Informationen für Anbietende von Medienplattformen und Benutzeroberflächen
Sie sind Anbieterin oder Anbieter einer Medienplattform und/oder einer Benutzeroberfläche? Dann müssen Sie Folgendes beachten:
Anzeige einer Medienplattform oder einer Benutzeroberfläche
Anbieter einer Medienplattform und/oder einer Benutzeroberfläche müssen diese mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen.
Die Anzeige muss verschiedene Angaben enthalten, darunter Anbieterinformationen, technische Details sowie eine Beschreibung des Angebots.
Welche Angaben müssen bei der Anzeige gemacht werden?
Die Anzeige enthält Angaben zum Anbieter, zum Angebot und zur voraussichtlichen Nutzungsreichweite.
Wesentliche Angaben sind dabei insbesondere:
- Daten des Anbieters und ggf. des Vertretungsberechtigten
- Angebotsname
- Verbreitungsart
- Verbreitungsart des Angebots: infrastrukturgebundene oder nicht infrastrukturgebundene Plattform
Worin besteht der Unterschied zwischen infrastrukturgebundenen und nicht infrastrukturgebundenen Medienplattformen?
Infrastrukturgebunden sind Medienplattformen, bei denen der Anbieter der Medienplattform zugleich die Übertragungsinfrastruktur vom Einspeisepunkt bis zum Netzabschlusspunkt kontrolliert, § 1 Abs. 3 MB-Satzung. Diese Kontrolle kann auch durch vertragliche Vereinbarung erfolgen.
Im Umkehrschluss ist eine Medienplattform nicht infrastrukturgebunden, wenn der Anbieter die Übertragungsinfrastruktur nicht kontrolliert.
Muss die Plattform unabhängig von ihrer Reichweite angezeigt werden?
Ja, eine Anzeige der Plattform muss immer erfolgen. Die Reichweite ist dafür nicht relevant.
Gibt es ein Merkblatt mit den wesentlichen Informationen?
Ja, das Merkblatt der Medienanstalten können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Anzeige.
Wie muss ich den Antrag einreichen?
Sie können den Antrag mit den notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail senden. Dafür können Sie hier das Antragsformular herunterladen.
Sind Sie sich unsicher, ob es sich bei Ihrem Angebot um eine Plattform oder eine Benutzeroberfläche handelt? oder haben Sie noch Fragen zum Antragsformular?
Dann schreiben Sie uns gerne an regulierung@medienanstalt-nrw.de.
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