nach nicht zu Akteuren aktiver Medienarbeit im klassi schen Sinne werden. Jedoch sollten sie ihr Potenzial er kennen, den 3 An der Stelle muss man zwar er gänzen, dass der Kontakt zu ungefähr einem Drittel der Jugend lichen im Rahmen der Studie über Sport vereine zustande kam; allerdings waren auch die Jugend lichen, die nicht über Sport vereine rekrutiert wurden, mehr heit lich Mitglied in mindestens einem Sport verein. 429 kulturellen Wandel im Umgang mit Privat heit und Öffentlich keit bei Jugend­ lichen und jungen Erwachsenen mitzu gestalten. 2.4 Zusammen fassung Über welches Wissen müssen Eltern, Pädagogen und weitere gesell schaft liche Ent scheider ver fügen, um junge Menschen adäquat in ihrer digitalen Nutzung zu be gleiten bzw. auf den Ordnungs rahmen einzu wirken? Wie kann Medien­ pädagogik junge Menschen zielgruppen gerecht für Fragen des Daten schutzes und der Wahrung von Persönlich keits rechten (Andrejevic, 2005; Astheimer, 2011; Boyd & Marwick, 2011; Preibusch, 2011; Solove, 2007) sensibilisie ren? Fragen dieser Art, die – neben anderen Fragen – der vor liegen den Studie zugrunde lagen, ver langen nach Hand lungs empfeh lungen, die sich aus den empiri schen Daten der Studie nicht direkt ab leiten lassen. Bei genaue rer Betrach­ tung der Erkenntnis lage drängen sich zudem Zweifel auf, ob die klassi schen Formen der Sensibilisie rung und Aktivie rung, die auch im Falle der Nutzung Sozialer Netz werk platt formen in jedem Fall (noch) an gezeigt sind, die besten und die einzigen Maßnahmen sind. Ob insbesondere Wissen aus reicht, um die Probleme, die Jugend liche und junge Erwachsene in Online­Communities haben, zu lösen, er scheint wenig wahrschein lich. Welches Wissen dies zudem genau sein muss, lässt sich nur aktuell be stimmen und kann in kurzer Zeit auf grund des technologi schen Wandels schon wieder ver altet sein. Vor diesem Hinter grund haben wir uns als Grundgerüst für die „Hand lungs empfeh lungen an die Medien pädagogik“ für ein Modell ent schieden, welches die Empfeh­ lungen zum einen auf das Span nungs feld zwischen Wissen und Handeln lenkt, mit denen eher klassi sche pädagogi sche Interven tionen an gesprochen sind. Zum anderen richtet es die Empfeh lungen auf ein zweites Span nungs feld aus, für das es wenig be währte Erkennt nisse gibt: Auf dem Span nungs feld zwischen Steue rung und Kontroll verlust geht es weniger um punktuelle pädagogi sche Interven tionen als um einen kulturellen Wandel. Mit den Begriffen „Teilhabe“ und „Ver ände rung“ haben wir ver sucht, erste Vor schläge zu ent wickeln, wie man Jugend liche und junge Erwachsene in ihrer Rolle als Akteure im Internet und in der Gesell schaft ermuti gen und be gleiten kann. Diese Vor schläge haben zum gegen wärti gen Zeitpunkt orientie ren den Charakter. Für die so ent stehen­ den „vier Felder“ (siehe hierzu die nach folgende Abbil dung) haben wir die Kontexte Familie, Schule und Jugendeinrich tungen näher be leuchtet und ent­ sprechende Empfeh lungen bzw. Hinweise formuliert und Argumente ge liefert, die in der medien pädagogi schen Diskussion auf gegriffen werden könnten. 430 Abbil dung 34: Span nungs felder medien pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen Sensibilisieren Aktivieren Teilhaben Verändern S p an n u n g sf el d S p an n u n g sfeld Pädagogische Intervention Kultureller Wandel W is se n & H an d el n W is se n & H an d el n S teu eru n g & K o n tro llv erlu st S teu eru n g & K o n tro llv erlu st 431 Literatur Andrejevic, M. (2005). The work of watching one another: Lateral surveillance, risk, and governance. Surveillance & Society, 2(4), 479–497. Verfügbar unter: http:// www.surveillanceand­society.org/articles2(4)/ lateral. pdf Astheimer, J. (2011). 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Sie sind stattdessen so zu ge stalten, dass die Nutzer die Chancen zur Persönlich keits entfal tung, Informa tions­ und Meinungs frei heit wahrnehmen können und gleichzeitig die Risiken der Ver letzung von Persönlich keits rechten und von der informa tio nellen Selbst bestim mung minimiert werden. Jedes Grundrecht muss bei der Inanspruchnahme von Social Network­Diensten in dem jeweils weitest gehenden Umfang ver wirk licht werden können. Dieser Interessen ausgleich kann nicht nur durch gesetz liche Ge­ und Ver bote herbei­ geführt werden, sondern auch durch die Gestal tung von Social Network­Platt­ formen – insbesondere des organisatori schen Umgangs mit den personen­ bezogenen Daten. Die bereits vor gestellten und weiteren Regulie rungs hinweise sollten diese Gestal tungs vorgaben flankie ren, damit sie recht liche Ver bindlich­ keit er halten. Die folgen den Schutz vorkeh rungen orientie ren sich an den dar­ gestellten daten schutz recht lichen Prinzipien, die das grundsätz liche Schutz­ programm im Daten schutz recht darstellen.4 Bei den folgen den Gestal tungs vorschlägen ist zu be rücksichti gen, dass diese sich auf die Aus gestal tung der Social Network­Dienste be ziehen und somit an die Anbieter von Social Network­Diensten adressiert sind. Die maß gebliche Weichen stel lung für einen effektiven Daten schutz ist allerdings häufig die Ent schei dung, personen bezogene Daten auf die Social Network­Platt form einzu­ stellen. Dieser Akt fällt in die Ver antwortlich keit der Nutzer der Social Network­ Dienste, sowohl in Bezug auf eigene personen bezogene Daten als auch in Bezug auf die personen bezogenen Daten Dritter, die von ihnen ver öffent licht werden. Einwirkungs möglich keiten des Anbieters be stehen hier eher be grenzt. Es ist 4 S. zu den Prinzipien Teil III Kap 5. 2. 436 aber zumindest möglich, für die Nutzung von Social Network­Diensten ver­ bind liche Nutzungs regeln in Form eines community­internen Ver haltens kodex aufzu stellen, die der Nutzer beim Anmelde vorgang akzeptie ren muss. Bestand­ teil der Nutzungs regeln sollte zum Beispiel in Anleh nung an § 13a Abs. 2 TMG­E die Vorgabe sein, dass personen bezogene Daten nur mit der Einwilli­ gung des Betroffenen sowie strafrecht lich oder jugendrecht lich unzu lässige Inhalte5 gar nicht ver öffent licht werden dürfen. Erhält der Anbieter Hinweise, dass gegen die Nutzungs regeln ver stoßen worden ist, muss er Auf klä rungs­ maßnahmen er greifen und die umstrittenen Inhalte sollten bis zu einer eindeuti­ gen Klärung ge sperrt werden. Auch sollten Sanktionen für einen Ver stoß gegen die Ver haltens regeln bis hin zum Aus schluss aus der Social Community ein­ deutig fest gelegt und auch bei einem Zuwider handeln vollzogen werden. 3.1 Anmel dung und Profiler stel lung Die Anmel dung auf einer Social Network­Platt form erfolgt in der Regel mit der Absicht, Kontakte und Freundes kreise auf einer Platt form abzu bilden und somit private Kommunika tion zu ver einfachen. Der Aspekt, neue Kontakte zu knüpfen und Menschen kennen zulernen, steht nicht un bedingt im Vordergrund.6 Wer einen Social Network­Dienst nutzt, möchte daher in diesem ge funden werden und um gekehrt aber auch andere Personen finden und wissen, mit wem er es zu tun hat. Dies ist das Hauptargument der Anbieter für die Anmel dung mit realem Vor­ und Nachnamen und gegen das daten schutz fördernde An gebot pseudonymer Netz werke.7 Dieses Argument mag für einige soziale Netz werk­ platt formen, zum Beispiel Stay Friends oder studiVZ, zutreffend sein, aber längst nicht für alle, zum Beispiel Foren und Blogs. Setzt die sinn volle Nutzung des Dienstes tatsäch lich die Ver wendung des bürger lichen Namens voraus, so wird die Identität der Nutzer durch die derzeit üblichen Anmelde vorgänge nicht gewährleistet. In der Regel werden bei der Anmel dung neben dem Namen die E­Mail­Adresse, das Geburts datum und das Geschlecht ab gefragt. Dies sind alles Informa tionen, die sich von anderen Personen sehr leicht heraus finden lassen. Es erfolgt keine Über prüfung, ob sich tatsäch lich die Person in dem Netz werk anmeldet, die vor gegeben wird. Die Anbieter ver zichten auf eine 5 Verbotene Inhalte sind z. B. Propagandamittel und Kennzeichen ver fassungs widri ger Organisa tionen, Aus­ schwitz lüge, Kinder­, Tier­ oder Gewaltpornografie, Menschen rechts verlet zungen. S. auch die Auf listung im Ver haltens subkodex für Betreiber von Social Communities der FSM, 11, www.fsm.de/inhalt.doc/ VK_Social_Networks. pdf. 6 S. Teil II, Ab schnitt Kap. 4.2.3. 7 S. Ver haltens subkodex für Betreiber von Social Communities der FSM, 13, www.fsm.de/inhalt.doc/ VK_Social_Networks. pdf. 437 Identi täts prüfung, da sie nicht nur für sie selbst, sondern insbesondere für den Nutzer mit einem höheren Aufwand ver bunden ist, der diesen von der Anmel­ dung ab halten könnte. Es existie ren allerdings ganz unter schied liche Möglich­ keiten der Identi täts prüfung. Ein deut lich be sserer Schutz könnte bereits durch die zusätz liche Abfrage der Personal ausweis nummer er reicht werden. Ein sicherer Identi täts schutz er fordert aber den Einsatz des Post Ident­Verfahrens, des elektroni schen Personal ausweises und der De­Mail. Der Nachteil des Post­ Ident­Verfahrens ist allerdings, dass es einen Medien bruch er fordert, da es nicht rein elektronisch ab gewickelt werden kann. Insofern sind die ge nannten alternativen Ver fahren vorzu ziehen. Die sichere Identifizie rung bietet nicht nur die Gewähr dafür, dass die Nutzer über den Social Network­Dienst mit dem „echten“ alten Freund oder Bekannten kommunizie ren können, sondern sie ist auch die Voraus setzung dafür, die Nutzer bei Rechts verstößen in der Social Community haft bar zu machen. Ein weiterer Vorteil der Identi täts prüfung ist, dass diese unmittel bar mit einer zuverlässigen Alters verifika tion ge koppelt werden kann. Diese ist er­ forder lich, um die Voraus setzungen der Zulässig keit des Umgangs mit personen­ bezogenen Daten über prüfen zu können. Sollte § 13a TMG­E gelten des Recht werden, wären zudem die Sicher heits einstel lungen alters abhängig differenziert einzu stellen. Im unmittel baren zeit lichen Zusammen hang mit der Anmel dung sollte der Nutzer auf die Privatsphäre einstel lungen hin gewiesen werden. Diese sollten nicht nur wie von § 13a Abs. 1 Satz 3 TMG­E ge fordert, die Einstel lungs­ möglich keit bieten, dass die nutzer generierten Inhalte nicht von externen Suchmaschinen auf gefunden werden können. Darüber hinaus sollten differen­ zierte Einstel lungs profile über die Zugänglich keit der nutzer generierten Inhalte – Fotos, Freundes listen, Profildaten, Status meldun gen – im Social Network­ Dienst selbst, wie zum Beispiel die Fest legung, dass die Daten nur von aner­ kannten Freunden ein gesehen werden können, vor handen sein. Auch sollte differenziert werden können, ob andere Nutzer durch automati sche Hinweise über Daten informiert werden, die neu auf der Sozialen Netz werk platt form ein gestellt worden sind, oder ob die Daten nur auf der Seite des jeweili gen Nutzers einseh bar sind. Jeder Nutzer sollte selbst darüber be stimmen können, ob andere Nutzer Einträge auf seiner Seite, zum Beispiel auf einer Pinnwand, vornehmen oder ob von anderen Nutzern ein gestellte Informa tionen mit den eigenen ver linkt werden können, sogenanntes Tagging. Eine Ab stufung dahin­ gehend, dass Beiträge aus geschlossen, nur nach Bestäti gung sicht bar oder un beschränkt möglich sind, ist hier sinn voll. Häufig werden von dem Social Network­Dienst automatisch Nutzungs vorgänge, wie zum Beispiel das Ansehen eines Nutzer profils oder die Nutzung einer integrierten Applika tion, dokumen­ tiert und ver öffent licht. Auch dies sollte der Nutzer durch eine Einstel lungs­ option ver hindern können. Diese Privatsphäre einstel lungen sollten, wie von 438 § 13a Abs. 1 Satz 1 TMG­E ge fordert, standardmäßig auf dem höchsten Sicher­ heits niveau vor eingestellt sein. Unmittel bar im Anschluss an die Anmel dung erfolgt regelmäßig die Erstel­ lung des eigenen Nutzer profils. Auf den Profilseiten von Social Network­Platt­ formen finden sich vor gegebene Kategorien, wie zum Beispiel Basisinforma­ tionen, Kontaktinforma tionen, Aus bildung oder Beruf, mit jeweils vor definierten Einzelangaben, wie zum Beispiel in der Rubrik Basisinforma tionen Geburts­ datum, Wohnsitz und Familien stand. Social Network­Dienste, die eine pseudo­ nyme Nutzungs möglich keit vor sehen, sollten die Profilinforma tionen so gering wie möglich halten, damit diese keine Auf deckung des Profils er möglichen. Zum Schutz von Minderjähri gen sollte keine Eingabemöglich keit für Kontakt­ daten, insbesondere Adresse und Telefon nummer, vor gesehen sein, um das Risiko der Kontakt aufnahme mit den Minderjähri gen außerhalb der Platt form einzu schränken. 3.2 Nutzungs funk tionen Die Nutzungs funk tionen von Social Network­Diensten sind so vielfältig und werden ständig weiter entwickelt, so dass hier nur ansatz weise Gestal tungs­ vorschläge ent wickelt werden können. Jegliche Funktion muss den Grundsatz der informa tio nellen Selbst bestim mung der Nutzer be rücksichti gen, der auf die einfachste Formulie rung ge bracht be deutet, dass jeder selbst be stimmen können muss, wer was wann über ihn weiß. Mit diesem Grundsatz ist es insbesondere nicht ver einbar, dass neue Funktionen in Social Network­Diensten implementiert werden, ohne dass der Nutzer diese aktivie ren muss, geschweige denn über­ haupt über die Änderung informiert wird.8 Gerade das Negativbeispiel der automati schen Gesichts erken nung auf von Nutzern ein gestellten Fotos hat gravierende Folgen für die informatio nelle Selbst bestim mung der be troffenen Personen.9 Werden die auf dem Foto ab gebildeten Personen durch die Gesichts­ erken nungs software identifiziert, handelt es sich um personen bezogene Daten die aus schließ lich mit Einwilli gung des Betroffenen ver öffent licht werden dürfen. Nicht dem Schutz der informa tio nellen Selbst bestim mung, aber dem Schutz der freien Ent faltung der Persönlich keit wider sprechen Maßnahmen des Anbie­ ters, die den über das Netz werk über mittelten Nachrichten strom an den Nutzer für diesen nicht erkenn bar be einflussen. Nicht nur bei Suchmaschinen, sondern 8 S. z. B. die Einfüh rung der automati schen Gesichts erken nung von Facebook, www.faz.net/aktuell/ technik­motor/computer­internet/gesichtserkennung­bei­facebook­gesucht­erkannt­verlinkt­1657009. html. 9 S. zur daten­ und urheber recht lichen Bewer tung Teil III Kap. 6.4.4 439 auch in Social Netz works ist mittlerweile der Einsatz von Algorithmen üblich, die zu einer nutzerindividuellen Filte rung von Informa tionen führen.10 Somit ent scheiden die Software und die Anwender der Dienste angebote, welche Informa tionen ein Nutzer erhält. In vielen Fällen mögen die Filter Voraus­ setzung dafür sein, dass die Nutzer die Informa tions flut – auch in Social Networks – über haupt be wälti gen können. Gleichzeitig bergen sie aber das enorme Risiko der Beschnei dung der Informa tions­ und Meinungs frei heit und können die grundsätz lich freie Persönlich keits entfal tung massiv be einträchti gen (s. Teil III Kap. 3.1). Ein Aus gleich dieses Interessen konflikts kann nur er reicht werden, wenn derartige Funk tions ände rungen für den Nutzer transparent er­ folgen und – sofern möglich – von ihm aktiviert werden müssen. Nahezu alle sozialen Netz werk dienste ver fügen über eine interne Suchfunk­ tion, durch die die anderen Nutzer auf gefunden werden können. Hier ist ein Aus gleich zwischen der Effektivi tät der Suchfunk tion und dem Persönlich­ keits schutz er forder lich, der durch die Auf find bar keit für andere be einträchtigt wird. Zum einen kann ein individueller Persönlich keits schutz er reicht werden, indem die Profileinstel lungen die Funktion auf weist, nur be stimmte Informa­ tionen für die Suchfunk tion zu aktive ren. Ein allgemeiner Persönlich keits­ und insbesondere auch Minderjährigen schutz er fordert darüber hinaus, be stimmte Informa tionen als Suchkritierien auszu schließen. Hierzu sollten insbesondere die Kontakt daten ge hören, sofern sie im Profil hinter legt sind und bei Minder­ jähri gen zusätz lich das Alter und Geburts datum. Fast alle Social Network­Dienste finanzie ren sich über Werbung. Unabhängig von der Frage, ob den Nutzern bekannt ist, dass ihre personen bezogenen Daten – Profildaten, nutzer generierte Inhalte und Nutzungs daten – für personalisierte Werbung aus gewertet werden, ist dies nur mit der aus drück lichen Einwilli gung des Nutzers daten schutz schutz recht lich zulässig (s. Teil III Kap. 6.4.3). Die Einblen dung nicht personalisierter Werbung ist dagegen daten schutz recht lich irrelevant. Die Social Network­Dienste müssen demnach so ge staltet werden, dass bei einer fehlen den Einwilli gung eines Nutzers, seine Daten zu Werbe­ zwecken auszu werten, auch tatsäch lich keine Daten auswer tung erfolgt. Um zudem den Minderjährigen schutz zu gewährleisten, ist es er forder lich, dass Werbe einblen dungen auf Minderjährige ab gestimmt sein müssen. Unzulässig ist insbesondere Werbung für Produkte, die nicht an Minderjähri gen ver kauft werden dürfen, wie zum Beispiel Alkohol oder jugendgefährdende Bücher, Videos, CDs oder Sport wetten sowie Werbung, die in ihrer konkreten Aus­ gestal tung ge eignet ist, die Unerfahren heit von Kindern und Jugend lichen auszu nutzen (BGH, MMR 2009, S. 112 f.). 10 S. hierzu www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,750111,00. html. 440 3.3 Ab meldung Auch wenn das Internet nichts ver gisst und somit nie aus geschlossen werden kann, dass einmal in das Internet ein gestellte Daten auf irgendeinem Server oder in irgendeinem Cachespeicher dauer haft ver fügbar sind, ist die Löschung von Daten von er heblicher Bedeu tung. Ent sprechend der Forde rung von § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 TMG­E sollte jede Social Network­Platt form über ein leicht erkenn bares, unmittel bar er reich bares und ständig ver fügbares Bedien element ver fügen, durch das der Nutzer alle seine personen bezogenen Daten unmittel bar löschen oder zumindest die Löschung durch den Dienste­ anbieter ver anlassen kann. Die Löschung muss das Nutzer profil, alle weiteren nutzer generierten Inhalte und auch die Nutzungs daten umfassen. Waren die personen bezogenen Daten des Nutzers mit anderen Inhalten in der Platt form ver linkt, so müssen diese Links nach der Löschung ins Leere führen oder eben falls ge löscht werden. 441 Abbildungs­ und Tabellenverzeichnis Abbildungen Abbil dung 1: Einfluss variablen in Anleh nung an das integrierte Ver haltens­ modell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Abbil dung 2: Konkurrierende Einfluss dimensionen auf das Selbst darstel lungs­ verhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Abbil dung 3: Nutzungs häufig keit der Social Web­Anwen dungen . . . . . . . 135 Abbil dung 4: Aktivi täts grad pro Anwen dung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Abbil dung 5: Alters gruppen nach Aktivi täts grad im Social Web . . . . . . . . 138 Abbildung 6: Geteilte Informationen im Social Web nach Altersgruppen . . . 144 Abbil dung 7: Zugang zu den ge teilten Informa tionen (Alters gruppe 13–24 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Abbil dung 8: Zugang zu den ge teilten Informa tionen (Alters gruppe 25–34 Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Abbil dung 9: Zugang zu den ge teilten Informa tionen (Alters gruppe 35+ Jahre) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Abbildung 10: Durchschnittliche Häufigkeit kommunikativer Handlungen . . . 184 Abbil dung 11: Nutzungs motive Sozialer Netz werk platt formen . . . . . . . . . 196 Abbil dung 12: Preis gabe von Profilinforma tion . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Abbil dung 13: Über legungen beim Ändern des Profils (Mittelwerte) . . . . . . 206 Abbil dung 14: Thema der Seite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 Abbil dung 15: Über legungen beim Fan einer Seite werden (Mittelwerte) . . . . 209 Abbil dung 16: Typen von Status meldun gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Abbil dung 17: Form von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen . . . . . . . 214 Abbil dung 18: Inhalte von Status meldun gen und Pinnwandeinträgen . . . . . . 215 Abbil dung 19: Imaginiertes Publikum von Status meldun gen und Pinnwand­ einträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 Abbil dung 20: Über legungen beim Posten von Pinnwandeinträgen und Status meldun gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Abbil dung 21: Fotos in Fotoalben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Abbil dung 22: Restriktivi tät der Privatsphäre­Optionen . . . . . . . . . . . . . 221 Abbil dung 23: Anzahl der Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224 Abbil dung 24: Bekannt heits grad und Nähe der Kontakte . . . . . . . . . . . . 225 Abbil dung 25: Bekannt heits grad der hinzu gefügten und be stätigten Kontakte (Tracking) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 442 Abbil dung 26: Dauer des Kennens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Abbil dung 27: Über legungen beim Freunde hinzu fügen und Freundschafts­ anfragen be antworten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 Abbil dung 28: Modell 1 – Strukturmodell mit der Anzahl der Profil­ informa tionen als ab hängige Variable . . . . . . . . . . . . . . 255 Abbil dung 29: Modell 2 – Strukturmodell mit den Selbstoffenba rungs­ Aktivi täten als ab hängige Variable . . . . . . . . . . . . . . . . 257 Abbil dung 30: Modell 3 – Strukturmodell mit den Privatsphäre­Optionen als ab hängige Variable . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259 Abbil dung 31: Modell 4 – Strukturmodell mit der Anzahl der Kontakte als ab hängige Variable . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260 Abbil dung 32: Privatsphäre in der Psychologie und im Recht . . . . . . . . . . 323 Abbil dung 33: Akteure und Adressaten medien pädagogi scher Hand lungs­ empfeh lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 414 Abbil dung 34: Span nungs felder medien pädagogi scher Hand lungs empfeh lungen 430 Tabellen Tabelle 1: Soziale Netz werk platt formen in Deutschland . . . . . . . . . . . . 22 Tabelle 2: Zuord nung der Forschungs fragen zu den Unter suchungs schritten . 78 Tabelle 3: Zusammen stel lung der Stichprobe für die Interviews mit Jugend lichen und jungen Erwachsenen . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Tabelle 4: Nutzer typologie nach Aktivi täts grad . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Tabelle 5: Internet­ und Social­Web­Selbst wirksam keit nach Alters gruppen . 139 Tabelle 6: Neigung zur Selbstoffenba rung nach Alters gruppen . . . . . . . . 140 Tabelle 7: Sorge um Privatsphäre und techni scher Schutz im Social Web nach Alters gruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Tabelle 8: Prädiktoren der Online­Selbstoffenba rung . . . . . . . . . . . . . . 151 Tabelle 9: Prädiktoren der Online­Selbstoffenba rung inkl. Nutzungs aktivi tät der Social Web­Anwen dungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Tabelle 10: Programm blöcke der standardisierten Online­Befra gung . . . . . . 161 Tabelle 11: Quoten erfül lung der standardisierten Online­Umfrage . . . . . . . 163 Tabelle 12: Teilnehmer nach Bundes ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 Tabelle 13: Auf treten der Events und Fallzahl der Kontext fragebögen im Ver gleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Tabelle 14: Interneterfah rung in Jahren nach Geschlecht und Alter . . . . . . . 173 Tabelle 15: Interneterfah rung in Jahren nach formaler Bildung . . . . . . . . . 174 Tabelle 16: Dauer der täglichen Internetnut zung nach Geschlecht und Alters gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Tabelle 17: Dauer der täglichen Internetnut zung nach formaler Bildung . . . . 175 Tabelle 18: Ort der Internetnut zung nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . 176 Tabelle 19: Ort der Internetnut zung nach formaler Bildung . . . . . . . . . . . 177 Tabelle 20: Internetaktivi täten nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . 178 Tabelle 21: Genutzte Netz werk platt formen nach Geschlecht und Alter . . . . . 180 443 Tabelle 22: Genutzte Netz werk platt formen nach formaler Bildung . . . . . . . 181 Tabelle 23: Haupt netz werk nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . 182 Tabelle 24: Haupt netz werk nach formaler Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Tabelle 25: Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186 Tabelle 26: Aktivi täten auf Sozialen Netz werk platt formen nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Tabelle 27: Häufig keit, Anzahl der Nutzer und Dauer der Domain­Visits und URL­Aufrufe je Nutzungs aktivi tät . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Tabelle 28: Mittelwerte und Standardabweichung der Nutzungs motive . . . . . 195 Tabelle 29: Nutzungs motive nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . 197 Tabelle 30: Nutzungs motive nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . . . 198 Tabelle 31: Profilinforma tionen nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . 204 Tabelle 32: Profilinforma tionen nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . 205 Tabelle 33: Kommunika tion nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . 210 Tabelle 34: Kommunika tion nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . . . 211 Tabelle 35: Faktoren analyse der Status meldun gen . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Tabelle 36: Privatsphäre­Optionen nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . 222 Tabelle 37: Privatsphäre­Optionen nach formaler Bildung und Haupt netz werk . 223 Tabelle 38: Kontakte nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . 226 Tabelle 39: Kontakte nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . . . . . . . 226 Tabelle 40: Selbstoffenba rung nach Selbstoffenba rungs typ . . . . . . . . . . . 231 Tabelle 41: Sozio­Demografie, Nutzungs häufig keit und Nutzungs motive nach Selbstoffenba rungs typ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Tabelle 42: Faktoren analyse zur Sorge um die Privatsphäre . . . . . . . . . . . 236 Tabelle 43: Faktoren analyse zur Risikoeinschät zung . . . . . . . . . . . . . . . 237 Tabelle 44: Mittelwerte und Standardabweichung der Risikoeinschät zung . . . 239 Tabelle 45: Korrela tionen zwischen den Indices zur Sorge um die Privatsphäre 240 Tabelle 46: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 Tabelle 47: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach formaler Bildung und Haupt netzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 Tabelle 48: Sorge, Autonomiebedürfnis und Risiken nach Selbstoffen­ ba rungs typ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 Tabelle 49: Negative Erfah rungen nach Geschlecht und Alter . . . . . . . . . . 244 Tabelle 50: Negative Erfah rungen nach formaler Bildung und Haupt netz werk . 245 Tabelle 51: Einstel lung zu Persönlich keits rechten nach Geschlecht und Alter . 246 Tabelle 52: Einstel lung zu Persönlich keits rechten nach formaler Bildung und Haupt netz werk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 Tabelle 53: Umgang mit Urheber rechten nach Geschlecht und Alter . . . . . . 248 Tabelle 54: Umgang mit Urheber rechten nach formaler Bildung und Haupt ­ netz werk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248 Tabelle 55: Negative Erfah rungen, Umgang mit Persönlich keits rechten und Urheber recht nach Selbstoffenba rungs typ . . . . . . . . . . . . . . 249 Tabelle 56: Einfluss der Sorge um die Privatsphäre auf die Online­Selbst­ offenba rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 444 Tabelle 57: Einfluss der Persönlich keits eigen schaften auf die Online­Selbst­ offenba rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252 Tabelle 58: Korrela tionen zwischen Motiven, Einstel lungen, Normen und Selbst wirksam keit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254 Tabelle 59: Zusammen stel lung der Stichprobe für die Interviews mit Experten 273 Tabelle 60: Alters grenzen der empiri schen Studie und im Recht . . . . . . . . 334 445 Die Autoren Yvonne Allgeier, cand. B. Sc., studierte von 2009 bis 2012 den Bachelorstudien­ gang Kommunika tions wissen schaft an der Universi tät Hohenheim und war 2012 als studenti sche Mitarbeiterin an der Forschungs stelle für Medien wirtschaft und Kommunika tions forschung be schäftigt. Dr. Alexander Florian hat in Köln Pädagogik (Dipl.) studiert und in Augsburg promoviert. Ab 1998 war er am Lehrstuhl für Pädagogi sche Psychologie der Universi tät zu Köln be schäftigt. Von 2005 bis 2010 war er wissen schaft licher Mitarbeiter am Institut für Medien und Bildungs technologie der Universi tät Augsburg bei der Professur für Medien pädagogik. Parallel war er freiberuf lich als E­Learning­Entwickler tätig. Seit 2010 ist er an der Universi tät der Bundes­ wehr München bei der Professur für Lehren und Lernen mit Medien be schäftigt. Interessens felder sind E­Learning und Mediendidaktik in Hoch schullehre und Erwachsenen bildung sowie die Ent wick lung techni scher Werkzeuge. Cornelia Graupner-Küsel studierte Pädagogik (Mag. phil.) mit dem Schwer­ punkt Beratung und Grundlagen der Psychotherapie sowie Psychologie an der Universi tät Innsbruck. Seit 2011 arbeitet sie als wissen schaft liche Mitarbeiterin an der Professur für Lehren und Lernen mit Medien an der Universi tät der Bundes wehr München. Ihre Interessen schwerpunkte liegen im Bereich Online­ Coaching, Online­Psychotherapie, Selbst wahrneh mung bei Essstö rungen und be finden sich in der Schnitt menge von (Medien­)Pädagogik, Psychologie und Mediendidaktik. Silvia Hartung, M. A., ist seit 2010 wissen schaft liche Mitarbeiterin an der Professur für Lehren und Lernen mit Medien an der Universi tät der Bundes­ wehr München. Zuvor war sie am Institut für Medien und Bildungs technologie (Professur für Medien pädagogik) der Universi tät Augsburg tätig, wo sie auch ihr Studium in „Medien und Kommunika tion“ (B. A. und M. A.) ab solviert hat. Ihre Arbeits schwerpunkte liegen in der Konzep tion, Durch führung und Evalua­ tion medien gestützter Lehre sowie in der Gestal tung kompetenzorientierter Assess ment­ und lernförder licher Feedback­Verfahren. 446 Dr. jur. Silke Jandt hat nach dem Studium der Rechts wissen schaften ihre Disserta tion mit „Ver trauen im Mobile Commerce – Vor schläge für die rechts­ verträg liche Gestal tung von Location Based Services“ 2008 ab geschlossen, die von der Erich­Becker­Stiftung, eine Stiftung der Fraport AG zur Förde rung von Wissen schaft und Forschung, durch einen Druck kosten zuschuss ge fördert wurde. Sie ist Preisträgerin des Wissenschafts preises 2008 der Gesell schaft für Daten schutz und Daten siche rung e. V. Seit Februar 2011 ist sie Geschäfts­ führerin der „Projekt gruppe ver fassungs verträg liche Technik gestal tung (provet)“ im Forschungs zentrum für Informa tions technik­Gestal tung der Universi tät Kassel. Marianne Kamper, M. A., ist seit 2010 wissen schaft liche Mitarbeiterin an der Professur für Lehren und Lernen mit Medien an der Universi tät der Bundes­ wehr München. An der Universi tät Augsburg hat sie das Studium „Medien und Kommunika tion“ und an der Hoch schule für Musik Nürnberg ein Studium der Elementaren Musik pädagogik und Klavierpädagogik ab solviert. Ihre Arbeits­ schwerpunkte liegen im Bereich E­Portfolios, insbesondere der Unter stüt zung selbst gesteuerten und reflexiven Lernens sowie in der Ver bindung musik­ pädagogi scher und mediendidakti scher Themen, so z. B. dem Einsatz digitaler Medien in der künstleri schen Musiker ausbil dung. Julia Niemann, M. A., studierte von 2004 bis 2009 Medien management an der Hoch schule für Musik, Theater und Medien in Hannover. Seit 2009 ist sie als wissen schaft liche Mitarbeiterin an der Universi tät Hohenheim im Fachgebiet Kommunika tions wissen schaft und Sozialforschung und an der Forschungs stelle für Medien wirtschaft und Kommunika tions forschung be schäftigt. Ihre Interes­ sen schwerpunkte liegen in der Medien wirkungs forschung und der Medien­ nutzung Jugend licher, insbesondere dem Social Web. Tamara Ranner, M. A., ist seit April 2010 wissen schaft liche Mitarbeiterin an der Professur für Lehren und Lernen mit Medien an der Universi tät der Bundes­ wehr München. Zuvor hat sie an der Universi tät Augsburg ihr Studium „Medien und Kommunika tion“ (B. A. und M. A.) ab geschlossen. An der Universi tät der Bundes wehr München ist sie vor wiegend für die Koordina tion und wissen­ schaft liche Beglei tung von Forschungs­ und Ent wick lungs projekten ver antwort­ lich. Ihre Arbeits schwerpunkte liegen im Bereich Videoreflexion, Implementa­ tions forschung und Mediendidaktik. 447 Prof. Dr. Gabi Reinmann studierte Psychologie (Dipl.), promovierte an der Ludwig­Maximilians­Universi tät München in den Fächern Psychologie, Päda­ gogik und Psycholinguistik und habilitierte dort auch zum Thema Wissens­ management. Nach der Promo tion war sie wissen schaft liche Mitarbeiterin am Institut für Empirische Pädagogik und Pädagogi sche Psychologie (Lehrstuhl Prof. Mandl). 2001 bis 2010 ging sie als Professorin für Medien pädagogik an die Universi tät Augsburg; seit April 2010 hat sie eine Professur für Lehren und Lernen an der Universi tät der Bundes wehr München inne. Ihre Schwerpunkte in Forschung, Lehre und Ent wick lung sind Hoch schuldidaktik, Lehren und Lernen mit Medien in ver schiedenen Bildungs kontexten, Wissen und Lernen in Organisa tionen (Wissens management) sowie Evalua tions­ und Ent wick lungs­ forschung. Prof. Dr. jur. Alexander Roßnagel hat nach dem Studium der Rechts wissen­ schaften 1981 seine Disserta tion und 1991 seine Habilita tion ab geschlossen. Er ist Universi täts professor für Öffent liches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universi tät Kassel und wissen­ schaft licher Leiter der „Projekt gruppe ver fassungs verträg liche Technik gestal tung (provet)“ im Forschungs zentrum für Informa tions technik­Gestal tung der Uni­ versi tät Kassel. Von 2003 bis Februar 2011 war er Vizepräsident der Universität Kassel. 1993 erhielt er den Forschungs preis Technische Kommunika tion der Alcatel­Lucent Stiftung, 1995/96 war er Stif tungs professor der Alcatel­Lucent Stiftung am Zentrum für Interdis ziplinäre Technik forschung der Technischen Universi tät Darmstadt. Seit 1999 gibt er den wissen schaft lichen Kommentar zum Informa tions­ und Kommunika tions dienste­Gesetz und Mediendienste­ Staats vertrag „Recht der Multimediadienste“ heraus, der in der für 2013 an­ gekündigten Neu auflage unter dem Titel „Beck’scher Kommentar zum Recht der Telemediendienste“ fort geführt wird. 2001 er stellte er im Auftrag des Bundesinnen ministeriums ein Gutachten zur „Modernisie rung des Daten schutz­ rechts“ und gab 2003 das Handbuch Daten schutz recht heraus. 448 Prof. Dr. Dr. habil. Michael Schenk ist Leiter der Forschungs stelle für Medien­ wirtschaft und Kommunika tions forschung an der Universi tät Hohenheim (Stutt­ gart). Nach seinem Studium der Betriebs wirtschafts lehre an der Universi tät Regens burg, Promo tion und Habilita tion an der Universi tät Augsburg wirkte er von 1983 bis 1985 als Professor für Medien wirtschaft und Medien wirkung an der Universi tät Mainz. Seit 1986 ist er ordent licher Professor für Kommunika­ tions wissen schaft und Sozialforschung an der Universi tät Hohenheim (1986 bis 1991 als Stif tungs professor des Süd deutschen Rundfunks). Er leitete das Institut für Kommunika tions wissen schaft an der Universi tät Hohenheim bis Anfang 2012. Seit 2012 ist er zusätz lich als Gast professor für Medien­ und Kommunika tions wissen schaft an der Universi tät Fribourg/Schweiz tätig. Die Schwerpunkte der Forschung von Michael Schenk liegen im Bereich der Medien wirkungs forschung und der Neuen Medien. Von 2008 bis 2011 leitete er u. a. das von der Deutschen Forschungs gemein schaft ge förderte Projekt „Die Diffusion der Medien innova tion Web 2.0. Determinanten und Aus wirkung aus Perspektive der Nutzer“. Jan-Mathis Schnurr, M. A., ist seit 2011 wissen schaft licher Mitarbeiter an der Professur für Lehren und Lernen mit Medien an der Universi tät der Bundes­ wehr München. Im Jahr 2010 schloss er den Masterstudiengang „Medien und Kommunika tion“ an der Universi tät Augsburg ab. Dort war er in den Jahren 2008 und 2009 bereits an Forschungs­ und Ent wick lungs projekten im Bereich digitaler Medien be teiligt. Seine Arbeits schwerpunkte sind Kommunika tion, Kollabora tion und Koopera tion im Internet. Seit 2012 arbeitet er in einem Projekt mit der Forschungs gruppe Koopera tions systeme München an der Ein­ füh rung einer Sozialen Netz werk platt form für Sani täts offiziere der Bundes ­ wehr. Doris Teutsch, B. A., schloss 2010 den Bachelor Kommunika tions wissen schaft an der LMU München ab. Seitdem studiert sie im Masterstudiengang Empirische Kommunika tions wissen schaft an der Universi tät Hohenheim und ist an der Forschungs stelle für Medien wirtschaft und Kommunika tions forschung als studenti sche Mitarbeiterin tätig. Kim Wlach, cand. B. Sc., studierte von 2009 bis 2012 im Bachelor Kommuni­ ka tions wissen schaft an der Universi tät Hohenheim und war von 2011 bis 2012 als studenti sche Mitarbeiterin an der Forschungs stelle für Medien wirtschaft und Kommunika tions forschung be schäftigt. Seit Oktober 2012 studiert sie im dualen Master Strategic Sales Management an der ESB Reutlingen. 69 65 S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) 66 67 70 68 Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik herausgegeben von Dieter Dörr, Christoph Klimmt und Gregor Maschmann Mitarbeit: Franziska Roth, Alexandra Sowka und Nicole Zorn 232 Seiten, 17 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-556-6 Euro 15,– (D) Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge von Nadine Klass 148 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-554-2 Euro 12,– (D) Mit Computerspielern ins Spiel kommen Dokumentation von Fallanalysen von Jürgen Fritz und Wiebke Rohde 136 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-548-1 Euro 10,– (D) Wie Computerspieler ins Spiel kommen Theorien und Modelle zur Nutzung und Wirkung virtueller Spielwelten von Jürgen Fritz 176 Seiten, 12 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-547-4 Euro 12,– (D) Kompetenzen und exzessive Nutzung bei Computerspielern: Gefordert, gefördert, gefährdet von Jürgen Fritz, Claudia Lampert, Jan-Hinrik Schmidt und Tanja Witting Mitarbeit: Marius Drosselmeier, Wiebke Rohde, Christiane Schwinge und Sheela Teredesai 312 Seiten, 61 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-546-7 Euro 21,– (D) Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 66, 67 und 68; ISBN 978-3-89158-549-8 Gesamtpreis Euro 35,– (D) Skandalisierung im Fernsehen Strategien, Erscheinungsformen und Rezeption von Reality TV Formaten von Margreth Lünenborg, Dirk Martens, Tobias Köhler und Claudia Töpper 272 Seiten, 60 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-542-9 Euro 18,– (D) 64 58 59 60 61 63 62 Medienkompetenz in der Schule Integration von Medien in den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen von Andreas Breiter, Stefan Welling und Björn Eric Stolpmann 352 Seiten, 88 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-539-9 Euro 22,– (D) Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendissionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen von Joachim Trebbe, Annett Heft und Hans-Jürgen Weiß. Mitarbeit Regine Hammeran 228 Seiten, 81 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,– (D) Heranwachsen mit dem Social Web Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen herausgegeben von Jan-Hinrik Schmidt, Ingrid Paus-Hasebrink und Uwe Hasebrink 360 Seiten, 84 Abb./Tab., DIN A5, 2. unveränderte Auflage, April 2011 ISBN 978-3-89158-509-2 Euro 22,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Fernsehen Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Fernsehens von Helmut Volpers, Uli Bernhard und Detlef Schnier 276 Seiten, 166 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-485-9 Euro 18,– (D) Journalistische Recherche im Internet Bestandsaufnahme journalistischer Arbeitsweisen in Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Online von Marcel Machill, Markus Beiler und Martin Zenker 412 Seiten, 127 Abb./Tab., DIN A5, 2. Auflage 2010 ISBN 978-3-89158-480-4 Euro 23,– (D) Mehr Vertrauen in Inhalte Das Potenzial von Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien herausgegeben von Wolfgang Schulz und Thorsten Held 224 Seiten, 8 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-479-8 Euro 15,– (D) Geschlechtersensible Medienkompetenzförderung Mediennutzung und Medienkompetenz von Mädchen und Jungen sowie medienpädagogische Handlungsmöglichkeiten von Renate Luca und Stefan Aufenanger 268 Seiten, 33 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-468-2 Euro 18,– (D) 53 VISTAS Verlag GmbH Goltzstraße 11 Telefon: 030 / 32 70 74 46 10781 Berlin Telefax: 030 / 32 70 74 55 E-Mail: medienverlag@vistas.de Internet: www.vistas.de Der Medienverlag 51 50 54 55 56 Bürgerfernsehen in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse herausgegeben von Helmut Volpers und Petra Werner 236 Seiten, 94 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-453-8 Euro 15,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Radio Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Hörfunks von Helmut Volpers 264 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-449-1 Euro 18,– (D) Geschichte im Fernsehen Eine Untersuchung zur Entwicklung des Genres und der Gattungsästhetik geschichtlicher Darstellungen im Fernsehen 1995 bis 2003 von Edgar Lersch und Reinhold Viehoff 344 Seiten, 119 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-454-5 Euro 21,– (D) Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa von Alexander Roßnagel, Thomas Kleist und Alexander Scheuer 344 Seiten, 8 Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,– (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-420-0 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-410-1 Euro 15,– (D) Weitere Details zu allen Bänden in der Schriftenreihe der LfM finden Sie gerne im Internet : Soziale Netzwerkplattformen sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene nutzen sie, um Kontakte zu pflegen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Dabei müssen und wollen sie zahlreiche Informationen über sich preisgeben. Dies kann dazu führen, dass sie ihre eigene Privatsphäre gefährden. Die Nutzung der Plattformen erfolgt in einem Spannungsfeld zwischen wahrgenommenen Chancen und Risiken. Die vorliegende Studie untersucht, wie 12- bis 24-Jährige Soziale Netzwerkplattformen nutzen, welche Informationen sie von sich dort preisgeben, wie sie die Risiken einschätzen und ihre Privatsphäre online schützen. Diese Fragestellungen wurden in einer empirischen Untersuchung mit einer Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden beantwortet. Neben qualitativen Interviews mit jungen Nutzern und Experten, wurde eine standardisierte Befragung inklusive einer Trackingstudie durchgeführt. Außerdem be inhaltet der Band ein ausführliches Rechtsgutachten zum Datenschutz. Anhand der Ergebnisse wurden Gestaltungsvorschläge für den Gesetzgeber und die Medienpädagogik formuliert. Die Herausgeber: V Prof. Dr. Dr. habil. Michael Schenk Leiter der „Forschungsstelle für Medienwirtschaft und Kommunikationsforschung“ der Universität Hohenheim V Julia Niemann M.A. Wissenschaftliche Mitarbeiterin der „Forschungsstelle für Medienwirtschaft und Kommunikationsforschung“ an der Universität Hohenheim V Prof. Dr. Gabi Reinmann Professorin für Lehren und Lernen mit Medien an der Universität der Bundeswehr München V Prof. Dr. jur. Alexander Roßnagel Leiter der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ im Forschungszentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel Weitere Autoren: V Dr. jur. Silke Jandt Geschäftsführerin der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)“ im Forschungs- zentrum für Informationstechnik-Gestaltung der Universität Kassel V Jan-Mathis Schnurr M.A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Lehren und Lernen mit Medien an der Universität der Bundeswehr München ISSN 1862-1090 ISBN 978-3-89158-577-1 Euro 25,- (D) Digitale Privatsphäre 71 Sc he nk , N ie m an n, R ei nm an n, R oß na ge l ( H rs g. ) Di gi ta le P ri va ts ph är e VV V V Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen Digitale Privatsphäre Schriftenreihe Medienforschung der LfM Band 71 Michael Schenk, Julia Niemann, Gabi Reinmann, Alexander Roßnagel (Hrsg.) Arbeitet bei: Goethe Schule Wohnt in Neustadt, Germany In einer Beziehung Geboren am 28.09.1978 Layout_LfM-Schriftenreihe_Band_71 Korr 5_. 05.09.12 08:12 Seite 1

Materialien und Publikationen

Forschung

Journalismus (LfM Band 74) Volker lilienthal, Stephan Weichert, DenniS reineck, annika Sehl, SilVia Worm Digitaler Journalismus Dynamik – teilhabe – technik Schriftenreihe medienforschung der landesanstalt für medien nordrhein-Westfalen band 74 Volker lilienthal Stephan Weichert DenniS reineck annika Sehl SilVia Worm Digitaler Journalismus Dynamik – teilhabe – technik lfm-SchriFtenreihe meDienForSchUnG 74 Bibliografi sche Informa tion der Deutschen National bibliothek Die Deutsche National bibliothek ver zeichnet diese Publika tion in der Deutschen National bibliografie; detaillierte bibliografi sche Daten sind im Internet über dnb.d‑nb. de ab rufbar. Heraus geber: Landes anstalt für Medien Nordrhein‑West falen (LfM) Zoll hof 2 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 / 77 007 ‑ 0 Fax: 0211 / 72 71 70 E‑Mail: info@lfm‑nrw. de Internet: www. lfm‑nrw. de 2. unveränderte Auflage Redaktion: Antje vom Berg, LfM Copyright © 2014 by Landes anstalt für Medien Nordrhein‑West falen (LfM), Düsseldorf Verlag: VISTAS Verlag Judith Zimmermann und Thomas Köhler GbR Lößniger Straße 60b 04275 Leipzig Tel.: 0341 / 24 87 20 10 E‑Mail: medienverlag@vistas. de Internet: www.vistas. de Alle Rechte vor behalten ISSN 1862‑1090 ISBN 978‑3‑89158‑604‑4 Umschlag gestal tung: disegno visuelle kommunika tion, Wuppertal Satz: Schriftsetzerei – Karsten Lange, Berlin Druck: Bosch‑Druck, Landshut 5 inhalt Vorwort des Herausgebers 13 teil a 1 Einlei tung 17 1.1 Medien und Journalismus im Strukturwandel 18 1.2 Der Begriff des Digitalen Journalismus 20 1.3 Erkenntnis interesse, Gegen stand und Aufbau der Unter suchung 24 2 Evolu tion und Revolu tion: Journalisti sche Qualität und Digitaler Journalismus 29 2.1 Kontinui täten zwischen tradi tio nellem und digitalem Journalismus 29 2.1.1 Demokratietheoretisch‑normative Kriterien 30 2.1.2 Funktional‑systemorientierte Kriterien 33 2.1.3 Nutzer bezogen‑hand lungs orientierte Kriterien 35 2.2 Neue Maßstäbe und Probleme im Digitalen Journalismus 38 2.3 Neue Formen des journalisti schen Handwerks im Digitalen Journalismus 40 2.3.1 Partizipativer Journalismus 41 2.3.2 Technisie rung, Computerisie rung und Automatisie rung 43 2.3.3 Spezialisie rung 46 2.4 Digitaler Journalismus in Theorie und Praxis 48 6 teil b 3 Der Nutzer als Kommentator: Eine quantitative Inhalts analyse partizipativer Formen und Formate auf journalisti schen Websites und Blogs 53 3.1 Problemstel lung und Zielset zung 53 3.2 Forschungs stand 55 3.3 Methodi sche Umset zung 58 3.3.1 Stichprobe und Unter suchungs zeitraum 58 3.3.2 Analyse‑ und Codier einheit 60 3.3.3 Kategorien system 60 3.3.4 Über legungen zur Validität und Reliabili tät 63 3.4 Ergeb nisse 63 3.4.1 Ver teilung der Stichprobe auf die Erhe bungs tage 63 3.4.2 Ebene der Start seite 65 3.4.2.1 Themen bereiche 65 3.4.2.2 Partizipative An gebote 67 3.4.2.2.1 Weiter lei tungs funk tion 69 3.4.2.2.2 Soziale Netz werke 71 3.4.2.2.3 Online‑Leserbriefe 72 3.4.2.2.4 Bewer tungs funk tion 73 3.4.2.2.5 Onlinekommentare 74 3.4.2.2.6 Microblogging 75 3.4.2.2.7 Rankings 76 3.4.2.2.8 Social Bookmarking 77 3.4.2.2.9 Votings 78 3.4.2.2.10 Redak tionsblogs 79 3.4.2.2.11 Nutzerblogs 80 3.4.2.2.12 Leseranzahl/Beitrag 80 3.4.2.2.13 Forum 81 3.4.2.2.14 Fotos und Videos 82 3.4.3 Ebene des Beitrags 82 3.4.3.1 Themen bereiche 82 3.4.3.2 Multimediale Elemente der Beiträge 83 7 inhalt 3.4.3.3 Darstel lungs formen der Beiträge 85 3.4.3.4 Aktuali tät der Beiträge 87 3.4.3.5 Name des Autors 88 3.4.4 Ebene des Beitrags kontexts 90 3.4.4.1 Kontakt zum Autor 90 3.4.4.2 Anzahl an Kommentaren pro Beitrag 91 3.4.4.3 Anzahl der Zustim mungen pro Beitrag 92 3.4.5 Zusammen hänge zwischen Merkmalen der journalisti schen Beiträge und Kommentie rungen und Zustim mungen 93 3.5 Fazit 96 4 Die ewige Wieder kehr des Gleichen? Eine Deskrip tion partizipativer Formen und Formate auf aus gewählten journalisti schen Websites 99 4.1 Erkenntnis interesse und Methode 99 4.2 Ergeb nisse 100 4.2.1 Weiter lei tungs funk tion 100 4.2.2 Empfeh lungs‑/Bewer tungs funk tion 102 4.2.3 Soziale Netz werke 103 4.2.4 Microblogging 109 4.2.5 Kommentarfunk tion 110 4.2.5.1 Registrie rungs pflicht 111 4.2.5.2 Klartextnamen 112 4.2.5.3 Freischal tung 113 4.2.5.4 Netiquette 114 4.2.5.5 Bewer tungen von Onlinekommentaren durch andere Nutzer 117 4.2.6 Fotos und Videos 118 4.2.7 Foren 118 4.2.8 Blogs 123 4.2.8.1 Nutzer blogs 123 4.2.8.2 Redak tions blogs 123 4.3 Fazit 127 8 5 Tempo, Tiefe und Teilhabe: Chancen und Heraus forde rungen des Digitalen Journalismus aus der Sicht von Redak tions verantwort lichen 131 5.1 Die Dimensionen des Digitalen Journalismus 131 5.2 Methodi sche Umset zung 136 5.3 Brüche und Umbrüche: Analyse ergeb nisse der Experten befra gung 139 5.3.1 Das Bild vom pluralisierten Publikum 140 5.3.1.1 Schneller, höher, weiter? Medien nutzung in der digitalen Ver triebs kultur 143 5.3.1.2 Mobil oder stationär? 146 5.3.1.3 Ästhetik und Ver trieb in der Digitali tät 150 5.3.1.4 Offline‑Online‑Verzah nung 152 5.3.1.5 Themen setzung und Traffic aus Social Media 154 5.3.2 Redak tions organisa tion digital 159 5.3.2.1 Redak tio neller Work flow 160 5.3.2.2 Permanenz und Rhythmus in der Digitali tät 161 5.3.2.3 Synergien zwischen digitaler und analoger Welt 165 5.3.2.4 Neue Organisa tions‑ und Kommunika tions formen 166 5.3.3 Die Neuen Kompetenzen des Digitalen Journalismus 170 5.3.3.1 Die kognitiv‑rezeptiven Kompetenzen 170 5.3.3.2 Die kommunikativen Kompetenzen 175 5.3.3.3 Die produk tio nellen Kompetenzen 183 5.3.4 Journalisti sche Effekte von Partizipa tion aus Experten sicht 189 5.3.4.1 Quali täts steigernde Effekte und andere Vor teile 190 5.3.4.2 Probleme und Grenzen der Partizipa tion 194 5.3.4.3 Ent wick lungs bedarfe im Dialog mit dem Publikum 200 5.3.4.4 Prognosen zur zukünfti gen Rolle des Publikums 202 6 Technisie rung, Automatisie rung und der Digitale Journalismus 207 6.1 Forschungs design: Konzep tion, Durch führung, Daten aufberei tung 211 6.1.1 Forschungs fragen 211 6.1.2 Beobach tung als Erhe bungs methode 212 6.1.3 Journalisti sches Handeln be obachten 213 9 inhalt 6.1.4 Stichprobe: Auswahl der Redak tionen und Beobach tungs personen 214 6.1.5 Beobach tungs instrument 215 6.1.6 Vor berei tungen der Beobach tung und Durch führung 218 6.1.7 Aus wertungen der Beobach tungs daten 219 6.2 Analyse ergeb nisse: Aus differenzie rung journalisti scher Berufsprofile 220 6.2.1 Beobach tung: Profile der Redakteure und Redak tionen 221 6.2.2 Hand lungs abläufe im journalisti schen Produk tions prozess 226 6.2.2.1 Recherche 226 6.2.2.2 Produk tion und Publika tion 234 6.2.2.3 Rezep tionen von Nutzer feedback 247 6.2.2.4 Planung – Organisa tion – Kommunika tion 253 6.3 Journalisten unter Beobach tung: Redaktio nelle Quali täts siche rung im Zeitalter der Digitalisie rung 259 7 Publikums vertrauen und Publikums bild: Befra gung und Vignetten analyse unter Journalisten und Bloggern 267 7.1 Eine Frage des Ver trauens 267 7.2 Methodi sches Vor gehen 268 7.3 Kontakt freudig, aber geringschätzig: Wie Journalisten ihrem Publikum gegen über stehen 276 7.3.1 Vignetten analyse zum Ver trauen in Nutzer botschaften (EF1) 276 7.3.2 Bild der Journalisten und Blogger vom partizipie ren den Publikum (EF2) 280 7.3.3 Einschät zung der Nutzer partizipa tion (EF3) 281 7.3.4 Umgang mit Nutzer partizipa tion (EF4) 283 7.4 Fazit 285 8 Facetten der Nutzer partizipa tion und partizipative Nutzer typen: Inhalts‑ und Netz werkanalyse aus gewählter partizipativ‑journalisti scher Formate 289 8.1 Nutzer partizipa tion: Fluch oder Segen? 289 8.2 Methodi sches Vor gehen 290 10 8.3 Ergeb nisse 294 8.3.1 Diskurs@DRadio: Debatten zum Thema Digitalisie rung 294 8.3.1.1 Inhalt und Themen der Kategorie „Politik“ von Diskurs@DRadio 295 8.3.1.2 Form und Qualität der Nutzer kommentare: Viel Meinung, viel Informa tion 296 8.3.2 ZDF log in: Nutzer liefern Statements für die Livesen dung 301 8.3.2.1 Inhalt und Themen von ZDF log in 302 8.3.2.2 Form und Qualität der Nutzer kommentare: Mehr Emotion als Informa tion 304 8.3.3 Spiegel Online-Forum: Nutzer unter sich 309 8.3.3.1 Ver lauf und Themen der Kommunika tion im Spiegel Online-Forum 310 8.3.3.2 Form und Qualität der Nutzer kommentare: Viel Nutzerinterak tion und Informa tion 312 8.3.4 DerWesten. de auf Twitter: Umschlagplatz für redaktio nelle Links 316 8.3.4.1 Ver lauf und Themen der Kommunika tion zu DerWesten. de auf Twitter 317 8.3.4.2 Form und Qualität der Nutzer tweets: Viel Informa tion, kaum Meinung 319 8.3.5 Typologie der Nutzer partizipativer Formate 325 8.4 Fazit 332 teil c 9 Posi tions bestim mung und Ent wick lungs potenziale des Digitalen Journalismus: Zusammen fassung und Hand lungs empfehlungen 341 9.1 Zusammen fassung der Ergeb nisse 342 9.1.1 Quantitative Inhalts analyse partizipativer Formen und Formate im Digitalen Journalismus 342 9.1.2 Qualitative Deskription der partizipativen Angebote auf aus gewählten journalisti schen Websites 344 9.1.3 Leitfaden gespräche mit Redak tions verantwort lichen 345 11 inhalt 9.1.4 Beobach tung von Handlun gen und Automatisie rungs tendenzen in Redak tionen 346 9.1.5 Vignetten analyse zum Ver trauen in Nutzer botschaften und Befra gung unter Journalisten und Bloggern 348 9.1.6 Inhalts‑ und Netz werkanalyse der Qualität von Nutzer kommentaren in partizipativen Formaten 350 9.2 Normative Implika tionen der Ergeb nisse 351 9.2.1 Demokratietheoretisch‑normative Konsequenzen 353 9.2.2 Funktional‑systemorientierte Konsequenzen 356 9.2.3 Nutzer bezogen‑hand lungs orientierte Konsequenzen 358 9.3 Fazit: Hand lungs empfeh lungen und Lösungs optionen für die Medien praxis 359 9.3.1 Schluss folge rungen und Hand lungs empfeh lungen 360 9.3.2 Aus blick 365 10 Literatur 369 teil D anhang Codebuch der quantitativen Inhalts analyse 391 Erhe bungs instrument zur Redak tions beobach tung 409 Fragebogen Vignettenanalyse 423 Codebuch Inhalts‑ und Netz werkanalyse 437 Teilstichprobe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote der quantitativen Inhalts analyse 452 Die Autoren 453 Danksagung 455 13 Vorwort Des herausgebers Die Durch drin gung privater und be ruflicher Lebens bereiche durch digitale Medien macht auch vor dem profes sio nellen Journalismus nicht halt. Die Bedin gungen des journalisti schen Arbeitens, die Generie rung von Inhalten und ebenso die Beziehung zu den Rezipienten sind von einschneiden den Umbrüchen ge kennzeichnet. Bereits in der LfM‑Studie „Journalisti sche Recherche im Internet“ (2008) konnte auf gezeigt werden, wie sich der journalisti sche Produk tions prozess durch die Nutzung von Online‑ Anwen dungen maß geblich ver ändert hat. Wenige Jahre später haben sich die techni‑ schen Möglich keiten jenseits des Einsatzes von Suchmaschinen weiter aus differenziert und die Automatisie rungs tendenzen einen noch zentrale ren Stellen wert ein genommen. An diesen Aspekt knüpft die vor liegende Studie der Landes anstalt für Medien Nord‑ rhein‑West falen (LfM) an, die die aktuellen Aus prägungen des digitalen Journalismus in der Breite in den Blick nimmt. Die an der Universität Hamburg unter der Projektleitung von Volker Lilienthal und Stephan Weichert angesiedelte Untersuchung fokussiert neben den techni schen Innova tionen insbesondere auf die Kommunika tion und Inter aktion zwischen Redak‑ tion und Nutzern. Dabei werden die Konsequenzen der Digitalisie rung des Journalismus für das Berufs feld selbst, aber auch für die öffent liche Meinungs bildung systematisch und detailliert analysiert. Mittels eines breit an gelegten Methoden designs liefert die Studie ein umfassen des Bild von unter schied lichen Formen und Quali täten der Nutzer partizipa tion und den damit ver bundenen Chancen sowie inhalt lichen und strukturellen Heraus forde rungen. Dabei wird deut lich, dass das Potential dieser neuen Ent wick lungen für die Pro‑ fessionalisie rung des Journalismus zwar hoch ist, jedoch nicht aus reichend anerkannt bzw. adäquat ge nutzt wird. Aus gehend von diesen Erkennt nissen können und müssen sowohl journalisti sche Quali täts standards um digitalspezifi sche Kriterien er weitert als auch – daran anlehnend – konkrete Hand lungs empfeh lungen für Redak tionen ge geben werden. Wir hoffen, mit der vor liegen den Studie für diesen Prozess hilf reiche Impulse geben zu können. Dr. Jürgen Brautmeier Prof. Dr. Werner Schwaderlapp Direktor der Landes anstalt Vorsitzender der für Medien NRW (LfM) Medienkommission der LfM teil a 17 1 einlei tung Am Sonntagmorgen des 23. März 2014 passierte etwas, das die Gemüter der Medien‑ branche er hitzte und das man normaler weise als den üblichen Schlagabtausch unter Journalisten* ver buchen würde: Harald Staun, Medien redakteur der Frank furter All- gemeinen Sonntags zeitung, hatte in der Kolumne „Die lieben Kollegen“ einen bissigen Kommentar über Stefan Plöchinger, den Chefredakteur von Süd deutsche. de, ver fasst. Staun verball hornte Plöchingers Ansinnen, in die Chefredak tion der ge druckten Süd- deutschen Zeitung aufzu rücken, mit den Worten: „Wobei ja vielleicht wirk lich nichts dagegen spricht, einen Internetexperten in die Führungs riege der Zeitung aufzu nehmen. Wäre es aber dann nicht sinn voll, auch einen Journalisten in die Chefredak tion von Süd deutsche. de zu holen?“ (Staun, 2014, S. 45). Die Resonanz folgte auf dem Fuße: Noch am gleichen Vor mittag solidarisierten sich etliche Internet‑User, darunter viele Journalisten, mit Plöchinger und twitterten unter dem Hashtag #hoodiejournalismus ihre Selbst porträts (Selfies) im Kapuzen‑ pulli – weil Plöchinger einige Tage zuvor in einem Zeit‑Artikel (vgl. Fichter, 2014) außerdem noch als „Kapuzen pulliträger“ ver unglimpft worden war. Innerhalb kurzer Zeit wurde der umgangs sprach lich als „Hoodie“ be zeichnete Kapuzen pullover zum Klei dungs stück der Stunde und zum Symbol für die Genera tion der Journalisten, die das Internet als ihren an gestammten Arbeits platz be trachten, sich in ihrer Berufs rolle als Internetexperten aber schon länger zu Journalisten zweiter Klasse ab qualifiziert fühlen. Das Resultat der Hoodie‑Debatte – Hunderte Solidari täts‑Tweets mit Kommen‑ taren und Selfies junger Journalistinnen und Journalisten – ließ sich bereits wenig später in einem eigenen Tumblr‑Blog be staunen.1 Plöchinger be dankte sich umgehend via Twitter aus dem Urlaub: „+++ Candystorm durch Kapuzen sturm ab gelöst +++ Journalisten‑Hoody dankt #oderso“. 1 journalisten-hoodies.tumblr. com/ [14. 04. 2014] abbilDung 1.1: tweet des Süd deutsche. de- chefredakteur stefan Plöchinger * Für den gesamten Forschungsbericht gilt: Wann immer wir lediglich männliche Formen (das sog. generische maskulinum) verwenden, sind Frauen jeweils mitgemeint. 18 War dies nun eine „über flüssige, weil unnötige Debatte? Oder ein Aus druck der anhalten den Graben kämpfe zwischen Print‑ und Onlinejournalisten?“, fragte der Branchen dienst Meedia (vgl. Meier, 2014, o. S.). Wer diese Debatte als Aus tausch von Eitel keiten und Befindlich keiten abtun wollte, ver kennt ihren Kern. Es geht dabei um mehr als nur eine Personalie: Es geht um die Ver teidi gung der journalisti schen Berufs‑ ehre und die Sorge um Geschäfts modelle. Es geht um einen Genera tionen konflikt und darum, wie Journalisten mit Technik und sozialen Netz werken umgehen sollen. Es geht um die Heraus forde rung, wie Redak tionen in einen Dialog mit ihren Usern treten und dadurch ihre Einwegkommunika tion auf brechen. Und es geht, im Ganzen gesehen, vor allem um respekt volle Umgangs formen unter Kollegen – und damit um die Gretchen frage, „ob Menschen in Kapuzen pulli echte Journalisten sein können“ (vgl. Wrusch, 2014, o. S.). Die Kontroverse um Plöchinger legt offen, dass es nach wie vor um den profes‑ sio nellen Stellen wert, aber auch den sozialen Status des Handwerks geht, das wir im Folgenden „Digitalen Journalismus“ nennen. Zwar tobt kein Kulturkampf mehr in den Redak tionen wie noch vor wenigen Jahren, doch hat die Twitter‑Solidarisie rungs‑ welle ge zeigt, dass immer noch ein „Riss durch deutsche Redak tionen“ (Ulrich & Wegner, 2014, o. S.) zu gehen scheint, wo der „Dünkel der Tradi tion“ einer „Arroganz des Fortschritts“ ent gegen stehe. Einer seits steht außer Zweifel, dass es im Journalismus Berüh rungs ängste mit der Digitali tät gibt, die ein durch aus unter schied liches Ver‑ ständnis hervor rufen, ob das, was da im Internet ent steht, über haupt unter seriösem Journalismus zu fassen ist. Anderer seits macht das deklamierte „Hoch auf den Hoodie“ deut lich, dass die jüngst ver spot teten Protagonisten der Digitalisie rung sich nicht mehr kleinmachen lassen wollen. 1.1 meDien unD Journalismus im strukturwanDel Zäsuren wie die Digitalisie rung lassen sich in der histori schen Ent wick lung des Jour‑ nalismus immer wieder be obachten: die Erfin dung der Schrift, des Buchdrucks, der Telegrafie, der industriellen Massen ferti gung ge druckter Medien, die Einfüh rung der elektroni schen Medien, be ginnend mit dem Radio, und, wie es hier vor geschlagen wird, die Digitalisie rung des Medien sektors können im Schumpeter’schen Sinn auch als Disrup tion be griffen werden, die das Innova tions geschehen im Journalismus massiv voran treibt, indem sie die Herstel lung von Öffentlich keit – und damit die Funk tions‑ weise des Systems Journalismus als gesell schaft licher Kontrollinstanz – auf eine voll‑ kommen neue Basis stellt. Jede der ge nannten Innova tionen hat sich als unumkehr‑ 19 1 einleitung bar er wiesen und führte zu einem massiven Strukturwandel der Öffentlich keit (vgl. Habermas, 1962), der stets Folgen für mediale Kommunika tions formen und Rezep‑ tions weisen hatte. Das gilt auch für die aktuell zu be obachten den Umwäl zungen des Journalismus – als kulturelle Praxis, als Agent der Öffentlich keit und als Profession. Dabei gab es stets und gibt es auch heute Befürch tungen, die sich an ver muteten Folgen für die Qualität des Journalismus festmachen. Was es hingegen auch gibt: Chancen für die qualitative Weiter entwick lung journalisti scher Arbeits‑ und Darstel‑ lungs weisen. Der Journalismus, seine Akteure und Produkte durch laufen einen tiefgreifen den Strukturwandel, der den Journalismus in historisch einmali ger Weise be flügelt – sowohl das journalisti sche Handwerk als auch die redak tio nellen Kommunika tions‑ und Produk tions praktiken, aber auch die journalisti sche Darstel lung sind von den Einflüssen der Digitalisie rung erfasst. Um sich weiter entwickeln zu können, müssen Journalisten grundlegend umdenken, vor allem im Hinblick auf die radikalisierte Konkurrenz und die forcierte Anspruchs haltung des Publikums, und sie müssen Bewährtes in eine neue, dialogisch orientierte Medien umwelt trans formie ren. Journalismus, also die Profession, die seit Jahrhunderten für die Beobach tung und Beschrei bung unserer Gesell schaft sorgt und von ihr lebt, ist also seit einigen Jahren konfrontiert mit gravie ren den kommunikativen, wirtschaft lichen, medien politi schen und technologi schen Heraus forde rungen. Zwar hat die Digitalisie rung fast aller Lebens‑ bereiche in vielen, aber noch längst nicht allen Medien häusern zu einem Umdenken ge führt, mancherorts auch zu einer grundlegen den Neujustie rung im Hinblick auf die eigene Zukunfts fähig keit – sei es im Hinblick auf die neuen Distribu tions wege auf mobilen Endgeräten, auf flexiblere Abläufe innerhalb der Redak tionen, auf stärker automatisierte Recherche‑ und Publika tions prozesse oder Experimente mit multimedia‑ len Darstel lungs formen. Doch zugleich hat der Strukturwandel Konsequenzen für den Journalisten beruf und das professio nelle Selbst verständnis: Was ist seine zukünftige Rolle auf digitalen Kommunika tions platt formen, auf denen er unmittel bar, ohne ein Regime von Frequenz‑ und Kanal vertei lung, mit un gezählten anderen Signalen und Botschaften kommerzieller, politi scher, institu tio neller und individueller Art konkurriert? Wie kann er in dieser Lage (noch) Relevanz ent falten und Wirkung zeiti gen? Was von seinen Tradi tionen (Informa tion und Recherche, Auf klärung und Kritik) kann er wie in die digitale Moderni tät retten? Was kann, was muss der Journalismus für demokrati sche Gesell‑ schaften leisten? Es wird nur gehen – um eine Hypothese unserer Unter suchung vor‑ wegzunehmen – über ein grundlegend neues Ver hältnis zum Publikum, über eine neue Dialogkultur, über die sogenannte Dialogisie rung. 20 Vielerorts nimmt im Journalismus die Akzeptanz, mindestens aber das lernende Interesse an den digitalen Möglich keiten tendenziell zu. Eine Ab wehrhal tung, wie sie noch vor wenigen Jahren in den meisten Zeitungs verlagen, aber auch in den öffent‑ lich‑recht lichen Rundfunkanstalten ver breitet war, gilt an gesichts der Dominanz des Netzes inzwischen als unzeit gemäß. Vielerorts herrscht im Nachrichten geschäft sogar eine positive Grundstim mung. Beschleuni gung und Dynamisie rung sind offen bar keine Kategorien mehr, vor denen sich Journalisten generell fürchten, sondern etwas, das ihren Beruf positiv be einflussen kann. Die Digitalisie rung wird in vielen Medien‑ häusern und Redak tionen inzwischen als Chance be griffen, die es zu er greifen gilt. Klar ist dabei auch, dass wir derzeit einen lang andauernden Prozess be obachten, der allen Beteiligten eine ge wisse Anpassungs fähig keit ab verlangt, und bei dem die Visibili‑ tät dessen, was am Ende der Ent wick lung stehen wird, derzeit noch gering ist. In dieser Hinsicht eine umfang reiche Bestands aufnahme zu leisten, ist zentrales An liegen der vor liegen den Unter suchung. Bei allem Pessimismus, den die meisten Debatten über die Zukunft des Journalis‑ mus häufig mit sich bringen, besteht kein Zweifel, dass der Einsatz digitaler Techno‑ lo gien (z. B. multimediale Formen der Darstel lung, cross mediale Ver wer tungs ketten) den Journalismus in seiner Reichweite und seinen handwerk lichen Möglich keiten generell be reichern kann (vgl. Witschke, 2012). Technik und Innova tion müssen im Journalismus demnach zusammen gedacht werden – das eine bedingt das andere, und nur durch Innova tions bemühungen wird Journalismus über lebens fähig bleiben. So ver weist auch die Berufs‑ und Ideengeschichte des Journalismus auf psychologi sche Merkmale, die – meist an getrieben durch bahnbrechende techni sche Erfin dungen – nicht nur von der Notwendig keit seiner steti gen eigenen Erneue rung zeugen, sondern auch von dem freien Willen ge trieben waren, sich den jeweili gen sozialen, ökonomi‑ schen und politi schen Notwendig keiten unter Beibehal tung seiner Prinzipien und Leitlinien anzu passen (vgl. Requate, 1995). 1.2 Der begriff Des Digitalen Journalismus Als Anfangs punkte dieser Neuperspektivie rung des Journalismus lassen sich einer seits der Start des World Wide Webs am 6. August 1991, anderer seits, in Deutschland, die Lancie rung der ersten journalisti schen Website, Spiegel Online, am 25. Oktober 1994 be nennen. Was damals seinen be scheidenen Anfang nahm (siehe Spiegel Online, 1996), hat seither eine rasante, durch Dynamisie rung und Vielfalt ge kennzeichnete Ent wick‑ lung ge nommen, sodass wir 20 Jahre nach dem Erscheinen der ersten journalisti schen 21 1 einleitung Präsenz im deutsch sprachigen WWW von einem vollwerti gen, eigenständi gen Digi talen Journalismus sprechen können. Diese Studie geht, auch vor dem Hinter grund der jüngsten Umwäl zungen im Journalismus durch das Social Web (vgl. Ebers bach u. a., 2008; Schmidt, 2011), der Generalfrage nach, welche qualitativen Folgen diese Ver‑ ände rungen für die Beschaffen heit der Profession er bracht haben. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland nach Angaben des Deutschen Journalisten‑ Verbandes rund 72.500 haupt beruf liche Journalisten (vgl. Kaiser, 2012). Natürlich arbeiten nicht alle von ihnen in sogenannten Online‑Redak tionen, aber alle sind vom digitalen Medien wandel mehr oder weniger stark be troffen. Zu den größ ten Heraus‑ forde rungen für diese systemrelevante Berufs gruppe ge hören heute neben der viel‑ beschworenen „Krise des Quali täts journalismus“ auf grund ökonomi scher Knapp heit und Rationalisie rung, der Hegemonie von Gratis‑Erwar tungen auf Seiten des Publikums und der damit ver bundenen schleppen den Suche nach alternativen Geschäfts modellen (vgl. King, 2010; Kolo & Weichert, 2014) vor allem Anfech tungen durch die Kon‑ kurrenz neu ent standener „parajournalisti scher“ Inhalte im Internet (Gillmor, 2006): An gebote von Blogs, in Wikis und Video‑Portalen, die größtenteils von Nicht‑Jour‑ nalisten be trieben werden und mit journalisti schen An geboten im direkten Wettbewerb um die Auf merksam keit der Nutzer stehen. Hinzu kommt die Ab wendung junger Publikums schichten von tradi tio nellen journalisti schen Medien wie der ge druckten Zeitung oder dem linearen Programm fernsehen (vgl. Radke, 2009; Weichert & Kramp, 2009; Weichert u. a., 2009). Diese Ab wendung hat den Druck auf traditio nelle Medien‑ unternehmen erhöht, dem „digitalen Tsunami“ (Clasen, 2013) und den damit ver‑ bundenen disruptiven Ent wick lungen – wie in den USA – mit nach halti gem Innova‑ tions management zu be gegnen (vgl. Kramp & Weichert, 2012; Ruß‑Mohl, 2009). Die „Gesichter des Journalismus“ haben sich im Laufe der beiden letzten Jahrzehnte unaufhör lich ver ändert (vgl. Zelizer, 2009): Soziale Netz werke, mobile Endgeräte und inter aktive Technologien haben neue journalisti sche Kommunika tions‑, Präsenta tions‑ und Recherchemöglich keiten geschaffen (vgl. Gynnild, 2013), die Gegen stand wissen‑ schaft licher Forschung waren und sind. Dabei prägt „Online‑Journalismus“ als um‑ gangs sprach licher Begriff noch immer die Debatte, sowohl die fachwissen schaft liche als auch die branchen interne, wenn von webbasierten Medien angeboten die Rede ist. Doch der Begriff ist eindimensional, gibt er doch im Grunde nur an, auf welchem Über tra gungs weg Journalismus statt findet. Im Gegen satz dazu präferie ren wir den Aus druck „Digitaler Journalismus“ (vgl. Anderson u. a., 2012; Jones & Salter, 2012). Das voran gestellte Eigenschafts wort signalisiert, dass sich der Journalismus als kulturelle Praxis insgesamt wandelt. Ver glichen mit dem herkömm lichen, dem „analogen“ Jour‑ nalismus von Presse, Hörfunk und Fernsehen bedingt und er möglicht die Digitali tät, 22 also ein techni sches Movens, eine Vielzahl neuer Chancen, aber auch Heraus forde‑ rungen. 20 Jahre nach dem Markt zutritt der ersten journalisti schen Website in Deutschland er scheint es daher gerecht fertigt, von einem „neuen Journalismus“ (Weichert, 2011) zu sprechen, der eine kontinuier liche Neuvermes sung seiner An gebote und Beziehungs‑ geflechte nicht nur recht fertigt, sondern unter dem Eindruck der Digitalisie rung auch er forder lich macht (vgl. Herbert, 2001; Neuberger u. a., 2009; Peters & Broersma, 2013). Denn die Digitali tät, ver bunden mit der neuen starken Rolle des teilhaben den, den Journalismus mitprägen den Publikums und dem neuen wettbewerbs stimulie ren den Einfluss von Social‑Media‑Umgebun gen (vgl. Lilienthal, 2013), ent faltet mittlerweile eine Dynamik mit unabseh baren Konsequenzen für den Journalismus im Besonde ren und für die Meinungs‑ und Willens bildung, mithin die politi sche Debatten kultur und Politik vermitt lung in unserer Gesell schaft, im Allgemeinen (vgl. Friedrichsen & Kohn, 2013; Weichert, 2014). Hinzu kommt, dass die techni sche Konvergenz der Medien die vormals separierten, „analogen“ Mediengat tungen auf digitalen Platt formen zusam‑ men führt, etwa in Form von Fernseh‑Mediatheken, Podcasts oder Zeitungs‑ und Zeitschriften‑Apps (Bucher u. a., 2010). Hieraus resultierende Konsequenzen dieser „Troubling Evolu tion of Journalism“ (Dahlgren, 2009, S. 146) ver stehen wir demnach mit Blick auf mögliche Heraus forde‑ rungen, insbesondere bei der Leis tungs erbrin gung des Journalismus für demokrati sche Gesell schaften und seine Funktion bei der Herstel lung einer kritischen Gegen öffentlich‑ keit, aber auch positiv mit Interesse an den offensicht lichen Chancen dieser technologie‑ und publikums getriebenen Ent wick lung. 1. Zunächst be deutet Digitaler Journalismus technisch nicht nur die ver änderte Ver‑ triebs‑ und Publika tions form auf Basis des Internets bzw. des World Wide Webs; infolge der Ent wick lung immer neuer miniaturisierter Endgeräte (Smartphones, Tablets) resultiert hieraus auch eine zeit‑ und orts souveräne Omnipräsenz der Medien nutzung und eine zeit liche Permanenz, die der journalisti schen Aktuali tät und damit ihren Akteuren einiges ab verlangt. Kürzere Ent wick lungs zyklen techni‑ scher Endgeräte und dynamisierte Publika tions prozesse haben in vielen Medien‑ häusern zu einem innova tion turn ge führt, der den Journalisten beruf auch techno‑ logisch‑publizistisch neu konturie ren hilft (vgl. Kramp & Weichert, 2012). 2. Digitaler Journalismus be deutet darüber hinaus neue Ressourcen und Techniken der (digitalen) Recherche. Innovative Spielarten wie der Daten journalismus ver‑ mögen große Mengen an z. B. sozialstatisti schen Rohdaten computer gestützt und vollautomatisiert auszu werten (Gray u. a., 2012). Der Daten journalismus erlaubt es interessierten Nutzern aber auch, ihre jeweils eigene Auswahl aus dem auf berei‑ 23 1 einleitung teten Material zu treffen bzw. ihre eigenen Geschichten in den Daten zu finden und die journalisti sche Aus wertung über haupt prüfend nach zuvollziehen. Dank Open Source ist somit eine radikale Quellentransparenz möglich. 3. Digitaler Journalismus kann eine konsequente Teilhabe des Publikums – wir nennen diesen Prozess „Dialogisie rung“ – in einem medien historisch gesehen revolutionären Ausmaß be deuten: von der Kommentie rung und Diskussion einzel‑ ner publizisti scher Beiträge über den Transfer von Argumenten in den journalisti‑ schen Produk tions prozess bis hin zur tatsäch lichen Mitwir kung der Nutzer bei Recherchen, der kollektiven Bearbei tung von Dokumenten oder bei der Fortschrei‑ bung journalisti scher Geschichten (vgl. Schmidt, 2011). 4. Digitaler Journalismus ist universaler Journalismus, weil die ihm im Web zur Ver‑ fügung stehen den Quellen tendenziell unend lich sind und weil er dank neu arti ger Möglich keiten der multimedialen Präsenta tion – vom Webvideo über die Slideshow bis zum Multimedia‑Dossier – journalisti sche Erkennt nisse nicht ver kürzen muss, sondern diese aus führ lich, vielfältig und auf eine für die jeweilige Ziel gruppe attraktive Weise darstellen und multimedial er zählen kann (vgl. Holzinger & Sturmer, 2010; Simons, 2011; Sturm, 2013). 5. Digitaler Journalismus ist – zusammen fassend ge sprochen – zugleich Zeuge und Akteur eines Epochen wechsels, der sich als digitaler Strukturwandel der Öffentlich‑ keit (Habermas, 1962; Weichert u. a., 2010) darstellt und sich mit dem Begriff der „digitalen Moderne“ (Kramp u. a., 2013) zeithistorisch fassen lässt: Mobile End geräte, innovative Technologien, be schleunigte Kommunika tions‑ und Publika‑ tions rhythmen, aber auch das Internet als öffent licher Diskurs‑ und Resonanzraum hinter lassen in jedem Winkel der Gesell schaft ihre Spuren, die etablierte Medien‑ häuser als Organisa tionen vor gravierende Heraus forde rungen stellen, vor allem wegen der zunehmenden Zersplitte rung in Teilöffentlich keiten im Hinblick auf den Zusammenhalt demokrati scher Gesellschafts ordnun gen (Habermas, 2007). Der Begriff „Digitaler Journalismus“ soll also einer seits aus drücken, dass es sich um eine neue Gestalt des Journalismus handelt, die inzwischen von techni schen Innova‑ tionen ge prägt, be schleunigt und in ihrer Weiter entwick lung an getrieben wird. In mehrfacher Weise bricht das Digitale mit dem Dagewesenen, insofern der darin auf‑ gehende Journalismus neuen Typs anderen Gesetzen, Ritualen und Normen ge horcht. Die reziproke Echtzeit kommunika tion auf digitalen Medien platt formen (vgl. Lewis u. a., 2013), multimediale Erzähl weisen und der ständige Aktualisie rungs zwang von Informa tionen zeichnen diesen Journalismus aus. Die ge nannten Faktoren eröffnen Medien häusern, aber auch Redakteuren und freien Journalisten alternative Möglich‑ keiten der journalisti schen Betäti gung. Dass die Digitalisie rung des Journalismus damit 24 nahezu revolutionäre Züge trägt, lässt sich vor allem am ver änderten Nutzungs verhalten des Publikums er kennen: Mobiltelefone, soziale Netz werke, Blogs, Video‑Communitys und andere Nutzungs optionen, die häufig nicht‑journalisti schen Ursp rungs sind, fordern die Profession als Ganzes heraus und zwingen sie dazu, ihren Platz – und ihre Berechti‑ gung – in den digitalen Um gebun gen zu finden. Auf der anderen Seite ist es nicht so, dass der Journalismus grundlegend neu er‑ funden würde: Es ist unstrittig, dass die Presse in Demokratien gegen wärtig und wahrschein lich auch in Zukunft die Aufgabe haben wird, Öffentlich keit herzu stellen und unter schied liche Meinun gen abzu bilden, um den politi schen Willens bil dungs pro‑ zess der Bürger in Gang zu halten (vgl. Fenton, 2011). Auch wenn sich die professionelle Berufs rolle und das Selbst verständnis von Journalisten als Kritik‑ und Kontrollagenten der politisch‑gesell schaft lichen Ver hält nisse vor allem durch die Inter aktions möglich‑ keiten weiter hin stetig wandeln (vgl. Anderson, 2013; Downie & Schudson, 2009; Rössing, 2013; Kovach & Rosenstiel, 2003), über nimmt Journalismus damit eine essenzielle Aufgabe im Dienste der Gesell schaft, indem er aktuelles, relevantes Wissen einem dispersen Publikum öffent lich zugäng lich macht (vgl. Maletzke, 1963; Mott & Casey, 1937; Rühl, 1980; Scholl & Weischen berg, 1998). Professio nelle Routinen wie die Recherche und Prüfung von Fakten, das adäquate Auf bereiten und Ver öffent lichen von Neuig keiten sowie die Interpreta tion und Analyse von Informa tionen be halten im digitalen Zeitalter nach wie vor ihre Relevanz – ob und in welcher Form diese Routinen als reformulierte Standards für die Funk tions rollen des Journalisten be stehen bleiben oder sich ver ändern, ist Gegen stand dieser Studie. Diese evolutionären Kontinui täten gilt es zu fokussie ren, wenn es im Folgenden um journalisti sche Qualität unter digitalen Vor zeichen geht. 1.3 erkenntnis interesse, gegen stanD unD aufbau Der unter suchung Unser wissen schaft liches Erkenntnis interesse fächert sich wie folgt auf: Wie ver ändern digitale Formen der Nutzer partizipa tion die journalisti schen Routinen? Gehen hiervon quali täts steigernde Effekte auf die Inhalte aus? Inwiefern nutzen Journalisten die Beiträge des Publikums – von schlichter Fehlerkorrektur über Themen wünsche und ‑hinweise bis zu eigenständi gen Artikeln oder Argumenten – in ihren eigenen profes‑ sio nellen Kommunikaten? Haben sich dafür neuartige Adap tions‑ und Produk tions‑ weisen heraus gebildet? Welche Rolle spielt schließ lich die technik getriebene Automatisie‑ rung? Was macht den neuen Journalismus unter digitalen Vor zeichen von seinem 25 1 einleitung Selbst verständnis her aus? Was kann und soll Journalismus – auch in Zukunft – für die demokrati sche Gesell schaft leisten? Dies soll auf den folgen den Seiten er forscht und reflektiert werden. Anstatt diesen Fragen in einer einzigen großen Erhebung nach zugehen, haben sich die Autorinnen und Autoren ent schieden, eine Bandbreite an Methoden einzu setzen, um die Vielfalt des Digitalen Journalismus und seine Ent wick lungs dynamik abzu bilden. Dabei setzen die Methoden an unter schied lichen Stellen im journalisti schen Kommunika tions prozess an (siehe Abbil dung 1.2) und be fassen sich mit den folgen den Themen: – Quantitative Inhalts analyse partizipativer Formen und Formate im Journalismus (Kapitel 3), – Deskrip tion aus gewählter journalisti scher Partizipa tions angebote (Kapitel 4), – Leitfaden gespräche mit Redak tions verantwort lichen (Kapitel 5), – Beobach tung von Handlun gen und Automatisie rungs tendenzen in Redak tionen (Kapitel 6), – Vignetten analyse zum Ver trauen von Journalisten und Bloggern in Nutzer botschaf‑ ten und Onlinebefra gung zur Nutzer partizipa tion (Kapitel 7), – Inhalts- und Netz werkanalyse der Qualität von Nutzer kommentaren in partizipativen Formaten (Kapitel 8). Aus der Summe dieser Einzel bausteine hoffen wir ein vielschichti ges Bild von dem ab leiten zu können, was Digitalisie rung für die Praxis von Quali täts journalismus be‑ deutet und ab sehbar be deuten wird. Den Konsequenzen der Digitalisie rung für die journalisti sche Qualität kommt in dieser Studie eine be sondere Bedeu tung zu. Deshalb werden die sechs methodi schen Bausteine in Kapitel 2 in einen theoreti schen Rahmen ein gebettet, der reflektiert, welche (positiven oder negativen) Impulse für journalisti sche Produk tions‑ und Rezep‑ tions weisen von der Digitalisie rung aus gehen. Dabei sind Nutzer partizipa tion, Automa‑ tisie rung und Spezialisie rung drei zentrale Schlagworte, mit denen jüngste Trends charakterisiert werden können und die unsere Studie auch theoretisch in den Blick nimmt. Soziale Communities, Blogs oder Foto‑ und Videoportale – innovative An gebots‑ formen und ‑formate des Social Web sind heute kaum noch aus der Medien nutzung wegzu denken, weder aus der mobilen noch der stationären. Ent sprechend haben pro‑ fessio nell‑journalisti sche Medien angebote reagiert und offerie ren inzwischen eben falls partizipative Möglich keiten auf ihren Websites oder deren Repräsentanzen, z. B. auf sozialen Netz werken, um ihre Nutzer aktiv in die Produk tion von Inhalten einzu‑ binden. Im ersten empiri schen Teilprojekt (Kapitel 3) werden mittels einer breit an ge‑ legten quantitativen Inhalts analyse partizipative Elemente auf journalisti schen Web sites 26 ab bi lD u n g 1. 2: m et ho di sc he b au st ei ne i m k on te xt d es d ig it al -j ou rn al is ti sc he n ko m m un ik a t io ns pr oz es se s 27 1 einleitung unter sucht. Die Inhalts analyse zeigt das Spektrum und die Praktiken der Nutzer‑ einbin dung auf journalisti schen Websites auf. Vor der Folie der ver änderten Quali täts‑ kriterien im Digitalen Journalismus stehen dabei vor allem das Ausmaß der Nutzer‑ partizipa tion und ferner der partizipative Einfluss auf die Qualität journalisti scher Inhalte im Mittelpunkt des Erkenntnis interesses. Die quantitative Inhalts analyse wird durch eine qualitative Beschrei bung (Kapitel 4) aus gewählter journalisti scher Websites ergänzt und ver tieft. Hierbei war es unsere Absicht, innovative Formen und Formate der Nutzer partizipa tion auf diesen Websites genauer zu be schreiben. Dazu wurden auf Basis der quantitativen Inhalts analyse und in Ab stim mung mit dem Sample für die Leitfaden interviews – siehe nächster Ab‑ schnitt – 15 digitale Medien aus gewählt. Aus schlag gebend für die Auswahl waren dabei quantitative (ver gleichs weise hohe Nutzer beteili gung in An gebot und Nutzung) und qualitative Aspekte der Partizipa tion (vor allem be sonders innovative Formen), um auf diese Weise das Unter suchungs ziel, be sonders einfalls reiche An gebote zu be schrei‑ ben, einzu lösen. Ferner sollten unterschiedliche Mediengattungen vertreten sein. Inhalt lich ergänzt und ver tieft wird die Status quo‑Beschrei bung der Inhalts‑ analysen durch Leitfaden gespräche mit 15 Redak tions verantwort lichen (Kapitel 5). Diese Teilstudie zielt auf eine qualitative Erhebung von Ab sichten, Hinter gründen, Einschät zungen, Ver tiefungen und Prognosen von Experten: Explizit geht es in den Gesprächen um die konzeptio nell‑publizisti sche Ver anke rung, aber auch um den Nutz‑ wert partizipativer An gebote innerhalb des journalisti schen Produk tions prozesses. Dabei kommen weniger quantitative als qualitative Aspekte der Nutzer partizipa tion – etwa auch der Innova tions gehalt oder der professio nelle Umgang mit User‑Kommentaren – zur Sprache: Die Experten gespräche geben insbesondere Auf schluss darüber, inwieweit die Nutzer einbin dung in den journalisti schen Produk tions prozess zukunfts fähig ist, in welche, möglicher weise auch problemati sche Richtung sich derartige Formate poten‑ ziell ent wickeln und wie partizipative Elemente von den Redak tionen konsequent auf gegriffen werden können, damit sie zur journalisti schen Quali täts siche rung oder ‑steige rung beitragen. Die Experten gespräche fokussie ren somit auf die redaktio nelle bzw. professio nelle Realität des Digitalen Journalismus der jeweili gen Medien angebote. Gefragt wurde nach Kommunika tions plänen und Management kompetenzen; es interes‑ sierten insbesondere die Chancen und Risiken der Einbet tung partizipativer Elemente in redaktio nelle Strukturen, Abläufe und Inhalte. Bestimmte Automatisie rungs tendenzen lassen sich in der journalisti schen Inhalte‑ Produk tion unter dem Einfluss techni scher Hilfs mittel (Hardware, Software) er kennen und auf sehr unter schied lichen Hand lungs ebenen in unter schied licher Intensi tät (nied‑ rig, mittel, hoch) be obachten, be schreiben und be werten. Die Beobach tungs studie 28 (Kapitel 6) zielt demnach auf journalisti sche Hand lungs prozesse ab. Dabei interessierten insbesondere Handlun gen und Hand lungs abläufe, die im redak tio nellen Arbeits alltag der aus gesuchten vier Redak tionen be obachtet werden können. Neben digital ge stützten Routinen und dem ge zielten Einsatz von Hard‑ und Software, z. B. bei der Recherche in sozialen Netz werken, wurde schwerpunkt mäßig unter sucht, inwiefern Automatisie‑ rungs prozesse in journalisti sche Handlun gen und Hand lungs abläufe integriert sind, vor allem im Hinblick auf redaktio nelle Produk tions abläufe und die Integra tion des Publikums. Unter sucht wurde auch, inwiefern diese Prozesse die Qualität journalisti‑ scher Arbeit be einflussen und inwiefern sich aus einem technisierten Arbeits kontext neue be schreib bare Anforde rungs profile für den profes sio nellen Journalismus ergeben. Katastrophen und krisen hafte Ereig nisse stellen den Journalismus vor be sondere Heraus forde rungen, was die Informa tions beschaf fung be trifft. Deshalb greifen Jour‑ nalisten und Blogger immer häufiger auf Informa tionen aus dem Social Web zurück. Im vor letzten Teilprojekt (Kapitel 7) geht es deshalb in einer Vignetten analyse um die Faktoren, die bei der Beurtei lung der Ver trauens würdig keit von Nutzer botschaften eine Rolle spielen. Darüber hinaus wird er mittelt, welches Bild Journalisten und Blogger von ihrem partizipie ren den Publikum haben und wie sie die Nutzer partizipa tion insgesamt einschätzen. Schließ lich werden auch Informa tionen über den konkreten Umgang mit partizipativen Nutzer botschaften ein geholt. Zur Beantwor tung dieser Fragen kommt eine webbasierte Befra gung unter journalisti schen Redak tionen und Blogs, die in sozialen Netz werken be sonders aktiv sind, zum Einsatz. Der letzte methodi sche Baustein (Kapitel 8) widmet sich dem konkreten Mehrwert, den Nutzer bei partizipativen Formaten in den Journalismus einbringen. Anhand von vier Fall beispielen werden ver schiedene Eigen schaften der Nutzer kommunika tion (Infor‑ ma tion, Emotion, Meinung, Inter aktion) quantitativ erfasst und deren Konsequenzen für die journalisti sche (Zusatz‑)Qualität heraus gearbeitet. Dabei kommen eine Inhalts‑ und eine Netz werkanalyse zum Einsatz. Die Ergeb nisse lassen auch Rückschlüsse auf ver schiedene Nutzer typen zu, von denen sich manche eher konstruktiv, andere eher destruktiv im Rahmen journalisti scher Partizipa tions formate be teili gen. Deshalb wird in diesem Teilprojekt zusätz lich mittels einer Cluster analyse eine Nutzer typologie entwickelt und es werden die ver schiedenen identifizierten Nutzer typen genauer be‑ schrieben. 29 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus In diesem Kapitel wird aus gelotet, in welcher Hinsicht und in welchen Bereichen sich die profes sio nellen Standards und Quali täts kriterien des Journalismus ver ändern. Diese Kriterien stellen die wissen schaft liche Brille dar, durch die der Journalismus unter digitalen Vor zeichen in den folgen den Kapiteln normativ in den Blick ge nommen werden soll. Das Kapitel gliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil werden in Anleh nung an Klaus Arnolds (2009) Dimensionen journalisti scher Qualität traditio nelle Kriterien für guten Journalismus auf den Digitalen Journalismus über tragen. Der zweite Teil widmet sich neuen Quali täts kriterien, die ent weder grundlegende Innova tionen dar‑ stellen oder Aspekte, die im tradi tio nellen Journalismus eine unter geordnete Rolle ge spielt haben. Dort geht es auch um virulente Probleme des Journalismus unter digitalen Vor zeichen. Schließ lich wird im dritten Teil auf neue Formen und Berufs‑ profile im Digitalen Journalismus ein gegangen, die sich aus den digital ge triebenen Innova tionen im Jour nalismus (bislang) ergeben haben. 2.1 kontinui täten zwischen traDi tio nellem unD Digitalem Journalismus Im Folgenden soll, aus gehend von den Kriterien des klassi schen, prä‑digitalen Jour‑ nalismus, auf gezeigt werden, welche Quali täts kriterien unter digitalen Vor zeichen ihre Gültig keit be halten. Diese „tradi tio nellen“ Kriterien sind es, im Ver bund mit neueren Merkmalen (vgl. Kap. 2.2), die in den empiri schen Bausteinen dieser Studie zur Beurtei‑ lung neuer Formen der Nutzer partizipa tion, Automatisie rung und Spezialisie rung zum Einsatz kommen. Dabei wird auf den Ansatz von Klaus Arnold (2009) zurück gegriffen, der 1. demokratietheoretisch‑normative, 2. funktional‑systemtheoreti sche und 3. nutzer‑ bezogen‑hand lungs orientierte Aspekte von journalisti scher Qualität integriert hat. In der ersten Dimension geht es um die „fundamentalen Werte […] einer demokratisch‑ pluralisti schen Gesell schaft“, die etwa in Gesetzes normen oder profes sio nellen Ethik‑ kodizes ver ankert sind (Arnold, 2009, S. 185 f.). Die zweite Dimension widmet sich den notwendi gen Bedin gungen für die Erfül lung der wichtigsten Funktion des Systems Journalismus, die Gesell schaft mit „aktuellen, relevanten und faktischen Informa tionen“ zu ver sorgen (Arnold, 2009, S. 165). In der dritten, nutzer bezogen‑hand lungs orientierten 30 Dimension sind diejenigen Leistun gen des Journalismus zusammen gefasst, die für das Publikum in seiner Lebens welt relevant sind (Arnold, 2009, S. 201). In jeder dieser Dimensionen lassen sich mehrere Quali täts kriterien identifizie ren, die in der digitalisierten Medien welt ihre Gültig keit be halten. Die ge wählten Kriterien leiten sich einer seits aus der Relevanz im Digitalen Journalismus ab, anderer seits spielten bei der Auswahl auch pragmati sche Aspekte wie die empiri sche Messbar keit eine Rolle. 2.1.1 Demokratietheoretisch-normatiVe kriterien Kritik und Kontrolle Die Kritik- und Kontroll funk tion gehört zu den wichtigsten Auf gaben des Journalismus in demokrati schen Gesell schaften (vgl. Pürer, 2003, S. 407; Stöber, 2005). Dabei geht es um die „Unter rich tung der Öffentlich keit, Auf deckung von Miss ständen und Kom‑ mentie rung von Maßnahmen der politi schen und gesell schaft lichen Ent schei dungs‑ träger“ (Tonnemacher, 2003, S. 47). Im an gelsächsi schen Sprachraum wird der Journa‑ lismus auf grund dieser Funktion häufig als „Watchdog“ und „Muckraker“ be zeichnet (Jebril, 2013; Overholser & Jamieson, 2005; Requate, 1995, S. 33 ff., 44 ff.; Schudson, 1978). Welche Konsequenzen hat die Digitalisie rung der Kommunika tion für die Aus‑ übung der Kritik‑ und Kontroll funk tion des Journalismus? Auf Whist leblower‑ und Leaking‑Platt formen wie Wikileaks, Brussels Leaks oder Globa Leaks werden Informa‑ tionen anonym bereit gestellt, die ein kritisches Licht auf Politik und Wirtschaft werfen können (Rosen bach & Stark, 2011). Redak tionen wie DerWesten. de haben deshalb elektroni sche Briefkästen ein gerichtet, in denen regional relevante Informa tionen dieser Art hinter lassen werden können (Baetz, 2010). Auch Neugrün dungen wie das gemein‑ nützige Recherche‑Portal Correct!v machen sich diese Möglich keit des anonymen Teilens brisanter Informa tionen zunutze. Ein weiteres Beispiel ist, dass Journalisten über die sozialen Netz werke außer dem neue Quellen hinzu gewinnen: Bei Facebook, YouTube oder Twitter er halten sie Informa tionen, die woanders möglicher weise nicht zugäng lich sind. Bruns (2008), Hermida (2010) und Heinrich (2011) haben hervor‑ gehoben, dass Journalisten auf diese Quellen an gewiesen sind, um ein Bild von Ereig‑ nissen zu be kommen, das offi zielle Ver lautba rungen er gänzen oder unter Umständen auch konterkarie ren kann; ebenso ver weist Schmidt (2011, S. 136 ff., 2013, S. 43 ff.) auf den prakti schen Nutzen von Social Media als Recherche‑ und Informa tions‑ ressource. Allerdings stellt die Digitalisie rung Journalisten beim Informanten schutz 31 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus vor be sondere Heraus forde rungen, wie der Skandal um den US‑Geheimdienst NSA ge zeigt hat (Rosen bach & Stark, 2014). Glaubwürdig keit Glaubwürdig keit ist die wichtigste Währung journalisti scher Medien. Die journalisti‑ sche Glaubwürdig keit hängt eng mit dem Sach verstand und der Integri tät eines Kom‑ mu nikators zusammen (Wirth, 1999, S. 58 ff.). Bucher leitet daraus die Maxime ab: „Sage nichts, was nicht wahr ist oder wofür es keine Beweise gibt“ (Bucher, 2003, S. 24). Dazu gehört auch, mit un vermeid lichen „Wahr heits beeinträchti gungen“ trans‑ parent umzu gehen (Pött ker, 2000, S. 384) und der Unter wande rung des Journalismus durch interessen geleitete Informa tionen zu wider stehen (Lilienthal, 2011; Netz werk Recherche & Schnedler, 2011). Ohne Glaubwürdig keit wird der Journalismus nicht zuletzt als Kritik‑ und Kontrollinstanz nicht mehr ernst ge nommen (Donsbach u. a., 2009). Wie steht es nun um die Glaubwürdig keit des Journalismus unter digitalen Vor‑ zeichen? Hier gelten zunächst dieselben Grundsätze wie im tradi tio nellen Journalismus: Eine ver bürgte Nachrichten gebung sorgt ebenso für Ver trauen wie die Einhal tung des Grundsatzes der Trennung von Redak tion und Werbung. Auch können etablierte Medien marken, denen schon in der analogen Medien umwelt Ver trauen ent gegen‑ gebracht wurde, von ihrem Renommee, diesem symboli schen Kapital, bis auf Weiteres auch in der digitalen Welt profitie ren. Allerdings ist Ver trauen dort auch ungleich schneller ver spielt: Journalisti sche Fehl leis tungen werden von der Netzgemeinde rasch ent deckt und massen haft skandalisiert. Wer eben noch als publizisti scher „Leucht turm“ in einem Meer des Falschen und Belang losen galt, kann im nächsten Moment in einen „Shits torm“ geraten. So ver standen ist Quali täts siche rung im Digitalen Journalismus auch eine Vor‑ kehrung, um das knappe Gut „Ver trauen“ zum Vorteil des eigenen Digitalmediums zu er halten. Glaubwürdig keit wächst im Digitalen Journalismus zudem stärker als bisher auch aus der Ressource Mensch und ihrem digital be obacht baren Ver halten in der Berufs rolle: Journalisten, die mit ihrem eigenen Namen und Konterfei für ihre Produkte einstehen, die sich der Kritik stellen und die den Dialog mit dem Publikum konsequent annehmen, werden wahrschein lich eher als glaubwürdig gelten als solche, die ihre Identität ver bergen und auf Feedback mit Schweigen reagie ren. Das alles gilt übrigens nicht nur für professio nelle Journalisten, sondern auch für Blogger, die mit ihrem Namen, mit Fachkunde und Engagement für etwas einstehen und sich damit das Ver trauen der Netzgemeinde publizistisch erarbeiten. 32 Richtig keit Betrachtet man Journalismus als eine von vielen Möglich keiten, die Wirklich keit zu be schreiben, wird der Begriff der „Objektivi tät“ problematisch (Weischen berg, 1995). Rager bevor zugt deshalb im Zusammen hang mit der inter subjektiven Über prüf bar keit journalisti scher Aus sagen den Begriff der „Richtig keit“ (Rager, 1994): Richtige Aus sagen sind demnach solche, die sich nach empiri scher Über prüfung als zutreffende Wieder‑ gaben der inter subjektiv zugäng lichen Wirklich keit er weisen. Die gründ liche Recherche und Gegen recherche seien in diesem Zusammen hang die wichtigsten journalisti schen Quali täts routinen. Auch Wyss u. a. (2012, S. 116) betonen, die Recherche dürfe im Internet zeitalter „keine lästige Pflicht sein, sondern handwerk liche Notwendig keit und Chance, sich von anderen Medien abzu grenzen“. Die Digitalisie rung hat auch im Hinblick auf die Richtig keit ambivalente Folgen. Einer seits ist die Fakten recherche heute, an gesichts der Vielfalt der ver fügbaren Informa‑ tionen im World Wide Web, für jedermann problem los möglich. Anderer seits sieht sich gerade der tagesaktuelle Nachrichten journalismus durch den Aktuali täts zwang (siehe Kap. 1.1.2) so sehr unter Druck gesetzt, dass häufig die Über prüfung einfacher Tatsachen behaup tungen unter bleibt. Eine Beobach tungs studie von Machill u. a. (2008) ergab, dass recherchierende Journalisten im Durch schnitt nicht mehr als zwei Minuten am Tag für den Fakten check auf wenden. Außerdem wird fast aus schließ lich die Suchmaschine Google zur Internetrecherche ver wendet. Dabei gibt es längst an spruchs‑ vollere Methoden für die internetbasierte Recherche (Gray u. a., 2012; Schiffe res u. a., 2012). Sachlich keit Anstelle des von Arnold vor geschlagenen Kriteriums der Aus gewogen heit (Arnold, 2009, S. 195 f.) wird hier das Kriterium der Sachlich keit vor geschlagen (vgl. Hagen, 1995)2. Unter Sachlich keit ver stehen wir das Gegen teil von Emotionalisie rung und Dramatisie rung (Reineck, 2014). Sachlicher Journalismus be richtet die Fakten und über lässt die Meinungs bildung dem Publikum. Er gilt als ein Kriterium, mit dem sogenannte Quali täts medien von sogenannten Boulevardmedien abzu grenzen sind (Uribe & Gunter, 2007). 2 Sachlich keit ist frei lich kein un bedingter Gegen satz zu aus gewogen heit. Vielmehr kann die sach liche und möglichst vollständige Darstel lung unter schied licher einschät zungen zu einem Sach verhalt im Resultat die inhalt liche aus gewogen heit eines journalisti schen beitrags oder eines an gebots im Ganzen be deuten. Die medien bleiben jedoch frei, ihre tendenz entschei dungen zu treffen und jeweils wertende akzente zu setzen. Das bundes verfassungs gericht hat in seinem dritten rundfunkurteil von 1981 mit bezug auf privatrecht- liche rundfunk veranstalter zutreffend formuliert: „bei einem ‚außen pluralisti schen‘ modell obliegt den einzelnen Ver anstaltern keine aus gewogen heit; doch bleiben sie zu sach gemäßer, umfassen der und wahr heits gemäßer informa tion und einem mindestmaß an gegen seiti ger achtung ver pflichtet.“ (bVerfGe 57, 295 vom 16. 6. 1981) 33 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus In der digitalen Medien welt ist die Sachlich keit vor allem dadurch ge fährdet, dass die an geblich geringe Auf merksam keits spanne der Nutzer die Journalisten zu spekula‑ tiven Thesen und plakativen Schlagzeilen ver leitet. Vor allem Facebook, YouTube und Twitter tragen zur Zuspit zung journalisti scher Botschaften bei, weil journalisti sche Inhalte gerade im Internet noch stärker als bisher mit nicht‑journalisti schen Informa‑ tionen und reinen Unter hal tungs angeboten um die Auf merksam keit konkurrie ren. Vor allem an gesichts der Extremposi tionen und der starken Emotionalisie rung, von denen Online diskussionen wie die sogenannte #auf schrei‑Debatte um Sexismus im Alltag (Caspari, 2014, Lilienthal, 2013) häufig be stimmt sind, könnten journalisti sche An‑ gebote als Anlaufstellen in der digitalen Welt an Bedeu tung gewinnen, bei denen tatsäch lich sach lich informiert wird. 2.1.2 funktional-systemorientierte kriterien Vielfalt Ein Mindestmaß an journalisti scher Vielfalt ist notwendig, um über haupt von einem demokratischen Medien system sprechen zu können. Strukturell meint Vielfalt möglichst ver schieden artige Programm sparten und ‑formen, inhalt lich eine möglichst große Bandbreite an Themen und Akteuren (Schatz & Schulz, 1992, S. 693 ff.). Während Binnen pluralismus auf die innere Vielfalt eines Medien angebotes ab stellt (z. B. ver‑ schie dene Darstel lungs formen und Themen), be zeichnet Außen pluralismus die Vielfalt im gesamten Medien system, also über alle Medien angebote hinweg (McQuail, 1992, S. 145 f.). Die Digitalisie rung hat zunächst einmal zu einer großen Vielzahl journalisti scher Medien angebote ge führt, von denen viele kosten los für jeden Nutzer einseh bar sind. Der Bürger kann sich relativ schnell über eine Vielzahl unter schied licher Themen und Akteure kundig machen (Neuberger, 2008). Hinzu kommen funktional äquivalente Kommunika tions genres, die dem Journalismus seine Rolle als Gatekeeper für kriti‑ sche Meinungs äuße rungen streitig machen, z. B. Blogs und soziale Medien, wenn gleich viele Themen auf gegriffen werden, die von journalisti schen Medien gesetzt wurden (vgl. z. B. Buhl, 2014). Einzelne Nachrichten websites er reichen an einem Tag jedoch selten die Binnen vielfalt einer Zeitungs ausgabe (Dogruel u. a., 2010). Auch ob diese Vielfalt tatsäch lich von Nutzern wahrgenommen wird, darf be zweifelt werden (Napoli, 1997). In diesem Zusammen hang wird es zunehmend als journalisti sche Aufgabe be‑ trachtet, der zunehmen den Fragmentarisie rung ent gegen zuwirken (Neuberger, 2009, S. 20). 34 Relevanz Journalismus ver sorgt sein Publikum mit Informa tionen, die gesell schaft liche Relevanz be sitzen. Systemtheoretisch gesehen ist es diese Selek tions leis tung, die das Funk tions‑ system Journalismus in erster Linie für die Gesell schaft über nimmt (Kohring, 2010). Seit Schatz und Schulz (1992, S. 696 f.) hat es sich ein gebürgert, Relevanz analog zur Nachrichten wert theorie zu interpretie ren, der zufolge Nachrichten auf der Grundlage be stimmter Merkmale für ver öffentlichens wert ge halten werden (z. B. kulturelle Nähe, Prominenz usw.). Wyss hat außerdem darauf auf merksam ge macht, dass Relevanz auch davon ab hängig ist, an welcher Anspruchs gruppe sich der Journalismus orientiert (Wyss, 2002, S. 133 ff.). Führt die Digitalisie rung zu einer Ver ände rung der Relevanz zuschrei bungen? Es wird be fürchtet, dass der Digitale Journalismus der Boulevardisie rung des Journalismus Vor schub leistet, also zu einer Bevor zugung von „soft“ gegen über „hard news“ (Scott, 2005). Man könnte auch von einer Ver lage rung, weg von kommunikatorzentrierter hin zu publikumsorientierter Relevanz sprechen. Beiler (2013) hat zudem auf die Problematik von Automatisie rungs tendenzen im Internet hin gewiesen (vgl. Kap. 6), die zu einer Ver schie bung der Relevanz zuschrei bungen im Journalismus führen können, konkret ge sprochen: Algorithmen von Nachrichten suchmaschinen wählen Themen und Beiträge anders aus und führen so zu einem anderen journalisti schen Agenda Setting als journalisti sche Nachrichten werte. Gleiches gilt für soziale Netz werke wie Facebook, bei denen Botschaften eben falls auf der Grundlage eines Algorithmus sortiert werden: Der Edge Rank‑Algorithmus von Facebook sortiert Facebook‑Botschaften und ordnet sie dem Fenster Top News zu – dabei spielen vor allem Inter aktions häufig keit, Art der Bezugnahme und Aktuali tät der Botschaft eine Rolle; nur ein Bruchteil der an jemanden adressierten Botschaften landen in den Top News (Bucher, 2012). Aktuali tät Aktuali tät spielt im Nachrichten journalismus eine maß gebliche Rolle. Der Zeitungs‑ wissen schaftler Dovifat sah in der Aktuali tät ein Wesens merkmal der Zeitung, die „jüngstes Gegen warts geschehen“ zu ver mitteln habe (Dovifat, 1955, S. 6). Merten hat darauf hin gewiesen, dass zur Aktuali tät nicht nur ein zeit liches, sondern auch ein sinn haftes Moment gehört (Merten, 1973, S. 216 f.). Aktuell ist demnach nicht nur, was vor möglichst kurzer Zeit geschehen ist. Aus den unzähli gen Dingen, die sich fort während ereignen, ist nur das für einen Menschen aktuell, was für ihn von Bedeu‑ tung ist. Insofern sind die beiden Quali täts kriterien der Aktuali tät und der Relevanz eng miteinander ver zahnt (Ruß‑Mohl, 1992, S. 86). 35 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus In der digitalen Welt kann die Aktuali tät zu einer Ver nachlässi gung der Sorgfalt führen. Die Devise der US‑Nachrichten agentur UPI „Get it first, but first get it right“ wird mitunter um gekehrt (vgl. Meier, 2003, S. 253), wenn Redak tionen sich darum bemühen, eine Nachricht baldmöglichst zu ver öffent lichen, ohne dass die notwendige Gegen recherche erfolgt. Nutzer er warten vom Digitalen Journalismus eine be sonders aktuelle Berichterstat tung. Bei dem Microblogging‑Dienst Twitter beispiels weise er‑ reichen journalisti sche Meldun gen innerhalb der ersten vier Stunden ihrer Ver öffent‑ lichung die meiste Resonanz (Keyling u. a., 2013). Das führt unter anderem dazu, dass Journalismus sich heute nicht mehr in einer ab geschlossenen Produkt form – die fertige Zeitung, die fertige Sendung –, sondern idealer weise als ein liquider, sich selbst aktuali‑ sie ren der Prozess darstellt (vgl. Deuze, 2006; Weichert, 2011). 2.1.3 nutzer bezogen-hanD lungs orientierte kriterien Informa tions bedürfnis3 Die Informa tionsfunk tion stellt die „zentrale Leistung der Massen medien“ dar (Burkart, 1998, S. 396), insbesondere des Journalismus. Als pragmati sche Defini tion bietet sich in diesem Zusammen hang jene von Prakke an, der Informa tion be schrieben hat als „Kommunika tion von Inhalten, die dem Rezipienten vor der Rezep tion nicht bekannt waren“ (Prakke, 1968, S. 156). Zugleich dient die Informa tions funk tion als Grundlage journalisti scher Quali täts kriterien, etwa der Vollständig keit, Objektivi tät oder der Ver ständlich keit (vgl. Wilden mann & Kaltefleiter, 1965, S. 15 ff.). Darüber hinaus ist Informa tion auch ein ge nuines Bedürfnis von Medien nutzern (vgl. Merten, 1999, S. 305), wie Uses‑and‑Gratifica tions‑Studien von Anfang an zeigen konnten (vgl. etwa Katz u. a., 1973), deshalb sprechen wir von Informa tions bedürfnis. In der digitalen Medien welt ist Informa tion keines wegs ein knappes Gut. Nutzer er halten sie nicht nur von journalisti schen Websites, sondern auch auf der Seite ihres E‑Mail‑Anbieters, in sozialen Netz werken oder auf Videoplatt formen. Doch um glaub‑ würdige, weil ge prüfte, vielfältige und relevante Informa tionen zu er halten, dafür sind journalisti sche An gebote immer noch für viele Menschen die Anlaufstelle der Wahl. Das lässt sich anhand des größeren Ver trauens belegen, das dem Journalismus im Ver‑ gleich zu funktionalen Äquivalenten wie Blogs ent gegen gebracht wird (vgl. Neuberger u. a., 2009, S. 276). Allerdings er halten Unter hal tungs themen im Social Web mehr Resonanz als informative (vgl. z. B. Blecken, 2014). 3 informa tion wurde den nutzer bezogenen kriterien zu geordnet, weil es aus der Uses-and-Gratifica tions-Forschung ab geleitet wurde. 36 Unter hal tungs bedürfnis Unterhal tung gehört zu den mensch lichen Grundbedürf nissen (vgl. Vorderer, 2001). Wie Klaus heraus gestellt hat, be schränkt sich das Unter hal tungs bedürfnis keines wegs auf explizite Unter hal tungs formate, sondern es wird durch aus auch mit journalisti schen Medien angeboten be friedigt (Klaus, 1996; Scholl u. a., 2007). Uses‑and‑Gratifica tions‑ Studien haben auf die Wichtig keit dieses Kriteriums hin gewiesen (Katz u. a., 1973), und die Bedeu tung der Unter haltung hat sich auch in der Forschung zur Internetnut‑ zung be stätigt (vgl. Papacharissi & Rubin, 2000). Arnold ver steht Unter haltung vor allem als „eine Motiva tion, um journalisti sche Informa tionen zu rezipie ren“ (Arnold, 2009, S. 221). So gesehen kann journalistisch er zeugte Unter haltsam keit zur nach halti‑ gen Informa tions vermitt lung und Meinungs bildung in einer von Journalisten inten‑ dierten Richtung beitragen. Unter digitalen Vor zeichen gewinnt das Unter hal tungs bedürfnis insofern an Bedeu‑ tung, als Nutzer nicht mehr passiv sind, sondern ge wünschte Inhalte intuitiv über Suchmasken ein geben können oder sogar spielerisch in An gebote ein gebunden werden – Stichworte Gamifica tion und Ludifica tion. Weil sie die Wahl haben, welche Beiträge sie ge zielt abrufen, fällt diese Wahl nicht selten auf Inhalte, die einen hohen Unter‑ hal tungs wert ver sprechen. Der Anteil an der deutschen Bevölke rung, der das Internet zur reinen Unter haltung nutzt, hat sich seit 2000 mehr als ver dreifacht (Busemann & Engel, 2012, S. 135). Dies könnte (lang fristig) zu einer Trivialisie rung der Informa tion führen, um diesen ver muteten Publikums bedürf nissen zu ent sprechen (Sadrozinski, 2010). In den sozialen Netz werken er zeugen beispiels weise Nachrichten oder Debatten über politi sche Persönlich keiten und Skandale (auch sog. Shits torms) schon heute eine höhere Resonanz bei den Nutzern als reine Sachthemen (vgl. Aus serhofer & Maireder, 2013; Burgess & Bruns, 2012; Weichert, 2014). Nutz wert Nutzer er warten von journalisti schen Medien, dass sie ihnen Orientie rung im Alltag bieten. Ratgeber journalismus gewinnt an Bedeu tung (Eickel kamp & Seitz, 2013; Weischen berg et al., 2006, S. 280 ff.). Haller definiert Nutz wert als die „persön liche Ver wert bar keit von Informa tionen“ (Haller, 2003, S. 190). Arnold nennt die Anwend‑ bar keit in unmittel barem Zusammen hang mit der Zielgröße „dialogorientierter Jour‑ nalismus“ (Arnold, 2009, S. 466). Auch wenn Arnolds Habilita tions schrift noch stark der (ge druckten) Zeitung ver haftet war, prognostizierte er mit diesem Begriff doch genau das, was sich nun im Digitalen Journalismus ent wickelt hat und sich unter dem Paradigma des „Reciprocal Journalism“ (Lewis u. a., 2013) derzeit weiter entwickelt. 37 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus Digitaler Journalismus organisiert genau diesen Dialog über lebens welt liche Bezüge. Die ge botenen Informa tionen werden aber auch von Nutzern, basierend auf deren Erfah rungen, an gereichert, sie werden kritisiert und komplettiert (Braun & Gillespie, 2011). Die Diskussion solcher Fragen in Foren ist dafür nur ein Beispiel. Problematisch ist im Internet die häufige Ver mischung von Nutz wert‑Beiträgen mit Produkt werbung. Während es für die Kennzeich nung von Werbebot schaften etablierte Standards in der Offline‑Welt gibt, können sich Onlineangebote im Internet über solche Standards hinweg setzen und PR‑ und Werbebot schaften im Gewand von Nutz wertbeiträgen ver breiten. Hinzu kommt die Gefahr, dass unabhängige Platt formen unter wandert werden, wie das Beispiel Wikipedia, wo etwa PR‑Agenturen regelmäßig Einträge für Unter nehmen oder Einzelpersonen manipulie ren, zeigt (Stegbauer & Bauer, 2010). Ver ständlich keit Informa tionen nutzen Rezipienten nichts, wenn sie nicht ver ständ lich formuliert sind. Daher hat sich auch die Verständlich keit als am Medien nutzer orientiertes Quali täts‑ kriterium in der Forschung etabliert. Hagen hat diesen Faktor in die Quali täts debatte ein geführt (vgl. Hagen, 1995). Das sprachwissen schaft liche Hamburger Ver ständlich‑ keits modell definiert Ver ständlich keit als eine Mischung aus Einfach heit, Gliede rung/ Ordnung, Kürze/Prägnanz und anregen den Zusätzen (vgl. Langer u. a., 2002). Die Digitalisie rung des Journalismus birgt, wie bereits er läutert, die Gefahr, dass Texte ver knappt, Hinter grundinforma tionen ver nachlässigt werden. Dossiers können allerdings helfen, diese Defizite wettzumachen, indem sie die fragmentierten Informa‑ tionen zusammen führen und damit Nutzern helfen, komplexe Zusammen hänge zu be greifen. Im Social Web und auch in Online‑Kommentaren er halten Nutzer bisweilen auch Zusatzinforma tionen, Erläute rungen und Einord nungen, die der Digitale Jour‑ nalismus in dieser Aus führlich keit nicht zur Ver fügung stellt (Maireder, 2011). In dieser Hinsicht kann Publikumspartizipa tion auch zur Ver ständlich keit von Journalis‑ mus beitragen. Zum Handwerk des Digitalen Journalisten ge hören auch die neuen Formen des digitalen Storytellings (Eick, 2014; Sturm, 2013; Heijnk, 2013; Haller, 2013; Schumacher, 2009), also innovative Erzähl weisen und Darstel lungs formen, die auf den techni schen Möglich keiten der Multimediali tät und Inter aktivi tät basieren und die für eine Ver‑ ständlich keit sorgen können, die aus digital inszenierter Anschaulich keit wächst. Dabei geht es nicht nur um die reine Ver knüp fung von Text, Ton und Bild bzw. Bewegt‑ bild, sondern im Idealfall um eine weiter entwickelte Typologie digitaler Darstel lungs‑ konzepte, die das bisherige analoge An gebots spektrum wesent lich er weitern: Sturm (2013, S. 89 ff.) beispiels weise unter scheidet in seiner Nomen klatur nach medium‑ und 38 funk tions orientierten Darstel lungs formen, von der Audio‑Slideshow über die Multi‑ media‑Reportage bis hin zu daten journalisti schen Gesamt kunst werken, etwa inter aktive Live‑Karten wie den preis gekrönten Zugmonitor der Süd deutschen Zeitung, in denen Nutzer ihre eigenen Geschichten finden können (Sturm 2013, S. 124 f.). 2.2 neue massstäbe unD Probleme im Digitalen Journalismus Nachdem be sprochen wurde, wie sich traditio nelle Quali täts kriterien auch im digitalen Kontext als relevant er weisen, soll nun auf gezeigt werden, welche zusätz lichen Ver‑ ände rungen sich durch die Digitalisie rung des Journalismus ergeben haben und welche Konsequenzen das für seine spezifi sche Qualität hat. In der Ver gangen heit hatte der Journalismus ein weit gehendes Informa tions‑ monopol. Zugleich wurde Journalisten vor geworfen, die in der Gesell schaft ver brei teten Meinun gen nicht an gemessen zu repräsentie ren (Donsbach, 1982; Köcher, 1985). Durch die inter aktiven Möglich keiten des World Wide Web erhält der Journalismus heute die Möglich keit, das Publikum in einem nie dagewesenen Maße in die eigene Arbeit einzu binden (Hansen, 2012). Durch die Artikula tions möglich keit des Publikums büßt er aber auch zunehmend Teile seines Informa tions‑ und Deutungs monopols ein, u. a. weil er – bedingt durch die techni sche Ent wick lung und deren Adaption seitens des Publikums – unfreiwillig seine Rolle als alleiniger Gatekeeper ver liert (vgl. Bruns, 2005). Neben etablierten Formen der Publikums einbin dung wie dem Online‑Kom mentar oder Foren kommen neue Formen hinzu, beispiels weise Möglich keiten der Anschluss‑ kommunika tion durch Weiter leitung, Bewer tung oder Empfeh lung journalisti scher Beiträge. Hinzu kommen Möglich keiten, sich zu artikulie ren oder zu diskutie ren, z. B. auf Social‑Media‑Platt formen oder durch die Einbin dung in Crowdsourcing‑Aktionen4 (vgl. Howe, 2008; Kramp u. a., 2011). Nutzer artikula tion und ‑partizipa tion scheinen sich zu neuen Quali täts kriterien in der digitalen Welt zu ent wickeln (vgl. Loosen & Schmidt, 2012; Loosen u. a., 2013), was sich übrigens nicht nur im Jour nalismus, son‑ dern auch in Politik und Wirtschaft ab zeichnet (vgl. Friedrichsen & Kohn, 2013). Über die Artikula tions funk tion im Digitalen Journalismus hinaus gewinnt die Dialogorientie rung – wir nennen es Dialogisie rung – und Inter aktion unter digitalen Vor zeichen an Bedeu tung. War ein Aus tausch zwischen Rezipienten und Kommuni‑ 4 Unter „crowdsourcing“ ver steht man die Zuliefe rung von informa tionen durch ein disperses publikum und die an schließende bünde- lung und präsenta tion durch den Journalismus (muthukumaras wamy, 2010). ein beispiel dafür war der vom Guardian ausg ewer tete Skandal um die aus gaben britischer parlaments abgeordneter (Daniel & Flew, 2010). 39 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus katoren in der klassi schen Medien welt auf Leserbriefe oder Live‑Anrufe be schränkt, nimmt die Diskursivi tät, die auch im tradi tio nellen Journalismus eine Rolle spielte (Brosda, 2008), im digital ver mittelten Journalismus zu. Allerdings kommt Sehl (2013) zu dem Schluss, dass beispiels weise Lokal redak tionen das diskursive Potenzial im Digitalen Journalismus kaum aus schöpfen. Und auch dort, wo Bürger selbst verantwort‑ lich und ohne Bezug zum profes sio nellen Journalismus be richten können, lässt die Qualität laut Engesser (2013) zu wünschen übrig. Gerade im Social Web (Bumgarner, 2007; Raacke & Bonds‑Raacke, 2008) spielt die Inter aktion als Nutzungs motiv eine wichtige Rolle. Der Journalismus sollte sich darum bemühen, diese diskursive Energie auch in Richtung eines Diskurses über aktuelle Themen von gesell schaft licher Relevanz zu kanalisie ren. Für den Journalismus wird es in den digitalen Um gebun gen darüber hinaus zu einer Über lebens frage, ob und wie seine Inhalte ge funden werden können. Gerade weil vielfach Suchmaschinen ge nutzt werden, um nach Informa tionen zu suchen, ist die Auffind bar keit ein neues Kriterium, dem journalisti sche Redak tionen mit den Mitteln der Suchmaschinen optimie rung gerecht zu werden ver suchen, ein Thema, das inzwischen auch die Medien regulie rung als relevant erkannt hat (vgl. Fuchs, 2012). Neben Suchmaschinen etablie ren sich Applika tionen für die Aggrega tion von Nach‑ richten auf Mobiltelefonen, und auch im Social Web werden Nachrichten auf der Grundlage individueller Relevanz zuschrei bungen weiter verbreitet, eben falls durch den Einsatz von Aggregatoren: Redakteure können mithilfe der Filte rung von Artikeln, Fotos und Videos nach Über schriften und Schlagworten ent scheiden, was sie über Social Medien ver öffent lichen oder auch nicht. Hinzu kommt, dass journalisti sche Botschaften in den digitalen Lebens welten des Publikums nur ein Element unter vielen sind. So spielen Social Media wie z. B. Facebook oder Twitter im redak tio nellen Praxisalltag nicht nur für das Publizie ren bzw. die Inter aktion mit Nutzern eine zentrale Rolle (vgl. Neuberger u. a., 2010, S. 64 f.), sondern Facebook oder Twitter werden auch zu wichti gen Ver triebs kanälen von Redak tionen (Ahmad, 2010), indem Links und kurze Botschaften zum Zwecke des Marketings über sie ver breitet werden. Aber natür lich kommt es im Digitalen Journalismus auch zu Fehl entwick lungen, die Konsequenzen für die journalisti sche Qualität haben können. Die Prognose Francks (1998), eine Auf merksam keits ökonomie werde die Geldökonomie er setzen, hat sich hier bisher auf ironische Weise bewahr heitet: Das WWW ge neriert zwar sehr viel Auf merksam keit, nur Geld lässt sich dort zumindest nicht in dem Umfang ver dienen, wie es journalistisch orientierte Medien häuser in der klassi schen Medien welt ge wohnt waren. So halbierten sich die Nettowerbe erlöse deutscher Zeitungs verlage, trotz ihres Online engagements, im Zeitraum von 2000 bis 2010 (vgl. Beck u. a., 2010). In den 40 USA schrumpfte das Anzeigen aufkommen im Zeitungs markt zwischen 2003 und 2013 gar um 60 Prozent (Grill, 2014, S. 133). Auf grund der Ver knappung der finanziellen Ressourcen im Journalismus werden andere wichtige Ressourcen wie Zeit und Arbeits kraft sparsam ein gesetzt, um mit weniger Personal den redak tio nellen Alltag auf rechterhalten zu können. Fengler und Ruß‑Mohl (2005, S. 121) weisen darauf hin, dass es dazu kommen kann, dass Jour‑ nalisten deshalb weniger Zeit mit Recherche ver bringen und „die Grenzkosten der Informa tions beschaf fung und ‑verarbei tung gegen den Grenznutzen abwägen“. Wo weniger Zeit für Reflexion ist, nimmt auch die Koorientie rung unter Jour‑ nalisten zu, sodass „die journalisti sche Wirklich keit unsensibel [wird] für nicht‑mediale Perspektiven auf die Welt“ (Weischen berg u. a., 2006, S. 81; Paterson, 2008). Eine weitere Folge der an gespannten Finanzlage im Digitalen Journalismus ist eine ge wisse Skepsis gegen über zeit aufwendi gen Formen der Nutzer partizipa tion, die Ressourcen in Anspruch nimmt, welche auch in die Produk tion qualitativ hochwerti gen Journalis‑ mus fließen könnten (Eberwein u. a., 2012). Da sich eine ent sprechende Rollen‑ und Tätig keits spezialisie rung im Bereich Nutzer partizipa tion erst allmäh lich ent wickelt, mussten und müssen Redakteure teil weise immer noch andere Tätig keiten und die Betreuung partizipativer Formen und Formate parallel be wälti gen, was eine weiter‑ gehende Dialogisie rung des Journalismus ver hindert (Paulussen & Ugille, 2008). Unter den an gesprochenen Fehl entwick lungen ist auch der von Medien kritikern wie Stefan Niggemeier5 vielfach dokumentierte und kritisierte Umstand anzu führen, dass viele Medien‑Websites hinter ihren publizisti schen Möglich keiten zurück bleiben und sich in Boulevardisie rung, PR‑naher Berichterstat tung und der bloßen Reproduk‑ tion kursie ren der Nachrichten mit einem Schwerpunkt bei Unter haltung er schöpfen (Netz werk Recherche, 2005; Range & Schweins, 2007; Lilienthal, 2010; Netz werk Recherche, 2011). 2.3 neue formen Des Journalisti schen hanDwerks im Digitalen Journalismus Mit den techni schen und inhalt lichen Neuerun gen des Journalismus unter digitalen Vor zeichen geht auch eine Aus differenzie rung neuer journalisti scher Formen und Formate sowie neuer Tätig keits felder einher. Als wichtigste Neuerun gen der letzten Jahre lassen sich nennen: (1) der partizipative Journalismus, (2) Technisie rungs‑ und 5 Fortlaufend z. b. in seinem medien kritischen Watchblog www.stefan-niggemeier. de [14. 04. 2014] 41 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus Automatisie rungs tendenzen des Journalismus und (3) eine Spezialisie rung der Berufs‑ rollen im Digitalen Journalismus. 2.3.1 PartiziPatiVer Journalismus Pött ker hat Wechselseitig keit als eine journalisti sche Haltung und als ein Ver fahren definiert, welches „das journalisti sche Produkt dem Publikum nicht ver birgt, sondern im Gegen teil klarmacht, dass und wie es auf das Medium und seine Inhalte zurück‑ wirken kann“ (Pött ker, 2000, S. 389). An gedeutet ist damit eine aktive Haltung von Journalisten und Redak tionen, sich für Partizipa tion des Publikums nicht nur formal offen zu zeigen, weil es dem Gedanken der „Netz werk gesell schaft“ (Castells, 2003) ent spricht, sondern diese Teilhabe aktiv zu er möglichen – durch nieder schwellige Ver‑ fahren der Mitwir kung, Initiie rung, Modera tion und Stimula tion von Forums diskus‑ sionen, durch Auf forde rung zur Kritik und nicht zuletzt durch Offen legung der einem Produkt zugrunde liegen den Quellen (Lewis u. a., 2013). Die Modelle der Open‑ Source‑Bewegung ent halten so gesehen auch Lehren für den Digitalen Journalismus. Bei der Partizipa tion von Nutzern am Digitalen Journalismus lassen sich unter‑ schied liche Formen unter scheiden, die mit noch mehr unter schied lichen Begriffen bedacht sind (siehe u. a. die Zusammen stel lung bei Neuberger 2007, S. 69). Engesser (2008, S. 48) spricht in Bezug auf partizipative Medien formate im Internet sogar von einer „Begriffs hyperinfla tion“. Umso wichti ger ist es, den für diese Studie ver wendeten Begriff partizipativer Journalismus inhalt lich zu füllen und sauber abzu grenzen. Engesser (2008) ver sucht mit der Methode der Begriffs explika tion die Begriffs‑ vielfalt einzu schränken. Dazu sammelt er frühere und neuere Formen der partizipativen Ver mitt lung sowie die in der Literatur dafür ver wendeten Begriffe. Danach wählt er anhand der Adäquanzkriterien Ähnlich keit, Exakt heit und Frucht bar keit den treffend‑ sten Begriff aus und definiert ihn neu (vgl. Engesser, 2008, S. 48): „Partizipativer Journalismus be teiligt die Nutzer zumindest am Prozess der Inhaltsproduk tion, wird außerhalb der Berufstätig keit aus geübt und er möglicht die aktive Teilhabe an der Medien öffentlich keit“ (Engesser, 2008, S. 66). Sehl (2013) knüpft an diese Defini tion an, stellt aber in Anleh nung an Nip (2006, S. 216) klar, dass partizipativer Journalismus nicht gleich bedeutend ist mit Bürger journalismus, sondern gerade im profes sio nellen Kontext statt findet. Um partizipativen Journalismus in diesem Sinne feiner zu be stimmen, greift Sehl (2013, S. 90 ff.) auf die Aus führungen von Lasica (2003) und Outing (2005) zurück, die auf ver schiedenen Stufen nach dem Ausmaß der Nutzer beteili gung differenzie‑ 42 ren – von Online‑Kommentaren zu journalisti schen Beiträgen bis zu Websites, die professio nelle und partizipative Beiträge neben einander präsentie ren, wobei jedoch die jeweilige Herkunft klar bleibt. Auch Domingo u. a. (2008) bewegen sich auf der Ebene der Feinabstim mung. Sie ent wickeln einen analyti schen Schlüssel, der differenziert erfasst, auf welcher Stufe des Produk tions prozesses das Publikum ein gebunden wird: von „access/observa tion“, „selec tion/filtering“, „processing/editing“ und „distrubu tion“ bis zur „interpreta tion“ der Nachricht nach der Ver öffent lichung (Domingo u. a., 2008, S. 331). Als Defini tion schlägt Sehl (2013, S. 94) ent sprechend vor: „Im partizi pa‑ tiven Journalismus binden professio nelle journalisti sche Medien institu tionen ihr Publi‑ kum in redaktio nelle Prozesse ein und be teili gen es an der Produk tion von Inhalten.“ Die Arbeit profes sio neller Journalisten werde dadurch unter stützt und er gänzt, nicht aber ersetzt. Dabei seien die Aus prägungen des partizipativen Journalismus äußerst vielfältig. Engesser be obachtet bei den von ihm sogenannten professio nell‑redak tio nellen Webangeboten (Hervor hebung durch die Autoren) „einen Spagat“: „Einer seits sollen die Nutzer an der Medien öffentlich keit be teiligt werden. […] Anderer seits sollen die journalisti schen Normen, Routinen und Quali täts standards beibehalten und die Ent‑ schei dungs hoheit nicht aus der Hand ge geben werden.“ (Engesser, 2013, S. 88 f.) Deshalb finde häufig nur eine „symboli sche Partizipa tion“ statt. Dagegen würden „professio‑ nell‑partizipative Webangebote“ (Hervor hebung durch die Autoren) Nutzer eigenstän‑ dige Beiträge ver fassen lassen (Engesser 2013, S. 91). Geht man von partizipativem Journalismus im oben definierten Sinne aus, so sind Redak tionen sehr wohl professio nell ge fordert. Sie sind dann in der Pflicht, Partizipa‑ tion zu er möglichen, zu moderie ren, im Zweifels fall auch in geordnete Bahnen zu lenken oder zu unter binden, wenn partizipative Formen aus dem Ruder laufen. So hat beispiels weise die Forschung in an gelsächsi schen Ländern ge zeigt, dass die Anonymi‑ tät im partizipativen Journalismus zu „weniger zivilisierten“ Formen des Ver haltens führt (Santana, 2013). Heinrichs Konzept des „Network Journalism“ geht von der Beobach tung aus, dass die früheren professio nell‑journalisti schen Oligopole der Nachrichten gebung sich als geschlossenes System auf lösen und mit neuen Akteuren, wie z. B. den sozialen Netz‑ werken, zu inter agie ren be ginnen: „Instead of a rather ‚closed‘ system of news gathering, produc tion and distribu tion, in which only a limited number of partakers had the power to make and shape news, the network journalism sphere is an open space of informa tion exchange.