Informationen für Anbietende von Medienplattformen und Benutzeroberflächen

Sie sind Anbieterin oder Anbieter einer Medienplattform und/oder einer Benutzeroberfläche? Dann müssen Sie Folgendes beachten: 

Anzeige einer Medienplattform oder einer Benutzeroberfläche

Anbieter einer Medienplattform und/oder einer Benutzeroberfläche müssen diese mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen. 

Die Anzeige muss verschiedene Angaben enthalten, darunter Anbieterinformationen, technische Details sowie eine Beschreibung des Angebots.

Welche Angaben müssen bei der Anzeige gemacht werden?

Worin besteht der Unterschied zwischen infrastrukturgebundenen und nicht infrastrukturgebundenen Medienplattformen?

Muss die Plattform unabhängig von ihrer Reichweite angezeigt werden?

Gibt es ein Merkblatt mit den wesentlichen Informationen?

Wie muss ich den Antrag einreichen?

Sind Sie sich unsicher, ob es sich bei Ihrem Angebot um eine Plattform oder eine Benutzeroberfläche handelt? oder haben Sie noch Fragen zum Antragsformular?


Dann schreiben Sie uns gerne an regulierung@medienanstalt-nrw.de.