“ (Heinrich, 2012, S. 767) Es ent steht somit eine neue Kommuni‑ ka tions ökologie mit weiter reichen den, heute noch nicht vollends ab sehbaren Folgen für die journalisti sche Selbst defini tion (Heinrich, 2011, S. 34). 43 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus Schließ lich spielt im Zusammen hang mit partizipativem Journalismus die „perma‑ nente Konnektivi tät“ (Steinmaurer, 2013, S. 88) eine wichtige Rolle, ver standen als ein Zustand allumfassen der digitaler Ver netzung, die vom Internetnutzer selbst über diverse Endgeräte interessen geleitet hergestellt und die von sozialen Netz werken, aber eben auch von journalisti schen Medien ge steuert und stimuliert wird. Es ent steht ein Wett‑ bewerb, etwa mit Bloggern, den Websites von Institu tionen und sozialen Netz werken, die des Journalismus’ als Trans mis sions riemen zum Publikum nicht mehr be dürfen (Disintermedia tion nach Neuberger, 2013, S. 105). Hier ent steht eine „neue Öffentlich‑ keit“ (Machill u. a., 2014), deren Bedeu tung für eine ver änderte Meinungs bildung bislang weder kartographiert noch annähernd ver messen ist. 2.3.2 technisie rung, comPuterisie rung unD automatisie rung Schon 1982 be schrieb Weischen berg den Umstand, dass die zunehmende Technisie‑ rung am Arbeits platz unter dem Paradigma der Computer gesell schaft konkret erfahr‑ bare Folgen mit sich bringe: „Zwänge des Mediums und seiner Technologie lassen sich aus der Selbst defini tion von Berufs kommunikatoren endgültig nicht mehr aus klam‑ mern“ (Weischen berg, 1982, S. 19; auch Weischen berg, 1998). Mehr als 30 Jahre später manifestiert sich das Metier der Journalisten als ein technikaffines, wenn nicht sogar technikabhängi ges – zwar nicht ver gleich bar mit dem Beruf eines Ingenieurs oder dem eines Elektrotechnikers, jedoch so stark auf die Prädominanz neuer (Web‑)Technologien synchronisiert, dass sich plötz lich ein neues Span nungs feld zwischen Inhalt und Form auftut.6 Im Gefolge der technologi schen Innova tionen der ver gangenen 15 Jahre hebt der Trend zur Automatisie rung im berufs soziologi schen Sinne auf eine durch und durch modernisierte Arbeits welt ab, in der Automaten (Maschinen) zunehmend die Arbeits‑ kraft von Menschen ersetzen, um die wirtschaft liche Effizienz und Produktivi tät zu 6 So gesehen stellt die implementie rung des computers in Zeitungs- und rundfunkredak tionen seit den späten 1970er-Jahren die nächste Stufe in der evolu tion des journalisti schen handwerks dar, die in der kommunika tions wissen schaft unter dem begriff der „technisie rung des Journalismus“ diskutiert wird (vgl. altmeppen & arnold, 2013, S. 55–61; loosen & Weischen berg, 2002; prott, 1984; Weischen berg, 1982). im Zuge der „computerisie rung“ (Weischen berg, 1998; vgl. kimpeler u. a., 2007), die im ansatz bereits neuartige Formen der recherche und textdarstel lung er möglichte (z. b. Sonnleitner u. a., 1998, machill u. a., 2008), ent standen auch neue produk tions formen und tätig keits felder, die den Journalismus nach haltig ver änderten. Die eigent liche revolu tion aber fand mit der etablie rung des internets und der digitalen Daten übertra gung statt, die sich in der informa tions beschaf fung, der produk tion, der publika tion und Ver brei tung von journalisti schen inhalten nieder schlägt: Spätestens ab mitte der 1990er-Jahre konnten mittels höher ent wickelter informa tions- und kommunika tions technologien (iuk) größere Daten mengen – Fotos, töne, Videos – ge speichert, über- tragen, empfangen und ver arbeitet werden (vgl. altmeppen u. a., 1999). 44 steigern, aber auch, um den Anforde rungen einer flexibilisierten und spezialisierten globalen Welt wirtschaft gerecht zu werden (vgl. Sennet, 1998; Rifkin, 2004). Im Wirtschafts kontext wird unter Automatisie rung analog dazu vor allem die „Über tragung von Funktionen des Produk tions prozesses, insbesondere Prozess steue rungs- und -rege- lungs aufgaben vom Menschen auf künst liche Systeme“ ver standen (Voigt 2013, o. S.; vgl. auch zum Automatisie rungs begriff in der Wirtschafts informatik, Ferstl & Sinz, 2013, S. 124 ff., Kap. 6). Auch im Journalismus ist der Wunsch nach Beschleuni gung, Flexibili tät und Spezialisie rung bei gleichzeiti ger Ver besse rung des Produkts in den ver gangenen Jahren unter dem Vor zeichen der Digitalisie rung größer ge worden.7 Anderer seits er fordern die neuen Publika tions rhythmen und publizisti schen Dynamiken des digitalen Wandels alternative Transak tionen, die zur Auf gabenentlas tung und Arbeits diffusion führen, sind Journalisten doch im Hinblick auf die komplexer werdende Planung, Ver waltung, Steue rung und Quali täts kontrolle, vor allem aber wegen des prozess haften Wesens journalisti scher Produkte, vor extreme Heraus forde rungen ge stellt. Automatisie rungs‑ tendenzen im journalisti schen Produk tions prozess lassen sich vor allem unter Einsatz von Computertechnik (Hardware) und teils webbasierter Programme (Software) er‑ kennen, die ent sprechend als sukzessive Ab lösung des Menschen durch Maschinen und Algorithmen interpretiert werden könnten (vgl. Kap. 6). Automatisie rung meint in diesem Zusammen hang, dass die Arbeits realität von Journalisten nicht nur wie schon immer technik gestützt ist, sondern immer stärker technikgesteuert und sogar technik determiniert er scheint in dem Sinne, dass be stimmte Routinen ohne die not ‑ wendige Technik nicht ab laufen würden – und manche Abläufe und Handlun gen in Redak tionen nur wegen der technologi schen Rahmen bedin gungen über haupt statt‑ finden (vgl. Franklin, 2012; van Dalen, 2012; Steensen, 2011). Unter dem Stichwort der „Algorithmisie rung des Journalismus“ wird in vielen jour‑ nalisti schen Redak tionen ein Trend be obachtet, wonach die journalisti sche Recherche und Quellen prüfung zunehmend auf den Ergeb nissen durch computer gesteuerte Such‑ prozesse, sogenannte Algorithmen, basiert. Dabei werden Algorithmen einer seits als Ab folgen von Rechen anwei sungen ver standen, die Komplexi tät reduzie ren und „aus großen Daten mengen eine für den Menschen handhab bare Zusammen fassung […] extrahie ren“ (Kurz & Rieger, 2013, S. 51; vgl. Diakopou los, 2013, S. 3 ff.). Anderer seits geht es darum, „einmal ent worfene Berech nungs regeln oder andere sich oft wieder‑ holende Abläufe zu be schleunigen“ (Kurz & Rieger, 2013, S. 51). Im konkreten Fall 7 Vgl. zur in der kommunika tions wissen schaft ge führten Debatte über die zunehmende technisie rung und Digitalisie rung des Journalisten berufs neverla (1998a+b), Weischen berg (1998) und engels (2002); siehe hierzu auch die heraus bildung eines „Daten- bank-Journalismus“ unter dem eindruck der ent wick lung neuer techniken, loosen & Weischen berg, 2002. 45 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus der Suchmaschinen‑Recherche, nach deren Prinzipien nicht nur Google, sondern die meisten Suchmaschinen arbeiten, stützen sich die Ergeb nisse auf Page‑Ranks, die durch die Beliebt heit be stimmter Links und auf grund fortlaufen der Nutzer anfragen er stellt werden. Aber gerade die nach Populari tät sortierten, er gebnis optimierten Suchindizes sind es, so der Haupt vorwurf, die Interessen gebiete und Wahrnehmungs radien der Nutzer extrem einschränken (vgl. Kurz & Rieger, 2013, S. 65 ff.): Diakopou los (2013, S. 3–9) differenziert bei der „Algorithmic Power“ zwischen vier „atomic decisions“, die Algorithmen den Nutzern – also auch Journalisten – ab nehmen und damit deren Such‑ und Aus wer tungs verhalten von Informa tion maß geblich be einflussen und steuern: Priorisie rung (u. a. Page‑Ranks), Klassifizie rung (Kategorisie rung von Inhalten), Assozia- tion (Clusterbil dung durch Hyperlinks) und Filte rung (Inklusion und Exklusion von Informa tionen). Auf allen vier Ebenen weist Diakopou los auf einher gehende „biases“ in der Informa tions suche hin, vor allem Ver stärker‑, Filter‑ und Zensureffekte im Hinblick auf die Suchmaschinen nutzung – worin er auch die von Eli Pariser auf‑ gebrachte These der „Filter Bubble“ (2011) be stätigt sieht. Das Phänomen der Algorithmisie rung bleibt für den Journalismus ein hochkontro‑ verses Thema: Auch wenn Mitte März 2014 ein vollautomati sches Programm namens „Quakebot“ der Los An geles Times innerhalb weniger Minuten noch vor irgend einem Journalisten als Erstes über das Erdbeben in Los An geles be richtete (vgl. Oremus, 2014), lässt sich die Annahme nicht be kräfti gen, dass Roboter in naher Zukunft den Reporter vollständig er setzen werden (vgl. Ingram, 2014). Dabei ist die Sicht weise, dass Journalisten und Maschinen partner schaft lich agieren, durch aus zwiespältig. Denn um den profes sio nellen Anforde rungen gerecht zu werden, die diese Tendenzen zur Automatisie rung und Algorithmisie rung im Lichte der digitalen Revolu tion an (fast) alle Journalisten stellen, sehen sich Berufs angehörige vor ein intellektuelles Dilemma ge stellt: Wollen sie die Kontrolle über ihre Produkte weiter be halten, müssen sie sich mit den technologi schen Zwängen arrangie ren, nehmen aber zugleich in Kauf, dass sie er heblich weniger Zeit für die eigent liche inhalt lich‑journalisti sche Arbeit auf bringen können (Altmeppen & Arnold, 2013, S. 56 f.). Insofern führt die Utopie der Substitu‑ tion durch einen sogenannten Roboter‑Journalismus letzt lich dazu, „dass Journalisten ihre eigene Rolle und Schlüsselqualifika tionen über denken“ und damit immerhin das Refle xions niveau des Journalismus insgesamt ge steigert wird (van Dalen, 2012, o. S.). Trotz oder gerade wegen des vielfälti gen Wandels von Kommunika tions berufen gelten die Automatisie rungs tendenzen im Journalismus vielen Praktikern daher gar nicht un bedingt als Teufels zeug, sondern als Heils versprechen – nicht nur wegen der Aus‑ sicht auf mögliche Kosten reduk tion und Arbeits entlas tung (vgl. Anderson, 2012, S. 6): Sie glauben, dass, wenn journalisti sche Routine aufgaben in Zukunft mehr und mehr 46 von Maschinen er ledigt werden, Journalisten mehr Zeit für investigative Recherchen auf bringen können (van Dahlen, 2012). Eine weitere Hoffnung liegt darin be gründet, dass Informa tionen durch Algorithmen leichter zu be schaffen, zu organisie ren, zu strukturie ren und aufzu bereiten sind (vgl. Ahrens & Gerhard, 2002); Automatisie‑ rung gilt in dieser Perspektive sozu sagen als ein operatives Hilfs mittel journalistischer Wissens organisa tion.8 Diesen Optimisten scheint der aktuelle Trend zur automatisierten Textproduk tion in Bereichen wie Sport‑, Immobilien‑ oder Finanzjournalismus, bei Restaurant kritiken, Hochzeits anzeigen, Nachrufen und wie im oben er wähnten Beispiel der Erdeben warnung zumindest Recht zu geben (vgl. Bell, 2012; Chow, 2012; Dyer, 2013; Fassler, 2012; Goldberg, 2013; Mulligan, 2012; O. V., 2010; Schweitzer, 2012). Dennoch bleibt die Gefahr, dass Journalisten im durch automatisierten Arbeits alltag irgendwann nur noch Journalismus simulie ren an statt ihrer Tätig keit autonom, selbst‑ bestimmt und ohne das Gefühl, maschi nell ab hängig zu sein, nach gehen zu können – vom eigenen Anspruch, hochwerti gen digitalen Quali täts journalismus zu machen, ganz zu schweigen: „Essentially, this is journalism done by robots for robots“ (Morozov, 2012, o. S.). 2.3.3 sPezialisie rung Der digitale Medien wandel führt auch dazu, dass sich die klassi schen journalisti schen Berufsprofile immer weiter aus differenzie ren und sich neue, sehr spezielle Anforde‑ rungs profile heraus bilden. Die zentrale Frage ist jedoch zunächst, welche speziellen Journalismus‑Formen sich bilden und weiter, welche Merkmale die speziellen Tätig‑ keits felder kennzeichnen. Bisher gibt es kaum umfassende Unter suchungen dazu, wie sich spezielle Arbeits‑ profile im Digitalen Journalismus, z. B. Daten journalismus, Social‑Media‑Journalismus oder multimediale Arbeits profile darstellen. Aus Praxis handbüchern zum Journalismus (z. B. Eick, 2014; Jakubetz u. a., 2011; Matzen, 2014, Sturm, 2013) weiß man um die technologisch be dingten ver änderten Arbeits weisen wie cross mediales Arbeiten, multi‑ mediale Auf berei tung von Themen und die Einbin dung der Nutzer in den journalisti‑ schen Produk tions prozess. Und auch aus Studien zum Internet‑ bzw. Onlinejournalismus (z. B. Loosen u. a., 2013; Neuberger u. a., 2009; Quandt, 2005) sowie aus Befra gungen zum Wandel von Kommunika tions berufen (z. B. Röttger u. a., 2009) lassen sich ver‑ 8 Vgl. zur restrukturie rung sozialer Strukturen und institu tionen in der Wissens gesell schaft im Zuge einer „reflexiven modernisie rung“ beck (1996). 47 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus änderte Anforde rungen und Tätig keits merkmale ablesen, die auf neue Formen der Spezialisie rung im Digitalen Journalismus hindeuten. Durch die zuneh mende Digita‑ lisie rung kommt es zu technisch be dingten Ver ände rungs prozessen und Spezialisie‑ rungen, etwa durch das ge stiegene Informa tions aufkommen in Redak tionen, die zunehmende Einbin dung der Nutzer in journalisti sche Produk tions prozesse, den per‑ ma nenten Zeitdruck in Ent schei dungs‑ und Produk tions prozessen, den ge wachsenen wirtschaft lichen Druck sowie die Ver schmel zung der Mediengat tungen und die daraus resultierende Notwendig keit, cross medial zu arbeiten (vgl. z. B. Loosen u. a., 2013; Röttger u. a., 2009). In der Studie „Journalismus in Deutschland“ stellten Malik & Scholl 2005 fest (2009, S. 184), dass sich die be ruflichen Tätig keiten von Online‑Journalisten im Ver‑ gleich zu den klassi schen Journalisten nicht wesent lich unter scheiden. Online‑Jour‑ nalisten recherchierten, ver fassten und redigierten Texte und Beiträge, wählten Infor‑ ma tions materialien aus, redigierten Beiträge der Kollegen, hatten Kontakt mit dem Publikum und waren mit Organisa tions‑ und Ver wal tungs aufgaben be schäftigt – genauso wie die klassi schen Berufs kollegen. Die Spezialisie rung liegt jedoch nicht zwangs läufig in der Tätig keit selbst, sondern ebenso in der Art und Weise der Durch führung der Tätig keit. Hinzu kommt, dass sich die Anforde rungs profile für digitale Journalisten in den letzten zehn Jahren deut lich ver ändert und auch geschärft haben. Die technologi schen Möglich keiten des Digitalen Journalismus sind mittlerweile so vielfältig ge worden, dass es im Grunde zwangs läufig zu speziellen Profilen kommt. Hier seien nur drei neue Formen des Digitalen Jour‑ nalismus an gerissen, die ver deut lichen sollen, welche Bandbreite die Aus differenzie rung spezialisierter Berufs rollen er reicht hat. Im Daten journalismus sind die zentralen Produk tions phasen – Daten recherche, die Daten auswer tung und die Daten aufberei tung – in der Regel mit speziellen Fähig‑ keiten und Fertig keiten ver knüpft, etwa der Programmie rung oder der Ver wendung von Visualisie rungs‑ und Grafiksoftware (vgl. Gray u. a., 2012; Leß möllmann, 2012). Aufwand und Zeit für die Produk tion eines Daten projektes unter scheiden sich deut lich von einem klassi schen Textbeitrag, den beispiels weise ein Onlinejournalist auf Basis von Agenturmel dungen schreibt und ver öffent licht, obwohl sich die Tätig keiten (Recherche, Selek tion, Auf berei tung) im Produk tions prozess ähneln. Eine weitere Spezialisie rung ist im Social‑Media‑Bereich zu be obachten. In eini‑ gen Redak tionen (z. B. Tagesschau. de, Spiegel Online, Rhein-Zeitung, DRadio Wissen, DerWesten. de) arbeiten bereits sogenannte Social-Media-Redakteure, die ihren Arbeits‑ schwerpunkt auf die Sozialen Medien aus richten. Zu ihren spezialisierten Kerntätig‑ keiten ge hören das Monitoring, Recherchie ren und Ver breiten von Themen, Beiträgen, 48 Bildern, Videos in den Social Media (Loosen u. a., 2013). Darüber hinaus ist aber auch der regelmäßige Kontakt mit Nutzern sowie die Be‑ und Ver arbei tung von nutzer‑ generiertem Content ein zentrales Tätig keits element. Schließ lich nutzen Reporter beim Mobile Reporting Smartphones und Web‑Applika‑ tionen, um Texte, Videos und Tondokumente in sendefähiger Qualität herzu stellen und direkt über das Internet zu ver breiten. Für diesen Typus des Berichterstatters, der häufig auch mit mobilem Endgerät von Live‑Ereig nissen be richtet, hat sich die Bezeich‑ nung MoJo (Mobile Journalist) bzw. MoJane (die weib liche Form) etabliert (Allan, 2009). In Deutschland gibt es erst ver einzelt Redak tionen, die solche MoJos be schäf‑ ti gen. Da sich das Feld im Fluss be findet und sicher nicht alle Spezialprofile, die sich aktuell heraus bilden, über leben werden, ist es wohl zu früh, von aus geformten Berufs‑ profilen zu sprechen. Weiter kommt hinzu, dass die speziellen Formen oftmals in den Arbeits ablauf von Onlineredakteuren integriert sind, sprich: eine strikte Trennung beispiels weise zwischen Onlinejournalist und Daten journalist noch nicht überall ge‑ geben ist. 2.4 Digitaler Journalismus in theorie unD Praxis In diesem Kapitel wurden alte und neue Quali täts kriterien daraufhin ge prüft, welche Rolle sie in einem neu ver standenen Digitalen Journalismus spielen. Die Sichtung hat ergeben, dass viele Grundsätze des klassi schen Journalismus in einer digitalen Medien‑ welt ihre Gültig keit be halten. Unter demokratietheoreti schen Gesichtspunkten bleibt es eine journalisti sche Aufgabe, kritische, glaubwürdige, richtige und sach liche Bericht‑ erstat tung zu leisten. Funktional gesehen sollte der Digitale Journalismus aber auch weiter hin eine hohe Vielfalt, Relevanz und Aktuali tät an streben. Dabei sind vor rangig die Informa tions‑ und Unter hal tungs bedürf nisse von Nutzern zu be achten, die eine nütz liche und ver ständ liche Berichterstat tung er warten. Natür lich ließen sich, in An‑ leh nung an Ruß‑Mohl (1994), auch Span nungs felder zwischen den Einzel kriterien er kennen. Sowohl die Richtig keit und die Aktuali tät der Berichterstat tung, als auch das Informative und das Unter haltende stehen beispiels weise im Digitalen Journalismus in einem ge wissen Span nungs verhältnis. Unter digitalen Vor zeichen kommen allerdings auch neue Kriterien und Probleme hinzu. Zu den neuen Maßstäben, an denen sich Journalismus heute messen lassen muss, ge hören die Artikula tion, die Dialogisie rung (Audience Engagement), digitales Storytelling und die Auf find bar keit journalisti scher Inhalte. Als Fehl entwick lungen 49 2 eVolu tion unD reVolu tion: Journalisti sche Qualität unD Digitaler Journalismus ließen sich unter entwickelte Recherchepraktiken, über steigerte Selbstreferenz sowie eine unzu reichende Aus differenzie rung der redak tio nellen Berufs rollen identifizie ren, also ein Fachkräftemangel an Spezialisten für neue Auf gaben felder wie Social Media, Multimedia Storytelling, Daten visualisie rung etc. Zwar gibt es drei große Felder, auf denen sich Ver ände rungen ab zeichnen und auf denen in den Redak tionen perso nell auf gestockt wird: partizipativer Journalismus, Automatisie rung und Technisie rung des Journalismus sowie Spezialisie rung von Berufs rollen. Aber in diesen Bereichen gibt es aktuell noch großen Nach holbedarf, wie erste empiri sche Studien ge zeigt haben, auch weil sich diese Spezialisie rungen immer weiter aus prägen (vgl. Kap. 2.3.3). Diese Studie knüpft an den geschilderten Forschungs stand an und zielt in den folgen den Kapiteln darauf ab, empiri sche Beiträge zur Beurtei lung des derzeiti gen Digitalen Journalismus in Deutschland zu leisten. In einem weiteren Schritt geht es uns um Prognosen und praxisorientierte Empfeh lungen. teil b 53 3 Der nutzer als kommentator: eine QuantitatiVe inhalts analyse PartiziPatiVer formen unD formate auf Journalisti schen websites unD blogs 3.1 Problemstel lung unD zielset zung Ob soziale Communitys, Microblogging oder Foto‑ und Videoplatt formen – im Zuge der technologi schen Ent wick lung sind partizipative Formen und Formate9 im Internet ent standen, die die Medien nutzung – aktiv wie passiv – in den ver gangenen Jahren wesent lich ge prägt haben (u. a. Busemann, 2013). Gemeinsam ist diesen An geboten, dass sie den kommunikativen Zugang zur Öffentlich keit er heblich ver einfacht haben. Das Publikum ist nicht mehr nur Rezipient, sondern kann auch in die Rolle des Kom‑ munikators wechseln (vgl. u. a. Neuberger, 2009, S. 37). Dadurch wird die Rolle des Journalismus als Gatekeeper im Internet geschwächt (vgl. Bruns, 2005; Kap. 2.2). In der Folge haben professio nell‑journalisti sche Medienanbieter reagiert und bieten in‑ zwischen eben falls partizipative Formen und Formate im Internet an, um ihre Nutzer in die Produk tion von Inhalten einzu binden (u. a. Neuberger u. a., 2009a; Singer u. a., 2011; Sehl, 2013). Dabei steht unter anderem zur Debatte, welche Chancen und Risiken solche Partizipa tions formen für den profes sio nellen Journalismus beinhalten. Dieses Kapitel unter sucht mittels einer breit an gelegten quantitativen Inhalts analyse, welche partizipativen Formen und Formate journalisti sche Medien auf ihren Websites integriert haben. Im Mittelpunkt des Erkenntnis interesses stehen das Ausmaß der Nutzer partizipa tion und der Einfluss derselben auf die Qualität der journalisti schen Websites. Dabei wird nach unter schied lichen Publikums‑ und Leis tungs rollen unter‑ schieden, von der Kommentie rung journalisti scher Inhalte über die Mitwir kung von Nutzern am redak tio nellen Produk tions prozess, z. B. als Leserreporter, bis zur Publika‑ tion eigenständi ger Beiträge, z. B. in einem Blog (vgl. Neuberger, 2009, S. 79 f.). Ferner finden sich in der Literatur Vor schläge zur Systematisie rung des Unter suchungs gegen‑ standes gemäß der redak tio nellen Steue rung und dem Ausmaß der Nutzer beteili gung (vgl. Lasica, 2003; Nip, 2006; Outing, 2005) sowie ent lang der ver schiedenen Stufen des redak tio nellen Produk tions prozesses (vgl. Domingo u. a., 2008). Bei der Quali täts frage wird auf die Ebene des Medien angebots fokussiert und neben zentralen klassi schen Quali täts kriterien insbesondere auf die zusätz lichen Quali‑ 9 Unter partizipativen Formen und Formaten werden sowohl einzelne beitragselemente in profes sio nellen medien formaten als auch beiträge in denselben oder vollständig partizipative medien formate ver standen (vgl. engesser, 2008, S. 58). 54 täts kriterien im digitalen Journalismus (vgl. Kap. 2) rekurriert. Schlüsse auf das Handeln von Redakteuren oder Nutzern sind dagegen weit gehend nur indirekt möglich. Hier er gänzen Beobach tung (Kap. 6: Handeln von Redakteuren) und Netz werkanalyse (Kap. 8: Handeln von Nutzern) die Inhalts analyse. Zum Status quo der Nutzer einbin dung auf Websites von deutschen Medien liegen bereits einige Studien vor (u. a. Neuberger u. a., 2009a; Sehl, 2013; Trost & Schwarzer, 2012; siehe den folgen den Ab schnitt zum Forschungs stand). Im Gegen satz zu dieser Studie basieren sie jedoch auf Inhalts analysen nur einer journalisti schen Medien‑ gattung, den Websites von Tages zeitun gen (Sehl, 2013; Trost & Schwarzer, 2012) oder wählten die Methode der Befra gung (Neuberger u. a., 2009a). Als valideste Methode, um das Angebot an partizipativen Formen und Formaten seitens der Redak tion zu er fassen, kann jedoch die Methode der Inhalts analyse gelten, da sie sich den partizi‑ pativen Formen und Formaten selbst zuwendet und diese direkt unter die Lupe nimmt. Diese Studie analysiert also als Erste die Websites aller Mediengat tungen (für eine Stichproben beschrei bung siehe unten) umfäng lich mittels quantitativer Inhalts analyse. Gleichzeitig ist gerade Partizipa tion am Journalismus ein derart dynami scher Gegen‑ stand, dass Status quo‑Erhebun gen immer nur Moment aufnahmen sein können und regelmäßig wieder holt werden sollten, um den aktuellen Stand zu er fassen und Ent‑ wick lungen auf zeigen zu können. Im Mittelpunkt der quantitativen Inhalts analyse stehen folgende Forschungs fragen: F1: Welche Medien er möglichen Partizipa tion in ihren Online‑Angeboten? F2: Welche Formen und Formate von Partizipa tion bieten die Redak tionen an? F3: Welche Resonanz er reicht die Inter aktivi tät mithilfe solcher Formen und Formate deutschlandweit, in lokalen und regionalen Blogs in Nordrhein‑West‑ falen (NRW) und in be sonders innova tions affinen An geboten? Daraus ab geleitet sollen zwei weitere Fragen be antwortet werden: F4: Welche unter schied lichen Rollen und Funktionen nehmen die Nutzer dabei ein? F5: Inwiefern tragen die partizipativen Formen und Formate zur Steige rung oder zum Ver fall der Qualität der unter suchten journalisti schen An gebote bei? Die quantitative Inhalts analyse umfasst drei Stichproben: 1) eine umfassende deutschlandweite Stichprobe journalisti scher Online‑Angebote, 2) eine Vollerhe bung lokaler und regionaler Blogs in NRW und 3) ausgewählte innovative journalisti sche Online‑Angebote. Die drei Stichproben dienen dem Ziel, repräsentative Aus sagen über die Quantität und Qualität von partizipativen Formen und Formaten in digitalen publizisti schen 55 3 Der nutzer als kommentator An geboten in Deutschland zu machen und diese mit den partizipativen Leistun gen lokaler und regionaler Blogs in NRW und dem Innova tions potenzial bewusst aus‑ gewählter An gebote zu ver gleichen. Im folgen den Kapitel wird zunächst der Forschungs stand zum Thema kurz auf‑ gearbeitet. Im Anschluss wird die Methodik der Teilstudie geschildert, bevor die Ergeb nisse präsentiert werden. 3.2 forschungs stanD In diesem Ab schnitt soll ein kurzer Abriss über einige zentrale Studien zur Nutzer‑ partizipa tion auf deutschen journalisti schen Websites ge geben werden, um die eigenen Ergeb nisse später besser einordnen und interpretie ren bzw. Ent wick lungen auf zeigen zu können. Ein Anspruch auf Vollständig keit besteht indes nicht. Die am breitesten an gelegte Unter suchung haben Neuberger u. a. (2009a) mit ihrer Monographie „Journalismus im Internet. Profession – Partizipa tion – Technisie‑ rung“ vor gelegt. In der auf einem DFG‑Projekt basieren den Studie stellen sie unter anderem Ergeb nisse einer Anbieter befra gung zur Beziehung zwischen profes sio neller, partizipa tiver und techni scher Kommunika tion im Internet vor. Dazu be fragten sie in einer Voll erhe bung Redak tions leiter von Online‑Redak tionen tradi tio neller Medien (Tages zeitun gen, Publikums zeitschriften, Wochen zeitun gen, Rundfunk, Nachrichten‑ agenturen) sowie Nur‑Internetanbieter (professio nelle Nur‑Internetanbieter, Portale, Nachrichten suchmaschinen10, Nutzer platt formen, Blogs). Der Rücklauf betrug 183 von 413 ver sendeten Fragebögen (44 %) (vgl. Neuberger u. a., 2009b, S. 235). Zentrales Ergebnis: Fast drei Viertel (73 %) der Befragten gaben an, dass ihr An‑ gebot Nutzern mindestens eine von ver schiedenen vor gegebenen Beteili gungs möglich‑ keiten anbiete. Die häufigste Beteili gungs form ist zum Zeitpunkt der Befra gung 2007, eigene Fotos zur Ver öffent lichung einzu senden. Dies ist bei fast der Hälfte der Anbieter möglich. Eben falls relativ häufig, nämlich in zwei Fünftel der Fälle, haben Nutzer die Gelegen heit, Beiträge von Redakteuren auf der gleichen Seite zu kommentie ren. Aller‑ dings: Nur in einem Viertel der Fälle dürfen die Nutzer die Themen ihrer Beiträge auch selbst wählen. Neuberger u. a. (2009c, S. 282 f.) sehen daher keine völlig neue Form der Partizipa tion unter digitalen Vor zeichen, sondern eher eine Art Leserbrief 2.0: 10 in der ergebnis darstel lung schließen die autoren die fünf nachrichten suchmaschinen aus (vgl. neuberger u. a., 2009b, S. 236), sodass sie hier auch keine weitere erwäh nung finden. 56 „Damit werden allerdings noch nicht jene Möglich keiten über troffen, welche Leserbriefschreiber schon lange in der Presse haben. Hier wie dort kann das Publikum nur zu jenen Themen und Meinun gen Stellung nehmen, die Journalisten ihnen ‚vor geschrieben‘ haben.“ Neuberger u. a. (2009c) fragten die publizisti schen Anbieter zudem, welche Elemente der Nutzer beteili gung zum Zeitpunkt der Befra gung in den nächsten zwölf Monaten ge plant seien. Dabei zeigte sich, dass vor allem Beteili gungs möglich keiten wie das Einsenden von eigenen Fotos und das Kommentie ren journalisti scher Artikel weiter aus gebaut werden sollten. Daneben gaben die Redak tions leiter jedoch auch häufig an, dass Nutzer künftig ver mehrt die Redak tion beim Schreiben und Recherchie ren unter‑ stützen oder selbst Beiträge, z. B. als Blogger, ver öffent lichen können sollten (vgl. Neuberger u. a., 2009c, S. 283). Wie sich die Ent wick lung fort gesetzt hat, wird die eigene empiri sche Studie zeigen. Sehl (2013) führte mit einem Lehrforschungs projekt am Institut für Journalistik der Technischen Universi tät Dortmund eine Inhalts analyse der Websites von Tages‑ zeitun gen (publizisti sche Einheiten) an einem Stichtag im Juni 2008 durch. Sie zeigt, dass die gängigste Möglich keit für Tages zeitun gen, den Dialog mit den Nutzern zu führen, zum Erhe bungs zeitpunkt online immer noch der Leserbrief ist (57 % bei Mehrfachnen nungen möglich; n = 129). Auch Onlineabstim mungen und Umfragen bietet fast die Hälfte der Tages zeitun gen ihren Lesern auf der Website an (47 %). Kommentarfunk tionen sind mit 46 Prozent eben falls weit ver breitet. Etwas weniger Tages zeitun gen (43 %) haben ein Leserforum ein geführt. Leserfotogalerien werden auf etwa einem Viertel der Zeitungs websites ver öffent licht. Weitere detaillierte Ergeb nisse der Inhalts analyse zeigt Tabelle 3.1. Sehl ordnet die Befunde nach einem „analytical grid“ von Domingo u. a. (2008) ein. Das inter nationale Forscherteam unter scheidet zwischen Partizipa tion auf ver‑ prozent häufig keit leserbriefe/-mails 57 % 74 ab stim mungen/Umfragen 47 % 61 kommentarfunk tion 46 % 59 leserforum 43 % 55 Foto-Upload/-galerien 26 % 33 communitys 19 % 25 blogs 18 % 23 bewer tung von artikeln 7 % 9 Video-Upload/-galerien 6 % 8 tabelle 3.1: Partizipative elemente auf zeitungs websites, ergeb nisse einer inhalts analyse im Juni 2008 in Prozent der fälle (mehrfachnen nungen), n = 129 (Quelle: sehl, 2013, s. 195) 57 3 Der nutzer als kommentator schiedenen Stufen im „news produc tion process“: Von „access/observa tion“, „selec tion/ filtering“, „processing/editing“ und „distribu tion“ bis zur „interpreta tion“ der Nachricht nach der Ver öffent lichung (Domingo u. a., 2008, S. 331). „Legt man an diese Ergeb nisse den analyti schen Schlüssel nach Domingo et al. (2008) an […], wird deut lich, dass die Publikums beteili gung nicht auf allen fünf Stufen des journalisti schen Produk tions prozesses gleich aus geprägt ist. Nur die Stufe Kritik nach der Ver öffent lichung ist nennens wert geöffnet. Alle vier vor heri‑ gen Stufen – von der Beobach tung der Themen über die Auswahl und das Schrei‑ ben bis zur Ver öffent lichung – sind deut lich weniger offen für Publikums beteili‑ gung“ (Sehl, 2013, S. 196). Die Ergeb nisse decken sich also im Wesent lichen mit denen von Neuberger u. a. (2009c). Trost und Schwarzer (2013) legen mit ihrer Studie „Social Web auf Online‑Portalen deutscher Zeitun gen. Eine empiri sche Unter suchung des Nutzungs verhaltens“ die aktuellste Inhalts analyse zum Thema vor. Sie unter suchten im November 2010 die Web sites der 300 auf lagen stärksten (Print‑)Zeitun gen in Deutschland und konnten dafür 173 eigenständige Online‑Portale erheben. Dabei er fass ten sie sowohl allgemeine Merkmale des Online‑Journalismus als auch partizipative Elemente. Im Folgenden werden die im Hinblick auf die eigene Inhalts analyse rele vanten Variablen zur Partizipa‑ tion und ihre Ergeb nisse be schrieben, um die eigenen Ergeb nisse später dazu in Bezug setzen zu können. Bei User‑Generated Content (UGC) er fassten die Autoren unter einfach zu realisie‑ ren den Partizipa tions formen, ob Nutzer beispiels weise Artikel kommentie ren oder an Umfragen teilnehmen können. Unter auf wendige ren Formen des UGC dagegen fassten sie, ob die Website ein Forum anbietet und ob Leser Artikel, ein Wiki oder Multimedia‑ Inhalte einstellen können. Dabei zeigt sich, dass „ver stärkt An gebots formen wie Kommentare zu Artikeln oder Umfragen ein gesetzt [werden, d. A.]. […] Aus giebigere und partizipative Arten des UGC in Form von Web‑Foren, Leser‑Artikeln oder ‑Blogs kommen ebenso wie Leser‑Multimedia nur punktuell zum Einsatz“ (Trost & Schwarzer, 2013, S. 145). Auch Social Communitys wurden von Trost und Schwarzer unter die Lupe ge nommen. Dabei zeigt sich erwar tungs gemäß eine Dominanz von Twitter (77 %) und Facebook (72 %), während andere soziale Netz werke zum Erhe bungs zeitpunkt nach rangig sind. 58 Mit großem Abstand folgt danach das StudiVZ‑Netz werk (31 %), eine Community, die sich vornehm lich an Studierende wendet. Eine eigene Community für die Nutzer bietet jede vierte unter suchte Zeitung (26 %) an. Es folgt das Video‑Portal YouTube, auf dem 22 Prozent der Zeitun gen mit einem eigenen Kanal ver treten sind. Die weiteren sozialen Netz werke MySpace (5 %), LinkedIn (3 %), Xing (2 %), Seven load (1 %) und Flickr (1 %) werden nur ver einzelt von den Zeitun gen be spielt (vgl. Trost & Schwarz, 2013, S. 123). Die meisten Zeitun gen sind dabei bei zwei oder drei sozialen Netz werken aktiv. Immerhin 12 Prozent der Zeitun gen sind bei gar keinem sozialen Netz werk ver treten (vgl. Trost & Schwarzer, 2013, S. 124). Alle zitierten Studien unter streichen, dass die Redak tionen mit der techni schen Ent wick lung Schritt halten, gerade im Sinne eines partizipativen Journalismus bisher jedoch die digitalen Möglich keiten nicht in Gänze nutzen. Sie be schränken sich mehr‑ heit lich auf partizipative Formen und Formate, die Nutzer auf die Rolle von Kommen‑ tatoren redaktio nell er stellter Inhalte fest legen. Die Redak tionen er lauben ihnen nur selten, auch eigene Inhalte zu produzie ren. Die eigene empiri sche Studie wird zeigen, inwieweit diese Grund tendenz heute noch zutreffend ist und ob und welche neuen par‑ tizipativen Formen und Formate dazu gekommen sind und sich durch gesetzt haben. 3.3 methoDi sche umset zung 3.3.1 stichProbe unD unter suchungs zeitraum Die Stichprobe der quantitativen Inhalts analyse umfasst journalisti sche Online‑Ange‑ bote der Gattun gen Print, Hörfunk und Fernsehen sowie reine Online‑Angebote und ist dreiteilig: 1) Eine deutschlandweite Stichprobe von journalisti schen Online-Angeboten Dazu wurden nach den Auf greifkriterien Tagesaktuali tät und Universali tät Medien‑ angebote und ihre Websites aus unter schied lichen, sich er gänzen den Ver zeich nissen zusammen getragen (KEK‑Daten bank, IVW‑Print‑Listen, IVW‑Online, Listen des Mediadaten‑Verlags/Zimpel‑Online, KEF‑Bericht) und nur einmal erfasst. Bei Tages zeitun gen wurde die Ebene der sogenannten „Publizisti schen Einheiten“ (Schütz, 2007) erfasst. Medien angebote mit (nahezu) identi schen Websites in Rubriken oder Inhalten bei Privat radios wurden einzeln gesichtet, nur einmal erfasst und dabei nach Zufall aus gewählt, um Ver zerrungen zu ver meiden. Auch bei öffent lich‑recht lichen Rund funk angeboten wurde nur die Haupt seite erfasst, nicht die Seiten der ver schiedenen Wellen, was deshalb für ver tret bar ge halten 59 3 Der nutzer als kommentator wurde, weil die Einzelsen der fast aller Rundfunkanstalten auf je einer Website dargestellt waren. Die Größe dieser Teilstichprobe redu zierte sich so von anfäng‑ lich 1.704 Websites auf 270 Websites. 2) Eine Vollerhe bung von lokalen und regionalen Blogs in Nordrhein-West falen Ergänzend sollten auch journalisti sche Blogs mit lokalem, regionalem oder NRW‑ Bezug erfasst werden. Die Blogs wurden dafür eigens recherchiert, da unseres Wissens bisher kein solches Ver zeichnis vor liegt. Dazu wurden die Städte‑ und Gemeinden amen in NRW11 nach einander zusammen mit den Begriffen Blog in die Suchmaschine Google ein gegeben und dann die ersten drei Treffer seiten aus‑ gewertet.12 Voraus setzung, um in die Stichprobe auf genommen zu werden, waren auch hier die Kriterien Aktuali tät und Universali tät, die jedoch sehr weich aus‑ gelegt wurden. Es ge nügte, wenn ein Blog mindestens drei neue Beiträge in den letzten drei Monaten vor dem Stichtag im Mai 2013 ent hielt. Ein lokaler, regionaler oder NRW‑Bezug musste erkenn bar sein, und es durfte sich darüber hinaus nicht um ein reines Special‑Interest‑Angebot handeln. Kennt liche Blogs von Politikern und Parteien sowie offizielle Städte‑ und Gemeinde auftritte wurden eben falls aus geschlossen. Bei Blog‑Platt formen wie localxxl. de wurde nach dem Zufalls‑ prinzip nur ein Blog aus NRW aus gewählt. Insgesamt gingen 83 An gebote in die Stichprobe ein. 3) Bewusst aus gewählte innovative Online-Angebote Ergänzt wurde das Sample durch eine be wusste Auswahl 35 weiterer Online‑ Angebote, die von den Projekt leitern und ‑mitarbeitern sowie vom Projekt beirat auf der Grundlage des eigenen Branchen wissens fest gelegt wurden. Diese dritte Gruppe erhebt daher keinen Anspruch auf Repräsentativi tät und kann nicht mit den anderen beiden Stichproben in ein direktes Ver hältnis gesetzt werden. Nichts‑ destotrotz ist sie wichtig, um einen Ver gleichs maßstab zu haben und aufzu zeigen, wie der Stand der Nutzer einbin dung bei innovativen Online‑Angeboten wie z. B. myheimat. de, altona. info oder publikative. org ist (Liste der Websites in dieser Gruppe siehe Anhang). Im Gegen satz zu den anderen Stichproben wurden hier auch reine Special‑Interest‑Angebote, z. B. vocer. org, auf genommen sowie ver einzelt An gebote, die nicht im Kern journalistisch sind wie das Crowdfunding‑Portal startnext. de. 11 Diese wurden von der Website des landes betriebs für informa tion und technik für nordrhein-West falen ent nommen: www. it.nrw.de/links/kreise [20. 05. 2013]. 12 nach blog wurde zunächst auch der begriff Forum ein geben. reine Foren wurden später aber wegen der mangelnden Ver gleich bar- keit aus der Stichprobe ge nommen. Vereinzelte misch formen aus blogs und Foren blieben hingegen in der Stichprobe ent halten. obwohl es sich streng ge nommen also nicht um eine reine Stichprobe aus blogs handelt, wird im Folgenden der einfach heit halber von blogs ge sprochen. 60 Die dreiteilige Stichprobe dient dem Zweck, erstens repräsentative Aus sagen über die Quantität und Qualität von Nutzer partizipa tion bei digitalen Medien angeboten treffen zu können, zweitens Äquivalente zum profes sio nellen Journalismus in NRW be sonders intensiv zu be trachten und drittens anhand bewusst aus gewählter innovativer Online‑ Angebote zu skizzie ren, wo eventuell Spiel raum für Ver besse rungen ist. Unter suchungs zeitraum war eine künst liche Woche im Zeitraum 10. Juni bis 28. Juli 2013. Auf diese Weise wurde sicher gestellt, dass alle Wochen tage gleich‑ berechtigt ver treten waren, und es wurde ent sprechen den Ver zerrungen vor gebeugt. An jedem Wochentag dieser künst lichen Woche wurde ein Siebtel des Gesamtsamples codiert.13 Bei den Teilstichproben gab es speicher bedingt minimale Schwan kungen (siehe Ab schnitt 3.4.1). Die Websites wurden mittels der Speicher‑Software HTTrack automatisiert ge speichert bzw. ggf. manuell nach gespeichert. 3.3.2 analyse- unD coDier einheit Die primäre Erhe bungs einheit war ein publizisti sches Webangebot (= Gesamt heit der Websites, Start seite und Unter seiten, mit einem gemeinsamem Namen oder Titel, z. B. Spiegel Online). Die Codie rung fand innerhalb des Webangebots, wie auch bei Engesser (2013), auf drei Ebenen statt (Start seite, Beitrag, Kontext).14 Pro Webangebot wurden drei journalistische Beiträge per Zufalls auswahl von der Start seite aus gewählt. Dies galt allerdings nur, wenn die Beiträge der Website grundsätz lich eine Kommentarfunk tion hatten. Denn durch die Ver quic kung von Beitrags‑ und Kontextebene sollte ge prüft wer‑ den, welche journalisti schen Merk male zu welcher quantitativen Resonanz führen. 3.3.3 kategorien system Das 65 Variablen umfassende Codebuch (siehe Anhang) ist ent lang der drei vor‑ gestellten Ebenen auf gebaut. Die Ebene der Start seite wird durch die Variablen 1 bis 39 ab gedeckt (siehe Tabelle 3.2). Hier werden neben formalen Variablen die vor‑ handenen Themen bereiche einer Website sowie die Partizipa tions möglich keiten für Nutzer erhoben. Dabei wird Partizipa tion bewusst weit ge fasst, auch werden Elemente wie beispiels weise ein Ranking der meist gelesenen oder meist kommentierten Artikel 13 es wäre wünschens wert ge wesen, alle Websites an allen tagen der künst lichen Woche zu codieren. Das war jedoch bei einer derart umfassen den Stichprobe aus kapazi täts gründen nicht möglich, da es den aufwand der codie rung versiebenfacht hätte. 14 Für eine genaue Defini tion der ebenen siehe codebuch im anhang. 61 3 Der nutzer als kommentator formale Variablen auf der ebene der start seite – nummer des Webangebots – name des Webangebots – internetadresse – Datum der Speiche rung – Uhrzeit der Speiche rung themen bereiche des webangebots – anzahl der themen bereiche – themen bereich: politik – themen bereich: Wirtschaft – themen bereich: nachrichten allgemein – themen bereich: kultur – themen bereich: Sport – themen bereich: panorama – themen bereich: Wissen – themen bereich: karriere – themen bereich: reise – themen bereich: netz welt – themen bereich: lokales – themen bereich: meinung – themen bereich: Service – Sonstige themen bereiche Partizipative elemente – angabe der leseranzahl pro beitrag – ranking der meist gelesenen/meistkommentierten beiträge – Weiter leitung journalisti scher inhalte – Social bookmarking – bewer tungs funk tion – Votings – kommentarfunk tion – kommentarfunk tion: registrie rung – online-leserbriefe – Soziale netz werke – microblogging-Dienste – nutzer blogs – redak tions blogs – Forum – Forum: modera tion – Forum: Wahlfrei heit bei themen – Fotos – Videos – Sonstige partizipative elemente tabelle 3.2: Variablen 1 bis 39 des codebuchs (ebene der start seite) 62 codiert. Damit soll keine theoreti sche Wertung vor genommen werden, wo Partizipa tion beginnt, vielmehr sollen die Formen und Formate, in denen sich die Inter aktion Redak tion‑Nutzer wider spiegelt, umfassend ab gebildet werden. Die Beitragsebene umfasst die Variablen 40 bis 56 (siehe Tab. 3.3). Für jeden der drei Beiträge einer Website werden hier sowohl formale Variablen als auch die jour‑ nalisti schen Merkmale eines Beitrags erfasst. Die übrigen Variablen 57 bis 65 (siehe Tab. 3.4) be ziehen sich auf den Kontext eines Beitrags und umfassen vor allem die quantitative Nutzer resonanz auf einen Beitrag. Variablen auf der ebene des kontexts eines beitrags – kontakt zum autor – anzahl der leser – anzahl der bewer tungen interne Zustimmungs funk tion – anzahl der bewer tungen externe Zustimmungs funk tion – anzahl der bewer tungen bewer tungs skala – minimalwert bewer tungs skala – maximalwert bewer tungs skala – Durch schnitt liche bewer tung – anzahl der kommentare formale Variablen auf beitragsebene – nummer des beitrags – position des beitrags auf der Start seite – Datum der Ver öffent lichung – Uhrzeit der Ver öffent lichung – Datum der aktualisie rung – Uhrzeit der aktualisie rung Journalisti sche merkmale eines beitrags – themen bereich – anzahl der Wörter – Fotos und illustra tionen – Foto-Slideshow – traditio nelle Grafiken – animierte und inter aktive Grafiken – audio-elemente – Video-elemente – Journalisti sche Darstel lungs form – aktuali tät – name des autors tabelle 3.4: Variablen 57 bis 65 des codebuchs (ebene des kontextes) tabelle 3.3: Variablen 40 bis 56 des codebuchs (beitragsebene) 63 3 Der nutzer als kommentator Im Anschluss an die Codie rung wurden weitere Identifika tions variablen ergänzt (Stichprobe, Mediengat tung). 3.3.4 Über legungen zur ValiDität unD reliabili tät Misst der Codierplan wirk lich, was er messen soll? Diese Frage nach der Validität des Erhe bungs instruments ist be deutsam für die Qualität der er zeugten Forschungs ergeb‑ nisse und soll daher kurz diskutiert werden. Es wird dabei auf die zentralen Kriterien Analysevalidi tät, Inhalts validi tät, Kriteriums validi tät und Inferenz validi tät ein gegangen (vgl. Rössler, 2010, S. 205 ff.). Die Analysevalidi tät wurde in der Pretest phase zwischen Forschern und den fünf Codierern mitgetestet und konnte über alle Variablen hinweg als gut be urteilt werden. Um Inhalts validi tät sicher zustellen, waren vor allem zwei Über legungen wesent lich. Zum einen baut das Codebuch auf vor liegen den Unter suchungen zum partizipativen Journalismus auf (insbesondere Engesser, 2013; Sehl, 2013), die modifiziert und ergänzt wurden. Es greift somit auf er probte Kategorien systeme zurück. Zum anderen wurde das so theoretisch ent wickelte Kategorien system in einer Pretest phase aus führ lich am Erhe bungs material ge testet und ent sprechend an gepasst. Bezüg lich der Kriteriums validi tät, die dazu dient, die Ergeb nisse der Inhalts analyse einzu schätzen, sollen dieselben später mit dem eingangs kurz ge nannten Forschungs‑ stand in Beziehung gesetzt werden. Inferenz validi tät ist für diese Unter suchung nicht zentral, da sie nicht an strebt, auf Basis der Inhalts analyse Inferenz schlüsse zu ziehen, z. B. auf die von Nutzern präferierten partizipativen Formen und Formate. Ein Reliabili täts test nach Holsti über zehn Medien und insgesamt 30 Fälle auf Beitragsebene ergab für die fünf Codierer nach aus führ licher Codier schu lung gute bis sehr gute Werte. Alle Variablen lagen zwischen 0,8 und 1,0. 3.4 ergeb nisse 3.4.1 Ver teilung Der stichProbe auf Die erhe bungs tage Bevor auf die konkreten Ergeb nisse der Inhalts analyse ein gegangen wird, soll kurz dargestellt werden, wie sich die Medien auf die einzelnen Erhe bungs tage ver teilen. Abbil dung 3.1 zeigt, dass sich das Gesamtsample nahezu gleichmäßig über die sieben Erhebungstage der künstlichen Woche verteilt. 64 abbilDung 3.1: anteil der jeweili gen erhe bungs tage am gesamtsample in Prozent (n = 388) hier und bei weiteren Grafiken und tabellen ergeben sich ab weichungen von kumulierten 100 prozent aus rundungs fehlern. Differenziert nach den einzelnen Teilstichproben ergeben sich für die Stichproben der journalisti schen Online‑Angebote und der lokalen und regionalen Blogs in NRW minimale Ab weichungen (maximale Schwan kungen von 3 bzw. 5 Prozent zwischen den Erhe bungs tagen). Sie resultie ren aus techni schen Problemen bei der Speiche rung, denn nicht alle Websites konnten an dem Erhe bungs tag fehler frei ge speichert werden, für den sie vor gesehen waren und mussten an anderen Erhe bungs tagen nach gespeichert werden.15 Prozentual etwas größer sind die Ab weichungen in der Gruppe der bewusst aus gewählten Online‑Angebote mit bis zu 8 Prozent Schwan kung zwischen den Er‑ he bungs tagen. Der relativ hohe Prozent wert ist jedoch durch die geringe Gruppen größe be einflusst. Tatsäch lich handelt es sich in ab soluten Zahlen ledig lich um einen Unter‑ schied von bis zu drei Websites. Zudem ist zu be denken, dass der Erhe bungs tag bei fast allen Variablen ohne Bedeu tung ist, da wieder kehrende Merkmale wie partizipative Elemente, multimediale Elemente oder ständige Themen bereiche etc. unter sucht werden, aber nur wenige tages abhängige Merkmale der Berichterstat tung. 15 Die automatisierte massen-Speiche rung des digitalen materials funktionierte bei vielen Websites nicht fehler frei, sodass manuell nach gespeichert werden musste. kontrolle und nachspeiche rung wurden grundsätz lich am jeweili gen Speichertag durch geführt. einige techni sche Fehler im Detail fielen bei den großen Daten mengen jedoch erst später auf. Montag, 10.06.2013 15% Dienstag, 18.06.2013 15% Mittwoch, 26.06.2013 13% Donnerstag, 04.07.2013 13% Freitag, 12.07.2013 16% Samstag, 20.07.2013 14% Sonntag, 28.07.2013 15% 65 3 Der nutzer als kommentator 3.4.2 ebene Der start seite 3.4.2.1 themen bereiche Die unter suchten Online‑Angebote weisen eine Vielzahl an Themen bereichen – hier ge messen an der Anzahl der Rubriken – auf. Dabei zeigt sich der größte Unter schied zwischen den Stichproben der journalisti schen Online‑Angebote und den lokalen und regionalen Blogs in NRW. Während die journalisti schen Online‑Angebote im arithmeti‑ schen Mittel über 8,95 Themen bereiche ver fügen (Standardabweichung (SD)16 = 3,395; n = 270), bringen es die lokalen und regionalen Blogs nur auf durch schnitt lich 6,43 Themen bereiche (SD = 4,467; n = 83). Die Gruppe der bewusst aus gewählten innova‑ tiven Online‑Angebote liegt mit 7,54 Themen bereichen (SD = 3,738; n = 35) in der Mitte. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote zeigt sich im Detail, dass die Websites der Zeitun gen mehr Themen bereiche umfassen als die von Radio‑ oder Fernsehsendern bzw. Rundfunkanstalten. Dies gilt für regionale und über regionale Tages zeitun gen gleichermaßen wie für Wochen zeitun gen. Den höchsten Wert an Themen bereichen weisen die Nur‑Online‑Angebote mit durch schnitt lich 11,5 Themen‑ bereichen auf, allerdings liegt hier mit 9,754 auch die höchste Standardabweichung vor. Zudem ist die geringe Fallzahl zu be achten (n = 8). tabelle 3.5: arithmeti sches mittel der anzahl der themen bereiche pro mediengat tung in der stichprobe der journalisti schen online-angebote medium mittelwert Standardabweichung n regionale tages zeitung 9,80 2,518 103 Über regionale tages zeitung 11,33 2,598 9 Wochen zeitung 9,43 3,780 7 privater radiosen der 7,79 2,827 92 privater Fernsehsen der 7,18 2,351 17 Öffent lich-recht liche rundfunkanstalt 9,21 4,098 14 nur-online-medium 11,5 9,754 8 Zeitschrift 9,16 3,671 19 gesamt 8,95 3,395 270 16 Die Standardabweichung ist die Quadrat wurzel der Varianz, also der Summe der quadrierten ab weichungen aller mess werte vom arithmeti schen mittel, dividiert durch die anzahl aller mess werte. Sie ist damit, ver einfacht gesagt, ein maß für die Streuung der Werte eines merkmals um dessen arithmeti sches mittel. 66 abbilDung 3.2: themen bereiche auf den unter suchten websites, relative häufig keiten in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 270, lokale und regionale blogs in nrw: n = 83, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 35) 41 63 48 46 16 49 18 15 10 6 10 8 4 21 21 27 34 24 7 15 6 2 0 2 4 4 46 17 23 17 31 11 20 17 9 11 3 0 0 Kultur Nachrichten Sport Lokales Politik Service Wirtschaft Panorama Wissen Netzwelt Reise Meinung Karriere Prozent Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 67 3 Der nutzer als kommentator Die häufigsten fünf Themen bereiche in der Stichprobe der journalisti schen Online‑ Angebote (n = 270) sind Nachrichten (63 %, Mehrfachcodie rungen möglich), Service (49 %), Sport (48 %), Lokales (46 %) und Kultur (41 %) (siehe Abbil dung 3.2). In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW (n = 83) liegen dagegen die Themen bereiche Lokales (34 %), Sport (27 %), Politik (24 %), Nachrichten und Kultur (jeweils 21 %) vorn. In der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑ Angebote (n = 35) führen die Themen bereiche Kultur (46 %), Politik (31 %), Sport (23 %), Wirtschaft (20 %) sowie zu gleichen Anteilen Lokales, Nachrichten und Pano‑ rama (jeweils 17 %) das Ranking an. Hier wird folg lich eine redaktio nelle Aus rich tung an Special‑Interest‑Themen deut lich. Auch wenn die ab soluten Zahlen bei einer differenzierten Aus wertung der Stich‑ probe der journalisti schen Online‑Angebote sehr klein werden, sollen doch Unter schiede zwischen den ver schiedenen Mediengat tungen an gedeutet werden. So kommt eine allgemeine Nachrichten‑Rubrik im Ver gleich zu einer Politik‑Rubrik bei regionalen Tages zeitun gen und privaten Radio‑ und Fernsehsendern deut lich häufiger vor. Um‑ gekehrt ver hält es sich bei den über regionalen Tages‑ sowie Wochen zeitun gen. Auch darüber hinaus zeigt sich bei den über regionalen Tages‑ sowie Wochen zeitun gen eine deut lichere Spezialisie rung in klassische Ressorts. 3.4.2.2 PartiziPatiVe an gebote Welche partizipativen Formen und Formate integrie ren die unter schied lichen Online‑ Angebote? Gibt es dabei Unter schiede zwischen den journalisti schen Online‑Angeboten, den lokalen und regionalen Blogs in NRW und den bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angeboten? Abbil dung 3.3 gibt einen Über blick über die ver schiedenen partizi‑ pativen Formen und Formate auf den unter suchten Websites. Tabelle 3.6 zeigt die Auf teilung nach Mediengat tungen für die Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote, bevor alle partizipativen Formen und Formate einzeln vor gestellt werden. 68 abbilDung 3.3: Partizipative an gebote auf den unter suchten websites, relative häufig keiten in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 270, lokale und regionale blogs in nrw: n = 83, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 35) * bei blogs wurde die aus prägung „blog der redak tion“ nicht erhoben 79 55 84 63 86 68 36 19 22 23 12 9 2 5 1 57 84 49 45 40 40 12 15 0 5 8 11 4 1 1 91 83 86 74 57 66 32 31 28 17 11 11 14 6 3 Weiterleitung Onlinekommentare Soziale Netzwerke Bewertungsfunktion Online-Leserbriefe Microblogging Rankings Social Bookmarking Redaktionsblogs* Votings Fotos Forum Leseranzahl/Beitrag Nutzerblogs Videos Prozent Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 69 3 Der nutzer als kommentator tabelle 3.6: top 10-Partizipative formate nach mediengat tungen in der stichprobe der journalisti schen online-angebote, relative häufig keiten in Prozent partizipative an gebote reg. tZ (n = 103) Überreg. tZ (n = 9) Wochen- ztg. (n = 7) priv. radio (n = 92) priv. tV (n = 17) Öff.- rechtl. (tV und radio) (n = 14) nur-on- line (n = 8) Zeit- schrift (n = 19) weiter leitung (cramer-V = 0,329)*** 96 % 78 % 86 % 54 % 76 % 86 % 88 % 84 % soziale netz werke (cramer-V = 0,180) 87 % 78 % 86 % 86 % 88 % 71 % 63 % 84 % online-leserbriefe (cramer-V = 0,188) 91 % 78 % 100 % 86 % 71 % 79 % 75 % 79 % bewer tungs funk tion (cramer-V = 0,393)*** 81 % 100 % 57 % 40 % 65 % 50 % 63 % 74 % onlinekommentare (cramer-V = 0,441)*** 76 % 89 % 71 % 28 % 53 % 36 % 63 % 63 % microblogging (cramer-V = 0,279)** 81 % 78 % 71 % 51 % 71 % 79 % 63 % 68 % rankings (cramer-V = 0,369)*** 65 % 78 % 71 % 3 % 24 % 14 % 38 % 32 % social bookmarking (cramer-V = 0,257)* 17 % 11 % 0 % 13 % 47 % 29 % 38 % 32 % Votings (cramer-V = 0,438)*** 45 % 11 % 43 % 8 % 6 % 0 % 13 % 11 % redaktionsblogs (cramer-V = 0,347)*** 31 % 78 % 29 % 9 % 12 % 29 % 13 % 21 % *** p < 0,001, ** p < 0,01, * p < 0,05. 3.4.2.2.1 weiter lei tungs funk tion Eine Weiter lei tungs funk tion für journalisti sche Inhalte gehört zu den einfachsten partizipativen Anwen dungen, die Redak tionen ihren Nutzern auf ihrer Website anbieten können. Dabei können Nutzer journalisti sche Beiträge anderen über eine ent sprechende Funktion an ihre E‑Mail‑Adresse weiter leiten oder über ein soziales Netz werk teilen oder empfehlen. Gleichzeitig zeigt die Aus wertung, dass diese Funktion auch im Durch schnitt aller drei Stichproben die am häufigsten an gebotene partizipative Form ist. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote bieten mehr als drei Viertel der Redak tionen (79 %, n = 270) ihren Nutzern diese Funktion an. Etwas über die Hälfte der Online‑ 70 Angebote (51 %) bietet dabei sowohl eine Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion per E‑Mail als auch per sozialem Netz werk an, 6 Prozent nur per E‑Mail und 21 Prozent aus schließ lich über ein soziales Netz werk. Dabei zeigt sich in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote ein mittle rer und höchst signifikanter Zusammen hang zwischen dem Vor handensein einer Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion und der Mediengat tung17 (Cramer‑V = 0,324; p = 0,000). Eine Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion ist auf den Websites über‑ regionaler Tages zeitun gen (78 %, n = 9), privater Fernseh‑ (76 %, n = 17) und Radio‑ sender (54 %, n = 92) deut lich seltener ver treten als bei den anderen Gattun gen, in denen die Anteile jeweils deut lich über 80 Prozent liegen, im Fall der regionalen Tages zeitun gen sogar bei 96 Prozent (n = 103).18 In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW bieten dagegen mit etwas über der Hälfte (57 %, n = 83) deut lich weniger Anbieter eine Weiter lei tungs‑/ Empfeh lungs funk tion für Inhalte an. Fast ein Viertel (23 %) der Blog‑Anbieter setzt dabei sowohl auf eine E‑Mail‑Weiterlei tung als auch auf Empfeh lung über soziale Netz werke, 6 Prozent nur auf eine E‑Mail‑Funktion und 28 Prozent aus schließ lich auf soziale Netz werke zu diesem Zweck. Am weitesten ver breitet und mit 91 Prozent schon nahezu Standard ist die Wei‑ terlei tungs funk tion in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑ Angebote. 37 Prozent dieser Stichprobe (n = 35) bieten die Weiter leitung bzw. Empfeh‑ lung dabei über beide Kanäle an, nur 3 Prozent aus schließ lich über eine E‑Mail‑Funktion, aber 51 Prozent exklusiv über soziale Netz werke. Die ver gleichs weise hohe Ver brei tung der Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion in allen drei Stichproben kann erklärt werden mit dem geringen Programmier aufwand für die Redak tionen bei einem gleichzeitig hohen Werbenutzen, wenn ihre journalisti‑ schen Artikel durch Nutzer weiter ver breitet werden. Denn in der Regel werden nur kurze Teaser eines Artikels weiter geleitet und der vollständige Artikel darunter ver linkt. Der Nutzer muss also zum Lesen des gesamten Artikels die Website des Medien‑ angebots be suchen und erhöht damit den Traffic auf der Website. Auch auf seiten der Nutzer er fordert eine Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion nur ein geringes Partizipa‑ tions niveau, denn der Nutzer produziert selbst keinen Inhalt, sondern ver breitet nur weiter. 17 Dabei wurden folgende aus prägungen ein geschlossen: regionale tages zeitung, über regionale tages zeitung, Wochen zeitung, privater radiosen der, privater Fernsehsen der, öffent lich-recht liche rundfunkanstalt, nur-online-medium und Zeitschrift. 18 ausgeschlossen werden bei der detaillierten aus wertung der Gruppe der journalisti schen online-angebote nach Gattun gen hier und im Folgenden agenturen, denn hier wurde nur ein an gebot unter sucht. 71 3 Der nutzer als kommentator 3.4.2.2.2 soziale netz werke Ein soziales Netz werk er möglicht es Nutzern in der Regel, sich selbst ein Profil anzu‑ legen und sich mit anderen Nutzern zu ver netzen. Je nach Netz werk können sie darüber hinaus selbst Inhalte ver öffent lichen oder Inhalte von anderen Nutzern lesen und diese kommentie ren, „liken“, empfehlen etc. Oftmals können dabei auch multimediale Inhalte wie Fotos oder Videos ge teilt werden. Soziale Netz werke ver einen somit eine Reihe Funktionen, die Websites von journalisti schen Medien ansonsten ver einzelt anbieten, wie beispiels weise eine Foto‑ oder Video‑Uploadmöglich keit, Kommentar‑ oder Bewer tungs funk tion. Bei der Daten erhe bung wurde danach differenziert, ob die Websites über eine Ver bindung zu einem internen Netz werk oder einem externen Netz werk oder beides ver fügen. Außerdem wurde genauer erfasst, um welche sozialen Netz werke es sich handelt. Beides wurde an der Start seite ab gelesen. Microblogging‑Dienste wie Twitter wurden an dieser Stelle nicht codiert, sondern separat erfasst. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote bieten über drei Viertel eine Schnitt stelle zu einem externen sozialen Netz werk an (76 %, n = 270). Weitere 7 Prozent bieten ein internes und externes soziales Netz werk an. Aus schließ lich auf ein internes soziales Netz werk setzen nur 2 Prozent der journalisti schen Online‑ Angebote. Am häufigsten innerhalb der journalisti schen Online‑Angebote werden soziale Netz werke insgesamt auf den Websites privater Fernsehsen der (88 %, n = 17), regionaler Tages zeitun gen (87 %, n = 103) und privater Radiosen der (86 %, n = 92) an geboten. Bei allen anderen Gattun gen liegt der Anteil im Bereich zwischen 63 und 78 Prozent. In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW ver fügen mit 48 Pro‑ zent (n = 83) weniger An gebote über eine Schnitt stelle zu einem externen Netz werk, und nur ein An gebot hat sowohl ein internes als auch ein externes soziales Netz werk. Auch in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote zeigt sich eine starke Offen heit für eine Ver bindung zu sozialen Netz werken, insgesamt jedoch etwas geringer als in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote. 66 Prozent (n = 35) ver fügen über eine Schnitt stelle zu einem externen sozialen Netz‑ werk, nur 3 Prozent über ein internes soziales Netz werk und weitere 17 Prozent über beides. Über alle drei Stichproben hinweg wird bei den externen sozialen Netz werken aus nahms los Facebook an geboten (100 % der Websites, die eine Schnitt stelle zu einem externen sozialen Netz werk haben). Zusätz lich zu Facebook wird häufig noch Google+ an geboten (journalisti sche Online‑Angebote, die eine Schnitt stelle zu einem externen 72 sozialen Netz werk haben: 59 %, n = 224; lokale und regionale Blogs in NRW: 34 %, n = 41; bewusst aus gewählte innovative Online‑Angebote: 43 %, n = 30). Innerhalb der journalisti schen An gebote gilt dies vor allem für die über regionalen Tages zeitun gen (86 % der An gebote, die eine Schnitt stelle zu einem externen sozialen Netz werk haben, n = 7), öffent lich‑recht lichen Sender (82 %, n = 11) und regionalen Tages zeitun gen (74 %, n = 89). Ver gleichs weise selten wird eine Ver knüp fung mit Google+ hingegen auf den Websites der privaten Radiosen der an geboten (33 %, n = 78). In selten eren Fällen werden weitere soziale Netz werke wie YouTube, Wer kennt wen, MySpace oder LinkedIn an geboten. Die Beliebt heit von sozialen Netz werken bei Anbietern lässt sich damit er klären, dass sich darüber eigene Inhalte weiter ver breiten lassen und sie in der Regel alle Funktionen integrie ren, die die Redak tionen sonst als separate Elemente anbieten. Gleichzeitig sind private soziale Netz werke die Anwen dung im Social Web mit den meisten Nutzern, wie die repräsentative ARD/ZDF‑Online‑Studie zeigt. Demnach nutzte im Jahr 2013 fast die Hälfte (46 %, n = 1.389) der Onliner ab 14 Jahren ein soziales Netz werk zumindest selten. In den jüngeren Alters gruppen 14 bis 19 Jahre und 20 bis 29 Jahre waren es sogar 87 bzw. 80 Prozent (vgl. Busemann, 2013, S. 391 f.). Allerdings ist die Suche nach und der Aus tausch über tagesaktuelle Informa tionen, z. B. aus Politik oder Wirtschaft, bei der Nutzung deut lich nach rangig gegen über dem persön lich‑privaten Aus tausch (vgl. Busemann, 2013, S. 394). 3.4.2.2.3 online-leserbriefe Den Leserbrief gibt es schon seit den Anfängen der Zeitung, und er ist bis heute die klassi sche Form der Kommunika tion zwischen einer Zeitung und ihren Lesern (vgl. u. a. Mlitz, 2008). Im Online‑Zeitalter wird er, nicht nur bei Zeitun gen, um den Online‑Leserbrief ergänzt. In dieser Kategorie wurde also erfasst, ob das Webangebot über eine Möglich keit ver fügt, durch die der Nutzer online einen Leserbrief einreichen kann. Eine Mailadresse der Redak tion wurde dabei als aus reichend an gesehen, z. B. redak tion@ … oder politik@ … Die persön lichen Mailadressen der Redakteure zählten dagegen nicht. Der Kontakt zum Autor wurde in einer separaten Variablen erfasst (siehe Ab schnitt 3.4.4.1). Es wurden auch Unter seiten wie beispiels weise „Kontakt“ oder „Impressum“ an geschaut. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote ver fügen 86 Prozent (n = 270) der Websites über eine Möglich keit für Nutzer, online einen Leserbrief einzu‑ reichen. Bei Wochen zeitun gen ist dies sogar bei aus nahms los allen An geboten möglich 73 3 Der nutzer als kommentator (n = 7) und bei den Websites regionaler Tages zeitun gen bei 91 Prozent (n = 103). Bei den über regionalen Tages zeitun gen bieten dagegen nur 78 Prozent (n = 9) diese Möglich‑ keit an. Am seltensten in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote wird der Online‑Leserbrief auf den Websites privater Fernsehsen der an geboten (71 %, n = 17), ge folgt von den Websites reiner Online‑Angebote (75 %, n = 8). Dieses Ergebnis kann so interpretiert werden, dass die Medien angebote, die traditio nell auf einen Leserbrief gesetzt haben, dies nun auch im Social Web mit einer Online‑Variante öfter tun als journalisti sche Mediengat tungen, bei denen diese Form der Kommunika tion mit dem Publikum weniger traditio nell ge wachsen ist. In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW bieten dagegen nur 40 Prozent (n = 83) ihren Nutzern eine Option, online einen Leserbrief einzu reichen. Eine Erklä rungs möglich keit liegt im Format des Blogs. Er bietet für Feedback an den Blogbetreiber in erster Linie die Kommentarfunk tion an. Die Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote liegt mit 57 Prozent (n = 35) zwischen der großen Stichprobe der journalisti schen Online‑ Angebote und den lokalen und regionalen Blogs in NRW. 3.4.2.2.4 bewer tungs funk tion Redaktio nelle Beiträge be werten können Nutzer auf 63 Prozent (n = 270) der Websites aus der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote. Dabei werden unter schied‑ liche Formen zur Beitrags bewer tung ein gesetzt: Es werden sowohl einfache dichotome Ab stim mungen, z. B. Daumen hoch oder Daumen runter, als auch komplexere, bei‑ spiels weise mit Punkte‑ oder Sterne vergabe, an geboten. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote zeigt sich ein mittle rer und höchst signifikanter Zusammen hang zwischen dem Ver handensein einer Bewer‑ tungs funk tion und der Mediengat tung (Cramer‑V = 0,393; p = 0,000). Besonders ver‑ breitet in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote sind Bewer tungs funktio‑ nen auf den Websites der über regionalen Tages zeitun gen (100 %, n = 9), der regionalen Tages zeitun gen (81 %, n = 103) sowie auf den Websites von Zeitschriften (74 %, n = 19). Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW bieten weniger als die Hälfte der Blogger (45 %, n = 83) ihren Nutzern eine Bewer tungs funk tion an. In der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote sind es dagegen mit über drei Vierteln (76 %, n = 37) im Gruppen vergleich die meisten. Eine Bewer tungs funk tion kann Nutzern einen Eindruck davon geben, wie anderen Nutzern ein Beitrag ge fällt. Bei vielen Beiträgen ist die Anzahl der Bewer tungen jedoch 74 so gering (siehe Ab schnitt 3.4.4.3), dass sich daraus keine ver allgemeiner baren Aus sagen ab leiten lassen. 3.4.2.2.5 onlinekommentare Eine Kommentarfunk tion wird in der Regel unter halb eines Beitrags an geboten. Die Nutzer können sich in einem freien Textfeld zu einem Beitrag und dessen Thema äußern. Nutzer können sich aber nicht nur auf den vor heri gen Beitrag, sondern auch auf die Kommentare anderer Nutzer be ziehen und unter einander diskutie ren. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote er möglichen es über die Hälfte (55 %, n = 270) der Anbieter ihren Nutzern, einen Onlinekommentar zu einem Beitrag zu schreiben. Dabei liegt in dieser Stichprobe ein mittle rer und höchst signi‑ fikanter Zusammen hang zwischen dem An gebot einer Kommentarfunk tion und der Mediengat tung vor (Cramer‑V = 0,441; p = 0,000). Dabei bieten die über regionalen Tages zeitun gen eine Kommentarfunk tion am häufigsten an (89 %, n = 9), ge folgt von den regionalen Tages zeitun gen (76 %, n = 103) und den Wochen zeitun gen (71 %, n = 7). Reine Online‑Angebote und die Websites von Zeitschriften liegen mit je 63 Prozent (n = 24 bzw. 19) im Mittelfeld. Am seltensten innerhalb der Stichprobe der journalisti‑ schen Online‑Angebote bieten die Radio‑ und Fernsehsen der – unabhängig davon, ob öffent lich‑recht lich oder privat organisiert – eine Kommentarfunk tion an. Konkret sind es auf den Websites der öffent lich‑recht lichen Sender 36 Prozent (n = 14) sowie bei den privaten Radio‑ und Fernsehsendern 28 und 53 Prozent (n = 92 bzw. 17). Bei der Kommentarfunk tion zeigt sich folg lich eine klare Gruppie rung nach journalisti‑ schen Mediengat tungen, die die Zeitun gen anführen. Eine Erklä rungs variante ist, dass für die Zeitun gen der Onlinekommentar eine Weiter entwick lung und unmittel barere Form des Leserbriefs online ist und sich deshalb so großer Beliebt heit erfreut. In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW ist der Online‑ kommentar Bestand teil auf 84 Prozent (n = 83) der unter suchten An gebote. Dass dieser Anteil höher ist als bei den journalisti schen Online‑Angeboten, lässt sich leicht damit er klären, dass eine Kommentarfunk tion charakteristisch ist für ein Blog und auch in der Regel bereits als Vor einstel lung in den Content Management Systemen ein gestellt ist. Auch in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote ist eine Kommentarfunk tion mit eben falls 83 Prozent (n = 35) weit ver breitet. Deutliche Unter schiede zwischen den drei Gruppen ergeben sich auch bei der Frage, ob die Anbieter eine Registrie rungs pflicht für Kommentatoren vor schreiben 75 3 Der nutzer als kommentator oder nicht. Während dies bei 66 Prozent der journalisti schen Online‑Angebote mit Kommentarfunktion (n = 146) der Fall ist, ver langen dies nur 11 Prozent (n = 70) der Betreiber lokaler und regionaler Blogs in NRW und 52 Prozent (n = 29) der Anbieter in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote. Die Unter‑ schiede zwischen den journalisti schen Online‑Angeboten und den Blogs sind ein Indiz dafür, dass der professio nelle Journalismus durch eine Registrie rungs pflicht an strebt, eine ge wisse Diskus sions kultur auf seinen Websites zu sichern. 3.4.2.2.6 microblogging Microblogging be deutet, dass Nutzer kurze Textnachrichten im Internet ver öffent lichen können. Diese können von anderen Nutzern abonniert werden, die sie weiter leiten oder darauf antworten können. Aktive Nutzer müssen sich dazu ein Profil anlegen. Ihre Einträge werden ähnlich wie bei Blogs in um gekehrter Reihen folge an gezeigt, d. h. die aktuellste Nachricht steht immer oben. Der am weitesten ver breitete Micro‑ blogging‑Dienst ist Twitter (siehe zum Ver hältnis Twitter und Journalismus in Deutsch‑ land Neuberger u. a., 2010). In der Erhebung wurde be rücksichtigt, ob ein Medium bzw. ein Blog bei einem Microblogging‑Dienst einen eigenen Account besitzt. Dies wurde auf der Start seite ab gelesen. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Medien ver fügen fast zwei Drittel der Websites (68 %, n = 270) über einen redaktio nellen Microblogging‑Account. Dabei liegt ein schwacher, aber hoch signifikanter Zusammen hang zwischen dem Vor handensein eines eigenen Microblogging‑Accounts und der Mediengat tung vor (Cramer‑V = 0,279; p = 0,004). Besonders häufig wurde die Einbin dung von Micro‑ blogging‑Diensten auf den Websites regionaler Tages zeitun gen (81 %, n = 103), öffent‑ lich‑recht licher Sende anstalten (79 %, n = 14) sowie über regionaler Tages zeitun gen (78 %, n = 9) ge zählt. Am seltensten wird ein Microblogging‑Account von den privaten Radiosendern unter halten (51 %, n = 92). In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW sind dagegen nur zwei Fünftel (40 %, n = 83) der Anbieter bei einem Microblogging‑Dienst aktiv. Dies mag daran liegen, dass das eigene Blog bereits – wenn auch in anderem Zuschnitt und vor allem anderer Länge – ähnliche Funktionen des Ver öffentlichens und Ver‑ netzens bietet wie ein Microblogging‑Dienst. In der Gruppe der bewusst aus gewählten, innovativen Online‑Angebote sind 66 Prozent (n = 35) bei einem Microblogging‑Dienst vertreten. 76 Hier gilt über alle drei Gruppen hinweg – ähnlich wie bei den sozialen Netz‑ werken: Die Vielfalt der Anbieter ist be grenzt. In allen Fällen wird Twitter als Micro‑ blogging‑Dienst an geboten, äußerst ver einzelt alternative Dienste wie Tumblr. Schaut man sich die Nutzungs zahlen des Microblogging‑Dienstes Twitter bzw. dessen Zuwachs raten an, so ver wundert es nicht, dass Redak tionen hier aktiv sind. Zwar weist Twitter laut der ARD/ZDF‑Onlinestudie 2013 mit insgesamt 3,89 Millionen Nutzern ab 14 Jahren deut lich weniger Nutzer auf als das soziale Netz werk Facebook, aber dennoch mehr als jedes andere soziale Netz werk. Außerdem sind im Ver gleich zum Vorjahr 1,81 Millionen Nutzer hinzu gekommen, was einem Zuwachs von 87 Pro‑ zent ent spricht. Insgesamt nutzen 7 Prozent der Onliner ab 14 Jahren Twitter. Unter den jüngeren Onlinern ist der Dienst dabei deut lich be liebter. 14 Prozent der 14‑ bis 29‑Jährigen be sitzen einen eigenen Account. Schon bei den 30‑ bis 49‑Jährigen fällt der Anteil von Nutzern mit eigenem Profil auf 6 Prozent, um bei den ab 50‑Jährigen schließ lich bei nur noch 3 Prozent anzu kommen (vgl. Busemann, 2013, S. 397 f.). Für Redak tionen kann der zusätz liche Zeitaufwand für das Betreiben eines Micro‑ blogging‑Accounts Sinn machen, um eigene Inhalte zu be werben und zu ver breiten oder um, insbesondere im Lokalen, auf Themen hin gewiesen zu werden oder solche zu recherchie ren. 3.4.2.2.7 rankings In dieser Kategorie wurde erhoben, ob ein Webangebot generell ein Ranking der meist gelesenen oder/und meist kommentierten Beiträge angibt. Dies wurde auf der Start seite ab gelesen. Dabei zeigt sich, dass ledig lich ein gutes Drittel (36 %, n = 270) der journalisti‑ schen Online‑Angebote ihren Nutzern diese Informa tion gibt. Jeweils 17 Prozent der Redak tionen bieten ent weder ein Ranking der meist gelesenen Beiträge oder sowohl ein Ranking der meist gelesenen als auch meist kommentierten Beiträge an. Nur 2 Pro‑ zent der Websites be schränken sich, wenn sie ein Ranking haben, auf die meist‑ kommentierten Beiträge. Im Detail zeigt sich ein mittle rer und höchst signifikanter Zusammen hang zwi‑ schen der Ver öffent lichung eines Rankings und der Mediengat tung (Cramer‑V = 0,369; p = 0,000). Ein Ranking wird vor allem von Zeitun gen ge nutzt: So informie ren über‑ regionale Tages zeitun gen (78 %, n = 9), Wochen zeitun gen (71 %, n = 7) und regionale Tages zeitun gen (65 %, n = 103) ihre Nutzer mittels eines Rankings deut lich häufiger als der Durch schnitt über die meist gelesenen oder/und meist kommentierten Beiträge. 77 3 Der nutzer als kommentator Fast nie (3 %, n = 92) wird ein Ranking auf den Websites privater Radiosen der ver‑ öffent licht. Auch auf den Websites der öffent lich‑recht lichen Sender sowie der privaten Fernsehsen der wird ein Ranking ver gleichs weise selten ver öffent licht (14 bzw. 24 %, n = 14 bzw. 17). Eine Erklä rungs möglich keit für diese Gattungs unterschiede mag darin liegen, dass Zeitun gen in der Regel eine höhere Anzahl an Beiträgen auf ihrer Website ver öffent lichen, sodass ein Ranking ihren Nutzern hier eine bessere Orientie rung bieten kann, was be sonders häufig ge lesene oder kommentierte Artikel sind. Dagegen ver öffent lichen ledig lich 12 Prozent (n = 83) der lokalen und regionalen Blogs in NRW ein Ranking der meist gelesenen oder/und meist kommentierten Beiträge, 8 Prozent be schränken sich auf die meist gelesenen Beiträge, 2 Prozent zeigen die meist‑ kommen tierten Beiträge und ein Prozent beides.19 Da im Sample der lokalen Blogs auch viele An gebote mit geringe rer Reichweite sind – auch wenn diese nicht ge sondert erho‑ ben wurde –, so ist eine Erklä rungs möglich keit, dass die Betreiber über ein Ranking nicht noch ge sondert auf die geringen Leserzahlen oder die niedrige Zahl der Kommentatoren hinweisen möchten. Auch ist in den meisten Fällen die Anzahl der aktuell publizierten Artikel nicht so hoch wie bei den journalisti schen Online‑Angeboten, sodass es hier weniger notwendig er scheint, dem Nutzer durch ein Ranking Orientie rung zu bieten. In der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote weist fast ein Drittel ein Ranking der meist gelesenen oder/und meist kommentierten Beiträge auf (n = 35). Im Gegen satz zur größeren Stichprobe der journalisti schen Online‑Ange‑ bote setzen hier die meisten Anbieter jedoch auf ein reines Ranking der meist gelesenen Beiträge (23 %), und nur wenige bieten eine Kombina tion aus meist gelesen und meist‑ kommentiert oder eine Beschrän kung auf meist kommentiert an (6 bzw. 3 %). Die Ergeb nisse und Unter schiede zwischen den Gruppen sprechen dafür, dass ein Ranking als eine Möglich keit gesehen wird, die Nutzer auf oft ge lesene oder kommen‑ tierte Beiträge hinzu weisen und ihnen damit Orientie rung in einem großen An gebot zu geben. Gleichzeitig offenbart es aber auch, wenn ein An gebot nur wenige Nutzer hat, die Beiträge lesen und/oder kommentie ren. 3.4.2.2.8 social bookmarking Social Bookmarks sind Internet‑Lesezeichen, die von ver schiedenen Nutzern über einen Dienst wie beispiels weise Delicious, Digg oder Stumble Upon im Internet ab gelegt und mit Schlagworten und Kommentaren ver sehen werden können, sodass die Nutzer 19 Die Differenz zu 12 prozent insgesamt ergibt sich aus rundun gen. 78 gemeinsam darauf zugreifen können. Unter der Kategorie Social Bookmarking wurde erfasst, ob das Webangebot generell die Möglich keit bietet, dass Nutzer Beiträge per Social Bookmarking markie ren können. Dies wurde an Hinweisen in Beiträgen auf der Start seite ab gelesen. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote bietet ein Fünftel eine Social Bookmarking‑Funktion an (19 %, n = 270). Dabei liegt ein schwacher, aber signifikanter Zusammen hang zwischen dem Ver handensein einer Social Bookmarking‑ Funktion und der Mediengat tung vor (Cramer‑V = 0,257; p = 0,013). Während fast die Hälfte (47 %, n = 17) der privaten Fernsehsen der eine solche Funktion auf ihren Websites bietet und immerhin noch 38 Prozent der Nur‑Online‑Angebote (n = 24) sowie 32 Pro‑ zent der Zeitschriften (n = 18), existiert Social Bookmarking auf den Websites der Wochen zeitun gen gar nicht (n = 7). Auch bei den Websites der über regionalen und regionalen Tages zeitun gen (11 % bzw. 17 %, n = 9 bzw. 103) sowie bei den privaten Radiosendern ist Social Bookmarking kaum ver treten (13 %, n = 92). Eine mögliche Erklä rung, warum Social Bookmarking bei Wochen zeitun gen oder auch über regionalen Tages zeitun gen gar nicht oder so gut wie gar nicht an geboten wird, mag sein, dass diese An gebote als solche ohnehin schon bekannt sind und daher nicht als Internet‑ Lesezeichen ge teilt werden müssen und dass die Redak tionen einzelne Beiträge eher über andere Kanäle wie eine Weiter lei tungs‑/Empfeh lungs funk tion ver breiten. In der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW haben nur 15 Prozent (n = 83) eine Social Bookmarking‑Schnitt stelle. In der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote sind es ver gleichs weise hohe 31 Prozent (n = 35). Auch die Nutzung von Social Bookmarking mag ein Grund sein, warum Anbieter eher ver halten sind. Laut der ARD/ZDF‑Onlinestudie, die zuletzt 2010 die Daten für Lesezeichen samm lungen auswies, nutzten ledig lich 2 Prozent der Onliner ab 14 Jah‑ ren Lesezeichen samm lungen selten und nur 1 Prozent zumindest wöchent lich (vgl. Busemann & Gescheidle, 2010, S. 362). 3.4.2.2.9 Votings Votings bieten Nutzern die Möglich keit, ihre Meinung zu einer be stimmten Frage in Form einer Ab stim mung zu äußern, beispiels weise bei einer Frage des Tages. Ob das An gebot ein Voting umfasst, wurde auf der Ebene der Start seite ab gelesen. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Medien beinhaltet fast ein Viertel (23 %, n = 270) der Websites ein Voting. Dabei liegt ein mittle rer und höchst signi‑ fikanter Zusammenhang zwischen dem An gebot eines Votings und der Mediengat tung 79 3 Der nutzer als kommentator vor (Cramer‑V = 0,438; p = 0,000). Während jeweils 45 bzw. 43 Prozent der Websites von regionalen Tages zeitun gen und Wochen zeitun gen (n = 103 bzw. 7) über ein Voting ver fügen, sind dies in der rest lichen Ver teilung nur zwischen 13 Prozent (Nur‑Online‑ Angebote, n = 8) und 0 Prozent (öffent lich‑recht liche Sender, n = 14). Alle anderen Mediengat tungen liegen dazwischen. Obwohl die Voting‑Option ein einfach zu er‑ stellen des und inhalt lich zu füllen des partizipatives An gebot ist, über dessen Ergebnis zudem be richtet werden kann, wird es also als regelmäßiges An gebot ver gleichs weise selten auf Websites journalisti scher Medien ein gesetzt. Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW bieten sogar nur 5 Prozent (n = 83) ein Voting an. Dies mag sich daraus er klären, dass ein Voting keine gängige Vor‑ einstel lung bei den meisten Blogs oftwares ist, sondern ge sondert ein gerichtet werden muss. Etwas höher liegt der Anteil der Websites mit Voting‑Option bei den bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angeboten. Hier sind es 17 Prozent (n = 35). 3.4.2.2.10 reDak tionsblogs Blogs sind An gebote, in die regelmäßig Beiträge in um gekehrter zeit licher Reihen folge einfließen und ent sprechend an gezeigt werden. In der Regel können andere Nutzer Blogeinträge kommentie ren. Blogs charakterisiert ferner, dass sie sich mit anderen Blogs über Ver weise ver netzen (zu Blogs siehe z. B. Schmidt, 2006). Blogs der Redak tion sind dabei inhalt lich breit ge fächert – von themati schen Blogs bis zu solchen, die die Redak tions arbeit für den Nutzer transparent machen und beispiels weise journalisti sche Ent schei dungen be gründen (siehe Ab schnitt 4.2.8). Fast jedes vierte Medium (22 %, n = 270) in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote be treibt ein Redak tions blog auf der eigenen Website. Dabei zeigt sich ein mittle rer und höchst signfikanter Zusammenhang zwischen diesem An gebot und der Mediengat tung (Cramer‑V = 0,347; p = 0,000). Mit großem Abstand Spitzen‑ reiter sind die über regionalen Tages zeitun gen, bei denen über drei Viertel (78 %, n = 9), also mehr als dreimal so viele wie in der Teilstichprobe insgesamt, über ein Redak‑ tions blog ver fügen. Danach folgen – allerdings erst mit 31 Prozent (n = 103) – die regionalen Tages zeitun gen. Alle anderen Mediengat tungen liegen zwischen 29 (Wochen‑ zeitun gen, n = 7) und 9 Prozent (private Radiosen der, n = 92). Redak tions blogs sind demnach vor allem bei Zeitun gen beliebt. Eine Erklä rungs‑ möglich keit dafür ist, dass die Redakteure bereits von einem schreiben den Medium kommen und das Blog ihnen nur eine andere Darstel lungs form eröffnet. Gerade wenn 80 ein Redak tions blog aber auch dazu ge nutzt wird, journalisti sche Prozesse und Ent‑ schei dungen transparent zu machen, würde es sich aus Nutzer sicht auch und erst recht bei den technisch komplexe ren Medien Radio und Fernsehen anbieten. Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW wurde diese Variable sinn voller‑ weise nicht erhoben. Bei den Websites der bewusst aus gewählten innovativen Online‑ Angebote ver fügen mit fast einem Drittel (28 %, n = 32)20 etwas mehr An gebote über ein Redak tions blog als in der breiten Stichprobe der journalisti schen An gebote, was dafür spricht, dass die Redakteure partizipativen Formen und Formaten selbst auf‑ geschlossener gegen über stehen. 3.4.2.2.11 nutzerblogs Nicht nur die Redak tion kann auf der eigenen Website bloggen, sondern sie kann auch Nutzern die Möglich keit dazu einräumen. Davon wird allerdings über alle drei Medien‑Gruppen hinweg nur sehr marginal Gebrauch ge macht. Während nur 5 Prozent (n = 270) der journalisti schen Online‑Angebote ihren Nutzern eigene Blogs, ein gebettet in das digitale Gesamtmedium, anbieten, sind es bei den lokalen Blogs ein Prozent (n = 83) und bei den bewusst aus gewählten innova‑ tiven Online‑Angeboten 6 Prozent (n = 35). Damit machen die unter suchten journalisti‑ schen An gebote auch kaum Gebrauch davon, ihre Nutzer und/oder be kannte Blogger anzu sprechen und zum Bloggen auf der eigenen Website zu motivie ren. Outing (2005) sieht im Ansprechen (lokaler) Blogger eine Möglich keit, Berichterstat tungs lücken bei Nischen themen wie Minder heiten sportarten zu schließen, die die Redak tion selbst aus Kapazi täts gründen nicht be arbeiten kann. Diese Chance wird aber offen bar kaum von Redak tionen ge nutzt. 3.4.2.2.12 leseranzahl/beitrag Wie viele Nutzer Beiträge lesen, können Websites nicht nur wie oben erwähnt in Rankings aus weisen, sondern auch einzeln pro Artikel. So können sich Nutzer ein Bild davon machen, wie viele andere Nutzer ein be stimmter Artikel eben falls interessiert hat. Diese Funktion wird jedoch nur selten ein gesetzt. 20 Die Differenz aus drei Fällen zur Größe der gesamten teilstichprobe ergibt sich auch hier daraus, dass diese Variable bei blogs sinn voller weise nicht codiert wurde. 81 3 Der nutzer als kommentator Ledig lich 2 Prozent (n = 270) der Websites in der Gruppe der journalisti schen Online‑Angebote zeigen die Anzahl der Leser bei jedem Beitrag an. Auf grund der geringen ab soluten Zahlen wird darauf ver zichtet, eine Differenzie rung nach Medien‑ gattungen vorzu nehmen. Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW liegt der Anteil der Websites, die die Anzahl der Leser pro Eintrag aus weisen mit 4 Prozent (n = 83) leicht höher, aber immer noch im niedri gen Bereich. Auf fällig ist, dass in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑ Angebote dagegen 14 Prozent der Anbieter (n = 35) ihren Nutzern diese Angabe zur Ver fügung stellen. 3.4.2.2.13 forum Ein Forum er möglicht es Nutzern, dass sie Informa tionen, Meinun gen und Erfah run‑ gen zu be stimmten Themen aus tauschen können. Dabei er stellt ein Nutzer einen Beitrag, auf den andere Nutzer antworten können, sodass sich ein Diskus sions verlauf ergibt. Im Gegen satz zum Onlinekommentar, bei dem der Artikel das Thema vorgibt, ist ein Forums eintrag in der Themen wahl in der Regel frei. Redak tionen können aber auch zur Diskussion be stimmter Themen oder Fragestel lungen motivie ren, indem sie einen sogenannten Thread, also themati schen Beitrags strang, dazu eröffnen. Allerdings sind Foren auf den Websites aus der Stichprobe der Online‑Medien deut lich seltener ver treten als die Kommentarfunk tion. Nur 9 Prozent (n = 270) der Websites in dieser Gruppe ver fügen über ein Forum. Auch hier wird auf die detaillierte Aus wertung nach Mediengat tungen auf grund der geringen ab soluten Zahlen ver zichtet. Bei den regionalen Tages zeitun gen ver fügen allerdings mit 16 Prozent (n = 103) fast doppelt so viele Websites über ein Forum wie der Durch schnitt aller journalisti schen Online‑Angebote. Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW weisen dagegen er staun liche 11 Prozent (n = 83) ein Forum auf, obwohl es nicht der gängigen Funktionali tät eines Blogs in Form von Blogposts und Kommentaren ent spricht. Das Ergebnis erklärt sich bei genaue rem Hinschauen damit, dass es sich nicht bei allen An geboten um Blogs in reiner Form handelt, sondern teils auch um Misch formen zu Foren (siehe Stich‑ proben beschrei bung in Ab schnitt 3.3.1). Bei den bewusst aus gewählten innovati‑ ven Online‑Angeboten findet sich eben falls auf 11 Prozent (n = 35) der Websites ein Forum. 82 3.4.2.2.14 fotos unD ViDeos Nutzer können auch multimediale Inhalte wie Fotos und Videos einsen den oder hochladen, die in das reguläre An gebot ein gebunden oder in einem separaten Bereich dargestellt werden. Davon machen die unter suchten Medien jedoch ver gleichs weise selten Gebrauch: Nur 12 Prozent (n = 270) der Websites in der Stichprobe der jour‑ nalisti schen Online‑Angebote bieten ihren Nutzern die Möglich keit, Fotos einzu senden oder hochzuladen, bei Videos ist es sogar nur ein Prozent (n = 270). Obwohl also gerade der sogenannte Leserreporter der Bild‑Zeitung im Jahr 2006 eine kontroverse Diskussion über Partizipa tion am Journalismus in Gang setzte (siehe z. B. Spaeth, 2006; für eine empiri sche Analyse der Nachrichten werte siehe Engesser u. a., 2010), wird diese Form der Partizipa tion nur ver einzelt über ent sprechende An gebote ein gesetzt. Da hier jedoch nur explizite Rubriken erfasst wurden, ist es dennoch möglich, dass Redak tionen ihre Nutzer unabhängig davon zu be stimmten Themen um Fotos und Videos bitten. Von den lokalen und regionalen Blogs in NRW bieten 8 Prozent (n = 83) ihren Nutzern die Möglich keit, Fotos einzu senden oder hochzuladen, und ein Prozent er‑ möglicht dies für Videos. Leicht höher, aber immer noch marginal sind die Anteile bei den bewusst aus‑ gewählten innovativen Online‑Angeboten mit 11 Prozent (n = 35) für Fotos und drei Prozent für Videos. 3.4.3 ebene Des beitrags 3.4.3.1 themen bereiche Zusätz lich zur Betrach tung auf Ebene der gesamten Start seite wurden einzelne jour‑ nalistische Beiträge von der Start seite für eine genauere Analyse aus gewählt – voraus‑ gesetzt, das An gebot ver fügte über eine Kommentarfunk tion. Dazu wurden pro An‑ gebot drei Beiträge per Zufall aus gesucht.21 Abbil dung 3.4 zeigt, wie sich die Beiträge auf die einzelnen Themen bereiche ver teilen – sofern sie von der Redak tion einem Themen bereich per Rubrik zu geordnet waren. Vor allem bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW war dies jedoch mehr heit lich nicht der Fall (58 % ohne Zuord nung, n = 210) und auch bei den anderen beiden Stichproben längst nicht immer ge geben 21 bei sieben an geboten konnten nur weniger als drei beiträge vollständig codiert werden, weil es bezahlschranken gab. bei zwei weiteren angeboten war die Speicherung defekt, sodass hier keine beiträge codiert werden konnten. 83 3 Der nutzer als kommentator abbilDung 3.4: themen bereich22 der beiträge in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 373, lokale und regionale blogs in nrw: n = 89, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 51) (journalisti sche Online‑Angebote: 16 % ohne Zuord nung, n = 441; bewusst aus gewählte innovative Online‑Angebote: 39 % ohne Zuord nung, n = 84). 3.4.3.2 multimeDiale elemente Der beiträge Im Folgenden werden einige Merkmale der journalisti schen Beiträge be trachtet, die an sich nicht partizipativ sind. Diese Merkmale wurden jedoch miterfasst, um später (siehe Ab schnitt 3.4.5) analysie ren zu können, ob es einen Zusammen hang zwischen diesen Merkmalen und der Partizipa tion (Kommentare und Zustim mungen) der Nutzer gibt. Betrachtet man, ob die Beiträge multimedial sind bzw. ein multimediales Element ent halten, so zeigt sich, dass die multimedialen Möglich keiten des Internets bei Weitem nicht aus genutzt werden – und zwar weder in der großen Stichprobe der journalisti‑ schen Online‑Angebote, noch bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW, oder den bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angeboten. Ledig lich Fotos ge hören zum Standard. Zudem kommen Bilder strecken und Videos noch ge legent lich vor, wie Abbil dung 3.5 zeigt. 22 Die aus prägung „Sonsti ges“ ent hält einzelthemen wie „Gesund heit und Diät“, „Fernsehen“, „Uni“ (bildung), vereinzelt unspezifi- sche Sammel-rubriken wie „Über regionales“, dann begriffe, die keine themen sind wie z. b. Sendungs namen oder „mitmachen“. Zudem umfasst sie alle beiträge, die explizit per rubrizierung der Startseite zugeordnet waren und das ausschließlich. 30 9 10 26 20 2 17 53 49 8 7 16 Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewählte innovative Online- Angebote Prozent Nachrichten Lokales Sonstiges Sport Politik Kultur Service Panorama Wirtschaft Wissen Reise Netzwelt Meinung Karriere 84 Trennt man die multimedialen Darstel lungs formen in der Stichprobe der jour‑ nalisti schen Online‑Angebote nach Mediengat tungen, so zeigt sich erwar tungs gemäß, dass die Radio‑ und Fernsehsen der – privat wie öffent lich‑recht lich – einen im Ver‑ gleich höheren Wert an Audio‑ und Video‑Elementen auf weisen. Insbesondere der hohe Anteil an Video‑Elementen (92 %, n = 24) bei den privaten Fernsehsendern fällt ins Auge und spricht dafür, dass diese oftmals ihre Beiträge direkt auf die Start seite stellen. Bei den Videos zeigt sich auch der stärkste Zusammen hang zwischen einem multimedialen Element und der Mediengat tung (Cramer‑V = 0,640; p = 0,000). 81 15 11 3 1 1 76 6 6 0 0 0 75 11 12 5 5 0 Fotos, Illustrationen Bilderstrecken Video-Elemente Audio-Elemente Trad. Grafiken Anim. u. int. Grafiken Prozent Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote abbilDung 3.5: multimediale elemente der beiträge in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 430, lokale und regionale blogs in nrw: n = 210, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 84) 85 3 Der nutzer als kommentator tabelle 3.7: multimediale elemente der beiträge nach mediengat tungen in der stichprobe der journalisti schen online-angebote multimediale elemente reg. tZ (n = 223) Überreg. tZ (n = 24) Wochen- ztg. (n = 15) priv. radio (n = 78) priv. tV (n = 24) Öff.- rechtl. (radio und tV) (n = 15) nur-on- line (n = 15) Zeit- schrift (n = 36) fotos und illustra tionen (cramer-V = 0,211)** 82 % 83 % 100 % 81 % 54 % 100 % 73 % 81 % bilder strecken (cramer-V = 0,204)* 19 % 13 % 13 % 8 % 0 % 20 % 40 % 11 % traditio nelle grafiken (cramer-V = 0,238)** 0 % 8 % 0 % 0 % 0 % 0 % 7 % 3 % animierte und inter- aktive grafiken (cramer-V = 0,137) 0 % 0 % 0 % 1 % 0 % 7 % 0 % 3 % audio-elemente (cramer-V = 0,244)* 1 % 0 % 0 % 12 % 0 % 7 % 0 % 0 % Video-elemente (cramer-V = 0,640)*** 5 % 21 % 0 % 4 % 92 % 27 % 0 % 11 % *** p < 0,001, ** p < 0,01, * p < 0,05. 3.4.3.3 Darstel lungs formen Der beiträge Für die Analyse der Darstel lungs formen der journalisti schen Beiträge gilt, was für den Ab schnitt zuvor schon konstatiert wurde: Hier handelt es sich nicht um Nutzer‑ partizipa tion im unmittel baren Sinne, sondern um ein Merkmal des journalisti schen Beitrags, das später (Ab schnitt 3.4.5) in ein Ver hältnis zur Partizipa tion der Nutzer gesetzt werden soll. Bei den Darstel lungs formen dominie ren Nachrichten und Berichte – und zwar in allen drei Stichproben. Allerdings fällt in der Stichprobe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote auf, dass hier die Hinter grundartikel mit 13 Prozent (n = 84) einen deut lich höheren Anteil aus machen als in den beiden anderen Stichproben, zudem fallen deut lich mehr Beiträge in die Kategorie „Sonsti ges“ (29 %). Abbil dung 3.6 gibt einen Über blick über die Ver teilung der Darstel lungs formen in den drei Stichproben. 86 abbilDung 3.6: Darstel lungs formen der beiträge in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 430, lokale und regionale blogs in nrw: n = 210, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 84) Schaut man sich die Ergeb nisse aus der Stichprobe der journalisti schen Online‑ Angebote differenziert nach journalisti schen Mediengat tungen an, so zeigt sich, dass die Websites der öffent lich‑recht lichen Sender und der privaten Fernsehsen der die Darstel lungs form Interview ver gleichs weise häufig nutzen. Für Erstere gilt dies auch bei der Darstel lungs form Reportage. Bei Kommentar/Kritik liegen die Wochen zeitun‑ gen dagegen mit großem Abstand vor allen anderen Mediengat tungen, wie Tabelle 3.8 zeigt. Hier zeigen sich in Tendenzen also auch die spezifi schen Profile der einzelnen journalisti schen Mediengat tungen. Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 68 15 7 4 3 1 2 70 22 1 2 0 4 0 39 29 13 11 7 0 1 Bericht/Nachricht Sonstiges Hintergrund Kommentar/Kritik Interview Andere meinungs- betonte Form Reportage Prozent 87 3 Der nutzer als kommentator tabelle 3.8: Darstel lungs formen der beiträge nach mediengat tungen in der stichprobe der journalisti schen online-angebote Darstel lungs form reg. tZ (n = 223) Überreg. tZ (n = 24) Wochen- ztg. (n = 15) priv. radio (n = 78) priv. tV (n = 24) Öff.- rechtl. (radio und tV) (n = 15) nur-on- line (n = 15) Zeit- schrift (n = 36) bericht/nachricht 73 % 58 % 67 % 68 % 75 % 53 % 73 % 36 % interview 2 % 4 % 0 % 3 % 0 % 20 % 0 % 6 % hinter grund/analyse 6 % 8 % 0 % 6 % 13 % 0 % 13 % 11 % reportage 2 % 4 % 0 % 0 % 0 % 13 % 0 % 8 % kommentar/kritik 3 % 4 % 27 % 3 % 0 % 0 % 0 % 6 % andere mei nungs- betonte Form 0 % 4 % 0 % 3 % 0 % 0 % 0 % 0 % Sonstige 13 % 17 % 7 % 18 % 13 % 13 % 13 % 33 % 3.4.3.4 aktuali tät Der beiträge Auch die Variable Aktuali tät weist keinen unmittel baren Bezug zur Partizipa tion auf. Wie schon die vor heri gen Merkmale journalisti scher Berichterstat tung wurde sie vor dem Hinter grund erhoben, später (Ab schnitt 3.4.5) Korrela tionen zur Partizipa tion der Nutzer be rechnen zu können. Die Aktuali tät der Beiträge wurde nur dann codiert, wenn es sich explizit um Berichterstat tung über ein Ereignis handelte. Dabei zeigt sich deut lich, dass die Berichterstat tung nach einem Ereignis dominiert. Oft ist dabei der Zeitpunkt des Ereig nisses nicht genau aus der Berichterstat tung zu er kennen oder es wird innerhalb von zwei Tagen nach einem Ereignis be richtet. Seltener wird noch am selben Tag oder mehr als zwei Tage nach einem Ereignis be richtet. Allerdings gibt es eine Auf fällig keit in der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW: Hier wird deut lich häufiger auch vor einem Ereignis (30 %, n = 167) be richtet als in den anderen beiden Gruppen (journalisti sche Online‑Angebote: 17 %, n = 312; bewusst aus gewählte innovative Online‑Angebote: 21 %, n = 42). Das lässt darauf schließen, dass offen bar viele Blogs ihre Funktion in der Aktivie rung von Bürgern und in deren Beteili gung an (lokalen) Ereig nissen sehen. Abbil dung 3.7 gibt einen Über blick über die Ver teilungen. Unter schiede zwischen den Mediengat tungen innerhalb der Stichprobe der jour‑ nalisti schen Online‑Angebote sind gering und die Fallzahlen zudem niedrig. Tendenziell ist die Vorab‑Berichterstat tung bei privaten Radiosendern und öffent lich‑recht lichen 88 Rundfunkanstalten (je 25 %, n = 56 bzw. 12) sowie Nur‑Online‑Angeboten und Zeit‑ schriften höher (29 bzw. 30 %, n = 14 bzw. 20) als bei den regionalen und über‑ regionalen Tages zeitun gen (14 bzw. 18 %, n = 176 bzw. 11). 3.4.3.5 name Des autors Ob journalisti sche Beiträge mit dem Namen des Autors ge kennzeichnet sind, wurde als weitere Variable erhoben, um später (Ab schnitt 3.4.5) Zusammen hänge zur Partizipa‑ tion der Nutzer unter suchen zu können. Der Name des Autors wird über alle drei abbilDung 3.7: aktuali tät der beiträge in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 310, lokale und regionale blogs in nrw: n = 167, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 42) 27 17 22 14 5 10 5 22 30 18 11 11 5 2 24 21 5 12 14 12 12 danach, Zeitpunkt nicht erkennbar vor dem Ereignis bis zu zwei Tage nach dem Ereignis nach dem Ereignis, aber am selben Tag mehr als zwei Tage nach dem Ereignis nicht erkennbar während des Ereignisses Prozent Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 89 3 Der nutzer als kommentator Gruppen hinweg bei der Mehrheit der Beiträge an gegeben – und zwar bei den jour‑ nalisti schen Online‑Angeboten in 72 % (n = 430) der unter suchten Beiträge, bei lokalen und regionalen Blogs in NRW in 79 % (n = 210) der Einträge und bei den bewusst aus gewählten, innovativen Online‑Angeboten in 75 % (n = 84) der Fälle. Während dies in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote mehr heit‑ lich mit dem Vor‑ und Nachnahmen oder den Namen einer oder mehrerer Agenturen geschieht, ist in der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW naturgemäß ein bei Blogs übliches Kürzel oder ein Nickname am ver breitet sten, wie Abbil dung 3.8 zeigt. Die Werte be ziehen sich dabei aus schließ lich auf die Beiträge, die mit einem Namen ge kennzeichnet waren. abbilDung 3.8: name des autors in beiträgen in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 310, lokale und regionale blogs in nrw: n = 167, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 63) 41 16 30 3 7 4 1 38 47 2 9 4 0 0 71 19 0 8 2 0 0 Vor- und Nachname Kürzel/Nickname Name einer oder mehrerer Agenturen Sonstiges Name des Web-Angebots Kombination von Kürzel und einer oder mehreren Agenturen Kombination von Name des Webangebots und einer oder mehreren Agenturen Prozent Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 90 Auf die differenzierte Aus wertung der Stichprobe der Online‑Angebote nach journalisti schen Mediengat tungen wird hier auf grund teils geringer Fallzahlen ver‑ zichtet. Es zeigen sich in der Grund tendenz zudem keine großen Unter schiede. Es soll ledig lich darauf hin gewiesen werden, dass in den unter suchten Beiträgen auf den Websites privater Fernsehsen der Agenturen zumindest niemals ge nannt werden (n = 13). Stattdessen werden die Beiträge mehr heit lich mit dem Namen des Webangebots oder dem Vor‑ und Zunamen des Autors unter schrieben. 3.4.4 ebene Des beitrags kontexts 3.4.4.1 kontakt zum autor Während also der Name des Autors relativ häufig an gegeben ist, gilt dies nicht für einen Kontakt zum Autor. Mit dieser Variable wurde erfasst, ob es für den Nutzer eine Möglich keit gibt, mit dem Autor Kontakt aufzu nehmen (z. B. über ein Kontakt‑ formular oder eine E‑Mail‑Adresse), sofern ein persönlicher Autor mit Name oder Kürzel/Nickname angegeben war. Die Kommentarfunk tion wurde hier nicht erfasst. Als Kontakt möglich keit zählte auch die Nennung eines Autors mit zentraler Kon takt‑ möglich keit bzw. Angaben der Kontakt daten auf der Website. Es zählten jedoch nicht allgemeine Kontaktadressen zur Redak tion, d. h. Funk tions post fächer wie redaktion@… oder politik@… etc. Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewälte innovative Online-Angebote 87 13 72 28 54 46 Kein Kontakt zum Autor vorhanden Kontakt zum Autor vorhanden Prozent abbilDung 3.9: kontakt zum autor von beiträgen in Prozent (journalisti sche online-angebote: n = 186, lokale und regionale blogs in nrw: n = 141, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 57) 91 3 Der nutzer als kommentator Hier zeigt sich, dass es dem Nutzer nicht leicht ge macht wird, jenseits der Kom‑ mentarfunk tion direkt den Autor eines Beitrags anzu schreiben. Bei den journalisti schen Online‑Angeboten ist dies nur bei 13 Prozent (n = 186) der unter suchten Beiträge möglich. Etwas besser, gleichwohl aber auch auf niedri gem Niveau, sieht es bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW aus. Hier ist bei jedem vierten unter suchten Eintrag (28 %, n = 141) ein Kontakt zum Autor zu finden. Allerdings ist dies bei Blogs auch einfacher, da es oftmals, wenn gleich auch nicht immer, auch nur einen Autor gibt. Die bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote heben sich ab, denn hier bietet fast die Hälfte (46 %, n = 57) einen direkten Kontakt zum Autor an. Auch hier wird innerhalb der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote auf eine Differenzie rung nach Mediengat tungen ver zichtet, weil die Tendenz durch weg gleich und die Fallzahl teils sehr gering ist. Ledig lich bei den Nur‑Online‑Anbietern deutet sich eine Aus nahme an. Hier ist bei 60 Prozent der Beiträge ein Kontakt zum Autor an gegeben, allerdings bei einer Fallzahl von nur n = 5, da viele Beiträge vorher schon aus dem Sample ge fallen sind, weil z. B. kein Autor an gegeben war. 3.4.4.2 anzahl an kommentaren Pro beitrag Betrachtet man die Anzahl an Kommentaren pro unter suchtem Beitrag, so fällt das arithmeti sche Mittel eher niedrig aus – allerdings mit Unter schieden zwischen den drei Gruppen. Die unter suchten Beiträge in der Stichprobe der journalisti schen Online‑ Angebote bringen es dabei ledig lich im Mittel auf 3,68 Kommentare bei einer recht hohen Standardabweichung von 14,745 (n = 357) (siehe Abbil dung 3.10). 79 Prozent der Beiträge haben keinen Kommentar. abbilDung 3.10: arithmeti sches mittel der anzahl von online-kommentaren pro beitrag (journalisti sche online-angebote: n = 357, lokale und regionale blogs in nrw: n = 206, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 76) 3,68 0,91 7,63 Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewählte innovative Online-Angebote Anzahl 92 Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW liegt das arithmeti sche Mittel der Kommentare pro Beitrag mit nur 0,91 (SD = 5,712, n = 206) noch deut lich darunter und 88 Prozent der Beiträge sind ohne Kommentar. Eine Erklä rung dafür ist, dass Blogs in der Regel weniger Nutzer haben als die professio nell‑journalisti schen Websites im Sample. Am höchsten ist die Kommentaranzahl pro Beitrag im Durch schnitt in der Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote – und zwar bei 7,63, allerdings eben falls bei einer hohen Standardabweichung von 18,156 (n = 76). 59 Prozent der Beiträge haben keinen Kommentar. 3.4.4.3 anzahl Der zustim mungen Pro beitrag Bei der Aus wertung, wie oft Nutzer mittels Zustimmungs funk tionen Wertschät zung für das journalisti sche An gebot aus drücken, zeigt sich ein deut licher Unter schied zwischen internen und externen Zustimmungs funk tionen, beispiels weise über Facebook. Während nur bei der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote über haupt Daten für die interne Zustimmungs funk tion vor liegen, so liegt diese im arithmeti schen Mittel nur bei 1,12, bei einer Standardabweichung von 4,131 (n = 49). Hingegen be‑ trägt die Anzahl der externen Zustim mungen für diese Stichprobe im arithmeti schen Mittel 22,87 bei einer sehr hohen Standardabweichung von 135,368 (n = 181) (siehe Abbil dung 3.11). Dies zeigt, dass es wenige Aus reißer mit sehr hohen Werten gibt (Maximum: 1.342), die das arithmeti sche Mittel nach oben ver zerren. Tatsäch lich liegt der Median bei 0. Nur wenige Beiträge er halten also von sehr vielen Nutzern Zustim mung, viele werden gar nicht be wertet. abbilDung 3.11: arithmeti sches mittel der anzahl von externen zustim mungen pro beitrag (journalisti sche online-angebote: n = 181, lokale und regionale blogs in nrw: n = 81, bewusst aus gewählte innovative online-angebote: n = 35) 22,87 3,51 22,11 Journalistische Online-Angebote Lokale und regionale Blogs in NRW Bewusst ausgewählte innovative Online-Angebote Anzahl 93 3 Der nutzer als kommentator In der Gruppe der lokalen und regionalen Blogs in NRW liegt das arithmeti sche Mittel der externen Zustim mungen mit 3,51 (SD = 7,6, n = 81) deut lich niedri ger, was – wie auch bei den Kommentaren – an den bei vielen Blogs im Ver gleich zu den professio nell‑journalisti schen Websites niedrige ren Zugriffs raten liegen mag. Bei den bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angeboten liegt das arithmeti‑ sche Mittel der externen Zustim mungen mit 22,11 (n = 35) etwas niedri ger als bei der großen Stichprobe der journalisti schen An gebote, jedoch klar über den Blogs. Allerdings ist auch hier die hohe Standardabweichung von 71,437 zu be achten. Ent sprechend liegt der Median auch nur bei 1. 3.4.5 zusammen hänge zwischen merkmalen Der Journalisti schen beiträge unD kommentie rungen unD zustim mungen Schaut man sich die Zusammen hänge zwischen ver schiedenen journalisti schen Merkma‑ len und der Tatsache an, ob die Beiträge kommentiert wurden bzw. ob ihnen zugestimmt wurde oder nicht (externe Zustimmungs funk tion), so zeigen sich in allen drei Gruppen einige signifikante, wenn auch größtenteils schwache Zusammen hänge. Die Anzahl an Kommentie rungen und Zustim mungen wurde dabei von einer Intervall skalie rung in eine dichtotome Variable umkodiert (vor handen/nicht vor handen). Dies war notwen‑ dig, weil die Anzahl der Kommentare und externen Zustim mungen, wie dargestellt, stark streute und sonst keine Signifikanzen ver läss lich hätten be rechnet werden können. Die meisten signifikanten Zusammen hänge treten in der Stichprobe der journalisti‑ schen Online‑Angebote auf, was jedoch auch durch die Stichproben größe bedingt sein kann. Tabelle 3.9 gibt einen Über blick aus schließ lich über die signifikanten Zusammen‑ hänge. Nicht signifikante Zusammen hänge werden nicht auf geführt. Betrachtet man den mittle ren Zusammen hang zwischen dem Themen bereich des journalisti schen Beitrags und dem Vor handensein von Kommentaren in der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote genauer und be rechnet das arithmeti sche Mittel der Kommentare pro Themen bereich, so zeigt sich: Am häufigsten kommentiert werden Beiträge aus den Themen bereichen Politik (MW = 34,15 Kommentare; SD = 47,789; n = 20 Artikel mit Kommentarfunk tion), ge folgt von – allerdings mit sehr geringer Fallzahl – Netz welt (MW = 13 Kommentare; SD = 18,385; n = 2 Artikel mit Kommentar‑ funk tion) und Wissen (MW = 11,5 Kommentare; SD = 12,433; n = 8 Artikel mit Kom‑ mentarfunk tion). Selten werden dagegen Beiträge kommentiert, die dem Themen bereich Nachrichten allgemein (MW = 0,89 Kommentare; SD = 5,373; n = 89 Artikel mit Kom‑ 94 23 Die korrela tion der vor liegen den Variablen mit dem Vor handensein von kommentaren/Zustim mungen wurde mit phi bzw. cramer’s V be rechnet. cramer’s V wurde ver wendet, wenn die unabhängige Variable mehr als zwei aus prägungen hatte, z. b. themen bereiche. bei einer 2x2-tabelle wurde phi als maß zahl ver wendet, z. b. bei bilder strecken (vor handen/nicht vor handen). 24 phi und cramer’s V sind Zusammen hangs maße. Sie sind von 0 bis 1 normiert. Statisti sche Unabhängig keit liegt bei 0 vor. ein perfekter statisti scher Zusammen hang liegt bei 1 vor. bis 0,3 wird von einem schwachen Zusammen hang aus gegangen. Danach und bis 0,5 spricht man gewöhn lich von einem mittle ren Zusammen hang und ab 0,5 von einem starken Zusammen hang. tabelle 3.9: zusammen hänge zwischen journalisti schen merkmalen der beiträge und kommentie rungen bzw. zustim mungen (externe zustimmungs funk tion) Journalisti sche online-angebote Unabhängige Variable (uV) abhängige Variable (aV) kontingenz- koeffizient23, 24 p n anzahl der Wörter des artikels kommentare (vor handen/nicht vor handen) 0,290 (cramer-V) 0,000*** 357 themen bereiche (ohne Sonstiges) 0,486 (cramer-V) 0,000*** 255 Darstel lungs formen 0,204 (cramer-V) 0,022* 357 bilder strecken 0,127 (phi) 0,016* 357 traditio nelle Grafiken 0,143 (phi) 0,007** 357 animierte oder inter aktive Grafiken 0,143 (phi) 0,007** 357 Video-elemente 0,156 (phi) 0,003** 357 name des autors 0,316 (cramer-V) 0,000*** 357 anzahl der Wörter des artikels Zustim mungen (externe Zustimmungs funk tion) (vor handen/nicht vor handen) 0,250 (cramer-V) 0,043* 184 themen bereiche (ohne Sonstiges) 0,405 (cramer-V) 0,022* 136 traditio nelle Grafiken 0,147 (phi) 0,046* 184 name des autors 0,269 (cramer-V) 0,039* 184 lokale und regionale blogs in nrw anzahl der Wörter des artikels kommentare (vor handen/nicht vor handen) 0,294 (cramer-V) 0,003** 206 Darstel lungs formen 0,389 (cramer-V) 0,000*** 206 name des autors 0,243 (cramer-V) 0,033* 206 bilder strecken Zustim mungen (externe Zustimmungs funk tion) (vor handen/nicht vor handen) 0,237 (phi) 0,033* 81 bewusst aus gewählte innovative online-angebote themen bereiche (ohne Sonstiges) kommentare (vor handen/nicht vor handen) 0,825 (cramer-V) 0,023* 26 bilder strecken 0,413 (phi) 0,000*** 76 traditio nelle Grafiken 0,284 (phi) 0,013* 76 Video-elemente 0,239 (phi) 0,037* 76 Fotos und illustra tionen Zustim mungen (externe Zustimmungs funk tion) 0,426 (phi) 0,012* 35 *** p < 0,001, ** p < 0,01, * p < 0,05. 95 3 Der nutzer als kommentator mentarfunk tion) oder dem Lokalen (MW = 3,53 Kommentare, SD = 9,611, n = 79 Artikel mit Kommentarfunk tion) zu geordnet sind. Der Unter schied zwischen den Themen‑ bereichen Politik und Nachrichten allgemein er scheint zunächst über raschend. Schaut man sich jedoch die Länge der journalisti schen Artikel an, so ordneten die Redak tionen über durch schnitt lich viele kurze Artikel (26 % mit 0–99 Wörtern) den allgemeinen Nachrichten zu. Eine Erklä rungs möglich keit ist daher, dass Nutzer hier nur die knappe Informa tion konsumie ren, sich aber nicht zum Diskutie ren an geregt fühlen. Sonst scheinen Nutzer vor allem bei Themen aktiv zu werden, die eine mögliche Kontroverse beinhalten können, wie Politik, aber auch Wissen oder die internetaffin sind wie Netz welt. Über raschend ist die ver gleichs weise geringe Anzahl an Kommentaren im Lokalen, da hier die Nahwelt der Nutzer an gesprochen wird. Eine Erklä rungs möglich‑ keit hier ist, dass über regionale Tages zeitun gen und Wochen zeitun gen im Sample häufiger kommentiert werden als regionale Tages zeitun gen. Damit heben sie den Gesamtdurchschnitt in den über regionalen Themen bereichen, während sie in den Regel über keine lokale Rubrik ver fügen. Bei den Darstel lungs formen zeigt sich, dass durch schnitt lich am häufigsten – bei geringer Fallzahl – Reportagen (MW = 21,67 Kommentare, SD = 36,922, n = 9 Artikel mit Kommentarfunk tion), Hinter grundberichte/Analysen (MW = 15,32 Kommentare, SD = 40,389, n = 22 Artikel mit Kommentarfunk tion) und sonstige mei nungs bezogene Beiträge (MW = 15,75 Kommentare, SD = 31,5, n = 4 Artikel mit Kommentarfunk tion) kommentiert werden. Berichte/Nachrichten, die den Großteil der Stichprobe aus‑ machen, er halten dagegen im arithmeti schen Mittel nur 2,45 Kommentare (SD = 9,170, n = 249 Artikel mit Kommentarfunk tion). Offensicht lich führen also subjektive und/ oder mei nungs orientierte Darstel lungs formen zu mehr Nutzer‑Kommentaren als nach‑ richt liche Darstel lungs formen. Allerdings passt die Darstel lungs form Kommentar selbst hier nicht ins Interpreta tions schema, denn sie erzielt mit durch schnitt lich 3,71 Nutzer‑ Kommentaren (SD = 7,395, n = 14 Artikel mit Kommentarfunk tion) kaum mehr Reso‑ nanz als ein Bericht/eine Nachricht. Bei der Anzahl der Zustim mungen über eine externe Zustimmungs funk tion wie Facebook zeigt sich eben falls, dass politi sche Themen durch schnitt lich am häufigsten dazu führen, dass Nutzer einen externen Zustimmungs button wie Facebook klicken (MW = 239 externe Zustim mungen, SD = 501,558, n = 7 Artikel mit externer Zustim‑ mungs funk tion). Zu be achten sind allerdings die sehr hohe Standardabweichung und die geringe Fallzahl. Beiträge aus der Rubrik „Nachrichten allgemein“ er halten be züglich der externen Zustimmungs funk tion dagegen wenig Resonanz (MW = 1,02 externe Zustim mungen, SD = 3,638, n = 47 Artikel mit externer Zustimmungs funk tion). Ver‑ gleichs weise häufig zu gestimmt wird auch bei lokalen Beiträgen (MW = 10,95 externe 96 Zustim mungen, SD = 33,076, n = 38 Artikel mit externer Zustimmungs funk tion). Ferner zeigt sich, dass Berichte/Nachrichten durch schnitt lich am häufigsten Zustim‑ mungs klicks er halten (MW = 20,01 externe Zustim mungen, SD = 126,276, n = 125 Artikel mit externer Zustimmungs funk tion), ge folgt von – bei geringer Fallzahl – Hinter grund‑/Analyse‑Artikeln (MW = 12,46 externe Zustim mungen, SD = 31,152, n = 13 Artikel mit externer Zustimmungs funk tion). Bei den lokalen und regionalen Blogs in NRW zeigt sich eben falls ein signifikanter Zusammen hang zwischen der Darstel lungs form und dem Vor handensein von Kommentaren. Dabei führen vor allem Kommentare/Kritik zu Onlinekommentaren (MW = 6,25 Kommentare, SD = 7,848, n = 4 Artikel mit Kommentarfunk tion). Berichte/Nachrichten – das Gros der Beiträge – werden dagegen deut lich seltener kommentiert (MW = 0,29 Kommentare, SD = 1,819, n = 143 Artikel mit Kommentarfunk tion). In der Stichprobe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote wird auf eine detaillierte Aus wertung des Zusammen hangs zwischen Themen bereich des Artikels und der Resonanz der Nutzer ver zichtet, da viele Themen bereiche durch nur einen Artikel ab gedeckt sind. In allen drei Stichproben be stehen signifikante Zusammen hänge zwischen ver‑ schiedenen multimedialen Elementen und der Nutzer partizipa tion. Allerdings sind diese positiven Zusammen hänge25 über wiegend schwach aus geprägt. Ledig lich in der Stichprobe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote liegt zwischen Bilder strecken und dem Vor handensein von Kommentaren sowie Fotos/Illustra tionen und dem Vor handensein von externen Zustim mungen ein mittle rer Zusammen hang vor. Effekte durch Darstel lungs form oder Themen bereiche zeigen sich über wiegend ver gleichs weise aus geprägter und im Fall der Themen bereiche sogar als stark in der Stichprobe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote. 3.5 fazit Die quantitative Inhalts analyse hat ge zeigt, dass alle unter suchten Websites sich der Nutzer partizipa tion geöffnet haben – allerdings in einem eng definierten Rahmen. Sie bieten über wiegend Funktionen an, die sich auf ein Feedback be schränken und somit einem bloßen Leserbrief 2.0 gleichkommen, wie z. B. Bewer tungs‑ und Kommentar‑ 25 Gemäß ihrem nominalen Skalen niveau wurde der Zusammen hang hier mittels phi bzw. cramer’s V be rechnet. es gibt jedoch nicht an, ob es sich um einen positiven oder einen negativen Zusammen hang handelt. Da die multimedialen elemente binär kodiert waren (0 = nicht vor handen, 1 = vor handen) wurde zusätz lich eine korrela tion nach Spearman be rechnet, um eine aussage über die richtung des Zusammen hangs treffen zu können. in allen Fällen handelt es sich um einen – er war tungs gemäß – positiven Zusammen hang. 97 3 Der nutzer als kommentator funk tionen oder die Möglich keit, online einen Leserbrief einzu reichen. Eigene Themen einzu bringen und zu diskutie ren, beispiels weise in Blogs oder in Foren, ist für Nutzer von journalisti schen Websites dagegen seltener möglich. Zentrale journalisti sche Tätig‑ keiten wie Themen auswahl, Erstel lung und Publika tion journalisti scher Inhalte bleiben weit gehend in der Hand der Journalisten. Der Nutzer wird über wiegend erst auf der Interpreta tions stufe ein gebunden (vgl. u. a. auch Domingo u. a., 2008; Neuberger, 2008; Sehl, 2013). Hier sind Blogs eine Alternative für Nutzer, über eigene Themen und Schwer‑ punkte zu be richten und sie mit anderen zu diskutie ren. Allerdings liegt bei vielen lokalen und regionalen Blogs, wie die Ergeb nisse ge zeigt haben, die Anzahl an Kom‑ mentaren noch deut lich niedri ger als auf journalisti schen Websites. Darüber hinaus sind bei klassi schen Medien Anbin dungen an soziale Netz werke, insbesondere Facebook, beliebt, um in den Dialog mit den Nutzern zu treten. Auf diese Weise können sie viele Nutzer er reichen und ver suchen, sie über Beitragsempfeh‑ lungen teil weise auch auf die eigene Website zu ziehen. Auch die Anzahl der Zustim‑ mungen über externe Zustimmungs funk tionen zeigt, dass sich hier einfacher viele Nutzer an sprechen lassen. Die ohnehin seltener an gebotenen internen Zustimmungs‑ funk tionen werden auch ver gleichs weise seltener von Nutzern ge klickt. Am weitesten ver breitet sind insgesamt also partizipative An gebote, bei denen Nutzer die Rollen von Kommentatoren oder Netz werkern einnehmen können. Eigene Inhalte als Kreative können sie deut lich seltener er stellen. Viele Formen und Formate aus dem Bürger journalismus werden also vom profes sio nellen Journalismus nicht integriert. Diese Aussage trifft mit Nuancen für alle drei Stichproben zu. In der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote sind dabei jedoch fast alle partizipativen Formen und Formate häufiger ver treten als in der Stichprobe der lokalen und regionalen Blogs in NRW – die dafür aber an sich schon ein bürger journalisti sches Format sind. Nur bei der Möglich keit, Beiträge zu kommentie ren, ist dies anders – hier über treffen die Blogs die journalisti schen Online‑Angebote deut lich. Ein naheliegen der Grund ist, dass eine Kommentarfunk tion in der Regel bei Blog‑Anbietern schon vor einge‑ stellt ist. Innerhalb der Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote zeigen sich zudem Unter schiede zwischen den einzelnen Mediengat tungen. In Summarum kann gesagt werden, dass die Online‑Ableger von Printangeboten deut lich häufiger Online kommen‑ tare anbieten, häufiger auf aktuelle Elemente wie Votings setzen und nicht zuletzt auch Rankings der meist gelesenen oder kommentierten Artikel häufiger aus geben als elektroni sche Muttermedien. Eine Interpreta tions möglich keit ist, dass die Zeitun gen 98 in der Regel mehr Inhalte bereit stellen und sich damit solche Funktionen, die der Über sichtlich keit dienen, erst lohnen. Die Gruppe der bewusst aus gewählten innovativen Online‑Angebote liegt erwar‑ tungs gemäß häufig vor der großen Stichprobe der journalisti schen Online‑Angebote. Nur in einem Fall schneidet sie klar schlechter ab – bei der Möglich keit, online einen Leserbrief einzu senden. Gleichzeitig ist hier jedoch häufiger die Möglich keit ge geben, einen Onlinekommentar zu schreiben, sodass von einer Substitu tion aus gegangen werden kann. In der Grund tendenz ent sprechen die Ergeb nisse damit auch dem dargestellten Forschungs stand, der eben falls eine ein geschränkte Partizipa tion ge zeigt hatte. Ab‑ weichungen in den genauen Werten ergeben sich dabei teil weise aus der Methodik. So gehen beispiels weise Neuberger u. a. (2009c, S. 282) von einer weiter ver brei teten Möglich keit aus, Fotos einzu senden, als dies die vor liegende Inhalts analyse fest stellt. Neuberger u. a. (2009a) er mittelten ihre Erkennt nisse jedoch in einer Befra gung, sodass die Befragten alle Möglich keiten an geben konnten, die sie ge legent lich einsetzen. Bei der Inhalts analyse wurden dagegen nur Formen der Partizipa tion erfasst, die einen festen Platz im An gebot haben und darüber hinaus schon auf der Start seite der Medien zu er kennen sind. Außerdem haben die Werte bei einigen partizipativen An geboten deut lich zu genommen. Bewer tungs funk tionen oder neue soziale Netz werke sind bei‑ spiels weise hinzu gekommen – worin auch die Dynamik der Ent wick lung sicht bar wird. Auf fällig ist zudem, dass über mehrere frühere Studien hinweg (Sehl, 2013 [Erhebung 2008]; Trost & Schwarzer, 2013 [Erhebung 2010]) der Anteil an Foren bei Tages zeitun gen deut lich höher lag, als es nun die Unter suchung ergibt. Dies lässt ver‑ muten, dass diese Form der Partizipa tion an Bedeu tung ver loren hat. Eine mögliche Erklä rung dafür ist, dass soziale Netz werke die Funktion von Foren mitabdecken. Mit der Beschrän kung der partizipativen Formate auf Feedback formate können Medien angebote in erster Linie Feedback zur eigenen Berichterstat tung er halten, möglicher weise auch die Nutzer bindung stärken und über soziale Netz werke auch eigene Inhalte be werben. Über eine Steue rung der Partizipa tion, vor allem eine Re‑ gistrie rungs pflicht für Kommentatoren, ver suchen die Medien gleichzeitig, eine ge wisse Qualität des Diskurses zu gewährleisten. Sie sichern so auf der einen Seite eine Relevanz der diskutierten Themen, da der professio nelle Journalismus sie selbst vorgibt. Auf der anderen Seite bringen sie sich dabei jedoch weit gehend um neue Themen ideen und Informa tionen, die von Nutzern ein gebracht werden könnten. Gleichwohl ist sicher lich auch nur eine Teilgruppe der Nutzer willens und in der Lage, diesen journalisti schen Mehrwert zu leisten. 99 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? eine DeskriP tion PartiziPatiVer formen unD formate auf aus gewählten Journalisti schen websites 4.1 erkenntnis interesse unD methoDe Die quantitative Inhalts analyse (Kapitel 3) soll durch die qualitative Beschrei bung aus gewählter journalisti scher Websites in diesem Kapitel ergänzt und ver tieft werden. Erkenntnis interesse ist hierbei, innovative Formen und Formate der Nutzer partizipa‑ tion auf diesen Websites zu be schreiben und zu kontrastie ren. Dazu wurden auf Basis der quantitativen Inhalts analyse und in Ab stim mung mit dem Sample für die Leitfaden‑ interviews (Kapitel 5) 15 Medien bewusst aus gewählt.26 Aus schlag gebend für die Auswahl waren quantitative (ver gleichs weise hohe Nutzer beteili gung in An gebot und Nutzung) und qualitative Aspekte der Partizipa tion (innovative Formen wie Recherche‑ blogs etc.), um auf diese Weise das Unter suchungs ziel, innovative An gebote zu beschrei‑ ben, er reichen zu können. Zudem sollten Websites ver schiedener Medien gattungen, konkret Zeitun gen und Zeitschriften, Radio sowie Fernsehen, ver treten sein. Eine bloße Konzentra tion auf nationale Medien bzw. ihre Websites sollte ver mieden werden, daher wurden auch Ver treter regionaler Medien bzw. ihre Websites auf genommen: Konkret gingen in die qualitative Analyse folgende 15 journalisti schen Websites mit ihren relevanten27 partizipativen An geboten ein: Antenneduesseldorf. de, Bild. de, DerWesten. de, Dradiowissen. de, FAZ. net, Freitag. de, KStA. de, Rhein-Zeitung. de, Spiegel Online, Stern. de, Süd deutsche. de, Tagesschau. de, taz. de, Welt. de und Zeit Online. Ihre Websites bzw. die partizipativen An gebote auf diesen Websites wurden vom 1. Februar bis 31. März 2014 be trachtet. Im Folgenden werden die einzelnen partizipativen An gebote genauer be schrieben. Dabei ist das Kapitel von partizipativen Formen und Formaten mit geringer Nutzer‑ aktivi tät wie Weiter leitungen oder Empfeh lungen/Bewer tungen hin zu solchen mit höherer Partizipa tion, beispiels weise Nutzer blogs, sortiert. Im Gegen satz zur quanti‑ tativen Inhalts analyse werden dabei Aus prägungen von Partizipa tion auf der gesamten Website be trachtet und nicht nur auf der Start seite. 26 Die hier aus gewählten Websites überschneiden sich nicht mit der Stichprobe der innovativen journalisti schen Websites aus der quantitativen inhalts analyse. Das Sample der innovativen journalisti schen Websites der quantitativen inhalts analyse umfasste auch Special interest-angebote, die 15 Websites der qualitativen inhalts analyse dagegen nur universelle journalisti sche Websites. 27 auf eine beschrei bung von elementen wie Social bookmarking oder Votings wird ver zichtet, da das Varia tions- und innova tions- potenzial hier be grenzt scheint. 100 4.2 ergeb nisse Tabelle 4.1 gibt zunächst einen Über blick über die jeweils bei den be trach teten Medien analysierten partizipativen Formen und Formate, bevor sie im Detail be schrieben und kontrastiert werden. 4.2.1 weiter lei tungs funk tion Alle 15 be trach teten digitalen Medien angebote bieten eine Weiter lei tungs funk tion an, also eine Funktion, die es Nutzern erlaubt, Beiträge an andere weiter zuleiten bzw. zu teilen. Das Ergebnis über rascht nicht, denn die quantitative Inhalts analyse hatte bereits ergeben, dass es sich dabei um die am weitesten ver breitete partizipative Form handelt. Dabei stellt eine Weiter lei tungs funk tion auch nur geringe Anforde rungen an die Nutzer wie an die Redak tionen und ist – für Redak tionen – ver bunden mit der Hoffnung, ihre Inhalte möglichst weit zu ver breiten. Unter schiede gibt es jedoch in der Art und Weise, wie die Weiter lei tungs funk tion aus gestaltet ist. Unter schieden werden kann zwischen einer Weiter lei tungs funk tion per E‑Mail und einer über soziale Netz werke. Von den aus gewählten 15 Medien bieten elf Medien eine Weiter lei tungs funk tion per E‑Mail an, wie sie in Abbil dung 4.1 exemplarisch illustriert ist. abbilDung 4.1: weiter lei tungs funk tion per e-mail auf Süd deutsche. de Quelle: Screen shot von Süd deutsche. de, 23. 02. 2014 101 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? ta be ll e 4. 1: Ü be r b lic k üb er p ar ti zi pa ti ve f or m en u nd f or m at e au f de n au s g ew äh lt en 1 5 jo ur na lis ti sc he n w eb si te s Vi si ts n ac h iV W on lin e- au sw er tu ng 02 /2 01 4 (g es am t: on lin e un d m ob il) W ei te r- le it un g em pf eh lu ng / be w er tu ng So z. n et z- w er ke m ic ro - bl og gi ng on lin e- ko m m en ta re Fo re n nu tz er - bl og s re da k t io ns - bl og s Fo to s/ Vi de os an te nn ed ue ss el do rf . d e 15 1. 20 5 + + + + – – – – – bi ld . d e 26 2. 74 8. 79 0 + + + + + + – – + De rW es te n. de 14 .1 65 .5 74 + + + + + + – + + Dr ad io w is se n. de ni ch t au s g ew ie se n + + + + + – – + – Fa Z. ne t 32 .0 03 .9 68 + + + + + – – + – Fr ei ta g. de 67 5. 56 3 + + + + + – – – – kS ta . d e 6. 05 4. 32 2 + + + + + – – + – rh ei n- Ze it un g. de 2. 50 0. 37 3 + + + + + + – + – Sp ie ge l o nl in e 19 4. 47 3. 23 7 + + + + + + – + – St er n. de 28 .2 15 .0 71 + + + + – – – + – Sü d d eu ts ch e. de 49 .2 78 .8 96 + + + + + – – + – ta ge ss ch au . d e ni ch t au s g ew ie se n + + + + + – – + – ta z. de 4. 53 1. 72 0 + + + + + – – + – W el t. de 50 .2 15 .1 95 + + + + + – – + – Ze it o nl in e 35 .3 32 .4 15 + + + + + – + + – + = vo r h an de n, – = n ic ht v or ha nd en 102 Alle unter suchten journalisti schen Websites bieten zudem die Funktion einer Empfeh lung bzw. eines Teilens über soziale Netz werke an. Dabei sind Twitter und Google+ in allen Fällen ver treten. Ein Teilen über Facebook ist in acht Fällen möglich. In den weiteren sieben Fällen kann hier nur eine Empfeh lung ab gegeben werden (siehe Kap. 4.2.2). Daneben gibt es teil weise noch weitere, kleinere Netz werke. Abbil dung 4.2 zeigt exemplarisch die Weiter lei tungs funk tionen über die sozialen Netz werke Facebook, Twitter und Google+ auf Bild. de. Die unter suchten Medien setzen also gleichermaßen auf E‑Mail wie soziale Netz‑ werke, um ihre Inhalte zu ver breiten. Da eine Weiter lei tungs funk tion nicht mit einem hohen techni schen und redak tio nellen Aufwand ver bunden ist, nutzen sie so größten‑ teils beide Optionen, um ihre Inhalte so breit wie möglich zu ver teilen. 4.2.2 emPfeh lungs-/bewer tungs funk tion Bei der Empfeh lungs‑/Bewer tungs funk tion, die eben falls sehr geringe Anforde rungen an den Nutzer stellt, kann zwischen einer websiteinternen und externen Empfeh lungs‑ funk tion, z. B. über Facebook, unter schieden werden. Außerdem ist eine Bewer tung mittels Bewer tungs skala möglich. Dabei bietet eine interne Empfeh lungs funk tion ledig lich ein An gebot, FAZ. net, an. Eine externe Empfeh lungs funk tion ist dagegen bei allen An geboten ver treten, in allen Fällen über Facebook und ver einzelt über wei‑ tere soziale Netz werke. Per Bewer tungs skala über eine be stimmte Anzahl Sterne kön‑ nen Nutzer Artikel ledig lich auf drei journalisti schen Websites be werten, auf Rhein- Zeitung. de, Stern. de und Tagesschau. de. Hier zeigt sich also, im Gegen satz zum Weiter leiten, dass Redak tionen beim Empfehlen und Bewerten von Beiträgen nahezu aus schließ lich auf externe Netz werke setzen und nur selten auf interne Bewer tungs funk tionen wie Bewer tungs skalen. Das abbilDung 4.2: weiter lei tungs funk tion über soziale netz werke auf Bild. de Quelle: Screen shot von Bild. de, 23. 02. 2014 103 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? mag in der höheren Quantität von Nutzern externer Netz werke und in der leichten Installa tion der Schnitt stelle auf der eigenen Website be gründet sein. 4.2.3 soziale netz werke Die aus gewählten Medien angebote zeichnen sich bei den sozialen Netz werken durch deut liche Unter schiede aus. Zunächst einmal kann auch hier unter schieden werden, ob sie ein internes oder externes soziales Netz werk anbieten oder beides. Dabei zeigt sich, dass – wie auch im Sample der quantitativen Inhalts analyse – nur wenige Medien ein eigenes soziales Netz werk anbieten, nämlich sechs An gebote. Diese An gebote sind unter schied lich aus gestaltet, wie im folgen den Ab schnitt näher be‑ schrieben wird. Interne soziale Netz werke Bild. de bietet eine eigene Community an, bei der Nutzer sich eine personalisierte Start seite mit den Themen, die sie interessie ren, zusammen stellen, anderen Bild. de‑ Nutzern folgen und Themen in einem Forum diskutie ren können. Mittels Benachrichti gungen wird der Nutzer darüber informiert, was sich in der Community ereignet: „Wir informie ren Sie mit einem Zähler neben dem Benutzer‑ namen sofort, wenn andere Nutzer Ihnen folgen, Antworten auf Kommentare schreiben oder es News zu Ihren Lieblingsthemen gibt.“28 Um die Community nutzen zu können, muss der Nutzer sich mit Vor‑ und Nachnamen sowie einer Mailadresse registrie ren. Eine Anmel dung über Facebook ist dabei auch möglich. Danach kann sich der Nutzer ein Profil anlegen. In der „Über Mich“‑Rubrik er scheinen dann ein Foto des Nutzers sowie Informa tionen zu 28 www.bild.de/bild-community/2012/community/social-news-community-ist-da-26413138.bild. html [24. 02. 2014] abbilDung 4.3: bewer tungs skala mit sternen auf Rhein-Zeitung. de Quelle: Screen shot von Rhein-Zei tung. de, 02. 04. 2014 104 Name, Alter, Wohnort, Beruf und ein Link zur persön lichen Internet seite, falls vor‑ handen. Ähnliche Funktionen finden sich unter Mein FAZ. net. Auch hier können sich Nutzer registrie ren, um weitere An gebote zu nutzen: Sie können Artikel nicht nur kommentie ren, sondern auch ihre Lesermei nungen ver walten und, falls sie das zu einem späteren Zeitpunkt möchten, auch wieder selbst löschen. Sie können FAZ- Autoren und anderen Nutzern folgen und so deren Beiträge er halten, Beiträge ablegen oder einen News letter be ziehen und Abonnements ver walten. Auch die Erstel lung eines Profils ist möglich (siehe Abbil dung 4.5). Ferner können sich Nutzer unter „Mein Depot/Watchlist“ ein virtuelles Musterdepot anlegen und be obachten sowie Wertpapiere über einen be stimmten Zeitraum be obachten und ihre Ent wick lung ana‑ lysie ren. Aller dings zeigt sich bei Mein FAZ.NET im Gegen satz zur Bild. de-Com‑ munity, dass hier stärker Community‑Aspekte wie Ver netzen mit Service‑Aspekten, einem Merkzettel und einem News letter sowie mit Abonnements verwal tung ver‑ mischt werden. Alle personalisierten Leistun gen – auch jenseits der Partizipa tion am Journalismus – werden dabei unter Mein FAZ. net zusammen gefasst. Nutzer melden sich unter Mein FAZ. net mit ihrem echten Vor‑ und Nachnamen und einer E‑Mail‑Adresse an. Der Klartext name wird bei Lesermei nungen an gegeben und kann nicht durch ein Pseudonym ersetzt werden (siehe Kommentarfunk tion, Ab‑ schnitt 4.2.5). Auch Süd deutsche. de ver fügt mit dem sued-café über eine eigene Community, die es erlaubt, dass sich Mitglieder unter einander aus tauschen können. Auf der Start‑ seite heißt es dazu: „Süd deutsche. de bietet Lesern eine Gemein schaft: sued‑café, die abbilDung 4.4: einla dung an nutzer, sich ein konto bei der Bild. de-community anzu legen Quelle: Screen shot von Bild. de, 24. 02. 2014 105 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Leser‑Lounge. Leser haben hier die Möglich keit, sich kennen zulernen und auszu‑ tauschen.“29 abbilDung 4.6: leser-lounge sued-café auf Süd deutsche. de Quelle: Screen shot von suedcafe.sueddeutsche. de, 04. 03. 2014 um 13.10 Uhr30 29 suedcafe.sueddeutsche.de/faq [04. 03. 2014] 30 Wenn es sich nicht um statische, sondern um dynami sche inhalte handelt – wie hier die einblen dung der aktuell be liebtesten mitglieder – wird neben dem ab rufdatum auch die ab rufuhrzeit an gegeben. abbilDung 4.5: Vor teile von Mein FAZ. net in der eigendarstel lung Quelle: Screen shot von FAZ. net, 24. 02. 2014 106 Dazu können sie sich eine Profilseite anlegen. Diese umfasst auch ein Gästebuch, in dem sich Mitglieder Nachrichten hinter lassen können. Dabei kann zwischen privaten Nachrichten und öffent lich sicht baren Nachrichten unter schieden werden. Außerdem können Mitglieder ihrem Profil, wie gängig bei Communitys, Freunde hinzu fügen. Schließ lich werden auf der Start seite der Community die aktuellsten Leser‑Kommentare zu Artikeln an gezeigt. Um Mitglied zu werden und das An gebot nutzen zu können, müssen sich die Nutzer zuerst mit ihrem realen Namen und einer Mailadresse registrie‑ ren. Danach können sie sich auch mit einem fiktiven Nutzer namen einloggen. Auch KStA. de ver fügt mit Stadtmen schen über eine interne Community, die aber über die Start seite nicht auf find bar ist. Zudem erfährt man, wenn man die URL, ksta. stadtmen schen. de, direkt eingibt, in einem internen Blogeintrag, dass der Verlag das An gebot zum September 2013 schließen oder in eine reine Foto‑Community um‑ gestalten möchte.31 Dennoch war im Februar 2014 noch eine Anmel dung möglich. Gründe für die Ver lags entschei dung werden im Blogeintrag nicht mitgeteilt. Allerdings scheint insbesondere der Blogbereich des An gebots nicht be sonders intensiv ge nutzt zu werden. Das An gebot insgesamt er möglicht, dass Nutzer sich ein Profil anlegen, andere Nutzer kontaktie ren, Bilder hochladen und bloggen können. Auch können sie im „Ausgeh‑Club“ Gastronomiebetriebe be werten, ebenso wie Eltern ihre Meinung zu Betreuungs einrich tungen und weiteren An geboten mit Bezug zu Kindern ab geben können. Ver eine können sich ein eigenes Profil anlegen. Eine deut lich umfassendere Community in dem Sinn, dass Nutzer auch eigene Beiträge schreiben und nicht nur kommentie ren oder in einem Forum diskutie ren können, findet sich auf Freitag. de. Auf der Website heißt es zu den Möglich keiten für Community‑Mitglieder: „Als Community‑Mitglied können Sie alle Beiträge auf freitag. de kommentie ren und sich mit anderen Nutzern aus tauschen. Sie er halten außerdem ein eigenes Blog, auf dem Sie Beiträge er stellen und ver öffent lichen können. Besonders ge lungene Beiträge werden von der Onlineredak tion hervor gehoben und exponiert auf der Start seite präsentiert. Sie haben zudem die Möglich keit, sich mit anderen Community‑Mitgliedern zu ver netzen, indem Sie Blogger des Freitag abonnie ren und deren Beiträgen folgen.“32 31 ksta.stadtmenschen.de/blogs/mod_blogs_eintrag/blog/kstablog/thema/vermischtes/eintrag/Stadtmenschen_blog_ abschalten/ocs_ausgabe/ksta_blogs/index. html [25. 02. 2014] 32 www.freitag.de/registrator [24. 02. 2014] 107 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Für die Community ist eine Registrie rung mit E‑Mail‑Adresse notwendig. Beiträge oder Kommentare kann ein Nutzer auch mit einem Pseudonym unter zeichnen. Neben seinen Beiträgen wird ein Foto und ein Spruch, der Wohnort, seit wann die Mitglied‑ schaft in der Community besteht, das letzte Login, die Anzahl der eigenen Beiträge und eigenen Kommentare, die eigene Homepage, sofern vor handen, sowie die Anzahl der Schreiber und Leser an gegeben, die eben falls mit Profil zu sehen sind. Freitag. de be reitet die Community‑Beiträge dabei auf einer Extra‑Seite auf, die nach Themen‑ bereichen geordnet ist, wie beispiels weise die Politik‑ oder die Kultur‑Community. In der linken Spalte stehen dabei jeweils die neuesten Community‑Beiträge. Rechts findet sich unter anderem ein Hinweis auf die meist kommentierten Beiträge – sowohl von Redakteuren als auch von Nutzern. Bei Nutzer beiträgen ist ent sprechend erwähnt, dass sie aus der Community kommen, wie Abbil dung 4.7 zeigt. Ein spezielles inhalt liches Konzept ver folgt die interne Community einestages von Spiegel Online. Hierbei handelt es sich um ein zeit geschicht liches Portal, bei dem Nutzer Zeitzeugen berichte ver fassen, Fotos und Dokumente wie Aus weise oder Briefe hochladen, aber auch Themen vor schlagen, Hinweise geben oder mit anderen Mit‑ abbilDung 4.7: Die community auf Freitag. de Quelle: Screen shot von www.freitag.de/community, 07. 02. 2014 um 22.59 Uhr 108 gliedern diskutie ren können (siehe Abbil dung 4.8). Spiegel Online be schreibt das An‑ gebot wie folgt: „Hier können Sie Geschichte sehen, Geschichte lesen – und Geschichte schreiben. Denn einestages macht Sie, die Leser zu Partnern in einem neuen und einmaligen Projekt: dem Aufbau eines kollektiven Gedächt nisses unserer Geschichte.“33 Bei einestages werden Fotos und Textbeiträge nach Angabe der Redak tion ge prüft, bevor sie ver öffent licht werden. Auch regt die Redak tion ge zielt dazu an, an be stimmten Themen mitzu arbeiten oder diese zu diskutie ren. Damit ist einestages ein Community‑ Angebot, das sich einem speziellen Thema widmet, zu dem Nutzer nicht nur diskutie‑ ren, sondern auch eigene Informa tionen und Materialien einbringen können. Dabei zeichnet das An gebot zudem aus, dass es redaktio nell stark ge steuert wird. Interne Communitys unter scheiden sich also danach, ob es ledig lich Räume sind, in denen Nutzer sich ver netzen und Feedback geben, weitere Serviceangebote seitens des Mediums in Anspruch nehmen oder tatsäch lich mit eigenen Inhalten zum An gebot beitragen können. Alle An gebote ver fügen auch über einen Account bei den externen sozialen Netz‑ werken Facebook und Google+. Allerdings sind die Accounts nicht immer über die Website des Mediums aufzu finden. Beispiels weise wird auf Rhein-Zeitung. de zwar der Twitter‑Account relativ prominent an gezeigt, Facebook jedoch nicht. Die externen 33 einestages.spiegel.de/page/aboutStaff. html [25. 02. 2014, hervor hebung im original] abbilDung 4.8: Die community einestages von Spiegel Online Quelle: Screen shot von einestages.spiegel.de/page/allauthors. html, 04. 03. 2014 109 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Accounts werden über wiegend ge nutzt, um Artikel zu be werben, aber teil weise, vor allem bei DerWesten. de, auch, um Diskussionen dazu anzu regen wie Abbil dung 4.9 zeigt. Auf die externen sozialen Netz werke soll an dieser Stelle nicht so aus führ lich ein‑ gegangen werden wie auf die internen, weil sie schon qua identi schen Rahmens weniger Varia tions möglich keiten auf weisen. 4.2.4 microblogging Beim Microblogging haben alle unter suchten journalisti schen Websites einen Account bei Twitter. Allerdings lässt sich dieser nicht in allen Fällen über die medien eigene Web‑ site einfach auf finden, weil er dort nicht be worben wird, z. B. auf Antenneduesseldorf. de oder taz. de. In allen Fällen ist es jedoch möglich, Beiträge über Twitter zu teilen. Inhalt lich wird Twitter dabei in der Vielzahl der Fälle als das ver wendet, was im Branchen jargon „Link‑Schleuder“ ge nannt wird – ein auf merksam keits‑ und traffic‑ erzeugen des Instrument zur möglichst weitreichen den techni schen Ver brei tung von abbilDung 4.9: facebook-Post auf DerWesten. de Quelle: Screen shot von https:// de-de. facebook.com/waz, 29. 03. 2014 um 23.35 Uhr 110 Hinweisen auf die eigenen An gebote, wie auch Abbil dung 4.10 zeigt. Es werden aber auch, z. B. auf dem Twitter‑Account von DerWesten. de, Fragen an die Nutzer ge stellt oder kurze Einblicke in die Redak tion ge geben. Auch an dieser Stelle wird auf eine tiefer gehende Analyse der externen Micro‑ blogging‑Dienste ver zichtet und dazu auf die Netz werkanalyse ver wiesen (Kapitel 8). 4.2.5 kommentarfunk tion Fast alle der 15 Medien angebote bieten eine Kommentarfunk tion an. Aus nahmen sind ledig lich die Webauftritte Antenneduesseldorf. de, Dradiowissen. de und Stern. de. Die Kom mentarfunk tion wird in der Regel unter einem redak tio nellen Artikel an gezeigt und gibt Nutzern die Möglich keit, auf den Artikel zu reagie ren. Außerdem können Nutzer unter einander über die Inhalte diskutie ren. Ein wesent licher Unter schied zum klassi schen Leserbrief ist damit, dass Nutzer schneller und – ab gesehen von Löschungen aus recht lichen Gründen – in der Regel auch in größerer Breite die Reaktionen anderer Nutzer lesen und auch aufeinander reagie ren können. Das mag auch einer der Gründe sein, warum fast alle Medien diese Funktion anbieten. Hinzu kommt sicher lich, dass sie einfach in ein redak tio nelles Content Management System (CMS) zu integrie ren abbilDung 4.10: tweets von Spiegel Online Quelle: Screen shot von twitter.com/SpieGel_alles, 31. 03. 2014 um 11.28 Uhr 111 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? ist. Sie setzt jedoch einen Administra tions‑ oder Kontroll aufwand (siehe den Aspekt Freischal tung, Ab schnitt 4.2.5.3) voraus. 4.2.5.1 registrie rungs Pflicht Bei den meisten Medien der aus gewählten An gebote müssen sich die Nutzer, um einen Onlinekommentar schreiben zu können, zuerst registrie ren. Ledig lich bei taz. de und Welt. de ist es möglich, als Gast und damit ohne Registrie rung einen Kommentar zu hinter lassen. Im Fall von taz. de wird dieser dann jedoch von der Redak tion freigeschal‑ tet und geht nicht automatisch online. Alternativ können sich Nutzer für die taz- Kommune, eine interne Community, registrie ren und direkt publizie ren. Welt. de prüft Onlinekommentare – ob von Gast‑ oder registrierten Nutzern – immer vor deren Ver öffent lichung. Eine Erklä rungs möglich keit ist, dass Medien mittels der Registrie‑ rungs pflicht an streben, die Kommentarquali tät zu fördern. Mit dieser Begrün dung hatte beispiels weise der gemeinsame Online‑Auftritt der fünf nordrhein‑west fälischen Tages zeitun gen der Funke‑Medien gruppe, DerWesten. de, nach einer Phase der Zugangs‑ offen heit Anfang des Jahres 2011 eine Registrie rungs pflicht ein geführt. Die meisten Medien websites bieten eine Registrie rung über ihr eigenes An gebot an. Einige bieten zusätz lich die Möglich keit, sich über soziale Netz werke, vor allem Face‑ book, anzu melden (Bild. de, Rhein-Zeitung. de, Spiegel Online, Süd deutsche. de, Welt. de). Im Fall von Welt. de haben Nutzer die größte Bandbreite an Möglich keiten, sich anzu‑ melden – vom Standard Facebook über Google und Twitter bis zur Kommentarsoftware Disqus34, die von einem externen amerikani schen Unter nehmen stammt und auf der Zeitungs‑Website integriert ist (siehe Abbil dung 4.11). 34 Dabei handelt es sich um einen onlineservice, der eine zentralisierte Diskus sions platt form anbietet: www.disqus. com. abbilDung 4.11: anmeldefeld auf Welt. de mit den anmeldeop tionen über Disqus, facebook, twitter oder google Quelle: Screen shot von Welt. de, 04. 02. 2014 112 4.2.5.2 klartextnamen Bei fast allen Medien ist es zulässig, dass sich Nutzer einen Nicknamen, also einen Phantasienamen, zulegen, unter dem ihr Kommentar ver öffent licht wird. Eine Aus‑ nahme ist FAZ. net. Hier müssen die Nutzer nicht nur ihre Personen identi tät offen legen, sondern ihre Onlinekommentare auch mit ihrem Klartextnamen, also dem realen Vor‑ und Nachnamen, kennzeichnen. Bild. de empfiehlt seinen Nutzern ledig lich, den richti gen Namen anzu geben. Ein Blick auf die Onlinekommentare der Website verrät jedoch, dass Nutzer dieser Empfeh lung oft nicht folgen. Die Redak tion von FAZ. net be gründet auf ihrer Registrie rungs seite die Pflicht zum Klartextnamen mit Qualität: „Wir glauben, dass die besten Beiträge von Mitgliedern er stellt werden, die für ihre Meinung mit ihrem Namen einstehen.“35 Zusätz lich, aber eben nicht aus schließ lich, ist ein Nickname zulässig, wie Abbil dung 4.12 zeigt. 35 www.faz.net/mein-faz-net/registrierung/ [04. 02. 2014] abbilDung 4.12: lesermei nungen auf FAZ. net mit klartextnamen und nickname Quelle: Screen shot von www.faz.net/aktuell/politik/strassenschlachten-in-kiew-auch-vitali-klitschko-ist-angeschlagen- 12759294. html, 19. 01. 2014 um 18.21 Uhr 113 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Mit dem über wiegen den Ver zicht auf Klartextnamen weichen die Redak tionen von einer Praxis ab, die beim Print‑Leserbrief die Regel ist, und passen sich der größeren Anonymi tät im Social Web an. Allerdings heißt das nicht, dass den Redak tionen die realen Namen der kommentie ren den Nutzer nicht bekannt wären, denn diese müssen in der Regel bei der Registrie rung an gegeben werden. Auf Süd deutsche. de heißt es dazu: „Wir müssen Sie schon aus recht lichen Gründen bitten, uns bei der Anmel dung Ihren echten Namen zu nennen. Wir be halten uns vor, Ihre Angaben zu prüfen. Ihr echter Name muss später allerdings nicht über Ihren Beiträgen stehen – es bleibt Ihnen über lassen, ob Sie auf unserer Seite ein Pseudonym ver wenden wollen.“36 Wer sich über ein soziales Netz werk wie Facebook anmeldet, kommentiert und dort, wie er forder lich, unter seinem Klartextnamen an gemeldet ist, kommentiert auch auf der Medien website automatisch unter seinem realen Namen. 4.2.5.3 freischal tung Gleichzeitig ver zichtet die Mehrheit der Medien in der bewusst aus gewählten Gruppe darauf, Onlinekommentare vor der Ver öffent lichung zu prüfen und dann erst frei‑ zuschalten. In der Regel werden Onlinekommentare unmittel bar und ohne Vorab‑ Sichtung publiziert37. Das gilt jedoch nicht für Süd deutsche. de, Welt. de und im Fall von taz. de für Gast nutzer, also für nicht registrierte Nutzer. Süd deutsche. de argumentiert mit recht lichen Gründen. Die Redak tion bittet Nutzer nicht nur um Geduld, wenn die Freischal tung etwas Zeit in Anspruch nimmt, sondern er läutert auch allgemein die Regeln der Freischal tung: „Wir bitten Sie um Geduld, wenn spätnachts oder zu Stoß zeiten Ihr Beitrag ver‑ zögert ver öffent licht wird. Wenn wir einen Beitrag gar nicht bringen oder nach‑ träg lich ent fernen, er klären wir in der Regel kurz per Mail, welche Leitlinie wir ver letzt gesehen haben. Immer ent fernt werden Troll‑ und Spam‑Beiträge, zu denen auch mehrfach ab geschickte Beiträge zählen. Wir werden Nutzer sperren, die sich wieder holt nicht an die Regeln halten.“38 36 www.sueddeutsche.de/service/debattesz-welche-regeln-gelten-hier-1.1359960 [04. 02. 2014] 37 bei journalisti schen blogs herrscht hingegen eine präferenz für die prämodera tion, also die ex ante Sichtung und Freischal tung von nutzer kommentaren, vor (siehe Vignettenanalyse, kap. 7). 38 www.sueddeutsche.de/service/debattesz-welche-regeln-gelten-hier-1.1359960 [04. 02. 2014] 114 Welt. de be gründet die Vorab‑Prüfung zusätz lich damit, die Diskus sions kultur garantie‑ ren zu wollen: „Eine offene Kommentarfunk tion gewährleistet zwar lebhafte Debatten, lockt aber auch ‚Trolle‘ an, die liberale Community‑Regeln bewusst aus nutzen und sach liche Debatten ge zielt stören oder von vornherein unmög lich machen. Deswegen haben wir uns schweren Herzens dazu ent schlossen, die Leserkommentare portalweit und vor Ver öffent lichung einer Prüfung zu unter ziehen.“39 Die Onlinekommentare werden von einem Team von Welt‑Mitarbeitern vorab ge prüft, und zwar werktags von 6 bis 23 Uhr (samstags, sonntags und feiertags von 7 bis 23 Uhr). Aus Kapazi täts gründen schließt die Redak tion nach zwei bis drei Tagen dann die Kommentarfunk tion zu Artikeln. Falls zu einem Artikel zu viele Kommentare ab gegeben werden, die gegen Regeln ver stoßen, behält sich die Redak tion weiter vor, den Kommentarbereich zum ent sprechen den Artikel früher zu schließen. Einige Medien – ob mit oder ohne Vorab‑Prüfung – ver zichten bei manchen, in der Regel heiklen Themen und Artikeln, die Diskriminie rungen, Beleidi gungen etc. provozie ren könnten, von Anfang an auf die Möglich keit, Nutzer kommentie ren zu lassen, z. B. Bild. de, DerWesten. de oder Tagesschau. de. Einige Medien bieten einen „Melde“‑Button an, mit dem Nutzer bedenk liche Kommentare anderer Nutzer der Redak tion anzeigen können, so DerWesten. de oder Bild. de. Sie binden ihre Nutzer so auch in die Modera tion der Kommentare ein, wenn‑ gleich diese keine Ent schei dung treffen können, ob ein Kommentar ge löscht wird oder nicht. 4.2.5.4 netiQuette Nahezu alle Medien der aus gewählten Medien angebote ver fügen über eine Netiquette bzw. Nutzungs bedin gungen, die Informa tionen darüber be reithalten, wie die Redak‑ tion sich Onlinekommentare und den Diskurs unter ihren Nutzern vor stellt. Eine Aus nahme bildet Rhein-Zeitung. de, bei der sich zumindest auf der Website keine solchen Informa tionen finden lassen. Typischer weise werden dabei folgende Punkte an gespro‑ chen, wie sie auch Welt. de nennt:40 39 www.welt.de/debatte/article112018452/Die-kommentarfunktion-der-Welt. html [04. 02. 2014] 40 www.welt.de/debatte/article13346147/nutzungsregeln. html [04. 02. 2014] 115 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? – Diskriminie rungen, Beleidi gungen oder Provoka tionen sind nicht erlaubt. – Der Kommentar muss von Relevanz sein, d. h. in einem inhalt lichen Zusammen‑ hang zum Artikel stehen. – Zitate müssen korrekt an gegeben und das Urheber recht muss be achtet werden. – Werbung ist nicht erlaubt, und personen bezogene Daten dürfen nicht weiter gegeben werden. – Auch die allgemeinen Gesetze sind selbst verständ lich zu be achten. FAZ. net weist in seinen „Richtlinien für Lesermei nungen“ zudem darauf hin, dass auch „sach lich falsche oder in an gemessener Zeit nicht nach prüf bare Behaup tungen“41 nicht ver öffent licht werden. Ob Links in Onlinekommentaren grundsätz lich erlaubt oder ver boten sind, wird unter schied lich ge handhabt. Während sie in Lesermei nungen bei FAZ. net beispiels‑ weise unter sagt sind, heißt es auf Süddeut sche. de: „Bauen Sie gerne Links in Ihre Beiträge ein. Wir über nehmen aber keine Ver antwor tung für ver linkte Inhalte und be halten uns vor, sie zu löschen, falls sie nicht unseren Regeln ent sprechen.“42 Die maximale Länge der Kommentare wird dabei ge legent lich auch an gegeben, z. B. 1.000 Zeichen bei FAZ. net oder 2.000 Zeichen bei taz. de. Auch Tagesschau. de be grenzt Nutzer kommentare und be gründet dies mit dem Prüfaufwand: „Auf grund der Vielzahl der Beiträge, die täglich bei uns eintreffen, sind wir ge‑ zwungen, die er laubte Menge auf 1.000 Zeichen zu be grenzen, um eine Modera‑ tion in einem adäquaten Zeitrahmen zu gewährleisten. Mehrteilige Beiträge können daher leider nicht be rücksichtigt werden.“43 Auf korrekte Groß‑ und Kleinschrei bung legt u. a. taz. de Wert, auf korrekte Rechtschrei‑ bung weist Zeit Online u. a. hin. Und auf Bild. de werden die Nutzer darüber aufgeklärt, dass „Großbuchstaben […] innerhalb einer Community als ‚Geschrei‘ und äußerst aggressiv empfunden“44 werden. Wird die Netiquette innerhalb der Nutzungs bedin gungen er läutert wie z. B. bei Tagesschau. de, lassen sich die Medien dieselben in der Regel vom Nutzer, z. B. mittels Setzen eines Häkchens, be stäti gen. 41 www.faz.net/hilfe/richtlinien-fuer-lesermeinungen-160626. html [04. 02. 2014] 42 www.sueddeutsche.de/service/debattesz-welche-regeln-gelten-hier-1.1359960 [04. 02. 2014] 43 meta.tagesschau.de/richtlinien [04. 02. 2014] 44 www.bild.de/bild-community/agb/bildchannel-home/netiquette-4480440.bild. html [04. 02. 2014] 116 Süd deutsche. de be schreibt nicht nur, was Nutzern in Onlinekommentaren unter sagt ist, sondern auch, wie sich die Redak tion eine ideale Nutzer zuschrift vor stellt, die den journalisti schen Beitrag er gänzen kann: „Wir wollen eine echte Debatte führen – und deshalb über reine Kurzkommentare zu unseren Artikeln hinaus gehen. Wir freuen uns über fundierte Argumenta tionen, die die Diskussion be reichern; über konstruktive Beiträge, die zum Teil der Ge‑ schichte werden; oder auch über ihre Einschät zungen zu Sachfragen. Um Leser zu würdi gen, die die Qualität der Auseinander setzung auf diese Art heben, und um die Diskussion insgesamt zu strukturie ren, wollen wir # wertvolle Leser beiträge unter unseren Artikeln als beste Beiträge heraus stellen und einige von ihnen regelmäßig auch in der ge druckten SZ ver öffent lichen, # in der Modera tion auf gute Ansprache, gute Sprache und guten zwischen mensch‑ lichen Stil der Beiträge aller Leser achten – mehr dazu unten –, und # Sie außerdem bitten, Antworten auf Beiträge anderer Leser direkt unter den jeweili gen Beitrag zu schreiben. Wir haben dafür eigens eine Antwort‑Funktion ein gerichtet, damit Sie direkt auf Gesprächspartner ein gehen können. Beiträge, die eigent lich Antworten auf andere sind, werden in der Regel nicht ver öffent‑ licht.“45 An dieser Auf listung wird deut lich, dass die Redak tion von Süd deutsche. de für gute Nutzer zuschriften sowohl den Nutzer in der Pflicht sieht als auch sich selbst in der Modera tion, indem sie beispiels weise Auf merksam keit für be sonders ge lungene Leser‑ beiträge schafft. Auch taz. de ver öffent licht in ihrer Netiquette neben einer Liste, was nicht akzeptiert wird, eine „Wir wünschen uns“‑Liste, die Folgendes umfasst: – „Beiträge, die eine Bereiche rung der Diskussion darstellen – Neue Informa tionen und Perspektiven auf ein Thema – An genehmes Diskus sions klima, in dem Meinungs vielfalt respektiert wird – Sachliche Diskussionen“46. Zeit Online gibt den Nutzern sogar ganz konkrete Tipps zur Frage, was einen guten Kommentar ausmacht. So empfiehlt die Redak tion beispiels weise eine aus sagekräftige Über schrift für Onlinekommentare. Ferner sollen Nutzer nach Meinung der Redak tion sparsam mit Zynismus und Ironie umgehen. 45 www.sueddeutsche.de/service/debattesz-welche-regeln-gelten-hier-1.1359960 [04. 02. 2014] 46 www.taz.de/leserinnen-kommentare/!118006/ [04. 02. 2014] 117 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? 4.2.5.5 bewer tungen Von onlinekommentaren Durch anDere nutzer Bei etwa der Hälfte der aus gewählten Medien angebote können Nutzer die Online‑ kommentare anderer Nutzer auch be werten. Auf Bild. de können sie beispiels weise auf einen „Daumen hoch“ klicken, auf FAZ. net einen Stern ver geben und Süd deutsche. de hat einen „SZ Lesens wert“‑Button. Bei einigen An geboten kann man nur be werten, wenn man an gemeldet ist, bei anderen auch als externer Nutzer. Rhein-Zeitung. de setzt für eine Bewer tung voraus, dass sich der Nutzer über Facebook an gemeldet hat. Auf Zeit Online können nicht nur Nutzer einen Onlinekommentar eines anderen Nutzers be werten, auch die Redak tion kann Empfeh lungen aus sprechen: „Wenn Kommentare den Artikel sinn voll er gänzen, einen Standpunkt be sonders über zeugend ver treten, wertvolle Informa tionen liefern oder zum Nachdenken anregen, ver sehen wir sie mit einer Redak tions empfeh lung. Das be deutet nicht, dass die Redak tion damit der Meinung des Lesers zustimmt.“47 Das be deutet, ähnlich wie bei Süd deutsche. de, wo die Redak tion eben falls aus gewählte Leser beiträge hervor hebt (siehe Ab schnitt 4.2.5.4), dass Redakteure als Profis Laien‑ beiträge be werten. Dabei legt Zeit Online hier Kriterien offen, die auf die Parti zipa‑ tion ab gestimmt sind, z. B. ob der Onlinekommentar den journalisti schen Beitrag ergänzt. Zusammen fassend kann fest gehalten werden, dass fast alle hier genauer be trach‑ teten journalisti schen Websites eine Kommentarfunk tion anbieten und dafür in der Regel auch eine Registrie rung der Nutzer ver langen. Ein Klartextname ist jedoch für die Ver öffent lichung eines Onlinekommentars nur selten notwendig. Die meisten dieser An gebote ver öffent lichen Nutzer meinun gen automatisiert und kontrollie ren ex post. Auf diese Weise kann der Nutzer in der Regel rund um die Uhr an allen Tagen kommentie ren und seinen Kommentar sofort lesen, während es im anderen Fall zu Warte zeiten kommen kann. Dabei ver öffent lichen fast alle eine Netiquette oder Nut‑ zungs bedin gungen, in denen der Nutzer erfährt, was erlaubt und ver boten ist und wie ein „guter“ Kommentar in der Vor stel lung der Redak tion aus sieht. Nutzer können oftmals auch die Onlinekommentare anderer Nutzer be werten und so helfen, Auf‑ merksam keit für be stimmte Kommentare zu schaffen. 47 www.zeit.de/administratives/2010-03/netiquette [04. 02. 2014] 118 Neben der Kommentarfunk tion hat auch der Leserbrief im Online‑Zeitalter noch nicht aus gedient. Er kann jedoch bei fast allen unter suchten Medien angeboten in‑ zwischen auch online ein gereicht werden. Dabei kann unter schieden werden, ob es, wie beispiels weise bei Spiegel Online, ein Formular dafür unter jedem einzelnen Artikel gibt, oder ob ledig lich ein allgemeines Kontakt formular oder eine allgemeine Mail‑ adresse zu diesem Zweck zur Ver fügung ge stellt wird. 4.2.6 fotos unD ViDeos Eine dezidierte Auf forde rung, Fotos und/oder Videos einzu senden, ent hielten – außer‑ halb anderer Formate wie Communitys – nur zwei Medien websites: Bild. de mit dem „Leserreporter“ (Fotos und Videos) und DerWesten. de (Fotos). In beiden Fällen fließen die Nutzer fotos in die Berichterstat tung ein. Im Fall von DerWesten. de waren Nutzer im September 2013 über die Leser‑Fotoapp „Scoopshot“ auf gerufen, der Redaktion Problem‑ zonen für Fahr radfahrer in Essen zu melden, indem sie Fotos von diesen Stellen hoch‑ laden. Anschließend wurde über das Ergebnis dieses Crowdsourcings be richtet, wie Abbil dung 4.13 zeigt und der Artikel im Erhebungszeitraum nochmal aktuell verlinkt. Bekannter ist die Rubrik „Leserreporter“ der Bild‑Zeitung, die es bereits seit 2006 für Leserfotos gibt und die 2008 um Videos ergänzt wurde. Inzwischen bietet die Boulevardzei tung ihren Lesern auch die App „1414“ an, ein Auf nahmetool für Smart‑ phones und Tablets. Inhalt lich bewegen sich die ver öffent lichten Leserfotos zwischen Prominenten aufnahmen, kuriosen Fotos und Tieraufnahmen (vgl. Ammann u. a., 2010). Aus gewählte Fotos er scheinen auch in der Druck ausgabe und der Nutzer erhält dafür ein Honorar von 100 (Lokalteil) oder 500 Euro (über regionale Seite). 4.2.7 foren Foren sind kaum vor handen auf den Websites der unter suchten aus gewählten Medien‑ angebote. Ledig lich 4 von 15 Anbietern ver fügen über ein solches. Das Forum auf Bild. de wurde schon im Rahmen der Bild. de‑Community (siehe Ab schnitt 4.2.3) vor gestellt. Hier können Nutzer, nachdem sie sich registriert haben, Artikel des Tages mit anderen Nutzern diskutie ren. Eigene Themen anlegen können sie nicht. Und auch die Redak tion gibt keine Themen in die Diskussion, die über die Artikel hinaus gehen. Das Forum ent spricht somit im Wesent lichen der Kommentar‑ funk tion, wie sie sich unter den Artikeln findet. 119 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Im Gegen satz dazu wirft die Redak tion bei Spiegel Online in einem Forum Fragen zu Themen von Artikeln auf, die die Nutzer diskutie ren können. Die Themen sind nach Themen bereichen geordnet. Sie sind dabei durch aus breit an gelegt von Politik bis zu unter halten den Fragen wie Abbil dung 4.14 zeigt. Die meist diskutierten Themen werden auf der Start seite an gezeigt und er reichen Beitrags zahlen in den Tausendern. Ob alle Themen aber annähernd so gut diskutiert sind, lässt sich schwer über blicken, weil – anders als in noch folgen den Foren – keine Beitrags anzahl pro Thread, also abbilDung 4.13: crowdsourcing-artikel auf DerWesten. de, basierend auf nutzer fotos zu Problemzonen für fahr radfahrer im straßen verkehr, die über die app scoopshot ein gereicht wurden Quelle: Screen shot von www.derwesten.de/staedte/essen/ wo-leser-in-essen-problemzonen-fuer-fahrradfahrer-sehen- id8485833. html, 05. 02. 2014 um 9.13 Uhr 120 pro diskutiertem Themen strang, an gegeben wird. Hier gibt die Netz werkanalyse jedoch für das Themen feld Politik Auf schluss (siehe Kapitel 8). Im Forum auf Rhein-Zeitung. de ist es dagegen auch möglich, dass Nutzer selbst gesetzte Themen diskutie ren können. Zwar gibt die Redak tion auch hier Themen in die Diskussion bzw. ver linkt schlicht und kommentar los redaktio nelle Artikel ins Forum, aber darüber hinaus können Nutzer eigene Threads eröffnen. Allerdings sind nur wenige Beiträge viel diskutiert. Viele haben nur wenige Antworten. Wenn man sich für das Forum auf Rhein-Zeitung. de registriert, muss man die Foren regeln akzeptie ren. Darin heißt es: „Obwohl die Administratoren und Moderatoren von Forum Rhein‑Zeitung ver‑ suchen, alle unerwünschten Beiträge/Nachrichten von diesem Forum fernzuhalten, ist es für uns unmög lich, alle Beiträge/Nachrichten zu über prüfen. Alle Beiträge/ abbilDung 4.14: frage zum thema: „was singen sie unter der Dusche?“ im Spiegel Online-Forum Quelle: Screen shot von forum.spiegel.de/showthread. php?t= 895, 06. 02. 2014 um 10.28 Uhr 121 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Nachrichten drücken die Ansichten des Autors aus und die Eigentümer von Forum Rhein‑Zeitung, Adduco Digital oder vBulletin Solu tions, Inc. (Ent wickler von vBulletin) können nicht für den Inhalt jedes Beitrags ver antwort lich ge macht werden. Durch die Annahme unserer Regeln garantie ren Sie, dass Sie keine Nachrichten schreiben, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, ab scheu lich oder bedroh lich sind oder sonst gegen ein Gesetz ver stoßen würden. Die Eigentümer von Forum Rhein‑ Zeitung haben das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu be arbeiten, zu ver schieben oder zu schließen.“48 Es findet also keine Vorab‑Prüfung statt, sondern eine laufende Prüfung der Beiträge, wobei die Redak tion sich weit gehende Rechte vor behält, Beiträge auch zu be arbeiten oder zu ver schieben. Das Forum von DerWesten. de ist dagegen strukturierter. Hier sind die Beiträge nach Oberkategorien wie Über regionales und Lokales geordnet, und darunter findet sich eine teils kleinteilige Unter gliede rung, z. B. nach Städten (siehe Abbil dung 4.15). Aktuelle Beiträge werden auf der Start seite hervor gehoben. Es gibt ein be sonders umfassen des Dossier mit Regeln und Hilfen für Nutzer, die sich erstmals im Forum umsehen. Im Forum von DerWesten. de können sowohl Nutzer als auch redaktio nelle Moderatoren Beiträge anlegen und Diskussionen starten. Dabei heißt es in den Nut‑ zungs bedin gungen explizit, dass die „Board‑Administra tion […] ent schieden haben [kann, d. A.], dass in dem Forum, in dem Sie einen Beitrag er stellt haben, die Beiträge zuerst ge prüft werden müssen. Es ist auch möglich, dass die Administra tion Sie zu einer Gruppe von Benutzern hinzu gefügt hat, bei denen sie die Beiträge erst be gutachten möchte, bevor sie auf der Seite sicht bar werden.“49 Die Redak tion behält sich also vor, nicht alle Beiträge vorab zu prüfen, aber bei be‑ sonders brisanten Themen oder auf fälli gen Nutzern eine solche Prüfung vorzu nehmen. Spuren der Modera tion finden sich teil weise im Forum, z. B. „[Editiert von Moderator: Bitte posten Sie nur Bilder, an denen Sie die Rechte halten]“50. Auf den ersten Blick sieht das Forum auf DerWesten. de sehr aktiv aus. So sind in der lokalen Rubrik „Im Westen“ beispiels weise am 04. 03. 2014 abends 1.849 Themen 48 www.rhein-zeitung.de/forum/register. php [04. 03. 2014] 49 forum.derwesten.de/faq. php#f2r11 [04. 03. 2014] 50 forum.derwesten.de/ausland-f256/was-geschieht-in-der-ukraine-t28292. html [04. 04. 2014] 122 mit insgesamt 59.166 Beiträgen ab gelegt. Allerdings muss man be achten, dass das Forum bereits seit dem Start von DerWesten. de im Jahr 2007 besteht. Auf den zweiten Blick zeigt sich außerdem auch hier, dass viele Beiträge nur wenige Antworten er halten und nur wenige lang und kontrovers diskutiert werden. Insgesamt zeigen sich also zwei grund verschiedene Strategien, Foren seitens der Redak tionen anzu legen: Themen vorzu geben bzw. sogar nur die Themen der eigenen redak tio nellen Berichterstat tung zuzu lassen oder den Nutzern zumindest auch Wahl‑ frei heit für Themen zu er lauben. Im letzte ren Fall kann ein Forum auch ein Barometer dafür sein, was Nutzer gerade, insbesondere im Lokalen, umtreibt. Digitaler Jour‑ nalismus mit konsequenter Nutzer partizipa tion er möglicht der Zivilgesell schaft, aber auch der (kommunalen) Politik insofern eine permanente Beobach tung von Zeit stim‑ mungen und ihrer Ent stehung. Zur prozessualen Meinungs bildung wird ein geladen. Ihre Ergeb nisse stehen der Gesell schaft zur ständi gen Wahrneh mung und Selbst‑ beobach tung in systemtheoreti scher Perspektive zur Ver fügung. abbilDung 4.15: forum auf DerWesten. de Quelle: Screen shot von forum.derwesten. de, 04. 03. 2014 um 18.58 Uhr 123 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? 4.2.8 blogs 4.2.8.1 nutzer blogs Bei Blogs kann unter schieden werden zwischen Blogs von Nutzern und solchen der Redak tion. Dabei ist – wie auch schon in der quantitativen Inhalts analyse – auf fällig, dass auch die für die qualitative Analyse aus gewählten Medien fast aus schließ lich auf Redak tions blogs setzen. Nur in einem Fall bietet ein Webangebot, Zeit Online, auch Blogs für Nutzer an. Bei der „Zeit der Leser“ handelt es sich um „ein Blog mit Ihren Notizen, Gedichten und Bildern für die ge druckte ZEIT“51. Konkret heißt das, Leser können in erster Linie Texte für eine Leser seite der Print ausgabe einsen den. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Kategorien wie „Zeitsp rung“, „Was mein Leben reicher macht“ oder „Kritze leien“, zu denen die Leser auf gerufen sind. Die Texte, die dort ver öffent‑ licht werden, er scheinen zugleich auch im Blog. Ebenso werden Texte, die in der Print ausgabe keinen Platz fanden, teil weise von der Redak tion im Blog ver öffent licht. Andere Nutzer können die Leser beiträge dort kommentie ren. Die Redak tion weist dabei darauf hin, dass Leser beiträge auch ge kürzt oder redaktio nell be arbeitet werden können. Es handelt sich damit also um ein Nutzer blog, bei dem die Beiträge zwar von Lesern und Nutzern stammen, aber von der Redak tion aus gewählt und in einem gemeinsamen Blog in regelmäßigen Ab ständen online ge stellt werden. Auf diese Weise ver sucht die Redak tion offen bar, die Qualität des An gebots zu sichern. 4.2.8.2 reDak tions blogs Redak tions blogs sind, streng ge nommen, kein partizipatives Format im Sinne der anderen An gebote. Hier nutzt die Redak tion vielmehr eine Darstel lungs weise aus dem Bürger journalismus, um eigene Inhalte zu publizie ren. Die Partizipa tions möglich keit der Nutzer besteht dagegen in der Regel ledig lich in der Kommentarfunk tion, ge‑ legent lich auch weiteren Optionen wie der Möglich keit, bei Rechercheblogs Dokumente hochzuladen. Dennoch sollen Redak tions blogs hier näher be schrieben werden, weil sie zeigen, wie der professio nelle Journalismus ein Format des Bürger journalismus inzwischen adaptiert hat. Redak tions blogs werden von vielen der unter suchten Medien ge nutzt. Dabei lassen sich ver schiedene inhalt liche Aus rich tungen identifizie ren: thema‑ ti sche Blogs, Rechercheblogs, Hausblogs und Videoblogs. 51 blog.zeit.de/zeit-der-leser/ [16. 02. 2014] 124 Themati sche Blogs sind am häufigsten und bei vielen der unter suchten Anbieter zu finden. Ein Beispiel dafür ist „Fazit – Das Wirtschafts blog“ auf FAZ. net. Im Unter‑ titel heißt es „Das Faszinierendste aus Wirtschaft und Finanzen. Prägnant be schrieben und kenntnis reich analysiert von Autoren der Frank furter Allgemeinen Zeitung und der Sonntags zeitung“52. Dabei schreiben ver schiedene Redakteure des Wirtschafts‑ Ressorts regelmäßig über Wirtschafts themen. Oftmals handelt es sich dabei auch um Über nahmen oder Über arbei tungen aus den Print ausgaben. Einen anderen Ansatz für ein themati sches Blog bzw. mehrere Blogs praktiziert KStA. de. Hier bloggen eben falls die Mitarbeiter, jedoch nicht in einem gemeinsamen Blog, sondern in persön lichen Blogs, die alle über eine gemeinsame Start seite anzu‑ steuern sind. Im Februar 2014 waren es drei ver schiedene Blogs. Die Themen reichen dabei von „Große Politik und kleine Geschichten zwischen Sizilien und Köln“ über „in der digitalen Sphäre“ bis zu „Kochen und Medizin“. Allerdings datieren in allen drei Blogs die aktuellsten Beiträge aus dem ver gangenen Jahr, eine regelmäßige Aktuali‑ sie rung findet also offensicht lich nicht (mehr) statt. Dafür lesen sich viele Beiträge so, als seien sie ge zielt für das Blog geschrieben worden. Eine große Vielfalt an Redakteurs‑ blogs zu unter schied lichen Themen findet sich beispiels weise auch bei Stern. de, Zeit Online, Welt. de oder Rhein-Zeitung. de. Hier bloggen Redakteure über ihre Themen‑ schwerpunkte und teil weise auch über persön liche Interessen und geben so einen ge‑ bündelten Einblick in be stimmte Themen oder persön liche Sicht weisen. Ein reines „Rechercheblog“ unter hält DerWesten. de. Im „Über uns“‑Text schreibt David Schraven, der zum Erhebungs zeitpunkt Leiter des Ressorts Recherche bei der West deutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) war: „Wir wissen, dass es viele Menschen gibt, die Zeugen zweifel hafter Vor gänge sind. Wir wissen genauso, dass es viele Menschen gibt, die über Dokumente, Filme oder Ver träge ver fügen, die sie ver öffent licht sehen wollen, um Miss stände zu offen baren und Diskussionen anzu regen. Wenn Sie wollen, dass wir diesen Dingen auf den Grund gehen, dann rufen Sie uns an, schicken Sie eine Email, ein Fax oder einen Brief. […] Sie können uns auch ganz einfach anonym elektroni sche Dokumente senden, wenn Sie das wünschen. Dabei müssen Sie uns nicht einmal eine E‑Mail schicken oder auf anderem Weg mit uns reden. Ihre Daten werden bei diesem elektroni‑ schen Dokumenten‑Upload technisch anonymisiert.“53 52 blogs.faz.net/fazit/ [03. 03. 2014] 53 www.derwesten-recherche.org/ueber/ [02. 03. 2014] 125 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Auf dem Blog stellt das Recherche‑Ressort aktuelle Artikel bereit sowie Beiträge, die auf Dokumenten basieren, die die Redakteure über die be schriebene Upload‑Seite (siehe Abbil dung 4.16) er reichen. Dabei war das Thema Keime in Kliniken im Februar und März 2014 ein großes Thema, zu dem die Redak tion nach Angaben des damaligen Leiters des Rechercheteams David Schraven über hundert Rückmel dungen von Nutzern be kommen hat. In typischen Wochen bekomme die Redak tion aber weniger Ein‑ reichun gen und Hinweise von Nutzern, etwa 10–15 pro Woche. Darunter seien sowohl lokale und regionale wie auch über regionale Themen. Manche Nutzer würden das Blog dabei eher allgemein als Kontakt möglich keit sehen, andere tatsäch lich die anonyme Upload‑Funktion als Whist leblower nutzen.54 Auch Welt. de bietet ein investigatives Blog an, das eben falls einen anonymen Briefkasten umfasst. taz. de ver fügt über ein Rechercheblog, allerdings ohne die Mög‑ lich keit für Leser, anonym Dokumente einzu senden. Einen anderen inhalt lichen Ansatz stellen sogenannte Hausblogs dar, z. B. bei taz. de. Dazu heißt es in „Das Blog der taz über die taz“: „Im Hausblog er scheinen die Haus mittei lungen der taz, sowie Neuig keiten aus der täglichen Zeitungs produk tion in der Rudi‑Dutschke‑Str. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Redak tion und Verlag schreiben hier über ihre Arbeit, über neue Projekte, Aktionen und An gebote der taz sowie über die Lage auf dem Zeitungs‑ und Medien markt.“55 54 telefonat mit David Schraven am 01. 04. 2014. 55 blogs.taz.de/hausblog/bio/ [20. 02. 2014] abbilDung 4.16: upload-tool, um anonym Dokumente einzu reichen, auf dem „rechercheblog“ von DerWesten. de Quelle: Screen shot von www.derwesten-recherche. org, 04. 02. 2014 126 Daneben gibt es Über sichten über die freiwillige Zahlungs bereit schaft der Nutzer im Hausblog auf taz. de genauso wie aus führ lich dokumentierte Kritik der Leser an der Bericht erstat tung. Einen ähnlichen Ansatz wählen Zeit Online und Süd deutsche. de. Zeit Online bietet ihren Nutzern – so der teilweise Unter titel des Blogs – „Ein Fenster ins Innen leben von ZEIT ONLINE“56 und be richtet, immer wenn es Neuerun gen gibt, über Neuerun‑ gen in dem digitalen Medien angebot, wie z. B. im Februar 2014 die Gründung eines Ressorts für investigative Recherche, und diskutiert in größeren Ab ständen redaktio‑ nelle Ent schei dungen. Die Seiten leiste des Hausblogs von Süd deutsche. de fasst die inhalt lichen Schwer punkte zusammen: „Neues aus der Redak tion///Debatten in der Redak tion///Diskussion mit Ihnen“57. Im Gegen satz zum Hausblog auf taz. de scheinen beide Hausblogs weniger regelmäßig aktualisiert zu werden. Anfang Februar 2014 stammt der aktuellste Beitrag jeweils aus dem November des Vor jahres. Die Redak‑ tionen scheinen ledig lich dann Inhalte einzu stellen, wenn es neue Produkte oder Produkt weiter entwick lungen gibt oder kontroverse Ent schei dungen be gründet werden sollen. Auf einer täglichen Basis wird die redaktio nelle Arbeit dagegen nicht be gründet oder für den Leser transparent ge macht. Schließ lich publiziert auch Spiegel Online ein Blog, das Elemente eines Hausblogs ent hält. Auf der Start seite heißt es: „Reden Sie mit uns über den SPIEGEL. Hier im SPIEGELblog stellen wir uns der Diskussion, geben Einblicke in die Arbeit der SPIEGEL‑Redak tion und führen Debatten weiter, die der SPIEGEL aus gelöst hat.“58 Allerdings finden sich im Blog vor allem Beiträge, in denen Redakteure ihre Lieblings‑ artikel aus dem ge druckten Spiegel empfehlen. Ein Blog, in dem ver schiedene Mitarbeiter zu unter schied lichen Themen schreiben, bietet Tagesschau. de an. Aus lands korrespondenten schreiben hier genauso wie Modera‑ toren oder die Chefredak tion. Dabei liegt die Besonder heit des Blogs auch darin, dass er nicht rein aus Text oder aus Text und Fotos besteht, sondern naheliegender weise auch Videos umfasst. Tagesschau. de schreibt dazu: „Die Kolleginnen und Kollegen im ARD‑Haupt stadt studio und auch unsere Korrespondenten welt weit haben eine ganze Menge mehr zu er zählen, als sie dies 56 blog.zeit.de/zeitansage/ [05. 03. 2014] 57 www.sueddeutsche.de/thema/SZblog [20. 02. 2014] 58 www.spiegel.de/thema/spiegelblog/ [05. 03. 2014] 127 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? in ihren Beiträgen für die ARD‑Hörfunk wellen, für die Tagesschau, die Tages‑ themen, das Nachtmagazin, den Weltspiegel oder den Bericht aus Berlin tun können. Die Chefredakteure von ARD‑aktuell bieten darüber hinaus Einblicke in die Arbeit der Tagesschau‑ und Tagesthemen‑Redak tion, über Themen auswahl und Themen gewich tung und über Ent wick lungen in der wichtigsten Nachrichten‑ sendung Deutschlands.“59 Das Blog ent hält im Februar 2014 für die ver gangenen Monate jeweils einige Einträge, es wird also aktualisiert. Insgesamt zeigt sich bei Blogs also erstens, dass es kaum Nutzer blogs gibt, aber viele Redak tions blogs. Bei diesen können zweitens ver schiedene Aus rich tungen unter‑ schieden werden: Themati sche Blogs dominie ren, wobei teil weise schlicht „normale“ redaktio nelle Artikel ins Blog ge stellt und teil weise eigene ver fasst werden. Einige Medien haben persön liche Blog‑Sites für Redakteure, andere gemeinsame Blogs meh‑ rerer Redakteure. Auch Rechercheblogs und Hausblogs lassen sich bei mehreren Medien finden und sollen den Redak tionen so zu brisantem Material ver helfen oder redaktio‑ nelle Neuerun gen und Ent schei dungen bekannt machen oder be gründen. Ein Problem aus Sicht der Redak tionen besteht offen kundig jedoch in der Notwendig keit, die Blogs regelmäßig zu aktualisie ren. Einige wurden nur selten aktualisiert, was daran liegen könnte, dass sich das – gerade bei eigens geschriebenen Beiträgen – nicht immer leicht mit dem redak tio nellen Alltag und Zeitdruck ver binden lässt. 4.3 fazit Die qualitative Beschrei bung der aus gewählten Medien websites hat die Ergeb nisse der quantitativen Inhalts analyse für aus gewählte An gebote ver tieft und illustriert. Es hat sich ge zeigt, dass die unter suchten Medien in erster Linie partizipative Formen und Formate anbieten, die der Ver netzung der Nutzer oder der Kommentie rung professio‑ nell‑journalistisch er stellter Beiträge dienen. Es gibt nur wenige An gebote, die es Nutzern er möglichen, auch eigene Themen einzu bringen und zu diskutie ren wie beispiels weise in einem Forum oder Nutzer blog. Damit gilt für die aus gewählten genauer be schriebenen Websites Ähnliches wie für das gesamte Sample der quantitativen Inhalts analyse und wie für den Forschungs stand (u. a. Neuberger, 2008; Sehl, 2013, Trost & Schwarzer, 2012). Und selbst, wenn diese partizipativen Formate vor handen 59 blog.tagesschau.de/uber-uns/ [05. 03. 2014] 128 sind – was sich als Aus nahme er wiesen hat –, so steuert auch hier die Redak tion in vielen Fällen die Themen. Wenngleich Redak tionen so die Chance ver ringern, dass Nutzer eigene Themen einbringen können, liegt der Vorteil einer an gelei teten Partizipa‑ tion und guten redak tio nellen Betreuung in der Siche rung von Qualität. In diesem Fall werden Leser‑/Nutzer beiträge auch im Muttermedium ab gedruckt, sodass die redak tio nellen Ressourcen, die für die Betreuung be nötigt werden, sich auf zwei Kanälen aus zahlen. Nur wenige der unter suchten An gebote fordern zudem ihre Nutzer auf, Fotos und bzw. oder Videos einzu senden. Gleichwohl gibt es Beispiele, dass dies inzwischen unkompliziert per App möglich ist. Unabhängig davon, ob Redak tionen um Material zu be stimmten Themen bitten oder Nutzern die Themen wahl über lassen, be richten sie über aus gewähltes Bildmaterial bzw. binden es in ihre Berichterstat tung ein. Auf fällig ist indes, dass Nutzer blogs zwar die große Aus nahme sind, im Sample der aus gewählten Medien aber Redak tions blogs sehr häufig vor kommen. Der professio‑ nelle Journalismus hat folg lich das bürger journalisti sche Format des Blogs für sich ent deckt, um den Nutzer in anderer Darstel lungs form mit Informa tionen zu ver sorgen. Dabei wird hier auch mit unter schied lichen inhalt lichen Ansätzen ge spielt – von Themen blogs über Rechercheblogs bis hin zu Hausblogs. Aber auch auf diese Weise wird Partizipa tion um gesetzt: indem Nutzer Beiträge kommentie ren, vor allem aber zur Recherche beitragen können oder Einblicke in redaktio nelle Produk tions‑ und Ent schei dungs prozesse er halten. Nahezu alle der näher unter suchten Medien ver fügen über eine Netiquette bzw. Nutzungs bedin gungen, die Informa tionen darüber be reithalten, wie die Redak tion sich Onlinekommentare und den Diskurs unter ihren Nutzern vor stellt. Bei den meisten unter suchten Medien müssen sich die Nutzer, um einen Onlinekommentar schreiben zu können, zuerst registrie ren. Dabei ist es bei fast allen Medien zulässig, dass sich Nutzer einen Nickname, also einen Phantasienamen, zulegen, unter dem ihr Kommen‑ tar ver öffent licht wird. Dass der Klartextname er forder lich ist, bildet die Aus nahme. Die Mehrheit der unter suchten Medien ver zichtet darauf, Onlinekommentare vor der Ver öffent lichung zu prüfen und dann erst freizuschalten. In der Regel werden Online‑ kommentare unmittel bar und ohne Vorab‑Sichtung publiziert. Bei etwa der Hälfte der aus gewählten Medien angebote können Nutzer die Onlinekommentare anderer Nutzer auch be werten und damit Auf merksam keit für be sonders gute oder schlechte Kommentare schaffen. Welche Vor gehens weisen beim Umgang mit Nutzer kommen‑ taren, z. B. Kennzeich nung mit Klartextnamen etc. Bestand haben bzw. welche Stan‑ dards sich heraus bilden werden, wird sich ver mutlich wesent lich danach richten, ob und welche Regeln der Deutsche Presserat für Onlinekommentare und Foren auf den 129 4 Die ewige wieDer kehr Des gleichen? Websites von Zeitun gen und Zeitschriften ver öffent lichen wird. Dies hat er für Herbst 2014 an gekündigt (vgl. u. a. Lütkemeier & Müller, 2013). Deutlich ge worden ist nicht zuletzt, dass viele Medien auf externe soziale Netz‑ werke, vor allem Facebook und Twitter, setzen und nur wenige eigene An gebote, selbst initiierte Netz werke, diesbezüg lich pflegen. Dabei spielt ver mutlich das Gesetz der Masse eine Rolle, d. h. dass sich über externe soziale Netz werke, die insgesamt bereits über eine hohe Mitglieder zahl ver fügen, Nutzer einfacher für die eigene Seite dort gewinnen lassen, als wenn ein Mitglieder stamm für ein internes soziales Netz werk erst mühsam auf gebaut werden muss. Nichts destotrotz zeigen die be schriebenen internen Communitys wie z. B. einestages von Spiegel Online, dass eigene An gebote, voraus gesetzt der inhalt liche Zuschnitt stimmt und die redak tio nellen Ressourcen zur intensiven Betreuung sind vor handen, einen inhalt lichen Mehrwert bieten können. 131 5 temPo, tiefe unD teilhabe: chancen unD heraus forDe rungen Des Digitalen Journalismus aus Der sicht Von reDak tions Verantwort lichen Inhalts analytisch ließ sich be obachten, was Digitalen Journalismus inhalt lich aus macht und inwieweit auf journalisti schen Websites die Äußerun gen und Rückäuße rungen von Nutzern schon als integraler Bestand teil ernst genommen und publizistisch ge nutzt werden. Doch welche Konzepte stehen dahinter? Welche Strategien ver folgen Redak‑ tions verantwort liche, welche Rolle und welchen Status billi gen sie dem Publikum zu? Welche Probleme ergeben sich aus der Teilhabe von Nutzern, wie können sie gelöst werden? Die Experten gespräche fokussierten somit auf die redaktio nelle bzw. professio nelle Realität des Digitalen Journalismus der jeweili gen Medien angebote, es interessierten Chancen ebenso wie Risiken, die sich aus der Einbet tung partizipativer Elemente in redaktio nelle Strukturen und Abläufe ergeben können. Insbesondere sollten sie Auf‑ schluss darüber geben, inwieweit die strategi sche Nutzer einbin dung in den journalisti‑ schen Produk tions prozess zukunfts fähig ist, in welche Richtung sich derartige Formate potenziell ent wickeln und wie partizipative Elemente von den Redak tionen auf gegriffen werden können, damit sie zur journalisti schen Quali täts siche rung, möglicher weise sogar zu deren Steige rung, beitragen. 5.1 Die Dimensionen Des Digitalen Journalismus Die 15 Redak tions verantwort lichen, die für diese Studie zwischen August und Novem‑ ber 2013 in Leitfaden interviews befragt wurden, prägen den Digitalen Jour nalismus in Deutschland maß geblich. Sie sind in ihrer jeweili gen journalisti schen Berufs aus‑ übung aber auch einem tiefgreifen den Umwäl zungs prozess unter worfen, der Berufs‑ normen in Frage stellt, eine medien historisch einmalige Kunden orientie rung ver langt und Journalisten sowie Redak tionen dazu nötigt, sich neue Kompetenzen anzu eignen und neue An gebots formen zu ent wickeln. Was der digital ge triebene Wand lungs prozess den Journalisten nicht erlaubt: abseits zu stehen oder sich den neuen techni schen Möglich keiten und der neuen Rolle des Publikums gar ganz zu verweigern. Alle redaktio nell Ver antwort lichen – dies zeigen die Leitfaden gespräche – haben ein gutes bis sehr gutes Bewusstsein von der Einmalig keit und Komplexi tät des von ihnen und ihren Mitarbeitern zu be wälti gen den Wandels. Sie wissen, dass Digitaler 132 tabelle 5.1: Über blickstabelle leitfaden gespräche (nach alphabeti scher reihung der medien)60 medium: aus kunfts person, Funktion, ort 1. Antenne Düsseldorf: Daniel Fiene61, redakteur und moderator, Düsseldorf 2. Bild. de: manfred hart62, chefredakteur, berlin 3. DRadio Wissen: anja Stöcker, redak tions leiterin online und Social media, köln 4. Faz. net: mathias müller von blumen cron, chefredakteur für digitale produkte, Frank furt (main) 5. Der Freitag/Freitag. de: philip Grass mann, Stellv. chefredakteur, berlin 6. Kölner Stadt-Anzeiger/KStA. de: michael krechting, redak tions leiter Digitale medien63, köln 7. Rhein-Zeitung/Rhein-Zeitung. de: marcus Schwarze, leiter Digitale inhalte/mitglied der chefredak tion, koblenz 8. Spiegel Online: rüdiger Ditz64, chefredakteur, hamburg 9. stern. de: anita Zielina65, leitung stern.de/Stellv. chefredakteurin Stern, hamburg 10. Süd deutsche. de: Stefan plöchinger, chefredakteur, münchen 11. Tagesschau. de: andreas hummelmeier 66, redak tions leiter, hamburg 12. taz. de: Julia niemann67, redak tions leiterin online, berlin 13. DerWesten. de: katrin Scheib68, chefin vom Dienst, essen 14. Welt. de: oliver michalsky, Stell vertreten der chefredakteur Welt-Gruppe, berlin 15. Zeit Online: Jochen Wegner, chefredakteur, berlin/hamburg Journalismus weit mehr meint, als be liebige journalisti sche Inhalte nur auf einem anderen Ver triebs weg und Informa tions träger (als Papier und Rundfunk frequenzen) zum Publikum zu bringen. Bei aller Neuartig keit hebt Mathias Müller von Blumen cron, früher Chefredakteur des Spiegel und seit Herbst 2013 Chefredakteur von FAZ. net, aber doch hervor, dass 60 Zwischen zeit lich haben einige der interviewpartner ihre be rufliche Stellung ge wechselt. Wir dokumentie ren dies in den folgen den Fußnoten, zitieren aus sagen im Zuge der aus wertung aber so, als seien die experten noch beim jeweili gen medium tätig. 61 Fiene ist inzwischen als „reporter mit dem Schwerpunkt Digitales“ zur regionalzei tung Rheinische Post, eben falls in Düsseldorf, ge wechselt (twitter-informa tion von Fiene selbst [26. 03. 2014]). 62 Die chefredak tion von Bild. de hat hart zum 1. Februar 2014 an Julian reichelt ab gegeben und firmiert nun als chefredakteur für digitale ent wick lungs projekte bei Bild (http://www.axelspringer.de/presse/manfred-hart-wird-chefredakteur-fuer-digitale- entwicklungsprojekte-bei-bilD-Julian-reichelt-uebernimmt-chefredaktion-von-bilD. de_19515289. html [11. 04. 2014]). 63 Die Funk tions bezeich nung lautet inzwischen: leiter Digital-redak tion Kölner Stadt-Anzeiger (e-mail-auskunft vom 31. märz 2014). 64 Ditz wechselte zwischen zeit lich als Geschäfts führen der redakteur zum Spiegel, hamburg. Die chefredak tion von Spiegel und Spiegel Online liegt heute in einer hand, in der von Wolfgang büchner. Stell vertretende chefredakteure sind barbara hans und Florian harms. barbara hans saß auch im beraterkomitee für die vor liegende Studie. 65 im September 2014 wurde bekannt, dass Zielina den Stern bzw. stern.de mit unbekanntem Ziel verlassen hat. nachfolger soll philipp Jessen werden (http://meedia.de/2014/09/19/stern-vizechefredakteurin-anita-zielina-verlaesst-gruner-jahr/ [22. 09. 2014]). 66 hummelmeier hat die leitung von Tagesschau. de inzwischen ab gegeben und arbeitet wieder als chef vom Dienst für die „tagesschau“. neue redak tions leiterin von Tagesschau. de ist christiane krogmann (http://www.tagesschau.de/inland/tagesschaudeleitung100. html [23. 07. 2014]). 67 neben niemann wird im impressum von taz. de inzwischen auch rieke havertz auf geführt, die im Juli 2014 ernannt wurde. beide sollen unter stützt werden von Daniél kretschmar (http://kress.de/tagesdienst/detail/beitrag/127063-neben-rieke-havertz-daniel- kretschmar-auch-tazde-ressortleiter. html [23. 07. 2014]). 68 katrin Scheib ist derzeit freigestellt und lebt in moskau. 133 5 temPo, tiefe unD teilhabe auch der Digitale Journalismus seine „zentrale Basis [im] guten Journalismus“ habe und behalte (Müller von Blumen cron/FAZ. net, P. 4469). Dieser Quali täts journalismus funktioniere „nach den ganz alten tradi tio nellen Regeln“, unter streicht Müller von Blumen cron – eine Auf fassung, die sich bei vielen digitalen Journalisten findet und die häufig auch mit klassi schem journalisti schem Handwerk apostrophiert wird. Die Multimediali tät des Digitalen Journalismus, die modulare Integra tion diverser Darstel lungs formen, Reak tions geschwindig keit, die Ver knüp fung mit der „Community“ und die Recherche in Social Media – dieses Quartett der Potenziale benennt der FAZ. net‑Chefredakteur in seiner Defini tion des Digitalen Journalismus (P. 44). Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Süd deutsche. de, hebt hervor: „Alle anderen Medien gehen in diesem Medium auf, das be deutet, man hat alle Kombina tions möglich keiten mit den bisheri gen Medien Audio, Video, Text. Das ist erst mal grundsätz lich natür lich ein viel größeres Potenzial. Das Zweite ist, dass es ein inter aktives Medium ist und man kann innerhalb von wenigen Sekun‑ den mit Lesern inter agie ren, mit Nutzern inter agie ren und auch deren Lesequote in Echtzeit ab fragen […]. Das ist potenziell gefähr lich, das ist potenziell gut. Es kommt immer darauf an, was man daraus macht, aus dieser Inter aktivi tät.“ (Plöchinger/Süd deutsche. de, P. 8) Oliver Michalsky, der für Welt Online ver antwort liche stell vertretende Chefredakteur der Welt‑Gruppe, ver steht Digitalen Journalismus als Prozess-Journalismus, dessen Inhalte fortlaufend präzisiert werden könnten. Michalsky schätzt (wie auch Plöchinger, P. 8) die permanente Möglich keit für Redak tionen, Fehler zu korrigie ren und einen bereits publizierten Beitrag fortzuschreiben und dabei zu optimie ren. Herkömm liche Artikel seien mit Anfang und Ende zweidimensional und ab geschlossen ge wesen. Im Digitalen Journalismus aber komme die fortschreitende Zeit als dritte Dimension hinzu: „Diese zeit liche Komponente macht den Online‑Journalismus aus meiner Warte besser, weil man einfach auf be stimmte Einflüsse reagie ren kann, um so letzten Endes für den Nutzer des Artikels, der später dazu kommt, […] diesen Artikel komplett auf Stand [zu] haben […]. Vor allem in der Fehler frage, in der Frage 69 Zitate aus den Forschungs interviews weisen wir mittels der position (= p) nach, die die be treffende aussage während der codie- rung in der aus wer tungs software maxQDa 11 er langte. Vgl. dazu aus führ lich kap. 5.2 methodi sche Umset zung. beim er stmali gen auf tauchen wird die Quelle komplett zitiert (beispiel: müller von blumen cron/FaZ. net, p. 44), später genügt die angabe „p. 44“, sofern aus dem kontext hervor geht, wer spricht. 134 weiterer Recherche zum Thema und natür lich auch auf der Zeitschiene be trachtet.“ (Michalsky/Welt. de, P. 15) Zeit ist auch ein Argument für Anja Stöcker, die Redak tions leiterin Online und Social Media bei DRadio Wissen, wenn sie das „Tempo“ der digitalen Informa tions beschaf‑ fung über das Web und über Social Media hervor hebt (Stöcker/DRadio Wissen, P. 10), und für Michael Krechting, den Redak tions leiter Digitale Medien beim Kölner Stadt- Anzeiger. Die neue Schnellig keit, die Möglich keit zur Berichterstat tung fast in Echtzeit, wie man es vom Mobile Live Reporting kennt, ein Zeit vorteil, der auch das ehedem schnellste Medium, das Radio, zu schlagen vermag, diese Aspekte werden von Krechting betont. Er weist aber zugleich auf die Bedeu tung der „Bewer tungs kompetenz“ hin (Krechting/KStA. de, P. 81). Gemeint ist damit, dass Journalisten in der Lage sein müssen, Sach verhalte rasch auf ihre tatsäch liche Relevanz hin zu be urteilen. Sie sollten nicht vor schnell etwas online setzen, was sich hinter her als „Riesen blase“ ent puppt – Fehler, wie sie auch der Online‑Redak tion des Kölner Stadt-Anzeigers immer wieder unter liefen, wie Krechting selbst kritisch einräumt. Seiner Einschät zung nach kommt „diese Live‑Tickeritis der deutschen Online‑Medien“ (P. 89) auch bei vielen Lesern nicht gut an. Diese seien eher an Bewer tungs kompetenz interessiert. Der Live‑Taktung des Web, dem „Publika tions druck“ nicht frag los und unge‑ prüft nach zugeben, das ist das Plädoyer von Katrin Scheib, Chefin vom Dienst bei DerWesten. de. Auch unter dem Gesetz digitaler Beschleuni gung müsse weiter das ameri‑ kani sche Reporterprinzip gelten: „Be first but first be right“ (Scheib/DerWesten. de, P. 21). Für Philip Grass mann, den stell vertreten den Chefredakteur des Freitag und von Freitag. de, machen die neuen Möglich keiten der Partizipa tion des Publikums am Journalismus sowie die technisch er weiterten Formen der Auf berei tung von Texten den Digitalen Journalismus vor rangig aus (Grass mann/Freitag. de, P. 6). Zudem nennt er die er weiterten Informa tions quellen im Web (P. 18). Das Kommunika tions schema Redak tion ➝ Publikum ist beim Freitag nicht mehr unidirektional und über windet die „klassi sche Schüler‑Lehrer‑Situa tion“ (P. 6). Beim Freitag ist es möglich, dass Bei‑ träge, die Leser in die „Community“ von Freitag. de ein gebracht haben, später auch auf Papier ge druckt in der Wochen zeitung er scheinen können. „Für uns geht es nach Qualität und nicht nach journalisti schem Handwerk […]. Die Originali tät des Ge‑ dankens ist uns wichti ger als die Herkunft des Textes“, sagt Grass mann, „und das er möglicht einen ganz anderen Zugriff auf Themen und auch auf neue Aspekte eines Themas, die man so als klassi scher Journalist, der ich ja selber auch mal ge wesen bin, gar nicht sehen könnte.“ (P. 7) Leser könnten den Journalisten Einiges sagen, und es wäre laut Grass mann „töricht, das zu ignorie ren, was da draußen los ist“ (P. 87). 135 5 temPo, tiefe unD teilhabe Jochen Wegner, seit März 2013 Chefredakteur von Zeit Online, wendet sich eben‑ falls stark dem Publikum zu, wenn er als Option des Digitalen Journalismus die mög‑ liche Quellentransparenz hervor hebt. Zum einen könnten den Nutzern die Original‑ dokumente, auf denen ein journalisti scher Beitrag sich stütze, ge zeigt werden. Zum anderen sieht Wegner aber auch Crowdsourcing, also die ge zielte Beteili gung von Nutzern an der Aus wertung großer, für einzelne Journalisten oder Redak tionen unüber‑ schau bar Informa tions bestände als Chance für Digitalen Journalismus an (Wegner/ Zeit. de, P. 33). Daniel Fiene, der zum Zeitpunkt der Befra gung als Redakteur bei dem Lokalsen‑ der Antenne Düsseldorf vor allem für multimediale Erweite rungen des linearen Radio‑ programms zuständig war, sieht das Web als große Chance, den Hörfunk zu digitalisie‑ ren und ihn zugleich weiterzu entwickeln. Nach dem Scheitern des DAB‑Standards sieht er die Zukunft des digitalen Hörfunks unter anderem im mobilen Internet, wo allerdings der Wettbewerb viel größer sei als im klassi schen UKW. Wenn beispiels weise Antenne Düsseldorf mittels einer App via Smartphone zu hören sei, stehe man nicht nur mit dem WDR, sondern auch mit anderen Alternativen in Konkurrenz, die auf dem Smartphone nur einen Klick weit ent fernt sind. Es geht also um radikalisierten Wettbewerb der journalisti schen Marken, aus dem für Programm verantwort liche z. B. eine Ab gren zungs notwendig keit ent steht: „Wofür stehe ich inhalt lich?“ (Fiene/Antenne Düsseldorf, P. 19). Das Web sei auch deshalb eine große Chance, weil es selbst kleinen Medien‑ anbietern wie z. B. Podcastern ohne eine größere Medien organisa tion im Hinter grund die Möglich keit gebe, weiter hin wahrgenommen zu werden und mittels Ver netzung mit anderen Podcastern eine neue alternative Medien struktur aufzu bauen. Ent wick‑ lungen in den USA gingen in diese Richtung, so Fiene (P. 19). So ver standen, ver ändert Digitaler Journalismus grundsätz lich auch das Medien‑ system selbst und ent wickelt neue Organisa tions formen, mindestens aber neue Pro‑ dukte und Ver triebs wege. Diese Produkt formen ent stehen nicht un bedingt ge plant, sondern können sich evolutionär und experimentell, z. B. aus der Auseinander setzung mit dem Publikum, in Reaktion auf dessen Erwar tungen und Interessen ergeben. In diese Richtung scheint auch Marcus Schwarze, der Leiter Digitale Inhalte und Mit‑ glied der Chefredak tion der Rhein-Zeitung in Koblenz, zu denken, wenn er Digita‑ len Journalis mus als einen offenen Prozess be schreibt, bei dem ein gefahrene Routinen und vor gefertigte Standards (der Darstel lung usw.) potenziell immer wieder ver‑ lassen werden können und Neues an die Stelle des Alten tritt: „Wir sind schneller, wir sind aus führ licher, wir sind multimedialer, haben mehr Möglich keiten. Alle Möglich keiten, die das Web einem bietet. Wir können ver schiedene Techniken, ver‑ 136 schiedene Medien einsetzen, kombinie ren, neue er finden.“ (Schwarze/Rhein‑Zeitung, P. 10). Die technik getriebene Ent wick lungs dynamik wird nach Auf fassung von Plöchinger (Süd deutsche. de) oft unter schätzt: „Die techni schen Möglich keiten sind umfassen der, als nur die anderen Medien zu ver einnahmen.“ (P. 8) Das Spektrum beginne bei der Ver‑ arbei tung großer Daten mengen und deren Ver fügbarmachung „bis hin zu der Prä sen‑ tier bar keit von journalisti schen Inhalten in völlig neuen Möglich keiten“. Plöchinger weist auf die möglichen Quali täts effekte hin: „An gefangen von Bildschirmgröße bis hin zu inter aktiven Ab läufen kann das Medium noch viel mehr, als einfach nur die bisheri‑ gen Medien darstellen. Das alles ist etwas, was ein Quali täts‑Ermög licher ist.“ (P. 8) Im folgen den Teil kapitel wird zunächst das methodi sche Vor gehen bei der Auswahl und Befra gung der Redak tions verantwort lichen sowie bei der Aus wertung der Aus‑ sagen vor gestellt. Im Anschluss daran er läutern wir das Bild vom Publikum, das sich bei den Befragten fest stellen ließ, und fragen, inwieweit diese Vor stel lungen handlungs‑ leitend sein können. Im Anschluss daran werden die neuen Auf gaben der Ver triebs‑ kultur und der Redak tions organisa tion er läutert. In einem weiteren Kapitel werden die für avancierten Digitalen Journalismus er forder lichen neuen Kompetenzen er läutert, bevor wir zum Ab schluss auf die von den be fragten Experten ver muteten Effekte und fest gestellten Probleme bei der Partizipa tion des Publikums zu sprechen kommen. 5.2 methoDi sche umset zung Bei der Auswahl der 15 be fragten Experten wurde vor rangig auf die Repräsentanz von Leit‑ und Quali täts medien ge achtet, denen in der Medien branche eine tragende Rolle bei der digitalen Weiter entwick lung des Journalismus und ein hoher Innova tions grad zu gesprochen werden. Die digitalen Ver sionen namhafter Zeitun gen und Zeitschriften sollten ebenso ver treten sein wie Hörfunk und Fernsehen, möglichst auch Rund‑ funkanbieter in privatrecht licher Träger schaft. Eine Fixie rung auf nationale Elitemedien war indes zu ver meiden. Daher wurden auch mehrere Ver treter regionaler Medien häuser auf genommen. Aus dem Bereich des privaten Rundfunks schien trotz intensiver Suche nur das Lokal radio Antenne Düsseldorf ge eignet, in dieses Sample journalistisch ambi‑ tionierter Digitalmedien auf genommen zu werden. Die qualitativen Befra gungen dieser Studie stützen sich auf einen teilstandardi‑ sier ten Leitfaden mit offen formulierten Fragen, auf die der Befragte frei antworten konnte, um alle vom Erkenntnis interesse vor gegebenen Aspekte ver läss lich zu erheben und eine Ver gleich bar keit der Aus sagen zu gewährleisten (vgl. Flick, 1999; Schmidt, 137 5 temPo, tiefe unD teilhabe 2005; Mayer, 2009; Ries meyer, 2011): Dabei dient uns der Leitfaden als Gerüst, das sicherstellen soll, „dass nicht wesent liche Aspekte der Forschungs frage im Interview über sehen werden“ (Mayer, 2009, S. 37). Gleichwohl konnte die Reihen folge der Fragen, konnten einzelne Fragen formulie rungen ver ändert und neue, detaillierte Nachfragen ge stellt werden, um die Un gezwungen heit der Interviewatmosphäre nicht zu be ein‑ trächti gen, die Gefahr einer Eindimensionali tät des Gesprächs zu minimie ren sowie eine ge wisse Flexibili tät zu gewährleisten (vgl. Mayer, 2009, S. 44, 46). Natür lich sind die er langten Aus sagen auf grund des exklusiven Panels von 15 Teil‑ nehmern nur ein geschränkt ver allgemeiner bar.70 Ganz sicher aber sind sie typisch für die Realprozesse, die derzeit in allen deutschen Medien häusern be arbeitet werden, in denen es darum geht, das System Journalismus digital zu adaptie ren und weiterzu‑ entwickeln.71 Insofern sind die ge wählten Experten als exponierte Repräsentanten ihrer Berufs gruppe zu be trachten (vgl. Mayer, 2009, S. 38), die auf grund ihrer Vor gesetz‑ ten funk tion die redak tio nellen Gescheh nisse – etwa Arbeits abläufe und Anforde rungen an die Mitarbeiter – stets im Blick haben.72 Als Experte gilt mithin jemand, „der auf einem be grenzten Gebiet über ein klares und ab rufbares Wissen ver fügt“, wobei seine Ansichten auf sicheren Behaup tungen gründen und seine Urteile „keine bloße Raterei oder un verbind liche Annahmen“ darstellen (Mayer, 2009, S. 41). Zentrales Interesse von Experten interviews ist es, „Erkennt nisse zu gewinnen, die über den unter suchten Fall hinaus reichen“ (Mayer, 2009, S. 39) – in unserer Studie zielten sie auf eine qualitative Erhebung von Ab sichten, Hinter gründen, Einschät zungen, Ver tiefungen und Prognosen. Explizit ging es in unseren Leitfaden interviews um die konzeptio nell‑publizisti sche Ver anke rung, aber auch um den alltags realen Nutz wert par ti zi pativer An gebote innerhalb des journalisti schen Arbeits prozesses. Dabei kamen weniger quantitative als qualitative Aspekte der Nutzer partizipa tion – etwa auch der Innova tions gehalt oder der professio nelle Umgang mit User‑Kommentaren – zur Sprache: Die Experten gespräche sollten insbesondere auch Auf schluss darüber geben, inwieweit die strategi sche Nutzer einbin dung in den journalisti schen Produk tions prozess 70 Vgl. zur nicht-repräsentativi tät von leitfaden interviews in der Journalis musforschung ries meyer (2011, S. 229 f.). 71 Die interviews hatten längen von 38 bis 87 minuten, wurden mit einem digitalen auf nahmegerät auf gezeichnet und nach anerkannten trans krip tions regeln ver schrift licht. Die trans kripte umfassen insgesamt 267 Seiten. Sie wurden mittels der aus wer tungs- Software maxQDa 11 codiert. Zur Quali täts siche rung galt dabei die regel, dass jedes interview jeweils von einem anderen team mitglied als dem interviewer codiert wurde. anschließend prüfte der interviewer, ob der erstcodie rer relevante passagen aus gelassen hatte. in einigen wenigen Fällen wurde nach codiert, um informa tions verluste zu korrigie ren. Die hier vor gelegte aus wertung er folgte kategorien geleitet. Statt eines pretests, der wegen der exklusivi tät des befragten kreises nicht in Frage kam, wurden nach dem ersten interview mit rüdiger Ditz (Spiegel Online) noch einige kleinere korrekturen an den Fragen formulie rungen in der original version des interview-leitfadens vor genommen. 72 mayer (2009, S. 38) weist darauf hin, dass im experten interview dem instrument des leitfadens eine noch stärkere Steue rungs- funk tion zukomme, weil es dessen zentrale Funktion sei, „den befragten auf das interessierende expertentum zu be grenzen“ und damit unliebsame themen setzun gen auszu klammern. 138 zukunfts fähig ist, in welche Richtung sich derartige Formate potenziell ent wickeln und wie partizipative Elemente von den Redak tionen konsequent auf gegriffen werden können, damit sie zur journalisti schen Quali täts siche rung, möglicher weise sogar zu deren Steige rung, beitragen. Die Struktur des Leitfadens orientierte sich an folgen den Themen schwerpunkten, die ent lang des journalisti schen Produk tions prozesses ent wickelt und konzipiert wurden: – Chancen und Risiken des Digitalen Journalismus, in diesem einführen den Fragen‑ komplex wurde nach den möglichen Quali täts steige rungen gegen über analogen Journalis musformen, aber auch den Nachteilen ge fragt, die die Digitalisie rung für die Qualität journalisti scher Inhalte mit sich bringt. – Kompetenz, Recherche und Produk tion, in diesem Fragen block ging es um die Ver‑ ände rung von Recherche und Informa tions gewin nung unter digitalen Vor zeichen sowie die Heraus bildung neuer Berufs bilder in den Redak tionen. – Publika tion und Distribu tion, dieser Fragen komplex zielte auf den Wandel von Gestal tung und Ver trieb journalisti scher Inhalte, insbesondere den Einfluss mobiler Endgeräte auf die journalisti sche Themen setzung bzw. ‑aufberei tung. – Rezep tion und Partizipa tion, dieser für unsere Befra gung zentrale Fragen schwer‑ punkt be fasste sich mit den unter schied lichen Aus prägungen der Nutzer partizipa‑ tion sowie deren Vor‑ und Nachteilen – insbesondere mit: – der generellen Bedeu tung der Publikumsteilhabe für die Redak tion, – der konkreten Einbin dung des Publikums in den journalisti schen Arbeits‑ prozess (anhand eines Beispiels), – der Sinnhaftig keit der Publikums beteili gung für die Redak tion, – dem qualitativen Mehrwert auf be stimmten redak tio nellen Ebenen (Recherche, Fakten prüfung, Themen findung etc.), – den Ebenen und Formen, auf denen sich die Nutzer einbin dung auf die Quali‑ tät kontraproduktiv aus wirkt (anhand eines Beispiels), – den Rück koppe lungen auf das journalisti sche An gebot über soziale Netz werke, – dem Recht ferti gungs druck, dem sich ggf. Redakteure durch den Dialog mit den Nutzern aus gesetzt sehen, – den unter schied lichen Nutzer typen, die sich partizipativ einbringen, – den neuen redak tio nellen Auf gaben, die im Dialog mit den Nutzern ent stehen, – der Möglich keit, ob und inwiefern das Publikum auf Augenhöhe mit den Redak tionen agiert, u. a. im Sinne profes sio neller journalisti scher Tätig keit. – Strategisch-prognosti scher Aus blick, u. a. konzentrierte sich dieser Fragen block auf die Prognose zur künfti gen Rolle des Publikums und die ein gesetzten redak tio‑ nellen Strategien, die zur intensive ren Nutzer einbin dung ein gesetzt werden. 139 5 temPo, tiefe unD teilhabe Da das hier ge wählte methodi sche Ver fahren der Hermen eutik zuzu ordnen ist,73 geht es uns nicht vor rangig darum, „ein einzelnes Interview so exakt und aus führ lich wie möglich zu interpretie ren, sondern die Problembereiche zu identifizie ren, die den einzelnen Fragen des Leitfadens des Interviews zu geordnet werden können. Nicht jeder Satz muss also bei der Aus wertung heran gezogen werden […]“ (Lamnek, 1995a, S. 206). Vielmehr wurden die Daten (hier: Texte) mithilfe der qualitativen Inhalts analyse (Mayring, 2008) systematisch be arbeitet und unter Ver wendung der Analyse‑Software MaxQDA 11 computer gestützt aus gewertet. Die qualitative Inhalts analyse gilt als inter subjektiv nach prüf bare Methode der Textanalyse und geht bei der Aus wertung regelgeleitet vor, folgt also einem be stimmten Ablauf. Bei der hier ge wählten strukturie- ren den Analyse wurden die Kategorien in einem explorativen Ver fahren ge wonnen, das wir als Wechselspiel zwischen theoreti schen Voran nahmen und der intensiven Aus‑ einander setzung mit dem er hobenen Material be schreiben, wobei das zuvor ent wickelte Instrument des Leitfadens die grobe themati sche Struktur bereits vorgab. Die ab ge‑ leiteten Kategorien strukturie ren die Ergebnis präsenta tion auf den folgen den Seiten. Aus wer tungs ziel dieser Methode nach Mayring ist die Erfas sung des Über individuell‑ Gemeinsamen sowie die Identifizie rung wichti ger und relevanter Fragestel lungen quer zu den Fällen (hier: Leitfaden gespräche), sodass eine sinn volle Reduk tion und Ver‑ dich tung des er hobenen Materials er reicht werden kann. Ferner ist bei der Aus wertung der Gespräche jedoch zu be achten, dass zwar Aus sagen der Befragten zu Themen ge bündelt wurden, es jedoch nie eine eindeutige Interpreta tion von derlei Gesprächen geben kann; vielmehr steht „jedes Interview einer Anzahl konkurrie ren der Deutun gen offen“ (Mayer, 2009, S. 47). 5.3 brÜche unD umbrÜche: analyse ergeb nisse Der exPerten befra gung Mit der digitalen Weiter entwick lung von Journalismus ver bunden sind er hebliche Umbrüche, zuallererst im Ver hältnis zum Publikum, dann aber auch bei notwendi gen neuen Kompetenzen und der Redak tions organisa tion. Schließ lich gilt es, die Effekte von Partizipa tion auf das publizisti sche Gesamtangebot einzu schätzen. Die Teilhabe des Publikums bringt nicht nur Vor teile, sondern auch be stimmte Probleme mit sich, für die nach Lösungen ge sucht wird. All dies hat die Experten befra gung er bracht. 73 Zu hermen eutischen Ver fahren in den Sozialwissen schaften vgl. allgemein lamnek (1995a, 1995b) und kleining (1995). 140 5.3.1 Das bilD Vom Pluralisierten Publikum Nie hatten Journalisten und Redakteure häufige ren und ein gehende ren Kontakt mit ihrem Publikum. Der ge legent liche Leserbrief über den Post weg gehört der Ver gangen‑ heit an, das spontan über mittelte digitale Feedback ist Alltags praxis im Medien gebrauch mancher Rezipienten ge worden. Die Permanenz, mit der das Publikum heute auf Digitalen Journalismus reagiert, ist in ihrer Intensi tät medien historisch neu und kann für Jour nalisten vielerlei be deuten: unangenehme Kritik, aber auch motivie ren des Lob, andere Meinun gen, die zum Über denken der eigenen Position anregen, und nicht zuletzt Hinweise und Informa tionen, die zum Weiter recherchie ren oder zur Produk tion ziel gruppen spezifi scher Beiträge ge nutzt werden. Vor allem aber wächst aus der Vielzahl der Inter aktionen mit dem Publikum auch ein neues, gegen über früheren Phasen der Journalismus entwick lung konkretisiertes Bild von den Lesern, Zuschauern und Hörern (Loosen u. a., 2013, S. 35 ff.) Eine allgemein gültige Typologie der „Nutzer“ oder „User“, wie sie in den Online‑ Redak tionen meistens ge nannt werden, hat sich indes noch nicht etabliert. Dies zeigen unsere Leitfaden‑Interviews mit den 15 Redak tions verantwort lichen. Der Begriff des „Trolls“ ist im Sprach gebrauch von digitalen Redak tionen vor herrschend, wenn es darum geht, negativ kommentierende bis propagandistisch agitierende Medien nutzer zu be zeichnen (vgl. Kap. 8). Tabelle 5.2 zeigt die fest gestellten Negativbegriffe, Tabelle 5.3 die Positivbegriffe, die zugleich auf ein journalisti sches Wunsch bild vom idealen Partner hindeuten. Das in Tabelle 5.2 und 5.3 zusammen gefasste Publikums bild wirkt eher un diffe‑ renziert und an einigen wenigen Schlagworten orientiert. Von einer echten Nutzer‑ typologie, nach der die Redak tionen ihr Handeln aus richten könnten, kann insofern nicht die Rede sein. Dies kann als Lücke be trachtet werden, die zu strategi schem redak tio nellen Handeln anregen sollte. Wohl aber zeugen die Bezeich nungen von einem Bewusstsein, dass es der Digitale Journalismus mit einem stark pluralisierten Publikum zu tun be kommen hat. Mit dieser neuen Aus gangs lage sind aber nicht nur unter schied liche Umgangs weisen mit und Erwar tungs haltun gen an ein digitales Medien angebot formuliert. Vielmehr müssen Ver antwort liche mit Blick auf das (partiell partizipa tions interessierte) Publikum auch techni sche Neuerun gen – z. B. die ver mehrte mobile Nutzung journalisti scher Inhalte – sowie den medien bezogenen Zeithaushalt der Nutzer im Blick be halten, wovon im Weiteren noch die Rede sein wird. Die oben zitierten kritischen Bezeich nungen drücken keines falls Geringschät zung aus. Zum einen stehen ihnen die positiv konnotierten Erwar tungen an produktive Nutzer, die digitale Medien mit ihren Beiträgen be reichern, gegen über. Zum anderen 141 5 temPo, tiefe unD teilhabe tabelle 5.2: negativbegriffe zur kennzeich nung von nutzern digitaler medien angebote negativbegriff interviewpartner „trolle“ Ditz/Spiegel online, p. 116 müller von blumen cron/FaZ. net, p. 213 krechting/kSta. de, p. 194 michalsky/Welt. de, p. 193 niemann/taz. de, p. 185 Scheib/DerWesten. de, p. 65 Zielina/stern. de, p. 162 „Ver schwö rungs theoretiker“ Ditz/Spiegel online, p. 116 müller von blumen cron/FaZ. net, p. 213 „Spinner“ Fiene/antenne Düsseldorf, p. 171 „Quartals-irre“ Wegner/Zeit online, p. 233 „Spammer“ michalsky/Welt. de, p. 193 „Wut-leser“ Grass mann/Freitag. de, p. 175 „Grundgeraunze“ hummelmeier/tagesschau. de, p. 100 „politische extremisten“, „braune Fraktion“ krechting/kSta. de, p. 194 „kopf-ab-Fraktion“ Schwarze/rhein-Zeitung, p. 148 „pöbler“ plöchinger/Süd deutsche. de, p. 158 „krawallo“, „reflexschimpfer“ Scheib/DerWesten. de, p. 129 „besserwisseri sche“ Schwarze/rhein-Zeitung, p. 208 „Unser alter Freund Soundso“ Stöcker/Dradio Wissen, p. 221 tabelle 5.3: Positivbegriffe zur kennzeich nung von nutzern digitaler medien angebote positivbegriffe interviewpartner „engagierte minder heit“, „aktives und kritisches publikum“, „die tatsäch lich eine meinung zu etwas haben“, „einzelne perlen“ hummelmeier/tagesschau. de, p. 141, 86, 100, 141 „Die Wieder kommen den“ niemann, taz. de, p. 217 „Die konstruktiven“ Zielina/stern. de, p. 162 „Die hinweis geber“ Grass mann/Freitag. de, p. 175 „Fans“ plöchinger/Süd deutsche. de, p. 158 „Sehr fleißige leser“ Scheib/DerWesten. de, p. 65 „Die ziel strebigen trendsetter“ Stöcker/Dradio Wissen, p. 125 142 stellt die Gruppe der „Trolle“74 ein ernst zunehmen des Problem für viele Online‑Redak‑ tionen dar (vgl. aus führ lich Kap. 5.3.4.2). Die Befra gung zeigt, dass die Ver antwort lichen auf anderen wichti gen Feldern des redak tio nellen Handelns sehr klare Vor stel lungen vom Medien nut zungs verhalten ihres Publikums haben und darauf zu reagie ren ver suchen. Die Rede ist hier von notwendi‑ gen Anpas sungen des Medien angebots a) an neuere digitale Endgeräte (wie Smartphone, Tablet) sowie b) an im Tages verlauf ver änderte Informa tions erwar tungen des Publikums (Breunig & Schröter, 2014). Zielina sieht es als strategi sche Aufgabe für Medien häuser an, sich auf die Partizipa‑ tions erwar tungen des Publikums fortlaufend und weiter entwickelnd einzu lassen. Ihrer Auf fassung nach gibt es in der Bevölke rung, „ein wachsen des Grundbedürfnis […], in eine Konversa tion mit Medien zu treten“ (P. 207). Eine Medien marke, die dieses Grundbedürfnis nicht hinreichend be antworte oder gar ignoriere, werde an – publizisti‑ scher, aber auch an gesell schaft licher – Relevanz einbüßen. Strategi sche Aufgabe be deutet für Zielina auch, Erkennt nisse über Nutzungs gewohn‑ heiten des Publikums in der Gestal tung des eigenen Medien angebots zu operationalisie‑ ren. Was bislang nur die Programm gestal tung des Fernsehens betraf, nämlich das für Programm planer ver fügbare tagesaktuelle Wissen über Sehbeteili gungen bei be stimmten Formaten und die Ent wick lung der TV‑Marktanteile, dieses Wissen haben nun auch Anbieter digitaler Medien angebote. Die auf den Servern einlaufen den Ab rufdaten können minuten‑ bis sekunden genau auf bereitet werden – mit der Folge, dass ganze Redak tionen sofort wissen, welches Thema „ge klickt“ wird und welches nicht, und welche Informa tionen – und wie ge staltet – von den Lesern goutiert werden oder nicht. Die publikumsorientierten Gesetze der Fernseh‑Programm planung gelten – radika li‑ siert – längst auch für die redaktio nelle Planung digitaler Medien angebote. „Darauf gehen Online‑Redak tionen in der Form noch gar nicht ein und das wird sicher eine große Heraus forde rung der nächsten Jahre“, prognostiziert Zielina (P. 68). Die technisch registrierten Nutzungs szenarien müssten permanent analysiert und es müssten planeri sche Antworten auf diese Frage ge geben werden: „Wie kann ich für genau den richti gen User in genau der richti gen Phase seines Tages die ent sprechen den Inhalte bereit stellen?“ (P. 68) Faktoren, die dabei mitbedacht werden müssten: Tages‑ zeiten, (ver mutete) Lebens situa tionen und auch die Endgeräte, die bei den Nutzern, tages zeit lich variierend, zum Einsatz kämen. Eine medien strukturelle Konsequenz aus all dem sei die „Aus weitung der Redak tions zeiten zu 24‑Stunden‑Redak tionen“ (P. 81). 74 Unter „trollen“ ver stehen wir, in anleh nung an hardaker (2010, S. 237), nutzer, die unter dem Vorwand der „normalen“ teilnahme be absichti gen, Diskussionen zu torpedie ren oder auseinander setzun gen ge zielt zu provozie ren. Dies kann im extremfall die Form dissozialen Diskurses annehmen. 143 5 temPo, tiefe unD teilhabe Dies sei eine Reaktion darauf, „dass man jetzt sieht, dass man punkt genau ablesen kann, wie viele User tatsäch lich zu welcher Tages‑ und vor allem Nachtzeit auch online sind“ (P. 81). Vom Ende redak tio neller Pausen be richtet auch Plöchinger für Süd deutsche. de: „Es gibt quasi keine Nachrichten abendzeiten mehr, Ruhezeiten für uns.“ (P. 52) Der durch‑ schnitt liche Nutzer wolle permanent informiert werden, be ginnend beim Auf stehen und eventuell endend mit Beginn der Nachtruhe. „Der Druck auf uns, wirk lich abzu‑ bilden, was auf der Welt gerade los ist, ist nicht nur stärker ge worden, sondern auch weit über den Tag ver teilt.“ (P. 52) Dies ver ändere notwendiger weise die „Taktung“ einer digitalen Redak tion: „Tempo ist einfach ein wichti ges Ding ge worden, zum Beispiel. Aber auch Tiefe, das wird oft unter schätzt. Handys sind Geräte, auf die schaue ich in reiner Zeit‑ dauer oft sehr, sehr lange rein. Ich weiß nicht, wie die Durch schnitts werte sind, aber jeder von uns kennt das. In der S‑Bahn, ich habe nichts zu lesen dabei, die S‑Bahn ver spätet sich, ich schaue aufs Handy. Ich habe im Ver gleich zu den durch schnitt lichen Zeiten im Web eine relativ lange Nutzung.“ (P. 52) Tempo und Tiefe also – beides enorme Heraus forde rungen an das journalisti sche Leis tungs vermögen, zumal beide Quali täts merkmale im Konflikt miteinander stehen können. Andreas Hummelmeier, Redak tions leiter von Tagesschau. de, hebt hervor, dass die von Nutzern ge wollte Beschleuni gung der Nachrichten gebung journalistisch positiv sei, dass sie aber auch „Oberflächlich keit und Ver kürzung“ mit sich bringen könne (P. 32). Dies ist auch eine Folge des journalisti schen Ver triebs. 5.3.1.1 schneller, höher, weiter? meDien nutzung in Der Digitalen Ver triebs kultur Digitale Medien angebote müssen für mobile Endgeräte neu justiert und adaptiert, mit Rücksicht auf die neuen Nutzungs formen aber auch anders ver trieben werden (vgl. Schmitz Weiss, 2013) – Plöchinger nennt hier den Unter schied zwischen „Lean For‑ ward“‑ (PC am Arbeits platz) und „Lean Back“‑Geräten (Tablet, Smartphone). Gerade die mobilen Devices nutzen die Menschen demnach „in allen möglichen Lebens situa‑ tionen“. Die Folge für Redak tionen: „An vielen Stellen, wo wir bisher eigent lich nicht damit rechnen mussten, dass Leute uns nutzen, müssen wir jetzt plötz lich damit rechnen.“ (P. 52; vgl. Plöchinger, 2013a) 144 Als ein weiterer Trend unter fest gestellten Nutzungs erwar tungen wird die Indivi‑ dualisie rung eines Medien angebots ge nannt. Nutzer sollen sich ihr eigenes Menü zusammen stellen bzw. eine Auswahl aus Vor handenem treffen können. Zielina von stern. de glaubt nicht, dass dieses Interesse eine Mehrheit unter den Nutzern hegt. Da es aber sicher lich ein Teil sei, wenn auch ein kleiner, müssten digitale Medien auch diese Erwar tung be friedi gen: „Ein User, der sich für einen Teil bereich unseres An gebotes interessiert und in diesem Teil bereich aktiver Teilnehmer ist und an diesem Teil bereich ein sehr hohes Interesse und eine sehr hohe Wieder kehr rate hat, ist für mich als Chefredakteurin genauso wertvoll wie ein User, der sich für alles interessiert und mal hier und mal dorthin hüpft.“ (P. 76) Wegner, Chefredakteur von Zeit Online, hat be obachtet, dass der morgend liche Leser nach richten orientiert ist. Er will wissen, was sich seit dem Vortag zu getragen hat. Diese Erwar tung bedeute für digitale Redak tionen, schon um 5.00 oder 6.00 Uhr morgens ein ent sprechen des An gebot parat zu haben: „Wir haben lange ge sucht, bis dafür ge‑ eignete Formate ge funden waren.“ (P. 126) Diese Nutzung früh am Tag laufe hauptsäch‑ lich über mobile Endgeräte („Mobile“). Abends steige die Nutzung von Zeit Online nach 20:00, 21:00 Uhr nochmals an. Dann kämen „iPad und Laptop auf dem Sofa“ zum Einsatz. Viele Nutzer seien dann bereit, „sehr lange Geschichten“, „Longreads“, wahrzunehmen (P. 126). Sich auf tages zeit lich variierende Informa tions wünsche des Publikums einzu stellen, diese Notwendig keit stellt sich für die regionale Rhein-Zeitung aus Koblenz etwas anders dar als für die national ver breitete Wochen zeitung Die Zeit und ihr Digital‑ medium. Die Rhein-Zeitung betont auch geschäft liche Erwägun gen, nämlich die, ob es sinn voll ist, „exklusive“ Zeitungs inhalte im „Kosten los‑Kanal“ des Web zu ver‑ schenken (Schwarze/Rhein‑Zeitung, P. 65). Redak tion und Verlag in Koblenz scheinen nicht mehr der – in Deutschland erstmals vom Medienhaus Axel Springer aus gege be‑ nen – Devise „Online first“ anzu hängen, sondern ver fahren eher restriktiv mit digi talen Vor veröffent lichungen von Zeitungs inhalten schon am Vortag. Laut Schwarze werden diese Inhalte großen teils erst nach Erscheinen der Zeitung online ge stellt. Wohin gegen aktuelle Ereig nisse, die zudem viele Leser in ihrem Alltag be träfen – Schwarze bringt das Beispiel eines großen Staus morgens zur Haupt verkehrs zeit – sofort auch auf der Website be richtet werden müssten, weil die Leser die Ursache kennen wollten (P. 65). Tages zeiten und Endgeräte können Indikatoren für die redaktio nelle Planung sein, lang fristig aber auch ver änderte Medien präferenzen von Alters gruppen. Fiene weist 145 5 temPo, tiefe unD teilhabe darauf hin, dass Facebook, wo heute noch viele Medien ihre Kolonien unter halten, um wahrgenommen zu werden und Traffic für die eigene Website zu er zeugen, bei vielen Jugend lichen bereits ein „alter Hut“ sei (P. 228). Diesen Trend hat auch Schwarze im Blick und führt das Beispiel einer Schul klasse an. Von 28 Schülern nutzten 20 den – inzwischen von Facebook über nommenen – Kurznachrichtendienst WhatsApp. Noch sei ihm keine Zeitung bekannt, die mit ihren Inhalten nun auch auf diesem Portal präsent sei. Die Rhein-Zeitung müsste es seiner Ansicht nach an gehen, bis sie sagen kann: „Wir sind Deutschlands erste Zeitung bei WhatsApp.“ (P. 110) Die Vielzahl von Hard‑ und Software75 stellt immer neue Anforde rungen an die Redak tionen bzw. an den digitalen Ver trieb der Medien häuser (vgl. Kap. 6). Journalisti‑ scher Content muss an Endgeräte ebenso an gepasst werden wie an die Formate von Portalen wie Facebook oder Apps wie WhatsApp. Plöchinger fügt das Beispiel unter‑ schied licher Bildschirmgrößen von Tablets hinzu und sagt: „Die Produkt entwick lung dreht sich gerade darum, wie man Content sehr strukturiert bekommt und dann sehr stark an gepasst auf die ver schiedenen Geräte liquide aus spielen kann. Und das ändert Produkt entwick lungs philosophien.“ (P. 56) Müller von Blumen cron spricht von der „Smartphone‑Revolu tion“, die weitere und immer wieder neue Konfektionie rungen des redak tio nellen An gebots er fordere: „Plötz‑ lich sind eben die Bildschirme nicht nur Smartphone und PC, sondern jetzt hat man Smartphone, Tablet, kleines Tablet, großes Smartphone usw., also eine Vielzahl von Größen. Wie biete ich mein Produkt darauf an? Wie muss ich es möglicher weise inhalt lich ändern? Knifflige Fragen.“ (P. 91) Das Beispiel des Freitag mit seiner aktiven und produktiven Community mag dagegen stehen – insgesamt deutet aber vieles darauf hin, dass es für Medien häuser, zumal regionale, nicht mehr lohnt, eigene Communitys und/oder Portale aufzu bauen. Der Kölner Stadt-Anzeiger ist hier zwar immer noch aktiv, doch Krechting sagt, dass Facebook inzwischen deut lich wichti ger sei „als unsere eigene Leser‑Community“ (P. 265). Dies ist die Konsequenz aus der Dominanz von Facebook auf dem Markt der individuellen und gruppen bezogenen Kommunika tion. Selbst ein vielgenutztes Medien angebot wie Bild. de muss mit der Tatsache umgehen, dass junge Nutzer andere Gewohn heiten haben, als täglich treu die Medien marke online aufzu suchen. In den Worten von Hart: „Junge Leute […] gehen ganz selten noch zu der Marke. Die warten, dass die Nachricht, das Video, das Foto, der Hinter grund, dass sie dem be gegnen auf Facebook oder sie es auf Twitter ver folgen.“ (P. 207) 75 als Software sollen hier auch apps ver standen werden. 146 Nachvollzieh bar ge lingt es den Medien häusern nur in be grenztem Umfang, User und damit Traffic von dort weg auf die eigene Website, in die eigene Community zu locken. Sie haben nur die Option, selbst mit journalisti schen Präsenzen auf die großen Portale (Facebook) und in die Dienste (Twitter) zu gehen, um so Auf merksam keit für die eigenen journalisti schen Inhalte zu er zeugen (vgl. dazu Kap. 3: Inhaltsanalyse). Medien häuser investieren publi zisti sche und unter nehmeri sche Energie in partizipative Platt formen. Ein Beispiel ist die Foto platt form Nahraum der Ruhr-Nachrichten, immer‑ hin noch existent und von Nutzern aktualisiert. Die WAZ‑Medien gruppe, heute Funke‑Gruppe, aber schloss im Januar 2010 ihre Community auf DerWesten. de76, wenn gleich dort heute noch Foren an geboten werden.77 5.3.1.2 mobil oDer stationär? Eng ge koppelt an die Nutzungs erwar tungen und den Aufbau von redak tio nellen Communitys ist die Logik der digitalen Ver triebs kultur. Sie erlaubt nicht nur innovative Erzählformen für mobile Anwen dungen (vgl. Eick, 2014; Radü, 2013; Sturm, 2013), sondern auch „eine auf Endgeräte konfektionierte redaktio nelle Berichterstat tung“, sagt Ditz (P. 46). Bei einer guten Geschichte sei es vor allem die Frage, wie man sie präsen‑ tiere. Ditz ist daher der Auf fassung, dass journalisti sche Geschichten in der mobilen Auf berei tung sogar einen „anderen Wert“ (P. 52) bzw. eine „andere Wertig keit“ (P. 56) bekämen: Er illustriert diese Aussage mit einer Meldung über einen Flughafen streik in Frank furt, die Spiegel Online mobil anders und anderswo platzie ren würde als im stationären Web: „Weil wir eben wissen, die Leute sind unter wegs“ (P. 52). Er be gründet dies mit „anderen Erwar tungen“ (P. 60) der Nutzer, die wissen wollten, „was los ist in ihrer speziellen Situa tion“. Auch das An gebot von Bild. de öffnet sich strategisch den neuen Möglich keiten des mobilen Ver triebs: Hart (P. 106) glaubt, dass „spätestens Ende 2014 50 Prozent des Traffics von allen Nachrichten‑Websites auf den mobilen Geräten sein wird“. Die erste Heraus forde rung, Nachrichten auf dem Smartphone zu präsentie ren, bestehe darin, dass das Display so klein sei, „die Menschen wollen da kurze Nachrichten lesen“. Eine „Riesens tory“ speichere man sich eher ab und lese sie abends irgendwo, aber in der U‑Bahn sei das schwierig. Essenziell scheinen für Hart daher die Fragen: „Wie 76 „Die DerWesten-community sagt adieu“, www.derwesten.de/leserservice/wartungsarbeiten/die-derwesten-community-sagt- adieu-id2346617. html [11. 02. 2014] 77 forum.derwesten. de/ [11. 02. 2014] 147 5 temPo, tiefe unD teilhabe erzählt man Geschichten auf den Smartphones? Braucht man über haupt so eine große Flut an Storys? Will die der User über haupt?“ (P. 106). Nicht nur in den journalisti schen Darstel lungen, auch in den knappen Zeitspannen der Nutzer liegt laut Hart die zweite große Heraus forde rung, die einer aus greifen den Präsenta tion journalisti scher Inhalte ent gegen stehen: „Fünf Minuten sind schon viel auf einem Smartphone“, sagt Hart, „vielleicht hast du nur eine Minute. Was kannst du in einer Minute über haupt auf nehmen?“ (P. 106) Als drittes kommt hinzu, dass Smart‑ phones „viel schwerer zu navigie ren“ seien, deshalb könne es „sehr mühsam sein“, eine Fotogalerie auf einem Smartphone anzu schauen, selbst wenn man guten Empfang habe (P. 106). Deshalb er scheint es konsequent, dass Bild. de mit einer eigenen Redak tion und „eigenem Desk“ operiere, die mobile Inhalte für Tablets und Smartphones pro‑ duzieren (P. 112). Hart prognostiziert, dass sich innerhalb der nächsten 12 bis 20 Monate „richtig groß journalistisch was“ bewege, indem Inhalte als Erstes von den Mobilgeräten her ge dacht würden und erst im Anschluss deren Umset zungen für stationäre Endgeräte folgten: „Die Menschen sind ver wöhnt von den Apps. Eine App kann so was von vielem, was du hier auf dem stationären Rechner gar nicht hinkriegst und es ver ändert die rezipie ren den Gewohn heiten einfach. Es ist ja ein extremer Reiz an optischen Elementen, was so eine App hat, die muss ich da inkludie ren. Aber du kannst damit inter aktiv spielen, du kannst sie be nutzen. Eine App ist nie Lean‑Back, eine App ist immer etwas, was du aktiv ja steuern musst.“ (P. 106) Dass in Anbetracht der schwanken den Auf merksam keits spannen der Nutzer und der Wertig keit der Inhalte Letztere für be stimmte Endgeräte von einer separaten Redak tion auf bereitet und speziell zu geschnitten werden, ist in den Online‑Redak tionen der be‑ fragten Redak tions leiter keines wegs Usus: Hummelmeier (P. 66) hält es für sinn voll, dass sein Webangebot „eins zu eins so in der App aus gespielt wird“: „Wir machen also kein spezielles An gebot für den mobilen Nutzer. Ich würde das auch für nicht sinn voll halten, weil die Grenzen immer weiter ver schwimmen. Ist der, der auf dem Sofa sitzt und sich auf dem iPad unsere Seite anguckt, ist das ein mobiler Nutzer? Oder ist das nur einer, der gleichzeitig fern sieht und eben noch andere Informa tionen über uns haben will? Ich glaube, dass das An gebot schon sehr gleich sein sollte. Es muss in ge wisser Weise technisch an gepasst werden, aber inhalt lich sollte es identisch sein.“ (P. 66) 148 Auch Michalsky (P. 87) räumt auf der perso nellen Ebene ein, es gebe „nicht einen einzigen Redakteur bislang, der sich nur um Mobile kümmert“. Mobile laufe am Online‑Balken immer mit; allerdings wolle er „dort eigene Strukturen auf bauen, sehr, sehr kurzfristig jetzt und [wir; Hinzufü gung der Autoren] werden die mit Sicher heit mittelfristig eher stärken“ (P. 87). Der Status, vor allem aus perso nellen Gründen keine eigenen Leute dafür einzu setzen und „extra Ver sionen“ (P. 99) für mobile Endgeräte zu publizie ren, gilt für taz. de aus Ressourcen knapp heit seit ehedem (vgl. Niemann/ taz. de, P. 197) – außer einer Reduk tion des inhalt lichen An gebots gibt es dort keinerlei redaktio nelle Anpassungs bemühungen an die mobilen Um gebun gen. Dasselbe gilt auch für den Freitag, der bisher gar keine App hat. Das Thema mobile Endgeräte ist für Chefredakteur Grass mann (P. 51) insofern „nur zweitrangig“. Niemann ist sich allerdings bewusst, dass taz. de in Bewegung ist und ihre Redak tion „die Möglich keiten der grafischen Gestal tung im Internet nutzen und nicht so statisch wie ein Printprodukt daher kommen“ sollte (P. 89). Ein Distink tions gewinn im Ver gleich zur Print ausgabe kann nach Niemanns Auf fassung vor allem durch das ästheti sche Erschei nungs bild er reicht werden. Weder eine „mobiloptimierte Webseite“ noch „sehr viel mobil‑spezielle Inhalte“ hat laut Fiene (P. 62) Antenne Düsseldorf zu bieten, vor allem aus techni schen Gründen. Die Redak tion habe sich daher mit einem News letter be holfen, der morgend lich ver‑ schickt wird: „Das heißt, wenn die Leute morgens als Erstes ihre E‑Mails checken, dass sie dann auch Kontakt mit uns haben. Weil das macht man als Erstes, dass man guckt, was ist auf Facebook passiert, was für Mails sind ge kommen.“ Fiene hofft, dass sich durch ein solches Szenario der direkten Ansprache morgens nach dem Auf wachen viele Nutzer an gesprochen fühlten, wünscht sich aber zugleich, dass seine Redak tion „möglichst schnell eine mobiloptimierte Seite bekommt, damit es mehr Spaß macht, da unter wegs zu sein“, „gerade weil das so eine schöne Ver bindung ist, weil man uns auf dem Smartphone und Tablet wunder bar hören kann“. Zwar wurde auch bei DRadio Wissen die redaktio nelle Notwendig keit erkannt, sich alleine schon wegen der internetaffinen Zielgruppe des digitalen Radiosenders sehr viel mobiler über Smartphones und Tablet‑PCs aufzu stellen – dafür spricht zumindest auch die groß angelegte Programm‑ und Strukturreform, die von Herbst 2013 bis zum Frühjahr 2014 dauerte und nach der sich der Sender nun in einem stark reduzierten Web‑Look („flat design“) präsentiert.78 Bis dahin sei die eigene Website jedoch „nicht kompatibel mit diesen Geräten“ ge wesen, sagt Redak tions leiterin Stöcker 78 Vgl. Fischer, 2013 und kap. 6.2.1. 149 5 temPo, tiefe unD teilhabe (P. 83): „Wenn Sie DRadio Wissen auf einem Telefon auf rufen, dann brauchen Sie einen Zahnstocher, um die [Website; Hinzufü gung der Autoren] be dienen zu können.“ Die Redak tion ver suche [zum Zeitpunkt der Befra gung], diese Defizite derweil via Facebook und andere soziale Netz werke über brücken zu können. Die Möglich keit des mobilen Ver triebs nutzen ansatz weise auch die Online‑ Redakteure von Rhein-Zeitung. de, die „ahnen, dass wir das müssen“, es tatsäch lich aber noch zu wenig täten, wie Schwarze (P. 70; vgl. Krechting/KStA. de; P. 335) selbst kritisch bemerkt. Zum Zeitpunkt des Interviews mit Schwarze gab es den mobilen Auf tritt der Rhein-Zeitung gerade erst vier Wochen, zuvor habe sich seine Redak tion – ähnlich wie DRadio Wissen – mit eher sehr speziellen, mobiltaug lichen Inhalten be holfen, z. B. über Twitter oder Facebook: „Wir sind schon eine ganze Weile mobil präsent, natür lich huckepack bei den sozialen Medien. Bei Facebook ganz be sonders und bei Twitter eben auch und diese Kürze der Nachricht ist eben auch be sonders fürs Handy ge eignet. Tatsäch‑ lich, wenn man denn mal sich unseren mobilen Auf tritt anguckt, also die Nach‑ richten selbst, die sind 1 : 1 aus dem Online‑Dienst über nommen.“ (P. 70) Bei den Regional angeboten zeigen sich auch die Aus spiel kanäle der Online‑Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers überaus mobil‑ambitioniert – zumindest ist für Redak tions‑ leiter Michael Krechting obligatorisch, dass die Tablet‑Ausgabe der Print version nicht nur ein PDF der Zeitung sein darf, wenn sie den Nutz wert des Gedruckten digital er weitern soll. Insofern stehe man Elementen wie Bewegtbild, Anima tionen, Grafiken und O‑Tönen offen gegen über, um „die Zeitung er lebbarer [zu] machen“ (P. 132): „Es gibt unsere Website in der mobil‑optimierten Ver sion, wir haben ein eigenes Produkt für Tablets an den Start ge bracht, was wir jetzt gerade relauncht haben, wo zwischen iPad und Android jetzt ein Produkt unterschied ist. Aber wenn man sich auf die iPad‑Ausgabe bezieht, ist das natür lich ein spezielles An gebot im Digitalen. Und ansonsten haben wir das, was natür lich auch viele Online‑Medien anbieten. Also man kann unsere Inhalte als RSS‑Feed haben.“ (P. 158) Krechting zufolge erwägt der Kölner Stadt-Anzeiger, mit seinem An gebot auf redak‑ tions fremden Platt formen zur News‑Aggrega tion wie Flipboard oder Google Currents (jetzt: Google Play Kiosk) ver treten zu sein, „wo wir neben vielen anderen stehen, die uns aggregie ren“ (P. 158). Dort sollen dann weitere Formate und Darstel lungs formen ent wickelt und aus pro biert werden. Insbesondere Bezahl‑Apps wie eine von Google 150 ent wickelte, wo Nutzer exklusiven Zugang zu den Inhalten von KStA. de be kommen, wäre für Krechting eine Option, neue Erlös quellen zu er schließen. Auf die Frage, wie Inhalte seiner Meinung nach aus sehen sollten, die speziell für ‚Mobile‘ ge dacht sind, antwortet Krechting mit einem Beispiel: Das offen bar seit August 2013 nicht mehr aktualisierte Format Köln am Mittag79 solle den Nutzern in der Mittags pause „kurz sagen, was in der Stadt passiert ist“ (P. 172): „Das sind dann wirk lich kurze Zusammen‑ fassun gen mit Links zum Weiter lesen“, erklärt Krechting. Bei der Konzep tion sei es um diejenigen Nutzer ge gangen, die „einmal über die Seite scrollen und gucken“, und dies sei „ein erster Ver such, so ein Format mal an den Start zu bringen“. 5.3.1.3 ästhetik unD Ver trieb in Der Digitali tät Kürzer, knackiger, spezieller – so wollen sich die An gebote der Experten in der digitalen Ära am liebsten präsentie ren, ohne gleich den Journalismus neu er finden zu müssen. Knack punkte der neuen Ver triebs kultur sind aber nicht nur rein distributive, sondern offen kundig auch ästheti sche Fragen. Publizistisch auf bereitete Mobilformate ge horchen ganz eigenen Ästhetik‑Regeln, „vor allem bei aktuellen Geschichten“, sagt Hart von Bild. de: „Bei Live‑Berichterstat tungen musst du zumindest 50 Prozent auf Mobile auch denken. Du kannst die Optik nicht so groß machen, du musst die Über schriften zum Teil anders machen. Du musst wissen, wenn du einen Push ver sendest, wie kommt die Geschichte dazu? […] Es ist nicht nur ein Handwerk, es ist auch eine große Heraus forde rung, mit einem kürzeren Text die Leute so bei Laune zu halten, dass sie wieder zu dir kommen.“ (P. 116) Ganz ähnlicher Auf fassung ist auch Wegner: Wenn man erst einmal ge merkt habe, dass Storytelling‑Projekte wie „Snowfall“80 – die ambitionierte und preis gekrönte Multimedia‑Reportage der New York Times, bei der User das Erlebnis von Winter‑ sportlern, die von einer Lawine ver schüttet wurden, nach erleben können (vgl. Branch, 2012; Rue, 2013) – grundsätz lich funktionierten, denke man „natür lich jede Geschichte so“ (P. 117): „Du möchtest immer eine opulente Optik zu einem Text haben“, sagt 79 www.ksta.net/koeln/koeln-am-mittag-koeln-ist-cool-aber-haesslich,15187530,24052098. html [04. 03. 2014] 80 www.nytimes.com/projects/2012/snow-fall/= tunnel-creek [24. 07. 2014] 151 5 temPo, tiefe unD teilhabe Wegner. Diesen Wunsch bringt auch Niemann zum Aus druck, wenn sie sagt, sie wolle gerne eine Seite haben, „die attraktiver ist und die auch ein bisschen originärer ist. Also, dass wir mehr Online‑Journalisten sein können“ (P. 227). Trotzdem steht laut Wegner bei Zeit Online im Vordergrund, „dass wir Texte produzie ren“ – das sei eher „so einer ge wissen konservativen Art der Leser, aber auch der Redak tion geschuldet.“ (P. 117) Folglich spielt bei der ästheti schen Umset zung auch das „responsive Design“ eine tragende Rolle, wie Michalsky, ver antwort lich für Welt. de, bemerkt (P. 83): Responsives Design meint den ge stalterisch‑techni schen Ansatz, mit dessen Hilfe sich Website‑ Inhalte optisch an das jeweilige Format des Endgeräts automatisch anpassen – bei gleichbleiben dem Erschei nungs bild und egal, ob es sich um einen Desktop‑PC, ein Smartphone oder Tablet‑PC mit unter schied licher Screen‑Größe handelt (vgl. Ertl & Laborenz, 2014). Michalsky er wartet, dass beide ursprüng lichen Designs – die Mobile‑ Ansicht und die WWW‑Ansicht – künftig noch stärker zusammen wachsen und dass dies vollkommen automatisiert funktionie ren sollte (P. 99; vgl. zur Automatisie rung Kap. 6), „weil Sie sicher gehen müssen, dass Sie einen Artikel er stellen, von dem Sie mutmaß lich noch auf längere Sicht, […] be stimmt noch zwei Jahre, immer von der WWW‑Form des Artikels aus gehen“. „Das wird irgendwie auf eine clevere Art und Weise zusammen fließen müssen, und man wird von einer der Ansichten aus gehen, und man muss aber als Redakteur total sicher sein, dass das Mobile genauso sitzt wie das WWW sitzt oder auf einem Tablet sitzt.“ (P. 99) Weil das Smartphone „immer wichti ger“ werde (P. 79), wie der Welt. de‑Verantwort liche betont, werde es „im Web, was Reichweiten be trifft, […] eher zu einer Stagna tion kommen […], wenn nicht sogar zu einem leichten Fallen der Reichweiten“, während sich das „Mobile weiter hin stark steigend ent wickeln wird, je mehr Leute Smartphones haben, je mehr günstige Tarife es auch gibt zum Surfen und je mehr junge Leute sich auch ein Smartphone leisten können oder ge leistet be kommen.“ (P. 83) Diese Ent wick‑ lung bedeute für die Redak tion gravierende Einschnitte, weil „wir bislang auch in unserer täglichen […] Redak tions arbeit an WWW denken, wir Mobile eher, auch was Strukturen be trifft, am Rande denken.“ Das Mobile werde zwar immer mitgedacht, „aber wenn man ganz ehrlich“ sei, sei das bisher „im Prinzip nur ein Derivat“ (P. 83). In diesem Ein geständnis Michalskys spiegeln sich auch die Bedenken der Ver lags häuser wider, inwieweit es für Redak tionen auf lange Sicht rentabel ist, ein eigenes Redak tions team zu be schäfti gen, das sich, 152 vollkommen ent koppelt von der Haupt redak tion, nur mit der Produk tion einer eigenen App‑Ausgabe befasst (vgl. Wolf, 2014). „Aus meiner Sicht müssen wir uns noch viel mehr Gedanken darüber machen, wie wir auf die konkrete Nutzungs situa tion ‚mobile‘ ein gehen und dafür eigene Inhalte schaffen“, ist Krechting sicher (P. 172). Derzeit gehe es in seiner Redak tion ledig lich um „eine andere Darstel lung“. Krechting sagt, dass kürzere Texte alleine noch „keinen eigenen mobilen Journalismus“ aus machten. Dies werde aber umso wichti ger, je stärker sich die Rolle auch des Publikums wandelt: „Da wird was passie ren, weil der Megatrend ‚Mobile‘ dazu führt, dass Leute […] viel stärker in jeder Lebens situa tion auch mit ihrem Gerät partizipie ren können.“ (P. 389) Nicht jeder werde „sein Smartphone dazu nutzen, überall zu fotografie ren und das der Zeitung zu schicken“ – das sei wiederum auch nur ein kleine rer Kreis. Aber die Partizipa tion werde „noch stärker durch das Vor preschen der mobilen Nutzung unmittel barer, schneller vielleicht in der konkreten Situa tion sein“ (P. 389). So vielfältig sich die von den ver antwort lichen Redakteuren ein gebrachten Be mü‑ hungen und Spielarten, in der digitalen Ver triebs kultur publizistisch und redaktio nell Fuß zu fassen, auch darstellen und so sehr die neuarti gen Publika tions möglich keiten und Nutzungs gewohn heiten inzwischen aus probiert werden, so er nüchternd klingt doch die Einschät zung einiger der Befragten, dass ihre Medien angebote bei Weitem nicht das gesamte Darstel lungs‑ und Ver triebs spektrum ab decken, das die Digitali‑ tät zu bieten hat. Die Selbsterkenntnis, bisher ledig lich ein „Derivat“ (Michalsky, P. 83) zu publizie ren, also einen Ab kömmling aus der analogen (Print‑)Welt eins zu eins in die digitale Sphäre zu über tragen, über rascht auf grund der Ressourcen bei vielen Medien häusern nicht. Immerhin lässt sich aus den eher in die Zukunft gerich‑ teten Willens bekun dungen, dass einige redaktio nell‑organisatori sche Voraus setzungen und Bedin gungen erst noch geschaffen werden müssten, um im Journalismus unter digitalen Vor zeichen zu reüssie ren, ein deut licher publizisti scher Experimentierwille heraus lesen. 5.3.1.4 offline-online-Verzah nung Eine Hürde scheint dagegen immer weniger in der Offline‑Online‑Verzah nung zu liegen, deren Gelingen von den be fragten Online‑Akteuren klar ge wollt wird, in der Umset zung von unter schied lichen Faktoren aber nach wie vor be einträchtigt ist. So gibt Grass mann zu Protokoll, dass „wir ver suchen, die Grenzen oder die Mauern, die es zwischen Print und Online gibt, abzu bauen“ (P. 51). Seiner Redak tion gehe es darum, 153 5 temPo, tiefe unD teilhabe „diese beiden medialen Ver triebs kanäle möglichst zu ver einen“. Sie ver suche dies, „indem wir die Blogger aus dem Netz möglichst nah ran an die Redak tion holen und ver suchen, die Redak tion möglichst nah an die Blogger zu bringen“. (P. 51; vgl. Grass‑ mann, 2013) Dass dies kein Lippen bekenntnis ist, sondern realiter um gesetzt wird, belegt Grass‑ mann mit Beispielen, die in Print und Online statt finden. Eines dieser Beispiele ist das Format „meet and read“, für das sich Blogger aus der Freitag‑Community auf Eigen initiative zusammen schließen und sich ver abreden, ein be stimmtes Buch zu lesen und an schließend darüber zu schreiben: „Wir sprechen mit so einer Print‑Online‑Verzah nung unter schied liche Leser schich‑ ten an, die nicht notwendiger weise die gleichen sind. Es gibt Leute, die lesen den Freitag nur digital, es gibt Leute, die lesen den nur als Zeitung und ich glaube schon, dass diese Ver schrän kung dieser beiden Ver triebs kanäle, sage ich mal, eine gute Möglich keit ist, unter schied liche Lesergruppen anzu sprechen.“ (P. 46) Stöcker (P. 57) hat den Eindruck, dass bei DRadio Wissen „das Internet von Anfang an eine ganz andere Bedeu tung“ hatte, weil die meisten Hörer das Programm ohnehin „über das Netz“ konsumie ren und die Redak tion deshalb in dem Bewusstsein lebe, dass „wenn man uns hört, […] man die Seite offen“ habe. Fiene (P. 62) sieht eine ge‑ glückte Ver zahnung von Print und Online vor allem aus der Macher‑Sicht: Einige Reporterkollegen würden stets beide Aus spiel kanäle – das digitale Programm medium und das An gebot der Website – mitdenken, indem sie bei zeit kritischen Terminen immer mit zwei Geräten arbei teten: „Nämlich einmal mit dem klassi schen Auf nahme‑ gerät und dann auch mit dem Smartphone“, weil sie mit dem Smartphone schon direkt einen Ton in die Nachrichten schicken könnten. (P. 62) Ein Beispiel sei, dass diese Kollegen „sogar unaufgefordert Material für die Homepage mitbringen. Dass die sich über legen: ‚Hey, lass uns doch hier das ganze Interview auf die Seite packen. Ich tippe Dir das auch gerne ab‘.“ (P. 57) Nach Einschät zung von Zielina können sich Print‑ und Online‑Produkte sogar gegen seitig be flügeln – sie meint damit das Erfolgs modell der Zeit: Bei der Hamburger Wochen zeitung hätten sich „gleichzeitig das Printprodukt und das Online produkt neu er funden“ (P. 148) und beide „aufeinander eine ver stärkende und positive Wirkung“ gehabt: „Ich glaube, durch die Neuerfin dung des Printprodukts haben mehr Leute Zeit Online an gesehen und durch die Neuerfin dung des Onlineprodukts, glaube ich auch, dass mehr Leute sich ein Zeit‑Abo be stellt haben.“ Generell sei es in Bezug auf Medien marken wie den Stern jedoch wichtig zu ver stehen, dass es für den Leser 154 „komplett egal [ist], ob er ihn auf dem iPad oder auf seinem Laptop oder auf Papier liest. Die Marke ist die Marke und selbst wenn Zeit und Zeit Online sehr viel Wert darauf legen, zwei ge trennte Marken zu sein. Der über wiegende Großteil der Leser nimmt das als Zeit wahr. Und das heißt, dass Investi tionen in Produkt‑ und sozu sagen Leserbin dung […] immer eine Investi tion in die Marke und in Markentreue sind. Und ich glaube, dass die dann relativ platt formneutral wirksam sein kann.“ (P. 148) Zumindest organisatorisch‑praktisch scheint der digitale Graben dem Eindruck der be fragten Experten nach weit gehend über wunden – in allen Redak tionen arbeiten Offliner und Onliner daran, Print bzw. Rundfunk und Digital zu ver netzen (vgl. Zielina/stern. de, P. 232). Die neue Technologie wird somit als Chance des Digitalen Journalismus be griffen, um die Ver zahnung auch im Hinblick auf die in den Köpfen lange Zeit existente Trennung zwischen Offline‑ und Online‑Kollegen in den Redak‑ tionen Wirklich keit werden zu lassen – dies geschieht teils unter Einbezug der Commu‑ nity, teils mithilfe techni scher Neuerun gen sowie durch die damit zusammen hängende Nutzungs optimie rung für die mobilen Endgeräte (vgl. Radü, 2013). 5.3.1.5 themen setzung unD traffic aus social meDia Die von Zielina oben an gesprochene Markentreue ist auch für die Themen setzung und ‑aufberei tung von großer Bedeu tung: Nach Ansicht der Befragten spielen dabei gerade die sozialen Netz werke für den digitalen Ver trieb eine ent scheidende Rolle. Vor allem bei Tagesschau. de ist Hummelmeier davon über zeugt, dass sie für die Marke Tagesschau ein wichti ger Ver triebs kanal seien (P. 58). Dazu teile man beispiels weise den inzwischen rund 383.600 Followern81 von Tagesschau. de auf Twitter mit: „Das ist das An gebot, das wir Euch heute machen.“ Insgesamt be trachtet wolle man durch die Nutzung von Twitter „noch ein bisschen schneller werden, ein bisschen unmittel barer“, zum anderen gehe es darum, dass „die Korrespondenten, die be richten, eben nicht nur ihre klassi schen Medien be dienen, sondern auch selber die Nachricht ver breiten und ein bisschen deut lich machen, unter welchen Bedin gungen sie da aktiv sind und unter welchen Bedin gungen sie arbeiten.“ (P. 58) 81 Summe der twitter-accounts (gerundet) @tagesschau (ca. 242.000 Follower), @tagesschau_blog (ca. 84.200) und @tagesschau_ eil (ca. 57.400) [26. 03. 2014]. 155 5 temPo, tiefe unD teilhabe Auch für Grass mann ist Twitter gleich nach Facebook der zweit wichtigste soziale Ver triebs weg im Netz (P. 59). Genauso wie für Fiene von Antenne Düsseldorf, der beides zur Erzeu gung von Traffic regelmäßig einsetzt: Twitter sei für seine persön liche Arbeit das „wertvollste Netz werk“ (P. 145) – auch wenn er relativiert, dass sich der Micro‑ blogging‑Dienst an ein „Fachpublikum“ richte. Für Radiomacher, die sich an die Masse wenden wollten, sei jedoch Facebook „the place to be“ (P. 145): „Ich glaube, es gibt kein Werkzeug, wo man so einfach die meisten seiner Hörer er reicht. […] Die demografi schen Angaben sind da sehr identisch und das Engage‑ ment ist auch für uns dort wichtig, dort präsent zu sein. Zum Beispiel, weil wir dort die Quali täts merkmale unserer Radiomarke unter stützen können, d. h. wenn wir dort sehr informativ auf treten, sehr lokal, dann ver binden das die Leute mit uns, weil sie halt dort ja auch ge wisse Sachen von uns immer lesen und sie wissen ungefähr den Stil, den wir da posten. Wir siezen z. B. auch unsere Facebook‑ Freunde, einfach um das zu unter stützen, was wir on air machen. Und wir glauben ganz fest daran, dass das dann auch, wenn die Leute ge fragt werden bei der Quoten erhe bung, da werden ja nicht nur quantitative sondern auch qualitative Werte ab gefragt, dass das dann auch auf die Marke einzahlt. Was ja dann am Ende Aus wirkungen auf die Quote hat.“ (P. 145) Fiene be richtet, dass seine Redak tion eine Erhebung unter den Hörern von Antenne Düsseldorf ge macht habe, die ge zeigt hätte, dass sich bei rund einem Drittel der be‑ fragten Radiohörer durch regelmäßige Facebook‑Postings in ihrer Timeline der Ein‑ schalt impuls steigern ließ und somit eine stärkere Nutzer bindung zu ver zeichnen sei: „Wenn man sich über legt, dass wir so im Monat auf zwei Millionen Marken kontakte auf Facebook kommen, würde ich sagen, ist das schon quoten relevant“, bemerkt Fiene (P. 145). Krechting schreibt Facebook eine ähnlich prominente Rolle für den Ver trieb von Inhalten zu – „auch wenn man es be messen will in der Zahl derjenigen, die über Facebook auf unsere Inhalte auch zugreifen“. Da sei Facebook mit „weitem Abstand das wichtigste Medium. Dann folgt irgendwann Twitter. Twitter ist an Platz zwei trotz‑ dem richtig an gesiedelt, weil es wichti ger ist als Nachrichten agentur, als es Facebook im Moment noch ist.“ (P. 293) An dritter Stelle nennt Krechting die kosten lose Foto‑ und Video‑Sharing‑App Instagram, das für den Fotobereich beim KStA. de eine nicht unwichtige Rolle spiele. Weit ab geschlagen rangierten dagegen „Netz werke wie Google+, wo wir noch nicht wirk lich einen Effekt sehen, dass sich Nutzer erstens mit uns dort als Marke be schäfti gen, aber wir auch eine Rück kopp lung be kommen“. Das Gleiche 156 gelte für das soziale Netz werk Pinterest, in dem die Nutzer Bilder oder Ideen für Projekte an virtuelle Pinnwände heften können (P. 293). Auch die anderen be fragten Redak tions leiter weisen auf die Bedeu tung sozialer Netz werke im Hinblick auf die Generie rung von Web‑Traffic hin: Schwarze von Rhein-Zeitung. de erwähnt eben falls die Foto‑ und Video‑Sharing‑App Instagram, für die seine Redak tion das Hashtag „Rheinstagram“ ein geführt habe, woraus sich seither eine spezielle, sehr fotoaffine Community konstituiert habe, Personen, die sich auch im realen Leben träfen: „Das ver suchen wir zu nutzen und ver suchen, Leute an uns zu binden. Wie das aber früher bei den Zeitun gen eben auch der Fall war, nur mit anderen Mitteln“ (P. 84). Ferner nennt der Online‑Chef Schwarze Storify, einen Dienst, der etwa Tweets, Fotos und YouTube‑Videos zu einer konsistenten Storyline ver‑ knüpft (P. 14). Auch für Wegner von Zeit Online sind Facebook und Twitter die ersten Vertriebs kanäle, als weitere Möglich keit nennt er die Blogging‑Platt form Tumblr (P. 197). Grass mann ver deut licht, dass beim Freitag die inhalt liche Resonanz in den sozialen Netz werken am größten sei, wenn eine provokante These im Raum stehe, es um ein Pro und Contra gehe oder Fragen der Redak tion direkt an die Community ge stellt würden, um ein Feedback zu ge nerie ren: Twitter und vor allem Facebook, wegen der Likes, seien daher „die Kanäle, mit denen wir am besten mit der Community kom‑ munizie ren können. Twitter ist für uns wichtig, aber wie gesagt nur in der Ver brei tung unserer Inhalte und da gibt es kein Feedback.“ (P. 130) Auch Schwarze von Rhein- Zeitung. de ist der Auf fassung, dass Twitter für den digitalen Ver trieb nur bedingt relevant ist (P. 76): Er komme bei seinen Twitter‑Followern auf „ein paar Tausend, die da mit uns inter agie ren wollen“: „Die, die bei uns über Social Media mit uns reden, insbesondere bei Twitter, [sind] nur ein ganz kleiner Teil der Bevölke rung. Das sind am Ende des Tages vielleicht 500 Leute, die irgendwo draußen sind und irgendwas sehen oder irgendwas lesen und uns da auf irgendwas hinweisen.“ (P. 76) Doch eines, das macht z. B. Hart von Bild. de deut lich, darf nicht unter schätzt werden: die Agenda‑Setting‑Funktion von Twitter. Neben dem Live‑Effekt, den Twitter mit seiner Sogwir kung vor allem auf die politikjournalisti sche Themen setzung schon länger ausübe, bahnten sich auch immer mehr originäre Inhalte von Twitter ihren Weg in das etablierte publizisti sche An gebot (P. 251) – ein Einfluss, den auch neuere Studien be stäti gen können (vgl. Neuberger u. a., 2010, v. a. S. 69 f.; Kramp & Weichert, 2012, S. 120 ff.). Weniger als Echolot des Boulevardjournalismus, sondern vielmehr als öffent licher Diskurs raum fasziniert der Kurznachrichtendienst Müller von Blumen cron: Der Chef 157 5 temPo, tiefe unD teilhabe von FAZ. net kann sich vor allem für die „Paralleli tät von Online und Fernsehen“ (P. 108) be geistern. Dies sei eine „Form der Parallel berichterstat tung zu einem Fernseh‑ ereignis, die wahnsinnig interessant“ sei. Als Beispiel nennt Blumen cron „die Twitterei neben dem Tatort“ – zwar kein journalisti sches Beispiel, aber in seiner Funk tions‑ logik deckungs gleich mit dem, was sich viele Redak tionen unter einem ge glückten Community‑Building mit starker Nutzer bindung vor stellen. Deutlich wird an diesen Beispielen, dass soziale Netz werke durch aus mehr (sein) können als ein digitaler Marketing‑Kanal, den Journalisten zur Marken bildung ihres journalisti schen Portfolios einsetzen (vgl. Zielina/stern. de, P. 126). Sie können als Ergän zung zum regulären Ver triebs weg dienen und darüber hinaus ihrer Funktion als Lager feuer in der „Online‑Parallelwelt“ (Müller von Blumen cron/FAZ. net, P. 108) gerecht werden, indem sie als wertvolles Partizipa tions instrument zum Community‑ Building beitragen, das – wie Fiene es aus drückt – „auf die Marke einzahlt“ (P. 145). Auch Stöcker von DRadio Wissen ist über zeugt, dass Facebook noch vor Twitter und Google+ derzeit das wichtigste Netz werk sei, wobei jedes Netz werk seine Vorzüge und Nachteile habe: „Facebook, sagt man ja, ist so ein bisschen das emotionale Netz werk. Da ist mehr Traffic, aber eben oft auch ein bisschen ‚off topic‘ oder ein bisschen emotionaler. Bei Google+, die haben ja das Image und die ver stehen sich auch selber so, dass sie die ganz sach lichen, naturwissen schaft lich orientierten Leute sind. Da kommt man vielleicht am ehesten an wirk liche Fakten oder Hinweise, wenn man zu einem Thema recherchiert. Und Twitter ist natür lich super, um den Markt zu be obachten, also um zu gucken, was passiert auf der Welt? Und was ich gut finde, sind einfach diese 140 Zeichen, also diese Kürze. Die Leute kommen direkt auf den Punkt, genauso wie wir auch, und man kann es so nett scannen. Und deshalb, finde ich, hat jedes Netz werk so seine Vor‑ und Nachteile.“ (P. 194) Wegen der redak tio nellen Ent schei dung von DRadio Wissen, bei der Höreransprache „mehr auf Social Media“ statt auf die Kommentarfunk tion zu setzen (P. 135), habe man sich [noch vor der Struktur‑ und Programm reform, Anmer kung der Autoren] von dem Anspruch ver abschiedet, die eigene Website konsequent als ersten Ver triebs‑ weg zu nutzen, bevor „Sachen im Programm laufen“ (P. 73). Auch DRadio Wissen hatte sich wie Axel Springer ursprüng lich zur Strategie „online first“ bekannt – allerdings, wie sich nun heraus stellte, mit ein geschränktem Erfolg. Stöcker erklärt, warum man von dieser Ursp rungs idee mittlerweile ab gekommen sei: 158 „Wenn wir irgendwas haben, können wir es direkt online stellen und weisen darauf hin, dass die Leute es dann online finden. Dann haben wir aber fest gestellt, dass das gar nicht so gut funktioniert. Wenn Sie jetzt einen Beitrag haben und der wird nicht anmoderiert und damit ein geordnet, ver steht der Hörer den vielleicht gar nicht so gut. Die Klickzahlen waren jetzt auch nicht so be rauschend, wie wir uns das ge wünscht hätten. Und dann sind wir auf die Idee ge kommen, dass wir tatsäch lich die Sachen im Nach hinein online stellen, anmoderiert und ein geordnet.“ (P. 73) Erschwerend kommt bei dem Digitalsen der hinzu, dass aus eigener Erfah rung die „Grundidee, über Social Media holen wir Leute auf unsere Website, eher nicht funk‑ tioniert“ (P. 135). Die Redak tion habe beispiels weise fest stellen müssen, dass die meisten User sich die zur Diskussion ge stellten Audiobeiträge gar nicht erst an gehört hätten, sondern sich Debatten ledig lich anhand der Teaser dieser Beiträge ent facht und sich dann meist in eine ganz andere Richtung ent wickelt hätten, als dies von der Redak tion an gedacht worden sei (P. 135). Eine Erklä rung dafür könnte aus Stöckers Sicht sein, dass es bei den sozialen Netz werken oft gar nicht darum gehe, den ganzen Tag „irgendwelche Hardcore‑Fakten“ zu äußern. Vielmehr schaue man von unter wegs schnell auf Facebook, wenn man in der Schlange an der Post warte und poste kurz etwas, aber man setze sich nicht hin und „äußert sich total dezidiert zu einem Thema“. Stöcker ist der Meinung, dass es „die Mischung macht“ – eine Mischung aus Hard Facts und einer „Gesprächig keit“, die auch Meinun gen und Lebens welten repräsentierten (P. 135). Auch wenn die Hoffnung der Redak tionen un verkenn bar und ihr Wunsch un‑ gebrochen ist, die sozialen Kanäle für ver trieb liche Zwecke als Stimmungs barometer und Resonanzraum zu nutzen, scheint eine be rechtigte Skepsis auf: „Der Traffic […] steht noch nicht im Ver hältnis zu dem Aufwand, den wir da be treiben, auch bei anderen Seiten nicht“, bekennt Michalsky für Welt. de (P. 174). In Deutschland gebe es „keine Seite, selbst Bild nicht, die […] mehr als zwei oder drei Prozent ihres Traffics von dort bezieht“ (P. 174). „Wir sind dort, sage ich ganz selbst kritisch, noch nicht gut genug, weil wir noch zu selten dann dort auf Kommentare ein gehen. Das machen wir schon. Wir löschen auch auf Facebook Posts zuweilen. Wir sind auf Twitter, was ja in Deutsch land keine dolle Durch drin gung hat, wenn man ganz ehrlich ist, bei dem ganzen Twitter‑Hype, den man da draußen so hört. Den gibt es ja in Wahrheit über haupt nicht, also Traffic‑relevant nicht mal ansatz weise. Aber dennoch ist Twitter ein 159 5 temPo, tiefe unD teilhabe gutes – ja, was ist das eigent lich? – eine Platt form, auf der man sich auch gut aus tauschen kann mit Leuten, die es wirk lich interessiert. Das ist eine ganz be‑ grenzte Kundschaft, aber wo man viel mehr noch auch antworten muss. Wir […] schaffen es gar nicht, weil wir gar nicht so auf gestellt sind, auf jedes Post, was es wert wäre, zu antworten. Und das werden wir intensivie ren.“ (P. 174) Zusammen fassend gesagt, ist die be schriebene Resonanz fast einhellig: Facebook ist und bleibt bis auf Weiteres der Social‑Media‑Vertriebs kanal der Stunde, um eine breite Masse zu er reichen. Twitter ist hingegen das professio nelle Fach‑ und Nachrichten‑ medium für „eine Gruppe von Aficionados“ (Wegner/Zeit Online, P. 201), das nach Meinung einiger Befragter sogar über bewertet ist, aber von einigen auch als unter schätzt empfunden wird. Aus Twitter be dienen sich Journalisten bisher, wenn sie spannende Debatten und vor allem aktuelle Themen auch außerhalb der tradi tio nellen Medien‑ umge bungen finden und/oder weiter drehen wollen, während sich Facebook de facto inzwischen als populärer Ver triebs kanal be hauptet, mit dessen Hilfe der meiste Traffic aus den sozialen Medien auf die redak tio nellen Websites gesch aufelt wird: „Das finde ich ganz interessant, und insofern könnte es sein, dass Twitter vielleicht für die jour‑ nalisti sche Arbeit sogar ein bisschen wichti ger ist als Facebook. Von der Reichweite her ist es um gekehrt“ (P. 201), glaubt Wegner. Der Einsatz sonsti ger Social Media wie Instagram, Pinterest oder Tumblr ist dagegen eher zurück haltend, weshalb den meisten der be fragten Experten zumindest in diesem Bereich ein eher konven tio neller Zugang im Ver trieb zu attestie ren ist, wobei experimentierfreudige Redak tionen wie die Rhein-Zeitung als Aus nahme von der Regel ver standen werden müssen. 5.3.2 reDak tions organisa tion Digital Wie wird eine digitale Redak tion ge führt? Gibt es be sondere Anforde rungen an das Management? Welche strukturellen Besonder heiten ergeben sich aus den technik‑ zentrierten Planungs‑ und Organisa tions abläufen? Welchen Einfluss haben digitale Publika tions weisen und die Publikumsteilhabe auf den redak tio nellen Work flow? Und welche Aus wirkungen hat die digital arbeitende Redak tion für journalisti sche Berufs‑ bilder und Funk tions rollen? Diese Fragen werden in der Forschungs literatur höchst unter schied lich be handelt. Vor allem an der Schnitt stelle zum Medien management liefert der letzte Stand der anwen dungs orientierten Fachliteratur derzeit kaum be‑ friedigende Antworten (vgl. Weichler, 2003; Wyss, 2002; Sauer & Grüner, 2010), was 160 vor allem daran liegt, dass Redak tionen als „Organisa tions systeme organisierten Han‑ delns“ (Altmeppen, 2006) dabei sind, sich unter dem Eindruck von Technisie rung und Spezialisie rung neu zu formie ren. 5.3.2.1 reDak tio neller work flow Die Digitalisie rung ver ändert die organisatori sche Ver fasst heit radikal, vor allem im Hinblick auf den Work flow, die Gefäße und die Strukturen, aber auch die neu ver‑ teilten Ressourcen und die tägliche redaktio nelle Zusammen arbeit. Die Experten sind sich im Klaren darüber, dass durch den digitalen Wandel für den Journalisten „die techni schen Anforde rungen immer weiter wachsen“, obgleich das auch schon zu Zeiten der computer gestützten Umbruch systeme, also noch lange vor der Digitalisie rung schon so ge wesen sei, wie Grass mann meint (P. 192). Sowohl die Arbeits abläufe als auch die konkrete Arbeits teilung er lebten, so sieht es Plöchinger, einen tiefgreifen den Wandel, der eine dauer hafte Neujustie rung er fordere: „Wir bauen unsere Redak tion faktisch jedes Jahr um. Also nicht völlig radikal, aber doch weit gehend“ (P. 47). Beispiele sind die Abläufe der Redak tions konferenz, die Themen planung oder die Ressort struktur der Website, die seit seinem Antritt einige Male ver ändert wurden: „Also ganz, ganz viele Sachen, wo ich eher sagen würde, die wirk liche Ver ände rung durch das Digitale ist die Anpassungs fähig keit und Flexibilisie‑ rung von Redak tionen.“ (P. 47) Wegner, seit März 2013 Chef von Zeit Online und davor Chefredakteur und Geschäfts führer von Focus Online, teilt den Eindruck von Plöchinger. Für ihn ist der redaktio nelle Work flow, speziell die „Agilität von Redak‑ tionen“, ein zentrales Thema (P. 273). Er und sein Team seien inzwischen von einer normalen Konferenz struktur ab gekommen und hielten ver mehrt „Ad‑hoc‑Meetings“ ab: „Diese heißen bei uns ‚Themen‑Inseln‘ und sind auch inspiriert von der agilen Software‑Entwick lung. Die Zusammen arbeit mit der Technik haben wir bereits auf agile Prozesse um gestellt. Das ist z. B. ein Thema, wie sich Redak tionen in Zukunft organisie ren, wenn sie wirk lich online sind. Viele arbeiten nämlich noch wie Tages zeitun gen, so, als müssten sie immer noch einen Drucktermin einhalten.“ (P. 273) Es sei an geraten, „Produkt entwick lung und die Redak tions arbeit zu einem kontinuier‑ lichen Fluss“ zu ver binden und weg von der Organisa tions form zu kommen, sich 161 5 temPo, tiefe unD teilhabe morgens und abends zu treffen – „und dazwischen bleibt die Welt stehen“: „Denn so ist es ja nicht, und das ver suchen wir gerade immer stärker zu leben und zu adaptie ren. Das funktioniert er staun lich gut.“ (P. 273) Nach dem Eindruck Weg ners halten sich Journalisten bei Online‑Medien mit allzu Unwichti gem auf: Sie würden sich „lange und ineffektiv“ (P. 277) gegen seitig be stäti gen, wie wichtig sie seien. Sich zu er zählen, was man so mache, führe jedoch zu keiner Idee, sondern dies sei „nur so ein sich gegen seitig davon be richten, was draußen los ist“ (P. 277). Das ver suchten er und seine Redak tion auf ein Minimum zu reduzie ren: „Wir treffen uns morgens nur so ganz kurz und sagen: ‚War was über Nacht, was wir dringend …?‘ und ‚Danke dann einen guten Tag‘.“ (P. 277) Darüber hinaus gibt es laut Wegner noch Google Docs, in dem ge plant werde, woran die Ressorts gerade arbeiten. Einmal am Tag gebe es eine lange Konferenz, wo auch nur die Frage sei: „Haben wir was über sehen? Was interessiert euch eigent lich? Was be‑ schäftigt euch gerade?“ (P. 277) Wegner glaubt, dass diese flexible Arbeits weise aus „einer anderen Kultur“ (P. 277) komme und einen direkten positiven Einfluss auf den Work flow und die Organisa tion innerhalb der Redak tionen haben könne: Er er wartet, dass sich die gesamte Organisa‑ tions kultur in den kommen den Jahren noch einmal dramatisch wandelt in Richtung einer „News room‑Organisa tion“ (P. 277; vgl. Kap. 6). Stöcker ver weist in diesem Zusam‑ men hang darauf, dass auch das interdis ziplinäre Arbeiten ein Trend sei, der eine größere Bedeu tung für das Redak tions management bekommt, bei DRadio Wissen habe sich das bewährt (P. 95). 5.3.2.2 Permanenz unD rhythmus in Der Digitali tät Ein von den Experten immer wieder ge nanntes Merkmal des Digitalen Journalismus ist die „dramati sche Beschleuni gung, die wir erleben“ (Hummelmeier/Tagesschau. de, P. 23). Sie zwingt vor allem diejenigen Redak tionen, die im News‑Bereich ihren Schwer‑ punkt setzen, dazu, eine aus geklügelte Logistik und Infrastruktur vorzu halten, die den gesamten Redak tions betrieb auch bei extremen Nachrichten lagen am Laufen hält. In der zeit lichen Dimension be trachtet ergibt sich daraus für die Publika tions‑ rhythmen und für den Personaleinsatz im Digitalen Journalismus eine zentrale Heraus‑ forde rung, die wir „Permanenz“ nennen – also eine dauer hafte Ver fügbar keit von Ressourcen auf publizisti scher und redak tio neller Seite, die im Ver gleich zu anderen, analogen Medien vor allem Konsequenzen für das redaktio nelle Beziehungs geflecht mit sich bringt, aber auch durch aus Aus wirkungen auf das journalisti sche Selbst‑ 162 verständnis hat: „Eine Zeitung hat einmal am Tag Redak tions schluss, zwei, drei Mal dann mit den Nachausgaben, aber Redak tions schluss Online ist nie oder immer“, sagt Müller von Blumen cron (P. 64). Dabei scheinen nach Ansicht der Experten die Gefahren in diesem Bereich zu über wiegen: Ditz spricht von „Ver führungen“ (P. 12), wenn es um die digitale Perma‑ nenz geht: „Wer keinen Redak tions schluss hat, kann immer publizie ren, kann immer ver öffent lichen und die Frage ist eben, wann ist eine Geschichte wirk lich fertig?“ Wenn man einen Redak tions schluss habe, müsse die Geschichte zu einem be stimmten Zeit punkt fertig sein und dann könne man ent scheiden, ob man sie mitnimmt oder nicht: „Und diese Frage müssen wir uns also jederzeit und laufend stellen, quasi 24/7.“ (P. 12) Für Hart ist die Live‑Berichterstat tung ein ent scheiden der Faktor, der die Beschleuni gung im Digitalen Journalismus unmittel bar antreibt: Etliche Redakteure und Reporter be schäftige Bild. de, die über Twitter ihre Geschichten – sei es vom Roten Teppich oder bei Koali tions verhand lungen – quasi live auf den sozialen Netz werken er zählten: „Wir bilden das bei Bild. de direkt ab, und wir können eben neben der Geschichte, die auf Bild. de kontinuier lich, […] einmal die Stunde, drei Mal am Tag aktualisiert wird, wird die aber auch von außen permanent ge füttert. […] Als die Flut in Deutschland war, hatten wir 50 Reporter draußen, die in ein Live‑Modul rein ge twittert haben.“ (P. 126) Im gleichen Atemzug mit der zunehmen den Schnellig keit wird von Hummelmeier der Eindruck einer „ge wissen Oberflächlich keit“ (P. 23) als Makel digitaler Redak tions‑ arbeit be schrieben. Auch Michalsky sieht darin einen ambivalenten Prozess, „der Risiken birgt, weil der Online‑Journalismus natür lich per se hektischer ist“ (P. 21). Es sei eben nicht mehr wie früher, dass man sich zum Ver fassen eines Artikels für mehrere Stunden zurück ziehen könne und der Text danach noch im Kollegen kreis mehrere Feedback‑ und Korrekturschleifen durch laufe, bis er er scheint: „Heute gibt es natür lich unter dem zu Recht be stehen den Konkurrenz druck zwischen den Portalen schon das Interesse der Redak tions leitung, dass be stimmte Geschichten sehr schnell kommen. Man macht sich unglaubwürdig als Online‑ Nachrichten‑Distributeur, wenn man mit be stimmten Nachrichten spät kommt. Deswegen gibt es auch die Gattung, […] die es ja im Print gar nicht gibt, der Eilmel dungen. Das muss ganz schnell gehen, da gibt es auch keine große Kontrolle, wenn die Kanzlerin zurück tritt und die dpa haut das raus und wir haben guten 163 5 temPo, tiefe unD teilhabe Grund anzu nehmen, dass die dpa da richtig liegt, dann werden wir diese Meldung sehr schnell machen. Da können ganz schnell Fehler ent stehen, weil es dort natür‑ lich nur in seltenen Fällen ein Vier‑Augen‑Prinzip geben kann, gerade bei schnellen Geschichten, und da schleichen sich Fehler ein, ganz klar.“ (P. 21) In der be schleunigten Arbeits umge bung hat sich offen bar die Haltung durch gesetzt, dass es schnell gehen muss, sogar um den Preis der Fehleranfällig keit – denn „wenn wir es heute nicht haben, machen wir es morgen nicht mehr, weil dann ist es zu spät“ (Niemann/taz. de, P. 23). Schwarze zufolge hat die redaktio nelle Dauer bereit schaft auch mit der Erwar tungs haltung der User zu tun, „dass man reagiert“: „Und wir kriegen nachts um halb drei Anfragen: ‚Warum kreist hier ein Polizei‑ hubschrauber?‘ Das muss man den Leuten draußen erstmal er klären, dass man eben auf einem Samstagmorgen um halb drei eben nicht in der Redak tion besetzt ist. Die meisten ver stehen das auch, aber wenn dann einer meinet wegen auf einem Samstag um 14 Uhr eine Frage stellt, dann er wartet er möglicher weise schon, dass um 14:10 Uhr eine Antwort vor liegt oder zumindest ein ‚Wir kümmern uns.‘ Der Druck wächst, dass man da reagie ren muss und mit steigen der Leserzahl wird das auch immer mehr und dafür brauchen wir auch immer mehr Leute.“ (P. 19) Auf der anderen Seite werde das große Ver sprechen des Internets, effizienter zu sein und Redak tionen effizienter machen zu können, „weil wir beispiels weise schneller ganze Bilder serien zusammen stellen können, dadurch wieder ein bisschen gefähr lich“. Laut Schwarze kommt man „in so eine Mühle, dass man da ständig reagie ren muss und sich um die eigent lichen Inhalte dann gar nicht mehr richtig kümmert.“ (P. 19) Dazu gehört auch die ständige Erreich bar keit, z. B. per Mail, die Redakteure vor „ganz harte Auf gaben“ (P. 226) logisti scher Natur stellt, findet Schwarze. Es werde ein innerer Druck erzeugt, der im Bereich der Redak tions organisa tion mitunter sogar soweit führe, dass die Redakteure gar nicht mehr „offline“ seien, bemerkt Plöchinger: „Der Redakteur ist in aller Regel eigent lich immer irgendwie Redakteur und nie außer Dienst. Und das Spannende ist, dass es niemanden stört“ (P. 112). Für Plöchinger ist gerade Twitter eines der vielen neuen Instrumente, die diese Permanenz im Digitalen Journalismus perpetuie ren, weil „so viel Kommunika tion im Kleinen schon im Neben‑ her“ ablaufe. Es komme vor, dass Redakteure die ganze Zeit „anget wittert“ würden, z. B. von Kollegen oder Politikern. Positiv be trachtet sei „Twitter tatsäch lich ein wahn‑ sinniger Türöffner für viele alte Print kollegen“ ge wesen, um mit Leuten relativ un‑ kompliziert „in Kontakt zu kommen da draußen“ (P. 116). 164 Dass diese Dauerhaftig keit Konsequenzen für die perso nelle Beset zung und deren Tätig keits profile hat, liegt auf der Hand: Scheib etwa wirft in Bezug auf die Social‑ Media‑Aktivi täten ein, dass jeder Redakteur bei DerWesten. de alle anfallen den Auf gaben machen bzw. können müsse, was vor allem mit den Schichtdiensten in der Redak tion zu tun habe (Scheib/DerWesten. de, P. 155); ein ähnliches Bild ergibt sich in der Redak‑ tion von DRadio Wissen: „Und deshalb glauben wir, dass wir das einfach cross medial alles be spielen müssen.“ (P. 99) Schwarze gibt zu er kennen, dass seine Redak tion an‑ gesichts der Rund‑um‑die‑Uhr‑Nutzung eben falls über lege, die Zeiten auszu weiten (P. 23), obwohl Nachtschichten für die von ihm ge leitete Website als Regional redak tion nicht zwingend notwendig seien. Zielina zufolge ist der Trend, die Redak tions zeiten auf 24 Stunden auszu weiten, „natür lich eine Reaktion darauf, dass man […] punkt genau ablesen kann, wie viele User tatsäch lich zu welcher Tages‑ und vor allem Nachtzeit auch online sind“ (P. 81). Dennoch unter werfe sich ein Großteil der Online‑Redak tionen nach wie vor willkür‑ lich einem „Print‑Tages zei tungs‑Rhythmus“ (P. 68), obwohl das gar nicht notwendig sei. Der reguläre Arbeits rhythmus einer Redak tion ent spreche gar nicht mehr notwendi‑ ger weise dem Rhythmus der Nutzer: „Wir sehen beispiels weise, dass wir durch aus mittags den höchsten Peak haben bei der Nutzung. Aber wir sehen, dass wir am Abend z. B. über die Tablet‑Nutzung einen extremen Anstieg haben, auch etwa in der Videonut zung. Das heißt, da kommt einfach ein Bedürfnis dazu, abends auf der Couch mit dem iPad sozu sagen sich noch mal durch den Tag zu surfen. […] Und darauf gehen Online‑Redak‑ tionen in der Form noch gar nicht ein, und das wird sicher eine große Heraus‑ forde rung der nächsten Jahre. Die Nutzungs szenarien sich genauer anzu sehen und zu sagen: ‚Wie kann ich für genau den richti gen User in genau der richti gen Phase seines Tages die ent sprechen den Inhalte bereit stellen?‘“ (P. 68) Permanenz und Publika tions rhythmen haben im Digitalen Journalismus also insgesamt viel mit einer „onlinemäßigeren Denke“ zu tun, wie Müller von Blumen cron betont (P. 81), nämlich damit, dass vom Nutzer er wartet werde, dass man bei dramati schen Ereig nissen online schnell und permanent reagiert – und dies müsse auch von den Ver antwort lichen mitgedacht werden: „Es passiert ein dramati sches Ereignis und die Über legungen, die dann an gestellt werden, sind deut lich andere als bei einer klassi‑ schen Zeitung. Vor allem: Welche Themen stränge ergeben sich aus dem Ereignis? Wie be arbeiten wir sie kontinuier lich, wie fächern wir das auf? Brauchen wir einen Live‑ ticker? Brauchen wir Video?“ (P. 81) 165 5 temPo, tiefe unD teilhabe 5.3.2.3 synergien zwischen Digitaler unD analoger welt Wer jedoch den ideologi schen Konflikt zwischen digitaler und herkömm licher Redak‑ tion längst über wunden glaubte (vgl. zur Hoodie‑Debatte Kap. 1 und zur sogenannten Blogger‑Debatte, Weichert & Zabel, 2009), wird in einigen der Experten gespräche ent täuscht – zumindest halten Redak tions leiter wie Niemann die Zusammen arbeit zwischen beiden Sphären für ver besse rungs würdig (P. 31). Auch Michalsky glaubt nach wie vor „gravierende Unter schiede zwischen Print und Online“ (P. 15) zu er kennen, die „sich natür lich auch auf die Qualität des journalisti schen Ergeb nisses […] aus‑ wirken“ (P. 15). Der ent scheidende Unter schied liegt für Michalsky darin, dass der Printartikel ein Produkt und der digitale Artikel ein Prozess sei, weil Letzterer auch „in der Realität eine Lebens geschichte hat, in der er rezipier bar ist, aber gleichzeitig sich noch ändert“ (P. 15). Das Prozess hafte bestehe darin, dass der Artikel, nachdem er publiziert wurde, „weiterer Aktualisie rungen, Änderun gen, Korrekturen, Ver besse‑ rungen oder Fortschrei bungen bedarf“; er nennt dies einen „Lebens prozess des Artikels an stoßen“ (P. 15; vgl. Deuze, 2006, 2008; Robinson, 2011). Als Bindeglied zwischen digitaler und analoger Welt hat sich bei Welt. de der News room, in dem die Redakteure von Online und Print schon seit einiger Zeit zusammen arbeiten, als praktikabel er wiesen (vgl. P. 69). Mit Perspektive auf den (in‑ zwischen vollzogenen) Umzug in den neuen Springer‑News room „in dieser riesen großen Halle“ (P. 69) prophezeit der Welt. de‑Chef: „Es wird ein kompletter Online‑News room sein, und wir werden das noch intensivie ren, was wir jetzt machen: Geschichten zu machen, und zu einem be stimmten Zeitpunkt des Tages holen sich die Blattmacher die Geschichten, die sie für ge eignet finden aus Online und basteln die Zeitung zusammen.“ (P. 69) Auf die Frage, ob sich schon alle Printjournalisten auf die neuen Online‑Anforde rungen ein gestellt hätten, sagt Michalsky offen: „Nein, das haben sie nicht. Das hat auch kein Mensch er wartet, weil das ein un‑ fass barer Paradigmen wechsel ist, […] der von vielen Redakteuren extrem gut mit‑ getragen und auch voran getrieben wird. Aber man kann sich natür lich auch denken, dass es Kollegen gibt, denen das nicht so leicht fällt. Es gibt auch Kollegen, die gar nicht mit sehr großer Offen heit rangehen, für die es aber auch keinen Ausweg gibt daraus. Es ist eine strategi sche Ent schei dung, dass wir digital bei Axel Springer und in der Welt‑Gruppe speziell voran marschie ren, dass wir parallel schauen, dass wir die Welt am Sonntag als Printprodukt stärken und dass aber im normalen Tages geschäft die Welt‑Print hinter Welt. de zurück tritt. Das ist ein Prozess, der wird uns noch Jahre be gleiten, aber wir sind da ja nicht so erfolg los.“ (P. 73) 166 Während sich Axel Springer in der digitalen Welt ver ortet, findet sich bei KStA. de noch eine „sehr konservative Heran gehens weise an das Thema, wo dann im End effekt Artikel aus Print online ge stellt werden am nächsten Tag“, wie Krechting konsta tiert (P. 97). Man habe sich nicht so „in dieses Netz reingegraben“ (P. 97), wie es die Wettbewerber getan hätten. Der regionale Bezug sei immer wichtig ge wesen, anderer‑ seits müsse man sagen, dass das natür lich eine Frage der Digitalstrategie sei: In der von ihm ge führten Redak tion laute das Prinzip nicht „online first“, sondern eher „news first“ (P. 97). Fiene hält es „für einen Geburts fehler des Internets, dass von Anfang an die Internetpräsenzen bei klassi schen Medien marken von der klassi schen Redak tion ge‑ trennt worden sind“ (P. 47). Er sei froh, dass in seiner Redak tion „alles aus einer Hand kommt und dass die Leute, die gleichzeitig das On‑Air‑Programm machen, auch das Online‑Programm machen. Ich glaube, dass das ein Vorteil ist.“ (P. 47) Bei der Zeit hingegen gebe es inzwischen immer mehr Print‑Kollegen, die aktiv den User‑Dialog suchten und den Wunsch gegen über den Online‑Kollegen formulierten, regelmäßig über die Aktivi täten der Community informiert zu werden, be richtet Wegner (P. 218–219). Freitag‑Vize Grass mann reklamiert für das Redak tions team des Freitag: „Es gibt hier keine Trennung, sondern alle machen alles. Das heißt, alle müssen Print und Online können.“ (P. 36) 5.3.2.4 neue organisa tions- unD kommunika tions formen Digitaler Journalismus bringt zweifel los Organisa tions‑ und Kommunika tions formen hervor, die in unter schied licher Intensi tät ver änderte professio nelle Hand lungs abläufe er forder lich machen. Unter den Befragten herrscht weit gehend Einig keit darüber, dass „die einzelnen Kompetenzen bei be stehen den Berufen oder Berufs beschrei bungen sich […] er weitert haben“, wie Fiene erklärt (P. 47). Dagegen ist seine Einschät zung, dass bereits viele Journalisten wüssten, wie man journalisti sche Geschichten im Netz weiter‑ erzählt, wohl eher ein Wunsch als Realität: Auch wenn Journalisten keine HTML‑ Kennt nisse benöti gen, gehört es heute zu den Qualifika tions standards im Digitalen Journalismus, im Netz recherchie ren, für die Website zu texten und mit sozialen Netz werken wie Facebook und Twitter umgehen zu können (vgl. Fiene/Antenne Düsseldorf, P. 47; Grass mann/Freitag. de, P. 192). Eine der größten Heraus forde rungen scheint dabei der redaktio nelle Umgang mit Kommentaren von Nutzern darzu stellen, die, wie Wegner bemerkt, in eine positive, aber auch in eine negative Richtung ab driften können (vgl. Wegner/Zeit Online, P. 154, 223). 167 5 temPo, tiefe unD teilhabe Für die Redak tionen ist daher schon länger eine Klarnamen‑Pflicht in der Diskussion, die Wegner allerdings ablehnt, obwohl sie die Arbeits abläufe er leichtern würde: „Wenn man sich das leisten kann, sollte man das nicht machen […]. Weil viele Kommentatoren sehr kluge Sachen sagen, aber anonym bleiben wollen. Ich habe das öfter erlebt, irgendwann war klar, das muss ein DAX‑Vorstand sein. Und die er reicht man nun einmal nicht, wenn man […] Klarnamen‑Pflicht hat. Ich kann aber ver stehen, dass man dem irgendwann nicht mehr Herr wird. Es ist für kleine Redaktionen zu viel Aufwand, dies alles zu be arbeiten.“ (P. 154) Bei Bild. de be sorgen die Kommentarlese wie bei vielen anderen Redak tionen keine Redakteure, sondern Studenten: „Wir haben ein Team aus fest an gestellten Studenten, die jeden Tag jeder für sich rund tausend Kommentare lesen, die relativ schnell be‑ werten und die auch mit den Nutzern kommunizie ren“ (P. 318). Nicht immer sind diese Kommunika tions formen allerdings einer rei bungs losen Redak tions organisa tion zuträg lich, denn häufig müssen sich Journalisten mit den unliebsamen Reaktionen der Nutzer herum schlagen. Um den hier ent stehen den Workload einzu dämmen, führen allzu emotionale Reaktionen bei Tagesschau. de im Extremfall dazu, dass die Kommentar‑ funk tion ab geschaltet wird – das sei allerdings eine Aus nahme, be teuert Online‑Chef Hummelmeier: „Wir haben es […] so geregelt, dass jeder Kommentar vorher freigeschaltet werden muss. Wir schauen uns das […] an, es gibt be stimmte Regeln, eine Netiquette, an die die User sich zu halten haben. Da gehört natür lich Gewalt verherr lichung, Pornografie dazu, dass wir so etwas nicht freischalten. Es gibt eine Auf forde rung zum freund lichen Umgang miteinander. Sicher lich interpretier bar, was da noch drunter fällt und was nicht mehr, aber dass wir eben ver hindern, dass User sich gegen seitig be schimpfen. […] Wir reagie ren in der Regel nicht so, dass wir be‑ stimmte Themen aus klammern aus der Diskussion, sondern dass wir die Form be stimmter Beiträge, be stimmter Kommentare nicht dulden und dann eben nicht ver öffent lichen.“ (P. 105) Auf die Kommentare der User zu reagie ren, damit müssen sich die Journalisten also auch im Rahmen ihres Redak tions managements auseinander setzen – ignorie ren können sie diese nicht. Mitunter gebe es auch immer mal wieder Mitarbeiter in der Redak tion, die das als „an strengend empfinden“, wie Krechting (P. 335) formuliert. Dabei sind die meisten Redak tionen noch weit davon ent fernt, ein nach halti ges Instrument zu 168 etablie ren, das den Meinungs strom der Nutzer aus siebt, strukturiert und steuert (vgl. Scheib/DerWesten. de P. 110, 159). Erkenn bar werden jedoch redaktio nelle Einzelmaßnahmen, die das „Klima […] in den Kommentaren“ positiv be einflussen (P. 177; vgl. auch Niemann/taz. de, P. 213), etwa die Registrie rungs pflicht der E‑Mail‑Adressen oder die „Netiquette“, also ein Be nimm regelwerk, das Redak tionen publizie ren, um Störer von ihrer Website fern‑ zuhalten oder sie in ihre Schranken zu ver weisen (P. 209, Krechting/KStA. de, P. 186, Grass mann/Freitag. de, P. 125). Michalsky formuliert eine weitere redaktio nelle Innova tion durch Nutzer einbin‑ dung – die permanente Kontrolle: „Das heißt für uns, dass wir im Gegen satz zum Zeitungs redakteur früher unter Echtzeit‑Beobach tung unserer Kundschaft stehen. Was ich einen unglaub lichen Gewinn finde […]. Sie haben kaum einen Artikel raus gehauen und schon kriegen Sie ihn von den Lesern um die Ohren ge hauen. Manchmal auch zu Recht, nicht immer.“ (P. 105) Überaus konstruktive Erfah rungen im Hinblick auf die Redak tions organisa tion hat Niemann mit dem Nutzer feedback ge macht (P. 105). Eine qualitative Besonder heit der neuen Kommunika tions kanäle mit dem Nutzer scheint zu sein, dass gerade im redak‑ tio nellen Tages geschäft die im Netz vielfach ge lebten Transparenz vorstel lungen zur prakti schen Anwen dung kommen: Neben den Möglich keiten der digitalen Erreichbar‑ keit per E‑Mail‑Adresse, die Schwarze zufolge (P. 217) bisher nicht für alle Redakteure selbst verständ lich zu sein scheint, gehe es vor allem unter den Lokalchefs beispiels weise um „psychologi sches Geschick“ (P. 217), um mit allzu auf dring lichen Nutzer anfragen diplomatisch umzu gehen. Ferner gibt es von Nutzern offen bar gerade im Lokalen den Wunsch nach einer ‚gläsernen Redak tion‘, ver bunden mit einer „Transparenz über unsere Arbeits bedin‑ gungen“, so Scheib: „Wir kriegen ganz viele Fragen: ‚Von wann bis wann seid ihr so an Deck? Wie seid ihr besetzt, wenn Derby ist?‘ […]. Ich glaube, Journalismus muss man jetzt nicht ver rätseln.“ (P. 73) Das Dialogi sche sei, so interpretiert es Niemann, ein großer Vorteil: „Das ist eine Form von direkter Kommunika tion, die uns […] sehr gut steht und die bei uns auch sehr gut funktioniert, mit unserer Community“ (P. 105). Man könne jedoch auch einiges falsch machen, z. B. wenn Interna aus dem Hausblog zu schnell nach außen dringen würden, das sei dann wiederum „die Kehrseite“ (P. 105). Ditz ver weist zudem auf die Modera tion von Nutzer foren. Der „stete Prozess der Feedback‑Kultur“ (P. 28) er fordere im Digitalen Journalismus abzu wägen: „Da ist 169 5 temPo, tiefe unD teilhabe natür lich Meinungs frei heit versus sozu sagen Strafrecht ein Punkt, den man be achten muss. Früher war das eben eine Sache, die nicht von Redakteuren in erster Linie be‑ handelt wurde, sondern wahrschein lich von Leser service‑Abtei lungen.“ (P. 28) Ditz spricht nicht von Über forde rung, macht aber deut lich, dass da enorme Arbeit auf die Redak tionen zukäme. Zwei feste und eine Handvoll freie Mitarbeiter be schäftigt Ditz, die als Forums‑ moderatoren des Nachrichten portals im Zweifels fall ent scheiden, ob bei derzeit 500 bis 600 Kommentaren, die die Redak tion pro Stunde (!) er reichen („Manche er gießen sich über mehrere Seiten. Was nicht schlecht sein muss, aber manche sind natür lich auch sehr kurz. Aber das sind eben Tausende pro Tag“, P. 155), die Netiquette von Spiegel Online ein gehalten wird oder ob persön lich be leidigende und/oder strafrecht lich relevante Inhalte heraus gefiltert werden müssen (vgl. P. 142). Einen weiteren mode‑ rativen Eingriff er fordern zuweilen Diskussionen im Forum, die thematisch ab schweifen: „Was wir auch machen ist, wenn eben Diskussionen komplett aus dem Ruder laufen – sprich: Wir wollen diskutie ren über die Zeitung der Zukunft, und plötz lich ist diese Diskussion bei Gott und der Welt“ (P. 142) angelangt. Als neuen Typus definiert Grass mann auch diejenigen Redakteure, die im Commu‑ nity‑Ressort arbeiten und zugleich Social Media ab decken: Sogenannte Community‑ Redakteure kümmerten sich aus schließ lich darum, „die User auf der Freitag. de‑Platt‑ form anzu sprechen, die Texte zu moderie ren, aber auch die Inhalte von Online in die Zeitung zu bringen, also Print und Online miteinander zu ver zahnen“, sagt Grass mann. Konsequent ver folgt der Freitag damit seine Publika tions strategie, nicht nur das zu machen, „was in der großen, weiten Welt passiert, sondern eben auch in der Commu‑ nity‑Welt“ (P. 23). Was in der Community los sei, sei auch Bestand teil in den Print‑ konferenzen, wo die Redakteure über Themen nach dächten, die letzt lich ins Blatt kommen: „Es gibt da sozu sagen einen Aus tausch von Themen.“ (P. 23) Was nun aber echte Nutzer kollabora tionen angeht, wie sie etwa beim britischen Guardian schon im Rahmen von Crowdsourcing‑Projekten82 laufen, übt man sich in den Redak tionen der meisten Befragten eher in Zurück haltung. Grass mann gibt mit Blick auf den Guardian auch zu, dass dem Freitag für solche Projekte die Manpower fehle: „Dafür sind wir ehrlich gesagt ein bisschen zu klein“ (P. 96). Das Organisa tions management in den Redak tionen ändert sich durch die Digi‑ talisie rung radikal – vom redak tio nellen Work flow über alternative strukturelle 82 beim crowdsourcing ver suchen redak tionen, möglichst viele User in die aus wertung von Dokumenten einzu binden, die ihrer schieren menge wegen sonst nicht zu be wälti gen wären. So ließ der Guardian seine online-leser ab 2009 700.000 Dokumente durch- forsten, aus denen sich unzu lässige Spesen abrech nungen britischer parlamentarier (z. b. erstat tung privater renovie rungs kosten durch den Staat) rekonstruie ren ließen (http://www.theguardian.com/news/datablog/2009/may/15/mps-expenses-houseofcommons [24. 07. 2014] und www.theguardian.com/news/datablog/2009/jun/18/mps-expenses-houseofcommons [24. 07. 2014]). 170 Anforde rungen an das System „Redak tion“ bis zum Wandel der internen und externen Kommunika tions kultur. Eine große Ver unsiche rung resultiert für die Befragten daraus nicht, wohl aber stellen sich an ihres gleichen neuartige Heraus forde rungen, die sich aus den Rhythmen der ständi gen Ver fügbar keit von Ressourcen und aus der sozialen Temperatur durch die Publikumsteilhabe ergeben. Hervor gehoben werden aber ebenso ent stehende Synergien zwischen digitalem und analogem Journalismus, die als produktiv und quali täts steigernd empfunden werden. 5.3.3 Die neuen komPetenzen Des Digitalen Journalismus Eine chroni sche Schwäche des wissen schaft lichen und be rufsinternen Diskurses über Journalismus und die Frage, was be sondere Merkmale seiner Qualität sein könnten, liegt in der pauschalen Berufung auf ein nicht näher be nanntes „journalisti sches Handwerk“, das die Grundlage alles Guten sei. Dabei blendet der vor industrielle Handwerks begriff die Prozesse und Folgen der Industrialisie rung aus, denen auch Journalismus spätestens seit dem 20. Jahrhundert unter worfen ist. Dieses Manko des Diskurses über tradi tio nellen Journalismus kann und soll an dieser Stelle nicht behoben werden. Wohl aber kann auf grund der Befra gung von 15 Ver antwort lichen digitaler Medien angebote systematisch be schrieben werden, worin die handwerk lichen Merkmale des neuen Digitalen Journalismus be stehen, welche be sonde ren Kompetenzen Jour‑ nalisten in Online‑Redak tionen bislang aus gebildet haben und über welche Fähig keiten und Fertig keiten sie ver fügen sollten. Die Kompetenzen lassen sich gliedern – in kognitiv‑rezeptive (z. B. Recherche), – in kommunikative (Umgang mit den Rückmel dungen des Publikums) und – in produktio nelle (cross‑ und multimediale Darstel lungs formen, Publika tion). 5.3.3.1 Die kognitiV-rezePtiVen komPetenzen In Wissen schaft und Berufs diskurs ist es Konsens, dass Recherche die Basis jeglichen Journalismus ist (Haller, 2008; Neuberger/Kapern, 2013; Lilienthal, 2014). Ohne aus reichende Erkundi gung und sorgfältige Quellen auswer tung kann kein journalisti‑ sches Produkt ent stehen, das den frag lichen Wirklich keits ausschnitt (Thema) auch nur nähe rungs weise realistisch oder gar authentisch wider gibt. 171 5 temPo, tiefe unD teilhabe Mit dem Auf kommen des Internets hat sich auch die Recherche deut lich ver ändert. In einer Erhebung für 2005 war noch eine tägliche Recherchezeit von 106 Minuten speziell bei Online‑Journalisten fest gestellt worden (vgl. Malik & Scholl, 2009, S. 184). Doch dieser Wert (knapp zwei Stunden bei einem acht stündi gen Arbeits tag insgesamt) ist nur auf den ersten Blick relativ hoch. Für die damali gen Journalisten insgesamt ergab nämlich dieselbe Erhebung, dass der tägliche Aufwand für Recherche gegen über der vor heri gen Befra gung im Jahre 1993 (140 Minuten) um 23 Minuten auf nur noch 117 Minuten ab genommen hatte (vgl. Weischen berg u. a., 2006, S. 80). Der zu be‑ obachtende und bei Weitem noch nicht ab geschlossene Prozess ist mehrdimensional: Durch die Möglich keit, sich Quellen mittels einer einfachen Google‑Suche in die Redak tion zu holen, hat sich Recherche weiter ent lokalisiert – ein Trend, der mit der Erfin dung des Telefons einsetzte. Die Orte des Geschehens müssen nicht mehr zwingend auf gesucht werden, das persön liche Gespräch mit Akteuren und Betroffenen kann mindestens teil weise ersetzt werden, z. B. auch durch E‑Mail‑Kommunika tion, die das früher standardmäßige Telefonie ren ersetzt. Dieser Prozess hat Vor teile, die in Beschleuni gung und Arbeits vereinfachung liegen, er kann aber auch den Nachteil eines ge wissen Wirklich keits verlustes mit sich bringen. Dieser wird umso eher eintreten, wie Journalisten der Ver suchung einer digitalen Monokultur er liegen, so hat unsere Experten befra gung er bracht. Man denke an Lokaljournalisten, die ihre Stadt nur noch über Google er fahren und lange nicht mehr persön lich auf dem Marktplatz oder im Rathaus waren. Ditz sieht es als „Ver führung“ an, die Primärquellen zugunsten der leicht ver fügbaren Online‑Quellen zu ver nachlässigen: „Früher hat man zum Telefon ge griffen und hat sich mit Leuten ge troffen, mittlerweile bekommt man ganz viele Informa tionen zu ganz vielen Sach verhalten übers Web und letztend lich ist man dann immer noch einen Schritt zu weit ent fernt von der Primärquelle.“ (P. 12) Anderer seits halte auch das Web zahl lose Primärquellen bereit, offizielle Regie rungs dokumente etwa oder wissen schaft‑ liche Berichte. „Recherche beginnt grundlegend anders, Informa tion ist vielseiti ger ver fügbar“, sagt Plöchinger, Chefredakteur von Süd deutsche. de (P. 19). Beschleuni gung – Informa‑ tions gewin nung „innerhalb von Sekunden bruchteilen“ (P. 19) – ist für ihn ein weiteres Merkmal. Recherche mittels digitaler Techniken sei heute „tiefgründi ger und schneller als früher“ möglich, merkt Michalsky an (P. 26). Allerdings sei auch mehr Selbst‑ ständig keit beim Auf finden von Informa tionen er forder lich. Weil das digital ver fügbare An gebot an Rohinforma tionen „unend lich viel mehr“ sei, brauche der digitale Journalist ein Wissen, „wo macht es Sinn zu suchen, um dann richtig […] auszu wählen“ (P. 31). 172 Gefragt sind also professio nelle Suchstrategien. „Es ist ja alles schnell zusammen‑ gegoogelt“ – diese Äußerung von Schwarze, Chef Digitales bei der Rhein-Zeitung, dürfte der Komplexi tät der digitalen Quellensuche und ‑prüfung nicht ganz gerecht werden (P. 29). In einer Minder heiten posi tion ist Niemann, die Online‑Chefin der taz, wenn sie sagt: „Ich glaube nicht, dass die [die Recherche, Hinzufü gung der Autoren] sich ver ändert hat. Ich denke nicht, dass das eine andere Form von Arbeiten ist.“ (P. 38, ähnlich P. 50) Insgesamt müssen unter schied liche Professionalisie rungs grade in einzelnen Redak tionen an genommen werden. Stöcker sagt über DRadio Wissen, es gebe bislang „keinen Ablauf, keinen Work flow“ zur Recherche, den sie be nennen könne (P. 20). Aus Sicht des Chefredakteurs von FAZ. net, Müller von Blumen cron, hat das Web mit seinen Techniken und Inhalten die Recherche zunächst „dramatisch er leichtert“: „Ich kann mich schnell orientie ren, viel, viel schneller als früher. Ich kann dann aber auch schneller in die Tiefe gehen, d. h. ich kann über Daten banken, aber auch über das Netz selbst in wenigen Minuten Quellen aus der ganzen Welt zu einem Sach verhalt er schließen und damit wesent lich umfassen der eine Vor recherche an stellen als bisher.“ (P. 55) Wie Ditz (P. 12) warnt aber auch er vor einer Ver nachlässi gung von nicht technisch ver mittelten Primärkontakten: „Wenn ich mich in der Recherche darauf be schränke, wenn ich denke, dass ich mir die Vorort‑Recherche, die Dokumenten analyse, die Experten gespräche sparen kann bei komplexen Geschichten, dann habe ich natür lich ein Problem. Denn das ist natür lich nicht so. Die heraus ragen den Geschichten beruhen immer noch auf einem ganz eigenen Zugang, der möglicher weise aus einer ganz anderen Dimension als einer digitalen kommt.“ (P. 55) Die Vor teile der digitalen Recherche sind enorm – journalisti sche Auswahl‑ und Prüfkompetenz voraus gesetzt, dürften sie die möglichen Nachteile über wiegen. Das Internet hält eine Vielzahl von Diensten, das World Wide Web eine nach Milliarden zählende Vielfalt von Inhalten bereit, die allesamt zu Quellen werden können. Das für Journalisten (und nicht nur sie) ver fügbare Wissen ist in den ver gangenen 20 Jahren exponentiell ge wachsen. Mehr Quellen be deutet aber auch mehr Prüfung, d. h. höheren Aufwand bzw. die Notwendig keit, neue Ver fahren zu ent wickeln, um aus dem Daten‑ uni versum des Web aus schließ lich Quellen mit ver bürgten Aus künften und ge prüftem Wissen heraus zufiltern. Als mögliche Quellen sind auch die individuellen Äußerun gen in sozialen Netz‑ werken anzu sehen. Plöchinger sieht deren Haupt funk tionen im „Themen‑Scouting“ und in der Zitatbeschaf fung (P. 140) und nennt den Zeit vorsp rung – „eine Stunde, 173 5 temPo, tiefe unD teilhabe zwei Stunden vor den Agenturen“ (P. 140) – als Leis tungs merkmal. Ditz ver weist darauf, dass Social Media gerade auch im inter nationalen Kontext, wenn Journalisten in Krisen‑ oder Kriegs gebieten nicht vor Ort sein können, an Bedeu tung ge wonnen hat – Syrien als „Paradebeispiel“ (P. 90). Dank Internet erfahre man von Vor fällen „quasi in Echtzeit“ (P. 12). Die Haupt aufgabe digitaler Journalisten liege dann in der Quellen prüfung: Kann stimmen, was zu sehen ist und was be hauptet wird? „Alles ist durch die Technik mittlerweile […] ver hältnis mäßig leicht manipulier bar, dass man da einfach sehr, sehr sorgsam damit umgehen muss.“ (P. 22) Aus gehend von dem Wissen, dass Bilder und Videos digital leicht ge fälscht werden können, haben Jour‑ nalisten und Redak tionen Ver fahren ent wickelt, um Original und Fälschung zu unter‑ scheiden. Hummelmeier spricht für Tagesschau. de von einem notwendi gen „zusätz lichen Recherche aufwand im Rahmen der Ver ifika tion von Informa tionen, die uns über das Netz er reichen“ (P. 42). Dazu gehört die Prüfung von Meta‑ und etwaigen Geo‑Daten, ver borgen in einer Bild datei, aber auch die technisch nicht substituier bare Orts kenntnis eines er fahrenen Redakteurs.83 Sogenannte Geocodes werden nach Aus kunft von Hart auch von Bild. de ge nutzt, um visuelle Flickr‑Inhalte oder Leserfotos, z. B. vom Absturz eines Heiß‑ luftballons in Ägypten, zu ver ifizie ren.84 Der Chefredakteur der Boulevard‑Website formuliert den Anspruch einer „Mischung aus Schnellig keit und trotzdem einem hohen Grad an Ver ifika tion“ und den Ehrgeiz, den Nachrichten agenturen zuvorzukommen (P. 50). Das innerredaktio nelle Ver fahren be schreibt Hart als „Hybrid“, der „innerhalb von 20 Minuten und nicht erst in drei Stunden“ (P. 50) das ge wünschte Ergebnis bringen soll. Soziale Netz werke haben wachsende Bedeu tung gerade für den Lokaljournalismus. Für Krechting ist Twitter „eine zusätz liche lokale Nachrichten agentur“ (P. 103). Scheib hebt den „zeit lichen Vor sprung“ hervor, den es auch gegen über konkurrie ren den Medien be deuten kann, von einem Ereignis in der Stadt eine halbe bis eine Stunde früher er‑ fahren zu haben, und gibt dafür ein Beispiel aus dem Bereich „klassi scher Servicethemen“ („Warum ist die Soundso‑Straße ge sperrt? Warum fährt der Zug nicht?“) (P. 203). 83 Scheib: „Wenn Sie solche Sachen haben, Unglücke, katastrophen, melden sich viele leute, die auf merksam keit möchten, profil- neurotiker usw.“ (p. 273) Sie erwähnt die erfah rung, vom einsturz des kölner Stadtarchivs am 3. märz 2009 innerredaktio nell sehr früh durch den tweet eines DerWesten. de-nutzers er fahren zu haben. Doch die informa tion war zunächst nicht zu ver ifizie ren, Skepsis schien an gezeigt. „Wir hatten nun zufällig das Glück, dass wir im team eine kollegin hatten, die sich in der ecke in köln ganz gut aus kennt. Und der [informant; hinzufü gung der autoren] war auch total ge willt, mit ihr zu telefonie ren.“ Die person habe erkenn bar nichts zu ver bergen gehabt. Die Journalistin im team konnte mit ihren orts kennt nissen die Glaubwürdig keit der Schilde rung einschätzen. „Dann hat er Fotos geschickt, wo man dann auch sehr gut sehen konnte, das hätte der in dem tempo so kurz danach nicht photos- hoppen können.“ Doch auch hier bleibt ein rest zweifel: Der informant hätte die bildbelege von langer hand vor bereiten und die eigene Fälschung dann in einer medienak tion lancie ren können. 84 Solche prüf verfahren werden auch bei DerWesten. de ge nutzt (Scheib/DerWesten. de, p. 86). 174 Viele der dafür notwendi gen Einzelinforma tionen kommen heute aus Tweets oder von Facebook. Dafür sind neue Aspekte der Quellen prüfung er forder lich. Krechting würde sich nicht an mangel hafter Orthographie85 stoßen, sondern eher auf den Konkre‑ tions grad der Ereignis beschrei bung achten und sich auf grund eigener Orts kenntnis fragen, ob die Beobach tung plausibel er scheint (vgl. dazu auch Kap. 7). Zudem gilt auch bei Tweets das journalisti sche Mehrquellen prinzip: Melden mehrere Personen ein Ereignis in der Stadt, steigt aus Sicht des Journalisten (hier: Krechting) die Wahr‑ scheinlich keit, dass es zutrifft (P. 219). Hier ist aber kritisch einzu wenden – Stichwort: Flashmob –, dass es für eine Gruppe von Internetnutzern, die über Facebook oder Twitter miteinander ver netzt sind, technisch ein Leichtes ist zu ver abreden, dass mehrere Personen gleichlautende Behaup tungen, sprach lich jeweils leicht variiert, in dichter zeit licher Abfolge an ein Medium schicken – und die dortige Redak tion hält dann den Hoax für die Wahrheit und ver meldet ihn fälsch lich als ver bürgt. Wie Krechting zählt auch Fiene, Moderator und Redakteur von Antenne Düsseldorf, die Fähig keit zur Quellen prüfung zur notwendi gen digitalen Kompetenz. Allerdings deutet er im Interview ein nicht ganz unproblemati sches Ver fahren an, das üblich zu sein scheint: Wenn ein Hörer melde, dass es irgendwo in der Stadt brenne, einerlei ob er das über ein Facebook‑Posting oder durch einen Anruf im Sender mitteile, werde er als Moderator das „nicht un gefiltert als Fakt weiter geben“, sondern über prüfen. Dies schließt aber offen bar nicht aus, dass das ver meint liche Feuer in der Zwischen zeit doch schon im laufen den Programm des Radiosenders bzw. auf dessen Website ge meldet wird: „Hörer melden uns, wir über prüfen das gerade mit Polizei und Feuerwehr“ (P. 34). Nur als Option fügt er hinzu, was eigent lich die Regel sein müsste: „Oder ich mache das halt sogar zuerst“. Speziell im Lokaljournalismus, so Fiene, seien die meisten Informa tionen, die von Rezipienten kämen, auf einem basalen Niveau leichter Über prüf bar keit (P. 38). Dies gelte für Unfall‑ und Staumel dungen sowie Blitzer warnun gen. Werde das be hauptete Ereignis von mehreren ge meldet, steigt für Fienes Ver ständnis offen bar die Glaubwür‑ dig keit der ge gebenen Informa tion. Anderes könne bei Polizei und Feuerwehr nach‑ gefragt werden. Wo aber für Informa tionen zunächst keine weiteren Quellen zu er halten sind, gelte es, die Glaubwürdig keit der Erst quelle zu prüfen. Fiene zufolge ist es ein be währtes Ver fahren, sich erstens einen Eindruck vom Twitter‑Profil der be treffen den Person zu ver schaffen (Wirkt es authentisch und seriös, wenn ja, warum?; vgl. dazu auch Kap. 7). In einem zweiten Schritt gehört zum Ver fahren aber auch die Kontakt‑ 85 ein merkmal, das auch Stöcker ver nachlässigbar findet. mangel hafte orthographie könne daher kommen, dass ein twitter-autor nicht deutscher muttersprachler sei. Das spreche aber nicht ohne Weiteres gegen den inhalt der mittei lung (Stöcker/Dradio Wissen, p. 202). 175 5 temPo, tiefe unD teilhabe aufnahme zu erkenn baren Followern, die man nach der Personen identi tät der Erst quelle fragen könne, so Fiene sinn gemäß. Scheib, Chefin vom Dienst bei DerWesten. de, er läutert ihr Ver ifika tions verfahren bei Social‑Media‑Quellen so: „Sie gucken z. B. ob das, was er jetzt twittert, stimmig ist mit dem, was er vorher so ge twittert hat. Ist es plausibel, dass er dort ist gerade, wo er be hauptet zu sein? Ist es ein sehr neuer Account, der noch keine Follower hat? Das ist kein Aus‑ schluss kriterium, aber es ist jeden falls nicht jemand, dem ich aus dem Stand blind ver trauen würde. Hingegen, wenn das jemand ist, dem ich seit Langem folge, oder wo ich merke, einer aus dem Team ist dem schon mal ge folgt, auch das zeigt Ihnen Twitter ja inzwischen sehr prominent an. Dann ist dessen Hinweis vielleicht der, den Sie als Erstes prüfen, weil er Ihnen plausibler vor kommt.“ (P. 265) Wie andere Experten betont aber auch Scheib, dass die Prüfung digitaler Quellen die persön liche Nachfrage nicht er setzen kann. Mindestens in Zweifels fällen müsse bei identifizierten Quellen an gerufen werden. Twitter‑Äußerun gen seien dafür „kein Ersatz“, sondern nur ein „Impuls“, den eine Redak tion oft früher als auf herkömm lichen Meldewegen bekomme (P. 265). Für DRadio Wissen hält Stöcker fest, dass Personen‑ recherche bei dem Digitalsen der weniger über soziale Netz werke, wohl aber über Webquellen laufe. Gefundene Ansprechpartner würden dann „ganz klassisch per Telefon“ kontaktiert (P. 170, auch P. 26). Marcus Schwarze erwähnt, dass Journalisten sich an die Pressestelle des Twitter‑Dienstes wenden können, um die Personen identi tät bei ver ifizierten Accounts über prüfen zu lassen – Beispiel: Ist „Harald Schmidt“ wirk‑ lich Harald Schmidt? (P. 33). Bei DerWesten. de sind diese Fragen inzwischen auch in die Aus bildung von Volontären ein geflossen: „Was gibt es so für Merkmale? Woran kann ich merken, dass jemand ein Fake ist? Wie kann ich aus dem Kontext raus was recherchie ren oder was ver ifizie ren?“ (Scheib/DerWesten. de, P. 261). 5.3.3.2 Die kommunikatiVen komPetenzen Der Digitale Journalismus ist einer, der ungleich mehr als alle histori schen Vor formen publikumsorientiert ist. Ursäch lich dafür ist zunächst die Rück kanalfähig keit des Internets. Auf dieser techni schen Basis haben sich an schließend neue soziale Praktiken, d. h. Nutzungs weisen und ‑erwar tungen im Umgang mit (digitalen) Medien heraus‑ gebildet und habitualisiert (vgl. Schmidt, 2009). Große Teile des Publikums er warten 176 heute mehr vom Journalismus und sie artikulie ren deut lich, z. B. in Onlinekommen‑ taren, ihre Ent täuschung, wenn das An gebot hinter den Erwar tungen zurück bleibt. Eine Minder heit der Rezipienten will zu Produzenten werden und sich an der Erstel‑ lung von Inhalten be teili gen (vgl. Busemann & Gescheidle, 2012, S. 386). Drittens resultiert die radikalisierte Publikumsorientie rung des Digitalen Journalismus aus der techni schen Möglich keit der Echt zeitmes sung realer Nutzungs zahlen für Websites mit ihren einzelnen Beiträgen – auch dies ein Resultat der Rück kanalfähig keit. Aus all dem folgt eine völlig neue Beziehung zwischen Kommunikatoren und Rezipienten – bei zugleich ver wischen den Grenzen. Aus früherer Einbahnstraßen‑ kommunika tion wird eine permanente Dialogisie rung, die für Journalisten vielerlei be deutet: ganz be stimmt mehr Kunden orientie rung, auf der anderen Seite aber auch das neue Gefühl, bei der Arbeit be obachtet zu werden und be ständig Leistung bringen zu müssen. Als Konsequenz daraus ent wickelt sich idealer weise ein neuer Journalisten‑ typ. Zielina stellt sich darunter Menschen vor, „die ver stehen, dass Journalismus nicht einfach die Produk tion von Inhalten ist, sondern genauso […] die Modera tion der Konversa tion darüber, das Ver folgen und Auf spüren von Themen, die Menschen gerade bewegen, das Heraus filtern dieser Themen aus Social Networks, das Begleiten dieser Gespräche über diese Themen auf der eigenen Platt form, das Bewusstsein, dass das genauso eine wichtige Kernaufgabe ist, wie dann tatsäch lich dieses Stück Text im Endeffekt daraus zu schreiben.“ (P. 54) Das Zeit gespräch der Gesell schaft er möglichen – diese von Otto Groth (1960) stam‑ mende frühe Funk tions beschrei bung für Journalismus scheint hier im Begriff „Kon‑ versa tion“ wieder auf. Im Grunde macht erst der Digitale Journalismus die Ideal vorstel‑ lung vom „Zeit gespräch der Gesell schaft“ möglich, weil es nicht mehr nur Journalisten sind, die Stimmen aus der Gesell schaft auf nehmen, ge wichten und weiter tragen, sondern weil das Publikum selbst dieses Zeit gespräch für sich – in sozialen Netz‑ werken – organisiert und dann in journalisti schen Medien Ver stärker und Deuter findet. Mit dem Auf treten der sozialen Netz werke bzw. Social Media emanzipierte sich der Publikums diskurs über Journalismus ein Stück weit von den anbieten den Medien selbst. Die medien integrierten Foren ver loren an Bedeu tung86, die Medien mussten 86 Stöcker be richtet: „es gibt die kommentarfunk tion auf unserer Website, die aber deut lich weniger ge nutzt wurde, als wir dachten. Dann haben [wir; hinzufü gung der autoren] ge dacht, wir müssen ja jetzt nicht die nutzer gewohn heiten der leute ändern, können wir sowieso nicht.“ (Stöcker/Dradio Wissen, p. 135, ähnlich krechting, p. 23) 177 5 temPo, tiefe unD teilhabe auf Facebook und andere reagie ren, wollten sie nicht im Wettbewerb um Auf merksam‑ keit Medien nut zungs zeit und damit eigenen Traffic an die Kollektivmedien neuen Typs ver lieren. Diese Reaktion sah größtenteils so aus, dass die jeweilige Medien marke auf Facebook u. Ä. eine Kolonie gründete, um dort das ver streute Publikum wieder zu ver sammeln und für die eigenen journalisti schen Produkte zu interessie ren. Dieser bei Weitem noch nicht ab geschlossene Prozess einer völlig neuarti gen Publikumsinterak tion hat in den Redak tionen vielerlei be obacht bare und inzwischen auch be schreib bare Konsequenzen. Der heute übliche „unmittel bare Kunden kontakt“ führt unweiger lich zu einer Ver ände rung des journalisti schen Berufs bilds (Ditz/Spiegel Online, P. 36; Grass mann/Freitag. de, P. 32). Regelmäßige Kommunika tions partner im Außen sind nun nicht mehr wie früher Gesprächspartner bei der Recherche, sondern mindestens ebenso sehr die normalen Rezipienten. Mit diesen umgehen zu wollen und zu können wird damit zu einer wichti gen Eigen schaft, die von Journalisten natür‑ licher weise ver langt wird. Nicht nur von spezialisierten Social‑Media‑Redakteuren, sondern von allen journalisti schen Mitarbeitern werde er wartet, im Rahmen der zeit‑ lichen Möglich keiten auf Leserfeedback zu antworten und sich auch in laufende Debatten „einzu mischen“, so Ditz (P. 36). Dem Spiegel Online‑Chefredakteur zufolge gilt das „mittlerweile mehr im Social Web als im Forum“ (P. 36). Dies be stätigt die oben be schriebene Bewegung der Nutzer weg vom medien integrierten Forum hinein in die sozialen Netz werke. Dabei wird zwischen den Netz werken funktio nell differenziert: Facebook ist demnach „eher ein Ver triebs kanal“, eine traffic‑erzeugende Bekanntmachung neuer Inhalte von Spiegel Online, Twitter mehr eine „Recherche‑Platt form“ für die digitalen Journalisten selbst (Ditz/Spiegel Online, P. 105).87 Ebenso Schwarze: „Dieses Twitter ist ein Journalisten‑Netz.“ (P. 208) Müller von Blumen cron sieht es als alltäg liche Grundü bung an, „ins Netz zu lauschen und zu sehen, welche Geschichten sind gut ge laufen, und welche Themen sind in den Netz werken gerade ‚hot‘, die wir möglicher‑ weise noch nicht gesehen haben?“ Solche ver streuten Einzel beobach tungen würden dann zu einer „Informa tion für die Redak tions konferenz“ (P. 218). Als Beitrag zur journalisti schen Quali täts steige rung würdigt Scheib die sozialen Netz werke. Sie seien ein probates Mittel zur Auf findung „populärer Themen, wo ist Bedarf? […] Dann ist da die ganze Partizipa tion wirk lich eine große Hilfe.“ (P. 91) 87 kaum akzeptanz, weder in den redak tionen noch bei den nutzern, findet bislang Google+. im Urteil von Scheib: „Das ist für viele oder für einige offen bar ein gutes netz. meiner beobach tung nach vor allen Dingen, wenn sie sehr stark in richtung netzthemen, Gadgets, nerd-themen gehen. es ist für uns mit unserem portfolio so ein kleiner ge kachelter raum und wir rufen da zwar rein und dann hören wir uns auch das echo an und es wird dann wieder leise. egal, wie sehr wir auch da dialogig formulie ren, zu inter aktionen auf fordern. insofern, glaube ich, ist das nicht eine richtung, in die wir uns ent wickeln werden.“ (Scheib/DerWesten. de, p. 219) 178 Feedback werde nicht nur aus gewertet, sondern auch mittels journalisti scher Formate stimuliert. Im Redak tions jargon von DerWesten. de heißt das z. B. „Nutzer stimmen‑ Stück“, das üblicher weise alle zwei Wochen produziert werde. Scheib nennt das Beispiel einer Umfrage zur Nahverkehrs auslas tung und dem Erlebnis über füllter Züge (P. 115). Doch nicht alle Servicethemen würden an genommen, so z. B. „Experten‑Livechats zur Kranken versiche rung“ (P. 219). In solchen Fällen sei es besser Nutzer einzu laden, Fragen zum Thema in die Redak tion zu mailen, und anzu kündi gen, es werde eine journa‑ listi sche Themen seite dazu geben. Neben dem Livechat nennt Scheib auch Google‑ Hangouts, die nicht an genommen würden. Die Expertin ver mutet die zeit liche Ge‑ bunden heit des An gebots als Ursache: Der User müsste sich zu einem Zeitpunkt an einem Rechner oder sonsti gem Interface einloggen (P. 219). Dies ent spricht offen bar nicht mehr heuti gen Nutzungs gewohn heiten. Die Nutzer gemeinde mit ihren Wahrneh mungen vielerorts, mit ihrem großen Alltags wissen zu nutzen – eine Vor stel lung, wie sie in der Netzkultur als „Weisheit der Vielen“ an klingt (Surowiecki, 2004) –, dieses Konzept wird von den Befragten kaum an gesprochen. Nur bei Zielina88 und Schwarze klingt es an. Letzterer sagt: „300 Augen‑ paare im Land sehen mehr als 20 Augen paare einer Redak tion. Die sehen einfach mehr. Natür lich ist das nicht alles wichtig, was die sehen, und manchmal gibt es da auch ganz unter schied liche Ansichten, wenn die Leute draußen sagen: ‚Das müsst ihr jetzt aber be richten.‘ Aber eine Aufgabe der Redak tion wird zunehmend, sich in die anderen Augen paare zu ver setzen.“ (P. 98) Als Indikator für Stimmun gen und Themen unter den Nutzern wird Facebook von Daniel Fiene geschätzt (P. 34). Mit Blick auf die Besonder heiten eines Radiosenders fügt er hinzu, dass die früher im Hörfunk übliche Beteili gungs form des Call‑in heute so nicht mehr an genommen werde (P. 85). Sich nur per Telefon in eine Sendung einzu‑ schalten, das könne man Hörern heute nicht mehr vor schreiben. Wenn diese sich lieber über Facebook artikulie ren wollten, „dann muss man halt die Abläufe in der Redak‑ tion so anpassen, dass das […] in die richti gen Kanäle kommt“ (P. 85). Fiene zufolge sollte die Publikums beteili gung nicht nur passiv ent gegen genommen, sondern aktiv stimuliert werden. Antenne Düsseldorf setze jeden Morgen ein „Nachrichten‑Posting“ auf Facebook und variiere das über den Tag mit zwei bis vier weiteren Postings – Heraus stel lung von Sendungs themen mit der Einla dung, die eigene Meinung kund‑ zutun. Fiene be obachtet auch bei anderen Sendern, „dass es ganz gut läuft, dass die 88 „ob man das jetzt ‚Wisdom of the crowd‘ nennt oder ob man es partizipa tion nennt oder ob man es ‚User engagement‘ nennt, ist ganz egal. in Wirklich keit fassen diese Worte alle zusammen, dass die masse der leser, die uns lesen oder unsere beiträge ansehen, immer gescheiter ist als der einzelne Journalist.“ (Zielina/stern. de, p. 28) 179 5 temPo, tiefe unD teilhabe fünf Postings ver fassen und damit gut fahren, hohe Inter aktions raten hinbekommen“ (P. 149). „Hohe Inter aktions raten“ sind ein erster quantitativer Hinweis auf die schiere Menge an Rückäuße rungen aus dem Publikum, die digitale Redak tionen, zumindest die populärsten unter ihnen, be wälti gen müssen. Extrem ist es bei Bild. de, so der Chefredakteur der Website Hart: „Wir lesen am Tag zwischen sechs‑ und dreizehn‑ tausend Kommentare bei uns auf der Seite. Wir haben nochmal so viel ungefähr auf Facebook und Twitter zu lesen und irgendwie wahrzunehmen, und das ist echt ein großer Brocken.“ (P. 184) Wie in vielen anderen Redak tionen89 auch wird diese Lese‑ arbeit von studenti schen Hilfs kräften er ledigt, die be sonders instruiert sind und die sich an Guidelines er laubter und nicht er laubter Meinungs äuße rungen orientie ren. Hart zufolge geht es hierbei aber nicht nur um die Vor kehrung, keinen Rechts verstoß zu ver öffent lichen, vielmehr um eine produktive journalisti sche Aus wertung der auf‑ laufen den Äußerun gen: „Wir nutzen das [die Inhalte des Nutzer‑Feedbacks; Hinzu‑ fügung der Autoren] auch immer mehr als Quelle.“ (P. 184) Hart sagt, Leser seien für Bild. de nicht nur „Klick‑Vieh“ („das bringt uns Traffic auf die Seite“), sondern sie würden ernst genommen. Nutzer seien nütz lich, schon allein mit ihren Fehlerhin weisen (P. 184). Soziale Netz werke bergen aus Sicht von Hart viele interessante Informa tionen, die Bild. de als „die zehn wichtigsten heute“ hervor heben möchte – ein Auswahl vorgang, den Hart zum „Kuratie ren“ zählt und für eine „jour‑ nalisti sche Leistung“ hält (P. 205). Zur Sichtung der Social Media setzt Bild. de ihm zufolge auch – nicht näher be nannte – techni sche Tools ein. Ein damit er kannter Trend im Meinungs klima sei aber „noch keine Idee für eine Geschichte“ (P. 241, auch P. 265) – mitdenkende Journalisten seien daher un verzicht bar. Jedes Ressort von Bild. de ver fügt Hart zufolge seit 2013 über einen eigenen Social‑Media‑Redakteur. Der sei aber nicht einfach „der Twitter‑Schreiber“, sondern ein Kollege, der als „Kom petenz‑ inhaber“ sein Wissen an andere weiter geben und diese „fit machen“ soll, um z. B. Twitter „als Agentur nebenbei, als zusätz liche Agentur“ nutzen zu können (P. 241) – ein Hinweis auf die Art der innerredak tio nellen Organisa tion neuer Kompetenzen. Auch Hummelmeier hebt darauf ab, dass die journalisti sche Auf nahme des Mei‑ nungs stroms aus den sozialen Netz werken sich nicht natur haft ergibt, sondern organi‑ siert werden soll. Er nimmt das Beispiel der „Trending Topics“, also be stimmter be‑ 89 So auch bei Welt. de: „Wir lassen das [die Sichtung und prüfung von leser-kommentaren; hinzufü gung der autoren], so wie alle anderen auch, Studenten machen, die geschult sind. Die sich auch aus kennen, die klare Guidelines haben und die das auch fast immer zur vollen Zufrieden heit machen und die dann quasi so der Gatekeeper sind, die dann so in die redak tion hinein wirken und sagen: ‚hey, da passiert das und das.‘“ (michalsky/Welt. de, p. 164) 180 sonders stark diskutierter Themen in einem Netz werk, wie sie mittlerweile von Twitter und Facebook automatisch an gezeigt werden: „Wir be obachten die Trending Topics, um daraus ggfs. Themen zu gewinnen. Und alle Mails, die User, die Zuschauer an uns schreiben, werden ge lesen und, soweit sie Tagesschau. de be treffen, auch von uns be antwortet, und zwar im Prinzip von allen Redakteuren. Wir haben eine Schicht, wo das zu den Neben aufgaben gehört, auf solche Mails zu antworten. […] Man muss sich schon große Mühe in dieser Redak tion geben, um das User‑Feedback nicht mitzu bekommen. Es gehört so zu unserem Alltag.“ (P. 113)90 Es ist aber noch nicht in allen Redak tionen so, dass alle Mitarbeiter den permanenten Dialog mit dem Publikum vor behalt los an genommen und die Bereit schaft dazu ver‑ inner licht hätten. Wenn beispiels weise ein politi scher Kommentar von den Online‑ Lesern „sehr kontrovers diskutiert wird“ und Argumente dagegen ge nannt werden, hielte es Krechting für an gezeigt, dass der journalisti sche Autor „diese Argumente aus seiner Sicht noch mal be wertet oder sagt, warum er die halt in seinem Kommentar nicht be leuchtet hat. Ich glaube, dass das mitunter auch unseren Leser‑Kommentatoren fehlt.“ Jeder Autor/Redakteur sollte Krechting zufolge in solchen Fällen über legen, „an welcher Stelle es sich lohnt, da noch mal die Debatte mit den Nutzern aufzu nehmen“ (P. 31). Zeigt sich Journalismus nicht nur ge legent lich, sondern ständig und ver läss lich dialogbereit, wirkt das mittei lungs motivierend auf das Publikum, so Krechting: „Wir haben das ge merkt durch eine […] konsequente Beantwor tung jedes Hinweises bei Twitter. […] Ich glaube, dass das ein weiter wachsen des Feld ist, wenn wir […] so offen agieren. […] Wenn wir passiv darauf warten, dass es mehr wird, wird es auch nicht un bedingt mehr werden.“ (P. 27) Ent sprechen den Ent wick lungs bedarf gibt es auch noch bei der Rhein-Zeitung, obwohl diese deutschlandweit als Pionierin der Social‑Media‑Nutzung im Journalismus gilt. Die Koblenzer Zentrale habe ihren Social‑ Media‑Redakteur, so Digitalchef Schwarze (vgl. Kap. 6). Allerdings will er dies nicht ver hehlen: „Wir haben ja 13 Lokal redak tionen, die haben auch alle ihren Facebook‑ Account und haben auch Twitter‑Accounts. Da geht auch schon mal was ver loren, weil nicht in jeder Lokal redak tion Social Media so intensiv ge pflegt wird wie hier für die Zentrale.“ (P. 88) 90 trending topics werden auch bei DerWesten. de regelmäßig als tool ge nutzt: „immer ein guter indikator“ (Scheib/DerWesten. de, p. 199). Scheib ver weist außerdem auf die Düsseldorfer Website 10000flies. de – Die Social-Media-News-Charts, die eben falls aktuelle themen konjunkturen abzu bilden ver sucht (p. 91). 181 5 temPo, tiefe unD teilhabe Auch in der Redak tion von Welt. de scheinen nicht alle Mitarbeiter auf permanente Dialogisie rung erpicht zu sein, wie Michalsky in dieser Äußerung andeutet: „Ich selber gucke auch regelmäßig in Kommentarbereiche, um mal zu gucken, was da so läuft. Das machen auch viele andere Redakteure, viele machen es auch nicht, weil es sie auch nicht interessiert. Die sagen: ‚Ich will den Pöbel da gar nicht kennen lernen, der da im Netz unter wegs ist.‘ Aber ja, es ist auch Teil eines heuti gen Berufs bildes, das wahrzunehmen.“ (P. 164) Ständig mit seinem Publikum zu inter agie ren bindet aber auch Zeit und Auf merksam‑ keit. Natür lich geht in allen Redak tionen wie z. B. Spiegel Online die journalisti sche Produk tion vor, es gibt die Ansage an die Mitarbeiter: „Ihr habt in allererster Linie zu be richterstatten, und wenn Zeit ist […] oder wenn es euch treibt, dann kümmert euch um das Feedback.“ (Ditz/Spiegel Online, P. 110). So gesehen ist die programma‑ tisch er wünschte Dialogisie rung noch nur eine Sekundärfunk tion. Zu einer gleich‑ berechtigten neben journalisti scher Produk tion könnte sie nur bei einer ent sprechen den perso nellen Auf stoc kung werden, wie auch Ditz andeutet (P. 71). „Journalisten sind es zu einem über wiegen den Teil noch nicht ge wohnt, dass Inter aktion mit dem Leser eine ihrer Kernaufgaben ist“, stellt auch Zielina fest. (P. 153) Dies müsse ge lernt werden, und Redak tionen müssten ihre Mitarbeiter dabei unter‑ stützen, dies zu lernen: „Wie man sich auf Twitter mit jemandem unter hält und wie man reagiert, wenn man in den Kommentaren für etwas an gegriffen wird.“ (P. 153) Der Stern bzw. stern.de habe die Absicht, seine Redakteure dahin gehend zu schulen, „wie Social‑Media‑Kanäle funktionie ren, wie Inter aktion funktioniert, was mit offenen Fragen passiert, wie: ‚Darf ich eigent lich auf Twitter so etwas schreiben oder was passiert, wenn ich auf Facebook eine Seite like, die vielleicht meinem Arbeit geber nicht ge fällt?‘ […] Es geht von so ganz, ganz, ganz schlichten arbeits‑ recht lichen Fragen bis hin zu dieser ganz schwieri gen Grauzone: ‚Wie gebe ich mich in Social Networks?‘“ (P. 153) Konversa tion könne man nur zu einem kleinen Bruchteil regeln, so Zielina. Die Gefahr eines „Regel‑Korsetts“ sollte ver mieden werden. In den sieben Jahren bei der Wiener Tages zeitung Standard, wo Zielina eben falls für den Online‑Auftritt ver antwort lich war, seien sie und ihre Mitarbeiter gut ge fahren mit folgen der Grundregel: „Nicht sagen, was man in einem Raum vor 500 oder 1.000 Menschen nicht auch sagen würde. Ja, es kann ein bisschen […] flapsiger oder ein bisschen lockerer in der Sprache sein, 182 aber inhalt lich muss man sozu sagen dahinter stehen.“ Zweitens: „Es ist ganz gut, bevor man etwas twittert oder facebookt oder googleplust oder was auch immer, noch mal fünf Sekunden kurz durch zuatmen und es durch zulesen.“ (P. 153) Wegner, Chefredakteur von Zeit Online, fordert eine spezifi sche Stress resistenz gegen über der Freiheit des Publikums, journalisti sche Arbeit jederzeit kritisie ren zu dürfen: „Wir sollten die Kraft haben, das auszu halten. Und wenn wir sie haben, dann ver edelt oder ver bessert das den Journalismus […]. Wenn wir diese Kraft nicht haben, wenn wir Angst haben, einen Kommentar zu ver öffent lichen, dann führt das wahrschein lich zu einer sehr trauri gen Art von Journalismus. Man muss das Feedback wahrnehmen, ernst nehmen, aber man darf nicht zum Spiel ball der sozialen Medien werden.“ (P. 137) Die Zurück haltung mancher Redakteure und Journalisten beim Trend zur Dialogisie‑ rung kann nicht nur mit dem Standes dünkel einiger Traditionalisten erklärt werden. Vielmehr gibt es neben psychologi schen Vor behalten auch objektive Faktoren wie Stress und Über lastung, die aus einem Nutzer‑Feedback dann ent stehen können, wenn dieses über bordet oder vielleicht sogar die Ausmaße eines „Shits torms“ annimmt. Niemann hat es erlebt, „dass man gar nicht mehr zum Weiter arbeiten kommt, weil man mit einer Flut von Leserkommentaren über rannt wird, weil unter Umständen ein Thema ein Tempo oder einen Dreh auf genommen hat, der vielleicht nicht im Ver hältnis steht, vielleicht aber auch zu Recht“ (P. 163). Digitale Redak tionen sind auf gerufen, an gemessene Umgangs formen mit dem Leser‑Feedback zu finden – auch das gehört zur be gonnenen Ent wick lung neuer digitaler Kompetenzen. Scheib be schreibt die be sondere Situa tion in Wochenend‑ diensten, wenn Leser detaillierte Fragen stellten, die die „Stall wache“ nicht be antworten kann, weil der Fachautor erst am Montag wieder im Dienst sei. Mindestens müsse dann ein Zwischen bescheid ge geben werden, etwa nach diesem Muster: „Gar kein Problem, wir melden uns. Können wir aber heute nicht klären, wird wahrschein lich Montagmittag.“ (P. 69) Dies gehöre auch zu einer ge wissen Sozialisa tion des Lesers, der sich auf Antworten ver lassen können sollte, aber daran ge wöhnt werden müsse, diese nicht immer jetzt und sofort be kommen zu können, so die Chefin vom Dienst. Auch digitale Journalisten müssen sich nicht be leidi gen lassen, stellt Scheib klar. Die Redak tion sollte die einlaufen den Echos sortie ren. Wer sich „pestig“ äußere, habe womög lich „kein legitimes Anliegen“, ebenso „Reflexschimpfer: Man macht einen 183 5 temPo, tiefe unD teilhabe Tippfehler und plötz lich ist man zu dumm für alles, einschließ lich die Bild‑Zeitung“ (P. 129). Eine an gemessene Replik könne dann sein: „Häkchen dran, so nicht. Bitte melde dich, wenn du ab gekühlt bist.“ (P. 129) Im Redak tions‑Wiki sind solche Empfeh‑ lungen aber auch bei DerWesten. de noch nicht hinter legt (P. 159), obwohl das nahe‑ liegend wäre. 5.3.3.3 Die ProDuk tio nellen komPetenzen Online‑Journalismus, dieser landläufige Begriff für Digitalen Journalismus, benennt an sich nur den techni schen Über tra gungs weg journalisti scher Inhalte: in Daten kabeln bzw. über Funk verbin dungen und um gewandelt in den Binärcode von 0 und 1. Aus dieser Grund tatsache resultiert zum einen die enorme Schnellig keit der digitalen Nachrichten gebung: Eine Neuig keit ist sofort nach ihrer Publika tion in aller Welt; es ist keine physisch‑materielle Herstel lung und Distribu tion (wie beim Zeitungs druck und ‑vertrieb) zwischen geschaltet. Jeder digitale Beitrag kann fort geschrieben und aktualisiert, auch korrigiert werden, sollte die Erst fassung Fehler ent halten haben. Wirklich zurück holen lässt sich aber nichts, weil durch die Eigenart der Netz struktur des Internets sich immer irgendwo Kopien und Spiege lungen er halten. Die Möglich keit zur Echtzeit‑Kommunika tion hat darstelleri sche Formate wie den sogenannten Liveticker hervor gebracht: eine Art Nachrichtenrolle, bei der Partikel von Neuig keiten immer oben auf der Website neu ein gespeist werden, während der Leser nach unten scrollend den Ver lauf der Gescheh nisse in Richtung Ver gangen heit nach‑ vollziehen kann. Gebaut sind diese Liveticker, die vor allem zu Zeiten politi scher Krisen mit „sich über schlagen den Ereig nissen“ ein gesetzt werden (Beispiel: Maidan‑Proteste und Ukraine‑Krise Anfang 2014), nicht nur aus Textelementen. Sie ent halten auch Fotos oder Videos sowie Links zu anderen Webangeboten. Der Liveticker simuliert Gegen wärtig keit und Augenzeugen schaft und ist eine genuin digitale Darstel lungs form. Müller von Blumen cron sieht hier „eine neue Dimen‑ sion“ er reicht, „das ist […] so eine Art geschriebenes Radio“ und „auch zu einer eigenen Kunst form ge worden“ (P. 96). Der FAZ. net‑Chefredakteur erinnert sich an die Frühzeit der Ent wick lung: „Es wurde lange über diese Liveticker ge spottet. Wenn man es gut macht und ein gutes Team von Leuten hat und das Ereignis es auch hergibt, dann ist das eine richtige Kunst form ge worden.“ (P. 96) Über dieses be sondere Format hinaus ist formale Vielfältig keit über haupt kenn‑ zeichnend für Digitalen Journalismus: Jedes seiner Themen kann er multimedial 184 auf bereiten (muss es aber nicht). Ditz bringt es auf den Punkt: „Wir ver einen ja im Grunde auf unserer medialen Platt form alle Möglich keiten, die es in den herkömm‑ lichen Medien bisher gibt, als Rundfunk, TV, Print.“ (P. 7) Auf dieser Basis sind vielfältige Möglich keiten des sogenannten Storytellings ge‑ geben. Damit ver bunden ist eine Vielzahl an darstelleri schen Möglich keiten. Alle für ein Thema zu nutzen ist infolge be grenzter perso neller und zeit licher Ressourcen weder praktisch mach bar, noch ist es stets sinn voll, weil der Rezipient z. B. kompakte Informa‑ tion statt ästheti scher Spielerei er wartet. Der digitale Journalist steht also üblicher weise vor Fragen wie diesen: Welche zusätz lichen Darstel lungs formen (über den Text hinaus) geben meine Rohmaterialien über haupt her? Welche formale Variante ist an gezeigt und wünschens wert, z. B. um einen Sach verhalt zu ver anschau lichen? Ditz benennt weitere hand lungs leitende Fragen: „Wie ver binde ich denn mein Video mit meinem Text und mit meinen Grafiken? Und wo haben wir animierte Grafiken, wo haben wir nur Bilder und Stills? Wie er zählen wir Audio‑Slides hows?“ (P. 36). Für den Spiegel Online‑Chefredakteur zeigt sich auch bei solchen notwendi gen Über legungen die Ver ände rung des journalisti schen Berufs bilds.91 Seinen „Kernsatz“ in Einstel lungs gesprächen formuliert Ditz so: „Du musst deinen Horizont auf machen, was die Darstel lungs form angeht. Du hast nun mal diese technologi schen Möglich keiten, zu ver öffent lichen. Also überleg dir: ‚Was ist meine Geschichte, und wie erzähle ich sie mit den multimedialen Möglich keiten, die das Web bietet, am besten?‘ Das ist ein klarer Auftrag an alle. Im Nachrichten geschäft ist das natür lich eher hinfällig, weil man so schnell Nachrichten nicht multimedial auf bereiten kann. Aber bei den aus geruhte ren längeren Stücken ist ein Jeder dazu auf gefordert.“ (P. 36) Multimediale Themen aufberei tungen sind modular auf gebaut. Dies be deutet zum einen, dass einzelne Module (wie ein fertig geschnittenes Video) später dazu kommen können. Es gibt keinen Zwang, sofort alle vor stell baren Elemente zu publizie ren; der Prozess ist tendenziell offen. Zum anderen ver bindet sich mit der Modulari tät auch eine Ermuti gung zu langen Formen, sofern der Informa tions kern auch in kurzer Form an geboten wird. Der Nutzer kann, aber er muss nicht alles rezipie ren. Plöchinger schätzt die Nutzungs gewohn heiten wie folgt ein: „Menschen lesen auch lange Stücke mobil. Auch da wieder sicher nicht im totalen Durch schnitt, aber bei einer Nachrichten‑ 91 krechting zufolge gehört es mittlerweile zum berufs bild auch eines lokal reporters, zu über legen, ob er ein irgendwie gearte tes bewegtbild von einem termin in der Stadt mitbringen kann (krechting/kSta. de, p. 112). 185 5 temPo, tiefe unD teilhabe seite, die ein Quali täts leseangebot macht, ist der Fall, dass Menschen über interessante Texte stolpern und die lange lesen, relativ wahrschein lich.“ (P. 52) Auch Wegner glaubt, dass Nutzer „Storytelling‑Projekte“ schätzen. Sie „ver sinken“ dann in dem An gebot, so Wegner bild lich, die durch schnitt liche Ver weildauer steige bei solchen Formaten auf eine halbe Stunde, während sie beitrags bezogen normaler weise eigent lich bei Bruchteilen davon liege (P. 113). Infolge der digitalen Weiter entwick lung und Ver kleine rung von Videotechnik ist auch das Bewegtbild, früher die Domäne des Fernsehens, inzwischen ein Regelangebot des Digitalen Journalismus, auch wenn natür lich weiter hin Begren zungen perso neller Art oder bei der techni schen Aus stat tung von Redak tionen existie ren. Hart be schreibt, dass es bei Bild. de normal ge worden sei, mit kleinen Digital kameras – „ein tolles Device“ – unter wegs zu sein. „Die Qualität ist […] immens gut ge worden.“ (P. 146) Michalsky sieht mit der Option „Video“ das journalisti sche Berufs bild eben falls er weitert und be schreibt eine Arbeits teilung zwischen Reporter und nach bearbeiten der Video‑Redak tion: „Es ist Teil der neuen Tätig keiten im Online‑Journalismus für jemanden, der lange im Print ge arbeitet hat, von denen wir auch hier in der Welt‑Gruppe sehr viele haben. Die müssen im Hinter kopf haben oder sie müssen sich die Frage stellen: ‚Gibt es zu der Story, die ich gerade schreibe, […] auch ein Video?‘ Wir haben Fälle, da bringt ein Redakteur, der bis vor vier Jahren nur Artikel geschrieben hat, […] auch ein eigenes Video mit. Und wenn es nur eine rohe Auf nahme ist, die er mit seinem Handy ge macht hat, von seiner Reportage‑Reise und gibt die in die Video‑Redak tion, damit die Video‑Redak tion dort ein auf führbereites Video er stellt. Was dann auch be sprochen wird, wo be stimmte andere Bilder rein ge‑ schnitten werden und insofern spielt das da mit rein. Aber dennoch braucht man natür lich separate Video‑Journalisten, die imstande sind, schnell zu den richti gen Themen die richti gen Clips zu er stellen. Die auch wissen, welche Daten banken man anzapfen kann, was eben dann aber auch nicht heißt, dass die sogenannten normalen Redakteure davon völlig befreit sind, sich um sowas zu kümmern.“ (P. 45) Wegner indes dreht das Qualifika tions argument um und sieht auch die Inhaber neuer Berufs‑ und Funk tions rollen, wie den Videojournalisten (VJ), in der Pflicht, sich eher traditio nelle journalisti sche Fertig keiten anzu eignen: „Auch ein VJ muss schreiben können, natür lich.“ Denn eine Videoredak tion produziere schließ lich Inhalte, und diese bräuchten „Kontext außerhalb des Bewegbildes“ (P. 74). 186 Etwas zurück halten der wird Videojournalismus offen bar auf der Website des Kölner Stadt-Anzeigers ge nutzt – und das, obwohl die Zeitungs redak tion über ein eigenes Fernsehstudio aus Zeiten ver fügt, als das Ver lags haus über einen größeren Einstieg ins sogenannte Web‑TV nach dachte. Die Studiomitarbeiter ge hören inzwischen zu center. tv Köln92, an dem der Verlag M. DuMont‑Schauberg zu 24,4 Prozent be teiligt ist.93 Krechting zufolge arbeitet ein Team von center. tv eigens für den „Aus gabekanal“ ksta. tv. Produziert würden kurze Clips von eineinhalb Minuten Länge für die Sendung „Rheinzeit“ (P. 116). Mengen mäßig soll es sich den Angaben zufolge um ein bis drei lokale Videos täglich handeln (P. 136). Daneben werden noch über regionale Videos, ein gekauft bei Agenturen wie Reuters, an geboten, „wo ich allerdings keinen wirk lichen Quali täts gewinn für unsere Nutzer sehe“ (P. 136). Während dessen werde das existierende TV‑Studio nur noch wenig ge nutzt, u. a. deshalb, weil Fernsehen im Web keiner linearen Zeit struktur mehr folgt, User also nicht zu einer be stimmten Zeit vor dem Monitor zu ver sammeln sind. Krechting zufolge findet in dem Studio noch dreimal im Monat eine Auf zeich nung statt, z. B. eines Interviews beim Redak tions besuch eines Politikers oder eines Musikers (P. 128). Das Beispiel zeigt, dass bauliche Investi tionen in Medien häusern manchmal von der techni schen Ent wick lung über holt werden. Der Kölner Stadt-Anzeiger ist da kein Einzelfall. Auch bei der Rhein-Zeitung in Koblenz gibt es ein TV‑Studio, das bei Einrich tung 10.000 Euro ge kostet habe, so Schwarze, aber nie für eine Live‑Sendung aus gelegt war. Dies nach zurüsten, um auf der eigenen Website ein Live‑Erlebnis zu bieten, würde erneut Erheb liches kosten. Inzwischen aber, darauf weist Schwarze hin, kann man schon mit dem iPad filmen und den Stream mit einer App wie „Bambuser“ ins Netz stellen (P. 234). Groß strukturen, wie sie auch kleinere TV‑Studios in Zeitungs‑ redak tionen einst darstellten, haben sich also infolge miniaturisierter Digitaltechnik weit gehend er ledigt. Möglich sind heute Live‑Streaming‑Video‑Formate. Dabei werden beispiels weise zwei Politiker zum Streit gespräch ein geladen. Für digitale Redak tionen, die dies auf ihren Websites präsentie ren, resultie ren hieraus neue Modera tions aufgaben. Zum Bei‑ spiel kann eine simultane Diskussion des Web‑TV‑Ereig nisses auf Twitter initiiert werden und Tweets, z. B. mit Fragen an die Politiker, auf genommen und an die Gäste ge stellt werden. Dieses von Wegner geschilderte Beispiel (P. 247) steht für eine Konver‑ 92 koeln.center.tv/home/ [01. 04. 2014] Das lokalfernsehen tut sich schwer: im märz 2014 wurde das aachener Fenster ein- gestellt, auch das für münster soll geschlossen werden. www.dwdl.de/nachrichten/45279/centertv_aachen_stellt_noch_heute_ sendebetrieb_ein/ [01. 04. 2014] 93 www.dumont.de/dumont/ de/101528/presse [01. 04. 2014] 187 5 temPo, tiefe unD teilhabe genz hin zum Social‑TV. Der Chefredakteur von Zeit Online sieht die permanente Ver netzung Redak tion/Publikum aber auch darin, dass „viele Geschichten schon vom Sozialen her ge dacht“ seien: „Wir schreiben nicht für Facebook, aber wir ver suchen mitzu denken, wie sich ein Thema dort ver breiten könnte.“ (P. 121) Dem Video formal nahe ist das sogenannte „Mobile Reporting“, also die digitale Berichterstat tung unmittel bar vom Ort des Geschehens und dies möglichst ohne Zeit‑ verlust. Laut Fiene gibt es für Radioreporter (und nicht nur für diese) keine Ausrede mehr, wenn sie in der Stadt unter wegs seien und zufällig etwas Interessantes ent deckten. Jedes bessere Smartphone, er weitert um ein leicht trag bares kleines Reportermikrofon, mache es möglich, Soundfiles in den Sender zu schicken (P. 70 und 74). Für Bild. de ist es laut Hart inzwischen Standard, z. B. an Wahlaben den „komplett live“ zu be‑ richten: „Wir sind nicht Fernsehen, wir wollen auch nicht Fernsehen sein. Online ist Online, aber bei solchen Geschichten, bei solchen Live‑Elementen müssten eigent lich Kriterien gelten, die für andere auch gelten.“ (P. 156) Mobile Reporting bietet digitalen Medien die Chance, dass der eigene Reporter mit einem Gesicht, vielleicht sogar mit seiner eigenen Stimme auf tritt und so für Wieder erkenn bar keit beim Publikum sorgt. Schwarze zufolge plant die Rhein-Zeitung dergleichen mit der eigenen Multimedia‑Redakteurin, die von unter wegs mit der Videokamera be richten und damit „so ein bisschen das Gesicht“ der Zeitung werden soll (P. 46; vgl. Kap. 6). Möglicher weise macht hier das im Fernsehen üblich ge wordene Presenter‑Format im Digitalen Journalismus Schule. Zum Mobile Reporting ge hören aber auch einfachere Formen wie z. B. journalisti‑ sches Twittern aus Rats sitzun gen, um noch einmal das Beispiel des Lokaljournalismus zu fokussie ren. Krechting zufolge ist es sinn voll, dies zu be schränken auf Sitzun gen, in denen wirk lich Ent schei dungen fallen, deren Ergebnis der Reporter vor Ort dann sofort auf der Website ver melden könne. Journalistisch unproduktiv fände er es, „während der Ver anstal tung schon kurze Häppchen“ heraus zugeben. Besser sei es, unmittel bar nach Sitzungs schluss kompakte Informa tionen abzu setzen, dem sogenann‑ ten Küchen zuruf ent sprechend: „Die drei Dinge sind passiert, das wollen wir online haben.“ Krechting sähe anderen falls die Gefahr, „dass das Berichten dessen, was geschieht, nachher die Betrach tung be einträchtigt, was über haupt da wirk lich passiert ist“ (P. 55). Sein anderes Beispiel kommt aus der Sportberichterstat tung: „Da ist ein Liveticker ein qualitatives Medium, was wir immer einsetzen. Aber die Kollegen, die den Liveticker schreiben, sehen sich nicht in der Lage, danach zu be urteilen, wie das Spiel eigent lich war. Weil sie sagen: Ich habe mich so darauf konzentriert, immer direkt zu schreiben, wer eigent lich gerade am Ball ist, dass 188 ich nachher das große Ganze [nicht mehr im Blick haben kann; Hinzufü gung der Autoren]. Deswegen geht man dort zu zweit sogar vor.“ (P. 59) An gesprochen wird hier das folgende denk bare Problem: Der rezeptive Anteil an der journalisti schen Arbeit (d. i. Wahrnehmen und Ver stehen) wird durch die produktio‑ nelle Seite (d. i. Produk tion und Publika tion) über lagert und über formt. Dies wird umso eher der Fall sein, wenn Produk tion und Publika tion unter digitalen Vor zeichen er folgen und damit häufig zeitbeschleunigt oder sogar echt zeitnah, quasi „live“ er fol‑ gen müssen. „Die Gefahr ist einem bewusst, dennoch ist es alternativ los, würde die Kanzlerin sagen“, sagt Michalsky dazu (P. 49). Diese Art von Multitas king, die Simul‑ tanei tät von Ver stehen und Publizie ren, hält der stell vertretende Welt‑Chefredakteur für grundsätz lich mach bar: „Wir merken halt, dass es wichtig ist, Leute an Ereig nissen live teilnehmen zu lassen. So wie man eben früher es für selbst verständ lich erachtet hat, dass man einer Live‑Reportage eines Fußballspiels im Fernseher oder im Radio teilhaftig wird, will man das heute auch lesen in ver schiedenster Art und Weise, vielleicht sogar illustriert durch ein Bild, was ich selber gerade auf genommen habe im Stadion, wenn ich die Rechte daran hätte. Aber es gibt ja auch andere Ereig nisse, wo es Live‑Berichterstat tung gibt und ganz klar ist, das gehört, finde ich, ganz klar zur journalisti schen Fähig keit heutzutage, dies zu machen.“ (P. 49) Eine Erweite rung journalisti scher Qualifika tionen, gar ein neues Berufs bild will Michalsky darin jedoch nicht sehen: „Auch schon vor 30 Jahren ge hörte es zum Berufs bild be stimmter Journalisten, live zu be richten, nur dass es halt nur im Rundfunk und Fernsehen war.“ (P. 49) Zu den neuen produk tio nellen Kompetenzen gehört auch der Daten journalismus. Hierbei handelt es sich um einen Hybrid an der Schnitt stelle zwischen (digitaler) Recherche, journalisti scher Aus wertung und digitaler Darstel lung (vgl. Kap. 6). Avan‑ cierte daten journalisti sche Formate er möglichen es den Nutzern, eine eigene Auswahl aus den zu einem Thema dargebotenen Daten zu treffen und das journalisti sche An‑ gebot insofern inter aktiv zu individualisie ren.94 94 einige beispiele für Daten journalismus: www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/datenlese-175-jahre-im-zeitraffer- bevoelkerung-morphing-a-940443. html; www.Süddeutsche.de/multimedia/alle-infografiken-alle-datenjournalismus-projekte- entdecken-sie-den-datagraph-1.1617815; www.theguardian.com/news/datablog [alle 11. 04. 2014] 189 5 temPo, tiefe unD teilhabe Müller von Blumen cron sieht hier eine anhaltende Experimentierphase und betont den Aspekt des Visualisierens von Daten (P. 100), ähnlich auch Wegner (P. 33) – obwohl Daten journalismus mehr sein kann, nämlich eine rechner gestützte Ent deckung von Bedeu tungen, die in Rohdaten ver borgen sein können, oder auch ein inter aktives Aus‑ wahlangebot, das der Nutzer selbst mitgestalten kann. Krechting be richtet von Schulun‑ gen in Daten journalismus und davon, dass die Redak tion hier die Zusammen arbeit mit Programmierern und „Daten visualisierern“ sucht (P. 107) – eine Koopera tion, die ihren Grund ver mutlich auch in be grenzten finanziellen und fach lichen Ressourcen des Medien hauses hat. Ditz zufolge steckt der Daten journalismus insgesamt noch „in den Kinder schuhen“ (P. 40). Doch hat die Beobach tung ge zeigt, dass Spiegel Online tatsäch lich schon sehr weit in der Ent wick lung daten journalisti scher Ver fahren ist (vgl. Kap. 6). Auf Professionalisie rung deutet auch hin, dass bei Zeit Online die Stelle eines „Head of Data Journalism“ ein gerichtet wurde (P. 52). Zusammen fassend kann gesagt werden, dass der Beruf des digitalen Journalisten Technikaffini tät voraus setzt. Im Zuge der be ruflichen Aus differenzie rung wurden auch Fähig keiten wie das journalisti sche Darstel lungs vermögen weiter entwickelt, z. B. zum „Digital Storyteller“. Die be fragten Experten schätzen die Möglich keit, Arbeits anteile zu automatisie ren, eher zurück haltend ein und betonen demgegenüber die mensch liche Kreativi tät. Trotz der Vielzahl an Kompetenzen, die avancierter Digitaler Journalismus ver‑ langt, betonen Ver antwort liche, dass auch die individuelle Konzentra tion auf ein Gewerk eine notwendige Bedin gung für Qualität sein kann: „Nicht jeder Journalist muss […] dazu ver pflichtet werden, gleich immer alles zu können. Also nicht jeder muss jetzt irgendwie eine Kamera halten und ein Filmchen machen. Da kommt dann im Zweifels fall nämlich nichts mit Qualität raus.“ (P. 13) 5.3.4 Journalisti sche effekte Von PartiziPa tion aus exPerten sicht Während die neuen digitalen Kompetenzen weitest gehend Elemente der internen journalisti schen Professionali tät sind, die man mit Lern‑ und Trainings verfahren lernen kann oder nicht, eröffnet sich mit der Inter aktion mit dem Publikum und mit der publizisti schen Integra tion von deren Äußerun gen und Rückäuße rungen ein offenes, nicht rest los kalkulier bares Feld, auf dem auch journalisti sche Profis derzeit noch Erfah rungen sammeln. Sie setzen sich mit ver muteten und er wünschten Effekten der Publikumsteilhabe auseinander und suchen Lösungen für auf tretende Probleme. 190 5.3.4.1 Quali täts steigernDe effekte unD anDere Vor teile „Die Kreativi tät des Digitalen Journalismus ist wesent lich größer als die des analogen“ (Grass mann/Freitag. de, P. 12). Grass mann ver bindet diese Einschät zung unmittel bar mit der Einbeziehung von Lesern. Dass der Input des Publikums quali täts steigernd sein kann, ist eine ge teilte Grund auffas sung aller be fragten Experten. Die Chancen, die in der Partizipa tion liegen, über wiegen demnach deut lich die damit ver bundenen Probleme. Unter den Vor teilen wird die enge „Online‑Site‑Leserbin dung“ (Ditz/Spiegel Online, P. 85) hervor gehoben. Bindung und Identifika tion ent stehen demnach auf natür‑ lichem Wege, wenn Nutzer mit ihren Einschät zungen und Erfah rungen ge fragt sind und von den Redak tionen nach weis lich gehört werden. Fiene glaubt, dass es bei Nutzern gut ankomme, „wenn sie das Gefühl haben, sie könnten sich be teili gen“ (P. 114). Mit der Bindung kann sich auch das Image eines Mediums wandeln. Habe der ge‑ druckte Spiegel früher den „Nimbus des Unnah baren“ gehabt, so sei mit Spiegel Online eine neue „Nahbar keit“ ent standen, so Ditz (P. 90). Diese neue Nahbar keit ist aber mehr als nur Imagebil dung. Vielmehr steht auch das Interesse an Reichweiten‑ steigerung dahinter, wie Krechting hervor hebt: „Natür lich ist das Ziel da, das Publi‑ kum zu er reichen, und auch das Publikum, das man dann er reicht, zu ver größern.“ (P. 233) Fiene zeigt sich „persön lich sehr froh, dass die Hürde zum Publikum oder zur Hörer schaft jetzt durch das Netz so stark ab gebaut wird“. Seine Wertschät zung gründet sich auch auf dem Nutzen, den er als Journalist dadurch erfährt. Die ge knüpften Netz werke bei Facebook und Twitter helfen ihm demnach bei Themen vorberei tung und Themen recherche. Das Erlebnis von Feedback und Kritik sei „Teil des Alltags“ von Journalisten ge worden, hebt Hummelmeier hervor: „Ich persön lich empfinde das als Bereiche rung, weil ich denke, dass jeder Journalist es schätzen sollte, wenn er gesagt bekommt: ‚Interessant zu lesen‘. Oder auch wenn er gesagt bekommt: ‚Den Ansatz dieses Beitrags ver stehe ich über haupt nicht‘.“ (P. 72) Journalisten bekämen so auch einen „Einblick in die Gedanken welt unserer Leser“ (P. 178) – diesen Aspekt fügt Krechting hinzu. Auch dies ein Einblick, der nicht zweck frei ist, sondern zur kunden‑ gerechte ren Gestal tung digitaljournalisti scher Produkte führen kann. Zu den wichti gen und unmittel bar quali täts steigernden Grundleis tungen der Partizipa tion gehört der schlichte Fehlerhinweis. Plöchinger sagt: „Eine unmittel bare Quali täts steige rung bei Rechtschreibfehlern, inhalt lichen Fehlern etc. ist möglich.“ (P. 8, ebenso Schwarze/Rhein‑Zeitung. de, P. 6 und 158) 15 bis 20 Mal am Tag sei das 191 5 temPo, tiefe unD teilhabe bei Süd deutsche. de der Fall (P. 67). Niemann sagt für taz. de: „Das ist tatsäch lich […] positiv, gerade wenn man auch korrekturmäßig so unter besetzt ist wie wir.“ (P. 143) Müller von Blumen cron hält es für mittlerweile selbst verständ lich, Fehler nicht nur stillschweigend zu korrigie ren, sondern darauf redaktio nell hinzu weisen und sich beim Hinweis geber zu be danken. Hier habe sich „eine ganz andere Fehlerkultur als früher“ ent wickelt (P. 200, ebenso Plöchinger/Süd deutsche. de, P. 63). Hummelmeier sagt: „Hinweise auf Tippfehler, inhalt liche Fehler greifen wir sofort auf. Und wir achten und bemühen uns immer stärker darum, daraus auch Themen zu gewinnen. Das ist noch in der Anfangs phase.“ (P. 66) Aus den Artikula tionen des Publikums neue Themen abzu lesen, diese Grundü bung ist also noch in der Ent wick lung be griffen. Journalisten seien in der Regel Generalisten, so Fiene. Zu speziellen Themen gebe es aber im Publikum immer noch jemanden, der „klüger ist als man selbst“. Dieses Wissen aufzu finden, anzu nehmen und für das übrige Publikum redaktio nell zu organi‑ sie ren, sei „eine sehr wichtige Funktion, die über diese inter aktiven Formate möglich ist“ (P. 114). Ähnlich äußert sich Müller von Blumen cron: „Wir sind auf Experten an gewiesen in vielen Fällen, um Sach verhalte darzu stellen bzw. zu er gründen und binden sie dann quasi in den Text ein. Und Experten kann ich bei be stimmten Themen aber auch im Publikum finden.“ (P. 140) Die Experten suche und ‑auswahl bleibt dabei aber eine journalisti sche Aufgabe, die bei aktuell auf kommen den Themen rasch und treff sicher er folgen muss, so der Chefredakteur von FAZ. net: „Ein Experte kann auch ein Experte für einen Tag sein, weil das irgendwie in seinem Terrain, in seinem lokalen Terrain passiert oder in seinem Wissens ter rain, in seinem Hobbybereich, was auch immer. Plötz lich wird der ganz wichtig aus irgendeinem Grund und dann brauchen wir die Leute, die sich da richtig gut aus kennen. Die sich mit irgendeiner Wissen schaft be schäfti gen, von der wir vorher noch nicht ansatz weise irgendwas wussten, aber irgendwie gibt es da Leute und plötz lich werden die ganz wichtig.“ (P. 234) Auf einen anderen wichti gen Aspekt weist Krechting hin: Journalismus, der Feedback auf greift und nutzt sowie recherchierend in sozialen Netz werken unter wegs ist, ver‑ breitert die Informa tions basis der darauf fußenden späteren Berichterstat tung: „Quali‑ täts gewinn durch Teilhabe kann sein, dass uns sehr viel mehr Informa tionen zur Ver fügung ge stellt werden […], aber auch weitere Hinweise und Beobach tungen, die wir dann natür lich noch über prüfen müssen, die wir auch nicht 1 : 1 über nehmen können.“ Im Resultat führe die Teilhabe dazu, „dass wir die Geschichte sehr viel 192 schneller und mit einer breite ren Informa tions basis weiter drehen können“. Die Häufig‑ keit, in der sinn voll auszu wertende Hinweise in der Redak tion eintreffen, sollte indes nicht über schätzt werden. Dies sei „nicht jeden Tag zehn Mal der Fall“, schränkt Krechting ein (P. 13). Seinen Aus sagen zufolge kommt es aber doch wohl regelmäßig vor: jeweils zwei bis drei Hinweise pro Woche über Facebook und Twitter (P. 23). Gleichlautend die Aus kunft von Schwarze über Rhein-Zeitung. de: „Zwei, drei Mal die Woche so wertvolle Tweets, dass daraus Geschichten ent stehen.“ (P. 93) Der Dialog mit dem Publikum wirke quali täts steigernd, so auch Grass mann: „Ich glaube, dass das Produkt interessanter und besser wird, wenn man die Leute ernst nimmt und guckt, was sie zu den Themen zu sagen haben.“ (P. 207) Auch werde das Produkt „innovativer“ und es komme zu einer gegen seiti gen intellektuellen Befruch‑ tung von Medium und Community – diese Merkmale fügt Grass mann an anderer Stelle hinzu (P. 65). Die „Wächterfunk tion“ sieht der stell vertretende Chefredakteur von Freitag. de weiter hin als Aufgabe profes sio neller Redak tionen. Im Bereich des Meinungs journalismus und der Analyse könnten „kreative Formen“ der unmittel baren Mitwir kung von Nutzern auf Beitragsebene ent wickelt werden (P. 197). Müller von Blumen cron sieht die Chance, „neue Formen“ wie z. B. Debatten formate im Zusammen wirken mit dem Publikum zu ent wickeln. Ergebnis sei ein „möglicher weise für den Leser dann wiederum viel interessante res Produkt […] als alleine als Journalist. Wir haben die Wahrheit nicht ge pachtet bzw. das Exper‑ tentum. […] Gemeinsam mit meinen Lesern etwas zu ent wickeln, gibt einmal dem Leser eine wesent lich stärkere […] Bindung, bindet ihn wesent lich stärker an das Produkt. Macht das Produkt anfass barer, macht die Redak tion zugäng licher und auf der anderen Seite: macht das Produkt besser, reich halti ger.“ (P. 140) Um dies zu er möglichen, müsse sich u. a. das Rollen verständnis von Journalisten ändern: „ein Stückchen mehr Moderator und nicht etwa Meinungs diktator“ (P. 119), wie es Müller von Blumen cron zu gespitzt formuliert. Für Plöchinger steht fest: „Als Journalist mich Input zu ver weigern, halte ich für hochproblematisch. Wir haben da draußen einfach sehr viele Leute, die auf Fach‑ gebieten z. B. schlauer sind als wir Generalisten‑Journalisten. Wieso sollten wir mit denen nicht in Kontakt treten? Wieso sollten wir uns denen ver weigern?“ In dem Süd deutsche. de‑Projekt „Die Recherche“ werden Nutzer regelmäßig um Themen vor‑ schläge und inhalt liche Hinweise ge beten. „Tausende Leute stimmen darüber ab, wohin wollen wir recherchie ren“, hebt Plöchinger hervor (P. 91). Einmal wurde z. B. nach Bildung ge fragt: „So viele Kinder kann man als Redak tion gar nicht haben, um da 193 5 temPo, tiefe unD teilhabe interessante Aspekte auch wirk lich in toto zu er fassen. Es ist total klug, Leute zu fragen.“ (P. 121) Ergebnis war das digitale Dossier „Was im Bildungs system falsch läuft“.95 „Es gibt immer Leute, die klüger sind als wir“, ist auch die Über zeugung von Wegner mit Blick auf die produktive, quali täts steigernde Rolle des Publikums (P. 167). Aber werden Journalisten deshalb über flüssig? Krechtings Erfah rungen zufolge werden Journalisten im Nachrichten bereich nicht ersetzt, aber doch ergänzt von Menschen, die im öffent lichen Raum unter wegs seien und von dort Beobach tungen und Ereig‑ nisse meldeten (P. 367). Die „Hoheit der Nachrichten weitergabe“ liegt nicht mehr nur beim Journalisten, hat Fiene fest gestellt (P. 189). Hart bringt das Beispiel eines Ratgeber‑Dossiers zur Frage „Wie kann ich mir mit möglichst wenig Geld ein Haus leisten?“. Hier seien weiter hin „Fachkollegen“ und journalisti sche Experten für Baufinanzie rung ge fragt, das Thema zu recherchie ren und den „Nutz wert“ für Leser aufzu bereiten (P. 380). Dieses Argument wird nach vollzieh‑ bar, wenn man auf nicht‑journalisti sche, rein nutzer getriebene Ratgeber portale wie Gutefrage. net oder Yelp. de blickt. Da stellen Laien Fragen, häufig zu Alltags problemen oder Freizeitinteressen, und be kommen Antworten, eben falls von Laien. Die Antworten sind aber häufig mutmaßend oder er weisen sich als unzu treffend, wenn der ursprüng‑ liche Fragesteller die an gebotene Lösung aus probiert. Zudem sind diese Ratgeber portale häufig von einer Unüber sichtlich keit mit einer Vielzahl von mehr oder weniger brauch‑ baren Antworten ge prägt. Dies trägt nicht gerade zur Usability bei. Ganz anders dagegen der (Digitale) Journalismus, der nur ge prüfte Antworten weiter gibt und diese auf ihren Wesentlich keits kern konzentriert. Die Erfah rungen von Nutzern kommen aber auf der Beispielebene, dann, wenn es um die Ver anschau lichung von Sach verhalten geht, wieder ins Spiel. Darauf weist Müller von Blumen cron hin: „Mit welchen Beispielen illustrierst du diese ab strakte gesund heits politi sche Thematik? Finde die Beispiele! Das kannst du über die sozialen Medien er heblich einfacher machen. Das kannst du über das Netz über haupt er heblich einfacher machen. Und dann eben die Weite rungen – Debatten, Diskussionen. Also, ich finde es eine ab solute Bereiche rung.“ (P. 124) Auch Plöchinger zählt den Dialog mit dem und die Teilhabe des Publikums zu den „Quali täts‑Ermöglichern“ beim Digitalen Journalismus, neben anderen Faktoren wie der Multimediali tät und der Möglich keit, große Daten mengen zu ver arbeiten und zu präsentie ren (P. 8). 95 www.sueddeutsche.de/bildung/agenda-das-laeuft-falsch-im-bildungssystem-1.1794945 [09. 04. 2014] 194 5.3.4.2 Probleme unD grenzen Der PartiziPa tion Aus den multifunk tio nellen digitalen Produk tions weisen (vgl. Kap. 6.2.2.2) wie auch aus dem permanenten Dialog mit dem Publikum können Über las tungs momente für Journalisten resultie ren. Zeit-Online‑Chefredakteur Wegner be richtet von einem Arbeits‑ tag, an dem mit einem Blogeintrag zum Leis tungs schutz recht eine Twitter‑Debatte ent facht wurde, die ihn bis abends um 22 Uhr in Atem ge halten habe, bis er den Diskutanten, denen er antwortete, sagen musste: „Ich kann jetzt nicht mehr. Wir müssen noch was anderes machen. Lasst uns nächste Woche auf Skype weiter dis ku‑ tieren.“ (P. 233) Aus der Redak tion von taz. de be richtet Niemann, dass dem Nach verfolgen von Publikums reak tionen und deren Beantwor tung enge perso nelle Grenzen gesetzt seien: „Es fehlt uns (…) die Manpower, da jetzt das alles zu ver folgen. Wir sind mit unserem Tages geschäft sozu sagen sehr gut aus gelastet, dass man das ganz ehrlich nicht weiter groß ver folgen kann.“ (P. 131). Zielina zufolge ist dies kein Einzelfall: „Es ist in Deutschland und auch im anderen deutsch sprachigen Raum immer noch so, dass unsere Online‑Redak tionen perso nell deut lich dünner besetzt sind als die dazu gehöri gen Print‑ oder TV‑ oder Radioredak tionen. Das ist natür lich ein Nachteil, der nicht dazu führen muss, dass qualitativ schlechte rer Journalismus ge macht wird. Das ist ein ganz ent scheiden der Punkt, aber es kann natür lich im Einzelfall dazu führen, dass weniger Zeit für eine Recherche da ist, dass mehr Druck auf dem einzelnen Redakteur lastet. Wie die Redak tionen damit umgehen, wie die Redak tions leitun gen damit umgehen, das ent scheidet dann im Endeffekt darüber, ob sich dieser, wie soll ich sagen, fast Standortnachteil dann tatsäch lich auch in schlechtere Qualität umsetzt. Das kann er, das muss er aber nicht.“ (P. 33) Je populärer ein digitales Medium wird, je weiter seine Community wächst, desto eher sind für die Redak tion die Grenzen der Kommunika tion und des Community‑Mana‑ gements er reicht. Bei Spiegel Online ist dieser Fall inzwischen ein getreten, wie Ditz be richtet: „Bei uns ist das natür lich mittlerweile eine giganti sche Welle, die jeden Tag und eigent lich jederzeit auf uns zuschwappt. Wir sind also nicht in der Lage […] zu antworten […] und mit unseren Lesern dann auch in Kommunika tion einzu treten, weil es einfach zu viel ist. Wir kriegen Tausende, Zehntausende Postings jeden Tag, Tausende E‑Mails, im Social Web haben wir Hundert tausende Follower. Es 195 5 temPo, tiefe unD teilhabe ist einfach schwierig, da jedem gerecht zu werden und das wird uns mittlerweile zum Teil ja auch als Malus aus gelegt, weil keiner weiß, was da jeden Tag auf uns zurollt. […] Ich habe nur einfach nicht die Leute, die sich eben darum kümmern. Da müsste man eine ähnlich große Redak tion nur dafür haben, also [eine] reine Geld frage letzt lich.“ (P. 71) Obwohl deut lich kleiner als Spiegel Online, ist die Lage bei Freitag. de nicht unähn lich, wie Grass mann be richtet: „Irgendwann ist natür lich auch der Zeitpunkt er reicht, wo man das im Grunde nicht mehr im Auge be halten kann, wo die Community eigent lich zu groß ist. Wir haben jetzt 16.000 an gemeldete User. Deswegen haben wir uns dazu ent‑ schlossen, die sogenannte Soft‑Modera tion einzu führen. Das heißt, die User können unter ihren Artikeln selber Kommentare einklappen und sie können, daran arbeiten wir noch, aber es wird jetzt demnächst so sein, sie können auch Nutzer sperren. Das heißt, es kann da nicht jeder mehr unter dem Artikel seinen Kommentar ab lassen. Wenn man sagt: ‚Ich will nicht, dass der hier was schreibt‘, dann ist der für diesen Artikel ge sperrt. Dann kann er da nichts machen.“ (P. 105) Grass mann zufolge hat Freitag. de eine Community, die sich auch selbst reguliert, weil es dort aktive Nutzer gebe, „die so ein bisschen mäßigend auf den ein oder anderen einwirken“ (P. 101). An die „These von den Selbstreini gungs kräften“ glaubt indes Scheib auf grund ihrer Erfah rungen mit DerWesten. de „nur sehr bedingt“. Sie hält es für notwendig, dass sich die Medien kompetenz auch des Publikums weiter entwickelt (P. 177). Medien kompetenz in diesem Sinne kann mehrere Dimensionen haben: die Fähig‑ keit, sich in einer ent grenzten digitalen Medien umwelt selbst vor schäd lichen Einflüssen zu schützen, kränkende oder be leidigende Wirkun gen extremer Äußerun gen zu anti‑ zipie ren, also zu ver meiden und über haupt zu einem zivilisierten Diskurs beizu tragen. Dass dieser Diskurs möglich bleibt und nicht (politi sche) Hasstiraden über hand nehmen, ist aber auch eine redaktio nelle Aufgabe des Community‑Managements. Die Experten treffen sich in dem strategi schen Ziel, für die eigent liche Zielgruppe einen geschützten Raum für Meinungs austausch bereit zustellen. Das Stamm publikum soll sich wohl‑ fühlen, diese Vor stel lung tauchte wört lich mehrfach auf. Hart sieht die Leitung von Bild. de in der Pflicht, dafür zu sorgen, „dass […] eine ver nünftige Diskussion, in der sich alle wohlfühlen, statt findet“ (P. 310). Auch Scheib spricht von einem Umfeld, „wo sich andere Leute wohler fühlen und mehr diskutie ren wollen“ (P. 177). Plöchinger 196 zufolge werden unerwünschte Kommentare bei Süd deutsche. de inzwischen „sehr streng“ moderiert, und zwar „aus einem simplen Grund: Wenn Sie das lesen als jemand, der da nicht kommentiert, dann fühlen Sie sich in welcher Gemein schaft? In einer guten oder in einer schlechten?“ (P. 71). Ein Clubgefühl zu er zeugen ist das, was viele quali täts orientierte Digitalmedien an streben: „Da […] ist ein wichti ges […] geisti ges Konzept, so etwas wie einen Leserclub zu er richten, in dem man den Leuten das Gefühl ver mittelt und auch die Sicher heit gibt […], dass sie in einer Gemein schaft von interessierten Menschen [sind; Hinzufü‑ gung der Autoren], die sich für das, was unsere Gesell schaft aus macht und was auf der Welt geschieht, interessie ren und darüber klug debattie ren.“ (P. 75) In der Beurtei lung des Süd deutsche. de‑Chefredakteurs werden indes beim Commu‑ nity‑Building viele Fehler ge macht: „Wenn Sie den Leserdialog falsch führen, die Auf wände nicht richtig kanalisie ren, die Methodik nicht stimmt, wenn Sie sich nicht über legt haben, was Sie eigent lich er reichen wollen, nämlich nicht, dass da unten möglichst viele Leute irgendwas ab lassen können, sondern dass Sie eine Art Gemein schaft schaffen wollen, wenn das Ziel also falsch definiert ist, haben Sie da ganz plötz lich Probleme, die Sie nicht haben wollen. Sie wollen ein Community‑Building, den Leserdialog. Und auf den meisten Seiten sehen Leserdialog‑Funktionen nicht so aus, als ginge es um Community‑Building, sondern um [eine] Müll halde für Menschen, die pöbeln wollen. Das kann nicht das Ziel sein.“ (P. 71) Das größte Problem, dem sich digitale Medien gegen über sehen, sind be leidigende Äußerun gen und politi scher Extremismus.96 Davon be richten Ditz (P. 96), Hart (P. 303), Scheib (P. 100) und Schwarze (P. 148). Müller von Blumen cron, früher auch ver antwort‑ lich für Spiegel Online, be richtet aus der damali gen Zeit, dass nur ungefähr 60 Prozent der ein gegangenen Kommentare über haupt ver öffent licht wurden: „30 bis 40 Prozent der Kommentare kann ich gar nicht auf die Seite bringen, weil sie so unter irdisch sind be ziehungs weise sogar den strafrecht lichen Rahmen sprengen. Das ist er schreckend, 96 Die sich online aus breiten den hass reden sind nicht nur ein politi sches und juristi sches problem. auch für die von beleidi gungen be troffenen Journalisten selbst kann davon Stress aus gehen. „Das geht bis zu Stal king in einzelfällen bei uns“, sagt Ditz. „Da muss man schon auch geschützt sein und geschützt werden durch chefredak tion, rechts abtei lung und man muss natür lich ein dickes Fell haben.“ (p. 133) angriffe gehen „teil weise ins persön liche“, be richtet hummelmeier: „ich habe von einem der herren, die da regelmäßig ver öffent lichen, zu Weihnachten ein speziell für mich geschriebenes Gedicht be kommen, das als illustra tion einen Grabstein hatte.“ (p. 109) Für Schwarze und andere steht fest: „ich muss mich hier nicht anpöbeln lassen.“ (p. 163) müller von blumen cron weiß aus seiner langjähri gen erfah rung, dass es für einige Journalisten „zuerst mal einen Schock [be deutet; hinzufü gung der autoren], denn wenn man […] die härte in den kommentaren erfährt bzw. zum ersten mal in so einem Sturm steht und wegen einer aussage so richtig einen auf die mütze bekommt, […] das schockiert viele. Und der ton ist unerbitt lich.“ (p. 115) 197 5 temPo, tiefe unD teilhabe aber das ist eine Frage der Steue rung. Das ist nicht eine Frage, ob Partizipa tion gut oder schlecht ist.“ (P. 170) Der Umgang mit „Trollen“ ist also durch aus als Management aufgabe zu ver stehen (Unter bindung von strafbewehrten oder menschen unwürdi gen Äußerun gen, Zivilisie‑ rungs versuche) und als Störfaktor im Ver hältnis zu den interessierten und konstruktiven Nutzern, die jedes digitale Medium gerne an sich binden möchte. Aggressive Äußerun‑ gen be leidi gen und be drohen Einzelne, Schmäh‑ und Hass reden ge fährden aber auch den Clubcharakter, der für Einvernehmen und Wellness‑Gefühle innerhalb einer digital‑medialen Community sorgen soll. Keinem Redak tions verantwort lichen kann es gleichgültig sein, wenn Stamm leser, die man mit Blick auf die unsiche ren Erlös modelle des Digitalen Journalismus möglichst (bald) zu zahlen den Kunden machen möchte, von Personen, die sich online vorzu gs weise ge hässig äußern, ver trieben werden. Zielina sieht hier eine Art Fürsorge pflicht des Medien anbieters, die aber auch dessen wohl verstandenem Eigen interesse an Nutzer bindung folgt: „Der wichtigste Teil einer Community sind eigent lich die, die zuschauen und zuhören. Und umso wichti ger ist es, dass der kleine Teil, der partizipiert, also aktiv partizipiert, indem er sich einbringt, nicht über rannt wird von Trollen. Umso wichti ger ist es, dass man daran arbeitet, dass dieser kleine Teil ein mehrwert‑ stiften der Teil ist, weil der eben den Ton in der Konversa tion sozu sagen setzt.“ (P. 162) Hart be richtet, dass die Redak tion von Bild. de gegen über Störern und bei allen Äuße‑ run gen, die sich außerhalb des Werterahmens des Grundgesetzes be wegten, nötigen falls er zieherisch auf trete und sich die Möglich keit eines Platz verweises, die ultima ratio einer Exklusion vor behalte: „‚Hey, wenn du jemanden anpöbelst wegen seiner Religion, dann bist du hier nicht richtig. Dann sorgen wir dafür, dass du hier keinen Platz findest.‘ Wir reden tatsäch lich auch mit den Leuten, also wir ver warnen die Leute auch. Wir ver‑ suchen, die Leute auch dazu zu er ziehen, sich irgendwie produktiv und ver nünftig in die Diskussion einzu bringen. Und es gibt immer wieder Leute, bei denen das nicht funktioniert und die schmeißen wir auch raus.“ (P. 310) Um an dieser Stelle eine Analogie aus der Polizeisprache zu bemühen: Zunächst wird eine Gefährder ansprache ver sucht. „Wir haben aber eine E‑Mail‑Adresse von denen, d. h. wir können die kontaktie ren.“ (P. 310) Der Nutzer wird auf die Anstößig keit 198 seiner Äußerung hin gewiesen und auf gefordert, die online publizierte Netiquette97 einzu halten. Im Falle er neuten Zuwider handelns wird der Nutzer für Bild. de ge sperrt. Das, so Hart, habe ebenso wenig mit „Zensur“ zu tun wie rassisti sche, rechts radikale oder gar antisemiti sche Äußerun gen mit Meinungs frei heit. Weniger stark scheint das Problem in der Community von Zeit Online aus gebildet zu sein. „Es wird zwar nicht vor gefiltert, aber nach gegärtnert ganz ordent lich“, sagt Chefredakteur Wegner. Die Community‑Redak tion achte „sehr auf das grundlegende Niveau“ (P. 150). Zeit Online habe im Netz den Ruf, dass es dort sehr zivilisiert zugehe, weswegen man sich dort auch „als sterb licher Intellektueller“ äußern könne. Wegner fügt hinzu: „Ich würde mich z. B. nie bei Spiegel Online im Forum äußern, […] das ist eine eigene Welt des Irrsinns.“ (P. 150) Weg ners Wahrneh mung eines Wettbewerbs unter den digitalen Medien angeboten, hier: die negative Einschät zung von Spiegel Online, zeigt, dass Störer unter den Nutzern einer digital‑medialen Community sehr wohl zu einem Imageproblem für das be troffene Medien angebot werden können. Als eine andere Reak tions weise scheint sich in manchen Redak tionen eine – jour‑ nalistisch und politisch nicht unproblemati sche – Ver mei dungs haltung heraus gebildet zu haben. Artikel über multikulturelles Zusammen leben („Integra tions themen“), so Scheib, würden „ge kapert“, z. B. von Mitgliedern der NPD. Solche Themen poste DerWesten. de daher nicht bei Facebook (P. 100). In Facebook „nie etwas über Jerusalem, Israel, Nazis“, warnt auch Schwarze, „das ruft immer merk würdige Gestalten aus der ganzen Republik und darüber hinaus auf den Plan. […] Es gibt Reaktionen auf Themen, die möchte man nicht lesen.“ In Reaktion darauf über lege die Rhein-Zeitung ihr Forum, „das klassi sche Forum eines Zeitungs‑Online‑Auftritts“, noch weiter in den Hinter grund zu schieben oder ganz abzu schalten (P. 148). Neben der Ver meidung von Themen, die zweifel hafte Nutzer anziehen könnten, ist die Einschrän kung oder Lenkung von Partizipa tion eine dritte Variante von Regula‑ tion. Noch wollen sich nicht alle dazu be kennen; so hat ein Experte eine Äußerung in diesem Sinne nicht zur Ver öffent lichung freigegeben. Ditz aber be richtet von internen Diskussionen bei Spiegel Online: „Die Frage […], die wir uns im Moment stellen: Ver‑ suchen wir nicht lieber, das zu kanalisie ren? Zu kanalisie ren heißt: lieber auf Klasse zu setzen in dieser Feedback‑Kultur und nicht so sehr auf Masse. Denn wir haben natür‑ lich auch unglaub liches Feedback, auf das man gut und gern ver zichten kann.“ (P. 71) Auch Müller von Blumen cron nennt für FAZ. net die Option, „die Leserkommen‑ tare noch stärker zu filtern, sodass nur das er scheint, was nütz lich für die Debatte ist. 97 „Damit sich jeder innerhalb der Bild. de-community wohlfühlt, gelten auch hier be stimmte Umgangs formen. nur gegen seiti ger respekt und höflich keit sorgen für eine rege Diskussion.“ www.bild.de/bild-community/agb/bildchannel-home/netiquette- 4480440.bild. html [11. 02. 2014] 199 5 temPo, tiefe unD teilhabe Natür lich setzt man sich damit dem Zensur vorwurf aus, aber auf der anderen Seite gewähren wir auch eine Öffentlich keit. Und wenn wir die Debatte an sich akzeptie ren, einschließ lich der Kritik an unserem eigenen Produkt, aber dann quasi das als Aus‑ gangs punkt nehmen, um eine richtige Diskussion in Gang zu bringen, dann sollten wir auch darauf achten, dass diese Diskussion ein be stimmtes Niveau behält.“ (P. 240) Dass das wünschens werte Niveau oft unter schritten wird, diese Ent täuschung deutet auch Krechting für KStA. de an (P. 239, 247). Neben der Aufgabe des richti gen Umgangs mit problemati scher Partizipa tion stellt sich die Frage, wie sich über haupt ein Journalismus weiter entwickeln wird, der in medien historisch einmali ger Weise unter dem Einfluss der Präferenzen und Ab nei‑ gungen des Publikums steht. Dies ist eine publizisti sche Frage. Grundsätz lich wird die Teilhabe von Nutzern von allen Befragten akzeptiert. Allerdings wird auch die Gefahr gesehen, dass Digitaler Journalismus nur noch die Themen setzt, die von einer Community oder von sozialen Netz werken vor gegeben werden. Plöchinger plädiert für einen selbst bewussten Journalismus, der im Zweifel auch seine eigene Agenda setzen muss: „Wenn wir stärker vom Publikum ab hängig werden, werden wir gar nicht drumherum kommen, dem Publikum eine ent sprechend starke Rolle zuzu weisen. Das heißt nicht, alles zu machen, was dem Publikum ge fällt, sondern auch, das Publikum zu fordern, heraus zufordern, geistig heraus zufordern, nicht nach dem Mund zu schrei‑ ben.“ (P. 178) Wegner erinnert daran, dass der technisch ge messene Traffic „an sich ja schon User‑Feedback“ sei. Eine Redak tion sollte nicht „zu stark darauf [schielen; Hinzufü‑ gung der Autoren], was jetzt wie viel Reichweite hat. […] Sie soll es wissen, aber sie soll nicht primär danach arbeiten.“ Wenn doch, so Wegner, „wird das ein Problem werden“ (P. 188). Und an anderer Stelle: „Wir sind schon heute durch aus Feedback‑ getrieben. Wenn das noch er heblich stärker wird, habe ich Angst vor Rück kopp lungs‑ effekten.“ (P. 261) Müller von Blumen cron warnt davor, digitale Medien angebote zu stark auf ein momentan ge messenes Publikumsinteresse auszu richten: „Wir haben ja alle Realtime‑Statistiken, mit deren Hilfe wir sehen können, wie die Geschichten auf der Seite ge klickt werden. Wenn ich nach dieser Statistik meine Seite baue, dann kann ich das tun, aber ich bekomme dann ein ent sprechen‑ des Ergebnis. […] Jemand, der das perfekt macht, ein ganzes journalisti sches Produkt nach Publikums geschmack zu bauen, […] dann bekomme ich Buzz Feed und nicht mehr den Spiegel oder die Frank furter Allgemeine.“ (P. 166) 200 Das Ergebnis sei eine Mischung, „die nicht unseren Vor stel lungen von einem quali‑ täts halti gen Medium ent spricht“ (P. 166). Der FAZ. net‑Chefredakteur betont: „Be‑ stimmte Arbeiten sollte man den Profis über lassen, nach wie vor.“ (P. 166) Und sein Kollege von Süd deutsche. de, Plöchinger, sekundiert: „Wenn ich die ganze Zeit nur darauf schiele, wo wird viel ge klickt, mache ich eine andere Seite, als wenn ich sie nach publizisti schen Kriterien mache. Man muss alle diese Möglich keiten in ein kluges Gewicht stellen zueinander und zu dem, was Journalismus eigent lich soll, und dann immer als erstes publizistisch ent scheiden und erst in nach rangi ger Ordnung über Reichweite, Umsatz etc. Das ist auch alles wichtig, aber da haben wir sicher lich in den ersten Jahren Online‑ Journalismus zu sehr auf Faktoren geschielt, die ich jetzt nicht als Quali täts orientie‑ rung be schreiben würde.“ (P. 13) Wegner sieht das ebenso: „Ich würde nie vollständig die Grenze auf lösen zwischen beidem [Nutzern und Journalisten; Hinzufü gung der Autoren]. Das ist auch so eine Erkenntnis der letzten zehn Jahre.“ (P. 178) 5.3.4.3 ent wick lungs beDarfe im Dialog mit Dem Publikum Die Dialogisie rung als neue journalisti sche Grundhal tung im Ver hältnis zum Publikum stößt an ihre Grenzen, wo die dafür nötigen Fertig keiten noch unter entwickelt sind oder der Zeitmangel von Journalisten und die Unter beset zung von Redak tionen sich bemerk‑ bar machen. „Wir diskutie ren mit, soweit es uns möglich ist“, formuliert Niemann einschränkend (P. 153). Bei manchen Journalisten, auch in digitalen Redak tionen, scheint aber auch die Bereit schaft, den einmal ein gegangenen Dialog be ständig fortzuführen, noch unter‑ entwickelt zu sein. Krechting sagt über KStA. de: „Bei den Blogs unserer Redakteure ist das Problem, dass mir da die Frequenz viel, viel zu niedrig ist. Sie haben es sich vielleicht mal an geschaut, wie alt die letzten Beiträge der Kollegen sind. Und insofern über legen wir tatsäch lich gerade ernst‑ haft, ob uns das auf Dauer weiter bringt. Wenn es nicht möglich ist, dass man sich einmal in der Woche dort meldet, dann habe ich auch keine stetige Nutzer‑ schaft.“ (P. 269) 201 5 temPo, tiefe unD teilhabe Ein anderer zukunfts weisen der Aspekt ist der Ver such, sinn stiftende Nutzer kommentare stärker als bisher zu integralen Bestand teilen von journalisti schen Beiträgen zu machen. Ohne schon eine Lösung präsentie ren zu können, er läutert Stöcker: „Wir denken darüber nach, wie wir Social Media auf die Website bringen, also in Form einer Einbin dung. Aber nicht einfach dieses schlichte Einbinden, dass da die letzten Kommentare auf tauchen. Sondern ich möchte da eine echt kluge, durch dachte Lösung haben, dass das wirk lich themen spezifisch ist, dass das auch zum Look and Feel der Homepage passt. […] Dieses ‚Embedded‘ ist ja ganz schön, aber die Idee ist ja auch ein paar Jahre alt und wirkt immer so ein bisschen reingenagelt. Das würde ich schon gerne besser lösen.“ (P. 275) In eine ähnliche Richtung denkt Wegner für Zeit Online: „Wir integrie ren immer mehr Feedback direkt in die Geschichten. In der Weiter entwick lung der Site ist dies ein zentraler Punkt: Wie integrie ren wir die Community stärker in das Storytelling?“ (P. 178). abbilDung 5.1: „readers’ Perspectives“ auf nytimes. com 202 Wie so etwas aus sehen könnte, macht die New York Times mit „Readers’ Perspec‑ tives“ vor – mit Leserkommentaren unmittel bar zum Thema, die prominent gleich neben dem journalisti schen Beitrag98 platziert werden – und nicht weit darunter, wie es heute noch üblich ist (siehe Abb. 5.1). 5.3.4.4 Prognosen zur zukÜnfti gen rolle Des Publikums Keiner der be fragten Experten traut sich zu, die weitere Ent wick lung zu prognostizie‑ ren.99 Einig sind sie sich aber darin, dass die Dynamik der Ent wick lung noch lange nicht nach lassen wird. Als Faktoren, die sich schon heute absehen lassen, werden zunächst wieder techni sche ge nannt: „der Megatrend ‚Mobile‘“ in den Worten von Krechting. Die weiter wachsende Nutzung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets usw.) werde dazu führen, dass Nutzer „noch viel stärker in jeder Lebens situa‑ tion […] theoretisch partizipie ren können“. Rückmel dungen auf journalisti sche Arbeit würden „noch unmittel barer oder schneller“ eintreffen. „Nicht jeder“, fährt Krechting fort, „wird sein Smartphone dazu nutzen, überall zu fotografie ren und das der Zeitung zu schicken. Das ist dann wirk lich wiederum auch ein kleine rer Kreis. Aber die Partizipa tion […] wird […] durch das Vor preschen der mobilen Nutzung unmittel barer, schneller vielleicht in der konkreten Situa tion sein.“ (P. 389) Die Rolle des Publikums „wird sich radikalisie ren“, er wartet Michalsky, „technisch ge trieben zunächst“. Noch wisse aber niemand, welche informa tions techni schen Neue‑ run gen es in den nächsten zwei Jahren geben werde. Der Welt. de‑Verantwort liche zählt auf: „Was wird das Device sein, auf dem wir nachher mobil surfen? Wird es eher ein iPad mini sein oder muss es ein iPad mini sein, was noch ein bisschen kleiner ist, aber mit dem man auch telefonie ren kann? Fragen, die einfach nicht ab schließend ge klärt sind. Werden die Tablets jemals, ich sage nein, jemals ein Massen produkt werden? […] Ich glaube, es wird ein Smartphone sein. Aber ein Smartphone, das ein bisschen größer ist als die aktuellen iPhones. Was muss dieses Ding können? 98 a race to Save the orange by altering its Dna, www.nytimes.com/2013/07/28/science/ 1397777484a-race-to-save-the- orange-by-altering-its-dna. html?_r= 0 [09. 04. 2014]. plöchinger kommentiert: „ich finde den ent wurf der New York Times natür lich nett, das ist auch noch ein experiment bei denen, weil es relativ viel manueller aufwand ist.“ (p. 91) 99 Der von sich wandelnden publikums gewohn heiten aus gehen den Ver ände rungs dynamik unter liegen nach experten einschät zung auch die heute noch extrem populären sozialen netz werke und Suchmaschinen. michalsky sagt: „Wird in zwei Jahren Facebook noch wichtig sein, finde ich, ist über haupt nicht ent schieden. Werden wir in fünf Jahren noch mit Google suchen? Würde ich mal sagen, ist wahrschein lich, aber muss über haupt nicht so sein.“ (p. 225) 203 5 temPo, tiefe unD teilhabe Absolut nicht ent schieden. Und man sieht ja immer wieder, dass die Nutzer extrem offen sind, sowas Neues auch zu nutzen. […] Ich gebe keinerlei Prognose ab, was wir in einem Jahr tun werden. Es wird irgendwie digital sein. Aber was genau und was dann unsere Themen sind, weiß ich nicht. Wir haben vor einem Jahr noch nicht so über Mobile ge sprochen, wie wir heute über Mobile sprechen.“ (P. 225) „Was glauben Sie“, lautete eine Frage in unserem Interview‑Leitfaden, „wird das Publi‑ kum je auf Augenhöhe mit Ihren Redakteuren agieren können? Und zwar in dem Sinne, dass beide Partner Journalismus können?“ Müller von Blumen cron war der einzige, der darauf mit einem „Ja klar“ (P. 231) antwortete. Nicht aufzu lösende Unter‑ schiede und Leis tungs rollen ver bleiben aber auch aus seiner Sicht: „Es bleibt dann trotzdem ein Unter schied zwischen Journalist und Leser. Von einem Leser erwarte ich nicht, dass er unparteiisch ist. Ich erwarte nicht, dass er sich in einem Text der journalisti schen Ethik unter wirft. Es ist eben ein Leser‑ beitrag und der kann ge färbt sein und möglicher weise nicht nach unseren Regeln recherchiert usw. […] Auf der anderen Seite können Leser bei der Recherche eben sehr hilf reich sein, weil sie etwa Experten sind. Weil sie selbst etwas quasi jour‑ nalistisch heraus gefunden haben. Und dennoch glaube ich, dass es auf Dauer eine professio nelle Ebene geben wird, die das Ganze organisiert, die Permanenz in der Berichterstat tung sicherstellt. Auf klärung und Wahr heits findung werden sich auch in Zukunft nicht einfach von selbst organisie ren.“ (P. 234) Scheib äußert sich skeptisch zur Augenhöhe‑Frage: „Im Moment ist es keine Gleich‑ berechti gung, weil das traditio nelle System Massen medien ist halt noch da und das andere wächst so langsam. Wenn ich jetzt in die Zukunft gucke: […] klar ver schiebt sich das und wird sich sicher lich auch noch weiter ver schieben. Ich bin mir nicht sicher, ob es zu einer Gleich berechti gung kommen wird.“ (P. 169) Fiene zufolge hat die Bedeu tung von Journalismus im digitalen Zeitalter nicht ab genommen, im Gegen teil: „Man hat ja eher das Gefühl, das wird noch wichti ger, weil einfach so viele Informa tionen da sind, dass alle einfach total über fordert sind. Und ich glaube, das ist dann auch so die Stärke oder auch die Haus aufgabe, die wir machen müssen, dass wir irgendwie Halt bieten. Und die Leute ent scheiden sich dann halt für einen, wenn man so eine Art Heimat bietet, im Sinne von, wenn das Lebens‑ 204 gefühl der Person an gesprochen wird. Und jede Person, wir sind ja alle so viel‑ fältig, hat halt ver schiedene Lebens gefühle, die dann gerne an gesprochen werden.“ (P. 203) Hart er wartet, dass sich mehr „Content‑Parallelwelten zum klassi schen Journalismus“100 heraus bilden (P. 376) und glaubt gleichwohl, wie weiter oben schon dargelegt, an die Unentbehrlich keit von sortie ren dem Journalismus. Medien haben aber ihr Informa‑ tions‑ und Deutungs monopol ver loren – wenn sie es denn je hatten. Für Journalisten gibt es keinen Rückweg mehr in die „splendid isola tion“, wie Hummelmeier sagt: „‚Ich erkläre euch die Welt und ihr habt es so zu akzeptie ren, wie wir das sehen.‘ Das ist heute nicht mehr so, sondern aus der relativ einseiti gen Kommunika tion ist […] ein, ich will nicht sagen Dialog, aber jeden falls eine Rückmeldebeziehung auf Augenhöhe ge worden.“ (P. 128) Wie andere glaubt auch Plöchinger nicht, dass Leser und Nutzer „eigent lich unseren Job machen wollen und nur deswegen mal so ein bisschen mit uns reden, aber es eigent lich besser wissen oder besser können“. Noch immer sei eine Erwar tungs haltung vor herrschend: „‚Sagt mir, was auf der Welt passiert. Ich möchte mir das nicht selber erarbeiten, sagt es mir.‘ […] Die kommen zu uns, weil sie das nicht selbst machen wollen. Das heißt aber nicht, dass sie nichts beizu tragen haben. Vielleicht lesen sie etwas und haben dann Gedanken beizu tragen. Dafür offener zu werden, ist schon relativ wesent lich, weil: wenn wir bei den Leuten so viel Emotionali tät erzeugt haben, dass sie sich zu etwas ver halten wollen, dann ist das erst mal gut. Sie be schäfti gen sich mit uns. Und auf diesen Willen der Leute, sich mit uns zu be schäfti gen, einzu gehen, halte ich für über lebens wichtig.“ (P. 168) Zielina zufolge wird der Großteil des Publikums nie selbst dauer haft in eine Produ‑ zenten rolle schlüpfen wollen, die Journalismus substituie ren könnte, „schon […] allein deshalb [nicht; Hinzufü gung der Autoren], weil es eine sehr zeit aufwendige und an‑ stren gende Arbeit ist“ (P. 195). Ein Umfeld zu schaffen, in dem sich „andere Leute wohler fühlen und mehr diskutie ren wollen“ – das kann, in den Worten von Scheib, als ein strategi sches Ziel 100 harts beispiel kommt aus der Gesund heits informa tion: „Vor allem, es gibt ja viele inter aktive netz werke von menschen, die eine krank heit haben, die sich gegen seitig aus tauschen: ‚Wie kann ich mir helfen? Wo ist der beste arzt? Welches medikament ist auf dem markt?‘ oder schwangere Frauen, die sich gegen seitig tipps geben. Das hat nichts mit der klassi schen Website zu tun, aber das sind ja schon be stimmte Dinge, die ohne Journalisten aus kommen.“ (p. 376) 205 5 temPo, tiefe unD teilhabe wohl aller digitalen Redak tionen mit Interesse an ihrer jeweili gen Community um‑ schrieben werden. Scheib schränkt ein: „Diese These von den Selbstreini gungs kräften funktioniert nur sehr bedingt.“ (P. 177) Die Expertin scheint an Nutzer wie Journalisten gleichermaßen zu denken, wenn sie sagt: „Medien kompetenz muss sich auch ändern. Ich muss eben auch wissen, was heißt das, wenn der das schreibt, wie wahr ist das dann? Das muss ich wissen, wenn ich einem journalisti schen Text gegen über stehe. Was ist das für ein Haus? Was ist das für ein Typ? Wie fundiert ist der? Was kann da an Unter nehmens linie drinstecken, an politi scher Positionie rung des Mediums? Über solche Sachen muss ich nach denken. Muss ich ganz genauso, wenn einer drüber bloggt oder twittert oder sonst irgendwas. Was sind dessen Interessen, wie sauber recherchiert der? Ist das ein ge sponserter Blog‑Post?“ (P. 177). „Auch eine Community muss Qualität liefern“, er wartet sich Grass mann (P. 82). Hier deutet sich ein weiterer Aspekt von „Wechselseitig keit“ (Pött ker, 2000, S. 389) an. Die Inter aktionen zwischen Journalismus und Publikum be deuten einen Lernprozess nicht nur für Journalisten, sondern lang fristig auch für Nutzer, deren Mitwir kung sich weiter‑ entwickeln wird – was Ver haltens weisen, Inter aktions stile und bei gesteuerte Inhalte angeht. Der Wandel, den die Digitalisie rung für alle Kommunika tions verhält nisse, be sonders aber für die medial ver mittelten, be deutet, ist immer ein beidseiti ger. Mit der Weiter entwick lung des Journalismus sind er hebliche Umbrüche und Soll‑ bruchstellen ver bunden – gerade im dialogi schen Ver hältnis zum Publikum, aber auch bei notwendi gen digitalen Kompetenzen, im Ver trieb und in der Redak tions organisation zeigen sich wichtige Chancen ebenso wie Heraus forde rungen für den Jour nalismus unter digitalen Vor zeichen. Insbesondere zeigt sich, dass die Teilhabe des Publikums nicht nur Vor teile hat, sondern auch Probleme mit sich bringt, für die die Befragten nach Lösungen suchen. Insgesamt er fordert das heterogene Publikum unter schied liche redaktio nelle Maßnahmen und ein sensibles Vor gehen, wenn es in die Kreativ‑ und Produk tions prozesse einbezogen werden soll, d. h. vor allem und konkret, dass es auch techni sche Antworten auf den partizipativen Umgang mit ihm geben muss. Aus den zahl reichen Projekten und Beispielen der Befragten schließen wir auf einen großen Experimentierwillen der gesamten Branche, der sich auch an den Be‑ mühungen ablesen lässt, den bisheri gen Graben zwischen „Offline“‑ und „Online“‑ Redak tionen zu über winden und daraus möglichst Synergien zu schöpfen. Dies zeigt sich u. a. an der cross medialen Ver schrän kung der be stehen den Ver triebs kanäle von Presse bzw. Rundfunk und den zu gehöri gen Digital angeboten. 206 Insgesamt er scheint vor allem die Rolle des Publikums als eine wichtige Einfluss‑ größe bei der Nutzung neuer Gestal tungs potenziale im Digitalen Journalismus; diese Einschät zung wird von den meisten Experten ge teilt und hängt unmittel bar mit der Quali täts siche rung im Journalismus zusammen, für die viele Beispiele ge nannt wor‑ den sind. Alle be fragten Experten teilen darüber hinaus die Auf fassung, dass die Chancen, die in dieser Dialogisie rung liegen, die damit ver bundenen Probleme klar über wiegen. 207 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Die neue Journalisten genera tion ist agil und ge nügsam, kennt keinen Redak tions schluss und gehört keinem Berufs verband an, der für ihre Tariferhöhungen streitet. Sie ver‑ richtet im Akkord und mit allerhöchster Präzision den Job klassi scher Nachrichten‑ produzenten: Sie recherchiert, selektiert, koordiniert und be reitet publizisti sche Inhalte zielgruppen gerecht auf – vom Exklusivfoto über die aktuelle News, den Twitter‑Stream bis zur Storify‑Reportage. Die Rede ist hier von einem Schreck gespenst, das seit einigen Jahren sein Unwesen in der Medien branche treibt: Vielfach heraufbeschworen, zuerst als techni sche Errungen schaft ge feiert, dann doch wieder als bloße Schimäre ab getan, hat sich der „Roboterjournalismus“ als futuristi sches Bedrohungs szenario in die Köpfe derer ein gebrannt, die seit den krisen haften Ver werfungen der Medien landschaft um ihre Existenz fürchten müssen. Als gäbe es wegen fehlen der Geschäfts modelle und der Auf lösung tradi tio neller Ver triebs wege nicht schon einige gewichtige Heraus forde‑ rungen, müssen sich Reporter und Redakteure auch noch damit herum schlagen, dass ihnen Maschinen möglicher weise den Arbeits platz streitig machen (vgl. Bell, 2012; Fassler, 2012; Fischer, 2013; Mozorov, 2012; Levy, 2012; von Dalen, 2012, 2013; Schweitzer, 2012).101 Im Lichte der profes sio nellen Wirklich keit be trachtet muss die allseits ge hegte Befürch tung, Journalisten könnten berufs mäßig durch Roboter ersetzt werden, frei lich als un begründet gelten – nicht, weil man Automaten keinen Platz in der Redak tion zuweisen würde, Computer sind ja bereits fest in den journalisti schen Alltag integriert. Sondern weil das, was Algorithmen zu leisten ver mögen, nicht annähernd etwas mit dem Berufsethos von Journalisten zu tun hat – weder mit dem Instinkt für morali sche Ver fehlungen, der Leiden schaft für investigative Recherchen, noch mit der nötigen Wachsam keit gegen über den Mächti gen aus Politik und Wirtschaft (vgl. Diakopou los, 2013). Inzwischen herrscht unter Experten jedoch Einig keit darüber, dass automatisierte Lösungen der Textproduk tion, die US‑Softwarefirmen und Start‑ups wie Narrative Science, Journatic, Automatic Insights (vormals: Stats heet Network) oder Demand 101 Die Debatte um die Zukunft des (Digitalen) Journalismus ist auch anliegen einer Studien reihe der Graduate School of Journalism an der columbia University in new york, die seit 2010 von der ehemali gen Guardian-Journalistin emily bell ge führt wird. Die Studien be fassen sich damit, wie sich Journalismus in den digitalen Um gebun gen weiter entwickeln kann (vgl. anderson u. a., 2012; Diakopoulos, 2014; Downie, Jr./Schudson, 2009; Grueskin u. a., 2011; nolan & Setrakian, 2013). Speziell mit dem phänomen der automatisierten nachrichten setzen sich vor allem anderson u. a. auseinander (2012, S. 25 ff.), insbesondere mit den möglichkeiten datenjournalistischer anwendungen: „if the answer to the question ‚what do algorithms do better?‘ is that they produce stories that come from structured data, and if the world of structured data of a personal, local, national and international nature is exponentially increasing, then an estimate of 90 percent of the universe of ‚stories‘ being automated is not far-fetched.“ (anderson u. a., 2012, S. 26) 208 Media anbieten, offen bar in der eher flos kel‑ und statistik getriebenen Sport‑ und Börsen berichterstat tung, vor allem im Daten journalismus, also dort, wo Standard texte ge fordert sind oder Statistiken und Daten aggregiert werden, prinzipiell funktionie ren, aber in weiteren Journalismus bereichen kaum reüssie ren werden (vgl. Bell, 2012; Fassler, 2012; Goldberg, 2013; Mozorov, 2012; van Dalen, 2012, 2013; Weichert 2012).102 Und bei aller Objektivi tät und Akkuratesse, die Automaten mensch lichen Journalisten voraus haben mögen: Haltung ist kein Konzept, das sich Maschinen beibringen lassen. Es scheint also, als würden mensch liche Redakteure (jeden falls bis auf Weiteres) unersetz lich bleiben, selbst dann, wenn es nur um eine Prüfung von Informa tionen, eine Vor‑Ort‑Recherche, das Ver fassen einer Reportage oder den Dialog mit dem Publikum geht.103 Dennoch darf die wieder ab flauende Diskussion um die bevor stehende Invasion der Roboterjournalisten nicht darüber hinweg täuschen, dass eine Vielzahl maschi neller Prothesen schon länger in den Redak tions betrieb Einzug ge halten hat – und dass deren Aus wirkungen auf die Geistes verfas sung des Journalismus noch relativ unerforscht sind: Allerlei Tools, Gears und Gadgets, Hardware‑Apparaturen und Software‑Anwen‑ dungen, Nachrichten‑Management‑Systeme und Redak tions‑Wikis, Grafik verarbei‑ tungs‑ und Instant‑Messenger‑Programme, News Apps und Twitter‑Suchmaschinen haben eine Verbreitung im redak tio nellen Betrieb erlangt und be schleunigen einen Trend, den wir hier „Automatisie rung“ nennen wollen.104 Im Bereich der Wirtschafts informatik sind mit „Automatisie rung“ technisch‑ maschi nelle Anwen dungs systeme be schrieben worden, die im Rahmen von Geschäfts‑ prozessen mit der autonomen Durch führung von Auf gaben befasst sind (vgl. Ferstl & Sinz, 2013, S. 124 ff., 220 ff.). Dabei wird unter schieden zwischen – vollautomatisiert (vollständige Durch führung der Aufgabe von einem Anwen dungs‑ system), – nicht-automatisiert (vollständige Durch führung der Aufgabe von einer Person) und – teilautomatisiert (kooperative Durch führung von einem Anwen dungs system und einer Person) (vgl. Ferstl & Sinz, 2013, S. 220). Auch die Automatisie rung von Transak tionen lässt sich nach dieser Ab stufung er‑ mitteln, wobei sich zu den (voll)automatisierten Transak tionen solche zählen lassen, 102 in Deutschland können Start-ups wie tame. it, datawrapper. de, niiu. de, teleocon. de und retrecso. de als Ver treter dieser automatisie- rung auf gefasst werden. ihr kern merkmal ist jedoch mehr heit lich die Sammlung, aggrega tion, Visualisie rung und/oder semanti sche auf berei tung von Daten, weniger die erstel lung von texten. 103 interessanter als die Diskussion um eine mögliche Substitu tion von Journalisten durch automaten bzw. maschinen scheint die Frage zu sein, ob eine automatisierte texterstel lung dazu führt, dass es in naher Zukunft zielgruppen spezifi sche anpas sungen journalisti scher beiträge zum gleichen thema geben wird (vgl. hierzu mozorov, 2012). 104 Vgl. zum hier nur am rande be handelten trend zur algorithmisie rung des Journalismus den theorieteil (kap. 2) und Diakopou los (2013). 209 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus die von einem Kommunika tions system Mensch‑Computer (M‑C) bzw. Computer‑ Computer (C‑C) um gesetzt werden (z. B. E‑Mail, elektroni sche Daten übertra gung) und zu den nicht‑automatisierten Trans kationen diejenigen, die von einem Kommunika‑ tions system Mensch‑Mensch (M‑M) durch geführt werden (z. B. münd lich direkte Kommunika tion oder per Telefon, papier gestützt) (vgl. Ferstl & Sinz, 2013, S. 220). In dieser Systemperspektive werden Computer und Mensch als Partner be trachtet, die gemeinsam an der Zielerreichung von Lösungen arbeiten (vgl. Ferstl & Sinz. 2013, S. 126). Diesem Schema ent sprechend lässt sich der Automatisie rungs grad einer Abfolge unter schied licher Auf gaben und Transak tionen er mitteln oder eben über tragen auf journalisti sche Produk tions prozesse – wie sie in Kap. 6.2.2 bei Journalisten be obachtet wurden – eine Abfolge unter schied licher Handlun gen und Tätig keiten. Im Wirtschafts kontext wird unter Automatisie rung dagegen vor allem die „Über‑ tragung von Funktionen des Produk tions prozesses, insbesondere Prozess steue rungs‑ und -rege lungs aufgaben vom Menschen auf künst liche Systeme“ ver standen (Voigt, 2013, o. S.). Unter Automatisie rung im Journalismus ver stehen wir in Anleh nung an den Kontext von Wirtschafts wissen schaft (vgl. Voigt, 2013) und Wirtschafts informatik (vgl. Ferstl & Sinz, 2013) somit Aufgaben und Transak tionen im journalistisch-publizisti- schen Produk tions prozess, die von techni schen Anwen dungs systemen, vor allem von Pro- grammen und Software-Anwen dungen, kooperativ (anteilig) oder vollständig (autonom) über nommen werden, vorzungsweise in den Bereichen: – Recherche, Sammlung und Selek tion von Informa tionen, – Produk tion (auch Vor‑ und Post produk tion) von Inhalten, – Be‑ und Ver arbei tung von Beiträgen, – Publika tion und Distribu tion von Inhalten, – Rezep tion von Nutzer‑Feedback und Feedback verarbei tung, – Planungs‑, Koordina tions‑ und Organisa tions kommunika tion sowie – sonstige computer‑/technik gestützte Kommunika tion (inkl. Konferenzen). Automatisie rungs tendenzen lassen sich in der journalisti schen Inhalte‑Produk tion unter dem Einfluss techni scher Hilfs mittel (Hardware, Software) er kennen. Der Grad der Automatisie rung – niedrig, mittel oder hoch – richtet sich jeweils nach dem Anteil, den diese Hilfs mittel am gesamten journalisti schen Hand lungs ablauf haben bzw. inwiefern und zu welchen Anteilen diese Hilfs mittel eine von Journalisten aus geübte Tätig keit graduell adaptie ren oder über formen. Die uns interessie ren den Automatisie‑ rungs merkmale konzentrie ren sich dabei auf Handlun gen und Hand lungs abläufe, die in der Praxis tatsäch lich be obachtet werden können. Die Redak tions beobach tung konzentriert sich zunächst darauf, ob und wie sich die professionellen Reali täten im Digitalen Journalismus unter Berücksichti gung kon‑ 210 kreter redak tio neller Einsatz gebiete, Tätig keits felder und spezifi scher Berufsprofile im Einklang mit automatisierten Handlun gen und Arbeits routinen ab bilden lassen: Mit der quali tativen Beobach tungs studie wird die Manifesta tion individueller Handlun gen ebenso fokussiert wie Hand lungs abfolgen von Journalisten. Unter Beobach tung stehen sämt liche koordinierenden und planeri schen, aber auch recherchierende, produktio nelle, publi zierende und ver trieb liche Tätig keiten. Beobachtet wurden insgesamt zehn Redak‑ teure in vier unter schied lichen Online‑Redak tionen bei der Ver rich tung ihrer Arbeit, jeweils einen ganzen Tag lang. Der ent scheidende Vorteil des methodi schen Vor gehens lag dabei in der unmittel baren empiri schen Zugänglich keit zu den Forschungs subjekten und den weit gehend un verfälschten Einblicken in deren redaktio nelle Arbeits umge‑ bung.105 Tatsäch liches journalisti sches Handeln gilt unter den Bedin gungen der Digi‑ ta li sie rung als empirisch schwer zu fassen, weil Digitaler Journalismus an gesichts der Ent wick lung immer neuer techni scher Endgeräte und der dynamisierten Inhalteproduk‑ tion in einem andauernden Über gangs zustand be griffen ist: „Journalismus als Dauerbau‑ stelle“ (Plöchinger, 2013, o. S.). Auch aus diesem Grund lässt sich die professio nelle Realwelt der Akteure, so zumindest die Annahme, konkret in einer Moment aufnahme einfangen: In einer Beobach tung wie dieser lässt sich ein Muster aus detaillierten Einzelhand lungen und Ab folgen mit unter schied licher Hand lungs tiefe er fassen, das – ab gesichert durch er‑ gänzende Ab schluss gespräche mit den be obach teten Akteuren – für die jeweili gen journalisti schen Tätig keits bereiche als typisch erachtet wird, wenn gleich auf grund der geringen Fallzahlen kein Anspruch auf Repräsentativi tät erhoben werden kann. Um be rufliches Handeln anhand solcher Einzelfälle dennoch hinreichend und diffe ren‑ zierend be schreiben zu können, be schränkte sich das Vor gehen auf spezifi sche Berufs‑ profile und damit einher gehende Hand lungs typiken eines aus schnitt haften Teils der Beobach tungs realität. Automatisie rungs tendenzen lassen sich im Journalismus auf sehr unter schied lichen Hand lungs ebenen in unter schied licher Intensi tät be obachten, be schreiben und be werten. Ziel war es zu analysie ren, worin sich der mögliche Quali täts zuwachs journalisti scher Arbeit (vgl. Kap. 2) im automatisierten redak tio nellen Umfeld aus drückt und welche herkömm lichen sowie innovativen Werkzeuge der Quali täts siche rung in der heuti gen Arbeits realität zum Einsatz kommen. Ein weiteres Ziel der Beobach tung war die Identifizie rung von Spezialisie rungen von Redakteuren, die in einem innovativen 105 Von der Studien anlage her können keine rückschlüsse auf die redak tion als organisa tion und auch keine redak tions übergreifen- den rückschlüsse ge zogen werden. 211 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Arbeits bereich technikorientiert arbeiten und hohen techni schen Standards unter ge‑ stiegenem Zeitdruck ge nügen müssen – etwa die Profile von Social‑Media‑Redakteuren, Multimedia‑Redakteuren oder Daten journalisten. Interessiert hat auch, wie professio‑ nelle Journalisten ihre techni schen Werkzeuge ver wenden, welches Spektrum an Kern‑ kompetenzen dies für den Journalismus unter digitalen Vor zeichen er fordert und inwiefern anhand der be obach teten Daten womög lich ein Trend zur Deprofessionalisie‑ rung durch die Automatisie rung zu er kennen ist – dies alles auch im Hinblick auf notwendige Reformen in der Aus‑ und Weiter bildung von Journalisten ge dacht. Im Fazit nehmen wir eine holisti sche Perspektive ein und leiten auf Basis der qualitativen Beobach tungs daten ab, inwiefern die zunehmende Technologieabhängig‑ keit in den Redak tionen zu einem Quali täts gewinn oder zu einer Unter minie rung journalisti scher Arbeit führen kann und was diese Implika tionen für den Journalismus unter digitalen Vor zeichen insgesamt be deuten.106 6.1 forschungs Design: konzeP tion, Durch fÜhrung, Daten aufberei tung Im Schwerpunkt wird unter sucht, ob und inwiefern techni sche Automatisie rungs‑ tendenzen in journalisti sche Handlun gen und Hand lungs abläufe integriert sind – und zwar im Hinblick auf redaktio nelle Produk tions prozesse sowie in Bezug auf die Integra‑ tion des Publikums, und inwiefern diese möglicher weise die Qualität journalisti scher Arbeit positiv oder negativ be einflussen. 6.1.1 forschungs fragen Im Rahmen einer qualitativ an gelegten, teilnehmen den Beobach tung in vier aus‑ gewählten Online‑Redak tionen wurden je zwei (DRadio Wissen, Spiegel Online) bzw. drei (Rhein-Zeitung, Tagesschau. de) Redakteure einen Arbeits tag lang be obachtend be gleitet, insgesamt also zehn Redakteure mit unter schied lichen Auf gaben bereichen. Aus der über geordneten Forschungs frage wurden folgende fünf explorativen Forschungs‑ fragen ab geleitet: 106 Vgl. zu den gesell schaft lichen konsequenzen techni scher lösungen allgemein morozov (2013). 212 (EF1): In welchen Redak tions bereichen und bei welchen Tätig keiten bzw. Handlun- gen ist am ehesten eine Automatisie rung im Journalismus fest zustellen? (EF2): Welche innovativen techni schen Werkzeuge und Instrumente finden im redak- tio nellen Alltag Anwen dung? (EF3): Inwiefern lassen sich die Formen und Muster profes sio neller Automatisie rung er kennen und be schreiben? (EF4): Wie be einflussen automatisierte Software-Anwen dungen journalisti sche Produk- tions abläufe? (EF5): Inwieweit be einflussen Automatisie rungs prozesse die journalisti sche Qualität insgesamt? Die Beobach tung von Automatisie rungs tendenzen im Journalismus und deren Einfluss auf dessen Qualität ist ein noch wenig be forschtes Gebiet, sodass die Formulie rung der Unter suchungs fragen relativ offen an gelegt ist, um möglichst viele Aspekte er fassen zu können. 6.1.2 beobach tung als erhe bungs methoDe Zur Beantwor tung der Forschungs fragen wurde die wissen schaft liche Methode der Beobach tung ge wählt. Die Literatur bietet ver schiedene Defini tionen der Methode. Eine einschlägige Defini tion, bezogen auf den Unter suchungs gegen stand – sicht bare journalisti sche Hand lungs abläufe –, und in Ab gren zung zur alltäg lichen Beobach tung, liefern Brosius, Koschel und Haas (2009),107 die dem Ver ständnis der für diese Studie um gesetzten Beobach tung ent spricht: „Die wissen schaft liche Beobach tung ist die selektive und systemati sche Erfas sung und Protokollie rung von sinn lich wahrnehm baren Aspekten prinzipiell sicht baren mensch lichen Ver haltens. Die Erfas sung beruht auf einem hierfür konzipierten 107 Die vor geschlagene Defini tion der autoren rekurriert auf Defini tionen von attes lander, 1995, S. 87, Friedrichs, 1980, S. 269 und Gehrau, 2002, S. 25 f. Die einschlägigste Defini tion von wissen schaft licher beobach tung lieferte zwar Gehrau, die aber nicht ganz unkritisch zu über nehmen ist. mit seiner Defini tion von beobach tung schließt Gehrau sinn lich wahrnehm bares Ver halten aus, welches sprach lich ver mittelt oder auf Dokumenten im Sinne von Video aufzeich nungen basiert, und weist die erfas sung dieser Unter suchungs- gegenstände der befra gung und inhalts analyse zu (vgl. Gehrau, 2002, S. 26). im hinblick auf die ab gren zung zur befra gung und zur inhalts analyse macht sein Defini tions vorschlag Sinn. Dennoch greift dieser mit blick auf den Unter suchungs gegen stand insofern zu kurz, als verbales Ver halten ein wesent licher bestand teil von sinn lich wahrnehm barem Ver halten sein und mithilfe der beobach tung erfasst werden kann. Darüber hinaus kann auch mensch liches Ver halten aus Video aufzeich nungen teil einer beobach tung sein. hier schlagen brosius u. a. (2009) eine differenziertere Unter schei dung vor, wobei auf zeich nungen von mensch lichem Ver halten im Sinne von authenti schem Ver halten der beobach tung zu gewiesen und die analyse von medial inszeniertem Ver halten der inhalts analyse zu gewiesen werden kann (vgl. brosius u. a., 2009, S. 180 f.). 213 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Erhe bungs instrument und kann durch mensch liche Beobachter oder apparative Vor rich tungen er folgen. Sie beruht auf einer wissen schaft lichen Fragestel lung, ist in ihrem Vor gehen inter subjektiv nach prüf bar und wieder holbar, indem alle rele‑ vanten Aspekte offen gelegt werden.“ (Brosius u. a., 2009, S. 182) Die durch geführte Beobach tung wurde als qualitatives Ver fahren offen passiv‑teil neh‑ mend an gelegt. Diese ge wählte Variante be deutet, dass der Beobach tungs person die Beobach tungs situa tion bewusst ist, die Beobachter jedoch nicht aktiv in die Gescheh‑ nisse und Hand lungs abläufe eingreifen. Der Vorteil dieser Vor gehens weise besteht darin, dass die Beobachter in der Lage sind, die Arbeit und Handlun gen umfassend wahrzunehmen. Der Nachteil jedoch, der grundsätz lich als spezifi sches Problem bei Beobach tungen ein tritt, ist die hohe Reaktivi tät. Die Gefahr dieses Problems besteht darin, dass dem be obach teten Redakteur die Beobach tungs situa tion bewusst ist und dieser möglicher weise ein sozial er wünschtes Ver halten äußern könnte, was wiederum zu einer Ver zerrung des natür lichen Ver haltens und demnach zu einer Ver zerrung der Beobach tungs ergeb nisse führen könnte (vgl. Brosius u. a., S. 195 f.; Gehrau, 2002, S. 32 ff.; Scheufele & Engelmann, 2009, S. 196 f.). Aus diesem Grund sollten allfällige Stör‑ und Einfluss faktoren in der Beobach‑ tungs situa tion auf ein Minimum reduziert werden, damit der be obachtete Redakteur sich während der Feldphase so natür lich und normal wie möglich ver hält. Zur Vor‑ berei tung auf die Beobach tung wurden deswegen im Vorwege Gespräche mit den be obach teten Redakteuren ge führt und dahin gehende Beobachterregeln fest gelegt, die u. a. das Ver halten des Beobachters und den räum lichen Abstand zwischen Beobachter und Redakteur regeln sollten. 6.1.3 Journalisti sches hanDeln be obachten Beobachtet wurden Hand lungs abläufe von Redakteuren. Handeln im Sinne von jour‑ nalisti schem Handeln wird in dieser Teilstudie in Anleh nung an Altmeppens Defini‑ tions vorschlag108 ver standen als „soziales Handeln ver ständi gungs orientierter Individuen unter den Bedin gungen journalisti scher Aus sagen produk tion“ (Altmeppen, 2004, 108 aus platzgründen muss an dieser Stelle auf eine komplexe theoreti sche herlei tung des begriffs „journalisti sche handlung“ ver- zichtet werden, er wird daher nur knapp dargestellt. es sei darauf ver wiesen, dass die herlei tung des begriffs im Wesent lichen auf die klassi sche Defini tion von max Weber rekurriert, nach dem handeln nur sozial zu ver stehen ist und demnach soziales handeln ein handeln ist, „das seinem von dem oder den handelnden ge meinten Sinn nach auf das Ver halten anderer bezogen wird und daran in seinem ablauf orientiert ist.“ (Weber, 1972, zit. nach altmeppen, 2004, S. 421) 214 S. 421). Da Journalismus erst aus dem Zusammen wirken von sozialem Handeln und Systemeinflüssen ent steht, muss journalisti sches Handeln nach Baum auch ver standen werden „als soziales Handeln in seinen gleichzeitig lebens welt lichen und systemi schen Bezügen“ (Baum, 1994, S. 395). Diesem Ver ständnis folgend ist journalisti sches Handeln zunächst ge prägt durch be stimmte redaktio nelle (Strukturen und Arbeits bedin gungen innerhalb der Organisa‑ tion) und äußere Bedin gungen (gesell schaft liche Funk tions systeme, z. B. Gesell schaft, Politik, Wirtschaft), konstituiert sich aber erst in Ver bindung mit den spezifi schen Berufs erwar tungen und Anforde rungen an den Journalismus (vgl. Altmeppen, 2004, S. 421 ff.). Darüber hinaus und über tragen auf den redak tio nellen Alltag be deutet journalisti sches Handeln jedoch nicht, dass Handlun gen sich analog und einzeln von‑ einander ab gegrenzt vollziehen, sondern diese stellen vielmehr einen fließen den Vorgang aus Hand lungs absicht und Vollzug dar (vgl. Altmeppen, 2004, S. 423), woraus sich Hand lungs abläufe ergeben, die in der Beobach tungs studie im Vordergrund stehen. Orientiert an den Hand lungs routinen der jeweili gen journalisti schen Produk tions‑ phasen (Recherche, Produk tion, Publika tion, Rezep tion von Nutzer feedback, Planung, Organisa tion, Kommunika tion), wurden einzelne Hand lungs abläufe und Arbeits schritte kategorial protokolliert. Dabei wurden nicht selektiv be stimmte Handlun gen des be‑ obach teten Redakteurs erfasst, sondern es wurden sämt liche Handlun gen, die der Redakteur am Beobach tungs tag vollzogen hatte, chronologisch und ent sprechend des Unter suchungs instruments (vgl. Kap. 6.1.5) strukturiert auf genommen. 6.1.4 stichProbe: auswahl Der reDak tionen unD beobach tungs Personen Beobach tungen sind in ihrer Konzep tion und Umset zung sehr auf wendig in Bezug auf Zeit, Personal und die Daten erhe bung selbst. Die vor liegende Studie basiert auf einer qualitativ orientierten Anlage mit teil weise standardisierten Elementen, sodass die unter suchten Beobach tungs fälle Fallstudien charakter auf weisen und die Ergeb nisse demnach auch keinen Anspruch auf ver allgemeinernde Aus sagekraft erheben. Die Aus‑ wahl der Beobach tungs fälle (Redak tionen) er folgte mithilfe eines be wussten Auswahl‑ verfahrens, bei dem die Beobach tungs fälle und ‑personen nach sachlogi schen Erwägun‑ gen aus gewählt werden bzw. danach, wie zentral die Auswahl für die Beant wor tung der Forschungs frage ist (vgl. Brosius u. a., 2009, S. 83). Die be wusste Auswahl konzen‑ trierte sich zunächst auf den Kernbereich des Digitalen Journalismus, sprich Redak‑ tionen, die im Wesent lichen digitalen Informa tions‑ und Nachrichten journalismus 215 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus be treiben. Darüber hinaus ging es bei der Auswahl in Anleh nung an die forschungs‑ leiten den Fragen darum, inwieweit innovative Technologien und neue Tätig keits profile – etwa daten journalisti sche Projekte, der redaktio nelle Umgang mit Social Media und multimediale Arbeits formen – in den Redak tionen zur Anwen dung kommen, diese also in ge wisser Weise als „Best Practices“ wahrgenommen werden. Nach diesem Prinzip wurden für die Beobach tungs studie vier Online‑Redak tionen aus gewählt, deren Muttermarken den unter schied lichen Mediengat tungen Radio (DRadio Wissen), regio‑ nale Tages zeitung (Rhein-Zeitung), Print‑Nachrichten magazin (Spiegel Online) und Fernsehen (Tagesschau. de) zuzu ordnen sind (vgl. Kap. 6.2.1). 6.1.5 beobach tungs instrument Für die Beobach tungs studie wurde ein kategorien geleite tes Unter suchungs instrument ent wickelt. Die strukturgeben den Beobach tungs kategorien wurden offen konzipiert,109 um möglichst umfassende Informa tionen der be obach teten Handlun gen zu ge nerie ren. Aus gehend von den Kennt nissen journalisti scher Hand lungs routinen, u. a. aus Praxis‑ lehrbüchern110 sowie auf Grundlage von bereits durch geführten Beobach tungs studien in unter schied lichen Journalismus bereichen (z. B. Altmeppen, 1999; Blöbaum u. a., 2011; Quandt, 2005), konnten im Hinblick auf das zentrale Forschungs interesse Hand lungs‑ kategorien ab geleitet und neue ent wickelt werden. Beobachtet wurden alle Hand lungs‑ abläufe des jeweils be obach teten Redakteurs am Beobach tungs tag.111 Alle be obach teten Handlun gen wurden in einem strukturierten Beobach tungs tagebuch hand schrift lich dokumentiert (Abb. 6.1). Die grundsätz liche und strukturgebende Systematik der Beobach tung und Proto‑ kollie rung aller Hand lungs abläufe orientierte sich an folgen den über geordneten Leit‑ fragen: 109 neben der identifizie rung von automatisie rungs tendenzen war ein zentrales interesse, hand lungs abläufe zu be obachten, die sich z. b. auf grund technik bedingter einflüsse bzw. spezieller berufsprofile manifestie ren, etwa im bereich Social media. Die offene anlage der kategorien wurde somit bewusst ge wählt, um mögliche hand lungs aspekte, die vorab nicht definiert wurden, nicht von vornherein auszu schließen. 110 handlun gen, tätig keiten und innova tionen der journalisti schen praxis sind in der literatur umfang reich dokumentiert und boten eine fundierte Grundlage zur konzep tion der Gesamtanlage der beobach tung und des hier ver wendeten instruments (z. b. allen, 2009; anderson, 2013; beam & kosicki, 2014; Fengler & kretz schmar, 2009; Franklin, 2012; Grueskin, u. a. 2011; himel boim & mccreery, 2012; Jakubetz, 2011; Jakubetz u. a., 2011; Jones & Salter, 2012; kramp, u. a. 2013; kramp & Weichert, 2012a, 2012b; la roche, u. a., 2013; meier, 2010; neuberger & kapern, 2013; olson, 2013; Schnell, 2008; reich, 2013; robinson, 2011; Schmidt, 2011; Weichert, 2012; Weichert, u. a. 2008, 2010; Witschge, 2012). 111 Diese wurden chronologisch erfasst, jeweils mit einer laufen den nummer sowie der Uhrzeit ver sehen und darüber hinaus einer über geordneten hand lungs ebene zu geordnet (formale kategorien). Jede definierte hand lungs ebene wurde mit einem code ver sehen (100 bis 600), und innerhalb der jeweili gen hand lungs ebene wurden weitere differenzierte hand lungs kategorien zur orientie rung für die beobachter definiert. 216 – Was macht der Redakteur gerade (eigent liche Handlung)? – Welche Technik (Hardware‑ und Software‑Anwen dungen, auch online) setzt er ein? – Welcher Ebene ist seine Handlung zuzu ordnen (Recherche, Produk tion, Publikation, Rezep tion, Planung/Organisa tion/Kommunika tion oder Redak tions konfe renz)? Das Unter suchungs instrument umfasste insgesamt sechs Hand lungs ebenen, innerhalb derer offene Hand lungs kategorien als Beobach tungs kriterien formuliert wurden: Recherche (100) Die Zuwei sung einer Recherchehand lung orientierte sich an den Leitfragen, wie der be obachtete Redakteur Informa tionen sucht, sammelt, selektiert und zusammen stellt. Da die Hand lungs absicht, Informa tionen für einen Beitrag zu suchen, schwer zu be‑ obachten ist, wurden zunächst Handlun gen wie das Sichten von Printdokumenten, Websites, Audio‑ oder Videomaterialien usw. als Recherchetätig keit erfasst und durch Rück fragen be stätigt oder aus geschlossen. Zentrale Beobach tungs kriterien innerhalb dieser Hand lungs ebene waren: – Recherchehand lung: Wie sucht und sammelt der be obachtete Redakteur Informa‑ tionen für Themen oder seinen Beitrag bzw. für ge plante Themen oder Beiträge? – Onlinerecherche (Quellen): Welche Onlinequellen nutzt der Redakteur? – Offlinerecherche (Quellen): Welche Offlinequellen nutzt der Redakteur? – Arbeits mittel: Welche Technik setzt der Redakteur ein (Hardware und Software) bzw. welche anderen Hilfs mittel werden zur Recherche ein gesetzt? Produk tion (200) Der Hand lungs ebene Produk tion wurden alle Hand lungs abläufe zu geordnet, die mit der Auf berei tung, Fertigstel lung und Abnahme von journalisti schen Beiträgen zu tun haben. Zentrale Beobach tungs kriterien innerhalb der Hand lungs ebene Produk tion waren: abbilDung 6.1: auszug aus dem beobach tungs tagebuch nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs- ablauf technik (hardware) technik (Software/online) anmer kungen 217 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus – Handlung/Produk tion: Welche Handlung übt der Redakteur im Produk tions prozess aus und wie geht er dabei vor? – Technische Geräte (Hardware): Welche techni schen Geräte ver wendet der Redakteur? (z. B. PC/Arbeits platz, Laptop, Fotokamera, Auf nahmegeräte usw.) – Technische Arbeits mittel (Software): Welche Software ver wendet der Redakteur? (z. B. CMS, Textverarbeitungsprogramm, Onlinetools, Wordpress usw.) Publika tion (300) Publika tions hand lungen wurden protokolliert, sofern ein Beitrag oder ein Social‑Media‑ Beitrag tatsäch lich ver öffent licht wurde. Weitere Beobach tungs kriterien waren: – Ausspiel kanal: Über welchen Kanal wurde der fertige Beitrag aus gespielt? – Technische Geräte (Hardware): Welche techni schen Geräte ver wendet der Redakteur? – Technische Arbeits mittel (Software): Welche Software ver wendet der Redakteur? Rezep tion von Nutzer feedback (400) Hier wurden alle Handlun gen zu geordnet, bei denen der be obachtete Redakteur Nutzer feedback rezipiert. Zentrale Beobach tungs kriterien innerhalb der Hand lungs‑ ebene Rezep tion von Nutzer feedback waren: – Formen der Feedback bearbei tung (Handlung): Wie rezipiert der Redakteur Nutzer‑ feedback? – Wertende Reaktion auf Feedback: Wie reagiert der be obachtete Redakteur auf das Nutzer feedback? – Kontakt mit Nutzer: Über welchen Kanal bekommt der be obachtete Redakteur Kontakt mit dem Nutzer bzw. eine Rückmel dung vom Nutzer? – Technische Geräte (Hardware): Welche techni schen Geräte ver wendet der Redakteur? – Technische Arbeits mittel (Software): Welche Software ver wendet der Redakteur? Planung/Organisa tion/Kommunika tion (500) Neben den klassi schen journalisti schen Hand lungs prozessen sind weitere Tätig keiten wie Planung, Organisa tion, Koordina tion oder Kommunika tion wesent liche Bestand‑ teile im journalisti schen Arbeits alltag. Zentrale Beobach tungs kriterien innerhalb der Hand lungs ebene Planung/Koordina tion/Kommunika tion waren: – Handlung: Welche Handlung übt der Redakteur innerhalb dieser Hand lungs ebene aus und wie geht er vor? – Technische Geräte (Hardware): Welche techni schen Geräte ver wendet der Redakteur? – Technische Hilfs mittel (Software): Welche Software ver wendet der Redakteur? 218 Redak tions konferenz (600) Sofern der be obachtete Redakteur während seiner Schicht an einer Redak tions konferenz teilgenommen hat, wurde diese eben falls be obachtet und protokolliert, um den Ablauf und die Einbin dung des Redakteurs zu er fassen, inklusive ge nutzter Technik und anderer Arbeits mittel. Die systemati sche Zuord nung der Handlun gen zu unter schied lichen Hand lungs‑ ebenen er möglicht in der Ergebnis darstel lung eine bessere Beschrei bung der unter‑ schied lichen Kernbereiche journalisti scher Praxis und möglicher Ver ände rungen – auch in Bezug auf Quali täts routinen. Sofern es vorkam, dass Handlun gen fließend ineinander über gingen oder simultan ge tätigt wurden und damit zwei oder mehrere Hand lungs‑ ebenen be trafen, wurden die Handlun gen auch mehreren Hand lungs ebenen zu geordnet. 6.1.6 Vor berei tungen Der beobach tung unD Durch fÜhrung Sämtliche Beobach tungen in den aus gewählten Redak tionen wurden im Spätsommer/ Herbst 2013 durch geführt, und zwar im Zeitraum 1. August 2013 bis 26. September 2013.112 Nach der Konzep tion des Unter suchungs instruments wurde das Beobachter‑ team ein gehend geschult113 (vgl. Brosius u. a., 2009, S. 204 f.). Im Vorwege der eigent‑ lichen Beobach tung wurde das Beobach tungs instrument einem Pretest114 unter zogen, um dessen Funktionali tät und Reliabili tät zu testen (vgl. Brosius u. a., 2009, S. 205; Scheufele & Engelmann, 2009, S. 196 f.). Insgesamt wurden zwei Pretests durch geführt: Im Nachgang zum ersten Test mussten einige Modifika tionen des Unter suchungs‑ instruments vor genommen werden, die sich im zweiten Pretest be währten, sodass das Instrument aus gereift war für die tatsäch liche Feldphase. Während des darauf folgen den Beobach tungs prozesses wurden alle Handlun gen handschrift lich in dem strukturierten Beobach tungs tagebuch erfasst (vgl. Kap. 6.1.5). 112 ein nach träg licher beobach tungs termin fand am 8. 11. 2013 bei Spiegel Online statt. 113 Während des Schu lungs prozesses (beobachtertraining) lernten die beobachter, richtig mit dem Unter suchungs instrument zu arbeiten. Sie wurden auf ihre beobachter rollen vor bereitet und trainierten, die be obach teten handlun gen unter berücksichti gung der interessie ren den kriterien präzise und nach vollzieh bar in eigenen Worten zu er fassen. auf grund der qualitativen anlage der Studie ist es von hoher bedeu tung, dass alle beobachter ein einheit liches Ver ständnis von sämt lichen auf treten den hand lungs abläufen haben, um eine hohe reliabili tät zu er zielen. 114 ein pretest stellt eine ver kleinerte Simula tion der eigent lichen Unter suchung dar, mit dem primären Ziel, die reliabili tät des Unter suchungs instruments zu testen. es gilt vor allem fest zustellen, ob das beobachterteam die be obach teten Situa tionen richtig einschätzt und handlun gen einheit lich, ent sprechend der formulierten hand lungs kategorien er fassen kann, ob das instrument auch tatsäch lich alle wichti gen aspekte be rücksichtigt und diese adäquat erfass bar sind, ob und welche Störun gen bei der beobach tung auf tauchen und ob die beobach tungs situa tion an gemessen ist für alle beteiligten (vgl. Gehrau, 2002, S. 80 f.). 219 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Dabei wurde eine explorative Vor gehens weise ver folgt, um möglichst umfassende Informa tionen zu ge nerie ren. Die Erfas sung basierte auf ab grenz baren Handlun gen der be obach teten Redakteure innerhalb zusammenhängender Hand lungs abläufe, z. B. Einzelhand lungen während einer Recherche, während des Produk tions prozesses usw. Um die Handlun gen im Gesamt zusammen hang zu ver stehen und voll umfäng lich zu er fassen, durften die Beobachter während des Beobach tungs prozesses mithilfe von Nachfragen zusätz liche Informa tionen oder unklare Sach verhalte er fragen.115 Besonde‑ res Augen merk wurde auf innovative Technologien gelegt und auf die Frage, inwieweit diese in den journalisti schen Hand lungs prozessen integriert sind, um Automatisie‑ rungs ten den zen im Arbeits alltag identifizie ren zu können. Am Ende des Beobach‑ tungs tages wurde außerdem mit jedem be obach teten Redakteur ein Ab schluss gespräch ge führt, in dem etwaige Unklar heiten an gesprochen wurden. 6.1.7 aus wertungen Der beobach tungs Daten Bevor die tatsäch liche Analyse des Beobach tungs materials be ginnen konnte, wurden die handschrift lichen Beobach tungs protokolle im ersten Schritt elektronisch über tragen, nochmals durch die Beobachter über prüft in Bezug auf Fehler, Vollständig keit sowie Nachvollzieh bar keit und schließ lich für die Daten auswer tung ent sprechend auf bereitet. Die auf gezeichneten Ab schluss gespräche mit den be obach teten Redakteuren wurden trans kribiert und als Zusatzinforma tionen zum Beobach tungs material hinzu gezogen. Die Inhalte der Beobach tungs protokolle wurden systematisch mithilfe der quali‑ tativen Inhalts analyse (vgl. Mayring, 2008) unter Anwen dung der Aus wer tungs software MaxQDA 11, einer Software zur computer gestützten qualitativen Daten analyse, ver‑ codet und aus gewertet. Die Aus wertung orientierte sich am Ab laufmodell der inhalt‑ lichen Strukturie rung: 1) Bestim mung der Analyse einheiten (Handlun gen/Technik/Software), 2) Fest legung der Strukturdimensionen (Kategorien und Unter kategorien in MaxQDA er stellen), 3) Formulie rung von Defini tionen, Anker beispielen und Kodierregeln zu den einzel‑ nen Kategorien (Memos in MaxQDA), 115 bereits im Vorwege der beobach tungen wurde jedem redakteur ein Vor abfragebogen geschickt, in dem biographi sche, berufs- biographi sche Daten sowie angaben zum aktuellen journalisti schen profil und zur Stellung in der redak tion ab gefragt wurden. außerdem wurde in Vor gesprächen mit den be obach teten redakteuren die Vor gehens weise am beobach tungs tag be sprochen und ab gestimmt. Das Ziel war, einen beobach tungs modus zu finden, der den be obach teten redakteur bzw. die redakteurin in seinen bzw. ihren alltäg- lichen arbeits abläufen so wenig wie möglich be einträchtigt und ein möglichst authenti sches Ver halten sicherstellte. 220 4) Materialdurchlauf (Strukturie rung der Beobach tungs daten mithilfe der Codie rung), 5) Reduk tion des Materials und Extrak tion, 6) Ergebnis darstel lung (vgl. Mayring, 2008, S. 82 ff.). Im Ver gleich zur quantitativen Analyse orientiert sich die qualitative Analyse eher an Einzelfällen und erlaubt eine offene, deskriptive und interpretierende Heran gehens weise an das Unter suchungs material (vgl. Mayring, 2008, S. 21). Bei der ge wählten Variante der strukturie ren den Analyse (vgl. Mayring, 2008, S. 82 ff.) wurden die be obach teten Handlun gen im zweiten Schritt der Daten aufberei tung ent sprechend der Vor strukturie‑ rung des Unter suchungs instruments inhalt lich extrahiert. Darüber hinaus wurden induktiv und regelgeleitet aus dem Material heraus weitere Unter kategorien ge bildet und die Handlun gen ent sprechend ver codet. Ziel dieser Vor gehens weise war, differenzierte Hand lungs abläufe der be obach teten Redakteure innerhalb der über geordneten Hand lungs ebenen (100 bis 600) heraus‑ zufiltern, um diese im Hinblick auf die unter schied lichen Berufsprofile zu be schreiben. Um die Fehleranfällig keit bei der Aus wertung des Beobach tungs materials zu minimie‑ ren, haben die be teiligten Forscher (a) vorab zwei Beobach tungs protokolle über einstimmend codiert (Inter coder reliabi‑ lität), (b) die Beobach tungs protokolle gegen seitig durch den jeweils anderen noch einmal nach codiert (Kontroll codie rung), (c) nach Ab schluss der Codie rung den Interpreta tions rahmen auf Basis des induktiv ent wickelten Kategorien systems fest gelegt, (d) das Beobach tungs material im dritten Schritt der Auf berei tung kategorien geleitet weiter reduziert, zusammen gefasst und schließ lich interpretiert. Im folgen den Kapitel finden sich die zentralen Ergeb nisse der Beobach tung von Redak‑ teuren in den aus gewählten Redak tionen. 6.2 analyse ergeb nisse: aus Differenzie rung Journalisti scher berufsProfile Die Redak tions beobach tung unter sucht, inwiefern technologi sche Innova tionen und Automatisie rungs prozesse in journalisti sche Hand lungs abläufe integriert sind. Darüber hinaus gilt es heraus zufinden, wie daraus individuell‑spezifi sche Anforde rungen und Qualifika tions profile im Hinblick auf neue Berufs bilder ent stehen, aber auch, wie und an welchen Stellen existente Abläufe und Routinen im Redak tions alltag künftig an‑ gepasst werden müssen. Die Darstel lung der Analyse ergeb nisse be schränkt sich zunächst 221 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus auf die reine Beschrei bung der be obach teten Hand lungs abläufe ent lang des Kategorien‑ schemas (vgl. Kap. 6.1.5) und die damit zusammen hängende Forschungs frage, inwieweit sich in den be obach teten Redak tionen Automatisie rungs tendenzen in journalisti schen Handlun gen identifizie ren lassen. Interpreta tionen im Hinblick auf technik gestützte Routinen der Quali täts siche rung und Konsequenzen für das journalisti sche Berufs bild werden ab schließend im Kapitelfazit im Rahmen der explorativen Forschungs fragen (vgl. Kap. 6.3) diskutiert. 6.2.1 beobach tung: Profile Der reDakteure unD reDak tionen Auf gesucht und be obachtet wurden insgesamt zehn Redakteure je einen Arbeits tag116 in vier unter schied lichen deutschen Online‑Redak tionen (DRadio Wissen, Rhein-Zeitung, Spiegel Online, Tagesschau. de), die im Folgenden jeweils vor gestellt werden: DRadio Wissen, mit Redak tions‑ und Studiositz in Köln‑Raderberg, ist primär ein Digital‑ bzw. Internetradiosen der, der neben seinem Hörfunk programm stark auf das Web aus gerichtet ist.117 Der ver gleichs weise junge Sparten kanal (Sendestart 18. Januar 2010) ist programm lich und technologisch gesehen das Aus hängeschild des öffent lich‑ recht lichen Deutschlandradios. So spielt das Internet für das gesamte Programmangebot von DRadio Wissen, das klassi sches Hören und inter aktive Radionut zung miteinander ver binden will, eine zentrale Rolle.118 Zielgruppe des Konzepts sind sogenannte „ziel‑ strebige Trendsetter“, so Anja Stöcker, Redak tions leiterin für Online und Social‑Media. Dies seien teils Studenten, teils junge Berufstätige, vor allem jedoch „urbane, mobile Menschen bis 29 Jahre“, die global aus gerichtet und sehr quali täts bewusst seien.119 Insgesamt soll der Onlineauftritt das Programm von DRadio Wissen be gleiten und er gänzen. Zum zeit versetzten Abruf wird das Audio‑Angebot auch als Podcast auf der 116 Wegen einiger terminkollisionen konnten zwei redakteure ledig lich einige Stunden be obachtet werden, mit einer redakteurin musste ein termin zur nach beobach tung ver einbart werden. 117 DRadio Wissen ist werbefrei und wird nicht über UkW aus gestrahlt, sondern ist aus schließ lich online, über Digital radios (Dab+) sowie über kabel und Satellit zu empfangen. programm chef ist Dr. ralf müller-Schmid, redak tions leiter Wort ist Dr. christian Schütte, redak tions leiterin online und Social media anja Stöcker. 118 Die Sendung „redak tions konferenz“ ver folgt beispiels weise ein cross mediales konzept mit Social media-anbin dung, bei dem die hörer inter agie ren (vgl. dradiowissen.de/redaktionskonferenz). Zwar war bei neugrün dung des programms noch die idee, das prinzip „online first“ durch zusetzen, dies erwies sich jedoch als wenig praxistaug lich und wird kaum mehr an gewandt, so die online- redak tions leiterin anja Stöcker im interview. 119 interview mit a. Stöcker vom 26. September 2013. Faktisch sind die hörer jedoch deut lich älter, deshalb durch lief DRadio Wissen von herbst 2013 bis zum Frühjahr 2014 (also nach der beobach tung) eine umfang reiche Struktur- und programm reform. Das neue konzept umfasst u. a. eine grundlegende Über arbei tung der Website mit einem stark reduzierten Design („flat design“), das im Gegen- satz zur vor heri gen Website kompatibel für die Darstel lung auf mobilen endgeräten ist. 222 Website oder im Apple‑Store iTunes ver trieben. Seit der Struktur‑ und Programm‑ reform besteht die gesamte Redak tion aus 94 Personen (Redak tion und Modera tion), davon 14 fest an gestellte Kollegen in der Redak tion sowie 80 freie Mitarbeiter in Redak tion und Modera tion. Ein Social‑Media‑Dienst kümmert sich täglich um die sozialen Netz werke und hat den Transfer zwischen Modera tion, Planung und Social Media im Blick.120 Für die Studie wurden am 26. September 2013 folgende Redakteure be gleitet: – Julia Rosch (Alter: 30):121 seit 2013 bei DRadio Wissen festangestellte Online‑ Redakteurin mit den Auf gaben bereichen Radiobeiträge, Social Media und Tages‑ pla nung. – Valentin Mayr (33): seit Juni 2013 als Social‑Media‑Redakteur in freier Mitarbeit bei DRadio Wissen be schäftigt. Rhein-Zeitung. de ist das Online‑Portal der regionalen Tages zeitung Rhein-Zeitung mit Redak tions sitz beim Mittel rhein‑Verlag in Koblenz. Die Rhein-Zeitung (RZ) bot 1995 als erste deutsche Tages zeitung einen Online‑Dienst mit eigener Redak tion an.122 Als E‑Paper ist die Rhein-Zeitung seit 2001 am PC und seit 2012 über eine App für iPhone und iPad kosten pflichtig ab rufbar. Im Jahr 2009 wurden redaktio nellen Struk‑ turen bei der RZ ver ändert: Die Gruppe der Lokal redakteure teilte sich in die beiden Teams Blattmacher und Reporter auf. Erst genannte sitzen seitdem in der „Zentralen Produk tion“ in Koblenz und er stellen die Lokalseiten der ver schiedenen Print ausgaben mithilfe von Text‑ und Bildbeiträgen, sorgen aber auch für die cross mediale Ver zahnung von Print‑ und Web‑Ausgabe, indem sie Beiträge online stellen und diese für die Website be arbeiten. Diese Beiträge werden wiederum von den Repor tern ge liefert, die in den jeweili gen Lokal redak tionen vor Ort operie ren. Die RZ hat laut Chefredakteur Christian Lindner 6,5 Stellen reine Online‑Redakteure: „Brutto sind es sieben Redak‑ teure. Nicht unwichtig: Unsere Aus bil dungs chefin macht zur Hälfte Aus bildung, zur 120 „pro tag arbeiten in online-Zusammen hängen vier kollegen in je einem Dienst. Drei dieser kollegen sind Sendungs strecken zu- geordnet. ein onliner behält den Über blick über den ganzen tag, be stückt die Start seite und kümmert sich um koordinierende Dinge bzw. themen specials etc. Die kollegen online und Social media arbeiten nicht nur in diesem bereich. Die mehrheit über nimmt auch planungs dienste. Die leute können also einen onlinedienst über nehmen und in einer anderen Woche einen planungs dienst. mit dem programm-Update im Februar haben wir die onlineredak tion als zusammen hängen den arbeits platz auf der news fläche ver ändert. Die onliner sitzen nun zusammen mit den planen den kollegen und den moderatoren einer Sendung. idee: direkte anbin dung, reibungs- verluste ver meiden, planung für onlinefragen sensibilisie ren und um gekehrt.“ (mail von a. Stöcker vom 12. mai 2014). DRadio Wissen ist ver treten bei twitter (ca. 23.000 Follower), Facebook (ca. 42.000 likes) und Google+ (ca. 10.000 Follower) [Stand: 09. 07. 2014]. 121 alle alters angaben zum Zeitpunkt der Unter suchung. 122 Die Rhein-Zeitung hatte im 2. Quartal 2013 pro monat durch schnitt lich 2,26 millionen Visits und ist auf den Social-media-platt- formen Facebook (ca. 14.600 likes), twitter (ca. 36.600 Follower), Google+ (ca. 6.200 Follower), youtube (ca. 340 abonnenten) und wer-kennt-wen (ca. 6.000 mitglieder) präsent [Stand: 07. 03. 2014]. Über den zentralen twitter-account (@rheinzei tung) hinaus pflegen die mitarbeiter der rZ diverse Sub-accounts und personalisierte accounts, deren tweets auf Rhein-Zeitung. de einlaufen. Des Weiteren ver öffent lichen einige mitarbeiter von Zeit zu Zeit beiträge in eigenen blogs auf Rhein-Zeitung. de. Seit kurzem ist die Zeitung auch bei Whatsapp ver treten, einem kurzmittei lungs dienst, der be sonders von Jugend lichen ge nutzt wird. chefredakteur der rZ ist seit 2004 christian lindner, leiter von Rhein-Zeitung.de ist marcus Schwarze, der eben falls mitglied der chefredak tion ist. 223 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus anderen Hälfte arbeitet sie im Online‑Bereich. Und das ist kein Zufall: Aus bildung digitalisiert sich auch bei uns immer mehr“123. Seit 2009 setzt die RZ als eine der ersten regionalen Medien häuser ver stärkt auf Social Media und mobilen Journalismus und be schäftigt seither einen fest an gestellten Social‑Media‑Redakteur. Ebenso fest integriert in die Redak tion ist die Stelle der Multimedia‑Reporterin (bzw. MoJane), die im Ver brei tungs gebiet unter wegs ist und mittels techni schen Equipments Text‑, Bild‑ und Videobeiträge produziert.124 Am 22. August 2013 wurden folgende Redak‑ teure be obachtet: – Tim Kosmetschke (34): seit 2011 stell vertreten der Redak tions leiter der Koblenzer Lokal redak tion und „Blattmacher“. – Jennifer de Luca (31): seit November 2012 als Multimedia‑Reporterin bei der Rhein-Zeitung be schäftigt. – Lars Wienand (39): seit 2009 Social‑Media‑Redakteur bei der Rhein-Zeitung. Spiegel Online mit Sitz in der Hamburger Hafen city wurde im Oktober 1994 als Ableger des Nachrichten magazins Der Spiegel ge gründet. Es handelt sich um das welt‑ weit erste Nachrichten magazin im Netz, das in den ver gangenen 20 Jahren nicht nur in Deutschland die digitale Nachrichten kultur er heblich mitgeprägt hat. Das inter‑ nationale Korrespondentennetz von Spiegel Online ist nach eigenen Angaben „das größte unter den deutschen Online‑Medien“.125 Es gibt Redak tions standorte in Brüssel, Washington, New York, London, Moskau, Beirut und Istanbul. Die Zahl der Unique User liegt im Monats durchschnitt bei rund 11 Millionen (vgl. AGOF internet facts 2013‑11). Mit rund 140 Online‑Redakteuren, von denen ein Großteil in der Hamburger Haupt redak tion arbeitet (15 Spiegel-Online-Redakteure be richten aus Berlin, jeweils ein Reporter aus München und Düsseldorf),126 ist ‚Spon‘, wie die Website auch ge‑ nannt wird, rein redaktio nell gesehen das größte Nachrichten portal Deutschlands und gilt in der Medien branche als politi scher Agenda Setter und als be sonders innovativ (vgl. Kramp/Weichert 2010),127 z. B. sind seit drei Jahren zwei Social‑Media‑Redakteu‑ rinnen sowie mehrere (studenti sche) Community‑Manager im Einsatz;128 außerdem 123 mail von c. lindner am 27. Februar 2014. 124 Vgl. zum berufsprofil des moJo Jarvis, 2008. 125 www.spiegelgruppe.de/spiegelgruppe/home.nsf/0/ceF3a44164aeD9bbc1256F720034cbac [01. 04. 2014] 126 angaben be stätigt durch mail von m. haselmann am 5. märz 2014. 127 Den aktuellen nutzungs zahlen (03/2014) der iVW (informa tions gemein schaft zur Fest stel lung der Ver brei tung von Werbeträgern zufolge gehört Spiegel Online mit 153.301.120 Visits im monat ferner zu den meist besuchten deutschen nachrichten websites (vgl. ausweisung. ivw-online.de/index. php?i= 111. [09. 04. 2014]). pro tag ver öffent licht das portal eigener Darstellung zufolge etwa 120 neue artikel und 20 Videos. 128 Für den bereich soziale medien sind zwei redakteurinnen tätig: „Das Social-media-team betreut rund 800.000 Fans auf mehreren Facebook-Seiten und 155.000 Friends auf Google+, postet aus gewählte beiträge sowie Wissens wertes aus dem Web und gibt einblick in die redak tions arbeit. Schon mehr als 1,6 millionen User folgen Spiegel Online auf twitter“. (http://www.spiegelgruppe.de/ spiegelgruppe/home.nsf/navigation/ceF3a44164aeD9bbc1256F720034cbac?openDocument [07. 03. 2014]) 224 setzt die Redak tion seit einiger Zeit daten journalisti sche Projekte im eigenen Hause um.129 Seit März 2011 gibt es eine kosten lose iPhone‑App von Spiegel Online, drei Monate später wurde auch eine Android‑App ver öffent licht. Im Rahmen der Beobach‑ tung wurden am 6. und am 8. November 2013 folgende Redakteurinnen be gleitet:130 – Maike Haselmann (33): seit 2011 Social‑Media‑Redakteurin bei Spiegel Online. – Christina Elmer (30): seit Mai 2013 Wissenschafts redakteurin mit methodi schem Schwerpunkt Daten journalismus. Tagesschau. de, das Online‑Angebot der von ARD‑aktuell produzierten Haupt nach‑ richten sendung „Tagesschau“ mit Redak tions sitz beim NDR in Hamburg‑Lokstedt, besteht seit August 1996 und ist in Deutschland – nach Spiegel Online und Bild. de – eines der reichweiten stärksten journalisti schen Nachrichten‑Angebote im Netz. In den Anfängen aus schließ lich als Programm beglei tung der ARD‑Fernsehsen dung Tagesschau konzipiert, hat sich die Website in den ver gangenen Jahren zum Online‑Haupt nach‑ richten portal des ARD‑Verbunds ent wickelt. Das ARD‑Nachrichten portal im Internet be schäftigt laut Aussage des (ehemaligen) Redak tions leiters Andreas Hummelmeier „etwa 40 Mitarbeiter im redak tio nellen Bereich, viele davon in Teilzeit. Ungefähr die Hälfte sind fest an gestellt, der Rest frei“ (vgl. Kap. 5).131 ARD‑aktuell unter hält ein sogenanntes Content Center, das die Social‑Media‑Auftritte der Tagesschau pflegt und zudem darauf spezialisiert ist, Materialien und Quellen – vor allem Fotos und Video‑ material – aus dem Internet auf Glaubwürdig keit hin zu über prüfen und die Rechte zu klären (z. B. YouTube‑Videos, soziale Netz werke), bevor sie für die Website oder die Sendun gen ver wendet werden.132 Neben Live‑Streams, On‑Demand‑Streams und Podcasts zu ARD‑Nachrichten sendun gen133 umfasst das An gebot von Tagesschau. de Video‑, Audio‑, Text‑ und Bildbeiträge sowie Text‑ und Videoblogs von Redakteuren und Korrespondenten.134 Das Redak tions team arbeitet eng zusammen mit den ver‑ schiedenen ARD‑Landes rundfunkanstal ten und publiziert bzw. ver linkt aus gewählte 129 im april 2013 startete Spiegel Online einen daten journalisti schen blog unter dem titel Daten lese (http://www.spiegel.de/thema/ daten/ [07. 03. 2014]). 130 maike haselmann 06. 08. 2013 und christina elmer 06. 08. 2013 sowie am 08. 11. 2013 ein nachtermin mit elmer. 131 mail von a. hummelmeier am 27. Februar 2014. 132 Das content center wurde im Frühjahr 2011 von arD-aktuell ein gerichtet: redakteure recherchie ren dort im Zweischichtbetrieb nachrichten, bilder und Videos in den sozialen medien und klären sowohl deren Ursprung als auch Wahr heits gehalt für eine mögliche Ver wendung im tV und/oder online ab. Zudem sind sie für die Distribu tion von Tagesschau. de-inhalten auf den einzelnen Social-media- platt formen sowie die etwaige modera tion von dort ent stehen den nutzer diskussionen zuständig. pro Schicht ist das content center mit einem redakteur besetzt. alles in allem arbeiten im Social-media-team zehn personen, die in anderen arbeits schichten ihren ursprüng lichen tätig keiten als klassi sche Fernseh- und/oder online-redakteure nach gehen (vgl. bouhs, 2012, S. 3; loosen u. a., 2013, S. 24; Siegert, 2011). 133 Darunter die aus gaben von Tagesschau, Tagesthemen, Nachtmagazin, Wochen spiegel, Bericht aus Berlin, Tagesschau in 100 Sekunden und Tagesschau24. 134 Tagesschau. de ist mit Social-media-präsenzen auf Facebook (ca. 228.200 likes), Google+ (ca. 40.000 Follower), twitter (ca. 233.000 Follower) und youtube (ca. 11.500 abonnenten) ver treten. im Januar 2014 er zielte Tagesschau. de 32,9 millionen Visits und 92,7 millionen page impres sions. 225 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Beiträge auf Tagesschau. de.135 Am 1., 8. und 29. August 2013 wurden folgende Mit‑ arbei ter be obachtet:136 – N. N. (52): seit 2002 Chef vom Dienst bei Tagesschau. de. – Jan Oltmanns (38): seit 2009 als Online‑Redakteur in unter schied lichen Bereichen tätig (wechselt von Schicht zu Schicht), hauptsäch lich als Planungs redakteur. – Marjan Parvand (42): seit 2010 Redakteurin bei den Tagesthemen und Social‑ Media‑Redakteurin. In den be suchten Redak tionen sind technologi sche Innova tionen im be obach teten Hand lungs kontext – bei der Recherche, Produk tion, Publika tion und Partizipa tion des Publikums – in hohem Maß elementare Bestand teile journalisti scher Praxis. Zur be sseren Darstel lung der Ergeb nisse wurden die be obach teten Redakteure im Rahmen der Aus wertung wie folgt gruppiert: – Planer/CvD (zwei Personen) – Online-Redakteure (zwei Personen) – Social-Media-Redakteure (vier Personen) – Multimedia-Redakteure (Daten journalistin und Multimedia-Reporterin, zwei Personen) Diese Schwerpunkte beruhen zum einen auf der Tatsache, dass die be obach teten Redakteure aus unter schied lichen Redak tionen ein ver gleich bares Profil auf weisen und ähnliche Handlun gen vollziehen, und zwar unter stützt von ähnlichen techni schen Hilfs mitteln in ähnlicher Frequenz. Zum anderen basierte diese Gruppie rung auf der Hoffnung der Forscher, dass sich ent lang der be obach teten Kategorien möglichst konsistente Profile im Hinblick auf das digitale journalisti sche Berufs bild, aber auch 135 Des Weiteren sind bei Tagesschau. de insgesamt rund 35 sogenannte multimedia-assistentinnen und -assistenten be schäftigt. Diese kümmern sich um die modera tion von nutzer kommentaren auf der Diskus sions platt form meta.tagesschau. de und dem redak- tions blog blog.tagesschau. de. Gleichzeitig sind sie für die auf berei tung von audio- und Videobeiträgen für die homepage sowie die Über prüfung der techni schen Funktionali tät von inhalten ver antwort lich. hierfür werden vier multimedia-assistenten im Schichtdienst ein gesetzt (vgl. loosen u. a., 2013, S. 25). 136 n. n. 1. 8. 2013; Jan oltmanns 8. 8. 2013; marjan parvand 29. 8. 2013. abbilDung 6.2: gesamt übersicht: schwerpunkte be obachte ter handlun gen nach unter schied lichen redakteurs gruppen 226 auf die Quali täts siche rung im Journalismus be schreiben lassen, anders gesagt: Die Gruppierung soll eine zielführende, weil be rufsprofil bezogene Interpreta tion der Ergeb‑ nisse er möglichen und Rückschlüsse auf be stimmte Journalistentypen sowie damit ver knüpfte Aspekte (z. B. techni sche Kompetenzanforde rungen) er lauben. 6.2.2 hanD lungs abläufe im Journalisti schen ProDuk tions Prozess Im Folgenden werden ent lang der Hand lungs ebenen im journalisti schen Produk tions‑ prozess die be obach teten Hand lungs abläufe der jeweili gen Redakteurs gruppen auf Grundlage der aus gewer teten Beobach tungs protokolle beispiel haft dargestellt. Mit Blick auf die forschungs leiten den Fragen wird heraus gestellt, ob und wie Automa‑ tisierungs tendenzen im Arbeits alltag integriert sind. Die Ergeb nisse der Beobach‑ tung werden ergänzt durch Infor ma tionen aus den Ab schluss gesprächen mit den beobach teten Redakteuren, den Vor abfragebögen und den er stellten Redak tions pro‑ filen. Auf grund der großen Daten menge wurde bei der Aus wertung vor allem komplexi‑ täts reduzierend vor gegangen, d. h. die Ergeb nisse in diesem Kapitel werden zusammen‑ fassend, stark ver dichtet und er gebnis orientiert dargestellt. Die Protokolle dienen dabei methodisch als Beleg dargestellter Handlungsabläufe. Darüber hinaus basieren sämt liche Kontextinforma tionen auf Kommentaren, Anmer kungen und Ab schluss gesprächen mit den be obach teten Redakteuren. Wegen der komprimierten Darstel lung der Ergeb nisse werden nur wört lich zitierte Stellen im Text direkt kennt lich ge macht, ebenso Bezüge aus der wissen schaft lichen Literatur. Auf grund der qualitativen Anlage der Beobach‑ tungs studie haben sämt liche Einstu fungen der Ergeb nisse ledig lich interpretativen Charakter und stellen keine ver allgemeinernden Aus sagen über die jeweili gen journalisti‑ schen Tätig keits felder dar. Die Ergeb nisse können insofern eine Grundlage bilden für weitere, quantitativ an gelegte Folgestudien. 6.2.2.1 recherche Wie recherchie ren Redakteure unter schied licher Mediengat tungen und unter schiedlicher Profile unter digitalen Vor zeichen? Im Hinblick auf ihre klassi schen journalisti schen Tätig keiten unter scheiden sich die be obach teten Redakteure nicht wesent lich voneinan‑ der. Betrachtet man aber speziell die Schwerpunkt setzung ihrer täglichen Arbeit, die 227 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus explizite Vor gehens weise ihrer Arbeits schritte im journalisti schen Produk tions prozess und den Einsatz technologi scher Arbeits mittel, können vielfältige Hand lungs abläufe, Unter schiede der Rechercheziele sowie der Einsatz gebiete techni scher Arbeits mittel be obachtet werden. Im Einzelnen wurden die folgen den exemplarisch be schriebenen Recherchehand lungen für die unter schied lichen Redakteurs gruppen be obachtet: Die Recherche als zentrale journalisti sche Handlung spielt bei den be obach teten Planern/CvD s (Tim Kosmetschke von der Rhein-Zeitung und N. N. von Tagesschau. de) im redak tio nellen Alltag eine eher unter geordnete Rolle. Ihre Haupt aufgaben konzen‑ trie ren sich vielmehr auf Kommunika tion, Planungs‑ und Koordina tions tätig keiten (vgl. Kap. 6.2.2.4) sowie Produk tions prozesse (vgl. Kap. 6.2.2.2). Zwar er folgen Kommu‑ ni ka tions hand lungen auch zu Recherchezwecken, z. B. im Zuge von Überprü fungs- recherchen bei der Artikel‑ oder Beitrags abnahme, aber im Wesent lichen er füllen diese eher eine planeri sche und koordinierende Funktion. Anders hingegen ver hielt es sich am Tag der Beobach tung bei den Online-Redak- teuren von tageschau. de (Jan Oltmanns) und DRadio Wissen (Julia Rosch) in den Hand lungs abläufen. Julia Rosch von DRadio Wissen war am Tag der Beobach tung für die Onlineschicht ein geteilt, bei der sie die Website von DRadio Wissen mit bereits ferti gen Audiobeiträgen be stücken sollte. Der Ablauf ge staltet sich in der Regel so, dass die Ver öffent lichung der Beiträge simultan im Radio und online erfolgt. Koordina‑ tions bedingt ver zögert sich die Online veröffent lichung hin und wieder, weil zu den Beiträgen auch An‑ und Ab modera tionen geschnitten und Onlinetexte ver fasst werden müssen. Ver waltet und be arbeitet werden die Beiträge im Content‑Management‑System Papaya, ebenso die Steue rung der Bestüc kung der Website. Die meisten be obach teten Recherchehand lungen hatten demnach eher das Ziel der Überprü fungs- und Ver- vollständi gungs recherche zu bereits ferti gen Beiträgen. Dazu ge hören beispiels weise die Recherche von Namen be teiligter Protagonisten oder Fach begriffe mithilfe der Internet‑ recherche vorrang über die Google‑Suchmaschine, aber auch die themen bezogene Bildrecherche auf Portalen wie Flickr. com137 oder dpa‑Picture‑Alliance. Die ge zielte Informa tions recherche zur Vor berei tung eines Interviewbeitrags konnte bei dem Onlineredakteur Jan Oltmanns von Tagesschau. de be obachtet werden. Am Tag der Beobach tung arbeitete er als Onlineredakteur in einer Sonder schicht. In anderen Schichten, die als Rota tions system an gelegt sind, wird er auch im TV‑ und Social‑Media‑Bereich sowie als Planungs redakteur ein gesetzt. Seine Tätig keiten als Onlineredakteur bei Tagesschau. de konzentrie ren sich im Schwerpunkt vor allem auf 137 Flickr ist ein internetbasiertes Dienst leis tungs portal mit community-elementen, auf dem nutzer digitale bilder und Videos hoch- laden und anderen nutzern zugäng lich machen können. 228 die Planung und Realisie rung von Beiträgen, wobei die klassi schen Produk tions abläufe wie Recherche, Schreiben, Redigie ren und Vor berei tung der Publika tion zentrale Bestand teile seines Arbeits alltags darstellen. Zu Beginn der Schicht und nach dem Monitoring der aktuellen Themen lage in den Redak tions systemen Sophora138 und Open‑Media139 recherchiert der Onlineredakteur Informa tionen zu einem Interview, welches er mit einem Experten im Rahmen der Beziehungen zwischen Russ land und den USA später führen soll. Der detaillierte Ablauf der Recherchehand lung zur Vor‑ berei tung des Interviews ver anschau licht der folgende Protokollauszug (Tab. 6.1). Waren die Recherchehand lungen bei DRadio Wissen im Wesent lichen auf das Internet bezogen, zeigen auch die be obach teten Recherchehand lungen bei Tagesschau. de 138 Sophora ist das content-management-System, mit dem Tagesschau. de arbeitet. 139 open-media ist ein nachrichten-management-System und wird bei Tagesschau. de als planungs system für themen und beiträge ein gesetzt. tabelle 6.1: rechercheablauf zur Vor berei tung eines zu führen den interviews nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) 4 9:38 recherche 100 in einer art redak tions internem „experten adress buch“ sucht Jan oltmanns nach einem experten zum recherchethema. Öffnet internes Wiki zu experten von arD aktuell, googelt namen einer dort ge fundenen expertin und schaut sich ihren lebens lauf auf einer internet seite an. pc/arbeits- platz open media Wiki in Sophora Google Forschungs stelle. uni- bremen. de 5 9:41 planung und kommunika- tion/bewe- gung 500 Jo wird zum chef gerufen. er geht in sein büro und be spricht mit ihm ge- plante, interne Social-media-Schulun- gen und den Dienst plan. papier/Stift 6 9:43 recherche 100 Zurück an seinem arbeits platz, googelt Jo zum recherchethema. Schaut über Google news, was andere onlinemedien zum thema geschrieben haben, liest mehrere artikel und macht sich dazu notizen. klickt auf zeit. de auf weiteren artikel, liest ihn und macht sich dazu notizen. Googelt weitere Such begriffe in Google news. Sucht in Dradio- Sendungs archiv nach ver öffent lichten experten interviews. pc/arbeits- platz Google Google news Google news tagesspiegel. de Zeit. de Google news Dradio. de (archiv) 229 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus deut lich, dass die Onlinerecherche einen zentralen Stellen wert bei der Suche nach Informa tionen besitzt. Dieses Ergebnis ver wundert nicht, wurde diese Ent wick lung doch bereits durch viele Studien zur Recherche im Internet belegt (vgl. z. B. Malik & Scholl, 2009; Neuberger u. a., 2009). Die Befunde zeigen weiter, dass die Auf merksam‑ keit der Recherchequellen neben den internen Archiven und Wikis im Web trotz der vielfälti gen Möglich keiten auf nur wenige An gebote (z. B. Forschungs stelle Uni Bremen, Konkurrenz medien, Archive) gerichtet war, und dass die Suchmaschine Google in beiden be suchten Redak tionen eine vielgenutzte Such hilfe im Web und damit einen wesent lichen Zugangs weg zu Quellen darstellte. Die be obach teten Social-Media-Redakteure gehen bei der Recherche in ihrer Ziel‑ setzung anders vor. In allen be suchten Redak tionen konnte je ein Social‑Media‑ Redakteur bei der Recherche be obachtet werden. Im Ver gleich zu den anderen be‑ obach teten Berufsprofilen waren die zentralen Befunde, dass Social‑Media‑Redakteure schwerpunkt mäßig online recherchie ren und bei der Recherche vor allem ein Recherche‑ ziel ver folgen: Themen monitoring. Marjan Parvand, Social‑Media‑Redakteurin bei Tagesschau. de, ist redaktio nell ein gebunden in das sogenannte Content Center. Die Redakteure dort arbeiten im Zweischicht system, recherchie ren im Schwerpunkt Themen, Bilder und Videos in den sozialen Medien und prüfen deren Ursprung und Wahr heits gehalt für die Ver wendung in der Online‑ bzw. TV‑Berichterstat tung (vgl. Loosen u. a., 2013, S. 24 f.). Neben der Ver ifizie rung von Bildern und Videos sind die Social‑Media‑Redakteure dort für die Ver brei tung der Tagesschau. de‑Inhalte in sozialen Medien sowie für die etwaige Modera‑ tion auf kommen der Nutzer diskussionen ver antwort lich. Die zentralen Auf gaben der be obach teten Social‑Media‑Redakteurin bei Spiegel Online umfassen vor allem das Themen monitoring, die Themen auswahl, Betex tung und Kommunika tion über die sozialen Netz werke von Spiegel Online und auch die Realisie rung von speziellen Social‑ Media‑Projekten, z. B. Twitter‑Reporter.140 Und auch die be obach teten Social‑Media‑ Redakteure Lars Wienand von der Rhein-Zeitung sowie Valentin Mayr von DRadio Wissen sind im Auftrag ihrer Redak tionen für alle Social‑Media‑Aktivi täten, Themen‑ monitoring und Kommunika tion mit Nutzern ver antwort lich. In allen vier be suchten Redak tionen konnten im Hinblick auf die Recherche ähnliche Hand lungs abläufe be obachtet werden, die im Folgenden beispiel haft ver gleichend er läutert werden. 140 bei den twitter-reportern handelt es sich um ein Social-media-projekt, bei dem nutzer zu be stimmten ereig nissen – wie zuletzt zu den olympischen Spielen 2012 in london – als twitter-reporter in die twitter-berichterstat tung von Spiegel Online ein gebunden werden (vgl. www.spiegel.de/sport/sonst/olympia-twitter-reporter-kommentieren-fuer-spiegel-online-london2012-a-846819. html [20. 03. 2014]). 230 Die Suche nach ge eigneten Themen erfolgt über ein breit an gelegtes Themenmoni‑ toring, dessen Ziel es ist, stets aktuelle Themen, Trends und die Ereignis lage im Blick zu haben, um neue Social‑Media‑Themen zu finden und dann auf Social‑Media‑Platt‑ formen zu ver öffent lichen. Beobachtet werden vor allem die eigene redaktio nelle Web‑ site, Konkurrenz medien, Blogs, Agenturmel dungen und soziale Medien wie Face book und Twitter, Foto‑ und Videoportale. Beim Einsatz der techni schen Rechercheinstru‑ mente konnten unter schied liche Suchstrategien be obachtet werden. Während der Social‑ Media‑Redakteur von DRadio Wissen im Wesent lichen die Beiträge der Website für soziale Medien wie Facebook auf bereitete, war das Themen monitoring bei Spiegel Online breiter an gelegt. Maike Haselmann be obachtet regelmäßig neben der Nachrich‑ ten lage auf der eigenen Redak tions seite z. B. Newsticker von Nach richten agenturen über InnoTel News line,141 diverse Konkurrenz medien, nationale und inter nationale Blogs und eine Reihe von News‑Aggregatoren.142 Dabei liest sie die ver schiedenen Quellen und Beiträge, selektiert ge eignete Themen und notiert diese in der Planungs liste. Zur Vor‑ berei tung auf eine mögliche Ver brei tung und Einbin dung in spätere Beiträge kürzt die Spiegel-Online‑Redakteurin bereits die dazu gehöri gen Links mithilfe des URL‑Shorteners Bitly.143 Neben der Themen‑ und Nachrichten lage konnte bei Tagesschau. de auch die Videorecherche stärker be obachtet werden, die vor allem im internen Nachrichten‑ Management‑System Open‑Media erfolgt, aber auch auf diversen Videokanälen von YouTube. de. Weiter sichtet die Redakteurin regelmäßig ihr Netvibes‑Dashboard,144 um Neuig keiten zu er fahren. Die recherchierten Themen vorschläge werden notiert, in der Redak tions konferenz mit den anderen Kollegen be sprochen und nach Ab stim mung in die Planungs liste von Open‑Media ein getragen und schließ lich be arbeitet. Als weite‑ rer zentraler Arbeits bereich konnte bei allen beob ach teten Social‑Media‑Redakteuren das regelmäßige Facebook‑ und Twittermonitoring be obachtet werden. Auch bei der Vor gehens weise ähnelten sich die Handlun gen. Die Redakteure sichten mehrmals pro Tag die redak tions eigenen Accounts von Facebook und Twitter, suchen nach ge eigne‑ ten Themen, und be obachten darüber hinaus Nutzer reak tionen und Diskussionen. Unter stützende Onlineprogramme (siehe Tab. 6.2) waren Tweet Deck (Spiegel Online, Tagesschau. de, Rhein-Zeitung), Tame (Tagesschau. de) und Twitter Analytik (DRadio 141 innotel news line ist eine kosten pflichtige Ver teiler platt form für nachrichten. nutzer dieses Dienstes er halten computerbasiert und modularisiert aktuelle nachrichten unter schied licher nachrichten agenturen in text-, bild-, Grafik- und audioformat. 142 news-aggregatoren sammeln, sortie ren und fassen mithilfe einer crowd automatisch informa tionen zusammen und bieten einen Über blick über die neusten meldun gen und nachrichten. aus Wettbewerbs gründen wurde uns leider unter sagt, die bezeich nungen der ver wendeten news-aggregatoren im Forschungs bericht zu nennen. 143 bitly ist ein onlinedienst zum kürzen von Urls. Diese ver kürzten links werden vor allem zum teilen von informa tionen über soziale medien ge nutzt. 144 netvibes ist ein Social-media-recherche-tool. auf dem sogenannten Dashboard können themen spezifi sche nachrichten, blogs, soziale netz werke, Videos, musik, Spiele oder Finanzen auf einer Seite zusammen gestellt und in Spalten und tabs geordnet werden. 231 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Wissen). Für das Monitoring auf Facebook und Google+ wurden von allen Akteuren redak tions eigene Accounts ohne aggregierende Onlineprogramme ge nutzt. Social‑Media‑Redakteure sind in ihrem Arbeits alltag hauptsäch lich mit dem per‑ manenten Monitoring von Themen und Nachrichten be schäftigt. Die Ergeb nisse der Beobach tung zeigen, dass die Social‑Media‑Redakteure sehr hohe Informa tions mengen in hoher Geschwindig keit sichten, be werten und ge gebenen falls ver arbeiten müssen. Weiter deuten die Ergeb nisse darauf hin, dass die journalisti sche Recherche zunehmend automatisch mithilfe vielfälti ger technologi scher Online‑Programme erfolgt. Die Heraus‑ forde rung besteht allerdings darin, die großen Informa tions mengen aus unter schied‑ lichsten Quellen und Kanälen unter Zeitdruck zu be werten und weiter zu ver arbeiten. Daraus wiederum folgt insofern eine ge wisse Ab hängig keit, als dass Social‑Media‑ Redakteure häufiger Themen auf greifen, die in sozialen Medien gesetzt werden, statt zu eigenen Themen zu recherchie ren. Demnach sind auch im Social‑Media‑Bereich die Themen und Prozesse am wenigsten plan bar und er fordern eine permanente und kurzfristige Koordina tion, um Themen zu finden, zu schreiben, zu be arbeiten, zu posten und Zeitpunkte fest zulegen, wann welche Posts und Tweets auf welcher Platt‑ form und in welcher Reihen folge ver öffent licht werden. Ein ganz anderes Recherchebild wiederum zeigt sich bei der be obach teten Gruppe der Multimedia‑Redakteure: Die Multimedia‑Redakteurin der Rhein-Zeitung, Jennifer de Luca, hat für eine Zeitungs‑ und Videoreportage bei einer Vor‑Ort‑Recherche per‑ sön liche Interviews ge führt, Fotos ge macht und Videos ge dreht (vgl. dazu Kap. 6.3.2.2). Gerade bei Reportagen spielen Vor‑Ort‑Szenen eine wichtige Rolle, um den Nutzer näher an das Geschehen heran zuholen, sodass eine Vor‑Ort‑Recherche unumgäng lich ist. Das Beobach tungs ergebnis zeigt einer seits, dass die Reporterin im Sinne des klassi‑ tabelle 6.2: recherchetools zum twittermonitoring recherchetool erläute rung nutzung be obachtet tweet Deck Tweet Deck ist eine anwen dung, die eine persön liche ordnung von nachrichten auf dem eigenen Desktop er möglicht. tweets, messa- ges und User können in echtzeit (ohne manuelle aktua li sie rung) sortiert, in Gruppen ein geteilt und durch sucht werden. Spiegel Online Tags schau. de Rhein-Zeitung tame Tame ist ein analyse- und recherchewerkzeug für twitter. tame ist in der lage, inhalte der ver gangenen 24 Stunden bis zu sieben tage rück wirkend und ent sprechend der ein gestellten kriterien zu suchen und in einer timeline zusammen zustellen. Tagesschau. de twitter analytik Twitter Analytik ist eine anwen dung zur analyse der account- aktivi täten und inter aktions daten von tweets. DRadio Wissen 232 schen journalisti schen Handwerks relativ konventio nell bei der Recherche vorgeht. Deutlich wurde aber auch, dass dieser Vor‑Ort‑Termin so an gelegt war, dass die zu recherchie ren den Informa tionen konzeptio nell für mehrere Kanäle und Formate ein‑ geholt wurden. Neben dem schrift lichen Interview, welches in einer Reportage für die Zeitung ver arbeitet wurde, machte de Luca gleichzeitig Fotos und Video aufnahmen zum gleichen Thema für die parallele Online verbrei tung auf der Website und in den sozialen Medien. Im Nachgang zur Vor‑Ort‑Recherche unter nimmt die Multimedia‑ Redakteurin zur Ver vollständi gung der Namen der interviewten Protagonisten eine Über prü fungs‑ und Ergän zungs recherche, die im Wesent lichen wieder online erfolgt. Die zweite multimedial arbeitende Redakteurin, die Daten journalistin Christina Elmer, die bei Spiegel Online im Ressort Wissen schaft mit dem methodi schen Schwer‑ punkt Daten journalismus arbeitet, recherchiert wieder auf andere Weise. Das Ziel ist die Daten recherche. Um Daten aus findig zu machen, werden beispiels weise Daten‑ banken mithilfe von SQL‑Abfragen oder mit Recherchetools wie z. B. Chooser145 durch sucht. Diese Ab frageprogramme zum Suchen und Sammeln von Daten funktio‑ nie ren ähnlich wie Suchoperatoren in Suchmaschinen. Der bei Elmer be obachtete daten journalisti sche Produk tions prozess (Vor produk‑ tion, Produk tion, Post produk tion) vollzieht sich in drei wesent lichen Hand lungs‑ schritten (vgl. auch Kap. 6.2.2.2): (1) Daten beschaf fung, z. B. durch ge zielte Daten recherche oder durch Zuliefe rung von Daten inhabern; (2) Auswer tung der Daten, z. B. mithilfe von Excel oder Statistik programmen im Hin‑ blick auf be stimmte Fragestel lungen oder Themen des journalisti schen Beitrags; (3) Visualisie rung der Daten, z. B. in Form von Diagrammen, inter aktiver Grafiken oder Karten formate. Am Tag der Beobach tung konnte die Recherche und Vor berei tung zur wöchent lichen Daten lese aus Wikipedia be obachtet werden. Auf bereitet werden sollten die sogenannten Wikipedia‑Aufsteiger der Woche. „Wikipedia‑Aufsteiger“ meint die Karrieren von Themen und Artikeln, die in der Nutzer statistik auf grund hoher Aufrufe und Logs im Ver lauf auf fallend stark auf steigen. Die Gründe dabei sind unter schied licher Natur: Dies können aktuelle Themen und Ereig nisse aus den Nachrichten sein, zu denen sich Nutzer weitere Hinter grundinforma tionen suchen. Es können aber auch Themen sein, die vielleicht gerade erst auf kommen und für Nutzer immer interessanter werden, worauf hin sich diese an schließend auf Wikipedia ent sprechende Informa tionen holen. 145 Das recherchetool ist ein von Spon ent wickeltes programm, welches an der Daten schnitt stelle zu Wikipedia arbeitet und von dort aus die ab gerufenen Daten in excel einspeist. 233 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Diese Wikipedia‑Aufsteiger werden im Arbeits team von Christina Elmer regel‑ mäßig, meistens jeden Freitag in der Wikipedia‑Daten lese, auf Spiegel Online146 ver‑ öffent licht. Dabei werden mithilfe von Daten visualisie rungen die Ver läufe der Themen‑ entwick lung (Themen karrie ren) dargestellt. Der Work flow stellt sich wie folgt dar: Bevor die ent sprechen den Daten für die Auf berei tung ab gerufen werden, sichten und be sprechen die Kollegen in einem Team‑Meeting zunächst sämt liche Aus wertungen von Wikipedia aus gedruckt in einem Papierdokument mit dem Ziel, ge eignete Daten‑ lese‑Themen zu finden. Gewählt wurden schließ lich der Fall Jassir Arafat, der Münche‑ ner Kunst fund und die Schachweltmeister schaft. In den nächsten Schritten folgen vor bereitende Tätig keiten. Dazu ge hören die Abfrage von Daten über das Recherchetool Chooser, das die Daten ge zielt von Wikipedia abruft und von dort aus in Excel importiert. Parallel zur Abfrage, die immer einige Zeit dauert, be reitet Elmer im Content‑Management‑System von Spiegel Online die Artikelmaske vor und sucht passende Bilder zu den jeweili gen Themen. Zu den selektierten Bildern macht sie online eine Über prü fungs recherche, um zu sehen, ob und in welchem Kontext die Bilder in früheren Artikeln bereits ver wendet wurden. Bevor Elmer den eigent lichen Artikel zu den Daten schreibt, erfolgt im Über gang zwischen Recherche und Produk tion die sogenannte Vor produk tion, in dem be obach‑ teten Fall die Auf berei tung und Visualisie rung der ab gerufenen Wikipedia‑Daten. Mithilfe des Visualisie rungs programms Datawrapper fängt Elmer an, für jedes der drei Themen die Daten aus Excel in die Eingabemaske des Datawrappers einzu fügen. Nachdem die Daten ein gespeist sind, visualisiert das Programm die Daten automatisch in mehreren Grafiken. Im dritten Schritt prüft Elmer, ob die Daten richtig auf bereitet und dargestellt sind, fügt die Daten quelle ein und ver sieht sämt liche Grafiken jeweils mit einer Über schrift. Im letzten Schritt schließ lich werden die ferti gen Grafiken aus Datawrapper in HTML ein gebettet, zur Anpas sung für die Website. Die Beobach tungs ergeb nisse zeigen, dass die Suche nach den aufzu bereiten den Daten zunächst nicht‑automatisiert und mithilfe von Papierdokumenten erfolgt, was dem Umstand geschuldet war, dass Wikipedia als regelmäßiger Daten lieferant für die wöchent liche Daten lese fungiert. Die ge zielten Daten abfragen und die visuelle Um‑ set zung von Daten in Grafiken er folgen hingegen halb‑automatisch mithilfe technologi‑ scher Arbeits mittel. In welchem Maß lassen sich nun auf Basis der Ergeb nisse Automatisie rungs‑ tendenzen im Rechercheprozess er kennen? Ohne Frage sind technologi sche Arbeits‑ mittel in einem hohen Grad im redak tio nellen Arbeits alltag ver ankert und werden zur 146 Vgl. www.spiegel.de/netzwelt/web/wikipedia-statistik-schachzuege-im-verborgenen-a-932590. html [07. 03. 2014] 234 Recherche ge nutzt. Betrachtet man speziell den Automatisie rungs grad, sprich, inwiefern die Technik explizit die Handlung, die sie ohne Technik normaler weise selbst aktiv aus‑ führen würden, der Redakteure unter stützt oder gar über nimmt, können die Recherche‑ hand lungen in ihrem Automatisie rungs grad (wie in Tab. 6.3 zu sehen) ein gestuft werden. Die Einschät zung des Automatisie rungs grades richtete sich danach, ob und wie aktiv die be obach teten Redakteure mithilfe welcher Technik recherchierten. Demnach konnten ent sprechend der Rechercheziele folgende Grade von Automatisie rung er mittelt werden: – Niedrig, sofern der Redakteur aktiv und ge zielt mithilfe eines techni schen Hilfs‑ mittels eine Informa tion sucht, z. B. aktive Telefonrecherche, Interviews mithilfe eines Auf nahmegeräts, E‑Mail‑Anfragen; – Mittel, sofern der Redakteur aktiv mithilfe von techni schen Such hilfen in Daten‑ banken, Archiven oder online nach Informa tionen sucht; – Hoch, sofern der Redakteur eher passiv, sprich mithilfe von Aggregatoren, program‑ mierten Daten suchern, automatisch suchen den Recherchetools usw. nach Informa‑ tionen sucht. 6.2.2.2 ProDuk tion unD Publika tion Die Produk tions‑ und Publika tions rhythmen im Digitalen Journalismus sind, wie die Rechercheabläufe, eben falls von Automatisie rungs einflüssen mit unter schied licher Intensi tät ge prägt: Technik‑ bzw. computer gestützte Handlun gen lassen sich in unter‑ schied lichen Bereichen be obachten – von rein kommunikativen Handlun gen über den eigent lichen Produk tions prozess inklusive der Abnahme von Beiträgen bis zur jour‑ nalisti schen Publika tion sowie dem regelmäßigen Ab setzen von Tweets und Facebook‑ Post. Den beiden Prozessebenen Produk tion (200) und Publika tion (300) sind folgende be obach teten Handlun gen zu gehörig: tabelle 6.3: einschät zung des automatisie rungs grades im rechercheprozess der be obach teten redakteure redakteurs-Gruppe Zielset zung automatisie rungs grad planer/cvD Über prü fungs recherche niedrig onlineredakteure Über prü fungs- und ergän zungs recherche sowie informa tions recherche mittel Social-media-redakteure themen-monitoring hoch multimedia-reporterin Vor-ort-recherche niedrig Daten journalistin Daten recherche/bildrecherche hoch/mittel 235 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus – Produk tion bzw. Vor produk tion und Publika tion von Text‑, Audio‑ und Video‑ Beiträgen; – Bearbei tung bzw. Nach bearbei tung von Text‑, Audio‑ und Video‑Beiträgen; – Layout, Bearbei tung, Umbau der Website bzw. Zeitungs seite; – Redigatur und Abnahme von Beiträgen; – Erstel lung bzw. Bearbei tung von Fotos und Grafiken; – Ver fassen und Ab setzen von Tweets und Facebook‑Posts; – Kommunika tion im Produk tions prozess; – Vor berei tung von techni schen Geräten. Die im redak tio nellen Produk tions prozess be obach teten Handlun gen und die dabei ein gesetzten Software‑Anwen dungen bzw. Online‑Tools sind wie zu er warten je nach journalisti schem Einsatz gebiet recht unter schied lich. Während beispiels weise die Gruppe der CvDs und Planer stark mit Koordina tions aufgaben befasst ist, kümmern sich die Online‑Redakteure naturgemäß um die konkrete (Nach‑)Bearbei tung eigener Beiträge und die Social‑Media‑Redakteure vor allem um die Bestüc kung von Facebook‑ und Twitter‑Accounts. Im Einzelnen ließen sich in den unter schied lichen Redakteurs gruppen folgende Handlun gen be obachten: Planer/CvDs sind offen bar weniger auf den Einsatz von (innovativer) Technik an gewiesen als die anderen Redakteurs gruppen. Da ihre Auf gaben vor allem aus Kommunika tions‑ und Koordina tions aufgaben be stehen, kommt zwar be stimmte Hard‑ und Software regelmäßig zum Einsatz, zu den wesent lichen Arbeits mitteln ge‑ hören jedoch eher gewöhn liche digitale Arbeits instrumente bzw. Online‑Quellen wie Lotus Notes (Instant Messenger), YouTube, Nachrichtenticker, Redak tions‑Wikis, Content‑Management‑Systeme oder rein analoge Arbeits mittel wie Papier und Stift. Kernaufgabe der beiden be obach teten Redakteure ist es auch, die „Redak tions seite umzu bauen“ oder redaktio nelle Anpas sungen am Layout der Website vorzu nehmen. N. N. von Tagesschau. de ver bringt außerdem einen Großteil seiner Produk tions aufgaben damit, Beiträge zu redigie ren, Texte umzu formulie ren oder einzu kürzen, Fakten nach‑ zurecherchie ren und den Ab nahmeprozess mit seinen Kollegen einzu leiten, mithin deren Beiträge für die Publika tion vorzu bereiten und danach freizugeben. Der eigent liche Produk tions prozess wird ab geschlossen mit der Freigabe und Publika tion des journalisti schen Beitrags. Dabei zeigt sich deut lich, dass alle Gattun‑ gen auf den be obach teten Publika tions platt formen im Internet cross medial ver schmel‑ zen, sobald dort zu gelieferte Elemente aus Text, Audio und Video ko‑publiziert werden. Im Publika tions prozess materialisiert sich damit eine maß gebliche Schnitt stelle zwischen Redak tion und Öffentlich keit, die als be sondere Anforde rung des Digitalen Journalis‑ mus gelten kann (vgl. Kap. 5). Bei Tagesschau. de sitzt N. N. an dieser Cross media‑Stelle, 236 indem er ab genommene Beiträge über das CMS auf Tageschau. de kontinuier lich ein‑ speist und die Konstella tion der Beiträge er neuert, also neue Rang folgen fest legt, Formatie rungen anpasst und das Layout der Website umbaut. Parallel dazu konzentrie ren sich die Hand lungs abläufe des CvD darauf, Mitarbei‑ tern Anwei sungen zu geben und sich mit ihnen im persön lichen Gespräch abzu‑ stimmen – im Protokollauszug (Tab. 6.4) geht es z. B. um einen Ab stimmungs prozess per E‑Mail mit einer redak tio nellen Arbeits gruppe. Die AG hat Beitragselemente zu einer Web‑Sendung namens „Wahlschau“ mit Social Stream zur Bundestags wahl 2013 ent worfen und vor produziert – im konkreten Fall: einen Opener‑Entwurf zum „Wahl‑ schau‑Dummy“, der auf YouTube ver öffent licht werden soll (Nr. 12). N. N. sichtet den Opener und schickt der AG „Wahlschau“ Ver besse rungs vorschläge per Mail zurück. Dabei nutzt der CvD außer dem E‑Mail‑Programm Lotus Notes YouTube. com als Online‑Kanal zur Sichtung des Beitrags. Ein weiterer Hand lungs ablauf zeigt den Abnahme vorgang eines Beitrags aus der ARD‑Haupt stadtredak tion: des Video‑Podcasts „Deppen dorfs Woche“ von Ulrich tabelle 6.4: Produk tions hand lungen: aus schnitt beobach tungs tagebuch cvD (Tages schau. de) nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) anmer- kungen 11 14:43 kollegen kom- munika tion wegen nach träg- licher korrektur einzelner bei- träge 200 n. n. geht zu einem kollegen, der für die teletext seiten der tagesschau zuständig ist, und gibt ihm anwei sungen zur Änderung einzelner aus- drücke bzw. Über schriften, an schließend geht n. n. an seinen arbeits platz zurück. tV fest am Schreibtisch des teletext- kollegen mit Fernbedie- nung, notizen auf blatt tagesschau- nachrichten- seiten im tele- text über tV 12 14:47 kollegen kom- munika tion per e-mail zur pla- nung/konzep- tion einer Web- Sendung namens „Wahlschau“ mit Social Stream zur bundestags- wahl 200 n. n. liest eine e-mail, in der es um den opener für die Web-Sendung „Wahlschau“ geht. Die e-mail ent hält einen link zu einem opener- entwurf („Wahlschau Dummy“) auf youtube. n. n. öffnet den link und sieht sich den opener an (ca. 40 sec.) und schickt der „Wahlschau“-arbeits gruppe im anschluss Ver besse rungs- vorschläge per e-mail zurück. pc fest auf Schreibtisch, kopfhörer e-mail-pro- gramm lotus notes, www. youtube. com 237 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Deppen dorf, Studioleiter und Chefredakteur Fernsehen im ARD‑Haupt stadt studio. Parallel zu anderen Kommunika tions hand lungen kümmert sich N. N. insbesondere um die Neuformulie rung des Teasers zu diesem Video‑Podcast, wobei hier das redak‑ tions eigene Content‑Management‑System Sophora147 zum Einsatz kommt. Auch Tim Kosmetschke, seit 2011 stell vertreten der Leiter der Lokal redak tion in Koblenz, hat für die Rhein-Zeitung über wiegend mit dem Redigie ren oder der Ver‑ edelung bzw. Finalisie rung journalisti scher Beiträge zu tun – allerdings für Print und Online zugleich: Als sogenannter „Blattmacher“ steuert und koordiniert er nicht nur die Ver öffent lichung der Online‑Beiträge der RZ-Reporter; Kosmetschke ist auch dafür ver antwort lich, dass Print‑ und Web‑Ausgabe cross medial aufeinander ab gestimmt werden.148 Für das Web ver linkt er Texte, fügt Bilder ein, gruppiert Text‑ und Bild‑ elemente zueinander, formuliert Teaser, schreibt ge legent lich Meldun gen um, passt Artikel in das Layout der Website ein und ver knüpft Fotos und Texte mit dem CMS – allesamt typische Tätig keiten für das Profil eines modernen Blattmachers, wie ihn die Rhein-Zeitung definiert. Dennoch folgen die Printartikel bei der Publika tion dem Prinzip „Print first“, bevor diese in der Regel einen Tag später online ge stellt und über Facebook an geteasert werden. Aus nahmen be stehen natür lich bei reinen Onlinethemen oder bei Eilmel dungen, die schnellst möglich über alle Kanäle publiziert werden müssen. Kosmetsch kes wesent licher digitaler Arbeits bereich (für Print und Online) ist dabei das Redak tions system red. web, ein „All Channel Publis hing System“, über das ver‑ schiedene Module und Funktionen auf gerufen werden. Die Entwicklerin von red. web ist eine eigene Ab teilung des Mittel rhein‑Verlags, wobei laut Christian Lindner „die Redak tion der RZ Ideengeber, ver längerte Werk bank und Labor für System entwickler des Ver lages“ ist.149 147 Sophora ist ein Web-content-management-System bzw. ein redak tions system mit einer intuitiven und leicht bedien baren oberfläche, integrierter Suchfunk tion und integriertem bild-editor und einfacher bedie nung mittels Drag & Drop. als Desktop-anwen- dung er möglicht Sophora editor ein schnelle res arbeiten als herkömm liche Web-applika tionen. 148 Das von der RZ 2009 ein geführte Strukturkonzept, ihre redakteure in die beiden teams „blattmacher“ und „reporter“ aufzu teilen, sieht vor, dass sich erstere für die erstel lung der lokalseiten der ver schiedenen print ausgaben zuständig fühlen, während letztere die beiträge zuliefern – d. h. beide redakteurs gruppen gleichzeitig für die print- und die online-ausgabe arbeiten. 149 mail von c. lindner vom 7. märz 2014. bei red. web handelt es sich demnach um ein vom mittel rhein-Verlag (in dem die rZ er- scheint) ent wickeltes, mobiles redak tions system (vgl. www. red-web. com/), mit dem inzwischen 20 deutsche und sechs außerdeut sche regionalzei tungs redak tionen arbeiten. Unter schied liche Softwarefunk tionen (module) binden ver schiedene abläufe des redak tions alltags in eine webbasierte Umgebung ein: red. web-cross media ist eine medienneutrale Daten bank, in der artikel, materialien und bilder – sowohl eigene beiträge als auch Fremdcontent – ver waltet werden; red. web layout bildet die Seiten einer ausgabe in ver kleinerter Form ab, in diesem programm können sowohl texte in das layout ein gegeben als auch das Seiten layout ge staltet werden; red. web page manager ist ein Seiten pla nungs tool, das einen Über blick in listen form bietet; red. web Wiki ist ein planungs- und kommunika tions instrument (bspw. für Druck pläne) und red. web agentur ver waltet ein gehende agenturmel dungen und ver arbeitet text-, Grafik-, bildformate und Geodaten; mithilfe von Filtermechanismen und Suchoperatoren lassen sich darin ge zielt meldun gen ab fragen. Das gesamte redak tions system dient der themen planung und der auf berei tung sowie publika tion von content für cross mediale produk tions kanäle von Zeitungs redak tionen (vgl. www. red-web.com/start. html). 238 Im konkreten Fall beispiel (vgl. Tab. 6.5) wird das cross mediale, automatisierte Arbeiten bei der Rhein-Zeitung mithilfe des Redak tions systems be sonders deut lich, wenn Kosmetschke Beiträge sowohl für die Print‑ als auch für die Online‑Ausgabe quasi zeit gleich be arbeitet, diese ent sprechend layoutet und das System mit den jeweils an gepassten Inhalten be stückt. Die be obach teten CvDs und Planer sind die zentralen Bindeglieder im Getriebe der digitalen Redak tion, auch im Hinblick auf die cross mediale Ver zahnung mit den Muttermedien – in diesem Falle der Zeitung und dem Fernsehen. Ein Großteil ihrer Produk tions hand lungen findet allerdings ebenso analog‑kommunika tions basiert (u. a. persön liche Mitarbeiter gespräche) wie digital‑technik gesteuert (u. a. Web‑Content‑ Management‑Systeme) statt. Hervor zuheben sind bei diesen Arbeits abläufen die jeweili gen Redak tions systeme als zentrale Ressource, die nicht nur auf die Un verzicht bar keit solcher Systeme an sich, sondern auch auf zunehmende Automatisie rungs tendenzen bei der redak tio nellen Pro‑ duk tion schließen lassen: Das vom Zeitungs verlag selbst ent wickelte, webbasierte Redak tions system red. web wird bei der Rhein-Zeitung vor allem als cross mediales Planungs instrument, Recherche‑Tool und Layout‑Werkzeug für die parallele Zeitungs‑ und die Online‑Produk tion ein gesetzt. Bei Tagesschau. de kommen das Nachrichten‑ Management‑System Open Media (Annova Systems), das speziell für News rooms im TV‑Bereich ent wickelt wurde, sowie das Web‑Content‑Management‑System Sophora150 häufig zum Einsatz – beides eben falls multifunktionale, webbasierte Redak tions systeme, die cross mediales Publizie ren unter stützen. Mit Papaya und dira! Highlander151 sind bei DRadio Wissen ähnlich umfassende Systeme im Einsatz. Spiegel Online arbeitet mit dem eigens inhouse ge bauten Content‑Management‑System CE (Content Entry). Die produk tio nellen Tätig keiten der Gruppe der Online-Redakteure sind nicht grund verschieden von denen der CvDs und Planer, jedoch konzentrie ren sich ihre Handlun gen qua Auf gaben profil eher auf die handwerk liche Ebene, also in erster Linie auf die Erstel lung und Bearbei tung journalisti scher Beiträge. Erwar tungs gemäß nehmen bei ihnen unter schied liche techni sche Hilfs mittel einen prominente ren Raum ein: In der Produk tion sind die beiden be obach teten Redakteure – Jan Oltmanns von Tagesschau. de und Julia Rosch von DRadio Wissen – vor allem mit der Beitrags produk‑ tion, vorzu gs weise der Produk tion von Texten, befasst. Erkenn bar sind zunächst inein‑ 150 nDr und arD waren die ersten deutschen Unter nehmen, die die Software Sophora der hamburger subshell Gmbh seit 2007 ein- gesetzt haben. 151 dira! highlander ist ein von vielen deutschen radiosendern ein gesetztes content-management-System für Sendepla nung und produk tions abwick lung. es bietet umfang reiche tools für die produk tion, aus strah lung und automa tion von radiobeiträgen (vgl. www.scisys.co.uk de/ wo-wir-arbeiten/media-broadcast/unsere-produkte/redaktionswerkzeuge/dira-highlander. html) [27. 03. 2013]. 239 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus tabelle 6.5: Produk tions hand lungen: aus schnitt beobach tungs tagebuch blattmacher tim kosmetschke (Rhein-Zeitung) nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) anmer- kungen 59 11:43 Zeitungs seite layouten/bauen 200 tk fügt einen Fremdartikel in das Seiten layout der nächs- ten ausgabe an (Seitenbau) und passt text und Größe an die Vor gaben an. pc red. web-cross- media 60 11:44 beitrag „bau- maschine ge- stohlen“ bear- beiten 200 tk bekommt eine polizeimel- dung per e-mail und be reitet diese meldung für die online- seite vor. Zusätz lich fügt tk ein bild aus dem bildarchiv ein. pc outlook red. web-cross- media cmS 61 11:47 telefon kom- munika tion/ produk tion zum thema „bau- maschine ge- stohlen“ 500/ 200 tk arbeitet parallel: telefon klingelt, tk nimmt Gespräch an und kommuniziert. paral- lel be arbeitet er die polizeimel dung zur ge- stohlenen baumaschine weiter. telefon pc red. web-cross- media 62 11:49 planung und kommunika tion 500 Die über arbeitete Seite zum thema balduin-brücke ist per e-mail von einem kollegen zurück gekommen. tk be- wertet die Über arbei tung und findet das layout der Seite nun besser. tk schreibt dem kollegen per e-mail zurück und gibt sein ok. pc outlook red.web-cross- media 63 11:51 Zeitungs seite layouten 200 tk layoutet die lokalseiten für die nächste ausgabe. pc red.Web layout 64 11:53 beitrag be- arbeiten 200 tk be arbeitet polizeimel dung weiter und passt diesen für die onlinepublika tion an. pc red. web-cross- media 65 11:56 publikation des beitrags 300 tk publiziert polizeimel dung online auf der redak tions- website. pc red.web-cross- media cmS 66 11:57 beitrag be- arbeiten 200 tk schreibt den text für die print ausgabe um und passt das layout an. pc red.web-cross- media 240 ander greifende Hand lungs abläufe, die offen kundig eng mit denen der CvDs und Planer bzw. der jeweili gen Vor gesetzten oder Schichtleiter korrespondie ren: – Beiträge: Vor berei tung bzw. Planung, Kontrolle bzw. Redigat und Fehlerkorrektur, Umschreiben und Abnahme von Eigen‑ und Fremdbeiträgen, Publika tion von freigegebenen Beiträgen, – CMS: Anlegen, Formatie rung, Anpas sung bzw. Layout, Ver linkung und Kontrolle von Artikeln bzw. Audiobeiträgen, – Kommunika tion: – Vorgesetzte: Ent gegen nahme von Arbeits aufträgen, Abnahme durch CvD, persön liche Rücksprache mit dem oder Lob vom Vor gesetzten, – Kollegen: Ent gegen nahme und Ertei lung von Arbeits aufträgen, Ab sprache, Informa tion und Diskussion mit Kollegen über Themen wahl und bzw. oder Beiträge, Bitte um Mithilfe (z. B. bei Recherche). Einzelne handwerk liche Tätig keiten der Online-Redakteure umfassen ferner beispielsweise: – Recherchen (Google‑Begriffs recherche, Wikipedia‑Schlagwortrecherche, Bild recher‑ che, Recherchen auf journalisti schen Websites, Recherche themen verwandter Artikel bzw. Audio‑Beiträge auf eigener Website), – Nachrecherchen (z. B. von Agenturen), – Formatie rung von Texten und Bildern, – Interview‑Trans krip tionen, – Einfügen von Bildern und Bild unterschriften, Metadaten, Links, – Nach bearbei tung bzw. Zuschnitt von Fotos, – Formulie rung von Teasern, Über schriften, Infoboxen, Zwischen überschriften, – Rechtschreibprü fung. Schon an dieser Auf stel lung wird kennt lich, dass das gesamte be obachtete Hand lungs‑ spektrum der Online-Redakteure von techni schen Vor gängen be gleitet wird, d. h. kaum eine journalisti sche Tätig keit – außer die persön liche Kommunika tion mit Kollegen und Vor gesetzten – wird ohne Einsatz von Hardware oder Software vollzogen. Dabei sind die ein gesetzten techni schen Hilfs mittel ebenso zahl reich wie vielfältig (siehe Tab. 6.6). Dies spricht für einen hohen Grad an Technisie rung in der täglichen Redak‑ teursarbeit. Am Beispiel der Tätig keits abfolge von Tagesschau. de‑Redakteur Jan Oltmanns (Tab. 6.7) wird deut lich, dass der Anteil technik gestützter Handlun gen am Gesamt‑ korpus relativ hoch ist: Der im hier ge wählten Aus schnitt während einer halben Stunde dokumentierte Arbeits vorgang – der Produk tions prozess eines Online‑Beitrags bis zur Vor stufe seiner Publika tion – zeigt stark ver dichtete, teils parallel ab laufende Handlungs‑ sequenzen, die (bis auf die persön lichen Rücksprachen mit dem an diesem Tag zuständi‑ 241 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus gen CvD) aus nahms los mit techni schen Hilfs mitteln be werkstelligt werden. Dies kann für den Arbeits bereich eines Online‑Redakteurs kaum ver wundern, stellen die be‑ obach teten Tätig keiten doch eine für den Digitalen Journalismus mehr oder weniger erwart bare Hand lungs spezifik dar. Über diese Erkenntnis hinaus er scheint dafür umso interessanter, dass neben einer aus geprägten Multi‑Tasking‑Fähig keit die zur Ver fügung stehende Zeit, in der solche Auf gaben zu erledi gen sind, die Struktur dieser Hand‑ lungs muster wesent lich be stimmt: Schnelle Rhythmen be stimmen das Tages geschäft im Nachrichten journalismus, online allemal, und so ist davon auszu gehen, dass auch die Produk tions abläufe selbst, wie sie be obachtet wurden, von einer ganz speziellen Eigendynamik erfasst werden, die zügiges und präzises Handeln er forder lich machen. Zum anderen fällt als Indikator für Technisie rungs‑ und Automati sie rungs tendenzen auch hier die be sondere Rolle webbasierter Content‑Management‑Systeme ins Gewicht: Wie schon zuvor bei den CvDs und Planern be schrieben, haben sich Redak tions systeme wie Sophora zu ganz wesent lichen, voll‑ bis teilautomatisierten Schalt stellen im jour‑ nalisti schen Online‑Betrieb ent wickelt, die nicht nur den zu nehmen den Einsatz von Technik (Technisie rung) in den Redak tionen, sondern auch die sukzessive Ab lösung mensch licher Hand lungs abläufe und Produk tions schritte durch techni sche Hilfs mittel und Systeme (Automatisie rung) voran treiben – auch dies auf den ersten Blick kein sonder lich über raschen der Befund, wohl aber einer, der auf grund seiner immensen Bedeu tung für den gesamten Produk tions prozess allemal größere Beach tung ver dient. redak tion online-redakteur Software/online-Quellen DRadio Wissen Julia rosch adobe photoshop arstechnica. com dira! highlander Dradiowissen. de krebsonsecurity. com microsoft outlook microsoft Word papaya pixlr. com Tageschau. de Jan oltmanns adobe photoshop Facebook FotoWeb ibm lotus notes intranet nDr microsoft Word open media Sophora tagesschau. de tabelle 6.6: einsatz von software: online-redakteure Julia rosch (DRadio Wissen) und Jan oltmanns (Tagesschau.de) 242 tabelle 6.7: Produk tions hand lungen: aus schnitt beobach tungs tagebuch online-redakteur Jan oltmanns (Tagesschau.de) nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) anmer- kungen 15 12:38 beitrag be- arbeiten 200 Fügt interview/artikel aus Word ins cmS ein. recher- chiert die genaue experten- bezeich nung seines interview- partners. redigiert/formatiert text im cmS (fügt Zwischen über schrif- ten ein etc.) pc/arbeits- platz Sophora intranet nDr 16 12:50 bewegung 500 Geht zu cvD, um mit ihm ein Detail des artikels zu be- sprechen. 17 12:52 beitrag be- arbeiten 200 redigiert/formatiert text weiter an seinem pc: schreibt teaser (Vor spann), liest etwas zum thema in einem vor handenem tagesschau. de- artikel und ändert daraufhin etwas im teaser. ergänzt Zwischen überschriften etc. im text. pc/arbeits- platz Sophora tagesschau. de 18 12:56 bewegung 500 Druckt ferti gen text aus und bringt diesen zum cvD, damit dieser ihn kontrolliert. pc/arbeits- platz Drucker Sophora 19 12:58 bild zum beitrag 200 Zurück am pc sucht Jo im cmS nach einem passen den bild für den artikel, forma- tiert dieses und fügt eine bild unterschrift ein, fügt weitere bilder und bild- unterschriften ein. pc/arbeits- platz Sophora 20 13:06 kollegen- kommunika tion im produk tions- prozess bewegung 200/ 500 co-cvD kommt vorbei, lobt Jo’s arbeit, be spricht formale Details und Über schrift. Sie ändern gemeinsam die Über- schrift. Jo geht mit dem co-cvD zu dessen arbeits- platz und be spricht dort wei- tere Details zum artikel. papier pc/arbeits- platz Sophora 243 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) anmer- kungen 21 13:12 bewegung/ beitrag be arbeiten 500/ 200 Geht zurück und sucht an seinem pc themen verwandte tagesschau. de-artikel auf der homepage zusammen, um sie am ende des ferti gen artikels zu ver linken (die artikel sucht er zunächst online und danach im cmS). pc/arbeits- platz Sophora tagesschau. de 22 13:13 Fotos zum beitrag 200 Findet innerhalb der artikel andere passende bilder, die ihm besser ge fallen, und ersetzt die zuvor ge wählten bilder mit den neuen. Fügt ent sprechend neue bild- unterschriften ein. pc/arbeits- platz Sophora tagesschau. de 23 13:20 bewegung 500 Geht kurz zum cvD und sagt bescheid, dass artikel fertig ist. 24 13:22 publika tions- prozess 300 Schaltet den artikel an sei- nem pc „auf grün“ (publika- tion) und gibt ihn für den cvD frei (damit er ihn auf der Start seite platziert). cvD setzt es praktisch sofort um, doch dann gibt es pro- bleme mit der Formatie rung/ dem Design (Jo: nach Umstel lung auf das neue tagesschau. de-layout pas- siere das hin und wieder). pc/arbeits- platz Sophora (Ver öffent- lichung erfolgt später auf tagesschau. de) 25 13:27 kommunika tion im produk tions- prozess beitrag be arbei- ten 200 Drei redakteure kommunizie- ren „rufend“ durchs büro, um das problem zu lösen. Jo ändert Formatie rung im cmS, sagt bescheid, dass Fehler behoben sein müsste. Die anderen geben Feedback. Diskussion im büro. pc/arbeits- platz Sophora 26 13:35 bewegung/ kommunikation im produktions- prozess 500/ 200 Jo geht zu cvD und be spricht die Formatie rungs probleme direkt mit ihm. 244 Auch bei Julia Rosch (DRadio Wissen) treffen ver schiedene Hand lungs elemente aufeinander, die parallel be wältigt und als typisch für das Hand lungs muster eines Online‑Redakteurs auf gefasst werden können: Rosch ist für die Dauer der Beobach‑ tung mit der Vor berei tung, Änderung, Ver linkung und Erstel lung journalisti scher Beiträge (vor allem: Bild und Text) befasst. Auch in ihrem redak tio nellen Zugriffs‑ bereich erweist sich das Content‑Management‑System von DRadio Wissen (Papaya) als zentrale Produk tions ressource, die automatisierte Abläufe journalisti schen Handelns steuert. Einziger wesent licher Unter schied zu Oltmanns, dessen Handlun gen sich an den Programminhalten der ARD‑Tagesschau orientie ren, ist, dass Roschs Tätig keiten stark auf das cross mediale Zusammen spiel von Audioinhalten von bzw. für DRadio Wissen und deren Website aus gerichtet sind.152 Das Produk tions spektrum der vier be obach teten Social-Media-Redakteure Maike Haselmann (Spiegel Online), Lars Wienand (Rhein-Zeitung), Valentin Mayr (DRadio Wissen) und Marjan Parvand (Tagesschau. de) ist im Ver gleich zu den Online‑Redak‑ teuren qua Profil stark auf Social‑Media‑Inhalte be schränkt. Neben kommunikativen Handlun gen (über E‑Mail, Chat‑ und Instant‑Messenger‑Programme, Skype, telefo‑ nisch, persön lich), die in der Regel zur Planung oder Ab stim mung von Themen und Produk tions abläufen, zuweilen dem Aus tausch von Informa tionen und Recherchequellen dienen, kreisen sämt liche Handlun gen um die kontinuier liche Befül lung der Social‑ Media‑Kanäle: Twitter und Facebook, ge legent lich Google+ und YouTube sind hier die maß geblichen Reviere, in denen die be obach teten Redakteure mittels teils unter schied‑ licher techni scher Hilfs mittel das journalisti sche Tagwerk ver richten (siehe Tab. 6.8). Auch wenn hier keinerlei Aus sagen über die ab soluten Häufig keiten ge troffen werden sollen, zeichnet sich bei den vier be obach teten Redakteuren in der Produk‑ tions phase doch ein reger Einsatz vor allem von Facebook und Twitter zum Ver weis auf eigene (und fremde) journalisti sche Quellen ab; Google+ wird nur ge legent lich ge nutzt, weitere Social‑Media‑Platt formen werden gar nicht be spielt. Facebook und Twitter haben sich, so auch die Ergeb nisse der quantitativen Inhalts analyse (Kap. 3) und der Experten befra gung (Kap. 5), offen kundig als sehr präsente und wesent liche Ver teil systeme nach dem Empfeh lungs prinzip im Web 2.0 etabliert, zumindest in den vier be obach teten Redak tionen von Spiegel Online, Rhein-Zeitung, DRadio Wissen und Tagesschau. de. Neben diesen Haupt aufgaben ähneln die sonsti gen Handlun gen der vier Social‑ Media‑Redakteure denen der beiden Online‑Redakteure: Text‑, Audio‑ oder Video‑ 152 Während oltmanns etwa das speziell für tV-nachrichten anbieter ent wickelte programm open media nutzt, arbeitet rosch mit dira! highlander. 245 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Beiträge be arbeiten (kürzen, umschreiben bzw. umschneiden, redigie ren, anpassen, Über schriften bzw. Teaser formulie ren, be bildern, ver linken, einbetten auf der Website) und das jeweilige Redak tions system be dienen, dies alles gehört auch bei den be obach‑ teten Akteuren zum journalisti schen Standardrepertoire, wenn es auch nicht ihre vor rangige Aufgabe ist. Eine Automatisie rung drückt sich dabei noch am ehesten in den automa tisierten Hilfs mitteln zur Vor berei tung, Bearbei tung und Publika tion von Meldun gen aus, die über Twitter ab gesetzt werden: Automati sche URL‑Shortener und Kurzlinks, automatisierte Twitterfeeds, Software‑gestützte Zeitschaltuhren zur automati‑ schen Publika tion von Tweets, Copy‑Paste‑Methoden zum Ab setzen von Tweets sowie tabelle 6.8: Produk tions hand lungen, social-media-kanäle und techni sche hilfs mittel Social-media-kanal Facebook twitter Google+ handlung posts ver fassen, be- arbeiten, publizie ren und kontrollie ren bilder, Videos, Screen- shots hochladen, ein- passen und einbinden links eigener und fremder Websites ein- binden und be arbeiten nachrichten (posts) liken, kommentie ren, teilen tweets vor bereiten, ver fassen, redigie ren, einkürzen und ab- setzen links eigener und fremder Web- sites (texte, bilder, Screen- shots, audio etc.) einbinden und be arbeiten Uhrzeit programmie ren zur automati schen Ver öffent lichung von tweets hashtags einfügen tweets re-tweeten, favorisie ren posts ver fassen, be- arbeiten, publizie ren und kontrollie ren links eigener und fremder Websites (texte, bilder, Screens hots, audio etc.) einbinden und be arbeiten nachrichten (posts) emp- fehlen (plus), kommentie- ren, teilen tools Facebook-Debugger (Fehlerkorrektur-tool) Facebook Developers (modera tions- Werkzeug) Facebooktipps. com (Facebook-eigene Website für User) icerocket. com (crawler) tweetdeck (real-time-client) twitterfall (real-time-client) tame. it (crawler/real-time- client) hootsuite (Dashboard/analyse- tool) Dlvr. it (Search-client) icerocket. com (crawler) bitly. com (Url-Shortener) twitter analytic (Statistik-tool) twitter-app – 246 diverse Social‑Media‑Management‑Dashboards,153 Follower‑ und Such‑Dienste (Craw‑ ler), Statistikanalyse‑Werkzeuge und Client‑Programme, mit deren Hilfe Accounts, Topics und Trends bei Twitter vollautomatisiert durch sucht, sortiert und publiziert wer‑ den, lösen durch aus Assozia tionen zur eingangs ge zeichneten Schimäre eines Roboter‑ Journalismus aus – wenn hinter diesen techni schen Prothesen nicht nach wie vor reale Personen stünden, die diesen Twitter‑News flow professio nell be dienen, bändi gen und steuern. Die letzte Gruppe der Multimedia-Redakteure ist in weitaus komplexere Produk‑ tions schritte ein gebunden, die einer individuelle ren Betrach tung be dürfen. Dass bei Wissenschafts‑ und Daten journalistin Christina Elmer (Spiegel Online) und Multimedia‑ Reporterin154 Jennifer de Luca (Rhein-Zeitung) weniger kommunika tions‑ oder system‑ basierte Tätig keiten im Zentrum ihrer Arbeit stehen, sondern das autonome Tagewerk, wurde bereits im vorigen Kapitel be schrieben (vgl. Kap. 6.2.2.1). Da dort auch die Produk tions schritte von Elmer an einem Beispiel aus führ lich illustriert wurden, werden nach folgend die einzelnen Handlun gen eines typischen Produk tions ablaufs der Multi‑ media‑Reporterin Jennifer de Luca am Beobach tungs tag anhand eines Work flow‑ Diagramms beispiel haft dargestellt und analysiert: Jennifer de Luca arbeitet, so zeigt die Ver anschau lichung (vgl. Abb. 6.3), explizit auf ein autonomes Produkt hin, statt in einem Kontinuum aus simultanen Einzelhand‑ lungen ge fangen zu sein – wenn gleich auch die Multimedia‑Reporterin (ebenso die Daten journalistin) in ein digitales Kommunika tions netz ein gebunden ist, das ihr ebenso den Kontakt in die eigene Redak tion als auch zur Außen welt erlaubt. Anders als die Redakteure der anderen drei Gruppen sind ihre Handlun gen (am jeweili gen Beobach‑ tungs tag) jedoch wesent lich fließen der und nicht so erkenn bar den Unwäg bar keiten des Nachrichten stroms im Web aus gesetzt: Ihre Arbeit auf den drei Produk tions stufen zeigt nicht nur, dass von Beginn an mehrere Medien kanäle und techni sche Aus‑ spielformate kongenial zusammen gedacht werden. Es ist darüber hinaus erkenn bar, dass es sich, zumindest im dargestellten Work flow, um eine ganz heit liche, lineare Abfolge mehrerer originär journalisti scher Tätig keiten handelt, die nicht von Dis‑ kontinui täten be einträchtigt sind, sondern einen Anfang und ein (vor läufiges) Ergebnis haben. 153 Dashboards sind controlling-Softwareprodukte, in diesem Fall zur Ver waltung und aus wertung sozialer netz werke. 154 in der regel sollte ein multimedia-reporter bei der Rhein-Zeitung einen artikel zu einem thema schreiben, ein Video dazu drehen und Fotos zum thema machen. bei größeren Ver anstal tungen wie bspw. einer Demonstration, sollte der multimedia-reporter vom ort des Geschehens aus auch twittern und posts auf Facebook ab setzen. 155 bei der im geschilderten produk tions ablauf ein gesetzten Software und den online-ressourcen handelte es sich um: red. web- cross media (cmS), red. web layout (cmS), Windows live Fotogalerie (bildprogramm), adobe premiere pro (Schnitt programm), microsoft Word, microsoft outlook, Sonofind (musiksuche/-börse), Google. de, chip. de, Free m4a to mp3 konverter (konvertie rungs programm mpeG-4 audio in mp3), itunes, Rhein-Zeitung.de, Website Gesell schaft zur Förde rung beruf licher integra tion (GFbi). 247 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus 6.2.2.3 rezeP tionen Von nutzer feeDback Der Publikums dialog als wesent licher Bestand teil journalisti scher Hand lungs prozesse (vgl. z. B. Hohlfeldt, 2013; Loosen u. a., 2013; Neuberger, 2009; Neuberger & Quandt, 2010; Simons, 2011) ist im Digitalen Journalismus nicht mehr wegzu denken. Für Redakteure be deutet dies, ihr Publikum permanent in den Blick zu nehmen, dessen Bedürf nisse zu er kennen und deren aktive Partizipa tion am journalisti schen Prozess zu unter stützen. Die permanente Beobach tung der Resonanzen, der unter schied lichen Nutzer reak tionen, z. B. über Kommentare, Foren oder soziale Medien, sowie die Inter‑ aktion mit Nutzern nehmen dabei ent scheidend Einfluss auf Themen entwick lung und journalisti sche Produk tions prozesse. In den be suchten Redak tionen konnten folgende abbilDung 6.3: work flow-Diagramm zur Produk tion einer multimedia-reportage von Jennifer de luca (Rhein-Zeitung)155 Bildproduktion: Datenüberspielung/ Speicherung, Bildauswahl für Bilderstrecke, Bild- bearbeitung, weitere Bildauswahl für Zeitungs- produktion Foto-Shooting: Aufnahmen beteiligter Protagonisten, von der Umgebung und Gegen- ständen mit digitaler Spiegelreflexkamera Videodreh: Aufnahmen beteiligter Protagonisten, von der Umgebung und Gegenständen; O-Töne einfangen und Interview mit Protagonisten führen Installation technischer Endgeräte: Aufbau digitale Videokamera und Vorbereitung Fotokamera (SD-Karte), Anschluss Mikrofon Check technischer Hardware: Digitale Spiegelreflexkamera, Digitale Videokamera, Mikrofon, Akku-Auflade- gerät, SD-Karte, Kopf- hörer, iPhone Videoproduktion/ -schnitt: Datenüberspie- lung/-speicherung, Bild- schnitt, Hintergrund- musik, Off-Text ein- sprechen, Vorspann und Abspann produzieren Textproduktion : Verfassen und layouten des Artikels im CMS, Nachrecherche, Verlinkung mit Video, Korrektorat/Redigat, Abstimmung zur Publika- tionsterminierung Inhaltliche Vorbereitung auf Interviews: Schlagwörter aufschreiben (Collegeblock, Stift), ausgedruckte Informa- tionsblätter Vorbereitende Kommunikation: Briefing, Vorgespräche und Absprachen mit den Interviewpartnern P ro d u k ti o n I II P ro d u k ti o n I I P ro d u k ti o n I 248 partizipative Formen und Formate156 im Rahmen ihrer redak tio nellen Webpräsenzen be obachtet werden (Tab. 6.9): Doch wie, über welche Kanäle und mithilfe welcher techni schen Arbeits programme bzw. Software rezipie ren Redakteure von heute das ein gehende Feedback und inwiefern lassen sich in den Rezep tions abläufen Automatisie rungs tendenzen er kennen? Es konnten für alle Redakteurs gruppen folgende Formen der Feedback verarbei tung identifiziert werden: – Regelmäßige Kontrolle von Klickzahlen und Nutzer statistiken redak tio neller An‑ gebote, – regelmäßiges Monitoring von Nutzer kommentaren zu redak tio nellen An geboten, – regelmäßiges Social‑Media‑Monitoring, – Be‑ und Ver arbei tung von E‑Mail‑Feedback. Je nach be obachte ter Redakteurs gruppe waren die Formen unter schied lich stark aus‑ geprägt. Im redak tio nellen Produk tions prozess ist die Resonanz auf publizierte Beiträge elementar für die Ermitt lung von Reichweiten und Reaktionen, für die Quali täts‑ kontrolle sowie für die Planung, wie auch beim CvD von Tagesschau. de be obachtet. Neben der permanenten Beobach tung der Nachrichten lage sichtet N. N. auch regel‑ mäßig die Zugriffs zahlen der Redak tions seite und der Beiträge. Server sammeln und registrie ren Seiten abrufe und Klickzahlen der Beiträge automatisch und in Echtzeit. Diese werden dann stünd lich von der IT in Excel über tragen und den Redakteuren zum Abrufen in Sophora bereit gestellt. Weiter liest N. N. regelmäßig Nutzer kommen‑ tare auf der ge sondert aus gewiesenen Kommentar‑ und Diskus sions platt form meta. 156 Die tabelle dokumentiert ledig lich die Formen und Formate zum Zeitpunkt der beobach tung. tabelle 6.9: beobachtete partizipative formen und formate der be suchten redak tionen besuchte redak tionen Tagesschau. de Spiegel Online Rhein-Zeitung DRadio Wissen beobachtete par- tizipative Formen und Formate meta.tagesschau. de (aus gewiesene kom- mentar- und Diskus- sions platt form) präsenzen auf: Facebook, twitter, Google+, youtube. de mail kontakt kommentar- funktion präsenzen auf: Facebook, twitter, Google+, youtube. de mail kontakt kommentar- funktion präsenzen auf: Facebook, twitter, Google+, youtube. de mail kontakt teilfunk tion der beiträge über soziale netz werke präsenzen auf: Facebook, twitter, Google+, youtube. de mail kontakt 249 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Tagesschau. de. Die Beobach tung von Nutzer feedback jeglicher Art hilft, zeitnah auf ge nutzte Inhalte zu reagie ren und Beiträge zu aktualisie ren. Auch die Gruppen Online-Redakteure und Multimedia-Redakteure be obachten die Resonanz ihrer Beiträge, lesen online Kommentare und er halten Nachfragen per Mail. Christina Elmer von Spiegel Online prüft im CMS, wie lange ein von ihr produzierter Artikel bereits online ge stellt ist und wie viele Klickzahlen bereits ver zeichnet waren. Im nächsten Schritt schaut sie direkt auf Spiegel Online, um zu sehen, ob ihr Artikel noch immer auf der Start seite steht, und liest parallel Nutzer‑Kommentare. Per E‑Mail erhält sie außerdem die Nachricht, dass eine Kollegin ihren Artikel über Twitter re tweetet hat. Bei den be obach teten Social-Media-Redakteuren spielt der Nutzer offen bar in mehrfacher Hinsicht eine Rolle im journalisti schen Produk tions prozess. Mit Blick auf ihr zentrales Arbeits feld, die sozialen Medien, konnte ein viel intensive rer Kontakt, viel mehr Inter aktion und ein Wechselspiel unter schied licher Nutzer rollen innerhalb der Arbeits abläufe wahrgenommen werden. Deutlich wurde bei den Ergeb nissen auch, dass die Rezep tion von Nutzer feedback im Arbeits bereich der Social-Media-Redakteure nicht ohne Weiteres isoliert von den anderen Hand lungs ebenen Recherche und Produk‑ tion nach zuzeichnen ist. Die Gründe be stehen darin, dass zum einen die Recherche, Produk tion und Rezep tion von Nutzer feedback viel enger miteinander ver zahnt sind, und zum anderen, weil der Nutzer und seine Äußerun gen viel stärker als bei den anderen Redakteurs gruppen integraler Bestand teil des journalisti schen Prozesses sind. Folglich nimmt der Nutzer implizit unter schied liche Rollen im journalisti schen Prozess der Social‑Media‑Redakteure ein, die je nach Produk tions ebene variieren können. Wie dieses Wechselspiel aus sieht und wie der Nutzer integriert wird in die Arbeits prozesse, soll beispiel haft anhand einiger be obachte ter Hand lungs ausschnitte von Maike Hasel‑ mann, Spiegel Online und Lars Wienand, Rhein-Zeitung ver anschau licht werden. Zu Schichtbeginn startet Wienand zunächst mit dem Themen‑ und Social‑Media‑ Monitoring und scannt sämt liche Agenturmel dungen, Social‑Media‑Platt formen (da‑ runter auch alle Twitter‑Accounts der Redak tions kollegen) und Nachrichten seiten ab. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit ver bringen Wienand wie auch Haselmann damit, die Themen lage und Nutzer resonanzen zu prüfen sowie potenzielle Themen für Social Media zu finden. Demnach fließen in das Monitoring auch Produk tions abläufe mit ein, sobald Posts und/oder Tweets ge funden und diese be arbeitet, mit Links ver sehen und über die jeweili gen Redak tions‑Accounts weiter verbreitet werden. Mithilfe des Comment Modera tion Tools,157 eines Monitoring‑Werkzeugs von Facebook, scannt 157 mit dem comment modera tion tool kann lars Wienand posts und kommentare von allen Facebook-nutzern (auch jene, die nicht in der Freundes liste von der rhein-Zeitung ent halten sind) ver folgen und lesen, die links zu rhein-Zeitung. de ent halten. 250 Wienand außerdem Kommentare und Reaktionen von Nutzern auf redak tions generierte Inhalte der Rhein-Zeitung und Rhein-Zeitung.de. Während dieser Hand lungs abläufe wird der Nutzer implizit zum Beobach tungs objekt, zur Quelle journalisti scher Recherchen und zum Teil der Bericht erstat tung. Im nächsten Beispiel wird der Nutzer zum Hinweis geber für ein potenzielles Thema. Über einen Nutzer post auf Facebook er reicht Wienand der Hinweis auf einen Sirenen‑ alarm in einem Nachbarort von Koblenz. Er ruft sodann eine Kollegin in der zuständi‑ gen Lokal redak tion an, die bis dato noch nichts über dieses Ereignis ge wusst hat, aber nach dem Hinweis sofort recherchie ren will. Wenige Minuten nach der Weiter gabe an die Kollegin ruft diese zurück, klärt Wienand über die Ereignis lage zum Sirenen‑ alarm auf, der dies wiederum dem Nutzer über Facebook mitteilt und sich außerdem bei ihm für den Hinweis bedankt.158 Ein anderes Beispiel zeigt, wie sich Nutzer als Multiplikatoren von Meldun gen engagieren. Kolleginnen vom Nachbartisch machen Lars Wienand auf eine Vermissten‑ meldung auf merksam, die er innerhalb weniger Minuten nach der Kollegen mittei lung auf Rhein-Zeitung. de ver öffent licht, Posts dazu auf Facebook und Google+ sowie Tweets über den Redak tions‑Account als auch über seinen privaten Account absetzt. Innerhalb kürzester Zeit teilen oder retwe eten Nutzer diese Vermis sten meldung. Das nächste Beispiel – ver anschau licht am Tagebuch auszug von Haselmann – ver‑ deut licht, welche Hand lungs abläufe in Gang gesetzt werden können, sobald der Nutzer als konstruktiver Kritiker in Erschei nung tritt (siehe Tab. 6.10). Während des Social‑ Media‑Monitorings er blickt Haselmann im Onlineprogramm Tweetdeck einen Nutzer‑ Tweet, der eine kritische Anmer kung zu einem auf Spiegel Online ver öffent lichten Artikel beinhaltet, dem sie auf den Grund geht und schließ lich auf klärend mit dem Nutzer in Inter aktion tritt.159 Die sozialen Medien bieten Redakteuren und Nutzern auf grund ihres Community‑ Charakters eine niedrigschwellige Inter aktions möglich keit. Das permanente Monitoring beider Seiten er möglicht es, direkt und schnell aufeinander zu reagie ren. In der Folge rücken Nutzer und Redakteur immer näher zusammen und der Nutzer wird immer öfter aktiv in Produk tions prozesse eingebunden.160 Aber nicht nur die Nutzereinbindung war zu be obachten. Auch um gekehrt wird der Redakteur in die Nutzer community einbezogen.161 Für Lars Wienand beispiels weise be deutet die Arbeit in der Community 158 Ähnliches wurde in der inhalts- und netz werkanalyse (kap. 8) bei DerWesten auf twitter be obachtet. 159 auch hier gab es eine ähnliche episode bei DerWesten auf twitter (vgl. kap. 8). 160 Die qualitative anlage und die explorative Vor gehens weise der Studie er lauben ledig lich interpreta tionen zur einord nung der nutzer in be stimmte rollen im journalisti schen produk tions prozess von Social-media-redakteuren. Weitere Studien zum thema wären wünschens wert. 251 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus tabelle 6.10: beispiel eines hand lungs ablaufs zur Ver arbei tung von nutzer feedback nr. Zeit handlung (oberbegriff) ebene hand lungs ablauf technik (hardware) technik (Soft- ware/online) anmer- kungen 57 9:19 Feedback von leser 400 maike haselmann ent deckt in tweetdeck einen tweet von einem leser, der an Spiegel online gerichtet ist mit der Frage, warum in einem be- stimmten Spon-artikel von einem android-phone die rede ist und nicht von einem iphone wie bei allen anderen medien. Daraufhin sieht sich haselmann be sagten artikel aus dem ressort netz welt auf Spiegel online an. laptop auf Schreibtisch tweetdeck, www.spiegel. de 58 9:20 kollegen- kommunika tion im produktions- prozess 200 maike haselmann schreibt über den aol instant mes- senger aim eine nachricht an den autor des artikels (S. 57). laptop auf Schreibtisch aol instant messenger aim 59 9:21 Feedback von leser 400 maike haselmann sieht sich den twitter-account des lesers über ihren privaten twitter-account über twitter an. anschließend öffnet sie den tweet des lesers über die Detailansicht in tweet- deck (S. 57). laptop auf Schreibtisch www. twitter. com, tweetdeck 60 9:21 kollegen- kommunika tion im produktions- prozess 200 maike haselmann schickt dem autor des artikels über den aol instant messenger aim den link zum tweet des lesers in der Detailansicht (S. 59). Der autor des artikels antwortet direkt. laptop auf Schreibtisch tweetdeck, aol instant messenger aim 61 9:23 produk tion eines tweets – antwort auf Feedback von leser 400/ 200 maike haselmann richtet einen tweet an den leser, dass die informa tion mit dem android- phone von dem betroffenen im artikel selbst kam (S. 60). laptop auf Schreibtisch tweetdeck 62 9:24 publika tion eines tweets – antwort auf Feedback von leser 400/ 300 maike haselmann publiziert den tweet (S. 61). laptop auf Schreibtisch tweetdeck 252 nach eigener Aussage, dass er innerhalb der Social‑Media‑Commu nity als die Rhein- Zeitung.de wahrgenommen werde und dies wiederum bringe dann auch mit sich, dass er sehr oft zum ersten Ansprechpartner und Ver antwort lichen ge macht werde, wenn z. B. das E‑Paper der Zeitung ver spätet er scheint. Als Beschwerde empfänger habe er dann viel Koordina tions aufwand, Fehler oder Beschwerden zu beheben. In welchem Maß lassen sich nun auf Basis der Ergeb nisse Automatisie rungs‑ tendenzen im Rezep tions prozess von Nutzer feedback er kennen? Betrachtet man speziell den Automatisie rungs grad, sprich: inwiefern die Technik explizit die Handlung der Redakteure technisch unter stützt oder gar über nimmt, die er ohne Technik normaler‑ weise selbst aktiv tätigen würde, konnten die Formen der Feedback verarbei tung in ihrem Automatisie rungs grad wie folgt ein gestuft werden162 (siehe Tab. 6.11). Die Einschät zung des Automatisie rungs grades richtete sich danach, wie und mit‑ hilfe welcher Technik das Feedback über haupt zustande kam und wie die be obach teten Redakteure dieses ver arbeitet hatten. Demnach konnten folgende Grade von Automa‑ tisie rung er mittelt werden: – Niedrig meint den Leseprozess selbst. Obwohl das Feedback technisch bedingt zu‑ stande kommt, muss der Redakteur den Inhalt ohne techni sche Hilfe selbst lesen. – Mittel, sofern der Redakteur aktiv mithilfe von techni schen Arbeits programmen Feedback ge zielt auf sucht, liest und ggf. be‑ oder ver arbeitet, z. B. E‑Mails schrei‑ ben, ge zielt Nutzer kommentare lesen. – Hoch, sofern der Redakteur eher passiv, sprich, mithilfe von automati schen Zugriffs‑ und Aktivi täts messun gen, z. B. Klickzahlen messung, Monitoring‑Programmen oder automati schen Feeds Zugang zu Nutzer feedback bekommt. 162 aufgrund der qualitativen anlage der Studie haben diese einstu fungen ledig lich einen interpretativen charakter und stellen keine ver allgemeiner baren aus sagen über die jeweili gen Formen der Feedback verarbei tung dar. Diese ergeb nisse jedoch können die Grundlage einer weiteren, quantitativ an gelegten Studie bilden. tabelle 6.11: einschät zung des automatisie rungs grades im rezep tions prozess von nutzer feedback Formen der Feedback verarbei tung automatisie rungs grad Zugriffs zahlen er fassen und messen hoch Social-media-aktivi täten über monitoring-programme er fassen und über wachen hoch monitoring von nutzer kommentaren mittel be- und Ver arbei tung von e-mail-Feedback mittel leseprozess von Feedback niedrig 253 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus 6.2.2.4 Planung – organisa tion – kommunika tion Planung und Organisa tion basieren in der Regel auf kommunikativen Handlun gen, die weithin automatisie rungs frei sind – sollte man meinen. Die zentralen Abläufe fußen jedoch auch in diesen Bereichen in großem Maße auf dem Einsatz von Technologien im Bereich Hard‑ und Software, was allerdings nicht zwingend mit einer Automatisie‑ rung gleichzusetzen ist. Anders als bei den bisheri gen Kategorien sind die be obach teten Handlun gen eher ab strakt und schwerer zu fassen, vor allem, weil sie oft kein prakti‑ sches, greif bares Ergebnis zeigen. Planungs‑ und Organisa tions tätig keiten einschließ‑ lich der zur Ab stim mung ge führten Kommunika tion schließen im Digitalen Journalis‑ mus vor allem folgende Handlun gen ein: – Kommunika tion: technisch (Telefon, Skype, E‑Mail, Chat etc.), persön lich‑münd‑ lich (z. B. Kollegen gespräche), – Themen monitoring zu Informa tions‑, Ab stimmungs‑ und Planungs zwecken, ins‑ besondere auch über Facebook und Twitter, – Koordina tions tätig keiten (gegen warts bezogen), insbesondere Regelung des Einsatzes von Mitarbeitern ent sprechend der Arbeits‑ und Redak tions organisa tion, Anwei‑ sung von Mitarbeitern (Arbeits aufträge), – Planungs tätig keiten (zukunfts orientiert) wie Themen planung und Themen listen, Seiten‑ und Programm planung (Online, Hörfunk und Print), Planungs gespräche über Themen setzung, Termine, generelle Ab stim mung, Umset zung von Beiträgen etc., – allgemeine Organisa tions- und Ver wal tungs aufgaben (Organisa tion des Arbeits platzes, Software‑Updates, persön liche Tages‑ bzw. Arbeits planung inklusive Termin verwal‑ tung, Dokumente und E‑Mails ver walten, Kopier‑ und Druckarbeiten, Post sortie‑ ren), – Vorberei tung von Meetings, Jourfixes und Gesprächen, – Besuch von Redak tions konferenzen, – Koordina tion und Über gabe zum Schicht wechsel (Arbeits ergeb nisse, Planun gen, Ereig nisse), – Tests von Technik und Tools, einschließ lich der Lösung techni scher Probleme,163 In den be obach teten Tätig keiten, die zu vier Hand lungs schwerpunkten ver dichtet wurden, werden folgende Kommunika tions wege ge wählt bzw. technologi schen Hilfs mittel ein‑ gesetzt. 163 kleinere techni sche probleme (Drucker, browser, layout, Wlan) und Wartungs arbeiten treten im kontext der beobach tung ge- legent lich auf, diese kommen hier nicht prominenter zur Sprache. 254 Über die techni schen Kommunika tions standards von E‑Mail, Skype und Telefon hinaus, sind in der redak tions internen wie ‑externen Kommunika tion vor allem Anwen‑ dungen wie die Software IBM Lotus Notes164 u. a. für E‑Mail und Instant‑Messaging oder das Chat‑Programm AOL Instant Messenger (AIM) im täglichen Redak tions‑ betrieb ge bräuch lich (vgl. Kap. 6.2.2.2). Einen hohen Stellen wert hat nach wie vor die persön lich‑münd liche Kommunika tion bzw. das spontane Kollegen gespräch, das gilt zuvorderst für Gespräche zum Zwecke der Beratung, der Ab stim mung, des inhalt lichen Feedbacks oder der ver trau lichen Kritik an journalisti schen Beiträgen unter Kollegen. Formale Ab stimmungs fragen werden dagegen ver mehrt auf techni schem Wege kommu‑ niziert, also per Telefon, E‑Mail und Instant Messaging ge klärt. Für das externe und interne Themen monoring zu Informa tions zwecken sichten165 fast alle be obach teten Redakteure kontinuier lich Agenturmel dungen über automatisierte News‑Feeds (z. B. Ticker‑/Eilmel dungen über die Nachrichten‑Management‑Systeme Open Media bei Tagesschau. de und red. web Agentur bei der Rhein-Zeitung), diverse News letter, journalisti sche Referenz‑ und Leitmedien, Twitter bzw. Facebook, Blogs sowie unmittel bar konkurrierende Online‑Angebote, aber vor allem auch die eigene redaktio nelle Website. Letzteres über rascht insofern kaum, als dass die digitalen Inhalte selbst des eigenen redak tio nellen Outputs ständig Ver ände rungen unter worfen sind: Was vom Redakteur in der einen Minute online ge stellt wurde, kann von einem Kollegen oder vom CvD in der anderen schon wieder um geräumt, neu geordnet oder von der Seite ge nommen worden sein. Die Notwendig keit, sich einen Über blick über die Nachrichten lage auch im eigenen An gebot zu ver schaffen, ist somit relativ groß. Zugleich ist das Monitoring des publizisti schen Portfolios auch im jeweili gen Mutter‑ medium (TV, Radio, Zeitung) in den be obach teten Fällen obligatorisch, um in eigenen Beiträgen publizisti sche Lücken auszu gleichen oder um Redundanzen zu ver meiden: – So informiert sich beispiels weise der CvD von Tagesschau. de, N. N., regelmäßig via Redak tions‑CMS Open Media über die Sende ablaufpläne des Schwester‑ angebots im ARD‑Hörfunk programm oder der Tagesschau‑Ausgaben im Fernsehen. – Gleiches gilt für Tim Kosmetschke von der Rhein-Zeitung, der mittels des Redak‑ tions‑Management‑Systems red. web einen ständi gen Ab gleich zwischen der Zei‑ tungs ausgabe und dem Online‑Angebot der Rhein-Zeitung vornimmt. 164 ibm lotus notes ist eine umfassende kommunika tions software für Unter nehmen (ein pendant zu microsoft outlook). mittels Windows-client wird auf eine zentral ver waltete platt form zu gegriffen, und es können e-mails, kalender, chats, soziale netz werke und weitere kommunika tions tools ge nutzt werden. 165 mit „Sichten“ ist hier sowohl das über blicksartige Querlesen, aber auch die tiefgründige lektüre ge meint, einschließ lich der nach verfol gung von links in den gesich teten artikeln bzw. der an gebote. 255 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Im Bereich Organisa tion kommt es neben den er wähnten direkten Kommunika tions‑ mitteln Mail und Telefon auch häufig zum persön lichen Gespräch als technik freiem Bereich, etwa zur Ab stim mung und Über gabe anläss lich eines Schicht wechsels, bei der Selek tion und Freigabe von Beiträgen oder zur organisatori schen Ab stim mung im Produk tions prozess. Dass dabei Auf gaben delegiert werden und Mitarbeiter Anwei‑ sungen zur Über arbei tung von Beiträgen oder zum Umbau der Website be kommen, ist vor allem dem Ver antwor tungs bereich des CvDs oder des Blattmachers vor behalten – auch wenn in einigen Fällen einzelne Redakteure eben falls Arbeits aufträge er teilen, etwa die Social‑Media‑Redakteurin von Spiegel Online an studenti sche Aus hilfen. Ersteren fällt dabei auch die Aufgabe zu, den gesamten Produk tions‑ und Publika‑ tions prozess der Beiträge im Auge zu be halten und zu über wachen, und zwar im hier ge meinten Sinn der Koordina tion. Dezidiert zum Einsatz kommen bei der Organisa‑ tion auch elaborierte Tools, die eine redaktio nelle Koordina tion von Arbeits prozessen ver einfachen sollen. Bei der Planung geht es im Wesent lichen um die Pflege von redak tio nellen Planungs‑ listen, um die tagesaktuelle Themen lage vorzu halten und eine konsistente Themen ‑ planung zu er möglichen – im be sonde ren Fall vor allem der drei bi‑ bzw. trimedial arbeiten den Redak tionen (Tagesschau. de, Rhein-Zeitung.de, DRadio Wissen) geht es dabei auch um die Sondie rung und Über nahme von sender‑ bzw. ver lagsinternen Themen‑ angeboten (z. B. von Korrespondenten oder Redakteuren von Hörfunk, TV oder Print). Auf der Planungs ebene werden ver stärkt Planungs software‑Tools ein gesetzt, etwa das Nachrichten‑Management‑System von Tagesschau. de, Open Media, in das eine Pla‑ nungs liste integriert ist, Microsoft Outlook und Excel zur Pflege von Dienst plänen und Kalendernut zung sowie das webbasierte Cloud‑Programm Google Drive. – Social‑Media‑Redakteurin Maike Haselmann von Spiegel Online benutzt zur Themen planung etwa den sogenannten SPON‑Tagesplaner, ein Dokument auf Google Drive,166 auf das alle Mitarbeiter zugreifen können und in das die Ressorts vor der Morgen konferenz ihre ge planten Tagesthemen eintragen. Problematisch ist, dass es bei dieser Anwendung kaum Vorkehrungen zum Daten‑ schutz gibt. – Online‑Redakteurin Julia Rosch von DRadio Wissen nutzt zur redak tions internen Planung den Kalender Microsoft Outlook; dort ist auch das Sendeschema des 166 Google Drive ist eine von Google an gebotene Web-anwen dung zur Synchronisa tion von Dateien zwischen ver schiedenen rechnern und Google-nutzern. Damit er möglicht es online eine Daten siche rung, den parallelen Zugriff mehrerer nutzer auf dieselben Daten, sowie ver schiedene möglich keiten der bearbei tung dieser Daten (text, tabellen, bildschirmpräsenta tionen etc.). Änderun gen in den Dokumenten werden allen nutzern in echtzeit an gezeigt. 256 Hörfunk programms von DRadio Wissen einseh bar. Die Programm planer von DRadio Wissen stellen Informa tionen zu allen ge planten Beiträgen ein.167 – Daten journalistin Christina Elmer von Spiegel Online greift zur Themen planung dagegen auf ein redak tions internes Google Doc zu, das die Themen des Tages vorhält. Ferner nutzt sie Confluence, eine kommerzielle Wiki‑Software des Unter‑ nehmens Atlassian, welche Unter nehmen und Organisa tionen hauptsäch lich zur Kom munika tion und zum internen Wissens austausch einsetzen. – Bei Rhein-Zeitung.de ist eben falls ein Redak tions wiki im Einsatz: Tim Kosmetschke setzt red. web Wiki ein, das Teil des Multifunk tions‑CMS red. web ist und über eine Internet verbin dung ge nutzt wird. Für den Blattmacher ist dies nach eigener Aussage das wichtigste Planungs instrument, da es für die Kommunika tion mit allen Schwesterredak tionen dient, Urlaubs pläne sowie Druck pläne (der Zeitungs‑ ausgabe) und die Kürzel der Redak tions mitarbeiter ent hält. Zwei institutionalisierte Koordina tions vorgänge innerhalb der Redak tions organisa tion werden an dieser Stelle explizit heraus gegriffen und genauer be schrieben – der Schicht‑ wechsel und die Redak tions konferenz. Während es beim Schicht wechsel vor rangig um Ab stim mung und Über gabe an die folgende Redak tions schicht geht, steht bei der Redak tions konferenz die Themen planung und „Sitekritik“ (im Redaktionsjargon analog zur Blatt kritik) im Mittelpunkt. Der Schicht wechsel konnte in unserer Studie bei DRadio Wissen168 und bei Tagesschau. de explizit be obachtet werden.169 Für den 24‑Stunden‑Dauer betrieb einer Nachrichten‑Website ist der Schicht wechsel von Früh‑ und Spätdiensten das wesent‑ liche Drehkreuz kollegialer Kommunika tion. Funktioniert er nicht oder nur ein‑ geschränkt, könnte dies die gesamte Maschinerie ins Stocken bringen. Umso wichti ger er scheint der rei bungs lose Ablauf einer solchen Stab übergabe. Was sich in unserer Beobach tung darstellt, ist ein beinahe gänz lich technik freier, zugleich hochprofes sio‑ neller Ab stimmungs prozess unter Mitarbeitern, in dessen Zentrum vor bereitende Tätig‑ keiten und persön liche Gespräche mit den nach folgen den Kollegen stehen. Konkret wird der Planungs stand anhand von Listen über geben, es werden an stehende Auf gaben 167 Die „onliner“ (redakteure der online-Schicht) wissen dadurch, was sie auf ihrer Website ver öffent lichen können, denn die online- Veröffent lichung muss zeit lich mit den teils automatisch einlaufen den audiobeiträgen genau ab gestimmt werden. rosch arbeitet dabei mit zwei bildschirmen: auf dem linken bildschirm hat sie die programm planung in outlook geöffnet, auf dem rechten das cmS zur texteingabe. 168 interessanter weise gibt es bei DRadio Wissen eine online- und eine radio-Schicht. 169 bei Spiegel Online gibt es eben falls Schichtdienste und Schicht wechsel, die aber nicht in unsere beobach tung fielen. beispiels- weise arbeiten die beiden Social-media-redakteurinnen von Spiegel Online, maike haselmann und Vera kämper, montags bis freitags in zwei Schichten (Früh-, Spätschicht). Unter stützt werden sie unter der Woche täglich von einer Social-media-aushilfe (eine Schicht von 9 bis 18 Uhr). am Wochen ende arbeiten die Social-media-aushilfen in zwei Schichten (8 bis 14 Uhr und 14 bis 20 Uhr). insgesamt gibt es bei Spiegel Online rund zehn solcher Social-media-aushilfen. 257 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus und der „Nachklapp“ bzw. die „Weiter drehe“ von Themen be sprochen sowie der aktuelle Abnahme‑ und Betreuungs status von Beiträgen be richtet.170 Auch Redak tions konferenzen, auf die hier aus Gründen der Ver traulich keit nicht näher inhalt lich ein gegangen wird, muten im Hinblick auf den Technik gebrauch eher konventio nell an: Die Mitglieder ver sammeln sich regelmäßig und zu unter schied lichen Tages zeiten (morgens, abends, mittags) um einen Konferenztisch in einem Groß raum‑ büro (Spiegel Online, Tagesschau. de) oder an aus gewählten Büroinseln (Rhein-Zeitung), um durch aus kontrovers über Themen vom Vortag zu diskutie ren und diesbezüg lich Feedback zu geben (Sitekritik),171 Recherchen und neue Themen umset zungen vorzu‑ schlagen (Themen‑ bzw. Seiten planung), sich Notizen zu machen, Arbeits aufträge zu be kommen und sich ggf. mit Kollegen über ihre Beiträge kollektiv oder individuell zu beraten; auch Gestal tungs‑ und Auf machungs fragen werden diskutiert (vgl. Kap. 5). Derlei Konferenzen praktizie ren drei der Online‑Redak tionen – Spiegel Online, Rhein- Zeitung.de, Tagesschau. de – im Beobach tungs zeitraum, mal in größerem (gesamte Redak tion), mal in kleine rem (Ressort‑) Rahmen.172 Planung, Koordina tion und Kommunika tion sind, soweit sich das in unserem Rahmen be obachten ließ, wichtige Eckpfeiler im journalisti schen Tages geschäft unter digitalen Vor zeichen. Zentral für diese Tätig keiten ist, dass die be obach teten Redak‑ teure in vielen Situa tionen offen bar noch ohne techni sche Hilfs mittel aus kommen und beispiels weise die persön lich‑münd liche Ab sprache unter Kollegen einer technik‑ gestützten Kommunika tion vor ziehen, sofern ihnen dies zeit lich und organisatorisch möglich ist. Bei den meisten Handlun gen haben aber auch in diesem Schwerpunkt techni sche Prozesse sowie allerlei Hardware‑Tools und Software‑Anwen dungen Einzug ge halten – sei es in der Ab sprache bei der Themen planung, bei allgemeinen Organisa‑ tions‑ und Ver wal tungs aufgaben oder bei der redak tio nellen Gesamt koordina tion des laufen den Betriebs. Dass dies nicht unweiger lich ein Indikator für die Automatisie rung journalisti schen Handelns sein muss, zeigen die CvDs und Planer, bei denen die Hauptarbeits last in diesem Bereich ver ortet liegt. Wie sich im Kapitel Recherche (Kap. 6.2.2.1) und Produk tion (Kap. 6.2.2.2) andeutete, besteht die Kernaufgabe dieser Redakteurs gruppe darin, innerredaktio nelle Handlun gen zu koordinie ren und unter‑ 170 Zum einsatz kommen dabei die office-anwen dung microsoft outlook mit aktuellem planungs kalender oder einschlägige mail- Dienste, über die mittei lungen an die kollegen zum arbeits stand ver fasst werden. 171 bei Spiegel Online gibt es die Website sponti.spiegel. de, eine vom Spiegel ge hostete interne platt form, auf die unter anderem die Sitekritiken der morgen konferenz hoch geladen werden. Diese können dann von Spiegel-Online-mitarbeitern herunter geladen werden. 172 technische hilfs mittel kommen dabei ent weder gar nicht oder allen falls ge legent lich zum einsatz – beispiels weise das telefon für eine konferenz schal tung, eine power point-präsenta tion sowie Webcam und Flachbildschirm für eine externe Sitekritik mittels einer Videokonferenz mit den redak tio nellen außen stellen (Spiegel Online). im einsatz sind bei solchen treffen auch Smartphones, auf die von einigen der be obach teten redakteure während solcher Sitzun gen beispiels weise zur personen- oder themen recherche kurzfristig zu gegriffen wird. 258 stützend auf den gesamten Planungs prozess einzu wirken. Die CvDs und Planer üben innerhalb der Redak tion also eine aktive Schnitt stellen funk tion aus, ohne die das komplexe Organisa tions gebilde sicher nicht so rei bungs los funktionie ren würde. Alle anderen Redakteurs gruppen haben in dieser Beobach tungs kategorie eher eine Nebendarsteller rolle. Zwar nutzen auch sie Planungs‑Tools und Redak tions‑Wikis, über geben den Stand ihrer Schicht mittels Kalender programmen ge wissen haft an die Kollegen und greifen zur Vor berei tung, aber auch während Redak tions konferenzen, auf techni sche Hilfs mittel zurück. Weil sich redaktio nelle Organisa tions‑ und Koordina‑ tions tätig keiten in der Beobach tung jedoch eher als Chefsache darstellen, sind sowohl die Social‑Media‑, die Online‑ und die Multimedia‑Redakteure in diesen Handlungs‑ bereichen weniger aktiv und stärker auf das Produk tions moment hin engagiert. Koordi‑ nierende und planeri sche Handlun gen wie die Sichtung der redak tio nellen Themenpla‑ nung, die persön liche Terminpla nung und der direkte Aus tausch im Kollegen gespräch zeigen sich also am ehesten dort, wo sie dem über geordneten Ziel der Ver öffent lichung eines Beitrags dienen und ge wissermaßen Mittel zum Zweck sind; ansonsten ver bringen die drei Redakteursgrup pen den Großteil ihrer Arbeits zeit mit der Recherche, Produk‑ tion und Publika tion. Eine Hand lungs zone, die sich zweifels frei als stark technik getrieben und im engeren Sinne als durch automatisiert darstellt, sind die Redak tions- und Content-Management- Systeme, die hier noch einmal Beach tung finden sollen. Wie schon zuvor auf Pro‑ duktions‑ und Publika tions ebene sind sie im Digitalen Journalismus gerade auch für die redaktio nelle Planung, Organisa tion und Koordina tion ein unersetz liches Werk‑ zeug – ein Multi‑Tool, das mit allen möglichen Systemkomponenten aus staffiert ist. Eines dieser redak tio nellen Planungs‑ und Koordina tions systeme ist das weiter oben be schriebene red. web der Rhein-Zeitung, das wie hier ge zeigt, auch auf der Pla‑ nungs‑ und Organisa tions ebene dauer haft zum Einsatz kommt und vor allem für die parallel ar beitende Redak tion von der Rhein-Zeitung und Rhein-Zeitung. de von Bedeu tung ist. Auch Tagesschau. de operiert im Redak tions betrieb mit solchen redak tio nellen Multifunk tions systemen: Sophora und Open Media, die dort am meisten ge nutzten Systemanwen dungen, zeugen eben falls davon, dass die Praxis des Digitalen Journalismus zumindest an diesen zentralen Schnitt stellen hochgradig systemabhängig ist, vielleicht sogar im engeren Sinne systemimmanent, und zwar stärker als es Print‑ und Audio‑ visions medien je waren. In dieser Technik fließen einer seits nicht nur vollkommen unter schied liche journalisti sche Hand lungs ebenen und ‑abläufe zusammen und werden dort systemisch ge bündelt; de facto er möglichen sie anderer seits erst das Handwerk, das wir landläufig unter Digitalem Journalismus ver stehen. 259 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus Dass es sich dabei um teil‑, wenn nicht sogar vollautomatisierte Abläufe handelt, bedarf einer ab schließen den Reflexion – auch in Bezug auf die Aus gangs frage der Unter suchung, ob hierbei im Detail auch Quali täts steige rungen zu be obachten sind oder ob solche Automatisie rungs tendenzen dem Leitbild eines qualitativ hochwerti gen Journalismus ent gegen stehen. 6.3 Journalisten unter beobach tung: reDaktio nelle Quali täts siche rung im zeitalter Der Digitalisie rung In der Beobach tungs studie ging es darum, Automatisie rung im Journalismus nach‑ zuweisen, nämlich sämt liche Handlun gen im journalistisch-publizisti schen Produk tions- prozess, die von techni schen Systemen, vor allem von Programmen und Software-Anwen- dungen, selbst tätig über nommen werden. Wenn vorher von „Automatisie rungs tendenzen“ ge sprochen wurde, kann es sich demnach um vollautomatisierte, aber auch um halb- automatisierte Vor gänge ge handelt haben, wobei Letztere folgerichtig die teil weise, also (noch) nicht ganz selbst tätige Über nahme journalisti scher Handlun gen durch techni‑ sche Systeme be zeichnen. Ein gedenk des er klärten Forschungs ziels wurde bei der Ergebnis darstel lung anhand eines qualitativen Ver fahrens eine möglichst „dichte Beschrei bung“ (Geertz, 1983) des Digitalen Journalismus um gesetzt, indem zehn Redakteure mit unter schied lichen Auf gaben bereichen und Tätig keits profilen in den vier deutschen Online‑Redak tionen von DRadio Wissen, Spiegel Online, Tagesschau. de und der Rhein-Zeitung ge zielt be ob‑ achtet wurden. Um deren journalisti sche Hand lungs prozesse in ihrer Komplexi tät möglichst reali täts getreu ab bilden und dahin gehende Automatisie rungs tendenzen in unter schied lichen Aus prägungen adäquat fassen zu können, wurden im Beobach tungs‑ feld handschrift liche Tagebücher ge führt (Beobach tungs protokolle), die später in einem komplexi täts reduzie ren den Ver fahren – mittels der Software MaxQDA – strukturiert, codiert, ver dichtet und aus gewertet wurden. Außerdem flossen er gänzende Redak‑ tions profile, Interviews mit den be obach teten Akteuren und Hinter grundinforma tionen (z. B. IVW‑Zahlen) in die Aus wertung und an schließende Interpreta tionen dort ein, wo sie für die Einord nung und Nachvollzieh bar keit der Beobach tungs informa tionen hilf reich waren, z. B. um redaktio nelle Hand lungs abfolgen aus Sicht der Redakteure besser ins Ver hältnis setzen zu können. Zur Unter suchung des Gegen standbereichs haben wir aus der ursprüng lichen Forschungs frage (vgl. Kap. 6.1.1) fünf Einzelfragen destilliert, die im Folgenden nach einander diskutiert werden: 260 (EF1): In welchen Redak tions bereichen und bei welchen Tätig keiten bzw. Handlun- gen ist am ehesten eine Automatisie rung im Journalismus fest zustellen? Sämtliche Hand lungs kategorien summie ren sich zu einem Mosaik aus technik gestützten Arbeits vorgängen, in denen immer wieder Automatisie rungs tendenzen auf scheinen, die sich vor allem im Einsatz unter schied licher Hardware‑Tools und Software‑Anwen‑ dungen unter scheiden, die sich aber auch an be stimmten kommunikativen Tätig keits‑ abfolgen nach vollziehen lassen. Wie in den vorigen Kapiteln ge zeigt, ist vor allem bei der Recherche, aber auch während der Produk tion bzw. Publika tion journalisti scher Inhalte und in der journalisti schen Rezep tion von Nutzer feedback ein mittle rer Grad an Automatisie rung eingeschätzt worden, während in der gesamten Organisa tions‑ und Planungs kommunika tion zwar durch gängig technik gestützte Handlun gen im Vorder‑ grund stehen, sich darunter aber er heblich weniger technikautonome, vollautomatisierte Ab folgen be obachten ließen als in den anderen Bereichen. Zur graduellen Bestim mung des Automatisie rungs grades journalisti scher Tätig keiten bzw. Handlun gen auf grund des Technikeinflusses kann ent lang der be obach teten Hand lungs radien der Redak tions‑ bereiche folgende Matrix ge bildet werden (vgl. Tab. 6.12). Dabei richtet sich die Bestim mung des Automatisie rungs grades danach, ob und wie aktiv die be obach teten Redakteure und mithilfe welcher technologi schen Arbeits‑ mittel sie in ihrem Arbeits alltag handeln: – Niedrig, sofern der Redakteur aktiv und mithilfe eines techni schen Hilfs mittels (z. B. Telefon, Auf nahmegerät, Fax, Drucker) eine Handlung vollzieht; – Mittel, sofern der Redakteur mithilfe von techni schen Arbeits programmen (E‑Mail‑ Programme, Software, Tools) aktiv eine Handlung vollzieht; – Hoch, sofern der Redakteur mithilfe von techni schen Arbeits programmen eher passiv eine Handlung vollzieht, z. B. Informa tions samm lung mithilfe von Aggrega‑ toren, automati sche Aktivi täts messun gen und Erstel lung von Statistiken usw. tabelle 6.12: automatisie rungs grad im journalisti schen Produk tions prozess beobachtete hand lungs ebene automatisie rungs grad recherche, Sammlung und Selek tion von informa tionen mittel produk tion und publika tion von inhalten mittel rezep tion und Ver arbei tung von nutzer feedback mittel planungs- und organisa tions kommunika tion (inkl. konferenzen) niedrig 261 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus (EF2): Welche innovativen techni schen Werkzeuge und Instrumente finden im redak- tio nellen Alltag Anwen dung? Während der Bereich Recherche, aber auch die Rezep tion von Nutzer feedback sowie die Produk tion bzw. Publika tion in der Beobach tungs studie den höchsten Automatisie‑ rungs grad auf weisen, sind planeri sche und koordinierende Tätig keiten im redak tio nellen Alltag davon mittelmäßig bis wenig be einflusst. Die dazu ver wendeten techni schen Werkzeuge und Instrumente wurden in den Unter kapiteln detailliert be schrieben und ihr Innova tions gehalt ent sprechend illustriert. Besonders hervor zuheben ist im Zusam‑ men hang mit der Automatisie rung, dass auf den Beobach tungs ebenen unter schied liche techni sche Hilfs mittel zum Einsatz kommen – je nachdem, welches Ziel die be obach‑ teten Handlun gen ver folgen (vgl. Tab. 6.13). Im Detail der Beobach tungs ebenen zeigt sich, dass Automatisie rungs tendenzen im Digitalen Journalismus vor allem an den Schnitt stellen sicht bar werden, wo über individuelle Ent schei dungs prozesse und zwischen mensch liche Kommunika tion hinweg beispiels weise hoch entwickelte Content‑Management‑Systeme, selbst tätige Monitoring‑ Programme, vollautomatisierte Social‑Media‑Clients oder Software‑Anwen dungen zur visuellen Daten aufberei tung (z. B. Datawrapper) das originäre journalisti sche Handwerk tabelle 6.13: Über blick techni scher hilfs mittel ent lang der beobach tungs ebenen und hand lungs ziele beobach tungs ebenen technische hilfs mittel hand lungs ziel recherche/planung, organisa tion, kommunika tion nachrichten-aggregatoren, news- Feeds, Suchmaschinen, nachrichten- management-Systeme, online- anwen dungen themen-monitoring, recherche und Über prü fungs recherche produk tion/publika tion Software zur text verarbei tung, bildbearbei tung und Videoschnitt herstel lung und bearbei tung journalisti scher beiträge produk tion/publika tion redak tions- und content-manage- ment-Systeme alloka tion und publika tion von cross medialen inhalten produk tion/publika tion Social-media-clients, u. a. Url- Shortener, Dashboards, crawler-pro- gramme, Statistikanalyse-Werkzeuge management, pflege und publika tion von Social-media-content rezep tion von nutzer feedback Social-media-monitoring-programme erfas sung, Ver waltung und Über- wachung von nutzer feedback recherche/publika tion Visualisie rungs- und Datamining- tools aus wertung und Visualisie rung von Daten und Daten banken planung, organisa tion, kommunika tion organisations-tools, content-mana- gement-Systeme, cloud-Software und messaging-programme redaktio nelle planung, kommunika- tion und koordina tion 262 der be obach teten Redakteure über lagern oder sogar vollständig ersetzen. An den Hardware‑ und Software‑Tools wird deut lich, dass im Digitalen Journalismus in‑ zwischen Programme oder Programm‑Erweite rungen regelmäßig im Einsatz sind. Über sie lassen sich viele Arbeits schritte steuern, im Ver antwor tungs bereich der Social‑Media‑ Redakteure etwa das zeit lich programmierte Ab setzen eines vor formatierten Tweets oder die automati sche Befül lung und Über wachung von Twitter‑Accounts, aber auch der vollautomati sche Einlauf von Social‑Media‑Einträgen auf der redak tions eigenen Website. Darüber hinaus, auch das zeigt die Unter suchung, nimmt Technik an sich ohnehin einen breiten Raum bei den meisten Handlun gen und auf allen Beobach tungs ebenen ein – und dies durch aus im Sinne einer technologi schen Dominanz ge meint. Zwar soll hier keinem Technik determinismus das Wort geredet werden, doch er scheint der Anteil techni scher Hilfs mittel am gesamten publizisti schen Hand lungs prozess derart essenziell, dass die ge lebte Praxis des Digitalen (zeit gemäßen) Journalismus schlicht nicht mehr ohne sie ge dacht werden kann. (EF3): Inwiefern lassen sich die Formen und Muster profes sio neller Automatisie rung er kennen und be schreiben? Ohne Anspruch auf Vollständig keit zu erheben, lassen sich aus den Beobach tungs‑ ergeb nissen auch Formen und Muster profes sio neller Automatisie rung er kennen und be schreiben, die sich am ehesten in der Gruppen ansicht der jeweili gen Redakteursprofile isoliert be trachten lassen. Ab gesehen davon, dass alle Redakteurs gruppen von der er‑ wähnten Technik dominanz er griffen sind und manuelle Tätig keiten vor allem in der Bedie nung von Computern zu identifizie ren sind, kann in Tab. 6.14 ver deut licht werden, dass aus nahms los alle be obach teten Handlun gen der ein geteilten Redakteurs gruppen hochgradig von Technik ab hängig sind, sich ihr Tätig keits spektrum aber im Grad der Automatisie rung (gering fügig) voneinander unter scheidet. Während im gesamten Social‑Media‑Bereich mit einem hohen Anteil an halb‑ automati schen bis automati schen Ver fahren ge arbeitet wird, ist diese Tendenz im redakteurs gruppen automatisie rungs grad cvD/planer mittel online-redakteure mittel Social-media-redakteure hoch multimedia-redakteure mittel tabelle 6.14: affinität zur automatisie- rung: beobachtete redakteurs gruppen 263 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus journalisti schen Produk tions‑ und Publika tions bereich, der vor allem bei den Online‑ und Multimedia‑Redakteuren an gesiedelt ist, nur bedingt erkenn bar (Daten journalismus bildet hier die Aus nahme). In der eher kommunika tions basierten Redak tions planung und ‑organisa tion kommen eben falls zu gleichen Teilen nicht‑automatisierte Hand‑ lun gen zum Tragen, wenn gleich auch hier konstant mit technologi schen Hilfs mitteln operiert wird. (EF4): Wie be einflussen automatisierte Software-Anwen dungen journalisti sche Produk- tions abläufe? Dahin gehend kann die Frage, ob der Einsatz automatisierter Programme und Systeme redaktio nelle Produk tions abläufe be einflusst, eindeutig bejaht werden. Wie sie dies tun, also ob positiv oder negativ, muss allerdings fall bezogen be antwortet wer den. Dass techniklastige und Software‑getriebene Arbeiten das professio nelle (Selbst‑)Bewusstsein von Redakteuren be einträchti gen, lang fristig sogar eine Ver schie bung ihrer journalisti‑ schen Rolle hin zu einem stark technikzentrierten Berufsprofil be wirken können, ist nicht auszu schließen. Zumindest lassen sich aus den in unserer Beobach tung doku‑ mentierten Redakteurstätig keiten ebenso hochkomplexe wie an spruchs volle handwerk‑ liche Prozesse heraus lesen, die nicht nur innovativ, sondern für die redaktio nelle Arbeit im Digitalen Journalismus künftig grundlegend sind. Diese Hand lungs abläufe sind – je nach journalisti schem Tätig keits feld – als ambivalent zu be zeichnen, weil sie das klassi sche journalisti sche Rollen verständnis durch den durch gängi gen Technikeinsatz tendenziell aufzu brechen scheinen, d. h. es kommt zu technisch be dingten Spezialisie‑ rungen und Ver ände rungen in der journalisti schen Produk tion, aber auch im Redak‑ tions management. Zum anderen bergen automatisierte Produk tions abläufe und die starke Technik prägung auch große Chancen, z. B. im Hinblick auf die Bewälti gung umfang reicher Daten mengen im Kontext auf wendi ger Recherchen oder im strukturier‑ ten Umgang mit Nutzer‑Kommentaren oder bei der technik basierten Integra tion von Social‑Media‑Feedback in die redaktio nelle Arbeit. (EF5): Inwieweit be einflussen Automatisie rungs prozesse die journalisti sche Qualität insgesamt? Die Frage, inwieweit Automatisie rungs prozesse die journalisti sche Qualität nun ins‑ gesamt und ganz direkt be einflussen, lässt sich auf Basis der Beobach tung folgender‑ maßen problematisie ren: Im Umfeld des Digitalen Journalismus sind auf grund innova‑ tiver Arbeits weisen auch neue Quali täts routinen ent standen, die sich größtenteils mit 264 den hergebrachten Methoden journalisti scher Quali täts siche rung decken. Der Fakten‑ und Quellen check bei der Recherche ist von der Grundidee ebenso wenig ein anderer wie der Prozess der Abnahme und das Redigie ren journalisti scher Beiträge in der Produk tion oder die institutionalisierte Blatt‑ bzw. Sitekritik während einer Redak‑ tions konferenz – nur haben sich eben Gestalt und Gefäße solcher Maßnahmen ver‑ ändert. Auf grund der Kategorisie rung lassen sich anhand der be obach teten Redak tionen folgende Ebenen der digitalen Quali täts siche rung adressie ren: – Bei der Recherche kommen ver schiedene Maßnahmen der Quali täts siche rung zum Tragen, etwa das regelmäßige Themen monitoring, die Über prüfung von Beiträgen sowie der obligatori sche Quellen‑ und Fakten check einschließ lich Nachrecherche. – Auf Ebene der Produk tion/Publika tion lassen sich in erster Linie vor bereitende Maßnahmen von Produk tions hand lungen sowie Vor gänge der Abnahme und des Redigierens bzw. der Modifika tion journalisti scher Beiträge vor der Ver öffent‑ lichung nennen. – Bei der journalisti schen Rezep tion von Nutzer feedback handelt es sich bei der Quali täts siche rung um Maßnahmen, die den gesamten Bereich der redak tio nellen Publikumsorientie rung sowie der Reaktion auf Nutzer feedback umfassen; u. a. der intensive Dialog mit den Usern, die Ver arbei tung von Nutzer hinweisen auf Fehler, die gegen seitige Beobach tung von Accounts der Redakteurs kollegen sowie die Kontrolle sozialer Medien im Hinblick auf Klickzahlen und Reaktionen auf Beiträge. – Auf der Ebene der redak tio nellen Organisa tion, Planung und Kommunika tion lassen sich schließ lich sämt liche Handlun gen als Quali täts routinen aus legen, die dem gesamten Bereich der Kollegen kommunika tion zuzu ordnen sind, also Blatt‑ bzw. Sitekritiken und jegliche redaktio nelle Konferenz formate, in denen Feedback zur Sprache kommt. Zusammen fassend lässt sich sagen, dass der digitale „neue Journalismus“ (Weichert, 2011), wie er be obachtet werden konnte, nicht komplett andersartig ist als der klassi‑ sche. Erwar tungs gemäß ist er jedoch er heblich technikabhängi ger, von seinen Vor‑ gehens weisen her arbeits teili ger und in vielen Bereichen durch automatisierter – wodurch sich die journalisti schen Inhalte und Produk tions weisen zunehmend von Raum und Zeit emanzipie ren (vgl. Altmeppen & Arnold, 2013, S. 60 f.). Das Handwerk im Digitalen Journalismus ist, wie ge zeigt werden konnte, hoch ver dichtet und durch simultan ab laufende Handlun gen aus vielen fragmentierten Arbeits schritten durch setzt. Um den journalisti schen Arbeits alltag und diese darin ver ankerten Handlun gen in den Details kennt lich zu machen, hat sich die Methode der qualitativen Beobach tung als äußerst nütz lich er wiesen. Es konnten ver gleichs weise kleinteilige Hand lungs abfolgen 265 6 technisie rung, automatisie rung unD Der Digitale Journalismus in den unter suchten Redak tionen rekonstruiert und damit der Grad der Automatisie‑ rung sowie einher gehe Maßnahmen zur Quali täts siche rung genauer interpretiert werden. Eine wichtige Erkenntnis ist die, dass sich Automatisie rungs tendenzen im Digitalen Journalismus auf den unter suchten Hand lungs ebenen in unter schied licher Intensi tät finden lassen – er heblich mehr als noch vor zehn Jahren (vgl. Quandt, 2005). Aus den Befunden kann ge folgert werden, dass ein prinzipieller Quali täts zuwachs journalisti scher Arbeit in einem technisch‑innovativem redak tio nellen Umfeld sowie unter Anwen dung be währter handwerk licher journalisti scher Methoden und dynami‑ sierter Arbeits weisen weitläufig erkenn bar ist. Dort also, wo technologi sche Innova tionen auf be kanntes Terrain treffen, er reicht die redaktio nelle Quali täts siche rung eine neue Dimension, in der auch neue Instrumente zum Einsatz kommen – auch dank ver än‑ derter Berufsprofile, alternativer Hand lungs konzepte und einer stark aus differenzierten Arbeits teilung, die unter dem ge stiegenen Zeitdruck ein ver ändertes Set an Quali täts‑ standards be ansprucht (vgl. Kap. 2.3). Die ge stiegene Technologieabhängig keit im Digitalen Journalismus darf dabei letzt lich jedoch nicht zu einer vollständi gen Auf‑ weichung journalisti scher Standards und Prinzipien führen, die womög lich einer profes sio nellen Quali täts siche rung ent gegen stehen könnte. Vielmehr steht zu hoffen, dass die be schleunigten Dynamiken im Journalismus, wie mittels der Beobach tung in vielen Nuancen zu zeigen war, nicht negativ auf die Ver fasst heit des journalisti schen Handwerks einwirken, sondern das auf scheinende Technik primat den Journalismus auf eine neue, digitale Quali täts stufe zu stellen hilft. Dies ist z. B. auch der Fall, wenn voll‑ oder halbautomatisierte Abläufe zu einer positiven Beschleuni gung Auf gaben‑ erledi gung und damit zu einem Zeit gewinn für andere redaktio nelle Tätig keiten führen. 267 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD: befra gung unD Vignetten analyse unter Journalisten unD bloggern 7.1 eine frage Des Ver trauens Im Juli 2010 kam es in Duisburg auf dem Musik festival Loveparade zu einer Massen‑ panik, 21 Besucher starben. Augenzeugen berich teten via Twitter und Facebook über das Gesehene, Bilder und Videos der Katastrophe kursierten unter anderem auf der Videoplatt form YouTube. Auch journalisti sche Medien wie das ZDF heute journal und Bild. de griffen in ihrer Berichterstat tung auf diese Erlebnis berichte und das Bildmaterial zurück, das in sozialen Netz werken und über andere Onlinequellen ver öffent licht worden war (vgl. Lückerath, 2010). Der Fall ver deut licht eine Ent wick lung, die Axel Bruns als „Gatewatching“ und Alfred Hermida als „Ambient Journalism“ be schrieben haben (vgl. Bruns, 2008; Hermida, 2010). Der Journalismus, so Bruns und Hermida, sei heutzutage auf ein feines Senso rium für Ereig nisse und Trends, aber auch Krisen (z. B. Arabischer Frühling, Fukushima) an gewiesen, über die zuerst in sozialen Netz werken oder auf ähnlichen, nutzer getrie benen Kommunika tions kanälen be richtet werde173. Im World Wide Web kursie ren allerdings be kanntermaßen nicht nur handfeste Fakten, sondern auch Ge‑ rüchte und Behaup tungen, die sich schwer über prüfen lassen. Immer wieder kommt es zu Falsch mel dungen. Beispiels weise wurde im April 2013 über den Twitter‑Account der Nach richten agentur Associated Press (AP) be hauptet, US‑Präsident Barack Obama sei bei einer Explosion im Weißen Haus ver letzt worden. Hacker hatten den Zugang von AP ge kapert und eine ent sprechende Meldung lanciert, die amerikani sche Börse Dow Jones reagierte binnen Minuten und sank innerhalb kürzester Zeit um ein Prozent, was einem vorüber gehenden Wert verlust von rund 140 Milliarden Euro ent sprach (vgl. von Marschall & Obertreis, 2013). Das ist ein Hinweis darauf, dass offiziellen Twitter‑ Accounts in solchen Fällen dasselbe Ver trauen ent gegen gebracht wird wie tradi tio nellen Kommunika tions kanälen. Wie steht es aber um Nutzer, die die Redak tion nicht kennt? Gerade bei Unglücksfällen wie der Duisburger Loveparade stellt sich die Frage: Wem können Redak tionen ver trauen? 173 eine nicht-repräsentative befra gung der dpa-tochter news aktuell unter Journalisten aller mediengat tungen (n = 452) im Jahre 2013 ergab allerdings ein ge mischtes bild von den Social-media-kennt nissen der Journalisten. rund ein Viertel be zeichnete sich als „profi“ im Umgang mit Social media, fast die hälfte gab an, „einige erfah rung“ zu haben und rund ein Viertel sah für sich „noch nach holbedarf“ (news aktuell, 2013: 6). 268 Dieses Kapitel befasst sich vor allem mit den Fragen, von was die Ver trauens‑ würdig keit partizipativer Botschaften aus Redakteurs sicht ab hängig ist, und welches Bild die Redakteure von ihrem Publikum und dem, was es in den Journalismus einbringt, haben. Zu diesem Zweck wurde eine Befra gung unter Journalisten und Bloggern aus Redak tionen und journalistisch aus gerich teten Blogs durch geführt, die auf Twitter und Facebook be sonders aktiv sind. Es handelt sich also nicht um eine Vollerhe bung bei allen journalisti schen Redak tionen und Blogs Deutschlands, sondern es wurden solche aus gesucht, die im Social Web be sonders viel Zuspruch er halten174. 7.2 methoDi sches Vor gehen Die Glaubwürdig keits‑ und Ver trauens forschung widmete sich im Kontext der Jour‑ nalis musforschung bisher meist der Erforschung der Glaubwürdig keit von und dem Ver trauen in Journalisten, in ihre Arbeit und die Ergeb nisse dieser Arbeit (vgl. z. B. Wirth, 1999; Kohring, 2004). An gesichts der Aus weitung öffent licher, digitaler Kom‑ munika tions kanäle stellt sich heute aber nicht mehr nur die Frage, wem der Medien‑ nutzer am Ende der Kommunika tions kette ver traut, sondern auch, wem der professio‑ nelle Journalist (oder Blogger) in früheren Stadien der journalisti schen Arbeit, etwa bei der Recherche oder beim Sichten und Aus wählen von Berichterstat tungs themen, Ver trauen schenkt175. Die in diesem Teil kapitel be handelte Befra gung ent hält einer seits eine Vignetten analyse (zur Erläute rung, siehe unten), mit der ge testet wird, welche Faktoren die Ver trauens würdig keit von Nutzer botschaften be einflussen. Anderer seits ent hält sie mehrere Zusatz-Items, in denen es um ver schiedene Aspekte des Ver hält‑ nisses zwischen den journalisti schen Redak tionen oder Blogs und dem Publikum bzw. dessen Aktivi täten geht. Vier explorative Forschungs fragen leiten das Interesse: EF1: Von welchen Faktoren hängt die Ver trauens würdig keit partizipativer Botschaften ab? Im Zuge der Aus weitung der Nutzer partizipa tion stellt sich die Frage, ob und auf welche Weise Journalisten und Blogger ihrem Publikum ver trauen. Um dies heraus‑ 174 Dies war deshalb be deutsam, weil die be fragten redakteure über ent sprechende erfah rungen ver fügen sollten. Wäre das nicht der Fall ge wesen, wäre es zu sogenannten „non-opinions“ ge kommen – die befragten bilden dann ihre meinung spontan, einstel lungen werden also erst durch den Fragebogen erzeugt, statt dass sie bereits vor handen sind und durch den Fragebogen ab gefragt werden, was der eigent liche Zweck von befra gungen ist (vgl. brosius u. a., 2009, S. 101 f.). 175 Zwar hat es auch zum Ver trauens verhältnis zwischen Journalisten und ihren Quellen schon Forschung ge geben (vgl. z. b. maier, 2005; porlezza u. a., 2012), aber in der digitalen Welt kommt hinzu, dass anonyme nutzer häufig hinweise geben und der Journalist u. a. ent scheiden muss, mit wem er über haupt kontakt auf nimmt. 269 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD zufinden, kommt eine Vignetten analyse zum Einsatz, mit der unter sucht wird, von wel‑ chen Faktoren die Ver trauens würdig keit partizipativer Botschaften abhängt. Vignetten‑ analysen oder faktorielle Surveys eignen sich dazu, Einfluss größen zu analysie ren, die sich auf die Ent schei dungen von Menschen – im vor liegen den Fall von Journalisten und Bloggern – aus wirken. Vignetten sind Situa tions beschrei bungen, die systematisch variiert werden. Durch die systemati sche Varia tion der unter schied lichen, einer Vignette zugrundeliegen den Variablen kann man testen, wie stark ver schiedene Einfluss faktoren auf Ent schei dungen wirken (Diekmann, 2010, S. 346–348). Ein Problem bei Vignetten‑ analysen ist, dass sich die Anzahl der be nötigten Vignetten mit jeder in das Unter‑ suchungs design ein gebauten Variablen mindestens ver doppelt176. Hinzu kommt, dass die Anzahl der zugemu teten Vignetten von der Motiva tion der Befragten abhängt und dass die Validität der Erhebung sinkt, je mehr Vignetten die Befragten zu sichten und zu be werten haben (Frings, 2010, S. 222). Gerade bei der Befra gung von Journalisten (und Bloggern) ist daher ein über schau bares Vignettendesign ratsam, möchte man nicht auf komplexe und z. T. problemati sche Vignetten reduk tions verfahren zurück‑ greifen (Steiner & Atzmüller, 2006, S. 120–124; Auspurg u. a., 2009, S. 72–73). Für die vor liegende Analyse liegen den Vignetten daher drei binäre Variablen zugrunde. Als Vignetten wurden fiktive Twitterprofile von Nutzern inklusive der letzten beiden Tweets, die der jeweilige Nutzer ab gesetzt hat, konstruiert. Als situativer Kontext dient folgende fiktive Situa tion: dpa meldet in einer Eilmel dung, dass es bei einer Katastrophe auf einer Ver anstal tung in der Nähe des Sitzes Ihres Blogs bzw. Ihrer Redak tion Tote und Ver letzte ge geben hat. Dann herrscht erst einmal Funkstille. Ihre Redak tion ver öffent licht die Kurz mel- dung auf der Website und über Twitter. Wenige Minuten später er scheint ein Tweet eines Nutzers, der sich auf das Ereignis bezieht. Die Befragten sollen einschätzen, ob sie dem Nutzer auf Grundlage seines Profils und des sicht baren Tweet‑Verhaltens177 ver trauen würden. Twitter wurde in erster Linie ge wählt, weil sich Twitter‑Profile und ‑Botschaften mit ver tret barem Aufwand und auf über schau barem Raum simulie ren lassen. In einem Pretest mit Journalisten wurden diese und die Zusatzitems des Fragebogens ge testet und kleine Änderun gen vor‑ 176 Werden Vignetten beispiels weise anhand von drei binären Variablen konstruiert, bedarf es insgesamt 2 × 2 × 2 = 8 Vignetten. eine zusätz liche Variable würde heißen, dass 2 × 2 × 2 × 2 = 16 Vignetten be nötigt würden. haben Variablen mehr als zwei aus- prägungen, steigt die anzahl der Vignetten eben falls be trächt lich. Würde man im ersten beispiel statt drei binär aus geprägten Variablen solche mit drei aus prägungen nehmen, dann bräuchte man statt 8 Vignetten 3 × 3 × 3 = 27 Vignetten. 177 tweets sind botschaften, die über twitter ver schickt werden (siehe auch kap. 6 und 8). 270 genommen, um die Items der redak tio nellen Realität anzu passen. Variiert werden folgende drei binäre Faktoren: 1. Anonymi tät: Im einen Fall ent hält das Profil einen Klarnamen und ein Foto des Nutzers. Es sind Profil bilder von lächelnden Männern im Alter zwischen 50 und 60 Jahren zu sehen, als Vor‑ und Nachnamen werden herkömm liche deutsche Namen ver wendet, um Einflusseffekte auf grund der Geschlechts zugehörig keit oder der ethnischen Herkunft zu ver hindern.178 Im anderen Fall ent hält das Profil ein offensicht liches Pseudonym (z. B. Hase33) und ein ent sprechen des Symbol bild (z. B. einen Hasen); 2. Detailliert heit der Botschaft: Im einen Fall ent hält die Botschaft mehrere Details zu dem, was der Nutzer von dem Ereignis mitbekommen hat, im anderen ist es nur eine kurze Botschaft (z. B. „@Redak tion: Hab’s gesehen.“); 3. Sprachniveau: Im einen Fall ent halten die letzten beiden Tweets mehrere Recht‑ schreib fehler und Aus drücke im Soziolekt (z. B. „boa“, „krass“), im anderen Fall sind die Tweets fehler los und die Sprache ist ge hobener (z. B. „bin fassungs los“). Als ab hängige Variablen dienen zum einen die Einschät zung der Ver trauens würdig keit auf einer Skala von 1 bis 6 und zum anderen die Wahrscheinlich keit, dass die Redak‑ 178 natür lich kann man nicht ganz aus schließen, dass die Fotos oder die namen dennoch eine aus wirkung auf die einschät zung der Ver trauens würdig keit haben könnten. Dies musste jedoch in kauf ge nommen werden, um eine möglichst realisti sche Simula tion zu gewährleisten. hätten wir immer dasselbe Foto und denselben namen für jedes profil ge nommen, was mögliche Ver zer rungs effekte ver hindert hätte, wäre die Simula tion den teilnehmern zweifel los vollkommen unrealistisch und künst lich vor gekommen. abbilDung 7.1: beispiel einer Vignette 271 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD tion oder das Blog mit dem Nutzer in Kontakt treten würde, eben falls auf einer Skala von 1 bis 6. Darüber hinaus werden ver schiedene Personen variablen erhoben um heraus zu‑ finden, ob sie eben falls einen Einfluss auf die Einschät zung der Ver trauens würdig keit haben. Dazu ge hören das Alter, das Geschlecht, die Berufs zufrieden heit, die Position innerhalb der Redak tion und inwiefern der Befragte partizipative Beiträge von Nutzern insgesamt persön lich für interessant hält. Bei den Vignetten variablen ist die Fallzahl aus reichend hoch für eine OLS‑Regres sions analyse179, weil sie sich hier aus dem Pro‑ dukt der Anzahl der Vignetten und der Anzahl der Befragten ergibt (Journalisten: n = 8 × 40 = 320; Blogger: n = 8 × 20 = 160). Bei den Personen variablen sind die Fallzahlen jedoch für eine solche Regression zu niedrig (Journalisten: n = 40; Blogger: n = 20). Deshalb werden Journalisten und Blogger für die Personen variablen zu einer Stichprobe zusammen gefasst und es werden statt der (zu voraus set zungs reichen) multiplen Regression paar weise Mann‑Whitney‑Tests180 durch geführt, die zeigen kön‑ nen, ob die binarisierten Variablen einen signifikanten Einfluss auf die Ver trauens‑ würdig keit haben oder nicht. EF2: Welches Bild haben Journalisten und Blogger von ihrem partizipie renden Publi- kum? Um heraus zufinden, was für ein Bild die Befragten von denjenigen Nutzern haben, die sich über soziale Netz werke oder über andere Kanäle wie Onlinekommentare bei journalisti schen Medien angeboten und Blogs einbringen, wird danach ge fragt, wie sich die Redakteure und Blogger ihr Publikum vor stellen. Dazu sollen sie an geben: 1. Bildungs grad: Welcher Anteil der teilnehmen den Nutzer hat Abitur? 2. Berufstätig keit: Welcher Anteil der teilnehmen den Nutzer ist be rufstätig? 3. Geschlecht: Welcher Anteil der teilnehmen den Nutzer ist männ lich? 4. Alter: Welcher Anteil der teilnehmen den Nutzer ist unter 25 Jahren? 179 bei der olS- oder ordinary-least-Squares-regression wird die lineare ab hängig keit einer ab hängi gen Variablen von einer oder mehreren unabhängi gen Variablen mit einer Gleichung approximiert. Das ergebnis lässt sich kausal interpretie ren, d. h. die unabhängi- gen Variablen sollen die ab hängige er klären (vgl. bortz & Schuster, 2010, S. 339 ff.). 180 mit mann-Whitney-tests kann man die Daten von Fall gruppen im hinblick auf die Varianz einer Variablen ver gleichen. erweist sich der test als signifikant, heißt das, dass sich die Gruppen in der Variablen varianz unter scheiden. Daraus kann man schließen, dass das kriterium, anhand dessen die Stichprobe in Gruppen ge teilt wurde, einen einfluss auf die unter suchte Variable hat. ein beispiel: Unter teilt man eine Stichprobe nach Geschlecht in zwei Gruppen und stellt fest, dass der mann-Whitney-test bei der Variablen Ver- trauen signifikant ist, dann heißt das, dass das Geschlecht offen bar einen signifikanten einfluss auf die Variable Ver trauen hat. mann-Whitney-tests haben gegen über t-tests den Vorteil, dass die Variablen nicht normal ver teilt sein müssen (vgl. bortz & Schuster, 2010, S. 130–132). 272 Redak tionen können in der Regel nicht wissen, wer sich hinter den Internet‑Identi täten ver birgt, die auf ihren Nachrichten‑, Facebook‑Seiten oder über Twitter aktiv sind. Aus Unter suchungen wie der ARD‑ZDF‑Onlinestudie ist aber bekannt, dass Frauen heute fast ebenso häufig das Internet nutzen wie Männer (im Gegen satz zu den Anfängen des World Wide Webs, vgl. Klumpe, 2011, S. 370), dass Berufstätige das Internet weit häufiger nutzen als Nicht‑Berufstätige und dass Nutzer unter 30 Jahren das Internet häufiger und länger nutzen als Ältere (vgl. van Eimeren & Frees, 2013, S. 360 f.). Internetnutzer waren von Anfang an höher ge bildet als der Durch schnitts‑ bürger und das ist, trotz leichter Angleichungs tendenzen, so ge blieben (vgl. Initiative D21, 2013, S. 23). Studien zu sozialen Netz werken kommen zu ähnlichen Ergeb nissen, was Alter und Geschlecht der Nutzer schaft be trifft (vgl. Bitkom, 2013)181. Inwie‑ fern dies auch für Nutzer gilt, die sich bei journalisti schen Internet‑Angeboten aktiv einbringen, müsste noch er forscht werden. Es könnte aber sein, dass sich Redakteure bei ihrer Einschät zung dieses Publikums auf das be kannte Wissen stützen, das sie aus der (hauseigenen oder allgemeinen) Medien forschung haben (vgl. dazu auch Hohlfeld, 2003). EF3: Wie wird die Nutzer partizipa tion ein geschätzt? Die Befragten sollen zudem be werten, wie gut aus ihrer Sicht partizipative Inputs sind. Ver schiedene Aspekte werden anhand von vier Items ab gefragt. 1. Konstruktivi tät: Welcher Anteil der partizipie ren den Nutzer be teiligt sich kon struk‑ tiv? Die Befragten sollen summarisch einschätzen, welcher Anteil der Nutzer sich konstruk‑ tiv in Diskussionen einbringt. Diejenigen, die im operativen Alltags geschäft mit der Betreuung von Nutzer beiträgen betraut sind, und redaktio nell Ver antwort liche sollten hier auf ent sprechende Erfah rungs werte zurück greifen können. 2. Qualität: Welche Qualität haben partizipative Beiträge insgesamt? Während es bei der Frage nach dem Anteil der konstruktiv partizipie ren den Nutzer um die Ebene der Nutzer geht, sollen die Befragten bei diesem Item auch auf der inhalt lichen Ebene summarisch die Qualität der partizipativen Beiträge be urteilen. 181 eine (selbstselektive) Stichprobe von tagesschau-nutzern (n = 354) hat ergeben, dass fast die hälfte mindestens 50 Jahre alt war, etwas mehr als 45 prozent waren voll oder teil weise be rufstätig und mehr als zwei Drittel hatten abitur (vgl. loosen u. a., 2013). 273 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD 3. Kollegen: Welche Einstel lung haben andere Journalisten oder Blogger in der Redak‑ tion? Die Befragten sollen an geben, welche Haltung ihre Kollegen gegen über der Nutzer‑ partizipa tion haben. Interessant ist in diesem Kontext, wie die Bereit schaft der Redak‑ teurs kollegen, die nicht hauptamt lich mit Nutzer partizipa tion zu tun haben, insgesamt ein geschätzt wird. 4. Vorgesetzte: Welche Einstel lung haben die (Online‑)Redak tions leiter? Schließ lich stellt sich die Frage, welche Haltung die Redak tions leiter bzw. die Betreiber des jeweili gen Blogs zur Nutzer partizipa tion haben, denn sie ent scheiden darüber, welche Innova tionen für die Nutzer beteili gung in den Redak tionen zum Einsatz kommen (vgl. Kramp & Weichert, 2012, S. 212). EF4: Wie sieht der Umgang mit Nutzer partizipa tion konkret aus? Schließ lich hat die Frage des Ver trauens auch etwas mit den konkreten Erfah rungen und dem Umgang mit partizipie ren den Nutzern zu tun. Hier interessierten vier Punkte: 1. Bester Kanal: Welcher partizipative Kanal funktioniert am besten? Über welchen Kanal, z. B. Facebook, Twitter, Onlinekommentare usw., funktioniert die Nutzer partizipa tion aus Sicht der Journalisten und Blogger konkret am besten? Bei der Bewer tung des besten Kanals spielen voraus sicht lich auch Aspekte des Be‑ treuungs aufwandes und der Nützlich keit des Kanals für die Redak tion eine Rolle. 2. Hinweise von Nutzern: Wie häufig er halten Redak tionen Hinweise, bei denen sich eine Weiter recherche lohnt? Je häufiger eine Redak tion nütz liche Hinweise von partizipie ren den Nutzern bekommt, desto bereit willi ger ist sie voraus sicht lich, sich auf die Nutzer partizipa tion einzu lassen. Deshalb wird ab gefragt, wie häufig solche Hinweise zur Weiter recherche bei den Redak tionen ein gehen. 3. Richtlinien für Nutzer dialog: Gibt es in Redak tionen und bei Blogs interne Richt‑ linien für den Nutzer dialog? Interne Richtlinien ver hindern eine ge wisse Willkür beim Umgang mit partizipativen Beiträgen. Bei Spiegel Online gab es beispiels weise in der Ver gangen heit immer wieder öffent liche Auseinander setzun gen um die Modera tions praxis (siehe Kap. 8). Deshalb ist es interessant zu er fahren, ob solche Richtlinien in den Redak tionen existie ren. 274 4. Modera tion: Wie werden partizipative Beiträge moderiert? Es gibt drei Arten, mit Nutzer beiträgen umzu gehen: Prä‑, Post‑ oder keine Modera‑ tion. Bei der Prämodera tion werden Nutzerinputs zunächst von der Redak tion gesichtet, bevor sie freigeschaltet werden. Bei der Post modera tion werden Nutzerinputs gesichtet, nachdem sie ver öffent licht wurden und ggf. ge löscht oder ver ändert. Beim Ver zicht auf eine Modera tion werden die Nutzer beiträge weder vor noch nach der Freischal tung selektiert. Auch die Form der Modera tion kann als Aussage zum Ver trauen der Modera‑ tion gegen über den Nutzern ge deutet werden. Prämodera tion könnte auf ge wisse Vor behalte gegen über der Qualität der Nutzer beiträge hindeuten, Post modera tion kann so ge deutet werden, dass die Redak tion zunächst von konstruktiven Beiträgen aus geht, weshalb sie eine Über prüfung erst im Anschluss an die Ver öffent lichung für notwendig hält. Die Teilnehmer der Studie wurden auf Grundlage einer Liste der bei Facebook und Twitter aktivsten journalisti schen Redak tionen und Blogs rekrutiert182. Die relativ kleine Stichprobe von insgesamt n = 60 Teilnehmern schien aus reichend, weil erstens nur die be sonders aktiven Redak tionen, die wirk lich über ent sprechende Erfah rungen mit der Nutzer partizipa tion ver fügen, in Frage kamen und zweitens, weil es sich nur um ein Teilprojekt unserer Gesamt studie handelte und ein größerer Aufwand deshalb auch forschungs pragmatisch nicht ver tret bar ge wesen wäre. Die Teilnehmer wurden zunächst im Zeitraum vom 11. November 2013 bis 11. De‑ zem ber 2013 rekrutiert. Redak tionen wurden telefonisch kontaktiert und um Unter‑ stüt zung ge beten. Bei einer Zusage wurde ihnen eine E‑Mail mit dem Link auf den Online fragebogen zu gestellt. Um die Anzahl der Teilnehmer zu erhöhen, fand eine zweite Rekrutie rungs aktion zwischen dem 11. Dezember 2013 und 11. Januar 2014 statt. 68 journalisti sche Redak tionen und 36 Blogs wurden insgesamt kontaktiert und ge beten, an der Befra gung teilzunehmen. Sowohl Onlineredak tions leiter als auch jene Redak teure, die für partizipative Formate wie soziale Netz werke und Onlinekommentare ver antwort lich zeichneten, wurden um Teilnahme ge beten. Damit lag die Zahl mög‑ 182 Zur auswahl wurden die journalisti schen redak tionen jeweils in bezug auf die anzahl ihrer twitter-Follower und Facebook-likes in vier Quartile ein geteilt. eine „1“ er hielten dabei beispiels weise jene redak tionen, die zu den 25 prozent der redak tionen mit den meisten Followern und likes ge hörten, eine „4“ jene, die zu den untersten 25 prozent zählten, usw. Der Durch schnitts wert dieser Scores für Facebook und twitter wurde dann als rankingindikator für die aktivsten redak tionen ge nommen. Wenn beispiels weise eine redak tion zu den 25 prozent der redak tionen mit den meisten Facebook-likes und twitter-Followern ge hörte, erhielt sie das ranking (1 + 1) / 2 = „1“. Gehörte sie bei den Facebook-likes zum obersten, bei den twitter-Followern jedoch zum untersten Viertel, erhielt sie das ranking (1 + 4) / 2 = „2,5“. nach diesem Ver fahren wurden insgesamt 68 journalisti sche redak tionen identifiziert, die mindestens ein ranking von „1,5“, und 36 blogs, die mindestens ein ranking von „2,5“ hatten. 275 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD licher Teilnehmer, wenn man je journalisti scher Redak tion und je Blog von zwei Teilnehmern – dem Leiter und dem für Nutzer partizipa tion ver antwort lichen Redak‑ teur – aus geht, bei 136 bzw. 72. Davon nahmen schließ lich 40 Journalisten und 20 Blogger an der Befra gung teil, was Aus schöp fungs quoten von 29 bzw. 28 Prozent ent spricht. Die be fragten Blogger sind etwas älter als die be fragten Redakteure und Redak‑ tions leiter. Der Median des Alters der Journalisten liegt zwischen 30 und 39, bei den Bloggern liegt er zwischen 40 und 49 Jahren. 70 Prozent der Journalisten sind männ‑ lich, verg lichen mit fast 90 Prozent bei den Bloggern. Bei den journalisti schen Redak‑ tionen stammen etwas mehr als zwei Drittel der Befragten von einem mit einer Tages‑ zeitung ver bundenen Medien angebot, ein Fünftel von Rundfunkmedien (Fern sehen, Hörfunk), die rest lichen 13 Prozent ver teilen sich auf sonstige Mediengat tungen (z. B. Wochen zeitung, Zeitschrift). 43 Prozent der journalisti schen Teilnehmer stammen aus kleinen Redak tionen mit weniger als 20 Redakteuren, 25 Prozent aus mittelgroßen mit 20 bis 100 Redakteuren und 33 Prozent aus Groß redak tionen mit mehr als 100 Redakteuren. Zwei Drittel der Blogs ver fügen über vier bis acht Blogger. Drei Viertel der journalisti schen Redak tionen sind regional aus gerichtet, ein Viertel über‑ regional. Von 40 be fragten Journalisten sind sieben in leiten den Positionen tätig, bei den Blogs sind es zwölf von 20. Die Stichprobe lässt sich auch ver gleichen mit den Befunden der Inhalts analyse journalisti scher Medien angebote in Deutschland (siehe Kap. 3). Ein direkter Ver gleich zeigt, dass die Redak tionen in der Befra gungs stichprobe über durch schnitt lich häufig in sozialen Netz werken (100 Prozent) und auf Twitter (100 Prozent) aktiv sind, ver‑ glichen mit 84 bzw. 68 Prozent der journalisti schen Redak tionen in ganz Deutschland. 83 Prozent der Journalisten und 95 Prozent der Blogger arbeiten für eine Website, die über eine Onlinekommentarfunk tion ver fügt. Im Gegen satz dazu haben nur 55 Prozent der journalisti schen Websites insgesamt eine solche Funktion. Auch bei anderen parti‑ zipativen Anwen dungen sind die Redak tionen aktiver als der Rest. So stammen die Journalisten in der Stichprobe zu 30 Prozent aus einer Redak tion, die ein Forum be treibt (Bundes durchschnitt: 8 %) und zu 15 Prozent aus Redak tionen, die Nutzern die Möglich keit bieten, ein eigenes Blog zu be treiben (Bundes durchschnitt: 4 %). Das zeigt, dass sich die Journalisten und Blogger in der Stichprobe tatsäch lich, wie be‑ absichtigt, be sonders im Bereich der Nutzer partizipa tion engagie ren. 276 7.3 kontakt freuDig, aber geringschätzig: wie Journalisten ihrem Publikum gegen Über stehen 7.3.1 Vignetten analyse zum Ver trauen in nutzer botschaften (ef1) Insgesamt 40 Journalisten und 20 Blogger er hielten den Fragebogen zum Ver trauen in partizipative Beiträge von Nutzern. Die Vignetten analyse war in den Fragebogen ein gebettet. Jede Vignette besteht aus einem Profil eines fiktiven Nutzers (siehe Abb. 7.1). Die Reihen folge der Vignetten wurde randomisiert, d. h. per Zufalls generator pro Teilnehmer jedes Mal neu erzeugt, sodass die Reihen folge keine Rolle für die Beurtei‑ lung der Vignetten spielt – Lerneffekte haben damit keine systemati sche Aus wirkung auf das Antwort verhalten. Die Befragten sollten für jede der acht Vignetten, in denen die Anonymi tät des Profils, die Detailliert heit des (katastrophen bezogenen) Tweets und das Sprachniveau der letzten beiden Tweets variiert wird, auf einer Skala von 1 bis 6 be stimmen, für wie ver trauens würdig sie den letzten Tweet des Nutzers hielten und ob sie mit dem Nutzer Kontakt auf nehmen würden. Methodisch kommt eine multiple, lineare Regres sions analyse183 bei der Aus wertung zum Einsatz, bei der der Einfluss der unabhängi gen Variablen (Anonymi tät, Detailliert heit, Sprachniveau) auf die ab hängi gen Variablen (Ver trauen, Kontakt aufnahme) ge messen wird. Es zeigen sich beim Ver trauen als ab hängi ger Variablen stärkere Effekte als bei der Kontakt aufnahme (siehe Tab. 7.1). Auf die möglichen Gründe wird weiter unten ein gegangen. Bei den Journalisten er weisen sich alle drei Einfluss faktoren als höchst signifikant für das Ver trauen (p < 0,001). Die Nicht‑Anonymi tät des Profils be einflusst das Ver trauen am stärksten (0,289), ge folgt vom Sprachniveau der Tweets (0,230) und der Detailliert heit des letzten Tweets (0,215). Bei den Bloggern ist dies nur beim Sprachniveau der Tweets der Fall, die (Nicht‑) Anonymi tät erweist sich als hoch‑ signifikant (p < 0,01), die Detailliert heit des letzten Tweets immerhin auch noch als signifikant (p < 0,05). Das Sprachniveau spielt hier für das Ver trauen die wichtigste Rolle (0,275). Knapp dahinter rangiert die Nicht‑Anonymi tät des Profils (0,263), die Detailliert heit des Tweets hingegen ist weniger wichtig (0,168). Damit spielen zwar sowohl bei Journalisten als auch bei Bloggern alle ver wendeten Einfluss faktoren eine Rolle, wenn es um das Ver trauen in partizipative Beiträge geht. Die Aus führlich keit der Botschaft scheint aber die geringste Bedeu tung zu haben. Alle Zusammen hänge 183 Die Voraus setzungen für diese methode, also keine multikollineari tät, keine heteros kedastizi tät und normal verteilte Variablen, waren ge geben. 277 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD sind eher schwach aus geprägt, sodass ledig lich von kausalen Tendenzen die Rede sein kann, nicht aber von einer starken Determina tion. Bei den Journalisten erklärt das Regres sions modell 17,5 Prozent der Varianz der ab hängi gen Variablen Ver trauen, bei den Bloggern sind es 15,5 Prozent. Das ist für ein Drei‑Variablen‑Modell kein schlechtes Ergebnis. Bei der Frage, ob die Teilnehmer zu dem jeweili gen Nutzer Kontakt auf nehmen würden, er weisen sich nur zwei Variablen bei den Journalisten als signifikant. Die Nicht‑Anonymi tät des Profils ist höchst signifikant (p < 0,001) und das Sprachniveau der Tweets ist ein hoch signifikanter Einfluss faktor auf die Wahrscheinlich keit der Kontakt aufnahme (p < 0,01). Die Detailliert heit des letzten Tweets hat keinen signi‑ fikanten Einfluss (p = 0,066). Beide signifikanten Einfluss faktoren, die Nicht‑Anonymi‑ tät des Profils (0,190) und das Sprachniveau der Tweets (0,187), sind schwach aus‑ geprägt. Bei den Bloggern erweist sich die Detailliert heit des letzten Tweets auch als nicht signifikant, ebenso allerdings die Nicht‑Anonymi tät des Profils. Ledig lich das Sprachniveau der Tweets ist ein signifikanter (p < 0,05), aber schwacher (0,176) Prä‑ diktor für eine Kontakt aufnahme mit dem jeweili gen Nutzer. Die er klärte Varianz liegt bei der ab hängi gen Variablen Kontakt aufnahme er heblich niedri ger als bei der Variablen Ver trauen. Bei den Journalisten er klären die drei Einfluss faktoren nur 7,2 Pro‑ zent der Varianz der Wahrscheinlich keit der Kontakt aufnahme, bei den Bloggern sind es nur 3,4 Prozent. tabelle 7.1: ols-regres sions modelle zur erklä rung der einschät zung der Ver trauens würdig keit und der wahrscheinlich keit der kontakt aufnahme Unabhängige Variablen ab hängige Variablen Ver trauens würdig keit kontakt aufnahme β’s Journalisten (n = 320 Fälle) β’s blogger (n = 160 Fälle) β’s Journalisten (n = 320 Fälle) β’s blogger (n = 160 Fälle) nicht-anonymi tät (profil) 0,289*** 0,263** 0,190*** n. s. Detailliert heit (tweet) 0,215*** 0,168* n. s. n. s. Sprachniveau (tweets) 0,230*** 0,275*** 0,187** 0,176* korr. r2 0,175 0,155 0,072 0,034 erläute rung: Unabhängige Variablen: nicht-anonymi tät des profils, Detailliert heit des letzten tweets, Sprachniveau der tweets im profil; ab hängige Variablen: Ver trauens würdig keit des nutzer tweets (Für wie ver trauens würdig halten Sie den nutzer und seinen letzten tweet, auf einer Skala von 1 (= über haupt nicht) bis 6 (= sehr)?); Wahrscheinlich keit der kontakt aufnahme mit dem nutzer (Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlich keit ein, dass Sie bzw. ihre redak tion in der geschilderten Situa tion (katastrophe ➝ dpa-eilmel dung ➝ User-tweet) in Verbindung treten würden, auf einer Skala von 1 (= sehr gering) bis 6 (sehr hoch)?); Signifikanzen: *** p < 0,001; ** p < 0,01; * p < 0,05; n. s. = nicht signifikant; korr. r2 = korrigierte er klärte Varianz der jeweili gen ab hängi gen durch die unabhängi gen Variablen. 278 Dass die unabhängi gen Variablen die Ver trauens würdig keit von Nutzer botschaften besser er klären als die Kontakt aufnahme, heißt nicht, dass Ver trauens würdig keit und Kontakt aufnahme nichts miteinander zu tun hätten. Bei den Journalisten ist der Korrela tions zusammen hang zwischen den beiden Variablen höchst signifikant und stark (Pearson’s r: 0,695). Im Durch schnitt ist bei den Journalisten, aber auch bei den Bloggern die durch schnitt liche Wahrscheinlich keit der Kontakt aufnahme (3,4 bzw. 3,9 auf einer Skala von 1 bis 6) stärker aus geprägt als das Ver trauen (3,0 bzw. 2,8). Das spricht dafür, dass die Hemmschwelle, mit Nutzern über Twitter in Kontakt zu treten, so niedrig ist und der mögliche Gewinn an Informa tionen im Ver hältnis dazu als so aus sichts reich gilt, dass die Redak tionen trotz z. T. geringe rer Ver trauens würdig‑ keit eher Kontakt zum jeweili gen Nutzer auf nehmen würden als darauf zu ver zichten. Das würde auch er klären, warum die Detailliert heit der Botschaft in allen Modellen die geringste Rolle spielt. Schon die kleinste Andeu tung, dass ein Nutzer nütz liche Informa tionen liefern könnte, scheint den Redak tionen im Zweifels fall zu ge nügen, um mit ihm in Kontakt zu treten. Warum bei den Journalisten die Nicht‑Anonymi tät der stärkste Prädiktor ist, bei den Bloggern hingegen das Sprachniveau, ist schwer zu er klären. Vielleicht basieren die Unter schiede auf unter schied lichen Erfah rungen, etwa weil journalisti sche Redak‑ tionen bei Unfällen und ähnlichen Ereig nissen häufiger kontaktiert werden und dabei die Erfah rung ge macht haben, dass die Rechtschrei bung in solchen Situa tionen mitunter schlecht aus fällt, weil die Nutzer einer seits unter Stress stehen, anderer seits solche Botschaften häufig mit einem Mobiltelefon ver schicken, was eben falls die höhere Zahl der Rechtschreibfehler er klären kann. Zudem machen journalisti sche Redak tionen immer wieder die Erfah rung, dass anonyme Nutzer sich nicht an Netiquette‑Regeln halten (vgl. Santana, 2013). Dies könnte bei Blogs anders sein, da sich anonyme Nutzer hier weniger in der Masse ver stecken können als bei großen Medien angeboten. Deshalb könnte die Anonymi tät hier ein geringe res Problem sein als bei den journalisti schen Redak tionen. Die unabhängi gen Personen variablen werden, auf grund der geringen Fallzahl (n = 60), für die Mann‑Whitney‑Tests binarisiert184. Für die ab hängi gen Variablen (Ver trauen, Kontakt aufnahme) werden im Folgenden nur die Mittelwerte be richtet und die Ergeb nisse des paar weisen Mann‑Whitney‑Tests auf Varianzhomogeni tät (siehe dazu Fußnote 180). Mit den Tests wird über prüft, ob die fünf Personen variablen einen signifikanten Einfluss auf das Ver trauen und die Kontakt aufnahme haben: 184 Dadurch gehen zwar die detaillierten informa tionen des metrischen Skalen niveaus ver loren, allerdings gewinnen wir dadurch die möglich keit, mann-Whitney-tests durch führen zu können um fest zustellen, ob die personen variablen einen signifikanten einfluss auf die ab hängi gen Variablen haben. 279 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD – Alter: Bei den unter 40‑Jährigen (n = 33)185 liegt der Mittelwert der Ver trauens‑ einschät zungen (auf einer Skala von 1 bis 6) bei 2,95, bei den über 40‑Jährigen (n = 24) ebenso. Der Mann‑Whitney‑Test erweist sich daher als nicht‑signifikant. Das Alter der Befragten spielt demnach keine statistisch signifikante Rolle bei der Einschät zung der Ver trauens würdig keit von Nutzer tweets. – Geschlecht: Frauen (n = 14) schätzen die Ver trauens würdig keit der Tweets im Schnitt mit 2,80 ein, Männer (n = 43) durch schnitt lich mit 3,00. Mit dem Mann‑Whitney‑ Test lässt sich auch hier kein signifikanter Einfluss des Geschlechts nach weisen. Auch das Geschlecht ist demnach weit gehend irrelevant für das Ver trauen. – Berufs zufrieden heit: Befragte, die weniger zufrieden sind, also weniger als vier Punkte auf einer 6‑Punkt‑Skala zur Berufs zufrieden heit ver geben (n = 11), kommen auf eine durch schnitt liche Ver trauens wertung von 2,89, während die zufriedene‑ ren Kollegen, die vier oder mehr Punkte ver geben (n = 46), mit 2,97 nicht viel mehr Ver trauen schenken. Auch hier produziert der Mann‑Whitney‑Test keine signifikanten Ergeb nisse. – Führungs posi tion: Redakteure ohne Leitungs funk tion (n = 37) ver geben im Schnitt 2,83 Ver trauens punkte, während Redak tions‑ und Blogleiter (n = 20) einen Mittel‑ wert von 3,18 er reichen. Dieser Unter schied reicht allerdings – vielleicht auch auf grund der geringen Fallzahlen – nicht aus, um sich im Mann‑Whitney‑Test als statistisch signifikant bemerk bar zu machen. – Interesse an Nutzer beiträgen: Befragte, die weniger als vier Punkte auf einer 6‑Punkt‑ Skala ver geben, wenn sie danach ge fragt werden, für wie interessant sie persön lich die Nutzer beiträge insgesamt halten (n = 16), kommen auf 2,62 Ver trauens punkte im Schnitt, während die interessierte ren Kollegen (n = 41) einen Schnitt von 3,08 er reichen. Auch hier ist der Mann‑Whitney‑Test nicht signifikant. Wie steht es um die Wahrscheinlich keit der Kontakt aufnahme? Hier zeigt sich ein ähnliches Bild. Die über 40‑Jährigen sind etwas weniger bereit, in Kontakt zu treten (3,48), als die unter 40‑Jährigen (3,68). Bei Frauen (3,38) ist diese Bereit schaft durch‑ schnitt lich auch etwas geringer als bei den Männern (3,67). Journalisten und Blogger, die mit ihrem Beruf eher unzu frieden sind (3,15), sind schon deut lich weniger bereit, Kontakt aufzu nehmen, als solche, die zufrieden sind (3,70). Einfache Redakteure (3,40) sind auch weniger dazu bereit als Redak tions leiter (3,95). Und schließ lich, Befragte, die Nutzer botschaften eher nicht interessant finden (2,96), neigen er heblich seltener dazu, Nutzern zu antworten, als die Interessierten (3,84). In keinem Fall erweist sich 185 manche personen ver weigerten die angabe be stimmter Variablen. Daraus ergeben sich im Folgenden die Diskrepanzen zwischen Gesamt- und teilstichproben. 280 der Mann‑Whitney‑Test als signifikant, allerdings wird die Signifikanz bei der Variablen „Interesse an Nutzer botschaften“ (p = 0,054) nur knapp ver fehlt. Aus den Ergeb nissen lässt sich – bei aller Vor sicht an gesichts der geringen Fallzahlen und der Komplexi täts reduk tion vom metrischen auf das nominale Niveau – tendenziell schließen, dass Personen variablen eine geringere Rolle bei der Einschät zung der Ver‑ trauens würdig keit und der Kontakt aufnahme spielen als die sicht baren Eigen schaften der Nutzer bzw. ihrer Botschaften. Es gab keine signifikanten Befunde. Allerdings scheinen das Interesse an Nutzer botschaften und die Position innerhalb der Redak tion, der Tendenz nach, noch die größte Rolle für das Ver trauen zu spielen. Bei der Kontakt‑ aufnahme er wiesen sich eben falls das Interesse an Nutzer botschaften, die Position in der Redak tion und zusätz lich die Berufs zufrieden heit als die wichtigsten Variablen. Wünschens wert wäre, dass die Rolle der Personen variablen in Zukunft anhand einer größeren Stichprobe mit mehr Befragten über prüft wird, was allerdings voraus setzt, dass journalisti sche Redak tionen bis dahin häufiger institutio nell ver ankerte Rollen für die Nutzer betreuung vor weisen können, als das heute der Fall ist (siehe Kap. 5). 7.3.2 bilD Der Journalisten unD blogger Vom PartiziPie ren Den Publikum (ef2) Wenn Journalisten und Blogger sich bei ihrem Bild vom partizipie ren den Nutzer an den be kannten Erkennt nissen der Medien forscher über Internetnutzer orientie ren würden, müssten sie ihr Publikum als höher ge bildet, be rufstätig, jung und eher männ‑ lich (wenn gleich Letzteres nur noch mit leichter Tendenz) einschätzen. Fast 50 Prozent der be fragten Journalisten und etwas mehr als 50 Prozent der be fragten Blogger geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der partizipie ren den Nutzer tabelle 7.2: bild der be fragten Journalisten und blogger vom partizipie ren den Publikum Welcher anteil der nutzer … Journalisten (n = 37–39) blogger (n = 15–19) < 50 % ≥ 50 % < 50 % ≥ 50 % … hat ein abitur. 20 [53 %] 18 [47 %] 7 [47 %] 8 [53 %] … ist be rufstätig. 10 [27 %] 27 [73 %] 3 [18 %] 14 [82 %] … ist unter 25. 34 [87 %] 5 [13 %] 17 [90 %] 2 [11 %] … ist männ lich. 4 [10 %] 35 [90 %] 8 [42 %] 11 [58 %] erläute rung: itemformulie rung: „keiner weiß so genau, wer sich hinter Userkommentaren oder -tweets ver birgt. Was schätzen Sie, welcher anteil der nutzer, die sich über partizipa tions kanäle (z. b. onlinekommentare, twitter, Facebook) ihrer redak tion einbringen …“; hier und bei den folgen den tabellen ergeben sich ab weichungen von kumulierten 100 prozent aus rundungs fehlern. 281 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD ein Abitur hat (siehe Tab. 7.2). Damit halten die Befragten das partizipierende Publikum für deut lich ge bildeter als die Gesamtbevölke rung. Nur vier Journalisten und drei Blogger gehen davon aus, dass weniger als ein Viertel des partizipie ren den Publikums die Hoch schul berechti gung besitzt. Über 70 Prozent der Journalisten und über 80 Prozent der Blogger sind der Meinung, dass mehr als die Hälfte der partizipie ren‑ den Nutzer be rufstätig ist. Da die derzeitige Arbeits losen quote unter zehn Prozent liegt, gehen die Befragten also davon aus, dass Nicht‑Berufstätige in den Kommentar‑ spalten, auf Twitter, Facebook und anderen Partizipa tions kanälen präsenter sind als in der Gesamtbevölke rung. Immerhin fast 30 bzw. 20 Prozent der Journalisten und Blogger gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte derjenigen, die sich partizipativ zu Wort melden, keiner geregelten Arbeit nach geht. Die Journalisten und Blogger glauben nicht, dass die Genera tion der unter 25‑Jähri‑ gen, die sich über durch schnitt lich häufig und lang im Internet aufhält, auch mehr‑ heit lich für die Nutzer partizipa tion ver antwort lich ist. Im Gegen teil, fast alle Jour‑ nalisten und Blogger gehen davon aus, dass diese jungen Nutzer weniger als die Hälfte der partizipie ren den Nutzer aus machen. 41 Prozent der Journalisten und 47 Prozent der Blogger meinen, dass sie weniger als ein Viertel der Nutzer aus machen. Der einzige größere Unter schied zwischen Journalisten und Bloggern zeigt sich beim ver muteten Geschlecht der Nutzer: Während fast 90 Prozent der Journalisten davon aus gehen, dass mehr als die Hälfte der partizipativen Nutzer Männer sind, sind es bei den Bloggern weniger als 60 Prozent. 7.3.3 einschät zung Der nutzer PartiziPa tion (ef3) Die Befragten sollten auch an geben, wie sie die Nutzer partizipa tion be werten und wie auf geschlossen ihre Kollegen und Vor gesetzten für Nutzerinputs sind. Sowohl Journalisten als auch Blogger schätzen die Mehrheit der partizipie ren den Nutzer als wenig konstruktiv ein. Mehr als zwei Drittel der be fragten Journalisten und mehr als die Hälfte der be fragten Blogger schätzen, dass sich weniger als die Hälfte der Nutzer konstruktiv in Themen diskussionen einbringt (siehe Tab. 7.3). Dies deutet, insbesondere bei den Journalisten, auf ein skepti sches bis negatives Publi kums‑ bild hin. 25 Prozent der Journalisten gehen sogar davon aus, dass nicht einmal ein Viertel der Nutzer, die sich einbringen, konstruktiv agiert. Ein ähnliches Meinungs bild zeigt sich, wenn die Befragten um eine Einschät zung der inhalt lichen Qualität der Nutzer partizipa tion insgesamt ge beten werden. Auf einer metrischen Skala von 1 (= sehr schlecht) bis 6 (= sehr gut) ver geben Journalisten wie 282 Blogger eher schlechte Noten. Codiert man die Ergeb nisse um, sodass die 6 wie im Schulnoten system üblich die schlechteste und 1 die beste Note ist, kommt man bei den Journalisten auf eine Durch schnitts note von 3,76 und bei den Bloggern auf eine Note von 3,55 (siehe Tab. 7.4). Aus Sicht der Befragten sind die partizipativen Beiträge insgesamt also als „be friedigend“ bis „aus reichend“ einzu schätzen. Nur je ein Journalist und ein Blogger vergab die Note „sehr gut“, nur zwei Journalisten und drei Blogger die Note „gut“. Schließ lich wurden die Befragten auch um ihre Einschät zung ge beten, wie auf‑ geschlossen die Redak tions kollegen und Redak tions leiter für die Nutzer partizipa tion sind. Auf einer 6‑Punkte‑Skala zwischen 1 (= über haupt nicht) und 6 (= sehr auf‑ geschlossen) ver geben die Journalisten für ihre Kollegen im Durch schnitt 3,93 und die Blogger 4,94 Punkte. Sowohl die be fragten Journalisten als auch die Blogger, die sich in erster Linie mit Nutzer partizipa tion be fassen, schätzen also ihre Kollegen als eher positiv ein gestellt ein, bei den Bloggern allerdings positiver als bei den Journalisten. Dieses Ver hältnis be stätigt sich auch bei der Frage, wie auf geschlossen die Redak tions‑ tabelle 7.3: einschät zung der konstruktivi tät des partizipie ren den Publikums durch die be fragten Journalisten und blogger Welcher anteil der nutzer … Journalisten (n = 40) blogger (n = 19) < 50 % ≥ 50 % < 50 % ≥ 50 % … trägt konstruktiv zu themen diskussionen bei? 27 [68 %] 13 [33 %] 11 [58 %] 8 [42 %] erläute rung: itemformulie rung: „keiner weiß so genau, wer sich hinter Userkommentaren oder -tweets ver birgt. Was schätzen Sie, welcher anteil der nutzer, die sich über partizipa tions kanäle (z. b. onlinekommentare, twitter, Facebook) ihrer redak tion einbringen …“ note Journalisten (n = 38) blogger (n = 20) 1 = sehr gut 1 [ 3 %] 1 [ 5 %] 2 2 [ 5 %] 3 [15 %] 3 12 [32 %] 6 [30 %] 4 13 [34 %] 4 [20 %] 5 10 [26 %] 6 [30 %] 6 = sehr schlecht 0 [ 0 %] 0 [ 0 %] mittelwert 3,76 3,55 erläute rung: Skala von 6 bis 1 auf 1 bis 6 umcodiert; itemformulie rung: „nutzer bringen sich über diverse onlinekanäle in den Journalismus ein. bezogen auf die redak tion, für die Sie hauptsäch lich arbeiten: Wie würden Sie die Qualität auf einer Skala von 1 (= sehr schlecht) bis 6 (= sehr gut) be urteilen?“ tabelle 7.4: einschät zung der Qualität der nutzer partizipa tion 283 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD leiter gegen über der Nutzer partizipa tion sind. Auch hier gehen die Blogger von einer größeren Auf geschlossen heit ihrer Vor gesetzten (5,75) aus als die Journalisten (4,94)186. Beide Befragten gruppen be scheinigen ihren Vor gesetzten damit eine große Auf ge‑ schlossen heit. Sowohl die Blogger als auch die Journalisten schätzten die Redak tions‑ bzw. Blogleiter um einen Skalen punkt auf geschlossener ein als die Kollegen. 7.3.4 umgang mit nutzer PartiziPa tion (ef4) Schließ lich interessiert uns, wie die Journalisten und Blogger in ihrem redak tio nellen Alltag mit der Nutzer partizipa tion umgehen. Dazu gehört die Frage, welche Partizipa‑ tions formate sie konkret für die besten halten. Hier wird sowohl von den Journalisten als auch von den Bloggern Facebook am häufigsten ge nannt (siehe Tab. 7.5). Bei den Journalisten liegt Twitter auf Platz zwei und die Kommentarfunk tion auf Platz drei, bei den Bloggern folgt zuerst die Kommentarfunk tion und dann Twitter. Dass Facebook und Twitter jeweils unter den Top drei Formaten ge nannt werden, könnte auch daran liegen, dass die Redak tionen nach dem Kriterium aus gesucht wurden, wie aktiv sie bei Facebook und Twitter sind. Dass jedoch Facebook so deut lich bei Jour nalisten und Bloggern am be liebtesten ist, lässt sich damit nicht hinreichend er klären. Ein Befragter erklärt dies im Onlinefragebogen mit „geringem Zeitaufwand“, was ein Hinweis ist, dass neben der Qualität der Diskussionen auch der Betreuungs aufwand bei der Einschät zung des „besten“ Kanals eine Rolle spielt. 186 bei diesem item wurden die redak tions leiter aus geschlossen, sodass sich die Fallzahl auf 33 bzw. 8 befragte ver ringerte. tabelle 7.5: einschät zung des besten Partizipa tions formats bestes partizipa tions format Journalisten (n = 40) blogger (n = 20) Facebook 36 [90 %] 18 [90 %] twitter 13 [32 %] 4 [20 %] kommentarfunk tion 8 [20 %] 5 [25 %] Votings 4 [10 %] 0 [ 0 %] Google+ 0 [ 0 %] 2 [10 %] Sonstige je 1 [3 %] / erläute rung: mehrfach auswahl möglich; itemformulie rung: „Welcher dieser kanäle funktioniert aus ihrer Sicht am besten? bitte tragen Sie den besten kanal oder die besten kanäle in das dafür vor gesehene Feld ein.“ 284 Das zweite diesbezüg liche Item ist der Frage ge widmet, wie häufig in den Redak‑ tionen Hinweise der Nutzer zum Anlass ge nommen werden, weiter zu recherchie ren. Sowohl in den journalisti schen Redak tionen als auch bei den Blogs geschieht dies in der Regel mehrmals im Monat (Median). Immerhin 30 Prozent der Journalisten und 25 Prozent der Blogger arbeiten in Redak tionen und Blogs, die mehrmals wöchent lich solche Hinweise er halten und 10 Prozent der Journalisten in Redak tionen, bei denen dies mehrmals täglich der Fall ist. Explizite Richtlinien für den Nutzer dialog können den Umgang mit Nutzer‑ partizipa tion für Redak tionen er leichtern und für Nutzer be rechen barer machen. Der Anteil der Befragten, die bei journalisti schen Redak tionen und Blogs arbeiten, die über solche Richtlinien ver fügen, liegt zwischen 50 und 60 Prozent. Hier scheint es also Nach holbedarf bei den Redak tionen zu geben. Redak tionen müssen ent scheiden, wie sie mit partizipativen Beiträgen auf ihren Websites (z. B. Kommentare, Foren) oder auf anderen Platt formen (z. B. Facebook, Twitter) umgehen. Auf der eigenen Website können sie sich zwischen einer Prä‑, Post‑ oder keiner Modera tion ent scheiden. Auf externen Platt formen lässt sich nur die tabelle 7.6: häufig keit der nutzer hinweise, die zur weiter recherche führen häufig keit von hinweisen Journalisten (n = 40) blogger (n = 20) nie 1 [ 3 %] 0 [ 0 %] Seltener 6 [15 %] 3 [15 %] mehrmals monat lich 17 [43 %] 12 [60 %] mehrmals wöchent lich 12 [30 %] 5 [25 %] mehrmals täglich 4 [10 %] 0 [ 0 %] median mehrmals monat lich mehrmals monat lich erläute rung: itemformulie rung: „Wie häufig kommt es vor, dass ihre redak tion anregun gen von normalen nutzern (informa tionen oder themen ideen) erhält, die Sie zu einer Weiter recherche ver anlassen?“ tabelle 7.7: redak tionen mit expliziten nutzer dialogrichtlinien explizite richtlinien? Journalisten (n = 39) blogger (n = 20) Ja 23 [58 %] 11 [55 %] nein 16 [40 %] 9 [45 %] Weiß nicht 1 [ 2 %] / erläute rung: itemformulie rung: „Ver fügt ihre redak tion über explizite nutzer dialogrichtlinien, die fest legen, wie mit nutzer- botschaften um gegangen wird?“ 285 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD Post modera tion ver wirk lichen oder man ver zichtet auf eine Modera tion. Während die Mehrzahl der Blogger bei Blogs arbeitet, die bei den Onlinekommentaren eine Prä‑ modera tion be treiben (63 %), sind die be fragten Journalisten mehr heit lich bei Redak‑ tionen an gestellt, die auf eine Post modera tion setzen (53 %). Auch die 13 Journalisten, die bei Redak tionen arbeiten, die Foren anbieten, geben an, dass dort mehr heit lich eine Post modera tion zum Einsatz kommt (62 %). Fast alle Journalisten und Blogger arbeiten in Redak tionen, in denen eine Post modera tion bei Facebook statt findet (95 bzw. 80 %). Bei Twitter hingegen geschieht dies laut den Journalisten in rund der Hälfte der Fälle (49 %), laut den Bloggern in einem Drittel der Fälle (33 %). 7.4 fazit Vier explorative Forschungs fragen galt es in diesem Teil kapitel zu be antworten. Für das Ver trauen in Nutzer botschaften (EF1) er wiesen sich die (Nicht‑)Anonymi tät des Nutzer profils (Journalisten) und das Sprachniveau der Nutzer tweets (Blogger) als beste er klärende Variable für die Ver trauens würdig keit einer Nutzer botschaft. Die Aus‑ führlich keit der Botschaft spielte eine ver gleichs weise unter geordnete Rolle. Journalisten und Blogger ver trauen Nutzern also eher, wenn sie ihre Identität offen legen und über einen ge pflegte ren Sprachstil ver fügen, der auf ein höheres Bildungs niveau schließen lässt. Je besser sich Redakteure ein Bild von ihren Nutzern machen können, desto eher ver‑ trauen sie ihnen an scheinend. Wie viel der Nutzer von der Szene des Geschehens be richtet, ist dabei – zumindest auf Twitter, wo ohnehin nicht mehr als 140 Zeichen mitgeteilt werden können – offen bar zweitrangig. Schwächere Zusammen hänge zeigten sich beim Einfluss der drei er klären den Variablen auf die Wahrscheinlich keit, mit der die Befragten bereit ge wesen wären, tabelle 7.8: Praktizierte art der modera tion bei partizipativen formaten Journalisten (n = 13–39) blogger (n = 18–20) modera tions art prä- post- keine prä- post- keine onlinekommentare 14 [44 %] 17 [53 %] 1 [ 3 %] 12 [63 %] 5 [26 %] 2 [11 %] Forum 3 [23 %] 8 [62 %] 2 [15 %] / / / Facebook / 37 [95 %] 2 [ 5 %] / 16 [80 %] 4 [20 %] twitter / 17 [49 %] 18 [51 %] / 6 [33 %] 12 [67 %] erläute rung: itemformulie rung: „nutzer/innen tragen nicht immer konstruktiv zu einer Diskussion bei. Findet bei den folgen den nutzer kanälen ihrer redak tion eine modera tion statt und wenn ja, was für eine?“ 286 Kontakt zum Nutzer aufzu nehmen. Auch hier waren die Nicht‑Anonymi tät des Profils (Journalisten) und das Sprachniveau der Tweets (Journalisten, Blogger) signifikante Einfluss variablen. Dass sich das Ver trauen besser er klären ließ als die Kontakt aufnahme, lag wohl daran, dass die Hemmschwelle, mit Twitternutzern in Kontakt zu treten, relativ niedrig ist, sodass Redak tionen dazu auch bereit sind, wenn die Ver trauens würdig keit eines Nutzers nicht so hoch ist, wie sie sein sollte. In der Praxis ist allerdings ent sprechende Vor sicht ge boten, da manche Berichterstatter eventuell zu sehr auf ihre Menschenkennt‑ nis setzen und dann Personen, die Fehlinforma tionen lancie ren wollen, auf sitzen könnten. Die Personen variablen spielten im Ver hältnis eine weniger starke Rolle, auch wenn dies nochmals anhand einer größeren Stichprobe über prüft werden sollte, um es differenzierter zu er fassen. Ob ein Journalist oder Blogger eine Nutzer botschaft ins‑ gesamt für interessant hielt oder nicht, und ob es sich um einen einfachen Redakteur bzw. Blogger handelte oder um einen in leiten der Stellung, spielte die größte Rolle für das Ver trauen, wie der Mittelwert vergleich zeigte. Bei der Kontakt aufnahme gab es zudem einen Unter schied, je nachdem, wie zufrieden der Befragte mit seinem Beruf war. Allerdings erwies sich keine der Personen variablen beim Mann‑Whitney‑Test als signifikant. Das Alter und das Geschlecht der Befragten spielten keinerlei Rolle. Demnach scheint die Ver trauens würdig keit von Nutzer botschaften ent weder von anderen Personen variablen abzu hängen oder relativ unabhängig von Personen merkmalen zu sein. Bei der Suche nach ge eigneten Redakteuren für die Betreuung sozialer Netz werke können Redak tionen sich vielleicht am ehesten daran orientie ren, ob sich diese für Nutzer botschaften interessie ren (Interesse) und ob ihnen die Aufgabe Spaß macht (Berufs zufrieden heit). Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass sie weniger häufig Hinweisen nach gehen, die ggf. für die Redak tion interessant wären. Das Nutzer bild bei den journalisti schen Redak tionen und Blogs (EF2) steht einer‑ seits im Einklang mit dem, was man aus der Medien forschung über Onlinenutzer weiß. Sie sind mehr heit lich besser ge bildet und be rufstätig. Allerdings nimmt ein nicht unerheb licher Anteil der Befragten auch an, dass mehr als die Hälfte der Nutzer, die sich einbringen, nicht be rufstätig ist. Da es sich hier gerade nicht um die Alters gruppe der unter 25‑Jährigen handelt – die Befragten gehen, hier auch ab weichend von der allgemeinen Internet forschung, von einem eher älteren Publikum aus –, muss man annehmen, dass sich dahinter die Ver mutung ver birgt, es handle sich häufig um Arbeits lose. Schließ lich gehen die meisten Befragten auch ab weichend von der For‑ schung, die eine Angleichung des Ver hält nisses von männ lichen und weib lichen Online‑ nutzern belegt, davon aus, dass partizipierende Nutzer mehr heit lich Männer sind. Es wäre interessant, dies mit den realen Nutzer daten zu ver gleichen. Es gibt allerdings 287 7 Publikums Vertrauen unD Publikums bilD aktuell keine repräsentativen Befunde zur Zusammen setzung der partizipie ren den Nutzer schaft auf journalisti schen Websites in Deutschland. Eine Gefahr, die hier sicher besteht, ist, dass Redak tionen ihr partizipie ren des Publikum nicht ernst nehmen, weil sie sich darunter vor wiegend arbeits lose, wenn auch eher ge bildete Männer mittle ren Alters vor stellen. Im Einklang mit diesem Befund zeigt sich auch bei der Bewer tung der Nutzer‑ partizipa tion (EF3) ein eher pessimisti sches Bild. Das partizipierende Publikum wird als wenig konstruktiv wahrgenommen, die bei gesteuerten Inhalte er halten insgesamt eine Schulnote zwischen 3 und 4. Man muss sich vor Augen führen, dass die Mehrheit der Befragten tagtäg lich mit Nutzer partizipa tion zu tun hat und dass es sich um Redak‑ tionen handelt, die auf diesem Gebiet sehr aktiv sind. Was andere Redakteure und Redak tionen denken, die von vornherein weniger Nutzer partizipa tion be treiben, wurde zwar nicht erfasst. Es kann aber ver mutet werden, dass die Bewer tung bei diesen nicht besser aus fällt. Immerhin wurde den Redak tions kollegen und den Redak tions leitern eher Auf geschlossen heit gegen über der Nutzer partizipa tion be scheinigt. Vor dem Hinter‑ grund dieser Befunde sind Zweifel an gebracht, ob Redak tionen die Nutzer partizipa tion weiter aus bauen werden, an gesichts ihres negativen Bildes vom Publikum und dessen Wortmel dungen. Die Antworten deuten jeden falls bereits auf einen ge wissen Partizipa- tions verdruss hin. Anzeichen dafür gibt es auch bei den be fragten 15 Redak tions ver‑ antwort lichen (siehe Kap. 5). Noch halten sie am Common Sense fest, dass Publikums‑ beteili gung gut sei und die Dialogisie rung als Heraus forde rung an genommen werden müsse. Auf grund be stimmter ent täuschen der Realer fahrun gen sind aber auch sie skepti‑ scher ge worden und sehen eine sinn volle, nicht kontraproduktive Beteili gung eher als Ziel – und als Management aufgabe – denn als alltäg lich ge geben an. Gefragt nach der konkreten Praxis (EF4), gaben die meisten Befragten an, dass Facebook der ge eignetste Partizipa tions kanal sei, wohl einer seits auf grund des geringen Auf wands der Betreuung der Facebookseiten, verg lichen etwa mit Onlinekommentaren, und anderer seits auch wegen der Fremd verantwortlich keit der Inhalte, die hier nicht bzw. nur bedingt unter die Impressums pflicht der Redak tionen fallen. Die Redak tionen und Blogs er hielten meist mehrmals im Monat Hinweise von Nutzern, die die Weiter- recherche lohnten. Vor dem Hinter grund des eher pessimisti schen Bildes der Journalisten und (in etwas geringe rem Maße) der Blogger drängt sich das Bild einer Zwei‑Klassen‑ Nutzer schaft auf. Einige wenige Nutzer liefern brauch bares Material, die breite Basis allerdings liefert aus Sicht der Befragten wenig Konstruktives, qualitativ Minderwerti ges, kurz: viel Über flüssiges. Explizite Nutzer dialogrichtlinien kannte nur rund die Hälfte der Befragten aus ihrer Redak tion. Gerade vor dem Hinter grund der mitunter als willkür lich wahrgenommenen Modera tions praxis von Redak tionen über rascht auch 288 dieses Ergebnis. Journalisti sche Redak tionen sollten neben solchen Richtlinien auch mehr auf Prämodera tion setzen, um die Qualität der Diskussionen auf ihren Seiten zu erhöhen. Interessanter weise schreiten hier die Blogs mit gutem Beispiel voran. Zu‑ gegeben, eine Prämodera tion ist mit viel Aufwand ver bunden, aber Ver stöße gegen die Netiquette oder gelten des Recht, die für jeden sicht bar sind, bevor sie ge löscht werden, ver ursachen ver mutlich einen größeren Imageschaden für journalisti sche Medien‑ angebote als eventuelle Ver zöge rungen bei der Freischal tung von Nutzer kommentaren. 289 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen: inhalts- unD netz werkanalyse aus gewählter PartiziPatiV-Journalisti scher formate 8.1 nutzer PartiziPa tion: fluch oDer segen? Im Januar 2012 wurde auf techcrunch. com, einem Leitmedium für technologi sche Innova tionen in den USA, lebhaft über das Thema Nutzer kommentare diskutiert (vgl. Constine, 2012). Die Befürworter stellten auf dem Blog Nutzer kommentare als Be‑ reiche rung für ihre Websites dar und machten Vor schläge, wie diese in geordnete Bahnen zu lenken seien. Die Gegner be trach teten Nutzer kommentare als lästige Zusatz‑ aufgabe und klagten über „Trolle“, also Nutzer, die jegliche Diskussion durch ihr destruktives Ver halten ver hinderten, und über „Spammer“, also Nutzer, die Kommentare ver öffent lichten, um für ihre Produkte und Dienst leis tungen Werbung zu machen. Die Gegner zogen daraus die Konsequenz, Nutzer kommentare komplett abzu schaffen. Inzwischen hat das Thema auch deutsche Redak tionen er reicht und auch hier‑ zulande ist umstritten, was von der Diskurs qualität der Nutzer partizipa tion zu halten ist: Ist sie eine arbeits intensive Last ohne erkenn baren Mehrwert, oder stiftet sie tat‑ säch lich einen (publizisti schen) Mehrwert, den es zu er halten oder gar auszu bauen gilt? Im Rahmen dieses Projekt bausteins werden vier journalisti sche Online‑Formate unter sucht, die sich be sonders intensiv um die Einbeziehung ihrer Nutzer bemühen. Ziel der Unter suchung ist es heraus zufinden, wie und in welcher Aus prägung sich die Nutzer kommunika tion in diesen partizipativen Formaten manifestiert und welchen qualitativen Surplus der Dialog mit den Nutzern schafft. Aus gewählt wurden vier redaktio nelle An gebote aus ver schiedenen Mediengat tungen (Hörfunk, Fernsehen, Zeitschrift, Zeitung), die ver schiedene Schwerpunkte setzen: – Diskurs@DRadio – ZDF log in, – Spiegel Online-Forum, – DerWesten. de auf Twitter. Die Auswahl erfolgte in Anleh nung an das Prinzip der minimalen und maximalen Kontrastie rung der Grounded Theory (vgl. Strauss & Corbin, 1990, S. 176 ff.). Zwar kommt die Grounded Theory in diesem Kapitel nicht zum Einsatz – es wird quantitativ statt qualitativ ge arbeitet. Aber bei nur vier Fall beispielen bietet sich das Prinzip der Kontrastie rung als Auswahl verfahren an, um Gemeinsam keiten und Unter schiede aus gewählter Partizipa tions formate heraus zuarbeiten. Zwei partizipative Formate wur‑ 290 den ge wählt, die über einen längeren Zeitraum vor wiegend nutzergesteuert ab liefen (Diskurs@DRadio, Spiegel Online-Forum) und zwei, die in einem relativ knappen Zeitintervall viele Wortmel dungen von Nutzern ge nerierten, in denen aber auch er‑ heblich mehr redaktio nelle Inputs in kurzer Zeit er folgten (ZDF log in, DerWesten. de auf Twitter). An gesichts der Fülle des Materials, kann allerdings immer nur ein be‑ stimmter Aus schnitt der unter suchten Formate ab gebildet werden, sodass die Ergeb nisse in diesem Kapitel als exemplarisch und explorativ, nicht aber als repräsentativ zu interpretie ren sind. 8.2 methoDi sches Vor gehen Um die Kommunika tion in partizipativen Formaten zu er fassen und zu ver gleichen, wurde ein Codebuch mit vier Kategorien ent wickelt, das bei der Inhalts‑ und Netz‑ werkanalyse zum Einsatz kam. Die Kategorien, die im Folgenden vor gestellt werden, sind zwar deskriptiv‑beschreibend an gelegt, haben aber meist einen festen Bezug zu be stimmten journalisti schen Quali täts kriterien: Informa tion: Mit dieser Kategorie wird der Informa tions gehalt der Kommentare ge messen, also ob und in welchem Maße die Nutzer der unter suchten Formate neue Informa tionen in die Diskussion einbringen187. Der ideale Nutzer steuert aus Sicht der Redak tionen Zusatzinforma tionen bei, die die Berichterstat tung insgesamt be‑ reichern (siehe Kap. 4). Drei Typen von Informa tion werden empirisch erhoben: 1. Tatsachen behaup tungen ohne Quellen angabe oder Link: Äußerun gen dieser Art lagen vor, wenn etwas be hauptet wurde, das empirisch über prüf bar ist; 2. Tatsachen behaup tungen mit Quellen angabe, aber ohne Link: Äußerun gen dieser Art waren (theoretisch) empirisch über prüf bar und be riefen sich auf eine Informa‑ tions quelle, ohne jedoch auf diese Quelle im Internet zu ver linken; 3. Tatsachen behaup tungen mit einem Link: Diese Äußerun gen waren empirisch über‑ prüf bar und ent hielten darüber hinaus einen Weblink, der es anderen Nutzern er laubte, das Behauptete direkt bei der Originalquelle zu über prüfen. Emotion: Der emotionale Gehalt von Kommentaren, inwiefern also Nutzer ihren Emo‑ tionen in partizipativen Formaten freien Lauf lassen oder nicht, ist normativ ambivalent. Auf der einen Seite kann „Emotion“ positiv ge fasst werden, als „Involvement“ (vgl. z. B. Pantti, 2010; Peters, 2011; Richards & Rees, 2011), auf der anderen ist gerade 187 Da „informa tion“ im theoriekapitel als nutzer bezogenes Quali täts kriterium definiert wurde, sei auf die dort an geführte Forschungs- literatur ver wiesen (siehe kap. 2). 291 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen bei partizipativem Journalismus ein aus geprägter Negativismus vor herrschend (vgl. Engesser, 2013), der wenig konstruktive Kommunika tions formen (bis hin zu Beleidi‑ gungen) annehmen kann. Solche Auseinander setzun gen haben zwar für das Publikum durch aus einen Unter hal tungs wert (vgl. Papacharissi & Rubin, 2000), doch sehen Nutzer die primäre Aufgabe von journalisti schen Medien gerade nicht darin, Emotionen und Gefühle zu wecken (vgl. Donsbach u. a., 2009, S. 73). Im Social Web zeigt sich das Er regungs potenzial daran, dass Skandale über proportional viel Auf merksam keit er halten (vgl. Aus serhofer & Maireder, 2013). Indikatoren von „Emotion“ werden wie folgt erhoben: 1. Emoticons: Zeichen folgen wie :‑) = „sich freuen“ drücken bild haft eine Emotion aus; 2. Emotions anzeigende Kurzformeln: Ab kürzungen wie lol = „laugh out loud“ bzw. „laut lachen“ drücken, meist in englischer Sprache, eine Emotion aus; 3. Emotions anzeigende Satz zeichen: Mehrere Ausrufe‑ oder Fragezeichen hinter einander wie Hallo!!! = freudige Begrüßung drücken eine Emotion aus; 4. Sehr negative Aus drucks formen: Beleidi gungen oder sehr ab wertende Aus drücke wie „Dummschwätzer“ für Journalisten und/oder Nutzer, deren Beiträge oder Berichterstat tungs objekte wurden als emotional codiert; 5. Sehr positive Aus drucks formen: Formulie rungen, die von einer Begeiste rung für Journalisten, Nutzer, deren Beiträge oder Berichterstat tungs objekte zeugten, wie „supertolle Sendung“, wurden eben falls als emotional codiert. Meinung: Diese Kategorie erfasst den Meinungs gehalt der Kommentare, also ob positive oder negative Meinungs äuße rungen in den Formaten eine Rolle spielen188. Eine Studie von Maireder (2011) zur Weiter leitung von Medien links auf Twitter hat ergeben, dass trotz der Einschrän kung auf 140 Zeichen mehr als die Hälfte der Twitterbot schaften (Tweets) einen individuellen Kommentar oder eine Wertung ent hielt. Demnach scheint es Nutzern ein Bedürfnis zu sein, ihre Meinung zu aktuellen Nachrichten kundzutun. Es wird zwischen zwei Typen der Meinungs äuße rung unter schieden: 1. Zustimmende Meinun gen: Eindeutig positive Bewer tungen von Journalisten und/ oder Nutzern, deren Beiträgen oder Berichterstat tungs objekten; 2. Ablehnende Meinun gen: Eindeutig negative Bewer tungen von Journalisten und/ oder Nutzern, deren Beiträgen oder Berichterstat tungs objekten. Interak tion: Inter aktion, also inwiefern ein kommunikativer Aus tausch zwischen Nutzern einer seits, und zwischen der Redak tion und den Nutzern anderer seits statt findet, gewinnt 188 Zur herlei tung dieser kategorie sei auf das theoriekapitel ver wiesen, wo es um die artikula tions funk tion im Digitalen Journalismus geht (siehe kap. 2). 292 im Digitalen Journalismus deut lich an Bedeu tung (siehe Kap. 2). Twitter wird beispiels‑ weise in erster Linie dazu ver wendet, mit anderen in Kontakt zu treten (vgl. Chen, 2011). Im Kontext dieses Bausteins werden zwei Arten von Inter aktion be rücksichtigt: 1. Einfache Inter aktion, bei der sich ein Nutzer auf einen Journalisten und dessen Beitrag oder auf einen anderen Nutzer und dessen Kommentar bezieht; 2. Reziproke Inter aktion, bei der die Bezugnahme er widert wird. Als einzige Kategorie wird diese anhand zweier Indikatoren netz werkanalytisch auf Nutzer ebene erhoben, während die anderen Kategorien inhalts analytisch auf Kom‑ mentar ebene ge messen werden: 1. Indegree: Gemessen wird, wie viele andere Nutzer einen Nutzer adressie ren oder er wähnen – es handelt sich hier also um Alter‑Ego‑Bezugnahmen; 2. Outdegree: Gemessen wird, wie viele andere Nutzer ein Nutzer selbst adressiert oder erwähnt – es handelt sich um Ego‑Alter‑Bezugnahmen. Die be schriebenen vier Kategorien – Informa tion, Emotion, Meinung und Inter aktion – sollen etwas über die Art und Weise aus sagen, wie sich die partizipative Kommunika‑ tion in den vier unter suchten journalisti schen Formaten darstellt. Ent sprechend adressie‑ ren sie vier explorative Forschungs fragen: EF1: Wie informativ sind die Kommentare von Nutzern in ver schiedenen Arten von partizipativ‑journalisti schen Formaten? EF2: Wie emotional sind die Kommentare von Nutzern in ver schiedenen Arten von partizipativ‑journalisti schen Formaten? EF3: Wie mei nungs betont sind die Kommentare von Nutzern in ver schiedenen Arten von partizipativ‑journalisti schen Formaten? EF4: Wie interaktiv sind die Kommentare von Nutzern in ver schiedenen Arten von partizipativ‑journalisti schen Formaten? Zusätz lich zu den vier explorativen Forschungs fragen wird eine Typologie zur Klassifi‑ zie rung der Nutzer er stellt: NT: Welche Nutzer typen lassen sich in den unter suchten Fall beispielen partizipativ‑ journalisti scher Formate identifizie ren? Bei der Erarbei tung der Nutzer typologie (NT) gilt es zu be achten, dass es sich um vier unter schied liche Fall beispiele handelte. Da sie allerdings mit demselben Instru‑ mentarium ge messen werden und eine ge trennte Typologie für jedes Fall beispiel als wenig hilf reich erachtet wird, wird eine Gesamt typologie aus den Daten aller vier 293 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Formate ent wickelt. Dies ist deshalb möglich, weil der Cluster analyse die relativen und nicht die ab soluten Informa tions‑, Emotions‑, Meinungs‑ und Kommentaranteile zugrunde gelegt werden. Es zählt also beispiels weise nicht, wie viele informative Kom‑ mentare ein Nutzer ver fasst hat, sondern nur, welcher Anteil seiner Kommentare informativ ist189. In die Stichprobe fließen vier journalisti sche Fall beispiele ein, von denen jedes eine eigene Variante der Nutzer partizipa tion darstellt. Als unter schied liche Formen der Nutzer partizipa tion wurden eine Online‑Kommentarspalte (1), ein Format, das auf mehrere soziale Medien zurück greift (2), ein klassi sches Onlineforum (3) und ein journalisti scher Twitter‑Account (4) aus gewählt: – 1. Diskurs@DRadio war ein experimentelles Format des Deutschlandradios, das von Februar 2012 bis Januar 2013 be trieben wurde. Für das Debatten portal richtete der öffent lich‑recht liche Hörfunksen der eine eigene Website ein, auf der Text‑ und Videobeiträge zu Themen rund um die Digitalisie rung der Gesell schaft ver öffent‑ licht wurden. Auf der Seite wurde die Onlinekommentarspalte aus der Rubrik „Politik“ analysiert (n = 284). – 2. ZDF log in ist ein experimentelles Fernsehformat, das seit Ende 2010 auf ZDFinfo aus gestrahlt wird. Die Nutzer partizipa tion für dieses An gebot läuft sowohl über eine medien interne Platt form (ZDF Blog), als auch über medien externe Platt formen wie Twitter, Facebook oder Google+. Am 5. November 2014 wird die Sendung eingestellt. Die Nutzer kommentare zur Sendung vom 17. April 2013 wurden analysiert (n = 921). – 3. Das Spiegel Online-Forum ist eines der meist frequentierten General‑Interest‑ Foren im deutsch sprachigen Raum. Es existiert seit 1994 und ist in die Online‑ präsenz von Spiegel Online integriert. Ein Thread, d. h. eine themati sche Dis kussion, aus der Rubrik „Politik“ des Forums, der im November 2012 zu Ende ging, wurde analysiert (n = 296). – 4. Auf Twitter unter hält DerWesten. de, das Onlineportal der NRW‑Regional‑ zeitungen der Funke‑Medien gruppe, mehrere Accounts, über die in der Haupt‑ sache Meldun gen des Onlineportals ver schickt werden. Die Portal‑bezogenen Tweets (Kurzbot schaften auf Twitter) vom 14. und 15. Juli 2013 wurden analysiert (n = 1.062). 189 nicht be rücksichtigt werden konnten die netz werk daten (in-Degree und out-Degree), da unklar ge wesen wäre, auf welcher bezugs größe hier die relativen Daten hätten basieren sollen. 294 8.3 ergeb nisse 8.3.1 DiSkuRS@DRADiO: Debatten zum thema Digitalisie rung Das „Debatten portal“ Diskurs@DRadio wurde anläss lich einer Konferenz zum 50. Sen‑ der jubiläum des Deutschlandfunks Ende Januar 2012 ins Leben gerufen und existierte ein Jahr lang. Inzwischen ist es nicht mehr online zugäng lich. Selbsterklärtes Ziel des Portals war es, Essays, Auf sätze und Interviews über die „Konsequenzen der digitalen Revolu tionen und Evolu tionen“ in Politik, Medien und Öffentlich keit auf dem Portal zu ver öffent lichen. Nutzer des Portals wurden „herz lich ein[ge]laden […], mit uns zu diskutie ren“ und explizit auf gefordert, ihre Meinung in die Diskussion einzu bringen (Diskurs@DRadio, 2013). abbilDung 8.1: Diskurs@Dradio Quelle: Screen shot von diskurs.dradio.de/2012/02/08/livestream-berliner-debatte-digital [23. 01. 2013] 295 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen 8.3.1.1 inhalt unD themen Der kategorie „Politik“ Von DiSkuRS@DRADiO Von den insgesamt 108 Beiträgen, die im Zeitraum Februar 2012 bis Januar 2013 auf Diskurs@DRadio er schienen, widmen sich die meisten dem Thema „Politik“ (44 Bei‑ träge), ge folgt von „Internet“ (38) und „Journalismus“ (31). Für diese Studie wird die Rubrik „Politik“ näher unter die Lupe ge nommen. In den ersten drei Monaten nach Einrich tung des Portals waren die Nutzer in dieser Rubrik am aktivsten, danach flaute die Aktivität merk lich ab (siehe Abb. 8.2). Ein Fünftel der Beiträge in der Rubrik „Politik“ befasst sich mit dem Thema politi sche Meinungs bildung in der digitalen Welt. Daneben sind die Themen Netz‑ politik und Videointerviews von der Jubiläumskonferenz des Deutschlandfunks sehr präsent. Von den 44 Beiträgen aus der Rubrik Politik sind 27 Textbeiträge, sieben Audio‑ und zehn Videobeiträge (siehe Tab. 8.1). Kommentiert werden die Textbei träge deut lich häufiger (∅ 10,4) als Beiträge mit Ton (∅ 1,1) und/oder Bild (∅ 1,4). Am häufigsten wird ein Beitrag des Pfarrers Christian Wolff der Thomas kirche in Leipzig kommentiert, in dem dieser die Piraten partei als orientie rungs los und destruktiv kritisiert. Der netzpoliti sche Fragebogen der Redak tion des Deutschlandfunks wird eben falls rege kommentiert. Weitere, für die Ver hält nisse des Portals häufig abbilDung 8.2: häufig keit der nutzer kommentie rung in der rubrik „Politik“ auf Diskurs@Dradio (ab solute häufig keit pro tag) 0 5 10 15 20 25 30 35 40 0 3 .0 2 .2 0 1 2 1 7 .0 2 .2 0 1 2 0 2 .0 3 .2 0 1 2 1 6 .0 3 .2 0 1 2 3 0 .0 3 .2 0 1 2 1 3 .0 4 .2 0 1 2 2 7 .0 4 .2 0 1 2 1 1 .0 5 .2 0 1 2 2 5 .0 5 .2 0 1 2 0 8 .0 6 .2 0 1 2 2 2 .0 6 .2 0 1 2 0 6 .0 7 .2 0 1 2 2 0 .0 7 .2 0 1 2 0 3 .0 8 .2 0 1 2 1 7 .0 8 .2 0 1 2 3 1 .0 8 .2 0 1 2 1 4 .0 9 .2 0 1 2 2 8 .0 9 .2 0 1 2 1 2 .1 0 .2 0 1 2 2 6 .1 0 .2 0 1 2 0 9 .1 1 .2 0 1 2 2 3 .1 1 .2 0 1 2 0 7 .1 2 .2 0 1 2 2 1 .1 2 .2 0 1 2 0 4 .0 1 .2 0 1 3 1 7 .0 1 .2 0 1 3 296 kommentierte Themen sind die Digitalisie rung der Politik auf EU‑Ebene und politi‑ sche Blogs (siehe Tab. 8.2). Sachthemen stehen auf dem Portal im Vordergrund, Nutz‑ wert themen wie der Schutz der eigenen digitalen Privatsphäre spielen eine unter‑ geordnete Rolle. 8.3.1.2 form unD Qualität Der nutzer kommentare: Viel meinung, Viel informa tion Die Form der Kommunika tion wird in vier Kategorien ge messen: Informa tion, Emotion, Meinung und Interak tion. Die ersten drei Kategorien werden mittels einer Inhalts analyse unter sucht, die letzte mittels einer Netz werkanalyse. 190 tabellen, die mit dem hinweis „aus schnitt“ ver sehen sind, ent halten nur einen aus schnitt der vollständi gen tabellen, da sie teils sehr lang waren. tabelle 8.1: themen der beiträge der rubrik Politik auf Diskurs@Dradio und anzahl der nutzer kommentare (aus schnitt)190 thema anzahl beiträge text text + audio text + Video ab solute und durch schnitt liche anzahl nutzer kommentare politische meinungs bildung 9 9 / / 62 ∅ 6,9 netzpolitik 8 5 1 2 69 ∅ 8,6 konferenzbeiträge 7 / / 7 6 ∅ 0,9 piraten partei 3 2 1 / 72 ∅ 24,0 politische blogs 3 2 1 / 16 ∅ 2,7 … summe 44 27 7 10 284 ∅ 6,8 tabelle 8.2: fünf meist kommentierte beiträge in der rubrik Politik auf Diskurs@Dradio meist kommentierte beiträge anzahl kommentare christian Wolff: Die partei der ahnungs losen 58 Diskurs@Dradio: Der netzpoliti sche Fragebogen 27 niklas hofmann: politische blogs – irrelevant? 17 kirsten Fiedler/Joe mcnamee: Von eDemocracy keine Spur. Digitale bürger beteili gung ist auf europäi scher ebene nahezu unmög lich! 16 Diskurs@Dradio: netzpoliti scher Fragebogen: Die antworten der linken 15 297 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Informa tion (EF1) Der Informa tions gehalt der Nutzer kommentare wird, wie bereits er läutert, anhand der Tatsachen behaup tungen mit Links sowie mit oder ohne Nennung der Quelle ge messen. Ledig lich 17 Beiträge (6 %) ent halten Links, um anderen Nutzern die Möglich keit zu geben, Tatsachen behaup tungen direkt zu über prüfen (siehe Tab. 8.3). Unter anderem werden Links auf Spiegel Online, Wikipedia und ver schiedene politi sche Blogs gesetzt. 12 Beiträge (4 %) ent halten Informa tionen und berufen sich dabei auf eine Quelle, ohne auf einen ent sprechen den Link zu ver weisen. Zitiert werden etwa der Chef eines Private‑Equity‑Unternehmens, das Telekommunika tions gesetz oder Wikipedia. Mit 142 Beiträgen (50 %) ver zichten die allermeisten Nutzer bei ihren Tatsachen behaup‑ tungen allerdings auf die Angabe von Quellen oder weiter führen den Links. Beispiels‑ weise ent spinnt sich bei der Debatte um den Beitrag des Pfarrers Christian Wolff zur Piraten partei eine Diskussion um die Rolle der Kirche, bei der es unter anderem auch um die Geschichte der Kirche, demokrati sche Praktiken innerhalb der Kirche und die Rolle der Kirche in der DDR geht. Jeder zweite Beitrag auf Diskurs@DRadio ent hält eine Zusatzinforma tion und damit einen informativen Mehrwert für Nutzer, die die Kommentarspalten lesen. Die Sachlich keit der Kommunika tion auf Diskurs@DRadio wird über prüft, indem das Zusammen hangs maß (Cramer’s V191) zwischen der Informativi tät und der Emotio‑ nali tät der Kommentare ge messen wird. Es kann kein signifikanter Zusammen hang (p = 0,768) nach gewiesen werden, was dafür spricht, dass die Kommentare in der Rubrik Politik von Diskurs@DRadio selten Informa tion und Emotion ver quicken. Anders gesagt: Informative Beiträge sind in der Regel unemotional. 191 cramer’s V ist ein maß, das den statisti schen Zusammen hang zwischen zwei Variablen misst, die ein nominales Skalen niveau haben. alle ver wendeten kategorien wurden binär ge messen, bis auf die netz werkanalyti sche kategorie inter aktion. Daher kommt immer das Zusammen hangs maß cramer’s V zum einsatz. Zur interpreta tion des maßes: 0 = kein Zusammen hang; 1 = maximaler Zusammen hang (vgl. benninghaus, 2007, S. 113–116). tabelle 8.3: anzahl und anteil informativer nutzer kommentare insgesamt in der rubrik Politik auf Diskurs@Dradio (n = 284 nutzer kommentare, n = 109 nutzer) inFormation mit links mit Quellen ohne Quellen gesamt* anzahl kommentare 17 12 142 171 anteil an kommentaren insgesamt 6 % 4 % 50 % 60 % * Diskrepanzen zwischen der Summe der einzel kategorien und der Gesamt kategorie ergeben sich hier und bei späteren tabellen aus der tatsache, dass mehrfachzuwei sungen zulässig sind – kommentare, bei denen mehrere kategorien als zutreffend codiert wurden, werden in der Gesamt kategorie nur einmal be rücksichtigt 298 Emotion (EF2) Was das Aus flaggen von Emotionen mit parasprach lichen Mitteln angeht, ist das DRadio‑Debatten portal eindeutig emo tions arm. Nur vier Beiträge (1 %) ent halten ein Emoticon, kein einziger Beitrag ver wendet eine emotionale Kurzformel und nur 31 Bei‑ träge (11 %) fallen durch emo tions anzeigende Zeichen setzung auf (siehe Tab. 8.4). Auf der Ebene konkreter Aus drucks formen zeigt sich allerdings, dass mit 84 Kom mentaren (30 %) rund 30 Prozent der Beiträge einen Beitrags urheber, die Gegen stände des Beitrags oder andere Nutzer ab qualifizie ren. Der Tonfall der Kommentare ist demnach sehr negativ, zumal sich nur 15 Beiträge (5 %) aus gesprochen positiv zum Beitrags‑ urheber, ‑gegen stand oder zu den Kommentaren anderer äußern. Es gibt Nutzer, die be sonders emotional argumentie ren, um die Auf merksam keit anderer Nutzer zu er halten. An dieser Stelle interessiert deshalb, ob die folgende Gesetz mäßig keit zutrifft: Je emotionaler das Kommentar verhalten eines Nutzers, desto häufiger be ziehen sich andere Nutzer auf seine Kommentare. Dieser Zusammen hang stellt sich als sehr stark heraus. Cramer’s V liegt bei 0,646 und der Zusammen hang ist höchst signifikant (p < 0,001). Demnach er halten Nutzer, die sich sehr emotional äußerten, auf Diskurs@DRadio auch signifikant mehr Reaktionen von anderen Nutzern als jene, die sich sach lich und ohne Emotionen einbringen. Dies könnte Nutzer ermuti‑ gen, möglichst emotional (und damit unsach lich) zu argumentie ren. Meinung (EF3) Wie bereits bei der Kategorie Emotion an gedeutet (dort allerdings bezogen auf die Aus drucksform, hier auf den -inhalt), ist das Meinungs bild der Kommentare eher negativ. Es sei daran erinnert, dass die Kategorie „Meinung“ so codiert wird, dass nur ent weder eine insgesamt positive oder eine insgesamt negative Meinung ge messen wird. Um als Meinung codiert zu werden, muss eine klare Tendenz erkenn bar sein. Das ist ein Unter schied gegen über der Kategorie „Emotion“, wo Beiträge auch als emotional codiert werden, die sowohl sehr positive als auch sehr negative Formulie‑ tabelle 8.4: anzahl und anteil emotionaler nutzer kommentare insgesamt in der rubrik Politik auf Diskurs@Dradio (n = 284 nutzer kommentare, n = 109 nutzer) emotion emoticons kurzformeln Satz zeichen Sehr negativ Sehr positiv gesamt anzahl kommentare 4 0 31 84 15 114 anteil an kommentaren insgesamt 1 % 0 % 11 % 30 % 5 % 40 % 299 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen rungen ent halten. 176 negative Meinun gen (62 %) stehen 31 positiven (11 %) gegen über (siehe Tab. 8.5). Damit geben rund drei Viertel der Kommentare eine eindeutige Wer‑ tung ab. Eine Meinung zu äußern ist nicht be sonders an spruchs voll. Ob ein Thema, ein Beitrag oder ein Nutzer kommentar für gut oder schlecht be funden wird, lässt sich relativ spontan be urteilen. Von Kommentaren oder Leitartikeln im Journalismus ver‑ langt man darüber hinaus, dass sie ihre Meinung be gründen und mit Sachargumenten unter füttern (vgl. Nowag & Schal kowski, 1998). Über tragen auf die Nutzer kommentare kann man ver langen, dass Nutzer nicht nur ihre Meinung äußern, sondern diese auch mit Informa tionen be gründen. Inwiefern dies der Fall ist, wurde eben falls ge messen. Cramer’s V ergibt für den Zusammen hang zwischen Meinung und Informa tion einen schwachen Wert von 0,159, der allerdings signifikant ist (p < 0,05). Meinun gen werden zwar mit Fakten unter füttert, allerdings nicht so oft. Etwas mehr als ein Viertel aller mei nungs betonten Kommentare ent hielt keine Zusatzinforma tionen. Interak tion zwischen Nutzern und mit der Redak tion (EF4) Wie oben er läutert, lässt sich Inter aktion als einfaches oder als reziprokes soziales Handeln definie ren. Diese Kategorie wird netz werkanalytisch ge messen. Einfache Inter aktion liegt vor, wenn sich ein Akteur (Ego) auf einen anderen bezieht (Nutzer‑ Nutzer, Nutzer‑Urheber oder Urheber‑Nutzer), reziproke, wenn diese Kommunika tion von dem an gesprochenen Akteur (Alter) er widert wird. Im Gegen satz zu den inhalts‑ analyti schen Kategorien wird hier nicht auf der Kommentarebene, sondern auf der Ebene der Nutzer ge messen. Selbst verständ lich liegt der Anteil der einfachen Bezug‑ nahmen der Nutzer auf publizisti sche Beiträge stets bei 100 Prozent, weil sich jeder Nutzer kommentar per definitionem auf einen journalisti schen Beitrag bezieht. Etwa jeder fünfte Kommentar bezieht sich auf den Onlinekommentar eines anderen Nutzers. Nur fünfmal antwortet ein Nutzer allerdings reziprok auf den Kommentar eines anderen Nutzers (siehe Tab. 8.6). Ledig lich vier Prozent der Nutzer sind in einen sol‑ chen Aus tausch involviert. tabelle 8.5: anzahl und anteil mei nungs betonter nutzer kommentare insgesamt in der rubrik Politik auf Diskurs@Dradio (n = 284 nutzer kommentare, n = 109 nutzer) meinUnG negativ positiv gesamt anzahl kommentare 176 31 207 anteil an kommentaren insgesamt 62 % 11 % 73 % 300 Die Reziprozi tät oder Wechselseitig keit der Kommunika tion zwischen Nutzern und Beitrags urhebern ist demnach nicht be sonders stark aus geprägt und kommt nur in einem Fall nennens wert zustande, nämlich bei dem Beitrag des Pfarrers Wolff. Ein Nutzer zeigt sich in den Kommentaren des Beitrags so ent täuscht von der aus gebliebe‑ nen Inter aktion auf dem Portal, dass er der Ent täuschung eine Woche später wie folgt Luft macht: „Eine Reaktion auf meinen Beitrag […] erwarte ich nicht mehr. Ich muss fest stellen, dass hier das übliche Einbahnstraßen prinzip praktiziert wurde. […] Dieser Diskurs ist gescheitert!“192 (D216, 03. 03. 2012, Diskurs@DRadio) Die Redak tion greift auch moderierend in die Kommunika tion auf dem Portal ein. Von den neun redak tio nellen Wortmel dungen auf dem Portal, die direkt an Nutzer adressiert waren, be ziehen sich drei auf Hinweise von Nutzern auf techni sche Aspekten des Portals (z. B. dass es keine Absätze gab) und dreimal werden Nutzer zur Sachlich‑ keit ermahnt. In der Regel wird zeitnah reagiert. Die Netz werk visualisie rung zeigt, dass es einige Beiträge auf dem Portal gibt, die über haupt nicht kommentiert werden (Abb. 8.3, links unten – z. B. D82 oder D22). Neben diesen netz werktechnisch isolierten Urhebern gibt es auch Beiträge, die nur von wenigen Nutzern kommentiert werden, die sonst keine anderen Beiträge kommen‑ tie ren (links oben – z. B. D45 oder D109). Es handelt sich hier also um isolierte Gruppen, die sich mit speziellen Themen be schäfti gen. Typisch für Netz werke, die aus Onlinekommentaren be stehen, ist die sternförmige Anord nung der Kommunika‑ tion, mit den journalisti schen Beiträgen jeweils in der Mitte solcher Sterne (z. B. D84 mittig rechts oder D154 unten links). Der kommunikativste Nutzer (D62, unten rechts) schreibt sehr viele Kommentare, ohne dass die adressierten Beitrags urheber oder Nutzer ihm in nennens wertem Umfang antworten würden. 192 alle nutzer kommentare werden in diesem teil kapitel un verfälscht und wort wört lich, inklusive eventueller rechtschreib- und Grammatik fehler, wieder gegeben. tabelle 8.6: anzahl und anteil einfacher und reziproker inter aktiver bezugnahmen unter nutzern und beitrags urhebern (n = 284 nutzer kommentare, n = 109 nutzer) interaktion einfach reziprok nutzer mit beitrags urheber nutzer mit nutzer nutzer mit beitrags urheber nutzer mit nutzer kommentare insgesamt 284 [100 %] 59 [20 %] 22 [8 %] 10 [4 %] beteiligte nutzer 126 [100 %] 43 [34 %] 11 [9 %] 5 [4 %] 301 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen 8.3.2 ZDF lOg in: nutzer liefern statements fÜr Die liVesen Dung ZDF log in wurde am 23. November 2010 als Sendeformat ins Leben gerufen. Die Sendung wird im ZDF Infokanal und per Livestream auf der Website des ZDF im Internet aus gestrahlt. Nutzer können über Twitter, Facebook, Google+ und das ZDF abbilDung 8.3: netz werk visualisie rung der kommunika tion in der rubrik Politik von Diskurs@Dradio erläute rung: grau ge füllte kreise: autoren; schwarz ge füllte kreise: nutzer; weiß ge füllte kreise: track backs; volle linie: nutzer-nutzer-bezugnahme; ge strichelte linie: nutzer-autor-bezugnahme; ge punktete linie: track back-autor-bezugnahme; Größe der kreise: anzahl der kommunika tionen des akteurs insgesamt; breite der linien: anzahl der kommunika tionen zwischen zwei akteuren; pfeil rich tung: richtung der bezugnahme abbilDung 8.4: ZDF log in im zDf-blog Quelle: Screen shot von blog.zdf.de/zdflogin/page/99 [22. 02. 2013] 302 Blog teilnehmen. In einem der ersten Trailer zur Sendung hieß es, die Themen der Sendung seien „jung und kontrovers, aus Politik, Wirtschaft und Gesell schaft“. Bei log in gehe es um das, „was Menschen zwischen 20 und 40 bewegt“ (ZDF log in, 2012). Das Konzept sieht vor, dass Nutzer sich vor und während der Sendung parti‑ zipativ mit ihrer Meinung zum Thema einbringen. 8.3.2.1 inhalt unD themen Von ZDF lOg in Im Zeitraum von August 2011 bis August 2013193 wurden 78 ZDF-log-in‑Sendun gen, meist wöchent lich mit saisonalen Unter brechungen, aus gestrahlt. Am häufigsten wurden im Zeitraum August 2011 bis August 2013 die Themen Wirtschafts‑ und Schulden‑ krise, Gesund heit, politi sche Parteien und Familie be handelt. Durch schnitt lich am häufigsten wurden allerdings die nutz wertorientierten Themen Konsum und Gesund‑ heit im ZDF‑Blog194 kommentiert. Im Folgenden wird die Sendung vom 17. April 2013 mit dem Titel „Doppelpass – doppelt krass: Sind Türken wirk lich willkommen?“, die dem Thema doppelte Staats‑ bürger schaft ge widmet war, näher unter die Lupe ge nommen. Erwar tungs gemäß er‑ reicht die Partizipa tion am Aus strah lungs tag der Sendung ihren Höhepunkt. Facebook blieb an allen sieben Tagen der wichtigste Partizipa tions kanal. Während der Sendung waren die Nutzer auch auf Twitter be sonders aktiv (siehe Abb. 8.5). Die Nutzer er halten vor, während und nach der Sendung insgesamt 105 Impulse, z. B. Fragen, Zitate oder Trailer, in denen das Thema prägnant und polarisierend präsentiert wird (siehe Tab. 8.7). Am meisten redaktio nelle Impulse werden über Twitter (55) ge streut, ge folgt von Facebook (18) und Google+ (17). Bei YouTube werden nur ein Trailer, eine Kurz zusammen fassung und ein Mitschnitt der Sendung publiziert, weshalb die durch schnitt liche Nutzer beteili gung dort am höchsten ist. Facebook ent‑ hält fast die Hälfte aller Nutzer kommentare, Twitter rund ein Viertel. Die YouTube‑ Videos aus genommen, werden Textbeiträge im Schnitt doppelt so häufig kommentiert wie Videobeiträge. 193 Dieser Zeitraum wurde ge wählt, weil sich die themen der Sendung im ZDF-blog rück wirkend bis zum 24. august 2011 recherchie- ren ließen. Das Format war (teils unregelmäßig) bereits seit ende november 2010 aus gestrahlt worden. 194 Die partizipa tions quote bei Facebook, twitter oder Google+ konnte ex post nicht er mittelt werden. es ist durch aus möglich, dass mit der zunehmen den Diffusion dieser sozialen netz werke eine Ver lage rung der kommunika tion vom ZDF-blog auf diese kanäle statt- gefunden hat. Dennoch stützen wir uns auf die partizipa tions daten beim ZDF-blog, da andere Quellen nicht ver fügbar sind, und gehen davon aus, dass der er wähnte mögliche ab wande rungs effekt nicht so stark ins Gewicht fällt, dass man die Daten nicht im Zeit verlauf ver gleichen könnte. 303 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Während der Livesen dung werden 259 Kommentare ver öffent licht, wobei der Livechat im ZDF‑Blog dabei nicht be rücksichtigt wird, weil eine Speiche rung des gesamten Chatprotokolls nicht möglich war (siehe Tab. 8.8). Vor allem auf grund der vielen Nutzer kommentare bei YouTube erhält auch die Kurz zusammen fassung nach der Sendung sehr viel Auf merksam keit. Der Auf forde rung, Fragen an die Studio gäste zu stellen, wird vor allem auf Facebook Folge ge leistet. Schließ lich ge hören auch die abbilDung 8.5: zeitlicher Ver lauf der nutzer kommentare je Partizipa tions kanal und insgesamt pro tag (ohne youtube) 0 50 100 150 200 250 300 350 400 12.04.13 13.04.13 14.04.13 15.04.13 16.04.13 17.04.13 18.04.13 19.04.13 20.04.13 A n za h l d er K o m m en ta re Twitter Google+ Facebook Blog Gesamt tabelle 8.7: redaktio nelle impulse nach Partizipa tions kanal und kommunika tions modus und die ab solute und relative anzahl der nutzer kommentare anzahl redak tions- impulse text text + bild Video ab solute und durch schnitt liche anzahl nutzer kommentare twitter 49 2 4 235 ∅ 4,3 Facebook 4 10 4 444 ∅ 24,7 Google+ 4 9 4 67 ∅ 3,9 youtube / / 3 145 ∅ 48,3 ZDF-blog 1 6 5 30 ∅ 2,5 summe 58 27 20 921 ∅ 8,8 304 beiden Videotrailer, in denen das Thema der Sendung vor gestellt wurde, zu den meist‑ kommentierten redak tio nellen Impulsen. 8.3.2.2 form unD Qualität Der nutzer kommentare: mehr emotion als informa tion Die Inhalte (Informa tion, Emotion, Meinung) der Nutzer kommentare sowie die Inter‑ aktions daten werden im Folgenden für das gesamte An gebot be richtet. Darüber hinaus wird an ge eigneter Stelle auf interessante Gemeinsam keiten und Unter schiede zwischen den unter schied lichen Partizipa tions kanälen hin gewiesen. Informa tion (EF1) Knapp ein Viertel der Kommentare (249), die von Nutzern zur log-in‑Sendung vom 17. April 2013 ab gegeben werden, ent halten Informa tion (siehe Tab. 8.9). Infor ma‑ tive Kommentare kommen am häufigsten ohne Quelle vor. Rund ein Fünftel der Kommentare (193) beinhaltet eine solche Tatsachen behaup tung ohne Quellen angabe. Über proportional häufig kommt dies beim ZDF‑Blog, bei Facebook und Google+ vor. Links werden nur in etwas mehr als fünf Prozent der Kommentare (51) ge teilt, die meisten über Twitter. Sehr selten gibt es informative Kommentare mit Quellen angaben, aber ohne Links (5). Insgesamt spielt der Aus tausch von Informa tionen in den Nutzer‑ kommentaren bei der unter suchten Ausgabe von ZDF log in eine unter geordnete Rolle. In punkto Sachlich keit erweist sich der Zusammen hang zwischen Informa tions‑ und Emotions gehalt der Nutzer kommentare als schwach (Cramer’s V: 0,110), aber hoch signifikant (p < 0,01). Demnach hält sich die Emotionali tät der informativen Kommentare in Grenzen, zumal eine Über prüfung mit nominalen und metrischen Zusammen hangs maßen ergibt, dass es sich in Wirklich keit um einen leicht negativen tabelle 8.8: meist kommentierte redaktio nelle impulse bei der unter suchten zDf-log-in-sendung redaktio nelle impulse ZDF-blog Facebook twittwer Google+ youtube kommentare gesamt Zum chat & livestream 2 63 193 1 \ 259 ZDF-log-in kompakt Zusammen fassung 0 25 0 2 118 145 Stell Deine Fragen für log-in direkt 6 109 5 7 \ 127 Zweiter trailer \ 58 0 \ 38 96 erster trailer 2 57 \ 5 \ 64 305 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Zusammen hang handelt. Wenn ein Kommentar also informativ ist, dann ist er tenden‑ ziell nicht‑emotional. Emotion (EF2) Mit einem Anteil von mehr als einem Drittel aller Kommentare (392) sind die Nutzer‑ kommentare zur log-in‑Sendung deut lich emotionaler als informativ (siehe Tab. 8.10). Ein Fünftel ent hält Emotion anzeigende Satz zeichen (179) und etwas mehr als zwölf Prozent (118) ent halten ab qualifizierende Bemer kungen. Letzteres ist vor allem im ZDF‑Blog, auf Facebook und YouTube der Fall. Bei Google+ spielen sehr negative Äußerun gen eine kleinere, bei Twitter fast gar keine Rolle. Mit über acht Prozent der Kommentare (76) werden auch ver hältnis mäßig viele Emoticons ver wendet, vor allem bei Twitter und YouTube. Sehr positive oder be geisterte Äußerun gen (11) und Emotion anzeigende Kurzformeln (8) kommen hingegen so gut wie gar nicht vor. Wird mit emotional kommunizie ren den Nutzern be sonders viel inter agiert? Da‑ rüber informiert der Zusammen hang zwischen emotionalem Kommentargehalt und inter aktionaler Auf merksam keit (indegree). Der Zusammen hang erweist sich als un‑ signifikant (p = 0,493). Demnach wird Emotionali tät bei ZDF log in nicht mit Auf‑ merksam keit belohnt. In diesem Zusammen hang sei erwähnt, dass die Redak tion im August 2012 eine Netiquette publizierte, um emotionalen Auseinander setzun gen vorzu‑ beugen. Als unerwünscht werden darin „Spam‑Postings […], Unfug und unsinnige Texte“ sowie Kommentare be zeichnet, „die be leidigend, fremden feind lich, rassistisch, tabelle 8.9: anzahl und anteil informativer nutzer kommentare insgesamt zur zDf-log-in-sendung vom 17. 4. 2013 (n = 921 nutzer kommentare, n = 433 nutzer) inFormation links mit Quellen ohne Quellen gesamt anzahl kommentare 51 5 193 225 anteil an kommentaren insgesamt 6 % 1 % 21 % 24 % tabelle 8.10: anzahl und anteil emotionaler nutzer kommentare insgesamt zur zDf-log-in-sendung vom 17. 4. 2013 (n = 921 nutzer kommentare, n = 433 nutzer) emotion emoticons kurzformeln Satz zeichen Sehr negativ Sehr positiv gesamt anzahl kommentare 76 8 179 118 11 335 anteil an kommentaren insgesamt 8 % 1 % 19 % 13 % 1 % 36 % 306 sexistisch, diskriminierend, gewalt verherrlichend, ehrverletzend, homophob, jugend‑ gefährdend, pornografisch, die Persönlich keits rechte ver letzen oder in sonsti ger Weise straf bar sind“ (ZDF‑log‑in, 2012). Meinung (EF3) Fast die Hälfte aller Kommentare, die zur log-in‑Sendung ab gegeben werden, ent hält eine eindeutige Meinungs äuße rung zum Thema, zur Sendung oder zu einem Kom‑ mentar eines anderen Nutzers. Dabei zeigt sich, ähnlich wie bei Diskurs@DRadio, ein aus geprägter Negativismus. Es werden fast sieben Mal mehr negative als positive Kommentare ab gegeben. Dass die Kommunika tion so mei nungs lastig ist, liegt offen‑ kundig auch am polarisie ren den Konzept der Sendung: 42 Prozent der Kommentare (382) ent halten eine negative, 6 Prozent (57) eine positive Meinung (siehe Tab. 8.11). Es herrscht also ein dezidiert kritisches Kommunika tions klima vor. Besonders negativ geht es beim ZDF‑Blog (57 %), YouTube (51 %) und Facebook (46 %) zu. Bei Twitter (28 %) und Google+ (33 %) liegt der Anteil unter einem Drittel der Kommentare. Inwiefern werden die in Nutzer kommentaren ver tretenen Meinun gen mit Informa‑ tionen be gründet? Dazu wird das Zusammen hangs maß zwischen den Variablen Mei‑ nung und Informa tion er mittelt. Der Zusammen hang erweist sich als nicht signifikant (p = 0,09). Meinun gen kommen also in der Regel ohne Informa tionen aus. Fast 80 Pro‑ zent der Kommentare, die eine eindeutige Meinung ent halten, sind reine Meinungs‑ äuße rungen, ohne inhalt liche Begrün dung. Interak tion zwischen Nutzern und mit der Redak tion (EF4) Was die reziproke Inter aktion zwischen Nutzern und der Redak tion be trifft, fällt diese sehr spär lich aus. Es gibt nur zweimal einen Aus tausch zwischen der Redak tion oder Studiogästen und dem Publikum (siehe Tab. 8.12). Ein Studiogast antwortet einmal über Twitter auf einen fremden feind lichen Nutzer kommentar und die Redak tion ver‑ teidigt ein anderes Mal ihren ersten Trailer für die Sendung, in dem eine türkische Komikerin zur Teilnahme auf fordert. Ein Twitter‑Nutzer kritisierte diesen zuvor als tabelle 8.11: anzahl und anteil nutzer kommentare mit meinun gen insgesamt zur zDf-log-in-sendung vom 17. 4. 2013 (n = 921 nutzer kommentare, n = 433 nutzer) meinUnG negativ positiv gesamt anzahl kommentare 382 57 439 anteil an kommentaren insgesamt 42 % 6 % 48 % 307 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen „Rassismus pur“, „weil mit ‚Kanacksprache‘ eine be stimmte Gruppe raus gesucht wird und diese als Trottel vor führt wird“ (Z811, 13. 04. 2013, ZDF log in). Der Anteil der Kommentare, in denen sich ein Nutzer auf einen Kommentar eines anderen Nutzers bezieht, liegt bei über einem Drittel aller Kommentare. Das zeugt von einer ver hältnis mäßig regen Inter aktion zwischen den Nutzern. Auch der Anteil der reziproken Kommunika tionen unter Nutzern – etwas über ein Sechstel aller Kom‑ mentare – erweist sich als viel höher als jener zwischen Nutzern und Redak tion bzw. Studiogästen. Bei Weitem den höchsten Anteil reziproker Bezugnahmen gibt es bei YouTube (30 %), vor allem, weil sich dort rechts konservative Nutzer mit einem Nutzer, der offen bar einen Migra tions hintergrund hat, ein langes Wort gefecht liefern. Bei Twitter (14 %) und Facebook (7 %) wird seltener wechselseitig kommuniziert, allerdings ist der Anteil der einfachen Bezugnahmen (31 bzw. 29 %) recht hoch. Wie bereits erwähnt, findet kaum reziprok‑kommunikatives Handeln zwischen Redak tion und Nutzern statt. Neben den Inputs der Redak tion, die zur Teilnahme animie ren sollen, werden Nutzer immer wieder auf die Netiquette hin gewiesen. Kurz nach der Ver öffent lichung des Themas schreibt die Redak tion: „Liebe User Innen, wir löschen Kommentare, die gegen die log in‑Netiquette ver stoßen, so schnell es geht. Danke […] an alle, die hier sach lich diskutie ren – Rassismus hat bei log in keinen Platz!“ (12. 04. 2013). Auf die Kritik einer Nutzerin am Tag nach der Aus strah lung, die Redak tion reagiere zu langsam auf fremden feind liche Wortmel dungen, heißt es: „Hallo […], danke für deine Nachricht! Wir bemühen uns derzeit, sämt liche fremden‑ feind liche und rassisti sche Kommentare hier auf Facebook konsequent zu löschen …!“ (17. 04. 2013). Die Netiquette wird allerdings, soweit ex post erkenn bar, sehr aktiv ein gefordert, Nutzer werden ver warnt und Kommentare ge löscht. Bei YouTube waren beispiels weise zum Zeitpunkt der Erhebung 14 Prozent der Kommentare ge löscht worden. tabelle 8.12: anzahl und anteil einfacher und reziproker inter aktiver bezugnahmen zwischen nutzern und Journalisten bzw. studiogästen; (n = 921 nutzer kommentare, n = 433 nutzer) interaktion einfach reziprok nutzer-Journalist/ Gast* nutzer-nutzer nutzer-Journalist/ Gast* nutzer-nutzer anzahl kommentare 923 [100 %] 326 [35 %] 4 [0,4 %] 159 [17 %] beteiligte nutzer 433 [100 %] 227 [52 %] 2 [1,0 %] 47 [11 %] * hier wird erfasst, inwiefern sich nutzer auf einen Journalisten oder Gastautoren einfach be ziehen oder diese bezugnahme reziprok er widert wird 308 An gesichts der Vielzahl der Nutzer muss die Netz werk visualisie rung bei diesem Fall beispiel etwas anders ge staltet werden (siehe Abb. 8.6). Ab gebildet sind keine Einzel‑ nutzer, sondern die Partizipa tions kanäle und die ent sprechen den Nutzer‑Nutzer‑Bezug‑ nahmen (Ego‑Alter) sowie die Bezugnahmen der Nutzer auf redaktio nelle Inputs, die Redak tion und die Studiogäste. Die Visualisie rung zeigt, dass die meiste Kom munika‑ tion und Inter aktion über Facebook läuft (siehe die Breite der ge strichelten Pfeile, rechts oben). Es wird auch deut lich, dass sich die Auf merksam keit bei Twitter vor allem auf die Livesen dung (Z33, Mitte rechts) fokussiert, während sich die Kom mentare bei Facebook auf mehrere redaktio nelle Inputs vor, während und nach der Sendung ver teilen. Bei YouTube wird vor allem der Kompakt mitschnitt der Sendung (Z73, unten links) kommentiert. Google+ (links oben) und das ZDF‑Blog (Mitte unten) spielen sicht lich eine unter geordnete Rolle bei der Nutzer partizipa tion. Die Redak tion ist vor allem auf Facebook und Twitter mit Hinweisen präsent (siehe die Pfeile, die von der Redak tion dorthin führen). Studiogäste werden zwar immer wieder von Nutzern an gesprochen (siehe Pfeile), antworten aber fast nie. Dies bleibt der Livesen dung vor behalten. Einzelne Inputs, auf die kein Nutzer ein geht, gibt abbilDung 8.6: netz werk visualisie rung der kommunika tion zur zDf-log-in-sendung vom 17. 04. 2013 erläute rung: grau: redaktio nelle inputs; schwarz: nutzer; kreise: ZDF-blog; Vierecke: Facebook; rauten: twitter; Dreiecke: Google+; kugeln: youtube; volle linie: nutzer-nutzer-bezugnahme; ge strichelte linie: nutzer-beitrag/redak tion/Studiogast-bezugnahme; Größe der kreise: anzahl der kommunika tionen auf partizipa tions kanal insgesamt; breite der linien: anzahl der kommunika tionen zwischen zwei akteuren; pfeil rich tung: richtung der bezugnahme; ego = bezu gnehmen der nutzer in einem partizipa tions kanal; alter = nutzer, auf den in einem partizipa tions kanal bezug ge nommen wird 309 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen es vor allem bei Twitter, bei Google+ und dem ZDF‑Blog. Ein Nachteil des Formats besteht darin, dass die Diskussionen auf den Kanälen weit gehend unabhängig statt‑ finden und dass die Beiträge für die Livesen dung aus dem Kontext gerissen werden. Dass in den Netz werken eigenständige Diskussionen statt finden, bleibt un berücksich‑ tigt. 8.3.3 Spiegel Online-FORuM: nutzer unter sich Das Spiegel Online-Forum ist eines der ältesten und umfangreichsten deutsch sprachigen Foren im World Wide Web (WWW). Im Juli 1994 hob man die damals noch Spiegel‑ Forum ge nannte Platt form für den Nutzer austausch aus der Taufe (vgl. Krik kel u. a., 1994). Allerdings stellte das Forum damals noch eine geschlossene Ver anstal tung dar abbilDung 8.7: Spiegel Online-Forum Quelle: Screen shot von forum.spiegel.de/f4/darf-deutschland-den-europaeischen-nachbarlaendern-sparmassnahmen- diktieren [09. 06. 2013] 310 und musste abonniert werden. Heute ist das Spiegel Online-Forum ein frei zugäng liches Nutzer forum. Nutzer, die sich mit ihrer E‑Mail‑Adresse registrie ren, können in dem Forum Kommentare in den themati schen „Threads“, d. h. in den fortlaufen den Themen‑ diskussionen, hinter lassen. 8.3.3.1 Ver lauf unD themen Der kommunika tion im Spiegel Online-FORuM Die Themen des Spiegel Online-Forums, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezem‑ ber 2012 als Thread beendet wurden, waren mehr heit lich politisch (siehe Tab. 8.13). Von den 90 ab geschlossenen Threads war über die Hälfte (48) in der Rubrik Politik an gesiedelt. Es folgten die Rubriken Panorama (12), Sport (9), Wirtschaft (8) und Kultur (5). Die rest lichen Rubriken spielten eine unter geordnete Rolle. Die Threads aus der Rubrik Politik ge nerierten auch die meisten Nutzer kommentare, ge folgt vom Sport, der Kultur und der Wirtschaft. Allerdings wurden Threads zur Rechtschrei bung und zur Fußball‑Bundes liga am häufigsten kommentiert. In der Rubrik Politik war das Thema Außen politik mit elf Threads am stärksten ver treten, ge folgt von den Themen Europapolitik (6), Wahlen (5), politi sches System (5) und politi sche Persönlich keiten (5) (siehe Tab. 8.13). In ab soluten Zahlen bezogen sich die meisten Kommentare auf die Außen politik (7.750), ge folgt vom politi schen System (5.549) und Land tags‑ bzw. Bundestags wahlen (5.469). Die Beiträge mit den meisten Kommentaren widmeten sich dem Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff, der Piraten partei, dem Syrien konflikt und dem be ginnen den Bundestags wahl kampf 2013 (siehe Tab. 8.14). tabelle 8.13: themen der im zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2012 geschlossenen threads aus der rubrik Politik auf dem Spiegel Online-Forum (aus schnitt) thema anzahl threads ab solute und durch schnitt liche anzahl nutzer kommentare außen politik 11 7.750 ∅ 704,5 europapolitik 6 1.183 ∅ 197,2 Wahlen 5 5.469 ∅ 1.093,8 politisches System 5 5.549 ∅ 1.109,8 politische persönlich keiten 5 4.823 ∅ 964,6 … gesamt 48 31.032 ∅ 646,5 311 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Aus forschungs ökonomi schen Gründen wurde nur ein Thread näher unter sucht. Die Wahl fiel auf einen Thread zum Thema „Darf Deutschland den europäi schen Nachbarländern Sparmaßnahmen diktie ren?“, in dem es um den Umgang der deutschen Bundes regie rung mit der griechi schen Schulden krise ging. Ähnlich wie bei Diskurs@ DRadio fand das Gros der Aktivität in den ersten drei Monaten statt. Der Höhepunkt wurde im Februar 2012 er reicht, als es um ein zweites EU‑Rettungs paket für Griechen‑ land ging (siehe Abb. 8.8). tabelle 8.14: Die fünf meist kommentierten threads der rubrik Politik im Spiegel Online-Forum (1. 1. bis 31. 12. 2012) meist kommentierte beiträge anzahl kommentare Gelten für den bundespräsidenten strengere regeln als für den normal bürger? 3.209 hat die piraten partei eine Zukunft? 2.761 Sollte der Westen die syrische opposi tion stärker unter stützen? 2.159 Gabriel der richtige SpD-kanzlerkandidat? 2.080 SpD welche chancen hat peer Steinbrück als kanzlerkandidat? 1.909 abbilDung 8.8: zeitlicher Ver lauf der nutzer kommentare pro tag im thread „Darf Deutschland …“ im Spiegel Online-Forum 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 0 3 .1 2 .2 0 1 1 1 7 .1 2 .2 0 1 1 3 1 .1 2 .2 0 1 1 1 4 .0 1 .2 0 1 2 2 8 .0 1 .2 0 1 2 1 1 .0 2 .2 0 1 2 2 5 .0 2 .2 0 1 2 1 0 .0 3 .2 0 1 2 2 4 .0 3 .2 0 1 2 0 7 .0 4 .2 0 1 2 2 1 .0 4 2 0 .1 2 0 5 .0 5 .2 0 1 2 1 9 .0 5 .2 0 1 2 0 2 .0 6 .2 0 1 2 1 6 .0 6 .2 0 1 2 3 0 .0 6 .2 0 1 2 1 4 .0 7 .2 0 1 2 2 8 .0 7 .2 0 1 2 1 1 .0 8 .2 0 1 2 2 5 .0 8 .2 0 1 2 0 8 .0 9 .2 0 1 2 2 2 .0 9 .2 0 1 2 0 6 .1 0 .2 0 1 2 2 0 .1 0 .2 0 1 2 0 3 .1 1 .2 0 1 2 1 2 .1 1 .2 0 1 2 312 8.3.3.2 form unD Qualität Der nutzer kommentare: Viel nutzerinterak tion unD informa tion Im Gegen satz etwa zu Diskurs@DRadio oder ZDF-log-in wurden beim Spiegel Online‑ Forum nicht die Kommentare zu mehreren Beiträgen oder redak tio nellen Inputs ana‑ lysiert, sondern die Kommentare aus einem be stimmten Thread. Deshalb steht die Nutzerinterak tion, wie bei einem Forum zu er warten, im Mittelpunkt. Informa tion (EF1) Über die Hälfte der Kommentare im unter suchten Thread des Spiegel Online‑Forums ent hält eine Informa tion (171) (siehe Tab. 8.15). Meistens handelt es sich um Tat sachen‑ behaup tungen ohne Quellen angabe (142). Etwa jeder zwölfte Beitrag ent hält einen Link als Quellen angabe (25), nur fünf Kommentare berufen sich auf eine Quelle, ohne einen Link anzu geben. Der Informa tions gehalt der Nutzer äuße rungen ist damit un‑ gefähr auf demselben Niveau wie bei Diskurs@DRadio. Werden die Informa tionen sach lich vor getragen oder spielen Emotionen eine Rolle? Der Zusammen hang zwischen dem Informa tions‑ und dem emotionalen Gehalt der Kommentare erweist sich als nicht signifikant (p = 0,078). Die Informa tion wird demnach nicht systematisch emotional be wertet und dient in der Regel einem sach‑ lichen Aus tausch von Argumenten, was natür lich nicht aus schließt, dass in einzelnen Fällen emotionale Auseinander setzun gen eine Rolle spielen. Emotion (EF2) Fast jeder dritte Kommentar ist emotional auf geladen (87) (siehe Tab. 8.16). Ins gesamt sorgt die Diskussion um die Schulden krise in Griechen land also teils für emotionale Auseinander setzun gen. Dabei spielt die negativisti sche Kritik an anderen Nutzern, im Gegen satz etwa zu Diskurs@DRadio, eine unter geordnete Rolle. Nur jeder elfte Kom‑ mentar ent hält stark negative Aus drucks formen (27), dagegen jeder siebte eine emotio‑ nalisierende Zeichen setzung (46), also z. B. mehrere Aus rufezeichen. Dass immerhin tabelle 8.15: anzahl und anteil informativer nutzer kommentare insgesamt im unter suchten thread des Spiegel Online-Forums (n = 296 nutzer kommentare, n = 97 nutzer) inFormation mit links mit Quellen ohne Quellen gesamt anzahl kommentare 25 5 142 171 anteil an kommentaren insgesamt 9 % 2 % 48 % 58 % 313 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen etwas mehr als sechs Prozent der Kommentare Emoticons ent halten (19), zeugt von einer ge wissen Ver traut heit der Nutzer. Emotionale Kurzformeln (1) oder be sonders positive Äußerun gen (2) spielen so gut wie keine Rolle. Wird Emotionali tät von den Nutzern mit Auf merksam keit honoriert? Dies kann eindeutig zurück gewiesen werden. Zwar ist der Zusammen hang zwischen dem Anteil emotionaler Kommentare, die auf das Konto eines Nutzers gehen, und der Anzahl der Kommentare, die ihn referenzie ren, hoch signifikant (p < 0,001). Aber das Zusammen‑ hangs maß Cramer’s V weist einen schwachen Zusammen hang von 0,138 aus, der zudem – das zeigt die Über prüfung mit dem metrischen Zusammen hangs maß Pearson’s r – negativ aus geprägt ist. Das heißt, dass Emotionali tät im Gegen teil negativ sanktioniert wird, also dass ein be sonders emotionales Kommunika tions verhalten in der Summe eher dazu führt, dass der be treffende Nutzer in der Diskussion ignoriert wird. Meinung (EF3) Fast 40 Prozent der Kommentare im Spiegel Online‑Thread ent halten eine eindeutige Meinung (115) (siehe Tab. 8.17). Das zeigt, dass die Gesprächskultur in dem Thread durch aus ab wägende Wortmel dungen zulässt, die sich nicht eindeutig positionie ren. Über ein Drittel der Kommentare (108) ent hält eine negative Meinung zum Thema oder zum Kommentar eines anderen Nutzers. Ledig lich sieben Kommentare können dem Thema oder den Kommentaren anderer Nutzer etwas Positives ab gewinnen. Damit be stätigt sich, was sich schon bei den anderen bisheri gen Fall beispielen ab‑ tabelle 8.16: anzahl und anteil emotionaler nutzer kommentare insgesamt im unter suchten thread des Spiegel Online-Forums (n = 296 nutzer kommentare, n = 97 nutzer) emotion emoticons kurzformeln Satz zeichen Sehr negativ Sehr positiv gesamt anzahl kommentare 19 1 46 27 2 87 anteil an kommentaren insgesamt 6 % 0,3 % 16 % 9 % 1 % 29 % tabelle 8.17: anzahl und anteil mei nungs betonter nutzer kommentare insgesamt im unter suchten thread des Spiegel Online-Forums (n = 296 nutzer kommentare, n = 97 nutzer) meinUnG negativ positiv gesamt anzahl kommentare 108 7 115 anteil an kommentaren insgesamt 37 % 2 % 39 % 314 gezeichnet hat: Nutzer wider sprechen oder kritisie ren deut lich häufiger, als dass sie zustimmen oder etwas unter stützen. Inwiefern werden die Meinun gen mit Informa tionen unter füttert? Dies wird erneut auf der Kommentarebene unter sucht, indem das nominale Zusammen hangs maß Cramer’s V für die Variablen Meinung und Informa tion erhoben wird. Das Ergebnis fällt negativ aus. Es gibt keinen signifikanten Zusammen hang zwischen Meinungs‑ äuße rungen und informativen Kommentaren (p = 0,653). Mit anderen Worten, Meinun‑ gen werden nicht systematisch mit Hinter grundinforma tionen ver sehen. Nur etwas mehr als die Hälfte der Kommentare, die eine eindeutige Meinung ent halten, liefern zudem mindestens eine Hinter grundinforma tion. Interak tion zwischen Nutzern und mit der Redak tion (EF4) Wie bereits an gedeutet, findet im Thread des Spiegel Online‑Forums keinerlei Inter‑ aktion zwischen Journalisten und Nutzern statt. Das über rascht kaum, sind Foren doch i. d. R. Platt formen für den Aus tausch von Nutzern. Redak tionen machen sich nur bemerk bar, wenn sie Nutzer kommentare löschen. In den ver gangenen Jahren gab es beim Spiegel Online‑Forum immer wieder Auseinander setzun gen um die Modera‑ tions praxis (vgl. Degen u. a., 2008; Hoffmann, 2011), was zeigt, dass diese Aufgabe, die häufig von studenti schen Hilfs kräften über nommen wird, eine heikle An gelegen‑ heit ist. Im unter suchten Thread gibt es keine Indizien für weitreichende Eingriffe von Seiten der Forums modera tion. Ledig lich ein Nutzer spielt darauf an, indem er seinen Beitrag mit dem Zusatz ver sieht: „[I]ch glaube kaum das dieser Beitrag durch die Zensur kommt“ (S247, 27. 02. 2012, Spiegel Online-Forum). Was die Inter aktion zwi‑ schen den Nutzern be trifft, weist das Spiegel Online‑Forum erwar tungs gemäß den größten Anteil inter aktiver Bezugnahmen unter allen Fall beispielen auf. Über 70 Prozent der Kommentare be ziehen sich auf einen Kommentar eines anderen Nutzers (212) tabelle 8.18: anzahl und anteil einfacher und reziproker inter aktiver bezugnahmen zwischen nutzern und Journalisten (n = 296 nutzer kommentare, n = 97 nutzer) interaktion einfach reziprok nutzer mit beitrags urheber nutzer mit nutzer nutzer mit beitrags urheber nutzer mit nutzer anzahl kommentare 296 [100 %] 212 [72 %] 0 [0,0 %] 110 [37 %] beteiligte nutzer 97 [100 %] 79 [81 %] 0 [0,0 %] 28 [29 %] 315 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen (siehe Tab. 8.18). Von diesen gibt es 55 reziproke Paare, bei denen ein Nutzer einen an ihn gerich teten Kommentar be antwortet, ein Anteil von über einem Drittel aller Kommentare. Der Nutzer, dessen Kommentare am häufigsten, nämlich zwölf Mal auf gegriffen werden, war auch derjenige, der als erster seinen Kommentar zum Thema ab gegeben hatte. Je früher ein „Forist“195 seinen Kommentar im Forum abgibt, desto größer ist die Wahrscheinlich keit, dass er häufig zitiert werden wird. Das liegt daran, dass andere Nutzer einen Thread meist chronologisch und damit die ersten Kommentare zuerst lesen. Sind diese nicht vollkommen wirr und schlecht, werden sie häufig als Aus gangs‑ und Referenz punkt für die weiter gehende Diskussion ge nutzt. Die Netz werk visualisie rung zeigt, dass be stimmte Nutzer sehr viel Auf merksam‑ keit er halten und auch, dass be stimmte reziproke Ver bindungen sehr stark sind. Der Nutzer, der den ersten Kommentar ab gegeben hatte (S61 – Abb. 8.9, rechts oberhalb der Mitte), wird von den meisten anderen Nutzern referenziert, nämlich von 12. Auch 195 „Foristen“ sind in der Sprache der Spiegel Online-redak tion nutzer, die sich im Forum von Spiegel Online einbringen. abbilDung 8.9: netz werk visualisie rung der kommunika tion im unter suchten thread des Spiegel Online-Forums; nur nutzer erläute rung: grau ge füllte kreise: autoren; schwarz ge füllte kreise: nutzer; weiß ge füllte kreise: track backs; volle linie: nutzer-nutzer-bezugnahme; ge strichelte linie: nutzer-autor-bezugnahme; ge punktete linie: track back-autor-bezugnahme; Größe der kreise: anzahl der kommunika tionen des akteurs insgesamt; breite der linien: anzahl der kommunika tionen zwischen zwei akteuren; pfeil rich tung: richtung der bezugnahme 316 S56 (oben, links der Mitte), der Nutzer, der als zweites seinen Kommentar hinter ließ, erhält recht viel Auf merksam keit. Im Ver lauf der Diskussion kristallisiert sich allerdings ein Duell zwischen zwei Nutzern heraus, die Extremposi tionen zum Thema ver treten. Auf der einen Seite tritt S1 (links unten) für eine harte Haltung gegen über Griechen‑ land ein. Sein Wider part, S75, kritisiert die Position Deutschlands als über heblich und schäd lich. Wie das Netz werk an schau lich zeigt, sind diese beiden Nutzer für die meisten Kommentare ver antwort lich und werden auch häufig von anderen Nutzern adressiert. Wie bei den anderen Fall beispielen gibt es auch hier Nutzer, deren Kom‑ mentare keinerlei Auf merksam keit er fahren (oben links) und Gruppen, die in die Diskussion mit der Allgemein heit ein gebunden sind (oben rechts). 8.3.4 DeRWeSTen. De auf twitter: umschlagPlatz fÜr reDaktio nelle links Twitter wurde 2006 als „Microblogging“‑Dienst ins Leben gerufen. Nutzer können über die Kommunika tions platt form Botschaften mit maximal 140 Zeichen ver schicken. Solche Botschaften, sogenannte Tweets, können vier Elemente ent halten: einfachen Text, sogenannte Hashtags (#), Adressie rungen anderer Nutzer (@) und das Symbol für Retweets (RT). Hashtags zeigen Themen an, um die es in einem Tweet geht (z. B. #bundes liga). Adressie rungen mit dem @‑Zeichen über mitteln Botschaften direkt an eine Person, die den ent sprechen den Nutzer namen hat (z. B. @maxmustermann). Retweets schließ lich sind Weiter leitungen des Tweets eines anderen Nutzers, der abbilDung 8.10: Derwesten. de auf twitter Quelle: Screen shot von twitter.com/DerWesten [02. 03. 2014] 317 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen twittert. Im Unter schied zur klassi schen E‑Mail ist die Kommunika tion über Twitter in der Regel öffent lich. DerWesten. de, das Online‑Portal der größten Regionalzei tungen der Funke‑Gruppe (ehemals WAZ‑Gruppe) in Nordrhein‑West falen, ging 2007 an den Start. Bald darauf startete die Redak tion von DerWesten. de ihre Kommunika tion über den Microblogging‑ Dienst Twitter. Am 16. Juli 2013 ver fügte die Redak tion mit ihrem Hauptaccount (@ DerWesten) über 63.741 Follower (Abonnenten) und war damit das reichweiten‑ stärkste regional orientierte Nachrichten angebot Deutschlands auf Twitter. 8.3.4.1 Ver lauf unD themen Der kommunika tion zu DeRWeSTen. De auf twitter Für diese Studie wurde die Kommunika tion an zwei Tagen, Sonntag, den 14. und Montag, den 15. Juli 2013, näher unter die Lupe ge nommen. Statt die Auswahl auf be stimmte Hashtags oder Accounts zu be schränken, wurden alle Erwäh nungen von DerWesten. de in die Analyse einbezogen. Erwar tungs gemäß wird am Sonntag seltener ge twittert als am Montag. Ansonsten ver läuft die Aktivi täts kurve aber er staun lich ähnlich (siehe Abb. 8.11). An beiden Tagen gibt es einen ersten kleinen Höhe punkt der Twitteraktivi tät in den Morgen stunden um 9 Uhr herum. Danach flaut die Kommunika tion ab, um gegen Mittag wieder an Fahrt auf zu nehmen. Die meisten Tweets werden am Sonntag gegen 13 Uhr ab gesetzt, am Montag gegen 14 Uhr. Weitere Spitzen werden am Sonntag um 14.30 und 17 Uhr er reicht, am Montag um 12 und um 18 Uhr. An den beiden unter suchten Tagen ist der Hauptaccount @DerWesten erwar‑ tungs gemäß am aktivsten. 77 Impuls‑Tweets werden über den Account ver schickt. @ DerWesten Sport setzt 32 Tweets an den beiden Tagen ab. Die Lokal redak tionen tweeten dagegen nur zwischen einem und vier Mal. Text tweets kommen am häufigsten vor. Retweets, also Weiter leitungen der Tweets von anderen Twitter‑Account‑Nutzern – in der Regel anderer redak tio neller Twitter‑Accounts von DerWesten. de – werden sieben Mal ver schickt196. Obwohl im Unter suchungs zeitraum keine Fußball‑Bundes liga statt fand, spielt der Sport eine große Rolle. Insgesamt befasst sich etwas weniger als ein Drittel der 196 retweets werden im Folgenden in die analyse einbezogen. Zwar könnte man argumentie ren, retweets ent hielten keine nennens- werte Zusatz leis tung, keinen mehrwert gegen über dem original-tweet. Für seine empfänger ist der retweet jedoch ebenso informativ wie der original-tweet, voraus gesetzt, sie haben den Ursp rungs-tweet nicht bereits empfangen. 318 verschickten Tweets im Unter suchungs zeitraum (35) mit dem Thema Sport (siehe Tab. 8.19). Dass DerWesten. de ein regionales Onlineportal ist, zeigt sich daran, dass die zweitmeisten Tweets (34) aus der Rubrik „Städte“ stammen. Die Städte‑Tweets werden etwa doppelt so oft weiter geleitet wie die Sport‑Tweets, und Nutzer be ziehen sich in ihren Tweets fast dreimal so häufig auf sie. Allerdings sind die Kürzel der abbilDung 8.11: zeitlicher Ver lauf der nutzer-tweets, die „Derwesten“ er wähnten (14./15. 07. 2013) 0 5 10 15 20 25 30 35 I 0 0 :0 0 – 0 0 :2 9 I 0 1 :3 0 – 0 1 :5 9 I 0 3 :0 0 – 0 3 :2 9 I 0 4 :3 0 – 0 4 :5 9 I 0 6 :0 0 – 0 6 :2 9 I 0 7 :3 0 – 0 7 :5 9 I 0 9 :0 0 – 0 9 :2 9 I 1 0 :3 0 – 1 0 :5 9 I 1 2 :0 0 – 1 2 :2 9 I 1 3 :3 0 – 1 3 :5 9 I 1 5 :0 0 – 1 5 :2 9 I 1 6 :3 0 – 1 6 :5 9 I 1 8 :0 0 – 1 8 :2 9 I 1 9 :3 0 – 1 9 :5 9 I 2 1 :0 0 – 2 1 :2 9 I 2 2 :3 0 – 2 2 :5 9 II 0 0 :0 0 – 0 0 :2 9 II 0 1 :3 0 – 0 1 :5 9 II 0 3 :0 0 – 0 3 :2 9 II 0 4 :3 0 – 0 4 :5 9 II 0 6 :0 0 – 0 6 :2 9 II 0 7 :3 0 – 0 7 :5 9 II 0 9 :0 0 – 0 9 :2 9 II 1 0 :3 0 – 1 0 :5 9 II 1 2 :0 0 – 1 2 :2 9 II 1 3 :3 0 – 1 3 :5 9 II 1 5 :0 0 – 1 5 :2 9 II 1 6 :3 0 – 1 6 :5 9 II 1 8 :0 0 – 1 8 :2 9 II 1 9 :3 0 – 1 9 :5 9 II 2 1 :0 0 – 2 1 :2 9 II 2 2 :3 0 – 2 2 :5 9 A n za h l d er Tw ee ts tabelle 8.19: themen redak tio neller tweets von Derwesten. de-accounts, 14./15. 7. 2013 (aus schnitt) rubrik redaktio nelle impulse nutzer-retweets von redak tions- tweets nutzer- tweets retweets der nutzer-tweets Durch schnitt liche Zahl der nutzer-tweets pro impuls politik 10 (+ 29) 52 77 8 ∅ 3,5 Wirtschaft (21) 0 74 20 ∅ 3,5 Sport 35 (+ 35) 43 107 20 ∅ 2,4 Städte 34 (+ 174) 83 289 33 ∅ 1,9 region (16) 1 39 14 ∅ 3,3 … gesamt 82 (+ 315) 220 642 110 ∅ 2,4 erläute rung: in klammern: redaktio nelle impulse außerhalb des Unter suchungs zeitraums, auf die sich nutzer bezogen 319 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Fußball vereine die Hashtags, die am häufigsten vor kommen. Sehr oft be ziehen sich Nutzer auch auf Tweets ver gangener Tage (siehe in Tab. 8.19 die Anzahl der redak ‑ tionellen Impulse in Klammern). In der Rubrik „Wirtschaft“ sind beispiels weise alle Beiträge, auf die sich Nutzer‑Tweets bezogen, an den Tagen vor dem Unter suchungs‑ zeitraum er schienen. In diesem Sinne stellt Twitter offen bar eine Art wochen aktuelles Gedächtnis dar, in dem redaktio nelle Meldun gen der ver gangenen Tage teils tagelang weiter kursie ren197. Über Meldun gen zu Politik und Wirtschaft wird durch schnitt lich am häufigsten kommuniziert, über Kultur und andere kleine Rubriken am seltensten. Die meisten Nutzer tweets ruft ein drohen des Verbot der Auf führung von Monty Pythons „Das Leben des Brian“ auf grund eines alten Feiertags gesetzes hervor, was auch daran liegt, dass die Redak tion Nutzer dazu auf forderte, ihre Lieblings zitate aus dem Film via Twitter zu teilen. Auch die Geschichte eines über fahrenen Hundes erhält viel Auf merksam keit. Die anderen drei Top‑Themen der beiden Tage, von denen eines regionale und die anderen beiden nationale Bedeu tung haben, haben durch aus gesell‑ schaft liche Relevanz (siehe Tab. 8.20). 8.3.4.2 form unD Qualität Der nutzer tweets: Viel informa tion, kaum meinung Wie bereits betont, werden nicht Tweets von einem be stimmten DerWesten. de‑Account oder mit dem Hashtag #DerWesten analysiert, sondern alle Tweets, die „DerWesten“ zumindest einmal er wähnen. Das gilt es zu be achten, wenn im Folgenden die Ergeb‑ nisse präsentiert werden. 197 Dies steht in einem ge wissen Span nungs verhältnis zu den befunden von keyling u. a. (2013), nach denen das maximum der auf einen journalisti schen artikel be zogenen tweets häufig schon nach vier Stunden er reicht ist. offen bar ver selbst ständigt sich die Ver brei tung der nachrichten auf eine art und Weise, die nur bedingt mit Share-trackern ab gebildet werden kann. tabelle 8.20: meldun gen von DerWesten. de mit der größten resonanz, 14./15. 7. 2013 beiträge mit den meisten nutzer-tweets bzw. -retweets anzahl tweets nrZ: Skandal um monty-python-Satire in bochum könnte zu Gesetzes ände rung führen 36 nrZ: Über fahrener hund bruce wird leicht ver letzt im Gebüsch ent deckt 24 WaZ: ab schirmdienst ent deckt 2012 rund 400 extremisten in bundes wehr 18 ikZ: 150 Flüchtlinge in neusser klinik nicht alle er wünscht 15 WaZ: Drei millionen kinder fahren wegen armut nicht in den Urlaub 15 320 Informa tion (EF1) Twitter erweist sich bei DerWesten. de als Umschlagplatz für Links. Über 90 Prozent der Tweets, die das Suchwort „DerWesten“ ent halten, sind mit dem Portal ver linkt (siehe Tab. 8.21). Nun könnte man meinen, dass das Ergebnis mit dem Studiendesign zu tun hat, dass also der Anteil der Beiträge mit Links deshalb so hoch ist, weil das Auf greifkriterium (Tweets, die den Begriff „DerWesten“ ent halten) solche Tweets bevor zugt. Nimmt man allerdings die Tweets heraus, die „DerWesten“ nur als Teil eines Links er wähnen, bleibt der Anteil der Tweets, die einen Link ent halten, bei über 85 Prozent. Das spricht dafür, dass es sich bei diesem Befund nicht um ein Artefakt des Unter suchungs designs handelt198. Fast alle informativen Tweets ent halten einen Link auf einen Beitrag auf DerWesten. de. Ein Prozent ver linkt auf eine externe Quelle, etwa Spiegel Online, Welt. de oder die Website der Dortmunder Piraten partei. Nur drei Tweets ent halten Informa tionen mit einer Quellen angabe, aber ohne einen Link, und ein einziger Tweet ent hält eine Tatsachen behaup tung ohne Quellen angabe. Auf fällig ist, dass sich be stimmte Nutzer be sonders aktiv als Linksammler und ‑distributo ren betäti gen. Die drei aktivsten Multiplikatoren ver breiten 181 Links auf das Portal. Der Zusammen hang zwischen Emotion und Informa tion ist hoch signifikant (p < 0,001) und eher schwach aus geprägt. Cramer’s V liegt bei 0,336. Dies mag über‑ raschen, da über Twitter sehr viel Informa tion (siehe oben) und sehr wenig Emotion (siehe unten) ver breitet wird. Eine Kontrolle mit ordinalen und metrischen Zusammen‑ hangs maßen zeigt jedoch, dass dieser Zusammen hang eigent lich ein negatives Vor‑ zeichen haben müsste, was auf dem nominalen Niveau nicht sicht bar ist. Der Zusam‑ men hang ist also eher so zu interpretie ren, dass informative Tweets in der Regel nicht emotional sind. Der erste Eindruck, dass auf Twitter recht sach lich kommuniziert wird, be stätigt sich damit auch statistisch. 198 Dies steht außerdem im einklang mit den ergeb nissen von hughes u. a. (2012), die ge zeigt haben, dass twitternutzer in den USa ein stärke res interesse an informa tionen haben, verg lichen mit Facebook-nutzern. tabelle 8.21: anzahl und anteil informativer nutzer kommentare insgesamt, Derwesten. de auf twitter, 14./15. 7. 2013 (n = 1.062 nutzer tweets, n = 573 nutzer) inFormation mit DerWesten. de- links mit externen links mit Quellen ohne Quellen gesamt anzahl kommentare 980 9 3 1 995 anteil an kommentaren insgesamt 92 % 1 % 0,3 % 0,1 % 94 % 321 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Emotion (EF2) Nur etwas mehr als sieben Prozent der Tweets, die das Suchwort „DerWesten“ enthal‑ ten, sind emotional auf geladen. Auf fällig ist, dass neben den Satz zeichen (31) vor allem die Emoticons (22) ge nutzt werden, um Emotionen auszu drücken (siehe Tab. 8.22). Da Twitter fest in die digitale Lebens welt der Nutzer integriert ist, werden diese Zeichen der relativen Ver traut heit immer wieder ge nutzt. Ein zweiter interessanter Punkt ist, dass negativ‑emotionale Aus brüche selten vor kommen. Im Gegen teil: Es gibt sogar mehr be geisterte als be leidigende Tweets – allerdings gibt es von beidem sehr wenige. In der Regel bleibt es bei der einfachen Informa tion über ein Ereignis, häufig in Form einer einfachen Weiter leitung mit oder ohne Retweet‑Zeichen (RT). Der Zusammen hang zwischen dem Anteil emotionaler Kommentare und der Auf‑ merksam keit, die einem Nutzer zuteil wird, erweist sich als nicht‑signifikant (p = 0,496). Es gibt also keine nach weis bare Kausal verknüp fung zwischen der Emotionali tät des Kommunika tions verhaltens eines Nutzers und der Anzahl der Nutzer, die sich auf seine Kommentare be ziehen. Das ver wundert kaum, da auf Twitter vor allem Links ge teilt werden, d. h. informatives Ver halten wird – zumindest bezogen auf DerWesten. de im Unter suchungs zeitraum – eher honoriert als emotionales. Meinung (EF3) Aus demselben Grund, weshalb die Kommunika tion weitest gehend ohne Emotionen vonstatten geht, gibt es auch relativ selten eindeutige Meinungs äuße rungen zu den ver brei teten Inhalten. Nur etwas mehr als zehn Prozent der Tweets ent halten eine solche Stellung nahme (siehe Tab. 8.23). Die allermeisten ver zichten darauf und ver‑ breiten Informa tionen, ohne sie zu be werten. Während die sehr positiven Wort mel‑ dungen in der Kategorie Emotion häufiger vor kommen als die sehr negativen, zeigt sich insgesamt bei den Meinungs äuße rungen wieder ein Trend zum Negativismus, allerdings nicht so stark wie bei den anderen Fall beispielen. Das Ver hältnis negativer zu positiven Meinungs äuße rungen liegt ungefähr bei 2 : 1. tabelle 8.22: anzahl und anteil emotionaler nutzer kommentare insgesamt, Derwesten. de auf twitter, 14./15. 7. 2013 (n = 1.062 nutzer tweets, n = 573 nutzer) emotion emoticons kurzformeln Satz zeichen Sehr negativ Sehr positiv gesamt anzahl kommentare 22 3 32 7 12 74 anteil an kommentaren insgesamt 2 % 0,3 % 3 % 1 % 1 % 7 % 322 Der Zusammen hang zwischen Meinung und Informa tion erweist sich als nicht‑ signifikant (p = 0,224). Das liegt vor allem daran, dass die allermeisten Informa tionen nicht mit Meinun gen einher gehen. Filtert man die Tweets heraus, die keine Meinung ent halten und sieht sich aus schließ lich die Meinungs‑Tweets an, stellt sich heraus, dass 90,9 Prozent auch eine Informa tion ent halten. Insofern liefert dies ein anderes Bild: Die seltenen Meinungs äuße rungen werden, wenn sie vor kommen, sehr häufig mit Informa tionen be gründet. Allerdings ist die Reihen folge wohl eher um gekehrt: Informa‑ tionen gehen den Meinungs äuße rungen meist voraus und werden beim Weiter leiten ab und zu mit einer Bewer tung ver sehen. Interak tion zwischen Nutzern und mit der Redak tion (EF4) Von den insgesamt 1.062 Tweets, die im Unter suchungs zeitraum das Suchwort „DerWesten“ ent halten, zitieren mehr als zwei Drittel (735) eine Meldung von DerWesten. de wort wört lich. Ein weiteres Fünftel leitet einen redak tio nellen Tweet als Retweet weiter (233). Die rest lichen Tweets adressie ren die Redak tion ent weder direkt (77) oder er wähnten das Onlineportal, ohne Inhalte zu zitieren. Darüber hinaus er‑ wähnen 18,3 Prozent der Tweets auch einen anderen Nutzer (194). Mehr als die Hälfte dieser Tweets sind ein Retweet (117), fügen dem, was ein anderer Nutzer geschrieben hatte, also nichts hinzu. Insgesamt wird also weniger auf Twitter inter agiert, als Informa tion von der Redak tion zu den Nutzern und dann von Nutzer zu Nutzer weiter gereicht. Es gibt ledig lich 20 reziproke Inter aktionen zwischen Nutzern und der Redak tion und zwei unter den Nutzern199 (siehe Tab. 8.24). Die Redak tion bringt sich ver hältnis mäßig rege in die Kommunika tion auf Twitter ein. Neben den 105 redak tio nellen Inputs der beiden unter suchten Tage, die in der Regel eine Kurznachricht und den Link auf das Onlineportal ent halten, werden den Nutzern auch Fragen ge stellt. Diese er zeugen meist eine ordent liche Resonanz. Beispiels‑ 199 bei den nutzer-nutzer-interak tionen kann es allerdings sein, dass mehr wechselseitige inter aktion statt findet, dass diese aber auf grund des auf greifkriteriums (die tweets mussten das Suchwort „DerWesten“ ent halten) nicht vom programm nodeXl, mit dem die tweets exportiert wurden, erfasst worden sind. tabelle 8.23: anzahl und anteil mei nungs betonter nutzer kommentare insgesamt, Derwesten. de auf twitter, 14./15. 7. 2013 (n = 1.062 nutzer kommentare, n = 573 nutzer) meinUnG negativ positiv gesamt anzahl kommentare 78 42 120 anteil an kommentaren insgesamt 7 % 4 % 11 % 323 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen weise antworten 19 Nutzer auf die Frage, welches ihr Lieblings witz aus dem Film „Das Leben des Brian“ sei. Am Sonntagmorgen startet die Redak tion mit der Frage in den Tag: „Was macht ihr denn heute Schönes?“ Von zehn Nutzern kommt eine Antwort. Einem dieser Nutzer empfiehlt die Redak tion, die Sonnen creme nicht zu ver gessen, woraufhin dieser zurück twe etete: „Man achtet auf das Wohl der Leser. Löblich! :)“ (T790, 14. 07. 2013, Twitter). Dieser fast freund schaft liche Umgang mit den Lesern ist typisch für das Kommunika tions klima zwischen der Redak tion und den Nutzern auf Twitter200. Zugleich kommen auch immer wieder Hinweise von Nutzern, die an die Redak‑ tion adressiert sind. Ein Nutzer schreibt beispiels weise: „Großeinsatz der Feuerwehr hier an meiner Uni. #Dortmund/@DerWesten_DO @DerWesten“. Innerhalb von zehn Minuten hatte die Redak tion recherchiert und klärt den Nutzer auf: „@Nutzer Es sieht bis jetzt so aus, als wäre es falscher Alarm. Sollte es anders sein, melden wir uns.“ Daraufhin der Nutzer: „@DerWesten danke :) naja könnte teuer werden. Habe 11 Einsatz wagen der Feuerwehr in allen Größen ge zählt.“ (T482, 15. 07. 2013, Twitter) Die Episode zeigt, dass die Redak tion Hinweisen von Seiten der Nutzer nach geht. Kritik kommt von einem Nutzer, der eine Diskrepanz in der Berichterstat tung über die Besucherzahlen beim Festival „Bochum Total“ auf DerWesten. de und in der ge‑ druckten Ausgabe der West deutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) fest gestellt hatte. Die Redak tion reagiert binnen zwei Minuten: „@Nutzer Guter Hinweis, nehmen wir mit in die Blatt kritik nachher in der Konferenz./@DerWestenBochum“ (T89, 15. 07. 2013, Twitter). Weil das Netz werk aus redak tio nellen Inputs und Nutzern zu umfang reich ist, um es sinn voll darzu stellen, gibt die Visualisie rung in diesem Fall, ähnlich wie beim 200 Dass DerWesten sowohl auf informa tion, als auch auf inter aktion setzt, steht auch im einklang mit der einord nung von Zalkau, die die twitter strategie von DerWesten als kombina tion aus einer informativen und einer inter aktiven aus rich tung be schrieben hat (vgl. Zalkau, 2011). tabelle 8.24: anzahl und anteil einfacher und reziproker inter aktiver bezugnahmen zwischen nutzern und Journalisten (n = 1.062 nutzer kommentare, n = 573 nutzer) interaktion einfach Davon reziprok nutzer mit redak tion nutzer mit nutzer nutzer mit redak tion nutzer mit nutzer kommentare insgesamt 1.062 [100 %] 194 [18 %] 40 [3 %] 4 [0,4 %] beteiligte nutzer 573 [100 %] 236 [41 %] 16 [3 %] 4 [0,7 %] 324 Spiegel Online‑Forum, nur die Inter aktionen zwischen den Nutzern wieder. Was sofort auf fällt, ist die extreme Fragmentie rung der Kommunika tion (siehe Abb. 8.12). Der Über sichtlich keit halber werden die 337 Nutzer weg gelassen, die isoliert sind, die also kein anderer Nutzer adressiert oder erwähnt und die selbst keinen anderen er wähnen. Auf der linken Seite be finden sich zahl reiche isolierte Gruppen, die nur aus einer Bezugnahme be stehen. Dabei handelt es sich meist um Retweets mit Pfeilen, die nur in eine Richtung gehen. Beispiels weise leitet Nutzer W432 dreimal Tweets von Nutzer W190 weiter (links unter halb der Mitte). Die Netz werk visualisie rung doku mentiert also in erster Linie, wie Informa tionen auf Twitter weiter getragen werden. Es bilden sich keine langen Ketten, bei denen eine Meldung sozu sagen von Nutzer zu Nutzer ge tragen wird, sondern meist hat die Kette nur zwei Glieder. Die längsten Ketten im Netz werk haben vier Glieder. Hier wird ein Tweet also in der Regel dreimal weiter geleitet. Zum Beispiel wird die Meldung „#BDI‑Chef warnt vor Ab wande rung von #Industrie‑Betrieben aus Dtl. wg zu hoher Strompreise #EEG #Energiewende http:// t.co/ougbLmxzhn“ des Nutzers W588 von den Nutzern W562, W426 und W466 in dieser Reihen folge weiter geleitet (links, oberhalb der Mitte). Die Netz werk visualisie rung zeigt aber auch, dass zum Teil komplexere Subnetz werke ent‑ abbilDung 8.12: netz werk visualisie rung der kommunika tion über Derwesten. de auf twitter, 14./15. 7. 2013; nur nutzer-tweets erläute rung: schwarze kreise: nutzer; Größe der kreise: anzahl der kommunika tionen auf partizipa tions kanal insgesamt; breite der linien: anzahl der kommunika tionen zwischen zwei akteuren; pfeil rich tung: richtung der bezugnahme; ohne isolierte knoten 325 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen stehen. Sie gruppie ren sich um be stimmte Themen herum (z. B. das größte Netz werk oben rechts, be stehend aus 16 Fußball‑Interessenten), oder die ver bundenen Nutzer sind be freundet und tauschen sich unter einander über eine Meldung aus (z. B. Mit‑ glieder der NRW‑Piraten partei: W44, W74, W138, W439, W454 und W557, oben, rechts der Mitte). Der „Nutzer“, auf den sich die meisten anderen Nutzer be ziehen, W262 (unten rechts), ist in Wirklich keit kein Nutzer, sondern der WAZ-Journalist Jürgen Overkott. Seine Tweets werden neun Mal auf gegriffen. 8.3.5 tyPologie Der nutzer PartiziPatiVer formate Da es sich insgesamt um 1.211 Nutzer handelt, ist eine hierarchi sche Cluster analyse zur Ermitt lung der Nutzer typen nicht möglich, da die Rechnerkapazi tät für eine solche Analyse nicht aus gereicht hätte. In diesem Fall ist es üblich, auf die partitionierende Cluster analyse zurück zugreifen. Das Problem bei der partitionie ren den Cluster analyse ist, dass man die Anzahl der Cluster, die erzeugt werden soll, vorab be stimmen muss. Zur Defini tion der Aus gangs cluster wird deshalb eine binäre Systematik zugrunde 201 Der Schwellen wert für die Variable kommentaranteil wurde auf 0,25 gesetzt, da dies das maximum war, das irgendein nutzer empirisch er reichte. Dieser nutzer war also für ein Viertel der gesamten nutzer kommentare im ent sprechen den Fall beispiel ver antwort- lich. tabelle 8.25: idealtypen, die der cluster- analyse zugrunde lagen informa tions- gehalt emotions- gehalt meinungs- gehalt kommentar- anteil201 typ 1 – – – – typ 2 – – + – typ 3 – + – – typ 4 – + + – typ 5 + – – – typ 6 + – + – typ 7 + + – – typ 8 + + + – typ 9 – – – + typ 10 – – + + typ 11 – + – + typ 12 – + + + typ 13 + – – + typ 14 + – + + typ 15 + + – + typ 16 + + + + 326 gelegt. Man könnte dieses Ver fahren als „Idealtypen‑Cluste rung“ be zeichnen, da es sich in der Tat, wie bei Max Webers Idealtypen (vgl. Weber 1968, S. 190 ff.), um eine Vor abfest legung der möglichen Typen durch den Forscher handelt. Dabei wird empi‑ risch ge testet, welchen dieser Typen die Nutzer konkret zu gerechnet werden können. Wie die übliche Cluster analyse hängt auch das Ergebnis dieses Ver fahren davon ab, welche Variablen in die Berech nung ein gehen. Es können nur auf der Grundlage der be rücksichtigten Variablen (Informa tion, Emotion, Meinung, Kommentare) Typen er mittelt werden. Der Vorteil des idealtypi schen Ver fahrens liegt auch darin, dass sich die Ergeb nisse sehr gut interpretie ren lassen. Die 16 idealtypisch fest gelegten Ausgangs‑ typen sind Tab. 8.25 zu ent nehmen. Von den ursprüng lich in der Idealtypologie ent haltenen 16 Typen ließen sich neun in der Cluster analyse empirisch nach weisen, die im Folgenden vor gestellt werden sollen (siehe Tab. 8.26). Die Wissbegieri gen Die Wissbegieri gen melden sich selten zu Wort und teilen auch selten Informa tionen, Emotionen oder Meinun gen mit. Stattdessen stellen sie häufig Fragen, um heraus‑ zufinden, was andere Nutzer, Studiogäste oder Journalisten denken. Über ein Drittel der Teilnehmer bei ZDF log in lässt sich diesem Typus zurechnen, im Spiegel Online‑ Forum‑Thread ist es ein Sechstel. Bei den anderen beiden Fall beispielen spielen die Wissbegieri gen eine unter geordnete Rolle. Bei ZDF log in gibt es viele Wissbegierige, weil sich die Redak tion immer wieder mit Auf forde rungen an die Nutzer wendet. So heißt es noch am Vor mittag der Live‑ tabelle 8.26: idealtypen, die in der cluster analyse empirisch nach gewiesen werden konnten* Diskurs@ Dradio ZDF log in Spiegel online Forum DerWesten. de twitter gesamt 1: Wissbegierige (typ 1) 2 [ 2 %] 160 [37 %] 16 [17 %] 43 [ 8 %] 221 [18 %] 2: meinungs freudige (typ 2) 17 [16 %] 47 [11 %] 5 [ 5 %] 2 [0,3 %] 71 [ 6 %] 3: Die emotionalen (typ 3) 1 [ 1 %] 49 [11 %] 4 [ 4 %] 14 [ 2 %] 68 [ 6 %] 4: Die Vehementen (typ 4) 12 [11 %] 62 [14 %] 11 [11 %] 5 [ 1 %] 90 [ 7 %] 5: Ver mittler (typ 5) 4 [ 4 %] 18 [ 4 %] 18 [19 %] 451 [ 79 %] 491 [41 %] 6: kommentatoren (typ 6) 32 [29 %] 32 [ 7 %] 15 [16 %] 24 [ 4 %] 103 [ 9 %] 7: propagandisten (typ 7) 0 [ 0 %] 4 [ 1 %] 5 [ 5 %] 20 [ 4 %] 29 [ 2 %] 8: allrounder (typ 8) 29 [27 %] 7 [ 2 %] 2 [ 2 %] 7 [ 1 %] 45 [ 4 %] 9: kommunikative (typ 16) 12 [11 %] 53 [12 %] 21 [22 %] 7 [ 1 %] 93 [ 8 %] * Summen größer als 100 % sind auf rundungs fehler zurück zuführen 327 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen sen dung: „Darüber hinaus braucht Sandra Rieß immer noch eure Fragen an die Gäste Cihan Süğür und Stephan Mayer! Also stellt jetzt eure Fragen fürs log in‑direkt!“ (Z304, 17. 04. 2013, ZDF log in/Facebook) Da für die Sendung immer zwei Studiogäste ein geladen werden, die miteinander debattie ren sollen, richten die Nutzer ihre Fragen zum Teil auch an einen der Protagonisten. Eine Frage lautet etwa: „@Cihan Süğür: Gibt es Ihrer Ansicht nach Fälle, in denen man sich für einen Pass ent scheiden muss?“ (Z313, 17. 04. 2013) Bei dieser Art der Partizipa tion geht es manchen Nutzern in erster Linie darum, im Fernsehen erwähnt zu werden, wie aus dem folgen den Kommentar hervor geht: „Danke das mein Komi [= Kommentar] vor gelesen wurde, und ich bedanke mich auch für die schöne Sendung.“ (Z464, 17. 04. 2013) Wissbegierige werfen aber auch Grundsatz fragen auf, an denen sich andere Nutzer wiederum abarbeiten. Insofern fungie ren die Wissbegieri gen immer wieder auch als Katalysatoren, die die Diskussion voran bringen. Die Meinungs freudi gen Meinungs freudige sind in den vier Fall beispielen selten zu finden. Immerhin ist etwa jeder Sechste bei Diskurs@DRadio und jeder Zehnte bei ZDF log in ein solcher Nutzer, der ab und zu seine Meinung äußert, ohne diese allerdings näher zu be gründen. Diese Nutzer zielen mit ihrer Partizipa tion vor allem darauf ab, ihre eigene Bewer tung abzu‑ geben. Es ist kein Wunder, dass Diskurs@DRadio die meisten Meinungs freudi gen auf‑ weist, da Nutzer in erster Linie ihre Meinung in Kommentarspalten von Onlinebeiträ‑ gen hinter lassen. Ein Nutzer kritisiert einen Beitrag zur Piraten partei, der unter stellte, sie ver berge die eigene Posi tions losig keit hinter dem Begriff der Freiheit, mit den Worten: „Klingt ein bisschen, wie etwas in ein Schema pressen zu wollen, wofür es keines gibt.“ (Z26, 26. 04. 2012, Diskurs@DRadio) Ein anderer meint zu den netzpoliti‑ schen Positionen der FDP‑Bundestags frak tion: „Wieviel bleibt von den Positionen wohl in den nächsten 5 Jahren übrig? Nix!“ (D260, 12. 12. 2012) Auch Nutzer wurden, wenn auch weniger oft, kritisiert: „@Nutzer: Ich ver stehe Ihren Beitrag nicht. […] Da geht m. E. vieles nicht zusammen.“ (D231, 17. 02. 2012) Die Emotionalen Emotionale Nutzer, die ihren Gefühlen freien Lauf lassen und dabei weder Informa‑ tionen beitragen noch eine klare eigene Meinung äußern, sind ebenso selten zu finden wie die Meinungs freudi gen. Bei ZDF log in finden sich mit Abstand die meisten Emotionalen, fast jeder neunte Nutzer. Dies liegt auch am kontro versen Thema, der doppelten Staats bürger schaft, das dazu führt, dass sich Befürworter und Gegner verbale 328 Schlachten liefern. Während die Meinungs freudi gen jedoch sach lich bleiben, scheuen die Emotionalen nicht vor ge fühls betonten Äußerun gen zurück. Als Illustra tion soll zunächst ein Ver treter dieses Typus heran gezogen werden, der über Facebook bei ZDF log in mitdis kutiert. Zunächst be zeichnet er die Diskussion um die doppelte Staats bürger schaft als „Schwachsinn“. Dennoch be teiligt er sich an ihr. Politiker seien seiner Meinung nach die falschen Ansprechpartner in dieser Sache. Er plädiert für eine Ab schaf fung der „dummen wörter wie migranten und integra tion“, prangert an, dass das Wort Migrant immer im Zusammen hang mit straffälli gen und nicht mit erfolg reichen Türken ver wendet werde, nennt den Kurden führer Öcalan einen „Babymörder“ und das türkische Staatsober haupt Erdogan einen „Dumm schwätzer“ (D367, 27. 04. 2013, ZDF log in). Das Beispiel be stätigt, dass die anonyme Diskussion in sozialen Netz werken eine ent hemmende Wirkung haben kann. Manche Kommentare bewegen sich hart an der Grenze zur Ver unglimp fung. Es ist zu ver muten, dass be‑ sonders extreme Ent glei sungen bereits von der Modera tion aus gefiltert wurden – wenn auch teil weise nicht so zeitnah, wie dies manche Nutzer er warteten. Besonders bei YouTube gibt es grenzwertige Kommentare. Auf Twitter und im ZDF‑Blog ist die Diskussion wesent lich sach licher, auf Facebook zeigt sich ein ge mischtes Bild. Wie bei den Meinungs freudi gen gibt es natür lich auch positive Emotionale, aber diese sind deut lich in der Minder heit. Die Vehementen Die Vehementen äußern ihre Meinung eben falls auf emotionale Weise und ohne diese zu be gründen. Im Unter schied zu den Emotionalen, die meist reine Gefühlsäuße rungen ohne erkenn bare Meinung zum Thema einbringen, ist bei den Vehementen aber immerhin erkenn bar, worauf sie hinaus wollen. Sie äußern also eine klare Meinung zum Thema der Berichterstat tung. Bei ZDF log in stellen die Vehementen etwa 25 Pro‑ zent der aktiven Nutzer, beim Spiegel Online-Forum etwas mehr als 15, bei Diskurs@ DRadio rund 12 Prozent. Bei ZDF log in sorgt beispiel weise ein Video („Log Dich ein, Klatsch kind“), das eine Komödiantin zeigt, die in türkischem Soziolekt zur Teilnahme an der Sendung auf fordert, für ein kritisches Echo. Der von der Redak tion als „tolles Video“ an‑ gekündigte Einspieler ruft Reaktionen hervor wie, „@ZDFlogin Toll? Ihr habt mal nen ver queren Geschmack“ (Z796, 12. 04. 2012, ZDF log in/Twitter) oder „@ZDFlogin Und für solch geschmack losen, obendrein aus länder feind lichen Unsinn kassiert Ihr die Demokratieabgabe! #GEZ #Auf schrei“ (Z810, 12. 04. 2012). Beim Spiegel Online- Forum richtet sich die Wut der Vehementen vor allem auf die Politiker, die aus Sicht der Nutzer an der Wirtschafts krise Schuld seien. Ein Nutzer wirft den Politikern in 329 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Griechen land Korrup tion vor und fügt hinzu, „denen scheint die Zukunft Europas und dem EURO wohl scheiss egal zu sein“ (S4, 03. 12. 2011, Spiegel Online‑Forum). Ein anderer weist auf die Erhöhung der Politikerdiäten in Nordrhein‑West falen hin und kommentiert: „Ich weiß nicht, wieviel ich k..... soll, wenn ich mir diesen Mist jeden Tag anhören muss.“ (S128, 08. 02. 2012) Angela Merkel wird als „völlige unfähige“ Kanzlerin be zeichnet, der Präsident der US‑amerikani schen Federal Reserve Bank als „Ver schul dungs junkie“ (S89, 17. 12. 2011). Aber auch die Ergeb nisse politi scher Arbeit werden kritisiert. Das Kyoto‑Protokoll sei etwa ohne China „ein hirn loser Schwachsinn“ (S88, 16. 12. 2011). Vermittler Ver mittler teilen Informa tionen mit anderen Nutzern, ohne diese zu werten. Bei DerWesten. de auf Twitter beträgt der Anteil der Ver mittler fast 80 Prozent, beim Spiegel Online-Forum fast 20 Prozent. Dieser Typus spielt bei den anderen beiden Fall beispielen kaum eine Rolle. Wie bereits erwähnt, ist Twitter ein wichti ger Umschlagplatz für die Ver brei tung journalisti scher Links. So ver wundert es nicht, dass viele Nutzer als Ver mittler auf‑ treten und Links auf das Onlineangebot von DerWesten. de weiter leiten, indem sie diese „retwe eten“ oder einfach den Link über Twitter ver breiten und damit empfehlen. Dies ist im Unter suchungs zeitraum die häufigste Art und Weise, auf Twitter über DerWesten. de zu kommunizie ren. Retweets folgen in der Regel dem Muster: „RT @ DerWesten Sport: Die Offensivreihe des FC #Schalke über zeugte gegen Aachen. @ Andi Ernst be richtet vom Tivoli: http:// t.co/KtnVKBdC4F #s04“ (T1118, 14. 07. 2013, Twitter). Normale Empfeh lungen sehen i. d. R. wie folgt aus: „Der Tierschutz verein Olpe hat gegen die ehemali gen Halter einer vierjähri gen Mischlings hündin Straf‑ anzeige … http:// t.co/jiXTr3gZef“ (T1125, 14. 07. 2013). Kommentatoren Wie Leitartikler und Kommentatoren von Tages zeitun gen ihre wohl begründete Mei‑ nung kundtun, äußern Nutzer als Kommentatoren nicht nur ihre Meinung, sondern unter füttern diese mit ent sprechen den Informa tionen. Fast ein Drittel der Nutzer, die bei Diskurs@DRadio einen Artikel kommentie ren, lassen sich unter diesem Typus subsumie ren. Beim Spiegel Online-Forum sind es über 15 Prozent. Ein Nutzer liefert bei Diskurs@DRadio ein ganzes Koreferat zu einem Beitrag, in dem es um die Ideale der Onlinedemokratie ging. Unter anderem be gründet er seine Skepsis, dass diese Ideale realisier bar seien, mit dem Argument, dass sich vor allem Gebildete und politisch Interessierte politisch engagie ren würden. Dies sei „[a]us empiri‑ 330 schen Studien“ bekannt. „Somit könnte auch im Internet dieses Ungleich gewicht zustande kommen, dies würde die Ideale ge fährden.“ (D228, 15. 02. 2012, Diskurs@ DRadio) Bei der Diskussion um die Piraten partei würdigt ein Kommentator die Stärken eines Beitrags sehr aus führ lich, kritisiert aber auch – unter Ver weis auf Fehl entwick‑ lungen in den USA –, wie häufig der Autor religiöse Bezüge herstellt. Die Beispiele zeigen, dass Kommentatoren Themen durch aus differenziert reflektie ren. Propagandisten Propagandisten be richten nicht nur Fakten, sondern diese werden emotional auf geladen und taktisch ein gesetzt. Dieser Typus kommt insgesamt am seltensten vor. Im Spiegel Online-Forum, bei dem sich dieser Typus am häufigsten findet, sind es nur knapp über fünf Prozent der Nutzer. Ein Propagandist weist im Spiegel Online-Forum beispiels weise darauf hin, dass Deutschland „immer einen großen, auch über proportionalen Beitrag in die EU‑Kassen ge leistet“ habe und zählt Infrastrukturprojekte auf, die diese Behaup tung unter mauern sollten. Anderer seits wirft er einem anderen Nutzer vor, aus einer „an gelsächsi schen oder südeuropäi schen Propaganda‑ und Agita tions abtei lung […] ent laufen“ zu sein, und meint zu den Vor würfen, Deutschland strebe wieder eine Vor macht stel lung in Europa an, dass solche „dümm lichen Nazi‑Keulen aus der histori schen Motten kiste“ ihm „am A… vorbei“ gingen (S118, 25. 01. 2012, Spiegel Online‑Forum). Die Ver‑ bindung aus polemi scher Argumenta tion und sach lichen Argumenten ist typisch für die Propagandisten. Auch werden polemi sche oder ver schwöreri sche Botschaften ab und zu mit Links ver sehen. Dafür ist der folgende Kommentar ein gutes Beispiel, bei dem der Link wohl auch die Funktion hat, die un verhohlene Kritik zu recht ferti gen: „Ja die Griechen kennen auch die ‚toten Seelen‘, genauso wie die CSU/CDU die ‚jüdische Ver mächt nisse‘ … übrigens lesens wert gutenberg.spiegel.de/buch/ 3166/1 ;o)“ (S143, 16. 02. 2012). Allrounder Allrounder ver sorgen andere Nutzer nicht nur mit eigenen Informa tionen und Meinun‑ gen, sondern lassen auch ihre Emotionen in die Kommunika tion einfließen. Für diesen Typus bieten partizipative Formate ein Forum, sich engagiert einzu bringen. Während diese Art von Nutzer bei den anderen Fall beispielen selten anzu treffen ist, ist über ein Viertel der Nutzer von Diskurs@DRadio Allrounder. Die Allrounder tragen bei Diskurs@DRadio über durch schnitt lich lange Kommen‑ tare bei, in denen sie meist engagiert und fundiert ihre Meinung ver treten. Ein Kom‑ mentar zu den EU‑Hilfs zahlun gen für das über schuldete Griechen land differenziert 331 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen beispiels weise wie folgt: „Man muss zwischen Griechen land und dem Rest der Euro‑ staaten unter scheiden. In Griechen land hat sich über Jahrzehnte eine durch und durch korrupte Ver waltung heraus gebildet […] Das ist also keine reine Euro‑ sondern vielmehr eine Staats krise. Auf der anderen Seite stehen Staaten mit hoher Ver schul dung, die aber prinzipiell funktionie ren. Wenn man da wie ver rückt spart, um das Haushalts defizit so schnell wie möglich abzu bauen, kann sich so ein Land kaputtsparen […].“ (D5, 22. 05. 2012, Diskurs@DRadio) Eine andere Nutzerin ver fasst einen umfang reichen Aufsatz zum Thema Cyberwar, inklusive zahl reicher Beispiele. Letzt lich stellen die All‑ rounder, gemeinsam mit den Kommunikatoren, jenen Musternutzer dar, den sich Redak‑ tionen wünschen, weil seine Beiträge in der Regel konstruktiv und be reichernd sind. Kommunikative Ähnlich wie der Allrounder, teilt der Kommunikative sowohl Informa tionen, eigene Gefühle als auch Meinun gen mit den anderen Nutzern. Im Unter schied zum Allrounder ist er aber sehr redselig. Rund ein Fünftel der Nutzer des Spiegel Online‑Forums sind solche Kommunikatoren, bei Diskurs@DRadio und ZDF log in sind es etwas mehr als zehn Prozent. Die Nutzer, die am meisten Kommentare beisteuern, ge hören in der Regel in diese Kategorie. Die beiden kommunikativsten Nutzer im Thread des Spiegel Online-Forums geben jeweils 28 Kommentare ab und ge hören ent sprechend zu den Kommunikativen. Der erste ver tritt die Position, Deutschland habe das Recht, Bedin gungen an die Griechen‑ landhilfe zu knüpfen. Dabei scheut er nicht vor polemi schen Formulie rungen zurück und be zeichnet Griechen land als Land, „in dem es zur Tradi tion gehört Renten massen weise auch an Ver storbene weiter zu über weisen, die […] haben […] keinerlei Willen Sparmaßnahmen zu unter nehmen“ (S117, 20. 01. 2012, Spiegel Online‑Forum). Allerdings über nimmt er auch freiwillig die Rolle eines Modera tions assistenten. Zum Beispiel ermahnt er andere Nutzer, beim Thema zu bleiben, mit Kommentaren wie: „Es ver schließt sich jetzt meinem Begriffs vermögen, inwieweit Ihr Post zum Thema etwas sagt. Klären Sie uns bitte zu dieser Frage auf“ (S36, 08. 12. 2012). Der Kom‑ munikative mit den zweitmeisten Kommentaren im Spiegel Online-Thread ver tritt die ent gegen gesetzte Meinung und liefert sich hauptsäch lich mit dem ersten einen Schlag‑ abtausch. Seine Polemik gipfelt in dem Satz: „Was Panzer nicht ver mochten soll jetzt mithilfe der Krise geschafft werden: Europa unter deutscher Fuchtel!“ (S97, 13. 01. 2012) Allerdings nimmt er seine Mitdis kutanten insofern auch ernst, als er deren Argumente Punkt für Punkt er widert und selten eine Wortmel dung, die an ihn gerichtet ist, ignorierte. Das größte Problem bei den Kommunikativen besteht aber darin, dass sie mit ihrer Geschwätzig keit Diskussionen zum Erlahmen bringen können. 332 8.4 fazit Die Ergeb nisse sollen nun im Hinblick auf die vier Forschungs fragen (EF1 bis EF4) und die Nutzer typologie (NT) zusammen fassend interpretiert werden. Dabei wird auch auf mögliche Implika tionen für den Umgang journalisti scher Redak tionen mit partizipativen Formaten ein gegangen.202 Wie steht es nun um die Aus prägung und Qualität der partizipativ‑journalisti schen Kommunika tion in den vier Fall beispielen? Da bewusst vier unter schied liche Formate ge wählt wurden, ist kaum ver wunder lich, dass die Informa tions‑, Emotions‑, Meinungs‑ und Inter aktions quoten teil weise sehr unter schied lich waren. Jedes An gebot hatte ein eigenes Profil. Allerdings lassen sich markante Gemeinsam keiten und Unter schiede be nennen. Was den Informa tions gehalt der Fall beispiele be trifft (EF1), war allen Fall beispielen bis auf DerWesten. de auf Twitter gemeinsam, dass Nutzer vor allem Tatsachen behaup‑ tungen ohne Quellen oder Links beisteuern. Im Gegen satz zu Journalisten sind Nutzer nicht ver pflichtet zu recherchie ren, bevor sie eine Behaup tung in die Welt setzen. Von diesem Privileg wird aus giebig Gebrauch ge macht, was die Glaubwürdig keit solcher Behaup tungen schmälert. Vor stell bar wäre, dass eine Redak tion sich einmal die Mühe macht, solche Behaup tungen von Lesern zu sammeln, gegen zurecherchie ren und die Ergeb nisse an die Nutzer zurück zuspielen, ähnlich wie dies beim ARD‑Format Hart aber fair mit dem Fakten check – allerdings dort bezogen auf die Behaup tungen der Studiogäste – geschieht. Das hätte mit Sicher heit positive Aus wirkungen auf die Kommentarkultur, weil Nutzer sich dann stärker ver pflichtet fühlen würden, ver läss‑ liche Informa tionen zu liefern. DerWesten. de auf Twitter ist in dieser Hinsicht anders als die anderen Fall beispiele. Die Platt form stellt im Alltag einen Umschlagplatz für Links dar. Der Nutzer typ des Ver mittlers (NT), der sehr viele Informa tionen ver breitet, kam auch auf grund der vielen Exemplare bei DerWesten. de auf Twitter, insgesamt am häufigsten vor. Interes‑ santer weise ist dies bei ZDF log in ganz anders. Dort wurde zwar auch sehr rege auf Twitter diskutiert. Es hängt aber offensicht lich maß geblich vom redak tio nellen Input ab, wie sich Nutzer einbringen. Da DerWesten. de hauptsäch lich Links ver schickt, ist das Weiter leiten dieser Links die Haupt beschäfti gung seiner Nutzer. Die ZDF log in‑ Sendung hatte den geringsten Anteil informativer Kommentare, weil die polarisierende Behand lung des Themas doppelte Staats bürger schaft den Nutzern eine eindeutige 202 an dieser Stelle sei aber nochmals daran erinnert, dass es sich nicht um repräsentative, sondern um explorative Daten handelt. Die ergeb nisse sind daher als erste hinweise auf mögliche Zusammen hänge zu ver stehen und nicht be liebig ver allgemeiner bar. 333 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Positionie rung ab verlangte, an statt sich inhalt lich stärker mit der Thematik auseinander‑ zusetzen. Dass die in der Sendung thematisierten Nutzer aussagen meist vehemente Meinungs äuße rungen waren, trug sicher nicht zu einer objektive ren Diskussion bei. Wie man in den digitalen Wald hinein ruft, so könnte man sagen, so schallt es heraus. Der Zusammen hang zwischen dem informativen und dem emotionalen Gehalt der Nutzer kommentare stellte sich bei drei Fall beispielen als nicht‑signifikant heraus. Bei diesen Fall beispielen (Diskurs@DRadio, Spiegel Online‑Forum, DerWesten. de) wurden Informa tionen also nicht systematisch emotional auf geladen. Bei ZDF log in fand sich ein schwacher, signifikanter Zusammen hang, der allerdings negativ zu interpretie ren ist. Informative Kommentare waren hier also tendenziell emo tions los und um gekehrt. Das heißt nicht, dass ohne Emotionen diskutiert wurde, sondern nur, dass die ver‑ hältnis mäßig wenigen informativen Kommentare bei der Sendung nicht emotional auf geladen waren. Die Propagandisten, Nutzer, die gemäß Typologie (NT) Informa tion und Emotion be sonders stark ver mischen, kamen dementsprechend am seltensten in den Fall beispielen vor. Emotionen spielten insgesamt in den Fall beispielen eine unter geordnete Rolle (EF2). Nur bei ZDF log in war der Anteil der emotionalen Kommentare höher als der Anteil der informativen, was sicher lich auch am Thema lag. Die log in‑Redak tion ver suchte die Emotionali tät der Staats bürger schafts debatte durch Ver weise auf die Netiquette und konsequentes Löschen be leidi gen der Äußerun gen einzu dämmen, was insgesamt gelang, wenn auch – v. a. nach der Aus strah lung der Sendung – nicht immer zeitnah. Die Diskussion um die Piraten partei sorgte dafür, dass der Anteil sehr negativer Aus drucks formen bei Diskurs@DRadio am höchsten war. Nutzer können in partizi‑ pativen Formaten ihren Emotionen freien Lauf lassen, so lange sie nicht gegen die jeweilige Netiquette ver stoßen. Die prototypi schen Emotionalen (NT) machten nur rund fünf Prozent der Nutzer schaft der Fall beispiele insgesamt aus. Moderatoren obliegt die Aufgabe zu be stimmen, ab wann Äußerun gen die Grenze zur Beleidi gung über‑ schreiten. Unter Umständen kann es aber auch sinn voll sein, früher einzu greifen und Nutzer daran zu erinnern, dass sie auf einer journalisti schen Platt form diskutie ren, die für die Kommentare ihrer Nutzer geradestehen muss. Am emo tions losesten war die Kommunika tion bei Twitter von der DerWesten. de. Das lag einer seits daran, dass hauptsäch lich Links und nicht Meinun gen aus getauscht wurden. Anderer seits pflegte die Redak tion auch ein nahezu freund schaft liches Ver‑ hältnis zu den Nutzern, weshalb die Grundstim mung eine positive war. Der häufige Dialog mit den Nutzern kann dementsprechend dazu beitragen, Involvement und Engagement zu er halten und gleichzeitig be leidigende Formen der Kommunika tion gar nicht erst auf kommen zu lassen. Weitere Vor kehrungen, um die Emotionali tät ein‑ 334 zu dämmen, könnte die inzwischen weit ver breitete Registrie rungs pflicht (vgl. Constine, 2012) sein, oder wenn Nutzer erst nach einem be stimmten Zeitintervall die Möglich‑ keit hätten, einen Beitrag zu kommentie ren (vgl. Braun, 2013). Letzteres ver hindert, dass Nutzer impulsiv und ohne den journalisti schen Beitrag ge lesen zu haben, emotio‑ nale Kommentare ab geben. Meinun gen wurden sehr rege aus getauscht (EF3). Bis auf DerWesten. de auf Twitter, ent hielten alle Fall beispiele einen Anteil von mindestens einem Drittel Kommentare, die eine eindeutige Meinung ver traten. Dabei über wogen bei allen Fall beispielen die negativen Bewer tungen.203 Im Spiegel Online-Forum war dieser Anteil mit knapp unter 40 Prozent am geringsten, was daran lag, dass die dorti gen „Foristen“, wie sie in der Spiegel Online‑Redak tion ge nannt werden, sich durch aus öfter einen aus gewogenen oder differenzierten Kommentar er laubten. Sie standen weniger unter Zeitdruck als beispiels weise bei ZDF log in und hatten keinen be grenzten Raum zur Ver fügung, wie bei Twitter. Die Kehrseite bestand allerdings darin, dass Diskussionen mit essayistischem Verve ge führt wurden, was dazu führte, dass viele Nutzer sukzessive aus der Diskussion aus stiegen und zwei ver feindete Lager sich bis zum Ende gegen seitig mit Argumenten be harkten. Ähnlich er stickte ein Nutzer, der für ein Viertel der Kom mentare auf Diskurs@DRadio ver antwort lich war, gegen Ende der Laufzeit des Projekts jegliche Diskussion. Solche Nutzer des Typus Kommunikative (NT), die rund acht Prozent der Nutzer schaft insgesamt aus machten, reißen eine Diskussion oft mit vielen, häufigen, langen Kommentaren an sich. Wie ist damit umzu gehen? Redak tionen müssen hier zwischen der Meinungs freiheit ihrer Nutzer und dem Schutz der Mehrheit der Nutzer vor den essayisti schen Aus‑ wüchsen Einzelner abwägen. Die Anzahl oder Länge der Kommentare eines Nutzers zu be grenzen wären Managementmaßnahmen, die beispiels weise auf Foren und in sozialen Netz werken – wenn der Umfang nicht ohnehin, wie bei Twitter, technisch be grenzt ist – ver mutlich nicht von den Nutzern akzeptiert würden. Nutzer können aber darauf hin gewiesen werden, dass ihre Kommentare nichts mit einem Thema zu tun haben. Wenn die Kapazi täten dafür nicht vor handen sind, könnten be sonders aktive Nutzer als eine Art „Hilfs sheriff“ rekrutiert werden, um der Redak tion bei der Modera tion zu assistie ren. Wurden Meinun gen in der Regel be gründet? Der Zusammen hang zwischen Infor‑ ma tion und Meinung erwies sich nur in einem Fall, bei Diskurs@DRadio, als signifikant aber schwach aus geprägt. Bei den anderen Fall beispielen gingen Meinun gen nicht immer mit Hinter grundinforma tionen zur Begrün dung einher. Bei ZDF log in wurden 203 Vgl. auch zum aus geprägten negativismus im partizipativen Journalismus, engesser, 2013. 335 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen nur rund 20 Prozent der Meinun gen mit Informa tionen unter füttert und beim Spiegel Online-Forum war es etwas mehr als die Hälfte. Dass der Zusammen hang auch bei DerWesten. de auf Twitter insignifikant war, obwohl mehr als 90 Prozent der mei nungs‑ betonten Tweets auch eine Informa tion ent hielten, liegt daran, dass hier insgesamt viel mehr informative (mehr als 90 %) als mei nungs betonte (weniger als 10 %) Botschaften ver schickt wurden. Letzt lich hängt auch die Frage, ob Meinun gen be gründet werden, mit der Frage zusammen, wie das partizipative Format ge staltet ist. Die Online kom‑ mentare von Diskurs@DRadio und, mit Ab strichen, auch das Spiegel Online-Forum eigneten sich offen bar am besten dazu, Meinun gen zu be gründen, weil die Nutzer so viel Zeit und Raum haben, wie sie wollen. Das macht deut lich, dass die Redak tion aus tarie ren muss, inwiefern sie den Umfang der Beiträge be grenzt und inwiefern sie den Nutzern Raum lässt, ihre Meinun gen aus führ lich zu be gründen. Mehr als acht Prozent der Nutzer insgesamt waren Kommentatoren (NT), die ihre Meinun gen in der Regel mit Informa tionen unter mauerten. Die Inter aktion wurde in sehr unter schied lichem Maße er möglicht (EF4). Inter‑ aktion zwischen Nutzern und Redak tion, Gastautoren oder Studiogästen fand nur selten statt. Wo sie statt fand, z. B. bei der Diskussion um die Piraten partei bei Diskurs@ DRadio oder wenn die Nutzer von DerWesten. de auf Twitter direkt mit Fragen adressiert wurden, bestand eine rege Bereit schaft der Nutzer, sich einzu bringen. Wie ist diese redaktio nelle Zurück haltung zu deuten? Kritisch könnte man ver muten, dass Redak‑ tionen kein Interesse an der Inter aktion mit ihren Nutzern haben. Auch die Ergeb nisse der Experten befra gung (vgl. Kap. 5) zeugen mitunter von einer ge wissen Skepsis gegen‑ über der Nutzer partizipa tion. Hinzu kommt, dass eine solche Inter aktion (zeit liche) Ressourcen bindet, die anders ver wendet werden könnten. Wohlwollend könnte man aber auch ver muten, dass Redak tionen ihre Nutzer nicht bevor munden wollen und partizipative Formate allen falls als Spielwiesen be greifen, auf denen sich die Nutzer selbst organisie ren können, wenn nicht sogar als strategi sches Instrument, die Nutzer als Community stärker an sich zu binden. Das Motiv ist sicher von Fall zu Fall ver‑ schieden und sollte auch ein Gegen stand zukünfti ger Forschung sein. Jeden falls zeigte sich in den Fall beispielen, dass die Nutzer es honorie ren, wenn Redak tionen ihre redaktio nelle Deutungs hoheit ein Stück weit auf geben und sich bei Diskussionen auf Twitter oder Facebook – also in den digitalen Lebens welten der Nutzer, nicht auf immer neuen Platt formen – auf eine Ebene mit ihrem Publikum begeben. Je nachdem, wie die redak tio nellen Inputs ge staltet sind, können soziale Netz werke auch zur Inter aktion der Nutzer unter einander beitragen. Das zeigte das Beispiel ZDF log in, wo die Nutzer sehr rege miteinander auf Twitter und Facebook diskutierten. Werden hauptsäch lich Links auf das eigene Onlineportal ver breitet, bleiben inter aktive 336 Diskussionen unter den Nutzern weit gehend aus, so bei DerWesten. de auf Twitter. Auch Onlinekommentare laden nur bedingt dazu ein, sich mit den Ansichten anderer Nutzer auseinander zusetzen. Zu sehr sind sie an den journalisti schen Beitrag ge koppelt, um eine selbst läufige Anschlussinterak tion unter den Nutzern zu er möglichen, wie man am Beispiel Diskurs@DRadio er kennen kann. Im Gegen satz dazu scheint das Forum das ideale Mittel zu sein, will man Nutzern die Möglich keit geben, sich über ein journalistisch gesetztes Thema auszu tauschen. Das beim Spiegel Online-Forum fest gestellte Ausmaß an Nutzer‑Nutzer‑Interak tion wurde von keinem anderen Fall‑ beispiel er reicht. Dass über drei Viertel der Nutzer in den unter suchten Formaten den als eher kon‑ struktiv ein geschätzten Nutzer typen zuzu ordnen sind (Wissbegierige, Ver mittler, Kom‑ men tatoren, Allrounder) ist be achtens wert – und deckt sich damit nicht un bedingt mit den Eindrücken der be fragten Experten, die die Nutzer partizipa tion in ihren An geboten teil weise als wenig konstruktiv einschätzen (siehe Kap. 5). Allerdings stellen zumindest bei Diskurs@DRadio und dem Spiegel Online-Forum die Kommunikativen einen beacht‑ lichen Anteil der Kommentare, sodass es nicht nur auf die Zusammen setzung der Nutzer schaft, sondern auch darauf ankommt, welche Nutzer sich wie häufig einbringen. Auf mögliche Maßnahmen, dies einzu dämmen, ist oben ein gegangen worden. Letzt lich erweist sich ge lungene Nutzer partizipa tion aus Sicht der Redak tionen als eine kluge Mischung aus Konzep tion und Modera tion. Insgesamt scheinen die strategisch‑publizisti schen Bemühungen, lang fristig funktionierende partizipative For‑ mate zu etablie ren, zumindest bei den unter suchten Redak tionen, aufzu gehen. Wie ge zeigt wurde, hängen die Funk tions weise und somit der redaktio nelle Nutzen dieser wechselseiti gen Kommunika tion allerdings ganz wesent lich von der redak tio nellen Betreuung sowie von der Wahl der unter schied lichen partizipativen Formate ab. So eignet sich Twitter eher für Redak tionen, die Links weiter verbreiten und damit die Nutzer bindung erhöhen wollen (DerWesten. de) und für Livesen dungen (ZDF log in). Facebook ist nah an der Lebens welt der Nutzer und ein wichti ger Ort für Anschluss‑ kommunika tion (ZDF log in). Sollen Nutzer aus Sicht der Redak tion vor wiegend unter einander inter agie ren, ist das Forum offen bar das Format der Wahl (Spiegel Online-Forum). Dort und auch in Onlinekommentaren (Diskurs@DRadio) werden offen bar viele Informa tionen von Nutzern ein gebracht. Schließich eignen sich polarisie‑ rende partizipative Sendun gen (ZDF log in) oder Onlinekommentare (Diskurs@DRadio) dazu, die Meinun gen der Nutzer zu einem Thema zu er fahren. Je nachdem, welches strategisch‑prakti sche Ziel die Redak tion an strebt, sollte das ent sprechende Kommunika‑ tions format ge wählt und sollten dafür auch die ent sprechen den redak tio nellen Ressour‑ cen für deren Einsatz bereit gestellt werden. 337 8 facetten Der nutzer PartiziPa tion unD PartiziPatiVe nutzer tyPen Die Form der Nutzer partizipa tion hängt aber auch von der Art und Weise ab, wie intensiv und mit welchen Ressourcen sich die Redak tion in die Kommunika tion mit den Nutzern einbringt. In den unter suchten Formaten gab es selten direkte Inter‑ aktion der Redak tionen mit den Nutzern. Wo dies der Fall war, wurde es von den Nutzern honoriert. Die Redak tionen sollten also den direkten Kontakt zu ihren Nutzern suchen, dabei aber be achten, nicht zu sehr in die Debatten einzu greifen. Denn eine aktive Modera tion, wie bei allen Fall beispielen, ist zwar empfehlens wert. Allerdings sollten Redak tionen sich auch hier darum bemühen, ihre Eingriffe transparent zu be gründen. Allzu oft wird ge löscht, ohne dies mit einem ent sprechen den Hinweis zu ver sehen. Solche Eingriffe er scheinen Nutzern als ominöser deus ex machina – als Eingriff aus heiterem Himmel. Ein solch autoritäres Bild möchten die meisten Redak‑ tionen, das zeigt auch die Experten befra gung (siehe Kap. 5), ver mutlich eher nicht von sich ver mitteln. teil c 341 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs- Potenziale Des Digitalen Journalismus: zusammen fassung unD hanD lungs - emPfehlungen In der vor liegen den Studie ging es darum, den Journalismus vor dem Hinter grund des digitalen Medien wandels wissen schaft lich zu ver messen. Es ging um eine Posi‑ tions bestim mung neuer kommunikativer Leistun gen und darum, Ent wick lungs poten‑ ziale zu identifizie ren sowie eventuelle Risiken zu problematisie ren. Im Vordergrund stand die Frage, wohin der Journalismus unter digitalen Vor zeichen steuert, ob und wie der Quali täts journalismus er halten werden kann, und welche Rolle die Partizipa‑ tion des Publikums, aber auch die Automatisie rungs tendenzen im Jour nalismus, dabei spielen. Vor der Einschät zung, in Zukunft sei ohnehin aller Journalismus digital, ist jedoch zu warnen: Die von uns an gesprochenen Wand lungs prozesse werden sich erst allmäh‑ lich vollziehen, dafür aber – so unsere Prognose – umso nach halti ger. Gesell schaft liche Innova tion ver läuft nie abrupt. Deshalb stehen auch sogenannte traditio nelle Medien – von der Presse bis hin zum Rundfunk, gleich in welcher Form, ob öffent lich‑recht‑ lich oder privatrecht lich, ob national oder lokal aus gerichtet – vor der Heraus forde rung, die Neuerun gen des Digitalen für ihre An gebote produktiv zu adaptie ren. D. h. sie können neue Formen aus probie ren und Experimentierfelder schaffen, auf denen sie dem Publikum die ihm zustehende mitbestimmende Rolle einräumen. Zu Beginn unserer Studie hatten wir be gründet, warum der Journalismus mit den digitalen Ver ände rungen seiner Produk tions‑, Ver triebs‑ und Rezep tions weisen in eine neue Ent wick lungs phase ein getreten ist, die wir als Zäsur be zeichnet und mit dem Begriff des Digitalen Journalismus ver sehen haben. Den Digitalen Journalismus ver‑ stehen zu wollen, macht es er forder lich, die unter suchten Wand lungs prozesse stets im Ver hältnis zu den tradi tio nellen Medien empirisch zu be schreiben und zu analysie ren. Für die Prognose von Ent wick lungs chancen und ‑problemen ist es darüber hinaus erforderlich, auch noch nicht etablierte Potenziale, wie sie aus techni schen Innova tionen resultie ren, in den Blick zu nehmen. Denn gegen über dem prä‑digitalen, analogen Journalismus gibt es Kontinui täten ebenso wie Diskontinui täten, die Folgen für die spezifi schen Quali täten haben, durch die der neue Journalismus ge kennzeichnet ist – sowohl handwerk lich‑praktisch als auch publizistisch und organisatorisch‑strukturell gesehen. In der vor liegen den Studie haben wir die Einwir kungen auf den Journalismus unter Einsatz eines breiten Methoden spektrums ein gehend er forscht. In diesem Kapitel werden noch einmal die wichtigsten Ergeb nisse referiert und auf Basis der in Kapitel 2 342 heraus gearbei teten Kriterien für einen „Digitalen Quali täts journalismus“ interpretiert. Anschließend werden Hand lungs empfeh lungen und Lösungs optionen formuliert, die nicht nur Probleme und Risiken thematisie ren, sondern vor allem die Chancen heraus‑ stellen, die auf grund der digitalen Um gebun gen ent stehen. 9.1 zusammen fassung Der ergeb nisse Um die Dynamik des Digitalen Journalismus und ihre prakti schen Implika tionen möglichst vielschichtig ab bilden und reflektie ren zu können, werden die wichtigsten Analyse ergeb nisse der sechs Unter suchungs bausteine aus den vorigen Kapiteln hier systematisch zusammen gefasst: 1. Quantitative Inhalts analyse partizipativer Formen und Formate im Digitalen Jour‑ nalismus, 2. Qualitative Deskription der partizipativen Angebote auf ausgewählten journalisti‑ schen Websites, 3. Leitfaden gespräche mit Redak tions verantwort lichen, 4. Beobach tung von Handlun gen und Automatisie rungs tendenzen in Redak tionen, 5. Vignetten analyse des Ver trauens von Journalisten in Nutzer botschaften, 6. Netz werkanalyse der Qualität von Nutzer kommentaren in partizipativen Formaten. 9.1.1 QuantitatiVe inhalts analyse PartiziPatiVer formen unD formate im Digitalen Journalismus Mittels einer breit an gelegten quantitativen Inhalts analyse wurde unter sucht, welche partizipativen Formen und Formate journalisti sche Medien auf ihren Websites integriert haben. Im Mittelpunkt des Erkenntnis interesses stand dabei das Ausmaß der Nutzer‑ partizipa tion. Die Stichprobe der quantitativen Inhalts analyse umfasste journalisti sche Online‑ Angebote der Gattun gen Print, Hörfunk und Fernsehen sowie reine Online‑Angebote und war dreiteilig: Eine deutschlandweite Stichprobe von journalisti schen Online‑ Angeboten, eine Vollerhe bung von lokalen und regionalen Blogs in Nordrhein‑West falen und 35 bewusst aus gewählte innovative Online‑Angebote. Die dreiteilige Stichprobe diente dem Zweck, erstens repräsentative Aus sagen über die Quantität und Qualität von Nutzer partizipa tion bei digitalen Medien angeboten treffen zu können, zweitens Äquivalente zum profes sio nellen Journalismus in NRW be sonders intensiv zu be trachten 343 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus und drittens anhand bewusst aus gewählter innovativer Online‑Angebote zu skizzie ren, wo noch Ent wick lungs potenzial zu er kennen ist. Unter suchungs zeitraum war eine künst liche Woche im Zeitraum vom 10. Juni bis 28. Juli 2013. Die primäre Er hebungs‑ einheit war ein publizisti sches Webangebot (= Gesamt heit der Websites, Start seite und Unter seiten, mit einem gemeinsamem Namen oder Titel, z. B. Spiegel Online). Die Codie rung fand innerhalb des Webangebots auf drei Ebenen statt (Start seite, Beitrag, Kontext). Pro Webangebot wurden jeweils drei journalistische Beiträge per Zufalls‑ auswahl von der Start seite aus gewählt. Dies galt allerdings nur, wenn die Beiträge der Website grundsätz lich eine Kommentarfunk tion hatten. Denn auf der Grundlage des Ver hält nisses von Beitrags‑ und Kontext ebene sollte ge prüft werden, welche journalisti‑ schen Merkmale zu welcher quantitativen Resonanz führen. Die quantitative Inhalts analyse zeigt, dass sich journalisti sche Websites der Nutzer‑ partizipa tion konzeptio nell geöffnet haben – allerdings in einem eng definierten Sinne. Sie bieten über wiegend Funktionen an, die sich auf ein Nutzer‑Feedback be schränken, z. B. Bewer tungs‑, Kommentarfunk tionen oder Möglich keiten, online einen „Leserbrief“ einzu reichen. Eigene Themen vorschläge und Inhalte einbringen, beispiels weise in Nutzer blogs oder Foren im Rahmen des redak tio nellen An gebots, können Nutzer der unter suchten Websites dagegen seltener. Stattdessen machen die analysierten Medien den Nutzern ver mehrt Dialogangebote, die auf den sozialen Netz werken, vorzu gs weise Facebook, statt finden. Vor allem hier ver sprechen sie sich offenbar, viele Nutzer im Sinne eines funktionie ren den Audience Engagements zu er reichen, auch um sie auf die eigene Website zu lenken. Dass sich über Social Media eine breite Nutzer schaft an‑ sprechen lässt, zeigt sich auch an der ver gleichs weise großen Akzeptanz der externen Zustim mungs funk tionen, vor allem des „Like“‑Buttons von Facebook. Am weitesten ver breitet sind damit partizipative Formen und Formate, bei denen Nutzer die Rollen von Kommentatoren professio nell‑journalistisch er stellter Inhalte einnehmen oder sich mit der Redak tion oder anderen Nutzern ver netzen können. Eigene Inhalte kreieren oder produzie ren können sie bei nur wenigen An geboten. Viele Formen und Formate des Bürger journalismus, wie beispiels weise Nutzer blogs, Foren, aber auch Nutzer fotos und ‑videos, werden vom profes sio nellen Journalismus nur selten integriert. 344 9.1.2 QualitatiVe DeskriPtion Der PartiziPatiVen angebote auf aus gewählten Journalisti schen websites Eine qualitative Analyse aus gewählter journalisti scher Websites er gänzte und ver tiefte die Ergeb nisse der quantitativen Inhalts analyse. Erkenntnis interesse war hierbei, inno‑ vative Formen und Formate der Nutzer partizipa tion auf diesen Websites zu be schreiben und zu kontrastie ren. Dazu wurden auf Basis der quantitativen Inhalts analyse und in Ab stim mung mit dem Sample für die Leitfaden interviews 15 Medien bewusst aus‑ gewählt. Aus schlag gebend für die Auswahl waren quantitative (ver gleichs weise hohe Nutzer beteili gung in An gebot und Nutzung) und qualitative Aspekte der Partizipa tion (innovative Formen wie Rechercheblogs etc.), um auf diese Weise das Unter suchungs‑ ziel, innovative An gebote zu be schreiben, er reichen zu können. Zudem sollten Websites ver schiedener „Muttermedien“, konkret Zeitun gen und Zeitschriften, Radio sowie Fernsehen, ver treten sein. Eine bloße Konzentra tion auf nationale Medien bzw. ihre Websites sollte ver mieden werden, daher wurden auch Ver treter regionaler Medien bzw. ihre Websites auf genommen: Konkret gingen in die qualitative Analyse folgende 15 journalisti schen Websites mit ihren relevanten partizipativen An geboten ein: Antenneduesseldorf. de, Bild. de, DerWesten. de, DRadioWissen. de, FAZ. net, Freitag. de, KStA. de, Rhein-Zeitung. de, Spiegel Online, Stern. de, Süd deutsche. de, Tagesschau. de, taz. de, Welt. de und Zeit Online. Ihre Websites bzw. die partizipativen An gebote auf diesen Websites wurden vom 1. Februar bis 31. März 2014 be trachtet. Es zeigt sich, dass das unter suchte Sample in erster Linie Partizipa tions angebote enthält, die nicht nur der Kommentie rung professio nell‑journalisti scher Beiträge, son‑ dern auch der Ver netzung der Nutzer dienen. Allerdings wurden nur wenige Formen und Formate identifiziert, die es Nutzern er möglichen, auch eigene Themen einzu‑ bringen und zu diskutie ren, wie beispiels weise in einem redaktio nell be treuten Forum oder einem Nutzer blog. Selbst wenn solche partizipativen Formate an geboten werden – was sich aber als Aus nahme erwies –, behält auch in diesen Fällen die Redak tion fast immer die Kontrolle über die Themen findung. Auf fällig ist, dass von Nutzern geschriebene Blogs innerhalb des redak tio nellen An gebots zwar die große Aus nahme bei den unter suchten Websites sind, Blogs von Redakteuren oder der Redak tion jedoch ver gleichs weise häufig vor kommen. Der professio nelle Journalismus be ansprucht folg‑ lich das Textformat des Blogs für sich, um Nutzer in anderer Darstel lungs form zu informie ren. Deutlich ge worden ist auch in der Teil untersuchung, dass viele der aus‑ gewählten Medien auf die externen sozialen Netz werke – vor allem Facebook und Twitter – setzen, um ihre User‑Gemein schaften zu pflegen statt eigene Communitys 345 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus zu initiie ren. Nichts destotrotz zeigen die wenigen internen Community‑Angebote, dass sie einen inhalt lichen Mehrwert bieten können – vorausgesetzt allerdings, dass der inhalt liche Zuschnitt stimmt und redaktio nelle Ressourcen für eine intensive Betreuung vor gehalten werden. Was die Modera tion der Debatten mit den Nutzern be trifft, zeigt die Teilstudie, dass die be treffen den Redak tionen inzwischen Erfah rungen gesammelt und daraus ent sprechende redaktio nelle Kodizes (Netiquette) für nutzer generierte Inhalte ab geleitet haben. 9.1.3 leitfaDen gesPräche mit reDak tions Verantwort lichen Alle 15 be fragten Redak tions verantwort lichen, vom Redak tions leiter bis zum Chef‑ redakteur, sind in ihrer jeweili gen journalisti schen Berufs rolle einem Umwäl zungs‑ prozess unter worfen, der neue handwerk liche Kompetenzen und techni sche Innova‑ tionen er fordert. Allen Akteuren wird eine hohe Anpassungs bereit schaft ab verlangt. Viele der Befragten haben ein aus geprägtes Bewusstsein von der Außer gewöhnlich keit und Komplexi tät des zu be wälti gen den Strukturwandels: Digitaler Journalismus be‑ deutet ihrer Ansicht nach mehr, als be liebige journalisti sche Inhalte auf einem digitalen Ver triebs weg zum Publikum zu bringen. Vor allem in der Multimediali tät, der Integra‑ tion von Darstel lungs formen mit unter schied lichen Kombina tions möglich keiten, der Inter aktion mit der Community einschließ lich der Möglich keiten zur Partizipa tion des Publikums sowie bei der digitalen Recherche, z. B. in sozialen Medien, ver orten die Befragten quer zu allen Mediengat tungen die größten Potenziale für den Digitalen Journalismus. Weitere Chancen werden in der journalisti schen Quellentransparenz gesehen, etwa in Form einer Offen legung von Originaldokumenten, und im sogenann‑ ten Crowdsourcing, also der Einla dung an Nutzer, sich redaktio nell vor strukturiert an der Recherche, Aus wertung und Auf berei tung großer Daten‑ und Informa tions‑ bestände zu be teili gen. Insbesondere die technik getriebene Ent wick lungs dynamik geht dabei über die reine Ab sorp tion der bisheri gen Medien angebote hinaus: Sie wird als Quali täts-Ermög licher be trachtet, der Ent wick lungs möglich keiten in vielen Dimensionen des Journalismus eröffnen kann. Mit der Weiter entwick lung des Journalismus ver bunden sind nach Ansicht der Ex‑ perten ferner er hebliche Umbrüche und Soll bruchstellen – im Ver hältnis zum Publikum, aber auch bei notwendi gen neuen Kompetenzen im digitalen Ver trieb und in der Redak tions organisa tion. Wie sich heraus stellt, bringt die Teilhabe des Publikums nicht nur Vor teile, sondern auch be stimmte Probleme für jedes publizisti sche An gebot mit 346 sich, für die – zumindest im Kreise der Befragten – aktuell nach Lösungen gesucht wird. Hier ist insbesondere der Umgang mit Störern („Trollen“) bzw. mit politisch und/oder recht lich an stößigen Äußerun gen zu nennen. Das Spektrum der möglichen Reak tions‑ weisen reicht vom Ver such der Zivilisie rung bis hin zum Aus schluss von Personen, die sich nicht an die vom jeweili gen Medium auf gestellten Benimm regeln halten. Die Leitfaden gespräche zeigen, dass es der Digitale Journalismus insgesamt mit einem stark pluralisierten Publikum zu tun hat, das nicht nur unter schied liche redaktio‑ nelle Heran gehens weisen und Partizipa tions erwar tungen einfordert, sondern auch techni sche Neuerun gen er forder lich macht. Dazu ge hören unter anderem die ein‑ geschränkten Zeitbudgets und Auf merksam keits spannen der Nutzer für journalisti sche Inhalte und die ver mehrte mobile Nutzung, aus der neue Anforde rungen an die Aktuali tät eines digitalen Medien angebots resultie ren (Stichwort „Echtzeit‑Jour nalis‑ mus“). Alle Redak tions vertreter zeigen sich ambitioniert, ihre An gebote so zu konfek‑ tionie ren, dass sie auf mobilen Endgeräten best möglich rezipiert werden können. Die Selbsterkenntnis einiger geht jedoch dahin, dass sie bisher ledig lich ein Derivat zu publizie ren glauben, also nur einen Ab kömmling, der aus der analogen Print‑Welt eins zu eins in die digitale Sphäre über tragen wird. Trotzdem lassen sich aus den Willens‑ bekun dungen ein deut licher publizisti scher Experimentierwille und eine Auf bruchstim‑ mung heraus lesen, die sich an vielen Beispielen aus dem Arbeits alltag der Befragten illustrie ren lässt. Eine Hürde liegt dabei immer weniger in der Offline‑Online‑Verzah‑ nung: Alle Redak tionen sind glaub haft bemüht, die Ver triebs kanäle von Print bzw. Rundfunk und Digitalmedien, auch unter Einbezug der Community, zu ver schränken. Von den Experten werden be stimmte Synergien zwischen digitalem und analogem Journalismus hervor gehoben, die im Idealfall als produktiv und quali täts steigernd empfunden werden. Auch werden die Kreativmöglich keiten im Digitalen Journalismus wesent lich größer als die des analogen ein gestuft; diese Einschät zung wird eben falls unmittel bar mit der Einbeziehung des Publikums ver bunden. Alle be fragten Experten teilen darüber hinaus die Auf fassung, dass die Chancen, die in der Partizipa tion liegen, deut lich die damit ver bundenen Probleme über steigen. 9.1.4 beobach tung Von hanDlun gen unD automatisie rungs tenDenzen in reDak tionen Die Beobach tung fokussierte automatisierte Arbeits weisen im Journalismus und damit sämt liche Handlun gen im journalistisch‑publizisti schen Produk tions prozess, die von techni schen Systemen, vor allem von Programmen und Software‑Anwen dungen, selbst‑ 347 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus tätig über nommen werden. Dazu wurden zehn Redakteure mit unter schied lichen Auf gaben bereichen und Tätig keits profilen in den vier deutschen Online‑Redak tionen von DRadio Wissen, Spiegel Online, Tagesschau. de und Rhein-Zeitung be obachtet, um deren journalisti sche Handlun gen in ihrer Komplexi tät empirisch ab bilden und etwaige Automatisie rungs tendenzen in unter schied lichen Aus formungen fest halten zu können. Die Ergeb nisse zeigen, dass sich sämt liche be obach teten Hand lungs abläufe ent lang des journalisti schen Produk tions prozesses auf schlüsseln und zu einem Mosaik aus technik‑ gestützten Arbeits vorgängen summie ren lassen, in denen immer wieder Automatisie‑ rungs tendenzen auf scheinen. Die bei der Unter suchung differenzierten Hand lungs ebenen a) Recherche, Samm‑ lung und Selek tion von Informa tionen, b) Produk tion und Publika tion von Inhalten, c) Rezep tion und Ver arbei tung von Nutzer feedback und d) Planungs‑ und Organisa‑ tions kommunika tion unter scheiden sich vor allem im Einsatz von Hardware‑Tools und Software‑Anwen dungen. Dabei richtet sich die Bestim mung des Automatisie rungs grades danach, ob und wie aktiv die be obach teten Redakteure sind und mithilfe welcher technischen Arbeits mittel sie in ihrem Arbeits alltag handeln: Während vor allem bei der Recherche, in den Ab läufen der Produk tion/Publika tion journalisti scher Inhalte und in der redak tio nellen Rezep tion und Betreuung von Nutzer feedback ein mittle rer Grad an Automatisie rung fest gestellt werden konnte, stehen in den gesamten Organisa‑ tions‑ und Planungs abläufen sowie der Kommunika tion zwar durch gängig technik‑ gestützte Handlun gen im Vordergrund. Diese stellen sich jedoch als er heblich weniger technikautonom dar als die anderen be obach teten Hand lungs felder, d. h. sie sind weniger automatisiert. Im Detail der Beobach tung zeigt sich auch, dass Automatisie rung im Digitalen Jour nalismus vor allem an den Schnitt stellen erkenn bar wird, wo beispiels weise Content‑ Management‑Systeme, Monitoring‑Programme, Social‑Media‑Clients oder Open‑Source‑ Tools zur visuellen Daten aufberei tung die Arbeit der be obach teten Redakteure nicht nur unter stützen, sondern selbst tätig bzw. vollautomatisch über nehmen. An be stimmten Handlun gen oder Hand lungs abfolgen lässt sich ablesen, dass inzwischen autonome Programme und Softwaremodule (Plug‑ins) regelmäßig im Einsatz sind, die das jour‑ nalisti sche Handwerk tendenziell über formen. Über sie lassen sich viele Arbeits schritte steuern und automatisie ren, im Bereich Social Media etwa das zeit lich pro grammierte Ab setzen vor formatierter Tweets, die automati sche Betreuung von Twitter‑Accounts und der vollautomati sche Einlauf von Social‑Media‑Einträgen auf der redak tions eigenen Website. Weil die Praxis des Digitalen Journalismus nicht ohne technische Hilfs mittel ge‑ dacht werden kann, deuten wir dies als Dominanz des Technischen, d. h. das gesamte 348 Hand lungs spektrum aller Redakteure ist hochgradig von Technik ab hängig – selbst manuelle Tätig keiten sind oftmals technik gestützt. Allerdings unter scheidet sich die Intensi tät der Automatisie rung: Während im Social‑Media‑Bereich immerzu mit halb‑ und vollautomati schen Ver fahren ge arbeitet wird, trifft dies auf die journalisti sche Produk tion und Publika tion nur bedingt zu. Die Redak tions planung und ‑organisa tion sind von eher nicht‑automatisierten Handlun gen ge prägt, allerdings wird auch hier konstant mit technologi schen Hilfs mitteln operiert. Die Frage, ob der Einsatz automa‑ tisierter Programme redaktio nelle Produk tions abläufe be einflusst, muss bejaht werden – wobei im Raume stehen bleibt, ob diese technik geleitete Redakteursarbeit auch das professio nelle Selbst verständnis der Akteure be einflusst und damit lang fristig einen Wandel journalisti scher Identität herbei führen kann. Dank der technik geprägten Arbeits weisen und Apparaturen in den be obach teten Redak tionen wurden auch zeit‑ und ortsungebundene Quali täts routinen er möglicht, die sich größtenteils mit den tradi tio nellen Methoden journalisti scher Quali täts siche‑ rung decken, aber auf grund der technologi schen Innova tionen eine neue Stufe er‑ reichen – auch auf grund der arbeits teili gen Spezialisie rungen und Aus differenzie rungen im Digitalen Journalismus. Die Ebenen der Quali täts siche rung sind recht unter schied‑ lich: Sie reichen vom intensiven Themen monitoring (Recherche) über redaktio nelle Vor gänge der Abnahme und des Redigierens (Produk tion und Publika tion), dem integrierten Dialog mit Usern (Rezep tion von Nutzer feedback) bis zur regelmäßigen Sitekritik (Organisa tion/Planung). 9.1.5 Vignetten analyse zum Ver trauen in nutzer botschaften unD befra gung unter Journalisten unD bloggern 40 Onlinejournalisten und 20 Blogger von nach richt lich orientierten Blogs sollten für diesen methodi schen Baustein Aus kunft darüber geben, für wie ver trauens würdig sie Nutzer botschaften halten, welches Bild sie vom partizipie ren den Publikum haben, wie sie die Nutzer partizipa tion insgesamt einschätzen und wie mit Nutzer botschaften konkret um gegangen wird. Die be fragten Kommunikatoren stammten aus Redak tionen oder von Blogs, die auf Facebook und Twitter be sonders aktiv waren, und waren ent‑ weder für Nutzer partizipa tion zuständig oder Redak tions leiter. Für die erste For‑ schungs frage, nach den Faktoren, die die Ver trauens würdig keit von Nutzer botschaften beeinflussen, wurde zusätz lich zu der üblichen Form des Onlinefragebogens eine 349 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus Vignetten analyse durch geführt. Im Rahmen dieser Analyse sollten die Befragten fiktive Twitter‑Profile und ‑Botschaften im Hinblick auf ihre Ver trauens würdig keit be urteilen und an geben, ob sie mit den Nutzern in Kontakt treten würden. Bei der Konstruk tion der Profile, die auch die beiden letzten Tweets ihrer fiktiven Besitzer ent hielten, wurden drei Variablen (Anonymi tät des Besitzers, Detailliert heit der Tweets, Sprachniveau der Tweets) variiert. Die Vignetten analyse hat ergeben, dass die Anonymi tät des Profils, die Detailliert‑ heit der Tweets und das Sprachniveau der Tweets einen signifikanten, wenn auch schwachen Einfluss auf die Ver trauens würdig keit der fiktiven Nutzer tweets haben. Bei Journalisten wirkt die Anonymi tät des Profils am stärksten, bei den Bloggern das Sprachniveau. Dies gilt auch für die Frage, mit welchen Nutzern die Journalisten und Blogger in Kontakt treten würden. Allerdings sind die Effekte hier schwächer aus‑ geprägt, was dafür spricht, dass die Hemmschwelle, mit Nutzern über Twitter in Kontakt zu treten, gering ist. Personen variablen (Alter, Geschlecht, Berufs zufrieden heit, Führungs posi tion, Interesse an Nutzer botschaften) spielen eine unter geordnete Rolle. Die Kommunikatoren stellen sich das partizipierende Publikum als vor wiegend männ‑ lich, ge bildet, älter und be rufstätig vor, wobei der Anteil der arbeits losen Nutzer von mehr als einem Viertel der Journalisten auf mehr als 50 Prozent geschätzt wird. Die Journalisten und Blogger schätzen auch das, was diese Nutzer einbringen, eher negativ ein. Der Anteil der Nutzer, die keine konstruktiven Beiträge einbringen, wird als recht hoch ein geschätzt. Insgesamt liegt die Bewer tung der Qualität der partizipativen Nutzer beiträge zwischen den Schulnoten 3 und 4. Die Kollegen und Vor gesetzten der Befragten werden hingegen als recht auf geschlossen gegen über der Nutzer partizipa tion ein geschätzt. Nutzer botschaften, die zur Weiter recherche anregen, er halten die meisten Redak tionen mehrmals im Monat. Aus den ge nannten Befunden lässt sich eine ge wisse Skepsis von Journalisten und (in geringe rem Maße) von Bloggern gegen über der Nutzer partizipa tion heraus lesen. Redak tionen und Blogs er halten zwar immer wieder nütz liche Hinweise von Nutzern. Die durch schnitt liche Partizipa tion wird jedoch eher als lästige Pflicht, denn als wahre Bereiche rung des Journalismus gesehen. Die Hemmschwelle, mit Nutzern in Kontakt zu treten, ist dabei relativ niedrig, sodass Gelegen heiten, bei denen Nutzer etwas potenziell Nützliches beizu tragen haben, wahrschein lich in der Regel wahr genommen werden. Das birgt die im Digitalen, auf grund der Anonymi tät vieler Akteure im Social Web ge gebene virulente Gefahr, dass Falschinformanten das Ver trauen von Kommuni‑ katoren missbrauchen und mit ge posteten Behaup tungen über an gebliche Gescheh nisse in die Irre führen könnten. 350 9.1.6 inhalts- unD netz werkanalyse Der Qualität Von nutzer kommentaren in PartiziPatiVen formaten Diese letzte Teilstudie widmet sich dem konkreten Mehrwert, den Nutzer partizipativ in den Journalismus einbringen. Dabei wurde unter sucht, in welchem Maße die Nutzer beiträge informativ, emotional oder mei nungs betont sind und ob Nutzer mit Redak tionen und unter einander inter agie ren. Weil die Form der Nutzer partizipa tion auch Rückschlüsse auf ver schiedene Nutzer typen zulässt, wurde zudem eine Typologie partizipativer Nutzer ent wickelt. Zur Unter suchung der ge nannten Fragestel lungen wurden vier unter schied liche partizipativ‑journalisti sche Formate aus ver schiedenen Mediengat tungen aus gewählt: das Portal Diskurs@DRadio, die Fernsehsen dung ZDF log in, das Spiegel Online-Forum und DerWesten. de auf Twitter. Die in diesen Formaten ver fassten Nutzer kommentare wurden in be stimmten Rubriken über einen be grenzten Zeitraum analysiert. Bei zwei Fall beispielen umfasste dieser Zeitraum ein Jahr und länger (Diskurs@DRadio: n = 284; Spiegel Online-Forum: n = 296), bei den anderen beiden hingegen wenige Wochen oder Tage (ZDF log in: n = 921; DerWesten. de auf Twitter: n = 1.062). Zur Ermitt lung des Informa tions‑, Emotions‑ und Meinungs gehalts der Nutzer kommentare wurde eine Inhalts analyse durch geführt. Das Ausmaß der Inter aktion zwischen Redak tion und Nutzern einer seits und den Nutzern unter einander anderer seits wurde netz werkanaly‑ tisch erfasst. Für die Nutzer typologie kam eine partitionierende Cluster analyse zum Einsatz. Die ver schiedenen partizipativen Formate haben unter schied liche Stärken und Schwächen. Der Twitter‑Account von DerWesten. de erwies sich als Umschlagplatz für Links (und damit Informa tionen) des Onlineportals der WAZ-Zeitun gen in Nordrhein‑ West falen. Am emotionalsten und am stärksten mei nungs betont erweist sich über‑ raschender weise das Portal Diskurs@DRadio. Aber auch ZDF log in ent hält viel Meinung und Emotion, bei wenig Informa tion. Das Spiegel Online-Forum ist durch eine rege Nutzer‑Interak tion ge kennzeichnet. Daraus folgt, dass sich Redak tionen sehr gut über‑ legen sollten, welche Art von Nutzer partizipa tion sie fördern wollen. Wie sie partizipa‑ tive Formate ge stalten (Konzep tion, Modera tion), wirkt sich stark auf die Form und Qualität der Partizipa tion aus. Neun Nutzer typen lassen sich identifizie ren. Drei Viertel der Nutzer in den unter suchten Formaten ent stammen eher konstruktiven Typen (Wissbegierige, Ver mittler, Kommentatoren, Allrounder), während ein Viertel anderen Typen (Meinungs freudige, Emotionale, Vehemente, Propagandisten, Kommunikative) zuzu ordnen war. 351 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus Für Redak tionen besteht die Heraus forde rung darin, den Umgang mit weniger konstruktiven Diskutanten zu meistern und diese einzu binden, ohne dass die Diskussion insgesamt darunter leidet. Darüber hinaus zeigt sich, dass Nutzer eher Meinun gen äußern, als dass sie Zusatzinforma tionen in den Journalismus einbringen. Redak tionen, die über partizipative Formate nach denken, sollten sich vor allem darüber Gedanken machen, welche Art von Partizipa tion sie fördern und welche sie unter binden wollen. Während beispiels weise Facebook oder die Diskus sions foren digitaler Medien Nutzern auch längere Beiträge er möglichen, dient Twitter eher dem punktuellen Feedback und der Weiter leitung von Kurznachrichten bzw. Links. Inhalt lich gesehen laden polarisie‑ rende Inputs von Seiten der Redak tionen ge legent lich zur Lager bildung unter den Partizipie ren den ein, was schnell zu unerwünschten, wenig konstruktiven Wort gefechten führen kann. So kann sich die Gestal tung der Partizipa tions möglich keiten von redak‑ tio neller Seite, d. h. die Struktur der Platt formen und die Art der redak tio nellen Inputs, auch auf die Qualität der Nutzer beteili gung aus wirken. 9.2 normatiVe imPlika tionen Der ergeb nisse Die Dynamik der techni schen, aber auch der gesell schaft lichen Digitalisie rung ver‑ ändert die Matrix des Journalismus nach haltig, vor allem dessen Funk tions weise und profes sio nelles Selbst verständnis. Gerade in der Betrach tung der – nicht immer trenn‑ scharfen – Merkmale von Analogi tät und Digitali tät lassen sich zahl reiche Implika‑ tionen und Hand lungs spezifika für den Digitalen Journalismus er kennen, die innovative Möglich keiten der Recherche, der Produk tion und Publika tion journalisti scher Inhalte, aber auch produktive Formen und Formate der Dialogisie rung, sowie neue Strukturen der redak tio nellen Planung und Organisa tion er möglichen. Die Eigen schaften der Digitalisie rung können direkt und indirekt Quali täten des journalisti schen Handwerks steigern, auch wenn dieses Potenzial in der Regel nicht ohne professio nelle Einschrän‑ kungen und Heraus forde rungen bleibt: 1. Simultanei tät gehört zu den zentralen Attributen von Digitali tät; sie er möglicht eine vom Publikum erwartete Echt zeitberichterstat tung, die zugleich eine perma‑ nente Inanspruchnahme für die Redak tionen be deutet; 2. Vernet zung ist innerhalb und außerhalb journalisti scher Organisa tionen und Institu‑ tionen essenziell; nur sie er möglicht es, dass sich Nutzer und Journalisten, aber auch Journalisten unter einander produktiv ver koppeln und in einen Dialog treten können. Dieser Dialog birgt qualitatives Potenzial auf drei Ebenen: 1. für die Ver‑ 352 ständi gung Journalismus/Publikum, 2. für die Unter rich tung bzw. Meinungs‑ bildung des Publikums, 3. für die journalisti schen Produkte, sofern Publikumsinput von den Redak tionen auf genommen und weiter verarbeitet wird; 3. Digitale Technologie steht für einzelne Journalisten, aber auch für ganze Redak‑ tionen im Zentrum der Berufs ausü bung, weil sie die prakti sche Grundlage für deren tägliche Arbeit bildet. Sie er möglicht die Ver arbei tung, Speiche rung und Über tragung von Daten, die als neue Informa tions währung des Journalismus be trachtet werden müssen; 4. Multi-Cross mediali tät ist typisch für den Digitalen Journalismus und er weitert seine publizisti schen Dimensionen: Erzählhal tungen und Darstel lungs formen ändern sich grundlegend, aber auch das strategi sche Publizie ren journalisti scher Beiträge über mehrere Medien platt formen hinweg. Diese Eigen schaften der Digitalisie rung dienen uns als Aus gangs punkt für ein theorie‑ geleite tes Fazit, das die Qualität, also die Beschaffen heit des Digitalen Journalismus, der sich unter dem Vor zeichen des Strukturwandels auszu formen beginnt, wissen‑ schaft lich er klären hilft. Ein auf unserer Theoriebasis ent wickeltes Raster zur Quali‑ täts messung digitaler An gebote und Arbeits weisen er fordert zunächst eine Interpre‑ tation der geschilderten Einzelergeb nisse, die sich auf die ursprüng lich formu lierten Quali täts kriterien von Arnold (2009) stützt. Diese Kriterien werden sodann auf die Rahmen bedin gungen im Digitalen Journalismus über tragen, wobei wir nor mative Impli ka tionen des sogenannten Quali täts journalismus – nämlich in der Per spektive von Journalismus als öffent licher Gemeinwohl aufgabe – in den Vordergrund stellen. Im Folgenden werden fünf Kriterien zur Beschrei bung der be sonde ren Qualität des Digitalen Journalismus vor geschlagen, die wir als dezidierten „Beitrag zur Ver‑ besse rung der publizisti schen Praxis“ (Arnold, 2008, S. 503) ver standen wissen wollen: Artikula tion, Dialogisie rung, Prozessuali tät, digitales Storytelling und Auffind bar keit er setzen die be stehen den journalisti schen Quali täts standards nicht, sondern er gänzen und er weitern sie: – Artikula tion von Nutzern kann im Rahmen von journalisti schen An geboten einen wesent lichen Beitrag zur Kritik‑ und Kontroll funk tion des Journalismus leisten (durch Hinweise etc.), die Meinungs vielfalt be reichern und den Informa tions gehalt erhöhen; – Dialogisie rung mit den Nutzern kann zur Meinungs vielfalt, aber auch zur Richtig‑ keit und Glaubwürdig keit journalisti scher Arbeit beitragen, aber auch die Relevanz journalisti scher An gebote erhöhen; somit kommt es im Prozess der Dialogisie rung zu einer publizisti schen Mitbestim mung des Publikums über Inhalte und Formatie‑ rung digitaler Medien angebote; 353 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus – Prozessuali tät kann die Richtig keit und Glaubwürdig keit des journalisti schen An‑ gebots und auch dessen Nutz wert und Aktuali tät erhöhen; – Digitales Storytelling kann die journalisti sche Berichterstat tung ver ständ licher, unter haltsamer und für das Publikum nutz werti ger machen; – Auffind bar keit an möglichst vielen relevanten digitalen Orten (z. B. Suchmaschinen, soziale Netz werke) zwingt den Journalismus dazu, die Relevanz seiner Botschaften klar zu formulie ren und einen zeitnahen Zugriff zu relevanten Informa tionen zu er möglichen. Für die Nutzer be deutet Auf find bar keit dreierlei: einen tendenziell unerschöpf lichen Informa tions reichtum, zeitsou veräne Aus wahlfrei heit sowie die Ver net zungs fähig keit von Wissen. Mithilfe dieses Sets an tradi tio nellen und digitalen Quali täts kriterien wird reflektiert, was sich aus den empiri sch‑theoretischen Befunden für die Qualität des Digitalen Jour nalismus ab leiten lässt. 9.2.1 Demokratietheoretisch-normatiVe konseQuenzen Ein erster Befund besteht in der oft noch zaghaften Umset zung der Dialogisie rung mit dem Nutzer: Die Inkonsequenz im Ver gleich zum viel be kundeten guten Willen auf‑ seiten der Redak tionen lässt sich auch daran zeigen, dass noch zu wenige Freiräume gewährt werden und die Journalisten/Redakteure noch zu selten aktiv auf die Nutzer zugehen bzw. Diskussionen in Foren moderierend mitgestalten. Die quantitative Inhalts‑ analyse (Kap. 3) hat ge zeigt, dass Nutzer auf journalisti schen Websites häufig auf die tabelle 9.1: raster zur Quali täts messung im tradi tio nellen und im Digitalen Journalismus Quali täts dimension traditio nelle Quali täts kriterien Digitale Zusatz kriterien demokratietheoretisch-normativ kritik/kontrolle artikula tion Glaubwürdig keit Dialogisie rung richtig keit Sachlich keit funktional-systemorientiert Vielfalt auf find bar keit relevanz prozessuali tät aktuali tät nutzer bezogen-hand lungs orientiert informa tion Digitales Storytelling Unter haltung nutz wert Ver ständlich keit 354 Rolle des Kommentators be schränkt werden. Seltener können sie eigene Inhalte er‑ stellen. Viele Formen und Formate aus dem Bürger journalismus (vgl. Kap. 3), wie z. B. Blogs, werden vom profes sio nellen Journalismus nur ge legent lich integriert. Zentrale journalisti sche Tätig keiten wie Themen auswahl, Erstel lung und Publika tion journalisti‑ scher Inhalte bleiben weit gehend in der Hand und Kompetenz der Journalisten. Der Nutzer wird über wiegend erst auf der Ebene der Anschluss kommunika tion ein gebun‑ den. Auch die Inhalts‑ und Netz werkanalyse (Kap. 8) partizipativer Formate zeigte, dass Redak tionen im direkten Umgang mit ihren Nutzern zurück haltend sind. Dort aber, wo der Dialog auch seitens der Redak tionen ge sucht wird, be teili gen sich Nutzer ver hältnis mäßig rege. Aber selbst bei Formaten wie ZDF log in, die explizit auf Nutzer‑ partizipa tion an gelegt sind, werden Nutzer kommentare aus dem Zusammen hang gerissen, sodass das Publikum auch hier ledig lich auf die Rolle eines Zulieferers plaka‑ tiver Statements reduziert wird. Ein Grund könnte darin zu suchen sein, dass dem Publikum insgesamt nicht viel zu getraut wird. So ergab die Befra gung von Journalisten aus Redak tionen, die in sozialen Netz werken be sonders aktiv sind (Kap. 7), dass Nutzer kommentare insgesamt für eher schlecht und die meisten Nutzerinputs für wenig konstruktiv ge halten werden. Die Einstel lung der Redak tions verantwort lichen, ergo: die Selbst wahrneh mung der eigenen Arbeit fällt hierzu frei lich differenzierter aus (Kap. 5): Sie heben hervor, der Input von Nutzern sei häufig sinn voll und be reichernd und könne in journalisti scher Weiter verarbei tung quasi ver edelt werden. Allerdings betonen auch sie, dass dies (derzeit noch) nicht sehr häufig vor komme und dass es massive Probleme mit Personen gebe, die einen zivilisierten Diskurs störten. Vor diesem Hinter grund von einer Partizipa tions verdrossen heit der Redak tionen zu sprechen, wäre zu weit gehend – immerhin bemühen sich viele um einen ernst haften Dialog und nutzen auch technisch gesehen jede greif bare Möglich keit, dass dieser ge lingen kann (Kap. 6). Ebenso wurde der Dialog mit dem Publikum von den Redak‑ tionen als Management aufgabe erkannt. Der Nutzen der Partizipa tion, so die allgemeine Einsicht, ergebe sich nicht in einem natur haften Prozess, sondern müsse ge staltet werden. Hin gewiesen wurde auch auf die notwendige Medien kompetenz des Publi‑ kums. Der anfäng liche naive Optimismus, dem User Generated Content gehöre die Zukunft, ist jedoch einer wachsen den Zurück haltung ge wichen. Die zweite Erkenntnis lautet, dass das Publikum seine Rolle als Kritik‑ und Kontrollinstanz des Journalismus nur teil weise wahrnimmt – oder zumindest noch zu wenige Möglich keiten ge boten bekommt. Nutzer bringen sich selektiv in die journa‑ listi sche Arbeit ein. Die repräsentative Inhalts analyse (Kap. 3) ergab, dass im Unter‑ suchungs zeitraum journalisti sche Beiträge insgesamt recht selten kommentiert wurden, 355 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus einige Beiträge, vor allem auf Websites über regionaler An gebote, allerdings sehr viel häufiger. Ähnliches gilt für die Bewer tung von Artikeln auf Facebook. Die Inhalts‑ und Netz werkanalyse der partizipativen Formate (Kap. 8) zeigte zudem, dass Nutzer in erster Linie Meinun gen zu be stimmten Themen beisteuern und im Ver hältnis dazu die Gelegen heit, Zusatzinforma tionen in eine Debatte einzu bringen, relativ selten nutzen. Allerdings zeigt der vor gefundene Negativismus der Kommentare, dass durch‑ aus kritisch mit der Berichterstat tung ins Gericht ge gangen wird. Dieser Eindruck, dass Kommentare von Usern intern durch aus selbst kritisch diskutiert werden (z. B. in Redak tions konferenzen), be stätigt sich auch bei den be obach teten Handlun gen z. B. der Social‑Media‑Redakteure (Kap. 6). Es gilt ferner fest zuhalten, dass immerhin mehr als die Hälfte der Redak tionen den Nutzern die Möglich keit einräumt, ihr publizisti‑ sches An gebot zu kommentie ren (Kap. 3). Da im Rahmen dieser Unter suchung keine Nutzer befra gung durch geführt wurde, kann an dieser Stelle nur spekuliert werden, woran es liegen könnte, dass sich das Publikum insgesamt bei der Partizipa tion zurück hält. Zunächst ist fest zuhalten, dass es trotz der ein getretenen Normalisie rung digitaler Umwelten im Medien nut zungs‑ verhalten der allermeisten Bürger noch keine Habitualisie rung der Selbstautoren schaft gibt: Man kann, aber man muss nicht die eigene Meinung öffent lich kundtun; bislang tun es die wenigsten. Bremsend wirkt wohl auch die er wähnte Zurück haltung der Redak tionen, die dem Publikum nur selten umfassendere Partizipa tions gelegen heiten einräumen. Wenn Nutzer von vornherein journalisti schen Botschaften nur zustimmen oder sie ab lehnen dürfen, dann wirkt das auf viele Nutzer möglicher weise nicht moti‑ vierend und es gibt für die meisten offen bar keinen Grund, sich argumentativ einzu‑ bringen. Auf der anderen Seite scheint es aber auch einen kleinen Kreis sehr aktiver Nutzer zu geben, die partizipative Formate mit einer Vielzahl eigener Äußerun gen dominie ren, was aber im Gegen zug dazu führen kann, dass anderen Nutzern die Partizipa tion ver leidet wird, weil sie sich von Viel rednern quasi über stimmt fühlen. Letzt lich sollte man aber vom Durch schnitts nutzer nicht zu viel er warten – vielen reicht es offen bar, bei ihrer Rolle als passiver Konsument journalisti scher Medien‑ angebote zu bleiben. Drittens lässt sich fest stellen, dass Redak tionen viel Aufwand be treiben, um die Sachlich keit und Rechtmäßig keit partizipativer Formate zu gewährleisten. Im Wege der nach träg lichen Prüfung (Post‑Modera tion, teil weise auch Prä‑Modera tion) werden Nutzer kommentare auf unerlaubte und/ oder unerwünschte Inhalte hin durch sucht und ge gebenen falls aus gesondert (Kap. 5). Wegen der Menge der be sonders bei populä‑ ren Digitalmedien ein gehen den Kommentare (mehrere Tausend täglich) be deutet dies nicht zuletzt ein perso nelles Kapazi täts problem. Bei der Inhalts‑ und Netz werkanalyse 356 partizi pativer Formate (Kap. 8) zeigte sich vor allem, dass kontroverse Themen hohe Wellen schlagen können und für viele emotionale, unsach liche Nutzer kommentare sorgen. Für den Umgang mit Nutzern ver fügt interessanter weise nur etwas mehr als die Hälfte der be fragten journalisti schen Redak tionen und Blogs über Richtlinien (Kap. 7), aber immerhin ver fügten fast alle der in Kapitel 4 be schriebenen journalistischen Websites über eine Netiquette. Daneben werden beispiels weise rassisti sche Äußerun gen regel mäßig ge löscht. Einzelne Redak tionen sprechen bei Bedarf Störer direkt an und fordern sie zu einem zivilisierten Kommunika tions verhalten auf. Scheitert dies, kann es zum Aus schluss der be treffen den Person kommen. Um die Sachlich keit im Diskurs sicher zustellen und insbesondere die eigent lich er wünschten Zielgruppen nicht mit einem unguten Klima von Streit und Hass zu ver schrecken, denken einige Medien inzwischen auch über eine Einschrän kung des Zugangs zu Kommentarfunk tionen und Diskus sions foren nach. Nach gedacht wird über einen breite ren Einsatz von Identi‑ fizie rungs‑ und Registrie rungs pflichten. Alle digitalen Medien haben ein fundamentales strategi sches Interesse daran, dass sich das von ihnen ge wünschte Stamm publikum wohlfühlt und nicht von dissozialem Diskurs ab geschreckt wird. 9.2.2 funktional-systemorientierte konseQuenzen Journalisti sche Websites in Deutschland sind, trotz der er wähnten Einschrän kungen, durch eine Vielfalt partizipativer Formen und Formate ge kennzeichnet. Wie die quanti‑ tative Inhalts analyse (Kap. 3) zeigte, kommen gängige Partizipa tions formate wie die Weiter lei tungs funk tion, die Einbin dung sozialer Netz werke oder der Online‑Leserbrief bei mehr als drei Vierteln der journalisti schen Websites zum Einsatz. Darüber hinaus gibt es auch bei über der Hälfte Onlinekommentare, eine Bewer tungs funk tion und/ oder ein Microblogging‑Angebot. Aktivere Formen der Mitgestal tung wie z. B. Nutzer‑ blogs, Foren oder Optionen zum Publizie ren von Nutzer‑Videos und ‑Fotos kamen hingegen seltener vor. Die Beschrei bung partizipativer Formate auf journalisti schen Websites (Kap. 4) hat aber auch ge zeigt, dass Redak tionen eigene innovative An gebote ent wickeln. Dabei werden teil weise sogar Formate des Bürger journalismus für die eigene, professio nelle Berichterstat tung adaptiert. Redak tionen beherr schen demnach die Standards und experimentie ren in dem einen oder anderen Bereich, wenn gleich noch er heblicher Spiel raum existiert, zumal das Sample innovativer Onlineangebote im Ver gleich zu den sonsti gen journalisti schen Websites im Bereich der partizipativen An gebote aktiver ist. Inhalt lich gesehen schränken Redak tionen dadurch das Potenzial 357 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus der Nutzer ein, zur publizisti schen Vielfalt beizu tragen (vgl. auch Sehl, 2013). Die Inhalts‑ und Netz werkanalyse aus gewählter Formate (Kap. 8) belegt auch, dass die redaktio nelle Gestal tung eines Formats bis zu einem ge wissen Grad determiniert, wie die Nutzer ihre Beiträge inhalt lich ge stalten. Journalisti sche Botschaften sind heute längst nicht mehr auf den konfektionie ren‑ den Rahmen journalisti scher Websites be grenzt, sondern sie werden über das Teilen (Sharing) mittels sozialer Netz werke zu normalen Bestand teilen der digitalen Lebens- welten ihrer Nutzer – egal, ob es sich um Neuig keiten und Meinun gen handelt, die in die Twitter‑ oder in die Facebook‑Community hinein ge postet werden (Kap. 6). Dadurch, dass Redak tionen und Nutzer journalisti sche Links beispiels weise über Twitter weiter leiten (Kap. 8), tragen sie einer seits zur Auf find bar keit journalisti scher Inhalte im Internet bei. Anderer seits gewinnen Meldun gen durch die Filterfunk tion der Netz werke an persön licher Relevanz für Nutzer, die solche Links von Gleich‑ gesinnten er halten. Social‑Media‑Redakteure ver bringen einen großen Teil ihrer Arbeits‑ zeit mit der Auf berei tung und Ver brei tung journalisti scher Inhalte über solche Kanäle (Kap. 6). Bei Microblogging‑Diensten wie Twitter sind es rund zwei Drittel, die das Angebot nutzen (Kap. 3). Die Journalisten und Blogger aus Redak tionen, die in sozialen Netz werken be sonders aktiv sind, bevor zugen dabei Facebook (Kap. 7). Die sozialen Netz werke sind auch ein Faktor, der zur Beschleuni gung und Ver dich- tung der Berichterstat tungs abläufe beiträgt. Dies ließ sich am deut lichsten bei den spezialisierten Journalisten be obachten, deren Arbeit von automatisie ren Ab läufen durch setzt ist: Social‑Media‑Redakteure stehen beispiels weise vor der Heraus forde rung, mit techni schen Hilfs mitteln große Informa tions mengen in kurzer Zeit zu filtern, zu be werten und weiter zuverarbeiten (Kap. 6). Auch Mobile Journalisten (MoJos) müssen nahezu jederzeit imstande sein, ihre text liche Berichterstat tung gleichzeitig durch Foto‑ und Videomaterial anzu reichern – diese professio nelle Doppelqualifika tion wird auch zu einer der zentralen digitalen Kompetenzen ge zählt. Online‑Journalisten und Planer/CvDs wiederum arbeiten oft an mehreren Auf gaben parallel, von denen sie organisatorisch und publizistisch, aber auch intellektuell stark ge fordert werden. Dies führt dazu, dass Journalismus sich immer stärker als – tendenziell unabgeschlossener – Prozess ent faltet und nicht mehr als statisches Produkt gesehen werden darf. Dafür spricht auch die zunehmende Automatisie rung im gesamten journalisti schen Hand‑ lungs spektrum der journalisti schen Recherche, Produk tion und Publika tion: diese sorgt maß geblich dafür, dass sich Prozessuali tät z. B. in der Form cross medialer Hand lungs‑ abläufe oder parallel ab laufen der Koordina tions tätig keiten in den Redak tionen als eigenständi ges Quali täts verfahren stärker ent falten kann (Kap. 6). 358 9.2.3 nutzer bezogen-hanD lungs orientierte konseQuenzen Es wurde bereits darauf hin gewiesen, dass das Ausmaß an Zusatzinforma tionen, die Nutzer partizipativ in den Journalismus einbringen, insgesamt be grenzt ist. Allerdings profitie ren Redak tionen immer wieder von ihrer neuen Gatewatching-Rolle (Bruns, 2008) in sozialen Netz werken, wenn sie sachdien liche Hinweise er halten, die ihre Recherchen unter stützen. Neben Crowdsourcing‑Aktionen, bei denen Nutzer auf gerufen werden, Informa tionen zu liefern, sind be sonders Botschaften von Nutzern für Redak‑ tionen interessant, die zur Weiter recherche animie ren. Bei der Inhalts‑ und Netz‑ werkanalyse aus gewählter partizipativer Formate (Kap. 8) wurden dafür ver einzelt Beispiele ge funden. Die meisten der online be fragten Journalisten und Blogger (Kap. 7) gaben an, dass dies mehrmals im Monat geschieht. Die Vignetten analyse im Rahmen derselben Befra gung lieferte zudem Hinweise, dass die Bereit schaft zur Kontakt‑ aufnahme mit Nutzern hoch ist und in einem ge wissen Maße auch unabhängig von der Ver trauens würdig keit der Nutzer botschaften. Dass zumindest diejenigen Redak tionen, die sich einen Social‑Media‑Redakteur leisten, nicht nur auf Hinweise von Nutzern warten, sondern soziale Netz werke auch aktiv nach Themen und Hinweisen durch forsten, hat die Redak tions beobach tung er bracht (Kap. 6). Sie lieferte ebenso Hinweise darauf, dass Online‑Redakteure solchen Hinweisen von Nutzern, etwa zu Recherchezwecken, nach gehen. Auch dringen Kom‑ mentare in der Binnen kommunika tion der Redak tionen vor bis in die Redak tions‑ konferenzen, wo dann z. B. das Ver halten negativ auf fälli ger Nutzer („Trolle“) proble‑ matisiert wird (Kap. 6). Von einer automati schen redak tio nellen Bearbei tung des Partizipa tions inputs der Nutzer kann bislang kaum ge sprochen werden, weil sich die Pflege und Inanspruch‑ nahme der Community doch als derart an spruchs voll und be treuungs intensiv darstellt, dass sie nicht oder nur bedingt von Software‑Systemen über nommen werden kann. Denkbar wäre jedoch, dass in naher Zukunft Tools ent wickelt werden, die – ähnlich der Idee des „Roboter‑Journalismus“ auf der Ebene der Texterstel lung (siehe Kap. 2 und 6) – Nutzer kommentare einer Vor prüfung auf ihre Tauglich keit hin unterziehen, die von Journalisten dann nur noch akzeptiert oder ab gelehnt werden müssen. Automatische Texterken nung könnte z. B. recht lich fragwürdige Beiträge von vornherein aus sieben. Die Beobach tung brachte auch Hinweise auf neue narrative und Visualisie rungs- formen im Digitalen Journalismus, mit denen beispiels weise ab strakte Daten in an‑ schau liche Berichte und Grafiken über führt werden (Kap. 6). Das neue Handwerk des Daten journalisten wird von den be fragten Experten wiederum als wichtige Option an gesehen, die allerdings für viele noch Neuland ist – wie es auch viele der anderen, 359 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus durch gehend technik getriebenen Spezialisie rungen und Aus differenzie rungen der be‑ obach teten Berufsprofile zeigen. Vielerorts fehlt es jedoch noch an Kompetenz und/ oder finanziellen Ressourcen, diese Kompetenz einzu kaufen oder selbst aus‑ bzw. weiter zubilden – Stichwort „Lernende Organisa tion/Organisationales Lernen“. Das grundsätz liche Interesse beruht dabei aber nicht auf einem Technikoptimismus. Viel‑ mehr wurde in den Redak tionen erkannt, dass der Umgang mit Daten, aber auch multimediale Erzählformen (digitales Storytelling) eine Chance bieten zu mehr An‑ schaulich keit und zum be sseren Ver ständnis journalisti scher Inhalte. Das visuelle Auf bereiten von Rohdaten, die Sach verhalte dokumentie ren, birgt zudem eine zusätz‑ liche Option für mehr Inter aktivi tät mit dem Publikum: Spielerisch kann sich der Nutzer den ihn be sonders interessie ren den Daten ausschnitt (Beispiele: meine Stadt, mein Bundes land) wählen und „seine“ Geschichte darin finden. 9.3 fazit: hanD lungs emPfeh lungen unD lösungs oPtionen fÜr Die meDien Praxis Auf Grundlage unserer systemati schen Bestands aufnahme des Journalismus unter digitalen Vor zeichen werden im Folgenden Hand lungs empfeh lungen und Lösungs‑ optionen auf gezeigt, die sich auf die empiri schen Forschungs ergeb nisse stützen. Diese Empfeh lungen an die Medien praxis orientie ren sich an den Chancen des Digitalen Journalismus, nehmen aber auch dessen Heraus forde rungen und Risiken in den Blick. Einige dieser Empfeh lungen haben medien politi schen Charakter, indem wir die zu‑ künftige Positionie rung des Journalismus als Faktor und Institu tion der öffent lichen Meinungs‑ und Willens bildung diskutie ren. Um diese Funktion für die Demokratie sicher zustellen, sehen wir Auf gaben im Bereich der journalisti schen Aus‑ und Weiter‑ bildung (Journalismus bezug) sowie bei der Medien kompetenzförde rung (Publikums‑ bezug). Aus gehend von dem hier ge wählten normativen Theorieansatz werden aber vor allem die technisch‑publizisti schen Neuerun gen im Hinblick auf eine wünschens‑ werte Ab siche rung von Quali täts journalismus be wertet. Besonde res Augen merk legen wir dabei auf die Beantwor tung der Forschungs frage, welchen Anforde rungen ein Digitaler Quali täts journalismus hinsicht lich seiner Leistun gen für demokrati sche Gesell‑ schaften ge nügen muss, damit die Ver zahnung zwischen klassi schen Leitbildern und Routinen journalisti scher Arbeit unter den innovativen digitalen Vor zeichen produktiv ge lingen kann und die öffent liche Meinungs bildung tatsäch lich ver bessert wird. Die Konse quenzen der Erkennt nisse dieser Studie werden dazu im Folgenden anhand von 17 Handlungsempfehlungen für die Medien praxis thesenartig verdichtet. 360 9.3.1 schluss folge rungen unD hanD lungs emPfeh lungen 1) Die Digitalisie rung des Journalismus wird in den Redak tionen weithin als Chance be griffen. Journalisten sind in ihrer Berufs ausü bung jedoch einem komplexen Wand lungs prozess unter worfen, der neue handwerk liche Kompetenzen voraus setzt und den Journalisten eine hohe Anpassungs bereit schaft an die digitalen Um gebun gen ab verlangt. Digitaler Journalismus bietet dabei ein weitaus größeres Potenzial der Informationsvermittlung, als nur journalisti sche Inhalte auf einem anderen Infor‑ ma tions träger (digital statt bisher analog) zum Publikum zu bringen: Die wichtigsten Innova tionen der Digitali tät liegen in der Multimediali tät, der modularen Integra‑ tion von Darstel lungs formen, der Inter aktion mit der „Community“ und in neuen Recherchemög lich keiten, z. B. in sozialen Medien. Technische Innova tionen und die neue Rolle des Publikums zu ignorie ren oder sich ihnen komplett zu ver weigern, würde für Medien häuser ebenso wie für Journalisten strategi sche Nachteile be deuten. 2) Um die publizisti schen Experimentiermöglich keiten im Digitalen Journalismus zu steigern, müssen bei Medien häusern ent sprechende Ressourcen vor gehalten und redaktio nell‑organisatori sche Infrastrukturen geschaffen werden – ansonsten bleiben Willens bekun dungen nur Lippen bekennt nisse. Gedruckte und digitale Medien‑ produkte können sich dabei gegen seitig be flügeln, indem sie aufeinander eine be reichernde Wechselwir kung ausüben; Voraus setzung dafür ist eine platt form- neutrale Investi tion in die Medien marke und eine Stärkung der Markentreue bei den Nutzern. 3) Auch der Journalismus unter digitalen Vor zeichen wurzelt in gutem, also qualitativ hochwertigem Journalismus, der nach den klassi schen, im Einzelfall zu definie ren‑ den journalisti schen Hand werks regeln und Wertmaßstäben funktioniert – aller‑ dings haben sich dessen Routinen und Konzepte geändert: Digitaler Journalismus muss als prozess haft ver standen werden, d. h. journalisti sche Inhalte können perma‑ nent präzisiert, korrigiert und – auch noch nach einigem Zeitablauf – fort geschrie‑ ben werden. Die Möglich keiten reichen u. a. von der einfachen Fehlerkorrektur über eine inhalt liche Aktualisie rung publizierter Beiträge, über die Nach verfol gung nutzer induzierter Recherchehin weise bis hin zum nutzerinduzierten Argumente- transfer in die journalisti sche Analyse oder den Kommentar hinein. 4) Digitaler Journalismus ist von en ormem Tempo ge prägt – sowohl in der Informa‑ tions beschaf fung über das Web und über Social Media als auch in der Berichterstat‑ tung nahezu in Echtzeit (kritisches Stichwort: „Live‑Tickeritis“). Die extreme Beschleuni gung, an getrieben durch die neuen techni schen Möglich keiten, erzeugt einen Aktuali täts druck, der Redak tionen vor allem aus dem News‑Bereich dazu 361 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus zwingt, eine funktionierende Logistik und technische Infrastruktur vorzu halten, um den gesam ten Redak tions betrieb auch bei extremen Nachrichten lagen auf recht‑ zuhalten. 5) Journalisten müssen trotz der wachsen den Hektik in der Lage sein, Sach verhalte auf ihre tatsäch liche Relevanz zu be urteilen und diese sorgfältig zu prüfen. Die Erhal tung, ja die Stärkung der journalisti schen Bewer tungs kompetenz wird von vielen Nutzern wert geschätzt. Sortieren der, einordnen der Journalismus bleibt unse‑ rer Auffassung nach also unentbehr lich – obwohl Medien ihre frühere Informa‑ tions‑ und Deutungs hoheit ver lieren und sich sogenannte Content-Parallelwelten im Verhältnis zum klassi schen Journalismus heraus bilden. 6) Die Taktung der digital arbeiten den Redak tion wird wesent lich davon dominiert, dass Nutzer über den gesamten Tag ver teilt permanent informiert und ihre An‑ fragen be antwortet haben wollen: Nie hatten Journalisten und Redakteure intensive- ren Publikums kontakt. Doch die Resonanz und techni sche Messung, ob ein jour‑ nalisti sches An gebot an genommen („ge klickt“) wird oder nicht, erfolgt in so kurzer Zeit, dass Redak tionen häufig zu schnellen Reaktionen ge nötigt werden oder sich dazu ver leitet fühlen. Es besteht die Gefahr, dass die Themen setzun g an momen‑ tane und flüchtige Konjunkturen im Publikumsinteresse an gepasst wird. Zudem gibt es, anders als bei nicht‑digitalen Medien angeboten, keinen Redak tions schluss mehr. Dadurch steigt der innerredaktio nelle Druck auf Journalisten, nie außer Dienst, also ständig ver fügbar und gar nicht mehr offline sein zu können. Im Digitalen Journalismus sorgen neue Publika tions rhythmen und die ver kürzte Reak tions dynamik auf der Zeitachse somit für eine publizistisch-redaktio nelle Permanenz, mithin eine dauer hafte Ver fügbar keit204, die Aus wirkungen auf den Personal bedarf hat. 7) Die Digitalisie rung ver ändert auch das Redak tions- und Quali täts management tiefgreifend, vor allem im Hinblick auf den Work flow, die Gefäße und die Struk‑ turen sowie die neu ver teilten Ressourcen und die tägliche redaktio nelle Zusam‑ men arbeit: Produkt entwick lung und Redak tions arbeit ver schmelzen im Digitalen immer mehr zu einer Einheit, wobei sich die flexible Arbeits weise der Organisa‑ tions form einer crossmedialen News room-Kultur durch zusetzen scheint, in der das Team work mit unter schied lichen Kompetenzanforde rungen (z. B. Recherche, Re‑ 204 Digitale medien angebote werden zunehmend auch zu nächt licher Zeit ab gefragt. als konsequenz aus dieser nutzer gewohn heit haben Spiegel Online und Welt. de inzwischen redakteure in aus tralien installiert, die von dort innerhalb einer normalen tagesschicht aktuelle berichterstat tung für die randzeiten in Deutschland sicherstellen können (Quellen: meedia.de/2014/07/10/relevanz- reichweite-erloese-die-wichtigsten-punkte-der-spiegel-online-agenda/ [23. 07. 2014] und meedia.de/2013/05/28/welt-schickt- nachtschicht-nach-australien/ [23. 07. 2014]). 362 por tage, Video, Programmie rung, Statistik, Design) groß geschrieben wird. Das interne Quali täts management muss dabei einen Mangel an Personal und Ressourcen bei gleichzeitig zunehmen der Agilität und ständi ger Ver fügbar keit der einzelnen Redak teure kompensie ren, was Negativeffekte für den einzelnen, potenziell überlas‑ te ten Mitarbeiter und das gesamte Arbeits klima in den Redak tionen haben kann. 8) Das tradierte unidirektionale Kommunika tions schema von der Redak tion zum Publi‑ kum wird im Digitalen Journalismus auf gebrochen: Kommunika tion ver läuft nicht mehr nach dem „Einbahnstraßen prinzip“, sondern ist multilateral und ‑direktional be schaffen; diese Mehrwegkommunika tion eröffnet für Journalisten neue Themen‑ zugriffe und ‑perspektiven, die sich auch auf das journalisti sche Selbst verständnis aus wirken. Im Kern prägt eine tendenzielle Offen heit die Arbeit im Digitalen Journalismus, indem sie sich abseits be kannter Routinen auf neue Organisa tions‑ und Produkt formen sowie Ver triebs wege stützt, die sich experimentell weiter‑ entwickeln können, z. B. aus der Auseinander setzung mit den Erwar tungen und Interessen der Nutzer. 9) Durch die Möglich keit, sich Quellen und Informa tionen mittels einer einfachen Suchmaschinensuche (v. a. Google) in die Redak tion zu holen, hat sich Recherche ent lokalisiert, d. h. Orte und Akteure des Geschehens müssen nicht mehr persön‑ lich von Journalisten auf gesucht werden. Dabei über wiegen die Vor teile der digi‑ talen Recherche – z. B. Informa tions vielfalt, Zugang zu Primärquellen, Barriere‑ frei heit –, wenn es nicht bei einer digitalen Monokultur bleibt, sondern immer wieder Primärquellen in der Realwelt ge sucht werden. Bei der Zusammen fassung und Extrak tion großer Daten mengen durch Suchalgorithmen ist jedoch wahr‑ schein lich, dass deren vor sortierte, er gebnis optimierte Indizes (Page‑Ranks, Link‑ Populari tät, Einfluss nahme durch Werbung und PR) die Recherche von Journalisten durch Priorisie rungs‑, Klassifika tions‑ und Assozia tions mechanismen nach teilig be einflussen und steuern. Dies führt im Such verhalten zu Ver stärker‑, Filter‑ und Zensureffekten. 10) Unter schätzt wird häufig die Tiefen anforde rung digitaler Informa tions angebote – vor allem im Mobil bereich: Im Ver gleich zu den durch schnitt lichen Ver weilzeiten im Web werden z. B. Texte über mobile Endgeräte (Smartphone, Tablet) ver gleichs‑ weise lang und intensiv ge nutzt – ein Trend, der sich noch massiv ver stärken könnte. Erkennt nisse aus der minuten‑ bis sekunden genauen Auswer tung der Nutzungs gewohn heiten und den ver änderten Medien präferenzen des Publikums in die Gestal tung und redaktio nelle Planung des Medien angebots einfließen zu lassen, wird deshalb zu einer zentralen Orientie rungs größe des redak tio nellen Manage‑ ments. Der Rück koppe lung des ge messenen Response an Themen auswahl und 363 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus Gestal tung des redak tio nellen An gebots, auf die unsere repräsentative Inhalts analyse bereits einige Hinweise ge geben hat, könnte in Nachfolgestudien nach gegangen werden. Interessant wäre zu unter suchen, ob die zunehmende Kunden orientie rung in digitalen Medien zu inhalt lichen Effekten in Richtung von Popularisie rung, Ent politisie rung und Sensationalismus führt. 11) Die Logik der digitalen Ver triebs kultur er fordert innovative Erzählformen für mobile Anwen dungen und eine auf Endgeräte konfektionierte Berichterstat tung – mit dem Ergebnis, dass journalisti sche Beiträge in der Mobilität zuweilen eine andere Wertig keit er halten. Kürzere Texte machen jedoch noch keinen mobilen Journalismus aus – im Gegen teil muss das Mobile bei der journalisti schen Distribu‑ tion sowohl von der Ästhetik als auch von der publizisti schen Heran gehens weise her neu ge dacht werden, weil stationäres und mobiles Internet immer mehr zu‑ sammen fließen. Ein Vorteil für den Nutzer – z. B. im Ver gleich zur Print ausgabe – bei nahezu identi schen journalisti schen Inhalten wird vor allem durch ihr ästheti- sches Erschei nungs bild und das responsive Design er reicht, das die redak tio nellen Anpassungs bemühungen an die mobilen Um gebun gen unter streicht und sich von der statischen Form des Printprodukts klar abhebt. Digitale Ver sionen von Zeitun‑ gen und Zeitschriften (wie z. B. die App der Süd deutschen Zeitung und des Spiegel) bieten seit längerem Zusatz angebote (Add‑ons), die einzelne Artikel aus der Print‑ ausgabe digital anreichern: animierte Cartoons zur Erläute rung eines Sach verhalts, Fotogalerien, Interviews in AV‑Form, Leseproben u. v. m. Um einer bloßen Über‑ tragung von Printinhalten ins Digitale vorzu beugen, sollte der Mobil journalis mus insgesamt noch stärker den mobilen Rezep tions gewohn heiten folgen. 12) Die tägliche Arbeit des Digitalen Journalismus ist durch setzt von Technik: Der zunehmende Einsatz von Hardware und Software-Tools stellt neue Anforde rungen an die Kompetenzen in den Redak tionen bzw. an den digitalen Ver trieb der Medien häuser, wobei journalisti scher Content an Endgeräte ebenso an gepasst werden muss wie an die Formate von sozialen Netz werken und die unter schied‑ lichen Bildschirmgrößen von Smartphone, Tablet und PC („responsives Design“). Teil- und vollautomatisierte Hand lungs abläufe er möglichen dabei nicht nur eine produktive Gleichzeitig keit (Multi‑Tasking) journalisti scher Tätig keiten, sondern be günsti gen auch deren Aggrega tion und Ver dich tung – etwa mit Vor teilen für einen kontrollierten (und mengen mäßig zu be wälti gen den) Umgang mit User‑ Beiträgen, aber auch mit möglicher weise nach teili gen Folgen für die notwendi gen Refle xions zonen im journalisti schen Produk tions prozess. 13) Der hohe Stellen wert von Technologien aller Art materialisiert sich nicht nur im regen Einsatz techni scher Hilfs mittel und Hardware. Beispiels weise be fähigen 364 Redak tions‑ und Content‑Management‑Systeme Redak tionen, komplexe Arbeits‑ vorgänge aus unter schied lichen Ab teilungen zu zentralisie ren und mit einer Vielzahl von Redakteuren und Auf gaben zu koordinie ren. Im Ergebnis trägt diese Technisie‑ rung zu einer Ent räum lichung und Alloka tion von Ressourcen bei, die eine Pro‑ fessionalisie rung der journalisti schen Produk tions weisen be deuten kann – indem z. B. sich wieder holende Abläufe be schleunigt und präzisiert werden können. Zugleich erhöht sich bei zunehmen der Technikabhängig keit auch die Gefahr der Ver nachlässi gung von menschlich und analog ge steuerten Quali täts siche rungs‑ maßnahmen. 14) Das Berufs bild des Digitalen Journalisten setzt eine hohe Technikaffini tät voraus: Im Zuge der profes sio nellen Aus differenzie rung ist daher die Technik auch der größte Innova tions treiber bei der Weiter entwick lung und/oder Spezialisie rung journalisti scher Fertig keiten, z. B. zum Community‑Manager, zum Daten jour‑ nalisten, zum Social‑Media‑Redakteur oder zum Digital Storyteller. Die bisher an gewandten Möglich keiten der arbeits anteili gen Automatisie rung bleiben dabei jedoch hinter den Leistun gen mensch licher Intelligenz zurück. Noch in einem frühen Ent wick lungs stadium be findet sich die produktio nelle Kompetenz zum Daten journalismus, einem Hybrid an der Schnitt stelle zwischen digitaler Recherche, journalisti scher Erzäh lung und visueller Darstel lung von Daten beständen. Noch handelt es sich hier um ein Handwerk einiger weniger Spezialisten, das längst nicht zum Allgemeingut in den Redak tionen ge worden ist. Die journalisti schen Leistun gen im Digitalen können dabei neue Dimensionen von der Recherche bis zu den Erzähl weisen eröffnen – auch dank der Aus lage rung journalisti scher Kreativ‑ und Produk tions prozesse unter Einbezug der User (Crowdsourcing). 15) Die Dialogisie rung im Ver hältnis zum Publikum ist in ihrer Intensi tät medien‑ historisch neu und impliziert für Journalisten sowohl Kritik und Lob als auch Meinun gen und Hinweise, die zum Weiter recherchie ren oder zur Produk tion zielgruppen affiner Beiträge einladen. Die Teilhabe des Publikums bringt allerdings nicht nur Vor teile, sondern auch Heraus forde rungen für das professio nelle Audience Engagement mit sich. Eine über steigerte Aus rich tung des publizisti schen An gebots auf momentan fest stell bare, gleichwohl flüchtige Publikums wünsche kann eines dieser Probleme sein. Ein anderes ist im irritie ren den Einfluss von Störern („Trollen“) zu sehen, die mit dissozialem Diskurs das Gesprächsklima innerhalb einer Com‑ munity ver giften und die vom Medien anbieter eigent lich er wünschten seriösen Diskutanten ver treiben können. Damit ver bunden ist auch die Gefahr für digitale Medien, un gewollt zum Forum für politi schen Extremismus oder zum Opfer von Hetzkampagnen zu werden. Aus der Vielzahl der Inter aktionen mit dem Publikum 365 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus er wächst auch ein konkretisiertes Bild des (inter agie ren den) Publikums – allerdings noch ohne allgemeingültige Typologie, nach der die Redak tionen ihr Handeln aus‑ richten; bisher herrschen in der Vor stel lungs welt der Journalisten und Redak tionen Negativ‑ oder Idealtypen vor. 16) Soziale Netz werke sind im Digitalen Journalismus nicht nur Marketing‑Kanal und Ergän zung zum regulären Ver triebs weg, sondern sie dienen dem Community- Building, das die Geltung der journalisti schen Marke er weitern und stärken kann. Im redak tio nellen Tages geschäft werden die beiden sozialen Netz werke Facebook und Twitter weithin zur Ver brei tung von Inhalten, zur Erzeu gung von Traffic und zur Nutzer bindung ein gesetzt. Weil es vielen Medien häusern nur ansatz weise ge lingt, Traffic von sozialen Netz werken auf die eigene Website zu lenken, ver suchen sie, dieses Auf merksam keits defizit mit eigenen journalisti schen Präsenzen auf den großen Netzwerken Facebook und Twitter zu kompensie ren. Während Twitter als profes sio nelles Fach‑ und Nachrichten medium eine aus geprägte Agenda-Setting- Funktion für die journalisti sche Arbeit über nimmt, dient Facebook als reichweiten‑ stärkstes Stimmungs barometer und öffent licher Resonanzraum, wo Debatten voran getrieben werden und das Zeit gespräch der Gesell schaft abzu lesen ist. Auf anderen sozialen Netz werken und Platt formen wie z. B. Google+, Instagram, Tumblr oder Pinterest sind nur geringe Publika tions- und Rück kopp lungs-Effekte zu ver zeichnen, sie spielen als digitale Ver triebs kanäle bislang kaum eine nennens‑ werte Rolle. 17) Trotz der prinzipiellen Bereit schaft der Nutzer, sich gemein schaft lich an Dialogisie‑ rungs‑ und Produk tions prozessen zu be teili gen, ist eine Substitu tion des Journalismus durch das Publikum nicht ab sehbar, da der Großteil der Nutzer nie dauer haft in eine Produzenten rolle wird schlüpfen wollen. Dennoch wird die Dynamik der Digi- talisie rung in Bezug auf die exponierte Rolle des Publikums lange nicht nach lassen. Vielmehr werden neue Technologien weiter die mobilen Nutzungs bedin gungen be einflussen und dazu führen, dass Nutzer noch häufiger in jeder erdenk lichen Lebens situa tion rezipie ren, reagie ren und partizipie ren wollen. Somit wird sich die Rolle des Publikums ab sehbar weiter im Ver hältnis zum Kommunikator ent grenzen. 9.3.2 aus blick Automatisie rung, Permanenz, Mobilität und Dialogisie rung – all das hat zweifel los Aus wirkungen auf das journalisti sche Selbst verständnis. Ob diese nun als Einschrän‑ kungen oder Erweite rungen im Hinblick auf den Journalismus in seiner Funktion der 366 öffent lichen Meinungs‑ und Willens bildung wahrgenommen werden, liegt sicher im Auge des (wissen schaft lichen) Betrachters. Aus gehend von unserem normativen Ansatz deuten wir diese Neuerun gen vor allem als quali täts steigernde Momente im Journalismus zum Wohle demokrati scher Gesell schaften. Trotz einiger er heblicher Heraus forde rungen über wiegen aus unserer Sicht die Chancen, die mit der Ver zahnung des Analogen und des Digitalen einher gehen. In der Studie wurde gezeigt, dass die Partizipa tion des Publikums und der Digitale Journalismus im Idealfall ein Ver hältnis gegen seiti ger Stimulanz ein gehen können. Beide Seiten profitie ren, tendenziell ver bessert sich die Kommunika tions ökologie der Gesell schaft insgesamt. Dieser Prozess steht aber noch am Anfang. An gesichts der enormen Dynamik des Forschungs gegen stands sollte man sich mit Prognosen zurück halten. Fest zuhalten bleibt, dass der Lernbedarf auf beiden Akteursseiten noch er heblich ist: – journalis musseitig bei der Ent wick lung und Ver steti gung neuer Kompetenzen bis hin zu techni schen Fertig keiten, vor allem aber hinsicht lich des reifen kommu ni‑ kativen Umgangs mit einem an spruchs vollen Publikum; – publikums seitig in der Ent wick lung von Medien kompetenz, die die Bereit schaft zu zivilisiertem Diskurs ebenso einschließt wie die Wertschät zung und das Bewusst‑ sein für journalisti sche Logiken der Reali täts wahrneh mung und ‑verarbei tung, die nicht immer mit den Präferenzen des Publikums konform gehen müssen. Die ver schiedenen Ent wick lungs bedarfe sollten Konsequenzen haben für die journalisti‑ sche Aus‑ und Weiter bildung sowie für die Medien kompetenzförde rung. In die Aus‑ und Weiter bildung sollten die Medien anbieter investie ren – daraus folgen bessere digitale Produkte, die sich über den Markt lang fristig eher rentie ren werden. Denn auch dies steht fest: Das Publikum, so wie wir es heute kennen, ist hoch an spruchs voll und wird ausschließlich einen qualitativ hochwertigen Journalismus als preis-würdig anerkennen. Die Teilhabekompetenz des Publikums kann schon heute als hoch ein geschätzt werden. Allerdings ist es eine Minder heit, die sich derart einmischt und am Projekt Digitaler Journalismus ge staltend teilhat. Das Interesse daran und die Fähig keit dazu in weitere Bevölke rungs gruppen zu tragen, ist Aufgabe der zivilgesell schaft lichen, staat lichen und halbstaat lichen Medien kompetenzförde rung. Vor stell bar sind Qualifika‑ tions kurse, in denen Journalisten und Nutzer zusammen lernen und Muster des digitalen Quali täts journalismus ent wickeln. Medien kompetenz kann aber auch den zu er lernen den Selbst schutz der Nutzer be deuten, die eigene Reputa tion nicht durch un bedachte Äußerun gen in der medial‑digitalen Öffentlich keit zu ge fährden. 367 9 Posi tions bestim mung unD ent wick lungs Potenziale Des Digitalen Journalismus Der Digitale Journalismus ist neben den Social Media das stärkste Element, das zu der be gonnenen Umwäl zung der gesamt gesell schaft lichen Kommunika tions verhält‑ nisse beiträgt und weiter beitragen wird. In positiver Perspektive resultiert daraus mehr Wissen für alle – und resultieren neue Formen und Formate von Öffentlich keit. Die ge steigerte mediale Teilhabe kann für Einzelne auch eine ver besserte Wahrneh mung der eigenen Leben schancen be deuten. Mindestens aber wird die Teilhabe am gesell‑ schaft lichen Leben sowie an der politi schen Willens bildung ver bessert. Ebenso wie die Politik wird auch der Journalismus mit einem radikalisierten und permanenten Legitima tions zwang leben lernen müssen. Das kräftigt die Demokratie. Auf der anderen Seite sind er hebliche Gefahren für die demokrati sche Diskurs rationa‑ li tät (wie digital multiplizierte Hass rede, ge zielte Inszenie rung von Misstrauen gegen Institu tionen, Ver brei tung von manipulierten, nicht hinreichend ver ifizierten Netz‑ Informa tionen bis hin zu Fälschungen mit propagandisti schem Hinter sinn) nicht zu über sehen. Umso mehr bedarf es eines Journalismus, der auch in Zukunft seine Kritik‑ und Kontroll funk tion schärft und kompetent wahrnimmt. Und dies zu allen Seiten hin. 369 10 literatur Ahmad, A. M. (2010). Is Twitter a Useful Tool for Journalists? Journal of Media Practice, 11(2), 145–155. Allan, S. (2009). Online News: Journalism and the Internet. Maidenhead: Open University Press. Altmeppen, K.‑D. (1997). 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Pro Webangebot werden drei journalistische Beiträge aus gewählt. ebene: start seite Mit der Start seite ist die zentrale Website des publizisti schen Webangebots ge meint, die bei der Eingabe der Internetadresse in den Browser auf gerufen wird. Die Start seite ist Aus gangs punkt für die Naviga tion und ist zu diesem Zweck in der Regel mit einem Haupt menü ver sehen. 1) Nummer des Webangebots (NR_WEB): Hier wird die laufende Nummer des Webangebots erfasst. nUm nummer des Webangebots z. b. 1, 2, 3, usw. 2) Name des Webangebots (NAME): Hier wird der Name des Webangebots erfasst, wie er auf der Start seite an gegeben wird. StrinG name des Webangebots z. b. Spiegel online 3) Internetadresse (URL): Hier wird die Internetadresse der Start seite erfasst, wie sie im Browser an gegeben wird. StrinG internetadresse z. b. www.spiegel. de 4) Datum der Speiche rung (DAT_WEB): Hier wird das Datum erfasst, an dem das Webangebot ge speichert wurde. Das Datum wird im Format TT.MM.JJJJ. dokumentiert. tt.mm.JJJJ Datum der Speiche rung z. b. 08. 04. 2013 392 5) Uhrzeit der Speiche rung (UHR_WEB): Hier wird die Uhrzeit erfasst, an dem das Webangebot ge speichert wurde. Die Uhrzeit wird im Format HH:MM doku‑ mentiert. Da die Websites immer um 10.00 Uhr gespeichert wurden, wird sie standardmäßig mit 10:00 codiert. hh:mm Datum der Speiche rung 10:00 Themen bereiche des Webangebots 6) Anzahl der Themen bereiche (ANZ_THEMA): Hier wird die Anzahl der Themen‑ bereiche des Webangebots erfasst. Sie lässt sich auf der Start seite des Webangebots ablesen. Es werden alle Haupt menüebenen be rücksichtigt. Die Hauptmenüebene „Startseite“ zählt dabei als eigene Rubrik. Falls außer ihr keine weiteren Themen‑ bereiche aus gewiesen werden, wird die Codeziffer „1“ ver geben. n anzahl der themen bereiche z. b. 1, 5 oder 8 7) Themen bereich: Politik (THEMA_POL): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Politik“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Politik“, „Innen politik“, „Europa“, „Außen politik“. Lokalpolitik wird separat unter der Variablen 17 erfasst. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 8) Themen bereich: Wirtschaft (THEMA_WIRT): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Wirtschaft“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Wirtschaft“, „Finanzen“, „Börse“, „Ver braucher“, „Unter nehmen“, „Märkte“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 9) Themen bereich: Nachrichten allgemein (THEMA_NACH): Hier wird erfasst, ob die Themen bereiche des Webangebots das Themen feld „Nachrichten“ ab decken, indem sie dafür eine allgemeine Rubrik haben. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 393 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 10) Themen bereich: Kultur (THEMA_KULT): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Kultur“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Kultur“, „Kino“, „Musik“, „TV“, „Medien“, „Literatur“, „Theater“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 11) Themen bereich: Sport (THEMA_SPOR): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Sport“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Sport“, „Fußball“, „Leichtathletik“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 12) Themen bereich: Panorama (THEMA_PAN): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Panorama“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Panorama“, „Leute“, „Gesell schaft“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 13) Themen bereich: Wissen (THEMA_WISS): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Wissen“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Wissen“, „Mensch“, „Natur“, „Technik“, „Medizin“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 14) Themen bereich: Karriere (THEMA_KAR): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Karriere“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Karriere“, „Berufs start“, „Berufs leben“, „Bewer bung“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 15) Themen bereich: Reise (THEMA_REISE): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Reise“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Reisen“, „Städtereisen“, „Deutschland“, „Europa“, „Fernreisen“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 394 16) Themen bereich: Netz welt (THEMA_NETZ): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Netz welt“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Netz welt“, „Netzpolitik“, „Web“, „Games“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 17) Themen bereich: Lokales (THEMA_LOK): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Lokales“ ab decken (inkklusive Lokal‑ politik), z. B. durch Rubriken mit regionalem, lokalem und hyperlokalem Bezug. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 18) Themen bereich: Meinung (THEMA_MEIN): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Meinung“ ab decken, z. B. durch die Rubriken „Meinung“, „Kommentare“, „Leserbriefe“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 19) Themen bereich: Service (THEMA_SER): Hier wird erfasst, ob die Themen‑ bereiche des Webangebots das Themen feld „Service“ ab decken, z. B. durch eine Rubrik „Ratgeber“. 0 themen bereich nicht ab gedeckt 1 themen bereich ab gedeckt 20) Sonstige Themen bereiche (THEMA_SONST) StrinG Sonstige themen bereiche Partizipative Elemente 21) Angabe der Leseranzahl pro Beitrag (LES): Hier wird erfasst, ob das Web‑ angebot generell die Anzahl der Leser pro redaktionellem Beitrag angibt. Dies kann in der Regel bereits (an den Beiträgen) auf der Start seite ab gelesen werden. Die Anzahl der Leser pro Beitrag wird auf Beitragsebene erfasst. 0 keine angabe der leseranzahl pro beitrag 1 angabe der leseranzahl pro beitrag 395 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 22) Ranking der meist gelesenen/meist kommentierten Beiträge (RANK): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell ein Ranking der meist gelesenen oder/ und meist kommentierten redaktionellen Beiträge angibt. Dies lässt sich auf der Start seite ablesen. 1 keine rankings 2 ranking der meist gelesenen beiträge 3 ranking der meist kommentierten beiträge 4 ranking sowohl der meist gelesenen als auch meist kommentierten beiträge 23) Weiterlei tung journalisti scher Inhalte (WEIT): Hier wird erfasst, ob das Web‑ angebot generell die Möglich keit bietet, dass Nutzer redaktio nelle Beiträge weiter‑ leiten können. Dies kann in der Regel bereits an den Beiträgen auf der Start seite ab gelesen werden. 3 + 4 Weiter lei tungs funk tion für redaktio nelle Beiträge über Social Net working Sites wird auch bei Empfeh lungen über Twitter codiert. Bei Facebook zählen „Teilen“ und „Empfehlen“ als Weiter lei tungs funk tion. 1 keine Weiter lei tungs funk tion für redaktio nelle beiträge 2 Weiter lei tungs funk tion für redaktio nelle beiträge per mail 3 Weiter lei tungs funk tion für redaktio nelle beiträge über Social networking Sites 4 Weiter lei tungs funk tion für redaktio nelle beiträge per mail UnD Social networking Sites 24) Social Bookmarking (BOOK): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell die Möglich keit bietet, dass Nutzer Beiträge per Social Bookmarking markie ren können, z. B. über Delicious, Digg etc. Dies kann in der Regel bereits an Hin‑ weisen/Beiträgen auf der Start seite ab gelesen werden. 0 keine Social bookmarking-Funktion 1 Social bookmarking-Funktion 396 25) Bewer tungs funk tion (BEW): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell über eine Bewer tungs funk tion für redaktio nelle Beiträge ver fügt. Dies kann in der Regel bereits an den Beiträgen auf der Start seite ab gelesen werden. Die Bewer‑ tung der einzelnen Beiträge wird auf Beitragsebene erfasst. Es zählen auch seiten‑ interne Empfeh lungs funk tionen. Bei Facebook zählt sowohl die „Gefällt mir“‑Funktion als auch die „Empfehlen“‑ Funktion als Bewer tung, sofern hinter letzte rer die Anzahl der Personen an geben ist, die einen Beitrag empfehlen. 0 keine bewer tungs funk tion für redaktio nelle beiträge 1 bewer tungs funk tion für redaktio nelle beiträge 26) Votings (VOT): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell Nutzern die Möglich keit bietet, an Votings teilzunehmen, z. B. einer Frage des Tages. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. 0 kein hinweis 1 hinweis auf ein Voting 27) Kommentarfunk tion (KOM): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell über eine Kommentarfunk tion für redaktionelle Beiträge ver fügt. Dies kann in der Regel bereits an den Beiträgen auf der Start seite ab gelesen werden. Die Kom‑ mentare werden auf Beitragsebene genauer erfasst. 0 keine kommentarfunk tion zu redak tio nellen beiträgen 1 kommentarfunk tion zu redak tio nellen beiträgen 28) Kommentarfunk tion: Registrie rung (REG_KOM): Hier wird erfasst, ob Nutzer sich, um redaktio nelle Beiträge oder die Kommentare andere Nutzer kommentie‑ ren zu können, vorher dazu auf der Website registrie ren müssen, indem sie einen Account anlegen oder nicht. Die Informa tion kann in der Regel im Umfeld des Eingabeformulars für einen Kommentar ab gelesen werden. 0 keine registrie rung zum kommentie ren notwendig 1 registrie rung zum kommentie ren notwendig 99 nicht fest stell bar 88 keine kommentarfunk tion 397 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 29) Online-Leserbriefe (BRIEF): Hier wird erfasst, ob das Webangebot über eine Möglich keit ver fügt, dass der Nutzer online einen Leserbrief einreichen kann. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet (ggf. über die Start seite weiter verfolgen). Eine Mailadresse der Redak tion wird dabei als aus reichend an gesehen, z. B. redak tion@ oder politik@. Die persön lichen Mailadressen der Redakteure zählen dagegen nicht. 0 kein hinweis 1 hinweis auf die möglich keit, online einen leser- brief einzu senden 30) Soziale Netz werke (NETZ): Hier wird erfasst, ob das Webangebot über eine Ver bindung (d. h. Link, Schnitt stelle) zu einem oder mehreren externen sozialen Netz werken ver fügt (z. B. Facebook, MySpace), bei denen es einen eigenen Account be treibt, oder ein internes soziales Netz werk anbietet. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite oder den Beiträgen auf der Start seite ein Hinweis auf ein oder mehrere externe oder interne soziale Netz werke findet. 1 kein netz werk 2 internes soziales netz werk 3 Ver bindung zu externem sozialen netz werk 4 internes und externes soziales netz werk 31) Microblogging-Dienste (MICRO): Hier wird erfasst, ob das Webangebot bei einem oder mehreren Microblogging‑Diensten einen eigenen Account besitzt. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis auf die Ver wendung eines oder mehrerer Micro blogging‑Dienste (z. B. Twitter, Tumblr) findet. 0 kein hinweis 1 hinweis auf microblogging-Dienst 32) Nutzerblogs (NUTZ_BLOGS): Hier wird erfasst, ob das Webangebot ein oder mehre Blogs anbietet, die von Nutzern geschrieben werden (nicht nur kommen‑ tiert). Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. 0 kein hinweis 1 hinweis auf blog(s) von nutzern 398 33) Redak tionsblogs (RED_BLOGS): Hier wird erfasst, ob das Webangebot ein oder mehre Blogs anbietet, die von der Redak tion geschrieben werden, z. B. um Nutzern die Arbeit der Redak tion transparent zu machen. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. Achtung: Bei Blogs wird diese Variable mit „88“ codiert. 0 kein hinweis 1 hinweis auf blog(s) der redak tion 88 an gebot selbst ist ein blog 34) Forum (FOR): Hier wird erfasst, ob das Webangebot ein Forum anbietet, in dem Nutzer Themen diskutie ren können. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. 0 kein hinweis 1 hinweis auf Forum 35) Forum: Modera tion (MOD_FOR): Hier wird erfasst, ob das Forum von der Redak tion moderiert wird, in dem z. B. Diskussionen zu be stimmten Themen an gestoßen oder strukturiert werden. Dazu wird die Unter seite mit dem Forum auf gerufen und auch in „Netiquette“, AGBs und Impressum nach Hinweisen ge‑ sucht. Wenn nicht fest gestellt werden kann, ob ein Forum moderiert ist oder nicht, wird „99“ codiert. Achtung: Nicht erfasst wird hier die recht liche Kontrolle von Forums einträgen durch die Redak tion. 0 nicht moderiert 1 moderiert 99 nicht fest stell bar 88 kein Forum 36) Forum: Wahlfrei heit bei Themen (WAHL_FOR): Hier wird erfasst, ob die Redak tion die Themen, die im Forum diskutiert werden können, vorgibt oder nicht. Hier wird die Unter seite mit dem Forum auf gerufen. Wenn die Wahlfreiheit bei Themen nicht erkenn bar ist, wird „99“ codiert. 1 themen sind durch redak tion vor gegeben 2 themen können von nutzern frei ge wählt werden 3 redak tion gibt themen teils vor, teils können sie von den nutzern selbst ge wählt werden 99 nicht fest stell bar 88 kein Forum 399 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 37) Fotos (FOTOS): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell Nutzern die Möglich keit bietet, Fotos einzu senden/hochzuladen. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. Inbegriffen sind auch Foto‑ Communitys auf der Website. 0 kein hinweis 1 hinweis auf einsende/Uploadmöglich keit für Fotos 38) Videos (VIDEOS): Hier wird erfasst, ob das Webangebot generell Nutzern die Möglich keit bietet, Videos einzu senden/hochzuladen. Dies lässt sich daran ablesen, ob sich auf der Start seite ein Hinweis darauf findet. Inbegriffen sind auch Video‑ Communitys auf der Website. 0 kein hinweis 1 hinweis auf einsende/Uploadmöglich keit für Videos 39) Sonstige partizipativen Elemente (PART_SONST) StrinG Sonstige ebene: beitrag (nur wenn kommentarfunk tion ge geben ist) Auswahl der Beiträge: Es werden pro Webangebot drei Beiträge per Zufalls auswahl von der Start seite aus gewählt. Dazu werden nur die journalisti schen bzw. dem Jour‑ nalismus äquivalente Beiträge von oben nach unten und von links nach rechts durch‑ numme riert. Für die Platzie rung zählt jeweils der Beginn eines Beitrags, in der Regel mit der Über schrift. Pay Wall: Liegt ein Beitrag hinter einer Paywall, so wird dies bei Variable 47 an gegeben und der Beitrag nicht weiter codiert. 40) Nummer des Beitrags (NR_BEI): Hier wird die laufende Nummer des Beitrags erfasst. Die Zählung erfolgt für jedes Webangebot ge trennt. nUm nummer des beitrags 1, 2 oder 3 400 41) Position des Beitrags auf der Start seite (POS_BEI): Hier wird die Position des Beitrags auf der Start seite erfasst (siehe oben). nUm nummer des beitrags auf der Start seite 1, 2, 3 usw. 42) Datum der Ver öffent lichung (DAT_VER): Hier wird das Datum erfasst, an dem der Beitrag erstmals ver öffent licht wurde. Das Datum wird im Format TT.MM.JJJJ dokumentiert. Wenn das Datum der Ver öffent lichung nicht erkenn‑ bar ist, wird „11.11.2222“ codiert. tt.mm.JJJJ Datum der Ver öffent lichung des beitrags z. b. 08. 04. 2013 43) Uhrzeit der Ver öffent lichung (UHR_VER): Hier wird die Uhrzeit erfasst, zu der der Beitrag erstmals ver öffent licht wurde. Die Uhrzeit wird im Format HH:MM dokumentiert. Wenn die Uhrzeit der Ver öffent lichung nicht erkenn bar ist, wird „33:33“ codiert. Wenn „vor xx Minuten ver öffent licht“ an gegeben ist, wird „22:22“ codiert. hh:mm Datum der Ver öffent lichung des beitrags z. b. 16:30 44) Datum der Aktualisie rung (DAT_AKT): Hier wird das Datum erfasst, an dem der Beitrag nach seiner Ver öffent lichung zum letzten Mal aktualisiert wurde. Das Datum wird im Format TT.MM.JJJJ dokumentiert. Wenn es keine Aktualisie rung gab, wird „11.11.2222“ codiert. tt.mm.JJJJ Datum der aktualisie rung des beitrags z. b. 09. 04. 2013 45) Uhrzeit der Aktualisie rung (UHR_AKT): Hier wird die Uhrzeit erfasst, zu der der Beitrag aktualisiert wurde. Die Uhrzeit wird im Format HH:MM dokumen‑ tiert. Wenn es keine Aktualisie rung gab, wird „33:33“ codiert. Wenn „vor xx Minuten aktualisiert“ an gegeben ist, wird „22:22“ codiert. hh:mm Uhrzeit der aktualisie rung des beitrags z. b. 11:30 401 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 46) Themen bereich (THEMA_BEI): Hier wird der Themen bereich des Beitrags erfasst. Er wird in der Regel an der Rubrik zuord nung oder der Ver schlagwor tung des Beitrags ab gelesen. 1 politik 2 Wirtschaft 3 nachrichten allgemein 4 kultur 5 Sport 6 panorama 7 Wissen 8 karriere 9 reise 10 netz welt 11 lokales 12 meinung 13 Service 14 & StrinG Sonsti ges 88 keinem themen bereich (rubrik) explizit zu geordnet 47) Anzahl der Wörter (ANZ_WORT): Hier wird die Anzahl der Wörter des Beitrags ge zählt. Dazu zählen alle Wörter des Fließtexts inkl. Über schrift, Unter zeile, Vor spann, Zwischen überschriften und Bildbeschrif tungen. Aus genommen sind Schlagwörter, Quellen angaben unter/über dem Artikel, Datum und Uhrzeit der Ver öffent lichung, Informa tionen zum Autor, zur Anzahl der Leser, zur Bewer tung durch die Leser, zur Anzahl der Kommentare sowie die Kommentare selbst. Die Zählung wird mithilfe von Word vor genommen. 1 0–99 Wörter 2 100–199 Wörter 3 200–299 Wörter 4 300–399 Wörter 5 400–499 Wörter 6 500 und mehr Wörter 88 pay Wall 48) Fotos und Illustra tionen (BEI_FOT): Hier wird erfasst, ob es ein oder mehrere Fotos im und zum Beitrag gibt. Achtung: Bilder strecken werden ge trennt in der folgen den Variablen codiert. Wenn allerdings das erste Bild wie ein „normales“ Foto in den Beitrag integriert ist, zählt es zudem auch hier als Foto. 0 keine Fotos 1 Fotos 402 49) Bilder strecken (BEI_FSLIDE): Hier wird erfasst, ob es eine oder mehrere Bilder‑ strecken im und zum Beitrag gibt. Achtung: Audio‑Slides hows werden als Video‑ Elemente ge zählt. 0 keine bilder strecken 1 bilder strecken 50) Traditio nelle Grafiken (BEI_TRADGRAF): Hier wird erfasst, ob es eine oder mehrere Grafiken im und zum Beitrag gibt. Unter Grafik sind alle künstleri schen und techni schen Zeich nungen sowie deren Reproduk tionen zu ver stehen. Achtung: Nicht erfasst werden hier Grafiken mit animierten und inter aktiven Elementen. 0 keine tradi tio nellen Grafiken 1 traditio nelle Grafiken 51) Animierte und inter aktive Grafiken (BEI_INTGRAF): Hier wird erfasst, ob es eine oder mehrere Grafiken mit animierten und inter aktiven Elementen gibt. Dazu zählen auch solche, die auf daten journalisti schen Aus wertungen beruhen. 0 keine animierten und inter aktiven Grafiken 1 animierte und inter aktive Grafiken 52) Audio-Elemente (BEI_AUDIO): Hier wird erfasst, ob es ein oder mehrere Audio‑ Elemente im und zum Beitrag gibt. Achtung: Audio‑Slides hows werden als Video‑ Elemente ge zählt. 0 keine audio-elemente 1 audio-elemente 53) Video-Elemente (BEI_VIDEO): Hier wird erfasst, ob es ein oder mehrere Video‑ Elemente im und zum Beitrag gibt. Hier werden auch Audio‑Slides hows erfasst. 0 keine Video-elemente 1 Video-elemente 403 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 54) Journalisti sche Darstel lungs form (DARST): Hier wird die journalisti sche Dar‑ stel lungs form des Beitrags erfasst (nach La Roche, 2013). Nachricht: Eine Nachricht ist die um Objektivi tät bemühte Mittei lung eines allgemein interessie ren den, aktuellen Sach verhalts in einem be stimmten formalen Aufbau (das Wichtigste steht am Anfang, die sieben W‑Fragen werden be antwortet). Interview: Ein Interview ist ein Gespräch zwischen Journalist und Aus kunfts‑ person, das bei der Ver öffent lichung noch vom Leser, Hörer, Zuschauer als solches zu er kennen ist. Möglich sind zwei Formen: Die strenge Form des Interviews gibt ein Gespräch in ununterbrochenem Dialog wieder. Die freie Form des Interviews hebt zwar auch auf Frage‑Antwort ab, unter bricht aber die Wieder gabe des Ge‑ sprächsverlaufs durch Zusammen fassun gen aus gelassener Gesprächsphasen in indirekter Rede sowie durch Beobach tungen. Hintergrund/Analyse (bei La Roche: Korrespondenten bericht): Der Hinter grund‑ bericht liefert Hinter gründe zu einer aktuellen Meldung und teilt nicht nur vorder‑ gründige Abläufe mit. Der Hinter grundbericht ist interpretierend und daher subjektiv, aber kein Kommentar, und mit dem Namen oder Kürzel des Autors ge kennzeichnet. Reportage: In der Reportage schildert der Reporter konkret, eindrück lich und detail reich Zustände und Abläufe, die er vor Ort be obachtet und erfährt. Eine Reportage erzählt ein ab straktes Thema anhand eines konkreten Beispiels und ist nicht hierarchisch, sondern dramaturgisch auf gebaut. Die konkreten Geschichten sind mit Fakten unter füttert. Kommentar: In einem Kommentar drückt ein Journalist seine Meinung über eine relevante Nachricht aus. Mögliche Formen sind: Argumenta tions‑Kommentar, Geradeaus‑Kommentar (Kritik oder Lob ohne Argumenta tion) und Einer seits‑ Anderer seits‑Kommentar (abwägen mit oder ohne Ent schei dung für eine Alter‑ native). Kritik (bei La Roche: Rezension): Die mei nungs betonte Form in der Literatur und Kunst kritik. Beispiele: Buch besprechung, Filmkritik, werten der Bericht über eine Gemälde ausstel lung oder Meinungs äuße rung auf einem anderen Gebiet der Künste (Theater, Oper, Ballett, Architektur, Design …). Informa tion und Beurtei‑ lung werden dabei ver mischt. Weitere mei nungs betonte Form: z. B. Glosse (unter scheidet sich vom Kommen‑ tar im Stil. Die Glosse ist nicht argumentierend, sondern bloß stellend, nicht ab‑ wägend, sondern hart, ironisch, witzig, listreich). 404 Sonsti ges: z. B.: Porträt, Ratgeber beitrag, Feature. 1 bericht/nachricht 2 interview 3 hinter grund/analyse 4 reportage 5 kommentar/kritik 6 andere mei nungs betonte Form 7 & StrinG Sonsti ges 55) Aktuali tät (AKT): Hier wird erfasst, wie aktuell das be richtete Thema ist. Diese Variable wird nur für Beiträge mit einem Ereignis codiert. Die Zeitangabe muss explizit im Artikel stehen. 1 Zeitpunkt gar nicht erkenn bar 2 vor dem ereignis 3 während des ereig nisses 4 nach dem ereignis, aber am selben tag 5 bis zu zwei tage nach dem ereignis 6 mehr als zwei tage nach dem ereignis 7 danach, Zeitpunkt des ereig nisses nicht erkenn bar 88 kein ereignis 56) Name des Autors (AUT): Hier wird erfasst, in welcher Form der Name des Autors an gegeben wird. 1 name wird nicht an gegeben 2 Vor- und nachname 3 kürzel/nickname (blogs) 4 name des Webangebots 5 name einer oder mehrerer agentur/ en 6 kombina tion von name und einer oder mehreren agenturen 7 kombina tion von kürzel und einer oder mehre- ren agenturen 8 kombina tion von name des Webangebots und einer oder mehreren agenturen 9 & StrinG Sonsti ges 405 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse ebene: kontext Des beitrags 57) Kontakt zum Autor (KONT_AUT): Hier wird erfasst, ob es eine Möglich keit gibt, mit dem Autor Kontakt aufzu nehmen (z. B. Kontakt formular, E‑Mail‑ Adresse). Die Kommentarfunk tion wird hier nicht erfasst. Als Kontakt möglich keit zählt auch die Nennung eines Autors mit zentraler Kontakt möglich keit bzw. Angaben der Kontakt daten auf der Website. Es zählen jedoch nicht allgemeine Kontaktadressen zur Redak tion wie redak tion@ oder politik@ etc. Wird kein persönlicher Autor mit Name oder Kürzel/Nickname an gegeben (Variable 57), wird „88“ codiert. Wird der Autor dagegen so ange geben, aber keine Kontakt möglich keit, wird „0“ codiert. 0 keine kontakt möglich keit 1 kontakt möglich keit vor handen 88 kein persönlicher autor mit name oder kürzel/ nickname an gegeben 58) Anzahl der Leser (ANZ_LES): Hier wird die Anzahl der Leser des Beitrags erfasst. Wenn die Redak tion keine Anzahl der Leser angibt, wird „8888“ codiert. n anzahl der leser 59) Anzahl der Bewer tungen der internen Zustimmungs funk tion (ANZ_INZUS): Hier wird die Anzahl der internen Bewer tungen des Beitrags erfasst, so wie sie die Redak tion angibt. Wenn die Redak tion keine Anzahl der Bewer tungen angibt, wird „9999“ codiert. Wenn es keine interne Zustimmungs funk tion gibt, wird „8888“ codiert. n anzahl der bewer tungen über Zustimmungs- funk tion 406 60) Anzahl der Bewer tungen der externen Zustimmungs funk tion (ANZ_EXZUS): Hier wird die Anzahl der externen Bewer tungen des Beitrags erfasst, so wie sie die Redak tion angibt. Dabei wird neben „Gefällt mir“ auch „Empfehlen“ erfasst, sofern bei Letzterem die Anzahl der empfehlen den Personen an gegeben ist. Werden mehrere externe Zustimmungs funk tionen an gegeben, werden die Bewer tungen addiert. Wenn die Redak tion keine Anzahl der Bewer tungen angibt, wird „9999“ codiert. Wenn es keine externe Zustimmungs funk tion gibt oder die Anzahl nicht festgestellt werden kann, wird „8888“ codiert. n anzahl der bewer tungen über Zustimmungs- funk tion („i like“) 61) Anzahl der Bewer tungen mittels Bewer tungs skala (ANZ_BEWSKA): Hier wird die Anzahl der Bewer tungen des Beitrags mittels Bewertungsskala erfasst, so wie sie die Redak tion angibt. Wenn die Redak tion keine Anzahl der Bewer tungen angibt, wird „9999“ codiert. Wenn es keine Bewer tungs skala gibt, wird „8888“ codiert. n anzahl der bewer tungen über bewer tungs skala 62) Minimalwert mittels Bewer tungs skala (MIN_BEW): Hier wird der Minimal‑ wert der Bewer tungs skala erfasst. Unter Minimalwert wird der Wert ver standen, der der schlechtmög lichsten Bewer tung ent spricht, z. B. „1“ bei einer Skala von 1 bis 5. Ver wendet die Skala Symbole zur Bewer tung, werden diese in numeri sche Äquiva lente über tragen (z. B. ent spricht „keine Sterne“ der Codeziffer 0). Gibt es keine Bewer tungs funk tion, wird „88“ ver geben. n minimalwert 63) Maximalwert mittels Bewer tungs skala (MAX_BEW): Hier wird der Maximal‑ wert der Bewer tungs skala erfasst. Unter Maximalwert wird der Wert ver standen, der der best möglichen Bewer tung ent spricht, z. B. „5“ bei einer Skala von 1 bis 5. Ver wendet die Skala Symbole zur Bewer tung, werden diese in numeri sche Äquiva‑ lente über tragen (z. B. ent spricht „5 Sterne“ der Codeziffer 5). Gibt es keine Bewer tungs funk tion, wird „88“ ver geben. n maximalwert 407 coDebuch Der QuantitatiVen inhalts analyse 64) Durchschnitt liche Bewer tung (DURCH_BEW): Hier wird die durch schnitt liche Bewer tung des Beitrags durch die Leser erfasst, so wie ihn die Redak tion angibt. Bei un geraden Werten wird gerundet (ab 0,5 auf gerundet, vorher ab gerundet). Wenn die Redak tion keine Anzahl der durch schnitt lichen Bewer tungen angibt, wird „88“ codiert. n Durch schnitt liche bewer tung 65) Anzahl der Kommentare (ANZ_KOM): Hier wird die Anzahl der Kommentare zum Beitrag erfasst. n anzahl der kommentare 8888 kommentarfunk tion bei diesem konkreten bei- trag ab geschaltet 409 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung Vor bemer kung Das im Folgenden dokumentierte Erhe bungs instrument besteht aus zwei zentralen Teilen: A: Hand lungs kategorien und Erklä rungen B: Kurzfas sung der Hand lungs kategorien Ziel der passiv offen‑teilnehmen den und teil weise strukturierten Beobach tung ist es, die redak tio nellen Handlun gen und Abläufe eines Redakteurs eines Reporters im Hin‑ blick auf den Einsatz innovativer Technologien möglichst detailgetreu zu dokumentie‑ ren – z. B. bei der Recherche, zur Auf berei tung und Darstel lung von Informa tion oder im Zuge einer Inter aktion mit Nutzern. Wir gehen davon aus, dass der redaktio nelle Einfluss der Technisie rung und sogenannter Automatisie rungs prozesse auf das jour‑ nalisti sche Handwerk stark ge stiegen ist und sich in einem computerisierten Arbeits‑ kontext neue Anforde rungs profile für den profes sio nellen Journalismus ergeben. Die teilnehmende Beobach tung ist bewusst teilstandardisiert‑offen an gelegt. Das be deutet, dass die be obach teten Handlun gen und Abläufe im Arbeits alltag des jeweili gen Redak‑ teurs/Reporters teil weise strukturiert und offen erfasst werden. a. hanD lungs kategorien unD erklä rungen 1. Einfüh rungs gespräch am Beobach tungs tag Vor der eigent lichen Beobach tung be spricht der Beobachter die Vor gehens weise der Beobach tung am Beobach tungs tag. Das Ziel ist, einen Beobach tungs modus zu finden, der den Redakteur in seinen bzw. ihren alltäg lichen Arbeits abläufen wenig be ein träch‑ tigt. Zu ver einbaren sind folgende Punkte: – Entfer nung Beobach tungs posi tion zwischen Beobachter und Redakteur (empfohlen werden 0,5 Meter Abstand) – Einsatz von techni schen Hilfs mitteln im Bedarfs fall klären (z. B. Auf nahmegeräte beim Erklären von Tätig keits abläufen) – Abstimmen, in welchen Situa tionen die Beobachterin nach fragt – Abstimmen, in welchen Situa tionen Redakteurin/Redakteur Arbeits schritte erklärt – Mit dem be obach teten Redakteur ein Signal fest legen, um den Beginn einer neuen Handlung zu signalisie ren bzw. ver einbaren, dass der Redakteur anleitend arbeitet und jede neue Handlung ankündigt (z. B. sagt der Redakteur, dass er nun eine 410 Recherche zum Thema XY beginnt; oder er sagt, er speist jetzt den Beitrag in das CMS ein usw.) Für den Beobachter be deutet es dann, den Hand lungs ablauf ent- sprechend der Kriterien zu er fassen. Während der Beobach tung notiert der Beobachter offene Fragen (z. B. Ver ständnis‑ fragen in Bezug auf Hand lungs abläufe), die im Laufe des Beobach tungs tages ent stehen und be spricht diese am Ende des Beobach tungs prozesses mit dem be obach teten Redak‑ teur in einem Ab schluss gespräch. 2. Durch führung der Beobach tung – grundlegende Anmer kungen zur Hand- habung des Unter suchungs instruments Die Beobach tung konzentriert sich auf die vier über geordneten Ebenen des redak tio‑ nellen Produk tions prozesses: a. Recherche: Wie werden Themen be obachtet, aus gewählt und recherchiert? b. Produk tion: Wie werden Themen gesetzt und publizistisch auf bereitet? c. Publika tion (Distribu tion): Wie und über welche Kanäle werden Themen ver öffent licht und ver breitet? d. Rezep tion von Nutzer-Feedback (durch den Redakteur): Wie geht der Redakteur mit Nutzer feedback um? e. Sonstige Tätig keit, und zwar … sowie Redak tions konferenz als weitere Hand lungs ebenen außerhalb der klassi schen Produk tions prozesse Beobachtet werden Handlun gen (Analyse ebene) der aus gewählten Beobach tungs person, die immer einer dieser Prozessebenen zu geordnet werden. Handeln ist immer ein fließen der Vorgang, der sich aus einer Absicht und einem Hand lungs vollzug zusammen‑ setzt. Deshalb wird vorher eine Handlung einer über geordneten Ebene zu geschrieben, innerhalb derer dann die einzelnen Tätig keits schritte nach be stimmten Beobach tungs‑ kriterien erfasst werden. WICHTIG: Die Beobach tung der Handlun gen orientiert sich an definierten Hand lungs kategorien. Ziel ist, einen umfassen den Hand lungs ablauf journalisti scher Tätig keiten zu be schreiben. Während der Beobach tung sind alle be obacht baren Hand‑ lun gen nach der Struktur des Beobachtertagebuchs in zeit lich chronologi scher Reihen‑ folge zu er fassen. Neben den definierten Kategorien sind vor allem folgende Leitfragen als über geordnete Aspekte bei der Beobach tung zentral: – Was macht der be obachtete Redakteur gerade? (Handlung) – Welches techni sche Hilfs mittel setzt er ein? (Technik) – Welche Hand lungs ebene be trifft seine Handlung? 411 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ Um Tätig keiten im Gesamt zusammen hang zu ver stehen und vollständig zu er fassen, sollte der Beobachter mithilfe von Nachfragen unklare Sach verhalte oder nicht beobacht‑ bare Informa tionen bzw. Hand lungs schritte er fragen. Im nächsten Ab schnitt werden die Beobach tungs kriterien im Detail er läutert, die als Grundlage der Beobach tung dienen. Hand lungs kategorien und Beobach tungs kriterien Formale Kategorien Zu Beginn einer jeden Handlung wird im ersten Schritt quasi ein Fall an gelegt und mit einer laufen den Nummer (lfd. Nr.) ver sehen, um bei der Aus wertung einen Rück‑ bezug herstellen zu können. Außerdem werden jedem Fall vorab formale Merkmale zu gewiesen (lfd. Nr., Uhrzeit und Oberbegriff), bevor die Hand lungs abläufe ent‑ sprechend der Hand lungs kategorien notiert werden. Die Erfas sung dieser formalen Kriterien zu jeder Handlung sichert die systemati sche Zuord nung der Handlun gen zu einer der über geordneten Prozessebenen und erlaubt die Rekonstruk tion der Handlun‑ gen und Abläufe im Nachgang zur Beobach tung. Jede Handlung ent spricht einem Fall (lfd. Nr). Zur Ab gren zung einer jeden neuen Handlung ist es er forder lich, dass der be obachtete Redakteur im ersten Schritt signali‑ siert, dass er eine neue Handlung vornehmen möchte oder dass er ein neues Ziel ver folgt, nämlich eine Recherche, die Produk tion, die Publika tion oder die Rezep tion von Nutzer feedback. Das ent sprechende Signal könnte so aus sehen und ist vorab der Beobach tung mit dem be obach teten Redakteur abzu stimmen: „Jetzt beginne ich eine Recherche“ oder „Jetzt beginne ich, meinen Beitrag zu schreiben“ oder „Jetzt ist der Beitrag fertig und ich mache …“ oder „Jetzt lese ich die Kommentare zu meinem Beitrag“. Mit diesem Signal bekommt der Beobachter schon eine Differenzie rung in eine Prozessebene und kann innerhalb dieser Prozessebene den Hand lungs ablauf unter Angabe einer laufen den Nummer er fassen. Sind die Signale nicht eindeutig bzw. der be obachtete Redakteur möchte sich auf diese Art der Signalge bung nicht einlassen oder die Grenzen zwischen den Handlun‑ gen sind nicht eindeutig genug, dann ist eine neue Handlung immer dann ge geben, sobald der be obachtete Redakteur ein neues techni sches Hilfs mittel (Hard‑ oder Software) ver wendet, um eine Tätig keit zu vollziehen. Im Zweifel gilt immer: nach‑ fragen! 412 Folgende Kriterien sind zu jeder Handlung zu notieren: lfd. nr. laufende nummer der handlung codieren nummer codieren: 01, 02, 03, 04 usw. Uhrzeit bitte zu beginn einer jeden handlung die Uhrzeit notieren z. b. 8:30 Uhr usw. oberbegriff handlung als oberbegriff der be sseren Über sicht halber notieren. offen notieren Zuord nung der Handlung zu einer Hand lungs ebene Im zweiten Schritt wird jede Handlung einer über geordneten Hand lungs ebene zu‑ geordnet. Innerhalb der über geordneten Prozessebenen werden dann die einzelnen Handlun gen und Tätig keiten ent sprechend der Hand lungs kategorien erfasst. hand lungs ebene Was tut der be obachtete redakteur gerade, und welcher über geordneten prozess- ebene wird seine handlung zu geordnet? 100 recherche > Weiter mit hand lungs kategorien 1) indikatoren: Wie werden themen recherchiert? Wie werden informa tionen gesam- melt und zusammen gestellt? indikatoren für recherchehand lungen sind zum bei- spiel: suchen, sammeln, gesammelte informa tionen zusammen stellen 200 Produk tion > Weiter mit hand lungs kategorien 2) indikatoren: Wie werden themen/beiträge journalistisch auf bereitet? indikatoren für produk tions hand lungen sind zum beispiel: planung/konzep tion des beitrags, selbst schreiben/audio- oder Video aufnahmen, bild auswahl, rediga tions prozesse (eigene und fremde beiträge), onlinearbeiten, z. b. Facebook-posts, tweets, Ver- linkungen setzen usw., auf berei tung von Daten sätzen; Zusammen arbeit mit anderen ab teilungen etc. 300 Publika tion (Distribu tion) > Weiter mit hand lungs kategorien 3) eine publika tion ist erst dann eine handlung, sobald ein journalisti scher beitrag tatsäch lich ver öffent licht ist. in diesem Fall ist der aus spiel kanal zu notieren. 400 rezep tion (partizipa tion) > Weiter mit hand lungs kategorien 4) Wie bekommt der redakteur nutzer feedback (über welchen kanal?), wie reagiert er darauf und welche handlung vollzieht der redakteur, sobald er Feedback rezipiert? 413 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ 500 sonstige tätig keit: und zwar … indikatoren: hier wird alles notiert, was neben dem eigent lichen journalisti schen hand lungs prozess abläuft bzw. jene tätig keiten, die keiner oben ge nannten hand- lungs ebene zugordnet werden können. Sonstige handlun gen können z. b. folgende sein: kommunika tion, z. b. informelle kommunika tion mit kollegen; pausen (rau- cherpause, Frühstücks- oder mittags pause); meetings, die keine redak tions- konferenz sind; koordina tions tätig keiten; termine mit kollegen, z. b. praktikanten oder Volontäre einarbeiten bzw. arbeits aufträge er teilen; mitarbeiter anleiten; all- gemeine organisa tions- und Ver wal tungs aufgaben, die nicht direkt mit einem be- arbei teten beitrag oder journalisti schen produkt zu tun haben; allgemeines themen monitoring, z. b. beobachten der presse- und medien landschaft zur Ver- schaf fung eines Über blicks; klicks be obachten und zählen usw.; kaufmänni sche tätig keiten, z. b. budgetpla nung, reisepla nung- und ab rech nung usw. 600 redak tions konferenz (bitte den ablauf der konferenz notieren) nimmt der be obachtete redakteur an einer redak tions konferenz teil, dann sind folgende aspekte relevant: – Wie wird der redakteur in die konferenz ein gebunden? – Wie bringt er sich selbst in die konferenz ein? – ist seine be sondere expertise ge fragt im meeting (z. b. daten journalisti sche kennt nisse, be sondere techni sche oder gar Social-media-kompetenzen)? – macht er themen vorschläge? – Werden ihm themen zu gewiesen? – Wird über die Umset zung von themen ge sprochen? – Wird über ver gangene beiträge und deren resonanz ge sprochen? – Wird generell über rückmel dungen von außen ge sprochen? 1. Hand lungs kategorien für den Recherche-Prozess In diesem Bereich des journalisti schen Handelns steht vor allem die Frage im Vorder‑ grund, wie und wo der be obachtete Redakteur Informa tionen für seine Themen und Beiträge recherchiert. Bei der Anlage der Kategorien steckt die Systematik dahinter, dass man zuerst identifiziert, wie, also mit welchem techni schen Hilfs mittel der be obachtete Redakteur recherchiert und im zweiten Schritt be obachtet, wo, also welche Quelle der be obachtete Redakteur nutzt. handlung/ recherche Welche handlung vollzieht der be obachtete redakteur zur recherche? Wichtig sind die Fragen: – Wie sucht und sammelt der be obachtete redakteur informa tionen für seinen bei- trag oder seinen ge planten beitrag? – Wie geht er vor? tb bitte offen notieren 414 onlinerecherche Welche onlinequellen nutzt der be obachtete redakteur zur recherche? beispiele: besuchte Websites, Daten banken, Social-media-platt formen oder andere onlinequellen) tb bitte offen notieren offlinerecherche Welche Quellen außerhalb des internet nutzt der be obachtete redakteur zur recherche? beispiele: pressemittei lungen, experten, interviewpartner, Dokumente, literatur, Zeitun gen usw. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel der recherche Welche techni schen hilfs mittel (hardware und Software) ver wendet der redakteur? beispiele: pc, laptop, mobilgeräte, kamera, spezielle Software, programme usw. tb bitte offen notieren 2. Hand lungs kategorien für den Produk tions prozess In diesem Bereich des journalisti schen Handelns steht vor allem die Frage im Vorder‑ grund, wie der be obachtete Redakteur seine Beiträge produziert. Bei der Anlage der Kategorien steckt die Systematik dahinter, zu er fassen, wie und mit welchen Arbeits‑ schritten er seinen Beitrag auf bereitet (Tätig keit/Handlung) und welche techni schen Hilfs mitteln dieser nutzt. handlung/ produktion Welche handlung übt der redakteur im produk tions prozess aus und wie geht er dabei vor? beispiele: planung/konzep tion eines beitrags, eigenen text schreiben, eigenen audio- oder Videobeitrag auf nehmen, bilder aus wählen für einen beitrag, posts auf Facebook schreiben, tweets schreiben, eigen marketing auf einer Social-network- platt form, Zusammen arbeit mit anderen ab teilungen, kommunika tion im produk- tions prozess mit kollegen oder anderen personen, online verlin kungen setzen, Daten auswer tung usw. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel zum produzie ren (hardware) Welche techni schen hilfs mittel ver wendet der redakteur zur produk tion seines beitrages? beispiele: pc, laptop, mobilgeräte usw. tb bitte offen notieren 415 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ technische hilfs mittel zum produzie ren (Software) Welche Software ver wendet der redakteur zur produk tion seines beitrages? bitte namen bzw. die bezeich nung der ver wendeten Software notieren tb bitte offen notieren 3. Hand lungs kategorie für den Publika tions-Prozess In diesem Bereich ist vor allem die Frage wichtig, was mit dem journalisti schen Beitrag/ Produkt nach Fertigstel lung passiert und auf welchem Kanal dieses aus gespielt wird. aus spielmedium Über welchen kanal wird der fertige beitrag aus gespielt? hier ist nur die nennung des reinen kanals notwendig. Diese kategorie greift, sofern der beitrag tatsäch lich ver öffent licht wird. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel (hardware) Welche techni schen hilfs mittel ver wendet der redakteur? beispiele: pc, laptop, mobilgeräte usw. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel (Software) Über welche Software/tool wird der beitrag aus gespielt? beispiel: cmS, tweetdeck usw. tb bitte offen notieren 4. Hand lungs kategorien für die Rezep tion von Nutzer feedback In diesem Bereich sind vor allem die Fragen wichtig, wie der be obachtete Redakteur Feedback von Nutzern rezipiert und damit umgeht und dieses weiter verarbeitet, und auch, wie das partizipative Potenzial der Nutzer in den journalisti schen Hand lungs‑ prozess einfließt. Formen der Feedback bear- beitung (handlung) hier geht es darum, zu be obachten, welche handlung der be obachtete redakteur vollzieht, sobald er kontakt mit einem nutzer hat bzw. sobald er eine rückmel dung bekommt oder selbst aktiv Feedback liest und/oder be- oder ver arbeitet. beispiele: klickzahlen checken, kommentare lesen, kommentare moderie ren, Feed- back be arbeiten, mit kollegen über Feedback sprechen usw. tb bitte offen notieren 416 Wertende reaktion auf Feedback Wie reagiert der be obachtete redakteur auf das nutzer feedback, z. b. lacht, zieht Grimasse usw.? Die reaktionen des redakteurs nur er fassen, sofern diese offensicht lich be obacht bar sind. tb bitte offen notieren kontakt mit nutzer Über welchen kanal bekommt der be obachtete redakteur kontakt mit dem nutzer bzw. eine rückmel dung vom nutzer? beispiele: post weg, e-mail, online, Social-media-platt form usw. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel (hardware) Welche techni schen hilfs mittel ver wendet der redakteur? beispiele: pc, laptop, mobilgeräte usw. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel (Software) Welche Software/onlinetool ver wendet der redakteur? beispiel: e-mailprogramm, kommentarfunk tion auf Facebook oder auf der eigenen redak tions seite usw. tb bitte offen notieren 5. Hand lungs kategorie „sonstige Tätig keiten, und zwar …“ In diesem Bereich werden vor allem die Handlun gen erfasst, die der Redakteur außer‑ halb des eigent lichen Produk tions prozesses vollzieht inklusive der ver wendeten Technik (Hard‑ und Software) handlung Welche handlung übt der redakteur innerhalb dieser hand lungs ebene aus und wie geht er vor? beispiele: kommunika tion (kommunika tion, die nicht mit dem produk tions prozess zusammenhing), planungs tätig keiten (themen planung, Seiten planung), koordina- tions tätig keiten, termine, Gespräche mit kollegen, z. b. arbeits anwei sungen geben, Schicht wechsel be sprechen, kollegen anleiten, allgemeine organisa tions- und Ver- wal tungs aufgaben, allgemeines themen monitoring zu informa tions- oder planungs- zwecken, kaufmänni sche tätig keiten, z. b. budgetpla nung, reisepla nung, pausen. tb bitte offen notieren technische hilfs mittel (hardware) Welche techni schen hilfs mittel ver wendet der redakteur? beispiele: pc, laptop, mobilgeräte usw. tb bitte offen notieren 417 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ technische hilfs mittel (Software) Über welche Software/tool wird der beitrag aus gespielt? beispiel: cmS, tweetdeck usw. tb bitte offen notieren b. kurzfas sung Der hanD lungs kategorien Über geordnete Leitfragen für den gesamten Beobach tungs prozess: WAS macht der Redakteur gerade (Handlung)? WELCHE Technik (Hardware‑ und Software) benutzt er? Bei Unklar heiten um Mithilfe der Redakteurs bitten und nach fragen. Formale Kategorien 1) Nummer 2) Uhrzeit 3) Oberbegriff 4) Ebene 100 Recherche > Wie werden Themen recherchiert? Wie werden Informa tionen gesammelt und zusammen gestellt? Indikatoren für Recherchehand lungen sind zum Beispiel: suchen, sammeln, gesammelte Informa tionen zusammen‑ stellen 200 Produk tion > Wie werden Themen/Beiträge journalistisch auf bereitet? Indika‑ toren für Produk tions hand lungen sind zum Beispiel: Planung/Konzep tion des Beitrags, selbst schreiben/Audio‑ oder Video aufnahmen, Bild auswahl, Rediga tions prozesse (eigene und fremde Beiträge), Onlinearbeiten, z. B. Face‑ book‑Posts, Tweets; Ver linkungen setzen usw. Auf berei tung von Daten sätzen; Zusammen arbeit mit anderen Ab teilungen etc. Unter Produk tion fallen alle Hand lungs prozesse, die mit der Auf berei tung und Fertigstel lung von journalisti schen Beiträgen zu tun haben. 418 300 Publika tion > Eine Publika tion ist erst dann eine Handlung, sobald ein journalisti scher Beitrag tatsäch lich ver öffent licht ist. In diesem Fall ist der Aus spiel kanal zu notieren. 400 Rezep tion von Feedback > Wie bekommt der Redakteur Nutzer feedback (über welchen Kanal?), wie reagiert er darauf und welche Handlung vollzieht der Redakteur, sobald er Feedback rezipiert? 500 Sonstige Tätig keit: und zwar … > Hier wird alles notiert, was neben dem eigent lichen journalisti schen Hand lungs prozess abläuft bzw. jene Tätig keiten, die keiner oben ge nannten Hand lungs ebene zugordnet werden können. Sons‑ tige Handlun gen können z. B. folgende sein: Kommunika tion, z. B. informelle Kommunika tion mit Kollegen; Pausen (Raucherpause, Frühstücks‑ oder Mittags pause); Meetings, die keine Redak tions konferenz sind; Koordina tions‑ tätig keiten; Termine mit Kollegen, z. B. Praktikanten oder Volontäre ein‑ arbeiten bzw. Arbeits aufträge er teilen; Mitarbeiter anleiten; allgemeine Organi‑ sa tions‑ und Ver wal tungs aufgaben, die nicht direkt mit einem be arbei teten Beitrag oder journalisti schen Produkt zu tun haben; Allgemeines Themen‑ monitoring, z. B. Beobachten der Presse‑ und Medien landschaft zur Ver schaf‑ fung eines Über blicks; Klicks be obachten und zählen usw.; Kaufmänni sche Tätig keiten, z. B. Budgetpla nung, Reisepla nung‑ und Ab rech nung usw. 600 Redak tions konferenz > Nimmt der be obachtete Redakteur an einer Redak‑ tions konferenz teil, dann sind folgende Aspekte relevant: Wie wird der Redak‑ teur in die Konferenz ein gebunden? Wie bringt er sich selbst in die Konferenz ein? Ist seine be sondere Expertise ge fragt im Meeting (z. B. daten journalisti‑ sche Kennt nisse, be sondere techni sche oder gar Social‑Media‑Kompetenzen)? Macht er Themen vorschläge? Werden ihm Themen zu gewiesen? Wird über die Umset zung von Themen ge sprochen? Wird über ver gangene Beiträge und deren Resonanz ge sprochen? Wird generell über Rückmel dungen von außen ge sprochen? 1. Recherche 5) Recherchehand lung Wie sucht und sammelt der be obachtete Redakteur Informa tionen für Themen, für seinen Beitrag, für ge plante Themen/Beiträge? 419 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ 6) Onlinerecherche (Quellen) Welche Onlinequellen nutzt der Redakteur? (z. B. Websites, Daten banken, Archive usw.) 7) Offlinerecherche (Quellen) Welche Offlinequellen nutzt der Redakteur? (z. B. Experten, Papierarchiv, Vor‑ ortbegehungen, Bücher usw.) 8) Technische Hilfs mittel der Recherche Welche Technik setzt der Redakteur ein (Hardware‑ und Software)? 2. Produktion 9) Technische Geräte zum Produzie ren (Hardware) Welche techni schen Geräte ver wendet der Redakteur zur Produk tion seines Themas/Beitrags? (z. B. PC/Arbeits platz; Laptop, Fotokamera, Auf nahmegeräte usw.) 10) Technische Hilfs mittel zum Produzie ren (Software) Welche Software ver wendet der Redakteur zur Produk tion seines Beitrages/Pro‑ duktes? (z. B. InDesign, Photoshop, Wordpress usw.) 11) Handlung/Produk tion Welche Handlung übt der Redakteur im Produk tions prozess aus? Auch parallele Handlun gen er fassen, z. B. Redigie ren am PC und parallel handschrift liche Notizen. Beispiele für Handlun gen: Planung/Konzep tion eines Beitrags, Eigenen Text schreiben, Eigenen Audio‑ oder Videobeitrag auf nehmen, Bilder aus wählen für einen Beitrag, Posts auf Facebook ver öffent lichen, Tweets auf Twitter einstellen, Eigen marketing auf einer Social‑Network platt form, Zusammen arbeit mit anderen Ab teilungen, Kollegen kommunika tion zum Beitrag, Online verlin kungen setzen, Daten auswer tung usw. 12) Fertigstel lung eines Beitrags/Themas Was passiert mit einem fertig gestellten Beitrag? Wohin geht dieser? Wo landet der Beitrag? (z. B. Weiter stel lung im Redak tions system; Weiter leitung an Kollegen oder Vor gesetzte, aus drucken, Weiter leitung an andere Ab teilungen usw.) 420 3. Publikation 13) Aus spielmedium Über welchen Kanal wird der fertige Beitrag (voraus sicht lich) aus gespielt? Hier ist das Ver öffentlichungs medium zu notieren (z. B. Zeitung, Radio, TV, Online (eigene Redak tions seite); Online (z. B. Facebook), eigene App (mobiles Medium), noch nicht sicher, ferti ger Beitrag wird nach allen Rediga tions schleifen auf Halde ge‑ halten für spätere Aus gaben usw. 4. Rezeption von Nutzerfeedback 14) Kontakt mit Nutzer Über welchen Kanal bekommt der be obachtete Redakteur Kontakt mit dem Nutzer bzw. eine Rückmel dung vom Nutzer? (z. B. Post weg, Telefon, E‑Mail, Online, z. B. über ein Forum oder Kommentar) usw. 15) Formen der Feedback bearbei tung (Handlung) Hier geht es darum, zu be obachten, welche Handlung der be obachtete Redakteur vollzieht, sobald er Kontakt mit einem Nutzer hat bzw. sobald er eine Rückmel‑ dung bekommt oder selbst aktiv Feedback liest und/oder be‑ oder ver arbeitet. (z. B. Kollege kommt persön lich und über bringt Feedback (Kommunika tion), Redakteur liest Kommentare online, Redakteur moderiert ein Nutzer forum online, Redakteur reagiert per E‑Mail auf Nutzer rückmel dungen, Redakteur leitet Rück‑ mel dungen an andere Ab teilung weiter, Feedback ist Basis einer neuen Recherche oder eines neuen Themas usw. 16) Wertende Redak tion auf Feedback (nur offensicht lich be obachtete Reaktionen er fassen) Wie reagiert der be obachtete Redakteur auf das Nutzer feedback? (z. B. R. lächelt, freut sich, R. wirkt ge drückt, R. wirkt ver ärgert, R. regt sich verbal auf, R. kommuniziert mit Kollegen über Feedback usw.) 421 erhe bungs instrument zur reDak tions beobach tung „Journalismus unter Digitalen Vor zeichen“ 5. Sonstige Tätigkeit, und zwar … 17) Welche Handlung übt der Redakteur innerhalb dieser Hand lungs ebene aus, und wie geht er vor? 18) Welche techni schen Hilfs mittel ver wendet der Redakteur (Soft- und Hard- ware)? 423 fragebogen Vignettenanalyse 424 425 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 426 427 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 428 429 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 430 431 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 432 433 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 434 435 fragebogen Vignettenanalyse (Variante reDaktionen) 437 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse Unter suchungs einheit Es werden folgende An gebote unter sucht: – Diskurs@DRadio (Hörfunk): Alle Beiträge der Website mit dazu gehöri gen Kom‑ men taren, die der Rubrik Politik zu geordnet sind (rund 300 Kommentare) – ZDFlog in (Fernsehen): Sendung und alle partizipativen Beiträge, die sich vor, während und nach der Sendung auf sie be ziehen (rund 600 Beiträge über Twitter, Facebook, Google+ und das eigene Forum) – #rheinzei tung oder #derwesten (Tages zeitung): Twitter‑Tweets, die sich im Laufe einer Woche auf die Rhein‑Zeitung be ziehen (rund 500 Tweets) – Spiegel Online-Forum (Zeitschrift): Thread durch schnitt licher Länge (rund 400 Posts) Erhe bungs einheit Es wird auf Beitragsebene codiert. Als Beitrag gelten sowohl die journalisti schen Inputbeiträge (Artikel, Video‑ und Audiobeiträge, TV‑Sendun gen), als auch alle parti‑ zipativen Beiträge der Nutzer, die vorher, während oder im Anschluss an die journalisti‑ schen Beiträge ent stehen und sich auf sie be ziehen. Bei vielen Kategorien wird zudem auf Satzebene über prüft, ob be stimmte (informative, emotionale, fragende) Elemente im Beitrag ent halten sind und, wenn sie ent halten sind, wird dies bezogen auf den Gesamtbeitrag codiert. Bei allen Kategorien wird NUR der Eigen beitrag der Journalisten oder Nutzer codiert, NICHT die zitierten Sätze von Journalisten oder anderen Nutzern aus der aktuellen Diskussion (interne Bezüge). Wenn also ein Beitrag einen vor heri gen Beitrag eines anderen Nutzers oder Journalisten aus dem Thread zitiert, der Links und Emoticons ent hielt, wird dies NICHT codiert, sondern nur der Eigenanteil, den der Nutzer/Journalist zusätz lich beiträgt. Wenn hingegen andere Quellen zitiert werden, die nicht aus dem An gebot selbst stammen, sondern von woanders (externe Bezüge), dann wird alles (z. B. auch Links und Emoticons) mitcodiert. Ob es sich um interne oder externe Bezüge handelt, lässt sich bei der Haupt codie rung aus dem Kontext er‑ schließen. Aussage einheit Die codierten Einzel beiträge werden dann aggregiert und personen bezogen aus gewertet. Am Ende werden also nicht die Beiträge selbst das Thema sein, sondern die Personen, 438 die sich in den Beiträgen äußern. Diese werden im Rahmen der Netz werkanalyse aufeinander bezogen. Es folgt das eigent liche Codebuch (formale Kategorien, z. B. Datum usw., werden ge‑ trennt erfasst): Kategorie/Unter kategorie Beschrei bung Aus prägungen 1. Informa tion Der Informa tions gehalt eines Beitrags wird mittels dreier Indikatoren ge messen (siehe Unter kategorien). Als informativ gilt ein Beitrag, wenn er mindestens eines der folgen‑ den Kriterien erfüllt: – Der Beitrag ent hält mindestens einen weiter führen Link – Der Beitrag ent hält mindestens eine andere Informa tions quelle – Der Beitrag ent hält mindestens eine eigene Tatsachen-/Fakten behaup tung 1.1 Info-Links Ein Link ist eine Internetadresse (meist in der Form www.xy. de oder www.xy. de), der auf ein anderes Internetangebot ver weist. In dieser Kategorie wird ge‑ zählt, wie viele externe Links ein Beitrag ent hält. Vorgehens weise: Suchen Sie nach Zeichen folgen, die mit http oder www be ginnen. Bei YouTube sind die Links teil weise auch ohne diese Anfangs buchstaben kombina‑ tion. Beispiel Da sind wir dann in der Tat bei Quellen wie Christen‑ tum, Auf klärung und Humanis mus. Aber nicht automa‑ tisch bei jeder Religion. vgl. https:// de.wikipedia.org/ wiki/B%C3%B6ckenf%C3%B6rde-DiktumUnd, wenn 0 = keine Links im Beitrag 1 = mindestens ein Link im Beitrag 439 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) ich das hinzu fugen darf, wir sind auch nicht automatisch bei Kirche [= 1 Link]. 1.2 Infos von anderen Quellen Andere Infoquellen sind meist Personen, Institu tionen oder aktuelle Dokumente, die heran gezogen werden, um Tatsachen‑ oder Fakten behaup tungen zu unter mauern. Es geht hier um an geführte Aus sagen, Zitate oder Argu‑ mente dieser anderen Quellen, die direkt oder indirekt zitiert werden oder sinn gemäß wieder gegeben werden. Es reicht also nicht die Erwäh nung von Personen usw., sondern diesen muss auch eine Aussage oder Position zu geschrieben werden. Wenn eine solche Quelle mit einem Link ver sehen ist, wird sie nur in Kategorie 1.1 codiert und NICHT noch einmal in Kategorie 1.2. Zitate des journalisti schen Beitrags, der kommentiert wird (im Spiegel Online-Forum häufig als „Sysop“ be zeichnet), oder Zitate von anderen Nutzern (tauchen v. a. häufig im Spiegel Online-Forum am Anfang eines Beitrags auf) gelten nicht als Infos von anderen Quellen. Vorgehens weise: Suchen Sie zuerst nach Personen (z. B. öffent lichen Persönlich keiten), Institu tionen (z. B. Organi‑ sa tionen, Unter nehmen, Ver einen usw.) oder Namen von Dokumenten (z. B. Ver träge, Gesetzes texte, Bücher, Zei‑ tun gen, Internetangebote usw.) und sehen Sie dann nach, ob Ihnen eine be stimmte Aussage, Informa tion oder Posi‑ tion zu geschrieben wird (z. B. mit Formulie rungen wie „laut XY“, „nach Informa tionen von XY“, „Quelle: XY“, „XY hat gesagt“, „Zitat von XY:“, „XY ist ja dafür, dass“ usw.). Beispiele Und ich frage mich, wie denn die Piraten partei auf das Problem reagiert, das sich aus der sehr klugen Fest stel lung 0 = keine Infos von anderen Quellen im Beitrag 1 = mindestens eine Info von einer anderen Quelle im Beitrag 440 des ehemali gen Bundes verfassungs richters Böcken förde ergibt: Der frei heit liche Rechts staat lebt von Voraus set‑ zung, die er nicht selbst schaffen kann. Was uns indes viel mehr aufregt, ist die Tatsache, dass nicht ge liefert wird, wie’s BuMi Rösler so ent larvend formuliert hat. KEINE ANDERE INFOQUELLE IST FOLGENDES GEGENBEISPIEL: Was man sich trotzdem fragt ist, warum Institu tionen wie das ZDF oder die Bundes zentrale für politi sche Bil‑ dung oder der Deutschlandfunk immer weniger wahr‑ genom men werden. [Grund: Institu tionen werden nur erwähnt, ihnen wird keine Aussage zu geschrieben]. 1.3 Tatsachen-/Fakten behaup tung Der Beitrag be hauptet eine be stimmte Tatsache, ohne Belege dafür (Link, andere Quelle) anzu führen. Eine solche Behaup tung ist daran erkenn bar, dass sie – Aussagen sind: Aus sagen enden nicht mit Frage- zeichen, – sach lich sind: Aus sagen mit Adjektiven wie gut – schlecht, häss lich – schön, langweilig – spannend sind nicht sach lich, sondern wertend, Aus sagen mit Aus rufezeichen sind nicht sach lich, Formulie rungen wie „denke ich“, „meiner Meinung nach“, „ich per‑ sön lich finde“ zeigen eher eine Meinungs äuße rung an und sind deshalb auch nicht sach lich; auch For‑ mu lie rungen wie „soll“, „muss“, „gehört ver boten“ sind normativ und unsach lich, – Informa tionen liefern: Informa tionen sind von Mei‑ nun gen (sind wertend) und Möglich keits behaup‑ tungen (sind im Konjunktiv) abzu grenzen, d. h. eine Bewer tung oder ein Konjunktiv in einem Satz schließt aus, dass der Satz als Tatsachen behaup tung 0 = keine Tatsachen- behaup tungen im Beitrag 1 = mindestens eine Tatsachen behaup tung im Beitrag 441 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) ge wertet werden kann; informativ ist eine Aussage, wenn sie theoretisch eine Antwort auf eine W‑Frage (Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Womit?) be züglich des Themas sein kann UND wenn theo‑ retisch (mit ent sprechen den Ressourcen) empirisch an der Realität über prüf bar wäre, ob die Behaup tung „wahr“ oder „falsch“ ist; irrelevant ist, ob die Infor‑ ma tionen auf grund Ihres aktuel len Wissens stimmen oder nicht. Sie sollten aber zum über geordneten Thema des journalisti schen Beitrags oder von Nut‑ zer beiträgen geäußert werden und nicht zur Person des Journalisten, seiner Redak tion, zu anderen Nut‑ zern oder zu sich selbst. Es geht hier v. a. darum heraus zufinden, ob Informa‑ tionen mitgeteilt werden und ob Meinun gen aus anderen Sätzen auch sach lich be gründet werden. Vorgehens weise: Suchen Sie nach Sätzen ohne Frage‑ und Aus rufezeichen, ohne wer tende Aus sagen, Konjunktive oder subjektive Meinungs äuße rungen. Über prüfen sie, ob die Äußerung auf das Thema des journalisti schen oder eines Nutzer beitrags bezogen ist und nicht über einen anderen Beitrags schreiber oder über sich selbst ist. Prüfen Sie dann der Reihe nach, ob einer der Sätze sich als Antwort auf eine W‑Frage ver stehen lässt UND ob sie sich theoretisch empirisch über prüfen ließe. Codiert wird auf der Ebene des Satzes – es ist also egal, wenn ein späterer/früherer Satz wertend ist, Frage‑ oder Aus‑ rufezeichen ent hält usw. Beispiele Natür lich werden in der Evangeli schen Kirche alle Ämter per Wahl besetzt – in der Regel auch die Pfarr‑ stellen. [Grund: Aussage, nicht‑wertend, Informa tion über die Kirche wird ge liefert, als mögliche Antwort auf die Frage: Wie werden die Ämter in der Evangeli schen Kirche besetzt?]. 442 Allein das Exportvolumen von Rheinmetall liegt bei diesem Deal bei 280 Millonen US-$. [Grund: Aussage, nicht‑wertend, Informa tionen über ein Handels geschäft, als mögliche Antwort auf die Frage: Wie groß ist das Exportvolumen des Handels geschäfts?]. KEINE TATSACHENBEHAUPTUNGEN SIND FOL- GENDE GEGENBEISPIELE: Ich bin in keiner Partei und in keiner Kirche. [Grund: Bezieht sich auf eigene Person, nicht auf das Thema]. Drohnen sind Spielzeug, es macht den Krieg noch per‑ ver ser, die west lichen Länder schicken Drohnen in die Länder in denen die Zivil bevölke rung teilweiße in Mas‑ sen ver hungert, es werden nicht mehr Menschen dorthin geschickt. [Grund: Aussage ist auf grund des Adjektivs „perverser“ wertend]. Wer die Netzneutralitat be wahren will, der darf nicht schon von vornherein „Einschnitte und Beschran kungen“ mit einplanen. [Grund: Aussage ist auf grund des norma‑ tiven Verbs „darf“ wertend]. Die netzpoliti schen Sprecher sind einiger massen im Thema. [Grund: Adverb „einiger maßen“ ist wertend]. 2. Emotion Die Emotionali tät eines Beitrags wird mit vier Indikatoren ge messen (siehe Unter‑ kategorien). Als emotional gilt ein Beitrag, wenn er mindestens eines der folgen den Kriterien erfüllt: – Der Beitrag ent hält mindestens ein Emoticon, – Der Beitrag ent hält mindestens eine emo tions anzeigende Kurzformel, – Der Beitrag ent hält mindestens einen Fall, wo mehr als ein Ausrufezeichen oder Fragezeichen hinter einander, oder wo ein?! bzw.!? auftauchen, – Der Beitrag ent hält mindestens eine beleidigende oder be schimpfende Bemer kung über Personen oder Institu tionen der Berichterstat tung, über die Berichterstatten‑ den, andere Kommentie rer, Dinge oder Ereig nisse, 443 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) – Der Beitrag ent hält mindestens eine begeisterte Bemer kung über Personen oder Institu tionen der Berichterstat tung, über die Berichterstatten den oder andere Kommentie rer, Dinge oder Ereig nisse. 2.1 Emoticons Ein Emoticon ist eine Zeichen kombina tion oder ein gra‑ fisches Symbol, das eine be stimmte Emotion aus drücken soll. Gezählt wird, wie viele Emoticons ein Artikel enthält. Vorgehens weise: Suchen Sie nach auf fälli gen Zeichen‑ kombina tionen, die für sich ge nommen keinen Sinn ma‑ chen. Über prüfen Sie dann anhand der Tabelle oder der Website, ob es sich um einschlägige Emoticons handelt. Beispiele für Emoticons Quelle: www.desig‑n.de smileys‑emoticons. htm (am besten mit Tasten kombina‑ tion Strg‑F nach in Frage stehen den Zeichen kombina‑ tionen suchen) KEIN EMOTICON IST FOLGENDES GEGENBEISPIEL: irgendwie [= HTML‑Code] 0 = kein Emoticon ent halten 1 = mindestens ein Emoticon ent halten 444 2.2 Emotions anzeigende Kurzformeln Unter emo tions anzeigen den Kurzformeln werden Ab‑ kürzungen und formel hafte Kurz aussagen ge fasst (z. B. lautmaleri sche Bemer kungen wie *huch*, *juhu* usw.), die sich auf Emotionen oder auf emotionale Indizien be ziehen. Diese Kategorie wird nur codiert, wenn Sie bei 2.1 keine 1 stehen haben. Vorgehens weise: Suchen Sie nach auf fälli gen Ab kür‑ zungen oder lautmalerischen/emotionalen Kurzwörtern. Über prüfen Sie, ob es sich dabei wirk lich um emo tions‑ anzeigende Fälle handelt, die Freude, Leid, Über raschung, Ent täuschung usw. aus drücken. Beispiele lol (= laughing out loud) *schnief* (= Aus druck von Trauer/Wehmut) G (= Grins) OMG (= oh my God) WTF (= what the fuck) *schäm* (= Aus druck von Scham) NICHT EMOTIONAL SIND FOLGENDE GEGEN- BEISPIELE: fyi (= for your information) BTW (= by the way) 2.3 Satz zeichen Hier wird codiert, ob ein Beitrag an einer oder mehre‑ ren Stellen mehrere Aus rufe zeichen, Fragezeichen oder Punkte ent hält oder wenn an einer oder mehreren Stellen ein Aus rufezeichen oder ein Fragezeichen direkt auf‑ 0 = keine emo tions anzei- gende Kurzformel ent halten 1 = mindestens eine emo tions anzeigende Kurzformel ent halten 0 = kein Satz mit mehre- ren dieser Zeichen hinter einander 445 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) einander folgen oder um gekehrt. Diese Kategorie wird nur codiert, wenn Sie bei 2.1 oder 2.2 keine 1 stehen haben. Vorgehens weise: Gehen Sie den Beitrag durch und suchen Sie nach Stellen, an denen mehrere? oder! hinter einander auf tauchen. Beispiel Also für die SPD ist das dann Allgemein verbind lich?! Sehr lustige Geschichte!!! Was fällt Dir eigent lich ein??? Na also, geht doch … NICHT RELEVANT SIND FOLGENDE GEGEN BEI- SPIELE: Sehr schön geschrieben! [Grund: Nur ein Aus rufezeichen] Worauf zielte das nochmal ab? [Grund: Nur ein Frage‑ zeichen] 2.4 Ver bale Aggression Ver bale Aggression kann sich ent weder auf die Akteure in der Berichterstat tung (Per sonen, kollektive Akteure), auf die Berichterstatter bzw. Autoren oder die Redak tion (des in Frage stehen den Beitrags) oder auf andere Mit‑ glieder des Publikums (= Kom mentie rer) be ziehen, oder allgemeiner auf Dinge oder ein Ereignis. Sie liegt vor, wenn diese Person/ en be leidigt oder mit Schimpfwörtern an gegriffen werden, indem sie oder ihre Handlun gen oder Ereig nisse im Allgemeinen mit negativ konnotierten Adjektiven belegt werden (ahnungs los, dumm, schwach‑ sinnig usw.) oder mit negativ konnotierten Dingen ver‑ glichen werden (Affe, Windbeutel usw.). 1 = mindestens ein Satz mit mehr als einem!,? oder. hinter einander oder mindestens einer Zeichen kombina tion!? oder?! 0 = kein Satz mit be lei di- gen der oder ab schät- ziger Bemer kung 1 = mindestens ein Satz mit be leidi gen der oder ab schätziger Bemer- kung 446 NICHT Bemer kungen mit Begriffen wie „schlecht“, „falsch“ oder „Scheinargu ment“ sind per se verbal aggres‑ siv, sondern ver letzende Bemer kungen wie „grotten‑ schlechte Argumenta tion“, „dumm“, „häss lich“, „Scheiße“ usw., die sich also auf Akteure und ihre Handlun gen be ziehen und die die Ehre des Akteurs ver letzen. Als Faustregel kann gelten, ob Sie sich selbst von einer solchen Bemer kung ver letzt fühlen würden, wenn sie von einer Ihnen fremden Person stammt. Ironie und Satire zählen auch als Beleidi gung/Herab würdi gung. Die Bemer kung sollte ge eignet sein, den Schreiber als „Feind“ und „Gegner“ desjenigen zu qualifizie ren, über den oder das er sich äußert. Diese Kategorie wird nur codiert, wenn Sie bei 2.1, 2.2 oder 2.3 keine 1 stehen haben UND wenn bei 3. (Meinung) eine negative Meinung codiert wurde. Vorgehens weise: Suchen Sie nach werten den Aus sagen über Personen, Dinge oder Ereig nisse, die mit be sonders starken Adjektiven oder Adverben belegt werden, die be leidigend oder be schimpfend sein können. Suchen Sie außerdem nach ironischen oder satiri schen Aus sagen, die also genau das Gegen teil von dem meinen, was sie sagen. Über legen Sie sich dann, ob Sie sich selbst be leidigt füh‑ len würden, wenn auf diese Weise über Sie selbst, Ihre Handlun gen und die Dinge/Ereig nisse, die mit Ihnen ver bunden sind, ge sprochen werden würde. Beispiele Super Haltung, Herr Maschinist. Keine Gebühren zah‑ len, aber hier beim Deutschland funk unter wegs sein. [klare Ironie; Kommentie rer Maschinist wird für seine wider sprüch liche Haltung kritisiert]. Altkanzler Helmuth Kohl vor gestern in BILD zur Krise der EU‑Schulden‑Union: „Wir haben allen Grund zu Optimismus, dass wir, dass unser Europa auch aus der 447 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) gegen wärti gen Krise ge stärkt hervor geht – wenn wir es nur wollen.“ Dann weiter: „Wir müssen die Krise als Chance nutzen. Wir brauchen – gerade jetzt – mehr und nicht weniger Europa!“ Zitat Ende. Super – genau die Standard‑Totschlag‑Beriese lung, die nichts bringt. [Aus‑ sage von Altkanzler Kohl wird als „Standard‑Totschlag‑ Beriese lung“ ab schätzig qualifiziert]. Die Öffent lichen Recht lichen machen sich für Daten‑ journalismus stark. Ein Thema, bei dem sie komplett ver sagen. [„komplettes Ver sagen“ qualifiziert die Bemü‑ hungen der Ö‑R im Bereich Daten journalismus ab]. NICHT BELEIDIGEND/ABSCHÄTZIG SIND FOL- GENDE GEGENBEISPIELE: Ich frage mich, warum wir uns der Journalismus darüber nicht informiert. Es ist wir oben geschrieben „ökonomie‑ fol klore“ die uns in den Wirtschafts sendun gen an geboten wird. Wozu tägliche Börsen werte, wenn niemand Zusam‑ men hänge erklärt. Diese Kritik muss sich auch der DLF anhören. [Grund: Beitrag ist zwar als Kritik aus geflaggt, diese wird aber sach lich und ohne be leidigende oder ab schätzige Bemer kungen vor getragen]. Geld ist ein zentraler Bestand teil unseres Lebens, aber er wird nirgends gut erklärt. [Grund: Keine be leidigende/ ab schätzige Bemer kung; kein klarer Adressat]. 2.5 Ver bale Zunei gung Ver bale Zunei gung kann sich eben falls ent weder auf die Akteure in der Berichterstat tung (Personen, kollektive Akteure), auf die Berichterstatter bzw. Autoren oder die Redak tion (des in Frage stehen den Beitrags) oder auf andere Mitglieder des Publikums (= Kommentie rer) be‑ ziehen, oder allgemeiner auf Dinge oder ein Ereignis. Sie liegt vor, wenn diese Person/ en verbal ge feiert werden, indem sie oder ihre Handlun gen oder Ereig nisse im All‑ Anzahl der lobenden Bemer kungen als Zahl 448 ge meinen mit positiv konnotierten Adjektiven belegt wer‑ den (heraus ragend, brillant, geil usw.) oder mit positiv kon notierten Dingen verg lichen werden (Checker, Genie usw.). NICHT Bemer kungen mit Begriffen wie gut, richtig oder „ganz schön“ sind per se ein Aus druck verbaler Zunei gung, sondern be sonders positiv zu gewandte For‑ mu lie rungen wie „supergute Argumenta tion“, „be ein‑ drucken des Wissen“, „erste Sahne“ usw., die sich also auf Akteure und ihre Handlun gen be ziehen und die den Akteur als etwas Besonde res aus weisen. Um Begeiste rung für eine Person oder eine Sache zu qualifizie ren reicht es nicht, etwas als gut oder schlecht zu be werten. Dies muss auch mit über schwäng lichem Wortschatz geschehen. Als Faustregel kann gelten, ob Sie sich selbst von einer solchen Bemer kung be sonders geehrt fühlen würden, wenn sie von einer Ihnen fremden Person stammt. Die Bemer kung sollte ge eignet sein, den Schrei‑ ber als „Fan“ und „Unter stützer“ desjenigen zu qualifizie‑ ren, über das er sich äußert. Diese Kategorie wird nur codiert, wenn Sie bei 2.1, 2.2, 2.3 oder 2.4 keine 1 stehen haben UND wenn bei 3. (Meinung) eine positive Mei‑ nung codiert wurde. Vorgehens weise: Suchen Sie nach werten den Aus sagen über Personen, Dinge oder Ereig nisse, die mit be sonders starken Adjektiven oder Adverben belegt werden, die eine über schweng lich positive Konnota tion haben. Über legen Sie sich dann, ob Sie sich selbst be sonders geehrt fühlen würden, wenn auf diese Weise über Sie selbst, Ihre Hand‑ lun gen und die Dinge/Ereig nisse, die mit Ihnen ver‑ bunden sind, ge sprochen werden würde. Beispiele Supertoller Artikel. Danke. Sowas ver misst man in den Zeitun gen und Fernseh pro grammen oft. [Autor wird gelobt]. 449 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) Sehr schön, dass sich der DLF für Diskussionen öffnet :‑D [Lob für Redak tion]. Besser hätte ich es nicht sagen können, Chapeau, Helminchen [Lob für andere Kom men tiererin]. NICHT LOBEND SIND FOLGENDE GEGEN BEI- SPIELE: Was für ein wunder schöner Tag … [Grund: Tag ist kein Akteur, Ding oder Ereignis]. Der Beitrag ist ganz gut [Grund: „ganz gut“ ist nicht „über schweng lich“ genug, um als emotionaler Aus bruch gelten zu können]. 3. Meinung Meinungs beiträge sind Beiträge, die eine Meinung zu einem Thema, einem publizisti schen Beitrag oder zu einer Wortmel dung eines anderen Nutzers ent halten. Meinun gen sind daran erkenn bar, dass sie das Thema, den Beitrag oder die Wortmel dung positiv oder negativ be werten. Es wird hier summarisch be urteilt, ob der Beitrag als ganzer eine be stimmte Meinung zu einem Thema, Beitrag oder einer Wortmel dung ver tritt oder nicht. Es sollte erkenn bar sein, ob der Beitrag eine eher zustimmende oder eher ab lehnende Haltung ver tritt. Meinungs äuße rungen werden häufig mit Formulie‑ rungen wie „Ich denke“, „meiner Meinung nach“, „Ich sehe es so“, „Wenn ihr mich fragt“ usw. ein geleitet oder ent halten Formulie rungen wie „meines Erachtens“ und häufig be wertende Adjektive wie gut – schlecht, schön – häss lich, toll – blöd, usw. Auch Deklara tionen ge hören dazu, z. B. „Das will ich gar nicht sehen“. Dies muss nicht der Fall sein, ist aber häufig so. Eine Meinung kann ent weder vor allem auf das Sach thema bezogen sein oder auf einen anderen Beitrag; 0 = Beitrag ver tritt keine be stimmte Meinung 1 = Beitrag ver tritt eine negative Meinung 2 = Beitrag ver tritt eine positive Meinung 450 dies gilt es zuerst zu identifizie ren; wenn sich ein Beitrag explizit auf einen anderen bezieht, dann ist die Meinung (Zustim mung/Ab lehnung) zu codieren, die er zu diesem Beitrag hat; wenn er sich nur zum Thema äußert ohne Querbezüge ist nur zu codieren, ob er sich positiv oder negativ zum Phänomen äußert, das Thema ist. Positive Meinun gen be züglich eines anderen Beitrags sind an zustimmen den und positiven Formulie rungen, meist am Anfang oder am Ende eines Kommentars, zu er kennen („Ich denke auch“, „wie XY schon sagte“, „es ist doch so und so“), negative Meinun gen an ab lehnen den und negativen Formulie rung („Ich denke nicht“, „anders als XY sagt“, „es ist doch nicht so und so“). Positive Meinun gen zum Thema lassen sich am positiven Wort‑ schatz er kennen (z. B. gut, richtig, Unter stüt zung) er‑ kennen, negative am negativen Wortschatz (z. B. schlecht, falsch, Ab lehnung). Wenn Meinun gen zu mehreren Nutzer beiträgen und/oder dem journalisti schen Beitrag und/oder einem Thema geäußert werden, ist die Meinung zu codieren, die im Beitrag den größten Raum (Wörter/Zeilen) ein‑ nimmt. Vorgehens weise: Suchen Sie zunächst am Anfang und am Ende des Beitrags nach einleiten den oder resümie‑ ren den Bewer tungen. Lesen Sie dann den gesamten Bei‑ trag durch und ent scheiden Sie, ob darin eine eindeutige Meinung zum Thema, zum journalisti schen oder zu einem Nutzer beitrag artikuliert wird. Bleibt es insgesamt unklar, wie die Gesamtbewer tung aus fällt, codieren Sie 0. Wenn mehrere Aspekte an gesprochen werden, orientie‑ ren Sie sich an dem Thema, das insgesamt den größten Raum in dem Beitrag einnimmt (= „pi mal Daumen“ die meisten Wörter/Zeilen). Ent scheiden Sie dann auf‑ grund der Argumenta tion und des Wortschatzes, ob der Beitrag dies insgesamt eher positiv/unter stützend oder eher negativ/ab lehnend be wertet. 451 coDebuch inhalts- unD netz werkanalyse (kaPitel 8) Beispiele ja, das ist wirk lich schön, vor allem, daß man beim DLF nicht den fehler des DRW macht: das ganze auf facebook auszu rlagern. Am Ende kann man sich nur an den Kopf fassen. Wenn Herr Keese glaubt, daß das #LSR Springer hilft, können wir alle nur hoffen, daß seine Wünsche in Erfüllung gehen. NICHT MEINUNGSRELEVANT SIND FOLGENDE GEGENBEISPIELE: Ich kann mich irgendwie nicht ent scheiden, was ich davon halten soll … [Grund: Keine eindeutige Haltung]. Hier kommt noch ein Link, der vielleicht weiter hilft: www.dradio.de/aktuell/ 1870712/ [Grund: es wird keine Meinung geäußert]. 4. Fragen Hier wird erfasst, ob Fragen im Beitrag ge stellt werden, erkenn bar an der Anzahl der Fragezeichen – allerdings werden zwei Fragezeichen un mittel bar hinter einander nur als eine Frage ge zählt. Auch rhetori sche Fragen zäh‑ len als Fragen, nicht aber Frage zeichen, die ohne Ver‑ bindung zu einer Aussage stehen. Beispiele Was war nun der Punkt? Worauf wolltest Du hinaus? [wird als zwei Fragen ge zählt]. Ist das wirk lich alles, was Dir dazu einfällt??? Na dann … [wird als eine Frage ge zählt]. KEINE FRAGE IST FOLGENDES GEGENBEISPIEL: ? Also ich ver stehe dich nicht. Es ist doch ganz anders … [Fragezeichen steht ganz allein und ist nicht mit Aussage ver bunden]. 0 = Es kommen keine Fragen vor 1 = Es kommt mindestens eine Frage vor 452 teilstichProbe Der bewusst aus gewählten innoVatiVen online-angebote Der QuantitatiVen inhalts analyse 1. www.16vor. de 2. www.20zwoelf. de 3. www.2470media. com 4. www.altona. info 5. www.blog. sell‑news.com/blog/sellnews/ 6. www.dokublog. de 7. www.erdbeerlounge. de 8. www.fluter. de 9. www.frauenzimmer. de 10. www.freundevonfreunden. com 11. www.gamestar. de 12. www.giessener‑zeitung. de 13. www.heddesheimblog. de 14. www. hh‑mittendrin. de 15. www.kindernetz. de 16. www.krautreporter. de 17. www.marcel‑ist‑reif. de 18. www.meinesueddstadt. de 19. www.migazin. de 20. www.myheimat. de 21. www.prenzlauerberg‑nachrichten. de 22. www.publikative. org 23. www.qiez. de 24. www.readers‑edition. de/ 25. www.slanted. de 26. www.spox. com 27. www.startnext. de 28. www.stefan‑niggemeier. de 29. www.suite101. de 30. www.tegernseerstimme. de 31. www.top. de 32. www.vocer. org 33. www.wasmitmedien. de 34. www.webnews.de/augenzeuge 35. www.zeitjung. de 453 Die autoren Dr. phil. Volker Lilienthal ist Inhaber der Rudolf‑Augstein‑Stif tungs professur für Praxis des Quali täts journalismus und Professor für Journalistik und Kommunika tions‑ wissen schaft an der Universi tät Hamburg. Bis zu seiner Berufung im Jahr 2009 war er Ver antwort licher Redakteur des Fachdienstes „epd medien“ in Frank furt am Main. In seinen 20 Jahren als Medien‑Fachjournalist wurde Lilienthal mehrfach preis gekrönt, vor allem 2005/06 für seine investigative Recherche zur Schleichwer bung im ARD‑ Fernsehen. Sein Studium der Journalistik an der Universi tät Dortmund hatte er 1983 als Diplom‑Journalist ab geschlossen. Darauf folgte ein Studium der Neueren Deutschen Literaturwissen schaft an der Universi tät Siegen, das er 1987 mit der Promo tion be‑ endete (Diss. „Literaturkritik als politi sche Lektüre“, 1988). Lilienthal wirkt in mehreren Jurys von Medien preisen mit, u. a. beim Otto Brenner Preis für Kritischen Journalismus, und gibt die inter nationale Journalismus‑Zeitschrift „Message“ heraus. Wissen schaft‑ liche Forschungs‑ und Publika tions schwerpunkte: Journalis muspraxis und ‑forschung, Medienethik und ‑kritik. Neueste Ver öffent lichungen: Recherchie ren (UVK 2014), Qualität im Gesund heits journalismus (Hrsg., Springer VS 2014). Dr. phil. Stephan Weichert ist Professor für Journalismus und Kommunika tions‑ wissen schaft an der Macromedia Hoch schule, University of Applied Sciences in Ham‑ burg und wissen schaft licher Leiter des Masterstudiengangs Digital Journalism sowie Programm direktor der Executive Educa tion Journalism an der Hamburg Media School (HMS). Weichert studierte Soziologie, Psychologie, Journalistik und Kommunika‑ tions wissen schaft (Magister) an den Universi täten Hamburg und Trier. Nach dem Studium freie journalisti sche Tätig keit für Tages zeitun gen und Fachpresse (u. a. Tages- spiegel, Süd deutsche Zeitung, Neue Zürcher Zeitung, Der Freitag, Medium Magazin). 2005 bis 2009 wissen schaft licher Projekt leiter am Institut für Medien‑ und Kommuni‑ ka tions politik (IfM) in Berlin. 2006 Promo tion mit einer Arbeit über den 11. September im deutschen Fernsehen. Forschungs aufenthalte u. a. an der Columbia University New York und an der City University of New York. Grün dungs herausgeber des Debatten‑ portals VOCER. org und Direktor des VOCER Innova tion Medialab sowie Grün dungs‑ mitglied des Vereins für Medien- und Journalis muskritik e. V. Heraus geber der Jour- nalismus-Bibliothek – Basis wissen für die Medien praxis (Herbert von Halem Verlag). Wissen schaft liche Forschungs‑ und Publika tions schwerpunkte: Digitaler Strukturwandel der Öffentlich keit, Quali täts journalismus, Medien politik und politi sche Kommunika‑ tion, Medien journalismus, Innova tionen im Journalismus, Medien ereig nisse, Krisen und Krisen journalismus, Terrorismus und Medien. 454 Dennis Reineck, M. A. studierte Publizistik‑ und Kommunika tions wissen schaft an der Ludwig‑Maximilians‑Universi tät in München und der Freien Universi tät Berlin. Nach Projektarbeit und Lehraufträgen an der FU Berlin war er von 2009 bis 2014 wissen schaft licher Mitarbeiter an der Rudolf‑Augstein‑Stif tungs professur für Praxis des Quali täts journalismus an der Universi tät Hamburg. Aktuell arbeitet er für die Deutsche Welle Akademie im Bereich Forschung und Ent wick lung und promoviert zur sozialen Konstruk tion journalisti scher Qualität. Zu seinen aktuellen Themen‑ und Forschungs interessen zählen u. a. Quali täts forschung, Wissenschafts kommunika tion und Medien entwick lungs zusammen arbeit. Dr. phil. Annika Sehl ist Akademi sche Rätin auf Zeit am Institut für Journalistik der Technischen Universi tät Dortmund, wo sie 2012–2013 auch die Professur für Online‑ und Printjournalismus ver treten hat. Im Wintersemester 2014/15 vertritt sie eine Professur für Kommunikationswissenschaft an der Universität Hamburg. Im hier berichteten Projekt hat sie als externe Projektmitarbeiterin zwei Teilstudien eigenständig durchgeführt. Sehl wurde 2011 mit einer Disserta tion über partizipativen Journalismus in Tages zeitun gen an der Fakultät Kulturwissen schaften der TU Dortmund promo‑ viert. Sie studierte Journalistik auf Diplom mit dem Zweit fach Politik wissen schaft und dem Zusatz fach Wirtschafts politik in Dortmund mit Auslandssemester in Göteborg (2000–2006). Sie volontierte beim Nachrichten sender N24 in Berlin, Hamburg und München (2002–2003). Ihre Forschungs interessen sind Journalis musforschung (ins‑ besondere partizipativer Journalismus und Qualität im Journalismus), Rezep tions‑ forschung, ver gleichende Forschung und Methoden. Silvia Worm, M. A. in Kommunika tions‑ und Politik wissen schaft, promoviert am Institut für Journalistik und Kommunika tions wissen schaft der Universi tät Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die journalistische Berufsfeldforschung unter Bedin‑ gungen des digitalen Medienwandels, die Journalistenausbildung sowie die Methoden empirischer Kommunikationswissenschaft. 455 Danksa gung Über eineinhalb Jahre der forscheri schen Beschäfti gung mit dem Digitalen Journalismus liegen hinter uns. Die Ergeb nisse liegen ge bündelt in diesem Buch vor und können nun von den Lesern wahrgenommen, diskutiert und be wertet werden. Wir hoffen, dass sie für Wissen schaft und Medien praxis gleichermaßen Bedeu tung haben. Die Autorinnen und Autoren möchten Dank sagen: unseren be fragten Experten und den Journalisten in den Redak tionen, die sich bei ihrer Alltagsarbeit be obachten ließen. Unser Dank gilt auch der Medien journalistin und Bloggerin Ulrike Langer, Seattle/USA, und Barbara Hans, stell vertretende Chefredakteurin von Spiegel Online, die uns zur Halbzeit des Forschungs projekts in einem zweitägi gen Workshop beraten haben und wichtige Hinweise gaben, damit wir empirisch auf der richti gen Spur blieben. Denn dieses Fundamentalproblem der wissen schaft lichen Beschäfti gung mit dem Digitalen Journalismus war uns von Anfang an klar: Der Gegen stand unseres Interesse ist hochdynamisch und weist eine derartige Ent wick lungs geschwindig keit auf, dass Wissen schaft sich sputen muss, um ihm empirisch und theoretisch auf den Fersen zu bleiben. Die beiden Projekt leiter, Volker Lilienthal und Stephan Weichert, danken der Landes anstalt für Medien Nordrhein‑West falen (LfM), die uns Zeit und Mittel gab, den „Journalismus unter digitalen Vor zeichen“ (so der Titel der ursprüng lichen Aus‑ schrei bung des Forschungs projekts) zu unter suchen. Wir danken unseren Mitarbeite‑ rinnen und Mitarbeitern Annika Sehl (Technische Universi tät Dortmund), Dennis Reineck und Silvia Worm (beide Universi tät Hamburg) für nicht nach lassende Energie, Ideen reichtum und Sorgfalt bei der Umset zung unseres Forschungs konzepts – bis in die Endkorrektur der vor liegen den Buchpublika tion hinein. Unser aller Dank geht nicht zuletzt an die vielen studenti schen Hilfs kräfte, die uns bei der empiri schen Basisarbeit und so manch anderem ge holfen haben. Dies waren von der TU Dortmund: Niklas Dummer, Jana Fischer, Jasmin Maxwell, Nicolas Miehlke und Moritz Tschermak (Inhalts analyse) sowie von der Universi tät Hamburg: Aissatou Diallo (Netz werkanalyse), Birte Kohring (Vignetten analyse), Corinna Ballweg, Kerstin Düring und Dhala Rosado (Redak tions beobachtung). Beim Korrekturlesen halfen Kirsten Cassau, Simone Düwel und Florian Hohmann aus dem Institut für Journalistik und Kommunika tions wissen schaft der Universi tät Hamburg, ebenso Sigrun Lehnert von der Hamburg Media School. Danke sagen möchten wir nicht zuletzt Corinna Ohlmeier (Universi tät Hamburg) für die Finanz‑ und Personal verwal tung des Projekts. 76 75 73 74 S C H R I F T E N R E I H E M E D I E N F O R S C H U N G D E R L A N D E S A N S T A L T F Ü R M E D I E N N O R D R H E I N - W E S T F A L E N ( L f M ) 72 Social TV Aktuelle Nutzung, Prognosen, Konsequenzen von Klaus Goldhammer, Florian Kerkau, Moritz Matejka, Jan Schlüter 274 Seiten, 120 Abb./Tab., DIN A5, 2015 ISBN 978-3-89158-612-9 Euro 19,– (D) Kinder und Onlinewerbung Erscheinungsformen von Werbung im Internet, ihre Wahrnehmung durch Kinder und ihr regulatorischer Kontext von Stephan Dreyer, Claudia Lampert, Anne Schulze 452 Seiten, 102 Abb./Tab., DIN A5, 2014 ISBN 978-3-89158-606-8 Euro 26,– (D) Digitaler Journalismus Dynamik – Teilhabe – Technik von Volker Lilienthal, Stephan Weichert, Dennis Reineck, Annika Sehl, Silvia Worm 460 Seiten, 109 Abb./Tab., DIN A5, 2014 ISBN 978-3-89158-604-4 Euro 26,– (D) Medienintegration in Grundschulen Untersuchung zur Förderung von Medienkompetenz und der unterrichtlichen Mediennutzung in Grundschulen sowie der Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen von Andreas Breiter, Stefan Aufenanger, Ines Averbeck, Stefan Welling, Marc Wedjelek 324 Seiten, 85 Abb./Tab., DIN A5, 2013 ISBN 978-3-89158-587-0 Euro 22,– (D) Zwischen Anspruch und Alltagsbewältigung: Medienerziehung in der Familie herausgegeben von Ulrike Wagner, Christa Gebel und Claudia Lampert Mitarbeit: Susanne Eggert, Christiane Schwinge und Achim Lauber 356 Seiten, 50 Abb./Tab., DIN A5, 2013 ISBN 978-3-89158-585-6 Euro 22,– (D) 71 70 69 68 66 64 65 Digitale Privatsphäre: Heranwachsende und Datenschutz auf Sozialen Netzwerkplattformen herausgegeben von Michael Schenk, Julia Niemann, Gabi Reinmann und Alexander Roßnagel Mitarbeit: Silke Jandt und Jan-Mathis Schnurr 456 Seiten, 94 Abb./Tab., DIN A5, 2012 ISBN 978-3-89158-577-1 Euro 25,– (D) Werbung in Computerspielen: Herausforderungen für Regulierung und Medienpädagogik herausgegeben von Dieter Dörr, Christoph Klimmt und Gregor Maschmann Mitarbeit: Franziska Roth, Alexandra Sowka und Nicole Zorn 232 Seiten, 17 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-556-6 Euro 15,– (D) Unterhaltung ohne Grenzen? Der Schutzbereich der Menschenwürde in den Programmgrundsätzen der Medienstaatsverträge von Nadine Klass 148 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-554-2 Euro 12,– (D) Mit Computerspielern ins Spiel kommen Dokumentation von Fallanalysen von Jürgen Fritz und Wiebke Rohde 136 Seiten, DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-548-1 Euro 10,– (D) Kompetenzen und exzessive Nutzung bei Computerspielern: Gefordert, gefördert, gefährdet von Jürgen Fritz, Claudia Lampert, Jan-Hinrik Schmidt und Tanja Witting Mitarbeit: Marius Drosselmeier, Wiebke Rohde, Christiane Schwinge und Sheela Teredesai 312 Seiten, 61 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-546-7 Euro 21,– (D) Skandalisierung im Fernsehen Strategien, Erscheinungsformen und Rezeption von Reality TV Formaten von Margreth Lünenborg, Dirk Martens, Tobias Köhler und Claudia Töpper 272 Seiten, 60 Abb./Tab., DIN A5, 2011 ISBN 978-3-89158-542-9 Euro 18,– (D) Medienkompetenz in der Schule Integration von Medien in den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen von Andreas Breiter, Stefan Welling und Björn Eric Stolpmann 352 Seiten, 88 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-539-9 Euro 22,– (D) 63 62 61 60 56 59 58 Mediennutzung junger Menschen mit Migrationshintergrund Umfragen und Gruppendissionen mit Personen türkischer Herkunft und russischen Aussiedlern im Alter zwischen 12 und 29 Jahren in Nordrhein-Westfalen von Joachim Trebbe, Annett Heft und Hans-Jürgen Weiß. Mitarbeit Regine Hammeran 228 Seiten, 81 Abb./Tab., DIN A5, 2010 ISBN 978-3-89158-518-4 Euro 15,– (D) Heranwachsen mit dem Social Web Zur Rolle von Web 2.0-Angeboten im Alltag von Jugendlichen und jungen Erwachsenen herausgegeben von Jan-Hinrik Schmidt, Ingrid Paus-Hasebrink und Uwe Hasebrink 360 Seiten, 84 Abb./Tab., DIN A5, 2. unveränderte Auflage, April 2011 ISBN 978-3-89158-509-2 Euro 22,– (D) Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Fernsehen Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Fernsehens von Helmut Volpers, Uli Bernhard und Detlef Schnier 276 Seiten, 166 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-485-9 Euro 18,– (D) Journalistische Recherche im Internet Bestandsaufnahme journalistischer Arbeitsweisen in Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen und Online von Marcel Machill, Markus Beiler und Martin Zenker 412 Seiten, 127 Abb./Tab., DIN A5, 2. Auflage 2010 ISBN 978-3-89158-480-4 Euro 23,– (D) Mehr Vertrauen in Inhalte Das Potenzial von Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien herausgegeben von Wolfgang Schulz und Thorsten Held 224 Seiten, 8 Abb./Tab., DIN A5, 2008 ISBN 978-3-89158-479-8 Euro 15,– (D) Geschlechtersensible Medienkompetenzförderung Mediennutzung und Medienkompetenz von Mädchen und Jungen sowie medienpädagogische Handlungsmöglichkeiten von Renate Luca und Stefan Aufenanger 268 Seiten, 33 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-468-2 Euro 18,– (D) Bürgerfernsehen in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse herausgegeben von Helmut Volpers und Petra Werner 236 Seiten, 94 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-453-8 Euro 15,– (D) 55 54 50 49 51 53 Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Radio Eine Typologisierung persuasiver Kommunikationsangebote des Hörfunks von Helmut Volpers 264 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-449-1 Euro 18,– (D) Geschichte im Fernsehen Eine Untersuchung zur Entwicklung des Genres und der Gattungsästhetik geschichtlicher Darstellungen im Fernsehen 1995 bis 2003 von Edgar Lersch und Reinhold Viehoff 344 Seiten, 119 Abb./Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-454-5 Euro 21,– (D) Die Reform der Regulierung elektronischer Medien in Europa von Alexander Roßnagel, Thomas Kleist und Alexander Scheuer 344 Seiten, 8 Tab., DIN A5, 2007 ISBN 978-3-89158-445-3 Euro 20,– (D) Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen Eine Organisations- und Programmanalyse von Helmut Volpers, Detlef Schnier und Christian Salwiczek 220 Seiten, 97 Abb./Tab., DIN A5, 2006 ISBN 978-3-89158-420-0 Euro 15,– (D) Suchmaschinen: Neue Herausforderungen für die Medienpolitik herausgegeben von Marcel Machill und Norbert Schneider 200 Seiten, 65 Abb./Tab., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-410-1 Euro 15,– (D) Suchmaschinen als Gatekeeper in der öffentlichen Kommunikation Rechtliche Anforderungen an Zugangsoffentheit und Transparenz bei Suchmaschinen im www von Wolfgang Schulz, Thorsten Held und Arne Laudien 132 Seiten, 5 Abb., DIN A5, 2005 ISBN 978-3-89158-408-8 Euro 9,– (D)0 Weitere Details zu allen Bänden in der Schriftenreihe der LfM finden Sie im Internet. VISTAS Verlag J. Zimmermann & T. Köhler GbR Telefon: 03 41/ 24 87 20 10 Lößniger Straße 60b E-Mail: medienverlag@vistas.de 04275 Leipzig Internet: www.vistas.de Der Medienverlag